MITTEILUNGSBLATT - bei der Gemeinde Ostrach
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MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung 44. Jahrgang Donnerstag, 22. Oktober 2020 Nr. 43 Mitteilungsblatt (Stand 20.10.2020, 17.30 Uhr) Pandemiestufe 3: Die neuen Corona-Regeln Seit Montag, den 19.10.2020 gilt die neue Corona-Verordnung der Bestattungen: Bei Trauerfeiern im Freien beträgt die maximale Landesregierung mit aktualisierten Maßnahmen gegen die Aus- Teilnehmeranzahl 100 Personen. breitung des Corona-Virus. Aufgrund der stark steigenden Infekti- Die neuen Maßnahmen bedeuten nicht zwangsläufig, dass man onszahlen in Baden-Württemberg beschloss die Landesregierung nur noch mit einer aufgesetzten Maske sein Zuhause verlassen erneut zu handeln. darf. Wir empfehlen, jedoch stets eine Maske griffbereit mitzufüh- Da die neue Verordnung landesweit in Kraft getreten ist und auch ren, um bei Menschenansammlungen richtig handeln zu können unsere Gemeinde betrifft, möchten wir Sie gerne über die aktuali- und die Maske aufzusetzen. Wir möchten an dieser Stelle an die sierten Maßnahmen informieren. Eigenverantwortung jedes Einzelnen appellieren. Wir bitten um die Einhaltung der aktualisierten Maßnahmen, auch Was hat sich im Wesentlichen geändert? wenn wir, die Gemeinde Ostrach, glücklicherweise noch keine • Die Maskenpflicht/Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgewei- hohen Infektionszahlen aufweisen. Die verschärften Maßnahmen tet. Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung für Personen von der Landesregierung beabsichtigen einen erneuten Lock- ab 6 Jahren gilt nun auch in Fußgängerbereichen, wie Einkaufs- down zu verhindern. Auch weiterhin gilt die AHA-Regel (Abstand straßen und Fußgängerzonen und generell in allen für den Pub- halten, Hygiene, Alltagsmaske tragen). Wir bitten Sie daher, ver- likumsverkehr zugänglichen öffentlichen Einrichtungen. antwortungsbewusst mit der aktuellen Situation umzugehen und private Treffen zu reduzieren. Auch auf dem Ostracher Wochenmarkt gilt ab sofort die Maskenpflicht. Weiter Informationen finden Sie auch hier: • Bei privaten Veranstaltungen gilt eine Teilnehmerbegrenzung Homepage der Gemeinde Ostrach: www.ostrach.de auf 10 Personen oder Angehörige von zwei Haushalten. Die Be- Homepage des Landkreises Sigmaringen: schränkung auf 10 Personen gilt weiterhin nicht für Verwandte www.landkreis-sigmaringen.de (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister und deren Nach- Homepage des Robert-Koch-Instituts: www.rki.de kommen) sowie die Angehörigen des gleichen Haushalts und Homepage des Sozialministeriums BW: deren Ehegatten und Partner. www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de • Spontane Ansammlungen und Treffen sind ebenfalls auf 10 Personen begrenzt. Die häufigsten Fragen und die dazugehörigen • Veranstaltungen sind künftig unter Auflagen nur noch mit 100 passenden Antworten zu den Corona-Regeln Personen möglich. Hierunter fallen Elternabende, Eigentümer- finden Sie unter www.baden-wuerttemberg. versammlungen, oder Vereinssitzungen. §10 Abs. 1 CoronaVO de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-co- besagt, dass der jeweilige Veranstalter die Hygieneanforderun- rona-verordnung/#c111636 oder unter folgen- gen einzuhalten hat und ein Hygienekonzept erstellen muss dem QR-Code.
2 | Donnerstag, 22. Oktober 2020 8 NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE NOTRUFE UND RETTUNGSDIENST 112 WEITERE WICHTIGE ANLAUFSTELLEN: Feuerwehr Informationen für Schülerinnen und Schüler Kommandant Eugen Kieferle 0175/9157636 Mo-Fr, 9.00 – 17.00 Uhr 0176 6340 1447 Stv. Kommandant Martin Widmer 0177/6565416 Feuerwehrleitstelle 0751/50915335 Für Kinder und Jugendliche Polizei/Notruf 110 Kummertelefon 0800 1110 333 Polizeirevier Bad Saulgau 07581/4820 Caritasverband Sigmaringen Rotes Kreuz Krankenfahrten 07571/742329 Beratungsstelle häusliche Gewalt(BhG) 07571/7301-0 Giftnotruf Notfalltelefon 0761/19240 SKM Sigmaringen 07571/50767 Kläranlage/Abwasser 0172/7420978 Suchtberatung Sigmaringen Wasserversorgung 0172/7420976 Suchtberatung-sigmaringen@agj-freiburg.de 07571/4188 Gas-Stördienst 0800/0824505 Elisabethenheim Ostrach 07585/ 930730 ÄRZTLICHER NOTDIENST PFLEGESTÜTZPUNKT LANDKREIS SIGMARINGEN Hausärztlicher Notdienst (wenn die Arztpraxis zu hat) Beratung für hilfe- & pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige Tel. 116117 oder www.116117.de Hofstraße 12, 88512 Mengen, Tel.(07572) 7137 -431 sowie -372 und -368 Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten von Montag – Freitag, nachts, an den E-Mail: pflegestuetzpunkt@lrasig.de Wochenenden und Feiertagen erreichbar. Öffnungszeiten: vormittags: Mo-Do 09.30-11.30 Uhr Diese Nummer greift erst, wenn alle Arztpraxen geschlossen haben und am Wochenende. Bei Anruf erfolgt eine Bandansage „sie werden durchgestellt zu nachmittags: Do 16.00-17.30 Uhr einem Ansprechpartner in ihrer Region“ Um Terminvereinbarung wird gebeten. Über die Homepage einsehbar sind alle Notfallpraxen in der Umgebung. Notfallpraxis am Krankenhaus Bad Saulgau Sa,So,feiertags von 8.00 – 22.00 Uhr 0180 1929264 APOTHEKENNOTDIENST Notfallambulanz am Krankenhaus Bad Saulgau Apotheken Notdienstfinder 0800/0022833 Täglich 24h Tel. 07581 204-5253 Donnerstag, 22.10.2020 Zahnarzt Notfalldienst 0180 5911660 Marien Apotheke, Mengen Tel: 07572/1020 Augenarzt Notfalldienst 0180 1929340 Freitag, 23.10.2020 Kinderärztlichen Notdienst der Kinderärzte Oberschwaben Schwaben Apotheke, Bad Saulgau Tel: 07581/8138 Oberschwabenklinik GmbH, KH St. Elisabeth, Elisabethenstraße 15, 88212 Ravensburg Notdienst Samstag, 24.10.2020 Ravensburg 0180 1929288 Götz`sche Apotheke, Ostrach Tel: 07585/615 Sigmaringen 0180 1929345 Stadt- Apotheke, Hayingen Tel: 07386/97110 FAMILIENHILFE Sonntag, 25.10.2020 Vital-Apotheke, Bad Saulgau Tel: 07581/484900 Familienhilfe im ländlichen Raum Dorfhelferinnenstation 07575 209531 Neue Apotheke am Schloß, Sigmaringen Tel: 07571/684494 SOZIALSTATION Montag, 26.10.2020 Herz-Apotheke im Kaufland, Sigmaringen Tel: 07571/747339 St. Elisabeth e.V. Pfullendorf-Ostrach Apotheke Selbherr, Bad Saulgau Tel: 07581/8799 „Wir sind der Pflegedienst ihrer Pfarrgemeinde“ 07552 1212 St. Anna, Sozialstation Dienstag, 27.10.2020 Außenst.Hohentengen/Mengen/Scheer Hodrus`sche Apotheke, Altshausen Tel: 07584/3552 24 Std.bereitschaft 07572/76293 Apotheke Leopold, Sigmaringen Tel: 07571/13665 Pflegedienst Burth, Marktstraße 5, 88356 Ostrach 07585 6250549 Kloster-Apotheke, Zwiefalten Tel: 07373/2879 Die Zieglerische e. V. Diakonie-Sozialstation Wilhelmsdorf 07503/929900 Ambulante Dienste der Behindertenhilfe 07503/929525 Mittwoch, 28.10.2020 Kreuz Apotheke, Mengen Tel: 07572/8035 Spitalpflege Pfarrhofgasse 3 88630 Pfullendorf 07552/252463 Donnerstag, 29.10.2020 HEBAMME Dr. Hauser`sche Apotheke, Meßkirch Tel: 07575/92280 Alte Apotheke, Bad Schussenried Tel: 07583/847 Barbara Hilgenfeldt Buchenweg 10, 88636 Illmensee 07558/938946 Andrea Trautmann KEHRBEZIRK GEMEINDE OSTRACH Matthias-Erzberger-Straße 22, 88348 Bad Saulgau 07581/2007529 Herrn Michael Blatt Sedanstr. 25 72474 Winterlingen Hebammensprechstunde Sprechzeiten: Tel.: 07434/5520215 Schornsteinfeger.blatt@freenet.de Sigmaringen: Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr im Fachbereich Gesundheit des Landratsamtes Sigmaringen, Hohenzollernstr. 12, 72488 Sigmaringen FORSTREVIER OSTRACH Bad Saulgau: Montags von 16:00 bis 18:00 Uhr im Haus Rosengarten, Kaiserstraße 62, 88348 Bad Saulgau Daniel Benz, Tel. 07552/9280468 FAX 07552/9280655 www.landkreis-sigmaringen.de/hebammensprechstunde e-mail: daniel.benz@lrasig.de CARITAS - Caritassozialdienst CARITASGEMEINSCHAFT OSTRACHTAL Nächste Sprechstunde: Donnerstag, 29.10.2020 von 8.00 bis 12.00 Uhr im Elisabethenhaus, Altbau, Haupteingang, Hauptstraße 11, 88356 Ostrach Helferkreis Hospiz 0152/01826728 Termine nur nach telefonischer Vereinbarung: 07575-925413 Telefonseelsorge 0800 1110 111 HERZ UND HAND- NACHBARSCHAFTSHILFE oder 0800 1110 222 Mit-Herz-und-Hand@gmx.de Tel. 07585/4879995 https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/kinder-jugendliche/start
Donnerstag, 22. Oktober 2020 | 3 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)1 Vom 23. Juni 2020 (in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung) Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ zelfall unzumutbar, dessen Unterschreitung senden Personen, soweit sie sich auf Be- 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes aus besonderen Gründen erforderlich oder gegnungsflächen, insbesondere Fluren, (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das durch Schutzmaßnahmen ein ausreichen- Treppenhäusern, Toiletten, Pausenhöfen zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. der Infektionsschutz gewährleistet ist. Eben- aufhalten, Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden falls ausgenommen sind Ansammlungen, 7. im Gaststättengewerbe von Beschäftigten ist, wird verordnet: die nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig sind. bei direktem Kundenkontakt sowie von Kundinnen und Kunden, solange sie sich Teil 1 – Allgemeine Regelungen (3) Die Abstandsregel gilt nicht für Schulen, nicht an ihrem Platz befinden, Abschnitt 1: Ziele Kindertagesstätten und die weiteren in § 16 8. in Freizeitparks und Vergnügungsstätten Absatz 1 genannten Einrichtungen. von Beschäftigten bei direktem Kunden- §1 kontakt sowie von Kundinnen und Kun- Ziele §3 den in geschlossenen Räumen und War- Mund-Nasen-Bedeckung tebereichen, (1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung 9. beim praktischen Fahr-, Boots- und Flug- der Pandemie des Virus SARS-CoV-2 (Coron- (1) Eine nicht-medizinische Alltagsmaske schulunterricht und bei den praktischen avirus) zum Gesundheitsschutz der Bürge- oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bede- Prüfungen, rinnen und Bürger. Zu diesem Zweck sollen ckung muss getragen werden 10. in Prostitutionsstätten, Bordellen und Infektionsgefahren wirksam und zielgerich- 1. bei der Nutzung des öffentlichen und des ähnlichen Einrichtungen sowie bei jeder tet reduziert, Infektionswege nachvollzieh- touristischen Personenverkehrs (Eisen- sonstigen Ausübung des Prostitutions- bar gemacht und die Aufrechterhaltung der bahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen, gewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des medizinischen Versorgungskapazitäten ge- Passagierflugzeuge, Fähren, Fahrgast- Prostituiertenschutzgesetzes, währleistet werden. schiffe und Seilbahnen), an Bahn- und 11. innerhalb von Fußgängerbereichen im Bussteigen, im Wartebereich der Anlege- Sinne des § 3 Absatz 2 Nummer 4 Buch- (2) Zur Verfolgung dieser Ziele werden in die- stellen von Fahrgastschiffen und in Bahn- stabe c Straßengesetz, es sei denn, es ist ser Verordnung Ge- und Verbote aufgestellt, hofs- und Flughafengebäuden, sichergestellt, dass der Mindestabstand die Freiheiten des Einzelnen einschränken. 2. in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, nach § 2 Absatz 2 Satz 1 eingehalten Die Umsetzung dieser Regelungen erfolgt Tattoo- und Piercingstudios und in medizi- werden kann, und einerseits in Eigenverantwortung der Bürge- nischen und nicht medizinischen Fußpfle- 12. in den für den Publikumsverkehr eröff- rinnen und Bürger und andererseits durch geeinrichtungen, neten Bereichen öffentlicher Einrichtun- hoheitliches Handeln der zuständigen Be- 3. in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen gen. hörden. sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilprak- (2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen tiker sowie in Einrichtungen des öffentli- Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht chen Gesundheitsdienstes, 1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten §2 4. in Einkaufszentren und Ladengeschäften Lebensjahr, Allgemeine Abstandsregel sowie auf Märkten im Sinne der §§ 66 bis 2. für Personen, die glaubhaft machen 68 Gewerbeordnung (GewO), soweit die- können, dass ihnen das Tragen einer (1) Soweit keine geeigneten physischen se in geschlossenen Räumen stattfinden, Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheit- Infektionsschutzvorrichtungen vorhanden 5. in Beherbergungsbetrieben von Beschäf- lichen oder sonstigen zwingenden Grün- sind, wird die Einhaltung eines Mindestab- tigten bei direktem Kundenkontakt, den nicht möglich oder nicht zumutbar stands zu anderen Personen von 1,5 Metern 6. in den auf der Grundschule aufbauenden ist, wobei die Glaubhaftmachung gesund- empfohlen. Schulen, den beruflichen Schulen sowie heitlicher Gründe in der Regel durch eine den Sonderpädagogischen Bildungs- und ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat, (2) Im öffentlichen Raum muss ein Min- Beratungszentren ab Beginn der Haupt- 3. für Beschäftigte, sofern sich an deren destabstand zu anderen Personen von 1,5 stufe, jeweils in öffentlicher und freier Einsatzort keine Kundinnen und Kunden Metern eingehalten werden, sofern nicht Trägerschaft, von Schülerinnen und Schü- oder Besucherinnen und Besucher aufhal- die Einhaltung des Mindestabstands im Ein- lern, Lehrkräften sowie sonstigen anwe- ten, GEMEINDEVERWALTUNG IMPRESSUM Gemeindeverwaltung Tel. 07585/300-0 Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Ostrach Bürgerbüro 07585/300-31, 32, 35 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Standesamt/ Rentenberatung 07585-300-33, 34 Bürgermeister Christoph Schulz Kasse 07585/300-19, 20 Verantwortlich für den Anzeigenteil/ Druck: Steueramt 07585/300-16 Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Bauamt 07585/300-13, 22 Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40 Öffnungszeiten: E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Bürgerbüro Homepage: www.primo-stockach.de Montag – Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Montagnachmittag 13.30 bis 17.00 Uhr Donnerstagnachmittag 13.30 bis 18.oo Uhr
4 | Donnerstag, 22. Oktober 2020 8 4. in Praxen und Einrichtungen nach Absatz wie einen Hinweis auf gründliches Hände- Absatz 1 Satz 1 gegenüber den zur Daten- 1 Nummer 2 und 3, sofern die Behand- waschen in den Sanitäranlagen. verarbeitung Verpflichteten angeben, müs- lung, Dienstleistung oder Therapie dies sen sie zutreffende Angaben machen. erfordert, (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, 5. bei der Inanspruchnahme von gastrono- wenn und soweit nach den konkreten Um- §7 mischen Dienstleistungen und beim Kon- ständen des Einzelfalles, insbesondere den Zutritts- und Teilnahmeverbot sum von Lebensmitteln, örtlichen Gegebenheiten oder der Art des 6. wenn ein anderweitiger mindestens Angebots, eine Einhaltung der Hygienean- (1) Soweit durch Regelungen in dieser Ver- gleichwertiger Schutz für andere Perso- forderungen nicht erforderlich oder unzu- ordnung oder aufgrund dieser Verordnung nen gegeben ist, mutbar ist. ein Zutrittsverbot zu bestimmten Örtlichkei- 7. in Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer ten oder ein Teilnahmeverbot an bestimm- 6 innerhalb der Unterrichtsräume, in den §5 ten Aktivitäten gilt, erfasst dies Personen, zugehörigen Sportanlagen und Sportstät- Hygienekonzepte 1. die in Kontakt zu einer mit dem Corona- ten sowie bei der Nahrungsaufnahme, virus infizierten Person stehen oder stan- 8. in Prostitutionsstätten, Bordellen und (1) Soweit durch Regelungen in dieser Ver- den, wenn seit dem letzten Kontakt noch ähnlichen Einrichtungen sowie bei jeder ordnung oder aufgrund dieser Verordnung nicht 14 Tage vergangen sind, sonstigen Ausübung des Prostitutionsge- ein Hygienekonzept zu erstellen ist, ha- 2. die typische Symptome einer Infektion mit werbes nach Absatz 1 Nummer 10, sofern ben die Verantwortlichen dabei nach den dem Coronavirus, namentlich Fieber, tro- die Dienstleistung dies erfordert, konkreten Umständen des Einzelfalls die ckener Husten, Störung des Geschmacks- 9. in den Bereichen im Sinne des Absatzes Anforderungen des Infektionsschutzes zu oder Geruchssinns, aufweisen, oder 1 Nummer 11 bei sportlicher Betätigung, berücksichtigen. Im Hygienekonzept ist 3. die entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Na- oder insbesondere darzustellen, wie die Hygi- sen-Bedeckung tragen. 10. in den Einrichtungen im Sinne des Ab- enevorgaben nach § 4 umgesetzt werden satzes 1 Nummer 12 bei Veranstaltungen sollen. (2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, so- im Sinne des § 10 Absatz 4. fern dessen Einhaltung im Einzelfall unzu- (2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde mutbar oder ein Zutritt oder eine Teilnahme Abschnitt 3: haben die Verantwortlichen das Hygiene- aus besonderen Gründen erforderlich und Besondere Anforderungen konzept vorzulegen und über die Umset- durch Schutzmaßnahmen die Infektionsge- zung Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus fahr für Dritte soweit wie möglich minimiert §4 gehende Pflichten zur Aufstellung von Hy- ist. Hygieneanforderungen gieneplänen nach dem Infektionsschutzge- setz bleiben unberührt. §8 (1) Soweit durch Regelungen in dieser Ver- Arbeitsschutz ordnung oder aufgrund dieser Verordnung §6 über die allgemeinen Pflichten aus §§ 2 und Datenverarbeitung (1) Soweit durch Regelungen in dieser Ver- 3 hinaus Hygieneanforderungen einzuhal- ordnung oder aufgrund dieser Verordnung ten sind, haben die Verantwortlichen min- (1) Soweit durch Regelungen in dieser Ver- über die allgemeinen Pflichten aus §§ 2 destens folgende Pflichten zu erfüllen: ordnung oder aufgrund dieser Verordnung und 3 hinaus Arbeitsschutzanforderungen Daten zu verarbeiten sind, dürfen von den einzuhalten sind, hat die Arbeitgeberin 1. die Begrenzung der Personenzahl auf zur Datenverarbeitung Verpflichteten von oder der Arbeitgeber mindestens folgende Grundlage der räumlichen Kapazitäten Anwesenden, insbesondere Besucherinnen Pflichten zu erfüllen: und die Regelung von Personenströmen und Besuchern, Nutzerinnen und Nutzern 1. die Infektionsgefährdung von Beschäftig- und Warteschlangen, damit eine Umset- oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern, ten ist unter Berücksichtigung der Bedin- zung der Abstandsregel nach § 2 ermög- Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und gungen am Arbeitsplatz zu minimieren, licht wird, Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vor- 2. Beschäftigte sind umfassend zu informie- 2. die regelmäßige und ausreichende Lüf- handen, die Telefonnummer ausschließlich ren und zu unterweisen, insbesondere mit tung von Innenräumen, die dem Aufent- zum Zwecke der Auskunftserteilung gegen- Hinweis auf die durch die Corona-Pande- halt von Personen dienen, sowie die regel- über dem Gesundheitsamt oder der Orts- mie bedingten Änderungen der Arbeits- mäßige Wartung von Lüftungsanlagen, polizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG erhoben abläufe und Vorgaben, 3. die regelmäßige Reinigung von Oberflä- und gespeichert werden. Einer erneuten 3. die persönliche Hygiene von Beschäftig- chen und Gegenständen, die häufig von Erhebung bedarf es nicht, soweit die Daten ten ist durch die Möglichkeit zur Hand- Personen berührt werden, bereits vorhanden sind. desinfektion oder zum Händewaschen 4. die Reinigung oder Desinfektion von Ge- am Arbeitsplatz sicherzustellen; einge- genständen, die bestimmungsgemäß in (2) Die Daten sind für einen Zeitraum von setzte Utensilien sind regelmäßig zu des- den Mund genommen werden, nachdem vier Wochen zu speichern und sodann zu infizieren, diese von einer Person benutzt wurden, löschen. Es ist zu gewährleisten, dass Unbe- 4. den Beschäftigten sind in ausreichender 5. die regelmäßige Reinigung der Barfuß- fugte keine Kenntnis von den Daten erlan- Anzahl Mund-Nasen-Bedeckungen be- und Sanitärbereiche, gen. reitzustellen, 6. das Vorhalten von Handwaschmittel in 5. Beschäftigte, bei denen aufgrund ärztli- ausreichender Menge sowie von nicht (3) Die Daten sind auf Verlangen der nach cher Bescheinigung die Behandlung ei- wiederverwendbaren Papierhandtü- Absatz 1 Satz 1 zuständigen Behörde zu ner Erkrankung mit COVID-19 aufgrund chern, alternativ Handdesinfektionsmittel übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung persönlicher Voraussetzungen nicht oder oder andere gleichwertige hygienische von möglichen Infektionswegen erforder- nur eingeschränkt möglich ist oder ein er- Handtrockenvorrichtungen, lich ist. Eine anderweitige Verwendung ist höhtes Risiko für einen schweren Verlauf 7. den Austausch ausgegebener Textilien, unzulässig. einer Erkrankung mit COVID-19 vorliegt, nachdem diese von einer Person benutzt dürfen nicht für Tätigkeiten mit vermehr- wurden, (4) Die zur Datenverarbeitung Verpflichte- tem Personenkontakt und nicht für Tätig- 8. eine rechtzeitige und verständliche Infor- ten haben Personen, die die Erhebung ih- keiten eingesetzt werden, bei denen der mation über Zutritts- und Teilnahmever- rer Kontaktdaten nach Absatz 1 Satz 1 ganz Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten bote, die Pflicht, eine Mund-Nasen-Be- oder teilweise verweigern, von dem Besuch werden kann. deckung zu tragen, Abstandsregelungen oder der Nutzung der Einrichtung oder und Hygienevorgaben, Reinigungsmög- der Teilnahme an der Veranstaltung auszu- (2) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber lichkeiten für die Hände, eine bestehende schließen. darf Informationen nach Absatz 1 Nummer Möglichkeit bargeldlosen Bezahlens so- (5) Soweit Anwesende Kontaktdaten nach 5 nur für den Zweck der Entscheidung über
Donnerstag, 22. Oktober 2020 | 5 den konkreten Arbeitseinsatz von Beschäf- und Sitzungen der Organe, Organteile und Abschnitt 5: Betriebsverbote und allgemei- tigten erheben, speichern und verwenden, sonstigen Gremien der Legislative, Judika- ne Infektionsschutzvorgaben für bestimmte wenn diese ihm mitteilen, dass sie zu der tive und Exekutive sowie Einrichtungen der Einrichtungen und Betriebe dort genannten Gruppe gehören; Beschäf- Selbstverwaltung einschließlich von Erörte- tigte sind zu einer solchen Mitteilung nicht rungsterminen und mündlichen Verhand- § 13 verpflichtet. Die Arbeitgeberin oder der Ar- lungen im Zuge von Planfeststellungsver- Betriebsverbote beitgeber hat diese Information zu löschen, fahren. sobald sie für diesen Zweck nicht mehr er- Es wird untersagt der Betrieb von forderlich ist, spätestens aber eine Woche, (5) Untersagt sind Tanzveranstaltungen mit 1. Clubs und Diskotheken und nachdem diese Verordnung außer Kraft tritt. Ausnahme von Tanzaufführungen sowie 2. Prostitutionsstätten, Bordellen und ähn- Tanzunterricht und –proben. lichen Einrichtungen sowie jede sonstige Abschnitt 4: Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Ansammlungen, Veranstaltungen und (6) Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituierten- Versammlungen ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und schutzgesetzes, soweit die Räumlichkeit, in geplantes Ereignis mit einer definierten Ziel- der die entgeltliche sexuelle Dienstleistung §9 setzung oder Absicht in der Verantwortung erbracht wird, durch mehr als zwei Personen Ansammlungen einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, gleichzeitig genutzt wird. einer Person, Organisation oder Institution, (1) Ansammlungen von mehr als 10 Perso- an dem eine Gruppe von Menschen gezielt § 14 nen sind untersagt. teilnimmt. Geltung der allgemeinen Infektionsschutz- vorgaben für bestimmte Einrichtungen und (2) Ausgenommen von der Untersagung § 11 Betriebe nach Absatz 1 sind Ansammlungen, wenn Versammlungen nach Artikel 8 des Grund- die teilnehmenden Personen ausschließlich gesetzes Wer die nachfolgend genannten Einrich- 1. in gerader Linie verwandt sind, tungen, Angebote und Aktivitäten betreibt 2. Geschwister und deren Nachkommen (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Zu- oder anbietet, hat die Hygieneanforderun- sind oder sammenkünfte, die der Wahrnehmung des gen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekon- 3. höchstens zwei Haushalten angehören, Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nach zept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstel- einschließlich deren Ehegatten, Le- Artikel 8 des Grundgesetzes zu dienen be- len und eine Datenverarbeitung nach § 6 benspartnerinnen oder Lebenspartner stimmt sind, zulässig. durchzuführen: oder Partnerinnen oder Partner. (2) Die Versammlungsleitung hat auf die Ein- 1. Hochschulen, Akademien nach dem Aka- (3) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt fer- haltung der Abstandsregel nach § 2 hinzu- demiengesetz, Landesbibliotheken, Ar- ner nicht für Ansammlungen, die der Auf- wirken. Die zuständigen Behörden können chive und Studierendenwerke, rechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder weitere Auflagen, beispielsweise zur Einhal- 2. Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Ki- Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsor- tung der Hygieneanforderungen nach § 4, nos, ge dienen. festlegen. 3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugend- kunstschulen, § 10 (3) Versammlungen können verboten wer- 4. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheits- Veranstaltungen den, sofern der Schutz vor Infektionen an- fachberufe, Fachschulen für Sozialwesen, derweitig, insbesondere durch Auflagen, Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst (1) Wer eine Veranstaltung abhält, hat die nicht erreicht werden kann. und Weiterbildungs- und Fortbildungs- Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhal- stätten der Pflege- und Gesundheitsfach- ten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe berufe im Zuständigkeitsbereich des Sozi- von § 5 zuvor zu erstellen und eine Da- § 12 alministeriums, tenverarbeitung nach § 6 durchzuführen. Veranstaltungen von Religions- und Weltan- 5. Fahr-, Boots- und Flugschulen einschließ- Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot schauungsgemeinschaften sowie Veranstal- lich der Abnahme der theoretischen und nach § 7. Beim Abhalten der Veranstaltung tungen bei Todesfällen praktischen Prüfungen, sind die Arbeitsschutzanforderungen nach 6. sonstige Bildungseinrichtungen und -an- § 8 einzuhalten. (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Veran- gebote jeglicher Art einschließlich der staltungen von Kirchen sowie Religions- und Durchführung von Prüfungen, soweit (2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Glaubensgemeinschaften zulässig. Wer eine nicht in § 16 Absatz 1 aufgeführt, Veranstaltungen, deren Durchführung be- religiöse Veranstaltung abhält, hat die Hy- 7. öffentliche und private Sportanlagen und reits nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig ist. gieneanforderungen nach § 4 einzuhalten Sportstätten einschließlich Fitnessstudios sowie ein Hygienekonzept nach Maßgabe und Yogastudios sowie Tanzschulen und (3) Untersagt sind von § 5 zuvor zu erstellen. Es gilt ein Zutritts- ähnliche Einrichtungen, 1. private Veranstaltungen mit über 10 Teil- und Teilnahmeverbot nach § 7. Sätze 1 bis 8. Einzelhandelsbetriebe und Märkte im Sin- nehmenden und 3 finden auf Veranstaltungen von Weltan- ne der §§ 66 bis 68 GewO, mit Ausnahme 2. sonstige Veranstaltungen mit über 100 schauungsgemeinschaften entsprechende der Anforderungen des § 6, Teilnehmenden. Anwendung. 9. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios so- Die Anzahl nach Satz 1 Nummer 1 darf über- (2) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Bestat- wie medizinische und nicht medizinische schritten werden, sofern eine Ausnahme tungen, Urnenbeisetzungen und Totenge- Fußpflegeeinrichtungen, im Sinne von § 9 Absatz 2 vorliegt. Bei der bete zulässig. Wer eine solche Veranstaltung 10. das Gastgewerbe einschließlich gastge- Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Be- abhält, hat die Hygieneanforderungen nach werblicher Einrichtungen und Leistun- schäftigte und sonstige Mitwirkende an der § 4 einzuhalten. Es gilt ein Zutritts- und Teil- gen im Sinne des § 25 Gaststättengesetz Veranstaltung außer Betracht. nahmeverbot nach § 7. (GastG); bei gastgewerblichen Einrich- tungen und Leistungen im Sinne des § (4) Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung (3) Das Kultusministerium wird gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 GastG muss die Daten- auf Veranstaltungen, die der Aufrechterhal- 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsver- verarbeitung nach § 6 nur bei externen tung der öffentlichen Sicherheit und Ord- ordnung weitere Vorgaben zum Infektions- Gästen vorgenommen werden, nung, der Rechtspflege oder der Daseins- schutz und sonstige ausführende Regelun- 11. Vergnügungsstätten einschließlich fürsorge oder -vorsorge zu dienen bestimmt gen für Veranstaltungen nach den Absätzen Spielhallen, Spielbanken und Wettver- sind, insbesondere auf Veranstaltungen 1 und 2 zu erlassen. mittlungsstellen,
6 | Donnerstag, 22. Oktober 2020 8 12. Beherbergungsbetriebe, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg teriums 13. Messen, Ausstellungen sowie Kongresse, einschließlich des Präsidiums Bildung der zum Schutz vor einer Infektion mit dem 14. Freizeitparks, einschließlich solcher, die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Coronavirus Bedingungen und Anforderun- als Reisegewerbe im Sinne des § 55 Ab- können vom Innenministerium und für die gen, insbesondere Hygienevorgaben, fest- satz 1 GewO betrieben werden und Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen zulegen. 15. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähn- vom Justizministerium die für den Ausbil- liche Einrichtungen sowie jede sonstige dungs-, Studien- und Fortbildungsbetrieb (6) Das Verkehrsministerium und das Sozial- Ausübung des Prostitutionsgewerbes und die Vorbereitung und Durchführung ministerium werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostitu- von Prüfungen sowie für das Einstellungs- ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsver- iertenschutzgesetzes, soweit der Betrieb verfahren erforderlichen Ausnahmen von ordnung für oder die Ausübung des Prostitutionsge- den Beschränkungen dieser Verordnung zu- 1. den öffentlichen und touristischen Per- werbes nicht nach § 13 Nummer 2 unter- gelassen werden. sonenverkehr im Sinne des § 3 Absatz 1 sagt ist. Nummer 1 einschließlich gastgewerbli- Beim Betreiben oder Anbieten dieser Ein- (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 cher Leistungen im Sinne des § 25 Absatz richtungen, Angebote und Aktivitäten gilt Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- 1 Satz 2 GastG und ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7. nung für den Betrieb von 2. die praktische Fahr-, Boots- und Flugaus- Darüber hinaus sind die Arbeitsschutzan- 1. Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabili- bildung und die praktischen Prüfungen forderungen nach § 8 einzuhalten; dies gilt tationseinrichtungen, Dialyseeinrichtun- sowie die praktischen Ausbildungsinhal- nicht im Falle des Satzes 1 Nummern 3 und gen und Tageskliniken, te der Aus- und Weiterbildung der amt- 6. Sätze 1 bis 3 gelten auch, wenn im Rah- 2. Einrichtungen für Menschen mit Pflege- lich anerkannten Sachverständigen und men der Einrichtung, des Angebots oder der und Unterstützungsbedarf oder mit Be- Prüferinnen und Prüfer für den Kraftfahr- Aktivität eine nach § 10 erlaubte Veranstal- hinderungen, zeug-, Boots- und Flugverkehr tung durchgeführt wird. Ein Zutritts- und 3. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, zum Schutz vor einer Infektion mit dem Teilnahmeverbot nach § 7 gilt auch für die in 4. ambulant betreuten Wohnprojekten der Coronavirus Bedingungen und Anforderun- § 3 Absatz 1 Nummern 1 und 4 genannten Wohnungslosenhilfe sowie von einem gen, insbesondere Hygienevorgaben, fest- Verkehrsmittel, Bereiche und Einrichtungen. Anbieter verantworteten ambulant be- zulegen. treuten Wohngemeinschaften nach dem Teil 2 – Besondere Regelungen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, (7) Das Wirtschaftsministerium und das 5. Betreuungs- und Unterstützungsangebo- Sozialministerium werden gemäß § 32 § 15 ten im Vor- und Umfeld von Pflege, Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame Grundsatz 6. Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit Rechtsverordnung für sowie Jugendsozialarbeit, 1. den Einzelhandel, Die aufgrund der §§ 16 und 17 und des § 12 7. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheits- 2. das Beherbergungsgewerbe, Absatz 3 erlassenen Rechtsverordnungen fachberufe und Fachschulen für Sozialwe- 3. das Gastgewerbe einschließlich gastge- gehen sämtlichen Regelungen von Teil 1 sen in seiner Ressortzuständigkeit, werblicher Einrichtungen im Sinne des § vor, sofern dort abweichende Regelungen 8. Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten 25 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 GastG, getroffen werden. der Pflege- und Gesundheitsfachberufe 4. Messen, Ausstellungen sowie Kongresse, sowie 5. das Handwerk, § 16 9. Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst 6. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Verordnungsermächtigungen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios, Coronavirus Bedingungen und Anforde- medizinische und nicht medizinische (1) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 rungen, insbesondere Hygienevorgaben, Fußpflegeeinrichtungen, Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- festzulegen. 7. Vergnügungsstätten, nung für den Betrieb von Schulen in seiner 8. Freizeitparks, einschließlich solcher, die Ressortzuständigkeit, Betreuungsangebote (4) Das Innenministerium wird gemäß § 32 als Reisegewerbe im Sinne des § 55 Ab- der verlässlichen Grundschule und der fle- Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- satz 1 GewO betrieben werden, und xiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie nung zum Schutz vor einer Infektion mit 9. Märkte im Sinne der §§ 66 bis 68 GewO Horte an der Schule, Kindertageseinrichtun- dem Coronavirus zum Schutz vor einer Infektion mit dem gen, Grundschulförderklassen, Schulkinder- 1. für den Betrieb von Landeserstaufnahme- Coronavirus Bedingungen und Anforde- gärten und Kindertagespflegestellen zum einrichtungen Bedingungen und Anfor- rungen, insbesondere Hygienevorgaben, Schutz vor einer Infektion mit dem Corona- derungen, insbesondere auch Hygiene- festzulegen. virus Bedingungen und Anforderungen, ins- vorgaben, und besondere Hygienevorgaben, festzulegen. 2. die Absonderung von Personen, die in (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 eine Landeserstaufnahmeeinrichtung Satz 2 IfSG ermächtigt, im Einvernehmen (2) Das Wissenschaftsministerium wird ge- neu oder nach längerer Abwesenheit auf- mit dem jeweils zuständigen Ministerium mäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, im Einver- genommen werden, durch Rechtsverordnung für sonstige Ein- nehmen mit dem Sozialministerium durch festzulegen. richtungen, Betriebe, Angebote und Aktivi- Rechtsverordnung für den Betrieb von täten, die nicht in dieser Vorschrift sowie in § (5) Das Kultusministerium und das Sozial- 12 gesondert geregelt sind, zum Schutz vor 1. Hochschulen, Akademien nach dem ministerium werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG einer Infektion mit dem Coronavirus Bedin- Akademiengesetz, Landesbibliotheken und ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsver- gungen und Anforderungen, insbesondere Archiven, ordnung für den Betrieb von Hygienevorgaben, festzulegen. 2. Studierendenwerken und 1. öffentlichen und privaten Sportanlagen 3. Kunst- und Kultureinrichtungen, soweit und Sportstätten einschließlich Fitness- § 17 nicht in Absatz 5 aufgeführt, sowie Kinos studios und Yogastudios und der Durch- Ein- und Rückreisende zum Schutz vor einer Infektion mit dem führung sportlicher Wettkämpfe sowie Coronavirus Bedingungen und Anforde- Tanzschulen und ähnlichen Einrichtun- Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz rungen, insbesondere Hygienevorgaben, gen, 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung festzulegen. Satz 1 Nummer 1 findet keine 2. Bädern einschließlich Saunen und Ba- Regelungen für Ein- und Rückreisende zur Anwendung auf die Hochschule für Polizei deseen mit kontrolliertem Zugang sowie Bekämpfung des Coronavirus zu erlassen, Baden-Württemberg einschließlich des Prä- 3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugend- insbesondere sidiums Bildung der Hochschule für Polizei kunstschulen sowie für entsprechende 1. die Absonderung von Personen, die aus Baden-Württemberg sowie die Hochschu- Angebote nach § 14 Satz 1 Nummer 6 in einem Staat außerhalb der Bundesrepu- le für Rechtspflege Schwetzingen. Für die der Ressortzuständigkeit des Kultusminis- blik Deutschland einreisen, in geeigneter
Donnerstag, 22. Oktober 2020 | 7 Weise gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 IfSG, 4. zur Prüfung der Haft- oder Unterbrin- gungsfähigkeit sowie der Erforderlichkeit Teil 4 - 2. die Pflicht von Personen nach Nummer einer isolierten Unterbringung in Gewahr- Schlussvorschriften 1 gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG, sich samseinrichtungen und Justizvollzugsan- bei den für sie zuständigen Behörden zu stalten. § 20 melden und auf das Vorliegen der Voraus- Weitergehende Maßnahmen, setzungen für die Absonderung hinzu- § 19 Abweichungen weisen, Ordnungswidrigkeiten (1) Das Recht der zuständigen Behörden, 3. die Beobachtung von Personen nach Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz weitergehende Maßnahmen zum Schutz Nummer 1 gemäß § 29 IfSG und 1a Nummer 24 IfSG handelt, wer vorsätzlich vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser oder fahrlässig Verordnung unberührt. 4. berufliche Tätigkeitsverbote für Perso- 1. entgegen § 2 Absatz 2 zu anderen Perso- nen nach Nummer 1 gemäß § 31 IfSG nen den Mindestabstand von 1,5 Metern (2) Die zuständigen Behörden können aus einschließlich solcher, die sich gegen nicht einhält, wichtigem Grund im Einzelfall Abweichun- Personen richten, die ihren Wohnsitz au- 2. entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Na- gen von den durch diese Verordnung oder ßerhalb von Baden-Württemberg haben, sen-Bedeckung trägt, aufgrund dieser Verordnung aufgestellten sowie Ausnahmen hiervon und Auflagen 2a. entgegen § 6 Absatz 5 als Anwesende Vorgaben zulassen. einschließlich weiterer Anordnungen oder Anwesender unzutreffende Anga- hierzu gemäß § 28 Absatz 1 IfSG vorzu- ben zu Vorname, Nachname, Anschrift, § 21 schreiben. Datum der Anwesenheit oder Telefon- Inkrafttreten, Außerkrafttreten nummer macht, 3. entgegen § 9 Absatz 1 an einer Ansamm- (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 Teil 3 – lung von mehr als der zulässigen Perso- in Kraft. Gleichzeitig tritt die Corona-Ver- Datenverarbeitung, Ordnungswidrigkeiten nenanzahl teilnimmt, ordnung vom 9. Mai 2020 (GBl. S. 266), die 4. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, § 12 Absatz zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom § 18 1 Satz 2 oder § 12 Absatz 2 Satz 2 eine Ver- 16. Juni 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verarbeitung personenbezogener Daten anstaltung abhält, Verkündungsgesetzes und abrufbar unter 5. einem Zutritts- oder Teilnahmeverbot http://www.baden-wuerttemberg.de/coro- Das Sozialministerium und das Innenminis- nach § 10 Absatz 1 Satz 2, § 12 Absatz 1 na-verordnung) geändert worden ist, außer terium werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG er- Satz 3, § 12 Absatz 2 Satz 3 oder § 14 Sätze Kraft. mächtigt, durch gemeinsame Rechtsverord- 2 oder 5 zuwiderhandelt, nung nähere Einzelheiten zur Verarbeitung 6. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 (2) Abweichend von Absatz 1 treten die §§ personenbezogener Daten zwischen Ge- Satz 3 Arbeitsschutzanforderungen nicht 16 bis 18 sowie § 12 Absatz 3 am Tag nach sundheitsbehörden, Ortspolizeibehörden einhält, der Verkündung in Kraft. und dem Polizeivollzugsdienst zu regeln, so- 7. entgegen § 10 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz weit dies aus Gründen des Infektionsschut- 5 eine Veranstaltung abhält, (3) Diese Verordnung tritt am 30. November zes erforderlich ist 8. entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 nicht auf 2020 außer Kraft. 1. zum Schutz der Beamtinnen und Beamten die Einhaltung der Abstandsregel nach § des Polizeivollzugsdienstes sowie der Be- 2 hinwirkt, Stuttgart, den 23. Juni 2020 schäftigten der Ortspolizeibehörden vor 9. entgegen § 13 Nummer 1 einen Club oder Die Regierung des Landes Ansteckung bei Einsätzen, eine Diskothek oder entgegen § 13 Num- Baden-Württemberg: 2. zur Anordnung, Durchführung, Überwa- mer 2 eine Prostitutionsstätte, ein Bordell Kretschmann chung und zum Vollzug von Maßnahmen oder eine ähnliche Einrichtung betreibt Strobl Sitzmann nach dem Infektionsschutzgesetz, oder das Prostitutionsgewerbe ausübt Dr. Eisenmann Bauer 3. zur Verfolgung von Straftaten und Ord- oder Untersteller Dr. Hoffmeister-Kraut nungswidrigkeiten nach dem Infektions- 10. entgegen § 14 Satz 1 Einrichtungen, An- Lucha Hauk schutzgesetz und auf seiner Grundlage gebote oder Aktivitäten betreibt oder Wolf Hermann ergangener Rechtsverordnungen und anbietet. Weitere Vollsperrung Ortsdurchfahrt Jettkofen (K 8250 Repperweiler Straße) Von Montag, 26.10.2020 bis Freitag 27.11.2020 ist die Repperweiler Straße (K8250) in Jettkofen ab der Kreuzung Einharter Str. / Repperweiler Str. / Ostracher Str. bis zur Repperweiler Str. 23 voll gesperrt. Im Zuge der Gas-Netzerweiterung werden Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten beginnen an der Kreuzung Einharter Str. / Repperweiler Str. / Ostracher Str. und werden nach Norden weitergeführt. Ab sofort bis einschließlich 01.11.20 fahren die Busse die Haltestelle „Jettkofen Löwen“ nicht an. In dieser Zeit muss ein Zustieg über die Haltestelle „Jettkofen Oberdorf“ erfolgen. Ab 2.11. wird die Haltestelle „Jettkofen Löwen“ wieder angefahren. Die Zufahrt der Anlieger zu ihren Grundstücken bleibt gewährleistet. Die Durchfahrt für den Busverkehr und die Abfallentsorgungsunternehmen werden zugelassen. Die Umleitung erfolgt über die L 286 – L 280 Tafertsweiler – L 279.
8 | Donnerstag, 22. Oktober 2020 8 GEMEINDENACHRICHTEN Bitte Beachten! und Wanderwegenetzes sehr gewissenhaft Häckselaktion betreut und Herrn Karl Sommer von der Gottesdienste in der Seelsor- für Baum- und Strauch- Ostracher Ortsgruppe des Schwäbischen geeinheit Ostrachtal Albverein, der die Wanderwege auf der Ge- schnitt im Gemeindegebiet Es sind gerade einmal 14 Tage her, da konn- markung Ostrach geprüft hat, bei Bedarf ten Sie lesen, es braucht keine Platzkarte neue Wege gesucht hat und die Panung der mehr. Das ist schon wieder Geschichte. neuen Beschilderung erstellt hat. Seit 16. Oktober müssen wir die Teilneh- merinnen und Teilnehmer der Gottesdiens- Routenbeschreibungen und Tourenvor- te schriftlich erfassen! Name und Anschrift schlage finden Sie u.a. auf den Karten der müssen notiert werden, für den Fall der Fäl- Ferienregion Nördlicher Bodensee, aber le, um Infektionsherden nachzugehen. Nach auch im Netz z.B. bei outdoor active oder längerem Überlegen sind wir zu folgender komoot, um nur 2 Anbieter stellvertretend Lösung gekommen: Abstand und Hygiene- für weitere Portale zu nennen. vorschriften gelten nach wie vor. Sie holen von Montag bis Samstag die Karte, die die Reihe und den Platz angibt. Sie füllen die Rückseite daheim aus und bringen sie zum Gottesdienst mit. Für den kommenden Sonntag liegen Karten in der Kirche. Wichtig! Meinrad Huber, Pfarrer Die Anlieferung des holzigen Materials kann nicht mehr auf dem Gelände der Trocknungsgenossenschaft erfolgen. Rad- und Wanderwege in der Als Ersatz wird das Gelände bei der Fir- ma Kugler „Im Grund“ (Einfahrt rechts Gemeinde nach dem „Altec-Gebäude“) Der Tourismus in der Region und in der ab 23.10.2020 bis 28.11.2020 zur Ver- Gemeinde Ostrach verzeichnet kontinuier- fügung gestellt. lich steigende Besucherzahlen. Ziele wie das Pfrunger-Burgweiler Ried, der Bann- Im Grünmüllcontainer auf dem Recy- waldturm, aber auch neue Wege z.B. durch clinghof wird nur holziges Material bis Tafertsweiler, Magenbuch oder Kalkreute zu einer Stärke von ca. 3 cm angenom- laden Besucherinnen und Besucher von men. Alle vom Durchmesser größeren auswärts ein. Für Bürger/innen und Besu- holzigen Materialien sollten über die cher/innen gleichermaßen wurden in den neu aufgestellten Container auf dem letzten Monaten die Wander- und Radwege Gelände „Im Grund“ abgeliefert wer- in der Gemeinde überprüft, erweitert und den. neue Wege ausgeschildert. Der Landkreis Sigmaringen hat in einem Großprojekt die Information Ihres Schornstein- Die Anlieferung ist ab Freitag, deutschlandweit gültige Beschilderung mit 23.10.2020 nur zu folgenden Öffnungs- weißen Tafeln und grüner Schrift übernom- fegers: zeiten (wie Recyclinghof) möglich: men und montiert. Die Gemeinde Ostrach Ab 22.10 kommt der Schornsteinfeger in Mittwoch: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr hat gemeinsam mit der Ferienregion Nörd- den Teilorten, Spöck, Kalkreute, Hahnen- Freitag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr licher Bodensee die eigene, ergänzende nest, Mettenbuch, Burgweiler, Waldbeu- Samstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Beschilderung aktualisiert und z.B. um eine ren, Ulzhausen, Egelreute, Ochsenbach, familiengeeignete Bannwaldradroute er- Oberochsenbach, Zoznegg und Judenten- Die Gemeindeverwaltung bittet die weitert. Durch Veränderungen in der Land- berg zur Reinigung der Schornsteine von Grundstückseigentümer, regen Gebrauch schaft z.B. durch Wegeverlegungen und Holzfeuerstätten. von der Häckselaktion zu machen. Sie tra- Forstarbeiten mussten auch die Wanderwe- Genaue Termine für die einzelnen Gebäude gen auf diesem Weg zu einer wirtschaft- ge teilweise verlegt und frisch beschildert erhalten Sie wie bisher, durch einen Anmel- lich sinnvollen Verwertung des Grüngutes werden. Zudem wurden neue Ziele wie der dezettel. und damit zu einer Entlastung der Abfall- Bannwaldturm in die Wanderbeschilderung Informationen zur Terminänderung entneh- gebühren bei. aufgenommen. men Sie bitte dem Anmeldezettel. Ein besonderer Dank, stellvertretend für alle Bürgermeisteramt Ostrach Beteiligten, gilt Herrn Edgar Lutz vom Bau- Ihr Schornsteinfeger - Finanzverwaltung - hof Ostrach, der die Beschilderung des Rad- Michael Blatt Schwimmbad des Reinhold-Frank-Schulzentrums Aufgrund der aktuellen Corona Verordnung, können nur noch maximal Zehn Personen gleichzeitig in das Schwimmbad des Rein- hold-Frank-Schulzentrums gelassen werden. Das Hallenbad des Reinhold-Frank-Schulzentrums ist am Donnerstag den 29. Oktober 2020 und am Freitag den 30. Oktober 2020 geschlossen.
Donnerstag, 22. Oktober 2020 | 9 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 10 Jahre Treffpunkt Englisch 2010 gründete Sabine Motz das Unternehmen „TREFFPUNKT ENGLISCH“. Entstanden aus der klassischen individuellen Englisch-Schülernach- hilfe hat sich der Bedarf stark ausgeweitet. Neben der Lernunterstützung, der Eurokom Vorbereitung für Prüfungen und Ferienunterricht liegt mittlerweile ein großer Schwerpunkt beim Business-Englisch mit Firmen-Trainings, auch Inhouse, Konversationstrainings für Business- und Alltagssituationen sowie personenbezogenen Englischtrainings für besondere Anforderungen wie z.B. Auslandsaufenthalte. Wir gratulieren Frau Motz zum 10-jährigen Firmenjubiläum und wünschen weiterhin viel Erfolg. Manfred Essl - Wirtschaftsförderer STANDESAMT Jubilare Die Gemeinde Ostrach wünscht allen genannten und nicht genannten Jubilaren viel Gesundheit, Glück und Freude auf ihrem weiteren Lebensweg. Goldene Hochzeit feiert am 23.10.2020 Günter und Ingrid Urbschat, Ostrach VERANSTALTUNGEN Absage „Dorfgeplauder“ mit Pfarrhausere Agnes Leider sagen wir die letzte Führung, die für Sonntag, 25.10. geplant war, Corona bedingt ab. Pfarrhausere Agnes bedankt sich bei allen, die mit ihr in Ostrach unterwegs waren recht herzlich und freut sich auf die neue Sai- son 2021. ORTSVERWALTUNGEN Ortschaft Tafertsweiler der Gemeinde Ostrach Tagesordnung: 1. Haushaltsmittelanmeldungen für den Gemeindehaushalt 2021 2. Unterhaltsmaßnahmen an Wegen, Gewässer und Hecken Einladung 3. Kiesabbau Wagenhartwald zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Tafertsweiler 4. Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen am Donnerstag, dem 29.10.20 um 20:00 Uhr Mit freundlichen Grüßen im Schul- und Rathaus Tafertsweiler Wolfgang Pfeiffer, Ortsvorsteher
10 | Donnerstag, 22. Oktober 2020 8 SCHULNACHRICHTEN Reinhold-Frank-Schulzentrum Ostrachtal Gemeinschaftsschule Oschwald GmbH, Meßkirch Berufserkundung im Rahmen der Berufsorientierung Play-Car Kfz-Meisterwerkstatt, Meßkirch Wie schon in den vergangenen Jahren hatten 48 Schülerinnen und Pro Optik, Bad Saulgau Schüler der Klassen 9a und 9b des Reinhold-Frank-Schulzentrums Punkt Männersache, Bad Saulgau Ostrachtal vom 12.10.-23.10.2020 Gelegenheit zur Berufserkundung. Raumausstattung Albert Riegger, Ostrach Leider wurde vom Land am Montag, den 19.10.2020 die Pandemie- Rebgarten Hotel Adler, Pfullendorf stufe 3 ausgesprochen, was nach Rücksprache mit dem Schulamt Rechtsanwalt Thomas Mogg, Ostrach bedeutete, dass außerunterrichtliche Veranstaltungen nicht statt- Reinhold-Frank-Schulzentrum Ostrachtal, Ostrach finden dürfen. Somit fiel, in der der Zeit vom 19.10.-23.10.2020, die Reitanlage Rotachmühle, Wilhelmsdorf Berufserkundung aus. Rieg GmbH, Ostrach Saile-Holzbau GmbH, Levertsweiler Nach einer Einführung der Bildungsplaninhalte im Fach WBS und der Schnetz Formenbau GmbH, Ostrach Elterninformation durch die Berufsberatung durften die Schüler nun Schreinerei Werner Weiß, Renhardsweiler ihren ausgewählten Beruf erkunden. Steuerberater Stefan Eisele, Ostrach Dabei konnten sie erste Erfahrungen in der Arbeitswelt gewinnen. Stiftung Erzbischöfliches Kinderheim Haus Nazareth, Sigmaringen Taj Mahal, Bad Saulgau Den folgenden Ausbildungspartnern danken wir für die Bereitschaft, Waldkindergarten, Ostrach Erkundungsplätze zur Verfügung zu stellen und vor allem danken wir Zahnarztpraxis W&W, Bad Saulgau auch den betreuenden Mitarbeitern für deren Verständnis, Geduld Zimmerei Gmeiner, Krauchenwies und Engagement während dieser Praktikumswoche: 1a autoservice, Kfz-Technik Franke, Ostrach Frau Schuchert und Herr Sauter Architekturbüro Dipl.-Ing. Manfred Gruber, Bad Saulgau Betreuende Lehrer AM Tischler, Ostrach Autohaus Gitschier, Pfullendorf Annika Rössler Autohaus Uhl GmbH, Bad Saulgau Kommissarische Schulleitung Autoservice Siegli GmbH, Weingarten Bilharzschule Grund-u. Werkrealschule, Sigmaringen Bundeswehr, Verzinkerei, Ummendorf Skipping Hearts am Reinhold-Frank-Schulzentrum C&A Mode GmbH, Sigmaringen Laufen, Springen, Ballspielen - was eigentlich dem natürlichen Be- Das Physio-Team Gudrun Essig & Severine Ehinger, Bad Saulgau wegungsdrang von Kindern entspricht, gehört nicht mehr selbstver- E. Schlegel Energietechnik, Thalheim ständlich zu deren Tagesablauf. So spielen viele Kinder täglich am Electro Profi Klein, Ostrach Computer oder schauen fern. Um Kinder wieder zu mehr Bewegung Elektrotechnik Krezdorn, Illmensee zu motivieren, hat die Deutsche Herzstiftung das Präventionsprojekt ESCAD AG, Pfullendorf „Skipping Hearts“ initiiert. Ihre Intention dahinter: Wer bereits von Familienzentrum Sonnenschein, Pfullendorf Kind an einen gesunden Lebensstil (Bewegung und gesunde Ernäh- Fit4Life Fitnessclub, Pfullendorf rung) pflegt, verringert das Risiko im Alter am Herzen zu erkranken. Fitness-Welt Hohentengen GmbH, Hohentengen Franz Lang GmbH, Meßkirch Die Klasse 3/4c durfte am vergangenen Mittwoch, 14.10.2020 an die- Friseursalon Schweikart, Ostrach sem Projekt teilnehmen, welches aufgrund der Schulschließung im Gartenpflege u. Gestaltung Philip Mayer, Sigmaringendorf April nicht stattfinden konnte. Geberit Verwaltungs GmbH, Pfullendorf Gemeindeverwaltung Ostrach, Ostrach Um die Einhaltung der Corona Abstands- und Hygieneregeln zu ge- Gemeinschaftspraxis Ostrach, Ostrach währleisten, wurde das Projekt von der deutschen Herzstiftung an Goetzsche Apotheke, Ostrach die derzeitige Situation angepasst. Aufgeteilt in zwei Gruppen gab Heiß GbR, Markdorf Frau Römhild von der Deutschen Herzstiftung den Kindern eine Ein- Hofgut Müller, Ostrach führung in das Rope Skipping. Diese sportliche Form des Seilsprin- Hugo Müller Tiefbau GmbH, Hasenweiler gens eignet sich besonders zur Schulung und Verbesserung moto- Ina’s Bodyfit, Ostrach rischer Grundfertigkeiten wie Ausdauer und Koordination. In dem Intersport Marco, Pfullendorf einstündigen Kurs übten die Kinder (hochkonzentriert) zahlreiche Kath. Kindergarten St. Pankratius, Ostrach Sprungvariationen. Die Erfolgserlebnisse ließen nicht lange auf sich Kfz-Meisterbetrieb Marcus Hesse, Sigmaringen warten, wodurch die Motivation und die Freude der Kinder an der Kindergarten am Buchbühl, Ostrach Bewegung enorm gesteigert wurden. Die Anstrengungsbereitschaft Kindergarten St. Fidelis, Sigmaringen der Kinder zeigte sich auch am Tag danach in Form von Muskelkater. Klinikum Friedrichshafen GmbH, Friedrichshafen Viele der SchülerInnen habe von dem Angebot der Deutschen Herz- Kloster Sießen, Schreinerei, Sießen stiftung Gebrauch gemacht und sich ein eigenes, hochwertiges Knoll Maschinenbau GmbH, Bad Saulgau Skipping Hearts-Springseil gekauft. Sollten auch Sie Lust bekom- Kommunales Bildungshaus „Haus KomBiLe“, Magenbuch men, mit Ihrem Kind gemeinsam Seil zu springen, finden Sie unter Konditorei Café Schön, Sigmaringen www.skippinghearts.de/fuer-zuhause zahlreiche Übungsreihen zum Kosmetik mit Spa, Kirsten Holzmann, Bad Saulgau Ausprobieren. Körperwerkstatt Jan-Peter Brehm, Pfullendorf Kunzelmann Logistik, Krauchenwies Mein herzlicher Dank geht an die Deutsche Herzstiftung, die uns Landhotel „Alte Mühle“, Waldbeuren dieses kostenlose Präventionsangebot trotz der aktuellen, außer- Landhotel Gasthof zum Hirsch, Ostrach gewöhnlichen Situation ermöglicht und den Kindern dadurch viel Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Forst, Sigmaringen Freude bereitet hat. Malermeister Patrick Fischer, Bad Saulgau May’s Frisuren-Trend, Pfullendorf Für die Grundschule Neher DIA GmbH & Co. KG, Einhart Lisa-Marie Hafner
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