CORONA-PANDEMIE UND ANWALTSCHAFT - AUSWIRKUNGEN UND AKTIVITÄTEN NATIONAL, EUROPÄISCH UND INTERNATIONAL - BRAK ...

 
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JUNI 2020 · AUSGABE 3/2020

      CORONA-PANDEMIE UND ANWALTSCHAFT
AUSWIRKUNGEN UND AKTIVITÄTEN NATIONAL, EUROPÄISCH UND INTERNATIONAL

                   beA-Transition: Was ändert sich für Nutzerinnen und Nutzer?
               Syndikusanwaltschaft: 56 % weiblich – Ein Blick auf die Ursachen
           Strafverfahren: Forderungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft

                                                                                  Naeblys/shutterstock.com
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CORONA-PANDEMIE UND ANWALTSCHAFT - AUSWIRKUNGEN UND AKTIVITÄTEN NATIONAL, EUROPÄISCH UND INTERNATIONAL - BRAK ...
EDITORIAL

EINE KRISE KANN AUCH GUTES MIT SICH BRINGEN
Rechtsanwälte Dr. Michael Weigel und Jan K. Schäfer, LL.M., Frankfurt/Main
BRAK-Ausschuss ZPO/GVG

Die Corona-Pandemie hat die Diskussion über elek-                    Der Zugriff auf eine Videokonferenz-Software
tronische Medien zur Durchführung mündlicher                     per Smartphone klingt einfach, kann aber nicht
Verhandlungen wieder entfacht. Videokonferen-                    darüber hinwegtäuschen, dass jedenfalls für eine
zen sind in § 128a ZPO bereits vorgesehen, ohne                  Hauptverhandlung eine gewisse IT-Ausstattung
bisher großen Anklang zu finden. Seit Neuestem                   jenseits einer App erfor-
denkt auch der Gesetzgeber über den Einsatz von                  derlich ist. Auf einem
Smartphones mit Videokonferenz-App als Medium                    Smartphone-Bildschirm
für mündliche Verhandlungen nach.                                erscheinen insofern nur
    In der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit                Gespräche über das
funktionieren moderne Kommunikationsmethoden                     Verfahrensmanagement
besser als erwartet. Im März gab es wegen Coro-                  oder Durchlaufterminen
na zwei Optionen: auf mündliche Verhandlungen                    praktikabel, sofern die
zunächst zu verzichten, weil grenzüberschreitende                Beteiligten vorher wissen,
Reisen der Beteiligten nicht mehr möglich waren,                 worauf sie sich einlassen.
oder auf virtuelle Alternativen auszuweichen. Die                Dazu müsste das Gericht
Schiedsszene entschied sich für letzteres. Viele                 auch dort zunächst den
Schiedsverhandlungen fanden mittlerweile virtuell                Gesprächsgegenstand                      Dr. Michael Weigel
statt. Eine Videoübertragung hat zwar nicht die                  und ggf. durch einen Hin-
gleiche Dynamik wie ein physisches Treffen, aber                 weis gem. § 139 ZPO sei-
immerhin können so trotz geschlossener Grenzen                   ne juristische Einschätzung offenlegen. Diese Idee
Verfahren vorangetrieben werden. Hilfreich ist da-               findet sich zwar in der höchstrichterlichen Recht-
bei, dass im Schiedsbereich die Beteiligten i.d.R.               sprechung, aber leider nur wenig in der Praxis.
eine gute IT-Ausstattung haben und experimen-                    Danach könnte man freiwillig ins schriftliche Ver-
tierfreudig sind. Im internationalen Bereich sind                fahren übergehen oder eine Videokonferenz über
Videokonferenzen seit Längerem im Einsatz, etwa                  größere Monitore versuchen, wenn die Problematik
für Zeugenvernehmungen. Bereits 2018 wurde                       überschaubar ist und nur wenige beteiligt sind.
das Seoul-Protokoll erarbeitet mit logistischen und                  Kleine Schritte, der Einsatz vorhandener Tech-
rechtlichen Vorgaben für eine faire virtuelle Beweis-            nologien und freiwillige Kooperation aller Prozess-
aufnahme.                                                        beteiligten sind Basis der
    Die Corona-Krise beschleunigt diese Entwick-                 im Schiedsverfahren ge-
lung weiter. Sicherlich gibt es im Einzelfall gute               fundenen Lösungen. Sie
Gründe für das traditionelle Verhandlungsformat.                 können auch der Video-
Die Bemühungen um gleichwertige virtuelle Lösun-                 Technologie in staatli-
gen werden jedoch wohl auch nach der Krise voran-                chen Gerichtsverfahren
schreiten, um CO2-intensives Reisen, hohe Kosten                 den Weg ebnen. Für eine
für Hotels und Hearing Center und den erhöhten                   verpflichtende Regelung
Zeiteinsatz zu vermeiden.                                        besteht momentan kei-
    Diese Erfahrungen sollte man auch bei der                    ne Not, zumal für echte
staatlichen Gerichtsbarkeit nutzen. Leider ist die bis-          Notfälle mit Beschluss-
herige Diskussion hier nur wenig differenziert. Schon            verfahren im einstweili-
die Ausstattung ist bei der Justiz und den meisten               gen Rechtschutz eine Al-                   Jan K. Schäfer
Anwälten eine völlig andere. Eine Abkehr von der                 ternative zur Verfügung
Freiwilligkeit in § 128a ZPO überwindet dies aber                steht. Die aktuelle Lage
nicht, sondern fordert Abwehrreaktionen heraus.                  sollten wir als Chance zur freiwilligen konstruktiven
Stattdessen sollte man konsensual allgemeinver-                  Zusammenarbeit nutzen, ganz im Sinne des ame-
trägliche Lösungen suchen. Immerhin stehen auch                  rikanischen Sprichworts „Never get a crisis go to
die Prozessparteien unter dem wirtschaftlichen                   waste.“
Druck, ihre Differenzen ausräumen zu müssen.

IMPRESSUM                                                                                         BR AK MAGA ZIN 03/2020
Bundesrechtsanwaltskammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts, Littenstraße 9, 10179 Berlin
Redaktion: Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich)
Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln                                                   3
(ausführliches Impressum unter www.brak.de/fuer-anwaelte/publikationen/brak-mitteilungen-brak-magazin/impressum-und-mediadaten/)
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CORONA – AUSBLICK UND RÜCKBLICK IN ZAHLEN
Was keiner für möglich gehalten hätte und was uns doch alle ge- und betroffen hat

Rechtsanwältin Stephanie Beyrich, BRAK, Berlin

Alles fing Ende 2019 mit Nachrichten aus Wuhan       zu Hygienemaßnahmen über berufsrechtliche In-
an – und schien so unendlich weit weg. Und doch      formationen bis hin zu Übersichten über Landes-
konnten wir alle schon im März 2020 nicht mehr       verordnungen und einer Rechtsprechungsüber-
leugnen, dass es uns auch in Deutschland „erwi-      sicht, die wir tagesaktuell gepflegt und aktualisiert
schen“ wird: Die Corona-Pandemie. Was mit Ver-       haben. Zu Gesetzgebungsvorhaben gaben wir –
anstaltungsverboten begann, endete mit bußgeld-      auch initiativ – zahlreiche Stellungnahmen ab, um
bewehrten Kontaktsperren und Maskenpflicht.          die Sicht der Rechtsanwender einzubringen.
Wir fanden uns plötzlich wieder in einem cineas-         Wir erhielten unzählige E-Mails und Anrufe mit
tisch anmutenden Endzeit-Szenario. Nicht wirklich    der Bitte um Unterstützung. Das Feedback aus der
schön und doch Realität. Doch was bedeutete das      Kollegenschaft griffen wir in zahlreichen Schreiben
für die Anwaltschaft? Flut von Mandaten oder         an Bund und Länder gerne auf und forderten Soli-
Existenzbedrohung? Wohl ein wenig von beidem,        darität mit der Anwaltschaft, sei es durch Anerken-
je nachdem, wie man seinen Tätigkeitsschwer-         nung der Systemrelevanz oder Berücksichtigung
punkt ausgerichtet hat.                              bei Soforthilfen. In vielerlei Hinsicht fanden wir Ge-
                                                     hör, bei anderen Punkten war Ausdauer gefragt.
INTERESSENVERTRETUNG 2.0
Für die BRAK bedeutete Corona vor allem eines:       DIE CORONA-UMFRAGE
Interessenvertretung 2.0 – rund um die Uhr und       Um den rechtspolitischen Unterstützungsbedarf
auch an Feiertagen. Wir alle wurden überrollt        besser ermitteln zu können, führten wir im April
von Ereignissen, die sich regelrecht überschlu-      eine Umfrage zu den Auswirkungen der Corona-
gen. Kolleginnen und Kollegen sahen sich mit         Krise auf die Anwaltschaft durch. Der Fragebogen
einer Unmenge von Problemstellungen konfron-         wurde über 20.000 Mal angeklickt, 14.489 Kolle-
tiert und verlangten nach berufsrechtlicher und      ginnen und Kollegen haben sich an der Umfrage
rechtspolitischer Unterstützung. Die BRAK gab        beteiligt, 12.477 von ihnen haben sogar alle elf
ihr Bestes, um dem gerecht zu werden. Aufgrund       Fragen beantwortet. In vielen Bundesländern ha-
des großen Interesses richteten wir die Sondersei-   ben sich über 10 % der dort zugelassenen Anwäl-
te www.brak.de/corona ein, um alle wichtigen In-     tinnen und Anwälte beteiligt. In zwei Ländern lag
formationen zusammenzustellen. Von Hinweisen         die Beteiligungsquote sogar bei 24 bzw. 21 %.

BR AK MAGA ZIN 03/2020

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Die Auswertung zeigt deutlich, dass die Aktivitä-   raum eingegangenen Gebühren erscheint insofern
ten der BRAK in den letzten Wochen nicht nur sach-      sinnvoll und sachgerecht. Für eine Fristverlänge-
gerecht, sondern auch geboten waren. So hatten          rung hat sich die BRAK ebenfalls eingesetzt.
wir mit Presseerklärungen, Schreiben an die Kanz-
lerin, Bundesjustizministerin und alle Länderchefs      DIE ANWALTSCHAFT IST SYSTEMRELEVANT!
sowie Landesjustiz-, Wirtschafts- und Bildungsmi-       Auch hinsichtlich der Frage der Systemrelevanz
nister die Systemrelevanz der Anwaltschaft gefor-       hat sich der Einsatz der BRAK gelohnt: Über 33 %
dert. Es verstand sich von selbst, dass zunächst        der Anwälte haben Betreuungsbedarf bezüglich ih-
im Wesentlichen Berufe im Gesundheitswesen zur          rer Kinder. Bei 15,7 % ist die Betreuung der Kinder
kritischen Infrastruktur gerechnet werden mussten.      durch den Partner nur teilweise sichergestellt, bei
Als elementarer Bestandteil unseres Rechtsstaates       6,1 % ist die Betreuung gar nicht durch den Part-
sollte jedoch auch die Anwaltschaft System­relevanz     ner gewährleistet. 1,9 % sind alleinerziehend und
erlangen – gerade auch in Anbetracht des beson-         benötigen ebenfalls Unterstützung. Beim verblei-
deren Rechtsberatungsbedarfs in Zeiten der Krise.       benden Rest, 9,54 %, ist die Betreuung nur dank
Wenn sich Rechtsuchende mit Kurzarbeit, Gut-            des Partners sichergestellt. Die BRAK ist weiter
scheinen für abgesagte Veranstaltungen und Be-          am Ball geblieben und hat kritisch beobachtet, ob
antragung von Soforthilfen konfrontiert sehen, ist      die Forderung nach Nordrhein-Westfalen, Sach-
der Anwalt ganz besonders gefragt. Damit er den         sen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern,
Zugang zum Recht sichern kann, muss er jedoch           Berlin, Bayern und Baden-Württemberg auch in
handlungsfähig und einsatzbereit sein und bleiben.      weiteren Bundesländern Gehör findet. Zunächst
    Zwei Drittel aller Anwältinnen und Anwälte          schien das nicht der Fall, weshalb die Forderung
gaben an, rückläufige Eingangszahlen bei Man-           in einzelnen Bundesländern mit weiteren Schrei-
daten – und damit im Zweifel einen empfindlichen        ben wiederholt wurde. Bis zum Redaktionsschluss
Umsatzeinbruch – zu verzeichnen. Naturgemäß             konnte erreicht werden, dass auch das Saarland,
betraf dies nicht alle Rechtsgebiete. Zum Arbeits-      Hessen, Bremen und Schleswig-Holstein nachzie-
recht beispielsweise berichteten mir einige Kolle-      hen. Positive Signale – zumindest in Form zugesi-
gen von erhöhten Mandatsanfragen infolge an-            cherter Unterstützung des Anliegens, erreichten
geordneter Kurzarbeit. Im Rahmen der Umfrage            uns auch aus Niedersachsen und Hamburg. In
gaben jedoch lediglich rund 19 % der Befragten          Sachsen-Anhalt und Brandenburg waren die An-
an, in etwa gleich viele Mandate seit Beginn der        wälte bereits systemrelevant. Die Beharrlichkeit
Corona-Krise generiert zu haben. 17,36 % der An-        der BRAK hat sich insofern bezahlt gemacht.
wälte hatten sogar 50 % weniger Mandate als in
den letzten sechs Monaten zuvor. 16,96 % haben          DIE KRISE ÜBERWINDEN
75 % weniger Mandate und 7,97 % der Teilnehmer          Die Selbsteinschätzung der Kolleginnen und Kol-
sogar kein einiziges neues Mandat seit Beginn der       legen, wann sie mit einer Überwindung der wirt-
Corona-Krise zu verzeichnen. Die Anwaltschaft           schaftlichen Auswirkungen rechnen, lässt durch-
war und ist demzufolge doch recht deutlich von          aus Hoffnung aufkeimen: 36,98 % rechnen damit,
der Krise betroffen.                                    die wirtschaftlichen Auswirkungen binnen sechs
    Auch mit ihrer Initiative zur Soforthilfe hat die   Monaten überwinden zu können, 23,88 % immer-
BRAK richtig gelegen. Insgesamt 44,6 % der Kol-         hin binnen eines Jahres und 4,35 % binnen zwei
leginnen und Kollegen haben entweder schon Hil-         Jahren. Die Anwaltschaft ist daher von der Krise
fen beantragt oder gehen davon aus, demnächst           mittelfristig recht deutlich betroffen. Sie wird die
Soforthilfen beantragen zu müssen. Damit ist fast       Krise jedoch – auch aufgrund des sich gerade aus
die Hälfte aller Teilnehmer – jetzt oder in Kürze       der Krise ergebenden Rechtsberatungsbedarfs –
– betroffen. Hinsichtlich der Soforthilfen besteht      sicher überstehen. Ob diese Einschätzung richtig
jedoch weiterhin das Problem, dass Rechtsanwäl-         ist, wird sich in einigen Wochen zeigen. Die BRAK
te teilweise (noch) nicht effektiv darlegen können,     plant eine weitere Umfrage, um die Situation der
dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um        Kolleginnen und Kollegen auch weiterhin einschät-
aktuelle Verbindlichkeiten zu decken.                   zen und weitere Aktivitäten an deren Bedürfnissen
    Die BRAK wird sich daher weiterhin dafür ein-       ausrichten zu können.
setzen, dass die Antragsvoraussetzungen für So-              Zu guter Letzt danke ich allen Anwältinnen
forthilfen so angepasst werden, dass die konkre-        und Anwälten, die uns während der Pandemie mit
te Darlegung und Glaubhaftmachung ausreicht,            wertvollem Feedback unterstützt haben. Wir sind
dass die Aufträge seit der Pandemie im Vergleich        auf Sie angewiesen! Ihre durchdachten und kriti-
zu den Vormonaten um ein bestimmtes Maß zu-             schen Hinweise helfen uns, Ihre Interessen best-
rückgegangen sind. Ein Ansetzen am Auftragsvo-          möglich zu vertreten.
lumen statt an den konkret im Betrachtungszeit-

                                                                                   BR AK MAGA ZIN 03/2020

                                                                                                          5
CORONA-PANDEMIE UND ANWALTSCHAFT - AUSWIRKUNGEN UND AKTIVITÄTEN NATIONAL, EUROPÄISCH UND INTERNATIONAL - BRAK ...
COVID-19 UND DIE
                                                      AUSWIRKUNGEN AUF
                                                      DIE ANWALTSCHAFT IN
                                                      EUROPA
                                                      Rafael Javier Weiske, BRAK, Brüssel

Auch Europa muss auf COVID-19 reagieren. Die          der Rechtsstaatlichkeit in der EU. Besonders die

                                                                                                            Foto: artjazz/shutterstock.com
Europäischen Institutionen gaben dazu Mitteilun-      Notstandsgesetzgebung in Ungarn und die an-
gen und Vorschläge heraus und verabschiedeten         gedachten Präsidentschaftswahlen in Polen sind
legislative Maßnahmen. Die Anwaltschaft in der        Gegenstand kritischer Debatten.
EU ist derzeit mit ganz unterschiedlichen Auswir-         Auch die im Zusammenhang der Corona-Krise
kungen konfrontiert.                                  angedachte Bereitstellung von Mobilfunkstand-
                                                      ortdaten durch Mobilfunkbetreiber wurde disku-
EUROPÄISCHE GESETZGEBUNG                              tiert. Am 17.4.2020 präsentierte die Kommission
Sehr schnell wirkten sich die durch das Corona-       Schritte und Maßnahmen zur Entwicklung eines
virus bedingten allgemeinen Einschränkungen auf       gemeinsamen EU-Konzepts für die Nutzung von
die praktische europäische Gesetzgebung aus.          Mobil-Apps und Daten von mobilen Geräten
Denn gerade zu Beginn der Krise sahen sich die        durch EU-Mitgliedsstaaten. Für die schrittweise
Europäischen Institutionen gezwungen, Sitzungen       Rücknahme der Corona-bedingten Notmaßnah-
per Video zu übertragen oder abzusagen, auf           men bei einem Rückgang der Infektionszahlen
Telearbeit umzustellen und zahlreiche Veranstal-      präsentierte die Kommission am 26.3.2020 eine
tungen abzusagen. Besonders betroffen waren           koordinierte „Exit-Strategie“ für die Zeit nach der
davon interinstitutionelle Vermittlungsverfahren.     Krise.
Auch die europäische Justiz passte ihre Arbeits-          Was die einzelnen EU-Mitgliedstaaten betrifft,
weise an.                                             haben diese entsprechend auch mit nationalen
    Im Unterschied zu langfristigen, nicht drän-      Maßnahmen auf die Corona-Pandemie reagiert.
genden allgemeinen Verfahren reagierten die Eu-       Vor dem Hintergrund der durch das Coronavirus
ropäischen Institutionen jedoch sehr schnell auf      verursachten Krise haben einige EU-Mitgliedstaa-
die durch das Corona Virus bedingten Entwick-         ten beschlossen, den Einsatz von IT-Tools im Jus-
lungen. Zunächst wurde mithilfe von zwei neuen        tizwesen stärker voranzutreiben. In vielen Staaten
Verordnungen der Spielraum in Beihilfevorschrif-      besteht die Möglichkeit, Gerichtsverhandlungen
ten zur Unterstützung der Wirtschaft erweitert.       per Videokonferenz zu übertragen. Die finnischen
Die Kommission nahm am 19.3.2020 einen be-            Justizbehörden (Gerichte, Staatsanwaltschaften)
fristeten Rahmen an, der es den Mitgliedstaaten       unterhalten z.B. laut Angabe des Europäischen
ermöglicht, den in den Beihilfevorschriften vorge-    Justizportals der EU-Kommission sämtliche Kon-
sehenen Spielraum in vollem Umfang zu nutzen.         takte v.a. auf elektronischem Weg. Andere EU-
Am 2.4.2020 verabschiedete die Kommission das         Staaten wie Italien setzten zunächst ihre Verfah-
100 Mrd. Euro umfassende Europäische Instru-          ren aus. Was die praktische Arbeit von Kanzleien
ment für Kurzarbeit (SURE). Kanzleien, die durch      in der EU betrifft, wurde in vielen Europäischen
die Krise in wirtschaftliche Not geraten sind, kön-   Staaten entsprechend der Möglichkeiten auf digi-
nen in einzelnen EU-Mitgliedstaaten staatliche        tales Arbeiten und Telearbeit umgestellt.
Fördergelder in Anspruch nehmen oder auf die
Regelungen für Kurzarbeit zurückgreifen, z.B. in      AKTUELLE ENTWICKLUNGEN
Deutschland oder Österreich.                          Das Brüsseler Büro der BRAK beobachtet die Ent-
                                                      wicklungen auf Europäischer Ebene im Zusam-
RECHTSSTAATLICHKEIT                                   menhang mit der Corona-Krise sehr intensiv, vor
IN DEN MITGLIEDSTAATEN                                allem, um im Falle von Auswirkungen der legisla-
Während viele Initiativen im Bereich von wirt-        tiven Maßnahmen auf die Anwaltschaft entspre-
schaftlichen Maßnahmen und im Bereich von             chend zeitnah reagieren zu können. Zur Nachver-
Maßnahmen im Verkehr und im Gesundheits-              folgung dieser Entwicklungen auf EU-Ebene hat
bereich anzusiedeln sind, gibt es im Zusammen-        die BRAK auf ihrer Website www.brak.de/corona
hang mit den Notmaßnahmen in den einzelnen            einen eigenen Bereich „Corona und Europa“ ein-
Mitgliedstaaten auch Debatten um den Zustand          gerichtet, der laufend aktualisiert wird.

BR AK MAGA ZIN 03/2020

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CORONA-PANDEMIE UND ANWALTSCHAFT - AUSWIRKUNGEN UND AKTIVITÄTEN NATIONAL, EUROPÄISCH UND INTERNATIONAL - BRAK ...
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CORONA-PANDEMIE UND ANWALTSCHAFT - AUSWIRKUNGEN UND AKTIVITÄTEN NATIONAL, EUROPÄISCH UND INTERNATIONAL - BRAK ...
NETZWERKEN IN ZEITEN VON CORONA

                                       Rechtsanwältin Swetlana Schaworonkowa, LL.M., BRAK, Berlin

                                       Projekte werden abgesagt, Konferenzen verschoben,       einen Ausgleich zwischen der öffentlichen Sicher-
                                       Ausschüsse arbeiten remote: Das Corona-Virus hat        heit und Gesundheit auf der einen Seite und dem
                                       Deutschland fest im Griff und stellt sowohl die nati-   grundrechtlich geschützten Gut der Privatsphäre
                                       onale als auch die internationale Tätigkeit der BRAK    und anderen Grundrechten herstellen können.
                                       vor beispiellose Herausforderungen. Die interne und         Der Runde Tisch war für die Law Society of Hong
                                       externe Kommunikation befindet sich in einem Aus-       Kong ein voller Erfolg. Über 80 Teilnehmer aus 60
                                       nahmezustand. Wie vielerorts, so wird dieser Aus-       verschiedenen Jurisdiktionen schalteten sich aus al-
                                       nahmezustand auch hier digital bewältigt.               len Teilen der Welt zu. Damit waren während der
                                           Internationale Konferenzen, die eigentlich mit      digitalen Konferenz wesentlich mehr Organisatio-
                                       physischer Präsenz stattgefunden hätten, werden         nen präsent als es der Fall gewesen wäre, wenn die
                                       in reine Online-Formate umgewandelt. Teilweise          Veranstaltung vor Ort in Hong Kong stattgefunden
                                       mit einer sehr aufwändigen technischen Umset-           hätte. Das liegt vor allem an den ersparten Reise-
                                                                                               wegen und -kosten. Auch zeigt es, dass das Bedürf-
                                                                                               nis der internationalen Anwaltschaft, sich in den
                                                                                               Krisenzeiten auszutauschen ein sehr dringendes ist.

                                                                                               ONLINE-VERANSTALTUNGEN DER BRAK
                                                                                               Inzwischen bieten fast alle internationalen An-
                                                                                               waltsorganisationen Webinare, Runde Tische und
                                                                                               Konferenzen digital an, um den internationalen
                                                                                               Austausch weiter voranzubringen. Dies gelingt
                                                                                               manchen Organisationen sehr gut, andere brau-
                                                                                               chen noch Übung. So kommt es schon einmal vor,
                                                                                               dass wegen Instabilität der Web-Konferenz-Syste-
                                       zung, die man früher vielleicht nur vom jährlich        me die Teilnehmer nur in die sprichwörtliche Röhre
Bild: Menara Grafis/shutterstock.com

                                       stattfindenden Eurovision Song Contest kannte, bei      schauen.
                                       dem die Sänger ihre Performance aus europäischen            Auch die BRAK ist seit mehreren Wochen dabei,
                                       Ländern und den Republiken des Südkaukasus alle         zwei umfangreiche Online-Veranstaltungen zu kon-
                                       an einen zentralen Ort übertragen. Neue, reine          zipieren und umzusetzen. Zum einen soll ein inter-
                                       Online-Veranstaltungen werden auch fleißig kon-         nationaler Runder Tisch der Präsidenten ausgerich-
                                       zipiert. Glücklicherweise kann jeder selbst bestim-     tet werden, zu dem Kammerpräsidenten aus allen
                                       men, wie aufwendig diese Formate sein sollen. Eins      Regionen der Welt geladen sind. Zum anderen wird
                                       gilt jedoch für alle gleichermaßen: Man muss sich       auch eine regionale Präsidentenkonferenz mit den
                                       ranhalten, um den Trend nicht zu verpassen.             Kammerpräsidenten Nordafrikas stattfinden. Die
                                                                                               Herausforderung ist, eine Affinität für das techni-
                                       PRESIDENTS‘ ROUNDTABLE OF THE                           sche Equipment sowie die neuen Konferenz-Syste-
                                       LAW SOCIETY OF HONG KONG                                me zu entwickeln, damit unseren Teilnehmern die
                                       Den ersten internationalen Runden Tisch für Präsi-      sprichwörtliche Röhre erspart bleibt.
                                       denten veranstaltete die Law Society of Hong Kong           Hoffentlich kann diese Digitalisierung auch in
                                       am 27.4.2020 zum Thema „Resilience through CO-          der „Post-Corona-Zeit“ nachhaltig wirken. Zwar
                                       VID-19“ via Zoom. Am virtuellen Runden Tisch wur-       wird es nach wie vor wichtig sein, Partnerorganisa-
                                       den die aktuellen Herausforderungen, Lösungen           tionen zu besuchen und auch umfangreiche Rechts-
                                       und Chancen erörtert, mit denen die Anwaltschaf-        staatsprojekte können noch nicht digital umgesetzt
                                       ten in den verschiedenen Rechtsordnungen wäh-           werden. Der Austausch im realen Leben wird wei-
                                       rend des Verlaufs der Pandemie konfrontiert sind.       terhin notwendig sein. Es ist zu hoffen, dass wir aus
                                       Für die BRAK sprach Vizepräsident Dr. Christian         der extremen Situation und dem faktisch bestehen-
                                       Lemke über die Maßnahmen zur Infektionskontrol-         den Riesen-Experimentierraum auch Lernerfahrun-
                                       le. Beleuchtet wurde vor allem die Frage, wie wir       gen generieren können, die uns weiterbringen.

                                       BR AK MAGA ZIN 03/2020

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CORONA-PANDEMIE UND ANWALTSCHAFT - AUSWIRKUNGEN UND AKTIVITÄTEN NATIONAL, EUROPÄISCH UND INTERNATIONAL - BRAK ...
9½. ST. PETERSBURG INTERNATIONAL LEGAL FORUM

Rechtsanwältin Dr. Veronika Horrer, LL.M., BRAK, Berlin

Das St. Petersburger International Legal Forum        sonders prekär sei. Während der drei Monate vor
(ILF) ist eine gemeinsame Initiative des russischen   dem Corona-Ausbruch hatten sie bereits weniger
Justizministeriums, des Obersten Gerichtes der        Einkünfte, weil sie gegen die Pläne der Regierung,
Russischen Föderation und des Hermitage-Muse-         die anwaltlichen Versorgungswerke aufzulösen,
ums. Das Forum wurde 2011 als eine Art „Legal         gestreikt hatten. Die Gerichte in Frankreich haben
Davos“ ins Leben gerufen, um die Vertreter aller      ihre Arbeit fast vollständig eingestellt und die An-
Rechtsberufe und Justizministerien sowie Vertre-      waltschaft rechnet mit einem großen Rückstau der
ter der Rechtswissenschaften weltweit zu einem        Verfahren nach Ende der Pandemie.
Dialog über aktuelle justiz- und rechtspolitischen        In ihrem Vortrag zur Lage in Deutschland
Themen zusammenzubringen. Am ILF nehmen               mahnte Dr. Sigrid Wienhues, Vorsitzende des
jährlich ca. 4.000 Teilnehmer aus über 80 Ländern     BRAK-Ausschusses Verwaltungsrecht, dass die
von allen Kontinenten teil. Die BRAK leistet seit     Anwaltschaften derzeit be-
Bestehen des ILF an der Seite ihrer langjährigen      sonders wachsam die Ent-
Partnerin, der Föderalen Rechtsanwaltskammer          wicklungen beobachten und
der Russischen Föderation (FRAK), ihren Beitrag       sicherstellen müssten, dass
zu den wichtigen berufspolitischen Debatten, die      ihren Mandanten der Zugang
im Rahmen des ILF stattfinden.                        zum Recht nicht abgeschnit-
                                                      ten wird. Die Anwaltschaft
DAS 9½. FORUM                                         könne akzeptieren, dass der-
Das zehnjährige Jubiläum des ILF in diesem Jahr       zeit einige Verfahren verscho-
wurde wegen der Corona-Pandemie auf 2021              ben werden. Sie könne es aber
verschoben. Stattdessen haben sich die Initia-        nicht akzeptieren, wenn die
toren dazu entschlossen, ein 9½. Forum im On-         gesamte Gerichtsbarkeit dicht
line-Format auszurichten, um die verschiedenen        macht. Insbesondere die Ver-
rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der       waltungsgerichtsbarkeit, die
Corona-Pandemie entstanden sind, zu beleuchten.       über die Maßnahmen des Staates wacht, muss
So wurde vom 10.–12.04.2020 beim ILF u.a. the-        handlungsfähig bleiben. Es sei die Aufgabe der
matisiert, wie es mit der Gesetzgebung, mit der       Anwaltschaft, dass der Rechtstaat in Zeiten der
Wahrung der Menschenrechte, mit der Juristen-         Pandemie aufrechterhalten bleibt.
ausbildung und der rechtlichen und ethischen Ver-         Der Präsident der Law Society of England and
antwortlichkeit der Massenmedien während der          Wales, Simon Davis, berichtete darüber, dass in
Corona-Pandemie aussieht.                             Großbritannien die Krise die Strafverteidiger hart
                                                      getroffen hat, denn sie sind besonders auf die
DIE SITUATION DER ANWALTSCHAFTEN                      Zahlung von Pflichtverteidigergebühren angewie-
Die Anwaltschaft war am ILF mit einer Diskussion      sen, die wegen der Krise nur langsam vom Staat
zum Thema „Pandemie und Anwaltschaft – wer            geleistet werden. Er merkte an, dass die Krise zur
gewinnt?“ beteiligt, die von 7.900 Personen online    Beschleunigung der Digitalisierung der Arbeit der
verfolgt wurde. In seinem Vortrag zur Lage der        Anwälte und zum plötzlichen Wegfall der Büro-
Anwaltschaft in Russland berichtete Prof. Dr. Yury    kratie bei vielen Abläufen im Staat geführt hat.
Pilipenko, Präsident der FRAK, über einen Einbruch    Er äußerte die Hoffnung, dass diese Neuerungen
der Umsatzzahlen in der Anwaltschaft und über         dauerhaft bleiben werden.
die wachsende Angst der Kollegen, die Pandemie
wirtschaftlich nicht zu überstehen. Der russische     DAS ERGEBNIS DER DISKUSSION
Staat leistete keine finanzielle Unterstützung an     Als Ergebnis der Diskussion stand, dass die An-
die Anwälte.                                          waltschaften vor den gleichen Problemen in ihren
    Marie Bonon, Vertreterin des französischen        jeweiligen Ländern stehen. Sie verfolgen ihre Auf-
Conseil national des Barreaux, berichtete, dass die   gabe, den Rechtsstaat in der Krise aufrechtzuer-
gegenwärtige Lage der französischen Kollegen be-      halten, mit gleicher Vehemenz.

                                                                                 BR AK MAGA ZIN 03/2020

                                                                                                        9
CORONA-PANDEMIE UND ANWALTSCHAFT - AUSWIRKUNGEN UND AKTIVITÄTEN NATIONAL, EUROPÄISCH UND INTERNATIONAL - BRAK ...
beA-Betriebs-
                                                  übergang
Was ändert sich für die beA-Anwender?
Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin

Zeitgleich mit dem Versand dieser Ausgabe des BRAK-       beA-Anwendersupport
Magazins hat die BRAK den Wechsel ihres technischen       Zu den Aufgaben der neuen Dienstleisterin gehört
Dienstleisters für die (Weiter-)Entwicklung und den Be-   auch die Unterstützung der beA-Nutzerinnen und
trieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs      -Nutzer bei allen Fragen rund um das beA. Die
(beA) vollzogen. Die Wesroc GbR hat im Juni 2020 von      Wesroc GbR hat bereits am 2.6.2020 den beA-
der Atos Information Technology GmbH die Entwicklung      Anwendersupport übernommen. Mit dem Wechsel
und den Betrieb des beA sowie den Anwendersupport         von Atos auf Wesroc haben sich auch die Kontakt-
vollständig übernommen. Der folgende Beitrag gibt ei-     daten geändert.
nen Überblick über die Vorbereitung und Durchführung
des Betriebsübergangs. Er erklärt die neuen Support-      Den telefonischen Support erreichen die Anwender
wege und gibt einen Ausblick auf die Themen, mit denen    seit dem 2.6.2020 von Montag bis Freitag in der Zeit
sich die BRAK gemeinsam mit ihrem neuen Dienstleister     von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr (bundeseinheitliche
künftig befassen wird.                                    Feiertage ausgenommen) unter der folgenden
                                                          Telefonnummer: 0 30 – 21 78 70 17.
Transition
Dem Betriebsübergang vorausgegangen war ein               Per E-Mail ist der Anwendersupport unter der E-Mail-
förmliches Vergabeverfahren, nach dessen Abschluss        Adresse servicedesk@beasupport.de erreichbar.
im September 2019 die BRAK die Wesroc GbR mit der
(Weiter-)Entwicklung und dem Betrieb des beA beauf-       Außerdem ist es möglich, im Service-Portal unter
tragt hat. An das Vergabeverfahren schloss sich eine      der Adresse https://portal.beasupport.de direkt ein
knapp zehnmonatige Transitionsphase an, in der sich       Ticket für das jeweilige Anliegen zu eröffnen. Wie
die Wesroc GbR mit Unterstützung durch die bishe-         die Möglichkeit, sich für einen Zugang zum Service-
rige Dienstleisterin, die Atos Information Technology     Portal zu registrieren, genutzt werden kann, wird auf
GmbH, auf die Betriebsübernahme vorbereitet hat.          der Seite https://portal.beasupport.de erklärt.

In dieser Zeit hat die Wesroc GbR sich mit dem            Seit dem 2.6.2020 besteht für den beA-Nutzer
Quellcode der Software vertraut gemacht und die Be-       auch die Möglichkeit, dass er seinen aktuellen
triebsumgebungen mit neuer Hardware komplett neu          Bildschirm mit Hilfe der Software TeamViewer mit
aufgebaut, getestet und in Betrieb genommen. Eine         einem Support-Mitarbeiter teilt. In vielen Fällen ist
wesentliche Anforderung der BRAK an die Betriebs-         mit einem solchen Remote-Zugriff des Supports eine
übernahme war die sichere und verlustfreie Übertra-       schnellere Lösung der bestehenden Fragestellung
gung aller Daten aus dem alten System in das neue         möglich. Der Zugriff auf den Rechner des Anwenders
System. Dazu hat die Wesroc GbR in enger Abstim-          ist ausschließlich auf die Zeit des Supportanrufs be-
mung mit der BRAK-IT ein eigenes Verfahren erarbei-       schränkt. Der Anfragende kann den Zugriff jederzeit
tet und erprobt, das die sichere und selbstverständlich   beenden. Er wird vom Support-Mitarbeiter darauf
verschlüsselte Übertragung der vorhandenen Daten          hingewiesen, dass eine Beendigung der TeamViewer-
mit einer Gesamtgröße von ca. 20 TB erlaubte, ohne        Verbindung nicht automatisch das Programm auf
dass die Systeme dafür über längere Zeit hätten still-    dem Client beendet. Das bedeutet insbesondere,
gelegt werden müssen.                                     dass vom Supportgebenden auch weiterhin eine Ver-
                                                          bindung zum Client aufgebaut werden kann, solange
Das Ergebnis einer Sicherheitsüberprüfung beschei-        das Programm nicht manuell geschlossen oder der
nigt dem System, dass es die Anforderungen an             Rechner heruntergefahren wird. Die Supportmitar-
einen sicheren Betrieb erfüllt.                           beiter weisen bei jedem Einsatz des TeamViewers auf

BE A – DAS BESONDERE ELEK TRONISCHE ANWALTSPOSTFACH
beA-Nutzung
Soforthilfe                            beA-Karte                           + Störungen                             Daten

FAQs: Antworten auf viele bereits      · beA-Karte bestellen               · Erstregistrierung                            SAFE-ID finden Sie im
gestellte Fragen, z.B. passive Nut-    · Ersatzkarte bestellen             · Mitarbeiter anlegen                         Bundesweiten Amtlichen
zungspflicht                           · Signaturzertifikat nachladen      · Rechtevergabe für Postfächer                Anwaltsverzeichnis unter
unter https://bea.brak.de              · PIN ändern/zurücksetzen           · Ich kann mich nicht einloggen         www.rechtsanwaltsregister.org
                                       · beA-Karte sperren                 · Sicherheitstoken wird nicht erkannt
Anwenderhilfe: Benutzerhandbuch        · Kontoverbindung ändern            · Kann die Nachricht nicht sehen        · E-Mail-Adresse ändern
mit Anleitungen zur Nutzung des        · Abo kündigen                      · Fragen zur Client Security            · Namen ändern
beA (mit Schlagwortsuche)              · FAQs unter www.bea.bnotk.de/      · Postfach zurücksetzen                 · Anschrift ändern
unter https://bea-brak.de/xwiki          faq.html                                                                  · Widerruf der Zulassung
                                                                                                                   · Vertretungsregelungen
beA-Newsletter: Praktische Tipps
und Hintergrundinformationen zur
beA-Nutzung                            Bundesnotarkammer                   Westernacher                            Ihre Rechtsanwaltskammer
unter www.brak.de/bea-newsletter       Kontakt:                            Kontakt:                                Korrekturen im Bundesweiten
                                       bea@bnotk.de                        https://portal.beasupport.de            Amtlichen Anwaltsverzeichnis
beA Schulungen: beA-fit in 3h          0 800 – 35 50 100                   servicedesk@beasupport.de               Kontakt:
(verschiedene Anbieter)                (Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr)              0 30 – 21 78 70 17                      Zuständige RAK unter
                                                                                                                   www.brak.de/rechtsanwaltskammern

                       diesen Umstand hin und bitten explizit um Beendi-          Der oben abgebildete Supportwegweiser gibt einen
                       gung nach dem Supportanruf. Bitte denken Sie im            schnellen Überblick, welches die richtige Anlaufstelle
                       Interesse der IT-Sicherheit unbedingt daran, das           für Fragen und Probleme rund um das beA und den
                       Programm zu schließen. Nähere Informationen zur            elektronischen Rechtsverkehr ist.
                       Nutzung des TeamViewers finden sich ebenfalls auf
                       der Seite https://portal.beasupport.de.                    Weiterentwicklung
                                                                                  Die BRAK und die Wesroc GbR haben sich in der
                       Wissensdatenbank                                           Transitionsphase zunächst auf die Übernahme der
                       Die Service-Seite verfügt außerdem über eine Wis-          vorhandenen Software und den Aufbau eines siche-
                       sensdatenbank, die Antworten zu den häufig gestell-        ren Betriebs konzentriert, um allen Rechtsanwältin-
                       ten Fragen rund um das beA enthält. Diese Wissens-         nen und Rechtsanwälten ein zuverlässiges System
                       datenbank pflegt die Wesroc GbR gemeinsam mit              zur Verfügung zu stellen.
                       der BRAK laufend. Sie soll als Informationsbasis für
                       alle Fragen rund um das beA dienen.                        Die mit dem Betriebsübergang zu Ende gegangene
                                                                                  Transitionsphase stellt zugleich den Eintritt in eine
                       Datenschutz                                                neue Phase der Weiterentwicklung der beA-Weban-
                       Die Datenschutzvereinbarung auf der Seite https://         wendung dar.
                       service.westernacher.com/external klärt umfassend
                       über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten          Um die Attraktivität des beA und damit auch des
                       bei Nutzung des beA-Supports per E-Mail und Telefon        elektronischen Rechtsverkehrs zu steigern, soll das
                       sowie beim Besuch des beA-Service-Portals auf.             beA sukzessive um neue Funktionalitäten erweitert
                                                                                  und insgesamt nutzerfreundlicher ausgestaltet
                       Supportwegweiser                                           werden. Dazu gehören z.B. Verbesserungen bei der
                       Nicht alle Fragen können vom technischen Support           Darstellung und der Verarbeitung elektronischer
                       beantwortet werden. Insbesondere Fragen rund um            Empfangsbekenntnisse, eine vereinfachte Benutzer-
                       die beA-Karten und Software-Zertifikate beantwortet        führung durch verständlichere Dialoge, die Überar-
                       die Bundesnotarkammer. Hinweise zu Namens- oder            beitung der Oberfläche sowie die mobile Nutzung
                       Adressänderungen bearbeitet die insoweit zuständi-         des beA.
                       ge regionale Rechtsanwaltskammer. Sie steht auch
                       für berufsrechtliche Fragestellungen, z.B. zu weiteren
                       Kanzleien, Zweigstellen, Vertreterbestellungen oder
                       eingesetzten Abwicklern zur Verfügung. Weitere
                       Informationen bietet die beA-Informationsseite der
                       BRAK https://bea.brak.de.

                                                                        BE A – DAS BESONDERE ELEK TRONISCHE ANWALTSPOSTFACH
56 % DER SYNDIKUSRECHTSANWÄLTE WEIBLICH
                                        Ein Blick auf die Ursachen des Anstiegs

                                        Akademische Oberrätin a.D. Ulrike Schultz, Hagen

                                        Der Anteil der Syndikusrechtsanwältinnen liegt          keit zu bekommen. Bei ihnen gefährden Auszeiten
                                        mittlerweile bei fast 56 %. Das entspricht dem          durch Mutterschutz oder Elternzeit nicht – wie
                                        Anteil der Frauen in der juristischen Ausbildung.       bei der Einzelanwältin – die Existenz. In größeren
                                        Schon 2017, nach Einführung des Syndikusrechts-         Anwalts­ praxen werden diese Unterbrechungen
                                        anwalts im Jahr 2016, waren 54 % davon weib-            nach wie vor häufig als unerwünschter Störfaktor
                                        lich. Die Zulassungszahlen sind seitdem erheblich       angesehen.
                                        gestiegen – von 519 (männlich: 438) auf 2.023               Das Einkommen als Freiberuflerin ist volatiler
                                        (männlich: 1.608), so die neuen Mitgliederstatis-       als bei einer Festanstellung. Syndikusanwälte und
                                        tiken der BRAK für 2020. Der Anteil der Anwäl-          -anwältinnen verdienen laut Stepstone zwischen
                                        tinnen mit Doppelzulassung als Rechtsanwältin           53.400 und 73.100 Euro jährlich, das heißt die
                                        und Syndikusanwältin beträgt 44 %. Zahlenmäßig          Ausschläge nach unten sind erheblich geringer
                                        überwiegen sie mit 6.853 die reinen Syndikus­           als in der Anwaltschaft, wenn auch nach oben
                                        anwältinnen.                                            die Einkommenschancen limitiert sind. Wie viele
                                            Beide liegen prozentual weit über dem Wert          der Anwältinnen werden aber letztlich wohlver-
                                        der Anwältinnen mit Einzelzulassung in anwaltli-        dienende Partnerin in einer großen Sozietät? Es
                                        cher Praxis von 34 %. Seit Jahren sind hier die Zu-     sind immer noch nicht viel mehr als 10 %. Und um
                                        lassungszahlen insgesamt rückläufig. Da Neuzu-          welchen Preis? Der Stundenlohn, den Anwältinnen
                                        lassungen aber zu mehr als 50 % Frauen betrafen,        im Schnitt erzielen, war 2019 mit 22,25 Euro fast
                                        steigt ihr prozentualer Anteil noch – allerdings nur    30 % niedriger als der ihrer männlichen Kollegen
                                        geringfügig.                                            mit 31,32 Euro. Der Gender Pay Gap dürfte im An-
                                                                                                gestelltenverhältnis erheblich niedriger sein.
                                        WAS SIND DIE URSACHEN?
                                        Was sind die Ursachen für diesen Anstieg der Syn-       FOLGERUNGEN
                                        dikusanwältinnen? Von 2017 bis 2020 hat sich die        Erkennbar sind Frauen auch für Unternehmen
                                        Anzahl fast vervierfacht, derer mit Doppelzulas-        als Mitarbeiterinnen interessant, vor allem sind
                                        sung fast verdoppelt. Haben Unternehmen, Ver-           sie standorttreuer, weniger an schnellem Stellen-
                                        bände, Stiftungen und der öffentliche Dienst mehr       wechsel für Karriere interessiert als die männli-
                                        Stellen geschaffen? Oder haben sich mehr Haus-          chen Kollegen. Deutlich ist, dass Fragen bleiben
                                        juristen um eine Zulassung bemüht? Oder findet          und viele Einzelheiten ungeklärt sind. Insoweit
                                        eine Verlagerung von externer Beratung durch An-        sind empirische Untersuchungen wichtig, vor al-
                                        waltskanzleien auf In-House-Counsel statt? Woher        lem qualitative mit Interviews, um Ursachen und
                                        kommt der Trend? Warum ist vor allem für Frauen         Motiven der Frauen auf die Spur zu kommen. Das
                                        die Tätigkeit als Syndikusanwältin attraktiv?           Potenzial der gut ausgebildeten Frauen ist für alle
                                            Frauen bevorzugen Angestelltenverhältnisse          Bereiche des Rechtsberatungsmarktes unverzicht-
                                        (junge Juristinnen zu 70 % im Vergleich zu ihren        bar. Um es auszuschöpfen, müssen die Arbeitsbe-
                                        männlichen Kollegen mit 40 %), sie gehen gern           dingungen stimmen: Flexibilität am Arbeitsplatz,
Bild: Nevena Radonja/shutterstock.com

                                        auf „Nummer sicher“. Ihre Situation im Freien           Möglichkeiten zum Home-Office, Teilzeit, und ein
                                        Beruf ist schwieriger als für Männer. Nach wie          gutes Betriebsklima – dies gilt für die Anwältin
                                        vor ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf         und letztlich auch ihren männlichen Mitbewerber.
                                        vor allem ein Thema für sie, auch wenn heute
                                        Männer mehr Wert auf Work-Life-Balance legen
                                        als zu Zeiten der klassischen Hausfrauenehe. Im         Daten: BRAK, Mitgliederstatistik zum 1.1.2020;
                                        Angestelltenverhältnis werden eher vorgegebe-           Kilian, Statistisches Jahrbuch der Anwaltschaft;
                                        ne Arbeitszeiten eingehalten. Es ist für Syndikus­      Azur Bewerberumfrage 2018
                                        anwältinnen einfacher, eine definierte Teilzeittätig-

                                        BR AK MAGA ZIN 03/2020

                                        12
ES LÄUFT FÜR DEN RECHTSSTAAT

Dr. Markus Sehl, Redakteur Legal Tribune Online und freier Journalist, Berlin

Die Coronakrise ist für die politische Oppositi-        gen mit, so spielen sich neue Lösungsmuster ein:
on keine Prime Time. In Krisenzeiten hat sie es         Abstandsregeln auf Versammlungen statt Total-
schwer, ihre Kritik an der Regierungsarbeit zu          verbot, Risikoregeln statt pauschaler Quarantä-
formulieren und damit durchzudringen. Vielleicht        nepflicht für Rückkehrer aus dem Ausland, diffe-
auch deshalb hat die Justiz in den letzten Wochen       renzierte Vorschriften für den Mandantenkontakt.
eine so sichtbare Rolle als Kontrolleurin eingenom-         Staatliche Maßnahmen müssen auch in Ex-
men. Sie überprüft Freiheitsbeschränkungen von          tremsituationen verhältnismäßig sein und der
Familien, Fitnessstudio-Unternehmerinnen, Men-          Rechtfertigungsdruck nimmt über die Zeit zu. Ge-
schenrechtsaktivisten – am Maßstab des Rechts.          richte werden in absehbarer Zeit mit mehr Ruhe
     Wenn der Kanzleramtschef Helge Braun vor           über das Vorgehen in der Coronakrise entschei-
einigen Tagen in einem Interview sagt, dass er die      den. Sie werden dazu beitragen, diese von uns al-
Gleichheitsprüfungen von Lockerungsmaßnah-
men durch die Gerichte für eine „Herausforde-
rung“ hält, dann hat er streng beim Wort genom-
men Recht. Aus Sicht der Exekutive ist die Bindung
von Entscheidungen an Recht und Rechtsprechung
eine Herausforderung, aber eine selbstverständli-
che. Sie ist eine Grundidee des Rechtsstaats. Und
Anwältinnen und Anwälte setzen diese Idee Tag
für Tag in Bewegung, in den letzten Wochen be-
sonders deutlich.
     Wenn Braun sagt, dass es bei der schrittwei-
sen Öffnung nicht immer eine absolute Gleichbe-
rechtigung geben kann, dann mag das die Locke-
rungsrealität von Greifswald bis Freiburg treffend
beschreiben. Das heißt aber nicht, dass nicht Ge-
richte genau in dieser Situation berufen wären,         len erlebte Extremsituation ein Stück weit zu verar-

                                                                                                               Foto: Birgit Reitz-Hofmann/shutterstock.com
Klagen zu entscheiden und ungerechtfertigte Un-         beiten. Nicht alles, was wir solidarisch akzeptiert
gleichbehandlungen festzustellen: Zwischen Auto-        haben, wird sich nachträglich als rechtmäßig he-
häusern, Buchläden und Elektrofachmärkten, und          rausstellen. Andererseits wird zu berücksichtigen
bei der Schulöffnung zwischen Viert- und Sechst-        sein, auf welch unklarer Prognoselage die Exeku-
klässlern. Genauso wie sie über die Freiheitsrech-      tive Entscheidungen treffen musste. Und es wird
te bei Versammlungen und Gottesdiensten zu              sich zeigen, welches Arsenal an Infektionsschutz-
entscheiden haben. Und Richter und Richterinnen         regeln für die Zukunft auf Vorrat gehalten werden
entscheiden ja nicht nur „gegen“ die Exekutive          darf.
oder „pro“ Coronaeindämmungsverordnung, wie                 Das Vertrauen der Menschen in die Justiz hat
Journalisten das gerne zuspitzen, sondern sie des-      in der Krise eher zugenommen. Anwältinnen und
tillieren neue Lösungsvorschläge.                       Anwälte werden daran mitarbeiten, eine neue
     Der Rechtsstaat macht hierbei keine schlech-       Normalität zu gestalten. Können Sie sich erinnern,
te Figur. Wenn Anwältinnen und Anwälte für De-          morgens aufzuwachen und nicht im Modus unge-
monstrationen Gerichte einschalten, diese binnen        wohnter Einschränkung zu denken: Wie lange blei-
weniger Stunden Entscheidungen treffen und Be-          be ich im Home-Office, kann ich meine Kinder in
hörden sich an diese Entscheidungen halten, ob-         die Kita oder Schule bringen, wo ist meine Maske?
wohl sie zunächst die Gesundheitsgefahr anders          Die Rückkehr zu einem Gefühl der Vor-Corona-
gewichtet haben, ist das vor allem ein Zeichen          Normalität scheint gerade weit entfernt. Damit
dafür, dass trotz der Rhetorik des Ausnahmezu-          werden wir uns arrangieren müssen. Wie wir aber
stands einiges ziemlich gut läuft.                      in den nächsten Monaten zusammenleben wer-
     Durch die Beschäftigung der Gerichte wirken        den, wird maßgeblich durch eine aufmerksame
Anwältinnen und Anwälte an Kompromisslösun-             und kritische Anwaltschaft gestaltet.

                                                                                   BR AK MAGA ZIN 03/2020

                                                                                                         13
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(WEITERE) MINDESTSTANDARDS IN DER EU
FÜR STRAFVERFAHREN STÄRKEN EUROPA
UND DEN RECHTSSTAAT
Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Matt, Frankfurt am Main
Mitglied im Strafrechtsausschuss der deutschen Anwaltschaft (Strauda) seit 1999

EINFÜHRUNG                                             gleichwohl nicht umsonst, denn der politische und
Anlässlich der deutschen Ratspräsidentschaft vor       fachliche Boden war bereitet sowohl für eine mu-
13 Jahren veranstaltete das Bundesjustizministeri-     tigere Rechtsprechung des EGMR, insbesondere
um im Februar 2007 ein internationales Symposi-        seit dem Salduz-Urteil vom 27.11.2008 (EGMR,
um zu gemeinsamen EU-Standards in Strafverfah-         Nr. 36391/02, NJW 2009, 3707) als auch für eine
ren, auch die BRAK (in Brüssel) und der DAV (in        (neue) politische Idee, welche durch die Schwedi-
Frankfurt/Oder) zeigten Flagge mit eigenen, euro-      sche Ratspräsidentschaft im Jahr 2009 vollendet
paorientierten Veranstaltungen im gemeinsamen          wurde:
Kampf für bestimmte Verfahrensrechte in der                Ein Fahrplan (Roadmap) für bestimmte aus-
gesamten EU. Im Rahmen der damals geltenden            gewählte Kernthemen („Maßnahmen“) wurde
EU-Verträge war das politische Ziel ein Rahmen-        einstimmig verabschiedet (ABl. EU v. 4.12.2009
beschluss, „soweit dies zur Verbesserung … (der)       C 295/1), welcher schrittweise („step by step ap-
Zusammenarbeit erforderlich“ (Art. 31 I lit. c EUV)    proach“) in den kommenden Jahren abgearbei-
war, und zahlreiche (Fach-)Fragen beschäftigten        tet werden sollte und heute zu ganz erheblichen
die Praxis, die Wissenschaft und entsprechend die      Verbesserungen rechtsstaatlicher Standards in
europäische Rechtspolitik (vgl. ausf. Vogel/Matt,      Strafverfahren in der gesamten EU geführt hat.
StV 2007, 206, 207, 210, 212 ff.).                     Alle sechs Richtlinien im Bereich der Verfahrens-
    Das damalige Vorhaben scheiterte politisch         rechte, die von 2010 bis 2016 – trotz erheblicher
(noch) an sechs widerspenstigen Mitgliedsstaa-         Widerstände in einzelnen Mitgliedsländern und
ten, angeführt vom Vereinigten Königreich, und         intensivster Diskussion über Details auf vielen
entgegen der überwältigend positiven Resonanz          Anhörungen und im Trilog von Kommission, Euro-
der Fachöffentlichkeit (auch in UK, s. etwa House      päischem Parlament und Europäischem Rat – im
of Lords, zit. in Vogel/Matt, StV 2007, 206, 212       Rahmen der neuen Gesetzgebungsregeln durch
Fn. 66) seit der Initiative der Kommission durch ihr   den Vertrag von Lissabon von 2007/2009 gelten-
Konsultationspapier in 2002 und das Grünbuch           des EU-Recht wurden (Richtlinien 2010/64/EU,
COM 2003/75 (vgl. bspw. BRAK-Stellungnahme             2012/13/EU, 2013/48/EU, [EU] 2016/343, [EU]
[Strauda] v. 13.5.2003). Das Engagement war            2016/800, [EU] 2016/1919), sind zwischenzeitlich

BR AK MAGA ZIN 03/2020

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in nationales Recht umgesetzt worden (vgl. zum        päischen Rechtspolitik. Weitere Mindeststandards
notwendigen Beitrag der BRAK im Rahmen der            sind auch im Hinblick auf künftige Verfahren der
nationalen Umsetzung zuletzt zur PKH-Richtlinie       Europäischen Staatsanwaltschaft (Verordnung
[EU] 2016/1919 die vier Stellungnahmen der BRAK       [EU] 2017/1939) dringend erforderlich.
[Strauda] 2018/34, 2019/1, 2019/9 und 2019/21).             Der CCBE unterstützt das Anliegen, angeführt
Dabei werden Mängel im nationalen Umsetzungs-         von den künftigen Präsidenten und Strafverteidi-
prozess von der Kommission überwacht und gege-        gern Margarete von Galen und James MacGuill.
benenfalls gerügt. Es bedarf keiner näheren Erläu-    Folgende „Measures“ werden angestrebt:
terung, dass die Richtlinien auch für die Auslegung   A. Mindeststandards für Untersuchungshaft und
nationalen Rechts den maßgeblichen Maßstab                 eine Reform des Europäischen Haftbefehls;
bilden (richtlinienkonforme Auslegung; vgl. EuGH      B. Mindeststandards in Hauptverhandlungen;
[Große Kammer], Urt. v. 24.6.2019 – C-573/17 Rn.      C.  Zeugenrechte einschließlich Berufsgeheimnis-
53 ff. – Popławski) und im übrigen Art. 267 AEUV           trägerschutz;
den Rechtsweg zum EuGH eröffnet.                      D. Zulässigkeit und Verwertung von Beweisen;
                                                      E. Kompetenzkonflikte und ne bis in idem;
PRINZIP DER GEGENSEITIGEN                             F. Rechtsbehelfe, rechtliches Gehör und Aktenein-
ANERKENNUNG                                               sicht;
Im Vertrag von Lissabon von 2007/2009 ist das         G. Kompensation.
Prinzip der gegenseitigen Anerkennung justiziel-
ler Entscheidungen in Art. 67 und 82 AEUV end-        RECHTSPOLITISCHE UNTERSTÜTZUNG
gültig verankert, fortentwickelt seit Maastricht      FÜR CCBE UND ECBA
1992/1993, Amsterdam 1997/1999 und dem Rat            Im kommenden zweiten Halbjahr 2020 übernimmt
in Tampere 1999; im Haager Programm von 2004          Deutschland erneut die Ratspräsidentschaft.
wurden erstmals die Verfahrensrechte in Strafver-     Die Kommission hatte ihr Arbeitsprogramm vom
fahren ausdrücklich hervorgehoben. Es ist heute       29.11.2020 ohne einen neuen Fahrplan für weitere
eine Binsenweisheit, dass das Rechtsprinzip der       Mindeststandards in Strafverfahren veröffentlicht
gegenseitigen Anerkennung nur auf Grundlage           (COM [2020] 37). Gleichwohl ist bekannt, dass sich
gegenseitigen Vertrauens der Mitgliedstaaten          die Fachabteilungen der Kommission intensiv u.a.
und ihrer Bürger funktionieren kann und hierfür       mit Vorschlägen der ECBA-Initiative Agenda 2020
insbesondere Mindeststandards in Strafverfahren       (unterstützt vom CCBE) zu einer neuen Roadmap
wichtig sind (s. Erwägungsgrund 8 der Entschlie-      befassen und das Europäische Parlament hierfür
ßung zur Roadmap 2009, ABl. EU v. 4.12.2009 C         ebenfalls offen ist.
295/1). Die aus der Roadmap 2009 umgesetzten              Die aktuelle Corona-Pandemie wird zwar auch
Maßnahmen – die oben erwähnten sechs Richtli-         das politische Programm erheblich beeinflussen
nien – haben das gegenseitige Vertrauen zweifel-      und die Möglichkeiten geplanter Veranstaltun-
los gestärkt, in vielen wichtigen Punkten herrscht    gen zu Fachthemen (z.B. zum Strafverfahren)
dennoch aus guten Gründen nach wie vor Miss-          deutlich einengen. Dies sollte die nationalen An-
trauen in das Strafjustizsystem eines anderen         waltsverbände (wie BRAK und DAV) nicht davon
Mitgliedsstaates (z.B. bei Untersuchungshaft und      abhalten, ihre inhaltliche Unterstützung für die
Bedingungen in Gefängnissen; vgl. EuGH [Gro-          europäischen Anwaltsorganisationen CCBE und
ße Kammer], Urt. v. 5.4.2016 – C-404/15 und           ECBA sowohl durch schriftliche Stellungnahmen
C-659/15 – Aranyosi und Caldararu).                   zum Themenkomplex Verfahrensrechte (s. DAV-
                                                      Stellungnahme Nr. 5/20) als auch durch Veran-
NEUER FAHRPLAN FÜR WEITERE                            staltungen nachhaltig zum Ausdruck zu bringen.
MINDESTSTANDARDS                                      Nationale Anwaltsverbände sollten auch mit ihren
In den Jahren 2017 (s. Matt, Editorial eucrim         nationalen Ministerien in einen fachlichen Diskurs
1/2017) und 2018 (s. www.ecba.org) hat die eu-        über weitere europarechtliche Mindeststandards
ropäische Strafverteidigerorganisation ECBA ihre      eintreten, an dessen Ende ein Mehr an Rechts-
Initiative Agenda 2020 für eine neue Roadmap          staat in der gesamten EU, ein Mehr an gegensei-
zu Etablierung von weiteren Mindeststandards          tigem Vertrauen innerhalb der EU und insgesamt
entwickelt und veröffentlicht. Die Initiative zielt   eine Stärkung Europas stehen soll. Im Übrigen
ab auf eine Stärkung des gegenseitigen Vertrau-       wird die gesamte Anwaltschaft in der EU im Zuge
ens innerhalb der EU und somit auf eine Stärkung      künftiger Verfahren der Europäischen Staatsan-
des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung im         waltschaft und anderer Entwicklungen immer
Rahmen von Art. 82 AEUV. Nur ein Fahrplan für         wieder dafür Sorge tragen müssen, dass sich der
ein schrittweises Abarbeiten der verschiedenen        Rechtsstaat gegenüber staatlichen Übermacht­
Themenkomplexe („step-by-step-approach“) ver-         interessen durchsetzt.
spricht realistische Erfolgsaussichten in der euro-

                                                                                BR AK MAGA ZIN 03/2020

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STEUERLICHE HINWEISE ZU ZUSAMMENSCHLÜSSEN
                              ZU UND VON RECHTSANWALTSSOZIETÄTEN
                              Rechtsanwältin Dr. Ute Lusche,
                              Mitglied im Ausschuss Steuerrecht der BRAK

                              STEUERLICHE FOLGEN AUF DER EBENE                       Buchwerte auf die Erstellung einer Einbringungs-
                              DER GESELLSCHAFT                                       bilanz verzichten.
                              Bei Zusammenschlüssen zu und von Anwalts­                  Eine Buchwertfortführung ist aber grundsätz-
                              sozietäten sollen regelmäßig die Entstehung von        lich nicht zwingend. Die jeweils Einbringenden ha-
                              Gewinnen vermieden und die Buchwerte des bis-          ben steuerlich ein Wahlrecht und können das Ver-
                              herigen Betriebsvermögens fortgeführt werden.          mögen auch mit einem Wert bis zum jeweiligen
                              Das ermöglicht § 24 UmwStG. Eine Buchwertfort-         Verkehrswert der Einzelwirtschaftsgüter anset-
                              führung scheitert allein insoweit, als eine (Teil-)    zen. In diesem Fall müssen die Gesellschafter aber
                              Veräußerung stattfindet. Eine (Teil-)Veräußerung       zuerst unter Wechsel der Gewinnermittlungsart
                              liegt vor, wenn der Eintretende an den/die Alt­        eine Eröffnungsbilanz aufstellen. Die aufnehmen-
                              sozien ein Entgelt entrichten muss, oder in den Fäl-   de Gesellschaft darf aber anschließend sofort zur
                              len, in denen wesentliche Betriebsgrundlagen der       Gewinnermittlung nach § 4 III EStG zurückkehren.
                              Kanzlei des/der Eintretenden zurückbehalten, also
                              bewusst nicht in die neue Sozietät eingebracht         STEUERLICHE FOLGEN FÜR DIE
                              werden.                                                GESELLSCHAFTER
                                  Ein Einzelanwalt überträgt alle funktional we-     Erhalten Altgesellschafter im Zuge des Beitritts
                              sentlichen Betriebsgrundlagen seines Betriebs ge-      eines weiteren Anwalts Ausgleichszahlungen oder
                              gen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Beste-         sonstige Leistungen, z.B. die Befreiung von einer
                              hen bereits eine oder mehrere Sozietäten, bringen      Verbindlichkeit, in ihr Privatvermögen, veräußern
                              die Altgesellschafter ihre ideellen Anteile am Ver-    sie Teil-Mitunternehmeranteile und erzielen steu-
                              mögen der jeweiligen Sozietät gegen Gewährung          erbare laufende Gewinne gem. § 16 I Nr. 2 EStG.
                              neuer Gesellschaftsrechte in das Betriebsvermö-        Für den Neugesellschafter gehört der über sein
                              gen der zivilrechtlich vergrößerten, steuerlich        Kapitalkonto an der Gesellschaft hinausgehende
                              aber „fiktiv neuen“ Sozietät ein.                      Mehrbetrag der Zuzahlung zu seinen Anschaf-
                                  Unschädlich ist es, wenn nicht wesentliche Be-     fungskosten und ist für ihn in einer Ergänzungs-
                              triebsgrundlagen, wie z.B. schon bestehende For-       rechnung/Ergänzungsbilanz abzubilden.
                              derungen gegen Mandanten, nicht eingebracht                 Häufig kaufen sich Anwälte durch Leistung ei-
                              werden. Eine im Eigentum eines Einzelanwalts           ner Einlage in das Gesellschaftsvermögen in eine
                              stehende und von ihm betrieblich genutzte Immo-        Sozietät ein und erwerben so eine Beteiligung am
                              bilie muss ebenfalls nicht in das Gesamthands-         Gewinn und Verlust und am Vermögen der Kanz-
                              vermögen eingebracht werden. Eine Nutzungs-            lei. Obwohl hier die Beteiligung der Altgesellschaf-
                              überlassung reicht aus. Die Immobilie wird dann        ter absinkt, liegt keine steuerbare Veräußerung
Foto: popartic/shutterstock

                              Sonderbetriebsvermögen dieses Anwalts. Ebenso          von Teilunternehmeranteilen gem. § 16 I Nr. 2
                              ist es gleichgültig, ob der jeweils Einbringende       EStG vor. Es findet nur ein Tausch zwischen Altge-
                              seinen Gewinn gem. § 4 III EStG oder durch Bi-         sellschaftern und „neuer“ Sozietät statt. Ein Mehr­
                              lanzierung ermittelt. Anwälte, die eine Einnahme-      betrag der Einlage oberhalb des Kapitalkontos
                              Überschussrechnung erstellen und dies künftig          des Erwerbers ist für diesen in einer Ergänzungs-
                              beibehalten wollen, können bei Fortführung der         rechnung bzw. Ergänzungsbilanz auszuweisen.
                                                                                          Üblich sind auch Fallgestaltungen, in denen
                                                                                     der Neugesellschafter einer Gesellschaft ohne Ein-
                                                                                     lageleistung beitritt, zu einem geringeren Anteil
                                                                                     am Gewinn/Verlust und Vermögen beteiligt wird
                                                                                     und sich seine Beteiligung erst nach und nach auf-
                                                                                     baut (z.B. Lockstep-Modelle oder Partner-Track-
                                                                                     Modelle). Da die Einbringung der Arbeitskraft kein
                                                                                     einlagefähiger Vorteil ist, wird steuerlich keine
                                                                                     Gegenleistung erbracht und die Altgesellschafter
                                                                                     realisieren keinen Veräußerungsgewinn.

                              BR AK MAGA ZIN 03/2020

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