Dem Herbst auf der Spur - Stadt Artern
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf Dem Herbst auf der Spur Vom 28. bis 30.09.2020 fanden für die Schüler der 2. - 4. Klassen der Grundschule „Am Königstuhl“ Artern abwechslungs- reiche Herbstprojekt- tage mit Unterstützung der Naturpark- verwaltung statt. Lesen Sie weiter auf Seite 17
Amtsblatt -2- Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang Wichtige Mailadressen und Telefonnummern Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten (KOBB) Polizeihauptmeister Herr Mädel............................... Tel. 36 44 21 Di von 09.00 bis 18.00 Uhr - Markt 14, 06556 Artern Notrufe Polizei .................................................................36 10 / 1 10 Mailadressen und Telefonnummern Feuerwehr ......................................................................1 12 Medizinischer Notdienst ..........................................11 61 17 der Ortschaftsbürgermeister Notdienstsprechstunde: DRK-Manniske-Krankenhaus Bad Frankenhausen Artern obm-artern@artern.de 0172 / 81 55 529 Mi, Fr: 16.00 - 19.00 Uhr Heygendorf obm-heygendorf@artern.de 0152 / 28 66 44 08 u. Sa, So, Feier- u. Brückentage, 0 34 66 / 31 99 09 24.12, 31.12.: 10.00 - 16.00 Uhr Voigtstedt obm-voigtstedt@artern.de 0 34 66 / 32 27 03 Frauenhaus Sondershausen ......................0175 / 82 92 967 Schönfeld obm-schoenfeld@artern.de 0 172 / 37 42 379 Notfalldienste Rettungsleitstelle Nordhausen.............03632 / 59330 od. 31 Sprechzeiten der Ortschaftsbürgermeister Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband ..................................0172 / 7 98 54 90 Artern, (Oberer Hof) Di von 17.00 bis 18.00 Uhr Abwasserzweckverband Heygendorf Di von 17.00 bis 18.00 Uhr „Thüringer Pforte“ Oldisleben ...................0172 / 8 66 35 18 Voigtstedt Di von 17.00 bis 18.30 Uhr enviaM Mitteldeutsche Energie AG ...........0800 / 2 30 50 70 Schönfeld (nur telefonisch) Mitgas ........................................................0800 / 6 86 11 77 Telefonnummern der Gemeinden Stadt Artern Borxleben .......................................................0 34 66 / 31 99 01 Gehofen ............................0172 / 3567827 u. 0 34 66 / 33 94 98 Verwaltungsgebäude: Rathaus, Markt 14, Kalbsrieth .......................................................0 34 66 / 30 22 22 E-mail: info@artern.de, homepage: www.artern.de Mönchpfiffel / Nikolausrieth ................................0 34 6 52 / 2 13 Sprechzeiten: Reinsdorf ...........................................................0163/ 42 03 939 Montag 8.00-12.00 Uhr Dienstag 8.00-12.00 u. 13.00-18.00 Uhr Sprechzeiten der Bürgermeister in den Gemeinden Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.00-12.00 u. 13.00-15.30 Uhr Borxleben Di von 16.30 bis 18.00 Uhr Freitag 8.00-12.00 Uhr Mönchpfiffel-Nikolausrieth Di von 16.30 bis 18.00 Uhr Gehofen Di von 17.30 bis 18.30 Uhr Stadt Artern Kalbsrieth Di von 18.00 bis 19.30 Uhr Tel.: (Zentrale)..................................................... 34 66 / 32 55- 0 Reinsdorf Di von 18.30 bis 19.30 Uhr Fax: (Sekretariat) ..........................................................32 55 50 Fax: (Einwohnermeldeamt) ..........................................32 55 42 Kindertagesstätten Stadt Artern Fax: (Standesamt).........................................................32 55 47 Sekretariat Bürgermeister ..............................................32 55 10 Kindergarten Magdalenenstraße Leiter Hauptamt ..............................................................32 55 55 Magdalenenstraße 2 ......................................................30 24 96 Kämmerer .......................................................................32 55 18 Kindertagesstätte „Bummi“ Leiterin Bauamt ..............................................................32 55 22 Einbecker Straße 7 ........................................................32 00 98 Leiter Ordnungsamt ........................................................32 55 26 Kinderhaus „Regenbogen“ Soziales ..........................................................................32 55 43 An der Promenade ........................................................32 16 79 Einwohnermeldeamt .......................................................32 55 41 Heygendorf: Kindertagesstätte „Riethspatzen“ Einwohnermeldeamt .......................................................32 55 38 Helmestraße 4 .................................................0 34 66 / 31 99 05 Stadtkasse .....................................................................32 55 40 Voigtstedt: Kindertagesstätte „Am Storchennest“ Stadtkasse/Mahnwesen .................................................32 55 39 Rosengasse 21 a ............................................0 34 66 / 32 27 04 Finanzen/Kasse ..............................................................32 55 11 VO/Kasse ......................................................................32 55 17 Steuern ..........................................................................32 55 15 Kindertagesstätten der Gemeinden Steuern ...........................................................................32 55 16 Gehofen: Kindertagesstätte „Sonnenblume“ Liegenschaften ...............................................................32 55 34 Gerstengarten 14 ..............................................0 34 66 / 3 11 79 Liegenschaften ..............................................................32 55 31 Kalbsrieth: Kindertagesstätte „Zwergenland“ Ordnungsamt ..................................................................32 55 28 Hofgasse 88 ....................................................0 34 66 / 32 23 48 Ordnungsamt .................................................................32 55 25 Reinsdorf: Kindertagesstätte „Kindernest“ Ordnungsamt .................................................................32 55 21 Krumme Straße 2 ..............................................0 34 66 / 3 12 66 Standesamt/Urkundenstelle ...........................................32 55 24 Personal..........................................................................32 55 30 Personal .........................................................................32 55 36 Schuleinrichtungen Archiv .............................................................................32 55 35 Bauamt/Stadtsanierung ................................................32 55 27 Grundschule (Di. 13. 00 - 18.00 Uhr nur nach tel. Terminvereinbarung) H.-Hoffmann-v.-Fallersleben-Straße 1 ...........................30 22 43 Feuerwehrtechnisches Zentrum FTZ Staatliche Gemeinschaftsschule Hüttenstraße 7 ................................................................32 49 78 J.G. Borlach, Am Königstuhl 9 .........................................33 66 0 Feuerwehrstützpunkt Salzdamm 46a .............................30 24 35 Staatl. regionales Förderzentrum Artern, Stadtinformation, über Uwe Hagel, Markt 2....................32 27 10 Kirchstr. 5/6 ....................................................................33 92 44 Stadtbibliothek, Leipziger Str. 14 ....................................32 49 87 Stiftung Finneck, Finneck-Werkstätten, Bauhof u. Friedhofsverwaltung, Sangerh. Str. 12 d.........30 49 48 Otto-Brünner-Str. 8 .................................7 40 130 / Fax 74 01 31 Fax ..................................................................................33 98 66 Volkshochschule Mo-Do 08.00 - 12.30 Uhr u. 13.00 - 15.30 Uhr, Puschkinstr. 58 ............................................................7 40 75 10 Mi geschl., Fr 08.00 - 11.30 Uhr, Sole-Schwimmbad, Saline..............................0160 / 95 87 27 66 Bürgerbüro IHK Büro, Puschkinstraße 58 (jeden 2. - 4. Donnerstag im Monat) ...................03631 / 9 08 20 Bürgerbüro, Artern, An d. Promenade 10 .......................74 19 50
Amtsblatt -3- Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang Thüringer Landesamt für Zahnärzte Bodenmanagement und Geoinformation Dipl.-Stom. Edith Bachmann, Wasserstraße 8..................3 10 29 Katasterbereich Artern, Zahnärztin D. Kircheis, R.-Breitscheid-Straße 2 ............30 22 90 Alte Poststraße 10 ......................................... 03 61 / 57-4 18 40 Dipl.-Stom. Isa Griebsch, Harzstraße 25 .......................32 23 11 ............................................................ Fax 03 61 / 57-4 18 42 22 Dr. med. dent. Anne Griebsch, Harzstraße 25 ................32 23 11 Dipl.-Stom. Ronald Landes, Harzstraße 16 ...................30 24 46 Dr. med. Wolfgang Reymann, Passage am Markt .........30 25 04 Beratungs- und Begegnungsstätten Dipl.-Stom. Sabine Witt, Leipziger Straße 17 ..................3 10 22 Begegnungsstätte „Zum Lebensbaum“, Wasserstraße 15-17 .......................................................33 97 50 Zahntechnik Beratungsstelle für Selbsthilfe, An der Promenade 10 ...................................................74 19 41 Robert Wohland GmbH, Domacker 2 ............................36 46 80 Pro Familia, Wasserstr. 1 ................................................32 20 64 Flemming Dental Zahntechnik Artern, Saline 3 .............30 23 56 Suchtberatung des Diakonischen Werkes, Fräuleinstr. 12 ................................................................32 20 76 Apotheken / Physiotherapie / Pflegedienste / Hospiz- VdK, Leipziger Str. 17 .....................................................32 17 70 Alten- und Pflegeheime / Logopädie / Ergotherapie / Beratungsstelle u. Familienentlastender Dienst der Lebenshilfe, Einbecker Str. 8 ....................................32 28 38 Aratora-Apotheke ...........................................................32 39 72 Volkssolidarität Artern e.V., Leipziger Str. 32 ..................30 24 63 Engel-Apotheke ..............................................................30 24 77 Thür. Arbeitsloseninitiative (TALI) - Soziale Arbeit - e.V., Löwen-Apotheke .............................................................30 24 88 Straße der Jugend 12a ..................................................32 25 92 Physiotherapie G. Peter, Schlossstr. 5 ...........................30 22 95 Suppenküche der TALI ..................................................32 25 92 Physiotherapie Hübner/Lerch, Puschkinstraße 57 ...........3 10 73 Freizeitzentrum ..............................................................30 28 59 Physiotherapie Heike Brock, Wasserstraße 7.................33 90 11 Jugendberufshilfe Thüringen e.V., Physiotherapie Christine Lange, Kompetenzagentur Ritterstr. 8d (Oberer Hof) ..0160 / 7 18 14 08 Geschwister-Scholl-Platz 13...........................................32 03 10 Soziale Dienste der Justiz, Bewährungs- und Gerichtshilfe, Priv. Pflegedienst „Humanitas“, Promenade 15/16 .........31 98 29 Rudolf-Breitscheid-Straße 22 .........................................36 44 33 Priv. Pflegedienst „Ingari“, Wasserstraße 25 ..................32 11 11 ThINKA Artern, Einbecker Str. 6 .................................7 40 44 57 Pflegedienst Trägerwerk Soziale Dienste, Wasserstraße 16/17 .......................................................33 97 40 Abwasserzweckverbände Pflegedienst der Volkssolidarität, Leipziger Straße 24 ........................................................30 24 63 Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband (KAT) DRK-Pflegedienst, Puschkinstraße 23 ..........................33 71 20 Am Westbahnhof, 06556 Artern Tagespflege „Schmückeblick“ Claudia Funda Telefon .................................................................0 34 66 / 32 90 Brauereistraße 3 ..........................................................74 07 989 Telefax ............................................................0 34 66 / 32 91 00 Hospiz-Dienst, Harzstraße 16 ..........................0172 / 3 58 79 68 E-Mail ............................................................info@kat-artern.de Alten- und Pflegeheim „Haus Anna am Park“ ..............7 43 85 00 Sprechzeiten: DRK-Altenheim, Einbecker Str. 9 .....................................3 37 50 Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Logopädische Praxis B. Heyser, Schlossstraße 15 ........30 22 40 Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“ (AZV) Ergotherapiepraxis, Leipziger Str. 29 .............................32 49 11 Karl-Marx-Str. 12, 06578 Oldisleben Ergotherapie „Einklang‘: Herrnstraße 4 .......................7 43 96 15 E-Mail ..........................................info@azv-thueringer-pforte.de Praxis f. Ergotherapie, A. Sieler, Leipziger Straße 33 .....74 08 90 Sprechzeiten: Dienstag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr Ärzte, Zahnärzte, medizinische Einrichtungen Telefonnummern der Geschäftsstelle Fax ..................................................................03 46 73 / 9 14 62 Gehofen: Gebührenerhebung / Kasse ...........................03 46 73 / 9 14 61 Physiotherapie Edda Haustein Werkleiter .......................................................03 46 73 / 9 98 77 Bahnhofstraße 21 ............................................0 34 66 / 32 06 91 Finanzen ..........................................................03 46 73 / 9 98 78 Reinsdorf: Niederschlagswasser/Fäkalschlammentsorgung ....03 46 73 / 9 14 63 Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld Allgemeine Verwaltung / Sekretariat ...............03 46 73 / 9 98 79 Hauptstraße 98 ................................................0 34 66 / 30 27 37 Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden Zahnarzt Dr. Norbert Pfrogner unter folgender Rufnummer angezeigt werden: Bergstraße 5 ....................................................0 34 66 / 30 29 18 ...........................................................................0172 / 8 6635 18 Physiotherapie und Bäderpraxis Brigitte Helmboldt Reihe 7 ..............................................................0 34 66 / 3 12 54 Ärzte • Allgemeinmedizin Facharzt Gerhard Gottelt, Schillerstr. 65.........................30 26 73 Facharzt Stephan Gottelt, Schillerstr. 65 ........................30 26 73 Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld, Puschkinstr. 52 ................32 11 83 Impressum Amtsblatt der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Fachärzte Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf Herausgeber: Stadt Artern und die Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel- FÄ f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Frau Jessica Reimann, Nikolausrieth und Reinsdorf Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen Fräuleinstraße 8..............................................................32 24 44 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen Teil: Die Bürgermeister für ihren ter- www.fraeuleinstrasse.de ritorialen Bereich: Blümel, (Artern) Franke (Borxleben), Koch (Gehofen), Ludwig (Kalbsrieth), Dipl.-Med. Jens Thieme, Hautarzt, Kummer (Mönchpfiffel-Nikolausrieth), Schmidt (Reinsdorf) Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Adina Puschkinstraße 37 ............................................................3 10 97 Thielicke, erreichbar unter Tel.: 0175 / 1168550, E-Mail: a.thielicke@wittich-langewiesen.de und FÄ f. Augenheilkunde Frau D. Wagner, Petra Helbing, erreichbar unter Tel.: 0174 / 9257020, E-Mail: p.helbing@wittich-langewiesen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Nordhäuserstr. 13 ........................................................3 64 47 60 Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte An- Priv.-Doz. Dr. med. Ulrich Lotze, FA für Innere Medizin, zeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. Wasserstr. 18 ...............................................................7 40 20 20 gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden Praxis Peschka, Anne Peschka, FÄ für HNO, von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe Alexander F. Peschka, FA für Innere Medizin keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatz- mit hausärztlicher Tätigkeit leistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von Notfall- und Intensivmedizin, Infektiologie 2,50 € (inkl. Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen. Hinweis: Für den Inhalt in Puschkinstraße 61 ........................................................740 44 04 diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich. ...............................................................................Fax 740 44 05
Amtsblatt -4- Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang Das Einwohnermeldeamt informiert Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Personalausweises Laut § 1 des Gesetzes über Personalausweise sind alle Deut- Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit schen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, des Umlegungsplanes einen gültigen Personalausweis zu besitzen; (dies gilt nicht für Personen, die sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der können). Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 Zur Beantragung sind folgende Unterlagen vorzulegen: (BGBl. I S. 1728) - Personalausweis - Geburts- bzw. Heiratsurkunde Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Industriegroßflä- - 1 biometrisches Lichtbild che Artern/Unstrut“ in den Gemarkungen Artern und Schönfeld - Gebühren bei Beantragung ist am 02.10.2020 unanfechtbar geworden. - unter 24 Jahre 22,80 € Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand - über 24 Jahre 28,80 € durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszu- - Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen stand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Ihr Einwohnermeldeamt Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatas- ters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Artern, ÖbVI Scheer, Paul-Löbe-Straße 8 in 98693 Ilmenau als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung Vorderseite Rückseite (ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBI. S. 155) zuletzt geändert am 18. Dezember 2018 der Stadt Artern schriftlich oder zur Nie- derschrift zu erheben. Artern, 02.10.2020 Bekanntgabe gefasster Beschlüsse ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer Siegel des Stadtrates der Stadt Artern Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Der Bürgermeister der Stadt Artern hat in seiner 9. Sitzung am 24.08.2020 die nachfolgenden Eilbeschlüsse verlesen. Öffentliche Ausschreibung Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern wäh- gemäß § 31 der Thüringer rend der allgemeinen Dienstzeit erfolgen. Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) Eilbeschluss-Nr. E0080-06/2020 vom 22.06.2020 Die Stadt Artern schreibt die Liegenschaft Vergabe der Untersuchung und Behebung der Schäden an der Dachabdichtung des Freizeitzentrums Artern Unstrutweg 3 in Schönfeld Der Bürgermeister beauftragt die Fa. Hansjörg Kunze GmbH Gemarkung: Schönfeld Heldrungen mit der Untersuchung und Behebung der Schäden an der Dachabdichtung des Freizeitzentrums Artern. Flur: 2 Flurstück: 176/40 Eilbeschluss-Nr. E0081-08/2020 vom 05.08.2020 Grundstücksgröße: ca. 781 m² Vergabe der allgemeinen Bauleistungen zur Sanierung der meistbietend zum Mindestgebot von 5.467,00 Euro zum Verkauf Küche in der Kita Regenbogen aus. Der Bürgermeister vergibt die allgemeinen Bauleistungen zur Sanierung der Küche in der Kita „Regenbogen“ zu einem An- Als Mindestgebot ist der Grund- und Bodenpreis festgesetzt. gebotspreis von brutto 36.238,30 € nach öffentlicher Ausschrei- bung an die Fa. TuP GmbH Günstedt. Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen Wochenend- Bun- galow- Siedlung in 06556 Artern/ OT Schönfeld. Die auf dem Grundstück befindliche Immobilie liegt planungs- rechtlich im Außenbereich sowie im Überschwemmungsgebiet der Unstrut und ist stark sanierungsbedürftig. Ein Besichtigungstermin kann mit den Mitarbeitern der Abteilung Der Stadtrat der Stadt Artern hat in seiner 10. Sitzung am Liegenschaften, Tel. 0 34 66-32 55 34 vereinbart werden. 21.09.2020 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst. Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse Das jeweilig Kaufangebot ist bis zum 13.11.2020 bei der Stadt- im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils verwaltung Artern mit der Kennzeichnung: Unstrutweg 3 einzu- kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all- reichen. gemeinen Dienstzeit erfolgen. Die Gebotseröffnung erfolgt im Anschluss an die Gebotsfrist. Bieter, die nicht den Zuschlag erhalten, werden nicht gesondert Beschluss-Nr. 0082-09/2020 benachrichtigt. Weitere Auskünfte werden unter der Tel.-Nr. 0 34 Bestätigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 66- 32 55 22 erteilt. 24.08.2020 Der Stadtrat der Stadt Artern bestätigt den öffentlichen Teil der gez. Blümel Niederschrift über die Sitzung vom 24.08.2020 in der vorgeleg- Bürgermeister ten Fassung ohne Hinweise und Ergänzungen. Beschluss-Nr. 0083-09/2020 Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2017 der Stadt Artern Der Stadtrat der Stadt Artern stellt auf Grundlage des ihm zur Verfügung gestellten Prüfberichts des Rechnungsprüfungsam- tes des Kyffhäuserkreises die Jahresrechnung des Haushalts- jahres 2017 für die Stadt Artern fest.
Amtsblatt -5- Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang Beschluss-Nr. 0084-09/2020 übertragen, da dies das Leistungsvermögen der Stadt Artern Entlastung der Bürgermeisterin und des Beigeordneten der übersteigt. Stadt Artern für das Haushaltsjahr 2017 Über das Markterkundungsverfahren hinaus werden alle not- Der Stadtrat der Stadt Artern entlastet die Bürgermeisterin und wendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der den Beigeordneten der Stadt Artern für das Haushaltsjahr 2017. notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwen- dung, Ausschreibung und Vergabe sowie Zuwendungsabwick- Beschluss-Nr. 0085-09/2020 lung (Erstellung des Verwendungsnachweises nach 7 Jahren) Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 der Stadt mit allen Befugnissen auf den Kyffhäuserkreis übertragen. Der Artern Kyffhäuserkreis kann sich bei der Erfüllung dieser Aufgabe Drit- Der Stadtrat der Stadt Artern stellt auf Grundlage des ihm zur ter bedienen. Verfügung gestellten Prüfberichts des Rechnungsprüfungsam- Die noch unterversorgten und förderfähigen Adressen im Stadt- tes des Kyffhäuserkreises die Jahresrechnung des Haushalts- gebiet sollen mit 1 Gbit/s symmetrisch ausgebaut werden, um jahres 2018 für die Stadt Artern fest. eine stabile Versorgung aller Anschlussnehmer von mindes- Beschluss-Nr. 0086-09/2020 tens 50 Mbit/s im Download, mindestens jedoch mit 30 Mbit/s Entlastung der Bürgermeisterin und des Beigeordneten der im Download, zu ermöglichen. Die entsprechenden Festlegun- Stadt Artern für das Haushaltsjahr 2018 gen der NGA-Rahmenrichtlinie vom 15.06.2015, der Richtlinie Der Stadtrat der Stadt Artern entlastet die Bürgermeisterin und „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der den Beigeordneten der Stadt Artern für das Haushaltsjahr 2018. Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der überarbei- teten Version vom 28.11.2019, und der Thüringer „Breitbandaus- Beschluss-Nr. 0087-09/2020 baurichtlinie“ vom 28.05.2019 mit der letzten Änderung vom Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 der Ge- 28.04.2020 sind bei der Aufgabenerfüllung umfassend zu be- meinde Heygendorf rücksichtigen. Der Stadtrat der Stadt Artern stellt auf Grundlage des ihm zur Der Zuwendungsantrag stützt sich entsprechend der Richtlinie Verfügung gestellten Prüfberichts des Rechnungsprüfungsam- des Bundes in Punkt 3.1 auf die Förderung einer Wirtschaftlich- tes des Kyffhäuserkreises die Jahresrechnung des Haushalts- keitslücke. jahres 2018 für die Gemeinde Heygendorf fest. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Beschluss-Nr. 0088-09/2020 Richtlinie des Bundes „Förderung der Unterstützung des Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten der Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom Gemeinde Heygendorf für das Haushaltsjahr 2018 22.10.2015 in der überarbeiteten Version vom 28.11.2019, und Der Stadtrat der Stadt Artern entlastet den Bürgermeister und der Thüringer „Breitbandausbaurichtlinie“ vom 28.05.2019 mit den Beigeordneten der Gemeinde Heygendorf für das Haus- der letzten Änderung vom 28.04.2020 unter Berücksichtigung haltsjahr 2018. der von den Gemeinden zu erbringenden erforderlichen Eigen- mittelbeiträge. Beschluss-Nr. 0089-09/2020 Die Stadt gewährleistet, dass der Eigenmittelbeitrag durch sie Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 der Ge- erbracht und mit Fälligkeit dem Kyffhäuserkreis zur Verfügung meinde Voigtstedt gestellt wird. Der Stadtrat der Stadt Artern stellt auf Grundlage des ihm zur Wenn wesentliche Änderungen der Verhältnisse, die zu der Auf- Verfügung gestellten Prüfberichts des Rechnungsprüfungsam- gabenübertragung geführt haben, eintreten, ist dieser Beschluss tes des Kyffhäuserkreises die Jahresrechnung des Haushalts- entsprechend anzupassen. jahres 2018 für die Gemeinde Voigtstedt fest. Die Aufgabenübertragung auf den Landkreis endet mit der durch Beschluss-Nr. 0090-09/2020 die Bewilligungsbehörde im Rahmen der abschließenden Er- Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der folgskontrolle zum Jahresende nach Abschluss des Förderpro- Gemeinde Voigtstedt für das Haushaltsjahr 2018 gramms festgestellten Konformität der im Rahmen der Antrag- Der Stadtrat der Stadt Artern entlastet den Bürgermeister und stellung definierten sowie der durch den Förderbescheid und die Beigeordnete der Gemeinde Voigtstedt für das Haushaltsjahr seine Nebenbestimmungen festgelegten Ziele des geförderten 2018. Projekts. Beschluss-Nr. 0091-09/2020 Gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Artern und den Ge- Bekanntgabe gefasster Beschlüsse meinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Niko- des Ortschaftsrates Schönfeld lausrieth und Reinsdorf Der Stadtrat Artern beschließt: Der Ortschaftsrat Schönfeld hat in seiner 06. Sitzung am 1. Eine gemeinsame Schiedsstelle mit der Stadt Artern und den 02.09.2020 nachfolgenden Beschluss gefasst. Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel- Die Einsichtnahme in den Wortlaut des gefassten Beschlusses Nikolausrieth und Reinsdorf zu unterhalten. im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils 2. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag wird anerkannt kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all- und der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag zu unter- gemeinen Dienstzeit erfolgen. schreiben. Beschluss-Nr. 0005-09/2020 Beschluss-Nr. 0092-09/2020 Bestätigung der Niederschrift der Ortschaftsratssitzung, Einrichtung der Stelle eines/r „Dorfkümmerers/in“ in den öffentlicher Teil vom 20.05.2020 Ortschaften Voigtstedt/ Heygendorf/ Schönfeld Der Ortschaftsrat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung Der Stadtrat der Stadt Artern beschließt die Einrichtung einer vom 20.05.2020 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und Stelle eines/r „Dorfkümmerers/in“ in den Ortschaften Voigtstedt/ Ergänzungen. Heygendorf/ Schönfeld ab 01.01.2021. Für diese Stelle sind 30 % Eigenanteil zu leisten, es erfolgt eine Förderung vom Land- Bekanntgabe gefasster Beschlüsse kreis über 70%. Zusätzlich erfolgt eine Sachkostenförderung in Höhe von 120,00 €/Monat. des Ortschaftsrates Artern Beschluss-Nr. 0093-09/2020 Der Ortschaftsrat Artern hat in seiner 12. Sitzung am 10.09.2020 Übernahme der Aufgabe des Breitbandausbaus für die letz- nachfolgende Beschlüsse gefasst. ten unterversorgten Adressen (weniger 3 Mbit/s) gemäß § 87 Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse Abs. 3 ThürKO durch den Kyffhäuserkreis im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils Der Stadtrat Artern beschließt, zum Zwecke der Umsetzung kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all- der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des gemeinen Dienstzeit erfolgen. Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom Beschluss-Nr. 0011-09/2020 22.10.2015, in der Version vom 28.11.2019, die Übernahme der Bestätigung der Niederschrift der Ortschaftsratssitzung, nachfolgenden Aufgaben im Zuge des Breitbandausbaus gemäß öffentlicher Teil vom 23.07.2020 § 87 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom Der Ortschaftsrat Artern bestätigt die Niederschrift über die Sit- 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zung vom 23.07.2020 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise vom 10.04.2018, als eigene Aufgabe auf den Kyffhäuserkreis zu und Ergänzungen.
Amtsblatt -6- Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang Beschluss-Nr. 0012-09/2020 Bekanntgabe gefasster Beschlüsse Verwendung von 267.969,55 € des der Ortschaft Artern zu- stehenden Anteils an der Neugliederungsprämie für die Sa- des Hauptausschusses des Stadtrates nierung des Rathauses der Stadt Artern Der Ortschaftsrat der Ortschaft Artern beschließt die Verwen- Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Artern hat in sei- dung von 267.969,55 € des der Ortschaft Artern zustehenden ner Sitzung am 07.09.2020 den nachfolgenden Beschluss ge- Anteils an der Neugliederungsprämie für die Sanierung des Rat- fasst. hauses. Die Einsichtnahme in den Wortlaut des gefassten Beschlusses im Einzelnen sowie in der Niederschrift des öffentlichen Teils Bekanntgabe gefasster Beschlüsse kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all- gemeinen Dienstzeit erfolgen. des Ortschaftsrates Heygendorf Beschluss-Nr. 0025-09/2020 Der Ortschaftsrat Heygendorf hat in seiner 09. Sitzung am Bestätigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der 15.09.2020 nachfolgende Beschlüsse gefasst. Hauptausschusssitzung vom 10.08.2020 Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Artern bestä- im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils tigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung vom kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all- 10.08.2020 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und Er- gemeinen Dienstzeit erfolgen. gänzungen. Beschluss-Nr. 0019-09/2020 Bestätigung der Niederschrift der Ortschaftsratssitzung, öf- fentlicher Teil vom 16.06.2020 Ausschreibung für das Amt der Der Ortschaftsrat Heygendorf bestätigt die Niederschrift über die Schiedsperson und der stellvertretenden Sitzung vom 16.06.2020 in der vorgelegten Fassung ohne Hin- weise und Ergänzungen. Schiedsperson Beschluss-Nr. 0020-09/2020 für die gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Artern Verwendung von 27.463,04 € des der Ortschaft Heygendorf mit den Ortsteilen Artern, Heygendorf, Schönfeld zustehenden Anteils an der Neugliederungsprämie für die und Voigtstedt sowie den Gemeinden Borxleben, Sanierung des Arterner Rathauses Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth Der Ortschaftsrat der Ortschaft Heygendorf beschließt die Ver- und Reinsdorf wendung von 27.463,04 € des der Ortschaft Heygendorf zuste- henden Anteils an der Neugliederungsprämie für die Sanierung In o.g. Schiedsbezirk sind ab dem 02.12.2021 die Ehrenäm- des Arterner Rathauses. ter der Schiedsfrau/des Schiedsmannes (Schiedsperson) und Stellvertreter neu zu besetzen. Die ehrenamtlich tätige Person wird vom Stadtrat und den jeweiligen Gemeinderäten für die Bekanntgabe gefasster Beschlüsse Amtszeit von fünf Jahren gewählt. des Ortschaftsrates Voigtstedt Aufgabenbereich der Schiedsperson: Der Ortschaftsrat Voigtstedt hat in seiner 07. Sitzung am Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, gerichtliche 17.09.2020 nachfolgende Beschlüsse gefasst. Auseinandersetzungen zu vermeiden, festgefahrene Konflikt- Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im situationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsge- Einzelnen sowie in die Niederschrift des öffentlichen Teils kann schick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschie- im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der allgemei- denheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher Art zu schlichten nen Dienstzeit erfolgen. und durch Abschluss eines protokolierten Vergleichs zu been- den. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. Beschluss-Nr. 0018-09/2020 in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld, Beleidi- Bestätigung der Niederschrift der Ortschaftsratssitzung, öf- gung, Sachbeschädigung, aber auch in Fällen leichter Körper- fentlicher Teil vom 25.06.2020 verletzung und Hausfriedensbruch. Der Ortschaftsrat Voigtstedt bestätigt die Niederschrift über die Eignung für das Schiedsamt: Sitzung vom 25.06.2020 mit Hinweisen und Ergänzungen. Die Bewerber sollten Autorität besitzen und fähig sein, den Beschluss-Nr. 0019-09/2020 Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich, unparteiisch und beson- Verwendung von 44.934,85 € des der Ortschaft Voigtstedt nen zu begegnen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. zustehenden Anteils an der Neugliederungsprämie für die Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Sanierung des Arterner Rathauses Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und über die für die Der Ortschaftsrat der Ortschaft Voigtstedt beschließt die Verwen- Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. dung von 44.934,85 € des der Ortschaft Voigtstedt zustehenden Das Amt kann nicht bekleiden, Anteils an der Neugliederungsprämie für die Sanierung des Ar- terner Rathauses. 1. wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr Bekanntgabe gefasster Beschlüsse als sechs Monaten verurteilt wurde; des Bau-, Sanierungs- und Umweltaus- 2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen schusses des Stadtrates der Stadt Artern Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Be- Der Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss des Stadtrates der kleidung öffentlicher Ämter der Folge haben kann; Stadt Artern hat in seiner 7. Sitzung am 04.08.2020 den nachfol- 3. eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Be- genden Beschluss gefasst. hinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß Die Einsichtnahme in den Wortlaut des gefassten Beschlusses ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer An- im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils gelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all- Anordnung bestellt ist; gemeinen Dienstzeit erfolgen. 4. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Ver- fügung über ihr Vermögen beschränkt ist, Beschluss-Nr. 0029-08/2020 Bestätigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 5. wer bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat; 30.06.2020 Der Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss des Stadtrates der 6. wer bei Beginn der Wahlperiode das 70. Lebensjahr voll- Stadt Artern bestätigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über endet hat; die Sitzung vom 30.06.2020 in der vorgelegten Fassung ohne 7. wer nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt. Hinweise und Ergänzungen.
Amtsblatt -7- Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang Sollten Sie Interesse haben, freuen wir uns über Ihre schriftli- 1. Eine gemeinsame Schiedsstelle mit der Stadt Artern und den che Bewerbung bis zum 30.10.2020 an die Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel- Nikolausrieth und Reinsdorf zu unterhalten. Stadtverwaltung Artern 2. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag wird anerkannt -Ordnungsamt- und der Bürgermeister beauftragt den Vertrag zu unterschrei- Markt 14 ben. 06556 Artern Bei Fragen steht Ihnen Herr Uhlmann im Rathaus Zimmer 18 zur Verfügung. Gemeinde Gehofen Tel. 03466/325526, E-Mail: uhlmann@artern.de Artern, den 05.10.2020 Bekanntgabe gefasster Beschlüsse Blümel des Gemeinderates Gehofen Bürgermeister der Stadt Artern Der Gemeinderat Gehofen hat in seiner 7. Sitzung am 17.09.2020 nachfolgende Beschlüsse gefasst. Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse Stellenausschreibung im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all- Sachbearbeiter*in gemeinen Dienstzeit erfolgen. Bau- und Ordnungsamt Beschluss-Nr. 0036-09/2020 (m/w/d) Bestätigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung, öf- fentlicher Teil vom 30.07.2020 auf unserer Homepage www.artern.de Der Gemeinderat Gehofen bestätigt die Niederschrift über die Sitzung vom 30.07.2020 mit Änderungen, Hinweisen und Ergän- zungen. Beschluss-Nr. 0037-09/2020 Amtliche Bekanntmachungen Gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Artern und den Ge- meinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Niko- der Gemeinden lausrieth und Reinsdorf Der Gemeinderat Gehofen beschließt: 1. Eine gemeinsame Schiedsstelle mit der Stadt Artern und den Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Ni- Gemeinde Borxleben kolausrieth und Reinsdorf zu unterhalten. 2. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag wird anerkannt und der Bürgermeister beauftragt den Vertrag zu unter- Bekanntgabe gefasster Beschlüsse schreiben. des Gemeinderates Borxleben Beschluss-Nr. 0038-09/2020 Vergabe der erforderlichen Arbeiten für das Projekt „Be- Der Gemeinderat Borxleben hat in seiner 6. Sitzung am sucherlenkung am „Wiegental Wildnisweg“ in der Hohen 22.09.2020 nachfolgende Beschlüsse gefasst. Schrecke“, Seilpfadweg Wiegental Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse Der Gemeinderat Gehofen beschließt, die erforderlichen Ar- im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils beiten für das Projekt „Besucherlenkung am „Wiegental Wild- kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all- nisweg“ in der Hohen Schrecke“ an die Firma Landschafts- gemeinen Dienstzeit erfolgen. und Gartenbau Stackelitz GmbH zu einer Bruttosumme von Beschluss-Nr. 0022-09/2020 5193,96 € zu vergeben. Bestätigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung, öffentlicher Teil vom 30.06.2020 Beschluss-Nr. 0039-09/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Borxleben bestätigt die Nieder- Aufhebung der Satzung zur Regelung der Aufwandsent- schrift über die Sitzung vom 30.06.2020 in der vorgelegten Fas- schädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feu- sung ohne Hinweise und Ergänzungen. erwehrangehörigen vom 24.06.2020 Der Gemeinderat Gehofen beschließt die Aufhebung der Sat- Beschluss-Nr. 0023-09/2020 zung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Eh- Aufhebung des Beschlusses 0006-06/2019 vom 29.10.2019 renbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen vom zur Ersten Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Borx- 24.06.2020. leben vom 13.03.2019 Der Gemeinderat Borxleben beschließt die Aufhebung des Be- Beschluss-Nr. 0040-09/2020 schlusses 0006-06/2019, beschlossen am 29.10.2019, über die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Erste Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Borxleben vom Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen 13.03.2019. Der Gemeinderat Gehofen beschließt rückwirkend zum 01.12.2019 die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädi- Beschluss-Nr. 0024-09/2020 gung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehran- Ersten Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Borxle- gehörigen. ben vom 13.03.2019 Der Gemeinderat beschließt die Erste Änderung der Hauptsat- zung der Gemeinde Borxleben vom 13.03.2019 lt. Anlage. Beschluss-Nr. 0025-09/2020 Gemeinde Kalbsrieth Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen Der Gemeinderat Borxleben beschließt die Satzung zur Rege- Bekanntgabe gefasster Beschlüsse lung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und eh- des Gemeinderates Kalbsrieth renamtlichen Feuerwehrangehörigen. Der Gemeinderat Kalbsrieth hat in seiner 11. Sitzung am Beschluss-Nr. 0026-09/2020 29.09.2020 nachfolgende Beschlüsse gefasst. Gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Artern und den Ge- Die Einsichtnahme in den Wortlaut des gefassten Beschlusses meinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Niko- im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils lausrieth und Reinsdorf kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all- Der Gemeinderat Borxleben beschließt: gemeinen Dienstzeit erfolgen.
Amtsblatt -8- Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang Beschluss-Nr. 0024-09/2020 1. Grundsteuer Bestätigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung, öf- a) für land- und fentlicher Teil vom 02.06.2020 forstwirtschaftliche Flächen (A) 271 v. H. Der Gemeinderat Kalbsrieth bestätigt die Niederschrift über die b) für die Grundstücke (B) 389 v. H. Sitzung vom 02.06.2020 in der vorgelegten Fassung ohne Hin- weise und Ergänzungen. 2. Gewerbesteuer 357 v. H. Beschluss-Nr. 0025-09/2020 §5 Gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Artern und den Ge- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung meinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Niko- von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 47.000,00 € lausrieth und Reinsdorf festgesetzt. Der Gemeinderat Kalbsrieth beschließt: §6 1. Eine gemeinsame Schiedsstelle mit der Stadt Artern und den Die Erheblichkeitsgrenze für den Erlass einer Nachtragshaus- Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Ni- haltssatzung im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 6 kolausrieth und Reinsdorf zu unterhalten. von Hundert der Ausgaben des Gesamthaushaltes festgesetzt. 2. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag wird anerkannt Für nicht veranschlagte und nicht unabweisbare Investitionen und der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag zu unter- und Investitionsfördermaßnahmen wird die Erheblichkeitsgrenze schreiben. gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 3 ThürKO i. V. m. § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO auf 3 von Hundert der jeweiligen Ausgaben des Gesamthaushal- Beschluss-Nr. 0026-09/2020 tes festgesetzt. Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen §7 Der Gemeinderat Kalbsrieth beschließt die Satzung zur Rege- Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. lung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und eh- Mönchpfiffel-Nikolausrieth, den 14.09.2020 renamtlichen Feuerwehrangehörigen. Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth Kummer (Siegel) Bürgermeister Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Mönchpfiffel- Nikolausrieth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haus- haltssatzung 2020 sowie der Haushaltsplan 2020 mit seinen An- Bekanntmachungsvermerk lagen sind im Zeitraum vom 16.10.2020 bis zum 30.10.2020 in zum Haushaltsplan 2020 Zimmer 4 der Stadtverwaltung Artern, Markt 14 in 06556 Artern, während der Dienststunden Der nachfolgend bekannt gemachten Haushaltssatzung der Ge- meinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth für das Haushaltsjahr 2020 montags 08.00 - 12.00 Uhr wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt dienstags 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Kyffhäuserkreis, vom 07.09.2020 der Eingang bestätigt und eine mittwochs 08.00 - 12.00 Uhr Bekanntmachung nach Ablauf eines Monats nach Erhalt dieser donnerstags 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Eingangsbestätigung zugelassen. Die Bekanntmachung erfolgt freitags 08.00 - 12.00 Uhr im „Amtsblatt der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf“. zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird die Haus- haltssatzung 2020 sowie der Haushaltsplan 2020 mit seinen Mönchpfiffel-Nikolausrieth, den 14.09.2020 Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jah- Kummer resrechnung dieses Haushaltsjahres in Zimmer 7 der Stadtver- Bürgermeister waltung Artern, Markt 14 in 06556 Artern zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Haushaltssatzung der Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth Bekanntgabe gefasster Beschlüsse des für das Haushaltsjahr 2020 Gemeinderates Mönchpfiffel-Nikolausrieth Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisord- Der Gemeinderat Mönchpfiffel-Nikolausrieth hat in seiner 8. Sit- nung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August zung am 18.09.2020 nachfolgende Beschlüsse gefasst. 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Bekanntmachung Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) erlässt kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all- die Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth nachfolgende Haus- gemeinen Dienstzeit erfolgen. haltssatzung: Beschluss-Nr. 0027-09/2020 §1 Übernahme der Aufgabe des Breitbandausbaus für die letz- Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan (einschließlich Stel- ten unterversorgten Adressen (weniger 30 Mbit/s) gemäß § lenplan) für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt. Er 87 Abs. 3 ThürKO durch den Kyffhäuserkreis schließt Der Gemeinderat Mönchpfiffel-Nikolausrieth beschließt, zum im Verwaltungshaushalt Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundes „Förderung in den Einnahmen und Ausgaben mit 282.166,00 € zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik und Deutschland“ vom 22.10.2015, in der Version vom 28.11.2019, im Vermögenshaushalt die Übernahme der nachfolgenden Aufgaben im Zuge des Breit- in den Einnahmen und Ausgaben mit 38.385,00 € bandausbaus gemäß § 87 Abs. 3 der Thüringer Kommunalord- nung in der Fassung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch ab. Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018, als eigene Aufgabe auf §2 den Kyffhäuserkreis zu übertragen, da dies das Leistungsvermö- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und In- gen der Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth übersteigt. vestitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt. Über das Markterkundungsverfahren hinaus werden alle not- §3 wendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwen- genshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt. dung, Ausschreibung und Vergabe sowie Zuwendungsabwick- lung (Erstellung des Verwendungsnachweises nach 7 Jahren) §4 mit allen Befugnissen auf den Kyffhäuserkreis übertragen. Der Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie Kyffhäuserkreis kann sich bei der Erfüllung dieser Aufgabe Drit- folgt festgesetzt: ter bedienen.
Amtsblatt -9- Ausgabe 10 (16.10.2020) – 30. Jahrgang Die noch unterversorgten und förderfähigen Adressen im Ge- Beschluss-Nr. 0020-09/2020 meindegebiet sollen mit 1 Gbit/s symmetrisch ausgebaut wer- Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung den, um eine stabile Versorgung aller Anschlussnehmer von von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrich- mindestens 50 Mbit/s im Download, mindestens jedoch mit tung „Kindernest“ in kommunaler Trägerschaft der Gemein- 30 Mbit/s im Download, zu ermöglichen. Die entsprechenden de Reinsdorf Festlegungen der NGA-Rahmenrichtlinie vom 15.06.2015, der Der Gemeinderat Reinsdorf beschließt die Dritte Satzung zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der über- Benutzung der Kindertageseinrichtung „Kindernest“ in kommu- arbeiteten Version vom 28.11.2019, und der Thüringer „Breit- naler Trägerschaft der Gemeinde Reinsdorf. bandausbaurichtlinie“ vom 28.05.2019 mit der letzten Änderung Beschluss-Nr. 0021-09/2020 vom 28.04.2020 sind bei der Aufgabenerfüllung umfassend zu Übernahme der Aufgabe des Breitbandausbaus für die berücksichtigen. letzten unterversorgten Adressen (weniger 30 Mbit/s) Der Zuwendungsantrag stützt sich entsprechend der Richtlinie gemäß § 87 Abs. 3 ThürKO durch den Kyffhäuserkreis des Bundes in Punkt 3.1 auf die Förderung einer Wirtschaftlich- Der Gemeinderat Reinsdorf beschließt, zum Zwecke der Umset- keitslücke. zung der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage der des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom Richtlinie des Bundes „Förderung der Unterstützung des 22.10.2015, in der Version vom 28.11.2019, die Übernahme der Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom nachfolgenden Aufgaben im Zuge des Breitbandausbaus gemäß 22.10.2015 in der überarbeiteten Version vom 28.11.2019, und § 87 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom der Thüringer „Breitbandausbaurichtlinie“ vom 28.05.2019 mit 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes der letzten Änderung vom 28.04.2020 unter Berücksichtigung vom 10.04.2018, als eigene Aufgabe auf den Kyffhäuserkreis der von den Gemeinden zu erbringenden erforderlichen Eigen- zu übertragen, da dies das Leistungsvermögen der Gemeinde mittelbeiträge. Reinsdorf übersteigt. Die Gemeinde gewährleistet, dass der Eigenmittelbeitrag durch Über das Markterkundungsverfahren hinaus werden alle not- sie erbracht und mit Fälligkeit dem Kyffhäuserkreis zur Verfügung wendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der gestellt wird. notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwen- Wenn wesentliche Änderungen der Verhältnisse, die zu der Auf- dung, Ausschreibung und Vergabe sowie Zuwendungsabwick- gabenübertragung geführt haben, eintreten, ist dieser Beschluss lung (Erstellung des Verwendungsnachweises nach 7 Jahren) entsprechend anzupassen. mit allen Befugnissen auf den Kyffhäuserkreis übertragen. Der Die Aufgabenübertragung auf den Landkreis endet mit der durch Kyffhäuserkreis kann sich bei der Erfüllung dieser Aufgabe Drit- die Bewilligungsbehörde im Rahmen der abschließenden Er- ter bedienen. folgskontrolle zum Jahresende nach Abschluss des Förderpro- Die noch unterversorgten und förderfähigen Adressen im Ge- gramms festgestellten Konformität der im Rahmen der Antrag- meindegebiet sollen mit 1 Gbit/s symmetrisch ausgebaut wer- stellung definierten sowie der durch den Förderbescheid und den, um eine stabile Versorgung aller Anschlussnehmer von seine Nebenbestimmungen festgelegten Ziele des geförderten mindestens 50 Mbit/s im Download, mindestens jedoch mit Projekts. 30 Mbit/s im Download, zu ermöglichen. Die entsprechenden Beschluss-Nr. 0028-09/2020 Festlegungen der NGA-Rahmenrichtlinie vom 15.06.2015, der Gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Artern und den Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel- in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der über- Nikolausrieth und Reinsdorf arbeiteten Version vom 28.11.2019, und der Thüringer „Breit- Der Gemeinderat Mönchpfiffel-Nikolausrieth beschließt: bandausbaurichtlinie“ vom 28.05.2019 mit der letzten Änderung 1. Eine gemeinsame Schiedsstelle mit der Stadt Artern und den vom 28.04.2020 sind bei der Aufgabenerfüllung umfassend zu Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel- berücksichtigen. Nikolausrieth und Reinsdorf zu unterhalten. Der Zuwendungsantrag stützt sich entsprechend der Richtlinie 2. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag wird anerkannt und des Bundes in Punkt 3.1 auf die Förderung einer Wirtschaftlich- der Bürgermeister beauftragt den Vertrag zu unterschreiben. keitslücke. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richt- linie des Bundes „Förderung der Unterstützung des Breitbandaus- baus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Gemeinde Reinsdorf überarbeiteten Version vom 28.11.2019, und der Thüringer „Breit- bandausbaurichtlinie“ vom 28.05.2019 mit der letzten Änderung vom 28.04.2020 unter Berücksichtigung der von den Gemeinden Bekanntgabe gefasster Beschlüsse zu erbringenden erforderlichen Eigenmittelbeiträge. des Gemeinderates Reinsdorf Die Gemeinde gewährleistet, dass der Eigenmittelbeitrag durch sie erbracht und mit Fälligkeit dem Kyffhäuserkreis zur Verfügung Der Gemeinderat der Gemeinde Reinsdorf hat in seiner 5. Sit- gestellt wird. zung am 17.09.2020 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst. Wenn wesentliche Änderungen der Verhältnisse, die zu der Auf- Die Einsichtnahme in den Wortlaut des gefassten Beschlusses gabenübertragung geführt haben, eintreten, ist dieser Beschluss im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils entsprechend anzupassen. kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all- Die Aufgabenübertragung auf den Landkreis endet mit der durch gemeinen Dienstzeit erfolgen. die Bewilligungsbehörde im Rahmen der abschließenden Erfolgs- Beschluss-Nr. 0017-09/2020 kontrolle zum Jahresende nach Abschluss des Förderprogramms Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats- festgestellten Konformität der im Rahmen der Antragstellung defi- sitzung vom 07.05.2020, öffentlicher Teil nierten sowie der durch den Förderbescheid und seine Nebenbe- Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung stimmungen festgelegten Ziele des geförderten Projekts. vom 07.05.2020 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und Beschluss-Nr. 0022-09/2020 Ergänzungen. Gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Artern und den Ge- Beschluss-Nr. 0018-09/2020 meinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Niko- Vergabe der Gebührenkalkulation zur Neuberechnung der lausrieth und Reinsdorf Elternbeiträge in der Kita Kindernest an die Firma Allevo Der Gemeinderat Reinsdorf beschließt: Der Gemeinderat Reinsdorf beschließt die Vergabe der Gebüh- 1. Eine gemeinsame Schiedsstelle mit der Stadt Artern und den renkalkulation zur Neuberechnung der Elternbeiträge in der Kita Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel- Kindernest an die Firma Allevo. Nikolausrieth und Reinsdorf zu unterhalten. 2. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag wird anerkannt Beschluss-Nr. 0019-09/2020 und der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag zu unter- Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der schreiben. Gemeinde Reinsdorf Der Gemeinderat Reinsdorf beschließt die Satzung über die Be- Weiterhin verliest der Bürgermeister der Gemeinde Reins- nutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Reinsdorf. dorf einen Eilbeschluss vom 13.07.2020
Sie können auch lesen