Der Gemeinde Walddorfhäslach
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der Gemeinde Walddorfhäslach Amtsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach, Herausgeber: Gemeinde Walddorfhäslach, Tel. 0 7127/92 66-0 Verlag und Druck: Fink GmbH, Sandwiesenstraße 17, 72793 Pfullingen Telefon 0 7121/97 93-0, Telefax 0 7121/97 93-993 62. Jahrgang Donnerstag, 7. Oktober 2021 Nummer 40 Weltmädchentag Die Walddorfhäslacher Frauenliste macht seit Jahren auf welt- weite Aktionstage rund um die Gleichberechtigung aufmerksam. So an den Weltfrauentag im März oder am Antigewaltstag Ende November die Fahne gehisst. Am Sonntag, 10. Oktober ist Welt- mädchentag. Als weltweiter Aktionstag macht dieser Tag Mäd- chen sichtbar, fordert internationales Engagement für Mädchen – und ist zugleich das zentrale Event der globalen Kampagnen zur Geschlechtergerechtigkeit. Die Akteurinnen der Frauenliste Walddorfhäslach haben hierzu die klare Meinung: Mädchen sind stark und brauchen die gleichen Chancen wie Jungen. Durch die anhaltende Pandemie wurden die Ideen für eine eige- ne Veranstaltung wieder verworfen. „Aber dieser Tag bewegt uns schon einige Zeit und so ist es für uns gerade jetzt wichtig, ein weiteres Zeichen für die Gleichberechtigung zu setzen,“ so Ver- einsvorsitzende Gabriele Armbruster. Gerne wurde die Idee der „Pinkifizierung“ weiterverfolgt. Denn jedes Jahr wird es in einigen Städten in Deutschland pink. Auf Initiative der Aktionsgruppen von Plan International Deutschland werden bundesweit bekannte Ge- bäude, Wahrzeichen und Denkmäler im Farbton Magenta beleuch- tet. So wird ein Zeichen für die Rechte von Mädchen gesetzt und auf die Wichtigkeit von Gleichberechtigung aufmerksam gemacht. So erstrahlt am Sonntagabend der weit sichtbare Häslacher Wasserturm in der Farbe Magenta. Dieses markante örtliche Bauwerk, dieses weltumfassende Thema der Benachteili- gung von Mädchen geht und die gegenseitige Achtsamkeit in der Coronapandemie passen zusammen. MÄDCHEN SIND STARK – WIR SETZEN ZEICHEN! WELTMÄDCHENTAG IN WALDDORFHÄSLACH Wir sind dabei! Am Sonntag, 11. Oktober von 18 bis 22 Uhr Gemeinsam für Walddorfhäslach Wir setzen ein Zeichen für die Gleichberechtigung und bringen Wahrzeichen für die Mädchen in unserem Ort und weit darüber hinaus zum Leuchten.
2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 7. Oktober 2021, Nummer 40 Sonntag, den 17.10.2021 Sonntag, vonden 17.10.2021 10.00 – 13.00 Uhr Gemeindehalle von 10.00 – Walddorfhäslach 13.00 Uhr Gemeindehalle Walddorfhäslach Verkauft wird: Spielzeug Verkauft von A wie Auto bis Z wie Zug für kleine und große Kinder, wird: auch Großteile Spielzeug wie von A wie Fahrzeuge, Auto bis Z wieSpielküchen, etc. und große Kinder, Zug für kleine auch Großteile wie Fahrzeuge, Spielküchen, etc. Anmeldungen und Es gelten die aktuellen Anmeldungen und Es gelten die aktuellen Verkäufernummern gibt es ab Verkäufernummern gibt es ab Hygienevorschriften Hygienevorschriften sofortunter sofort unter (Maskenpflicht, (Maskenpflicht, 3G-Regel, 3G-Regel, www.basarlino.de/1336 www.basarlino.de/1336 AHA-Regel). AHA-Regel). Odereinfach Oder einfachüber über den denQR-Code QR-Codeanmelden. anmelden. Helfer gesucht Helfer gesucht Ihr Vorteil: Helferverkauf vor Ihr Vorteil: Helferverkauf vor offiziellem Basarverkauf! Leckeren Kuchen zum offiziellembitte Bei Interesse, Basarverkauf! Leckeren Kuchen zum Mitnehmen. Bei Interesse, per E-Mail bitte melden. Mitnehmen. per E-Mail melden. Bei Fragen können Sie sich gerne melden: basar-kindergartenhaeslach@web.de Bei Fragen können Sie sich gerne melden: Organisiert basar-kindergartenhaeslach@web.de vom Elternbeirat des Kindergarten Häslach. Organisiert vom Elternbeirat des Kindergarten Häslach.
7. Oktober 2021, Nummer 40 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 3 Az.: 504.06 - sp Unser Bürgerauto steht Ihnen jederzeit zur Verfügung! Unser Bürgerauto ist für Sie dienstags und donnerstags für örtliche Einkäufe, Arztbesuche Az.: 504.06 - sp und alle sonstigen Anliegen unterwegs. Sie werden von zu Hause abgeholt. Unsere Fahrerinnen und Fahrer tragen eine medizinische Maske und das Fahrzeug wird regelmäßig desinfiziert. Wenn Sie das Bürgerauto nutzen, ist das Tragen einer medizinischen Maske Unser Bürgerauto steht Ihnen jederzeit zur Verfügung! erforderlich. Falls Sie keine haben, halten wir diese für Sie bereit. Bei Bedarf führen wir auch weiterhin die Fahrten von Montag – Freitag zu den Impfzentren durch. Unser Bürgerauto ist für Sie dienstags und donnerstags für örtliche Einkäufe, Arztbesuche Unser Bürgerauto ist für Sie diens- und alle sonstigen Anliegen unterwegs. Sie werden von zu Hause abgeholt. Unsere tags und donnerstags Fahrerinnen und Fahrerfür tragen örtliche eine medizinische Maske und das Fahrzeug wird regelmäßig Einkäufe, Arztbesuche desinfiziert. Wenn Sie dasund Bürgerauto alle nutzen, ist das Tragen einer medizinischen Maske sonstigen Anliegen erforderlich. Falls unterwegs. Sie keine haben,Sie halten wir diese für Sie bereit. Bei Bedarf führen wir auch werdenweiterhin von diezuFahrten Hause von abgeholt. Montag – Freitag zu den Impfzentren durch. Unsere Fahrerinnen und Fahrer tragen eine medizinische Maske und das Fahrzeug wird regelmäßig desinfiziert. Wenn Sie das Bürgerauto nutzen, ist das Tragen einer medizinischen Maske Bürgerauto erforderlich. Falls Sie keine haben, 0151/70901011 halten wir diese für Sie bereit.
4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 7. Oktober 2021, Nummer 40 Informationen der Gemeindeverwaltung Feuerwehr / Rettungsdienst Notruf 112 Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach Ev. Kindergarten Walddorf 10. Notrufe Telefon 07127/9266-0 Gustav-Werner-Straße 22 Polizei Reutlingen 07121 / 9420 Telefax 07127/9266-44 Kindergartenleitung 07127 / 34451 Polizei Pliezhausen 07127 / 7340 Postanschrift: Hauptstraße 9 TigeR Kunterbunt 07127 / 9695598 Feuerwehr RT 112 72141 Walddorfhäslach Feuerwehr Walddorfhäslach U3 Betreuung (TigeR) E-Mail: info@walddorfhaeslach.de TigeR Bambini Gruppe 1 OG 07127/5600761 Gemeindeverwaltung 07127 / 9266-0 Homepage: http://www.walddorfhaeslach.de (Brühlstraße 2) Gruppe 2 DG 07127/5600762 Feuerwehrhaus 07127 / 21221 TigeR Häslach Kommandant 0171 / 4321776 1. Rathaus Walddorfhäslach Dorfstraße 30 07127 / 237017 oder 07127 / 21289 Hauptstraße 9 Tiger Kunterbunt Stv. Kommandant 0160 / 1828355 Telefon Zentrale 07127/9266-0 (im Ev. Kindergarten) Telefax 07127/9266-44 Gustav-Werner-Straße 22 07127 / 9695598 Bürgerbüro 9266-10/-11/-13 Krankenhaus RT 07121 / 2000 5. Bauhof, technische Betriebsdienste Ordnungsamt 9266-16 Rettungsdienst 112 und Gebäudebetreuung Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhofswesen) Krankentransport RT 07121 / 19222 Vorzimmer Bürgermeisterin 9266-40 5.1 Bauhof TÜ 07071 / 19222 Verwaltungssekretariat 9266-19/-32 Telefon 21223, Telefax 237023 Finanzwesen 9266-20 / -23 Mobil 0162 / 9717733 Telefonseelsorge 07121 / 11101 Steueramt 9266-21 Bereitschaft 0163 / 3649806 Kinderschutzbund RT 07121 / 11103 Gemeindekasse 9266-22 5.2 Giftnotruf 0761 / 19240 Gebäudebetreuungsdienste Hauptamt 9266-30 Gebäude- und Hallenbetreuung 0172 / 7679754 Wohngiftnotruf 116117 Bauamt 9266-15 0151 / 70901021 Krebsinformationsdienst 116117 Öffnungszeiten: Mo.,Di.,Mi.,Fr.: 08.00-12.00 Uhr Bereitschaft 0151 / 70901031 Schwanger in Not 116117 Do.: 07.30-12.00 Uhr Gemeindehalle/Ballspielhalle Gewalt gegen Frauen 116117 Di.: 16.00-19.00 Uhr Weiherwiesen 1 und 2/2 07127 / 928960 kostenfrei, täglich von 8 – 20 Uhr 2. Ortsverwaltung Häslach Hallenbetreuung 0172 / 7679754 Dorfstraße 30 0151 / 70901021 Telefon 31356 Bereitschaft 0151 / 70901031 11. Wasserversorgung Telefax 237015 5.3 Winterdienst: ZV Ammertal-Schönbuchgruppe Bürgerbüro 31356 Bauhof Mo.-Fr: 07.00-17.00 Uhr Entstörungsdienst 0800 / 8151815 (Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, 0162 / 9717733 24-Std.-Service (Gebührenfrei dt. Inland) Friedhofswesen) 0163 / 3649806 12. FairEnergie GmbH Öffnungszeiten: NEU Di..und Do.08.00-10.00 Uhr Fa. Schmidt Weissgrün GmbH 07032 / 71728 Zentrale 07121 / 5823000 Di. 14.30-16.00 Uhr Mo.-Fr.: 4.00–07.00 Uhr und 17.00-22.00 Uhr Netzanschlüsse 07121 / 5823900 Sa., So., Feiertage 5:00 – 22:00 Uhr Störungsannahme Strom 07121 / 5825211 (sowie Schließtage des Bauhof) 3. Schulen 5.4 Sport- und Freizeitzentrum Weiherwiesen 13. NetzeBW Straßenbeleuchtung Gustav-Werner-Schule Bereitschaft 0151/70901031 Störungsstelle 0800 / 3629-477 Grundschule Klassen 3+4 6. Senioren und Altenpflegewohnheim 14. Abfallwirtschaft/Müllabfuhr Gemeinschaftsschule Klassen 5-10 Gustav-Werner-Stift Walddorfhäslach Landkreis Reutlingen Nonnengasse 34 Hausleiter Herr Roy Zutavern E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-reutlingen.de Telefon 07127 / 34505 Stuttgarter Str. 9 07127 / 9231609 Telefon allgemein 07121 / 4803341 Telefax 07127 / 23424 Abfallberatung 07121 / 4803348 www.gustav-werner-gemeinschaftsschule.de 7. Sozial- und Diakoniestation und –3349 Pliezhausen-Walddorfhäslach Sperrmülltelefon 07121 / 4803399 Römerwegschule Häusliche Pflege/Krankenpflege Behälter und Gebühren 07121 / 4803345 Grundschule Klassen 1+2 Hauswirtschaft/Betreuung/Familienpflege Schulstraße 24 07127 / 3754 (AB) Schulberg 8-14, 72124 Pliezhausen 15. Kabelfernsehen Telefon (AB) 07127 / 80362 Pyur Tele Columbus AG 4. Kindergärten E-Mail: mail@sozialstation-pliezhausen.de Kaiserin-Augusta-Allee 108 030 / 25777777 Bürozeiten: Mo. - Fr.: 08.00-11.00 Uhr Kindergarten Schönbuchwichtel 16. Forstverwaltung Tiergartenweg 6 07127 / 34543 und nach Vereinbarung Do.:14.00-16.00 Uhr E-Mail: f.rupp@kreis-reutlingen.de Kindergarten Häslach 8 . Krankenpflegeverein Walddorfhäslach e.V Landratsamt Reutlingen 07121 / 4803221 Schulstraße 22 07127 / 18357 Kontaktperson: Herr Wilhelm Brielmann Förster Herr Rupp 0151 / 14043933 Schützenstraße 14 07127 / 32652 Waldkindergarten Mobilnummer 0151 / 70918760 9. Pflegestützpunkt Pliezhausen-Walddorfhäslach Schulberg 8-14, Pliezhausen Ansprechpartner: Frau Andrea Wiese Telefon 07127 / 980015 E-Mail: pflegestützpunkt@pliezhausen.de Öffnungszeiten Häckselplatz Erreichbarkeit des Betreuungspersonals während der Öffnungszeiten unter der Rufnummer (0151)70901079 01. Januar 01. März 16. April 16. September 16.Oktober 1.Dezember bis 28. Februar bis 15. April bis 15. September bis 15. Oktober bis 30.November bis 31.Dezember Di 15:00-18:00 Uhr Di 17:00-20:00 Uhr Di 15:00-18:00 Uhr Di 14:00-16:00 Uhr Fr 10:00-12:00 Uhr Fr 10:00-12:00 Uhr Fr 10:00-12:00 Uhr Fr 10:00-12:00 Uhr Fr 15:00-18:00 Uhr Fr 17:00-20:00 Uhr Fr 15:00-18:00 Uhr Fr 14:00-16:00 Uhr Sa 11:00-15:00 Uhr Sa 11:00-16:30 Uhr Sa 11:00-16:30 Uhr Sa 11:00-16:30 Uhr Sa 11:00-16:30 Uhr Sa 11:00-15:00 Uhr
7. Oktober 2021, Nummer 40 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 5 Herzliche Einladung zum großen Familientag am 17. Oktober im CVJM-Zentrum Walddorf – ein Tag voller Erlebnis und Gemeinschaft. An kreativen und abwechslungsreichen Stationen könnt ihr erleben, was es mit Gottes Barmherzigkeit auf sich hat. Im Anschluss wird uns der christliche Zauberkünstler Tommy Bright mit seiner Show in den Bann ziehen. Danach wird es wild und bunt: Beim Go-Kart-Rennen rund um die Kirche, an der Kletterwand, beim Kinderschminken, in der Bauecke, an der Mega-Carrera Bahn und bei anderen Angeboten für alle Kinder (und Erwachsene). Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt: Neben einem leckeren Mittagessen to go, dem vielleicht letzten Eis des Jahres und einem Kuchenverkauf für unseren Ev. Kindergarten, wird uns Thorsten von Oonikat mit einer Kaffee-Bar verwöhnen. Alle Familien sind herzlich eingeladen – egal, ob eure Kids 3 oder 12 Jahre alt sind. Wir freuen uns riesig, wenn ihr mit dabei seid! Mitfeiern kann jeder, der geimpft, getestet oder genesen ist (Kita- und Schulkinder gelten als getestet). Übrigens: Der Familientag findet gleichzeitig an über 30 Orten in Württemberg statt – und wir in Walddorfhäslach sind ein Teil davon. Gemeinde Walddorfhäslach Nutzen SieChance Nutzen Sie die die einer Chance einer für für Sie kostenlosen Sie kostenlosen Energieerstberatung, die durch Energieerstberatung, die Gemeinde Walddorfhäslach diein durch die Gemeinde gemeinschaftlicher Walddorfhäslach Kooperation mit der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen für ihre Mitbürgerinnen in gemeinschaftlicher Kooperation mit der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingenund Mit- bürger angeboten wird. Die Beratung erfolgt, unter Einhaltung der Kontakt- und Hygienevorschriften, durch neutrale für ihre Mitbürgerinnen Energieberater und Mitbürger und gibt Ihnen praxisorientierte angeboten Tipps rund um das Themawird. Die Beratung erfolgt, unter Einhaltung der Kontakt- Energie. und Hygienevorschriften, durch neutrale Energieberater und gibt Ihnen praxisorientierte Tipps rund um das Aufgrund der Corona-Pandemie, findet die Beratung per Telefon statt. Thema Energie. Aufgrund der den Dienstag, Corona-Pandemie, findet 19. Oktober 2021 von 14.30 Uhr bis 17.30die Uhr Beratung per Telefon statt. Dienstag, Bitte wenden Sie sich bei weiterem Interesse den an die19. Oktober 2021 KlimaschutzAgentur von 14.30 im Landkreis UhrFrau Reutlingen, bisHipp 17.30 unter Uhr Telefonnummer (07121) 1432571, beratung@klimaschutzagentur-rt.de oder Fax 07121 / 1432572. An Hand eines Bitte wenden Sie sich bei weiterem Interesse an die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen, Fragebogens wird das gewünschte Beratungsthema näher abgefragt. Frau Hipp unter Telefonnummer (07121) 1432571, beratung@klimaschutzagentur-rt.de oder Fax 07121 / 1432572. An Hand eines Fragebogens wird das gewünschte Beratungsthema näher abgefragt.
6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 7. Oktober 2021, Nummer 40 Gemeinde Walddorfhäslach Kulturkalender 2022 – Terminanmeldungen Wir bitten alle Vereine und Institutionen uns für die Erstellung des Kulturkalenders 2022 ihre Planungen der aufzunehmenden Termine bis spätestens 30.10.2021 per E-Mail an die Gemeindeverwaltung sonja.pfeiffer@walddorfhaeslach.de mitzuteilen. Darin sollten folgende Angaben enthalten sein Datum – Beginn/Uhrzeit – Veranstaltungsbezeichnung – Veranstaltungsort. Wichtig: Hallenbelegungen bitte vorab direkt mit Frau Schwinghammer, moni- ka.schwinghammer@walddorfhaeslach.de oder unter Tel. 07127/9266-16 abklären. Vielen Dank. Ihre Gemeindeverwaltung Auszug aus dem Kulturkalender Oktober 2021 Alle Veranstaltungen unter Vorbehalt der Regelungen zur Corona-Pandemie Wann? Was? Wer? Wo? Oktober 2021 Fr.,+ 08.10.2021 Gemeinderat Klausurtagung Gemeinde Walddorf- Gemeindehalle Sa. 09.10.2021 häslach Sa., 09.10.2021 Obst auflesen - anschl. Mosten Obst- und Gartenbau- Treffpunkt: Feuerbrandfeld- 09:30 Uhr (Bag in Box) verein e.V. versuchsgelände Sulzeiche So., 10.10.2021 Weltmädchentag Frauenliste Beleuchtung verschiedener Walddorfhäslach e.V. Gebäude So., 10.10.2021 Freundes- und Familientag CVJM CVJM-Zentrum 10:15 Uhr des CVJM-Zentrums Walddorfhäslach e.V. So., 10.10.2021 Konzert Liederkranz Römerwegschule Häslach 16:00 Uhr Walddorf e.V. So., 10.10.2021 Benefiz-Konzert Evangelische Kirche Evang. Kirche Walddorf 18:00 Uhr Mo., 11.10.2021 Keep Hope Alive Evangelische Kirche Evang. Gemeindehaus 20:00 Uhr mofa Walddorf Di., 12.10.2021 Seniorenbegegnung Seniorenbegegnung Gemeindehalle, Vereinsraum 14:30 Uhr Fr., 15.10.2021 Jahreshauptversammlung Förderverein Evang. Gemeindehaus 20:00 Uhr Gustav-Werner-Stift Walddorf Walddorfhäslach e.V. Sa., 16.10.2021 Badminton-Leistungsturnier SV Walddorf e.V. Ballspielhalle + 17.10.2021 So. Sa., 16.10.2021 Jahreshauptversammlung TV Häslach e.V. Vereinsheim TV Häslach 19:30 Uhr (Schießanlage) So., 17.10.2021 SPIELEWELT Kindergarten Häslach Gemeindehalle 10:00 – 13:00 Uhr Der Basar rund ums Spielzeug So., 17.10.2021 Familientag CVJM Walddorfhäslach CVJM-Zentrum 11:30 – 15:30 Uhr Walddorf Sa., 23.10.2021 Wiesenputzede Obst- und Gartenbau- Feuerbrandfeldversuchs- 09:30 Uhr verein e.V. gelände Sulzeiche Mi., 27.10.2021 Int. Tag "Nein - zu Gewalt an Frauenliste Walddorf- am Rathaus Frauen" (25.11.), Fahnenhissen häslach e.V. Do., 28.10.2021 Gemeinderatssitzung (ö/nö) Gemeinde Gemeindehalle 18:00 Uhr Walddorfhäslach Do., 28.10.2021 Mitgliederversammlung Schulförderverein Gustav-Werner-Schule 20:00 Uhr Gustav-Werner- Mensa Gemeinschaftsschule Fr., 29.10.2021 Wander-/Vereinspokalschießen TV Häslach e.V. Schüt- TV Heim, Schießbahn 17:00 – 23:30 Uhr zenabteilung So., 31.10.2021 Wander-/Vereinspokalschießen TV Häslach e.V. Schüt- TV Heim, Schießbahn 10:00 – 14:30 Uhr zenabteilung So., 31.10.2021 Nacht der Spiele CVJM Walddorfhäslach Evang. Gemeindehaus 18:00 – 22:30 Uhr e.V. Häslach
7. Oktober 2021, Nummer 40 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 7 WIR SIND FÜR SIE DA IHRE GEMEINDEVERWALTUNG In Walddorf feiert Das Rathaus ist für Sie weiterhin uneingeschränkt geöffnet. Im Bürgerbüro und in den einzelnen Besucherräumen haben jeweils Frau Elsbeth Löffler, Tiergartenweg 21, am Montag, 11.10.2021, zwei Personen Zutritt. Grundsätzlich bitten wir Sie zu prüfen, ob ihren 80ten Geburtstag. Sie Ihre persönlichen Anliegen auch per E-Mail oder Telefon vor- Unsere Bürgermeisterin Silke Höflinger gratuliert im Namen unserer nehmen können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen Gemeinde und persönlich Frau Elsbeth Löffler sehr herzlich mit eine medizinische Maske. Wir bitten Sie daher beim Betreten des ihrem Glückwunschschreiben und dem gemeindlichen Präsentkorb Rathauses ebenfalls eine solche Maske zu tragen. im Rahmen ihres Besuches und wünscht ihr alles Gute, viel Öffnungszeiten Bürgerbüro Rathaus Walddorfhäslach, Gesundheit und Wohlergehen. Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach, Erdgeschoss: E-Mail: buergerbuero@walddorfhaeslach.de; Rufnummer (07127) 9266-0; Durchwahlen Frau Birgit Kimmerle (-11), Frau Corinna Leibfritz (-13), Frau Rita Musella (-10), Frau Monika Schwinghammer (-16) Ärztlicher Notfalldienst Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feier- Donnerstag: 7:30 bis 12:00 Uhr tagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Dienstagnachmittag: 16:00 bis 19:00 Uhr Rufnummer 116117 Öffnungszeiten Ortsverwaltung Häslach, Dorfstraße 30, Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie On- 72141 Walddorfhäslach: linesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinder- E-Mail: buergerbuero-ov@walddorfhaeslach.de; Frau Anke ärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711/96589700 oder Schaal, Rufnummer (07127) 31356 docdirekt.de Dienstag: 8:00 bis 10:00 Uhr Öffnungszeiten Notfallpraxis Klinik Reutlingen 8.00 bis 22.00 Uhr Donnerstag: 8:00 bis 10:00 Uhr Dienstagnachmittag: 14:30 bis 16:00 Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst Offene Bürgersprechzeiten unserer Bürgermeisterin Freitag ab 14.00 Uhr und Samstag/Sonntag von 10.00-11.00 Uhr und von 16.00-17.00 Uhr (silke.hoeflinger@walddorfhaeslach.de) zu erfragen unter Telefon 01805/911640 finden jeweils dienstags im Dorfgemeinschaftshaus in Häs- lach, Dorfstraße 30, von 14:30 – 16:00 Uhr und im Rathaus Tierärztlicher Sonntagsdienst Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, von 16:30 – 18:30 Uhr statt. Wenn Haustierarzt nicht erreichbar Notfall- und Bereitschafts- Anmeldungen hierfür werden entgegengenommen. Gesonder- dienst Tübingen, zu erfragen unter Tel. 07071/365525 te Termine außerhalb der Sprechzeit können jederzeit verein- Jedes Wochenende: Tierarztpraxis Oberscheid, bart werden. Am Dienstag, 19.10.2021 findet die Sprechzeit Pliezhausen, Greutstraße 8, Tel. 07127/7427 in Walddorf von 14:00 – 16:00 Uhr statt. Sekretariat Verwaltung/Zentrale Dienste: Verwaltungsse- Apothekenbereitschaft kretariat@walddorfhaeslach.de, Rufnummer (07127) 9266-40, Außerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten fällt eine Not- Frau Ute Braun (-14), Frau Sonja Pfeiffer (-19), Frau Kerstin dienstgebühr an. Es werden nur ärztliche Rezepte beliefert und Schmid (-32). dringend benötigte Medikamente abgegeben. Donnerstag, 07.10.2021 Darüber hinaus erreichen Sie unsere einzelnen Ämter unter Birken-Apotheke Sondelfingen Tel.: 07121 - 49 39 20, Römersteinstr. 4, 72766 Reut- folgenden E-Mail-Anschriften sowie über die jeweiligen Ruf- lingen (Sondelfingen) nummern unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sie bit- Uhland Apotheke Pfullingen Tel.: 07121 - 7 11 50, Schulstr. 10, 72793 Pfullingen te der Homepage entnehmen: Bauamt@walddorfhaeslach.de; Freitag, 08.10.2021 Ordnungsamt@walddorfhaeslach.de; Hauptamt@walddorf- Hirsch Apotheke Mache Reutlingen Tel.: 07121 - 33 49 37, Wilhelmstr. 53, haeslach.de; Steueramt@walddorfhaeslach.de; Kasse@wald- 72764 Reutlingen (Innenstadt) dorfhaeslach.de; Kaemmerei@walddorfhaeslach.de. Samstag, 09.10.2021 Burkhardt’sche Apotheke Eningen Tel.: 07121 - 8 11 48, Hauptstr. 59, 72800 Eningen Gemeinde Walddorfhäslach unter Achalm Direkt an der Bundesstraße B 27 Richtung Stuttgart (25 km) gelegen; Kreisstädte Reutlingen und Tübingen 15 km und Böblingen 20 km entfernt Hohbuch-Apotheke Reutlingen Tel.: 07121 - 2 93 93, Pestalozzistr. 7, 72762 Reut- lingen (Hohbuch) Wir suchen Wir zum suchen nächstmöglichen Zeitpunkt zum nächstmöglichen Zeitpunkt Sonntag, 10.10.2021 für unsere derzeit 3 gemeindlichen Kindergärten für unsere derzeit 3 gemeindlichen Kindergärten mit 9,5 Gruppen Sonnen-Apotheke Reutlingen Tel.: 07121 - 9 33 60, Wilhelmstr. 10, 72764 Reutlingen mit 9,5 Gruppen eine eine (Innenstadt) Montag, 11.10.2021 Pädagogische Fachbegleitung Pädagogische (w/m/d) Fachbegleitung (w/m/d) Härten-Apotheke Kusterdingen Tel.: 07071 - 3 36 79, Emil-Martin-Str. 17, in unbefristeter Teilzeitbeschäftigung mit einem Beschäftigungsum- in unbefristeter Teilzeitbeschäftigung mit einem Beschäftigungsumfang von 50 %. Das Beschäfti- 72127 Kusterdingen fang von 50 %. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den gungsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst Markt-Apotheke Reutlingen Tel.: 07121 - 1 59 47 00, Obere Wässere 3-7, Bestimmungen (TVöD). des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). 72764 Reutlingen (Innenstadt) EsEs erwartet Sievielseitige erwartet Sie eine eine vielseitige und verantwortungsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit, die im WesentlichenTätigkeit, die Bera- Dienstag, 12.10.2021 die tungimder Wesentlichen Einrichtungsleitungen die Beratung Fachkräfte, und pädagogischen der Einrichtungsleitungen und die Weiterentwicklung von Quali- tätsstandards und Beratung zur Qualitätsentwicklung, sowie die Unterstützung bei der Weiterent- easy Apotheke Reutlingen Tel.: 07121 - 62 87 90, Föhrstr. 40, 72760 Reutlingen (Storlach) pädagogischen wicklung der Konzeptionen Fachkräfte, umfasst. die Weiterentwicklung von Qualitäts- Rathaus-Apotheke Kirchentellinsfurt Tel.: 07121 - 9 68 80, Dorfstr. 41, 72138 Kir- standards und Beratung zur Qualitätsentwicklung, sowie die Un- Eine Vorstellung der gemeindlichen Kindergärten finden Sie auf unserer Homepage unter chentellinsfurt www.walddorfhaeslach.com/soziales-bildung/kindergaerten. terstützung bei der Weiterentwicklung der Konzeptionen umfasst. Mittwoch, 13.10.2021 Weitere telefonische Auskünfte erteilt Ihnen unsere Hauptamtsleiterin Frau Sabine Strobel unter Eine Vorstellung der Rufnummer der gemeindlichen 07127/9266-30. Kindergärten Senden Sie Ihre Bewerbung bis zum finden Sie 22.10.2021 an auf unse- Gemeinde Alb-Apotheke Sonnenbühl Tel.: 07128 - 23 34, Erpfinger Str. 4, 72820 Sonnenbühl (Undingen) rer HomepageStichwort Walddorfhäslach, unter www.walddorfhaeslach.com/soziales-bildung/ Personal Kindergärten, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach oder per E-Mail an personal.hauptamt@walddorfhaeslach.de. List-Apotheke Reutlingen Tel.: 07121 - 49 06 40, Kaiserstr. 47, 72764 Reutlingen kindergaerten. (Innenstadt) Weitere telefonische Auskünfte erteilt Ihnen unsere Hauptamts- Donnerstag, 14.10.2021 leiterin Frau Sabine Strobel unter der Rufnummer 07127/9266- Apotheke am Rathaus Pliezhausen Tel.: 07127 - 8 02 12, Schulberg 5, 72124 Pliezhausen 30. Senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 22.10.2021 an Apotheke Ohmenhausen Tel.: 07121 - 9 16 60, Gomaringer Str. 33, 72770 Reutlingen Gemeinde Walddorfhäslach, Stichwort Personal Kinder- (Ohmenhausen) gärten, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach oder per Linden-Apotheke Pfullingen Tel.: 07121 - 7 13 10, Schloßstr.1, 72793 Pfullingen E-Mail an personal.hauptamt@walddorfhaeslach.de.
Vergabe des Obstertrages 2021 Vergabe des Obstertrages 2021 8Der Ertrag an Äpfel und Birnen Mitteilungsblatt auf den der Gemeinde gemeindeeigenen Walddorfhäslach Obstbaumwiesen wurde 7. Oktober 2021, Nummer 40 durch den Bauhof der Gemeinde Walddorfhäslach in beiden Ortsteilen geschätzt. Der Ertrag an Äpfel und Birnen auf den gemeindeeigenen Obstbaumwiesen wurde Obstinteressenten werden gebeten, sich bei der durch den Bauhof der Gemeinde Walddorfhäslach in beiden Ortsteilen geschätzt. Gemeindeverwaltung, Bürgerbüro, Vergabe(Tel. des Obstertrages 07127/9266-0) 2021 zu melden. Obstinteressenten werden gebeten, sich bei der Der Ertrag an Äpfel und Birnen auf den gemeindeeigenen Obstbaumwiesen wurde durch den Bauhof der Gemeinde Gemeindeverwaltung, Bürgerbüro, (Tel. 07127/9266-0) zu melden. Tabelle 1: Obstertrag Walddorfhäslach Walddorf in beiden Ortsteilen geschätzt. 2021 Preise pro Zentner Obstinteressenten werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung, Bürgerbüro, (Tel. 07127/9266-0) zu melden. Tabelle 1: Obstertrag Walddorf 2021 Preise pro Zentner Los-Nr. Tabelle 1: Obstertrag Walddorf 2021 Preise proÄpfel Zentner Schätzpreis Birnen Ztr. Schätzpreis Ztr. Euro Euro Los-Nr. Äpfel Schätzpreis Birnen Ztr. Schätzpreis 1. Riemenmahd 3,0 21,00 0 0 Ztr. Euro Euro 1. Herdweg Mitte 1,5 10,50 3,0 12,00 1. Riemenmahd 3,0 21,00 0 0 1. Nettomarkt Dreispitz 0,5 3,50 0,5 2,00 1. Herdweg Mitte 1,5 10,50 3,0 12,00 1. Graben 0,5 3,50 2,5 10,00 1. Nettomarkt Dreispitz 0,5 3,50 0,5 2,00 2. Nonnenhäule - - 1. Graben 0,5 3,50 2,5 10,00 1. Aischbach - 7,0 28,00 2. Nonnenhäule 1. Kohläcker - - 0,5 2,00 1. Aischbach 2. Kohläcker - 0 7,0 28,00 0 1. Kohläcker 3. Kohläcker 0,5 0,5 2,00 2,00 2. Kohläcker Lindenstraße 0,50 2,000 3. Kohläcker 4. Vordere neue Äcker 0 0 00,5 2,00 0 Lindenstraße 0,5 2,00 4. Vordere Tabelle neue Äcker 2: Obstertrag Häslach 2021 0 Preise pro 0Zentner 0 0 Stänglach und Sulzeiche teilweise nur Birnen Tabelle 2: Obstertrag Tabelle Häslach 2021Häslach 2: Obstertrag 2021Stänglach Preise pro Zentner Preiseund proSulzeiche Zentnerteilweise nur Birnen Stänglach Los. Nr. und Sulzeiche Äpfel teilweise Schätzpreis nur Birnen Birnen Schätzpreis Ztr. Los. Nr. Nummer Äpfel Schätzpreis Birnen Schätzpreis (Stänglach,) Ztr. Nummer 8 2,5 17,50 0 0 (Stänglach,) 10 2,5 17,50 1,0 4,00 8 11 2,5 3,5 17,50 24,50 0 0 10 12 2,5 2,0 17,50 14,00 1,0 4,00 11 16 3,5 24,50 3,0 12,00 12 19 2,0 14,00 0,5 2,00 16 24 3,0 0,5 12,00 2,00 19 26 0,5 1,0 2,00 4,00 24 27 0,5 1,5 2,00 6,00 26 28+29 1,0 1,0 4,00 4,00 27 30 1,5 0,5 6,00 2,00 28+29 31 2,0 14,00 1,0 4,00 30 32 1,0 7,00 0,5 1,0 2,00 4,00 31 Landstraße 2,0 3,0 14,00 12,00 32 1,0 7,00 1,0 4,00 Landstraße 3,0 12,00 Aktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen in der Gemeinde Betroffene Straße(n) Umfang der Maßnahme Umleitung Voraussichtlicher Zeitraum Anlass Am Heuäcker 34 Halbseitige Sperrung Beschilderung 25.05.2021 – 08.10.2021 Kran-Standplatz Landstraße Höhe Gebäude Nr. 17 Halbseitige Sperrung Beschilderung 12.07.2021 – 22.12.2021 Baustellenbetrieb Halbseitige Sperrung, Neuer Hausanschluß mit Mast- Dorfstraße 66 teilweise Vollsperrung Beschilderung 13.09.2021 – 08.10.2021 versetzung Nebenstraße Kranstandplatz und Baustellen- Am Heuäcker 14 Gehwegsperrung Beschilderung 27.09.2021 – 31.01.2022 ausfahrt Stellen eines Autokrans zur Buchenstraße Vollsperrung Beschilderung 04.10.2021 – 08.10.2021 Hausmontage Dettenhauser Straße , Höhe Gebäude 14.10.2021 von 9:00 – 13:00 Halbseitige Sperrung Beschilderung Stellung Autokran 46 Uhr Verengung der Fahr- Turmstraße 1 Beschilderung 13.10.2021 – 29.10.2021 Montage PV-Anlage bahn Es wird darauf hingewiesen, dass bei Eingang einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach Redaktionsschluss eine Veröffentlichung nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis. Ihr Ordnungsamt
Inkrafttreten der Satzung Bebauungsplan „WA Fürhaupt I – 3. Änderung“ 7. Oktober 2021, Nummer 40 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 9 Gemeinde Walddorfhäslach Gemeinde Walddorfhäslach Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach Landkreis hat am Reutlingen 30.09.2021 in öffentlicher Sitzung Landkreis den Bebauungsplan Reutlingen „WA Fürhaupt I - 3. Änderung“, Gemeinde Öffentliche Bekanntmachung Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, Landkreis Reutlingen, bestehend aus der Planzeichnung Inkrafttreten der vom 09.06.2021, Satzung dem„WA Bebauungsplan Öffentliche Schriftlichen Fürhaupt I – Teil Bekanntmachung (Textteil 3. Änderung“ und Hinweise) vom 09.06.2021 Der und Gemeinderat derder Begründung Gemeinde vom 09.06.2021 Walddorfhäslach als Satzung hat am 30.09.2021 beschlossen. in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Inkrafttreten der Satzung„WA Fürhaupt I - 3. Änderung“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, Landkreis Reutlingen, bestehend aus der Planzeichnung vom 09.06.2021, DasSchriftlichen dem PlangebietTeilwird wie und (Textteil in der nachfolgenden Hinweise) Planzeichnung vom 09.06.2021 dargestellt und der Begründung begrenzt: vom 09.06.2021 Bebauungsplan als Satzung beschlossen. „WA Fürhaupt I – 3. Änderung“ Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 30.09.2021 in öffentlicher Sitzung den Beba „WA Fürhaupt I - 3. Änderung“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, Landkreis R bestehend aus der Planzeichnung vom 09.06.2021, dem Schriftlichen Teil (Textteil und Hinw 09.06.2021 und der Begründung vom 09.06.2021 als Satzung beschlossen. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich auf der sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel Gemarkung Walddorf. Die Fläche des Bebauungsplans in dieser des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbe- Abgrenzung beträgt ca. 3,0 ha Bruttofläche. achtlich, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Der Bebauungsplan „WA Fürhaupt I – 3. Änderung“ besteht aus Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde der Planzeichnung vom 09.06.2021, dem Schriftlichen Teil Walddorfhäslach geltend gemacht worden sind. Bei der (Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Bauvorschriften und Hinweise) vom 09.06.2021 und der Mangel begründen soll, darzulegen. Begründung vom 09.06.2021. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Der Bebauungsplan „WA Fürhaupt I – 3. Änderung“, Gemeinde der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, tritt mit der öffentlichen aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Bekanntmachung am 07.10.2021 in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen Der Bebauungsplan mit allen oben aufgeführten Bestandteilen wird nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang kann bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach, 2. unbeachtlich, wenn diese nicht schriftlich innerhalb eines Jahres Obergeschoss, Zimmer 8, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Walddorfhäslach geltend gemacht worden sind. Alle Bürgerinnen und Bürger können den Bebauungsplan mit Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu allen oben aufgeführten Bestandteilen einsehen und über deren bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Inhalt Auskunft verlangen. - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die migung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den - der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantra- - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den gen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der gerügt hat. Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Walddorfhäslach, den 07.10.2021 Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des Gez.: § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über Silke Höflinger das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans Bürgermeisterin
Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 09. Juni 2021 gemäß §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans „WA Fürhaupt I - 3. Än- derung“ zur Sicherung der Planung erlassen. Nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans in 10 Sitzung vom 30. der September Mitteilungsblatt der2021 und Walddorfhäslach Gemeinde der Öffentlichen Bekanntmachung im 2021, 7. Oktober Amtsblatt Nummeram 40 7. Oktober 2021 entfallen die Voraussetzungen für eine Veränderungssperre. Deshalb hat der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach in der SitzungGemeinde Gemeinde Walddorfhäslach vom 30. September Walddorfhäslach 2021 die nach- folgende Aufhebung der Veränderungssperre beschlossen. Landkreis Reutlingen Landkreis Reutlingen Öffentliche Bekanntmachung §1 Satzung Öffentliche Bekanntmachung Aufhebunghat Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach deramVeränderungssperre 09. Juni 2021 gemäß §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) Inkrafttreten der Satzung i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans „WA Fürhaupt I - 3. Änderung“ zur Sicherung der Planung erlassen. Nach Satzungsbeschluss des Die Satzung invom Bebauungsplans 09. Juni der Sitzung vom 2021, bekannt 30. September 2021gegeben am Bebauungsplan 17. Bekanntmachung und der Öffentlichen Juni 2021, über „WA Fürhaupt den im Amtsblatt Erlass I – 3. Änderung“einer am 7. Oktober Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „WA Fürhaupt I - 3. Ände- 2021 entfallen die Voraussetzungen für eine Veränderungssperre. Deshalb hat der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach in der Sitzung vom 30. September 2021 die nachfolgende Aufhebung der Veränderungssperre beschlossen. rung“ wird aufgehoben. § 1der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 30.09.2021 in öffentlicher Sitzung den Beba Der Gemeinderat Aufhebung der Veränderungssperre „WA Fürhaupt I - 3. Änderung“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, Landkreis R Die Satzung vom 09. Juni 2021, bekannt gegeben am 17. bestehend §Juni aus 2der 2021, über den Planzeichnung vomErlass einer Veränderungssperre 09.06.2021, dem Schriftlichen Teil für den und Hinw (Textteil Geltungsbereich des Bebauungsplans „WA Räumlicher Fürhaupt I - 3.Geltungsbereich 09.06.2021 Änderung“ und wird aufgehoben. der Begründung vom 09.06.2021 als Satzung beschlossen. §2 Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: Räumlicher Geltungsbereich DieBegrenzung Die Begrenzung des räumlichen des räumlichen Geltungsbereichs Geltungsbereichs ist in demÜbersichtsplan ist in dem nachstehenden nachstehenden Übersichtsplan vom 09.06.2021 durch eine vom 09.06.2021 unterbrochene, durch schwarze Linieeine unterbrochene, schwarze Linie gekennzeichnet. gekennzeichnet. Nicht Maßstabsgetreu Nicht maßstabsgetreu §3 In-Kraft-Treten Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Walddorfhäslach, den 07.10.2021 Gez. : S i l k e Hö f l i n g e r B ü r g e rme i s t e r i n Der Bericht „Aus dem Gemeinderat der Gemeinderatssitzung vom 30.09.2021“ erscheint in der Ausgabe vom 14.10.2021.
Inkrafttreten der Satzung Bebauungsplan „Südlich Tiergartenweg – 2. Änderung“ 7. Oktober 2021, Nummer 40 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 11 Gemeinde Walddorfhäslach Gemeinde Walddorfhäslach Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhä slach Landkreis Reutlingen hat am 30.09.2021 in Reutlingen Landkreis öffentlicher Sitzung den Beba „Südlich Tiergartenweg – 2. Änderung“ Öffentliche, Bekanntmachung Gemeinde Walddorfhä slach, Gemarkung Walddorf, Öffentliche Bekanntmachung Reutlingen, bestehend aus dem Schriftliche n Teil Inkrafttreten vom 16.08.2021und der Begründung vom 16.0 der Satzung Bebauungsplan „Südlich Tiergartenweg – 2. Änderung“ Satzung beschlossen. Inkrafttreten der Satzung Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 30.09.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Südlich Tiergartenweg – 2. Änderung“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, Landkreis Bebauungsplan „WAReutlingen, Fürhaupt I –bestehend aus dem 3. Änderung“ Das Plangebiet Schriftlichen Teil vomwird wie in der 16.08.2021und nachfolgen der Begründung den vom Planzeichn 16.08.2021 ungbeschlossen. als Satzung dargestellt begrenzt: Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 30.09.2021 in öffentlicher Sitzung den Beba „WA Fürhaupt I - 3. Änderung“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, Landkreis R bestehend aus der Planzeichnung vom 09.06.2021, dem Schriftlichen Teil (Textteil und Hinw 09.06.2021 und der Begründung vom 09.06.2021 als Satzung beschlossen. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich auf der Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbe- Gemarkung Walddorf. achtlich, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Der Bebauungsplan „Südlich Tiergartenweg – 2. Änderung“ Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde besteht aus dem Schriftlichen Teil vom 16.08.2021 und der Walddorfhäslach geltend gemacht worden sind. Bei der Der Geltungsbe Begründung reich des Bebauungsplans befindet vom 16.08.2021. sich auf der Geltendmachung Gemarkun ist der Sachverhalt, g der Walddorf. die Verletzung oder Der Bebauungsplan „Südlich Tiergartenweg – 2. Änderung“, den Mangel begründen soll, darzulegen. Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, tritt mit der Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Der Bebauungs öffentlichen plan „Südlich Bekanntmachung am 07.10.2021 Tiergartenw in Kraft (vgl. §eg 10 –der 2. Änderung“ fürbesteht Gemeindeordnung aus dem Baden-Württemberg (GemO) Schriftliche in der n 16.08.2021 Abs. 3 BauGB). und der Begründung vom 16.08.2021aktuellen . Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Der Bebauungsplan mit allen oben aufgeführten Bestandteilen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen kann bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach, 2. wird nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang Der Bebauungs Obergeschoss, plan Zimmer „Südlich 9, 8, Hauptstraße Tiergartenw eg – 2. Änderung“ 72141 Walddorfhäslach , Gemeinde unbeachtlich, wenn diese nicht Walddorfhä slach, schriftlich innerhalb eines Gemarkun Jahres g tritt mit der während der öffentlichen Bekanntma üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. chung am 07.10.2021 seit dieser in Kraft (vgl. Bekanntmachung § 10 Abs. gegenüber 3 BauGB). der Gemeinde Alle Bürgerinnen und Bürger können den Bebauungsplan mit Walddorfhäslach geltend gemacht worden sind. allen oben aufgeführten Bestandteilen einsehen und über deren Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu DerInhaltBebauungs plan mit allen oben aufgeführte Auskunft verlangen. n Bestandtei bezeichnen. Dies gilt nicht,len wennkann bei der Gemeindev Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über Walddorfhä slach, 2. Obergesch oss, Zimmer die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in 8, Hauptstraß e - die Vorschriften 9, über 72141 Walddorfhä die Öffentlichkeit der Sitzung, slachdie Geneh- während de Öffnungsze migung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder den §§ 39 –iten eingesehen werden. 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu - der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder Alle vonBürgerinne n und Bürger Entschädigungsansprüchen, wennkönnen der AntragdennichtBebauungs inner- - vor Ablauf plan dermit Jahresfrist allen oben die Rechtsaufsichtsbehörde den aufgeführten Bestandteilen Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung und über deren Inhalt Auskunft verlangen. halb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. gerügt hat. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeich- neten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Walddorfhäslach, den 07.10.2021 Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Gez.: Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die Silke Höflinger nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Bürgermeisterin
12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 7. Oktober 2021, Nummer 40 Mitteilungen der Stadt Reutlingen zum (2) Die Bürgermeister der Verbandsmitglieder, im Verhinde- rungsfalle ihre allgemeinen Stellvertreter, sind von Amts Abwasserzweckverband Merzenbachtal, zur wegen Mitglieder der Verbandsversammlung. Die weiteren Veröffentlichung übermittelt am 05.10.2021 Vertreter der Verbandsmitglieder werden vom Gemeinderat Aufgrund § 5 i. V. m. § 21 des Gesetzes über Kommunale nach jeder Gemeinderatswahl neu gewählt. Wählbar sind Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16. September Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Ortsvorsteher der Ver- 1974 zuletzt geändert am 17. Juni 2020 (GBL. S. 403) hat die bandsmitglieder. Verbandsversammlung am 18. Dezember 2020 folgende Sat- (3) Scheidet ein Vertreter aus seinem Amt aus, so endet auch zungsänderung beschlossen: sein Amt als Mitglied der Verbandsversammlung. Für die- sen Fall ist für die Restzeit ein Nachfolger zu wählen. Abwasserzweckverbandes Merzenbachtal §5 Verbandssatzung vom 09.10.1970, Zuständigkeit und Beschlussfassung der Verbandsver- zuletzt geändert am 18.12.2020 sammlung §1 (1) Die Verbandsversammlung beschließt über alle Angelegen- Verbandsmitglieder, Name, Sitz und Zweck heiten des Verbandes, soweit nicht kraft Gesetzes oder (1) Die Stadt Reutlingen und die Gemeinden Walddorfhäslach dieser Satzung der Verbandsvorsitzende zuständig ist. und Pliezhausen bilden unter dem Namen (2) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn min- Abwasserzweckverband Merzenbachtal destens zwei Verbandsmitglieder vertreten sind und ihre Vertreter mindestens die Hälfte der aus dieser Satzung je- einen Zweckverband im Sinne des Zweckverbandsgeset- weils sich ergebenden Mitgliederzahl erreichen. zes vom 24.07.1963 (GBI. S. 114). (3) Jedes Verbandsmitglied hat ein Stimmrecht entsprechend (2) Der Zweckverband (nachstehend Verband genannt) hat seiner Vertreterzahl nach § 4 Abs. 1. Die Stimmen eines seinen Sitz in Reutlingen-Mittelstadt. Verbandsmitglieds können nur einheitlich und nur durch (3) Der Verband hat die Aufgabe, ein Sammelklärwerk auf Mar- den/die Bürgermeister(in), Bezirksbürgermeister(in) bzw. kung Hammetweil, Gemeinde Neckartenzlingen (Landkreis Ortsvorsteher(in), bei Verhinderung durch ihren/seinen Esslingen), und die erforderlichen sonstigen Anlagen (Ab- allgemeine(n) Stellvertreter(in) oder eine(n) beauftragte(n) wasserleitungen, Pumpstationen und anderes) zu erstellen, Bedienstete(n) abgegeben werden. zu unterhalten und zu betreiben und das Abwasser der (4) Die Beschlüsse der Verbandsversammlung werden mit ein- Verbandsmitglieder zu reinigen und abzuleiten. facher Stimmenmehrheit gefasst. In folgenden Angelegenheiten ist bei der Beschlussfassung §2 eine Mehrheit von drei Viertel der Stimmen der Verbands- Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder mitglieder unter Berücksichtigung der Bestimmung nach (1) Den Verbandsmitgliedern steht das Recht zu, alle in ihrem § 5 Abs. 3 Satz 2 der Verbandssatzung erforderlich. Gemeindegebiet anfallenden Abwässer dem Sammelklär- a) Änderung der Verbandssatzung, ferner Erlass und die werk zuzuführen; dies gilt für die Gemeinde Pliezhausen Änderung sonstiger Satzungen; jedoch nur für die Gebiete, die nicht zum Klärwerk Reutlin- b) Aufnahme weiterer Verbandsmitglieder; gen-Nord oder zu der Kläranlage in Pliezhausen-Rübgarten c) Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes; entwässert werden können. d) Erwerb, Veräußerung und dingliche Belastung von Reicht die Reinigungskraft des Klärwerks für bestimmte ge- Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, Be- werbliche Abwässer nicht aus oder sind Schäden zu befürch- stellung von Sicherheiten; ten, dann kann der Verband von den Verbandsmitgliedern die e) Entscheidungen über eine durchgreifende Erneuerung, Durchführung der erforderlichen Maßnahmen verlangen. Umgestaltung und Erweiterung der Sammelkläranlage; (2) Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, dem Verband bei der f) Rechtsgeschäfte mit den Verbandsmitgliedern; schadlosen Beseitigung des Klärschlammes behilflich zu sein. g) Erlass einer Geschäftsordnung. (3) Vor einer wesentlichen Änderung in der Zusammensetzung (5) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind öffentlich. der Abwässer oder einer außergewöhnlichen Vermehrung, Nichtöffentlich ist zu verhandeln, wenn es das öffentliche z. B. durch neue Gewerbebetriebe, Betriebszweige oder Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner fordern. neue, größere Siedlungsgebiete, haben sich die Verbands- (6) Der Vorsitzende kann zu den Beratungen der Verbandsver- mitglieder mit dem Verband ins Benehmen zu setzen. sammlung Sachverständige hinzuziehen. (4) Die Abgabenhoheit verbleibt den Verbandsmitgliedern. (7) Für die Sitzungen der Verbandsversammlung, für die Ver- Zur Erreichung einer möglichst einheitlichen Abgabenrege- handlungsleitung, den Geschäftsgang, die Beschlussfas- lung soll der Verband auf die Verbandsmitglieder entspre- sung und die Niederschrift gelten sinngemäß § 33 Abs. 2 chend einwirken. und 3 und die §§ 34 – 38 der Gemeindeordnung (GO) mit §3 folgenden Ausnahmen und Besonderheiten: Organe 1. Die Sollvorschrift in § 34 GO, mindestens einmal im Mo- (1) Organe des Verbandes sind nat zu einer Sitzung zusammenzutreten, ist nicht anzu- die Verbandsversammlung und wenden. der Verbandsvorsitzende. 2. Die Niederschrift über die Verhandlungen der Verbands- (2) Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, fin- versammlung (vgl. § 38 GO) ist vom Vorsitzenden und den auf die Verbandsversammlung die Vorschriften der vom Schriftführer zu unterzeichnen. Sie ist der Verbands- Gemeindeordnung über den Gemeinderat und auf den versammlung bei der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen. Der Schriftführer wird von der Verbandsver- Verbandsvorsitzenden die Vorschriften über den Bürger- sammlung bestimmt. meister sinngemäß Anwendung. §6 §4 Verbandsvorsitzender Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Der Verbandsvorsitzende sowie zwei Stellvertreter werden (1) Die Verbandsversammlung besteht aus 12 Vertretern der von der Verbandsversammlung auf die Dauer von 6 Jahren Verbandsmitglieder. Der Verbandsversammlung gehören gewählt. Wählbar sind nur Bürgermeister oder Ortsvorste- an von den Verbandsmitgliedern: her der Verbandsmitglieder. Die Amtszeit endet vorzeitig Reutlingen-Mittelstadt 7 Vertreter mit dem Ausscheiden aus dem Amt als Bürgermeister oder Walddorfhäslach 3 Vertreter Ortsvorsteher. Für den Rest der Amtszeit wird in diesem Pliezhausen 2 Vertreter. Falle ein neuer Vorsitzender gewählt.
7. Oktober 2021, Nummer 40 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 13 (2) Der Verbandsvorsitzende leitet die Sitzungen der Ver- (2) Sofern es notwendig wird, kann der Verband bezüglich die- bandsversammlung, vollzieht deren Beschlüsse und vertritt ser Zuführung Auflagen erteilen. den Verband. (3) Einzelanschlüsse an die Verbandsanlagen sind auch von (3) Der Verbandsvorsitzende erledigt die Geschäfte der laufen- Grundstücken der Markungen Hammetweil und Neckar- den Verwaltung und die nachstehend aufgeführten, ihm zur tenzlingen zu genehmigen, wenn das zuständige Was- dauernden Erledigung übertragenen Aufgaben: serwirtschaftsamt bei der fachtechnischen Prüfung keine a) Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bei Beträgen bis zu Bedenken geltend macht. 200.000,00 Euro im Einvernehmen mit den Stellvertre- Absatz 2 gilt entsprechend. Einzelanschlüsse von Gemein- tern; bis 100.000,00 Euro ohne Stellvertreter. den, die nicht dem Verband angehören, werden nur bis zu b) Gewährung von Freigiebigkeitsleistungen bis zu 500,00 50 Einwohnergleichwerten zugelassen. Diese Anschlüsse Euro im Einzelfall. Das Gleiche gilt für die Niederschla- sind privatrechtlicher Natur. Hinsichtlich der Höhe der Ent- gung und den Erlass von Forderungen. gelte für den Anschluss und für die laufende Benutzung c) Stundungen von Forderungen bis zu 1.000,00 Euro im sind die jeweils die in der Stadt Reutlingen geltenden Be- Einzelfall und längstens bis zu einem Jahr. stimmungen sinngemäß anzuwenden. d) Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen der Haus- (4) Die Verbandsmitglieder dürfen Abwässer nur in der Menge haltssatzung. (4) In Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, entschei- und Beschaffenheit der Anlagen des Verbandes zuführen, det der Verbandsvorsitzende im Einvernehmen mit den wie sie bei der Planung der Abwasseranlagen des Verban- Stellvertretern. Er hat die Gründe für die Eilentscheidung des zugrunde gelegt worden sind und den angemeldeten und die Art der Erledigung in der nächsten Verbandsver- Kapazitätsanteilen entsprechen. sammlung mitzuteilen. (5) Die angemeldeten Kapazitätsanteile der Verbandsmitglie- §7 der betragen: Bedienstete des Verbandes a) Reutlingen-Mittelstadt 7.500 Einwohnergleichwerte (1) Die Erledigung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungs- b) Walddorfhäslach 3.500 Einwohnergleichwerte geschäfte sowie die sonstigen Verwaltungsarbeiten des c) Pliezhausen 1.300 Einwohnergleichwerte. Zweckverbandes werden der Stadt Reutlingen übertragen. (6) Es bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung: Die Höhe der Entschädigung hierfür wird von der Verbands- a) eine Überschreitung der Einwohnergleichwerte oder versammlung festgelegt. Als Grundlage sollen Aufschrie- gegebenenfalls der angemeldeten Abwassermenge pro be über die zeitliche Beanspruchung der Bediensteten der Gemeinde; Stadt Reutlingen dienen. b) eine wesentliche Veränderung der Beschaffenheit der (2) Zur technischen Betreuung der Kläranlage werden vom Abwässer. Verband die erforderlichen Bediensteten angestellt. Der Die Zustimmung darf nur versagt werden, wenn Schädi- Verband kann die technische Betreuung auch einer Ver- gungen am Klärwerk oder am Sammler zu erwarten oder bandsgemeinde übertragen. Beeinträchtigungen der Reinigungsleistungen zu befürch- §8 ten sind. Sitzungsgeld, Aufwandsentschädigung (7) Zur Feststellung der Menge und der Beschaffenheit der Die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglie- von den einzelnen Verbandsmitgliedern angelieferten Ab- der der Verbandsversammlung sowie die Aufwandsentschä- wässer werden, sofern es die Verbandsversammlung für digung für den Verbandsvorsitzenden werden in einer beson- erforderlich hält, in die Abwasserleitungen Messeinrichtun- deren Satzung geregelt. gen und Einrichtungen zur Bestimmung der Beschaffenheit §9 der Abwässer eingebaut. Die Ergebnisse dieser Abwasser- Verbandseigene und gemeindeeigene Anlagen bestimmungen und Messungen werden im Beisein eines (1) Zu den verbandseigenen Anlagen gehören: Beauftragten des Verbandsmitgliedes festgehalten. a) Die gemeinschaftliche Kläranlage und die Regenwasser- behandlungsanlage auf Markung Hammetweil und das § 11 entsprechende Grundstück mit Straße. Aufbringung der Investitionskosten b) Die Abwasserleitung vom Endschacht Nr. 672 auf Flst. (1) Die Kosten für den Grunderwerb und die Investitionskosten Nr. 4950 der Gemarkung Walddorf bis zum Einlauf in der verbandseigenen Anlagen werden durch Anteilsbeiträ- die Sammelkläranlage. Die Abwasserleitung Reutlingen- ge der Verbandsmitglieder aufgebracht, soweit sie nicht Mittelstadt von Schacht Nr. 3593 bis Schacht Nr. 605. durch Beihilfen gedeckt sind. Zur Finanzierung der Inves- c) Die Wasserleitung vom südlichen Beginn der Neckarbrü- titionen kann der Verband Kredite aufnehmen. cke bis zur Kläranlage. (2) Die Anteilsbeiträge müssen von den Verbandsmitgliedern Die verbandseigenen Anlagen sind aus dem Übersichts- dem Zweckverband zur Verfügung gestellt werden. Ori- plan des Ingenieurbüros Bernhard Lübke, Esslingen, vom entiert am Fortgang der Baumaßnahmen sowie der erfor- 16.09.1976 ersichtlich. Sie werden vom Verband unterhalten. derlichen Kredittilgungen werden durch die Verbandskasse (2) Alle sonstigen der Ortsentwässerung dienenden Anlagen Investitionskostenumlagen bzw. Abschreibungs-/Tilgungs- stehen im Eigentum des jeweiligen Verbandsmitglieds und umlagen angefordert. werden von diesem unterhalten. Erforderlicher Grunder- (3) Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, den auf sie ent- werb, der im Zusammenhang mit dem Bau der Abwasser- fallenden Anteilsbeitrag bei Abruf an die Verbandskasse leitungen und der Regenauslassschächte durchzuführen zu bezahlen. Bei Verzug werden die der Verbandskasse ist, wird von der jeweiligen Markungsgemeinde getätigt. entstandenen Kosten berechnet. Die Grundstücke bleiben in deren Eigentum. (4) Die Anteilsbeträge der Verbandmitglieder werden wie folgt § 10 festgesetzt: Anschlussbedingungen/Kapazitätsanteile a) Reutlingen-Mittelstadt 62,07 % (1) Die Verbandsmitglieder dürfen im Rahmen des § 2 Abs. b) Walddorfhäslach 27,91 % 1 über ihre Ortsentwässerungsanlagen sämtliche in ihrem c) Pliezhausen 10,02 % Gemeindegebiet anfallenden Abwässer nach den für die (5) Die von den Verbandsmitgliedern über ihren Anteilsbeitrag einzelnen Gemeinden gefertigten und von dem zustän- hinausgehende, in den Verband eingebachten Eigenmittel digen Wasserwirtschaftsamt fachtechnisch genehmigten werden wie Fremdmittel behandelt und vom Verband mit Plänen den verbandseigenen Abwasseranlagen zuführen. 5 % verzinst.
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