Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
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Amtsberger Anzeiger Mitteilungsblatt der Gemeinde Amtsberg für die Ortschaften Dittersdorf, Weißbach, Schlößchen und Wilischthal Jahrgang 2021 Montag, den 10. Mai 2021 Ausgabe Mai 2021 C M Y K Redaktionsschluss Juni-Ausgabe: 28.05.2021 • Erscheinungstermin Juni-Ausgabe: 07.06.2021
2 Amtsberger Anzeiger 10. Mai 2021 Informationen des Informationen des Bürgermeisters Bürgermeisters . . . . . . . . . . . . . . 2–3 Im Amtsberger Amtsblatt Corona, wie weiter zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen 4 – 12 Bundestag und Bundesrat haben im April eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgenommen, die er- Historisches . . . . . . . . . . . . . . . . . .13 neut erhebliche Änderungen und Einschränkungen auch in unserem Kreis, unserer Gemeinde zur Folge hat. Informationen der Dabei haben ein Großteil der Bürgermeister hier aus der Region, als auch die Staatsregierung versucht Einfluss Gemeindeverwaltung . . . . . . .14 – 22 zu nehmen, insbesondere um die Schul- und Kitaschließungen aus dem Gesetz heraus zu halten. Leider ohne Aus den Kindertagesstätten Erfolg. Auch ich persönlich sehe es als dringend notwendig, Schulen und Kitas unter klaren Regeln schnellst- und Grundschule . . . . . . . . . . 23 – 24 möglich wieder zu öffnen. Kirchennachrichten . . . . . . . . . . . 25 Wir haben in Amtsberg selbst erfahren, dass eine Kita kurzfristig auf Grund erkranktem Personal komplett Geburtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 schließen musste. Dennoch sollte differenzierter darüber befunden werden, statt alle Kitas und Schulen an ei- nem Inzidenzwert gekoppelt zu schließen. Ein strenges Testmanagement in der Schule oder die Vorlage eines Was sonst noch interresiert . . . . . . . . . . . . . . . 26– 28 Testes aus einem Testzentrum wäre eine gute Grundlage, rechtzeitig Infektionsketten zu erkennen und somit Einrichtungen offen zu halten. Dies gilt auch für das Personal. Vereinsnachrichten . . . . . . . . . . . 28 Ähnlich sollte auch auf andere Öffnungsschritte hingearbeitet werden. Wir brauchen für die Übergangszeit der nun laufenden Impfungen eine vernünftigen Öffnungsstrategie im Bereich Handel, Gastgewerbe und nachfol- gend im Freizeitbereich, gebunden an ein strenges Testmanagement. Mit gezielten Teststrategien können viele Öffnungszeiten unerkannte Infektionen aufgedeckt und eine Weiterverbreitung unterbrochen werden. Geimpfte und Genesene müssen wieder Rechte zurückerhalten, auch wenn das für eine Zwischenzeit ungerecht wirkt. Mit fortschrei- der Gemeinde tender Impfung muss den betroffenen Branchen und der Bevölkerung eine Perspektive geboten werden. Poststraße 30: Wir werden noch eine Zeit mit dem Virus leben müssen. Dabei sollten wir das Virus nicht ignorieren oder ver- Montag: 09.00 – 12.00 Uhr harmlosen. Zu viele haben bereits schwere Krankheitsbilder zu verzeichnen oder sind gestorben. Vorsicht und Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr Rücksichtnahme sind geboten, das Halten an Regeln, so schwierig und ungerecht sie manchmal wirken, ist 14.00 – 18.00 Uhr von jedem von uns möglich. Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr Kita Weißbach - Betreuung 14.00 – 16.00 Uhr Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr Leider hat es in unsere Kita Knirpsenland in Weißbach eine größere Anzahl an Krankheitsfällen mit dem Coro- Aufgrund der Corona-Schutzver- navirus unter den Mitarbeitern gegeben. Daraus folgend war ein ordnungsgemäßer Betrieb der Einrichtung ordnung bitten wir um vorherige nicht mehr möglich. Im Krippen- und Kitabereich musste für einige Tage die Schließung der Einrichtung erfol- Terminvereinbarung. gen. Der Hortbereich (derzeit die Notbetreuung) wird in der Kita Regenbogen in Dittersdorf abgesichert. Seit vergangener Woche konnte mit den verbliebenen Erzieherinnen die Notbetreuung im Kitabereich ermög- Sprechstunde des Bürgermeisters: licht werden. in der Gemeindeverwaltung, Schrittweise werden nun die Erzieher, die wieder genesen sind bzw. aus der Quarantäne kommen, für die Kin- Poststraße 30 oder der Notbetreuung sicher stellen, die ebenfalls aus der Quarantäne entlassen sind und Anspruch auf Notbe- nach Vereinbarung treuung haben. Bitte stimmen sie sich direkt mit der Kita ab. Vielen Dank für das Verständnis der Eltern und die Unterstützung aus der Kita Regenbogen. Tel.-Nr.: der Gemeindeverwaltung Amtsberg Notbetreuung - Kitas allgemein Zentrale: 037209/6790 Fax: 037209/67917 Wie bereits im Beitrag zu Corona beschrieben, halte ich es für nötig, schnellstmöglich wieder alle Kinder in Sekretariat: 037209/67910 Schule und Kita aufnehmen zu können. Die gültige Coronaschutzverordnung lässt aber derzeit nur eine Notbetreuung der Kinder in unseren Einrich- Ordnungsamt/ tungen zu, deren Eltern in Berufen arbeiten, die in den speziellen Anlagen aufgeführt sind. Wir sind bemüht in Straßenrecht: 037209/67912 Härtefällen pragmatische Entscheidungen zur Betreuung zu treffen. Bitte verstehen Sie aber, dass wir nicht Meldewesen: 037209/67915 willkürlich über die Verordnung hinweg gehen können. Pers./Kita: 037209/67914 Danke an alle Eltern für Ihr Verständnis und ihren besonderen Einsatz. Hoffen wir, dass schnellstmöglich wie- Bauamt: 037209/67922 der etwas Normalität einzieht. Gemeindekasse/ Steuern: 037209/67930/32 Ihr Bürgermeister Liegensch./Beiträge: 037209/67933 Sylvio Krause Friedensrichter Schiedsstelle Zschopau Friedensrichter, Herr Maik Grammdorf Bebauungsplan Weißbacher Straße – Erzgebirgsblick Termin nach Vereinbarung Die Auslage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist am 7. Mai 2021 weitgehend abgeschlossen Kontakt über Stadtverwaltung und wird derzeit ausgewertet. Zschopau: Tel.: 03725/287132 bzw. 2070 Sprechzeiten der Ortsvorsteher Planung Neue Kita Weißbach nach Vereinbarung Wir haben nunmehr eine Planreife erreicht, die uns in den kommenden Wochen die Erarbeitung eines Förder- mittelantrages ermöglicht. Den Planungsstand wollen wir in der Sitzung im Mai dem Gemeinderat in öffentli- Kontoverbindung: cher Sitzung vorstellen. Danach wird es bedeuten, Geduld zu haben. Eine kurzfristige Bewilligung von Förder- Erzgebirgssparkasse mitteln in dieser Größenordnung ist nicht zu erwarten. Wir werden uns mit unserem Projekt in die Liste der An- C IBAN: DE04 8705 4000 3216 0000 78 M tragsteller einreihen und hoffen auf Bund und Land, dass diese in überschaubarem Zeitraum Mittel zur Verfü- Y BIC: WELADED1STB K gung stellen.
10. Mai 2021 Amtsberger Anzeiger 3 Informationen des Bürgermeisters Ehem. Deckerfabrik Beschlüsse der GR-Sitzung vom 26.04.2021 Die Ausschreibung des Abrisses ist vollzogen. Derzeit werden die Ange- Beratung und Ergänzungsbeschluss über die Aufstellung des Be- bote ausgewertet. Am 31.05.21 soll der Gemeinderat den Zuschlag er- bauungsplans „Gelenauer Straße Südwest“ in der Gemeinde Amts- teilen. Der Abriss kann demnach zeitnah im Sommer durchgeführt wer- berg (Aufstellungsbeschluss i. S. v. § 2 Abs. 1 BauGB) den. 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beschließt in seiner Sit- zung am 26.04.2021 die Ergänzung und Konkretisierung seines Be- schlusses Nr. 03/11/2020 vom 23.11.2020 über die Aufstellung des Be- Bebauungsplan „Gelenauer Str. Südwest“ – bauungsplans „Gelenauer Straße Südwest“ gemäß den Ausführungen in der Anlage. Veränderungssperre 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im April den Aufstellungsbe- zu machen. schluss zum Bebauungsplan „Gelenauer Straße Südwest“ ergänzt und die Planungsziele konkretisiert. Anschließend wurde ein Beschluss über Beratung und Beschluss über die Satzung der Gemeinde Amtsberg die Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung be- in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gelenauer Straße Süd- findlichen Bebauungsplans „Gelenauer Straße Südwest“ (Sat- west“ erneut im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB ge- zungsbeschluss im Sinne von § 14 Abs. 1 BauGB) fasst. 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beschließt in seiner Sit- zung am 26.04.2021 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ge- lenauer Straße Südwest“ erneut im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Antrag Windkraft Abs. 4 BauGB. Über die vom Antragsteller beim Oberverwaltungsgericht Bautzen ein- 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung gemäß § 4 Abs. 3 gereichten Anträge, wie auch die Eilanträge wurde bis Redaktions- Satz 1 SächsGemO auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. schluss des Anzeigers noch nicht entschieden. Beratung und Beschluss Genehmigung Verpfändung Eigentums- verschaffungsanspruch Urkunde K43/2021 (Grundstück Flurstücke 635/8 und Teilfläche Flurstück 635/25, Gemarkung Dittersdorf) Sanierung Dittersdorfer Straße Der Gemeinderat Amtsberg erteilt in seiner Sitzung am 26.04.2021 die Genehmigung zur Verpfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs Für den ersten Teilabschnitt einer Deckenerneuerung auf der Dittersdor- am veräußerten Grundstück Flurstück 635/8 und Teilfläche Flurstück fer Straße wurde bei der Landesdirektion Sachsen ein Fördermittelan- 635/25 der Gemarkung Dittersdorf – Urkunde K43/2021 vom trag gestellt. Wir hoffen auf zügige und positive Bearbeitung, so dass 14.04.2021 Notar Koudous. zeitnah eine Ausschreibung erfolgen könnte. Beratung und Beschluss Verkauf Teilfläche Flurstück Nr. 443/9, Ge- markung Weißbach Änderung Flächennutzungsplan Der Gemeinderat Amtsberg beschließt in seiner Sitzung am 26.04.2021den Verkauf einer ca. 1.250 m² großen Teilfläche aus Grund- Der Gemeinderat und der technische Ausschuss werden sich in den stück Flurstück Nr. 443/9 der Gemarkung Weißbach. Der Kaufpreis be- nächsten Wochen erneut mit der Änderung des Flächennutzungsplanes trägt 3,50 €/m², zzgl. Kosten für Grunderwerb (Notar, Grundbuch etc.) beschäftigen. Zum einen müssen die bereits gefassten Aufstellungsbe- und Vermessung. schlüsse zu Bebauungsplänen Einfluss finden. Des Weiteren ist derzeit eine erhebliche Nachfrage an Wohnbauland, als auch Gewerbeflächen Beratung und Beschluss zur Einziehung des öffentlichen Feld- und zu verzeichnen. Nicht immer sind der Bedarf an Flächen und die Bereit- Waldweges „Spielmannweg“ nach § 8 SächsStrG schaft zum Verkauf von Grundstückseigentümern, deren Flächen im be- stehenden Flächennutzungsplan als mögliche Bauflächen ausgewiesen Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beschließt in seiner Sitzung sind, in Einklang zu bringen. Demzufolge muss der Gemeinderat abwä- am 26.04.2021 nach Abwägung der Einwendungen die Einziehung des gen, was für die weitere Entwicklung der Gemeinde nötig wird, ggf. Flä- Spielmannweges zwischen dem Verbindungsweg Eisenstraße-Spiel- chen streichen und andere neu ausweisen. Nur Neuausweisungen ohne mannweg und der Gelenauer Straße. gleichzeitige Reduzierung an anderer Stelle würde von den Genehmi- (Karte Nr. 3 des Bestandsverzeichnisses für ÖFW Weißbach) gungsbehörden nicht akzeptiert. Anfangspunkt: Gelenauer Straße Ohne weitere Entwicklungsflächen ist selbst der Erhalt von Standorten Endpunkt: Verbindungsweg Eisenstraße-Spielmannweg bestehender Gewerbe in der Gemeinde in Gefahr, wie auch die Bevölke- Flurstücke: (alte Bezeichnung 209/3; 209/4; 217) T.v. 217; T.v. 231 rungsentwicklung sich negativ auf die Gemeinde Amtsberg auswirkt. Länge: 0,463 km Krause Krause Bürgermeister Bürgermeister Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag, dem 14.05.2021 geschlossen. C Krause www.amtsberg.eu M Y Bürgermeister K
4 Amtsberger Anzeiger 10. Mai 2021 Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für den Haushalt 2021 Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils §2 geltenden Fassung, hat der Gemeinderat in der Sitzung am 22.02.2021 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen folgende Haushaltssatzung beschlossen: und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt. §1 §3 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu Investitionen und Investitonsförderungsmaßnahmen belasten (Ver- leistenden Auszahlungen enthält, wird: pflichtungsermächtigungen), wird auf 0,00 Euro im Ergebnishaushalt mit dem festgesetzt. - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 6.189.768,00 Euro §4 - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung auf 6.221.563,00 Euro von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und wird auf 1.070.000,00 Euro Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -31.795,00 Euro festgesetzt. - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 272.940,00 Euro - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen §5 auf 0,00 Euro Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 272.940,00 Euro auf 340 Prozent - Gesamtergebnis auf 241.145,00 Euro für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 440 Prozent Gewerbesteuer auf 400 Prozent - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen Gemeinde Amtsberg, den 23.04.2021 des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 Euro - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 Euro - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im (Unterschrift Bürgermeister) Siegel ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 131.095,00 Euro Öffentliche Bekanntmachung - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Amtsberg für den Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 wurde am 22. Februar § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0,00 Euro 2021 durch den Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beschlossen und - veranschlagtes Gesamtergebnis auf 241.145,00 Euro wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung 2021 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Mit dem Haus- im Finanzhaushalt mit dem haltsbescheid des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 16. April 2021 - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender wurde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltsatzung bestätigt. Verwaltungstätigkeit auf 5.575.133,00 Euro Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 liegt gemäß § 76 Abs. 3 - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender SächsGemO in der Zeit vom 3. Mai 2021 bis 29. Mai 2021 im Rathaus, Verwaltungstätigkeit auf 5.392.643,00 Euro Poststraße 30 – Zimmer 11 zu den Öffnungszeiten der Gemeinde- - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus verwaltung (Mo, Di, Do und Fr von 9.00 - 12.00 Uhr / Di von 14.00 bis laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der 18.00 Uhr / Do 14.00 - 16.00 Uhr) zur Einsichtnahme für jedermann aus. Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszah- Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine vorherige telefonische Anmel- lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 182.490,00 Euro dung (Tel.: 037209 679 0) notwendig. - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.459.837,00 Euro Hinweis: - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Investitionstätigkeit auf 1.103.500,00 Euro zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Investitionstätigkeit auf 356.337,00 Euro 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, Genehmigung - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzah- 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist lungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit a. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat auf 538.827,00 Euro oder - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus b. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Euro der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Ver- - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus letzung begründen soll, schriftlich gemacht worden ist. Finanzierungstätigkeit auf 1.081.580,00 Euro Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Finanzierungstätigkeit auf -1.081.580,00 Euro Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn - Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die C M im Haushaltsjahr auf -139.193,00 Euro Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Y K festgesetzt. und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist
10. Mai 2021 Amtsberger Anzeiger 5 Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Gelenauer Straße - Südwest“ nach § 2 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner öffentlichen Sit- Die Wasserversorgung der Bevölkerung soll abgesichert werden. Im zung am 26.April 2021 mit Beschluss Nr. 01/04/2021 die Ergänzung und Plangebiet befinden sich derzeit zwei Hochbehälter nebst Leitungsanla- Konkretisierung seines Beschlusses Nr. 03/11/2020 vom 23. November gen. Im Interesse der Versorgungssicherheit ist die Errichtung eines neu- 2020 über die Aufstellung des Bebauungsplans „Gelenauer Straße – en Hochbehälters geplant. Die Größe dieser im öffentlichen Interesse Südwest“ gefasst. stehenden baulichen Anlage lässt keine wesentlichen Konflikte mit dem genannten Hauptzweck erwarten. Im Zuge der weiteren Planung soll der Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Standort des neuen Hochbehälters festgesetzt und über eine mögliche Aufgabe/einen möglichen Rückbau der bestehenden Hochbehälter ent- 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebiets schieden werden. Die Standorte der beiden bestehenden Hochbehälter nebst Leitungsanlagen und der potenzielle Standort für den neuen Die Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebiets bleiben unverändert. Hochbehälter sind in dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan markiert. Maßgeblich ist der als Anlage 1 beigefügte Übersichtsplan, der den Geltungsbereich in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Gemein- Ferner soll mit dem Bebauungsplan Belangen des Natur- und Land- derates Nr. 03/11/2020 vom 23. November 2020 abgrenzt. schaftsschutzes Rechnung getragen werden. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Im Plangebiet befinden sich Hecken/Baumreihen und im untergeordne- ten Umfang Wald im Sinne des SächsWaldG. Die Vegetation ergänzt die Auch im Hinblick auf die Ausgangslage, Planungsanlass und Planungs- landwirtschaftliche Nutzung, trägt zum Reiz der bestehenden Kultur- erfordernis wird auf die Unterlagen zum Beschluss des Gemeinderates landschaft bei und bietet Lebensraum für Tiere. Die Vegetation soll, aus- Nr. 03/11/2020 vom 23. November 2020 verwiesen. gehend von den Grenzen ihres Bestandes, erhalten und geschützt wer- den. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Im Plangebiet befindet sich zudem das großflächige Entstehungs- und Ziel des Bebauungsplanes ist – nach wie vor – der Erhalt der ländlich ge- Quellgebiet eines Dorfbachs. Bauliche Eingriffe in das Entstehungs- und prägten Umgebung, die Ergreifung naturschützender Maßnahmen, die Quellgebiet in Form von Flächenversiegelung oder Eingriffen in unterirdi- Sicherung der Wasserversorgung, der Erhalt der Sichtbeziehung zwi- sche wasserführende Schichten können auf die Wasserführung des schen Dittersdorfer Höhe und Fichtelberg sowie die Gewährleistung ei- Dorfbachs Einfluss nehmen und zu einer Beeinträchtigung des Wasser- nes hohen Schutzniveaus für die angrenzenden zukünftigen Wohnbau- haushalts führen. Derartige Beeinträchtigungen sollen vermieden wer- flächen durch die Freihaltung der Umgebung von immissionsträchtigen den, wobei der grundsätzliche Ausschluss von Bebauung geeignet ist, Anlagen. diesem Ziel Rechnung zu tragen. Ausgehend von diesem Ziel wird die Begründung des Beschlusses Nr. Der grundsätzliche Ausschluss von Bebauung soll auch dem Schutz des 03/11/2020 wie folgt konkretisiert und ergänzt: Flächennaturdenkmals „Orchideenwiese oberhalb Wasserhaus Gele- nau“ dienen. Dieses grenzt süd-östlich unmittelbar an das Plangebiet Im Grundsatz soll der gesamte im Plangebiet liegende Bereich auch an. Die Versorgung dieses Flächennaturdenkmals mit Wasser kann künftig von Bebauung freigehalten werden. Das Orts- und Landschafts- durch eine Störung der grundwasserführenden Schichten oder durch bild soll in seinem Bestand geschützt und allenfalls behutsam fortent- Eingriffe in den durch das FND verlaufenden oberirdischen Wasserlauf wickelt werden. beeinträchtigt werden. Bauliche Eingriffe in Form von Flächenversiege- lung, Eingriffe in den Wasserlauf oder in unterirdische wasserführende Es handelt sich um Außenbereich, der im Flächennutzungsplan als Flä- Schichten sollen daher vermieden werden. che für Landwirtschaft dargestellt wird. Diese Nutzung soll planerisch gesichert werden und sich gegen andere konkurrierende Nutzungen, die Die Lage der Hecken/Baumreihen, der Waldflächen, des Entstehungs- im Außenbereich ebenfalls (privilegiert) zulässig sind, durchsetzen. und Quellgebietes, des Flächennaturdenkmals und der in dessen räum- licher Nähe befindlichen Gewässer sind in dem als Anlage 3 beigefüg- Der Ausschluss von Bebauung soll auch die landwirtschaftliche Nut- ten Lageplan markiert. zung betreffen. Im Plangebiet befinden sich, abgesehen von zwei Hoch- behältern, die der Wasserversorgung dienen, derzeit keine baulichen Schließlich soll in dem Bebauungsplan Festsetzungen über Wege Anlagen. Auch sind aktuell keine Absichten über eine künftige Bebau- aufgenommen werden. Der Bebauungsplan soll mit dem im Bestands- ung mit der Landwirtschaft dienenden Anlagen bekannt. Die Errichtung verzeichnis eingetragenen „Eisenweg“ einen bereits vorhandenen solcher Anlagen würde dem ebenfalls verfolgten Ziel, den Blick in die Feld- und Waldweg absichern. Dieser Weg quert den nördlichen Teil des freie Landschaft zu sichern und die Sichtbeziehung zwischen Ditters- Plangebiets von Ost nach West; sein Ausbauzustand soll verbessert dorfer Höhe und Fichtelberg freizuhalten, potenziell in Konflikt treten. werden. Hinzu kommt, dass landwirtschaftliche Anlagen häufig mit Immissionen, insbesondere olfaktorischer Natur, verbunden sind, was Konflikte mit Ferner sollen geeignete Festsetzungen für einen Weg getroffen werden, der Wohnbebauung in Weißbach provozieren könnte. der bislang als öffentlicher Feldweg gewidmet war. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. November 2020 auf den Antrag einer Flächen- Andererseits kommt die Errichtung baulicher Anlagen noch am ehesten eigentümerin mit Beschluss Nr. 06/11/2020 entschieden, den betreffen- für landwirtschaftliche Zwecke in Betracht, namentlich, wenn diese im- den Weg einzuziehen. Bislang ist der Weg als öffentlicher Feldweg im missionsarm betrieben werden können, die Sichtbeziehung zwischen Bestandsverzeichnis eingetragen. Mit der Einziehung würde der Weg Dittersdorfer Höhe und Fichtelberg nicht beeinträchtigen und sich in die seinen Status als öffentlicher Weg im Sinne des Sächsischen Straßen- ländlich geprägten Umgebung einfügen. Zu denken ist vorrangig an klei- gesetzes verlieren. Der Weg soll von den Anliegern aber weiter genutzt nere Anlagen wie Gewächshäuser, Gerätehäuser und andere sich in die werden können, weshalb eine Festsetzung als private Verkehrsfläche Landschaft einfügende landwirtschaftliche Bauten. oder als mit Geh- und Fahrrechten zu belastende Fläche in Betracht kommt. C M Neben dem somit skizzierten Hauptzweck treten die weiteren, in der Be- Y K gründung des Beschlusses Nr. 03/11/2020 bereits genannten Neben- Ferner soll der Bebauungsplan die Wiedererrichtung eines historischen zwecke: Weges vorbereiten, der vormals im südlichen bzw. süd-östlichen Be-
6 Amtsberger Anzeiger 10. Mai 2021 Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen reich des Plangebiets vorhanden war, durch landwirtschaftliche Nut- zung aber beseitigt wurde. Der Weg kann als öffentliche oder private Verkehrsfläche oder als mit Geh- und Fahrrechten zu belastende Fläche festgesetzt werden. 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Aufbauend auf den in Abschnitt 3 genannten Zielen sollen Festsetzun- gen • von Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind und ihre Nut- zung, • von Flächen für die Landwirtschaft, • von Verkehrsflächen, ggf. Verkehrsflächen von besonderer Zweck- bestimmung, ggf. mit Geh- und Fahrrechten zu belastende Flächen, • von Versorgungsflächen einschließlich der Flächen für Anlagen der Wasserversorgung, • die Führung von oberirdischen oder unterirdischen Versorgungsan- lagen und -leitungen, • von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Boden, Natur und Landschaft, • zu von Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, • Wasserflächen, • Flächen für Wald, getroffen werden. Weitere erforderliche Planinhalte sind im Rahmen des Planverfahrens zu ermitteln. Von der in der Begründung des Beschlusses Nr. 03/11/2020 genannten Absicht, ein Sondergebiet für landwirtschaftliche Zwecke festzusetzen, nimmt die Gemeinde bis auf weiteres Abstand. Etwaigen, derzeit nicht bekannten Interessen an der Errichtung bauli- cher Anlagen für landwirtschaftliche Zwecke kann ausgehend von den in Abschnitt 3. (oben) genannten Zielen durch eine Ausnahmeregelung gemäß § 31 Abs. 1 BauGB und/oder durch Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB Rechnung getragen werden. Während des Planungsverfahrens ist zu ermitteln, in welcher Weise die verschiedenen Ziele der Planung unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Landwirte und Flächeninhaber aufeinander abgestimmt und in Einklang gebracht werden können. Als wesentliche Auswirkung der Planung ist zu erwarten, dass die allge- meinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse der anschließenden Plangebiete, die Belange der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, die Belange des Umweltschutzes (insbesondere der umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesund- heit sowie die Bevölkerung insgesamt) sowie die Belange der Landwirt- schaft berücksichtigt werden. Die konkreten Festsetzungen des Bebauungsplans „Gelenauer Straße Südwest“ sind im weiteren Verfahren durch die Erstellung und Konkreti- sierung der Pläne und Texte in Abstimmung mit allen Beteiligten zu ent- wickeln. 5. Verfahren, weiteres Vorgehen Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen im Regelverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und an dem Aufstellungsverfahren beteiligt werden. Anlagen: Anlage 1 - Übersichtsplan Geltungsbereich Anlage 2 - Lageplan Hochbehälter und Zuleitung C M Anlage 3 - Entstehungs- und Quellgebiet Dorfbach, Hecken/Baumrei- Y K hen, Wald, FND, Gewässer
10. Mai 2021 Amtsberger Anzeiger 7 Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen Satzung der Gemeinde Amtsberg über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Gelenauer Straße Südwest" Präambel Die Gemeinde Amtsberg erlässt auf Grundlage der §§ 14, 16, 17, 214 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, in Verbindung mit § 4 Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Ge- setzes vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 425), nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat vom 23. November 2020 und vom 26. April 2021 folgende Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Gelenauer Straße Südwest“: § 1 Zu sichernde Planung Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner Sitzung am 23. November 2020 mit Beschluss Nr. 04/11/2020 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. In seiner Sit- zung am 26. April 2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hierzu mit Beschluss Nr. 02/04/2021 einen Ergänzungsbeschluss ge- fasst. Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung so- wie der geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Geltungsbereichs. Dies soll für den Bereich des zu erstellenden Bebauungsplanes „Gele- nauer Straße Südwest“ insbesondere durch folgende Planungsziele und Regelungsinstrumente gewährleistet werden: • von Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind und ihre Nut- zung, Amtsberg, den 27. April 2021 • von Flächen für die Landwirtschaft, • von Verkehrsflächen, ggf. Verkehrsflächen von besonderer Zweck- bestimmung, ggf. mit Geh- und Fahrrechten zu belastende Flächen, • von Versorgungsflächen einschließlich der Flächen für Anlagen der Wasserversorgung, • die Führung von oberirdischen oder unterirdischen Versorgungsan- Krause lagen und -leitungen, Bürgermeister • von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Boden, Natur und Landschaft, Hinweise • zu von Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Die in dem Beschluss bezeichnete Anlage 1, die den Geltungsbereich • Wasserflächen, des aufzustellenden Bebauungsplans zeichnerisch darstellt, wird ge- • Flächen für Wald. mäß § 8 der Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) vom 17. Dezember 2015 i. V. m. § 4 der Bekanntmachungssatzung der Ge- § 2 Geltungsbereich meinde Amtsberg vom 19. Februar 2018 im Wege der Ersatzbekannt- machung öffentlich bekannt gemacht. (1) Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst folgende Flur- stücke: Der Übersichtsplan wird im Rathaus der Gemeinde Amtsberg, Poststra- ße 30, 09439 Amtsberg zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann Flurstücke 179/3, 182/a, 186, 189, 197, 198, 199, 200, 204, 205, 208, während der üblichen Dienstzeiten, mindestens aber 20 Stunden wö- 209/1, 209/2, 209/3, 209/4, 216, 217, 225, 226, 227, 228, 231, 231/b, chentlich, für die Dauer von mindestens 2 Wochen niedergelegt. 236, 238, 246, 248, 257, 263, 265, 280, 282, 285, 286/1, 323/1, 325, 681, 682/a und Teile der Flurstücke 173, 193/1, 682/4 in der Gemarkung Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist im nach- Weißbach. folgend abgedruckten Übersichtsplan nur nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs in (2) Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches dieser der Anlage zum Beschluss im Maßstab 1:8000. Satzung ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan im Maßstab 1:8.000 durch schwarz gestrichelte Linie dargestellt. Maßgeblich ist der innere Rand der Linie. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. § 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre (1) Im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung dürfen www.amtsberg.eu C M Y K a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden,
8 Amtsberger Anzeiger 10. Mai 2021 Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen b. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Ausgefertigt am: 27. April 2021 Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, Krause kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen wer- Bürgermeister den. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmi- gungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. Hinweise (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre bau- Die in § 2 bezeichnete Anlage zur Satzung, die den Geltungsbereich der rechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemein- Veränderungssperre zeichnerisch darstellt, wird gemäß § 8 der Kommu- de nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und nalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) vom 17. Dezember 2015 mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre i. V. m. § 4 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Amtsberg vom hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und 19. Februar 2018 hiermit im Wege der Ersatzbekanntmachung öffentlich die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der bekannt gemacht. Veränderungssperre nicht berührt. Die Satzung über die Veränderungssperre einschließlich der in § 2 be- § 4 Inkrafttreten der Veränderungssperre zeichneten Anlage zur Satzung wird im Rathaus Amtsberg, Poststraße 30, 09439 Amtsberg zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann wäh- Die Veränderungssperre wird gemäß § 214 Abs. 4 BauGB im ergänzen- rend der üblichen Dienstzeiten bereit gehalten. Über den Inhalt der Sat- den Verfahren erneut beschlossen und rückwirkend zum 3. Dezember zung wird dort auf Verlangen Auskunft gegeben. 2020, dem Datum, an dem das Amtsberger Amtsblatt, Ausgabe Nr. 18, erschienen ist, in Kraft gesetzt. Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung ist im nachfolgend ab- gedruckten Übersichtsplan nur nachrichtlich wiedergegeben. Maßge- Ausgefertigt am: 27. April 2021 bend ist die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches in der An- lage zur Satzung im Maßstab 1:8000. Etwaige Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich Krause innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Bürgermeister Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Anlage zu § 2 der Satzung: Lageplan (mit separatem Ausfertigungsver- merk) Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB wird hingewie- sen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung ver- langen, wenn die in § 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögens- nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet- zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht wor- den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Ankündigung eines Grenztermines Katastervermessungsarbeiten am Flurstück: 780/11 in der Gemeinde: Amtsberg Gemarkung: Weißbach Adressat: C M Grundstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte sowie Y K deren Verfügungsberechtigte und Bevollmächtigte für folgende Flur-
10. Mai 2021 Amtsberger Anzeiger 9 Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen stücke der Gemeinde Amtsberg, Gemarkung Weißbach: 778, 780/2, Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit 780/10, 780/11 übertragen (Grenzwiederherstellung) werden. Die Grenzen der oben genannten Flurstücke sollen teilweise durch eine Der Grenztermin findet am Dienstag, dem 25.05.2021 um 8:00 Uhr am Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über das amtliche Ver- Treffpunkt: Weißbach, Am Froschteich (nähe Whs. Froschteich 2) messungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen statt. (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Für den Fall ihres Erscheinens zum Grenztermin werden die Beteiligten Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) bestimmt gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sie kön- werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne nen sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser des Verwaltungsverfahrensgesetzes. muss seinen Personalausweis, Reisepass oder Dienstausweis und eine vom jeweiligen Beteiligten unterschriebene schriftliche Vollmacht vorle- Die oben benannten natürlichen oder juristischen Personen sind Betei- gen. ligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu Im Anschluss an die Anhörung zur Grenzbestimmung soll die Anhörung den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird den Beteiligten zum Verwaltungsverfahren der Abmarkung dieser Flurstücksgrenzen er- der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. folgen, wozu die Beteiligten hiermit ebenfalls eingeladen werden. Ab- Im Anschluss besteht die Gelegenheit, sich im Rahmen von § 16 Abs. 3 markung ist nach § 17 SächsVermKatG das Einbringen von festen, dau- SächsVermKatG zum Grenzverlauf zu äußern. erhaften und örtlich erkennbaren Grenzmarken zur Kennzeichnung des örtlichen Grenzverlaufs. Anlass der Grenzbestimmung ist die beim Öffentlich bestellten Vermes- Flurstücksgrenzen können auch ohne Anwesenheit der Beteiligten oder sungsingenieur, Dipl.-Ing. (FH) Ulf Fiedler, beantragte Katastervermes- eines Bevollmächtigten bestimmt und abgemarkt werden. Die Ergebnis- sung am Flurstück 780/11 se von Grenzbestimmung und Abmarkung werden bei Abwesenheit Antragsteller: Gemeinde Amtsberg schriftlich oder durch Offenlegung bekannt gegeben. Mit der Katastervermessung sollen neue Flurstücksgrenzen erstmalig im gez. Dipl.-Ing. (FH) Ulf Fiedler Liegenschaftskataster festgelegt (Grenzfeststellung) und bestehende Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Bekanntmachung einer Einziehung nach § 3 StraBeVerzVO C M Y K
10 Amtsberger Anzeiger 10. Mai 2021 Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen C M Y K
10. Mai 2021 Amtsberger Anzeiger 11 Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen C M Y K
12 Amtsberger Anzeiger 10. Mai 2021 Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen C M Y K
10. Mai 2021 Amtsberger Anzeiger 13 Historisches Gasthaus zum grünen Tal in Dittersdorf Im Grünen Tal, links an der Straße in Richtung Kemtau, nahe an der tes daran. Als die Stadtbevölkerung mit steigender Tendenz bevorzugte, Zwönitz gelegen, war einst dieses „Restaurant zum Grünen Tal“. Diese die auf dem Land liegenden Ausflugslokale zu besuchen, bot sich auch Hausstelle wird bereits 1699 mit Besitzer genannt. Fast alle an der heu- das Vermieten von Zimmer in der „Sommerfrische“ an. Ein Strandbad an tigen Talstraße vorhandenen Häuser waren Herrschaftslehen (Herren v. der Zwönitz gegenüber, tat hier das Übrige. Einsiedel) Die Inwohner dienten oben auf dem hiesigen Rittergut, oder in der unmittelbar in Nähe liegenden herrschaftlichen Mühle. Erster Nach- Paar hundert Meter Flussabwärts, war es wegen der in die Zwönitz ab- weis über einer Restauration und meist mit in Verbindung gebrachte Ma- geleiteten chemischen Abwässer der Filzfabrik, nicht mehr zu empfeh- terialwarenhandel dokumentiert die Versteigerung des Anwesens 1879. len. 1945 völlig, auch die gegenüberliegende Turnhalle, im Bombenha- Eine oben am Berg befindliche Kegelbahn mit angebauten Nischen, för- gel zerstört. Die Gaststätte wurde in veränderter Bauart wieder aufge- derte das Vereinsleben. Ein folgender Wirt lockte 1901 mit „Garten u. baut. Die letzte Inhaberin des Gasthauses war Ilse Winkler (Dittersdorfer Schaukelbelustigung“ (Lithos Karte) nannten sie auch „die wilde Wirtin“) Weshalb bleibt offen! Nach ihren frü- hen Tod blieb ihr Mann Fritz noch kurze Zeit hier wohnen. (Ausschnitt Der später Gastwirt Karl Kürschner, selbst in mehreren Vereinen aktiv, - aus: Das Grüne Tal in Dittersdorf.) besonders im Gesangverein „Liedertafel“ hatte natürlich auch sein Gu- Roland Sittel C M Y K
14 Amtsberger Anzeiger 10. Mai 2021 Informationen der Gemeindeverwaltung Landratsamt Erzgebirgskreis Vollzug des Tierseuchenrechts hier: Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) zum Schutz vor der Geflügelpest im Risikogebiet (gesamter Erzgebirgskreis) vom 29.03.2021 Das Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Lebensmittelüberwachungs- 3. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 1 Gesetz zur Regelung und Veterinäramt, erlässt folgende des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 3 Abs. 1 Verwal- Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung tungsverfahrensgesetz (VwVfG). 1. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 29.03.2021 4. Zu Ziffer 1: über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel (ausgenom- Gemäß § 13 Geflügelpestverordnung i. V. m. Art. 4 Abs. 5 des Durfüh- men Laufvögel) zum Schutz vor der Geflügelpest im Risikoge- rungsbeschlusses (EU) 2018/1136 der Kommission kann auf Grundlage biet (gesamter Erzgebirgskreis) wird hiermit aufgehoben. regelmäßiger Überprüfung der Maßnahmen gemäß Art. 5 dieser Verord- nung der Anwendungsbereich und die Dauer der Risikominderungs- 2. Dieser Bescheid tritt am Tage seiner Bekanntmachung in Kraft. maßnahmen und verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen ausgeweitet oder eingegrenzt werden. Im Landkreis Erzgebirgskreis wurden keine In- 3. Diese Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung ergeht ko- fektionen mit HPAIV H5 von Wildvögeln oder in Gefangenschaft gehalte- stenfrei. nen Vögeln festgestellt. Die letzten Feststellungen von HPAIV H5 in Sachsen wurden am 08.04.2021 im Landkreis Sächsische Schweiz Gründe Osterzgebirge gemeldet. Seitdem wurden in Sachsen keine weiteren HPAIV H5-Infektionen nachgewiesen. Daher ist die tierseuchenrechtli- I. che Allgemeinverfügung vom 29.03.2021 aufzuheben. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zu Ziffer 3: Zusammenhalt hatte mit Erlass vom 30.12.2020 (AZ: 24-5133/62/9- Die Nichterhebung von Kosten beruht auf § 3 Abs. 1 Nr. 3 SächsVwKG. 2020/54660) die Anordnung der Aufstallung des Geflügels durch die LÜ- Diese Amtshandlung wird im öffentlichen Interesse von Amts wegen VÄ nach § 13 Abs. 1 Geflügelpestschutzverordnung (GeflPestSchV) in vorgenommen. den durch die LÜVÄ risikobewerteten Gebieten ihrer Landkreise bis auf Widerruf verfügt. Am 28.01.2021 und am 24.02.2021 hat das Landestierseuchenbekämp- Rechtsbehelfsbelehrung fungszentrum entschieden, dass auf Grund der epidemiologischen Si- tuation die Anordnung der Aufstallung des Geflügels in ausgewiesenen Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach sächsischen Risikogebieten weiterhin geboten war. Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte als Bundesforschungsinstitut Annaberg-Buchholz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der für Tiergesundheit in seiner „Risikoeinschätzung zum Auftreten von Widerspruch kann auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Land- HPAIV H5 in Deutschland“ vom 25.03.2021 das Risiko für die Einschlep- ratsamtes Erzgebirgskreis schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt pung und Verbreitung von HPAIV H5 in Hausgeflügelbestände durch werden. Wildvögel in Abhängigkeit vom Gebiet als „hoch“ bewertet. Außerdem war von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwi- Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In schen Geflügelhaltungen (Sekundärausbrüche) auszugehen. Daher war diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elek- der Landkreis Erzgebirgskreis als Risikogebiet auszuweisen und die be- tronischen Signatur zu versehen und an die E-Mail-Adresse signa- stehende Aufstallpflicht auf unbestimmte Zeit zu verlängern. tur@kreis-erz.de zu senden. Die Schriftform kann auch durch die absen- Die letzten Geflügelpestfälle in Sachsen wurden am 08.04.2021 im Land- derbestätigte Versendung eines elektronischen Dokuments nach § 5 kreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge gemeldet. Seitdem wurden in Abs. 5 De-Mail-Gesetz an die DE-Mail-Adresse postfach@kreis-erz.de- Sachsen keine weiteren HPAIV H5-Infektionen nachgewiesen. Dennoch mail.de ersetzt werden. bleibt das Risiko einer Einschleppung über Wildvögel bestehen. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: II. Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht ge- 1. Das Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Lebensmittelüberwa- wahrt. Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie chungs- und Veterinäramt ist für diese Verfügung sachlich und ört- verschlüsselte elektronische Dokumente sind auf der Homepage des lich zuständig. Erzgebirgskreises, unter www.erzgebirgskreis.de im Punkt „Kontakt“ zu finden. 2. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus §§ 6 und 24 Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesund- Annaberg-Buchholz, 26.04.2021 heitsgesetz - TierGesG) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTier- Dr. Weinrich GesG). Stellv. Amtstierärztin C www.amtsberg.eu M Y K
10. Mai 2021 Amtsberger Anzeiger 15 Informationen der Gemeindeverwaltung Informationen aus der Kämmerei Was ändert sich durch die Grundsteuerreform? Kurz gemeldet: Die „neue“ Grundsteuer ist erstmalig ab dem Jahr 2025 zu zahlen. Bis dahin müssen alle Grundstücke und Gebäude in Sachsen neu bewertet werden. Dafür benötigt das Finanzamt eine Steuererklä- rung zum jeweiligen Grundstück. Voraussichtlich ab Mitte 2022 kann diese Erklärung vom Eigentümer abgegeben werden. Notwendig ist die Reform, da die Grundsteuer nach veralteten Werten berechnet wird und es dadurch zu ungerechten Grundsteuerzahlungen kommt. Informationen zur Grundsteuerreform 1. Was ist die Grundsteuer und wofür wird sie gezahlt? Mit der Grundsteuer wird der Grundbesitz, also Grundstücke und Ge- bäude einschließlich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, be- steuert. Sie wird von den Eigentümerinnen und Eigentümern gezahlt, die sie über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegen können. Von der Grundsteuer sind also alle Einwohnerinnen und Ein- 4. Was beinhaltet das sächsische Grundsteuermodell? wohner einer Gemeinde direkt oder indirekt betroffen. Ihnen kommt sie Der sächsische Landtag hat Anfang Februar 2021 das sächsische wiederum zugute, denn die Kommunen verwenden die Grundsteuerein- Grundsteuermodell verabschiedet. Dieses weicht vom Grundsteuerge- nahmen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben, zum setz des Bundes dahingehend ab, dass bei den Steuermesszahlen zwi- Beispiel für den Bau und die Unterhaltung von Straßen, Schulen, schen den Grundstücksarten differenziert wird. Schwimmbäder oder Bibliotheken. Bei der Grundsteuer B gelten in Sachsen künftig folgende Steuermess- 2. Warum gab es eine Grundsteuerreform und ab wann wirkt sie? zahlen: Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die bisherige Grund- • 0,36 Promille für unbebaute Grundstücke und Wohngrundstücke lage für die Grund-steuer – die Einheitswerte – für verfassungswidrig er- • 0,72 Promille für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grund- klärt. Daraufhin musste der Gesetzgeber die Bewertung im Rahmen der stücke, das Teileigentum und die sonstigen bebauten Grundstücke Grundsteuerreform neu regeln, um den Gemeinden eine ihrer wichtigs- ten Einnahmequellen dauerhaft zu erhalten. Die Grundsteuer darf noch Für die Grundsteuer A verbleibt es bei der im Grundsteuergesetz gere- bis zum 31. Dezember 2024 auf Basis der Einheitswerte erhoben wer- gelten Steuermesszahl von 0,55 Promille. den. Die auf dem bisherigen Recht basierenden Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide werden kraft Ziel des sächsischen Modells ist es, eine deutliche Steigerung der Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgeho- Grundsteuer bei den Wohn-grundstücken und demgegenüber eine star- ben. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer dann nur noch auf Basis ke Entlastung bei den Geschäftsgrundstücken zu vermeiden. Wohnen neuer Bescheide erhoben. soll durch die Grundsteuerreform nicht stärker belastet werden. Im Er- gebnis soll eine überproportionale Belastung einzelner Grundstücksar- 3. Was passiert bei der Umsetzung der Grundsteuerreform? ten vermieden werden. Die höhere Messzahl für Geschäftsgrundstücke Voraussetzung für den Erlass der neuen Bescheide ist eine neue Haupt- bewirkt dabei nicht, dass sich die Grundsteuerbelastung für die sächsi- feststellung, die zum Stichtag 1. Januar 2022 durchgeführt wird. Dabei sche Wirtschaft flächendeckend erhöht oder sogar verdoppelt. Das ha- werden alle Grundstücke und Gebäude so-wie alle Betriebe der Land- ben die im Rahmen des sächsischen Gesetzgebungsverfahrens durch- und Forstwirtschaft - in Sachsen sind das ca. 2,5 Mio. wirtschaftliche geführten Berechnungen gezeigt. Einheiten - vom Finanzamt neu bewertet. Dafür werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer gebeten, ab Mitte 5. Und wie hoch ist die Grundsteuer ab 2025? 2022 eine Erklärung für ihren Grundbesitz abzugeben. Damit dies mög- Belastbare Aussagen, wie sich die Höhe der ab 2025 zu zahlenden lichst reibungslos gelingt, hat der Gesetzgeber eine elektronische Über- Grundsteuer in jedem Einzelfall ändern wird, sind derzeit nicht möglich. mittlungspflicht für die Steuererklärungen vorgesehen. Die entsprechen- Hierzu müssen die Grundstücke zunächst neu bewertet werden. Grund- den Programme dafür werden derzeit erarbeitet und künftig über ELS- lage dafür sind die Steuererklärungen, nach Aufforderung durch die Fi- TER bereitgestellt. Sie werden die Eigentümerinnen und Eigentümer bei nanzverwaltung abzugeben sind. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Erklärungsabgabe unterstützen. Auf Papier eingehende Erklärungen werden im 2. Quartal 2022 von den Finanzämtern Informationen zur Ab- werden nicht zurückgewiesen, sondern gescannt und digitalisiert. gabe der Steuererklärung erhalten. Bei der Steuererklärung werden künftig deutlich weniger Angaben be- Trotz der Differenzierung der Steuermesszahlen in Sachsen wird sich die nötigt. Von den Eigentümerinnen und Eigentümern sind die Lage und Grundsteuerzahlung einzelner Steuerpflichtiger verändern. Die ange- Bezeichnung des Flurstücks, die Grundstücksgröße, der Bodenricht- strebte Aufkommensneutralität bezieht sich nur auf das gesamte wert (im Internet abrufbar z. B. unter: https://www.boris.sachsen.de/bo- Grundsteueraufkommen in Sachsen bzw. in der jeweiligen Kommune. denrichtwertrecherche-4034.html), die Gebäudeart (z. B. Einfamilien- Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Steuerpflichtigen haus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung, Geschäftsgrundstück lassen sich aufgrund von Wertveränderungen bei den Grundstücken, etc.), die Wohnfläche oder Bruttogrundfläche und das Baujahr anzuge- die innerhalb der letzten 87 Jahre eingetreten sind, nicht vermeiden. ben. Viele weitere erforderliche Berechnungsfaktoren sind im Gesetz D. h. es wird Grundstücke geben für die ab 2025 mehr Grundsteuer fest-gelegt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen den neuen als bisher und Grundstücke, für die weniger Grundsteuer als bisher Grundsteuerwert deshalb auch nicht selbst berechnen. Dies übernimmt zu zahlen sein wird. Das ist die unausweichliche Folge der vom Bundes- das jeweilige Finanzamt. verfassungsgericht geforderten Neuregelung und lässt sich – ange- C Das bisherige dreistufige Verfahren und die Unterscheidung von Grund- sichts der aktuellen Ungerechtigkeiten aufgrund der großen Bewer- M Y K steuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundsteuer B tungsunterschiede durch das Abstellen auf veraltete Werte – nicht ver- für das Grundvermögen werden auch künftig beibehalten: meiden.
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