Dem Herbst auf der Spur - Stadt Artern

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Dem Herbst auf der Spur - Stadt Artern
Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang

         der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen,
             Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf

Dem Herbst auf der Spur

                                                Vom 28. bis
                                                 30.09.2020
                                               fanden für die
                                                Schüler der
                                               2. - 4. Klassen
                                                      der
                                                Grundschule
                                             „Am Königstuhl“
                                                    Artern
                                              abwechslungs-
                                                    reiche
                                              Herbstprojekt-
                                                   tage mit
                                              Unterstützung
                                              der Naturpark-
                                                 verwaltung
                                                     statt.

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Dem Herbst auf der Spur - Stadt Artern
Amtsblatt                                                                                    -2-                                 Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang

      Wichtige Mailadressen und Telefonnummern                                                   Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten (KOBB)
                                                                                                 Polizeihauptmeister Herr Mädel............................... Tel. 36 44 21
                                                                                                 Di von 09.00 bis 18.00 Uhr -                 Markt 14, 06556 Artern
  Notrufe
  Polizei .................................................................36 10 / 1 10                        Mailadressen und Telefonnummern
  Feuerwehr ......................................................................1 12
  Medizinischer Notdienst ..........................................11 61 17                                      der Ortschaftsbürgermeister
  Notdienstsprechstunde:
  DRK-Manniske-Krankenhaus Bad Frankenhausen                                                     Artern     obm-artern@artern.de        0172 / 81 55 529
  Mi, Fr:                                                         16.00 - 19.00 Uhr              Heygendorf obm-heygendorf@artern.de 0152 / 28 66 44 08 u.
  Sa, So, Feier- u. Brückentage,                                                                                                       0 34 66 / 31 99 09
  24.12, 31.12.:                                                  10.00 - 16.00 Uhr              Voigtstedt obm-voigtstedt@artern.de   0 34 66 / 32 27 03
  Frauenhaus Sondershausen ......................0175 / 82 92 967                                Schönfeld  obm-schoenfeld@artern.de    0 172 / 37 42 379
  Notfalldienste
  Rettungsleitstelle Nordhausen.............03632 / 59330 od. 31                                         Sprechzeiten der Ortschaftsbürgermeister
  Kyffhäuser Abwasser- und
  Trinkwasserverband ..................................0172 / 7 98 54 90                         Artern, (Oberer Hof)                                Di von 17.00 bis 18.00 Uhr
  Abwasserzweckverband                                                                           Heygendorf                                          Di von 17.00 bis 18.00 Uhr
  „Thüringer Pforte“ Oldisleben ...................0172 / 8 66 35 18                             Voigtstedt                                          Di von 17.00 bis 18.30 Uhr
  enviaM Mitteldeutsche Energie AG ...........0800 / 2 30 50 70                                  Schönfeld                                                     (nur telefonisch)
  Mitgas ........................................................0800 / 6 86 11 77
                                                                                                                 Telefonnummern der Gemeinden
                                   Stadt Artern                                                  Borxleben .......................................................0 34 66 / 31 99 01
                                                                                                 Gehofen ............................0172 / 3567827 u. 0 34 66 / 33 94 98
Verwaltungsgebäude: Rathaus, Markt 14,
                                                                                                 Kalbsrieth .......................................................0 34 66 / 30 22 22
E-mail: info@artern.de, homepage: www.artern.de
                                                                                                 Mönchpfiffel / Nikolausrieth ................................0 34 6 52 / 2 13
Sprechzeiten:
                                                                                                 Reinsdorf ...........................................................0163/ 42 03 939
Montag              8.00-12.00 Uhr
Dienstag            8.00-12.00 u. 13.00-18.00 Uhr                                                  Sprechzeiten der Bürgermeister in den Gemeinden
Mittwoch            geschlossen
Donnerstag          8.00-12.00 u. 13.00-15.30 Uhr                                                Borxleben                                           Di von 16.30 bis 18.00 Uhr
Freitag             8.00-12.00 Uhr                                                               Mönchpfiffel-Nikolausrieth                          Di von 16.30 bis 18.00 Uhr
                                                                                                 Gehofen                                             Di von 17.30 bis 18.30 Uhr
Stadt Artern                                                                                     Kalbsrieth                                          Di von 18.00 bis 19.30 Uhr
Tel.: (Zentrale)..................................................... 34 66 / 32 55- 0           Reinsdorf                                           Di von 18.30 bis 19.30 Uhr
Fax: (Sekretariat) ..........................................................32 55 50
Fax: (Einwohnermeldeamt) ..........................................32 55 42                                       Kindertagesstätten Stadt Artern
Fax: (Standesamt).........................................................32 55 47
Sekretariat Bürgermeister ..............................................32 55 10                 Kindergarten Magdalenenstraße
Leiter Hauptamt ..............................................................32 55 55           Magdalenenstraße 2 ......................................................30 24 96
Kämmerer .......................................................................32 55 18         Kindertagesstätte „Bummi“
Leiterin Bauamt ..............................................................32 55 22           Einbecker Straße 7 ........................................................32 00 98
Leiter Ordnungsamt ........................................................32 55 26              Kinderhaus „Regenbogen“
Soziales ..........................................................................32 55 43      An der Promenade ........................................................32 16 79
Einwohnermeldeamt .......................................................32 55 41                Heygendorf: Kindertagesstätte „Riethspatzen“
Einwohnermeldeamt .......................................................32 55 38                Helmestraße 4 .................................................0 34 66 / 31 99 05
Stadtkasse .....................................................................32 55 40         Voigtstedt: Kindertagesstätte „Am Storchennest“
Stadtkasse/Mahnwesen .................................................32 55 39                   Rosengasse 21 a ............................................0 34 66 / 32 27 04
Finanzen/Kasse ..............................................................32 55 11
VO/Kasse ......................................................................32 55 17
Steuern ..........................................................................32 55 15                     Kindertagesstätten der Gemeinden
Steuern ...........................................................................32 55 16      Gehofen: Kindertagesstätte „Sonnenblume“
Liegenschaften ...............................................................32 55 34           Gerstengarten 14 ..............................................0 34 66 / 3 11 79
Liegenschaften ..............................................................32 55 31            Kalbsrieth: Kindertagesstätte „Zwergenland“
Ordnungsamt ..................................................................32 55 28
                                                                                                 Hofgasse 88 ....................................................0 34 66 / 32 23 48
Ordnungsamt .................................................................32 55 25
                                                                                                 Reinsdorf: Kindertagesstätte „Kindernest“
Ordnungsamt .................................................................32 55 21
                                                                                                 Krumme Straße 2 ..............................................0 34 66 / 3 12 66
Standesamt/Urkundenstelle ...........................................32 55 24
Personal..........................................................................32 55 30
Personal .........................................................................32 55 36                                  Schuleinrichtungen
Archiv .............................................................................32 55 35
Bauamt/Stadtsanierung ................................................32 55 27                   Grundschule
(Di. 13. 00 - 18.00 Uhr nur nach tel. Terminvereinbarung)                                        H.-Hoffmann-v.-Fallersleben-Straße 1 ...........................30 22 43
Feuerwehrtechnisches Zentrum FTZ                                                                 Staatliche Gemeinschaftsschule
Hüttenstraße 7 ................................................................32 49 78          J.G. Borlach, Am Königstuhl 9 .........................................33 66 0
Feuerwehrstützpunkt Salzdamm 46a .............................30 24 35                           Staatl. regionales Förderzentrum Artern,
Stadtinformation, über Uwe Hagel, Markt 2....................32 27 10                            Kirchstr. 5/6 ....................................................................33 92 44
Stadtbibliothek, Leipziger Str. 14 ....................................32 49 87                  Stiftung Finneck, Finneck-Werkstätten,
Bauhof u. Friedhofsverwaltung, Sangerh. Str. 12 d.........30 49 48                               Otto-Brünner-Str. 8 .................................7 40 130 / Fax 74 01 31
Fax ..................................................................................33 98 66   Volkshochschule
Mo-Do 08.00 - 12.30 Uhr u. 13.00 - 15.30 Uhr,                                                    Puschkinstr. 58 ............................................................7 40 75 10
Mi geschl., Fr 08.00 - 11.30 Uhr,
Sole-Schwimmbad, Saline..............................0160 / 95 87 27 66                                                            Bürgerbüro
IHK Büro, Puschkinstraße 58
(jeden 2. - 4. Donnerstag im Monat) ...................03631 / 9 08 20                           Bürgerbüro, Artern, An d. Promenade 10 .......................74 19 50
Dem Herbst auf der Spur - Stadt Artern
Amtsblatt                                                                                  -3-                                     Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang

                Thüringer Landesamt für                                                                                                Zahnärzte
          Bodenmanagement und Geoinformation                                                   Dipl.-Stom. Edith Bachmann, Wasserstraße 8..................3 10 29
Katasterbereich Artern,                                                                        Zahnärztin D. Kircheis, R.-Breitscheid-Straße 2 ............30 22 90
Alte Poststraße 10 ......................................... 03 61 / 57-4 18 40                Dipl.-Stom. Isa Griebsch, Harzstraße 25 .......................32 23 11
............................................................ Fax 03 61 / 57-4 18 42 22         Dr. med. dent. Anne Griebsch, Harzstraße 25 ................32 23 11
                                                                                               Dipl.-Stom. Ronald Landes, Harzstraße 16 ...................30 24 46
                                                                                               Dr. med. Wolfgang Reymann, Passage am Markt .........30 25 04
             Beratungs- und Begegnungsstätten                                                  Dipl.-Stom. Sabine Witt, Leipziger Straße 17 ..................3 10 22
Begegnungsstätte „Zum Lebensbaum“,
Wasserstraße 15-17 .......................................................33 97 50                                                   Zahntechnik
Beratungsstelle für Selbsthilfe,
An der Promenade 10 ...................................................74 19 41                Robert Wohland GmbH, Domacker 2 ............................36 46 80
Pro Familia, Wasserstr. 1 ................................................32 20 64             Flemming Dental Zahntechnik Artern, Saline 3 .............30 23 56
Suchtberatung des Diakonischen Werkes,
Fräuleinstr. 12 ................................................................32 20 76         Apotheken / Physiotherapie / Pflegedienste / Hospiz-
VdK, Leipziger Str. 17 .....................................................32 17 70             Alten- und Pflegeheime / Logopädie / Ergotherapie /
Beratungsstelle u. Familienentlastender Dienst
der Lebenshilfe, Einbecker Str. 8 ....................................32 28 38                 Aratora-Apotheke ...........................................................32 39 72
Volkssolidarität Artern e.V., Leipziger Str. 32 ..................30 24 63                     Engel-Apotheke ..............................................................30 24 77
Thür. Arbeitsloseninitiative (TALI) - Soziale Arbeit - e.V.,                                   Löwen-Apotheke .............................................................30 24 88
Straße der Jugend 12a ..................................................32 25 92               Physiotherapie G. Peter, Schlossstr. 5 ...........................30 22 95
Suppenküche der TALI ..................................................32 25 92                Physiotherapie Hübner/Lerch, Puschkinstraße 57 ...........3 10 73
Freizeitzentrum ..............................................................30 28 59         Physiotherapie Heike Brock, Wasserstraße 7.................33 90 11
Jugendberufshilfe Thüringen e.V.,                                                              Physiotherapie Christine Lange,
Kompetenzagentur Ritterstr. 8d (Oberer Hof) ..0160 / 7 18 14 08                                Geschwister-Scholl-Platz 13...........................................32 03 10
Soziale Dienste der Justiz, Bewährungs- und Gerichtshilfe,                                     Priv. Pflegedienst „Humanitas“, Promenade 15/16 .........31 98 29
Rudolf-Breitscheid-Straße 22 .........................................36 44 33
                                                                                               Priv. Pflegedienst „Ingari“, Wasserstraße 25 ..................32 11 11
ThINKA Artern, Einbecker Str. 6 .................................7 40 44 57
                                                                                               Pflegedienst Trägerwerk Soziale Dienste,
                                                                                               Wasserstraße 16/17 .......................................................33 97 40
                       Abwasserzweckverbände                                                   Pflegedienst der Volkssolidarität,
                                                                                               Leipziger Straße 24 ........................................................30 24 63
Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband (KAT)                                              DRK-Pflegedienst, Puschkinstraße 23 ..........................33 71 20
Am Westbahnhof, 06556 Artern                                                                   Tagespflege „Schmückeblick“ Claudia Funda
Telefon .................................................................0 34 66 / 32 90       Brauereistraße 3 ..........................................................74 07 989
Telefax ............................................................0 34 66 / 32 91 00         Hospiz-Dienst, Harzstraße 16 ..........................0172 / 3 58 79 68
E-Mail ............................................................info@kat-artern.de          Alten- und Pflegeheim „Haus Anna am Park“ ..............7 43 85 00
Sprechzeiten:                                                                                  DRK-Altenheim, Einbecker Str. 9 .....................................3 37 50
Dienstag                                       9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr              Logopädische Praxis B. Heyser, Schlossstraße 15 ........30 22 40
Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“ (AZV)                                                  Ergotherapiepraxis, Leipziger Str. 29 .............................32 49 11
Karl-Marx-Str. 12, 06578 Oldisleben                                                            Ergotherapie „Einklang‘: Herrnstraße 4 .......................7 43 96 15
E-Mail ..........................................info@azv-thueringer-pforte.de                 Praxis f. Ergotherapie, A. Sieler, Leipziger Straße 33 .....74 08 90
Sprechzeiten:
Dienstag                                       9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag                                                                  9.00 - 12.00 Uhr         Ärzte, Zahnärzte, medizinische Einrichtungen
Telefonnummern der Geschäftsstelle
Fax ..................................................................03 46 73 / 9 14 62       Gehofen:
Gebührenerhebung / Kasse ...........................03 46 73 / 9 14 61                         Physiotherapie Edda Haustein
Werkleiter .......................................................03 46 73 / 9 98 77           Bahnhofstraße 21 ............................................0 34 66 / 32 06 91
Finanzen ..........................................................03 46 73 / 9 98 78          Reinsdorf:
Niederschlagswasser/Fäkalschlammentsorgung ....03 46 73 / 9 14 63                              Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld
Allgemeine Verwaltung / Sekretariat ...............03 46 73 / 9 98 79                          Hauptstraße 98 ................................................0 34 66 / 30 27 37
Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden                                         Zahnarzt Dr. Norbert Pfrogner
unter folgender Rufnummer angezeigt werden:                                                    Bergstraße 5 ....................................................0 34 66 / 30 29 18
...........................................................................0172 / 8 6635 18    Physiotherapie und Bäderpraxis Brigitte Helmboldt
                                                                                               Reihe 7 ..............................................................0 34 66 / 3 12 54
                       Ärzte • Allgemeinmedizin
Facharzt Gerhard Gottelt, Schillerstr. 65.........................30 26 73
Facharzt Stephan Gottelt, Schillerstr. 65 ........................30 26 73
Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld, Puschkinstr. 52 ................32 11 83                                         Impressum
                                                                                                 Amtsblatt der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben,
                                     Fachärzte                                                   Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf
                                                                                                 Herausgeber: Stadt Artern und die Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-
FÄ f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Frau Jessica Reimann,                                    Nikolausrieth und Reinsdorf Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen
Fräuleinstraße 8..............................................................32 24 44           43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0,
                                                                                                 Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen Teil: Die Bürgermeister für ihren ter-
                                                               www.fraeuleinstrasse.de           ritorialen Bereich: Blümel, (Artern) Franke (Borxleben), Koch (Gehofen), Ludwig (Kalbsrieth),
Dipl.-Med. Jens Thieme, Hautarzt,                                                                Kummer (Mönchpfiffel-Nikolausrieth), Schmidt (Reinsdorf) Verantwortlich für nichtamtlichen
                                                                                                 Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Adina
Puschkinstraße 37 ............................................................3 10 97            Thielicke, erreichbar unter Tel.: 0175 / 1168550, E-Mail: a.thielicke@wittich-langewiesen.de und
FÄ f. Augenheilkunde Frau D. Wagner,                                                             Petra Helbing, erreichbar unter Tel.: 0174 / 9257020, E-Mail: p.helbing@wittich-langewiesen.de
                                                                                                 Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages.
Nordhäuserstr. 13 ........................................................3 64 47 60             Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte An-
Priv.-Doz. Dr. med. Ulrich Lotze, FA für Innere Medizin,                                         zeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und
                                                                                                 Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt.
Wasserstr. 18 ...............................................................7 40 20 20          gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden
Praxis Peschka, Anne Peschka, FÄ für HNO,                                                        von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei
                                                                                                 unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe
Alexander F. Peschka, FA für Innere Medizin                                                      keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatz-
mit hausärztlicher Tätigkeit                                                                     leistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle
                                                                                                 Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von
Notfall- und Intensivmedizin, Infektiologie                                                      2,50 € (inkl. Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen. Hinweis: Für den Inhalt in
Puschkinstraße 61 ........................................................740 44 04              diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist
                                                                                                 ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich.
...............................................................................Fax 740 44 05
Dem Herbst auf der Spur - Stadt Artern
Amtsblatt                                                      -4-                        Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang
                                                                   Das Einwohnermeldeamt informiert
    Amtliche Bekanntmachungen der
     Stadt Artern im Kyffhäuserkreis                               Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit
                                                                   Ihres Personalausweises
                                                                   Laut § 1 des Gesetzes über Personalausweise sind alle Deut-
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit                                schen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet,
des Umlegungsplanes                                                einen gültigen Personalausweis zu besitzen; (dies gilt nicht für
                                                                   Personen, die sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen
gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der                können).
Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020           Zur Beantragung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
(BGBl. I S. 1728)                                                  - Personalausweis
                                                                   - Geburts- bzw. Heiratsurkunde
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Industriegroßflä-       - 1 biometrisches Lichtbild
che Artern/Unstrut“ in den Gemarkungen Artern und Schönfeld        - Gebühren bei Beantragung
ist am 02.10.2020 unanfechtbar geworden.                           - unter 24 Jahre 22,80 €
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand         - über 24 Jahre 28,80 €
durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszu-            - Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen
stand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der
neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.    Ihr Einwohnermeldeamt
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatas-
ters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt
Artern, ÖbVI Scheer, Paul-Löbe-Straße 8 in 98693 Ilmenau
als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung
                                                                   Vorderseite                                           Rückseite
(ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBI. S. 155) zuletzt geändert
am 18. Dezember 2018 der Stadt Artern schriftlich oder zur Nie-
derschrift zu erheben.
Artern, 02.10.2020                                                 Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer                           Siegel    des Stadtrates der Stadt Artern
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
                                                                   Der Bürgermeister der Stadt Artern hat in seiner 9. Sitzung am
                                                                   24.08.2020 die nachfolgenden Eilbeschlüsse verlesen.
Öffentliche Ausschreibung                                          Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im
                                                                   Einzelnen kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern wäh-
gemäß § 31 der Thüringer                                           rend der allgemeinen Dienstzeit erfolgen.
Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)                            Eilbeschluss-Nr. E0080-06/2020 vom 22.06.2020
Die Stadt Artern schreibt die Liegenschaft                         Vergabe der Untersuchung und Behebung der Schäden an
                                                                   der Dachabdichtung des Freizeitzentrums Artern
Unstrutweg 3 in Schönfeld                                          Der Bürgermeister beauftragt die Fa. Hansjörg Kunze GmbH
Gemarkung:          Schönfeld                                      Heldrungen mit der Untersuchung und Behebung der Schäden
                                                                   an der Dachabdichtung des Freizeitzentrums Artern.
Flur:               2
Flurstück:          176/40                                         Eilbeschluss-Nr. E0081-08/2020 vom 05.08.2020
Grundstücksgröße: ca. 781 m²                                       Vergabe der allgemeinen Bauleistungen zur Sanierung der
meistbietend zum Mindestgebot von 5.467,00 Euro zum Verkauf        Küche in der Kita Regenbogen
aus.                                                               Der Bürgermeister vergibt die allgemeinen Bauleistungen zur
                                                                   Sanierung der Küche in der Kita „Regenbogen“ zu einem An-
Als Mindestgebot ist der Grund- und Bodenpreis festgesetzt.        gebotspreis von brutto 36.238,30 € nach öffentlicher Ausschrei-
                                                                   bung an die Fa. TuP GmbH Günstedt.
Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen Wochenend- Bun-
galow- Siedlung in 06556 Artern/ OT Schönfeld.
Die auf dem Grundstück befindliche Immobilie liegt planungs-
rechtlich im Außenbereich sowie im Überschwemmungsgebiet
der Unstrut und ist stark sanierungsbedürftig.
Ein Besichtigungstermin kann mit den Mitarbeitern der Abteilung    Der Stadtrat der Stadt Artern hat in seiner 10. Sitzung am
Liegenschaften, Tel. 0 34 66-32 55 34 vereinbart werden.           21.09.2020 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.
                                                                   Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse
Das jeweilig Kaufangebot ist bis zum 13.11.2020 bei der Stadt-     im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils
verwaltung Artern mit der Kennzeichnung: Unstrutweg 3 einzu-       kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all-
reichen.                                                           gemeinen Dienstzeit erfolgen.
Die Gebotseröffnung erfolgt im Anschluss an die Gebotsfrist.
Bieter, die nicht den Zuschlag erhalten, werden nicht gesondert    Beschluss-Nr. 0082-09/2020
benachrichtigt. Weitere Auskünfte werden unter der Tel.-Nr. 0 34   Bestätigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom
66- 32 55 22 erteilt.                                              24.08.2020
                                                                   Der Stadtrat der Stadt Artern bestätigt den öffentlichen Teil der
gez. Blümel                                                        Niederschrift über die Sitzung vom 24.08.2020 in der vorgeleg-
Bürgermeister
                                                                   ten Fassung ohne Hinweise und Ergänzungen.
                                                                   Beschluss-Nr. 0083-09/2020
                                                                   Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2017 der Stadt
                                                                   Artern
                                                                   Der Stadtrat der Stadt Artern stellt auf Grundlage des ihm zur
                                                                   Verfügung gestellten Prüfberichts des Rechnungsprüfungsam-
                                                                   tes des Kyffhäuserkreises die Jahresrechnung des Haushalts-
                                                                   jahres 2017 für die Stadt Artern fest.
Dem Herbst auf der Spur - Stadt Artern
Amtsblatt                                                      -5-                        Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang
Beschluss-Nr. 0084-09/2020                                         übertragen, da dies das Leistungsvermögen der Stadt Artern
Entlastung der Bürgermeisterin und des Beigeordneten der           übersteigt.
Stadt Artern für das Haushaltsjahr 2017                            Über das Markterkundungsverfahren hinaus werden alle not-
Der Stadtrat der Stadt Artern entlastet die Bürgermeisterin und    wendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der
den Beigeordneten der Stadt Artern für das Haushaltsjahr 2017.     notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwen-
                                                                   dung, Ausschreibung und Vergabe sowie Zuwendungsabwick-
Beschluss-Nr. 0085-09/2020
                                                                   lung (Erstellung des Verwendungsnachweises nach 7 Jahren)
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 der Stadt
                                                                   mit allen Befugnissen auf den Kyffhäuserkreis übertragen. Der
Artern
                                                                   Kyffhäuserkreis kann sich bei der Erfüllung dieser Aufgabe Drit-
Der Stadtrat der Stadt Artern stellt auf Grundlage des ihm zur
                                                                   ter bedienen.
Verfügung gestellten Prüfberichts des Rechnungsprüfungsam-
                                                                   Die noch unterversorgten und förderfähigen Adressen im Stadt-
tes des Kyffhäuserkreises die Jahresrechnung des Haushalts-
                                                                   gebiet sollen mit 1 Gbit/s symmetrisch ausgebaut werden, um
jahres 2018 für die Stadt Artern fest.                             eine stabile Versorgung aller Anschlussnehmer von mindes-
Beschluss-Nr. 0086-09/2020                                         tens 50 Mbit/s im Download, mindestens jedoch mit 30 Mbit/s
Entlastung der Bürgermeisterin und des Beigeordneten der           im Download, zu ermöglichen. Die entsprechenden Festlegun-
Stadt Artern für das Haushaltsjahr 2018                            gen der NGA-Rahmenrichtlinie vom 15.06.2015, der Richtlinie
Der Stadtrat der Stadt Artern entlastet die Bürgermeisterin und    „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
den Beigeordneten der Stadt Artern für das Haushaltsjahr 2018.     Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der überarbei-
                                                                   teten Version vom 28.11.2019, und der Thüringer „Breitbandaus-
Beschluss-Nr. 0087-09/2020
                                                                   baurichtlinie“ vom 28.05.2019 mit der letzten Änderung vom
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 der Ge-
                                                                   28.04.2020 sind bei der Aufgabenerfüllung umfassend zu be-
meinde Heygendorf
                                                                   rücksichtigen.
Der Stadtrat der Stadt Artern stellt auf Grundlage des ihm zur
                                                                   Der Zuwendungsantrag stützt sich entsprechend der Richtlinie
Verfügung gestellten Prüfberichts des Rechnungsprüfungsam-         des Bundes in Punkt 3.1 auf die Förderung einer Wirtschaftlich-
tes des Kyffhäuserkreises die Jahresrechnung des Haushalts-        keitslücke.
jahres 2018 für die Gemeinde Heygendorf fest.                      Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage der
Beschluss-Nr. 0088-09/2020                                         Richtlinie des Bundes „Förderung der Unterstützung des
Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten der            Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom
Gemeinde Heygendorf für das Haushaltsjahr 2018                     22.10.2015 in der überarbeiteten Version vom 28.11.2019, und
Der Stadtrat der Stadt Artern entlastet den Bürgermeister und      der Thüringer „Breitbandausbaurichtlinie“ vom 28.05.2019 mit
den Beigeordneten der Gemeinde Heygendorf für das Haus-            der letzten Änderung vom 28.04.2020 unter Berücksichtigung
haltsjahr 2018.                                                    der von den Gemeinden zu erbringenden erforderlichen Eigen-
                                                                   mittelbeiträge.
Beschluss-Nr. 0089-09/2020
                                                                   Die Stadt gewährleistet, dass der Eigenmittelbeitrag durch sie
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 der Ge-             erbracht und mit Fälligkeit dem Kyffhäuserkreis zur Verfügung
meinde Voigtstedt                                                  gestellt wird.
Der Stadtrat der Stadt Artern stellt auf Grundlage des ihm zur     Wenn wesentliche Änderungen der Verhältnisse, die zu der Auf-
Verfügung gestellten Prüfberichts des Rechnungsprüfungsam-         gabenübertragung geführt haben, eintreten, ist dieser Beschluss
tes des Kyffhäuserkreises die Jahresrechnung des Haushalts-        entsprechend anzupassen.
jahres 2018 für die Gemeinde Voigtstedt fest.                      Die Aufgabenübertragung auf den Landkreis endet mit der durch
Beschluss-Nr. 0090-09/2020                                         die Bewilligungsbehörde im Rahmen der abschließenden Er-
Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der            folgskontrolle zum Jahresende nach Abschluss des Förderpro-
Gemeinde Voigtstedt für das Haushaltsjahr 2018                     gramms festgestellten Konformität der im Rahmen der Antrag-
Der Stadtrat der Stadt Artern entlastet den Bürgermeister und      stellung definierten sowie der durch den Förderbescheid und
die Beigeordnete der Gemeinde Voigtstedt für das Haushaltsjahr     seine Nebenbestimmungen festgelegten Ziele des geförderten
2018.                                                              Projekts.
Beschluss-Nr. 0091-09/2020
Gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Artern und den Ge-              Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
meinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Niko-         des Ortschaftsrates Schönfeld
lausrieth und Reinsdorf
Der Stadtrat Artern beschließt:                                    Der Ortschaftsrat Schönfeld hat in seiner 06. Sitzung am
1. Eine gemeinsame Schiedsstelle mit der Stadt Artern und den      02.09.2020 nachfolgenden Beschluss gefasst.
   Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-         Die Einsichtnahme in den Wortlaut des gefassten Beschlusses
   Nikolausrieth und Reinsdorf zu unterhalten.                     im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils
2. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag wird anerkannt    kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all-
   und der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag zu unter-     gemeinen Dienstzeit erfolgen.
   schreiben.                                                      Beschluss-Nr. 0005-09/2020
Beschluss-Nr. 0092-09/2020                                         Bestätigung der Niederschrift der Ortschaftsratssitzung,
Einrichtung der Stelle eines/r „Dorfkümmerers/in“ in den           öffentlicher Teil vom 20.05.2020
Ortschaften Voigtstedt/ Heygendorf/ Schönfeld                      Der Ortschaftsrat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung
Der Stadtrat der Stadt Artern beschließt die Einrichtung einer     vom 20.05.2020 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und
Stelle eines/r „Dorfkümmerers/in“ in den Ortschaften Voigtstedt/   Ergänzungen.
Heygendorf/ Schönfeld ab 01.01.2021. Für diese Stelle sind 30
% Eigenanteil zu leisten, es erfolgt eine Förderung vom Land-      Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
kreis über 70%. Zusätzlich erfolgt eine Sachkostenförderung in
Höhe von 120,00 €/Monat.
                                                                   des Ortschaftsrates Artern
Beschluss-Nr. 0093-09/2020                                         Der Ortschaftsrat Artern hat in seiner 12. Sitzung am 10.09.2020
Übernahme der Aufgabe des Breitbandausbaus für die letz-           nachfolgende Beschlüsse gefasst.
ten unterversorgten Adressen (weniger 3 Mbit/s) gemäß § 87         Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse
Abs. 3 ThürKO durch den Kyffhäuserkreis                            im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils
Der Stadtrat Artern beschließt, zum Zwecke der Umsetzung           kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all-
der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des         gemeinen Dienstzeit erfolgen.
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom            Beschluss-Nr. 0011-09/2020
22.10.2015, in der Version vom 28.11.2019, die Übernahme der       Bestätigung der Niederschrift der Ortschaftsratssitzung,
nachfolgenden Aufgaben im Zuge des Breitbandausbaus gemäß          öffentlicher Teil vom 23.07.2020
§ 87 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom       Der Ortschaftsrat Artern bestätigt die Niederschrift über die Sit-
28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes     zung vom 23.07.2020 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise
vom 10.04.2018, als eigene Aufgabe auf den Kyffhäuserkreis zu      und Ergänzungen.
Dem Herbst auf der Spur - Stadt Artern
Amtsblatt                                                         -6-                          Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang
Beschluss-Nr. 0012-09/2020                                            Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
Verwendung von 267.969,55 € des der Ortschaft Artern zu-
stehenden Anteils an der Neugliederungsprämie für die Sa-
                                                                      des Hauptausschusses des Stadtrates
nierung des Rathauses                                                 der Stadt Artern
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Artern beschließt die Verwen-         Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Artern hat in sei-
dung von 267.969,55 € des der Ortschaft Artern zustehenden            ner Sitzung am 07.09.2020 den nachfolgenden Beschluss ge-
Anteils an der Neugliederungsprämie für die Sanierung des Rat-        fasst.
hauses.                                                               Die Einsichtnahme in den Wortlaut des gefassten Beschlusses
                                                                      im Einzelnen sowie in der Niederschrift des öffentlichen Teils
Bekanntgabe gefasster Beschlüsse                                      kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all-
                                                                      gemeinen Dienstzeit erfolgen.
des Ortschaftsrates Heygendorf
                                                                      Beschluss-Nr. 0025-09/2020
Der Ortschaftsrat Heygendorf hat in seiner 09. Sitzung am             Bestätigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der
15.09.2020 nachfolgende Beschlüsse gefasst.                           Hauptausschusssitzung vom 10.08.2020
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse            Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Artern bestä-
im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils      tigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung vom
kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all-       10.08.2020 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und Er-
gemeinen Dienstzeit erfolgen.                                         gänzungen.
Beschluss-Nr. 0019-09/2020
Bestätigung der Niederschrift der Ortschaftsratssitzung, öf-
fentlicher Teil vom 16.06.2020                                          Ausschreibung für das Amt der
Der Ortschaftsrat Heygendorf bestätigt die Niederschrift über die       Schiedsperson und der stellvertretenden
Sitzung vom 16.06.2020 in der vorgelegten Fassung ohne Hin-
weise und Ergänzungen.
                                                                        Schiedsperson
Beschluss-Nr. 0020-09/2020                                              für die gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Artern
Verwendung von 27.463,04 € des der Ortschaft Heygendorf                 mit den Ortsteilen Artern, Heygendorf, Schönfeld
zustehenden Anteils an der Neugliederungsprämie für die                 und Voigtstedt sowie den Gemeinden Borxleben,
Sanierung des Arterner Rathauses                                        Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Heygendorf beschließt die Ver-          und Reinsdorf
wendung von 27.463,04 € des der Ortschaft Heygendorf zuste-
henden Anteils an der Neugliederungsprämie für die Sanierung            In o.g. Schiedsbezirk sind ab dem 02.12.2021 die Ehrenäm-
des Arterner Rathauses.                                                 ter der Schiedsfrau/des Schiedsmannes (Schiedsperson) und
                                                                        Stellvertreter neu zu besetzen. Die ehrenamtlich tätige Person
                                                                        wird vom Stadtrat und den jeweiligen Gemeinderäten für die
Bekanntgabe gefasster Beschlüsse                                        Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
des Ortschaftsrates Voigtstedt                                          Aufgabenbereich der Schiedsperson:
Der Ortschaftsrat Voigtstedt hat in seiner 07. Sitzung am               Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, gerichtliche
17.09.2020 nachfolgende Beschlüsse gefasst.                             Auseinandersetzungen zu vermeiden, festgefahrene Konflikt-
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im           situationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsge-
Einzelnen sowie in die Niederschrift des öffentlichen Teils kann        schick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschie-
im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der allgemei-         denheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher Art zu schlichten
nen Dienstzeit erfolgen.                                                und durch Abschluss eines protokolierten Vergleichs zu been-
                                                                        den. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B.
Beschluss-Nr. 0018-09/2020                                              in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld, Beleidi-
Bestätigung der Niederschrift der Ortschaftsratssitzung, öf-            gung, Sachbeschädigung, aber auch in Fällen leichter Körper-
fentlicher Teil vom 25.06.2020                                          verletzung und Hausfriedensbruch.
Der Ortschaftsrat Voigtstedt bestätigt die Niederschrift über die
                                                                        Eignung für das Schiedsamt:
Sitzung vom 25.06.2020 mit Hinweisen und Ergänzungen.
                                                                        Die Bewerber sollten Autorität besitzen und fähig sein, den
Beschluss-Nr. 0019-09/2020                                              Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich, unparteiisch und beson-
Verwendung von 44.934,85 € des der Ortschaft Voigtstedt                 nen zu begegnen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
zustehenden Anteils an der Neugliederungsprämie für die                 Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren
Sanierung des Arterner Rathauses                                        Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und über die für die
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Voigtstedt beschließt die Verwen-       Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.
dung von 44.934,85 € des der Ortschaft Voigtstedt zustehenden           Das Amt kann nicht bekleiden,
Anteils an der Neugliederungsprämie für die Sanierung des Ar-
terner Rathauses.                                                       1. wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur
                                                                           Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen
                                                                           einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr
Bekanntgabe gefasster Beschlüsse                                           als sechs Monaten verurteilt wurde;
des Bau-, Sanierungs- und Umweltaus-                                    2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen
                                                                           einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen
schusses des Stadtrates der Stadt Artern                                   Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Be-
Der Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss des Stadtrates der               kleidung öffentlicher Ämter der Folge haben kann;
Stadt Artern hat in seiner 7. Sitzung am 04.08.2020 den nachfol-        3. eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Be-
genden Beschluss gefasst.                                                  hinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß
Die Einsichtnahme in den Wortlaut des gefassten Beschlusses                ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer An-
im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils           gelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige
kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all-            Anordnung bestellt ist;
gemeinen Dienstzeit erfolgen.                                           4. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Ver-
                                                                           fügung über ihr Vermögen beschränkt ist,
Beschluss-Nr. 0029-08/2020
Bestätigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom                5. wer bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr
                                                                           vollendet hat;
30.06.2020
Der Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss des Stadtrates der            6. wer bei Beginn der Wahlperiode das 70. Lebensjahr voll-
Stadt Artern bestätigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über        endet hat;
die Sitzung vom 30.06.2020 in der vorgelegten Fassung ohne              7. wer nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.
Hinweise und Ergänzungen.
Dem Herbst auf der Spur - Stadt Artern
Amtsblatt                                                           -7-                      Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang

 Sollten Sie Interesse haben, freuen wir uns über Ihre schriftli-     1. Eine gemeinsame Schiedsstelle mit der Stadt Artern und den
 che Bewerbung bis zum 30.10.2020 an die                                 Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-
                                                                         Nikolausrieth und Reinsdorf zu unterhalten.
    Stadtverwaltung Artern                                            2. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag wird anerkannt
    -Ordnungsamt-                                                        und der Bürgermeister beauftragt den Vertrag zu unterschrei-
    Markt 14                                                             ben.
    06556 Artern
 Bei Fragen steht Ihnen Herr Uhlmann im Rathaus Zimmer 18
 zur Verfügung.
                                                                                     Gemeinde Gehofen
 Tel. 03466/325526, E-Mail: uhlmann@artern.de
 Artern, den 05.10.2020                                               Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
 Blümel                                                               des Gemeinderates Gehofen
 Bürgermeister der Stadt Artern
                                                                      Der Gemeinderat Gehofen hat in seiner 7. Sitzung am 17.09.2020
                                                                      nachfolgende Beschlüsse gefasst.
                                                                      Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse
                Stellenausschreibung                                  im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils
                                                                      kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all-
                    Sachbearbeiter*in                                 gemeinen Dienstzeit erfolgen.
                  Bau- und Ordnungsamt                                Beschluss-Nr. 0036-09/2020
                         (m/w/d)                                      Bestätigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung, öf-
                                                                      fentlicher Teil vom 30.07.2020
            auf unserer Homepage www.artern.de                        Der Gemeinderat Gehofen bestätigt die Niederschrift über die
                                                                      Sitzung vom 30.07.2020 mit Änderungen, Hinweisen und Ergän-
                                                                      zungen.
                                                                      Beschluss-Nr. 0037-09/2020
       Amtliche Bekanntmachungen                                      Gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Artern und den Ge-
                                                                      meinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Niko-
              der Gemeinden                                           lausrieth und Reinsdorf
                                                                      Der Gemeinderat Gehofen beschließt:
                                                                      1. Eine gemeinsame Schiedsstelle mit der Stadt Artern und den
                                                                         Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Ni-
              Gemeinde Borxleben                                         kolausrieth und Reinsdorf zu unterhalten.
                                                                      2. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag wird anerkannt
                                                                         und der Bürgermeister beauftragt den Vertrag zu unter-
Bekanntgabe gefasster Beschlüsse                                         schreiben.
des Gemeinderates Borxleben                                           Beschluss-Nr. 0038-09/2020
                                                                      Vergabe der erforderlichen Arbeiten für das Projekt „Be-
Der Gemeinderat Borxleben hat in seiner 6. Sitzung am
                                                                      sucherlenkung am „Wiegental Wildnisweg“ in der Hohen
22.09.2020 nachfolgende Beschlüsse gefasst.
                                                                      Schrecke“, Seilpfadweg Wiegental
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse
                                                                      Der Gemeinderat Gehofen beschließt, die erforderlichen Ar-
im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils
                                                                      beiten für das Projekt „Besucherlenkung am „Wiegental Wild-
kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all-
                                                                      nisweg“ in der Hohen Schrecke“ an die Firma Landschafts-
gemeinen Dienstzeit erfolgen.
                                                                      und Gartenbau Stackelitz GmbH zu einer Bruttosumme von
Beschluss-Nr. 0022-09/2020                                            5193,96 € zu vergeben.
Bestätigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung,
öffentlicher Teil vom 30.06.2020                                      Beschluss-Nr. 0039-09/2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Borxleben bestätigt die Nieder-          Aufhebung der Satzung zur Regelung der Aufwandsent-
schrift über die Sitzung vom 30.06.2020 in der vorgelegten Fas-       schädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feu-
sung ohne Hinweise und Ergänzungen.                                   erwehrangehörigen vom 24.06.2020
                                                                      Der Gemeinderat Gehofen beschließt die Aufhebung der Sat-
Beschluss-Nr. 0023-09/2020                                            zung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Eh-
Aufhebung des Beschlusses 0006-06/2019 vom 29.10.2019                 renbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen vom
zur Ersten Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Borx-               24.06.2020.
leben vom 13.03.2019
Der Gemeinderat Borxleben beschließt die Aufhebung des Be-            Beschluss-Nr. 0040-09/2020
schlusses 0006-06/2019, beschlossen am 29.10.2019, über die           Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die
Erste Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Borxleben vom            Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
13.03.2019.                                                           Der Gemeinderat Gehofen beschließt rückwirkend zum
                                                                      01.12.2019 die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädi-
Beschluss-Nr. 0024-09/2020                                            gung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehran-
Ersten Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Borxle-                 gehörigen.
ben vom 13.03.2019
Der Gemeinderat beschließt die Erste Änderung der Hauptsat-
zung der Gemeinde Borxleben vom 13.03.2019 lt. Anlage.
Beschluss-Nr. 0025-09/2020                                                          Gemeinde Kalbsrieth
Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die
Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
Der Gemeinderat Borxleben beschließt die Satzung zur Rege-            Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
lung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und eh-           des Gemeinderates Kalbsrieth
renamtlichen Feuerwehrangehörigen.
                                                                      Der Gemeinderat Kalbsrieth hat in seiner 11. Sitzung am
Beschluss-Nr. 0026-09/2020                                            29.09.2020 nachfolgende Beschlüsse gefasst.
Gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Artern und den Ge-                 Die Einsichtnahme in den Wortlaut des gefassten Beschlusses
meinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Niko-            im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils
lausrieth und Reinsdorf
                                                                      kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all-
Der Gemeinderat Borxleben beschließt:
                                                                      gemeinen Dienstzeit erfolgen.
Dem Herbst auf der Spur - Stadt Artern
Amtsblatt                                                       -8-                        Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang
Beschluss-Nr. 0024-09/2020                                          1. Grundsteuer
Bestätigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung, öf-             a)  für land- und
fentlicher Teil vom 02.06.2020                                             forstwirtschaftliche Flächen (A)                  271 v. H.
Der Gemeinderat Kalbsrieth bestätigt die Niederschrift über die        b)  für die Grundstücke (B)                           389 v. H.
Sitzung vom 02.06.2020 in der vorgelegten Fassung ohne Hin-
weise und Ergänzungen.                                              2. Gewerbesteuer                                         357 v. H.

Beschluss-Nr. 0025-09/2020                                                                     §5
Gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Artern und den Ge-               Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
meinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Niko-          von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 47.000,00 €
lausrieth und Reinsdorf                                             festgesetzt.
Der Gemeinderat Kalbsrieth beschließt:                                                             §6
1. Eine gemeinsame Schiedsstelle mit der Stadt Artern und den       Die Erheblichkeitsgrenze für den Erlass einer Nachtragshaus-
   Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Ni-       haltssatzung im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 6
   kolausrieth und Reinsdorf zu unterhalten.                        von Hundert der Ausgaben des Gesamthaushaltes festgesetzt.
2. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag wird anerkannt     Für nicht veranschlagte und nicht unabweisbare Investitionen
   und der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag zu unter-      und Investitionsfördermaßnahmen wird die Erheblichkeitsgrenze
   schreiben.                                                       gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 3 ThürKO i. V. m. § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO
                                                                    auf 3 von Hundert der jeweiligen Ausgaben des Gesamthaushal-
Beschluss-Nr. 0026-09/2020                                          tes festgesetzt.
Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die
Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen                                              §7
Der Gemeinderat Kalbsrieth beschließt die Satzung zur Rege-         Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
lung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und eh-         Mönchpfiffel-Nikolausrieth, den 14.09.2020
renamtlichen Feuerwehrangehörigen.                                  Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth
                                                                    Kummer                                                    (Siegel)
                                                                    Bürgermeister
Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth                                 Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Mönchpfiffel-
                                                                    Nikolausrieth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haus-
                                                                    haltssatzung 2020 sowie der Haushaltsplan 2020 mit seinen An-
Bekanntmachungsvermerk                                              lagen sind im Zeitraum vom 16.10.2020 bis zum 30.10.2020 in
zum Haushaltsplan 2020                                              Zimmer 4 der Stadtverwaltung Artern, Markt 14 in 06556 Artern,
                                                                    während der Dienststunden
Der nachfolgend bekannt gemachten Haushaltssatzung der Ge-
meinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth für das Haushaltsjahr 2020        montags         08.00 - 12.00 Uhr
wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt         dienstags       08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Kyffhäuserkreis, vom 07.09.2020 der Eingang bestätigt und eine      mittwochs       08.00 - 12.00 Uhr
Bekanntmachung nach Ablauf eines Monats nach Erhalt dieser          donnerstags     08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Eingangsbestätigung zugelassen. Die Bekanntmachung erfolgt          freitags        08.00 - 12.00 Uhr
im „Amtsblatt der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben,
Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf“.     zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird die Haus-
                                                                    haltssatzung 2020 sowie der Haushaltsplan 2020 mit seinen
Mönchpfiffel-Nikolausrieth, den 14.09.2020                          Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jah-
Kummer                                                              resrechnung dieses Haushaltsjahres in Zimmer 7 der Stadtver-
Bürgermeister                                                       waltung Artern, Markt 14 in 06556 Artern zur Einsichtnahme zur
                                                                    Verfügung gehalten.
             Haushaltssatzung
  der Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth                           Bekanntgabe gefasster Beschlüsse des
        für das Haushaltsjahr 2020                                  Gemeinderates Mönchpfiffel-Nikolausrieth
Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisord-         Der Gemeinderat Mönchpfiffel-Nikolausrieth hat in seiner 8. Sit-
nung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August            zung am 18.09.2020 nachfolgende Beschlüsse gefasst.
1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Bekanntmachung       Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse
vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel   im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils
3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) erlässt        kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all-
die Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth nachfolgende Haus-          gemeinen Dienstzeit erfolgen.
haltssatzung:
                                                                    Beschluss-Nr. 0027-09/2020
                              §1                                    Übernahme der Aufgabe des Breitbandausbaus für die letz-
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan (einschließlich Stel-       ten unterversorgten Adressen (weniger 30 Mbit/s) gemäß §
lenplan) für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt. Er    87 Abs. 3 ThürKO durch den Kyffhäuserkreis
schließt                                                            Der Gemeinderat Mönchpfiffel-Nikolausrieth beschließt, zum
im Verwaltungshaushalt                                              Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundes „Förderung
    in den Einnahmen und Ausgaben mit              282.166,00 €     zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
und                                                                 Deutschland“ vom 22.10.2015, in der Version vom 28.11.2019,
im Vermögenshaushalt                                                die Übernahme der nachfolgenden Aufgaben im Zuge des Breit-
    in den Einnahmen und Ausgaben mit               38.385,00 €     bandausbaus gemäß § 87 Abs. 3 der Thüringer Kommunalord-
                                                                    nung in der Fassung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch
ab.                                                                 Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018, als eigene Aufgabe auf
                            §2                                      den Kyffhäuserkreis zu übertragen, da dies das Leistungsvermö-
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und In-      gen der Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth übersteigt.
vestitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.              Über das Markterkundungsverfahren hinaus werden alle not-
                              §3                                    wendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermö-         notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwen-
genshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.                           dung, Ausschreibung und Vergabe sowie Zuwendungsabwick-
                                                                    lung (Erstellung des Verwendungsnachweises nach 7 Jahren)
                            §4                                      mit allen Befugnissen auf den Kyffhäuserkreis übertragen. Der
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie           Kyffhäuserkreis kann sich bei der Erfüllung dieser Aufgabe Drit-
folgt festgesetzt:                                                  ter bedienen.
Dem Herbst auf der Spur - Stadt Artern
Amtsblatt                                                         -9-                        Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang
Die noch unterversorgten und förderfähigen Adressen im Ge-            Beschluss-Nr. 0020-09/2020
meindegebiet sollen mit 1 Gbit/s symmetrisch ausgebaut wer-           Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
den, um eine stabile Versorgung aller Anschlussnehmer von             von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrich-
mindestens 50 Mbit/s im Download, mindestens jedoch mit               tung „Kindernest“ in kommunaler Trägerschaft der Gemein-
30 Mbit/s im Download, zu ermöglichen. Die entsprechenden             de Reinsdorf
Festlegungen der NGA-Rahmenrichtlinie vom 15.06.2015, der             Der Gemeinderat Reinsdorf beschließt die Dritte Satzung zur
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus          Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der über-        Benutzung der Kindertageseinrichtung „Kindernest“ in kommu-
arbeiteten Version vom 28.11.2019, und der Thüringer „Breit-          naler Trägerschaft der Gemeinde Reinsdorf.
bandausbaurichtlinie“ vom 28.05.2019 mit der letzten Änderung         Beschluss-Nr. 0021-09/2020
vom 28.04.2020 sind bei der Aufgabenerfüllung umfassend zu            Übernahme der Aufgabe des Breitbandausbaus für die
berücksichtigen.                                                      letzten unterversorgten Adressen (weniger 30 Mbit/s)
Der Zuwendungsantrag stützt sich entsprechend der Richtlinie          gemäß § 87 Abs. 3 ThürKO durch den Kyffhäuserkreis
des Bundes in Punkt 3.1 auf die Förderung einer Wirtschaftlich-       Der Gemeinderat Reinsdorf beschließt, zum Zwecke der Umset-
keitslücke.                                                           zung der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage der               des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom
Richtlinie des Bundes „Förderung der Unterstützung des                22.10.2015, in der Version vom 28.11.2019, die Übernahme der
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom               nachfolgenden Aufgaben im Zuge des Breitbandausbaus gemäß
22.10.2015 in der überarbeiteten Version vom 28.11.2019, und          § 87 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom
der Thüringer „Breitbandausbaurichtlinie“ vom 28.05.2019 mit          28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
der letzten Änderung vom 28.04.2020 unter Berücksichtigung            vom 10.04.2018, als eigene Aufgabe auf den Kyffhäuserkreis
der von den Gemeinden zu erbringenden erforderlichen Eigen-           zu übertragen, da dies das Leistungsvermögen der Gemeinde
mittelbeiträge.                                                       Reinsdorf übersteigt.
Die Gemeinde gewährleistet, dass der Eigenmittelbeitrag durch         Über das Markterkundungsverfahren hinaus werden alle not-
sie erbracht und mit Fälligkeit dem Kyffhäuserkreis zur Verfügung     wendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der
gestellt wird.                                                        notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwen-
Wenn wesentliche Änderungen der Verhältnisse, die zu der Auf-         dung, Ausschreibung und Vergabe sowie Zuwendungsabwick-
gabenübertragung geführt haben, eintreten, ist dieser Beschluss       lung (Erstellung des Verwendungsnachweises nach 7 Jahren)
entsprechend anzupassen.                                              mit allen Befugnissen auf den Kyffhäuserkreis übertragen. Der
Die Aufgabenübertragung auf den Landkreis endet mit der durch         Kyffhäuserkreis kann sich bei der Erfüllung dieser Aufgabe Drit-
die Bewilligungsbehörde im Rahmen der abschließenden Er-              ter bedienen.
folgskontrolle zum Jahresende nach Abschluss des Förderpro-           Die noch unterversorgten und förderfähigen Adressen im Ge-
gramms festgestellten Konformität der im Rahmen der Antrag-           meindegebiet sollen mit 1 Gbit/s symmetrisch ausgebaut wer-
stellung definierten sowie der durch den Förderbescheid und           den, um eine stabile Versorgung aller Anschlussnehmer von
seine Nebenbestimmungen festgelegten Ziele des geförderten            mindestens 50 Mbit/s im Download, mindestens jedoch mit
Projekts.                                                             30 Mbit/s im Download, zu ermöglichen. Die entsprechenden
Beschluss-Nr. 0028-09/2020                                            Festlegungen der NGA-Rahmenrichtlinie vom 15.06.2015, der
Gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Artern und den                     Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus
Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-               in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der über-
Nikolausrieth und Reinsdorf                                           arbeiteten Version vom 28.11.2019, und der Thüringer „Breit-
Der Gemeinderat Mönchpfiffel-Nikolausrieth beschließt:                bandausbaurichtlinie“ vom 28.05.2019 mit der letzten Änderung
1. Eine gemeinsame Schiedsstelle mit der Stadt Artern und den         vom 28.04.2020 sind bei der Aufgabenerfüllung umfassend zu
   Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-            berücksichtigen.
   Nikolausrieth und Reinsdorf zu unterhalten.                        Der Zuwendungsantrag stützt sich entsprechend der Richtlinie
2. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag wird anerkannt und   des Bundes in Punkt 3.1 auf die Förderung einer Wirtschaftlich-
   der Bürgermeister beauftragt den Vertrag zu unterschreiben.        keitslücke.
                                                                      Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richt-
                                                                      linie des Bundes „Förderung der Unterstützung des Breitbandaus-
                                                                      baus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der
               Gemeinde Reinsdorf                                     überarbeiteten Version vom 28.11.2019, und der Thüringer „Breit-
                                                                      bandausbaurichtlinie“ vom 28.05.2019 mit der letzten Änderung
                                                                      vom 28.04.2020 unter Berücksichtigung der von den Gemeinden
Bekanntgabe gefasster Beschlüsse                                      zu erbringenden erforderlichen Eigenmittelbeiträge.
des Gemeinderates Reinsdorf                                           Die Gemeinde gewährleistet, dass der Eigenmittelbeitrag durch
                                                                      sie erbracht und mit Fälligkeit dem Kyffhäuserkreis zur Verfügung
Der Gemeinderat der Gemeinde Reinsdorf hat in seiner 5. Sit-          gestellt wird.
zung am 17.09.2020 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.              Wenn wesentliche Änderungen der Verhältnisse, die zu der Auf-
Die Einsichtnahme in den Wortlaut des gefassten Beschlusses           gabenübertragung geführt haben, eintreten, ist dieser Beschluss
im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils      entsprechend anzupassen.
kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all-       Die Aufgabenübertragung auf den Landkreis endet mit der durch
gemeinen Dienstzeit erfolgen.                                         die Bewilligungsbehörde im Rahmen der abschließenden Erfolgs-
Beschluss-Nr. 0017-09/2020                                            kontrolle zum Jahresende nach Abschluss des Förderprogramms
Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats-             festgestellten Konformität der im Rahmen der Antragstellung defi-
sitzung vom 07.05.2020, öffentlicher Teil                             nierten sowie der durch den Förderbescheid und seine Nebenbe-
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung          stimmungen festgelegten Ziele des geförderten Projekts.
vom 07.05.2020 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und           Beschluss-Nr. 0022-09/2020
Ergänzungen.                                                          Gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Artern und den Ge-
Beschluss-Nr. 0018-09/2020                                            meinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Niko-
Vergabe der Gebührenkalkulation zur Neuberechnung der                 lausrieth und Reinsdorf
Elternbeiträge in der Kita Kindernest an die Firma Allevo             Der Gemeinderat Reinsdorf beschließt:
Der Gemeinderat Reinsdorf beschließt die Vergabe der Gebüh-           1. Eine gemeinsame Schiedsstelle mit der Stadt Artern und den
renkalkulation zur Neuberechnung der Elternbeiträge in der Kita          Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-
Kindernest an die Firma Allevo.                                          Nikolausrieth und Reinsdorf zu unterhalten.
                                                                      2. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag wird anerkannt
Beschluss-Nr. 0019-09/2020                                               und der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag zu unter-
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der                schreiben.
Gemeinde Reinsdorf
Der Gemeinderat Reinsdorf beschließt die Satzung über die Be-         Weiterhin verliest der Bürgermeister der Gemeinde Reins-
nutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Reinsdorf.            dorf einen Eilbeschluss vom 13.07.2020
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