AMTSBLATT FÜR DIE DIÖZESE REGENSBURG - B 20054 - Bistum Regensburg
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1 B 20054 AMTSBLATT FÜR DIE DIÖZESE REGENSBURG HERAUSGEGEBEN VOM BISCHÖFLICHEN ORDINARIAT REGENSBURG 2021 Nr. 1 27. Januar I n h a l t: Botschaft von Papst Franziskus zum Welttag des Friedens 2020 – Satzung des Verbandes der Diözesen Deutschlands – Die Mitarbeitervertretungsordnung für die Diözese Regensburg/Siebtes Gesetz zur Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung für die Di- özese Regensburg (MAVO) – Inkraftsetzung der Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission – Weisung zur kirchlichen Bußpraxis – Sonderregelung bezüglich der Eintragung von Firmungen – Ordnung für die Zuteilung von Zuschüssen aus dem Klimafonds – Sitzung der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst – Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer am 28. Februar 2021 – Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Auskunftserteilung zu Weihe- und Altersjubiläen von Klerikern – Notizen Botschaft von Papst Franziskus zum Welttag des Friedens 2020 Die Kultur der Achtsamkeit als Weg zum Frieden 1. An der Schwelle zum neuen Jahr möchte ich den ergreifen, um den Zugang zu Covid-19-Impfstoffen und Staatsoberhäuptern und Regierungschefs, den Ver- den wesentlichen Technologien zu gewährleisten, die antwortlichen der internationalen Organisationen, den zur Betreuung der Kranken und all derer, die zu den geistlichen Führern und den Gläubigen der verschie- Ärmsten und Schwächsten gehören, benötigt werden.[1] denen Religionen sowie allen Männern und Frauen Es ist bedauerlich, feststellen zu müssen, dass ne- guten Willens meine ehrerbietigen Grüße übermitteln. ben zahlreichen Zeugnissen der Nächstenliebe und Ihnen allen entbiete ich meine besten Wünsche, damit Solidarität verschiedene Formen von Nationalismus, das kommende Jahr die Menschheit auf dem Weg der Rassismus, Fremdenfeindlichkeit wie auch Tod und Geschwisterlichkeit, der Gerechtigkeit und des Frie- Zerstörung bringende Kriege und Konflikte leider dens zwischen Menschen, Gemeinschaften, Völkern neuen Schwung gewinnen. und Staaten voranbringen kann. Diese und andere Ereignisse, die den Weg der Das Jahr 2020 war geprägt von der großen Covid- Menschheit im vergangenen Jahr geprägt haben, 19-Gesundheitskrise, die sich zu einem globalen lehren uns, wie wichtig es ist, füreinander und für die Phänomen in vielen Bereichen entwickelt hat. So hat Schöpfung Sorge zu tragen, um eine Gesellschaft auf- sie Krisen verschärft, die eng miteinander zusammen- zubauen, die auf Beziehungen der Geschwisterlichkeit hängen, wie die Klima-, Ernährungs-, Wirtschafts- und beruht. Deshalb habe ich als Thema dieser Botschaft Migrationskrisen, und schweres Leid und Not ver- Die Kultur der Achtsamkeit als Weg zum Frieden ge- ursacht. Ich denke in erster Linie an diejenigen, die wählt. Es geht um eine Kultur der Achtsamkeit, um die ein Familienmitglied oder einen geliebten Menschen heute oft vorherrschende Kultur der Gleichgültigkeit, verloren haben, aber auch an alle, die ohne Arbeit des Wegwerfens und der Konfrontation auszumerzen. geblieben sind. Meine Gedanken gehen insbesondere an die Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger, Apothe- ker, Forscher, Freiwilligen, Seelsorger und Fachkräfte 2. Gott der Schöpfer, Ursprung der Berufung in den Krankenhäusern und Gesundheitszentren, die des Menschen zur Achtsamkeit unter großen Anstrengungen und Opfern – manche In vielen Religionen gibt es Erzählungen über den sogar bis hin zu ihrem eigenen Tod – hingebungsvoll Ursprung des Menschen und seine Beziehung zum ihren Einsatz geleistet haben im Bemühen, den Kran- Schöpfer, zur Natur und zu seinen Mitmenschen. Das ken nahe zu sein und ihre Leiden zu lindern bzw. ihr Buch Genesis in der Bibel zeigt von Anfang an auf, Leben zu retten. Während ich diesen Menschen meine wie wichtig die Sorge und das Hüten im Plan Gottes Anerkennung zolle, erneuere ich zugleich meinen für die Menschheit sind, indem es die Beziehung Appell an die politischen Verantwortungsträger und zwischen Mensch (’adam) und Erde (’adamah) wie an die Privatwirtschaft, angemessene Maßnahmen zu auch zwischen Geschwistern hervorhebt. Im bibli-
2 Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021 schen Schöpfungsbericht vertraut Gott den „in Eden Gerechtigkeit für die Armen, die wegen ihrer Verletz- gepflanzten Garten“ (vgl. Gen 2,8) Adam an mit dem lichkeit und Machtlosigkeit nur von Gott erhört werden, Auftrag, „ihn zu bearbeiten und zu hüten“ (vgl. Gen der sich ihrer annimmt (vgl. Ps 34,7; 113,7-8). 2,15). Das bedeutet einerseits, die Erde fruchtbar zu machen, und andererseits, sie zu schützen und ihre Fähigkeit zu bewahren, das Leben zu ernähren.[2] Die 4. Die Achtsamkeit im Wirken Jesu Verben „bearbeiten“ und „hüten“ beschreiben Adams Das Leben und Wirken Jesu bilden den Höhepunkt Beziehung zu seinem Haus/Garten und weisen auch der Offenbarung der Liebe des Vaters zur Menschheit auf das Vertrauen hin, das Gott in ihn als Herrn und (vgl. Joh 3,16). In der Synagoge von Nazaret tritt Jesus Hüter der ganzen Schöpfung setzt. mit diesen Worten auf: Der Herr »hat mich gesalbt. Er hat mich gesandt, damit ich den Armen eine frohe Die Geburt von Kain und Abel führt zu einer Geschichte Botschaft bringe; damit ich den Gefangenen die Entlas- von Brüdern, deren Beziehung untereinander von Kain sung verkünde und den Blinden das Augenlicht; damit im Sinne von Schutz oder Obhut – negativ – ausgelegt ich die Zerschlagenen in Freiheit setze« (Lk 4,18). wird. Nachdem Kain seinen Bruder Abel getötet hat, Diese messianischen Handlungen, die für die Jubel- antwortet er so auf die Frage Gottes: »Bin ich der Hüter jahre typisch sind, stellen das beredteste Zeugnis für meines Bruders?« (Gen 4,9).[3] Ja, gewiss! Kain ist der die ihm vom Vater anvertraute Sendung dar. In seiner „Hüter“ seines Bruders. »In diesen so alten, an tiefem Barmherzigkeit nähert sich Christus den Kranken an Symbolismus überreichen Erzählungen war schon eine Leib und Geist und heilt sie; er vergibt den Sündern und heutige Überzeugung enthalten: dass alles aufeinan- schenkt ihnen ein neues Leben. Jesus ist der Gute Hirt, der bezogen ist und dass die echte Sorge für unser der sich um die Schafe kümmert (vgl. Joh 10,11-18; eigenes Leben und unsere Beziehungen zur Natur Ez 34,1-31); er ist der barmherzige Samariter, der sich nicht zu trennen ist von der Brüderlichkeit, der Ge- über den Verletzten beugt, seine Wunden verarztet und rechtigkeit und der Treue gegenüber den anderen«.[4] sich um ihn kümmert (vgl. Lk 10,30-37). Auf dem Höhepunkt seiner Sendung besiegelt Jesus 3. Gott der Schöpfer, Vorbild der Achtsamkeit seine Sorge für uns durch seine Hingabe am Kreuz Die Heilige Schrift stellt Gott nicht nur als Schöpfer und befreit uns so von der Sklaverei der Sünde und dar, sondern auch als denjenigen, der für seine Ge- des Todes. Auf diese Weise, durch die Hingabe seines schöpfe sorgt, insbesondere für Adam und Eva und Lebens und durch sein Opfer, hat er uns den Weg der ihre Kinder. Selbst Kain erhält, obwohl er wegen des Liebe erschlossen und sagt zu einem jeden: »Folge mir von ihm begangenen Verbrechens verflucht ist, vom nach!« »Handle du genauso!« (Mt 9,9 und Lk 10,37). Schöpfer ein Zeichen des Schutzes, damit sein Leben bewahrt wird (vgl. Gen 4,15). Diese Tatsache bestätigt die unantastbare Würde der Person, die nach dem 5. Die Kultur der Achtsamkeit im Leben der Nachfolger Jesu Bild und Gleichnis Gottes geschaffen wurde, zugleich Die Werke der geistlichen und leiblichen Barmherzig- macht sie auch den göttlichen Plan zur Bewahrung der keit bilden den Kern des karitativen Dienstes der frühen Harmonie der Schöpfung deutlich, denn »Frieden und Kirche. Die ersten Christen teilten alles, damit niemand Gewalt können nicht zusammenwohnen«.[5] unter ihnen Not litt (vgl. Apg 4,34-35), und bemühten Eben die Sorge für die Schöpfung bildet die Grundlage sich, ihre Gemeinschaft zu einem einladenden Ort zu der Einrichtung des Sabbats, die neben der Regelung machen, der offen ist für jede menschliche Situation des Gottesdienstes auch die Wiederherstellung der und bereit, sich um die Schwächsten zu kümmern. So sozialen Ordnung und die Aufmerksamkeit gegenüber wurde es üblich, freiwillige Opfergaben zu machen, den Armen zum Ziel hatte (Gen 1,1-3; Lev 25,4). Die um die Armen zu ernähren, die Toten zu begraben Feier des Jubeljahres anlässlich des siebten Sab- und um Waisen, alte Menschen und Opfer von Kata- batjahres gestattete der Erde, den Sklaven und den strophen, wie z.B. Schiffbrüchige, zu versorgen. Und Verschuldeten eine Ruhepause. In diesem Gnadenjahr als in späteren Zeiten die Großzügigkeit der Christen wurde für die Schwächsten gesorgt und ihnen eine etwas an Schwung verlor, betonten einige Kirchenväter neue Lebensperspektive geboten, denn so sollte es nachdrücklich, dass gemäß Gott das Eigentum zum im Volk keine Bedürftigen mehr geben (vgl. Dtn 15,4). Nutzen des Gemeinwohls zu verstehen ist. Ambrosius Bemerkenswert ist auch die prophetische Tradition, sagte: »Die Natur bringt alle Erzeugnisse zum gemein- wo sich der Gipfel des biblischen Verständnisses von samen Gebrauch für alle hervor. [...] So schuf also die Gerechtigkeit in der Art und Weise zeigt, wie eine Ge- Natur ein gemeinsames Besitzrecht für alle; Anmaßung meinschaft die Schwächsten in ihrer Mitte behandelt. machte daraus ein Privatrecht«.[6] Nachdem die Kirche Deshalb erheben vor allem Amos (2,6-8 und 8) und die Verfolgungen der ersten Jahrhunderte überwunden Jesaja (58) immer wieder ihre Stimme zugunsten der hatte, nutzte sie die Freiheit, um die Gesellschaft und
Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021 3 ihre Kultur zu beseelen. »Die Not der Zeit weckte viel- im selben Boot sitzen, alle schwach und orientierungs- mehr neue Kräfte im Dienst der christlichen Caritas. los sind, aber zugleich wichtig und notwendig, denn alle Die Geschichte berichtet von zahlreichen Werken der sind wir dazu aufgerufen, gemeinsam zu rudern«,[11] Wohltätigkeit. […] Es entstanden zahlreiche Anstalten weil »niemand sich allein rettet«[12] und kein isolierter zum Besten der leidenden Menschheit: Kranken-, Ar- Nationalstaat in der Lage ist, das Gemeinwohl seiner men-, Waisen- und Findelhäuser, Fremdenherbergen Bevölkerung zu gewährleisten.[13] usw.«[7] * Aufmerksamkeit durch Solidarität 6. Die Prinzipien der Soziallehre der Kirche als Solidarität bringt die Liebe zum anderen konkret zum Grundlage der Kultur der Achtsamkeit Ausdruck, und zwar nicht als vages Gefühl, sondern Die ursprüngliche diakonia, die durch die Reflexion der als »feste und beständige Entschlossenheit, sich für Väter bereichert und im Laufe der Jahrhunderte durch das Gemeinwohl einzusetzen, das heißt für das Wohl die tätige Nächstenliebe so vieler leuchtender Glau- aller und eines jeden, weil wir alle für alle verantwortlich benszeugen belebt wurde, ist zum pulsierenden Herz sind«.[14] Die Solidarität hilft uns, den anderen – so- der Soziallehre der Kirche geworden. So bietet sie sich wohl als Person als auch im weiteren Sinne als Volk allen Menschen guten Willens als ein wertvolles Erbe oder Nation – nicht als einen statistischen Posten zu an Prinzipien, Kriterien und Weisungen an, aus dem sehen oder als ein Mittel, das man ausnutzt und dann die „Grammatik“ der Achtsamkeit zu beziehen ist: die wegwirft, wenn es nicht mehr nützlich ist, sondern Förderung der Würde jeder menschlichen Person, die als unseren Nächsten, als einen Weggefährten, der Solidarität mit den Armen und Schutzlosen, die Sorge aufgerufen ist, gleichberechtigt mit uns am Festmahl um das Gemeinwohl, die Bewahrung der Schöpfung. des Lebens teilzunehmen, zu dem alle gleichermaßen von Gott eingeladen sind. * Achtsamkeit als Förderung der Würde und Rechte der Person »Der im Christentum entstandene und herangereif- * Sorge für die Schöpfung und ihre Bewahrung te Begriff Person [ist] eine Hilfe, die ganzheitliche Die Enzyklika Laudato si’ berücksichtigt vollauf die menschliche Entwicklung zu erreichen. Denn Person Verbindung zwischen allem Geschaffenen und betont bedeutet immer Beziehung, nicht Individualismus, die Notwendigkeit, auf den Schrei der Bedürftigen und bejaht Inklusion und nicht Ausschluss, bejaht die auf den Schrei der Schöpfung zugleich zu hören. Aus einzigartige, unverletzliche Würde und nicht die Aus- diesem aufmerksamen und beständigen Hinhören beutung.«[8] Jede menschliche Person ist Selbstzweck, kann eine effektive Achtsamkeit für die Erde, unser niemals einfach Mittel, das nur seines Nutzens wegen gemeinsames Haus, und für die Armen erwachsen. In geschätzt wird; sie ist dazu geschaffen, um in der Fa- diesem Zusammenhang möchte ich bekräftigen, dass milie, in der Gemeinschaft, in der Gesellschaft zusam- »ein Empfinden inniger Verbundenheit mit den anderen menzuleben, wo alle Mitglieder an Würde gleich sind. Wesen in der Natur […] nicht echt sein [kann], wenn Aus dieser Würde leiten sich die Menschenrechte ab, nicht zugleich im Herzen eine Zärtlichkeit, ein Mitleid aber auch die Pflichten, die z.B. an die Verantwortung und eine Sorge um die Menschen vorhanden ist«.[15] erinnern, die Armen, die Kranken, die Ausgegrenzten, »Friede, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung alle unsere »Mitmenschen, seien sie nah oder fern in sind drei absolut miteinander verbundene Themen, die Zeit und Raum«,[9] aufzunehmen und ihnen zu helfen. nicht getrennt und einzeln behandelt werden können, ohne erneut in Reduktionismus zu fallen«.[16] * Achtsamkeit gegenüber dem Gemeinwohl Jeder Aspekt des sozialen, politischen und wirtschaftli- 7. Der Kompass für einen gemeinsamen Kurs chen Lebens findet seine Erfüllung, wenn er im Dienste In einer Zeit, die von einer verschwenderischen Weg- des Gemeinwohls steht, das heißt der »Gesamtheit werfkultur bestimmt wird, möchte ich angesichts der jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die immer stärker werdenden Ungleichheiten innerhalb sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Glie- der einzelnen Nationen und zwischen den Nationen[17] dern ein volleres und leichteres Erreichen der eigenen die Verantwortlichen der internationalen Organisati- Vollendung ermöglichen«.[10] Deshalb müssen unsere onen und der Regierungen, der Wirtschaft und der Pläne und Bemühungen stets die Auswirkungen auf Wissenschaft, der sozialen Kommunikation und der die gesamte Menschheitsfamilie berücksichtigen und Bildungseinrichtungen einladen, diesen „Kompass“ der die Folgen für den gegenwärtigen Augenblick und oben genannten Prinzipien zur Hand zu nehmen, um für die künftigen Generationen abwägen. Die Covid- im Globalisierungsprozess einen gemeinsamen Kurs 19-Pandemie zeigt uns, wie wahr und aktuell dies ist. zu verfolgen, einen »wirklich menschlichen Kurs«.[18] Aufgrund der Pandemie »wurde [uns] klar, dass wir alle Dies würde es in der Tat erlauben, den Wert und die
4 Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021 Würde eines jeden Menschen zu achten, gemeinsam del deutlich. Was für eine mutige Entscheidung wäre und solidarisch für das Gemeinwohl zu handeln und es doch, »mit dem Geld, das für Waffen und andere alle aufzurichten, die unter Armut, Krankheit, Skla- Militärausgaben verwendet wird, „einen Weltfonds“ verei, Diskriminierung und Konflikten leiden. Mithilfe einzurichten, um dem Hunger ein für alle Mal ein Ende dieses Kompasses ermutige ich alle, Propheten und zu setzen und die Entwicklung der ärmsten Länder zu Zeugen einer Kultur der Achtsamkeit zu werden, um fördern«![21] die vielfältige soziale Ungleichheit zu überwinden. Und dies wird nur dann möglich sein, wenn dabei Frauen im großen Ausmaß eine Hauptrolle spielen – in der 8. Erziehung zu einer Kultur der Achtsamkeit Familie und in allen sozialen, politischen und instituti- Die Förderung einer Kultur der Achtsamkeit erfordert onellen Bereichen. einen Erziehungsprozess, und der Kompass der sozi- alen Prinzipien stellt diesbezüglich ein zuverlässiges Der Kompass der sozialen Prinzipien, der zur Förde- Instrument im Hinblick auf verschiedene Bereiche dar, rung der Kultur der Achtsamkeit notwendig ist, zeigt die miteinander in Beziehung stehen. Hierfür möchte auch die Richtung für die Beziehungen zwischen den ich einige Beispiele nennen. Nationen an, die von Geschwisterlichkeit, gegensei- tigem Respekt, Solidarität und der Einhaltung des - Die Erziehung zur Achtsamkeit beginnt in der Völkerrechts inspiriert sein sollten. In diesem Zusam- Familie, dem natürlichen und grundlegenden Kern menhang müssen der Schutz und die Förderung der der Gesellschaft, wo man lernt, in Beziehung und grundlegenden Menschenrechte, die unveräußerlich, in gegenseitiger Achtung zu leben. Die Familie allgemeingültig und unteilbar sind, bekräftigt werden[19]. muss jedoch in die Lage versetzt werden, diese lebenswichtige und unverzichtbare Aufgabe zu Ebenso muss an die Achtung des humanitären Rechts erfüllen. erinnert werden, besonders in dieser Zeit unaufhörlich aufeinanderfolgender Konflikte und Kriege. Leider - Auch die Schule und die Universität tragen – im- haben viele Regionen und Gemeinschaften keine Er- mer in Zusammenarbeit mit der Familie – Verant- innerung mehr an eine Zeit, in der sie in Frieden und wortung für die Erziehung, und in ähnlicher Weise Sicherheit lebten. Viele Städte sind zu Epizentren der in gewisser Hinsicht auch die Betreiber der sozi- Unsicherheit geworden: Ihre Bewohner haben damit alen Kommunikation.[22] Sie sind aufgerufen, ein zu kämpfen, ihre normalen Tagesabläufe beibehalten Wertesystem zu vermitteln, das auf der Anerken- zu können, weil sie wahllos mit Sprengstoff, Artillerie nung der Würde jeder Person, jeder sprachlichen, oder leichten Waffen angegriffen und bombardiert wer- ethnischen und religiösen Gemeinschaft, jedes den. Kinder können nicht zur Schule gehen. Männer Volkes und der sich daraus ergebenden Grund- und Frauen können nicht arbeiten, um ihre Familien rechte beruht. Bildung ist eine der gerechtesten zu ernähren. Es herrscht Not an Orten, wo sie einst und solidarischsten Säulen der Gesellschaft. unbekannt war. Die Menschen sind gezwungen zu - Die Religionen im Allgemeinen und die Religions- fliehen und lassen damit nicht nur ihre Heimat zurück, führer im Besonderen können eine unersetzliche sondern auch ihre Familiengeschichte und ihre kultu- Rolle spielen, wenn es darum geht, den Gläubigen rellen Wurzeln. und der Gesellschaft die Werte der Solidarität, Es gibt viele Ursachen für Konflikte, aber das Ergebnis der Achtung der Unterschiede, der Akzeptanz ist immer dasselbe: Zerstörung und humanitäre Krisen. und der Sorge für die schwächsten Brüder und Wir müssen innehalten und uns fragen: Was hat dazu Schwestern zu vermitteln. Ich erinnere in diesem geführt, dass Konflikte in unserer Welt zur Normalität Zusammenhang an die Worte Papst Pauls VI. geworden sind? Und vor allem: Wie können wir unsere 1969 vor dem ugandischen Parlament: »Fürch- Herzen bekehren und unsere Mentalität ändern, um tet die Kirche nicht; sie ehrt euch, sie erzieht für in Solidarität und Geschwisterlichkeit wirklich Frieden euch ehrliche und loyale Bürger, sie schürt keine zu suchen? Rivalitäten und Spaltungen, sie strebt nach gesun- der Freiheit, sozialer Gerechtigkeit und Frieden; Wie viele Ressourcen werden für Waffen, insbesonde- wenn sie irgendeine Vorliebe hat, dann die für re Atomwaffen, vergeudet,[20] Ressourcen, die für wich- die Armen, für die Erziehung der Kleinen und des tigere Prioritäten zur Gewährleistung der Sicherheit der Volkes sowie für die Sorge für die Leidenden und Menschen eingesetzt werden könnten, wie z.B. die Verlassenen«.[23] Förderung des Friedens und der ganzheitlichen Ent- wicklung des Menschen, die Bekämpfung der Armut, - Erneut ermutige ich jene, die mit einem Bildungs- die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Auch auftrag im Dienst ihrer Bevölkerungen und in den dies wird andererseits durch globale Probleme wie – staatlichen und nichtstaatlichen – internationalen die aktuelle Covid-19-Pandemie und den Klimawan- Organisationen arbeiten, sowie alle, die auf ver-
Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021 5 schiedene Weise im Bildungs- und Forschungs- [3] Vgl. „Brüderlichkeit – Fundament und Weg des Friedens“. Bot- schaft zur Feier des 47. Weltfriedenstages am 1. Januar 2014 bereich tätig sind, sich »eine offenere und integra- (8. Dezember 2013), 2. tivere Bildung« zum Ziel zu setzen, »die fähig ist, [4] Enzyklika Laudato si’ (24. Mai 2015), 70. geduldig zuzuhören, einen konstruktiven Dialog und gegenseitiges Verständnis zu fördern«.[24] [5] Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der Soziallehre der Kirche, 488. Ich hoffe, dass diese im Rahmen des Globalen Bildungspakts ergangene Einladung breite und [6] De officiis, 1, 28,132: PL 16, 67. vielfältige Unterstützung findet. [7] K. Bihlmeyer - H. Tüchle, Kirchengeschichte, Bd. 1, Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 181951, S. 387-388. [8] Ansprache an die Teilnehmer an der Konferenz des Dikasteri- 9 Es gibt keinen Frieden ohne eine Kultur der ums für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen zum 50. Achtsamkeit Jahrestag der Enzyklika „Populorum progressio“ (4. April 2017). Eine Kultur der Achtsamkeit im Sinne eines gemein- [9] Botschaft an die 22. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klima- samen, solidarischen und partizipatorischen Einsatzes rahmenkonvention (COP22) vom 7. bis 18. November 2016 in zum Schutz und zur Förderung der Würde und des Marrakesch (10. November 2016); vgl. Tavolo interdicasteriale della Santa Sede sull’ecologia integrale, In cammino per la cura Wohls aller, im Sinne einer Bereitschaft zur Aufge- della casa comune. A cinque anni dalla Laudato si’, Vatikanische schlossenheit, zur Aufmerksamkeit, zum Mitgefühl, zur Verlagsbuchhandlung LEV, 31. Mai 2020. Versöhnung und zur Heilung, zu gegenseitiger Achtung [10] Zweites Vatikanisches Ökumenisches Konzil, Pastoralkonsti- und gegenseitiger Annahme ist ein vorzüglicher Weg tution Gaudium et spes, 26. zur Schaffung von Frieden. »In vielen Erdteilen sind [11] Besondere Andacht zur Zeit der Epidemie (27. März 2020). Friedenswege erforderlich, die zur Heilung führen; es [12] Ebd. sind Friedensstifter vonnöten, die bereit sind, einfalls- [13] Vgl. Enzyklika Fratelli tutti (3. Oktober 2020), 8; 153. reich und mutig Prozesse zur Heilung und zu neuer Begegnung einzuleiten«.[25] [14] Johannes Paul II., Enzyklika Sollicitudo rei socialis (30. De- zember 1987), 38. In dieser Zeit, in der das Boot der Menschheit, vom [15] Enzyklika Laudato si’ (24. Mai 2015), 91. Sturm der Krise gebeutelt, auf der Suche nach einem [16] Konferenz des Dominikanischen Episkopats, Carta pastoral ruhigeren und friedlicheren Horizont mühsam voran- sobre la relación del hombre con la naturaleza (21. Januar kommt, ermöglichen uns das Ruder der Menschenwür- 1987); vgl. Enzyklika Laudato si’ (24. Mai 2015), 92. de und der „Kompass“ der sozialen Grundprinzipien [17] Vgl. Enzyklika Fratelli tutti (3. Oktober 2020), 125. einen sicheren und gemeinsamen Kurs. Blicken wir als [18] Ebd., 29. Christen auf die Jungfrau Maria, Stern des Meeres und Mutter der Hoffnung. Gemeinsam arbeiten wir daran, [19] Vgl. Botschaft an die Teilnehmer der Internationalen Konferenz zum Thema „Die Menschenrechte in der heutigen Welt: Errun- auf dem Weg zu einem neuen Horizont der Liebe und genschaften, Versäumnisse, Verwehrungen“ (10. Dezember des Friedens, der Geschwisterlichkeit und Solidarität, 2018). der gegenseitigen Unterstützung und Annahme voran- [20] Vgl. Botschaft an die UNO-Konferenz zur Aushandlung eines zuschreiten. Geben wir nicht der Versuchung nach, den rechtlich bindenden Instruments zum Verbot von Nuklearwaffen anderen, insbesondere den Schwächsten gegenüber, mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung derselben (23. März 2017). gleichgültig zu sein; gewöhnen wir uns nicht daran, den Blick abzuwenden[26], sondern setzen wir uns [21] Videobotschaft zum Welternährungstag 2020 (16. Oktober 2020). jeden Tag konkret dafür ein, »eine Gemeinschaft zu bilden, die aus Geschwistern zusammengesetzt ist, [22] Vgl. Benedikt XVI., „Die jungen Menschen zur Gerechtigkeit und zum Frieden erziehen“. Botschaft zum 45. Weltfriedenstag am die einander annehmen und füreinander sorgen«.[27] 1. Januar 2012 (8. Dezember 2011), 2; Franziskus, „Überwinde die Gleichgültigkeit und erringe den Frieden“. Botschaft zum 49. Weltfriedenstag am 1. Januar 2016 (8. Dezember 2015), 6. Aus dem Vatikan, am 8. Dezember 2020 [23] Ansprache an die Abgeordneten und Senatoren Ugandas (Kampala, 1. August 1969). [24] Botschaft zum Start des Bildungspakts (12. September 2019). [25] Enzyklika Fratelli tutti (3. Oktober 2020), 225. FRANZISKUS [26] Vgl. ebd., 64. _________________________ [27] Ebd., 96; vgl. „Brüderlichkeit – Fundament und Weg des Frie- dens“. Botschaft zum 47. Weltfriedenstag am 1. Januar 2014 [1] Vgl. Videobotschaft zur 75. Sitzung der Generalversammlung (8. Dezember 2013), 1. der Vereinten Nationen, 25. September 2020. [2] Vgl. Enzyklika Laudato si’ (24. Mai 2015), 67.
6 Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021 Satzung des Verbandes der Diözesen Deutschlands i.d.F. des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 23.11.2020 Präambel §2 Die (Erz-)Diözesen der Kirche in Deutschland schlie- Rechtsstellung, Anwendung der Grundordnung ßen sich zu einem Verband in der Rechtsform einer (1) Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen öffentlich-rechtlichen Körperschaft zusammen. Er soll Rechts. die Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz rechtlich (2) Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im und ökonomisch unterstützen. Zudem soll er die Zu- Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse findet in sammenarbeit der (Erz-)Diözesen in wirtschaftlichen, ihrer jeweils geltenden, im Amtsblatt der (Erz-) rechtlichen, administrativen und technischen Fragen Diözese des jeweiligen Vorsitzenden der Vollver- vertiefen, die aktive Mitwirkung der Kirche in der sammlung des Verbandes (nachfolgend Vollver- Gesellschaft fördern, Aufgaben bearbeiten, die sich sammlung) veröffentlichten Fassung Anwendung. der gesamten Kirche in Deutschland stellen und die Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz enger mit den §3 ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen abstimmen. Zur Sicherung der gegenseitigen Solida- Verbandszweck rität, zur Stärkung der Einheit und zur Förderung des (1) Der Verband hat die Aufgabe, im Auftrag der Gesamtwohls der Kirche erlassen die (Erz-)Bischöfe Deutschen Bischofskonferenz die rechtlichen, folgende Verbandssatzung: wirtschaftlichen, administrativen sowie techni- schen Belange der in ihm zusammengeschlos- senen (Erz-)Diözesen zu wahren und zu fördern. §1 Er übernimmt für die Deutsche Bischofskonferenz Errichtung, Name, Mitgliedschaft die Funktion des Rechts- und Anstellungsträgers, repräsentiert die in ihm zusammengeschlossenen (Erz-)Diözesen im Rahmen seiner Zuständigkeit (1) Die Erzdiözesen Bamberg, Freiburg, Köln, Mün- nach außen und berät die Verbandsmitglieder in chen und Freising sowie Paderborn und die Diö- Fragen, die für die Kirche in Deutschland im Rah- zesen Aachen, Augsburg, Eichstätt, Essen, Fulda, men der Aufgaben des Verbandes von strategi- Hildesheim, Limburg, Mainz, Münster, Osnabrück, scher Bedeutung sind. Der Verband nimmt ferner Passau, Regensburg, Rottenburg, Speyer, Trier die ihm durch die Vollversammlung ausdrücklich sowie Würzburg haben sich durch Vertrag vom zugewiesenen Aufgaben wahr. 04. März 1968 zu dem „Verband der Diözesen Deutschlands“ (nachfolgend Verband) zusam- (2) Der Verbandszweck wird insbesondere durch mengeschlossen. Mit Wirkung zum 01. Januar folgende Aufgaben verwirklicht: 1991 sind dem Verband die Bistümer Berlin und a) Wahrnehmung der Belange der Verbandsmit- Dresden-Meißen, die Apostolische Administratur glieder gegenüber öffentlichen und privaten Görlitz und die Bischöflichen Ämter Erfurt-Meinin- Stellen auf nationaler und internationaler gen, Magdeburg und Schwerin beigetreten. Seit Ebene, der darauffolgenden Neuordnung der Bistümer b) Beobachtung der für die Kirche in Deutschland besteht der Verband aus den Erzdiözesen Bam- relevanten Rechtsentwicklungen, berg, Berlin, Freiburg, Hamburg, Köln, München c) Beratung der Organe und der Verbandsmit- und Freising sowie Paderborn und den Diözesen glieder in rechtlichen, wirtschaftlichen, admi- Aachen, Augsburg, Dresden-Meißen, Eichstätt, nistrativen und technischen Angelegenheiten, Erfurt, Essen, Fulda, Görlitz, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Mainz, Münster, Osnabrück, Passau, d) Koordination und Ausgleich innerkirchlicher Regensburg, Rottenburg-Stuttgart, Speyer, Trier Interessen, und Würzburg. (2) Sitz des Verbandes ist Bonn. e) Bereitstellung von rechtlichen, wirtschaft- lichen, administrativen und technischen Zugunsten der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit des Regelwerks wurde auf eine geschlechtergerechte Formulierung verzichtet. Sämtliche Ausdrücke, die männlich formuliert sind, gelten sinngemäß für alle Geschlechter.
Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021 7 Dienstleistungen für seine Mitglieder durch (3) Der Geschäftsführer des Verbandes und der Lei- Bündelung von Ressourcen, ter der Geschäftsstelle nehmen mit beratender f) Aufstellung und Abwicklung des Haushalts Stimme an der Sitzung der Vollversammlung teil. des Verbandes, g) Vorbereitung und Durchführung des interdiö- §6 zesanen Kirchenlohnsteuerverrechnungsver- Aufgaben der Vollversammlung fahrens (Clearing-Verfahren), (1) Die Vollversammlung ist das oberste Organ des h) Vorbereitung und Durchführung von Maß- Verbandes. Sie ist für alle Angelegenheiten zu- nahmen der Solidarität zwischen den (Erz- ständig, die nicht nach dieser Satzung anderen Diözesen), Organen des Verbandes übertragen sind, insbe- i) Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, sondere für die j) Aufsicht über die Kirchliche Zusatzversor- a) Entscheidungen in strategischen Fragen, gungskasse des Verbandes (nachfolgend KZVK) gemäß deren Satzung und nach nä- b) Beschlüsse über den Haushalt, herer Maßgabe von § 15 dieser Satzung, c) Festsetzung der Verbandsumlage, k) Organisation der Geschäftsstelle der Zentral- d) Aufsicht über den Verbandsrat, KODA, e) Berufungen in den Verbandsrat, l) Organisation der Geschäftsstelle der kirch- f) Entlastung des Verbandsrates, lichen Gerichte auf inter-diözesaner Ebene g) Aufsicht über den Geschäftsführer, und/oder auf der Ebene der Bischofskonfe- h) Berufung des Geschäftsführers, renz, etwa im Bereich des Arbeits- und Da- tenschutzrechts, i) Entlastung des Geschäftsführers. m) Erstellung von Gutachten und Statistiken (2) Die Vollversammlung entscheidet mit Einstimmig- sowie die Beauftragung und Auswertung von keit ihrer Mitglieder Untersuchungen und Umfragen. a) bei Änderungen der Satzung des Verbandes, b) bei Änderung der Ordnung über die Grund- §4 sätze zur Arbeitsweise der Kommissionen und Organe Unterkommissionen, der Geschäftsordnung, Die Organe des Verbandes sind der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsord- nung sowie der Revisionsordnung, a) die Vollversammlung, c) bei Auflösung des Verbandes, b) der Verbandsrat, d) bei Übernahme neuer Aufgaben, c) der Geschäftsführer. e) bei Gewährleistung von Verpflichtungen aus Anstellungsverträgen, f) bei Erwerb, Belastung und Veräußerung von §5 Grundstücken und grundstücksgleichen Rech- Zusammensetzung der Vollversammlung ten, (1) Der Vollversammlung gehören mit Stimmrecht g) bei dem Erwerb oder der Veräußerung von die Diözesanbischöfe oder die Koadjutoren bzw. unmittelbaren Beteiligungen an juristischen die Diözesanadministratoren an, wobei sich die Personen, Genannten durch schriftlich Bevollmächtigte h) bei Gewährung außerplanmäßiger Zuschüsse vertreten lassen können. Die Vertretung eines in einer Höhe von über 500.000 €, Mitglieds der Vollversammlung durch ein anderes i) bei Aufnahme von Anleihen und Darlehen, Mitglied der Vollversammlung ist unzulässig. j) bei Festsetzung der Verbandsumlage, (2) Jedes Mitglied kann einen Berater zuziehen. Vor- k) bei Verabschiedung des Haushaltsplanes und sitzender der Vollversammlung ist der Vorsitzende Feststellung des Jahresabschlusses, der Deutschen Bischofskonferenz. Bei Verhinde- l) bei Festlegung des Verteilungsschlüssels für rung des Vorsitzenden leitet der stellvertretende die Verbandsumlage auf die einzelnen (Erz-) Vorsitzende der Deutschen Bischofs-konferenz Diözesen, die Vollversammlung. m) bei Festlegung von Kostenumlagen,
8 Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021 n) bei einer unterjährigen Ausweitung des Soll- entsprechende Entscheidungsvorlagen sind den Stellenplans, Mitgliedern in der Regel zwei Wochen vor Ta- o) über das Kirchenlohnsteuerverrechnungsver- gungsbeginn zu übersenden. In dringenden Fällen fahren (Clearing-Verfahren). muss die Einladung mit Tagesordnung oder eine Ergänzung der schon übersandten Tagesordnung (3) Die Vollversammlung entscheidet mit einer Mehr- mindestens eine Woche vor Sitzungsbeginn ver- heit von zwei Dritteln der Mitglieder sandt sein. Über das Vorliegen eines dringenden a) bei Beschlussfassungen über kirchliche Rah- Falles entscheidet der Vorsitzende der Vollver- men- bzw. Musterordnungen, sammlung. Über Tagesordnungspunkte, die den b) bei der Ausweitung bestehender Aufgaben, Mitgliedern des Verbandes nicht mindestens eine c) bei Fragen der KZVK gemäß deren Satzung Woche vor Sitzungsbeginn zugegangen waren, und nach näherer Maßgabe von § 15 dieser kann die Vollversammlung nur dann Beschluss Satzung, fassen, wenn kein Mitglied widerspricht. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absen- d) bei Anstellung von Mitarbeitern in leitender dung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. Stellung im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 Rahmen-MAVO, (2a) Sitzungen der Vollversammlung können auch als e) bei der Entlastung des Geschäftsführers, Online- oder Hybrid-Versammlung erfolgen. f) bei der Errichtung oder Schließung von juris- (3) Der Vorsitzende der Vollversammlung leitet die tischen Personen, Versammlung; sie ist nicht öffentlich. Er kann Gäs- g) bei der Errichtung oder Schließung rechtlich te einladen. Bei Verhinderung des Vorsitzenden unselbständiger Dienststellen oder sonstiger übernimmt der stellvertretende Vorsitzende des- Einrichtungen des Verbandes, sen Aufgaben. Die Mitglieder der Vollversamm- lung sowie die geladenen Gäste sind verpflichtet, h) bei der Wahl der Mitglieder des Verbandsra- über alle behandelten Themen Verschwiegenheit tes, zu wahren. i) in allen anderen Fällen, die nicht von Absatz 2 erfasst sind. (4) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder des Bei Beschlüssen der Vollversammlung über die Auf- Verbandes vertreten sind. Bei Beschlussunfä- sicht und die Entlastung des Verbandsrates (vgl. Abs. higkeit ist eine neue Vollversammlung mit der 1 d und f), dürfen die Mitglieder der Vollversammlung, gleichen Tagesordnung einzuberufen, die binnen die gleichzeitig dem Verbandsrat angehören, bzgl. zwei Wochen nach Versenden der Einladung dieses Beratungsgegenstandes nicht an den Beratun- stattfindet und in jedem Fall beschlussfähig ist. gen und der Beschlussfassung der Vollversammlung teilnehmen. (5) Die Vollversammlung fasst Beschlüsse entweder einstimmig oder mit einer Mehrheit von mindes- tens zwei Drittel der Gesamtzahl seiner Mitglieder. §7 Bei Entscheidungen der Vollversammlung, die Sitzungen der Vollversammlung nach § 6 Abs. 2 Einstimmigkeit verlangen, gelten Stimmenthaltungen als Ablehnung. Zudem ist (1) Sitzungen der Vollversammlung finden mindes- in diesen Fällen von Verbandsmitgliedern, die tens zweimal im Kalenderjahr statt. Die Voll- nicht vertreten sind, eine schriftliche Zustimmung versammlung ist außerdem vom Vorsitzenden einzuholen. Eine schriftliche Beschlussfassung, einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der bei der im Falle der Nichtäußerung Zustimmung Mitglieder die Einberufung in Textform unter An- angenommen wird, ist nicht möglich. gabe von Gründen beim Vorsitzenden beantragt. Bei Vorliegen dringender Gründe kann der Vor- (6) Die Art der Abstimmung und der Wahl bestimmt sitzende weitere Sitzungen der Vollversammlung der Vorsitzende. Abstimmung und Wahl müssen einberufen. jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn ein anwesendes stimmberechtigtes Mitglied dies (2) Die Vollversammlung wird vom Vorsitzenden beantragt. einberufen. Die Einladung, in der Ort und Zeit der Sitzung mitgeteilt werden, muss den Mitglie- (7) Schriftführer der Vollversammlung ist der Ge- dern spätestens vier Wochen vor dem Tag der schäftsführer des Verbandes, der über den we- Versammlung zugehen. Die Tagesordnung, die sentlichen Inhalt der Sitzung eine Niederschrift fer- vom Vorsitzenden im Benehmen mit dem Vorsit- tigt. Sie muss insbesondere Tag, Ort, Beginn und zenden des Verbandsrates aufgestellt wird, sowie Ende der Sitzung, die Namen des Vorsitzenden
Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021 9 und der anwesenden Mitglieder der Vollversamm- glieder aus seiner Mitte. Der Vorsitzende der lung bzw. des anwesenden Bevollmächtigten Vollversammlung kann weder zum Vorsitzenden enthalten. Sie muss insbesondere die Beschlüsse des Verbandsrates noch zum stellvertretenden und Abstimmungsergebnisse dokumentieren. Die Vorsitzenden des Verbandsrates gewählt werden. Niederschrift wird vom Vorsitzenden und vom (6) Die Mitgliedschaft im Verbandsrat erlischt mit Geschäftsführer des Verbandes unterzeichnet Ablauf der Amtszeit, der Niederlegung des Amtes, und unverzüglich den Mitgliedern der Vollver- der Beendigung der dienstlichen Funktion gemäß sammlung und allen Generalvikaren in Textform Abs. 2 b) bis d) in den (Erz-)Diözesen oder der Ab- zugeleitet. Etwaige Einwendungen sind innerhalb berufung durch die Vollversammlung. Die Amtszeit einer Frist von zwei Wochen nach Versand der des Vorsitzenden der Vollversammlung im Ver- Niederschrift in Textform geltend zu machen. bandsrat endet, wenn er das Amt des Vorsitzen- (8) Beschlussfassungen im Umlaufverfahren sind bei den der Vollversammlung nicht mehr wahrnimmt. Gegenständen dringlicher Art möglich. Für die Abberufung eines Mitglieds im Verbandsrat ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Voll- (9) Näheres regelt die Geschäftsordnung. versammlung erforderlich. Scheidet ein Mitglied des Verbandsrates während des Berufungszeit- raums aus, so wählt die Vollversammlung für die §8 restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Zusammensetzung des Verbandsrates auf Vorschlag der Personalfindungskommission (1) Der Verbandsrat besteht aus 18 stimmberechtig- mit Zweidrittelmehrheit ein Ersatzmitglied. Sind ten und zwei Mitgliedern mit beratender Stimme. mehrere Ersatzmitglieder gleichzeitig zu berufen, (2) Dem Verbandsrat gehören als Mitglieder mit so erfolgt die Wahl als Blockwahl. Stimmrecht an (7) Die Wiederwahl eines stimmberechtigten Mitglieds a) der Vorsitzende der Vollversammlung als des Verbandsrates ist in der Regel nur einmal geborenes Mitglied, zulässig. b) sechs weitere Diözesanbischöfe, (8) Die Vertretung eines Mitglieds des Verbandsrates c) sechs Generalvikare, ist unzulässig. d) drei Finanzdirektoren bzw. Hauptabteilungs- (9) Die Vorsitzenden der Bischöflichen Kommissi- leiter im Bereich Finanzen onen der Deutschen Bischofskonferenz sowie sowie die Vorsitzenden der Kommissionen des Ver- bandes der Diözesen Deutschlands können bei e) zwei Personen auf Vorschlag des Zentralko- Angelegenheiten, die ihre jeweilige Kommission mitees der deutschen Katholiken. betreffen, auf Einladung des Vorsitzenden des (3) Dem Verbandsrat gehören als Mitglieder mit be- Verbandsrates beratend an den Sitzungen des ratender Stimme an Verbandsrates teilnehmen. Die Vorsitzenden kön- a) der Geschäftsführer des Verbandes und nen sich durch ein anderes Mitglied, den Sekretär oder Geschäftsführer der jeweiligen Kommission b) der Leiter der Geschäftsstelle des Verbandes. vertreten lassen. (4) Die stimmberechtigten Mitglieder des Verbands- rates werden mit Ausnahme des Vorsitzenden der Vollversammlung von der Vollversammlung §9 in einer Blockwahl mit Zweidrittelmehrheit ihrer Aufgaben des Verbandsrates Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren gewählt. (1) Die Mitglieder des Verbandsrates nehmen im Die Wahl erfolgt aufgrund der Vorschlagsliste Verbandsrat nicht die Interessen ihrer jeweiligen einer Personalfindungskommission, die von der (Erz-)Diözesen bzw. der sie entsendenden Kör- Vollversammlung eingesetzt wird. Aus einer (Erz-) perschaft wahr, sondern wirken für die Belange Diözese soll nur ein stimmberechtigtes Mitglied in und das Gesamtwohl der Kirche in Deutschland. den Verbandsrat berufen werden. Die erste Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Verbandsra- (2) Der Verbandsrat tes erfolgt in Abweichung von Satz 1 für die Dauer a) nimmt die ihm von der Vollversammlung über- von drei Jahren (vgl. § 20). tragenen Aufgaben wahr, (5) Der Verbandsrat wählt seinen Vorsitzenden und b) berät strategische Themen im Aufgabenbe- stellvertretenden Vorsitzenden mit zwei Dritteln reich des Verbandes, der Gesamtzahl seiner stimmberechtigten Mit-
10 Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021 c) berät den Haushaltsentwurf des Verbandes, (2) Der Verbandsrat wird vom Vorsitzenden ein- d) gibt der Vollversammlung Anregungen und berufen. Die Einladung, in der Ort und Zeit der unterbreitet ihr Vorschläge, Sitzung mitgeteilt werden, muss den Mitgliedern spätestens vier Wochen vor dem Tag der Sitzung e) bereitet Maßnahmen oder Entscheidungen zugehen. Die Tagesordnung, die vom Vorsit- für die Vollversammlung vor und setzt die zenden aufgestellt wird, sowie entsprechende Maßnahmen oder Entscheidungen der Voll- Entscheidungsvorlagen sind den Mitgliedern in versammlung um, der Regel zwei Wochen vor Sitzungsbeginn zu f) prüft den Jahresabschluss und wählt die Prü- übersenden. In dringenden Fällen muss die Ein- fungsgesellschaft aus, ladung mit Tagesordnung oder eine Ergänzung g) gibt den Kommissionen Aufträge und nimmt der schon übersandten Tagesordnung mindes- deren Beratungsergebnisse entgegen, tens eine Woche vor Sitzungs-beginn versandt h) beruft die Mitglieder der Kommissionen des sein. Über das Vorliegen eines dringenden Falles Verbandes, entscheidet der Vorsitzende des Verbandsrates. i) gewährt außerplanmäßige Zuschüsse bis Über Tagesordnungspunkte, die den Mitgliedern zu einer Höhe von 500.000 € im Einzelfall des Verbandsrates nicht mindestens eine Woche innerhalb des genehmigten Haushaltsplans, vor Sitzungs-beginn zugegangen waren, kann der unbeschadet der Bestimmung des § 11 Abs. Verbandsrat nur dann Beschluss fassen, wenn 5, kein Mitglied widerspricht. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung und der j) entscheidet bei der Besetzung aller Gerichte, Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. bei denen der Verband der Diözesen Deutsch- lands mitwirkt, (3) Die Sitzungen des Verbandsrates finden in der k) nimmt die Aufgaben wahr, die ihm durch die- Regel am Sitz des Verbandes statt. se Satzung oder durch die KZVK-Satzung in (3a) Sitzungen des Verbandsrates können auch als Angelegenheiten der kirchlichen Zusatzver- Online- oder Hybrid-Versammlung erfolgen. sorgung zugewiesen sind, (4) Der Vorsitzende des Verbandsrates leitet die Ver- l) nimmt die Aufgaben wahr, die ihm durch die sammlung, die nicht öffentlich ist. Er kann Gäste Revisionsordnung zugewiesen sind. einladen. Bei Verhinderung des Vorsitzenden (3) In Fällen, in denen nach einstimmiger Auffassung übernimmt der stellvertretende Vorsitzende des- der stimmberechtigten Mitglieder des Verbands- sen Aufgaben. Die Mitglieder des Verbandsrates rates eine rechtzeitige Beschlussfassung der sowie die geladenen Gäste sind verpflichtet, über Vollversammlung nicht möglich oder in denen eine alle behandelten Themen Verschwiegenheit zu Befassung der Vollversammlung nicht erforderlich wahren. erscheint, kann der Verbandsrat Entscheidungen (5) Der Verbandsrat ist beschlussfähig, wenn zwei treffen, über die in der nächsten Vollversammlung Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Ver- zu berichten ist. Dabei ist der Verbandsrat in bandsrates vertreten sind. Bei Beschlussunfähig- jedem Fall an den Haushaltsplan gebunden. Au- keit ist eine neue Versammlung mit der gleichen ßerdem sind alle Angelegenheiten ausgeschlos- Tagesordnung einzuberufen, die binnenzwei sen, zu denen nach § 6 Abs. 2 ein einstimmiger Wochen nach Versenden der Einladung stattfindet Beschluss erforderlich ist. und in jedem Fall beschlussfähig ist. (6) Der Verbandsrat fasst Beschlüsse mit einer Mehr- § 10 heit von mindestens zwei Dritteln der Gesamtzahl Sitzungen des Verbandsrates seiner stimmberechtigten Mitglieder. (1) Sitzungen des Verbandsrates finden mindestens (7) Über die Art der Abstimmungen oder Wahlen dreimal im Kalenderjahr statt. Der Verbandsrat entscheidet der Vorsitzende. Abstimmung und ist außerdem vom Vorsitzenden einzuberufen, Wahl müssen jedoch schriftlich erfolgen, wenn wenn wenigstens ein Drittel der stimmberechtig- ein anwesendes stimmberechtigtes Mitglied dies ten Mitglieder die Einberufung in Textform unter beantragt. Angabe von Gründen beim Vorsitzenden bean- (8) Schriftführer des Verbandsrates ist der Geschäfts- tragt. Bei Vorliegen dringender Gründe kann der führer des Verbandes, der über den wesentlichen Vorsitzende weitere Sitzungen des Verbandsrates Inhalt der Sitzung eine Niederschrift fertigt. Sie einberufen. muss Tag, Ort, Beginn und Ende der Sitzung, die Namen des Vorsitzenden und der anwesenden
Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021 11 Mitglieder des Verbandsrates enthalten. Sie muss im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes insbesondere die Beschlüsse dokumentieren. insbesondere über Soweit Entscheidungen der Vollversammlung a) Auswahl und Anstellung von Mitarbeitern in- vorbereitet werden, bei denen in der Vollver- nerhalb des Stellenplans, mit Ausnahme der sammlung Einstimmigkeit erforderlich ist, sind in Mitarbeiter in leitender Stellung im Sinne des der Niederschrift diejenigen Mitglieder namentlich § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 Rahmen-MAVO, aufzuführen, die der betreffenden Vorlage nicht zugestimmt haben. Die Niederschrift wird vom b) den Abschluss von Rechtsgeschäften, Vorsitzenden des Verbandsrates und vom Ge- c) die Vergabe von Mitteln. schäftsführer des Verbandes unterzeichnet. (5) Der Geschäftsführer kann Verbindlichkeiten im (9) Tagesordnung, Beschlussvorlagen und Protokoll Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes werden allen Mitgliedern des Verbandsrates, eingehen, falls diese im Einzelfall den Wert von allen Mitgliedern der Vollversammlung und allen 60.000 € nicht übersteigen. Über diese Entschei- Generalvikaren in Textform zugeleitet. Etwaige dungen ist in der nächsten Sitzung des Verbands- Einwendungen gegen das Protokoll sind von rates zu berichten. den Mitgliedern des Verbandsrates innerhalb Der Geschäftsführer kann den Leiter der Geschäfts- einer Frist von zwei Wochen nach Versand der stelle, die Bereichsleiter im Sekretariat der Deutschen Niederschrift in Textform geltend zu machen. Bischofskonferenz sowie die Leiter der Dienststellen (10) Beschlussfassungen im Umlaufverfahren sind und Einrichtungen bevollmächtigen, für die laufenden möglich. Geschäfte ihres Geschäftsbereichs im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes Willenserklärungen für (11) Näheres regelt die Geschäftsordnung. den Verband abzugeben. § 11 § 12 Geschäftsführer Vertretung des Verbandes (1) Geschäftsführer des Verbandes ist der Sekretär Der Verband wird gerichtlich und außergerichtlich der Deutschen Bischofskonferenz. Sein Stellver- durch den Vorsitzenden der Vollversammlung, den treter ist der Leiter der Geschäftsstelle, der von der Vorsitzenden des Verbandsrates oder den Geschäfts- Vollversammlung für die Dauer von fünf Jahren führer vertreten. Jeder für sich ist alleinvertretungs- mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder berechtigt. gewählt wird. (2) Der Geschäftsführer besorgt die laufenden Ge- schäfte des Verbandes (Geschäfte der laufenden § 13 Verwaltung) und die ihm übertragenen Aufga- Kommissionen und Unterkommissionen ben. Zu den laufenden Geschäften gehören alle (1) Die Vollversammlung kann Kommissionen und Angelegenheiten, die für den Verband sachlich, Unterkommissionen einrichten, denen bestimmte politisch und finanziell nicht von grundsätzlicher Aufgaben zur dauernden Bearbeitung übertragen Bedeutung sind und die im Regelfall nach fest- werden. Die Mitglieder der Kommissionen werden stehenden Regeln erledigt werden können, ohne vom Verbandsrat jeweils für die Dauer von fünf dass die Organe des Verbandes gesondert darü- Jahren berufen. Die Mitglieder der Unterkommis- ber entscheiden müssen. sionen werden auf Vorschlag der Kommissionen, (3) Der Geschäftsführer trägt die Verantwortung für denen sie zugeordnet sind, vom Geschäftsführer die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der des Verbandes für die Dauer von fünf Jahren Verbandsgremien. Er koordiniert die Arbeit der berufen. Die erste Wahl der Mitglieder der Kom- Verbandsorgane, Kommissionen und Unterkom- missionen und Unterkommissionen erfolgt in Ab- missionen und erteilt im Einvernehmen mit dem weichung von Satz 2 und 3 für die Dauer von drei jeweiligen Vorsitzenden der Kommissionen oder Jahren (vgl. § 20). Die erste Wahl der Kommissi- Unterkommissionen Aufträge. Der Geschäftsfüh- onsmitglieder erfolgt durch die Vollversammlung. rer hat das Recht, dem Verbandsrat Themen zur (2) Jede Unterkommission ist einer bestimmten Bearbeitung vorzuschlagen. Kommission zugeordnet und ihr gegenüber be- (4) Soweit die Entscheidung keinem anderen Organ richtspflichtig. vorbehalten ist, entscheidet der Geschäftsführer (3) Die Vorsitzenden der Kommissionen und Un- terkommissionen werden von den jeweiligen
12 Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2021 Mitgliedern mit Stimmenmehrheit aus ihrer Mitte § 15 gewählt. Aufsicht über die KZVK (4) Maßgeblicher Gesichtspunkt bei der Besetzung (1) Der Verband hat zur Wahrnehmung der Aufsicht von Kommissionen und Unterkommissionen ist über die KZVK eine Verbandsaufsicht errichtet. die Eignung und Befähigung in dem jeweiligen Be- (2) Die Verbandsaufsicht nimmt die Rechts-, Fach- reich sowie die einschlägige Berufserfahrung. Die und Finanzaufsicht über die KZVK gemäß deren Mitglieder der Kommissionen, die im kirchlichen Satzung und nach näherer Maßgabe einer von der Dienst stehen, sind von ihren Anstellungsträgern Vollversammlung verabschiedeten „Ordnung über zur ordnungs-gemäßen Durchführung ihrer Auf- die Einrichtung und Aufgaben einer Verbands- gaben im notwendigen Umfang freizustellen. Sie aufsicht“ wahr. § 14 Abs. 2 findet insoweit keine nehmen ihre Aufgaben in den Kommissionen und Anwendung. Die Verbandsaufsicht erstattet dem Unterkommissionen des Verbandes im Sinne des Verbandsrat regelmäßig Bericht. Gesamtwohls der Kirche in Deutschland wahr. (3) In die Verbandsaufsicht können auch Personen (5) Die Geschäftsführung der Kommissionen und berufen werden, die den Organen des Verbandes Unterkommissionen liegt bei der Geschäftsstelle nicht angehören. des Verbandes. (4) Der Verband hat einen KZVK-Ausschuss errich- (6) Die Kommissionen und Unterkommissionen erhal- tet. Der KZVK-Ausschuss besteht auf Vorschlag ten ihre Aufträge von den Organen des Verbandes des Verbandsrates aus mindestens einem Ge- in Abstimmung mit dem jeweiligen Vorsitzenden neralvikar und drei weiteren Mitgliedern. Die der Kommission. Die Kommissionen und Unter- Mitglieder des KZVK-Ausschusses werden von kommissionen haben das Recht, Themen zur der Vollversammlung mit einer Mehrheit von zwei Bearbeitung vorzuschlagen. Die Kommissionen Dritteln für die Dauer von fünf Jahren berufen. Die übermitteln ihre Anregungen, Beschlüsse und Stel- Mitgliedschaft im KZVK-Ausschuss erlischt durch lungnahmen der Geschäftsstelle des Verbandes, Ablauf der Amtszeit, die Niederlegung des Amtes, die sie dem Verbandsrat vorlegt. Die Unterkommis- die Beendigung der dienstlichen Funktion, die das sionen übermitteln ihre Anregungen, Beschlüsse Mitglied zum Zeitpunkt der Berufung inne hatte und Stellungnahmen der jeweiligen Kommission, oder die Abberufung durch die Vollversammlung. der sie zugeordnet sind. Die Kommission entschei- det, wie mit den Anregungen, Beschlüssen und (5) Der KZVK-Ausschuss kann zu Einzelfragen weite- Stellungnahmen zu verfahren ist. re Berater, die nicht den Organen des Verbandes angehören müssen, hinzuziehen. Den Vorsitz (7) Bei Bedarf sind einzelne Mitglieder der Kommissi- im KZVK-Ausschuss führt der Vorsitzende, den onen und Unterkommissionen, deren Geschäfts- die Mitglieder des KZVK-Ausschusses aus ihrer führer oder sonstige geeignete Personen zu den Mitte wählen. Der KZVK-Ausschuss erstattet dem Beratungen der Verbandsorgane hinzuzuziehen. Verbandsrat regelmäßig Bericht, der seinerseits Die Entscheidung hierüber trifft im Einzelfall der etwaige Aussprachen in KZVK-Angelegenheiten Vorsitzende des Verbandsorgans. in der Vollversammlung vorbereitet. (8) Näheres zur Arbeitsweise der Kommissionen und (6) Der KZVK-Ausschuss hat in Abstimmung mit Unterkommissionen ist in der „Ordnung über die dem Verbandsrat die nach näherer Maßgabe der Arbeitsweise der Kommissionen und Unterkom- Satzung der KZVK und der „Ordnung über die missionen des Verbandes“ geregelt. Einrichtung und Aufgaben einer Verbandsaufsicht“ festgelegten Maßnahmen und Entscheidungen für die Vollversammlung vorzubereiten bzw. Maßnah- § 14 men oder Entscheidungen der Vollversammlung Dienststellen und sonstige Einrichtungen umzusetzen. Hierzu gehören insbesondere des Verbandes (1) Der Verband ist Rechtsträger von Dienststellen a) die Vorbereitung und Unterstützung der und sonstigen Einrichtungen der Deutschen Bi- Berufung bzw. Abberufung der Mitglieder schofskonferenz. der Verbandsaufsicht sowie der Organe der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse, (2) Die in der Rechtsträgerschaft des Verbandes ste- b) der Abschluss, die Änderung und Beendigung henden Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern sind im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich an der Verbandsaufsicht, Weisungen der Organe des Verbandes gebunden.
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