Bebauungsplan, Teil-zonenplanänderung Pilatus Arena Bebauungsplan, Teil-zonenplanänderung und Erschliessungsrichtplan Weinhalde
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Volksabstimmung vom 29. November 2020
Botschaft an die Stimmberechtigten
Vorlage A: Vorlage B:
Bebauungsplan, Teil- Bebauungsplan, Teil-
zonenplanänderung zonenplanänderung und
Pilatus Arena Erschliessungsrichtplan
Weinhalde
kriens.ch/abstimmung2 Vorlage A: PILATUS ARENA Bebauungsplan, Teilzonenplanänderung Pilatus Arena Visualisierung der Initianten: Die Arena bietet mit 4‘000 Sitzplätzen vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Die Vorlage in Kürze Das Gebiet am Krienser Bahnhof Mat- Unter den Vorgaben dieser langfristig stimmt. Werden Bebauungsplan und tenhof ist eines der zentralen Areale ausgerichteten Entwicklung der Stadt Teilzonenplanänderung angenom- für die aktuellen Wachstumsschritte Kriens plant jetzt eine private Bau- men, schafft dies die baurechtlichen der Stadt Kriens. Die gesamte Ent- herrschaft direkt am Bahnhof Mat- Voraussetzungen, damit die Initianten wicklung in diesem Gebiet wird unter tenhof die Realisierung des Gesamt- das ordentliche Bewilligungsverfah- den drei Anstössern – Stadt Kriens, projektes Pilatus Arena. Die Krienser ren für dieses Projekt einleiten kön- Stadt Luzern und Gemeinde Horw – Stimmberechtigten stellen mit der nen. für eine koordinierte Entwicklung ge- Vorlage «Bebauungsplan, Teilzonen- meindeübergreifend begleitet und in planänderung Pilatus Arena» die Ausgangspunkt des Projektes war den drei Gemeinden politisch breit Weichen, ob die vorgesehene Form die Idee privater Initianten, im Gross- abgestützt. der Nutzung und Bebauung für sie raum Luzern eine multifunktionale
A
Vorlage A: PILATUS ARENA 3
Veranstaltungshalle zu realisieren. urbanen Stadtteils. Sie schafft zudem Das Bauprojekt ist über Jahre seriös
Der Bedarf dafür ist ausgewiesen. eine markante, städtebauliche Visi- weiterentwickelt worden. Rückmel-
Bei der Standortevaluation wurden tenkarte am Eingang zum Grossraum dungen aus zwei öffentlichen Mitwir-
15 Möglichkeiten in verschiedenen Kriens / Luzern von Süden her. kungsverfahren wurden eingearbei-
Gemeinden der Agglomeration Luzern tet. Idee, Konzeption, Finanzierung
geprüft. Der Standort Mattenhof ging Die Stadt Kriens wird sich finanziell und städtebauliche Ausstrahlung des
als bestgeeigneter Standort daraus für die Realisierung des Projektes und Komplexes hielten auch sehr kriti-
hervor. Zu den wichtigsten Argumen- den späteren Betrieb der Halle nicht schen Prüfungen stand. Zentrale Fra-
ten zählte die optimale verkehrliche engagieren. Dies war ein bewusster, gen wie Verkehr, Lärmschutz, Betrieb
Anbindung des Standortes mit Zug politischer Entscheid. Damit tragen oder Parkierung können überzeugend
(direkter S-Bahn-Anschluss), Velo die Initianten auch das Risiko. beantwortet werden.
oder Auto. Dazu punktete das Areal
durch die Einbettung einer solchen Sie kommen für die Realisierung des Einwohnerrat und Stadtrat kamen
Projektidee in die gesamte Entwick- 250 Mio. Franken-Gesamtprojektes deshalb bei einer Gesamtbeurteilung
lung eines neuen Ortsteils von Kriens sowie für den späteren Betrieb sel- zur Überzeugung, dass die Chancen
mit städtischer Ausprägung. ber auf. Eine wichtige Rolle in die- des Projektes überwiegen. Es ist Teil
ser Finanzierung spielen die Sub- einer langfristigen, bewusst gesteuer-
Nachdem eine Machbarkeitsstudie ventionen von Bund und Kanton, die ten Entwicklung des urban geprägten
gezeigt hatte, dass ein solches Pro- ihr Engagement (zusammen über 10 Gebietes am Bahnhof Mattenhof und
jekt realisierbar wäre, sicherten sich Mio. Franken) mit der ausgewiese- bringt der Stadt mit der Realisierung
die Initianten zuerst das Bauland. nen Nachfrage nach einer Arena in Einnahmen sowie wirtschaftliche
Die Stadtluzerner Stimmbevölkerung dieser Grösse begründen. Zweiter Impulse. Das Gesamtprojekt schafft
stimmte einem Verkauf mit 64 % Ja- Stützpfeiler der Finanzierung ist der aber auch langfristige, wirtschaftlich
Stimmen zu, indem es den Initianten Ertrag aus Verkauf und Vermietung interessante Perspektiven für Kriens.
das Kaufrecht zusicherte für das Pro- der beiden Wohnhäuser. Dieses Fi- Veranstaltungen schaffen Auftrags-
jekt einer Eventarena. Anschliessend nanzierungsmodell bedingt, dass die potenzial für das lokale Gewerbe und
wurde ein mehrstufiger Architektur- beiden Wohnhäuser mit 110 Metern tragen den Namen der Stadt in die
wettbewerb durchgeführt, der zum (am Bahnhof Mattenhof) bzw. 50 Me- Schweiz hinaus. Mit den Miet- und
heutigen Siegerprojekt führte. tern (am Kreisel Mattenhof) gebaut Eigentumswohnungen wird Wohn-
werden können, um genügend Wohn- raum geschaffen, dessen Attraktivi-
Realisiert werden soll eine Gross- raum für die Finanzierung der Halle tät dank Lage und Exklusivität (Höhe,
halle mit rund 4’000 Sitzplätzen, die unterzubringen. Dieses Modell einer teilweise mit Seesicht) unbestritten
sich für mittelgrosse Anlässe in den «Mantelnutzung» (Querfinanzie- ist und damit der Stadt Kriens auch
Bereichen Kultur (Konzerte, Musical), rung von Infrastruktur für öffentliche auf lange Sicht zusätzliche Steuer-
Sport (alle Sportarten) und Ausstel- Zwecke durch die Bewilligung von einnahmen ermöglicht.
lungen eignet. Dazu bietet die Arena mehr Stockwerken) ist bewährt. Dem
im Tagesbetrieb Platz für Vereins-, Beispiel der Luzerner Allmend mit Der Krienser Einwohnerrat hat sei-
Schul- und Hochschulsport auf einer dem Fussballstadion folgend wurde ne Anliegen bei der Behandlung des
Fläche von total zwei konventionellen es auch vom Krienser Einwohnerrat Projektes eingebracht. Bei der zwei-
Dreifachturnhallen. Neben der Halle unterstützt. ten Lesung konnte er feststellen, dass
werden im Sinne einer «Mantelnut- alle Gelingensbedingungen erfüllt
zung» zwei Gebäude mit Gewerbeflä- Die Stadt Kriens erhält die Möglich- waren. Er stimmte Bebauungsplan
chen sowie rund 410 Miet- und Eigen- keit, durch die Mehrwertabschöpfung und Teilzonenplanänderung mit 25:1
tumswohnungen realisiert. von insgesamt 5.675 Mio. Franken Stimmen bei zwei Enthaltungen zu.
notwendige Projekte für heutige und
Der Gesamtkomplex ist so konzipiert, zukünftige Bewohnerinnen und Be- Weil ein Komitee das Referendum
dass er seiner zentralen Lage am zu- wohner des Quartiers zu finanzieren. dazu ergriff, haben jetzt Stimmbür-
künftigen Bahnhof Mattenhof mit Dieses Geld fliesst zum einen in die gerinnen und Stimmbürger der Stadt
Bus-Umsteigeplatz und hohen Be- öffentliche Infrastruktur (Verbreite- Kriens diese Frage zu beantworten.
sucherfrequenzen gerecht wird. Das rung der Überdachung Ringstrasse
Projekt erfüllt die Anforderungen der für den Bushub), zum anderen in den Einwohnerrat und Stadtrat empfeh-
übergeordneten langfristigen Ent- Mehrwertausgleichs-Fond der Stadt, len ein «Ja» zu dieser Vorlage.
wicklungspläne der Stadt Kriens an die damit unter anderem eine Frei-
diesem Standort und nimmt eine zen- zeitanlage im Gebiet als Grün- und
trale Rolle ein in der Entwicklung des Begegnungsraum schaffen will.4 Vorlage A: PILATUS ARENA
Ergänzende Unterlagen
Alle Dokumente, die dem Einwohner- steigt, werden diese zum einen digital
rat zur Beurteilung des Geschäftes auf der Website der Stadt Kriens oder
vorlagen, werden in vollem Wortlaut ausgedruckt als Ansichtsexemplar
auch den Stimmbürgerinnen und im Auflageordner des Stadtbüros zur
Stimmbürgern zur Verfügung gestellt. Verfügung gestellt.
Weil deren Umfang aber das Mass
einer Abstimmungsbotschaft über- kriens.ch/abstimmung Scannen Sie diesen QR-Code mit Smart-
phone oder Tablet und gelangen Sie direkt
zum Abstimmungsdossier auf der Website
Digitales Dossier und Auflageordner
• Bebauungsplan «Pilatus Arena», Situationsplan, • Besonnungsgutachten mit Nachweis des Zweieinhalb-
Schnitt- und Bemassungsplan, 1:500 stundenschattens
• Bebauungsplan «Pilatus Arena», Sonderbau- • Brandschutz-/Entfluchtungskonzept
vorschriften • Konzept Parkierung Abstellplätze für leichte Zweiräder
• Teilzonenplanänderung Mattenhof, 1:1000 und Entsorgung
• Bau- und Zonenreglement, • Businessplan
Anpassung Art. 13 Zentrumszone Mattenhof • Gutachten Mehrwertermittlung und Plausibilisierung
• Planungsbericht • Protokollauszug zur Sitzung des Beirats Städtebau
• Vorprüfungsbericht BUWD vom 13.11.2018
• Mitwirkungsbericht • Richtlinienplan und stadträumliche Richtlinien
• Richtprojekt Architektur Pilatus Arena Mattenplatz LuzernSüd
• Richtkonzept Umgebung / sozialräumliche Aspekte • LuzernSüd Studie Anschluss Bogenweg
• Mobilitätskonzept • Wortprotokoll Einwohnerrat
• Lärmgutachten 1. Lesung (19. November 2019)
• Risikobericht nach Störfallverordnung inkl. NIS • Wortprotokoll Einwohnerrat
• Energie- und Nachhaltigkeitskonzept 2. Lesung (28. Juni 2020)
• Technischer Bericht Ver- / Entsorgungskonzept mit • Hochhauskonzept
Situationsplan 1:500 • Studie Standortevaluation LuzernPlus
• Hydrogeologische Unbedenklichkeits-Vorprüfung
• Geotechnisches Gutachten
• Protokoll Grundwasserersatzmassnahmen,
Pfahlfundation, Baugrundsondierungen
• Protokoll Massnahmen zur Absenkung der Aushubkote
Das bedeutet die Abstimmung
Bei der Referendumsabstimmung Areal das geplante Projekt mit Arena die Initianten die Detailplanung für
haben die Stimmenden über einen und zwei Hochhäusern realisiert wer- ihr Projekt vorantreiben und eine ord-
Bebauungsplan und eine Teilzonen- den kann. Zur Diskussion stehen also nungsgemässe Baueingabe machen.
planrevision mit entsprechenden nicht Details des Projektes, sondern Erst wenn diese Bewilligung rechts-
Anpassungen des Bau- und Zonen- die baurechtlichen Voraussetzungen kräftig erteilt ist, kann der Baustart
reglementes (BZR) zu befinden. dafür. erfolgen.
Grundsätzlich haben die Stimmbe-
rechtigten damit darüber zu entschei- Wird die Vorlage wie schon vom Stadt-
den, ob sie die baurechtlichen Vorga- parlament nun auch von den Stimm-
ben schaffen wollen, dass auf diesem berechtigten angenommen, könnenVorlage A: PILATUS ARENA 5
Das Projekt der Pilatus Arena
Worum geht es
Das Projekt läuft unter dem Titel «Pi- aussetzungen für die Bebauung eines werbenutzung sowie der Gestaltung
latus Arena». Der Bebauungsplan Areals am Bahnhof Mattenhof mit ei- des Aussenraumes insgesamt und
sowie die Teilzonenplanänderung ner multifunktionalen Eventarena und muss auch als Gesamtprojekt be-
schafft aber die baurechtlichen Vor- zwei Hochhäusern mit Wohn- und Ge- trachtet werden.
Vorgeschichte und Idee
Zürich (Hallenstadion) und Basel (St. In der Zentralschweiz gibt es heute Betracht ziehen können. Dies mitun-
Jakobshalle) waren lange Zeit die ein- keinen solchen Veranstaltungsort. ter auch deshalb, weil die Ansprüche
zigen Schweizer Städte, die über mul- Die bestehenden Hallen sind in der der Eventbesuchenden an Erreichbar-
tifunktional nutzbare Veranstaltungs- Regel für den Schulsport konzipiert keit, Komfort und Service in den letz-
hallen verfügten. Andere Schweizer und eignen sich aus verschiedenen ten Jahren stark gestiegen sind.
Städte wichen für Anlässe auf Mes- Gründen kaum oder gar nicht für grös-
sehallen oder Eishockeystadien aus, sere Events. In den Hallen der Messe Diese Lücke soll nun mit der Pilatus
um dort grössere Veranstaltungen Luzern können zwar Events durchge- Arena geschlossen werden. Mehr
durchzuführen. In den letzten Jahren führt werden. Der enorme Aufwand noch: Mit der geplanten Dimension
entstanden in Schaffhausen, Zürich, für den Auf- und Einbau der für einen von rund 4’000 Sitzplätzen wäre sie
Winterthur und Bern zwar neue Hal- Event erforderlichen Infrastruktur be- schweizweit einzigartig und würde im
len. Diese sind aber im Wesentlichen lastet aber die Erfolgsrechnung jeder gefragten Segment der mittelgrossen
auf Sportevents ausgerichtet. Veranstaltung so stark, dass nur we- Anlässe eine Ausnahmestelllung ein-
nige, grosse Anlässe diese Option in nehmen.
Die Initianten
Die Ursprünge des heutigen Projek- die Eberli Sarnen AG zusammen mit Bern, Basel, Luzern, Lausanne und St.
tes gehen auf eine private Initiative der Helvetia Versicherung die «Pilatus Gallen). Die Eberli Sarnen AG und die
zurück. Initiiert wurde die Projekt- Arena AG», die das eigentliche Pro- Halter AG haben zusammen bereits
idee durch die Generalunternehmung jekt entwickelt. An Realisierung und die Swissporarena auf der Luzerner
Eberli Sarnen AG und die NLA-Hand- Betrieb der Pilatus Arena beteiligt Allmend realisiert. Den späteren Be-
baller des HC Kriens-Luzern. In der sich als weitere Investorin die Immo- trieb der Arena organisiert ebenfalls
heutigen Projektorganisation bildet bilienentwicklerin Halter AG (Zürich, die Pilatus Arena AG.
Der Standort
In einem ersten Schritt wurde ein kon, Risch Ebikon, Feldbreite Emmen, Kriens der beste sei. Die Analyse er-
Standort gesucht für eine Eventhalle Herdschwand Emmen, Mooshüsli folgte unter regionalen, städtebau-
in der Zentralschweiz. Unter der Füh- Emmen, Rosenau Emmen, Rossmoos lichen, raumplanerischen, aber auch
rung des regionalen Entwicklungsträ- Emmen, Bahnhof Horw, Horw Süd, wirtschaftlichen, fachtechnischen
gers LuzernPlus wurden insgesamt 15 Mattenhof Ost Horw, Hinterschlund und erschliessungstechnischen Ge-
Standorte ermittelt, die für ein Projekt Kriens, LUK-Center Kriens, Nidfeld sichtspunkten.
dieser Dimension in Frage kämen. Kriens, Allmend Luzern, Mattenhof II
Nach einem einheitlichen Kriterien- Kriens. In einer umfangreichen Ana- Wichtigste Faktoren, die für den
raster wurden mögliche Standorte lyse, die zahlreiche Standortfakto- Standort Kriens-Mattenhof sprachen,
in Luzern, Ebikon, Emmen, Horw und ren miteinbezog, stellte sich heraus, waren dabei:
Kriens auf deren Eignung hin unter- dass der Standort auf dem Areal beim • Kriens will das Areal am Bahnhof
sucht. Es waren dies: EbiSquare Ebi- Bahnhof Mattenhof (Mattenhof II) in Mattenhof zu einem neuen Stadt-6 Vorlage A: PILATUS ARENA
teil mit urbaner Prägung weiter- Autobahnanschlüssen. Die Arena • Das Areal war bereits im kantona-
entwickeln. Eine Veranstaltungs- wird dadurch lokal und regional len Hochhauskonzept aus dem Jahr
halle passt in diese Strategie. Ein sehr gut erreichbar und verstärkt 2008 als möglicher Standort für hö-
städtisches Umfeld schafft wich- so den generellen Standortvorteil here Gebäude vorgesehen und schon
tige Voraussetzungen für Events der Region Luzern durch dessen ge- dort als einer von nur zwei Stand-
mit kurzen Wegen und attraktiven samtschweizerisch zentrale Lage. orten im Grossraum Luzern mit der
Zusatzmöglichkeiten für Event-Be- • Mit den Parkhäusern Mattenhof, Eignungsklasse «A» aufgeführt.
sucher (Hotels, Gastronomie). LUK-Center und Pilatusmarkt bie- Bei der Überarbeitung des Hoch-
• Das Areal punktet durch eine aus- ten sich drei Areale in unmittelbarer hauskonzeptes im Jahr 2018 blieb
gezeichnete Verkehrslage direkt an Umgebung an, um mit dem Auto an- der Standort Mattenhof bestehen.
der S-Bahn und beim zukünftigen reisenden Besuchern der Arena ge-
Bushub Mattenhof, am Velofreigleis nügend Parkierungsmöglichkeiten
und in unmittelbarer Nähe zu zwei zu bieten.
Planerische Rahmenbedingungen
Das für die Pilatus Arena vorgesehene In diese übergeordnete, breit abge- des heute vorliegenden Bebauungs-
Areal befindet sich am Kreisel Mat- stützte Planung ist das Projekt der planes durch kantonale Instanzen be-
tenhof in Kriens. Es grenzt direkt an Pilatus Arena bezüglich Dimensionen, stätigt, dass dieses Ziel erreicht wird.
den Bahnhof Mattenhof und an den baulicher Verdichtung und der vorge-
Bau der Stiftung Brändi. Gegen die sehenen Nutzung eingebunden. Auch in Kriens selber wurden in den
Mattenhof-Neubauten hin trennt die vergangenen Jahren die politischen
Ringstrasse das Areal ab. Das Grund- Der heute vorliegende Bebauungs- und planerischen Grundlagen gelegt
stück gehört aufgrund seiner Lage plan stimmt mit den Vorstellungen für das heute vorliegende Projekt.
direkt am Bahnhof Mattenhof zu den der übergeordneten Planung des 2011 hat die Stadt für ihr Wachstum
Schlüsselarealen in der gesamten Kantons Luzern (kantonale Richtplan die «Strategie der räumlichen Ent-
Entwicklung von Kriens-Matten- und der darin festgelegte Entwick- wicklung» festgelegt. Sie setzt zum
hof (LuzernSüd). Diese Entwicklung lungsschwerpunkt LuzernSüd) sowie Schutz von ökologisch wichtigen
wurde vom Entwicklungsträger Lu- mit dem Agglomerationsprogramm Grund- und Landwirtschaftsflächen
zernPlus gemeindeübergreifend ko- der 2. und 3. Generation überein, wo- an den Siedlungsrändern fest, dass
ordiniert, die Rahmenbedingungen nach «der Standort Mattenhof mit ein Wachstum in erster Linie durch
in zahlreichen Planungsdokumenten spezifischen Planungen städtebau- «Verdichtung nach Innen» erfolgen
festgehalten (*). Politische Gremien, lich sowie bezüglich den baulichen soll.
Anwohnende und Interessengruppen Dichten und den Nutzungen massge-
hatten in mehreren Etappen die Ge- blich aufzuwerten und zu einem Zen- * Diese Dokumente werden aktuell im «Regelwerk
legenheit, sich einzubringen. trum zu entwickeln sei – , allenfalls LuzernSüd» zusammengetragen. Dazu läuft ein
inkl. Hochhäusern.» Die Vorprüfung Mitwirkungsverfahren bei LuzernPlus.
Das Verfahren
In Kriens selber war das Areal im Swissporarena über Hochhäuser er- Verträglichkeit massgeblich sein.
Rahmen der letzten Ortsplanungsre- folgen könnte.
vision im Jahr 2013 bereits ein The- Der Regierungsrat sistierte die Be-
ma. Damals beantragte der Stadtrat Der Einwohnerrat hiess die vorgese- handlung der Beschwerde auf Antrag
dem Einwohnerrat, das Grundstück in hene Umzonung gut. Die Stadt Luzern der Stadt Kriens bis heute. Die da-
die «Zentrumszone Mattenhof» um- legte aber dagegen eine Beschwerde mals vom Krienser Einwohnerrat be-
zuzonen und ein Hochhaus mit einer beim Regierungsrat ein. Sie erach- schlossene Umzonung wurde folglich
Firsthöhe von 80 m – gegenüber der tete die Verknüpfung zwischen der nie rechtskräftig.
bisher zulässigen Firsthöhe von 45 m maximalen Firsthöhe von 80 Metern
– im Bau- und Zonenreglement (BZR) und einer Nutzung des Grundstücks Im Auftrag der Initianten wurde wäh-
und Zonenplan zu erlassen. Dies vor für eine öffentliche Einrichtung im renddessen ein Studienauftrag ge-
dem Hintergrund einer schon damals regionalen Interesse als sachfremd. startet, um die städtebauliche Ver-
angedachten Eventarena, deren Fi- Vielmehr müsse für die Erhöhung der träglichkeit zu prüfen. In einer ersten
nanzierung nach dem Modell der Hochhaushöhe die städtebauliche Phase sollte die Machbarkeit geprüftVorlage A: PILATUS ARENA 7
werden. Die Jury, der neben den In- bar sei. Deshalb wurde auch die zweite räumliche Aspekte» überführt. Diese
vestoren und Experten zu einzelnen Stufe des Studienauftrags ausgelöst, Dokumente bildeten nach Einarbei-
Fachdisziplinen auch Vertreter von in der sich die Teams hauptsächlich tung zahlreicher Rückmeldungen aus
LuzernPlus und der Stadt Kriens an- mit der Architektur, der Landschafts- Vorprüfungen und Abklärungen die
gehörten, hatten explizit die Mög- architektur und der Logistik inklusi- Grundlage für den heute vorliegenden
lichkeit, das Verfahren abzubrechen, ve Verkehr und Anlieferung befassen Bebauungsplan. Um diesen umsetzen
sollte sich eine städtebauliche Mach- mussten. Im Dezember 2017 hat die zu können, ist darüber hinaus eine
barkeit nicht nachweisen lassen. Jury auch diese Arbeiten umfassend Teilzonenplanänderung nötig.
geprüft. Das Projektteam mit den Ar-
Aus 45, teilweise international renom- chitekten Giuliani Hönger AG und Vogt Damit kam das Umzonungsgesuch
mierten Bewerberteams wurden letzt- Landschaftsarchitekten AG wurde 2019 in abgeänderter Form mit dem
lich 8 bestimmt, die sich dieser Auf- abschliessend zur Weiterbearbeitung jetzt vorliegenden Projekt erneut vors
gabe stellten. Nach einer Analyse der empfohlen. Parlament. Die Stadt Luzern, die das
eingereichten Arbeiten kamen sowohl Land in der Zwischenzeit zum Verkauf
die Jury als auch der Beirat Städtebau Das Siegerprojekt wurde in der Folge freigegeben hat, verzichtete nach
LuzernSüd zum Schluss, dass die Pila- überarbeitet und in das wegleiten- dem Parlamentsentscheid auf eine
tus Arena mit Mantelnutzung auf dem de «Richtprojekt Architektur» und erneute Beschwerde.
Areal Mattenhof städtebaulich mach- «Richtkonzept Umgebung / sozial-
Das aktuelle Projekt
Geplant ist eine multifunktionale Arenen in anderen Ländern so aus- (38 %) als Eigentumswohnungen an-
Veranstaltungsarena mit rund 4’000 gelegt, dass sie den passenden Rah- geboten. Geplant ist die Realisierung
Sitzplätzen. Sie weist modernste men für mittelgrosse Veranstaltun- von 1.5 – 4.5 Zimmer-Wohnungen
Event-Infrastruktur auf und kann gen bildet. Sie erfüllt die Standards sowie modulare Kleinst-Studiowoh-
dank einem geschickt konzipierten heutiger Events, die den Besuchen- nungen (Movement). 277 Miet- und
Raumprogramm vielfältig genutzt den ein zeitgemässes Freizeiterleb- Eigentumswohnungen (Eigentums-
werden: nis ermöglichen sollen. Dies betrifft wohnungen ab dem 13. Oberge-
• Kulturanlässe (Musical, Konzerte, nicht nur die eigentliche Eventtech- schoss) sind im Hochhaus direkt am
Theater, Comedy) nik (Akustik, Licht) oder VIP-Bereiche Bahnhofplatz vorgesehen und primär
• Indoor-Sportanlässe (sämtliche (Gastronomie), sondern so stehen auf Singles und Paare ausgerichtet.
Indoor-Sportarten wie Handball, im Erdgeschoss Begegnungs- und 138 Mietwohnungen sind im Haus am
Basketball, Unihockey, Tennis, Bad- Gastronomie-Möglichkeiten zur Ver- Kreisel Mattenhof (Mattenplatz) ge-
minton, Fechten, Kampfsport, Hal- fügung. Diese sind durch verglaste plant und sollen neben Singles und
lenfussball etc.) Wände von den Aussenräumen her Paaren auch Familien und Wohnge-
• Messen, Ausstellungen, TV-Shows ebenso einzusehen wie die Zuschau- meinschaften anziehen.
• Versammlungen (General- oder De- erumgänge im Obergeschoss (Stadt-
legiertenversammlungen) balkon). Die Verbindung von Innen- Der Aussenraum des gesamten Ge-
und Aussenräumen ist Konzept, soll bäudekomplexes wurde mit beson-
Darüber hinaus ist die Arena so kon- doch die Arena eine prägende Rolle derer Sorgfalt geplant. Die Initian-
zipiert, dass sie auch ausserhalb von spielen im gesellschaftlichen Leben ten waren sich bewusst, dass sie an
Events genutzt werden kann. Mit ein- des Stadtteils Kriens-Mattenhof. dieser Stelle eine Verdichtung des
gefahrenen Tribünenelementen ste- Stadtquartiers in hohem Ausmass
hen faktisch zwei konventionelle Drei- Bestandteil des Gesamtprojektes schaffen und deshalb auch eine hohe
fachhallen zur Verfügung. Sie können sind zwei Wohnhochhäuser auf dem Verantwortung tragen. Mit Strassen-
namentlich genutzt werden für: Areal. Diese spielen städtebaulich Café und Buvette werden der Bahn-
• Schulsport und architektonisch, letztlich vor hofplatz und die Promenade als
• Vereinssport allem aber in der Finanzierung des Verbindung zum Kreisel Mattenhof
• Hochschulsport Projektes eine tragende Rolle (siehe belebt. Die Erdgeschoss-Zone der
• Leistungssport-Stützpunkte unten). Hallenumgebung wird zudem be-
• Breitensport-Anlässe wusst offen und transparent gestal-
In beiden Häusern sind total 415 tet, um so den Bahnhofplatz optisch
Die Arena ist in der Dimension nach Wohnungen geplant. 259 (62 %) wer- und erlebnismässig in den Foyerbe-
umfassenden Vergleichsstudien mit den später als Mietwohnungen, 156 reich der Halle fortzusetzen. Für die-8 Vorlage A: PILATUS ARENA
sen städtebaulich wichtigen Ansatz bare) Einschränkungen in der Arena-
nahmen die Initianten sogar (vertret- organisation in Kauf.
Gebäudehöhe
Die Höhe der Hochhäuser ergibt sich der Kategorie A (höchste Kategorie) als Ankunftsort und Visitenkarte von
aus den Vorgaben der stadträum- vor. Dieser Schluss ist das Ergeb- Kriens-Mattenhof, geplant.
lichen Richtlinien LuzernSüd einer- nis umfassender Standortanalysen,
seits sowie aus den Berechnungen die zahlreiche Faktoren (Umgebung, Die jetzt im Rahmen des Projektes
der Initianten zum Gesamtprojekt an- Einsicht, Erschliessung, ÖV-Nähe) Pilatus Arena geplanten Hochhäuser
dererseits. Der Bebauungsplan sieht miteinbezog. Dazu liegt der Bau eines sind damit Teil der gesamten Ent-
am Bahnhof Mattenhof eine Gebäu- Hochhauses an dieser Stelle auch wicklungsplanung in diesem Gebiet
dehöhe von max. 113 m und am Mat- auf der politisch gewollten Linie der und kompatibel mit der Wachstums-
tenplatz eine Gebäudehöhe von max. Stadt Kriens. Diese setzt sich für eine strategie der Stadt Kriens. Sie wei-
53 m vor. Die obersten 3 Meter sind «Verdichtung nach innen» ein, um ge- chen jedoch sowohl in der Höhe als
jeweils ausschliesslich für die Dach- wünschtes Wachstum zu erreichen, auch in der Lage vom rechtsgültigen
nutzung respektive Brüstungen und ohne dass dafür an den Siedlungs- Zonenplan sowie dem Bau- und Zo-
technische Aufbauen vorgesehen. rändern wertvolles Kulturland oder nenreglement ab und bedingen des-
Dies entspricht gemäss Richtprojekt ökologisch wichtige Grünflächen halb eine Änderung dieser Rechts-
36 bzw. 15 Stockwerken. Effektiv be- überbaut werden müssen. grundlage. Diese sah bisher ein
tragen die Bauhöhen somit für das Hochhaus mit einer Basishöhe von
Hochhaus am Mattenplatz 50 m und Beide Hochhäuser haben eine unter- 45 m bzw. maximalen Höhe von 80
für das Hochhaus am Bahnhofplatz schiedliche stadträumliche Funktion. m vor. Jetzt sind es 53 und 113 m. In
110 m. Dazu kommen die Elemente Am Kreisel Mattenhof ist das Pilatus allen Entwicklungsphasen sowie bei
der Dachnutzung und technisch be- Arena-Hochhaus einer von insge- der öffentlichen Auflage waren die
dingte Aufbauten. samt vier Hochpunkten, die den Mat- Gebäudehöhen stets kritisch hinter-
tenplatz einfassen. Sie weisen alle fragt worden. Letztlich aber wurde sie
Schon das regionale Hochhauskon- eine Höhe von max. 50 Metern auf. politisch von der grossen Mehrheit
zept aus dem Jahr 2008 (erneuert Das höhere der beiden Häuser hin- mitgetragen, weil die sich daraus er-
2018) sah an dieser Lage explizit gegen ist als markanter Akzent des gebenden Chancen überzeugten.
die Möglichkeit eines Hochhauses neuen Stadtteils am Bahnhofsplatz,
Verkehrsfragen
Fragen zur Erreichbarkeit des Ge- der Stadt Luzern. Die Fortsetzung reisen, stehen im Mattenhof, beim
samtkomplexes und damit Verkehrs- Richtung Horw/Hergiswil ist konzep- LUK-Center und beim Pilatusmarkt
fragen im weitesten Sinne wurden tionell angedacht und floss in die Pla- drei grosse Parkhäuser zur Verfü-
von den Initianten vertieft geprüft. Im nung des Vorplatzes mit ein. Bezüg- gung. Dazu sind auch Parkplätze auf
Mobilitätskonzept als Bestandteil des lich der Veloparkierung bei der Halle der nahen Allmend Bestandteil des
Bebauungsplans Pilatus Arena wird sind die stadträumlichen Richtlinien Verkehrskonzeptes. Ergänzend dazu
aufgezeigt, wie die verschiedenen Ver- massgeblich. Geplant sind insge- wird die Stadt Kriens im Rahmen
kehrsteilnehmenden geführt werden samt 1’549 Veloabstellplätze. Damit des Bewilligungsfahrens zusätzliche
und wie das zu erwartende Verkehrs- ist das Angebot an Veloabstellplätzen Auflagen machen. So etwa soll ein
aufkommen bewältigt werden soll. sowohl für die Wohnungen als auch Verkehrsdienst bei Events Verkehrs-
für Veranstaltungen sehr gut und belastungen des angrenzenden Quar-
Ein wichtiger Vorteil ist dabei die her- braucht den Vergleich zu Swisspora- tiers Kuonimatt vermeiden.
vorragende Erschliessung des Areals rena, Krauerhalle oder Stadion Klein-
insbesondere mit dem ÖV (Bahnhof feld nicht zu scheuen.
Kriens-Mattenhof) und für den Lang-
samverkehr. Die Pilatus Arena liegt Für Besuchende, die mit dem Auto
direkt am Veloschnellweg aus/nach zu Anlässen in der Pilatus Arena an-Vorlage A: PILATUS ARENA 9
Finanzierung und Betrieb
Die Erstellungskosten der Pilatus Die verbleibenden Kosten müssen Businessplan der Pilatus Arena AG,
Arena betragen rund 39 Mio. Franken. durch Vermietung und Verkauf von der über die ersten 10 Betriebsjahre
Die Finanzierung des Gesamtprojekts Wohn- und Gewerbeflächen in den erstellt und von einem unabhängi-
ist aber durch die privaten Initianten beiden Wohnhäusern erwirtschaftet gen Wirtschaftsprüfungsinstitut als
abgesichert. Genauso wie auch der werden. Damit diese Rentabilitäts- marktgerecht und tragfähig beurteilt
Betrieb, der später ohne Subventio- rechnung stimmt, mussten dieStadt
Initian-
Kriens wurde.
Stadtrat Den Berechnungen zugrunde
Stadtplatz 1
CH-6010 Kriens
nen der öffentlichen Hand auskom- ten die Zahl der Wohnungen erhöhen. liegt ein vorsichtig-konservatives
kriens.ch Be-
men muss. Weil auf dem zur Verfügung stehenden legungs-Szenario.
Areal nur eine Erweiterung in die Höhe
Die Finanzierung der Baukosten ba- möglich ist, kam so auch die Höhe des Damit ist die Pilatus Arena wirt-
siert auf dem Grundsatz einer «Man- Wohnhochhauses zu Stande. schaftlich tragfähig. Sie wird ohne
telnutzung»: Der Ertrag aus der Nut- Mittel der Stadt Kriens gebaut und
zung von Wohn- und Gewerbeflächen 4.7 Finanzierung und Tragfähigkeit
Die Betreibergesellschaft muss den später kostendeckend und selbst-
wird eingesetzt, um den Bau der Halle Betrieb der Eventhalle (Unterhalts- ständig ohne jegliche Zuschüsse der
Die Kosten der Pilatus Arena betragen rund 39 Mio. Finanziert wird diese durch Beiträge
zu finanzieren. Der Gesetzgeber sieht kosten,
vom Betriebskosten)
Kanton Luzern (4-6 Mio.),decken kön- öffentlichenvom
aus Swisslos-Lotterieerträgen, Hand
Bundbetrieben werden.
aus dem Natio-
nalen Sportanlagenkonzept (NASAK) (3 Mio.) sowie aus den Mantelnutzungen mit Woh-
explizit die Möglichkeit vor, den Bau nen. Dass dies möglich ist, zeigt der
nungen und Gewerberäumen (27 Mio.).
einer Infrastruktur für die Öffent-
lichkeit auf diesem Weg zu fördern.
Ein vergleichbares Model kam unter
anderem schon beim Bau der Swis-
sporarena auf der Luzerner Allmend
zum Einsatz.
Eine wichtige Rolle in der Finanzie-
rung spielt die Unterstützung durch
Bund und Kanton. Der Kanton Lu-
zern, Swisslos-Lotterieerträge sowie
Beiträge des Bundes aus dem Natio-
nalen Sportanlagenkonzept (NASAK)
reduzieren die zu deckenden Investi-
tionskosten. Bund und Kanton enga-
gieren sich für die Pilatus Arena mit
über 10 Mio. Franken, weil sie über-
zeugt sind von deren Erfolgsaussich-
ten im nationalen Eventhallen-Wett- Abbildung 4: Schematische Darstellung Finanzierung Pilatus Arena
bewerb. Der Betrieb soll kostendeckend sein, ohne Subventionen der öffentlichen Hand. Dabei
wurde das Erfolgsmodell der Swissporarena als Vorbild herangezogen. Die Betreiberge-
sellschaft Pilatus Arena AG übernimmt die Sport- und Eventhalle von der Investoren-
gruppe ohne Abschreibungsverpflichtungen für einen symbolischen Schweizerfranken.
Mehrwertabgabe Sie muss den Betrieb der Sport- und Eventhalle (Unterhaltskosten, Betriebskosten) de-
cken können. Dass dies möglich ist, zeigt der Businessplan der Pilatus Arena AG, der
über die ersten 10 Betriebsjahre erstellt und von einem unabhängigen Wirtschaftsprü-
Wie bei allen Arealen, für die eine Be- schädigen,
fungsinstitut Infrastrukturbauten
beurteilt wurde. Die erwartetenzu leistet
Einnahmen wird,
und hat die
Ausgaben sindStadt Kriens ein
marktgerecht
und werden durch Vergleichszahlen von anderen Anbietern und aus anderen Hallen abge-
bauungsplanpflicht besteht, ist auch erstellen oder aber für die Gestaltung qualifiziertes Gutachten bei einem
stützt. Den Berechnungen zugrunde liegt ein Belegungs-Szenario, das – wie der Vergleich
bei beim Bau der Pilatus Arena eine öffentlicher
mit anderen AnlagenPlätzezeigtund Pärke einzu-
– vorsichtig anerkannten
konservativ ist. Bewertungsunterneh-
Die konservative Planerfolgsrechnung
Mehrwertabgabe fällig. Diese geht basiert
setzen. auf allen heute bekannten Faktoren und zeigt menauf, dass
sowiedie ein
Pilatus Arena in den ers- zur
Zweitgutachten
ten fünf Betriebsjahren einen Aufwandüberschuss generieren wird. Dieser entsteht, da ange-
zurück auf die Revision des Raum- nommen wird, dass die Ausnützung der Halle in den Plausibilisierung
ersten Jahren nicht eingeholt.
gleich auf dem
planungsgesetzes im Jahr 2018, die Höchststand
Dies ist nun sein wird.bei
auch Dieses Defizit wird
der Pilatus durch die Investoren der Pilatus Arena AG mittels
Arena
Aktionärsdarlehen finanziert. Ab dem sechsten Betriebsjahr können die Kosten gedeckt und
Kantone und Gemeinden verpflichtet, der Fall.geschaffen
Reserven Allerdings gibtInes
werden. denschweiz- Der
Betriebskosten in diesen
eingerechnet Gutachten
ist die ermittel-
jährliche Zuweisung
den durch eine Um- oder Einzonung von
weit0.8noch
% der keine
Erstellungskosten, also rund Fr. 300'000,
Vergleichsbeispiele an den Erneuerungsfonds.
te Mehrwert (rund 1.3 Mio. SoFranken)
ist si-
chergestellt, dass auch die notwendigen Erneuerungen zeitgerecht gemacht werden können
entstehenden Gewinn teilweise für mitdie
und Mehrwertabgaben für und
Halle langfristig attraktiv einenutzergerecht
Sport- wurde nach
bleibt. Die Pilatusder
Arena ersten Lesung
ist somit wirt- im
die öffentliche Hand abzuschöpfen. oder Kulturstätte
schaftlich tragfähig. Sievon
kannregionaler / na-
kostendeckend Einwohnerrat
und selbstständig ohne in Verhandlungen
jegliche Zuschüsse derzwi-
öffentlichen Hand betrieben werden.
Das Geld dieser Mehrwertabgabe soll tionaler Bedeutung. Damit trotzdem schen der Stadt Kriens und den Ini-
Seite 23/32
dazu verwendet werden, entweder eine unabhängige und objektive Er- tianten auf die Maximalforderung des
Rückzonungen von Bauland zu ent- mittlung des Mehrwertes gewähr- Parlamentes von 5.675 Mio. Franken10 Vorlage A: PILATUS ARENA
erhöht. Grundlage dazu bildeten der
Wert der dank höherer Bauweise zu-
sätzlich möglichen Wohnungen. Zu
diesem Schritt waren die Initianten
bereit, um die zentrale Gelingensbe-
dingung aus dem Parlamentsbetrieb
zu erfüllen.
Eingesetzt werden soll das Geld u.a.
für den Bau einer Freizeitanlage nach
dem Vorbild der Langmatt im Ober-
nau. Dieser könnte auf dem Areal
Grabenhof (und damit in umittelba-
rer Nähe zur Arena) realisiert wer-
den. Die Stadt Kriens hat zu diesem
Zweck mit der Grundeigentümerin,
der Stadt Luzern, eine Absichts-
erklärung unterzeichnet. Diese sieht
die weitere gemeinsame Entwicklung
des Grabenhof-Areals vor. Teile aus
der Mehrwertabgabe fliessen zudem
in die Verbreiterung des heute im Bau
befindlichen Bahnhofplatzes (Abde-
ckung Ringstrasse).
Visualisierung der Initianten: Blick auf die Pilatus Arena vom Kreisel Mattenhof
her. Die Ringstrasse führt zwischen dem bestehenden Mattenhof-Quartier und
dem geplanten Projekt unter dem Bahnhofplatz Richtung Allmend.
Fachbegriffe
Bebauungsplan ten Bebauungspläne auch Aussagen Kommt es zu einer Teilrevision, be-
Bebauungspläne sind wertvolle Inst- darüber, wie die einbezogenen Grund- trifft dies in erster Linie Areale oder
rumente der Raumordnung und Sied- stücke zu erschliessen und die Um- Grundstücke, für die entweder neue
lungsentwicklung. Sie ermöglichen gebung zu gestalten sind. Projekte entwickelt wurden, die eine
es, mit massgeschneiderten Lösun- Umnutzung nötig machen, oder für
gen auf komplexe (Überbauungs-) Teilzonenplanrevision die bei der letzten Gesamtrevision
Aufgaben zu antworten. Werden mit Die Ortsplanung ist das wichtigste keine abschliessende Regelung ge-
diesem für den Auftraggeber sehr Instrument von Gemeinden, um die funden wurde.
aufwändigen Verfahren Vorteile für zukünftige Entwicklung und damit ihr
das Siedlungsbild und die Gestaltung Wachstum zu steuern. In Kriens trat Jede (Teil-)Revision der Ortsplanung
der Umgebung erzielt, können Be- die letzte neue Ortsplanung im Jahr läuft nach demokratisch klar fest-
willigungsbehörden damit aufgrund 2013 in Kraft und fand unter umfas- gelegten Schritten ab und umfasst in
einer Gesamtbeurteilung in Einzel- sendem Einbezug der Bevölkerung jedem Fall auch ein Mitwirkungsrecht
fragen auch von den Bestimmungen und weiterer Kreise statt. Der Start der Bevölkerung.
der Bauordnung abweichen. Neben einer nächsten Gesamtrevision ist für
der Anordnung der Bauten, der Art 2021 geplant.
und dem Mass der Nutzung enthal-Vorlage A: PILATUS ARENA 11
Visualisierung der Initianten: Blick auf die Pilatus Arena vom Bahnhofplatz Mattenhof her. Die zwei Wohnhäuser, da-
zwischen die Halle. Rechts noch sichtbar die Mattenhof-Bauten entlang der Ringstrasse.
Die Würdigung durch den Stadtrat
• Der Bebauungsplan Pilatus Arena mit einem breiten Angebot zur sive Begrünung des Hallendachs
stimmt mit den Vorstellungen der Verfügung gestellt. • Wichtiger Entwicklungsimpuls
übergeordneten Planungen überein. • Die Pilatus Arena liefert Impulse für die Areale um den Matten-
• Kanton Luzern: kantonaler Richt- für die gesamte Region (Topan- platz
plan und dem dort festgelegten lässe mit nationaler und inter- • Klimaziele werden dank den
Entwicklungsschwerpunkt Lu- nationaler Ausstrahlung, zusätz- 2000-Watt-Vorgaben nachhaltig
zernSüd sowie dem Agglomera- liche Hotelübernachtungen und gefördert
tionsprogramm der 2. und 3. Ge- Umsätze für Tourismus, Gastro- • Die Mehrwertabgabe wird am Ort
neration nomie, Gewerbe und Handel) bzw. in der Nähe reinvestiert.
• Regionale Planungen gemäss • Die Positionierung von Kriens, • Die Arena wird zum Treffpunkt für
Hochhauskonzept Luzern und der gesamten Region verschiedene Sportarten (Brei-
• Grundkonzept Verkehr Lu- Zentralschweiz wird im nationa- ten- wie Spitzensport) und Aus-
zernSüd und den stadträum- len Standortwettbewerb nach- bildungsort für junge Sportler. Die
lichen Richtlinien Mattenplatz haltig gestärkt. Möglichkeit der Hallennutzung für
• Bund, Kanton sowie die K5-Gemein- Schul- und Hochschulsport und
• Der Bebauungsplan Pilatus Arena den stehen hinter dem Projekt, na- durch viele regionale Sportclubs
ist auf die gewünschte Entwicklung tionale Sportverbände haben ihre sind weitere Chancen des Projektes.
der Stadt Kriens ausgerichtet. Unterstützung zugesichert. Die • Die Wohnungen sind ausschliesslich
• Es ist ein überzeugendes und durch- Halle entspricht also einem ausge- in den beiden Wohntürmen platziert
dachtes Projekt in sportlicher, städ- wiesenen Bedürfnis. und werden dank Aussicht und Lage
tebaulicher und wirtschaftlicher • Das Projekt überzeugt aus Sicht eine hohe Wohnqualität aufweisen.
Hinsicht. Raumplanung und Städtebau. • Einnahmen für die Stadt Kriens
• Die Pilatus Arena bietet für die Re- • Toplage für eine publikumsinten- durch Grundstückgewinn- und
gion zahlreiche Chancen. sive Einrichtung von öffentlichem Handänderungssteuern, Mehr-
• Die Zentralschweiz erhält die seit Interesse, die verkehrstechnisch wertabgabe, Billettsteuern und
langem fehlende Infrastruktur ei- ideal erschlossen ist (S-Bahn, Tourismusabgaben bei Hotelüber-
ner mittelgrossen und modernen Bus, Freigleis, Nähe Autobahn- nachtungen.
Halle / Arena. anschlüsse)
• Durch die Pilatus Arena wird eine • Attraktive Aussenräume, gut ge-
öffentliche Infrastruktur für die stalteter öffentlicher Raum mit
Zentralschweizer Bevölkerung hoher Aufenthaltsqualität inklu-32
289
09
0
32
67
09
54
12 Vorlage A: PILATUS ARENA
67
57
54
61
Bebauungsplan «Pilatus Arena»
Situationsplan 1:500 Bebauungsplan «Pilatus Arena»
Situationsplan 1:500
Rin
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32
sse
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6
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7
Parzelle Nr. 2988 GB Kriens
60
51
Parzelle Nr. 2988 GB Kriens
Bebauungsplan «Pilatus Arena»
3621
Öffentliche Auflage vom 7. Januar 2020 bis am 5. Februar 2020
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Öffentliche Auflage vom 7. Januar 2020 bis am 5. Februar 2020
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Vom Einwohnerrat beschlossen am 25. Juni 2020
08
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16 Vom Einwohnerrat beschlossen am 25. Juni 2020
32
32
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09
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Der Einwohnerratspräsident Der Stadtschreiber
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71
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Situationsplan
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Der Einwohnerratspräsident Der Stadtschreiber
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Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz 1
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66
Matt
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Roger Erni Guido Solari
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kriens.ch
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Roger Erni Guido Solari
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14
Vom Regierungsrat mit Entscheid RRE Nr. .......
20
4174 2
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am ..................... genehmigt
67
32
289
3575
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Vom Regierungsrat mit Entscheid RRE Nr. .......
67
54
57
61
4212
am ..................... genehmigt
TT. MM. JJJJ
.......................................
Stempel und Unterschrift
10
66
Bebauungsplan «Pilatus Arena»
TT. MM. JJJJ
55
g
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.......................................
23
6
Stempel und Unterschrift
häfe
Situationsplan 1:500
Rot = Änderungen gegenüber 1. Lesung Einwohnerrat 4211
Rin
Sc
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43
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sse
0 96
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32
Rot = Änderungen gegenüber 1. Lesung Einwohnerrat
3 6
65
09
07
Plan: kri_BP_Pilatus-Arena_200520.vwx Projektleitung: dst Bearbeitung: dst/jvi AV-Daten: 2018 Plangrösse: A0
7
Projeknummer: 1059.13
14
82
Parzelle Nr. 2988 GB Kriens
2
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08
32
09
09
67
07
49
32
73
280
09
4214 Plan: kri_BP_Pilatus-Arena_200520.vwx Projeknummer: 1059.13 Projektleitung: dst Bearbeitung: dst/jvi AV-Daten: 2018 Plangrösse: A0
08
7
Öffentliche Auflage vom 7. Januar 2020 bis am 5. Februar 2020
48
12
M
00
24
att
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eh
09
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08
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Vom Einwohnerrat beschlossen am 25. Juni 2020 4210
45
17
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Genehmigungsinhalte as
35
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trie
Der Einwohnerratspräsident Der Stadtschreiber us
Bebauungsplanperimeter, gemäss Art. 2 SBV Ind
Kre
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23
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Baubereiche
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59
Genehmigungsinhalte
en
32
16
11
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................................................... ...................................................
41
32
76
09
Baubereiche A1 und A2 (Hochhäuser), gemäss Art. 9 SBV
f
82
09
13
67
Roger Erni Guido Solari
60
tz
67
Bebauungsplanperimeter, gemäss Art. 2 SBV
32
49
32
59a
51
50
pla
31
09
3621 Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz
n 1 Ringstrasse Baubereich B (Sport- und Eventhalle), gemäss Art. 9 SBV 17 3621
55
11
te
67
at
32
48
CH-6010 Kriens
45
B
26
52
Baubereiche
09
Mkriens.ch
24
24
60
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Bereich Dachnutzung, gemäss Art. 14 SBV
e
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Vom Regierungsrat mit Entscheid RRE Nr. ....... V
20
V
3574
Baubereiche A1 und A2 (Hochhäuser), gemäss Art. 9 SBV
ldstra
3574
V
19
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V
10
451.50
Bereich Dachgestaltung, gemäss Art. 14 SBV V
V
21
b
V
V
10
2 9a
175
Nidf
am ..................... genehmigt
32
Promenade V Baubereich B (Sport- und Eventhalle), gemäss Art. 9 SBV
Nidfe
38
09
HK 556.50 Höhenkote HK in Meter über Meer,
451.00 gemessen bis zum höchsten Punkt des Gebäudes,
61
4678
67
451.00
51
16
gemäss Art. 9 SBV
32
449.50
V
32
28 Bereich Dachnutzung, gemäss Art. 14 SBV
09
2b 90
09
07
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53
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Auskragungen / "Stadtbalkon", gemäss Art. 7 SBV
54
31
TT. MM. JJJJ
57
B Bereich Dachgestaltung, gemäss Art. 14 SBV
1.5
61
.......................................
55
V
59
2.00
A1
0
Baubereiche für Balkone, gemäss Art. 9 SBV
31
32
08
Stempel und Unterschrift
49
09
Am
HK 556.50 Höhenkote HK in Meter über Meer,
9 Bo gemessen bis
7 zum höchsten Punkt des Gebäudes, 4678
34
66
Mat
2.0
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23
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45
gemäss Art. 9 SBV
3575a
of Bereich Bahnhof Mattenhof, gemäss Art.2 22 und 22 SBV romo
0
53
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32
55
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09
19
59
17
Bebauungsplan «Pilatus Arena»
1
66
.50 Auskragungen / "Stadtbalkon", gemäss Art. 7 SBV
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se 2.00 Linie Beseitigungsreversbereich, gemäss Art. 8 SBV
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45
Rot = Änderungen gegenüber 1. Lesung Einwohnerrat t
14
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A2 4174
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55
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Situationsplan 1:500
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75
Pflichtbaulinie und -bereich, gemäss Art. 7 SBV Baubereiche
Re für Balkone, gemäss Art. 9 SBV
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43
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Ind
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Rin Bahnhofplatz 9
3575
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32
14
sse Erschliessung Mattenhof
Bereich Bahnhof Mattenhof, gemäss Art. 22 und 22 SBV Sc
09
449.50
hw
67
4212
59
54
ei
of
Plan: kri_BP_Pilatus-Arena_200520.vwx Projeknummer: 1059.13 Projektleitung: dst Bearbeitung: dst/jvi AV-Daten: 2018 Plangrösse: A0
Hauptzugang Sport- 6und
5 Eventarena (Lage schematisch), gemäss Art. 12 und 18 SBV
39
Linie Beseitigungsreversbereich, gemäss Art. 8 SBV
h
2
tten
67
t
A' onim
at
3575
1.50
Ma
Parzelle Nr. 2988 GB Kriens Hauszugänge (Wohnen/Gewerbe) (Lage schematisch), gemäss Art. 12 und 18 SBV
Baubereich A1
Pflichtbaulinie und -bereich, gemäss Art. 7 SBV Res
t. Ku
ens-
10
MT: 449.50 m ü. M.
66
2.00
55
A
32
280
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Kri
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aGbF:Art.
95018
mSBV
2
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Haupterschliessung ab Horwerstrasse, gemäss
09
23
Vz
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08
7
1.50 HK: 562.50 m ü. M. Erschliessung
häfe
00
ralb
45
4211
Sta
Öffentliche Auflage vom 7. Januar 2020 bis am 5. Februar 2020 Zu- und Wegfahrt Einstellhalle (Lage schematisch), gemäss Art. 18 SBV
C
20
zent
2.00
Horwers
Sc
2.00 Hauptzugang Sport- und Eventarena (Lage schematisch), gemäss Art. 12 und 18 SBV
32
nie
45
09
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23
38
08
Zu- und Wegfahrt zur Einstellhalle für Velos (Lage schematisch), gemäss Art. 18 SBV
ress
72
62
32
Hauszugänge (Wohnen/Gewerbe) (Lage schematisch), gemäss Art. 12 und 18 SBV
45
09
Inte
64
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450.50
07
18
14
Vom Einwohnerrat beschlossen am 25. Juni 2020
82
Öffentliche Fusswegverbindungen mit Zweiradverkehr449.(Lage
20 schematisch), gem. Art. 20 SBV
45
58
32
Haupterschliessung ab Horwerstrasse, gemäss Art. 18 SBV
08
17
Baubereich B
32
09
09
00
se
67
449.
Baubereich A2 MT: 451.00 m ü. M. Öffentliche Fusswegverbindungen (Lage schematisch), gem. Art. 20 SBV
07
Genehmigungsinhalte as
45
49
35
73
MT: 451.00 m ü. M. aGbF: 6'050 m2
0
8
Zu- und Wegfahrt Einstellhalle (Lage schematisch), gemäss Art. 18 SBV str
20
trie
31
4214 1.6
aGbF: 1'220 m2 HK:
12 471.00 m ü. M. us
75
M
Öffentliche Radwegverbindung (Lage schematisch), gemäss Art. 20 SBV
45
Der Einwohnerratspräsident Der Stadtschreiber Ind
att
C HK: 504.00 m ü. M. Bebauungsplanperimeter, gemäss Art. 2 SBV
eh
23
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46
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28
Am Entsorgungsanlagen (Unterflur-Wertstoff-Entsorgungsstelle / Anzahl und Lage schematisch),
23
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23
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59
gemäss Art. 26 SBV 14
Öffentliche Fusswegverbindungen mit Zweiradverkehr (Lage schematisch), gem. Art. 20 SBV
59
ns
4210
55
32
16
450.00
................................................... ................................................... Fluchtwege
94 SBV aus Tiefgarage (Lage, Geometrie und Anzahl schematisch)
Krie
Baubereiche A1 und A2 (Hochhäuser), gemäss Art.
09
32
16
13
09
67
Roger Erni Guido Solari Öffentliche Fusswegverbindungen (Lage schematisch), gem. Art. 20 SBV
Ku
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32
450.50
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32
25
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Bereiche
9 SBV leichte Zweiräder (Velos) (Lage schematisch), gemäss Art.1 9 SBV Sta
ts
V
09
Baubereich B (Sport- und Eventhalle), gemäss Art.
to
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Sta
dt
66
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48
32
Öffentliche Radwegverbindung (Lage schematisch), gemäss Art. 20 SBV
Kre
55
Lu
29
Sc
M
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24
zer
26
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att
n
hw A Bereiche Mixed Zone mit Verortung Anlieferung (Lage schematisch), gemäss Art. 11 SBV
60
lM
Bereich Dachnutzung, gemäss Art. 14 SBV n
eh
49
e
att
Ge
of
ig
Vom Regierungsrat mit Entscheid RRE Nr. .......
20
Entsorgungsanlagen (Unterflur-Wertstoff-Entsorgungsstelle / Anzahl und Lage schematisch),
47 37)
en
ho me
(4
C
19
11
ho
Bereich Bushaltestelle (Lage schematisch), gemäss Art. 17 SBV
36
fs
32
gemäss Art.in26
d SBV
7
f
Bereich Dachgestaltung, gemäss Art. 14 SBV
82
b
tra
09
eH
67
ss genehmigt
am .....................
tz
32
50
e la orw
np Fluchtwege aus Tiefgarage (Lage, Geometrie und Anzahl schematisch)
31
451.00
09
Ringstrasse Kote Massgebendes Terrain MT im Meter über Meer, gemäss Art. 10 SBV
55
11
e
67
att 35 Höhenkote HK in Meter über Meer, gemessen bis zum höchsten Punkt des Gebäudes,
45
B
HK 556.50
26
52
4678
45
M
24
90
120
18
gemäss Art. 9 SBV Retentionsanlage (Lage und Geometrie schematisch), gemäss Art. 26 V
SBV Bereiche leichte Zweiräder (Velos) (Lage schematisch), gemäss Art. 9 SBV
Arbeits
V
V
V
V
TT. MM. JJJJ
451.50
V gemäss Art. 7 SBV
V
V Auskragungen / "Stadtbalkon",
V
Freiraum Bereiche Mixed Zone mit Verortung Anlieferung (Lage schematisch), gemäss Art. 11 SBV
47 552
A
zentrum
.......................................
32
Promenade V
3460
Kr
02 6
38
O
09
32
be
eis
61
67
Stempel und Unterschrift
451.00 451.00
09
Baubereiche für Balkone, gemäss Art. 9449.50
SBV Öffentliche Bereiche (Fuss- und Veloverkehr), gemäss Art. 20 SBV rK
51
el
Bereich Bushaltestelle (Lage schematisch), gemäss Art. 17 SBV
63
V uo
M
53
Brändi
nim 7Situation 1:500
att
9
3460a
en
Bereich Bahnhof Mattenhof, gemäss Art. 22 und Erschliessungsflächen,
22 SBV gemäss Art. 17 und 20 SBV att
N
451.00
W
ho
Kote Massgebendes Terrain MT im Meter über Meer, gemäss Art. 10 SBV
32
B 1: 500
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f
1.5
09
V
2.00
123
A1
59
0
tz
67
Rot = Änderungen gegenüber 1. Lesung Einwohnerrat
Begrünungbereiche (Lage und Ausdehnung schematisch), gemäss Art. 21 und 22 SBV
Linie Beseitigungsreversbereich, gemäss Art. 8 SBV
50S
la
32
Retentionsanlage5 (Lage
10 und Geometrie schematisch),np gemäss Art. 26 SBV
17
122
t 0 2 20 50m
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on
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66
0
2.0
31
0 t. Ku Rin
28
bahn
89
Resgemäss Art. 22 SBV
Pflichtbaulinie und -bereich, gemäss Art. 7 SBV Baumgruppe mit grosskronigen Bäumen (Lage schematisch),
36
M
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1.5 Freiraum g
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5
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Zen
451.00
A2 1.50 Bäume / Gehölze (Anzahl Bäume und Lage schematisch), gem. Art. 22 SBV
29
386
Brä
rK
Erschliessung Öffentliche Bereiche (Fuss- und Veloverkehr), gemäss Art. 451.50
20 SBV Sc
88
Plan: kri_BP_Pilatus-Arena_200520.vwx Projeknummer: 1059.13 Projektleitung: dst Bearbeitung: dst/jvi AV-Daten: 2018 Plangrösse: A0
nd
uo
V hw
i
Bahnhofplatz
nim
2
eig Situation 1:500
Hauptzugang Sport- und Eventarena (Lage schematisch), gemäss
Mattenhof Art. 12 und 18 SBV
att
449.50 Erschliessungsflächen, gemäss Art. 17 und 20 SBV ho1: 500
26 3460b
Wegleitender Inhalt 451.00 fs
nhof
2
11 tra
17
32
32
Hauszugänge (Wohnen/Gewerbe) (Lage schematisch),
Bauliniegemäss Art. 12gemäss
und 18Richtprojekt
SBV Begrünungbereiche (Lage und Ausdehnung schematisch), gemäss Art. V21 und 22 SBV
280
09
ss
73
Rücksprünge (Lage schematisch), gemäss Art. 9 SBV
atte
A'
09
66
1.50 0 2 e5 10 20
08
7
27
ns-M
Baubereich A1
32
00
09
A 2.00 MT: 449.50 m ü. M.
Haupterschliessung ab Horwerstrasse, gemäss Art. 18 SBV / Fassadenlinie gemäss Richtprojekt (Lage schematisch)
Krie
Dachaufsicht
66
Baumgruppe mit grosskronigen Bäumen (Lage schematisch), gemäss Art. 22 SBV B
b
aGbF: 950 m2
1.5
44
26
Vz
tion
hn
45
V
HK: 562.50 m ü. M.
44 Horwe
1.50
0
lba
Zu- und Wegfahrt Einstellhalle
C (Lage schematisch), gemäss Art. 18 SBV
20
Sta
ntra
15
Aussenkante Untergeschoss gemäss Richtprojekt (Lage schematisch) Bäume / Gehölze (Anzahl Bäume und Lage schematisch), gem. Art. 22 SBV
2.00
ie ze
6
2.00
45
2.0
0
nslin
23
473
384
Zu- und Wegfahrt zur Einstellhalle für Velos (Lage Fussabdruck
schematisch), gemäss Art.gemäss
18 SBV
0
a
32
esse
Erdgeschoss Richtprojekt (Lage schematisch)
3461
11
652 1
rstras
09
45
Inter
26
450.50
64
63
18
32
7
0
sseSBV Wegleitender Inhalt 2.00
53
09
Öffentliche449.2
Fusswegverbindungen mit Zweiradverkehr (Lage schematisch), gem. Art.a20
se
Genehmigungsinhalte
35
57
Baubereich B tr
Orientierender Inhaltstries
24
83
8
449.00
A2 gemäss Art. 9 SBV 451.00 1.50
125
Baubereich A2 MT: 451.00 m ü. M. Baulinie Rücksprünge gemäss Richtprojekt (Lage schematisch),
91
MT: 451.00 m ü. M.
Bebauungsplanperimeter, gemäss Art. 2 aGbF:
SBV 6'050 m
2
Öffentliche Fusswegverbindungen (Lage schematisch), gem. Art. 20 SBV Indu
1.60
aGbF: 1'220 m2 HK: 471.00 m ü. M. Gemeindegrenze
46
31
C HK: 504.00 m ü. M. Dachaufsicht / Fassadenlinie gemäss Richtprojekt (Lage schematisch)
75
76
A ttenhof Öffentliche Radwegverbindung (Lage schematisch), gemäss Art. 20 SBV
N
5
Baubereiche techn. Aufbauten Am Ma Parzellengrenzen bestehend 19.8
2.00
449.50
A1 HK 562.50 Aussenkante Untergeschoss gemäss Richtprojekt (Lage schematisch)
s
45°
Baubereiche A1 und A2 (Hochhäuser), 450.0
gemäss Art. 9 SBV Entsorgungsanlagen (Unterflur-Wertstoff-Entsorgungsstelle / Anzahl
Gebäudefläche und Lage
gemäss schematisch),
Richtprojekt Architektur
en
55
0
C
32
16
O
3.00
gemäss Art. 26 SBV
Kri
09
9a
B'
450.50
Sichtlinie u. Sichtbereiche Zu- und Wegfahrt Horwerstrasse / Einstellhalle (Lage schematisch) Fussabdruck Erdgeschoss gemäss Richtprojekt (Lage schematisch)
66
175
32
25
dt
Baubereich B (Sport- und Eventhalle), gemäss Art. 9 SBV Sta schematisch)
09
Fluchtwege aus Tiefgarage (Lage, Geometrie und Anzahl techn. Aufbauten
Sta
dt A
66
32
Lu
29
Bahnhof Mattenhof: neues Perrondach A2
09
zern HK 504.00
45°
6
Bereich Dachnutzung, gemäss Art. 14 SBV
04
V Bereiche leichte Zweiräder (Velos) (Lage schematisch),
Ge gemäss Art. 9 SBV Orientierender Inhalt 1.50 26
9
3.00
47 37)
ofs me Mattenhof: neue Führung Fuss-/Radverkehr
Bahnhof 11
(4
36
ind
7
Horwer
tra
32
ss Bereich Dachgestaltung, gemäss Art. 14 SBV eH 2.00
Bereiche Mixed Zone mit Verortung Anlieferung (Lage schematisch), gemäss Art. 11 SBV Gemeindegrenze
09
e A orw z
67
Unterstand Bushaltestelle (Lage und Grösse schematisch) t
32
50
35 la
np
09
90
Höhenkote HK in Meter über Meer, gemessen bis zum höchsten Punkt des Gebäudes, Parzellengrenzen bestehend Ringstrasse
120
55
HK 556.50 4678 te
67
strasse
Bereich Bushaltestelle (Lage schematisch), gemäss Art. 17 SBV
45
at
44
Arbeits
450.50
26
52
Volumenstudie Brändi
18
gemäss Art. 9 SBV M
44
451.00 Gebäudefläche gemäss Richtprojekt Architektur
Kote Massgebendes Terrain MT im Meter über Meer, gemäss Art. 10 SBV
zentrum
Baubereich B
3460
Auskragungen / "Stadtbalkon", gemäss Art. 7 SBV Interessenslinie Bahnhof / Zentralbahn zb 5.20 21.14 (21.10) 2.60 10.20
32
Sichtlinie u. Sichtbereiche Zu- und Wegfahrt Horwerstrasse / 82.00
EinstellhalleBaubereich A2 MT: 451.00 m ü. 15.08
M. (15.10)
09
(Lage schematisch)
63
a
1.00
11
Retentionsanlage (Lage und Geometrie schematisch), gemäss Art. 26 SBV MT: 451.00 m ü. M. aGbF: 6'050 m2 techn. Aufbauten
53
Brändi
Bereich Bushaltestelle, ausserhalb Perimeter
26
3460a
Baubereiche für Balkone, gemäss Art. 9 SBV Bahnhof Mattenhof: neues Perrondach aGbF: 1'220 m2 HK: 471.00 m ü. M.
C A2
9 7 HK: 504.00 m ü. M.
7.00
Freiraum
47
123
Zu- und Wegfahrten Bushaltestelle A
9.00
7.00
Bereich Bahnhof Mattenhof, gemäss Art. 22 und 22 SBV
9.00
02
O
Bahnhof Mattenhof: neue Führung Fuss-/Radverkehr
32
122
23
be
2.00
09
449.50
rK
66
59
Öffentliche Bereiche (Fuss- und Veloverkehr), gemäss Art.Wegfahrten
Zu- und 20 SBV ab Nidfeldstrasse (Südallee)
B
28
uo
36
Linie Beseitigungsreversbereich, gemäss Art. 8 SBV Unterstand Bushaltestelle (Lage und Grösse schematisch)
nim
Situation 1:500
5
1082
55 N
att 450.00
onim 77.0 B HK 471.00
att
32
16
Zugang Bahnhof
Erschliessungsflächen, gemäss Art. 17 und 20 SBV °
31
Ku
W
Brä
est.
09
1: 500
75
Pflichtbaulinie und -bereich, gemäss Art. 7 SBV R
nd
Volumenstudie Brändi
6
450.50
62
a
)
i
.20
Abstellplätze leichte Art.
Zweiräder (Velo) zentralbahn A2 A
5
Begrünungbereiche (LageV und
zb /Ausdehnung
V schematisch), gemäss 21 und 22 SBV
(26
29.2
0 2 5 10 20 50m
S
Erschliessung
O
26 3460b S Interessenslinie Bahnhof / Zentralbahn zb
.15
2
11
17
chPerimeter
32
Erschliessungs- und Aufenthaltsflächen ausserhalb
9 (29.
09
73
w
26
°
Baumgruppe mit grosskronigen Bäumen (Lage schematisch), gemäss Art. 22 SBV
.0
66
eig
Hauptzugang Sport- und Eventarena (Lage schematisch), gemäss Art. 12 und 18 SBV
110
27
32
Bereich Bushaltestelle, ausserhalb Perimeter
29
ho
30)
09
Strassenführung bestehend
88
fs
6 62
Bäume / Gehölze (Anzahl Bäume und Lage schematisch), gem. Art. 22 SBV tra
44
6
Hauszugänge (Wohnen/Gewerbe) (Lage schematisch), gemäss Art. 12 und 18 SBV
44
ss Zu- und Wegfahrten Bushaltestelle
15
e
6
141.6°
4730
35
Haupterschliessung ab Horwerstrasse, gemäss Art. 18 SBV Zu- 9und Wegfahrten ab Nidfeldstrasse (Südallee)
a
120
451.00 451.00
3461
0
Wegleitender Inhalt
11
26
45
32
159.0°
09
Zu- und Wegfahrt Einstellhalle (Lage schematisch), gemäss Art. 18 SBV
20
Zugang Bahnhof
57
Baulinie Rücksprünge gemäss Richtprojekt (Lage schematisch), gemäss Art. 9 SBV
24
19.42
8
125
3
45
91
23
Zu- und Wegfahrt zur Einstellhalle für Velos (Lage schematisch), gemäss Art. 18 SBV
32
Dachaufsicht / Fassadenlinie gemäss Richtprojekt (Lage schematisch) V zb / V Abstellplätze leichte Zweiräder (Velo) zentralbahn
(19.40)
0
50.95
96
3
Schnitt A-A' 1:500
53
techn. Aufbauten Öffentliche Fusswegverbindungen mit Zweiradverkehr (Lage schematisch), gem. Art. 20 SBV Erschliessungs- und Aufenthaltsflächen ausserhalb Perimeter 90
3460a
Horwers
A1 Aussenkante Untergeschoss gemäss Richtprojekt (Lage schematisch) .0°
(50.90)
HK 562.50
45°
31.24 (31.20)
1.50
3.00
Öffentliche Fusswegverbindungen (Lage schematisch), gem. Art. 20 SBV Strassenführung bestehend
123
Fussabdruck Erdgeschoss gemäss Richtprojekt (Lage schematisch)
31
trasse
3.50
122
75
Öffentliche Radwegverbindung (Lage schematisch), gemäss Art. 20 SBV
36
Entsorgungsanlagen (Unterflur-Wertstoff-Entsorgungsstelle / Anzahl und Lage schematisch), Orientierender Inhalt
5
1082
451.00
32
C
Bemassungsplan 1:500
09
gemäss Art. 26 SBV B HK 471.00
67
tz
Gemeindegrenze
32
50
pla
09
en Ringstrasse
55
°
Fluchtwege aus Tiefgarage (Lage, Geometrie und Anzahl schematisch)
67
4.0
att
26 3.5
52
ttenhof
10
Parzellengrenzen
M bestehend 90 0)
.0° Am Ma 6.87 (6.9
mit Fussabdruck Richtprojekt V Bereiche leichte Zweiräder (Velos) (Lage schematisch), gemäss Art. 9 SBV 5.20 21.14 (21.10)
0
2.60 10.20 26
Gebäudefläche gemäss Richtprojekt Architektur 82.00
2
11
32
15.08 (15.10) 25.74 (25.70)
55
17.10
Schnitt A-A' 1:500
1.00
09
32
16
32
6
Bereiche Mixed Zone mit Verortung Anlieferung (Lage schematisch), gemäss Art. 11 SBV
Architektur
A
62
09
Sichtlinie u. Sichtbereiche Zu- und Wegfahrt Horwerstrasse / Einstellhalle (Lage schematisch)
09
84.20
32
12.50
67
66
7.00
techn. Aufbauten
09
51
25
9.00
7.00
6
9.00
Bereich Bushaltestelle (Lage schematisch), gemäss Art. 17 SBV
62
Bahnhof Mattenhof: neues Perrondach A2 HK 504.00
44
45°
6
44
B )
3.00
451.00 Kote Massgebendes Terrain MT im Meter über449.50
Meer, gemäss Art. 10 SBV Bahnhof Mattenhof: neue Führung Fuss-/Radverkehr 4.81(4.80 ° A1
70
77.0° 7.4
47 37)
11
.6°
(19.20)
449.50
(4
19.19
36
7
a
)
3461
3.00
19.85 (19.90)
.20
11
Retentionsanlage (Lage und Geometrie schematisch), gemäss Art. 26 SBV A2 und Grösse schematisch)
Unterstand Bushaltestelle (Lage
)
1.00
26
(26
29.29
32
Bahnhofplatz
5 (2
.15
09
Mattenhof
Freiraum Volumenstudie Brändi
57
47
26
0°
21.0
(29.30
120
110.
24
8
02
O
125
3
29
Arbeits
be
Schnitt B-B' 1:500 Bemassungsplan 1:500 mit Fussabdruck Richtprojekt Architektur vom 30.07.2019 (Orientierungsinhalt anrechenbare Gebäudefläche (aGbF))
91
38.95 (38.90)
8
)
rK
0°
8
Öffentliche Bereiche (Fuss- und Veloverkehr), gemäss Art. 20 SBV Interessenslinie Bahnhof / Zentralbahn zb
172.
uo
nim
Situation 1:500
zentrum
141.6°
att
Erschliessungsflächen, gemäss Art. 17 und 20 SBV Bereich Bushaltestelle, ausserhalb Perimeter
N
W
1: 500 techn. Aufbauten
nhof
19.09 (19.10)
Brä
A1
atte
159.0S°
HK 562.50
)
45°
Begrünungbereiche (Lage und Ausdehnung schematisch), gemäss Art. 21 und 22 SBV Zu- und Wegfahrten Bushaltestelle
0
1.5
ns-M
ndi
19.42
0 2 5 10 20 50m
O
1 (2
3.00
Krie
.5
Baumgruppe mit grosskronigen Bäumen (Lage schematisch), gemäss Art. 22 SBV Zu- und Wegfahrten ab Nidfeldstrasse (Südallee)
(19.40)
21
50.95
°
tion
8.4
12
Sta
90
B HK 471.00
Horwe
.0°
Zugang Bahnhof
(50.90)
Bäume / Gehölze (Anzahl Bäume und Lage schematisch), gem. Art. 22 SBV
31.24 (31.20)
1.50
6.90
rstrasse
V zb / V Abstellplätze leichte Zweiräder (Velo) zentralbahn
64
3.50
Wegleitender Inhalt
Erschliessungs- und Aufenthaltsflächen ausserhalb Perimeter
70)
Baulinie Rücksprünge gemäss RichtprojektB(Lage HK
schematisch), gemäss Art. 9 SBV 10.65 (10.
471.00 40)
Strassenführung bestehend 13.36 (13.
°
4.0
17.50
Dachaufsicht / Fassadenlinie gemäss Richtprojekt (Lage schematisch) ttenhof
10
90 0)
.0° Am Ma 6.87 (6.9
3.50
ns
Aussenkante Untergeschoss gemäss Richtprojekt (Lage schematisch)
55
rie
451.00 451.00
32
16
09
tK
84.20
66
32
25
Fussabdruck Erdgeschoss gemäss Richtprojekt (Lage schematisch) Sta
d
09
Sta
dt
66
Lu
29
0)
zern
4.81(4.8
Ge
47 37)
449.50
Orientierender Inhalt 449.50
(19.20) me
(4
19.19
36
ind
7
3.00 eH
Schnitt A-A' 1:500 orw
Gemeindegrenze
120
Parzellengrenzen bestehend
Arbeits
Schnitt B-B' 1:500 Bemassungsplan 1:500 mit Fussabdruck Richtprojekt Architektur vom 30.07.2019 (Orientierungsinhalt anrechenbare Gebäudefläche (aGbF))
Gebäudefläche gemäss Richtprojekt Architektur
zentrum
Sichtlinie u. Sichtbereiche Zu- und Wegfahrt Horwerstrasse / Einstellhalle (Lage schematisch)
Brändi
techn. Aufbauten
Bahnhof Mattenhof: neues Perrondach A2 HK 504.00
45°
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