AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um

Die Seite wird erstellt Len Preuß
 
WEITER LESEN
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um
43. Jahrgang | 7. Oktober 2020 | N° 41

AMTLICHES
BEKANNTMACHUNGSBLATT
der Gemeinde Beckingen
>>> Amtsblatt • Informationen rund um:

            Rathaus             Tourismus und Kultur           Wirtschaft           Leben in Beckingen

                            Vogesenrinder auf dem Wolferskopf

Beckingen    Düppenweiler   Erbringen   Hargarten   Haustadt    Honzrath    Oppen        Reimsbach       Saarfels

                                        www.beckingen.de
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um
S eite 2                                                                                              A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 1 /2 0 2 0

                                                  Amtliche Bekanntmachungen
                                                         Wichtige Telefonnummern

 Polizei Notruf                               110                            für den Gemeindebezirk Honzrath
 Polizeiinspektion Merzig                                                     Winfried Minninger, Auf Weweln 3                               0 68 32/5 42
 (immer besetzt)                     0 68 61/70 40                           für die Gemeindebezirke Reimsbach und Hargarten
 Wasserschutzpolizei Dillingen  0 68 31/7 69 93 73
 Feuerwehr Notruf                             1 12
                                                                              ■■ energis-Netzgesellschaft mbh
 Notarzt 1 12                                                                Störungsnummer Strom                                    06 81/90 69-26 11
                                                                              Störungsnummer Erdgas                                   06 81/90 69-2610
 DRK-Krankentransportstellen Merzig  0 68 61/7 05-62 95
 Dillingen                             0 68 31/70 21 11                      ■■ DRK-Bereitschaft Beckingen                           0152/04472851
 Losheim 0 68 72/63 63                                                       Bereitschaftsführer Oliver Reiter
 ■■ Gemeindeverwaltung                                                        ■■ Technisches Hilfswerk
                                                                              Ortsbeauftragter Barbian für Beckingen                   01 74/ 3 38 81 34
 Rathaus mit Bauhof und Wasserwerk                       0 68 35/55-0
 Collmann, Bürgermeister, Termine nach telefonischer Vereinbarung            ■■ Arbeiterwohlfahrt
 06835/ 55-101                                                                Fahrbarer Mittagstisch: Auskünfte erteilt                  06835/9598015
 Bauhof, Bereitschaftsdienst                       01 51/17 14 59 65
 Müller, Revierförster                              0 68 87/8939015          ■■ Private ambulante Pflegedienste
 Wehrführer Schneider, In den Rübstückern 6           0 68 35/68 99 7        Heike Marschall, Beckingen                                 0 68 35/500 800
 Stellvertreter Ludwig, Neue Welt 35                  0 68 35/6 83 41        Elke & Jessica Müllenbach Düppenweiler                         0 68 32/366
 Löschbezirksführer                                                           ■■ Caritas-Sozialstation Hochwald
 Beckingen: Dittert, Haustadter-Tal Str. 99            0 68 35/ 7 67 1
                                                                              für Beckingen                  Tel. 0 68 72/50 45 62, Fax 0 68 72/50 45 86
 Düppenweiler: Alles, Im Junkerath 23                  06832/801121
 Erbringen: Folz, Auf der Heide 1                     0 68 32/8 03 79        ■■ Ambulante Hospiz- und Palliativberatungszentren
 Hargarten: Wagner, Im Weidentälchen 18                 0 68 32/18 84        ■■ Caritas Saar Hochwald
 Haustadt: Diwersy, Lindenstraße 17                  0 68 35/60 24 00        Bergstraße 40               Tel.: 0 68 35/60 79 50, Fax: 0 68 35/60 79 540
 Honzrath: Opsölder, Im Hirtengarten 16             0 68 35/9232072
 Oppen: Schmidt, Sonnenhügel 12                      0 68 32/92 13 69        ■■ Christliche Bürgerhilfe e.V.
 Reimsbach: Hoffmann, Am Hahn 15                     0 68 32/92 10 59        Beckingen - Kleiderkammer                                    0 68 35/23 38
 Saarfels: Gottfrydziak, Nelkenweg 2                  0 68 35/6 76 40
                                                                              ■■ HELP Kinder- und Erwachsenenbetreuung
 ■■ Wasserwerk Beckingen                                                      Zuhause GmbH                                       Mobil: 01 60/7 42 26 46
 u. Bereitschaftsdienst Pumpwerk Hargarten                   0 68 32/4 29
                                                                              ■■ Hilfe für Frauen in Notsituationen Frauenhaus Saarlouis
 ■■ Naturwacht Saarland, Frank Grütz, Alte Wäscherei                          Aufnahme Tag und Nacht möglich.
 Sprechstunde nach tel. Vereinbarung                   Tel. 0174/9503521     Anonyme und kostenlose Beratung                              0 68 31/22 00
 Naturschutzbeauftragte                                                       Kreis-Senioren-Telefon (Do 14 - 17 Uhr):                   0 68 61/7 88 86
 Stefan Schneider, Anemonenstraße 27                     0160/97405391
 für die Gemeindebezirke Beckingen und Saarfels                               ■■ Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
 Karl-Rudi Reiter, Hauptstraße 59                           0 68 32/70 29    www.hilfetelefon.de                                     Tel.: 08000116016
 für den Gemeindebezirk Düppenweiler                                          ■■ Familienzentrum Beckingen
 Norbert Müllenbach, Piesbacher Straße 51                0176/22302243       Haustadter-Tal-Str. 137                              Tel.: 06835/608 44 44
 für den Gemeindebezirk Düppenweiler
 Leo Roth, Im Dompen 7                                      0 68 32/71 09
 für den Gemeindebezirk Erbringen                                              ■■ Giftnotrufzentrale des Saarlandes
 Lutwin Klein, Auf Löw 45                                   0 68 35/47 15
 für den Gemeindebezirk Haustadt                                               Universitätskliniken 3-7, 66424 Homburg            Tel.: 0 68 41 / 1 92 40
 Dieter Wächter, Im Hirtengarten 13                         0 68 35/ 44 06

                                                                     Ärztedienst

 ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                            Die. 13.10.       Engel-Apotheke, Talstr.128,
                                                                                                Beckingen, Tel.: 06835/2435
 Bereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland
 am Marienhaus Klinikum Saarlouis-Dillingen, Standort Dillingen,              Mitt. 14.10.      Brunnen-Apotheke, Odilienplatz 7,
 Werkstr. 3                                                                                     Dillingen,
                                                                                                Tel.: 06831/703936
 Bitte melden Sie sich vor ihrem Besuch telefonisch an: Tel.: 01805/663006.
 Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxis:
 - Am Wochenende von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr                   ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst
 - An jedem Feiertag von 08.00 Uhr bis um 08.00 Uhr des Folgetages.
 - Außerdem an Rosenmontag, Heiligabend und Silvester                         ■■ (inkl. Kinderärzte/ Augenärzte/ HNO-Ärzte)
 Notwendige Hausbesuche werden von eigens dazu eingeteilten Ärzten aus        Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Verei-
 der Bereitschaftsdienstpraxis heraus durchgeführt.                           nigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117.
                                                                              Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet:
 ■■ Zahnärzte                                                                 Von Samstag 08.00 Uhr, bis Montag, 08.00 Uhr, an Feiertagen (inkl- Heilig-
 Sa. 10.10.und So. 11.10.                                                     abend/ Silvester), an Rosenmontag sowie an Brückentagen
 Fr. Dr. Wind, Merzig, Tel.:0170/3673806 u 06861/5685                         Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Merzig
                                                                              In den SHG Kliniken
 ■■ Apotheken                                                                 Trierer Straße 148, 66663 Merzig
                                                                              Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Dillingen
 Do. 08.10.       Tal-Apotheke, Honzrather Str.69,                            Im ehemaligen Krankenhaus Dillingen
                  Beckingen-Honzrath, Tel.: 06835/93351                       Werkstr. 3, 66763 Dillingen
 Fr. 09.10.       Saartal-Apotheke, Poststr.64,                               Kinderärztliche Bereitschaftsdienstpraxis
                  Rehlingen, Tel.: 06835/3642
                                                                              Im Marienhaus Klinikum Saarlouis
 Sa. 10.10.       Andreas-Apotheke, Reimsbacher Str.40-42,
                  Beckingen-Reimsbach, Tel.: 06832/91181                      Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis
 So. 11.10.       Berg- und Hüttenapotheke, Stummstr. 57,
                  Dillingen, Tel.: 06831/707004                               ■■ Tierärzte
 Mo. 12.10.       Pachtener Apotheke, Nachtsheimstr.3,                        Sa. 10.10. und So. 11.10.
                  Dillingen, Tel.: 06831/73309                                Tierärztin Hilgers, Beckingen, Tel.:06835/6089444
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 4 1 / 2 0 2 0                                                                      Seite 3

 ■■ Öffnungszeiten                                                    ■■ Öffnungszeiten der Grüngutsammelstelle
    der Gemeindeverwaltung Beckingen                                     beim Bauhof der Gemeinde Beckingen
 vormittags:                                                          Die Grüngutsammelstelle beim Gemeindebauhof ist zu
 montags - donnerstags          08.30 Uhr - 12.00 Uhr                 folgenden Zeiten geöffnet:
 freitags                       08.00 Uhr - 12.30 Uhr                 Dienstags von 08.00 – 15.00 Uhr
 nachmittags:                                                         Samstags von 09.00 – 16.00 Uhr
 montags und donnerstags        13.30 Uhr - 15.15 Uhr
 dienstags                      13.30 Uhr - 18.00 Uhr
 Spätsprechstunde des Bürgermeisters                                  ■■ Forstdienststelle Gemeinde Beckingen
 dienstags von                  17.00 - 18.00 Uhr                     Tel.: 06887/8939015,
 Termine nach tel. Vereinbarung, Tel. 06835/55101                     Fax: 06835/55-500
                                                                      E-mail: Forst@beckingen.de
                                                                      Sprechstunden: Dienstags telefonisch von 14.00 - 18.00 Uhr,
                                                                      Tel.: 0171/7793812
 ■■ Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes                              Brennholzbestellungen/-nachfragen können ausschließlich
 Der Bereitschaftsdienst des Gemeindewasserwerkes ist nach            während dieser Sprechzeiten entgegengenommen werden.
 Dienstschluss und an Wochenenden über die                            Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung
                Telefonnummer 06832/429
 zu erreichen.
 Über diese Telefonnummer kann in dringenden Fällen, z.B.            ■■ Öffentliche Ausschreibung
 Rohrbruch, direkt mit dem Diensthabenden gesprochen                 Die Gemeinde Beckingen hat die folgenden Arbeiten an geeig-
 werden. Während der Arbeitszeit gilt die Telefonnummer              nete Firmen zu vergeben:
 des Pumpwerkes Hargarten, Tel. 06832/429 und des Ge-                Neugestaltung der Flächen „ehemaliges Haus Selzer“ im
 meindewasserwerkes, Rathaus, Tel.: 06835/55-301 und                 Gemeindebezirk Honzrath, Straßen- und Tiefbauarbeiten
 55-351.                                                             Vergabenummer: IV-23/2020
                                                                     ca. 375 cbm Erdaushub
                                                                     ca. 285 qm Pflasterarbeiten
 ■■ Öffnungszeiten Wertstoffhof Rehlingen                            ca. 160 m Randeinfassungen
                                                                     ca. 230 qm Grünflächen
              Der Wertstoffhof in Rehlingen, Gewerbegebiet,          ca. 70 qm Sichtschutzmauer
              Ecke Nordstraße/Zur Schleuse ist wie folgt geöffnet:   Der komplette Veröffentlichungstext und die Angebotsunter-
 Sommerzeit: Montags, mittwochs und freitags von 15.00               lagen können ab sofort unter DTVP, http://www.dtvp.de/Center/
 – 18.00 Uhr                                                         unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen
 Winterzeit: Montags, mittwochs und Freitag von 14.00 -
                                                                     kostenlos heruntergeladen werden.
 17.00 Uhr
                                                                     Eine Bereitstellung in Papierform wird nicht angeboten.
 Informationen: Tel.: 06835/508408
                                                                     Die Angebotseröffnung findet am Dienstag, dem 27.10.2020,
 Alternativ können samstags auch der Wertstoffhof Dillingen,
                                                                     um 14:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Beckingen, Büro-
 Lindenstr.15, in der Zeit von 09.00 - 12.30 Uhr und 13.00
                                                                     gebäude Wasserwerk, Bergstraße 52 (hinter Rathaus), im Be-
 Uhr - 16.00 Uhr oder der Wertstoffhof Losheim, Bahnhofstr.
                                                                     sprechungsraum DG statt.
 39, in der Zeit von 09.00 - 14.00 Uhr angefahren werden.
                                                                     Thomas Collmann, Bürgermeister

  ■■ Verordnung zur Änderung                                              § 12 Zuständige Behörden
     infektionsrechtlicher Verordnungen                                   § 13 Besondere Regelungen bei regionalem Infektions-
                                                                          geschehen
     zur Bekämpfung der Corona-Pandemie                                   § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
     vom 2. Oktober 2020                                             - Artikel 3 Inkrafttreten
  Inhaltsverzeichnis                                                 - Verordnung als Download
  - Artikel 1 Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen         - Bußgeldkatalog
      für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus       Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1
  - Artikel 2 Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pan-              Satz 1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektions-
      demie (VO-CP)                                                  schutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt
      § 1 Grundsatz der Abstandswahrung                              geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020
      § 2 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung                          (BGBl. I S. 1385), aufgrund des § 15 des Gesundheitsdienst-
                                                                     gesetzes vom 19. Mai 1999 (Amtsbl. S. 844), zuletzt geändert
      § 3 Kontaktnachverfolgung
                                                                     durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I
      § 4 Betretungsbeschränkungen
                                                                     S. 674), hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3 und aufgrund des
      § 5 Hygienekonzepte                                            § 7 Absatz 1 des Gesetzes über den Altenpflegehilfeberuf
      § 6 Kontaktbeschränkungen                                      vom 9. Juli 2003 (Amtsbl. S. 2050), zuletzt geändert durch das
      § 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie            Gesetz vom 15. März 2017 (Amtsbl. I S. 476), hinsichtlich Ar-
      Schließung von Einrichtungen                                   tikel 3 § 5 Absatz 3 verordnet die Landesregierung:
      § 8 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung                 Artikel 1
      § 9 Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilita-        Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für
      tionseinrichtungen, Krankenhäuser                              Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus
      § 10 Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaft-            Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rück-
      liche Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen,           reisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 12. Juni 2020
      Ausbildungsgänge sowie Fortbildungen                           (Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.
      § 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten                       September 2020 (Amtsbl. I S. 800B), wird wie folgt geändert:
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um
S eite 4                                                                              A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 1 /2 0 2 0

  1. § 3 wird wie folgt geändert:                                       psychotherapeutenpraxen, Zahnarztpraxen, ambulanten
  a) In Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „zwingend not-              Pflegediensten und den übrigen an der Patientenversor-
  wendig und unaufschiebbar“ gestrichen.                                gung beteiligten ambulanten und stationären Einrich-
  b) In Absatz 2 Nummer 3 werden nach den Wörtern „aufge-               tungen des Gesundheitswesens, soweit nicht die Art der
  halten haben“ die Wörter „oder deren Aufenthalt im Bundes-            Behandlung oder Leistungserbringung entgegensteht,
  gebiet weniger als 24 Stunden andauert“ eingefügt.               5. 5:das Personal in Gaststätten nach dem Saarländischen
  2. § 7 wird wie folgt gefasst:                                        Gaststättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206),
  „§ 7                                                                  zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012
  Inkrafttreten, Außerkrafttreten                                       (Amtsbl. I S. 156), sowie sonstiger Gastronomiebetriebe
  Diese Verordnung tritt am 5. Oktober 2020 in Kraft und am             jeder Art sowie von Hotels, Beherbergungsbetrieben,
  18. Oktober 2020 außer Kraft.“                                        Campingplätzen und bei der sonstigen Zurverfügung-
  Artikel 2                                                             stellung von Unterkünften, sofern nicht arbeitsschutz-
  Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP)                 rechtliche Bestimmungen entgegenstehen oder eine
  §1                                                                    andere gleichwertige Infektionsschutzmaßnahme ge-
  Grundsatz der Abstandswahrung                                         währleistet ist.
  (1) Physisch-soziale Kontakte sollten auf ein absolut nötiges    (3) Die Betreiber oder sonst Verantwortlichen der in Absatz
  Minimum beschränkt werden. Der Personenkreis, zu dem             2 genannten Einrichtungen haben die Einhaltung der Pflicht
  man Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und konstant     zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in ihrem jeweiligen
  zu belassen. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu          Verantwortungsbereich sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht bei
  anderen Personen von eineinhalb Metern einzuhalten.              den Betreibern des öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbah-
  (2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eigenen         nen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge);
  Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer          diese haben auf die Pflicht lediglich hinzuweisen.
  nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in            (4) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen,
  gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren        dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des
  jeweiligen Haushaltsangehörigen (familiärer Bezugskreis).        sechsten Lebensjahres die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-
  (3) Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen       Nasen-Bedeckung einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind.
  Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregelungen um-            §3
  gesetzt, die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhal-    Kontaktnachverfolgung
  tung der Abstandsregel nach Absatz 1 bemessen und für            (1) Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ist verpflich-
  ausreichend Belüftung gesorgt werden.                            tend zu gewährleisten
  Wo die Möglichkeit besteht, sollen die privaten Zusammen-        1. 1:beim Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem
  künfte im Freien abgehalten werden.                                   Saarländischen Gaststättengesetz oder beim Betrieb
  §2                                                                    sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art mit Ausnahme
  Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung                                     der bloßen Abgabe mitnahmefähiger Speisen und Ge-
  (1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit          tränke,
  vulnerablen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen          2. 2:beim Betrieb von Kinos, Theatern, Opern, Konzerthäu-
  werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen.           sern und weiteren kulturellen Veranstaltungen und dem
  (2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen,               dazugehörigen Probenbetrieb,
  haben folgende Personengruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung         3. 3:beim Betrieb von Indoorspielplätzen,
  zu tragen:                                                       4. 4:bei Gottesdiensten und Bestattungen,
  1. 1: Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personen-        5. 5:beim Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im Sport,
       verkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und      6. 6:bei sonstigen Veranstaltungen nach § 6,
       Passagierflugzeuge) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen,          7. 7:bei Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplät-
       Haltestellen und in Wartebereichen alle Fahrgäste und            zen,
       Besucher ab Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie      8. 8:bei Prostitutionsstätten, soweit sie nach dieser Verord-
       das Personal, bei Fähren und Fahrgastschiffen allerdings         nung nicht untersagt sind.
       nur beim Ein- und Ausstieg und insoweit, als der Min-       (2) Die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verantwortlichen
       destabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten         haben geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachver-
       werden kann; die entgegenstehenden gesundheitlichen         folgbarkeit sicherzustellen.
       Gründe sind bei der Nutzung des öffentlichen Personen-      Hierzu gehört die Erfassung je eines Vertreters der anwesen-
       verkehrs nachzuweisen,                                      den Haushalte mit Vor- und Familienname, Wohnort und
  2. 2:während des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, Jahr-        Erreichbarkeit und der Ankunftszeit.
       und Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen und in den          (3) Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen
       zugehörigen Wartebereichen alle Kunden und Besucher         Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesund-
       ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, soweit die Art     heitsämter nach Absatz 4 verwendet werden und sind nach
       der Leistungserbringung nicht entgegensteht, sowie das      Ablauf eines Monats nach Erhebung gemäß der geltenden
       Personal, soweit nicht arbeitsschutzrechtliche Bestim-      Datenschutzgrundverordnung zu löschen.
       mungen entgegenstehen oder eine andere gleichwerti-         (4) Personenbezogene Daten, die auf Grundlage dieser Vor-
       ge Infektionsschutzmaßnahme gewährleistet ist,              schrift erhoben werden, sind durch die die Daten erhebenden
  3. 3:Kunden und das Personal bei Erbringern von Dienst-          Stellen – soweit nicht Gefahr im Verzug vorliegt – ausschließ-
       leistungen unmittelbar am Menschen, bei denen aufgrund      lich aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zu Zwecken
       ihrer Natur der Mindestabstand des § 1 Absatz 1 Satz 3      der Verhinderung der Ausbreitung des Infektionsgeschehens,
       zwangsläufig nicht eingehalten werden kann (körperna-       soweit nicht auf der Grundlage von Bundesrecht eine Her-
       he Dienstleistungen), soweit die Natur der Dienstleistung   ausgabe zulässig ist, auf zu begründenden Antrag den Ge-
       dem nicht entgegensteht,                                    sundheitsämtern herauszugeben. Betroffene sind von dem
  4. 4:Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabili-         Antrag auf Herausgabe zu unterrichten. Ihnen ist vorheriges
       tationseinrichtungen sowie Patienten und Besucher in        rechtliches Gehör zu gewähren. In Fällen einer Herausgabe
       Arzt- und Psychotherapeutenpraxen, Psychologischen          bei Gefahr im Verzug sind die Betroffenen nachträglich un-
       Psychotherapeutenpraxen, Kinder- und Jugendlichen-          verzüglich zu unterrichten.
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 4 1 / 2 0 2 0                                                                     Seite 5

  §4                                                               Veranstaltungen mit mehr als 20 anwesenden Personen sind
  Betretungsbeschränkungen                                         unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde zu
  (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher     melden. Der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen zur
  nach dieser Verordnung nicht untersagten Einrichtungen,          vollständigen Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des § 3 zu
  Anlagen und Betriebe sind verpflichtet, Betretungsbeschrän-      treffen und besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen
  kungen durchzuführen, sodass sichergestellt ist, dass die Zahl   zu beachten. Hiervon ausgenommen sind:
  der Kunden oder Besucher dergestalt begrenzt ist, dass pro       1. 1:Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die dem Betrieb
  5 Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen                  von Einrichtungen, die nicht nach dieser Verordnung
  Gesamtfläche nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des          untersagt sind, zu dienen bestimmt sind; die für den
  Mindestabstandes im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 3 sind vier           Betrieb der jeweiligen Einrichtung geltenden Hygiene-
  Kunden oder Besucher unabhängig von der Gesamtfläche                  vorschriften sind einzuhalten,
  stets zulässig.                                                  2. 2:Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so gestal-
  (2) Diese Regelung gilt nicht für den Betrieb eines Gaststät-         tet sind, dass sie jeweils ausgehend von einer Bezugsper-
  tengewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz                 son nur den familiären Bezugskreis nach § 1 Absatz 2
  und den Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art               umfassen sowie höchstens Angehörige eines weiteren
  oder den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und               Haushalts,
  Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher          3. 3:Zusammenkünfte mit einer im Vorhinein bestimmten
  Unterkünfte.                                                          Gruppe von insgesamt bis zu zehn Personen (soziale
  §5                                                                    Bezugsgruppe).
  Hygienekonzepte                                                  Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz 3
  (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher     ist bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften wo
  nach dieser Rechtsverordnung nicht untersagten Einrichtun-       immer möglich einzuhalten außer zwischen Angehörigen
  gen, Anlagen und Betriebe, die Veranstalter von Veranstal-       des familiären Bezugskreises und Angehörigen des bestimm-
  tungen nach § 6 sowie die Verantwortlichen im Kurs-, Trai-       baren weiteren Haushalts im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Num-
  nings- und Wettkampfbetrieb im Sport haben entsprechend          mer 2 oder der sozialen Bezugsgruppe im Sinne des Absatz
  den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots           2 Satz 4 Nummer 3.
  ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen        (3) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort
  und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.            in der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind
  (2) Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzierung              bis einschließlich 31. Dezember 2020 untersagt. Die übrigen
  von Kontakten, zur Sicherstellung der Einhaltung des Min-        Bestimmungen des Absatzes 2 bleiben hiervon unberührt.
  destabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3, zum Schutz von           (4) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 kann die
  Kunden, Besuchern und des Personals vor Infektionen sowie        Ortspolizeibehörde Veranstaltungen unter freiem Himmel
  zur Durchführung von verstärkten Reinigungs- und Desin-          mit nicht mehr als 900 Personen gleichzeitig und in geschlos-
  fektionsintervallen enthalten. Dabei sind insbesondere die
                                                                   senen Räumen mit nicht mehr als 450 Personen gleichzeitig
  einschlägigen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI)
                                                                   zulassen, sofern vom Veranstalter ein schlüssiges Schutz- und
  zum Infektionsschutz in ihrer jeweiligen Fassung, die Vorga-
                                                                   Hygienekonzept im Sinne des § 5 vorgelegt wird, das unter
  ben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden und der zustän-
                                                                   Berücksichtigung der individuellen örtlichen Gegebenheiten
  digen Berufsgenossenschaften zu beachten.
  (3) Nähere und besondere Anforderungen zu Schutz- und            und konkreten Planungen eine unter Infektionsschutzge-
  Hygienekonzepten kann die Landesregierung oder das fach-         sichtspunkten sichere Durchführung der Veranstaltung und
  lich zuständige Ressort im Einvernehmen mit dem Ministe-         die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe
  rium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einem       des § 3 gewährleistet. Abweichend von den Absätzen 1 bis
  bereichsspezifischen Hygienerahmenkonzept bestimmen.             3 können auf Antrag in atypischen Einzelfällen weitergehen-
  Entsprechende Hygienerahmenkonzepte werden auf www.              de Ausnahmegenehmigungen von der Ortspolizeibehörde
  corona.saarland.de veröffentlicht und sind von den Betreibern    erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutz-
  und sonstigen Verantwortlichen und Veranstaltern einzuhalten.    rechtlicher Sicht unbedenklich ist.
  Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte sind insbeson-         (5) Für die Zuschauerzahlen von Kinos, Theatern, Opern- und
  dere erforderlich für                                            Konzerthäusern sowie anderer Einrichtungen und Vereine,
  1. 1:den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem              die kulturelle Aufführungen veranstalten, gelten Absatz 2
       Saarländischen Gaststättengesetz sowie den Betrieb          Satz 1 und Satz 5 sowie Absatz 3 entsprechend, soweit nicht
       sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art,                    nach § 4 Absatz 1 eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist.
  2. 2:den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und          (6) Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Gebiets-
       Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher     körperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und
       Unterkünfte,                                                Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der
  3. 3:den Betrieb von Freibädern, Strandbädern, Hallenbädern,     Gerichte bleiben unberührt. Dies gilt auch für die Tätigkeit
       Thermen und Saunaanlagen,                                   der Parteien und Wählergruppen mit der Maßgabe, dass bei
  4. 4:die Veranstaltung von Theatervorstellungen, Opern           Veranstaltungen und Zusammenkünften der Mindestabstand
       oder Konzerten und Kinovorstellungen und sonstiger          nach § 1 Absatz 1 Satz 3 einzuhalten ist.
       kultureller Veranstaltungen sowie den dazugehörigen         (7) Für Bestattungen gelten, vorbehaltlich weiterer ortspoli-
       Probebetrieb,                                               zeilicher Vorgaben, die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Von der
  5. 5:die Durchführung sonstiger Veranstaltungen,                 Ortspolizeibehörde sollen Ausnahmegenehmigungen erteilt
  6. 6:die Veranstaltung von Reisebusreisen,                       werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrecht-
  7. 7:den Betrieb von Prostitutionsstätten, soweit er nach        licher Sicht vertretbar ist.
       dieser Verordnung nicht untersagt ist.                      (8) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem
  §6                                                               Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen
  Kontaktbeschränkungen                                            Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel
  (1) Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten.       4 des Grundgesetzes genutzt werden, zulässig, wenn die aus
  (2) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort      Infektionsschutzgründen gebotene Begrenzung der Teilneh-
  in der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 900 Per-         merzahl, die Kontaktnachverfolgung nach § 3, die Abstands-
  sonen und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 450             regeln sowie die besonderen Schutz- und Hygieneregelungen
  Personen zu erwarten sind, können stattfinden.                   gewährleistet sind.
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um
S eite 6                                                                                 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 1 /2 0 2 0

  (9) Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind           hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufgenommen hat,
  zulässig, sofern sie ortsfest oder als Standkundgebung stattfin-   durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Anreise
  den, der Mindestabstand der Teilnehmer nach § 1 Absatz 1 Satz      vorgenommen worden ist.
  3 sichergestellt wird und besondere infektionsschutzrechtliche     Das Verbot der Aufnahme nach Satz 1 gilt ferner nicht für
  Auflagen der zuständigen Behörden beachtet werden.                 Gäste, die
  §7                                                                 1. 1:zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich
  Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie                         oder medizinisch veranlasst anreisen oder
  Schließung von Einrichtungen                                       2. 2:einen sonstigen triftigen Reisegrund wie insbesondere
  (1) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, Bordell-           einen Besuch bei Angehörigen des familiären Bezugs-
  betrieben und Swingerclubs.                                             kreises gemäß § 1 Absatz 2, die Wahrnehmung eines
  (2) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des              Sorge- oder Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege
  § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21.            schutzbedürftiger Personen haben.
  Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert durch Artikel     Im Übrigen kann die zuständige Ortspolizeibehörde in be-
  182 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), au-        gründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnahmen zulas-
  ßerhalb von Prostitutionsstätten sowie die Ausübung des            sen. Für Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutsch-
  Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummern            lands verbleibt es bei den Regelungen der Verordnung zu
  2 bis 4 des Prostituiertenschutzgesetzes sind untersagt.           Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Be-
  (3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb       kämpfung des Coronavirus.
  von Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Vor-           (5) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypischen
  aussetzungen aufgenommen werden:                                   Einzelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen,
  1. 1:Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu 35 Per-            soweit dies aus Sicht des Infektionsschutzes unbedenklich
       sonen,                                                        ist und der Zweck dieser Verordnung gewahrt wird. Die Aus-
  2. 2:unter Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz         nahmegenehmigung kann zeitlich befristet werden.
       1 Satz 3, sofern eine kontaktfreie Durchführung nach der      §8
       Eigenart der Sportart möglich ist. Die Regelung des § 1       Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
       Absatz 2 bleibt unberührt.                                    Die Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen gemäß
  3. 3:konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfekti-           SGB IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leistungserbrin-
       onsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung            ger ein Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept
       von Geräten,                                                  vorhält, das auch die Fahrdienste umfasst und sich an den
  4. 4:Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Ab-              Empfehlungen der Bundesregierung zum Arbeitsschutz in
       stands- und Hygieneregeln,                                    Zeiten der Corona-Pandemie „Arbeitsschutzstandard SARS-
  5. 5:keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen           CoV-2“ in der aktuell gültigen Fassung orientiert. Es sind
       durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und                 geeignete Maßnahmen zur vollständigen Kontaktnachver-
  6. 6:Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Absatz 2             folgung nach Maßgabe des § 3 und zum Einhalten des Min-
       Satz 1 und Absatz 4 Satz 1.                                   destabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 sicherzustellen. Für
  Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei     die Einhaltung und Fortschreibung des Konzeptes ist der
  der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist,        Leistungserbringer verantwortlich.
  dass die unter Satz 1 Nummer 2 bis 6 aufgeführten Voraus-          §9
  setzungen eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb             Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilitations-
  des Berufssportes kann die zuständige Ortspolizeibehörde           einrichtungen, Krankenhäuser
  auf der Grundlage von Hygienekonzepten Ausnahmen von               (1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages-
  den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 2 erteilen.          und Nachtpflege sowie die Zurverfügungstellung von Be-
  Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern         treuungsgruppenangeboten sind untersagt. Ausnahmen zu
  auch im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des             Satz 1 können auf Antrag durch das Ministerium für Soziales,
  Satzes 1 Nummer 1 bis 6 eingehalten werden und soweit er           Gesundheit, Frauen und Familie zur Ermöglichung einer
  im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des                 Betreuung in Gruppen von bis zu 15 Tagespflegegästen ge-
  Sportfachverbandes stattfindet.                                    nehmigt werden. Hierbei ist ein Hygienekonzept vorzulegen.
  (4) In Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen oder         Die Zurverfügungstellung von Betreuungsgruppenangeboten
  bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften            für Pflegebedürftige wird erlaubt, sofern die Vorgaben des Mus-
  dürfen keine Gäste aufgenommen werden, die aus einem               terhygieneschutzkonzeptes des Ministeriums für Soziales, Ge-
  Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes        sundheit, Frauen und Familie eingehalten werden. Dies ist ge-
  der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren            genüber den für die Anerkennung von Angeboten zur Unter-
  Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben           stützung im Alltag zuständigen Behörden, also den Landkreisen
  Tagen vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen        und dem Regionalverband Saarbrücken, vor Wiederaufnahme
  mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung des           der Betreuungstätigkeit schriftlich zu bestätigen. Die Zuständig-
  RKI höher als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt. Bei einem           keiten gemäß § 12 dieser Verordnung bleiben hiervon unberührt.
  lokalisierten und klar regional eingrenzbaren Infektionsge-        (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarlän-
  schehen können die Beschränkungen analog zur Vorgehens-            dischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes
  weise in den betroffenen Gebieten auf diesen regionalen            vom 6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch
  Bereich begrenzt werden.                                           Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674),
  Ausgenommen sind Gäste, die über ein ärztliches Zeugnis in         sind im Rahmen eines Besuchskonzepts zulässig. Hierzu erlässt
  deutscher, französischer oder englischer Sprache verfügen,         das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
  welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen      unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens
  einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden           Richtlinien, die insbesondere Festlegungen zur Anzahl und
  sind, und dieses der zuständigen Ortspolizeibehörde auf            Dauer der Besuche, zum Kreis der Besucher, zur Registrierung
  Verlangen unverzüglich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss        der Besucher sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Ein-
  sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die in         haltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 und
  einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem              zum Schutz der Bewohner und des Personals vor Infektionen
  sonstigen Staat, den das RKI in eine Liste von Staaten mit         enthalten können.
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 4 1 / 2 0 2 0                                                                     Seite 7

  (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Re-        (3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszei-
  habilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen         ten laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Hausar-
  angeordnet:                                                      beiten, Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten, ent-
  1. 1:Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den            sprechend anzupassen.
       Eintrag von Coronaviren zu erschweren, Patienten und        (4) Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staatlich aner-
       Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung       kannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für staatlich aner-
       einzusparen. Bei der Auswahl der Maßnahmen sind auch        kannte Berufsakademien und für wissenschaftliche For-
       patientenbezogene Aspekte zu berücksichtigen.               schungseinrichtungen im Saarland.
  2. 2:Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen          (5) Staatliche Prüfungen bleiben von dieser Verordnung
       haben auf der Basis der unterschiedlichen baulichen         unberührt und können unter Beachtung der im Einzelfall
       Voraussetzungen, des differenzierten Versorgungsauftrags    erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt
       und der unterschiedlichen Aufgaben in ambulanter, ta-
                                                                   werden.
       gesklinischer und stationärer Versorgung ein Hygiene-
       konzept unter Einbindung der zuständigen Gesundheits-       Dasselbe gilt für Präsenzveranstaltungen im Rahmen staat-
       ämter zu erstellen. Dieses hat unter anderem zu berück-     licher Ausbildungsgänge und Fortbildungen. Die näheren
       sichtigen, um eine vollständige Isolation der Patienten     Bestimmungen trifft die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde.
       zu verhindern, dass jedem Patienten die Möglichkeit des     (6) Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Studierfähig-
       täglichen Besuchs durch eine Person ermöglicht wird,        keitstests in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Psycho-
       sofern es aktuell kein aktives SARS-CoV-2-Infektionsge-     therapie können unter Beachtung der erforderlichen Infek-
       schehen in der Einrichtung gibt. Die Besuchszeiten sind     tionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
       so einzurichten, dass ein Besuch auch berufstätigen         § 11
       Angehörigen ermöglicht wird. Ausgenommen von dieser         Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
       Einschränkung des Besuchsrechtes sind medizinisch oder      (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24
       ethisch-sozial angezeigte Besuche, insbesondere auf         des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder
       Kinderstationen, bei Palliativ- und Demenzpatientinnen      fahrlässig den Ge- oder Verboten des § 2 Absatz 2 und 3 sowie
       und -patienten, die Begleitung bei Aufklärungsgesprächen    der §§ 3 bis 10 mit Ausnahme des § 6 Absatz 1 zuwiderhandelt.
       bei risikobehafteten Eingriffen und Behandlungen oder       (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des
       seelsorgerische Besuche. Alle Besucher müssen nament-       Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfund-
       lich bei der Einrichtung registriert sein. Für den Besuch   zwanzigtausend Euro geahndet werden.
       sind geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten und eine         (3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des
       Hygieneunterweisung regelmäßig durchzuführen.               Infektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt.
  3. 3:Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind nach        § 12
       Maßgabe und Weisung des Ministeriums für Soziales,          Zuständige Behörden
       Gesundheit, Frauen und Familie so zu planen und durch-      (1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser
       zuführen, dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für
                                                                   Verordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Ver-
       COVID-19-Patientinnen oder -Patienten bereitstehen;
       dies gilt insbesondere für die Kapazitäten in der Inten-    waltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von
       sivmedizin.                                                 Ordnungswidrigkeiten nach dieser Verordnung sind die
  4. 4:Kantinen oder andere der Öffentlichkeit zugängliche         Gemeindeverbände.
       Einrichtungen für Patientinnen und Patienten sowie          Die Ortspolizeibehörden und die Vollzugspolizei werden
       Besucherinnen und Besucher können unter Berücksich-         ermächtigt, bei Verstößen gegen die bußgeldbewehrten
       tigung der Vorgaben der §§ 5 und 6 dieser Verordnung        Vorschriften des § 2 Absatz 2 Verwarnungen zu erteilen und
       geöffnet werden. Wartebereiche sind entsprechend den        Verwarnungsgelder in Höhe von 50 Euro zu erheben.
       Empfehlungen des RKI kontaktreduzierend auszugestalten.     (2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die
  (4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 sind          polizeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarlän-
  Betretungen zum Zwecke der Rechtspflege und der sozial-          dischen Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen
  leistungsrechtlichen Bedarfsermittlung durch Sozialleistungs-    weiterhin fort.
  träger ausgenommen.                                              § 13
  § 10                                                             Besondere Regelungen bei regionalem Infektionsge-
  Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaftliche               schehen
  Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen, Ausbil-           Steigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-
  dungsgänge sowie Fortbildungen                                   2-Virus in einem Landkreis oder im Regionalverband Saar-
  (1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes, der     brücken innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen auf mehr
  Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der        als 35 pro 100.000 Einwohner, kann die Landesregierung im
  Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule          Benehmen mit den jeweils betroffenen Kreispolizeibehörden
  für Musik Saar einschließlich des Studien-, Lehr- und Prü-       durch Verordnung die notwendigen Schutzmaßnahmen für
  fungsbetriebs in Präsenzform ist unter der Maßgabe der           einen bestimmten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich
  Einhaltung von Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen
                                                                   erlassen.
  des RKI und der Berücksichtigung der Pandemiepläne der
  jeweiligen Hochschule gestattet. Bei der Durchführung des        Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
  Lehrbetriebs sind Online-Angebote zu berücksichtigen. Nä-        unterrichtet das RKI über die getroffenen Maßnahmen.
  here Bestimmungen zur Anpassung von Lehre, Studium und           § 14
  Prüfungen können von der für die jeweilige Hochschule zu-        Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  ständigen Aufsichtsbehörde erlassen werden.                      (1) Diese Verordnung tritt am 5. Oktober 2020 in Kraft. Gleich-
  (2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall im Ein-      zeitig tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-
  vernehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden,          Pandemie vom 17. September 2020 (Amtsbl. I S. 800B außer
  ob sie mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen.       Kraft.
  Hierfür können auch die gängigen kommerziellen Systeme           (2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit
  genutzt werden, wobei die Sicherheit sowie die Identitäts-       Ablauf des 18. Oktober 2020 außer Kraft. § 6 Absatz 3 und 4
  feststellung zu gewährleisten sind.                              treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um
S eite 8                                                                                                                                             A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 1 /2 0 2 0

  Artikel 3                                                                                                        Der Minister der Justiz
  Inkrafttreten                                                                                                    Strobel
  Diese Verordnung tritt am 5. Oktober 2020 in Kraft.                                                              Der Minister für Inneres, Bauen und Sport
  Saarbrücken, den 2. Oktober 2020                                                                                 Bouillon
  Die Regierung des Saarlandes:                                                                                    Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
  Der Ministerpräsident                                                                                            Bachmann
  Hans                                                                                                             Die Ministerin für Bildung und Kultur
  Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr                                                       Streichert-Clivot
  Rehlinger                                                                                                        Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz
  Der Minister für Finanzen und Europa                                                                             Jost

                                 Sonstige Behörden                                                                                                                                                                                  S

■■ Entsorgungsverband Saar                                                                                         3.      Bestimmung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das
Untertürkheimer Str. 21, 66117 Saarbrücken                                                                                 Geschäftsjahr 2020
Tagesordnung für die Sitzung der Verbandsversammlung                                                               4.      Ausschreibung der Stelle eines hauptamtlichen Geschäfts-
am Dienstag, 27.10.2020, Beginn: 10:00 Uhr                                                                                 führers (m/w/d) sowie Festlegung der Vorgehensweise zu
Tagungsort:                                                                                                                dessen Wahl
Kultur- und Kongresszentrum Big Eppel, Europastr. 4, 66571                                                         5.      Sachstandsbericht - aktueller Stand
Eppelborn                                                                                                                  a) Grüngutkonzeption
Öffentlicher Teil:                                                                                                         b) BioMasseZentrum
1. Genehmigung von Niederschriften                                                                                         c) Neubau Verwaltungsgebäude Untertürkheimer Straße
2. Jahresabschluss des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) 2019                                                        6.      Verschiedenes

 ■■ Mitteilung an die Gemeindeverwaltung
 Ich habe folgendes festgestellt:
 o       Verunreinigter oder beschädigter Spielplatz
 o       Ablagerung von Schutt/Unrat
 o       Defektes Verkehrsschild
 o       Beschädigte Fahrbahn oder Gehweg
 o       Bäume/Sträucher/Hecken behindern die Sicht
 o       Defekte Straßenbeleuchtung
 o       Kanaldeckel/Gully schadhaft
 o       Sonstiges:

 �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

 �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

 �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

 Wann?�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

 Wo? ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

 Wer?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

 Name, Adresse, Tel.: E-Mail:

 �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

 �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

 �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
 Vielen Dank für ihre Hilfe. Bitte geben Sie diesen Abschnitt im Rathaus ab oder schicken Sie ihn per Post an:
 Rathaus Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen oder per E-Mail: meldungen@beckingen.de
 Ihr Bürgermeister, Thomas Collmann
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 4 1 / 2 0 2 0                           Seite 9

                                                 Wichtige Infos aus dem Rathaus
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um
S eite 10   A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 1 /2 0 2 0
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 4 1 / 2 0 2 0                                                                 Seite 1 1

                               Feuerwehr                               Datenschutz geht uns alle an ...
                                                                       Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de zu
                                                                       folgenden Themen:
■■ Löschbezirk 7 Erbringen
                                                                       • Datenschutz im Verein nach der DSGVO
Do., 08.10.20, 19:00 Uhr: Fahrertraining
Do., 15.10.20, 19:00 Uhr: Übung am Objekt                              • Datenschutzrichtlinie
Do., 29.10.20, 19:00 Uhr: Praktische Abschlussübung                    • Auftragsverarbeitung
■■ Löschbezirk 6 Oppen                                                 • Was dürfen wir denn mit den Daten unserer
Übung:                                                                   Mitglieder machen?
Die nächste praktische Übung findet, unter Einhaltung sämtli-          • Was darf denn jetzt eigentlich noch ans „Schwarze
cher vorgeschriebener Maßnahmen, am Donnerstag, den                      Brett“ oder in die Vereinszeitung?
08.10.2020 um 18:00 Uhr statt.
                                                          Ende des amtlichen Teils

                                                          Tourismus und Kultur

   ■■Vorstandsitzung der Schiedsleute der Bezirksvereinigung
     Merzig-Wadern mit Ehrungen
   Im Rahmen der Vorstandsitzung der Schiedsleute der Bezirksvereinigung Merzig-Wadern, die kürzlich im Sitzungssaal des
   Beckinger Rathauses stattfand, wurden langjährige Schiedspersonen für ihr Ehrenamt geehrt. Für 25jährige Tätigkeit als
   Schiedsperson im Schiedsbezirk Nohn-Dreisbach wurde Helmut Kiefer geehrt. Für 10jährige Tätigkeit für den Schiedsbezirk
   Mettlach wurde Walter Philipps, der inzwischen zwar zurückgetreten, aber jetzt außerordentliches Mitglied ist, geehrt.
   Neben den Ehrungen standen weitere Themen wie „Onboarding neuer Schiedspersonen“, „neuer bundesweiter Internet-
   auftritt“ und „die Weiterbildung der Schiedsleute auf Bezirks- und Landesebene“ auf dem Programm. Die Ehrungen übernahm
   Bürgermeister Thomas Collmann, der die Urkunden überreichte und sich für das außerordentliche Engagement bedankte.
   Lob gab es auch vom Vorsitzenden der Bezirksvereinigung Merzig-Wadern, Uwe Köster aus Reimsbach sowie von Klaus
   Schneider aus Mechern, Kassierer der Bezirksvereinigung Merzig-Wadern und seit 04.07.2020 Vorsitzender der saarländischen
   Landesvereinigung.
   Aufgabe der Schiedsleute ist es unter anderem, zu vermitteln, wenn Nachbarn sich streiten. Getreu dem Motto „Schlichten
   statt Richten!“ bemühen sich Schiedspersonen bei Konflikten um eine außergerichtliche Lösung.
   Rund 250 Ehrenamtler sind in der saarländischen Landesvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schieds-
   frauen (BDS e.V.) aktiv, davon zirka 50 im Bezirk Merzig-Wadern.
   Nach den Worten des neuen Landesvorsitzenden bemühen sich die Schiedspersonen immer darum, dass sich die Parteien
   „möglichst schnell von der Paragrafenebene verabschieden“ und auf der zwischenmenschlichen Ebene versuchen, zuein-
   ander zu finden. In den meisten Fällen werde das Schiedsamt in Nachbarschaftsstreitigkeiten angerufen.
   Uwe Köster, Mitglied des Landesvorstands und Vorsitzender der Bezirksvereinigung Merzig-Wadern, sieht die Ursachen für
   manchen Streit viel tiefer verborgen, als zunächst ersichtlich. „Meistens sind es emotionale Themen, aus denen später
   handfeste Streitigkeiten entstehen“, erklärt der Reimsbacher. „Wir suchen immer interessierte Mitbürgerinnen und Mitbür-
   ger die sich einbringen wollen. Diese werden auch mit einem Patenmodell eingearbeitet!“, betont Köster. So werde bei-
   spielsweise eine stellvertretende Schiedsperson in Reimsbach/Oppen gesucht.
   Interessierte können sich melden unter 0177-7715036 bei Uwe Köster.

   Ehrungen von Schiedsleuten: Geehrt wurden für 25jährige Tätigkeit als Schiedsperson im Schiedsbezirk Nohn-Dreisbach Helmut
   Kiefer (2.v.l.) und für 10jährige Tätigkeit für den Schiedsbezirk Mettlach Walter Philipps (Mitte).
   Mit auf dem Foto sind Bürgermeister Thomas Collmann (1.v.l), Klaus Schneider, Kassierer der Bezirksvereinigung Merzig-Wadern
   und Vorsitzender der saarländischen Landesvereinigung (2.v.r.) sowie Uwe Köster, Vorsitzender der Bezirksvereinigung Merzig-
   Wadern und Mitglied im Landesvorstand (rechts).
S eite 12                                                                                  A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 1 /2 0 2 0

  ■■Fußball-Manager Reiner „Calli“ Calmund bei der Produkt-
    Präsentation des jungen Beckinger Unternehmens „Schmäckt“
    im Edeka-Markt Kaiser zu Gast
  Kunden des neuen Edeka-Marktes in Beckingen unter Führung des e.K. Florian Kaiser konnten sich kürzlich über prominen-
  ten Besuch freuen. Reiner Calmund, bekannt als Manager in der Fußballwelt, doch genauso etabliert als Kenner des guten
  Geschmacks und Juror bei der VOX-TV-Kochshow „Grill den Hennsler“ gab sich die Ehre. Calmund, seit einigen Jahren Wahl-
  saarländer, unterstützt das junge Unternehmen „Schmäckt“ aus Beckingen.

  Präsentation der „Schmäckt“-Produkte im neuen Edeka-Markt in Beckingen. Auf dem Foto (von links) Marktleiter Florian Kaiser,
  Unternehmerin Claudia Müllenbach, Ehrengast Reiner „Calli“ Calmund, Mitunternehmer Milan Freels und der stellvertretende
  Beckinger Ortsvorsteher Elmar Seiwert.
                                                                              Dieses, Inhabergeführt durch die gebürtige Beckingerin
                                                                              Claudia Müllenbach und ihren Sohn Milan Freels. stellt
                                                                              veredelte Essige & Balsamicos, Grillsaucen und Chutneys
                                                                              aus Früchten der Region her. „Der regionale Gedanke ist
                                                                              in unserem Unternehmen sehr wichtig und in unseren
                                                                              Produkten zu finden. Wir stellen ausschließlich biozerti-
                                                                              fizierte Produkte her, die sich in Geschmack und Reife der
                                                                              Früchte direkt auszeichnen“, so Müllenbach. Die Produk-
                                                                              te sind für Veganer und ebenso für Fleisch- und Pasta-
                                                                              liebhaber bestens geeignet. So lassen sich schnell Ge-
                                                                              richte zaubern und verfeinern. Der Apfel als Obst der
                                                                              Region wird bei „Schmäckt“ großgeschrieben. Es finden
                                                                              sich eine Vielzahl an veredelten Apfelessigen wie zum
                                                                              Beispiel ein Saarlandessig mit Liebstöckel und auch der
                                                                              geschichtsträchtige Vier-Räuber-Essig. Müllenbach be-
                                                                              richtete, dass das Rezept den Weg zur Zeit des Mittelalters
                                                                              in die Geschichtsbücher fand und seither als Schutzessig
                                                                              bekannt ist. Bezogen werden die Grundkomponenten
  Auch Bürgermeister Thomas Collmann (links) überzeugte sich von der
                                                                              über den saarländischen Obsthof Jacoby aus Tünsdorf.
  Qualität der Produkte der jungen Beckinger Firma „Schmäckt“ und über- Auch die angebotenen Balsamicos, über fünf Jahre gereift,
  reichte der Inhaberin Claudia Müllenbach (2.v.l.) sowie ihrem Sohn und lassen die Herzen von Hobbyköchen höher schlagen.
  Mitinhaber Milan Freels (2.v.r.) im Beisein des stellvertretenden Beckinger „Eine Kostprobe ist unbedingt zu empfehlen“, sagen
  Ortsvorstehers Elmar Seiwert (rechts) ein Präsent.                          Müllenbach und ihr Sohn, die zur Präsentation mit Ver-
                                                                              kostung in dem neuen Edeka-Markt neben dessen Inha-
  ber Florian Kaiser und dem befreundeten Reiner Calmund als Gäste auch Bürgermeister Thomas Collmann, der aber aus
  terminlichen Gründen nicht lange bleiben konnte, und den stellvertretenden Beckinger Ortsvorsteher Elmar Seiwert, will-
  kommen hießen. Sie zeigten sich von der Qualität und der optischen Gestaltung der Ware, darunter auch eine Flasche mit
  Wolf(ers)kopf-Etikett, beeindruckt. Auch viele Marktbesucher folgten gerne der Einladung zu einer Kostprobe und bestä-
  tigten einen ausgezeichneten Geschmack. Die Produkte finden sich im Einzelhandel und sind auch über den Onlineshop
  „www.schmaeckt.de“ zu beziehen. Telefonisch ist das Unternehmen unter der Rufnummer 06835/6049940 zu erreichen.
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 4 1 / 2 0 2 0                                                     Seite 1 3

   ■■Vereinigtes Blasorchester Beckingen erfreute Bewohner
     und Personal des Seniorenheims Haus Blandine in Düppenweiler
     mit flotter Musik
   Eine freudige Atmosphäre herrschte kürzlich sonntags morgens bei herrlichem Spätsommerwetter auf dem Platz
   vor dem Seniorenheim Haus Blandine in Düppenweiler, wo das Vereinigte Blasorchester Beckingen e.V. unter
   Stabführung seines Dirigenten Arno Hoffmann aus Saarburg eine bunte Palette seines Könnens präsentierte und
   dafür mit viel Beifall der Bewohner und des Personals bedacht wurde.
   Das heute 28 Aktive zählende Orchester wurde im Jahre 1995 ursprünglich aus den beiden Beckinger Musikver-
   einen des Turnvereins Beckingen und des „Harmonie“ Beckingen gegründet, um gemeinsam zu musizieren. „Als
   kulturtreibender Verein der Gemeinde Beckingen haben wir uns neben der Pflege der Blasmusik vordergründig
   die Teilnahme an und die Unterstützung bei öffentlichen Veranstaltungen zur Aufgabe gemacht“, weist der ers-
   te Vorsitzende Dr. Ulrich Berger auf den Vereinszweck hin. Seit Beginn der Corona-Pandemie verläuft die Arbeit
   des Blasorchesters nicht mehr in der gewohnten Form. Veranstaltungen können nicht stattfinden und auch der
   Probenbetrieb ist anders. So fand dieser in letzter Zeit weiträumig in der Deutschherrenhalle in Beckingen oder
   im Vereinshaus Saarfels sowie im Freien auf dem Parkplatz des neuen Beckinger Edeka-Marktes statt. „Durch den
   Ausfall der Veranstaltungen fehlen dem Verein natürlich wichtige Einnahmen, aber die anfallenden Ausgaben
   müssen bestritten werden. Vielleicht können wir aber unser Weihnachtskonzert in einem vorgegebenen Rahmen
   durchführen“, meint Dr. Berger.
   Nun war der Vorhof des Düppenweiler Seniorenheimes „Haus Blandine“ unter Einhaltung der geltenden Hygie-
   ne- und Schutzvorschriften als Ort für eine weitere offene Probe ausgewählt worden. Dies kam nicht von unge-
   fähr, denn in der dortigen Einrichtung lebt der 90jährige, noch geistig rüstige Ur-Beckinger Hans Magar, ein
   langjähriges Mitglied und Freund der Blasmusik seines Heimatdorfes..
   Dieser freute sich sichtlich über den Besuch seiner Musikfreunde Auch in seinem Namen begrüßte die Bewoh-
   nervertretungsleiterin Roswitha Otto zu Beginn die Probenteilnehmer und betonte: „Es heute mal wieder eine
   gelungene Abwechselung für unsere durch die Corona-Zeit eingeschränkten Heimbewohner.
   Wir freuen uns auf euren Auftritt.“ Diese herzlichen Worte erwiderte auch Dirigent Hoffmann namens seiner
   Musiker und bekannte: „Es auch für uns eine Freude, in der Corona-Krise, in der keine Feste stattfinden dürfen,
   einen Auftritt wie diese offene Probe hier durchführen zu können.“ Die rund eineinhalbstündige Darbietung mit
   bekannten und beliebten Musikstücken machte dann nicht nur den Zuhörern auf dem Platz und an den Fenstern
   großen Spaß, sondern auch den Akteuren selbst, denen dann die Hausleitung mit einem kleinen Umtrunk mit
   Imbiss für ihr Kommen dankte.

   Mit einer offenen Probe auf dem Vorhof des Seniorenheimes „Haus Blandine“ in Düppenweiler erfreute das
   Vereinigte Blasorchester Beckingen die Bewohner und das Personal der Einrichtung.
Sie können auch lesen