ABGESAGT Schenecker Weihnachtsmarkt - Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental - Stadt Schöneck

Die Seite wird erstellt Hortensia-Antonija Dietz
 
WEITER LESEN
ABGESAGT Schenecker Weihnachtsmarkt - Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental - Stadt Schöneck
Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental
Jahrgang 2021                            Donnerstag, 18. November 2021                                Nummer 11

            Schenecker Weihnachtsmarkt
                                  am 28. November 2021 am Rathaus

      14.00 Uhr      Eröffnung durch die Bürgermeisterin
      14.30 Uhr      Märchenrundgang mit dem Heimatverein

                     ABGESAGT
      15.00 Uhr      Chor der Grundschule stimmt auf die Adventszeit ein
      15.30 Uhr      Märchenrundgang mit dem Heimatverein
      16.00 Uhr      Markneukirchner Weihnachtsmänner spielen auf
      16.15 Uhr      Weihnachtsmann schaut vorbei
      16.45 Uhr      Auftritt der Power-Kids
      17.00 Uhr      Weihnachtsbaum erstrahlt im hellen Licht
                     anschließend Rock Christmas mit der Diskothek „SATURN“
      18.00S
           E
           G
           B
           A
           Uhr       Feuershow „Flammenglanz“

      Mit Glühweinduft und anderen Leckereien möchten Sie die Händler sowie die Stadtverwaltung recht
      herzlich einladen zu einem gemütlichen Bummel über unseren kleinen Weihnachtsmarkt, um Sie alle
      auf eine besinnliche Adventszeit einzustimmen.

      Die infektionsrechtlichen Maßnahmen, insbesondere allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln sowie Mas-
      kenpflicht richten sich nach den Regelungen der am Veranstaltungstag geltenden Sächs. Corona-Schutz-
      Verordnung. Änderungen vorbehalten!
ABGESAGT Schenecker Weihnachtsmarkt - Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental - Stadt Schöneck
2     Donnerstag, 18. November 2021                                                                      SCHÖNECKER ANZEIGER

                                        Amtliche Bekanntmachungen
                                         der Stadt Schöneck/Vogtl.

                  Ortsübliche Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Roter Muldenweg in Schöneck
Der Stadtrat der Stadt Schöneck/Vogtl. beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 01.11.2021 für das im beigefügten Lageplan darge-
stellte Gebiet die Aufstellung des Bebauungsplanes Roter Muldenweg in Schöneck.
Für das Gebiet im Umfeld des ehemaligen Sägewerkes beabsichtigt der Grundstückseigentümer eine Nachnutzung. Künftige Nut-
zungsarten sollen Wohn- und Gewerbenutzung sein.

Schöneck/Vogtl., den 02.11.2021

Suplie
Bürgermeisterin

          Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung der Stadt Schöneck/Vogtl. zu
              städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 142 Abs. 1, 3 BauGB
Auf Grundlage des §4 Sächsische Gemeindeordnung (Sächs-                                        §1
GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018
(SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom
                                                                                   Aufhebung Sanierungssatzung
16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) geändert worden ist, und                      (Aufhebungsbestimmungen)
des §162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der       Die Sanierungssatzung der Stadt Schöneck/Vogtl. zu städtebau-
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das           lichen Sanierungsmaßnahmen nach §142 Abs. 1, 3 BauGB vom
zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021          30.09.1997, veröffentlicht im Amtsblatt „Schönecker Anzeiger“
(BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, beschließt der Stadtrat der   am 08. 10.1997 sowie die Satzung zur 1. Änderung der Sanie-
Stadt Schöneck/Vogtl. in seiner Sitzung am 01.11.2021 folgende       rungssatzung der Stadt Schöneck zu städtebaulichen Sanierungs-
Aufhebungssatzung:                                                   maßnahmen nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB vom 25.11.1998,
ABGESAGT Schenecker Weihnachtsmarkt - Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental - Stadt Schöneck
SCHÖNECKER ANZEIGER                                                                          Donnerstag, 18. November 2021        3
veröffentlicht im Amtsblatt „Schönecker Anzeiger“ am             1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
13.01.1999 und die Satzung zur 2. Änderung der Sanierungssat-    2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh-
zung der Stadt Schöneck zu städtebaulichen Sanierungsmaßnah-         migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-
men nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB vom 26.10.2001, veröffent-         den sind,
licht im Amtsblatt „Schönecker Anzeiger“ am 17.01.2002, werden   3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen
aufgehoben.                                                          Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
                                                                 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
                             §2                                      a) d
                                                                         ie Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
             Gebiet der aufgehobenen Sanierung                          oder
Das Gebiet (Sanierungs- und Änderungsgebiete), das hiernach          b) d
                                                                         ie Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-
nicht mehr der Stadtsanierung unterliegt, ist im Lageplan, der          über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts,
Bestandteil dieser Satzung ist, mit entsprechender Markierung           der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-
gekennzeichnet.                                                         macht worden ist.
                                                                 Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht
                                 §3                              worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
                            Inkrafttreten                        jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind
Gemäß §162 Abs. 2 BauGB wird diese Aufhebungssatzung mit ih-     nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung
rer ortsüblichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.               auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung
                                                                 von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hin-
Schöneck/Vogtl., den 04.11.2021                                  gewiesen worden ist.

Suplie
Bürgermeisterin                             (Siegel)

Hinweis auf § 215 Baugesetzbuch
(BauGB) - Frist für die Geltendma-
chung der Verletzung von Vorschriften:
(1) Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    bis 3 beachtliche Verletzung der
    dort bezeichneten Verfahrens-
    und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des
    § 214 Abs. 2 beachtliche Verlet-
    zung der Vorschriften über das
    Verhältnis des Bebauungsplans
    und des Flächennutzungsplans
    und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beacht-
    liche Mängel des Abwägungs-
    vorgangs,´
wenn sie nicht innerhalb eines
Jahres seit Bekanntmachung des
Flächennutzungsplans oder der
Satzung schriftlich gegenüber
der Gemeinde unter Darlegung
des die Verletzung begründenden
Sachverhalts geltend gemacht
worden sind. Satz 1 gilt entspre-
chend, wenn Fehler nach § 214
Abs. 2a beachtlich sind.
(2) Bei Inkraftsetzung des Flächen-
      nutzungsplans oder der Sat-
      zung ist auf die Voraussetzun-
      gen für die Geltendmachung
      der Verletzung von Vorschriften
      sowie auf die Rechtsfolgen hin-
      zuweisen.
Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemein-
deordnung für den Freistaat Sach-
sen (SächsGemO):
Satzungen, die unter Verletzung
von Verfahrens- oder Formvor-
schriften zustande gekommen
sind, gelten ein Jahr nach ihrer Be-
kanntmachung als von Anfang an
gültig zustande gekommen. Dies
gilt nicht, wenn
ABGESAGT Schenecker Weihnachtsmarkt - Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental - Stadt Schöneck
4     Donnerstag, 18. November 2021                                                                        SCHÖNECKER ANZEIGER

          Öffentliche Bekanntmachung
                                                                                         Begründung:
                                                                                         Die K 7838 ist aufgrund ihres gegenwärtigen
                                                                                         Ausbauzustandes im vorgenannten Teilab-
                                                                                         schnitt nicht in der Lage, motorisierten Indi-
                                                                                         vidualverkehr aufzunehmen. Daher ist der
                                                                                         vorbezeichnete Abschnitt der K 7838 bereits
                                                                                         seit Jahren für den allgemeinen Fahrverkehr
                                                                                         mit Ausnahme des land- und forstwirtschaft-
                                                                                         lichen Verkehrs durch VZ 250 StVO in Kom-
                                                                                         bination mit ZZ 1026-38-gesperrt. Ein solch
                                                                                         dauerhafter Ausschluss des allgemeinen
                                                                                         Fahrverkehrs bedarf mit Blick auf den gesetz-
                                                                                         lichen Vorbehalt des Straßenrechts einer ent-
                                                                                         sprechenden straßenrechtlichen Legitimati-
                                                                                         on, die nunmehr mittels der beabsichtigten
                                                                                         Teileinziehung durch Zulassung des Geh-/
                                                                                         Radverkehrs unter Beibehaltung des Benut-
                                                                                         zungsrechts für land- und forstwirtschaftli-
                                                                                         chen Anliegerverkehr in einem geänderten
                                                                                         Umfang begründet werden soll.
                                                                                         Aufgrund der baulichen Beschaffenheit ist
                                                                                         insbesondere der am Ortsausgang Korna
                                                                                         beginnende und am Ortseingang von Werda
                                                                                         endende, überwiegend im Wald verlaufende,
                                                                                         mehrere Trinkwasserschutzzonen querende
                                                                                         Teilabschnitt der heutigen K 7838 zur Auf-
                                                                                         nahme eines überörtlichen Verkehrs nicht
                                                                                         geeignet. Dieser wird daher vorwiegend von
                                                                                         der östlich in Parallellage verlaufenden S 301
                                                                                         aufgenommen.

Hierfür spricht auch die für eine Kreisstraße im Verhältnis geringe   Anlage: Lageplan
Verkehrsbelegung (DTV < 500 Kfz/ 24 h), welche hauptsächlich
aus dem örtlichen/nachbarlichen Ziel- und Quellverkehr resul-
tiert. Insoweit ist davon auszugehen, dass der in Rede stehende
Kreisstraßenabschnitt, soweit aufgrund seines gegenwärtigen
Ausbauzustandes möglich, überwiegend nachbarliche Verkehrs-
bedürfnisse bedient.
Richtlinienkonforme, einen überörtlichen Verkehr zulassende Aus-
baumaßnahmen sind für diesen Teilabschnitt mit Blick auf dessen
Trassenlage in mehreren Trinkwasserschutzzonen nicht bzw. nur
mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich und ste-
hen auch angesichts des relativ geringen Verkehrsaufkommens
und der östlich vorhandenen Alternativstrecke in Form der S 301
nicht zur Disposition. Daher plant der Vogtlandkreis im Zuge der
Abstufung diesen Teilabschnitt als Geh-/Radweg in seiner Baulast-
trägerschaft so auszubauen, dass eine Mitbenutzung durch land-
und forstwirtschaftlichen Anliegerverkehr möglich ist.
Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Vorschrift des § 8
Abs. 2 Satz 2 SächsStrG für die dauerhafte Beschränkung des Gemein-
gebrauchs liegen angesichts der Ausbauplanungen des Vogtland-
kreises und der avisierten Abstufung des verfahrensgegenständli-
chen Straßenabschnitts zum beschränkt - öffentlichen Weg vor.
Gegen die im Rahmen der Umstufung vorgesehene Beschrän-
kung des Gemeingebrauchs können innerhalb von drei Mona-
ten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder
zur Niederschrift Einwendungen beim Landesamt für Straßenbau
und Verkehr, Zentrale, Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden, bei
der Stadt Schöneck/Vogtl., Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck so-
wie der Gemeinde Werda, Mittlere Str. 31, 08223 Werda bzw. dem
Verwaltungsverband Jägerswald, Hauptstraße 41, 08606 Tirpers-
dorf vorgebracht werden.

gez. Raabe
Sachbearbeiter
ABGESAGT Schenecker Weihnachtsmarkt - Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental - Stadt Schöneck
SCHÖNECKER ANZEIGER                                                                            Donnerstag, 18. November 2021       5
                                                                    Nachdem im Jahr 1992 der Stadtrat die Durchführung von Un-
             Informationen der                                      tersuchungen für den innerstädtischen Bereich beschlossen hat-
                                                                    te und die Stadt damit in das „Städtebauliche Erneuerungspro-
         Verwaltungsgemeinschaft                                    gramm“ des Freistaates Sachsen aufgenommen werden konnte,
                                                                    war der erste Schritt für eine umfangreiche Förderung des Stadt-
           Schöneck – Mühlental                                     kernes getan. Letztendlich konnte im Jahr 1996 die förmliche
                                                                    Festlegung des Sanierungsgebietes fixiert werden und dieses in
                                                                    den Jahren 1999 und 2002 um zwei Gebiete erweitert werden.
                    Aus den Gremien                                 Alle Grundstücke im innerstädtischen Bereich (siehe Karte) ge-
                                                                    hören zum Sanierungsgebiet und bei diesen erfolgte auch eine
                                                                    Eintragung eines Sanierungsvermerkes im Grundbuch.
 - Sitzung des Stadtrates Schöneck am 1. November 2021              Was wurde erreicht?
1. Der Stadtrat beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplanes     In all den Jahren bis zum Abschluss des Verfahrens im Jahr 2015
Roter Muldenweg. Beabsichtigt ist die Nachnutzung von Flächen       konnten Maßnahmen mit einem Gesamtwertumfang 8,4 Mio €
im Umfeld des ehemaligen Sägewerkes als Wohn- und Gewerbe-          und einem Förderanteil mit 5 Mio € realisiert werden.
nutzung.                                                            Dazu zählen Straßenbaumaßnahmen, wie die Sanierung der
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen           Hauptstraße, der Langen Gasse, der Schiller- , Klinger-, Bauhof-,
2. Der Stadtrat beschloss die Aufhebung der Sanierungssatzung       Forst- oder Gabelsbergerstraße, des Ober- und Untermarktes
zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen.                             oder Maßnahmen an Gebäuden, wie die Sanierung des Rathauses
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen           und des Heimatmuseums sowie die Schaffung des Bürgerhauses.
3. Im Rahmen der Beteiligung zum Entwurf Regionales Windener-       Auch unser Burgenspielplatz wurde mittels Städtebaufördermit-
giekonzept beschloss der Stadtrat die Ablehnung von Windener-       teln realisiert. Zur Verbesserung des Stadtbildes führten jedoch
gieanlagen im Wald. Der Stadtrat befürwortet dafür eher die Nut-    hauptsächlich die vielen privaten Sanierungsmaßnahmen an den
zung anderer alterenativer Energien (bspw. Solar).                  Wohngebäuden.
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen           Wie geht es weiter?
4. Zur weiteren Bewirtschaftung und Gestaltung des Stadtparkes      Mit Aufhebung der Satzung erfolgt die Löschung der Sanierungs-
Schöneck wurden zwei Beschlüsse gefasst:                            vermerke im Grundbuch. Da die Sanierung im vereinfachten
- Der Stadtrat beschloss, dass ab sofort alle wesentlichen Maß-     Verfahren durchgeführt wurde, finden die §§ 152 bis 156 BauGB
nahmen der Bewirtschaftung des Waldbestandes/Baumbestan-            keine Anwendung. In Folge dessen werden von den Grundstücks-
des im Stadtaprk sowie der geplanten Neu- und Umgestaltung          eigentümern keine Ausgleichsbeiträge erhoben.
des Stadtparks dem Stadtrat zur Entscheidung und Beschlussfas-      Derzeitig erfolgt die Städtebauförderung in den Bund-Länder-
sung vorzulegen ist.                                                Programmen „Stadtumbau – Aufwertung“ und „Wachstum und
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen           nachhaltige Erneuerung – Aufwertung“. In der Vergangenheit
- Der Stadtrat stimmte der geplanten Waldrandgestaltung in dem      wurde damit die Sanierung unserer Schule möglich, gegenwär-
Lageplan eingezeichneten Bereich und dem damit verbundenen          tig wird der Anbau der neuen Schulturnhalle darüber gefördert.
Einschlag der auf dieser Fläche vorhandenen Bäume sowie der         Auch für weitere Maßnahmen, wie die Sanierung des Rathaustur-
Neubepflanzung mit heimischen Sträuchern zu.                        mes, die Erweiterung des Burgenspielplatzes, die Herstellung
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen           einer Mehrzweckfläche an der Schule sowie die Instandsetzung
Die nächste Stadtratssatzung findet am 29. November 2021 statt      des Glockenstuhles in der Kirche konnte die Finanzierung sicher-
und wird eine Bürgerfragestunde enthalten.                          gestellt werden.
Ort, Zeit und Tagesordnung entnehmen Sie wie gewohnt den Be-
kanntmachungtafeln.
                                                                                        Babybegrüßung
  - Sitzung des Gemeinderates Mühlental am 14.10.2021
                                                                    Herzlich willkommen heißen wir unseren kleinen neuen Erden-
1. Der Gemeinderat beschloss eine ablehnende Stellungnahme          bürger.
an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr bzgl. geplanter
Abstufung der Kreisstraße K7840 im Bereich Marieney-Leubetha.
Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
2. Der Gemeinderat stellte den örtlich geprüften Jahresabschluss
der Gemeinde Mühlental zum 31.12.2015 fest und beschloss
eine Fehlbetragsverrechnung mit dem Basiskapital in Höhe von
91.141,91 €.
Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
3. Eine ebenfalls abelehnende Stellungnahme bestätigte der Ge-
meinderat im Rahmen der Beteiligung am regionalen Windener-
giekonzept.
Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
4. Dem Bauantrag für ein Salzsilo auf dem Gelände des Bauhofes
der Gemeinde Mühlental wurde bestätigt.
Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 Aufhebung Sanierungsgebiet beschlossen
In der letzten Stadtratssitzung kam der Stadtrat der gesetzlichen
Verpflichtung nach und hat die Aufhebung der Sanierungssat-         Niklas Schwarz, Sohn von Franziska Schwarz und Stephan Nören-
zung der Stadt Schöneck beschlossen (sh. amtliche Bekanntma-        berg aus Schöneck.
chungen). Dazu noch einige Erläuterungen:                           Wir wünschen den Eltern und ihrem Nachwuchs alles erdenklich
Was ist die Sanierungssatzung?                                      Gute und vor allem Gesundheit.
ABGESAGT Schenecker Weihnachtsmarkt - Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental - Stadt Schöneck
6     Donnerstag, 18. November 2021                                                                       SCHÖNECKER ANZEIGER

                                                                    24.10.2021 Technische Menschenrettung 2 – Absturz/
                      Feuerwehr - Nachrichten                       17:08 - 18:00 Uhr 1 Person von Kletterfelsen abgestürzt
                                                                    Poppenstein, Werda
                            Ein stürmischer Tag …                   eingesetzte Kräfte: Ofw Schöneck, FF Werda/Kottengrün/Tirpers-
                Auch wir rückten am 21.10.2021 aufgrund des         dorf/Falkenstein/Oelsnitz, RD, Rettungshubschrauber
                Sturmes zu mehreren Einsätzen aus.                      … Ihre Feuerwehr Schöneck – Rund um die Uhr für Ihre
So wurden wir zu 5 Einsätzen Sturmschäden und 2 Einsätzen Ein-          Sicherheit, aber auch im ständigen Einsatz für sinnvolle
lauf Brandmeldeanlage alarmiert. Zeitenweise wurde sogar die                   Freizeitgestaltung und guten Teamgeist …
Einsatzbereitschaft im Gerätehaus hergestellt, um bei einer Alar-
mierung sofort ausrücken zu können.
Das turbulente Jahr 2021 neigt sich nun langsam aber stetig dem
                                                                                Ein Ausflug zu den Sternen
Ende entgegen und bald beginnt die heimische Zeit.                  Durch die Corona-Pandemie waren für unsere Kinder etliche An-
Damit es für uns Alle eine besinnliche und ruhige Adventszeit       gebote in Schule, Hort und Familie in den zurückliegenden Mo-
wird, haben wir einige nützliche Tipps auf unserer Homepage un-     naten weggebrochen. Viele Kinder waren traurig darüber, dass
ter www.ff-schoeneck.de/Wissenswertes zusammengestellt.             die erhoffte Urlaubsreise mit der Familie oder auch die geliebte
                                                                    Arbeitsgemeinschaft nicht wie geplant stattfinden konnten.
                                                                    Deshalb organisierten wir in Zusammenarbeit mit der Stadtver-
                                                                    waltung Schöneck während der Herbstferien als Höhepunkt ei-
                                                                    nen Tagesausflug zum Planetarium nach Rodewisch. Der Tages-
                                                                    ausflug fand im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach
                                                                    Corona für Kinder und Jugendliche“ statt und richtete sich an Kin-
                                                                    der im Grundschulalter und wurde zu 100 % gefördert.
                                                                    Die Reise erfolgte mit dem öffentlichen Nahverkehr. In der Stern-
                                                                    warte wurde den Kindern in einer eindrucksvollen Präsentation
                                                                    des Sternenhimmels mittels Bild- und Videopräsentationen an
                                                                    einer Kuppel eine Reise durch Raum und Zeit ermöglicht.

Aktuelle Einsätze:
17.10.2021 THL 1 – Technische Hilfeleistung
12:00 – 15:15 Uhr Bahnhof Gunzen                                    Wir konnten den aktuellen Sternenhimmel erleben, erfuhren
eingesetzte Kräfte: Ortsfeuerwehr (Ofw)                             von Sternbildern und ihren Geschichten, sowie der bemannten
Schöneck/Gunzen                                                     Raumfahrt zum Mond. Ganz besonders faszinierten uns aber die
21.10.2021 GMA – Melder/ausgelöste Brandmeldeanlage                 Bildpräsentationen von Alexander Geerst aus der ISS und die Be-
09:34 – 10:00 Uhr IFA - Ferienpark in Schöneck                      richte vom Leben und Arbeiten an Bord der Raumstation.
eingesetzte Kräfte: Ofw Schöneck,                                   Gestärkt durch ein Picknick und später auch durch leckere Pizza
Rettungsdienst (RD), mit Einsatzabbruch: Ofw                        traten wir die Heimreise an.
Arnoldsgrün/Gunzen/Schilbach, FF Klingenthal
21.10.2021 THL 1 – Technische Hilfeleistung Baum                    U. Kulbe im Namen der Schönecker Kinder
09:45 – 10:10 Uhr K7838
eingesetzte Kräfte: Ofw Schöneck/Schilbach
21.10.2021 THL 1 – Technische Hilfeleistung Baum
09:51 – 10:02 Uhr S302
eingesetzte Kräfte: Ofw Arnoldsgrün
21.10.2021 THL 1 – Technische Hilfeleistung Baum
10:00 – 10:30 Uhr S301 Klingenthaler Straße
eingesetzte Kräfte: Ofw Schöneck
21.10.2021 GMA – Melder/ausgelöste Brandmeldeanlage
10:13 – 10:30 Uhr IFA – Ferienpark in Schöneck
eingesetzte Kräfte: Ofw Schöneck, RD
mit Einsatzabbruch: Ofw Arnoldsgrün/Gunzen/Schilbach, FF Klin-
genthal/Markneukirchen/Falkenstein
21.10.2021 THL 1 – Technische Hilfeleistung Baum
10:58 – 11:25 Uhr S301 Klingenthaler Straße
eingesetzte Kräfte: Ofw Schöneck
21.10.2021 THL 1 – Technische Hilfeleistung Baum                    Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln
11:58 – 12:30 Uhr K7849                                             auf Grundlage des Aktionsprogramms „Aufholen nach
eingesetzte Kräfte: Ofw Schöneck                                    Corona für Kinder und Jugendliche.“ .
ABGESAGT Schenecker Weihnachtsmarkt - Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental - Stadt Schöneck
SCHÖNECKER ANZEIGER                                                                         Donnerstag, 18. November 2021        7

            Senioren-Weihnachtsfeier                                                 Restabfallsäcke
                                                                Ab 01.01.2022 neue Restabfallsäcke Farbe ROT.
               der Stadt Schöneck
 Die Stadtverwaltung und ellie‘s Kaffeestube laden alle Seni-            Neues aus der Skiwelt Schöneck
 orinnen und Senioren der Stadt Schöneck und der Ortsteile
                                                                                    Nach der ausgefallenen Skisaison im vergan-
            am Mittwoch, 15.12.2021, 14.30 Uhr
                                                                                    genen Jahr, erreichen uns bereits jetzt zahl-
 in das Bürgerhaus Schöneck zu einer gemütlichen Weih-                              reiche Anfragen, ob es in diesem Jahr wieder
 nachtsfeier herzlich ein.                                                          eine Skisaison geben wird. Aktuell können
 Das Weihnachtsprogramm gestalten:                                                  wir dazu sagen, ja wir sind optimistisch, dass
         Chor der Kindertagesstätte „Sonnenwirbel“                                  es in diesem Jahr wieder auf die Piste geht!
                           sowie                                                       Wir stehen dazu im ständigen Austausch mit
             Antje Pasemann und Jörg Neidhardt                                         den zuständigen Ministerien, haben Kon-
 Anmeldungen für die Weihnachtsfeier                                                   zepte erarbeitet und wollen die bevorste-
 sowie auch die Anmeldung zur Abho-                                                    hende Saison für alle Beteiligten so einfach
 lung aus den Ortsteilen Gunzen, Eschen-                                               und angenehm wie möglich gestalten. Über
 bach, Schilbach, Zwotental, Arnoldsgrün,                                              konkrete Regelungen informieren wir, so-
 Korna und Kottenheide (FFP2-Maske                                                     bald diese feststehen.
 erforderlich) bitte bis zum 10.12.2021                         Dafür wurden bereits bestimmte Maßnahmen unsererseits ge-
 bei der Stadtverwaltung Schöneck, Tel.:                        troffen. Das seit diesem Sommer eingeführte kontaktlose Bezahl-
 037464 870114 oder 037464 8700, E-Mail:                        system und der Online-Ticketshop ermöglichen dem Gast sein
 swahlich@stadt-schoeneck.de.                                   Ticket bereits bequem von Zuhause aus zu buchen oder dieses
                                                                direkt an einem der Parkhausautomaten zu erwerben. Damit
 Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt unter der Maß-      kann dann direkt zum Drehkreuz im Skigebiet gefahren werden
 gabe der 2G-Regelung (geimpft oder genesen) mit Kontak-        und man erspart sich die Wartezeit an der Kasse.
 terfassung. Bitte beachten Sie, dass Sie die entsprechenden    Als Bestandteil unseres Hygienekonzeptes, müssen die Tickets
 Nachweise und den Personalausweis mitbringen.                  einmalig zu einer Gebühr von 3,00 € pro Ticket erworben wer-
                                                                den. Diese sind über eine Nummer auf der Rückseite der Karte
                                                                personalisiert und entweder am Parkautomat oder über den
         Senioren-Weihnachtsfeier der                           Ticket-Onlineshop wieder aufladbar. Das Pfandsystem wurde da-
                                                                mit abgelöst. Die alten Chipkarten aus der vergangenen Saison
             Gemeinde Mühlental                                 können dieses Jahr letztmalig an den Kassen zurückgegeben und
 Die Gemeinde Mühlental lädt alle Seniorinnen und Senioren      verrechnet werden.
 der Gemeinde Mühlental                                         Außerdem bieten wir wieder den Verkauf der Saisonskipässe (Ein-
                                                                zeln & Familie) zum vergünstigten Vorverkaufspreis an. Durch
           am Donnerstag, 16.12.2021, 14.30 Uhr
                                                                die derzeit steigenden Coronazahlen wurde der Vorverkaufszeit-
 in das Bürgerhaus Schöneck zu einer gemütlichen Weih-          raum verlängert. Interessenten können sich in diesem Jahr be-
 nachtsfeier herzlich ein.                                      reits ab dem 01.12.21 – 11.12.21 telefonisch oder auch per Mail
 Weihnachtsprogramm gestalten:                                  an die Tourist-Information wenden. Die Skipässe werden dann
                „Die Böhmischen Vogtländer“                     vorbereitet und stehen mit terminlicher Vereinbarung zur Abho-
                                                                lung oder per Versand bereit.
 Anmeldungen für die Weihnachtsfeier sowie auch für den
 Bustransfer (FFP2-Maske erforderlich) aus den Ortsteilen                                    Erwachsene Jugendliche/        Kinder
 nimmt die Stadtverwaltung Schöneck unter                                                                  Rentner
 Tel.: 037464 870114 oder 037464 8700,                           Saisonkarte im              190,00 €      142,00 €        95,00 €
 E-Mail: swahlich@stadt-schoeneck.de bis zum 10.12.2021          Vorverkauf
                                                                 Saisonkarte                 230,00 €      172,00 €       115,00 €
 entgegen.
                                                                 regulärer Preis
 Abfahrtszeiten:                                                 Saisonkarte Familie         420,00 €                     +70,00 €
 Wohlbach            13:10 Uhr
                                                                 (2E/1K) im Vorverkauf
 Hermsgrün           13:20 Uhr
                                                                 Saisonkarte Familie         480,00 €                    +110,00 €
 Saalig              13:30 Uhr
                                                                 (2E/1K) regulärer Preis
 Marieney oben       13:40 Uhr
 Marieney unten      13:45 Uhr                                  NEU ab der Saison 2021/22 bieten wir ein Verbundticket mit
 Elstertal           13:55 Uhr                                  dem Skigebiet Erlbach an.
 Unterwürschnitz 14:00 Uhr                                      Das 2- und 3-Tagesticket gilt in beiden Skigebieten, und auch ein
 Oberwürschnitz      14:05 Uhr                                  Saisonskipass, welcher sowohl in Schöneck als auch in Erlbach
 Tirschendorf        14:10 Uhr                                  gilt, ist erhältlich. Der sognannte „Vogtland-Skipass“ gilt wäh-
 Willitzgrün         14:15 Uhr                                  rend der gesamten Saison in beiden Skigebieten und ist zu fol-
 Rückfahrt:          16:30 Uhr ab Schöneck/Bürgerhaus           genden Preisen erhältlich:

 Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt unter der Maß-                               Erwachsene Jugendliche/           Kinder
 gabe der 2G-Regelung (geimpft oder genesen) mit Kontak-                                            Rentner
 terfassung. Bitte beachten Sie, dass Sie die entsprechenden    Saisonkarte im           215,00 €   160,00 €             130,00 €
 Nachweise und den Personalausweis mitbringen.                  Vorverkauf
                                                                Saisonkarte              250,00 €      190,00 €          150,00 €
 Kurzfristige Absage aufgrund von Corona noch möglich.          regulärer Preis
ABGESAGT Schenecker Weihnachtsmarkt - Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental - Stadt Schöneck
8     Donnerstag, 18. November 2021                                                                            SCHÖNECKER ANZEIGER

 Saisonkarte Familie       450,00 €                       +110,00 €    16:30 Uhr mit Pfarrer Albert und digitalem Krippenspiel
 (2E/1K) im Vorverkauf                                                 Samstag, 25. Dezember 2021, 1. Weihnachtsfeiertag
 Saisonkarte Familie       510,00 €                       +130,00 €    06.00 Uhr 1. Christmette
 (2E/1K) regulärer Preis                                               07.00 Uhr 2. Christmette
Da die Saison-Skipässe personalisiert sind, sollte möglichst jeder
persönlich zum Kauf an der Kasse erscheinen. Mindestens aber           Bitte beachten Sie vorbereitend folgende Regelungen:
wird ein Foto des künftigen Karteninhabers benötigt.                   Die Kontaktdaten werden erfasst (Teilnehmendenkarte).
Für die Chipkarte fällt auch hier beim Ticketkauf eine einmalige       Bitte nutzen Sie ausschließlich die gekennzeichneten Sitzplätze.
Gebühr in Höhe von 3,00 EUR an. Diese Chipkarte ist ebenfalls          Bitte achten Sie auf die Einhaltung der gebotenen Mindestab-
wie alle anderen Chipkarten personalisiert und kann beliebig oft       stände. Zur Zeit wird ein medizinische Mund-Nase-Bedeckung
am Parkhausautomaten, an den Kassen oder im Ticket- Online-            während unserer Gottesdienste getragen.
shop wiederaufgeladen werden.
Wer bereits im Vorjahr Inhaber eines Saison-Skipasses war, kann                    Evangelisch-methodistische
einfach per Überweisung einen neuen Saisonskipass beantragen.
Bitte Ticketgebühr beachten, falls noch kein neues Ticket vorhan-                   Kirche Gemeinde Schöneck
den ist (Ticketpreis zzgl. 3,00€ pro Karte, Ticketpfand entfällt)!     Am Rande der Wüste lebte ein Einsiedler. Ihn besuchte eines Tages
Wer bereits in der Bikesaison ein Ticket erworben hat, kann dieses     ein Mann, der ihm sein Leid klagte: „Ich lese so viele heilige Texte,
problemlos nutzen und den gewünschten Ski-Tarif aufbuchen.             ich vertiefe mich in die Schönheit der Worte, ich möchte sie alle
Bitte bringen Sie dieses dann zum Vorverkauf mit, damit wir es         festhalten und als einen Widerschein der ewigen Wahrheit in mir
neu bedrucken können.                                                  bewahren. Aber es gelingt mir nicht. Ist nicht die mühevolle Arbeit
Kontoverbindung: DLT GmbH Schöneck Stichwort: SSP + Name,              des Lesens ganz umsonst?“ Der Einsiedler hörte ihm gut zu. Als er
Geburtsdatum                                                           fertig war mit seiner Klage, ließ er ihn einen schmutz-verkrusteten
Sparkasse Vogtland                                                     Korb aufnehmen, der neben der Hütte stand. „Hole mir aus dem
IBAN: DE27870580003604000768                                           Brunnen dort drüben Wasser“, sagte er. - Hat er meine Frage nicht
BIC: WELADED1PLX                                                       verstanden?, dachte der Mann. Widerwillig nahm er den schmut-
Nach Eingang der Zahlungen können die Skipässe ab 04.12.2021           zigen Korb und ging zu dem Brunnen. Das Wasser war längst her-
in der Tourist-Info im Wander- und Loipenhaus abgeholt werden.         ausgerieselt, als er zurückkehrte. Der Einsiedler sagte:
Nach dem letzten Vorverkaufstermin gelten die regulären Preise.        „Geh noch einmal!“ Der junge Mann folgte. Ein drittes und vier-
Hinweise:                                                              tes Mal musste er gehen. - Der Alte prüft meinen Gehorsam, ehe
• Der Tarif für Jugendliche gilt zwischen 14 und 17 Jahren             er meine Frage beantwortet, dachte er. Immer wieder füllte er
• Der Tarif für Kinder gilt zwischen 6 und 13 Jahren, Kinder unter     Wasser in den Korb, immer wieder rann es zu Boden. Nach dem
    6 Jahre sind in Begleitung eines Vollzahlers frei, sie benötigen   zehnten Mal, sagte der Einsiedler: „Sieh den Korb an“ - „Er ist ganz
    aber eine eigene Karte um die Drehkreuze passieren zu können.      sauber geworden“, sagte der junge Mann. - „So geht es dir mit den
                                                                       Worten, die du liest und bedenkst. Du kannst sie nicht festhalten,
                                                                       sie gehen durch dich hindurch, und du hältst die Mühe für ver-
                 Samstag-Sprechtag                                     geblich. Aber ohne dass du es bemerkst, klären sich deine Gedan-
               im Einwohnermeldeamt                                    ken und machen das Herz rein.“ (W.Olschewski/S.Kampf )
                                                                       Glücklich ist, wer Freude hat am Gesetz des HERRN und darü-
Am 4. Dezember 2021 ist das Einwohnermeldeamt in der Zeit              ber nachdenkt – Tag und Nacht. Er ist wie ein Baum, der nah
von 09.00 - 12.00 Uhr geöffnet - allerdings nur nach vorheriger        am Wasser gepflanzt ist, der Frucht trägt Jahr für Jahr und
Terminvereinbarung.                                                    dessen Blätter nicht verwelken. (Psalm 1,2.3)
Diese können Sie telefonisch (037464 870-124), per E-Mail              Glücklich ist, wer das Wort Gottes „laufen“ lässt, wer in den bibli-
(akatzmann@stadt-schoeneck.de) oder online unter:                      schen Worten verwurzelt ist und sie in sich bewegt. Die Worte der
www.stadt-schoeneck.de vornehmen.                                      Bibel stellen mir immer wieder Jesus Christus vor Augen und rücken
                                                                       ihn und seine Weisungen in die Mitte meines Lebens und Alltags.
                                                                       Manchmal habe auch ich den Einruck: Die Worte der Bibel verste-
             Kirchliche Nachrichten                                    he ich nicht so richtig.
                                                                       Oft vergesse ich die Worte auch wieder. Ich weiß, dass sie mich
                                                                       dennoch prägen, mein Herz berühren und mich innerlich „reini-
                                                                       gen“. Manchmal lese oder höre ich Worte aus der Bibel und sie
             Kirchgemeinde St. Jakobus                                 treffen mich auch mit dem Verstand. Die Verse der Bibel werden
                                                                       zum Wort Gottes für mich persönlich.
 Weihnachten 2021 in unserer St. Georgs Kirche Schöneck                Ich erkenne, wer ich wirklich bin. Ich höre, dass Gott mich bedin-
                                                                       gungslos liebt.
Auch dieses Jahr beeinflusst Corona die Planungen für das Krip-
                                                                       Die Worte der Bibel zeigen mir, wie wir gut als Menschen mitein-
penspiel und die Christmette an Weihnachten. Dennoch wollen
                                                                       ander leben können.
wir gemeinsam Weihnachten feiern!
                                                                       Die Worte der Bibel zeigen mir auch meine Fehler und wo ich et-
Unser Gemeindepädagoge Daniel Wohlgemuth bereitet deshalb
                                                                       was bereinigen und korrigieren sollte. Die Worte der Bibel trösten
ein Krippenspiel in Filmsequenzen vor, das am 24. Dezember in
                                                                       und ermutigen mich. Die Worte der Bibel zeigen mir, was Gott mit
unserer Kirche zu sehen ist, aber auch über das Internet abgeru-
                                                                       uns Menschen und dieser ganzen Welt vorhat.
fen werden kann.
                                                                       (dorothea.foellner@emk.de)
Um die nötigen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, hat
sich der Ortsausschuss unserer Kirchgemeinde dafür entschie-
den, jeweils zwei Gottesdienste am Heilig Abend und zur Mette                      Unsere Veranstaltungen im Überblick:
am 1. Weihnachtsfeiertag durchzuführen:
                                                                       Sonntag, 21.11.2021
Freitag, 24. Dezember 2021, Heiligabend                                10:00 Uhr Ev.-meth. Kreuzkirche Schöneck
15:30 Uhr mit Daniel Wohlgemuth und digitalem Krippenspiel                        Gottesdienst mit Abendmahl m. D. Föllner
ABGESAGT Schenecker Weihnachtsmarkt - Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental - Stadt Schöneck
SCHÖNECKER ANZEIGER                                                                               Donnerstag, 18. November 2021     9

Sonntag, 28.11.2021, 1. Advent                                        Als letzte Maßnahme für dieses Jahr steht die Errichtung einer
10:00 Uhr Ev.-meth. Kreuzkirche Schöneck                              LED Anzeigetafel auf dem Programm, für dieses Projekt erhielten
           Musikalischer Gottesdienst + Kigo m. F. + M.               wir Fördermittel aus dem Regionalbudget der LEADER Aktions-
           Trommer                                                    gruppe Vogtland. Damit blicken wir auf ein nicht nur sportlich
Samstag, 04.12.2021                                                   ereignisreiches und bewegtes Jahr zurück.
15:30 Uhr Pflegeheim „Elim“                                           Ein kurzer sportlicher Abriss aus den Mannschaften:
           Gottesdienst                                               1. Männermannschaft verlustpunktfreier Spitzenreiter der
Sonntag, 05.12.2021, 2. Advent                                             Vogtlandklasse
10:00 Uhr Ev.-meth. Kreuzkirche Schöneck                              2. Männermannschaft ungeschlagener Spitzenreiter der 2. Kreis-
           Gottesdienst + Kigo m. D. Föllner                               klasse
Sonntag, 12.12.2021, 3. Advent                                        3. A -Jugend Spielgemeinschaft mit FSV Klingenthal 4. Platz in
10:00 Uhr Ev.-meth. Kreuzkirche Schöneck                                   der Kreisliga E-Junioren 5. Platz 1. Kreisklasse
           Gottesdienst + Kigo m. N. Lötzsch                          Des Weiteren spielen noch einige Aktive in der C-Jugend Spiel-
Sonntag, 19.12.2021, 4. Advent                                        gemeinschaft Kottengrün/Bergen/Grünbach, die momentan den
15:00 Uhr Ev.-meth. Kreuzkirche Schöneck                              4. Platz in der 1. Kreisklasse belegen und auch die alten Herren
           Gottesdienst, ausgestaltet von Kindern und Ju-             des VfB Schöneck konnten einige Spiele bestreiten, obwohl de-
           gendlichen m. D. Föllner                                   ren Programm durch Corona ebenfalls sehr eingeschränkt war.
           anschließend Kaffeetrinken                                 Unser Sportfreund Werner Wilk, der zum Ehrenamtler des Monats
                                                                      Januar 2021 gewählt wurde, steht jetzt zur Wahl für den Ehren-
Informationen zu Seniorenkreis, Hauskreis, Allianzgebetskreis         amtler des Jahres 2021, wir bitten um zahlreiche Stimmen unter
und Kirchlichen Unterricht unter: 037421 709870                       dem folgenden Link: Ermittlung „Ehrenamtler des Jahres 2021“
                                                                      online durch User (vogtlandfussball.de).
                                                                      Für das Jahr 2022 stehen neben den sportlichen Zielen noch wei-
                                                                      tere Baumaßnahmen auf dem Programm, so dass wir dem Ruf,
               Vereinsnachrichten                                     eine der schönsten, wenn nicht sogar die schönste Fuß- und Vol-
                                                                      leyballanlage des Vogtlandes zu haben, durchaus gerecht wer-
                                                                      den. Seid gespannt.
                                                                      Sven Baumann/2. Vorstand

         Beim VfB Schöneck 1912 e. V. wird weiter
 in die Modernisierung unseres Sportgeländes investiert
Nach zahlreichen Arbeitseinsätzen mit vielen fleißigen Helfern
sind weitere Schritte zur Modernisierung und Erweiterung unse-
rer Sportanlage nun abgeschlossen.
Da wir ab dieser Saison eine 2. Männermannschaft im Spielbe-
trieb der 2. Kreisklasse haben, standen wir vor der Herausforde-
rung, eine zusätzliche Umkleidekabine zu schaffen.

Am Ende fiel die Entscheidung auf eine Containervariante und
nach langer Lieferzeit wurde diese dann im Oktober zu- und auf-
gestellt. Die Finanzierung des Containers wurde mit vereinsei-
genen Mitteln sichergestellt. Besonderer Dank gilt hier nochmal
der Firma Chris Lorenz und Roberto Behrendt für die Erstellung
der Fundamente und der 2. Männermannschaft, die in einem
Arbeitseinsatz für den Abriss des vorhandenen alten Anbaus
sorgte. Diese zusätzliche Umkleidemöglichkeit kann nun auch im
Nachwuchsbereich, z. B. bei Turnieren oder bei der Vermietung
unserer Sportplätze an andere Vereine im Rahmen von Trainings-
lagern genutzt werden.

Ein weiteres Projekt wurde mit dem Aufstellen eines neuen Ball-
fangzaunes hinter dem Tor Richtung Sportlerheim umgesetzt.
Auch hier der Dank an die freiwilligen Helfer aus allen Vereinstei-
len, die beim Aufstellen beteiligt waren. Die zur Anschaffung des
Zaunes benötigten finanziellen Mittel stellte unser Hauptspon-
sor GK Software SE zu Verfügung und packte gleich zwei neue
Tore für unseren Rasenplatz mit drauf, besonderer Dank gilt hier       Redaktionsschluss „Schönecker Anzeiger“
dem Geschäftsführer des Unternehmens Rainer Gläß. Für die Er-
stellung der Fundamente bedanken wir uns bei der Firma Silvio          Die Dezember-Ausgabe des „Schönecker Anzeiger“ erscheint
Meinel und der HTL GmbH, die uns mit Technik und Sachverstand          am 16. Dezember 2021.
unterstützt haben. Als besonderes „Highlight“ sind noch die am         Die Redaktion nimmt Artikel bis Montag, 06.12.2021,
Zaun angebrachten LED Leuchten zu erwähnen, die durch eine             8:00 Uhr, entgegen.
Spende von Sportfreund Sven Pampel realisiert wurden und für
zusätzliches Trainingslicht in der dunklen Jahreszeit sorgen.          Wir bitten um Beachtung!
ABGESAGT Schenecker Weihnachtsmarkt - Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental - Stadt Schöneck
10    Donnerstag, 18. November 2021                                                                         SCHÖNECKER ANZEIGER

                         Sportlerheim
 Liebe Gäste,
 aufgrund der seit 08.11.2021 geltenden 2G-Regelung und
 des Personalnotstandes ist es uns leider bis auf Weiteres nicht
 mehr möglich, unsere Öffnungszeiten aufrecht zu erhalten.
 Daher sehen wir uns gezwungen, die Bewirtschaftung des
 Sportlerheimes einzustellen.

 Alle bisher getroffenen Vereinbarungen für die Durchführung
 von Feierlichkeiten werden wir in Absprache und nach der je-
 weils geltenden Sächs. Corona-Schutz-Verordnung sicherstel-
 len. Das Catering außer Haus ist davon unberührt.                    Die Kindergruppe in Kottenheide beim Eisessen
 Bleiben Sie gesund.
                                                                      Am kleinen Lift angekommen, konnten sich alle mit leckerem Es-
 Ihr Andras Stasch                                                    sen vom Grill stärken, eine Limo oder ein Bierchen genießen und
                                                                      den Tag bei super schönem Wetter und klarer Sicht über unser
                                                                      Vogtland ausklingen lassen.
              Skiverein Schöneck e. V.
             10. Radtour des Skiverein wieder
               bei herrlichem Herbstwetter
                     Zu unserer Radtour am 10. Oktober über die-
                     ses Mal ca. 45 km trafen sich 20 Sportler aus
                     Schöneck, Gunzen und sogar aus Markneukir-
                     chen, um sich bei herrlichstem Herbstwetter
                     noch einmal sportlich zu betätigen. Ronny
                     und Kerstin Schilling hatten wieder einmal ein
                     glückliches Händchen und legten den Termin       Bedanken wollen wir uns bei den fleißigen Helfern, die zum Ge-
                     auf „Sonne“.                                     lingen dieses Tages beigetragen haben - „VIELEN DANK“.
Es ging von Schöneck über Grünbach nach Muldenberg, wo wir
                                                                      Der Vorstand des VfB Schöneck e. V.
mit einem Imbiss von Sabine Sockol und Stefan Gütz bewirtet
wurden. Nach erfolgter Stärkung ging es dann bergauf nach
Schneckenstein und über die Winselsburg nach Mühlleithen.             Neue Trikot-Sätze für den
Bei strahlendem Sonnenschein konnten wir im Ferienhotel Mühl-          1. TTSV Schöneck e. V.
leithen auf der Terrasse Mittag essen.
                                                                      Unser Verein möchte sich ganz herzlich bei unseren Sponsoren
                                                                         Janine und Christian Weller
                                                                         sowie
                                                                         der Firma WOLFS Um & Ausbau GbR aus Gunzen
                                                                      für die neuen Tischtennis-Trikots bedanken. Durch diese groß-
                                                                      zügige Unterstützung können nun alle 3 Mannschaften unseres
                                                                      Vereines (Vogtland-Liga, 1. und 3. Kreisliga) im neuen Outfit ihre
                                                                      Punktspiele bestreiten.
                                                                      Nochmals besten Dank

                                                                      L. Heinze
                                                                      Vors. des 1. TTSV Schöneck e. V.

                                   Danach ging es weiter über den
                                   Floßgraben, Kottenheide und
                                   zurück nach Schöneck an den
                                   kleinen Lift.
                                   Die Kindergruppe startete et-
                                   was verspätet, kam dann je-
                                   doch recht fix am Spielplatz in
                                   Kottenheide an. Hier erwartete
                                   uns schon Stefan Gütz mit einer
                                   kleinen Eisschleckerei. Nach ei-
                                   ner kleinen Pause in Form von
                                   Schaukeln, Klettern und Hüpfen
                                   waren alle Kids wieder voll mo-
                                   tiviert und wir traten den Heim-
                                   weg über den Neuwaldteich an.
SCHÖNECKER ANZEIGER                                                                                                              Donnerstag, 18. November 2021       11

     Vogtländische Literaturgemeinschaft
                                                                                                                             Sonstiges
              Julius-Mosen e. V.
                                                                                                                   Einladung zur
                                                                                                          Jagdgenossenschaftsversammlung
                                                                                                            Jagdgenossenschaft Schilbach
                                                                                                     Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft
                                                                                                     am Freitag, 26.11.2021, um 19.00 Uhr,
                                                                                                     in der Brauereigaststätte in Schöneck werden hiermit alle Ei-
                                                                                                     gentümer von Grundflächen, die zum gemeindschaftlichen
                                                                                                     Jagdbezirk Schilbach gehören und auf denen die Jagd ausge-
                                                                                                     übt werden darf, recht herzlich eingeladen.
                                                                                                     Tagesordnung:
                                                                                                     1. Begrüßung
                                                                                                     2. Bestätigung der Tagesordnung
                                                                                                     3. Kassenbericht
                                                                                                     4. Beschluss Nachrücken des Stellvertreters in den Vorstand
                                                                                                     5. Diskussion Richtlinie zur Wildschadenmeldung
                                                                                                     6. Beauftragung des Vorstandes mit der Erarbeitung der
                                                                                                        Richtlinie zur Wildschadenmeldung inkl. Erstellung und
                                                                                                        Beschluss
                                                                                                     7. Pachtauszahlung gegen gültigen Grundbuchauszug
                                                                                                     8. Sonstiges

                                                                                                     Anmerkung:
                                                                                                     Bei Verhinderung können sich die Eigentümer jagdbarer
                                                                                                     Grundflächen (gesetzl. Begriff Jagdgenosse) durch eine voll-
                                                                                                     jährige Person vertreten lassen. Für die Erteilung der Voll-
                                                                                                     macht ist die schriftliche Form erforderlich.Ein bevollmäch-
                                                                                                     tigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
                                                                                                     Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig beru-
                                                                                                     fenen Organe oder deren Beautragte.
                                                                                                     Es gelten die Vorschriften der zum Termin gültigen Sächs. Co-
    Vorstandswahl und Büchervorstellung                                                              rona-Schutz-Verordnung, einschl. 2G-Regelung. (Die entspre-
Die Vogtländische Literaturgesellschaft Julius Mosen e. V. wählte                                    chenden Nachweise sind vorzuweisen.)
am 23.10.2021 im Neuberin-Museum Reichenbach turnusgemäß                                             Schöneck, 06.11.2021
ihren Vorstand. Vorsitzender bleibt Dr. Frieder Spitzner (Auer-
bach), der seit 15 Jahren an der Spitze des Vereins steht. Auch                                      Markus Jentsch
Birgit Klemm (Coschütz) als Stellvertreterin sowie die Beisitzer                                     Vorsitzender des Jagdvorstandes
Prof. Dr. sc. Rüdiger Bernhardt (Bergen V.), Dr. Uwe Bernhard (Bad                                   Kurzfristige Absage aufgrund von Corona noch möglich.
Elster) und Thorald Meisel (Zwota) wurden wiedergewählt. Dr. Pe-
ter Haueis (Kottengrün) gehört dem Vorstand „ehrenhalber“ an.
Im zweiten Teil der Veranstaltung stellten sechs Vereinsmitglie-
der ihre neuen Bücher vor und sprachen über weitere literarische
Vorhaben. Vereinsinformationen unter:                                                                  20 JAHRE Chursächsische Winterträume
www.literaturgesellschaft-vogtland.de
                                                                                                                  AUS BAD ELSTER
Dr. Frieder Spitzner                                                                                Leuchtendes Jubiläumsfestival lädt bis zum 27. Februar in die Musik-
Vorsitzender Vogtl. Literaturgesellschaft                                                           und Wintersportregion Oberes Vogtland

             Amtsblatt der Stadt Schöneck/Vogtl.                                                    Bad Elster/CVG. Das renommierte Winterkulturfestival der
             Das Amtsblatt der Stadt Schöneck/Vogtl. mit den Ortsteilen erscheint monatlich.
             - Herausgeber:                                                                         Chursächsischen Winterträume präsentiert vom 1. Advent bis
               Stadt Schöneck/Vogtl., Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl.
             - Verlag und Druck:
                                                                                                    Ende Februar die beiden Sächsischen Staatsbäder Bad Elster
               LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg (Elster),                                    und Bad Brambach als Erlebnisorte für einen inspirierenden
 IMPRESSUM

               An den Steinenden 10, Telefon: 03535 489-0
               Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.           Wohlfühlaufenthalt aus Kultur & Erholung in der natürlichen
             - Verantwortlich für den amtlichen Teil:                                               Winterlandschaft des Oberen Vogtlandes. Dabei wird das erfolg-
               Bürgermeisterin Frau Suplie, Stadt Schöneck/Vogtl.
             - Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:                                          reiche Festival in seiner 20. Jubiläumsausgabe auch wieder die
               Stadt Schöneck/Vogtl., Telefon: 037464 8700
             - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
                                                                                                    kulturelle und touristische Angebotsvielfalt der gesamten Mu-
               LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg (Elster), An den Steinenden 10               sik- und Wintersportregion als erlebnisreichen Wintertraum
               vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
               www.wittich.de/agb/herzberg
                                                                                                    inszenieren: Neben den zahlreichen Top-Veranstaltungen in der
             Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen             Kultur- und Festspielstadt Bad Elster als Herz des Festivals wer-
             Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie-
             ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des     den so auch ausgewählte Erlebnisangebote der Tourismuszen-
             Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbe-      tren Adorf, Klingenthal, Markneukirchen und Schöneck im
             sondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
                                                                                                    Festivalprogramm integriert.
12    Donnerstag, 18. November 2021                                                                          SCHÖNECKER ANZEIGER

Advents- und Weihnachtsprogramm im König Albert Theater               zigartigen Soletherme & Saunawelt Bad Elster oder der idyl-
Das historische König Albert Theater als Hauptaustragungsort          lisch gelegenen Bade- und Saunalandschaft Bad Brambach
des Festivals begeistert die Wintergäste mit einem breiten Spek-      abrunden. Ergänzend dazu kann in familienfreundlichen Winter-
trum aus Operette, Musical, Konzerten aus Klassik, Pop und Jazz       sportarealen in Schöneck oder Erlbach sowie bei erstklassigen
bzw. spannender Unterhaltung zahlreicher Stars. Klassische Hö-        internationalen Events in der Sparkasse Vogtland Arena Klin-
hepunkte der Weihnachtszeit sind vor allem die Aufführungen           genthal der Winterspaß aktiv erlebt werden. Doch damit nicht
des Balletts „Der Nussknacker“ (27.11.) und der Märchenoper           genug: In den obervogtländischen Museen wie dem berühmten
„Hänsel & Gretel“ (03.12.), ein Klavierabend von Prof. Andre-         Musikinstrumenten-Museum Markneukirchen oder im Perl-
as Pistorius (08.12.) und das große Symphoniekonzert der              muttermuseum Adorf kann in lebendige Tradition eingetaucht
Chursächsischen Philharmonie mit einer Uraufführung am                werden. Damit wird der Winter-Traumurlaub in Mitteldeutsch-
17. Dezember. Weitere Weihnachtshöhepunkte sind besondere             land zum klingenden Erlebnis!
Theaterabende u. a. mit Weltstar Deborah Sasson (28.11.), ei-
                                                                      Touristinformation Bad Elster
ner „Irish Christmas“ Show (04.12.), der „Feuerzangenbowle“
                                                                      037437 53 900 | www.chursaechsische.de
(11.12.), Ulrich Tukur (12.12.), Gunther Emmerlich (18.12.), And-
                                                                      Festivallink: https://chursaechsische.de/veranstaltungen/
rea Sawatzki & Christian Berkel (19.12.), den Gregorian Voices
                                                                      chursaechsische-wintertraeume
(27.12.) und einer Silvesterkomödie (31.12.). Aber auch für Fa-
milien bietet Bad Elster mit dem „Froschkönig“ (05. - 07.12.)
oder dem Familienmusical zur „Schneekönigin“ (30.12) wieder               Vorsorgliches Besuchsverbot in den
knusprige Weihnachtsvorstellungen.
                                                                        Paracelsus Kliniken Adorf und Schöneck.
                                                                      Adorf / Schöneck Die Klinikleitung der Paracelsus Klinik Adorf/
                                                                      Schöneck hat sich auf Grund steigender Corona-Fallzahlen im
                                                                      Oberen Vogtland dazu entschlossen, ab 3. November 2021 vor-
                                                                      sorglich ein Besuchsverbot für beide Klinikstandorte in Adorf und
                                                                      Schöneck auszusprechen. Das Besuchsverbot dient dem Schutz
                                                                      der Patienten und Mitarbeiter.
                                                                      „Wir bitten die Bevölkerung, insbesondere die Angehörigen und
                                                                      Besucher um Verständnis für diese Maßnahme.“ erläutert Jan Mül-
                                                                      ler, Klinikmanager Paracelsus Klinik Adorf/Schöneck. „Um weiter-
                                                                      hin eine bestmögliche Krankenversorgung für die Region und allen
                                                                      Menschen mit gesundheitlichen Problemen anbieten zu können,
                                                                      müssen wir unsere Mitarbeitenden und unsere Patientinnen und
                                               Foto: Markus Nass     Patienten so gut wie möglich schützen“ so der Klinikmanager wei-
                                                                      ter. Die Besuchsregelung gilt auch für das gesamtes Klinikgelände.
Wintertraumprogramm in der Kultur- und Festspielstadt
Nach den spritzigen Neujahrskonzerten der Chursächsischen
Philharmonie (01. & 02.01.) gibt es im neuen Jahr mit der Mu-                 Was Raser künftig zahlen müssen
sicalrevue „Best of Broadway“ (09.01.), der Operette „Eine
                                                                                             Auto-Poser werden verstärkt zur Kasse
Nacht in Venedig“ (14.01. + 05.02.), der Premiere zu „Inselzau-
                                                                                             gebeten - ebenso diejenigen, die eine
ber“ (21.01.) und einer Italienischen Operngala der Sempero-
                                                                                             Feuerwehrzufahrt blockieren.
per Dresden (13.02.) wieder begeisterndes Musiktheater in Bad
                                                                                             Die neuen Bußgeldregelungen im
Elster. Dazu werden Veranstaltungshöhepunkte wie die „Große
                                                                                             Überblick.
Schlagerhitparade“ am Tag des Deutschen Schlagers (15.01.),
eine intensive „Tannöd“-Lesung der Schauspielstars Johanna            Vogtlandkreis (ACE) - Seit 9. November 2021 gilt bei Regelverstö-
Bittenbinder & Heinz-Josef Braun (11.02.) oder ein energievol-        ßen im Straßenverkehr ein neuer Bußgeldkatalog. „Vor allem Raser
les Rod-Stewart-Tribute (12.02.) den Winteraufenthalt in Bad          und Verkehrsrowdys werden härter bestraft“, erklärt Jörg Petzold,
Elster kulturell unterstreichen. Zudem glänzt das Festival mit        Sprecher vom Auto Club Europa (ACE), Kreisclub Sachsen-Süd. So
Auftritten zahlreicher „Winterstars“ wie Miroslav Nemec (22.01.),     werden unter anderem die Bußgelder für Tempoüberschreitungen
Günther Maria Halmer (28.01.), Jasmin Tabatabai (29.01.), Rü-         erhöht; an den damit verbundenen Fahrverboten ändert sich aber
diger Hoffmann (06.02.) sowie Jürgen Becker (18.02.) oder Her-        grundsätzlich nichts. Zudem werden die Bußgelder für weitere Ver-
man van Veen am 27. Februar.                                          stöße teils deutlich erhöht. Auch das sogenannte Auto-Posing, bei
                                                                      dem Autofahrer ihre Umwelt unnötig mit Lärm und Abgas belästi-
Eine neue Lichterwelt für Winterträume
                                                                      gen, wird künftig höher geahndet. Hier eine Auswahl:
Im Rahmen der 20. Chursächsischen Winterträume inszeniert
erstmals ein einzigartiges Lichtdesign die Königlichen Anlagen        Tempoverstöße
Bad Elster in einer strahlenden, neuen Lichterwelt! Zahlreiche        - Innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell: 70 Euro (bisher: 35 Euro)
kunstvolle Illuminationen visualisieren kreativ die historische Ge-   - Innerorts 21 bis 25 km/h zu schnell: 115 Euro (bisher: 80 Euro),
samtanlage in einer ganz neuen Aufenthaltsdimension: So kön-             Punkte: 1
nen die Gäste durch die Winterruhe der weitläufigen Parkanlagen       - Außerorts 21 bis 25 km/h zu schnell: 100 Euro (bisher:
flanieren, ihre Sinne berühren lassen und über erleuchtete Pro-          70 Euro), Punkte: 1
menadenwege vom Albert Park über den Badeplatz bis hin zum            - Außerorts 31 bis 40 km/h zu schnell: 200 Euro (bisher:
Waldpark spazieren. Dabei werden die Architekturschönheiten              120 Euro), Punkte: 1, Fahrverbot: 1 Monat bei Wiederholung
im Wintertraum Bad Elsters an atmosphärischen Orten in winter-        - Außerorts 41 bis 50 km/h zu schnell: 320 Euro (bisher:
lich glänzender Naturkulisse ganz neu erlebbar.                          160 Euro) Punkte: 2, Fahrverbot: ein Monat
Erlebnisaufenthalt in der Musik- und Wintersportregion Oberes
                                                                      Parkverstöße
Vogtland
Den Erlebnisaufenthalt in der Musik- und Wintersportregion des        - Unzulässig auf einem Geh- und Radweg/Schutzstreifen für
Oberen Vogtlandes können die Festivalbesucher dann in der ein-           den Radverkehr gehalten: 55 Euro (bisher: -)
SCHÖNECKER ANZEIGER                                                                              Donnerstag, 18. November 2021         13

-   Unzulässig auf einem Geh- und Radweg/Schutzstreifen für         niger verringert den Energieverbrauch um etwa sechs Prozent
    den Radverkehr geparkt: 55 Euro (bisher: 20 Euro)               – das sollte auch bei längerer Abwesenheit bedacht werden. Pro-
-   Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt: 55 Euro (bisher:    grammierbare oder fernsteuerbare Thermostate regeln die Tem-
    35 Euro)                                                        peratur besonders komfortabel und können im Normalfall auch
-   Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt mit Behinde-         in Mietwohnungen einfach gewechselt werden.
    rung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz: 100 Euro (bisher:      Tipp 2: Befreien Sie Ihre Heizkörper.
    65 Euro); Punkt: 1                                              Damit Heizkörper effizient heizen können, sollten sie nicht hin-
-   Unzulässig in zweiter Reihe gehalten oder geparkt: 55 Euro      ter Verkleidungen oder Vorhängen versteckt werden. Bei Möbeln
    (bisher: 20 Euro)                                               empfiehlt sich ein Mindestabstand von 30 Zentimetern.
-   Unzulässig in zweiter Reihe gehalten oder geparkt mit Behin-
    derung/Gefährdung oder Sachbeschädigung: bis zu 110 Euro        Tipp 3: Entlüften Sie die Heizung.
    (bisher: 20 - 35 Euro)                                          Gluckert ein Heizkörper, könnte sich Luft im Heizsystem befinden
-   Unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz              – dann arbeitet er nicht effizient. Ein Entlüftungsschlüssel sorgt
    geparkt: 55 Euro (bisher: 35 Euro)                              hier für Abhilfe. In akuten Fällen Sollte das nichts nutzen, hilft ein
-   Unberechtigt auf für E-Fahrzeuge oder Carsharing-Autos          Fachbetrieb weiter.
    reservierten Stellplatz geparkt: 55 Euro (bisher: -)
                                                                    Tipp 4: Stellen Sie Ihre Heizungsanlage passend ein.
-   An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder im Bereich
                                                                    Viele Heizungen werden über Jahre in der ausgelieferten
    einer Kurve geparkt: 35 Euro (bisher: 15 Euro)
                                                                    Werkseinstellung mit zu hoher Vorlauftemperatur betrieben.
-   An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer
                                                                    Durch richtige Justierung lässt sich der Energieverbrauch um
    Kurve geparkt mit Behinderung oder länger als eine Stunde:
                                                                    zehn bis fünfzehn Prozent senken. Energiesparend ist auch das
    55 Euro (bisher: 25 Euro)
                                                                    zeitweise Abschalten der Heizung – nachts sowie tagsüber, wenn
-   An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer
                                                                    niemand im Haus ist. Durch Wochenprofile lassen sich die Einstel-
    Kurve geparkt mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im
                                                                    lungen an die persönlichen Nutzgewohnheiten anpassen.
    Einsatz: 100 Euro (bisher: 60 Euro), Punkt: 1
                                                                    Viele Heizungsanlagen lassen im Sommer einen Wechsel auf
-   Auf einer Busspur und im Bereich einer Haltestelle gehalten
                                                                    Warmwasserbetrieb zu. Je nach Dämmstandard des Gebäudes
    oder geparkt: bis zu 100 Euro (bisher: bis zu 35 Euro)
                                                                    kann der Sommerbetrieb ab 12 - 16 Grad Außentemperatur
-   Rechtswidrig im Bereich von Gleisen geparkt: bis zu 70 Euro
                                                                    starten. Auch das spart Energie, da die Heizung dann nur für die
    (bisher: 25 - 35 Euro)
                                                                    Warmwasserbereitung genutzt wird.
Sonstige Verstöße                                                   Tipp 5: Heizung hydraulisch abgleichen lassen.
- Rettungsgasse nicht gebildet: 200 Euro (bisher: -), Fahrverbot:   Beim hydraulischen Abgleich, der auch nachträglich bei vorhan-
  ein Monat                                                         denen Heizungen empfohlen wird, stellt der Fachbetrieb nach
- Unerlaubtes Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse:         voriger Berechnung den Durchfluss an jedem Heizkörper ein und
  200 - 320 Euro (bisher: -), Fahrverbot: ein Monat                 sorgt so für eine gleichmäßige Wärmeabgabe. Dadurch werden
- Beim Abbiegen auf Fußgänger keine Rücksicht genommen              Wärmeverluste der Heizung, als auch der Stromverbrauch für die
  und die Fußgänger dadurch gefährdet: 140 Euro (bisher:            Heizungspumpe reduziert.
  70 Euro), Punkte: 1, Fahrverbot: ein Monat                        Tipp 6: Alles gut einpacken.
- Innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schritttempo gefah-       Die effizienteste Heizung kommt an ihre Grenzen, wenn ein
  ren (Fahrzeug > 3,5 Tonnen): 70 Euro (bisher: -)                  Großteil der Wärme unkontrolliert entweicht. Die nachträgliche
- Andere durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts beläs-         Wärmedämmung von Außenwänden, Dach- und Deckenflächen
  tigt („Auto-Posing“): 100 Euro (bisher: 20 Euro)                  sowie der Einbau von Wärmeschutzfenstern können die Wär-
                                                                    meverluste des Gebäudes erheblich reduzieren. Auch kleinere
Weitere Informationen unter:                                        Maßnahmen sind schon sinnvoll. Dazu gehören beispielsweise
https://www.ace.de/ratgeber/verkehrsrecht/bussgeldkatalog/          die nachträgliche Abdichtung von Fenstern und Türen oder die
                                                                    Wärmedämmung von Heizkörpernischen, Rollladenkästen und
         Verbraucherzentrale informiert                             Heizungsrohren in unbeheizten Bereichen.
                                                                    Tipp 7: Zum richtigen Heizen gehört auch richtiges Lüften.
                                                                    Öffnen Sie die Fenster zum Lüften mehrfach am Tag für wenige
                           		                                       Minuten komplett, am besten gegenüberliegende Fenster oder
                                                                    Türen gleichzeitig. So wird die Luft im Raum schnell ausgetauscht
                                                                    – wichtig ist das vor allem nach dem Schlafen, Duschen und Ko-
                                                                    chen. Das verhindert die Entstehung von Schimmel. Mit einem
                                                                    Hygrometer behalten Sie die Luftfeuchtigkeit im Blick, die nicht
Tipps für die Heizsaison                                            über 60 Prozent steigen sollte. Spätestens wenn die Fenster von
Richtiges Heizen entlastet Geldbeutel und Umwelt                    innen beschlagen, ist es Zeit, zu lüften.
Etwa 70 Prozent des Energieverbrauchs privater Haushalte wer-       Veranstaltungs-Tipp:
den genutzt, um den Wohnraum zu heizen und Wasser zu er-            Für Eigenheimbesitzer*innen und Bauwillige veranstaltet die Ver-
wärmen. In einem Vierpersonenhaushalt belaufen sich die Heiz-       braucherzentrale Sachsen eine dreiteilige Webseminarreihe, um
kosten schnell auf 1.800 Euro jährlich. „In Anbetracht steigender   über den aktuellen Stand der Technik zu informieren und Wege
Energiepreise können sich diese Kosten im kommenden Jahr            durch den Dschungel an staatlichen Förderungen zu zeigen. „Inves-
noch deutlich erhöhen“, informiert Lorenz Bücklein, Energierefe-    titionen in neue oder bestehende Heizungsanlagen bringen höhe-
rent der Verbraucherzentrale Sachsen und gibt Tipps, mit denen      ren Wohnkomfort, geringere Heizkosten und eine bessere Klima-
Kosten gespart und die Umwelt geschont werden können.               bilanz mit sich. Wie das funktionieren kann, zeigen wir in unseren
Tipp 1: Nutzen Sie das Heizkörper-Thermostat.                       Vorträgen“, freut sich Bücklein. Startschuss war der 1. November um
Thermostate ermöglichen, die Raumtemperatur zu regulieren.          18.30 Uhr. Alle Termine sowie Anmeldemöglichkeiten finden Inte-
Für Wohnräume empfehlen sich 20 bis 22 Grad. Jedes Grad we-         ressierte unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/heizung.
Sie können auch lesen