Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde Niederwiesa/Sa. mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa/Sa. mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde April 2019 Nummer 4.2019 · erscheint am 5. April 2019 Gemeinde Foto: Hendrik Jattke Liebe Ostergrüße aus Braunsdorf Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde April 2019 S. 1
Amtliche Mitteilungen Öffentliche Bekanntmachung Geschäftsordnung des Gemeinderates Niederwiesa vom 25. Februar 2019 Aufgrund von § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Frei- ordnung der übernächsten Sitzung des Gemeinderates zu staat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März setzen, wenn der Gemeinderat den gleichen Verhandlungs- 2018 (SächsGVBl. S. 62), hat der Gemeinderat der Gemeinde gegenstand nicht innerhalb der letzten 6 Monate bereits be- Niederwiesa am 25. Februar 2019 die folgende Geschäftsord- handelt hat, oder wenn seit der Behandlung sich die Sach- nung beschlossen: oder Rechtslage wesentlich geändert hat. Für diesen Verhandlungsgegenstand muss der Gemeinderat I. Vorsitz und Aufgaben des Gemeinderates zuständig sein. §1 (3) Auf Beschluss des Ortschaftsrates ist ein Verhandlungsge- Zusammensetzung des Gemeinderates genstand, der in die Zuständigkeit des Ortschaftsrates fällt, Der Gemeinderat besteht aus den Gemeinderäten und dem auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung Bürgermeister als Vorsitzenden. des Gemeinderates zu setzen, wenn der Gemeinderat den §2 gleichen Verhandlungsgegenstand nicht innerhalb der letz- Aufgaben ten sechs Monate bereits behandelt hat, oder wenn sich seit der Behandlung die Sach- oder Rechtslage wesentlich geän- Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der dert hat. Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist. (4) Der Bürgermeister legt die Reihenfolge der einzelnen Ver- handlungsgegenstände fest und bestimmt unter Beachtung II. Geschäftsführung des Gemeinderates der gesetzlichen Vorschriften, welche Verhandlungsgegen- stände in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden sollen. 1. Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen (5) Der Bürgermeister ist berechtigt, bis zum Eintritt in die Sit- §3 zung Verhandlungsgegenstände von der Tagesordnung ab- Einberufung der Gemeinderatssitzungen zusetzen, sofern es sich nicht um Verhandlungsgegenstände (1) Der Gemeinderat beschließt über Ort und Zeit seiner regel- nach § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 2 und 3 handelt. mäßigen Sitzungen. (6) Der Bürgermeister kann die Tagesordnung ohne Einhal- (2) Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat schriftlich oder tung der erforderlichen Ladungsfrist erweitern, sofern die elektronisch mit angemessener Frist, in der Regel sieben Voraussetzungen eines Eilfalles gegeben sind. volle Tage vor dem Sitzungstag, ein und teilt rechtzeitig die (7) Die Tagesordnungspunkte müssen hinreichend bestimmt an- Verhandlungsgegenstände mit; dabei sind die für die Bera- gegeben und aussagekräftig formuliert werden. Auf die Ta- tung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das gesordnung können nur Angelegenheiten gesetzt werden, zu öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner ent- deren Erledigung die Gemeinde selbst zuständig ist und in- gegenstehen. Der Gemeinderat ist einzuberufen, wenn es nerhalb der Gemeinde muss der Gemeinderat zuständig sein. die Geschäftslage erfordert. Die Gemeinderatsmitglieder sind verpflichtet, dem Bürgermeister unverzüglich Ände- §5 rungen ihrer Adresse zur schriftlichen oder elektronischen Ortsübliche Bekanntgabe Ladung mitzuteilen. Bei öffentlichen Sitzungen muss ortsüblich und rechtzeitig (3) Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn es (3 Tage vorher) auf Zeit, Ort und Tagesordnung hingewiesen ein Fünftel der Gemeinderäte unter Angabe des Verhand- werden. Dies gilt nicht bei der Einberufung des Gemeinderates lungsgegenstandes beantragt. Absatz 2 Satz 1 gilt entspre- in Eilfällen. chend. 2. Durchführung der Gemeinderatssitzungen (4) In Eilfällen kann der Gemeinderat ohne Frist, formlos und nur unter Angabe der Verhandlungsgegenstände einberu- 2.1. Allgemeines fen werden. §6 §4 Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen Tagesordnung (1) Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich, sofern (1) Der Bürgermeister stellt die Tagesordnung in eigener Ver- nicht das öffentliche Wohl oder berechtigtes Interesse Ein- antwortung auf. zelner eine nichtöffentliche Verhandlung erfordern. (2) Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Gemeinderä- (2) Aus der Mitte des Gemeinderates kann beantragt werden, te ist ein Verhandlungsgegenstand spätestens auf die Tages- einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung S. 2 April 2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. und stimmberechtigt sind. Bei der Einberufung ist darauf Darüber wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und be- hinzuweisen. Sind weniger als 3 Mitglieder stimmberech- schlossen. Beschließt der Gemeinderat einen Verhand- tigt, entfällt die 2. Sitzung. lungsgegenstand in öffentlicher Sitzung zu behandeln, so (4) Ist der Gemeinderat auch in der 2. Sitzung nach Abs. 3 we- hat der Bürgermeister diesen auf die Tagesordnung der gen Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, nächsten Sitzung des Gemeinderates zu setzen. entscheidet der Bürgermeister an Stelle des Gemeinderates (3) Sachverständigen, die zu Sitzungen hinzugezogen worden nach Anhörung der nicht befangenen Gemeinderäte. Liegt sind, kann das Wort erteilt werden. Gästen kann mit Zu- Befangenheit des Bürgermeister und seiner Stellvertreter stimmung des Gemeinderates Gelegenheit gegeben werden, vor, kann der Gemeinderat ein stimmberechtigtes Mitglied ihre Auffassung zu bestimmten Angelegenheiten vorzutra- für die Entscheidung zum Stellvertreter des Bürgermeisters gen, wenn und soweit dies für die Sachbehandlung dienlich bestellen. Liegt das ebenfalls nicht vor, gilt § 117 Sächs- erscheint. GemO entsprechend. (4) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind in öf- §9 fentlicher Sitzung bekannt zugeben, sofern nicht das öffent- Abstimmung liche Wohl oder berechtigtes Interesse Einzelner entgegen- steht. (1) Die Abstimmung des Gemeinderates erfolgt in der Regel offen (durch Handzeichen). Aus wichtigem Grund können §7 geheime Abstimmungen (durch Abgabe von Stimmzetteln) Mandatsausübung und Verschwiegenheitspflicht beschlossen werden. (1) Die Gemeinderäte müssen die ihnen übertragenen Aufga- (2) Der Gemeinderat hat namentlich abzustimmen, wenn es ben uneigennützig und verantwortungsbewusst erfüllen. ein Fünftel der Mitglieder des Gemeinderates beantragt. Bei Die Gemeinderäte haben eine besondere Treuepflicht ge- namentlicher Abstimmung ist die Stimmabgabe jedes ein- genüber der Gemeinde. Gemeinderäte und Ortschaftsräte zelnen Mitgliedes des Gemeinderates in der Niederschrift dürfen Ansprüche und Interessen eines anderen gegen die zu vermerken. Wird zum selben Verhandlungsgegenstand Gemeinde nicht geltend machen, soweit sie nicht als gesetz- sowohl ein Antrag auf namentliche als auch auf geheime liche Vertreter handeln. Abstimmung gestellt, so hat der Antrag auf geheime Ab- (2) Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit über alle An- stimmung Vorrang. gelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung gesetzlich (3) Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenent- nach erforderlich ist. Sie dürfen die Kenntnis von geheim- haltungen werden bei der Ermittlung der Stimmenmehrheit zuhaltenden Angelegenheiten nicht unbefugt verwerten. nicht berücksichtigt. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit fort. Die Geheimhaltung kann (4) Das Abstimmungsergebnis wird vom Bürgermeister be- nur aus Gründen des öffentlichen Wohls oder zum Schutz kanntgegeben und in der Niederschrift festgehalten. berechtigter Interessen Einzelner angeordnet werden. Die (5) Über Gegenstände einfacher Art und geringer Bedeutung Anordnung ist aufzuheben, sobald sie nicht mehr gerecht- kann der Gemeinderat im schriftlichen oder elektronischen fertigt ist. Verfahren beschließen. Der damit verbundene Antrag ist (3) Die Gemeinderäte und der Bürgermeister sind zur Ver- angenommen, wenn kein Mitglied des Gemeinderates wi- schwiegenheit über alle in nichtöffentlicher Sitzung behan- derspricht. delten Angelegenheiten so lange verpflichtet, bis der Ge- § 10 meinderat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Wahlen Verschwiegenheitspflicht aufhebt, dies gilt nicht für Be- (1) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. schlüsse, die nach § 6 Abs. 4 bekanntgegeben worden sind. Wenn kein Mitglied des Gemeinderates widerspricht, kann §8 auch offen gewählt werden. Beschlussfähigkeit (2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden (1) Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister Stimmberechtigten erhalten hat. Wird diese Mehrheit nicht die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfä- erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewer- higkeit des Gemeinderates fest und lässt dies in der Nieder- bern statt, die die meisten Stimmen haben. Dabei entschei- schrift vermerken. det die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei (2) Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Be- Hälfte aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist werber zur Wahl, findet im Falle des Satzes 2 ein 2. Wahl- Bei Befangenheit von mehr als der Hälfte aller Mitglieder ist gang statt, bei dem die einfache Mehrheit der abgegebenen der Gemeinderat beschlussfähig, wenn mindestens ein Stimmen ausreicht. Viertel aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt (3) Die Stimmzettel sind vom Bürgermeister bereitzuhalten. Je- sind. der Bewerber wird auf dem Stimmzettel namentlich be- (3) Bei Beschlussunfähigkeit muss eine 2. Sitzung stattfinden, nannt und erhält ein abgegrenztes Feld gleicher Größe. Der in der der Gemeinderat beschlussfähig ist. Beschlussfähig- Stimmzettel muss so beschaffen sein, dass nach Kennzeich- keit liegt dann vor, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend nung und Faltung die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde April 2019 S. 3
Werden mehrere Wahlen in derselben Sitzung des Gemein- der Fragesteller ist berechtigt, höchstens eine Zusatzfrage zu derates durchgeführt, müssen sich die Farben der Stimm- stellen. Eine Beratung findet nicht statt. zettel deutlich voneinander unterscheiden. (4) Der Bürgermeister kann den Vortrag in den Sitzungen des (4) Die Stimmzettel sind von den stimmberechtigten Mitglie- Gemeinderates einem Bediensteten der Gemeinde übertra- dern des Gemeinderates zweifelsfrei zu kennzeichnen. Un- gen; auf Verlangen des Gemeinderates muss er einen sol- beschriftete Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. chen zu sachverständigen Auskünften hinzuziehen. Stimmzettel, auf denen „ja“ oder „nein“ vermerkt ist, sind (5) Wer aus wichtigem Grunde an einer Sitzung nicht teilneh- ungültig, es sei denn, dass nur eine Person zur Wahl ansteht. men kann oder wer eine Sitzung vorzeitig verlassen will, hat (5) Der Bürgermeister ermittelt unter Mithilfe eines vom Ge- das unter Angabe des Hinderungsgrundes dem Vorsitzen- meinderat bestellten Mitgliedes oder eines Gemeindebe- den rechtzeitig mitzuteilen. diensteten das Wahlergebnis und gibt es dem Gemeinderat bekannt. 2.2. Gang der Beratungen (6) Ist das Los zu ziehen, so hat der Gemeinderat hierfür ein § 13 Mitglied zu bestimmen. Der Bürgermeister oder in seinem Vorsitz im Gemeinderat Auftrag ein Gemeindebediensteter stellt in Abwesenheit des (1) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister. Er zur Losziehung bestimmten Mitglied des Gemeinderates eröffnet und schließt die Sitzung und leitet die Verhandlung die Lose her. Der Hergang der Losziehung ist in der Nieder- des Gemeinderates. Der Bürgermeister kann die Verhand- schrift zu vermerken. lungsleitung an einen Gemeinderat abgeben. § 11 (2) Bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung des Bürger- Befangenheit meisters übernimmt sein Stellvertreter nach § 54 Abs. 1 (1) Ein Mitglied des Gemeinderates, bei dem ein Tatbestand SächsGemO den Vorsitz. Sind mehrere Stellvertreter be- vorliegt, der Befangenheit nach § 20 Abs. 1 SächsGemO zur stellt, so sind sie in der gemäß § 54 Abs. 1 SächsGemO fest- Folge haben kann, hat dies vor Beginn der Beratung dieser gelegten Reihenfolge zur Stellvertretung berufen. Sind alle Angelegenheit dem Bürgermeister mitzuteilen. Wer im Sin- bestellten Stellvertreter vorzeitig ausgeschieden oder im ne des § 20 SächsGemO befangen ist, darf weder beratend Falle der Verhinderung des Bürgermeisters auch sämtliche noch entscheidend in der Angelegenheit mitwirken und Stellvertreter verhindert, hat der Gemeinderat unverzüglich muss die Sitzung verlassen. Ist die Sitzung öffentlich, darf einen oder mehrere Stellvertreter neu oder auf die Dauer der befangene Gemeinderat als Zuhörer im Zuhörerbereich der Verhinderung zusätzlich zu bestellen. Bis zu dieser Be- anwesend sein. stellung nimmt das an Lebensjahren älteste nicht verhinder- Ob ein Ausschließungsgrund in der Person eines Mitgliedes te Mitglied des Gemeinderates die Aufgaben des Stellvertre- des Gemeinderates vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall der ters des Bürgermeisters wahr. Gemeinderat, und zwar in Abwesenheit des Betroffenen. § 14 § 12 Änderung und Erweiterung der Tagesordnung Teilnahme (1) Der Gemeinderat kann nach Eintritt in die Tagesordnung (1) Der Gemeinderat kann sachkundige Einwohner und Sach- beschließen verständige zur Beratung einzelner Angelegenheiten hinzu- a) die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände zu ändern, ziehen. Die Ortsvorsteher können an allen Sitzungen des b) Verhandlungsgegenstände zu teilen oder miteinander zu Gemeinderates mit beratender Stimme teilnehmen. An der verbinden, Beschlussfassung der Angelegenheit dürfen sich die Gelade- nen nicht beteiligen. c) die Beratung eines in öffentlicher Sitzung vorgesehenen Verhandlungsgegenstandes in die nichtöffentliche Sit- (2) Bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen kann der zung zu verweisen, wenn dies das öffentliche Wohl oder Gemeinderat betroffenen Personen und Personengruppen berechtigte Interessen Einzelner im Sinne des § 37 Abs. 1 Gelegenheit geben, ihre Auffassung vorzutragen (Anhö- Satz 1 SächsGemO erfordern, rung), soweit nicht die Anhörung bereits gesetzlich vorge- schrieben ist. An der Beratung und Beschlussfassung dür- d) die Beratung eines in nichtöffentlicher Sitzung vorgese- fen sich die Geladenen nicht beteiligen. henen Verhandlungsgegenstandes in die öffentliche Sit- (3) Der Gemeinderat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwoh- zung zu verweisen, wenn keine Gründe des öffentlichen nern und den ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGemO gleichge- Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner im Sinne stellten Personen sowie Vertretern von Bürgerinitiativen die des § 37 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO vorliegen. Möglichkeit einräumen, Fragen zu Gemeindeangelegenhei- (2) Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderates, einen Ver- ten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unter- handlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffent- breiten (Fragestunde). Zu den Fragen nimmt der Bürger- licher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in meister oder ein vom ihm Beauftragter Stellung. Ist eine nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Be- sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Frage- schließt der Gemeinderat, einen Verhandlungsgegenstand steller auf die schriftliche Beantwortung verwiesen werden. in öffentlicher Sitzung zu behandeln, so hat der Bürgermeis- Melden sich mehrere Fragesteller gleichzeitig, so bestimmt ter diesen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Je- Gemeinderates zu setzen. S. 4 April 2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
(3) Die Tagesordnung kann in der öffentlichen Sitzung durch und Wählervereinigung Gelegenheit, zu dem Geschäftsord- den Bürgermeister erweitert werden, soweit es sich um Ver- nungsantrag zu sprechen. handlungsgegenstände handelt, die Eilfälle im Sinne von (3) Über Anträge zur Geschäftsordnung hat der Gemeinderat § 36 Abs. 3 Satz 6 SächsGemO sind und alle Mitglieder des gesondert vorab zu entscheiden. Werden mehrere Anträge Gemeinderates anwesend sind. Sind nicht alle Gemeinderäte zur Geschäftsordnung gleichzeitig gestellt, so ist über den anwesend, sind die abwesenden Gemeinderäte in einer Wei- jeweils weitest gehenden Antrag zuerst abzustimmen. In se frist- und formlos und unter Angabe des Verhandlungs- Zweifelsfällen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge gegenstandes zu laden, der sie noch rechtzeitig folgen kön- der Abstimmungen. nen. Die Erweiterung ist in die Niederschrift aufzunehmen. (4) Ein Antrag auf Schluss der Beratung oder auf Schluss der (4) Die Erweiterung der Tagesordnung einer nicht-öffentlichen Rednerliste darf erst gestellt werden, wenn je ein Redner je- Sitzung durch den Bürgermeister ist zulässig, wenn dem alle der im Gemeinderat vertretenen Partei und Wählervereini- Gemeinderäte zustimmen. gung Gelegenheit hatten, einmal das Wort zu nehmen. Wird § 15 ein Antrag auf Schluss der Beratung angenommen, ist die Redeordnung Beratung abzubrechen und Beschluss zu fassen. Wird ein Antrag auf Schluss der Rednerliste angenommen, dürfen (1) Der Vorsitzende ruft jeden Punkt der Tagesordnung unter nur noch diejenigen Gemeinderäte zur Sache sprechen, die Bezeichnung des Verhandlungsgegenstandes auf und stellt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Rednerliste vor- die Angelegenheit zur Beratung. Wird eine Angelegenheit gemerkt sind. nach § 4 Abs. 2 Geschäftsordnung beraten, so ist zunächst den Antragstellern Gelegenheit zu geben, ihren Antrag zu § 17 begründen. Ist eine Berichterstattung vorgesehen, so erhält Anträge zur Sache zunächst der Berichterstatter das Wort. (1) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist berechtigt, zu jedem (2) Wer das Wort ergreifen will, hat sich durch Heben der Hand Verhandlungsgegenstand Anträge zu stellen, um eine Ent- zu melden. Bei Gleichzeitigkeit der Wortmeldungen ent- scheidung in der Sache herbeizuführen (Sachanträge). Sie scheidet der Bürgermeister über die Reihenfolge. Ein Teil- sind vor Abschluss der Beratung über diesen Verhandlungs- nehmer der Beratung darf das Wort erst dann ergreifen, gegenstand zu stellen und müssen einen abstimmungsfähi- wenn es ihm vom Bürgermeister erteilt wird. gen Beschlussentwurf enthalten. Dies gilt auch für Zusatz- und Änderungsanträge. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten (3) Außerhalb der Reihenfolge erhält ein Gemeinderat das entsprechend. Wort, wenn er Anträge zur Geschäftsordnung stellen will. (2) Anträge, deren Annahme das Vermögen, den Schulden- (4) Die Redezeit beträgt im Regelfall höchstens 3 Minuten. Sie stand oder den Haushalt der Gemeinde nicht unerheblich kann durch Beschluss des Gemeinderates verlängert oder beeinflussen (Finanzanträge), insbesondere Änderungen verkürzt werden. Ein Gemeinderat darf höchstens drei Mal der Aufwendungen und Erträge oder Änderungen der Aus- zum selben Punkt der Tagesordnung sprechen; Anträge zur zahlungen und Einzahlungen gegenüber dem Haushalts- Geschäftsordnung bleiben hiervon unberührt. plan zur Folge haben, müssen mit einem nach den gesetzli- (5) Der Bürgermeister kann nach jedem Redner das Wort er- chen Bestimmungen durchführbaren Deckungsvorschlag greifen; er kann ebenso dem Vortragenden, zugezogenen verbunden werden. sachkundigen Einwohnern, Gemeindebediensteten oder § 18 Sachverständigen jederzeit das Wort erteilen oder sie zur Beschlussfassung Stellungnahme auffordern. (1) Nach Schluss der Aussprache stellt der Bürgermeister die zu § 16 dem Tagesordnungspunkt gestellten Sachanträge zur Ab- Anträge zur Geschäftsordnung stimmung. Der weitestgehende Antrag hat Vorrang. In (1) Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit von jedem Zweifelsfällen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge. Mitglied des Gemeinderates gestellt werden. Dazu gehören (2) Die Abstimmung im Gemeinderat richtet sich nach den insbesondere folgende Anträge: Vorschriften des § 9 Geschäftsordnung. a) auf Schluss der Beratung, (3) Der Gemeinderat beschließt durch Abstimmungen und b) auf Schluss der Rednerliste, Wahlen. Der Bürgermeister ist stimmberechtigt, sofern die c) auf Verweisung an einen Ausschuss oder an den SächsGemO nichts Abweichendes regelt. Bürgermeister, (4) Der Bürgermeister hat sich vor jeder Beschlussfassung über d) auf Vertagung, jeden Verhandlungsgegenstand davon zu überzeugen, ob der Gemeinderat beschlussfähig ist. e) auf Unterbrechung oder Aufhebung der Sitzung, § 19 f) auf Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit, Informations- und Antragsrecht g) auf namentliche oder geheime Abstimmung, (1) Ein Fünftel der Gemeinderäte kann in allen Angelegenhei- h) auf Übergang zur Tagesordnung. ten der Gemeinde verlangen, dass der Bürgermeister den (2) Anträge zur Geschäftsordnung unterbrechen die Sachbera- Gemeinderat informiert und diesem oder einem von ihm tung. Außer dem Antragsteller und dem Bürgermeister er- bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt. In dem Aus- hält je ein Redner jeder im Gemeinderat vertretenen Partei schuss müssen die Antragsteller vertreten sein. Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde April 2019 S. 5
(2) Jeder Gemeinderat kann an den Bürgermeister schriftliche 2.3. Ordnung in den Sitzungen oder in einer Sitzung des Gemeinderates mündliche Anfra- § 21 gen über einzelne Angelegenheiten der Gemeinde richten. Ordnungsgewalt und Hausrecht Eine Aussprache über Anfragen findet nicht statt. Die Be- antwortung von Anfragen hat innerhalb angemessener (1) Der Bürgermeister übt die Ordnungsgewalt und das Haus- Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt, zu erfolgen. recht aus. Seiner Ordnungsgewalt und seinem Hausrecht unterliegen alle Personen, die sich während einer Sitzung (3) Schriftliche Anfragen sind mindestens fünf Werktage vor des Gemeinderates im Beratungsraum aufhalten. Er kann Beginn der nächstfolgenden Sitzung des Gemeinderates Gemeinderäte sowie Zuhörer, die grob gegen die Ordnung dem Bürgermeister zuzuleiten. Die Beantwortung hat schriftlich zu erfolgen, wenn der Fragesteller es verlangt. verstoßen, aus dem Beratungsraum verweisen. (4) Mündliche Anfragen können nach Erledigung der Tages- (2) Ist ein Gemeinderat betroffen, verliert er seinen Anspruch ordnung der Sitzung des Gemeinderates an den Bürger- auf die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung. meister gerichtet werden. Die Anfragen dürfen sich nicht (3) Gegen den Ausschluss eines Gemeinderates kann der Be- auf Verhandlungsgegenstände der betreffenden Sitzung des troffene im Rahmen eines Kommunalverfassungsstreites Gemeinderates beziehen. Sie müssen kurz gefasst sein und Feststellungsklage erheben. eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller (4) Entsteht während der Sitzung des Gemeinderates unter den darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Zuhörern störende Unruhe, so kann der Bürgermeister Beantwortung nicht möglich, kann der Fragesteller auf eine nach vorheriger Abmahnung den für die Zuhörer bestimm- Beantwortung in der nächsten Sitzung des Gemeinderates ten Teil des Beratungsraumes räumen lassen, wenn die stö- oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. rende Unruhe auf andere Weise nicht zu beseitigen ist. (5) Das Informations- und Akteneinsichtsrecht ist durch die § 22 Rechte Dritter begrenzt und darf nicht rechtsmissbräuch- Ruf zur Sache und Ordnungsruf lich ausgeübt werden. Geheim zu haltende Angelegenheiten nach § 53 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO dürfen nicht Gegen- (1) Der Bürgermeister kann Redner, die vom Verhandlungsge- stand des Informations- und Akteneinsichtsrechts sein. An- genstand abschweifen, zur Sache rufen. fragen nach Absatz 2 dürfen ferner zurückgewiesen werden, (2) Redner, die ohne Worterteilung das Wort an sich ziehen wenn oder die vom Gemeinderat beschlossene Redezeit trotz a) sie nicht den Bestimmungen der Absätze 2 bis 4 entspre- Abmahnung überschreiten, kann der Vorsitzende zur Ord- chen nung rufen. b) die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen (3) Hat ein Redner bereits zweimal einen Ruf zur Sache oder Fragesteller innerhalb der letzten sechs Monate bereits einen Ordnungsruf erhalten, so kann der Vorsitzende ihm erteilt wurde und sich die Sach- und Rechtslage in dieser das Wort entziehen, wenn der Redner Anlass zu einer weite- Zeit nicht geändert hat. ren Ordnungsmaßnahme gibt. Einem Redner, dem das c) die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnis- Wort entzogen ist, darf es in derselben Sitzung zu dem be- mäßigen Aufwand verbunden wäre. treffenden Tagesordnungspunkt nicht wieder erteilt werden. § 20 3. Niederschrift über die Sitzungen Widerspruch des Bürgermeisters § 23 (1) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Gemeinderates Niederschrift widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechts- (1) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Ge- widrig sind. Der Bürgermeister kann Beschlüssen wider- meinderates ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss ins- sprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Ge- besondere enthalten: meinde nachteilig sind. (2) Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch a) den Namen des Vorsitzenden, binnen 1 Woche nach Beschlussfassung gegenüber dem Ge- b) die Zahl der anwesenden und die Namen der abwesen- meinderat ausgesprochen werden. den Gemeinderäte unter Angabe des Grundes der Abwe- (3) Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Nach Wider- senheit, spruch ist eine Sitzung des Gemeinderates mit Angabe der c) die Gegenstände der Verhandlung, Widerspruchsgründe einzuberufen. Es wird erneut über die Angelegenheit beschlossen. Diese Sitzung hat spätestens 4 d) die Anträge zur Sache und zur Geschäftsordnung, Wochen nach der Sitzung stattzufinden. Liegt dann wieder- e) die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und um nach Ansicht des Bürgermeisters Rechtswidrigkeit vor, widerspricht er erneut und führt unverzüglich die Entschei- f ) den Wortlaut der vom Gemeinderat gefassten dung der Rechtsaufsichtsbehörde herbei. Beschlüsse. S. 6 April 2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
(2) Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Ver- IV. Geschäftsführung des Ältestenrates handlungsverlaufes enthalten. Der Vorsitzende und jedes § 25 Mitglied des Gemeinderates können verlangen, dass ihre Ältestenrat Erklärung oder Abstimmung in der Niederschrift festgehal- (1) Der Ältestenrat wird vom Bürgermeister rechtzeitig vor ei- ten wird. ner Sitzung des Gemeinderates einberufen. Die Einladung (3) Die Niederschrift wird vom Schriftführer geführt, der vom kann frist- und formlos erfolgen. Bürgermeister bestimmt wird. Der Bürgermeister kann ei- (2) Der Ältestenrat besteht aus dem Bürgermeister und 4 Ge- nen Gemeindebediensteten oder ein Mitglied des Gemein- meinderäten der Gemeinde Niederwiesa, die durch Be- derates damit beauftragen. schluss des Gemeinderates zu bestimmen sind. Der Bürger- (4) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, von zwei Gemein- meister leitet die Beratungen des Ältestenrates. deräten, die an der Sitzung teilgenommen haben, und vom (3) Aufgabe des Ältestenrates ist es, den Bürgermeister in Fra- Schriftführer zu unterzeichnen. Die beiden Gemeinderäte gen der Tagesordnung und des Ganges der Verhandlungen werden vom Gemeinderat bestellt. Ist einer der Unterzeich- zu beraten. Die Entscheidung über die Aufstellung der Ta- nenden mit einzelnen Punkten der Niederschrift nicht ein- gesordnung sowie die Verhandlungsführung in der Sitzung verstanden oder können sich die Unterzeichnenden über des Gemeinderates obliegt dem Bürgermeister. den Inhalt der Niederschrift nicht einigen, kann über die entsprechenden Einwände ein Vermerk gefertigt werden. V. Geschäftsführung der Ortschaftsräte (5) Mehrfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche § 26 Sitzungen dürfen nicht ausgehändigt werden. Den Einwoh- Ortschaftsrat nern ist die Einsichtnahme in die Niederschriften über die (1) Auf das Verfahren der Ortschaftsräte finden die Bestim- öffentlichen Sitzungen gestattet. mungen dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsfüh- (6) Die Niederschrift ist innerhalb eines Monats, in der Regel rung des Gemeinderates (Abschnitt II) sinngemäß Anwen- jedoch spätestens zur nächsten Sitzung dem Gemeinderat dung mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Bürgermeisters zur Kenntnis zu bringen. Über die gegen die Niederschrift der Ortsvorsteher tritt. vorgebrachten Einwendungen entscheidet der Gemeinde- (2) Nimmt der Bürgermeister an einer Sitzung des Ortschafts- rat. rates teil, ist ihm vom Vorsitzenden auf Verlangen jederzeit das Wort zu erteilen. III. Geschäftsordnung der Ausschüsse (3) Gemeinderäte, die in der Ortschaft wohnen und nicht Ort- § 24 schaftsräte sind, können an den Sitzungen des Ortschaftsra- Beschließende Ausschüsse tes mit beratender Stimme teilnehmen. (1) Auf das Verfahren der beschließenden Ausschüsse sind die VI. Schlussbestimmungen Bestimmungen dieser Geschäftsordnung über die Ge- schäftsführung des Gemeinderates sinngemäß anzuwen- § 27 den. Schlussbestimmungen (2) Sitzungen, die der Vorberatung von Angelegenheiten nach Jedem Mitglied des Gemeinderates, der Ausschüsse und der § 41 Abs. 4 SächsGemO dienen, sind in der Regel nicht- Ortschaftsräte ist eine Ausfertigung dieser Geschäftsordnung öffentlich. Gemeinderäte, die nicht Mitglied des beschlie- auszuhändigen. Werden Änderungen während der Wahlperio- ßenden Ausschusses sind, können an allen Sitzungen des de beschlossen, so ist die geänderte Fassung auszuhändigen. Ausschusses als Zuhörer teilnehmen, auch wenn dieser § 28 nicht öffentlich ist. Inkrafttreten (3) Der Gemeinderat kann sachkundige Einwohner widerruf- Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfas- lich als beratende Mitglieder in beschließende Ausschüsse sung durch den Gemeinderat in Kraft, gleichzeitig tritt die Ge- berufen. Ihre Zahl darf die der Gemeinderäte in den einzel- schäftsordnung vom 15.09.2014 außer Kraft. nen Ausschüssen nicht erreichen. Sie sind ehrenamtlich tä- tig. Niederwiesa, 25.02.2019 (4) Abweichend zu den Vorschriften, die für den Gemeinderat gelten wird das Protokoll des Hauptausschusses an alle Ge- meinderäte mit ausgereicht, auch wenn sie nicht permanen- tes Mitglied oder nur Vertretungsmitglied des Hauptaus- schusses sind. Die Niederschrift ist innerhalb eines Monats zuzustellen. Damit soll gewährleistet werden, dass der Ge- meinderat jederzeit umfassend über die Aktivitäten des Meier Hauptausschusses informiert ist. Bürgermeisterin Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde April 2019 S. 7
Informationen aus den Ämtern der Gemeindeverwaltung Liebe Bürgerinnen und Bürger, jetzt sind wir mittendrin – in der Fastenzeit und ich weiß von bescheid über die Förderung der Mehrkosten durch die SAB einigen, die das konsequent durchführen. Manche schon meh- vorliegt. Eine neue Beteiligungsrunde für alle Interessenten rere Jahre und einige zum ersten Mal. Dabei ist die Art des Fas- wird dadurch möglich. Von Dresden kam die Aussage, dass die tens weitgefächert: Verzicht auf Süßes, Alkohol, Fleisch oder Bewilligung Ende März / Anfang April vorliegen kann. neuerdings auch Einschränkung in der Benutzung von Handy Kommunalwahlen im Mai: Mittlerweile haben die Parteien und anderen modernen Medien. Wer es durchhält, kann es für und Vereinigungen ihre Kandidatenlisten im Rathaus abgege- sich als Erfolg verbuchen und zeigt, dass er Willensstärke besitzt. ben. Sehr gut ist, dass es wieder Bürgerinnen und Bürger gibt, Ganz andere Ambitionen haben da die Mitglieder des Carne- die sich zur Wahl für den Gemeinderat stellen wollen. Wohl valclubs Braunsdorf (CCB), die jedes Jahr bemüht sind den wissend, dass das zugleich für jeden einzelnen bedeutet, weni- Närrinnen und Narren ein humorvolles Programm zu zeigen, ger Freizeit zu haben, denn die Sitzungen des Gemeinderates was in den vielen Veranstaltungen und noch zusätzlich zum Se- und Hauptausschusses sind meist monatlich in den Abendstun- nioren- und Kinderfasching sowie zum Weiberfasching in sei- den, also nach Feierabend. Darum vielen Dank für die Bereit- ner 15. Auflage mit einem Extraprogramm aufgeführt wird. schaft sich in der Gemeinde einzubringen, um mit mir und der Geschmäcker sind verschieden, das ist bekannt und so wird es Verwaltung gemeinsam die vielen anstehenden Projekte zu ver- nicht verwundern, dass es dem einen gefällt und die anderen wirklichen. sagen, dass es noch verbesserungswürdig ist. Erst einmal nach- Postfiliale: Wie uns die Deutsche Post informiert hat, endet das machen und vor allem darüber nachdenken, wie viele Stunden Vertragsverhältnis mit dem jetzigen Betreiber zum 30. April Freizeit nötig sind, um alles auf die Beine bzw. Bühne zu brin- 2019. Doch ich habe für Sie eine gute Nachricht, denn gemein- gen. Programm, Kulissen, Auf- und Abbau, Musik, Technik, sam mit der Deutschen Post konnten wir einen Nachfolger fin- Ballettchoreographie – fallen mir da so spontan ein, denn alles den, der ab Mai das Geschäft weiterführt. In vielen Gesprächen, muss gekonnt platziert werden. Darum allen Beteiligten vielen die ich mit den Bürgern geführt habe, kam vor allen die Bitte, Dank für die vergangene Saison! alles zu tun, damit eine Schließung unbedingt verhindert wer- den soll. Es war nicht leicht, aber wir haben es geschafft und nur Stand Sporthallenbau: Seit der Antragstellung der Fördermit- das zählt. tel gab es auf dem Bausektor die jährliche Kostensteigerung, was u.a. die Materialen, Löhne usw. betreffen. Da die Gemeinde je- Straßenbau: Noch bis voraussichtlich Ende Mai gibt es eine doch lediglich Fördermittel auf Grundlage der ursprünglich an- Vollsperrung zwischen Straße Am Zapfenbach bis einschl. Ein- genommenen Gesamtbaukosten in Anspruch nehmen kann, ist mündung Karl-Marx-Straße. Die Umleitung in Richtung Orts- die Realisierung des Projektes mangels Finanzierbarkeit so nicht teil Braunsdorf erfolgt über die gewährleistet. Deshalb mussten wir schnellstens nach Lösungen B 173 / B 180 / Altenhainer Straße. suchen, wie eine ausreichende Nachfinanzierung unter gleich- Ebenso ist im Mai Baubeginn für zeitiger Sicherstellung der Fördermittel gewährleistet wird. den Ausbau der Altenhainer Straße, die Umleitung wird noch bekannt Und ich kann ihnen sagen es gibt eine Lösung: Nach Auskunft gegeben. Ganz besonders beim der SAB, sollten wir sofort einen Antrag zur Nachfinanzierung Straßenbau bedeutet das für alle über die Mehrkosten stellen. Dieser Antrag wurde sofort einge- Bürgerinnen und Bürger mehr reicht. In Anbetracht dieser Situation mussten wir das Vergabe- Fahrzeit und deshalb bedanke ich verfahren umgehend aufheben, um erst einmal die bereits er- mich für Ihr Verständnis. wähnte Nachfinanzierung bei der SAB zu beantragen. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, einer Ihre Bürgermeisterin erneute Ausschreibung zuzustimmen, wenn der Bewilligungs- Ilona Meier Bürgeramt Hauptausschuss Ortschaftsrat Braunsdorf 08.04.2019, 19.00 Uhr, 10.04.2019, 19.30 Uhr Rathaus Niederwiesa, Sitzungszimmer (Zi. 24) Restaurant 5er Brücke, Braunsdorf Gemeinderat Sprechstunde Ortsvorsteher Braunsdorf 24.04.2019, 19.00 Uhr, 04.04.2019 und 02.05.2019, Schlossgasthaus Lichtenwalde 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Kindergarten Braunsdorf S. 8 April 2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 25.02.2019 BV 07/19 Stimmenenthaltungen: 0 Abstimmungsergebnis Der Gemeinderat ermächtigt die Bür- Ungültige Stimmen: 0 Ja-Stimmen: 9 germeisterin eine zweite Auftragsverga- Befangene Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 0 be nach Vorlage des Bewilligungsbe- Stimmenenthaltungen: 1 scheides durch die SAB und der Vorlage BV 09/19 Ungültige Stimmen: 0 der vollständigen Vergabeunterlagen so- Der Gemeinderat beschließt die Vergabe Befangene Stimmen: 0 wie die Prüfung durch die AG Sporthalle des Lieferauftrages eines MTW an die BV 11/19 durch den Vergabeanwalt Herrn Toepffer Firma Martin Schäfer GmbH in Flehin- auszulösen. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe gen zum Angebotspreis von 73.936,50 € von Planungsleistungen zur Erstellung Abstimmungsergebnis inkl. Mehrwertsteuer. des Bebauungsplans Nr. 01/2019 „Feuer- Ja-Stimmen: 10 Abstimmungsergebnis wehrdepot in Lichtenwalde“ auf der un- Nein-Stimmen: 0 bebauten Teilfläche des Flurstücks Ja-Stimmen: 10 Stimmenenthaltungen: 0 452/20 der Gemarkung Lichtenwalde im Ungültige Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 0 2-stufigen Regelverfahren nach BauGB Befangene Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 mit integriertem Grünordnungsplan Ungültige Stimmen: 0 und Umweltbericht an das Büro für BV 08/19 Befangene Stimmen: 0 Städtebau GmbH in Chemnitz. Der Gemeinderat beschließt die Ge- Abstimmungsergebnis schäftsordnung des Gemeinderates Nie- BV 10/19 Ja-Stimmen: 10 derwiesa vom 25.02.2019. Der Gemeinderat stimmt für den Auf- Nein-Stimmen: 0 Abstimmungsergebnis stellungsbeschluss zum Bebauungsplan Stimmenenthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 10 Nr. 01/2019 „Feuerwehrdepot in Lich- Ungültige Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 0 tenwalde“. Befangene Stimmen: 0 Kämmerei Hundesteuer Sehr geehrte Hundebesitzer, IBAN: DE52 8705 2000 3610 0005 37 Ihre Steuerschuld wird dann zum Fällig- wir möchten Sie an die Zahlung der (Konto-Nr.: 3610000537, BLZ 87052000) keitstermin von uns abgebucht. jährlichen Hundesteuer erinnern: Sparkasse Mittelsachsen unter Angabe Formulare dazu erhalten Sie im Bürger- Termin: 01.05.2019 des Kassenzeichens. büro / Kämmerei. Bitte überweisen sie den jeweils fälligen Wir möchten Sie auf die Möglichkeit Betrag auf das Konto der Gemeinde Nie- hinweisen, die Hundesteuer im Last- Ihre Gemeinde Niederwiesa derwiesa. schriftverfahren einziehen zu lassen. Kämmerei, Abt. Steuern Bauamt Maschinelle Reinigung der Straßenränder und der 3. Hochwasserschutzübung – Straßeneinläufe in unserer Gemeinde Binnenentwässerung in Niederwiesa an der Zschopau Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen, von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Montag – die Reinigung der Straßeneinläufe mit- Freitag) auf ein Mindestmaß einzu- Am 11.05.2019 (Samstag) findet von tels Hochdruckspülwagen wird im Zeit- schränken, um die Arbeiten (Ausfüh- 8.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr in Niederwie- rung durch Fa. Becker Umweltdienste sa an der Zschopau im Bereich der Alten raum vom 25.03. bis 05.04.2019 (13./14. GmbH) nicht zu behindern. Dresdner Straße, Kurze Straße und B 173 KW) durchgeführt. Wir weisen in diesem Zusammenhang die 3. Hochwasserschutzübung zur Bin- Vom 23.04. bis 26.04.2019 (17.KW) er- auf Ihre Pflicht hin, dass die Straßen- nenentwässerung statt. folgt die Reinigung der Straßenränder ränder und Fußwege an Ihren Grund- Beteiligte der Übung sind die Gemeinde mit Hilfe einer großen Kehrmaschine. stücken sauber zu halten sind. Niederwiesa, FFW Niederwiesa und der Während dieser Zeiträume bitten wir Sie ZWA Hainichen. das Parken am Straßenrand bzw. das Zu- Gemeindeverwaltung stellen von Straßeneinläufen in der Zeit Niederwiesa Gemeinde Niederwiesa Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde April 2019 S. 9
Stellenausschreibung Die Gemeindeverwaltung Niederwiesa sucht zum nächstmög- • Gesundheitstauglichkeit für Baustellenbegehungen lichen Zeitpunkt in Vollzeit und befristet – mit der Option auf • Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen und Wahrnehmung unbefristet – eine fachlich kompetente, engagierte und durch- von Terminen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit setzungsstarke Führungspersönlichkeit als • ein gültiger Führerschein der Klasse B sowie Bereitschaft zur Sachgebietsleitung des Bauamtes (m/w/d) dienstlichen Nutzung des privaten Pkw und • umfassende IT-Kenntnisse / sicherer Umgang mit Standard Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die: und Fachsoftware • verantwortungsvolle, fachliche und organisatorische • Kenntnisse im Vertrags- u. Vergaberecht (HOAI, VOF, VOB) Führung, Leitung und Weiterentwicklung des Bauamtes • Organisations-, Gestaltungs- und Planungskompetenz • Planung, Vorbereitung und Umsetzungsbegleitung sowie • sicheres und freundliches Auftreten technische und kaufmännische Projektabwicklung von investiven Hochbau-, Tiefbau- und Sanierungsmaßnahmen • ausgeprägte Kommunikations- sowie Konflikt- und (einschließlich Ausschreibungs- und Vergabeverfahren) Kritikfähigkeit, Durchsetzungsvermögen • ein hohes Maß an Eigeninitiative, Selbständigkeit und • leitende Mitwirkung bei der Bauleitplanung (Ortsplanung, Teamfähigkeit Bauleitplanverfahren) und städtebaulichen Entwicklung • Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit • leitende Mitwirkung bei Straßen- und Gewässerunterhaltungsmaßnahmen • sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise • Führung von Verhandlungen und Abschlüssen von Wir bieten Ihnen: Ingenieur-, Architekten-, Bau- und Erschließungsverträgen • eine anspruchsvolle, vielseitige und abwechslungsreiche • Zusammenarbeit mit beauftragten Planungsbüros sowie Tätigkeit in einer Führungsposition im Rahmen einer vor- Überwachung der Leistungserbringung einschließlich der erst befristeten mit der Option einer unbefristeten Vollzeit- Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben beschäftigung (40 Wochenstunden) • leitende Koordination und Überwachung des Umwelt-, • intensive Einarbeitung Natur- und Baumschutzes sowie der Natur- und • tarifgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentli- Landschaftspflege chen Dienstes (TVöD) bei Vorhandensein des entsprechen- • Ordnungsaufgaben, Gefahrenabwehr, Verkehrsrecht im den Abschlusses Bereich Bau • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • Mitwirkung an der Aufstellung und Durchführung des • ein kollegiales, offenes und teamorientiertes Arbeitsklima in Haushalts- u. Investitionsplanes, Budgetverantwortung einer familiengerechten Gemeinde mit flexibler Arbeitszeit im Rahmen von Gleitzeitregelungen. • Koordination und Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (Fördermittelmanagement) Ihre kompletten, aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 26.04.2019 an die Gemeindeverwaltung • Mitwirkung im Rahmen der Entscheidungsgremien der Niederwiesa, Bürgermeisterin Ilona Meier, Dresdner Str. 22, Gemeinde (Sitzungsdienst) 09577 Niederwiesa • Vertretung des Amtes nach innen und außen oder per E-Mail an: buergermeister@niederwiesa.de Die genaue Abgrenzung der Aufgabenbereiche bzw. die Über- (nur Bewerbungen mit pdf-Anhängen) tragung anderer Arbeitsgebiete behalten wir uns vor. Wir weisen darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzei- Das sollten Sie idealerweise mitbringen: tig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer • einen Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor oder Master) persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfah- der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Bau- rens erteilen. Auf die bevorzugte Berücksichtigung von technik, Stadt- und Regionalplanung oder vergleichbare schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung Qualifikation oder wird hingewiesen. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die oben ge- • eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplom-FH nannten Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrück- oder Bachelor) in der Fachrichtung allgemeine Verwaltung lich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein oder einer abgeschlossenen Qualifizierung zum Verwal- Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizu- tungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II) bzw. Verwaltungs- fügen. Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen, Betriebswirt(VWA) mit mehrjähriger Berufserfahrung im Männer und Divers geeignet. Fachbereich Bauamt Hinweis: Die durch die Bewerbung entstehenden Kosten kön- • wünschenswert ist eine Berufserfahrung in leitender Funkti- nen nicht erstattet werden. Eine Rücksendung von Bewer- on im kommunalen Bereich der Bauverwaltung, Bauwirt- bungsunterlagen erfolgt nur, wenn diesen ein geeigneter und schaft oder Baudienstleistern ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls • anwendungsbereite, fundierte Rechts- und Fachkenntnisse werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernich- und sicherer Umgang im Verwaltungsrecht, insbesondere tet. Eingangsbestätigungen erfolgen nicht. Unvollständige bzw. im Bau- und Ordnungsrecht nicht aussagefähige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. S. 10 April 2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
Informationen aus anderen Ämtern und Behörden Warnung der Bevölkerung bei Großschadensereignissen und Katastrophen – Sirenen werden am 4. Mai 2019 im gesamten Landkreis Mittelsachsen getestet Sehr geehrte Einwohnerinnen und der Bevölkerung“ durch die Integrier- Gemeinden und dem Landratsamt Einwohner, te Rettungsleitstelle (IRLS) Chemnitz Mittelsachsen durchgeführt und über- Am 4. Mai 2019 um 11.00 Uhr, wird zur Auslösung bringen. prüft werden. Eine Durchsage über die das Landratsamt Mittelsachsen zum Dabei soll die Funktionstüchtigkeit Rundfunkanstalten wird bei der Pro- vierten Mal das Signal zur „Warnung der Sirenen in Abstimmung mit den bealarmierung nicht erfolgen. Merkblatt über die Sirenensignale im Freistaat Sachsen und über allgemeine Verhaltensregeln bei Auslösung von Sirenensignalen 1. Signalprobe 2. Feueralarm 3. Warnung vor einer Gefahr – 1 Ton von 12 Sekunden Dauer 3 Töne von je 12 Sekunden Dauer Rundfunkgerät einschalten und (immer mittwochs 15.00 Uhr) mit 12 Sekunden Pause auf Durchsagen achten! 6 Töne von jeweils 5 Sek. Dauer mit 5 Sek. Pause (1 Min. Heulton) Verhaltensregeln: » Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein » Informieren Sie ausländische Telefonleitungen angewiesen – be- und achten Sie auf Durchsagen! Mitbürger! sonders in den Mobilfunknetzen! » Informieren Sie Ihre Nachbarn » Befolgen Sie die Anweisungen der » Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Behörden genau! von Schäden nicht betroffen: Durchsagen! Bleiben Sie dem Schadensgebiet » Telefonieren Sie nur falls dringend » Helfen Sie älteren und behinder- nötig! Fassen Sie sich kurz! fern! – Schnelle Hilfe braucht freie ten Menschen. Die Hilfskräfte sind auf freie Wege! Sind Sie auch manchmal unsicher? Öffentliche Verkehrsteilnehmerschulung Der Ortschaftsrat Braunsdorf und der Förderverein Schwerpunkte: Braunsdorf laden alle Interessierten zu einer - Änderung im Straßenverkehr - Was hat sich in den letzten Jahren allgemein geändert kostenlosen Verkehrsteilnehmerschulung ein. - Wie ist das mit dem Führerscheinumtausch Dienstag, den 07.05.2019, 18.30 Uhr - Welche konkreten Fragen haben Sie Saal der Bahnhofsgaststätte Braunsdorf Anmeldung sowie ggf. schon vorhandene Fragen richten Sie bitte im Vorfeld an die Gemeindeverwaltung Niederwiesa Auf Vermittlung der Fahrschule Uschi Meyer referiert an Tel. 03726/718620 od. per E-Mail: sekretariat@niederwiesa.de diesem Tag ein Mitarbeiter der Verkehrswacht Sachsen. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme. Holger Maywirth Janet Wolf Ortsvorsteher Braunsdorf Vorsitzende Förderverein Braunsdorf Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde April 2019 S. 11
Start weiterer Aufrufe zur Einreichung von Vorhaben im ländlichen Raum! In der LEADER-Region „Erzgebirgsregion Flöha- und Zscho- • Schaffung von alters- oder behindertengerechten Mietwoh- pautal“ wurden im März weitere Aufrufe für die Einreichung nungen, Seniorenbetreuung (Budget: 400.000 €) von Projektvorschlägen im ländlichen Raum gestartet. Grund- • Unterstützung von Maßnahmen an kommunalen und priva- lage bilden die LEADER-Entwicklungsstrategie und das Budget ten Gewässern, Unterstützung von Maßnahmen zur Siche- der Region. rung erosionsgefährdeter Flächen (Budget: 100.000 €) Für folgende 7 Maßnahmen mit einem Gesamtfördervolumen Einreichfrist für die Projektvorschläge ist der 29.05.2019. Ver- von 3,25 Mio. € können Projektanträge eingereicht werden: spätet eingehende Anträge können nicht bearbeitet werden! • Ausbau von kommunalen Straßen, Brücken, Stützmauern, Nach Eingang der Unterlagen werden diese im Regionalma- Gehwegen, Dorfplätzen und Straßenbeleuchtung (Budget: nagement geprüft. Am 19.07.2019 findet die Vorhabenauswahl 800.000 €) durch das Entscheidungsgremium der Region statt. • Entwicklung von Tourismusdienstleistungen und Marketing- Alle erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung, Vorhaben- maßnahmen innerhalb der Region, Unterstützung regional- auswahl und zum geplanten Budget wurden auf der Homepage übergreifender Tourismusprojekte (Budget: 50.000 €) des Vereins unter www.floeha-zschopautal.de veröffentlicht. • Um- und Wiedernutzung von leerstehenden oder teilweise Beratende Stelle für die Projektvorschläge ist das Regionalma- leerstehenden Gebäuden für wohn- und gewerbliche Zwecke nagement des Vereins zur Entwicklung der Erzgebirgsregion sowie für Einrichtungen der Nah- und Grundversorgung Flöha- und Zschopautal e.V.: (Budget: 1.000.000 €) Verein zur Entwicklung der Erzgebirgsregion • bedarfsgerechter Bau und Ausbau von Schulen, Schulsport- Flöha- und Zschopautal e.V. anlagen und Kindereinrichtungen (Budget: 100.000 €) Regionalmanagerin Frau Andrea Pötzscher • bedarfsgerechter Ausbau nicht gewerblicher Grundversor- Gahlenzer Straße 65, 09569 Oederan gungseinrichtungen, medizinische Versorgung, Unterstüt- Telefon: 037292 / 289766, Fax: 037292 / 289768 zung und Ausbau der Hilfe bei Sucht- und Sozialproblemen, E-Mail: info@floeha-zschopautal.de Gesundheitsprävention (Budget: 800.000 €) www.floeha-zschopautal.de Einladung zur Informationsveranstaltung für Haus- und Grundstückseigentümer zum Thema Hochwassereigenvorsorge Die Verantwortung für den Hochwasserschutz ist primär eine • Minderung von Hochwasserschäden an Gebäuden – Pflicht staatliche Aufgabe, doch für die Sicherung des Grund- und Ge- und Möglichkeiten der Hochwassereigenvorsorge für den bäudeeigentums ist jeder Bürger selbst in der Pflicht (§ 5 Abs. 2 Hochwasserfall Wasserhaushaltsgesetz). Um für die gesetzliche Pflicht zur Ei- • Der Hochwasservorsorgeausweis und seine Anwendungs- genvorsorge zu sensibilisieren, lädt der Verein zur Entwicklung möglichkeiten der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal e.V. Haus- und Grundstückseigentümer zu einer kostenlosen Informationsver- Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten Sie, sich bei Inte- anstaltung ein am Montag, dem 20.05.2019, von 18.00 Uhr resse telefonisch oder per E-Mail in der Geschäftsstelle der Erz- bis ca. 20.00 Uhr in den Mehrzwecksaal im Wasserbau der gebirgsregion Flöha- und Zschopautal bis zum 10.05.2019 an- Alten Baumwolle Flöha Clausstraße 3, 09557 Flöha. zumelden. Den Flyer finden Sie auf der Homepage des Vereins. Das Bildungs- und Demonstrationszentrum Dezentrale Infra- Verein zur Entwicklung der Erzgebirgsregion struktur – BDZ e.V. wird zum Thema Hochwassereigenvorsor- Flöha- und Zschopautal e.V. ge informieren. Im Anschluss an die Vorträge stehen die Refe- Regionalmanagerin Frau Andrea Pötzscher renten für Fragen zur Verfügung. Gahlenzer Straße 65, 09569 Oederan Schwerpunkte: Telefon: 037292 / 289766, Fax: 037292 / 289768 • Hochwassereigenvorsorge geht jeden an! Das Kompetenz- E-Mail: info@floeha-zschopautal.de zentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen gibt Auskunft www.floeha-zschopautal.de S. 12 April 2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde
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