Amts- und Mitteilungsblatt - der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten
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Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 3 ׀2021 der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten Erscheinungsdatum: 26. Februar 2021 – Redaktionsschluss für Nr. 04/2021: Freitag, 12. März 2021 Zweckverband Therme Obernsees: Geschäftsleiter Gernot Geyer verabschiedet Im kleinen Kreis wurde der langjährige Geschäftsleiter Gernot Geyer (Dritter von rechts) durch Landrat Florian Wiedemann (Dritter von links) ver abschiedet. Weiter im Bild von links Nachfolger Sebastian Failner, stellvertretende Betriebsleiterin Nadja Rubelt, Bürgermeister Karl Lappe, Betriebsleiter Uli Gesell und Thomas Eichhorn von der GMF. 28 Jahre lang war Gernot Geyer das Gesicht des Zweckverbandes Therme Obernsees. Mit großem Engagement und Kompetenz hat er an der Errichtung, den Erweiterungsmaßnahmen und beim Betrieb der Therme mitgewirkt. Im kleinen Kreis wurde er in der coronabedingt leeren oberen Badewelt von Landrat Florian Wiedemann sowie weiteren Verantwortlichen verabschiedet. Landrat Florian Wiedemann betonte bei seiner Rede, „alles was wir hier sehen, haben wir unter anderem Gernot Geyer zu ver danken‟. Namens des Landkreises dankte er dem scheidenden Geschäftsleiter für die jahrzehntelange unermüdliche Aufbauarbeit an der Therme, die 1998 eröffnet wurde. Froh zeigte sich Wiedemann, dass Gernot Geyer nicht gänzlich abtritt, sondern weiterhin in beratender Funktion mitwirken wird. Mit dem herzlichen Dank an Geyer stellte Wiedemann fest, „wir hätten uns keinen besseren Geschäftsleiter vorstellen können‟. Zugleich stellte er als Nachfolger Sebastian Failner vor, der in seiner Funktion als Sachbearbeiter des Landratsamtes unter anderem auch für Zweckverbände zuständig ist. Gernot Geyer selbst erinnerte an viele Stationen seines langen Wirkens. Er spannte bei seinem Rückblick den Bogen vom Beginn der Planungen 1989 durch die Gemeinde Mistelgau unter Bürgermeister Gerd Baumann bis heute, hob dabei auch den heutigen Altlandrat Klaus-Günter Dietel hervor, der von der ersten Stunde an dabei war. Mit den Worten „macht so weiter mit diesem Leucht- turmprojekt‟ setzte Geyer den Schlusspunkt seiner Rede. Bürgermeister Karl Lappe zollte Geyer Dank und Anerkennung der Gemeinde Mistelgau, die seit 1992 insgesamt 8,8 Millionen Euro in die Therme eingebracht hat. „Während der Altlandrat sich stets kämpferisch zeigte, agierte der Geschäftsleiter mehr im Hinter- grund‟, so Lappe. Namens der GMF hob Thomas Eichhorn das gute Miteinander hervor. „Als relativ unbekannte Firma wurde uns damals das Vertrauen geschenkt, dafür sind wir noch heute dankbar.‟ Betriebsleiter Uli Gesell bedauerte, dass der Abschied von Geyer nicht gemeinsam mit allen rund 100 Mitarbeitern möglich war. „Er hat dazu beigetragen, dass die Therme eine deutschland- weit bekannte Einrichtung wurde und dabei auch alle technischen und persönlichen Veränderungen, sowie in schwierigen Zeiten bei immer mehr konkurrierenden Bädern die richtigen Entscheidungen mitgetragen. Text/Foto: Dieter Jenß Rathaus Mistelgau Rathaus Glashütten Verein für Regionalentwicklung Bahnhofstraße 35 Schloßstraße 2 „Rund um die Neubürg – Fränkische 95490 Mistelgau 95496 Glashütten Schweiz e. V.‟ Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: Bahnhofstraße 35 Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr 15.30 – 18.30 Uhr 95490 Mistelgau Telefon 0 92 79/ 9 99-0 Telefon 0 92 79/4 67 Telefon 0 92 79 / 92 32 41 Fax 0 9279/ 9 99-33 Fax 0 92 79/92 33 77 Fax 0 92 79 / 92 32 44 www.mistelgau.de www.glashuetten.de www.neubuerg.de poststelle@vg-mistelgau.bayern.de gemeinde@glashuetten.de info@neubuerg.de
Gemeinde Mistelgau => Silbermann, Thomas Bauamt, Straßenverkehr Gemeinde Glashütten Die Rufnummern: Tel.: 0 92 79 /9 99-15 und => Lappe Karl, 1. Bürgermeister Fax: 0 92 79 /9 99-315 Privat: 0 92 79 /2 20 thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 => Wagner, Winfried Handy: 01 60/ 8 42 73 16 Kämmerer => Amschler, Dietmar Tel.: 0 92 79 /9 99-13 EDV-Betreuung, Fischereischeine, Fax: 0 92 79 /9 99 313 Ihr direkter Kontakt Rentenangelegenheiten winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de => ins Rathaus: Tel.: 0 92 79 /9 99-11 => Waldmann, Monika Fax: 0 92 79 /9 99-311 Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe- Tel.: 0 92 79/4 67 dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de und Hundesteuer Fax: 0 92 79/92 33 77 => Amschler, Melissa Tel.: 0 92 79 /9 99-22 E-Mail: gemeinde@glashuetten.de Webseiten Mistelgau + Glashütten Fax: 0 92 79 /9 99-322 Internet: www.glashuetten.de monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau => in den Bauhof: Tel.: 0 92 79 /9 99-29 Tel.: 0 92 79/82 48 Bauhof Mistelgau: Fax: 0 92 79 /9 99-329 melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de Tel.: 0 92 79/5 84 Fax: 0 92 79/97 12 30 In dringenden Fällen: E-Mail: bauhof@glashuetten.de => Bärnreuther, Wolfgang => Bär, Arno Amts- und Mitteilungsblatt => Grundschule Glashütten: Handy: 01 51 / 18 05 64 41 Tel.: 0 92 79 /9 99-18 Tel.: 0 92 79 /2 41 Fax: 0 92 79 /9 99-318 => Teufel, Reiner wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de Handy: 01 51 / 18 05 64 43 Störungsannahme => Zick, Michael => Bayerlein, Katja Handy: 01 51 / 18 05 64 48 für Wasser Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle, Standesamt Kläranlage Truppachtal: Tel.: 0 92 83/ 8 61 22 43 Tel.: 0 92 06 / 2 30 Tel.: 0 92 79 /9 99-27 Fax: 0 92 79 /9 99-327 E-Mail: info@ka-truppachtal.de für Strom katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de In dringenden Fällen: Tel.: 0941/28003366 => Huber, Mathias => Schelenz, Thomas Standesamt, Personalangelegenheiten Handy: 01 75 / 4 04 86 03 rund um die Uhr! Bei allen weiteren Fragen Tel.: 0 92 79 /9 99-16 => Ruckriegel, Florian Fax: 0 92 79 /9 99-316 Handy: 01 75 / 4 04 86 03 zum Wasser Tel.-Nr: mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de Kindergarten Mistelgau: 0 92 83 / 86 10 => Kaniewski, Karin Kindergarten, Schule, Finanzver Tel.: 0 92 79 / 13 22 in der Zeit von Mo. - Do. waltung, Breitbandangelegenheit Kindergarten Obernsees: von 08.00 - 16.00 Uhr und Tel.: 0 92 06 / 7 50 Tel.: 0 92 79 /9 99-24 Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr Fax: 0 92 79 /9 99-324 Grundschule Mistelgau: karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de Tel.: 0 92 79 / 3 46 => in die AWO-Kindertagesstätte => Küffner, Brigitte => Hausmeister: Küffner, Roland Tel.: 0 92 79 / 18 19, Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit Handy: 01 70 / 9 93 77 52 E-Mail: Tel.: 0 92 79 /9 99-17 Mittagsbetreuung Mistelgau: awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de Fax: 0 92 79 /9 99-317 Tel.: 0 92 79 / 92 31 73 brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de => zu der Seniorenbeauftragten => Wagner, Gislinde => Krug, Tanja Handy: 0171/4182778 Frau Ursel Sloniowski, Finanzverwaltung Seniorenbeauftragte: Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00 Tel.: 0 92 79 /9 99-21 => Seyferth, Angelika => zu dem Jugendbeauftragten Fax: 0 92 79 /9 99-321 Tel.: 0 92 79 / 14 68 Herr Tobias Heidenreich, tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de Jugendbeauftragte: Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75 => Roder, Ute Kassenverwaltung => Maisel, Bernd E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com Tel.: 0 92 79 /9 99-19 Handy: 01 71 / 9 51 22 41 => Standorte Defibrillatoren Fax: 0 92 79 /9 99-319 => Westermann, Thomas ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de Handy: 01 72 / 3 47 50 03 an der Schule Glashütten, Schulstraße 21, Glashütten => Schaarschmidt, Klaus Schul- u. Kindergärtenbeauftragter: Geschäftsleiter => Küffner, Roland am Feuerwehrgerätehaus Glashütten, Tel.: 0 92 79 /9 99-12 Handy: 01 70 / 9 93 77 52 Altenhimmelstraße 4, Glashütten Fax: 0 92 79 /9 99-312 am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2 klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de Beauftragter für Frauen- und Familienangelegenheiten: => Schmitt, Irene Verkehrsamt an der Therme => Seyferth, Jochen Glashütten Tel.: 0172/84 21 561 weltoffen und heimatverbunden Tourist Info Mistelgau – Obernsees – Glashütten Notruf-Nummern: Störungsannahme Strom Tel.: 0 92 06/99 23 75 Polizei 1 10 Fax: 0 92 06/99 35 45 "Stadtwerke Bayreuth" info@tourismus-obernsees.de Tel.: 0921-600-750 Feuerwehr 1 12
Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Bankverbindungen Amtl. Bekanntmachungen S. 3 – 13 –A mtliche Bekanntmachung der VG Mistelgau betreffend Übermittlungs- und Auskunftssperren gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau – Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Mistelgau zur – Sparkasse Bayreuth 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98 Mistelgau und zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich „Urnenwald Mengersdorf‟ BIC: BYLADEM1SBT –B ekanntmachungen der Abfallwirtschaft des Landkreises Bayreuth zur Gelben Tonne und zur Entsorgung von Nacht Gemeinde Mistelgau speicheröfen und Reifen – Sparkasse Bayreuth Die Gemeinden informieren S. 14 – 28 IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01 – Informationen aus dem Gemeinderat Mistelgau BIC: BYLADEM1SBT – Informationen zur Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil des Landkreises Bayreuth im Jahr 2021 – VR-Bank Bayreuth-Hof eG – Informationen zum Bürgerservice-Portal auf den Internetseiten IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15 der Gemeinden Glashütten und Mistelgau BIC: GENODEF1HO1 –N eues aus der Kindertagesstätte „Altes Schloss‟, Glashütten – Nachrichten aus den Kirchengemeinden Gemeinde Glashütten Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 29 – 34 Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände – Sparkasse Bayreuth IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08 Anzeigen S. 35 – 56 BIC: BYLADEM1SBT – VR-Bank Bayreuth-Hof eG Impressum: IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90 Offizielles Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungs- BIC: GENODEF1HO1 gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes ist Abwasserzweckverband Truppachtal die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau. – Sparkasse Bayreuth Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11 Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus halt in der BIC: BYLADEM1SBT Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau kostenlos zugestellt. Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh- – VR-Bank Bayreuth-Hof eG IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42 rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. BIC: GENODEF1HO1 Stückzahl: 2.500 Druck: Schulverband Mistelgau-Glashütten Hofmann – Druck. Werbung. Medien. Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau, – VR-Bank Bayreuth-Hof eG Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23 IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55 E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net BIC: GENODEF1HO1 Untersuchungsergebnis des Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der Trinkwassers der Gemeinde Mistelgau Gemeinde Glashütten Am 20.11.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) Am 01.12.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub- der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: Gesamthärte: 6,35°dH Gesamthärte: 6,32°dH Nitrat: < 1 mg/l Nitrat: < 1 mg/l ph-Wert: 8,40 ph-Wert: 8,40 Härtebereich: weich (1) Härtebereich: weich (1) 3
Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung Öffentlicher Hinweis betreffend Übermittlungs- und Auskunftssperren gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gem. Bundesmeldegesetz über die Möglichkeit der Eintragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Übermittlungs- oder Auskunftssperren. Bei einer Übermittlungssperre kann jede(r) Bürger(in) auf einen schriftlichen Antrag hin formlos und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe ihrer / seiner Daten widersprechen. Die Übermittlungssperre hat so lange im Melderegister Bestand, bis sie widerrufen wird. Folgende Übermittlungssperren können eingetragen werden: – an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, denen Sie nicht selbst, aber Familienmitglieder angehören (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG) – aus Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG) – an Parteien, Wählergruppen und ähnliche Organisationen im Zusammenhang mit Wahlen, Abstimmungen, Bürger- und Volksbegehren (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG) – an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 BMG) – an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige (§ 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c, Abs. 1, Satz 1 Soldatengesetz) Eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG wird auf Antrag eingetragen, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass Tatsachen vorliegen, die eine Annahme rechtfertigen, dass durch eine Auskunft ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann. Hierzu ist bei der Meldebehörde ein Antrag zu stellen, in welchem die Gründe für eine Eintragung einer solchen Sperre angegeben werden müssen. Des Weiteren ist die Vorlage entsprechender Nachweise zwingend erforderlich. Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet, kann aber verlängert werden. Für die Beantragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren hält das Einwohnermeldeamt der VG Mistelgau Vordrucke bereit. Die Antragstellung kann jedoch auch formlos, schriftlich an die VG Mistelgau, Einwohnermeldeamt, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, erfolgen. Mistelgau, 26.02.2021 Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau gez. Lappe Gemeinschaftsvorsitzender Bekanntmachung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnenwald Mengersdorf“ Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB I. Der Gemeinderat Mistelgau hat in der Sitzung am 05.10.2020 die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mistelgau beschlossen. Im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Urnenwald Mengersdorf“ aufgestellt. Der Geltungsbereich der 11. Flächennutzungsplanänderung erstreckt sich über die Fl. Nrn. 246/6, 246/7, 246/8, 267, 268, 269, 270 sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 252, 253, 260, 261, 262, 263, 264, 266 und 271 jeweils der Gemarkung Mengersdorf. 4
Amtliche Bekanntmachungen Nach erfolgter Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Be- teiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurden in der Sitzung am 08.02.2021 die eingegangenen Stellungnahmen gegeneinander abgewogen und behandelt. Ein neuer Planentwurf der 11. Flächennutzungsplanänderung samt Begründung, jeweils in der Fassung vom 08.02.2021, wurde von Horstmann + Partner PartGmbB, Badstraße 13, 95444 Bayreuth ausgefertigt und vom Gemeinderat in der Sitzung am 08.02.2021 gebilligt. II. Der Planentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mistelgau mit Begründung kann in der Zeit vom 08.03.2021 bis 07.04.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Zimmer 3.05, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Umweltrelevante Informationen sind in Form eines Umweltberichtes zum Bebauungsplan zur Auslegung verfügbar. Zudem ist der Planentwurf mit Begründung und der Umweltbericht auf der Homepage der Gemeinde Mistelgau unter www.mistelgau.de im genannten Zeitraum einsehbar. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten 11. Flächennutzungs im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. plan-Änderung 1:5000 Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlos- sen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Gemeinde Mistelgau Mistelgau, 26.02.2021 Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister 5
Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur 11. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Mistelgau Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB I. Der Gemeinderat Mistelgau hat in der Sitzung am 05.10.2020 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnenwald Mengersdorf“ beschlossen. Im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird die 11. Flächennutzungs- planänderung der Gemeinde Mistelgau durchgeführt. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnenwald Mengersdorf“ erstreckt sich über die Fl. Nrn. 246/6, 246/7, 246/8, 267, 268, 269, 270 sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 252, 253, 260, 261, 262, 263, 264, 266 und 271 jeweils der Gemarkung Mengersdorf. Nach erfolgter Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurden in der Sitzung am 08.02.2021 die eingegangenen Stellungnahmen gegeneinander abgewogen und behandelt. Ein neuer Planentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnenwald Mengersdorf“ samt Begründung und Um- weltbericht, jeweils in der Fassung vom 08.02.2021, wurde von Horstmann + Partner PartGmbB, Badstraße 13, 95444 Bayreuth ausgefertigt und vom Gemeinderat in der Sitzung am 08.02.2021 gebilligt. II. Der Planentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnenwald Mengersdorf“ samt Begründung und Umwelt- bericht kann in der Zeit vom 08.03.2021 bis 07.04.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Zimmer 3.05, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abge gebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebau- ungsplanes nicht von Bedeutung ist. Umweltrelevante Informationen sind in Form eines Umweltberichtes zum Bebauungsplan zur Auslegung verfügbar. Zudem ist der Planentwurf mit Begründung und der Umweltbericht auf der Homepage der Gemeinde Mistelgau unter www.mistelgau.de im genannten Zeitraum einsehbar. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine M itteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrecht- PLANLICHE FESTSETZUNGEN liche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. /2 58 264 265 264 SO 1 264 266 2.00 262 0 1.0 267 3 261 26 268 21 271 54/6 271 2.0 0 266 2.00 260 55 2.00 3.00 2.0 2.00 0 271 1.00 1.00 3.00 2.0 0 3.0 0 271 31 1.00 1.00 3.00 271 Andachts- 253 platz 1.00 2.0 269 0 259 3.0 0 1.0 0 260 0 270 1.0 52 246 Parkplatz 38/2 2.00 246/3 2.00 S 245/5 S 252 3.00 I I 246/4 246/8 258 S 18 246/7 246/6 III 263 PI St St 245/3 St 245/9 St 24 7 245/2 253 248 252 SO 2 254/1 245 46 Gemeinde Mistelgau A VERBINDLICHE FESTSETZUNGEN A VERBINDLICHE FESTSETZUNGEN B HINWEISE Mistelgau, 26.02.2021 C SONSTIGES Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister 1.0 Art der baulichen Nutzung § 9 (1) Nr.1 BauGB 6.1.2 Ausgleichsfläche Maßstab 1 : 5.000 Fl.Nr. TF 292 Gemarkung Mengersdorf, Fl.Nrn. TF 488, TF 489, 490 Gemarkung Wohnsgehaig 1.0 1.1 Grundstücksgrenzen Bestand 1.1 GESONDERTE ANLAGE ZUM BEBAUUNGSPLAN: 1.1 SO1 Sondergebiet Friedhof Bereich Urnenwald § 11 BauNVO Begründung vom 25.09.2020 6 Es sind keinerlei bauliche Anlagen zulässig 2.0 Kartenzeichen 1.2 SO2 Sondergebiet Friedhof Bereich Stellplätze § 11 BauNVO 1.2 RECHTSGRUNDLAGEN: 292 484 Es sind keinerlei bauliche Anlagen zulässig 2.1 z.B. Flurnummer Festsetzungen erfolgen durch Zeichnung und Text auf der Rechtsgrundlage 2.2 Grenzstein 482 295 481 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), 491 geändert durch Gesetz vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587) 3.0 Sonstige Kennzeichen 2.0 Maß der baulichen Nutzung § 9 (1) Nr.1 BauGB 293 u. §§ 16 ff BauNVO der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungs- 294 3.1 Hauptgebäude, bestehend verordnung - BauNVO) 2.1 Es sind keinerlei bauliche Anlagen zulässig 292/2 i.d.F. der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3789) 489 295 292/3 3.2 Nebengebäude, bestehend der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i.d.F. der Bekanntmachung 490 292 vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz 486 vom 24.07.2020 (GVBI. S. 381)
Amtliche Bekanntmachungen Die Gemeinde Mistelgau gibt bekannt: Widmung der Verlängerung der Ortsstraße „Lindenweg“, Gemeinde Mistelgau, Gemarkung Mistelgau, Fl. Nr. 43/7 Widmungsbeschluss Dem öffentlichen Verkehr wird gem. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG (BayRS Nr. 91-1-I) folgende Straße als Ortsstraße nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet: Verlängerung der Ortsstraße Lindenweg Länge: 58,85 m Beginn: nordöstlich der Fl. Nr. 1400 der Gemarkung Mistelgau Ende: nordwestlich der Fl. Nr. 43/8, bei Lindenweg 17 Die Gemeinde ist zuständig als Straßenbaubehörde gem. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG. Der Gemeinderat stimmt der Widmung zu. (16 : 0) Bürgerenergiepreis Oberfranken – Mein Impuls. Unsere Zukunft! 10.000 Euro für die Energiezukunft: Bewerben Sie sich jetzt! Jeder Mensch beeinflusst mit seinem Verhalten die Umwelt. Obwohl eine gesunde Umwelt den Meisten am Herzen liegt, sehen viele Menschen ihre Möglichkeiten zu nach haltigem Handeln im Alltag nicht. Umso wichtiger sind Vorbilder, die Umweltschutz und nachhaltigen Umgang mit Energie vorleben. Viele Energiehelden, klein und groß, bringen mit ihrem lokalen Engagement die Energiewende voran. Das Bayernwerk und die Regierung von Oberfranken machen sich jedes Jahr auf die Suche nach den Helden der lokalen Energiezukunft, um sie mit dem Bürgerenergiepreis Oberfranken auszuzeichnen. Dadurch erfahren noch mehr Menschen von den vielen Impulsen, die Bürgerinnen und Bürger setzen. In Oberfranken beginnt nun die nächste Bürgerenergiepreis-Runde. Die mit insgesamt 10.000 Euro dotierte Auszeichnung geht an Privatpersonen, Vereine, Schulen und Kindergär- ten, die mit ihren Ideen und Projekten einen Impuls für die Energiezukunft setzen. Gefördert werden pfiffige und außergewöhnliche Ideen und Maßnahmen, die einen Energiebezug haben und sich mit den Themen Energie effizienz oder Ökologie befassen. Ausgeschlossen sind Projekte von Gewerbebetrieben, die deren eigentlichen Geschäftszweck unterstützen (z. B. ein Heizungsbauer, der eine neue Wärmepumpe entwickelt hat). Die Teilnahmebedingungen, die Online-Bewerbung und Videos der Vorjahressieger sind im Internet unter www.bayernwerk.de/buergerenergiepreis zu finden. Bewerben Sie sich für diesen Preis und zeigen Sie allen, mit welchen Ideen und Projekten Sie die Energiezukunft vorantreiben. Alle Bewerbungen, die bis zum 30. April 2021 hochgeladen werden, nehmen an dieser Bewerbungsrunde teil. Später eingehende Bewerbungen werden im Folgejahr berücksichtigt. Die Gewinner werden durch eine Fachjury benannt, die auch die Höhe des Preisgeldes festlegt. Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet die Projektverantwortliche des Bayernwerks, Annette Seidel, Telefon 09 21-2 85-20 82, buergerenergiepreis@bayernwerk.de. 7
Amtliche Bekanntmachungen Amt für Ländliche Entwicklung – Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungs gerichtshof in München nach Maßgabe der Internetprä- Oberfranken senz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden. Flurneuordnung Saugendorf Hinweis: Stadt Waischenfeld, Landkreis Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Mona- Bayreuth ten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekannt machung auch auf der Internetseite des Amtes für Länd Gz. L-A 7566-1014 liche Entwicklung Oberfranken, auf der Seite Projekte in Oberfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Schlussfeststellung Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen Das Verfahren Saugendorf wird abgeschlossen (§ 149 werden. Flurbereinigungsgesetz). (http://www.landentwicklung.bayern.de/oberfranken/137278) Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, Bamberg, den 01.02.2021 die im Zusammenlegungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. gez. Lothar Winkler Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Saugendorf Ltd. Baudirektor sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schluss- feststellung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekannt machung Widerspruch eingelegt werden. Der Wider- Hausnotruf-Sicherheitswochen spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim starten Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Angebot der Johanniter: Vier Wochen gratis testen Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg Bis ins hohe Alter ein aktives und unbeschwertes Leben in (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg) der gewohnten häuslichen Umgebung führen – das wün- einzulegen. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit schen sich die meisten Menschen. Doch die Vorstellung, einer qualifizierten elektronischen Signatur versehe- einmal in eine Notsituation zu geraten und dann auf sich nen Dokuments unter der Adresse selbst gestellt zu sein und keine Hilfe rufen zu können, poststelle@ale-ofr.bayern.de kann gerade für alleinlebende Menschen sehr beunruhi- eingelegt werden. gend sein. Hier bietet ein Hausnotruf zusätzliche Sicher- heit. Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten sachlich nicht entschieden werden, so „Unsere Sicherheitswochen sind der ideale Zeitpunkt für kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in noch unentschlossene Menschen, den Hausnotruf auszu- München, Postanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 Mün- probieren. Wer sich im Zeitraum vom 15. Februar bis zum chen, Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München, 31. März bei uns meldet, kann das Notrufsystem für vier erhoben werden. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von Wochen kostenlos testen und bis zu 100 Euro sparen“, weiteren drei Monaten seit dem Ablauf der oben genann- sagt Heiko Rödel, Sachgebietsleiter Notrufdienste der ten sechsmonatigen Frist erhoben werden. Die Klage Johanniter in Oberfranken. muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und Wie funktioniert der Johanniter-Hausnotruf? den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und Auf Knopfdruck stellt das Hausnotrufgerät eine Sprech- soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begrün- verbindung zur Johanniter-Hausnotrufzentrale her. Der dung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen ange- Notruf kann entweder an der fest installierten Basisstation geben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen oder an einem Sender, der als Halskette oder Armband Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. getragen wird, ausgelöst werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Fachkundige Mitarbeiter nehmen rund um die Uhr den Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher – Notruf entgegen und veranlassen die notwendige Hilfe. E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine recht Auf Wunsch werden automatisch die Angehörigen infor- lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elek miert. „Der Notrufknopf ist für jeden leicht zu bedienen und tronischen Einlegung von Rechtsbehelfen können dem garantiert im Ernstfall professionelle Hilfe“, so Rödel. Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums Der Hausnotruf kann um Bewegungs- und Rauchwarn- für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter melder, Falldetektoren sowie durch eine Hinterlegung des www.stmelf.bayern.de/rechtsbehelf entnommen werden. Haustürschlüssels erweitert werden. 8
Amtliche Bekanntmachungen Der Hausnotruf ist von den Pflegekassen als Pflegehilfs- Fachstelle für Demenz und Pflege mittel anerkannt und stellt eine haushaltsnahe Dienstleis- tung dar. Die Kosten für einen Hausnotruf können daher Oberfranken – von der Steuer abgesetzt werden. eine Lotsin für Pflegebedürftige und deren Angehörige Für zuhause: Sicherheit rund um die Uhr Im Hausnotruf-Basispaket der Johanniter enthalten sind Die Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken die 24-Stunden-Erreichbarkeit der Notrufzentrale sowie die (Außenstelle) mit Sitz am Landratsamt Hof hilft beim Auf- Installation und eine ausführliche Einweisung in die Hand- bau von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, ins habung des Gerätes. Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit besondere für Menschen mit Demenz und deren Familien. ist eine volle Kostenübernahme für die Basisabsicherung Diese Hilfe richtet sich vordergründig an Träger, die neue durch die Pflegekasse möglich. Für Selbstzahler ist es Angebote schaffen oder bestehende weiterentwickeln schon ab 27 Euro monatlich erhältlich. Das Basispaket wollen. Ziel ist es, Angebote zur Unterstützung im Alltag, kann um zusätzliche Leistungen erweitert werden. z. B. Helferkreise, Betreuungsgruppen oder Alltagsbeglei- ter, auf den Weg zu bringen, um gerade im ländlichen Für zuhause und unterwegs: Der Kombinotruf Raum pflegende Angehörige zu entlasten. Für den flexiblen Einsatz zuhause und auch unterwegs Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich bei bieten die Johanniter außerdem den Kombinotruf an. Hier der Suche nach einer Beratungsstelle oder nach Unter- wird die Basisstation um ein mobiles Gerät ergänzt. So stützung und Entlastung vor Ort an die Fachstelle für wird deutschlandweit und rund um die Uhr ein Hilferuf Demenz und Pflege Oberfranken wenden. Diese lotst ermöglicht – mit nur einem Knopfdruck. Die integrierte kostenfrei und neutral zu geeigneten Ansprechpartnern. Freisprecheinrichtung stellt bei Bedarf sofort Kontakt zur Notrufzentrale der Johanniter her. Dank GPS können die Demenzparcours und Demenzkoffer Mitarbeiter in der Notrufzentrale orten, wo der Notruf ab- Zudem verleiht die Fachstelle kostenlos einen „Demenz gesetzt wurde, damit die Hilfe zielgenau den Weg findet. parcours“. Dieser führt mit 13 Stationen durch den Alltag Weitere Informationen gibt es unter der Servicenummer eines älteren Menschen. Dabei kann vom Aufstehen bis 0800 32 33 800 (gebührenfrei) oder unter zum Abendessen nachempfunden werden, wie die Symp- www.johanniter.de/hausnotruf-testen. tome einer Demenzerkrankung alltägliche Situationen erschweren. Geeignet ist der Parcours besonders für Über die Johanniter-Unfall-Hilfe Veranstaltungen oder Schulungen. Ein „Demenzkoffer“ Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit rund 25.000 Beschäftig- mit Materialien zur Begleitung und Betreuung von Men- ten, mehr als 40.000 ehrenamtlichen Helferinnen und schen mit Demenz kann von Angehörigen, Pflegenden Helfern und 1,2 Millionen Fördermitgliedern eine der größ- und Kliniken ebenfalls kostenfrei entliehen werden. ten Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein großes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und Sanitäts- Seit 1.1.2021 besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, dienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von ehrenamtlich als Einzelhelfer/in nach § 82 Abs. 4 Satz 2 alten und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen Nr. 1 AVSG tätig zu werden. Diese unterstützen Pflege mit eingeschränkter Mobilität, Arbeit mit Kindern und bedürftige gegen eine Aufwandsentschädigung, die mit Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen den Pflegekassen abgerechnet werden kann, als Alltags- im karitativen Bereich sowie in der humanitären Hilfe im begleiter oder durch hauswirtschaftliche Dienste. Dazu ist Ausland. eine Registrierung bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken sowie eine Basisschulung von acht Unterrichtseinheiten notwendig. Die nächste Schulung findet am 27.3.2021 online statt. Beraten lassen, informieren und zur Schulung anmelden können Sie sich hier: Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken (Außenstelle) Ute Hopperdietzel Landratsamt Hof Schaumbergstr. 14 • 95032 Hof Telefon 09281 / 57-500 E-Mail: info@demenz-pflege-oberfranken.de Info: www.demenz-pflege-oberfranken.de Ein Knopfdruck auf den Handsender und schon wird die Verbindung zur Hausnotrufzentrale der Johanniter aufgebaut. Bildnachweis: Johanniter-Unfall-Hilfe/Marcus Brodt 9
Amtliche Bekanntmachungen Die Befragungen werden in vielen Fällen als telefonisches Interview mit den Haushalten durchgeführt. Dafür enga- gieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige Inter- viewerinnen und Interviewer im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Statistik. Haushalte, die kein telefonisches Pressemitteilung: Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben im Rahmen einer Online-Befragung oder auf einem Pa- Mikrozensus 2021 im Januar gestartet pierfragebogen per Post zu übermitteln. Interviewerinnen und Interviewer des Landesamts für Ziel des Mikrozensus ist es, für Politik, Wissenschaft, Statistik in Fürth bitten um Auskunft. Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushalts zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ befragung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wird in Bayern und im gesamten Bundesgebiet jähr- wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an der lich etwa ein Prozent der Bevölkerung befragt. Nach Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich fest Fürth betrifft dies in Bayern rund 60.000 Haushalte. gelegte Auskunftspflicht. Sie gilt sowohl für die Erst Sie werden im Verlauf des Jahres von speziell für befragung der Haushalte als auch für die drei Folge diese Erhebung geschulten Interviewerinnen und befragungen innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Wiederholungsbefragungen können Veränderungen im Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunfts- erreicht werden. Datenschutz und Geheimhaltung sind, pflicht. wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfas- send gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Inter- Im Jahr 2021 findet im Freistaat wie im gesamten Bundes- viewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie gebiet wieder der Mikrozensus statt. Dabei handelt es sich kündigen das geplante Telefoninterview bei den Haus um eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für halten stets zuvor schriftlich an. die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu The- men wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle Beruf und Ausbildung befragt wird. Für einen Teil der aus- Haushalte, die im Laufe des Jahres 2021 eine Ankündi- kunftspflichtigen Haushalte kommt ein jährlich wechseln- gung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der der Themenbereich hinzu, der in diesem Jahr Fragen zur Interviewerinnen und Interviewer zu unterstützen. Gesundheit beinhaltet. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Presseinformation Bürger des Landes von großer Bedeutung. So entschei- AOK Bayern – den die erhobenen Daten z. B. mit darüber, wieviel Geld Direktion Bayreuth-Kulmbach Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält. AOK mit neuem Online-Coach: Aufgrund steigender Anforderungen, z. B. im Bereich der Interaktives Programm unterstützt Arbeitsmarkt- und Armutsberichterstattung, wurde der Mi- krozensus für die Jahre ab 2020 überarbeitet. Neben der Diabetiker bereits seit 1968 in den Mikrozensus integrierten Arbeits- Die AOK bietet für Patientinnen und Patienten mit Diabetes kräfteerhebung der Europäischen Union (LFS – Labour mellitus Typ 2 einen neuen Online-Coach. Das Programm Force Survey) sind seit 2020 auch die bisher separat soll ihnen helfen, die Krankheit besser zu verstehen und durchgeführte europäische Gemeinschaftsstatistik über ihren Lebensstil entsprechend anzupassen. Einkommen und Lebensbedingungen (EU SILC – Euro- An der Entwicklung war ein Expertenteam aus Diabetologen, pean Union Statistics on Income und Living Conditions) Psychologen sowie Ernährungs- und Sportwissenschaftlern sowie ab diesem Jahr die Befragung zu Informations- und beteiligt. „Mit dem neuen Online-Coach erweitern wir unser Kommunikationstechnologie (IKT) Teil des neuen Mikro- Informations- und Unterstützungsangebot für Menschen mit zensus. Um die Befragten trotz dieser Erweiterungen zu Typ-2-Diabetes“, sagt Dr. Stefan Stern, Internist und beraten- entlasten, wird die Stichprobe seit 2020 in Unterstichpro- der Arzt bei der AOK Bayern, der das neue interaktive Pro- ben geteilt, auf welche die verschiedenen Erhebungsteile gramm mitentwickelt hat. Der Online-Coach ergänzt optimal LFS, EU-SILC und IKT verteilt werden. das strukturierte Behandlungsprogramm (DMP) Dia betes Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Typ 2, an dem in Bayern aktuell etwa 317.000 AOK-Ver Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr sicherte teilnehmen. Das sind rund zwei Drittel der Typ-2- rund 60.000 Haushalte zu befragen. Dabei bestimmt ein Diabetes-Patienten, die bei der größten Krankenkasse im mathematisches Zufallsverfahren, wer für die Teilnahme Freistaat versichert sind. „Bei der AOK-Direktion Bayreuth- am Mikrozensus ausgewählt wird. Kulmbach sind knapp über 10.200 Typ-2-Diabetiker im DMP 10
Amtliche Bekanntmachungen eingeschrieben; das entspricht einer Teilnahmequote von 94 „Die Digitalisierung bietet uns neue Chancen, die Gesund- Prozent“, ergänzt Stefan Zobel, Fachteamleiter Gesundheits- heitsversorgung zu verbessern“, so Klaus Knorr, Direktor der partnerberatung bei der AOK in Bayreuth. AOK-Direktion Bayreuth-Kulmbach. Dadurch steige auch die Bedeutung von digitaler Gesundheitskompetenz. „Unsere Motivation für gesunden Lebensstil Aufgabe ist es, mit leicht verständlichen Angeboten und In- Schritt für Schritt erklärt das interaktive Online-Programm, formationen alle mitzunehmen. Denn die Digitalisierung soll wie die Krankheit entsteht, was genau im Körper passiert den Zugang zum Gesundheitswesen erleichtern und nicht und warum bei Patienten mit Typ-2-Diabetes das Risiko für erschweren“, bekräftigt Klaus Knorr. bestimmte Folgeerkrankungen steigt. Der Online-Coach soll dazu beitragen, dass Betroffene mit ihrer Erkrankung besser Leicht verständliche Angebote für Versicherte leben können und zum Beispiel ihre Blutzuckerwerte gut Die AOK Bayern setzt seit Jahren auf fachlich fundierte und unter Kontrolle haben. „Schon kleine Änderungen im leicht verständliche Informationsangebote im Internet. Dazu Lebensstil können helfen, die Lebensqualität für Betroffene gehört der Gesundheitsnavigator, der jetzt vollständig über- zu steigern“, betont Dr. Stern. arbeitet wurde und den Nutzern noch umfassendere Infor- mationen über das Angebot und die Qualitätsergebnisse von Bewegungs- und Ernährungs-Tipps Ärzten und Krankenhäusern bietet. Zahlreiche Videos und Animationen, die eigens für den Online-Coach produziert wurden, vermitteln praktische Rat- Unter www.aok.de/gesundheitsnavigator können Nutzer schläge, wie Patienten die Umstellung ihrer Ernährung oder etwa laiensprachliche Begriffe eingeben, die im Rahmen ei- die Integration von mehr Bewegung in ihren Tagesablauf ner Kooperation mit dem Projekt „Was hab‘ ich?“ in medizini- schaffen können. Die sogenannte WOOP-Methode der sche Fachbegriffe übersetzt werden. Hamburger Psychologieprofessorin Gabriele Oettingen un- Neu ist auch der Online-Coach für Patienten mit Diabetes terstützt die Selbstmotivation bei Änderungen des Lebens- mellitus Typ 2. „Das Programm ergänzt das strukturierte Be- stils und hat sich in Studien als sehr wirksam erwiesen. handlungsprogramm (DMP) und unterstützt Betroffene, bes- Übungsaufgaben und Wissenstests helfen, das Gelernte zu ser mit der Krankheit umzugehen“, so der AOK-Direktor. Ne- vertiefen. Das neue AOK-Angebot können die Patienten al- ben dem Online-Coach Diabetes gibt es noch den lein, aber auch gemeinsam mit Partner oder Familie nutzen. „Familiencoach Pflege“, der die Psyche von pflegenden An- „Angehörige haben häufig viele Fragen. Wenn sie ebenfalls gehörigen stärken und sie vor Überlastung schützen soll. gut informiert sind, gelingt es ihnen besser, die Betroffenen Der ADHS-Elterntrainer ist für Mütter und Väter in schwieri- zu unterstützen“, so Dr. Stern. gen Erziehungssituationen und der „Familiencoach Depres- „Das Angebot ist für AOK-Versicherte kostenlos – ein Teil des sion“ für Angehörige und Freunde von Menschen mit Programms kann auch von Versicherten anderer Kranken- Depressionen. kassen genutzt werden“, erläutert Stefan Zobel. Der neue Online-Coach Diabetes findet sich unter: https://diabetes.aok.de/ Bekanntmachung des Zweckverband Müllverwertung Schwandorf: Neue Öffnungszeiten an den Presseinformation Müllumladestationen AOK Bayern – Direktion Bayreuth-Kulmbach Seit 08.02.2021 gelten an der Müllumladestation Bayreuth, Weiherstraße 39, 95448 Bayreuth, folgende Öffnungs Gesundheitskompetenz zeiten: Gesundheit in der digitalen Welt Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr Ärztliche Videosprechstunde, Online-Fitnesskurse oder Ge- 12.30 Uhr bis 15.45 Uhr sundheitsinformationen im Netz: Jeder Zweite in Bayern Telefon (09 21) 1 37 91 schätzt seine digitale Gesundheitskompetenz als „hoch“ oder „sehr hoch“ ein. Damit liegt der Freistaat leicht über Zusätzliche Öffnungszeiten an Samstagen erfragen Sie dem Bundesschnitt (48 Prozent). Dies zeigt eine repräsen am Besten unter der hier angegebenen Telefonnummer tative Umfrage des Instituts Skopos zur digitalen Gesund- oder entnehmen Sie bitte der Homepage des heitskompetenz, die von der AOK Bayern in Auftrag gegeben Zweckverbandes unter: wurde. Nutzer haben vor allem Schwierigkeiten, die Zuver- https://www.z-m-s.de/muellanlieferung/oeffnungszeiten/ bt-ku/index.html lässigkeit der Informationen im Netz zu bewerten. Zudem fällt es jedem Dritten im Freistaat schwer, zu erkennen, ob Zusätzlich gilt seit 25.01.2021 eine FFP2-Masken- hinter den Gesundheitsinformationen im Netz kommerzielle Tragepflicht an allen Müllumladestationen des ZMS. Interessen stehen. Wir bitten um Verständnis und Einhaltung der Maßnahmen. 11
Amtliche Bekanntmachungen Weitere Informationen Was gehört in die Internet www.landkreis-bayreuth.de/abfall Gelbe Tonne? Info-Hotline 0921 / 728-282 Kunststoff- Kunststoff- Kunststoff- Styropor- sonstige Getränke- Weißblech Aluminium Kunststoff- becher flaschen folien Formteile verpackungen kartons Beispiele: Beispiele: Beispiele: Beispiele: Beispiele: Beispiele: Beispiele: Beispiele: Joghurtbecher, Shampooflaschen, Chipstüten, Ein- Verpackungen von Kunststoffeimer und Getränkekartons für Konservendosen, Alufolie, Alukaffee- Quarkbecher, Mar- Spülmittelflaschen, kaufstüten, Ein- Elektrogeräten, -kanister, Kunst- Milch, Saft, Eistee, Getränkedosen, Kapseln, Deckel von garinebecher Speiseölflaschen schweißfolien, Säcke Werkzeugen, Le- stoffblumentöpfe, Wein, Soßen, Sah- Spraydosen, Kron- Joghurtbechern für Pflanzenerde bensmitteln o.ä. Zahnpastatuben, ne, Pudding (Tetra korken Obstnetze, leere Pak) Farbeimer Becher nicht inei- Banderolen ge- Silofolien gehören Baustyropor gehört Metallbügel von Ei- Für eine optimale Deckel von Spray- Alufolie nicht zu- nander stapeln. trennt in die Gelbe nicht in die Gelbe nicht in die Gelbe mern und Verschlüs- Verwertbarkeit De- dosen getrennt in sammenknüllen, Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth-Land, Stand Januar 2021 Aludeckel abziehen Tonne werfen. Eti- Tonne. Tonne. se von Kanistern ckel und ggf. Ver- die Gelbe Tonne sondern gefaltet in und getrennt ein- ketten brauchen sollten entfernt und schluss getrennt in werfen. Spraydosen die Gelbe Tonne werfen. nicht abgezogen getrennt in die Gel- die Gelbe Tonne mit Restinhalt gehö- geben. werden. be Tonne gegeben werfen. ren zum Problem- Becher, die keine werden. müll. Verpackung sind (z.B. Trinkbecher) gehören in den Restmüll. Verpackungen aus Holz (z.B. Käseschachteln) oder Steingut dürfen ebenso wie Kunststoffkorken in die Gelbe Tonne. B Behälter, in denen giftige Stoffe enthalten waren wie z.B. Desinfektionsmittel oder Spritzmittel aus der Landwirtschaft, gehören nicht in die Gelbe Tonne! Diese gehören, wenn sie leer sind, in den Restmüll. Restmengen sind als Problemmüll zu entsorgen. Behälter mit flüssigen Farb- und Lackresten gehören zum Problemmüll, solche mit eingetrockneten Resten in den Restmüll. Altglas (Behälterglas) wird farbgetrennt in Glascontainern erfasst. Papier gehört in die Papiertonne oder in die örtlichen Altpapiercontainer. Bei Abfuhrproblemen mit der Gelben Tonne bitte an die kostenfreie Hotline 0800 / 07 85 600 oder 0921 / 93 05851 wenden. Weitere Informationen Tipps zur verwertungs- Internet www.landkreis-bayreuth.de/abfall freundlichen Entsorgung! Info-Hotline 0921 / 728-282 Die über die Gelbe Tonne gesammelten Verpackungen werden in einem Sortierprozess in die einzelnen Fraktionen getrennt. Die Sortiermaschi- nen können unterschiedliche Verpackungsbestandteile nicht oder nur schwer voneinander trennen. Außerdem sind die verwendeten Kunststoff- arten in ihrer Recyclingfähigkeit sehr unterschiedlich. Generell sollten Produkte mit heller Farbgebung bevorzugt werden, da diese von den Ma- schinen besser erkannt werden (z.B. Fleischverpackungen aus schwarzem Styropor, schwarze Duschgelflaschen vermeiden). Vermeiden Sie zu- dem mehrfach eingeschweißte Verpackungen. Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Aluminium oder Verbunden (z.B. TetraPak´s) können Sie wie folgt verwertungsfreundlich entsorgen Aludeckel von Joghurtbechern abziehen und getrennt in die Gelbe Tonne geben. Bitte nicht zusammenknüllen und nicht in den Becher stecken. Metallbügel von leeren Farbeimern abtrennen und getrennt in die Gelbe Tonne geben. Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth-Land, Stand November 2020 Papierbanderole von Joghurtbechern abziehen und in die Papiertonne werfen, den Becher in die Gelbe Tonne. Verpackungen nur ohne Essensreste in die Gelbe Tonne geben. Alle Deckel (Spraydosen o.ä.) getrennt in die Gelbe Tonne geben. Alufolie grundsätzlich nicht knüllen, sondern möglichst gefaltet in die Gelbe Tonne geben. Banderolen von Flaschen / Joghurtbechern abziehen und getrennt in die Gelbe Tonne geben (einzelne Etiketten / Aufdrucke sind unprob- lematisch). Verpackungen nicht ineinander stapeln oder zusammendrücken, sondern lose in die Gelbe Tonne geben. Spülen der Verpackungen ist nicht nötig. Bitte jedoch nur saubere und komplett restentleerte Verpackungen („löffelrein“) in die Gelbe Tonne geben. Kinderspielzeug, Altglas, Kleiderbügel, Alttextilien, Klarsichtfolien, Zahnbürsten, Wäschekörbe, Schläuche, Eisenteile, Silikonkartuschen, Baustyropor, Metallstangen, Windeln, Kugelschreiber, Elektrogeräte, Geschirr gehören nicht in die Gelbe Tonne. 12
Amtliche Bekanntmachungen Abfallwirtschaft Wussten Sie schon, … … dass Nachtspeicheröfen zu den Elektroaltgeräten gehören? Pack mich ein! Nachtspeicherheizgeräte - wie im Bild verpackt - können bei den Elektroaltgeräte- Abgabestellen kostenfrei abgegeben werden. Dafür müssen am Gerät alle Lüftungs- schlitze, Stöße und Geräteöffnungen dauerhaft mit Klebeband verschlossen sein. Aber Vorsicht bei der Demontage: Ältere Geräte enthalten häufig gefährliche Stoffe (z.B. Asbest)! Deshalb empfiehlt es sich eine Fachfirma zu beauftragen, welche Ihr Gerät ebenfalls kostenfrei anliefern kann. A n n ah m es t elle P eg n it z: Gewerbemü llsort ie ran lage Bin dlach : Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG Im Letterer 2, Bindlach Kleiner Johannes 4-6, Pegnitz Freitag 11-17 Uhr Donnerstag 14-20 Uhr Jeden letzten Samstag im Monat 8-12 Uhr Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. Abfallwirtschaft Wussten Sie schon … … dass die Entsorgung von vier Reifen nur 5 Euro kostet? Neben der Rückgabe beim Reifen- /Kfz-Händler oder der Abgabe bei einem Entsorgungs- fachbetrieb können Reifen (mit oder ohne Felgen) bis zu 80 cm Durchmesser auch bei der Müllumladestation Bayreuth angeliefert werden. Die Entsorgung von vier Pkw-Reifen kostet dort 5 Euro. Anlieferung größerer Mengen auf Anfrage. Anschrift: Weiherstraße 39, 95448 Bayreuth (Telefon 0921-13791) Öffnungszeiten: Mo-Fr 8 bis 12 Uhr, 1 2.45 bis 16 Uhr / bei Wochenfeiertagen i.d.R. auch am darauffolgenden Sa 8-1 2 Uhr Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. 13
Die Gemeinden informieren Beschluss: Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. Von den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungs planes Wohngebiet „Neubürgblick“ wird Befreiung erteilt. (16 : 0) 2.3 Bauantrag auf Teilabbruch und Teilaufsto ckung eines Wohngebäudes auf Fl. Nr. 1549, Bahnhofstraße 28, Gem. Mistelgau Beschluss: Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0) 2.4 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf Fl. Nr. 942/6, Tennig 23 c, Gem. Seitenbach NAC H R I C H TEN Beschluss: Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. aus dem Mistelgauer Gemeinderat (16 : 0) Sitzung vom Montag, 08.02.2021, 2.5 Bauantrag auf Errichtung einer Dachgaube, im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau Abbruch der best. Garage und Neubau einer Beginn der Sitzung: 19:34 Uhr Garage auf Fl. Nrn. 195 + 195/1, Gollenbach Ende der Sitzung: 23:43 Uhr 55 und 7, Gem. Plösen Anwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe Beschluss: Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. und 15 Gemeinderatsmitglieder (15 : 0) Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder: Gemeinderätin Angelika Seyferth nimmt wegen persön Herr Hans Sturm licher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil ab Ende TOP A) 7 anwesend 2.6 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Von der Presse: Herr Dieter Jenß Hundeplatzes auf Fl. Nr. 1658, Gem. Mistelgau Zuhörer: 1 Beschluss: Der Gemeinderat begrüßt das Engagement Weitere Anwesende: keine und die Sache einer Hundeschule selbst ausdrücklich. Der Standort ist in vielerlei Hinsicht (Nähe Radweg, Erster Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und Einfahrt Staatsstraße und Parkplätze) sehr proble stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistel matisch. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung gau ordnungsgemäß geladen wurden. Der Gemeinderat mit dem Antragsteller die Standort- und Verkehrssituation ist mit 16 Mitgliedern anwesend, so dass Beschluss mit dem Landratsamt und dem staatlichen Bauamt abzu- fähigkeit gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er alle klären und das Ergebnis dem Gemeinderat wieder vorzu- Gemeinderatsmitglieder und die weiteren Anwesenden. tragen. (16 : 0) A) ÖFFENTLICHE SITZUNG 3. Bauleitplanung der Gemeinde Mistelgau / 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift über Landkreis Bayreuth; die Gemeinderatssitzung vom 14.12.2020 3.1 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der a) Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald Men- Sitzung vom 14.12.2020. (16 : 0) gersdorf“ in Mengersdorf und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnen- 2. Bauanträge wald Mengersdorf“ in Mengersdorf im Parallelver- 2.1 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses fahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB – Behandlung der mit Doppelgarage auf Fl. Nrn. 500/1 u. 499/3, Streit- Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen brunnenweg 19, Gemarkung Obernsees. Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Beschluss: Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden (16 : 0) und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Billigungsbeschluss 2.2 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses 1. Auslegung und öffentliche Beteiligung mit Doppelcarport auf Fl. Nr. 445, Gerd-Baumann- Zum Planentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungs- Str. 1, Gemarkung Mistelgau planes der Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald Von den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschlie- Mengersdorf“ in Mengersdorf von Horstmann + Partner ßungsplanes Wohngebiet „Neubürgblick“ soll folgende PartGmbB, Bayreuth wurden gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Befreiung erteilt werden: Öffentlichkeit im Zeitraum vom 09.11.2020 – 09.12.2020 • Geplantes Carport nicht an der dafür vorgesehenen und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Träger öffentlicher Belange Fläche für Stellplätze und Garagen. im Zeitraum vom 02.11.2020 bis 09.12.2020 beteiligt. 14
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