AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - KREATIVWETTBEWERB
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15. Juni 2020 - Ausgabe 03 Jahrgang 29 | Auflage 12.500 AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW TOURISMUS KULTUR RADVERKEHR 2020 KREATIVWETTBEWERB STADTRADELN Bürgerinformation „Meine Corona-Zeit“ Start am 14. August 2020 erschienen www.teltow.de
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 03 ˙15.06.2020 INHALT AMTLICHER TEIL 04 BESCHLÜSSE DER 08. HAUPTAUSSCHUSSSITZUNG VOM 20.04.2020 BESCHLUSS DER 03. WERKSAUSSCHUSSSITZUNG VOM 29.04.2020 BESCHLÜSSE DER 09. HAUPTAUSSCHUSSSITZUNG VOM 11.05.2020 05 BESCHLÜSSE DER 07. SITZUNG DER STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG VOM 27.05.2020 07 WIDMUNGSVERFÜGUNG ÖFFENTLICHER VERKEHRSFLÄCHEN 09 SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER FERNWÄRMESATZUNG DER STADT TELTOW FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGESETZBUCH 10 (BAUGB) ZUMBEBAUUNGSPLANVERFAHREN NR. 75 „EHEMALIGER SABERSKY-PARK AN DER LICHTERFELDER ALLEE /JACOBSONSTEIG“ DER STADT TELTOW ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER MÖGLICHKEIT ZUR UNTERRICHTUNG UND 12 ÄUSSERUNG GEMÄSS § 13A ABS. 3 SATZ 1 NR. 2 BAUGB ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 43 „WESTLICHE RUHLSDORFER STRASSE – SÜDLICH DER BUSCHWIESEN“ AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 2A 13 „TECHNO TERRAIN TELTOW - GEWERBEGEBIET NEISSESTRASSE /RHEINSTRASSE“ ALS SATZUNG SATZUNG ÜBER DIE VERLÄNGERUNG DER VERÄNDERUNGSSPERRE 14 FÜR DEN GELTUNGSBEREICHDES BEBAUUNGSPLANVERFAHRENS NR. 61 „EHEM. GPG IMMERGRÜN“ IMPRESSUM Sie finden das Amtsblatt auch online auf der Webseite www.teltow.de. Herausgeber: Stadt Teltow, Der Bürgermeister, Marktplatz 1–3, 14513 Teltow, Telefon 03328 4781 0, Körperschaft des öffentlichen Rechts; Texte/Redaktion: SG Öffentlichkeitsarbeit/Stadtmarketing; Fotos: Stadt Teltow, Adobe Stock Fotos, Detlef Behnke, Titelbild: Janine Schwem; Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, hängt im Bekanntmachungskasten der Stadt Teltow vor dem Neuen Rathaus, Marktplatz 1–3, aus, liegt im Neuen Rathaus zur Mitnahme bereit und ist zusätzlich unter www.teltow.de einsehbar. Auflage: 12.500 Exemplare; Grafikdesign: Karin Rische, Art Direction; Druck und Weiter- verarbeitung: dieUmweltDruckerei 02
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 03 ˙15.06.2020 INFORMATIONEN AUS UND FÜR TELTOW BRIEF DES BÜRGERMEISTERS 16 22 AUS DEM KULTURELLEN LEBEN UNSERER STADT RATHAUS TELTOW – 17 REGELUNGEN UND WICHTIGE 24 PHILANTOW – ANSPRECHPARTNER IM HILFSANGEBOTE UND ÜBERBLICK NOTRUFNUMMERN STANDESAMT 18 25 STADTBIBLIOTHEK – NEUIGKEITEN UND VERANSTALTUNGEN TOURIST INFORMATION 18 EINWOHNERSTATISTIK 19 28 VERMISCHTE NACHRICHTEN AUS TELTOW AKTUELLES ZUR 19 29 BAUMASSNAHMEN UND TELTOWER FEUERWEHR SPERRUNGEN TELTOWER INITIATIVEN 20 30 RUND UM DEN RADVERKEHR WÄHREND DER CORONA-PANDEMIE 31 DER UMWELT ZULIEBE! AKTUELLES AUS DEM 21 KITA-EIGENBETRIEB 33 WAS SONST NOCH „MENSCHENSKINDER TELTOW“ WICHTIG IST! AKTUELLES AUS DEN 21 36 WEITERE TERMINE TELTOWER GRUNDSCHULEN IN DER STADT 03
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 03 ˙15.06.2020 SITZUNGSBESCHLÜSSE BESCHLÜSSE DER für einen begrenzten Zeitraum von 5 Jahren hälfte (DHH4) mit Carport in der Ruhlsdorfer 08. HAUPTAUSSCHUSSSITZUNG wird nicht zugestimmt.“ Straße 45 (Gemarkung Teltow, Flur 13, Flur- VOM 20.04.2020 stück 48) wird nicht erteilt.“ ÖFFENTLICH BEHANDELT: HA-Beschluss-Nr.: 05/08/2020 BESCHLUSS DER HA-Beschluss-Nr.: 01/08/2020 „Dem Antrag auf Befreiung zur Über- 03. WERKSAUSSCHUSSSITZUNG schreitung der festgesetzten Traufhöhe für VOM 29.04.2020 „Dem Bürgermeister wird die Zustimmung die Zwerchgiebel aus dem Bebauungsplan erteilt, über Stundungsanträge für Gewerbe- Nr. 27a „Komponistenviertel“ im Rahmen ÖFFENTLICH BEHANDELT: steuern auch über einem Betrag von 15.000 € eines Bauantrags für den Neubau eines zu entscheiden. Wohnhauses in der Händelstraße 71 (Gemar- WA-Beschluss-Nr.: 01/03/2020 kung Teltow, Flur 11, Flurstück 377) wird Die Zustimmung ist befristet auf 6 Monate. zugestimmt.“ „Den Auftrag für die Planung, das Erstellen Der Hauptausschuss ist über gewährte Stun- der Vergabeunterlagen und für die Objekt- dungen in der jeweils nächsten Sitzung zu überwachung des Bauvorhabens „Abriss informieren.“ HA-Beschluss-Nr.: 06/08/2020 des Kita-Gebäudes Käferland, Anne-Frank- Weg 1 in Teltow“ erhält Prof. Dr. Macholz „Das gemeindliche Einvernehmen für den aus Stahnsdorf.“ HA-Beschluss-Nr.: 02/08/2020 Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit Ge- werbeanteil und zusammenhängender Tief- „Die inhaltliche und organisatorische Vor- garage in der Ruhlsdorfer Straße 45 (Gemar- BESCHLÜSSE DER bereitung sowie Durchführung des Teltower kung Teltow, Flur 13, Flurstück 48) wird nicht 09. HAUPTAUSSCHUSSSITZUNG Stadtfestes für die Jahre 2020 bis 2024 erteilt.“ VOM 11.05.2020 wird an die Veranstaltungsagentur „brando Agentur für integrierte Kommunikation“, ÖFFENTLICH BEHANDELT: Frau Stefanie Herfurth, Rudolf-Breitscheid-Str. HA-Beschluss-Nr.: 07/08/2020 236a, 14482 Potsdam, vergeben. HA-Beschluss-Nr.: 21/09/2020 „Das gemeindliche Einvernehmen für den Der Vertrag endet zum 31.12.2022, verlän- Neubau einer Einfamilienhaus-Doppelhaus- „Dem Antrag auf Befreiung von der Fest- gert sich jedoch um weitere 2 Jahre und en- hälfte (DHH1) mit Carport in der Ruhlsdorfer setzung „Sicherung eines Geh- und Fahr- det am 31.12.2024, wenn die Stadt Teltow Straße 45 (Gemarkung Teltow, Flur 13, Flur- rechts für Fahrradfahrer zugunsten der All- nicht bis zum 30.06.2022 die Kündigung stück 48) wird nicht erteilt.“ gemeinheit“ im Bebauungsplan Nr. 23, 2. erklärt.“ Änderung „Mühlendorf“, um die Sicherung eines „Geh- und Fahrrechts für Anlieger so- HA-Beschluss-Nr.: 08/08/2020 wie Feuerwehrzufahrt“ auf dem Wohnweg HA-Beschluss-Nr.: 03/08/2020 ergänzend zuzulassen im Zusammenhang „Das gemeindliche Einvernehmen für den mit der Errichtung von Reihenhäusern in der „Dem Antrag auf Abweichung von der Fest- Neubau einer Einfamilienhaus-Doppelhaus- Whitehorse-Straße (Flur 12, Flurstück 3053) setzung der Herstellung einer öffentlichen hälfte (DHH2) mit Carport in der Ruhlsdorfer wird zugestimmt.“ Grünfläche mit Spielplatz im Bebauungsplan Straße 45 (Gemarkung Teltow, Flur 13, Flur- Nr. 8 wird dahingehend die Zustimmung stück 48) wird nicht erteilt.“ erteilt, dass auf einer Teilfläche des öffent- HA-Beschluss-Nr.: 22/09/2020 lichen Spielplatzes mit einer Größe von 57,61 qm diese Fläche als privater Spielplatz HA-Beschluss-Nr.: 09/08/2020 „Dem Antrag auf Befreiung von der Fest- hergestellt werden kann.“ setzung „Sicherung eines Gehrechts zu- „Das gemeindliche Einvernehmen für den gunsten der Allgemeinheit“ im Bebauungs- Neubau einer Einfamilienhaus-Doppelhaus- plan Nr. 23, 2. Änderung „Mühlendorf“, um HA-Beschluss-Nr.: 04/08/2020 hälfte (DHH3) mit Carport in der Ruhlsdorfer die Sicherung eines „Geh- und Fahrrechts für Straße 45 (Gemarkung Teltow, Flur 13, Flur- Anlieger sowie Feuerwehrzufahrt“ auf dem „Dem Antrag auf Befreiung von einer Fest- stück 48) wird nicht erteilt.“ Wohnweg zuzulassen im Zusammenhang setzung (Nutzungsart) des Bebauungs- mit der Errichtung von Reihenhäusern in der planes Nr. 59 „Verdistraße/Dürerstraße“ für Whitehorse-Straße (Flur 12, Flurstücke 3039 das Bauvorhaben An- und Umbau Bungalow HA-Beschluss-Nr.: 10/08/2020 und 3045) wird zugestimmt.“ zur Wochenendnutzung in der Verdistraße 52 (Gemarkung Teltow, Flur 11, Flurstück 780) „Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau einer Einfamilienhaus-Doppelhaus- 04
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 03 ˙15.06.2020 HA-Beschluss-Nr.: 23/09/2020 SVV-Beschluss-Nr.: 02/07/2020 SVV-Beschluss-Nr.: 07/07/2020 „Das gemeindliche Einvernehmen zum An- „Die Verwaltung wird beauftragt, gemein- „Frau Laura Adebahr wird als stellvertreten- trag auf Vorbescheid zum Neubau von zehn sam mit der für die Organisation des Stadt- des Mitglied der Fraktion SPD für den Haupt- Doppelhaushälften und einem Einfamilien- festes 2021 beauftragten Agentur ein Nach- ausschuss benannt.“ haus in der Wilhelm-Külz-Straße 2 (Gemar- haltigkeitskonzept zu erarbeiten und nach kung Teltow, Flur 9, Flurstück 423/1) wird Möglichkeiten des bereits erteilten Auftrags nicht erteilt. Die Frage des Antragstellers umzusetzen. SVV-Beschluss-Nr.: 08/07/2020 wird mit „Nein“ beantwortet.“ Die Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und „Herr Sören Kosanke wird als stellvertreten- Soziales und der Ausschuss für Klimaschutz, des Mitglied der Fraktion SPD für den Haupt- HA-Beschluss-Nr.: 24/09/2020 Umwelt und Energie sowie der*die Klima- ausschuss benannt.“ schutzbeauftragte sollen in den Prozess mit „Dem Antrag auf Befreiung von der grünord- einbezogen werden.“ nerischen Festsetzung des Bebauungsplanes SVV-Beschluss-Nr.: 09/07/2020 Nr. 16 „Altstadt – südliche Potsdamer Straße“ zur Herstellung einer extensiven Dachbegrü- SVV-Beschluss-Nr.: 03/07/2020 „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, nung von Neubauten mit einer Neigung von an welcher Stelle der Mahlower Straße, zwi- weniger als 15 Grad im Zusammenhang mit „In Ergänzung zu den DS-231/2019 (Telto- schen Beethovenstraße und Bahnhofstraße dem Bau einer Wohnanlage auf dem Grund- wer Bürgerwald) und DS-092/2018 (Paten- eine zusätzliche Querungshilfe für Fußgän- stück, Potsdamer Str. 69-71 (Gemarkung schaft Grünflächen) wird die Verwaltung ger am sinnvollsten zu installieren ist sowie Teltow, Flur 1, Flurstück 24), wird unter den beauftragt, kommunale Flächen auszuwei- darzulegen, ob ein geschützter Fußgänger- Auflagen, dass : sen, auf denen zu entsprechenden Anläs- überweg oder eine Bedarfsampel zu bevor- sen insektenfreundliche Bäume oder mehr- zugen sind. ─ die geplanten naturschutzrechtli- jährige Stauden und Gehölze gepflanzt chen Mehreingriffe durch geeignete werden können.“ Für eine erforderliche Verkehrszählung wer- Ersatzmaßnahmen in ausreichendem den 3.000 Euro zur Verfügung gestellt.“ Maße nachgewiesen, kompensiert sowie dauerhaft gepflegt und erhal- SVV-Beschluss-Nr.: 04/07/2020 ten werden, SVV-Beschluss-Nr.: 10/07/2020 „Herr Eberhard Freiherr von Streit wird auf sowie Vorschlag der Fraktion GRÜNE/LINKE als „Die Stadtverwaltung wird aufgefordert zu sachkundiger Einwohner in den Ausschuss prüfen, welche planerischen Maßnahmen ─ die Querung des das private Grund- für Bauen, Wohnen und Verkehr berufen.“ (auch ohne Weiterentwicklung des Verkehrs- stück teilenden städtischen Flur- entwicklungsplans für ganz Teltow) ergrif- stückes vertraglich geregelt wird, fen werden können, um die Verkehrssitua- SVV-Beschluss-Nr.: 05/07/2020 tion in Mahlower Straße, Schönower Straße die Zustimmung nicht erteilt.“ und Ruhlsdorfer Platz zu betrachten, Ziele „Der Bürgermeister wird beauftragt, der und Strategien für die Entwicklung dieser Stadtverordnetenversammlung Möglich- Verkehrsinfrastruktur festzulegen. BESCHLÜSSE DER 07. SITZUNG keiten zur Umsetzung einer manuellen und/ DER STADTVERORDNETEN- oder digitalen Ehrenamtsbörse im Sinne Konkrete Vorschläge und Kostenschätzungen VERSAMMLUNG VOM 27.05.2020 einer Pinnwand/Plattform vorzuschlagen. sind der Stadtverordnetenversammlung bis zur ersten Sitzung nach der Sommerpause ÖFFENTLICH BEHANDELT: Diese soll in Zusammenarbeit mit den vorzulegen.“ Trägern der Region erstellt werden, den SVV-Beschluss-Nr.: 01/07/2020 Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick der vielfältigen Angebote bürgerschaftlichen SVV-Beschluss-Nr.: 11/07/2020 „Die öffentliche Tagesordnung der 07. Sit- Engagements in der Stadt ermöglichen und zung der Stadtverordnetenversammlung den Zugang zum Ehrenamt erleichtern.“ „Der Bürgermeister wird beauftragt, mit vom 27.05.2020 wird um die Anfragen der den Eigentümern der Waldfläche südwest- Fraktion GRÜNE/LINKE, AF-086/2020 und lich Lichterfelder Allee/Fritz-Reuter-Straße in AF-087/2020, erweitert. SVV-Beschluss-Nr.: 06/07/2020 Verhandlungen mit dem Ziel des Ankaufes dieser Flächen zu treten.“ Die Einordnung der Anfragen erfolgt unter „Frau Andrea Scharrenbroich wird als stell- TOP 9. als TOP 9.1.10. und 9.1.11.“ vertretendes Mitglied der Fraktion SPD für den Hauptausschuss benannt.“ 05
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 03 ˙15.06.2020 SVV-Beschluss-Nr.: 12/07/2020 finanzielle Mittel in Höhe von 40.000 Euro der Erläuterungen (Vorlagen) beizu- außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.“ fügen. „1. Die Verwaltung wird beauftragt, so- weit rechtlich zulässig, auf der Grundla- 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, für ge des festgestellten Bedarfs, sozialen SVV-Beschluss-Nr.: 18/07/2020 jedes Mitglied der Stadtverordneten- Wohnungsbau sowie den Bau von Woh- versammlung und ihrer Gremien eine nungen für Menschen mit geringem „(1) Der Bebauungsplan Nr. 2a, 1. Änderung E-Mailadresse zum Empfang der La- Einkommen aber ohne WBS-Berechti- „Techno Terrain Teltow- Gewerbegebiet dungen und Dokumente nach folgen- gung (Wohnungen im Niedrigpreisseg- Neißestraße / Rheinstraße“ gewähr- dem Muster einzurichten: ment) durch Investoren in städtebauli- leistet eine geordnete städtebauliche v.nachname-svv@teltow.de. chen Verträgen verbindlich festzulegen. Entwicklung. Gemäß § 1 Abs. 7 Bauge- Überdies wird er beauftragt, jedem Die Berechnungsgrundlage ist in den setzbuch (BauGB) sind die öffentlichen Mitglied unentgeltlich einen Tablett- zuständigen Ausschüssen vorzulegen. und privaten Belange gegeneinander Computer nach Maßgabe der diesem und untereinander gerecht abgewogen Beschluss als Anlage beigefügten Über- 2. Die Verwaltung wird weiterhin beauf- worden. Die Abwägung wird gebilligt. lassungs- und Nutzungsvereinbarung tragt, darüber hinaus alles zu unter- zur Verfügung zu stellen. nehmen, damit eventuell auslaufende (2) Der Bebauungsplan Nr. 2a, 1. Änderung Sozialbindungen (WBS-Bindung) durch „Techno Terrain Teltow- Gewerbege- 4. Hierfür werden außerplanmäßige die Wohnungseigentümer freiwillig ver- biet Neißestraße / Rheinstraße“ wird Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 € längert werden.“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung bewilligt.“ beschlossen. Die Begründung zum Be- bauungsplan wird gebilligt. SVV-Beschluss-Nr.: 13/07/2020 SVV-Beschluss-Nr.: 20/07/2020 (3) Der Flächennutzungsplan der Stadt „Die Stadtverordnetenversammlung Teltow Teltow wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 „Für die Machbarkeitsstudie – zur Über- stimmt der Richtlinie für die jährliche BauGB berichtigt.“ prüfung möglicher Lösungsansätze einer Ehrung ehrenamtlich engagierter Personen zusätzlichen Verkehrsanbindung des Güter- und Gruppen in der Stadt Teltow in der bahnhofes sowie der dort ansässigen vorliegenden Fassung zu.“ SVV-Beschluss-Nr.: 19/07/2020 Gewerbebetriebe über das Güterverkehrs- zentrum (GVZ) der Gemeinde Großbeeren „1. Die Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit – werden SVV-Beschluss-Nr.: 14/07/2020 beschließt die Einführung der papier- finanzielle Mittel in Höhe von 30.000 Euro losen Gremienarbeit. Fortan erfolgt die außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.“ „Die Satzung zur Änderung der Fernwärme- Ladung zu den Sitzungen der Stadt- satzung der Stadt Teltow gemäß Anlage 1 verordnetenversammlung und ihrer in der Fassung vom 27.05.2020 wird be- Gremien elektronisch. Ein Anspruch SVV-Beschluss-Nr.: 21/07/2020 schlossen.“ auf schriftliche Ladung besteht nicht. Sitzungsunterlagen sollen, soweit mög- „Die Osdorfer Straße wird zwischen Hauff- lich, nur noch zum elektronischen Abruf straße und Hannemannstraße nicht ausge- SVV-Beschluss-Nr.: 15/07/2020 bereitgestellt werden. baut.“ „Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die 2. Die Stadtverordnetenversammlung Jugendkunstschule Teltow lt. Anlage in der beschließt, die Geschäftsordnung der SVV-Beschluss-Nr.: 22/07/2020 Fassung vom 27.05.2020 wird beschlossen.“ Stadtverordnetenversammlung der Stadt Teltow wie folgt zu ändern: „Die am 21.06.2017 beschlossene und am 05.07.2017 in Kraft getretene Veränderungs- SVV-Beschluss-Nr.: 16/07/2020 § 1 (2) sperre für den Geltungsbereich des Bebau- ungsplans Nr. 61 „ehem. GPG Immergrün“ „Für die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes Die Einberufung hat durch Übersen- wird gemäß § 17 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Radverkehr für die Stadt Teltow werden dung einer Einladung als elektro- (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung finanzielle Mittel in Höhe von 50.000 Euro nisches Dokument an die von der vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.“ Stadt bereitgestellte E-Mailadresse zuletzt geändert durch Artikel 6 des Ge- des SVV-Mitglieds zu erfolgen. setzes vom 27.03.2020 (BGBI. I S. 587), um ein weiteres Jahr verlängert. Die erneute SVV-Beschluss-Nr.: 17/07/2020 § 1 (3) Satz 2 Verlängerung wird als Satzung beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht. „Für die Erarbeitung eines städtebau- Den in der Tagesordnung aufge- lichen und verkehrstechnischen Gestaltungs- führten Beratungsgegenständen sind Der räumliche Geltungsbereich der Verände- konzeptes für den Ruhlsdorfer Platz werden grundsätzlich elektronische Abschriften rungssperre ergibt sich aus dem Lageplan, 06
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 03 ˙15.06.2020 der als Anlage zur Veränderungssperre Be- SVV-Beschluss-Nr.: 25/07/2020 NICHT ÖFFENTLICH BEHANDELT: standteil der Satzung ist und beinhaltet die Flurstücke 2582 – 2586; 2972 und 2973 aus „Die Stadt Teltow schließt sich der „Erklä- der Flur 12 und die Flurstücke 139; 167/2; rung von Lesbos“ vom 28. Februar 2020 an SVV-Beschluss-Nr.: 28/07/2020 169/1; 206; 225 - 227; 238; 240; 388; 389; und wird sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten 490 – 494 und 497 – 505 aus der Flur 14 der öffentlich verbreiten.“ „Die Eilentscheidung des Bürgermeisters Gemarkung Teltow.“ E-01/2020: Stellenbesetzung, wird geneh- migt.“ SVV-Beschluss-Nr.: 26/07/2020 SVV-Beschluss-Nr.: 23/07/2020 Teltow, den 28.05.2020 „Personensorgeberechtigte Eltern von Kin- „Die Stadt Teltow wird Gründungsmitglied dern in Tagesbetreuungseinrichtungen, die des zukünftigen Vereins: entsprechend der jeweiligen Beitragsordnun- U. Humeniuk gen der freien und des kommunalen Trägers SVV-Büro Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin der Kindertagesstätten sowie der Tagespfle- und Brandenburg (KNF) e.V. gestellen in Teltow zahlungspflichtig sind, deren Kinder in den Monaten ab April 2020 in BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind gemäß einer Notbetreuung versorgt wurden, haben dem Entwurf der Beitragsordnung des Ver- keinen Elternbeitrag zu entrichten. Für das Es- Hiermit ordne ich an, die Widmung gem. § 6 eins im Haushalt zu berücksichtigen. sengeld ist eine taggenaue Abrechnung mit Abs.1 S. 2 und Abs. 3 S. 1 BbgStrG (Branden- einem zwanzigsten Teil der Monatspauschale burgisches Straßengesetz) i.V.m. § 1 Abs. 2 Es werden für das Jahr 2020 überplanmäßige an den Träger zu zahlen.“ Nr. 1 BekanntmV i.V.m. § 15 Abs. 2 der Haupt- Mittel in Höhe von 3.000,00 EUR zur Verfü- satzung der Stadt Teltow im Amtsblatt, Aus- gung gestellt.“ gabe 03/2020, Erscheinungstermin 15. Juni SVV-Beschluss-Nr.: 27/07/2020 2020, bekannt zu machen. SVV-Beschluss-Nr.: 24/07/2020 „Die Eilentscheidung des Bürgermeisters Teltow, den 19.05.2020 E-02/2020: Die Ingenieurgesellschaft WTU „Die Satzung über die Erhebung von Gebüh- aus Bad Liebenwerda wird mit der Bauober- ren für Leistungen nach dem Prostituierten- leitung/Bauüberwachung bei der Errichtung gez. schutzgesetz wird beschlossen.“ des Kranfundamentes für den Travellift an der Thomas Schmidt - Siegel - Marina Teltow in Höhe von psch. 30.282,39 € Bürgermeister brutto beauftragt, wird genehmigt.“ WIDMUNGSVERFÜGUNG ÖFFENTLICHER VERKEHRSFLÄCHEN Nach § 6 Abs. 1 des BbgStrG (Brandenburgi- Klassifizierung: übrigen Straßen der Spangen und Straßen schen Straßengesetzes) in der Fassung der sowie dem Kreisverkehr in der Potsdamer Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. Die Rudongstraße erhält die Eigenschaft ei- Straße wird eine wesentliche Entlastung der I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert ner öffentlichen Straße und wird der Allge- Potsdamer Straße, Ruhlsdorfer Platz und der durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. De- meinheit zur Verfügung gestellt. Gemäß § 3 Altstadt Teltow sowie eine bessere Erschlie- zember 2018 (GBVI.I/18, [Nr. 37], S. 3), ver- Abs. 4 Nr. 1 BbgStrG wird die Verkehrsfläche ßung des Gewerbegebietes Stahnsdorf durch fügt die Stadt Teltow als zuständiger Stra- als Gemeindeverbindungsstraße eingestuft Entlastung des Knotenpunktes am „Stahns- ßenbaulastträger hiermit die Widmung der und hat die Schlüsselnummer 00324. dorfer Hof“ erreicht. Rudongstraße. Benutzergruppen: Inkrafttreten Lagebezeichnung: Die Straße wird Fußgängern, Fahrradfahrern, Diese Verfügung gilt am Tage nach der Ver- Gemarkung Teltow Flur 15, Flurstücke 5/1, Kleinkraftfahrzeugen, Personenkraftwagen, öffentlichung als bekannt gegeben. 393 sowie Teile des Flurstücks 371 und Flur Lastkraftwagen zur Verfügung gestellt. 21, Flurstücke 86, 87 sowie Teile der Flurstü- Rechtsbehelfsbelehrung cke 49, 1/3, ¼, 10/8, 69, 11/1 und 92. Die Ru- Widmungsverfügung Nr. 01/2020 Seite 2 von dongstraße grenzt nördlich an den Kreisver- 2 Seiten Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines kehr Potsdamer Straße / Saganer Straße und Monats nach Bekanntgabe Widerspruch ein- südlich an das Gemeindegebiet Stahnsdorf. Gründe gelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Teltow, Durch den Bau der Biomalzspange / Nordan- - Der Bürgermeister -, Marktplatz 1-3, 14513 bindung Stahnsdorf in Verbindung mit den Teltow zu erheben. 07
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 03 ˙15.06.2020 Bei der Verwendung der elektronischen Teltow, den 19.05.2020 durch Veröffentlichung in ihrem vollen Wort- Form sind besondere technische Rahmen- laut gemäß § 3 Abs. 3 BbgKVerf i. V. m. § 1 bedingungen zu beachten, die im Impres- Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BekanntmV i. sum der Internetseite der Stadt Teltow, gez. V. m. § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt www.teltow.de/impressum, aufgeführt Thomas Schmidt - Siegel - Teltow im Amtsblatt für die Stadt Teltow, Aus- sind. Bürgermeister gabe Nr. 03 | Jahrgang 29 | vom 15.06.2020, bekannt zu machen. In diesem Falle ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signa- BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Teltow, den 28.05.2020 tur zu versehen und an die E-Mail-Adresse: signatur@teltow.de zu versenden. Hiermit ordne ich an, die von der Stadtver- ordnetenversammlung der Stadt Teltow am gez. 27.05.2020 beschlossene Satzung zur Ände- Thomas Schmidt - Siegel - rung der Fernwärmesatzung der Stadt Teltow Bürgermeister 08
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 03 ˙15.06.2020 SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER FERNWÄRMESATZUNG DER STADT TELTOW Auf Grund von §§ 3 Absatz 1 und 12 Absätze meinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 31/1 grenzt durch den Geltungsbereich I. Im Os- 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes der Flur 18 und 203 der Flur 1. Weiter in Rich- ten bilden die Kastanienstraße bzw. die Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember tung Norden bis zum gemeinsamen Grenz- östlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt ge- punkt der Flurstücke 31/1 und 31/2 der Flur 2542, 2541 und 5/2 der Flur 12 die Gren- ändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. 18. In Verlängerung der gemeinsamen Flur- ze. Im Süden begrenzt durch den Geltungs- Juni 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 38]), § 16 des Er- stücksgrenze der Flurstücke 31/1 und 31/2 in bereich II sowie die Mahlower Straße süd- neuerbare-Energien-Wärmegesetzes vom 7. Richtung Osten bis zum gemeinsamen Grenz- lich der Flurstücke 2541 und 5/2 der Flur 12. August 2008 (BGBl. I S. 1658), das zuletzt punkt der Flurstücke 191/6, 204/2 und 193 durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Okto- der Flur 1. Der nördlichen Flurstücksgrenze des Geltungsbereich XVI ber 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden Flurstücks 193 folgend, in Richtung Osten bis ist, in Verbindung mit § 8 Absätze 1 und 2 zum gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke Der Geltungsbereich ist begrenzt im Wes- des Landesimmissionsschutzgesetzes (LIm- 192 und 193 der Flur 1. In Richtung Norden ten durch die Ruhlsdorfer Straße; im Nor- schG) in der Fassung der Bekanntmachung über den gemeinsamen Grenzpunkt der Flur- den durch die Fliederstraße sowie durch vom 22. Juli 1999 (GVBl.I/99, [Nr. 17], S.386), stücke 191/4, 191/7 und 191/8 der Flur 1 bis an der südlich der Resedastraße gelegenen zuletzt geändert durch Artikel 18 des Geset- zum gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstü- Grundstücke, durch die Hortensienstraße zes vom 8. Mai 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 8], S.17), cke 191/2, 251 und 276 der Flur 1. Von dort und durch Grundstücke an der Geranienstra- hat die Stadtverordnetenversammlung am aus in Richtung Osten in einer Tiefe von ca. ße; im Osten durch die Flurstücke 2583 und 27.05.2020 folgende Satzung beschlossen: 50 m zur Ritterstraße (Straßenbegrenzungs- 2586 der Flur 12 Gemarkung Teltow; im Sü- linie) bis zur Badstraße. Von der Badstraße den durch die ehemalige Industriebahn. Artikel 1 der gedachten Linie in Richtung Osten fol- gend bis zum Flurstück 620 der Flur 1. Von Geltungsbereich XVII Die Satzung über die Fernwärmeversorgung dort in Richtung Süden entlang der Flurstücks- der Stadt Teltow – Fernwärmesatzung – (ver- grenze bis zum gemeinsamen Grenzpunkt Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke öffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Teltow der Flurstücke 620 und 621 der Flur 1. Wei- entlang der Holunderstraße (ausgenommen Ausgabe 02, Jahrgang 28, vom 27. März 2019) ter in Richtung Osten entlang der nördlichen der Flurstücke 428 und 429) und das Flur- wird wie folgt geändert: Flurstücksgrenze der Flurstücke 621 und 323 stück 480 aus der Flur 14 Gemarkung Teltow. de Flur 1 bis zum Dr. Walter Romberg Steig. 1. § 12 wird wie folgt ergänzt: Geltungsbereich XVIII Geltungsbereich XII „In den Geltungsbereichen XI bis XIX der Der Geltungsbereich liegt nördlich vom Anlage zu § 2 wird für Gebäude, die vor Begrenzt im Norden durch die Potsda- Teltowkanal. Westlich begrenzt durch die dem 27.05.2020 fertiggestellt wurden mer Straße. Im Süden und Osten begrenzt Warthestraße ab dem Kanal (umfasst Flur- und die keine emissionsfreie Heizungsan- durch den Geltungsbereich III und im stück 7 der Flur 19). lage haben oder für die vor dem genann- Westen begrenzt am Geltungsbereich X. ten Datum eine Baugenehmigung erteilt Geltungsbereich XIX wurde und für die keine emissionsfreie Geltungsbereich XIII Heizungsanlage geplant ist, bis zur Er- Lichterfelder Allee nördliche Seite in Richtung neuerung der eingebauten oder geplan- Nord- und Nord-Ost-Begrenzung durch Teltowkanal (umfasst die Flurstücke 47 bis 57 ten Heizungsanlage, jedoch längstens den Geltungsbereich IV. der Flur 3).“ bis zum 27.05.2030 Befreiung vom An- Westlich begrenzt durch den Geltungs- schluss- und Benutzungszwang erteilt.“ bereich III...Im Süd-Osten begrenzt durch 3. Die Ergänzung zur Anlage zu § 2 – den Striewitzweg. Zeichnung über die Geltungsbereiche 2. Die Anlage zu § 2 – Geltungsbereich – erhält die Fassung lt. Anhang. Der – wird wie folgt geändert: Geltungsbereich XIV Anhang ist Bestandteil dieser Satzung. Nach Geltungsbereich X werden folgende Der Geltungsbereich XIV ist als Drei- Geltungsbereiche XI bis XIX ergänzt: eck ausgebildet. Im Norden begrenzt Artikel 2 durch die Lichterfelder Allee, im Westen „Geltungsbereich XI durch den Geltungsbereich I und im Os- Die Satzung tritt mit dem Tage nach der ten durch den Geltungsbereich VI. Der Gel- öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Begrenzend im Norden durch den Teltow- tungsbereich umfasst Flurstücke 37/2 so- kanal. Im östlichen Bereich angrenzend an wie teilweise 37/1 und 333 der Flur 8. Teltow, den 28.05.2020 den Geltungsbereich I. Im westlichen Bereich angrenzend an den Geltungsbereich V und VII. Geltungsbereich XV Im südlichen Bereich beginnend Kreuzungs- gez. bereich Potsdamer Straße/ Katzbachstraße Nördlich begrenzt ist der Bereich durch Thomas Schmidt - Siegel - bis Alte Potsdamer Straße, auf Höhe des ge- den Geltungsbereich VI. Im Westen be- Bürgermeister 09
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 03 ˙15.06.2020 Ergänzung zur Anlage Zeichnung über die Geltungsbereiche der Fernwärmesatzung der Stadt Teltow AMTLICHE BEKANNTMACHUNG ZUR FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGESETZBUCH (BAUGB) ZUM BEBAUUNGSPLANVERFAHREN NR. 75 „EHEMALIGER SABERSKY-PARK AN DER LICHTERFELDER ALLEE / JACOBSONSTEIG“ DER STADT TELTOW Vorbemerkung: Der gegenständliche Pla- zubringen, nur bis zum 16.03.2020 möglich. Das Plangebiet befindet sich im Nordosten nentwurf wurde der Öffentlichkeit bereits Mithin vier Tage kürzer, als im Amtsblatt des Stadtgebietes im Bereich des Siedlungs- im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung angekündigt. Mit der erneuten Auslegung gebietes Seehof zwischen Lichterfelder Al- vom 20.02.2020 bis 20.03.2020 zugänglich des Planentwurfes (in unveränderter Form!) lee, Fritz-Reuter-Straße, Marienfelder Anger gemacht (vgl. Amtsblatt der Stadt Teltow soll eine ordnungsgemäße Beteiligung der und Breitscheidstraße. Das Plangebiet ist ca. vom 05.02.2020, Ausgabe 01/2020). Die Öffentlichkeit sichergestellt werden. Die bis- 1,65 ha groß und besteht aus den Flurstücken Schließung des Rathauses am 17.03.2020 – her eingegangenen Stellungnahmen werden 333 und 341 sowie den Flurstücken 37/1, 38 bedingt durch die Corona-Pandemie – führte (ebenfalls) berücksichtigt. und 342 (jeweils teilweise) der Flur 3 sowie zum Teilabbruch der öffentlichen Aus- dem Flurstück 210 (teilweise) der Flur 5 in der legung. Während die Planunterlagen auf der Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gemarkung Teltow. Homepage der Stadt Teltow noch regulär Teltow hat am 04.07.2018 in öffentlicher Sit- bis zum 20.03.2020 bereitstanden, war eine zung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungs- physische Einsichtnahme sowie die Möglich- 75 „Ehemaliger Sabersky-Park an der Lich- bereichs ist der nachfolgenden Abbildung zu keit, Stellungnahmen zur Niederschrift vor- terfelder Allee / Jacobsonsteig“ beschlossen. entnehmen. 10
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 03 ˙15.06.2020 # # # $ -. ' & & " ! $ * , $ ( $ $ # # $ & ' $ % ' & * $ & $ + $ & )*& $ $ & # $ " ! $ $ $ # # $ $ " & & ' ! ' $ # ( $ $ $ + $ 1 & % ' $ $ $ $ & ' & # ' $ + &' $ & ' & 0 $ $ ! ' & & # ' $ $ # & " ' ' & ' & $ / & # & ' $ $ & ' # & & % & ' $ ' $ $ ' $ & ' & / $ $ ' & # &0 & Kartengrundlage: Liegenschaftskataster (ohne Maßstab), Anmerkung: Das Gebäude (Nr. 85) auf den Flurstücken 101 und 102 ist nicht mehr vorhanden. $ & % Planungsziel und § 1 a BauGB ermittelt und in einem Um- vom 24. Juni 2020 bis einschließlich weltbericht beschrieben und bewertet wer- 8. Juli 2020 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient den. Der Umweltbericht wird zur Entwurfs- während der Dienststunden gemäß Aufstellungsbeschluss der Entwick- fassung des Bebauungsplans erarbeitet und lung und Sicherung der Fläche als öffentli- im weiteren Planverfahren fortgeschrieben. MONTAGS che Grünfläche unter Berücksichtigung von von 7.30 – 12.00 und von 13.00 – 15.00 Uhr Biotopverbundqualitäten und Grünverbin- DIENSTAGS dungsfunktionen, der Entwicklung der Er- Folgende Arten umweltbezogener Infor- von 7.30 – 12.00 und von 13.00 – 18.00 Uhr holungsnutzung sowie der Sicherung einer mationen sind bisher verfügbar und können MITTWOCHS geordneten städtebaulichen Entwicklung im eingesehen werden: von 7.30 – 12.00 und von 13.00 – 15.00 Uhr Kontext mit der Gesamtentwicklung Seehofs DONNERSTAGS und der Berücksichtigung der Baukultur und - Artenschutzfachbeitrag von 7.30 – 12.00 und von 13.00 – 15.00 Uhr Gartenbaukultur und der erhaltenswerten FREITAGS Plätze, Flächen und Grünanlagen von ge- von 7.30 – 12.00 Uhr schichtlicher, künstlerischer und städtebau- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlich- licher Bedeutung. keit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Jugendtreff Teltow (JTT), Osdorfer Straße 9a in 14513 Teltow (im Projektraum) Zur Darstellung der Ziele und Zwecke so- öffentlich ausgelegt. Umweltprüfung wie der Auswirkungen der städtebaulichen Planung wird der Vorentwurf des Bebau- Während dieser Auslegungsfrist können Stel- Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2 a Satz 2 Nr. 2 ungsplans mit Begründung (einschließlich lungnahmen elektronisch, schriftlich oder zur BauGB ist eine Umweltprüfung durchzufüh- Bestands- und Maßnahmenplan zum Grün- Niederschrift bei der Stadtverwaltung vor- ren, bei der die voraussichtlich erheblichen ordnungsplan) gebracht werden. Die schriftlichen Stellung- Umweltauswirkungen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 nahmen auf dem Postweg richten Sie bitte 11
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 03 ˙15.06.2020 an: Stadtverwaltung Teltow, Postfach 252, plan Nr. 43, 2. Änderung „Westliche Ruhlsdor- hördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 14505 Teltow, auf elektronischem Wege an: fer Straße – südlich der Buschwiesen“ durch Abs. 1 BauGB wird abgesehen. c.jezischek@teltow.de. Veröffentlichung im amtlichen Bekanntma- chungsblatt der Stadt Teltow gemäß § 13a Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird Im Sinne der Vorschrift des § 4 a Abs. 4 BauGB Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlich- können Sie während des Beteiligungszeitrau- 2 BekanntmV i.V.m. § 15 Abs. 2 der Haupt- keit über die allgemeinen Ziele und Zwecke mes die auszulegenden Unterlagen zusätz- satzung der Stadt Teltow im Amtsblatt für die der Planung sowie die wesentlichen Auswir- lich auf der Internetseite der Stadt Teltow Stadt Teltow, Ausgabe Nr. 03 vom 15.6.2020, kungen der Planung unterrichten kann und unter www.teltow.de → Teltow → Stadt- bekannt zu machen. dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer entwicklung → Beteiligung der Öffentlich- bestimmten Frist zur Planung äußern kann. keit einsehen. Unter der Bezeichnung Bebau- Teltow, den 29.5.2020 ungsplan Nr. 75 „Ehemaliger Sabersky-Park Die Möglichkeit sich über die allgemeinen an der Lichterfelder Allee / Jacobsonsteig“ Ziele und Zwecke der Planung sowie die we- finden Sie die im Jugendtreff Teltow öffent- gez. sentlichen Auswirkungen der Planung zu in- lich ausliegenden Unterlagen als pdf-Datei. Thomas Schmidt - Siegel - formieren und sich zur Planung zu äußern, Bürgermeister besteht Die der Planung zugrunde liegenden Vor- schriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse vom 24.6.2020 bis einschließlich und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt- 8.7.2020 verwaltung eingesehen werden. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER MÖGLICHKEIT ZUR MONTAGS Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnah- UNTERRICHTUNG UND ÄUSSERUNG von 7.30 – 12.00 und von 13.00 – 15.00 Uhr men können unberücksichtigt bleiben. Ein GEMÄSS § 13A ABS. 3 SATZ 1 DIENSTAGS Antrag nach § 47 Abs. 2a der Verwaltungs- NR. 2 BAUGB ZUR 2. ÄNDERUNG von 7.30 – 12.00 und von 13.00 – 18.00 Uhr gerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit DES BEBAUUNGSPLANS NR. MITTWOCHS ihm Einwendungen geltend gemacht wer- 43 „WESTLICHE RUHLSDORFER von 7.30 – 12.00 und von 13.00 – 15.00 Uhr den, die vom Antragsteller im Rahmen der STRASSE – SÜDLICH DER DONNERSTAGS Auslegung nicht oder verspätet geltend ge- BUSCHWIESEN“ von 7.30 – 12.00 und von 13.00 – 15.00 Uhr macht wurden, aber hätten geltend gemacht FREITAGS werden können. Die Stadtverordnetenversammlung hat am von 7.30 – 12.00 Uhr 28.11.2018 die 2. Änderung des Bebauungs- Die Verarbeitung personenbezogener Daten plans Nr. 43 „Westliche Ruhlsdorfer Straße – im Jugendtreff Teltow (JTT), Osdorfer erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Ver- südlich der Buschwiesen“ beschlossen. Straße 9a, 14513 Teltow im Projektraum. bindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutz- Das Geltungsbereich der 2. Änderung um- Stellungnahmen können elektronisch, münd- gesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne fasst den südlichen Teil des Geltungsbereichs lich oder zur Niederschrift während der Aus- Absenderangaben abgeben, erhalten Sie kei- des Ursprungsbebauungsplans mit den Flur- legungsfrist abgegeben werden. Die schrift- ne Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. stücken 346 teilweise, 353, 354, 355, 356, lichen Stellungnahmen auf dem Postweg Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 357, 358, 360, 385, 387, 404, 406, 406 und richten Sie bitte an: Stadtverwaltung Teltow, dem Formblatt: Informationspflichten bei der 115 teilweise der Flur 14 in der Gemarkung Postfach 252, 14505 Teltow, auf elektroni- Erhebung von Daten im Rahmen der Öffent- Teltow. schem Wege an m.glueckstein@teltow.de. lichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DS- GVO), welches mit ausliegt. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbe- Die der Planung zugrunde liegenden Vor- reichs der 2. Änderung ist der nachfolgenden schriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse Teltow, den 29. Mai 2020 Abbildung zu entnehmen. und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt- verwaltung eingesehen werden. Planungsziel ist eine städtebauliche Neuord- gez. nung der Flächen im Änderungsbereich ins- Die Verarbeitung personenbezogener Daten Thomas Schmidt - Siegel - besondere in Bezug auf die zulässige Art der erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Ver- Bürgermeister baulichen Nutzung und unter Berücksichti- bindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO gung der bisher erfolgten Bebauungen. und dem Brandenburgischen Datenschutz- gesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 Absenderangaben abgeben, erhalten Sie kei- „Westliche Ruhlsdorfer Straße – südlich der ne Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Hiermit ordne ich an, die Möglichkeit zur Un- Buschwiesen“ erfolgt im beschleunigten Ver- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte terrichtung und Äußerung über die allgemei- fahren nach § 13a BauGB („Bebauungsplan dem Formblatt: Informationspflichten bei der nen Ziele und Zwecke der Planung sowie die der Innenentwicklung“) ohne Durchführung Erhebung von Daten im Rahmen der Öffent- wesentlichen Auswirkungen der Planung für einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. lichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DS- den in Aufstellung befindlichen Bebauungs- Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Be- GVO), welches mit ausliegt. 12
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 03 ˙15.06.2020 Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebau- ungsplans Nr. 43 „Westliche Ruhlsdorfer Straße – AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER 1. ÄNDERUNG südlich der Buschwiesen“, DES BEBAUUNGSPLANS NR. 2A „TECHNO TERRAIN TELTOW - GEWERBEGEBIET Kartengrundlage: Liegenschaftskataster NEISSESTRASSE / RHEINSTRASSE“ ALS SATZUNG (ohne Maßstab) Die Stadtverordnetenversammlung der fasst die Flurstücke 19/1 (tlw.), 19/7 (tlw.), Teltow, den 29.5.2020 Stadt Teltow hat in öffentlicher Sitzung am 236, 237 und 238 der Flur 20, Gemarkung 27.05.2020 die 1. Änderung des Bebauungs- Teltow. plans Nr. 2a „Techno Terrain Teltow - Gewer- gez. begebiet Neißestraße / Rheinstraße“ als Das Plangebiet wird begrenzt im Norden Thomas Schmidt - Siegel - Satzung beschlossen. Die Begründung wur- durch die Oderstraße, im Westen durch Bürgermeister de gebilligt. Brachflächen, im Süden durch die Rhein- straße und im Osten durch Gewerbeflächen Das ca. 0,8 ha große Plangebiet liegt inner- und Bürogebäude. BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG halb der Ortslage der Stadt Teltow in einem Gewerbegebiet zwischen der Oderstraße und Der Geltungsbereich ist dem folgenden Hiermit ordne ich an, die 1. Änderung des Be- der Rheinstraße. Der Geltungsbereich um- Kartenausschnitt zu entnehmen: bauungsplans Nr. 2a „Techno Terrain Teltow - Gewerbegebiet Neißestraße / Rheinstra- ße“ durch Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 1 Be- kanntmV i.V.m. § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Teltow im Amtsblatt für die Stadt Teltow, Ausgabe Nr. 03 vom 15.06.2020, be- kannt zu machen. Teltow, den 29.5.2020 gez. Thomas Schmidt - Siegel - Bürgermeister Kartengrundlage: Liegenschaftskataster (Geobasis Brandenburg); Geltungsbereich rot markiert. 13
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 03 ˙15.06.2020 Dieses wird hiermit bekannt gegeben: lung befindlichen Bebauungsplans Nr. 61 Geltungsbereich der Satzung über die Verlän- „ehem. GPG Immergrün“ der Stadt Teltow gerung der Veränderungssperre ist der bei- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. vom 05.07.2017 durch Veröffentlichung der gefügte Lageplan vom 8.4.2019 maßgebend, 23 „Techno Terrain Teltow - Gewerbegebiet Satzung im amtlichen Bekanntmachungs- der als Anlage Bestandteil der Satzung wird. Neißestraße / Rheinstraße“ tritt mit dem Tag blatt der Stadt Teltow nach § 16 Abs. 2 Satz 1 dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 BekanntmV i.V.m. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Teltow § 3 Inhalt und Rechtswirkungen der sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 im Amtsblatt für die Stadt Teltow, Ausgabe Veränderungssperre (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Nr. 03 vom 15.06.2020, bekannt zu machen. Gesetz vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587) m.W.v. In dem räumlichen Geltungsbereich der Ver- 28.03.2020 in Kraft. Teltow, den 29.5.2020 änderungssperre dürfen: Jedermann kann den Bebauungsplan und 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht die Begründung einschließlich Umwelt- gez. durchgeführt und bauliche Anlagen nicht bericht im Neuen Rathaus der Stadt Teltow, Thomas Schmidt - Siegel - beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des Marktplatz 1/3, Sachgebiet Stadtentwick- Bürgermeister § 29 BauGB sind: lung (Raum 2.12) während der üblichen Dienststunden einsehen und über deren a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung Inhalt Auskunft verlangen. SATZUNG ÜBER DIE VERLÄNGERUNG oder Nutzungsänderung von baulichen DER VERÄNDERUNGSSPERRE Anlagen zum Inhalt haben, und Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hin- FÜR DEN GELTUNGSBEREICH DES gewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz BEBAUUNGSPLANVERFAHRENS b) Aufschüttungen und Abgrabungen größe- 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung NR. 61 „EHEM. GPG IMMERGRÜN“ ren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ab- der dort bezeichneten Verfahrens- und Form- lagerungen einschließlich Lagerstätten; vorschriften, eine unter Berücksichtigung des Aufgrund § 17 Baugesetzbuch (BauGB) in der § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung Fassung der Bekanntmachung vom 3. No- 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigern- der Vorschriften über das Verhältnis des Be- vember 2017 (BGBl. I S. 3634) und § 3 Abs. de Veränderungen von Grundstücken und bauungsplanes und des Flächennutzungs- 1 Kommunalverfassung des Landes Bran- baulichen Anlagen, deren Veränderungen planes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB denburg (BbgKVerf) in der Fassung der Be- genehmigungs-, zustimmungs- oder anzei- beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs kanntmachung vom 18. Dezember 2007 gepflichtig sind, vorgenommen werden. gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich wer- (GVBl.1/07, Nr. 19, S.286), zuletzt geändert den, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezem- Wenn überwiegende öffentliche Belange seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge- ber 2018 (GVBl.I/18 Nr. 37, S.4) hat die Stadt- nicht entgegenstehen, kann von der Verän- genüber der Stadt Teltow unter Darlegung verordnetenversammlung am 27.5.2019 die derungssperre eine Ausnahme zugelassen des die Verletzung begründenden Sach- nachfolgende Satzung beschlossen: werden. verhalts geltend gemacht worden sind. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 §1 Anordnung der Veränderungssperre Veränderungssperre baurechtlich geneh- und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristge- migt worden sind, Vorhaben, von denen mäße Geltendmachung etwaiger Entschädi- Zur Sicherung der Planung im Bereich des die Gemeinde nach Maßgabe des Bauord- gungsansprüche für Eingriffe in eine bisher Bebauungsplans Nr. 61 „ehem. GPG Immer- nungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit zulässige Nutzung durch diesen Bebauungs- grün“ besteht für das in § 2 bezeichnete Ge- deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der plan und über das Erlöschen von Entschädi- biet (räumlicher Geltungsbereich) eine Ver- Veränderungssperre hätte begonnen wer- gungsansprüchen wird hingewiesen. änderungssperre. Diese wird um ein Jahr den dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten verlängert. Die Jahresfrist beginnt mit Ablauf und die Fortführung einer bisher ausgeüb- Teltow, den 29.05.2020 der Veränderungssperre. ten Nutzung werden von der Veränderungs- sperre nicht berührt. gez. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Thomas Schmidt - Siegel - §4 Geltungsdauer Bürgermeister Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die Verlängerung der Veränderungs- Für die Geltungsdauer der Veränderungs- sperre umfasst die Flurstücke 2582 – 2586; sperre ist §17 BauGB maßgebend. 2972 und 2973 aus der Flur 12 und die Flur- BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG stücke 139; 167/2; 169/1; 206; 225 - 227; Teltow, den 29.05.2020 238; 240; 388; 389; 490 – 494 und 497 – 505 Hiermit ordne ich an, die Satzung über die aus der Flur 14 der Gemarkung Teltow im gez. 2. Verlängerung der Veränderungssperre für Geltungsbereich des Bebauungsplanverfah- Thomas Schmidt -Siegel- den Geltungsbereich des derzeit in Aufstel- rens Nr. 61 „ehem. GPG Immergrün“. Für den Bürgermeister 14
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 03 ˙15.06.2020 Anlage: Geltungsbereich der Verlängerung der Veränderun Lageplan vom 8.5.2019 (Geltungsbereich für die Satzung über die Geltungsbereich Verlängerung der Veränderungssperre im Bereich des Bebauungs- Stand: 8.5.2019 eich planverfahrens Nr. 61 „ehem. GPG Immergrün“) ereich 2019S2019 ENDE DES AMTLICHEN TEILS 15
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 03 ˙15.06.2020 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, ungewöhnliche Zeiten erfordern mitunter ungewöhnliche Maßnahmen. Deshalb möchte ich mich – ganz gegen die Gewohnheit – an dieser Stelle direkt an Sie wenden. Das „Amtsblatt für die Stadt Teltow“ bietet sich dafür an, weil es in beinahe alle Haushalte geliefert wird. Wer keinen Zugang zu den modernen Medien hat, erfährt im Amtsblatt zuverlässig das Wichtigste aus dem politischen und gesellschaftlichen Leben der Stadt. Dieses alltägliche Leben hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten auf eine Weise geändert, wie wir uns alle das nicht haben vorstellen können. Die Corona-Pandemie bestimmt die Art und Weise unserer sozialen Kontakte, sie nimmt Einfluss auf die Betreuung der Kinder und Jugendlichen in Kitas und Schulen, sie verändert berufliche Abläufe, sie beschränkt das sportliche und kulturelle Leben in unserer Stadt und sie zwingt uns auch in Zukunft Sorgfalt und Vorsicht walten zu lassen. In einer solchen Krisensituation kommt es buchstäblich auf das Verhalten eines jeden Einzelnen an. Bund, Länder und Landkreise haben dafür Vorgaben erlassen. Von den massiven Einschränkungen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens zu Beginn der Pandemie im März bis zu den vorsichtigen Lockerungen und Öffnungen, die jetzt unser Leben bestimmen, reicht die Spannweite der Maß- nahmen. Sie haben tief in unseren Alltag eingegriffen. Insbesondere waren und sind Städte und Gemeinden herausgefordert. Als unmittelbarer Lebensraum für die Menschen sind die Kommunen die Keimzellen des sozialen Miteinanders. Wie eine Krisensituation gemeistert wird, zeigt sich nicht allein in Gesetzen und Verordnungen, sondern beweist sich erst in der Umsetzung vor Ort. Aus meiner Beobachtung der vergangenen Wochen und Monate kann ich sagen, dass wir in Teltow in großer Gemeinsamkeit der Krise erfolgreich die Stirn geboten haben. Mein Dank geht an dieser Stelle zu allererst an Sie – an die Teltowerinnen und Teltower, die mit Ruhe, Besonnenheit und gegenseitigem Respekt der Pandemie die Spitze genommen haben. Die Berichte aus unserem Ordnungsamt und allen anderen Verwaltungsbereichen zeigen dies deutlich. Die allermeisten Einwohner haben sich an die Vorgaben gehalten, haben persönliche Anliegen zurückgestellt und dem Gesundheitsschutz Vorrang eingeräumt. Ich möchte anschließen mit einem besonderen Dank für alle im Gesundheits- und Altenpflegedienst tätigen Menschen. Ihr umsichtiges Arbeiten unter oft harten Bedingungen hat uns gerade in den sogenannten Risikogruppen vor den schlimmsten Auswirkungen bewahrt. Insgesamt sind dadurch die Infektionszahlen in Teltow überschaubar geblieben und letztendlich Leben gerettet worden. Mein Dank gilt gleichermaßen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung und den gewählten Stadtverordneten. Obwohl sowohl die Arbeitsabläufe innerhalb der Verwaltung, als auch die eingeübte Praxis der politischen Gremien nahezu auf den Kopf gestellt wurden, war die Arbeits- fähigkeit der kommunalen Behörden nie in Frage gestellt. Das Zusammenspiel zwischen Verwaltung und Politik hat weiter funktioniert, obwohl die Umstellung der Interaktion auf Telefonkonferenzen und Videoschalten für alle Beteiligten eine Herausforderung war. Mit der schrittweisen Öffnung vieler Bereiche in Handel und Wirtschaft sowie der Lockerung des limitierten sozialen Miteinanders sind wir in eine neue Phase der Krisenbewältigung eingetreten. Ich bin sicher, dass wir hier in Teltow auch diese nächste Etappe erfolgreich gestalten werden. Dabei zähle ich auf Sie, wie auch Sie sich darauf verlassen können, dass Verwaltung und Politik den ihnen gestellten Aufgaben mit Verantwortung begegnen werden. Wenn wir weiter in großer Gemeinsamkeit handeln, dann wird die Stadt Teltow aus dieser schweren Zeit gestärkt hervorgehen. Mit herzlichen Grüßen und dem Wunsch, der uns derzeit alle vereint: Bleiben Sie gesund! Thomas Schmidt Bürgermeister 16
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