AMTSBLATT DER GEMEINDE - Baindt
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AMTSBLATT DER GEMEINDE Jahrgang 2018 Freitag, den 13. Juli 2018 Nummer 28 fen oder eine Wohnung zu erhalten. Die Verpflichtung für Asylbewerber, eine von der Gemeinde zugewiesene Amtliche Unterkunft zu beziehen (§ 20 Abs. 2 AsylVfG), bleibt da- Bekanntmachungen von unberührt. II. Gemeinsame Bestimmungen über die Achtung – Terminänderung! Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte Das Ehrenamtsfest wird auf den 26.10.2018 vorverlegt § 2 Benutzungsverhältnis Der Gemeinderat hat beschlossen, den Termin für das Ehrenamtsfest auf den 26.10.2018 vorzuverlegen, da am (1) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausge- 16.11.2018 die Vorstellung der Kandidaten für die Bürger- staltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer meisterwahl stattfindet. bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht. Verlegungen in- Gemeinde Baindt nerhalb der Unterkünfte gelten als innerbetriebliche Maß- Landkreis Ravensburg nahmen der Verwaltung. Satzung über die Benutzung der (2) Ohne Einwilligung des Benutzers ist dessen Umsetzung Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte in eine andere Wohnung möglich, wenn 1. die bisherige Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- Wohnung im Zusammenhang mit Umbau-, Erweiterungs-, temberg und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabenge- Erneuerungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen geräumt setzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am werden muss, 04.11.2014 folgende Satzung beschlossen: 2. bei Wohnungen nach § 13 das Miet- oder Nutzungs- verhältnis zwischen der Gemeinde und dem Vermieter I. Rechtsform und Zweckbestimmung der beendigt wird, Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte 3. die bisherige Wohnung nach Auszug oder Tod von § 1 Rechtsform/Anwendungsbereich Haushaltsangehörigen unterbelegt ist (der Auszug von Haushaltsangehörigen ist der Gemeinde unverzüglich (1) Die Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft ist eine mitzuteilen), öffentliche, gemeinnützige Einrichtung der Gemeinde ohne 4. der Benutzer Anlass zu Konflikten gibt, die zu einer Be- eigene Rechtspersönlichkeit. Die Bestimmung eines Ge- einträchtigung der Hausgemeinschaft oder zur Gefährdung bäudes oder einzelner Räume eines Gebäudes als Ob- von Hausbewohnern und Nachbarn führen und die Kon- dachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft erfolgt durch die flikte auf andere Weise nicht zu beseitigen sind, Verwaltung. 5. der Benutzer mit mehr als 2 Monatsbeträgen der Benut- (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung zungsgebühr oder Nebenkosten im Rückstand ist. In die- von Obdachlosen von der Gemeinde Baindt bestimm- sem Falle kann er in eine Wohnung mit geringerer Größe ten Gebäude, Container, Wohnungen und Räume. Als und einfacherer Ausstattung umgesetzt werden. Obdachlosen-unterkünfte gelten dabei auch die Unter- künfte für anerkannte oder rechtskräftig abgelehnte Asyl- § 3 Beginn und Ende der Nutzung suchende. (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in (3) Asylbewerberunterkünfte sind die zur Unterbringung dem der Benutzer mit Zustimmung der Gemeinde Baindt von Asylbewerbern von der Gemeinde Baindt bestimmten die Unterkunft bezieht. Gebäude, Container, Wohnungen und Räume. (2) Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses erfolgt (4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und in der Re- durch schriftliche Verfügung der Gemeinde Baindt. So- gel der vorübergehenden Unterbringung von Personen, weit die Benutzung der Unterkunft über den in der Ver- die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen fügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaf- Wohnung. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeister Elmar Buemann oder sein Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Ralf Berti, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten.
Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 § 4 Benutzung der überlassenen Räume § 5 Instandhaltung der Unterkünfte und Hausrecht (1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der über- den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken lassenen Unterkunft zu sorgen. benutzt werden. (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder (2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grund- zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör stücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestim- so hat der Benutzer dies der Gemeinde Baindt unverzüg- mungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung Instand lich mitzuteilen. zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhältnis- (3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhaf- ses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn te Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzei- übernommen worden sind. Zu diesem Zweck kann die gepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen Verwaltung ein Übernahmeprotokoll aufnehmen, welches und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die vom Eingewiesenen zu unterschreiben ist. überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und oder gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Be- dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher nutzer auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen Zustimmung der Gemeinde vorgenommen werden. Der und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft Benutzer ist im Übrigen verpflichtet, die Gemeinde Baindt aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Be- unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der nutzer haftet, kann die Gemeinde Baindt auf Kosten des Räume an der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. Benutzers beseitigen lassen (Ersatzvornahme). (4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung (4) Die Gemeinde Baindt wird die in § 1 genannten Unter- der Gemeinde Baindt, wenn er künfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemä- 1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Drit- ßen Zustand erhalten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, ten aufnehmen will, es sei denn es handelt sich um eine un- auftretende Mängel auf Kosten der Gemeinde Baindt zu entgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch), beseitigen. 2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benut- § 6 Räum- und Streupflicht zen will, 3. ein Schild, ausgenommen übliche Namensschilder, eine Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßen- Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grund- anlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der stück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will, Gehwege (Streupflichtsatzung). 4. ein Tier in der Unterkunft halten will, § 7 Hausordnungen 5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraft- (1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und fahrzeug abstellen will, zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. 6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere (2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung der einzelnen Un- Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will. terkunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, (5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, in denen insbesondere die Reinigung der Gemeinschafts- wenn der Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er die Haf- anlagen und -räume bestimmt werden, erlassen. tung für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzun- § 8 Schönheitsreparaturen, Bagatellschäden gen nach Abs. 3 und 4 verursacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernimmt und die (1) Schönheitsreparaturen kann der Benutzer auf eigene Gemeinde Baindt insofern von Schadensersatzansprüchen Kosten durchführen. Sie müssen fachgerecht ausgeführt Dritter freistellt. werden. Eine Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung (6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen ver- von Schönheitsreparaturen besteht nicht. sehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbe- (2) Zu den dem Benutzer entstehenden Kosten für Schön- stimmungen der Unterkunft, die Interessen der Haus- und heitsreparaturen kann die Gemeinde einen Zuschuss ge- Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungs- währen. gemäßen Bewirtschaftung zu beachten. (3) Kleinere Reparaturen und Erneuerungen innerhalb der (7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Aufla- Wohnung, die durch die natürliche Abnützung bedingt sind, gen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, sowie der Ersatz von Fensterscheiben hat der Benutzer Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unter- auf eigene Kosten bis zum Betrag 125,00 € jährlich fach- kunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden. gerecht auszuführen. (8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde § 9 Rückgabe der Unterkunft vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der kann die Gemeinde Baindt diese auf Kosten des Benutzers Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen las- zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Benutzer sen (Ersatzvornahme). selbst nachgemachten, sind der Gemeinde Baindt bzw. (9) Die Beauftragten der Gemeinde Baindt sind berechtigt, ihrem Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer haftet für die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach alle Schäden, die der Gemeinde oder einem Benutzungs- rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 06:00 nachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. bis 22:00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegen- (2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft über dem Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen. versehen hat, darf er wegnehmen, muss dann aber den Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündi- ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Die Gemeinde gung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck wird die Baindt kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Gemeinde Baindt ein Wohnungsschlüssel zurückbehalten. Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden,
Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 es sei denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Interesse IV. Gebühren für die Benutzung der an der Wegnahme hat. Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte (3) Hat der Benutzer bauliche Veränderungen in der Woh- § 14 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner nung vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, ist er auf Verlangen der Gemeinde verpflichtet, bei Be- (1) Für die Benutzung der in den Obdachlosen- und Asyl- endigung des Nutzungsverhältnisses den ursprünglichen bewerberunterkünften in Anspruch genommene Räume Zustand wieder herzustellen, soweit schriftlich nichts an- werden Gebühren erhoben. deres vereinbart ist. Kommt der Benutzer einer solchen (2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in Aufforderung nicht nach, kann die Gemeinde Baindt auf den Unterkünften untergebracht sind. Personen, die eine Kosten des Benutzers die erforderlichen Arbeiten veran- Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner. lassen (Ersatzvornahme). § 15 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe (4) Die Gemeinde kann zurückgelassene Sachen auf Kos- ten des bisherigen Benutzers räumen und in Verwahrung Personenbezogene Gebühr nehmen. Werden die in Verwahrung genommenen Sachen (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungs- spätestens drei Monate nach Beendigung des Benutzungs- gebühr ist der überlassene Wohnplatz. verhältnisses nicht abgeholt, wird unwiderleglich vermutet, (2) Die Benutzungsgebühr beträgt je Person und Monat dass der Benutzer das Eigentum daran aufgegeben hat. So- 132,98 €. weit die Sachen noch verwertbar sind, werden sie durch die (3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Gemeinde Baindt einem gemeinnützigen Zweck zugeführt. Monat 109,89 € (4) Bei der Errechnung der Gebühren nach Absatz 2 und 3 § 10 Haftung und Haftungsausschluss nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 (1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt. in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden. § 16 Entstehung der Gebührenschuld, Beginn und (2) Die Haftung der Gemeinde Baindt, ihrer Organe und ih- Ende der Gebührenpflicht rer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für (1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug bzw. dem Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. de- Tag der Einweisung in die Unterkunft und endet mit dem ren Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Tag der Räumung und Rückgabe der Räumlichkeiten. Gemeinde keine Haftung. (2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebüh- § 11 Personenmehrheit als Benutzer renpflicht im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die (1) Wurde das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen Gebührenschuld für den Rest des Kalendermonats mit gemeinsam begründet, so haften diese für alle Verpflich- dem Tag des Einzugs. tungen aus diesem als Gesamtschuldner. § 17 Festsetzung und Fälligkeit (2) Erklärungen, deren Wirkungen eine solche Personen- mehrheit berühren, müssen von oder gegenüber allen Be- (1) Die Gebühr für die Inanspruchnahme der Unterkunft ist nutzern abgegeben werden. monatlich im Voraus fällig und jeweils am 3. Tage nach dem (3) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in Einzug in die Obdachlosenunterkunft und in der Folgezeit dem Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Drit- spätestens bis zum 3. Werktag des laufenden Monats an ten, der sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die Gemeindekasse zu entrichten. die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersat- (2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines zanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen. Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den angefangenen Kalendertagen festgesetzt. Für die Fällig- § 12 Verwaltungszwang keit gilt Abs. 1 Satz 2. Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen (3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Um- entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die setzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch Gebühren entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu ent- unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 Landesver- richten. waltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dassel- V. Schlussbestimmungen be gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung § 18 Inkrafttreten (§ 3 Abs. 2 Satz 1). Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be- III. Anwendung bei Inanspruchnahme kanntmachung in Kraft. gemeindeeigener, angemieteter oder sonstiger in Anspruch genommener Wohnräume und Wohnungen, die nicht als Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte gewidmet sind § 13 Die Bestimmungen dieser Satzung finden entsprechende Anwendung auf Benutzungsverhältnisse über gemeindeei- Sitzungsbericht aus der öffentlichen gene, angemietete oder sonstige in Anspruch genomme- Gemeinderatssitzung vom 03.07.2018 ne Wohnräume und Wohnungen, die nicht der ständigen TOP 1 Unterbringung von Obdachlosen bzw. Asylbewerbern ge- Bürgerfragestunde widmet sind, die im Einzelfall jedoch von der Ortspolizei- Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden behörde für diesen Zweck in Anspruch genommen werden. keine Fragen an die Verwaltung gestellt.
Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 TOP 2 (= 100%, günstigstes Angebot) und 56.472,54 Euro brutto Antrag auf Gründung eines Beirats für Menschen (=109,7%, teuerstes Angebot). Im Vergleich zum bepreis- mit Behinderung, ersatzweise die Bestellung einer/s ten Leistungsverzeichnis liegt der günstigste Bieter 62,81 Behindertenbeauftragten % höher. Grund für den großen Preisunterschied zum be- Bürgermeister Buemann teilt mit: preisten Leistungsverzeichnis ist, dass die Preise aus Ver- „Herr Hopperdietzel (früherer Kreisbehindertenbeauftrag- gleichsvorhaben stammen. Dies wird von Herrn Schmid bei ter), wohnhaft in Baindt, beantragt zur Gleichstellung von Bedarf in der Gemeinderatssitzung näher erläutert. Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde Baindt Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der die Gründung eines örtlichen „Behindertenbeirats“ bzw. Fa. Hinder, Bad Waldsee-Reute mit einer Angebotssumme ersatzweise die Bestellung einer/s „Kommunalen Behin- von 52.317,28 Euro brutto abgegeben. dertenbeauftragten“. 2. Vergabe Trockenbauarbeiten: In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 05. Die beschränkte Ausschreibung der Trockenbauarbeiten Juni 2018 wurde diese Angelegenheit bereits vorberaten. wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submission ging ein Man war sich einig, die Belange behinderter Personen in Angebot ein. Im Vergleich zum bepreisten Leistungsver- einem bereits bestehenden Ausschuss 1 bis 2 mal pro Jahr zeichnis liegt der Bieter bei 96,8%. Das günstigste An- zu behandeln und zu erörtern.“ gebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Haussmann, Beschluss: Weingarten mit einer Angebotssumme von 34.562,36 Euro a) Dem Antrag auf Gründung eines Beirats für Menschen brutto abgegeben. mit Behinderung, ersatzweise die Bestellung eines/r ört- 3. Vergabe Fliesenlegerarbeiten: lichen Behindertenbeauftragten wird nicht zugestimmt. Die beschränkte Ausschreibung der Fliesenlegerarbeiten b) Die Belange behinderter Menschen in der Gemeinde wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submission gingen drei Baindt werden zukünftig 1 bis 2 mal pro Jahr im Rah- Angebote ein. Die Angebotspreisspanne der Hauptange- men einer Sitzung des Kindergartenausschusses be- bote liegt zwischen 53.454,25 Euro brutto (= 100%, güns- handelt. Dazu werden Vertreter der Behindertenhilfe tigstes Angebot) und 75.631,64 Euro brutto (=141,5%, eingeladen. teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der TOP 3 Fa. Fliesen Tahiri, Biberrach mit einer Angebotssumme von Antrag des Deutschen Roten Kreuzes Baienfurt-Baindt 53.454,25 Euro brutto abgegeben. auf Gewährung eines Zuschusses für ein Einsatzfahrzeug 4. Vergabe Metallbau & Verglasungsarbeiten: Bürgermeister Buemann trägt folgenden Sachverhalt vor: Die beschränkte Ausschreibung der Metallbau & Vergla- „Das Deutsche Rote Kreuz Baienfurt-Baindt leistet her- sungsarbeiten wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submis- vorragende Arbeit auch auf der Gemarkung Baindt. Die sion gingen zwei Angebote ein. Die Angebotspreisspanne Helfer-vor-Ort-Gruppe hat in den letzten Jahren wertvolle der Hauptangebote liegt zwischen 87.316,25 Euro brutto Arbeit in Baindt geleistet.“ (= 100%, günstigstes Angebot) und 112.890,54 Euro brutto Fraktionsübergreifend wurde die hervorragende Arbeit des (= 129,3%, teuerstes Angebot). DRK Baienfurt-Baindt gelobt. Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Metallbau Neyer GmbH & Co.KG, Haisterkirch mit einer Beschluss: Angebotssumme von 87.316,25 Euro brutto abgegeben. Das Deutsche Rote Kreuz Baienfurt-Baindt erhält für das 5. Vergabe Schreinerarbeiten: weitere Einsatzfahrzeug einen einmaligen Zuschuss i. H. Die beschränkte Ausschreibung Schreinerarbeiten wurde v. 4.000 €. an vier Firmen versandt. Zur Submission ging kein Ange- bot ein. Die Ausschreibung wurde aufgehoben und noch- TOP 4 mals neu ausgeschrieben. Die zweite Angebotseröffnung Sanierung große Sporthalle – Vergabe der Ausbauge- erfolgte am 11.06.2018. Zur Submission gingen zwei An- werke gebote ein. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote Ortsbaumeister Roth teilt mit: liegt zwischen 76.904,82 Euro brutto (= 100%, günstigstes „In der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2017 wurde das Angebot) und 77.469,00 Euro brutto (= 101%, teuerstes Büro Wurm beauftragt, die Sanierungsarbeiten für die gro- Angebot). ße Sporthalle auszuschreiben. Die Gewerke Heizung, Lüf- Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der tungs-, Sanitär- und Elektroarbeiten sowie die Gebäu- Fa. Burkhardt, Weißenau mit einer Angebotssumme von deleittechnik (Kostengruppe 400) wurden bereits in der 76.904,82 Euro brutto abgegeben. Juni-Sitzung vergeben. In der Gemeinderatssitzung am 6. Vergabe Malerarbeiten: 03.07.2018 werden die Gewerke der Kostengruppe 300 Die Ausschreibung Malerarbeiten wurde an fünf Firmen vergeben. Diese Kostengruppe 300 beinhaltet die Gewerke versandt. Zur Submission ging ein Angebot ein. Im Ver- Abbruch-, Trockenbau-, Fliesenleger-, Metallbau & Vergla- gleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis liegt der Bie- sung-, Maler-, Schreiner-, Baureinigung-, WC-Trennwän- ter bei 97,6%. de und Prallschutzwandarbeiten. Die Ausschreibungen Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der wurden am 30.04.2018 an die Firmen versandt. Die An- Fa. Haussmann, Weingarten mit einer Angebotssumme gebotseröffnung der verschiedenen Gewerke erfolgte am von 16.837,61 Euro brutto abgegeben. 18.05.2018. 7. Vergabe der WC-Trennwände: 1. Vergabe Abbrucharbeiten: Die Ausschreibung WC-Trennwände wurde an zwei Fir- Die beschränkte Ausschreibung der Abbrucharbeiten wur- men versandt. Zur Submission ging ein Angebot ein. Im de an fünf Firmen versandt. Zur Submission gingen zwei Vergleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis liegt der Angebote ein. Ein Angebot konnte nicht gewertet wer- Bieter bei 49,6 %. Grund für den großen Preisunterschied den, da die Unterschrift fehlte. Als Vergleichswert wurde zum bepreisten Leistungsverzeichnis ist, dass die Preise das Angebot mit aufgeführt. Die Angebotspreisspanne aus Vergleichsvorhaben stammen. Das günstigste Ange- der Hauptangebote liegt zwischen 52.317,28 Euro brutto bot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Cato GmbH & Co.
Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 KG, Ummendorf mit einer Angebotssumme von 8.833,18 Beschluss: Euro brutto abgegeben. 1. Der Zuschlag für die Abbrucharbeiten wird an Firma 8. Prallwandarbeiten: Hinder, Bad Waldsee- Reute mit einer Angebotssumme Die Ausschreibung Prallwandarbeiten wurde zwei Firmen von 52.317,28 € brutto erteilt. versandt. Zur Submission ging ein Angebot ein. Im Ver- 2. Der Zuschlag für die Trockenbauarbeiten wird an Firma gleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis liegt der Bie- Haussmann, Weingarten mit einer Angebotssumme von ter bei 107,6 %. Das günstigste Angebot nach VOB/A § 34.562,36 € brutto erteilt. 16 wurde von der Firma SI Sport GmbH, Gummersbach 3. Der Zuschlag für die Fliesenlegerarbeiten wird an Firma mit einer Angebotssumme von 23.697,77 Euro brutto ab- Fliesen Tahiri, Biberach mit einer Angebotssumme von gegeben. 53.454,25 € brutto erteilt. 9. Baureinigungsarbeiten: 4. Der Zuschlag für die Metallbau & Verglasungsarbeiten Die Ausschreibung Baureinigungsarbeiten wurde an vier wird an Firma Metallbau Neyer GmbH & Co.KG, Hais- Firmen versandt. Zur Submission ging ein Angebot ein. terkirch mit einer Angebotssumme von 87.316,25 € Im Vergleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis liegt der brutto erteilt. Bieter bei 45,5 %. Grund für den großen Preisunterschied 5. Der Zuschlag für die Schreinerarbeiten wird an Firma zum bepreisten Leistungsverzeichnis ist, dass die Preise Burkhardt, Weißenau mit einer Angebotssumme von aus Vergleichsvorhaben stammen. Das günstigste Angebot 76.904,82 € brutto erteilt. nach VOB/A § 16 wurde von der Firma Ribo Reinigungs– 6. Der Zuschlag für die Malerarbeiten wird an Firma und Gebäudeservice GmbH, Weingarten mit einer Ange- Haussmann, Weingarten mit einer Angebotssumme botssumme von 4.863,53 Euro brutto abgegeben. von 16.837,61 € brutto erteilt. Der Gesamtumfang der Sanierungsarbeiten lag laut Kosten- 7. Der Zuschlag für die WC-Trennwandarbeiten wird an berechnung in der Gemeinderatssitzung vom 22.01.2018 Firma Cato GmbH & Co. KG, Ummendorf mit einer An- bei 1.069.083,06 €. Das Gesamtergebnis der zu vergeben- gebotssumme von 8.833,18 € brutto erteilt. den Gewerke lag abschließend bei einem Gesamtumfang 8. Der Zuschlag für die Prallschutzarbeiten wird an Fir- von 910.508,07 € (siehe hierzu Anlage Gesamtübersicht). ma SI Sport GmbH, Gummersbach mit einer Baureini- Somit liegt das Gesamtergebnis 17 % unter der Kosten- gungsarbeiten von 23.697,77 € brutto erteilt. berechnung. Bei einer Altbausanierung muss noch mit un- 9. Der Zuschlag für die Abbrucharbeiten wird an Firma vorhergesehenen Kosten gerechnet werden. Der aus dem Ribo Reinigungs– und Gebäudeservice GmbH, Wein- Gesamtbudget verbleibende Betrag kann bei Bedarf für garten mit einer Angebotssumme von 4.863,53 € brutto diese verwendet werden. erteilt. Aus Sicht der Verwaltung kann die Vergabe der Gewerke Abbruch-, Trockenbau-, Fliesenleger-, Metallbau & Ver- TOP 5 glasung-, Schreiner-, Maler-, WC Trennwände und Prall- Bauantrag zur Umnutzung von 2 Wohnungen und Mehr- schutzwandarbeiten sowie Baureinigungsarbeiten an die bettzimmern zu Einzelzimmer im 1. OG Haus St. Menas Firmen vergeben werden. Nach VOB/A § 16 soll der Zu- auf dem Flst. 13, Klosterhof 3 schlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berück- Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: sichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch „Die Landesheimbauverordnung schreibt vor, dass in Hei- gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten men, soweit sie keine Wohnungen zur individuellen Nut- als das wirtschaftlichste erscheint. zung bereitstellen, für alle Bewohner ein Einzelzimmer 1. Das Angebot der Firma Hinder mit einer Angebotssum- zur Verfügung stehen muss. Die Stiftung St. Franziskus me von 52.317,28 Euro brutto ist das wirtschaftlich beabsichtigt das 1.Obergeschoss des Hauses St. Menas günstigste Angebot. so umzubauen, dass 14 Einzelzimmer für behinderte Men- 2. Das Angebot der Firma Haussmann mit einer Angebots- schen entstehen. summe von 34.562,36 Euro brutto ist das wirtschaftlich Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hierbei günstigste Angebot. handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zu- 3. Das Angebot der Firma Fliesen Tahiri mit einer Ange- sammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen. botssumme von 53.454,25 Euro brutto ist das wirt- Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist schaftlich günstigste Angebot. ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der 4. Das Angebot der Firma Metallbau Neyer GmbH & baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksflä- Co.KG mit einer Angebotssumme von 87.316,25 Euro che, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die 5. Das Angebot der Firma Burkhardt mit einer Angebots- Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse summe von 76.904,82 Euro brutto ist das wirtschaftlich müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beein- günstigste Angebot. trächtigt werden. 6. Das Angebot der Firma Haussmann mit einer Angebots- Das Bauvorhaben stellt eine Umnutzung im bestehenden summe von 16.837,61 Euro brutto ist das wirtschaftlich Gebäude dar. Die Voraussetzungen nach § 34 BauGB sind günstigste Angebot. erfüllt.“ 7. Das Angebot der Firma Cato GmbH & Co. KG mit ei- Beschluss: ner Angebotssumme von 8.833,18 Euro brutto ist das Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. wirtschaftlich günstigste Angebot. 8. Das Angebot der Firma SI Sport GmbH mit einer An- TOP 6 gebotssumme von 23.697,77 Euro brutto ist das wirt- Bauantrag zum Neubau eines Reitplatzes und Versiege- schaftlich günstigste Angebot. lung der Bewegungsfläche für Pferde auf dem Flst. 269 9. Das Angebot der Firma Ribo Reinigungs- und Ge- Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: bäudeservice GmbH mit einer Angebotssumme von „Bei Bauvorhaben im Außenbereich werden meist vom 4.863,53 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Landratsamt naturschutzrechtliche Auflagen in die Bauge- Angebot. nehmigung aufgenommen. In Abständen wird kontrolliert,
Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 ob die Auflagen auch ausgeführt wurden. Bei einer solchen soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Kontrolle wurde festgestellt, dass auf dem Reiterhof geneh- Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde migungspflichtige Bauvorhaben ohne Bauantrag entstan- Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; den sind. So auch auf der Gemarkung Baindt ein Reitplatz das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. und eine versiegelte Bewegungsfläche für Pferde. Für diese Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in Bauvorhaben liegt nun ein Bauantrag vor. die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an ge- Es handelt sich bei den geplanten Baumaßnahmen um sunde Wohnverhältnisse sind gewahrt, die Erschließung ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. ist gesichert.“ Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- Beschluss: reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Flst. wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb 673 wird erteilt. dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsflä- che einnimmt. TOP 8 Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- fentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben bauungsplanes Boschstraße bei der Errichtung einer 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- Gaupe auf dem Flst. 41, Boschstr. 24 spricht, Bauamtsleiterin Frau Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- „Die Bauherren beantragen die Errichtung einer Dachgau- tigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder pe im 2. Dachgeschoss auf der Ostseite des Mehrfamili- Immissionsschutzrechts, widerspricht, enhauses. Die Dachgaupe hat eine Breite von 4,00 m. Der 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder rechtsgültige Bebauungsplan „Boschstraße“ bestimmt, ihnen ausgesetzt wird, dass die Gesamtbreite der Gaupen 1/3 der jeweiligen Trauf- 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder an- länge nicht überschreiten darf. Die Trauflänge beträgt 5,75 dere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung m, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Be- oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit bauungsplanes wegen Überschreitung der zugelassenen oder für sonstige Aufgaben erfordert, Gaupenbreite erforderlich ist. 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die na- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die türliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungs- Grundzüge der Planung nicht berührt werden und wert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung er- verunstaltet, fordert oder 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beein- 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder trächtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwasser- 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- schutz gefährdet, bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Splittersiedlung befürchten lässt oder Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranla- Nach Ansicht der Gemeinde sind die Grundzüge der Pla- gen stört. nung nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 vertretbar.“ BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt.“ Beschluss: Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag mit der Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebau- ungsplans „Boschstraße“ hinsichtlich der Überschreitung TOP 7 der Breite der Dachgaupe wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf Flst. 673, Grünenbergstr. 27 TOP 9 Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Ausstattung der Bläserklassen mit neuen Musikinstru- „Auf dem Flst. 673 in der Grünenbergstraße soll ein Holz- menten -Musikprofil der Klosterwiesenschule schopf abgebrochen werden. Dies ist ein verfahrensfreies Kämmerer Abele teilt mit: Vorhaben, für das keine Genehmigung beantragt wer- „Zu Beginn des 3. Schuljahres haben unsere Schülerinnen den muss. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau und Schüler die Möglichkeit, ein Blasinstrument zu erler- eines Einfamilienwohnhauses mit Carport beantragt. Im nen, wenn sie sich zur Bläserklasse anmelden. In Zusam- Untergeschoss ist eine Garage vorgesehen und im Erd- menarbeit mit der Musikschule Ravensburg erhalten die geschoss wird ein Carport für 2 Fahrzeuge und für Fahr- Schüler Gruppenunterricht am Instrument und musizieren räder geplant. Das Gebäude erscheint von der Grünen- eine Stunde pro Woche gemeinsam im Orchester. bergstraße aus gesehen als knapp 2-geschossig. Durch Die Orchesterstunde findet als Teil des regulären Schulun- die Hanglage ist vom Jägerweg aus das Untergeschoss terrichts statt, in der der Bläserklassenleiter bzw. -leiterin sichtbar. anwesend ist. Während die Bläserklasse übt, haben die Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- anderen Klassen Unterricht im musikalisch-künstlerischen ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben Bereich. innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) be- Durch die erprobten Lehrgänge und Unterrichtsmaterialien urteilt wird. des Klassenmusizierens lernen die Kinder sehr schnell und Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn mit viel Spaß die ersten Töne, so dass bereits nach einigen es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bau- Wochen kurze Lieder gemeinsam gespielt werden können. weise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden Dabei lernen die Kinder nicht nur ihr Instrument zu spie-
Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 len, sondern neben dem musikalischen Erfolg fördert das Bezüglich Finanzierung der Musikinstrumente schlägt die Klassenmusizieren auch soziale Fähigkeiten. Verwaltung mehrere Wege vor: Die Bläserklasse ist ein Projekt, das auf zwei Jahre angelegt ist. Sofern ein Musikinstrument von den Schülern privat er- Danach können die Kinder bei der Jugendkapelle Baindt oder worben würde, käme für die Gemeinde nur der öffentliche in den Ensembles der städtischen Musikschule weiter musizie- Zuschuss zum Tragen. ren. Die Bläserklassen sind seit Jahren bevorzugtes Konzept Aber das kann nicht die Grundvoraussetzung sein. Es sollen zur Nachwuchsgewinnung für den Musikverein Baindt und ein vor allem Schüler erst an ein Musikinstrument herangeführt Konzept zur Kooperation von Schule und Verein. werden. Zudem könnte der Erwerb eines Musikinstrumen- Momentan gibt es an der Klosterwiesenschule zwei Blä- tes eine finanzielle Belastung für Familien darstellen. serklassen, eine in der 3. Jahrgangsstufe und eine in der Es wird deshalb alternativ eine Leihgebühr in Höhe von 10 4. Jahrgangsstufe. Euro für das Musikinstrument erhoben. Diese Leihgebühr Die Bläserklassen bereichern das Schulleben immer wieder soll der Gewinnung einer Rücklage dienen, mit derer z.B. bei Festen und Feiern durch ihre musikalischen Beiträge. neue Instrumente und Reparaturen beglichen werden sollen. Hier zeigen die Kinder mit Stolz ihr Können. Sie freuen sich, Aktuell bezuschusst der Förderverein die Bläserklassen mit dass sie etwas vortragen dürfen und man sieht, dass ihnen 500,00 Euro für Reparaturen. das gemeinsame Musizieren Spaß macht. Alle Schüler der Klosterwiesenschulen sollen die Chance Finanzierung der Unterrichtskosten der Bläserklasse: bekommen ein Instrument zu lernen und gemeinsam Mu- Die Musikalisierung von Kindern, wie sie in der Bläserklas- sik zu machen, unabhängig von ihrem sozialen Stand, ihren se der Fall ist, kann nicht nur von der Gemeinde getragen Leistungen oder ihren musikalischen Vorkenntnissen. Das und nicht zum Nulltarif angeboten werden. Die Finanzierung ist das zentrale Ziel des Bläserklassenprojektes. Sollte es in einer Bläserklasse muss im Sinne einer Mischfinanzierung vereinzelten Fällen nachweislich finanziell scheitern, könnte auch von den Eltern der teilnehmenden SchülerInnen mit- die Schulsozialarbeiterin vermitteln oder ein sozialer Topf getragen werden. An der Klosterwiesenschule verpflichten angezapft werden.“ sich die Eltern bei der Anmeldung ihres Kindes in die Blä- Beschluss: serklasse, einen bisher monatlichen Betrag von 25.- € zu a) Der Monatsbetrag für die Bläserklasse beträgt 25 €. Die entrichten. Ab dem Schuljahr 2018-19 entrichten die Eltern Gemeinde Baindt finanziert die zusätzlichen laufenden zusätzlich noch eine Instrumenten-Leihgebühr von 10,00 € Kosten der Musikschule Ravensburg. monatlich Die Gemeinde zahlt pro Kind noch 18 Euro mo- b) Für die Benutzung der gemeindeeigenen Musikinstru- natlich hinzu, um die Kosten der Musikschule abzudecken. mente wird eine monatliche Leihgebühr in Höhe von 10 (27 Kinder in Klasse 3 / 16 Kinder in Klasse 4 – neues Schul- Euro erhoben und zurückgelegt. jahr: Klasse 3 ca.16-17 und Klasse 4 27) c) Bei Interesse können vereinzelt Musikinstrumente kos- Die Musikinstrumente wurden bisher von der Gemeinde tenfrei an die Jugendkapelle Baindt übergeben werden. und zum Teil über Spendenmittel beschafft. d) Es werden Musikinstrumente in Höhe von aktuell rund Es wird derzeit eine Querflöte und ein Tenorhorn benötigt, 1.600 € für das Schuljahr 2018/2019 außerplanmäßig da mehr Spieler als Instrumente vorhanden sind. Die bis- beschafft. herigen Querflöten und Saxophone sollten im Musikhaus Lange begutachtet werden – Abwägung Reparaturkosten TOP 10 vs. Neuanschaffung. Eine Neuanschaffung von Saxopho- Geplante Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebietsverord- nen ist nicht auszuschließen. nung des Regierungspräsidiums Tübingen – Altdorfer Wald- Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blit- Exkurs: Beitrag der Gemeinde Baindt an die Jugend- zenreute musikschule: Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: Bei ihrer Musikprofilierung unterstützt die Gemeinde nicht „Allgemeine Informationen: nur die Klosterwiesenschule sondern auch die Musikschule Die FFH-Richtlinie bildet – zusammen mit der Vogel- Ravensburg. Die Bezuschussung der Gemeinden geht ana- schutz-Richtlinie – die Grundlage für die Errichtung des log der Bezuschussung des Landes Baden-Württemberg zusammenhängenden europäischen ökologischen Net- bis einschließlich dem 26. Lebensjahr. Im Rechnungsjahr zes mit der Bezeichnung NATURA 2000. Innerhalb dieses 2017 hat die Gemeinde die Musikschule mit 17.258,40 € Schutzgebietsnetzes sollen durch den Erhalt der Lebens- unterstützt. Ca. 60-70 Schülern in der Musikalischen Frü- raumtypen sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen herziehung und ca. 45 Normalbeleger wurden unterstützt. die biologische Vielfalt und das europäische Naturerbe Finanzierung der Musikinstrumente für die Bläserklasse: bewahrt werden. 2012 wurden die ersten Musikinstrumente für die erste Blä- Die Mitgliedstaaten sind zur Erhaltung der biologischen serklasse für 6.300 € beschafft. 2017 wurden für die weitere Vielfalt in der europäischen Union verpflichtet, für bestimm- Bläserklasse weitere Musikinstrumente für 10.500 € beschafft. te Lebensraumtypen und Arten Gebiete von gemeinschaft- Hierfür wurden diese mit einer Spende in Höhe von 5.000 € von licher Bedeutung (FFH-Gebiete) zu melden und gemäß der Volksbank Weingarten unterstützt. 2018 kann aufgrund des Artikel 4 Abs. 4 der FFH-Richtlinie rechtlich zu sichern. Auf- Alters der erste Austausch der Musikinstrumente anstehen. grund der Meldung der Mitgliedstaaten hat die europäische Eventuell müssen erste neue Musikinstrumente beschafft Kommission im Jahr 2007 eine Liste über die FFH-Gebiete werden, da eine Generalüberholung unwirtschaftlich wäre des Landes Baden-Württemberg auf der Basis des ver- bzw. der Bedarf an Instrumenten gedeckt werden muss. gleichsweise groben Kartenmaßstabs 1:25.000 festgelegt Zur Diskussion steht, was mit den Instrumenten geschehen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die soll, die keine Generalüberholung mehr erhalten. Sollten durch Artikel 4 Abs. 4 der FFH-Richtlinie geforderte Aus- diese (trotzdem) z.B. dem Musikverein kostenfrei zur Ver- weisung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung fügung gestellt werden? als besondere Schutzgebiete durch die Mitgliedstaaten Die Gemeinde möchte an der Musikprofilierung festhalten in einem Zeitraum von sechs Jahren nach der Festlegung und der Zuschuss für den laufenden Betrieb wird von der der Gebiete durch die europäische Kommission ist bislang Gemeinde Baindt weiterhin tatkräftig unterstützt. in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht vollständig
Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 erfolgt. Im Land Baden-Württemberg steht die förmliche frei bleibt. Geforderte Änderungen am Verordnungsentwurf Ausweisung, ebenso wie in einigen anderen Bundeslän- sind nur dann zielführend, wenn diese naturschutzfachlich dern, noch aus.Die europäische Kommission hat daher ein begründet sind. Da die Management-planung für beide Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik FFH-Gebiete auf Baindter Gemarkung erst dieses Frühjahr Deutschland eingeleitet und eine rechtsverbindliche Aus- begonnen wurde, liegen hieraus noch keine Angaben vor. weisung und eine genaue Abgrenzung der FFH-Gebiete Aus Sicht der Verwaltung stellt die B 30 eine Zäsur in die- entsprechend den nationalen Kartierungssystemen gefor- sem Teilbereich dar, auf der es keine Lebensraumtypen dert. Außerdem müssen die Erhaltungsziele für die betref- und Arten geben kann. fenden Lebensraumtypen, Pflanzen- und Tierarten in den Im nördlichen Teilbereich, auf Bad Waldseer Gemarkung, einzelnen FFH-Gebieten festgelegt werden. befindet sich der Bunkhofer Weiher, der bereits als flä- Dieser Verpflichtung soll in Baden-Württemberg durch den Er- chenhaftes Naturdenkmal mit ca. 2,8 ha ausgewiesen ist. lass von Rechtsverordnungen in Form von Sammelverordnun- In diesem Bereich befindet sich auch ein Auenwald. Der gen durch das jeweilige Regierungspräsidium erfüllt werden. Schanzwiesweiher ist ebenfalls als flächenhaftes Natur- Die Sammelverordnungen führen dabei zu keinen zusätzli- denkmal mit ca. 2,8 ha ausgewiesen. Südlich der B 30 chen rechtlichen Vorgaben und Verpflichtungen. Das durch befindet sich auf der Gemarkung Baindt der Egelsee mit das europäische Recht vorgegebene und im Bundesnatur- ca. 5,5 ha. Der Stockweiher ist ebenfalls als flächenhaftes schutzgesetz (BNatSchG) geregelte Verbot der erheblichen Naturdenkmal mit ca. 1,7 ha ausgewiesen. Nordöstlich Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete (Verschlechterungs- dieses Weihers befinden sich zwei Kalktuffquellen. Der verbot nach § 33 BNatSchG) sowie die Prüfung der Ver- Verordnungsentwurf sieht die Erweiterung der bisherigen träglichkeit von Plänen und Projekten (§§ 34 und 36 BNat- Fläche nördlich der B30 in nördlicher und östlicher Rich- SchG) ist bereits geltendes Recht. Weitergehende Gebote tung auf der Gemarkung Bad Waldsee vor. und Verbote werden nicht in die Verordnung aufgenommen. FFH-Gebiet „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Auch werden keine zusätzlichen FFH-Gebiete in die Ver- Blitzenreute“ ordnung aufgenommen. Die im Bereich der FFH-Gebiete Das FFH-Gebiet »Schussenbecken mit Tobelwäldern süd- bestehenden Schutzgebietsverordnungen bleiben zudem lich Blitzenreute« gehört zum Naturraum Oberschwäbisches weiterhin gültig. Die FFH-Gebiete werden in der Sammel- Hügelland und reicht von Wolpertswende im Landkreis verordnung im Kartenmaßstab 1:5.000 festgelegt. Ravensburg bis Eriskirch im Bodenseekreis. Im FFH-Ge- Managementpläne: biet liegen fünf Naturschutzgebiete sowie der Bannwald Über die geplante Sammelverordnung hinaus werden für „Schmalegger Tobel“. Es umfasst eine Fläche von 1.392 ha. jedes FFH-Gebiet Managementpläne erstellt, in denen die Auf der Gemarkung Baindt gehört der Bereich Sulzmoos- konkreten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für bach ab der Grünfläche zwischen Marsweilerstraße und das Gebiet festgelegt werden. Die Aufstellung der Manage- Boschstraße mit einem Gewässerrandstreifen von jeweils mentpläne wird nach Information des Regierungspräsidi- 10 m beidseitig des Gewässers bis nach Wickenhaus zum ums Tübingen bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Bampfen zum FFH-Gebiet. Ebenfalls der Bampfen mit Ge- Verfahren: wässerrandstreifen ab der Sulpacher Straße bis zur Gemar- Der Verordnungsentwurf lag beim Regierungspräsidium Tü- kungsgrenze zu Baienfurt. Auch liegen noch Teile rechts und bingen vom 09.04.2018 bis 08.06.2018 zur Einsicht durch links der Bahnlinie Ulm/ Friedrichshafen im FFH-Gebiet.“ jedermann aus. Die Gemeinden, Behörden, Träger öffent- Beschluss: licher Belange, die anerkannten Naturschutzvereinigungen 1. Im geplanten FFH-Schutzgebiet Altdorfer Wald ist die sowie die Land, Forst- und Fischereiwirtschaftlichen Be- Schutzgebietsfläche im Bereich der B 30 in einen nörd- rufsvertretungen werden beteiligt und haben Gelegenheit lichen und südlichen Teil so aufzuteilen, dass ein 40 m bis zum 09.07.2018 Stellung zu nehmen. breiter Korridor im Bereich der B 30 ausgespart wird. FFH-Gebiet „Altdorfer Wald“: 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Betei- Dieses FFH-Gebiet ist 1350,5 ha groß und hat folgende ligung eine Stellungnahme unter Berücksichtigung von Kurzbeschreibung:„Größere naturnahe Waldflächen, na- Ziffer 1 abzugeben. turnahe Bachabschnitte mit begleitenden Auwäldern und extensiv genutzten Niedermoorbereichen, mehrere Wei- her und ein kleines Hochmoor“.Die Managementplanung TOP 11 wurde erst im Frühjahr 2018 begonnen. Daher liegen kaum Ausspülungen an der Wolfegger Ach entlang der L 314 naturschutzfachliche Daten vor. Ortbaumeister Roth teilt mit: 1. Teilfläche: „Im Frühjahr 2018 wurde vom Bauamt festgestellt, dass es Die erste Teilfläche liegt an der südlichen Gemarkungs- zu Ausspülungen an der Wolfegger Ach entlang der L 314 grenze entlang der Landesstraße nach Bergatreute. Im gekommen ist. In diesem Bereich ist die Wolfegger Ach ca. FFH-Gebiet sind noch mehrere Waldbiotope, Moore und 3,5m entfernt zur Straßenkante. Nach Rücksprache mit dem ein punktuelles Naturdenkmal. Straßenbauamt Ravensburg wird von dort die Wolfegger Ach 2. Teilfläche: als Zustandsstörer/-gefährder angesehen. Um die Sicher- Die zweite Teilfläche befindet sich am östlichen Gemar- heit des Straßenverkehrs auf der L 314 nicht zu gefährden kungsrand und umfasst die 4 Wasserflächen, Unterer- und muss untersucht werden wie die Situation entschärft werden Oberer abgebrochener Weiher, den Tiefenweiher und den kann. Die Wolfegger Ach ist ein Gewässer II. Unterhaltungs- Gloggere Weiher. pflichtig für Gewässer II sind die Gemeinden. In diesem Be- 3. Teilfläche: reich grenzt die Gemarkungsgrenze zu Baienfurt an. Da hier Die dritte Teilfläche befindet sich südwestlich von Enzis- die Gemarkungsgrenze direkt im Bachbett der Wolfegger reute im Bereich der B 30 und der Gemarkungsgrenze zu Ach verläuft wird bis zur Gemeinderatssitzung geklärt, ob Bad Waldsee. beide Gemeinden (Baindt/Baienfurt) für die Baumaßnahme Vorgeschlagen wird, dass diese Fläche in einen nördlichen zuständig sind. Da durch die Starkregenfälle der Zustand und südlichen Teil so aufgeteilt werden sollte, dass ein 40 verschlechtert worden ist, sollte hier zeitnah ein Lösungs- m breiter Korridor für die bestehende und künftige B 30 vorschlag erarbeitet werden.“
Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Beschluss: Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der 1. Das Ing. Büro Schranz wird beauftragt eine Planung mit Steuereinnahmen vom zweitvorangegangenem Jahr maß- Kostenschätzung zu erstellen. gebend. Das Rechnungsergebnis 2017 wirkt sich mit der 2. Bericht wird zur Kenntnis genommen. guten Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, Finanzaus- gleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushalts- TOP 12 plan 2019 aus. Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2017 Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Baindt sowie der Eigenbetriebes Wasserversorgung Jahresrechnung 2017 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des und der Jahresrechnung 2017 des Eigenbetriebs Abwas- Eigenbetriebes serbeseitigung wurde zugestimmt. Abwasserbeseitigung Kämmerer Abele berichtet: Jahresabschluss 2017 der Gemeinde TOP 13 Hier noch die wichtigsten Zahlen des Jahresabschlusses Bericht zum Vollzug des Haushalts 2018 – Halbjahres- 2017 in Kürze: bilanz 2018 Die allgemeine Rücklage weist auf den 01.01.2017 Kämmerer Abele teilt mit: ein Gesamtsoll mit 5.086.646,33 € auf. „Allgemeines: Der allgemeinen Rücklage Die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ wurde ein Betrag i. H. v. 2.356.496,09 € vom 07. bis 09. Mai 2018 zeigen, dass für den gesamten entnommen. Vorausschätzungszeitraum 2017 bis 2021 für Bund, Län- Somit Stand der allgemeinen der und Gemeinden ein positives Steuerwachstum erwartet Rücklage zum 31.12.2017 2.730.150,24 € wird. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaft- Im Haushaltsplan 2017 war eine Rücklagenentnahme in lichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregie- Höhe von 2.695.850 € vorgesehen. Aufgrund der verbes- rung zugrunde gelegt. serten Rahmenbedingungen und Einsparungen konnte auf Es wird davon ausgegangen, dass sich der Aufschwung fort- einen Teil der Rücklagenentnahme verzichtet werden. Es setzt. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurden wurde lediglich 2.356.496,09 € der Rücklage entnommen. folgende von der Bundesregierung erwarteten Veränderungs- Baindt hatte zum 31.12.2017 externe Schulden (Kredit- raten angesetzt: Die Bundesregierung erwartet hiernach für marktschulden) in Höhe von 527.455,29 € durch die Auf- dieses Jahr einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um real nahme eines zinslosen Darlehens aus dem Jahr 2016. plus 2,3 Prozent und plus 2,1 Prozent für 2019. Das stabi- Sparsamkeit und Haushaltsdisziplin zeichnet die Gemein- le Wachstum, steigende Beschäftigung und höhere Löhne de aus. Da die Inflationsrate wesentlich höher als der mit- wirken sich vor allem positiv auf die Lohn- und Einkommen- telfristige Zins ist, gilt es jedoch auf Werte zu setzen und steuer, Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer aus. Für das dringend notwendige Investitionen anzuschieben. Im Rech- Jahr 2018 wurde von einer Zunahme der Bruttolöhne und nungsjahr 2017 konnten weitere Werte erworben werden. –gehälter von plus 4,4% ausgegangen. Im Jahr 2018 wird Der Grunderwerb und die Erschließung der anstehenden unverändert mit einem Anstieg von plus 4,1% gerechnet. Wohnbaugebiete sind größtenteils über Sollstellungen bzw. Wesentliche Änderungen für das Jahr 2018 bisher mitge- Haushaltsausgabereste gesichert. teilten Daten (Haushaltscontrolling vom Januar 2018) erge- Das positive Rechnungsergebnis setzt sich aus folgenden ben sich infolge der wirtschaftlichen Entwicklung und der wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haushalts- Steuerschätzung vor allem der Gewerbesteuer, Gemein- planung zusammen (Werte auf volle Tausend abgerundet): deanteil an der Einkommensteuer und den Kopfbeträgen. Wesentliche Entlastungen im Verwaltungshaushalt Die aktuelle Steuerschätzung ist zwar nur eine Moment- (laufende Ein-und Ausgaben): aufnahme auf der Grundlage der heute absehbaren Rah- 215.000 € mehr Schlüsselzuweisungen und kommunaler menbedingungen. Aber es ist sehr gut, dass sich auf der Investitionspauschale Einnahmenseite derzeit keine Haushaltsbelastungen ab- 129.500 € mehr Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zeichnen. Ursache für die insgesamt gute Entwicklung ist 123.500 € geringe Unterhaltungsaufwendungen die sehr gute Konjunktur und die positive Entwicklung auf 113.000 € mehr Gewerbesteuereinnahmen dem Arbeitsmarkt. und durch sonstige Einnahmen und weniger Ausgaben Die Steuerschätzung bezieht sich grundsätzlich immer nur auf insgesamt um 1.062.000 € höhere Zuführungsrate an den geltendes Steuerrecht. Bei allen Annahmen ist zu berücksich- Vermögenhaushalt als eingeplant (Zuführungsrate 2017: tigen, dass es sich hierbei um Prognosen auf Grundlage der RE 1.062.058,02 €, Plan: 250.600 €). aktuellen Erkenntnisse handelt. Bei der späteren Feststellung des tatsächlichen Steueraufkommens sind sowohl positive Wesentliche Veränderungen im Vermögenshaushalt als auch negative Abweichungen möglich. (Investitionen): + 1.378.000 € Ausgabenverschiebung - Erwerb von Haushaltsvollzug 2018 – Auswirkung auf die Gemein- Grundstücken de Baindt + 321.000 € höhere Zuschüsse vom Land Information über wesentliche Abweichungen im Rech- + 278.000 € Einsparung – diverser Baumaßnahmen nungsjahr + 150.000 € Einsparung Kauf von weiteren Ökopunkten In der Planung war lediglich eine Zuführung von 127.300 € - 2.922.000 € geringere Veräußerung von Grundstücken vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt ein- - 339.000 € Verzicht auf Rücklagenentnahme gestellt. Unterhaltungsmaßnahmen werden verursachungs- Aufgrund zahlreicher Veränderungen (Bauverzögerungen, gerecht im Verwaltungshaushalt abgewickelt. Im Einzelnen erneute Veranschlagung im Haushalt 2019/2020) konnte kann 2018 nach der Maisteuerschätzung und der Prognose auf 339.353,91 € Rücklagenentnahme verzichtet werden. Stand Juni von folgender wesentlicher verbesserter Ent- Es wurden zudem umfangreiche Haushaltsausgabereste wicklung des Verwaltungsaushaltes (VwH) gegenüber dem in Höhe von 4.441.000 € gebildet. Planansatz 2018 ausgegangen werden:
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