MILIZ - ASSISTENZEINSATZ 2020 ERGEBNIS DER MILIZBEFRAGUNG DIE NEUEN BEZÜGE WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer

Die Seite wird erstellt Uwe Zimmer
 
WEITER LESEN
MILIZ - ASSISTENZEINSATZ 2020 ERGEBNIS DER MILIZBEFRAGUNG DIE NEUEN BEZÜGE WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
MILIZ
März 1/2020

Information für Angehörige der
Einsatzorganisation des Bundesheeres

ASSISTENZEINSATZ 2020

ERGEBNIS DER MILIZBEFRAGUNG

DIE NEUEN BEZÜGE

WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
MILIZ - ASSISTENZEINSATZ 2020 ERGEBNIS DER MILIZBEFRAGUNG DIE NEUEN BEZÜGE WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
EINSATZ

ASSISTENZEINSATZ 2020                                                                             Nach derzeitiger Planung können Wehrpflich-
                                                                                                  tige des Milizstandes und Frau in Milizverwen-
                                                                                                  dung im laufenden Jahr 2020 mit folgenden
Seit September 2015 führt das Österreichi-      die/der Freiwillige einem psychologischen         Verbänden in den Assistenzeinsatz gehen.
sche Bundesheer, im Wege der territorial        Screening zu unterziehen.                         „Milizsoldaten“ können sich auch direkt bei
verantwortlichen Militärkommanden, einen        Liegt die letzte Präsenzdienstleistung län-       den avKden melden, die Telefonnummern
sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz       ger als drei Jahre zurück, hat sich die/der       sind bei der jeweiligen Kompanie angeführt.
gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Wehrgesetz 2001         Freiwillige einer psychologischen Vollunter-
durch. Die aktuellen Einsatzräume sind          suchung zu unterziehen.                             AssE MilKdo Burgenland
die Bundesländer Burgenland, Steiermark,                                                            1. AssKp Nord Bruckneudorf
Kärnten und Tirol. Die Einbeziehung der „Mi-    WIE LANGE IST DIE EINSATZDAUER                      Juli bis Sept. 2020 / Verband: Garde
                                                                                                    Tel: 050 201 10 42034
liz“ ist für die Erfüllung des Auftrages ein    IM SIHPOL ASSE/MIGRATION/HSF?
                                                                                                    Okt. bis Dez. 2020 / Verband: JgB8 (2.JgKp)
unverzichtbarer Faktor.                         Die Einsatzdauer für „Milizsoldaten“ ist im We-     Tel: 050 201 80 36300
                                                sentlichen an die Einsatzdauer der präsenten
                                                                                                    AssE MilKdo Burgenland
Nachfolgend werden durch das Miliz Service      Kräfte gekoppelt. Diese beträgt in der Norm         2. AssKp Mitte Eisenstadt
Center (MSC) häufig gestellte Fragen von        3 Monate und wird in Rotationen quartalswei-        Juli bis Sept. 2020 / Verband: AAB4
„Milizsoldaten“ zum AssE beantwortet.           se durchgeführt. Eine Einsatzdauer von vier         Tel: 050 201 31 31303
                                                                                                    oder 0664/622 2097
                                                Wochen sollte jedenfalls grundsätzlich nicht
                                                                                                    Okt. bis Dez. 2020 / Verband: JgB8 (2.JgKp)
WELCHE VORAUSSETZUNGEN FÜR                      unterschritten werden. Eine tageweise Ver-          Tel: 050 201 80 36300
DIE TEILNAHME AM ASSE GIBT ES?                  wendung ist grundsätzlich nicht vorgesehen
                                                                                                    AssE MilKdo Burgenland
Für Wehrpflichtige des Milizstandes und         – Ausnahme: Spezialfunktionen.                      3. AssKp Süd Güssing
Frauen in Milizverwendung ist eine auf-                                                             Juli bis Sept. 2020 / Verband: PzGrenB35
rechte (unbefristete) Beorderung in der         WIE LANGE IST DIE MAXIMALE                          Tel: 050 201 21 31305
                                                                                                    oder 0664/622 2943
Einsatzorganisation und eine Ausbildung         EINSATZDAUER IM SIHPOL ASSE?
                                                                                                    Okt. bis Dez. 2020
auf der P80 sowie eine Einsatzvorbereitung      Durch den Heerespsychologischen Dienst des
                                                                                                    Verband: 1.JgKp/JgB1/MilKdo B
(Dauer zirka eine Woche) erforderlich. Bei      BMLV wurden folgende Vorgaben festgelegt:           Tel: 050 201 80 15 32100
weiteren Einsätzen kann die vorgestaffelte      Bei einer durchgehenden Einsatzdauer, un-           oder 0664/622 1966 oder
Ausbildung (EVb) nach Beurteilung des for-                                                          Tel: 050 201 80 15 32110
                                                ter den derzeitigen Bedingungen, beträgt
mierungsverantwortlichen Kommandos auf          diese grundsätzlich drei Monate (ein Turnus)        AssE MilKdo Steiermark
                                                                                                    Juli bis Sept. 2020 / Verband: PzStbB4
einen Ausbildungstag reduziert werden.          und darf sechs Monate nicht überschreiten
                                                                                                    Tel: 050 201 40 31302
                                                (eine Verlängerung um 3 Monate).                    oder 0664/622 7837
BRAUCHT MAN EINE                                                                                    Okt. bis Dez. 2020 / Verband: StbB6
EIGNUNGSPRÜFUNG?                                WIE LANGE SIND DIE EINSATZPAUSEN                    Tel: 050 201 6631311
Eine Eignungsprüfung (Prüfzentrum Ost des       ZWISCHEN ZWEI EINSÄTZEN?                            AssE MilKdo Kärnten
HPA) wie für eine Teilnahme an einem Aus-       Nach einem Einsatz darf ein weiterer Sihpol         Juli bis Sept. 2020 / Verband: FlAB2
landseinsatz ist grundsätzlich nicht erfor-     AssE frühestens nach festgelegten Einsatz-          Tel: 050201 57 57300

derlich. Aber eine durch den Heerespsycho-      pausen angetreten werden:                           Okt. bis Dez. 2020 / Verband: JgB24 (HGeb)
                                                                                                    Tel: 050 201 6331304
logischen Dienst (HPD) verfügte Sperre für                                                          oder 0664/625868
                                                 Einsatz vor Einsatzpause     Einsatzpause
Auslandseinsätze ist für den SihpolAssE nach
                                                         unter 3 Monate       1 Monat               AssE MilKdo Tirol
§ 2 Abs.1 lit. b WG 2001 ebenfalls gültig.       Asse                                               Juli bis Sept. 2020 / Verband: PzB14
                                                         über 3 Monate        2 Monate
Im Falle einer derartigen Sperre (befristet                                                         Tel: 050 201 43 31302
                                                         unter 12 Monate
oder unbefristet) ist die betroffene Person      AuslE                                              oder 0664/622 7838
                                                         über 12 Monate       6 Monate
nicht für die AssE geeignet. Bei einer be-                                                          Okt. bis Dez. 2020
                                                                                                    Verband: 1.JgKp/JgB6 des MilKdoT
fristeten Sperre bedeutet das angeführte        Innerhalb von zwei Kalenderjahren ist die           Tel: 050 201 60 40302
Datum „nicht geeignet bis: tt.mm.jjjj“ nicht,   Teilnahme in der Maximaldauer von 16 Mo-            oder 0664/622 5323
dass der fWÜ-Werber ab diesem Termin wie-       naten zulässig. Eine weitere Verlängerung
der uneingeschränkt dienstfähig ist, sondern    der Maximaldauer innerhalb von zwei Ka-           Der aktuelle Personalbedarf für den sihpol
dass ein neuerliches Screening, eine Vollun-    lenderjahren ist nicht möglich.                   AssE wird durch das Miliz Service Center auf
tersuchung ab diesem Termin möglich ist.                                                          Facebook gepostet.
                                                WO KANN ICH MICH MELDEN?
WIE LANGE DARF LETZTE PRÄSENZ-                  Freiwillige können sich bei ihrem mobilma-        WIEVIELE DIENSTFREIE TAGE GIBT ES?
DIENSTLEISTUNG HER SEIN?                        chungsverantwortlichen Kommando (MobUO)           Abhängig von der aktuellen Lage kann Frei-
Wurde innerhalb der letzten 18 Monate ein       über einen sihpol AssE/Migration/hsF infor-       zeit ohne geplante dienstliche Inanspruch-
Präsenzdienst geleistet, ist keine psycho-      mieren und auch für den Einsatz melden.           nahme gewährt werden. Dabei können je
logische Untersuchung erforderlich. Liegt       Freiwillige können sich auch direkt bei den       nach Zweckmäßigkeit solche Zeiten zu-
die letzte PD-Leistung länger als 18 Monate,    aufstellungsverantwortlichen Kommanden            sammengefasst werden (z.B. 3 Tage Dienst
jedoch kürzer als drei Jahre zurück, hat sich   (avKden) melden.                                  – 1 Tag frei / 6 Tage Dienst – 2 Tage frei).

 2
MILIZ - ASSISTENZEINSATZ 2020 ERGEBNIS DER MILIZBEFRAGUNG DIE NEUEN BEZÜGE WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
AUSBILDUNG

WIE HOCH SIND DIE BEZÜGE?
Ein Anhalt für die Bezüge, die während ei-
nes sihpolAssE Migration/hsF zustehen,
                                                                     DIENSTVORSCHRIFTEN
kann mit dem Milizgebührenrechner auf
der Homepage des Österreichischen Bun-                               DVBH
desheeres unter dem Link http://www.bun-                             „TAKTISCHER
desheer.at/miliz/gebuehren/gebuehr.shtml                             FÜHRUNGSPRO-
abgefragt werden.                                                    ZESS“
Beispiel: Dienstgrad Zugsführer                                      VersNr. 7610-04015-0319

Freiwillige Waffenübung und Einsatz nach                             Die DVBH enthält die Grund-
§ 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001 von 1. Juli bis                      sätze zur Umsetzung der An-
31. Juli 2020                                                        lage „Führung“ zum MSK und
Erhöhtes Monatsgeld ......................... € 524,37               des operativen Querschnitts-
Dienstgradzulage ....................................€ 91,84         konzeptes „Führungssystem“
Pauschalentschädigung................. € 1.292,74                    sowie der DVBH „Taktisches
Einsatzprämie (100%).....................€ 1.308,63                  Führungsverfahren“ auf allen
Lohnsteuer                               minus € 148,00              taktischen Ebenen.
Gesamt ..........................................€ 3.069,58          Im Einzelnen werden die Grundlagen des          Die DVBH „Lufttransport“ richtet sich an alle
                                                                     Führungsprozesses und die Grundsätze der        Führungsebenen. Sie ist auch eine Arbeits-
Die o.a. Bezüge beschränken sich auf die tat-                        Führungsorganisation beschrieben sowie          und Informationsgrundlage für die Planung
sächlich geleisteten Tage im sihpol AssE, die                        die prozessuale Umsetzung des taktischen        und Durchführung von Lufttransporten.
mit Tagesbefehl angeordnet wurden.                                   Führungsverfahrens (von der Informations-       Im Beilagenteil sind unter anderem Luft-
In der Einsatzvorbereitung wird nicht, wie                           weitergabe im Stab über die Planungsver-        fahrzeuganforderungen, Landeplatzaus-
bei der EVb für einen Auslandseinsatz, 50%                           fahrenstypen bis hin zu den Stabsabläufen)      maße, Einweisungszeichen und Daten-
der Einsatzprämie angewiesen!                                        und mögliche Unterstützungsverfahren            blätter enthalten.
Beispiel: Dienstgrad Zugsführer                                      dargestellt.                                    Außer Kraft gesetzt wird mit der Ausgabe
Freiwillige Waffenübung EVb von                                      Im Beilagenteil sind unter anderem Mög-         der DVBH die mit der VersNr. 7610-11176-
22. Juni bis 27. Juni 2020                                           lichkeiten für Struktur und Gliederung von      0311 herausgegebene DVBH (zE) „Luft-
Monatsgeld ............................................... € 45,57   Führungseinrichtungen sowie ein Anhalt für      transport“.
Dienstgradzulage .................................... € 18,37        eine Geschäftsordnung enthalten.
Pauschalentschädigung.................... € 258,55                   Die Kenntnis und Befolgung dieser DVBH          DVBH (FK)
Lohnsteuer                                   minus € 30,48           sind für den Truppenführer als Komman-          „RESTLICHT-NACHTSICHT-
Gesamt ............................................. € 292,01        dant und den Leiter der Stabsarbeit/Chef        VORSATZGERÄT NITE SPOT
                                                                     des Stabes eines Verbandes verpflichtend.       MR“
KANN DIE TEILNAHME AM ASSE FÜR                                       Stabsoffiziere haben den Inhalt dieser DVBH     VersNr. 7610-11151-0319

DIE BEFÖRDERUNG ANGERECHNET                                          insoweit zu beherrschen, als sie dies zur Er-   Die 17-seitige DVBH (Faltkarte) enthält in
WERDEN?                                                              füllung ihrer Aufgabe benötigen.                übersichtlicher und kurzgefasster Form
Ein sihpol AssE Migration/hsF kann als Ausbil-                       Außer Kraft gesetzt wird mit der Ausgabe        alles Wesentliche zur Beschreibung und
dungsvoraussetzung für die Beförderung zum                           der DVBH die mit der VersNr. 7610-04015-        Handhabung (einschließlich der Sicher-
nächst höheren Dienstgrad einer Beorder-                             1209 herausgegebene DVBH (zE) „Takti-           heitsbestimmungen) sowie die Vorgaben
ten-Waffenübung (BWÜ) gleichgestellt werden.                         scher Führungsprozess“.                         zur Reinigung.
Diese Anrechnung hat jedoch keine Auswirkung                                                                         Die Verteilung der Druckschrift und der
auf die Teilnahmeverpflichtung an den Beor-                          DVBH                                            DVBH (FK) erfolgt bedarfsorientiert (auch
derten-Waffenübungen des jeweiligen Einsatz-                         „LUFTTRANSPORT“                                 zur Ausbildung) an jene Einheiten oder Be-
verbandes, gemäß den Durchführungsbestim-                            VersNr. 7610-11176-0519                         diensteten, welche mit folgenden Waffen-
mungen für Waffenübungen. Die Einberufung                            Diese DVBH enthält Grundlagen, Grundsät-        systemen ausgerüstet sind:
zu BWÜ/SWÜ* hat in jedem Fall Priorität gegen-                       ze und Verfahren für die Ausbildung und den     ∆ 8,6 mm mittleres Scharfschützengewehr,
über der Teilnahme an einem sihpolAssE.                              Einsatz.                                        ∆ 7,62 mm leichtes Scharfschützengewehr,
                                                                     In dieser DVBH wurde besonderes Augen-          ∆ 12,7 mm schweres Scharfschützen-
ADir RgR Ing. Klaus Peer,
Leiter Miliz Service Center/SK                                       merk auf die Zusammenarbeit mit multina-           gewehr.
                                                                     tionalen Kräften gelegt.
                                                                     Auf Grund der angestrebten Interoperabili-      Die DVBH sind in elektronischer Form im In-
                                                                     tät wurden Verfahren, Abläufe und Begriffe      tranet (Vorschriftenrahmenplan) und im In-
                                                                     aus internationalen Vorschriften übernom-       ternet (Lernplattform BH – SITOS-Six) zum
                                                                     men und eingearbeitet, um eine unmissver-       Download bereitgestellt.
                                                                     ständliche gemeinsame Sprache mit den
                                                                     internationalen Partnern sicherzustellen.       Vzlt Roman Busich, Vor

                                                                                                                                                               3
MILIZ - ASSISTENZEINSATZ 2020 ERGEBNIS DER MILIZBEFRAGUNG DIE NEUEN BEZÜGE WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
INFORMATION

DIE NEUEN BEZÜGE
Nach dem Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001) und der Verordnung über
die Dienstgradzulage b­ estehen ab 1. Jänner 2020 folgende Ansprüche
(alle Betragsangaben in Euro):

GRUNDWEHRDIENST                                               ne Bekanntmachung der Einberufung) und
Soldaten gebühren während des Grund-                          beträgt mindestens 1.292,74 und höchs-
wehrdienstes folgende Bezüge:                                 tens 5.871,20.
außerhalb eines Einsatzes nach
§ 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001                               PRÄSENZDIENST
Monatsgeld nach                                               Soldaten gebühren folgende Bezüge bei den
§ 3 Abs. 1 HGG 2001:................................ 227,85   Präsenzdienstleistungen
oder während eines Einsatzes                                  ∆ Milizübungen gemäß § 21 WG 2001,
nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001                          ∆ freiwillige Waffenübungen oder Funktions­
Monatsgeld nach                                                  dienste gemäß § 22 WG 2001,
§ 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................524,37     ∆ außerordentliche Übungen gemäß
                                                                 § 24 Abs. 4 WG 2001
     Anlassfälle für einen Einsatz                            Monatsgeld nach
                                                              § 3 Abs. 1 HGG 2001:................................ 227,85
     lit. a) militärische Landesverteidigung
             (siehe hiezu § 2 Abs. 2 WG 2001);                oder im
                                                              Einsatzpräsenzdienst gemäß § 19 Abs. 1
     lit. b) Schutz der v­erfassungsmäßigen
             Ein­­­rich­tun­gen und ihrer Hand­lungs­         Zif. 6 WG 2001 bzw. während eines Einsat-                        Die Entschädigung kann, wenn die Pau-
             fähigkeit und der demokrati­       schen         zes in den sonstigen Präsenzdiensten;                            schalentschädigung den Verdienstentgang
             Freiheiten der Einwohner sowie zur               Monatsgeld nach                                                  nicht deckt, nach § 36 Abs. 2 HGG 2001 pro
             Aufrechterhaltung der Ordnung und Si-            § 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................524,37        Monat maximal 9.695,56 betragen.
             cherheit im Inneren über­haupt (sicher-
             heitspolizeilicher Assis­tenz­einsatz);
                                                              Zusätzlich monatlich:
                                                              Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001,                              MILIZPRÄMIE
     lit. c) Hilfeleistung bei Elementar­er­eig­
                                                              Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001,                          Zusätzlich gebührt Anspruchsberechtigten,
             nis­sen und Unglücksfällen außerge­
             wöhnlichen Umfanges (Assistenz­                  Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001,                         die eine Milizübung leisten, eine Milizprämie
             einsatz zur Katas­trophenhilfe).                 Einsatzprämie nach § 9 HGG 2001:                                 nach § 9a HGG 2001. Die Höhe der für einen
                                                              In Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG                     Kalendermonat gebührenden Milizprämie
Zusätzlich monatlich:                                         2001 während freiwilliger Waffenübungen                          beträgt für
Grundvergütung nach                                           und Funktionsdiensten gebührt Anspruchs-                         Rekruten und Chargen 14,34 vH........(386,21),
§ 5 Abs. 1 HGG 2001..................................118,77   berechtigten folgende Einsatzprämie:                             Unteroffiziere 18,36 vH ......................(494,47),
Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001,                                                                                            Offiziere 23,66 vH ................................. (637,21)
Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001,                       Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001:                          des Bezugsansatzes.
Freifahrt nach § 8 HGG 2001,                                  Rekruten und Chargen:...................1.461,61
Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001.                      (bei Einsatzvorbereitung:...................... 730,81)          AUSBILDUNGSDIENST
Einmalige Erfolgsprämie nach § 5 Abs 2                        Unteroffiziere:...................................1.879,05       BIS 12 MONATE
HGG 2001 bei erfolgreichem Abschluss der                      (bei Einsatzvorbereitung:......................939,53)           Soldaten gebührt während dieses Wehr-
Vorbereitenden                                                Offiziere:........................................... 2.436,01   dienstes: außerhalb eines Einsatzes nach
Milizausbildung (VbM):............................531,64      (bei Einsatzvorbereitung:.................. 1.218,01)            § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 Monatsgeld
Allenfalls besteht nach § 25 HGG 2001 ein                                                                                      nach
Anspruch auf Familien- bzw. Partnerun-                        Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001:                    § 3 Abs 1 HGG 2001:................................. 227,85
terhalt (maximal 80% der Bemessungs-                          Rekruten und Chargen:.................. 1.308,63                 oder während eines Einsatzes nach
grundlage) und nach § 31 HGG 2001 auf                         (bei Einsatzvorbereitung:......................654,32)           § 2 Abs 1 lit. a bis c WG 2001
Wohnkostenbeihilfe (maximal 30% der Be-                       Unteroffiziere:.................................. 1.656,59       Monatsgeld nach
messungsgrundlage).                                           (bei Einsatzvorbereitung:......................828,30)           § 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................524,37
                                                              Offiziere:............................................2.157,53   und Monatsprämie nach
Die Bemessungsgrundlage richtet sich                          (bei Einsatzvorbereitung:...................1.078,77)            § 6 Abs. 1 HGG 2001:...............................888,49
nach dem jeweiligen Einkommen vor der                         Pauschalentschädigung                                            Zusätzlich monatlich:
Wirksamkeit der Einberufung (Zustellung                       pro Monat nach § 36                                              Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001,
des Einberufungsbefehles oder allgemei-                       Abs. 1 HGG 2001:................................... 1.292,74     Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001,

 4
MILIZ - ASSISTENZEINSATZ 2020 ERGEBNIS DER MILIZBEFRAGUNG DIE NEUEN BEZÜGE WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
INFORMATION

Freifahrt nach § 8 HGG 2001,                                     lage) und nach § 31 HGG 2001 auf
Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001.                         Wohnkostenbeihilfe     (maximal
Einmalige Erfolgsprämie nach § 5 Abs 2                           30% der Bemessungsgrundlage).
HGG 2001 bei erfolgreichem Abschluss der
Vorbereitenden                                                   Die Bemessungsgrundlage rich-
Milizausbildung (VbM):...........................531,64          tet sich nach dem jeweiligen
                                                                 Einkommen vor der Wirksamkeit
Allenfalls besteht auch nach § 25 HGG 2001 ein                   der Einberufung (Zustellung des
Anspruch auf Familien- bzw. Partnerunterhalt                     Einberufungsbefehles oder all-
(maximal 80% der Bemessungsgrundlage) und                        gemeine Bekanntmachung der
nach § 31 HGG 2001 auf Wohnkostenbeihilfe                        Einberufung) und beträgt min-
(maximal 30% der Bemessungsgrundlage).                           destens 1.292,74 und höchstens
Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage siehe                       5.871,20.
die Spalte Grundwehrdienst.                                      Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a
Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c                       bis c WG 2001 gebührt den Solda-
WG 2001 gebührt den Soldaten im Ausbil-                          ten zusätzlich folgende Einsatzver-
dungsdienst zusätzlich folgende Einsatz-                         gütung nach § 6 Abs. 2 HGG 2001:
vergütung nach § 6 Abs. 2 HGG 2001:
                                                                 Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG
Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001:                          2001:
Rekruten und Chargen:.................. 1.328,83                 Rekruten und Chargen:.................. 1.328,83                 Allenfalls besteht auch nach § 25 HGG 2001
(bei Einsatzvorbereitung:......................664,42)           (bei Einsatzvorbereitung:......................664,42)           ein Anspruch auf Familien- bzw. Partner-
Unteroffiziere:.................................. 1.708,30       Unteroffiziere:.................................. 1.708,30       unterhalt (maximal 80% der Bemessungs-
(bei Einsatzvorbereitung:...................... 854,15)          (bei Einsatzvorbereitung:...................... 854,15)          grundlage) und nach § 31 HGG 2001 auf
Offiziere:........................................... 2.214,63   Offiziere:........................................... 2.214,63   Wohnkostenbeihilfe (maximal 30% der
(bei Einsatzvorbereitung:...................1.107,32)            (bei Einsatzvorbereitung:...................1.107,32)            Bemessungsgrundlage). Hinsichtlich der
                                                                                                                                  Bemessungsgrundlage siehe die Spalte
Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001:                    Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001:                    Grundwehrdienst.
Rekruten und Chargen:...................1.189,59                 Rekruten und Chargen:...................1.189,59                 Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c
(bei Einsatzvorbereitung:......................594,80)           (bei Einsatzvorbereitung:......................594,80)           WG 2001 gebührt den Soldaten im Ausbil-
Unteroffiziere:.................................. 1.506,04       Unteroffiziere:.................................. 1.506,04       dungsdienst zusätzlich folgende Einsatz-
(bei Einsatzvorbereitung:......................753,02)           (bei Einsatzvorbereitung:......................753,02)           vergütung nach § 6 Abs. 2 HGG 2001:
Offiziere:............................................1.961,46   Offiziere:............................................1.961,46
(bei Einsatzvorbereitung:...................... 980,73)          (bei Einsatzvorbereitung:...................... 980,73)          Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001:
                                                                                                                                  Rekruten und Chargen:.................. 1.328,83
ZEITSOLDAT ( „KURZ“ )                                            AUSBILDUNGSDIENST                                                (bei Einsatzvorbereitung:......................664,42)
Soldaten gebühren während des Wehr-                              ab dem 13. Monat                                                 Unteroffiziere:.................................. 1.708,30
dienstes als Zeitsoldat („kurz“):                                Soldaten gebührt während dieses Wehr-                            (bei Einsatzvorbereitung:...................... 854,15)
Monatsgeld nach                                                  dienstes: außerhalb eines Einsatzes nach § 2                     Offiziere:........................................... 2.214,63
§ 3 Abs 1 HGG 2001:................................. 227,85      Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 Monatsgeld nach                      (bei Einsatzvorbereitung:...................1.107,32)
oder während eines Einsatzes nach                                § 3 Abs 1 HGG 2001:................................. 227,85
§ 2 Abs 1 lit. a bis c WG 2001                                   oder während eines Einsatzes nach                                Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001:
Monatsgeld nach                                                  § 2 Abs 1 lit. a bis c WG 2001                                   Rekruten und Chargen:...................1.189,59
§ 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................524,37        Monatsgeld nach                                                  (bei Einsatzvorbereitung:......................594,80)
und Monatsprämie nach                                            § 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................524,37        Unteroffiziere:................................. 1.506,04
§ 6 Abs. 1 HGG 2001:...............................888,49        und Monatsprämie nach                                            (bei Einsatzvorbereitung:......................753,02)
                                                                 § 6 Abs. 1 HGG 2001:...........................1.298,94          Offiziere:............................................1.961,46
Zusätzlich monatlich:                                                                                                             (bei Einsatzvorbereitung:...................... 980,73)
Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001,                              Zusätzlich monatlich:
Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001,                          Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001,                              Weiters kann eine Ausbildungsprämie
Freifahrt nach § 8 HGG 2001,                                     Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001,                          während der Truppenoffiziersausbildung in
Auslandsübungszulage nach § 10 HGG                               Freifahrt nach § 8 HGG 2001,                                     Höhe von 339,34 bzw. während der Unter-
2001.                                                            Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001.                         offiziersausbildung in der Höhe von 117,42
                                                                 Einmalige Erfolgsprämie nach § 5 Abs 2                           gebühren. Darüber hinaus kann eine Jour-
Allenfalls besteht nach § 25 HGG 2001 ein                        HGG 2001 bei erfolgreichem Abschluss der                         naldienstvergütung in Höhe von 155,13
Anspruch auf Familien- bzw. Partnerunter-                        Vorbereitenden                                                   (Werktag) bzw. 310,26 (Sonntag bzw. Feier-
halt (maximal 80% der Bemessungsgrund-                           Milizausbildung (VbM):...........................531,64          tag) in Betracht gezogen werden.

                                                                                                                                                                                            5
MILIZ - ASSISTENZEINSATZ 2020 ERGEBNIS DER MILIZBEFRAGUNG DIE NEUEN BEZÜGE WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
INFORMATION

AUFSCHUBPRÄSENZDIENST
Nach § 52 HGG 2001 gebühren An-
spruchsberechtigten, die einen Aufschub-
präsenzdienst leisten, die Ansprüche im
gleichen Umfang und nach den gleichen
Bestimmungen wie für jenen Wehrdienst,
aus dem die Entlassung vorläufig aufge-
schoben wurde.

DIENSTGRADZULAGE
Nach § 4 HGG 2001 iVm der Verordnung
über die Dienstgradzulage beträgt die
Dienstgradzulage:
Gefreiter..........................................................61,41
Korporal...........................................................76,76
Zugsführer.................................................. …91,84
Wachtmeister.............................................126,04
Oberwachtmeister.................................... 141,12
Stabswachtmeister..................................156,48
Oberstabswachtmeister......................... 171,56
Offiziersstellvertreter.............................. 186,91
Vizeleutnant................................................201,99
Fähnrich.......................................................225,15
Leutnant.......................................................240,23
Oberleutnant..............................................255,05
Hauptmann.................................................285,75
Major.............................................................319,95
Oberstleutnant...........................................350,12
Oberst...........................................................380,82
Brigadier......................................................415,02
Generalmajor..............................................426,34
Generalleutnant......................................... 437,65
General.........................................................449,23
                                                                           Rekrut...........................................................799,88   ÜBERSICHT
AUSLANDSÜBUNGSZULAGE                                                       Gefreiter, Korporal, Zugsführer......... 1.155,39                         Bei Übungen im Ausland gebühren:
nach § 10 HGG 2001.                                                        Wachtmeister, Oberwachtmeister,
                                                                                                                                                      Berufssoldaten
Die Auslandsübungszulage, die unter An-                                    Stabswachtmeister.............................. 1.422,01                                      Soldaten im Präsenz- oder
                                                                                                                                                       (Bedienstete
                                                                                                                                                                             Ausbildungsdienst
wendung des mit 1. April 1999 in Kraft ge-                                 Oberstabswachtmeister, Offiziersstell­                                       des BMLV)

tretenen Auslandszulagen- und Hilfeleis-                                   vertreter, Vizeleutnant.........................1.866,39                    Monatsbezug       Bezüge nach HGG 2001
tungsgesetzes – AZHG bemessen wird,                                        Fähnrich, Leutnant, Oberleutnant,                                           nach Gehalts-     (nach Art des Wehrdiens-
                                                                                                                                                       gesetz 1956       tes) und Auslandsübungs-
besteht aus einem Sockelbetrag bei                                         Hauptmann, Major, Oberstleutnant,
                                                                                                                                                       bzw. Monats-      zulage nach HGG 2001 bei
a) Entsendung zu Übungen und Ausbil-                                       Oberst, Brigadier, Generalmajor,                                            entgelt nach      sinngemäßer Anwendung
   dungsmaßnahmen gemäß § 1 Z 2 KSE-                                       Generalleutnant und General............ 2.310,77                            Vertragsbe-       des AZHG (beide grund-
                                                                                                                                                       dienstetenge-     sätzlich steuerbefreit;
   BVG (40 % des Sockelbetrages):                                          und aus Zuschlägen, die sich nach Ort und                                   setz 1948 und     Pauschalentschädigung,
Rekrut...........................................................426,60    Umständen der Auslandsübung richten. Bei                                    Auslandszu-       Entschädigung des
Gefreiter, Korporal, Zugsführer.............616,21                         Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen                                    lage (steuer-     Verdienstentganges und
                                                                                                                                                       befreit!) nach    Fortzahlung der Bezüge
Wachtmeister, Oberwachtmeister,                                            können in Betracht kommen:                                                  AZHG.             nach dem 6. Hauptstück
Stabswachtmeister.................................. 758,41                 – Zonenzuschlag:                                                                              HGG 2001 sind jedoch
                                                                                                                                                                         steuerpflichtig!)
Oberstabswachtmeister, Offiziersstell­                                       237,00 bis max. 711,00
vertreter, Vizeleutnant ...........................995,41                  – Funktionszuschlag:
Fähnrich, Leutnant, Oberleutnant,                                            118,50 bis max. 711,00                                                  RECHTSVERTEIDIGUNG
Hauptmann, Major, Oberstleutnant,                                          – Unterkunfts- und Verpflegszuschlag                                      Notwendige Kosten zur zweckentsprechen-
Oberst, Brigadier, Generalmajor,                                                                                                                     den Rechtsverteidigung können nach § 17
Generalleutnant und General............ 1.232,41                           Ein Klima-, Krisen-, Ersteinsatz- oder                                    Abs. 4 HGG 2001 bis höchstens 8.079,63
b) Entsendung zu Übungen und Ausbil-                                       Gefahrenzuschlag kommt bei der Durch-                                     ersetzt werden.
   dungsmaßnahmen gemäß § 1 Z 1 lit. d                                     führung einer Auslandsübung nicht in
   KSE-BVG (75 % des Sockelbetrages):                                      Betracht.                                                                 Mag. Christoph Ulrich, DiszBW

  6
MILIZ - ASSISTENZEINSATZ 2020 ERGEBNIS DER MILIZBEFRAGUNG DIE NEUEN BEZÜGE WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
AUSBILDUNG

OFFIZIERSLAUFBAHN FÜR
MILITÄRISCHE EXPERTEN IM MILIZSTAND
Am 13. November 2019 sind die neu gefassten Beförderungsrichtlinien in
Kraft getreten, womit nunmehr eine Verwendungsgruppe für Offiziere des
Expertendienstes (OffzdExpD) eingeführt wurde. Die Details sind dem
VBl. I, Nr. 142/2019 zu entnehmen.

VORAUSSETZUNGEN                               BEFÖRDERUNGS­
für die Überstellung in die Verwendungs-      VORAUSSETZUNGEN
gruppe (VGr) O1 sind                          OLTDEXPD
∆ ein der Expertenverwendung entspre-         Die Beförderung erfolgt mit dem Zeitpunkt
  chendes abgeschlossenes Hochschulstu-       der Überstellung in die VGr O1;
  dium (Erwerb eines Diplom-, Master- oder    Ausbildungsvoraussetzungen:
  Doktorgrades) oder der Abschluss eines      ∆ Geleisteter GWD/AD in der Dauer
  diesen Hochschulstudien entsprechenden        von 6 Monaten,
  Fachhochschul-Masterstudienganges           ∆ Militärexpertenbasisausbildung
  oder Fachhochschuldiplomstudienganges         bestehend aus
  gemäß dem Fachhochschul-Studiengesetz;        a) Modul 1
∆ die Zuerkennung des Expertenstatus                – Rechtsgrundlagen, Führungs­
  durch die zuständige Leitstelle (Urkunde)         verfahren, Stabsdienst (11 Tage),
  – siehe dazu die Grundsatzweisung über        b) Modul 2
  Expertenstäbe, die auf der Homepage des           – Führungsverfahren und
  BMLV einsehbar ist;                               Arbeitstechniken (2 x 3 Tage),
∆ die abgeschlossene Militärexpertenbasis­      c) Modul 3
  ausbildung oder Ersatzanrechnung,                 – Angewandte Stabsarbeit (5 Tage),          Mindestens 75 Tage WDL als OltdExpD –
∆ der bisherige Verwendungserfolg min-          sofern nicht eine Grundausbildung zum           verpflichtende Ausbildungsauflage:
  destens „durchschnittliche Leistung“,         Truppenoffizier oder die Stabsunteroffiziers­   Mind. 18 Tage WDL auf dem ArbPl der
∆ die vorgesehene Verwendung auf einem          ausbildung nachgewiesen werden kann. Für        VGr O1, auf dem der DGrd erreicht werden
  Arbeitsplatz der VGr O1,                      andere Personen kommen allenfalls die An-       soll, inklusive des Nachweises über eine mit
∆ eine freiwillige Meldung zu Milizübungen      rechnungsbestimmungen gemäß Erlass,             dem DGrd OltdExpD erstellten Expertise und
  in der Gesamtdauer von 150 Tagen,             GZ S93700/132-AusbA/2017 in Betracht.           Teilnahme an einer BWÜ oder Ersatz gemäß
∆ ein Antrag bzw. die Genehmigung eines       ∆ Teilnahme an einer BWÜ oder Ersatz              DBWÜ mit dem DGrd OltdExpD.
  Ausbildungsganges für die Überstellung        gemäß DBWÜ,
  und Einteilung auf einen Arbeitsplatz der   ∆ Lehrgang zum OdExpD bestehend aus               MjrdExpD
  VGr O1 durch BMLV/PersFü.                     a) Modul 1                                      nach einem Wehrdienstalter von
                                                    – Nationales und internationales            14½ Jahre in der Grundlaufbahn,
                                                    militärisches Einsatzrecht (5 Tage),        12½ Jahre ab FGr 1
                                                b) Modul 2                                      ab Beginn des Wehrdienstes, davon 1 Jahr
                                                    – Militärische Führung (5 Tage),            als HptmdExpD;
                                                c) Modul 3                                      Mindestens 166 Tage WDL ab OltdExpD –
                                                    – Sicherheitspolitik (5 Tage),              verpflichtende Ausbildungsauflage:
                                              ∆ Der Abschluss dieser Ausbildung er-             Mind. 22 Tage WDL auf dem ArbPl der
                                                folgt durch das Erstellen einer Expertise       VGr O1, auf dem der DGrd erreicht werden
                                                (schriftliche Ausarbeitung im Fachbereich),     soll, inklusive des Nachweises über eine mit
                                                sofern diese nicht bereits vorher erstellt      dem DGrd HptmdExpD erstellten Expertise
                                                wurde und angerechnet werden kann.              und Teilnahme an einer BWÜ oder Ersatz
                                                                                                gem. DBWÜ mit dem DGrd HptmdExpD.
                                              HptmdExpD
                                              nach einem Wehrdienstalter von 6 ½ Jahren         Nach Überstellung in die VGr O1 wird die WDL
                                              ab Beginn des Wehrdienstes, davon 1 Jahr          als Truppenoffizier (ab Fhr) bei den gefor-
                                              als OltdExpD;                                     derten Wehrdienstleistungen zu den jewei-

                                                                                                                                         7
MILIZ - ASSISTENZEINSATZ 2020 ERGEBNIS DER MILIZBEFRAGUNG DIE NEUEN BEZÜGE WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
AUSBILDUNG

ligen zu erreichenden DGrd (Hptm und Mjr)
mit dem jeweiligen Zusatz berücksichtigt
und angerechnet, wenn die verpflichtenden
Ausbildungsauflagen erbracht wurden.

ObstltdExpD
nach einem Wehrdienstalter von
20 ½ Jahren in der Grundlaufbahn,
18 ½ Jahren in der FGr 1 - 3,
16 ½ Jahren ab der FGr 4,
ab Beginn des Wehrdienstes, davon 1 Jahr
als MjrdExpD;
Mindestens 78 Tage WDL als MjrdExpD,
verpflichtende Ausbildungsauflage:
Mind. 20 Tage WDL auf dem ArbPl der
VGr O1, auf dem der DGrd erreicht werden
soll, inklusive des Nachweises über eine
mit dem DGrd MjrdExpD erstellten Experti-
se und Teilnahme an einer BWÜ oder Ersatz
gemäß DBWÜ mit dem DGrd MjrdExpD.

ObstdExpD
nach einem Wehrdienstalter von
28 ½ Jahren in der Grundlaufbahn,
24 ½ Jahren in der FGr 1,
22 ½ Jahren in der FGr 2 bis 3,
20 ½ Jahren ab der FGr 4,
ab Beginn des Wehrdienstes, davon 1 Jahr
als ObstltdExpD;
Mindestens 104 Tage WDL als ObstltdExpD,
verpflichtende Ausbildungsauflage:           Der Versuch, nach dem Ende des Zweiten         Exemplarisch werden Fahrzeuge aus den
Mind. 26 Tage WDL auf dem ArbPl der VGr      Weltkrieges in Österreich eine eigenständi-    verschiedenen Zeitepochen (u. a. M8, Jeep,
O1, auf dem der DGrd erreicht werden soll,   ge bewaffnete Macht zu schaffen, scheiter-     Steyr 680, Sturmboot, Agusta Bell H-13,
inklusive des Nachweises über eine mit dem   te am entschiedenen Veto der vier alliierten   San-Pinzgauer, Puch G, Kürassier A1), aber
DGrd ObstltdExpD erstellten Expertise und    Besatzungsmächte.                              auch Gerät, Ausrüstung sowie die jeweils
Teilnahme an einer BWÜ oder Ersatz gemäß     Erst mit der Aufstellung der Alarmformatio-    typischen Uniformierungen der Soldaten in
DBWÜ mit dem DGrd ObstltdExpD.               nen in den westlichen Besatzungszonen bzw.     den jeweiligen Zeitabschnitten präsentiert.
                                             der sich im Jahr 1952 daraus entwickelnden
ABSCHLIESSENDE                               Gendarmerieschulen gelang es, die Grundla-     TERMINE 2020
BEMERKUNGEN                                  ge für die Wiederaufstellung eines Österrei-   ∆ Go-Modelling: 14. und 15. März 2020
Die bisherigen nicht-O1-wertigen Arbeits-    chischen Bundesheeres zu schaffen, welche      ∆ Kinderklubfest: 17. Mai 2020
plätze für Experten werden sukzessive dem    mit dem Erringen der vollen Souveränität       ∆ Auf Rädern und Ketten:
Bedarf entsprechend in O1-Arbeitsplätze      1955 eingeleitet wurde.                          05. bis 07. Juni 2020
umgewandelt. Die Ausbildung für die MilExp   Die Ausstellung „Schutz & Hilfe – Das Öster-   ∆ Montur und Pulverdampf:
ist dem VBl. I, Nr. 145/2019 zu entnehmen.   reichische Bundesheer 1955 – 1991“ wid-          11. und 12. Juli 2020
                                             met sich der geschichtlichen Entwicklung       ∆ Halloween: 31. Oktober 2020
Die Redaktion                                des Österreichischen Bundesheeres bis          ∆ Mittelalterlicher Adventmarkt:
                                             zum Jahr 1991.                                   03. bis 08. Dezember 2020
                                             Der Ausstellungsparcour ist in zwei Bereiche
                                             gegliedert und führt die BesucherInnen chro-   Weitere Information sind der Homepage
                                             nologisch durch die verschiedenen Einsatz-     www.hgm.at zu entnehmen.
                                             szenarien des Österreichischen Bundesheeres,
                                             beginnend mit dem Schutz der Grenzen.
                                             Im zweiten Ausstellungsbereich wird auf die
                                             persönlichen Zugänge zum Bundesheer mit
                                             Themen wie die Ausbildung, der militärische
                                             Alltag oder die Militärmusik verwiesen.                        www.hgm.at

 8
MILIZ - ASSISTENZEINSATZ 2020 ERGEBNIS DER MILIZBEFRAGUNG DIE NEUEN BEZÜGE WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
INFORMATION

ÖFFENTLICHES BESCHIMPFEN
VON POLITIKERN UND DIE STRAF-
RECHTLICHEN FOLGEN
In Zeiten der sozialen Medien und des In-
ternets wird man immer öfter Zeuge von
öffentlichen Beschimpfungen. Wenn man in
Facebook-Gruppen an Politiker gerichtete
Unmutsbekundungen wie „So ein Arsch-
loch!“ liest, oder am Stammtisch die Emo-
tionen hochgehen und geschimpft wird,
handelt es sich dann noch um das Recht
auf freie Meinungsäußerung oder muss der
Täter mit gerichtlicher Verfolgung rechnen?

SCHUTZ DER EHRE
Grundsätzlich wird die Ehre eines Men-
schen strafrechtlich geschützt, jedermann
hat Anspruch auf achtungsvolle Behand-
lung. Politiker sind jedoch Personen des
öffentlichen Lebens und müssen sich da-
her unter Umständen mehr gefallen lassen
als Privatpersonen.
Werden gewisse Grenzen überschritten, muss
man als strafrechtliche Konsequenz mit einer    zu tolerierende Geringfügigkeitsschwelle         Unzulässig ist z.B. die Bezeichnung des
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen.      überschreitet. Unzulässig sind daher Be-         Bundespräsidenten als „Lump“ und die An-
Relevant sind insbesondere die Strafdelikte     schimpfungen wie z.B. „Arschloch“, „Dreck-       deutung, dass eigentlich eine noch beleidi-
der „üblen Nachrede“ sowie der „Beleidigung“.   sau“, „Nazi“ oder „Schwein“.                     gendere Bezeichnung angebracht wäre.
                                                Verspotten bedeutet, einen anderen lächer-
DIE ÜBLE NACHREDE                               lich machen, ihn verhöhnen oder herabwür-        MEINUNGSÄUSSERUNGEN
gemäß § 111 Strafgesetzbuch.                    digen. Die Tathandlung kann nicht nur durch      DURCH RESSORTANGEHÖRIGE
Strafbar macht sich, wer einen anderen ei-      Worte erfolgen. Ein typisches Beispiel ist die   Ressortangehörige des BMLV haben stets
ner verächtlichen Eigenschaft oder Gesin-       Nachahmung von körperlichen oder geisti-         zu bedenken, dass öffentliche Meinungsäu-
nung zeiht.                                     gen Gebrechen.                                   ßerungen in Bezug auf ihre dienstliche Tä-
Hierbei geht es um einen Charaktervorwurf,                                                       tigkeit interpretiert werden können.
z.B. Vorwurf der Lügenhaftigkeit, der morali-   BESCHIMPFUNG                                     Auch die öffentliche Kritik eines Beamten
schen Verworfenheit, Bezeichnung als „Ver-      VON POLITIKERN                                   an seiner Behörde, seinem Minister oder der
leumder“, als „Prügler“ oder als „Süchtler“.    Diese Regeln sind natürlich auch auf die Be-     Regierungspolitik ist zulässig, wenn diese
Verboten ist auch der Vorwurf eines un-         schimpfung von Politikern anzuwenden.            sachlich und nicht herabsetzend formuliert
ehrenhaften oder gegen die guten Sitten         Da sich diese als öffentliche Personen jedoch    ist und sich auf wirkliche oder vermeintliche
verstoßenden Verhaltens, das geeignet           mehr gefallen lassen müssen, wird der Maß-       Missstände bezieht.
ist, den Beschuldigten in der öffentlichen      stab an zulässiger Kritik höhergefasst.          Wird diese Grenze überschritten, drohen
Meinung herabzusetzen oder verächtlich zu       Wo die Beschimpfungen rein politische            strafrechtliche und dienstrechtliche Kon-
machen, z.B. der Vorwurf, ein Rechtsanwalt      Verhaltensweisen betreffen, ist der Spiel-       sequenzen.
habe Gelder veruntreut.                         raum höher.
                                                Die Bezeichnung eines Politikers als „Trot-      Weitere Informationen zum Umgang mit so-
DIE BELEIDIGUNG                                 tel“ in einer Zeitung, als Reaktion auf eine     zialen Medien und öffentlichen Meinungsäu-
gemäß § 115 Strafgesetzbuch.                    provokante Rede dieses Politikers, wurde         ßerungen finden Sie im Verhaltenskodex des
Diese Verbotsnorm umfasst das Beschimp-         gerichtlich als zulässig erachtet.               BMLV und im Infofolder „Social Media Guide-
fen oder Verspotten. Beim Beschimpfen           Enthält die Beschimpfung jedoch einen per-       lines“, beide sind online abrufbar auf der Web-
bringt der Täter seine Missachtung des          sönlichen Vorwurf oder ist exzessiv, dann        site www.bundesheer.at im Servicebereich.
Opfers zum Ausdruck. Verboten ist die Be-       überschreitet der Beschimpfer die Grenze
schimpfung erst dann, wenn der Täter eine       des Erlaubten.                                   Kmsr Mag. Christina Wagner, DiszBW

                                                                                                                                             9
MILIZ - ASSISTENZEINSATZ 2020 ERGEBNIS DER MILIZBEFRAGUNG DIE NEUEN BEZÜGE WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
INFORMATION

DER EUROPÄISCHE
VERTEIDIGUNGSFONDS (EVF)
 Struktur des EVF
                                                                                    Fähigkeit
                       Forschung

                                                              Entwicklung
                                                                                                 Erwerb
                             Forschung

                                                EU-Kofinanzierung durch Mitgliedstaaten
                                                             8,9 Mrd. EUR
                                                          von 2021 bis 2027

                                                              Europäischer
                                             EU-Budget                              Finanzieller
                                       von 4,1 Mrd. EUR    Verteidigungsfonds       Werkzeugkasten
                                      von 2021 bis 2027                             (Budget der Mitgliedstaaten)

                                                               13 Mrd. EUR
                                                            für 2021 bis 2027

Mit der Erstellung der Globalstrategie der EU   und Umsetzung, zur Finanzierung gemein-          Die Ziele des EDF sind die Steigerung
im Jahr 2016 wurde die Basis für die aktu-      samer europäischer Projekte, dessen Kern-        der Wettbewerbsfähigkeit, der Effizienz
elle Dynamik im Verteidigungsbereich auf        stück der EVF bildet.                            und der Innovationsfähigkeit der euro-
europäischer Ebene gelegt. Sie schreibt un-     Denn gemäß Vorschlag der Europäischen            päischen Verteidigungsindustrie durch
ter anderem die „strategische Autonomie“        Kommission (EK) für den nächsten Mehr-           Förderung von Kooperationsmaßnahmen
Europas als Zielvorstellung fest.               jährigen Finanzrahmen (MFR) 2021 –               und Zusammenarbeit von Rechtsträ-
Einen Beitrag zu dieser Autonomie soll der      2027 wird der EVF mit einem Budget von           gern aus der gesamten Union. Denn die
Europäische Verteidigungsfonds liefern,         13 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt           Grundprämisse ist die Kooperation über
der in einem größeren Kontext mehrerer          dotiert.                                         Ländergrenzen hinweg.
europäischer Verteidigungsinitiativen ein-      Damit stehen ab 2021 erstmals in der Ge-         Aus diesem Grund ist die Beteiligung von
gebunden ist.                                   schichte der EU signifikante Budgetmittel        mindestens drei Entitäten aus mindestens
So gibt die „Koordinierte Jährliche Überprü-    aus dem gemeinsamen EU-Haushalt für den          drei Ländern der Europäischen Union bei
fung der Verteidigung“ (Coordinated Annual      Verteidigungsbereich und die Stärkung der        Projektkonsortien vorgeschrieben. Entitä-
Review on Defence – CARD) Auskunft über         Europäischen technologischen und industri-       ten können neben Unternehmen und Minis-
den Ist-Stand der gemeinsamen Bemühun-          ellen Basis (European Defence Technological      terien vor allem Forschungseinrichtungen
gen, während der „Fähigkeiten Entwicklungs-     Industrial Base – EDTIB) zur Verfügung: 4,1      und Universitäten sein.
plan“ (Capability Development Plan – CDP)       Milliarden Euro für Forschung (mit 100% EU       Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf
aufzeigt, in welchen Fähigkeitsbereichen Lü-    Finanzierung) und 8,9 Milliarden Euro für Ent-   die Beteiligung von Klein- und Mittelbetrie-
cken bestehen, die unter anderem über Pro-      wicklung im Sinne von technologischer Ent-       ben gelegt, um sicherzugehen, dass der EVF
jekte der „Ständig Strukturierten Zusammen-     wicklung mit einer Förderung zwischen 20%        nicht als Finanzierungsmechanismus für
arbeit“ (Permanent Structured Cooperation       und 80%, je nach Entwicklungsphase.              einige wenige und große Rüstungsbetriebe
– PESCO) geschlossen werden können.             Für die erfolgreiche Teilnahme österreichi-      vereinnahmt wird.
Der EVF kann in bestimmten Bereichen            scher Konsortien im Entwicklungsbereich          Die Trägerorganisation des EVF ist die Eu-
dafür die finanziellen Mittel bereitstellen.    ist demnach eine nationale Ko-Finanzie-          ropäische Kommission, nicht jedoch die Eu-
So gelangt die EU über Erhebung, Planung        rung erforderlich.                               ropäische Verteidigungsagentur, welche nur

 10
INFORMATION

  Zersplitterung europäischer Verteidigung

                                                                             EU-28                                 UNITED STATES
       Defence Expenditure
       Total amount                                      € 227 billion                             € 545 billion
       % of GDP                                          1.34                                      3.3
       Investment per Soldier                            € 27.639                                  € 108.322
       Duplication of Systems in Use
       Number of types of weapon systems*                              178                                 30

       Main battle tanks                                 17                                            1

       Destroyers/frigates                               29                                            4

       Fighter planes                                    20                                            6

       * Number of types of weapon systems for selected weapon systems categories
       Source: NATO, International Institute for Strategic Studies

unterstützend mitwirkt; etwa indem sie ihre            und Hochtechnologiebereichen wird von der            realisiert werden, wenn auch die nationa-
Expertise für die jährlichen Arbeitsprogram-           innovationsorientierten Ausrichtung des              le Ko-Finanzierung sichergestellt wird. Mit
me zur Verfügung stellt.                               EVF profitieren.                                     dieser Größenordnung können strategische
Je nachdem welche Fähigkeitslücken pri-                Die Europäische Union kann und wird die              Entwicklungen in ausgewählten Industrie-
orisiert behandelt werden müssen, legen                Verteidigungsbemühungen der Mitglieds-               sektoren angestoßen und damit mittel- bis
diese Programme thematische Schwer-                    staaten nicht ersetzen, aber das Koordinie-          langfristig eine bessere strategische Positi-
punkte für die Ausschreibungen fest. Im                ren, das Vernetzen von relevanten Akteuren           onierung österreichischer Unternehmen im
Wettbewerb mit anderen stellen sich Kon-               und das effizientere Investieren in Verteidi-        europäischen Kontext erreicht werden.
sortien dann mit Projektvorschlägen einer              gungsfähigkeiten liegen im Fokus.                    Die Hauptprofiteure des EVF werden da-
mehrstufigen Expertenbewertung. Hier                   Als Vorbereitung für den EVF wurden zwei             durch nicht nur die Europäische Verteidi-
werden neben militärischtechnischen                    Initiativen ins Leben gerufen: Die „Vorbe-           gung, sondern in großem Maße die Öster-
zum Beispiel auch ethischrechtliche Pa-                reitende Maßnahme im Bereich Verteidi-               reichische Wirtschaft und im Besonderen
rameter in der Bewertung der Projekte                  gungsforschung (Preparatory Action on                die Klein und Mittelbetriebe sein. Die ös-
herangezogen. Wettbewerbsorientierte,                  Defence Research – PADR)“ und das „Euro-             terreichische „Miliz“, als Personalunion aus
gemeinsame europäische Forschung und                   päische Verteidigungsindustrielle Entwick-           ziviler Fachkompetenz und militärischer
Entwicklung leisten damit einen Beitrag                lungsprogramm (European Defence Indust-              Landesverteidigung, wird langfristig also
zur Handlungsfreiheit der Union, insbe-                rial Development Programme – EDIDP)“.                doppelt vom EVF profitieren.
sondere in technologischer und industri-               Österreich hat in beiden Maßnahmen Pro-
eller Hinsicht.                                        jektvorschläge eingebracht. Damit wird si-           Florentin Schlager, BA, WFE
Die Notwendigkeit für mehr Kooperation                 chergestellt, dass mit dem Start des EVF
ist unumstritten, denn im aktuellen poli-              heimische Konsortien das Know-how ha-
tischen Kontext geopolitischer Instabili-              ben, erfolgreich an den Ausschreibungen
täten kann sich Europa (und damit auch                 teilnehmen zu können.
Österreich) keine Zersplitterung mehr er-              Dabei sollte es die grundsätzliche Ziel-
lauben.                                                setzung sein, den Anteil Österreichs zum
Ein Blick auf die Vielzahl unterschiedlicher           EU-Budget in der Höhe von 2,5 % im EVF
Waffensysteme Europas im Vergleich zu                  in Form von Projekten wieder nach Öster-
den USA verdeutlicht das Problem, zeigt                reich zurückzuholen: bei einem Volumen
gleichzeitig aber auch das Potential für Zu-           von 13 Mrd. Euro wären dies 325 Mio.
sammenarbeit und Synergien auf.                        Euro in sieben Jahren oder zirka 47 Mio.
Österreich als exportorientiertes Wirt-                Euro pro Jahr.
schaftsland mit zahlreichen Unternehmen                Dieses potentielle Investitionsvolumen von
und Forschungseinrichtungen in Zuliefer-               47 Mio. Euro pro Jahr kann aber nur dann

                                                                                                                                                     11
INFORMATION

ERGEBNIS DER MILIZBEFRAGUNG 2019
Im Jahr 2019 wurde durch die LVAk/ZMFW eine Online-Milizbefragung bei
den Wehrpflichtigen des Milizstandes und Frauen in Milizverwendung
durchgeführt, bei der sich 3.031 Personen (zirka 10 Prozent der Beorderten)
beteiligt haben. Wir bedanken uns bei allen sehr herzlich für die Teilnahme
und die vielen ­interessanten persönlichen Bemerkungen.
Nachfolgend wird das Gesamtergebnis mit         19 % nichtleitende Angestellte,                ∆ die Möglichkeit, etwas für unser Land und
Veränderungen (+/-) zur Milizbefragung 2016     21 % leitende Angestellte,                       unsere Bevölkerung zu tun?
auszugsweise präsentiert. Die Details der Be-   21 % im öffentlichen Dienst,                     83 % (+1 %) Zustimmung.
fragung sind der ÖBH-Homepage zu entneh-         9 % als Selbständige oder in freien           ∆ öffentliche Anerkennung?
men (http://www.bundesheer.at/miliz/pdf/           Berufen tätig und                             39 % (+9 %) Zustimmung.
milizbefragung_2019_zusammenfassung.pdf).       15 % befinden sich in Ausbildung.              ∆ eine Möglichkeit, Geld zu verdienen?
                                                Arbeitgeberstruktur:                             37 % (-1 %) Zustimmung.
TEILNAHMEDATEN                                  15 % sind bei Unternehmen mit weniger          ∆ die Entwicklung des Bundesheeres mit-
Beteiligt haben sich:                              als neun Mitarbeitern,                        gestalten zu können
2.601 unbefristet Beorderte,                    16 % bei Unternehmen mit bis                     45 % (-2 %) Zustimmung.
114 auf dem Arbeitsplatz gesperrte                 zu 49 Mitarbeitern und
     Bedienstete,                               68 % bei Unternehmen mit mehr                  HINDERUNGSGRÜNDE
316 befristet Beorderte,                           als 50 Mitarbeitern                         Gibt es Gründe, die Sie an einem Engage-
3.031 (-55%) insgesamt, davon 107 Frauen.       beschäftigt.                                   ment in der „Miliz“ hindern?
45 % aller Teilnehmer sind bei den selbstän-                                                   47 % (-7 %) sagen Ja.
dig strukturierten Milizverbänden/-einhei-      PERSÖNLICHE BEDEUTUNG
ten beordert, alle anderen werden bei den       Wie wichtig ist                                Welche Gründe sind das (MFN)?
Milizanteilen der präsenten Verbände oder       ∆ die militärische Landesverteidigung für      Weil
in einem Expertenstab verwendet.                  ein Land wie Österreich?                     ∆ ich bei der „Miliz“ zu wenig gefordert
51 % von allen Teilnehmern sind in einer          Sehr/eher wichtig = 89 % (+2 %).               werde (14 %, -5 %),
Kommandantenfunktion, davon waren 5 %           ∆ der Schutz der verfassungsmäßigen Ein-       ∆ mich mein Zivilberuf zu sehr in Anspruch
auf Trupp-, 34 % auf Gruppen-, 30 % auf           richtungen und ihrer Handlungsfähigkeit        nimmt (66 %, -3 %),
Zugs-, 22 % auf Kompanie- und 10 % auf            und der demokratischen Freiheiten der        ∆ mein Privatleben (Familie, Bekannte,
Bataillons- oder einer höheren Ebene tätig.       Einwohner sowie die Aufrechterhaltung          Hobbies) darunter leidet (38 %, -8 %),
Insgesamt setzen sich die Befragungsteil-         der Ordnung und Sicherheit im Inneren?       ∆ ich aufgrund der Umstrukturierungen keine
nehmer zu 40 % aus Rekruten und Chargen,          Sehr/eher wichtig = 98 % (+3 %).               militärische Heimat mehr finde (13 %, -19 %),
zu 31 % aus Unteroffiziere sowie zu 29 %        ∆ die Entwicklung einer erweiterten euro-      ∆ ich keinen Sinn mehr darin sehe (22 %, -7 %),
aus Offizieren zusammen.                          päischen Gesamtverteidigung?                 ∆ es keine Möglichkeit gibt, mich gestalte-
Altersstruktur der Teilnehmer:                    Sehr/eher wichtig = 80 % (+8 %).               risch einbringen zu können (23 %, -6 %),
18 bis 25 = 26 %,                               ∆ die Hilfeleistung bei Elementarereignis-     ∆ sonstige Gründe (33 %, kein Wert 2016).
26 bis 30 = 15 %,                                 sen und Unglücksfällen außergewöhnli-
31 bis 35 = 9 %,                                  chen Umfanges?                               PRÄFERENZEN
36 bis 40 = 11 %,                                 Sehr/eher wichtig = 98 % (kein Wert 2016).   Wie wichtig ist,
41 bis 45 = 12%,                                ∆ die Hilfeleistung im Ausland bei Maßnah-     ∆ der Bevölkerung aktiv zu helfen?
46 bis 50 = 12 %,                                 men der Friedenssicherung, der huma-           Sehr/eher wichtig = 93 % (+3 %).
51 bis 55 = 9 %,                                  nitären Hilfe und der Katastrophenhilfe      ∆ den Dienst im eigenen Bundesland verse-
56 bis 65 Jahre = 6%.                             sowie der Such- und Rettungsdienste            hen zu können (regionaler Bezug)?
Als höchste schulische Ausbildung haben           (Auslandseinsatz)?                             Sehr/eher wichtig = 63 % (+6 %).
26 % eine Lehre, Plicht-, Fach- oder              Sehr/eher wichtig = 86 % (kein Wert 2016).   ∆ eine militärische Heimat zu haben (wis-
   Handelsschule,                                                                                sen, wo ich beim Heer "zu Hause" bin)?
34 % eine Matura sowie                          Die „Miliz“ bedeutet                             Sehr/eher wichtig = 82 % (+3 %).
40 % eine Hochschule/Universität                ∆ interessante Aus- und Weiterbildungs-        ∆ klare Aufgaben zu erhalten?
   abgeschlossen.                                 möglichkeiten?                                 Sehr/eher wichtig = 94 % (+5 %).
Berufliche Position:                              71 % (+5 %) Zustimmung.                      ∆ Akzeptanz seitens der (ständigen) Prä-
15 % sind Facharbeiter, Landwirte               ∆ Kameradschaft?                                 senzorganisation?
   oder sonstige Arbeiter,                        89 % (+6 %) Zustimmung.                        Sehr wichtig = 91 % (+5 %).

 12
INFORMATION

∆ mich entsprechend meiner (zivilen)             ∆ Persönliche Betroffenheit = 21 %,                  Mein Arbeitgeber/Vorgesetzter ist an mei-
  Kenntnisse und Fertigkeiten einbringen         ∆ Einsatz gemeinsam mit Präsenzorgani-               nen Erlebnissen/Erfahrungen von einer
  zu können?                                       sation = 10 %,                                     Übung bzw. Ausbildung interessiert?
  Sehr/eher wichtig = 85 % (+7 %).               ∆ Einsatz in einer reinen Milizorganisation = 6 %,   Trifft ganz/eher/teils zu = 45 % (+2 %).
∆ zusätzliche Verdienstmöglichkeiten             ∆ akzeptable Dauer = 35 %.                           Meine Kollegenschaft ist an meinen Erleb-
  ("Mehrwert" für mich)?                         ∆ angemessene Bezahlung = 28 %.                      nissen/Erfahrungen von einer Übung bzw.
  Sehr/eher wichtig = 49 % (-4 %).               Was wäre für Sie persönlich eine akzeptable          Ausbildung interessiert?
∆ fordernde und interessante Ausbildun-          Dauer eines Inlandseinsatzes für eine frei-          Trifft ganz/eher/teils zu = 64 %
  gen/Übungen ("Erlebnis Bundesheer")?           willige Meldung?                                     (keine Frage 2016).
  Sehr/eher wichtig = 88 % (+5 %).               ∆ weniger als 1 Monat = 30 %,                        Ich nehme mir für meine Waffenübungen und
∆ positive Einstellung zur „Miliz“ seitens der   ∆ 1 Monat = 33 %,                                    Ausbildungsgänge Urlaub, um Schwierigkei-
  Politik, Gesellschaft und des Familien-,       ∆ 2 Monate = 19 %,                                   ten mit dem Arbeitgeber zu vermeiden?
  Freundes- und Bekanntenkreises?                ∆ 3 Monate = 11 %,                                   Trifft ganz/eher/teils zu = 39 % (-11 %).
  Sehr/eher wichtig = 86 % (+8%).                ∆ mehr als 4 Monate =6 %.                            Ich habe/hatte durch mein Milizengage-
∆ eine kompetente, nicht dauernd wech-           Wie oft pro Jahr würden Sie an einem In-             ment Nachteile?
  selnde und daher persönlich bekannte           landseinsatz freiwillig teilnehmen?                  Trifft ganz/eher/teils zu = 37 % (-11 %).
  Ansprechperson vorzufinden, die mich in        ∆ nie (23 %),                                        Ich kann mein Milizengagement mit mei-
  allen Milizbelangen betreut und berät?         ∆ ein bis zweimal = 69 %,                            nem Privatleben gut in Einklang bringen?
  Sehr/eher wichtig = 89 % (+8 %).               ∆ mehr als dreimal = 8 %.                            Trifft ganz/eher/teils zu = 97 % (nur 2016).
∆ eine engagierte Milizbetreuung?                Was meinen Sie, ist die Bezahlung bei In-            Ich erfahre dafür Anerkennung?
  Sehr/eher wichtig = 91 % (+6 %).               landseinsätzen?                                      Trifft voll/eher/teils zu = 63 % (-5 %).
∆ Kameradschaft?                                 ∆ zu niedrig = 13 %,                                 Ich kann mein privates Netzwerk erweitern?
  Sehr/eher wichtig = 93 % (+4 %).               ∆ angemessen = 80 %,                                 Trifft voll/eher/teils zu = 76 % (0 % Abweichung).
∆ ein erfüllbarer Auftrag?                       ∆ zu hoch =6 %.                                      Ich habe dadurch einen größeren Freundes-
  Sehr/eher wichtig = 93 % (+8%).                Könnten Sie sich vorstellen, sich freiwillig         /Bekanntenkreis?
∆ eine moderne, aufgabenangepasste Aus-          für einen Auslandseinsatz zu melden?                 Trifft voll/eher/teils zu = 74 % (-1 %).
  rüstung?                                       ∆ Ja = 38 % (+6 %),                                  Meine Freizeitgestaltung wird positiv angeregt?
  Sehr/eher wichtig = 95 % (+2 %).               ∆ nein = 32 % (-1 %),                                Trifft voll/eher/teils zu = 56 % (+2 %).
∆ Schutzausrüstung (z.B. Kugelschutzwes-         ∆ weiß nicht = 30 % (-7 %).                          Mein Partner unterstützt mein Engagement?
  te) auch für mich persönlich?                  Welche Gründe würden sich positiv für Ihre           Trifft voll/eher/teils zu = 77 % (-2%).
  Sehr/eher wichtig = 74 % (+4 %).               Entscheidung auswirken?                              Mein familiäres Umfeld steht meinem En-
∆ Geldleistungen, finanzielle Anreize?           ∆ Einsatz mit meiner Milizeinheit = 26 % (-7 %),     gagement positiv gegenüber?
  Sehr/eher wichtig = 62 % (+6 %).               ∆ Einsatz gemeinsam mit Kaderpräsenz­                Trifft voll/eher/teils zu = 83 % (-2%).
∆ Anerkennung (Ehrung, Erwähnung, Orden,           einheiten = 22 % (-12 %),
  Medaillen)?                                    ∆ erhöhte Bezahlung = 52 % (-17 %),                  Können Sie sich vorstellen, von einer be-
  Sehr/eher wichtig = 57 % (+10 %).              ∆ erleichterter Zugang zu umfassender                fristeten in eine unbefristete Beorderung zu
∆ im Bundesheer Erlerntes/Erlebtes für den         allgemeiner Einsatzvorbereitung wie z.B.           wechseln und so dem Bundesheer nicht nur
  zivilen Beruf/Arbeitgeber nutzen können?         Sprachausbildung = 42 % (-20 %),                   für Einsätze, sondern auch für Übungen zur
  Sehr/eher wichtig = 76 % (+6 %).               ∆ variable Einsatzdauer wie z.B. 4 Monate =          Verfügung zu stehen?
∆ Abwechslung zum Alltag durch persönli-           72 % (-3 %),                                       Ja ganz sicher = 18 % (-10%).
  che Herausforderungen?                         ∆ Sonstiges = 13 % (-7 %).                           Würde ein finanzieller Anreiz in der Höhe von
  Sehr/eher = 85 % (+6 %).                                                                            ca. 600 Euro den Wechsel in die unbefriste-
                                                 MILIZENGAGEMENT                                      te Beorderung positiv beeinflussen?
Sind Anerkennungsprämien geeignet,               Ich kann mein Milizengagement mit mei-               Ja ganz sicher = 20 % (-11,5 %).
Ihre Entscheidung für eine Teilnahme an          nem Beruf gut in Einklang bringen?                   Haben Sie Informationen darüber, dass Sie
zusätzlichen Milizübungen positiv zu be-         Trifft ganz/eher/teils zu = 72 % (+2 %).             bei einer Freiwilligenmeldung zu Milizübun-
einflussen?                                      Ich habe durch meine beim Bundesheer                 gen eine Anerkennungsprämie in der Höhe
Nein, sicher nicht = 61 % (+19 %).               erworbenen Fähigkeiten/mein erworbenes               von ca. 600 Euro lukrieren können?
                                                 Wissen bessere Aufstiegsmöglichkeiten?               Ja ganz sicher = 26 % (-1,9%).
INLANDS- UND                                     Trifft ganz/eher/teils zu = 42 % (+12 %).
AUSLANDS­EINSATZ                                 Meine in der „Miliz“ erworbenen Kompeten-            MILITÄRISCHES UMFELD
Könnten Sie sich vorstellen, sich freiwillig     zen werden anerkannt?                                Ich bin im Falle einer Mobilmachung gut für
für einen Inlandseinsatz (z.B. zur Überwa-       Trifft ganz/eher/teils zu = 53 % (+6 %).             einen Einsatz vorbereitet?
chung der Grenze) zu melden?                     Der Arbeitgeber/Vorgesetzte steht meinem             Trifft voll/eher zu = 50 % (+20 %).
Ja = 50 % (+7 %), weiß nicht = 7 % (-11 %).      Milizengagement positiv und verständnis-             Ich kenne meinen Einsatzverband/meine
Welche Gründe würden sich positiv für Ihre       voll gegenüber?                                      Einheit?
Entscheidung auswirken?                          Trifft ganz/eher/teils zu = 74 % (+6 %).             Trifft voll/eher zu = 77 % (+18 %).

                                                                                                                                                   13
Sie können auch lesen