AMTSBLATT FÜR DIE STADT AKEN (ELBE)

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AMTSBLATT FÜR DIE STADT AKEN (ELBE)
PA sämtl. HH   1. Ausgabe des Jahres 2020 | Mittwoch, der 22.01.2020                      Besuchen Sie uns online auf www.aken.de

                                       AMTSBLATT FÜR DIE STADT AKEN (ELBE)
                                       einschließlich der Ortschaften Mennewitz, Kleinzerbst, Kühren und Susigke

                Berufsfindungsmesse                   Richtfest für Feuerwehrgerätehaus       Weihnachtsturnier
                mit prominentem Gast                  in Susigke                              der Kampfsportler

                                               S. 3                                   S. 5                                S. 22
AMTSBLATT FÜR DIE STADT AKEN (ELBE)
1. Ausgabe des Jahres 2020                                                                           -2-

                                                                      Service- und Notrufnummern

                             Allgemeinmedizin                                                              Stadt Aken (Elbe) und Stadtwerke Aken (Elbe)
Die ärztliche Versorgung der Stadt Aken (Elbe) mit ihren Ort-                                          Die Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes im Stadtgebiet
schaften Kleinzerbst, Kühren, Mennewitz und Susigke erfolgt                                            der Stadt Aken (Elbe) und in den Ortschaften ist wie folgt ge-
einheitlich. Der diensthabende Notarzt ist montags, diens-                                             regelt: Zur Gefahrenabwehr ist außerhalb der Dienstzeiten
tags und donnerstags von 19.00 bis 07.00 Uhr des Folgetages,                                           des Ordnungsamtes der Stadt Aken (Elbe) prinzipiell die Ein-
mittwochs und freitags von 14.00 bis 07.00 Uhr des Folgeta-                                            satzleitstelle des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter der Tel.-
ges sowie an den Wochenenden und Feiertagen von 07.00 bis                                              Nr. 03493 513150 zu informieren. Bei Störungen und Hava-
07.00 Uhr des Folgetages über die zentrale Notdiensttelefon-                                           rien bei der Trinkwasserversorgung in der Stadt Aken (Elbe)
nummer 116117 bundesweit oder über die Rettungsleitstelle                                              mit den Ortschaften Kleinzerbst, Kühren, Mennewitz, Susigke
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter der Telefonnummer                                              und der Ortschaft Reppichau (Gemeinde Osternienburger
03493 513150 erreichbar. Außerhalb der Notdienstzeiten                                                 Land) sowie bei Störungen und Havarien bei der Fernwärme-
melden sich bitte alle Patienten im Bedarfsfall bei ihren je-                                          versorgung im kommunalen Bereich der Stadt Aken (Elbe) ist
weiligen Hausärzten. Diese geben Auskunft, auch über den                                               werktags in der Zeit von 15.00 Uhr bis 06.30 Uhr, sowie an
Anrufbeantworter, bei welchem Arzt sich dringend behand-                                               Sonn- und Feiertagen der Bereitschaftsdienst der Stadtwerke
lungsbedürftige Patienten vorstellen können.                                                           Aken (Elbe) unter der Telefonnummer 0172 6308264 zu be-
                                                                                                       nachrichtigen.

             Bereitschaftsdienst der Zahnärzte                                                             Notdienste der Apotheken in dringenden Not-
Der Bereitschaftsdienst ist an allen Wochenenden in der Zeit
                                                                                                                    fällen und bei Notrezepten
von 09.00 bis 11.00 Uhr erreichbar. Eine aktuelle Auskunft,                                            Not-Dienstplan der Apotheken für den Bereich des Altkreises
welche Praxis für den jeweiligen Bereitschaftsdienst einge-                                            Köthen
teilt ist, erhalten Sie telefonisch über die Rettungsleitstelle                                        Bitte entnehmen Sie die Bereitschaftsdienste für die Apothe-
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter 03493 513150.                                                  ken dem aktuellen Aushang an den Türen der Akener Apo-
                                                                                                       theken. Die aktuellen Notdienstpläne können auch unter
                                                                                                       www.aponet.de abgerufen werden.

           Abwasserzweckverband Aken (Elbe)                                                                        Stadtverwaltung Aken (Elbe)
Köthener Chaussee 01                                                                                   Tel.: 034909 803, Fax: 034909 80412
06385 Aken (Elbe)                                                                                      Email: info@aken.de
Tel.: 034909 337-6
                                                                                                       Internet: www.aken.de
Fax: 034909 337-70
E-Mail: azv_aken@t-online.de                                                                           Allgemeine Sprechzeiten
www.azvaken.de
Bereitschaftsdienst: 0177 2414233                                                                      Montag – Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr
                                                                                                       Donnerstag        09.00 - 12.00 Uhr sowie 13.00 - 18.00 Uhr
                                                                                                       Freitag           geschlossen

                                                                        Bürgermeistersprechstunde
                                                        Die Bürgermeistersprechstunde findet am Donnerstag,
                                                             dem 30.01.2020, 27.02.2020 und 26.03.2020,
                                                              jeweils in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr,
                            oder nach vorheriger Vereinbarung im Büro des Bürgermeisters (Rathaus, Markt 11) statt.

IMPRESSUM                              Amtsblatt der Stadt Aken (Elbe)
Das Amtsblatt erscheint monatlich für alle Haushalte kostenlos.
- Herausgeber, Verlag und Druck:
  LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 03535 489-0,
  Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.                                      Die nächste Ausgabe erscheint am
- Verantwortlich für den amtlichen Teil:
  Stadt Aken (Elbe), Markt 11, 06385 Aken (Elbe), Telefon: 034909 80420, Internet: www.aken.de
                                                                                                                  Mittwoch, dem 12. Februar 2020
- Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil/Beilagen:
  LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
  verteten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg                   Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröf-
fentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere                         Donnerstag, der 30. Januar 2020
zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer
Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
AMTSBLATT FÜR DIE STADT AKEN (ELBE)
-3-                                   1. Ausgabe des Jahres 2020

                                            Grußwort des Bürgermeisters

Liebe Akenerinnen und Akener,
liebe Bürgerinnen und Bürger der Ortschaften,
dieser Jahreswechsel war etwas Besonderes. Denn am               Taten statt großer Worte sprechen lassen. Wir möchten mit
01.01.2020 haben wir nicht nur ein neues Jahr, sondern auch      der Messe dazu beitragen, dass sich die Hoffnung auf einen
ein neues Jahrzehnt eingeläutet. Gesundheit, Erfolg und per-     Ausbildungsplatz, eine berufliche Veränderung oder sogar ei-
sönliches Wohlergehen mögen im neuen Jahr und im neuen           nen neuen Arbeitsplatz verwirklichen lässt.
Jahrzehnt Ihre Begleiter sein.                                   Eine vorläufige Ausstellerliste befindet sich in der Innenseite
Wenn wir unsere Stärken nutzen, wenn wir auf das setzen,         dieser Ausgabe des Amtsblattes, so dass Sie sich einen Über-
was uns verbindet und uns erinnern, was wir bereits gemein-      blick über die beteiligten Unternehmen verschaffen können.
sam alles erreicht haben, dann können wir positiv in die Zu-     Ich freue mich sehr, dass wir durch die Unternehmensvielfalt
kunft schauen. Ich verspreche Ihnen, auch in diesem Jahr die     und -anzahl wieder eine große Menge an Angeboten für Ausbil-
Stadt Aken (Elbe) weiter auf ihrem Kurs zu halten, für Aken      dungsplätze und Stellen auf unserer Messe anbieten können!
und seine Bürgerinnen sowie Bürger etwas zu bewegen, sich        Darüber hinaus können wir mit Hilfe unseres Hauptspon-
mit Ihnen gemeinsam weiterzuentwickeln und in einer Viel-        sors, der Helios Klink Köthen, sowie weiteren großen Unter-
zahl von Punkten das Leben in Aken (Elbe) mit ihren Ortschaf-    stützern, wie der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld, der ilako
ten Kühren, Kleinzerbst, Mennewitz und Susigke noch lebens-      Industrielackierung und Korrosionsschutz GmbH & Co. KG,
werter zu gestalten.                                             der Krankenkasse ikk gesund plus, der Bundeswehr, der Klebl
Von Mark Twain stammt der Spruch: „Natürlich interessiert        GmbH sowie der Erdgas Mittelsachsen GmbH in diesem Jahr
mich die Zukunft, ich will schließlich den Rest meines Lebens    wieder eine Vielzahl von Angeboten während der Messe den
darin verbringen.“ Ganz im Sinne von Mark Twain haben alle       Besuchern bieten. In Kooperation mit der Helios Klinik Köthen
Stadträte im November und Dezember des vergangenen Jah-          steht die Messe in diesem Jahr ganz im Zeichen der Pflege-
res den in einer Vielzahl von Arbeitsstunden und -tagen erar-    berufe. Mit Unterstützung des Gesundheitsdienstleisters ist
beiteten Haushaltsplan der Stadtverwaltung und den damit         es uns gelungen, den TV-Star Jörn Schlönvoigt, bekannt aus
verbundenen Projekten für das Jahr 2020 ergänzt, korrigiert      GZSZ, für die Messe zu gewinnen.
und debattiert. Ein Haushaltsplan, der das größte Volumen an
Ausgaben und Einnahmen aller doppisch aufgestellten Haus-
halte für die Stadt Aken (Elbe) mit ihren Ortschaften beinhal-
tet. Auch der Großteil unserer Stadträte war über die Vielzahl
der Förderprogramme, die die Stadt Aken (Elbe) zur Finanzie-
rung ihrer pflichtigen und freiwilligen Aufgaben „angezapft“
hat, angetan. Herr Dr. Seibt brachte in seiner Haushaltsrede
für die FDP-Fraktion seine Wertschätzung für die Erarbeitung
dieses umfangreichen Haushaltes zum Ausdruck und betonte,
dass er noch nie einen Haushalt mit einer solchen Vielzahl von
Fördermittelprogrammen in seiner bisherigen Stadtratszeit
gesehen hat und dass er der Verwaltung für diese Arbeit dankt
und hofft, dass alle Projekte erfolgreich umgesetzt werden.
Das war eine Herkulesaufgabe für unsere neue Kämmerin
Constanze Laws, die sie mit Bravur erfüllte. Dabei stand die
Aufstellung dieses Haushaltes unter Berücksichtigung einer
absoluten Erhöhung der Kreisumlage um ca. 416 TEUR ge-
genüber 2019 bei gleichbleibendem Hebesatz und einer Ver-
ringerung der Schlüsselzuweisung gegenüber 2019 um ca.
137 TEUR unter keinem guten Zeichen. Trotzdem ist es der
Stadtverwaltung gelungen, den Haushaltsplan 2020 mit ei-
nem positiven Ergebnis in Höhe von 50.400 EUR bei gleichzei-
tigem Abbau des Liquiditätskredites zu veranschlagen.
Nun warten wir die Prüfung der Kommunalaufsicht ab und
werden Ihnen mit der vorliegenden kommunalaufsichtsrecht-
lichen Verfügung Näheres über den Haushalt 2020 und die
anstehenden Projekte berichten.
Ein Projekt, welches auf Hochtouren in der Vorbereitung läuft,
ist die diesjährige Jubiläumsmesse. Unsere Wirtschafts- und
Berufsfindungsmesse feiert in diesem Jahr doch tatsächlich
schon ihr fünfjähriges Jubiläum. Dabei hat sich unsere Messe
mit dem Motto „Bleib` HIER!“ zu einer festen Größe in der
Region für Ausbildungs- und Jobsuchende entwickelt. Mit
knapp 50 regionalen und überregionalen Ausstellern aus den
unterschiedlichsten Branchen ist die Messe einer der größten
in unserer Region und bis auf den letzten Platz ausgebucht.
Fernab von langen Neujahrsreden möchten wir auch im Jubi-
läumsjahr mit unserer Wirtschafts- und Berufsfindungsmes-
se „Bleib´ HIER!“, die die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit
mit der „Sekundarschule am Burgtor Aken (Elbe)“ und der
Agentur für Arbeit Dessau-Rosslau-Wittenberg durchführt,
AMTSBLATT FÜR DIE STADT AKEN (ELBE)
1. Ausgabe des Jahres 2020                                  -4-

Am Stand der Helios Klinik Köthen wird er eine Autogramm-       Es erfüllt mich mit Stolz und Zuversicht, dass wir mit dieser
stunde geben, bevor er mit interessierten Besuchern der         Messe insbesondere den Schülerinnen und Schülern aus
Messe in einem kostenlosen Shuttlebus in die Helios Klinik      Aken (Elbe) in unserer schönen Stadt Aken (Elbe) die Möglich-
nach Köthen fährt. Dort wird er sich mit den zukünftigen Azu-   keit bieten, sich vor Ort vielseitig zu informieren und mit regi-
bis über die im Krankenhaus angebotenen Ausbildungsberu-        onalen Arbeitgebern ins Gespräch zu kommen.
fe informieren. Eine Voranmeldung für die Fahrt nach Köthen     Aber nicht nur für die Besucher der Messe bietet sich mit der
ist erforderlich. Diese muss an die Koordinatorin der Aktion,   Veranstaltung ein Ort der Begegnung. Auch für die ausstel-
Frau Johanna Lässing, per E-Mail (Johanna.Laessing@helios-      lenden Unternehmen aus unserer Stadt und aus der Region
gesundheit.de) erfolgen.                                        bietet sich die Möglichkeit, sich im Rahmen des zeitgleichen
Weiterhin besteht auf der Messe die Möglichkeit, sich bei       Wirtschaftsempfangs der Stadt Aken (Elbe) auszutauschen
mehr als 45 Ausstellern über zahlreiche Ausbildungsberufe       und im gemeinsamen Messerundgang das Produktportfolio
zu informieren. Die Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau-Witten-    oder das Dienstleistungsangebot der Unternehmen kennen-
berg bietet einen Bewerbungscheck an. Ein professioneller       zulernen und interessante Kontakte zu knüpfen.
Fotograf wird darüber hinaus kostenfrei Bewerbungsfotos         Wir freuen uns, Sie auf der Jubiläumsmesse „Bleib´ HIER!“ am
anfertigen. Beim alljährlichen Berufsquiz warten hochwerti-     25. Januar 2020 begrüßen zu dürfen!
ge Preise. Wer alle Fragen im Berufsquiz richtet beantwortet,
hat auch in diesem Jahr die Chance auf tolle Sachpreise, wie    Ihr Jan-Hendrik Bahn
beispielsweise ein Smartphone.                                  Bürgermeister Stadt Aken (Elbe)
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                                               Bürgermeistertelegramm

Elbi und der Bürgermeister zu Besuch in den Kitas
und im Hort
In der Vorweihnachtszeit hat sich eine sehr schöne Tradition
etabliert. Nach dem letzten Stadtrat besucht der Bürgermeis-
ter die kleinsten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt
Aken (Elbe) und stimmt die Kinder auf das Weihnachtsfest
ein. In diesem Jahr hatte ich auf meinem Weg in die Kinder-
einrichtungen aber nicht nur einen Sack mit, der prall ge-
füllt war mit Orangen, Äpfeln, Lebkuchen und kleinen Weih-
nachtsmännern, sondern lud auch unser Stadtmaskottchen
„Elbi“ mit auf meine Kinderweihnachtstour ein.

Es war eine wahre Freude mitanzusehen, wie sich die Kin-
der über unseren Besuch freuten. Obwohl unser Elbi erst in
2018 den Weg aus seinem Biberbau des Biosphärenreserva-
tes Mittlere Elbe in die Stadt Aken (Elbe) gefunden hatte, war
es so, als wäre er schon immer da gewesen. Stilgerecht zur
Weihnachtszeit wurde unser Elbi von den Akener Landfrauen        Mein ganz herzlicher Dank an unseren Elbi, der die diesjähri-
eingekleidet. Dafür möchte ich mich noch einmal ganz herz-       ge Weihnachtstour zu etwas ganz Besonderem machte.
lich bedanken! Unser Weihnachtselbi fühlt sich pudelwohl
in seinem maßgeschneiderten Outfit. Trotz des Stargastes         Richtfest in Susigke
waren die Kinder dann fast mucksmäuschenstill, als ich die       Am 05.12.2019 befand ich mich auf dem Weg nach Susig-
Märchen der Gebrüder Grimm vorlas. Mit großer Spannung           ke zur wöchentlichen Baubesprechung, um den baulichen
und Vorfreude erzählten mir dann die Kinder, wie artig sie       Fortschritt anzuschauen. Es war ein klarer, sonniger Tag und
alle waren und dass sie Heilig Abend und den Besuch des          hinter der Friedenseiche liefen die Bauarbeiten für das Feu-
Weihnachtsmannes kaum erwarten können. Mit Gedichten             erwehrhaus auf Hochtouren. Es war ein Bangen und Hoffen
und Liedern stimmten wir dann gemeinsam mit den Erziehe-         in den letzten Wochen und Monaten, ob wir die mit den För-
rinnen die Weihnachtszeit ein.                                   dermitteln verbundenen Vorgaben tatsächlich noch in 2019
                                                                 schaffen können. Doch wo ein Wille ist, da ist bekanntlich
                                                                 auch ein Weg und es war beeindruckend, direkt vor Ort mit-
                                                                 zuerleben, wie die Decke des neuen Feuerwehrhauses auf-
                                                                 gesetzt wurde. Daran konnte im Juni 2019 im Rahmen des
                                                                 Fördermittelgespräches noch keiner so richtig glauben.

                                                                 Aber das Angebot, Fördermittel in Höhe von 150 TEUR vom
                                                                 Land zu erhalten, wenn wir es schaffen, den Rohbau noch in
                                                                 2019 zu setzen, konnte ich nicht ausschlagen. Seit mehreren
                                                                 Jahren stellten wir Jahr für Jahr einen Fördermittelantrag, der
                                                                 in 2019 mit der Sanierung des alten Feuerwehrgerätehauses
                                                                 in Höhe von 75 TEUR beschieden wurde. Als sich die Sanie-
                                                                 rung im Altbestand nicht umsetzen ließ, schwenkte die Ver-
                                                                 waltung in Abstimmung mit dem Planer zum Ersatzneubau
                                                                 um, der mit über 500 TEUR einen erheblichen Eigenanteil
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1. Ausgabe des Jahres 2020                                   -6-

des Stadt Aken (Elbe) zur Folge gehabt hätte. Also fuhr ich
zum Land und warb um mehr Fördermittel, die der Stadt
Aken (Elbe) mit der Maßgabe, den Rohbau in 2019 fertigzu-
stellen, gewährt wurde. Parallel prüften wir noch einmal die
Möglichkeiten der Finanzierung aus dem Hochwasserscha-
densbeseitigungsprogramm und konnten die Einnahmen
aus diesem Programm für den Ersatzneubau auf Basis eines
neuen Gutachtens mehr als verdoppeln. Nur durch die her-
vorragende Zusammenarbeit des Planungsbüros Bauprojekt
GmbH Gröbzig mit der Stadtverwaltung und der Freiwilligen
Feuerwehr Aken sowie der zielführenden und schnellen Zu-
sammenarbeit mit dem Bauordnungsamt des Landkreises
im Zuge des Bauantragsverfahrens und des großartigen Ein-
satzes der Baufirmen, KTSB Bau GmbH und der Blum GmbH,
konnten wir am 13.12.2019 dann das Richtfest feiern. Bei al-
len Beteiligten lag unsere Arbeit aber auch immer in den Hän-
den von Petrus dem „Wettergott“ und seiner Verantwortung
                                                                 Chefarzt der Helios Klinik Köthen referiert in Aken
über das Wetter, welches bis zum Schluss mitspielte. Nach
erfolgreichem Richtspruch und großem Kraftakt, den letzten       Gut 50 interessierte Zuhörer nahmen an der ersten Koope-
Nagel einzuschlagen, luden dann eine deftige Erbsensuppe         rationsveranstaltung der Helios Klink Köthen und der Stadt
mit Bockwurst der ehemaligen Gastwirtin und guten Seele          Aken (Elbe) am 19.12.2019 im Schützenhaus teil. In einem
der Friedenseiche, Theresa Miehe, und ein heißer Tee zur Fei-    sehr anschaulichen Vortrag klärte Prof. Dr. med. Matschuck,
er ein. Mein ganz herzlicher Dank für diese herausragende        Chefarzt der Klinik für Kardiologie der Helios Klinik Köthen,
Teamleistung. Ich bin mir sicher, dass auch der weitere Bau      zu dem Thema „Was können wir gegen den plötzlichen Herz-
einen guten Abschluss finden wird.                               tod tun?“ auf. Die beste Vorbeugung gegen einen plötzlichen
                                                                 Herztod sind regelmäßige Untersuchungen des Herzens, um
Weihnachtsmarkt mit vielen Highlights und toller
                                                                 mögliche Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu be-
Vereinsarbeit                                                    handeln. Die Helios Klinik Köthen lädt zukünftig mehrmals
Gebührend wurde die Weihnachtszeit in Aken (Elbe) mit dem        im Jahr Betroffene, Angehörige und Interessierte im Rahmen
alljährlichen Weihnachtsmarkt gefeiert. An dieser Stelle möch-   der „Patientenakademie“ in das Akener Schützenhaus ein,
te ich mich noch einmal bei allen daran Beteiligten bedanken.    um über aktuelle medizinische Themen und Fragestellungen
Erstmalig wurde der Weihnachtsmarkt im zurückliegenden           zu informieren. In allgemein verständlichen Vorträgen geben
Jahr von der Stadt Aken (Elbe) in Eigenregie organisiert, was    die Mediziner Auskunft zu einzelnen Krankheitsbildern, erläu-
allerdings nicht heißt, dass viele Akteure aus den verschie-     tern Maßnahmen, um gezielt vorzubeugen, klären über die
densten Bereichen daran beteiligt waren. Mein Dank gilt den      Entstehung häufig vorkommender Volksleiden auf und be-
Mitgliedern des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehren       sprechen Möglichkeiten der Diagnostik.
der Stadt Aken (Elbe) 1874 e. V., des Narraria Club Aken 1875
e. V., des FC Stahl Aken e. V. sowie des Kultur- und Heimat-
vereins Aken e. V. und allen gewerblichen Hüttenbetreibern
und Schaustellern. Gemeinsam haben sie für ein besinnliches
Ambiente gesorgt und die Akener mit leckeren Speisen und
Getränken versorgt. Weiterhin möchte ich mich auch bei den
drei Organisatorinnen der Akener Handwerkerweihnacht in
der Marienkirche bedanken. Heike Schulze, Anja Gottschalk
und Anke Schwaneberg haben es zum wiederholten Mal ge-
schafft, eine Vielzahl von Handwerkern und Händlern in die
Stadtkirche „St. Marien“ zu locken. Ihnen folgten, wie auch in
den Jahren zuvor, tausende Besucher aus Nah und Fern. Glei-
ches gilt auch für die MDR JUMP Weihnachtsmarkttour, die
zum bereits zweiten Mal in Aken (Elbe) Station machte. Die
Morning-Show Moderatoren Sarah von Neuburg und Lars-
Christian Karde hatten auch dieses Mal wieder tolle Künstler
dabei, die musikalisch auf das Weihnachtsfest einstimmten.
Gekrönt wurde der Weihnachtsmarkt zum Abschluss mit ei-          Alle Experten stehen im Anschluss gerne für Fragen zur Ver-
nem fulminanten Höhenfeuerwerk.                                  fügung. Die Kooperation ist aus meiner Sicht ein großer Zu-
                                                                 gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger. So meldete sich im
                                                                 Rahmen der ersten Patientenakademie in Aken ein Bürger zu
                                                                 Wort, der sinngemäß folgendes sagte: „Ich möchte an dieser
                                                                 Stelle bei der Klinik Köthen und insbesondere Dr. Halabi und
                                                                 seinem Team um Prof. Dr. med. Matschuck danken. Ohne
                                                                 euch wäre ich heute ganz sicher nicht mehr am Leben. Ich
                                                                 kann jedem Akener nur sehr empfehlen, in die Klinik in Kö-
                                                                 then zu gehen, dort sind Sie in sehr guten und kompetenten
                                                                 Händen.“
                                                                 Bauarbeiten in der Amselwaldsiedlung sind
                                                                 offiziell beendet
                                                                 Von April 2017 bis Oktober 2019 wurde in zwei Bauabschnit-
                                                                 ten der Straßenkörper in der Amselwaldsiedlung umfang-
                                                                 reich saniert. Das Hauptaugenmerk der Baumaßnahme lag
                                                                 auf der Erneuerung des Kanalsystems und der Straße, die
                                                                 durch das Hochwasser 2013 in Mitleidenschaft gezogen
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wurden. Insgesamt wurden mehr als 3,6 Millionen Euro ver-
baut. Verlegt bzw. verbaut wurden zudem rund 2.500 Meter
Kanalrohr, 2.600 m² Asphalt und ca. 15.000 m² Betonpflaster.
Seit Mitte Dezember 2019 ist die Baumaßnahme offiziell ab-
geschlossen.

Seniorenweihnachtsfeier mit viel Tanz und Gesang
Alljährlich am Mittwoch nach dem ersten Advent sind alle
Seniorinnen und Senioren auf das Herzlichste in das Schüt-
zenhaus eingeladen, um sich gemeinsam in die Vorweih-
nachtszeit einzustimmen. Traditionell stellten die Kinder der
Grundschule „Werner Nolopp“, unter Leitung der beiden
Grundschullehrerinnen Gabriele König und Birgit Diedering,
ein buntes Weihnachtsprogramm auf die Beine. Ein großes
Lob und damit verbundenes Dankeschön möchte ich an die-
ser Stelle an alle Beteiligten richten. Ich nutzte die Gelegen-
heit, um Frau König persönlich zu ihrem 40-jährigen Dienst-
jubiläum zu gratulieren. Im Anschluss an die Darbietungen
der kleinen Sänger und Tänzer verzauberte eine Tanzgala
der Tanzgruppe des Ludwigsgymnasiums Köthen die gut 180
rüstigen Senioren. Das fast einstündige Programm bot mit
Schauspiel, akribisch einstudierten Tanzchoreographien und
viel Witz und guter Laune sehr viel Abwechslung und ein ganz
besonderes Erlebnis für die Gäste. Hier gilt mein Dank allen,
voran der Leiterin der Tanzgruppe, Ute Schröder. Bedanken
möchte ich mich auch für die Bewirtung der Gäste bei Ramo-
na Schulz und ihrem Team der Akener Bierstuben.

                                             Die Stadtverwaltung Informiert

                                           Mitteilung Einwohnermeldeamt
     Am 30.01.2020 ist die Einwohnermeldestelle aus innerbetrieblichen Gründen nur von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
    Zelinka – Leiter Geschäftsbereich II

    Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
    Alljährlich wird am 27. Januar den Opfern des Nationalsozia-   die unzähligen Opfer des dunkelsten Kapitels der Deutschen
    lismus gedacht. Seit 1996 ist dieser Tag ein bundesweit, ge-   Geschichte findet am Montag, dem 27. Januar 2020, um
    setzlich verankerter Gedenktag. Am 27. Januar 1945 befreite    11.00 Uhr, am Denkmal auf dem Bismarckplatz eine Kranz-
    die Rote Armee die Überlebenden des Konzentrationslagers       niederlegung statt.
    Auschwitz-Birkenau. Die Erinnerung an die Gräueltaten des
    NS-Regimes darf nicht enden, vielmehr muss sie künftige        Jan-Hendrik Bahn
    Generationen zur Wachsamkeit mahnen. In Gedenken an            Bürgermeister

                                                                                                          27. Dezember 2019

Rückkehrertage 2019 in Bitterfeld-Wolfen, in Köthen (Anhalt) und in Zerbst/Anhalt
Viele Menschen sind vor Jahren in die alten Bundesländer ab-       sowie neue Potenziale zu schaffen und weiter zu entwickeln.
gewandert, um einen interessanten und gut bezahlten Job an-        Darüber hinaus sind die Vorteile von Heimat, Familie und die
zunehmen. Nun braucht die eigene Heimat qualifiziertes Per-        ländliche Ruhe in aller Munde.
sonal, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken
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1. Ausgabe des Jahres 2020                                   -8-

Vor allem aus Sicht der Fachkräftesicherung und beim The-        Ansprechpartner:   Stephan Spehr
ma des Unternehmensnachwuchses wird die Luft für manche                             Prokurist
Firmen allmählich dünn. In wenigen Jahren wird sich die Situ-                       Andresenstraße 1a
ation deutlich verschärfen, denn dann ist jeder dritte Arbeit-                      06766 Bitterfeld-Wolfen (OT Wolfen)
nehmer Rentner.                                                                     Telefon: 03494 638368
Die EWG Anhalt-Bitterfeld mbH führte am 27.12.2019 erneut                           Telefax: 03494 638358
in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Dessau-Roß-                            E-Mail: s.spehr@ewg-anhalt-bitterfeld.de
lau-Wittenberg, der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, der
Mercateo Services GmbH sowie den Städten Bitterfeld-Wol-
fen, Zerbst/Anhalt und Köthen (Anhalt) Rückkehrertage im                                                20. November 2019
Landkreis Anhalt-Bitterfeld durch und konnte damit erneut
an die Erfolge aus den vergangenen Jahren anknüpfen.
                                                                 Beratungssprechtag der
Traditionell am 27. Dezember, wenn viele der damals Abge-        Investitionsbank Sachsen-Anhalt
wanderten über die Weihnachtsfeiertage zu Besuch in der
Heimat sind, präsentieren regionale Unternehmen die her-         Positive Entwicklung durch Beratung
vorragenden beruflichen Chancen hier vor Ort. In diesem Jahr     Die Führung eines Unternehmens fordert von der Geschäfts-
wurde der Rückkehrertag an drei Standorten in Anhalt-Bit-        leitung und den Mitarbeitern einiges ab. Ständig müssen
terfeld ausgerichtet: Im Metall-Labor „Dr. Adolf Beck“ der       neue Anpassungen vorgenommen werden, Pläne verworfen
Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, in Bitterfeld-Wolfen; in      oder umgestaltet werden. Auf Innovationen am Markt, neue
der Mercateo-Kantine „Piazza“, in Köthen(Anhalt) und im          gesetzliche Richtlinien oder auch personelle Veränderungen
Zerbster Rathaus, in Zerbst/Anhalt konnten Interessierte von     muss schnell reagiert werden.
10:00 bis 13:00 Uhr mit Personalentscheidern aus den Unter-      Um kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern
nehmen ins Gespräch kommen. Fast 300 Besucher haben die-         Entscheidungen zu erleichtern, bietet die Investitionsbank
se Chance genutzt und konnten sich über die Stellenangebote      Sachsen-Anhalt das Beratungshilfeprogramm an. Hier kön-
der fast 60 Aussteller informieren. Von ‘A‘ wie Architekt bis    nen bis zu 50 % der Beratungshonorare erstattet werden. Die
‘Z‘ wie Zerspanungsmechaniker sind ca. 200 Stellenangebote       Maximalsumme der zuwendungsfähigen Honorare ist auf
bei Unternehmen aus der Region zu besetzen. Mehr als 400         12.000 Euro (netto) begrenzt. Unternehmen können auf einen
weitere Jobs hält die Agentur für Arbeit in der Region Anhalt-   gelisteten Berater aus dem Beraterpool zurückgreifen, um die
Bitterfeld bereit.                                               Unternehmensstrategie überprüfen zu lassen, Defizite zu be-
Neben den Stellenangeboten präsentiert durch die Unterneh-       heben und somit effizienter zu werden.
men, wurde durch die Initiatoren des Rückkehrertages und         Der nächste Beratungssprechtag der Investitionsbank Sach-
weitere Partner auch ein aktueller Überblick über den Woh-       sen-Anhalt findet am 6. Februar 2020 im Technologie- und
nungsmarkt und die Kinderbetreuungssituation in der Region       Gründerzentrum Bitterfeld-Wolfen (TGZ), Andresenstraße 1a
vermittelt.                                                      in 06766 Bitterfeld-Wolfen, statt.
Die Übersicht über die teilnehmenden Unternehmen und ihre        Eine vorherige Anmeldung ist notwendig. Die Terminvergabe
Stellenangebote können weiterhin unter www.abi-rueckkeh-         übernimmt die Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungs-
rer.de eingesehen werden.                                        gesellschaft Anhalt-Bitterfeld mbH (EWG), Telefonnummer
                                                                 03494 638366 oder per Mail unter info@ewg-anhalt-bitter-
                                                                 feld.de.

                                            Amtliche Bekanntmachungen
                                                                 Fachliche und persönliche Einstellungsvoraussetzungen:
Stellenausschreibung                                            · erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur
Bei der Stadt Aken (Elbe) ist zum schnellst-                        Verwaltungsfachangestellten (wünschenswert: Fachrich-
möglichen Zeitpunkt die unbefristete Stelle                         tung Kommunalverwaltung) oder erfolgreicher Abschluss
als                                                                 des Angestelltenlehrgangs I bzw. Beschäftigtenlehrgangs I
                                                                    oder vergleichbare Qualifikation
Sachbearbeiter/in
                                                                 · fundierte Kenntnisse im Bereich des Kommunalrechts und
Ratsangelegenheiten (m/w/d)                                         der Kommunalverfassung
zu besetzen.                                                     · gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
                                                                    (gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift)
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
                                                                 · Kenntnisse in der Protokollführung von Vorteil
· Bearbeitung der Angelegenheiten des kommunalen Sit-
                                                                 · umfassende und sichere EDV-Kenntnisse (Office-Anwen-
  zungsdienstes (Stadtrat und Ausschüsse)
                                                                    dungen) und die Bereitschaft zur Einarbeitung in Spezi-
· Vorbereitung, termingerechte Zusammenstellung sowie
                                                                    alsoftware
  Verteilung der Beschlussvorlagen und Unterlagen an die
                                                                 · hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Organisationsfähigkeit,
  Stadträte
                                                                    selbstständige Aufgabenwahrnehmung, Teamfähigkeit,
· organisatorische Vor- und Nachbereitung der Sitzungen
                                                                    Belastbarkeit
· Teilnahme an Sitzungen und Protokollführung
                                                                 · Bereitschaft zum Arbeiten in den Abendstunden
· Ausfertigung der Niederschriften
                                                                 · bürgerorientiertes, sicheres und freundliches Auftreten
· Überwachung der Durchführung der Beschlüsse des
                                                                 · wünschenswert Besitz Führerschein Klasse B
  Stadtrates und seiner Ausschüsse
· Stammdatenpflege und Fachanwendungsbetreuung der
                                                                 Unsere Leistungen:
  Sitzungsdienstsoftware
                                                                 · unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen
· Abwicklung der Aufwandsentschädigungen
                                                                   Arbeitszeit von 40 Stunden
· Mitwirkung bei Bekanntmachungen der Stadt
                                                                 · Vergütung gemäß Entgeltgruppe 6 TVöD-V
· Bewirtschaftung der Mittel der Ortschaftsräte
                                                                 · betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistun-
· Haushaltssachbearbeitung für Zuständigkeitsbereich
                                                                   gen, Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung
· Aufgaben des Bereichs „Sekretariat des Bürgermeisters“
  im Vertretungsfall                                             Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber und
AMTSBLATT FÜR DIE STADT AKEN (ELBE)
-9-                                    1. Ausgabe des Jahres 2020

Bewerberinnen, die die gestellten fachlichen und persönli-                                 §2
chen Anforderungen erfüllen, werden bei gleicher Eignung                         Begriffsbestimmungen
und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
                                                                Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe
Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten
                                                                folgende Bedeutung:
wir um Zusendung Ihrer aussagekräftigen Bewerbungsunter-
                                                                Grundstücksbegriff – Grundstückseigentümer
lagen (Lebenslauf, Schul-, Abschluss- und Arbeitszeugnisse)
                                                                Ein Grundstück im Sinne dieser Satzung ist jedes räumlich
bis zum 30.01.2020 an die
                                                                zusammenhängende und einem gemeinsamen Zweck die-
Stadt Aken (Elbe)
                                                                nende Grundeigentum desselben Eigentümers, das eine selb-
Kennwort: Bewerbung Ratsangelegenheiten
                                                                ständige wirtschaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um
Markt 11
                                                                mehrere Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinne
06385 Aken (Elbe).
                                                                des Grundbuchrechtes handelt.
Bewerbungen per E-Mail (info@aken.de) werden nur geöff-
                                                                Rechtlich verbindliche planerische Festlegungen sind zu be-
net, wenn diese im pdf-Format und als eine Datei eingehen.
                                                                rücksichtigen.
Bewerbungen, die diesem Format nicht entsprechen, können
                                                                Die Vorschriften dieser Satzung für die Grundstückseigentü-
leider nicht berücksichtigt werden.
                                                                mer gelten auch für Erbbauberechtigte oder ähnlich zur Nut-
Bitte geben Sie auch Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin
                                                                zung eines Grundstücks dinglich Berechtigte. Von mehreren
an.
                                                                dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt und verpflichtet, sie
Für weitere Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung stehen
                                                                haften als Gesamtschuldner.
Ihnen Herr Zelinka (034909 80413) und Frau Worms (034909
                                                                Versorgungsleitungen
80430) zur Verfügung.
                                                                Die Versorgungsleitungen sind die Wasserleitungen im Was-
Hinweis:                                                        serversorgungsgebiet, von denen die Grundstücksanschlüsse
Die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Be-         abzweigen.
werberinnen/Bewerbern werden 3 Monate nach Abschluss            Grundstücksanschlüsse (Hausanschlüsse)
des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Die Rücksendung von        Die Grundstücksanschlüsse (Hausanschlüsse) sind die Was-
Bewerbungsunterlagen erfolgt nur dann, wenn ein beschrif-       serleitungen von der Abzweigstelle der Versorgungsleitung
teter und mit ausreichend Porto versehener Umschlag bei-        bis zur Übergabestelle, sie beginnen mit der Anschlussvor-
gelegt wurde. Nach telefonischer Vereinbarung können die        richtung und enden mit der Hauptabsperrvorrichtung.
Unterlagen auch persönlich abgeholt werden.                     Anschlussvorrichtung
Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewer-        Die Anschlussvorrichtung ist die Vorrichtung zur Wasserent-
ber/innen gleichzeitig einverstanden, dass die erforderlichen   nahme aus der Versorgungsleitung, umfassend Anbohrstelle
Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens vorüberge-             mit integrierter oder zusätzlicher Absperrarmatur oder Ab-
hend gespeichert werden. Die Bewerbungsunterlagen und           zweig mit Absperrarmatur samt den dazugehörigen techni-
-daten werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlver-         schen Einrichtungen.
fahrens verwendet.                                              Hauptabsperrvorrichtung
Entstehende Kosten, die im Zusammenhang mit einer Bewer-        Das Hauptabsperrventil ist die erste Armatur auf dem Grund-
bung bzw. dem Vorstellungsgespräch entstehen, werden von        stück, mit der die gesamte nachfolgende Wasserverbrauchs-
der Stadt Aken (Elbe) nicht erstattet.                          anlage einschließlich Wasserzähler abgesperrt werden kann.
                                                                Übergabestelle
Aken (Elbe), 08.01.2020                                         Die Übergabestelle ist das Ende des Grundstücksanschlusses
Jan-Hendrik Bahn                                                hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück/Gebäu-
Bürgermeister                                                   de.
                                                                Messeinrichtungen (mechanische und elektronische
                                                                Wasserzähler)
Satzung                                                        Die Messeinrichtungen (mechanische und elektronische Was-
                                                                serzähler) sind die Messgeräte zur Erfassung des durchflosse-
über den Anschluss an die öffentliche 
                                                                nen Wasservolumens. Absperrventile und etwa vorhandene
Wasserversorgungsanlage und die                                 Wasserzählerbügel sind nicht Bestandteil der Wasserzähler.
Versorgung der Grundstücke mit                                  Anlagen des Grundstückeigentümers (Verbrauchsleitun-
Wasser Wasserversorgungssatzung für                             gen)
die Stadt Aken (Elbe)                                           Die Anlagen des Grundstückseigentümers (Verbrauchsleitun-
                                                                gen) sind die Gesamtheit der Anlageteile in Grundstücken
Präambel:                                                       oder in Gebäuden hinter der Übergabestelle.
Auf der Grundlage der §§ 8, 11 und 45 des Kommunalverfas-                                §3
sungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom
                                                                           Anschluss- und Benutzungsrecht
17. Juni 2014 (GVBl. LSA Seite 288) in der jeweils geltenden
Fassung in Verbindung mit §§ 2, 5, 6 und 10 des Kommunal-       (1) Jeder Eigentümer eines im Gemeindegebiet der Stadt
abgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA)           liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines
vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA Seite 405), zuletzt geän-      Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Be-
dert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2014 (GVBl. LSA          lieferung mit Trink- und Betriebswasser nach Maßgabe der
Seite 522) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat    Satzung zu verlangen.
der Stadt Aken (Elbe) in seiner Sitzung am 05. Dezember 2019    (2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur
folgende Satzung beschlossen:                                   auf solche Grundstücke, die durch die Versorgungsleitung er-
                                                                schlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht
                               §1                               verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt
                          Allgemeines                           oder eine bestehende Versorgungsleitung verändert wird.
Die Stadt Aken (Elbe) betreibt die Wasserversorgung als öf-     (3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Ver-
fentliche Einrichtung zur Versorgung der Grundstücke ihres      sorgungsleitung kann versagt werden, wenn die Wasserver-
Gebietes mit Trink- und Betriebswasser. Art und Umfang der      sorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen
Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Stadt.                    technischen oder betrieblichen Gründen der Stadt erhebliche
Die Stadt bedient sich zur Erfüllung der Aufgaben der Was-      Schwierigkeiten bereiten oder besondere Maßnahmen erfor-
serversorgung des Eigenbetriebes „Stadtwerke Aken (Elbe)“.      dern.
AMTSBLATT FÜR DIE STADT AKEN (ELBE)
1. Ausgabe des Jahres 2020                                     - 10 -

(4) Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den          1.   soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der
Fällen der Absätze 2 und 3, sofern der Grundstückseigentü-               öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst
mer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusam-                nach dieser Satzung vorbehalten sind;
menhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlan-               2. soweit und solange die Stadt an der Versorgung durch
gen Sicherheit zu leisten.                                               höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseiti-
                       §4                                                gung ihr wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, ge-
       Anschlusszwang und Benutzungszwang                                hindert ist.
                                                                    (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies
(1) Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser ver-
                                                                    zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist.
braucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öf-
                                                                    Die Stadt hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit un-
fentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie
                                                                    verzüglich zu beheben.
eine öffentliche Straße (Weg, Platz) mit einer betriebsfertigen
                                                                    (3) Die Stadt hat die Grundstückseigentümer bei einer nicht
Versorgungsleitung grenzen oder ihren unmittelbaren Zu-
                                                                    nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Ver-
gang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben
                                                                    sorgung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die
(Anschlusszwang).
                                                                    Pflicht zur Benachrichtigung entfällt, wenn die Unterbrechung
(2) Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude
zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Ge-             1.   nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die
bäude anzuschließen.                                                     Stadt dies nicht zu vertreten hat oder
(3) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversor-          2.   die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechun-
gungsanlage angeschlossen sind, ist der Gesamtbedarf an                  gen verzögern würde.
Wasser im Rahmen des Benutzungsrechts (§ 3) ausschließlich
aus dieser Anlage zu decken (Benutzungszwang). Verpflich-                                     §8
tet sind die Grundstückseigentümer und alle Benutzer der                      Haftung bei Versorgungsstörungen
Grundstücke.                                                        (1) Für Schäden, die ein Grundstückseigentümer durch Un-
                        §5                                          terbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmä-
         Befreiung vom Anschlusszwang und                           ßigkeiten in der Belieferung erleidet, haftet die Stadt aus dem
                 Benutzungszwang                                    Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle
(1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung          1.   der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Ge-
wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn der              sundheit des Grundstückseigentümers, es sei denn, dass
Anschluss oder die Benutzung ihm aus besonderen Gründen                  der Schaden von der Stadt oder einem ihrer Bedienste-
auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemein-                ten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich
wohles nicht zugemutet werden kann.                                      noch fahrlässig verursacht worden ist;
Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schrift-       2. der Beschädigung einer Sache, es sei denn, dass der
lich bei der Stadt einzureichen.                                         Schaden weder durch den Vorsatz noch durch grobe
(2) Die Stadt räumt dem Grundstückseigentümer darüber hin-               Fahrlässigkeit der Stadt oder eines ihrer Bediensteten
aus im Rahmen des ihr wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag               oder eines Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist;
die Möglichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten        3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser we-
Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken.                der durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der
(3) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Anga-          Stadt oder eines vertretungsberechtigten Organs verur-
be der Gründe schriftlich bei der Stadt einzureichen.                    sacht worden ist.
(4) Der Grundstückseigentümer hat der Stadt vor Errichtung          § 831 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur
einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat            bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzu-
durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner          wenden.
Eigengewinnungsanlage keine Rückwirkungen in das öffentli-          (2) Absatz 1 ist auch auf Ansprüche von Grundstückseigentü-
che Wasserversorgungsnetz möglich sind.                             mern anzuwenden, die diese gegen ein drittes Wasserversor-
                            §6                                      gungsunternehmen aus unerlaubter Handlung geltend ma-
                    Art der Versorgung                              chen. Die Stadt ist verpflichtet, den Grundstückseigentümer
                                                                    auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch
(1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschrif-          ein drittes Unternehmen zusammenhängender Tatsachen in-
ten und den anerkannten Regeln der Technik für die verein-          soweit Auskunft geben, als sie ihr bekannt sind oder ihr in zu-
barte Bedarfsart (Trink- oder Betriebswasser) entsprechen.          mutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis
Die Stadt ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu lie-      zur Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich ist.
fern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs        (3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 Euro.
in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist.             (4) Ist der Grundstückseigentümer berechtigt, das gelieferte
Sie ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des            Wasser an einen Dritten weiterzuleiten, und erleidet dieser
Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Be-             durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Un-
stimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu              regelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet
ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen        die Stadt dem Dritten gegenüber in diesem Umfang wie dem
oder technischen Gründen zwingend notwendig ist. Dabei              Grundstückseigentümer aus dem Benutzungsverhältnis.
sind die Belange des Grundstückseigentümers möglichst zu            (5) Leitet der Grundstückseigentümer das gelieferte Wasser
berücksichtigen.                                                    an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner recht-
(2) Stellt der Grundstückseigentümer Anforderungen an Be-           lichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass dieser aus un-
schaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenann-         erlaubter Handlung keinen weitergehenden Schadenser-
ten Verpflichtungen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst,          satzanspruch erheben kann, als er in den Absätzen 1 bis 3
die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.                         vorgesehen ist. Die Stadt hat den Grundstückseigentümer
                      §7                                            hierauf bei Begründung des Benutzungsverhältnisses beson-
   Umfang der Versorgung, Benachrichtigung bei                      ders hinzuweisen.
         Versorgungsunterbrechungen                                 (6) Der Grundstückseigentümer hat den Schaden unverzüg-
                                                                    lich der Stadt oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichti-
(1) Die Stadt ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der
                                                                    gen Unternehmen mitzuteilen. Leitet der Grundstückseigen-
Anschlussleitungen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht:
- 11 -                                 1. Ausgabe des Jahres 2020

tümer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er        -   eine Erklärung des Grundstückseigentümers, die anfallen-
diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen.                        den Kosten der Anschlussleitung einschließlich der Wie-
                             §9                                           derherstellungskosten im öffentlichen Verkehrsraum und
                         Verjährung                                       der Straßenoberfläche nach Maßgabe der Beitrags- und
                                                                          Gebührensatzung zu übernehmen und der Stadt den ent-
(1) Schadensersatzansprüche der in § 10 bezeichneten Art                  sprechenden Betrag zu erstatten;
verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem             - im Falle des § 3 Abs. 2 und 3 die Verpflichtungserklärung
der Ersatzberechtigte von dem Schaden, von den Umstän-                    zur Übernahme der mit dem Bau und Betrieb zusammen-
den, aus denen sich eine Anspruchsberechtigung ergibt, und                hängenden Mehrkosten.
von dem ersatzpflichtigen Wasserversorgungsunternehmen
                                                                      (3) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren
Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in fünf
                                                                      Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentü-
Jahren von dem schädigenden Ereignis an.
                                                                      mers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von
(2) Schweben zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Er-
                                                                      der Stadt bestimmt.
satzberechtigten Verhandlungen über den zu leistenden
                                                                      (4) Grundstücksanschlüsse werden ausschließlich von der Stadt
Schadenersatz, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine
                                                                      hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und
oder andere Teil die Fortsetzung der Verhandlung verweigert.
                                                                      beseitigt, müssen zugänglich und vor Beschädigung geschützt
(3) § 10 Absatz 5 gilt entsprechend.
                                                                      sein. Soweit die Stadt die Erstellung des Grundstücksanschlus-
                         § 10                                         ses oder Veränderungen des Grundstücksanschlusses nicht
                 Grundstücksbenutzung                                 selbst, sondern durch Nachunternehmer durchführen lässt,
(1) Die Grundstückseigentümer haben für die Zwecke der ört-           können Wünsche des Grundstückseigentümers bei der Auswahl
lichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen            der Nachunternehmer berücksichtigt werden. Der Grundstücks-
einschließlich Zubehör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über        eigentümer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere
ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke so-          Errichtung des Grundstücksanschlusses zu schaffen. Er darf
wie erforderlichen Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulas-             keine Einwirkungen auf den Grundstücksanschluss vornehmen
sen.                                                                  oder vornehmen lassen. Grundstücksanschlüsse dürfen nicht
Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserver-         überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein.
sorgung angeschlossen sind, die vom Eigentümer in wirtschaft-         (5) Die Errichtung und der Rückbau von Grundstücksanschlüs-
lichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung genutzt                  sen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Arbeiten
werden oder für die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst            werden durch die Stadt oder durch ein von ihr beauftragtes
wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruch-    Fachunternehmen ausgeführt. Gleiches gilt für Arbeiten am
nahme der Grundstücke den Eigentümern mehr als notwendig              Rohrnetz.
oder in unzumutbarer Weise belasten würde.                            (6) Jede Beschädigung des Grundstücksanschlusses, insbeson-
(2) Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art und Um-        dere das Undicht werden von Leitungen sowie sonstige Störun-
fang der beabsichtigten Inanspruchnahme des Grundstückes              gen, sind der Stadt mitzuteilen.
zu benachrichtigen.                                                   (7) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die entspre-
(3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Ein-             chenden Vorkehrungen für die Herstellung des Grundstücks-
richtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn       anschlusses (Wanddurchbrüche) herzustellen oder zu beauf-
nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die            tragen. Der Grundstückseigentümer hat dafür Sorge zu tragen,
Stadt zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der          dass nach Herstellung des Grundstücksanschlusses die Wand-
Versorgung des Grundstückes, so gelten die Bestimmungen               durchführung ordnungsgemäß gegenüber dem Gebäudekör-
der Kostenerstattungs- und Gebührensatzung.                           per abgedichtet wird (gasdicht).
(4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstücksei-                              § 12
gentümer die Entfernung der Einrichtung zu gestatten oder sie              Messeinrichtung an der Grundstücksgrenze
auf Verlangen der Stadt noch fünf Jahre unentgeltlich zu dul-
den, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann.          (1) Die Stadt kann verlangen, dass der Grundstückseigentümer
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege     auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze
und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Plan-            einen standardisierten Wasserzählerschacht oder Wasserzäh-
feststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und           lerschrank anbringt, wenn
Verkehrsflächen bestimmt sind.
                                                                      1.   die Anschlussleitung unverhältnismäßig weit (zirka 5 Me-
                          § 11                                             ter) von der Grundstücksgrenze verlegt werden muss,
                  Grundstücksanschluss                                     welches im Ermessen der Stadt liegt
(1) Die Grundstücksanschlüsse stehen vorbehaltlich abwei-             2. das Grundstück unbebaut ist oder
chender Vereinbarung im Eigentum der Stadt.                           3. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen er-
(2) Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanla-                folgt, oder nur unter besonderen Erschwernissen verlegt
ge und jede Änderung des Grundstücksanschlusses ist vom                    werden können oder
Grundstückseigentümer für jedes Grundstück zu beantragen.             4. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung der Messein-
Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufü-                  richtung vorhanden ist.
gen, soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus         (2) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Einrichtun-
dem Antrag selbst ergeben:                                            gen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu
                                                                      halten.
-   ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten          (3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Einrich-
    Anlage des Grundstückseigentümers (Wasserverbrauchs-              tungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen
    anlage);                                                          Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne
-   der Name des Installationsunternehmens, durch das die Was-        Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist.
    serverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll;
-   eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z.B.                                  § 13
    von Gewerbetreibenden usw.), für die auf dem Grund-                       Anlage des Grundstückseigentümers
    stück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe              (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Än-
    des geschätzten Wasserbedarfs;                                    derung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausan-
-   Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage;                  schluss, mit Ausnahme der Messeinrichtungen der Stadt, ist
1. Ausgabe des Jahres 2020                                    - 12 -

der Grundstückseigentümer verantwortlich. Hat er die Anlage                                    § 17
oder Anlageteile einem Dritten vermietet oder sonst zu Be-                                Zutrittsrecht
nutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.
                                                                   Der Grundstückseigentümer hat dem, mit einem Ausweis
(2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften die-
                                                                   versehenen Beauftragten der Stadt den Zutritt zu seinen Räu-
ser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Be-
                                                                   men und zu den im § 12 genannten Einrichtungen zu gestat-
stimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Tech-
                                                                   ten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtun-
nik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.
                                                                   gen zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach
Die Errichtungen der Anlage und wesentliche Veränderungen
                                                                   dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, oder zur Ermitt-
dürfen nur durch die Stadt oder in ein Installateurverzeichnis
                                                                   lung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforder-
eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Ins-
                                                                   lich ist.
tallationsunternehmen erfolgen. Die Stadt ist berechtigt, die
Ausführung der Arbeit zu überwachen.                                                       § 18
(3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befin-                  Technische Anschlussbedingungen
den, können plombiert werden. Ebenso können Anlagen-               Die Stadt ist berechtigt, weitere technische Anforderungen
teile, die zur Anlage des Grundstückseigentümers gehören,          an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an
unter Plombenverschluss genommen werden, um eine ein-              den Betrieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen
wandfreie Messung zu gewährleisten. Die dafür erforderliche        der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere
Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Stadt zu           im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, not-
veranlassen.                                                       wendig ist. Diese Anforderungen müssen den anerkannten
(4) Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden,         Regeln der Technik entsprechen. Der Anschluss bestimmter
die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik be-            Verbrauchseinrichtungen kann vor vorherigen Zustimmung
schaffen sind. Das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle be-        der Stadt abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf
kundet, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.                   nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und
                         § 14                                      störungsfreie Versorgung gefährden würde.
           Inbetriebsetzung der Anlage des                                                     § 19
              Grundstückseigentümers                                                         Messung
(1) Die Stadt oder deren Beauftragte schließen die Anlage des      (1) Die Stadt stellt die vom Grundstückseigentümer ver-
Grundstückseigentümers an das Verteilungsnetz an und set-          brauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen fest, die
zen sie in Betrieb.                                                den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Bei öf-
(2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist bei der Stadt über das    fentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Men-
Installationsunternehmen zu beantragen.                            ge auch rechnerisch ermittelt werden, wenn die Kosten der
                                                                   Messung außer Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen.
                        § 15                                       (2) Die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwand-
              Überprüfung der Anlage des                           freie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet
               Grundstückseigentümers                              ist.
                                                                   Sie bestimmt Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der
(1) Die Stadt ist berechtigt, die Anlage des Grundstückseigen-
                                                                   Messeinrichtung. Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Über-
tümers vor und nach ihrer Inbetriebnahme zu überprüfen.
                                                                   wachung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtun-
Sie hat den Grundstückseigentümer auf erkannte Sicher-
                                                                   gen Aufgabe der Stadt. Sie hat den Grundstückseigentümer
heitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Besei-
                                                                   anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu bewahren.
tigung verlangen.
                                                                   Sie ist verpflichtet, auf Verlangen des Grundstückseigentü-
(2) Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit ge-
                                                                   mers die Messeinrichtungen zu verlegen, wenn dies ohne Be-
fährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist
                                                                   einträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist. Der
die Stadt berechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu
                                                                   Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen.
verweigern. Bei Gefahr für Leib und Leben ist sie hierzu ver-
                                                                   (3) Der Grundstückseigentümer haftet für das Abhanden-
pflichtet.
                                                                   kommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, so-
(3) Durch Vornahme oder Unterlassung der Überprüfung der
                                                                   weit ihn hieran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Be-
Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz
                                                                   schädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Stadt
übernimmt die Stadt keine Haftung für die Mängelfreiheit
                                                                   unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen
der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie bei einer Überprüfung
                                                                   vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu
Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib und Leben
                                                                   schützen.
darstellen.
                                                                                         § 20
                       § 16
                                                                           Nachprüfung von Messeinrichtungen
     Betrieb, Erweiterung und Änderung der
    Anlage und Verbrauchseinrichtungen des                         (1) Der Grundstückseigentümer kann jederzeit die Nachprü-
  Grundstückseigentümers: Mitteilungspflichten                     fung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder
                                                                   eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 6 Abs. 2
(1) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu be-             des Eichgesetzes verlangen.
treiben, dass Störungen anderer Grundstückseigentümer,             Stellt der Grundstückseigentümer den Antrag auf Prüfung
störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Stadt oder            nicht bei der Stadt, so hat er diese vor Antragstellung zu be-
Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers           nachrichtigen.
ausgeschlossen sind. Eine unmittelbare Verbindung zwischen         (2) Die Kosten der Prüfung fallen der Stadt zur Last, falls die
einer Eigengewinnungsanlage des Grundstückseigentümers             Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen über-
und dem öffentlichen Versorgungsnetz ist nicht zulässig und        schreitet, sonst dem Grundstückseigentümer.
kann strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
                                                                                               § 21
(2) Erweiterungen und Änderungen der Anlage sowie die
Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen sind der                                     Ablesung
Stadt mitzuteilen, soweit sich dadurch Größen für die Gebüh-       (1) Die Messeinrichtungen werden vom Beauftragten der
renbemessung ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung           Stadt möglichst in gleichen Zeitabständen oder auf Verlan-
wesentlich erhöht.                                                 gen der Stadt vom Grundstückseigentümer selbst abgelesen.
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