Blick Hinein - BH Hartberg-Fürstenfeld
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Blick Hinein Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld 2/2020 Bürgerservicestellen Wahlen Sanitätsreferat Neue Öffnungszeiten Gemeinderatswahlen Aktuell keine Montag - Freitag 8:00 - 13:30 Uhr am 28. Juni 2020 COVID-19-Erkrankten Aktuell Veterinär Sozial Forst Leistungsbericht 2019 Leinenpflicht Kindeswohlgefährdung Klassenzimmer für Hunde Wald
Inhalt 3 Bezirkshauptmann 17 Soziales Vorwort Mitteilungen bei Verdacht der Kindeswohlgefähr- dung 4 Aktuelles Sicherheitsschleuse ab Juli/Terminvereinbarung 19 Veterinär weiterhin erforderlich Leinenpflicht für Hunde- Sicherheit für Mensch und Tier 5 Aktuelles Neue Öffnungszeiten der Bürgerservicestellen 20 Forst Waldpädagogik - Klassenzimmer Wald 6 Aktuelles Intern/Elternberatungszentrum Die Sanierung Kultur- und Mehrzwecksaal 21 Personaländerungen/Veranstaltungen für Eltern Hartberg geht nun gut voran wieder ab Herbst 7 Sanitätsreferat Veterinär/Gemeinden Corona-Infektion im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld: 22 Meine veterinärmedizinische Ausbildung in der Aktueller Stand Bezirkshauptmannschaft/Neuer Vizebürgermeister in der Gemeinde Großsteinbach 8 Aktuelles Leistungsbericht 2019 24 Entwicklung Wie zukunftsfähig ist der Bezirk? 9 Sicherheitsreferat Coronavirus: Aktuelle Maßnahmen - Mobilität 25 Bildung Die Organisation der Bildungsbehörden 10 Wahlen Gemeinderatswahl am 28. Juni 2020 27 Berg- und Naturwacht Angelobung/Terminvorankündigung 12 Bürgerservice Feuerwehr 2020 ist ein Passjahr 28 Ununterbrochene Einsatzbereitschaft der Feuer- wehren in Corona-Zeiten 14 Forstfachreferat Fischerprüfung 29 Sprechtage/Veranstaltungen 15 Katastrophenschutz 30 Bürgerservicestellen Unwetterschäden können vermieden werden Neue Öffnungszeiten 2
Der Bezirkshauptmann Werte Leserinnen und Leser! Als Beispiel sei der Führerschein erwähnt. Wenn es ein ärztliches Attest und ein verkehrspsychologi- Ist es notwendig, dass sches Gutachten gibt, welche die Fahruntauglichkeit die Bezirkshauptmann- feststellen, dann kann selbst die beste Amtsärztin schaft mit einer Sicher- und der verständnisvollste Verkehrsreferent kei- ne Fahrerlaubnis erteilen. Stellen Sie sich einfach heitsschleuse ausgestattet selber die Folgen vor, wenn hier ein Führerschein wird? ausgefolgt werden würde. Und es passiert ein tragi- scher Unfall – im schlimmsten Fall sogar mit Ihnen Wo die Behördenbesucherinnen und –besucher oder mit Ihren Angehörigen. Und die Behörde hätte gleich den Passagieren am Flughafen kontrolliert schon zuvor von der festgestellten Fahruntauglich- werden? Ob sie Waffen oder sonstige gefährliche keit gewusst, aber nichts dagegen gemacht. Gegenstände mit sich führen? Eine Sicherheitsschleuse dient vorrangig dem Diese Fragen habe ich mir sehr oft gestellt. Weil ich Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber ein großer Befürworter von Bürgernähe und Bür- auch allen anderen Besucherinnen und Besuchern. gerfreundlichkeit bin und ich unser Amtsgebäude Die Betreuerin oder der Betreuer der Zutrittskon- nicht als ge- und verschlossenes Haus sehen möch- trolle kann zugleich eine erste Info-Stelle für die te. Vielmehr als die zentrale Behörde im Bezirk und Eintretenden sein. So gesehen ist diese Sicherheits- zugleich als Begegnungsstätte für Menschen bei schleuse eine Schutzmaßnahme, die allen zugute- Konferenzen, Veranstaltungen, Ausstellungen etc. kommt und dient ebenso der Bürgerfreundlichkeit des Hauses. Die verschiedenen und wahrlich zu vielen oft sehr tragischen Vorfälle bei Gerichten, anderen Ämtern und Behörden aber auch bei uns haben mich eines Ihr Besseren belehrt. Viele Menschen können es nicht verstehen und wollen es einfach nicht wahrhaben, dass nicht alles nach ihren Wünschen und Vorstellungen entschie- den werden kann und passiert. Auch dann nicht, wenn dies unter Umständen für andere eine große Mag. Max Wiesenhofer Gefahr darstellen könnte. Bezirkshauptmann von Hartberg-Fürstenfeld 3 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Aktuelles 8 von Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann Sicherheitsschleuse in der Bezirkshauptmannschaft ab 1. Juli Die Sicherheitsmaßnahmen des Landes in den Amtsgebäuden werden verstärkt. In allen Bezirkshauptmannschaften erfolgt der Zugang ab 1. Juli über Sicherheitsschleusen. Die tödliche Messerattacke in der BH Dornbirn Die Sicherheitsschleusen funktionieren ähnlich wie und die Brandanschläge beim Magistrat und in der jene auf Flughäfen. Es ist ein Scanner, durch den BH Graz-Umgebung haben die Notwendigkeit von die BH-Besucher durchgehen müssen. Ein Bediens- Sicherheitsmaßnahmen auf dramatische Weise auf- teter eines Sicherheitsunternehmens überwacht gezeigt. Schon zuvor wurden verschiedene Maßnah- den Zutritt und ist zugleich als eine erste Info-Stelle men wie Schulungen, Ausgabe von Pfeffersprays an tätig. Wie die Erfahrungen der Gerichte und von Mitarbeiter, Notruftasten und anderes eingerichtet. Behörden zeigen, hat sich das Sicherheitsgefühl der Nach der Errichtung von Sicherheitsschleusen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich erhöht Gerichten und ersten Einlasskontrollen in einigen und werden die Schutzmaßnahmen auch von den Bezirksverwaltungsbehörden werden nun alle stei- Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen. rischen Bezirkshauptmannschaften entsprechend Bei den Einlasskontrollen war man überrascht von ausgestattet. Neben dem Amtsgebäude der BH in der großen Anzahl von Waffen, welche den Leuten Hartberg wird eine Sicherheitsschleuse in der BH- beim Eintritt abgenommen und in Verwahrung ge- Außenstelle in Fürstenfeld hergestellt. nommen wurden. Bei Verlassen des Amtsgebäudes werden diese gewöhnlich wieder ausgefolgt. Terminvereinbarungen bleiben weiterhin Persönliche Vorsprachen in der Bezirkshauptmann- schaft sind weiterhin nur nach vorheriger Termin- vereinbarung möglich. Neben der Verhinderung größerer Menschenansammlungen zur Vermeidung der Covid-19-Ansteckungsgefahr haben die Verein- barungen von Terminen telefonisch oder per E-Mail durchaus positive Erkenntnisse und Vorteile gebracht. Zum Beispiel werden Wartezeiten weitest- gehend vermieden und können sich die BH-Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter bei komplexen Materi- en auf das Gespräch vorbereiten. 4 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann Aktuelles Neue Öffnungszeiten der Bürgerservicestellen in Hartberg und Fürstenfeld ab 1. Juli Im Jänner und Feber dieses Jahres wurden die Bürgerservicestellen Besucherströme bei den Bürgerservicestellen in Hartberg und Fürstenfeld Hartberg und Fürstenfeld erhoben. Dabei haben sich die Erfahrungen des vergangenen Jahres be- einheitlich täglich Montag bis Freitag stätigt, dass die Vorsprachen der Bürgerinnen und von 8.00 bis 13.30 Uhr durchgehend Bürger zeitig in der Früh von 7.00 bis 8.00 Uhr und nach 14.00 Uhr deutlich geringer waren, als in der Bitte um vorherige Terminvereinbarung! übrigen Zeit. Zeitgleich werden auch die allgemeinen Öffnungs- Nicht zuletzt, um die personelle Besetzung in der zeiten der Amtsgebäude festgelegt. Das Öffnen und Hauptzeit zu verstärken und damit den Verfah- Schließen der Eingangstüren erfolgt automatisch zu rensablauf beschleunigen zu können, werden ab den vorgegebenen Zeiten. 1. Juli zeitgleich mit der Einrichtung der Sicher- Die Parteinverkehrszeiten in allen anderen Refe- heitsschleusen die Parteienverkehrszeiten in den raten sind von 08.00 - 12.30 Uhr. In besonderen Bürgerservicestellen in Hartberg und Fürstenfeld Fällen können Vorsprachen auch außerhalb der entsprechend angepasst: Öffnungszeiten vereinbart werden. Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung Bezirkshauptmannschaft HF 03332 606-0 bhhf@stmk.gv.at Bezirkshauptmann 03332 606-200 bhhf-buero-bezirkshauptmann@stmk.gv.at Bürgerservicestelle Hartberg 03332 606-114 bhhf-sicherheitsreferat@stmk.gv.at Bürgerservicestelle Fürstenfeld 03332 606-414 bhhf-sicherheitsreferat@stmk.gv.at Sanitätsreferat/Amtsarzt 03332 606-251 bhhf-sanitaetsreferat@stmk.gv.at Sicherheitsreferat/Verkehrswesen 03332 606-209 bhhf-sicherheitsreferat@stmk.gv.at Strafwesen Allgemein 03332 606-131 bhhf@stmk.gv.at Anonymverfügungen 03332 606-296 bhhf@stmk.gv.at Fremdenwesen 03332 606-125 bhhf-sicherheitsreferat@stmk.gv.at Waffenwesen 03332 606-126 bhhf-sicherheitsreferat@stmk.gv.at Vereinswesen 03332 606-127 bhhf-sicherheitsreferat@stmk.gv.at Mindestsicherung/Behindertenhilfe 03332 606-153 bhhf-sozialreferat@stmk.gv.at Vaterschaft/Unterhalt Hartberg 03332 606-146 bhhf-sozialreferat@stmk.gv.at Vaterschaft/Unterhalt Fürstenfeld 03332 606-446 bhhf-sozialreferat@stmk.gv.at Kinder und Jugendhilfe, Sozialarbeit 03332 606-143 bhhf-sozialreferat@stmk.gv.at SHV/Verrechnung 03332 606-155 bhhf-sozialreferat@stmk.gv.at Forstfachreferat 03332 606-271 bhhf-forstfachreferat@stmk.gv.at Veterinärreferat 03332 606-267 bhhf-veterinaerreferat@stmk.gv.at Anlagenreferat 03332 606-220 bhhf-anlagenreferat@stmk.gv.at Kanzleileitung/Wahlen 03332 606-281 bhhf-innererdienst@stmk.gv.at Gemeinden und Regionalentwicklung 03332 606-287 bhhf-gemeinden@stmk.gv.at 5 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Aktuelles 8 von Harald Maierhofer Kanzleileiter Die Sanierung des Kultur- und Mehrzwecksaales Hartberg geht nun gut voran Aufgrund des lock down konnte die Sanierung des entfernt und mit einem gegen Hitze im Sommer Kultur- und Mehrzwecksaales in der Bezirkshaupt- und Kälte im Winter gedämmten Material ersetzt. mannschaft erst mit einem Monat Verspätung Ende Die Glasflächen an den Seitenwänden werden mit April begonnen werden. Seither sind die Arbeiten Sonnenschutzfolien versehen. trotz Coronaschutzbestimmungen im Plan und die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich bis Ende Au- Ab Herbst wird der Mehrzwecksaal wieder für haus- gust. interne und auch für kulturelle Veranstaltungen der Der Großteil der Bautätigkeiten betrifft die Hei- gesamten Region zur Verfügung stehen. Termine zungs- und Klimatechnik. Die bestehende Anlage bitte unter der Telefonnummer 03332 / 606 – 201 war nicht mehr am Stand der Technik, eine Ersatz- reservieren. teilbeschaffung war teilweise schon nicht mehr mög- lich. Hier kommt eine komplette Neukonstruktion zum Einsatz, was umfangreiche Adaptierungsarbei- Im Bild: Sanierungsarbeiten am Kultur- und Mehrzwecksaal ten notwendig macht. Das Glas am Flachdach wurde Hartberg 6 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Dr. Ulrike Fabian-Riedler Epidemieärztin Sanitätsreferat Corona-Infektion im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld: Aktuell erkrankt: 0 (Stand Mitte Juni 2020) Dass wir die Coronapandemie in unserem Bezirk so rasch und, wie es derzeit aussieht, nachhaltig ein- dämmen konnten, ist den effizienten Maßnahmen der Bundesregierung zu Beginn der Epidemie, dem engagierten Team der BH Hartberg-Fürstenfeld, vielen Haus- und Fachärzten, dem Testteam des RK und im Besonderen der Mitarbeit der Bevölkerung zu verdanken! Die Reproduktionszahl R, die beschreibt, wie viele Menschen eine infizierte Person im Mittel ansteckt, liegt derzeit < 1, das bedeutet, dass ein Erkrankter aktuell nur eine weitere Person ansteckt. Das Risiko, einem COVID-19-Erkrankten zu begegnen, ist in Österreich daher momentan sehr gering. Im Bild von links: die beiden Amtsärztinnen Dr. Susanne Ober- mayer und Dr. Sigrid Skofitsch Die Gefahr ist jedoch nicht gebannt. Fachleute gehen davon aus, dass durch die Lockerung der Maßnahmen, die vermehrte Reisetätigkeit, Veran- 24 h) Ihre persönlichen Kontakte auf das Allernot- staltungen mit größeren Personengruppen und ins- wendigste (freiwillige Quarantäne) und halten Sie besondere im Herbst, wenn wir uns wieder vermehrt dabei die geltenden Abstands- und Hygieneregeln in geschlossenen Räumen aufhalten, die Gefahr besonders genau ein (Abstand > 2 m, keine Kon- einer Ansteckung zunehmen wird, Infektionsherde takte länger als 15 min, MNS/ Mund-Nasenschutz, (Cluster) wieder aufflackern können. Hier ist nun Husten und Niesen in die Armbeuge, gründliches wiederum die verantwortungsvolle Mitarbeit der Händewaschen, ggf. Händedesinfektion). Notieren Bevölkerung gefragt! Sie in der Zwischenzeit alle „nahen“ Kontakte mit Personen, die Sie ab Beginn der Symptome und Was kann jede/jeder Einzelne von uns beitragen: schon 2 Tage davor (Inkubationszeit, in der man ansteckend sein kann) hatten (nahe Kontakte: we- Treten typische Symptome auf wie plötzliches niger als 2 m Abstand, länger als 15 min, kein MNS, Fieber, Husten, Atemnot, rufen Sie bitte umgehend geschlossene Räume) und bitten Sie diese Perso- Ihren Hausarzt oder 1450 an. Seltenere Symptome nen, die Abstands- und Hygieneregeln ebenfalls sind: Kopf-, Hals-, Gliederschmerzen, Geruchs- und besonders genau bis zum Vorliegen des Ergebnisses Geschmacksverlust, Bauchschmerzen, Durchfall, einzuhalten. starke Müdigkeit. So können wir gemeinsam kleine aufflackernde Wird ein PCR Test (Rachenabstrich) angeordnet Herde rasch entdecken, eingrenzen und eine neuer- und durchgeführt, reduzieren Sie bitte bis zum Vor- liche Ausbreitung und in Folge unser Leben stark liegen des Ergebnisses (in der Regel innerhalb von einschränkende Maßnahmen verhindern. 7 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Aktuelles 8 von Dr. Ulrike Fabian-Riedler Epidemieärztin Antikörper Tests (AK Tests): derzeit werden unter- schiedliche AK Tests angeboten. Nach dem gegen- wärtigen Stand des Wissens sind die Tests in ihrer Spezifität und Sensitivität noch nicht ausreichend aussagekräftig. Sie werden daher in erster Linie in epidemiologischen Studien eingesetzt. Sie können eine wichtige Ergänzung zu den PCR Testungen (Rachenabstrich) sein, stellen aber keinen Ersatz für diese dar. Ob SARS-CoV-2 Antikörper vor einer Neuinfektion schützen und wie lange ist zurzeit noch unklar. Daher können zur Zeit sog. „Schnell- tests“, AK-Tests als Nachweis erfolgter Infektionen oder als Beweis für Immunität gegen Cov 19/ SARS-CoV-2 nicht empfohlen werden. Wir lernen täglich über COVID-19 dazu! Aktuelle Ihr Team des Sanitätsreferates Hartberg- Fürsten- Informationen finden Sie auf der Homepage des BM feld: für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten- Dr. Susanne Obermayer, Dr. Sigrid Skofitsch (Amts- schutz (www.sozialministerium.at / Coronavirus) ärztinnen), Dr. Ulrike Fabian-Riedler (Epidemieärz- oder rufen Sie uns an (03332- 606- 251) tin), Verena Kitting-Muhr, Katharina Samer, Petra Reisenhofer (Sachbearbeiterinnen) Der Leistungsbericht der BH Hartberg-Fürstenfeld 2019 liegt vor 220 Führerscheinentzüge nach Alkoholfahrten, 10.808 Reisepassanträge, 1.539 Personalausweise, 964 Mindestsicherungsbescheide, 2.053 Vertre- tungen in Unterhaltsangelegenheiten, 693 Religi- onsaustritte, 1.014 Gewerbeanmeldungen, 1.347 Grundverkehrsangelegenheiten, 178 Kontrollen von Tiertransporten, 4.720 Impfungen und schließlich 289.260 eingegangene Strafanzeigen. Der Tätigkeitsbericht zeigt übersichtlich dargestellt die zentralen Leistungen der Bezirkshauptmann- schaft Hartberg-Fürstenfeld im Jahr 2019 auf. Der Vergleich mit den Daten der Vorjahre verweist auf die Veränderungen im Laufe der Jahre. 8 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Sabine Gschiel-Richter Leiterin Verwaltungsstrafwesen Sicherheit Coronavirus: Aktuelle Maßnahmen - Mobilität Fahrgemeinschaften grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- Bei der gemeinsamen Benutzung von Kraftfahr- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands nicht zeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen möglich, kann vom Mindestabstand ausnahmsweise Haushalt leben, dürfen in jeder Sitzreihe einschließ- abgewichen werden. lich dem Lenker nur zwei Personen befördert wer- Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen- den. Für eine Familie, die unter einem Dach lebt, Schutzes gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten gibt es keine Einschränkungen. Die Verpflichtung 6. Lebensjahr und für Personen, denen aus gesund- zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht heitlichen Gründen das Tragen der Vorrichtung seit dem 15.06.2020 nicht mehr. nicht zugemutet werden kann. Taxis, Aus- und Weiterbildungsfahrten, an Bord von Luftfahrzeugen Für Taxis und taxiähnliche Betriebe, für Aus- und Weiterbildungsfahrten, sowie an Bord von Luftfahr- zeugen, welche nicht als Massenbeförderungsmittel gelten, haben dieselben Regeln, wie auch für Fahr- gemeinschaften, Gültigkeit. Öffentliche Verkehrsmittel In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Fahr- gäste weiterhin in den Fahrzeugen und im gesamten Bereich der Stationen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ist jedoch aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Ab- stands nicht möglich, kann vom Mindestabstand ausnahmsweise abgewichen werden. Wo gilt die Maskenpflicht? Ausgenommen sind nur Kinder unter sechs Jahren Seit 15. Juni 2020 ist die Maskenpflicht weitgehend und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen aufgehoben. Seither gilt sie nur noch in öffentlichen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Transportmitteln, in Krankenhäusern, beim Arzt, in Weiterhin gilt auch der Mindestabstand von einem der Apotheke und bei Dienstleistungen, etwa Mit- Meter. arbeiterinnen und Mitarbeitern von Frisören und Lokalen, wobei sonstige Schutzeinrichtungen (z.B. Transporte Visier) gleichgestellt sind. Für Schülertransporte im Sinne der §§ 30a ff Fa- Da sich die Rechtslage andauernd ändert und die milienlastenausgleichsgesetz 1967, für Transporte COVID-19-Lockerungsverordnung laufend novel- von Personen mit besonderen Bedürfnissen und für liert wird, ist vorerst mit einer weiteren Abweichung Kindergartenkinder-Transporte sind die Bestim- der Maßnahmen zu rechnen. So soll dem Verneh- mungen die auch für öffentliche Verkehrsmittel men nach die Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen gelten, sinngemäß anzuwenden. Das bedeutet, dass und Mitarbeitern in der Gastronomie schon bald gegenüber haushaltsfremden Personen ein Abstand fallen. Der aktuelle Stand ist der Homepage des von mindestens einem Meter einzuhalten und ein Sozialministeriums bzw. der Homepage des Außen- Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Ist jedoch auf- ministeriums (bzgl. Reisen) zu entnehmen. 9 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Wahlen 8 von Peter Rechberger Referent Wahlen Gemeinderatswahlen am 28. Juni 2020 Wie aus den Medien zu entnehmen war, hat die 2. Personen, denen keine Wahlkarte ausgestellt Steiermärkische Landesregierung mit Verordnung wurde, weil vom 14.05.2020 festgesetzt, dass der Wahltag vom a) der ursprüngliche Antrag mangelhaft war 22.03.2020 auf Sonntag, den 28. Juni 2020 ver- (z.B. Fehlen des Grundes für die Ausstellung) schoben wird. oder b) der Antrag verspätet (nach dem 20. März Dazu einige Informationen: 2020, 24:00 Uhr) eingebracht wurde. Vorgezogene Stimmabgabe Sämtliche Stimmen, welche anlässlich der vorgezo- Bisher ausgestellte, aber nicht behobene Wahlkar- genen Stimmabgabe am Freitag, den 09.03.2020 ten, die der Gemeinde wieder zugekommen sind, abgegeben worden sind, behalten ihre Gültigkeit. sind der Antragstellerin oder dem Antragsteller neuerlich zu übermitteln oder auszufolgen. Bereites eingelangte Wahlkarten Bei der Ausstellung von Wahlkarten sind die Be- Sämtliche Wahlkarten von Briefwählern, welche be- stimmungen des 6. Abschnittes der Gemeindewahl- reits beim Gemeindeamt eingelangt sind, behalten ordnung 2009 – GWO (§§ 37 ff) sinngemäß anzu- ebenfalls ihre Gültigkeit. wenden. Ausstellung von Wahlkarten Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten sind sohin Die Verordnung über die Fortführung des Wahlver- ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verord- fahrens der Wahlen in den Gemeinderat 2020 und nung bis spätestens 24. Juni 2020 schriftlich oder der Wahlen der Migrantinnen- und Migrantenbei- mündlich oder bis spätestens 26. Juni 2020, 12:00 räte trat am 15. Mai 2020 in Kraft und konnte ab Uhr, mündlich bei der Gemeinde, von der die wahl- diesem Zeitpunkt bei Vorliegen eines entsprechen- berechtigte Person in das Wählerverzeichnis einge- tragen wurde, zu stellen. Ebenfalls bis zum letztge- den Antrages mit der Ausstellung von Wahlkarten nannten Zeitpunkt kann ein Antrag schriftlich ge- begonnen werden. stellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Folgende wahlberechtigte Personen können einen Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stellen: 1. Personen, die noch überhaupt keinen Antrag Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist auf Ausstellung einer Wahlkarte eingebracht trotz eines allenfalls eingeschränkten Parteienver- haben; kehrs nicht zulässig. 10 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Peter Rechberger Referent Wahlen Wahlen Wahllokale/Wahlzeit/Verbotszone Allgemeines Grundsätzlich bleiben die Festlegungen der Gemein- Für allfällige Fragen im Zusammenhang mit der dewahlbehörde betreffend Wahllokale, Wahlzeiten Durchführung der Gemeinderatswahlen stehen ich und Verbotszonen auch für den Tag der Stimmabga- als Bezirkswahlleiter und der 1. Bezirkswahlleiter- be am 28. Juni 2020 aufrecht. Stellvertreter Peter Rechberger (0676/866 40 380) gerne zur Verfügung. Die Gemeindewahlbehörde konnte jedoch die Wahl- lokale und Wahlzeiten und damit verbunden der Verbotszonen spätestens bis 7. Juni 2020 abändern. KLICK Amtliche Wahlinformation 8 Hygieneleitfaden Den wahlberechtigten Personen ist bis spätestens am 23. Juni 2020 eine amtliche Wahlinformation an die aktuelle Adresse des Hauptwohnsitzes zuzustel- KLICK len. 8 VO zur Fortführung des Wahlzeuginnen/Wahlzeugen Wahlverfahrens Grundsätzlich sollen die bisher nominierten Wahl- zeuginnen und Wahlzeugen für den Eintritt in die Wahllokale berechtigt bleiben; in Ausnahmefällen KLICK bestand jedoch bis spätestens 16. Juni 2020 für die wahlwerbenden Parteien die Möglichkeit, die oder 8 Anzahl Wahlberechtigte den bereits nominierte(n) Wahlzeugin oder Wahl- zeugen zurückzuziehen und durch eine andere Per- son, die die Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 GWO KLICK erfüllen muss, ersetzen zu lassen. Wird für eine neue Person ein Eintrittsschein ausgestellt, verliert 8 Wahlzeiten und Wahllokale der ursprünglich ausgestellte Eintrittsschein seine Gültigkeit. Impressum: Blick Hinein 2/2020, Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Herausgeber: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Redaktionsleitung: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Redaktionsteam: Mag. Max Wiesenhofer, Mag. Klaus Ebner, Dr. Herfried Haupt, Mag. Bernd Holzer, Peter Rechberger, Katharina Samer, Ing. Franz Weber und Mag. Karl Wurzer Ergeht per E-Mail an: Etwa 7.000 Leserinnen und Leser. Erscheint seit 2004 Redaktionsanschrift: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, Rochusplatz 2, 8230 Hartberg, Telefon: 03332/606-201, Fax: 03332/606-550, E-Mail: blickhinein.bhhf@stmk.gv.at, Internet: www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at 11 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Bürgerservice 8 von Susanne Fabian Leiterin Bürgerservicestelle Im Jahr 2020 laufen viele Reisepässe ab Auf Grund der Corona-Krise ist die Reisetätigkeit in weis ausweisen können. das Ausland stark eingeschränkt. Da zahlreiche Rei- sepässe heuer ablaufen, wollen wir Sie dennoch über Welche Reisedokumente für Reisen in Länder die Formalitäten zur Neuausstellung informieren. außerhalb der EU erforderlich sind, kann der Home- page des Außenministeriums (www.bmeia.gv.at) Auch wenn es innerhalb der EU, zumindest inner- entnommen werden. halb des Schengenraumes, keine Personenkontrolle gibt, so bedeutet dies nicht, dass man ohne Reisedo- Im heurigen Jahr verliert jeder sechste Reisepass kument reisen darf. Das heißt, dass trotz Entfall der seine Gültigkeit – dies ist zurückzuführen auf eine Personenkontrollen lt. Schengener Abkommen bei drastische Gebührenerhöhung im Jahre 2000 (von jedem Grenzübertritt ein Reisedokument mitgeführt damals 490,00 auf 950,00 Schilling). Die Folge ist, werden muss. Auch innerhalb des Schengenraumes dass es im laufenden Jahr zu einem Ansturm auf die muss sich jeder mittels Reisepass oder Personalaus- Passbehörden kommen wird. © WOCHE Hartberg-Fürstenfeld Im Bild:Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Kanzleileiter Harald Maierhofer und Susanne Fabian, die Leiterin des Bereiches Bürgerservicestellen, mit einigen Kolleginnen des Teams der Bürgerservicestellen Reisedokumente können bei jeder Bezirks- • aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate verwaltungsbehörde beantragt werden. Es www.bmi.gv.at/passbild) besteht keine Bindung an die Wohnsitzbe- • gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen, wie z.B. hörde. Heiratsurkunde, Sponsions- oder Promotionsbe- stätigung Erforderliche Unterlagen bei Verlängerung (wieder- holter Neuausstellung): Bei Erstausstellung: • alter Reisepass oder Personalausweis (nicht • amtlicher Lichtbildausweis mehr als 5 Jahre abgelaufen) • Geburtsurkunde 12 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Susanne Fabian Leiterin Bürgerservicestelle Bürgerservice • Staatsbürgerschaftsnachweis Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können • aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate) in den BH-Bürgerservicestellen in Hartberg und • gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen, wie z.B. Fürstenfeld sowie bei diesen Gemeindeämtern ein- Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde, Namens- gebracht werden: änderungsbescheid, Sponsions-/Promotionsbe- stätigung, Verleihungsurkunde (Ing.) Antragstellung bei Gemeinden 15 Gemeinden des Bezirkes wurden ermächtigt, „Hochzeitspass“ Reisepassanträge entgegenzunehmen: Für all jene, die sich zu einer Namensänderung auf Bad Waltersdorf, Buch/St. Magdalena, Ebersdorf, Grund einer Hochzeit oder eingetragenen Part- Feistritztal, Friedberg, Hartl, Ilz, Kaindorf, Pinggau, nerschaft entschließen und die gleich danach auf Pöllauberg, St. Jakob im Walde, St. Lorenzen am „Hochzeitsreise“ fahren möchten, gibt es auch die Wechsel, Schäffern, Vorau und Wenigzell. Möglichkeit eines „Hochzeitspasses“. KOSTEN: Diesen kann man frühestens 4 Wochen vor der ge- ab dem 12. Lj. bis zum 12. Lj. planten Hochzeit oder eingetragenen Partnerschaft Reisepass 75,90 € 30,00 € bei der Passbehörde beantragen. Expresspass 100,00 € 45,00 € Nach Vollzug der Hochzeit oder eingetragenen Part- Ein-Tages-Expresspass 220,00 € 165,00 € nerschaft kommt man mit der Urkunde ins Passamt und holt den neuen Pass mit neuem Namen ab. Oft ab dem 16. Lj. bis zum 16. Lj. wird dieser wunschgemäß auch an das zuständige Standesamt gesendet und direkt nach der Hochzeit Personalausweis 61,50€ 26,30 € oder eingetragenen Partnerschaft vom Standes- beamten ausgefolgt. Bis zum vollendeten 2. Lebensjahr ist die Erstaus- stellung eines Reisedokumentes gratis. Hinweis: Beim Personalausweis ist eine Express-Ausstellung nicht möglich! Die Öffnungszeiten der Bürgerservicestellen ab Juli 2020: Hartberg: Mo - Fr von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr Fürstenfeld: Mo - Fr von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr Aktuelles für das Führerscheinwesen Der aktuellen COVID-19-Situation Rechnung tra- nach ihrem bescheidmäßigen Ende ihre Gültig- gend wurden seitens des zuständigen Bundesminis- keit. teriums folgende Regelungen getroffen: • Führerscheine, die zwischen dem 01.02.2020 und dem 31.08.2020 abgelaufen sind bzw. noch • Bewilligungen von Übungs- bzw. Ausbildungs- ablaufen gelten 7 Monate ab dem Gültigkeitsab- fahrten, die nach dem 13.03.2020 lauf weiter – dies gilt aufgrund einer EU-Verord- abgelaufen sind, behalten jedenfalls 7 Wochen nung. 13 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Forstfachreferat 8 von Mag. Kerstin Raith-Schweighofer Referentin Fischereirecht Fischerprüfung Wer in der Steiermark fischen will, benötigt hierzu Fragen nicht oder falsch beantwortet sein und im nicht nur die Erlaubnis des jeweiligen Gewässerbe- Falle von Mehrfachantworten gilt die Frage als nicht sitzers oder –pächters, sondern auch eine Landes- beantwortet. Nach bestandener Prüfung kann die fischerkarte. Ausgenommen hiervon sind lediglich Ausstellung der Fischerkarte in einer der beiden Personen bis zum 14. Lebensjahr, allerdings nur in Bürgerservicestellen in Hartberg oder in Fürstenfeld Begleitung und unter Aufsicht eines „berechtigten beantragt werden. Fischers“. Die auf Grund COVID-19 abgesagte Fischerprüfung Für die erstmalige Ausstellung einer Fischerkarte vom April 2020 findet nun ist eine bei der Bezirkshauptmannschaft erfolgreich abgelegte schriftliche Prüfung erforderlich. Der An- am Freitag, 10.07.2020 trag ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft mit Beginn um 14:00 Uhr in der Bezirks- schriftlich unter Vorlage eines Identitätsnachweises hauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld einzubringen. Die Prüfung findet in Form eines Multiple-Choice- statt. Tests statt; hierbei sind je 10 Fragen aus folgenden Die Prüfungskandidaten, die angemeldet waren, Wissensgebieten zu beantworten: werden noch schriftlich über diesen Termin infor- • Fischkunde und Hege miert! • Gewässer- und Biotopkunde • Tierschutz, fischereiliche Praxis, Behandlung Kosten: der gefangenen Fische Gebühren für die Fischerprüfung: • Rechtsvorschriften aus Fischerei, Wasser- • Bundesabgabe € 14,30 recht und Naturschutz • Prüfungstaxe € 37,00 • € 18,50 für minderjährige Personen Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 30 • Zeugnisgebühr € 20,50 Fragen richtig beantwortet sind, darüber hinaus dürfen in keinem Prüfungsgebiet nicht mehr als 5 Kosten für die Fischerkarte: • € 99,50 • € 85,00 für minderjährige Personen Vom Erwerb bzw. Besitz einer Fischerkarte sind ausgeschlossen: • Personen, die das 14. LJ nicht vollendet haben • Personen, die wiederholt wegen Übertretungen dieses Gesetzes rechtskräftig bestraft wurden Ist eine Fischerkarte aus einem anderen Bundesland vorhanden, für deren Ausstellung eine Fischerprü- fung erforderlich ist (z.B. aus dem Burgenland), muss man zur Erlangung der steirischen Fischer- karte nur den rechtlichen Teil (10 Fragen) bei der Prüfung ablegen! 14 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Harald Maierhofer Kanzleileiter Katastrophenschutz Unwetterschäden können vermieden werden „Ein Tiefdruckgebiet mit Schwerpunkt über Wes- • Kann Wasser durch überlastete Dachentwässe- tungarn schaufelt zunehmend feuchte Luftmassen rungen oder Versickerungsanlagen Probleme nach Österreich. In der Nacht von Sonntag auf bereiten? Montag ist mit Niederschlagsmengen von bis zu • Kann Oberflächenwasser von Nachbargrundstü- 100 Liter pro Quadratmeter zu rechnen, punktu- cken oder von Feldern auf das Grundstück und ell ist mit Gewittern und Starkniederschlägen zu bis an das Gebäude fließen? rechnen. Aufgrund der vorangegangenen Tro- • Fließt in unmittelbarer Nähe meines Grundstü- ckenheit können derzeit größere Regenmengen ckes ein Gewässer (Graben, Bach, Fluss, etc.)? nicht vom Boden aufgenommen werden. Es ist mit • Kann in näherer Umgebung Wasser aus Ka- Überflutungen sowie mit Muren und Erdrutschen naldeckeln austreten und über die Straße bis zu zu rechnen.“ meinem Grundstück bzw. Gebäude fließen? Solche oder ähnliche Meldungen sind in den nächs- ten Wochen und Monaten wieder für unseren Bezirk zu erwarten bzw. zu befürchten. Spätestens jetzt wäre der richtige Zeitpunkt um sich Gedanken darü- ber zu machen, ob ausreichende Schutzmaßnahmen für meine Wohnung, mein Haus, mein Gebäude oder mein Grundstück vorhanden sind. Oft sind es kleine Bäche und Gräben, wo die Gefahr von Ver- klausungen besteht, da Durchlässe verstopft sind oder eine Rückschlagklappe im Kanal ist defekt. Eine kleine, leicht zu behebende Ursache, deren Folgen bei Ausbleiben einer Reparatur teure Sach- schäden nach sich zieht. Folgende Punkte sollte jedenfalls jeder Haushalt für sich beantworten: • Befindet sich in unmittelbarer Nähe meines • Besitze ich eine Hochwasserausrüstung (z.B. Grundstücks ein stehendes Gewässer? Gummistiefel, Schmutzwasserpumpe, Sandsä- • Liegt mein Grundstück laut Hochwasserabfluss- cke, batteriebetriebener Radio, Taschenlampe, karten in einem Hochwasserabflussgebiet? etc.)? • Liegt das Grundstück bzw. Gebäude in einer • Habe ich ausreichend befüllte Sandsäcke? Geländesenke? • Funktioniert die Schmutzwasserpumpe? • Liegt das Grundstück bzw. Gebäude an einer • Sind Kellertüren und Kellerfenster sowie Licht- abschüssigen Straße? schächte geschlossen bzw. abgedichtet? • Liegt das Grundstück bzw. Gebäude unterhalb • Sind meine Türen und Hauseingänge gegen ein- eines Hanges? dringendes Oberflächenwasser gesichert? • Ist mein Keller gegen eindringendes Grundwas- • Sind meine Fenster gegen eindringendes Wasser ser geschützt (Rohrwege und Kabel sind zumeist gesichert? nicht druckwasserdicht in das Mauerwerk einge- • Sind Rückstausicherungen (auch im Schmutz- bettet, undichte Fugen, etc.)? wasserkanal) noch funktionstüchtig? 15 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Katastrophenschutz 8 von Harald Maierhofer Kanzleileiter • Ist mein Haus, meine Ölheizung gegen Auf- Tipps und Ratschläge was Sie für Ihren schwimmen gesichert? Selbstschutz tun können, finden Sie auf • Ist die Nutzung meiner Räume an das bestehen- www.hochwasser.steiermark.at sowie de Hochwasserrisiko angepasst (Hobbyraum, beim Zivilschutzverband Steiermark auf Fitnessraum, Zweites Wohnzimmer im Keller)? www.zivilschutz.steiermark.at • Wissen meine Kinder, weiß meine Familie Be- scheid, wie sie sich im Falle eines Hochwassers verhalten müssen? • Decken meine Versicherungen Hochwasserschä- den am Gebäude und der Liegenschaft sowie an Fahrzeugen im ausreichenden Maß ab? Habe ich finanzielle Rücklagen für mögliche Schäden? • Verwahre ich wichtige Dokumente oder deren Kopien hochwassersicher? Nun fragen Sie sich: „Bin ich „hochwasserfit“? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Ausgabe: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Mag. Bernd Holzer, Franz Schröck, Peter Rechberger, Harald Maierhofer, Dr. Birgit Plank, Mag. Kerstin Raith-Schweighofer, Ing. Franz Weber, Sabine Gschiel-Richter, Susanne Fabian, DSA Marion Wanasky, Lukas Wachter RR Juliane Müller, Dr. Ulrike Fabian-Riedler, OBI d. V. DDI Hans Peter Feichtinger, BSc, OBI d. V. Franz Kaplan, Prof. Mag. Alfred Ertl Anmerkung: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit des Berichtes wurde auf die laufende Anführung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Anführungen gelten natürlich für beide Geschlechterbezeichnungen. Wir ersuchen Sie, das Amtsblatt „Blick Hinein“ an Interessierte weiterzuleiten. Laufende Zustellung nach Mitteilung der E-Mail-Adresse an: blickhinein.bhhf@stmk.gv.at 16 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Mag. Bernd Holzer Leiter Sozialreferat Soziales Mitteilungen bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung Eine Meldung an die Behörde kann weiteres Kindesleid vermeiden. Bedingt durch die Virusepidemie der letzten Mo- Zu diesen Berufsgruppen gehören neben Gerichten nate wurden vor allem Kinder und schulpflichtige und Behörden einerseits Kranken- und Kuranstal- Jugendliche aus der öffentlichen Wahrnehmung ten und sämtliche Gesundheitsberufe, andererseits verdrängt. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen. Bei Nunmehr soll sich auch das Schulleben wieder nor- den Gesundheitsberufen existieren auch etliche malisieren, eine Freizeitgestaltung ist wieder mög- berufliche Verschwiegenheitspflichten. lich, sodass Kinder wieder im öffentlichen Raum präsent sind. Berufsrechtliche Vorschriften zur Verschwiegenheit erlauben es nicht, von einer schriftlichen Mitteilung Alle Menschen, die um das Wohl eines Kindes oder an die Kinder- und Jugendhilfebehörde abzusehen. Jugendlichen fürchten, sind berechtigt, bei begrün- detem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung eine Noch dazu wurde durch das Gewaltschutzgesetz Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe in der 2019, das mit Jänner 2020 in Kraft getreten ist, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld zu auch eine Anzeigepflicht für Gesundheitsberufe bei erstatten. Vorliegen gewisser Straftatbestände an die Staatsan- waltschaften festgelegt. Bestimmte Berufsgruppen sind jedoch verpflich- tet, eine schriftliche Mitteilung an die Kinder- und Jene darf aber nicht mit der Mitteilungspflicht an Jugendhilfe zu erstatten, wenn der begründete den Kinder- und Jugendhilfeträger verwechselt Verdacht besteht, dass Kinder oder Jugendliche werden, da eine Anzeigepflicht nicht immer gegeben misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell ist, insbesondere dann, wenn eine berufliche Tätig- missbraucht werden oder ihr Wohl in einer anderen keit beeinträchtigt würde, deren Wirksamkeit eines Weise erheblich gefährdet ist. persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf, wie z.B. bei PsychologenInnen. Der Mitteilungspflicht an die Kinder- und Jugend- hilfe steht auch die Datenschutzgrundverordnung nicht entgegen, da die Weitergabe von Daten auf- grund der gesetzlichen Bestimmung zulässig ist. Diese findet sich eben im § 37 des B-KJHG. Andererseits ist diese Bestimmung auch gerade dazu da, um den Schutz von Kindern zu gewährleisten. Darüber hinaus sind gem. Artikel 9 der Daten- schutzverordnung auch die Verarbeitung von beson- Symbolfoto - Gewalt in der Familie ders geschützten Daten für Zwecke der Versorgung 17 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Soziales 8 von Mag. Bernd Holzer Leiter Sozialreferat oder Behandlung im Gesundheits- und Sozialbereich der Oberste Gerichtshof in einem Erkenntnis 2017 zulässig. festgehalten, dass § 1330 Abs. 2, Satz 3 ABGB einen Haftungsausschluss für eine nicht öffentlich vorge- Sowohl die Anzeigepflicht nach den Bestimmungen brachte Mitteilung, deren Unwahrheit der Mittei- des Gewaltschutzgesetzes 2019 für Gesundheitsbe- lende nicht kennt, darstellt, wenn der Empfänger an rufe, als auch die Mitteilungspflicht gem. § 37 des der Mitteilung ein berechtigtes Interesse hat. Der B-KJHG bewirken bei den betroffenen Berufsgrup- OGH betont, dass gerade für Anzeigen oder Mittei- pen eine Garantenstellung. Das bedeutet, dass bei lungen über eine Gefährdung des Kindeswohls der Unterlassen der Anzeige an die Staatsanwaltschaft Rechtfertigungsgrund dieses § 1330 Abs. 2, Satz 3, oder der Mitteilung an die Kinder- und Jugendhil- ABGB, gedacht ist. febehörde straf- und zivilrechtliche Konsequenzen drohen können.Während es von der Anzeigepflicht Zusammenfassend bedeutet das für sämtliche durch VertreterInnen der Gesundheitsberufe Aus- Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen nahmen gibt, ist eine Mitteilungspflicht an die zu tun haben, dass eine Mitteilung an den Kinder- Kinder- und Jugendhilfebehörde bei begründeten und Jugendhilfeträger keine Haftungsfolgen haben Verdacht jedenfalls gegeben. kann, soferne ein begründeter Verdacht der Kindes- wohlgefährdung besteht. Für die Unterlassung einer Im Gegensatz zur Unterlassung einer Mitteilung hat Mitteilung drohen jedoch sehr wohl Haftungsfolgen. 8 von Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann Dr. Gottfried Thalhammer als Distriktsarzt im Ruhestand Mit Wirkung vom 30. Juni 2020 tritt Medizinalrat Dr. Gottfried Thalhammer als Distriktsarzt von Ge- setzes wegen in den Ruhestand. Als Arzt der Allge- meinmedizin wird er auch künftig für die Menschen in der Region tätig sein. Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer sprach ihm anlässlich der Überreichung des Pensionsde- kretes den herzlichen Dank des Landes und des Be- zirkes für sein langjähriges Wirken im öffentlichen Sanitätsdienst aus und wünschte für die weitere Zukunft alles Gute. Im Bild v. li.: Dr. Gottfried Thalhammer und Mag. Max Wiesen- hofer 18 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Dr. Birgit Plank Amtstierärztin Veterinär Leinenpflicht – Sicherheit für Mensch und Tier Die Haltung von Hunden erfreut sich in Österreich Im abgelaufenen Jagdjahr 2019/2020 wurden in immer größerer Beliebtheit. Da innerhalb der letzten der Steiermark 289 Rehe von Hunden gerissen. Die Monate die COVID-19 Maßnahmen viele Menschen Schmerzen und Qualen, welche ein Wildtier auf dazu gezwungen haben, mehr Zeit zu Hause zu ver- diese Weise erleben muss, sind unbeschreiblich. Die bringen, wurde in vielen Familien der Wunsch nach Hetze beziehungsweise das Erlegen von Wildtieren einem Hund konkreter und weitaus mehr Hunde als durch Hunde kann keineswegs als natürlich angese- üblich wurden aus Tierheimen aufgenommen. Auch hen werden. Es fehlt Hunden, im Gegensatz zu ihren die Nachfrage bei Züchtern war überdurchschnitt- wilden Urahnen, die Fähigkeit, Beutetiere schnell lich groß. zu töten – oft ist ein langer, leidvoller Todeskampf die Folge. Aber auch wenn der Hund das Wild nicht einholen kann, verbraucht das Wildtier für die Flucht lebensnotwendige Energie und erleidet To- desangst. „Zum Schutz unserer Wildtiere, aber auch zum Schutz Ihres Hundes gilt daher: Bei Outdoor- Aktivitäten stets auf den dafür vorgesehenen Routen bleiben und Hunde nicht unangeleint den Wald er- forschen lassen. Was es braucht, sind ein respektvol- ler Umgang, Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Natur und ihre Bewohner als Schlüssel für ein konfliktarmes Nebeneinander und harmonisches Miteinander“, ersucht Fiala-Köck. Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck appel- liert an alle Hundebesitzer, die Leinenpflicht bei Hunden zu beachten. Aufgrund der Einschränkungen konnten viele Men- Dies gilt natürlich nicht nur für den Wald, auch schen auch mehr Zeit mit ihrem neuen Mitbewohner in allen anderen öffentlichen Bereichen muss der verbringen und ihm Bewegung in der Natur ermög- Hund so geführt werden, dass eine jederzeitige lichen. „Hundehalterinnen und Hundehalter freuen Beherrschung des Tieres gewährleistet ist und dritte sich darüber, ihren geliebten Vierbeinern mehr Frei- Personen weder gefährdet, noch unzumutbar beläs- raum zu geben, damit diese nach Herzenslust ihren tigt werden. Dazu ist das Führen an der Leine oder Bewegungsdrang ausleben können. Sehr häufig wird das Tragen eines Maulkorbes unerlässlich. aber darauf vergessen, die Hunde an die Leine zu nehmen beziehungsweise sie mit einem tierschutz- gerechten Maulkorb zu versehen. Die Setzzeit vieler Wildtiere beginnt, zahlreiche Wildtiere sind bereits KLICK 8 mit der Aufzucht von Jungtieren beschäftigt. Immer wieder werden Wildtiere aber von freilaufenden Stmk. Landes-Sicherheitsgesetz Hunden gehetzt, manchmal sogar bis in den Tod. Häufig fallen gerade tragende Tiere oder Jungtiere den Hunden zum Opfer“, betont Tierschutzombuds- frau Barbara Fiala-Köck. 19 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Forst 8 von Ing. Franz Weber Forstfachreferat Waldpädagogik – Klassenzimmer Wald Je mehr sich der Mensch mit technischen Errun- genschaften umgibt und beschäftigt, desto wichtiger wird es für ihn, der Natur intensiv zu begegnen. Die- se Begegnung braucht der Mensch in jeder Alters- stufe, in ganz besonderem Maße aber das Kind, bei dem das Naturerlebnis zu einem Faktor des Wohl- befindens bzw. der Gesundheit wird. Menschen teilhaben lassen an der Wunderwelt des Waldes, ihnen die Schönheit und Gaben der Natur vor Augen zu führen, kann bei ihnen Staunen, Ehrfurcht und Dankbarkeit erzeugen. Was der Mensch kennt und liebt, womit er sich seelisch verbunden fühlt, das ist er auch zu schützen bereit, dafür will er sich einset- zen. Nicht nur in der Forstwirtschaft, auch in der Erzie- Im Bild oben: VS Lafnitz beim „Erlebnis Wald“ Im Bild links unten: Klassenzimmer Wald hung ist Nachhaltigkeit gefragt. Doch wie kann sie erreicht werden? „Worte belehren, Beispiele rei- ßen hin.“ Dies mit den Mitteln der Waldpädagogik Fürstenfeld sind aktive Mitglieder dieses Vereines aufzuzeigen und bewusst zu machen, ist eine ge- und übernehmen einen Teil der Führungen. In den sellschaftlich unverzichtbare Aufgabe der heutigen vergangenen Jahren ist es dem Verein gelungen, Waldpädagogen. kontinuierlich knapp über 2.000 Teilnehmer (Kin- In unserem Bezirk übernehmen rund 20 ausgebil- dergartenkinder, Schulkinder, Erwachsene) in den dete Waldpädagogen des Vereines „Klassenzimmer Wald zu führen. Diese Anzahl an Teilnehmern zu Wald“ diese Aufgabe zur nachhaltigen Erziehung halten, ist ein deutliches Zeichen für die Qualität der heutiger und zukünftiger Generationen. Die Be- Führungen. zirksförster der Bezirkshauptmannschaft Hartberg- Damit es für die Besucher spannend bleibt, bietet der Verein verschiedene Schwerpunktprogramme an. Neben Waldpädagogik allgemein, kann man ge- zielt zu den Themen Wald und Wasser, wildlebende Tiere und Jagd, Waldboden sowie dem Thema Wert des Waldes, Erlebnisführungen wählen. Geführt werden Gruppen von 10 bis 20 Personen im zeitlichen Ausmaß von mindestens 3 Stunden. Nähre Informationen finden sie auf der Homepage des Vereines: http://www.klassenzimmer-wald.at Falls Interesse für eine Führung besteht, bitte ich um eine Terminvereinbarung mit Frau Mag. Kerstin Raith-Schweighofer Tel.: 0664/1242358 E-Mail: info@klassenzimmer-wald.at 20 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Peter Rechberger Kanzleileiter Internes Personaländerungen Zugänge: Wir wünschen den Kolleginnen und Kollegen alles 01.06.2020 Franz Kernbichler Gute! 100%, Sachbearbeiter im Fachteam Gemeinden und Regionalentwicklung Abgänge: 31.05.2020 Sylvia Fuchs, 50%, dipl. Sozialar- beiterin im Elternberatungszentrum; Pensionierung 30.06.2020 Wolfgang Jauk, 100%, Katastro Im Bild: phenschutzreferent; Pensionierung Franz Kernbichler 8 von DSA Marion Wanasky Leiterin des Elternberatungszentrums Veranstaltungen für Eltern wieder ab Herbst Das neue Programm des Elternberatungszentrums Hartberg-Fürstenfeld mit vielfältigen Angeboten. War das Leistungsangebot während der COVID- Hier ist das gesamte Herbstprogramm des Elternbe- 19-Krise nur eingeschränkt möglich, so sollen ab ratungszentrums Hartberg-Fürstenfeld mit Maus- Herbst wieder mehr Veranstaltungen stattfinden. klick zu öffnen: Positiv denken ist die Devise. Das aktuelle Herbst- programm enthält alle Termine der regionalen Elternberatungen im Bezirk mit Themenschwer- punkten sowie mit den bewährten Babymassagen und den Gruppenangeboten. Der Kurs Homöopathie wird weiterhin online angeboten. Weitere Planun- gen für den Herbst sind Stillvorbereitungskurse, ein Vortrag zum Thema Schlafen sowie Kindernotfall- kurse. KLICK 8 EBZ Hartberg-Fürstenfeld 21 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Veterinär 8 von Lukas Wachter Praktikant Meine veterinärmedizinische Ausbildung an der Bezirkshauptmannschaft Ein persönlicher Bericht über ein Praktikum an der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld von Lukas Wachter Nach einem nicht planmäßig verlaufenden Morgen, was an einem Motorschaden auf der A2 von Graz nach Hartberg lag, konnte ich am 24.02.2020 mein Praktikum an der Bezirkshauptmannschaft Hart- berg-Fürstenfeld im Veterinärreferat beginnen. Die kommenden Tage brachten viel Neues und Interes- santes. So wurde ich von Dr. Herfried Haupt zu Exporta- bfertigungen im Bereich der Lebensmittelausfuhr (Bild 1) und auch zu Abfertigungen von Tieren im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr (Bild 2) mitgenommen. Auch bei seiner Tätigkeit im Rah- men der Rückstandskontrollen, wo wir Harn und Dipl. Tierarzt Peter Steiner durfte ich bei der Ge- Blutproben nahmen, durfte ich ihn unterstützen. winnung von Blutproben tatkräftig unterstützen. Weiters wurden von mir bei einer Hygienekontrolle Bei Schafen wurde zu Monitoring Zwecken (Brucella in einem Fleisch verarbeitenden Betrieb Tupferpro- melitensis) Blut genommen (Bild 4). Bei Rindern ben genommen (Bild 3). lag der Fokus der Blutabnahme bei der Blauzungen- krankheit. Ich konnte definitiv meine Blutabnahme- fähigkeiten verbessern. Der Umstand, dass ich 2-mal in den Genuss des Käl- bermarktes kam, sowie 1-mal bei der Zuchtviehver- steigerung in der Greinbachhalle dabei sein konnte, war ein Glücksfall. Dort wurden die Kälber vor dem Verkauf noch einmal untersucht und bei den Kühen wurde die Milch mittels eines Schalmtests über- prüft. 4 22 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Lukas Wachter Praktikant Veterinär kontrolliert wurde, wurde auch den Anzeigen der Bürger nachgegangen. So war ich bei einigen Tier- schutzkontrollen, die vor allem der adäquaten Hal- tung galten, dabei. Und als man sich gerade richtig eingearbeitet hatte, waren die drei Wochen auch schon wieder vorbei. Ich möchte mich bei der gesamten Belegschaft des Veterinärreferats der Bezirkshauptmannschaft Hart- berg-Fürstenfeld für die herzliche und kollegiale Aufnahme bedanken. Es hat Spaß gemacht mit euch 5 zusammenzuarbeiten und der Abschied fällt auf jeden Fall schwer. Ich kann aus diesen drei Wochen Mit Amtstierärztin Dr. Birgit Plank wurde es dann sehr viel mitnehmen. auch ein wenig exotischer. Mit Ihr kontrollierte ich einen Tierfachhandel für Reptilien und Fische. Auch Herzlichen Dank! ein Kontrollbesuch in einem Tierpark war definitiv Lukas Wachter ein Highlight (Bild 5). Ebenso gewissenhaft wie die Einhaltung der Haltungsbedingungen von Exoten 8 von Peter Rechberger Kanzleileiter Neuer Vizebürgermeister in der Gemeinde Großsteinbach Werner Peindl wurde am 29. Mai 2020 vom Ge- meinderat zum neuen Vizebürgermeister der Gemeinde Großsteinbach gewählt. Er wurde in Vertretung des Bezirkshauptmannes von Kanzleileiter Peter Rechberger am 3. Juni 2020 angelobt. Im Bild von links: Bürgermeister Manfred Voit mit dem neuen Vizebürgermeister Werner Peindl und Kanzleileiter Peter Rechberger 23 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Entwicklung 8 von Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann Wie zukunftsfähig ist der Bezirk Hartberg-Fürstenfeld? Der Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gilt im Zukunftsranking 2020 der ös- terreichischen Bezirke als einer der großen Aufsteiger. Im Bericht der Pöchhacker Innovation Consulting hervorragende Ergebnis wird hier angeführt: vom Juni 2020 wird dazu wörtlich ausgeführt: Die Frauenerwerbsquote ist im Bezirk mit 75,75 % Der steirische Bezirk Hartberg-Fürstenfeld macht überdurchschnittlich hoch und das Bildungsniveau im Bezirksvergleich insgesamt 37 Plätze gegenüber konnte insbesondere bei niedrig Qualifizierten deut- dem Vorjahresranking gut und rückt von Platz 78 lich gesteigert werden, auch hat sich das Pro-Kopf- auf Platz 41 vor. Der Aufstieg liegt v.a. an den deut- Einkommen deutlich erhöht. Bei den Indikatoren lich besseren Kennzahlen bei den Wirtschafts- und zur Lebensqualität liegt Hartberg-Fürstenfeld im Innovationsindikatoren (+43 Ränge), aber auch an besseren Mittelfeld (relativ geringe Kriminalitäts- den Arbeitsmarktdaten (+20 Ränge). Insbesondere rate, Steigerung der Anzahl von Kindertagesstätten die Beschäftigung im High-Tech-Sektor entwickelte in den letzten Jahren). Im Bereich Demografie ist sich deutlich dynamischer als im österreichweiten der Bezirk im hinteren Feld zu finden (zB negativer Bezirksdurchschnitt, ebenso die Unternehmensdich- Wanderungssaldo junger Erwachsener). te und die Anzahl der Gründungen. Dazu zeigen sich positive Entwicklungen im Mehrjahresvergleich v.a. Herzlichen Glückwunsch allen, die zu diesem gro- bei der Anzahl der Kindertagesstätten und dem Pro- ßen Erfolg beigetragen haben. Wir können stolz auf Kopf-Einkommen. unseren Bezirk sein. Im Landesranking liegt der Bezirk Hartberg-Fürs- KLICK tenfeld nach GU, G, DL und WZ an ausgezeichneter fünfter Stelle. Als weitere Begründung für dieses 8 Zukunftsranking 2020 der österreichischen Bezirke Im Bild: Ausgezeichneter fünfter Platz für den Bezirk Hartberg-Fürstenfeld im Zu- kunftsranking 2020 © Pöchhacker Innovation Consulting 24 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
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