Börsen-Zeitung SPEZIAL - Wirtschaftskanzleien - Verlagsbeilage zur Börsen-Zeitung I 4. Dezember 2021 I Nr. 235
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www.boersen-zeitung.de Börsen-Zeitung SPEZIAL Verlagsbeilage zur Börsen-Zeitung I 4. Dezember 2021 I Nr. 235 Wirtschaftskanzleien Wirtschaftskanzleien_(IDML).indd 1 29.11.2021 17:16:28
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Verlagsbeilage 4. Dezember 2021 3 Inhalt 4 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz legt Standard fest Von Dr. Julia Sitter und Dr. Thomas Helck | White & Case 6 A new kid on the block Von Christoph Barth | Linklaters 8 Steuerliche Aspekte von Spacs Von Dr. Florian Holzner | Flick Gocke Schaumburg 10 Die GmbH mit gebundenem Vermögen Von Dr. Georg Seyfarth und Dr. Andreas Austmann | Hengeler Mueller 12 Das neue Schuldrecht 2022 Von Dr. Thilo von Bodungen und Dr. Susanne Weckbach | DLA Piper 14 Ein Fass ohne Boden? Von Dr. Friedrich Popp | Debevoise & Plimpton Impressum 16 Nachhaltigkeitsziele Redaktion: Martin Winkler Anzeigen: Bernd Bernhardt (verantwortlich) und Vorstandsvergütung Technik: Tom Maier Von Dr. Vera Rothenburg und Prof. Dr. Christian Arnold | Gleiss Lutz Gestaltung und typografische Umsetzung: Nicole Weinel Fotos: Adobe Stock © peterschreiber.media © Kalyakan 18 Die Top-in-Class-Rechtsabteilung © iQoncept als Business Enabler © Andrii Yalanskyi Von Dr. Ilkin Karakaya | Tetra Pak © merklicht.de © amenic181 Druck: Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbH, Kurhessenstraße 4–6, 64546 Mörfelden-Walldorf Verlag Börsen-Zeitung in der Herausgebergemeinschaft WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG, Düsseldorfer Straße 16, 60329 Frankfurt am Main Tel.: 069/27 32-0 Anzeigen Tel.: 069/27 32-115, Fax: 069/23 37 02 Vertrieb Fax: 069/23 41 73 Geschäftsführung: Axel Harms, Torsten Ulrich Börsen-Zeitung SPEZIAL 7:51:05 Wirtschaftskanzleien_(IDML).indd 3 30.11.2021 15:41:28
4 Verlagsbeilage 4. Dezember 2021 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz legt Standard fest Neue Compliance-Anforderungen an deutsche und ausländische Unternehmen Dr. Julia Sitter Dr. Thomas Helck Local Partnerin bei White & Case Partner bei White & Case U nternehmen tragen nach An- sicht des deutschen Gesetzge- bers auch eine soziale Verantwor- (bei gleichem Schwellenwert für die Arbeitnehmer). Damit werden bei Inkrafttreten des LkSG etwa weltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unmit- telbaren Zulieferern zu berücksich- tung. Sie sollen weltweit anerkannte 700 Unternehmen erfasst. Mit der tigen. Die Risikoanalyse ist jährlich C Menschenrechte schützen und auf Herabsetzung des Schwellenwertes vorzunehmen und hat auch anlass- die Bewahrung einer intakten Um- auf 1 000 Arbeitnehmer findet das bezogen zu erfolgen, beispielsweise welt achten. Nachdem eine Lösung Gesetz ab dem 1.1.2024 auf etwa bei Einführung neuer Produkte oder auf freiwilliger Basis nicht erfolg- 2 900 Unternehmen Anwendung. Erschließen neuer Geschäftsfelder. reich war, hat der Gesetzgeber mit Das Gesetz fin- dem Lieferkettensorgfaltspflichten- Erfasst ist die gesamte Lieferkette im det ab 1.1.2023 Ebenfalls müssen Präventionsmaß- gesetz (LkSG) nun einen rechtlich In- und Ausland. Die Anforderungen nahmen ergriffen werden. Es ist verbindlichen und international an die Sorgfaltsprozesse sind abge- Anwendung zwingend, eine Grundsatzerklärung anschlussfähigen Sorgfaltsstandard stuft je nach Einflussmöglichkeit des über die Menschenrechtsstrategie und erfasst ab festgelegt. Unternehmens. Sie erfassen stets im eigenen Geschäftsbereich zu den „eigenen Geschäftsbereich“ (zu 1.1.2024 etwa verfassen. Zudem sind beispielswei- Danach werden in der Bundesrepu- dem auch Tochterunternehmen zäh- se geeignete Einkaufspraktiken zu blik Deutschland ansässige Unter- len, die unter einem bestimmenden 2 900 Unter- implementieren und risikobasierte nehmen ab einer bestimmten Größe Einfluss der Konzernmutter stehen) nehmen Kontrollmaßnahmen durchzufüh- verpflichtet, durch die Befolgung und die „unmittelbaren Zulieferer“. ren. Abhilfemaßnahmen haben zu bestimmter Sorgfaltspflichten für In eingeschränktem Maße sind auch erfolgen, wenn eine Rechtsverlet- den Schutz international anerkann- „mittelbare Zulieferer“ umfasst, zung im eigenen Geschäftsbereich ter Menschenrechte innerhalb ihrer nämlich immer dann, wenn tatsäch- oder bei einem unmittelbaren Zu- weltweiten Lieferketten Sorge zu liche Anhaltspunkte für eine Rechts- lieferer eingetreten ist oder unmit- tragen. verletzung durch diesen vorliegen. telbar bevorsteht. Unter Umständen kann die zeitweilige Unterbrechung Das LkSG gilt ab dem 1.1.2023 für Zur erfolgreichen Umsetzung der oder gar vollständige Beendigung Unternehmen, ungeachtet ihrer gesetzlichen Vorgaben haben die der Geschäftsbeziehung mit dem Rechtsform, die ihre Hauptverwal- betroffenen Unternehmen unter- Lieferanten geboten sein. Zudem ist tung, ihre Hauptniederlassung, schiedliche Maßnahmen zu ergrei- ein Beschwerdeverfahren einzurich- ihren Verwaltungssitz oder ihren fen. Teilweise werden sie dabei auf ten, das von unparteiischen und zur U satzungsmäßigen Sitz im Inland bestehende Compliance-Prozesse Verschwiegenheit verpflichteten An- haben und in der Regel mindestens aufsetzen können. sprechpersonen betreut wird. 3 000 Arbeitnehmer im Inland be- schäftigen. Darüber hinaus gilt es Unternehmen müssen ein Risikoma- Die festgestellten Risiken und die für ausländische Unternehmen, die nagement einrichten und eine Risi- getroffenen Maßnahmen sind un- eine im deutschen Register einge- koanalyse durchführen. Dabei sind ternehmensintern fortlaufend zu tragene Zweigniederlassung haben die menschenrechtlichen und um- dokumentieren. Einmal pro Jahr ist Börsen-Zeitung SPEZIAL Wirtschaftskanzleien_(IDML).indd 4 29.11.2021 17:20:26 RZ 202
Verlagsbeilage 4. Dezember 2021 5 ein Bericht über die Erfüllung der Eigene zivilrechtliche Haftungstatbe- Sorgfaltspflichten im vergangenen stände hat der Gesetzgeber im LkSG Geschäftsjahr zu erstellen. Dieser nicht vorgesehen. Vielmehr heißt es, ist spätestens vier Monate nach Ab- dass eine Verletzung der Pflichten aus schluss des Geschäftsjahrs für einen dem LkSG keine zivilrechtliche Haf- Zeitraum von sieben Jahren kosten- tung begründet. Gleichwohl könnten frei öffentlich zugänglich zu machen die Sorgfaltspflichten als Anknüp- und beim Bundesamt für Wirtschaft fungspunkt für eine Erweiterung der und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzu- allgemeinen zivilrechtlichen Haftung Eigene zivil- reichen. herangezogen werden. Unternehmen rechtliche könnten daher ggf. für die Verletzung Setzt das Unternehmen die im LkSG von Leib und Leben Dritter zum Scha- Haftungstat- normierten Pflichten nicht ord- denersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB bestände hat nungsgemäß und rechtzeitig um, verpflichtet sein. drohen empfindliche Geldbußen der Gesetz- nicht nur für die zuständigen Mitar- Darüber hinaus droht ein Ausschluss Das LkSG sieht weitreichende Pflich- beiter (bis zu 800 000 Euro), sondern von der Vergabe öffentlicher Auf- ten für Unternehmen vor, die in die geber nicht auch für das Unternehmen selbst träge für bis zu drei Jahre. Bei der internen Compliance-Prozesse zu in- vorgesehen (bis zu 8 Mill. Euro). Verstöße gegen Bemessung der Geldbuße können et- tegrieren sind. Das dürfte einige Zeit Sorgfaltspflichten können bei grö- waige Compliance-Bemühungen zu in Anspruch nehmen. Unternehmen ßeren Unternehmen (Jahresumsatz Gunsten des Unternehmens berück- tun daher gut daran, diese Aufgabe > 400 Mill. Euro) sogar Bußgelder sichtigt werden, wie beispielsweise nicht auf die lange Bank zu schieben in Höhe von bis zu 2 % des durch- ein selbständiges Aufdecken des Ver- und sich hinsichtlich des Umfangs schnittlichen weltweiten Jahresum- stoßes und die Wiedergutmachung der einzelnen Pflichten gegebenen- satzes nach sich ziehen. des Schadens. falls fachkundigen Rat einzuholen. Anzeige Cyber Security Mit Sicherheit gut beraten. Unsere Experten unterstützen Sie bei allen juristischen Fragen rund um das Thema Cyber Security. Im Falle eines Falles ebenso wie bei der Risikovorsorge. Sprechen Sie uns an. Oppenhoff ist eine der führenden unabhängigen Sozietäten in Deutschland. Als Full Service-Kanzlei beraten wir Sie in allen wichtigen Bereichen des Wirtschaftsrechts – national und international. Köln • Frankfurt/Main • Hamburg Wirtschaftskanzleien_(IDML).indd 5 RZ 20211123_OPP AZ Wirtschaftsreport CyberSecurity 210x148mm_01.indd 1 29.11.2021 17:20:52 23.11.21 17:02
6 Verlagsbeilage 4. Dezember 2021 A new kid on the block Die Investitionskontrolle als mögliche Hürde bei M&A-Transaktionen Christoph Barth Partner bei Linklaters LLP I n atemberaubendem Tempo hat sich die Investitionskontrolle in den letzten Jahren von einer bloßen den Mitgliedsstaaten, die vielfach – so etwa Deutschland – auf eine Dichotomie aus verpflichtenden Fusionskontrolle. Hinzu treten wei- tere Besonderheiten wie die Erfas- sung rein konzerninterner Vorgän- „Technikale“ zu einer veritablen und freiwilligen Verfahren setzen. ge, die ebenfalls strafbewehrten und in M&A-Transaktionen sehr re- Seit der letzten größeren deutschen Meldepflichten unterliegen können. levanten Hürde emanzipiert. Investitionskontrollnovelle im Mai dieses Jahres (immerhin der sechs- Es gibt gewisse gemeinsame Ausländische Investitionen sind ten Novelle innerhalb von nur drei Grundsätze über die mittlerweile in vielen Märkten entscheidend Jahren) gilt ein extensiver Katalog 18 europäischen Regime hinweg, für unternehmerische und wett- von 27 Sektoren (von Arzneimitteln insbesondere infolge der EU-Scree- bewerbliche Fortentwicklung. Vor über Halbleiter, kritische Infra- ning-Verordnung, die seit nunmehr diesem Hintergrund war Europa in strukturen, künstliche Intelligenz einem Jahr gilt. Solche gemeinsa- der Vergangenheit geprägt durch bis zu Rohstoffen und Satelliten) men Grundsätze sind die Bewer- Die Investi ein investitionsfreundliches Klima, für den Nicht-EU/EFTA-Investoren tung einzelner Sektoren als sensitiv, tionskontrolle das auf wenig Kontrolle von Aus- bei Überschreitung bestimmter die Behandlung bestimmter Typen landsinvestitionen setzte. Diese Stimmrechtsschwellen Investiti- an Investoren mit Blick auf ihren ist wesentlich Bewertung hat sich in zwei Wellen onen in deutsche Unternehmen Staatsbezug und ihr vergangenes expansiver als gewandelt: In den Jahren 2016 bis dem Bundeswirtschaftsministe- Verhalten sowie die wechselseitige 2018 wuchs das politische Bewusst- rium verpflichtend zur Genehmi- Berücksichtigung der Belange an- etwa die Fusi sein, getrieben durch industriepo- gung melden müssen. Hinzu tritt derer EU-Mitgliedsstaaten und von litisch motivierte Transaktionen für nichtdeutsche Investoren die Eingaben der EU-Kommission. In onskontrolle aus China wie Kuka, Aixtron und sogenannte „sektorspezifische“ Investitionskontrollverfahren fin- 50Hertz. Seit Anfang 2020 kommt Prüfung, die historisch auf den det seither ein institutionalisierter die durch die Covid‑19-Pandemie unmittelbaren Rüstungssektor be- Informationsaustausch zwischen verstärkte Erkenntnis hinzu, dass schränkt war, mittlerweile aber allen Behörden zu jedem Prüffall Lieferketten vom Ausland abhän- ebenfalls erheblich ausgeweitet statt. Für Investoren bedeutet die- gen und die einheimische Wirt- wurde. Außerhalb dieser verpflich- ser Verfahrensmechanismus ge- schaft in einem globalen Verbund tenden Verfahren gibt es deutlich wisse Verfahrensverzögerungen verwundbar ist. weiter reichende freiwillige Verfah- für die Dauer des Austausches der rensregime sowie Ex-officio-Prüf- Behörden und das Erfordernis, be- Getrieben durch diese Entwick- möglichkeiten für das Ministerium. reits bei der initialen Analyse und lungen ist der Rechtsrahmen der Bemerkenswerterweise sind auch der Durchführung von Investiti- Investitionskontrolle in Deutsch- nichtkontrollierende Minderheits- onskontrollverfahren, eine gesamt- land, Europa und global in gera- beteiligungen – teilweise ab einer heitliche europäische Betrachtung dezu atemberaubendem Tempo Höhe von 10% – meldepflichtig, vorzunehmen. So sind mittlerweile fortentwickelt worden. In Europa womit die Investitionskontrolle we- zahlreiche Fälle aus verschiedenen liegt die Primärzuständigkeit bei sentlich expansiver ist als etwa die Ländern bekannt, in denen natio- Börsen-Zeitung SPEZIAL Wirtschaftskanzleien_(IDML).indd 6 29.11.2021 17:21:07
Verlagsbeilage 4. Dezember 2021 7 nale Behörden aufgrund der Infor- ortsicherung, Versorgungs- und rahmens, für den in Deutschland mationen aus diesem Mechanismus Lieferzusagen, Fortführung von für 2022 eine Evaluation ansteht. Anmeldungen für Transaktionen Geschäftsplänen, Informationsab- Aktuell ist nicht zu erwarten, dass eingefordert oder Kommentare schirmung, aber auch konkrete Be- es dabei zu einer Absenkung der in den Verfahren anderer Länder schränkungen von Gesellschafter- Kontrolldichte und -intensität abgegeben haben (Deutschland, rechten bis hin – in einzelnen Fällen kommen wird. Zugleich steht die Österreich, Frankreich und neuer- – zu Vorkaufsrechten und Sperrbe- Einführung neuer Regime, z. B. im dings Dänemark sind hier beson- teiligungen des Staates. Vereinigten Königreich, den Nie- Verfahren ders aktiv). derlanden, Rumänien und Luxem- Verkomplizierend kommt hinzu, burg unmittelbar bevor. In dieser lassen sich Zwar sind in den meisten EU-Mit- dass die nationalen Regime hetero- komplexen Gemengelage ist eine durch Planung gliedstaaten mittlerweile Trans- gen und ohne Spezialexpertise für gründliche Prüfung im Hinblick auf aktionen untersagt worden, solche Unternehmen oftmals eine „Black Anmeldeerfordernisse, aber auch und proaktives Untersagungen haben aber nach Box“ sind. Verbunden mit teilwei- die Sensitivität einer Transaktion wie vor einen starken Fokus auf In- se langen Verfahrensdauern (für entscheidend, um Parteiinteressen Vorgehen be- vestitionen aus China. Aber auch für Deutschland sind Einzelfälle von in Transaktionsdokumenten wie schleunigen nichtchinesische Investoren kann über einem Jahr bekannt) und ei- auch im Verfahren richtig abzubil- die Investitionskontrolle eine hohe nem erheblichen politischen Ele- den. In gewissem Umfang lassen Hürde darstellen und in eineraktu- ment der Willensbildung der Behör- sich Verfahren durch Planung und ell stark steigenden Zahl an Fällen den, ist dies eine überaus komplexe proaktives Vorgehen beschleuni- müssen Investoren und Zielunter- Zusatzmaterie, der sich Unterneh- gen. Kurzum eine vielschichtige nehmen gewisse Verhaltenskonzes- men im Rahmen von M&A-Projek- Materie, durch die richtig zu navi- sionen abgeben, um eine Freiga- ten stellen müssen. Hinzu kommt gieren ist, damit eine Transaktion be zu erlangen. Solche Zusagen die beständige Fortentwicklung der über die Hürde der Investitionskon- können gerichtet sein auf Stand- politischen Agenda und des Rechts- trolle letztlich nicht stolpert. Anzeige Nachhaltigkeit statt Greenwashing. Hier sind Sie sicher im grünen Bereich. A N N A L I N D N ER, REC H T S A N WÄ LT I N Wirtschaftskanzleien_(IDML).indd 7 29.11.2021 17:21:29
8 Verlagsbeilage 4. Dezember 2021 Steuerliche Aspekte von Spacs Die Akquisitionsart wird immer beliebter Dr. Florian Holzner Partner bei Flick Gocke Schaumburg D ie Visibilität von Spacs (Spe‑ cial Purpose Acquisition Com‑ panies) ist im Jahr 2021 auch in auch der praktischen Umsetzung be‑ achtet werden müssen. Naturgemäß darf die Geschäftsleitung der Spac Die Sponsor Shares der Initiatoren sind bis zum De-Spac – anders als die Public Shares der Public Share‑ Deutschland deutlich gestiegen. in den vorgenannten Fällen nicht Eine Sitzver holders – bestimmten rechtlichen Inzwischen ist diversen von deut‑ aus Deutschland heraus erfolgen. legung der Einschränkungen unterworfen. schen Initiatoren gegründeten Spacs Die Ansässigkeit der Spac ist auch Dies zeigt sich insbesondere bei der ein IPO gelungen; zwei dieser Spacs bei der Strukturierung des De-Spac Spac nach Abwicklung der Spac, die erfolgt, haben bereits den sogenannten zu beachten. Falls eine deutsche wenn die Spac nach 24 Monaten kei‑ Deutschland De‑Spac (Erwerb einer Zielgesell‑ Zielgesellschaft erworben wurde, ne Zielgesellschaft erworben hat. In schaft) vollzogen bzw. angekündigt kann eine Sitzverlegung der Spac kann opportun diesem Szenario erhalten die Public (Home To Go/Tonies). Weitere IPOs nach Deutschland opportun sein. Shareholder ihr eingesetztes Kapi‑ werden derzeit von deutschen Initia‑ Als strukturelle Alternative ist eine sein tal in der Regel vollständig zurück, toren vorbereitet. Außerdem erwer‑ doppelansässige Spac mit Sitz im während die Initiatoren insoweit ben zunehmend US-Spacs deutsche Ausland und Geschäftsleitung in keine Rechte haben. Im Gegenteil: Zielgesellschaften (z. B. Lilium), für Deutschland denkbar. Das von den Initiatoren eingesetz‑ welche ein De-Spac eine Alternative te Kapital für Sponsor Shares (und zum gewöhnlichen Börsengang dar‑ Für die Initiatoren ist wichtig, wel‑ Sponsor Warrants), oftmals im ho‑ stellt. che steuerlichen Folgen aus den hen ein- bis sehr niedrigen zwei‑ von den Initiatoren gezeichneten stelligen Millionen-Bereich, ist in Mit der steigenden Bedeutung von Spac-Anteilen (Sponsor Shares) und der Regel wirtschaftlich verloren. Spacs rücken die damit verbunde‑ Spac-Optionsrechten (Sponsor War‑ Erst bei einem erfolgreichen De- nen steuerlichen Fragestellungen in rants) resultieren. Die Initiatoren Spac werden die Sponsor Shares den Fokus. übernehmen zunächst alle Anteile normalen Aktien „gleichgestellt“ der Spac, wobei sie als Einlage für (Conversion) und kommt es zu einer Bei der Strukturierung einer Spac stellt sich zunächst die Frage, wo diese Sponsor Shares typischerwei‑ se bestimmte laufenden Kosten der Wertverschiebung zugunsten der Initiatoren und zulasten der Public W die Spac steuerpflichtig ist. Aus ka‑ Spac übernehmen. Shareholder. Nach Ablauf des Lock- pitalmarkt-/gesellschaftsrechtli‑ chen Gründen entscheiden sich viele Im Zuge des IPO zeichnen die weite‑ ups können die Initiatoren ihre auf‑ grund der Conversion werthaltigen i deutsche Spac-Initiatoren derzeit ren Aktionäre (Public Shareholders) Spac-Aktien veräußern. für Gesellschaften nach luxembur‑ sogenannte Units zum Preis von zehn T gischem oder niederländischem Euro, die aus einer Spac-Aktie (Pub‑ Bei erfolgreichen Spac-Investments s Recht. Hieraus resultiert eine unbe‑ lic Share) und in der Regel ein Drittel erzielen die Initiatoren hohe Rendi‑ schränkte Steuerpflicht in den vor‑ Spac-Optionsrecht (Public Warrant) ten aus den Sponsor Shares. Da die genannten Staaten. Daran knüpfen bestehen; bzgl. der Spac-Aktien re‑ Initiatoren typischerweise zugleich C diverse Themen an, die sowohl bei sultiert hieraus eine Verwässerung als Investoren einerseits und Vor‑ t der steuerlichen Strukturierung wie der Initiatoren auf in der Regel 20 %. stände/Aufsichts-/Verwaltungsrä‑ t a Börsen-Zeitung SPEZIAL c Wirtschaftskanzleien_(IDML).indd 8 29.11.2021 17:21:56
Verlagsbeilage 4. Dezember 2021 9 ligung an der Zielgesellschaft. Soll die Spac auch nach De-Spac die an der Bör- se gelistete Gesellschaft bleiben, kann diese Zielstruktur durch einen An- teilstausch erreicht werden. Das heißt, die Gesellschafter der Zielgesellschaft (Altgesellschafter) tauschen ihre An- teile an der Zielgesellschaft gegen neue Aktien der Spac. Für in Deutschland ansässige Altgesellschafter ist dies in der Regel möglich. Für bestimmte Alt- gesellschafter können indes aus dem Anteilstausch Sperrfristen resultie- ren, die bei Umstrukturierungen nach Der Struk De-Spac beachtet und aus Sicht der turierung betreffenden Altgesellschafter vertrag- lich abgesichert werden sollten. Aus der Sponsor Sicht der Zielgesellschaft stellen sich Shares muss im Regelfall keine besonderen steuer- lichen Besonderheiten im Vergleich zu besondere einer Übernahme außerhalb des Spac- Kontexts. Bei De-Spac-Transaktionen Bedeutung mit US-Spacs gelten aus Gründen des te im Spac andererseits fungieren, der Sponsor Shares in jedem Fall beigemessen US‑Steuerrechts Besonderheiten, die stellt sich die Frage nach der zutref- besondere Bedeutung beigemessen an dieser Stelle nicht dargestellt wer- fenden Qualifikation der Einkünfte. werden. Selbiges gilt in Bezug auf werden den können. Nach unserer Einschätzung handelt die Sponsor Warrants, wobei sich es sich bei den Erträgen aus den hier die weitere Frage nach der steu- Es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob Sponsor Shares bei richtiger Struk- erlichen Behandlung der typischer- und wie sich der kommerzielle Markt- turierung um begünstigt besteuerte weise möglichen Ausübungsoptio- standard der von deutschen Initiatoren Kapitalerträge – und nicht um voll nen der Sponsor Warrants (Cash vs. aufgesetzten Spacs entwickelt und wel- steuerpflichtige(n) Arbeitslohn/Tä- Cashless Settlement) stellt. che steuerlichen Folgerungen daraus zu tigkeitsvergütung. Eine Positionie- ziehen sind. In jedem Fall muss während rung der Finanzverwaltung hierzu Die Strukturierung des De-Spac des Lebenszyklus einer Spac sorgfältig steht indes noch aus. Aufgrund der hängt naturgemäß vom Einzelfall strukturiert werden. Zudem sollten die wirtschaftlichen Bedeutung für die ab. Oftmals erwirbt die Spac wirt- bisher entwickelten steuerlichen Markt- Initiatoren muss der Strukturierung schaftlich eine Minderheitsbetei- standards Berücksichtigung finden. Anzeige What we do today can improve every tomorrow. Together, we can turn your sustainability strategy into action. CMS is an international law firm that helps clients to thrive through technical rigour, strategic expertise and a deep focus on partnerships. cms.law Wirtschaftskanzleien_(IDML).indd 9 29.11.2021 17:22:17
10 Verlagsbeilage 4. Dezember 2021 Die GmbH mit gebundenem Vermögen Eine fehlgeleitete Initiative für eine überflüssige neue Rechtsform Dr. Georg Seyfarth Dr. Andreas Austmann LL.M. (Duke), Partner LL.M (Harvard), Partner bei Hengeler Mueller bei Hengeler Mueller E s steht zu erwarten, dass die „GmbH mit gebundenem Vermö- gen“ sich auf der rechtspolitischen ziger Zwecke geht es bei alledem nicht zwingend: Die GmbH mit ge- bundenem Vermögen (GmbH-gebV) einer Anhäufung von immer mehr Gewinn und Vermögen. Sie soll auf ewig thesaurieren. Das ist im Grunde Agenda der neuen Bundesregierung verfolgt in der Regel einen erwerbs- genommen die Rückkehr zum mittel- finden wird. Das Vorhaben geht auf wirtschaftlichen oder gemeinnützi- alterlichen Fideikommiss, mit dem eine private Initiative mit dem Na- gen Zweck. der Adel sein Vermögen im Interesse men „Stiftung Verantwortungseigen- des Fortbestands der Dynastie vor tum“ zurück. Im Kern geht es um eine Zu alledem gibt es mittlerweile neben der Zerschlagung infolge von Erbfäl- neue Rechtsform für Unternehmen, den medialen Initiativen einen aus- len bewahren wollte. Die Rückkehr die von „verantwortungsbewussten formulierten Gesetzesentwurf. Der in die Zeit vor dem 20. Jahrhundert und unabhängigen“ Unternehmern Vorschlag hat, gerade aus der Politik, kann aber nicht die Antwort auf die aus rein intrinsisch unternehmeri- viel Sympathie, von Experten aber Erfordernisse des 21. Jahrhunderts scher Motivation langfristig geführt eben auch dezidierte Kritik erfahren. sein. Die Zerschlagungswirkung des „Tote Hand werden, aber nicht mehr dem Aus- Was ist davon zu halten? Die Initiato- Erbrechts, mit der die Verewigung der Gründer schüttungsinteresse des Eigentümers ren haben die Terminologie geschickt unternehmerischer Gebilde und gro- dienen sollen. Dahinter steckt die gewählt: Verantwortungsbewusstes ßer Vermögensmassen verhindert generation“ soll Idee eines treuhänderischen Eigen- und unabhängiges Unternehmertum, wird, unterläuft die GmbH-gebV durch „leben tums, das allerdings – anders als in Nachhaltigkeit des Vermögenseinsat- ganz bewusst. Auch im Übrigen ist Familienunternehmen – nicht mehr zes sowie treuhänderisches Eigentum die GmbH-gebV ein ordnungspoli- dige Hand der von Generation zu Generation wei- zugunsten einer Werte- und Fähigkei- tisch bedenklicher Fremdkörper, tervererbt werden soll, sondern im tenverwandtschaft sind ohne Frage denn sie ist für neue Eigenkapitalge- Gesellschafter“ Rahmen einer „Werte- und Fähigkei- positiv konnotierte Begriffe (selbst ber, die ein Interesse an Verzinsung ersetzt werden tenverwandtschaft“ gehalten wird. wenn der anfänglich gebrauchte Be- ihres Kapitals haben, uninteressant. Die „tote Hand der Gründergenera- griff des „Verantwortungseigentums“ Als Alternative bleibt nur die Fremd- tion“ soll durch die „lebendige Hand nach berechtigten Einwänden von finanzierung. Sobald diese in der der Gesellschafter“ ersetzt werden. den Initiatoren nicht mehr rekla- Krise austrocknet, bleibt unweiger- Das zentrale Mittel der angedachten miert wird). Dennoch ist die Kritik lich nur die Insolvenz – ohne Chan- Gesellschaftsform ist die Bindung berechtigt. Dabei geht es weniger ce, das Unternehmen durch frisches des Vermögens in der Gesellschaft – um die Rechtstechnik und gewisse Eigenkapital zu retten. Das ist nicht jegliche Form der Ausschüttung an Unzulänglichkeiten des vorgelegten nachhaltig, sondern kurzsichtig. die Gesellschafter ist untersagt. Die Gesetzesentwurfs der GmbH-gebV, Schließlich wird der disziplinieren- dauerhafte Vermögensbindung gilt sondern um Grundsätzliches. Drei de und motivierende Effekt, den ewig, sie kann weder aufgehoben Punkte stechen hervor. normalerweise das Ausschüttungs- noch eingeschränkt werden. Gesell- interesse der Gesellschafter auf das schafter sollen nur intrinsisch moti- An erster Stelle stehen ordnungspo- Management hat, aufgegeben. Es ist vierte Gesellschafter „mit Gesicht“ litische Bedenken. Die GmbH-gebV naiv zu glauben, dass es immer ge- sein. Um die Förderung gemeinnüt- führt, jedenfalls in der Theorie, zu lingen wird, ausreichend intrinsisch Börsen-Zeitung SPEZIAL Wirtschaftskanzleien_(IDML).indd 10 29.11.2021 17:22:33
Verlagsbeilage 4. Dezember 2021 11 motivierte Gesellschafter zu finden. diese Steuer bei einem Anteilsüber- absehen wollen, ihrem (geerbten) Der Erfolg oder das Scheitern eines gang nur an der geleisteten Einlage Unternehmen Mittel zu entziehen, Unternehmens sind aber fast niemals orientiert. Solche Privilegierung ken- um ihre privaten Bedürfnisse zu be- nur die Privatsache der Gesellschaf- nen wir bislang nur bei der gemein- frieden. Es steht ihnen indes auch ter, denn an einem Unternehmen nützigen Stiftung oder gemeinnützi- heute schon frei, nichts aus dem Un- hängen in der Regel eine Vielzahl gen GmbH. Wenn man das auf eine ternehmen herauszuziehen. Gerade von Arbeitsplätzen, Lieferanten- und erwerbswirtschaftlich tätige Körper- in Familiengesellschaften sehen die Es steht schon Kundenbeziehungen sowie Interes- schaft ausdehnt, wirft das ernsthaf- Gesellschaftsverträge zum Teil äu- sen der öffentlichen Hand. te Fragen der steuerlichen Veranla- ßerst geringe Ausschüttungen vor. heute den gungsgerechtigkeit auf, zumal die Nur in der Aktiengesellschaft gibt Gesellschaftern Zweitens führt die GmbH-gebV zu GmbH-gebV diese Vorteile ohne jede es einen Anspruch auf Mindestaus- Gerechtigkeitslücken und Kontroll- staatliche Aufsicht erhält, anders als schüttung aus dem Bilanzgewinn. frei, nichts aus defiziten. Zwar sieht der Entwurf der die Stiftung bürgerlichen Rechts, die Niemand hindert die Gesellschafter GmbH-gebV keine unmittelbare steu- der staatlichen Stiftungsaufsicht un- einer GmbH oder Personengesell- dem Unterneh- erliche Privilegierung vor, kann sich terliegt, etwa mit Blick auf die Erhal- schaft daran, sich auf eine ewige men herauszu- aber die niedrige steuerliche Belas- tung des Stiftungsvermögens und die Thesaurierung zu verständigen. Der tung thesaurierter Gewinne auf ewig Einhaltung der Stiftungszwecke. Einwand der Initiatoren ist, dass die- ziehen zunutze machen, ohne dass es zum se Verständigung künftig geändert Ausgleich durch die nachgelagerte Schließlich deckt die GmbH-gebV ei- werden könnte. Richtig, aber wer Besteuerung der später ausgeschüt- nen Bedarf, den es in Wahrheit nicht das vermeiden will, der kann heu- teten Gewinne auf Gesellschafter- gibt. Gerechtfertigt wird sie mit dem te schon eine Stiftung bürgerlichen ebene kommt. Vor allem wird das in Bedürfnis, unternehmerisches Tun Rechts errichten (mit einem jüngst der GmbH-gebV entstehende Vermö- von den Profitinteressen der Eigentü- sinnvoll reformierten Stiftungs- gen dauerhaft der Schenkungs- und mer zu befreien. In der Tat gibt es Ge- recht). Die GmbH-gebV wird dafür Erbschaftsteuer entzogen, weil sich sellschafter, die ganz explizit davon nicht gebraucht. Anzeige Wir sind eine der führenden internationalen Anwaltskanzleien mit über 800 Anwältinnen und Anwälten weltweit. Debevoise verfügt über einen Beratungsschwerpunkt in den Bereichen Compliance, Corporate Governance und Corporate Defence unter Einschluss von unternehmensinternen Untersuchungen. Unser Beratungsspektrum umfasst transaktionsbezogene Prüfungen wie umfangreiche Untersuchungen in mitbestimmten Unternehmen, besonders bei möglichen Vermögensdelikten und Verstößen gegen Buchhaltungs-, Bilanz- und Rechnungslegungsbestimmungen in Deutschland wie auch im Ausland. Darüber hinaus beraten wir bei der Einführung und der Verbesserung von Compliance-Maßnahmen, unter Einschluss besonderer datenschutzrechtlicher Anforderungen. Debevoise & Plimpton LLP Taunustor 1 (TaunusTurm) 60310 Frankfurt am Main Tel: +49 69 2097 5000 www.debevoise.com New York | Washington, D.C. | San Francisco | London | Paris Frankfurt | Luxembourg | Moscow | Hong Kong | Shanghai Wirtschaftskanzleien_(IDML).indd 11 29.11.2021 17:22:47
12 Verlagsbeilage 4. Dezember 2021 Das neue Schuldrecht 2022 Die größte Reform des BGB seit 20 Jahren Dr. Thilo von Bodungen Dr. Susanne Weckbach Partner bei DLA Piper Counsel bei DLA Piper A m 24. Juni 2021 verabschie- dete der Bundestag zwei Gesetze in Umsetzung der soge- regime vorsehen. Auch wenn zu- nächst kein eigener Vertragstyp geschaffen werden sollte, wird sich ist, welchem Produktbegriff eine Sache unterfällt: digitales Produkt, Ware mit digitalen Elementen oder nannten europäischen Warenkauf- der Vertrag über digitale Produkte Der Vertrag rein analoge Ware. Es ist sogar eine richtlinie (WKRL) und Digitale- in der Praxis wohl zu einem neuen, über digitale hybride Haftung über beide Mecha- Inhalte-Richtlinie (DIRL), um im eigenen Vertragstyp entwickeln. nismen vorgesehen, zum Beispiel Wege einer Vollharmonisierung Produkte wird für sogenannte Paketverträge, bei das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Davon abzugrenzen sind die in der denen digitale und nichtdigitale sich zu einem anzupassen. Der nationale, in un- WKRL geregelten Kaufverträge Produkte zusammen verkauft wer- serem Fall also deutsche, Gesetz- über Waren mit digitalen Elemen- neuen, eigenen den (z. B. die Bereitstellung eines geber hatte grundsätzlich keinen ten (d. h. bewegliche Sachen, die Streamingdienstes bei gleichzeiti- Spielraum, von den europarechtli- digitale Produkte mitenthalten, Vertragstyp gem Verkauf eines Elektronikpro- chen Vorgaben abzuweichen. Die und zwar in einer Weise, dass die entwickeln duktes, mit dem eine Wiedergabe rechtstechnische Art der Umset- Sache ohne die digitalen Produkte ermöglicht wird). zung lag aber in seiner Hand. Die ihre Funktion nicht erfüllen kann). Gesetze gelten für alle ab 1. Januar Die Umsetzung der WKRL führt zu In Umsetzung der WKRL wird die 2022 geschlossenen (Kauf-)Verträ- Änderungen der kaufvertraglichen für alle Kaufverträge gültige Defi- ge, insbesondere solche, bei denen Vorschriften des BGB. Angesichts nition des Mangels in § 434 BGB ge- der Unternehmer dem Verbraucher des wachsenden Technikmarktes ändert. Nach dem neuen Sachman- – zumindest auch – digitale Pro- soll auch hier durch Vollharmoni- gelbegriff ist ein Produkt oder eine dukte bereitstellt. Auch wenn noch sierung ein einheitlich hohes Ver- Ware nur dann vertragsgemäß, überraschend wenig dazu berichtet braucherschutzniveau in der EU wenn die subjektiven, die objekti- und diskutiert wird, haben wir es gewährleistet werden. ven(!) und ggf. die Montageanfor- doch mit den größten Änderun- derungen erfüllt sind. Damit wird gen im Kaufrecht und allgemeinen Damit sind Verträge über digitale es – insbesondere in Verbraucher- Schuldrecht seit 20 Jahren zu tun. Produkte und Kaufverträge über verträgen – deutlich schwieriger, Waren mit digitalen Elementen eine negative Beschaffenheitsver- Zur Umsetzung der DIRL wird im im B2C-Verhältnis künftig unter- einbarung zu treffen, also eine Ver- allgemeinen Teil des Schuldrechts schiedlichen Haftungsregimen einbarung, wonach eine geringere ein gänzlich neuer Abschnitt mit unterworfen. Es stellt sich jeweils Qualität als die objektive Qualität Regelungen zu digitalen Inhalten die Frage, ob sich die Rechte des geschuldet ist. und Dienstleistungen (d. h. digi- Verbrauchers (noch) nach den be- talen Produkten) im B2C-Bereich kannten kaufrechtlichen Regelun- Im B2C-Bereich ist dies nur mög- eingefügt, die für alle Arten von gen mit ihren nun teilweise neuen lich, wenn die Abweichung im Ver- Verträgen über digitale Produk- Vorschriften oder dem neuen Typus trag ausdrücklich und gesondert te gelten und auch ein eigenes der Verträge über digitale Produk- vereinbart wurde. Im B2B-Bereich Gewährleistungs- und Haftungs- te bestimmen. Dafür entscheidend sind die Hürden geringer und es Börsen-Zeitung SPEZIAL Wirtschaftskanzleien_(IDML).indd 12 29.11.2021 17:23:09
13 kann grds. durch einfache Verein- nicht. Umfang und Dauer der Ak- barung abgewichen werden. tualisierungspflicht bestimmen sich nach der Vereinbarung im Weiter wird die Nacherfüllungs- (Kauf)vertrag. Unterbleibt die Be- pflicht des Verkäufers angepasst reitstellung von vereinbarten Aktu- und nun gesetzlich geregelt, dass alisierungen, auch wenn diese nur der Verkäufer die ersetzte Sache fehlerhaft oder unvollständig erfol- auf seine Kosten zurückzunehmen gen, liegt ein Mangel vor. Über die hat. Auch die Regelungen zum Definition des Mangels wird also Rückgriff in der Lieferkette werden eine Aktualisierungspflicht für den angepasst. Der Rückgriff wird nun Verkäufer und mittelbar auch den auf solche Mängel erweitert, die Hersteller eingeführt. Der Kaufver- auf einer Verletzung der objekti- trag wird damit zum Teil ein Dau- ven Aktualisierungsverpflichtung erschuldverhältnis. Ein Produkt beruhen (s. u.). Ebenso wird die kann folglich bei und ab Übergabe bisher auf einen Zeitraum von fünf für zwei Jahre mangelfrei gewesen Jahren ab Lieferung der Sache an sein und danach können sich den- den Verkäufer beschränkte Ablauf- noch Mängelrechte ergeben, weil hemmung gestrichen. die Aktualisierungspflicht verletzt wurde. Weitreichendere Änderungen er- geben sich aber im B2C-Bereich. Was ist zu tun? Die Umsetzung der Schon das allgemeine Kaufrecht Richtlinien ist wohl im Wesentli- für Verbraucher wird an einigen chen korrekt, das Ergebnis aber Stellen verändert: die sogenannte kompliziert und schwer verständ- Beweislastumkehr verlängert sich lich. Es fehlt an Übersichtlichkeit, von sechs Monaten auf ein Jahr. In System und Klarheit. Das Recht diesem Zeitraum wird zugunsten wird im Ergebnis weiter aufgespal- des Verbrauchers vermutet, dass ten und auch formalisierter. Wer ein Mangel schon bei Übergabe die ursprüngliche dogmatische Ele- vorlag. Auch kann sich faktisch die ganz des BGB geschätzt hat, wird Verjährungsfrist von 24 Monaten sich mit dieser Entwicklung eher in bestimmten Fällen durch soge- schwer anfreunden. nannte Ablaufhemmungen verlän- gern. So verjährt ein Mangelan- Jedes Unternehmen, das in der spruch erst zwei Monate nachdem Lieferkette zu Verbraucherproduk- Auch im er sich gezeigt hat. Geschieht dies ten mit digitalen Inhalten steht, reinen am Ende der Verjährungsfrist, wird vermutlich von den Neure- kann sich diese damit auf 26 Mo- gelungen betroffen sein. Auch im B2B-Bereich nate verlängern. Weiter wird dem reinen B2B-Bereich werden die werden die Verbraucher die Geltendmachung Regeln eine Rolle spielen, da sie seiner Rechte erleichtert, weil in einen neuen Standard definieren, Regeln eine vielen Fällen kein ausdrückliches der vereinbart werden kann, und Nacherfüllungsverlangen mehr für die Aktualisierungspflicht auf- Rolle spielen erforderlich ist. Der Verbraucher grund der Regressansprüche auch kann dann sofort Rücktritt oder im B2B-Bereich relevant sind. Vor Minderung und Schadensersatz allem aber Verkäufer von digita- verlangen. len bzw. „smarten“ Produkten an Verbraucher müssen dringend prü- Noch weitgehender sind die Rech- fen, ob sie zusätzliche Aktualisie- te, die Verbrauchern beim Kauf von rungspflichten umsetzen müssen Sachen mit digitalen Elementen und ihre Online-Shops, AGB und oder digitalen Produkten zustehen. sonstigen Vertragsdokumente an- Besonders prominent ist die Pflicht, zupassen sind. Da das Gesetz im Aktualisierungen bereitzustellen. B2C-Bereich indirekt auch (objek- Damit wird eine Ausnahme von tive) Anforderungen an Produkte dem ansonsten auch weiter gelten- vorgibt und die Verbraucherrechte den Grundsatz geschaffen, wonach weiter gestärkt werden, sollten Un- der Gefahrübergang der maßgebli- ternehmen zudem die Kalkulation che Zeitpunkt für die Bestimmung zu Haftungsrisiken, und damit der ist, ob ein Mangel vorliegt oder Profitabilität an sich prüfen. Wirtschaftskanzleien_(IDML).indd 13 29.11.2021 17:23:27
14 Verlagsbeilage 4. Dezember 2021 Ein Fass ohne Boden? Rechtsunsicherheit zu Auskunftsanspruch belastet Unternehmen derzeit Dr. Friedrich Popp Rechtsanwalt bei Debevoise & Plimpton S eit gut drei Jahren erleichtert die DS-GVO der betroffenen Person die Kontrolle der Verarbeitung ihrer Begründung bedürftiger Anspruch gegenüber dem Verantwortlichen ausgestaltet. Der im Regelfall inner- interessen Dritter sowie des Staates berühren. Dies gilt umso mehr, als in Ausübung dieses höchstper- personenbezogenen Daten durch halb eines Monats unentgeltlich zu sönlichen Rechts empfangene In- Rechte gegenüber dem Verantwort- erfüllende Anspruch richtet sich auf formationen ab diesem Zeitpunkt lichen. Sie gewährt etwa das Recht Information über bestimmte Aspekte weder Datenschutz noch sonstigen auf Datenlöschung und das hier inte- der Datenverarbeitung. Zudem kann Geheimhaltungsverpflichtungen un- ressierende Recht auf Auskunft hin- die Überlassung einer Kopie der ver- terliegen. sichtlich der sie betreffenden Daten. arbeiteten Daten verlangt werden. Einziger in der DS-GVO angeführter Der Auskunftsanspruch, und soweit Nicht jede Auslegungsfrage der Zweck des Auskunftsrechts ist es, besteht weitgehende und höchst- Verordnung kann in so kurzer Zeit sich der Datenverarbeitung bewusst gerichtlich bestätigte Einigkeit, Bundesarbeits geklärt sein. Und dennoch: Die zu sein und deren Rechtmäßigkeit bezieht sich grundsätzlich auf jede Rechtsunsicherheit hinsichtlich der überprüfen zu können. Im Unterneh- Information mit Bezug zum Aus- gericht und Reichweite des Auskunftsanspruchs men kann ein Auskunftsanspruch kunftswerber. Ist der Anspruch also belastet Unternehmen derzeit ganz zeit- und kostenintensive Prozesse grenzenlos? Diese Frage entzündet Bundesge besonders. Aufsichtsbehördliche in Gang setzen: Sobald die Daten sich insbesondere bei arbeitsgericht- richtshof Leitlinien fehlen weitgehend und zentral zusammengeführt und in ein lichen Streitigkeiten: Arbeitnehmer die Instanzgerichte divergieren in auskunftsfähiges Format gebracht zielen mit dem Anspruch auf ihnen weichen zu vielen Punkten. Wenig hilfreich wurden, sind sie vor Herausgabe im Streit sonst nicht verfügbare Fragen nach ist es dann, wenn das Bundesarbeits- durch aufwändige Schwärzungen Beweismittel ab oder bringen den gericht (2 AZR 342/40, 27.4.2021) um geheim bleibende Information zu Lästigkeitswert eines Auskunfts- Auskunftsrecht und der Bundesgerichtshof (VI ZR bereinigen. Rechtswidrig verspätete ersuchens als Verhandlungsmasse 576/19, 15.6.2021) der Frage nach oder unterbleibende Auskunft kann in Vergleichsverhandlungen ein. aus den Grenzen des Auskunftsrechts zu Bußgeldern oder Schadensersatz Zu Unrecht: Denn der Zweck der mit verfahrensrechtlichen Begrün- führen. Auskunft ist die Kontrolle der Da- dungen ausweichen. tenverarbeitung. Nach dem Selbst- Nun stehen die herauszugebenden verständnis der DS-GVO ist der Da- Klar ist, dass Kontrolle über die Ver- Daten des Auskunftswerbers zu- tenschutz kein uneingeschränktes arbeitung seiner personenbezoge- meist im Kontext von Dokumenten Grundrecht, sondern gegen andere nen Daten nur ausüben kann, wer und Dateien wie etwa von E-Mails Grundrechte abzuwägen, etwa dem von deren Verarbeitung weiß oder oder Personalakten. Bedenken be- der unternehmerischen Freiheit oder wissen kann. Das Auskunftsrecht ist gegnen Auskunft und Kopie etwa auch von Rechten und Freiheiten an- genau wegen dieser fundamentalen dann, wenn sie zur Offenlegung von derer Personen. Bedeutung grundrechtlich veran- Unternehmensinterna nach Art von kert und in der DS-GVO als höchst- Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis- Diese Rechte und Freiheiten darf das persönlicher und keiner weiteren sen führen oder Geheimhaltungs- Auskunftsrecht bereits nach den Re- Börsen-Zeitung SPEZIAL Wirtschaftskanzleien_(IDML).indd 14 29.11.2021 17:23:39
Verlagsbeilage 4. Dezember 2021 15 geln der DS-GVO nicht beeinträchti- gen. Vielmehr darf das Unternehmen seine Betriebs- und Geschäftsge- heimnisse schützen oder dem Whist- leblower, einem Dritten, wirksa- men Identitätsschutz zusichern. Das Bundesdatenschutzgesetz setzt dem Auskunftsrecht unter Ausnüt- zung von Öffnungsklauseln der DS- GVO weitere Schranken, etwa zum Schutz staatlicher Geheimhaltungs- interessen. Die Auskunftserteilung hat gerade wegen des nachfolgenden Wegfalls des rechtlichen Schutzes für die erteilte Information den da- tenschutzrechtlichen Prinzipien der Rechtmäßigkeit und der Datenmi- nimierung zu genügen. Die Klarstel- lung in den Erwägungsgründen der ob diese bereits die Schwelle zum Bärendienst. Denn dem Datenschutz Verordnung, wonach Verarbeiter von Rechtsmissbrauch überschreiten. In liegt nichts ferner als die Förderung großen Mengen an Information vom Zweifelsfällen hat der Verantwort- datenschutzfremder Zwecke, wie Auskunftswerber eine Präzisierung liche beim Auskunftswerber den etwa die faktische Umkehrung zi- verlangen dürfen, ist demnach nur Datenschutz datenschutzrechtlichen Zweck zur vilprozessualer Darlegungs- und konsequent. ist kein unein- Beurteilung der Rechtmäßigkeit und Beweislast oder der Handel mit un- der Vornahme der ihm gesetzlich terbleibender Ausübung von Betrof- Was aber soll in den Fällen gelten, in geschränktes auferlegten Interessenabwägungen fenenrechten. Der Verantwortliche denen der Auskunftswerber den da- zu hinterfragen. darf also einem zweckentfremdeten Grundrecht tenschutzrechtlichen Kontrollzweck Auskunftsanspruch beherzt und gut vielleicht nur mitverfolgt oder aus- Im Ergebnis ist der Auskunftsan- begründet entgegentreten. Behör- schließlich einen datenschutzfrem- spruch für das Datenschutzrecht ein den und Gerichte sollten dem unter den Zweck verfolgt? Der Verantwort- unverzichtbares Kontrollinstrument dem Vorwand der Ausübung eines liche hat auch in dieser Konstellation und fügt sich in die Grundrechte und Betroffenenrechts entstandenen nicht mehr zu beauskunften als zur die berechtigten Interessen des Ver- Unwesen alsbald Einhalt gebieten, Überprüfung der Rechtmäßigkeit antwortlichen, Dritter und des Staa- wobei die heilsame Wirkung der Äu- der Verarbeitung erforderlich ist. tes ein. Wer diesen Kontrollzweck ßerung von Rechtsansichten in Form Überschießende Ersuchen darf er aus den Augen verliert, leistet dem von obiter dicta für die Rechtspraxis unabhängig davon zurückweisen, Anliegen des Datenschutzes einen nicht zu unterschätzen ist. Anzeige Passgenau. Steuerzentrierte Rechtsberatung Wir führen die Bereiche Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsprüfung zu einem großen interdisziplinären Ansatz zusammen. Das macht uns zu Spezialisten für präzise Antworten auf komplexe Fragestellungen. Konsequent. Fokussiert. Mandantenorientiert. Mehr unter www.fgs.de. Wirtschaftskanzleien_(IDML).indd 15 29.11.2021 17:23:57
16 Verlagsbeilage 4. Dezember 2021 Nachhaltigkeitsziele und Vorstandsvergütung Auch bei nicht börsennotierten Unternehmen wird Bedeutung wachsen Dr. Vera Rothenburg Prof. Dr. Christian Arnold Partnerin bei Gleiss Lutz Partner bei Gleiss Lutz S eit dem 1. Januar 2020 ist die Vergütungsstruktur bei börsen- notierten Gesellschaften gemäß § 87 am Arbeitsplatz. Das Kriterium der Governance bereitet der Praxis wohl die größten Schwierigkeiten. Zum len kann. Es kann durchaus empfeh- lenswert sein, sich bereits im Vergü- tungssystem auf eines oder wenige Abs. 1 Satz 2 AktG auf eine „nach- einen eignen sich viele typische ESG-Ziele festzulegen. So kann der haltige und langfristige“ Entwick- Governance-Themen nicht für die Aufsichtsrat Ziele herausarbeiten, lung der Gesellschaft auszurichten. Incentivierung von Vorstandsmit- deren Erfüllung einen materiellen Mit den Begriffen „nachhaltig“ und gliedern, weil der Vorstand dafür Einfluss auf den Erfolg des Unter- „langfristig“ wollte der Gesetzgeber nicht zuständig ist und sie daher nur nehmens hat, und so einen sinn- verdeutlichen, dass der Aufsichtsrat eingeschränkt beeinflussen kann. vollen Anreiz für die Vorstandsmit- bei der Festsetzung der Vergütung Wird der Status der Compliance im glieder setzen. Das kann bei einem auch soziale und ökologische Ge- Ressort eines Vorstandmitglieds Energieversorger die Verringerung sichtspunkte „in den Blick zu neh- zum Vergütungskriterium gemacht, Das Kriterium der CO2-Emissionen, bei einem Tex- men“ hat. Eine naheliegende Lösung kann dies einen Anreiz setzen, Com- der Governance tilhersteller dagegen die Einhaltung ist die Integration von ESG-Zielen pliance-Fälle gerade nicht anzuzei- von Arbeitsschutzmaßnahmen sein. (Environmental, Social, Gover- gen. Zudem sollten keine Leistungen bereitet der nance) in die variable Vergütung. durch eine höhere Vergütung hono- Zur konkreten Ausgestaltung der Praxis wohl riert werden, die selbstverständlich ESG-Ziele machen Gesetz und Deut- Umweltziele können z. B. Themen sind. Das Thema Compliance eignet die größten scher Corporate Governance Kodex wie Klima, Ressourcenverbrauch sich dementsprechend häufig besser keine Vorgaben. Der Aufsichtsrat oder Erhalt der Artenvielfalt umfas- als Kriterium für Malus- oder Claw- Schwierigkeiten muss sich neben der Auswahl der sen. Spielten Umweltziele bislang back-Klauseln, die ein Fehlverhalten ESG-Ziele erstens überlegen, in eine untergeordnete Rolle in der des Vorstandsmitglieds mit einem welchem Verhältnis die Nachhal- Vorstandsvergütung, erfreuen sie Wegfall oder einer Rückforderung tigkeitskriterien zu den finanziellen sich in den aktuellen Vergütungs- der variablen Vergütung sanktionie- Kriterien stehen sollen. Hier scheint systemen großer Beliebtheit. So ren. die Praxis zu einem Anteil von ca. haben sich viele Unternehmen die 5 bis 10 % der Ziel-Gesamtvergü- Reduzierung der CO2-Emissionen Ein Blick in die aktuellen Vorstands- tung zu tendieren. Der Arbeitskreis oder die verstärkte Nutzung von vergütungssysteme der Dax-Un- Leitlinien für eine nachhaltige Vor- Strom aus erneuerbaren Energien ternehmen zeigt, dass diese über- standsvergütung empfiehlt eine vorgenommen. Soziale Ziele waren wiegend ESG-Ziele in die variable Gewichtung von mindestens 10 % auch schon vor der Reform des § 87 Vergütung integriert haben. Wäh- der Ziel-Gesamtvergütung. Der Abs. 1 S. 2 AktG vereinzelt Gegen- rend sich manche Unternehmen Sustainable-Finance-Beirat der Bun- stand variabler Vergütungselemen- gezielt auf bestimmte, zumeist öko- desregierung empfiehlt sogar, in den te – insbesondere die Kunden- und logische Ziele fokussieren, enthal- Deutschen Corporate Governance Mitarbeiterzufriedenheit. Daneben ten viele Vergütungssysteme einen Kodex einennachhaltigkeitsbezo- finden sich Themen wie Diversity breiten Strauß an ESG‑Kriterien, aus genen Vergütungsanteil von 30 % oder Gesundheit und Sicherheit denen der Aufsichtsrat jährlich wäh- aufzunehmen. Zweitens stellt sich Börsen-Zeitung SPEZIAL Wirtschaftskanzleien_(IDML).indd 16 29.11.2021 17:24:09
Verlagsbeilage 4. Dezember 2021 17 Bei der konkreten Ausgestaltung werden auch die Empfehlungen der institutionellen Investoren und Stimmrechtsberater in den nächs- ten Jahren eine bedeutende Rolle spielen. Viele Abstimmungsrichtli- nien der Stimmrechtsberater ent- halten bereits eine Empfehlung, spürbare ESG-Kriterien zu verein- baren. Nichtfinanzielle Leistungs- kriterien muss der Aufsichtsrat ebenso wie finanzielle Ziele klar und verständlich im Vergütungssys- tem darstellen und der Hauptver- Empfehlungen sammlung zur Billigung vorlegen, von Institu §§ 87a, 120a AktG. tionellen und Zusammenfassend ist festzuhalten, dass börsennotierte Unternehmen Stimmrechts bei der Ausgestaltung der Vor- beratern standsvergütung Nachhaltigkeits- die Frage, ob die Nachhaltigkeitszie- Kennzahlen vereinbart werden oder gesichtspunkte zu berücksichtigen le in die kurzfristige („STI“) oder in – wie häufig in der Praxis – im Rah- bekommen haben. Der Aufsichtsrat hat dabei die langfristige variable Vergütung men eines diskretionären Faktors bedeutende aber einen weiten Spielraum. Die („LTI“) integriert werden sollen. (in der Regel 0,8 bis 1,2), mit dem Praxis und die Empfehlungen der Der Arbeitskreis Leitlinien für eine die Zielerreichung eines variablen Rolle Stimmrechtsberater zeigen, dass nachhaltige Vorstandsvergütung Vergütungsbestandteiles multipli- die Bedeutung von Nachhaltig- favorisiert eine Verankerung im LTI, ziert wird. Ein solcher Faktor hat keitskriterien in der Vorstands- es sei denn, die Ziele entfalten auch den Vorteil, dass der Aufsichtsrat ei- vergütung weiter zunehmen wird. in kürzerer Frist Wirkung (bspw. nen größeren Ermessensspielraum Auch wenn § 87a AktG nur für bör- Kundenzufriedenheit). Das ist aber hat. Nachteilig kann sich der Faktor sennotierte Gesellschaften gilt, ist alles andere als zwingend, kann in sehr schlechten Geschäftsjahren davon auszugehen, dass Nachhal- doch gerade die Integration in den auswirken. Denn wenn der Schwel- tigkeitskriterien auch bei der Ver- STI eine zügigere Umsetzung von lenwert für die finanziellen Kenn- gütung von Geschäftsleitern nicht ESG-Zielen fördern. Drittens ist zu zahlen nicht erreicht wird, geht die börsennotierter Unternehmen zu- prüfen, ob ESG-Ziele als additive Multiplikation mit einem vielleicht nehmend Berücksichtigung finden Kennzahl neben den finanziellen sehr guten ESG-Faktor ins Leere. werden. Anzeige Wirtschaftskanzleien_(IDML).indd 17 29.11.2021 17:24:34
18 Verlagsbeilage 4. Dezember 2021 Die Top-in-Class-Rechtsabteilung als Business Enabler Was sie charakterisiert und auszeichnet Dr. Ilkin Karakaya Mitglied des Vorstands & Group General Counsel, Tetra Pak International S.A. A ls ich vor 20 Jahren meine be- rufliche Laufbahn begann, da gab es sie noch: die Rechtsabteilung stelle deshalb im Nachfolgenden dar, was moderne Top-in-Class-Rechtsab- teilungen ausmacht. Geht man von beobachtet und beherrscht werden müssen. Diese Entwicklungen be- deuten für eine moderne Aufstellung, als klassische Stabsfunktion im Un- den oben genannten Charakterzügen dass Inhouse-Counsel über tiefe Ex- ternehmen. Sie war gekennzeichnet der Rechtsabteilung alter Prägung pertise in mindestens einem Rechts- durch die beratende Rolle der Syn- aus, dann gilt nach wie vor, dass sich gebiet verfügen müssen. Es bedeutet dizi, die eingriffen, wenn rechtli- die Beurteilung von Sachverhalten aber auch, dass Top-Rechtsabteilun- che Vorschriften dem Ansinnen des an den geltenden Rechtsregeln aus- gen stärker in die Breite wachsen, um Aufgrund der Business entgegenstanden. Dann zurichten hat und diese Grundlage die für den Erfolg des Unternehmens erhielt der Business-Verantwortliche für das Agieren der Inhouse-Juristen relevanten Rechtsgebiete abzude- Regelungs Antworten wie diese: „So dürfen wir sind – daran hat sich nichts geändert- cken. Zugleich gilt es aber auch Fokus dichte müssen das aufgrund der Rechtsvorschriften und wird sich im Kern nichts ändern. für das Wesentliche zu bewahren und nicht umsetzen.“ Hier zeigte sich der Aber – und das ist dann doch etwas Komplexität zu reduzieren. Zusätz- Inhouse- Charakter der Rechtsabteilung alter anders – aufgrund der heute deutlich lich können bei dieser Aufstellung ex- Juristen deut Prägung: größeren Regelungsdichte müssen terne Berater gezielter und bedarfs- Inhouse-Juristen erheblich speziali- orientierter hinzugezogen werden. lich spezialisier • Die Beurteilung des vorgegebe- sierter sein als früher, um in einer mo- Unternehmerische Entscheidungen nen Sachverhalts erfolgte aus- dern aufgestellten Rechtsabteilung werden heutzutage anders als vor ter sein schließlich am geltenden Recht die gesamte Klaviatur als Business 20 Jahren getroffen. Bestandsge- als früher ausgerichtet, Enabler für das von ihnen verantwor- fährdende Risiken dürfen selbstver- • in passiver, begutachtender Rolle tete Rechtsfeld bespielen zu können. ständlich auch in der modernen Welt gegenüber den Anliegen des Busi- Was hinzukommt: Die zunehmende nicht eingegangen werden. Es ist aber ness; Komplexität der Welt spiegelt sich in unter Business-Judgment-Gesichts- • das Ziel war die pure Risikoab- einer zunehmenden Komplexität des punkten eine stärkere Abwägung wehr. Rechts. Aus diesem Trend heraus sind der rechtlichen Risiken und Chancen über die Jahre neue Rechtsgebiete notwendig. Diese Risikoabschätzung Natürlich ist diese Darstellung zuge- entstanden und die Bedeutung her- funktioniert über eine klassische spitzt, aber sie ist im Kern treffend. gebrachter Rechtsthemen hat sich er- Risikomatrix, bekannt aus dem Ma- 20 Jahre sind eine lange Zeit und es heblich weiterentwickelt. Dem muss nagement von operativen Risiken: wäre geradezu töricht, davon aus- sich jedes Unternehmen und damit zugehen, dass sich die Rechtsabtei- jede Rechtsabteilung stellen. Last, • Wie hoch ist die Eintrittswahrschein- lungen nicht gewandelt hätten. Sie but not least: Die gestiegene Inter- lichkeit des rechtlichen Risikos? sind heute in ihrer modernsten Aus- nationalisierung der Unternehmen • Wie häufig kann dieses rechtliche prägung echte Partner des Business, führt dazu, dass nicht nur das deut- Risiko eintreten (Häufigkeit)? idealerweise sogar Business Enabler sche und europäische Recht, sondern • Wie hoch ist der Schaden im Falle im Unternehmen, auch wenn es von auch der Rechtsrahmen und die Ent- des Eintritts des Risikos (Scha- dieser Art erst sehr wenige gibt. Ich wicklungen in anderen Kontinenten denshöhe)? Börsen-Zeitung SPEZIAL Wirtschaftskanzleien_(IDML).indd 18 29.11.2021 17:24:39
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