Kommt der "große Wurf" für die virtuelle Hauptversammlung?

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Kommt der "große Wurf" für die virtuelle Hauptversammlung?
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                                                                              hv-magazin.de
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                                                                       2021

Kommt der „große Wurf“
für die virtuelle
Hauptversammlung?

Ausblick auf die
Hauptversammlungssaison 2021

NOCH FRAGEN?           DIGITALISIERUNG, BITTE   WAS LANGE WÄHRT, ...
Plötzlich Fragerecht   Noch immer kaum          Endlich Aktienrechtsrevision
und Antragsfiktion     Reporting online         in der Schweiz
Kommt der "große Wurf" für die virtuelle Hauptversammlung?
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Kommt der "große Wurf" für die virtuelle Hauptversammlung?
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                                                                                                                                               EDITORIAL
Der Grund, aus dem
du angefangen hast
                        ISABELLA-ALESSA BAUER
                        Redaktionsleitung Kapitalmarktmedien
                        bauer@goingpublic.de

Liebe Leserinnen und Leser,

es gibt eine Menge schlauer Sinnsprüche, die sich in den Weiten        tenten davon ausgegangen, im neuen Jahr zur Routine zurückkehren
des Internets, auf den diversen Social-Media-Plattformen und in        und wieder eine Präsenzhauptversammlung abhalten zu können.
den Kalendern der Büros dieser Welt tummeln. Es gibt allerdings        In der aktuellen Situation ist das allerdings eher unwahrscheinlich.
nur wenige Sinnsprüche, die wirklich Sinn stiften. Einer dieser gut
gemeinten Ratschläge sollte in den Köpfen jedoch derzeit omni-         Wir blicken auf die kommende Hauptversammlungssaison 2021
präsent sein: „Wenn du aufgeben willst, denk an den Grund, aus         und beleuchten, welche Neuerungen der Gesetzgeber für dieses
dem du angefangen hast.“                                               Jahr im COVID-19-Gesetz implementiert hat und wie sich diese
                                                                       auf die Hauptversammlungspraxis auswirken – Stichworte sind
Wer von uns hat nicht in den letzten Wochen mitunter ans Aufge-        Fragerecht und Antragsfiktion.
ben gedacht? Wer hat nicht mit dem Gedanken gespielt, endlich
mal wieder die Großeltern zu besuchen oder Freunde zum Abend-          Neben dem alles dominierenden Thema virtuelle Hauptversammlung
essen einzuladen. Das Coronavirus raubt uns auch im neuen Jahr         soll es in diesem Heft aber auch um andere Schwerpunkte gehen:
2021 Bewegungsfreiheit und soziale Kontakte; es verhindert,            Wir beschäftigen uns mit Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung
dass wir reisen, im Restaurant sitzen oder einfach nur die Familie     über Aktien, mit Geschäftsberichten, der Taxonomie-Verordnung
umarmen. Wir alle haben wohl angesichts der zunehmend belas-           der Europäischen Union sowie der Frage nach einer angemesse-
tenden Einschränkungen in den letzten Wochen schon das ei-             nen Vorstandsvergütung.
ne oder andere Mal ans Aufgeben gedacht.
                                                                       Wer von uns hat nicht in den letzten Wochen mitunter ans Aufgeben
Allein: Es gibt einen Grund, aus dem wir angefangen haben. Wir         gedacht: das Organisationsteam für die Hauptversammlung in den
müssen das Virus eindämmen, um Krankenhäuser vor dem Kollaps           Unternehmen, die Hauptversammlungsdienstleister, die einen Weg
zu bewahren und uns selbst eine baldige Rückkehr in die Norma-         finden müssen, Fragerecht zu gewähren, aber eben auch der Pfle-
lität zu ermöglichen. Nur wenn wir weitermachen, können wir            ger im Altenheim. Wir müssen an den Grund denken, aus dem wir
auf absehbare Sicht auch wieder zu unserem geliebten norma-            angefangen haben. Wir müssen zusammenhalten. Das Coronavirus
len Alltag zurückkehren.                                               stellt uns vor große Herausforderungen, aber wir geben nicht auf. Da-
                                                                       rum werden wir auch schon früher als gedacht wieder die Familie um-
Nicht nur unser Privatleben leidet unter den Auswirkungen der Pande-   armen oder gemeinsam im Restaurant sitzen.
mie. Auch Unternehmen werden eingeschränkt: Wer kann, schickt
seine Mitarbeiter ins Homeoffice, manche Branchen müssen kom-          In diesem Sinne: gutes Durchhalten und eine informative Lektüre.
plett zumachen. Und die börsennotierten Aktiengesellschaften sind
erneut mit der Herausforderung konfrontiert, ihre Hauptversamm-
lungen unter Ausnahmebedingungen über die Bühne zu bringen:
als virtuelle Aktionärstreffen. Noch im Herbst 2020 sind viele Emit-   Isabella-Alessa Bauer­

                                                                                                                        HV MAGAZIN 01/2021
Kommt der "große Wurf" für die virtuelle Hauptversammlung?
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INHALT

         INHALT
                                  DANIEL                                          DR. FRANZ-                                    GUDRUN
                                  BAUER                                           JOSEF LEVEN                                   MOLL
                                  SdK                                             DAI                                           Pinsent Masons

         Zu wenig: Der Gesetzgeber ändert kurzfristig    Zu viel: Der Gesetzgeber ändert kurzfristig    Aktien als Form der Mitarbeiterbeteiligung.
         noch einmal die Regularien rund um die virtu-   noch einmal die Regularien rund um die         Das kann für Emittenten funktionieren.
         elle Hauptversammlung. Aktionärsrechte sind     virtuelle Hauptversammlung. Emittenten         Die Regierung versucht sich inzwischen
         dennoch nicht gewährleistet.      Seite 14     sind die Leidtragenden.          Seite 15     immerhin an einem Anreiz.        Seite 28

         03 Editorial                                    Austria Corner
         06 Daten & Fakten                                                                              33 Aktuelle HV-Urteile
         07 HV-Max – Die Kolumne                                                                           Kommentiert von Dr. Thomas Zwissler,
            Kleine und große                             18 Ein Spray gegn das Virus                       ZIRNGIBL Rechtsanwälte
            Überraschungen                                  Österreichischer Hoffnungsträger               Partnerschaft
                                                            im Kampf gegen Corona
                                                            Case Study, Marinomed Biotech
         Titelthema                                                                                     34 Neue Vorschriften für die Zusam-
                                                                                                           mensetzung von Aufsichtsräten
         08 Kommt der „große Wurf“                       HV-Praxis                                         Finanzmarktintegrationsstärkungs-
            für die virtuelle                                                                              gesetz
            Hauptversammlung?                            20 Trends im digitalen Reporting                  Dr. Klaus Weigel, Board Xperts
            Ausblick auf die                                Hybride Welten
            Hauptversammlungssaison 2021                    Janina Schumann, Stefanie Wulf,
                                                            Kirchhoff Consult
                                                                                                        HV-Splitter
         12 Noch Fragen?
            Gesetzesänderungen für die virtuelle         22 Unterschätzte Herausforderung               36 Ausgewählte Hauptversammlungen
            Hauptversammlung 2021                           EU-Taxonomie umsetzen                          Rückblick, Ausblick,
            Mareike Kuliberda,                              Andrea Bardens, Nadine Gehrke,                 Tipps & Spezialitäten
            Link Market Services                            PricewaterhouseCoopers
                                                                                                        Standpunkt
         14 Ein kleiner Schritt                          26 Zentrales Element der
            in die richtige Richtung                        Hauptversammlung                            38 Es geht um einiges besser
            Stärkung der Aktionärsrechte:                   Online-Service für Aktionäre                   Vorstandsvergütung organisieren
            Pro Änderungen                                  Björn Dobrzewski,                              Christiane Hölz, DSW
            Daniel Bauer, SdK                                ADEUS Aktienregister-Service
                                                                                                        37 HV-Kalender/Impressum
         15 Rechtsunsicherheit                           Legal
            zur Unzeit
            Stärkung der Aktionärsrechte:
                                                         28 Neue Chancen für die
            Contra Änderungen
                                                            Mitarbeiterbeteiligung
            Dr. Franz-Josef Leven, DAI
                                                            Der Entwurf eines Gesetzes zur
                                                            Stärkung des Fondsstandorts
         16 Virtuelle Hauptversammlung:                                                                        Liebe Leser, dieses Symbol weist
                                                            Deutschland
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                                                            Gudrun Moll, Pinsent Masons
            Unvorhergesehene Überraschungen
                                                                                                               Internet hin.
            Christof Schwab, Computershare
                                                         30 Die Schweiz erhält ein                             Das komplette Heft ist
                                                            moderneres Aktienrecht                             als E-Magazin online abrufbar:
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                                                            Pascal Hubli, LL.M., Elia Schunck, LL.M.,          aktuelles-epaper-hv-magazin/
                                                            Schellenberg Wittmer

         HV MAGAZIN 01/2021
Kommt der "große Wurf" für die virtuelle Hauptversammlung?
(E-)MAGAZIN – ONLINE – EVENT – NETZWERK

                                                                   01
                                                                          hv-magazin.de
                                                                          14,– EUR

                                                                   2021

Kommt der „große Wurf“
für die virtuelle
Hauptversammlung?

Ausblick auf
          uf die
Hauptversammlungssaison
          ammlungssaison 2021

NOCH FRAGEN?           DIGITALISIERUNG, BITTE   WAS LANGE WÄHRT, ...
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Kommt der "große Wurf" für die virtuelle Hauptversammlung?
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DATEN & FAKTEN

                                                      NEWS
                 Foto: © CrazyCloud stock.adobe.com

                                                      DAI: Steuerfreier Betrag für                                          Besteuerung profitieren. Das wiederum kritisiert das DAI und
                                                      Mitarbeiteraktien weiter zu niedrig                                   fordert die Regierung auf, „für Steuergerechtigkeit zu sorgen“.

                                                      Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) fordert in einem Positionspapier    Das entspräche auch eher dem Tenor des Gesetzesentwurfs, der
                                                      zum Entwurf des Fondsstandortgesetzes, den steuer- und abga-          Aktienkultur durchaus gutheißt: Der Gesetzgeber erkennt an,
                                                      benfreien Betrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen weiter zu        dass die Beteiligung der Mitarbeiter ein wichtiger Bestandteil des
                                                      erhöhen. Die geplante Erhöhung von 360 EUR auf 720 EUR pro            langfristigen Vermögensaufbaus des Einzelnen ist. Das DAI weist
                                                      Jahr sei nicht ausreichend.                                           darauf hin, dass Mitarbeiteraktien auch ein Weg sein können, den
                                                                                                                            Deutschen die grundsätzliche Scheu vor Wertpapieren zu neh-
                                                      Tatsächlich steht Deutschland auch nach der geplanten Steigerung      men, und fordert den Gesetzgeber auf, „endlich“ zu handeln und
                                                      des Freibetrags schlechter da als andere Länder. In Österreich        das gesetzliche Umlageverfahren der Rente um ein Ansparver-
                                                      werden Mitarbeiteraktien mit 4.500 EUR pro Jahr gefördert, in         fahren mit Aktien zu ergänzen.
                                                      Spanien und Irland sogar mit 12.000 EUR jährlich. Zwar sei die
                                                      angedachte Verdoppelung grundsätzlich zu begrüßen, erklärt            Anlegerschützer zeichnen Allianz SE
                                                      Dr. Christine Bortenlänger, geschäftsführende Vorständin des DAI,     für Vorstandsvergütung aus
                                                      allerdings reiche sie nicht aus. Der Freibetrag müsse auf mindes-
                                                      tens 1.000 EUR angehoben werden: „Ein Hersteller von Unterhal-        Die Abstimmung über die Vorstandsvergütung ist für viele Gesell-
                                                      tungselektronik darf seinen Mitarbeitern in Deutschland auf den       schaften ein heikler Tagesordnungspunkt auf der Hauptver-
                                                      Kauf seiner Geräte einen steuerfreien Rabatt in Höhe von 1.048 EUR    sammlung – bei keinem anderen Thema fallen die Zustimmungs-
                                                      gewähren. Warum gilt eine entsprechende Förderhöhe nicht              quoten geringer aus. Doch es gibt auch Unternehmen mit einer
                                                      auch für Mitarbeiteraktien?“                                          besonders aktionärsfreundlichen Vorstandsvergütung. Diese
                                                                                                                            zeichnet EuroShareHolders, die Aktionärsvertretersparte inner-
                                                      Einen anderen Aspekt des Entwurfs des Fondsstandortgesetzes           halb des europäischen Anlegerschutzverbandes Better Finance,
                                                      begrüßt das DAI hingegen: Nach aktueller Regelung muss der            gemeinsam mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpa-
                                                      geldwerte Vorteil, der über 720 EUR hinausgeht, direkt beim Kauf      pierbesitz (DSW) aus. Heuer geht die Allianz SE als klarer Sieger
                                                      von Mitarbeiteraktien versteuert werden – ohne einen gegenüber-       hervor.
                                                      stehenden realisierten Ertrag. Das soll sich nun ändern, eine nach-
                                                      gelagerte Besteuerung soll kommen. Ursprünglich sollten nur           „Bei den Bewertungskriterien geht es uns vor allem um Trans-
                                                      Start-ups die nachgelagerte Besteuerung nutzen können; jetzt          parenz und Verständlichkeit des Systems sowie darum, wie
                                                      berücksichtigt der Gesetzgeber auch kleine und mittlere Unter-        hoch die Akzeptanz bei den Aktionären ausfällt“, erklärt Jella
                                                      nehmen. Allein – Mitarbeiter großer Unternehmen könnten nach          Benner-Heinacher, stellvertretende DSW-Hauptgeschäftsführe-
                                                      Gesetzesentwurf auch weiterhin nicht von einer nachgelagerten         rin und aktuelle Vizepräsidentin von Better Finance. Die Zustim-

                                                      HV MAGAZIN 01/2021
Kommt der "große Wurf" für die virtuelle Hauptversammlung?
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HV-MAX                                         sitzen leider nicht in den Rechtsabteilungen,    auf Gegenseitigkeit, Verbände, Parteien

DIE KOLUMNE                                    die oftmals das letzte Wort in der Sache ha-
                                               ben. Ober sticht Unter, Risikoaversität siegt.
                                               Dabei haben die Emittenten doch jetzt die
                                                                                                oder Genossenschaften jedoch Präsenz-
                                                                                                veranstaltungen. Deren Versammlungen
                                                                                                sind mehr ein gesellschaftliches Zusam-
Kleine und große                               Gelegenheit, zu zeigen, dass das Format          menkommen, bei dem der persönliche
Überraschungen                                 der virtuellen oder gar der hybriden HV ein      Austausch wichtig ist: der Austausch unter
                                               Zukunftsmodell ist. Das COVID-19-Gesetz          den Mitgliedern, der Austausch des Vor-
Was meinen Sie? Ob der Gesetzgeber             läuft zum 31. Dezember 2021 aus. Auch            stands mit den Delegierten, der Austausch
manchmal liest, was ich so von mir gebe?       wenn bis dahin die Gesetzgebung weitestge-       der Mitarbeiter mit den potenziellen Kun-
Er scheint ja doch noch auf uns kleine         hend brachliegt – Stichworte Bundestags-         den.
und große Aktionäre zu hören – das dachte      wahl und Neuformierung des Parlaments –,         Ich würde mir wünschen, dass auch Akti-
ich mir, als ich durch Zufall entdeckt habe,   würde ich mich nicht wundern, wenn wir           engesellschaften wieder versuchen, in
dass in einer Nacht-und-Nebel-Aktion auf       auch Weihnachten 2021 wieder ein kleines            diesen Dialog zu treten. Hauptversamm-
Betreiben eines Abgeordneten, der auch         Überraschungspaket im Jahressteu-                       lung als Happening statt als Pflicht-
noch Rechtsprofessor ist, Änderungen           ergesetz oder in                                               veranstaltung. Aber eigent-
für die virtuelle Hauptversammlung (HV)        sonstigen dann                                                        lich habe ich es doch
beschlossen wurden:                            unaufschiebbar                                                         auch in der Hand, bzw.
Nun haben wir Aktionäre ein Fragerecht,        anstehenden Ge-                                                      im Geldbeutel. Wieso
nicht mehr nur die -möglichkeit. Und auch      setzen entdecken                                                    veräußere ich nicht mei-
alle Gegenanträge, die 14 Tage vor HV bei      würden.                                                             ne Bestände und inves-
der Gesellschaft eingereicht sind, gelten      Nach anfänglicher                                                     tiere in Genossen-
als gestellt. Na also, geht doch – auch        Unsicherheit schei-                                                     schaften? Dann habe
wenn es nicht der große Wurf ist. Wieso        nen viele Emittenten                                                     ich auch wieder Vor-
dürfen wir noch immer nicht während der        Gefallen an der virtuellen Form                                          stände zum Anfas-
HV Fragen stellen, sondern müssen diese        zu finden. Keine lästigen Nachfra-                                    sen und bekomme die
einen Tag – okay, nur einen statt zwei –       gen, planbare Abläufe – die Lobby-                                Wertschätzung, die ich
vorher einreichen? Und Nachfragen sind         maschinerie ist sicherlich schon                               verdiene – bis zu dem Zeit-
auch nicht möglich. Aktionärsdemokratie        angeschmissen. Interessanterwei-                               punkt, zu dem wir Genos-
sieht anders aus, ehrlich. Die Mutigen, die    se präferieren andere Rechtsfor-                               sen den Bogen dann wieder
Fragen auch in der HV erlauben würden,         men wie Versicherungsvereine                                   überspannen.

mungsquote von 90% auf der Hauptversammlung sei eine Min-                Harald Krüger war als sicherer Kandidat vorgesehen, der Ex-
destanforderung. „Daneben spielen Aspekte wie das Verhältnis der         BMW-Chef sitzt bereits im Gremium und bringt die nötige Erfah-
Vorstandsvergütung zur Mitarbeitervergütung oder Pensionsver-            rung mit. Nur will er den Posten jetzt eben leider nicht mehr – aus
einbarungen eine Rolle“, erläutert Benner-Heinacher.                     persönlichen Gründen, wie das Handelsblatt berichtet.

Beim Vergütungssystem der Allianz stimme alles – Transparenz             Damit beginnt die Suche nach Prof. Dr. Lehners Nachfolger von
und Verständlichkeit ebenso wie Gesamthöhe und Verhältnis zur            Neuem. Die zu besetzende Position an der Spitze des Aufsichts-
Vergütung der Mitarbeiter. „Das System hat uns in nahezu allen           rats ist nicht ohne: Zum einen ist der Bund mit einem Drittel der
Bereichen überzeugt und den Titel ‚aktionärsfreundlich‘ wirklich         Aktien an der Telekom beteiligt, zum anderen ist das Unterneh-
verdient“, sagt Benner-Heinacher.                                        men einer der größten Konzerne Deutschlands und ein Schwer-
                                                                         gewicht im Leitindex DAX.
Ex-BMW-Chef Harald Krüger will nicht mehr
Aufsichtsratschef bei der Telekom werden                                 Ein Sprecher der Firma erklärte gegenüber dem Handelsblatt den-
                                                                         noch, dass alles im grünen Bereich sei: Prof. Dr. Lehners Vertrag
Auf der Hauptversammlung der Telekom AG am 1. April wollte Prof.         laufe schließlich noch bis zur Hauptversammlung im kommen-
Dr. Ulrich Lehner nach 13 Amtsjahren seinen Nachfolger an der            den Jahr. Die Suche nach einem Nachfolger laufe in einem geord-
Spitze des Aufsichtsrats vorstellen – allein, daraus wird nichts.        neten Prozess.

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Kommt der "große Wurf" für die virtuelle Hauptversammlung?
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TITELTHEMA

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             Ausblick auf die Hauptversammlungssaison 2021

             Kommt der „große Wurf“ für die
             virtuelle Hauptversammlung?
             „Die Digitalisierung ist vor allem eine Service-Revolution“, erklärt der Managementberater
             und Keynotespeaker Carsten Rath – eine Revolution, die börsennotierte Aktiengesellschaften
             im vergangenen Jahr mit einer neuen Dringlichkeit erreicht hat. Die Corona-Pandemie
             machte Präsenzhauptversammlungen unmöglich. Die virtuelle Hauptversammlung (HV)
             war plötzlich alternativlos. Und auch 2021 scheinen Präsenzveranstaltungen eher
             unwahrscheinlich. Wie geht es in diesem Jahr weiter in Sachen HV?

             Noch haben sich Aufsichtsrat und Vor-          Head of Legal & Compliance der Firma,     Entgegen den Hoffnungen stellt sich allen
             stand der VARTA AG nicht final entschie-       die mit ihrem Team die HV organisiert.    börsennotierten Aktiengesellschaften die
             den, die Tendenz ist aber klar: Auch im        „Wir können nicht sicher sein, dass wir   Frage, ob eine Präsenzhauptversammlung
             Jahr 2021 wird das Unternehmen seine           im Frühsommer wieder eine Präsenz-        möglich sein wird, auch in diesem Jahr. Ent-
             HV sehr wahrscheinlich rein virtuell           hauptversammlung abhalten können,         gegen den Hoffnungen zeigt sich keine Ent-
             umsetzen. „Wir möchten den geplanten           und möchten uns Planungssicherheit        spannung der Corona-Situation. Weiterhin
             Termin im Juni halten“, erklärt Julia Weber,   bewahren.“                                sind Großveranstaltungen mit zahlreichen

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Kommt der "große Wurf" für die virtuelle Hauptversammlung?
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Teilnehmern undenkbar. Wer wie VARTA
einen Termin in der ersten Jahreshälfte
plant, muss beinahe sicher damit rech-              „Das Aktionärstreffen in digitaler
nen, die HV nicht als Event mit den Aktio-
nären vor Ort abhalten zu können. Im
Herbst könnte sich die Lage vielleicht
                                                    Form war für viele Gesellschaften
entspannt haben – vorausgesetzt, die
Impfkampagne der Bundesregierung und
                                                    im vergangenen Jahr ein Sprung
der Europäischen Union erholt sich von
ihrem ruckelnden Start und Deutschland
                                                    ins kalte Wasser.“
erreicht eine relativ hohe Impfquote in
der Bevölkerung.
                                                    ein Sprung ins kalte Wasser – im wahrsten           ganzen Abteilungen leisten, die monate-
2021 ist von                                        Sinne des Wortes eine „Service-Revolution“,         lang eine Hauptversammlung vorbereiten.
Unwägbarkeiten geprägt                              die eher als Notlösung fungierte.                   Für sie sei die Umstellung mit deutlich
                                                                                                        mehr Bauchschmerzen verbunden gewe-
Es sind viele Unwägbarkeiten, mit denen             Die VARTA AG, die erst seit 2017 an der             sen. Dr. Ek betont aber auch: „Sowohl die
Aktiengesellschaften auch 2021 kämpfen              Börse notiert ist, profitierte 2020 von ihrer       großen als auch die kleinen Gesellschaf-
müssen. Vorausschauend hat die Bun-                 kurzen Kapitalmarkthistorie: Viele Abläufe          ten haben im letzten Jahr eine gute Grund-
desregierung bereits im letzten Jahr ihr            hatten sich noch nicht verfestigt, Automa-          lage für eine anfechtungssichere und effi-
„Gesetz zur Abmilderung der Folgen der              tismen konnten relativ leicht verändert             ziente Hauptversammlungssaison 2021
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-             werden. „Wir mussten nicht alles komplett           geschaffen.“
und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März              umstellen“, sagt Weber. „Zudem hatten wir
2020 verlängert. Auch 2021 sind die                 das Glück, aufgrund von Umbaumaßnahmen              Große Emittenten haben
rechtlichen Grundlagen gültig, die eine             einen geeigneten Raum zur Verfügung zu              Vorteile, kleine Gesellschaften
virtuelle HV möglich machen. Allein: Das            haben, den wir zum Studio umfunktionieren           Probleme
Aktionärstreffen in digitaler Form war für          konnten.“ Man habe sich zugetraut, die
viele Gesellschaften im vergangenen Jahr            virtuelle Hauptversammlung zufrieden-               Also kein Grund, die Hände über dem Kopf
                                                    stellend umsetzen zu können. Dieses                 zusammenzuschlagen und sich zu grä-
                                                    Gefühl hat sich bestätigt: Für die VARTA AG         men, weil 2021 voraussichtlich wieder alles
                                                    lief die erste rein virtuelle HV laut Weber „völ-   virtuell laufen muss? Dr. Ek erwartet, dass
                                                    lig reibungslos“. Zwar musste neue Technik          vor allem die großen Emittenten durchaus
                                                    implementiert werden – die Etablierung eben         nicht unglücklich über weitere virtuelle
                                                    dieser Streaming-Optionen aber war kein             Aktionärstreffen sind. Zum einen haben
                                                    Problem. Daher ist Webers klare Empfehlung          diese Gesellschaften meist Termine in
                                                    an Vorstand und Aufsichtsrat auch, 2021             der ersten Jahreshälfte und gewinnen
                                                    wieder diesen Weg einzuschlagen.                    durch die Möglichkeit der virtuellen HV
                                                                                                        Planungssicherheit, zum anderen sparen
                                                    Für andere Aktiengesellschaften war die             sich Konzerne wie Siemens oder BMW
                                                    plötzliche Umstellung auf ein Aktio-                einige Kosten, weil zum Beispiel die Miete
                                                    närstreffen im virtuellen Raum nicht so             für große Hallen wegfällt. Anders bewertet
                                                    einfach. Dr. Ralf Ek, Partner bei der Rechts-       der Rechtsanwalt die Situation bei kleinen
                                                    anwaltskanzlei Baker Tilly: „Bei den kleinen        Emittenten: „Kleinere Gesellschaften nut-
                                                    Unternehmen gab es viele Unsicherheiten.“           zen ihre Hauptversammlung mit oftmals
Julia Weber, Head of Legal & Compliance, VARTA AG   Diese Emittenten könnten sich keine                 nur 30 oder 40 teilnehmenden Aktionären

                                                                                                                                HV MAGAZIN 01/2021
Kommt der "große Wurf" für die virtuelle Hauptversammlung?
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TITELTHEMA

             bewusst als Investor-Relations-Event           Gesellschaften hat ohnehin alle Fragen
             und nehmen die Gelegenheit wahr, sich          beantwortet“, sagt er. „Die 24-Stunden-
             mit ihren Anlegern auszutauschen.“ Bei die-    Schwelle ist eine Herausforderung, aber
             sen Unternehmen gebe es eher den Wunsch        wir sehen uns gut gerüstet, den Unterneh-
             nach einem „back to normal“, nach dem          men die entsprechenden Online-Tools zur
             Zurück zur Präsenzhauptversammlung.            Verfügung stellen zu können, um alle Fra-
                                                            gen auch in der Kürze der Zeit dezidiert
             Oliver Singer, Head of Department bei der      beantworten zu können.“ Auch Dr. Ek sieht
             ACS Solution GmbH, hat 2020 knapp 200          durch die Neuerungen keine Probleme in
             Hauptversammlungen betreut – beinahe           der Praxis heraufziehen: „Ich kann mir
             ausschließlich digitale Events. Seiner Beob-   nicht vorstellen, dass Aktionäre dazu über-
             achtung nach war ein Teil der Emittenten       gehen werden, Hunderte Fragen kurz vor
             einer virtuellen Hauptversammlung im           Fristende einzureichen.“ Vielmehr sei damit
             Vorfeld kritisch gegenübergestanden.           zu rechnen, dass mit Näherrücken des HV-
             Dann aber, so Singer, sei das Aktio-           Termins Tag für Tag etwas mehr Fragen
             närstreffen im allergrößten Teil der Fälle     kämen. „Wenn man von Beginn an Fragen           Oliver Singer, Head of Department,
                                                                                                            ACS Solution GmbH
             völlig ohne Probleme verlaufen; die Gesell-    abarbeitet, kann das funktionieren“, so der
             schaften konnten dem Format doch „einen        Experte. Dr. Ek gibt allerdings zu bedenken,
             gewissen Charme abgewinnen und waren           dass zumindest theoretisch ein Miss­            zwar im Vorfeld viele Fragen stellen, es
             positiv eingestellt hinsichtlich künftiger     brauchs­potenzial des Fragerechts besteht:      aber nicht darauf anlegen, es den Emitten-
             Hauptversammlungen“.                           „Diejenigen, die es kurz vor Ablauf der Frist   ten unnötig schwer zu machen, indem sie
                                                            trifft, müssen unter Umständen eine Nacht-      die Frist voll ausreizen.“
             Fragerecht, verlängerte                        schicht einlegen – dann sind in der Regel
             Einreichungsfrist                              auch wieder alle Fragen anfechtungssicher       Dr. Ek erwartet für die kommende Haupt-
             und Antragsfiktion                             beantwortet.“ Bekannterweise seien es           versammlungssaison, dass die Emittenten
                                                            schließlich nur die groben Verstöße, die zu     an der Best Practice aus dem vergangenen
             Fest steht: 2021 müssen die Gesellschaften     Anfechtungsrisiken führten. Zudem, so der       Jahr festhalten und diese weiterentwi-
             mit einer weiteren Neuerung klarkom-           Rechtsanwalt, hätten viele Unternehmen          ckeln. Zudem sei damit zu rechnen, dass
             men. Der Gesetzgeber hat das COVID-            die Frist ohnehin bereits 2020 auf einen Tag    mehr Interaktion mit den Aktionären
             19-Gesetz nachbearbeitet: Statt einer          verlängert. „Die meisten Gesellschaften         erfolgen wird. Einige Unternehmen, so
             bloßen Fragemöglichkeit erhalten Aktio-        haben verständnisvolle Aktionäre, die           Dr. Eks Prognose, könnten sogar dazu
             näre ein Fragerecht, die Einreichungs-
             frist für Fragen wird auf einen Tag vor der
             Hauptversammlung verlängert und eine
             Antragsfiktion eingeführt. Das bedeutet,
             dass eingereichte Anträge als in der
                                                            „Wenn der Gesetzgeber eine
             Hauptversammlung gestellt gelten. (Anm. d.
             Red.: Zu den Änderungen lesen Sie mehr
                                                            dauerhafte Regelung trifft, muss
             auf den Seiten 12-17)
                                                            den Aktionären ein Fragerecht
             Singer sieht diese Änderungen nicht als
             allzu große Herausforderung für die
                                                            eingeräumt werden.“
             Emittenten. „Die überwiegende Zahl der

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                                                                                                                                                 TITELTHEMA
übergehen, Fragestellungen in der Haupt-         schwierig“, ergänzt Weber. „Die Hauptver-      A­ nfechtungsrisiken und zusätzlicher
versammlung zu ermöglichen.                      sammlung braucht ein digitales Gesicht          ­Kosten. Der Experte hofft auf einen „gro-
                                                 und muss sich modernisieren – man muss           ßen Wurf“ des Gesetzgebers: „Die Moder-
Und wie geht es weiter?                          aber sehr genau darauf achten, die techni-       nisierung des HV-Rechts ist längst
                                                 sche Umsetzung im Blick zu behalten              überfällig, sodass viele Elemente, die
2021 steht nach Einschätzung von Weber,          und alle rechtlichen Belange zu berück-          sich in der virtuellen HV-Praxis bewährt
Dr. Ek und Singer eine Hauptversamm-             sichtigen.“                                      haben, weitergeführt werden sollten.“ Aller-
lungssaison bevor, die der aus dem letzten                                                        dings kranke die Praxis hierzulande an
Jahr nicht unähnlich sein wird – nur routi-      Dr. Ek geht davon aus, dass viele Gesell-        der extensiven Ausübung von Aktionärs-
nierter, sicherer. Mit Ablauf des nächsten       schaften die Hauptversammlungssaison             rechten. Zu überlegen sei, diese Rechte
Jahres aber ist das COVID-19-Gesetz Ver-         2021 nutzen werden, um bereits Sat-              auch im Vorfeld eines Aktionärstreffens
gangenheit, eine weitere Verlängerung            zungsklauseln zu verabschieden, die eine         bereits zu gewähren, indem man beispiels-
ist nicht möglich.                               digitalisierte HV grundsätzlich erleichtern.     weise den Frage- und Antwortprozess vor-
                                                 Er mahnt aber auch: „Bleiben gesetzgeberi-       verlege.
Wie also kann es langfristig weitergehen mit     sche Maßnahmen auch angesichts des
der HV-Praxis? Für Singer ist klar: „Wenn der    Wahljahres 2021 aus, fällt die HV-Praxis       Fazit
Gesetzgeber eine dauerhafte Regelung trifft,     wieder auf den Rechtszustand vor der Coro-
muss den Aktionären ein Fragerecht einge-        na-Krise zurück. In diesem Fall würden die     Der Zeithorizont bis zur Verabschiedung
räumt werden.“ Es sei eine Überlegung wert,      altbekannten Präsenzhauptversammlun-           eines möglichen neuen Gesetzes, das
dieses während der HV sogar bis zum Ende         gen wieder dominieren.“ Der Rechtsanwalt       dauerhaft Bestand hat, lässt sich in jedem
der Vorstandsrede zu gewähren. „Das birgt        würdigt aber auch die Tatsache, dass bereits   Fall nur schwer definieren. 2021 steht die
natürlich die Gefahr von Fragefluten, aber da-   eine Diskussion um die Praxis der Zukunft      Bundestagswahl an; die Parteien müssen
für lassen sich Regelungen finden, ähnlich       eingesetzt hat. Viele Aktionärsvertreter,      nicht nur die Corona-Krise bewältigen,
denen in einer Präsenzhauptversammlung –         so Dr. Ek, würden ein hybrides Modell          sondern auch noch bestmöglich aus den
da gibt es ja auch eine Redezeitbegrenzung.“     ­begrüßen. Die Emittenten wiederum sehen       Wahlen hervorgehen. Wie eine neue Regie-
                                                  solche Ideen eher kritisch – wegen höherer    rungskoalition zusammengesetzt sein
Auch für Weber ist das Thema Fragerecht                                                         wird, ist genauso wenig vorherzusehen
ein Knackpunkt: „Für uns war die schriftli-                                                     wie der Zeitpunkt, zu dem sich diese neue
che Einreichung von Fragen 2020 die                                                             Bundesregierung einem Gesetz zuwen-
größte Herausforderung. Viele Fragen                                                            den wird, das die HV-Praxis regelt. Dr. Ek:
kamen sehr kurzfristig bei uns an.“ Die                                                         „Es ist eine spannende Frage, bis wann
48 Stunden vor der Hauptversammlung,                                                            mit einem Vorschlag zu rechnen ist und
so Weber, hat sie mit ihrem Team durch-                                                         vor allem, wie viel Einfluss die Vertreter
gearbeitet. Die Fristverlängerung, die                                                          der Aktionärsschützer und der Industrie
2021 gilt, hält sie für problematisch.                                                          jeweils haben.“ Es lasse sich also kaum
„Wenn ein Gesetz erarbeitet wird, das                                                           eine Prognose abgeben. Fest steht wohl
langfristig gelten soll, müssen Frage und                                                       nur: Carsten Rath hat in jedem Fall recht
Antragsrecht der Aktionäre direkt in die                                                        damit behalten, die Digitalisierung als
Hauptversammlung verschoben werden.“                                                            Revolution zu bezeichnen – eine Revolution,
Nur diese Zwei-Wege-Kommunikation                                                               die jetzt die börsennotierten Aktiengesell-
könne eine zufriedenstellende Wahrung                                                           schaften trifft.
der Aktionärsrechte gewährleisten. „Das
ist aber technisch natürlich unglaublich         Dr. Ralf Ek, Partner, Baker Tilly              Isabella-Alessa Bauer

                                                                                                                         HV MAGAZIN 01/2021
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TITELTHEMA

             Gesetzesänderungen für die virtuelle Hauptversammlung 2021

             Noch Fragen?
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                                    MAREIKE KULIBERDA                                                     scheiden, welche Fragen er wie beant-
                                    Senior Beraterin,                                                     wortet, sondern wie er die frist- und form-
                                    Link Market Services GmbH                                             gerecht eingereichten Fragen beantwor-
                                    mareike.kuliberda@linkmarketservices.de                               tet. Das bedeutet, dass er alle Fragen
                                                                                                          beantworten muss. Dabei unterliegt er
                                                                                                          weiterhin freiem und vor allem pflichtge-
                                                                                                          mäßem Ermessen. Dem Vorstand bleibt es
                                                                                                          weiterhin überlassen, inhaltlich gleiche
                                                                                                          oder ähnliche Fragen zusammenzufassen
                                                                                                          und einheitlich zu beantworten, wenn ihm
             Am 20. Oktober 2020 beschloss der Gesetzgeber die Ver-                                       das sinnvoll erscheint. Damit hat der
             längerung des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der                                       Aktionär weiterhin nicht das Auskunfts-
                                                                                                          recht nach § 131 AktG; das pflichtgemäße
             COVID-19-Pandemie“ und schuf damit rechtzeitig vor dem                                       Ermessen des Vorstands soll sich aber
             Start der Hauptversammlungssaison 2021 Planungssicher-                                       daran orientieren.

             heit für die Emittenten – dachte man zumindest, denn kurz                                    Weiterhin gesetzlich nicht vorgeschrieben
             vor Jahresende wurden die rechtlichen Parameter doch                                         ist das Fragerecht in der virtuellen Haupt-
                                                                                                          versammlung. Der Gesetzgeber hat ledig-
             noch einmal modifiziert. Insofern gilt es für Emittenten, im                                 lich eine Empfehlung dahin gehend ausge-
             Vergleich zu 2020 einiges umzustellen.                                                       sprochen. Dabei ist es technisch unproble-
                                                                                                          matisch, Fragen in der virtuellen HV eingehen
                                                                                                          zu lassen. Aktionärsvertreter hatten in der
             Der Gesetzgeber hat im Nachgang der Ver-     Ab wann und für wen?                            vergangenen Saison auch immer wieder
             längerung der Geltungsdauer der COVID-                                                       angeregt, die Fragefunktion der virtuellen
             19-Gesetzgebung im Oktober auf Beschwer-     Die Änderungen gelten ab dem 28. Februar        HV-Plattformen doch länger geöffnet zu
             den von Aktionärsvertretern reagiert und     2021. Dabei wird nicht auf den Tag der          halten.
             am 28. Dezember 2020 Änderungen am           Einberufung abgestellt, sondern auf den
             bestehenden Gesetz beschlossen. Diese        Tag der Hauptversammlung (HV). Das              Dennoch scheut das der Großteil der
             traten am 28. Dezember 2020 in Kraft und     heißt, dass alle virtuellen Hauptversamm-       Emittenten. Bei der HV der Siemens AG am
             wurden am 30. Dezember 2020 im Bundes-       lungen betroffen sind, die ab dem 28. Feb-      3. Februar ist aus dem Grund sogar ein
             gesetzblatt veröffentlicht. Die Änderungen   ruar 2021 stattfinden.                          entsprechendes Ergänzungsverlangen
             sind in Art. 11 des „Gesetzes zur weiteren                                                   eingegangen:
             Verkürzung des Restschuldbefreiungsver-      Die Änderungen gelten für alle Gesell-
             fahrens und zur Anpassung pandemie-          schaften, unabhängig davon, ob sie im           Der Verein von Belegschaftsaktionären
             bedingter Vorschriften im Gesellschafts-,    Freiverkehr oder im regulierten Markt           hat verlangt, über eine Satzungsände-
             Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungs-    notiert sind.                                   rung abstimmen zu lassen, nach der
             recht sowie im Miet- und Pachtrecht“ (CO-                                                    sich die Anteilseigner zukünftig auch
             VMG) verborgen, der eine Änderung des        Fragemöglichkeit wird                           während der virtuellen HV zu Wort mel-
             Gesetzes über Maßnahmen im Gesell-           zu Fragerecht                                   den können. Die Stimmrechtsberater ISS
             schaftsrecht unter anderem zur Bekämp-                                                       und Glass Lewis stellen sich hinter diese
             fung der COVID-19-Pandemie vorsieht.         Art. 11 Nr. 1 COVMG ändert § 2 II 1 Nr. 3 des   Forderungen, da Aktionäre, trotz des Fra-
                                                          ursprünglichen COVMG und räumt dem              gerechts, weiterhin nicht auf Aussagen
             Die Änderungen betreffen im Wesentli-        Aktionär ab Wirksamwerden der Änderung          von Vorstand und Aufsichtsrat in der HV
             chen drei Punkte.                            in Zukunft ein Fragerecht ein. In Zukunft       ­reagieren könnten. Das wird als übermäßig

             HV MAGAZIN 01/2021
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                                                                                                                                                         TITELTHEMA
restriktiv kritisiert. ISS erklärte, dass            dass zwischen dem Ende der Frist für die             Vor der HV von der Gesellschaft zugäng-
mit dem Ergänzungsantrag eines der                   Frageneinreichung und dem Start der HV               lich zu machende Gegenanträge und
Rechte der Aktionäre aus der Präsenz-                ein freibleibender Tag liegt (Beispiel: HV-          Wahlvorschläge – das heißt solche, die
HV wiederhergestellt werden soll. Sie-               Termin: 20. Mai 2021; Fristende: 18. Mai             der Gesellschaft mindestens 14 Tage
mens selbst hat den Antrag als nicht                 2021, 24:00 Uhr; der 19. Mai 2021 bleibt             vor der Versammlung übersandt wur-
zielführend beschrieben.                             frei).                                               den – gelten künftig als in der HV gestellt.
                                                                                                          Der den Antrag stellende Aktionär muss
Es ist davon auszugehen, dass eine vor-              Eine weitere Variante besteht darin, die             dafür ordnungsgemäß legitimiert sein,
sätzliche Verletzung des Fragerechts zu              Fragen bis 24 Stunden vor Beginn der HV              also seinen Anteilsbesitz nachgewie-
einem Anfechtungsgrund werden kann. In               eingehen zu lassen (Beispiel: HV-Termin:             sen haben, und zur HV angemeldet
dem Fall, dass die zulässige Frage von der           20. Mai 2021, 10:00 Uhr; Fristende: 19. Mai          sein.
Gesellschaft bewusst ignoriert wurde und             2021, 10:00 Uhr).
die Information nach § 243 IV 1 AktG rele-                                                                Damit wurde die Best Practice der HV-
vant gewesen wäre, hätte eine Anfech-                Bei der dritten Möglichkeit könnten Fragen           Saison 2020 in die Gesetzesänderung
tungsklage Aussicht auf Erfolg.                      bis zum Vortag der HV um 24:00 Uhr einge-            aufgenommen, da viele Emittenten den
                                                     hen (Beispiel: HV-Termin: 20. Mai 2021;              Aktionären dieses Recht schon in der
Frist für die Einreichung                            Fristende: 19. Mai 2021, 24:00 Uhr). In die-         vergangenen HV-Saison gewährt hatten.
der Fragen                                           sem Fall würde es sich für die Emittenten
                                                     anbieten, für den Beginn der HV einen späte-         Weiterhin davon ausgeschlossen bleiben
Auch die Frist der Frageneinreichung der Akti-       ren Startpunkt am Tag zu erwägen. Da der             Geschäftsordnungsanträge, wie zum Bei-
onäre wird neu geregelt. Bislang konnte der          Ablauf der virtuellen HV weiterhin überschau-        spiel ein Antrag auf die Abwahl des Ver-
Vorstand vorsehen, dass Fragen bis zwei Tage         und planbar bleibt, könnte sie auch erst am          sammlungsleiters.
vor der HV eingereicht werden müssen. Zu-            frühen Nachmittag beginnen. So ließe sich
künftig muss den Aktionären für die Fragen-          für die Aktionäre die Frist zu Frageneinrei-         Fazit
einreichung ein Tag länger gewährt werden.           chung so weit wie möglich ausdehnen und
Ob dies dem Aktionärsinteresse zuträglich ist,       gleichzeitig die Möglichkeit wahren, die             Durch die Änderungen am bestehenden
wird sich zeigen müssen: Die Erfahrung der           Beantwortung aller eingegangenen Fragen              Gesetz wurden einige Kritikpunkte von In-
vergangenen HV-Saison hat gezeigt, dass vie-         vor dem Beginn der HV zu schaffen.                   vestoren und Aktionärsvereinigungen an
le Aktionärsfragen erst kurz vor dem Ablauf                                                               den Regelungen zur virtuellen HV aufge-
der Frist eingereicht wurden, und die Qualität       Regelung für Anträge und Wahl-                       griffen. Dabei wurde jedoch von weitrei-
der Antworten nahm ab, je später die Frage           vorschläge von Aktionären                            chenden Änderungen abgesehen, um be-
eingereicht wurde.                                                                                        reits etablierte Prozesse nicht durcheinan-
                                                     Weiterhin hat der Gesetzgeber im Umgang              derzubringen. Es bleibt abzuwarten, wie
Zudem existieren – mangels Vorgaben –                mit Anträgen und Wahlvorschlägen von                 die Emittenten – besonders bei der Frist-
drei unterschiedliche Ansätze für die Frist-         Aktionären die sogenannte Fiktionslösung             berechnung für die Frageneinreichung –
berechnung. Die erste Möglichkeit ist,               im Gesetz ausdrücklich verankert.                    damit umgehen werden.

TIMELINE

   18. Mai 2021,              Ein Tag            19. Mai 2021,         24 Stunden         19. Mai 2021,            24:00 Uhr         20. Mai 2021,
    24:00 Uhr                                     10:00 Uhr                                24:00 Uhr                                  10:00 Uhr
                            freibleibend                                  vor HV                                  des Vortages

Quelle: Link Market Services GmbH

                                                                                                                                  HV MAGAZIN 01/2021
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TITELTHEMA

             Stärkung der Aktionärsrechte: Pro Änderungen

             Ein kleiner Schritt
             in die richtige Richtung
                                                                                                             Zustand der Aktionärsrechte in Deutschland
                                     DANIEL BAUER                                                            auf. Eigentümern verwehren zu wollen, eige-
                                     Vorstandsvorsitzender,                                                  ne Kandidaten für das Kontrollgremium zur
                                     SdK – Schutzgemeinschaft                                                Wahl vorzuschlagen oder Gegenanträge
                                     der Kapitalanleger e.V.                                                 zum Beispiel zur Gewinnverwendung von
                                     bauer@sdk.org                                                           der Zustimmung der Verwaltung abhängig zu
                                                                                                             machen, ist unter keinen Umständen akzep-
                                                                                                             tabel. Man stelle sich einmal vor, die Wahl der
                                                                                                             Listenkandidaten der Parteien im Vorfeld
                                                                                                             einer Wahl würde von der Zustimmung der
                                                                                                             jeweiligen Regierung abhängen oder die
             Die Rechte der Aktionäre wurden in den zurückliegenden                                          Oppositionsparteien müssten vorab alle Fra-
             zwei Jahrzehnten massiv beschnitten. Dieser Trend                                               gen an die Bundesregierung im Vorfeld einer
                                                                                                             Bundestagsdebatte schriftlich einreichen
             wurde durch die Corona-Pandemie noch verschärft.                                                und der Bundesregierung stände es dann
             Die zuletzt vorgenommenen Korrekturen müssen den                                                frei, zu bestimmen, welche Fragen gestellt
                                                                                                             werden dürfen und welche man auch beant-
             Anfang einer Trendwende darstellen.                                                             worten möchte. Stellt man sich so demokra-
                                                                                                             tische Kontrolle vor? Das wäre wohl undenk-
                                                                                                             bar – nicht umsonst hat der Bundestag auf
             Die zurückliegenden zwei Jahrzehnte waren      fällt somit völlig weg. Dabei ist die Kommuni-   die Durchführung der Bundestagssitzungen
             für Verfechter der Aktionärsdemokratie eine    kation – auch und gerade der Aktionäre unter-    in virtueller Form bislang verzichtet.
             Leidenszeit. So wurde unter anderem die        einander – ein zentrales Element einer
             Klagebefugnis gegen Beschlüsse der Haupt-      Hauptversammlung, denn nur so können             Rückkehr zur
             versammlung (HV) beschränkt, ein Freiga-       Missstände aufgedeckt, effektiv Kontrolle        Präsenz-HV zwingend
             beverfahren eingeführt und die Redezeitbe-     ausgeübt und Änderungen herbeigeführt
             grenzung verschärft. Die im Zuge der Corona-   werden. Dem Rede- und Fragerecht der Akti-       Auch der politische Untersuchungsaus-
             Pandemie geschaffene Notfallgesetzgebung       onäre kommt eine zentrale Bedeutung dabei        schuss im Fall Wirecard hat darauf bestan-
             führt jedoch deutlich zu weit und muss         zu, dass diese ihre Pflichten wie die sorgfäl-   den, wichtige Zeugen persönlich und gerade
             schnellstmöglich beendet werden. Die in die-   tige Auswahl von Aufsichtsräten und Wirt-        nicht per Videokonferenz zu befragen: Denn
             sem Rahmen geschaffene Form der virtuel-       schaftsprüfern überhaupt erfüllen können.        der persönliche Kontakt ist das A und O der
             len HV verdient diesen Namen nicht und                                                          Kommunikation – sowohl mit der Verwal-
             täuscht darüber hinweg, dass es sich dabei     Kaum Verbesserungen                              tung als auch mit anderen Aktionären.
             weniger um eine Versammlung als um einen
             Monolog des Managements handelt, bei dem       Die nun beschlossenen Änderungen hin-            Die Dynamik, die eine Präsenz-HV entwi-
             dieses nur die ihm bequemen Fragen der         sichtlich der Einführung eines Fragerechts,      ckeln kann, wird es bei einer virtuellen
             Aktionäre beantworten muss – Fragen, die       der Verkürzung der Einreichungsfrist von         Hauptversammlung niemals geben. Daher
             zuvor elektronisch übermittelt wurden.         Fragen von zwei auf einen Tag vor der HV und     kann die virtuelle HV nur eine Ergänzung zur
                                                            der Möglichkeit, tatsächlich wieder Gegenan-     Präsenz-HV sein, zu der wir schnellstmög-
             Eine spontane interaktive Kommunikation        träge und Wahlvorschläge zu stellen, sind zu     lich zurückkehren müssen. Die jetzt durch-
             mit der Verwaltung, insbesondere das Stel-     begrüßen. Dass diese grundlegenden Rech-         geführten Änderungen im Vorfeld der HV-
             len von Nachfragen oder gar die Diskussion     te überhaupt zur Diskussion gestellt wurden,     Saison 2021 sind daher nur ein erster, ganz
             strittiger Punkte während der „Versammlung“    zeigt jedoch deutlich den verheerenden           kleiner Schritt, der aber zu begrüßen ist.

             HV MAGAZIN 01/2021
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                                                                                                                                                   TITELTHEMA
Stärkung der Aktionärsrechte: Contra Änderungen

Rechtsunsicherheit zur Unzeit
                                                                                                   Die Ermessensvorschriften für die Prä-
                        DR. FRANZ-JOSEF LEVEN                                                      senzhauptversammlung wie beispiels-
                        stellvertretender Geschäftsführer,                                         weise § 131 Abs. 2 AktG helfen nicht weiter,
                        Deutsches Aktieninstitut e.V.                                              da nicht eindeutig geklärt ist, ob diese auf
                                                                                                   die virtuelle Hauptversammlung anwend-
                        leven@dai.de
                                                                                                   bar sind. Die Rechtsunsicherheit, die mit der
                                                                                                   Fragebeantwortung jetzt einhergeht, ist
                                                                                                   hoch. Diese kann dazu führen, dass Unter-
                                                                                                   nehmen während der Hauptversammlung
                                                                                                   keine Nachfragen zulassen, da der Umgang
                                                                                                   mit einer möglichen Frageflut ungeklärt
Mitte Dezember 2020 änderte der Gesetzgeber völlig überra-                                         ist. Den Aktionären hat der Gesetzgeber
schend – und höchst unüblich – die erst wenige Wochen zuvor                                        mit der Umwandlung der Fragemöglichkeit
                                                                                                   in ein Fragerecht damit letztlich einen
verlängerten Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung.                                           Bärendienst erwiesen.
Diese Vorgehensweise sorgte bei Unternehmen für große
                                                                                                   Darüber hinaus wurde die Frist zur Vorabein-
Verunsicherung. Vor allem Unternehmen, die ihre Hauptver-                                          reichung von Fragen von zwei auf einen Tag
sammlungen Anfang des Jahres abhalten, standen plötzlich                                           vor der Hauptversammlung verkürzt. Unter-
                                                                                                   nehmen haben damit weniger Zeit, die Antwor-
bei der – komplexen – Planung ihrer Hauptversammlung                                               ten vorzubereiten. Dies ist bedauerlich, hat
neuen Herausforderungen gegenüber.                                                                 sich doch gerade in der Hauptversamm-
                                                                                                   lungssaison 2020 gezeigt, dass die Antwor-
                                                                                                   ten durch das Vorabeinreichen der Fragen
Um sich Klarheit über die rechtlichen Folgen    Vorstands, ob er Fragen der Aktionäre beant-       bis zwei Tage vor der Hauptversammlung
der Gesetzesänderung zu verschaffen,            wortet, wurde gestrichen. Die Umwandlung           an Qualität gewonnen haben.
mussten einige Unternehmen den Zeitpunkt        der Fragemöglichkeit in ein Fragerecht führt
der Einberufung ihrer Hauptversammlung          zu einer ganz erheblichen Verunsicherung           Durch die Änderung des COVID-19-Gesetzes
(HV) verschieben. Geplante Hauptversamm-        bei den Unternehmen. Ihre Sorge, dass              gelten nun vorab eingereichte Anträge der
lungsaktivitäten wie das Zulassen von Nach-     die Hauptversammlung aufgrund des                  Aktionäre als in der Hauptversammlung
fragen während des HV-Tages wurden über-        Missbrauchs des Fragerechts durch einen            gestellt. Auf diese Weise werden nun im Ein-
dacht und Hauptversammlungseinladungen          oder mehrere Aktionäre nicht mehr rechtssi-        klang mit dem Gesetz ordnungsgemäße An-
entsprechend ­umgeschrieben. Die Über-          cher durchgeführt werden kann, hat neue            träge zu Recht berücksichtigt.
gangsfrist von zwei Monaten bis zum Inkraft-    Nahrung erhalten.
treten der neuen Regelungen, die der Gesetz-                                                       Die Änderungen der Regelungen der virtuellen
geber dann noch in das Gesetz aufnahm,          Während bei einer Präsenzhauptversamm-             Hauptversammlungen hatten zum Ziel, die
führte schließlich dazu, dass die Unterneh-     lung die Rednerliste geschlossen werden            Interaktion zwischen Aktionären und Manage-
men ihre Hauptversammlung wenigstens            kann, ist es bei der virtuellen Hauptversamm-      ment zu verbessern. Allerdings droht gerade
nicht kurzfristig absagen mussten.              lung möglich, Tausende Fragen binnen Sekun-        aus Anlegersicht, dass sie sich kontrapro-
                                                den beim Unternehmen einzureichen. Ist der         duktiv auswirken. Zielführender wäre es
Inhaltlich wurden drei gravierende Ände-        Vorstand gezwungen, alle Fragen zu beant-          gewesen, den Unternehmen die Chance zu
rungen vorgenommen. So sehen die Rege-          worten, ist dies rein zeitlich nicht zu bewälti-   geben, die Erfahrungen zu nutzen, die sie
lungen zur virtuellen Hauptversammlung          gen. Deshalb ist es erforderlich, ein angemes-     2020 mit dem neuen virtuellen Hauptver-
in der geänderten Fassung statt einer Fra-      senes Ermessen des Vorstands nicht nur beim        sammlungsformat gesammelt haben, um
gemöglichkeit des Aktionärs ein Fragerecht      Wie, sondern auch beim Ob der Beantwortung         darauf aufbauend im Jahr 2021 Neues beim
vor. Das pflichtgemäße, freie Ermessen des      von Fragen gesetzlich zu verankern.                Thema Aktionärsfragen auszuprobieren.

                                                                                                                            HV MAGAZIN 01/2021
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TITELTHEMA

             Unvorhergesehene Überraschungen

             Virtuelle Hauptversammlung:
             jetzt aktionärsfreundlicher?
                                    CHRISTOF SCHWAB
                                    Director Business Development,
                                    Computershare
                                    christof.schwab@computershare.de

             Der Gesetzgeber hat im März letzten Jahres das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der
             COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz)
             verabschiedet. Seither wurden nahezu alle Hauptversammlungen als virtuelle präsenz-
             lose Versammlungen umgesetzt. Der Gesetzgeber hat die Durchführbarkeit und die
             Herbeiführung der notwendigen Beschlüsse in den Vordergrund gestellt.

             Frage-, Antrags- und Anfechtungsrechte        Aktionäre wird zu einem Fragerecht. Dane-     die Fiktionslösung für Anträge oder
             wurden eingeschränkt, um die Risiken          ben können Fragen nun bis zu einem Tag        Wahlvorschläge vor, die nach dem § 126
             für Emittenten temporär zu beschränken.       vor der Hauptversammlung eingereicht          oder § 127 AktG zugänglich zu machen
             Das Gesetz war als zeitlich begrenzte Rege-   werden. Auf diese Weise werden wir den        sind.
             lung konzipiert, die einmalig um ein Jahr     verfassungsrechtlichen Anforderungen
             verlängert werden konnte. Von dieser          an die Aktionärsbeteiligung gerecht.“         Virtuelle Hauptversammlung
             Möglichkeit wurde wie erwartet Gebrauch                                                     2.0: Was wird damit
             gemacht: Der Referentenentwurf für die        Das ist eine Klarstellung, die viele Aktio-   alles besser?
             Verlängerung des COVID-19-Gesetzes regt       näre freuen wird – besonders diejeni-
             an, virtuelle Hauptversammlungen nur          gen, die eine Anfechtungsklage wegen          Es stellt sich die Frage, was sich bei den
             dann abzuhalten, wenn dies aufgrund der       unverhältnismäßiger Beschneidung ihrer        virtuellen Hauptversammlungen 2021 im
             pandemischen Lage erforderlich scheint.       Eigentumsrechte eingereicht haben. Bei        Vergleich zu 2020 ändern wird: Aktionäre
                                                           Emittenten dürfte dies weniger Anlass         bekommen mehr Zeit für die Frageneinrei-
             So viel zum erwarteten dramaturgischen        zur Freude gegeben haben, denn die ver-       chung. Die Fiktionslösung für Anträge und
             Ablauf. Dann aber brachten uneindeutige       fassungsrechtliche Unsicherheit wird          Wahlvorschläge hatte sich letzte Saison
             Twitter-Meldungen der CDU/CSU-Fraktion        damit seitens eines Mitglieds des             ohnehin schon als Quasistandard etab-
             rund um Aktionärsrecht und Co Überra-         Rechtsausschusses unterfüttert. Die           liert. Neu ist das Fragerecht statt der Fra-
             schungen. In der daran anschließenden         Gesetzesänderung verkürzt die mögli-          gemöglichkeit. Die Unklarheit, ab wann
             Pressemeldung zur Gesetzesänderung            che Frist zur Frageneinreichung von zwei      das Gesetz gültig sein wird, blieb bis
             stellte Prof. Dr. Heribert Hirte von der      Tagen auf einen Tag, macht aus der Fra-       kurz vor dem Jahreswechsel 2020/2021
             CDU dann klar: „Die Fragemöglichkeit der      gemöglichkeit ein Fragerecht und sieht        bestehen.

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                                                                                                                                                     TITELTHEMA
Die Aktionäre waren sich überwiegend einig,      Diese Diskussion findet aktuell auf vielen        Möglichkeit noch breiter genutzt werden,
dass die Gesellschaften die eingereichten        Kanälen statt. So antwortet Joe Kaeser            wie beispielsweise bei Infineon 2021 als
Fragen beantwortet haben. Auch die Ant-          über Twitter auf eine Aktionärsnachfrage          erster Gesellschaft.
wortqualität wurde allgemein mehr gelobt         zu fehlenden Frage- und Nachfragemög-
als getadelt, Einzelfälle ausgenommen. Inso-     lichkeiten, dass die heutige One-Way-Praxis       Virtuelle Hauptversammlung
fern haben die Emittenten die Fragemöglich-      nicht bleiben könne. Sobald es einen verläss-     weiter in Räumen der Gesellschaft
keit bereits in der letzten Saison wie ein       lichen Rechtsrahmen für virtuelle Hauptver-
Fragerecht gehandhabt. Allerdings wurden         sammlungen gebe, müsse gegebenenfalls             Wie letztes Jahr werden wohl die meisten
Fragen während der ersten virtuellen Haupt-      ein Live-Dialog ermöglicht werden.                Gesellschaften die virtuelle Hauptversamm-
versammlungssaison sehr gerne unmittelbar                                                          lung in den eigenen Räumen abhalten. In der
vor Einreichungsschluss eingereicht. Dieses      Dr. Paul Achleitner zieht als Aufsichtsratsvor-   letzten Saison war dies bei über 80% unserer
Verhalten zeigte sich unabhängig von der         sitzender der Deutschen Bank ein positives        Kunden der Fall. Widersprüche waren in der
Fristlänge. Die qualifizierte Beantwortung       Resümee und fordert in einem Artikel für das      vergangenen Saison fast der Standard – ­es
einer Vielzahl komplexer Fragen in kurzer        Handelsblatt auf, die virtuelle Hauptversamm-     wurde bei über 80% der Gesellschaften ein
Zeit wird breit aufgestellte Unternehmen         lung zu einer dauerhaften Alternative weiter-     Widerspruch zu Protokoll gegeben. Wegen
vor große Herausforderungen stellen.             zuentwickeln. Er regt an, einen rechtlichen       der Unklarheiten, was ein Fragerecht ohne
                                                 Rahmen für Nachfragen zu schaffen. Die            eine veränderte Anfechtungsmöglichkeit
                                                                                                   ­
Interessant wird, welche Möglichkeiten ein       Gesellschaften ermuntert er, die Freiheitsgra-    ­bedeutet, erwarten wir keinen Rückgang der
Aktionär hat, wenn die Fragen nicht beant-       de des neuen Formats zu nutzen und Elemen-         Widersprüche.
wortet werden. Ist das dann irrelevant, da er    te wie beispielsweise Videobeiträge oder eine
nur ein Frage-, aber kein Auskunftsrecht         externe Moderation in Erwägung zu ziehen.         Und 2022?
hat, und wurden deshalb die Anfechtungs-
möglichkeiten nicht angepasst? Was ist           Dies zeigt, dass die Forderung der Aktio-         Die spannende Frage, was 2022 passiert,
ein Fragerecht wert, wenn die Konsequen-         näre, Nachfragen zuzulassen, Gehör findet.        wird vom Gesetzgeber nicht beantwortet, ja
zen aus der Nichtbeantwortung der Fragen         Einige Gesellschaften planen, dies in der         noch nicht einmal angedeutet. Prof. Dr. Hirte
nicht berücksichtigt wurden? Ob beabsich-        kommenden Hauptversammlung anzubieten.            erwähnt zwar auf Twitter, dass man 2021
tigt oder unbeabsichtigt: Der Gesetzgeber        Es bleibt abzuwarten, ob die Unternehmen          schauen müsse, wie es mit der Hauptver-
lässt offen, ob die Auskunft im Mittelpunkt      trotz der geänderten Rahmenbedingungen            sammlung 2022 weitergehe. Ob dies vor
steht oder die formale Fragestellung. Es         daran festhalten.                                 der Bundestagswahl in Angriff genommen
liegt bei der Formulierung nahe, dass kein                                                         wird, bleibt ungewiss. Es haben sich bereits
Auskunftsrecht eingeräumt wird. Das würde        Die letzte Saison hat bereits gezeigt, dass       mehrere Unternehmen mit dem Wunsch
bedeuten, dass der Vorstand Fragen beant-        sich die Gesellschaften 2020, nachdem             geäußert, die Hauptversammlung zu refor-
worten muss, das „Wie“ aber ihm überlassen       sich Unsicherheiten in der Realisierung           mieren und die neuen erfolgreichen virtuel-
bleibt. Inhaltlich muss die Antwort den Aktio-   der virtuellen Hauptversammlung gelegt            len Elemente aufzunehmen.
när nicht zufriedenstellen.                      hatten, um immer aktionärsfreundlichere
                                                 Lösungen bemüht haben. Dies betrifft auch         Die Mehrheit der Unternehmensbeiträge
Besteht die Nachfrage nach                       die Bereitstellung von Aktionärsbeiträgen         favorisiert ein virtuelles Hauptversammlungs-
Nachfragen?                                      auf der Website oder dem Aktionärsportal          Set-up. Von einigen Aktionären werden hyb-
                                                 vor der Hauptversammlung. Vonovia hat             ride Hauptversammlungen als Chance für
Vonseiten der Aktionäre wurde letzte Saison      als Gesellschaft Aktionärsbeiträge zuge-          Innovation gesehen. Für die Unternehmen
mehrfach angeregt und gefordert, den             lassen – Gesellschaften wie GEA sind              bedeutet der aktuelle Status wohl, dass sie für
Aktionären ein Nachfragerecht einzuräumen.       gefolgt. In dieser Saison dürfte diese            2022 Versammlungsorte buchen sollten.

                                                                                                                             HV MAGAZIN 01/2021
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AUSTRIA CORNER

                 Marinomed Biotech AG: österreichischer Hoffnungsträger im Kampf gegen Corona

                 Ein Spray gegen das Virus
                                           DR. ANDREAS GRASSAUER
                                           Chief Executive Officer,
                                           Marinomed Biotech AG
                                           andreas.grassauer@marinomed.com

                 Biotech ist plötzlich nicht mehr nur Thema für Expertenrunden – seit BioNTech und Co.
                 mit Impfstoffen gegen das Coronavirus die Berichterstattung dominieren, beschäftigen sich
                 auch Laien damit. Das treibt die Aktienkurse der Biotechs und verschafft ihnen die Platt-
                 form, die ihre Arbeit verdient. In Österreich ist die Marinomed Biotech AG eine der Firmen,
                 die vom neuen Interesse an Biotech profitieren. Die Wiener kämpfen mit ihrer For-
                 schung auch gegen das Coronavirus.

                 Sein ganzes wissenschaftliches Leben hat             Acropora. Nur zwei Jahre später folgte die         Viren“, erklärt Dr. Grassauer. „Man muss
                 sich Dr. Andreas Grassauer mit Viren be-             nächste Finanzierungsrunde mit Acropo-             sich die Wirkung vorstellen wie bei einer
                 fasst – und damit, was man gegen diese               ra, zudem die Markteinführung des ersten           Klette, die man umwickelt: Sie kann nicht
                 ausrichten kann. 2006 gründete der Bio-              Produkts, der sogenannten Carragelose.             mehr haften.“ Genauso wenig könnten die
                 technologe mit Schwerpunkt Virologie ein                                                                Viren nach dem Verkleben durch die Carra-
                 eigenes Unternehmen: eine Firma, die sich            Carragelose: ein Wirkstoff                         gelose noch in Zellen eindringen. Ihre Zahl
                 zunächst dem Thema Virenbekämpfung                   gegen das Coronavirus?                             reduziere sich um 90% oder mehr. Dr. Gras-
                 verschrieben hat. 14 Jahre später brach                                                                 sauer: „Dadurch werden Erkrankte schneller
                 ein Virus über die Welt herein, das die Lebens-      Eben diese antivirale Verbindung, ein Poly-        wieder gesund.“ Die Carragelose gibt es als
                 weise der Menschen so dramatisch verän-              mer aus der Rotalge, entpuppt sich nun             Nasen- oder Rachenspray im Handel.
                 dert hat wie kaum ein geschichtliches Ereig-         als vielversprechender Wirkstoff gegen
                 nis zuvor. Und auch Dr. Grassauers Wiener            das Coronavirus. Entwickelt wurde die              Bereits in der Vergangenheit hatte Marino-
                 Marinomed verfolgt seither vor allem ein             Carragelose ursprünglich als breitenwirk-          med die Wirksamkeit der Carragelose ge-
                 Ziel: Mittel zu finden, die dieses Virus ein-        sames Mittel gegen verschiedene Erkäl-             gen Coronaviren getestet – mit positivem
                 dämmen können; Mittel, die gegen das Coro-           tungsviren. Dr. Grassauer: „Es ist nicht leicht,   Resultat. Als im vergangenen Jahr das
                                                                                                                                                                        Foto: © butenkow – stock.adobe.com

                 navirus SARS-CoV-2 wirksam sind.                     respiratorische Infektionskrankheiten wie          neuartige Coronavirus ausbrach, prüften
                                                                      Husten, Schnupfen oder Heiserkeit früh und         Dr. Grassauer und sein Team ihre alten Er-
                 Als Spin-off der Universität Wien wurde die          gezielt zu therapieren.“ Laut dem Biotechno-       hebungen und kamen schnell zu dem
                 Marinomed AG zunächst mit Eigenkapital               logen gibt es mehr als 200 unterschiedliche        Schluss, dass ihr Polymer mit großer
                 der Gründer finanziert. Noch im ersten               Viren, die Erkältungen auslösen. Die Carrage-      Wahrscheinlichkeit auch gegen die neue
                 Geschäftsjahr sicherte sich das Unterneh-            lose, so der Marinomed-CEO, bekämpft               Variante wirksam ist. Aktuell laufen zwei
                 men dann eine Seed-Finanzierung von                  zahlreiche davon. „In Form einer physika-          klinische Studien, die diese Hypothese bele-
                 aws Gründerfonds und dem Family Office               lischen Bindung verklebt das Polymer die           gen sollen. Noch in den nächsten Monaten

                 HV MAGAZIN 01/2021
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