XI. Bundeskongress 13 .- 15. April 2018 in Erfurt - Antragsheft 1 - Linksjugend 'solid
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n s t f u
G e s p e
E i n u ro pa
E
Antragsheft 1
XI. Bundeskongress
13 .- 15. April 2018 in ErfurtBundesgeschäftsstelle Kleine Alexanderstr. 28, 10178 Berlin Telefon 030 / 24009-131 Telefax 030 / 24009-326 E-Mail: info@linksjugend-solid.de Web: www.linksjugend-solid.de Bürozeiten: Montag – Freitag 10 - 17 Uhr Redaktion: Bundesgeschäftsführung Layout: Isabelle Bartram E-Mail: layout@linksjugend-solid.de Fotos: flickr.com/kurtxio flickr.com/ghost_of_kuji flickr.com/Retinafunk
Inhaltsverzeichnis
Begrüßung des Bundessprecher*innenrates 2
Anreise 4
Tagesordnung 5
Erläuterungen zum Antragsprozedere 6
Anforderungen an Anträge 8
Awareness 10
Vorschlag zu Geschäftsordnung für den Bundeskongress 2018 12
Wahlordnung 16
Satzung von linksjugend [‘solid] 19
Finanzordnung 16
Satzungsändernde Anträge
S1: Änderung §8 Absatz 2 der Satzung 30
S2: Ersetzung der Finanzordnung 31
S3: Ergänzung §8 Absatz 2 der Satzung 35
S4: Wer die Befreiung fordert, darf seine Mitglieder
nicht unfrei machen! 36
Anträge
A1: Ein Gespenst für Europa 41
A2: Querfrontlern den Kampf ansagen, Ken Jebsen ausgrenzen! 44
Kandidaturen
Bundesschiedskommission 45
Jugendpolitische*r Sprecher*in 46
Jugendkandidat für das EU-Parlament 48
Parteitagsdelegierte*r für den Bundesparteitag der LINKEN 53
Bundesausschuss der LINKEN 58
Bundeskongress 2018 1..
Begrussung des BSpR
Liebe*r Delegierte*r zum Bundeskongress von linksjugend [‘solid]
(aka. unserem Lieblingsverband),
auf diesem Bundeskongress (BuKo) wol- So wird es am Freitag von 17:00 bis
len wir es spuken lassen! Das ist aller- 17:30 Uhr ein Treffen geben, zu dem wir
dings kein Anlass zu Angst oder Sorge, all diejenigen einladen, die noch nie zuvor
denn wir sprechen von dem Gespenst, an einem BuKo teilgenommen haben. Wir
das den meisten von euch bekannt ist – möchten dort gemeinsam den Ablauf und
Das Gespenst des Kommunismus! das Prozedere durchsprechen, sodass alle
Delegierten die Möglichkeit bekommen,
Unter dem Motto „Ein Gespenst für Eu- sich gleichberechtigt in die Debatten ein-
ropa“ wollen wir uns auf diesem Bun- zubringen.
deskongress vor allem mit der Frage um
die Zukunft Europas auseinandersetzen. Außerdem wird es ein „BuKo A-Z“ geben,
Einleitend wollen wir am Freitag Abend in dem wichtige Bestandteile des BuKos,
mit einer Podiumsdiskussion linke Pers- also Prozedere, Aufgaben von Gremien,
pektiven auf Europa erforschen, die ver- Kommissionen, Awareness usw. erklärt
schiedenen Deutungen des Bestehenden werden, damit ihr den Überblick behaltet.
und die möglichen Utopien sichtbar ma- Damit der BuKo partizipativer wird, sol-
chen. len sich alle mit ihren Gedanken und Vor-
schlägen in Debatten einbringen können,
In deinen Händen hältst du die Einladung statt immer nur dieselben „Checker“.
und mit ihr die wichtigsten Informationen Deshalb haben wir uns dafür entschie-
zum diesjährigen Bundeskongress, der den, dass wir die Redebeiträge in Debat-
vom 13. – 15. April in Erfurt stattfinden ten dieses Jahr gerne auslosen würden.
wird. Wir bitten dich, diese aufmerksam Wie in den letzten Jahren werden Anträge
durchzulesen und sie mit deiner Delega- und Projekte, an denen besonders viele
tion zu besprechen. von euch mitarbeiten möchten, nicht nur
im Großplenum diskutiert, sondern auch
Der BuKo ist das höchste beschlussfas- in Arbeitsgruppen. Den genauen Ablauf
sende Gremium unseres Verbandes und findest Du in der Tagesordnung.
auch die intensivste Veranstaltung des
Jahres. Damit diese Veranstaltung poli- Wir wollen auf diesem BuKo vor allem
tisch konstruktiv, in angenehmer Atmo- inhaltlich und strategisch debattieren,
sphäre und ergebnisreich abläuft, wer- wobei Vereinbarungen für die zukünfti-
den wir uns auch dieses Jahr am Konzept ge Praxis im Mittelpunkt stehen sollen.
„BuKo neu denken“ orientieren, haben al- Außerdem finden auf diesem BuKo auch
lerdings auch einige Änderungen im bis- jede Menge Wahlen statt, wie die Wahl
herigen Verlauf vorgenommen. derjenigen Person, die für den Verband
ins EU-Parlament soll, unseren neuen
2 ..
Ein Gespenst fur EuropaBundessprecher*innenrat oder unsere
Vertretung im Parteivorstand.
Wir wünschen und allen einen angeneh-
men, solidarischen und konstruktiven
Bundeskongress und freuen uns auf die
Debatten und sinnvollen Entscheidungen
mit euch!
LASSEN WIR ES SPUKEN IN EUROPA!
Kommunismus schalalalala!
Noro, Lissy, Lucas, Jakob, Paul und Sarah
(Euer Bundessprecher*innenrat)
Bundeskongress 2018 3Anreise & Lageplan
Tagungsort
Alte Parteischule Erfurt
Werner-Seelenbinder- Straße 14
99096 Erfurt
Infos über den Tagungsort:
www.alte-parteischule.de
Mit ÖPNV Übernachtung
Fahrt bis Erfurt Hauptbahnhof. Von dort Ihr übernachtet fast alle in der Jugend-
fahren die Tram-Linie 3 (Richtung Urbi- herberge:
cher Kreuz) und Linie 4 (Richtung Wie-
senhügel) zur Haltstelle „Agentur für Ar- Jugendherberge Erfurt - Hochheimer
beit“. Straße
Fast geschafft, jetzt sind es nur noch „Medienherberge“
100 Meter. Ihr überquert die Fried- Hochheimer Str. 12
rich-Ebert-Straße, lauft über den klei- 99094 Erfurt
nen und geht dann die Schräge hinter
am Ende des Parkplatzes hoch. Auf der Dorthin könnt ihr vom Tagungsort entwe-
rechten Seite seht ihr dann das blaue Ein- der mit dem ÖPNV (von der Haltestellte
gangsgebäude. „Thüringenhalle“ mit der Tram 1 Richtung
Europaplatz bis „Kaffeetrichter“ und dann
umsteigen in die Tram 3 bis zur Endsta-
Mit dem Auto tion „Steigerstraße“) fahren. Zu Fuß sind
ca. 2,5 km.
Über die Bundesstraße 4, die nur wenige
hundert Meter entfernt ist, lässt sich die
Bitte denkt daran eigene Handtücher mit-
Bundesautobahn A 4 in Richtung Westen
zubringen! (Bettwäsche gibt es vor Ort)
und die A 71 in Richtung Süden in etwa
fünf Minuten erreichen. Die A 4 Richtung
Osten wird über den Autobahnzubringer
Erfurt-Ost ebenfalls in fünf Minuten er-
reicht. Über die B 7 oder die Ostumge-
hung ist die A 71 nach Norden nach kur-
zer Fahrt zu erreichen. Die B 7 Richtung
Weimar ist keinen Kilometer entfernt. In-
nerstädtisch ist die „Alte Parteischule am
Südpark“ von allen Stadtteilen schnell zu
erreichen.
4 ..
Ein Gespenst fur EuropaTagesordnung
Freitag
17.00 Uhr Treffen für neue Delegierte
18.00 Uhr Beginn (Konstituierung)
18.30 Uhr Abendbrot
19.30 Uhr Podiumsdiskussion
21.00 Uhr FLTI* Plenum / Feminismus-Workshops für Männer*
22.00 Uhr Satzungsändernde Anträge
23.00 Uhr Punkten der Anträge
23.30 Uhr Ende des Tagungstages
Samstag
9.30 Uhr Anträge I
10.30 Uhr AG-Phase I: Projektanträge
11.30 Uhr Anträge II (Projektanträge)
12.30 Uhr Mittagessen
13.30 Uhr Rechenschaftsbericht BSpR + Entlastung
13.45 Uhr Wahlen I (Bundessprecher*innenrat, Bundesschiedskommission, Kassen-
prüfung)
15.30 Uhr AG Phase II: Positionierungsanträge
17.00 Uhr Anträge III (Positionierungsanträge)
19.30 Uhr Abendbrot
20.30 Uhr Europa (Antrag + Kandidaturen)
21.30 Uhr Wahlen II
(Jugendpolitische*r Sprecher*in, Delegierte für den Bundesausschuss)
22.30 Uhr Anträge III
23.00 Uhr Ende Tagungstages
Sonntag
9.30 Uhr Wahlen III (BPT-Delegierte)
14.00 Uhr Mittagessen
15.00 Uhr Ende der Tagung
Bundeskongress 2018 5..
Erlauterungen zum
Antragsprozedere
Weil im großen Plenum die Debatte oft Sinn. Aber auch strittige Momente kön-
drunter und drüber geht und mehr anei- nen hier markiert und deutlich gemacht
nander vorbei, als miteinander diskutiert werden, damit sie später im Plenum
wird, haben wir uns entschieden, einen pointierter vorgetragen werden können,
Teil der Debatte in Arbeitsgruppen aus- ohne, dass die Debatte mit Missverständ-
zulagern. Wir haben uns entschieden in nissen aufgehalten wird. Bei den Positi-
diesem Jahr entschieden, die AG-Pha- onierungsanträgen geht es vermutlich
sen nicht mehr nach Antragsarten 8Sat- vor allem darum, die inhaltlichen Knack-
zungsändernde Anträge, Projektanträge punkte herauszuarbeiten, also zu klären,
etc.) zu trennen, sondern zwei AG-Pha- welche Fragen die größten Fallstricke für
sen einzurichten, in denen über alle An- eine gemeinsame Positionierung wer-
träge diskutiert werden kann. In diesen den könnten. Bei den Projektanträgen
Phasen wird ein Teil, also bei weitem nicht macht es vermutlich am meisten Sinn,
alle, der Anträge vordiskutiert. Die Be- in die AG-Phasen von Projekten zu ge-
schlussfassung findet nichts desto trotz hen an denen wir mitarbeiten wollen. In
im Plenum statt. Um die Anträge für die der AG wird es dann vor allem um den
AG-Phasen auszuwählen, wird es daher Aufbau von bundesweiten Strukturen ge-
am Freitag Abend ein Auswahlverfahren hen, die dann an die Umsetzung des Pro-
mit Punkten geben, in dem wir entschei- jekts schreiten. Aus der Debatte in den
den, welche Anträge in den AG-Phasen AG-Phasen können Änderungsanträge re-
behandelt werden. Dazu erhalten alle sultieren, die digital bei der Antragskom-
Delegierten zwei Punkte, die sie – nicht mission einzureichen sind. Nach Ende der
kumuliert – für je einen Antrag vergeben AG-Phase werden die Anträge gesamten
können. Die Zahl der Punkte entscheidet, Plenum zum Beschluss vorgelegt.
ob ein Antrag in einer AG-Phase behan-
delt wird, nicht jedoch über die Behand- Beschlussfassung im Plenum:
lung des Antrags an sich. Haben Anträge
Die Beschlussfassung im Plenum findet in
den gleichen Gegenstand, werden sie von
der am Freitag priorisierten Reihenfolge
der Antragskommission zuvor in Antrag-
statt. Zurückgestellt werden lediglich die
scluster gebündelt.
Anträge, die noch in einer AG diskutiert
werden sollen. Dafür erhaltet ihr bei der
Was passiert in der AG? Anmeldung Punkte mit denen ihr für eine
Die AG-Phasen haben vermutlich je nach bevorzugte Behandlung euch besonders
Gegenstand, also Art des diskutierten An- am Herzen liegender Anträge votieren
trags einen anderen Charakter: Bei den könnt. Das ist deshalb wichtig, weil es in
Satzungsänderungen geht es vor allem den letzten Jahren wiederholt vorgekom-
darum, mögliche Folgen zu diskutieren men ist, dass Anträge aufgrund mangeln-
und sich über das Antragsbegehr kla- der Zeit nicht behandelt wurden. In der
rer zu werden. So manche Satzungsän- Regel wird ein Antrag durch die Antrags-
derung ergibt erst auf den zweiten Blick steller* in im Plenum eingebracht. Dann
6 ..
Ein Gespenst fur Europagibt es die Möglichkeit für eine Gegenre- heißt, dass nach der Abstimmung über
de und eine Fürrede. Durch einen Antrag alle Änderungsanträge, für die es auch
an die Geschäftsordnung (Kurz: GO-An- Mehrheiten gegeben haben mag, ein An-
trag) kann eine Verlängerung der Debat- trag immer noch abgelehnt werden kann.
te auf bspw. 10 Minuten oder noch je drei Begonnenen wird mit dem Änderungsan-
Für- und Gegenreden beantragt werden. trag, der die weitestgehende Änderung
Liegen allerdings Änderungsanträge vor, vorsieht. Über die Reihenfolge entschei-
werden diese unmittelbar nach der Ein- det die Antragskommission. Nach der De-
bringung des Antrags behandelt und vor batte der Änderungsanträge und des An-
dem gesamten Antrag abgestimmt, das trags, wird über den Antrag abgestimmt.
Bundeskongress 2018 7Anforderungen
..
an Antrage
Am besten du versuchst, bevor du dei- Verband in einem bestimmten Themen-
nen Antrag schreibst, folgende Fragen für komplex bzw. dient als Orientierung für
dich zu beantworten: die Verbandsmeinung. Soll eine Debatte
• Warum dieser Antrag? zu einem eher neueren Thema ersteinmal
• Warum ist das wichtig für den Ver- begonnen werden ohne unbedingt eine
band, warum soll sich der BuKo damit komplett fertige Position zu beschließen,
beschäftigen? ist der Antrag ein Debatten-Antrag. Öf-
• Wo will ich hin, welche konkreten Fol- fentlichkeitsarbeit oder Materialerstellung
gen soll der Beschluss des Antrags ha- können in beiden Fällen durchaus folgen,
ben? ohne dass ihr daraus einen Projekt-An-
• Wer soll das Beschlossene umsetzen? trag machen müsst.
Welchen Charakter hat mein Sonstiger Antrag
Antrag? Darunter fallen z.B. Solidaritätserklärun-
Außerdem solltest du überlegen, zu wel- gen, Unterstützung von Bündnispartne-
cher der folgenden Kategorien dein An- rInnen, Stellungnahmen zu aktuellem
trag gehört, damit die Antragsbehand- politischen Geschehen, Aufforderungen
lung produktiver gestaltet werden kann. an die Partei etc. Auch hier gilt: kleine-
re konkrete Folgen (Material, Öffentlich-
Projekt-Antrag keitsarbeit etc.) machen daraus noch kei-
nen Projektantrag.
Neben einer inhaltlichen Ausrichtung ist
die Zielstellung eines solchen Antrags vo-
rallem die konkrete Umsetzung von poli-
Was muss ich noch beim
tischen Projekten, die Verabredung bspw. Einreichen beachten?
von Zeitplänen, konkreten Aktionen, Ma- Viele Formalia sind in der Geschäftsord-
terialien etc. Von solchen Praxis-Optionen nung geregelt, aber hier schon mal ein
enthält der Antrag bestenfalls verschie- wichtiger Hinweis: Achte auf die Antrags-
dene. Diese könnten abgestuft formuliert fristen!
sein, um auf dem BuKo zu diskutieren, • Frist für Einreichungen in Antragsheft
wie intensiv der Verband dieses schlus- 1: 06.03.2018 23.59 Uhr
sendlich zu seinem Projekt macht. Not- • Antragsschluss: 30.03.2018 23.59
wendige Bedingung für eine erfolgreiche Uhr
Umsetzung ist, dass die AntragsstellerIn- • Antragsschluss für Änderungsanträ-
nen sich selbst daran beteiligen. ge: 13.04.2018 22.00 Uhr
danach nur noch Dringlichkeitsanträge
Positionierungs- oder (mit Unterschriften von 10% der anwe-
Debatten-Antrag senden Delegierten)
Deinen Antrag schickst du an: info@links-
Zielsetzung ist die Debatte von Inhalten.
jugend-solid.de
Ein Positionierungs- Antrag verortet den
8 ..
Ein Gespenst fur EuropaEin fiktiver(!) Muster-Antrag
Oder:
Titel: Apple, Intel, Sony usw. boykottie- wir organisieren am 17.11., dem globa-
ren – fuck Foxconn! len Aktionstag, lokale Solidaritätskund-
gebungen vor deutschen Media-Markt
Antragsteller*innen: Basisgruppe Y,Z und -und Saturn-Supermärkten, um auch im
LAK Soziale Kämpfe des LV X scheinbar glitzernden Konsumkapitalis-
mus des Westens auf die davon untrenn-
Bitte auswählen: bare globale Ausbeutung in Asien auf-
• Projekt-Antrag merksam zu machen. Im Vorfeld laden
• Positionierungs-Antrag wir – die Basisgruppen X,Y,Z – die ehe-
• Debatten-Antrag maligen ArbeiterInnen, die momentan
• Sonstiger Antrag durch Europa fahren, um von vor Ort zu
berichten, in unsere Städte ein.
Antragstext:
Die horrende Ausbeutung beim Taiwane- Oder:
sischen Kontraktfertiger Foxconn, der u.a. ...
für Apple, Sony, Intel, HP, Dell, Microsoft
und Nintendo ein Löwenanteil aller global Begründung:
verfügbaren Elektronikprodukte herstellt, In den letzten Jahren ist es zu immer
musst ein Ende haben. ... stärkerer Ausbeutung in den Foxconn-Fa-
briken gekommen, in regelmäßigen Ab-
Falls Projekt-Antrag, dann Praxis-Op- ständen wurden Suizide von ArbeiterIn-
tionen: nen bekannt. Der inzwischen verstorbene
Wir unterstützen das Anfang des Jahres Apple-Gründer Steve Jobs äußerte dazu
in Deutschland von attac und Akteuren nur, dass die Rate gemessen an den be-
der globalisierungskritischen Bewegung kanntgewordenen Fällen deutlich unter
gegründete bundesweite Fuck-Fox- dem Durchschnitt in China und den USA
conn-Bündnis. liege (sic!) und dass die Arbeitsbedingun-
Und: Zusammen mit dem Bündnis mobili- gen bei Foxconn gut seien .
sieren wir für den für November angekün- Bei Foxconn arbeiten 1,2 Mio (!) Men-
digten globalen Sturm der Foxconn-Fab- schen, der Konzern ist der größte Expor-
riken in China. Wir chartern dafür eins, teur Chinas. In China kooperiert Foxconn
zwei oder drei Schiffe von Hamburg aus für den Vertrieb mit dem deutschen Me-
ins Perlfluss-Delta mit Zwischenstopps in dia-Saturn-Konzern, der zur Metro AG
Lissabon, Athen und am Suezkanal. gehört. ...
Bundeskongress 2018 9Awareness
Awareness bedeutet übersetzt „Achtsam- Das Konsensprinzip: Nur JA
keit“ oder „Bewusstsein“. Uns als Awa-
renessteam geht es um ein Bewusstsein
heißt JA!
für sexistische Grenzüberschreitungen. Handlungen und Gespräche sollen im ge-
Wir wollen, dass sich auf dem Bundes- genseitigen Einverständnis stattfinden,
kongress alle Menschen wohl fühlen und anstatt in der Annahme, dass etwas schon
eine schöne Zeit verbringen können. Lei- okay ist, wenn kein Widerstand kommt
der macht die sexistische Gesellschaft (z.B. eine Person einfach anfassen ohne
auch vor der linken Szene nicht halt, des- zu Fragen, etc.). Das nennen wir Kon-
halb könnt ihr neben euren persönlichen sensprinzip. Wenn ihr einer anderen Per-
Bezugs- und Vertrauenspersonen gerne son näher kommen wollt, dann fragt im-
auch das Awarenessteam ansprechen, mer nach, ob sie damit einverstanden ist,
wenn eure Grenzen überschritten wur- hier gilt die Regel: „Nein heißt Nein! Nur
den, ihr euch irgendwie komisch fühlt, ein Ja ist auch ein Ja!“ Damit kann gren-
unsicher bei einer Situation seid, oder züberschreitendes Verhalten verhindert
auch Ereignisse beobachtet, die eventuell werden.
übergriffig sein könnten.
Was tut das Awarenessteam?
Was ist eine Ihr könnt uns jederzeit ansprechen. Wir
Grenzüberschreitung? sind auch per Handy erreichbar. Es gilt:
Jeder Mensch hat einen persönlichen Die betroffene Person kann definieren,
Nahbereich, einen selbstgewählten Ab- wenn bei ihr eine Grenze überschritten
stand, der beschreibt, wie nah man eine wurde. Dies wird von uns nicht infrage
Person an sich heranlassen will. Dieser gestellt oder relativiert. Wir sind partei-
Abstand kann zu verschiedenen Personen isch auf Seiten der betroffenen Person.
unterschiedlich groß sein. Deshalb ist es
sehr wichtig, dass ihr die Grenzen ande- Und was kann getan werden?
rer Menschen achtet und sie eure Gren- Gehandelt wird danach, was du möch-
zen achten, damit der Umgang immer im test. Ob das einfach reden, ein Gespräch
gemeinsamen Einverständnis passiert. mit dem Täter oder anderes ist. Wir ma-
Grenzen sind immer subjektiv und bei je- chen nichts, was du nicht möchtest. Wir
der Person anders. Deshalb können Gren- haben auch einen Raum für ungestörte
zen unter anderem mit Bemerkungen, Gespräche.
Blicken, Berührungen aber auch vielem
anderen überschritten werden. Um unge- Awareness bedeutet auch, dass alle acht-
wollte Grenzüberschreitungen zu vermei- sam mit den Grenzen ihrer Mitmenschen
den, frage die betreffende Person vorher, umgehen. Deshalb sind WIR ALLE dafür
ob sie dies oder jenes auch möchte und verantwortlich, dass dies ein angeneh-
akzeptiere, wenn die betreffende Person mer Bundeskongress wird, achtet auf
dies verneint. euch und eure Genoss*innen und helft
10 ..
Ein Gespenst fur EuropaMenschen, die sich in einer unangeneh- Was mache ich, wenn ich angesprochen
men Situation befinden. worden bin, weil etwas passiert?
Tipps, wenn ihr Situationen beob- • Fragen, was die Person möchte/
achtet, von Grenzüberschreitungen braucht und vielleicht auch Unterstüt-
betroffen seid, oder von Betroffenen zung holen (Hier kann ich anbieten,
angesprochen werdet: eine Vertrauensperson oder das Awa-
renessteam zu holen)
Was kann ich tun, wenn ich jemanden • seid sehr aufmerksam und vorsichtig
sehe, von dem ich mir nicht sicher bin ob mit der Person und respektiert, wenn
er*sie sich bedrängt fühlt? sie keine Fragen beantworten möchte
• stellt das Empfinden der Person nicht
• Fragen ob alles okay ist und dar- in Frage, sondern nehmt sie ernst
auf warten dass ein eindeutiges „Ja“ • Fasst die Person nicht an, es sei denn
kommt ihr wurdest darum gebeten und seid
• Wenn ich mir das alleine nicht zu- selber damit einverstanden
traue: jemanden aus dem Awarenes- • lasst die Person nicht alleine, es sei
steam ansprechen ob sie bei der Per- denn, sie wünscht es.
son nachfragen kann ob alles okay ist
• Ein Angebot machen, die Situation zu
verlassen (Bsp.: „Ich gehe zu XY willst
du mitkommen?)
Was kann ich tun, wenn ich das Gefühl
habe, dass meine Grenzen missachtet
werden
• Deutlich sagen was ich will und was
ich nicht will
• gezielt eine Person in meiner Nähe an-
sprechen (Bsp.: „Kannst du mir hel-
fen?“)
• Laut werden
• Freund*innen, Bezugspersonen oder
das Awarenessteam kontaktieren
Bundeskongress 2018 11.. ..
Vorschlag fur die Geschaftsord-
nung Bundeskongress 2018
I Einberufung, Beschlussfähigkeit und Konstituierung
1. Die Einberufung des Bundeskongresses (BuKo) bzw. einer seiner Tagungen er-
folgt durch den Länderrat von linksjugend ['solid]. Die Einladungen mit einem
Vorschlag zur Tagesordnung sind den gewählten Delegierten bzw. den Landes-
verbänden bis spätestens vier Wochen vor dem Bundeskongress zuzustellen.
2. Der Bundeskongress tagt grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag von einem Vier-
tel der angemeldeten Delegierten kann die Öffentlichkeit für einzelne Tagesord-
nungspunkte ausgeschlossen werden.
3. Alle gewählten Delegierten haben Stimmrecht. Der Bundeskongress ist be-
schlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Delegierten zur Tagung
angemeldet ist und ordnungsgemäß eingeladen wurde. Die Mandatsprüfungs-
kommission stellt zu Beginn der Tagung die Beschlussfähigkeit fest, diese ist so
lange gegeben bis sie auf Antrag angezweifelt und durch die Mandatsprüfungs-
kommission festgestellt wird, dass weniger als die Hälfte der gewählten Delegier-
ten angemeldet ist.
4. Der Bundeskongress beschließt über eine Tagesordnung inkl. Zeitplan. Anträge
zur Änderung der Tagesordnung werden im Plenum beraten. Der Bundeskon-
gress gibt sich weiterhin eine Geschäftsordnung. Bis zum Beschluss derselben
gilt die Geschäftsordnung des vorherigen Bundeskongresses.
II Kommissionen
5. Der BuKo wählt sich in offener Abstimmung eine Tagungsleitung aus mindestens
zwölf Mitgliedern, eine Antragskommission mit mindestens sechs Mitgliedern,
eine Wahlkommission mit mindestens sechs Mitgliedern, eine Mandatsprüfungs-
kommission mit mindestens zwei Mitgliedern sowie eine Protokollkommission mit
mindestens zwei Mitgliedern. Die Kommissionen des BuKo haben jederzeit Re-
derecht und sind quotiert zu wählen.
6. Die Mandatsprüfungskommission stellt die Stimmberechtigung fest. Hierzu ist sie
berechtigt, die Mitgliederkartei einzusehen. Die Mandatsprüfungskommission hat
das Recht, der Delegiertenwahl zu widersprechen. Ihre Aufgabe endet mit der
Neuwahl einer Mandatsprüfungskommission.
7. Die Tagungsleitung hat die Aufgabe, den BuKo auf der Grundlage der beschlos-
senen Tagesordnung zu leiten. Dazu muss sie jederzeit zu Verfahrensfragen das
Wort ergreifen und Vorschläge dazu unterbreiten, unter Berücksichtigung des
Eingangs der Wortmeldungen, der Quotierung und des Themas das Wort ertei-
len, bei Überschreitungen der Redezeit das Wort entziehen und Redner*innen,
die von der Sache abweichen zur Ordnung rufen. Die Tagungsleitung legt die
Geschäftsordnung aus und übt das Hausrecht aus.
12 ..
Ein Gespenst fur EuropaIII Geschäftsordnung
8. Anträge zur Änderung dieser schriftlichen Geschäftsordnung dürfen nur von De-
legierten des Bundeskongresses gestellt werden. Sie bedürfen, nach zeitlich be-
grenzter Beratung im Plenum, zu ihrer Annahme eine 2/3 Mehrheit der anwesen-
den Delegierten.
9. Anträge zur Geschäftsordnung (GO-Anträge) dürfen sich ausschließlich mit dem
Ablauf des Bundeskongresses befassen und werden außerhalb der Redeliste so-
fort behandelt, sofern nicht gerade eine andere Abstimmung oder eine Wahl-
handlung stattfindet. Sie können nur von Delegierten und Mitgliedern der Kom-
missionen gestellt werden. Vor ihrer Abstimmung erhält je ein/e Delegierte/r
gegen und für den Antrag das Wort. Gibt es keine Gegenrede, entfällt an dieser
Stelle die Fürrede und der Antrag gilt als angenommen.
10. Anträge zur Geschäftsordnung (GO-Anträge) sind insbesondere:
a. Antrag auf Schluss der Redeliste,
b. Antrag auf weitere Rede- und Debattenbeiträge,
c. Antrag auf sofortiges Ende der Debatte,
d. Antrag auf sofortige Abstimmung,
e. Antrag auf Vertagung,
f. Antrag auf Redezeitbegrenzung,
g. Antrag auf Pause,
h. Antrag auf ein FLTI*-Plenum,
Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages,
i. Antrag auf geheime Abstimmung.
j. Über die Zulässigkeit anderer Anträge zur Geschäftsordnung entscheidet die
Tagungsleitung.
IV Regeln in der Debatte
11. Wortmeldungen zur Diskussion sind ab Aufruf des jeweiligen Tagesordnungs-
punktes bei der Tagungsleitung anzuzeigen. Die Redebeiträge werden unter Be-
rücksichtigung der Geschlechterquotierung und eventuell von Für und Gegen-
reden ausgelost. Das Losverfahren findet keine Anwendung, wenn es nur eine
Für- und Gegenrede gibt. Die Redezeit beträgt im Regelfall drei Minuten. Anfra-
gen/ Bemerkungen und Antworten dürfen jeweils die Zeit von einer Minute nicht
überschreiten. Mitglieder und Gäste haben das Rederecht. Antragssteller*innen
haben zu ihren Anträgen Rederecht. Die Wiederholung vorangegangener Inhalte
ist zu vermeiden.
12. Bei den zu wählenden Gremien erhalten die Kandidat*innen eine Vorstellungszeit
von drei Minuten, soweit nichts anderes beschlossen wird.
13. Delegierte können nach Abschluss eines Tagesordnungspunktes eine persönliche
Erklärung abgeben. Sie sind bei der Tagungsleitung anzumelden und dürfen die
Zeit von zwei Minuten nicht überschreiten. Der/ die Redner*in darf nicht zur Sa-
che sprechen, sondern nur Äußerungen, die in der Aussprache in Bezug auf die
eigene Person vorgenommen wurden, zurückweisen oder eigene Ausführungen
richtigstellen. Persönliche Erklärungen können nicht für eine*n Andere*n abge-
geben werden.
Bundeskongress 2018 13V Antragsbehandlung
14. Anträge können durch jedes Mitglied bei der Antragskommission gestellt werden.
Antragsschluss ist drei Wochen vor dem Bundeskongress. Über den genauen
Termin entscheidet der BSPR in Bezug auf den Druck des zweiten Antragshefts
und macht diesen bekannt. Über ihre Behandlung entscheidet das Plenum. An-
tragsschluss für Anträge, welche die Satzung, Schieds- oder Finanzordnung än-
dern wollen, ist sechs Wochen vor dem Bundeskongress. Über den genauen Ter-
min entscheidet der BSPR in Bezug auf den Druck des ersten Antragsheftes und
macht diesen davor bekannt. Anträge jeder Art müssen schriftlich und in digitaler
Form in einem bearbeitbaren Dateiformat eingereicht werden. Sofern der Bun-
deskongress nichts anderen beschließt, liegt der Antragsschluss für Änderungs-
anträge vier Stunden nach Beginn der Tagung. Der Änderungsantragsschluss
für Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen liegt vor Behandlung derselben.
Änderungsanträge die nach Ende der Frist eingereicht werden, sind nur dann
gültig, wenn sie mit einer 2/3-Mehrheit von einer AG in der AG-Phase auf dem
Bundeskongress eingebracht werden.
15. Nach Antragsschluss können Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Dringlich-
keitsanträge sind Anträge, deren Gegenstand sich erst nach Antragsschluss er-
geben hat. Die Dringlichkeit ist von den Antragssteller*innen zu begründen und
von der Antragskommission zu prüfen, die dem BuKo entsprechend Behandlung
oder Nicht-Behandlung empfiehlt. Der Bundeskongress hat die Möglichkeit der
Empfehlung der Antragskommission mit einfacher Mehrheit zu widersprechen.
Dringlichkeitsanträge benötigen für ihre Zulassung zur Behandlung die Unter-
schrift von mindestens 25 Delegierten. Dringlichkeitsanträge sind in der Regel
nach allen anderen Anträgen zu behandeln. Bei tagesaktuellen Ereignissen, kann
von der Regel abgewichen werden.
16. Alle Anträge werden durch die Antragskommission nach entsprechender Bera-
tung und ggf. in der von den Delegierten im Priorisierungsverfahren bestimmten
Reihenfolge zur Abstimmung gestellt. Bei mehreren Anträgen zu einem Thema
unterbreitet die Antragskommission nach Rücksprache mit den Einreicher*innen
und unter Berücksichtigung der Priorisierung einen Vorschlag zur Abstimmung
der Anträge. Der Bundeskongress kann die Antragsdebatte jeweils zeitlich be-
fristen.
17. Für das Priorisierungsverfahren erhalten alle Delegierte 2 Punkte die sie – nicht
kumuliert – für je einen Antrag vergeben können. Die Zahl der Punkte entschei-
det, ob ein Antrag in der AG-Phase behandelt wird. Die Antragskommission ent-
scheidet, wie viele Anträge in den AG-Phasen behandelt werden. Haben die An-
träge den gleichen Gegenstand, werden sie von der Antragskommission zuvor in
Antragscluster gebündelt.
18. Liegen zu einem Thema mehrere Anträge bzw. zu einem Antrag mehrere Ände-
rungsanträge vor, wird der weitestgehende zuerst zur Abstimmung gestellt. Al-
ternativabstimmungen sind möglich. Änderungsanträge werden vor dem eigent-
lichen Antrag abgestimmt. Eine Abstimmung entfällt, wenn die Einreicher*innen
einer Übernahme, auch in geänderter Fassung, des Antrages zustimmen oder die
Einreicher*innen den Antrag zurückziehen. Ein Antrag kann spätestens bei Auf-
14 ..
Ein Gespenst fur Europaruf im Plenum zurückgezogen werden. Während der Antragsbehandlung ist dies
nicht mehr möglich.
VI Beschlussfassung
19. Beschlüsse werden grundsätzlich offen mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Delegierten gefasst, sofern nicht die bestehende Satzung von linksjugend [‘solid]
oder diese Geschäftsordnung anderes regeln. Stimmenthaltungen bleiben dabei
unberücksichtigt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
VII FLTI*-Plenum
20. Auf Antrag einer FLTI*-Delegierten muss ein FLTI*-Plenum einberufen werden,
wenn mindestens 25% der angemeldeten FLTI*- Delegierten zustimmen. Wäh-
rend des FLTI*-Plenums müssen alle männlichen Delegierten den Sitzungssaal
verlassen. Die Tagung wird für die Dauer des FLTI*-Plenums unterbrochen. Nach
Ende des FLTI*-Plenums werden die Ergebnisse bekannt gegeben. Es ist mög-
lich, ein FLTI*-Plenum im Vorfeld des Bundeskongresses einzuberufen, sofern
alle FLTI*-Delegierten eingeladen wurden.
VIII Protokoll
21. Es ist unter Verantwortung der Protokollführenden bzw. der Wahlkommission ein
Beschluss- und ein Wahlprotokoll zu erstellen und zu archivieren. Beschlüsse des
Bundeskongresses sind innerhalb von 14 Tagen zu veröffentlichen.
IX Regeln im Tagungssaal
22. Im Tagungssaal besteht ein Rauch- und Kiffverbot. Exzessiver Alkoholkonsum
kann zum zeitweiligen Tagungsausschluss führen.
23. Fahnen von Nationalstaaten sind im Tagungssaal und den angeschlossen Räu-
men verboten.
Bundeskongress 2018 15Wahlordnung Bundeskongress
,
von linksjugend [ solid]
1. Allgemeines und Wahlgrundsätze
§ 11Wahlen müssen in der vorläufigen Tagesordnung angekündigt und den Delegier-
ten mindestens vier Wochen vor dem Bundeskongress bekannt gemacht werden.
§ 2 Wahlberechtigt sind alle gewählten Delegierten. 2Wählbar sind alle aktiven Mit-
1
glieder der Linksjugend ['solid].
§ 3 Bei allen Wahlen mit mehr als einem zu vergebenden Platz an gleichen Ämtern
1
und Mandaten gilt eine Mindestquotierung von min. 50% für nicht-männliche
Bewerber*innen. 2Zur Sicherung dieser Geschlechterquotierung finden solche
Wahlen mit zwei verschiedenen Listen zu je einem Wahlgang statt. 3Es kandi-
dieren in den ersten Wahlgängen (Liste zur Sicherung der Mindestquotierung)
ausschließlich nicht-männliche Kandidat*innen auf einer Liste. 4Der zweite Wahl-
gang ist jeweils ein allgemeiner Wahlgang, der allen Kandidat*innen offen steht
(gemischte Liste). Im zweiten Wahlgang (gemischte Liste) können (mit Ausnah-
me der Wahl der Delegierten zum Bundesparteitag) maximal so viele Bewer-
ber*innen gewählt werden, wie bei der entsprechenden Liste zur Sicherung der
Mindestquotierung gewählt worden sind (harte Quotierung).
§ 4 Die Wahlen sind geheim. 2Die Stimmenauszählung ist öffentlich.
1
§ 5 1Kandidaturen in Abwesenheit sind zulässig, sofern der Wahlkommission eine
schriftliche Willensbekundung der Kandidierenden vorliegt. 2Elektronische Über-
mittlung erfüllt in diesem Fall die Voraussetzung der Schriftlichkeit. 3Sofern in
der Willensbekundung nicht anders angegeben, gilt die Bekundung der Kandi-
datur ausschließlich für alle Wahlgänge derjenigen Liste, auf die der*die Kandi-
dat*in das erste mal kandidieren kann.
2. Wahlkommission, Wahlgänge, Stimmzettel und ungültige
Stimmen
§ 6 1Zur Durchführung der Wahlen wählt der Bundeskongress in offener Abstimmung
eine Wahlkommission. 2Deren Mitglieder dürfen bei den Wahlen nicht kandidie-
ren. 3Die Wahlkommission sichert den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen,
erklärt Beginn und Ende des Wahlgangs und ermittelt und verkündet das Wahl-
ergebnis. 5Die Wahlkommission wählt aus ihrer Mitte eine*n oder zwei gleichbe-
rechtigte Leiter*innen, sofern diese nicht schon bei der Wahl der Wahlkommis-
sion bestimmt worden sind.
§ 7 Vor jedem Wahlgang beschließt der Bundeskongress auf Vorschlag der Tagungs-
1
leitung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen über den Abschluss
der Kandidat*innenliste. 2Vor Beginn der Wahlhandlung (Erklärung des Beginns
des Wahlgangs) ist die Wiedereröffnung der Kandidat*innenliste auf Antrag mit
einfacher Stimmenmehrheit möglich.
§ 8 1Wahlgänge für verschiedene Ämter oder Mandate können parallel stattfinden,
sofern die Möglichkeit der parallelen Bewerbung für jene Ämter und Mandate
sichergestellt ist. 2Wahlgänge unterschiedlicher Listen (Liste zur Sicherung der
16 ..
Ein Gespenst fur EuropaMindestquotierung und gemischte Liste) für gleiche Ämter oder Mandate können
nur dann parallel stattfinden, wenn auf der Liste zur Sicherung der Mindestquo-
tierung nicht mehr Bewerber*innen kandidieren, als zu vergebende Plätze vor-
gesehen sind und keine der Bewerber*innen auf dieser Liste widerspricht.
§ 9 Die für einen Wahlgang verwendeten Stimmzettel müssen einheitlich sein. 2Die
1
Gestaltung des Stimmzettels muss eine eindeutige Stimmabgabe für die Kan-
didat*innen bzw. eine Gesamtenthaltung ermöglichen. 3Die Zahl der höchstens
abzugebenden Stimmen entspricht der Zahl der im jeweiligen Wahlgang zu be-
setzenden Mandate.
§ 10 1Ungültig sind Stimmzettel,
a) auf denen mehr Stimmen abgegeben worden sind, als bei der jeweiligen Wahl
maximal vergeben werden konnten;
b.) die den Willen der*des Wählenden nicht zweifelsfrei erkennen lassen und/
oder zusätzliche Kennzeichnungen (insbesondere Beschriftungen, Vorbehalte,
Kommentierungen und Zeichnungen oder Bilder) enthalten, die über die vorge-
gebenen Entscheidungsmöglichkeiten hinausgehen.
2
Im Zweifelsfall entscheidet die Wahlkommission auf Grundlage der Bestimmun-
gen aus Satz 1 mit einfacher Mehrheit über die Gültigkeit eines Stimmzettels.
3
Bei Stimmengleichheit gilt eine umstrittene Stimme als gültig.
3. Gewählte Bewerber*innen, Quoren und Stimmengleichheit
§ 11 1Sieht diese Wahlordnung nichts anderes vor, ist unter Berücksichtigung der zu
vergebenden Plätze in Reihenfolge des erreichten Ergebnisses in einem Wahlgang
gewählt, wer mehr als 50% der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
2
Bleiben in einem Wahlgang Plätze vakant, weil nicht genügend Kandidat*innen
die erforderliche Mehrheit erreichen, erfolgt ein weiterer Wahlgang, in dem in
der Reihenfolge der Stimmenanteile höchstens doppelt so viele Kandidat*in-
nen antreten, wie noch Mandate zu vergeben sind. 3Für den Fall, dass durch
Stimmengleichheit nicht eindeutig bestimmbar ist, wer zu einem Wahlgang nach
Satz 2 zum Antritt in einem solchen zweiten Wahlgang berechtigt ist, findet eine
Stichwahl um den Einzug in einen solchen Wahlgang statt. 4Beginnend mit einem
zweiten Wahlgang für die gleiche Liste entfällt, sofern diese Wahlordnung für die
spezifische Wahl nichts anderes bestimmt, das in Satz 1 genannte Quorum.
§ 12 1Sieht diese Wahlordnung nichts anderes vor, entscheidet bei Stimmengleichheit
das Alter der Kandidat*innen, wobei Jüngere den Älteren vorgezogen werden.
2
Sollte die Regelung in Satz 1 nicht zur finalen Klärung ausreichen, entscheidet
das Los (Münzwurf).
4. Wahl des Bundessprecher*innenrates
§ 13 1Zunächst beschließt der Bundeskongress über die zu wählende Stärke des Bun-
dessprecher*innenrates. 2Er besteht aus 9 bis 15 gleichberechtigten Mitgliedern
sowie einer*m Schatzmeister*in.
§ 14 1Die Wahl der*des Schatzmeister*in(s) erfolgt in Einzelwahl. 2Gewählt ist der*-
diejenige Kandidat*in welche*r die nötige Mehrheit auf sich vereinen kann.
§ 15 1Die weiteren Mitglieder des Bundessprecher*innenrates werden in Listenwahl
Bundeskongress 2018 17gewählt. 2Gewählt sind, in der Reihenfolge ihrer Stimmenanteile, diejenigen
Kandidat*innen, welche im ersten Wahlgang die nötige Mehrheit auf sich verei-
nen können.
5. Wahl der Kassenprüfer*innen
§ 16 1Der Bundeskongress wählt vier Kassenprüfer*innen. 2Sie werden für die Dauer
von einem Jahr gewählt. 3Sie dürfen auf Bundesebene keine andere Funktion
außer dem Delegiertenmandat ausüben.
6. Wahl der Mitglieder der Bundesschiedskommission
§ 17 1Die Bundesschiedskommission wird durch den Bundeskongress in einer Stärke
von fünf Mitgliedern gewählt. 2Sie werden für die Dauer von einem Jahr gewählt.
3
Diese dürfen auf Bundesebene keine andere Funktion außer dem Delegierten-
mandat ausüben.
7. Wahl der Bundesparteitagsdelegierten
§ 18 1Für die Wahl der Bundesparteitagsdelegierten von linksjugend ['solid] gilt die
Wahlordnung der Partei DIE LINKE. 2Es werden so viele Delegierte gewählt, wie
der linksjugend ['solid] nach Delegiertenschlüssel zustehen.
§ 19 1Auf jedem Stimmzettel haben die Wählenden die Möglichkeit, hinter jedem Na-
men mit „Ja“ zu stimmen. 2Die Möglichkeit von Nein-Stimmen und Enthaltungen
hinter dem Namen der Kandidierenden entfällt (§8 Abs. 3 in Verbindung mit §2
Abs. 3 Wahlordnung DIE LINKE). 3Es gilt für alle Wahlgänge ein Mindestquorum
von einer Stimme (§10 Abs. 2 Wahlordnung DIE LINKE). 4Eine Gesamtenthal-
tung ist möglich.
§ 20 1Gewählt sind, unter Berücksichtigung der Zahl der zu vergebenden Mandate,
die Bewerber*innen in der Reihenfolge ihrer erreichten Stimmenzahl.
§ 21 1Als Nachrücker*innen sind diejenigen Bewerber*innen in der Reihenfolge ihrer
erreichten Stimmen gewählt, die nach §18 nicht als Delegierte gewählt sind.
Beschlossen auf dem 1. Bundeskongress 06.04.2008 in Leipzig; geändert auf dem 2. Bundeskongress
21.03.2009 in Mannheim und dem 9. Bundeskongress 08.04.2016 in Nürnberg.
18 ..
Ein Gespenst fur EuropaSatzung, der
linksjugend [ solid] e.V.
Beschlossen am 21. März 2009
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Der Jugendverband führt den Namen Linksjugend ['solid].
Der selbstständige Jugendverband ist die Jugendorganisation der Partei DIE LINKE.
Er ist rechtlich unabhängig von einer Partei im Sinne des Grundgesetzes.
Der Jugendverband ist ein eingetragener Verein im Sinne des BGB.
Der Sitz ist in Berlin.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
Die Linksjugend ['solid] ist ein sozialistischer, antifaschistischer, basisdemokratischer
und feministischer Jugendverband. Er greift in die gesellschaftlichen Verhältnisse ein
und ist Plattform für antikapitalistische und selbstbestimmte Politik.
Als Teil emanzipatorischer Bewegungen sucht der Jugendverband die Kooperation mit
anderen BündnispartnerInnen. Der Jugendverband strebt eine enge Zusammenar-
beit mit gleichgesinnten politischen Jugendstrukturen auf internationaler und insbe-
sondere auf europäischer Ebene an.
Politische Bildung, der Eintritt in eine politische und kulturelle Offensive von links und
die politische Aktion stehen dabei im Mittelpunkt der Tätigkeit des Jugendverbandes.
Als parteinaher Jugendverband ist die Linksjugend ['solid] die Jugendorganisation der
Partei DIE LINKE und wirkt als Interessenvertretung linker Jugendlicher in die Partei.
§ 3 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 4 Mitgliedschaft
Aktives Mitglied des Jugendverbandes kann jeder junge Mensch werden, der das
vierzehnte Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze und die Satzung des Jugend-
verbandes anerkennt. Die Mitarbeit im Jugendverband ist vom Alter unabhängig.
Der Eintritt ist schriftlich zu erklären. Die aktive Mitgliedschaft ist vier Wochen nach
Erklärung des Eintrittes wirksam. Aufgrund eines Beschluss der jeweiligen Versamm-
lung kann diese Frist unterschritten werden. Für einen solchen Beschluss ist eine
2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder in der Versammlung notwendig. Die
Unterschreitung der Frist ist nur personalisiert möglich.
Jedes Mitglied der Partei DIE LINKE unter der Altershöchstgrenze nach §4 Abs. 4 kann
Bundeskongress 2018 19ab dem Eintrittsdatum in die Partei passives Mitglied des Jugendverbandes sein. Das
Verfahren ist in §11 (2) der Satzung der Partei DIE LINKE geregelt und damit für alle
Mitglieder der Partei bindend. Mitglieder der Partei DIE LINKE. die diesem Verfahren
Widersprechen können keine passiven Mitglieder von Linksjugend ['solid] sein. Ein
passives Mitglied kann aktives Mitglied werden, sobald es gegenüber dem Bundes-
verband oder dem Landesverband die Aktivierung seiner passiven Mitgliedschaft in
eine aktive schriftlich anzeigt. Näheres regelt §5 Abs. 3. Passive Mitglieder bezahlen
keinen Beitrag an den Jugendverband.
a. Die aktive Mitgliedschaft endet mit der Vollendung des 35. Lebensjahres, der
schriftlichen Erklärung des Austritts, dem Ausschluss oder dem Tod des Mitglieds.
b. Die passive Mitgliedschaft gemäß §4 Abs. 4 endet durch den Austritt aus der
Partei DIE LINKE oder durch eine der in Absatz 4a) genannten Möglichkeiten.
Entrichtet ein aktives Mitglied zwölf Monate keinen Beitrag und wird dieser auch
nach schriftlicher Mahnung nicht binnen vier Wochen beglichen, so gilt dies als
Austritt, sofern das aktive Mitglied nicht von der Pflicht zur Beitragszahlung be-
freit wurde. Ein aktives Mitglied des Jugendverbandes kann ausgeschlossen wer-
den, wenn es vorsätzlich gegen die Grundsätze oder die Satzung des Jugendver-
bandes verstößt und ihm schweren Schaden zufügt. Bei einem aktiven Mitglied
nach §4 Abs. 3 kann die Aktivierung aberkannt werden.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes aktive Mitglied hat das Recht, an der politischen Meinungs- und Willensbildung
des Jugendverbandes mitzuwirken, sich über alle Angelegenheiten des Jugendver-
bandes zu informieren und informiert zu werden, Anträge an Gremien und Organe
zu stellen im Rahmen der Geschäftsordnungen an Beratungen teilzunehmen, an der
Arbeit von Kommissionen und Arbeitskreisen teilzunehmen und letztere zu initiieren,
das aktive und passive Wahlrecht auszuüben.
Jedes aktive Mitglied hat die Pflicht, die Satzung einzuhalten, gefasste Beschlüsse
und die Grundsätze des Jugendverbandes zu respektieren, Mitgliedsbeiträge ent-
sprechend der Finanzordnung zu entrichten, sofern es nicht von der Beitragszahlung
befreit ist.
Jedes passive Mitglied hat das Recht vom Jugendverband regelmäßig über Aktivi-
täten informiert und zu Versammlungen eingeladen zu werden sowie seine passive
Mitgliedschaft zu aktivieren.
SympathisantInnen haben für die Wahlen zum Bundeskongress passives Wahlrecht.
Ihnen können aufgrund eines Beschlusses der aktiven Mitglieder einer jeweiligen
Versammlung weitere Mitgliederrechte übertragen werden. Ausgeschlossen ist dies
für das sonstige passive Wahlrecht, finanzielle Angelegenheiten und bei Beschlüssen
zur Änderung der Satzung. Allerdings kann, sofern es die Landessatzungen vorsehen,
SympathisantInnen auf Landesebene das passive Wahlrecht übertragen werden.
§ 6 Gleichstellung
Die Förderung der Gleichstellung der Mitglieder ist ein Grundprinzip des Jugendver-
bandes.
Bei Wahlen innerhalb des Jugendverbandes zu Gremien und Organen ist grundsätz-
20 ..
Ein Gespenst fur Europalich ein mindestens fünfzigprozentiger Frauenanteil zu gewährleisten. Abweichungen
von diesem Grundsatz bedürfen eines Beschlusses der Mehrheit von Zweidrittel der
entsprechenden Wahlversammlung. Eine Aufhebung der Quotierung bei der Wahl der
Delegierten zum Bundeskongress ist nicht möglich.
Frauen/Lesben/Trans/Inter (FLTI) haben das Recht, innerhalb des Verbandes eigene
Strukturen aufzubauen und Frauen/Lesben/Trans/Inter-Plena (FLTI-Plena) durchzu-
führen.
Die Mehrheit der Frauen/Lesben/Trans/Inter (FLTI) eines der jeweiligen Versammlung
kann ein Frauen-/Lesben-/Trans-Inter-Veto einlegen. Dieses Veto hat einmalig auf-
schiebenden Charakter und führt zu einer erneuten Verhandlung des Sachverhaltes.
§ 7 Gliederungen
Der Jugendverband gliedert sich in Landesverbände und Basisgruppen. Basisgruppen
können ab einer Stärke von drei aktiven Mitgliedern gebildet werden. Soweit keine
Landesverbände bestehen, sind die Basisgruppen und Einzelmitglieder direkt dem
Bundesjugendverband angegliedert.
Landesverbände müssen mindestens dem Gebiet eines Bundeslandes entsprechen.
Sie regeln ihre Struktur und ihre Tätigkeitsfelder im Rahmen dieser Satzung und der
Grundsätze des Jugendverbandes selbstständig.
Die Landesverbände und Basisgruppen führen den Namen des Bundesjugendverban-
des. Basisgruppen haben darüber hinaus das Recht einen Zweitnamen zu führen.
Landesverbände und Basisgruppen, die vorsätzlich und mehrmalig gegen diese Sat-
zung und die Grundsätze des Jugendverbandes verstoßen haben, können durch
Beschluss der jeweils übergeordneten Versammlung mit einer Zweidrittelmehrheit
aufgelöst werden. Die aktive Mitgliedschaft der einzelnen Mitglieder bleibt davon un-
berührt. Gegen den Beschluss zur Auflösung besteht ein Widerspruchsrecht bei der
zuständigen Schiedskommission.
Landesverbände und Basisgruppen können sich als rechtsfähige und eingetragene
Vereine konstituieren. Ihre Satzung muss sie als Untergliederungen des Bundesju-
gendverbands ausweisen, die an dessen Satzung und Grundsätze gebunden sind.
§ 8 Bundeskongress
Der Bundeskongress ist das höchste Gremium des Verbandes. Er berät und beschließt
über die politischen und organisatorischen Fragen des Jugendverbandes. Der Bun-
deskongress gibt sich im Rahmen dieser Satzung eine Geschäfts- und W ahlordnung.
Zu Beginn der T agung sind Protokollführende zu bestimmen, die ein Beschlusspro-
tokoll der Tagung anfertigen. Die Beschlüsse sind den Mitgliedern innerhalb von 14
Tagen in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
Der Bundeskongress ist zuständig für die Beratung und Beschlussfassung über:
das Programm des Verbandes,
die Satzung sowie die Finanz- und Schiedsordnung,
die grundsätzlichen, politischen und organisatorischen Grundsätze des Verbandes,
die Wahl, Abwahl und Entlastung der Mitglieder des BundessprecherInnenrates,
die Wahl der Delegierten zum Parteitag der Partei DIE LINKE,
Bundeskongress 2018 21die Entsendung von aktiven Mitgliedern zum Bundesausschuss der Partei DIE LINKE,
die Wahl der Mitglieder der Bundesschiedskommission,
die Wahl der KassenprüferInnen,
die Finanz- und Schiedsordnung,
die Auflösung von Landesverbänden und Bundesarbeitskreisen
Der Bundeskongress nimmt den Finanzbericht entgegen. Er beschließt mit der Mehr-
heit von zwei Dritteln der anwesenden Delegierten über die Änderung der Satzung.
Der Bundeskongress besteht aus 250 Delegierten. Diese setzen sich wie folgt zusam-
men:
6 Delegierte für den Studierendenverband
2 Delegierte für jeden Bundesarbeitskreis, der § 11 Absatz 4 erfüllt. Bundesarbeits-
kreise können insgesamt nicht mehr als 20 Delegierte stellen. Gibt es mehr als zehn
Bundesarbeitskreise, die § 11 Absatz 4 erfüllen, entscheidet der Länderrat gemein-
sam mit dem BundessprecherInnenrat über eine Neuverteilung.
Die übrigen Delegiertenplätze werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren der An-
zahl der aktiven Mitglieder entsprechend paarweise auf die Landesverbände aufge-
teilt. Jeder Landesverband entsendet jedoch mindestens 6 Delegierte. Ein Verhältnis-
vergleich erfolgt nicht.
Der Bundeskongress wird für die Dauer von einem Jahr gewählt und tagt mindestens
einmal im Geschäftsjahr. Ein Bundeskongress muss mindestens zehn Wochen vor
seiner ersten Tagung durch den Länderrat einberufen werden. Die gewählten Dele-
gierten sind jeweils vier Wochen vor einer Tagung des Bundeskongresses schriftlich
einzuladen.
Ein außerordentlicher Bundeskongress ist einzuberufen, wenn dies der Bundesspre-
cherInnenrat mit Dreiviertelmehrheit mindestens sechs Landesverbände oder min-
destens 1/5 der ordentlichen Mitglieder fordern.
Der Bundeskongress ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und
mehr als fünfzig Prozent der gewählten Delegierten anwesend sind. Sollte die Be-
schlussfähigkeit nicht erreicht werden, wird die Tagung der Bundeskongress erneut
unter Angabe der gleichen Tagesordnung einberufen. Diese Tagung des Bundeskon-
gresses hat dann unabhängig der Anzahl der anwesenden Delegierten Beschluss-
recht.
§ 9 Länderrat (LR)
Der Länderrat besteht aus jeweils zwei VertreterInnen der Landesverbände und des
Studierendenverbands. Die Wahl und Abwahl der Mitglieder des LR obliegt der Selb-
storganisation der Landesverbände. Der LR kann sich im Rahmen dieser Satzung eine
Geschäftsordnung geben.
Der Länderrat besitzt gegenüber dem BSPR Kontroll-, Konsultativ- und Initiativfunkti-
on. Er stellt die Kommunikation zwischen den Landesverbänden, dem Studierenden-
verband und den Bundesarbeitskreisen sicher, unterstützt den BSPR in der Projekt-
und Kampagnenentwicklung und deren Durchführung in den Ländern. Er kann mit
einer Mehrheit von zwei Dritteln Beschlüsse des BSPR aufheben. Der entsprechende
Beschluss muss dann erneut im BSPR behandelt werden und bedarf zu seiner Gültig-
22 ..
Ein Gespenst fur Europakeit einer Mehrheit von zwei Dritteln der BundessprecherInnen.
Die LR beruft den Bundeskongress ein und bestätigt den Bundesfinanzplan. (4)
Die LR tagt mindestens dreimal jährlich und ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der
Landesverbände vertreten sind. Zu jeder Tagung der LR ist ein/e Protokollführer/in
zu bestimmen und ein Beschlussprotokoll anzufertigen. Diese sind den Mitgliedern
innerhalb von 14 Tagen in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
§ 10 BundessprecherInnenrat (BSPR)
Der BSPR ist das höchste Organ zwischen den Bundeskongressen.
Der BSPR ist verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Umsetzung
der Beschlüsse des Bundeskongresses, hält den Geschäftsbetrieb aufrecht, führt die
Gesamtmitgliederdatei und koordiniert die Arbeit der Landesverbände. Der BSPR gibt
sich eine Geschäftsordnung und regelt die weitere Aufgabenverteilung unter sich.
Der BSPR besteht aus 6 bis 15 gleichberechtigten Mitgliedern sowie einer/m Schatz-
meisterIn. Zwei Mitglieder des Bundesvorstands des Studierendenverbands gehören
dem BSPR mit beratender Stimme an. Der BSPR ist der Vorstand des Vereines im
Sinne des §26 BGB. Jeweils zwei Mitglieder des BSPR sind gemeinsam für den BSPR
geschäftsfähig.
Ein geschäftsführender BundessprecherInnenrat kann nur auf Antrag und mit qualifi-
zierter Mehrheit durch den Bundeskongress eingerichtet werden. Er besteht aus drei
Mitgliedern und dem/der SchatzmeisterIn. Die Größe des BSPR verändert sich nicht.
Alle Mitglieder des BSPR sind politisch gleichberechtigt.
Mitglieder im BSPR dürfen in keinem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsver-
hältnis zum Bundesjugendverband stehen.
Der BSPR wird für die Dauer von einem Jahr bis zu seiner Neuwahl gewählt.
Die BundessprecherInnen werden entsprechend der Anzahl der zu vergebenden Äm-
ter vom Bundeskongress gewählt. Im ersten Wahlgang sind mehr als 50% der abge-
gebenen, gültigen Stimmen erforderlich, um als BundessprecherIn gewählt zu sein.
Näheres regelt die Wahlordnung. Scheidet der/die BundesschatzmeisterIn vorzeitig
aus dem Amt aus, so bestellt der BSPR unverzüglich aus seiner Mitte eine/n kommis-
sarische/n BundesschatzmeisterIn.
BundessprecherInnen können vom Bundeskongress von mehr als 50% der angemel-
deten Delegierten abgewählt werden.
Zu jeder Sitzung des BSPR ist ein/e Protokollführer/in zu bestimmen und ein Be-
schlussprotokoll anzufertigen. Die Beschlüsse sind den Mitgliedern innerhalb von 14
Tagen in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
§ 11 Bundesarbeitskreise (BAK)
Die Bundesarbeitskreise (BAK) sind auf Dauer angelegte bundesweite thematische
Zusammenschlüsse des Jugendverbandes. Sie sind keine Gliederungen des Jugend-
verbandes. Sie zeigen dem BSPR ihre Gründung an.
BAKs entscheiden selbständig über ihre Arbeitsweise und innere Struktur. Diese muss
demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie können mit einer beratenden Stimme
an den Sitzungen des LR und am Bundeskongress teilnehmen. Ihnen können Befug-
nisse durch den LR übertragen werden.
Bundeskongress 2018 23Sie können auch lesen