ABGESAGT Schenecker Weihnachtsmarkt - Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental - Stadt Schöneck
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental Jahrgang 2021 Donnerstag, 18. November 2021 Nummer 11 Schenecker Weihnachtsmarkt am 28. November 2021 am Rathaus 14.00 Uhr Eröffnung durch die Bürgermeisterin 14.30 Uhr Märchenrundgang mit dem Heimatverein ABGESAGT 15.00 Uhr Chor der Grundschule stimmt auf die Adventszeit ein 15.30 Uhr Märchenrundgang mit dem Heimatverein 16.00 Uhr Markneukirchner Weihnachtsmänner spielen auf 16.15 Uhr Weihnachtsmann schaut vorbei 16.45 Uhr Auftritt der Power-Kids 17.00 Uhr Weihnachtsbaum erstrahlt im hellen Licht anschließend Rock Christmas mit der Diskothek „SATURN“ 18.00S E G B A Uhr Feuershow „Flammenglanz“ Mit Glühweinduft und anderen Leckereien möchten Sie die Händler sowie die Stadtverwaltung recht herzlich einladen zu einem gemütlichen Bummel über unseren kleinen Weihnachtsmarkt, um Sie alle auf eine besinnliche Adventszeit einzustimmen. Die infektionsrechtlichen Maßnahmen, insbesondere allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln sowie Mas- kenpflicht richten sich nach den Regelungen der am Veranstaltungstag geltenden Sächs. Corona-Schutz- Verordnung. Änderungen vorbehalten!
2 Donnerstag, 18. November 2021 SCHÖNECKER ANZEIGER Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schöneck/Vogtl. Ortsübliche Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Roter Muldenweg in Schöneck Der Stadtrat der Stadt Schöneck/Vogtl. beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 01.11.2021 für das im beigefügten Lageplan darge- stellte Gebiet die Aufstellung des Bebauungsplanes Roter Muldenweg in Schöneck. Für das Gebiet im Umfeld des ehemaligen Sägewerkes beabsichtigt der Grundstückseigentümer eine Nachnutzung. Künftige Nut- zungsarten sollen Wohn- und Gewerbenutzung sein. Schöneck/Vogtl., den 02.11.2021 Suplie Bürgermeisterin Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung der Stadt Schöneck/Vogtl. zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 142 Abs. 1, 3 BauGB Auf Grundlage des §4 Sächsische Gemeindeordnung (Sächs- §1 GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom Aufhebung Sanierungssatzung 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) geändert worden ist, und (Aufhebungsbestimmungen) des §162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Die Sanierungssatzung der Stadt Schöneck/Vogtl. zu städtebau- Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das lichen Sanierungsmaßnahmen nach §142 Abs. 1, 3 BauGB vom zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 30.09.1997, veröffentlicht im Amtsblatt „Schönecker Anzeiger“ (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, beschließt der Stadtrat der am 08. 10.1997 sowie die Satzung zur 1. Änderung der Sanie- Stadt Schöneck/Vogtl. in seiner Sitzung am 01.11.2021 folgende rungssatzung der Stadt Schöneck zu städtebaulichen Sanierungs- Aufhebungssatzung: maßnahmen nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB vom 25.11.1998,
SCHÖNECKER ANZEIGER Donnerstag, 18. November 2021 3 veröffentlicht im Amtsblatt „Schönecker Anzeiger“ am 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 13.01.1999 und die Satzung zur 2. Änderung der Sanierungssat- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh- zung der Stadt Schöneck zu städtebaulichen Sanierungsmaßnah- migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- men nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB vom 26.10.2001, veröffent- den sind, licht im Amtsblatt „Schönecker Anzeiger“ am 17.01.2002, werden 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen aufgehoben. Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist §2 a) d ie Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat Gebiet der aufgehobenen Sanierung oder Das Gebiet (Sanierungs- und Änderungsgebiete), das hiernach b) d ie Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- nicht mehr der Stadtsanierung unterliegt, ist im Lageplan, der über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, Bestandteil dieser Satzung ist, mit entsprechender Markierung der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- gekennzeichnet. macht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht §3 worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist Inkrafttreten jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind Gemäß §162 Abs. 2 BauGB wird diese Aufhebungssatzung mit ih- nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung rer ortsüblichen Bekanntmachung rechtsverbindlich. auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hin- Schöneck/Vogtl., den 04.11.2021 gewiesen worden ist. Suplie Bürgermeisterin (Siegel) Hinweis auf § 215 Baugesetzbuch (BauGB) - Frist für die Geltendma- chung der Verletzung von Vorschriften: (1) Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verlet- zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beacht- liche Mängel des Abwägungs- vorgangs,´ wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entspre- chend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. (2) Bei Inkraftsetzung des Flächen- nutzungsplans oder der Sat- zung ist auf die Voraussetzun- gen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hin- zuweisen. Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemein- deordnung für den Freistaat Sach- sen (SächsGemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Be- kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
4 Donnerstag, 18. November 2021 SCHÖNECKER ANZEIGER Öffentliche Bekanntmachung Begründung: Die K 7838 ist aufgrund ihres gegenwärtigen Ausbauzustandes im vorgenannten Teilab- schnitt nicht in der Lage, motorisierten Indi- vidualverkehr aufzunehmen. Daher ist der vorbezeichnete Abschnitt der K 7838 bereits seit Jahren für den allgemeinen Fahrverkehr mit Ausnahme des land- und forstwirtschaft- lichen Verkehrs durch VZ 250 StVO in Kom- bination mit ZZ 1026-38-gesperrt. Ein solch dauerhafter Ausschluss des allgemeinen Fahrverkehrs bedarf mit Blick auf den gesetz- lichen Vorbehalt des Straßenrechts einer ent- sprechenden straßenrechtlichen Legitimati- on, die nunmehr mittels der beabsichtigten Teileinziehung durch Zulassung des Geh-/ Radverkehrs unter Beibehaltung des Benut- zungsrechts für land- und forstwirtschaftli- chen Anliegerverkehr in einem geänderten Umfang begründet werden soll. Aufgrund der baulichen Beschaffenheit ist insbesondere der am Ortsausgang Korna beginnende und am Ortseingang von Werda endende, überwiegend im Wald verlaufende, mehrere Trinkwasserschutzzonen querende Teilabschnitt der heutigen K 7838 zur Auf- nahme eines überörtlichen Verkehrs nicht geeignet. Dieser wird daher vorwiegend von der östlich in Parallellage verlaufenden S 301 aufgenommen. Hierfür spricht auch die für eine Kreisstraße im Verhältnis geringe Anlage: Lageplan Verkehrsbelegung (DTV < 500 Kfz/ 24 h), welche hauptsächlich aus dem örtlichen/nachbarlichen Ziel- und Quellverkehr resul- tiert. Insoweit ist davon auszugehen, dass der in Rede stehende Kreisstraßenabschnitt, soweit aufgrund seines gegenwärtigen Ausbauzustandes möglich, überwiegend nachbarliche Verkehrs- bedürfnisse bedient. Richtlinienkonforme, einen überörtlichen Verkehr zulassende Aus- baumaßnahmen sind für diesen Teilabschnitt mit Blick auf dessen Trassenlage in mehreren Trinkwasserschutzzonen nicht bzw. nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich und ste- hen auch angesichts des relativ geringen Verkehrsaufkommens und der östlich vorhandenen Alternativstrecke in Form der S 301 nicht zur Disposition. Daher plant der Vogtlandkreis im Zuge der Abstufung diesen Teilabschnitt als Geh-/Radweg in seiner Baulast- trägerschaft so auszubauen, dass eine Mitbenutzung durch land- und forstwirtschaftlichen Anliegerverkehr möglich ist. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Vorschrift des § 8 Abs. 2 Satz 2 SächsStrG für die dauerhafte Beschränkung des Gemein- gebrauchs liegen angesichts der Ausbauplanungen des Vogtland- kreises und der avisierten Abstufung des verfahrensgegenständli- chen Straßenabschnitts zum beschränkt - öffentlichen Weg vor. Gegen die im Rahmen der Umstufung vorgesehene Beschrän- kung des Gemeingebrauchs können innerhalb von drei Mona- ten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden, bei der Stadt Schöneck/Vogtl., Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck so- wie der Gemeinde Werda, Mittlere Str. 31, 08223 Werda bzw. dem Verwaltungsverband Jägerswald, Hauptstraße 41, 08606 Tirpers- dorf vorgebracht werden. gez. Raabe Sachbearbeiter
SCHÖNECKER ANZEIGER Donnerstag, 18. November 2021 5 Nachdem im Jahr 1992 der Stadtrat die Durchführung von Un- Informationen der tersuchungen für den innerstädtischen Bereich beschlossen hat- te und die Stadt damit in das „Städtebauliche Erneuerungspro- Verwaltungsgemeinschaft gramm“ des Freistaates Sachsen aufgenommen werden konnte, war der erste Schritt für eine umfangreiche Förderung des Stadt- Schöneck – Mühlental kernes getan. Letztendlich konnte im Jahr 1996 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes fixiert werden und dieses in den Jahren 1999 und 2002 um zwei Gebiete erweitert werden. Aus den Gremien Alle Grundstücke im innerstädtischen Bereich (siehe Karte) ge- hören zum Sanierungsgebiet und bei diesen erfolgte auch eine Eintragung eines Sanierungsvermerkes im Grundbuch. - Sitzung des Stadtrates Schöneck am 1. November 2021 Was wurde erreicht? 1. Der Stadtrat beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplanes In all den Jahren bis zum Abschluss des Verfahrens im Jahr 2015 Roter Muldenweg. Beabsichtigt ist die Nachnutzung von Flächen konnten Maßnahmen mit einem Gesamtwertumfang 8,4 Mio € im Umfeld des ehemaligen Sägewerkes als Wohn- und Gewerbe- und einem Förderanteil mit 5 Mio € realisiert werden. nutzung. Dazu zählen Straßenbaumaßnahmen, wie die Sanierung der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Hauptstraße, der Langen Gasse, der Schiller- , Klinger-, Bauhof-, 2. Der Stadtrat beschloss die Aufhebung der Sanierungssatzung Forst- oder Gabelsbergerstraße, des Ober- und Untermarktes zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen. oder Maßnahmen an Gebäuden, wie die Sanierung des Rathauses Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen und des Heimatmuseums sowie die Schaffung des Bürgerhauses. 3. Im Rahmen der Beteiligung zum Entwurf Regionales Windener- Auch unser Burgenspielplatz wurde mittels Städtebaufördermit- giekonzept beschloss der Stadtrat die Ablehnung von Windener- teln realisiert. Zur Verbesserung des Stadtbildes führten jedoch gieanlagen im Wald. Der Stadtrat befürwortet dafür eher die Nut- hauptsächlich die vielen privaten Sanierungsmaßnahmen an den zung anderer alterenativer Energien (bspw. Solar). Wohngebäuden. Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Wie geht es weiter? 4. Zur weiteren Bewirtschaftung und Gestaltung des Stadtparkes Mit Aufhebung der Satzung erfolgt die Löschung der Sanierungs- Schöneck wurden zwei Beschlüsse gefasst: vermerke im Grundbuch. Da die Sanierung im vereinfachten - Der Stadtrat beschloss, dass ab sofort alle wesentlichen Maß- Verfahren durchgeführt wurde, finden die §§ 152 bis 156 BauGB nahmen der Bewirtschaftung des Waldbestandes/Baumbestan- keine Anwendung. In Folge dessen werden von den Grundstücks- des im Stadtaprk sowie der geplanten Neu- und Umgestaltung eigentümern keine Ausgleichsbeiträge erhoben. des Stadtparks dem Stadtrat zur Entscheidung und Beschlussfas- Derzeitig erfolgt die Städtebauförderung in den Bund-Länder- sung vorzulegen ist. Programmen „Stadtumbau – Aufwertung“ und „Wachstum und Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen nachhaltige Erneuerung – Aufwertung“. In der Vergangenheit - Der Stadtrat stimmte der geplanten Waldrandgestaltung in dem wurde damit die Sanierung unserer Schule möglich, gegenwär- Lageplan eingezeichneten Bereich und dem damit verbundenen tig wird der Anbau der neuen Schulturnhalle darüber gefördert. Einschlag der auf dieser Fläche vorhandenen Bäume sowie der Auch für weitere Maßnahmen, wie die Sanierung des Rathaustur- Neubepflanzung mit heimischen Sträuchern zu. mes, die Erweiterung des Burgenspielplatzes, die Herstellung Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einer Mehrzweckfläche an der Schule sowie die Instandsetzung Die nächste Stadtratssatzung findet am 29. November 2021 statt des Glockenstuhles in der Kirche konnte die Finanzierung sicher- und wird eine Bürgerfragestunde enthalten. gestellt werden. Ort, Zeit und Tagesordnung entnehmen Sie wie gewohnt den Be- kanntmachungtafeln. Babybegrüßung - Sitzung des Gemeinderates Mühlental am 14.10.2021 Herzlich willkommen heißen wir unseren kleinen neuen Erden- 1. Der Gemeinderat beschloss eine ablehnende Stellungnahme bürger. an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr bzgl. geplanter Abstufung der Kreisstraße K7840 im Bereich Marieney-Leubetha. Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen 2. Der Gemeinderat stellte den örtlich geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Mühlental zum 31.12.2015 fest und beschloss eine Fehlbetragsverrechnung mit dem Basiskapital in Höhe von 91.141,91 €. Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen 3. Eine ebenfalls abelehnende Stellungnahme bestätigte der Ge- meinderat im Rahmen der Beteiligung am regionalen Windener- giekonzept. Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen 4. Dem Bauantrag für ein Salzsilo auf dem Gelände des Bauhofes der Gemeinde Mühlental wurde bestätigt. Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Aufhebung Sanierungsgebiet beschlossen In der letzten Stadtratssitzung kam der Stadtrat der gesetzlichen Verpflichtung nach und hat die Aufhebung der Sanierungssat- Niklas Schwarz, Sohn von Franziska Schwarz und Stephan Nören- zung der Stadt Schöneck beschlossen (sh. amtliche Bekanntma- berg aus Schöneck. chungen). Dazu noch einige Erläuterungen: Wir wünschen den Eltern und ihrem Nachwuchs alles erdenklich Was ist die Sanierungssatzung? Gute und vor allem Gesundheit.
6 Donnerstag, 18. November 2021 SCHÖNECKER ANZEIGER 24.10.2021 Technische Menschenrettung 2 – Absturz/ Feuerwehr - Nachrichten 17:08 - 18:00 Uhr 1 Person von Kletterfelsen abgestürzt Poppenstein, Werda Ein stürmischer Tag … eingesetzte Kräfte: Ofw Schöneck, FF Werda/Kottengrün/Tirpers- Auch wir rückten am 21.10.2021 aufgrund des dorf/Falkenstein/Oelsnitz, RD, Rettungshubschrauber Sturmes zu mehreren Einsätzen aus. … Ihre Feuerwehr Schöneck – Rund um die Uhr für Ihre So wurden wir zu 5 Einsätzen Sturmschäden und 2 Einsätzen Ein- Sicherheit, aber auch im ständigen Einsatz für sinnvolle lauf Brandmeldeanlage alarmiert. Zeitenweise wurde sogar die Freizeitgestaltung und guten Teamgeist … Einsatzbereitschaft im Gerätehaus hergestellt, um bei einer Alar- mierung sofort ausrücken zu können. Das turbulente Jahr 2021 neigt sich nun langsam aber stetig dem Ein Ausflug zu den Sternen Ende entgegen und bald beginnt die heimische Zeit. Durch die Corona-Pandemie waren für unsere Kinder etliche An- Damit es für uns Alle eine besinnliche und ruhige Adventszeit gebote in Schule, Hort und Familie in den zurückliegenden Mo- wird, haben wir einige nützliche Tipps auf unserer Homepage un- naten weggebrochen. Viele Kinder waren traurig darüber, dass ter www.ff-schoeneck.de/Wissenswertes zusammengestellt. die erhoffte Urlaubsreise mit der Familie oder auch die geliebte Arbeitsgemeinschaft nicht wie geplant stattfinden konnten. Deshalb organisierten wir in Zusammenarbeit mit der Stadtver- waltung Schöneck während der Herbstferien als Höhepunkt ei- nen Tagesausflug zum Planetarium nach Rodewisch. Der Tages- ausflug fand im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ statt und richtete sich an Kin- der im Grundschulalter und wurde zu 100 % gefördert. Die Reise erfolgte mit dem öffentlichen Nahverkehr. In der Stern- warte wurde den Kindern in einer eindrucksvollen Präsentation des Sternenhimmels mittels Bild- und Videopräsentationen an einer Kuppel eine Reise durch Raum und Zeit ermöglicht. Aktuelle Einsätze: 17.10.2021 THL 1 – Technische Hilfeleistung 12:00 – 15:15 Uhr Bahnhof Gunzen Wir konnten den aktuellen Sternenhimmel erleben, erfuhren eingesetzte Kräfte: Ortsfeuerwehr (Ofw) von Sternbildern und ihren Geschichten, sowie der bemannten Schöneck/Gunzen Raumfahrt zum Mond. Ganz besonders faszinierten uns aber die 21.10.2021 GMA – Melder/ausgelöste Brandmeldeanlage Bildpräsentationen von Alexander Geerst aus der ISS und die Be- 09:34 – 10:00 Uhr IFA - Ferienpark in Schöneck richte vom Leben und Arbeiten an Bord der Raumstation. eingesetzte Kräfte: Ofw Schöneck, Gestärkt durch ein Picknick und später auch durch leckere Pizza Rettungsdienst (RD), mit Einsatzabbruch: Ofw traten wir die Heimreise an. Arnoldsgrün/Gunzen/Schilbach, FF Klingenthal 21.10.2021 THL 1 – Technische Hilfeleistung Baum U. Kulbe im Namen der Schönecker Kinder 09:45 – 10:10 Uhr K7838 eingesetzte Kräfte: Ofw Schöneck/Schilbach 21.10.2021 THL 1 – Technische Hilfeleistung Baum 09:51 – 10:02 Uhr S302 eingesetzte Kräfte: Ofw Arnoldsgrün 21.10.2021 THL 1 – Technische Hilfeleistung Baum 10:00 – 10:30 Uhr S301 Klingenthaler Straße eingesetzte Kräfte: Ofw Schöneck 21.10.2021 GMA – Melder/ausgelöste Brandmeldeanlage 10:13 – 10:30 Uhr IFA – Ferienpark in Schöneck eingesetzte Kräfte: Ofw Schöneck, RD mit Einsatzabbruch: Ofw Arnoldsgrün/Gunzen/Schilbach, FF Klin- genthal/Markneukirchen/Falkenstein 21.10.2021 THL 1 – Technische Hilfeleistung Baum 10:58 – 11:25 Uhr S301 Klingenthaler Straße eingesetzte Kräfte: Ofw Schöneck 21.10.2021 THL 1 – Technische Hilfeleistung Baum Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln 11:58 – 12:30 Uhr K7849 auf Grundlage des Aktionsprogramms „Aufholen nach eingesetzte Kräfte: Ofw Schöneck Corona für Kinder und Jugendliche.“ .
SCHÖNECKER ANZEIGER Donnerstag, 18. November 2021 7 Senioren-Weihnachtsfeier Restabfallsäcke Ab 01.01.2022 neue Restabfallsäcke Farbe ROT. der Stadt Schöneck Die Stadtverwaltung und ellie‘s Kaffeestube laden alle Seni- Neues aus der Skiwelt Schöneck orinnen und Senioren der Stadt Schöneck und der Ortsteile Nach der ausgefallenen Skisaison im vergan- am Mittwoch, 15.12.2021, 14.30 Uhr genen Jahr, erreichen uns bereits jetzt zahl- in das Bürgerhaus Schöneck zu einer gemütlichen Weih- reiche Anfragen, ob es in diesem Jahr wieder nachtsfeier herzlich ein. eine Skisaison geben wird. Aktuell können Das Weihnachtsprogramm gestalten: wir dazu sagen, ja wir sind optimistisch, dass Chor der Kindertagesstätte „Sonnenwirbel“ es in diesem Jahr wieder auf die Piste geht! sowie Wir stehen dazu im ständigen Austausch mit Antje Pasemann und Jörg Neidhardt den zuständigen Ministerien, haben Kon- Anmeldungen für die Weihnachtsfeier zepte erarbeitet und wollen die bevorste- sowie auch die Anmeldung zur Abho- hende Saison für alle Beteiligten so einfach lung aus den Ortsteilen Gunzen, Eschen- und angenehm wie möglich gestalten. Über bach, Schilbach, Zwotental, Arnoldsgrün, konkrete Regelungen informieren wir, so- Korna und Kottenheide (FFP2-Maske bald diese feststehen. erforderlich) bitte bis zum 10.12.2021 Dafür wurden bereits bestimmte Maßnahmen unsererseits ge- bei der Stadtverwaltung Schöneck, Tel.: troffen. Das seit diesem Sommer eingeführte kontaktlose Bezahl- 037464 870114 oder 037464 8700, E-Mail: system und der Online-Ticketshop ermöglichen dem Gast sein swahlich@stadt-schoeneck.de. Ticket bereits bequem von Zuhause aus zu buchen oder dieses direkt an einem der Parkhausautomaten zu erwerben. Damit Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt unter der Maß- kann dann direkt zum Drehkreuz im Skigebiet gefahren werden gabe der 2G-Regelung (geimpft oder genesen) mit Kontak- und man erspart sich die Wartezeit an der Kasse. terfassung. Bitte beachten Sie, dass Sie die entsprechenden Als Bestandteil unseres Hygienekonzeptes, müssen die Tickets Nachweise und den Personalausweis mitbringen. einmalig zu einer Gebühr von 3,00 € pro Ticket erworben wer- den. Diese sind über eine Nummer auf der Rückseite der Karte personalisiert und entweder am Parkautomat oder über den Senioren-Weihnachtsfeier der Ticket-Onlineshop wieder aufladbar. Das Pfandsystem wurde da- mit abgelöst. Die alten Chipkarten aus der vergangenen Saison Gemeinde Mühlental können dieses Jahr letztmalig an den Kassen zurückgegeben und Die Gemeinde Mühlental lädt alle Seniorinnen und Senioren verrechnet werden. der Gemeinde Mühlental Außerdem bieten wir wieder den Verkauf der Saisonskipässe (Ein- zeln & Familie) zum vergünstigten Vorverkaufspreis an. Durch am Donnerstag, 16.12.2021, 14.30 Uhr die derzeit steigenden Coronazahlen wurde der Vorverkaufszeit- in das Bürgerhaus Schöneck zu einer gemütlichen Weih- raum verlängert. Interessenten können sich in diesem Jahr be- nachtsfeier herzlich ein. reits ab dem 01.12.21 – 11.12.21 telefonisch oder auch per Mail Weihnachtsprogramm gestalten: an die Tourist-Information wenden. Die Skipässe werden dann „Die Böhmischen Vogtländer“ vorbereitet und stehen mit terminlicher Vereinbarung zur Abho- lung oder per Versand bereit. Anmeldungen für die Weihnachtsfeier sowie auch für den Bustransfer (FFP2-Maske erforderlich) aus den Ortsteilen Erwachsene Jugendliche/ Kinder nimmt die Stadtverwaltung Schöneck unter Rentner Tel.: 037464 870114 oder 037464 8700, Saisonkarte im 190,00 € 142,00 € 95,00 € E-Mail: swahlich@stadt-schoeneck.de bis zum 10.12.2021 Vorverkauf Saisonkarte 230,00 € 172,00 € 115,00 € entgegen. regulärer Preis Abfahrtszeiten: Saisonkarte Familie 420,00 € +70,00 € Wohlbach 13:10 Uhr (2E/1K) im Vorverkauf Hermsgrün 13:20 Uhr Saisonkarte Familie 480,00 € +110,00 € Saalig 13:30 Uhr (2E/1K) regulärer Preis Marieney oben 13:40 Uhr Marieney unten 13:45 Uhr NEU ab der Saison 2021/22 bieten wir ein Verbundticket mit Elstertal 13:55 Uhr dem Skigebiet Erlbach an. Unterwürschnitz 14:00 Uhr Das 2- und 3-Tagesticket gilt in beiden Skigebieten, und auch ein Oberwürschnitz 14:05 Uhr Saisonskipass, welcher sowohl in Schöneck als auch in Erlbach Tirschendorf 14:10 Uhr gilt, ist erhältlich. Der sognannte „Vogtland-Skipass“ gilt wäh- Willitzgrün 14:15 Uhr rend der gesamten Saison in beiden Skigebieten und ist zu fol- Rückfahrt: 16:30 Uhr ab Schöneck/Bürgerhaus genden Preisen erhältlich: Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt unter der Maß- Erwachsene Jugendliche/ Kinder gabe der 2G-Regelung (geimpft oder genesen) mit Kontak- Rentner terfassung. Bitte beachten Sie, dass Sie die entsprechenden Saisonkarte im 215,00 € 160,00 € 130,00 € Nachweise und den Personalausweis mitbringen. Vorverkauf Saisonkarte 250,00 € 190,00 € 150,00 € Kurzfristige Absage aufgrund von Corona noch möglich. regulärer Preis
8 Donnerstag, 18. November 2021 SCHÖNECKER ANZEIGER Saisonkarte Familie 450,00 € +110,00 € 16:30 Uhr mit Pfarrer Albert und digitalem Krippenspiel (2E/1K) im Vorverkauf Samstag, 25. Dezember 2021, 1. Weihnachtsfeiertag Saisonkarte Familie 510,00 € +130,00 € 06.00 Uhr 1. Christmette (2E/1K) regulärer Preis 07.00 Uhr 2. Christmette Da die Saison-Skipässe personalisiert sind, sollte möglichst jeder persönlich zum Kauf an der Kasse erscheinen. Mindestens aber Bitte beachten Sie vorbereitend folgende Regelungen: wird ein Foto des künftigen Karteninhabers benötigt. Die Kontaktdaten werden erfasst (Teilnehmendenkarte). Für die Chipkarte fällt auch hier beim Ticketkauf eine einmalige Bitte nutzen Sie ausschließlich die gekennzeichneten Sitzplätze. Gebühr in Höhe von 3,00 EUR an. Diese Chipkarte ist ebenfalls Bitte achten Sie auf die Einhaltung der gebotenen Mindestab- wie alle anderen Chipkarten personalisiert und kann beliebig oft stände. Zur Zeit wird ein medizinische Mund-Nase-Bedeckung am Parkhausautomaten, an den Kassen oder im Ticket- Online- während unserer Gottesdienste getragen. shop wiederaufgeladen werden. Wer bereits im Vorjahr Inhaber eines Saison-Skipasses war, kann Evangelisch-methodistische einfach per Überweisung einen neuen Saisonskipass beantragen. Bitte Ticketgebühr beachten, falls noch kein neues Ticket vorhan- Kirche Gemeinde Schöneck den ist (Ticketpreis zzgl. 3,00€ pro Karte, Ticketpfand entfällt)! Am Rande der Wüste lebte ein Einsiedler. Ihn besuchte eines Tages Wer bereits in der Bikesaison ein Ticket erworben hat, kann dieses ein Mann, der ihm sein Leid klagte: „Ich lese so viele heilige Texte, problemlos nutzen und den gewünschten Ski-Tarif aufbuchen. ich vertiefe mich in die Schönheit der Worte, ich möchte sie alle Bitte bringen Sie dieses dann zum Vorverkauf mit, damit wir es festhalten und als einen Widerschein der ewigen Wahrheit in mir neu bedrucken können. bewahren. Aber es gelingt mir nicht. Ist nicht die mühevolle Arbeit Kontoverbindung: DLT GmbH Schöneck Stichwort: SSP + Name, des Lesens ganz umsonst?“ Der Einsiedler hörte ihm gut zu. Als er Geburtsdatum fertig war mit seiner Klage, ließ er ihn einen schmutz-verkrusteten Sparkasse Vogtland Korb aufnehmen, der neben der Hütte stand. „Hole mir aus dem IBAN: DE27870580003604000768 Brunnen dort drüben Wasser“, sagte er. - Hat er meine Frage nicht BIC: WELADED1PLX verstanden?, dachte der Mann. Widerwillig nahm er den schmut- Nach Eingang der Zahlungen können die Skipässe ab 04.12.2021 zigen Korb und ging zu dem Brunnen. Das Wasser war längst her- in der Tourist-Info im Wander- und Loipenhaus abgeholt werden. ausgerieselt, als er zurückkehrte. Der Einsiedler sagte: Nach dem letzten Vorverkaufstermin gelten die regulären Preise. „Geh noch einmal!“ Der junge Mann folgte. Ein drittes und vier- Hinweise: tes Mal musste er gehen. - Der Alte prüft meinen Gehorsam, ehe • Der Tarif für Jugendliche gilt zwischen 14 und 17 Jahren er meine Frage beantwortet, dachte er. Immer wieder füllte er • Der Tarif für Kinder gilt zwischen 6 und 13 Jahren, Kinder unter Wasser in den Korb, immer wieder rann es zu Boden. Nach dem 6 Jahre sind in Begleitung eines Vollzahlers frei, sie benötigen zehnten Mal, sagte der Einsiedler: „Sieh den Korb an“ - „Er ist ganz aber eine eigene Karte um die Drehkreuze passieren zu können. sauber geworden“, sagte der junge Mann. - „So geht es dir mit den Worten, die du liest und bedenkst. Du kannst sie nicht festhalten, sie gehen durch dich hindurch, und du hältst die Mühe für ver- Samstag-Sprechtag geblich. Aber ohne dass du es bemerkst, klären sich deine Gedan- im Einwohnermeldeamt ken und machen das Herz rein.“ (W.Olschewski/S.Kampf ) Glücklich ist, wer Freude hat am Gesetz des HERRN und darü- Am 4. Dezember 2021 ist das Einwohnermeldeamt in der Zeit ber nachdenkt – Tag und Nacht. Er ist wie ein Baum, der nah von 09.00 - 12.00 Uhr geöffnet - allerdings nur nach vorheriger am Wasser gepflanzt ist, der Frucht trägt Jahr für Jahr und Terminvereinbarung. dessen Blätter nicht verwelken. (Psalm 1,2.3) Diese können Sie telefonisch (037464 870-124), per E-Mail Glücklich ist, wer das Wort Gottes „laufen“ lässt, wer in den bibli- (akatzmann@stadt-schoeneck.de) oder online unter: schen Worten verwurzelt ist und sie in sich bewegt. Die Worte der www.stadt-schoeneck.de vornehmen. Bibel stellen mir immer wieder Jesus Christus vor Augen und rücken ihn und seine Weisungen in die Mitte meines Lebens und Alltags. Manchmal habe auch ich den Einruck: Die Worte der Bibel verste- Kirchliche Nachrichten he ich nicht so richtig. Oft vergesse ich die Worte auch wieder. Ich weiß, dass sie mich dennoch prägen, mein Herz berühren und mich innerlich „reini- gen“. Manchmal lese oder höre ich Worte aus der Bibel und sie Kirchgemeinde St. Jakobus treffen mich auch mit dem Verstand. Die Verse der Bibel werden zum Wort Gottes für mich persönlich. Weihnachten 2021 in unserer St. Georgs Kirche Schöneck Ich erkenne, wer ich wirklich bin. Ich höre, dass Gott mich bedin- gungslos liebt. Auch dieses Jahr beeinflusst Corona die Planungen für das Krip- Die Worte der Bibel zeigen mir, wie wir gut als Menschen mitein- penspiel und die Christmette an Weihnachten. Dennoch wollen ander leben können. wir gemeinsam Weihnachten feiern! Die Worte der Bibel zeigen mir auch meine Fehler und wo ich et- Unser Gemeindepädagoge Daniel Wohlgemuth bereitet deshalb was bereinigen und korrigieren sollte. Die Worte der Bibel trösten ein Krippenspiel in Filmsequenzen vor, das am 24. Dezember in und ermutigen mich. Die Worte der Bibel zeigen mir, was Gott mit unserer Kirche zu sehen ist, aber auch über das Internet abgeru- uns Menschen und dieser ganzen Welt vorhat. fen werden kann. (dorothea.foellner@emk.de) Um die nötigen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, hat sich der Ortsausschuss unserer Kirchgemeinde dafür entschie- den, jeweils zwei Gottesdienste am Heilig Abend und zur Mette Unsere Veranstaltungen im Überblick: am 1. Weihnachtsfeiertag durchzuführen: Sonntag, 21.11.2021 Freitag, 24. Dezember 2021, Heiligabend 10:00 Uhr Ev.-meth. Kreuzkirche Schöneck 15:30 Uhr mit Daniel Wohlgemuth und digitalem Krippenspiel Gottesdienst mit Abendmahl m. D. Föllner
SCHÖNECKER ANZEIGER Donnerstag, 18. November 2021 9 Sonntag, 28.11.2021, 1. Advent Als letzte Maßnahme für dieses Jahr steht die Errichtung einer 10:00 Uhr Ev.-meth. Kreuzkirche Schöneck LED Anzeigetafel auf dem Programm, für dieses Projekt erhielten Musikalischer Gottesdienst + Kigo m. F. + M. wir Fördermittel aus dem Regionalbudget der LEADER Aktions- Trommer gruppe Vogtland. Damit blicken wir auf ein nicht nur sportlich Samstag, 04.12.2021 ereignisreiches und bewegtes Jahr zurück. 15:30 Uhr Pflegeheim „Elim“ Ein kurzer sportlicher Abriss aus den Mannschaften: Gottesdienst 1. Männermannschaft verlustpunktfreier Spitzenreiter der Sonntag, 05.12.2021, 2. Advent Vogtlandklasse 10:00 Uhr Ev.-meth. Kreuzkirche Schöneck 2. Männermannschaft ungeschlagener Spitzenreiter der 2. Kreis- Gottesdienst + Kigo m. D. Föllner klasse Sonntag, 12.12.2021, 3. Advent 3. A -Jugend Spielgemeinschaft mit FSV Klingenthal 4. Platz in 10:00 Uhr Ev.-meth. Kreuzkirche Schöneck der Kreisliga E-Junioren 5. Platz 1. Kreisklasse Gottesdienst + Kigo m. N. Lötzsch Des Weiteren spielen noch einige Aktive in der C-Jugend Spiel- Sonntag, 19.12.2021, 4. Advent gemeinschaft Kottengrün/Bergen/Grünbach, die momentan den 15:00 Uhr Ev.-meth. Kreuzkirche Schöneck 4. Platz in der 1. Kreisklasse belegen und auch die alten Herren Gottesdienst, ausgestaltet von Kindern und Ju- des VfB Schöneck konnten einige Spiele bestreiten, obwohl de- gendlichen m. D. Föllner ren Programm durch Corona ebenfalls sehr eingeschränkt war. anschließend Kaffeetrinken Unser Sportfreund Werner Wilk, der zum Ehrenamtler des Monats Januar 2021 gewählt wurde, steht jetzt zur Wahl für den Ehren- Informationen zu Seniorenkreis, Hauskreis, Allianzgebetskreis amtler des Jahres 2021, wir bitten um zahlreiche Stimmen unter und Kirchlichen Unterricht unter: 037421 709870 dem folgenden Link: Ermittlung „Ehrenamtler des Jahres 2021“ online durch User (vogtlandfussball.de). Für das Jahr 2022 stehen neben den sportlichen Zielen noch wei- tere Baumaßnahmen auf dem Programm, so dass wir dem Ruf, Vereinsnachrichten eine der schönsten, wenn nicht sogar die schönste Fuß- und Vol- leyballanlage des Vogtlandes zu haben, durchaus gerecht wer- den. Seid gespannt. Sven Baumann/2. Vorstand Beim VfB Schöneck 1912 e. V. wird weiter in die Modernisierung unseres Sportgeländes investiert Nach zahlreichen Arbeitseinsätzen mit vielen fleißigen Helfern sind weitere Schritte zur Modernisierung und Erweiterung unse- rer Sportanlage nun abgeschlossen. Da wir ab dieser Saison eine 2. Männermannschaft im Spielbe- trieb der 2. Kreisklasse haben, standen wir vor der Herausforde- rung, eine zusätzliche Umkleidekabine zu schaffen. Am Ende fiel die Entscheidung auf eine Containervariante und nach langer Lieferzeit wurde diese dann im Oktober zu- und auf- gestellt. Die Finanzierung des Containers wurde mit vereinsei- genen Mitteln sichergestellt. Besonderer Dank gilt hier nochmal der Firma Chris Lorenz und Roberto Behrendt für die Erstellung der Fundamente und der 2. Männermannschaft, die in einem Arbeitseinsatz für den Abriss des vorhandenen alten Anbaus sorgte. Diese zusätzliche Umkleidemöglichkeit kann nun auch im Nachwuchsbereich, z. B. bei Turnieren oder bei der Vermietung unserer Sportplätze an andere Vereine im Rahmen von Trainings- lagern genutzt werden. Ein weiteres Projekt wurde mit dem Aufstellen eines neuen Ball- fangzaunes hinter dem Tor Richtung Sportlerheim umgesetzt. Auch hier der Dank an die freiwilligen Helfer aus allen Vereinstei- len, die beim Aufstellen beteiligt waren. Die zur Anschaffung des Zaunes benötigten finanziellen Mittel stellte unser Hauptspon- sor GK Software SE zu Verfügung und packte gleich zwei neue Tore für unseren Rasenplatz mit drauf, besonderer Dank gilt hier Redaktionsschluss „Schönecker Anzeiger“ dem Geschäftsführer des Unternehmens Rainer Gläß. Für die Er- stellung der Fundamente bedanken wir uns bei der Firma Silvio Die Dezember-Ausgabe des „Schönecker Anzeiger“ erscheint Meinel und der HTL GmbH, die uns mit Technik und Sachverstand am 16. Dezember 2021. unterstützt haben. Als besonderes „Highlight“ sind noch die am Die Redaktion nimmt Artikel bis Montag, 06.12.2021, Zaun angebrachten LED Leuchten zu erwähnen, die durch eine 8:00 Uhr, entgegen. Spende von Sportfreund Sven Pampel realisiert wurden und für zusätzliches Trainingslicht in der dunklen Jahreszeit sorgen. Wir bitten um Beachtung!
10 Donnerstag, 18. November 2021 SCHÖNECKER ANZEIGER Sportlerheim Liebe Gäste, aufgrund der seit 08.11.2021 geltenden 2G-Regelung und des Personalnotstandes ist es uns leider bis auf Weiteres nicht mehr möglich, unsere Öffnungszeiten aufrecht zu erhalten. Daher sehen wir uns gezwungen, die Bewirtschaftung des Sportlerheimes einzustellen. Alle bisher getroffenen Vereinbarungen für die Durchführung von Feierlichkeiten werden wir in Absprache und nach der je- weils geltenden Sächs. Corona-Schutz-Verordnung sicherstel- len. Das Catering außer Haus ist davon unberührt. Die Kindergruppe in Kottenheide beim Eisessen Bleiben Sie gesund. Am kleinen Lift angekommen, konnten sich alle mit leckerem Es- Ihr Andras Stasch sen vom Grill stärken, eine Limo oder ein Bierchen genießen und den Tag bei super schönem Wetter und klarer Sicht über unser Vogtland ausklingen lassen. Skiverein Schöneck e. V. 10. Radtour des Skiverein wieder bei herrlichem Herbstwetter Zu unserer Radtour am 10. Oktober über die- ses Mal ca. 45 km trafen sich 20 Sportler aus Schöneck, Gunzen und sogar aus Markneukir- chen, um sich bei herrlichstem Herbstwetter noch einmal sportlich zu betätigen. Ronny und Kerstin Schilling hatten wieder einmal ein glückliches Händchen und legten den Termin Bedanken wollen wir uns bei den fleißigen Helfern, die zum Ge- auf „Sonne“. lingen dieses Tages beigetragen haben - „VIELEN DANK“. Es ging von Schöneck über Grünbach nach Muldenberg, wo wir Der Vorstand des VfB Schöneck e. V. mit einem Imbiss von Sabine Sockol und Stefan Gütz bewirtet wurden. Nach erfolgter Stärkung ging es dann bergauf nach Schneckenstein und über die Winselsburg nach Mühlleithen. Neue Trikot-Sätze für den Bei strahlendem Sonnenschein konnten wir im Ferienhotel Mühl- 1. TTSV Schöneck e. V. leithen auf der Terrasse Mittag essen. Unser Verein möchte sich ganz herzlich bei unseren Sponsoren Janine und Christian Weller sowie der Firma WOLFS Um & Ausbau GbR aus Gunzen für die neuen Tischtennis-Trikots bedanken. Durch diese groß- zügige Unterstützung können nun alle 3 Mannschaften unseres Vereines (Vogtland-Liga, 1. und 3. Kreisliga) im neuen Outfit ihre Punktspiele bestreiten. Nochmals besten Dank L. Heinze Vors. des 1. TTSV Schöneck e. V. Danach ging es weiter über den Floßgraben, Kottenheide und zurück nach Schöneck an den kleinen Lift. Die Kindergruppe startete et- was verspätet, kam dann je- doch recht fix am Spielplatz in Kottenheide an. Hier erwartete uns schon Stefan Gütz mit einer kleinen Eisschleckerei. Nach ei- ner kleinen Pause in Form von Schaukeln, Klettern und Hüpfen waren alle Kids wieder voll mo- tiviert und wir traten den Heim- weg über den Neuwaldteich an.
SCHÖNECKER ANZEIGER Donnerstag, 18. November 2021 11 Vogtländische Literaturgemeinschaft Sonstiges Julius-Mosen e. V. Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Jagdgenossenschaft Schilbach Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft am Freitag, 26.11.2021, um 19.00 Uhr, in der Brauereigaststätte in Schöneck werden hiermit alle Ei- gentümer von Grundflächen, die zum gemeindschaftlichen Jagdbezirk Schilbach gehören und auf denen die Jagd ausge- übt werden darf, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Kassenbericht 4. Beschluss Nachrücken des Stellvertreters in den Vorstand 5. Diskussion Richtlinie zur Wildschadenmeldung 6. Beauftragung des Vorstandes mit der Erarbeitung der Richtlinie zur Wildschadenmeldung inkl. Erstellung und Beschluss 7. Pachtauszahlung gegen gültigen Grundbuchauszug 8. Sonstiges Anmerkung: Bei Verhinderung können sich die Eigentümer jagdbarer Grundflächen (gesetzl. Begriff Jagdgenosse) durch eine voll- jährige Person vertreten lassen. Für die Erteilung der Voll- macht ist die schriftliche Form erforderlich.Ein bevollmäch- tigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig beru- fenen Organe oder deren Beautragte. Es gelten die Vorschriften der zum Termin gültigen Sächs. Co- Vorstandswahl und Büchervorstellung rona-Schutz-Verordnung, einschl. 2G-Regelung. (Die entspre- Die Vogtländische Literaturgesellschaft Julius Mosen e. V. wählte chenden Nachweise sind vorzuweisen.) am 23.10.2021 im Neuberin-Museum Reichenbach turnusgemäß Schöneck, 06.11.2021 ihren Vorstand. Vorsitzender bleibt Dr. Frieder Spitzner (Auer- bach), der seit 15 Jahren an der Spitze des Vereins steht. Auch Markus Jentsch Birgit Klemm (Coschütz) als Stellvertreterin sowie die Beisitzer Vorsitzender des Jagdvorstandes Prof. Dr. sc. Rüdiger Bernhardt (Bergen V.), Dr. Uwe Bernhard (Bad Kurzfristige Absage aufgrund von Corona noch möglich. Elster) und Thorald Meisel (Zwota) wurden wiedergewählt. Dr. Pe- ter Haueis (Kottengrün) gehört dem Vorstand „ehrenhalber“ an. Im zweiten Teil der Veranstaltung stellten sechs Vereinsmitglie- der ihre neuen Bücher vor und sprachen über weitere literarische Vorhaben. Vereinsinformationen unter: 20 JAHRE Chursächsische Winterträume www.literaturgesellschaft-vogtland.de AUS BAD ELSTER Dr. Frieder Spitzner Leuchtendes Jubiläumsfestival lädt bis zum 27. Februar in die Musik- Vorsitzender Vogtl. Literaturgesellschaft und Wintersportregion Oberes Vogtland Amtsblatt der Stadt Schöneck/Vogtl. Bad Elster/CVG. Das renommierte Winterkulturfestival der Das Amtsblatt der Stadt Schöneck/Vogtl. mit den Ortsteilen erscheint monatlich. - Herausgeber: Chursächsischen Winterträume präsentiert vom 1. Advent bis Stadt Schöneck/Vogtl., Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl. - Verlag und Druck: Ende Februar die beiden Sächsischen Staatsbäder Bad Elster LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg (Elster), und Bad Brambach als Erlebnisorte für einen inspirierenden IMPRESSUM An den Steinenden 10, Telefon: 03535 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wohlfühlaufenthalt aus Kultur & Erholung in der natürlichen - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Winterlandschaft des Oberen Vogtlandes. Dabei wird das erfolg- Bürgermeisterin Frau Suplie, Stadt Schöneck/Vogtl. - Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: reiche Festival in seiner 20. Jubiläumsausgabe auch wieder die Stadt Schöneck/Vogtl., Telefon: 037464 8700 - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: kulturelle und touristische Angebotsvielfalt der gesamten Mu- LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg (Elster), An den Steinenden 10 sik- und Wintersportregion als erlebnisreichen Wintertraum vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg inszenieren: Neben den zahlreichen Top-Veranstaltungen in der Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Kultur- und Festspielstadt Bad Elster als Herz des Festivals wer- Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie- ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des den so auch ausgewählte Erlebnisangebote der Tourismuszen- Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbe- tren Adorf, Klingenthal, Markneukirchen und Schöneck im sondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Festivalprogramm integriert.
12 Donnerstag, 18. November 2021 SCHÖNECKER ANZEIGER Advents- und Weihnachtsprogramm im König Albert Theater zigartigen Soletherme & Saunawelt Bad Elster oder der idyl- Das historische König Albert Theater als Hauptaustragungsort lisch gelegenen Bade- und Saunalandschaft Bad Brambach des Festivals begeistert die Wintergäste mit einem breiten Spek- abrunden. Ergänzend dazu kann in familienfreundlichen Winter- trum aus Operette, Musical, Konzerten aus Klassik, Pop und Jazz sportarealen in Schöneck oder Erlbach sowie bei erstklassigen bzw. spannender Unterhaltung zahlreicher Stars. Klassische Hö- internationalen Events in der Sparkasse Vogtland Arena Klin- hepunkte der Weihnachtszeit sind vor allem die Aufführungen genthal der Winterspaß aktiv erlebt werden. Doch damit nicht des Balletts „Der Nussknacker“ (27.11.) und der Märchenoper genug: In den obervogtländischen Museen wie dem berühmten „Hänsel & Gretel“ (03.12.), ein Klavierabend von Prof. Andre- Musikinstrumenten-Museum Markneukirchen oder im Perl- as Pistorius (08.12.) und das große Symphoniekonzert der muttermuseum Adorf kann in lebendige Tradition eingetaucht Chursächsischen Philharmonie mit einer Uraufführung am werden. Damit wird der Winter-Traumurlaub in Mitteldeutsch- 17. Dezember. Weitere Weihnachtshöhepunkte sind besondere land zum klingenden Erlebnis! Theaterabende u. a. mit Weltstar Deborah Sasson (28.11.), ei- Touristinformation Bad Elster ner „Irish Christmas“ Show (04.12.), der „Feuerzangenbowle“ 037437 53 900 | www.chursaechsische.de (11.12.), Ulrich Tukur (12.12.), Gunther Emmerlich (18.12.), And- Festivallink: https://chursaechsische.de/veranstaltungen/ rea Sawatzki & Christian Berkel (19.12.), den Gregorian Voices chursaechsische-wintertraeume (27.12.) und einer Silvesterkomödie (31.12.). Aber auch für Fa- milien bietet Bad Elster mit dem „Froschkönig“ (05. - 07.12.) oder dem Familienmusical zur „Schneekönigin“ (30.12) wieder Vorsorgliches Besuchsverbot in den knusprige Weihnachtsvorstellungen. Paracelsus Kliniken Adorf und Schöneck. Adorf / Schöneck Die Klinikleitung der Paracelsus Klinik Adorf/ Schöneck hat sich auf Grund steigender Corona-Fallzahlen im Oberen Vogtland dazu entschlossen, ab 3. November 2021 vor- sorglich ein Besuchsverbot für beide Klinikstandorte in Adorf und Schöneck auszusprechen. Das Besuchsverbot dient dem Schutz der Patienten und Mitarbeiter. „Wir bitten die Bevölkerung, insbesondere die Angehörigen und Besucher um Verständnis für diese Maßnahme.“ erläutert Jan Mül- ler, Klinikmanager Paracelsus Klinik Adorf/Schöneck. „Um weiter- hin eine bestmögliche Krankenversorgung für die Region und allen Menschen mit gesundheitlichen Problemen anbieten zu können, müssen wir unsere Mitarbeitenden und unsere Patientinnen und Foto: Markus Nass Patienten so gut wie möglich schützen“ so der Klinikmanager wei- ter. Die Besuchsregelung gilt auch für das gesamtes Klinikgelände. Wintertraumprogramm in der Kultur- und Festspielstadt Nach den spritzigen Neujahrskonzerten der Chursächsischen Philharmonie (01. & 02.01.) gibt es im neuen Jahr mit der Mu- Was Raser künftig zahlen müssen sicalrevue „Best of Broadway“ (09.01.), der Operette „Eine Auto-Poser werden verstärkt zur Kasse Nacht in Venedig“ (14.01. + 05.02.), der Premiere zu „Inselzau- gebeten - ebenso diejenigen, die eine ber“ (21.01.) und einer Italienischen Operngala der Sempero- Feuerwehrzufahrt blockieren. per Dresden (13.02.) wieder begeisterndes Musiktheater in Bad Die neuen Bußgeldregelungen im Elster. Dazu werden Veranstaltungshöhepunkte wie die „Große Überblick. Schlagerhitparade“ am Tag des Deutschen Schlagers (15.01.), eine intensive „Tannöd“-Lesung der Schauspielstars Johanna Vogtlandkreis (ACE) - Seit 9. November 2021 gilt bei Regelverstö- Bittenbinder & Heinz-Josef Braun (11.02.) oder ein energievol- ßen im Straßenverkehr ein neuer Bußgeldkatalog. „Vor allem Raser les Rod-Stewart-Tribute (12.02.) den Winteraufenthalt in Bad und Verkehrsrowdys werden härter bestraft“, erklärt Jörg Petzold, Elster kulturell unterstreichen. Zudem glänzt das Festival mit Sprecher vom Auto Club Europa (ACE), Kreisclub Sachsen-Süd. So Auftritten zahlreicher „Winterstars“ wie Miroslav Nemec (22.01.), werden unter anderem die Bußgelder für Tempoüberschreitungen Günther Maria Halmer (28.01.), Jasmin Tabatabai (29.01.), Rü- erhöht; an den damit verbundenen Fahrverboten ändert sich aber diger Hoffmann (06.02.) sowie Jürgen Becker (18.02.) oder Her- grundsätzlich nichts. Zudem werden die Bußgelder für weitere Ver- man van Veen am 27. Februar. stöße teils deutlich erhöht. Auch das sogenannte Auto-Posing, bei dem Autofahrer ihre Umwelt unnötig mit Lärm und Abgas belästi- Eine neue Lichterwelt für Winterträume gen, wird künftig höher geahndet. Hier eine Auswahl: Im Rahmen der 20. Chursächsischen Winterträume inszeniert erstmals ein einzigartiges Lichtdesign die Königlichen Anlagen Tempoverstöße Bad Elster in einer strahlenden, neuen Lichterwelt! Zahlreiche - Innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell: 70 Euro (bisher: 35 Euro) kunstvolle Illuminationen visualisieren kreativ die historische Ge- - Innerorts 21 bis 25 km/h zu schnell: 115 Euro (bisher: 80 Euro), samtanlage in einer ganz neuen Aufenthaltsdimension: So kön- Punkte: 1 nen die Gäste durch die Winterruhe der weitläufigen Parkanlagen - Außerorts 21 bis 25 km/h zu schnell: 100 Euro (bisher: flanieren, ihre Sinne berühren lassen und über erleuchtete Pro- 70 Euro), Punkte: 1 menadenwege vom Albert Park über den Badeplatz bis hin zum - Außerorts 31 bis 40 km/h zu schnell: 200 Euro (bisher: Waldpark spazieren. Dabei werden die Architekturschönheiten 120 Euro), Punkte: 1, Fahrverbot: 1 Monat bei Wiederholung im Wintertraum Bad Elsters an atmosphärischen Orten in winter- - Außerorts 41 bis 50 km/h zu schnell: 320 Euro (bisher: lich glänzender Naturkulisse ganz neu erlebbar. 160 Euro) Punkte: 2, Fahrverbot: ein Monat Erlebnisaufenthalt in der Musik- und Wintersportregion Oberes Parkverstöße Vogtland Den Erlebnisaufenthalt in der Musik- und Wintersportregion des - Unzulässig auf einem Geh- und Radweg/Schutzstreifen für Oberen Vogtlandes können die Festivalbesucher dann in der ein- den Radverkehr gehalten: 55 Euro (bisher: -)
SCHÖNECKER ANZEIGER Donnerstag, 18. November 2021 13 - Unzulässig auf einem Geh- und Radweg/Schutzstreifen für niger verringert den Energieverbrauch um etwa sechs Prozent den Radverkehr geparkt: 55 Euro (bisher: 20 Euro) – das sollte auch bei längerer Abwesenheit bedacht werden. Pro- - Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt: 55 Euro (bisher: grammierbare oder fernsteuerbare Thermostate regeln die Tem- 35 Euro) peratur besonders komfortabel und können im Normalfall auch - Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt mit Behinde- in Mietwohnungen einfach gewechselt werden. rung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz: 100 Euro (bisher: Tipp 2: Befreien Sie Ihre Heizkörper. 65 Euro); Punkt: 1 Damit Heizkörper effizient heizen können, sollten sie nicht hin- - Unzulässig in zweiter Reihe gehalten oder geparkt: 55 Euro ter Verkleidungen oder Vorhängen versteckt werden. Bei Möbeln (bisher: 20 Euro) empfiehlt sich ein Mindestabstand von 30 Zentimetern. - Unzulässig in zweiter Reihe gehalten oder geparkt mit Behin- derung/Gefährdung oder Sachbeschädigung: bis zu 110 Euro Tipp 3: Entlüften Sie die Heizung. (bisher: 20 - 35 Euro) Gluckert ein Heizkörper, könnte sich Luft im Heizsystem befinden - Unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz – dann arbeitet er nicht effizient. Ein Entlüftungsschlüssel sorgt geparkt: 55 Euro (bisher: 35 Euro) hier für Abhilfe. In akuten Fällen Sollte das nichts nutzen, hilft ein - Unberechtigt auf für E-Fahrzeuge oder Carsharing-Autos Fachbetrieb weiter. reservierten Stellplatz geparkt: 55 Euro (bisher: -) Tipp 4: Stellen Sie Ihre Heizungsanlage passend ein. - An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder im Bereich Viele Heizungen werden über Jahre in der ausgelieferten einer Kurve geparkt: 35 Euro (bisher: 15 Euro) Werkseinstellung mit zu hoher Vorlauftemperatur betrieben. - An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer Durch richtige Justierung lässt sich der Energieverbrauch um Kurve geparkt mit Behinderung oder länger als eine Stunde: zehn bis fünfzehn Prozent senken. Energiesparend ist auch das 55 Euro (bisher: 25 Euro) zeitweise Abschalten der Heizung – nachts sowie tagsüber, wenn - An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer niemand im Haus ist. Durch Wochenprofile lassen sich die Einstel- Kurve geparkt mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im lungen an die persönlichen Nutzgewohnheiten anpassen. Einsatz: 100 Euro (bisher: 60 Euro), Punkt: 1 Viele Heizungsanlagen lassen im Sommer einen Wechsel auf - Auf einer Busspur und im Bereich einer Haltestelle gehalten Warmwasserbetrieb zu. Je nach Dämmstandard des Gebäudes oder geparkt: bis zu 100 Euro (bisher: bis zu 35 Euro) kann der Sommerbetrieb ab 12 - 16 Grad Außentemperatur - Rechtswidrig im Bereich von Gleisen geparkt: bis zu 70 Euro starten. Auch das spart Energie, da die Heizung dann nur für die (bisher: 25 - 35 Euro) Warmwasserbereitung genutzt wird. Sonstige Verstöße Tipp 5: Heizung hydraulisch abgleichen lassen. - Rettungsgasse nicht gebildet: 200 Euro (bisher: -), Fahrverbot: Beim hydraulischen Abgleich, der auch nachträglich bei vorhan- ein Monat denen Heizungen empfohlen wird, stellt der Fachbetrieb nach - Unerlaubtes Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse: voriger Berechnung den Durchfluss an jedem Heizkörper ein und 200 - 320 Euro (bisher: -), Fahrverbot: ein Monat sorgt so für eine gleichmäßige Wärmeabgabe. Dadurch werden - Beim Abbiegen auf Fußgänger keine Rücksicht genommen Wärmeverluste der Heizung, als auch der Stromverbrauch für die und die Fußgänger dadurch gefährdet: 140 Euro (bisher: Heizungspumpe reduziert. 70 Euro), Punkte: 1, Fahrverbot: ein Monat Tipp 6: Alles gut einpacken. - Innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schritttempo gefah- Die effizienteste Heizung kommt an ihre Grenzen, wenn ein ren (Fahrzeug > 3,5 Tonnen): 70 Euro (bisher: -) Großteil der Wärme unkontrolliert entweicht. Die nachträgliche - Andere durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts beläs- Wärmedämmung von Außenwänden, Dach- und Deckenflächen tigt („Auto-Posing“): 100 Euro (bisher: 20 Euro) sowie der Einbau von Wärmeschutzfenstern können die Wär- meverluste des Gebäudes erheblich reduzieren. Auch kleinere Weitere Informationen unter: Maßnahmen sind schon sinnvoll. Dazu gehören beispielsweise https://www.ace.de/ratgeber/verkehrsrecht/bussgeldkatalog/ die nachträgliche Abdichtung von Fenstern und Türen oder die Wärmedämmung von Heizkörpernischen, Rollladenkästen und Verbraucherzentrale informiert Heizungsrohren in unbeheizten Bereichen. Tipp 7: Zum richtigen Heizen gehört auch richtiges Lüften. Öffnen Sie die Fenster zum Lüften mehrfach am Tag für wenige Minuten komplett, am besten gegenüberliegende Fenster oder Türen gleichzeitig. So wird die Luft im Raum schnell ausgetauscht – wichtig ist das vor allem nach dem Schlafen, Duschen und Ko- chen. Das verhindert die Entstehung von Schimmel. Mit einem Hygrometer behalten Sie die Luftfeuchtigkeit im Blick, die nicht Tipps für die Heizsaison über 60 Prozent steigen sollte. Spätestens wenn die Fenster von Richtiges Heizen entlastet Geldbeutel und Umwelt innen beschlagen, ist es Zeit, zu lüften. Etwa 70 Prozent des Energieverbrauchs privater Haushalte wer- Veranstaltungs-Tipp: den genutzt, um den Wohnraum zu heizen und Wasser zu er- Für Eigenheimbesitzer*innen und Bauwillige veranstaltet die Ver- wärmen. In einem Vierpersonenhaushalt belaufen sich die Heiz- braucherzentrale Sachsen eine dreiteilige Webseminarreihe, um kosten schnell auf 1.800 Euro jährlich. „In Anbetracht steigender über den aktuellen Stand der Technik zu informieren und Wege Energiepreise können sich diese Kosten im kommenden Jahr durch den Dschungel an staatlichen Förderungen zu zeigen. „Inves- noch deutlich erhöhen“, informiert Lorenz Bücklein, Energierefe- titionen in neue oder bestehende Heizungsanlagen bringen höhe- rent der Verbraucherzentrale Sachsen und gibt Tipps, mit denen ren Wohnkomfort, geringere Heizkosten und eine bessere Klima- Kosten gespart und die Umwelt geschont werden können. bilanz mit sich. Wie das funktionieren kann, zeigen wir in unseren Tipp 1: Nutzen Sie das Heizkörper-Thermostat. Vorträgen“, freut sich Bücklein. Startschuss war der 1. November um Thermostate ermöglichen, die Raumtemperatur zu regulieren. 18.30 Uhr. Alle Termine sowie Anmeldemöglichkeiten finden Inte- Für Wohnräume empfehlen sich 20 bis 22 Grad. Jedes Grad we- ressierte unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/heizung.
Sie können auch lesen