Amts- und Mitteilungsblatt - der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten

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Amts- und Mitteilungsblatt                                                                                                   Nr. 3‫ ׀‬2021
der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten
       Erscheinungsdatum: 26. Februar 2021 – Redaktionsschluss für Nr. 04/2021: Freitag, 12. März 2021

Zweckverband Therme Obernsees: Geschäftsleiter Gernot Geyer verabschiedet

Im kleinen Kreis wurde der langjährige Geschäftsleiter Gernot Geyer (Dritter von rechts) durch Landrat Florian Wiedemann (Dritter von links) ver­
abschiedet. Weiter im Bild von links Nachfolger Sebastian Failner, stellvertretende Betriebsleiterin Nadja Rubelt, Bürgermeister Karl Lappe, Betriebsleiter
Uli Gesell und Thomas Eichhorn von der GMF.
28 Jahre lang war Gernot Geyer das Gesicht des Zweckverbandes Therme Obernsees. Mit großem Engagement und Kompetenz hat
er an der Errichtung, den Erweiterungsmaßnahmen und beim Betrieb der Therme mitgewirkt. Im kleinen Kreis wurde er in der
coronabedingt leeren oberen Badewelt von Landrat Florian Wiedemann sowie weiteren Verantwortlichen verabschiedet.
Landrat Florian Wiedemann betonte bei seiner Rede, „alles was wir hier sehen, haben wir unter anderem Gernot Geyer zu ver­
danken‟. Namens des Landkreises dankte er dem scheidenden Geschäftsleiter für die jahrzehntelange unermüd­liche Aufbauarbeit
an der Therme, die 1998 eröffnet wurde. Froh zeigte sich Wiedemann, dass Gernot Geyer nicht gänzlich abtritt, sondern weiterhin
in beratender Funktion mitwirken wird. Mit dem herzlichen Dank an Geyer stellte Wiedemann fest, „wir hätten uns keinen besseren
Geschäftsleiter vorstellen können‟. Zugleich stellte er als Nachfolger Sebastian Failner vor, der in seiner Funktion als Sachbearbeiter
des Landratsamtes unter anderem auch für Zweckverbände zuständig ist.
Gernot Geyer selbst erinnerte an viele Stationen seines langen Wirkens. Er spannte bei seinem Rückblick den Bogen vom Beginn
der Planungen 1989 durch die Gemeinde Mistelgau unter Bürgermeister Gerd Baumann bis heute, hob dabei auch den heutigen
Altlandrat Klaus-Günter Dietel hervor, der von der ersten Stunde an dabei war. Mit den Worten „macht so weiter mit diesem Leucht-
turmprojekt‟ setzte Geyer den Schlusspunkt seiner Rede.
Bürgermeister Karl Lappe zollte Geyer Dank und Anerkennung der Gemeinde Mistelgau, die seit 1992 insgesamt 8,8 Millionen Euro
in die Therme eingebracht hat. „Während der Altlandrat sich stets kämpferisch zeigte, agierte der Geschäftsleiter mehr im Hinter-
grund‟, so Lappe. Namens der GMF hob Thomas Eichhorn das gute Miteinander hervor. „Als relativ unbekannte Firma wurde uns
damals das Vertrauen geschenkt, dafür sind wir noch heute dankbar.‟ Betriebsleiter Uli Gesell bedauerte, dass der Abschied von
Geyer nicht gemeinsam mit allen rund 100 Mitarbeitern möglich war. „Er hat dazu beigetragen, dass die Therme eine deutschland-
weit bekannte Einrichtung wurde und dabei auch alle technischen und persönlichen Veränderungen, sowie in schwierigen Zeiten
bei immer mehr konkurrierenden Bädern die richtigen Entscheidungen mitgetragen.                                 Text/Foto: Dieter Jenß

Rathaus Mistelgau                                    Rathaus Glashütten                                    Verein für Regionalentwicklung
Bahnhofstraße 35                                     Schloßstraße 2                                        „Rund um die Neubürg – Fränkische
95490 Mistelgau                                      95496 Glashütten                                      Schweiz e. V.‟
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr                   Donnerstag:                                          Bahnhofstraße 35
Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr                          15.30 – 18.30 Uhr                                     95490 Mistelgau
Telefon 0 92 79/ 9 99-0                              Telefon 0 92 79/4 67                                  Telefon 0 92 79 / 92 32 41
Fax      0 9279/ 9 99-33                             Fax     0 92 79/92 33 77                              Fax     0 92 79 / 92 32 44
www.mistelgau.de                                     www.glashuetten.de                                    www.neubuerg.de
poststelle@vg-mistelgau.bayern.de                    gemeinde@glashuetten.de                               info@neubuerg.de
Gemeinde Mistelgau                          => Silbermann, Thomas
                                               Bauamt, Straßenverkehr
                                                                                          Gemeinde Glashütten
   Die Rufnummern:                             Tel.: 0 92 79 /9 99-15                                     und
=> Lappe Karl, 1. Bürgermeister                Fax: 0 92 79 /9 99-315
Privat: 0 92 79 /2 20                          thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de
Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0                    => Wagner, Winfried
Handy: 01 60/ 8 42 73 16                       Kämmerer
=> Amschler, Dietmar                           Tel.: 0 92 79 /9 99-13
EDV-Betreuung, Fischereischeine,               Fax: 0 92 79 /9 99 313                     Ihr direkter Kontakt
Rentenangelegenheiten                          winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de
                                                                                          => ins Rathaus:
Tel.: 0 92 79 /9 99-11                         => Waldmann, Monika
Fax: 0 92 79 /9 99-311                         Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe-          Tel.: 0 92 79/4 67
dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de        und Hundesteuer                            Fax: 0 92 79/92 33 77
=> Amschler, Melissa                           Tel.: 0 92 79 /9 99-22                     E-Mail: gemeinde@glashuetten.de
Webseiten Mistelgau + Glashütten               Fax: 0 92 79 /9 99-322                     Internet: www.glashuetten.de
                                               monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de
Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau                                                       => in den Bauhof:
Tel.: 0 92 79 /9 99-29                                                                    Tel.: 0 92 79/82 48
                                               Bauhof Mistelgau:
Fax: 0 92 79 /9 99-329
melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de        Tel.: 0 92 79/5 84                         Fax: 0 92 79/97 12 30
                                               In dringenden Fällen:                      E-Mail: bauhof@glashuetten.de
=> Bärnreuther, Wolfgang
                                               => Bär, Arno
Amts- und Mitteilungsblatt                                                                => Grundschule Glashütten:
                                               Handy: 01 51 / 18 05 64 41
Tel.: 0 92 79 /9 99-18                                                                          Tel.: 0 92 79 /2 41
Fax: 0 92 79 /9 99-318                         => Teufel, Reiner
wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de   Handy: 01 51 / 18 05 64 43                 Störungsannahme
                                               => Zick, Michael
=> Bayerlein, Katja
                                               Handy: 01 51 / 18 05 64 48
                                                                                              für Wasser
Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle,
Standesamt                                     Kläranlage Truppachtal:                    Tel.: 0 92 83/ 8 61 22 43
                                               Tel.: 0 92 06 / 2 30
Tel.: 0 92 79 /9 99-27
Fax: 0 92 79 /9 99-327                         E-Mail: info@ka-truppachtal.de
                                                                                                  für Strom
katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de          In dringenden Fällen:                     Tel.: 0941/28003366
=> Huber, Mathias                              => Schelenz, Thomas
Standesamt, Personalangelegenheiten            Handy: 01 75 / 4 04 86 03
                                                                                                rund um die Uhr!
                                                                                          Bei allen weiteren Fragen
Tel.: 0 92 79 /9 99-16                         => Ruckriegel, Florian
Fax: 0 92 79 /9 99-316                         Handy: 01 75 / 4 04 86 03                  zum Wasser Tel.-Nr:
mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de
                                               Kindergarten Mistelgau:                    0 92 83 / 86 10
=> Kaniewski, Karin
Kindergarten, Schule, Finanz­ver­
                                               Tel.: 0 92 79 / 13 22                      in der Zeit von Mo. - Do.
waltung, Breitbandangelegenheit                Kindergarten Obernsees:                    von 08.00 - 16.00 Uhr und
                                               Tel.: 0 92 06 / 7 50
Tel.: 0 92 79 /9 99-24                                                                    Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr
Fax: 0 92 79 /9 99-324                         Grundschule Mistelgau:
karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de         Tel.: 0 92 79 / 3 46                       => in die AWO-Kindertagesstätte
=> Küffner, Brigitte                           => Hausmeister: Küffner, Roland            Tel.: 0 92 79 / 18 19,
Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit             Handy: 01 70 / 9 93 77 52                  E-Mail:
Tel.: 0 92 79 /9 99-17                         Mittagsbetreuung Mistelgau:                awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de
Fax: 0 92 79 /9 99-317                         Tel.: 0 92 79 / 92 31 73
brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de                                                  => zu der Seniorenbeauftragten
                                               => Wagner, Gislinde
=> Krug, Tanja                                 Handy: 0171/4182778                        Frau Ursel Sloniowski,
Finanzverwaltung                               Seniorenbeauftragte:
                                                                                          Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00
Tel.: 0 92 79 /9 99-21                         => Seyferth, Angelika                      => zu dem Jugendbeauftragten
Fax: 0 92 79 /9 99-321
                                               Tel.: 0 92 79 / 14 68                      Herr Tobias Heidenreich,
tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de
                                               Jugendbeauftragte:                         Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75
=> Roder, Ute
Kassenverwaltung                               => Maisel, Bernd                           E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com
Tel.: 0 92 79 /9 99-19                         Handy: 01 71 / 9 51 22 41
                                                                                          => Standorte Defibrillatoren
Fax: 0 92 79 /9 99-319                         => Westermann, Thomas
ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de               Handy: 01 72 / 3 47 50 03                  an der Schule Glashütten,
                                                                                           Schulstraße 21, Glashütten
=> Schaarschmidt, Klaus                        Schul- u. Kindergärtenbeauftragter:
Geschäftsleiter                                => Küffner, Roland                         am Feuerwehrgerätehaus Glashütten,
Tel.: 0 92 79 /9 99-12                         Handy: 01 70 / 9 93 77 52                   Altenhimmelstraße 4, Glashütten
Fax: 0 92 79 /9 99-312                                                                    am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2
klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de     Beauftragter für Frauen- und
                                               Familienangelegenheiten:
=> Schmitt, Irene
Verkehrsamt an der Therme
                                               => Seyferth, Jochen                               Glashütten
                                               Tel.: 0172/84 21 561                       weltoffen und heimatverbunden
Tourist Info Mistelgau – Obernsees
– Glashütten                                                                              Notruf-Nummern:
                                                  Störungsannahme Strom
Tel.: 0 92 06/99 23 75                                                                    Polizei 			  1 10
Fax: 0 92 06/99 35 45                              "Stadtwerke Bayreuth"
info@tourismus-obernsees.de                          Tel.: 0921-600-750                   Feuerwehr    1 12
Amtliche Bekanntmachungen
Inhaltsverzeichnis
                                                                                 Bankverbindungen
Amtl. Bekanntmachungen                            S. 3 – 13
–A mtliche Bekanntmachung der VG Mistelgau betreffend
  Übermittlungs- und Auskunftssperren gemäß § 50 Abs. 5
  Bundesmeldegesetz                                                    Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
– Amtliche
          Bekanntmachungen der Gemeinde Mistelgau zur                – Sparkasse Bayreuth
  11. Ände­rung des Flächen­nutzungs­planes der Gemeinde
                                                                         IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98
  Mistelgau und zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen
  Bebauungs­planes im Bereich „Urnenwald Mengersdorf‟                    BIC:   BYLADEM1SBT
–B ekanntmachungen der Abfallwirtschaft des Landkreises
  Bayreuth zur Gelben Tonne und zur Entsorgung von Nacht­              Gemeinde Mistelgau
  speicheröfen und Reifen
                                                                       – Sparkasse Bayreuth
Die Gemeinden informieren                       S. 14 – 28              IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01
– Informationen aus dem Gemeinderat Mistelgau
                                                                         BIC:   BYLADEM1SBT
– Informationen zur Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil
   des Landkreises Bayreuth im Jahr 2021                               – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
– Informationen zum Bürgerservice-Portal auf den Internetseiten         IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15
   der Gemeinden Glashütten und Mistelgau
                                                                         BIC:  GENODEF1HO1
–N  eues aus der Kindertagesstätte „Altes Schloss‟, Glashütten
– Nachrichten aus den Kirchengemeinden
                                                                       Gemeinde Glashütten
Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 29 – 34
Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände                   – Sparkasse Bayreuth
                                                                         IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08
Anzeigen                                         S. 35 – 56             BIC:   BYLADEM1SBT
                                                                       – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
Impressum:
                                                                         IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90
Offizielles Amts- und Mitteilungs­blatt der Verwaltungs-                 BIC:  GENODEF1HO1
gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich
für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungs­blattes ist
                                                                       Abwasserzweckverband Truppachtal
die Ver­wal­tungsgemeinschaft Mistelgau.
                                                                       – Sparkasse Bayreuth
Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe                                    IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11
Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus­     halt in der                  BIC:   BYLADEM1SBT
Verwaltungsge­mein­schaft Mistel­gau kostenlos zugestellt.
Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh-
                                                                       – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
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rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
                                                                         BIC:  GENODEF1HO1
Stückzahl: 2.500
Druck:                                                                 Schulverband Mistelgau-Glashütten
Hofmann – Druck. Werbung. Medien.
Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau,                                 – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23                                       IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55
E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net                                       BIC:  GENODEF1HO1

   Untersuchungsergebnis des                                             Untersuchungsergebnis des
        Trinkwassers der                                                      Trinkwassers der
      Gemeinde Mistelgau                                                   Gemeinde Glashütten
Am 20.11.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser)                       Am 01.12.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser)
der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub-                    der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub-
mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent-                      mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent-
spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige                   spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige
vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:                             vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:
    Gesamthärte:           6,35°dH                                        Gesamthärte:       6,32°dH
    Nitrat:		              < 1 mg/l                                       Nitrat:		          < 1 mg/l
    ph-Wert:		             8,40                                           ph-Wert:		         8,40
    Härtebereich:          weich (1)                                      Härtebereich:      weich (1)
                                                                   3
Amtliche Bekanntmachungen

                               Amtliche Bekanntmachung
               Öffentlicher Hinweis betreffend Übermittlungs- und Auskunftssperren
                           gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gem. Bundesmeldegesetz über die Möglichkeit der Eintragung von
Übermittlungs- und Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Übermittlungs- oder Auskunftssperren.

Bei einer Übermittlungssperre kann jede(r) Bürger(in) auf einen schriftlichen Antrag hin formlos und ohne Angabe von
Gründen der Weitergabe ihrer / seiner Daten widersprechen. Die Übermittlungssperre hat so lange im Melderegister
Bestand, bis sie widerrufen wird.

Folgende Übermittlungssperren können eingetragen werden:
– an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, denen Sie nicht selbst, aber Familienmitglieder angehören (§ 42
   Abs. 3 Satz 2 BMG)
– aus Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2
   BMG)
– an Parteien, Wählergruppen und ähnliche Organisationen im Zusammenhang mit Wahlen, Abstimmungen, Bürger-
   und Volksbegehren (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG)
– an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 BMG)
– an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial
   über die Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige (§ 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c, Abs. 1, Satz 1 Soldatengesetz)

Eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG wird auf Antrag eingetragen, wenn die betroffene Person glaubhaft macht,
dass Tatsachen vorliegen, die eine Annahme rechtfertigen, dass durch eine Auskunft ihr oder einer anderen Person
hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Hierzu ist bei der Meldebehörde ein Antrag zu stellen, in welchem die Gründe für eine Eintragung einer solchen Sperre
angegeben werden müssen. Des Weiteren ist die Vorlage entsprechender Nachweise zwingend erforderlich.

Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet, kann aber verlängert werden.

Für die Beantragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren hält das Einwohnermeldeamt der VG Mistelgau Vordrucke
bereit. Die Antragstellung kann jedoch auch formlos, schriftlich an die VG Mistelgau, Einwohnermeldeamt, Bahnhofstr. 35,
95490 Mistelgau, erfolgen.

Mistelgau, 26.02.2021                                           Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
		                                                                            gez.
		                                                                           Lappe
		                                                                   Gemeinschaftsvorsitzender

                                          Bekanntmachung
 zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald
           Mengersdorf“ in Mengersdorf im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB
     zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnenwald Mengersdorf“

                          Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

I.
Der Gemeinderat Mistelgau hat in der Sitzung am 05.10.2020 die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der ­Gemeinde
Mistelgau beschlossen. Im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan
„Urnenwald Mengersdorf“ aufgestellt.
Der Geltungsbereich der 11. Flächennutzungsplanänderung erstreckt sich über die Fl. Nrn. 246/6, 246/7, 246/8, 267,
268, 269, 270 sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 252, 253, 260, 261, 262, 263, 264, 266 und 271 jeweils der Gemarkung
Mengersdorf.
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Amtliche Bekanntmachungen
 Nach erfolgter Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Be-
 teiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurden in der Sitzung am
 08.02.2021 die eingegangenen Stellungnahmen gegeneinander abgewogen und behandelt.
 Ein neuer Planentwurf der 11. Flächennutzungsplanänderung samt Begründung, jeweils in der Fassung vom 08.02.2021,
 wurde von Horstmann + Partner PartGmbB, Badstraße 13, 95444 Bayreuth ausgefertigt und vom Gemeinderat in der
 Sitzung am 08.02.2021 gebilligt.

 II.
 Der Planentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mistelgau mit Begründung kann in der Zeit
 vom 08.03.2021 bis 07.04.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau,
 Zimmer 3.05, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich
 oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
 können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt
 nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung
 nicht von Bedeutung ist.
 Umweltrelevante Informationen sind in Form eines Umweltberichtes zum Bebauungsplan zur Auslegung verfügbar.
 Zudem ist der Planentwurf mit Begründung und der Umweltbericht auf der Homepage der Gemeinde Mistelgau unter
 www.mistelgau.de im genannten Zeitraum einsehbar.

 Datenschutz:
 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit
 § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine
 Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche
 Informationspflichten
11.  Flächennutzungs   im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
                            plan-Änderung
1:5000
 Hinweis  bzgl. des Verbandsklagerechts   von Umweltverbänden:
 Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem
 Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlos-
 sen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen
 können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 Gemeinde Mistelgau                                                                              Mistelgau, 26.02.2021
 Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister

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Amtliche Bekanntmachungen

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          zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnenwald Mengersdorf“ in
      ­Mengersdorf im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur 11. Flächennutzungsplanänderung
                                         der Gemeinde Mistelgau
                                                                                                          Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
I.
Der Gemeinderat Mistelgau hat in der Sitzung am 05.10.2020 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungs­planes
„Urnenwald Mengersdorf“ beschlossen. Im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird die 11. Flächennutzungs-
planänderung der Gemeinde Mistelgau durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnenwald Mengersdorf“ erstreckt sich über die
Fl. Nrn. 246/6, 246/7, 246/8, 267, 268, 269, 270 sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 252, 253, 260, 261, 262, 263, 264, 266 und
271 jeweils der Gemarkung Mengersdorf.
Nach erfolgter Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurden in der Sitzung am
08.02.2021 die eingegangenen Stellungnahmen gegeneinander abgewogen und behandelt.
Ein neuer Planentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnenwald Mengersdorf“ samt Begründung und Um-
weltbericht, jeweils in der Fassung vom 08.02.2021, wurde von Horstmann + Partner PartGmbB, Badstraße 13, 95444
Bayreuth ausgefertigt und vom Gemeinderat in der Sitzung am 08.02.2021 gebilligt.
II.
Der Planentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnenwald Mengersdorf“ samt Begründung und Umwelt-
bericht kann in der Zeit vom 08.03.2021 bis 07.04.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstraße 35,
95490 Mistelgau, Zimmer 3.05, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während
dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abge­
gebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die
Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebau-
ungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Umweltrelevante Informationen sind in Form eines Umweltberichtes zum Bebauungsplan zur Auslegung verfügbar.
Zudem ist der Planentwurf mit Begründung und der Umweltbericht auf der Homepage der Gemeinde Mistelgau unter
www.mistelgau.de im genannten Zeitraum einsehbar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit­
§ 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine
­M  itteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrecht-
  PLANLICHE FESTSETZUNGEN

 liche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  264

                                                                                                                                                                               SO 1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        264
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    266
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             2.00

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        262
                                                                                                                                                                                                                                                      0
                                                                                                                                                                                                                                                     1.0

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     267
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 3                                         261
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               26

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      268
                21

                                                                                                                                                                                                                               271
      54/6
                                                                                                                                                                             271                 2.0
                                                                                                                                                                                                      0
                                                                                                                                                                                                                                                                     266
                                                                                                                                                                                                  2.00

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     260
  55
                                                                                                                                                                                                 2.00
                                                                                                                                                                                                 3.00

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           2.0
                                                                                      2.00

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            0

                                                                                                                                                                                                       271
                                                                                                                                                                                               1.00
                                                                                                                                                                                    1.00       3.00
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 2.0 0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  3.0

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    0

                                                                                               271
           31

                                                                                                1.00

                                                                     1.00
                                                                                                3.00

                                                                                   271
                                                                                                                                                                     Andachts-                                                                                                                                       253
                                                                                                                                                                       platz
                                                                                             1.00

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           2.0

                                                                                                                                                                                                                                                               269
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            0

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               259
                                                                                                                                                                                                      3.0 0
                                                                                                                                                                                                       1.0
                                                                                                                                                                                                         0

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              260
                                                                                                                                                                                                0

                                                                                                                                                                                   270
                                                                                                                                                                                               1.0

      52
                                          246

           Parkplatz
                     38/2
                                                                                                                                                                                                             2.00

                                      246/3
                                                                                                                  2.00

                                                   S

                     245/5                             S                                                                                                                                                                                                                     252
                                                                                                                                                                                                             3.00

                                                   I
                                                       I            246/4                                                                                                                                           246/8                                                                                                                                                                                            258
                                                           S   18                                                                          246/7
                                                                              246/6
                                                        III                                                                                                263
                                                       PI
                                                                                                                                           St                                                                         St
                             245/3                                                                                                                                                    St
                                              245/9
                                                                                                                                                             St
                                                                                                                                     24
                                                                                                                                       7
                245/2                                                                                                                                                                                                                                                                                                        253
                                                                                                                    248
                                                                                                                                                                                                                                     252

                                                                                                                           SO 2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                254/1
                                                                             245

                46

Gemeinde      Mistelgau
A VERBINDLICHE FESTSETZUNGEN  A VERBINDLICHE FESTSETZUNGEN                                                                                                                                                                                                       B          HINWEISE
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Mistelgau, 26.02.2021
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       C        SONSTIGES
Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister
1.0                            Art der baulichen Nutzung                                     § 9 (1) Nr.1 BauGB           6.1.2 Ausgleichsfläche Maßstab 1 : 5.000

                                                                                                                               Fl.Nr. TF 292 Gemarkung Mengersdorf, Fl.Nrn. TF 488, TF 489, 490 Gemarkung Wohnsgehaig
                                                                                                                                                                                                                                                               1.0
                                                                                                                                                                                                                                                               1.1
                                                                                                                                                                                                                                                                                   Grundstücksgrenzen
                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bestand
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     1.1   GESONDERTE ANLAGE ZUM BEBAUUNGSPLAN:
1.1
           SO1                 Sondergebiet Friedhof Bereich Urnenwald                              § 11 BauNVO                                                                                                                                                                                                                                            Begründung vom 25.09.2020

                                                                                                                                                                                                                                                           6
                               Es sind keinerlei bauliche Anlagen zulässig
                                                                                                                                                                                                                                                               2.0                 Kartenzeichen
1.2
           SO2                Sondergebiet Friedhof Bereich Stellplätze                             § 11 BauNVO                                                                                                                                                                                                                                      1.2   RECHTSGRUNDLAGEN:
                                                                                                                                                     292                                                                                       484

                              Es sind keinerlei bauliche Anlagen zulässig                                                                                                                                                                                      2.1   z.B.          Flurnummer
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Festsetzungen erfolgen durch Zeichnung und Text auf der Rechtsgrundlage
                                                                                                                                                                                                                                                               2.2                 Grenzstein
                                                                                                                                                                                                                                       482

                                                                                                                               295                                                                                             481                                                                                                                         des Baugesetzbuches (BauGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           i.d.F. der Bekanntmachung 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634),
                                                                                                                                                                                                                                             491
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           geändert durch Gesetz vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587)
                                                                                                                                                                                                                                                               3.0                 Sonstige Kennzeichen
2.0                           Maß der baulichen Nutzung                                      § 9 (1) Nr.1 BauGB
                                                                                                                                                                     293

                                                                                             u. §§ 16 ff BauNVO                                                                                                                                                                                                                                            der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungs-
                                                                                                                                                                      294
                                                                                                                                                                                                                                                               3.1                 Hauptgebäude, bestehend                                                 verordnung - BauNVO)
2.1                           Es sind keinerlei bauliche Anlagen zulässig                                                                                                                                              292/2                                                                                                                               i.d.F. der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3789)
                                                                                                                                                                       489
                                                                                                                                                            295
                                                                                                                                                                                                                               292/3
                                                                                                                                                                                                                                                               3.2                 Nebengebäude, bestehend                                                 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i.d.F. der Bekanntmachung
                                                                                                                                                                             490
                                                                                                                                                                                         292                                                                                                                                                               vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz
                                                                                                                               486                                                                                                                                                                                                                         vom 24.07.2020 (GVBI. S. 381)
Amtliche Bekanntmachungen
Die Gemeinde Mistelgau gibt bekannt:
Widmung der Verlängerung der Ortsstraße „Lindenweg“, Gemeinde Mistelgau, Gemarkung
­Mistelgau, Fl. Nr. 43/7

Widmungsbeschluss
Dem öffentlichen Verkehr wird gem. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG (BayRS Nr. 91-1-I) folgende Straße als Ortsstraße
nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet:
Verlängerung der Ortsstraße Lindenweg
Länge: 58,85 m
Beginn: nordöstlich der Fl. Nr. 1400 der Gemarkung Mistelgau
Ende:   nordwestlich der Fl. Nr. 43/8, bei Lindenweg 17

Die Gemeinde ist zuständig als Straßenbaubehörde gem. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG.

Der Gemeinderat stimmt der Widmung zu.                                                                        (16 : 0)

   Bürgerenergiepreis Oberfranken –
   Mein Impuls. Unsere Zukunft!
   10.000 Euro für die Energiezukunft:
   Bewerben Sie sich jetzt!
   Jeder Mensch beeinflusst mit seinem Verhalten die Umwelt.
   Obwohl eine gesunde Umwelt den Meisten am Herzen liegt, sehen viele Menschen ihre Möglichkeiten zu nach­
   haltigem Handeln im Alltag nicht. Umso wichtiger sind Vorbilder, die Umweltschutz und nachhaltigen Umgang mit
   Energie vorleben. Viele Energiehelden, klein und groß, bringen mit ihrem lokalen Engagement die Energiewende
   voran. Das Bayernwerk und die Regierung von Oberfranken machen sich jedes Jahr auf die Suche nach den
   ­Helden der lokalen Energiezukunft, um sie mit dem Bürgerenergiepreis Oberfranken auszuzeichnen. Dadurch
    erfahren noch mehr Menschen von den vielen Impulsen, die Bürgerinnen und Bürger setzen. In Oberfranken
    ­beginnt nun die nächste Bürgerenergiepreis-Runde.
   Die mit insgesamt 10.000 Euro dotierte Auszeichnung geht an Privatpersonen, Vereine, Schulen und Kindergär-
   ten, die mit ihren Ideen und Projekten einen Impuls für die Energiezukunft setzen. Gefördert werden pfiffige und
   außergewöhnliche Ideen und Maßnahmen, die einen Energiebezug haben und sich mit den Themen Energie­
   effizienz oder Ökologie befassen.
   Ausgeschlossen sind Projekte von Gewerbebetrieben, die deren eigentlichen Geschäftszweck unterstützen (z. B.
   ein Heizungsbauer, der eine neue Wärmepumpe entwickelt hat).
   Die Teilnahmebedingungen, die Online-Bewerbung und Videos der Vorjahressieger sind im Internet unter
   www.bayernwerk.de/buergerenergiepreis zu finden.
   Bewerben Sie sich für diesen Preis und zeigen Sie allen, mit welchen Ideen und Projekten Sie die Energiezukunft
   vorantreiben.
   Alle Bewerbungen, die bis zum 30. April 2021 hochgeladen werden, nehmen an dieser Bewerbungsrunde teil.
   Später eingehende Bewerbungen werden im Folgejahr berücksichtigt. Die Gewinner werden durch eine Fachjury
   benannt, die auch die Höhe des Preisgeldes festlegt.
   Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet die Projektverantwortliche des Bayernwerks, Annette Seidel,
   ­Telefon 09 21-2 85-20 82, buergerenergiepreis@bayernwerk.de.

                                                          7
Amtliche Bekanntmachungen
Amt für Ländliche Entwicklung                                   –	
                                                                  Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungs­
                                                                  gerichtshof in München nach Maßgabe der Internetprä-
Oberfranken                                                       senz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de)
                                                                  zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden.
Flurneuordnung Saugendorf
                                                                Hinweis:
Stadt Waischenfeld, Landkreis
                                                                Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Mona-
­Bayreuth                                                       ten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekannt­
                                                                machung auch auf der Internetseite des Amtes für Länd­
Gz. L-A 7566-1014                                               liche Entwicklung Oberfranken, auf der Seite Projekte in
                                                                Oberfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in
Schlussfeststellung
                                                                Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen
Das Verfahren Saugendorf wird abgeschlossen (§ 149              werden.
Flurbereinigungsgesetz).                                        (http://www.landentwicklung.bayern.de/oberfranken/137278)
Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist
­bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu,       Bamberg, den 01.02.2021
 die im Zusammenlegungsverfahren hätten berücksichtigt
 werden müssen.                                                 gez. Lothar Winkler
 Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Saugendorf             Ltd. Baudirektor
 sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt
 mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schluss-
 feststellung.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats
nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekannt­
machung Widerspruch eingelegt werden. Der Wider-
                                                                Hausnotruf-Sicherheitswochen
spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim              ­starten
      Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken                 Angebot der Johanniter: Vier Wochen gratis testen
          Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg
                                                                Bis ins hohe Alter ein aktives und unbeschwertes Leben in
   (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg)
                                                                der gewohnten häuslichen Umgebung führen – das wün-
einzulegen. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit           schen sich die meisten Menschen. Doch die Vorstellung,
einer qualifizierten elektronischen Signatur versehe-           einmal in eine Notsituation zu geraten und dann auf sich
nen Dokuments unter der Adresse                                 selbst gestellt zu sein und keine Hilfe rufen zu können,
               poststelle@ale-ofr.bayern.de                     kann gerade für alleinlebende Menschen sehr beunruhi-
eingelegt werden.                                               gend sein. Hier bietet ein Hausnotruf zusätzliche Sicher-
                                                                heit.
Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von
sechs Monaten sachlich nicht entschieden werden, so             „Unsere Sicherheitswochen sind der ideale Zeitpunkt für
kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in           noch unentschlossene Menschen, den Hausnotruf auszu-
München, Postanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 Mün-           probieren. Wer sich im Zeitraum vom 15. Februar bis zum
chen, Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München,            31. März bei uns meldet, kann das Notrufsystem für vier
erhoben werden. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von           Wochen kostenlos testen und bis zu 100 Euro sparen“,
weiteren drei Monaten seit dem Ablauf der oben genann-          sagt Heiko Rödel, Sachgebietsleiter Notrufdienste der
ten sechsmonatigen Frist erhoben werden. Die Klage              ­Johanniter in Oberfranken.
muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und           Wie funktioniert der Johanniter-Hausnotruf?
den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und                Auf Knopfdruck stellt das Hausnotrufgerät eine Sprech-
soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begrün-         verbindung zur Johanniter-Hausnotrufzentrale her. Der
dung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen ange-          Notruf kann entweder an der fest installierten Basisstation
geben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen          oder an einem Sender, der als Halskette oder Armband
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.       getragen wird, ausgelöst werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung                             Fachkundige Mitarbeiter nehmen rund um die Uhr den
  Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher
–	                                                             Notruf entgegen und veranlassen die notwendige Hilfe.
  ­E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine recht­       Auf Wunsch werden automatisch die Angehörigen infor-
   lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elek­             miert. „Der Notrufknopf ist für jeden leicht zu bedienen und
   tronischen Einlegung von Rechtsbehelfen können dem           garantiert im Ernstfall professionelle Hilfe“, so Rödel.
   Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums          Der Hausnotruf kann um Bewegungs- und Rauchwarn-
   für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter              melder, Falldetektoren sowie durch eine Hinterlegung des
  www.stmelf.bayern.de/rechtsbehelf entnommen werden.           Haustürschlüssels erweitert werden.
                                                            8
Amtliche Bekanntmachungen
Der Hausnotruf ist von den Pflegekassen als Pflegehilfs-             Fachstelle für Demenz und Pflege
mittel anerkannt und stellt eine haushaltsnahe Dienstleis-
tung dar. Die Kosten für einen Hausnotruf können daher
                                                                     Oberfranken –
von der Steuer abgesetzt werden.                                     eine Lotsin für Pflegebedürftige und
                                                                     deren Angehörige
Für zuhause: Sicherheit rund um die Uhr
Im Hausnotruf-Basispaket der Johanniter enthalten sind                Die Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken
die 24-Stunden-Erreichbarkeit der Notrufzentrale sowie die            (Außen­stelle) mit Sitz am Landratsamt Hof hilft beim Auf-
Installation und eine ausführliche Einweisung in die Hand-            bau von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, ins­
habung des Gerätes. Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit               besondere für Menschen mit Demenz und deren Familien.
ist eine volle Kostenübernahme für die Basisabsicherung               Diese Hilfe richtet sich vordergründig an Träger, die neue
durch die Pflegekasse möglich. Für Selbstzahler ist es                Angebote schaffen oder bestehende weiterentwickeln
schon ab 27 Euro monatlich erhältlich. Das Basis­paket                wollen. Ziel ist es, Angebote zur Unterstützung im Alltag,
kann um zusätzliche Leistungen erweitert werden.                      z. B. Helferkreise, Betreuungsgruppen oder Alltagsbeglei-
                                                                     ter, auf den Weg zu bringen, um gerade im ländlichen
Für zuhause und unterwegs: Der Kombinotruf                           Raum pflegende Angehörige zu entlasten.
Für den flexiblen Einsatz zuhause und auch unterwegs
                                                                     Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich bei
bieten die Johanniter außerdem den Kombinotruf an. Hier
                                                                     der Suche nach einer Beratungsstelle oder nach Unter-
wird die Basisstation um ein mobiles Gerät ergänzt. So
                                                                     stützung und Entlastung vor Ort an die Fachstelle für
wird deutschlandweit und rund um die Uhr ein Hilferuf
                                                                     Demenz und Pflege Oberfranken wenden. Diese lotst
                                                                     ­
ermöglicht – mit nur einem Knopfdruck. Die integrierte
­
                                                                     ­kostenfrei und neutral zu geeigneten Ansprechpartnern.
Freisprecheinrichtung stellt bei Bedarf sofort Kontakt zur
Notrufzentrale der Johanniter her. Dank GPS können die
                                                                     Demenzparcours und Demenzkoffer
Mitarbeiter in der Notrufzentrale orten, wo der Notruf ab-
                                                                     Zudem verleiht die Fachstelle kostenlos einen „Demenz­
gesetzt wurde, damit die Hilfe zielgenau den Weg findet.
                                                                     parcours“. Dieser führt mit 13 Stationen durch den Alltag
Weitere Informationen gibt es unter der Servicenummer                eines älteren Menschen. Dabei kann vom Aufstehen bis
0800 32 33 800 (gebührenfrei) oder unter                             zum Abendessen nachempfunden werden, wie die Symp-
www.johanniter.de/hausnotruf-testen.                                 tome einer Demenzerkrankung alltägliche Situationen
                                                                     erschweren. Geeignet ist der Parcours besonders für
                                                                     ­
Über die Johanniter-Unfall-Hilfe
                                                                     Veranstaltungen oder Schulungen. Ein „Demenzkoffer“
                                                                     ­
Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit rund 25.000 Beschäftig-          mit Materialien zur Begleitung und Betreuung von Men-
ten, mehr als 40.000 ehrenamtlichen Helferinnen und                  schen mit Demenz kann von Angehörigen, Pflegenden
­Helfern und 1,2 Millionen Fördermitgliedern eine der größ-          und Kliniken ebenfalls kostenfrei entliehen werden.
 ten Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein
 großes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter             Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen
 engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und Sanitäts-            Seit 1.1.2021 besteht für Privatpersonen die Möglichkeit,
 dienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von                ehrenamtlich als Einzelhelfer/in nach § 82 Abs. 4 Satz 2
 alten und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen                 Nr. 1 AVSG tätig zu werden. Diese unterstützen Pflege­
 mit eingeschränkter Mobilität, Arbeit mit Kindern und               bedürftige gegen eine Aufwandsentschädigung, die mit
 ­Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen             den Pflegekassen abgerechnet werden kann, als Alltags-
  im karitativen Bereich sowie in der humanitären Hilfe im           begleiter oder durch hauswirtschaftliche Dienste. Dazu ist
  Ausland.                                                           eine Registrierung bei der Fachstelle für Demenz und
                                                                     Pflege Oberfranken sowie eine Basisschulung von acht
                                                                     Unterrichtseinheiten notwendig. Die nächste Schulung
                                                                     ­findet am 27.3.2021 online statt.

                                                                     Beraten lassen, informieren und zur Schulung anmelden
                                                                     können Sie sich hier:
                                                                     Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken 
                                                                     (Außenstelle)
                                                                     Ute Hopperdietzel
                                                                     Landratsamt Hof
                                                                     Schaumbergstr. 14 • 95032 Hof
                                                                     Telefon 09281 / 57-500
                                                                     E-Mail: info@demenz-pflege-oberfranken.de
                                                                     Info: www.demenz-pflege-oberfranken.de

Ein Knopfdruck auf den Handsender und schon wird die
Verbindung zur Hausnotrufzentrale der Johanniter aufgebaut.
            Bildnachweis: Johanniter-Unfall-Hilfe/Marcus Brodt
                                                                 9
Amtliche Bekanntmachungen
                                                                  Die Befragungen werden in vielen Fällen als telefonisches
                                                                  Interview mit den Haushalten durchgeführt. Dafür enga-
                                                                  gieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige Inter-
                                                                  viewerinnen und Interviewer im Auftrag des Bayerischen
                                                                  Landesamts für Statistik. Haushalte, die kein telefonisches
Pressemitteilung:
                                                                  Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben
                                                                  im Rahmen einer Online-Befragung oder auf einem Pa-
Mikrozensus 2021 im Januar gestartet                              pierfragebogen per Post zu übermitteln.
Interviewerinnen und Interviewer des Landesamts für               Ziel des Mikrozensus ist es, für Politik, Wissenschaft,
­Statistik in Fürth bitten um Auskunft.                           ­Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der
                                                                   Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu
Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushalts­                 zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ
befragung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren                  auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es
wird in Bayern und im gesamten Bundesgebiet jähr-                  wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an der
lich etwa ein Prozent der Bevölkerung befragt. Nach                Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die
Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in                meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich fest­
Fürth betrifft dies in Bayern rund 60.000 Haushalte.               gelegte Auskunftspflicht. Sie gilt sowohl für die Erst­
Sie werden im Verlauf des Jahres von speziell für                  befragung der Haushalte als auch für die drei Folge­
diese Erhebung geschulten Interviewerinnen und
­                                                                  befragungen innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die
Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen
­                                                                  Wiederholungsbefragungen können Veränderungen im
Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen                Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität
besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunfts-                      erreicht werden. Datenschutz und Geheimhaltung sind,
pflicht.                                                           wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfas-
                                                                   send gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Inter-
Im Jahr 2021 findet im Freistaat wie im gesamten Bundes-
                                                                   viewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie
gebiet wieder der Mikrozensus statt. Dabei handelt es sich
                                                                   kündigen das geplante Telefoninterview bei den Haus­
um eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für
                                                                   halten stets zuvor schriftlich an.
die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu The-
men wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation,             Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle
Beruf und Ausbildung befragt wird. Für einen Teil der aus-         Haushalte, die im Laufe des Jahres 2021 eine Ankündi-
kunftspflichtigen Haushalte kommt ein jährlich wechseln-           gung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der
der Themenbereich hinzu, der in diesem Jahr Fragen zur             Interviewerinnen und Interviewer zu unterstützen.
Gesundheit beinhaltet.
Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen
sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische
Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und               Presseinformation
Bürger des Landes von großer Bedeutung. So entschei-              AOK Bayern –
den die erhobenen Daten z. B. mit darüber, wieviel Geld           Direktion Bayreuth-Kulmbach
Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der
Europäischen Union erhält.                                        AOK mit neuem Online-Coach:
Aufgrund steigender Anforderungen, z. B. im Bereich der           Interaktives Programm unterstützt
Arbeitsmarkt- und Armutsberichterstattung, wurde der Mi-
krozensus für die Jahre ab 2020 überarbeitet. Neben der           ­Diabetiker
bereits seit 1968 in den Mikrozensus integrierten Arbeits-        Die AOK bietet für Patientinnen und Patienten mit Diabetes
kräfteerhebung der Europäischen Union (LFS – Labour               mellitus Typ 2 einen neuen Online-Coach. Das Programm
Force Survey) sind seit 2020 auch die bisher separat              soll ihnen helfen, die Krankheit besser zu verstehen und
durchgeführte europäische Gemeinschaftsstatistik über             ­ihren Lebensstil entsprechend anzupassen.
Einkommen und Lebensbedingungen (EU SILC – Euro-                   An der Entwicklung war ein Expertenteam aus Diabetologen,
pean Union Statistics on Income und Living Conditions)             Psychologen sowie Ernährungs- und Sportwissenschaftlern
sowie ab diesem Jahr die Befragung zu Informations- und            beteiligt. „Mit dem neuen Online-Coach erweitern wir unser
Kommunikationstechnologie (IKT) Teil des neuen Mikro-              Informations- und Unterstützungsangebot für Menschen mit
zensus. Um die Befragten trotz dieser Erweiterungen zu             Typ-2-Diabetes“, sagt Dr. Stefan Stern, Internist und beraten-
entlasten, wird die Stichprobe seit 2020 in Unterstichpro-         der Arzt bei der AOK Bayern, der das neue interaktive Pro-
ben geteilt, auf welche die verschiedenen Erhebungsteile           gramm mitentwickelt hat. Der Online-Coach ergänzt optimal
LFS, EU-SILC und IKT verteilt werden.                              das strukturierte Behandlungsprogramm (DMP) Dia­         betes
Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von              Typ 2, an dem in Bayern aktuell etwa 317.000 AOK-Ver­
Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr           sicherte teilnehmen. Das sind rund zwei Drittel der Typ-2-­
rund 60.000 Haushalte zu befragen. Dabei bestimmt ein              Diabetes-Patienten, die bei der größten Krankenkasse im
mathematisches Zufallsverfahren, wer für die Teilnahme             Freistaat versichert sind. „Bei der AOK-Direktion Bay­reuth-
am Mikrozensus ausgewählt wird.                                    Kulmbach sind knapp über 10.200 Typ-2-Diabe­tiker im DMP
                                                             10
Amtliche Bekanntmachungen
eingeschrieben; das entspricht einer Teil­nahmequote von 94           „Die Digitalisierung bietet uns neue Chancen, die Gesund-
Prozent“, ergänzt Stefan Zobel, Fachteamleiter Gesundheits-           heitsversorgung zu verbessern“, so Klaus Knorr, Direktor der
partnerberatung bei der AOK in Bayreuth.                              AOK-Direktion Bayreuth-Kulmbach. Dadurch steige auch die
                                                                      Bedeutung von digitaler Gesundheitskompetenz. „Unsere
Motivation für gesunden Lebensstil                                    Aufgabe ist es, mit leicht verständlichen Angeboten und In-
Schritt für Schritt erklärt das interaktive Online-Programm,          formationen alle mitzunehmen. Denn die Digitalisierung soll
wie die Krankheit entsteht, was genau im Körper passiert              den Zugang zum Gesundheitswesen erleichtern und nicht
und warum bei Patienten mit Typ-2-Diabetes das Risiko für             erschweren“, bekräftigt Klaus Knorr.
bestimmte Folgeerkrankungen steigt. Der Online-Coach soll
dazu beitragen, dass Betroffene mit ihrer Erkrankung besser           Leicht verständliche Angebote für Versicherte
leben können und zum Beispiel ihre Blutzuckerwerte gut                Die AOK Bayern setzt seit Jahren auf fachlich fundierte und
unter Kontrolle haben. „Schon kleine Änderungen im
­                                                                     leicht verständliche Informationsangebote im Internet. Dazu
­Lebensstil können helfen, die Lebensqualität für Betroffene          gehört der Gesundheitsnavigator, der jetzt vollständig über-
 zu steigern“, betont Dr. Stern.                                      arbeitet wurde und den Nutzern noch umfassendere Infor-
                                                                      mationen über das Angebot und die Qualitätsergebnisse von
Bewegungs- und Ernährungs-Tipps
                                                                      Ärzten und Krankenhäusern bietet.
Zahlreiche Videos und Animationen, die eigens für den
­Online-Coach produziert wurden, vermitteln praktische Rat-           Unter www.aok.de/gesundheitsnavigator können Nutzer
 schläge, wie Patienten die Umstellung ihrer Ernährung oder           etwa laiensprachliche Begriffe eingeben, die im Rahmen ei-
 die Integration von mehr Bewegung in ihren Tagesablauf               ner Kooperation mit dem Projekt „Was hab‘ ich?“ in medizini-
 schaffen können. Die sogenannte WOOP-Methode der                     sche Fachbegriffe übersetzt werden.
 Hamburger Psychologieprofessorin Gabriele Oettingen un-              Neu ist auch der Online-Coach für Patienten mit Diabetes
 terstützt die Selbstmotivation bei Änderungen des Lebens-            mellitus Typ 2. „Das Programm ergänzt das strukturierte Be-
 stils und hat sich in Studien als sehr wirksam erwiesen.             handlungsprogramm (DMP) und unterstützt Betroffene, bes-
 Übungsaufgaben und Wissenstests helfen, das Gelernte zu              ser mit der Krankheit umzugehen“, so der AOK-Direktor. Ne-
 vertiefen. Das neue AOK-Angebot können die Patienten al-             ben dem Online-Coach Diabetes gibt es noch den
 lein, aber auch gemeinsam mit Partner oder Familie nutzen.           „Familiencoach Pflege“, der die Psyche von pflegenden An-
 „Angehörige haben häufig viele Fragen. Wenn sie ebenfalls            gehörigen stärken und sie vor Überlastung schützen soll.
 gut informiert sind, gelingt es ihnen besser, die Betroffenen        Der ADHS-Elterntrainer ist für Mütter und Väter in schwieri-
 zu unterstützen“, so Dr. Stern.                                      gen Erziehungssituationen und der „Familiencoach Depres-
 „Das Angebot ist für AOK-Versicherte kostenlos – ein Teil des        sion“ für Angehörige und Freunde von Menschen mit
 Programms kann auch von Versicherten anderer Kranken-                ­Depressionen.
 kassen genutzt werden“, erläutert Stefan Zobel.
 Der neue Online-Coach Diabetes findet sich unter:
 https://diabetes.aok.de/

                                                                      Bekanntmachung des Zweckverband 
                                                                      Müllverwertung Schwandorf:

                                                                      Neue Öffnungszeiten an den
Presseinformation                                                     ­Müllumladestationen
AOK Bayern –
Direktion Bayreuth-Kulmbach                                           Seit 08.02.2021 gelten an der Müllumladestation ­Bayreuth,
                                                                      Weiherstraße 39, 95448 Bayreuth, folgende Öffnungs­
Gesundheitskompetenz                                                  zeiten:
Gesundheit in der digitalen Welt                                      Montag bis Freitag:
                                                                      08.00 Uhr bis 11.45 Uhr
Ärztliche Videosprechstunde, Online-Fitnesskurse oder Ge-             12.30 Uhr bis 15.45 Uhr
sundheitsinformationen im Netz: Jeder Zweite in Bayern                Telefon (09 21) 1 37 91
schätzt seine digitale Gesundheitskompetenz als „hoch“
oder „sehr hoch“ ein. Damit liegt der Freistaat leicht über           Zusätzliche Öffnungszeiten an Samstagen erfragen Sie
dem Bundesschnitt (48 Prozent). Dies zeigt eine repräsen­             am Besten unter der hier angegebenen Telefonnummer
tative Umfrage des Instituts Skopos zur digitalen Gesund-             oder entnehmen Sie bitte der Homepage des
heitskompetenz, die von der AOK Bayern in Auftrag gegeben             Zweckverbandes unter:
wurde. Nutzer haben vor allem Schwierigkeiten, die Zuver-             https://www.z-m-s.de/muellanlieferung/oeffnungszeiten/
                                                                      bt-ku/index.html
lässigkeit der Informationen im Netz zu bewerten. Zudem
fällt es jedem Dritten im Freistaat schwer, zu erkennen, ob           Zusätzlich gilt seit 25.01.2021 eine FFP2-Masken-
hinter den Gesundheitsinformationen im Netz kommerzielle              Tragepflicht an allen Müllumladestationen des ZMS.
Interessen stehen.
                                                                      Wir bitten um Verständnis und Einhaltung der Maßnahmen.
                                                                 11
Amtliche Bekanntmachungen

                                                                                                                                    Weitere Informationen

                                Was gehört in die                                                                                            Internet
                                                                                                                             www.landkreis-bayreuth.de/abfall
                                 Gelbe Tonne?                                                                                  Info-Hotline 0921 / 728-282

Kunststoff- Kunststoff- Kunststoff- Styropor-                                             sonstige            Getränke- Weißblech Aluminium
                                                                                        Kunststoff-
  becher     flaschen     folien    Formteile                                          verpackungen
                                                                                                               kartons

Beispiele:            Beispiele:            Beispiele:             Beispiele:         Beispiele:             Beispiele:             Beispiele:             Beispiele:
Joghurtbecher,        Shampooflaschen,      Chipstüten, Ein-       Verpackungen von   Kunststoffeimer und    Getränkekartons für    Konservendosen,        Alufolie, Alukaffee-
Quarkbecher, Mar-     Spülmittelflaschen,   kaufstüten, Ein-       Elektrogeräten,    -kanister, Kunst-      Milch, Saft, Eistee,   Getränkedosen,         Kapseln, Deckel von
garinebecher          Speiseölflaschen      schweißfolien, Säcke   Werkzeugen, Le-    stoffblumentöpfe,      Wein, Soßen, Sah-      Spraydosen, Kron-      Joghurtbechern
                                            für Pflanzenerde       bensmitteln o.ä.   Zahnpastatuben,        ne, Pudding (Tetra     korken
                                                                                      Obstnetze, leere       Pak)
                                                                                      Farbeimer
Becher nicht inei-    Banderolen ge-        Silofolien gehören     Baustyropor gehört Metallbügel von Ei-    Für eine optimale      Deckel von Spray-      Alufolie nicht zu-
nander stapeln.       trennt in die Gelbe   nicht in die Gelbe     nicht in die Gelbe mern und Verschlüs-    Verwertbarkeit De-     dosen getrennt in      sammenknüllen,

                                                                                                                                                                                  Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth-Land, Stand Januar 2021
Aludeckel abziehen    Tonne werfen. Eti-    Tonne.                 Tonne.             se von Kanistern       ckel und ggf. Ver-     die Gelbe Tonne        sondern gefaltet in
und getrennt ein-     ketten brauchen                                                 sollten entfernt und   schluss getrennt in    werfen. Spraydosen     die Gelbe Tonne
werfen.               nicht abgezogen                                                 getrennt in die Gel-   die Gelbe Tonne        mit Restinhalt gehö-   geben.
                      werden.                                                         be Tonne gegeben       werfen.                ren zum Problem-
Becher, die keine
                                                                                      werden.                                       müll.
Verpackung sind
(z.B. Trinkbecher)
gehören in den
Restmüll.
Verpackungen aus Holz (z.B. Käseschachteln) oder Steingut dürfen ebenso wie Kunststoffkorken in die Gelbe Tonne.

      B   Behälter, in denen giftige Stoffe enthalten waren wie z.B. Desinfektionsmittel oder Spritzmittel aus der Landwirtschaft, gehören nicht in die Gelbe Tonne! Diese
          gehören, wenn sie leer sind, in den Restmüll. Restmengen sind als Problemmüll zu entsorgen.

Behälter mit flüssigen Farb- und Lackresten gehören zum Problemmüll, solche mit eingetrockneten Resten in den Restmüll.
Altglas (Behälterglas) wird farbgetrennt in Glascontainern erfasst.
Papier gehört in die Papiertonne oder in die örtlichen Altpapiercontainer.

           Bei Abfuhrproblemen mit der Gelben Tonne bitte an die kostenfreie Hotline 0800 / 07 85 600 oder 0921 / 93 05851 wenden.

                                                                                                                                    Weitere Informationen

                        Tipps zur verwertungs-                                                                                               Internet
                                                                                                                             www.landkreis-bayreuth.de/abfall
                       freundlichen Entsorgung!                                                                                Info-Hotline 0921 / 728-282

Die über die Gelbe Tonne gesammelten Verpackungen werden in einem Sortierprozess in die einzelnen Fraktionen getrennt. Die Sortiermaschi-
nen können unterschiedliche Verpackungsbestandteile nicht oder nur schwer voneinander trennen. Außerdem sind die verwendeten Kunststoff-
arten in ihrer Recyclingfähigkeit sehr unterschiedlich. Generell sollten Produkte mit heller Farbgebung bevorzugt werden, da diese von den Ma-
schinen besser erkannt werden (z.B. Fleischverpackungen aus schwarzem Styropor, schwarze Duschgelflaschen vermeiden). Vermeiden Sie zu-
dem mehrfach eingeschweißte Verpackungen.
Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Aluminium oder Verbunden (z.B. TetraPak´s) können Sie wie folgt verwertungsfreundlich entsorgen
     Aludeckel von Joghurtbechern abziehen und getrennt in die Gelbe Tonne geben. Bitte nicht zusammenknüllen und nicht in den Becher
      stecken.
     Metallbügel von leeren Farbeimern abtrennen und getrennt in die Gelbe Tonne geben.
                                                                                                                                                                                  Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth-Land, Stand November 2020

     Papierbanderole von Joghurtbechern abziehen und in die Papiertonne werfen, den Becher in die Gelbe Tonne.
     Verpackungen nur ohne Essensreste in die Gelbe Tonne geben.
     Alle Deckel (Spraydosen o.ä.) getrennt in die Gelbe Tonne geben.
     Alufolie grundsätzlich nicht knüllen, sondern möglichst gefaltet in die Gelbe Tonne geben.
     Banderolen von Flaschen / Joghurtbechern abziehen und getrennt in die Gelbe Tonne geben (einzelne Etiketten / Aufdrucke sind unprob-
      lematisch).
     Verpackungen nicht ineinander stapeln oder zusammendrücken, sondern lose in die Gelbe Tonne geben.
     Spülen der Verpackungen ist nicht nötig. Bitte jedoch nur saubere und komplett restentleerte Verpackungen („löffelrein“) in die Gelbe
      Tonne geben.
Kinderspielzeug, Altglas, Kleiderbügel, Alttextilien, Klarsichtfolien, Zahnbürsten, Wäschekörbe, Schläuche, Eisenteile, Silikonkartuschen,
Baustyropor, Metallstangen, Windeln, Kugelschreiber, Elektrogeräte, Geschirr gehören nicht in die Gelbe Tonne.

                                                                                    12
Amtliche Bekanntmachungen

Abfallwirtschaft

            Wussten Sie schon, …
           … dass Nachtspeicheröfen zu den Elektroaltgeräten gehören?
                               Pack mich ein!
 Nachtspeicherheizgeräte - wie im Bild verpackt - können bei den Elektroaltgeräte-
 Abgabestellen kostenfrei abgegeben werden. Dafür müssen am Gerät alle Lüftungs-
 schlitze, Stöße und Geräteöffnungen dauerhaft mit Klebeband verschlossen sein.
 Aber Vorsicht bei der Demontage: Ältere Geräte enthalten häufig gefährliche Stoffe
 (z.B. Asbest)! Deshalb empfiehlt es sich eine Fachfirma zu beauftragen, welche Ihr
 Gerät ebenfalls kostenfrei anliefern kann.

 A n n ah m es t elle P eg n it z:                Gewerbemü llsort ie ran lage Bin dlach :
 Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG           Im Letterer 2, Bindlach
 Kleiner Johannes 4-6, Pegnitz                    Freitag 11-17 Uhr
 Donnerstag 14-20 Uhr
 Jeden letzten Samstag im Monat 8-12 Uhr
Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.

Abfallwirtschaft

            Wussten Sie schon …
… dass die Entsorgung von vier Reifen nur 5 Euro kostet?
                      Neben der Rückgabe beim Reifen- /Kfz-Händler oder der Abgabe bei einem Entsorgungs-
                      fachbetrieb können Reifen (mit oder ohne Felgen) bis zu 80 cm Durchmesser auch bei der
                      Müllumladestation Bayreuth angeliefert werden.

                      Die Entsorgung von vier Pkw-Reifen kostet dort 5 Euro. Anlieferung
                      größerer Mengen auf Anfrage.

                      Anschrift: Weiherstraße 39, 95448 Bayreuth (Telefon 0921-13791)

                      Öffnungszeiten: Mo-Fr 8 bis 12 Uhr, 1 2.45 bis 16 Uhr /
                      bei Wochenfeiertagen i.d.R. auch am darauffolgenden Sa 8-1 2 Uhr
Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.

                                                       13
Die Gemeinden                                informieren

                                                                    Beschluss: Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.
                                                                    Von den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungs­
                                                                    planes Wohngebiet „Neubürgblick“ wird Befreiung erteilt.
                                                                                                                   (16 : 0)

                                                                    2.3	
                                                                        Bauantrag auf Teilabbruch und Teilaufsto­
                                                                        ckung eines Wohngebäudes auf Fl. Nr. 1549,
                                                                        Bahnhofstraße 28, Gem. Mistelgau
                                                                    Beschluss: Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.
                                                                                                               (16 : 0)

                                                                    2.4	Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses
                                                                         mit einer Doppelgarage auf Fl. Nr. 942/6,
                                                                         ­Tennig 23 c, Gem. Seitenbach
        NAC H R I C H TEN                                           Beschluss: Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.
 aus dem Mistelgauer Gemeinderat                                                                               (16 : 0)
Sitzung vom Montag, 08.02.2021,                                     2.5	 Bauantrag auf Errichtung einer Dachgaube,
im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau                                          Abbruch der best. Garage und Neubau einer
Beginn der Sitzung: 19:34 Uhr                                             Garage auf Fl. Nrn. 195 + 195/1, Gollenbach
Ende der Sitzung:   23:43 Uhr                                             55 und 7, Gem. Plösen
Anwesend waren:     1. Bürgermeister Karl Lappe                     Beschluss: Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.
		                  und 15 Gemeinderatsmitglieder                                                                  (15 : 0)
Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder:                               Gemeinderätin Angelika Seyferth nimmt wegen persön­
Herr Hans Sturm                                                    licher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil
ab Ende TOP A) 7 anwesend
                                                                    2.6	Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines
Von der Presse:	Herr Dieter Jenß                                        Hundeplatzes auf Fl. Nr. 1658, Gem. Mistelgau
Zuhörer:		          1
                                                                    Beschluss: Der Gemeinderat begrüßt das Engagement
Weitere Anwesende: keine                                            und die Sache einer Hundeschule selbst ausdrücklich.
                                                                    Der Standort ist in vielerlei Hinsicht (Nähe Radweg,
Erster Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und            Einfahrt Staatsstraße und Parkplätze) sehr proble­
stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mis­tel­        matisch. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung
gau ordnungsgemäß geladen wurden. Der Gemeinderat                   mit dem Antragsteller die Standort- und Verkehrssituation
ist mit 16 Mitgliedern anwesend, so dass Beschluss­                 mit dem Landratsamt und dem staatlichen Bauamt abzu-
fähigkeit gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er alle                 klären und das Ergebnis dem Gemeinderat wieder vorzu-
Ge­mein­de­ratsmitglieder und die weiteren Anwesenden.              tragen.                                          (16 : 0)

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG
                                                                    3.	Bauleitplanung der Gemeinde Mistelgau /
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift über
                                                                        Landkreis Bayreuth;
    die Gemeinderatssitzung vom 14.12.2020
                                                                    3.1	
                                                                        11. Änderung des Flächennutzungsplanes der
a)	
  Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der
                                                                        Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald Men-
  ­Sitzung vom 14.12.2020.               (16 : 0)
                                                                        gersdorf“ in Mengersdorf und Aufstellung des
                                                                        Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnen-
2.   Bauanträge                                                         wald Mengersdorf“ in Mengersdorf im Parallelver-
2.1	
    Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses                    fahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB – Behandlung der
    mit Doppelgarage auf Fl. Nrn. 500/1 u. 499/3, Streit-               Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen
    brunnenweg 19, Gemarkung Obernsees.                                 Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Beschluss: Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.                    und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
                                                (16 : 0)               und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
                                                                        § 4 Abs. 1 BauGB; Billigungsbeschluss
2.2	 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses              1. Auslegung und öffentliche Beteiligung
      mit Doppelcarport auf Fl. Nr. 445, Gerd-Baumann-
                                                                    Zum Planentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungs-
      Str. 1, Gemarkung Mistelgau
                                                                    planes der Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald
Von den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschlie-                   Mengersdorf“ in Mengersdorf von Horstmann + Partner
ßungsplanes Wohngebiet „Neubürgblick“ soll folgende                 PartGmbB, Bayreuth wurden gem. § 3 Abs. 1 BauGB die
Be­freiung erteilt werden:                                          Öffentlichkeit im Zeitraum vom 09.11.2020 – 09.12.2020
•	Geplantes Carport nicht an der dafür vorgesehenen                und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Träger öffentlicher Belange
      Fläche für Stellplätze und Garagen.                           im Zeitraum vom 02.11.2020 bis 09.12.2020 beteiligt.
                                                               14
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