AMTSBLATT FÜR DIE DIÖZESE REGENSBURG - B 20054 - Bistum Regensburg

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1                                                     B 20054

                                     AMTSBLATT
FÜR DIE DIÖZESE REGENSBURG
HERAUSGEGEBEN VOM BISCHÖFLICHEN ORDINARIAT REGENSBURG

2021                                                            Nr. 1                                                    27. Januar

I n h a l t: Botschaft von Papst Franziskus zum Welttag des Friedens 2020 – Satzung des Verbandes der Diözesen Deutschlands – Die
Mitarbeitervertretungsordnung für die Diözese Regensburg/Siebtes Gesetz zur Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung für die Di-
özese Regensburg (MAVO) – Inkraftsetzung der Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission – Weisung zur
kirchlichen Bußpraxis – Sonderregelung bezüglich der Eintragung von Firmungen – Ordnung für die Zuteilung von Zuschüssen aus dem
Klimafonds – Sitzung der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst – Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer am 28. Februar
2021 – Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Auskunftserteilung zu Weihe- und Altersjubiläen von Klerikern – Notizen

        Botschaft von Papst Franziskus zum Welttag des Friedens 2020

                               Die Kultur der Achtsamkeit als Weg zum Frieden

1. An der Schwelle zum neuen Jahr möchte ich den                       ergreifen, um den Zugang zu Covid-19-Impfstoffen und
Staatsoberhäuptern und Regierungschefs, den Ver-                       den wesentlichen Technologien zu gewährleisten, die
antwortlichen der internationalen Organisationen, den                  zur Betreuung der Kranken und all derer, die zu den
geistlichen Führern und den Gläubigen der verschie-                    Ärmsten und Schwächsten gehören, benötigt werden.[1]
denen Religionen sowie allen Männern und Frauen
                                                                       Es ist bedauerlich, feststellen zu müssen, dass ne-
guten Willens meine ehrerbietigen Grüße übermitteln.
                                                                       ben zahlreichen Zeugnissen der Nächstenliebe und
Ihnen allen entbiete ich meine besten Wünsche, damit
                                                                       Solidarität verschiedene Formen von Nationalismus,
das kommende Jahr die Menschheit auf dem Weg der
                                                                       Rassismus, Fremdenfeindlichkeit wie auch Tod und
Geschwisterlichkeit, der Gerechtigkeit und des Frie-
                                                                       Zerstörung bringende Kriege und Konflikte leider
dens zwischen Menschen, Gemeinschaften, Völkern
                                                                       neuen Schwung gewinnen.
und Staaten voranbringen kann.
                                                                       Diese und andere Ereignisse, die den Weg der
Das Jahr 2020 war geprägt von der großen Covid-
                                                                       Menschheit im vergangenen Jahr geprägt haben,
19-Gesundheitskrise, die sich zu einem globalen
                                                                       lehren uns, wie wichtig es ist, füreinander und für die
Phänomen in vielen Bereichen entwickelt hat. So hat
                                                                       Schöpfung Sorge zu tragen, um eine Gesellschaft auf-
sie Krisen verschärft, die eng miteinander zusammen-
                                                                       zubauen, die auf Beziehungen der Geschwisterlichkeit
hängen, wie die Klima-, Ernährungs-, Wirtschafts- und
                                                                       beruht. Deshalb habe ich als Thema dieser Botschaft
Migrationskrisen, und schweres Leid und Not ver-
                                                                       Die Kultur der Achtsamkeit als Weg zum Frieden ge-
ursacht. Ich denke in erster Linie an diejenigen, die
                                                                       wählt. Es geht um eine Kultur der Achtsamkeit, um die
ein Familienmitglied oder einen geliebten Menschen
                                                                       heute oft vorherrschende Kultur der Gleichgültigkeit,
verloren haben, aber auch an alle, die ohne Arbeit
                                                                       des Wegwerfens und der Konfrontation auszumerzen.
geblieben sind. Meine Gedanken gehen insbesondere
an die Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger, Apothe-
ker, Forscher, Freiwilligen, Seelsorger und Fachkräfte                 2. Gott der Schöpfer, Ursprung der Berufung
in den Krankenhäusern und Gesundheitszentren, die                      des Menschen zur Achtsamkeit
unter großen Anstrengungen und Opfern – manche                         In vielen Religionen gibt es Erzählungen über den
sogar bis hin zu ihrem eigenen Tod – hingebungsvoll                    Ursprung des Menschen und seine Beziehung zum
ihren Einsatz geleistet haben im Bemühen, den Kran-                    Schöpfer, zur Natur und zu seinen Mitmenschen. Das
ken nahe zu sein und ihre Leiden zu lindern bzw. ihr                   Buch Genesis in der Bibel zeigt von Anfang an auf,
Leben zu retten. Während ich diesen Menschen meine                     wie wichtig die Sorge und das Hüten im Plan Gottes
Anerkennung zolle, erneuere ich zugleich meinen                        für die Menschheit sind, indem es die Beziehung
Appell an die politischen Verantwortungsträger und                     zwischen Mensch (’adam) und Erde (’adamah) wie
an die Privatwirtschaft, angemessene Maßnahmen zu                      auch zwischen Geschwistern hervorhebt. Im bibli-
2                                                                           Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021

schen Schöpfungsbericht vertraut Gott den „in Eden         Gerechtigkeit für die Armen, die wegen ihrer Verletz-
gepflanzten Garten“ (vgl. Gen 2,8) Adam an mit dem         lichkeit und Machtlosigkeit nur von Gott erhört werden,
Auftrag, „ihn zu bearbeiten und zu hüten“ (vgl. Gen        der sich ihrer annimmt (vgl. Ps 34,7; 113,7-8).
2,15). Das bedeutet einerseits, die Erde fruchtbar zu
machen, und andererseits, sie zu schützen und ihre
Fähigkeit zu bewahren, das Leben zu ernähren.[2] Die       4. Die Achtsamkeit im Wirken Jesu
Verben „bearbeiten“ und „hüten“ beschreiben Adams          Das Leben und Wirken Jesu bilden den Höhepunkt
Beziehung zu seinem Haus/Garten und weisen auch            der Offenbarung der Liebe des Vaters zur Menschheit
auf das Vertrauen hin, das Gott in ihn als Herrn und       (vgl. Joh 3,16). In der Synagoge von Nazaret tritt Jesus
Hüter der ganzen Schöpfung setzt.                          mit diesen Worten auf: Der Herr »hat mich gesalbt.
                                                           Er hat mich gesandt, damit ich den Armen eine frohe
Die Geburt von Kain und Abel führt zu einer Geschichte     Botschaft bringe; damit ich den Gefangenen die Entlas-
von Brüdern, deren Beziehung untereinander von Kain        sung verkünde und den Blinden das Augenlicht; damit
im Sinne von Schutz oder Obhut – negativ – ausgelegt       ich die Zerschlagenen in Freiheit setze« (Lk 4,18).
wird. Nachdem Kain seinen Bruder Abel getötet hat,         Diese messianischen Handlungen, die für die Jubel-
antwortet er so auf die Frage Gottes: »Bin ich der Hüter   jahre typisch sind, stellen das beredteste Zeugnis für
meines Bruders?« (Gen 4,9).[3] Ja, gewiss! Kain ist der    die ihm vom Vater anvertraute Sendung dar. In seiner
„Hüter“ seines Bruders. »In diesen so alten, an tiefem     Barmherzigkeit nähert sich Christus den Kranken an
Symbolismus überreichen Erzählungen war schon eine         Leib und Geist und heilt sie; er vergibt den Sündern und
heutige Überzeugung enthalten: dass alles aufeinan-        schenkt ihnen ein neues Leben. Jesus ist der Gute Hirt,
der bezogen ist und dass die echte Sorge für unser         der sich um die Schafe kümmert (vgl. Joh 10,11-18;
eigenes Leben und unsere Beziehungen zur Natur             Ez 34,1-31); er ist der barmherzige Samariter, der sich
nicht zu trennen ist von der Brüderlichkeit, der Ge-       über den Verletzten beugt, seine Wunden verarztet und
rechtigkeit und der Treue gegenüber den anderen«.[4]       sich um ihn kümmert (vgl. Lk 10,30-37).
                                                           Auf dem Höhepunkt seiner Sendung besiegelt Jesus
3. Gott der Schöpfer, Vorbild der Achtsamkeit              seine Sorge für uns durch seine Hingabe am Kreuz
Die Heilige Schrift stellt Gott nicht nur als Schöpfer     und befreit uns so von der Sklaverei der Sünde und
dar, sondern auch als denjenigen, der für seine Ge-        des Todes. Auf diese Weise, durch die Hingabe seines
schöpfe sorgt, insbesondere für Adam und Eva und           Lebens und durch sein Opfer, hat er uns den Weg der
ihre Kinder. Selbst Kain erhält, obwohl er wegen des       Liebe erschlossen und sagt zu einem jeden: »Folge mir
von ihm begangenen Verbrechens verflucht ist, vom          nach!« »Handle du genauso!« (Mt 9,9 und Lk 10,37).
Schöpfer ein Zeichen des Schutzes, damit sein Leben
bewahrt wird (vgl. Gen 4,15). Diese Tatsache bestätigt
die unantastbare Würde der Person, die nach dem            5. Die Kultur der Achtsamkeit im Leben der
                                                           Nachfolger Jesu
Bild und Gleichnis Gottes geschaffen wurde, zugleich
                                                           Die Werke der geistlichen und leiblichen Barmherzig-
macht sie auch den göttlichen Plan zur Bewahrung der
                                                           keit bilden den Kern des karitativen Dienstes der frühen
Harmonie der Schöpfung deutlich, denn »Frieden und
                                                           Kirche. Die ersten Christen teilten alles, damit niemand
Gewalt können nicht zusammenwohnen«.[5]
                                                           unter ihnen Not litt (vgl. Apg 4,34-35), und bemühten
Eben die Sorge für die Schöpfung bildet die Grundlage      sich, ihre Gemeinschaft zu einem einladenden Ort zu
der Einrichtung des Sabbats, die neben der Regelung        machen, der offen ist für jede menschliche Situation
des Gottesdienstes auch die Wiederherstellung der          und bereit, sich um die Schwächsten zu kümmern. So
sozialen Ordnung und die Aufmerksamkeit gegenüber          wurde es üblich, freiwillige Opfergaben zu machen,
den Armen zum Ziel hatte (Gen 1,1-3; Lev 25,4). Die        um die Armen zu ernähren, die Toten zu begraben
Feier des Jubeljahres anlässlich des siebten Sab-          und um Waisen, alte Menschen und Opfer von Kata-
batjahres gestattete der Erde, den Sklaven und den         strophen, wie z.B. Schiffbrüchige, zu versorgen. Und
Verschuldeten eine Ruhepause. In diesem Gnadenjahr         als in späteren Zeiten die Großzügigkeit der Christen
wurde für die Schwächsten gesorgt und ihnen eine           etwas an Schwung verlor, betonten einige Kirchenväter
neue Lebensperspektive geboten, denn so sollte es          nachdrücklich, dass gemäß Gott das Eigentum zum
im Volk keine Bedürftigen mehr geben (vgl. Dtn 15,4).      Nutzen des Gemeinwohls zu verstehen ist. Ambrosius
Bemerkenswert ist auch die prophetische Tradition,         sagte: »Die Natur bringt alle Erzeugnisse zum gemein-
wo sich der Gipfel des biblischen Verständnisses von       samen Gebrauch für alle hervor. [...] So schuf also die
Gerechtigkeit in der Art und Weise zeigt, wie eine Ge-     Natur ein gemeinsames Besitzrecht für alle; Anmaßung
meinschaft die Schwächsten in ihrer Mitte behandelt.       machte daraus ein Privatrecht«.[6] Nachdem die Kirche
Deshalb erheben vor allem Amos (2,6-8 und 8) und           die Verfolgungen der ersten Jahrhunderte überwunden
Jesaja (58) immer wieder ihre Stimme zugunsten der         hatte, nutzte sie die Freiheit, um die Gesellschaft und
Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021                                                                                  3

ihre Kultur zu beseelen. »Die Not der Zeit weckte viel-    im selben Boot sitzen, alle schwach und orientierungs-
mehr neue Kräfte im Dienst der christlichen Caritas.       los sind, aber zugleich wichtig und notwendig, denn alle
Die Geschichte berichtet von zahlreichen Werken der        sind wir dazu aufgerufen, gemeinsam zu rudern«,[11]
Wohltätigkeit. […] Es entstanden zahlreiche Anstalten      weil »niemand sich allein rettet«[12] und kein isolierter
zum Besten der leidenden Menschheit: Kranken-, Ar-         Nationalstaat in der Lage ist, das Gemeinwohl seiner
men-, Waisen- und Findelhäuser, Fremdenherbergen           Bevölkerung zu gewährleisten.[13]
usw.«[7]

                                                           * Aufmerksamkeit durch Solidarität
6. Die Prinzipien der Soziallehre der Kirche als           Solidarität bringt die Liebe zum anderen konkret zum
Grundlage der Kultur der Achtsamkeit                       Ausdruck, und zwar nicht als vages Gefühl, sondern
Die ursprüngliche diakonia, die durch die Reflexion der    als »feste und beständige Entschlossenheit, sich für
Väter bereichert und im Laufe der Jahrhunderte durch       das Gemeinwohl einzusetzen, das heißt für das Wohl
die tätige Nächstenliebe so vieler leuchtender Glau-       aller und eines jeden, weil wir alle für alle verantwortlich
benszeugen belebt wurde, ist zum pulsierenden Herz         sind«.[14] Die Solidarität hilft uns, den anderen – so-
der Soziallehre der Kirche geworden. So bietet sie sich    wohl als Person als auch im weiteren Sinne als Volk
allen Menschen guten Willens als ein wertvolles Erbe       oder Nation – nicht als einen statistischen Posten zu
an Prinzipien, Kriterien und Weisungen an, aus dem         sehen oder als ein Mittel, das man ausnutzt und dann
die „Grammatik“ der Achtsamkeit zu beziehen ist: die       wegwirft, wenn es nicht mehr nützlich ist, sondern
Förderung der Würde jeder menschlichen Person, die         als unseren Nächsten, als einen Weggefährten, der
Solidarität mit den Armen und Schutzlosen, die Sorge       aufgerufen ist, gleichberechtigt mit uns am Festmahl
um das Gemeinwohl, die Bewahrung der Schöpfung.            des Lebens teilzunehmen, zu dem alle gleichermaßen
                                                           von Gott eingeladen sind.
* Achtsamkeit als Förderung der Würde und
Rechte der Person
»Der im Christentum entstandene und herangereif-           * Sorge für die Schöpfung und ihre Bewahrung
te Begriff Person [ist] eine Hilfe, die ganzheitliche      Die Enzyklika Laudato si’ berücksichtigt vollauf die
menschliche Entwicklung zu erreichen. Denn Person          Verbindung zwischen allem Geschaffenen und betont
bedeutet immer Beziehung, nicht Individualismus,           die Notwendigkeit, auf den Schrei der Bedürftigen und
bejaht Inklusion und nicht Ausschluss, bejaht die          auf den Schrei der Schöpfung zugleich zu hören. Aus
einzigartige, unverletzliche Würde und nicht die Aus-      diesem aufmerksamen und beständigen Hinhören
beutung.«[8] Jede menschliche Person ist Selbstzweck,      kann eine effektive Achtsamkeit für die Erde, unser
niemals einfach Mittel, das nur seines Nutzens wegen       gemeinsames Haus, und für die Armen erwachsen. In
geschätzt wird; sie ist dazu geschaffen, um in der Fa-     diesem Zusammenhang möchte ich bekräftigen, dass
milie, in der Gemeinschaft, in der Gesellschaft zusam-     »ein Empfinden inniger Verbundenheit mit den anderen
menzuleben, wo alle Mitglieder an Würde gleich sind.       Wesen in der Natur […] nicht echt sein [kann], wenn
Aus dieser Würde leiten sich die Menschenrechte ab,        nicht zugleich im Herzen eine Zärtlichkeit, ein Mitleid
aber auch die Pflichten, die z.B. an die Verantwortung     und eine Sorge um die Menschen vorhanden ist«.[15]
erinnern, die Armen, die Kranken, die Ausgegrenzten,       »Friede, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung
alle unsere »Mitmenschen, seien sie nah oder fern in       sind drei absolut miteinander verbundene Themen, die
Zeit und Raum«,[9] aufzunehmen und ihnen zu helfen.        nicht getrennt und einzeln behandelt werden können,
                                                           ohne erneut in Reduktionismus zu fallen«.[16]

* Achtsamkeit gegenüber dem Gemeinwohl
Jeder Aspekt des sozialen, politischen und wirtschaftli-   7. Der Kompass für einen gemeinsamen Kurs
chen Lebens findet seine Erfüllung, wenn er im Dienste     In einer Zeit, die von einer verschwenderischen Weg-
des Gemeinwohls steht, das heißt der »Gesamtheit           werfkultur bestimmt wird, möchte ich angesichts der
jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die       immer stärker werdenden Ungleichheiten innerhalb
sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Glie-          der einzelnen Nationen und zwischen den Nationen[17]
dern ein volleres und leichteres Erreichen der eigenen     die Verantwortlichen der internationalen Organisati-
Vollendung ermöglichen«.[10] Deshalb müssen unsere         onen und der Regierungen, der Wirtschaft und der
Pläne und Bemühungen stets die Auswirkungen auf            Wissenschaft, der sozialen Kommunikation und der
die gesamte Menschheitsfamilie berücksichtigen und         Bildungseinrichtungen einladen, diesen „Kompass“ der
die Folgen für den gegenwärtigen Augenblick und            oben genannten Prinzipien zur Hand zu nehmen, um
für die künftigen Generationen abwägen. Die Covid-         im Globalisierungsprozess einen gemeinsamen Kurs
19-Pandemie zeigt uns, wie wahr und aktuell dies ist.      zu verfolgen, einen »wirklich menschlichen Kurs«.[18]
Aufgrund der Pandemie »wurde [uns] klar, dass wir alle     Dies würde es in der Tat erlauben, den Wert und die
4                                                                            Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021

Würde eines jeden Menschen zu achten, gemeinsam              del deutlich. Was für eine mutige Entscheidung wäre
und solidarisch für das Gemeinwohl zu handeln und            es doch, »mit dem Geld, das für Waffen und andere
alle aufzurichten, die unter Armut, Krankheit, Skla-         Militärausgaben verwendet wird, „einen Weltfonds“
verei, Diskriminierung und Konflikten leiden. Mithilfe       einzurichten, um dem Hunger ein für alle Mal ein Ende
dieses Kompasses ermutige ich alle, Propheten und            zu setzen und die Entwicklung der ärmsten Länder zu
Zeugen einer Kultur der Achtsamkeit zu werden, um            fördern«![21]
die vielfältige soziale Ungleichheit zu überwinden. Und
dies wird nur dann möglich sein, wenn dabei Frauen
im großen Ausmaß eine Hauptrolle spielen – in der            8. Erziehung zu einer Kultur der Achtsamkeit
Familie und in allen sozialen, politischen und instituti-    Die Förderung einer Kultur der Achtsamkeit erfordert
onellen Bereichen.                                           einen Erziehungsprozess, und der Kompass der sozi-
                                                             alen Prinzipien stellt diesbezüglich ein zuverlässiges
Der Kompass der sozialen Prinzipien, der zur Förde-          Instrument im Hinblick auf verschiedene Bereiche dar,
rung der Kultur der Achtsamkeit notwendig ist, zeigt         die miteinander in Beziehung stehen. Hierfür möchte
auch die Richtung für die Beziehungen zwischen den           ich einige Beispiele nennen.
Nationen an, die von Geschwisterlichkeit, gegensei-
tigem Respekt, Solidarität und der Einhaltung des            -   Die Erziehung zur Achtsamkeit beginnt in der
Völkerrechts inspiriert sein sollten. In diesem Zusam-           Familie, dem natürlichen und grundlegenden Kern
menhang müssen der Schutz und die Förderung der                  der Gesellschaft, wo man lernt, in Beziehung und
grundlegenden Menschenrechte, die unveräußerlich,                in gegenseitiger Achtung zu leben. Die Familie
allgemeingültig und unteilbar sind, bekräftigt werden[19].       muss jedoch in die Lage versetzt werden, diese
                                                                 lebenswichtige und unverzichtbare Aufgabe zu
Ebenso muss an die Achtung des humanitären Rechts                erfüllen.
erinnert werden, besonders in dieser Zeit unaufhörlich
aufeinanderfolgender Konflikte und Kriege. Leider            -   Auch die Schule und die Universität tragen – im-
haben viele Regionen und Gemeinschaften keine Er-                mer in Zusammenarbeit mit der Familie – Verant-
innerung mehr an eine Zeit, in der sie in Frieden und            wortung für die Erziehung, und in ähnlicher Weise
Sicherheit lebten. Viele Städte sind zu Epizentren der           in gewisser Hinsicht auch die Betreiber der sozi-
Unsicherheit geworden: Ihre Bewohner haben damit                 alen Kommunikation.[22] Sie sind aufgerufen, ein
zu kämpfen, ihre normalen Tagesabläufe beibehalten               Wertesystem zu vermitteln, das auf der Anerken-
zu können, weil sie wahllos mit Sprengstoff, Artillerie          nung der Würde jeder Person, jeder sprachlichen,
oder leichten Waffen angegriffen und bombardiert wer-            ethnischen und religiösen Gemeinschaft, jedes
den. Kinder können nicht zur Schule gehen. Männer                Volkes und der sich daraus ergebenden Grund-
und Frauen können nicht arbeiten, um ihre Familien               rechte beruht. Bildung ist eine der gerechtesten
zu ernähren. Es herrscht Not an Orten, wo sie einst              und solidarischsten Säulen der Gesellschaft.
unbekannt war. Die Menschen sind gezwungen zu                -   Die Religionen im Allgemeinen und die Religions-
fliehen und lassen damit nicht nur ihre Heimat zurück,           führer im Besonderen können eine unersetzliche
sondern auch ihre Familiengeschichte und ihre kultu-             Rolle spielen, wenn es darum geht, den Gläubigen
rellen Wurzeln.                                                  und der Gesellschaft die Werte der Solidarität,
Es gibt viele Ursachen für Konflikte, aber das Ergebnis          der Achtung der Unterschiede, der Akzeptanz
ist immer dasselbe: Zerstörung und humanitäre Krisen.            und der Sorge für die schwächsten Brüder und
Wir müssen innehalten und uns fragen: Was hat dazu               Schwestern zu vermitteln. Ich erinnere in diesem
geführt, dass Konflikte in unserer Welt zur Normalität           Zusammenhang an die Worte Papst Pauls VI.
geworden sind? Und vor allem: Wie können wir unsere              1969 vor dem ugandischen Parlament: »Fürch-
Herzen bekehren und unsere Mentalität ändern, um                 tet die Kirche nicht; sie ehrt euch, sie erzieht für
in Solidarität und Geschwisterlichkeit wirklich Frieden          euch ehrliche und loyale Bürger, sie schürt keine
zu suchen?                                                       Rivalitäten und Spaltungen, sie strebt nach gesun-
                                                                 der Freiheit, sozialer Gerechtigkeit und Frieden;
Wie viele Ressourcen werden für Waffen, insbesonde-              wenn sie irgendeine Vorliebe hat, dann die für
re Atomwaffen, vergeudet,[20] Ressourcen, die für wich-          die Armen, für die Erziehung der Kleinen und des
tigere Prioritäten zur Gewährleistung der Sicherheit der         Volkes sowie für die Sorge für die Leidenden und
Menschen eingesetzt werden könnten, wie z.B. die                 Verlassenen«.[23]
Förderung des Friedens und der ganzheitlichen Ent-
wicklung des Menschen, die Bekämpfung der Armut,             -   Erneut ermutige ich jene, die mit einem Bildungs-
die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Auch               auftrag im Dienst ihrer Bevölkerungen und in den
dies wird andererseits durch globale Probleme wie                – staatlichen und nichtstaatlichen – internationalen
die aktuelle Covid-19-Pandemie und den Klimawan-                 Organisationen arbeiten, sowie alle, die auf ver-
Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021                                                                                                 5

     schiedene Weise im Bildungs- und Forschungs-                [3] Vgl. „Brüderlichkeit – Fundament und Weg des Friedens“. Bot-
                                                                      schaft zur Feier des 47. Weltfriedenstages am 1. Januar 2014
     bereich tätig sind, sich »eine offenere und integra-
                                                                      (8. Dezember 2013), 2.
     tivere Bildung« zum Ziel zu setzen, »die fähig ist,
                                                                 [4] Enzyklika Laudato si’ (24. Mai 2015), 70.
     geduldig zuzuhören, einen konstruktiven Dialog
     und gegenseitiges Verständnis zu fördern«.[24]              [5] Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der
                                                                      Soziallehre der Kirche, 488.
     Ich hoffe, dass diese im Rahmen des Globalen
     Bildungspakts ergangene Einladung breite und                [6] De officiis, 1, 28,132: PL 16, 67.
     vielfältige Unterstützung findet.                           [7] K. Bihlmeyer - H. Tüchle, Kirchengeschichte, Bd. 1, Verlag
                                                                      Ferdinand Schöningh, Paderborn 181951, S. 387-388.
                                                                 [8] Ansprache an die Teilnehmer an der Konferenz des Dikasteri-
9 Es gibt keinen Frieden ohne eine Kultur der                         ums für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen zum 50.
Achtsamkeit                                                           Jahrestag der Enzyklika „Populorum progressio“ (4. April 2017).
Eine Kultur der Achtsamkeit im Sinne eines gemein-               [9] Botschaft an die 22. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klima-
samen, solidarischen und partizipatorischen Einsatzes                 rahmenkonvention (COP22) vom 7. bis 18. November 2016 in
zum Schutz und zur Förderung der Würde und des                        Marrakesch (10. November 2016); vgl. Tavolo interdicasteriale
                                                                      della Santa Sede sull’ecologia integrale, In cammino per la cura
Wohls aller, im Sinne einer Bereitschaft zur Aufge-                   della casa comune. A cinque anni dalla Laudato si’, Vatikanische
schlossenheit, zur Aufmerksamkeit, zum Mitgefühl, zur                 Verlagsbuchhandlung LEV, 31. Mai 2020.
Versöhnung und zur Heilung, zu gegenseitiger Achtung             [10]		Zweites Vatikanisches Ökumenisches Konzil, Pastoralkonsti-
und gegenseitiger Annahme ist ein vorzüglicher Weg                     tution Gaudium et spes, 26.
zur Schaffung von Frieden. »In vielen Erdteilen sind             [11] Besondere Andacht zur Zeit der Epidemie (27. März 2020).
Friedenswege erforderlich, die zur Heilung führen; es
                                                                 [12] Ebd.
sind Friedensstifter vonnöten, die bereit sind, einfalls-
                                                                 [13] Vgl. Enzyklika Fratelli tutti (3. Oktober 2020), 8; 153.
reich und mutig Prozesse zur Heilung und zu neuer
Begegnung einzuleiten«.[25]                                      [14] Johannes Paul II., Enzyklika Sollicitudo rei socialis (30. De-
                                                                      zember 1987), 38.
In dieser Zeit, in der das Boot der Menschheit, vom              [15] Enzyklika Laudato si’ (24. Mai 2015), 91.
Sturm der Krise gebeutelt, auf der Suche nach einem
                                                                 [16] Konferenz des Dominikanischen Episkopats, Carta pastoral
ruhigeren und friedlicheren Horizont mühsam voran-                    sobre la relación del hombre con la naturaleza (21. Januar
kommt, ermöglichen uns das Ruder der Menschenwür-                     1987); vgl. Enzyklika Laudato si’ (24. Mai 2015), 92.
de und der „Kompass“ der sozialen Grundprinzipien                [17] Vgl. Enzyklika Fratelli tutti (3. Oktober 2020), 125.
einen sicheren und gemeinsamen Kurs. Blicken wir als
                                                                 [18] Ebd., 29.
Christen auf die Jungfrau Maria, Stern des Meeres und
Mutter der Hoffnung. Gemeinsam arbeiten wir daran,               [19] Vgl. Botschaft an die Teilnehmer der Internationalen Konferenz
                                                                      zum Thema „Die Menschenrechte in der heutigen Welt: Errun-
auf dem Weg zu einem neuen Horizont der Liebe und                     genschaften, Versäumnisse, Verwehrungen“ (10. Dezember
des Friedens, der Geschwisterlichkeit und Solidarität,                2018).
der gegenseitigen Unterstützung und Annahme voran-               [20] Vgl. Botschaft an die UNO-Konferenz zur Aushandlung eines
zuschreiten. Geben wir nicht der Versuchung nach, den                 rechtlich bindenden Instruments zum Verbot von Nuklearwaffen
anderen, insbesondere den Schwächsten gegenüber,                      mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung derselben (23. März
                                                                      2017).
gleichgültig zu sein; gewöhnen wir uns nicht daran,
den Blick abzuwenden[26], sondern setzen wir uns                 [21] Videobotschaft zum Welternährungstag 2020 (16. Oktober
                                                                      2020).
jeden Tag konkret dafür ein, »eine Gemeinschaft zu
bilden, die aus Geschwistern zusammengesetzt ist,                [22] Vgl. Benedikt XVI., „Die jungen Menschen zur Gerechtigkeit und
                                                                      zum Frieden erziehen“. Botschaft zum 45. Weltfriedenstag am
die einander annehmen und füreinander sorgen«.[27]                    1. Januar 2012 (8. Dezember 2011), 2; Franziskus, „Überwinde
                                                                      die Gleichgültigkeit und erringe den Frieden“. Botschaft zum 49.
                                                                      Weltfriedenstag am 1. Januar 2016 (8. Dezember 2015), 6.
Aus dem Vatikan, am 8. Dezember 2020                             [23] Ansprache an die Abgeordneten und Senatoren Ugandas
                                                                      (Kampala, 1. August 1969).
                                                                 [24] Botschaft zum Start des Bildungspakts (12. September 2019).
                                                                 [25] Enzyklika Fratelli tutti (3. Oktober 2020), 225.
                        FRANZISKUS                               [26] Vgl. ebd., 64.

_________________________                                        [27] Ebd., 96; vgl. „Brüderlichkeit – Fundament und Weg des Frie-
                                                                      dens“. Botschaft zum 47. Weltfriedenstag am 1. Januar 2014
[1] Vgl. Videobotschaft zur 75. Sitzung der Generalversammlung        (8. Dezember 2013), 1.
     der Vereinten Nationen, 25. September 2020.
[2] Vgl. Enzyklika Laudato si’ (24. Mai 2015), 67.
6                                                                                     Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021

                Satzung des Verbandes der Diözesen Deutschlands
                  i.d.F. des Beschlusses der Vollversammlung des
               Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 23.11.2020

                         Präambel                                                       §2
Die (Erz-)Diözesen der Kirche in Deutschland schlie-                Rechtsstellung, Anwendung der Grundordnung
ßen sich zu einem Verband in der Rechtsform einer                 (1) Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen
öffentlich-rechtlichen Körperschaft zusammen. Er soll                 Rechts.
die Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz rechtlich
                                                                  (2) Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im
und ökonomisch unterstützen. Zudem soll er die Zu-
                                                                      Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse findet in
sammenarbeit der (Erz-)Diözesen in wirtschaftlichen,
                                                                      ihrer jeweils geltenden, im Amtsblatt der (Erz-)
rechtlichen, administrativen und technischen Fragen
                                                                      Diözese des jeweiligen Vorsitzenden der Vollver-
vertiefen, die aktive Mitwirkung der Kirche in der
                                                                      sammlung des Verbandes (nachfolgend Vollver-
Gesellschaft fördern, Aufgaben bearbeiten, die sich                   sammlung) veröffentlichten Fassung Anwendung.
der gesamten Kirche in Deutschland stellen und die
Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz enger mit den
                                                                                             §3
ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen
abstimmen. Zur Sicherung der gegenseitigen Solida-                                      Verbandszweck
rität, zur Stärkung der Einheit und zur Förderung des             (1) Der Verband hat die Aufgabe, im Auftrag der
Gesamtwohls der Kirche erlassen die (Erz-)Bischöfe                    Deutschen Bischofskonferenz die rechtlichen,
folgende Verbandssatzung:                                             wirtschaftlichen, administrativen sowie techni-
                                                                      schen Belange der in ihm zusammengeschlos-
                                                                      senen (Erz-)Diözesen zu wahren und zu fördern.
                        §1                                            Er übernimmt für die Deutsche Bischofskonferenz
          Errichtung, Name, Mitgliedschaft                            die Funktion des Rechts- und Anstellungsträgers,
                                                                      repräsentiert die in ihm zusammengeschlossenen
                                                                      (Erz-)Diözesen im Rahmen seiner Zuständigkeit
(1) Die Erzdiözesen Bamberg, Freiburg, Köln, Mün-                     nach außen und berät die Verbandsmitglieder in
    chen und Freising sowie Paderborn und die Diö-                    Fragen, die für die Kirche in Deutschland im Rah-
    zesen Aachen, Augsburg, Eichstätt, Essen, Fulda,                  men der Aufgaben des Verbandes von strategi-
    Hildesheim, Limburg, Mainz, Münster, Osnabrück,                   scher Bedeutung sind. Der Verband nimmt ferner
    Passau, Regensburg, Rottenburg, Speyer, Trier                     die ihm durch die Vollversammlung ausdrücklich
    sowie Würzburg haben sich durch Vertrag vom                       zugewiesenen Aufgaben wahr.
    04. März 1968 zu dem „Verband der Diözesen
    Deutschlands“ (nachfolgend Verband) zusam-                    (2) Der Verbandszweck wird insbesondere durch
    mengeschlossen. Mit Wirkung zum 01. Januar                        folgende Aufgaben verwirklicht:
    1991 sind dem Verband die Bistümer Berlin und                       a) Wahrnehmung der Belange der Verbandsmit-
    Dresden-Meißen, die Apostolische Administratur                         glieder gegenüber öffentlichen und privaten
    Görlitz und die Bischöflichen Ämter Erfurt-Meinin-                     Stellen auf nationaler und internationaler
    gen, Magdeburg und Schwerin beigetreten. Seit                          Ebene,
    der darauffolgenden Neuordnung der Bistümer
                                                                        b) Beobachtung der für die Kirche in Deutschland
    besteht der Verband aus den Erzdiözesen Bam-
                                                                           relevanten Rechtsentwicklungen,
    berg, Berlin, Freiburg, Hamburg, Köln, München
                                                                        c) Beratung der Organe und der Verbandsmit-
    und Freising sowie Paderborn und den Diözesen
                                                                           glieder in rechtlichen, wirtschaftlichen, admi-
    Aachen, Augsburg, Dresden-Meißen, Eichstätt,
                                                                           nistrativen und technischen Angelegenheiten,
    Erfurt, Essen, Fulda, Görlitz, Hildesheim, Limburg,
    Magdeburg, Mainz, Münster, Osnabrück, Passau,                       d) Koordination und Ausgleich innerkirchlicher
    Regensburg, Rottenburg-Stuttgart, Speyer, Trier                        Interessen,
    und Würzburg.
(2) Sitz des Verbandes ist Bonn.                                        e) Bereitstellung von rechtlichen, wirtschaft-
                                                                           lichen, administrativen und technischen

Zugunsten der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit des Regelwerks wurde auf eine geschlechtergerechte Formulierung verzichtet.
Sämtliche Ausdrücke, die männlich formuliert sind, gelten sinngemäß für alle Geschlechter.
Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021                                                                        7

          Dienstleistungen für seine Mitglieder durch   (3) Der Geschäftsführer des Verbandes und der Lei-
          Bündelung von Ressourcen,                         ter der Geschäftsstelle nehmen mit beratender
     f)   Aufstellung und Abwicklung des Haushalts          Stimme an der Sitzung der Vollversammlung teil.
          des Verbandes,
     g) Vorbereitung und Durchführung des interdiö-                            §6
        zesanen Kirchenlohnsteuerverrechnungsver-
                                                                  Aufgaben der Vollversammlung
        fahrens (Clearing-Verfahren),
                                                        (1) Die Vollversammlung ist das oberste Organ des
     h) Vorbereitung und Durchführung von Maß-
                                                            Verbandes. Sie ist für alle Angelegenheiten zu-
        nahmen der Solidarität zwischen den (Erz-
                                                            ständig, die nicht nach dieser Satzung anderen
        Diözesen),
                                                            Organen des Verbandes übertragen sind, insbe-
     i)   Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen,          sondere für die
     j)   Aufsicht über die Kirchliche Zusatzversor-
                                                            a) Entscheidungen in strategischen Fragen,
          gungskasse des Verbandes (nachfolgend
          KZVK) gemäß deren Satzung und nach nä-            b) Beschlüsse über den Haushalt,
          herer Maßgabe von § 15 dieser Satzung,            c) Festsetzung der Verbandsumlage,
     k) Organisation der Geschäftsstelle der Zentral-       d) Aufsicht über den Verbandsrat,
        KODA,                                               e) Berufungen in den Verbandsrat,
     l)   Organisation der Geschäftsstelle der kirch-       f)   Entlastung des Verbandsrates,
          lichen Gerichte auf inter-diözesaner Ebene        g) Aufsicht über den Geschäftsführer,
          und/oder auf der Ebene der Bischofskonfe-
                                                            h) Berufung des Geschäftsführers,
          renz, etwa im Bereich des Arbeits- und Da-
          tenschutzrechts,                                  i)   Entlastung des Geschäftsführers.
     m) Erstellung von Gutachten und Statistiken        (2) Die Vollversammlung entscheidet mit Einstimmig-
        sowie die Beauftragung und Auswertung von           keit ihrer Mitglieder
        Untersuchungen und Umfragen.
                                                            a) bei Änderungen der Satzung des Verbandes,
                                                            b) bei Änderung der Ordnung über die Grund-
                          §4                                   sätze zur Arbeitsweise der Kommissionen und
                        Organe                                 Unterkommissionen, der Geschäftsordnung,
Die Organe des Verbandes sind                                  der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsord-
                                                               nung sowie der Revisionsordnung,
a)   die Vollversammlung,                                   c) bei Auflösung des Verbandes,
b)   der Verbandsrat,                                       d) bei Übernahme neuer Aufgaben,

c)   der Geschäftsführer.                                   e) bei Gewährleistung von Verpflichtungen aus
                                                               Anstellungsverträgen,
                                                            f)   bei Erwerb, Belastung und Veräußerung von
                    §5                                           Grundstücken und grundstücksgleichen Rech-
     Zusammensetzung der Vollversammlung                         ten,
(1) Der Vollversammlung gehören mit Stimmrecht              g) bei dem Erwerb oder der Veräußerung von
    die Diözesanbischöfe oder die Koadjutoren bzw.             unmittelbaren Beteiligungen an juristischen
    die Diözesanadministratoren an, wobei sich die             Personen,
    Genannten durch schriftlich Bevollmächtigte             h) bei Gewährung außerplanmäßiger Zuschüsse
    vertreten lassen können. Die Vertretung eines              in einer Höhe von über 500.000 €,
    Mitglieds der Vollversammlung durch ein anderes         i)   bei Aufnahme von Anleihen und Darlehen,
    Mitglied der Vollversammlung ist unzulässig.
                                                            j)   bei Festsetzung der Verbandsumlage,
(2) Jedes Mitglied kann einen Berater zuziehen. Vor-        k) bei Verabschiedung des Haushaltsplanes und
    sitzender der Vollversammlung ist der Vorsitzende          Feststellung des Jahresabschlusses,
    der Deutschen Bischofskonferenz. Bei Verhinde-
                                                            l)   bei Festlegung des Verteilungsschlüssels für
    rung des Vorsitzenden leitet der stellvertretende
                                                                 die Verbandsumlage auf die einzelnen (Erz-)
    Vorsitzende der Deutschen Bischofs-konferenz
                                                                 Diözesen,
    die Vollversammlung.
                                                            m) bei Festlegung von Kostenumlagen,
8                                                                         Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021

    n) bei einer unterjährigen Ausweitung des Soll-          entsprechende Entscheidungsvorlagen sind den
       Stellenplans,                                         Mitgliedern in der Regel zwei Wochen vor Ta-
    o) über das Kirchenlohnsteuerverrechnungsver-            gungsbeginn zu übersenden. In dringenden Fällen
       fahren (Clearing-Verfahren).                          muss die Einladung mit Tagesordnung oder eine
                                                             Ergänzung der schon übersandten Tagesordnung
(3) Die Vollversammlung entscheidet mit einer Mehr-
                                                             mindestens eine Woche vor Sitzungsbeginn ver-
    heit von zwei Dritteln der Mitglieder
                                                             sandt sein. Über das Vorliegen eines dringenden
    a) bei Beschlussfassungen über kirchliche Rah-           Falles entscheidet der Vorsitzende der Vollver-
       men- bzw. Musterordnungen,                            sammlung. Über Tagesordnungspunkte, die den
    b) bei der Ausweitung bestehender Aufgaben,              Mitgliedern des Verbandes nicht mindestens eine
    c) bei Fragen der KZVK gemäß deren Satzung               Woche vor Sitzungsbeginn zugegangen waren,
       und nach näherer Maßgabe von § 15 dieser              kann die Vollversammlung nur dann Beschluss
       Satzung,                                              fassen, wenn kein Mitglied widerspricht. Bei der
                                                             Berechnung der Frist werden der Tag der Absen-
    d) bei Anstellung von Mitarbeitern in leitender
                                                             dung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet.
       Stellung im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 4
       Rahmen-MAVO,                                      (2a) Sitzungen der Vollversammlung können auch als
    e) bei der Entlastung des Geschäftsführers,               Online- oder Hybrid-Versammlung erfolgen.
    f)   bei der Errichtung oder Schließung von juris-   (3) Der Vorsitzende der Vollversammlung leitet die
         tischen Personen,                                   Versammlung; sie ist nicht öffentlich. Er kann Gäs-
    g) bei der Errichtung oder Schließung rechtlich          te einladen. Bei Verhinderung des Vorsitzenden
       unselbständiger Dienststellen oder sonstiger          übernimmt der stellvertretende Vorsitzende des-
       Einrichtungen des Verbandes,                          sen Aufgaben. Die Mitglieder der Vollversamm-
                                                             lung sowie die geladenen Gäste sind verpflichtet,
    h) bei der Wahl der Mitglieder des Verbandsra-
                                                             über alle behandelten Themen Verschwiegenheit
       tes,
                                                             zu wahren.
    i)   in allen anderen Fällen, die nicht von Absatz
         2 erfasst sind.                                 (4) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn
                                                             zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder des
Bei Beschlüssen der Vollversammlung über die Auf-            Verbandes vertreten sind. Bei Beschlussunfä-
sicht und die Entlastung des Verbandsrates (vgl. Abs.        higkeit ist eine neue Vollversammlung mit der
1 d und f), dürfen die Mitglieder der Vollversammlung,       gleichen Tagesordnung einzuberufen, die binnen
die gleichzeitig dem Verbandsrat angehören, bzgl.            zwei Wochen nach Versenden der Einladung
dieses Beratungsgegenstandes nicht an den Beratun-           stattfindet und in jedem Fall beschlussfähig ist.
gen und der Beschlussfassung der Vollversammlung
teilnehmen.                                              (5) Die Vollversammlung fasst Beschlüsse entweder
                                                             einstimmig oder mit einer Mehrheit von mindes-
                                                             tens zwei Drittel der Gesamtzahl seiner Mitglieder.
                       §7                                    Bei Entscheidungen der Vollversammlung, die
         Sitzungen der Vollversammlung                       nach § 6 Abs. 2 Einstimmigkeit verlangen, gelten
                                                             Stimmenthaltungen als Ablehnung. Zudem ist
(1) Sitzungen der Vollversammlung finden mindes-
                                                             in diesen Fällen von Verbandsmitgliedern, die
    tens zweimal im Kalenderjahr statt. Die Voll-
                                                             nicht vertreten sind, eine schriftliche Zustimmung
    versammlung ist außerdem vom Vorsitzenden
                                                             einzuholen. Eine schriftliche Beschlussfassung,
    einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der
                                                             bei der im Falle der Nichtäußerung Zustimmung
    Mitglieder die Einberufung in Textform unter An-
                                                             angenommen wird, ist nicht möglich.
    gabe von Gründen beim Vorsitzenden beantragt.
    Bei Vorliegen dringender Gründe kann der Vor-        (6) Die Art der Abstimmung und der Wahl bestimmt
    sitzende weitere Sitzungen der Vollversammlung           der Vorsitzende. Abstimmung und Wahl müssen
    einberufen.                                              jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn ein
                                                             anwesendes stimmberechtigtes Mitglied dies
(2) Die Vollversammlung wird vom Vorsitzenden
                                                             beantragt.
    einberufen. Die Einladung, in der Ort und Zeit
    der Sitzung mitgeteilt werden, muss den Mitglie-     (7) Schriftführer der Vollversammlung ist der Ge-
    dern spätestens vier Wochen vor dem Tag der              schäftsführer des Verbandes, der über den we-
    Versammlung zugehen. Die Tagesordnung, die               sentlichen Inhalt der Sitzung eine Niederschrift fer-
    vom Vorsitzenden im Benehmen mit dem Vorsit-             tigt. Sie muss insbesondere Tag, Ort, Beginn und
    zenden des Verbandsrates aufgestellt wird, sowie         Ende der Sitzung, die Namen des Vorsitzenden
Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021                                                                             9

    und der anwesenden Mitglieder der Vollversamm-           glieder aus seiner Mitte. Der Vorsitzende der
    lung bzw. des anwesenden Bevollmächtigten                Vollversammlung kann weder zum Vorsitzenden
    enthalten. Sie muss insbesondere die Beschlüsse          des Verbandsrates noch zum stellvertretenden
    und Abstimmungsergebnisse dokumentieren. Die             Vorsitzenden des Verbandsrates gewählt werden.
    Niederschrift wird vom Vorsitzenden und vom
                                                         (6) Die Mitgliedschaft im Verbandsrat erlischt mit
    Geschäftsführer des Verbandes unterzeichnet
                                                             Ablauf der Amtszeit, der Niederlegung des Amtes,
    und unverzüglich den Mitgliedern der Vollver-
                                                             der Beendigung der dienstlichen Funktion gemäß
    sammlung und allen Generalvikaren in Textform
                                                             Abs. 2 b) bis d) in den (Erz-)Diözesen oder der Ab-
    zugeleitet. Etwaige Einwendungen sind innerhalb
                                                             berufung durch die Vollversammlung. Die Amtszeit
    einer Frist von zwei Wochen nach Versand der
                                                             des Vorsitzenden der Vollversammlung im Ver-
    Niederschrift in Textform geltend zu machen.
                                                             bandsrat endet, wenn er das Amt des Vorsitzen-
(8) Beschlussfassungen im Umlaufverfahren sind bei           den der Vollversammlung nicht mehr wahrnimmt.
    Gegenständen dringlicher Art möglich.                    Für die Abberufung eines Mitglieds im Verbandsrat
                                                             ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Voll-
(9) Näheres regelt die Geschäftsordnung.
                                                             versammlung erforderlich. Scheidet ein Mitglied
                                                             des Verbandsrates während des Berufungszeit-
                                                             raums aus, so wählt die Vollversammlung für die
                   §8
                                                             restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds
     Zusammensetzung des Verbandsrates
                                                             auf Vorschlag der Personalfindungskommission
(1) Der Verbandsrat besteht aus 18 stimmberechtig-           mit Zweidrittelmehrheit ein Ersatzmitglied. Sind
    ten und zwei Mitgliedern mit beratender Stimme.          mehrere Ersatzmitglieder gleichzeitig zu berufen,
(2) Dem Verbandsrat gehören als Mitglieder mit               so erfolgt die Wahl als Blockwahl.
    Stimmrecht an                                        (7) Die Wiederwahl eines stimmberechtigten Mitglieds
    a) der Vorsitzende der Vollversammlung als               des Verbandsrates ist in der Regel nur einmal
       geborenes Mitglied,                                   zulässig.
    b) sechs weitere Diözesanbischöfe,                   (8) Die Vertretung eines Mitglieds des Verbandsrates
    c) sechs Generalvikare,                                  ist unzulässig.
    d) drei Finanzdirektoren bzw. Hauptabteilungs-       (9) Die Vorsitzenden der Bischöflichen Kommissi-
       leiter im Bereich Finanzen                            onen der Deutschen Bischofskonferenz sowie
    sowie                                                    die Vorsitzenden der Kommissionen des Ver-
                                                             bandes der Diözesen Deutschlands können bei
    e) zwei Personen auf Vorschlag des Zentralko-
                                                             Angelegenheiten, die ihre jeweilige Kommission
       mitees der deutschen Katholiken.
                                                             betreffen, auf Einladung des Vorsitzenden des
(3) Dem Verbandsrat gehören als Mitglieder mit be-           Verbandsrates beratend an den Sitzungen des
    ratender Stimme an                                       Verbandsrates teilnehmen. Die Vorsitzenden kön-
    a) der Geschäftsführer des Verbandes und                 nen sich durch ein anderes Mitglied, den Sekretär
                                                             oder Geschäftsführer der jeweiligen Kommission
    b) der Leiter der Geschäftsstelle des Verbandes.
                                                             vertreten lassen.
(4) Die stimmberechtigten Mitglieder des Verbands-
    rates werden mit Ausnahme des Vorsitzenden
    der Vollversammlung von der Vollversammlung                                §9
    in einer Blockwahl mit Zweidrittelmehrheit ihrer                Aufgaben des Verbandsrates
    Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren gewählt.    (1) Die Mitglieder des Verbandsrates nehmen im
    Die Wahl erfolgt aufgrund der Vorschlagsliste            Verbandsrat nicht die Interessen ihrer jeweiligen
    einer Personalfindungskommission, die von der            (Erz-)Diözesen bzw. der sie entsendenden Kör-
    Vollversammlung eingesetzt wird. Aus einer (Erz-)        perschaft wahr, sondern wirken für die Belange
    Diözese soll nur ein stimmberechtigtes Mitglied in       und das Gesamtwohl der Kirche in Deutschland.
    den Verbandsrat berufen werden. Die erste Wahl
    der stimmberechtigten Mitglieder des Verbandsra-     (2) Der Verbandsrat
    tes erfolgt in Abweichung von Satz 1 für die Dauer       a) nimmt die ihm von der Vollversammlung über-
    von drei Jahren (vgl. § 20).                                tragenen Aufgaben wahr,
(5) Der Verbandsrat wählt seinen Vorsitzenden und            b) berät strategische Themen im Aufgabenbe-
    stellvertretenden Vorsitzenden mit zwei Dritteln            reich des Verbandes,
    der Gesamtzahl seiner stimmberechtigten Mit-
10                                                                        Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021

     c) berät den Haushaltsentwurf des Verbandes,         (2) Der Verbandsrat wird vom Vorsitzenden ein-
     d) gibt der Vollversammlung Anregungen und               berufen. Die Einladung, in der Ort und Zeit der
        unterbreitet ihr Vorschläge,                          Sitzung mitgeteilt werden, muss den Mitgliedern
                                                              spätestens vier Wochen vor dem Tag der Sitzung
     e) bereitet Maßnahmen oder Entscheidungen
                                                              zugehen. Die Tagesordnung, die vom Vorsit-
        für die Vollversammlung vor und setzt die
                                                              zenden aufgestellt wird, sowie entsprechende
        Maßnahmen oder Entscheidungen der Voll-
                                                              Entscheidungsvorlagen sind den Mitgliedern in
        versammlung um,
                                                              der Regel zwei Wochen vor Sitzungsbeginn zu
     f)   prüft den Jahresabschluss und wählt die Prü-        übersenden. In dringenden Fällen muss die Ein-
          fungsgesellschaft aus,                              ladung mit Tagesordnung oder eine Ergänzung
     g) gibt den Kommissionen Aufträge und nimmt              der schon übersandten Tagesordnung mindes-
        deren Beratungsergebnisse entgegen,                   tens eine Woche vor Sitzungs-beginn versandt
     h) beruft die Mitglieder der Kommissionen des            sein. Über das Vorliegen eines dringenden Falles
        Verbandes,                                            entscheidet der Vorsitzende des Verbandsrates.
     i)   gewährt außerplanmäßige Zuschüsse bis               Über Tagesordnungspunkte, die den Mitgliedern
          zu einer Höhe von 500.000 € im Einzelfall           des Verbandsrates nicht mindestens eine Woche
          innerhalb des genehmigten Haushaltsplans,           vor Sitzungs-beginn zugegangen waren, kann der
          unbeschadet der Bestimmung des § 11 Abs.            Verbandsrat nur dann Beschluss fassen, wenn
          5,                                                  kein Mitglied widerspricht. Bei der Berechnung
                                                              der Frist werden der Tag der Absendung und der
     j)   entscheidet bei der Besetzung aller Gerichte,
                                                              Tag der Sitzung nicht mitgerechnet.
          bei denen der Verband der Diözesen Deutsch-
          lands mitwirkt,                                 (3) Die Sitzungen des Verbandsrates finden in der
     k) nimmt die Aufgaben wahr, die ihm durch die-           Regel am Sitz des Verbandes statt.
        se Satzung oder durch die KZVK-Satzung in         (3a) Sitzungen des Verbandsrates können auch als
        Angelegenheiten der kirchlichen Zusatzver-             Online- oder Hybrid-Versammlung erfolgen.
        sorgung zugewiesen sind,
                                                          (4) Der Vorsitzende des Verbandsrates leitet die Ver-
     l)   nimmt die Aufgaben wahr, die ihm durch die          sammlung, die nicht öffentlich ist. Er kann Gäste
          Revisionsordnung zugewiesen sind.                   einladen. Bei Verhinderung des Vorsitzenden
(3) In Fällen, in denen nach einstimmiger Auffassung          übernimmt der stellvertretende Vorsitzende des-
    der stimmberechtigten Mitglieder des Verbands-            sen Aufgaben. Die Mitglieder des Verbandsrates
    rates eine rechtzeitige Beschlussfassung der              sowie die geladenen Gäste sind verpflichtet, über
    Vollversammlung nicht möglich oder in denen eine          alle behandelten Themen Verschwiegenheit zu
    Befassung der Vollversammlung nicht erforderlich          wahren.
    erscheint, kann der Verbandsrat Entscheidungen        (5) Der Verbandsrat ist beschlussfähig, wenn zwei
    treffen, über die in der nächsten Vollversammlung         Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Ver-
    zu berichten ist. Dabei ist der Verbandsrat in            bandsrates vertreten sind. Bei Beschlussunfähig-
    jedem Fall an den Haushaltsplan gebunden. Au-             keit ist eine neue Versammlung mit der gleichen
    ßerdem sind alle Angelegenheiten ausgeschlos-             Tagesordnung einzuberufen, die binnenzwei
    sen, zu denen nach § 6 Abs. 2 ein einstimmiger            Wochen nach Versenden der Einladung stattfindet
    Beschluss erforderlich ist.                               und in jedem Fall beschlussfähig ist.
                                                          (6) Der Verbandsrat fasst Beschlüsse mit einer Mehr-
                        § 10                                  heit von mindestens zwei Dritteln der Gesamtzahl
            Sitzungen des Verbandsrates                       seiner stimmberechtigten Mitglieder.
(1) Sitzungen des Verbandsrates finden mindestens         (7) Über die Art der Abstimmungen oder Wahlen
    dreimal im Kalenderjahr statt. Der Verbandsrat            entscheidet der Vorsitzende. Abstimmung und
    ist außerdem vom Vorsitzenden einzuberufen,               Wahl müssen jedoch schriftlich erfolgen, wenn
    wenn wenigstens ein Drittel der stimmberechtig-           ein anwesendes stimmberechtigtes Mitglied dies
    ten Mitglieder die Einberufung in Textform unter          beantragt.
    Angabe von Gründen beim Vorsitzenden bean-
                                                          (8) Schriftführer des Verbandsrates ist der Geschäfts-
    tragt. Bei Vorliegen dringender Gründe kann der
                                                              führer des Verbandes, der über den wesentlichen
    Vorsitzende weitere Sitzungen des Verbandsrates
                                                              Inhalt der Sitzung eine Niederschrift fertigt. Sie
    einberufen.
                                                              muss Tag, Ort, Beginn und Ende der Sitzung, die
                                                              Namen des Vorsitzenden und der anwesenden
Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021                                                                              11

    Mitglieder des Verbandsrates enthalten. Sie muss             im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes
    insbesondere die Beschlüsse dokumentieren.                   insbesondere über
    Soweit Entscheidungen der Vollversammlung
                                                                 a) Auswahl und Anstellung von Mitarbeitern in-
    vorbereitet werden, bei denen in der Vollver-
                                                                    nerhalb des Stellenplans, mit Ausnahme der
    sammlung Einstimmigkeit erforderlich ist, sind in
                                                                    Mitarbeiter in leitender Stellung im Sinne des
    der Niederschrift diejenigen Mitglieder namentlich
                                                                    § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 Rahmen-MAVO,
    aufzuführen, die der betreffenden Vorlage nicht
    zugestimmt haben. Die Niederschrift wird vom                 b) den Abschluss von Rechtsgeschäften,
    Vorsitzenden des Verbandsrates und vom Ge-                   c) die Vergabe von Mitteln.
    schäftsführer des Verbandes unterzeichnet.               (5) Der Geschäftsführer kann Verbindlichkeiten im
(9) Tagesordnung, Beschlussvorlagen und Protokoll                Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes
    werden allen Mitgliedern des Verbandsrates,                  eingehen, falls diese im Einzelfall den Wert von
    allen Mitgliedern der Vollversammlung und allen              60.000 € nicht übersteigen. Über diese Entschei-
    Generalvikaren in Textform zugeleitet. Etwaige               dungen ist in der nächsten Sitzung des Verbands-
    Einwendungen gegen das Protokoll sind von                    rates zu berichten.
    den Mitgliedern des Verbandsrates innerhalb              Der Geschäftsführer kann den Leiter der Geschäfts-
    einer Frist von zwei Wochen nach Versand der             stelle, die Bereichsleiter im Sekretariat der Deutschen
    Niederschrift in Textform geltend zu machen.             Bischofskonferenz sowie die Leiter der Dienststellen
(10) Beschlussfassungen im Umlaufverfahren sind              und Einrichtungen bevollmächtigen, für die laufenden
     möglich.                                                Geschäfte ihres Geschäftsbereichs im Rahmen des
                                                             genehmigten Haushaltsplanes Willenserklärungen für
(11) Näheres regelt die Geschäftsordnung.
                                                             den Verband abzugeben.

                        § 11
                                                                                    § 12
                   Geschäftsführer
                                                                         Vertretung des Verbandes
(1) Geschäftsführer des Verbandes ist der Sekretär
                                                             Der Verband wird gerichtlich und außergerichtlich
    der Deutschen Bischofskonferenz. Sein Stellver-
                                                             durch den Vorsitzenden der Vollversammlung, den
    treter ist der Leiter der Geschäftsstelle, der von der
                                                             Vorsitzenden des Verbandsrates oder den Geschäfts-
    Vollversammlung für die Dauer von fünf Jahren
                                                             führer vertreten. Jeder für sich ist alleinvertretungs-
    mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder
                                                             berechtigt.
    gewählt wird.
(2) Der Geschäftsführer besorgt die laufenden Ge-
    schäfte des Verbandes (Geschäfte der laufenden                              § 13
    Verwaltung) und die ihm übertragenen Aufga-                  Kommissionen und Unterkommissionen
    ben. Zu den laufenden Geschäften gehören alle            (1) Die Vollversammlung kann Kommissionen und
    Angelegenheiten, die für den Verband sachlich,               Unterkommissionen einrichten, denen bestimmte
    politisch und finanziell nicht von grundsätzlicher           Aufgaben zur dauernden Bearbeitung übertragen
    Bedeutung sind und die im Regelfall nach fest-               werden. Die Mitglieder der Kommissionen werden
    stehenden Regeln erledigt werden können, ohne                vom Verbandsrat jeweils für die Dauer von fünf
    dass die Organe des Verbandes gesondert darü-                Jahren berufen. Die Mitglieder der Unterkommis-
    ber entscheiden müssen.                                      sionen werden auf Vorschlag der Kommissionen,
(3) Der Geschäftsführer trägt die Verantwortung für              denen sie zugeordnet sind, vom Geschäftsführer
    die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der                 des Verbandes für die Dauer von fünf Jahren
    Verbandsgremien. Er koordiniert die Arbeit der               berufen. Die erste Wahl der Mitglieder der Kom-
    Verbandsorgane, Kommissionen und Unterkom-                   missionen und Unterkommissionen erfolgt in Ab-
    missionen und erteilt im Einvernehmen mit dem                weichung von Satz 2 und 3 für die Dauer von drei
    jeweiligen Vorsitzenden der Kommissionen oder                Jahren (vgl. § 20). Die erste Wahl der Kommissi-
    Unterkommissionen Aufträge. Der Geschäftsfüh-                onsmitglieder erfolgt durch die Vollversammlung.
    rer hat das Recht, dem Verbandsrat Themen zur            (2) Jede Unterkommission ist einer bestimmten
    Bearbeitung vorzuschlagen.                                   Kommission zugeordnet und ihr gegenüber be-
(4) Soweit die Entscheidung keinem anderen Organ                 richtspflichtig.
    vorbehalten ist, entscheidet der Geschäftsführer         (3) Die Vorsitzenden der Kommissionen und Un-
                                                                 terkommissionen werden von den jeweiligen
12                                                                        Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021

     Mitgliedern mit Stimmenmehrheit aus ihrer Mitte                              § 15
     gewählt.                                                           Aufsicht über die KZVK
(4) Maßgeblicher Gesichtspunkt bei der Besetzung          (1) Der Verband hat zur Wahrnehmung der Aufsicht
    von Kommissionen und Unterkommissionen ist                über die KZVK eine Verbandsaufsicht errichtet.
    die Eignung und Befähigung in dem jeweiligen Be-      (2) Die Verbandsaufsicht nimmt die Rechts-, Fach-
    reich sowie die einschlägige Berufserfahrung. Die         und Finanzaufsicht über die KZVK gemäß deren
    Mitglieder der Kommissionen, die im kirchlichen           Satzung und nach näherer Maßgabe einer von der
    Dienst stehen, sind von ihren Anstellungsträgern          Vollversammlung verabschiedeten „Ordnung über
    zur ordnungs-gemäßen Durchführung ihrer Auf-              die Einrichtung und Aufgaben einer Verbands-
    gaben im notwendigen Umfang freizustellen. Sie            aufsicht“ wahr. § 14 Abs. 2 findet insoweit keine
    nehmen ihre Aufgaben in den Kommissionen und              Anwendung. Die Verbandsaufsicht erstattet dem
    Unterkommissionen des Verbandes im Sinne des              Verbandsrat regelmäßig Bericht.
    Gesamtwohls der Kirche in Deutschland wahr.
                                                          (3) In die Verbandsaufsicht können auch Personen
(5) Die Geschäftsführung der Kommissionen und                 berufen werden, die den Organen des Verbandes
    Unterkommissionen liegt bei der Geschäftsstelle           nicht angehören.
    des Verbandes.
                                                          (4) Der Verband hat einen KZVK-Ausschuss errich-
(6) Die Kommissionen und Unterkommissionen erhal-             tet. Der KZVK-Ausschuss besteht auf Vorschlag
    ten ihre Aufträge von den Organen des Verbandes           des Verbandsrates aus mindestens einem Ge-
    in Abstimmung mit dem jeweiligen Vorsitzenden             neralvikar und drei weiteren Mitgliedern. Die
    der Kommission. Die Kommissionen und Unter-               Mitglieder des KZVK-Ausschusses werden von
    kommissionen haben das Recht, Themen zur                  der Vollversammlung mit einer Mehrheit von zwei
    Bearbeitung vorzuschlagen. Die Kommissionen               Dritteln für die Dauer von fünf Jahren berufen. Die
    übermitteln ihre Anregungen, Beschlüsse und Stel-         Mitgliedschaft im KZVK-Ausschuss erlischt durch
    lungnahmen der Geschäftsstelle des Verbandes,             Ablauf der Amtszeit, die Niederlegung des Amtes,
    die sie dem Verbandsrat vorlegt. Die Unterkommis-         die Beendigung der dienstlichen Funktion, die das
    sionen übermitteln ihre Anregungen, Beschlüsse            Mitglied zum Zeitpunkt der Berufung inne hatte
    und Stellungnahmen der jeweiligen Kommission,             oder die Abberufung durch die Vollversammlung.
    der sie zugeordnet sind. Die Kommission entschei-
    det, wie mit den Anregungen, Beschlüssen und          (5) Der KZVK-Ausschuss kann zu Einzelfragen weite-
    Stellungnahmen zu verfahren ist.                          re Berater, die nicht den Organen des Verbandes
                                                              angehören müssen, hinzuziehen. Den Vorsitz
(7) Bei Bedarf sind einzelne Mitglieder der Kommissi-         im KZVK-Ausschuss führt der Vorsitzende, den
    onen und Unterkommissionen, deren Geschäfts-              die Mitglieder des KZVK-Ausschusses aus ihrer
    führer oder sonstige geeignete Personen zu den            Mitte wählen. Der KZVK-Ausschuss erstattet dem
    Beratungen der Verbandsorgane hinzuzuziehen.              Verbandsrat regelmäßig Bericht, der seinerseits
    Die Entscheidung hierüber trifft im Einzelfall der        etwaige Aussprachen in KZVK-Angelegenheiten
    Vorsitzende des Verbandsorgans.                           in der Vollversammlung vorbereitet.
(8) Näheres zur Arbeitsweise der Kommissionen und         (6) Der KZVK-Ausschuss hat in Abstimmung mit
    Unterkommissionen ist in der „Ordnung über die            dem Verbandsrat die nach näherer Maßgabe der
    Arbeitsweise der Kommissionen und Unterkom-               Satzung der KZVK und der „Ordnung über die
    missionen des Verbandes“ geregelt.                        Einrichtung und Aufgaben einer Verbandsaufsicht“
                                                              festgelegten Maßnahmen und Entscheidungen für
                                                              die Vollversammlung vorzubereiten bzw. Maßnah-
                       § 14
                                                              men oder Entscheidungen der Vollversammlung
     Dienststellen und sonstige Einrichtungen
                                                              umzusetzen. Hierzu gehören insbesondere
                  des Verbandes
(1) Der Verband ist Rechtsträger von Dienststellen            a) die Vorbereitung und Unterstützung der
    und sonstigen Einrichtungen der Deutschen Bi-                Berufung bzw. Abberufung der Mitglieder
    schofskonferenz.                                             der Verbandsaufsicht sowie der Organe der
                                                                 Kirchlichen Zusatzversorgungskasse,
(2) Die in der Rechtsträgerschaft des Verbandes ste-
                                                              b) der Abschluss, die Änderung und Beendigung
    henden Dienststellen und sonstigen Einrichtungen
                                                                 der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern
    sind im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich an
                                                                 der Verbandsaufsicht,
    Weisungen der Organe des Verbandes gebunden.
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