Der Gemeinde Walddorfhäslach

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Der Gemeinde Walddorfhäslach
der Gemeinde
                                                                                                     Walddorfhäslach
Amtsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach, Herausgeber: Gemeinde Walddorfhäslach, Tel. 0 7127/92 66-0
                Verlag und Druck: Fink GmbH, Sandwiesenstraße 17, 72793 Pfullingen
                          Telefon 0 7121/97 93-0, Telefax 0 7121/97 93-993

62. Jahrgang                                        Donnerstag, 7. Oktober 2021                            Nummer 40

                          Weltmädchentag
 Die Walddorfhäslacher Frauenliste macht seit Jahren auf welt-
 weite Aktionstage rund um die Gleichberechtigung aufmerksam.
 So an den Weltfrauentag im März oder am Antigewaltstag Ende
 November die Fahne gehisst. Am Sonntag, 10. Oktober ist Welt-
 mädchentag. Als weltweiter Aktionstag macht dieser Tag Mäd-
 chen sichtbar, fordert internationales Engagement für Mädchen
 – und ist zugleich das zentrale Event der globalen Kampagnen
 zur Geschlechtergerechtigkeit. Die Akteurinnen der Frauenliste
 Walddorfhäslach haben hierzu die klare Meinung: Mädchen sind
 stark und brauchen die gleichen Chancen wie Jungen.
 Durch die anhaltende Pandemie wurden die Ideen für eine eige-
 ne Veranstaltung wieder verworfen. „Aber dieser Tag bewegt uns
 schon einige Zeit und so ist es für uns gerade jetzt wichtig, ein
 weiteres Zeichen für die Gleichberechtigung zu setzen,“ so Ver-
 einsvorsitzende Gabriele Armbruster. Gerne wurde die Idee der
 „Pinkifizierung“ weiterverfolgt. Denn jedes Jahr wird es in einigen
 Städten in Deutschland pink. Auf Initiative der Aktionsgruppen von
 Plan International Deutschland werden bundesweit bekannte Ge-
 bäude, Wahrzeichen und Denkmäler im Farbton Magenta beleuch-
 tet. So wird ein Zeichen für die Rechte von Mädchen gesetzt und
 auf die Wichtigkeit von Gleichberechtigung aufmerksam gemacht.
 So erstrahlt am Sonntagabend der weit sichtbare Häslacher
 Wasserturm in der Farbe Magenta. Dieses markante örtliche
 Bauwerk, dieses weltumfassende Thema der Benachteili-
 gung von Mädchen geht und die gegenseitige Achtsamkeit
 in der Coronapandemie passen zusammen.
                  MÄDCHEN SIND STARK
                  – WIR SETZEN ZEICHEN!
            WELTMÄDCHENTAG IN WALDDORFHÄSLACH

         Wir sind dabei!
         Am Sonntag, 11. Oktober von 18 bis 22 Uhr
          Gemeinsam für Walddorfhäslach

           Wir setzen ein Zeichen für die Gleichberechtigung
         und bringen Wahrzeichen für die Mädchen in unserem
              Ort und weit darüber hinaus zum Leuchten.
Der Gemeinde Walddorfhäslach
2                  Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach           7. Oktober 2021, Nummer 40

            Sonntag, den 17.10.2021
        Sonntag,
              vonden     17.10.2021
                 10.00 – 13.00 Uhr
                       Gemeindehalle
                         von 10.00 – Walddorfhäslach
                                     13.00 Uhr
                  Gemeindehalle Walddorfhäslach
        Verkauft wird:
        Spielzeug
    Verkauft      von A wie Auto bis Z wie Zug für kleine und große Kinder,
              wird:
        auch Großteile
    Spielzeug          wie
               von A wie   Fahrzeuge,
                         Auto bis Z wieSpielküchen, etc. und große Kinder,
                                         Zug für kleine
    auch Großteile wie Fahrzeuge, Spielküchen, etc.
                                                                     Anmeldungen und
             Es gelten die aktuellen                          Anmeldungen und
        Es gelten die aktuellen                           Verkäufernummern    gibt es ab
                                                         Verkäufernummern gibt es ab
             Hygienevorschriften
         Hygienevorschriften                                       sofortunter
                                                                 sofort   unter
          (Maskenpflicht,
       (Maskenpflicht,    3G-Regel,
                       3G-Regel,                            www.basarlino.de/1336
                                                           www.basarlino.de/1336
                 AHA-Regel).
              AHA-Regel).
                                                         Odereinfach
                                                        Oder  einfachüber
                                                                      über
                                                        den
                                                         denQR-Code
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      Helfer gesucht
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      Ihr Vorteil: Helferverkauf vor
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      offiziellem Basarverkauf!                           Leckeren Kuchen zum
           offiziellembitte
      Bei Interesse,   Basarverkauf!                        Leckeren Kuchen zum
                                                          Mitnehmen.
           Bei Interesse,
      per E-Mail          bitte
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          per E-Mail melden.
                        Bei Fragen können Sie sich gerne melden:
                         basar-kindergartenhaeslach@web.de
                           Bei Fragen können Sie sich gerne melden:
               Organisiert basar-kindergartenhaeslach@web.de
                           vom Elternbeirat des Kindergarten Häslach.

                   Organisiert vom Elternbeirat des Kindergarten Häslach.
Der Gemeinde Walddorfhäslach
7. Oktober 2021, Nummer 40                 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                                           3

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                                                  Unser Bürgerauto steht Ihnen jederzeit zur Verfügung!
                                             Unser Bürgerauto ist für Sie dienstags und donnerstags für örtliche Einkäufe, Arztbesuche
                                                                                                                         Az.: 504.06 - sp
                                             und alle sonstigen Anliegen unterwegs. Sie werden von zu Hause abgeholt. Unsere
                                             Fahrerinnen und Fahrer tragen eine medizinische Maske und das Fahrzeug wird regelmäßig
                                             desinfiziert. Wenn Sie das Bürgerauto nutzen, ist das Tragen einer medizinischen Maske
            Unser Bürgerauto steht Ihnen jederzeit zur Verfügung!
                                             erforderlich. Falls Sie keine haben, halten wir diese für Sie bereit. Bei Bedarf führen wir auch
                                             weiterhin die Fahrten von Montag – Freitag zu den Impfzentren durch.

      Unser Bürgerauto ist für Sie dienstags und donnerstags für örtliche Einkäufe, Arztbesuche
Unser Bürgerauto ist für Sie diens-
      und alle sonstigen Anliegen unterwegs. Sie werden von zu Hause abgeholt. Unsere
tags und    donnerstags
      Fahrerinnen   und Fahrerfür tragen
                                    örtliche
                                          eine medizinische Maske und das Fahrzeug wird regelmäßig
Einkäufe,     Arztbesuche
      desinfiziert. Wenn Sie dasund Bürgerauto
                                         alle       nutzen, ist das Tragen einer medizinischen Maske
sonstigen    Anliegen
      erforderlich. Falls unterwegs.
                          Sie keine haben,Sie halten wir diese für Sie bereit. Bei Bedarf führen wir auch
werdenweiterhin
           von diezuFahrten
                      Hause  von abgeholt.
                                 Montag – Freitag zu den Impfzentren durch.
Unsere Fahrerinnen und Fahrer tragen
eine medizinische Maske und das
Fahrzeug wird regelmäßig desinfiziert.
Wenn Sie das Bürgerauto nutzen, ist
das Tragen einer medizinischen Maske                  Bürgerauto
erforderlich. Falls Sie keine haben,                0151/70901011
halten wir diese für Sie bereit.
Der Gemeinde Walddorfhäslach
4                                    Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                                        7. Oktober 2021, Nummer 40

                                                        Informationen der Gemeindeverwaltung
                                                         Feuerwehr / Rettungsdienst Notruf 112
Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach                               Ev. Kindergarten Walddorf                                    10. Notrufe
Telefon 07127/9266-0                                             Gustav-Werner-Straße 22                                      Polizei Reutlingen                           07121 / 9420
Telefax 07127/9266-44                                            Kindergartenleitung                     07127 / 34451        Polizei Pliezhausen                          07127 / 7340
Postanschrift: Hauptstraße 9                                     TigeR Kunterbunt                      07127 / 9695598        Feuerwehr RT                                          112
72141 Walddorfhäslach                                                                                                         Feuerwehr Walddorfhäslach
                                                                 U3 Betreuung (TigeR)
E-Mail: info@walddorfhaeslach.de                                 TigeR Bambini Gruppe 1 OG                 07127/5600761      Gemeindeverwaltung          07127 / 9266-0
Homepage: http://www.walddorfhaeslach.de                         (Brühlstraße 2) Gruppe 2 DG               07127/5600762      Feuerwehrhaus                07127 / 21221
                                                                 TigeR Häslach                                                Kommandant                 0171 / 4321776
1. Rathaus Walddorfhäslach                                       Dorfstraße 30                           07127 / 237017                               oder 07127 / 21289
Hauptstraße 9                                                    Tiger Kunterbunt                                             Stv. Kommandant            0160 / 1828355
Telefon Zentrale                               07127/9266-0      (im Ev. Kindergarten)
Telefax                                       07127/9266-44      Gustav-Werner-Straße 22               07127 / 9695598

Bürgerbüro                                   9266-10/-11/-13                                                                  Krankenhaus RT                          07121 / 2000
                                                                 5. Bauhof, technische Betriebsdienste
Ordnungsamt                                         9266-16                                                                   Rettungsdienst                                   112
                                                                 und Gebäudebetreuung
Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhofswesen)                                                                Krankentransport                    RT 07121 / 19222
Vorzimmer Bürgermeisterin                           9266-40      5.1 Bauhof                                                                                       TÜ 07071 / 19222
Verwaltungssekretariat                           9266-19/-32     Telefon 21223, Telefax 237023
Finanzwesen                                     9266-20 / -23    Mobil                                   0162 / 9717733       Telefonseelsorge                            07121 / 11101
Steueramt                                           9266-21      Bereitschaft                            0163 / 3649806       Kinderschutzbund RT                         07121 / 11103
Gemeindekasse                                       9266-22      5.2                                                          Giftnotruf                                   0761 / 19240
                                                                 Gebäudebetreuungsdienste
Hauptamt                                 9266-30                 Gebäude- und Hallenbetreuung           0172 / 7679754        Wohngiftnotruf                                  116117
Bauamt                                   9266-15                                                       0151 / 70901021        Krebsinformationsdienst                         116117
Öffnungszeiten:  Mo.,Di.,Mi.,Fr.: 08.00-12.00 Uhr                Bereitschaft                          0151 / 70901031        Schwanger in Not                                116117
                            Do.: 07.30-12.00 Uhr                 Gemeindehalle/Ballspielhalle                                 Gewalt gegen Frauen                             116117
                             Di.: 16.00-19.00 Uhr                Weiherwiesen 1 und 2/2                 07127 / 928960        kostenfrei, täglich                      von 8 – 20 Uhr
2. Ortsverwaltung Häslach                                        Hallenbetreuung                        0172 / 7679754
Dorfstraße 30                                                                                          0151 / 70901021
Telefon                                    31356                 Bereitschaft                          0151 / 70901031        11. Wasserversorgung
Telefax                                   237015                 5.3 Winterdienst:                                            ZV Ammertal-Schönbuchgruppe
Bürgerbüro                                 31356                 Bauhof                 Mo.-Fr: 07.00-17.00 Uhr               Entstörungsdienst                        0800 / 8151815
(Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt,                                                  0162 / 9717733               24-Std.-Service (Gebührenfrei dt. Inland)
Friedhofswesen)
                                                                                                 0163 / 3649806               12. FairEnergie GmbH
Öffnungszeiten: NEU            Di..und Do.08.00-10.00 Uhr        Fa. Schmidt Weissgrün GmbH       07032 / 71728               Zentrale                             07121 / 5823000
                                       Di. 14.30-16.00 Uhr       Mo.-Fr.: 4.00–07.00 Uhr und 17.00-22.00 Uhr                  Netzanschlüsse                       07121 / 5823900
                                                                 Sa., So., Feiertage 5:00 – 22:00 Uhr                         Störungsannahme Strom                07121 / 5825211
                                                                 (sowie Schließtage des Bauhof)
3. Schulen                                                       5.4 Sport- und Freizeitzentrum Weiherwiesen                  13. NetzeBW Straßenbeleuchtung
Gustav-Werner-Schule                                             Bereitschaft                    0151/70901031                Störungsstelle            0800 / 3629-477
Grundschule Klassen 3+4                                          6. Senioren und Altenpflegewohnheim                          14. Abfallwirtschaft/Müllabfuhr
Gemeinschaftsschule Klassen 5-10                                 Gustav-Werner-Stift Walddorfhäslach                          Landkreis Reutlingen
Nonnengasse 34                                                   Hausleiter Herr Roy Zutavern                                 E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-reutlingen.de
Telefon                         07127 / 34505                    Stuttgarter Str. 9              07127 / 9231609              Telefon allgemein              07121 / 4803341
Telefax                         07127 / 23424                                                                                 Abfallberatung                 07121 / 4803348
www.gustav-werner-gemeinschaftsschule.de                         7. Sozial- und Diakoniestation                                                                     und –3349
                                                                 Pliezhausen-Walddorfhäslach                                  Sperrmülltelefon               07121 / 4803399
Römerwegschule                                                   Häusliche Pflege/Krankenpflege                               Behälter und Gebühren          07121 / 4803345
Grundschule Klassen 1+2                                          Hauswirtschaft/Betreuung/Familienpflege
Schulstraße 24                             07127 / 3754 (AB)     Schulberg 8-14, 72124 Pliezhausen                            15. Kabelfernsehen
                                                                 Telefon (AB)                         07127 / 80362           Pyur Tele Columbus AG
4. Kindergärten                                                  E-Mail: mail@sozialstation-pliezhausen.de                    Kaiserin-Augusta-Allee 108               030 / 25777777
                                                                 Bürozeiten:             Mo. - Fr.: 08.00-11.00 Uhr
Kindergarten Schönbuchwichtel                                                                                                 16. Forstverwaltung
Tiergartenweg 6               07127 / 34543                      und nach Vereinbarung             Do.:14.00-16.00 Uhr
                                                                                                                              E-Mail: f.rupp@kreis-reutlingen.de
Kindergarten Häslach                                             8 . Krankenpflegeverein Walddorfhäslach e.V                  Landratsamt Reutlingen        07121 / 4803221
Schulstraße 22                                 07127 / 18357     Kontaktperson: Herr Wilhelm Brielmann                        Förster Herr Rupp             0151 / 14043933
                                                                 Schützenstraße 14                  07127 / 32652
Waldkindergarten
Mobilnummer                                 0151 / 70918760      9. Pflegestützpunkt
                                                                 Pliezhausen-Walddorfhäslach
                                                                 Schulberg 8-14, Pliezhausen
                                                                 Ansprechpartner: Frau Andrea Wiese
                                                                 Telefon                          07127 / 980015
                                                                 E-Mail: pflegestützpunkt@pliezhausen.de

                                                                         Öffnungszeiten Häckselplatz
                                           Erreichbarkeit des Betreuungspersonals während der Öffnungszeiten unter der Rufnummer (0151)70901079
        01. Januar                           01. März                        16. April                  16. September                    16.Oktober                  1.Dezember
      bis 28. Februar                      bis 15. April                bis 15. September               bis 15. Oktober               bis 30.November              bis 31.Dezember
                                      Di    15:00-18:00 Uhr            Di 17:00-20:00 Uhr             Di 15:00-18:00 Uhr            Di 14:00-16:00 Uhr
                                      Fr    10:00-12:00 Uhr            Fr 10:00-12:00 Uhr             Fr 10:00-12:00 Uhr            Fr 10:00-12:00 Uhr
                                      Fr    15:00-18:00 Uhr            Fr 17:00-20:00 Uhr             Fr 15:00-18:00 Uhr            Fr 14:00-16:00 Uhr
    Sa    11:00-15:00 Uhr             Sa    11:00-16:30 Uhr            Sa 11:00-16:30 Uhr             Sa 11:00-16:30 Uhr            Sa 11:00-16:30 Uhr            Sa      11:00-15:00 Uhr
Der Gemeinde Walddorfhäslach
7. Oktober 2021, Nummer 40                            Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                5

Herzliche Einladung zum großen Familientag am 17. Oktober im CVJM-Zentrum
              Walddorf – ein Tag voller Erlebnis und Gemeinschaft.
An kreativen und abwechslungsreichen Stationen könnt ihr erleben, was es mit Gottes Barmherzigkeit auf
sich hat. Im Anschluss wird uns der christliche Zauberkünstler Tommy Bright mit seiner Show in den Bann
ziehen. Danach wird es wild und bunt: Beim Go-Kart-Rennen rund um die Kirche, an der Kletterwand, beim
Kinderschminken, in der Bauecke, an der Mega-Carrera Bahn und bei anderen Angeboten für alle Kinder
(und Erwachsene).
Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt: Neben einem leckeren Mittagessen to go, dem vielleicht letzten Eis
des Jahres und einem Kuchenverkauf für unseren Ev. Kindergarten, wird uns Thorsten von Oonikat mit einer
Kaffee-Bar verwöhnen.
Alle Familien sind herzlich eingeladen – egal, ob eure Kids 3 oder 12 Jahre alt sind. Wir freuen uns riesig, wenn
ihr mit dabei seid! Mitfeiern kann jeder, der geimpft, getestet oder genesen ist (Kita- und Schulkinder gelten
als getestet). Übrigens: Der Familientag findet gleichzeitig an über 30 Orten in Württemberg statt – und wir in
Walddorfhäslach sind ein Teil davon.

         Gemeinde Walddorfhäslach

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                                                                                   die Gemeinde Walddorfhäslach diein  durch die Gemeinde
gemeinschaftlicher
Walddorfhäslach    Kooperation  mit der KlimaschutzAgentur   im Landkreis  Reutlingen für ihre Mitbürgerinnen
                          in gemeinschaftlicher Kooperation mit der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingenund Mit-
bürger angeboten wird. Die Beratung erfolgt, unter Einhaltung der Kontakt- und Hygienevorschriften, durch neutrale
für ihre Mitbürgerinnen
Energieberater                    und Mitbürger
               und gibt Ihnen praxisorientierte         angeboten
                                                Tipps rund um das Themawird.     Die Beratung erfolgt, unter Einhaltung der Kontakt-
                                                                          Energie.
und Hygienevorschriften, durch neutrale Energieberater und gibt Ihnen praxisorientierte Tipps rund um das
             Aufgrund der Corona-Pandemie, findet die Beratung per Telefon statt.
Thema Energie.
           Aufgrund  der den
                  Dienstag, Corona-Pandemie,             findet
                             19. Oktober 2021 von 14.30 Uhr bis 17.30die
                                                                     Uhr Beratung per Telefon statt.
                              Dienstag,
Bitte wenden Sie sich bei weiterem Interesse den
                                             an die19.  Oktober 2021
                                                    KlimaschutzAgentur      von 14.30
                                                                       im Landkreis         UhrFrau
                                                                                    Reutlingen,  bisHipp
                                                                                                      17.30
                                                                                                         unter Uhr
Telefonnummer (07121) 1432571, beratung@klimaschutzagentur-rt.de oder Fax 07121 / 1432572. An Hand eines
Bitte  wenden Sie sich bei weiterem Interesse an die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen,
Fragebogens wird das gewünschte Beratungsthema näher abgefragt.
                                                                                          Frau Hipp
unter Telefonnummer (07121) 1432571, beratung@klimaschutzagentur-rt.de oder Fax 07121 / 1432572. An
Hand eines Fragebogens wird das gewünschte Beratungsthema näher abgefragt.
Der Gemeinde Walddorfhäslach
6                    Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                   7. Oktober 2021, Nummer 40

                    Gemeinde Walddorfhäslach
             Kulturkalender 2022 – Terminanmeldungen
 Wir bitten alle Vereine und Institutionen uns für die Erstellung des Kulturkalenders 2022
 ihre Planungen der aufzunehmenden Termine bis spätestens 30.10.2021 per E-Mail an
 die Gemeindeverwaltung sonja.pfeiffer@walddorfhaeslach.de mitzuteilen. Darin sollten
 folgende Angaben enthalten sein
       Datum – Beginn/Uhrzeit – Veranstaltungsbezeichnung – Veranstaltungsort.
 Wichtig: Hallenbelegungen bitte vorab direkt mit Frau Schwinghammer, moni-
 ka.schwinghammer@walddorfhaeslach.de oder unter Tel. 07127/9266-16 abklären.
 Vielen Dank. Ihre Gemeindeverwaltung

                             Auszug aus dem Kulturkalender Oktober 2021
              Alle Veranstaltungen unter Vorbehalt der Regelungen zur Corona-Pandemie
Wann?                       Was?                               Wer?                    Wo?
Oktober 2021
Fr.,+ 08.10.2021            Gemeinderat Klausurtagung          Gemeinde Walddorf-      Gemeindehalle
Sa.   09.10.2021                                               häslach
Sa.,   09.10.2021           Obst auflesen - anschl. Mosten     Obst- und Gartenbau-    Treffpunkt: Feuerbrandfeld-
       09:30 Uhr            (Bag in Box)                       verein e.V.             versuchsgelände Sulzeiche
So.,   10.10.2021           Weltmädchentag                     Frauenliste             Beleuchtung verschiedener
                                                               Walddorfhäslach e.V.    Gebäude
So.,   10.10.2021           Freundes- und Familientag          CVJM                    CVJM-Zentrum
       10:15 Uhr            des CVJM-Zentrums                  Walddorfhäslach e.V.
So.,   10.10.2021           Konzert                            Liederkranz             Römerwegschule Häslach
       16:00 Uhr                                               Walddorf e.V.
So.,   10.10.2021           Benefiz-Konzert                    Evangelische Kirche     Evang. Kirche Walddorf
       18:00 Uhr
Mo.,   11.10.2021           Keep Hope Alive                    Evangelische Kirche     Evang. Gemeindehaus
       20:00 Uhr                                               mofa                    Walddorf
Di.,   12.10.2021           Seniorenbegegnung                  Seniorenbegegnung       Gemeindehalle, Vereinsraum
       14:30 Uhr
Fr.,   15.10.2021           Jahreshauptversammlung             Förderverein            Evang. Gemeindehaus
       20:00 Uhr                                               Gustav-Werner-Stift     Walddorf
                                                               Walddorfhäslach e.V.
Sa.,   16.10.2021           Badminton-Leistungsturnier         SV Walddorf e.V.        Ballspielhalle
+      17.10.2021
So.
Sa.,   16.10.2021           Jahreshauptversammlung             TV Häslach e.V.         Vereinsheim TV Häslach
       19:30 Uhr                                                                       (Schießanlage)
So.,   17.10.2021           SPIELEWELT                         Kindergarten Häslach    Gemeindehalle
       10:00 – 13:00 Uhr    Der Basar rund ums Spielzeug
So.,   17.10.2021           Familientag                        CVJM Walddorfhäslach    CVJM-Zentrum
       11:30 – 15:30 Uhr                                                               Walddorf
Sa.,   23.10.2021           Wiesenputzede                      Obst- und Gartenbau-    Feuerbrandfeldversuchs-
       09:30 Uhr                                               verein e.V.             gelände Sulzeiche
Mi.,   27.10.2021           Int. Tag "Nein - zu Gewalt an      Frauenliste Walddorf-   am Rathaus
                            Frauen" (25.11.), Fahnenhissen     häslach e.V.
Do.,   28.10.2021           Gemeinderatssitzung (ö/nö)         Gemeinde                Gemeindehalle
       18:00 Uhr                                               Walddorfhäslach
Do.,   28.10.2021           Mitgliederversammlung              Schulförderverein       Gustav-Werner-Schule
       20:00 Uhr                                               Gustav-Werner-          Mensa
                                                               Gemeinschaftsschule
Fr.,   29.10.2021           Wander-/Vereinspokalschießen       TV Häslach e.V. Schüt- TV Heim, Schießbahn
       17:00 – 23:30 Uhr                                       zenabteilung
So.,   31.10.2021           Wander-/Vereinspokalschießen       TV Häslach e.V. Schüt- TV Heim, Schießbahn
       10:00 – 14:30 Uhr                                       zenabteilung
So.,   31.10.2021           Nacht der Spiele                   CVJM Walddorfhäslach    Evang. Gemeindehaus
       18:00 – 22:30 Uhr                                       e.V.                    Häslach
Der Gemeinde Walddorfhäslach
7. Oktober 2021, Nummer 40                                              Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                                                   7

                                                                                                              WIR SIND FÜR SIE DA
                                                                                                          IHRE GEMEINDEVERWALTUNG
In Walddorf feiert                                                                          Das Rathaus ist für Sie weiterhin uneingeschränkt geöffnet. Im
                                                                                            Bürgerbüro und in den einzelnen Besucherräumen haben jeweils
Frau Elsbeth Löffler, Tiergartenweg 21, am Montag, 11.10.2021,
                                                                                            zwei Personen Zutritt. Grundsätzlich bitten wir Sie zu prüfen, ob
ihren 80ten Geburtstag.
                                                                                            Sie Ihre persönlichen Anliegen auch per E-Mail oder Telefon vor-
Unsere Bürgermeisterin Silke Höflinger gratuliert im Namen unserer                          nehmen können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen
Gemeinde und persönlich Frau Elsbeth Löffler sehr herzlich mit                              eine medizinische Maske. Wir bitten Sie daher beim Betreten des
ihrem Glückwunschschreiben und dem gemeindlichen Präsentkorb                                Rathauses ebenfalls eine solche Maske zu tragen.
im Rahmen ihres Besuches und wünscht ihr alles Gute, viel
                                                                                            Öffnungszeiten Bürgerbüro Rathaus Walddorfhäslach,
Gesundheit und Wohlergehen.
                                                                                            Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach, Erdgeschoss:
                                                                                            E-Mail: buergerbuero@walddorfhaeslach.de; Rufnummer
                                                                                            (07127) 9266-0; Durchwahlen Frau Birgit Kimmerle (-11), Frau
                                                                                            Corinna Leibfritz (-13), Frau Rita Musella (-10), Frau Monika
                                                                                            Schwinghammer (-16)
Ärztlicher Notfalldienst                                                                    Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:  8:00 bis 12:00 Uhr
Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feier-
                                                                                            Donnerstag:                                 7:30 bis 12:00 Uhr
tagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie                                    Dienstagnachmittag:                        16:00 bis 19:00 Uhr
Rufnummer 116117                                                                            Öffnungszeiten Ortsverwaltung Häslach, Dorfstraße 30,
Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie On-                                72141 Walddorfhäslach:
linesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinder-                                     E-Mail: buergerbuero-ov@walddorfhaeslach.de; Frau Anke
ärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711/96589700 oder                             Schaal, Rufnummer (07127) 31356
docdirekt.de                                                                                Dienstag:                                   8:00 bis 10:00 Uhr
Öffnungszeiten Notfallpraxis Klinik Reutlingen 8.00 bis 22.00 Uhr                           Donnerstag:                                 8:00 bis 10:00 Uhr
                                                                                            Dienstagnachmittag:                        14:30 bis 16:00 Uhr
Zahnärztlicher Notfalldienst
                                                                                            Offene Bürgersprechzeiten unserer Bürgermeisterin
Freitag ab 14.00 Uhr und
Samstag/Sonntag von 10.00-11.00 Uhr und von 16.00-17.00 Uhr                                 (silke.hoeflinger@walddorfhaeslach.de)
zu erfragen unter Telefon 01805/911640                                                      finden jeweils dienstags im Dorfgemeinschaftshaus in Häs-
                                                                                            lach, Dorfstraße 30, von 14:30 – 16:00 Uhr und im Rathaus
Tierärztlicher Sonntagsdienst                                                               Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, von 16:30 – 18:30 Uhr statt.
Wenn Haustierarzt nicht erreichbar Notfall- und Bereitschafts-                              Anmeldungen hierfür werden entgegengenommen. Gesonder-
dienst Tübingen, zu erfragen unter Tel. 07071/365525                                        te Termine außerhalb der Sprechzeit können jederzeit verein-
Jedes Wochenende: Tierarztpraxis Oberscheid,                                                bart werden. Am Dienstag, 19.10.2021 findet die Sprechzeit
Pliezhausen, Greutstraße 8, Tel. 07127/7427                                                 in Walddorf von 14:00 – 16:00 Uhr statt.
                                                                                            Sekretariat Verwaltung/Zentrale Dienste: Verwaltungsse-
Apothekenbereitschaft
                                                                                            kretariat@walddorfhaeslach.de, Rufnummer (07127) 9266-40,
Außerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten fällt eine Not-                               Frau Ute Braun (-14), Frau Sonja Pfeiffer (-19), Frau Kerstin
dienstgebühr an. Es werden nur ärztliche Rezepte beliefert und                              Schmid (-32).
dringend benötigte Medikamente abgegeben.
Donnerstag, 07.10.2021
                                                                                            Darüber hinaus erreichen Sie unsere einzelnen Ämter unter
Birken-Apotheke Sondelfingen Tel.: 07121 - 49 39 20, Römersteinstr. 4, 72766 Reut-          folgenden E-Mail-Anschriften sowie über die jeweiligen Ruf-
lingen (Sondelfingen)                                                                       nummern unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sie bit-
Uhland Apotheke Pfullingen Tel.: 07121 - 7 11 50, Schulstr. 10, 72793 Pfullingen            te der Homepage entnehmen: Bauamt@walddorfhaeslach.de;
Freitag, 08.10.2021                                                                         Ordnungsamt@walddorfhaeslach.de; Hauptamt@walddorf-
Hirsch Apotheke Mache Reutlingen Tel.: 07121 - 33 49 37, Wilhelmstr. 53,                    haeslach.de; Steueramt@walddorfhaeslach.de; Kasse@wald-
72764 Reutlingen (Innenstadt)                                                               dorfhaeslach.de; Kaemmerei@walddorfhaeslach.de.
Samstag, 09.10.2021
Burkhardt’sche Apotheke Eningen Tel.: 07121 - 8 11 48, Hauptstr. 59, 72800 Eningen                          Gemeinde Walddorfhäslach
unter Achalm                                                                                                   Direkt an der Bundesstraße B 27 Richtung Stuttgart (25 km) gelegen;
                                                                                                             Kreisstädte Reutlingen und Tübingen 15 km und Böblingen 20 km entfernt
Hohbuch-Apotheke Reutlingen Tel.: 07121 - 2 93 93, Pestalozzistr. 7, 72762 Reut-
lingen (Hohbuch)                                                                                       Wir suchen    Wir zum
                                                                                                                         suchen nächstmöglichen            Zeitpunkt
                                                                                                                                zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sonntag, 10.10.2021                                                                                für unsere     derzeit     3  gemeindlichen            Kindergärten
                                                                                                       für unsere derzeit 3 gemeindlichen Kindergärten mit 9,5 Gruppen
Sonnen-Apotheke Reutlingen Tel.: 07121 - 9 33 60, Wilhelmstr. 10, 72764 Reutlingen                                    mit 9,5 Gruppen eine        eine
(Innenstadt)
Montag, 11.10.2021                                                                                Pädagogische   Fachbegleitung
                                                                                                       Pädagogische                    (w/m/d)
                                                                                                                    Fachbegleitung (w/m/d)
Härten-Apotheke Kusterdingen Tel.: 07071 - 3 36 79, Emil-Martin-Str. 17,                    in unbefristeter Teilzeitbeschäftigung mit einem Beschäftigungsum-
                                                                                              in unbefristeter Teilzeitbeschäftigung mit einem Beschäftigungsumfang von 50 %. Das Beschäfti-
72127 Kusterdingen                                                                          fang    von 50 %. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den
                                                                                              gungsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst
Markt-Apotheke Reutlingen Tel.: 07121 - 1 59 47 00, Obere Wässere 3-7,                      Bestimmungen
                                                                                              (TVöD).                 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
72764 Reutlingen (Innenstadt)                                                               EsEs erwartet       Sievielseitige
                                                                                                  erwartet Sie eine    eine vielseitige       und verantwortungsvolle
                                                                                                                                und verantwortungsvolle Tätigkeit, die im WesentlichenTätigkeit,
                                                                                                                                                                                       die Bera-
Dienstag, 12.10.2021                                                                        die
                                                                                              tungimder Wesentlichen
                                                                                                        Einrichtungsleitungen die    Beratung Fachkräfte,
                                                                                                                                und pädagogischen  der Einrichtungsleitungen                 und
                                                                                                                                                               die Weiterentwicklung von Quali-
                                                                                              tätsstandards und Beratung zur Qualitätsentwicklung, sowie die Unterstützung bei der Weiterent-
easy Apotheke Reutlingen Tel.: 07121 - 62 87 90, Föhrstr. 40, 72760 Reutlingen (Storlach)   pädagogischen
                                                                                              wicklung der Konzeptionen Fachkräfte,
                                                                                                                           umfasst.       die Weiterentwicklung von Qualitäts-
Rathaus-Apotheke Kirchentellinsfurt Tel.: 07121 - 9 68 80, Dorfstr. 41, 72138 Kir-          standards         und Beratung zur Qualitätsentwicklung, sowie die Un-
                                                                                              Eine Vorstellung der gemeindlichen Kindergärten finden Sie auf unserer Homepage unter
chentellinsfurt                                                                               www.walddorfhaeslach.com/soziales-bildung/kindergaerten.
                                                                                            terstützung bei der Weiterentwicklung der Konzeptionen umfasst.
Mittwoch, 13.10.2021                                                                          Weitere telefonische Auskünfte erteilt Ihnen unsere Hauptamtsleiterin Frau Sabine Strobel unter
                                                                                            Eine   Vorstellung
                                                                                              der Rufnummer            der gemeindlichen
                                                                                                                07127/9266-30.                    Kindergärten
                                                                                                                                 Senden Sie Ihre Bewerbung   bis zum finden      Sie
                                                                                                                                                                        22.10.2021 an auf  unse-
                                                                                                                                                                                      Gemeinde
Alb-Apotheke Sonnenbühl Tel.: 07128 - 23 34, Erpfinger Str. 4, 72820 Sonnenbühl
(Undingen)                                                                                  rer  HomepageStichwort
                                                                                              Walddorfhäslach,      unter www.walddorfhaeslach.com/soziales-bildung/
                                                                                                                              Personal Kindergärten, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach
                                                                                              oder per E-Mail an personal.hauptamt@walddorfhaeslach.de.
List-Apotheke Reutlingen Tel.: 07121 - 49 06 40, Kaiserstr. 47, 72764 Reutlingen            kindergaerten.
(Innenstadt)                                                                                Weitere telefonische Auskünfte erteilt Ihnen unsere Hauptamts-
Donnerstag, 14.10.2021                                                                      leiterin Frau Sabine Strobel unter der Rufnummer 07127/9266-
Apotheke am Rathaus Pliezhausen Tel.: 07127 - 8 02 12, Schulberg 5, 72124 Pliezhausen       30. Senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 22.10.2021 an
Apotheke Ohmenhausen Tel.: 07121 - 9 16 60, Gomaringer Str. 33, 72770 Reutlingen            Gemeinde Walddorfhäslach, Stichwort Personal Kinder-
(Ohmenhausen)                                                                               gärten, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach oder per
Linden-Apotheke Pfullingen Tel.: 07121 - 7 13 10, Schloßstr.1, 72793 Pfullingen             E-Mail an personal.hauptamt@walddorfhaeslach.de.
Vergabe des Obstertrages 2021
 Vergabe des Obstertrages 2021
 8Der   Ertrag an Äpfel        und Birnen
                       Mitteilungsblatt          auf den
                                        der Gemeinde      gemeindeeigenen
                                                      Walddorfhäslach         Obstbaumwiesen         wurde
                                                                                   7. Oktober 2021, Nummer 40
 durch den Bauhof der Gemeinde Walddorfhäslach in beiden Ortsteilen geschätzt.
 Der Ertrag an Äpfel und Birnen auf den gemeindeeigenen Obstbaumwiesen wurde
 Obstinteressenten                    werden              gebeten,           sich          bei          der
 durch den Bauhof der Gemeinde Walddorfhäslach in beiden Ortsteilen geschätzt.
 Gemeindeverwaltung, Bürgerbüro,        Vergabe(Tel.
                                                   des Obstertrages
                                                        07127/9266-0)   2021
                                                                          zu melden.
 Obstinteressenten                     werden              gebeten,           sich          bei            der
Der Ertrag an Äpfel und Birnen auf den gemeindeeigenen Obstbaumwiesen wurde durch den Bauhof der Gemeinde
 Gemeindeverwaltung, Bürgerbüro, (Tel. 07127/9266-0) zu melden.
 Tabelle 1: Obstertrag
Walddorfhäslach                  Walddorf
                in beiden Ortsteilen geschätzt. 2021 Preise pro Zentner
Obstinteressenten werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung, Bürgerbüro, (Tel. 07127/9266-0) zu melden.
  Tabelle 1: Obstertrag Walddorf 2021 Preise pro Zentner
                 Los-Nr.
Tabelle 1: Obstertrag Walddorf 2021 Preise proÄpfel
                                               Zentner Schätzpreis          Birnen Ztr.         Schätzpreis
                                                 Ztr.        Euro                                                                                            Euro
                  Los-Nr.                       Äpfel      Schätzpreis         Birnen Ztr.                                                                 Schätzpreis
              1. Riemenmahd                      3,0         21,00                  0                                                                          0
                                                  Ztr.        Euro                                                                                            Euro
               1. Herdweg Mitte                  1,5         10,50                 3,0                                                                       12,00
              1. Riemenmahd                       3,0         21,00                   0                                                                          0
       1. Nettomarkt Dreispitz                   0,5          3,50                 0,5                                                                       2,00
                1. Herdweg Mitte                  1,5         10,50                  3,0                                                                      12,00
                1. Graben                        0,5          3,50                 2,5                                                                       10,00
        1. Nettomarkt Dreispitz                   0,5          3,50                  0,5                                                                       2,00
                2. Nonnenhäule                     -            -
                1. Graben                         0,5          3,50                  2,5                                                                      10,00
                1. Aischbach                                    -                  7,0                                                                       28,00
                2.    Nonnenhäule
                1. Kohläcker
                                                     -            -                0,5                                                                       2,00
                1. Aischbach
                2. Kohläcker
                                                                  -                 0
                                                                                     7,0                                                                      28,00
                                                                                                                                                               0
                 1.   Kohläcker
                3. Kohläcker                                                         0,5
                                                                                   0,5                                                                         2,00
                                                                                                                                                             2,00
                 2.   Kohläcker
              Lindenstraße                                                         0,50                                                                      2,000
                 3.   Kohläcker
       4. Vordere neue Äcker                       0            0                   00,5                                                                       2,00
                                                                                                                                                               0
              Lindenstraße                                                           0,5                                                                       2,00
        4. Vordere
  Tabelle               neue Äcker
             2: Obstertrag       Häslach 2021       0 Preise pro 0Zentner             0                                                                          0
  Stänglach und Sulzeiche teilweise nur Birnen
Tabelle 2: Obstertrag
  Tabelle             Häslach 2021Häslach
              2: Obstertrag                    2021Stänglach
                                   Preise pro Zentner  Preiseund
                                                              proSulzeiche
                                                                    Zentnerteilweise nur Birnen
  Stänglach
        Los. Nr.   und   Sulzeiche
                            Äpfel        teilweise
                                        Schätzpreis     nur  Birnen      Birnen                                                                            Schätzpreis
                              Ztr.
        Los. Nr.
        Nummer               Äpfel        Schätzpreis                     Birnen                                                                              Schätzpreis
    (Stänglach,)               Ztr.
         Nummer
             8                2,5              17,50                         0                                                                                       0
     (Stänglach,)
            10                2,5              17,50                        1,0                                                                                    4,00
             8
            11                 2,5
                              3,5               17,50
                                               24,50                           0                                                                                       0
            10
            12                 2,5
                              2,0               17,50
                                               14,00                         1,0                                                                                     4,00
            11
            16                 3,5              24,50                       3,0                                                                                    12,00
            12
            19                 2,0              14,00                       0,5                                                                                    2,00
            16
            24                                                               3,0
                                                                            0,5                                                                                     12,00
                                                                                                                                                                   2,00
            19
            26                                                               0,5
                                                                            1,0                                                                                      2,00
                                                                                                                                                                   4,00
            24
            27                                                               0,5
                                                                            1,5                                                                                      2,00
                                                                                                                                                                   6,00
            26
         28+29                                                               1,0
                                                                            1,0                                                                                      4,00
                                                                                                                                                                   4,00
            27
            30                                                               1,5
                                                                            0,5                                                                                      6,00
                                                                                                                                                                   2,00
          28+29
            31                2,0              14,00                         1,0                                                                                     4,00
            30
            32                1,0               7,00                         0,5
                                                                            1,0                                                                                      2,00
                                                                                                                                                                   4,00
            31
     Landstraße                2,0
                              3,0               14,00
                                               12,00
            32                 1,0               7,00                        1,0                                                                                       4,00
      Landstraße               3,0              12,00
 Aktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen in der Gemeinde

  Betroffene Straße(n)                             Umfang der Maßnahme            Umleitung             Voraussichtlicher Zeitraum             Anlass

  Am Heuäcker 34                                   Halbseitige Sperrung           Beschilderung         25.05.2021 – 08.10.2021                Kran-Standplatz

  Landstraße Höhe Gebäude Nr. 17                   Halbseitige Sperrung           Beschilderung         12.07.2021 – 22.12.2021                Baustellenbetrieb
                                                   Halbseitige Sperrung,                                                                       Neuer Hausanschluß mit Mast-
  Dorfstraße 66                                    teilweise Vollsperrung         Beschilderung         13.09.2021 – 08.10.2021                versetzung
                                                   Nebenstraße
                                                                                                                                               Kranstandplatz und Baustellen-
  Am Heuäcker 14                                   Gehwegsperrung                 Beschilderung         27.09.2021 – 31.01.2022
                                                                                                                                               ausfahrt
                                                                                                                                               Stellen eines Autokrans zur
  Buchenstraße                                     Vollsperrung                   Beschilderung         04.10.2021 – 08.10.2021
                                                                                                                                               Hausmontage
  Dettenhauser Straße , Höhe Gebäude                                                                    14.10.2021 von 9:00 – 13:00
                                     Halbseitige Sperrung                         Beschilderung                                                Stellung Autokran
  46                                                                                                    Uhr
                                                   Verengung der Fahr-
  Turmstraße 1                                                                    Beschilderung         13.10.2021 – 29.10.2021                Montage PV-Anlage
                                                   bahn
 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Eingang einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach Redaktionsschluss eine Veröffentlichung nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Wir bitten deshalb
 um Ihr Verständnis.

 Ihr Ordnungsamt
Inkrafttreten der Satzung

                                    Bebauungsplan „WA Fürhaupt I – 3. Änderung“
 7. Oktober 2021, Nummer 40                           Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                   9

                                                Gemeinde Walddorfhäslach
                                                                      Gemeinde Walddorfhäslach
Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach        Landkreis
                                                       hat am Reutlingen
                                                                30.09.2021 in öffentlicher       Sitzung
                                                                                           Landkreis         den Bebauungsplan
                                                                                                     Reutlingen
„WA Fürhaupt I - 3. Änderung“, Gemeinde     Öffentliche   Bekanntmachung
                                                    Walddorfhäslach,     Gemarkung Walddorf, Landkreis Reutlingen,
bestehend aus der Planzeichnung
                         Inkrafttreten der vom   09.06.2021,
                                           Satzung             dem„WA
                                                    Bebauungsplan
                                                                                 Öffentliche
                                                                       Schriftlichen
                                                                          Fürhaupt I – Teil
                                                                                                 Bekanntmachung
                                                                                               (Textteil
                                                                                         3. Änderung“       und Hinweise) vom
09.06.2021
Der         und
    Gemeinderat derder Begründung
                    Gemeinde         vom 09.06.2021
                              Walddorfhäslach           als Satzung
                                               hat am 30.09.2021       beschlossen.
                                                                 in öffentlicher Sitzung  den  Bebauungsplan
                                                                                       Inkrafttreten der Satzung„WA Fürhaupt I - 3.
Änderung“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, Landkreis Reutlingen, bestehend aus der Planzeichnung vom 09.06.2021,
DasSchriftlichen
dem  PlangebietTeilwird wie und
                    (Textteil in der nachfolgenden
                                  Hinweise)            Planzeichnung
                                            vom 09.06.2021              dargestellt
                                                           und der Begründung       begrenzt:
                                                                              vom 09.06.2021
                                                                            Bebauungsplan
                                                                                             als Satzung beschlossen.
                                                                                          „WA Fürhaupt I – 3. Änderung“
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

                                                    Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 30.09.2021 in öffentlicher Sitzung den Beba
                                                    „WA Fürhaupt I - 3. Änderung“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, Landkreis R
                                                    bestehend aus der Planzeichnung vom 09.06.2021, dem Schriftlichen Teil (Textteil und Hinw
                                                    09.06.2021 und der Begründung vom 09.06.2021 als Satzung beschlossen.

                                                    Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich auf der         sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel
Gemarkung Walddorf. Die Fläche des Bebauungsplans in dieser          des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbe-
Abgrenzung beträgt ca. 3,0 ha Bruttofläche.                          achtlich, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres seit dieser
Der Bebauungsplan „WA Fürhaupt I – 3. Änderung“ besteht aus          Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde
der Planzeichnung vom 09.06.2021, dem Schriftlichen Teil             Walddorfhäslach geltend gemacht worden sind. Bei der
(Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen           Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den
Bauvorschriften und Hinweise) vom 09.06.2021 und der                 Mangel begründen soll, darzulegen.
Begründung vom 09.06.2021.                                           Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
Der Bebauungsplan „WA Fürhaupt I – 3. Änderung“, Gemeinde            der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der
Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, tritt mit der öffentlichen      aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener
Bekanntmachung am 07.10.2021 in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).      Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen
Der Bebauungsplan mit allen oben aufgeführten Bestandteilen          wird nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang
kann bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach, 2.                  unbeachtlich, wenn diese nicht schriftlich innerhalb eines Jahres
Obergeschoss, Zimmer 8, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach         seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde
während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.               Walddorfhäslach geltend gemacht worden sind.
Alle Bürgerinnen und Bürger können den Bebauungsplan mit             Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
allen oben aufgeführten Bestandteilen einsehen und über deren        bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
Inhalt Auskunft verlangen.                                           - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die        migung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den      - der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen
§§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren                 Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantra-      - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den
gen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von                Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung
Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der           gerügt hat.
Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten   Walddorfhäslach, den 07.10.2021
Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des    Gez.:
§ 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über      Silke Höflinger
das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans       Bürgermeisterin
Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 09. Juni 2021 gemäß §§ 14 und 16
des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans „WA Fürhaupt I - 3. Än-
derung“ zur Sicherung der Planung erlassen. Nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans in
 10 Sitzung vom 30.
der                       September
                      Mitteilungsblatt der2021 und Walddorfhäslach
                                           Gemeinde der Öffentlichen  Bekanntmachung             im 2021,
                                                                                         7. Oktober   Amtsblatt
                                                                                                           Nummeram
                                                                                                                  40
7. Oktober 2021 entfallen die Voraussetzungen für eine Veränderungssperre. Deshalb hat der
Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach               in der SitzungGemeinde
                                         Gemeinde Walddorfhäslach      vom 30. September
                                                                                      Walddorfhäslach
                                                                                                     2021 die nach-
folgende Aufhebung der Veränderungssperre             beschlossen.
                                                Landkreis Reutlingen            Landkreis Reutlingen
                                        Öffentliche Bekanntmachung
                                                        §1
                                                     Satzung            Öffentliche Bekanntmachung
                                 Aufhebunghat
Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach   deramVeränderungssperre
                                                     09. Juni 2021 gemäß §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB)
                                                                             Inkrafttreten der Satzung
i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) eine Veränderungssperre für das Gebiet des
Bebauungsplans „WA Fürhaupt I - 3. Änderung“ zur Sicherung der Planung erlassen. Nach Satzungsbeschluss des
 Die Satzung invom
Bebauungsplans             09. Juni
                      der Sitzung  vom 2021,     bekannt
                                        30. September   2021gegeben         am Bebauungsplan
                                                                                  17. Bekanntmachung
                                                               und der Öffentlichen    Juni 2021,       über
                                                                                                  „WA Fürhaupt den
                                                                                                           im Amtsblatt Erlass
                                                                                                                 I – 3. Änderung“einer
                                                                                                                          am 7. Oktober
 Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „WA Fürhaupt I - 3. Ände-
2021  entfallen die Voraussetzungen   für eine Veränderungssperre.     Deshalb  hat der Gemeinderat    der Gemeinde     Walddorfhäslach
in der Sitzung vom 30. September 2021 die nachfolgende Aufhebung der Veränderungssperre beschlossen.
 rung“ wird aufgehoben.
                                                                  § 1der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 30.09.2021 in öffentlicher Sitzung den Beba
                                                    Der Gemeinderat
                                               Aufhebung    der Veränderungssperre
                                                    „WA Fürhaupt    I - 3. Änderung“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, Landkreis R
Die Satzung vom 09. Juni 2021, bekannt gegeben           am 17.
                                                    bestehend    §Juni
                                                                aus 2der 2021,  über den
                                                                          Planzeichnung  vomErlass einer Veränderungssperre
                                                                                              09.06.2021,  dem Schriftlichen Teil für den und Hinw
                                                                                                                                  (Textteil
Geltungsbereich des Bebauungsplans „WA        Räumlicher
                                                Fürhaupt  I - 3.Geltungsbereich
                                                    09.06.2021   Änderung“
                                                                und           wird aufgehoben.
                                                                     der Begründung  vom 09.06.2021 als Satzung beschlossen.
                                                                  §2
                                                    Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
                                                   Räumlicher Geltungsbereich
 DieBegrenzung
Die    Begrenzung        des räumlichen
                   des räumlichen               Geltungsbereichs
                                     Geltungsbereichs                      ist in demÜbersichtsplan
                                                        ist in dem nachstehenden            nachstehenden          Übersichtsplan
                                                                                                          vom 09.06.2021      durch eine
 vom 09.06.2021
unterbrochene,          durch
                  schwarze   Linieeine unterbrochene, schwarze Linie gekennzeichnet.
                                   gekennzeichnet.

                                                                                                       Nicht Maßstabsgetreu
                                                                                                          Nicht maßstabsgetreu

                                                          §3
                                                  In-Kraft-Treten
Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 Satz
2 BauGB).
Walddorfhäslach, den 07.10.2021
Gez. :
S i l k e Hö f l i n g e r
B ü r g e rme i s t e r i n

    Der Bericht „Aus dem Gemeinderat der Gemeinderatssitzung
     vom 30.09.2021“ erscheint in der Ausgabe vom 14.10.2021.
Inkrafttreten der Satzung

                                        Bebauungsplan „Südlich Tiergartenweg – 2. Änderung“
    7. Oktober 2021, Nummer 40                            Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                    11

                                                    Gemeinde Walddorfhäslach
                                                                          Gemeinde Walddorfhäslach
 Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhä      slach
                                        Landkreis Reutlingen
                                                      hat am 30.09.2021          in Reutlingen
                                                                          Landkreis öffentlicher Sitzung den Beba
 „Südlich Tiergartenweg – 2. Änderung“
                                Öffentliche, Bekanntmachung
                                                Gemeinde Walddorfhä             slach,      Gemarkung Walddorf,
                                                                  Öffentliche Bekanntmachung
 Reutlingen, bestehend aus dem Schriftliche     n Teil
                                     Inkrafttreten       vom 16.08.2021und der Begründung vom 16.0
                                                   der Satzung
                         Bebauungsplan „Südlich Tiergartenweg – 2. Änderung“
 Satzung beschlossen.                                                  Inkrafttreten der Satzung
  Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 30.09.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Südlich
  Tiergartenweg – 2. Änderung“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf,       Landkreis
                                                                            Bebauungsplan „WAReutlingen,
                                                                                               Fürhaupt I –bestehend  aus dem
                                                                                                           3. Änderung“
 Das   Plangebiet
  Schriftlichen Teil vomwird  wie in der
                         16.08.2021und     nachfolgen
                                       der Begründung    den
                                                       vom     Planzeichn
                                                           16.08.2021          ungbeschlossen.
                                                                       als Satzung  dargestellt begrenzt:
  Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

                                                         Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 30.09.2021 in öffentlicher Sitzung den Beba
                                                         „WA Fürhaupt I - 3. Änderung“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, Landkreis R
                                                         bestehend aus der Planzeichnung vom 09.06.2021, dem Schriftlichen Teil (Textteil und Hinw
                                                         09.06.2021 und der Begründung vom 09.06.2021 als Satzung beschlossen.

                                                         Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

   Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich auf der Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbe-
   Gemarkung Walddorf.                                                     achtlich, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres seit dieser
   Der Bebauungsplan „Südlich Tiergartenweg – 2. Änderung“ Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde
   besteht aus dem Schriftlichen Teil vom 16.08.2021 und der Walddorfhäslach geltend gemacht worden sind. Bei der
Der    Geltungsbe
   Begründung            reich des Bebauungsplans befindet
                  vom 16.08.2021.                                                sich auf der
                                                                           Geltendmachung            Gemarkun
                                                                                                 ist der Sachverhalt, g der
                                                                                                                          Walddorf.
                                                                                                                              die Verletzung oder
   Der Bebauungsplan „Südlich Tiergartenweg – 2. Änderung“, den Mangel begründen soll, darzulegen.
   Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, tritt mit der Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
Der     Bebauungs
   öffentlichen            plan „Südlich
                 Bekanntmachung     am 07.10.2021  Tiergartenw
                                                       in Kraft (vgl. §eg
                                                                       10 –der 2.     Änderung“ fürbesteht
                                                                                 Gemeindeordnung                         aus dem
                                                                                                            Baden-Württemberg      (GemO) Schriftliche
                                                                                                                                            in der    n
16.08.2021
   Abs. 3 BauGB).  und der Begründung vom 16.08.2021aktuellen               .          Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener
   Der Bebauungsplan mit allen oben aufgeführten Bestandteilen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen
   kann bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach, 2. wird nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang
Der    Bebauungs
   Obergeschoss,         plan
                     Zimmer     „Südlich 9,
                             8, Hauptstraße   Tiergartenw        eg – 2. Änderung“
                                                72141 Walddorfhäslach                       , Gemeinde
                                                                           unbeachtlich, wenn      diese nicht Walddorfhä         slach,
                                                                                                                schriftlich innerhalb eines Gemarkun
                                                                                                                                            Jahres     g
tritt mit der
   während   der öffentlichen       Bekanntma
                   üblichen Öffnungszeiten   eingesehen     werden.
                                                        chung     am    07.10.2021
                                                                           seit    dieser in  Kraft    (vgl.
                                                                                            Bekanntmachung     § 10    Abs.
                                                                                                                   gegenüber   3  BauGB).
                                                                                                                                  der   Gemeinde
   Alle Bürgerinnen und Bürger können den Bebauungsplan mit Walddorfhäslach geltend gemacht worden sind.
   allen oben aufgeführten Bestandteilen einsehen und über deren Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
DerInhaltBebauungs         plan mit allen oben aufgeführte
          Auskunft verlangen.                                                      n Bestandtei
                                                                           bezeichnen.     Dies gilt nicht,len
                                                                                                             wennkann bei der Gemeindev
   Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über
Walddorfhä         slach,    2.  Obergesch        oss,     Zimmer
   die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in      8, Hauptstraß        e
                                                                           - die Vorschriften  9,
                                                                                                über 72141      Walddorfhä
                                                                                                      die Öffentlichkeit  der Sitzung,
                                                                                                                                  slachdie Geneh-
                                                                                                                                            während de
Öffnungsze                                                                    migung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
   den §§ 39 –iten       eingesehen werden.
                     42 BauGB     bezeichneten    Vermögensnachteile,
   deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu - der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen
   beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen                Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
Alle
   vonBürgerinne         n und Bürger
        Entschädigungsansprüchen,       wennkönnen
                                                der AntragdennichtBebauungs
                                                                    inner- -  vor Ablauf
                                                                                   plan dermit Jahresfrist
                                                                                                  allen oben  die Rechtsaufsichtsbehörde den
                                                                                                                    aufgeführten Bestandteilen
                                                                              Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung
und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
   halb  der Frist  von drei Jahren gestellt ist, wird  hingewiesen.
                                                                              gerügt hat.
   Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeich-
   neten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Walddorfhäslach, den 07.10.2021
   Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche
   Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Gez.:
   Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die Silke Höflinger
   nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Bürgermeisterin
12                       Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                               7. Oktober 2021, Nummer 40

Mitteilungen der Stadt Reutlingen zum                                 (2) 	Die Bürgermeister der Verbandsmitglieder, im Verhinde-
                                                                           rungsfalle ihre allgemeinen Stellvertreter, sind von Amts
Abwasserzweckverband Merzenbachtal, zur                                    wegen Mitglieder der Verbandsversammlung. Die weiteren
Veröffentlichung übermittelt am 05.10.2021                                 Vertreter der Verbandsmitglieder werden vom Gemeinderat
Aufgrund § 5 i. V. m. § 21 des Gesetzes über Kommunale                     nach jeder Gemeinderatswahl neu gewählt. Wählbar sind
Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16. September                      Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Ortsvorsteher der Ver-
1974 zuletzt geändert am 17. Juni 2020 (GBL. S. 403) hat die               bandsmitglieder.
Verbandsversammlung am 18. Dezember 2020 folgende Sat-                (3) 	Scheidet ein Vertreter aus seinem Amt aus, so endet auch
zungsänderung beschlossen:                                                 sein Amt als Mitglied der Verbandsversammlung. Für die-
                                                                           sen Fall ist für die Restzeit ein Nachfolger zu wählen.
Abwasserzweckverbandes Merzenbachtal                                                                    §5
Verbandssatzung vom 09.10.1970,                                         Zuständigkeit und Beschlussfassung der Verbandsver-
zuletzt geändert am 18.12.2020                                                                      sammlung
                                 §1                                   (1) 	Die Verbandsversammlung beschließt über alle Angelegen-
            Verbandsmitglieder, Name, Sitz und Zweck                       heiten des Verbandes, soweit nicht kraft Gesetzes oder
(1) 	Die Stadt Reutlingen und die Gemeinden Walddorfhäslach              dieser Satzung der Verbandsvorsitzende zuständig ist.
     und Pliezhausen bilden unter dem Namen                           (2) 	Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn min-
              Abwasserzweckverband Merzenbachtal                           destens zwei Verbandsmitglieder vertreten sind und ihre
                                                                           Vertreter mindestens die Hälfte der aus dieser Satzung je-
	einen Zweckverband im Sinne des Zweckverbandsgeset-                      weils sich ergebenden Mitgliederzahl erreichen.
      zes vom 24.07.1963 (GBI. S. 114).                               (3) 	Jedes Verbandsmitglied hat ein Stimmrecht entsprechend
(2) 	Der Zweckverband (nachstehend Verband genannt) hat                  seiner Vertreterzahl nach § 4 Abs. 1. Die Stimmen eines
      seinen Sitz in Reutlingen-Mittelstadt.                               Verbandsmitglieds können nur einheitlich und nur durch
(3) 	Der Verband hat die Aufgabe, ein Sammelklärwerk auf Mar-             den/die Bürgermeister(in), Bezirksbürgermeister(in) bzw.
      kung Hammetweil, Gemeinde Neckartenzlingen (Landkreis                Ortsvorsteher(in), bei Verhinderung durch ihren/seinen
      Esslingen), und die erforderlichen sonstigen Anlagen (Ab-            allgemeine(n) Stellvertreter(in) oder eine(n) beauftragte(n)
      wasserleitungen, Pumpstationen und anderes) zu erstellen,            Bedienstete(n) abgegeben werden.
      zu unterhalten und zu betreiben und das Abwasser der            (4) 	Die Beschlüsse der Verbandsversammlung werden mit ein-
      Verbandsmitglieder zu reinigen und abzuleiten.                       facher Stimmenmehrheit gefasst.
                                                                      	In folgenden Angelegenheiten ist bei der Beschlussfassung
                                 §2
                                                                           eine Mehrheit von drei Viertel der Stimmen der Verbands-
           Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder
                                                                           mitglieder unter Berücksichtigung der Bestimmung nach
(1) 	Den Verbandsmitgliedern steht das Recht zu, alle in ihrem
                                                                           § 5 Abs. 3 Satz 2 der Verbandssatzung erforderlich.
     Gemeindegebiet anfallenden Abwässer dem Sammelklär-
                                                                           a) Änderung der Verbandssatzung, ferner Erlass und die
      werk zuzuführen; dies gilt für die Gemeinde Pliezhausen                  Änderung sonstiger Satzungen;
      jedoch nur für die Gebiete, die nicht zum Klärwerk Reutlin-          b) Aufnahme weiterer Verbandsmitglieder;
      gen-Nord oder zu der Kläranlage in Pliezhausen-Rübgarten             c) Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes;
      entwässert werden können.                                            d) Erwerb, Veräußerung und dingliche Belastung von
      Reicht die Reinigungskraft des Klärwerks für bestimmte ge-              Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, Be-
       werbliche Abwässer nicht aus oder sind Schäden zu befürch-              stellung von Sicherheiten;
       ten, dann kann der Verband von den Verbandsmitgliedern die          e) Entscheidungen über eine durchgreifende Erneuerung,
       Durchführung der erforderlichen Maßnahmen verlangen.                    Umgestaltung und Erweiterung der Sammelkläranlage;
(2) 	Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, dem Verband bei der        f) Rechtsgeschäfte mit den Verbandsmitgliedern;
       schadlosen Beseitigung des Klärschlammes behilflich zu sein.        g) Erlass einer Geschäftsordnung.
(3) 	Vor einer wesentlichen Änderung in der Zusammensetzung          (5) 	Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind öffentlich.
       der Abwässer oder einer außergewöhnlichen Vermehrung,               Nichtöffentlich ist zu verhandeln, wenn es das öffentliche
       z. B. durch neue Gewerbebetriebe, Betriebszweige oder               Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner fordern.
       neue, größere Siedlungsgebiete, haben sich die Verbands-       (6) 	Der Vorsitzende kann zu den Beratungen der Verbandsver-
       mitglieder mit dem Verband ins Benehmen zu setzen.                  sammlung Sachverständige hinzuziehen.
(4) 	Die Abgabenhoheit verbleibt den Verbandsmitgliedern.           (7) 	Für die Sitzungen der Verbandsversammlung, für die Ver-
	Zur Erreichung einer möglichst einheitlichen Abgabenrege-                handlungsleitung, den Geschäftsgang, die Beschlussfas-
       lung soll der Verband auf die Verbandsmitglieder entspre-           sung und die Niederschrift gelten sinngemäß § 33 Abs. 2
      chend einwirken.                                                     und 3 und die §§ 34 – 38 der Gemeindeordnung (GO) mit
                                 §3                                        folgenden Ausnahmen und Besonderheiten:
                               Organe                                      1. Die Sollvorschrift in § 34 GO, mindestens einmal im Mo-
(1) Organe des Verbandes sind                                                  nat zu einer Sitzung zusammenzutreten, ist nicht anzu-
      die Verbandsversammlung und                                              wenden.
      der Verbandsvorsitzende.                                             2. Die Niederschrift über die Verhandlungen der Verbands-
(2) 	Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, fin-               versammlung (vgl. § 38 GO) ist vom Vorsitzenden und
      den auf die Verbandsversammlung die Vorschriften der                     vom Schriftführer zu unterzeichnen. Sie ist der Verbands-
      Gemeindeordnung über den Gemeinderat und auf den                         versammlung bei der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu
                                                                               bringen. Der Schriftführer wird von der Verbandsver-
      Verbandsvorsitzenden die Vorschriften über den Bürger-
                                                                               sammlung bestimmt.
      meister sinngemäß Anwendung.
                                                                                                        §6
                                 §4                                                          Verbandsvorsitzender
          Zusammensetzung der Verbandsversammlung                     (1) 	Der Verbandsvorsitzende sowie zwei Stellvertreter werden
(1) 	Die Verbandsversammlung besteht aus 12 Vertretern der                von der Verbandsversammlung auf die Dauer von 6 Jahren
      Verbandsmitglieder. Der Verbandsversammlung gehören                  gewählt. Wählbar sind nur Bürgermeister oder Ortsvorste-
      an von den Verbandsmitgliedern:                                      her der Verbandsmitglieder. Die Amtszeit endet vorzeitig
      Reutlingen-Mittelstadt 7 Vertreter                                   mit dem Ausscheiden aus dem Amt als Bürgermeister oder
      Walddorfhäslach 3 Vertreter                                          Ortsvorsteher. Für den Rest der Amtszeit wird in diesem
      Pliezhausen 2 Vertreter.                                             Falle ein neuer Vorsitzender gewählt.
7. Oktober 2021, Nummer 40                           Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                             13
(2) 	Der Verbandsvorsitzende leitet die Sitzungen der Ver-           (2) 	Sofern es notwendig wird, kann der Verband bezüglich die-
      bandsversammlung, vollzieht deren Beschlüsse und vertritt            ser Zuführung Auflagen erteilen.
      den Verband.                                                    (3) 	Einzelanschlüsse an die Verbandsanlagen sind auch von
(3) 	Der Verbandsvorsitzende erledigt die Geschäfte der laufen-           Grundstücken der Markungen Hammetweil und Neckar-
      den Verwaltung und die nachstehend aufgeführten, ihm zur             tenzlingen zu genehmigen, wenn das zuständige Was-
      dauernden Erledigung übertragenen Aufgaben:                          serwirtschaftsamt bei der fachtechnischen Prüfung keine
      a) Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bei Beträgen bis zu          Bedenken geltend macht.
         200.000,00 Euro im Einvernehmen mit den Stellvertre-         	Absatz 2 gilt entsprechend. Einzelanschlüsse von Gemein-
         tern; bis 100.000,00 Euro ohne Stellvertreter.                    den, die nicht dem Verband angehören, werden nur bis zu
      b) Gewährung von Freigiebigkeitsleistungen bis zu 500,00            50 Einwohnergleichwerten zugelassen. Diese Anschlüsse
          Euro im Einzelfall. Das Gleiche gilt für die Niederschla-        sind privatrechtlicher Natur. Hinsichtlich der Höhe der Ent-
          gung und den Erlass von Forderungen.                             gelte für den Anschluss und für die laufende Benutzung
      c) Stundungen von Forderungen bis zu 1.000,00 Euro im
                                                                           sind die jeweils die in der Stadt Reutlingen geltenden Be-
          Einzelfall und längstens bis zu einem Jahr.
                                                                           stimmungen sinngemäß anzuwenden.
      d) Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen der Haus-
                                                                      (4) 	Die Verbandsmitglieder dürfen Abwässer nur in der Menge
          haltssatzung.
(4) 	In Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, entschei-            und Beschaffenheit der Anlagen des Verbandes zuführen,
      det der Verbandsvorsitzende im Einvernehmen mit den                  wie sie bei der Planung der Abwasseranlagen des Verban-
      Stellvertretern. Er hat die Gründe für die Eilentscheidung           des zugrunde gelegt worden sind und den angemeldeten
      und die Art der Erledigung in der nächsten Verbandsver-              Kapazitätsanteilen entsprechen.
      sammlung mitzuteilen.                                           (5) 	Die angemeldeten Kapazitätsanteile der Verbandsmitglie-
                                  §7                                       der betragen:
                      Bedienstete des Verbandes                            a) Reutlingen-Mittelstadt 7.500 Einwohnergleichwerte
(1) 	Die Erledigung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungs-                b) Walddorfhäslach 3.500 Einwohnergleichwerte
      geschäfte sowie die sonstigen Verwaltungsarbeiten des                c) Pliezhausen 1.300 Einwohnergleichwerte.
      Zweckverbandes werden der Stadt Reutlingen übertragen.          (6) 	Es bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung:
      Die Höhe der Entschädigung hierfür wird von der Verbands-            a) eine Überschreitung der Einwohnergleichwerte oder
      versammlung festgelegt. Als Grundlage sollen Aufschrie-                  gegebenenfalls der angemeldeten Abwassermenge pro
      be über die zeitliche Beanspruchung der Bediensteten der                 Gemeinde;
      Stadt Reutlingen dienen.                                             b) eine wesentliche Veränderung der Beschaffenheit der
(2)	Zur technischen Betreuung der Kläranlage werden vom                       Abwässer.
      Verband die erforderlichen Bediensteten angestellt. Der         	Die Zustimmung darf nur versagt werden, wenn Schädi-
      Verband kann die technische Betreuung auch einer Ver-                gungen am Klärwerk oder am Sammler zu erwarten oder
      bandsgemeinde übertragen.                                            Beeinträchtigungen der Reinigungsleistungen zu befürch-
                                  §8                                       ten sind.
              Sitzungsgeld, Aufwandsentschädigung                     (7)	Zur Feststellung der Menge und der Beschaffenheit der
Die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglie-             von den einzelnen Verbandsmitgliedern angelieferten Ab-
der der Verbandsversammlung sowie die Aufwandsentschä-                     wässer werden, sofern es die Verbandsversammlung für
digung für den Verbandsvorsitzenden werden in einer beson-                 erforderlich hält, in die Abwasserleitungen Messeinrichtun-
deren Satzung geregelt.                                                    gen und Einrichtungen zur Bestimmung der Beschaffenheit
                                  §9                                       der Abwässer eingebaut. Die Ergebnisse dieser Abwasser-
         Verbandseigene und gemeindeeigene Anlagen                         bestimmungen und Messungen werden im Beisein eines
(1) 	Zu den verbandseigenen Anlagen gehören:                              Beauftragten des Verbandsmitgliedes festgehalten.
      a) Die gemeinschaftliche Kläranlage und die Regenwasser-
          behandlungsanlage auf Markung Hammetweil und das                                           § 11
          entsprechende Grundstück mit Straße.                                       Aufbringung der Investitionskosten
      b) Die Abwasserleitung vom Endschacht Nr. 672 auf Flst.        (1) 	Die Kosten für den Grunderwerb und die Investitionskosten
          Nr. 4950 der Gemarkung Walddorf bis zum Einlauf in               der verbandseigenen Anlagen werden durch Anteilsbeiträ-
          die Sammelkläranlage. Die Abwasserleitung Reutlingen-            ge der Verbandsmitglieder aufgebracht, soweit sie nicht
          Mittelstadt von Schacht Nr. 3593 bis Schacht Nr. 605.            durch Beihilfen gedeckt sind. Zur Finanzierung der Inves-
      c) Die Wasserleitung vom südlichen Beginn der Neckarbrü-            titionen kann der Verband Kredite aufnehmen.
          cke bis zur Kläranlage.                                     (2)	Die Anteilsbeiträge müssen von den Verbandsmitgliedern
	Die verbandseigenen Anlagen sind aus dem Übersichts-                     dem Zweckverband zur Verfügung gestellt werden. Ori-
      plan des Ingenieurbüros Bernhard Lübke, Esslingen, vom               entiert am Fortgang der Baumaßnahmen sowie der erfor-
      16.09.1976 ersichtlich. Sie werden vom Verband unterhalten.          derlichen Kredittilgungen werden durch die Verbandskasse
(2) 	Alle sonstigen der Ortsentwässerung dienenden Anlagen                Investitionskostenumlagen bzw. Abschreibungs-/Tilgungs-
      stehen im Eigentum des jeweiligen Verbandsmitglieds und              umlagen angefordert.
      werden von diesem unterhalten. Erforderlicher Grunder-          (3)	Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, den auf sie ent-
      werb, der im Zusammenhang mit dem Bau der Abwasser-                  fallenden Anteilsbeitrag bei Abruf an die Verbandskasse
      leitungen und der Regenauslassschächte durchzuführen                 zu bezahlen. Bei Verzug werden die der Verbandskasse
      ist, wird von der jeweiligen Markungsgemeinde getätigt.              entstandenen Kosten berechnet.
      Die Grundstücke bleiben in deren Eigentum.                      (4)	Die Anteilsbeträge der Verbandmitglieder werden wie folgt
                                 § 10                                      festgesetzt:
            Anschlussbedingungen/Kapazitätsanteile                         a) Reutlingen-Mittelstadt 62,07 %
(1) 	Die Verbandsmitglieder dürfen im Rahmen des § 2 Abs.                 b) Walddorfhäslach 27,91 %
      1 über ihre Ortsentwässerungsanlagen sämtliche in ihrem              c) Pliezhausen 10,02 %
      Gemeindegebiet anfallenden Abwässer nach den für die            (5)	Die von den Verbandsmitgliedern über ihren Anteilsbeitrag
      einzelnen Gemeinden gefertigten und von dem zustän-                  hinausgehende, in den Verband eingebachten Eigenmittel
      digen Wasserwirtschaftsamt fachtechnisch genehmigten                 werden wie Fremdmittel behandelt und vom Verband mit
      Plänen den verbandseigenen Abwasseranlagen zuführen.                 5 % verzinst.
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