1/18 TI Telematikinfrastruktur Ein Überblick - OEMUS ePaper
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Inhalt STATEMENTS 4 KZBV: Willkommener Mehrwert – aber nicht zulasten der Zahnärzte! 6 GKV-Spitzenverband: Elektronische Gesundheitskarte: Auf dem richtigen Weg 7 gematik: Für einen digitalen Informationsaustausch im Gesundheitswesen 8 K AUSALITÄT TI: Autobahn der Informationen 12 FAQS Telematikinfrastruktur – Was, wer, wie, wo? 14 CHECKLISTE Anforderungen für die Telematikinfrastruktur 18 FINANZEN, FÖRDERUNG UND SANKTIONEN Finanzierung: Bezuschussung und Beschränkungen 20 NEWS 22 ERFAHRUNGSBERICHT Von der Theorie zur Praxis: TI im Behandlungsalltag 26 KOOPERATION So gelingt der Anschluss an die Telematikinfrastruktur 28 STELLUNGNAHME Herausforderung TI – gemeinsam zum Ziel 29 ERFAHRUNGSBERICHT Interview mit ZÄ Dr. Carmen Wanko, Frankfurt am Main 30 ERFAHRUNGSBERICHT Interview mit Zahnarztpraxis Dres. Zesewitz & Kollegen, Kenn 31 Interview „Innerhalb von 48 Stunden können wir den Konnektor installieren“ 32 Interview „Kein sensationeller Erfolg“ 34 GLOSSAR Impressum Verlagsanschrift Verantwortliche Redakteurin Layout/Satz Druckerei OEMUS MEDIA AG Dipl.-Kff. Antje Isbaner Isabell Czekalla Dierichs Druck+Media GmbH & Co. KG Holbeinstraße 29 Tel. +49 341 48474-120 Tel. +49 341 48474-118 Frankfurter Straße 168 04229 Leipzig a.isbaner@oemus-media.de i.czekalla@oemus-media.de 34121 Kassel Tel. +49 341 48474-0 kontakt@oemus-media.de Redaktion Frank Jahr www.oemus.com Marlene Hartinger Tel. +49 341 48474-254 Tel. +49 341 48474-133 f.jahr@oemus-media.de m.hartinger@oemus-media.de Katja Mannteufel Tel. +49 341 48474-326 k.mannteufel@oemus-media.de Stand: 1.8.2018 – Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit Verlags- und Urheberrecht: Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzuläs- sig und strafbar. Dies gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes gehen das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deut- scher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, die der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Verfasser dieses Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig.
Editorial Alles klar für die Telematikinfrastruktur? Der Gesetzgeber forder t im Rahmen des E-Health-Gesetzes Zeitalter von Clouds und Co., als Interessengemeinschaft von die Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen mit dem Krankenkassen und IT-Wirtschaft, als Angriff auf bislang in Ziel, medizinische Patienteninformationen schnell und ein- den Praxisräumen geschützte Patientendaten. fach ver fügbar zu machen. Das bedeutet, dass Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und weitere Betei- Die Umsetzung ist – trotz engem Zeitplan und fehlender ligte medizinisch relevante Daten rechtsverbindlich mithilfe Marktflexibilität – beschlossene Sache der Bundesregierung, der Telematikinfrastruktur (TI) austauschen können. Für diese und nun gilt es, sich dieser Aufgabe zu stellen, die Praxen Datenautobahn benötigt man ein digitales Kommunikations- bei dieser Aufgabe zu unterstützen und die TI im Hinblick auf netz mit den höchsten Ansprüchen an die Datensicherheit. das Patientenwohl mit Sinn zu füllen. Unrealistisch scheint nur die vorgegebene Frist vom 31. Dezember 2018 zu sein. Was bedeutet das nun für die einzelnen Akteure im Gesund- Laut KZBV sind zum Ende des 2. Quar tals 2018 gerade mal heitsmarkt und im Besonderen für die Zahnärztinnen und etwa 6.000 von insgesamt mehr als 44.000 Praxen an die Zahnärzte? TI angeschlossen. Hier ist nun das Bundesministerium für Gesundheit gefordert, die entsprechende Frist realistisch zu Fakt ist, die Telematikinfrastruktur stellt die Praxen vor eine verlängern. große Herausforderung und viele Fragen: Welche technischen Komponenten müssen verfügbar sein? Welche Dienste müssen Mit der vorliegenden Ausgabe möchten wir Ihnen als Fach dafür in Anspruch genommen werden? Welche Investitionen redaktion eine nützliche Hilfestellung geben. Wir helfen Ihnen müssen die Praxen für die Erstausstattung und Inbetrieb- durch den Dschungel der Begrifflichkeiten, technischen Vor- nahme tätigen? Müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte für den aussetzungen, Anforderungen und Anbieter. Checklisten sor- Anschluss selbst aufkommen oder erhalten sie Pauschalen gen dabei für Ihren schnellen Überblick. News zur Telematik von den Krankenkassen? Welche Fristen sind zu beachten? infrastruktur ergänzen die Informationen aus Politik, Recht Muss sich jede Praxis an die TI anbinden? und Wirtschaft. Auch verrät eine Praxis, wie sie die Implemen- tierung der Telematikinfrastruktur bereits er folgreich bewäl- Grundsätzlich gilt, dass sich alle Praxen daran beteiligen müs- tigt hat. sen – je schneller die Anbindung vonstattengeht, desto höher sind die Erstattungsbeträge. Dabei zählt der Tag der Inbetrieb- Begreifen Sie die Telematikinfrastruktur als Chance für Ihre nahme und nicht der Tag der Bestellung oder des Kaufs der Praxis – zum Nutzen für Behandler und Patienten. einzelnen Komponenten. Antje Isbaner Da helfen auch kritische Stimmen nicht, die die Telematik Redaktionsleitung infrastruktur als Zeit- und Geldverschwendung bezeichnen im ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis Telematikinfrastruktur ZWP EXTRA 3
Statement Willkommener Mehrwert – aber nicht zulasten der Zahnärzte! Die Telematikinfrastruktur (TI) im Ge- zumindest vorerst – durch die TI nicht chen Versorgung haben wird. Vor dem sundheitswesen befindet sich im Auf- wesentlich verbessert. Hintergrund der vergleichsweise hohen bau. Seit Ende des Jahres 2017 wer- Kosten, die auf unsere Praxen zukom- den alle Praxen sukzessive an Deutsch- Aus diesem Grund hoffen wir auf eine men können, wird hier aber derzeit lands größtes elektronisches Gesund- möglichst baldige Nutzungsmöglichkeit noch nach einer für alle Seiten zufrie- heitsnetz angeschlossen. Zahnärzte, medizinischer Anwendungen und siche- denstellenden Lösung gesucht. Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäu- rer Kommunikation über die TI, die im ser und andere Akteure des Gesund- Vergleich zum VSDM einen klaren Mehr- Zahnärzteschaft nicht heitswesens sollen dann künftig schnel- wert für alle Beteiligten bieten. So wird für Versäumnisse der ler und einfacher miteinander kommu die sichere Kommunikation der Leis- nizieren sowie medizinische Daten aus- tungserbringer (KOM-LE) auf der Basis Industrie haftbar machen Ende Juni waren etwa 6.000 Zahnarzt- praxen an die Telematikinfrastruktur Bei den medizinischen Anwendungen wird das angebunden. Nach den derzeit gelten- den gesetzlichen Vorgaben muss je- elektronische Notfalldatenmanagement insbesondere doch ab dem 1. Januar 2019 das VSDM in allen Praxen möglich sein. bei bestimmten Patienten die Möglichkeit bieten, Für diesen Datenabgleich ist ein An- schluss an die TI zwingend er forder- auf bessere Informationen für die Behandlung lich. Im Falle der Nichtdurchführung des VSDM droht den Praxen ab dem zugreifen zu können. 1. Januar 2019 ein Honorarabzug in Höhe von einem Prozent. Für die Konnektoren, die für den tauschen können. Die Gesellschaft für einer sicheren, verschlüsselten Art Zugang zur TI er forderlich sind, gibt Telematikanwendungen der Gesund- von E-Mail den Austausch elektroni- es zurzeit jedoch mit CompuGroup heitskarte mbH (gematik) hat Anfang scher, medizinischer Dokumente zwi- Medical lediglich einen einzigen Her- Juni 2017 den Produktivbetrieb der TI schen Zahnärztinnen und Zahnärzten steller, der tatsächlich in nennens mit der ersten Anwendung – dem so erleichtern. Wir haben uns dafür stark wer ten Stückzahlen Praxen an die TI genannten „Versichertenstammdaten- gemacht, dass auch den Kassenzahn- anbindet. Inzwischen hat die gematik management (VSDM)“ – freigegeben. ärztlichen Vereinigungen (KZVen) der mit T-Systems zwar einem zweiten Dabei wird ein Onlineabgleich der auf Länder durch KOM-LE die sichere Kom- Hersteller die Zulassung er teilt, dieser der elektronischen Gesundheitskarte munikation mit den Praxen vor Ort er- stattet jedoch derzeit einige wenige gespeicherten Versichertenstammda- möglicht werden kann. Praxen als Pilot aus. Den tatsächlichen ten mit den Daten der Krankenkassen Markteinstieg mit einem bundesweit vorgenommen. Bei den medizinischen Anwendungen verfügbaren Angebot hat der Hersteller wird das elektronische Notfalldaten für August angekündigt. Dass bis Ende Vorerst steht lediglich diese eine An management insbesondere bei be- des Jahres alle 45.000 Zahnarztpra- wendung zur Verfügung. Dies sehen wir stimmten Patienten die Möglichkeit xen ans Netz gehen können, erscheint als Vertragszahnärzteschaft kritisch, bieten, auf bessere Informationen für zum jetzigen Zeitpunkt daher aus Sicht denn damit werden lediglich Verwal- die Behandlung zugreifen zu können. der KZBV nahezu ausgeschlossen. Aus tungsaufgaben der Krankenkassen auf Weitere Anwendungen, wie etwa die diesem Grund halten wir eine Frist die Zahnarztpraxen abgewälzt. Zudem Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung, verlängerung für den Aufbau der TI um ist damit zu rechnen, dass es durch halten wir grundsätzlich für wichtig, mindestens ein Jahr für zwingend ge- die Einführung der neuen Technik zu auch wenn sie aufgrund des Verord- boten. Die Zahnärzte dür fen nicht für mindest in der Anfangszeit zu erhöh - nungsaufkommens in der zahnärztli- Versäumnisse der Industrie haftbar ge- ten Aufwänden in den Praxen kommen chen Praxis zweifelsohne nicht den macht und dann auch noch zur Kasse kann. Die Abläufe dort werden also – gleichen Stellenwert wie in der ärztli- gebeten werden! An dieser Stelle ist 4 ZWP EXTRA Telematikinfrastruktur
© KZBV/Baumann Dr. Karl-Georg Pochhammer Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) der neue Bundesgesundheitsminister gefragt, bei den vorgegebenen Fristen Dass bis Ende des Jahres alle 45.000 Zahnarzt- die nötige Flexibilität zu zeigen. Die praxen ans Netz gehen können, erscheint zum KZBV wird sich hier weiterhin mit Nachdruck für eine Verschiebung der jetzigen Zeitpunkt daher aus Sicht der KZBV nahezu Fristen einsetzen. ausgeschlossen. Aus diesem Grund halten wir eine Planungssicherheit herrscht inzwi- schen wieder im Hinblick auf die Fi Fristverlängerung für den Aufbau der TI um min- nanzierung der Praxisausstattung. Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen destens ein Jahr für zwingend geboten. für die Anbindung ihrer Praxen an die TI nicht selbst aufkommen. Sie erhal- ten von den Krankenkassen Pauscha- len für Erstausstattung und Betrieb. Umstellung des Finanzierungsmodells mit der KZV Sachsen einen Erklärfilm Der fehlende Wettbewerbsdruck bei der elektronischen Praxisausweise. produziert, der im Detail die notwendige den Konnektoranbietern hatte zu einer Das stellt sicher, dass Zahnarztpra - Ausstattung und Schritt für Schritt den Preislage geführ t, die eine Nachver- xen hier nicht mehr in Vorleistung bei Einrichtungsprozess der verschiedenen handlung der ursprünglich zwischen der Anschaffung treten müssen. Auch Elemente erläutert. Das allgemeinver- KZBV und GKV-Spitzenverband ver kann unter gewissen Voraussetzungen ständliche Video kann auf den Websites einbar ten Pauschalen er forderlich mehr als ein mobiles Kar tenterminal der beiden vertragszahnärztlichen Kör- machte. Demnach wird die Bruttopau- je Standor t beansprucht werden, was perschaften unter www.zahnaerzte-in- schale für die Konnektoren für das die Abwicklung von Besuchen zum Bei- sachsen.de und www.kzbv.de abge dritte Quartal 2018 auf 1.719 Euro er- spiel in Pflegeeinrichtungen zusätzlich rufen werden. Weitere Informationen höht. Ab dem vier ten Quar tal 2018 erleichtern dür fte. stellt die KZBV zudem in ihrer Praxis wird eine Pauschale von 1.547 Euro information „Anbindung an die Telema- festgelegt. Zusätzlich zu den neuen Gut informiert – tikinfrastruktur“ unter www.kzbv.de/ Pauschalen konnte die KZBV bei den gut angebunden! anbindung-an-die-telematikinfrastruk- Verhandlungen auch in weiteren Be tur. 1163.de.html zur Verfügung. Sämt- reichen gute Ergebnisse erzielen. Ins- Um den Zahnarztpraxen eine möglichst liche Inhalte zur TI auf der Website der besondere bietet die geänderte Grund- reibungslose Anbindung an die TI zu er- KZBV oder in der Broschüre werden satzfinanzierungsvereinbarung zusätz- möglichen und zeitliche Verzögerungen fortlaufend aktualisiert, soweit Bedar f liche Vor teile für Praxen wie etwa die zu vermeiden, hat die KZBV gemeinsam dafür besteht. Telematikinfrastruktur ZWP EXTRA 5
Statement Elektronische Gesundheitskarte: Auf dem richtigen Weg nen negativen Einfluss auf die Pra Anbindung und Nutzung der TI notwendig xisabläufe. Aktuell sind bereits über werden, nach wie vor Sicherheit. Die 15 Millionen Abfragen erfolgreich herausforderndste Aufgabe liegt aktuell über die TI gelaufen. Mit dem An- nun bei der Industrie, die die Leistungs- schluss an dieses Netz wird den erbringer in der gesetzlich vorgegebenen Ärzten zudem ein sicherer Internet- Zeit bis Ende 2018 an die TI anschließen zugang zur Verfügung gestellt und muss. die Praxen gegenüber dem Internet durch den Konnektor abgesichert. Der bundesweite Aufbau der TI ist also nicht nur angerollt, sondern in vollem Basis-TI und das sogenannte Versi- Gange. Was allerdings tatsächlich noch cher tenstammdatenmanagement im Argen liegt, ist die Einbindung der Ver- sind zwar zunächst nur erste Schritte sicherten, deren Versorgung durch das in Richtung einer Verbesserung der Telematik-Projekt eigentlich verbessert Versorgung durch die Telematik werden soll. Die aktuelle Diskussion hie- infrastruktur, dafür aber sehr wich- rüber und die bisher außerhalb der TI tige. Denn damit ist die Grundlage bereits auf dem Markt angebotenen Ge- für alle weiteren Anwendungen ge- sundheitsakten zeigen hier einen großen schaffen. Neben den seit Ende letz- Bedarf auf. Es muss daher dringend an ten Jahres veröffentlichten Spezifi Konzepten gearbeitet werden, die es kationen für Notfalldatenmanage- dem Versicherten zukünftig ermöglichen, ment (NFDM) und elektronischen selbst aktiv an der TI mitzuwirken und Medikationsplan (eMP) werden bis direkt davon zu profitieren. Um dies um- Ende dieses Jahres die Festlegun- setzen zu können, ist an der einen oder gen für die Königsdisziplin elektroni- anderen Stelle ein Umdenken bezogen sche Patientenakte/elektronisches auf Datenschutz und Datensicherheit im Patientenfach (ePA/ePF) geschaffen. Bereich freiwilliger Anwendungen not- Für die Industrie sind dann also alle wendig – und das sollte sich dann in Informationen verfügbar, um auch gesetzlichen Änderungen und entspre- © GKV-Spitzenverband (Fotograf Tom Maelsa) diese medizinischen Anwendungen zu chenden Vorgaben des Bundesamtes erstellen, die Zertifizierungen des BSI für Sicherheit in der Informationstechnik zu erhalten und letztlich nach der ent- (BSI) und der Bundesbeauftragten für Nach einem langwierigen und teilweise sprechend erweiterter Inbetriebnahme- den Datenschutz und die Informations- recht mühsamen Prozess ist es seit An- prüfung die Zulassung der gematik für freiheit (BfDI) niederschlagen. Dabei ist fang des Jahres endlich gelungen, die den Produktivbetrieb. Wir gehen davon der Rahmen dafür zu schaffen, dass auf Ergebnisse der Arbeit von gematik und aus, dass parallel die Anzahl der Anbieter der einen Seite den Anforderungen der Industrie an einem sicheren Gesund- für die benötigten Hardwarekomponen- Versicherten – Zugang über Smartpho- heitsnetz in den Versorgungsalltag zu ten wie Konnektoren und Kartenterminals nes und Tablets – und auf der anderen bringen. Bisher sind schon mehr als zunimmt und sich somit ein echter Markt Seite den Anforderungen der Ärzte und 23.000 Arzt- und Zahnarztpraxen an die für die Teilnehmer der TI entwickelt. Zahnärzte bezogen auf eine sinnvolle Telematikinfrastruktur (TI) angeschlos- und gesicher te Versorgung Rechnung sen. Damit wird heute bereits bei ca. Die Selbstverwaltung von Kassen und getragen wird. Eine große Herausforde- 10 Prozent aller Arztbesuche die TI ge- Ärzten jedenfalls hat die notwendigen rung, die aufgrund der schnellen Ent- nutzt, also die elektronische Gesund- Festlegungen für die Finanzierung der TI wicklungen in der Informationstechno heitskar te der Versicher ten gesteckt, und ihres Betriebs rechtzeitig getroffen logie zudem rasch umgesetzt werden auf Gültigkeit und Aktualität überprüft und aufgrund der bisher begrenzten An- muss. und gegebenenfalls aktualisier t. Und gebotslage auch noch einmal an die das alles erfolgt in nur wenigen Sekun- Marktgegebenheiten angepasst. Für alle Rainer Höfer den, hat also – entgegen den Befürch- Teilnehmer herrscht so bezüglich der Re- Leiter der Abteilung Telematik/IT- tungen vieler Ärzte und Zahnärzte – kei- finanzierung der Investitionen, die für die Management beim GKV-Spitzenverband 6 ZWP EXTRA Telematikinfrastruktur
Für einen digitalen Informations- austausch im Gesundheitswesen Digitale Kommunikationswege sind allem sicher untereinan längst im gesellschaftlichen Alltag eta der austauschen – über bliert. Nur dem Gesundheitswesen alle Sektoren und Be fehlte bislang ein flächendeckend ent rufsgruppen hinweg. Ich sprechender Ersatz für eine papierge bin davon überzeugt, bundene Kommunikation. Per Post oder dass KOM-LE den Praxis Fax versandte Arztbriefe oder Laborbe alltag in der Patienten funde sowie Patienten, die ihre Röntgen versorgung erleichtern befunde von einer Praxis zur anderen wird. Wie schnell sich transportieren, sind nach wie vor keine das allerdings umsetzen Seltenheit. lässt, hängt davon ab, wann die Industrie ihre Wer kennt das nicht: Der Hausarzt hat von der gematik zuge zum Facharzt überwiesen. Dieser über lassenen Lösungen auf gibt seinen Behandlungsbericht in Papier dem Markt anbietet. form mit der Aufforderung, diesen dem © gematik Kollegen – also dem Hausarzt – beim Ärzte, Zahnärzte und an nächsten Termin auszuhändigen. Tage dere Heilberufler inte oder Wochen vergehen. Beim nächsten ressieren sich natürlich Arztbesuch stellt man dann fest, dass für die Sicherheit der Lö der Bericht vergessen wurde. Mist. Also sung. Bei KOM-LE werden Daten aus verfahren etablieren – wenn diese ein ab nach Hause, den Bericht holen und schließlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt vergleichbares, anerkanntes Sicher bei der Praxis vorbeibringen. Dort wird übertragen. Elektronische Signaturen heitsniveau aufweisen. Letztlich sollte das Schreiben digitalisiert, damit es in stellen sicher, dass die Inhalte unver jede Patientin und jeder Patient für sich der Praxissoftware zur Verfügung steht. fälscht sind und die Absenderinforma entscheiden können, welches Mittel für tion authentisch ist. Unbefugte können ihn im Alltag handhabbar und akzeptabel In einem digital und sektorenübergrei die Daten nicht einsehen. Denn der ist. Für die nächsten Arbeitsschritte fend vernetzten Gesundheitswesen wird Schutz der sensiblen Daten hat in der wünsche ich mir, dass sich die Debatte das bald der Vergangenheit angehören. Telematikinfrastruktur und den dazuge vom Für und Wider der Gesundheits- Dafür haben wir die Telematikinfrastruk hörigen Fachanwendungen die höchste karte löst. Alle Beteiligten sollten sich tur aufgebaut. Bundesweit sind Tau Priorität. Eine nicht unwesentliche Rolle vielmehr damit beschäftigen, wie Patien sende Praxen und Krankenhäuser inzwi spielen unter anderem dabei soge tendaten gerade in Zeiten von Smart schen an das Netz angebunden – und nannte Smartcards wie der elektroni phone und Tablets höchstmöglich ge jeden Tag kommen weitere hinzu. Als sche Heilberufsausweis oder die elek schützt werden und zugleich Patienten erste Anwendung nutzen diese den Online- tronische Gesundheitskarte. den Zugriff auf ihre Daten unabhängig Abgleich der Versichertenstammdaten. von einem Arzt oder Zahnarzt haben. Nun werden zügig medizinische Fach Im Fokus der Öffentlichkeit stand in letz Daran arbeiten wir von der gematik – anwendungen folgen. Denn Ärzte, Zahn ter Zeit immer wieder die Frage, ob die neben weiteren Anwendungen – bereits. ärzte und andere Heilberufler benötigen Gesundheitskarte noch zeitgemäß ist. vor allem Informationen, die weit über Eines gerät dabei aus dem Blick: Soge Eine bundesweit verfügbare Telematik administrative Auskünfte hinausgehen. nannte Smartcards gelten nach wie vor infrastruktur wird dazu beitragen, das Nicht zuletzt deshalb haben wir alle als sicherstes und präferiertes Mittel für Gesundheitswesen effizienter und nach Voraussetzungen getroffen. Prozesse, bei denen Daten mit höchs- haltiger zu gestalten und zugleich den tem Schutzbedarf verarbeitet werden. Schutz sensibler medizinischer Daten So kommt nun beispielsweise die „Si Beispielsweise bei der Elektronischen sicherzustellen. chere Kommunikation zwischen Leis Patientenakte wird diese auch künftig tungserbringern“ (KOM-LE). Ohne Me ihre Rolle als Authentisierungsmittel und Alexander Beyer dienbrüche lassen sich über diese Träger der kryptografischen Schlüssel Geschäftsführer der gematik Fachanwendung künftig medizinische einnehmen. Was aber nicht ausschließt, Gesellschaft für Telematikanwen- Dokumente schnell, zuverlässig und vor dass sich zusätzliche Authentisierungs dungen der Gesundheitskarte mbH Telematikinfrastruktur ZWP EXTRA 7
Kausalität © Funny Solution Studio/Shutterstock.com TI: Autobahn der Informationen Befunde, Diagnosen oder Röntgenbilder sind sensible und besonders schützenswerte Daten, welche nicht einfach per E-Mail versendet werden dürfen. Das Versenden medi zinischer Daten mittels unverschlüsselter E-Mail ist gemäß Bundesdatenschutz verboten. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat das Thema Daten- schutz im Gesundheitswesen zusätzlich noch an Bedeutung gewonnen. E-Health: Digitales Gesellschafter dieser Organisation sind technisch sicher sind, wird vom „Bun Gesundheitsnetzwerk neben dem GKV-Spitzenverband die Bun desamt für Sicherheit in der Informa desärztekammer (BÄK), die Bundeszahn tionstechnik“ (BSI) geprüft. Diese Bun ärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apo desbehörde gehört zum Geschäfts Die Bundesregierung fordert schon seit thekerverband (DAV), die Deutsche Kran bereich des Bundesministerium des Längerem, dass alle Beteiligten im deut kenhausgesellschaft (DKV), die Kassen- Inneren. Beim BSI arbeiten über 800 schen Gesundheitswesen auf einem ärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Mitarbeiter, hauptsächlich Informatiker, sicheren Weg miteinander kommuni die Kassenzahnärztliche Bundesvereini Physiker und Mathematiker. Diese sor zieren und untereinander elektronisch gung (KZBV). Der GKV-SV hält mit 50 Pro gen für eine sehr sorgfältige Sicher Daten austauschen können. Diese For zent der Gesellschafteranteile die Stim heitsüberprüfung, welche die TI-An derung ist auch im sog. E-Health-Gesetz menmehrheit und finanziert alleine die bieter vor ihrer Zulassung bestehen verankert worden. Arbeit der gematik. Die Gelder hierfür müssen. stammen zu 100 Prozent aus den Bei Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine tragszahlungen der gesetzlich Kranken Die gematik und das BSI haben die An geeignete Datenautobahn mit entspre versicherten. Die gematik stimmt ihre forderungen an das Sicherheitsniveau chenden Anwendungen benötigt. Mit Entscheidungen eng mit dem Bundes der Telematikinfrastruktur sehr hoch der Aufgabe, diese Infrastruktur und ministerium für Gesundheit (BMG) ab. angesetzt. Dies ist auch ein Grund, Anwendungen in Deutschland einzufüh warum sich die Industrie lange Zeit ren und die Spezifikationen beziehungs Sicherheit first! gar nicht erst an das Thema heran weise Mindestanforderungen zu definie getraut hat bzw. die Firmen, welche ren, wurde die „Gesellschaft für Tele- Ob die Telematikinfrastruktur (TI) bzw. sich beteiligen möchten, sehr viel Zeit matikanwendungen der Gesundheits die hier für benötigten Anwendungen benötigen, um alle geforderten Voraus karte mbH“ (gematik) beauftragt. und Hardwarekomponenten tatsächlich setzungen zu er füllen. Zwar gibt es 8 ZWP EXTRA Telematikinfrastruktur
mittler weile etwas Wettbewerb am einen sogenannten Konnektor. Hierbei Markt, aber noch immer haben nur handelt es sich um ein Gerät, welches sehr wenige große Firmen eine Zulas Daten verschlüsselt und dann über sung für ihre TI-Komponenten erhal- einen speziellen VPN-Tunnel transpor ten. Andere, wie z. B. nicht wenige tiert. VPN steht hierbei für virtuelles pri Hersteller von Kartenterminals, konn vates Netzwerk und meint eine sichere ten die Anforderungen nicht umsetzen Verbindung zur Telematikinfrastruktur, und haben sich daher mittler weile fast welche mittels moderner Verschlüsse vollständig aus dem Gesundheitsmarkt lungstechniken praktisch vollständig verabschiedet. vom allgemeinen Internet abgeschirmt ist. Die alten stationären Kartenlese Geräte der geräte haben ausgedient und müssen Telematikinfrastruktur nun gegen neue Kartenterminals ausge tauscht werden. Mit den neuen Geräten können die auf den Versichertenkarten Seit der Zulassung für den ersten An abgespeicherten Versichertenstamm bieter wird die Telematikinfrastruktur in daten online mit speziellen Kranken deutschen Praxen ausgerollt. Grundvor kassenservern abgeglichen und sowohl aussetzung für die TI-Nutzung ist das auf Gültigkeit als auch Aktualität ge- Vorhandensein eines Internetzugangs in prüft werden. Dieser Dienst nennt sich der Praxis. Arzt- und Zahnarztpraxen be Versicher tenstammdatenmanagement nötigen außerdem für die TI-Anbindung (VSDM). Er stellt die erste Anwendung noch ein neues Kartenterminal und auf der Telematikinfrastruktur dar. Hat ANZEIGE TI-SCHNITTSTELLE ZU CHARLY Jetzt kostenlos im Webshop erhalten! MEHR POWER FÜR IHRE PRA XIS CHARLY, die Software von solutio, bringt Ihre Arbeitsprozesse auf Hochtouren: Von der Behandlungs- planung bis hin zum Terminmanagement steuern Sie sämtliche Verwaltungsaufgaben digital. Und dank vordefi nierter Abrechnungsprozesse holen Sie mehr aus jeder Behandlung raus – bis zu 50 Euro. Pushen Sie jetzt Ihr Praxismanagement: www.solutio.de/software-charly/ CHARLY by solutio Ex zellenz im Pra xismanagement
Kausalität der Patient seiner Krankenkasse z. B. SMC-B kann er nachweisen, dass seine Während die monatlichen Kosten i.d.R. seine neue Wohnanschrift übermittelt, Praxis auch tatsächlich berechtigt ist, die kostendeckend erstattet werden, ist dies werden diese Informationen über das TI zu nutzen. Die SMC-B wird in einen extra bei den Hardwarekomponenten oftmals VSDM an die Praxis übermittelt und kön hierfür vorgesehenen Schacht im Karten nicht der Fall. Insbesondere bei den nen dort von der Praxissoftware eingele terminal gesteckt. Durch Eingabe der Kosten für Kartenterminals legt der Arzt sen werden. persönlichen PIN erfolgt die Anmeldung meist aus eigener Tasche drauf. Beim an die Telematikinfrastruktur. Mit diesem Kauf eines TI-Pakets sollten Sie darauf Elektronischer Praxisausweis Registrierungsverfahren wird sicherge achten, dass Sie zunächst Ihren Soft- stellt, dass ausschließlich berechtigte wareanbieter nach einer Empfehlung und Damit man die Praxis an der Telematik Nutzer Zugang erhalten. den eventuell anfallenden Kosten für das infrastruktur anmelden kann, benötigt sie sogenannte TI-Integrationsmodul befra für eine Legitimation den sogenannten Finanzieller Rahmen gen. Letzteres ist notwendig, damit die elektronischen Praxisausweis (SMC-B). neue Hardware überhaupt mit Ihrer Zahn Dabei handelt es sich um eine Chipkarte, Für die benötigten TI-Gerätschaften ist ein arztsoftware interagieren kann. welche wie eine SIM-Karte für das Handy einmaliger Betrag zu leisten. Für die War aussieht. Diese kann der Praxiseigner tung des Konnektors und den VPN-Zu über seine Kassenzahnärztliche Vereini gangsdienst fallen jedoch monatliche Auf gung (KZV) bestellen. Hierzu muss er sich wendungen an. Die Kosten trägt hierbei Hier ein Überblick über die aktuellen Er mit seinem persönlichen Kennwort an zunächst die Praxis, welche diese jedoch stattungspauschalen inkl. MwSt. (gemäß seinem KZV-Portal einloggen und den über die KZV von den Krankenkassen mit Anlage 11a Bundesmantelvertrag vom entsprechenden Antrag stellen. Mit der tels einer Pauschale erstattet bekommt. 1.7.2018): Erstattungsbeträge (in EUR) Erstattungsbeträge (in EUR) im 3. Quartal 2018 ab 4. Quartal 2018 Konnektor 1.719,– 1.547,– Stationäres Kartenterminal inkl. gSMC-KT 435,– 435,– TI-Starterpauschale (Installation, Schulung, TI-Integrations- 900,– 900,– modul, Ausfallzeit etc.) SMC-B (für die Laufzeit von 5 Jahren) 480,– 480,– Erstattungsbeträge (in EUR) Erstattungsbeträge (in EUR) im 3. Quartal 2018 ab 4. Quartal 2018 Monatliche Betriebskostenpauschale 83,– 83,– Zum Ende des 2. Quartals 2018 waren von den mehr als 44.000 Zahnarztpraxen erst Kontakt. 6.000 an die TI angeschlossen. Eine flächendeckende Ausstattung scheint bis zum 31.12.2018 nicht erreichbar. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist kann jedoch kurz- Dr. med. dent. Markus Heckner DENS GmbH fristig durch eine Rechtsverordnung verlänger t werden. Sollte das BMG keine weitere Berliner Str. 13, 14513 Teltow Fristverlängerung auf den Weg bringen, drohen den Praxen Sanktionen in Höhe von Tel.: 03328 3352100 1 Prozent ihres BEMA-Honorars. Die KZBV hat aus diesem Grund das Bundesministe- Fax: 03328 3352147 rium für Gesundheit aufgeforder t, die entsprechende Frist um zwölf Monate zu info@dens-berlin.com verlängern. Dieses Anliegen wird auch von der KBV unterstützt. www.zahnarztsoftware.de 10 ZWP EXTRA Telematikinfrastruktur
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FAQs Telematikinfrastruktur – Was, wer, wie, wo? Was ist die Telematikinfrastruktur? beträge und der zum Jahresende drohenden Sanktionen bei Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die sichere digitale Vernet- Nichtanschluss. Auf der anderen Seite kann sich abwarten zung aller im deutschen Gesundheitswesen beteiligten Par- auch lohnen, da noch weitere Hersteller und Geräte auf den teien. Das zentrale Netz der TI wird von Ar vato Systems be- Markt kommen und die Preise für die Gerätschaften bisher im- trieben, einer Tochtergesellschaft von Bertelsmann. Die erste mer an die Höhe der jeweiligen Pauschale angepasst wurden. Anwendung der TI ist das sogenannte Versichertenstamm- datenmanagement (VSDM), bei welchem die elektronische Worauf sollte ich bei Angeboten achten? Gesundheitskarte (eGK) online auf ihre Gültigkeit geprüft und Die Angebote am Markt unterscheiden sich oftmals, u. a. im im Bedar fsfall auch aktualisiert wird. Leistungsumfang und Preis. Lesen Sie auch das Kleinge- druckte und die AGBs des Anbieters. Insbesondere sollten Wer macht die Vorgaben? Sie auf ein Rücktrittsrecht bei nicht rechtzeitiger Installation Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesamt für bestehen. Wichtig sind auch der Umfang der Garantie bzw. Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Gesell- Gewährleistung sowie die Erreichbarkeit und Qualität des schaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskar te Ansprechpartners im Ser vicefall. (gematik). Wie lange dauert die Installation? Wer ist die gematik? Die Installationsdauer ist je nach Aufwand unterschiedlich. Die Gesellschafter der gematik sind der GKV-Spitzenverband In einer durchschnittlich großen Praxis, bei der im Vor feld (50 % der Stimmen), die Deutsche Krankenhausgesellschaft mittels TI-Vorab-Check sichergestellt wurde, dass sie alle (12 %), der Deutsche Apothekerverband (8 %), die Kassenärzt- Voraussetzungen für die Anbindung an die TI er füllt, dauer t liche Bundesvereinigung (12 %), die Bundesärztekammer (5 %) die Installation im Regelfall inklusive Einweisung nicht mehr sowie die KZBV (5 %) und die Bundeszahnärztekammer (5 %). als zwei Stunden. Benötige ich Internet in meiner Praxis? Ist ein TI-Vorab-Check sinnvoll? Ja, sie benötigen zwingend einen Internetanschluss. Grund- Ja, denn nur durch einen TI-Vorab-Check kann sichergestellt sätzlich sollte jeder handelsübliche DSL-Anschluss ermög- werden, dass in der Praxis alle Voraussetzungen für eine lichen, dass die Praxis den Online-Abgleich der Versicher- er folgreiche Anbindung an die Telematikinfrastruktur er füllt tenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte sind bzw. diese rechtzeitig vor dem Installationstermin ge- über die Telematikinfrastruktur durchführen kann. Hierbei ist schaffen werden. zu beachten, dass der Konnektor nicht WLAN-fähig ist und die Anbindung kabelgebunden über LAN er folgen muss. Als Was ist ein Konnektor? Router empfiehlt sich die FRITZ!Box. Die Kosten für Internet Das ist ein Gerät, welches mit einem Hochsicherheits-Router und Router werden nicht erstattet. vergleichbar ist. Es verbindet das Primärsystem und die Kar- tenlesegeräte mit der zentralen Telematikinfrastruktur. Damit Kann ich vorhandene Kartenlesegeräte weiternutzen? man das Gerät in Betrieb nehmen kann, benötigt man einen Nein, alle Kartenlesegeräte müssen gegen neue – von der entsprechenden Zugangsdienst. gematik und dem BSI zertifizierte – Kartenterminals ausge- tauscht werden. Zertifiziert sind aktuell nur das ORGA 6141 Welche Konnektoranbieter gibt es bzw. gehen demnächst online von Ingenico sowie die Tastaturlösung G87-1505 von an den Start? Cherr y. KoCo, T-Systems, secunet, RISE. Kann ich nach wie vor das manuelle Ersatzverfahren an- Welche VPN-TI-Zugangsdienstleister gibt es bzw. gehen wenden? demnächst an den Start? Ja, in den dafür vorgesehenen Fällen ist weiterhin das manu- CGM (CompuGroup), Concat, T-Systems, Ar vato. elle Ersatzver fahren anwendbar. Wo bekomme ich meinen elektronischen Praxisausweis Wann sollte ich meine Praxis an die TI anschließen lassen? (SMC-B) her? Auf der einen Seite ist ein baldiger Anschluss an die TI sinn- Die Bestellung der SMC-B erfolgt über das Portal der jewei- voll, insbesondere aufgrund der sinkenden Erstattungs- ligen KZV. Hierzu müssen Sie sich in der Regel mit Ihrem per- 12 ZWP EXTRA Telematikinfrastruktur
© Hafiez Razali/Shutterstock.com sönlichen Arzt-Log-in anmelden. Die folgenden Anbieter stellen Welche Konsequenzen drohen mir, wenn ich meine Praxis SMC-B-Karten her: Bundesdruckerei, T-Systems, medisign nicht bis Ende des Jahres an die TI anbinden lasse? Im E-Health-Gesetz (§ 291 Abs. 2b Satz 14) wurden alle Ärzte Was passiert eigentlich beim Online-Abgleich? und Zahnärzte verpflichtet, ab 1.1.2019 an der Telematik- Beim Online-Abgleich der Versichertenstammdaten wird ge- infrastruktur bzw. dem Versichertenstammdatenaustausch prüft, ob die Daten aktuell sind bzw. ob ein gültiges Versiche- teilzunehmen und die eGKs der Patienten einer Online-Prü- rungsverhältnis besteht. Bei Bedar f werden die Daten aktu- fung zu unterziehen. Allen Praxen, welche dieser gesetzlichen alisiert. Genau wie bisher wird die Karte in das Kartentermi- Verpflichtung nicht nachkommen, soll das Kassenhonorar um nal gesteckt, dabei wird nun jedoch eine Verbindung zum ein Prozent gekürzt werden. Versichertenstammdatendienst der jeweiligen Krankenkasse aufgebaut und abgefragt, ob ein Aktualisierungsantrag vor- Kontakt. liegt. Als Ergebnis dieser Anfrage sind folgende Antworten möglich: Dr. med. dent. Markus Heckner a) Die Daten sind aktuell. Es muss nichts weiter beachtet DENS GmbH werden. Berliner Str. 13, 14513 Teltow Tel.: 03328 3352100 b) Bei der Krankenkasse liegen aktualisier te Stammdaten Fax: 03328 3352147 des Versicher ten vor, zum Beispiel eine neue Wohn- info@dens-berlin.com anschrift. Die Daten auf der Gesundheitskar te werden www.zahnarztsoftware.de entsprechend aktualisier t. c) Die vorliegende elektronische Gesundheits- ANZEIGE karte ist kein gültiger Leistungsanspruchs- nachweis. In diesem Fall erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis. Ist es Krankenkassen über den Online-Abgleich Was auch immer Sie noch erledigen müssen... der Versichertenstammdaten möglich, auf meine Praxis-IT-Systeme zuzugreifen und an Patienten- daten zu gelangen? Nein, die Krankenkassen erhalten keinen Zugriff auf die Praxissysteme. Sie können auch keine ...wir kümmern uns Profile zu Leistungserbringern oder Patienten er- stellen, da die Aktualisierungsanfragen für die schon Mal um Ihre Versichertenstammdaten auf der Karte an das System anonymisiert erfolgen. Das heißt, es wer- Telematikinfrastruktur! den keine Daten von Versicherten aus der Praxis zu den Krankenkassen gesendet. Zudem erhält E-Health die Kasse keinerlei Informationen über die Iden- tität der Praxis. E-Mail Verschlüsselung Werden die gesamten Kosten erstattet? Röntgentechnik In der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung wur- EDV den die jeweiligen Erstattungspauschalen fest- gelegt. Das Quartal, in dem die erste Aktualisie- Medizintechnik rung einer eGK über die TI stattfindet, entschei- det über die Höhe der jeweiligen Erstattung. Prin- zipiell sollte durch die Erstattung die für die An- bindung an die TI notwendige Grundausstattung finanziert sein. Darüber hinausgehende Komfort- leistungen, wie z. B. SIS, Stand-alone-Szenario, längere Garantiezeiten oder bessere Servicezei- ten, werden nicht erstattet. Wie erhält man die Erstattung? Die Beantragung und Auszahlung der Erstattungs- pauschalen er folgt über die jeweilige KZV. www.baumgartner-rath.de info@baumgartner-rath.de Fon. 089/ 54 200 01
Checkliste Anforderungen für die Telematikinfrastruktur Die Anbindung Ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur ist eine Aufgabe, die verschie- dener Vorbereitungen bedarf. Für einen möglichst reibungslosen Ablauf muss Ihre Praxis eine Reihe von technischen und organisatorischen Grundvoraussetzungen erfüllen. Als praktische Hilfestellung für die Praxis wurde diese Checkliste erstellt, mit der Sie einen Großteil der benötigten Voraussetzungen für die Telematikinfrastruktur vorab selbst prüfen können. Die Informationen dienen dazu, sich einen Überblick über ggf. fehlende Infrastruktur in der Praxis zu verschaffen und den notwendigen Handlungsbedarf ermitteln zu können. Wir empfehlen Ihnen, sich mit den technischen und organisatorischen Erfordernissen zu befassen, um Ihre Praxis TI-tauglich zu machen. Erst wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann in der Praxis die TI-Installation vorgenommen werden. Name und Anschrift der Zahnarztpraxis: © Mentari Merah Studio/Shutterstock.com __________________________________________________________________ __________________________________________________________________ Öffnungszeiten der Praxis: __________________________________________________________________ Ansprechpartner in der Praxis für TI: __________________________________________________________________ Telefonnummer außerhalb der Praxiszeiten: __________________________________________________________________ Kontaktdaten Ihres EDV-Betreuers: __________________________________________________________________ __________________________________________________________________ 14 ZWP EXTRA Telematikinfrastruktur
1 Telematikinfrastruktur ready? 1. Verfügt die Praxis über einen Internetzugang? Ja Nein Bei welchem Internetanbieter? Telekom , 1&1 , Vodafone , Telefónica O2 , Unitymedia , Tele Columbus Sonstige: _____________________________________________________________________________________________ Art des Anschlusses? DSL , VDSL , Kabel , UMTS , LTE Sonstige: _____________________________________________________________________________________________ Welche Bandbreite ist vorhanden? Mittels www.wieistmeineip.de gemessen: ____________ MBit/s ERLÄUTERUNG: Ein Internetzugang in der Praxis ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Telematikinfra- struktur. Eine eventuell notwendige Beauftragung und Installation muss mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor dem TI-Installationstermin geplant werden. 2. Ist der Onlinezugang mit dem Praxiscomputer/Praxisnetzwerk verbunden? Ja Nein 3. Sind die Zugangsdaten für den Onlinezugang vorhanden und bekannt? Ja Nein 4. Liegen spezielle Netzwerkkonfigurationen vor (z. B. Proxy-Server)? Ja Nein 5. Wird ein KZV-Router eingesetzt (z. B. ZOD)? Ja Nein 6. Ist ein VPN vorhanden? Ja Nein 7. Ist ein zusätzlicher Netzwerkanschluss für das Kartenterminal an der Rezeption vorhanden? Ja Nein 8. Anzahl der benötigten Kartenterminals: 1 , 2 , 3 , 4 , 5 , 6 , 7 , mehr: ____________ 2 Elektronischer Praxisausweis (SMC-B) Ist der elektronische Praxisausweis (SMC-B) vorhanden? noch nicht beantragt , beantragt, aber noch nicht erhalten , erhalten , freigeschaltet WICHTIG: Um eine Verbindung zwischen Praxis und der TI herzustellen, wird eine Praxis- bzw. Institutionskarte benö- tigt. Der elektronische Praxisausweis (SMC-B) dient der Authentisierung der Praxis gegenüber den Diensten der TI. Er sollte ca. vier Wochen vor TI-Installation bestellt werden. 3 Standort der Telematikperipherie 1. Ist am Server ist eine zusätzliche Steckdose für den Konnektor vorhanden? Ja Nein 2. Ist ein zusätzlicher Netzwerkanschluss für den Konnektor vorhanden? Ja Nein BEI VORHANDENEM NETZWERKSWITCH: Es werden zwei zusätzliche Netzwerkanschlussbuchsen für den Konnektor © Aleshin_Aleksei/Shutterstock.com und das Kartenterminal benötigt. BEI FEHLENDEM NETZWERKSWITCH: Stellplatz für den Switch vorsehen und ein 230 V-Anschluss für das Gerät reser- vieren. Liegt keine Netzwerkverkabelung vor, dann den Bedarf bitte vom Fachmann überprüfen und entsprechende Kabel nachrüsten lassen. Der Anschluss von TI-Komponenten am WLAN ist ausgeschlossen. BEI VORHANDENEM ROUTER: Genügend freie Ports vorhanden? Liegen Router-Zugangsdaten vor? Ja Nein Telematikinfrastruktur ZWP EXTRA 15
4 Überprüfung des Zustands von Server und Arbeitsplätzen 1. Haben alle Computer mindestens Windows 7 Service Pack 1 oder aktueller? Ja Nein 2. Haben alle Server mindestens Windows Server 2008 R2 mit Service Pack 1? Ja Nein 3. Ist eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) im Einsatz? Ja Nein 4. Verfügt die Praxis über einen zugangsgesicherten Bereich oder abschließbaren Serverschrank, in dem der Konnektor aufgestellt werden kann? Ja Nein 5. Verfügt die Praxis über ein verkabeltes LAN-Netzwerk? Ja Nein 6. Bei der Praxis handelt es sich um eine: Einzelpraxis , Gemeinschaftspraxis , Praxisgemeinschaft bzw. örtliche Berufsausübungsgemeinschaft , überört- liche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) , KZV-übergreifende Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) , MVZ , Zweigpraxis/Filiale Sonstige: __________________________________________________________________________________________ 7. Wenn mehrere Praxisstempel vorhanden, dann Anzahl der benötigten Mandanten? ____________ 8. Switch im LAN vorhanden? Ja Nein Anzahl der freien Ports am Switch: ____________ 5 Überprüfung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen (Antivirus-Software, Firewall) 1. Ist ein Antivirenprogramm vorhanden? Ja Nein Falls ja, eingesetztes Produkt/ Version: _________________________________________________________________ 2. Wird ein Router bzw. eine Hardware-Firewall genutzt? Ja Nein 3. Sind die Zugangsdaten des Routers/der Hardware-Firewall bekannt? Ja Nein 4. Welche Firewall ist im Einsatz? ________________________________________________________________________ 5. Automatische Windows-Updates wurden aktiviert? Ja Nein 6. Ist der Router PPPoE Passthrough-fähig? Ja Nein 6 Prüfung der Bereitstellung von Passwörtern für den Installationstermin 1. Ist das Passwort für die Windows-Anmeldung bekannt? Ja Nein 2. Ist das Passwort für den Windows-Admin-Account bekannt? Ja Nein © Aleshin_Aleksei/Shutterstock.com 3. Sind die Zugangsdaten für die Router-Anmeldung bekannt? Ja Nein 4. Sind die Zugangsdaten für das ggf. vorhandene WLAN bekannt? Ja Nein 5. Ist das WLAN per WLAN-Schlüssel gesichert und existiert ein separater Gastzugang? Ja Nein 16 ZWP EXTRA Telematikinfrastruktur
Achtung: Fehlende Passwörter können zum Abbruch des Installationstermins führen oder diesen erheblich verzögern. Zudem sollte im Vorfeld garantiert sein, dass das WLAN ausreichend gesichert ist. 7 Welche Geräte sind im Netzwerk vorhanden? 1. Heimzugriff oder Fernwartungsprogramm installiert? Ja Nein Details: ____________________________________________________________________________________________ 2. Online-Verbindung an Labor? Ja Nein Details: ____________________________________________________________________________________________ 3. Netzwerkdrucker vorhanden? Ja Nein 4. Netzwerkscanner vorhanden? Ja Nein 5. Infotainment oder Wartezimmer-TV vorhanden? Ja Nein 6. Steri/Autoklav im Netzwerk eingebunden? Ja Nein 7. Digitales Röntgen vorhanden? Ja Nein Welche Geräte genau? (Bitte mit genauer Geräte- und Typenbezeichnung.) ______________________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________ Der Praxis-Check sollte im Vorfeld des TI-Installationstermins von Ihnen bzw. Ihrem EDV-Betreuer oder EDV-Systemhaus sorgfältig ausgefüllt werden. Kontakt. Dr. med. dent. Markus Heckner © Aleshin_Aleksei/Shutterstock.com DENS GmbH Berliner Str. 13, 14513 Teltow Tel.: 03328 3352100 Fax: 03328 3352147 info@dens-berlin.com www.zahnarztsoftware.de Telematikinfrastruktur ZWP EXTRA 17
Finanzen, Förderung und Sanktionen Finanzierung: Bezuschussung und Beschränkungen Die gute Nachricht zuerst: Die Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur müssen die Praxen nicht selbst tragen. Sowohl die Erstausstattung mit den entsprechen- den technischen Komponenten als auch der laufende Betrieb werden von den Kranken- kassen per Gesetz finanziert. Die schlechte Nachricht: Trotz einiger Schwierigkeiten des Marktes, die für die Ausstattung nötigen Geräte zur Verfügung zu stellen, besteht der Gesetzgeber auf eine schnellstmögliche Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Andernfalls drohen Honorarkürzungen. Die folgende Zusammenfassung soll Praxen einen ersten pauschale und den laufenden Betrieb. Die Zuschüsse richten Überblick über die einzelnen Fördermöglichkeiten geben, unter sich nach dem Tag des ersten Abgleichs der Versicherten Berücksichtigung der entsprechenden zeitlichen Beschrän- stammdaten über die Telematikinfrastruktur, nicht relevant kungen. Die Vergütungen umfassen Konnektoren und statio- ist das Datum von Bestellung oder Kauf der einzelnen Kom- näre Kartenterminals, mobile Kartenterminals, die TI-Start- ponenten. 1. E rstausstattung: Anzahl erstattungsfähiger Komponenten und Dienste je Zahnarzt* Komponenten und Dienste 1 bis 3 Zahnärzte 4 bis 6 Zahnärzte 7 und mehr Zahnärzte QES-fähiger Konnektor 1 1 1 inkl. fest verbauter Smartcard gSMC-K Stationäres E-Health- 1 2 3 Kartenterminal gSMC-KT 1 2 3 SMC-B 1 1 1 HBA 1 je Zahnarzt 1 je Zahnarzt 1 je Zahnarzt VPN-Zugangsdienst 1 1 1 *A ls Zahnärzte gelten sowohl Vertragszahnärzte als auch angestellte Zahnärzte, die zur Erbringung vertragszahnärztlicher Leistungen berechtigt sind. Berücksichtigt werden angestellte Zahnärzte mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 20 Stunden pro Woche. Warum gab es die höchste TI-Erstausstattungspauschale, als die Industrie noch nicht alle technischen Komponenten für das VSDM liefern konnte? Nach Angaben der Industrie sollten erste Kompontenten im Quartal 3/2017 zur Verfügung stehen. Dies wurde bei den Berechnungen berücksichtigt. Die Pauschalen werden dennoch quartalsweise abgesenkt, weil weitere Konnektoren auf den Markt kommen werden mit der Annahme, dass diese Tatsache eine günstigere Preis- gestaltung nach sich zieht.
2. Standard-Erstausstattungspaket Pauschale im Quartal Inhalte der erstmaligen Nutzung Betrag (in EUR) Konnektor mit zugelassener 3. Quartal 2018 1.719,– QES-Funktion inkl. gSMC-K ab 4. Quartal 2018 1.547,– Stationäres E-Health-Kartenterminal inkl. gSMC-KT 435,– TI-Startpauschale (umfasst Installation der Komponenten und Dienste, Ausfallzeiten aufgrund der 900,– Einrichtung der Komponenten, einmalige Integration der Komponenten in das PVS, zeitlicher Aufwand durch die Einführung des VSDM) Pauschale für mobiles Kartenterminal 350,– 3. Standard-Betriebspaket Inhalte Betrag (in EUR) Monatliche Betriebskostenpauschale ab 3. Quartal 2018 83,– Pauschale für Betriebskosten Smartcard SMC-B, 480,– (kumuliert) als Einmalzahlung für 5 Jahre Pauschale für Betriebskosten Smartcard HBA 233,– (hälftig), (kumuliert) als Einmalzahlung für 5 Jahre Einschränkungen Wermutstropfen der finanziellen Fördermöglichkeiten sind nicht nur die sinkenden Zuschüsse, je später die Anbindung an die Telematikinfrastruktur er folgt. Vielmehr drohen den Praxen finanzielle Sanktionen, wenn diese nicht bis zum Ende der Frist am 31. Dezember 2018 das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Kann der Daten- abgleich also bis zu diesem Tag nicht vollzogen werden, drohen Honorarkürzungen in Höhe von einem Prozent. Fazit Angesichts der abnehmenden finanziellen Förderung bei später Implementierung der Telematikinfrastruktur und der geplan- ten finanziellen Sanktionen vom Gesetzgeber im Falle einer nicht er folgten TI-Anbindung ist es ratsam, schnellstmöglich mit der Umsetzung zu beginnen – trotz fehlender Wahlmöglichkeiten auf dem Markt und eventuell anfänglichen Startschwierig- keiten. Quellen: • B undesmantelvertrag – Zahnärzte (BmV-Z), Anlage 11: Grundsatzfinanzierungsvereinbarung zur Finanzierung der Maßnahmen nach § 291a Abs. 7b Satz 2 SGB V (GFinV) zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband. Zuletzt geändert am 2.7.2018, Datum des Inkrafttretens 1.7.2018: https://www.kzbv.de/bmv-z-20180702-anlage11.download.4b2468d3f0d8073e3f00fbebaf039aee.pdf • B undesmantelvertrag – Zahnärzte (BmV-Z), Anlage 11a: Pauschalen-Vereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband (Pausch-V). Zuletzt geändert am 2.7.2018, Datum des Inkrafttretens 1.7.2018: https://www.kzbv.de/bmv-z-20180702-anlage11a.download.2aed0505012b50a7e78a6ff1fc565df9.pdf • w ww.kbv.de Telematikinfrastruktur ZWP EXTRA 19
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