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63. Jahrgang/Nummer 42 Samstag, 17. Oktober 2020 Was jetzt hilft: ◦ Abstand halten ◦ Hände waschen ◦ Maske tragen ◦ Regelmäßig lüften ◦ Kontakte reduzieren ◦ App benutzen ZusammenGegenCorona.de
Seite 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 17. Oktober 2020 NOTDIENSTE Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Zahnärztlicher Notdienst Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen, Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu erfragen unter (07 11) 7 87 77 22. Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen Kinderärztlicher Notdienst Öffnungszeiten: Mo. – Do.: 18 – 22 Uhr, Fr. 16 – 22 Uhr Jetzt täglich ab 19.30 Uhr und am Wochenende von Samstag, 9.00 Uhr, Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr bis Montag, 6.00 Uhr, in der Kinderklinik des Kreiskrankenhauses Notfallpraxis am Krankenhaus Herrenberg, Böblingen, Bunsenstraße 120, ohne telefonische Voranmeldung. Marienstraße 25, 71083 Herrenberg Öffnungszeiten: Fr.: 16 – 22 Uhr, Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr Nachbarschaftshilfe Altdorf Patienten können ohne telef. Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Rita Kröll, Telefon 60 22 25 Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Rufnummer 116117 Diakonie-Sozialstation Schönbuchlichtung Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Online- Telefon (0 70 31) 6 84 74 10 sprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter (0711) 96 58 97 00 oder docdirekt.de IAV-Beratungstelle für hilfebedürftige und Ältere Menschen und ihre Angehörigen Tierärzte und Gesprächskreis für pflegende Angehörige Samstag / Sonntag, 17./18. Oktober 2020 Telefon (0 70 31) 6 84 74 60 Dr. Zolke Gäublickstraße 29, 71139 Ehningen Ambulanter Kinder & Jugendhospizdienst Tel. 07034 / 654265 Landkreis Böblingen (Begleitung von Familien mit schwerst- und sterbenskranken Kindern, Die Notdienstbereitschaft der Tierärzte beginnt am angegebenen Tag Begleitung von Kindern mit schwerstkrankem und sterbendem Elternteil) um 0.00 Uhr und endet 24 Stunden später am folgenden Tag. Einsatzleitung: Telefon (0 70 31) 6 59 64 01 Apotheken Ambulanter Erwachsenenhospizdienst Region Böblingen Freitag, 16. Oktober 2020 Schwerkranke begleiten, Sterbenden nahe sein, Angehörige stützen Apotheke 42 Hospizgruppe Holzgerlingen, Altdorf, Hildrizhausen Poststraße 42, 71032 Böblingen Einsatzleitung: Telefon (0 70 31) 30 49 402 Tel. 07031/204360 Samstag, 17. Oktober 2020 Trauergruppe (Hilfe für Trauernde) Telefon (0 70 31) 6 84 74 60 Flora-Apotheke Hauptstraße 102, 71093 Weil im Schönbuch Betreuungsgruppe für Demenzkranke Tel. 07157/63330 Telefon (0 70 31) 6 84 74 60 Stern-Apotheke Mercedes-Straße 12, 71063 Sindelfingen Informations- und Beratungstelefon für Menschen mit Tel. 07031/878500 einer psychischen Erkrankung, Sonntag, 18. Oktober 2020 deren Angehörige, Freunde und Nachbarn Apotheke an der Schwabstraße Telefon (0 70 31) 66 333 66, Montag bis Freitag von 9 – 17 Uhr Das Gespräch ist anonym, die Mitarbeitenden unterliegen der Schwei- Schwabstraße 21, 71032 Böblingen gepflicht. Tel. 07031/224085 Montag, 19. Oktober 2020 Informations- und Beratungstelefon häusliche Gewalt Paracelsus-Apotheke Telefon (0 70 31) 6 63 13 31 Berliner Straße 28, 71034 Böblingen Tel. 07031/227333 MOBILE-Management von Beruf und Familie Telefon (0 70 31) 6 63 19 28 Dienstag, 20. Oktober 2020 Brunnen-Apotheke Frauen helfen Frauen Stuttgarter Straße 14, 71144 Steinenbronn Telefon (0 70 31) 63 28 08, E-Mai: beratung@frauenhelfenfrauenbb.de Tel. 07157/ 22674 Pinguin-Apotheke Maichingen Thamar – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Berliner Straße 24, 71069 Sindelfingen Stuttgarter Straße 17, 71032 Böblingen Bürozeiten Mo., Di., Do.: 10.00 bis 13.00 Uhr, Mi.: 13.00 bis 16.00 Uhr Tel. 07031/765222 Notrufzeiten: nachts, 20.00 bis 7.00 Uhr, Sa., So., Feiertage durchgehend Mittwoch, 21. Oktober 2020 Telefon (0 70 31) 22 20 66, Telefax (0 70 31) 22 20 63, www.thamar.de Bürgerhaus-Apotheke Maichingen Sindelfinger Straße 31, 71069 Sindelfingen Wasserversorgung Zweckverband Tel. 07031/381113 Ammertal-Schönbuchgruppe Uhland-Apotheke Entstörungsdienst, Telefon (08 00) 8 15 18 15 Gartenstraße 1, 71111 Waldenbuch 24-Stunden-Service (gebührenfrei deutsches Inland) Tel. 07157/3837 Donnerstag, 22. Oktober 2020 Pro Familia Böblingen Anerkannte Beratungsstelle für Schwangeren- und Schwangerschafts- Flugfeld Apotheke konfliktberatung, Partnerschafts- und Sexualberatung, Empfängnisver- Konrad-Zuse-Straße 14, 71034 Böblingen hütung und Kinderwunsch: Pfarrgasse 12, 71032 Böblingen, Tel. 07031/205900 Telefon (0 70 31) 67 80 05, E-Mail: boeblingen@profamilia.de . Die Notdienstbereitschaft der Apotheken beginnt am angegebenen Tag Telefonzeiten: Montag und Donnerstag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr, um 0.00 Uhr und endet 24 Stunden später am folgenden Tag. Dienstag und Mittwoch 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
17. Oktober 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 3 Allgemeinverfügung des Landkreises Böblingen zu privaten Feiern und Veranstaltungen Die Zahl der Neuinfektionen hat in den vergangenen 7 Tagen die kritische Mar- ke überschritten. Laut dem Stand von Freitag, 16. Oktober 2020 lag die Inzi- denz im Landkreis Böblingen bei 49,54. Der Inzidenzwert meint die Zahl der Neuinfektionen der vergangenen 7 Tage, bezogen auf 100.000 Einwohner. Da- mit ist die erste kritische Marke von 35 überschritten. Anlässlich dieser Marke erlässt der Landkreis Böblingen deshalb eine Allgemeinverfügung zu privaten Feiern und Veranstaltungen. Diese sind mit Inkrafttreten der Verfügung in öf- fentlichen Räumen nur noch bis 50 Personen zulässig, in privaten Räumen bis 25 Personen. Die Allgemeinverfügung ist am Tag nach ihrer Bekanntmachung (Mittwoch, 14. Oktober 2020) in Kraft getreten. Die Auslegung, was eine private Veranstaltung ist, ist klar definiert und geregelt. Demnach sind die Teilnehmenden bekannt und die Anzahl begrenzt, sie haben zueinander oder zur veranstaltenden Person eine innerliche Verbundenheit und es besteht eine gemeinsame private Sphäre – so der Begründungstext zur Ver- fügung. Hierzu zählen beispielsweise Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen oder auch Beerdigungen. Dem gegenüber stehen Firmenfeiern, Vereinstreffen oder Wohnungseigentümerversammlungen. Da es sich bei den letzteren um keine privaten Veranstaltungen handelt, sind diese auch nicht von der Verord- nung betroffen. Hier gelten nach wie vor die Regeln der Corona-Verordnung des Landes, in der Fassung vom Montag, den 12. Oktober 2020. Die Zahl der Neuinfektionen ist, in den vergangenen 7 Tagen, von 25 auf 392 gestiegen und ist damit auf dem Niveau von Anfang Mai diesen Jahres. In den vier Kreiskliniken des Klinikverbunds Südwest sind aktuell 16 Patienten statio- när, davon 6 intensiv und davon 4 beatmet. Ab Montag, 19. Oktober 2020 werden die Öffnungszeiten am Testzentrum Her- renberg ausgeweitet. Das Testzentrum ist dann Montag bis Donnerstag von 18 bis 20 Uhr und am Sonntag von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Somit sollten die Test- kapazitäten in den beiden Testzentren in Sindelfingen und Herrenberg aktuell ausreichend sein, um die von der Hotline vergebenen Termine zu bewältigen. Es werden täglich im Durchschnitt rd. 250 Testungen durchgeführt. Daher weiterhin der dringende Appell an die Bevölkerung: Nehmen Sie die Schutzmaßnahmen und Vorsichtsregeln weiterhin ernst. Bleiben Sie gesund!
Seite 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 17. Oktober 2020 Termine der Woche Dienstag, 20. Oktober Leerung der Biotonne Dienstag, 20. Oktober Abfuhr der Wertstofftonne Gesetzes nach § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 lfSG. Der Wider- Öffentliche Bekanntmachungen spruch gegen die Allgemeinverfügung hat somit keine aufschie- bende Wirkung. Begründung der Allgemeinverfügung Allgemeinverfügung des Landratsamtes Böb- Sachverhalt lingen zu privaten Feiern und Veranstaltungen Nach dem Stufenkonzept der Landesregierung („Landeskonzept Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Böblingen zu zum Umgang mit einer zweiten SARS-CoV-2-Infektionswelle“) privaten Feiern und Veranstaltungen wird hiermit durch öf- geht ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfizierten pro fentliche Bekanntmachung des Landkreises Böblingen not- 100.000 Einwohnern das Infektionsgeschehen mit einem star- verkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach ken, ggf. exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen mit zumeist Artikel 5 tritt sie am Mittwoch, den 14. Oktober 2020 in Kraft.“ nicht mehr nachvollziehbaren Infektionsketten einher. Das Landratsamt Böblingen erlässt aufgrund Gefahr im Verzug Im Landkreis Böblingen sind die Fallzahlen so stark angestie- nach § 28 Abs. 1, 3 i.V.m. § 16 Abs. 1, 7 des Infektionsschutzge- gen, dass die Sieben-Tages Inzidenz am 13.10.2020 bereits bei setzes (IfSG), § 1 (6) der Verordnung des Sozialministeriums über 37,8/100.000 Einwohner lag. Es besteht somit nicht mehr nur die Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz Baden-Würt- Gefahr einer Ansteckung durch Personen aus den Risikogebie- temberg (IfSGZustV BW) und § 20 der Rechtsverordnung über in- ten, vielmehr liegt jetzt ein erhöhtes regionales Risiko vor, sich fektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Co- mit dem SARS-CoV-2 Virus zu infizieren. Häufig erfolgte eine ronavirus des Landes Baden-Württemberg (Corona-Verordnung) Infizierung im Landkreis Böblingen im Rahmen von Feiern oder für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen folgende Treffen im Familien- und Freundeskreis. Weiterhin gibt es kleinere Allgemeinverfügung über die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Ausbrüche in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis. Eine Übertra- der Durchführung von privaten Veranstaltungen und Feiern: gung in Innenräumen ist wahrscheinlicher als im Freien. 1. Die Durchführung von privaten Veranstaltungen in öffentlichen, Der Beschluss von Bund und Ländern vom 29.09.2020 hebt her- angemieteten oder sonst zur Verfügung gestellten Räumen, vor, dass bei einem ansteigenden Infektionsgeschehen u.a. Maß- beispielsweise Restaurants, Eventlocations, Vereinsheime nahmen zur Beschränkung für private Veranstaltungen zu erlas- oder Gemeindehäuser ist nur zulässig, wenn an ihnen nicht sen sind. Das Robert-Koch-Institut (RKI) als konzeptionierende mehr als 50 Personen teilnehmen. Bei der Bemessung der Stelle im Sinne des § 4 IfSG empfiehlt als geeignete Gegenmaß- Teilnehmerzahl bleiben Beschäftigte und sonstige Mitwirkende nahmen zuvorderst die Einhaltung geeigneter Hygienemaßnah- außer Betracht. men, Kontaktreduktion und den Schutz besonders vulnerabler Personengruppen (vor allem älterer oder vorerkrankter Personen). 2. Die Durchführung von privaten Veranstaltungen in privaten Räumen ist nur zulässig, wenn an ihnen nicht mehr als 25 Per- Das RKI gibt derzeit als hauptsächlichen Übertragungsweg des sonen teilnehmen. Virus SARS-CoV-2 die Tröpfcheninfektion an. Auch Schmierin- fektionen sind möglich, wenn auch nur eingeschränkt. Die Inku- 3. Ausgenommen von den Regelungen in Ziffer 1 und Ziffer 2 bationszeit des Virus beträgt laut RKI 14 Tage. sind private Veranstaltungen, wenn die teilnehmenden Perso- nen ausschließlich Es ist nach den vorliegenden Erkenntnissen möglich, dass Per- a. in gerader Linie verwandt sind sonen das Virus in sich tragen und bereits ausscheiden (die Per- b. Geschwister und deren Nachkommen sind oder sonen also infektiös sind), noch bevor erste Symptome auftreten. c. dem eigenen Haushalt angehören einschließlich deren Ehe- Folglich gibt es immer wieder Fälle, in welchen die betreffende gatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Part- Person mangels Symptomen keine Kenntnis von ihrer Erkran- nerinnen oder Partner. kung hat. Ein Impfstoff oder die Möglichkeit einer medikamentö- sen Behandlung des Virus SARS-CoV-2 existieren derzeit noch 4. Für die Nichtbefolgung dieser Allgemeinverfügung wird die nicht. Vollstreckung mittels der Anwendung von unmittelbarem Zwang angedroht. Bei einer unkontrollierten Ausbreitung ist in kurzer Zeit mit einer hohen Anzahl behandlungsbedürftiger Personen mit schweren 5. Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 Lan- und kritischen bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufen zu rech- desverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) am Tag nach der nen. Es droht daher die Gefahr, dass die Strukturen der Gesund- Bekanntmachung als bekanntgegeben. Diese Allgemeinver- heitsversorgung durch den gleichzeitigen starken Anstieg an Pa- fügung tritt außer Kraft, sobald die Sieben-Tages Inzidenz tienten mit ähnlichem Behandlungsbedarf überlastet werden. von 35 bezogen auf den Landkreis Böblingen in sieben auf- einanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Der Landkreis Die Erfahrung der letzten Wochen hat gezeigt, dass es häufig Böblingen wird auf den Eintritt dieses Zeitpunktes durch eine auf privaten Veranstaltungen und Familienfeiern immer wieder entsprechende Veröffentlichung unter www.lrabb.de zusätzlich zu zahlreichen Ansteckungen kommt. Da bei vielen die Erkran- hinweisen. kung nur mit milden Symptomen oder gar ohne Symptome ver- läuft und infizierte Personen auch schon bis zu 48 Stunden vor Hinweise: den ersten Symptomen ansteckend sind, sind Veranstaltungen Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6, Abs. 2 IfSG ist die vorsätzliche oder fahr- mit engen Kontakten zu vielen Menschen daher besonders ge- lässige Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung nach § fährdend. Aufgrund der aktuell stark steigenden Infektionszahlen 28 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 IfSG ordnungswidrig und kann mit bedarf es daher bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 35 einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner einer zahlenmäßigen Be- werden. Die sofortige Vollziehung der Tenorziffern 1 bis 3 gilt kraft schränkung von privaten Veranstaltungen.
17. Oktober 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 5 Bei einer privaten Veranstaltung sind die Teilnehmenden in der zu verlangsamen, Infektionsketten zu unterbrechen und die Ge- Regel bekannt und ihre Anzahl ist begrenzt. Hinzu kommt, dass sundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung aufrecht zu die Teilnehmenden zueinander oder zur veranstaltenden Person erhalten. innerlich verbunden sind und ein gegenseitiger Kontakt und eine Die getroffene Allgemeinverfügung ist auch verhältnismäßig. gemeinsame private Sphäre besteht. Ausreichend zur Begrün- Ist danach eine Infektion der Teilnehmer einer Veranstaltung wahr- dung eines solchen Verhältnisses ist weder ein Vertrag (z.B. Ar- scheinlich, so stellt das Verbot der Veranstaltung ein geeignetes beitsverhältnis) noch die Zugehörigkeit zur selben Gruppe (z.B. Mittel dar, um eine Verbreitung der Virusinfizierung und des damit Wohnungseigentümergemeinschaft, Vereinsmitgliedschaft). Fir- möglichen Ausbruchs der Atemwegserkrankung COVID-19 zu menfeiern, Wohnungseigentümerversammlungen oder Verein- verhindern. Durch die Beschränkung der Teilnehmerzahl an priva- streffen sind damit keine privaten Veranstaltungen. Der Begriff ten Veranstaltungen auf 50 Personen in öffentlichen Räumen, in „private Veranstaltung“ ist als Ausnahmereglung eng auszulegen, dafür angemieteten oder sonst zur Verfügung gestellten Räumen sodass unter dem Begriff der privaten Veranstaltung vor allem und auf 25 Personen in privaten Räumen wird die Zahl der mög- Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen (Leichen- lichen Kontaktpersonen und dadurch das Ausbreitungspotential schmaus) zu verstehen sind. des Erregers deutlich limitiert. Die Infektionsketten werden ver- Rechtliche Würdigung Ziffer 1, 2 und 3: langsamt und möglichst unterbrochen. Damit soll sichergestellt Die Landesregierung hat mit Verordnung vom 23. Juni 2020 (in werden, dass nur eine möglichst geringe Anzahl an Menschen der jeweils gültigen Fassung) auf Grund von § 32 i.V.m. §§ 28 infiziert wird oder zu potentiellen Kontaktpersonen einer infizier- bis 31 IfSG infektionsschützende Maßnahmen gegen die Aus- ten Person wird. breitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) angeordnet. Gemäß Mildere gleich geeignete Mittel wie zum Beispiel die Anordnung § 20 Abs. 1 CoronaVO (in der ab 12.10.2020 gültigen Fassung) von geringeren Beschränkungen kommen nicht in Betracht. Ins- können die zuständigen Behörden weitergehende Maßnahmen besondere reichen derzeit, wie das oben dargestellte aktuelle zum Schutz vor Infektionen treffen. Infektionsgeschehen zeigt, die sich aus der CoronaVO ange- Die Allgemeinverfügung beruht auf §§ 28 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 ordneten Pflichten nicht aus, um die Übertragung zu verringern. und Abs. 3, 16 Abs. 7 IfSG i.V.m. § 1 Abs. 6 der Verordnung des Die Beschränkung der Teilnehmerzahl reduziert die Anzahl der Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektions- möglichen Kontakte von vornherein. Die Effektivität milderer schutzgesetz Baden-Württemberg (IfSGZustV BW). Die Allge- Maßnahmen wie dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder meinverfügung wurde durch das Gesundheitsamt des Landrat- dem Anfertigen von Teilnehmerlisten oder der Beschränkung auf samtes Böblingen im Wege der Eilzuständigkeit erlassen. Das negativ getestete Teilnehmende hinge hingegen maßgeblich vom Gesundheitsamt kann bei Gefahr im Verzug die erforderlichen Verhalten der Teilnehmenden ab. Die Teilnehmerzahl auf die zur Maßnahmen selbst anordnen. Auf Grund der dynamischen Aus- Verfügung stehende Fläche zu begrenzen ist ebenfalls nicht ge- breitung des Virus im Landkreis Böblingen ist Eile geboten. Die eignet, denn es ist realitätsfern, dass die Teilnehmenden sich zu Umsetzung durch die jeweils zuständigen Gemeinden und Städ- jeder Zeit gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilen. te kann nicht abgewartet werden. Insbesondere bei privaten Veranstaltungen werden üblicherweise Durch die Zuständigkeit von sechsundzwanzig Ortspolizeibehör- gerade keine festen Sitzplätze vorgesehen. Eine Übertragung von den wäre zudem eine zeitlich gleichlaufende Allgemeinverfügung Mensch zu Mensch, z.B. durch Husten, Niesen, ist wegen des auf Grund der unterschiedlichen Bekanntmachungssatzungen vorherrschenden Übertragungswegs (Tröpfcheninfektion/Aero- nicht möglich, was zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit im sole) auch durch mild erkrankte oder asymptomatisch infizierte Landkreis Böblingen und damit einer effektiven Gefahrenabwehr Personen leicht möglich. zuwiderlaufen würde. Das Gesundheitsamt hat die zuständigen Insbesondere bei Personen, die relevanten Kontakt zu einer be- Ortspolizeibehörden von dieser Allgemeinverfügung zu unterrich- stätigt an COVID-19 erkrankten Person hatten, ist aufgrund der ten. Wird die Allgemeinverfügung nicht innerhalb von zwei Ar- vorliegenden Erkenntnisse anzunehmen, dass diese das Virus in beitstagen nach der Unterrichtung durch die Ortpolizeibehörde sich aufgenommen haben und somit ansteckungsverdächtig im aufgehoben, so gilt sie als von den zuständigen Ortspolizeibe- Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG sind. Darüber hinaus handelt es sich hier hörden als getroffen. um ein relativ leicht übertragbares Virus. Ein direkter Kontakt mit Gemäß § 28 Abs. 1 LVwVfG ist vor Erlass eines belastenden Ver- infizierten Personen ist daher unbedingt zu vermeiden. waltungsaktes grundsätzlich eine Anhörung erforderlich. Nach § Auch ist die Maßnahme nach Abwägung der betroffenen Rechts- 28 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 LVwVG kann von einer Anhörung aber güter angemessen. Die Einschränkungen auf Seiten der Betrof- abgesehen werden, wenn eine sofortige Entscheidung wegen fenen stehen nicht außer Verhältnis zum Zweck der Allgemein- Gefahr im Verzug notwendig erscheint bzw. die Behörde eine All- verfügung, das Infektionsgeschehen einzudämmen und die gemeinverfügung erlassen will. Im Rahmen des pflichtgemäßen Gesundheitsversorgung für die Gesamtbevölkerung aufrecht zu Ermessens wird angesichts der dynamischen Entwicklung im erhalten. Dies insbesondere, weil Veranstaltungen nicht generell Landkreis Böblingen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus verboten werden. Es verbleibt die Möglichkeit, Feierlichkeiten von einer Anhörung abgesehen. mit beschränkter Personenzahl durchzuführen. Die allgemeine Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG kann die zuständige Behörde, Handlungsfreiheit der Teilnehmenden wird zwar beschränkt, dem wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige steht allerdings die hohe Ansteckungsgefahr bis hin zum tödli- oder Ausscheider im Sinne des § 2 Nr. 4 bis 7 IfSG festgestellt chen Verlauf der Krankheit gegenüber. Für die Anforderungen an werden, u. a. Veranstaltungen einer größeren Anzahl von Men- die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckungsgefahr gilt dabei kein schen beschränken, soweit und solange dies zur Verhinderung strikter, alle möglichen Fälle gleichermaßen erfassender Maß- der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Die stab. Vielmehr ist der geltende Grundsatz heranzuziehen, dass Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Der an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anwendungsbereich ist nach den vorliegenden Erkenntnissen Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der eröffnet. Das Virus SARS-CoV2 hat sich im Landkreis Böblingen möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BGH, mittlerweile so ausgebreitet, dass die Sieben-Tages-Inzidenz von Urteil v. 22.03.2012, Az. 3 C 16/11). 35 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner am 13.10.2020 über- Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Er- schritten wurde. reger wegen seiner hohen Übertragbarkeit und der Zahl der Aufgrund der sich dynamisch entwickelnden Lage bei COVID-19 schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe für die öffent- Erkrankungen sieht das Landratsamt Böblingen die Notwen- liche Gesundheit in Deutschland und weltweit ausgeht, sind an digkeit, weitergehende kontaktreduzierende Maßnahmen zur die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung geringere Anforderun- Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen, auch um gen zu stellen. Es sind daher Situationen zu vermeiden, in wel- besonders vulnerable Gruppen zu schützen. Zweck der Allge- chen eine größere Anzahl von Personen auf relativ engem Raum meinverfügung ist es, die Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus aufeinandertrifft und dort verweilt. Eine solche Situation ist bei
Die zuständige Behörde ist verpflichtet, die Gesundheit und das Leben von Personen zu schützen; Seite 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf ergibt sich aus dem auf Leben und körperliche Unversehrtheit Grundrecht 17. Oktober (Art. 2 2020 Abs. 2 Satz 1 GG der gegenwärtigen Situation ist davon auszugehen, dass eine höhere als die erlaubte Teilnehmerz erheblich zu einer weiteren Beschleunigung der Ausbreitung des Virus beitragen würde. Bei einer weiteren Ausbreitung der Infektion ist damit zu rechnen, dass diese nicht mehr kontrollierbar ist und privaten Veranstaltungen zu erwarten. Gerade bei privaten Feier- §§ Gesundheitssystem das 50 ff. PolG. Derdie unmittelbare Versorgung derZwang darf nurPersonen schwer erkrankten angewendet wer- nicht mehr sicherstellen lichkeiten besteht die Gefahr einer Übertragung im besonderen den,Hierbei kann. wennhandelt andere Zwangsmittel es sich nicht zum um sehr hohe Schutzgüter, ZielVorrang denen führen oder un- zu gewähren ist. Insoweit Maße. Denn in diesem Rahmen werden regelmäßig die allgemei- tunlich sind. überwiegt Dies ist vorliegend der Gesundheitsschutz der Fall. der Bevölkerung, Zweck der insbesondere Untersagung der Schutz der potenziell von nen Abstands- und Hygieneregeln nicht konsequent eingehalten. schweren Krankheitsverläufen von Veranstaltungen bedrohten und Personen vor einer Versammlungen Ansteckung ist es, die allgemeine die in der rechtli- Handlungsfreiheit und die Berufsausübungsfreiheit. Dies zeigt die steigende Zahl von Neuinfizierungen, die einen chen Begründung beschriebenen Gefahren der Übertragung von Zusammenhang zwischen größeren privaten Feiern im Famili- SARS-CoV-2 Nach Abwägung allerzuzuvermeiden. VorBelange berücksichtigenden diesem Hintergrund ist die muss ein angeordnete Maßnahme somit geeign en- und Freundeskreis und der steigenden Inzidenz nahelegen. Zwangsmittel angedroht erforderlich und auch angemessen.werden, das zum sofortigen Erfolg führt. Typisch für private Veranstaltungen ist eine bestehende Vertraut- Durch ein anderes Zwangsmittel, z.B. Zwangsgeld, kann nicht heit und Nähe der Teilnehmenden, die sich in Geselligkeit und wirksam Zu Ziffer 4: verhindert werden, die Übertragung von SARS-CoV-2 Herzlichkeit äußert. zu vermeiden Gesetzliche und diefürBevölkerung Grundlagen den Einsatz wirksam zu schützen, von Zwangsmitteln sind da§ die20 Lande waltungsvollstreckungsgesetz Anordnung sofort durchgesetzt (LVwVG) sowie die §§ 49 werden ff. Polizeigesetz muss. Insofern fürist Baden-Württemberg die An- (P Aufgrund dessen sind private Veranstaltungen üblicherweise Grundlage für die Anordnung von unmittelbarem Zwang ist § 49 II PolG i.V.m. §§ 50 ff. PolG. in besonderem Maße durch zwischenmenschliche Interaktion wendung des unmittelbaren Zwanges auch verhältnismäßig. unmittelbare Zwang darf nur angewendet werden, wenn andere Zwangsmittel nicht zum Ziel führen und Kommunikation sowie physischen Kontakt geprägt. Diese Zu Ziffersind. untunlich 5: Dies ist vorliegend der Fall. Zweck der Untersagung von Veranstaltungen engeren Kontakte sind infektionsschutzrechtlich riskant. Hinzu Versammlungen ist es, die in der rechtlichen Begründung beschriebenen Gefahren der Übertragung Die Allgemeinverfügung SARS-CoV-2 des Hintergrund zu vermeiden. Vor diesem Landratsamtes Böblingenangedroht muss ein Zwangsmittel zur Be- werden, das kommt, dass die Verweildauer auf privaten Veranstaltungen ty- grenzung derführt. Teilnehmerzahl sofortigen Erfolg Durch ein anderesbei der Durchführung Zwangsmittel, z.B. Zwangsgeld, vonkannprivaten nicht wirksam verhi pischerweise relativ hoch ist. Von privaten Veranstaltungen geht Veranstaltungen werden, die Übertragungund Feiern wird von SARS-CoV-2 im Internet zu vermeiden gem. und die § 1 der Bevölkerung Ver-zu schütze wirksam daher ein spezifisch hohes Infektionsrisiko aus. Zudem hat sich ordnung die Anordnung dessofort Innenministeriums durchgesetzt werdenzur Durchführung muss. Insofern ist dieder Landkreis- Anwendung des unmittelb in den letzten Tagen die Anzahl der Infizierten deutlich erhöht. Es ordnung Zwanges (DVO auch LKrO) i. V. m. § 2 der Satzung über die Form der verhältnismäßig. kommen täglich neue Infektionen hinzu, sodass die Sieben-Ta- öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Böblingen vom ges-Inzidenz mittlerweile auf über 35 angestiegen ist. Es besteht Zu Ziffer 5: 15.03.1999 bekannt gemacht. somit zum momentanen Zeitpunkt ein erhöhtes Risiko, sich im Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Böblingen zur Begrenzung der Teilnehmerzahl be Die Allgemeinverfügung Durchführung gilt hiernach von privaten Veranstaltungen amwird und Feiern Tage ihrer gem. im Internet Veröffentli- § 1 der Verordnung Landkreis Böblingen mit dem SARS-CoV-2 Virus zu infizieren. chung als bekannt Innenministeriums gemacht. zur Durchführung der Landkreisordnung (DVO LKrO) i. V. m. § 2 der Satzung Bezüglich Veranstaltungen in öffentlichen, angemieteten und die Form der öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Böblingen vom 15.03.1999 bek sonst zur Verfügung gestellten Räumen wird auch nicht der Um- Gemäß §§ 28 Abs. 3 i.V.m.16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und gemacht. satzausfall der mittelbar betroffenen Anbieter der Räumlichkeiten Anfechtungsklage Die gegen Allgemeinverfügung gilt diese hiernach Maßnahme am Tage keine aufschiebende ihrer Veröffentlichung als bekannt gemacht. verkannt. Diesem wirtschaftlichen Schaden steht die Gefahr der Wirkung. Gemäß §§ 28 Abs. 3 i.V.m.16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Verbreitung einer übertragbaren Krankheit, die erfahrungsgemäß Rechtsbehelfsbelehrung Maßnahme keine aufschiebende Wirkung. zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen bis zum Tod der erkrankten Personen führen kann, gegenüber. Aufgrund dieser Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monates nach Be- Rechtsbehelfsbelehrung erheblichen Gefahr müssen daher bei einer Abwägung der wirt- kanntgabe Gegen Widerspruch diese Verfügung bei der kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch bei der schaftliche Schaden und die Berufsausübungsfreiheit zurückste- zuständigen zuständigen Behörde Behörde erhobenerhoben werden. werden. Zuständige Zuständige Behörde ist Behörde ist hen. Für das Gebiet der Stadt / die mit Sitz in Private Räume sind vielfach räumlich begrenzt, die Abstandsre- Gemeinde geln können nicht eingehalten werden. Die Unterscheidung zwi- Aidlingen Gemeindeverwaltung Aidlingen schen Veranstaltungen in öffentlichen Räumen einerseits und pri- Aidlingen vaten Räumen andererseits ist dadurch gerechtfertigt, dass die Altdorf Gemeindeverwaltung Altdorf Altdorf öffentlichen Räume typischerweise größer sind als die privaten Böblingen Stadtverwaltung 7Böblingen Böblingen Bondorf Gemeindeverwaltung Bondorf Bondorf Räume. Dies ist infektionsschutzrechtlich relevant und rechtfer- Deckenpfronn Gemeindeverwaltung Deckenpfronn tigt die weitergehende Beschränkung der Teilnehmenden. Bei Deckenpfronn Veranstaltungen in Privaträumen besteht daher ein weitergehen- Ehningen Gemeindeverwaltung Ehningen des Regelungsbedürfnis. Dies ist nicht zuletzt darin begründet, Ehningen dass eine Organisation (z. B. Ansprechpartner), wie sie bei Veran- Gärtringen Gemeindeverwaltung Gärtringen Gärtringen staltungen in öffentlichen, angemieteten und sonst zur Verfügung Gäufelden Gemeindeverwaltung Gäufelden gestellten Räumen vorliegt, bei Veranstaltungen in Privaträumen Gäufelden regelmäßig nicht gegeben ist. Aus diesem Grund ist die zulässige Grafenau Gemeindeverwaltug Grafenau Grafenau Anzahl der Teilnehmenden in diesem Bereich enger zu fassen als Herrenberg Stadtverwaltung Herrenberg Herrenberg Hildrizhausen Gemeindeverwaltung Hildrizhausen in öffentlichen, angemieteten und sonst zur Verfügung gestellten Hildrizhausen Räumen. Holzgerlingen Stadtverwaltung Holzgerlingen Holzgerlingen Jettingen Gemeindeverwaltung Jettingen Jettingen Die zuständige Behörde ist verpflichtet, die Gesundheit und Leonberg Stadtverwaltung Leonberg Leonberg das Leben von Personen zu schützen; dies ergibt sich aus dem Magstadt Gemeindeverwaltung Magstadt Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. Magstadt 2 Satz 1 GG). In der gegenwärtigen Situation ist davon auszuge- Mötzingen Gemeindeverwaltung Mötzingen Mötzingen hen, dass eine höhere als die erlaubte Teilnehmerzahl erheblich Nufringen Gemeindeverwaltung Nufringen zu einer weiteren Beschleunigung der Ausbreitung des Virus bei- Nufringen tragen würde. Bei einer weiteren Ausbreitung der Infektion ist da- Renningen Stadtverwaltung Renningen Renningen mit zu rechnen, dass diese nicht mehr kontrollierbar ist und das Rutesheim Stadtverwaltung Rutesheim Rutesheim Schönaich Gemeindeverwaltung Schönaich Gesundheitssystem die Versorgung der schwer erkrankten Per- Schönaich sonen nicht mehr sicherstellen kann. Hierbei handelt es sich um Sindelfingen Stadtverwaltung Sindelfingen Sindelfingen sehr hohe Schutzgüter, denen Vorrang zu gewähren ist. Insoweit Steinenbronn Gemeindeverwaltung Steinenbronn überwiegt der Gesundheitsschutz der Bevölkerung, insbesonde- Steinenbronn Waldenbuch Gemeindeverwaltung Waldenbuch re der Schutz der potenziell von schweren Krankheitsverläufen Waldenbuch bedrohten Personen vor einer Ansteckung die allgemeine Hand- Weil der Stadt Stadtverwaltung Weil der Stadt Weil der Stadt lungsfreiheit und die Berufsausübungsfreiheit. Weil im Schönbuch Gemeindeverwaltung Weil im Weil im Schönbuch Schönbuch Nach Abwägung aller zu berücksichtigenden Belange ist die an- Weissach Gemeindeverwaltung Weissach geordnete Maßnahme somit geeignet, Weissach erforderlich und auch angemessen. Zu Ziffer 4: Böblingen, den 13.10.2020 Böblingen, den 13. Oktober 2020 Gesetzliche Grundlagen für den Einsatz von Zwangsmitteln sind Gez. § 20 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) sowie die Gez. Roland Bernhard §§ 49 ff. Polizeigesetz für Baden-Württemberg (PolG). Grundlage Roland Bernhard Landrat für die Anordnung von unmittelbarem Zwang ist § 49 II PolG i.V.m. Landrat
17. Oktober 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 7 zum Abzweig zur Altdorfer Mühle sanieren. Der Feldweg wird in Amtliche Bekanntmachungen diesem Zeitraum nicht befahr- und begehbar sein. Aus diesem Grund bitten wir Sie, falls Sie zum Häckselplatz fahren müssen, über Hildrizhausen den Häckselplatz anzufahren. Gemeinderatssitzung am Da die Sanierung in Betonbauweise erfolgt, bitten wir Sie auch Dienstag, den 20.10.2020 um Verständnis, dass nach Herstellung der Betondecke diese nicht sofort befahren bzw. begangen werden kann, da der Be- ton zunächst abbinden und aushärten muss. Dies kann bis zu Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, 2 Wochen dauern. In diesem Zeitraum muss der Weg ebenfalls am Dienstag, den 20. Oktober 2020, findet um 19.30 Uhr in der gesperrt bleiben. Festhalle, Schulstraße 17, eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, mit folgender Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung T a g e s o r d n u n g: öffentlich: 1. Einwohnerfrageviertelstunde 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Böblingen Stellungnahme der Gemeinde Altdorf 3. Erhebung und Entwicklung von Baulücken in der Gemeinde Altdorf Sachstandsbericht 4. Zusammenlegung des Gutachterausschusses Böblingen mit den Schönbuchgemeinden (GAA BB & SBG) – Abschluss eines Vertrags zu den Vorbereitungsmaßnahmen – Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung – Zustimmung zur Erstreckungssatzung der Stadt Böblingen Sanierung Seeweg – Satzung zur Aufhebung der Gutachterausschussgebühren- Ab voraussichtlich Kalenderwoche 44 (wetterabhängig) bis vo- satzung raussichtlich Anfang Dezember 2020 wird die Firma Morof aus 5. Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beim Bauhof für den Althengstett den Restausbau im Seeweg, von der Baustelle- Lindner Unitrac neinrichtung bis zur Würmstraße sanieren. Der Seeweg wird in diesem Zeitraum nicht befahr- und begehbar sein. Aus diesem 6. Verabschiedung von Gemeindekämmerer Sven Fischer Grund bitten wir Sie, diesen Bereich über die Birkenstraße zu um- sowie Begrüßung seines Nachfolgers Yannik Schneider. fahren bzw. zu umgehen. 7. Sonstiges und Bekanntgaben Vielen Dank für Ihr Verständnis. 7.1 Sitzungsniederschriften Ihre Gemeindeverwaltung 7.2 Bekanntgaben 7.3 Sonstiges und Anfragen Bitte beachten Sie den geänderten Sitzungsort! Um ange- sichts der Corona-Pandemie die Hygiene- und Abstandsregelun- gen einhalten zu können, findet die Gemeinderatsitzung in der Netze BW baut Gasversorgung in Altdorf aus Festhalle statt. Verlegung neuer Gasrohre im Furtweg und der Ringstraße Altdorf. Die Netze BW GmbH baut das Gasnetz in Altdorf aus und verlegt neue Gasrohre im Furtweg. Zusammen mit dem be- Straßensperrung Bachstraße stehenden Gasnetz in der Ringstraße und Nelkenstraße entsteht damit ein Ringschluss. So können zum einen weitere Gebäude Sperrung der Bachstraße zwischen der an das Erdgasnetz angeschlossen werden. Zum anderen wird die Abzweigung Im Gässle und Laienstraße Netzstruktur verbessert. Das dient der Versorgungssicherheit vor Aufgrund von privaten Baumaßnahmen Ort. ist die Bachstraße zwischen der Abzwei- gung Im Gäßle und der Einmündung Lai- Der Tiefbau beginnt am Montag 26.Oktober, und erfolgt konventi- enstraße in der Zeit vom 19. Oktober 2020 bis voraussicht- onell im offenen Graben. Gearbeitet wir in mehreren Bauabschnit- lich 23. Oktober 2020 voll gesperrt. ten. Während der jeweiligen Bauzeiten kann es in den einzelnen Straßenabschnitten zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Eine Umleitung ist ausgeschildert. Anwohner werden rechtzeitig von der ausführenden Tiefbaufirma Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung. per Handzettel informiert. Die Netze BW bittet um Verständnis für Ihre Gemeindeverwaltung die Beeinträchtigungen. Wenn alles planmäßig verläuft, kann die Baumaßnahme Ende Dezember 2020 abgeschlossen werden. Für alle Fragen rund um die Erdgasversorgung stehen die Mit- arbeiter*innen der Netze BW im Kompetenzzentrum Herrenberg Straßen- und Feldwegsanierung unter Telefon: (0 70 32) 1 35 60 oder Sanierung Feldweg zu Kläranlage E-Mail: anschlussservice-swn@netze-bw.de gerne zur Verfü- Ab voraussichtlich Kalenderwoche 43 (wetterabhängig) bis vo- gung. raussichtlich Mitte Dezember 2020 wird die Firma Morof aus Weitere Informationen auch unter: Althengstett den Feldweg zur Kläranlage von der Würmstraße bis www.netze-bw.de/hausanschluss/gas
Seite 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 17. Oktober 2020 Die Corona-Warn-App Dieser Zufalls-Code wird auf beiden Handys gespeichert. Die Corona-Warn-App hilft bei der Eindämmung der Pande- Dabei wird nur gespeichert, mie, indem sie Infektionsketten unterbricht. • dass Sie einer anderen Person begegnet sind, Die App wurde vom Robert-Koch-Institut für die deutsche • welchen Abstand Sie zu diser Person hatten Bundesregierung herausgegeben. Sie hilft mögliche Risikobe- gegnungen mit Corona-positiven Personen ergänzend abzu- • und wie lange die Begegnung gedauert hat. bilden. Damit unterstützt sie die Arbeit der Gesundheitsämter Die App speichert nicht, welche Person Sie getroffen haben und kann auch einen Beitrag zur Steuerung der Testkapazitä- und wo das war. Alle Daten der beteiligten Personen bleiben ten für SARS-CoV-2 leisten. geheim. Nach 14 Tagen werden die Codes von jeder Begeg- Mit der Corona-Warn-App auf Ihrem Handy können Sie sich nung automatisch von den Handys gelöscht. Wenn eine Per- selbst und andere Menschen schützen. Helfen Sie mit: Dann son eine bestätigte Infektion mit dem Corona-Virus hat, dann können mögliche Infektionen mit dem Corona-Virus schnell kann diese Person andere mit Hilfe der App warnen. überprüft werden. Weitere Infektionen werden damit verhin- So funktioniert es: Die infizierte Person gibt ihre Zufalls-Codes dert. Die Benutzung der App ist einfach und sicher. Denn die mit der App frei. Dann prüft die App auf Ihrem Handy, ob Sie Corona-Warn-App speichert keine persönlichen Daten! der infizierten Person in den letzten 14 Tagen begegnet sind. So funktioniert die Corona-Warn-App: Wenn das so war, dann bekommen Sie mit der App nützliche Hinweise. Zum Beispiel: Sollen Sie einen Corona-Test ma- Sie laden die App auf Ihr Handy und andere Personen tun chen oder nicht? Die Daten der infizierten Person und auch das auch. Wenn Sie dann anderen Nuterzinnen und Nutzern Ihre Daten bleiben dabei immer geheim. der App begegnen, tauschen Ihre Handys einen Zufalls-Code aus, also eine geheime Zahlenkombination. Das passiert je- Corona können wir nur gemeinsam bekämpfen. Machen Sie des Mal, wenn Sie anderen Nutzerinnen und Nutzern mit der mit und laden Sie die Corona-Warn-App noch heute auf Ihr App begegnen. Und ohne, dass Sie es bemerken. Handy!
17. Oktober 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 9 Unsere Kläranlage sorgt für die Reinigung unseres Abwassers Feuchttücher und feuchtes Toilettenpapier erschweren die Arbeit und haben in der Toilette nichts verloren Babytücher, Reinigungstücher erfreuen sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit, kommen diese doch ohne zusätzli- ches Wasser aus und zeichnen sich durch eine hohe Reisfes- Für unsere beiden Kindertageseinrichtungen Schneckenburg und Erlachaue suchen wir ab sofort mehrere tigkeit aus. Und gerade in den letzten Wochen ist auf Grund von nicht nachvollziehbaren Hamsterkäufen bei Toilettenpapier der staatlich anerkannte Erzieher/-innen, ein oder andere gezwungen auf Alternativen wie Feuchttücher Kinderpfleger/-innen oder zurückzugreifen. gleichwertig qualifizierte Fachkräfte (m,w,d) Aber gerade diese Feuchttücher können zum Problem werden, in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung. wenn man diese nach der Benutzung in die Toilette wirft. So lö- sen sich Feuchttücher oder feuchtes Klopapier nämlich nicht wie Sie suchen … Toilettenpapier in Verbindung mit Wasser auf, sondern blockieren einen unbefristeten Arbeitsvertrag für eine Tätigkeit in der Krippe (U 3) oder im Kindergartenbereich (Ü 3)? die Kanalisation. Dadurch kommt es oft schon bei den Hausan- ein verantwortungsvolles Arbeitsfeld mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten? schlüssen, welche einen deutlich kleineren Leitungsquerschnitt einen neuen Arbeitsplatz mit guter personeller und räumlicher Ausstattung? haben als die Hauptleitungen, zu Verstopfungen. Diese müssen ein gutes Arbeitsklima in einem aufgeschlossenen Team und eine Vergütung nach TVöD-SuE? dann von den Hauseigentümern, welche für die Unterhaltung einen Arbeitgeber, der Wert auf die regelmäßige Fortbildung des Personals legt und Ihres Hausanschlusses verantwortlich sind, durch Kanalreini- neben der 30 Tarifurlaubstage bis zu 5 weitere frei wählbare Urlaubstage gewährt? gungsfirmen teuer entfernt werden. Aber selbst wenn diese Ma- …. dann sind Sie bei uns in Altdorf genau richtig! terialien durch die Hausanschlussleitung kommen, verursachen sie weitere Schwierigkeiten. Auf dem Weg zur Kläranlage muss Wir wünschen uns neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die… das Abwasser über Pumpwerke gefördert werden. Dort ver- eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/-in, knoten sich die Tücher mit anderen Feststoffen zu regelrechten Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige pädagogische Qualifikation mitbringen, mit viel Freude, Engagement und Interesse an die pädagogische Arbeit mit unseren Zöpfen und verstopfen das Laufrad der Pumpen, was sogar zu Kindern herangehen, Rückstau im Kanal führen kann. Das Entfernen solcher Stoffe ist gerne team- und projektorientiert arbeiten und nur mit erheblichem Aufwand möglich. Im schlimmsten Fall ge- freundlich, zuverlässig und einsatzbereit sind. hen die Pumpen durch die Feuchttücher kaputt. Ein Austausch Haben wir Ihr Interesse geweckt … dieser kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Kosten, die am Ende alle Verbraucher über die Gebühren zu tragen haben. … dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Neben den Feuchttüchern gehören noch andere Feststoffe nicht Für nähere Auskünfte steht Ihnen Hauptamtsleiterin Karin Grund unter Tel. 07031/7474-20 in die Toilette. gerne zur Verfügung. Ihre Bewerbung senden Sie an das Bürgermeisteramt Altdorf, Kirchplatz 5, 71155 Altdorf, gerne per Email an grund@altdorf-bb.de. Nachfolgend haben wir die größten Problemverursacher für un- sere Kläranlage aufgelistet: Interessante Informationen zu unseren Kinderhäusern finden Sie unter https://www.altdorf- boeblingen.de/de/leben-in-altdorf/kindergaerten/index.php. • Feuchttücher • Wattestäbchen • Tampons / Binden all gelangen•die Wattepads / Hygieneartikel Informationen zum Förderprogramm Woh- Wirkstoffe in den Wasserkreislauf und somit auch irgendwann enschen. Daher sind solche Stoffe über die Schadstoffsammelstellen zu • Speisereste und Fette nungsbau BW 2020/2021 e Toilette ist kein Ersatz für den Hausmüll! • Medikamente Ansprechpartner ist die Wohnraumförderstelle im Landrats- Landen solche Feststoffe über die To- amt Böblingen ilette auf der Kläranlage, kann es sehr leicht zu Störungen im Klärwerk kom- Mit dem Wohnraumförderprogramm „Wohnungsbau BW 2020 / men. Auch sollte jedem bewusst sein, 2021“ unterstützt das Land Baden-Württemberg Menschen, die dass Chemikalien und Medikamente in den eigenen vier Wänden wohnen möchten. Ehepaare, Le- nur bedingt in der Kläranlage heraus- benspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf gefiltert und abgebaut werden können. Im schlimmsten Fall ge- Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerzie- langen die Wirkstoffe in den Wasserkreislauf und somit auch ir- hende mit mindestens einem haushaltszugehörigen Kind oder gendwann wieder beim Menschen. Daher sind solche Stoffe über schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungsbedürfnis- die Schadstoffsammelstellen zu entsorgen. sen müssen die Einkommensgrenze einhalten und das geförder- te Objekt ausschließlich selbst nutzen. Das zu fördernde Objekt Generell gilt, die Toilette ist kein Ersatz für den Hausmüll! muss familiengerecht sein. Keine Förderung erhält, wer bereits über angemessenes Wohneigentum verfügt. Das gilt auch, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller vermögend genug ist, um sich mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Das Land fördert die folgenden Maßnahmen und finanziert die- Anzeigenannahme per E-Mail: se mit einem zinslosen Darlehen: Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, wenn das Vorhaben mindestens die Voraussetzung anzeigen@krzbb.de des Energieeffizienzstandards KfW 55 erfüllt; Änderungs- und Er- weiterungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen, wenn die Anfor- derungen der förderfähigen Einzelmaßnahmen entsprechend der Programmatik der KfW eingehalten werden; Erwerb bestehenden krzbb.de Wohnraums.
Seite 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 17. Oktober 2020 Interessierte können Fragen zur Finanzierung direkt an die durchgeführt. Im Landkreis Böblingen liefern zehn Lieferanten, L-Bank richten, Tel. 0800 150-3030 (Montag bis Freitag von 8.00 z.B. aus Herrenberg, Deckenpfronn, Weil im Schönbuch und dem bis 16.30 Uhr). Daneben kann man über den Finanzierungsrech- Ammertal Streuobst an. Bis November werden so ca. 3.500 kg ner der L-Bank die Förderfähigkeit eines Vorhabens ermitteln. Streuobst aus der Region vermarktet. (https://finanzierungsrechner.l-bank.de/). Kontakt bei der Wohn- raumförderstelle im Landratsamt Böblingen: Der Verein Schwäbisches Streuobstparadies e.V. Tel. (0 70 31) 6 63-15 15 oder Mail an s.mueller@lrabb.de. Die Streuobstwiesen zwischen Alb und Neckar bilden mit rund 26.000 ha eine der größten zusammenhängenden Streuobst- landschaften Europas. Die 1,5 Millionen Obstbäume im Schwä- bischen Streuobstparadies sind zu jeder Jahreszeit ein beson- derer Genuss. Die jahrhundertealte Landschaft Streuobstwiese Alte Streuobstsorten im Lebensmitteleinzel- ist darüber hinaus ein besonderer Kulturschatz und verfügt über handel eine enorme Vielzahl an Brennereien und Mostereien, Lehrpfa- den, Obstfesten, spannende Museen und vielem mehr. Darüber In den sechs Landkreisen des Schwäbischen Streuobstparadie- hinaus prägen Streuobstwiesen unsere Landschaft und sind Le- ses werden seit August in ausgewählten Märkten traditionelle bensraum für über 5.000 Tier- und Pflanzenarten sowie Naherho- Obstsorten von Streuobstwiesen angeboten. Das Obst stammt lungsgebiet für Jung und Alt. aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Streuobstparadieses und kommt auf kurzen Wegen direkt von der Obstwiese zum Ver- Annähernd 300 Akteure aus den Landkreisen Böblingen, Göp- braucher. pingen, Esslingen, Reutlingen, Tübingen und dem Zollernalbkreis haben sich im Verein Schwäbisches Streuobstparadies e.V. zu- Ziel des Projekts „Alte Streuobstsorten im Lebensmitteleinzelhan- sammengeschlossen, mit dem Ziel diesen Schatz zu erhalten del“ ist es, Obst der Streuobstwiesen an die Märkte der Region und zu vermarkten. Die Geschäftsstelle des Vereins befindet sich zu vermitteln und dabei neue Absatzwege zu erschließen. Durch in Bad Urach. das Projekt möchte der Verein Schwäbisches Streuobstparadies einen Teil dazu beitragen, die Kulturlandschaft mit ihrer heraus- Kontakt: ragenden ökologischen Bedeutung zu erhalten. Durch eine faire Schwäbisches Streuobstparadies e.V., Preisgestaltung werden Anreize zur Pflege der Landschaft und Bismarckstraße 21, 72574 Bad Urach, Erhaltung der Streuobstwiesen geschaffen. Die Bewirtschafter E-Mail: kontakt@streuobstparadies.de erhalten 80 Cent bzw. 1 Euro pro Kilo, wenn sie beim Schwäbi- schen Streuobstparadies e.V. Mitglied sind. Das Projekt lebt durch das Engagement vieler beteiligter Akteure. 38 Bewirtschafter pflücken die Äpfel und Birnen sorgfältig von den Streuobstbäumen, vier Annahmestellen kontrollieren die Arbeitskreis Asyl Qualität und verteilen das Obst auf teilnehmende Märkte. Die Äpfel und Birnen, welche eine hohe Qualität aufweisen müssen, kommen so über kurze Wege direkt von der Obstwiese zum Ver- braucher. In den sechs Landkreisen des Schwäbischen Streuobstparadie- ses sind dieses Jahr 15 Supermärkte beteiligt, welche dadurch ihr Angebot im Punkt Regionalität erweitern. In folgenden Märkten wird das Streuobst angeboten: Einladung zum Arbeitskreistreffen im Bürger- • EDEKA Hacker in Weil im Schönbuch, Waldenbuch, Altdorf haus und Grafenau-Döffingen Auch in schwierigen Zeiten wollen wir unser Engagement weiter- • REWE Fritz auf dem Flugfeld in Böblingen/Sindelfingen führen, um unsere Anliegen voran zu bringen. Wir treffen uns im Bürgerhaus, Vereinsraum, 1. OG • EDEKA Möck in Reutlingen-Hohbuch, Reutlingen-Betzgenried und Gomaringen am Mittwoch, den 21. Oktober 2020 um 20.00 Uhr. • EDEKA Koch-Märkte in Rosenfeld, Balingen, Bisingen und Meßstetten Bitte beim Eintreten einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Wie immer sind alle bereits aktiven Personen und interessierte • EDEKA Koch in Schömberg Menschen herzlich willkommen. • EDEKA Gebauer in Geislingen und Filderstadt-Bonlanden Für den AK Asyl Als erster Apfel war Mitte August die frühe Sorte „Jakob Fischer“ in den Märkten. Seit Anfang Oktober finden Verbraucherinnen Sabine Tribull und Verbraucher weitere Sorten wie Goldparmäne, Kardinal Bea oder Finkenwerder Herbstprinz in den Obstregalen. Natürlich nur solange der Vorrat reicht! Ab Mitte Oktober folgen die späten Sorten wie Glockenapfel, Ge- Café der Kulturen am Donnerstag, würzluiken, Brettacher und Boskoop. den 22. Oktober um 18.00 Uhr Auf Grund regionaler Unterschiede werden die Streuobstsorten Nach langer Pause findet unser Begegnungstreff für jung und alt, in einige Märkte etwas später angeboten. Eine Übersicht der teil- Einheimische und Zugezogene wieder statt. nehmenden Märkte und der verfügbaren Sorten finden Sie auf der In der Festhalle, wo wir ausreichend Platz haben, wollen wir ge- meinsam Zeit miteinander verbringen – auch oder sogar trotz der Homepage des Schwäbischen Streuobstparadieses: schwierigen Zeiten. www.streuobstparadies.de Kaffee, Tee und Mineralwasser wird von uns gestellt. Gerne darf Im Landkreis Böblingen werden die Streuobstsorten in den vier jeder etwas zum Essen mitbringen. Filialen von EDEKA Hacker in Grafenau, Weil im Schönbuch, Altdorf und Waldenbuch sowie im REWE Fritz auf dem Flug- Beim Eintreten in die Festhalle muss ein Mund-Nasen-Schutz ge- feld Böblingen/Sindelfingen angeboten. Die Obstannahme und tragen werden. Desinfektionsmittel stehen bereit. Logistik wird durch den Agrarhandel in Herrenberg-Mönchberg Über neue Gesichter freuen wir uns.
17. Oktober 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 11 Unser Angebot: Essen auf Rädern Wir bieten allen Altdorferinnen und Altdorfern ein Essen auf Rädern an und liefern montags bis freitags jeweils eine leckere Mahlzeit frisch auf Ihren Tisch. Bitte bestellen Sie bei den Fahrern oder bis spätestens Sonntagabend, 24.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung unter: Telefon und Anrufbeantworter: 74 74 0 oder Fax: 74 74 10 Bitte geben Sie an, an welchem Tag Sie welches Menü haben wollen. Das Essen wird Ihnen dann täglich frisch in der Zeit zwischen 11.30 Uhr und 13.00 Uhr geliefert. Dauerbesteller können auch mit einem Be- stellschein, der Ihnen jeweils mit den Essen ausgeliefert wird, bestellen. Monatlich erhalten Sie dann eine Rechnung für Ihre bezogenen Essen. Die Preise betragen für 1 Menü 4,80 Euro zuzüglich einer Liefergebühr pro Anlieferung von 1,20 Euro für Mitglieder und 1,50 Euro für Nichtmitglieder des Senioren- und Krankenpflegevereins. Gönnen Sie sich ein leckeres Essen. Genießen Sie ganz ohne Einkaufen oder aufwendige Zubereitung ein vollwertiges, schmackhaftes, frisch gekochtes und gesundes Gericht. Speiseplan 19.10. bis 23.10.2020 Menü 1 Menü 2 Menü 3 – Supersalat Menü 4 – Schonkost/Leichte Kost salzarm, fettarm, ohne Zucker Montag Jägerschnitzel mit Schollenfilet in Zitronen- Chefsalat mit Ei und gek. Makkaroni-Auflauf mit hausgemachten Spätzle Dillsoße mit Schinken, Käse überbacken, und Krautsalat mit Mexikogemüse und Sesambrötchen 8.a.c. Tomatensoße und Ananas a.c.g. Salzkartoffeln a.g. Salatbeilage a.c.g. Dienstag Linsen mit einem Paar Hähnchenbrustfilet mit Salatplatte mit Lachspfann- Pilzragout mit Saiten und Bauernspätzle gebr. Sesam, kuchen Spargelstücken, 7.a.c. Orangensoße, dazu Farmerbrötchen a.d. zwei Flädle und Schupfnudeln und Schonkostgemüse Salatbeilage a.c.g. ( veg.) a.c.g. Mittwoch Fleischküchle mit Vegetarische Kleines paniertes Ital. Nudelgericht mit Speckkartoffeln und Frühlingsrolle in Asia- Schnitzel mit Hackfleischsoße vom frischem Möhrengemüse Soße mit Reis und verschiedenen Salaten Rind, ger. Käse und a.c.g.j.i. Salatbeilage f. und Brötchen a.c.g. Salatbeilage a.c.g.i. Donnerstag Hütten- Cordon-bleu mit Kaiserschmarren mit Ital. Salatplatte mit Tafelspitz vom Rind mit Bratensoße, Teigwaren Mandeln, Rosinen und getrockneten Tomaten, Meerrettichsoße, und Kartoffelsalat a.c.g. Apfelmus ( veg.) a.c.g. Pinienkernen und Petersilienkartoffeln und Ciabatta 7.a. rote Beete a.g. Freitag Sahnegeschnetzeltes mit Drei Gemüsemaultaschen Bunte Salatplatte mit Mailänder Seelachsfilet Brösel- Knöpfle und in Zwiebelschmelze mit Bergkäse und in Tomaten-Basilikum- Salatbeilage a.c.g. Kartoffelsalat Artischocken Soße, Tagliatelle und ( veg.) 1.a.c.g. Körnerbrötchen a.g. Grill- gemüse a.c. AUSWEICHMENÜ TÄGLICH: a) ½ Hähnchen vom Grill mit Brötchen a. b) Pizzaschnitte vegetarisch a.g. Zusatzstoffe: 1 Farbstoff, 2 Konservierungsstoffen, 3 Antioxidationsmittel, 4 Geschmacksverstärker, 5 geschwefelt, 6 geschwärzt, 7 gepökelt, 8 Phosphat, 9 Süßungsmittel. Allergene Stoffe: a Gluten, b Krebstiere, c Eier, d Fisch, e Erdnüsse, f Soja, g Milch-Lactose, h Schalenfrüchte, i Sellerie, j Senf, k Sesam, Schwefeldioxyd, m Lupinen, n Weichtiere Änderungen vorbehalten!
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