Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde Niederwiesa/Sa. mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde

 
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Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde Niederwiesa/Sa. mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
Amts- und Mitteilungsblatt
der Gemeinde Niederwiesa/Sa.
mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde

April 2019                                               Nummer 4.2019 · erscheint am 5. April 2019

                                                                                                                   Gemeinde

                                                                                                                                Foto: Hendrik Jattke

                               Liebe Ostergrüße aus Braunsdorf

 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde   April 2019              S. 1
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Amtliche Mitteilungen

                                           Öffentliche Bekanntmachung

                                 Geschäftsordnung des Gemeinderates Niederwiesa
                                              vom 25. Februar 2019
Aufgrund von § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Frei-              ordnung der übernächsten Sitzung des Gemeinderates zu
staat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März             setzen, wenn der Gemeinderat den gleichen Verhandlungs-
2018 (SächsGVBl. S. 62), hat der Gemeinderat der Gemeinde               gegenstand nicht innerhalb der letzten 6 Monate bereits be-
Niederwiesa am 25. Februar 2019 die folgende Geschäftsord-              handelt hat, oder wenn seit der Behandlung sich die Sach-
nung beschlossen:                                                       oder Rechtslage wesentlich geändert hat.
                                                                        Für diesen Verhandlungsgegenstand muss der Gemeinderat
          I. Vorsitz und Aufgaben des Gemeinderates
                                                                        zuständig sein.
                             §1                                     (3) Auf Beschluss des Ortschaftsrates ist ein Verhandlungsge-
          Zusammensetzung des Gemeinderates                             genstand, der in die Zuständigkeit des Ortschaftsrates fällt,
Der Gemeinderat besteht aus den Gemeinderäten und dem                   auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung
Bürgermeister als Vorsitzenden.                                         des Gemeinderates zu setzen, wenn der Gemeinderat den
                            §2                                          gleichen Verhandlungsgegenstand nicht innerhalb der letz-
                         Aufgaben                                       ten sechs Monate bereits behandelt hat, oder wenn sich seit
                                                                        der Behandlung die Sach- oder Rechtslage wesentlich geän-
Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der
                                                                        dert hat.
Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der
Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist.             (4) Der Bürgermeister legt die Reihenfolge der einzelnen Ver-
                                                                        handlungsgegenstände fest und bestimmt unter Beachtung
           II. Geschäftsführung des Gemeinderates                       der gesetzlichen Vorschriften, welche Verhandlungsgegen-
                                                                        stände in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden sollen.
          1. Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen
                                                                    (5) Der Bürgermeister ist berechtigt, bis zum Eintritt in die Sit-
                              §3                                        zung Verhandlungsgegenstände von der Tagesordnung ab-
           Einberufung der Gemeinderatssitzungen                        zusetzen, sofern es sich nicht um Verhandlungsgegenstände
(1) Der Gemeinderat beschließt über Ort und Zeit seiner regel-          nach § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 2 und 3 handelt.
    mäßigen Sitzungen.                                              (6) Der Bürgermeister kann die Tagesordnung ohne Einhal-
(2) Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat schriftlich oder           tung der erforderlichen Ladungsfrist erweitern, sofern die
    elektronisch mit angemessener Frist, in der Regel sieben            Voraussetzungen eines Eilfalles gegeben sind.
    volle Tage vor dem Sitzungstag, ein und teilt rechtzeitig die   (7) Die Tagesordnungspunkte müssen hinreichend bestimmt an-
    Verhandlungsgegenstände mit; dabei sind die für die Bera-
                                                                        gegeben und aussagekräftig formuliert werden. Auf die Ta-
    tung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das
                                                                        gesordnung können nur Angelegenheiten gesetzt werden, zu
    öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner ent-
                                                                        deren Erledigung die Gemeinde selbst zuständig ist und in-
    gegenstehen. Der Gemeinderat ist einzuberufen, wenn es
                                                                        nerhalb der Gemeinde muss der Gemeinderat zuständig sein.
    die Geschäftslage erfordert. Die Gemeinderatsmitglieder
    sind verpflichtet, dem Bürgermeister unverzüglich Ände-                                        §5
    rungen ihrer Adresse zur schriftlichen oder elektronischen                        Ortsübliche Bekanntgabe
    Ladung mitzuteilen.                                             Bei öffentlichen Sitzungen muss ortsüblich und rechtzeitig
(3) Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn es          (3 Tage vorher) auf Zeit, Ort und Tagesordnung hingewiesen
    ein Fünftel der Gemeinderäte unter Angabe des Verhand-          werden. Dies gilt nicht bei der Einberufung des Gemeinderates
    lungsgegenstandes beantragt. Absatz 2 Satz 1 gilt entspre-      in Eilfällen.
    chend.
                                                                             2. Durchführung der Gemeinderatssitzungen
(4) In Eilfällen kann der Gemeinderat ohne Frist, formlos und
    nur unter Angabe der Verhandlungsgegenstände einberu-                                   2.1. Allgemeines
    fen werden.                                                                                    §6
                              §4                                              Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen
                         Tagesordnung                               (1) Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich, sofern
(1) Der Bürgermeister stellt die Tagesordnung in eigener Ver-           nicht das öffentliche Wohl oder berechtigtes Interesse Ein-
    antwortung auf.                                                     zelner eine nichtöffentliche Verhandlung erfordern.
(2) Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Gemeinderä-         (2) Aus der Mitte des Gemeinderates kann beantragt werden,
    te ist ein Verhandlungsgegenstand spätestens auf die Tages-         einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung

   S. 2       April 2019         Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
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in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.        und stimmberechtigt sind. Bei der Einberufung ist darauf
    Darüber wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und be-           hinzuweisen. Sind weniger als 3 Mitglieder stimmberech-
    schlossen. Beschließt der Gemeinderat einen Verhand-                tigt, entfällt die 2. Sitzung.
    lungsgegenstand in öffentlicher Sitzung zu behandeln, so         (4) Ist der Gemeinderat auch in der 2. Sitzung nach Abs. 3 we-
    hat der Bürgermeister diesen auf die Tagesordnung der                gen Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig,
    nächsten Sitzung des Gemeinderates zu setzen.                        entscheidet der Bürgermeister an Stelle des Gemeinderates
(3) Sachverständigen, die zu Sitzungen hinzugezogen worden               nach Anhörung der nicht befangenen Gemeinderäte. Liegt
    sind, kann das Wort erteilt werden. Gästen kann mit Zu-              Befangenheit des Bürgermeister und seiner Stellvertreter
    stimmung des Gemeinderates Gelegenheit gegeben werden,               vor, kann der Gemeinderat ein stimmberechtigtes Mitglied
    ihre Auffassung zu bestimmten Angelegenheiten vorzutra-              für die Entscheidung zum Stellvertreter des Bürgermeisters
    gen, wenn und soweit dies für die Sachbehandlung dienlich            bestellen. Liegt das ebenfalls nicht vor, gilt § 117 Sächs-
    erscheint.                                                           GemO entsprechend.
(4) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind in öf-                                   §9
    fentlicher Sitzung bekannt zugeben, sofern nicht das öffent-
                                                                                              Abstimmung
    liche Wohl oder berechtigtes Interesse Einzelner entgegen-
    steht.                                                           (1) Die Abstimmung des Gemeinderates erfolgt in der Regel
                                                                         offen (durch Handzeichen). Aus wichtigem Grund können
                                §7                                       geheime Abstimmungen (durch Abgabe von Stimmzetteln)
       Mandatsausübung und Verschwiegenheitspflicht                      beschlossen werden.
(1) Die Gemeinderäte müssen die ihnen übertragenen Aufga-            (2) Der Gemeinderat hat namentlich abzustimmen, wenn es
    ben uneigennützig und verantwortungsbewusst erfüllen.                ein Fünftel der Mitglieder des Gemeinderates beantragt. Bei
    Die Gemeinderäte haben eine besondere Treuepflicht ge-               namentlicher Abstimmung ist die Stimmabgabe jedes ein-
    genüber der Gemeinde. Gemeinderäte und Ortschaftsräte                zelnen Mitgliedes des Gemeinderates in der Niederschrift
    dürfen Ansprüche und Interessen eines anderen gegen die              zu vermerken. Wird zum selben Verhandlungsgegenstand
    Gemeinde nicht geltend machen, soweit sie nicht als gesetz-          sowohl ein Antrag auf namentliche als auch auf geheime
    liche Vertreter handeln.                                             Abstimmung gestellt, so hat der Antrag auf geheime Ab-
(2) Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit über alle An-             stimmung Vorrang.
    gelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung gesetzlich       (3) Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei
    vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur                Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenent-
    nach erforderlich ist. Sie dürfen die Kenntnis von geheim-           haltungen werden bei der Ermittlung der Stimmenmehrheit
    zuhaltenden Angelegenheiten nicht unbefugt verwerten.                nicht berücksichtigt.
    Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der
    ehrenamtlichen Tätigkeit fort. Die Geheimhaltung kann            (4) Das Abstimmungsergebnis wird vom Bürgermeister be-
    nur aus Gründen des öffentlichen Wohls oder zum Schutz               kanntgegeben und in der Niederschrift festgehalten.
    berechtigter Interessen Einzelner angeordnet werden. Die         (5) Über Gegenstände einfacher Art und geringer Bedeutung
    Anordnung ist aufzuheben, sobald sie nicht mehr gerecht-             kann der Gemeinderat im schriftlichen oder elektronischen
    fertigt ist.                                                         Verfahren beschließen. Der damit verbundene Antrag ist
(3) Die Gemeinderäte und der Bürgermeister sind zur Ver-                 angenommen, wenn kein Mitglied des Gemeinderates wi-
    schwiegenheit über alle in nichtöffentlicher Sitzung behan-          derspricht.
    delten Angelegenheiten so lange verpflichtet, bis der Ge-                                     § 10
    meinderat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die                                          Wahlen
    Verschwiegenheitspflicht aufhebt, dies gilt nicht für Be-
                                                                     (1) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen.
    schlüsse, die nach § 6 Abs. 4 bekanntgegeben worden sind.
                                                                         Wenn kein Mitglied des Gemeinderates widerspricht, kann
                               §8                                        auch offen gewählt werden.
                        Beschlussfähigkeit                           (2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden
(1) Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister            Stimmberechtigten erhalten hat. Wird diese Mehrheit nicht
    die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfä-                erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewer-
    higkeit des Gemeinderates fest und lässt dies in der Nieder-         bern statt, die die meisten Stimmen haben. Dabei entschei-
    schrift vermerken.                                                   det die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei
(2) Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens die              Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Be-
    Hälfte aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist             werber zur Wahl, findet im Falle des Satzes 2 ein 2. Wahl-
    Bei Befangenheit von mehr als der Hälfte aller Mitglieder ist        gang statt, bei dem die einfache Mehrheit der abgegebenen
    der Gemeinderat beschlussfähig, wenn mindestens ein                  Stimmen ausreicht.
    Viertel aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt            (3) Die Stimmzettel sind vom Bürgermeister bereitzuhalten. Je-
    sind.                                                                der Bewerber wird auf dem Stimmzettel namentlich be-
(3) Bei Beschlussunfähigkeit muss eine 2. Sitzung stattfinden,           nannt und erhält ein abgegrenztes Feld gleicher Größe. Der
    in der der Gemeinderat beschlussfähig ist. Beschlussfähig-           Stimmzettel muss so beschaffen sein, dass nach Kennzeich-
    keit liegt dann vor, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend           nung und Faltung die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

  Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde       April 2019        S. 3
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Werden mehrere Wahlen in derselben Sitzung des Gemein-              der Fragesteller ist berechtigt, höchstens eine Zusatzfrage zu
    derates durchgeführt, müssen sich die Farben der Stimm-             stellen. Eine Beratung findet nicht statt.
    zettel deutlich voneinander unterscheiden.                      (4) Der Bürgermeister kann den Vortrag in den Sitzungen des
(4) Die Stimmzettel sind von den stimmberechtigten Mitglie-             Gemeinderates einem Bediensteten der Gemeinde übertra-
    dern des Gemeinderates zweifelsfrei zu kennzeichnen. Un-            gen; auf Verlangen des Gemeinderates muss er einen sol-
    beschriftete Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung.                chen zu sachverständigen Auskünften hinzuziehen.
    Stimmzettel, auf denen „ja“ oder „nein“ vermerkt ist, sind      (5) Wer aus wichtigem Grunde an einer Sitzung nicht teilneh-
    ungültig, es sei denn, dass nur eine Person zur Wahl ansteht.       men kann oder wer eine Sitzung vorzeitig verlassen will, hat
(5) Der Bürgermeister ermittelt unter Mithilfe eines vom Ge-            das unter Angabe des Hinderungsgrundes dem Vorsitzen-
    meinderat bestellten Mitgliedes oder eines Gemeindebe-              den rechtzeitig mitzuteilen.
    diensteten das Wahlergebnis und gibt es dem Gemeinderat
    bekannt.                                                                           2.2. Gang der Beratungen
(6) Ist das Los zu ziehen, so hat der Gemeinderat hierfür ein                                     § 13
    Mitglied zu bestimmen. Der Bürgermeister oder in seinem                             Vorsitz im Gemeinderat
    Auftrag ein Gemeindebediensteter stellt in Abwesenheit des      (1) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister. Er
    zur Losziehung bestimmten Mitglied des Gemeinderates                eröffnet und schließt die Sitzung und leitet die Verhandlung
    die Lose her. Der Hergang der Losziehung ist in der Nieder-         des Gemeinderates. Der Bürgermeister kann die Verhand-
    schrift zu vermerken.                                               lungsleitung an einen Gemeinderat abgeben.
                              § 11                                  (2) Bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung des Bürger-
                         Befangenheit                                   meisters übernimmt sein Stellvertreter nach § 54 Abs. 1
(1) Ein Mitglied des Gemeinderates, bei dem ein Tatbestand              SächsGemO den Vorsitz. Sind mehrere Stellvertreter be-
    vorliegt, der Befangenheit nach § 20 Abs. 1 SächsGemO zur           stellt, so sind sie in der gemäß § 54 Abs. 1 SächsGemO fest-
    Folge haben kann, hat dies vor Beginn der Beratung dieser           gelegten Reihenfolge zur Stellvertretung berufen. Sind alle
    Angelegenheit dem Bürgermeister mitzuteilen. Wer im Sin-            bestellten Stellvertreter vorzeitig ausgeschieden oder im
    ne des § 20 SächsGemO befangen ist, darf weder beratend             Falle der Verhinderung des Bürgermeisters auch sämtliche
    noch entscheidend in der Angelegenheit mitwirken und                Stellvertreter verhindert, hat der Gemeinderat unverzüglich
    muss die Sitzung verlassen. Ist die Sitzung öffentlich, darf        einen oder mehrere Stellvertreter neu oder auf die Dauer
    der befangene Gemeinderat als Zuhörer im Zuhörerbereich             der Verhinderung zusätzlich zu bestellen. Bis zu dieser Be-
    anwesend sein.                                                      stellung nimmt das an Lebensjahren älteste nicht verhinder-
    Ob ein Ausschließungsgrund in der Person eines Mitgliedes           te Mitglied des Gemeinderates die Aufgaben des Stellvertre-
    des Gemeinderates vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall der         ters des Bürgermeisters wahr.
    Gemeinderat, und zwar in Abwesenheit des Betroffenen.                                     § 14
                                 § 12                                       Änderung und Erweiterung der Tagesordnung
                              Teilnahme                             (1) Der Gemeinderat kann nach Eintritt in die Tagesordnung
(1) Der Gemeinderat kann sachkundige Einwohner und Sach-                beschließen
    verständige zur Beratung einzelner Angelegenheiten hinzu-           a) die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände zu ändern,
    ziehen. Die Ortsvorsteher können an allen Sitzungen des
                                                                        b) Verhandlungsgegenstände zu teilen oder miteinander zu
    Gemeinderates mit beratender Stimme teilnehmen. An der
                                                                           verbinden,
    Beschlussfassung der Angelegenheit dürfen sich die Gelade-
    nen nicht beteiligen.                                               c) die Beratung eines in öffentlicher Sitzung vorgesehenen
                                                                           Verhandlungsgegenstandes in die nichtöffentliche Sit-
(2) Bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen kann der
                                                                           zung zu verweisen, wenn dies das öffentliche Wohl oder
    Gemeinderat betroffenen Personen und Personengruppen
                                                                           berechtigte Interessen Einzelner im Sinne des § 37 Abs. 1
    Gelegenheit geben, ihre Auffassung vorzutragen (Anhö-
                                                                           Satz 1 SächsGemO erfordern,
    rung), soweit nicht die Anhörung bereits gesetzlich vorge-
    schrieben ist. An der Beratung und Beschlussfassung dür-            d) die Beratung eines in nichtöffentlicher Sitzung vorgese-
    fen sich die Geladenen nicht beteiligen.                               henen Verhandlungsgegenstandes in die öffentliche Sit-
(3) Der Gemeinderat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwoh-                zung zu verweisen, wenn keine Gründe des öffentlichen
    nern und den ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGemO gleichge-                Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner im Sinne
    stellten Personen sowie Vertretern von Bürgerinitiativen die           des § 37 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO vorliegen.
    Möglichkeit einräumen, Fragen zu Gemeindeangelegenhei-          (2) Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderates, einen Ver-
    ten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unter-             handlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffent-
    breiten (Fragestunde). Zu den Fragen nimmt der Bürger-              licher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in
    meister oder ein vom ihm Beauftragter Stellung. Ist eine            nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Be-
    sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Frage-            schließt der Gemeinderat, einen Verhandlungsgegenstand
    steller auf die schriftliche Beantwortung verwiesen werden.         in öffentlicher Sitzung zu behandeln, so hat der Bürgermeis-
    Melden sich mehrere Fragesteller gleichzeitig, so bestimmt          ter diesen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des
    der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Je-            Gemeinderates zu setzen.

   S. 4       April 2019         Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde Niederwiesa/Sa. mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
(3) Die Tagesordnung kann in der öffentlichen Sitzung durch              und Wählervereinigung Gelegenheit, zu dem Geschäftsord-
    den Bürgermeister erweitert werden, soweit es sich um Ver-           nungsantrag zu sprechen.
    handlungsgegenstände handelt, die Eilfälle im Sinne von          (3) Über Anträge zur Geschäftsordnung hat der Gemeinderat
    § 36 Abs. 3 Satz 6 SächsGemO sind und alle Mitglieder des            gesondert vorab zu entscheiden. Werden mehrere Anträge
    Gemeinderates anwesend sind. Sind nicht alle Gemeinderäte            zur Geschäftsordnung gleichzeitig gestellt, so ist über den
    anwesend, sind die abwesenden Gemeinderäte in einer Wei-             jeweils weitest gehenden Antrag zuerst abzustimmen. In
    se frist- und formlos und unter Angabe des Verhandlungs-             Zweifelsfällen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge
    gegenstandes zu laden, der sie noch rechtzeitig folgen kön-          der Abstimmungen.
    nen. Die Erweiterung ist in die Niederschrift aufzunehmen.
                                                                     (4) Ein Antrag auf Schluss der Beratung oder auf Schluss der
(4) Die Erweiterung der Tagesordnung einer nicht-öffentlichen            Rednerliste darf erst gestellt werden, wenn je ein Redner je-
    Sitzung durch den Bürgermeister ist zulässig, wenn dem alle          der im Gemeinderat vertretenen Partei und Wählervereini-
    Gemeinderäte zustimmen.                                              gung Gelegenheit hatten, einmal das Wort zu nehmen. Wird
                              § 15                                       ein Antrag auf Schluss der Beratung angenommen, ist die
                        Redeordnung                                      Beratung abzubrechen und Beschluss zu fassen. Wird ein
                                                                         Antrag auf Schluss der Rednerliste angenommen, dürfen
(1) Der Vorsitzende ruft jeden Punkt der Tagesordnung unter
                                                                         nur noch diejenigen Gemeinderäte zur Sache sprechen, die
    Bezeichnung des Verhandlungsgegenstandes auf und stellt
                                                                         zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Rednerliste vor-
    die Angelegenheit zur Beratung. Wird eine Angelegenheit
                                                                         gemerkt sind.
    nach § 4 Abs. 2 Geschäftsordnung beraten, so ist zunächst
    den Antragstellern Gelegenheit zu geben, ihren Antrag zu                                        § 17
    begründen. Ist eine Berichterstattung vorgesehen, so erhält                             Anträge zur Sache
    zunächst der Berichterstatter das Wort.                          (1) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist berechtigt, zu jedem
(2) Wer das Wort ergreifen will, hat sich durch Heben der Hand           Verhandlungsgegenstand Anträge zu stellen, um eine Ent-
    zu melden. Bei Gleichzeitigkeit der Wortmeldungen ent-               scheidung in der Sache herbeizuführen (Sachanträge). Sie
    scheidet der Bürgermeister über die Reihenfolge. Ein Teil-           sind vor Abschluss der Beratung über diesen Verhandlungs-
    nehmer der Beratung darf das Wort erst dann ergreifen,               gegenstand zu stellen und müssen einen abstimmungsfähi-
    wenn es ihm vom Bürgermeister erteilt wird.                          gen Beschlussentwurf enthalten. Dies gilt auch für Zusatz-
                                                                         und Änderungsanträge. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten
(3) Außerhalb der Reihenfolge erhält ein Gemeinderat das
                                                                         entsprechend.
    Wort, wenn er Anträge zur Geschäftsordnung stellen will.
                                                                     (2) Anträge, deren Annahme das Vermögen, den Schulden-
(4) Die Redezeit beträgt im Regelfall höchstens 3 Minuten. Sie
                                                                         stand oder den Haushalt der Gemeinde nicht unerheblich
    kann durch Beschluss des Gemeinderates verlängert oder
                                                                         beeinflussen (Finanzanträge), insbesondere Änderungen
    verkürzt werden. Ein Gemeinderat darf höchstens drei Mal
                                                                         der Aufwendungen und Erträge oder Änderungen der Aus-
    zum selben Punkt der Tagesordnung sprechen; Anträge zur              zahlungen und Einzahlungen gegenüber dem Haushalts-
    Geschäftsordnung bleiben hiervon unberührt.                          plan zur Folge haben, müssen mit einem nach den gesetzli-
(5) Der Bürgermeister kann nach jedem Redner das Wort er-                chen Bestimmungen durchführbaren Deckungsvorschlag
    greifen; er kann ebenso dem Vortragenden, zugezogenen                verbunden werden.
    sachkundigen Einwohnern, Gemeindebediensteten oder                                              § 18
    Sachverständigen jederzeit das Wort erteilen oder sie zur                                Beschlussfassung
    Stellungnahme auffordern.
                                                                     (1) Nach Schluss der Aussprache stellt der Bürgermeister die zu
                              § 16                                       dem Tagesordnungspunkt gestellten Sachanträge zur Ab-
                 Anträge zur Geschäftsordnung                            stimmung. Der weitestgehende Antrag hat Vorrang. In
(1) Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit von jedem              Zweifelsfällen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge.
    Mitglied des Gemeinderates gestellt werden. Dazu gehören         (2) Die Abstimmung im Gemeinderat richtet sich nach den
    insbesondere folgende Anträge:                                       Vorschriften des § 9 Geschäftsordnung.
    a) auf Schluss der Beratung,                                     (3) Der Gemeinderat beschließt durch Abstimmungen und
    b) auf Schluss der Rednerliste,                                      Wahlen. Der Bürgermeister ist stimmberechtigt, sofern die
    c) auf Verweisung an einen Ausschuss oder an den                     SächsGemO nichts Abweichendes regelt.
       Bürgermeister,                                                (4) Der Bürgermeister hat sich vor jeder Beschlussfassung über
    d) auf Vertagung,                                                    jeden Verhandlungsgegenstand davon zu überzeugen, ob
                                                                         der Gemeinderat beschlussfähig ist.
    e) auf Unterbrechung oder Aufhebung der Sitzung,
                                                                                                 § 19
    f) auf Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit,
                                                                                    Informations- und Antragsrecht
    g) auf namentliche oder geheime Abstimmung,
                                                                     (1) Ein Fünftel der Gemeinderäte kann in allen Angelegenhei-
    h) auf Übergang zur Tagesordnung.                                    ten der Gemeinde verlangen, dass der Bürgermeister den
(2) Anträge zur Geschäftsordnung unterbrechen die Sachbera-              Gemeinderat informiert und diesem oder einem von ihm
    tung. Außer dem Antragsteller und dem Bürgermeister er-              bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt. In dem Aus-
    hält je ein Redner jeder im Gemeinderat vertretenen Partei           schuss müssen die Antragsteller vertreten sein.

  Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde        April 2019         S. 5
Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde Niederwiesa/Sa. mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
(2) Jeder Gemeinderat kann an den Bürgermeister schriftliche                        2.3. Ordnung in den Sitzungen
    oder in einer Sitzung des Gemeinderates mündliche Anfra-
                                                                                               § 21
    gen über einzelne Angelegenheiten der Gemeinde richten.
                                                                                    Ordnungsgewalt und Hausrecht
    Eine Aussprache über Anfragen findet nicht statt. Die Be-
    antwortung von Anfragen hat innerhalb angemessener              (1) Der Bürgermeister übt die Ordnungsgewalt und das Haus-
    Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt, zu erfolgen.          recht aus. Seiner Ordnungsgewalt und seinem Hausrecht
                                                                        unterliegen alle Personen, die sich während einer Sitzung
(3) Schriftliche Anfragen sind mindestens fünf Werktage vor
                                                                        des Gemeinderates im Beratungsraum aufhalten. Er kann
    Beginn der nächstfolgenden Sitzung des Gemeinderates
                                                                        Gemeinderäte sowie Zuhörer, die grob gegen die Ordnung
    dem Bürgermeister zuzuleiten. Die Beantwortung hat
    schriftlich zu erfolgen, wenn der Fragesteller es verlangt.         verstoßen, aus dem Beratungsraum verweisen.

(4) Mündliche Anfragen können nach Erledigung der Tages-            (2) Ist ein Gemeinderat betroffen, verliert er seinen Anspruch
    ordnung der Sitzung des Gemeinderates an den Bürger-                auf die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung.
    meister gerichtet werden. Die Anfragen dürfen sich nicht        (3) Gegen den Ausschluss eines Gemeinderates kann der Be-
    auf Verhandlungsgegenstände der betreffenden Sitzung des            troffene im Rahmen eines Kommunalverfassungsstreites
    Gemeinderates beziehen. Sie müssen kurz gefasst sein und            Feststellungsklage erheben.
    eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller           (4) Entsteht während der Sitzung des Gemeinderates unter den
    darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige       Zuhörern störende Unruhe, so kann der Bürgermeister
    Beantwortung nicht möglich, kann der Fragesteller auf eine          nach vorheriger Abmahnung den für die Zuhörer bestimm-
    Beantwortung in der nächsten Sitzung des Gemeinderates              ten Teil des Beratungsraumes räumen lassen, wenn die stö-
    oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden.           rende Unruhe auf andere Weise nicht zu beseitigen ist.
(5) Das Informations- und Akteneinsichtsrecht ist durch die
                                                                                                 § 22
    Rechte Dritter begrenzt und darf nicht rechtsmissbräuch-
                                                                                    Ruf zur Sache und Ordnungsruf
    lich ausgeübt werden. Geheim zu haltende Angelegenheiten
    nach § 53 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO dürfen nicht Gegen-           (1) Der Bürgermeister kann Redner, die vom Verhandlungsge-
    stand des Informations- und Akteneinsichtsrechts sein. An-          genstand abschweifen, zur Sache rufen.
    fragen nach Absatz 2 dürfen ferner zurückgewiesen werden,       (2) Redner, die ohne Worterteilung das Wort an sich ziehen
    wenn                                                                oder die vom Gemeinderat beschlossene Redezeit trotz
   a) sie nicht den Bestimmungen der Absätze 2 bis 4 entspre-           Abmahnung überschreiten, kann der Vorsitzende zur Ord-
      chen                                                              nung rufen.
   b) die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen            (3) Hat ein Redner bereits zweimal einen Ruf zur Sache oder
      Fragesteller innerhalb der letzten sechs Monate bereits           einen Ordnungsruf erhalten, so kann der Vorsitzende ihm
      erteilt wurde und sich die Sach- und Rechtslage in dieser         das Wort entziehen, wenn der Redner Anlass zu einer weite-
      Zeit nicht geändert hat.                                          ren Ordnungsmaßnahme gibt. Einem Redner, dem das
   c) die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnis-              Wort entzogen ist, darf es in derselben Sitzung zu dem be-
      mäßigen Aufwand verbunden wäre.                                   treffenden Tagesordnungspunkt nicht wieder erteilt werden.

                           § 20                                                   3. Niederschrift über die Sitzungen
              Widerspruch des Bürgermeisters
                                                                                                  § 23
(1) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Gemeinderates                                      Niederschrift
    widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechts-
                                                                    (1) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Ge-
    widrig sind. Der Bürgermeister kann Beschlüssen wider-
                                                                        meinderates ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss ins-
    sprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Ge-
                                                                        besondere enthalten:
    meinde nachteilig sind.
(2) Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch                a) den Namen des Vorsitzenden,
    binnen 1 Woche nach Beschlussfassung gegenüber dem Ge-              b) die Zahl der anwesenden und die Namen der abwesen-
    meinderat ausgesprochen werden.                                        den Gemeinderäte unter Angabe des Grundes der Abwe-
(3) Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Nach Wider-                 senheit,
    spruch ist eine Sitzung des Gemeinderates mit Angabe der
                                                                        c) die Gegenstände der Verhandlung,
    Widerspruchsgründe einzuberufen. Es wird erneut über die
    Angelegenheit beschlossen. Diese Sitzung hat spätestens 4           d) die Anträge zur Sache und zur Geschäftsordnung,
    Wochen nach der Sitzung stattzufinden. Liegt dann wieder-
                                                                        e) die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und
    um nach Ansicht des Bürgermeisters Rechtswidrigkeit vor,
    widerspricht er erneut und führt unverzüglich die Entschei-         f ) den Wortlaut der vom Gemeinderat gefassten
    dung der Rechtsaufsichtsbehörde herbei.                                 Beschlüsse.

   S. 6       April 2019         Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde Niederwiesa/Sa. mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
(2) Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Ver-                   IV. Geschäftsführung des Ältestenrates
    handlungsverlaufes enthalten. Der Vorsitzende und jedes
                                                                                                   § 25
    Mitglied des Gemeinderates können verlangen, dass ihre                                      Ältestenrat
    Erklärung oder Abstimmung in der Niederschrift festgehal-
                                                                     (1) Der Ältestenrat wird vom Bürgermeister rechtzeitig vor ei-
    ten wird.
                                                                         ner Sitzung des Gemeinderates einberufen. Die Einladung
(3) Die Niederschrift wird vom Schriftführer geführt, der vom            kann frist- und formlos erfolgen.
    Bürgermeister bestimmt wird. Der Bürgermeister kann ei-
                                                                     (2) Der Ältestenrat besteht aus dem Bürgermeister und 4 Ge-
    nen Gemeindebediensteten oder ein Mitglied des Gemein-
                                                                         meinderäten der Gemeinde Niederwiesa, die durch Be-
    derates damit beauftragen.                                           schluss des Gemeinderates zu bestimmen sind. Der Bürger-
(4) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, von zwei Gemein-             meister leitet die Beratungen des Ältestenrates.
    deräten, die an der Sitzung teilgenommen haben, und vom          (3) Aufgabe des Ältestenrates ist es, den Bürgermeister in Fra-
    Schriftführer zu unterzeichnen. Die beiden Gemeinderäte              gen der Tagesordnung und des Ganges der Verhandlungen
    werden vom Gemeinderat bestellt. Ist einer der Unterzeich-           zu beraten. Die Entscheidung über die Aufstellung der Ta-
    nenden mit einzelnen Punkten der Niederschrift nicht ein-            gesordnung sowie die Verhandlungsführung in der Sitzung
    verstanden oder können sich die Unterzeichnenden über                des Gemeinderates obliegt dem Bürgermeister.
    den Inhalt der Niederschrift nicht einigen, kann über die
    entsprechenden Einwände ein Vermerk gefertigt werden.                       V. Geschäftsführung der Ortschaftsräte
(5) Mehrfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche                                      § 26
    Sitzungen dürfen nicht ausgehändigt werden. Den Einwoh-                                    Ortschaftsrat
    nern ist die Einsichtnahme in die Niederschriften über die       (1) Auf das Verfahren der Ortschaftsräte finden die Bestim-
    öffentlichen Sitzungen gestattet.                                    mungen dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsfüh-
(6) Die Niederschrift ist innerhalb eines Monats, in der Regel           rung des Gemeinderates (Abschnitt II) sinngemäß Anwen-
    jedoch spätestens zur nächsten Sitzung dem Gemeinderat               dung mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Bürgermeisters
    zur Kenntnis zu bringen. Über die gegen die Niederschrift            der Ortsvorsteher tritt.
    vorgebrachten Einwendungen entscheidet der Gemeinde-             (2) Nimmt der Bürgermeister an einer Sitzung des Ortschafts-
    rat.                                                                 rates teil, ist ihm vom Vorsitzenden auf Verlangen jederzeit
                                                                         das Wort zu erteilen.
           III. Geschäftsordnung der Ausschüsse
                                                                     (3) Gemeinderäte, die in der Ortschaft wohnen und nicht Ort-
                           § 24                                          schaftsräte sind, können an den Sitzungen des Ortschaftsra-
                 Beschließende Ausschüsse                                tes mit beratender Stimme teilnehmen.
(1) Auf das Verfahren der beschließenden Ausschüsse sind die
                                                                                       VI. Schlussbestimmungen
    Bestimmungen dieser Geschäftsordnung über die Ge-
    schäftsführung des Gemeinderates sinngemäß anzuwen-                                          § 27
    den.                                                                                 Schlussbestimmungen
(2) Sitzungen, die der Vorberatung von Angelegenheiten nach          Jedem Mitglied des Gemeinderates, der Ausschüsse und der
    § 41 Abs. 4 SächsGemO dienen, sind in der Regel nicht-           Ortschaftsräte ist eine Ausfertigung dieser Geschäftsordnung
    öffentlich. Gemeinderäte, die nicht Mitglied des beschlie-       auszuhändigen. Werden Änderungen während der Wahlperio-
    ßenden Ausschusses sind, können an allen Sitzungen des           de beschlossen, so ist die geänderte Fassung auszuhändigen.
    Ausschusses als Zuhörer teilnehmen, auch wenn dieser                                           § 28
    nicht öffentlich ist.                                                                      Inkrafttreten
(3) Der Gemeinderat kann sachkundige Einwohner widerruf-             Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfas-
    lich als beratende Mitglieder in beschließende Ausschüsse        sung durch den Gemeinderat in Kraft, gleichzeitig tritt die Ge-
    berufen. Ihre Zahl darf die der Gemeinderäte in den einzel-      schäftsordnung vom 15.09.2014 außer Kraft.
    nen Ausschüssen nicht erreichen. Sie sind ehrenamtlich tä-
    tig.                                                             Niederwiesa, 25.02.2019
(4) Abweichend zu den Vorschriften, die für den Gemeinderat
    gelten wird das Protokoll des Hauptausschusses an alle Ge-
    meinderäte mit ausgereicht, auch wenn sie nicht permanen-
    tes Mitglied oder nur Vertretungsmitglied des Hauptaus-
    schusses sind. Die Niederschrift ist innerhalb eines Monats
    zuzustellen. Damit soll gewährleistet werden, dass der Ge-
    meinderat jederzeit umfassend über die Aktivitäten des                                                                    Meier
    Hauptausschusses informiert ist.                                                                                  Bürgermeisterin

  Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde          April 2019       S. 7
Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde Niederwiesa/Sa. mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
Informationen aus den Ämtern der Gemeindeverwaltung

                                                Liebe Bürgerinnen und Bürger,
jetzt sind wir mittendrin – in der Fastenzeit und ich weiß von        bescheid über die Förderung der Mehrkosten durch die SAB
einigen, die das konsequent durchführen. Manche schon meh-            vorliegt. Eine neue Beteiligungsrunde für alle Interessenten
rere Jahre und einige zum ersten Mal. Dabei ist die Art des Fas-      wird dadurch möglich. Von Dresden kam die Aussage, dass die
tens weitgefächert: Verzicht auf Süßes, Alkohol, Fleisch oder         Bewilligung Ende März / Anfang April vorliegen kann.
neuerdings auch Einschränkung in der Benutzung von Handy              Kommunalwahlen im Mai: Mittlerweile haben die Parteien
und anderen modernen Medien. Wer es durchhält, kann es für            und Vereinigungen ihre Kandidatenlisten im Rathaus abgege-
sich als Erfolg verbuchen und zeigt, dass er Willensstärke besitzt.   ben. Sehr gut ist, dass es wieder Bürgerinnen und Bürger gibt,
Ganz andere Ambitionen haben da die Mitglieder des Carne-             die sich zur Wahl für den Gemeinderat stellen wollen. Wohl
valclubs Braunsdorf (CCB), die jedes Jahr bemüht sind den             wissend, dass das zugleich für jeden einzelnen bedeutet, weni-
Närrinnen und Narren ein humorvolles Programm zu zeigen,              ger Freizeit zu haben, denn die Sitzungen des Gemeinderates
was in den vielen Veranstaltungen und noch zusätzlich zum Se-         und Hauptausschusses sind meist monatlich in den Abendstun-
nioren- und Kinderfasching sowie zum Weiberfasching in sei-           den, also nach Feierabend. Darum vielen Dank für die Bereit-
ner 15. Auflage mit einem Extraprogramm aufgeführt wird.              schaft sich in der Gemeinde einzubringen, um mit mir und der
Geschmäcker sind verschieden, das ist bekannt und so wird es          Verwaltung gemeinsam die vielen anstehenden Projekte zu ver-
nicht verwundern, dass es dem einen gefällt und die anderen           wirklichen.
sagen, dass es noch verbesserungswürdig ist. Erst einmal nach-        Postfiliale: Wie uns die Deutsche Post informiert hat, endet das
machen und vor allem darüber nachdenken, wie viele Stunden            Vertragsverhältnis mit dem jetzigen Betreiber zum 30. April
Freizeit nötig sind, um alles auf die Beine bzw. Bühne zu brin-       2019. Doch ich habe für Sie eine gute Nachricht, denn gemein-
gen. Programm, Kulissen, Auf- und Abbau, Musik, Technik,              sam mit der Deutschen Post konnten wir einen Nachfolger fin-
Ballettchoreographie – fallen mir da so spontan ein, denn alles       den, der ab Mai das Geschäft weiterführt. In vielen Gesprächen,
muss gekonnt platziert werden. Darum allen Beteiligten vielen         die ich mit den Bürgern geführt habe, kam vor allen die Bitte,
Dank für die vergangene Saison!                                       alles zu tun, damit eine Schließung unbedingt verhindert wer-
                                                                      den soll. Es war nicht leicht, aber wir haben es geschafft und nur
Stand Sporthallenbau: Seit der Antragstellung der Fördermit-
                                                                      das zählt.
tel gab es auf dem Bausektor die jährliche Kostensteigerung, was
u.a. die Materialen, Löhne usw. betreffen. Da die Gemeinde je-        Straßenbau: Noch bis voraussichtlich Ende Mai gibt es eine
doch lediglich Fördermittel auf Grundlage der ursprünglich an-        Vollsperrung zwischen Straße Am Zapfenbach bis einschl. Ein-
genommenen Gesamtbaukosten in Anspruch nehmen kann, ist               mündung Karl-Marx-Straße. Die Umleitung in Richtung Orts-
die Realisierung des Projektes mangels Finanzierbarkeit so nicht      teil Braunsdorf erfolgt über die
gewährleistet. Deshalb mussten wir schnellstens nach Lösungen         B 173 / B 180 / Altenhainer Straße.
suchen, wie eine ausreichende Nachfinanzierung unter gleich-          Ebenso ist im Mai Baubeginn für
zeitiger Sicherstellung der Fördermittel gewährleistet wird.          den Ausbau der Altenhainer Straße,
                                                                      die Umleitung wird noch bekannt
Und ich kann ihnen sagen es gibt eine Lösung: Nach Auskunft           gegeben. Ganz besonders beim
der SAB, sollten wir sofort einen Antrag zur Nachfinanzierung         Straßenbau bedeutet das für alle
über die Mehrkosten stellen. Dieser Antrag wurde sofort einge-        Bürgerinnen und Bürger mehr
reicht. In Anbetracht dieser Situation mussten wir das Vergabe-       Fahrzeit und deshalb bedanke ich
verfahren umgehend aufheben, um erst einmal die bereits er-           mich für Ihr Verständnis.
wähnte Nachfinanzierung bei der SAB zu beantragen. Der
Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, einer                       Ihre Bürgermeisterin
erneute Ausschreibung zuzustimmen, wenn der Bewilligungs-                                   Ilona Meier

                                                             Bürgeramt

                      Hauptausschuss                                                  Ortschaftsrat Braunsdorf
                     08.04.2019, 19.00 Uhr,                                               10.04.2019, 19.30 Uhr
          Rathaus Niederwiesa, Sitzungszimmer (Zi. 24)                              Restaurant 5er Brücke, Braunsdorf

                        Gemeinderat                                         Sprechstunde Ortsvorsteher Braunsdorf
                    24.04.2019, 19.00 Uhr,                                             04.04.2019 und 02.05.2019,
                 Schlossgasthaus Lichtenwalde                              18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Kindergarten Braunsdorf

   S. 8        April 2019         Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde Niederwiesa/Sa. mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 25.02.2019
BV 07/19                                      Stimmenenthaltungen:        0                 Abstimmungsergebnis
Der Gemeinderat ermächtigt die Bür-           Ungültige Stimmen:          0                 Ja-Stimmen:                 9
germeisterin eine zweite Auftragsverga-       Befangene Stimmen:          0                 Nein-Stimmen:               0
be nach Vorlage des Bewilligungsbe-                                                         Stimmenenthaltungen:        1
scheides durch die SAB und der Vorlage        BV 09/19                                      Ungültige Stimmen:          0
der vollständigen Vergabeunterlagen so-       Der Gemeinderat beschließt die Vergabe        Befangene Stimmen:          0
wie die Prüfung durch die AG Sporthalle       des Lieferauftrages eines MTW an die          BV 11/19
durch den Vergabeanwalt Herrn Toepffer        Firma Martin Schäfer GmbH in Flehin-
auszulösen.                                                                                 Der Gemeinderat beschließt die Vergabe
                                              gen zum Angebotspreis von 73.936,50 €         von Planungsleistungen zur Erstellung
Abstimmungsergebnis                           inkl. Mehrwertsteuer.                         des Bebauungsplans Nr. 01/2019 „Feuer-
Ja-Stimmen:          10                       Abstimmungsergebnis                           wehrdepot in Lichtenwalde“ auf der un-
Nein-Stimmen:         0                                                                     bebauten Teilfläche des Flurstücks
                                              Ja-Stimmen:          10
Stimmenenthaltungen:  0                                                                     452/20 der Gemarkung Lichtenwalde im
Ungültige Stimmen:    0                       Nein-Stimmen:         0
                                                                                            2-stufigen Regelverfahren nach BauGB
Befangene Stimmen:    0                       Stimmenenthaltungen:  0                       mit integriertem Grünordnungsplan
                                              Ungültige Stimmen:    0                       und Umweltbericht an das Büro für
BV 08/19                                      Befangene Stimmen:    0                       Städtebau GmbH in Chemnitz.
Der Gemeinderat beschließt die Ge-                                                          Abstimmungsergebnis
schäftsordnung des Gemeinderates Nie-         BV 10/19
                                                                                            Ja-Stimmen:              10
derwiesa vom 25.02.2019.                      Der Gemeinderat stimmt für den Auf-           Nein-Stimmen:             0
Abstimmungsergebnis                           stellungsbeschluss zum Bebauungsplan          Stimmenenthaltungen:      0
Ja-Stimmen:         10                        Nr. 01/2019 „Feuerwehrdepot in Lich-          Ungültige Stimmen:        0
Nein-Stimmen:        0                        tenwalde“.                                    Befangene Stimmen:        0

                                                           Kämmerei

                                                          Hundesteuer
Sehr geehrte Hundebesitzer,                   IBAN: DE52 8705 2000 3610 0005 37             Ihre Steuerschuld wird dann zum Fällig-
wir möchten Sie an die Zahlung der            (Konto-Nr.: 3610000537, BLZ 87052000)         keitstermin von uns abgebucht.
jährlichen Hundesteuer erinnern:              Sparkasse Mittelsachsen unter Angabe          Formulare dazu erhalten Sie im Bürger-
Termin: 01.05.2019                            des Kassenzeichens.
                                                                                            büro / Kämmerei.
Bitte überweisen sie den jeweils fälligen     Wir möchten Sie auf die Möglichkeit
Betrag auf das Konto der Gemeinde Nie-        hinweisen, die Hundesteuer im Last-                      Ihre Gemeinde Niederwiesa
derwiesa.                                     schriftverfahren einziehen zu lassen.                        Kämmerei, Abt. Steuern

                                                             Bauamt

           Maschinelle Reinigung der Straßenränder und der                                   3. Hochwasserschutzübung –
                Straßeneinläufe in unserer Gemeinde                                             Binnenentwässerung in
                                                                                             Niederwiesa an der Zschopau
Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,          von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Montag –
die Reinigung der Straßeneinläufe mit-        Freitag) auf ein Mindestmaß einzu-            Am 11.05.2019 (Samstag) findet von
tels Hochdruckspülwagen wird im Zeit-         schränken, um die Arbeiten (Ausfüh-           8.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr in Niederwie-
                                              rung durch Fa. Becker Umweltdienste           sa an der Zschopau im Bereich der Alten
raum vom 25.03. bis 05.04.2019 (13./14.
                                              GmbH) nicht zu behindern.                     Dresdner Straße, Kurze Straße und B 173
KW) durchgeführt.
                                              Wir weisen in diesem Zusammenhang             die 3. Hochwasserschutzübung zur Bin-
Vom 23.04. bis 26.04.2019 (17.KW) er-
                                              auf Ihre Pflicht hin, dass die Straßen-       nenentwässerung statt.
folgt die Reinigung der Straßenränder
                                              ränder und Fußwege an Ihren Grund-            Beteiligte der Übung sind die Gemeinde
mit Hilfe einer großen Kehrmaschine.
                                              stücken sauber zu halten sind.                Niederwiesa, FFW Niederwiesa und der
Während dieser Zeiträume bitten wir Sie                                                     ZWA Hainichen.
das Parken am Straßenrand bzw. das Zu-                          Gemeindeverwaltung
stellen von Straßeneinläufen in der Zeit                               Niederwiesa                          Gemeinde Niederwiesa

  Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde       April 2019         S. 9
Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde Niederwiesa/Sa. mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
Stellenausschreibung
Die Gemeindeverwaltung Niederwiesa sucht zum nächstmög-           • Gesundheitstauglichkeit für Baustellenbegehungen
lichen Zeitpunkt in Vollzeit und befristet – mit der Option auf   • Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen und Wahrnehmung
unbefristet – eine fachlich kompetente, engagierte und durch-       von Terminen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit
setzungsstarke Führungspersönlichkeit als                         • ein gültiger Führerschein der Klasse B sowie Bereitschaft zur
Sachgebietsleitung des Bauamtes (m/w/d)                             dienstlichen Nutzung des privaten Pkw und
                                                                  • umfassende IT-Kenntnisse / sicherer Umgang mit Standard
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die:
                                                                    und Fachsoftware
• verantwortungsvolle, fachliche und organisatorische             • Kenntnisse im Vertrags- u. Vergaberecht (HOAI, VOF, VOB)
  Führung, Leitung und Weiterentwicklung des Bauamtes
                                                                  • Organisations-, Gestaltungs- und Planungskompetenz
• Planung, Vorbereitung und Umsetzungsbegleitung sowie
                                                                  • sicheres und freundliches Auftreten
  technische und kaufmännische Projektabwicklung von
  investiven Hochbau-, Tiefbau- und Sanierungsmaßnahmen           • ausgeprägte Kommunikations- sowie Konflikt- und
  (einschließlich Ausschreibungs- und Vergabeverfahren)             Kritikfähigkeit, Durchsetzungsvermögen
                                                                  • ein hohes Maß an Eigeninitiative, Selbständigkeit und
• leitende Mitwirkung bei der Bauleitplanung (Ortsplanung,
                                                                    Teamfähigkeit
  Bauleitplanverfahren) und städtebaulichen Entwicklung
                                                                  • Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit
• leitende Mitwirkung bei Straßen- und
  Gewässerunterhaltungsmaßnahmen                                  • sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
• Führung von Verhandlungen und Abschlüssen von                   Wir bieten Ihnen:
  Ingenieur-, Architekten-, Bau- und Erschließungsverträgen       • eine anspruchsvolle, vielseitige und abwechslungsreiche
• Zusammenarbeit mit beauftragten Planungsbüros sowie               Tätigkeit in einer Führungsposition im Rahmen einer vor-
  Überwachung der Leistungserbringung einschließlich der            erst befristeten mit der Option einer unbefristeten Vollzeit-
  Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben                                 beschäftigung (40 Wochenstunden)
• leitende Koordination und Überwachung des Umwelt-,              • intensive Einarbeitung
  Natur- und Baumschutzes sowie der Natur- und                    • tarifgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentli-
  Landschaftspflege                                                 chen Dienstes (TVöD) bei Vorhandensein des entsprechen-
• Ordnungsaufgaben, Gefahrenabwehr, Verkehrsrecht im                den Abschlusses
  Bereich Bau                                                     • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
• Mitwirkung an der Aufstellung und Durchführung des              • ein kollegiales, offenes und teamorientiertes Arbeitsklima in
  Haushalts- u. Investitionsplanes, Budgetverantwortung             einer familiengerechten Gemeinde mit flexibler Arbeitszeit
                                                                    im Rahmen von Gleitzeitregelungen.
• Koordination und Mitwirkung bei der Beantragung und
  Abrechnung von Fördermitteln (Fördermittelmanagement)           Ihre kompletten, aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden
                                                                  Sie bitte bis zum 26.04.2019 an die Gemeindeverwaltung
• Mitwirkung im Rahmen der Entscheidungsgremien der               Niederwiesa, Bürgermeisterin Ilona Meier, Dresdner Str. 22,
  Gemeinde (Sitzungsdienst)                                       09577 Niederwiesa
• Vertretung des Amtes nach innen und außen                       oder per E-Mail an: buergermeister@niederwiesa.de
Die genaue Abgrenzung der Aufgabenbereiche bzw. die Über-         (nur Bewerbungen mit pdf-Anhängen)
tragung anderer Arbeitsgebiete behalten wir uns vor.
                                                                  Wir weisen darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzei-
Das sollten Sie idealerweise mitbringen:                          tig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer
• einen Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor oder Master)         persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfah-
  der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Bau-         rens erteilen. Auf die bevorzugte Berücksichtigung von
  technik, Stadt- und Regionalplanung oder vergleichbare          schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung
  Qualifikation oder                                              wird hingewiesen. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen
                                                                  gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die oben ge-
• eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplom-FH              nannten Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrück-
  oder Bachelor) in der Fachrichtung allgemeine Verwaltung        lich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein
  oder einer abgeschlossenen Qualifizierung zum Verwal-           Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizu-
  tungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II) bzw. Verwaltungs-       fügen. Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen,
  Betriebswirt(VWA) mit mehrjähriger Berufserfahrung im           Männer und Divers geeignet.
  Fachbereich Bauamt
                                                                  Hinweis: Die durch die Bewerbung entstehenden Kosten kön-
• wünschenswert ist eine Berufserfahrung in leitender Funkti-     nen nicht erstattet werden. Eine Rücksendung von Bewer-
  on im kommunalen Bereich der Bauverwaltung, Bauwirt-            bungsunterlagen erfolgt nur, wenn diesen ein geeigneter und
  schaft oder Baudienstleistern                                   ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls
• anwendungsbereite, fundierte Rechts- und Fachkenntnisse         werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernich-
  und sicherer Umgang im Verwaltungsrecht, insbesondere           tet. Eingangsbestätigungen erfolgen nicht. Unvollständige bzw.
  im Bau- und Ordnungsrecht                                       nicht aussagefähige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

S. 10      April 2019         Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
Informationen aus anderen Ämtern und Behörden

             Warnung der Bevölkerung bei Großschadensereignissen und Katastrophen –
            Sirenen werden am 4. Mai 2019 im gesamten Landkreis Mittelsachsen getestet
Sehr geehrte Einwohnerinnen und             der Bevölkerung“ durch die Integrier-        Gemeinden und dem Landratsamt
Einwohner,                                  te Rettungsleitstelle (IRLS) Chemnitz        Mittelsachsen durchgeführt und über-
Am 4. Mai 2019 um 11.00 Uhr, wird           zur Auslösung bringen.                       prüft werden. Eine Durchsage über die
das Landratsamt Mittelsachsen zum           Dabei soll die Funktionstüchtigkeit          Rundfunkanstalten wird bei der Pro-
vierten Mal das Signal zur „Warnung         der Sirenen in Abstimmung mit den            bealarmierung nicht erfolgen.

                       Merkblatt über die Sirenensignale im Freistaat Sachsen
               und über allgemeine Verhaltensregeln bei Auslösung von Sirenensignalen
1. Signalprobe                              2. Feueralarm                                3. Warnung vor einer Gefahr –
   1 Ton von 12 Sekunden Dauer                 3 Töne von je 12 Sekunden Dauer              Rundfunkgerät einschalten und
   (immer mittwochs 15.00 Uhr)                 mit 12 Sekunden Pause                        auf Durchsagen achten!
                                                                                            6 Töne von jeweils 5 Sek. Dauer mit
                                                                                            5 Sek. Pause (1 Min. Heulton)

   Verhaltensregeln:
   » Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein     » Informieren Sie ausländische                 Telefonleitungen angewiesen – be-
     und achten Sie auf Durchsagen!           Mitbürger!                                   sonders in den Mobilfunknetzen!
   » Informieren Sie Ihre Nachbarn          » Befolgen Sie die Anweisungen der           » Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn
     und Straßenpassanten über die            Behörden genau!                              von Schäden nicht betroffen:
     Durchsagen!                                                                           Bleiben Sie dem Schadensgebiet
                                            » Telefonieren Sie nur falls dringend
   » Helfen Sie älteren und behinder-         nötig! Fassen Sie sich kurz!                 fern! – Schnelle Hilfe braucht freie
     ten Menschen.                            Die Hilfskräfte sind auf freie               Wege!

                                  Sind Sie auch manchmal unsicher?
                                      Öffentliche Verkehrsteilnehmerschulung

Der Ortschaftsrat Braunsdorf und der Förderverein                 Schwerpunkte:
Braunsdorf laden alle Interessierten zu einer                     - Änderung im Straßenverkehr
                                                                  - Was hat sich in den letzten Jahren allgemein geändert
kostenlosen Verkehrsteilnehmerschulung ein.
                                                                  - Wie ist das mit dem Führerscheinumtausch
Dienstag, den 07.05.2019, 18.30 Uhr                               - Welche konkreten Fragen haben Sie
Saal der Bahnhofsgaststätte Braunsdorf                            Anmeldung sowie ggf. schon vorhandene Fragen richten Sie
                                                                  bitte im Vorfeld an die Gemeindeverwaltung Niederwiesa
Auf Vermittlung der Fahrschule Uschi Meyer referiert an           Tel. 03726/718620 od. per E-Mail: sekretariat@niederwiesa.de
diesem Tag ein Mitarbeiter der Verkehrswacht Sachsen.             Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme.

                     Holger Maywirth                                                       Janet Wolf
                  Ortsvorsteher Braunsdorf                                    Vorsitzende Förderverein Braunsdorf

Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde        April 2019          S. 11
Start weiterer Aufrufe zur Einreichung von Vorhaben im ländlichen Raum!

In der LEADER-Region „Erzgebirgsregion Flöha- und Zscho-            • Schaffung von alters- oder behindertengerechten Mietwoh-
pautal“ wurden im März weitere Aufrufe für die Einreichung            nungen, Seniorenbetreuung (Budget: 400.000 €)
von Projektvorschlägen im ländlichen Raum gestartet. Grund-         • Unterstützung von Maßnahmen an kommunalen und priva-
lage bilden die LEADER-Entwicklungsstrategie und das Budget           ten Gewässern, Unterstützung von Maßnahmen zur Siche-
der Region.                                                           rung erosionsgefährdeter Flächen (Budget: 100.000 €)
Für folgende 7 Maßnahmen mit einem Gesamtfördervolumen              Einreichfrist für die Projektvorschläge ist der 29.05.2019. Ver-
von 3,25 Mio. € können Projektanträge eingereicht werden:           spätet eingehende Anträge können nicht bearbeitet werden!
• Ausbau von kommunalen Straßen, Brücken, Stützmauern,              Nach Eingang der Unterlagen werden diese im Regionalma-
  Gehwegen, Dorfplätzen und Straßenbeleuchtung (Budget:             nagement geprüft. Am 19.07.2019 findet die Vorhabenauswahl
  800.000 €)                                                        durch das Entscheidungsgremium der Region statt.
• Entwicklung von Tourismusdienstleistungen und Marketing-          Alle erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung, Vorhaben-
  maßnahmen innerhalb der Region, Unterstützung regional-           auswahl und zum geplanten Budget wurden auf der Homepage
  übergreifender Tourismusprojekte (Budget: 50.000 €)               des Vereins unter www.floeha-zschopautal.de veröffentlicht.
• Um- und Wiedernutzung von leerstehenden oder teilweise            Beratende Stelle für die Projektvorschläge ist das Regionalma-
  leerstehenden Gebäuden für wohn- und gewerbliche Zwecke           nagement des Vereins zur Entwicklung der Erzgebirgsregion
  sowie für Einrichtungen der Nah- und Grundversorgung              Flöha- und Zschopautal e.V.:
  (Budget: 1.000.000 €)
                                                                    Verein zur Entwicklung der Erzgebirgsregion
• bedarfsgerechter Bau und Ausbau von Schulen, Schulsport-          Flöha- und Zschopautal e.V.
  anlagen und Kindereinrichtungen (Budget: 100.000 €)               Regionalmanagerin Frau Andrea Pötzscher
• bedarfsgerechter Ausbau nicht gewerblicher Grundversor-           Gahlenzer Straße 65, 09569 Oederan
  gungseinrichtungen, medizinische Versorgung, Unterstüt-           Telefon: 037292 / 289766, Fax: 037292 / 289768
  zung und Ausbau der Hilfe bei Sucht- und Sozialproblemen,         E-Mail: info@floeha-zschopautal.de
  Gesundheitsprävention (Budget: 800.000 €)                         www.floeha-zschopautal.de

             Einladung zur Informationsveranstaltung für Haus- und Grundstückseigentümer
                                 zum Thema Hochwassereigenvorsorge

Die Verantwortung für den Hochwasserschutz ist primär eine          • Minderung von Hochwasserschäden an Gebäuden – Pflicht
staatliche Aufgabe, doch für die Sicherung des Grund- und Ge-         und Möglichkeiten der Hochwassereigenvorsorge für den
bäudeeigentums ist jeder Bürger selbst in der Pflicht (§ 5 Abs. 2     Hochwasserfall
Wasserhaushaltsgesetz). Um für die gesetzliche Pflicht zur Ei-      • Der Hochwasservorsorgeausweis und seine Anwendungs-
genvorsorge zu sensibilisieren, lädt der Verein zur Entwicklung       möglichkeiten
der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal e.V. Haus- und
Grundstückseigentümer zu einer kostenlosen Informationsver-         Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten Sie, sich bei Inte-
anstaltung ein am Montag, dem 20.05.2019, von 18.00 Uhr             resse telefonisch oder per E-Mail in der Geschäftsstelle der Erz-
bis ca. 20.00 Uhr in den Mehrzwecksaal im Wasserbau der             gebirgsregion Flöha- und Zschopautal bis zum 10.05.2019 an-
Alten Baumwolle Flöha Clausstraße 3, 09557 Flöha.                   zumelden. Den Flyer finden Sie auf der Homepage des Vereins.
Das Bildungs- und Demonstrationszentrum Dezentrale Infra-           Verein zur Entwicklung der Erzgebirgsregion
struktur – BDZ e.V. wird zum Thema Hochwassereigenvorsor-           Flöha- und Zschopautal e.V.
ge informieren. Im Anschluss an die Vorträge stehen die Refe-       Regionalmanagerin Frau Andrea Pötzscher
renten für Fragen zur Verfügung.
                                                                    Gahlenzer Straße 65, 09569 Oederan
Schwerpunkte:                                                       Telefon: 037292 / 289766, Fax: 037292 / 289768
• Hochwassereigenvorsorge geht jeden an! Das Kompetenz-             E-Mail: info@floeha-zschopautal.de
  zentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen gibt Auskunft             www.floeha-zschopautal.de

   S. 12      April 2019         Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
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