Bebauungsplan, Teil-zonenplanänderung Pilatus Arena Bebauungsplan, Teil-zonenplanänderung und Erschliessungsrichtplan Weinhalde
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Volksabstimmung vom 29. November 2020 Botschaft an die Stimmberechtigten Vorlage A: Vorlage B: Bebauungsplan, Teil- Bebauungsplan, Teil- zonenplanänderung zonenplanänderung und Pilatus Arena Erschliessungsrichtplan Weinhalde kriens.ch/abstimmung
2 Vorlage A: PILATUS ARENA Bebauungsplan, Teilzonenplanänderung Pilatus Arena Visualisierung der Initianten: Die Arena bietet mit 4‘000 Sitzplätzen vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Die Vorlage in Kürze Das Gebiet am Krienser Bahnhof Mat- Unter den Vorgaben dieser langfristig stimmt. Werden Bebauungsplan und tenhof ist eines der zentralen Areale ausgerichteten Entwicklung der Stadt Teilzonenplanänderung angenom- für die aktuellen Wachstumsschritte Kriens plant jetzt eine private Bau- men, schafft dies die baurechtlichen der Stadt Kriens. Die gesamte Ent- herrschaft direkt am Bahnhof Mat- Voraussetzungen, damit die Initianten wicklung in diesem Gebiet wird unter tenhof die Realisierung des Gesamt- das ordentliche Bewilligungsverfah- den drei Anstössern – Stadt Kriens, projektes Pilatus Arena. Die Krienser ren für dieses Projekt einleiten kön- Stadt Luzern und Gemeinde Horw – Stimmberechtigten stellen mit der nen. für eine koordinierte Entwicklung ge- Vorlage «Bebauungsplan, Teilzonen- meindeübergreifend begleitet und in planänderung Pilatus Arena» die Ausgangspunkt des Projektes war den drei Gemeinden politisch breit Weichen, ob die vorgesehene Form die Idee privater Initianten, im Gross- abgestützt. der Nutzung und Bebauung für sie raum Luzern eine multifunktionale
A Vorlage A: PILATUS ARENA 3 Veranstaltungshalle zu realisieren. urbanen Stadtteils. Sie schafft zudem Das Bauprojekt ist über Jahre seriös Der Bedarf dafür ist ausgewiesen. eine markante, städtebauliche Visi- weiterentwickelt worden. Rückmel- Bei der Standortevaluation wurden tenkarte am Eingang zum Grossraum dungen aus zwei öffentlichen Mitwir- 15 Möglichkeiten in verschiedenen Kriens / Luzern von Süden her. kungsverfahren wurden eingearbei- Gemeinden der Agglomeration Luzern tet. Idee, Konzeption, Finanzierung geprüft. Der Standort Mattenhof ging Die Stadt Kriens wird sich finanziell und städtebauliche Ausstrahlung des als bestgeeigneter Standort daraus für die Realisierung des Projektes und Komplexes hielten auch sehr kriti- hervor. Zu den wichtigsten Argumen- den späteren Betrieb der Halle nicht schen Prüfungen stand. Zentrale Fra- ten zählte die optimale verkehrliche engagieren. Dies war ein bewusster, gen wie Verkehr, Lärmschutz, Betrieb Anbindung des Standortes mit Zug politischer Entscheid. Damit tragen oder Parkierung können überzeugend (direkter S-Bahn-Anschluss), Velo die Initianten auch das Risiko. beantwortet werden. oder Auto. Dazu punktete das Areal durch die Einbettung einer solchen Sie kommen für die Realisierung des Einwohnerrat und Stadtrat kamen Projektidee in die gesamte Entwick- 250 Mio. Franken-Gesamtprojektes deshalb bei einer Gesamtbeurteilung lung eines neuen Ortsteils von Kriens sowie für den späteren Betrieb sel- zur Überzeugung, dass die Chancen mit städtischer Ausprägung. ber auf. Eine wichtige Rolle in die- des Projektes überwiegen. Es ist Teil ser Finanzierung spielen die Sub- einer langfristigen, bewusst gesteuer- Nachdem eine Machbarkeitsstudie ventionen von Bund und Kanton, die ten Entwicklung des urban geprägten gezeigt hatte, dass ein solches Pro- ihr Engagement (zusammen über 10 Gebietes am Bahnhof Mattenhof und jekt realisierbar wäre, sicherten sich Mio. Franken) mit der ausgewiese- bringt der Stadt mit der Realisierung die Initianten zuerst das Bauland. nen Nachfrage nach einer Arena in Einnahmen sowie wirtschaftliche Die Stadtluzerner Stimmbevölkerung dieser Grösse begründen. Zweiter Impulse. Das Gesamtprojekt schafft stimmte einem Verkauf mit 64 % Ja- Stützpfeiler der Finanzierung ist der aber auch langfristige, wirtschaftlich Stimmen zu, indem es den Initianten Ertrag aus Verkauf und Vermietung interessante Perspektiven für Kriens. das Kaufrecht zusicherte für das Pro- der beiden Wohnhäuser. Dieses Fi- Veranstaltungen schaffen Auftrags- jekt einer Eventarena. Anschliessend nanzierungsmodell bedingt, dass die potenzial für das lokale Gewerbe und wurde ein mehrstufiger Architektur- beiden Wohnhäuser mit 110 Metern tragen den Namen der Stadt in die wettbewerb durchgeführt, der zum (am Bahnhof Mattenhof) bzw. 50 Me- Schweiz hinaus. Mit den Miet- und heutigen Siegerprojekt führte. tern (am Kreisel Mattenhof) gebaut Eigentumswohnungen wird Wohn- werden können, um genügend Wohn- raum geschaffen, dessen Attraktivi- Realisiert werden soll eine Gross- raum für die Finanzierung der Halle tät dank Lage und Exklusivität (Höhe, halle mit rund 4’000 Sitzplätzen, die unterzubringen. Dieses Modell einer teilweise mit Seesicht) unbestritten sich für mittelgrosse Anlässe in den «Mantelnutzung» (Querfinanzie- ist und damit der Stadt Kriens auch Bereichen Kultur (Konzerte, Musical), rung von Infrastruktur für öffentliche auf lange Sicht zusätzliche Steuer- Sport (alle Sportarten) und Ausstel- Zwecke durch die Bewilligung von einnahmen ermöglicht. lungen eignet. Dazu bietet die Arena mehr Stockwerken) ist bewährt. Dem im Tagesbetrieb Platz für Vereins-, Beispiel der Luzerner Allmend mit Der Krienser Einwohnerrat hat sei- Schul- und Hochschulsport auf einer dem Fussballstadion folgend wurde ne Anliegen bei der Behandlung des Fläche von total zwei konventionellen es auch vom Krienser Einwohnerrat Projektes eingebracht. Bei der zwei- Dreifachturnhallen. Neben der Halle unterstützt. ten Lesung konnte er feststellen, dass werden im Sinne einer «Mantelnut- alle Gelingensbedingungen erfüllt zung» zwei Gebäude mit Gewerbeflä- Die Stadt Kriens erhält die Möglich- waren. Er stimmte Bebauungsplan chen sowie rund 410 Miet- und Eigen- keit, durch die Mehrwertabschöpfung und Teilzonenplanänderung mit 25:1 tumswohnungen realisiert. von insgesamt 5.675 Mio. Franken Stimmen bei zwei Enthaltungen zu. notwendige Projekte für heutige und Der Gesamtkomplex ist so konzipiert, zukünftige Bewohnerinnen und Be- Weil ein Komitee das Referendum dass er seiner zentralen Lage am zu- wohner des Quartiers zu finanzieren. dazu ergriff, haben jetzt Stimmbür- künftigen Bahnhof Mattenhof mit Dieses Geld fliesst zum einen in die gerinnen und Stimmbürger der Stadt Bus-Umsteigeplatz und hohen Be- öffentliche Infrastruktur (Verbreite- Kriens diese Frage zu beantworten. sucherfrequenzen gerecht wird. Das rung der Überdachung Ringstrasse Projekt erfüllt die Anforderungen der für den Bushub), zum anderen in den Einwohnerrat und Stadtrat empfeh- übergeordneten langfristigen Ent- Mehrwertausgleichs-Fond der Stadt, len ein «Ja» zu dieser Vorlage. wicklungspläne der Stadt Kriens an die damit unter anderem eine Frei- diesem Standort und nimmt eine zen- zeitanlage im Gebiet als Grün- und trale Rolle ein in der Entwicklung des Begegnungsraum schaffen will.
4 Vorlage A: PILATUS ARENA Ergänzende Unterlagen Alle Dokumente, die dem Einwohner- steigt, werden diese zum einen digital rat zur Beurteilung des Geschäftes auf der Website der Stadt Kriens oder vorlagen, werden in vollem Wortlaut ausgedruckt als Ansichtsexemplar auch den Stimmbürgerinnen und im Auflageordner des Stadtbüros zur Stimmbürgern zur Verfügung gestellt. Verfügung gestellt. Weil deren Umfang aber das Mass einer Abstimmungsbotschaft über- kriens.ch/abstimmung Scannen Sie diesen QR-Code mit Smart- phone oder Tablet und gelangen Sie direkt zum Abstimmungsdossier auf der Website Digitales Dossier und Auflageordner • Bebauungsplan «Pilatus Arena», Situationsplan, • Besonnungsgutachten mit Nachweis des Zweieinhalb- Schnitt- und Bemassungsplan, 1:500 stundenschattens • Bebauungsplan «Pilatus Arena», Sonderbau- • Brandschutz-/Entfluchtungskonzept vorschriften • Konzept Parkierung Abstellplätze für leichte Zweiräder • Teilzonenplanänderung Mattenhof, 1:1000 und Entsorgung • Bau- und Zonenreglement, • Businessplan Anpassung Art. 13 Zentrumszone Mattenhof • Gutachten Mehrwertermittlung und Plausibilisierung • Planungsbericht • Protokollauszug zur Sitzung des Beirats Städtebau • Vorprüfungsbericht BUWD vom 13.11.2018 • Mitwirkungsbericht • Richtlinienplan und stadträumliche Richtlinien • Richtprojekt Architektur Pilatus Arena Mattenplatz LuzernSüd • Richtkonzept Umgebung / sozialräumliche Aspekte • LuzernSüd Studie Anschluss Bogenweg • Mobilitätskonzept • Wortprotokoll Einwohnerrat • Lärmgutachten 1. Lesung (19. November 2019) • Risikobericht nach Störfallverordnung inkl. NIS • Wortprotokoll Einwohnerrat • Energie- und Nachhaltigkeitskonzept 2. Lesung (28. Juni 2020) • Technischer Bericht Ver- / Entsorgungskonzept mit • Hochhauskonzept Situationsplan 1:500 • Studie Standortevaluation LuzernPlus • Hydrogeologische Unbedenklichkeits-Vorprüfung • Geotechnisches Gutachten • Protokoll Grundwasserersatzmassnahmen, Pfahlfundation, Baugrundsondierungen • Protokoll Massnahmen zur Absenkung der Aushubkote Das bedeutet die Abstimmung Bei der Referendumsabstimmung Areal das geplante Projekt mit Arena die Initianten die Detailplanung für haben die Stimmenden über einen und zwei Hochhäusern realisiert wer- ihr Projekt vorantreiben und eine ord- Bebauungsplan und eine Teilzonen- den kann. Zur Diskussion stehen also nungsgemässe Baueingabe machen. planrevision mit entsprechenden nicht Details des Projektes, sondern Erst wenn diese Bewilligung rechts- Anpassungen des Bau- und Zonen- die baurechtlichen Voraussetzungen kräftig erteilt ist, kann der Baustart reglementes (BZR) zu befinden. dafür. erfolgen. Grundsätzlich haben die Stimmbe- rechtigten damit darüber zu entschei- Wird die Vorlage wie schon vom Stadt- den, ob sie die baurechtlichen Vorga- parlament nun auch von den Stimm- ben schaffen wollen, dass auf diesem berechtigten angenommen, können
Vorlage A: PILATUS ARENA 5 Das Projekt der Pilatus Arena Worum geht es Das Projekt läuft unter dem Titel «Pi- aussetzungen für die Bebauung eines werbenutzung sowie der Gestaltung latus Arena». Der Bebauungsplan Areals am Bahnhof Mattenhof mit ei- des Aussenraumes insgesamt und sowie die Teilzonenplanänderung ner multifunktionalen Eventarena und muss auch als Gesamtprojekt be- schafft aber die baurechtlichen Vor- zwei Hochhäusern mit Wohn- und Ge- trachtet werden. Vorgeschichte und Idee Zürich (Hallenstadion) und Basel (St. In der Zentralschweiz gibt es heute Betracht ziehen können. Dies mitun- Jakobshalle) waren lange Zeit die ein- keinen solchen Veranstaltungsort. ter auch deshalb, weil die Ansprüche zigen Schweizer Städte, die über mul- Die bestehenden Hallen sind in der der Eventbesuchenden an Erreichbar- tifunktional nutzbare Veranstaltungs- Regel für den Schulsport konzipiert keit, Komfort und Service in den letz- hallen verfügten. Andere Schweizer und eignen sich aus verschiedenen ten Jahren stark gestiegen sind. Städte wichen für Anlässe auf Mes- Gründen kaum oder gar nicht für grös- sehallen oder Eishockeystadien aus, sere Events. In den Hallen der Messe Diese Lücke soll nun mit der Pilatus um dort grössere Veranstaltungen Luzern können zwar Events durchge- Arena geschlossen werden. Mehr durchzuführen. In den letzten Jahren führt werden. Der enorme Aufwand noch: Mit der geplanten Dimension entstanden in Schaffhausen, Zürich, für den Auf- und Einbau der für einen von rund 4’000 Sitzplätzen wäre sie Winterthur und Bern zwar neue Hal- Event erforderlichen Infrastruktur be- schweizweit einzigartig und würde im len. Diese sind aber im Wesentlichen lastet aber die Erfolgsrechnung jeder gefragten Segment der mittelgrossen auf Sportevents ausgerichtet. Veranstaltung so stark, dass nur we- Anlässe eine Ausnahmestelllung ein- nige, grosse Anlässe diese Option in nehmen. Die Initianten Die Ursprünge des heutigen Projek- die Eberli Sarnen AG zusammen mit Bern, Basel, Luzern, Lausanne und St. tes gehen auf eine private Initiative der Helvetia Versicherung die «Pilatus Gallen). Die Eberli Sarnen AG und die zurück. Initiiert wurde die Projekt- Arena AG», die das eigentliche Pro- Halter AG haben zusammen bereits idee durch die Generalunternehmung jekt entwickelt. An Realisierung und die Swissporarena auf der Luzerner Eberli Sarnen AG und die NLA-Hand- Betrieb der Pilatus Arena beteiligt Allmend realisiert. Den späteren Be- baller des HC Kriens-Luzern. In der sich als weitere Investorin die Immo- trieb der Arena organisiert ebenfalls heutigen Projektorganisation bildet bilienentwicklerin Halter AG (Zürich, die Pilatus Arena AG. Der Standort In einem ersten Schritt wurde ein kon, Risch Ebikon, Feldbreite Emmen, Kriens der beste sei. Die Analyse er- Standort gesucht für eine Eventhalle Herdschwand Emmen, Mooshüsli folgte unter regionalen, städtebau- in der Zentralschweiz. Unter der Füh- Emmen, Rosenau Emmen, Rossmoos lichen, raumplanerischen, aber auch rung des regionalen Entwicklungsträ- Emmen, Bahnhof Horw, Horw Süd, wirtschaftlichen, fachtechnischen gers LuzernPlus wurden insgesamt 15 Mattenhof Ost Horw, Hinterschlund und erschliessungstechnischen Ge- Standorte ermittelt, die für ein Projekt Kriens, LUK-Center Kriens, Nidfeld sichtspunkten. dieser Dimension in Frage kämen. Kriens, Allmend Luzern, Mattenhof II Nach einem einheitlichen Kriterien- Kriens. In einer umfangreichen Ana- Wichtigste Faktoren, die für den raster wurden mögliche Standorte lyse, die zahlreiche Standortfakto- Standort Kriens-Mattenhof sprachen, in Luzern, Ebikon, Emmen, Horw und ren miteinbezog, stellte sich heraus, waren dabei: Kriens auf deren Eignung hin unter- dass der Standort auf dem Areal beim • Kriens will das Areal am Bahnhof sucht. Es waren dies: EbiSquare Ebi- Bahnhof Mattenhof (Mattenhof II) in Mattenhof zu einem neuen Stadt-
6 Vorlage A: PILATUS ARENA teil mit urbaner Prägung weiter- Autobahnanschlüssen. Die Arena • Das Areal war bereits im kantona- entwickeln. Eine Veranstaltungs- wird dadurch lokal und regional len Hochhauskonzept aus dem Jahr halle passt in diese Strategie. Ein sehr gut erreichbar und verstärkt 2008 als möglicher Standort für hö- städtisches Umfeld schafft wich- so den generellen Standortvorteil here Gebäude vorgesehen und schon tige Voraussetzungen für Events der Region Luzern durch dessen ge- dort als einer von nur zwei Stand- mit kurzen Wegen und attraktiven samtschweizerisch zentrale Lage. orten im Grossraum Luzern mit der Zusatzmöglichkeiten für Event-Be- • Mit den Parkhäusern Mattenhof, Eignungsklasse «A» aufgeführt. sucher (Hotels, Gastronomie). LUK-Center und Pilatusmarkt bie- Bei der Überarbeitung des Hoch- • Das Areal punktet durch eine aus- ten sich drei Areale in unmittelbarer hauskonzeptes im Jahr 2018 blieb gezeichnete Verkehrslage direkt an Umgebung an, um mit dem Auto an- der Standort Mattenhof bestehen. der S-Bahn und beim zukünftigen reisenden Besuchern der Arena ge- Bushub Mattenhof, am Velofreigleis nügend Parkierungsmöglichkeiten und in unmittelbarer Nähe zu zwei zu bieten. Planerische Rahmenbedingungen Das für die Pilatus Arena vorgesehene In diese übergeordnete, breit abge- des heute vorliegenden Bebauungs- Areal befindet sich am Kreisel Mat- stützte Planung ist das Projekt der planes durch kantonale Instanzen be- tenhof in Kriens. Es grenzt direkt an Pilatus Arena bezüglich Dimensionen, stätigt, dass dieses Ziel erreicht wird. den Bahnhof Mattenhof und an den baulicher Verdichtung und der vorge- Bau der Stiftung Brändi. Gegen die sehenen Nutzung eingebunden. Auch in Kriens selber wurden in den Mattenhof-Neubauten hin trennt die vergangenen Jahren die politischen Ringstrasse das Areal ab. Das Grund- Der heute vorliegende Bebauungs- und planerischen Grundlagen gelegt stück gehört aufgrund seiner Lage plan stimmt mit den Vorstellungen für das heute vorliegende Projekt. direkt am Bahnhof Mattenhof zu den der übergeordneten Planung des 2011 hat die Stadt für ihr Wachstum Schlüsselarealen in der gesamten Kantons Luzern (kantonale Richtplan die «Strategie der räumlichen Ent- Entwicklung von Kriens-Matten- und der darin festgelegte Entwick- wicklung» festgelegt. Sie setzt zum hof (LuzernSüd). Diese Entwicklung lungsschwerpunkt LuzernSüd) sowie Schutz von ökologisch wichtigen wurde vom Entwicklungsträger Lu- mit dem Agglomerationsprogramm Grund- und Landwirtschaftsflächen zernPlus gemeindeübergreifend ko- der 2. und 3. Generation überein, wo- an den Siedlungsrändern fest, dass ordiniert, die Rahmenbedingungen nach «der Standort Mattenhof mit ein Wachstum in erster Linie durch in zahlreichen Planungsdokumenten spezifischen Planungen städtebau- «Verdichtung nach Innen» erfolgen festgehalten (*). Politische Gremien, lich sowie bezüglich den baulichen soll. Anwohnende und Interessengruppen Dichten und den Nutzungen massge- hatten in mehreren Etappen die Ge- blich aufzuwerten und zu einem Zen- * Diese Dokumente werden aktuell im «Regelwerk legenheit, sich einzubringen. trum zu entwickeln sei – , allenfalls LuzernSüd» zusammengetragen. Dazu läuft ein inkl. Hochhäusern.» Die Vorprüfung Mitwirkungsverfahren bei LuzernPlus. Das Verfahren In Kriens selber war das Areal im Swissporarena über Hochhäuser er- Verträglichkeit massgeblich sein. Rahmen der letzten Ortsplanungsre- folgen könnte. vision im Jahr 2013 bereits ein The- Der Regierungsrat sistierte die Be- ma. Damals beantragte der Stadtrat Der Einwohnerrat hiess die vorgese- handlung der Beschwerde auf Antrag dem Einwohnerrat, das Grundstück in hene Umzonung gut. Die Stadt Luzern der Stadt Kriens bis heute. Die da- die «Zentrumszone Mattenhof» um- legte aber dagegen eine Beschwerde mals vom Krienser Einwohnerrat be- zuzonen und ein Hochhaus mit einer beim Regierungsrat ein. Sie erach- schlossene Umzonung wurde folglich Firsthöhe von 80 m – gegenüber der tete die Verknüpfung zwischen der nie rechtskräftig. bisher zulässigen Firsthöhe von 45 m maximalen Firsthöhe von 80 Metern – im Bau- und Zonenreglement (BZR) und einer Nutzung des Grundstücks Im Auftrag der Initianten wurde wäh- und Zonenplan zu erlassen. Dies vor für eine öffentliche Einrichtung im renddessen ein Studienauftrag ge- dem Hintergrund einer schon damals regionalen Interesse als sachfremd. startet, um die städtebauliche Ver- angedachten Eventarena, deren Fi- Vielmehr müsse für die Erhöhung der träglichkeit zu prüfen. In einer ersten nanzierung nach dem Modell der Hochhaushöhe die städtebauliche Phase sollte die Machbarkeit geprüft
Vorlage A: PILATUS ARENA 7 werden. Die Jury, der neben den In- bar sei. Deshalb wurde auch die zweite räumliche Aspekte» überführt. Diese vestoren und Experten zu einzelnen Stufe des Studienauftrags ausgelöst, Dokumente bildeten nach Einarbei- Fachdisziplinen auch Vertreter von in der sich die Teams hauptsächlich tung zahlreicher Rückmeldungen aus LuzernPlus und der Stadt Kriens an- mit der Architektur, der Landschafts- Vorprüfungen und Abklärungen die gehörten, hatten explizit die Mög- architektur und der Logistik inklusi- Grundlage für den heute vorliegenden lichkeit, das Verfahren abzubrechen, ve Verkehr und Anlieferung befassen Bebauungsplan. Um diesen umsetzen sollte sich eine städtebauliche Mach- mussten. Im Dezember 2017 hat die zu können, ist darüber hinaus eine barkeit nicht nachweisen lassen. Jury auch diese Arbeiten umfassend Teilzonenplanänderung nötig. geprüft. Das Projektteam mit den Ar- Aus 45, teilweise international renom- chitekten Giuliani Hönger AG und Vogt Damit kam das Umzonungsgesuch mierten Bewerberteams wurden letzt- Landschaftsarchitekten AG wurde 2019 in abgeänderter Form mit dem lich 8 bestimmt, die sich dieser Auf- abschliessend zur Weiterbearbeitung jetzt vorliegenden Projekt erneut vors gabe stellten. Nach einer Analyse der empfohlen. Parlament. Die Stadt Luzern, die das eingereichten Arbeiten kamen sowohl Land in der Zwischenzeit zum Verkauf die Jury als auch der Beirat Städtebau Das Siegerprojekt wurde in der Folge freigegeben hat, verzichtete nach LuzernSüd zum Schluss, dass die Pila- überarbeitet und in das wegleiten- dem Parlamentsentscheid auf eine tus Arena mit Mantelnutzung auf dem de «Richtprojekt Architektur» und erneute Beschwerde. Areal Mattenhof städtebaulich mach- «Richtkonzept Umgebung / sozial- Das aktuelle Projekt Geplant ist eine multifunktionale Arenen in anderen Ländern so aus- (38 %) als Eigentumswohnungen an- Veranstaltungsarena mit rund 4’000 gelegt, dass sie den passenden Rah- geboten. Geplant ist die Realisierung Sitzplätzen. Sie weist modernste men für mittelgrosse Veranstaltun- von 1.5 – 4.5 Zimmer-Wohnungen Event-Infrastruktur auf und kann gen bildet. Sie erfüllt die Standards sowie modulare Kleinst-Studiowoh- dank einem geschickt konzipierten heutiger Events, die den Besuchen- nungen (Movement). 277 Miet- und Raumprogramm vielfältig genutzt den ein zeitgemässes Freizeiterleb- Eigentumswohnungen (Eigentums- werden: nis ermöglichen sollen. Dies betrifft wohnungen ab dem 13. Oberge- • Kulturanlässe (Musical, Konzerte, nicht nur die eigentliche Eventtech- schoss) sind im Hochhaus direkt am Theater, Comedy) nik (Akustik, Licht) oder VIP-Bereiche Bahnhofplatz vorgesehen und primär • Indoor-Sportanlässe (sämtliche (Gastronomie), sondern so stehen auf Singles und Paare ausgerichtet. Indoor-Sportarten wie Handball, im Erdgeschoss Begegnungs- und 138 Mietwohnungen sind im Haus am Basketball, Unihockey, Tennis, Bad- Gastronomie-Möglichkeiten zur Ver- Kreisel Mattenhof (Mattenplatz) ge- minton, Fechten, Kampfsport, Hal- fügung. Diese sind durch verglaste plant und sollen neben Singles und lenfussball etc.) Wände von den Aussenräumen her Paaren auch Familien und Wohnge- • Messen, Ausstellungen, TV-Shows ebenso einzusehen wie die Zuschau- meinschaften anziehen. • Versammlungen (General- oder De- erumgänge im Obergeschoss (Stadt- legiertenversammlungen) balkon). Die Verbindung von Innen- Der Aussenraum des gesamten Ge- und Aussenräumen ist Konzept, soll bäudekomplexes wurde mit beson- Darüber hinaus ist die Arena so kon- doch die Arena eine prägende Rolle derer Sorgfalt geplant. Die Initian- zipiert, dass sie auch ausserhalb von spielen im gesellschaftlichen Leben ten waren sich bewusst, dass sie an Events genutzt werden kann. Mit ein- des Stadtteils Kriens-Mattenhof. dieser Stelle eine Verdichtung des gefahrenen Tribünenelementen ste- Stadtquartiers in hohem Ausmass hen faktisch zwei konventionelle Drei- Bestandteil des Gesamtprojektes schaffen und deshalb auch eine hohe fachhallen zur Verfügung. Sie können sind zwei Wohnhochhäuser auf dem Verantwortung tragen. Mit Strassen- namentlich genutzt werden für: Areal. Diese spielen städtebaulich Café und Buvette werden der Bahn- • Schulsport und architektonisch, letztlich vor hofplatz und die Promenade als • Vereinssport allem aber in der Finanzierung des Verbindung zum Kreisel Mattenhof • Hochschulsport Projektes eine tragende Rolle (siehe belebt. Die Erdgeschoss-Zone der • Leistungssport-Stützpunkte unten). Hallenumgebung wird zudem be- • Breitensport-Anlässe wusst offen und transparent gestal- In beiden Häusern sind total 415 tet, um so den Bahnhofplatz optisch Die Arena ist in der Dimension nach Wohnungen geplant. 259 (62 %) wer- und erlebnismässig in den Foyerbe- umfassenden Vergleichsstudien mit den später als Mietwohnungen, 156 reich der Halle fortzusetzen. Für die-
8 Vorlage A: PILATUS ARENA sen städtebaulich wichtigen Ansatz bare) Einschränkungen in der Arena- nahmen die Initianten sogar (vertret- organisation in Kauf. Gebäudehöhe Die Höhe der Hochhäuser ergibt sich der Kategorie A (höchste Kategorie) als Ankunftsort und Visitenkarte von aus den Vorgaben der stadträum- vor. Dieser Schluss ist das Ergeb- Kriens-Mattenhof, geplant. lichen Richtlinien LuzernSüd einer- nis umfassender Standortanalysen, seits sowie aus den Berechnungen die zahlreiche Faktoren (Umgebung, Die jetzt im Rahmen des Projektes der Initianten zum Gesamtprojekt an- Einsicht, Erschliessung, ÖV-Nähe) Pilatus Arena geplanten Hochhäuser dererseits. Der Bebauungsplan sieht miteinbezog. Dazu liegt der Bau eines sind damit Teil der gesamten Ent- am Bahnhof Mattenhof eine Gebäu- Hochhauses an dieser Stelle auch wicklungsplanung in diesem Gebiet dehöhe von max. 113 m und am Mat- auf der politisch gewollten Linie der und kompatibel mit der Wachstums- tenplatz eine Gebäudehöhe von max. Stadt Kriens. Diese setzt sich für eine strategie der Stadt Kriens. Sie wei- 53 m vor. Die obersten 3 Meter sind «Verdichtung nach innen» ein, um ge- chen jedoch sowohl in der Höhe als jeweils ausschliesslich für die Dach- wünschtes Wachstum zu erreichen, auch in der Lage vom rechtsgültigen nutzung respektive Brüstungen und ohne dass dafür an den Siedlungs- Zonenplan sowie dem Bau- und Zo- technische Aufbauen vorgesehen. rändern wertvolles Kulturland oder nenreglement ab und bedingen des- Dies entspricht gemäss Richtprojekt ökologisch wichtige Grünflächen halb eine Änderung dieser Rechts- 36 bzw. 15 Stockwerken. Effektiv be- überbaut werden müssen. grundlage. Diese sah bisher ein tragen die Bauhöhen somit für das Hochhaus mit einer Basishöhe von Hochhaus am Mattenplatz 50 m und Beide Hochhäuser haben eine unter- 45 m bzw. maximalen Höhe von 80 für das Hochhaus am Bahnhofplatz schiedliche stadträumliche Funktion. m vor. Jetzt sind es 53 und 113 m. In 110 m. Dazu kommen die Elemente Am Kreisel Mattenhof ist das Pilatus allen Entwicklungsphasen sowie bei der Dachnutzung und technisch be- Arena-Hochhaus einer von insge- der öffentlichen Auflage waren die dingte Aufbauten. samt vier Hochpunkten, die den Mat- Gebäudehöhen stets kritisch hinter- tenplatz einfassen. Sie weisen alle fragt worden. Letztlich aber wurde sie Schon das regionale Hochhauskon- eine Höhe von max. 50 Metern auf. politisch von der grossen Mehrheit zept aus dem Jahr 2008 (erneuert Das höhere der beiden Häuser hin- mitgetragen, weil die sich daraus er- 2018) sah an dieser Lage explizit gegen ist als markanter Akzent des gebenden Chancen überzeugten. die Möglichkeit eines Hochhauses neuen Stadtteils am Bahnhofsplatz, Verkehrsfragen Fragen zur Erreichbarkeit des Ge- der Stadt Luzern. Die Fortsetzung reisen, stehen im Mattenhof, beim samtkomplexes und damit Verkehrs- Richtung Horw/Hergiswil ist konzep- LUK-Center und beim Pilatusmarkt fragen im weitesten Sinne wurden tionell angedacht und floss in die Pla- drei grosse Parkhäuser zur Verfü- von den Initianten vertieft geprüft. Im nung des Vorplatzes mit ein. Bezüg- gung. Dazu sind auch Parkplätze auf Mobilitätskonzept als Bestandteil des lich der Veloparkierung bei der Halle der nahen Allmend Bestandteil des Bebauungsplans Pilatus Arena wird sind die stadträumlichen Richtlinien Verkehrskonzeptes. Ergänzend dazu aufgezeigt, wie die verschiedenen Ver- massgeblich. Geplant sind insge- wird die Stadt Kriens im Rahmen kehrsteilnehmenden geführt werden samt 1’549 Veloabstellplätze. Damit des Bewilligungsfahrens zusätzliche und wie das zu erwartende Verkehrs- ist das Angebot an Veloabstellplätzen Auflagen machen. So etwa soll ein aufkommen bewältigt werden soll. sowohl für die Wohnungen als auch Verkehrsdienst bei Events Verkehrs- für Veranstaltungen sehr gut und belastungen des angrenzenden Quar- Ein wichtiger Vorteil ist dabei die her- braucht den Vergleich zu Swisspora- tiers Kuonimatt vermeiden. vorragende Erschliessung des Areals rena, Krauerhalle oder Stadion Klein- insbesondere mit dem ÖV (Bahnhof feld nicht zu scheuen. Kriens-Mattenhof) und für den Lang- samverkehr. Die Pilatus Arena liegt Für Besuchende, die mit dem Auto direkt am Veloschnellweg aus/nach zu Anlässen in der Pilatus Arena an-
Vorlage A: PILATUS ARENA 9 Finanzierung und Betrieb Die Erstellungskosten der Pilatus Die verbleibenden Kosten müssen Businessplan der Pilatus Arena AG, Arena betragen rund 39 Mio. Franken. durch Vermietung und Verkauf von der über die ersten 10 Betriebsjahre Die Finanzierung des Gesamtprojekts Wohn- und Gewerbeflächen in den erstellt und von einem unabhängi- ist aber durch die privaten Initianten beiden Wohnhäusern erwirtschaftet gen Wirtschaftsprüfungsinstitut als abgesichert. Genauso wie auch der werden. Damit diese Rentabilitäts- marktgerecht und tragfähig beurteilt Betrieb, der später ohne Subventio- rechnung stimmt, mussten dieStadt Initian- Kriens wurde. Stadtrat Den Berechnungen zugrunde Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens nen der öffentlichen Hand auskom- ten die Zahl der Wohnungen erhöhen. liegt ein vorsichtig-konservatives kriens.ch Be- men muss. Weil auf dem zur Verfügung stehenden legungs-Szenario. Areal nur eine Erweiterung in die Höhe Die Finanzierung der Baukosten ba- möglich ist, kam so auch die Höhe des Damit ist die Pilatus Arena wirt- siert auf dem Grundsatz einer «Man- Wohnhochhauses zu Stande. schaftlich tragfähig. Sie wird ohne telnutzung»: Der Ertrag aus der Nut- Mittel der Stadt Kriens gebaut und zung von Wohn- und Gewerbeflächen 4.7 Finanzierung und Tragfähigkeit Die Betreibergesellschaft muss den später kostendeckend und selbst- wird eingesetzt, um den Bau der Halle Betrieb der Eventhalle (Unterhalts- ständig ohne jegliche Zuschüsse der Die Kosten der Pilatus Arena betragen rund 39 Mio. Finanziert wird diese durch Beiträge zu finanzieren. Der Gesetzgeber sieht kosten, vom Betriebskosten) Kanton Luzern (4-6 Mio.),decken kön- öffentlichenvom aus Swisslos-Lotterieerträgen, Hand Bundbetrieben werden. aus dem Natio- nalen Sportanlagenkonzept (NASAK) (3 Mio.) sowie aus den Mantelnutzungen mit Woh- explizit die Möglichkeit vor, den Bau nen. Dass dies möglich ist, zeigt der nungen und Gewerberäumen (27 Mio.). einer Infrastruktur für die Öffent- lichkeit auf diesem Weg zu fördern. Ein vergleichbares Model kam unter anderem schon beim Bau der Swis- sporarena auf der Luzerner Allmend zum Einsatz. Eine wichtige Rolle in der Finanzie- rung spielt die Unterstützung durch Bund und Kanton. Der Kanton Lu- zern, Swisslos-Lotterieerträge sowie Beiträge des Bundes aus dem Natio- nalen Sportanlagenkonzept (NASAK) reduzieren die zu deckenden Investi- tionskosten. Bund und Kanton enga- gieren sich für die Pilatus Arena mit über 10 Mio. Franken, weil sie über- zeugt sind von deren Erfolgsaussich- ten im nationalen Eventhallen-Wett- Abbildung 4: Schematische Darstellung Finanzierung Pilatus Arena bewerb. Der Betrieb soll kostendeckend sein, ohne Subventionen der öffentlichen Hand. Dabei wurde das Erfolgsmodell der Swissporarena als Vorbild herangezogen. Die Betreiberge- sellschaft Pilatus Arena AG übernimmt die Sport- und Eventhalle von der Investoren- gruppe ohne Abschreibungsverpflichtungen für einen symbolischen Schweizerfranken. Mehrwertabgabe Sie muss den Betrieb der Sport- und Eventhalle (Unterhaltskosten, Betriebskosten) de- cken können. Dass dies möglich ist, zeigt der Businessplan der Pilatus Arena AG, der über die ersten 10 Betriebsjahre erstellt und von einem unabhängigen Wirtschaftsprü- Wie bei allen Arealen, für die eine Be- schädigen, fungsinstitut Infrastrukturbauten beurteilt wurde. Die erwartetenzu leistet Einnahmen wird, und hat die Ausgaben sindStadt Kriens ein marktgerecht und werden durch Vergleichszahlen von anderen Anbietern und aus anderen Hallen abge- bauungsplanpflicht besteht, ist auch erstellen oder aber für die Gestaltung qualifiziertes Gutachten bei einem stützt. Den Berechnungen zugrunde liegt ein Belegungs-Szenario, das – wie der Vergleich bei beim Bau der Pilatus Arena eine öffentlicher mit anderen AnlagenPlätzezeigtund Pärke einzu- – vorsichtig anerkannten konservativ ist. Bewertungsunterneh- Die konservative Planerfolgsrechnung Mehrwertabgabe fällig. Diese geht basiert setzen. auf allen heute bekannten Faktoren und zeigt menauf, dass sowiedie ein Pilatus Arena in den ers- zur Zweitgutachten ten fünf Betriebsjahren einen Aufwandüberschuss generieren wird. Dieser entsteht, da ange- zurück auf die Revision des Raum- nommen wird, dass die Ausnützung der Halle in den Plausibilisierung ersten Jahren nicht eingeholt. gleich auf dem planungsgesetzes im Jahr 2018, die Höchststand Dies ist nun sein wird.bei auch Dieses Defizit wird der Pilatus durch die Investoren der Pilatus Arena AG mittels Arena Aktionärsdarlehen finanziert. Ab dem sechsten Betriebsjahr können die Kosten gedeckt und Kantone und Gemeinden verpflichtet, der Fall.geschaffen Reserven Allerdings gibtInes werden. denschweiz- Der Betriebskosten in diesen eingerechnet Gutachten ist die ermittel- jährliche Zuweisung den durch eine Um- oder Einzonung von weit0.8noch % der keine Erstellungskosten, also rund Fr. 300'000, Vergleichsbeispiele an den Erneuerungsfonds. te Mehrwert (rund 1.3 Mio. SoFranken) ist si- chergestellt, dass auch die notwendigen Erneuerungen zeitgerecht gemacht werden können entstehenden Gewinn teilweise für mitdie und Mehrwertabgaben für und Halle langfristig attraktiv einenutzergerecht Sport- wurde nach bleibt. Die Pilatusder Arena ersten Lesung ist somit wirt- im die öffentliche Hand abzuschöpfen. oder Kulturstätte schaftlich tragfähig. Sievon kannregionaler / na- kostendeckend Einwohnerrat und selbstständig ohne in Verhandlungen jegliche Zuschüsse derzwi- öffentlichen Hand betrieben werden. Das Geld dieser Mehrwertabgabe soll tionaler Bedeutung. Damit trotzdem schen der Stadt Kriens und den Ini- Seite 23/32 dazu verwendet werden, entweder eine unabhängige und objektive Er- tianten auf die Maximalforderung des Rückzonungen von Bauland zu ent- mittlung des Mehrwertes gewähr- Parlamentes von 5.675 Mio. Franken
10 Vorlage A: PILATUS ARENA erhöht. Grundlage dazu bildeten der Wert der dank höherer Bauweise zu- sätzlich möglichen Wohnungen. Zu diesem Schritt waren die Initianten bereit, um die zentrale Gelingensbe- dingung aus dem Parlamentsbetrieb zu erfüllen. Eingesetzt werden soll das Geld u.a. für den Bau einer Freizeitanlage nach dem Vorbild der Langmatt im Ober- nau. Dieser könnte auf dem Areal Grabenhof (und damit in umittelba- rer Nähe zur Arena) realisiert wer- den. Die Stadt Kriens hat zu diesem Zweck mit der Grundeigentümerin, der Stadt Luzern, eine Absichts- erklärung unterzeichnet. Diese sieht die weitere gemeinsame Entwicklung des Grabenhof-Areals vor. Teile aus der Mehrwertabgabe fliessen zudem in die Verbreiterung des heute im Bau befindlichen Bahnhofplatzes (Abde- ckung Ringstrasse). Visualisierung der Initianten: Blick auf die Pilatus Arena vom Kreisel Mattenhof her. Die Ringstrasse führt zwischen dem bestehenden Mattenhof-Quartier und dem geplanten Projekt unter dem Bahnhofplatz Richtung Allmend. Fachbegriffe Bebauungsplan ten Bebauungspläne auch Aussagen Kommt es zu einer Teilrevision, be- Bebauungspläne sind wertvolle Inst- darüber, wie die einbezogenen Grund- trifft dies in erster Linie Areale oder rumente der Raumordnung und Sied- stücke zu erschliessen und die Um- Grundstücke, für die entweder neue lungsentwicklung. Sie ermöglichen gebung zu gestalten sind. Projekte entwickelt wurden, die eine es, mit massgeschneiderten Lösun- Umnutzung nötig machen, oder für gen auf komplexe (Überbauungs-) Teilzonenplanrevision die bei der letzten Gesamtrevision Aufgaben zu antworten. Werden mit Die Ortsplanung ist das wichtigste keine abschliessende Regelung ge- diesem für den Auftraggeber sehr Instrument von Gemeinden, um die funden wurde. aufwändigen Verfahren Vorteile für zukünftige Entwicklung und damit ihr das Siedlungsbild und die Gestaltung Wachstum zu steuern. In Kriens trat Jede (Teil-)Revision der Ortsplanung der Umgebung erzielt, können Be- die letzte neue Ortsplanung im Jahr läuft nach demokratisch klar fest- willigungsbehörden damit aufgrund 2013 in Kraft und fand unter umfas- gelegten Schritten ab und umfasst in einer Gesamtbeurteilung in Einzel- sendem Einbezug der Bevölkerung jedem Fall auch ein Mitwirkungsrecht fragen auch von den Bestimmungen und weiterer Kreise statt. Der Start der Bevölkerung. der Bauordnung abweichen. Neben einer nächsten Gesamtrevision ist für der Anordnung der Bauten, der Art 2021 geplant. und dem Mass der Nutzung enthal-
Vorlage A: PILATUS ARENA 11 Visualisierung der Initianten: Blick auf die Pilatus Arena vom Bahnhofplatz Mattenhof her. Die zwei Wohnhäuser, da- zwischen die Halle. Rechts noch sichtbar die Mattenhof-Bauten entlang der Ringstrasse. Die Würdigung durch den Stadtrat • Der Bebauungsplan Pilatus Arena mit einem breiten Angebot zur sive Begrünung des Hallendachs stimmt mit den Vorstellungen der Verfügung gestellt. • Wichtiger Entwicklungsimpuls übergeordneten Planungen überein. • Die Pilatus Arena liefert Impulse für die Areale um den Matten- • Kanton Luzern: kantonaler Richt- für die gesamte Region (Topan- platz plan und dem dort festgelegten lässe mit nationaler und inter- • Klimaziele werden dank den Entwicklungsschwerpunkt Lu- nationaler Ausstrahlung, zusätz- 2000-Watt-Vorgaben nachhaltig zernSüd sowie dem Agglomera- liche Hotelübernachtungen und gefördert tionsprogramm der 2. und 3. Ge- Umsätze für Tourismus, Gastro- • Die Mehrwertabgabe wird am Ort neration nomie, Gewerbe und Handel) bzw. in der Nähe reinvestiert. • Regionale Planungen gemäss • Die Positionierung von Kriens, • Die Arena wird zum Treffpunkt für Hochhauskonzept Luzern und der gesamten Region verschiedene Sportarten (Brei- • Grundkonzept Verkehr Lu- Zentralschweiz wird im nationa- ten- wie Spitzensport) und Aus- zernSüd und den stadträum- len Standortwettbewerb nach- bildungsort für junge Sportler. Die lichen Richtlinien Mattenplatz haltig gestärkt. Möglichkeit der Hallennutzung für • Bund, Kanton sowie die K5-Gemein- Schul- und Hochschulsport und • Der Bebauungsplan Pilatus Arena den stehen hinter dem Projekt, na- durch viele regionale Sportclubs ist auf die gewünschte Entwicklung tionale Sportverbände haben ihre sind weitere Chancen des Projektes. der Stadt Kriens ausgerichtet. Unterstützung zugesichert. Die • Die Wohnungen sind ausschliesslich • Es ist ein überzeugendes und durch- Halle entspricht also einem ausge- in den beiden Wohntürmen platziert dachtes Projekt in sportlicher, städ- wiesenen Bedürfnis. und werden dank Aussicht und Lage tebaulicher und wirtschaftlicher • Das Projekt überzeugt aus Sicht eine hohe Wohnqualität aufweisen. Hinsicht. Raumplanung und Städtebau. • Einnahmen für die Stadt Kriens • Die Pilatus Arena bietet für die Re- • Toplage für eine publikumsinten- durch Grundstückgewinn- und gion zahlreiche Chancen. sive Einrichtung von öffentlichem Handänderungssteuern, Mehr- • Die Zentralschweiz erhält die seit Interesse, die verkehrstechnisch wertabgabe, Billettsteuern und langem fehlende Infrastruktur ei- ideal erschlossen ist (S-Bahn, Tourismusabgaben bei Hotelüber- ner mittelgrossen und modernen Bus, Freigleis, Nähe Autobahn- nachtungen. Halle / Arena. anschlüsse) • Durch die Pilatus Arena wird eine • Attraktive Aussenräume, gut ge- öffentliche Infrastruktur für die stalteter öffentlicher Raum mit Zentralschweizer Bevölkerung hoher Aufenthaltsqualität inklu-
32 289 09 0 32 67 09 54 12 Vorlage A: PILATUS ARENA 67 57 54 61 Bebauungsplan «Pilatus Arena» Situationsplan 1:500 Bebauungsplan «Pilatus Arena» Situationsplan 1:500 Rin gstra 32 sse 09 67 4 59 53 9 65 6 4176 7 Parzelle Nr. 2988 GB Kriens 60 51 Parzelle Nr. 2988 GB Kriens Bebauungsplan «Pilatus Arena» 3621 Öffentliche Auflage vom 7. Januar 2020 bis am 5. Februar 2020 e ss 32 09 ldstra 3574 Öffentliche Auflage vom 7. Januar 2020 bis am 5. Februar 2020 08 72 10 32 09 Nidfe Vom Einwohnerrat beschlossen am 25. Juni 2020 08 72 289 0 16 Vom Einwohnerrat beschlossen am 25. Juni 2020 32 32 09 09 2b 07 07 Der Einwohnerratspräsident Der Stadtschreiber 53 55 71 2d 31 28 Situationsplan 23 Der Einwohnerratspräsident Der Stadtschreiber 88 59 59 32 08 Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz 1 09 16 Am ................................................... CH-6010 Kriens ................................................... 28 66 Matt 13 23 enh 23 Roger Erni Guido Solari 88 45 3575a kriens.ch 32 of 59 53 55 16 ................................................... ................................................... 19 48 13 24 Roger Erni Guido Solari 32 14 Vom Regierungsrat mit Entscheid RRE Nr. ....... 20 4174 2 19 59 8 b 3 65 am ..................... genehmigt 67 32 289 3575 09 0 Vom Regierungsrat mit Entscheid RRE Nr. ....... 67 54 57 61 4212 am ..................... genehmigt TT. MM. JJJJ ....................................... Stempel und Unterschrift 10 66 Bebauungsplan «Pilatus Arena» TT. MM. JJJJ 55 g rwe ....................................... 23 6 Stempel und Unterschrift häfe Situationsplan 1:500 Rot = Änderungen gegenüber 1. Lesung Einwohnerrat 4211 Rin Sc gstra 43 3289 sse 0 96 7549 59 32 Rot = Änderungen gegenüber 1. Lesung Einwohnerrat 3 6 65 09 07 Plan: kri_BP_Pilatus-Arena_200520.vwx Projektleitung: dst Bearbeitung: dst/jvi AV-Daten: 2018 Plangrösse: A0 7 Projeknummer: 1059.13 14 82 Parzelle Nr. 2988 GB Kriens 2 58 32 08 32 09 09 67 07 49 32 73 280 09 4214 Plan: kri_BP_Pilatus-Arena_200520.vwx Projeknummer: 1059.13 Projektleitung: dst Bearbeitung: dst/jvi AV-Daten: 2018 Plangrösse: A0 08 7 Öffentliche Auflage vom 7. Januar 2020 bis am 5. Februar 2020 48 12 M 00 24 att 32 eh 09 of 08 4213 72 280 7 Vom Einwohnerrat beschlossen am 25. Juni 2020 4210 45 17 4 se Genehmigungsinhalte as 35 8 str trie Der Einwohnerratspräsident Der Stadtschreiber us Bebauungsplanperimeter, gemäss Art. 2 SBV Ind Kre 5 52 32 46 ise 28 09 6 76 lM 23 07 88 Baubereiche att 71 59 Genehmigungsinhalte en 32 16 11 ho ................................................... ................................................... 41 32 76 09 Baubereiche A1 und A2 (Hochhäuser), gemäss Art. 9 SBV f 82 09 13 67 Roger Erni Guido Solari 60 tz 67 Bebauungsplanperimeter, gemäss Art. 2 SBV 32 49 32 59a 51 50 pla 31 09 3621 Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz n 1 Ringstrasse Baubereich B (Sport- und Eventhalle), gemäss Art. 9 SBV 17 3621 55 11 te 67 at 32 48 CH-6010 Kriens 45 B 26 52 Baubereiche 09 Mkriens.ch 24 24 60 e Bereich Dachnutzung, gemäss Art. 14 SBV e trass 49 ss Vom Regierungsrat mit Entscheid RRE Nr. ....... V 20 V 3574 Baubereiche A1 und A2 (Hochhäuser), gemäss Art. 9 SBV ldstra 3574 V 19 elds V 10 451.50 Bereich Dachgestaltung, gemäss Art. 14 SBV V V 21 b V V 10 2 9a 175 Nidf am ..................... genehmigt 32 Promenade V Baubereich B (Sport- und Eventhalle), gemäss Art. 9 SBV Nidfe 38 09 HK 556.50 Höhenkote HK in Meter über Meer, 451.00 gemessen bis zum höchsten Punkt des Gebäudes, 61 4678 67 451.00 51 16 gemäss Art. 9 SBV 32 449.50 V 32 28 Bereich Dachnutzung, gemäss Art. 14 SBV 09 2b 90 09 07 67 53 55 2d Auskragungen / "Stadtbalkon", gemäss Art. 7 SBV 54 31 TT. MM. JJJJ 57 B Bereich Dachgestaltung, gemäss Art. 14 SBV 1.5 61 ....................................... 55 V 59 2.00 A1 0 Baubereiche für Balkone, gemäss Art. 9 SBV 31 32 08 Stempel und Unterschrift 49 09 Am HK 556.50 Höhenkote HK in Meter über Meer, 9 Bo gemessen bis 7 zum höchsten Punkt des Gebäudes, 4678 34 66 Mat 2.0 tenh 23 cciod 45 gemäss Art. 9 SBV 3575a of Bereich Bahnhof Mattenhof, gemäss Art.2 22 und 22 SBV romo 0 53 .00 32 55 23 45 ahn 09 19 59 17 Bebauungsplan «Pilatus Arena» 1 66 .50 Auskragungen / "Stadtbalkon", gemäss Art. 7 SBV alb se 2.00 Linie Beseitigungsreversbereich, gemäss Art. 8 SBV 23 as 45 Rot = Änderungen gegenüber 1. Lesung Einwohnerrat t 14 3575a ntr tr 1.50 im at 8 ies 2 Kuon 53 451.00 A2 4174 1.50 Ze 31 29 386 55 tr st. Situationsplan 1:500 us 8 75 Pflichtbaulinie und -bereich, gemäss Art. 7 SBV Baubereiche Re für Balkone, gemäss Art. 9 SBV 88 43 19 Ind a 89 Rin Bahnhofplatz 9 3575 gstra 32 14 sse Erschliessung Mattenhof Bereich Bahnhof Mattenhof, gemäss Art. 22 und 22 SBV Sc 09 449.50 hw 67 4212 59 54 ei of Plan: kri_BP_Pilatus-Arena_200520.vwx Projeknummer: 1059.13 Projektleitung: dst Bearbeitung: dst/jvi AV-Daten: 2018 Plangrösse: A0 Hauptzugang Sport- 6und 5 Eventarena (Lage schematisch), gemäss Art. 12 und 18 SBV 39 Linie Beseitigungsreversbereich, gemäss Art. 8 SBV h 2 tten 67 t A' onim at 3575 1.50 Ma Parzelle Nr. 2988 GB Kriens Hauszugänge (Wohnen/Gewerbe) (Lage schematisch), gemäss Art. 12 und 18 SBV Baubereich A1 Pflichtbaulinie und -bereich, gemäss Art. 7 SBV Res t. Ku ens- 10 MT: 449.50 m ü. M. 66 2.00 55 A 32 280 g Kri b aGbF:Art. 95018 mSBV 2 rwe Haupterschliessung ab Horwerstrasse, gemäss 09 23 Vz tion ahn 6 08 7 1.50 HK: 562.50 m ü. M. Erschliessung häfe 00 ralb 45 4211 Sta Öffentliche Auflage vom 7. Januar 2020 bis am 5. Februar 2020 Zu- und Wegfahrt Einstellhalle (Lage schematisch), gemäss Art. 18 SBV C 20 zent 2.00 Horwers Sc 2.00 Hauptzugang Sport- und Eventarena (Lage schematisch), gemäss Art. 12 und 18 SBV 32 nie 45 09 ensli 23 38 08 Zu- und Wegfahrt zur Einstellhalle für Velos (Lage schematisch), gemäss Art. 18 SBV ress 72 62 32 Hauszugänge (Wohnen/Gewerbe) (Lage schematisch), gemäss Art. 12 und 18 SBV 45 09 Inte 64 trasse 450.50 07 18 14 Vom Einwohnerrat beschlossen am 25. Juni 2020 82 Öffentliche Fusswegverbindungen mit Zweiradverkehr449.(Lage 20 schematisch), gem. Art. 20 SBV 45 58 32 Haupterschliessung ab Horwerstrasse, gemäss Art. 18 SBV 08 17 Baubereich B 32 09 09 00 se 67 449. Baubereich A2 MT: 451.00 m ü. M. Öffentliche Fusswegverbindungen (Lage schematisch), gem. Art. 20 SBV 07 Genehmigungsinhalte as 45 49 35 73 MT: 451.00 m ü. M. aGbF: 6'050 m2 0 8 Zu- und Wegfahrt Einstellhalle (Lage schematisch), gemäss Art. 18 SBV str 20 trie 31 4214 1.6 aGbF: 1'220 m2 HK: 12 471.00 m ü. M. us 75 M Öffentliche Radwegverbindung (Lage schematisch), gemäss Art. 20 SBV 45 Der Einwohnerratspräsident Der Stadtschreiber Ind att C HK: 504.00 m ü. M. Bebauungsplanperimeter, gemäss Art. 2 SBV eh 23 A of Zu- und Wegfahrt zur Einstellhalle für Velos (Lage schematisch), gemäss Art. 18 SBV of 46 Mattenh 5 4213 19.8 28 Am Entsorgungsanlagen (Unterflur-Wertstoff-Entsorgungsstelle / Anzahl und Lage schematisch), 23 76 2.00 449.50 23 Baubereiche C 88 59 gemäss Art. 26 SBV 14 Öffentliche Fusswegverbindungen mit Zweiradverkehr (Lage schematisch), gem. Art. 20 SBV 59 ns 4210 55 32 16 450.00 ................................................... ................................................... Fluchtwege 94 SBV aus Tiefgarage (Lage, Geometrie und Anzahl schematisch) Krie Baubereiche A1 und A2 (Hochhäuser), gemäss Art. 09 32 16 13 09 67 Roger Erni Guido Solari Öffentliche Fusswegverbindungen (Lage schematisch), gem. Art. 20 SBV Ku B' 66 32 450.50 49 a ns 759 32 25 dt Bereiche 9 SBV leichte Zweiräder (Velos) (Lage schematisch), gemäss Art.1 9 SBV Sta ts V 09 Baubereich B (Sport- und Eventhalle), gemäss Art. to 4214 Sta dt 66 ffra 48 32 Öffentliche Radwegverbindung (Lage schematisch), gemäss Art. 20 SBV Kre 55 Lu 29 Sc M se 09 24 zer 26 ise att n hw A Bereiche Mixed Zone mit Verortung Anlieferung (Lage schematisch), gemäss Art. 11 SBV 60 lM Bereich Dachnutzung, gemäss Art. 14 SBV n eh 49 e att Ge of ig Vom Regierungsrat mit Entscheid RRE Nr. ....... 20 Entsorgungsanlagen (Unterflur-Wertstoff-Entsorgungsstelle / Anzahl und Lage schematisch), 47 37) en ho me (4 C 19 11 ho Bereich Bushaltestelle (Lage schematisch), gemäss Art. 17 SBV 36 fs 32 gemäss Art.in26 d SBV 7 f Bereich Dachgestaltung, gemäss Art. 14 SBV 82 b tra 09 eH 67 ss genehmigt am ..................... tz 32 50 e la orw np Fluchtwege aus Tiefgarage (Lage, Geometrie und Anzahl schematisch) 31 451.00 09 Ringstrasse Kote Massgebendes Terrain MT im Meter über Meer, gemäss Art. 10 SBV 55 11 e 67 att 35 Höhenkote HK in Meter über Meer, gemessen bis zum höchsten Punkt des Gebäudes, 45 B HK 556.50 26 52 4678 45 M 24 90 120 18 gemäss Art. 9 SBV Retentionsanlage (Lage und Geometrie schematisch), gemäss Art. 26 V SBV Bereiche leichte Zweiräder (Velos) (Lage schematisch), gemäss Art. 9 SBV Arbeits V V V V TT. MM. JJJJ 451.50 V gemäss Art. 7 SBV V V Auskragungen / "Stadtbalkon", V Freiraum Bereiche Mixed Zone mit Verortung Anlieferung (Lage schematisch), gemäss Art. 11 SBV 47 552 A zentrum ....................................... 32 Promenade V 3460 Kr 02 6 38 O 09 32 be eis 61 67 Stempel und Unterschrift 451.00 451.00 09 Baubereiche für Balkone, gemäss Art. 9449.50 SBV Öffentliche Bereiche (Fuss- und Veloverkehr), gemäss Art. 20 SBV rK 51 el Bereich Bushaltestelle (Lage schematisch), gemäss Art. 17 SBV 63 V uo M 53 Brändi nim 7Situation 1:500 att 9 3460a en Bereich Bahnhof Mattenhof, gemäss Art. 22 und Erschliessungsflächen, 22 SBV gemäss Art. 17 und 20 SBV att N 451.00 W ho Kote Massgebendes Terrain MT im Meter über Meer, gemäss Art. 10 SBV 32 B 1: 500 23 f 1.5 09 V 2.00 123 A1 59 0 tz 67 Rot = Änderungen gegenüber 1. Lesung Einwohnerrat Begrünungbereiche (Lage und Ausdehnung schematisch), gemäss Art. 21 und 22 SBV Linie Beseitigungsreversbereich, gemäss Art. 8 SBV 50S la 32 Retentionsanlage5 (Lage 10 und Geometrie schematisch),np gemäss Art. 26 SBV 17 122 t 0 2 20 50m 2.0 O 09 imat 5 te 43 on at 66 0 2.0 31 0 t. Ku Rin 28 bahn 89 Resgemäss Art. 22 SBV Pflichtbaulinie und -bereich, gemäss Art. 7 SBV Baumgruppe mit grosskronigen Bäumen (Lage schematisch), 36 M 75 1.5 Freiraum g 47 2.00 str a 5 1082 0 tral as 02V O 1.50 se be 8 Zen 451.00 A2 1.50 Bäume / Gehölze (Anzahl Bäume und Lage schematisch), gem. Art. 22 SBV 29 386 Brä rK Erschliessung Öffentliche Bereiche (Fuss- und Veloverkehr), gemäss Art. 451.50 20 SBV Sc 88 Plan: kri_BP_Pilatus-Arena_200520.vwx Projeknummer: 1059.13 Projektleitung: dst Bearbeitung: dst/jvi AV-Daten: 2018 Plangrösse: A0 nd uo V hw i Bahnhofplatz nim 2 eig Situation 1:500 Hauptzugang Sport- und Eventarena (Lage schematisch), gemäss Mattenhof Art. 12 und 18 SBV att 449.50 Erschliessungsflächen, gemäss Art. 17 und 20 SBV ho1: 500 26 3460b Wegleitender Inhalt 451.00 fs nhof 2 11 tra 17 32 32 Hauszugänge (Wohnen/Gewerbe) (Lage schematisch), Bauliniegemäss Art. 12gemäss und 18Richtprojekt SBV Begrünungbereiche (Lage und Ausdehnung schematisch), gemäss Art. V21 und 22 SBV 280 09 ss 73 Rücksprünge (Lage schematisch), gemäss Art. 9 SBV atte A' 09 66 1.50 0 2 e5 10 20 08 7 27 ns-M Baubereich A1 32 00 09 A 2.00 MT: 449.50 m ü. M. Haupterschliessung ab Horwerstrasse, gemäss Art. 18 SBV / Fassadenlinie gemäss Richtprojekt (Lage schematisch) Krie Dachaufsicht 66 Baumgruppe mit grosskronigen Bäumen (Lage schematisch), gemäss Art. 22 SBV B b aGbF: 950 m2 1.5 44 26 Vz tion hn 45 V HK: 562.50 m ü. M. 44 Horwe 1.50 0 lba Zu- und Wegfahrt Einstellhalle C (Lage schematisch), gemäss Art. 18 SBV 20 Sta ntra 15 Aussenkante Untergeschoss gemäss Richtprojekt (Lage schematisch) Bäume / Gehölze (Anzahl Bäume und Lage schematisch), gem. Art. 22 SBV 2.00 ie ze 6 2.00 45 2.0 0 nslin 23 473 384 Zu- und Wegfahrt zur Einstellhalle für Velos (Lage Fussabdruck schematisch), gemäss Art.gemäss 18 SBV 0 a 32 esse Erdgeschoss Richtprojekt (Lage schematisch) 3461 11 652 1 rstras 09 45 Inter 26 450.50 64 63 18 32 7 0 sseSBV Wegleitender Inhalt 2.00 53 09 Öffentliche449.2 Fusswegverbindungen mit Zweiradverkehr (Lage schematisch), gem. Art.a20 se Genehmigungsinhalte 35 57 Baubereich B tr Orientierender Inhaltstries 24 83 8 449.00 A2 gemäss Art. 9 SBV 451.00 1.50 125 Baubereich A2 MT: 451.00 m ü. M. Baulinie Rücksprünge gemäss Richtprojekt (Lage schematisch), 91 MT: 451.00 m ü. M. Bebauungsplanperimeter, gemäss Art. 2 aGbF: SBV 6'050 m 2 Öffentliche Fusswegverbindungen (Lage schematisch), gem. Art. 20 SBV Indu 1.60 aGbF: 1'220 m2 HK: 471.00 m ü. M. Gemeindegrenze 46 31 C HK: 504.00 m ü. M. Dachaufsicht / Fassadenlinie gemäss Richtprojekt (Lage schematisch) 75 76 A ttenhof Öffentliche Radwegverbindung (Lage schematisch), gemäss Art. 20 SBV N 5 Baubereiche techn. Aufbauten Am Ma Parzellengrenzen bestehend 19.8 2.00 449.50 A1 HK 562.50 Aussenkante Untergeschoss gemäss Richtprojekt (Lage schematisch) s 45° Baubereiche A1 und A2 (Hochhäuser), 450.0 gemäss Art. 9 SBV Entsorgungsanlagen (Unterflur-Wertstoff-Entsorgungsstelle / Anzahl Gebäudefläche und Lage gemäss schematisch), Richtprojekt Architektur en 55 0 C 32 16 O 3.00 gemäss Art. 26 SBV Kri 09 9a B' 450.50 Sichtlinie u. Sichtbereiche Zu- und Wegfahrt Horwerstrasse / Einstellhalle (Lage schematisch) Fussabdruck Erdgeschoss gemäss Richtprojekt (Lage schematisch) 66 175 32 25 dt Baubereich B (Sport- und Eventhalle), gemäss Art. 9 SBV Sta schematisch) 09 Fluchtwege aus Tiefgarage (Lage, Geometrie und Anzahl techn. Aufbauten Sta dt A 66 32 Lu 29 Bahnhof Mattenhof: neues Perrondach A2 09 zern HK 504.00 45° 6 Bereich Dachnutzung, gemäss Art. 14 SBV 04 V Bereiche leichte Zweiräder (Velos) (Lage schematisch), Ge gemäss Art. 9 SBV Orientierender Inhalt 1.50 26 9 3.00 47 37) ofs me Mattenhof: neue Führung Fuss-/Radverkehr Bahnhof 11 (4 36 ind 7 Horwer tra 32 ss Bereich Dachgestaltung, gemäss Art. 14 SBV eH 2.00 Bereiche Mixed Zone mit Verortung Anlieferung (Lage schematisch), gemäss Art. 11 SBV Gemeindegrenze 09 e A orw z 67 Unterstand Bushaltestelle (Lage und Grösse schematisch) t 32 50 35 la np 09 90 Höhenkote HK in Meter über Meer, gemessen bis zum höchsten Punkt des Gebäudes, Parzellengrenzen bestehend Ringstrasse 120 55 HK 556.50 4678 te 67 strasse Bereich Bushaltestelle (Lage schematisch), gemäss Art. 17 SBV 45 at 44 Arbeits 450.50 26 52 Volumenstudie Brändi 18 gemäss Art. 9 SBV M 44 451.00 Gebäudefläche gemäss Richtprojekt Architektur Kote Massgebendes Terrain MT im Meter über Meer, gemäss Art. 10 SBV zentrum Baubereich B 3460 Auskragungen / "Stadtbalkon", gemäss Art. 7 SBV Interessenslinie Bahnhof / Zentralbahn zb 5.20 21.14 (21.10) 2.60 10.20 32 Sichtlinie u. Sichtbereiche Zu- und Wegfahrt Horwerstrasse / 82.00 EinstellhalleBaubereich A2 MT: 451.00 m ü. 15.08 M. (15.10) 09 (Lage schematisch) 63 a 1.00 11 Retentionsanlage (Lage und Geometrie schematisch), gemäss Art. 26 SBV MT: 451.00 m ü. M. aGbF: 6'050 m2 techn. Aufbauten 53 Brändi Bereich Bushaltestelle, ausserhalb Perimeter 26 3460a Baubereiche für Balkone, gemäss Art. 9 SBV Bahnhof Mattenhof: neues Perrondach aGbF: 1'220 m2 HK: 471.00 m ü. M. C A2 9 7 HK: 504.00 m ü. M. 7.00 Freiraum 47 123 Zu- und Wegfahrten Bushaltestelle A 9.00 7.00 Bereich Bahnhof Mattenhof, gemäss Art. 22 und 22 SBV 9.00 02 O Bahnhof Mattenhof: neue Führung Fuss-/Radverkehr 32 122 23 be 2.00 09 449.50 rK 66 59 Öffentliche Bereiche (Fuss- und Veloverkehr), gemäss Art.Wegfahrten Zu- und 20 SBV ab Nidfeldstrasse (Südallee) B 28 uo 36 Linie Beseitigungsreversbereich, gemäss Art. 8 SBV Unterstand Bushaltestelle (Lage und Grösse schematisch) nim Situation 1:500 5 1082 55 N att 450.00 onim 77.0 B HK 471.00 att 32 16 Zugang Bahnhof Erschliessungsflächen, gemäss Art. 17 und 20 SBV ° 31 Ku W Brä est. 09 1: 500 75 Pflichtbaulinie und -bereich, gemäss Art. 7 SBV R nd Volumenstudie Brändi 6 450.50 62 a ) i .20 Abstellplätze leichte Art. Zweiräder (Velo) zentralbahn A2 A 5 Begrünungbereiche (LageV und zb /Ausdehnung V schematisch), gemäss 21 und 22 SBV (26 29.2 0 2 5 10 20 50m S Erschliessung O 26 3460b S Interessenslinie Bahnhof / Zentralbahn zb .15 2 11 17 chPerimeter 32 Erschliessungs- und Aufenthaltsflächen ausserhalb 9 (29. 09 73 w 26 ° Baumgruppe mit grosskronigen Bäumen (Lage schematisch), gemäss Art. 22 SBV .0 66 eig Hauptzugang Sport- und Eventarena (Lage schematisch), gemäss Art. 12 und 18 SBV 110 27 32 Bereich Bushaltestelle, ausserhalb Perimeter 29 ho 30) 09 Strassenführung bestehend 88 fs 6 62 Bäume / Gehölze (Anzahl Bäume und Lage schematisch), gem. Art. 22 SBV tra 44 6 Hauszugänge (Wohnen/Gewerbe) (Lage schematisch), gemäss Art. 12 und 18 SBV 44 ss Zu- und Wegfahrten Bushaltestelle 15 e 6 141.6° 4730 35 Haupterschliessung ab Horwerstrasse, gemäss Art. 18 SBV Zu- 9und Wegfahrten ab Nidfeldstrasse (Südallee) a 120 451.00 451.00 3461 0 Wegleitender Inhalt 11 26 45 32 159.0° 09 Zu- und Wegfahrt Einstellhalle (Lage schematisch), gemäss Art. 18 SBV 20 Zugang Bahnhof 57 Baulinie Rücksprünge gemäss Richtprojekt (Lage schematisch), gemäss Art. 9 SBV 24 19.42 8 125 3 45 91 23 Zu- und Wegfahrt zur Einstellhalle für Velos (Lage schematisch), gemäss Art. 18 SBV 32 Dachaufsicht / Fassadenlinie gemäss Richtprojekt (Lage schematisch) V zb / V Abstellplätze leichte Zweiräder (Velo) zentralbahn (19.40) 0 50.95 96 3 Schnitt A-A' 1:500 53 techn. Aufbauten Öffentliche Fusswegverbindungen mit Zweiradverkehr (Lage schematisch), gem. Art. 20 SBV Erschliessungs- und Aufenthaltsflächen ausserhalb Perimeter 90 3460a Horwers A1 Aussenkante Untergeschoss gemäss Richtprojekt (Lage schematisch) .0° (50.90) HK 562.50 45° 31.24 (31.20) 1.50 3.00 Öffentliche Fusswegverbindungen (Lage schematisch), gem. Art. 20 SBV Strassenführung bestehend 123 Fussabdruck Erdgeschoss gemäss Richtprojekt (Lage schematisch) 31 trasse 3.50 122 75 Öffentliche Radwegverbindung (Lage schematisch), gemäss Art. 20 SBV 36 Entsorgungsanlagen (Unterflur-Wertstoff-Entsorgungsstelle / Anzahl und Lage schematisch), Orientierender Inhalt 5 1082 451.00 32 C Bemassungsplan 1:500 09 gemäss Art. 26 SBV B HK 471.00 67 tz Gemeindegrenze 32 50 pla 09 en Ringstrasse 55 ° Fluchtwege aus Tiefgarage (Lage, Geometrie und Anzahl schematisch) 67 4.0 att 26 3.5 52 ttenhof 10 Parzellengrenzen M bestehend 90 0) .0° Am Ma 6.87 (6.9 mit Fussabdruck Richtprojekt V Bereiche leichte Zweiräder (Velos) (Lage schematisch), gemäss Art. 9 SBV 5.20 21.14 (21.10) 0 2.60 10.20 26 Gebäudefläche gemäss Richtprojekt Architektur 82.00 2 11 32 15.08 (15.10) 25.74 (25.70) 55 17.10 Schnitt A-A' 1:500 1.00 09 32 16 32 6 Bereiche Mixed Zone mit Verortung Anlieferung (Lage schematisch), gemäss Art. 11 SBV Architektur A 62 09 Sichtlinie u. Sichtbereiche Zu- und Wegfahrt Horwerstrasse / Einstellhalle (Lage schematisch) 09 84.20 32 12.50 67 66 7.00 techn. Aufbauten 09 51 25 9.00 7.00 6 9.00 Bereich Bushaltestelle (Lage schematisch), gemäss Art. 17 SBV 62 Bahnhof Mattenhof: neues Perrondach A2 HK 504.00 44 45° 6 44 B ) 3.00 451.00 Kote Massgebendes Terrain MT im Meter über449.50 Meer, gemäss Art. 10 SBV Bahnhof Mattenhof: neue Führung Fuss-/Radverkehr 4.81(4.80 ° A1 70 77.0° 7.4 47 37) 11 .6° (19.20) 449.50 (4 19.19 36 7 a ) 3461 3.00 19.85 (19.90) .20 11 Retentionsanlage (Lage und Geometrie schematisch), gemäss Art. 26 SBV A2 und Grösse schematisch) Unterstand Bushaltestelle (Lage ) 1.00 26 (26 29.29 32 Bahnhofplatz 5 (2 .15 09 Mattenhof Freiraum Volumenstudie Brändi 57 47 26 0° 21.0 (29.30 120 110. 24 8 02 O 125 3 29 Arbeits be Schnitt B-B' 1:500 Bemassungsplan 1:500 mit Fussabdruck Richtprojekt Architektur vom 30.07.2019 (Orientierungsinhalt anrechenbare Gebäudefläche (aGbF)) 91 38.95 (38.90) 8 ) rK 0° 8 Öffentliche Bereiche (Fuss- und Veloverkehr), gemäss Art. 20 SBV Interessenslinie Bahnhof / Zentralbahn zb 172. uo nim Situation 1:500 zentrum 141.6° att Erschliessungsflächen, gemäss Art. 17 und 20 SBV Bereich Bushaltestelle, ausserhalb Perimeter N W 1: 500 techn. Aufbauten nhof 19.09 (19.10) Brä A1 atte 159.0S° HK 562.50 ) 45° Begrünungbereiche (Lage und Ausdehnung schematisch), gemäss Art. 21 und 22 SBV Zu- und Wegfahrten Bushaltestelle 0 1.5 ns-M ndi 19.42 0 2 5 10 20 50m O 1 (2 3.00 Krie .5 Baumgruppe mit grosskronigen Bäumen (Lage schematisch), gemäss Art. 22 SBV Zu- und Wegfahrten ab Nidfeldstrasse (Südallee) (19.40) 21 50.95 ° tion 8.4 12 Sta 90 B HK 471.00 Horwe .0° Zugang Bahnhof (50.90) Bäume / Gehölze (Anzahl Bäume und Lage schematisch), gem. Art. 22 SBV 31.24 (31.20) 1.50 6.90 rstrasse V zb / V Abstellplätze leichte Zweiräder (Velo) zentralbahn 64 3.50 Wegleitender Inhalt Erschliessungs- und Aufenthaltsflächen ausserhalb Perimeter 70) Baulinie Rücksprünge gemäss RichtprojektB(Lage HK schematisch), gemäss Art. 9 SBV 10.65 (10. 471.00 40) Strassenführung bestehend 13.36 (13. ° 4.0 17.50 Dachaufsicht / Fassadenlinie gemäss Richtprojekt (Lage schematisch) ttenhof 10 90 0) .0° Am Ma 6.87 (6.9 3.50 ns Aussenkante Untergeschoss gemäss Richtprojekt (Lage schematisch) 55 rie 451.00 451.00 32 16 09 tK 84.20 66 32 25 Fussabdruck Erdgeschoss gemäss Richtprojekt (Lage schematisch) Sta d 09 Sta dt 66 Lu 29 0) zern 4.81(4.8 Ge 47 37) 449.50 Orientierender Inhalt 449.50 (19.20) me (4 19.19 36 ind 7 3.00 eH Schnitt A-A' 1:500 orw Gemeindegrenze 120 Parzellengrenzen bestehend Arbeits Schnitt B-B' 1:500 Bemassungsplan 1:500 mit Fussabdruck Richtprojekt Architektur vom 30.07.2019 (Orientierungsinhalt anrechenbare Gebäudefläche (aGbF)) Gebäudefläche gemäss Richtprojekt Architektur zentrum Sichtlinie u. Sichtbereiche Zu- und Wegfahrt Horwerstrasse / Einstellhalle (Lage schematisch) Brändi techn. Aufbauten Bahnhof Mattenhof: neues Perrondach A2 HK 504.00 45° .00
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