Amtsblatt der Stadt Freiberg
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Amtsblatt der Stadt Freiberg www.freiberg.de Nr. 8 · 28. Juni 2019 · 27. Jahrgang Kinderwelt Kurz notiert am Buttermarkt Amtsblätter im Neben dem Programm für die großen Be- sucher gibt es beim Bergstadtfest auch für zweiten Halbjahr den Nachwuchs ein buntes Angebot: in der Kinder- & Familienwelt. Sie ist umgezogen: Das Amtsblatt der Stadt Freiberg erscheint Bastelaktionen, Spielecke und Saftbar finden im zweiten Halbjahr 2019 wie folgt: erstmals wetterunabhängig in der Nikolai- 26. Juli kirche statt sowie davor auf dem Buttermarkt 30. August und entlang der Weingasse: Ponyreiten, Tom- 27. September bola, Kletterwand und eine Greifvogelschau. 1. November Ein Höhepunkt ist hier sicherlich das MDR 29. November und Sachsen-Krümeltheater am Sonnabend um 11, 15 und 16 Uhr. Sonntag öffnet das Theater 20. Dezember mit Kinderkino, Kinderschminken sowie dem Die Erscheinungsdaten des Amtsblattes Jugendtheater seine Türen. Die beliebten Berg- im ersten Halbjahr 2020 werden nach dem stadtfest-Luftballons und Kinderausweise sind Beschluss des Sitzungskalenders I/2020 im an den Informationspunkten am Ober- und Dezember 2019 veröffentlicht. Untermarkt sowie in der Tourist-Info erhält- Willkommen in der Kinder- und Familienwelt. Sie ist zum diesjährigen Bergstadtfest bis Das Amtsblatt erscheint monatlich, in der lich. www.bergstadtfest.de zum Sonntag auf dem Buttermarkt zu finden. Foto: M. Schlenkrich/ Montage: A. Hönig Regel am letzten Freitag des Monats. Silberstadt® Freiberg bekommt neuen Ehrenbürger OB Krüger verleiht Ehrenbürgerwürde an Oberberghauptmann a.D. Prof. Reinhard Schmidt und Ehrenmedaille an Chorleiter Wolfgang Eger Freiberg hat ab heute drei Ehrenbürger. bau und die Entwicklung in Sachsen. Er hat Unternehmer Michael Federmann, der die an Menschen verliehen, die sich auf besondere Oberbürgermeister Sven Krüger verleiht das als erster Oberberghauptmann nach fast 50 Ehrenbürgerwürde 2014 erhielt, und dem Weise um die Entwicklung der Stadt oder das Ehrenbürgerrecht am heutigen Freitagabend Jahren Unterbrechung dafür entscheidende Pionier des Solarstandortes Freiberg, Prof. Wohl ihrer Bürger verdient gemacht haben. zum Bergstadtfest-Empfang an Oberberg- Weichen gestellt und der Silberstadt Freiberg Dr. Peter Woditsch, dem diese Ehre bereits Heute Abend erhält sie Wolfgang Eger für sein hauptmann a.D. Prof. Dr. h.c. Reinhard mit dem Wiedereinrichten des Oberbergamtes 2009 zuteil geworden ist. jahrzehntelanges Engagement für die Entwick- Schmidt. Gleichzeitig wird er auch die Eh- das Wesen einer echten Berghauptstadt zu- Seit der politischen Wende sind mit Schmidt lung und Pflege der Chormusik in Freiberg: renmedaille der Stadt Freiberg vergeben. Sie rückgegeben. „Er gehört zweifelsohne zu den insgesamt sieben Personen zu Ehrenbürgern die Männerchöre in Freiberg und Oberschöna geht an Wolfgang Eger. Menschen, die mit ihrer eigenen Geschichte der Stadt Freiberg ernannt worden, vier sind leitete er ebenso wie den Chor der Kreishand- Zum Bergstadtfest-Empfang mit zahlrei- und ihrer Leidenschaft für unsere Stadt, den verstorben: Bildhauer Gottfried Kohl, Che- werkerschaft, den Freiberger Knabenchor und chen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Wissen- Bergbau und die silberne Vergangenheit und miker Dr. Werner Freiesleben, Geologe Dr. Karl den A-cappella Kammerchor. Er wurde mit schaft und Kultur ehrt Oberbürgermeister Sven Zukunft Freibergs als Botschafter in die Welt Heinrich Douffet sowie Nobelpreisträger und den unzähligen Konzerten in Freiberg, ganz Krüger heute im Saal der Alten Mensa Prof. tragen und lebendig halten“, betont Oberbür- Biochemiker Prof. Dr. Günter Blobel. Deutschland und angrenzenden Ländern sowie Dr. h.c. Reinhard Schmidt mit der Verleihung germeister Sven Krüger. Ein weiterer Höhepunkt des Bergstadtfest- den Partnerstädten ein „großartiger Botschafter des Ehrenbürgerrechtes. Schmidt erhält es für Schmidt ist damit der derzeit dritte Eh- Empfangs wird zweifelsohne die Verleihung unserer Silberstadt“, würdigt Oberbürgermeister seine unschätzbaren Verdienste um den Berg- renbürger der Stadt neben dem israelischen der Ehrenmedaille der Stadt Freiberg. Sie wird Sven Krüger. ‘ Seite 3 Stadtrat verabschiedet Schon vor der letzten Sitzung des Stadt- rates der Legislaturperiode 2014 bis 2019 werden die Stadträte (Foto: L. Weidler) heute Abend zum Bergstadtfest-Empfang von Ober- bürgermeister Sven Krüger feierlich verab- schiedet. In ihrer fünfjährigen Amtszeit haben sie u.a. den Umbau des Herderhauses zum Stadtarchiv, den Umbau des Kornhauses zur Stadtbibliothek, den Rückkauf der Stadtwerke und die Rekommunalisierung der SWG sowie zahlreiche Baumaßnahmen im Bereich Kita, Schulen und Straßenbau auf den Weg ge- bracht. Bundesweite mediale Aufmerksamkeit erreichten sie mit ihrem Beschluss zum Zu- zugsstopp Anfang 2018. Die letzte Sitzung des Stadtrates der Le- gislaturperiode 2014 bis 2019 findet am kom- menden Donnerstag, 4. Juli, 16 Uhr im Rats- saal im Rathaus am Obermarkt 24 statt. Die neuen Stadträte der Legislaturperiode 2019 bis 2024 werden voraussichtlich im August zu ihrer konstituierenden Sitzung zusam- menkommen.
Nr. 8 · 28. Juni 2019 Amtsblatt der Stadt Freiberg 2 Übermittlungssperre zur Geburten im Mai Weitergabe von Daten Der Oberbürgermeister heißt aufs Herzlichste willkommen Jeder Bürger hat das Recht, gegen die Wei- tergabe seiner Daten bei Alters- und Eheju- biläen zu widersprechen. 28 Geburten kleiner Freiberger gab es im Mai*, informiert Emilie, Mathilda, Emily, Mira, Laura Marina, Emilia, Diora Dieser Widerspruch muss schriftlich das Standesamt. Insgesamt haben 16 Mädchen und 12 erfolgen. Der notwendige Antrag dafür sowie Jungen das Licht der Welt erblickt. Adrian Herbert, Marlo, Friedrich, Emil, Ben Jayden, Lewin für weitere Übermittlungssperren ist im Bür- Romeo, Vitus Lio, Dang Khôi, Fritz, Antoni Jan, Moritz, gerhaus erhältlich und unter www.freiberg.de Allen kleinen Neufreibergern ein herzliches Willkommen! Taron zu finden. Mit diesem Sperrvermerk versehene Livia Susann, Charlotte Sophie, Lotta Matilda, Lilly Rose Namen werden dann auch nicht mehr in der *Die Geburten werden stets erst nach Ablauf des Geburtsmonats - also Aufstellung der Jubilare im Amtsblatt sowie Mandy, Aurelia, Nele-Marlyn, Melina, Veronika, Melina, frühestens im Folgemonat - veröffentlicht. auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Jubilare im Juli Der Oberbürgermeister gratuliert auf das Herzlichste den 70-Jährigen Günter Feistner Gisela Langhof Dora Birkhahn Gisela Fiecker Margitta Würzner Gisela Mückel Horst Hempel Karin Glaubach Renate Listner Helga Apel Werner Rudolph Walpurga Werchau Isolde Reymann Ingrid Fischer Johanna Berger Bernd Härtig Ann Thornock Edeltraut Obendorf Wolfgang Wettengel Joachim Geißler Barbara Kunert Anita Schulze Werner Weinhold Wolfgang Stein Ingrid Weber Sieglinde Fischer Waltraud Schauder Iris Thiele Alruna Wolf Peter Thomas Hans Wunderlich Friedemann Lange Joachim Langer Dieter Brauer Eva Höhne Monika Fichtner Ingeborg Klingler der 95-Jährigen Rosemarie Kannegießer Jürgen Burkert Horst Westphal Johanna Sokolowski Silvia Richter Hartmut Hortsch Ingrid Schönberg Wolfgang Klingauf Britta Kunow Rolf Bellmann der 100-Jährigen Günter Fischer Elke Steinbeck Fritz Wunderlich Johanna Wappler Peter Schüler Rosmarie Bochmann Gudrun Kleinstäuber ... sowie den Ehejubilaren Ursel Fleischer Monika Erler Regina Jacob Gabriele Göpfert Gerlinde Hunger Renate Erler Goldene Hochzeit Svetlana Miske Gerlinde Mai Brigitte Zimmermann Helga und Frank Leister Bela Bodnar Dieter Möbius Susanna Einert Dagmar und Wolfgang Haustein Gary Snow Heidrun Schmidt Hans-Peter Stuhrmann Helga und Klaus Eilenberger Gisela Müller Eckhard Molzow Frank Reuß Eva und Karl-Heinz Köhler Heinz-Dieter Preußer Barbara Schumann Ingrid Freytag Dr. Ilona und Dr. Dieter Vogel Monika Teichmann Dr. Uwe Klinge Gertraude Priefert Karin und Klaus Schmieder Gerd Braune Renate Kohl Jürgen Schob Bärbel und Dieter Henker Brigitte Seifert Christine Papendick den 85-Jährigen Dorothea und Wolfgang Helbig Steffen Weißbach Heinz Riedel den 80-Jährigen Petra und Bernd Meyer Gretel Hietzke Jochen Flatter Hanna Krause Christine und Heinz Uhlig Vladimir Mikulich Annelies Sporys Gertraud Fischer Jürgen Haubold Marie und Klaus Menzel Roswitha Günzel Ursula Fischer Birgit Päper Gerlinde Schröer Bärbel und Gert Ruscher Renate Helbig Dr. Claus Legler Marianne Sack Elke und Klaus Sprei Gudrun Winkler Marita Fröde Elfriede Röse Martina und Dieter Wegehaupt Raimund Welz Lena Jakobi Jutta Mittelstädt Karin und Rolf Kirsch Ilse Hahn Dieter Greiner Christa Ficke Renate und Eberhard Ziegis Karlheinz Leonhardt Ursula Gregor Annemarie und Volkmar Lehmann den 75-Jährigen Manfred Rost Arndt Spindler Rose und Joachim Mickan Isolde Helbig Heinz Weihrauch Anneliese Ewert Hannelore Schramke Astrid Dittrich Sonja Dietel Diamantene Hochzeit Veronika Herrmann Claus Berndt Ruth Hartmann Marga und Rudolf Mühlberg Helmut Gemeiner Walter Böhm Manfred Steudel Ruth und Horst Ibold Manfred Ide Gerd Wolf Irene Zeunert Doris und Dr. Dieter Eidner Hannelore Meinel Christa Hähnel Bernd Böhme Elfriede König den 90-Jährigen Gisela und Siegfried Thielemann Jürgen Henker Claus Bellmann Rosalia Spengler Irene und Bruno Dressler Ursula Kempe Gisela Göhler Helga Lorenz Erika und Helmut Günther
Amtsblatt der Stadt Freiberg Nr. 8 · 28. Juni 2019 3 Freiberg bekommt neuen Ehrenbürger erhielten sie fünf Bürger, darunter zwei ge- meinsam: Kirchenmusikdirektor i.R. Dietrich Wagler, Erika Krüger, Vorstandsvorsitzende ‘ Seite 1 dend beigetragen.“ Wolfgang Eger habe Leben in der Stadt Freiberg maßgeblich be- der „Dr. Erich Krüger-Stiftung“, Kunstmäze- „Unbestritten hat Wolfgang Eger zum mit seinem musikalischen Wirken vielen reichert. nin Dr. Erika Pohl-Ströher sowie Marianne Konzertleben nicht nur in der Stadt Frei- Menschen die Freude am Singen näher ge- Die Ehrenmedaille der Stadt Freiberg ist und Dr. Frank-Michael Engel, Stifter des För- berg, sondern in ganz Sachsen entschei- bracht und letztendlich damit das kulturelle erstmals 2011 verliehen worden. Mit Schmidt dervereins „Montanregion Erzgebirge. Stadtrat (Wahlperiode 2014 - 2019) Öffentliche Bekanntmachung 55. Sitzung am Donnerstag, 04.07.2019, um 16.00 Uhr Bekanntmachung der Betriebskosten für das Jahr 2018 im Ratssaal, Obermarkt 24, 09599 Freiberg der Kindertageseinrichtungen der Stadt Freiberg Öffentlicher Teil: Beschluss der Genehmigung zum Einge- nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG 01. Information durch den Oberbürger- hen von Verbindlichkeiten in der Zeit der 1. Kindertageseinrichtungen meister vorläufigen Haushaltsführung 2019 1.1. Erforderliche Personal-und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurch- 07. Beschluss zur Vergabe der Tragwerk- schnitt) 02. Anfragen der Stadträte splanung, der Freianlagenplanung, der Betriebskosten je Platz 03. Beschluss zum Erwerb des Bahnhofs- Elektroplanung und der Heizung-Lüftung- Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h gebäudes Freiberg Am Bahnhof 17 einschl. in € in € in € Sanitär-Planung für die Baumaßnahme Grund und Boden (Flurstück-Nr. 3519/37 Neubau Kindertagesstätte Berthelsdorfer erforderliche Personalkosten 906,51 402,64 217,43 mit 6.756 m²) sowie der angrenzenden Straße 8 in 09599 Freiberg erforderliche Sachkosten 251,00 111,49 60,20 Freifläche Am Bahnhof (Flurstück-Nr. 08. Beschluss zur Ausschreibung und Zu- erforderliche Betriebskosten 1.157,51 514,13 277,63 3519/36 mit 3.328 m²) durch die Stadt lassung zum Freiberger Christmarkt sowie Geringere Betreuungszeiten entsprechend jeweils anteilige Betriebskosten Freiberg sowie Beschluss zur Instandset- Beschluss zur Erhebung der Entgelte für (6 Stunden Betreuung 2/3 der Betriebskosten, 4,5 Stunden Betreuung 1/2 Betriebs- den Freiberger Christmarkt (Kalkulations- kosten). zung/Sanierung des Bahnhofsgebäudes. zeitraum 2019 bis 2021) 1.2. Erforderliche Personal-und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurch- 04. Beschluss zum Verkauf der Liegen- schnitt) 09. Beschluss zum Verkauf der Immobilie schaft Chemnitzer Straße 40, 09599 Frei- Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Borngasse 6 / Enge Gasse 14, Flurstücke berg an den Freistaat Sachsen zur zukünf- in € in € in € 568, 876/4 und 869/5 der Gemarkung tigen Entwicklung und Aufbau eines Landeszuschuss 224,35 224,35 153,73 Freiberg Forschungscampus für Ressourcentech- Elternbeitrag (Durchschnitt) 210,28 135,57 74,52 10. Beschluss zur 5. Änderung der Haupt- nologie und Nachhaltigkeit. Stadt (inkl. Eigenanteil freier satzung der Stadt Freiberg vom Träger, Ergänzungspauschale Bund) 722,88 154,21 49,38 05. Beschluss der Genehmigung zum Ein- 06.06.2014 (5. Änderungssatzung) 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete, Personalkostenumlagen gehen von Verbindlichkeiten in der Zeit 11. Beschluss über die Petition vom 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat der vorläufigen Haushaltsführung 2019 30.04.2019 der Familie Schrenk zum vor- Aufwendungen in € für Planungsleistungen zum Neubau einer habenbezogenen Bebauungsplan V 024 Abschreibungen „Wohnbebauung Leipziger Straße 35" Mehrzweckhalle an der Hainichener Straße Zinsen 12. Beschluss über die Petition vom Miete/Pacht 50.268,53 Beschluss zur Vergabe der Planungsleis- 29.05.2019 (Eingang) der Eigentümer der gesamt 50.268,53 tungen zum Neubau einer Mehrzweckhalle Wohnanlage Friedeburger Straße 8 a-c 1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) an der Hainichener Straße - Los 1 - Ge- zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h bäudeplanung - Los 2 - Tragwerksplanung V 028 „Wohnanlage Freiberger Garten“ Gesamt 1.197,78 € 532,02 € 287,29 € - Los 3 - Elektrotechnik - Los 4 - Gebäu- Lessingstraße/Johanna-Römer-Straße 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG detechnik - Los 5 - Freianlagen 13. Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke: 2.1. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahres- Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses Beschluss zur Bewahrung der Kunstfreiheit durchschnitt) zum Erbbaupachtvertrag mit dem ATSV des Theaters Freiberg Kindertagespflege 9 h in € 14. Sonstiges Erstattung der angemessenen Kosten für den Freiberg e.V. Sachaufwand und eines angemessenen Beitrages 06. Ergänzungsbeschluss zum Beschluss zur Anerkennung der Förderleistungen der Tages- 3-51/2019 vom 07.03.2019 „Grundsatz-, pflegeperson (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII) 560,00 Kauf- und Planungsbeschluss zur Errich- Sven Krüger durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge tung einer Kindertagesstätte im Bereich Oberbürgermeister und zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) 2,30 Hirtenplatz“ Vorsitzender des Stadtrates durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) 16,20 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) 11,50 Freiberg übernimmt Weitere Kosten: Vertretungspauschale 15,76 Reinsberger Standesamt Kosten Kindertagespflege gesamt 605,76 2.2. Deckung der laufenden Geldleistung je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) Nach Zusammenschluss: Heiraten in Reinsberg weiter möglich Kindertagespflege 9 h in € Die Gemeinde Reinsberg bittet die Stadt wird, künftig in Freiberg stattfinden. Das ist Landeszuschuss 224,35 Freiberg ihr Personenstandswesen zu über- auch in den anderen betreuten Bezirken so: Elternbeitrag (Durchschnitt, ungekürzt) 210,28 nehmen. Dafür sprachen sich am Anfang des Großschirma, Oberschöna, Halsbrücke und Gemeinde (inkl. Ergänzungspauschale Bund) 171,13 Monats, 6. Juni, die Freiberger Stadträte auf Bobritzsch-Hilbersdorf. In Großschirma und ihrer Sitzung einstimmig aus. Auch der Ge- Oberschöna gibt es, wie für Reinsberg age- Bekanntmachung der Betriebskosten 2018 meinderat in Reinsberg muss dem Vorhaben plant, die Möglichkeit eine Ehe vor Ort zu zustimmen. Sollten sich beide Räte für den schließen. für die Ganztagsbetreuung in Förderschulen nach Beschluss aussprechen, wird der Standes- Mit dem Personenstandswesen Reinsberg § 8 SächsFÖSchulBetrVO der Stadt Freiberg amtsbezirk Freiberg ab dem 1. Januar 2020 würde der vom Freiberger Standesamt be- um die Gemeinde Reinsberg erweitert. treute Bezirk dann bestehen aus: Freiberg Betriebskosten je Platz Auch nach dem Zusammenschluss ist es mit seinen Ortsteilen, Großschirma, Reins- Hort 6 h in € möglich, in Reinsberg zu heiraten. Dafür berg, Oberschöna, Halsbrücke und Bo- erforderliche Personalkosten 309,92 gibt es in Reinsberg auch weiterhin einen britzsch-Hilbersdorf. Er wächst damit von erforderliche Sachkosten 90,52 Raum. Alle Formalitäten werden dann, so- 60.909 Einwohnern (Stand Juli 2018) ver- erforderliche Betriebskosten 400,44 fern der Zusammenschluss rechtskräftig mutlich auf 63.825 Einwohner an.
Nr. 8 · 28. Juni 2019 Amtsblatt der Stadt Freiberg 4 Mehr Personal bringt mehr Qualität, aber auch mehr Kosten Elternbeiträge: Bei steigenden Betriebskosten sind auch Eltern und Freistaat in der Pflicht - Besserer Betreuungsschlüssel für alle Kinder Sie sichern Eltern, dass sie arbeiten gehen In den letzten Jahren wurde im Freistaat den um 30,23 Euro und damit auf 248,86 Euro Beitrag vollständig vom Landkreis Mittel- können und ihre Kinder gut aufgehoben wissen: Sachsen in einen besseren Betreuungsschlüs- pro Monat. Im Kindergarten müssen für die 9- sachsen übernommen werden. Kindertagestätten. Hier übernehmen die Erzie- sel investiert, d.h. es steht mehr Personal für h-Betreuung zusätzlich 5,23 Euro bezahlt wer- Angestiegen sind die Betriebskosten im Kita- her die Verantwortung. Umsorgt von pädago- die Betreuung der Kinder in den Einrichtun- den und im Hort von Grundschulen steigt der und Krippenbereicht zum Großteil durch den gischem Fachpersonal und umgeben von jeder gen zur Verfügung. Das hat seinen Preis. Elternbeitrag um 3,09 Euro (6h-Betreuung). Le- gestiegenen Personalschlüssel. ‘ Seite 12 Menge Gleichaltriger und altersgerechten Spiel- Auch wenn die Prozentzahlen konstant ge- diglich für den Hort in Ganztagsbetreuung des sachen in Gebäuden mit höchstmöglichen Qua- blieben sind, steigt der Elternanteil in der Stadt Förderzentrums reduziert sich der Elternbeitrag Hinweis: Für die Berechnung der durch- litätsansprüchen werden die Kinder betreut. All Freiberg. Denn die Betriebskosten für die Kin- für die 6-h-Betreuung um 4,69 Euro. schnittlichen Betriebskosten des Jahres 2018 das muss bezahlt werden. Den Löwenanteil der dertageseinrichtungen sind deutlich gestiegen. Die Beträge beziehen sich immer auf die lagen nicht alle Abrechnungen freier Träger vor. Kosten im Kitabereich für solch qualitativ hoch- Damit erhöhen sich in Summe auch die Kosten ungekürzte Regelbetreuung. Für alleinerzie- Für den Fall, dass sich bei vollständiger Rechen- wertige Betreuung trägt die Stadt mit über 50 für die Betreuung der Kinder. Im ungünstigsten hende und Geschwisterkinder gibt es entspre- grundlage niedrigere Beiträge ab 01.09.2019 Prozent, gefolgt von Eltern und Freistaat mit Fall steigt der Elternbeitrag im Krippenbereich chende Ermäßigungen. Für sozial nicht so ergeben sollten, werde diese zeitnah bekannt durchschnittlich je über 20 Prozent. bei einer Betreuungszeit von täglich neun Stun- gut gestellte Familien kann auf Antrag der gemacht. Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Höhe der Elternbeiträge in Kindertagestätten der Stadt Freiberg ab 01.09.2019 Gemäß der Kinderbetreuungs- und Elternbeitragssatzung der Stadt Freiberg vom 05.11.2010, geändert am 03.03.2016, werden die Elternbeiträge jährlich anhand der zuletzt bekannt gemachten durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Betreuungsart neu berechnet. Die hier veröffentlichten Elternbeiträge wurden aufgrund der Betriebskosten 2018 ermittelt. Gemäß § 11 der Kinderbetreuungs – und Elternbeitragssatzung wird die Höhe der ab 01.09.2019 geltenden Elternbeiträge im Überblick veröffentlicht. 1. Elternbeitrag je Platz und Monat für die Betreuung als Krippenkind tägliche Betreuungszeit / Elternbeitrag (€) 4,5 h 6h 7h 8h 9h 10 h 11 h Familie / familienähnliche Gemeinschaft 1. Kind 124,43 165,91 193,56 221,21 248,86 287,45 326,03 2. Kind 74,66 99,55 116,14 132,73 149,32 187,90 226,49 3. Kind 24,89 33,18 38,71 44,24 49,77 88,36 126,94 ab 4. Kind 38,58 77,17 Alleinerziehend 1. Kind 111,99 149,32 174,21 199,09 223,98 262,56 301,15 2. Kind 62,22 82,95 96,78 110,61 124,43 163,02 201,60 3. Kind 12,44 16,59 19,36 22,12 24,89 63,47 102,05 ab 4. Kind 38,58 77,17 2. Elternbeitrag je Platz und Monat für die Betreuung als Kindergartenkind tägliche Betreuungszeit / Elternbeitrag (€) 4,5 h 6h 7h 8h 9h 10 h 11 h Familie / familienähnliche Gemeinschaft 1. Kind 73,26 97,68 113,97 130,25 146,53 163,66 180,80 2. Kind 43,96 58,61 68,38 78,15 87,92 105,05 122,19 3. Kind 14,65 19,54 22,79 26,05 29,31 46,44 63,58 ab 4. Kind 17,14 34,28 Alleinerziehend 1. Kind 65,94 87,92 102,57 117,22 131,87 149,01 166,15 2. Kind 36,63 48,84 56,98 65,12 73,26 90,40 107,54 3. Kind 7,33 9,77 11,40 13,02 14,65 31,79 48,93 ab 4. Kind 17,14 34,28 3. Elternbeitrag je Platz und Monat für die Betreuung als Hortkind tägliche Betreuungszeit / Elternbeitrag (€) 1,5 h 5h 6h 7h 8h 9h Familie / familienähnliche Gemeinschaft 1. Kind 19,78 65,94 79,12 93,01 106,89 120,77 2. Kind 11,87 39,56 47,47 61,36 75,24 89,12 3. Kind 3,96 13,19 15,82 29,71 43,59 57,47 ab 4. Kind 13,88 27,76 41,64 Alleinerziehend 1. Kind 17,80 59,34 71,21 85,09 98,98 112,86 2. Kind 9,89 32,97 39,56 53,44 67,33 81,21 3. Kind 1,98 6,59 7,91 21,79 35,68 49,56 ab 4. Kind 13,88 27,76 41,64 4. Elternbeitrag je Platz und Monat für die Betreuung als Hortkind in Ganztagsbetreuung tägliche Betreuungszeit / Elternbeitrag (€) 1,5 h 5h 6h 7h 8h 9h Familie / familienähnliche Gemeinschaft 1. Kind 21,02 70,08 84,09 104,11 124,14 144,16 2. Kind 12,61 42,05 50,46 70,48 90,50 110,52 3. Kind 4,20 14,02 16,82 36,84 56,86 76,88 ab 4. Kind 20,02 40,04 60,07 Alleinerziehend 1. Kind 18,92 63,07 75,68 95,71 115,73 135,75 2. Kind 10,51 35,04 42,05 62,07 82,09 102,11 3. Kind 2,10 7,01 8,41 28,43 48,45 68,48 ab 4. Kind 20,02 40,04 60,07 5. Elternbeitrag je Platz und Tag für die Betreuung als Gastkind Elternbeitrag (€) Krippe 22,05 | KiGa 9,79 | Hort 5,29 | Hort Ganztagsbetreuung 7,63
Amtsblatt der Stadt Freiberg Nr. 8 · 28. Juni 2019 5 Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost für das Haushaltsjahr 2019 Gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO wurde der von der Verbandsversammlung in ihrer - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 628.580 EUR 46. Sitzung am 20.05.2019 gefasste Beschluss-Nr. 1-2019/02 über die Haushaltssatzung - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 722.000 EUR für das Haushaltsjahr 2019 der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Mittelsachsen am - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 93.420 EUR 21.05.2019 vorgelegt. - Finanzierungsmittelüberschuss oder - fehlbetrag als Saldo aus dem Nach § 119 Abs. 1 SächsGemO erfolgte durch das LRA Freiberg als Rechtsaufsichtsbehörde Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungs- mit Bescheid vom 23.05.2019 (Az.: 0.03.11150101/2/Be) die Nichtbeanstandung des in tätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und der 46. Sitzung der Verbandsversammlung am 20. Mai 2019 gefassten Beschlusses zur Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 57.980 EUR Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, so dass die nachstehende Satzung hiermit - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR öffentlich bekannt gemacht wird. - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 151.400 EUR Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 liegen mit den - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -151.400 EUR entsprechenden Anlagen zur kostenlosen Einsicht durch jedermann in der Zeit vom - Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf - 93.420 EUR 01.07.2019 bis einschließlich 12.07.2019 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Ge- festgesetzt. werbe- und Industriegebiet Freiberg Ost (Konferenzraum 1. OG), Ahornstraße 7, 09627 §2 Bobritzsch-Hilbersdorf, zu folgenden Öffnungszeiten aus: Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahen werden nicht veranschlagt. Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis §3 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Bobritzsch-Hilbersdorf, den 29.05.2019 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 34.000 EUR festgesetzt §5 Straßberger Die Verbandsumlage, die von der Stadt Freiberg und der Verbandsvorsitzender Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf jeweils zur Hälfte zu tragen ist, wird festgesetzt auf 316.000 EUR Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbe- und davon für den Ergebnishaushalt 316.000 EUR Industriegebiet Freiberg Ost für das Haushaltsjahr 2019 davon für den Finanzhaushalt 0 EUR. Aufgrund von § 58 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) Bobritzsch-Hilbersdorf, den 29.05.2019 i. V. m. § 74 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 20.05.2019 die Haushaltsatzung und den dazugehörigen Haushaltsplan für das Jahr 2019 beschlossen (Beschluss-Nr.: 1-2019/02). Straßberger §1 Verbandsvorsitzender Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: (SächsGemO): im Ergebnishaushalt mit dem Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfah- - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 477.650 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 413.370 EUR rens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. (ordentliches Ergebnis) auf 64.280 EUR Dies gilt nicht, wenn - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 173.940 EUR 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 145.300 EUR 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekannt- - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen machung der Satzung verletzt worden sind, (Sonderergebnis) auf 28.640 EUR 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetz- - Gesamtergebnis auf 92.920 EUR widrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Verband unter Be- - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des zeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- Sonderergebnisses aus Vorjahren aus 0 EUR macht worden ist. - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0 EUR Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraus- Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0 EUR setzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften - veranschlagtes Gesamtergebnis auf 92.920 EUR und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. im Finanzhaushalt mit dem Bobritzsch-Hilbersdorf, den 29.05.2019 - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 325.770 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 174.370 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungs- tätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Straßberger Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 151.400 EUR Verbandsvorsitzender Impressum Herausgeber: Sandra Eberbach müssen nicht die Meinung der Auflagenhöhe: 25.000 Universitätsstadt Freiberg Mitarbeiterin der Pressestelle der Redaktion widerspiegeln. Erscheinungsweise: monatlich, in Oberbürgermeister Sven Krüger Stadt Freiberg Satz: satzpunkt HÖNIG, der Regel am letzten Freitag des Obermarkt 24, 09599 Freiberg Telefon: 03731/ 273 104 Nonnengasse 31a, 09599 Freiberg Monats, kostenlose Zustellung an Redaktion und Amtlicher Teil: Fax: 03731/ 273 73 104 Druck: DDV Druck GmbH, alle Haushalte der Stadt Freiberg Katharina Wegelt, E-Mail: pressestelle@freiberg.de Meinholdstraße 2, 01129 Dresden und der Stadtteile. Pressesprecherin der Stadt Die in Beiträgen von Vereinen und Vertrieb: VBS Logistik GmbH, Hein- Alle Rechte beim Herausgeber. Freiberg V.i.S.d.P. Verbänden geäußerten Meinungen rich-Lorenz- Str. 2-4, 09120 Chemnitz Nächstes Amtsblatt: 26. Juli 2019
Nr. 8 · 28. Juni 2019 Amtsblatt der Stadt Freiberg 6 Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Freiberg über die Durchführung von Kommunalstatistiken zur Erhebung von Daten für die Erstellung der Freiberger Mietspiegel (Mietspiegel-Satzung) vom 21.06.2019 Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in seiner § 3 Einzeldaten - Unterstellmöglichkeit für Fahrräder im einbruchhemmende Wohnungs- oder Sitzung am 06.06.2019 folgende Satzung (1) Für die Zusammenstellung der Zufalls- Haus oder auf dem Grundstück Hauseingangstür, Alarmanlage, gesicherte beschlossen, die hiermit bekannt gegeben stichprobe werden folgende Einzeldaten er- 2. Zur Wohnung: Fenster, Videokamera etc.) wird. hoben: - Lage der Wohnung im Gebäude - Garten/Gartenanteil (z. B ausschließliche - Namen, - Besonderer Wohnungstyp (z. B. Mansar- Nutzung, gemeinschaftliche Nutzung, Freiberg, 28.06.2019 - Vornamen, den-Wohnung, Einzimmer-Appartement, Gartenfläche etc.) - akademische Titel, Maisonette/Galerie) (von § 5 Nr. 1 in § 5 - Garage oder Stellplatz (z. B. einzelner Ga- - Geschlecht und Nr. 2 eingefügt) ragenplatz, Stellplatz in Tiefgarage, über- - Anschriften, der in der Grundsteuerdatei - Anzahl der Wohnräume (ohne Küche, dachter Stellplatz/Carport, offener PKW- eingetragenen Eigentümerinnen und Ei- Bad/WC, Abstellkammer, Flur) Stellplatz, etc.) Sven Krüger gentümer pro Flurstück und unter Ein- - Wohnungsgröße / Wohnfläche in qm - Durchführung von Modernisierungsmaß- Oberbürgermeister schluss von Geburtsdatum und Tag des - Heizung nahmen (einzelne Maßnahmen, Zeit- Einzugs an die Meldeadresse für alle voll- - Heizungsart (z. B. zentrale Heizungs- punkt/Zeitraum der Durchführung) Satzung der Stadt Freiberg jährigen Einwohnerinnen und Einwohner versorgung, Etagenheizung, Einzelöfen, 3. Zum Mietverhältnis: mit Haupt- und Nebenwohnsitz in der Heizung nicht vom Vermieter gestellt) - Art des Mietverhältnisses (z. B. befristet, über die Durchführung von Stadt Freiberg aus dem Einwohnermelde- - Betriebsart (z. B. Gas/Öl, Holz/Kohle, unbefristet etc.) Kommunalstatistiken zur register, soweit keine Auskunftssperre oder Nah-/Fernwärme, regenerative Energien, - Anzahl der volljährigen Personen im Erhebung von Daten für die kein bedingter Sperrvermerk nach §§ 51 Elektrospeicher, sonstige Betriebsart) Haushalt und 52 des Bundesmeldegesetzes besteht. - Besonderheiten der Heizungsausstat- - Mietbeginn Erstellung der Freiberger (2) Die Stadt Freiberg ist für den vorbe- tung (z.B. ein Wohnraum, Küche oder - Datum der letzten Miethöheänderung Mietspiegel (Mietspiegel- stimmten Zweck zur Datenverarbeitung be- Bad ohne fest installierte Heizungsver- - Bruttomiete Satzung) vom 21.06.2019 rechtigt. sorgung; zusätzliche Feuerungsanlage für - Betriebs- bzw. Nebenkostenvorauszahlung § 4 Art und Weise der Datenerhebung feste Brennstoffe – Kamin, Kachelofen - Nettomiete Präambel (1) Die Kommunalstatistik wird von der Kom- etc. – vorhanden; Fußbodenheizung vor- - Mietanteile für Garage, PKW-Stellplatz, Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für munalen Statistikstelle der Stadt Freiberg handen; die Wohnung unterliegt einem PKW-Stellplatz in Tiefgarage etc. den Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der durchgeführt. Wärme-Contracting-Vertrag) - Mietzuschläge aller Art ( z. B. für Ein- Fassung der Bekanntmachung vom 9. März (2) Sie erfolgt ohne Auskunftspflicht. Die - Art der Warmwasserversorgung bauküche, Teilmöblierung etc.) 2018 (SächsGVBl. S. 62), der §§ 558c und Stadt Freiberg ist jedoch berechtigt, im Amts- - Art der Fenster / Fensterverglasung - Mietermäßigung (z. B. Hausmeistertätigkeit, 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), blatt der Stadt Freiberg oder in anderen Me- - Wohnungsausstattung mit Roll-/Fenster- Übernahme der Gartenarbeit, Minderung in der Fassung der Bekanntmachung vom dien über die Befragung zu informieren und läden, besonderer Sonnenschutz wegen nicht behebbarer Wohnungsmängel, 2. Januar 2002 (BGBl. l S. 42, ber. S. 2909, für die Mithilfe der Befragten an der Kom- - Lüftungsanlage aufgrund eines Verwandtschaftsverhält- 2003 l S. 738), zuletzt geändert durch Artikel munalstatistik zu werben. - Fußbodenausstattung der Wohnung nisses mit dem Vermieter etc.) 7 des Gesetzes vom 31. Januar 2019 (BGBl. (3) Die Erhebungen können mündlich als (z. B. Parkettboden, Holzdielenboden, 4. Zur Wohnlage / Wohnumfeld: l S. 54) und des § 8 Abs. 1 des Sächsischen persönliche Befragungen durch Mitarbeiter Naturstein/Fliesen, Teppichboden, Lami- - Wohngeschoss der Wohnung Statistikgesetzes (SächsStatG) vom 17. Mai der kommunalen Statistikstelle oder mit Er- natboden, PVC-Boden etc.) - Grünflächen in unmittelbarer Nähe (z. B. 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert hebungsbeauftragten (Interviewer/Intervie- - Elektroinstallation (ggf. Besonderheiten) Wald, Wiese, Park > 4000 qm, etc.) durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April werin), telefonisch, schriftlich auf dem Post- - Internetanschluss, Anschluss für Kabel- - Ausrichtung der Wohnung nach Him- 2018 (SächsGVBl. S. 198), hat der Stadtrat weg oder als Online-Befragung durchgeführt fernsehen melsrichtung (z. B. Hauptwohnräume sind der Stadt Freiberg in seiner Sitzung am werden. Kombinationen sind möglich. Bei - Ausstattung der Wohnung mit Sanitär- überwiegend schattenseitig/nach Norden 06.06.2019 folgende Satzung beschlossen: einer postalischen Befragung können die räumen (z. B kein/ein/zwei Badezimmer ausgerichtet etc.) § 1 Gegenstand, Zweck und Periodizität ausgefüllten Erhebungsvordrucke innerhalb vorhanden, Grundfläche des Bades, - unverbaute Weitsicht aus der Wohnung (1) Gegenstand der Kommunalstatistiken ist von zwei Wochen portofrei in einem ver- Gäste-WC etc.) (Haupträume) die Erhebung und Auswertung von Daten schlossenen Umschlag mit der Kennzeich- - Bad/Bäder-Ausstattung (z. B. Badewanne, - Verkehrsaufkommen (z. B. Wohnung liegt für die Erstellung der Mietspiegel in der nung „Ungeöffnete Weiterleitung“ an die separate Einzelduschkabine, an Hauptverkehrsstraße, Durchgangs- Stadt Freiberg. Stadt Freiberg zurückgesandt werden. - Waschmaschinenanschluss, Fenster im straße, Anliegerstraße, Garten/Grünan- (2) Die unter § 1 Abs. 1 benannte Kommu- (4) Die nach § 2 Abs. 1 Satz 2 zu erhebenden Bad, Belüftungsanlage/Ventilator, WC im lage/Park – kein Verkehrsaufkommen) nalstatistik findet erstmals 2019 und danach Daten können der Kommunalstatistikstelle Badezimmer oder separater WC-Raum, - Umgebende Bebauung (z. B geschlossene gemäß § 558 d BGB regelmäßig aller zwei auf maschinell verwendbaren Datenträgern Fliesen im ganzen Nassbereich etc.) bis sehr dichte Bebauung / kaum Grünflä- bzw. vier Jahre statt. Sie dient der Gewinnung übergeben werden. - Küchenräumlichkeiten, Küchenausstat- chen, geschlossene bis sehr dichte Bebau- von Daten zur Neuerstellung und zur Fort- (5) Die Datenträger (z. B. Fragebögen, Teil: tung, (z. B. Küche mit Fenster, Größe der ung mit viel Grünfläche, offene Bebauung) schreibung der Freiberger Mietspiegel. Hauptfragebogen) dürfen keine Angaben Küche, Einbauküche vom Vermieter ge- - Fußläufige Erreichbarkeit von Einrichtun- (3) Die Verwendung der aus den Erhebungen über die Identität der Mieterinnen/Mieter stellt, Speisekammer vorhanden, etc.) gen (z. B. Einkaufsmöglichkeiten für den gewonnenen Daten ist ausschließlich für den enthalten. - Balkon, Loggia oder Terrasse (ggf. mit täglichen Bedarf, Einkaufsmöglichkeiten in § 1 Absatz 1 genannten Zweck zulässig. § 5 Erhebungs- und Hilfsmerkmale Grundfläche) für den speziellen Bedarf, Haltestelle von § 2 Kreis der zu Befragenden (1) Erhebungsmerkmale sind: - Dachterrasse oder Wintergarten öffentlichen Verkehrsmitteln, Kindergarten (1) Im Rahmen der Erhebungen sind Haus- 1. Zum Gebäude: - Barrieregeminderte Ausstattungsmerk- oder Grundschule, medizinische Versor- haltsvorstände aus mindestens 1000, höchs- - Gebäudetyp (z. B. freistehendes Einfami- male (z. B. stufenloser Zugang vom Geh- gungseinrichtungen etc.) tens aber 2500 statistisch ausgewählten lienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus; weg bis zur Wohnungstür, schwellenge- - Lärmbelastung im Wohnumfeld (z. B. Wohnungen zu befragen. Soweit die Woh- Mehrfamilienhaus mit wie vielen Woh- minderter – bis max. 4 cm – Zugang zu Straßen- /Bahnlärmpegel, Industrielärm- nungen Wohnungsunternehmen oder Woh- nungen pro Hauseingang etc.) Balkon/Loggia/Terrasse, schwellengemin- pegel, sonstige Lärmpegel, etc.) nungsgenossenschaften gehören, können die - Anzahl der Wohngeschosse derter Zugang zum Bad, schwellenge- - Grad sonstiger Beeinträchtigungen (z. B. Vertretungsberechtigten der Gesellschaften - Baujahr des Gebäudes (keine Sanierung) minderter Duscheinstieg etc.) Rauch/Abgase, Geruch, Feinstaub, Er- statt der Haushaltsvorstände befragt werden. - Alternativ: Einordnung des Gebäudes in - Besonderheiten der Wohnung (z. B In- schütterungen, etc.) (2) Unter den Personen mit alleinigem vorgegebene Baualtersklassen stallation –Strom/Wasser/Gas- meist frei- (2) Hilfsmerkmale sind: Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Freiberg, - Bauweise ( z. B. traditionelle Bauweise, liegend, sichtbar über Putz, mindestens - Fragebogennummer die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wer- Plattenbau/Blockbauweise) ein Durchgangszimmer, keine zeitgemäße - Name und Anschrift des zu Befragenden den die zu befragenden Personen durch eine - Wärmedämmung (z. B. Außenwand, Elektroinstallation etc.) Folgende weitere Hilfsmerkmale (Filtermerk- Zufallsauswahl bestimmt. Als Grundlage für Dach, oberstes Geschoss, Kellergeschoss) - Türöffnungs-/ Gegen- und/oder Video- male) dienen der Feststellung der Miet- die Zufallsauswahl (Stichprobe) dient das - Energieausweis sprechanlage spiegelrelevanz: Einwohnermelderegister der Stadt Freiberg. - Personenaufzug - Keller, Boden oder sonstiger Zubehörraum - vom Eigentümer/von der Eigentümerin (3) Die ausgewählte Person kann die Aus- - Waschmaschinenraum etc.) außerhalb der Wohnung selbst bewohnte Wohnung, kunftserteilung einem anderen Angehörigen - Außergewöhnliche Gemeinschaftsräume - Abstellraum innerhalb der Wohnung (> - seit mindestens vier Jahren unveränderte des Haushaltes oder einer sonstigen Person (z.B. Tischtennisraum, Hobbyraum, Par- 1 qm) Miethöhe im bestehenden Mietverhältnis, ihres Vertrauens übertragen. tyraum, Solarium/Sauna etc.) - Besondere Sicherheitsausstattung (z. B. - Dienst- oder Werkswohnung, ‘ Seite 7
Amtsblatt der Stadt Freiberg Nr. 8 · 28. Juni 2019 7 Altersgerechtes Wohnen in historischer Altstadt Aufruf Stadt Freiberg macht städtebaulichem Missstand weiter den Garaus - Gebäude in Petersstraße gekauft Online-Eintrag Historische Fassade für altersgerechtes Woh- nen. So könnte es bald auf der Peterstraße für Firmen prüfen 19/21 aussehen. Denn mit diesem städtebau- lichen Missstand will Oberbürgermeister Sven Im Firmenverzeichnis auf der Internetseite Krüger jetzt aufräumen. Der Stadtrat hat auf der Stadt Freiberg präsentieren sich über 130 seiner jüngsten Zusammenkunft dem Vorhaben Freiberger Firmen, u.a. aus den Bereichen Wirt- zugestimmt. Nun sind die Kaufverträge für schaft, Industrie, Handwerk, Dienstleistungen. beide Häuser unterzeichnet. Geht es nach Krü- Die dort angezeigten Kontaktdaten, Bran- ger, dann sollen hier bald altersgerechte Woh- chenhinweise und Informationen zu Sorti- nungen entstehen. Dafür wird das Vorhaben ment, Leistungen, Angeboten oder Firmen- ins Fördergebietskonzept/Integriertes Hand- historie sind so aktuell, wie sie der Stadt von lungskonzept „Freiberger Altstadt/Städtebau- den Unternehmen mitgeteilt werden. Jetzt licher Denkmalschutz“ aufgenommen. Bau- wird das Verzeichnis erneut aktualisiert. Da- bürgermeister Holger Reuter freut sich, dass her sind alle eingetragenen Unternehmen damit auch in der Petersstraße die Stadtent- aufgerufen, ihre Einträge zu überprüfen und wicklung gut vorankommt. „Unsere historische Änderungen oder Korrekturen ihrer Daten Altstadt ist bald komplett saniert.“ bis 12. Juli an Wirtschaftsförderin Bettina Die fensterlose Fassade des Gebäudes Pe- Seit rund 15 Jahren ein trauriger Hingucker. Das soll sich jetzt ändern: In den Gebäuden Keller zu melden: Bettina_keller@freiberg.de terstraße 19 verwundert schon seit rund 15 Petersstraße 19 und 21 soll altengerechtes Wohnen untergebracht werden. Foto: PS Jahren so manchen Freiberger und Besucher Termin: 12. Juli der Stadt. Beim Abriss des Gebäudes 2003 gebaut Mitte des 16. Jahrhunderts - bietet erforderlichen Genehmigungen eingeholt wer- Ins Freiberger Firmenverzeichnis werden hatte der Denkmalschutz erreicht, dass für ein einen traurigen Anblick, auch wenn hier noch den. Wenn alles gut geht, können wir nächstes alle Freiberger Firmen aufgenommen, die einheitliches Bild der Straße die Fassade gesi- mehr als die Fassade steht. Jahr die Planungen durchführen und im Jahr sich dafür anmelden. Zur Aufnahme ins Ver- chert wird. Es ist alles, was von dem Haus aus Private Initiativen schlugen bei beiden Häu- darauf beginnen“, ist Oberbürgermeister Krüger zeichnis muss lediglich der „Antrag auf Ein- dem Anfang des 17. Jahrhunderts geblieben sern laut Krüger immer wieder fehl. Ihm war optimistisch. „Egal, wie lange es dauert – wir trag“ ausgefüllt werden: www.freiberg.de > ist. Doch mehr tat sich auch nicht. Auch das dieser Zustand ein Dorn im Auge. Nun soll es haben einen Plan, mit dem Freiberg wieder Wirtschaftsförderung > Firmenverzeichnis > daneben liegende Gebäude Petersstraße 21 – hier vorwärts gehen: „Jetzt müssen noch die ein kleines Stück schöner wird.“ „Antrag auf Eintrag“. Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Freiberg über die Durchführung von Kommunalstatistiken zur Erhebung von Daten für die Erstellung der Freiberger Mietspiegel (Mietspiegel-Satzung) vom 21.06.2019 ‘ Seite 6 (2) Ein beauftragter Dritter muss hinreichend sind drei Jahre nach Durchführung der Er- Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeinde- - mutmaßliche Gefälligkeitsmiete, Garantie dafür bieten, dass geeignete tech- hebung zu löschen. Die Daten nach § 3 Abs. ordnung für den Freistaat Sachsen - möbliert gemietete Wohnung, nische und organisatorische Maßnahmen so 1 Buchstabe b) werden nach Anerkennung (SächsGemO) - ganz oder teilweise untervermietete Woh- durchgeführt werden, dass die Verarbeitung und Veröffentlichung der Mietspiegel ge- Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten nung, den Anforderungen des Datenschutzes ent- löscht. Satzungen, die unter Verletzung von Ver- - ganz oder teilweise gewerblich genutzte spricht und den Schutz der Rechte der be- § 9 Unterrichtung fahrens- oder Formvorschriften zustande Wohnung, troffenen Person gewährleistet. Der Verant- (1) Die zu Befragenden erhalten vor Beginn gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Be- - Mietpreisbindung aufgrund der Bewilli- wortliche innerhalb der Stadtverwaltung der Erhebung ein Ankündigungsschreiben kanntmachung als von Anfang an gültig gung von Fördermitteln, Freiberg und der Auftragsverarbeiter treffen sowie Informationsmaterial über die bevor- zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn - Teil eines Wohnheimes, sonstigen Heimes geeignete technische und organisatorische stehende Befragung und Informationen ge- 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder oder heimähnliche Unterkunft, Maßnahmen, um ein dem Risiko angemes- mäß Art. 12 ff. DSGVO. fehlerhaft erfolgt ist, - Mietverhältnis mit integrierten Dienst- senes Schutzniveau zu gewährleisten. (2) Im Ankündigungsschreiben ist über 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der leistungen. (3) Die Verarbeitung durch einen Auftrags- - Zweck, Art und Umfang der Erhebung, Sitzungen, die Genehmigung oder die Be- Wird das Vorliegen eines dieser Merkmale verarbeiter erfolgt auf der Grundlage eines - die Rechtsgrundlagen für die Erhebung kanntmachung der Satzung verletzt worden bejaht, werden zusätzliche Merkmale nicht Vertrages, der den Auftragsverarbeiter in Be- der Kommunalstatistiken, sind, erhoben. zug auf den Verantwortlichen bindet und - die Freiwilligkeit der Auskunftserteilung, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss (3) Die Hilfsmerkmale sind von den Erhe- in dem Gegenstand und Dauer der Verar- - die Möglichkeit, dass die Auskunftsertei- nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit bungsdaten getrennt zu halten und unver- beitung, Art und Zweck der Verarbeitung, lung einer anderen Person des Haushalts widersprochen hat, züglich zu löschen, nachdem die Überprü- die Art der personenbezogenen Daten, die oder einer anderen Person des Vertrauens 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs- fung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf Kategorien betroffener Personen und die übertragen werden kann, GemO genannten Frist ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit ab- Pflichten und Rechte des Verantwortlichen - die bei der Durchführung verwendeten a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss geschlossen ist. festgelegt sind. Erhebungs- und Hilfsmerkmale, beanstandet hat oder § 6 Erhebungsbeauftragte § 8 Geheimhaltung - die Trennung und Löschung der Hilfs- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Werden für die in § 1 benannten Kommu- (1) Im Falle des § 7 Abs. 1 sind sämtliche merkmale, Formvorschrift gegenüber der Gemeinde nalstatistiken Erhebungsbeauftragte einge- Personen, die aufseiten des Auftragnehmers - die Geheimhaltung, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der setzt, so sind diese unter der Maßgabe des oder der Auftragnehmerin an der Ausfüh- - die Möglichkeit der Übermittlung von die Verletzung begründen soll, schriftlich § 16 SächsStatG auszuwählen und vor ihrem rung des Auftrages beteiligt werden, der Einzeldaten, geltend gemacht worden ist. Einsatz gemäß § 18 SächsStatG auf die sta- Stadt Freiberg vorher namentlich zu melden - die Rechte und Pflichten der Erhebungs- Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 tistische Geheimhaltung zu verpflichten. Die und von dieser nach § 1 des Gesetzes über beauftragten (sofern eingesetzt) und geltend gemacht worden, so kann auch nach Erhebungsbeauftragten sind mit einem die förmliche Verpflichtung nicht beamtete - die Bedeutung und den Inhalt von lau- Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- Dienstausweis der Stadt Freiberg auszustat- (Verpflichtungsgesetz) Personen mündlich fenden Nummern und Ordnungsnummern mann diese Verletzung geltend machen. ten, mit dem sie sich vor Beginn der Befra- unter Anfertigung einer Niederschrift zur zu unterrichten. gung auszuweisen haben. Wahrung des Statistikgeheimnisses zu ver- § 10 Inkrafttreten § 7 Auftragsverarbeitung pflichten. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffent- (1) Der Oberbürgermeister kann Dritte als Auf- (2) Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin lichen Bekanntmachung in Kraft. tragnehmer/Auftragnehmerin mit der Befra- ist dazu verpflichtet, Einzelangaben nur im gung, der Codierung und Erfassung der Ant- verschlossenen Umschlag unmittelbar an die Freiberg, 21.06.2019 Freiberg, 21.06.2019 worten sowie der Datenauswertung Statistikstelle der Stadt Freiberg zu übermit- beauftragen (Auftragsverarbeitung). In einem teln und die bei ihm/ihr verbleibenden Ein- solchen Fall sind die mit der Durchführung zeldaten zu löschen, sobald er/sie diese für betrauten Personen mit dem Auftraggeber die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt. (Stadt Freiberg) abzustimmen. (3) Die Daten nach § 3 Abs. 1 Buchstabe a) Sven Krüger, Oberbürgermeister Sven Krüger, Oberbürgermeister
Nr. 8 · 28. Juni 2019 Amtsblatt der Stadt Freiberg 8 Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Stadtratswahl am 26.05.2019 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.05.2019 das Wahlergebnis in der Stadt Freiberg ermittelt und festgestellt. 1. Zahl der Wahlberechtigten 32.354 2. Zahl der Wähler 19.930 3. Zahl der ungültigen Stimmzettel 284 4. Zahl der gültigen Stimmzettel 19.646 5. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen 57.275 6. Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen: Lfd. Nr. Wahlvorschlag Partei/Wählervereinigung Gesamtstimmen Gewählte (Familiennamen, Vornamen) Beruf oder Stand Anzahl Stimmen 1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 7 Sitze 11.860 1. Ittershagen, Steve Mitglied des Sächsischen Landtags 4.986 2. Dr. Eßlinger, Michael Professor für Brauereitechnologie 1.217 3. Scholz, Tobias Rechtsanwalt 645 4. Dr. Benedix, Volker Architekt 629 5. Mayer, Anne Ingenieurin 600 6. Jaster, Theresa Studentin 460 7. Kreller, Ralf Koch, Hotelleiter 431 Namen der Ersatzpersonen in der festgelegten Reihenfolge für den Stadtrat (CDU) 8. Brautzsch, Andreas Diplom-Kaufmann 410 9. Scheich, Holger Geschäftsführer 390 10. Schreiter, Silvio Hörgeräteakustiker 390 11. Mokroß, Michael Bankkaufmann 276 12. Schwarz, Heiko Geschäftsführer 271 13. Willems, Sven Michael Student 211 14. Schirmer, Hartmut Diplom-Ingenieur (FH) 184 15. Walter, Hans-Joachim Rentner 153 16. Rothermundt, Karla Angestellte 124 17. Krause, Uwe Geschäftsführer 113 18. Matthes, Thomas Siliziumwerker 111 19. Seyfert, Sophie Referentin 106 20. Christoph, Eberhard Rentner 92 21. Eibach, Zinar Azad Schüler 61 2. DIE LINKE (DIE LINKE) 5 Sitze 8.397 1. Dr. Pinka, Jana Diplom-Mineralogin 3.513 2. Dr. Kretzer-Braun, Ruth Rentnerin, Diplom-Pädagogin 1.477 3. Hectors, Maria Studentin 972 4. Borrmann, Jörg Lehrer 529 5. Fankhänel, Uwe Diplom-Chemiker 477 Namen der Ersatzpersonen in der festgelegten Reihenfolge für den Stadtrat (DIE LINKE) 6. Eggers, Lasse Industriearchäologe 384 7. Dr. Tolke, Albrecht Rentner, Diplom-Ingenieur Aufbereitung 288 8. Tippmann, Rainer Rentner, Diplom-Kunsthistoriker 240 9. Escamilla Sanchez, Marcos Student 232 10. Kuka, Jörg Diplom-Ingenieur 180 11. Ufer, Kerstin Persönliche Mitarbeiterin bei MdL 105 3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 3 Sitze 6.039 1. Dr. Raatz, Simone Diplom-Chemikerin 1.642 2. Raatz, Alena wissenschaftliche Mitarbeiterin 949 3. Dr. Böttcher, Arnd Bürgermeister a. D. 551 Namen der Ersatzpersonen in der festgelegten Reihenfolge für den Stadtrat (SPD) 4. Geißler, Alexander Rechtsreferendar 501 5. Lehrle-Thomas, Isabel Referentin 494 6. Dr. Hoffmann, Reiner Rentner, Verfahrenstechniker 340 7. Schreiber, Jakob Elektriker 281 8. Joschko, Irena Pädagogin MA 161 9. Dombdera, Gert Rentner, Fachkrankenpfleger 148 10. Irmer, Daniel Student 137 11. Löwe, Alexander Finanzbeamter 124 12. Hilpert, Daniel Diplom-Ingenieur (FH) Nachrichtentechnik 123 13. Kuckenburg, Peter kaufmännischer Verlagsmitarbeiter 103 14. Schade, Marcus Student 90 15. Dr. Just, Tino Ingenieur 86 16. Kretzschmar, Jürgen Rentner, Regierungsangestellter 80 17. Lipkowsky, Sandra Controllerin (IHK) 77 18. Franke, Klaus Rentner, Diplom-Bergingenieur 77 19. Gast, Marcus wissenschaftlicher Mitarbeiter 64 20. Rubes, Daniel selbständiger Versicherungsberater 11 4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 3 Sitze 4.749 1. Koch, Elke Diplom-Geologin 1.212 2. Didzioneit, Volker Assistenz der Geschäftsführung 1.139 3. Brink, Johannes Student 741 Namen der Ersatzpersonen in der festgelegten Reihenfolge für den Stadtrat (GRÜNE) 4. Fränzle, Lea Studentin 722 5. Peischl, Anselm Selbständiger 434 6. Schwartz, Matthias Student 195 7. Kaluza, Paul Jannik Student 157 8. Schwartz, Christoph Immobilienmakler 149 ‘ Seite 9
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