MILIZ - ASSISTENZEINSATZ 2020 ERGEBNIS DER MILIZBEFRAGUNG DIE NEUEN BEZÜGE WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
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MILIZ März 1/2020 Information für Angehörige der Einsatzorganisation des Bundesheeres ASSISTENZEINSATZ 2020 ERGEBNIS DER MILIZBEFRAGUNG DIE NEUEN BEZÜGE WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
EINSATZ ASSISTENZEINSATZ 2020 Nach derzeitiger Planung können Wehrpflich- tige des Milizstandes und Frau in Milizverwen- dung im laufenden Jahr 2020 mit folgenden Seit September 2015 führt das Österreichi- die/der Freiwillige einem psychologischen Verbänden in den Assistenzeinsatz gehen. sche Bundesheer, im Wege der territorial Screening zu unterziehen. „Milizsoldaten“ können sich auch direkt bei verantwortlichen Militärkommanden, einen Liegt die letzte Präsenzdienstleistung län- den avKden melden, die Telefonnummern sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz ger als drei Jahre zurück, hat sich die/der sind bei der jeweiligen Kompanie angeführt. gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Wehrgesetz 2001 Freiwillige einer psychologischen Vollunter- durch. Die aktuellen Einsatzräume sind suchung zu unterziehen. AssE MilKdo Burgenland die Bundesländer Burgenland, Steiermark, 1. AssKp Nord Bruckneudorf Kärnten und Tirol. Die Einbeziehung der „Mi- WIE LANGE IST DIE EINSATZDAUER Juli bis Sept. 2020 / Verband: Garde Tel: 050 201 10 42034 liz“ ist für die Erfüllung des Auftrages ein IM SIHPOL ASSE/MIGRATION/HSF? Okt. bis Dez. 2020 / Verband: JgB8 (2.JgKp) unverzichtbarer Faktor. Die Einsatzdauer für „Milizsoldaten“ ist im We- Tel: 050 201 80 36300 sentlichen an die Einsatzdauer der präsenten AssE MilKdo Burgenland Nachfolgend werden durch das Miliz Service Kräfte gekoppelt. Diese beträgt in der Norm 2. AssKp Mitte Eisenstadt Center (MSC) häufig gestellte Fragen von 3 Monate und wird in Rotationen quartalswei- Juli bis Sept. 2020 / Verband: AAB4 „Milizsoldaten“ zum AssE beantwortet. se durchgeführt. Eine Einsatzdauer von vier Tel: 050 201 31 31303 oder 0664/622 2097 Wochen sollte jedenfalls grundsätzlich nicht Okt. bis Dez. 2020 / Verband: JgB8 (2.JgKp) WELCHE VORAUSSETZUNGEN FÜR unterschritten werden. Eine tageweise Ver- Tel: 050 201 80 36300 DIE TEILNAHME AM ASSE GIBT ES? wendung ist grundsätzlich nicht vorgesehen AssE MilKdo Burgenland Für Wehrpflichtige des Milizstandes und – Ausnahme: Spezialfunktionen. 3. AssKp Süd Güssing Frauen in Milizverwendung ist eine auf- Juli bis Sept. 2020 / Verband: PzGrenB35 rechte (unbefristete) Beorderung in der WIE LANGE IST DIE MAXIMALE Tel: 050 201 21 31305 oder 0664/622 2943 Einsatzorganisation und eine Ausbildung EINSATZDAUER IM SIHPOL ASSE? Okt. bis Dez. 2020 auf der P80 sowie eine Einsatzvorbereitung Durch den Heerespsychologischen Dienst des Verband: 1.JgKp/JgB1/MilKdo B (Dauer zirka eine Woche) erforderlich. Bei BMLV wurden folgende Vorgaben festgelegt: Tel: 050 201 80 15 32100 weiteren Einsätzen kann die vorgestaffelte Bei einer durchgehenden Einsatzdauer, un- oder 0664/622 1966 oder Ausbildung (EVb) nach Beurteilung des for- Tel: 050 201 80 15 32110 ter den derzeitigen Bedingungen, beträgt mierungsverantwortlichen Kommandos auf diese grundsätzlich drei Monate (ein Turnus) AssE MilKdo Steiermark Juli bis Sept. 2020 / Verband: PzStbB4 einen Ausbildungstag reduziert werden. und darf sechs Monate nicht überschreiten Tel: 050 201 40 31302 (eine Verlängerung um 3 Monate). oder 0664/622 7837 BRAUCHT MAN EINE Okt. bis Dez. 2020 / Verband: StbB6 EIGNUNGSPRÜFUNG? WIE LANGE SIND DIE EINSATZPAUSEN Tel: 050 201 6631311 Eine Eignungsprüfung (Prüfzentrum Ost des ZWISCHEN ZWEI EINSÄTZEN? AssE MilKdo Kärnten HPA) wie für eine Teilnahme an einem Aus- Nach einem Einsatz darf ein weiterer Sihpol Juli bis Sept. 2020 / Verband: FlAB2 landseinsatz ist grundsätzlich nicht erfor- AssE frühestens nach festgelegten Einsatz- Tel: 050201 57 57300 derlich. Aber eine durch den Heerespsycho- pausen angetreten werden: Okt. bis Dez. 2020 / Verband: JgB24 (HGeb) Tel: 050 201 6331304 logischen Dienst (HPD) verfügte Sperre für oder 0664/625868 Einsatz vor Einsatzpause Einsatzpause Auslandseinsätze ist für den SihpolAssE nach unter 3 Monate 1 Monat AssE MilKdo Tirol § 2 Abs.1 lit. b WG 2001 ebenfalls gültig. Asse Juli bis Sept. 2020 / Verband: PzB14 über 3 Monate 2 Monate Im Falle einer derartigen Sperre (befristet Tel: 050 201 43 31302 unter 12 Monate oder unbefristet) ist die betroffene Person AuslE oder 0664/622 7838 über 12 Monate 6 Monate nicht für die AssE geeignet. Bei einer be- Okt. bis Dez. 2020 Verband: 1.JgKp/JgB6 des MilKdoT fristeten Sperre bedeutet das angeführte Innerhalb von zwei Kalenderjahren ist die Tel: 050 201 60 40302 Datum „nicht geeignet bis: tt.mm.jjjj“ nicht, Teilnahme in der Maximaldauer von 16 Mo- oder 0664/622 5323 dass der fWÜ-Werber ab diesem Termin wie- naten zulässig. Eine weitere Verlängerung der uneingeschränkt dienstfähig ist, sondern der Maximaldauer innerhalb von zwei Ka- Der aktuelle Personalbedarf für den sihpol dass ein neuerliches Screening, eine Vollun- lenderjahren ist nicht möglich. AssE wird durch das Miliz Service Center auf tersuchung ab diesem Termin möglich ist. Facebook gepostet. WO KANN ICH MICH MELDEN? WIE LANGE DARF LETZTE PRÄSENZ- Freiwillige können sich bei ihrem mobilma- WIEVIELE DIENSTFREIE TAGE GIBT ES? DIENSTLEISTUNG HER SEIN? chungsverantwortlichen Kommando (MobUO) Abhängig von der aktuellen Lage kann Frei- Wurde innerhalb der letzten 18 Monate ein über einen sihpol AssE/Migration/hsF infor- zeit ohne geplante dienstliche Inanspruch- Präsenzdienst geleistet, ist keine psycho- mieren und auch für den Einsatz melden. nahme gewährt werden. Dabei können je logische Untersuchung erforderlich. Liegt Freiwillige können sich auch direkt bei den nach Zweckmäßigkeit solche Zeiten zu- die letzte PD-Leistung länger als 18 Monate, aufstellungsverantwortlichen Kommanden sammengefasst werden (z.B. 3 Tage Dienst jedoch kürzer als drei Jahre zurück, hat sich (avKden) melden. – 1 Tag frei / 6 Tage Dienst – 2 Tage frei). 2
AUSBILDUNG WIE HOCH SIND DIE BEZÜGE? Ein Anhalt für die Bezüge, die während ei- nes sihpolAssE Migration/hsF zustehen, DIENSTVORSCHRIFTEN kann mit dem Milizgebührenrechner auf der Homepage des Österreichischen Bun- DVBH desheeres unter dem Link http://www.bun- „TAKTISCHER desheer.at/miliz/gebuehren/gebuehr.shtml FÜHRUNGSPRO- abgefragt werden. ZESS“ Beispiel: Dienstgrad Zugsführer VersNr. 7610-04015-0319 Freiwillige Waffenübung und Einsatz nach Die DVBH enthält die Grund- § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001 von 1. Juli bis sätze zur Umsetzung der An- 31. Juli 2020 lage „Führung“ zum MSK und Erhöhtes Monatsgeld ......................... € 524,37 des operativen Querschnitts- Dienstgradzulage ....................................€ 91,84 konzeptes „Führungssystem“ Pauschalentschädigung................. € 1.292,74 sowie der DVBH „Taktisches Einsatzprämie (100%).....................€ 1.308,63 Führungsverfahren“ auf allen Lohnsteuer minus € 148,00 taktischen Ebenen. Gesamt ..........................................€ 3.069,58 Im Einzelnen werden die Grundlagen des Die DVBH „Lufttransport“ richtet sich an alle Führungsprozesses und die Grundsätze der Führungsebenen. Sie ist auch eine Arbeits- Die o.a. Bezüge beschränken sich auf die tat- Führungsorganisation beschrieben sowie und Informationsgrundlage für die Planung sächlich geleisteten Tage im sihpol AssE, die die prozessuale Umsetzung des taktischen und Durchführung von Lufttransporten. mit Tagesbefehl angeordnet wurden. Führungsverfahrens (von der Informations- Im Beilagenteil sind unter anderem Luft- In der Einsatzvorbereitung wird nicht, wie weitergabe im Stab über die Planungsver- fahrzeuganforderungen, Landeplatzaus- bei der EVb für einen Auslandseinsatz, 50% fahrenstypen bis hin zu den Stabsabläufen) maße, Einweisungszeichen und Daten- der Einsatzprämie angewiesen! und mögliche Unterstützungsverfahren blätter enthalten. Beispiel: Dienstgrad Zugsführer dargestellt. Außer Kraft gesetzt wird mit der Ausgabe Freiwillige Waffenübung EVb von Im Beilagenteil sind unter anderem Mög- der DVBH die mit der VersNr. 7610-11176- 22. Juni bis 27. Juni 2020 lichkeiten für Struktur und Gliederung von 0311 herausgegebene DVBH (zE) „Luft- Monatsgeld ............................................... € 45,57 Führungseinrichtungen sowie ein Anhalt für transport“. Dienstgradzulage .................................... € 18,37 eine Geschäftsordnung enthalten. Pauschalentschädigung.................... € 258,55 Die Kenntnis und Befolgung dieser DVBH DVBH (FK) Lohnsteuer minus € 30,48 sind für den Truppenführer als Komman- „RESTLICHT-NACHTSICHT- Gesamt ............................................. € 292,01 dant und den Leiter der Stabsarbeit/Chef VORSATZGERÄT NITE SPOT des Stabes eines Verbandes verpflichtend. MR“ KANN DIE TEILNAHME AM ASSE FÜR Stabsoffiziere haben den Inhalt dieser DVBH VersNr. 7610-11151-0319 DIE BEFÖRDERUNG ANGERECHNET insoweit zu beherrschen, als sie dies zur Er- Die 17-seitige DVBH (Faltkarte) enthält in WERDEN? füllung ihrer Aufgabe benötigen. übersichtlicher und kurzgefasster Form Ein sihpol AssE Migration/hsF kann als Ausbil- Außer Kraft gesetzt wird mit der Ausgabe alles Wesentliche zur Beschreibung und dungsvoraussetzung für die Beförderung zum der DVBH die mit der VersNr. 7610-04015- Handhabung (einschließlich der Sicher- nächst höheren Dienstgrad einer Beorder- 1209 herausgegebene DVBH (zE) „Takti- heitsbestimmungen) sowie die Vorgaben ten-Waffenübung (BWÜ) gleichgestellt werden. scher Führungsprozess“. zur Reinigung. Diese Anrechnung hat jedoch keine Auswirkung Die Verteilung der Druckschrift und der auf die Teilnahmeverpflichtung an den Beor- DVBH DVBH (FK) erfolgt bedarfsorientiert (auch derten-Waffenübungen des jeweiligen Einsatz- „LUFTTRANSPORT“ zur Ausbildung) an jene Einheiten oder Be- verbandes, gemäß den Durchführungsbestim- VersNr. 7610-11176-0519 diensteten, welche mit folgenden Waffen- mungen für Waffenübungen. Die Einberufung Diese DVBH enthält Grundlagen, Grundsät- systemen ausgerüstet sind: zu BWÜ/SWÜ* hat in jedem Fall Priorität gegen- ze und Verfahren für die Ausbildung und den ∆ 8,6 mm mittleres Scharfschützengewehr, über der Teilnahme an einem sihpolAssE. Einsatz. ∆ 7,62 mm leichtes Scharfschützengewehr, In dieser DVBH wurde besonderes Augen- ∆ 12,7 mm schweres Scharfschützen- ADir RgR Ing. Klaus Peer, Leiter Miliz Service Center/SK merk auf die Zusammenarbeit mit multina- gewehr. tionalen Kräften gelegt. Auf Grund der angestrebten Interoperabili- Die DVBH sind in elektronischer Form im In- tät wurden Verfahren, Abläufe und Begriffe tranet (Vorschriftenrahmenplan) und im In- aus internationalen Vorschriften übernom- ternet (Lernplattform BH – SITOS-Six) zum men und eingearbeitet, um eine unmissver- Download bereitgestellt. ständliche gemeinsame Sprache mit den internationalen Partnern sicherzustellen. Vzlt Roman Busich, Vor 3
INFORMATION DIE NEUEN BEZÜGE Nach dem Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001) und der Verordnung über die Dienstgradzulage b estehen ab 1. Jänner 2020 folgende Ansprüche (alle Betragsangaben in Euro): GRUNDWEHRDIENST ne Bekanntmachung der Einberufung) und Soldaten gebühren während des Grund- beträgt mindestens 1.292,74 und höchs- wehrdienstes folgende Bezüge: tens 5.871,20. außerhalb eines Einsatzes nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 PRÄSENZDIENST Monatsgeld nach Soldaten gebühren folgende Bezüge bei den § 3 Abs. 1 HGG 2001:................................ 227,85 Präsenzdienstleistungen oder während eines Einsatzes ∆ Milizübungen gemäß § 21 WG 2001, nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 ∆ freiwillige Waffenübungen oder Funktions Monatsgeld nach dienste gemäß § 22 WG 2001, § 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................524,37 ∆ außerordentliche Übungen gemäß § 24 Abs. 4 WG 2001 Anlassfälle für einen Einsatz Monatsgeld nach § 3 Abs. 1 HGG 2001:................................ 227,85 lit. a) militärische Landesverteidigung (siehe hiezu § 2 Abs. 2 WG 2001); oder im Einsatzpräsenzdienst gemäß § 19 Abs. 1 lit. b) Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungs Zif. 6 WG 2001 bzw. während eines Einsat- Die Entschädigung kann, wenn die Pau- fähigkeit und der demokrati schen zes in den sonstigen Präsenzdiensten; schalentschädigung den Verdienstentgang Freiheiten der Einwohner sowie zur Monatsgeld nach nicht deckt, nach § 36 Abs. 2 HGG 2001 pro Aufrechterhaltung der Ordnung und Si- § 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................524,37 Monat maximal 9.695,56 betragen. cherheit im Inneren überhaupt (sicher- heitspolizeilicher Assistenzeinsatz); Zusätzlich monatlich: Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001, MILIZPRÄMIE lit. c) Hilfeleistung bei Elementarereig Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001, Zusätzlich gebührt Anspruchsberechtigten, nissen und Unglücksfällen außerge wöhnlichen Umfanges (Assistenz Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001, die eine Milizübung leisten, eine Milizprämie einsatz zur Katastrophenhilfe). Einsatzprämie nach § 9 HGG 2001: nach § 9a HGG 2001. Die Höhe der für einen In Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG Kalendermonat gebührenden Milizprämie Zusätzlich monatlich: 2001 während freiwilliger Waffenübungen beträgt für Grundvergütung nach und Funktionsdiensten gebührt Anspruchs- Rekruten und Chargen 14,34 vH........(386,21), § 5 Abs. 1 HGG 2001..................................118,77 berechtigten folgende Einsatzprämie: Unteroffiziere 18,36 vH ......................(494,47), Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001, Offiziere 23,66 vH ................................. (637,21) Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001, Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001: des Bezugsansatzes. Freifahrt nach § 8 HGG 2001, Rekruten und Chargen:...................1.461,61 Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001. (bei Einsatzvorbereitung:...................... 730,81) AUSBILDUNGSDIENST Einmalige Erfolgsprämie nach § 5 Abs 2 Unteroffiziere:...................................1.879,05 BIS 12 MONATE HGG 2001 bei erfolgreichem Abschluss der (bei Einsatzvorbereitung:......................939,53) Soldaten gebührt während dieses Wehr- Vorbereitenden Offiziere:........................................... 2.436,01 dienstes: außerhalb eines Einsatzes nach Milizausbildung (VbM):............................531,64 (bei Einsatzvorbereitung:.................. 1.218,01) § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 Monatsgeld Allenfalls besteht nach § 25 HGG 2001 ein nach Anspruch auf Familien- bzw. Partnerun- Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001: § 3 Abs 1 HGG 2001:................................. 227,85 terhalt (maximal 80% der Bemessungs- Rekruten und Chargen:.................. 1.308,63 oder während eines Einsatzes nach grundlage) und nach § 31 HGG 2001 auf (bei Einsatzvorbereitung:......................654,32) § 2 Abs 1 lit. a bis c WG 2001 Wohnkostenbeihilfe (maximal 30% der Be- Unteroffiziere:.................................. 1.656,59 Monatsgeld nach messungsgrundlage). (bei Einsatzvorbereitung:......................828,30) § 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................524,37 Offiziere:............................................2.157,53 und Monatsprämie nach Die Bemessungsgrundlage richtet sich (bei Einsatzvorbereitung:...................1.078,77) § 6 Abs. 1 HGG 2001:...............................888,49 nach dem jeweiligen Einkommen vor der Pauschalentschädigung Zusätzlich monatlich: Wirksamkeit der Einberufung (Zustellung pro Monat nach § 36 Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001, des Einberufungsbefehles oder allgemei- Abs. 1 HGG 2001:................................... 1.292,74 Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001, 4
INFORMATION Freifahrt nach § 8 HGG 2001, lage) und nach § 31 HGG 2001 auf Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001. Wohnkostenbeihilfe (maximal Einmalige Erfolgsprämie nach § 5 Abs 2 30% der Bemessungsgrundlage). HGG 2001 bei erfolgreichem Abschluss der Vorbereitenden Die Bemessungsgrundlage rich- Milizausbildung (VbM):...........................531,64 tet sich nach dem jeweiligen Einkommen vor der Wirksamkeit Allenfalls besteht auch nach § 25 HGG 2001 ein der Einberufung (Zustellung des Anspruch auf Familien- bzw. Partnerunterhalt Einberufungsbefehles oder all- (maximal 80% der Bemessungsgrundlage) und gemeine Bekanntmachung der nach § 31 HGG 2001 auf Wohnkostenbeihilfe Einberufung) und beträgt min- (maximal 30% der Bemessungsgrundlage). destens 1.292,74 und höchstens Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage siehe 5.871,20. die Spalte Grundwehrdienst. Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c bis c WG 2001 gebührt den Solda- WG 2001 gebührt den Soldaten im Ausbil- ten zusätzlich folgende Einsatzver- dungsdienst zusätzlich folgende Einsatz- gütung nach § 6 Abs. 2 HGG 2001: vergütung nach § 6 Abs. 2 HGG 2001: Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001: 2001: Rekruten und Chargen:.................. 1.328,83 Rekruten und Chargen:.................. 1.328,83 Allenfalls besteht auch nach § 25 HGG 2001 (bei Einsatzvorbereitung:......................664,42) (bei Einsatzvorbereitung:......................664,42) ein Anspruch auf Familien- bzw. Partner- Unteroffiziere:.................................. 1.708,30 Unteroffiziere:.................................. 1.708,30 unterhalt (maximal 80% der Bemessungs- (bei Einsatzvorbereitung:...................... 854,15) (bei Einsatzvorbereitung:...................... 854,15) grundlage) und nach § 31 HGG 2001 auf Offiziere:........................................... 2.214,63 Offiziere:........................................... 2.214,63 Wohnkostenbeihilfe (maximal 30% der (bei Einsatzvorbereitung:...................1.107,32) (bei Einsatzvorbereitung:...................1.107,32) Bemessungsgrundlage). Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage siehe die Spalte Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001: Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001: Grundwehrdienst. Rekruten und Chargen:...................1.189,59 Rekruten und Chargen:...................1.189,59 Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c (bei Einsatzvorbereitung:......................594,80) (bei Einsatzvorbereitung:......................594,80) WG 2001 gebührt den Soldaten im Ausbil- Unteroffiziere:.................................. 1.506,04 Unteroffiziere:.................................. 1.506,04 dungsdienst zusätzlich folgende Einsatz- (bei Einsatzvorbereitung:......................753,02) (bei Einsatzvorbereitung:......................753,02) vergütung nach § 6 Abs. 2 HGG 2001: Offiziere:............................................1.961,46 Offiziere:............................................1.961,46 (bei Einsatzvorbereitung:...................... 980,73) (bei Einsatzvorbereitung:...................... 980,73) Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001: Rekruten und Chargen:.................. 1.328,83 ZEITSOLDAT ( „KURZ“ ) AUSBILDUNGSDIENST (bei Einsatzvorbereitung:......................664,42) Soldaten gebühren während des Wehr- ab dem 13. Monat Unteroffiziere:.................................. 1.708,30 dienstes als Zeitsoldat („kurz“): Soldaten gebührt während dieses Wehr- (bei Einsatzvorbereitung:...................... 854,15) Monatsgeld nach dienstes: außerhalb eines Einsatzes nach § 2 Offiziere:........................................... 2.214,63 § 3 Abs 1 HGG 2001:................................. 227,85 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 Monatsgeld nach (bei Einsatzvorbereitung:...................1.107,32) oder während eines Einsatzes nach § 3 Abs 1 HGG 2001:................................. 227,85 § 2 Abs 1 lit. a bis c WG 2001 oder während eines Einsatzes nach Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001: Monatsgeld nach § 2 Abs 1 lit. a bis c WG 2001 Rekruten und Chargen:...................1.189,59 § 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................524,37 Monatsgeld nach (bei Einsatzvorbereitung:......................594,80) und Monatsprämie nach § 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................524,37 Unteroffiziere:................................. 1.506,04 § 6 Abs. 1 HGG 2001:...............................888,49 und Monatsprämie nach (bei Einsatzvorbereitung:......................753,02) § 6 Abs. 1 HGG 2001:...........................1.298,94 Offiziere:............................................1.961,46 Zusätzlich monatlich: (bei Einsatzvorbereitung:...................... 980,73) Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001, Zusätzlich monatlich: Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001, Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001, Weiters kann eine Ausbildungsprämie Freifahrt nach § 8 HGG 2001, Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001, während der Truppenoffiziersausbildung in Auslandsübungszulage nach § 10 HGG Freifahrt nach § 8 HGG 2001, Höhe von 339,34 bzw. während der Unter- 2001. Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001. offiziersausbildung in der Höhe von 117,42 Einmalige Erfolgsprämie nach § 5 Abs 2 gebühren. Darüber hinaus kann eine Jour- Allenfalls besteht nach § 25 HGG 2001 ein HGG 2001 bei erfolgreichem Abschluss der naldienstvergütung in Höhe von 155,13 Anspruch auf Familien- bzw. Partnerunter- Vorbereitenden (Werktag) bzw. 310,26 (Sonntag bzw. Feier- halt (maximal 80% der Bemessungsgrund- Milizausbildung (VbM):...........................531,64 tag) in Betracht gezogen werden. 5
INFORMATION AUFSCHUBPRÄSENZDIENST Nach § 52 HGG 2001 gebühren An- spruchsberechtigten, die einen Aufschub- präsenzdienst leisten, die Ansprüche im gleichen Umfang und nach den gleichen Bestimmungen wie für jenen Wehrdienst, aus dem die Entlassung vorläufig aufge- schoben wurde. DIENSTGRADZULAGE Nach § 4 HGG 2001 iVm der Verordnung über die Dienstgradzulage beträgt die Dienstgradzulage: Gefreiter..........................................................61,41 Korporal...........................................................76,76 Zugsführer.................................................. …91,84 Wachtmeister.............................................126,04 Oberwachtmeister.................................... 141,12 Stabswachtmeister..................................156,48 Oberstabswachtmeister......................... 171,56 Offiziersstellvertreter.............................. 186,91 Vizeleutnant................................................201,99 Fähnrich.......................................................225,15 Leutnant.......................................................240,23 Oberleutnant..............................................255,05 Hauptmann.................................................285,75 Major.............................................................319,95 Oberstleutnant...........................................350,12 Oberst...........................................................380,82 Brigadier......................................................415,02 Generalmajor..............................................426,34 Generalleutnant......................................... 437,65 General.........................................................449,23 Rekrut...........................................................799,88 ÜBERSICHT AUSLANDSÜBUNGSZULAGE Gefreiter, Korporal, Zugsführer......... 1.155,39 Bei Übungen im Ausland gebühren: nach § 10 HGG 2001. Wachtmeister, Oberwachtmeister, Berufssoldaten Die Auslandsübungszulage, die unter An- Stabswachtmeister.............................. 1.422,01 Soldaten im Präsenz- oder (Bedienstete Ausbildungsdienst wendung des mit 1. April 1999 in Kraft ge- Oberstabswachtmeister, Offiziersstell des BMLV) tretenen Auslandszulagen- und Hilfeleis- vertreter, Vizeleutnant.........................1.866,39 Monatsbezug Bezüge nach HGG 2001 tungsgesetzes – AZHG bemessen wird, Fähnrich, Leutnant, Oberleutnant, nach Gehalts- (nach Art des Wehrdiens- gesetz 1956 tes) und Auslandsübungs- besteht aus einem Sockelbetrag bei Hauptmann, Major, Oberstleutnant, bzw. Monats- zulage nach HGG 2001 bei a) Entsendung zu Übungen und Ausbil- Oberst, Brigadier, Generalmajor, entgelt nach sinngemäßer Anwendung dungsmaßnahmen gemäß § 1 Z 2 KSE- Generalleutnant und General............ 2.310,77 Vertragsbe- des AZHG (beide grund- dienstetenge- sätzlich steuerbefreit; BVG (40 % des Sockelbetrages): und aus Zuschlägen, die sich nach Ort und setz 1948 und Pauschalentschädigung, Rekrut...........................................................426,60 Umständen der Auslandsübung richten. Bei Auslandszu- Entschädigung des Gefreiter, Korporal, Zugsführer.............616,21 Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen lage (steuer- Verdienstentganges und befreit!) nach Fortzahlung der Bezüge Wachtmeister, Oberwachtmeister, können in Betracht kommen: AZHG. nach dem 6. Hauptstück Stabswachtmeister.................................. 758,41 – Zonenzuschlag: HGG 2001 sind jedoch steuerpflichtig!) Oberstabswachtmeister, Offiziersstell 237,00 bis max. 711,00 vertreter, Vizeleutnant ...........................995,41 – Funktionszuschlag: Fähnrich, Leutnant, Oberleutnant, 118,50 bis max. 711,00 RECHTSVERTEIDIGUNG Hauptmann, Major, Oberstleutnant, – Unterkunfts- und Verpflegszuschlag Notwendige Kosten zur zweckentsprechen- Oberst, Brigadier, Generalmajor, den Rechtsverteidigung können nach § 17 Generalleutnant und General............ 1.232,41 Ein Klima-, Krisen-, Ersteinsatz- oder Abs. 4 HGG 2001 bis höchstens 8.079,63 b) Entsendung zu Übungen und Ausbil- Gefahrenzuschlag kommt bei der Durch- ersetzt werden. dungsmaßnahmen gemäß § 1 Z 1 lit. d führung einer Auslandsübung nicht in KSE-BVG (75 % des Sockelbetrages): Betracht. Mag. Christoph Ulrich, DiszBW 6
AUSBILDUNG OFFIZIERSLAUFBAHN FÜR MILITÄRISCHE EXPERTEN IM MILIZSTAND Am 13. November 2019 sind die neu gefassten Beförderungsrichtlinien in Kraft getreten, womit nunmehr eine Verwendungsgruppe für Offiziere des Expertendienstes (OffzdExpD) eingeführt wurde. Die Details sind dem VBl. I, Nr. 142/2019 zu entnehmen. VORAUSSETZUNGEN BEFÖRDERUNGS für die Überstellung in die Verwendungs- VORAUSSETZUNGEN gruppe (VGr) O1 sind OLTDEXPD ∆ ein der Expertenverwendung entspre- Die Beförderung erfolgt mit dem Zeitpunkt chendes abgeschlossenes Hochschulstu- der Überstellung in die VGr O1; dium (Erwerb eines Diplom-, Master- oder Ausbildungsvoraussetzungen: Doktorgrades) oder der Abschluss eines ∆ Geleisteter GWD/AD in der Dauer diesen Hochschulstudien entsprechenden von 6 Monaten, Fachhochschul-Masterstudienganges ∆ Militärexpertenbasisausbildung oder Fachhochschuldiplomstudienganges bestehend aus gemäß dem Fachhochschul-Studiengesetz; a) Modul 1 ∆ die Zuerkennung des Expertenstatus – Rechtsgrundlagen, Führungs durch die zuständige Leitstelle (Urkunde) verfahren, Stabsdienst (11 Tage), – siehe dazu die Grundsatzweisung über b) Modul 2 Expertenstäbe, die auf der Homepage des – Führungsverfahren und BMLV einsehbar ist; Arbeitstechniken (2 x 3 Tage), ∆ die abgeschlossene Militärexpertenbasis c) Modul 3 ausbildung oder Ersatzanrechnung, – Angewandte Stabsarbeit (5 Tage), Mindestens 75 Tage WDL als OltdExpD – ∆ der bisherige Verwendungserfolg min- sofern nicht eine Grundausbildung zum verpflichtende Ausbildungsauflage: destens „durchschnittliche Leistung“, Truppenoffizier oder die Stabsunteroffiziers Mind. 18 Tage WDL auf dem ArbPl der ∆ die vorgesehene Verwendung auf einem ausbildung nachgewiesen werden kann. Für VGr O1, auf dem der DGrd erreicht werden Arbeitsplatz der VGr O1, andere Personen kommen allenfalls die An- soll, inklusive des Nachweises über eine mit ∆ eine freiwillige Meldung zu Milizübungen rechnungsbestimmungen gemäß Erlass, dem DGrd OltdExpD erstellten Expertise und in der Gesamtdauer von 150 Tagen, GZ S93700/132-AusbA/2017 in Betracht. Teilnahme an einer BWÜ oder Ersatz gemäß ∆ ein Antrag bzw. die Genehmigung eines ∆ Teilnahme an einer BWÜ oder Ersatz DBWÜ mit dem DGrd OltdExpD. Ausbildungsganges für die Überstellung gemäß DBWÜ, und Einteilung auf einen Arbeitsplatz der ∆ Lehrgang zum OdExpD bestehend aus MjrdExpD VGr O1 durch BMLV/PersFü. a) Modul 1 nach einem Wehrdienstalter von – Nationales und internationales 14½ Jahre in der Grundlaufbahn, militärisches Einsatzrecht (5 Tage), 12½ Jahre ab FGr 1 b) Modul 2 ab Beginn des Wehrdienstes, davon 1 Jahr – Militärische Führung (5 Tage), als HptmdExpD; c) Modul 3 Mindestens 166 Tage WDL ab OltdExpD – – Sicherheitspolitik (5 Tage), verpflichtende Ausbildungsauflage: ∆ Der Abschluss dieser Ausbildung er- Mind. 22 Tage WDL auf dem ArbPl der folgt durch das Erstellen einer Expertise VGr O1, auf dem der DGrd erreicht werden (schriftliche Ausarbeitung im Fachbereich), soll, inklusive des Nachweises über eine mit sofern diese nicht bereits vorher erstellt dem DGrd HptmdExpD erstellten Expertise wurde und angerechnet werden kann. und Teilnahme an einer BWÜ oder Ersatz gem. DBWÜ mit dem DGrd HptmdExpD. HptmdExpD nach einem Wehrdienstalter von 6 ½ Jahren Nach Überstellung in die VGr O1 wird die WDL ab Beginn des Wehrdienstes, davon 1 Jahr als Truppenoffizier (ab Fhr) bei den gefor- als OltdExpD; derten Wehrdienstleistungen zu den jewei- 7
AUSBILDUNG ligen zu erreichenden DGrd (Hptm und Mjr) mit dem jeweiligen Zusatz berücksichtigt und angerechnet, wenn die verpflichtenden Ausbildungsauflagen erbracht wurden. ObstltdExpD nach einem Wehrdienstalter von 20 ½ Jahren in der Grundlaufbahn, 18 ½ Jahren in der FGr 1 - 3, 16 ½ Jahren ab der FGr 4, ab Beginn des Wehrdienstes, davon 1 Jahr als MjrdExpD; Mindestens 78 Tage WDL als MjrdExpD, verpflichtende Ausbildungsauflage: Mind. 20 Tage WDL auf dem ArbPl der VGr O1, auf dem der DGrd erreicht werden soll, inklusive des Nachweises über eine mit dem DGrd MjrdExpD erstellten Experti- se und Teilnahme an einer BWÜ oder Ersatz gemäß DBWÜ mit dem DGrd MjrdExpD. ObstdExpD nach einem Wehrdienstalter von 28 ½ Jahren in der Grundlaufbahn, 24 ½ Jahren in der FGr 1, 22 ½ Jahren in der FGr 2 bis 3, 20 ½ Jahren ab der FGr 4, ab Beginn des Wehrdienstes, davon 1 Jahr als ObstltdExpD; Mindestens 104 Tage WDL als ObstltdExpD, verpflichtende Ausbildungsauflage: Der Versuch, nach dem Ende des Zweiten Exemplarisch werden Fahrzeuge aus den Mind. 26 Tage WDL auf dem ArbPl der VGr Weltkrieges in Österreich eine eigenständi- verschiedenen Zeitepochen (u. a. M8, Jeep, O1, auf dem der DGrd erreicht werden soll, ge bewaffnete Macht zu schaffen, scheiter- Steyr 680, Sturmboot, Agusta Bell H-13, inklusive des Nachweises über eine mit dem te am entschiedenen Veto der vier alliierten San-Pinzgauer, Puch G, Kürassier A1), aber DGrd ObstltdExpD erstellten Expertise und Besatzungsmächte. auch Gerät, Ausrüstung sowie die jeweils Teilnahme an einer BWÜ oder Ersatz gemäß Erst mit der Aufstellung der Alarmformatio- typischen Uniformierungen der Soldaten in DBWÜ mit dem DGrd ObstltdExpD. nen in den westlichen Besatzungszonen bzw. den jeweiligen Zeitabschnitten präsentiert. der sich im Jahr 1952 daraus entwickelnden ABSCHLIESSENDE Gendarmerieschulen gelang es, die Grundla- TERMINE 2020 BEMERKUNGEN ge für die Wiederaufstellung eines Österrei- ∆ Go-Modelling: 14. und 15. März 2020 Die bisherigen nicht-O1-wertigen Arbeits- chischen Bundesheeres zu schaffen, welche ∆ Kinderklubfest: 17. Mai 2020 plätze für Experten werden sukzessive dem mit dem Erringen der vollen Souveränität ∆ Auf Rädern und Ketten: Bedarf entsprechend in O1-Arbeitsplätze 1955 eingeleitet wurde. 05. bis 07. Juni 2020 umgewandelt. Die Ausbildung für die MilExp Die Ausstellung „Schutz & Hilfe – Das Öster- ∆ Montur und Pulverdampf: ist dem VBl. I, Nr. 145/2019 zu entnehmen. reichische Bundesheer 1955 – 1991“ wid- 11. und 12. Juli 2020 met sich der geschichtlichen Entwicklung ∆ Halloween: 31. Oktober 2020 Die Redaktion des Österreichischen Bundesheeres bis ∆ Mittelalterlicher Adventmarkt: zum Jahr 1991. 03. bis 08. Dezember 2020 Der Ausstellungsparcour ist in zwei Bereiche gegliedert und führt die BesucherInnen chro- Weitere Information sind der Homepage nologisch durch die verschiedenen Einsatz- www.hgm.at zu entnehmen. szenarien des Österreichischen Bundesheeres, beginnend mit dem Schutz der Grenzen. Im zweiten Ausstellungsbereich wird auf die persönlichen Zugänge zum Bundesheer mit Themen wie die Ausbildung, der militärische Alltag oder die Militärmusik verwiesen. www.hgm.at 8
INFORMATION ÖFFENTLICHES BESCHIMPFEN VON POLITIKERN UND DIE STRAF- RECHTLICHEN FOLGEN In Zeiten der sozialen Medien und des In- ternets wird man immer öfter Zeuge von öffentlichen Beschimpfungen. Wenn man in Facebook-Gruppen an Politiker gerichtete Unmutsbekundungen wie „So ein Arsch- loch!“ liest, oder am Stammtisch die Emo- tionen hochgehen und geschimpft wird, handelt es sich dann noch um das Recht auf freie Meinungsäußerung oder muss der Täter mit gerichtlicher Verfolgung rechnen? SCHUTZ DER EHRE Grundsätzlich wird die Ehre eines Men- schen strafrechtlich geschützt, jedermann hat Anspruch auf achtungsvolle Behand- lung. Politiker sind jedoch Personen des öffentlichen Lebens und müssen sich da- her unter Umständen mehr gefallen lassen als Privatpersonen. Werden gewisse Grenzen überschritten, muss man als strafrechtliche Konsequenz mit einer zu tolerierende Geringfügigkeitsschwelle Unzulässig ist z.B. die Bezeichnung des Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. überschreitet. Unzulässig sind daher Be- Bundespräsidenten als „Lump“ und die An- Relevant sind insbesondere die Strafdelikte schimpfungen wie z.B. „Arschloch“, „Dreck- deutung, dass eigentlich eine noch beleidi- der „üblen Nachrede“ sowie der „Beleidigung“. sau“, „Nazi“ oder „Schwein“. gendere Bezeichnung angebracht wäre. Verspotten bedeutet, einen anderen lächer- DIE ÜBLE NACHREDE lich machen, ihn verhöhnen oder herabwür- MEINUNGSÄUSSERUNGEN gemäß § 111 Strafgesetzbuch. digen. Die Tathandlung kann nicht nur durch DURCH RESSORTANGEHÖRIGE Strafbar macht sich, wer einen anderen ei- Worte erfolgen. Ein typisches Beispiel ist die Ressortangehörige des BMLV haben stets ner verächtlichen Eigenschaft oder Gesin- Nachahmung von körperlichen oder geisti- zu bedenken, dass öffentliche Meinungsäu- nung zeiht. gen Gebrechen. ßerungen in Bezug auf ihre dienstliche Tä- Hierbei geht es um einen Charaktervorwurf, tigkeit interpretiert werden können. z.B. Vorwurf der Lügenhaftigkeit, der morali- BESCHIMPFUNG Auch die öffentliche Kritik eines Beamten schen Verworfenheit, Bezeichnung als „Ver- VON POLITIKERN an seiner Behörde, seinem Minister oder der leumder“, als „Prügler“ oder als „Süchtler“. Diese Regeln sind natürlich auch auf die Be- Regierungspolitik ist zulässig, wenn diese Verboten ist auch der Vorwurf eines un- schimpfung von Politikern anzuwenden. sachlich und nicht herabsetzend formuliert ehrenhaften oder gegen die guten Sitten Da sich diese als öffentliche Personen jedoch ist und sich auf wirkliche oder vermeintliche verstoßenden Verhaltens, das geeignet mehr gefallen lassen müssen, wird der Maß- Missstände bezieht. ist, den Beschuldigten in der öffentlichen stab an zulässiger Kritik höhergefasst. Wird diese Grenze überschritten, drohen Meinung herabzusetzen oder verächtlich zu Wo die Beschimpfungen rein politische strafrechtliche und dienstrechtliche Kon- machen, z.B. der Vorwurf, ein Rechtsanwalt Verhaltensweisen betreffen, ist der Spiel- sequenzen. habe Gelder veruntreut. raum höher. Die Bezeichnung eines Politikers als „Trot- Weitere Informationen zum Umgang mit so- DIE BELEIDIGUNG tel“ in einer Zeitung, als Reaktion auf eine zialen Medien und öffentlichen Meinungsäu- gemäß § 115 Strafgesetzbuch. provokante Rede dieses Politikers, wurde ßerungen finden Sie im Verhaltenskodex des Diese Verbotsnorm umfasst das Beschimp- gerichtlich als zulässig erachtet. BMLV und im Infofolder „Social Media Guide- fen oder Verspotten. Beim Beschimpfen Enthält die Beschimpfung jedoch einen per- lines“, beide sind online abrufbar auf der Web- bringt der Täter seine Missachtung des sönlichen Vorwurf oder ist exzessiv, dann site www.bundesheer.at im Servicebereich. Opfers zum Ausdruck. Verboten ist die Be- überschreitet der Beschimpfer die Grenze schimpfung erst dann, wenn der Täter eine des Erlaubten. Kmsr Mag. Christina Wagner, DiszBW 9
INFORMATION DER EUROPÄISCHE VERTEIDIGUNGSFONDS (EVF) Struktur des EVF Fähigkeit Forschung Entwicklung Erwerb Forschung EU-Kofinanzierung durch Mitgliedstaaten 8,9 Mrd. EUR von 2021 bis 2027 Europäischer EU-Budget Finanzieller von 4,1 Mrd. EUR Verteidigungsfonds Werkzeugkasten von 2021 bis 2027 (Budget der Mitgliedstaaten) 13 Mrd. EUR für 2021 bis 2027 Mit der Erstellung der Globalstrategie der EU und Umsetzung, zur Finanzierung gemein- Die Ziele des EDF sind die Steigerung im Jahr 2016 wurde die Basis für die aktu- samer europäischer Projekte, dessen Kern- der Wettbewerbsfähigkeit, der Effizienz elle Dynamik im Verteidigungsbereich auf stück der EVF bildet. und der Innovationsfähigkeit der euro- europäischer Ebene gelegt. Sie schreibt un- Denn gemäß Vorschlag der Europäischen päischen Verteidigungsindustrie durch ter anderem die „strategische Autonomie“ Kommission (EK) für den nächsten Mehr- Förderung von Kooperationsmaßnahmen Europas als Zielvorstellung fest. jährigen Finanzrahmen (MFR) 2021 – und Zusammenarbeit von Rechtsträ- Einen Beitrag zu dieser Autonomie soll der 2027 wird der EVF mit einem Budget von gern aus der gesamten Union. Denn die Europäische Verteidigungsfonds liefern, 13 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt Grundprämisse ist die Kooperation über der in einem größeren Kontext mehrerer dotiert. Ländergrenzen hinweg. europäischer Verteidigungsinitiativen ein- Damit stehen ab 2021 erstmals in der Ge- Aus diesem Grund ist die Beteiligung von gebunden ist. schichte der EU signifikante Budgetmittel mindestens drei Entitäten aus mindestens So gibt die „Koordinierte Jährliche Überprü- aus dem gemeinsamen EU-Haushalt für den drei Ländern der Europäischen Union bei fung der Verteidigung“ (Coordinated Annual Verteidigungsbereich und die Stärkung der Projektkonsortien vorgeschrieben. Entitä- Review on Defence – CARD) Auskunft über Europäischen technologischen und industri- ten können neben Unternehmen und Minis- den Ist-Stand der gemeinsamen Bemühun- ellen Basis (European Defence Technological terien vor allem Forschungseinrichtungen gen, während der „Fähigkeiten Entwicklungs- Industrial Base – EDTIB) zur Verfügung: 4,1 und Universitäten sein. plan“ (Capability Development Plan – CDP) Milliarden Euro für Forschung (mit 100% EU Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf aufzeigt, in welchen Fähigkeitsbereichen Lü- Finanzierung) und 8,9 Milliarden Euro für Ent- die Beteiligung von Klein- und Mittelbetrie- cken bestehen, die unter anderem über Pro- wicklung im Sinne von technologischer Ent- ben gelegt, um sicherzugehen, dass der EVF jekte der „Ständig Strukturierten Zusammen- wicklung mit einer Förderung zwischen 20% nicht als Finanzierungsmechanismus für arbeit“ (Permanent Structured Cooperation und 80%, je nach Entwicklungsphase. einige wenige und große Rüstungsbetriebe – PESCO) geschlossen werden können. Für die erfolgreiche Teilnahme österreichi- vereinnahmt wird. Der EVF kann in bestimmten Bereichen scher Konsortien im Entwicklungsbereich Die Trägerorganisation des EVF ist die Eu- dafür die finanziellen Mittel bereitstellen. ist demnach eine nationale Ko-Finanzie- ropäische Kommission, nicht jedoch die Eu- So gelangt die EU über Erhebung, Planung rung erforderlich. ropäische Verteidigungsagentur, welche nur 10
INFORMATION Zersplitterung europäischer Verteidigung EU-28 UNITED STATES Defence Expenditure Total amount € 227 billion € 545 billion % of GDP 1.34 3.3 Investment per Soldier € 27.639 € 108.322 Duplication of Systems in Use Number of types of weapon systems* 178 30 Main battle tanks 17 1 Destroyers/frigates 29 4 Fighter planes 20 6 * Number of types of weapon systems for selected weapon systems categories Source: NATO, International Institute for Strategic Studies unterstützend mitwirkt; etwa indem sie ihre und Hochtechnologiebereichen wird von der realisiert werden, wenn auch die nationa- Expertise für die jährlichen Arbeitsprogram- innovationsorientierten Ausrichtung des le Ko-Finanzierung sichergestellt wird. Mit me zur Verfügung stellt. EVF profitieren. dieser Größenordnung können strategische Je nachdem welche Fähigkeitslücken pri- Die Europäische Union kann und wird die Entwicklungen in ausgewählten Industrie- orisiert behandelt werden müssen, legen Verteidigungsbemühungen der Mitglieds- sektoren angestoßen und damit mittel- bis diese Programme thematische Schwer- staaten nicht ersetzen, aber das Koordinie- langfristig eine bessere strategische Positi- punkte für die Ausschreibungen fest. Im ren, das Vernetzen von relevanten Akteuren onierung österreichischer Unternehmen im Wettbewerb mit anderen stellen sich Kon- und das effizientere Investieren in Verteidi- europäischen Kontext erreicht werden. sortien dann mit Projektvorschlägen einer gungsfähigkeiten liegen im Fokus. Die Hauptprofiteure des EVF werden da- mehrstufigen Expertenbewertung. Hier Als Vorbereitung für den EVF wurden zwei durch nicht nur die Europäische Verteidi- werden neben militärischtechnischen Initiativen ins Leben gerufen: Die „Vorbe- gung, sondern in großem Maße die Öster- zum Beispiel auch ethischrechtliche Pa- reitende Maßnahme im Bereich Verteidi- reichische Wirtschaft und im Besonderen rameter in der Bewertung der Projekte gungsforschung (Preparatory Action on die Klein und Mittelbetriebe sein. Die ös- herangezogen. Wettbewerbsorientierte, Defence Research – PADR)“ und das „Euro- terreichische „Miliz“, als Personalunion aus gemeinsame europäische Forschung und päische Verteidigungsindustrielle Entwick- ziviler Fachkompetenz und militärischer Entwicklung leisten damit einen Beitrag lungsprogramm (European Defence Indust- Landesverteidigung, wird langfristig also zur Handlungsfreiheit der Union, insbe- rial Development Programme – EDIDP)“. doppelt vom EVF profitieren. sondere in technologischer und industri- Österreich hat in beiden Maßnahmen Pro- eller Hinsicht. jektvorschläge eingebracht. Damit wird si- Florentin Schlager, BA, WFE Die Notwendigkeit für mehr Kooperation chergestellt, dass mit dem Start des EVF ist unumstritten, denn im aktuellen poli- heimische Konsortien das Know-how ha- tischen Kontext geopolitischer Instabili- ben, erfolgreich an den Ausschreibungen täten kann sich Europa (und damit auch teilnehmen zu können. Österreich) keine Zersplitterung mehr er- Dabei sollte es die grundsätzliche Ziel- lauben. setzung sein, den Anteil Österreichs zum Ein Blick auf die Vielzahl unterschiedlicher EU-Budget in der Höhe von 2,5 % im EVF Waffensysteme Europas im Vergleich zu in Form von Projekten wieder nach Öster- den USA verdeutlicht das Problem, zeigt reich zurückzuholen: bei einem Volumen gleichzeitig aber auch das Potential für Zu- von 13 Mrd. Euro wären dies 325 Mio. sammenarbeit und Synergien auf. Euro in sieben Jahren oder zirka 47 Mio. Österreich als exportorientiertes Wirt- Euro pro Jahr. schaftsland mit zahlreichen Unternehmen Dieses potentielle Investitionsvolumen von und Forschungseinrichtungen in Zuliefer- 47 Mio. Euro pro Jahr kann aber nur dann 11
INFORMATION ERGEBNIS DER MILIZBEFRAGUNG 2019 Im Jahr 2019 wurde durch die LVAk/ZMFW eine Online-Milizbefragung bei den Wehrpflichtigen des Milizstandes und Frauen in Milizverwendung durchgeführt, bei der sich 3.031 Personen (zirka 10 Prozent der Beorderten) beteiligt haben. Wir bedanken uns bei allen sehr herzlich für die Teilnahme und die vielen interessanten persönlichen Bemerkungen. Nachfolgend wird das Gesamtergebnis mit 19 % nichtleitende Angestellte, ∆ die Möglichkeit, etwas für unser Land und Veränderungen (+/-) zur Milizbefragung 2016 21 % leitende Angestellte, unsere Bevölkerung zu tun? auszugsweise präsentiert. Die Details der Be- 21 % im öffentlichen Dienst, 83 % (+1 %) Zustimmung. fragung sind der ÖBH-Homepage zu entneh- 9 % als Selbständige oder in freien ∆ öffentliche Anerkennung? men (http://www.bundesheer.at/miliz/pdf/ Berufen tätig und 39 % (+9 %) Zustimmung. milizbefragung_2019_zusammenfassung.pdf). 15 % befinden sich in Ausbildung. ∆ eine Möglichkeit, Geld zu verdienen? Arbeitgeberstruktur: 37 % (-1 %) Zustimmung. TEILNAHMEDATEN 15 % sind bei Unternehmen mit weniger ∆ die Entwicklung des Bundesheeres mit- Beteiligt haben sich: als neun Mitarbeitern, gestalten zu können 2.601 unbefristet Beorderte, 16 % bei Unternehmen mit bis 45 % (-2 %) Zustimmung. 114 auf dem Arbeitsplatz gesperrte zu 49 Mitarbeitern und Bedienstete, 68 % bei Unternehmen mit mehr HINDERUNGSGRÜNDE 316 befristet Beorderte, als 50 Mitarbeitern Gibt es Gründe, die Sie an einem Engage- 3.031 (-55%) insgesamt, davon 107 Frauen. beschäftigt. ment in der „Miliz“ hindern? 45 % aller Teilnehmer sind bei den selbstän- 47 % (-7 %) sagen Ja. dig strukturierten Milizverbänden/-einhei- PERSÖNLICHE BEDEUTUNG ten beordert, alle anderen werden bei den Wie wichtig ist Welche Gründe sind das (MFN)? Milizanteilen der präsenten Verbände oder ∆ die militärische Landesverteidigung für Weil in einem Expertenstab verwendet. ein Land wie Österreich? ∆ ich bei der „Miliz“ zu wenig gefordert 51 % von allen Teilnehmern sind in einer Sehr/eher wichtig = 89 % (+2 %). werde (14 %, -5 %), Kommandantenfunktion, davon waren 5 % ∆ der Schutz der verfassungsmäßigen Ein- ∆ mich mein Zivilberuf zu sehr in Anspruch auf Trupp-, 34 % auf Gruppen-, 30 % auf richtungen und ihrer Handlungsfähigkeit nimmt (66 %, -3 %), Zugs-, 22 % auf Kompanie- und 10 % auf und der demokratischen Freiheiten der ∆ mein Privatleben (Familie, Bekannte, Bataillons- oder einer höheren Ebene tätig. Einwohner sowie die Aufrechterhaltung Hobbies) darunter leidet (38 %, -8 %), Insgesamt setzen sich die Befragungsteil- der Ordnung und Sicherheit im Inneren? ∆ ich aufgrund der Umstrukturierungen keine nehmer zu 40 % aus Rekruten und Chargen, Sehr/eher wichtig = 98 % (+3 %). militärische Heimat mehr finde (13 %, -19 %), zu 31 % aus Unteroffiziere sowie zu 29 % ∆ die Entwicklung einer erweiterten euro- ∆ ich keinen Sinn mehr darin sehe (22 %, -7 %), aus Offizieren zusammen. päischen Gesamtverteidigung? ∆ es keine Möglichkeit gibt, mich gestalte- Altersstruktur der Teilnehmer: Sehr/eher wichtig = 80 % (+8 %). risch einbringen zu können (23 %, -6 %), 18 bis 25 = 26 %, ∆ die Hilfeleistung bei Elementarereignis- ∆ sonstige Gründe (33 %, kein Wert 2016). 26 bis 30 = 15 %, sen und Unglücksfällen außergewöhnli- 31 bis 35 = 9 %, chen Umfanges? PRÄFERENZEN 36 bis 40 = 11 %, Sehr/eher wichtig = 98 % (kein Wert 2016). Wie wichtig ist, 41 bis 45 = 12%, ∆ die Hilfeleistung im Ausland bei Maßnah- ∆ der Bevölkerung aktiv zu helfen? 46 bis 50 = 12 %, men der Friedenssicherung, der huma- Sehr/eher wichtig = 93 % (+3 %). 51 bis 55 = 9 %, nitären Hilfe und der Katastrophenhilfe ∆ den Dienst im eigenen Bundesland verse- 56 bis 65 Jahre = 6%. sowie der Such- und Rettungsdienste hen zu können (regionaler Bezug)? Als höchste schulische Ausbildung haben (Auslandseinsatz)? Sehr/eher wichtig = 63 % (+6 %). 26 % eine Lehre, Plicht-, Fach- oder Sehr/eher wichtig = 86 % (kein Wert 2016). ∆ eine militärische Heimat zu haben (wis- Handelsschule, sen, wo ich beim Heer "zu Hause" bin)? 34 % eine Matura sowie Die „Miliz“ bedeutet Sehr/eher wichtig = 82 % (+3 %). 40 % eine Hochschule/Universität ∆ interessante Aus- und Weiterbildungs- ∆ klare Aufgaben zu erhalten? abgeschlossen. möglichkeiten? Sehr/eher wichtig = 94 % (+5 %). Berufliche Position: 71 % (+5 %) Zustimmung. ∆ Akzeptanz seitens der (ständigen) Prä- 15 % sind Facharbeiter, Landwirte ∆ Kameradschaft? senzorganisation? oder sonstige Arbeiter, 89 % (+6 %) Zustimmung. Sehr wichtig = 91 % (+5 %). 12
INFORMATION ∆ mich entsprechend meiner (zivilen) ∆ Persönliche Betroffenheit = 21 %, Mein Arbeitgeber/Vorgesetzter ist an mei- Kenntnisse und Fertigkeiten einbringen ∆ Einsatz gemeinsam mit Präsenzorgani- nen Erlebnissen/Erfahrungen von einer zu können? sation = 10 %, Übung bzw. Ausbildung interessiert? Sehr/eher wichtig = 85 % (+7 %). ∆ Einsatz in einer reinen Milizorganisation = 6 %, Trifft ganz/eher/teils zu = 45 % (+2 %). ∆ zusätzliche Verdienstmöglichkeiten ∆ akzeptable Dauer = 35 %. Meine Kollegenschaft ist an meinen Erleb- ("Mehrwert" für mich)? ∆ angemessene Bezahlung = 28 %. nissen/Erfahrungen von einer Übung bzw. Sehr/eher wichtig = 49 % (-4 %). Was wäre für Sie persönlich eine akzeptable Ausbildung interessiert? ∆ fordernde und interessante Ausbildun- Dauer eines Inlandseinsatzes für eine frei- Trifft ganz/eher/teils zu = 64 % gen/Übungen ("Erlebnis Bundesheer")? willige Meldung? (keine Frage 2016). Sehr/eher wichtig = 88 % (+5 %). ∆ weniger als 1 Monat = 30 %, Ich nehme mir für meine Waffenübungen und ∆ positive Einstellung zur „Miliz“ seitens der ∆ 1 Monat = 33 %, Ausbildungsgänge Urlaub, um Schwierigkei- Politik, Gesellschaft und des Familien-, ∆ 2 Monate = 19 %, ten mit dem Arbeitgeber zu vermeiden? Freundes- und Bekanntenkreises? ∆ 3 Monate = 11 %, Trifft ganz/eher/teils zu = 39 % (-11 %). Sehr/eher wichtig = 86 % (+8%). ∆ mehr als 4 Monate =6 %. Ich habe/hatte durch mein Milizengage- ∆ eine kompetente, nicht dauernd wech- Wie oft pro Jahr würden Sie an einem In- ment Nachteile? selnde und daher persönlich bekannte landseinsatz freiwillig teilnehmen? Trifft ganz/eher/teils zu = 37 % (-11 %). Ansprechperson vorzufinden, die mich in ∆ nie (23 %), Ich kann mein Milizengagement mit mei- allen Milizbelangen betreut und berät? ∆ ein bis zweimal = 69 %, nem Privatleben gut in Einklang bringen? Sehr/eher wichtig = 89 % (+8 %). ∆ mehr als dreimal = 8 %. Trifft ganz/eher/teils zu = 97 % (nur 2016). ∆ eine engagierte Milizbetreuung? Was meinen Sie, ist die Bezahlung bei In- Ich erfahre dafür Anerkennung? Sehr/eher wichtig = 91 % (+6 %). landseinsätzen? Trifft voll/eher/teils zu = 63 % (-5 %). ∆ Kameradschaft? ∆ zu niedrig = 13 %, Ich kann mein privates Netzwerk erweitern? Sehr/eher wichtig = 93 % (+4 %). ∆ angemessen = 80 %, Trifft voll/eher/teils zu = 76 % (0 % Abweichung). ∆ ein erfüllbarer Auftrag? ∆ zu hoch =6 %. Ich habe dadurch einen größeren Freundes- Sehr/eher wichtig = 93 % (+8%). Könnten Sie sich vorstellen, sich freiwillig /Bekanntenkreis? ∆ eine moderne, aufgabenangepasste Aus- für einen Auslandseinsatz zu melden? Trifft voll/eher/teils zu = 74 % (-1 %). rüstung? ∆ Ja = 38 % (+6 %), Meine Freizeitgestaltung wird positiv angeregt? Sehr/eher wichtig = 95 % (+2 %). ∆ nein = 32 % (-1 %), Trifft voll/eher/teils zu = 56 % (+2 %). ∆ Schutzausrüstung (z.B. Kugelschutzwes- ∆ weiß nicht = 30 % (-7 %). Mein Partner unterstützt mein Engagement? te) auch für mich persönlich? Welche Gründe würden sich positiv für Ihre Trifft voll/eher/teils zu = 77 % (-2%). Sehr/eher wichtig = 74 % (+4 %). Entscheidung auswirken? Mein familiäres Umfeld steht meinem En- ∆ Geldleistungen, finanzielle Anreize? ∆ Einsatz mit meiner Milizeinheit = 26 % (-7 %), gagement positiv gegenüber? Sehr/eher wichtig = 62 % (+6 %). ∆ Einsatz gemeinsam mit Kaderpräsenz Trifft voll/eher/teils zu = 83 % (-2%). ∆ Anerkennung (Ehrung, Erwähnung, Orden, einheiten = 22 % (-12 %), Medaillen)? ∆ erhöhte Bezahlung = 52 % (-17 %), Können Sie sich vorstellen, von einer be- Sehr/eher wichtig = 57 % (+10 %). ∆ erleichterter Zugang zu umfassender fristeten in eine unbefristete Beorderung zu ∆ im Bundesheer Erlerntes/Erlebtes für den allgemeiner Einsatzvorbereitung wie z.B. wechseln und so dem Bundesheer nicht nur zivilen Beruf/Arbeitgeber nutzen können? Sprachausbildung = 42 % (-20 %), für Einsätze, sondern auch für Übungen zur Sehr/eher wichtig = 76 % (+6 %). ∆ variable Einsatzdauer wie z.B. 4 Monate = Verfügung zu stehen? ∆ Abwechslung zum Alltag durch persönli- 72 % (-3 %), Ja ganz sicher = 18 % (-10%). che Herausforderungen? ∆ Sonstiges = 13 % (-7 %). Würde ein finanzieller Anreiz in der Höhe von Sehr/eher = 85 % (+6 %). ca. 600 Euro den Wechsel in die unbefriste- MILIZENGAGEMENT te Beorderung positiv beeinflussen? Sind Anerkennungsprämien geeignet, Ich kann mein Milizengagement mit mei- Ja ganz sicher = 20 % (-11,5 %). Ihre Entscheidung für eine Teilnahme an nem Beruf gut in Einklang bringen? Haben Sie Informationen darüber, dass Sie zusätzlichen Milizübungen positiv zu be- Trifft ganz/eher/teils zu = 72 % (+2 %). bei einer Freiwilligenmeldung zu Milizübun- einflussen? Ich habe durch meine beim Bundesheer gen eine Anerkennungsprämie in der Höhe Nein, sicher nicht = 61 % (+19 %). erworbenen Fähigkeiten/mein erworbenes von ca. 600 Euro lukrieren können? Wissen bessere Aufstiegsmöglichkeiten? Ja ganz sicher = 26 % (-1,9%). INLANDS- UND Trifft ganz/eher/teils zu = 42 % (+12 %). AUSLANDSEINSATZ Meine in der „Miliz“ erworbenen Kompeten- MILITÄRISCHES UMFELD Könnten Sie sich vorstellen, sich freiwillig zen werden anerkannt? Ich bin im Falle einer Mobilmachung gut für für einen Inlandseinsatz (z.B. zur Überwa- Trifft ganz/eher/teils zu = 53 % (+6 %). einen Einsatz vorbereitet? chung der Grenze) zu melden? Der Arbeitgeber/Vorgesetzte steht meinem Trifft voll/eher zu = 50 % (+20 %). Ja = 50 % (+7 %), weiß nicht = 7 % (-11 %). Milizengagement positiv und verständnis- Ich kenne meinen Einsatzverband/meine Welche Gründe würden sich positiv für Ihre voll gegenüber? Einheit? Entscheidung auswirken? Trifft ganz/eher/teils zu = 74 % (+6 %). Trifft voll/eher zu = 77 % (+18 %). 13
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