AMTSBLATT DER GEMEINDE - Baindt

 
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AMTSBLATT DER GEMEINDE

Jahrgang 2018                                                         Freitag, den 13. Juli 2018	                                                                  Nummer 28

                                                                                              fen oder eine Wohnung zu erhalten. Die Verpflichtung
                                                                                              für Asylbewerber, eine von der Gemeinde zugewiesene
               Amtliche                                                                       Unterkunft zu beziehen (§ 20 Abs. 2 AsylVfG), bleibt da-

                 Bekanntmachungen                                                             von unberührt.
                                                                                                       II. Gemeinsame Bestimmungen über die
Achtung – Terminänderung!                                                                             Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte
Das Ehrenamtsfest wird auf den 26.10.2018 vorverlegt                                                                  § 2 Benutzungsverhältnis
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Termin für das
Ehrenamtsfest auf den 26.10.2018 vorzuverlegen, da am                                         (1) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausge-
16.11.2018 die Vorstellung der Kandidaten für die Bürger-                                     staltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer
meisterwahl stattfindet.                                                                      bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen
                                                                                              bestimmter Art und Größe besteht nicht. Verlegungen in-
Gemeinde Baindt                                                                               nerhalb der Unterkünfte gelten als innerbetriebliche Maß-
Landkreis Ravensburg                                                                          nahmen der Verwaltung.
Satzung über die Benutzung der                                                                (2) Ohne Einwilligung des Benutzers ist dessen Umsetzung
Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte                                                      in eine andere Wohnung möglich, wenn 1. die bisherige
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-                                          Wohnung im Zusammenhang mit Umbau-, Erweiterungs-,
temberg und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabenge-                                             Erneuerungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen geräumt
setzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am                                             werden muss,
04.11.2014 folgende Satzung beschlossen:                                                      2. bei Wohnungen nach § 13 das Miet- oder Nutzungs-
                                                                                              verhältnis zwischen der Gemeinde und dem Vermieter
        I. Rechtsform und Zweckbestimmung der                                                 beendigt wird,
       Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte                                               3. die bisherige Wohnung nach Auszug oder Tod von
              § 1 Rechtsform/Anwendungsbereich                                                Haushaltsangehörigen unterbelegt ist (der Auszug von
                                                                                              Haushaltsangehörigen ist der Gemeinde unverzüglich
(1) Die Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft ist eine                                     mitzuteilen),
öffentliche, gemeinnützige Einrichtung der Gemeinde ohne                                      4. der Benutzer Anlass zu Konflikten gibt, die zu einer Be-
eigene Rechtspersönlichkeit. Die Bestimmung eines Ge-                                         einträchtigung der Hausgemeinschaft oder zur Gefährdung
bäudes oder einzelner Räume eines Gebäudes als Ob-                                            von Hausbewohnern und Nachbarn führen und die Kon-
dachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft erfolgt durch die                                      flikte auf andere Weise nicht zu beseitigen sind,
Verwaltung.                                                                                   5. der Benutzer mit mehr als 2 Monatsbeträgen der Benut-
(2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung                                         zungsgebühr oder Nebenkosten im Rückstand ist. In die-
von Obdachlosen von der Gemeinde Baindt bestimm-                                              sem Falle kann er in eine Wohnung mit geringerer Größe
ten Gebäude, Container, Wohnungen und Räume. Als                                              und einfacherer Ausstattung umgesetzt werden.
Obdachlosen-unterkünfte gelten dabei auch die Unter-
künfte für anerkannte oder rechtskräftig abgelehnte Asyl-                                                § 3 Beginn und Ende der Nutzung
suchende.                                                                                     (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in
(3) Asylbewerberunterkünfte sind die zur Unterbringung                                        dem der Benutzer mit Zustimmung der Gemeinde Baindt
von Asylbewerbern von der Gemeinde Baindt bestimmten                                          die Unterkunft bezieht.
Gebäude, Container, Wohnungen und Räume.                                                      (2) Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses erfolgt
(4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und in der Re-                                        durch schriftliche Verfügung der Gemeinde Baindt. So-
gel der vorübergehenden Unterbringung von Personen,                                           weit die Benutzung der Unterkunft über den in der Ver-
die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen                                       fügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird,
Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig                                        endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der
sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaf-                                       Wohnung.

Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den
amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeister Elmar Buemann oder sein Stellvertreter im Amt; für die
kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Ralf Berti, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG.
Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15.
E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten.
AMTSBLATT DER GEMEINDE - Baindt
Seite 2                                         Amtsblatt der Gemeinde Baindt                                  Nummer 28

          § 4 Benutzung der überlassenen Räume                              § 5 Instandhaltung der Unterkünfte
                      und Hausrecht                               (1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße
(1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von          Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der über-
den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken                 lassenen Unterkunft zu sorgen.
benutzt werden.                                                   (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder
(2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm         wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grund-
zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör                  stücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich,
pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestim-          so hat der Benutzer dies der Gemeinde Baindt unverzüg-
mungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung Instand                lich mitzuteilen.
zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhältnis-           (3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhaf-
ses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn           te Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzei-
übernommen worden sind. Zu diesem Zweck kann die                  gepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen
Verwaltung ein Übernahmeprotokoll aufnehmen, welches              und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die
vom Eingewiesenen zu unterschreiben ist.                          überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt
(3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und              oder gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Be-
dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher            nutzer auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen
Zustimmung der Gemeinde vorgenommen werden. Der                   und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft
Benutzer ist im Übrigen verpflichtet, die Gemeinde Baindt         aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Be-
unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der              nutzer haftet, kann die Gemeinde Baindt auf Kosten des
Räume an der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten.             Benutzers beseitigen lassen (Ersatzvornahme).
(4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung       (4) Die Gemeinde Baindt wird die in § 1 genannten Unter-
der Gemeinde Baindt, wenn er                                      künfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemä-
1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Drit-   ßen Zustand erhalten. Der Benutzer ist nicht berechtigt,
ten aufnehmen will, es sei denn es handelt sich um eine un-       auftretende Mängel auf Kosten der Gemeinde Baindt zu
entgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch),            beseitigen.
2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benut-                           § 6 Räum- und Streupflicht
zen will,
3. ein Schild, ausgenommen übliche Namensschilder, eine           Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach
Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen            der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßen-
Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grund-             anlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der
stück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will,              Gehwege (Streupflichtsatzung).
4. ein Tier in der Unterkunft halten will,                                          § 7 Hausordnungen
5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb
vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraft-       (1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und
fahrzeug abstellen will,                                          zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.
6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere        (2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung der einzelnen Un-
Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will.                   terkunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen,
(5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt,           in denen insbesondere die Reinigung der Gemeinschafts-
wenn der Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er die Haf-         anlagen und -räume bestimmt werden, erlassen.
tung für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzun-              § 8 Schönheitsreparaturen, Bagatellschäden
gen nach Abs. 3 und 4 verursacht werden können, ohne
Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernimmt und die              (1) Schönheitsreparaturen kann der Benutzer auf eigene
Gemeinde Baindt insofern von Schadensersatzansprüchen             Kosten durchführen. Sie müssen fachgerecht ausgeführt
Dritter freistellt.                                               werden. Eine Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung
(6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen ver-           von Schönheitsreparaturen besteht nicht.
sehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbe-              (2) Zu den dem Benutzer entstehenden Kosten für Schön-
stimmungen der Unterkunft, die Interessen der Haus- und           heitsreparaturen kann die Gemeinde einen Zuschuss ge-
Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungs-             währen.
gemäßen Bewirtschaftung zu beachten.                              (3) Kleinere Reparaturen und Erneuerungen innerhalb der
(7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Aufla-            Wohnung, die durch die natürliche Abnützung bedingt sind,
gen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten,            sowie der Ersatz von Fensterscheiben hat der Benutzer
Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unter-              auf eigene Kosten bis zum Betrag 125,00 € jährlich fach-
kunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden.                  gerecht auszuführen.
(8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde                              § 9 Rückgabe der Unterkunft
vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen
                                                                  (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der
kann die Gemeinde Baindt diese auf Kosten des Benutzers
                                                                  Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber
beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen las-
                                                                  zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Benutzer
sen (Ersatzvornahme).
                                                                  selbst nachgemachten, sind der Gemeinde Baindt bzw.
(9) Die Beauftragten der Gemeinde Baindt sind berechtigt,
                                                                  ihrem Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer haftet für
die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach
                                                                  alle Schäden, die der Gemeinde oder einem Benutzungs-
rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 06:00
                                                                  nachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.
bis 22:00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegen-
                                                                  (2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft
über dem Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen.
                                                                  versehen hat, darf er wegnehmen, muss dann aber den
Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündi-
                                                                  ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Die Gemeinde
gung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck wird die
                                                                  Baindt kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch
Gemeinde Baindt ein Wohnungsschlüssel zurückbehalten.
                                                                  Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden,
AMTSBLATT DER GEMEINDE - Baindt
Nummer 28                                   Amtsblatt der Gemeinde Baindt                                      Seite 3

es sei denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Interesse            IV. Gebühren für die Benutzung der
an der Wegnahme hat.                                              Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte
(3) Hat der Benutzer bauliche Veränderungen in der Woh-           § 14 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner
nung vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen,
ist er auf Verlangen der Gemeinde verpflichtet, bei Be-       (1) Für die Benutzung der in den Obdachlosen- und Asyl-
endigung des Nutzungsverhältnisses den ursprünglichen         bewerberunterkünften in Anspruch genommene Räume
Zustand wieder herzustellen, soweit schriftlich nichts an-    werden Gebühren erhoben.
deres vereinbart ist. Kommt der Benutzer einer solchen        (2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in
Aufforderung nicht nach, kann die Gemeinde Baindt auf         den Unterkünften untergebracht sind. Personen, die eine
Kosten des Benutzers die erforderlichen Arbeiten veran-       Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner.
lassen (Ersatzvornahme).                                           § 15 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
(4) Die Gemeinde kann zurückgelassene Sachen auf Kos-
ten des bisherigen Benutzers räumen und in Verwahrung         Personenbezogene Gebühr
nehmen. Werden die in Verwahrung genommenen Sachen            (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungs-
spätestens drei Monate nach Beendigung des Benutzungs-        gebühr ist der überlassene Wohnplatz.
verhältnisses nicht abgeholt, wird unwiderleglich vermutet,   (2) Die Benutzungsgebühr beträgt je Person und Monat
dass der Benutzer das Eigentum daran aufgegeben hat. So-      132,98 €.
weit die Sachen noch verwertbar sind, werden sie durch die    (3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und
Gemeinde Baindt einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.         Monat 109,89 €
                                                              (4) Bei der Errechnung der Gebühren nach Absatz 2 und 3
        § 10 Haftung und Haftungsausschluss                   nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30
(1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen   der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt.
in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden.       § 16 Entstehung der Gebührenschuld, Beginn und
(2) Die Haftung der Gemeinde Baindt, ihrer Organe und ih-                   Ende der Gebührenpflicht
rer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern
wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für     (1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug bzw. dem
Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. de-      Tag der Einweisung in die Unterkunft und endet mit dem
ren Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die        Tag der Räumung und Rückgabe der Räumlichkeiten.
Gemeinde keine Haftung.                                       (2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht
                                                              mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebüh-
         § 11 Personenmehrheit als Benutzer                   renpflicht im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die
(1) Wurde das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen       Gebührenschuld für den Rest des Kalendermonats mit
gemeinsam begründet, so haften diese für alle Verpflich-      dem Tag des Einzugs.
tungen aus diesem als Gesamtschuldner.                                    § 17 Festsetzung und Fälligkeit
(2) Erklärungen, deren Wirkungen eine solche Personen-
mehrheit berühren, müssen von oder gegenüber allen Be-        (1) Die Gebühr für die Inanspruchnahme der Unterkunft ist
nutzern abgegeben werden.                                     monatlich im Voraus fällig und jeweils am 3. Tage nach dem
(3) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in       Einzug in die Obdachlosenunterkunft und in der Folgezeit
dem Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Drit-     spätestens bis zum 3. Werktag des laufenden Monats an
ten, der sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält,    die Gemeindekasse zu entrichten.
die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersat-       (2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines
zanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen.        Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den
                                                              angefangenen Kalendertagen festgesetzt. Für die Fällig-
§ 12 Verwaltungszwang                                         keit gilt Abs. 1 Satz 2.
Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen       (3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft
ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Um-   entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die
setzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch       Gebühren entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu ent-
unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 Landesver-          richten.
waltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dassel-                     V. Schlussbestimmungen
be gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung
des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung                         § 18 Inkrafttreten
(§ 3 Abs. 2 Satz 1).                                          Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be-
       III. Anwendung bei Inanspruchnahme                     kanntmachung in Kraft.
  gemeindeeigener, angemieteter oder sonstiger in
Anspruch genommener Wohnräume und Wohnungen,
            die nicht als Obdachlosen- und
     Asylbewerberunterkünfte gewidmet sind
                           § 13
Die Bestimmungen dieser Satzung finden entsprechende
Anwendung auf Benutzungsverhältnisse über gemeindeei-
                                                              Sitzungsbericht aus der öffentlichen
gene, angemietete oder sonstige in Anspruch genomme-
                                                              Gemeinderatssitzung vom 03.07.2018
ne Wohnräume und Wohnungen, die nicht der ständigen
                                                              TOP 1
Unterbringung von Obdachlosen bzw. Asylbewerbern ge-
                                                              Bürgerfragestunde
widmet sind, die im Einzelfall jedoch von der Ortspolizei-
                                                              Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden
behörde für diesen Zweck in Anspruch genommen werden.
                                                              keine Fragen an die Verwaltung gestellt.
AMTSBLATT DER GEMEINDE - Baindt
Seite 4                                     Amtsblatt der Gemeinde Baindt                                  Nummer 28

TOP 2                                                         (= 100%, günstigstes Angebot) und 56.472,54 Euro brutto
Antrag auf Gründung eines Beirats für Menschen                (=109,7%, teuerstes Angebot). Im Vergleich zum bepreis-
mit Behinderung, ersatzweise die Bestellung einer/s           ten Leistungsverzeichnis liegt der günstigste Bieter 62,81
Behindertenbeauftragten                                       % höher. Grund für den großen Preisunterschied zum be-
Bürgermeister Buemann teilt mit:                              preisten Leistungsverzeichnis ist, dass die Preise aus Ver-
„Herr Hopperdietzel (früherer Kreisbehindertenbeauftrag-      gleichsvorhaben stammen. Dies wird von Herrn Schmid bei
ter), wohnhaft in Baindt, beantragt zur Gleichstellung von    Bedarf in der Gemeinderatssitzung näher erläutert.
Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde Baindt             Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der
die Gründung eines örtlichen „Behindertenbeirats“ bzw.        Fa. Hinder, Bad Waldsee-Reute mit einer Angebotssumme
ersatzweise die Bestellung einer/s „Kommunalen Behin-         von 52.317,28 Euro brutto abgegeben.
dertenbeauftragten“.                                          2. Vergabe Trockenbauarbeiten:
In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 05.   Die beschränkte Ausschreibung der Trockenbauarbeiten
Juni 2018 wurde diese Angelegenheit bereits vorberaten.       wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submission ging ein
Man war sich einig, die Belange behinderter Personen in       Angebot ein. Im Vergleich zum bepreisten Leistungsver-
einem bereits bestehenden Ausschuss 1 bis 2 mal pro Jahr      zeichnis liegt der Bieter bei 96,8%. Das günstigste An-
zu behandeln und zu erörtern.“                                gebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Haussmann,
                      Beschluss:                              Weingarten mit einer Angebotssumme von 34.562,36 Euro
a) Dem Antrag auf Gründung eines Beirats für Menschen         brutto abgegeben.
   mit Behinderung, ersatzweise die Bestellung eines/r ört-   3. Vergabe Fliesenlegerarbeiten:
   lichen Behindertenbeauftragten wird nicht zugestimmt.      Die beschränkte Ausschreibung der Fliesenlegerarbeiten
b) Die Belange behinderter Menschen in der Gemeinde           wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submission gingen drei
   Baindt werden zukünftig 1 bis 2 mal pro Jahr im Rah-       Angebote ein. Die Angebotspreisspanne der Hauptange-
   men einer Sitzung des Kindergartenausschusses be-          bote liegt zwischen 53.454,25 Euro brutto (= 100%, güns-
   handelt. Dazu werden Vertreter der Behindertenhilfe        tigstes Angebot) und 75.631,64 Euro brutto (=141,5%,
   eingeladen.                                                teuerstes Angebot).
                                                              Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der
TOP 3                                                         Fa. Fliesen Tahiri, Biberrach mit einer Angebotssumme von
Antrag des Deutschen Roten Kreuzes Baienfurt-Baindt           53.454,25 Euro brutto abgegeben.
auf Gewährung eines Zuschusses für ein Einsatzfahrzeug        4. Vergabe Metallbau & Verglasungsarbeiten:
Bürgermeister Buemann trägt folgenden Sachverhalt vor:        Die beschränkte Ausschreibung der Metallbau & Vergla-
„Das Deutsche Rote Kreuz Baienfurt-Baindt leistet her-        sungsarbeiten wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submis-
vorragende Arbeit auch auf der Gemarkung Baindt. Die          sion gingen zwei Angebote ein. Die Angebotspreisspanne
Helfer-vor-Ort-Gruppe hat in den letzten Jahren wertvolle     der Hauptangebote liegt zwischen 87.316,25 Euro brutto
Arbeit in Baindt geleistet.“                                  (= 100%, günstigstes Angebot) und 112.890,54 Euro brutto
Fraktionsübergreifend wurde die hervorragende Arbeit des      (= 129,3%, teuerstes Angebot).
DRK Baienfurt-Baindt gelobt.                                  Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der
                                                              Fa. Metallbau Neyer GmbH & Co.KG, Haisterkirch mit einer
                      Beschluss:                              Angebotssumme von 87.316,25 Euro brutto abgegeben.
Das Deutsche Rote Kreuz Baienfurt-Baindt erhält für das       5. Vergabe Schreinerarbeiten:
weitere Einsatzfahrzeug einen einmaligen Zuschuss i. H.       Die beschränkte Ausschreibung Schreinerarbeiten wurde
v. 4.000 €.                                                   an vier Firmen versandt. Zur Submission ging kein Ange-
                                                              bot ein. Die Ausschreibung wurde aufgehoben und noch-
TOP 4                                                         mals neu ausgeschrieben. Die zweite Angebotseröffnung
Sanierung große Sporthalle – Vergabe der Ausbauge-            erfolgte am 11.06.2018. Zur Submission gingen zwei An-
werke                                                         gebote ein. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote
Ortsbaumeister Roth teilt mit:                                liegt zwischen 76.904,82 Euro brutto (= 100%, günstigstes
„In der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2017 wurde das          Angebot) und 77.469,00 Euro brutto (= 101%, teuerstes
Büro Wurm beauftragt, die Sanierungsarbeiten für die gro-     Angebot).
ße Sporthalle auszuschreiben. Die Gewerke Heizung, Lüf-       Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der
tungs-, Sanitär- und Elektroarbeiten sowie die Gebäu-         Fa. Burkhardt, Weißenau mit einer Angebotssumme von
deleittechnik (Kostengruppe 400) wurden bereits in der        76.904,82 Euro brutto abgegeben.
Juni-Sitzung vergeben. In der Gemeinderatssitzung am          6. Vergabe Malerarbeiten:
03.07.2018 werden die Gewerke der Kostengruppe 300            Die Ausschreibung Malerarbeiten wurde an fünf Firmen
vergeben. Diese Kostengruppe 300 beinhaltet die Gewerke       versandt. Zur Submission ging ein Angebot ein. Im Ver-
Abbruch-, Trockenbau-, Fliesenleger-, Metallbau & Vergla-     gleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis liegt der Bie-
sung-, Maler-, Schreiner-, Baureinigung-, WC-Trennwän-        ter bei 97,6%.
de und Prallschutzwandarbeiten. Die Ausschreibungen           Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der
wurden am 30.04.2018 an die Firmen versandt. Die An-          Fa. Haussmann, Weingarten mit einer Angebotssumme
gebotseröffnung der verschiedenen Gewerke erfolgte am         von 16.837,61 Euro brutto abgegeben.
18.05.2018.                                                   7. Vergabe der WC-Trennwände:
1. Vergabe Abbrucharbeiten:                                   Die Ausschreibung WC-Trennwände wurde an zwei Fir-
Die beschränkte Ausschreibung der Abbrucharbeiten wur-        men versandt. Zur Submission ging ein Angebot ein. Im
de an fünf Firmen versandt. Zur Submission gingen zwei        Vergleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis liegt der
Angebote ein. Ein Angebot konnte nicht gewertet wer-          Bieter bei 49,6 %. Grund für den großen Preisunterschied
den, da die Unterschrift fehlte. Als Vergleichswert wurde     zum bepreisten Leistungsverzeichnis ist, dass die Preise
das Angebot mit aufgeführt. Die Angebotspreisspanne           aus Vergleichsvorhaben stammen. Das günstigste Ange-
der Hauptangebote liegt zwischen 52.317,28 Euro brutto        bot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Cato GmbH & Co.
AMTSBLATT DER GEMEINDE - Baindt
Nummer 28                                    Amtsblatt der Gemeinde Baindt                                      Seite 5

KG, Ummendorf mit einer Angebotssumme von 8.833,18                                     Beschluss:
Euro brutto abgegeben.                                         1. Der Zuschlag für die Abbrucharbeiten wird an Firma
8. Prallwandarbeiten:                                             Hinder, Bad Waldsee- Reute mit einer Angebotssumme
Die Ausschreibung Prallwandarbeiten wurde zwei Firmen             von 52.317,28 € brutto erteilt.
versandt. Zur Submission ging ein Angebot ein. Im Ver-         2. Der Zuschlag für die Trockenbauarbeiten wird an Firma
gleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis liegt der Bie-         Haussmann, Weingarten mit einer Angebotssumme von
ter bei 107,6 %. Das günstigste Angebot nach VOB/A §              34.562,36 € brutto erteilt.
16 wurde von der Firma SI Sport GmbH, Gummersbach              3. Der Zuschlag für die Fliesenlegerarbeiten wird an Firma
mit einer Angebotssumme von 23.697,77 Euro brutto ab-             Fliesen Tahiri, Biberach mit einer Angebotssumme von
gegeben.                                                          53.454,25 € brutto erteilt.
9. Baureinigungsarbeiten:                                      4. Der Zuschlag für die Metallbau & Verglasungsarbeiten
Die Ausschreibung Baureinigungsarbeiten wurde an vier             wird an Firma Metallbau Neyer GmbH & Co.KG, Hais-
Firmen versandt. Zur Submission ging ein Angebot ein.             terkirch mit einer Angebotssumme von 87.316,25 €
Im Vergleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis liegt der        brutto erteilt.
Bieter bei 45,5 %. Grund für den großen Preisunterschied       5. Der Zuschlag für die Schreinerarbeiten wird an Firma
zum bepreisten Leistungsverzeichnis ist, dass die Preise          Burkhardt, Weißenau mit einer Angebotssumme von
aus Vergleichsvorhaben stammen. Das günstigste Angebot            76.904,82 € brutto erteilt.
nach VOB/A § 16 wurde von der Firma Ribo Reinigungs–           6. Der Zuschlag für die Malerarbeiten wird an Firma
und Gebäudeservice GmbH, Weingarten mit einer Ange-               Haussmann, Weingarten mit einer Angebotssumme
botssumme von 4.863,53 Euro brutto abgegeben.                     von 16.837,61 € brutto erteilt.
Der Gesamtumfang der Sanierungsarbeiten lag laut Kosten-       7. Der Zuschlag für die WC-Trennwandarbeiten wird an
berechnung in der Gemeinderatssitzung vom 22.01.2018              Firma Cato GmbH & Co. KG, Ummendorf mit einer An-
bei 1.069.083,06 €. Das Gesamtergebnis der zu vergeben-           gebotssumme von 8.833,18 € brutto erteilt.
den Gewerke lag abschließend bei einem Gesamtumfang            8. Der Zuschlag für die Prallschutzarbeiten wird an Fir-
von 910.508,07 € (siehe hierzu Anlage Gesamtübersicht).           ma SI Sport GmbH, Gummersbach mit einer Baureini-
Somit liegt das Gesamtergebnis 17 % unter der Kosten-             gungsarbeiten von 23.697,77 € brutto erteilt.
berechnung. Bei einer Altbausanierung muss noch mit un-        9. Der Zuschlag für die Abbrucharbeiten wird an Firma
vorhergesehenen Kosten gerechnet werden. Der aus dem              Ribo Reinigungs– und Gebäudeservice GmbH, Wein-
Gesamtbudget verbleibende Betrag kann bei Bedarf für              garten mit einer Angebotssumme von 4.863,53 € brutto
diese verwendet werden.                                           erteilt.
Aus Sicht der Verwaltung kann die Vergabe der Gewerke
Abbruch-, Trockenbau-, Fliesenleger-, Metallbau & Ver-         TOP 5
glasung-, Schreiner-, Maler-, WC Trennwände und Prall-         Bauantrag zur Umnutzung von 2 Wohnungen und Mehr-
schutzwandarbeiten sowie Baureinigungsarbeiten an die          bettzimmern zu Einzelzimmer im 1. OG Haus St. Menas
Firmen vergeben werden. Nach VOB/A § 16 soll der Zu-           auf dem Flst. 13, Klosterhof 3
schlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berück-       Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet:
sichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch   „Die Landesheimbauverordnung schreibt vor, dass in Hei-
gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten         men, soweit sie keine Wohnungen zur individuellen Nut-
als das wirtschaftlichste erscheint.                           zung bereitstellen, für alle Bewohner ein Einzelzimmer
1. Das Angebot der Firma Hinder mit einer Angebotssum-         zur Verfügung stehen muss. Die Stiftung St. Franziskus
    me von 52.317,28 Euro brutto ist das wirtschaftlich        beabsichtigt das 1.Obergeschoss des Hauses St. Menas
    günstigste Angebot.                                        so umzubauen, dass 14 Einzelzimmer für behinderte Men-
2. Das Angebot der Firma Haussmann mit einer Angebots-         schen entstehen.
    summe von 34.562,36 Euro brutto ist das wirtschaftlich     Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hierbei
    günstigste Angebot.                                        handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zu-
3. Das Angebot der Firma Fliesen Tahiri mit einer Ange-        sammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen.
    botssumme von 53.454,25 Euro brutto ist das wirt-          Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist
    schaftlich günstigste Angebot.                             ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der
4. Das Angebot der Firma Metallbau Neyer GmbH &                baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksflä-
    Co.KG mit einer Angebotssumme von 87.316,25 Euro           che, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
    brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot.          Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die
5. Das Angebot der Firma Burkhardt mit einer Angebots-         Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
    summe von 76.904,82 Euro brutto ist das wirtschaftlich     müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beein-
    günstigste Angebot.                                        trächtigt werden.
6. Das Angebot der Firma Haussmann mit einer Angebots-         Das Bauvorhaben stellt eine Umnutzung im bestehenden
    summe von 16.837,61 Euro brutto ist das wirtschaftlich     Gebäude dar. Die Voraussetzungen nach § 34 BauGB sind
    günstigste Angebot.                                        erfüllt.“
7. Das Angebot der Firma Cato GmbH & Co. KG mit ei-                                  Beschluss:
    ner Angebotssumme von 8.833,18 Euro brutto ist das         Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
    wirtschaftlich günstigste Angebot.
8. Das Angebot der Firma SI Sport GmbH mit einer An-           TOP 6
    gebotssumme von 23.697,77 Euro brutto ist das wirt-        Bauantrag zum Neubau eines Reitplatzes und Versiege-
    schaftlich günstigste Angebot.                             lung der Bewegungsfläche für Pferde auf dem Flst. 269
9. Das Angebot der Firma Ribo Reinigungs- und Ge-              Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit:
    bäudeservice GmbH mit einer Angebotssumme von              „Bei Bauvorhaben im Außenbereich werden meist vom
    4.863,53 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste     Landratsamt naturschutzrechtliche Auflagen in die Bauge-
    Angebot.                                                   nehmigung aufgenommen. In Abständen wird kontrolliert,
AMTSBLATT DER GEMEINDE - Baindt
Seite 6                                     Amtsblatt der Gemeinde Baindt                                     Nummer 28

ob die Auflagen auch ausgeführt wurden. Bei einer solchen     soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die
Kontrolle wurde festgestellt, dass auf dem Reiterhof geneh-   Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde
migungspflichtige Bauvorhaben ohne Bauantrag entstan-         Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben;
den sind. So auch auf der Gemarkung Baindt ein Reitplatz      das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
und eine versiegelte Bewegungsfläche für Pferde. Für diese    Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in
Bauvorhaben liegt nun ein Bauantrag vor.                      die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an ge-
Es handelt sich bei den geplanten Baumaßnahmen um             sunde Wohnverhältnisse sind gewahrt, die Erschließung
ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben.        ist gesichert.“
Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe-                              Beschluss:
reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen-      Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau
stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und       eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Flst.
wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb        673 wird erteilt.
dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsflä-
che einnimmt.                                                 TOP 8
Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf-        Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be-
fentlicher Belange vor, wenn das Vor­haben                    bauungsplanes Boschstraße bei der Errichtung einer
1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider-          Gaupe auf dem Flst. 41, Boschstr. 24
    spricht,                                                  Bauamtsleiterin Frau Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor:
2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons-        „Die Bauherren beantragen die Errichtung einer Dachgau-
    tigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder       pe im 2. Dachgeschoss auf der Ostseite des Mehrfamili-
    Immissionsschutzrechts, widerspricht,                     enhauses. Die Dachgaupe hat eine Breite von 4,00 m. Der
3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder        rechtsgültige Bebauungsplan „Boschstraße“ bestimmt,
    ihnen ausgesetzt wird,                                    dass die Gesamtbreite der Gaupen 1/3 der jeweiligen Trauf-
4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder an-        länge nicht überschreiten darf. Die Trauflänge beträgt 5,75
    dere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung    m, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Be-
    oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit       bauungsplanes wegen Überschreitung der zugelassenen
    oder für sonstige Aufgaben erfordert,                     Gaupenbreite erforderlich ist.
5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege,       Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest-
    des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die na-       setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die
    türliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungs-     Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
    wert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild    1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung er-
    verunstaltet,                                                 fordert oder
6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beein-        2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
    trächtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwasser-      3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen-
    schutz gefährdet,                                             bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn
7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer            die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher
    Splittersiedlung befürch­ten lässt oder                       Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranla-      Nach Ansicht der Gemeinde sind die Grundzüge der Pla-
    gen stört.                                                nung nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich
Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1    vertretbar.“
BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt.“
                                                                                    Beschluss:
                      Beschluss:                              Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag mit der
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.     notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebau-
                                                              ungsplans „Boschstraße“ hinsichtlich der Überschreitung
TOP 7                                                         der Breite der Dachgaupe wird erteilt.
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses
mit Carport auf Flst. 673, Grünenbergstr. 27                  TOP 9
Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit:                         Ausstattung der Bläserklassen mit neuen Musikinstru-
„Auf dem Flst. 673 in der Grünenbergstraße soll ein Holz-     menten -Musikprofil der Klosterwiesenschule
schopf abgebrochen werden. Dies ist ein verfahrensfreies      Kämmerer Abele teilt mit:
Vorhaben, für das keine Genehmigung beantragt wer-            „Zu Beginn des 3. Schuljahres haben unsere Schülerinnen
den muss. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau              und Schüler die Möglichkeit, ein Blasinstrument zu erler-
eines Einfamilienwohnhauses mit Carport beantragt. Im         nen, wenn sie sich zur Bläserklasse anmelden. In Zusam-
Untergeschoss ist eine Garage vorgesehen und im Erd-          menarbeit mit der Musikschule Ravensburg erhalten die
geschoss wird ein Carport für 2 Fahrzeuge und für Fahr-       Schüler Gruppenunterricht am Instrument und musizieren
räder geplant. Das Gebäude erscheint von der Grünen-          eine Stunde pro Woche gemeinsam im Orchester.
bergstraße aus gesehen als knapp 2-geschossig. Durch          Die Orchesterstunde findet als Teil des regulären Schulun-
die Hanglage ist vom Jägerweg aus das Untergeschoss           terrichts statt, in der der Bläserklassenleiter bzw. -leiterin
sichtbar.                                                     anwesend ist. Während die Bläserklasse übt, haben die
Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha-      anderen Klassen Unterricht im musikalisch-künstlerischen
ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben         Bereich.
innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) be-         Durch die erprobten Lehrgänge und Unterrichtsmaterialien
urteilt wird.                                                 des Klassenmusizierens lernen die Kinder sehr schnell und
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn         mit viel Spaß die ersten Töne, so dass bereits nach einigen
es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bau-      Wochen kurze Lieder gemeinsam gespielt werden können.
weise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden          Dabei lernen die Kinder nicht nur ihr Instrument zu spie-
AMTSBLATT DER GEMEINDE - Baindt
Nummer 28                                         Amtsblatt der Gemeinde Baindt                                           Seite 7

len, sondern neben dem musikalischen Erfolg fördert das              Bezüglich Finanzierung der Musikinstrumente schlägt die
Klassenmusizieren auch soziale Fähigkeiten.                          Verwaltung mehrere Wege vor:
Die Bläserklasse ist ein Projekt, das auf zwei Jahre angelegt ist.   Sofern ein Musikinstrument von den Schülern privat er-
Danach können die Kinder bei der Jugendkapelle Baindt oder           worben würde, käme für die Gemeinde nur der öffentliche
in den Ensembles der städtischen Musikschule weiter musizie-         Zuschuss zum Tragen.
ren. Die Bläserklassen sind seit Jahren bevorzugtes Konzept          Aber das kann nicht die Grundvoraussetzung sein. Es sollen
zur Nachwuchsgewinnung für den Musikverein Baindt und ein            vor allem Schüler erst an ein Musikinstrument herangeführt
Konzept zur Kooperation von Schule und Verein.                       werden. Zudem könnte der Erwerb eines Musikinstrumen-
Momentan gibt es an der Klosterwiesenschule zwei Blä-                tes eine finanzielle Belastung für Familien darstellen.
serklassen, eine in der 3. Jahrgangsstufe und eine in der            Es wird deshalb alternativ eine Leihgebühr in Höhe von 10
4. Jahrgangsstufe.                                                   Euro für das Musikinstrument erhoben. Diese Leihgebühr
Die Bläserklassen bereichern das Schulleben immer wieder             soll der Gewinnung einer Rücklage dienen, mit derer z.B.
bei Festen und Feiern durch ihre musikalischen Beiträge.             neue Instrumente und Reparaturen beglichen werden sollen.
Hier zeigen die Kinder mit Stolz ihr Können. Sie freuen sich,        Aktuell bezuschusst der Förderverein die Bläserklassen mit
dass sie etwas vortragen dürfen und man sieht, dass ihnen            500,00 Euro für Reparaturen.
das gemeinsame Musizieren Spaß macht.                                Alle Schüler der Klosterwiesenschulen sollen die Chance
Finanzierung der Unterrichtskosten der Bläserklasse:                 bekommen ein Instrument zu lernen und gemeinsam Mu-
Die Musikalisierung von Kindern, wie sie in der Bläserklas-          sik zu machen, unabhängig von ihrem sozialen Stand, ihren
se der Fall ist, kann nicht nur von der Gemeinde getragen            Leistungen oder ihren musikalischen Vorkenntnissen. Das
und nicht zum Nulltarif angeboten werden. Die Finanzierung           ist das zentrale Ziel des Bläserklassenprojektes. Sollte es in
einer Bläserklasse muss im Sinne einer Mischfinanzierung             vereinzelten Fällen nachweislich finanziell scheitern, könnte
auch von den Eltern der teilnehmenden SchülerInnen mit-              die Schulsozialarbeiterin vermitteln oder ein sozialer Topf
getragen werden. An der Klosterwiesenschule verpflichten             angezapft werden.“
sich die Eltern bei der Anmeldung ihres Kindes in die Blä-                                  Beschluss:
serklasse, einen bisher monatlichen Betrag von 25.- € zu             a) Der Monatsbetrag für die Bläserklasse beträgt 25 €. Die
entrichten. Ab dem Schuljahr 2018-19 entrichten die Eltern              Gemeinde Baindt finanziert die zusätzlichen laufenden
zusätzlich noch eine Instrumenten-Leihgebühr von 10,00 €                Kosten der Musikschule Ravensburg.
monatlich Die Gemeinde zahlt pro Kind noch 18 Euro mo-               b) Für die Benutzung der gemeindeeigenen Musikinstru-
natlich hinzu, um die Kosten der Musikschule abzudecken.                mente wird eine monatliche Leihgebühr in Höhe von 10
(27 Kinder in Klasse 3 / 16 Kinder in Klasse 4 – neues Schul-           Euro erhoben und zurückgelegt.
jahr: Klasse 3 ca.16-17 und Klasse 4 27)                             c) Bei Interesse können vereinzelt Musikinstrumente kos-
Die Musikinstrumente wurden bisher von der Gemeinde                     tenfrei an die Jugendkapelle Baindt übergeben werden.
und zum Teil über Spendenmittel beschafft.                           d) Es werden Musikinstrumente in Höhe von aktuell rund
Es wird derzeit eine Querflöte und ein Tenorhorn benötigt,              1.600 € für das Schuljahr 2018/2019 außerplanmäßig
da mehr Spieler als Instrumente vorhanden sind. Die bis-                beschafft.
herigen Querflöten und Saxophone sollten im Musikhaus
Lange begutachtet werden – Abwägung Reparaturkosten                  TOP 10
vs. Neuanschaffung. Eine Neuanschaffung von Saxopho-                 Geplante Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebietsverord-
nen ist nicht auszuschließen.                                        nung des Regierungspräsidiums Tübingen – Altdorfer
                                                                     Wald- Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blit-
Exkurs: Beitrag der Gemeinde Baindt an die Jugend-
                                                                     zenreute
musikschule:
                                                                     Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet:
Bei ihrer Musikprofilierung unterstützt die Gemeinde nicht
                                                                     „Allgemeine Informationen:
nur die Klosterwiesenschule sondern auch die Musikschule
                                                                     Die FFH-Richtlinie bildet – zusammen mit der Vogel-
Ravensburg. Die Bezuschussung der Gemeinden geht ana-
                                                                     schutz-Richtlinie – die Grundlage für die Errichtung des
log der Bezuschussung des Landes Baden-Württemberg
                                                                     zusammenhängenden europäischen ökologischen Net-
bis einschließlich dem 26. Lebensjahr. Im Rechnungsjahr
                                                                     zes mit der Bezeichnung NATURA 2000. Innerhalb dieses
2017 hat die Gemeinde die Musikschule mit 17.258,40 €
                                                                     Schutzgebietsnetzes sollen durch den Erhalt der Lebens-
unterstützt. Ca. 60-70 Schülern in der Musikalischen Frü-
                                                                     raumtypen sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
herziehung und ca. 45 Normalbeleger wurden unterstützt.
                                                                     die biologische Vielfalt und das europäische Naturerbe
Finanzierung der Musikinstrumente für die Bläserklasse:              bewahrt werden.
2012 wurden die ersten Musikinstrumente für die erste Blä-           Die Mitgliedstaaten sind zur Erhaltung der biologischen
serklasse für 6.300 € beschafft. 2017 wurden für die weitere         Vielfalt in der europäischen Union verpflichtet, für bestimm-
Bläserklasse weitere Musikinstrumente für 10.500 € beschafft.        te Lebensraumtypen und Arten Gebiete von gemeinschaft-
Hierfür wurden diese mit einer Spende in Höhe von 5.000 € von        licher Bedeutung (FFH-Gebiete) zu melden und gemäß
der Volksbank Weingarten unterstützt. 2018 kann aufgrund des         Artikel 4 Abs. 4 der FFH-Richtlinie rechtlich zu sichern. Auf-
Alters der erste Austausch der Musikinstrumente anstehen.            grund der Meldung der Mitgliedstaaten hat die europäische
Eventuell müssen erste neue Musikinstrumente beschafft               Kommission im Jahr 2007 eine Liste über die FFH-Gebiete
werden, da eine Generalüberholung unwirtschaftlich wäre              des Landes Baden-Württemberg auf der Basis des ver-
bzw. der Bedarf an Instrumenten gedeckt werden muss.                 gleichsweise groben Kartenmaßstabs 1:25.000 festgelegt
Zur Diskussion steht, was mit den Instrumenten geschehen             und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die
soll, die keine Generalüberholung mehr erhalten. Sollten             durch Artikel 4 Abs. 4 der FFH-Richtlinie geforderte Aus-
diese (trotzdem) z.B. dem Musikverein kostenfrei zur Ver-            weisung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
fügung gestellt werden?                                              als besondere Schutzgebiete durch die Mitgliedstaaten
Die Gemeinde möchte an der Musikprofilierung festhalten              in einem Zeitraum von sechs Jahren nach der Festlegung
und der Zuschuss für den laufenden Betrieb wird von der              der Gebiete durch die europäische Kommission ist bislang
Gemeinde Baindt weiterhin tatkräftig unterstützt.                    in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht vollständig
AMTSBLATT DER GEMEINDE - Baindt
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erfolgt. Im Land Baden-Württemberg steht die förmliche         frei bleibt. Geforderte Änderungen am Verordnungsentwurf
Ausweisung, ebenso wie in einigen anderen Bundeslän-           sind nur dann zielführend, wenn diese naturschutzfachlich
dern, noch aus.Die europäische Kommission hat daher ein        begründet sind. Da die Management-planung für beide
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik          FFH-Gebiete auf Baindter Gemarkung erst dieses Frühjahr
Deutschland eingeleitet und eine rechtsverbindliche Aus-       begonnen wurde, liegen hieraus noch keine Angaben vor.
weisung und eine genaue Abgrenzung der FFH-Gebiete             Aus Sicht der Verwaltung stellt die B 30 eine Zäsur in die-
entsprechend den nationalen Kartierungssystemen gefor-         sem Teilbereich dar, auf der es keine Lebensraumtypen
dert. Außerdem müssen die Erhaltungsziele für die betref-      und Arten geben kann.
fenden Lebensraumtypen, Pflanzen- und Tierarten in den         Im nördlichen Teilbereich, auf Bad Waldseer Gemarkung,
einzelnen FFH-Gebieten festgelegt werden.                      befindet sich der Bunkhofer Weiher, der bereits als flä-
Dieser Verpflichtung soll in Baden-Württemberg durch den Er-   chenhaftes Naturdenkmal mit ca. 2,8 ha ausgewiesen ist.
lass von Rechtsverordnungen in Form von Sammelverordnun-       In diesem Bereich befindet sich auch ein Auenwald. Der
gen durch das jeweilige Regierungspräsidium erfüllt werden.    Schanzwiesweiher ist ebenfalls als flächenhaftes Natur-
Die Sammelverordnungen führen dabei zu keinen zusätzli-        denkmal mit ca. 2,8 ha ausgewiesen. Südlich der B 30
chen rechtlichen Vorgaben und Verpflichtungen. Das durch       befindet sich auf der Gemarkung Baindt der Egelsee mit
das europäische Recht vorgegebene und im Bundesnatur-          ca. 5,5 ha. Der Stockweiher ist ebenfalls als flächenhaftes
schutzgesetz (BNatSchG) geregelte Verbot der erheblichen       Naturdenkmal mit ca. 1,7 ha ausgewiesen. Nordöstlich
Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete (Verschlechterungs-         dieses Weihers befinden sich zwei Kalktuffquellen. Der
verbot nach § 33 BNatSchG) sowie die Prüfung der Ver-          Verordnungsentwurf sieht die Erweiterung der bisherigen
träglichkeit von Plänen und Projekten (§§ 34 und 36 BNat-      Fläche nördlich der B30 in nördlicher und östlicher Rich-
SchG) ist bereits geltendes Recht. Weitergehende Gebote        tung auf der Gemarkung Bad Waldsee vor.
und Verbote werden nicht in die Verordnung aufgenommen.        FFH-Gebiet „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich
Auch werden keine zusätzlichen FFH-Gebiete in die Ver-         Blitzenreute“
ordnung aufgenommen. Die im Bereich der FFH-Gebiete            Das FFH-Gebiet »Schussenbecken mit Tobelwäldern süd-
bestehenden Schutzgebietsverordnungen bleiben zudem            lich Blitzenreute« gehört zum Naturraum Oberschwäbisches
weiterhin gültig. Die FFH-Gebiete werden in der Sammel-        Hügelland und reicht von Wolpertswende im Landkreis
verordnung im Kartenmaßstab 1:5.000 festgelegt.                Ravensburg bis Eriskirch im Bodenseekreis. Im FFH-Ge-
Managementpläne:                                               biet liegen fünf Naturschutzgebiete sowie der Bannwald
Über die geplante Sammelverordnung hinaus werden für           „Schmalegger Tobel“. Es umfasst eine Fläche von 1.392 ha.
jedes FFH-Gebiet Managementpläne erstellt, in denen die        Auf der Gemarkung Baindt gehört der Bereich Sulzmoos-
konkreten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für            bach ab der Grünfläche zwischen Marsweilerstraße und
das Gebiet festgelegt werden. Die Aufstellung der Manage-      Boschstraße mit einem Gewässerrandstreifen von jeweils
mentpläne wird nach Information des Regierungspräsidi-         10 m beidseitig des Gewässers bis nach Wickenhaus zum
ums Tübingen bis Ende 2020 abgeschlossen sein.                 Bampfen zum FFH-Gebiet. Ebenfalls der Bampfen mit Ge-
Verfahren:                                                     wässerrandstreifen ab der Sulpacher Straße bis zur Gemar-
Der Verordnungsentwurf lag beim Regierungspräsidium Tü-        kungsgrenze zu Baienfurt. Auch liegen noch Teile rechts und
bingen vom 09.04.2018 bis 08.06.2018 zur Einsicht durch        links der Bahnlinie Ulm/ Friedrichshafen im FFH-Gebiet.“
jedermann aus. Die Gemeinden, Behörden, Träger öffent-                                Beschluss:
licher Belange, die anerkannten Naturschutzvereinigungen       1. Im geplanten FFH-Schutzgebiet Altdorfer Wald ist die
sowie die Land, Forst- und Fischereiwirtschaftlichen Be-          Schutzgebietsfläche im Bereich der B 30 in einen nörd-
rufsvertretungen werden beteiligt und haben Gelegenheit           lichen und südlichen Teil so aufzuteilen, dass ein 40 m
bis zum 09.07.2018 Stellung zu nehmen.                            breiter Korridor im Bereich der B 30 ausgespart wird.
FFH-Gebiet „Altdorfer Wald“:                                   2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Betei-
Dieses FFH-Gebiet ist 1350,5 ha groß und hat folgende             ligung eine Stellungnahme unter Berücksichtigung von
Kurzbeschreibung:„Größere naturnahe Waldflächen, na-              Ziffer 1 abzugeben.
turnahe Bachabschnitte mit begleitenden Auwäldern und
extensiv genutzten Niedermoorbereichen, mehrere Wei-
her und ein kleines Hochmoor“.Die Managementplanung            TOP 11
wurde erst im Frühjahr 2018 begonnen. Daher liegen kaum        Ausspülungen an der Wolfegger Ach entlang der L 314
naturschutzfachliche Daten vor.                                Ortbaumeister Roth teilt mit:
1. Teilfläche:                                                 „Im Frühjahr 2018 wurde vom Bauamt festgestellt, dass es
Die erste Teilfläche liegt an der südlichen Gemarkungs-        zu Ausspülungen an der Wolfegger Ach entlang der L 314
grenze entlang der Landesstraße nach Bergatreute. Im           gekommen ist. In diesem Bereich ist die Wolfegger Ach ca.
FFH-Gebiet sind noch mehrere Waldbiotope, Moore und            3,5m entfernt zur Straßenkante. Nach Rücksprache mit dem
ein punktuelles Naturdenkmal.                                  Straßenbauamt Ravensburg wird von dort die Wolfegger Ach
2. Teilfläche:                                                 als Zustandsstörer/-gefährder angesehen. Um die Sicher-
Die zweite Teilfläche befindet sich am östlichen Gemar-        heit des Straßenverkehrs auf der L 314 nicht zu gefährden
kungsrand und umfasst die 4 Wasserflächen, Unterer- und        muss untersucht werden wie die Situation entschärft werden
Oberer abgebrochener Weiher, den Tiefenweiher und den          kann. Die Wolfegger Ach ist ein Gewässer II. Unterhaltungs-
Gloggere Weiher.                                               pflichtig für Gewässer II sind die Gemeinden. In diesem Be-
3. Teilfläche:                                                 reich grenzt die Gemarkungsgrenze zu Baienfurt an. Da hier
Die dritte Teilfläche befindet sich südwestlich von Enzis-     die Gemarkungsgrenze direkt im Bachbett der Wolfegger
reute im Bereich der B 30 und der Gemarkungsgrenze zu          Ach verläuft wird bis zur Gemeinderatssitzung geklärt, ob
Bad Waldsee.                                                   beide Gemeinden (Baindt/Baienfurt) für die Baumaßnahme
Vorgeschlagen wird, dass diese Fläche in einen nördlichen      zuständig sind. Da durch die Starkregenfälle der Zustand
und südlichen Teil so aufgeteilt werden sollte, dass ein 40    verschlechtert worden ist, sollte hier zeitnah ein Lösungs-
m breiter Korridor für die bestehende und künftige B 30        vorschlag erarbeitet werden.“
AMTSBLATT DER GEMEINDE - Baindt
Nummer 28                                     Amtsblatt der Gemeinde Baindt                                         Seite 9

                      Beschluss:                                Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der
1. Das Ing. Büro Schranz wird beauftragt eine Planung mit       Steuereinnahmen vom zweitvorangegangenem Jahr maß-
   Kostenschätzung zu erstellen.                                gebend. Das Rechnungsergebnis 2017 wirkt sich mit der
2. Bericht wird zur Kenntnis genommen.                          guten Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, Finanzaus-
                                                                gleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushalts-
TOP 12                                                          plan 2019 aus.
Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2017                                     Beschluss:
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des                     Der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Baindt sowie der
Eigenbetriebes Wasserversorgung
                                                                Jahresrechnung 2017 des Eigenbetriebs Wasserversorgung
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des
                                                                und der Jahresrechnung 2017 des Eigenbetriebs Abwas-
Eigenbetriebes
                                                                serbeseitigung wurde zugestimmt.
Abwasserbeseitigung
Kämmerer Abele berichtet:
Jahresabschluss 2017 der Gemeinde                               TOP 13
Hier noch die wichtigsten Zahlen des Jahresabschlusses          Bericht zum Vollzug des Haushalts 2018 – Halbjahres-
2017 in Kürze:                                                  bilanz 2018
Die allgemeine Rücklage weist auf den 01.01.2017                Kämmerer Abele teilt mit:
ein Gesamtsoll mit                       5.086.646,33 € auf.   „Allgemeines:
Der allgemeinen Rücklage                                        Die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“
wurde ein Betrag i. H. v.                 2.356.496,09 €        vom 07. bis 09. Mai 2018 zeigen, dass für den gesamten
entnommen.                                                      Vorausschätzungszeitraum 2017 bis 2021 für Bund, Län-
Somit Stand der allgemeinen                                     der und Gemeinden ein positives Steuerwachstum erwartet
Rücklage zum 31.12.2017                   2.730.150,24 €        wird. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaft-
Im Haushaltsplan 2017 war eine Rücklagenentnahme in             lichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregie-
Höhe von 2.695.850 € vorgesehen. Aufgrund der verbes-           rung zugrunde gelegt.
serten Rahmenbedingungen und Einsparungen konnte auf            Es wird davon ausgegangen, dass sich der Aufschwung fort-
einen Teil der Rücklagenentnahme verzichtet werden. Es          setzt. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurden
wurde lediglich 2.356.496,09 € der Rücklage entnommen.          folgende von der Bundesregierung erwarteten Veränderungs-
Baindt hatte zum 31.12.2017 externe Schulden (Kredit-           raten angesetzt: Die Bundesregierung erwartet hiernach für
marktschulden) in Höhe von 527.455,29 € durch die Auf-          dieses Jahr einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um real
nahme eines zinslosen Darlehens aus dem Jahr 2016.              plus 2,3 Prozent und plus 2,1 Prozent für 2019. Das stabi-
Sparsamkeit und Haushaltsdisziplin zeichnet die Gemein-         le Wachstum, steigende Beschäftigung und höhere Löhne
de aus. Da die Inflationsrate wesentlich höher als der mit-     wirken sich vor allem positiv auf die Lohn- und Einkommen-
telfristige Zins ist, gilt es jedoch auf Werte zu setzen und    steuer, Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer aus. Für das
dringend notwendige Investitionen anzuschieben. Im Rech-        Jahr 2018 wurde von einer Zunahme der Bruttolöhne und
nungsjahr 2017 konnten weitere Werte erworben werden.           –gehälter von plus 4,4% ausgegangen. Im Jahr 2018 wird
Der Grunderwerb und die Erschließung der anstehenden            unverändert mit einem Anstieg von plus 4,1% gerechnet.
Wohnbaugebiete sind größtenteils über Sollstellungen bzw.       Wesentliche Änderungen für das Jahr 2018 bisher mitge-
Haushaltsausgabereste gesichert.                                teilten Daten (Haushaltscontrolling vom Januar 2018) erge-
Das positive Rechnungsergebnis setzt sich aus folgenden         ben sich infolge der wirtschaftlichen Entwicklung und der
wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haushalts-             Steuerschätzung vor allem der Gewerbesteuer, Gemein-
planung zusammen (Werte auf volle Tausend abgerundet):          deanteil an der Einkommensteuer und den Kopfbeträgen.
Wesentliche Entlastungen im Verwaltungshaushalt                 Die aktuelle Steuerschätzung ist zwar nur eine Moment-
(laufende Ein-und Ausgaben):                                    aufnahme auf der Grundlage der heute absehbaren Rah-
215.000 € mehr Schlüsselzuweisungen und kommunaler              menbedingungen. Aber es ist sehr gut, dass sich auf der
Investitionspauschale                                           Einnahmenseite derzeit keine Haushaltsbelastungen ab-
129.500 € mehr Gemeindeanteil an der Einkommensteuer            zeichnen. Ursache für die insgesamt gute Entwicklung ist
123.500 € geringe Unterhaltungsaufwendungen                     die sehr gute Konjunktur und die positive Entwicklung auf
113.000 € mehr Gewerbesteuereinnahmen                           dem Arbeitsmarkt.
und durch sonstige Einnahmen und weniger Ausgaben               Die Steuerschätzung bezieht sich grundsätzlich immer nur auf
insgesamt um 1.062.000 € höhere Zuführungsrate an den           geltendes Steuerrecht. Bei allen Annahmen ist zu berücksich-
Vermögenhaushalt als eingeplant (Zuführungsrate 2017:           tigen, dass es sich hierbei um Prognosen auf Grundlage der
RE 1.062.058,02 €, Plan: 250.600 €).                            aktuellen Erkenntnisse handelt. Bei der späteren Feststellung
                                                                des tatsächlichen Steueraufkommens sind sowohl positive
Wesentliche Veränderungen im Vermögenshaushalt
                                                                als auch negative Abweichungen möglich.
(Investitionen):
+ 1.378.000 € Ausgabenverschiebung - Erwerb von                 Haushaltsvollzug 2018 – Auswirkung auf die Gemein-
     Grundstücken                                               de Baindt
+ 321.000 € höhere Zuschüsse vom Land                           Information über wesentliche Abweichungen im Rech-
+ 278.000 € Einsparung – diverser Baumaßnahmen                  nungsjahr
+ 150.000 € Einsparung Kauf von weiteren Ökopunkten             In der Planung war lediglich eine Zuführung von 127.300 €
- 2.922.000 € geringere Veräußerung von Grundstücken            vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt ein-
- 339.000 € Verzicht auf Rücklagenentnahme                      gestellt. Unterhaltungsmaßnahmen werden verursachungs-
Aufgrund zahlreicher Veränderungen (Bauverzögerungen,           gerecht im Verwaltungshaushalt abgewickelt. Im Einzelnen
erneute Veranschlagung im Haushalt 2019/2020) konnte            kann 2018 nach der Maisteuerschätzung und der Prognose
auf 339.353,91 € Rücklagenentnahme verzichtet werden.           Stand Juni von folgender wesentlicher verbesserter Ent-
Es wurden zudem umfangreiche Haushaltsausgabereste              wicklung des Verwaltungsaushaltes (VwH) gegenüber dem
in Höhe von 4.441.000 € gebildet.                               Planansatz 2018 ausgegangen werden:
AMTSBLATT DER GEMEINDE - Baindt
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