03/2022 Absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters sowie eines ...

Die Seite wird erstellt Henri Peter
 
WEITER LESEN
03/2022 Absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters sowie eines ...
03/2022

Absatzwirtschaftliche und städtebauliche
Auswirkungsanalyse für die geplante
Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters
sowie eines Getränkemarktes
in Neuenkirchen, Emsdettener Straße

                             Neue Wege. Klare Pläne.
03/2022 Absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters sowie eines ...
Impressum
     AUFTRAGNEHMER                 AUFTRAGGEBER
     Stadt + Handel Beckmann und   Bernhard Werning Bäckerei
     Föhrer Stadtplaner GmbH       Konditorei GmbH & Co. KG
     info@stadt-handel.de          Eschenstraße 31
     www.stadt-handel.de           48485 Neuenkirchen
     Amtsgericht Dortmund,
     Handelsregisternummer HRB
     33826,                        VERFASSER
     Hauptsitz: Dortmund           Dipl.-Ing. Marc Föhrer
                                   Geogr. M.A. Andreas Q. Schuder
                                   B. Sc. Elisabeth Köhn
     Standort Dortmund
     Hörder Hafenstraße 11         Dortmund, den 24. März 2022
     44263 Dortmund
     Fon +49 231 86 26 890
     Fax +49 231 86 26 891

     Standort Hamburg
     Tibarg 21
     22459 Hamburg
     Fon +49 40 53 30 96 46
     Fax +49 40 53 30 96 47

     Standort Karlsruhe
     Beiertheimer Allee 22
     76137 Karlsruhe
     Fon +49 721 14 51 22 62
     Fax +49 721 14 51 22 63

     Standort Leipzig
     Markt 9
     04109 Leipzig
     Fon +49 341 92 72 39 42
     Fax +49 341 92 72 39 43

                                                        Neue Wege. Klare Pläne.
03/2022 Absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters sowie eines ...
Inhaltsverzeichnis
      1         Ausgangssituation und Zielsetzung                                   1
      2         Methodik                                                           3
      3         Beschreibung des Planvorhabens                                     8
      3.1       Mikrostandort                                                      8
      3.2       Sortimente und Verkaufsflächen                                    10

      4         Markt- und Standortanalyse                                         12
      4.1       Makrostandort                                                      12
      4.2       Ableitung des Untersuchungsraums und Wettbewerbssituation         13
      4.3       Angebotsanalyse                                                   15
      4.4       Nachfrageanalyse                                                   17
      4.5       Städtebaulich-funktionale Analyse der zentralen Versorgungsbereiche
                des Untersuchungsraums                                            19
      4.6       Bewertung der angebots- und nachfrageseitigen Strukturen          26

      5         Marktposition des Planvorhabens                                   28
      5.1       Einzugsgebiet                                                     28
      5.2       Umsatzschätzung der Bestandsmärkte und Umsatzprognose des
                Planvorhabens                                                     30

      6         Auswirkungsanalyse                                                34
      6.1       Absatzwirtschaftliche Auswirkungen                                 34
      6.2       Städtebauliche Einordnung der Umsatzumverteilungen                 35
      6.3       Exkurs: Ausgangssituation Neuansiedlung                            37
      6.4       Einordnung in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde
                Neuenkirchen 2018                                                  40
      6.5       Einordnung in die landesplanerischen Zielstellungen (LEP NRW 2019) 40

      7         Zusammenfassung der Ergebnisse                                    48
      Anhang                                                                        I

      Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung meh-
      rerer geschlechtsspezifischer Personenbezeichnungen verzichtet. Die gewählte
      männliche Form schließt stets auch andere Geschlechter mit ein.

      Die Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH bedient sich für Zu-
      arbeiten und insbesondere empirische Dienstleistungen wie Erhebungen,
      Befragungen und Zählungen bei der Stadt + Handel Dienstleistungen GbR (Ge-
      sellschafter: Ralf M. Beckmann und Marc Föhrer, Hörder Hafenstraße 11, 44263
      Dortmund) als Nachunternehmer. Mitarbeiter der Stadt + Handel Dienstleistun-
      gen GbR sind im Impressum durch den Zusatz „(GbR)“ kenntlich gemacht.

      Ausgangssituation und Zielsetzung
03/2022 Absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters sowie eines ...
1   Ausgangssituation und
    Zielsetzung
    In Neuenkirchen war an der Emsdettener Straße 73 ein NETTO Marken-Discount
    verortet, welcher Anfang des Jahres 2020 vom Markt abgegangen ist. Für diesen
    Markt wurde aufgrund seiner hohen Nahversorgungsbedeutung für die umlieg-
    ende Bevölkerung im EHZK Neuenkirchen 20181 eine Standortsicherung empfoh-
    pfohlen (vgl. ebenda S. 48). Eine Reaktivierung des Standortes soll durch die
    dereröffnung eines Lebensmitteldiscounters PENNY (799 m² VKF) erfolgen. Der
    Standort soll neben dem Lebensmitteldiscounter durch einen Getränkemarkt er-
    gänzt werden (500 m² VKF). Die am Standort bereits bestehende Bäckerei soll
    um einen Cafébereich ergänzt werden.

    Konkret wird folgende Planung avisiert:

             Ansiedlung Lebensmitteldiscounter PENNY mit einer GVKF von 799 m²;

             Ansiedlung Getränkemarkt mit einer GVKF von 500 m²;

             Bäckerei (exkl. Cafébereich) mit 30 m² VKF .

    Stadt + Handel wurde angefragt, die zu erwartenden absatzwirtschaftlichen und
    städtebaulichen Auswirkungen des Planvorhabens zu untersuchen und letztlich zu
    bewerten, ob durch das Planvorhaben mit schädlichen Auswirkungen auf die kom-
    munalen Einzelhandelsstrukturen zu rechnen ist.

    Da der ehemalige Bestandsbetrieb NETTO Marken-Discount nunmehr seit An-
    fang des Jahres 2020 geschlossen ist2 und für den Standort weiterhin Baurecht
    besteht, wird das Vorhaben zunächst als Erweiterungsvorhaben gegenüber dem
    ehemaligen NETTO Marken-Discount betrachtet. Um dem Umstand Rechnung zu
    tragen, dass zwischen Marktabgang des NETTO Marken-Discount und voraus-
    sichtlicher Eröffnung des Planvorhabens ein Zeitversatz besteht, wird in Kapitel
    6.3 eine Betrachtung des Vorhabens als Neuansiedlung vorgenommen. Im Rah-
    men dieser Ausführung werden u. a. eine Re-Umverteilung der Bestandsumsätze
    des ehemaligen NETTO Marken-Discount sowie eine Rückbindung durch das Plan-
    vorhaben berücksichtigt.

    Als Grundlage für das weitere Planverfahren werden im vorliegenden Gutachten
    folgende Punkte untersucht und bewertet:

    1
        Stadt + Handel (2018): Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Gemeinde Neuenkir-
        chen, Dortmund. Im Folgendem abgekürzt als EHZK Neuenkirchen 2018.
    2
        Zum Zeitpunkt der Beauftragung und der Erstfassung des Gutachtens war der NETTO Marken-Discount erst
        vor wenigen Monaten vom Markt abgegangen.

    Ausgangssituation und Zielsetzung                                                                             1
03/2022 Absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters sowie eines ...
Absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungen

        Auswirkungen auf den Bestand und/oder die Entwicklungsmöglichkeiten
        der zentralen Versorgungsbereiche und/oder die integrierte Nahversor-
        gung im Untersuchungsraum.

Einordnung gemäß kommunalplanerischer Grundlagen

        Einordnung in das EHZK Neuenkirchen 2018.

Einordnung gemäß landesplanerischer Grundlagen
        Einordnung in die relevanten Vorgaben des LEP NRW 2019.

Die gutachterlichen Aussagen und Einschätzungen beruhen u. a. auf:

        Daten und Bewertungen des EHZK Neuenkirchen 2018;

        Angaben des Betreibers bzw. Auftraggebers zum geplanten Neuobjekt;
        Eigener Vor-Ort-Begehung und Verkaufsflächenerhebung.

Ausgangssituation und Zielsetzung                                            2
03/2022 Absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters sowie eines ...
2   Methodik
    Im Folgenden wird die dem Gutachten zu Grunde liegende Methodik dargestellt.

    Angebotsanalyse

    Für die Erstellung dieser Analyse hat Stadt + Handel die Daten im Untersuchungs-
    raum im Dezember 2020 erhoben. Die Erhebung erfolgte durch eine Standort-
    begehung und sortimentsgenaue Verkaufsflächenerfassung (differenziert nach
    innen- und außenliegender Verkaufsfläche) der im Sinne der Untersuchungsfra-
    gen relevanten Betriebe bzw. Sortimente im Untersuchungsraum (s. u.) wie folgt:

               Innerhalb zentraler Versorgungsbereiche: Erfassung des kompletten Be-
               stands in dem untersuchungsrelevanten Sortimentsbereich im Haupt- und
               Randsortiment.

               Außerhalb zentrale Versorgungsbereiche: Erfassung des kompletten Be-
               stands in dem untersuchungsrelevanten Sortimentsbereich im Haupt- und
               Randsortiment.

               Außerhalb zentraler Versorgungsbereiche außerhalb Neuenkirchens: Er-
               fassung strukturprägender Angebotsstandorte im untersuchungsrele-
               vanten Hauptsortiment (mind. 300 m² VKF)3,

    Die aktuelle Rechtsprechung zur Verkaufsflächendefinition des Bundesverwal-
    tungsgerichtes (u. a. BVerwG 4 C 14.04 und BVerwG 4 C 1.16) vom November
    2005 bzw. 2016 findet im Rahmen der Bestandsüberprüfung Anwendung.

    Es wird angesichts der vorliegenden Planungskonzeption sowie der städtebauli-
    chen Ausgangslage der Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel4 (=zen-
    tren- und nahversorgungsrelevant gem. „Neuenkirchener Liste“; s. EHZK Neuen-
    kirchen 2018, S. 55) für untersuchungsrelevant eingeschätzt.

    Die Analyse des Einzelhandelsbestandes dient in erster Linie der methodischen
    Grundlage zur Sortimentsbetrachtung und den absatzwirtschaftlichen Berech-
    nungen.

    Umsatzschätzung (Bestandsumsatz/Planvorhaben)

    Zur Beurteilung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen des Planvorhabens
    wird eine Umsatzschätzung der untersuchungsrelevanten Betriebe und Sorti-
    mente im Untersuchungsraum durchgeführt5. Basis für die Anpassung der

    3
        Nach fachlichem Dafürhalten kann, unter Berücksichtigung der spezifischen örtlichen Gegebenheiten, diesen
        Einzelhandelsbetrieben (außerhalb zentraler Versorgungsbereiche) eine nennenswerte Relevanz für die Ver-
        sorgung der Bevölkerung attestiert werden. Neben der Struktur der örtlichen Bestandsbetriebe findet
        insbesondere auch die Dimensionierung des Planvorhabens hierbei Berücksichtigung. Im vorliegenden Gutach-
        ten werden diese Betriebe, in Bezug auf die Untersuchungsfragestellung, als strukturprägende Wettbewerber
        bezeichnet.
    4
        Enthält die Einzelsortimente Nahrungs- und Genussmittel und Getränke. Im Folgenden werden die Sortimente
        als Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel zusammengefasst.
    5
        Alle Angaben zu Kaufkraft, Umsatz und Flächenproduktivitäten in Euro sind Bruttowerte.

    Methodik                                                                                                   3
03/2022 Absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters sowie eines ...
Umsatzschätzungen der untersuchungsrelevanten Einzelhandelsstrukturen so-
wie für die Umsatzprognose des in Rede stehenden Planvorhabens bilden:

           Branchen- und betriebsübliche Leistungskennziffern (u. a. EHI handelsda-
           ten aktuell, Retail Real Estate Report Germany der Hahn-Gruppe),

           Kennwerte aus Unternehmensveröffentlichungen,

           laufende Auswertung von Fachliteratur,

           Kennwerte aus dem EHZK Neuenkirchen 2018.

Berücksichtigung des ehemaligen NETTO Marken-Discount am Vorhaben-
standort

Am Vorhabenstandort Emsdettener Straße 73 war ein NETTO Marken-Discount
verortet, welcher Anfang des Jahres 2020 vom Markt abgegangen ist.

Stadt + Handel hat am 24.10.2018 die Verträglichkeitsanalyse für die Verlagerung
und Erweiterung eines ALDI Nord-Lebensmitteldiscounters in Neuenkirchen gem.
§ 11 Ab. 3 BauNVO6 vorgelegt. In diesem Gutachten (vgl. S. 36) wurde für den
NETTO Marken-Discount die Erweiterung der GVKF auf 800 m² angenommen
(+ 200 m² VKF), um die mit einer hypothetischen Erweiterung des NETTO Mar-
ken-Discount einhergehenden absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Aus-
wirkungen i. S. e. Worst Case-Szenarios kumulativ zu den Auswirkungen des Plan-
vorhabens ALDI Nord berücksichtigen zu können. Die hypothetische Erweiterung
des NETTO Marken-Discount auf 800 m² GVKF wurde durch die hohe Nahversor-
gungsbedeutung für die umliegende Bevölkerung sowie der Empfehlung der
Standortsicherung für den Betrieb im EHZK Neuenkirchen 2018 (vgl. ebenda
S. 48) und der fachgutachterlichen Perspektive, dass die Erweiterung als zwin-
gende Voraussetzung für den langfristigen Erhalt des Standortes angesehen
wurde, berücksichtigt. Insgesamt wurde die Verträglichkeit der Erweiterung des
ALDI Nord-Marktes sowie die Erweiterung des ehem. NETTO Marken-Discount
bereits im VG Neuenkirchen ALDI Nord 2018 dargelegt.

Da sich das Planvorhaben nunmehr anders darstellt (Betreiberwechsel, Ergän-
zung       eines   Getränkemarktes           und     Bäckerei     mit    Café-Bereich)       ist   die
Verträglichkeit des hier untersuchten Planvorhabens aus heutiger Sicht darzustel-
len. Um die Konsistenz zum VG Neuenkirchen ALDI Nord 2018 möglichst zu
gewährleisten, wird das Planvorhaben in diesem Gutachten zunächst nicht als
vollumfängliche Neuansiedlung angesetzt, sondern als Erweiterung gegenüber
dem Anfang 2020 geschlossenen NETTO Marken-Discount7.

Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass zwischen Marktabgang des NETTO
Marken-Discount und voraussichtlicher Eröffnung des Planvorhabens nunmehr
ein zeitlicher Versatz besteht, wird in Kapitel 6.3 eine Betrachtung des Vorhabens
als Neuansiedlung vorgenommen. Im Rahmen dieser Ausführung werden u. a. eine

6
    Im Folgenden als VG Neuenkirchen ALDI Nord 2018 bezeichnet.
7
    Zum Zeitpunkt der Beauftragung und der Erstfassung des Gutachtens, war der NETTO Marken-Discount
    erst vor wenigen Monaten vom Markt abgegangen.

Methodik                                                                                               4
03/2022 Absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters sowie eines ...
Re-Umverteilung der Bestandsumsätze des ehemaligen NETTO Marken-Discount
sowie eine Rückbindung durch das Planvorhaben berücksichtigt.

Der freigesetzte Bestandsumsatz des vom Markt abgegangenen NETTO Marken-
Discount wird im Zuge dessen auf die Bestandsstrukturen im Untersuchungsraum
– zu großen Teilen auf die Anbieter in Neuenkirchen – umverteilt, für welche infol-
gedessen erhöhte Umsätze resultieren. Vor dem Hintergrund der Neuansiedlung
des Planvorhabens am in Rede stehenden Standort wird der „freigesetzte“ Um-
satz des ehemaligen NETTO Marken-Discount durch das Planvorhaben von den
Anbietern im Untersuchungsraum rückgebunden. Hierbei ist zu berücksichtigen,
dass absehbar insbesondere diejenigen Anbieter von den zu erwartenden Um-
satzumverteilungen des Planvorhabens betroffen sein werden, die zuvor von dem
„freigesetzten“ Umsatz des ehemaligen NETTO Marken-Discount profitiert ha-
ben, wodurch sich die Höhe der Umsatzumverteilungen teilweise relativiert.

Nachfrageanalyse

Die Datenbasis der Nachfrageseite basiert auf sortimentsspezifischen, postleit-
zahlbezogenen IfH-Kaufkraftkennziffern aus dem Jahr 2021 für den Untersuch-
ungsraum sowie auf Einwohnerzahlen auf Straßenabschnittsebene seitens der
GfK 2021 und IT.NRW 2021 (31.12.2020).

Städtebauliche Analyse

Als Grundlage wurden die Abgrenzungen und Analysen der zentralen Versor-
gungsbereiche der kommunalen Einzelhandelskonzepte herangezogen. Die Innen-
städte, städtische Nebenzentren sowie Nahversorgungszentren sind städtebau-
rechtlich und landesplanerisch ein Schutzgut im Sinne des BauGB, der BauNVO
und des LEP NRW 2019.

Hierauf basierend können Auswirkungen auf die Entwicklung der ausgewiesenen
zentralen Versorgungsbereiche durch das Planvorhaben ermittelt und dargestellt
werden.

Absatzwirtschaftliche Auswirkungen

Die Ermittlung der durch das Planvorhaben potenziell ausgelösten Umsatzumver-
teilungen ist ein wichtiger Analyseschritt der Auswirkungsanalyse. Aus diesem
wird erkennbar, von welchen Einzelhandelsstandorten und somit letztlich aus wel-
chen Kommunen und wiederum aus welchen städtebaulichen Lagen eine
Umsatzumverteilung in welcher Größenordnung zu erwarten sein wird. Damit
steht ein absatzwirtschaftliches Untersuchungsergebnis fest, das Rückschlüsse
auf die daraus resultierenden Auswirkungen zulässt.

Methodik                                                                          5
03/2022 Absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters sowie eines ...
Die Berechnung der Umsatzumverteilung erfolgt basierend auf einem Gravitati-
onsmodell. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung ist ein sogenannter realitäts-
naher Worst Case Fall8 in die Untersuchung einzustellen.

Eingangswerte für die Umsatzumverteilungsberechnung sind neben den Daten
des Planvorhabens, die ermittelten Verkaufsflächen, die Flächenproduktivitäten
gemäß Unternehmensveröffentlichungen und Branchenfachliteratur sowie die
daraus resultierenden Umsatzsummen. Berücksichtigung finden innerhalb der
Umsatzumverteilungsberechnung folgende Parameter:

           die Gesamtattraktivität der erfassten Standorte unter Einbeziehung der
           Entfernung zum Vorhabenstandort,

           Agglomerationswirkungen in den bestehenden Zentren,

           Verkaufsflächenausstattung der untersuchten Betriebe,

           großräumige und siedlungsstrukturelle verkehrliche Anbindung der unter-
           suchten Betriebe,

           Wettbewerbsrelevanz der Anbieter und Angebotsstandorte zum Planvor-
           haben.

Auf dieser Grundlage werden sodann Ergebnisspannweiten von Umsatzumvertei-
lungswerten ermittelt.

Die Anwendung einer fixen Umsatzumverteilungsgröße, wie etwa die in der Recht-
sprechung wiederholt angeführte 10 %-Größenordnung, ist allerdings sowohl
fachlich als auch gemäß der aktuellen Rechtsprechung allein nicht zielführend. Bei
kleinräumiger Betrachtungsweise innerhalb der Siedlungs- und Zentrenstruktur
kann die Schwelle möglicher negativer städtebaulicher Auswirkungen je nach
städtebaulicher Ausgangslage bereits bei deutlich weniger als 10 % liegen (vgl. VG
Arnsberg 4 K 572/04; OVG Berlin-Brandenburg 3 D 7/03.NE).

Städtebauliche Auswirkungen des Planvorhabens

Die zu erwartenden Umsatzumverteilungen werden für den zentralen Versor-
gungsbereich und sonstige Standortbereiche im Untersuchungsraum dargestellt
und mit den Ergebnissen der Bestandsaufnahme des Städtebaus verknüpft und
bewertet. Dadurch werden die Auswirkungen anhand vorhabenspezifischer Kenn-
größen ebenso ablesbar wie anhand absatzwirtschaftlicher Varianten im Sinne
eines realitätsnahen städtebaulichen Worst Case.

8
    Aus fachgutachterlicher Sicht ist es weder notwendig noch von der Rechtsprechung gefordert, alle Eckdaten
    möglichst nachteilig für das Vorhaben einzustellen. Dies wird im Übrigen auch nicht in der Grundsatzentschei-
    dung des OVG NRW (Preussen-Park-Entscheidung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 07. Dezember 2000, 7A D
    60/99.NE) gefordert. Vielmehr ist eine realistische Worst Case-Betrachtung und Bewertung von Vorhaben
    gefordert, welche „...die realistischerweise zu erwartenden Entwicklungen in den Blick nimmt“. Vgl. BVerwG,
    Urteil vom 27. März 2013, 4 CN 6.11.

Methodik                                                                                                       6
03/2022 Absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters sowie eines ...
Dynamische Wirkungsanalyse

Da es sich bei dem Planvorhaben um ein Bauvorhaben in Form einer Neuansied-
lung bzw. einer Verlagerung und Erweiterung handelt, wird der Markteintritts-
zeitpunkt des Planvorhabens mit gewisser zeitlicher Verzögerung stattfinden. Mit
einer Marktreife des realisierten Planvorhabens ist in frühestens drei Jahren zu
rechnen (Ende 2024). Aufgrund dieses Zeitrahmens sind Veränderungen im Nach-
fragevolumen bis zur vollständigen Marktwirksamkeit zu berücksichtigen. Diesbe-
züglich relevante Faktoren sind insbesondere die Bevölkerungszahl im Einzugsbe-
reich und die Kaufkraftentwicklung pro Einwohner im relevanten Sortiments-
bereich (hier: Entwicklung der Kaufkraft für den stationären Einzelhandel auf Ba-
sis der Entwicklungsdynamik in der Branche und der Entwicklung der Online-
anteile). In diesem Zusammenhang wird auf eine umfassende Studie des
BBSR/HDE aus dem Jahr 2017 zurückgegriffen, welche auf verschiedenen Studien
sowie Experteninterviews fußt. Die Prognosewerte der Studie basieren u. a. auf
IFH-Kaufkraftzahlen, welche auch seitens Stadt + Handel Verwendung finden,
womit aus fachlicher Sicht eine inhaltliche Konsistenz gegeben ist.

In den kommenden drei Jahren (bis zur vollkommenen Marktreife des Planvorha-
bens) ist gemäß Prognose IT.NRW 2021 (auf Basis der Einwohnerzahlen vom
31.12.2020) eine konstante Entwicklung der Bevölkerung im Untersuchungsraum
und eine leicht negative Entwicklung der Bevölkerung in Neuenkirchen zu erwarten
(s. Kapitel 4.1).

Für den Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel wird seitens der Studie
des BBSR/HDE 2017 eine positive jährliche Umsatzentwicklung des stationären
Handels bis Ende 2024 prognostiziert (+ 2,4 %). Das heißt, es wird ein überdurch-
schnittliches Wachstum der Branche im Vergleich zur Entwicklung der Online-
anteile prognostiziert (s. Kapitel 4.4)9.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Prognose werden die für das Planvor-
haben relevanten konkreten und bis zum erwarteten Markteintritt des Plan-
vorhabens realisierten Einzelhandelsvorhaben berücksichtigt10. Dabei sind die kon-
kret, planungsrechtlich abgesicherten weiteren Einzelhandelsvorhaben ebenso in
die Prognose einzubeziehen, wie absehbare Schließungen von vorhabenrelevanten
Einzelhandelsbetrieben im Einzugsgebiet. Eine entsprechende Darstellung erfolgt
in Kapitel 4.3.

9
     Berechnungen Stadt + Handel auf Basis IT.NRW: Bevölkerungsstand/-vorausberechnung (Stichtage
     01.01.2021 und 01.01.2025).
10
     Huma-Urteil vom 01.12.2015 - AZ 10 D 91/13.NE.

Methodik                                                                                            7
3   Beschreibung des
    Planvorhabens
    In Neuenkirchen war an der Emsdettener Straße 73 ein NETTO Marken-Discount
    verortet, welcher Anfang des Jahres 2020 vom Markt abgegangen ist. Für diesen
    Markt wurde aufgrund seiner hohen Nahversorgungsbedeutung für die umlieg-
    ende Bevölkerung im EHZK Neuenkirchen 2018 eine Standortsicherung empfohlen
    (vgl. ebenda S. 48). Eine Reaktivierung des Standortes soll durch die Wiedereröff-
    nung eines Lebensmitteldiscounters PENNY (799 m² VKF) erfolgen. Der Standort
    soll neben dem Lebensmitteldiscounter durch einen Getränkemarkt ergänzt wer-
    den (500 m² VKF). Die am Standort bereits bestehende Bäckerei soll um einen
    Cafébereich ergänzt werden.

    Konkret wird folgende Planung avisiert und nachfolgend bewertet:

             Ansiedlung Lebensmitteldiscounter PENNY mit einer GVKF von 799 m²;

             Ansiedlung Getränkemarkt mit einer GVKF von 500 m²;

             Bäckerei (exkl. Cafébereich) mit 30 m² VKF .

    3.1    MIKROSTANDORT
    Der Vorhabenstandort befindet sich südöstlich des Ortszentrums Neuenkirchen
    an der Straßenkreuzung Emsdettener Straße und Westfalenring. Über diese
    Straßen wird perspektivisch die Zufahrt zum Planvorhaben erfolgen. Westlich des
    Vorhabenstandortes befinden sich weitere Einzelhandels- und Dienstleistungsbe-
    triebe. Darüber hinaus ist die den Standort umgebende städtebauliche Struktur
    nahezu komplett durch Wohnbebauung geprägt.

    Im EHZK Neuenkirchen 2018 wird für den mittlerweile vom Markt abgegangenen
    NETTO Marken-Discount die Standortsicherung empfohlen (vgl. ebenda S. 30 und
    S. 48), da dem (Vorhaben-)Standort eine bedeutende Nahversorgungsfunktion
    für den südlichen Siedlungsbereich der Gemeinde Neuenkirchen zukommt.

    Beschreibung des Planvorhabens                                                   8
Abbildung 1:          Mikrostandort des Planvorhabens

Quelle: Darstellung: Stadt + Handel; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.

                      Die verkehrliche Anbindung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) erfolgt
                      über den Westfalenring und die Emsdettener Straße. Die Emsdettener Straße
                      schließt im Süden an die Bundesstraße B 70 an, von der aus in südwestlicher Rich-
                      tung die Gemeinde Wettringen und in nordöstlicher Richtung die Stadt Rheine
                      erreicht werden können. Der Westfalenring gewährleistet die Erschließung der
                      Gemeinde Neuenkirchen. Der Vorhabenstandort ist zudem über Nebenstraßen für
                      die umliegenden Wohngebiete erreichbar. Am Vorhabenstandort besteht ein um-
                      fassendes Parkplatzangebot, welches im Zuge der Vorhabenrealisierung weiter
                      ausgebaut werden soll. Folglich ist die Erreichbarkeit mittels MIV als gut zu be-
                      werten.

                      Die Anbindung an das Netz des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erfolgt
                      über die Bushaltestelle „Realschule“, welche sich in rd. 150 m nördlicher Entfer-
                      nung vom Vorhabenstandort befindet. Die weiteren Haltestellen „Friedhof“
                      westlich des Vorhabenstandortes und „Ringstraße“ südlich des Vorhabenstandor-
                      tes befinden sich jeweils in rd. 350 m bzw. rd. 400 m Entfernung. Die Gemeinde
                      besitzt keinen Bahnhof. Die Anbindung an den ÖPNV ist folglich als ortsüblich zu
                      bewerten.

                      Der nächstgelegene zentrale Versorgungsbereich ist das Ortszentrum Neuenkir-
                      chen in rd. 700 m nördlicher Entfernung zum Vorhabenstandort (s. Kapitel 4.2).

                      Beschreibung des Planvorhabens                                                  9
Die nächstgelegenen strukturprägenden Wettbewerber sind die Lebensmittelsu-
                       permärkte K+K und EDEKA, welche sich in rd. 700 m nordwestlicher Entfernung
                       befinden.

                       3.2     SORTIMENTE UND VERKAUFSFLÄCHEN
                       Bei dem Planvorhaben handelt es sich um ein Einzelhandelsvorhaben mit einem
                       nahversorgungsrelevanten Kernsortiment. Der Anteil der zentrenrelevanten Sor-
                       timente liegt bei Lebensmitteldiscountern i. d. R. bei max. 10 % und dies ist auch
                       im vorliegenden Fall anzunehmen. Für den Getränkemarkt und den Bäcker wird
                       ein Sortimentsanteil von 100 % im Segment Nahrungs- und Genussmittel zu
                       Grunde gelegt. Der Sortimentsschwerpunkt des Vorhabens liegt im Bereich Nah-
                       rungs- und Genussmittel.

                       Für den Bestand des Planvorhabens wird im Folgenden der ehem. NETTO Marken-
                       Discount am Vorhabenstandort berücksichtigt (s. hierzu Ausführungen Kapitel 2).

                       Das Flächenprogramm des Planvorhabens stellt sich nach Sortimenten unterglie-
                       dert wie folgt dar.

Tabelle 1:             Sortimente und Verkaufsflächen des Planvorhabens (Bestand/Planung)

Sortimente                              VKF-Anteil             VKF Bestand                VKF Planung               VKF-Differenz
                                          in %                    in m²                      in m²                      in m²
PENNY (Bestands-VKF des ehem. NETTO Marken-Discount)

Nahrungs- und Genussmittel                   80                     480                         639                       + 159

Drogeriewaren                                10                      60                         80                        + 20
Sonstige Sortimente
                                             10                      60                         80                        + 20
(überwiegend Aktionswaren)
GESAMT PENNY                                 100                    600                         799                       + 199

Bäcker (zzgl. Cafébereich)*

Nahrungs- und Genussmittel                   100                     30                          30                       +-0

Getränkemarkt

Nahrungs- und Genussmittel                   100                      -                         500                      + 500
GESAMT Nahrungs- und Ge-
                                              -                       -                        1.169                     + 659
nussmittel
GESAMTVORHABEN                                -                       -                        1.329                     + 699
Quelle: VKF: Angaben des Vorhabenträgers; VKF-Aufteilung: vergleichbare Planvorhaben nach Erhebungen von Stadt + Handel 2008 -
2020; *Gemäß Rechtsprechung zur VKF-Definition des Bundesverwaltungsgerichtes (u. a. BVerwG Urteil vom 09.11.2016 - 4 C 1.16 und VG
Ansbach Urteil vom 25.06.2013 - AN 9 K 11.02368) zählen lediglich die Thekenbereiche, nicht aber Cafés oder Imbisse (Gastronomie),
Dienstleistungsbereiche usw. die in Einzelhandelsbetrieben integriert sind zur VKF. Diese Bereiche können allenfalls als Indikator für die
Attraktivität des jeweiligen Betriebes dienen. Der im Rahmen des Planvorhabens avisierte Cafébereich findet daher nachfolgend keine
Berücksichtigung.

                       Für das Planvorhaben ergibt sich demnach eine Gesamtverkaufsfläche von
                       1.329 m² (+ 699 m²). Die Verkaufsfläche für den Sortimentsbereich Nahrungs- und
                       Genussmittel wird mit 1.169 m² projektiert (+ 659 m²).

                       Im Sortiment Drogeriewaren wird eine Verkaufsfläche von 80 m² erreicht (+ 20
                       m²). Die sonstigen Sortimente werden ebenfalls auf 80 m² Verkaufsfläche ange-
                       boten (+ 20 m²). Bei den sonstigen Sortimenten handelt es sich um Artikel aus

                       Beschreibung des Planvorhabens                                                                                  10
mehreren unterschiedlichen Sortimentsbereichen. Pro Sortiment sind insbeson-
dere aufgrund der relativ geringen Verkaufsfläche keine nennenswerten Umsätze
bzw. keine städtebaulich negativen Auswirkungen auf die Bestandsstrukturen
zentraler Versorgungsbereiche oder die verbrauchernahe Versorgung der Bevöl-
kerung im Untersuchungsraum in diesen Sortimenten zu erwarten.

Waren aus dem Sortiment Drogeriewaren sowie den sonstigen Sortimenten stel-
len üblicherweise „klassische“ Mitnahmeartikel dar und werden i. d. R. im Zuge
eines regulären Versorgungseinkaufs nachgefragt.

Insofern werden die sonstigen Sortimente sowie das Sortiment Drogeriewaren im
weiteren Verlauf der Analyse nicht tiefergehend betrachtet. Dies gilt insb. auch
aufgrund des jeweils geringen Umsatzanteils (s. Kapitel 5.2) im Sortiment Droge-
riewaren sowie in den sonstigen Sortimenten.

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass der Anteil der zentrenrelevanten
Sortimente des Planvorhabens nicht mehr als 10 % der Gesamtverkaufsfläche be-
trägt.

Beschreibung des Planvorhabens                                                11
4   Markt- und Standortanalyse
    In diesem Analyseschritt werden die für das Planvorhaben relevanten räumlichen
    Strukturen sowie Angebots- und Nachfragekennziffern aufbereitet, dargestellt
    und mit Blick auf das Planvorhaben bewertet. Es erfolgt außerdem eine Kurzbe-
    schreibung der zentralen Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum.

    4.1     MAKROSTANDORT
    In der Gemeinde Neuenkirchen leben mit Stand zum 31.12.2020 14.11211 Einwohner.

    Die Gemeinde Neuenkirchen liegt im Norden des Kreises Steinfurt unmittelbar an
    der Landesgrenze zu Niedersachsen und ist Teil des Regierungsbezirks Münster.
    An die Gemeinde Neuenkirchen grenzen die Kommunen Rheine, Emsdetten, Stein-
    furt, Wettringen und Salzbergen an.

    Die Gemeinde Neuenkirchen ist nach der nordrheinwestfälischen Landesentwick-
    lungsplanung als Grundzentrum ausgewiesen. Das nächstgelegene Mittelzen-
    trum ist die Stadt Rheine, welche östlich an Neuenkirchen angrenzt.

    Die Stadt Münster in einer Entfernung von rd. 35 km ist das nächstgelegene Ober-
    zentrum.

    Die Erreichbarkeit der Gemeinde Neuenkirchen für den motorisierten Individual-
    verkehr       – damit        im Umkehrschluss aber auch      die Erreichbarkeit   der
    nahegelegenen Konkurrenzstandorte – ist als gut zu bezeichnen. Über die B 70 ist
    die Gemeinde an die nördlich verlaufende A 30 angebunden. Eine Anbindung an
    das nächstgelegene Oberzentrum Münster erfolgt über die L 580 und die B 54.
    Des Weiteren liegt westlich der Gemeinde die A 31, die eine regionale Verbindung
    in Nord-Süd-Richtung darstellt.

    In den öffentlichen Personennahverkehr ist die Gemeinde Neuenkirchen durch
    Busverbindungen, die u. a. einen Anschluss an das Mittelzentrum Rheine gewähr-
    leisten, eingebunden. Eine Haltestelle für den schienengebundenen Personen-
    nahverkehr weist die Gemeinde Neuenkirchen nicht auf.

    11
         Quelle: Gemeinde Neuenkirchen (Stichtag: 31.12.2020).

    Markt- und Standortanalyse                                                         12
Abbildung 2:          Lage und Gemeindegrenze der Gemeinde Neuenkirchen

Quelle: Darstellung: Stadt + Handel; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.

                      Bevölkerungsprognose

                      Für die Gemeinde Neuenkirchen wird für Ende 2024 gemäß IT.NRW 2021 eine
                      leicht negative Bevölkerungsentwicklung von rd. „minus“ 0,6 % bezogen auf die
                      aktuelle Einwohnerzahl prognostiziert. Für die Nachbarkommunen Rheine und
                      Wettringen, welche sich ebenfalls teilweise im Untersuchungsraum befinden
                      (s. folgendes Kapitel), wird hingegen eine stagnierende bzw. leicht positive Bevöl-
                      kerungsentwicklung prognostiziert (+ rd. 0,4 % in Rheine; + rd. 1,4 % in Wett-
                      ringen)12.

                      4.2 ABLEITUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMS UND
                              WETTBEWERBSSITUATION
                      Der Untersuchungsraum orientiert sich zunächst am Einzugsgebiet des Planvor-
                      habens, allerdings wird dieser weiter gefasst als das Einzugsgebiet. Der weiter als
                      das Einzugsgebiet (s. Kapitel 5.1) gefasste Untersuchungsraum stellt sicher, dass
                      auch die Überschneidungen von Einzugsgebieten weiterer Angebotsstandorte

                      12
                           Berechnungen Stadt + Handel auf Basis IT.NRW 2021 (zum: 01.01.2025).

                      Markt- und Standortanalyse                                                       13
(insbesondere der systemgleichen Wettbewerber) mit dem Einzugsgebiet des
                      Planvorhabens hinsichtlich ihrer absatzwirtschaftlichen Bedeutung berücksich-
                      tigt werden. Durch die Überschneidung der Einzugsgebiete ergeben sich für die
                      Angebotsstandorte konsequenterweise Auswirkungen, welche in der Analyse der
                      absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen berücksichtigt wer-
                      den müssen.

                      Für die Ableitung des Untersuchungsraumes werden die verkehrliche Erreichbar-
                      keit, der Betriebstyp des Vorhabens sowie v. a. die Standorte systemgleicher
                      Wettbewerber im untersuchungsrelevanten Sortimentsbereich Nahrungs- und
                      Genussmittel berücksichtigt. Zudem erfährt das Einzugsgebiet des Vorhabens
                      eine Einschränkung durch Zeit-Distanz-Faktoren (s. detaillierte Ausführungen in
                      Kapitel 5.1).

Abbildung 3:          Untersuchungsraum

Quelle: Darstellung: Stadt + Handel; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Erhebung: Stadt + Handel 012/2020;
ZVB-Abgrenzungen: EHZK Neuenkirchen 2018, Masterplan EZH Rheine 2012, Nahversorgungskonzept Rheine 2015.

                      Der Untersuchungsraum umfasst die gesamte Gemeinde Neuenkirchen. Darüber
                      hinaus werden aufgrund der Wegebeziehungen sowie der vorhandenen Ange-
                      botsstrukturen zusätzlich Teile der Gemeinde Wettringen sowie der Stadt Rheine
                      in den Untersuchungsraum inkludiert. In nordöstlicher bzw. östlicher Richtung
                      wird der Untersuchungsraum durch die vorhandenen Angebotsstrukturen in
                      Rheine begrenzt. In östlicher Richtung besteht durch die Gleisanlage und die Bun-
                      desstraße 481 eine zusätzliche Barrierewirkung, wodurch der Untersuchungsraum

                      Markt- und Standortanalyse                                                                                14
ebenfalls begrenzt wird. Eine weitere Ausdehnung des Untersuchungsraums ist
aufgrund von zunehmenden Raum-Zeit-Distanzen nicht gegeben. Der Untersu-
chungsraum deckt sich demnach etwa mit dem Untersuchungsraum aus dem VG
Neuenkirchen ALDI Nord 2018.

Im Untersuchungsraum sind sechs zentrale Versorgungsbereiche, davon einer in
Neuenkirchen (OZ Neuenkirchen), vier in Rheine (STZ Mesum, GVZ Dorenkamp-
Mitte, NVZ Felsenstraße, NVZ Hauenhorst) und einer in Wettringen (Ortskern
Wettringen) verortet.

Mobilitätsaspekte und Zufallseinkäufe führen angesichts der attraktiven Lage
und der Kopplungsbeziehungen zu einer leicht darüber hinausgehenden Streuung
der Umsatzherkunft, die im Sinne eines realitätsnahen Worst Case-Ansatzes je-
doch nicht weiter in die Berechnungen eingestellt wird.

4.3 ANGEBOTSANALYSE

Angebotsrelevante Annahmen

Wie in Kapitel 2 geschildert, werden im Sinne einer dynamischen Wirkungsanalyse
absehbare Veränderungen im relevanten Bestand im Rahmen dieser Untersu-
chung berücksichtigt. Dies betrifft konkrete, planungsrechtlich abgesicherte
weitere Einzelhandelsvorhaben sowie absehbare Schließungen von vorhabenrele-
vanten Einzelhandelsbetrieben im Einzugsgebiet. Nach Abstimmung mit der
Gemeinde Neuenkirchen sind Stadt + Handel zum Zeitpunkt der Erstellung der
vorliegenden Verträglichkeitsanalyse folgende Marktveränderungen bekannt:

        Erweiterung und Verlagerung des ALDI Nord-Lebensmittelmarktes (Ver-
        lagerung von der Bahnhofstraße 19 auf das sog. Hecking-Gelände) auf
        1.150 m² GVKF;

        Schließung des NETTO Marken-Discount (Emsdettener Straße 73) mit
        600 m² GVKF.

Die vorgenannte Erweiterung des ALDI Nord-Marktes wurde im vorliegenden
Gutachten als Bestand in der Angebotsanalyse berücksichtigt. Die Umsätze der
weiteren Bestandsmärkte wurden in diesem Zusammenhang angepasst. Der
NETTO Marken-Discount wurde, wie bereits in Kapitel 2 erläutert, weiterhin als
Bestand des Planvorhabens berücksichtigt.

Relevante Angebotsstrukturen in Neuenkirchen
(inkl. vorstehender Marktveränderung)

Im Untersuchungsraum sind acht Lebensmitteldiscounter und zwölf Lebensmit-
telsupermärkte (inkl. einem dazugehörigen Getränkemarkt) verortet. Zusätzlich
wird das Angebot im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel durch zwei
strukturprägende Getränkemärkte (stand-alone) arrondiert.

16 der 22 vorgenannten strukturprägenden Lebensmittelanbieter befinden sich in-
nerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches.

Markt- und Standortanalyse                                                   15
Mit ALDI Nord (5 x), NETTO Marken-Discount (1 x) und LIDL (2 x) sind drei der
                      größten bundesweit agierenden und regionaltypischen Betreiber im Segment Le-
                      bensmitteldiscounter im Untersuchungsraum vertreten. Die Lebensmitteldis-
                      counter weisen Gesamtverkaufsflächen zwischen rd. 700 m² und rd. 1.200 m² auf.
                      Die durchschnittliche Gesamtverkaufsfläche beträgt rd. 970 m².

                      Im Untersuchungsraum sind sechs EDEKA-Märkte und sechs K+K-Märkte veror-
                      tet, welche Gesamtverkaufsflächen zwischen rd. 400 m² und rd. 2.000 m² (inkl.
                      separaten Getränkemarkt) aufweisen. Die durchschnittliche Gesamtverkaufsflä-
                      che dieser Anbieter beträgt rd. 1.140 m².

                      In Neuenkirchen sind aktuell zwei Lebensmitteldiscounter (LIDL und ALDI Nord)
                      und vier Lebensmittelsupermärkte (K+K (3 x), EDEKA) angesiedelt.

                      Die VKF-Ausstattung im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel im Un-
                      tersuchungsraum ist aktuell als leicht überdurchschnittlich im Vergleich zum
                      Bundesdurchschnitt einzustufen (rd. 0,46 m² VKF NuG/EW)13. Dies ist insbeson-
                      dere auf das umfangreiche Angebot im Segment Lebensmittelsupermarkt in
                      Verbindung mit dem Zuschnitt des Untersuchungsraums (v. a. in Rheine) zurück-
                      zuführen.

                      Die Analyse des Einzelhandelsbestands im Sortimentsbereich Nahrungs- und Ge-
                      nussmittel ergab – unter Berücksichtigung der in Kapitel 2 beschriebenen Erheb-
                      ungsmethodik – folgende Werte für Verkaufsflächen und Umsätze:

Tabelle 2:            Verkaufsfläche und Umsatz Nahrungs- und Genussmittel im Untersuchungsraum
                      (bezogen auf untersuchungsrelevante Angebotsstrukturen; s. Kapitel Methodik)

                                                                                     Nahrungs- und Genussmittel
Kommune/Gemeinde                                Lagedetail
                                                                                  VKF in m²              Umsatz in Mio. Euro

                                    OZ Neuenkirchen                                 4.700                         24,9
Neuenkirchen
                                    sonstige Lagen*                                 2.500                         10,3

                                    STZ Mesum                                       3.400                         21,5

                                    GVZ Dorenkamp-Mitte                             2.100                          11,5

Rheine                              NVZ Felsenstraße                                2.600                         14,3

                                    NVZ Hauenhorst                                   400                           2,3

                                    sonstige Lagen                                  2.800                          7,9

Wettringen                          ZVB Ortskern Wettringen                         3.500                         17,2

GESAMT**                                                                            21.900                       109,9
Quelle: VKF: Erhebung Stadt + Handel 12/2020; Umsatzschätzung: Berechnung Stadt + Handel auf Basis EHI 2020 und Hahn Gruppe
2021/2022; VKF auf 100 m², Umsätze auf 0,1 Mio. Euro gerundet; * inkl. ehem. NETTO Marken-Discount (Vorhabenstandort); ** Differen-
zen zur Gesamtsumme rundungsbedingt möglich.

                      13
                           Bundesdeutscher Durchschnitt: 0,41 m² VKF NuG/EW, Quelle: Eigene Berechnung auf Basis EHI 2020: EHI
                           handelsdaten aktuell 2020; Verkaufsflächen strukturprägender (VKF > 300 m², inkl. Nonfood-Flächen).

                      Markt- und Standortanalyse                                                                                16
Wie die obenstehende Tabelle zeigt, konzentriert sich die Angebotssituation in
                       Neuenkirchen im untersuchungsrelevanten Sortimentsbereich Nahrungs- und Ge-
                       nussmittel schwerpunktmäßig auf den ZVB Ortszentrum Neuenkirchen sowie im
                       Untersuchungsraum auf das STZ Mesum in Rheine sowie den ZVB Ortskern Wett-
                       ringen.

                       4.4 NACHFRAGEANALYSE
                       Für die Bewertung des Planvorhabens hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die
                       Bestandsstrukturen im Untersuchungsraum sind neben der Kenntnis der ange-
                       botsseitigen Rahmenbedingungen auch die monetären Gegebenheiten auf der
                       Nachfrageseite von Bedeutung. Anhand der ansässigen Bevölkerung und der ein-
                       zelhandelsrelevanten Kaufkraftdaten im Untersuchungsraum lässt sich das in
                       einem Gebiet vorhandene einzelhandelsrelevante, sortimentsgruppenbezogene
                       Kaufkraftpotenzial ermitteln.

                       In der Gemeinde Neuenkirchen sowie im gesamten Untersuchungsraum wird eine
                       im Vergleich zum Bundesdurchschnitt leicht unterdurchschnittliche einzelhandels-
                       relevante Kaufkraftkennziffer von rd. 98 bzw. 97 erreicht (IfH Köln 2021). Unter
                       Berücksichtigung der ermittelten Einwohnerzahl ergibt sich für den Sortiments-
                       bereich Nahrungs- und Genussmittel im Untersuchungsraum ein Kaufkraftpoten-
                       zial von rd. 125,6 Mio. Euro/Jahr und in Neuenkirchen von rd. 36,8 Mio. Euro/Jahr.

                       Die nachfolgende Tabelle stellt die einzelhandelsrelevante Kaufkraft im untersu-
                       chungsrelevanten Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel im abgeleite-
                       ten Untersuchungsraum dar.

Tabelle 3:             Einzelhandelsrelevante Kaufkraft in Mio. Euro im Untersuchungsraum

Kommunen/Gemeinden*                                             Einwohner                   Nahrungs- und Genussmittel**

Neuenkirchen                                                       14.112                                  36,8
Rheine*                                                           27.384                                   71,1
Wettringen*                                                        6.925                                   17,8
GESAMT                                                            48.421                                  125,6
Quelle: Berechnung Stadt + Handel auf Basis: Einwohnerzahlen auf Straßenabschnittsebene GfK (2021) und IT.NRW 2021; Kaufkraft: IfH
Köln (2021); Kaufkraftwerte auf 0,1 Mio. Euro gerundet; *anteilige Teilbereiche der Kommunen (s. Untersuchungsraum, Kapitel 4.2); ** Dif-
ferenzen zur Gesamtsumme rundungsbedingt möglich.

                       Die Zentralität14 im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel beträgt in
                       Neuenkirchen aktuell rd. 98 und im gesamten Untersuchungsraum rd. 92, d. h. es
                       sind leichte Kaufkraftabflüsse sowohl aus Neuenkirchen wie auch aus dem Un-
                       tersuchungsraum festzustellen.

                       14
                            Die Zentralität (bzw. Zentralitätskennziffer) einer Kommune verdeutlicht das relative Verhältnis zwischen
                            den erzielten Umsätzen und der potenziell verfügbaren Kaufkraft vor Ort. Sie wird als Quotient dieser beiden
                            Werte ermittelt. Ein Wert unter 100 beinhaltet, dass in der Summe aller Kaufkraftzuflüsse und -abflüsse
                            Einzelhandelskaufkraft in andere Orte abfließt; ein Wert über 100 beschreibt umgekehrt den per Saldo er-
                            kennbaren Gewinn aus anderen Orten.

                       Markt- und Standortanalyse                                                                                     17
Berücksichtigung des steigenden Nachfragepotenzials (s. Kapitel 2)

Unter Berücksichtigung eines Planungs- und Bauzeitraums von etwa 1 - 2 Jahren,
sowie einer Zeitspanne von 1 - 2 weiteren Jahren bis zum Eintritt der vollständigen
Marktwirksamkeit des Planvorhabens wird die Nachfragesituation im Folgenden
für Ende 2024 abgebildet. Folgende Einflussfaktoren sind für die Entwicklung der
Nachfragesituation von Relevanz:

          Bevölkerungsentwicklung im Untersuchungsraum bis Ende 2024;

          Entwicklungsdynamik der Branche Nahrungs- und Genussmittel;

          Entwicklung des Onlineanteils.

Wie bereits in Kapitel 4.1 dargestellt, ist im gesamten Untersuchungsraum mit
einer insgesamt stagnierenden durchschnittlichen Bevölkerungsentwicklung von
+ rd. 0,2 % bis Ende 2024 zu rechnen15 („minus“ rd. 0,6 % in Neuenkirchen; + rd.
0,4 % in Rheine und + rd. 1,4 % in Wettringen)16.

Aus der Studie des BBSR/HDE 2017 lässt sich bis Ende 2024 eine Entwicklung der
Kaufkraft für den stationären Einzelhandel im Sortimentsbereich Nahrungs- und
Genussmittel von rd. + 2,4 % ableiten.

In Summe ergibt sich somit für den Untersuchungsraum eine durchschnittliche
Entwicklung der Nachfrage im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel
um rd. + 2,6 % bzw. rd. 3,3 Mio. Euro auf rd. 129,0 Mio. Euro.

In der folgenden absatzwirtschaftlichen Betrachtung (s. Kapitel 6.1) findet diese
positive Kaufkraftentwicklung Berücksichtigung.

15
     Nach Einwohneranteilen gewichteter Wert.
16
     Berechnungen Stadt + Handel    auf   Basis   IT.NRW:   Bevölkerungsstand/-vorausberechnung   (Stichtage
     01.01.2020 und 01.01.2025).

Markt- und Standortanalyse                                                                               18
4.5 STÄDTEBAULICH-FUNKTIONALE ANALYSE DER ZENTRALEN
       VERSORGUNGSBEREICHE DES UNTERSUCHUNGSRAUMS
Grundlage für die Bewertung der städtebaulichen Auswirkungen, welche aus dem
Planvorhaben resultieren, bilden städtebaulich-funktionale Analysen der möglich-
erweise durch die ausgelösten Umsatzumverteilungen betroffenen zentralen
Versorgungsbereiche. Für die städtebaulichen Analysen der im Untersuchungs-
raum     gelegenen       zentralen   Versorgungsbereiche   wurde   auf   das   EHZK
Neuenkirchen 2018, den Masterplan Einzelhandel für die Stadt Rheine (Junker &
Kruse 2012), das Nahversorgungskonzept für die Stadt Rheine (Junker & Kruse
2015) sowie auf eigene Vor-Ort-Analysen zurückgegriffen. Nachfolgend wird die
städtebauliche Analyse des zentralen Versorgungsbereiches mit den wesentlichen
Inhalten dargestellt.

Das Einzelhandelskonzept der Gemeinde Wettringen wird aktuell fortgeschrie-
ben, weshalb zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens kein veröffentlichtes
Einzelhandelskonzept zur Verfügung steht. Auf Grundlage einer Vor-Ort-Erhe-
bung wurde ein faktischer zentraler Versorgungsbereich identifiziert. Die nach-
stehend vorgenommene Abgrenzung dieses Bereiches erfolgte unter Berücksich-
tigung von städtebaulichen und funktionalen Kriterien und auf Basis des
tatsächlichen vorhandenen Einzelhandels- und Gewerbebesatzes.

Markt- und Standortanalyse                                                       19
Tabelle 4:             Standortprofil OZ Neuenkirchen

Zentraler Versorgungsbereich Ortszentrum Neuenkirchen

Lage

Verortung                        Neuenkirchen
                                 Das Ortszentrum verläuft entlang der Hauptstraße und Emsdettener Straße inkl.
                                 Rückwärtiger Bebauung. Im Norden wird der ZVB durch das Gelände des Lebensmit-
Ausdehnung
                                 teldiscounters nördlich der Straße Zum Thie und im Süden durch das Hecking-Gelände
                                 bzw. die Josefstraße begrenzt.
Einzelhandelsstruktur
                                 Angebotsschwerpunkte bilden Warengruppen der kurz- und mittelfristigen Bedarfsbe-
Angebotsstruktur
                                 reiche, darunter insbesondere Nahrungs- und Genussmittel sowie Bekleidung.
Magnetbetriebe                   EDEKA, K+K, LIDL, ALDI Nord

Verkehrliche Einordnung
                                 Östlich und südlich des Zentrums verläuft der Straßenzug Westfalenring, welcher das
Motorisierter Verkehr            Ortszentrum mit den übrigen Stadtteilen sowie in der Folge mit der Nachbarstadt
                                 Rheine und der Gemeinde Wettringen verbindet.
                                 Anbindung an das Netz des ÖPNV über verschiedene Bushaltestellen am Rande des
ÖPNV
                                 Zentrums.
Räumlich-funktionale Einordnung
                                 Größtenteils kleinteilige Strukturen, insbesondere entlang der Fußgängerzone im Be-
Organisationsstruktur
                                 reich Hauptstraße und Emsdettener Straße.
Versorgungsfunktion              Gesamte Gemeinde

Abgrenzung des ZVB

                                 Quelle: Stadt + Handel 2018, S. 43.

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis Stadt + Handel 2018, S. 42 ff.

                       Markt- und Standortanalyse                                                                20
Tabelle 5:             Standortprofil STZ Mesum (Stadt Rheine)

Zentraler Versorgungsbereich Stadtteilzentrum Mesum (Stadt Rheine)

Lage

Verortung                        Stadtteil Mesum
                                 Entlang der Alten Bahnhofstraße mit Abzweigzungen im Kreuzungsbereich zur Rheiner
Ausdehnung
                                 Straße im Norden sowie bis zum Straßenzug Burgsteinfurter Damm im Süden.
Einzelhandelsstruktur
                                 Angebotsschwerpunkt bilden Güter des kurzfristigen Bedarfsbereichs, ergänzt um An-
Angebotsstruktur
                                 gebote aus den Warengruppen der mittel- und langfristigen Bedarfsstufe.
Magnetbetriebe                   EDEKA, ALDI Nord, LIDL, NETTO Marken-Discount

Verkehrliche Einordnung
                                 Großräumige Erreichbarkeit über die B 481 sowie L 578 sowie über mehrere Nebenstra-
Motorisierter Verkehr
                                 ßen.
                                 Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt durch den nahegelegenen Bahnhof Rheine-Mesum
ÖPNV
                                 sowie über eine Bushaltestelle.
Räumlich-funktionale Einordnung
                                 Während im Süden des Zentrums vornehmlich großflächige Strukturen zu finden sind,
Organisationsstruktur
                                 dominieren im Norden kleinteilige Angebote.
Versorgungsfunktion              Stadtteil Mesum sowie umliegende Stadtteile

Abgrenzung des ZVB

                                 Quelle: Junker und Kruse 2012, S. 115.

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis Junker und Kruse 2012, S. 115-116.

                       Markt- und Standortanalyse                                                                 21
Tabelle 6:             Standortprofil GVZ Dorenkamp-Mitte (Stadt Rheine)

Zentraler Versorgungsbereich Grundversorgungszentrum Dorenkamp-Mitte (Stadt Rheine)

Lage

Verortung                        Stadtteil Dutum/Dorenkamp
                                 Am Pfarrer-Bergmannshof-Platz zwischen dem Verkehrszug Breite Straße im Norden
Ausdehnung
                                 und Windthorststraße im Süden.
Einzelhandelsstruktur
                                 Kompakter Standort bestehend aus Lebensmittelvollsortimenter und -discounter so-
Angebotsstruktur
                                 wie ergänzenden kleinteiligen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben.
Magnetbetriebe                   EDEKA, ALDI Nord

Verkehrliche Einordnung
                                 Gute Erreichbarkeit durch die zentrale Lage im Stadtteil Dorenkamp nahe der Innen-
Motorisierter Verkehr            stadt sowie die großzügig dimensionierte Stellplatzanlage zwischen den beiden
                                 Lebensmittelanbietern.
                                 Anbindung an das Netz des ÖPNV durch die nahegelegene Bushaltestelle Ferdinand-
ÖPNV
                                 straße.
Räumlich-funktionale Einordnung
                                 Aufwändig neu gestalteter Platzbereich umgeben von modernen Nahversorgungsan-
Organisationsstruktur
                                 bietern.
Versorgungsfunktion              Stadtteile Dorenkamp-Nord und –Süd sowie Teile Dutums

Abgrenzung des ZVB

                                 Quelle: Junker und Kruse 2012, S. 115.

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis Junker und Kruse 2012, S. 115-116.

                       Markt- und Standortanalyse                                                                22
Tabelle 7:             Standortprofil NVZ Hauenhorst (Stadt Rheine)

Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum Hauenhorst (Stadt Rheine)

Lage

Verortung                        Stadtteil Hauenhorst

Ausdehnung                       Im Kreuzungsbereich Mesumer Straße/Brochtruper Straße.

Einzelhandelsstruktur
                                 Kompakte Struktur mit kleinflächigem Lebensmittelvollsortimenter, ergänzt um einige
Angebotsstruktur
                                 kleinteilige Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe.
Magnetbetriebe                   EDEKA

Verkehrliche Einordnung
                                 Das Zentrum grenzt an die K 77 mit Verbindung in die Innenstadt von Rheine sowie zur
Motorisierter Verkehr            L 578. Weiterhin besteht über die K 66 eine Anbindung nach Neuenkirchen bzw. den
                                 Stadtteil Mesum.
ÖPNV                             Anbindung an das Netz des ÖPNV durch die Bushaltestelle Hauenhorst Dorfplatz.

Räumlich-funktionale Einordnung

Organisationsstruktur            EDEKA als wesentlicher Magnetbetrieb für die umliegenden Betriebe.

Versorgungsfunktion              Stadtteil Hauenhorst

Abgrenzung des ZVB

                                 Quelle: Junker und Kruse 2012, S. 130.

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis Junker und Kruse 2012, S. 130/131.

                       Markt- und Standortanalyse                                                                  23
Tabelle 8:             Standortprofil NVZ Felsenstraße (Stadt Rheine)

Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum Felsenstraße (Stadt Rheine)

Lage

Verortung                        Stadtteil Dutum/Dorenkamp

Ausdehnung                       Im Kreuzungsbereich Felsenstraße/Neuenkirchener Straße.

Einzelhandelsstruktur
                                 Kompakter Standort bestehend aus Lebensmittelvollsortimenter und -discounter so-
Angebotsstruktur
                                 wie ergänzenden kleinteiligen Betrieben.
Magnetbetriebe                   EDEKA, ALDI Nord

Verkehrliche Einordnung
                                 Gute Anbindung für den MIV aufgrund der Lage an der Neuenkirchener Straße (K 57),
Motorisierter Verkehr            welche als Ausfallstraße der Innenstadt von Rheine fungiert und den Standort zudem
                                 mit der B 70 verbindet.
                                 Anbindung an das Netz des ÖPNV durch die unmittelbar am Zentrum liegende Bushal-
ÖPNV
                                 testelle Sassestraße.
Räumlich-funktionale Einordnung
                                 Kopplungsstandort aus Lebensmittelvollsortimenter und -discounter mit funktionaler
Organisationsstruktur
                                 Architektur und großzügiger Stellplatzanlage.
Versorgungsfunktion              Angrenzende Siedlungsbereiche der Stadtteile Dutum, Wadelheim und Dorenkamp

Abgrenzung des ZVB

                                 Quelle: Junker und Kruse 2015, S. 34.

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis Junker und Kruse 2015, S. 33-34.

                       Markt- und Standortanalyse                                                                24
Tabelle 9:            Standortprofil (faktischer) ZVB Ortskern Wettringen

    (Faktischer) Zentraler Versorgungsbereich Ortskern Wettringen

    Lage

    Verortung                      Ortskern Wettringen
                                   Der ZVB erstreckt sich entlang des Ortskerns vom Wettringen im Bereich der Hügel-,
    Ausdehnung
                                   Kirch- und Bergstraße.
    Einzelhandelsstruktur
                                   Angebot aus allen Bedarfsbereichen, wobei die Lebensmittelmärkte als Magnetbe-
    Angebotsstruktur
                                   triebe fungieren.
    Magnetbetriebe                 EDEKA, K+K, ALDI Nord

    Verkehrliche Einordnung
                                   Gute Anbindung für den MIV durch das Zusammentreffen der überörtlichen Hauptver-
    Motorisierter Verkehr          kehrsstraßen L 567 in Richtung Schüttorf, K 65 in Richtung Neuenkirchen sowie K 61 mit
                                   Anbindung an die B 70.
                                   Anbindung an das Netz des ÖPNV durch die im Zentrum gelegene Bushaltestelle Wett-
    ÖPNV
                                   ringen Kirche
    Räumlich-funktionale Einordnung
                                   Großflächige Lebensmittelanbieter ergänzt um größtenteils kleinteilige Einzelhandels-
    Organisationsstruktur
                                   strukturen
    Versorgungsfunktion            Gemeindegebiet Wettringen

    Abgrenzung des ZVB

                                   Quelle: Eigene Darstellung und eigene Vor-Ort-Erhebung Stadt + Handel 03/2018.

    Quelle: Eigene Darstellung auf Basis Junker und Kruse 2010, S. 54 und eigene Vor-Ort-Erhebung Stadt + Handel 03/2018

.

                          Markt- und Standortanalyse                                                                       25
4.6 BEWERTUNG DER ANGEBOTS- UND NACHFRAGESEITIGEN
       STRUKTUREN
Im Hinblick auf die im Anschluss folgende Bewertung des Planvorhabens hinsicht-
lich der absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen sind folgende
räumliche, quantitative und qualitative Rahmenbedingungen von besonderer Be-
deutung:

         Aus nahversorgungsstruktureller bzw. räumlicher Sicht ist die Ausstattung
         mit nahversorgungsrelevanten Angeboten in den wesentlichen Siedlungs-
         bereichen Neuenkirchens im Hinblick auf Nahversorgungsoptionen als
         nahezu flächendeckend einzustufen, wenngleich aufgrund der Schließung
         des NETTO Marken-Discount an der Emsdettener Straße eine fußläufige
         Erreichbarkeit für die Siedlungsbereiche im Süden bzw. Südosten des
         Ortsteils Neuenkirchen nicht gegeben ist. Im EHZK Neuenkirchen 2018
         wurde für den vom Markt abgegangenen NETTO Marken-Discount die
         Standortsicherung empfohlen (vgl. ebenda S. 48), da dem (Vorhaben-)
         Standort eine bedeutende Nahversorgungsfunktion für den südlichen
         Siedlungsbereich der Gemeinde Neuenkirchen zukommt.

        Der Untersuchungsstandort befindet sich außerhalb eines zentralen Ver-
        sorgungsbereiches in einer städtebaulich integrierten Lage am Standort
        des ehemaligen NETTO Marken-Discount und weist eine gute inner- und
        überörtliche MIV-Anbindung auf. Die Anbindung an den ÖPNV ist als orts-
        üblich zu bewerten (s. Kapitel 3.1).

        Im Untersuchungsraum sind acht Lebensmitteldiscounter und zwölf Le-
        bensmittelsupermärkte (inkl. einem dazugehörigen Getränkemarkt) ver-
        ortet. Zusätzlich wird das Angebot im Sortimentsbereich Nahrungs- und
        Genussmittel durch zwei strukturprägende Getränkemarkt (stand-alone)
        arrondiert. Die nächstgelegenen strukturprägenden Anbieter EDEKA und
        K + K befinden sich im OZ Neuenkirchen in rd. 700 m Entfernung.

        Die Zentralität im Sortiment Nahrungs- und Genussmittel liegt in Neuen-
        kirchen aktuell bei rd. 98, wodurch in geringem Maße abfließende sorti-
        mentsspezifische Kaufkraftpotenziale festzustellen sind.

        Die VKF-Ausstattung im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel
        im Untersuchungsraum ist aktuell als leicht überdurchschnittlich im Ver-
        gleich zum Bundesdurchschnitt einzustufen (rd. 0,46 m² VKF NuG/EW).
        Dies ist insbesondere auf das umfangreiche Angebot im Segment Lebens-
        mittelsupermarkt sowie den Zuschnitt des Untersuchungsraums zurück-
        zuführen.

        Der Untersuchungsraum und auch die Gemeinde Neuenkirchen weisen ein
        leicht unterdurchschnittliches Kaufkraftniveau von rd. 97 bzw. 98 (IfH
        2021) auf.

        Bis zum Prognosehorizont (Ende 2024) ist für den Untersuchungsraum ein
        durchschnittlicher Anstieg der Nachfrage im Sortimentsbereich Nahrungs-

Markt- und Standortanalyse                                                      26
und Genussmittel um + rd. 2,6 % bzw. rd. 3,3 Mio. Euro auf rd. 129,0 Mio.
        Euro zu erwarten (s. Kapitel 4.4).

         Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen ist relevant: 16 der 22 genannten
         strukturprägenden Anbieter befinden sich innerhalb eines zentralen Ver-
         sorgungsbereiches. Es ist anzunehmen, dass vorhabenbedingte Umsatz-
         umverteilungen sich insbesondere für die in räumlicher Nähe befindlichen
         Lebensmittelanbieter (insb. systemähnliche Lebensmitteldiscounter) im
         Untersuchungsraum ergeben werden.

Markt- und Standortanalyse                                                     27
Sie können auch lesen