MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau

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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
MITTEILUNGSBLATT
                  AMTSBLATT DER GEMEINDE EICHENAU

                                       6/2021
                               ausgegeben am 31.05.2021

Bürgeracker
                                                                          TERMINÄNDERUNG
Gemüse selbst anbauen und ernten – auf dem Bürger-
acker der Gemeinde Eichenau                                               Eichenauer KulturGärten 2021
                                                                          Angesichts der angekündigten un-
Auf dem Bürgeracker der Gemeinde                                          günstigen Witterungsprognose, des
können interessierte Bürgerinnen                                          immer noch andauernden hohen
und Bürger kostenfrei eine Ackerflä-                                      Infektionsgeschehens und der damit
che nutzen, um eigenes Gemüse an-                                         verbundenen hohen Planungsunsi-
zubauen. Eine Bewerbung ist ab so-                                        cherheit sehen wir uns gezwungen,
fort möglich. Die Teilflächen werden                                      die Veranstaltungsreihe Eichenau-
zunächst für einen Probezeitraum                                          er KulturGärten 2021 vom 15. +
bis Ende Oktober 2021 verpachtet.                                         16. Mai 2021 auf den 12. + 13. Juni
Sie haben Interesse, eine Teilfläche                                      2021 zu verlegen. Wir bedanken
des Bürgerackers zu bewirtschaften?                                       uns bei allen Mitwirkenden für Ihre
Das Anmeldeformular und die Nut-                                          Bereitschaft zur Durchführung und
zungsvereinbarung finden Sie auf der Eichenauer Website. Bei Fragen       Unterstützung dieses Projektes und
zum Bürgeracker können Sie sich bei Frau Speth Tel.: 08141 730-317,       hoffen, mit Spenden zugunsten der
Mail: umwelt@eichenau.de melden. (Foto: Georg Wodarz)                     Protagonisten, lokale Künstlerinnen
                                                                          und Künstler in diesen schwierigen
                                                                          Zeiten unterstützen zu können.
Artenreiche Gärten in Puchheim und Eichenau                               Informationen zur Veranstaltungs-
(Garten-)Anmeldung zum „Tag der offenen Gärten“ jetzt möglich             reihe erhalten Sie unter Telefon
                                                                          08141 730 – 160 (Frau Hoffmann,
                                 Der eigene Garten bietet vielfältigste   Stadtmarketing Gemeinde Eichen-
                                 Möglichkeiten, Insekten, Säugetieren     au) oder meks@eichenau.de (siehe
                                 und Vögeln Lebensraum und Nah-           auch beiliegenden Flyer)
                                 rung zu bieten. Um Ihnen diese Mög-
                                 lichkeiten näher zu bringen, orga-          Erreichbarkeit Rathaus
                                 nisieren die Stadt Puchheim und die
                                 Gemeinde Eichenau das gemeinsa-             Am Freitag, 04.06.2021, ist die
                                 me Projekt „Mehr Arten im Garten“.          Gemeindeverwaltung im Rat-
                                 Dabei werden neben individuellen            haus, der Bauhof, die Kinder-
                                 Beratungsterminen für Privatgärten          tagesstätten, Horte, Bücherei
                                 zusätzliche Aktionen wie Vorträge           und Jugendzentrum geschlos-
angeboten. Den ersten Vortrag zum Thema „Mehr Arten im kleinen               sen.
Garten“ hat Diplom Forstwirtin und Waldpädagogin Anke Simon be-              In Notfällen wenden Sie sich
reits Ende April vor einem interessierten Publikum gehalten.                 bitte an die Polizeiinspektion
(Foto: Stadt Puchheim)                                                       Germering, Tel. 089 894157-0.
Die nächste Aktion findet am Sonntag, den 20. Juni, als „Tag der offe-
nen Gärten“ statt. Hier können Interessenten einen Blick in artenreiche
und naturnahe Puchheimer und Eichenauer Gärten werfen. Teilneh-           Sperrung des Badesees für
mende Gärten öffnen an diesem Tag zwischen 13 und 17 Uhr ihre Tü-         Badegäste
ren. Die Gärten können ganz entspannt mit dem Fahrrad entlang einer
empfohlenen Radrundtour abgefahren werden. Die Durchführung des           Der Badesee ist am 12.06.2021 ganz-
Aktionstages ist nur möglich, wenn Sie Ihre Gärten für Gäste öffnen.      tägig für Badegäste gesperrt.
Ihren artenreichen und naturnahen Garten können Sie ab jetzt in den
Umweltämtern der beiden Kommunen anmelden (umwelt@eichenau.               Vielen Dank für Ihr Verständnis!
de (08141/730-317) bzw. umwelt@puchheim.de (089/80098158)).
                                                                                    Ihre Gemeindeverwaltung
Der zweite Vortrag „Was summt und brummt im Garten“ findet voraus-
sichtlich am Donnerstag, den 15.07.2021, um 18:00 Uhr statt. Ob dieser
digital stattfinden wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Referentin
ist erneut Anke Simon. Aktuelle Informationen zur Durchführung der
                                                                           Beilagenhinweis
Aktion „Tag der offenen Gärten“ finden Sie auf der jeweiligen Home-
                                                                           Dieser Ausgabe des Mitteilungs-
page der Stadt Puchheim und der Gemeinde Eichenau. Bitte informie-
                                                                           blattes liegt ein Veranstaltungs-
ren Sie sich dort über eventuelle Änderungen oder geltende Hygiene-
                                                                           flyer der Gemeinde Eichenau bei.
Regelungen.

                                                      1
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau                                 Wichtige Telefonnummern                                                                6/2021

Rathaus, Hauptplatz 2, 82223 Eichenau
gemeinde@eichenau.de; www.eichenau.de
                                                               730-0
                                                               730-195
                                                                                           Ärzte-/Apotheken-Notdienst
                                                                                           Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: 116117
Parteiverkehrszeiten:                                                                      Notarzt und Rettungsdienst: 112
Mo, Do, Fr von 8-12 Uhr, Di 15-18 Uhr
Termine grundsätzlich nach Vereinbarung
                                                                                           Kinderärztlicher Notdienst
                                                                                           (von 9 bis 12 und 15 bis 18 Uhr nur nach telefonischer Vereinbarung)
Erster Bürgermeister Peter Münster                             730-100                    03.06.      Dr. Nordmann, FFB, Leonhardplatz 8, 08141 44958
                                                               730-199                    05./06.06. Dr. Schwertner, Germering, Sandstr. 5, 089 848008
Sprechstunden Di von 17-18 Uhr u. Fr von 8-9 Uhr;             priv. 82489                  12./13.06. Dr. Nordmann, FFB, Leonhardplatz 8, 08141 44958
Mo-Fr u. Sa Vormittag Termine nach Vereinbarung                                            19./20.06. Dr. Meiler, Grafrath, Bahnhofstr. 87, 08144 8283
                                                                                           26./27.06. Dr. M.Leps, Puchheim, Lochhauser Str. 12, 089 801684
Gemeindebauhof, Holzkirchner Str. 4                            72972

Großer Wertstoffhof, Holzkirchner Str. 2                       37441                      Apotheken-Notdienst
Öffnungszeiten siehe Seite 10                                                              (Dienstbereitschaft tägl. von 8.00 früh - 8.00 früh des nächsten Tages)
                                                                                           01.06. Bahnhof-Ap., Puchheim, Lochhauser Str. 3, Tel. 089 801125
Gemeindebücherei, Johanna-Oppenheimer-Pl.1           82183                                02.06. Birken-Ap., Maisach, Hauptstr. 4, Tel. 08141 2285280
Mo 15-19.30, Di 10-13/15-18, Do 15-18, Fr 10-15 Uhr                                        03.06. St. Hildegard-Ap., Puchheim, Lochhauser Str. 62, Tel. 089 80078800
                                                                                           04.06. Center-Ap., Olching, Hermann-Böcker-Str. 13, Tel. 08142 6698412
Bürgerzentrum, Hauptstr. 60, Verwaltung                         80498                    05.06. Sonnen-Ap., Gröbenzell, Bahnhofstr. 6, Tel. 08142 9948
                                                                                           06.06. Rosen-Apotheke, Olching, Hauptstr. 30, Tel. 08142 15042
                                                                0151 28163995
                                                                                           07.06. St. Georgs-Ap., Gröbenzell, Tannenfleckstr. 2, Tel. 08142 51977
Sport- und Freizeitzentrum, Budrio Allee 2                     0151 28150786
                                                                                           08.06. Linden-Ap., Maisach-Gernlinden, Heinestr. 5, Tel. 08142 12720
                                                                                           09.06. Erasmus-Ap., Eichenau, Hauptstr. 20, Tel. 08141 38380
Josef-Dering-Grundschule, Schulstr. 38                         36144                      10.06. Bahnhofs-Ap. Olching, Ilzweg 1, Tel. Tel. 08142 400705
E-Mail: sekretariat@josefderingschule.de                       37452                      11.06. Kreuz-Ap., Gröbenzell, Puchheimer Str. 2, Tel. 08142 540222
Intensivförderung, Schulstr. 34                                80415                      12.06. Petri-Apotheke-Neuesting, Olching, Jeisstr. 3, Tel. 08142 489025
                                                                                           13.06. Apo. im Ikarus Center, Puchheim, Dornierstr. 3, Tel. 089 80072455
Schüler-Mittagsbetreuung AWO, Schulstr. 34                     70745                      14.06. Löwen-Ap., Maisach, Hauptstr. 7, Tel. 08141 90584
Büro Arbeiterwohlfahrt (AWO)                                   5271969 (AB)               15.06. Johannes-Ap., Gröbenzell, Kirchenstr. 7, Tel. 08142 59670
E-Mail: deringschule@awo-ffb.de                                                            16.06. Amper-Ap., Olching, Dachauer Str. 5, Tel. 08142 13808
                                                                                           17.06. Schutzengel-Ap., Eichenau, Hauptstr. 10, Tel. 08141 80067
Starzelbachschule, Parkstr. 41                                 36158                      18.06. Bären-Ap., Olching, Feursstr. 15 b, Tel. 08142 13037
E-Mail: buero@starzelbachschule.eichenau.de                    37371                      19.06. Marien-Ap., Puchheim, Lochhauser Str. 8, Tel. 089 807080
Schüler-Mittagsbetreuung AWO, Parkstr. 41                      5250617                    20.06. Petri-Apotheke-Olching, Olching, Hauptstr. 31, Tel. 08142 1
                                                                                           21.06. Bahnhof-Ap., Puchheim, Lochhauser Str. 3, Tel. 089 801125
Jugendzentrum, Adalbert-Stifter-Weg 1                          36143                      22.06. Birken-Ap., Maisach, Hauptstr. 4, Tel. 08141 2285280
                                                                                           23.06. St. Hildegard-Ap., Puchheim, Lochhauser Str. 62, Tel. 089 80078800
Rentenberatung, Frau Nagel, Frau Neff, Rathaus
                                                                                           24.06. Center-Ap., Olching, Hermann-Böcker-Str. 13, Tel. 08142 6698412
telefonische Terminvereinbarung                                730-233
                                                                                           25.06. Sonnen-Ap., Gröbenzell, Bahnhofstr. 6, Tel. 08142 9948
                                                                                           26.06. Rosen-Apotheke, Olching, Hauptstr. 30, Tel. 08142 15042
Kindertagesstätten                                                                         27.06. St. Georgs-Ap., Gröbenzell, Tannenfleckstr. 2, Tel. 08142 51977
Evang. Kinderhaus am Glockenturm, Hauptstr. 33                 360840                     28.06. Linden-Ap., Maisach-Gernlinden, Heinestr. 5, Tel. 08142 12720
Gemeinde, Forststraße 11                                       539595  5372094           29.06. Erasmus-Ap., Eichenau, Hauptstr. 20, Tel. 08141 38380
Gemeinde, Kapellenstraße 40                                    38110  5372091            30.06. Bahnhofs-Ap. Olching, Ilzweg 1, Tel. Tel. 08142 400705
Gemeinde, Schulstraße 42                                      / 82430
Gemeinde, Parkstraße 41                                        5372040
Schutzengel-Kindergarten und -Hort der                                                     Notfalldienst der Zahnärzte (jeweils 10 - 12 Uhr, 18 - 19 Uhr)
Kath. Kirchenstiftung, Georg-Koch-Str. 1                       8889090/80635              03./04.06.2021
                                                                                           Andreas Krautkremer, Hauptstr. 23, 82140 Olching, 08142 / 14619
NBH Kinderhaus Rasselbande, Bahnhofstr. 115                    365394                     Dr. Christian Kaiser, Bahnhofplatz 2a, 82110 Germering, 089 / 89427979
NBH Kindergarten Rasselbande, Fasanstr. 32                     3691-20                    05./06.06.2021
NBH Kinderkrippe Rasselbande, Hauptstr. 29                     3633656                    Dr. Brunhilde Drew, Orlando-di-Lasso-Str. 5, 82296 Schöngeising,
Denk Mit!, Tannenstr. 8                                        1507250                    08141/16789
Private Kinderkrippe Eichenau, Bahnhofstr. 115 a               5372722                    Andrea Roth, Untere Bahnhofstr. 17, 82110 Germering, 089 / 8413587
                                                                                           12./13.06.2021
                                                                                           Dr. Annette Gerathewohl, Hauptstr. 83, 82140 Olching, 08142 / 13400
Evang.-Luth. Kirchengemeinde, Hauptstr. 33                     3608-00                    Hans Tilman Knöbl, Vogelsangstr. 29, 82178 Puchheim, 089 / 803080
Kath. Pfarrgemeinde, Hauptstr. 2                               3782-0                     19./20.06.2021
                                                               378216                     Dr. Claus Nowag, Kirchstr. 5, 82256 Fürstenfeldbruck, 08141 / 43606
                                                                                           Dr. Steffen Krause, Eichenstr. 34, 82223 Eichenau, 08141 / 818485
Ev. Pflegezentrum, Bahnhofstr. 117                             363800                     26./27.06.2021
Kranken- u. Altenpflegeverein, Fasanstr. 32                    538443                     Ulrich Maier, Hauptstr. 43, 82140 Olching, 08142/14888

Polizei-Notruf                                                 110                        Die aktuellen Termine finden Sie im Internet unter www.notdienst-zahn.de.
Polizeiinspektion Germering                                    089 894157-0
Feuerwehr-Notruf                                               112
Feuerwehrkommandant Maximilian Grain                           0176 70414536              Heilpraktiker-Bereitschaft
                                                                                           03.06.       S. u. G. Fraas, Eichenau, Wettersteinstr. 13, 08141 888987
                                                                                           05./06.06.   S. u. G. Fraas, Eichenau, Wettersteinstr. 13, 08141 888987
Störungsdienst Strom                                           0800 0202120               12./13.06.   Sandra Gaiser, Schloßstr. 82 A, 82140 Olching, 01525 3389053
Störungsdienst Wasser                                          0172 8991272               19./20.06.   Sabine Dietlmeier, Gröbenzell, Kirchenstr. 7, 08142 4222907
                                                                                           26./27.06.   S. u. G. Fraas, Eichenau, Wettersteinstr. 13, 08141 888987
Abwassernotdienst, Kanalbetrieb                                0172 8305975
                                                                                           (Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr)
Kläranlage                                                     0172 8151839
Giftnotruf München                                             089 19240
Gaswache                                                       089 1530-16, -17

  IMPRESSUM                                                                                Ärztliche Bereitschaftspraxis in der Kreisklinik Fürstenfeldbruck
                                                                                           Tel. 08141 99-3700, Fax 08141 99-3709
  Herausgeber:              Gemeinde Eichenau
                            Hauptplatz 2, 82223 Eichenau                                   Sprechzeiten: Mi und Fr 18 - 20 Uhr, Sa, So, Feiertag 9 - 19 Uhr
                            Tel. 08141 730-0
  Verantwortlich:           Amtlicher Teil: Erster Bürgermeister Peter Münster
                            Nichtamtlicher Teil: die jeweiligen Verfasser
                            -Kürzungen behält sich die Gemeinde vor-
  Redaktionelle Gestaltung
  und Anzeigenannahme: Doris Dietrich, Tel. 08141 730-101                                                   Redaktionsschluss für die
  Auflagenhöhe:
                               E-Mail: mitteilungsblatt@eichenau.de
                               5.750 Stück                                                                     Ausgabe 7/2021
  Verteilung:                  kostenlos an alle Haushalte in Eichenau
  Erscheinen:                  1 x monatlich und zusätzlich bei gegebenem Bedarf                               (ausgegeben am 30.06.2021):
  Druck:                       Digital- & Offsetdruck Wolfertstetter KG
                               82205 Gilching, Carl-Benz-Str. 14, Tel. 08105 5044
                               Fax 08105 5047; E-Mail: info@wolfertstetter.de
  Dieses Papier ist chlorfrei gebleicht und stammt aus nachhaltiger Forstwirtschaft.               Donnerstag, 10. Juni 2021
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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau           Bürgermeister                                              6/2021

Auf ein Wort                                                 Vorstellung des derzeitigen Planungsstands für
                                                             den Rahmenplan P&R-Anlage Süd, Umwandlung
                                                             in Wohnbauflächen am Bahnhof durch den Pla-
                                                             nungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
Liebe Eichenauerinnen,
liebe Eichenauer,                                            Frau Geßl erläuterte dem Gemeinderat den aktuel-
                                                             len Planungsstand des Rahmenplans.
das Leben nähert sich wieder dem Zustand, den
wir alle als normal empfunden hatten. Da die Zahl
geimpfter Personen in Familie, Freundes- und Be-
kanntenkreis stetig ansteigt, richten wir unser Au-
genmerk wieder Dingen zu, die uns auch in der
Vergangenheit schon stark beschäftigt haben. Woh-
nungsknappheit ist in Eichenau wie im gesamten
Münchner Umland seit Jahren ein großes Thema.
Umso mehr freut es mich, dass die Entwicklung des
Rahmenplans für eine mögliche Bebauung des P+R-
Platzes Süd voranschreitet. Der Erfolg ist aber noch
an einige weitere Voraussetzungen geknüpft. Zum
einen ist eine Verlagerung der Stellplätze sowie die
Schaffung weiterer neuer vom MVV geforderter
Stellplätze im Bereich des nördlichen P+R-Parkhau-
ses erforderlich, zum anderen die Suche nach einem
geeigneten Bauwilligen, der das Projekt auf dem              Der aktuelle Stand der Planung basiert auf den mo-
P+R-Parkplatz umsetzt. Die weiteren Wohnungen,               natlich durchgeführten Abstimmungsterminen zwi-
die im Bereich der Diakonie als Betriebswohnungen            schen der Gemeinde Eichenau, der Deutschen Bahn,
entstehen sollen, werden voraussichtlich auch Woh-           dem Freistaat Bayern, der Regierung von Oberbay-
nungen der Gemeinde Eichenau und möglicherwei-               ern (Förderstelle), dem Planungsverband München
se auch des Freistaates Bayern umfassen. Insgesamt           und der Inneren Mission. In einem Parkhaus nördlich
könnten bis zu 180 dringend benötigte Wohnungen              der Bahnlinie können bis zu 480 Stellplätze auf vier
entstehen. Ich hoffe, dass es uns gelingt, dieses Pro-       Ebenen plus einem Dach untergebracht werden. Die
jekt in den kommenden Jahren zu einem Erfolg zu              Planung ist, mit dem Beschluss des Rahmenplans den
führen. Wir werden Sie weiter informieren.                   Bereich A von B und C zu trennen. Die Terminschiene
                                                             kann bei A und B durchaus unterschiedlich sein, da
Mit den besten Grüßen für einen sonnigen Juni                die Parkverlagerung in den Bereich C Voraussetzung
                                                             für die Verwirklichung des Vorhabens auf B ist. Über
                                                             die Ergebnisse der nächsten Gespräche zur Gestal-
                                                             tung der Kooperationsvereinbarung und mit dem
Ihr                                                          Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt über
                                                             das weitere Vorgehen wird der Gemeinderat in den
                                                             kommenden Sitzungen informiert werden.

                                                             Bauantrag auf Errichtung eines Carports mit Ein-
                                                             gangsüberdachung und Anbau eines Raucherbal-
                                                             kons an die bestehende Lagerhalle zur Spirituo-
                                                             senfertigung, Brucker Straße 1, FlNr. 2065/5
Peter Münster                                                Der Gemeinderat befürwortete den Antrag auf Er-
Erster Bürgermeister                                         richtung eines Carports mit Eingangsüberdachung
                                                             und Anbau eines Raucherbalkons an die bestehen-
                                                             de Lagerhalle zur Spirituosenfertigung auf dem
                                                             Grundstück FlNr. 2065/5, Brucker Straße 1 und
                                                             stimmte den erforderlichen Befreiungen bezüglich
                                                             Baugrenzüberschreitung und Carportsituierung im
                                                             5-Meter-Vorgartenbereich zu. (23:0 Stimmen)
Aus dem Sitzungssaal                                         Gründung eines Eichenau-Fonds, Strukturierung
                                                             und Beteiligung der Gemeinde Eichenau
Gemeinderatssitzung 04.05.2021
                                                             Die Diskussion in der Gemeinderatssitzung am
Bestimmung von Gemeindevertreter in Zweckver-                13.04.2021 hatte sowohl eine am Geldmarkt orien-
bänden und anderen Institutionen                             tierte Darlehensaufnahme zu Lasten einer zu grün-
                                                             denden Tochter oder Minderheitsbeteiligung als
Der Vorschlag zur Besetzung der nachstehenden Po-            auch die Einsammlung von privatem Kapital zum In-
sition (telefonisch am 22.04.2021) lautet wie folgt:         halt. Wunschgemäß besprach der Erste Bürgermeis-
Der Gemeinderat beschloss, Frau Ingeborg Hof-                ter mit der Rechtsaufsicht im LRA FFB die Überle-
mann als stellvertretendes Mitglied in die Mitglie-          gung, sich an einem Rechtsträger zu beteiligen, der
derversammlung der Kreismusikschule Fürstenfeld-             Grundstücke im Bereich der Hauptstraße erwirbt,
bruck zu entsenden. (24:0 Stimmen)                           um diese in Carrés zu entwickeln. Alleine reichen die
                                                             finanziellen Mittel der Gemeinde dafür nicht. Zur
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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau            Rathaus                                                 6/2021

Vorbereitung des weiteren Vorgehens beschloss der          Im Jahr 2016 entschied der Gemeinderat, die Pflas-
Gemeinderat, eine „AG Grundstücksbevorratung               terungen an den Einmündungen der Seitenstraßen
Hauptstraße“ zu bilden. (24:0 Stimmen)                     in der Schillerstraße und Hauptstraße barrierefrei
                                                           umzubauen.
Aufstellflächen für Fußgänger an den Brücken der
Roggensteiner Allee                                        Für 2021 beschloss der Gemeinderat den barriere-
                                                           freien Ausbau der Einmündungsbereiche Ahorn-
                                                           straße, Steinbüchlweg, Parkstraße West und Ost,
                                                           Jahnstraße, Flurstraße, Friesenstraße, Wendelstein-
                                                           straße, Wettersteinstraße, Allinger Straße und Tan-
                                                           nenstraße, sowie die taktilen Leitplatten an den
                                                           Haltestellen Wiesenstraße West und Ost, Friedens-
                                                           kirche West, Kiefernstraße West und Ost. Die erfor-
                                                           derlichen Haushaltsmittel in Höhe von 60.000,- €
                                                           stehen unter der Haushaltstelle 1.6300.9500 (Stra-
                                                           ßenbau) zur Verfügung. (24:0 Stimmen)

                                                           Antrag Bündnis 90/Die Grünen auf Installation ei-
                                                           nes Fontänenfeldes auf der Rathauswiese

                                                           Grundsätzlich begrüßte der Gemeinderat die Auf-
                                                           wertung des öffentlichen Raumes und die positiven
                                                           Auswirkungen auf die Umwelt. Da sich im Zuge der
Bereits seit 2017 besteht die Aufstellfläche an der        Recherche herausstellte, dass die Bilanz eines Fontä-
Karwendelstraße.                                           nenfeldes in Bezug auf das Kosten-Nutzen-Verhält-
                                                           nis und die Nachhaltigkeit nicht positiv zu erwarten
Am 26.05.2020 beschloss der Gemeinderat die Er-            ist, zogen die Antragsteller den Antrag schon vor
richtung von zunächst provisorischen Aufstellflä-          der Sitzung zurück. Der Gemeinderat beschloss aber,
chen zur Erprobung an Schneewittchen-, Bärenweg,           auf dem Hauptplatz weitere Bäume zur Steigerung
Pfarrer-Huber-, Wiesen- und Finkenstraße. In der           der Aufenthaltsqualität zu pflanzen und beauf-
Fasanstraße sollte weiterhin keine Aufstellfläche          tragte die Verwaltung zu prüfen, wie eine weitere
errichtet werden. Nach 9 Monaten Testphase sind            Ausgestaltung des Hauptplatzes erfolgen kann. Die
bei der Verwaltung keine Problem- bzw. negativen           Bevölkerung wird hierbei aufgefordert, Vorschläge
Rückmeldungen eingegangen. Bei regelmäßigen                für Bepflanzung, Möblierung etc. zu machen, für
Außendiensten konnte festgestellt werden, dass die         den Haushalt 2022 sind Mittel einzustellen, um die
provisorischen Aufstellflächen positiv angenom-            Ergebnisse der Befragung umsetzen zu können und
men bzw. dem Zweck entsprechend genutzt wur-               der Gemeinderat bildete eine Arbeitsgemeinschaft
den. Allerdings wird die Verwaltung die Höhe und           „Aufenthaltsqualität“, in der auch Vertreter des Um-
Breite der Barken prüfen. Vor dem Hintergrund die-         welt- und Jugendbeirates vorgesehen sind. (24:0
ser Erfahrungen beschloss der Gemeinderat , auch           Stimmen)
an der Fasanstraße eine Aufstellfläche zu errichten.
(18:6 Stimmen) Um die Überquerung der Roggen-              Kriterienkatalog entsprechend der DIN 18040-2
steiner Allee Ost auf den Holzbrücken (Schnee-             zur Erlangung einer Baurechtsmehrung
wittchen-, Bärenweg, Pfarrer-Huber-, Wiesen-, Fa-
san- und Finkenstraße) über den Starzelbach für            Bei den bisherigen Fällen, in denen der Gemeinde-
Fußgänger nachhaltig sicherer zu gestalten, werden         rat eine anteilige Baurechtsmehrung von 10 % für
die provisorisch aufgestellten Querungshilfen durch        „rollstuhlgerechte Bauweise“ gewährte, war Grund-
festinstallierte Aufstellflächen (wie in der Karwen-       lage die DIN 18025 Teil 1. Hintergrund hierfür war,
delstraße) ersetzt werden. Die Arbeiten sind 2021          dass die anteilige Baurechtsmehrung von 10 % ei-
durchzuführen. Die erforderlichen Haushaltsmittel          nen Ausgleich für den Mehrbedarf an Flächen für
in Höhe von 30.000,- € stehen unter der Haushalts-         die barrierefreie rollstuhlgerechte Ausführung in
stelle 1.6300.9500 (Straßenbau) zur Verfügung.             allen Geschossen einschließlich Tiefgarage schaf-
(18:6 Stimmen)                                             fen sollte. Die DIN 18025 Teil 1 ist zwischenzeitlich
                                                           durch die DIN 18040-2 ersetzt. Diese enthält weiter-
Projektgenehmigung der barrierefreien Gehbah-              gehende Regelungen insbesondere bei Blindheit,
nen entlang der Schiller- und Hauptstraße                  Sehbehinderung und Hörbehinderung, die bei den
                                                           bisherigen Bauvorhaben (z. B. Roggensteiner Allee/
                                                           Wiesenstraße) explizit nicht zur Anwendung ka-
                                                           men, da deren komplette Anwendung für ein Mehr-
                                                           familienhaus, das zu großen Teilen auch von nicht
                                                           behinderten Personen bewohnt wird, zu einer kaum
                                                           praktikablen Reglementierung geführt hätte. Diese
                                                           Regelungen sind unter Nr. 1 des Kriterienkatalogs
                                                           genannt und werden daher nicht angesetzt, Nr. 2
                                                           des Kriterienkatalogs enthält Regelungen, die in
                                                           Bezug auf rollstuhlgerechte Ausführung entfallen,
                                                           da sie nachträglich jederzeit nachgerüstet werden
                                                           können und definiert Regelungen näher, um die Be-
                                                           dienung durch Rollstuhlbenutzer zu gewährleisten.
                                                           Keine Mehrheit fand der Antrag, die DIN 18040-2

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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau              Rathaus                                                            6/2021

unverändert anzuwenden. (11:14 Stimmen) Statt
dessen beschloss der Gemeinderat, den Kriterienka-           Ab aufs Rad – STADTRADELN 2021
talog entsprechend der DIN 18040-2 als Grundlage
für zukünftige Bauvorhaben mit einer anteiligen              Anmeldung für 2021 jetzt möglich
Baurechtsmehrung um 10 %. (14:11 Stimmen) Bau-               Das STADTRADELN startet schon bald in die nächs-
werbern wird dieser in der Bauberatung zur Verfü-            te Runde! Der Radel-Zeitraum geht dieses Jahr vom
gung gestellt.                                               13.06.-03.07.2021 und startet - wenn coronabe-
                                                             dingt möglich - mit einer Rad-Sternfahrt nach Puch-
Elternbeitragsersatz für die Monate Januar - März            heim. Die Anmeldung für die aktive Teilnahme am
2021                                                         Stadtradeln ist bereits möglich. Lasst uns fleißig in
Der Gemeinderat stimmte einer Zuzahlung von 30               die Pedale treten und möglichst viele Kilometer für
% zum staatlichen Elternbeitragsersatz 2021 für              die Gemeinde Eichenau sammeln! Jeder, der in
Kinderbetreuungseinrichtungen zu und ermächtig-              Eichenau lebt, wohnt, arbeitet, zur Schule geht oder
te den Ersten Bürgermeister, die Bewilligung von             einem einem Eichenauer Verein angehört, darf beim
100 % des Elternbeitragsersatzes vorzunehmen.                STADTRADELN mitradeln. Alle Radlkilometer wer-
(23:0 Stimmen)                                               den in einem Online-Radkalender erfasst. Infor-
                                                             mationen zur Anmeldung und Spielregeln zum
Bekanntgabe Dringliche Anordnung Schlussrech-                STADTRADELN finden Interessierte unter www.
nung Abbruch des Wohngebäudes, Niblerstraße                  stadtradeln.de. Haben Sie Fragen, dann kontaktie-
24, 82223 Eichenau                                           ren Sie bitte: Fr. Speth / Umweltamt,
                                                             Tel. 08141 730 - 316, E-Mail: umwelt@eichenau.de
Nach Art. 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung verfügte
der Erste Bürgermeister zur Vermeidung der Verzö-                Ihre neue STADTRADELN-Koordinatorin & Erster
gerung der fristgerechten Auszahlung der Schluss-                                 Bürgermeister Peter Münster
rechnung vom 31.03.2021 im Wege der dringlichen
Anordnung:
Die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von
26.957,89 € zur Begleichung der Schlussrechnung
der Firma Konrad Kreppold GmbH vom 31.03.2021
werden bereitgestellt. Zur Deckung der überplan-
mäßigen Kosten (Ansatz 0,00 €) auf der Haus-
                                                                                     824 841
haltsstelle 1.4350.9400 wird die Haushaltsstelle
1.2150.9400 verwendet.

Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Satzung                                        25.05. bis vsl. 06.08.2021
der Gemeinde Eichenau über die Benutzung des                                          Entfall der Haltestelle „Am Eichbüchl“
Freibades an der Roggensteiner Allee (Freibadsat-                                     aufgrund von Bauarbeiten
zung – FBS) und Erlass einer Hausordnung für das
Naherholungsgebiet an der Roggensteiner Allee

Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur Aufhe-                 Sehr geehrte Fahrgäste,
bung der Satzung der Gemeinde Eichenau über die                  aufgrund von Bauarbeiten in der Parkstraße können
Benutzung des Freibades an der Roggensteiner Al-                 die MVV-Regionalbuslinien 824 und 841 die
lee (Freibadsatzung – FBS) vom 12. Juni 1995. (siehe             Haltestelle „Am Eichbüchl“ zwischen 25.05 und vsl.
S.8), erklärte die Parkplätze an der Roggensteiner               06.08.2021 nicht bedienen.
Allee, die Badestelle, die Grünanlagen, die Grillstel-
le, die Liegewiesen, den Spielplatz, die Skateanla-              Wir bitten die Fahrgäste, auf die nahegelegenen
ge, den Beachvolleyballplatz, den Trimm-Dich-Pfad                Haltestellen „Friedenskirche“ oder „Kiefernstraße“
und die zukünftige Pumptrack-Anlage zum Naher-                   auszuweichen.
holungsgebiet und erließ gleichzeitig eine Haus-                 Vielen Dank für Ihr Verständnis.
ordnung für das Naherholungsgebiet an der Rog-
gensteiner Allee mit Änderungen (siehe S. 9) (25:0
Stimmen)

                                                               Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!
                                                               MVV und Verkehrsunternehmen Demmelmair GmbH

  Nächste öffentliche Sitzungen:

  Gemeinderat
                                                               MVV-Hotline 089 / 41 42 43 44
                                                               www.mvv-muenchen.de
                                                               Aushang gültig bis 06.08.2021

  Dienstag, 08.06.2021
  Dienstag, 29.06.2021
  Bürgerzentrum, großer Saal, Hauptstr. 60
  Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen                   Einwohnerstand am 03.05.2021:
  finden Sie auch im Internet unter www.eichen-                 12.262 Einwohner mit Hauptwohnsitz
  au.de.                                                        (+ 4 Einwohner gegenüber dem 31.03.2021)

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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau                                                                         6/2021

Terminänderungen: Roggensteinkonzerte                           Die Grünflächen um den Donauschwabenweg sind
2021                                                            keine Hundewiesen, auch dort haben Hundeführer
                                                                die Pflicht ihre Hunde anzuleinen (§ 1 Abs. 2, § 2
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen                Abs. 1 der Hundehaltungsverordnung).
und Freunde unserer Konzertreihe,
                                                                Wer einen großen Hund mit sich führt, ohne ihn vor-
in den letzten Tagen erreichten uns zahlreiche Mails            schriftsmäßig an einer Leine zu halten, riskiert im
mit Resevierungswünschen zu den ersten geplan-                  Falle einer Anzeige eine Geldbuße in Höhe von bis
ten Roggenstein-Konzerten; auch im letzten Mit-                 zu 1.000 Euro.
teilungsblatt der Gemeinde Eichenau sind bis jetzt                                       Ihre Gemeindeverwaltung
noch alle Konzerte zur Bestellung ausgeschrieben
gewesen.

Wir müssen - unter den durch die „Bundes-Not-
bremse“ gegebenen Bedingungen - die für 30. Mai                   Parkstraße gesperrt
und 20. Juni geplanten Konzerte mit Herrn Rattin-                 Umleitung über Friesenstraße
ger und Frau Burgdorf in den Juli und August ver-                 und Ahornstraße
schieben. Natürlich hoffen wir, dass die weiteren
geplanten Konzerte dann doch stattfinden dürfen!                  Im Zuge der Erweiterungsbaumaßnahmen
                                                                  für die Starzelbachschule war es erforderlich,
Die neue Konzertreihenfolge, jeweils natürlich mit                die Parkstraße während der Rohbauarbei-
Christian Brembeck, ist jetzt folgendermaßen:                     ten zu sperren. Dies wird voraussichtlich noch
                                                                  bis 31.03.2022 erforderlich sein. Die übrigen
4. Juli - Mikhail Pochekin (Violine)                              Querstraßen sind geöffnet, insbesondere kann
18. Juli - Barbara Burgdorf (Violine)                             die unmittelbare Ableitung über Friesen- und
1. August - Jakob David Rattinger (Viola da Gamba)                Ahornstraße erfolgen. Auch die Hofmetzgerei
15. August - Maria Hofmann (Blockflöte)                           Zur Oberen Mühle in der Roggensteiner Allee
5. September - Julia Brembeck-Adler (Viola)                       ist auf diesen Wegen mit dem Fahrzeug er-
                                                                  reichbar. Fußläufig kann die Parkstraße weiter
Falls es sich ermöglichen lässt, wollen wir noch wei-             durchquert werden. Die Hofmetzgerei hat wei-
tere Termine im Frühherbst nachschieben. Gerne                    terhin in vollem Umfang geöffnet.
halten wir Sie auf dem neuesten Stand!

Mit herzlichem Gruß und der Hoffnung, dass Sie alle
gesund bleiben mögen
                                                                30-jähriges Firmenjubiläum in Eichenau
Ihre Gemeindeverwaltung und Christian Brembeck

Innerorts auf allen Wegen, Straßen und
Plätzen und auf allen Anlagen und Sport-
anlagen gilt für große Hunde eine Anlein-
pflicht
                           In Eichenau gilt die Verord-
                           nung zum Schutz der Öf-
                           fentlichkeit vor Gefahren
                           durch Hunde (Hundehal-
                           tungsVO). Hundehalter sind
                           verpflichtet, zum präventi-
                           ven Schutz von Menschen              Der Familienbetrieb, Buch-Kunst-Grafik Alfred
                           und Tieren die sich in der Öf-       Stemp, feierte am 01.05.2021 sein dreißigjähriges
                           fentlichkeit bewegen, ihren          Bestehen in Eichenau. Die Buchbinderei, die auch
                           Hund anzuleinen (auferleg-           Werke repariert und restauriert, ist ein schönes Bei-
                           te Anleinpflicht).                   spiel für die Vielfalt der Gewerbebetriebe in der
                                                                Gemeinde. Der Erste Bürgermeister Peter Münster,
                                                                der Gewerbereferent Markus Wendling und Frau Dr.
Große Hunde (Schulterhöhe über 50 cm), Kampfhun-                Edigna Kessel von der Wirtschaftsförderung (nicht
de und auch erwachsene Hunde der Rassen Schäfer-                im Bild) gratulierten Herrn und Frau Stemp, sowie
hund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge sind                  deren Sohn, der ebenfalls im Betrieb mitarbeitet.
mit einer reißfesten Leine von höchsten 300 cm zu
führen und anzuleinen. Große Hunde sind von Kin-
derspielplätzen fernzuhalten; auch ein Mitführen                      Feuersirenenprobe im Juni 2021
an der Leine ist im Nahbereich von Kinderspielplät-                     Samstag, 05.06.2021, um 11:30 Uhr
zen und schulischen Anlagen nicht gestattet.

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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau              Rathaus                                                6/2021

Verunreinigung der öffentlichen Straßen,                    Obstzeit ist Wespenzeit
Gehwege und Plätze durch Hundekot
                                                            Prinzipiell stellen Wespen keine Gefahr für Leib und
Immer wieder beschweren sich Bürgerinnen und                Leben dar. Alle Wespenarten in Bayern stehen unter
Bürger über die starke Verschmutzung der Gehwe-             Naturschutz und dürfen nicht mit Absicht verletzt,
ge und Straßen durch Hundekot.                              eingefangen, gestört oder getötet werden. Für ge-
                                                            plante Wespennestentfernungen kontaktieren Sie
Die meisten Hundehalter sind rücksichtsvoll und             bitte Fachleute der Unteren Naturschutzbehörde
achten darauf, dass ihr Hund / ihre Hunde ihr „Ge-          (LRA) oder zugelassene Schädlingsbekämpfungs-
schäft“ nicht in öffentlichen Grünanlagen, auf Stra-        unternehmen. Generell ist unbedingt die Inan-
ßen, Gehwegen und Kinderspielplätzen verrichten.            spruchnahme professioneller Hilfe zu empfehlen.
Dennoch gibt es immer wieder Hundehalter, die den           So wird eine endgültige Entfernung sichergestellt
Hundekot und die Hundeexkremente nicht beseiti-             und Sie bringen sich nicht in Gefahr. Die Freiwillige
gen.                                                        Feuerwehr sollte bitte nur in absoluten Notfällen
                                                            zu Rate gezogen werden, vorrangig müssen immer
                                                            Fachleute wie Sachkundige des Landratsamts oder
                                                            professionelle Kammerjäger beauftragt werden. Tä-
                                                            tigkeiten der Feuerwehr im Zusammenhang mit In-
                                                            sekten sind als freiwillige Leistungen der Feuerwehr
                                                            nach der Satzung über Aufwendungs- und Kosten-
                                                            ersatz für Einsätze und andere Leistungen der Frei-
                                                            willigen Feuerwehr Eichenau (Feuerwehrgebühren-
                                                            satzung – FwGS) abrechnungsfähig und werden von
                                                            der Gemeindeverwaltung regelmäßig abgerechnet.

                                                                                     Ihre Gemeindeverwaltung

Hundekot und Hundeexkremente sind nicht nur ein             Bürgeracker der Gemeinde Eichenau
Ärgernis, sondern auch ein Hygieneproblem. Was
viele nicht wissen: Hundehalter sind verpflichtet,
die unliebsamen Hinterlassenschaften ihrer vierbei-
nigen Freunde zu beseitigen. Wer die Hinterlassen-
schaften seines Tieres nicht beseitigt, kann im Falle
einer Anzeige mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro
belegt werden

Bitte verwenden Sie zum Entfernen im Restmüll die
handelsüblichen Hundekotbeutel, die es in Zoo-
fachgeschäften gibt. Zur Beseitigung des Kots ste-
hen auch die Hundekotbeutel aus den gemeindli-
chen Hundekotbeutelspender zur Verfügung. Die
verschlossenen Beutel können Sie über die hierfür
aufgestellten Hundekot-Abfalleimer entsorgen.

Wenn Ihnen, als vorbildlicher Hundehalter, Mitbür-
gerin oder Mitbürger das rücksichtlose Verhalten
anderer auffällt, sprechen Sie bitte die Hundehalter
                                                                                           Foto: Georg Wodarz
direkt an und weisen Sie sie auf die Beseitigungs-
pflicht hin

Ein Miteinander erfordert gegenseitige Rücksicht-
nahme – vielen Dank für Ihren Beitrag dazu!                    Energieberatung im Rathaus
                                                               Gemeinde Eichenau und ZIEL 21 bieten 2020
                              Ihre Gemeindeverwaltung          wieder kostenlose Energieberatung für Ge-
                                                               meindebürger/innen an. Eine Voranmeldung
                                                               bei der Gesch.stelle von ZIEL 21 im Landrat-
                                                               samt Fürstenfeldbruck, Tel. 08141 519-225
                                                               oder per E-Mail energieberatung@ziel21.de
                                                               ist mindestens ein Woche vor dem Termin er-
                                                               forderlich!
                                                               Termin:     Montag, 21.06.2021
Abfuhrplan Landkreis-Papiertonne                               Uhrzeit:    09:00 – 12:00 Uhr
120-Liter-Tonne, 240-Liter-Tonne u. 1.100-Liter-Con-
                                                               Ort:        Rathaus Eichenau, Hauptpl. 2
tainer mit 4-wöchentlicher Leerung:
                                                               Informationen zum Einsatz von erneuerbarer
                                                               Energie oder zu Energie-Effizienz erhalten Sie
Donnerstag, 17.06.2021
                                                               in der Geschäftsstelle von ZIEL 21 im Landrats-
                                                               amt Fürstenfeldbruck (Tel. 08141 519225).
Stellen Sie die Tonne am Leerungstag ab 6:00 Uhr
gut sichtbar an der nächstgelegenen mit einem
LKW befahrbaren Straße bereit.
                                                        7
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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau             Rathaus                                                                 6/2021

......im Gedenken                                           bitte immer die Baumschutzverordnung der Ge-
                                                            meinde Eichenau. Weitere Informationen finden Sie
                                                            im Internet unter: www.eichenau.org.
Sterbefälle im April:
                                                            ------------------------------------------------------------------------
02.04.   Hermann Widmann (82)                                     Internet-Adresse: www.eichenau.de
06.04.   Anna Luise Bretschneider (82)                      ------------------------------------------------------------------------
10.04.   Karin Anneliese Mathilde Müller (86)
14.04.   Lydia Mathilde Luda (94)
21.04.   Juliana Pavlik (75)
25.04.   Natalia Tscherepanow (95)

Nachtrag:
23.10. Elvira Lenisa (101)
04.03. Christian Wagner (51)
                                                               Straßenreinigung 2021
Zu weiteren Sterbefällen keine Veröffentlichung.               Die Gemeindestraßen werden in regelmäßi-
                                                               gen Abständen von Splitt, Staub und Unrat
                                                               gereinigt. Die Kehrungen erfolgen zu den
                                                               nachstehend aufgeführten Zeiten:

                                                               3.   Kehrung 23. KW, 07.06. – 11.06.2021
                                                               4.   Kehrung 37. KW, 13.09. – 17.09.2021
Bitte beachten Sie die Zeiten in denen ru-                     5.   Kehrung 43. KW, 25.10. – 29.10.2021
hestörende Gartenarbeiten verboten sind.                       6.   Kehrung 47. KW, 22.11. – 26.11.2021

An Sonn- und Feiertagen sind ruhestörende Gar-                 Angegeben ist jeweils der erste und der letzte
tenarbeiten ganztags verboten. Montag bis Frei-                Tag der Kehrungen.
tag können ruhestörende Gartenarbeiten ab 7 Uhr
bis 20 Uhr, außer in der Mittagszeit von 13 Uhr bis
14:30 Uhr vorgenommen werden. An Samstagen
dürfen Sie ruhestörende Gartenarbeiten in der Zeit
von 8 Uhr bis 18 Uhr erledigen. Unter ruhestörende
Haus- und Gartenarbeiten fallen alle lärmerregen-           Bekanntmachung
den Arbeiten, insbesondere Hämmern, Sägen, Ha-
cken von Holz, das Betreiben von elektrischen oder          Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde
motorbetriebenen Schneidegeräten, Laubbläsern               Eichenau über die Benutzung des Freibades an der
und Rasenmähern. Gemäß § 2 Abs. 2 gelten die Re-            Roggensteiner Allee (Freibadsatzung – FBS) vom
gelungen der Lärmschutzverordnung der Gemeinde              12. Juni 1995
Eichenau nicht für die gewerbliche Berufsausübung.
Bei geplanten Heckenschneidarbeiten beachten Sie            Die Gemeinde Eichenau erlässt aufgrund Art. 23 und
bitte neben den dafür zulässigen Zeiten auch die            24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeord-
Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes:                 nung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung
                                                            der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl.
                                                            S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des
Hecke schneiden:                                            Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert
Pflegeschnitte sind erlaubt                                 worden ist, folgende Satzung
Von Anfang März bis Ende September sind ein radi-           §1
kaler Rückschnitt und das Entfernen von Hecken un-          Aufhebung einer Satzung
tersagt. In diesen Zeitraum fällt die Brut- und Nist-
zeit der Vögel, von denen viele ihre Nester in Hecken       Die Satzung der Gemeinde Eichenau über die Benut-
bauen. Jederzeit erlaubt sind schonende Form- und           zung des Freibades an der Roggensteiner Allee (Frei-
Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der            badsatzung – FBS) vom 12. Juni 1995, zuletzt geän-
Pflanzen. Hecke stutzen ist unter Umständen sogar           dert durch Gemeinderatsbeschluss vom 03.06.2019,
Pflicht, wenn die Maßnahmen der Gewährleistung              wird aufgehoben.
der Verkehrssicherheit dienen. Das kann der Fall
sein, wenn die Hecke auf den angrenzenden Bürger-           §2
steig wächst und die Verkehrssicherheit auf öffent-         In-Kraft-Treten
lichen Wegen oder Straßen beeinträchtigt.Schauen
Sie bitte vor Beginn Ihrer Maßnahmen zunächst               Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntma-
nach, ob Vögel in der Hecke brüten. Nur wenn Sie            chung in Kraft.
das sicher ausschließen können, dürfen Sie mit Ih-
ren Schnittmaßnahmen beginnen. Denn nach § 39               Eichenau, den 11.05.2021
Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, „Lebensstätten wild        Peter Münster
lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen               Erster Bürgermeister
Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Bei al-
len Ihren Vorhaben die Bäume betreffen, beachten
Sie bitte imben die Bäume betreffen, beachten Sie

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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau             Rathaus                                                   6/2021

Bekanntmachung                                              1.    sein Kraftfahrzeug oder Krafträder aller Art au-
                                                                  ßerhalb des Parkplatzes zu fahren, zu schieben,
HAUSORDNUNG                                                       zu parken oder abzustellen.
für das Naherholungsgebiet an der Roggensteiner             2.    Bäume, Bauwerke und sonstige Einrichtungen
Allee, 82223 Eichenau                                             zu besteigen. Ausgenommen hiervon sind die
                                                                  Spielgeräte auf dem Spielplatz.
Das Nutzen der Anlagen im Naherholungsgebiet er-            3.    Tiere aller Art mitzubringen.
fordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Nutzer.           4.    zu zelten oder seinen Wohnwagen dort oder
                                                                  auf dem Parkplatz aufzustellen und zu nächti-
Damit das Naherholungsgebiet erhalten bleiben                     gen.
kann, müssen sich seine Nutzer so verhalten, dass           5.    Waren aller Art einschließlich Speisen oder Ge-
keine anderen Personen belästigt, behindert, ge-                  tränke gewerbsmäßig herzustellen, gewerbli-
fährdet oder geschädigt werden.                                   che Leistungen anzubieten oder Bestellungen
                                                                  aufzunehmen, soweit kein entsprechender
Die Gemeinde Eichenau übt auf dem Gelände das                     Pachtvertrag mit der Gemeinde Eichenau vor-
Hausrecht aus. Die Gemeinde behält sich vor, ihr                  liegt.
Hausrecht im Falle von Verstößen gegen die nach-            6.    Partys oder sonstige Vergnügungen zu veran-
folgenden Regeln zivilrechtlich durchzusetzen (§§                 stalten und Versammlungen abzuhalten.
858 ff, 903, 1004 BGB) und zur Anzeige zu bringen           7.    die Anlagen und Einrichtungen einschließlich
(§§ 123, 303 StGB).                                               der Grünanlagen, Liegewiesen und die Bade-
                                                                  stelle zu verunreinigen oder zu beschädigen.
§ 1 Allgemeines                                             8.    offene Feuerstellen zu errichten und zu entfa-
                                                                  chen. Unter offene Feuerstellen zählen zum
Das Naherholungsgebiet umfasst die Parkplätze an                  Beispiel Lagerfeuer oder Holzkohlenfeuer. Das
der Roggensteiner Allee, die Badestelle, die Grün-                Grillen ist nur in den dafür geeigneten Behält-
anlagen, die Grillstelle, die Liegewiesen, den Spiel-             nissen innerhalb des hierfür auf dem Naherho-
platz, die Skateanlage, den Beachvolleyballplatz,                 lungsgebiet vorgesehenen und gekennzeichne-
den Fitnessparcours beidseits des Wischgorodweges                 ten Grillplatzes sowie der dafür vorgesehenen
und dem dort gelegenen Bolzplatz und die Pump-                    und gekennzeichneten Feuerstelle erlaubt.
track-Anlage und Basketballanlage. Die Sommer-              9.    die aufgestellten Rettungsgeräte zweckent-
stockbahnen gehören nicht zu dem Naherholungs-                    fremdend zu gebrauchen.
gebiet.                                                     10.   Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte
                                                                  (Recorder, Musikboxen, Smartphones u. ä.) zu
Der genaue Geltungsbereich des Naherholungsge-                    benutzen. Es sei denn andere Personen werden
bietes ist aus dem anliegenden Plan ersichtlich.                  dadurch nicht gestört.
                                                            11.   Boote und größere Schwimmkörper, die nicht
Die Benutzung des Geländes, insbesondere der Ska-                 für einen Rettungseinsatz dienen, einzubringen
teanlage, der Pumptrack-Anlage, des Beachvolley-                  oder zu benützen.
ballplatzes und das Baden erfolgen auf eigene Ge-           12.   ohne Badekleidung wasser-, luft- und sonnen
fahr.                                                             zu baden. Ausgenommen hiervon sind Kinder,
                                                                  die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet ha-
Die Sportanlagen und die Badestelle sind unbeauf-                 ben.
sichtigt. Während der Badesaison (15.05. bis 15.09.)        13.   größere Mengen alkoholischer Getränke und
beaufsichtigt, soweit witterungsbedingt ein Bade-                 überhaupt alkoholische Getränke ab einem
betrieb stattfinden kann, die Wasserwacht am Sams-                Alkoholgehalt von 15 Volumenprozent mitzu-
tag, Sonntag sowie an den Feiertagen von 09:00 bis                nehmen.
20:00 Uhr die Badestelle.                                   14.   in der kalten Jahreszeit die Eisfläche auf der Ba-
                                                                  destelle zu betreten.
Das Naherholungsgebiet, einzelne Teile davon oder
Einrichtungen können während bestimmter Zeiträu-            Die Benutzung des Kinderspielplatzes ist nur für
me für die allgemeine Benutzung gesperrt werden.            Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zulässig.
In diesen Fällen ist eine Benutzung nach Maßgabe            Die Benutzung der Tischtennisplatte ist hiervon aus-
der Sperre untersagt.                                       genommen.

§ 2 Nutzungseinschränkungen                                 § 3 Ausnahmen

Die tägliche Nutzung des Naherholungsgebietes ist           1.    Wird ein Assistenztier benötigt, so darf dieses
im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr gestattet,                auf dem Gelände mitgeführt werden.
für den Fitnessparcours gilt keine Beschränkung.            2.    Hunde dürfen in der Zeit vom 01. Oktober bis
                                                                  31. März an der Leine mitgeführt werden.
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr dürfen             3.    Das Mitführen von Tieren aller Art ist am Fit-
das Erholungsgebiet nur in Begleitung von Perso-                  nessparcours erlaubt.
nen über 14 Jahren betreten.                                4.    Die Gemeinde kann auf Antrag weitere Aus-
                                                                  nahme von den Verboten bewilligen, soweit
Betrunkenen und Personen mit meldepflichtigen                     nicht öffentliche Interessen oder gesetzliche
Krankheiten ist der Zutritt nicht gestattet.                      Vorschriften entgegenstehen.
                                                                  Diese erteilte Ausnahmebewilligung ist mitzu-
Es ist untersagt, auf dem Gelände des Naherho-                    führen und dem Aufsichtspersonal auf Verlan-
lungsgebiets                                                      gen vorzuzeigen.

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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau                                            Rathaus                                                6/2021

§ 4 Anordnungen
                                                                                            Rentenberatung und Antrag-
Den zur Einhaltung dieser Hausordnung ergehen-                                              stellung
den Anordnungen der zuständigen gemeindlichen                                               Frau Anna Nagel und Frau Hannelore Neff sind
Dienstkräfte oder Beauftragten sowie diensttuen-                                            seit 2018 als Rentenberaterinnen im Eichen-
den Polizeibeamten ist unverzüglich Folge zu leis-                                          auer Rathaus (Hauptplatz 2, 82223 Eichenau)
ten.                                                                                        an einzelnen Tagen tätig. Sie unterstützen ge-
                                                                                            setzlich Versicherte und deren Hinterbliebene
§ 5 Verweis                                                                                 nach telefonischer Terminvereinbarung in
                                                                                            Fragen der Rentenversicherung.
Wer in schwerwiegender Weise                                                                Die Eichenauer Rentenberatung hilft beim
                                                                                            Ausfüllen von Formularen des Rentenversiche-
1.   gegen die Vorschriften dieser Hausordnung ver-                                         rungsträgers, insbesondere bei der Rentenan-
     stößt,                                                                                 tragstellung und Kontenklärung.
2.   gegen Anstand und Sitte verstößt,                                                      Vorherige telefonische Terminvereinbarung
                                                                                            bei der Gemeinde Eichenau unter Tel. 08141
kann – unbeschadet der sonstigen Rechtsfolgen –                                             730-103 (Frau Wild) sowie in Vertretung unter
aus dem Naherholungsgebiet verwiesen und/oder                                               730-233 (Frau Gabriel).
mit dem Verbot belegt werden, für einen bestimm-                                            Gerne können Sie uns auch per E-Mail: renten-
ten Zeitraum das Naherholungsgebiet zu betreten.                                            beratung@eichenau.de eine Terminanfrage
                                                                                            senden.
Ebenso verwiesen werden Personen, die in das
Naherholungsgebiet Gegenstände verbringen, die                                              Die Rentenberatung findet im Multifunktions-
durch eine strafbare Handlung erlangt wurden oder                                           saal, 1. OG, (Aufzug vorhanden) im Eichenauer
zur Begehung einer strafbaren Handlung verwen-                                              Rathaus, Hauptplatz 2, 82223 Eichenau statt.
det werden sollen.

Hausordnung gültig ab 01.06.2021
                                                                                         Bundestagswahl
                                                                                         Die Gemeinde Eichenau sucht für die
                                                                                         Bundestagswahl am 26.09.2021
Geltungsbereich Naherholungsgebiet:
                                                                                         Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

                                                                                         Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Wahl-
                                                                                         helferinnen und Wahlhelfer, die über den gesamten
                                                                                         Abstimmungs- und Auszählungszeitraum einge-
                                                                                         setzt sind, ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 60 €.

                                                                                         Falls Sie an diesem Ehrenamt Interesse haben, bitten
                                                                                         wir Sie, sich mit Frau Kellerer entweder telefonisch
                                                                                         (Di, Mi ganztags u. Do, Fr vormittags) unter der Ruf-
                                                                                         nummer 08141 730-225 in Verbindung zu setzen
                                                                                         oder Ihr Interesse schriftlich z. B. per E-Mail an die
                                                                                         Adresse wahlen@eichenau.de mitzuteilen.

                                                                                            Problemmüllsammlung in Eichenau
                                                                                            Die nächste Problemmüllsammlung findet am
                                                                                            Montag, 23.08.2021, von 14 - 16 Uhr in der
                                                                                            Emmeringer Str., am Parkplatz vor der Kirche
                                                                                            statt.
                                                                                            Bei Bedarf kann Problemmüll auch an den
                                                                                            Großen Wertstoffhöfen von Gröbenzell (mitt-
                                                                                            wochs 14:00 - 19:00 Uhr (Haushalt)) und Ger-
                                                                                            mering (donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr (Haus-
                                                                                            halt)) abgegeben werden.

                                         Geltungsbereich der Hausordnung
                                         für das Naherholungsgebiet
                                                                                            Öffnungszeiten Wertstoffhof
                                                                                            Holzkirchner Str. 2, Tel. 37441
                                         Anlage zur Hausordnung für das
                                         Naherholungsgebiet der Gemeinde Eichenau

                                               Geltungsbereich                              Montag         geschlossen
                                         Eichenau, 12.05.2021      ohne Maßstab
                                                                                            Dienstag       14:00 - 18:30 Uhr
                                                                                            Mittwoch       10:00 - 12:00 Uhr
                                                                                                           und 14:00 - 18:30 Uhr
                                     Gemeinde Eichenau
                                                                                            Donnerstag     geschlossen
                                          Hauptplatz 2
                                                                                            Freitag        14:00 - 18:30 Uhr
                                        82223 Eichenau
                                                                                            Samstag        08:00 - 14:00 Uhr

                                                                                    10
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau            Rathaus                                                  6/2021

Neu: Förderung von E-Ladestationen bei                      Jahren Betriebszeit. Hierfür sind der Gemeindever-
Gewerbebetrieben im öffentlich zugängli-                    waltung vom Antragsteller eine Inbetriebnahmebe-
                                                            scheinigung, die prüfbaren Schlussrechnungen und
chen Bereich                                                ein Nachweis über die Begleichung der Rechnungen
                                                            vorzulegen.
Der Gemeinderat hat am 26.11.2019 beschlossen,
5.000 Euro in die Haushalte 2021 und 2022 zur               Ansprechpartnerin: Fr. Speth/Umweltamt, 08141
Förderung von öffentlich zugänglichen E-Ladesta-            730 - 317, E-Mail: umwelt@eichenau.de
tionen einzustellen. Ziel der Förderung ist es, eine
ausreichende Versorgung mit Ladeinfrastruktur in
der Gemeinde zu schaffen. Die Höhe des Zuschusses
pro Ladestation beträgt 500,00 €. Das Förderpro-
gramm und der dazugehörige Antrag sind nun auf
der Website verfügbar. Eine Antragstellung ist ab
sofort möglich.

Antragstellung und -voraussetzungen
Alle Informationen zu den Voraussetzungen und
förderfähigen Maßnahmen entnehmen Sie dem
Programm. Grundsätzlich antragsberechtigt sind
Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung
einer Ladestation für Elektroautos im öffentlich zu-
gänglichen Bereich. Träger von Investitionsmaßnah-
men sind Gewerbebetriebe, deren Kunden längere
Zeit bei Ihnen verweilen, wie z. B. Gaststätten, Ho-
tels, Einkaufsmärkte, Geschäfte.

Gefördert werden können im Rahmen der verfüg-
baren Haushaltsmittel Maßnahmen innerhalb des
Gemeindegebietes Eichenau. Bei dem Förderpro-
gramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung
der Gemeinde Eichenau. Ein Rechtsanspruch auf               Neue Wege in den verdienten Urlaub!
Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. Förder-             Viele planen noch keine Reisen, manche haben ihre
zusagen werden ausschließlich im Rahmen der ver-            Pläne vielleicht geändert… Die neuen Reiseführer
fügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des             haben wir heuer mit dem Schwerpunkt Reiseziele in
Eingangs der vollständigen Förderanträge erteilt.           Deutschland ausgewählt. Darunter finden Sie vor al-
Gefördert werden der Erwerb, die Errichtung und             lem viele Radwegeführer, unter anderem „222 Rad-
der Betrieb einer fabrikneuen, öffentlich zugäng-           fernwege in Deutschland“, „Radfernweg München-
lichen Ladestation an Stellplätzen von Unterneh-            Regensburg-Prag“ und „Radregion Brandenburg“.
men in der Gemeinde Eichenau. Ein Ladepunkt ist             Auch zwei neue Führer mit den schönsten Flussrad-
öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im             wegen können nun ausgeliehen werden. Für Cam-
öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund            per gibt es ebenfalls aktuelle Tipps, in Deutschland,
befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende                Nordeuropa und Südeuropa. Autor Dirk Engelhardt
Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach              teilt sein Know-how zum Thema „Anders urlauben:
allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personen-                außergewöhnlich, erholsam, inspirierend.“ Sein Rat-
kreis tatsächlich befahren werden kann (gemäß § 2           geber rückt das Thema Umwelt, Naturerlebnis und
Satz 9 Ladesäulenverordnung (LSV)).                         Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt.

Wichtig im Zuge der Antragsstellung ist, dass die           Lesenswert!
Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen              Unter den zahlreichen Neuerwerbungen sei ein
und Einhaltung dieser erfolgt. Dabei muss der För-          Buch besonders empfohlen, Robert M. Zoske: „So-
derantrag vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.              phie Scholl: Es reut mich nichts, Porträt einer Wider-
Planung und Untersuchungen gelten nicht als Be-             ständigen.“ In seiner empathischen Biographie spürt
ginn des Vorhabens. Mehrfachförderungen sind                der Autor der Frage nach, wie aus einem begeister-
möglich, wobei die für die Installation angeforder-         ten Hitlermädchen eine entschlossene Widerstands-
ten Fördermittel (inklusive angeforderter Förder-           kämpferin wurde. Am 9. Mai 2021 wäre sie 100 Jah-
mittel aus anderen Programmen) die Gesamtkosten             re alt geworden.
der Installation nicht überschreiten dürfen.
                                                            Öffnungszeiten in den Pfingstferien
Genehmigungs- und Vergabeprozess                            Die Gemeindebücherei ist zu den gewohnten Zeiten
Die Vergabe von Liefer- und Leistungsaufträgen darf         für Sie geöffnet mit zwei
erst nach Zustellung des positiven Genehmigungs-            Ausnahmen: Am Dienstag, den 1. Juni 2021, ist nur
bescheids erfolgen. Die Genehmigung der Anträge             von 10 bis 13 Uhr geöffnet, am Nachmittag ist ge-
erfolgt nur im Zuge der zur Verfügung stehenden             schlossen. Am Freitag, den 4. Juni 2021, ist ebenfalls
Haushaltsmittel.                                            geschlossen. Danke für Ihr Verständnis!

Auszahlung von Fördermitteln und Rechtliche An-             Bitte beachten Sie weiter unsere Infektionsschutz-
sprüche                                                     maßnahmen – Danke!
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt bei posi-
tivem Genehmigungsbescheid der Gemeinde und                 Viele Grüße
Einhaltung der Fördervoraussetzungen nach zwei                                vom Team der Gemeindebücherei

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau             Rathaus                                                  6/2021

                              Coronakrise: Informationen für Eichenau

Kundenschutz und Arbeitsschutz (Stand                        Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen
01.08.2020)
                                                             Für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen gelten
Um die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) so             folgende Regelungen:
gut als möglich zu hemmen und um die Bürgerin-
nen und Bürger sowie unsere Mitarbeiterinnen und             - Ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Fürsten-
Mitarbeiter bestmöglich zu schützen, haben wir im              feldbruck über 100, beschränkt sich die Höchst-
Rathaus folgende Schutzmaßnahmen getroffen:                    teilnehmerzahl im Freien auf maximal 30 Perso-
                                                               nen.
Aktuelle Hinweise entnehmen Sie bitte der Home-
page www.eichenau.de oder den Anschlägen am                  - In der Aussegnungshalle beschränkt sich die Teil-
Rathaus. Vielen Dank und bleiben Sie gesund!                   nehmerzahl weiterhin auf 16 Personen.

                                                             - Zwischen Personen, die nicht demselben Haus-
                                                               stand angehören, ist ein Mindestabstand von
                                                               1,5 m zu wahren.
Standesamt - Eheschließungen                                 - Für die Besucher gilt FFP2-Maskenpflicht.
Vereinbarte Termine für Eheschließungen werden,              - Gemeindegesang ist untersagt.
wenn das Brautpaar dies wünscht, durchgeführt.
                                                             Eine anschließende Zusammenkunft der Trauergäs-
• An einer standesamtlichen Eheschließung dür-               te ist untersagt. Zulässig ist nur eine Zusammenkunft
  fen der Standesbeamte, die beiden Eheschließen-            nach § 4 Abs. 1 der 12. BayIfSMV (Kontaktbeschrän-
  den und ggf. der oder die Dolmetscher, sowie auf           kung) genannten Personenkreis, abhängig von den
  Wunsch der Eheschließenden auch ein oder zwei              vorgegebenen Sieben-Tage-Inzidenz für den Land-
  Trauzeugen teilnehmen.                                     kreis Fürstenfeldbruck.
• Bei der Festlegung des weiteren Teilnehmerkrei-            Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Fried-
  ses (insbesondere die Eltern der Brautleute oder           hofsverwaltung unter der Telefonnummer 730-211
  weitere Familienangehörige und Angehörige des              und 730-212 oder per E-Mail (standesamt@eichen-
  Freundeskreises) gilt Folgendes:                           au.de) gerne zur Verfügung.
  o Die Zahl der weiteren Teilnehmer ist in geschlos-        Diese Regelungen geben dem Stand vom 03.05.2021
    senen Räumen – ohne Beschränkung der Zahl                wieder. Auf der Homepage der Gemeinde Eichenau
    der Hausstände – auf maximal 5 Personen be-              werden stets die aktuellen Informationen einge-
    grenzt. Bei der Ermittlung der Zahl der Teilneh-         stellt.
    mer unberücksichtigt bleiben die zu diesen
    Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jah-
    ren sowie geimpfte und genesene Personen im
    Sinne von § 1a Abs. 1 der 12. BayIfSMV.

  o Bei Eheschließungen unter freiem Himmel er-
                                                             Corona – Wie soll ich meine Miete bezah-
    höht sich die Zahl der möglichen weiteren Teil-          len?
    nehmer auf maximal 10 Personen.
                                                             Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Miete zu be-
Die einschlägigen infektionsschutzrechtlichen Vor-           zahlen, scheuen Sie sich nicht, beim Sozialamt oder
gaben wie der Mindestabstand sind einzuhalten.               Jobcenter im Landratsamt Fürstenfeldbruck Grund-
                                                             sicherung, Wohngeld oder andere soziale Leistun-
Für weitere Informationen steht Ihnen das Standes-           gen zu beantragen. Die Bundesregierung hat genau
amt Eichenau unter der Telefonnummer 730-211                 für diese Fälle Maßnahmen getroffen, um die Fol-
und 730-212 oder per E-Mail (standesamt@eichen-              gen für Sie zu mildern.
au.de) gerne zur Verfügung.
                                                             Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf den Ar-
Diese Regelungen geben den Stand vom 07.05.2021              beitsmarkt aus. Die von der Bundesregierung be-
wieder. Auf der Homepage der Gemeinde Eichenau               schlossenen Sozialschutz-Pakete sollen helfen, die
werden stets die aktuellen Informationen einge-              sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-
stellt.                                                      Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufe-
                                                             dern. Auf den erheblichen bis vollständigen Ausfall
                                                             des Geschäftsbetriebes und Einkommenseinbußen
                                                             infolge negativer wirtschaftlicher Auswirkungen
                                                             der COVID-19 Pandemie in Deutschland wird mit
                                                             erleichtertem Zugang zu Sozialleistungen reagiert.
                                                             So ist etwa der Zugang zur Grundsicherung und
   Hinweise zur Coronakrise vor Ort:                         weiteren existenzsichernden Leistungen erleichtert,
                                                             Voraussetzungen für Leistungsprüfungen sind re-
   www.eichenau.de                                           duziert und Verwaltungsverfahren werden verein-
                                                             facht.
                                                        12
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