Die Gemeindeverwaltung wünscht schöne und erholsame Sommerferien!
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55. Jahrgang Freitag, den 31. Juli 2020 NUMMER 31 Die Gemeindeverwaltung wünscht schöne und erholsame Sommerferien! Archiv Was du suchst ist nicht auf den Gipfeln der Berge, nicht in den Tiefen der Meere, nicht in den Straßen der Städte: Es ist in deinem Herzen! (Autor unbekannt)
Seite 2 Mitteilungsblatt Kohlberg Nummer 31 vom 31.7.2020 ABENDANDACHT MIT TAIZÉ-LIEDERN AM MITTWOCH, 5. AUGUST UM 19 UHR IN DER KOHLBERGER KIRCHE Beim Beten, Singen (mit Maske) der meditativen Taizé-Lieder, Nachdenken über einen Bibeltext und kurzen Impuls, sowie bei einer Zeit der Stille kann man in der besonderen Atmosphäre der 40-minütigen Andacht zur Ruhe kommen, Innehalten im Alltag und Kraft schöpfen für neue Herausforderungen. Herzliche Einladung! Veranstalter ist die Ev. Kirchengemeinde Kohlberg
Nummer 31 vom 31.7.2020 Mitteilungsblatt Kohlberg Seite 3 gestellt realisiert wird, so dass bei einem Problem mit der Amtliche Bekanntmachungen Haupterschließung (Bauarbeiten, Unfall o.ä.) das Baugebiet darüber alternativ für Rettungsfahrzeuge usw. erreichbar ist. Bericht über die Gemeinderatssitzung am 24.07.2020 Das war ohnehin immer vorgesehen. In der inzwischen überarbeiteten Wirtschaftlichkeitsberech- Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung nung der Stadtentwicklungsgesellschaft, STEG sind die Ko- Bürgermeister Taigel gab folgende Beschlüsse aus nichtöf- sten für einen Linksabbieger in dieser Form nun enthalten. Es fentlicher Sitzung bekannt: entstehen geplante Erschließungskosten von 158 €/m² zzgl. 3.200 € je Hausanschluss. Der Einwurfswert der Grundstücke Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Angebot des wird mit 102 €/m² empfohlen. Die Gesamtkosten für die Er- Regierungspräsidiums Tübingen für die benötigten Flächen schließung des Baugebietes Niederes Feld belaufen sich auf im Rahmen der Ortsumfahrung Grafenberg – B 313 neu – voraussichtlich 4,074 Mio. €. Laut STEG ist das Baugebiet anzunehmen. für die Gemeinde Kohlberg wirtschaftlich darstellbar. Damit bestünde eine tragfähige Grundlage für die Gespräche mit Nach ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat ein- den Eigentümern und die weitere Entwicklung des Bebau- stimmig, die Prüfung der Anbringung eines Zusatzschildes ungsplanes. „Radfahrer frei“ am Fußweg zum Kunstrasenplatz durch das Landratsamt. Beim beschlossenen Städtebaulichen Vertrag handelt es sich um einen sog. „echten“ Erschließungsvertrag. Die Erschlie- Sonstige Bekanntgaben ßungsanlagen werden vom Erschließungsträger auf seine 1. Der Vorsitzende gab eine Richtigstellung zu den Presse- Rechnung hergestellt und nach Fertigstellung an die Gemein- meldungen in der Südwestpresse und Nürtinger Zeitung de übergeben. Ob sich hieraus eine Genehmigungspflicht zum Thema Strukturüberlegungen der Jusigruppe ab. Die nach § 87 GemO BW (kreditähnliches Rechtsgeschäft) ergibt Kritik am Kohlberger Gemeinderat kann so nicht unkom- wird noch geprüft. Die finanzielle Abwicklung des Baugebietes mentiert stehen gelassen werden. Die Vorgehensweise, muss im Haushaltsplan dargestellt werden, die Finanzierung dass der Kohlberger Gemeinderat als erstes berät, wurde muss spätestens im Haushaltsplan 2021 in der mittelfristigen in der letzten Verbandsversammlung der Jusigruppe auf Finanzplanung dargestellt werden. Wunsch von Neuffen und Grafenberg so beschlossen. In der anschließenden Aussprache wurde aus den Reihen 2. Das Landratsamt Esslingen hat mit Schreiben vom des Gemeinderats die Variante „moderater Linskabbieger“ 2.7.2020 den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung durchweg befürwortet, dies sei eine sehr gute Lösung und 2020 sowie den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb würde verkehrsmäßig Sicherheit bieten. Wasserversorgung genehmigt. Das LRA merkt an, dass die Gemeinde mit einem ausgewiesenen ordentlichen Daraufhin hat der Gemeinderat die weiteren Schritte für das Ergebnis von -808.435 Euro nicht in der Lage ist, den Wer- neue Baugebiet Niederes Feld wie folgt einstimmig beschlos- teverzehr zu erwirtschaften. Nur durch eine Stärkung der sen: Ertragskraft des Haushaltes wird künftig der Haushalts- ausgleich erreicht. Ausgaben sind weiterhin kritisch unter Der äußeren Erschließung in Form eines moderaten Linksab- dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit zu hinterfragen. biegers wurde zugestimmt. Den voraussichtlichen Gesamtko- sten für die Erschließung des Baugebietes Niederes Feld in 3. Zum Ausbau der Breitbandversorgung für die Schule Höhe von 4,074 Mio. € wurde zugestimmt. Die sich hieraus wurde mit Bescheid vom 13.07.2020 für den Zeitraum bis ergebenden voraussichtlichen Erschließungskosten von 5.12.2023 ein Zuschuss von bis zu 50.000 € bewilligt. Ob 158 €/m² zzgl. 3.200 € je Hausanschluss werden im Städte- und wann die hierfür notwendigen Eigenmittel in dersel- baulichen Vertrag festgehalten. Der Einwurfswert der Grund- ben Höhe aufgebracht werden könnten, ist im Rahmen stücke wurde mit 102 €/m² empfohlen. Die STEG wurde mit der Haushaltsberatungen zu klären. den Eigentümergesprächen auf dieser Basis beauftragt. Der Gemeinderat stimmte nach § 87 Abs. 5 GemO der Begrün- Geplantes Baugebiet "Niederes Feld" – dung einer Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kre- Beschlussfassung über die weiteren Schritte ditaufnahme gleichkommt (kreditähnliches Rechtsgeschäft), Der Vorsitzende berichtete, das Büro Spieth habe die Alterna- zu. Dies betrifft die Herstellung der öffentlichen Anlagen der tiven Kreisverkehr und moderater Linksabbieger geplant und inneren und äußeren Erschließung des Baugebiets. Es wird eine Kosteneinschätzung der Varianten erstellt. mit Projektkosten von voraussichtlich 4,074 Mio. € brutto gerechnet (ohne Grunderwerb). Die haushaltsrechtliche Er- Die Variante „moderater Linksabbieger“ bietet aus Sicht der mächtigung wird spätestens mit dem Haushaltsplan 2021 Verwaltung alle Vorteile eines Kreisverkehrs, nämlich die Ver- nachgeholt. legung des Ortsschildes in Richtung Tischardt, damit die Reduzierung der Geschwindigkeiten und damit der Lärmbe- Quartier 2020 – Altenhilfe – Status Quo lastung. Die Kosten können voll auf das Baugebiet umgelegt Bericht von Frau Bauer werden können. Der Eigenanteil bei einem Kreisverkehr wäre Bürgermeister Taigel führte kurz in das Thema ein und verwies aufgrund der derzeitigen Finanzlage der Gemeinde nicht ohne auf die bereits umgesetzten Projekte wie den Treppenaufzug Kreditaufnahme zu stemmen. beim Zahnarzt sowie die Planungen für ein barrierefreies Bür- gerbüro und einen ebenfalls barrierefreien Nahversorger. Bzgl. Inzwischen wurde vom Landratsamt die Zustimmung für die barrierefreier Bushaltestellen gäbe es aufgrund der speziellen Variante „moderater Linksabbieger“ erteilt, wenn die Stich- Kohlberg Topografie noch Klärungsbedarf. Er begrüßte Frau straße vom Wohngebiet „Grund“ wie im Strukturkonzept dar- Daniela Bauer als Quartiersbeauftragte in der Sitzung, die einen aktuellen Bericht über das Projekt Quartier 2020 abgab. Impressum: Herausgeber: Gemeinde 72664 Kohlberg. Verantwortlich für den amtlichen Teil ist Bürgermeister Rainer Taigel oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den übrigen Teil: NAK Neue Anzeigen- und Kommunalblatt GmbH & Co. KG. Druck und Verlag: NAK Neue Anzeigen- und Kommunalblatt GmbH & Co. KG, Frauenstr. 77, 89073 Ulm, Telefon: (0 71 23) 36 88-630, Telefax: (0 71 23) 36 88-222. Zustellung und Vertrieb: (0 71 23) 3688-639 Homepage: www.nak-verlag.de. Telefon Redaktion: (0 71 23) 36 88-511, E-Mail Text: NAK.Redaktion@swp.de, E-Mail Anzeigen: NAK.Anzeigen@swp.de
Seite 4 Mitteilungsblatt Kohlberg Nummer 31 vom 31.7.2020 Frau Bauer bedankte sich herzlich für die Einladung und teilte plätze. Diese sind aus heutiger Sicht bis 2020 ausreichend. dem Gremium mit, dass ihre Kollegin Frau Doran, heute leider 2021 kann kein Pufferplatz für Zuzüge usw. mehr einkalkuliert nicht dabei sein könne. Mit dem Projekt wurde 2017 begon- werden, es fehlen rechnerisch 2 Plätze. 2022 fehlen 13 bzw. nen. Dabei wurde zunächst die Situation der älteren Bürger 2023 15 Kindergartenplätze. Zudem ist die Entwicklung im in Kohlberg betrachtet. Aufgrund der topographischen Lage Zuge der Ausweisung des Neubaugebietes zu beobachten. in Kohlberg gäbe es besonders für gehbehinderte Menschen Schwierigkeiten. Viele Straßen sind steil und es gäbe viele Die vorhandenen beiden Einrichtungen seien schwer zu er- Treppen und Stolperstellen. Diese müssten optimiert werden, weitern, so der Vorsitzende. Überlegungen werden ange- besonders im Zusammenhang mit körperlichen Einschrän- stellt, einen Waldkindergarten oder einen Naturkindergarten kungen. einzurichten. Im Hinblick auf das Vereinsleben und Zusammenleben der Aus den Reihen des Gemeinderats wurde festgestellt, es Menschen habe sich ganz besonders während der Corona- werden dringend Kindergartenplätze benötigt. Dafür bestehe Krise gezeigt, dass die Nachbarn füreinander da sind. Dies sei ein Rechtsanspruch. Es müsse eine schnelle und vernünftige ein großer Pluspunkt für die Gemeinde. Lösung gefunden werden. Es sei erfreulich, dass die Gebur- tenzahl in Kohlberg wieder ansteige. Es könne aber kein Neu- Der Verein für Verein für Familien-, Kranken- und Altenhilfe bau finanziert werden. Vielleicht könne man ein bestehendes Kohlberg-Kappishäusern e.V. sei mittlerweile nicht mehr weg Gebäude mit ein beziehen, so die Überlegungen. zu denken. Er bestehe immerhin schon seit 15 Jahren und sei eine sehr wertvolle Institution. Es gäbe hierzu eine Fachberaterin, so ein weiteres Ratsmit- glied. Vielleicht sollte man hierfür jemanden hinzuziehen, um Es gab eine Aktion “Ruhebänkle“. Hiervon gäbe es in der Ge- aufzeigen zu lassen, welche Möglichkeiten bestehen. meinde Kohlberg mittlerweile 15 Stück. Anregungen für neue Sitzbänke seien bisher keine eingegangen. Nach ausführlicher Aussprache wurde die Bedarfsplanung Kinderbetreuung 2020/2021 in der vorgelegten Fassung be- Auch für die örtliche Nahversorgung sei mit dem Tante-M. schlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Möglichkeiten Laden, dem Ochsen Beck und der Metzgerei Gneiting bestens zur Schaffung von Kindergartenplätzen zu prüfen. gesorgt. Die Einrichtung eines Treppenlifts bei der ansässigen Zahnarztpraxis wurde ebenfalls lobend erwähnt. Elternbeiträge für die Kindergarten- und Schuljahre 2020/21 Was das Thema Wohnen für die ältere Gesellschaft betreffe, Kindergärten und Krippen hier würde massiver Bedarf bestehen. Es würden seniorenge- Die Landesverbände haben im Laufe der letzten Tage die Emp- rechte Wohnungen fehlen. Ältere Menschen blieben in ihren fehlungen aktualisiert. Der Kinderausschuss hatte zu diesem Häusern, was für die Bewohner und Pflegekräfte aufgrund der Zeitpunkt allerdings schon die Gebührensätze auf der Tages- baulichen Gegebenheiten oftmals eine Herausforderung sei. ordnung mit konkreten Vorschlägen. Die Verwaltung empfiehlt Sie würde es begrüßen attraktive Wohnungen im Ortskern auf eine Fortschreibung der Elternbeiträge für die Kindergärten gemeindeeigenem Grundstück zu errichten, beispielsweise und Krippen mit einem prozentualen Aufschlag von ca. 3% durch einen Bauträger. Das Projekt Quartier 2020 endet im auf die bisherigen Elternbeiträge. Herbst dieses Jahres. Es wurden viele Ideen entwickelt und es müsse sich zeigen, was daraus umgesetzt werden könne. Ausgangslage für die Erhebung der Beiträge bleibt, dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rund 20 % der Betriebs- Die Mitglieder des Gremiums bedankten sich bei Frau Bauer ausgaben durch Elternbeiträge zu decken. Der tatsächliche für ihren Vortrag. Ein Projekt altengerechtes Wohnen sei beim Kostendeckungsgrad in Kohlberg lag im Jahr 2018 bei 17 %, Bau des Ärztehauses bereits geplant gewesen, damals be- für das Jahr 2019 liegt dieser bei 16 %. Durch die Abbildung stand lt. Umfrage kein Bedarf. Dies habe sich nach Meinung des Ergebnisses unter den Aspekten des NKHR wird der Ko- des Gemeinderats in den letzten Jahren geändert. Es wachse stendeckungsgrad durch die genaueren Zuschreibungen der eine andere Generation heran mit unterschiedlichen Bedürf- Gemeinkosten auf die jeweiligen Kostenstellen weiter sinken. nissen. Man müsse über dieses Thema unbedingt sprechen und sich für die Zukunft Gedanken machen. Bemessungsgrundlage ist jeweils die Anzahl der im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Le- Der Vorsitzende bedankte sich abschließend bei Frau Bauer bensjahres. Die Gebühren werden für 12 Monate im Jahr für ihre Ausführungen. Die Not an altersgerechten Wohnungen erhoben. Die vorgeschlagene Erhöhung liegt bei ca. + 3 %. würde bleiben, so der Vorsitzende. Vielleicht habe sich an der nächsten Generation, zu der er sich selbst zähle, etwas Aus den Reihen des Gemeinderats wurde eine Erhöhung um geändert. Es gäbe interessante gemeindeeigene Grundstücke 3 % für dieses Jahr befürwortet. Für nächstes Jahr empfiehlt in der Ortsmitte, was eine gute Voraussetzung für einen zu- er eine größere Erhöhung. Man sollte einen Deckungsgrad künftigen Weg sein könnte. von 20 % anstreben. Bedarfsplanung Kindetageseinrichtungen 2020/2021 Das Mittagessen kostet bisher 3,50 €. Der Vorschlag der Verwaltung lag bei 3,60 €. Der Vorsitzende berichtet, die Bedarfsplanung sei ein wich- tiges Instrument in der Planung. Die vorliegende Bedarfspla- Für das Mittagessen wird von einem Ratsmitglied ein höherer nung wurde von der Verwaltung mit den Beteiligten vorbe- Beitrag gefordert. Gerade beim Mittagessen sei die Kostende- sprochen und die Handlungsempfehlungen abgestimmt. Der ckung sehr gering, was sich die Gemeinde nicht leisten könne. Kinderausschuss hatte in seiner Sitzung am 8.7.2020 den Entwurf der Bedarfsplanung Kinderbetreuung 2020/2021 vor- Bei der anschließenden Abstimmung über die Essensbeiträge beraten und eine Empfehlung zur Beschlussfassung an den wurde der Vorschlag der Verwaltung und des Kinderaus- Gemeinderat ausgesprochen. schusses mit 3,60 € pro Mittagessen mehrheitlich abgelehnt. Dem Antrag eines Mitglieds aus dem Gremium über 4 € pro Bürgermeister Taigel erläuterte den Entwurf. Die Geburten- Mittagessen wurde mehrheitlich zugestimmt. Die neuen El- zahlen werden ständig beobachtet und fortgeschrieben. ternbeiträge sehen wie folgt aus: Stand heute gibt es 13 Geburten in Kohlberg. Die Gemeinde verfügt derzeit über 88 eigene Kindergarten-
Nummer 31 vom 31.7.2020 Mitteilungsblatt Kohlberg Seite 5 Bei zusätzlicher Nachmittagsbetreuung außerhalb der Regel- gruppe wird unabhängig von der Kinderzahl in der Familie eine • Änderungen der Betreuungsform können nur schriftlich Gebühr von 33 € (bisher 32 €) im Monat erhoben. vorgenommen werden. • Die Buchung von zusätzlichen Bausteinen ist mit einer Bei Betreuung in der Regelgruppe von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr Frist von zwei Wochen zum jeweils Ersten eines Monats wird eine zusätzliche Gebühr von 12,50 € (bisher 12 €) im möglich. Monat erhoben. • Eine Kündigung bzw. Reduzierung von Bausteinen ist jeweils nur zum Schulhalbjahr mit einer Frist von zwei Schulkinderbetreuung Wochen zum Schulhalbjahreswechsel möglich. Aufgrund verschiedentlicher berechtigter Kritik am bisherigen • Die Mindestkinderzahl für die Module 3 bis 5 beträgt 3 Modell wurde aus der Mitte des Gemeinderats ein neues Mo- angemeldete Kinder. dulsystem vorgeschlagen. Die darin enthaltene unterschied- liche Gewichtung am Nachmittag wurde nach den ersten In der anschließenden Aussprache wurde aus den Reihen Rückmeldungen – obwohl bzgl. der unterschiedlichen Bezu- des Gemeinderats das vorgeschlagene Modulsystem als schussung nachvollziehbar – als kritisch eingeschätzt. Des- eine große Verbesserung für die Eltern und der Auslastung halb hat Kämmerin Frau Zagst das Modell weiterentwickelt gesehen. Diskutiert wurde über eine angemeldete Mindest- und dabei die Zahl der Module verringert. Dadurch bleibt eine gruppengröße von 3 Kindern bei den jeweiligen Modulen am hohe Flexibilität für die Eltern erhalten, gleichzeitig reduziert Nachmittag. Dies sei auf längere Zeit nicht tragbar, sollte aber sich der Verwaltungsaufwand. als Testphase so implementiert werden. Es werden 5 Module definiert: Die Elternbeiträge werden für 11 Monate eines Schuljahres, gegenwärtig von September bis Juli je einschließlich, vom Schulträger, der Gemeinde Kohlberg erhoben. Der Kinderausschuss hat am 8. Juli über die Anpassung der Elternbeiträge und Essensbeiträge ab 1. September 2020 beraten, ebenso über die Umstellung der Betreuungsform der Schulkinderbetreuung auf das in der Vorlage aufgezeigte Modulsystem und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Beschlussfassung. Die Kosten pro Modul und Monat betragen 8,00 €, jedes Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der Elternbeiträge weitere Kind aus der Familie in der Betreuung kostet 5,00 €. um ca. + 3 % für die Kindergärten und Kinderkrippen zum 1. September 2020 zu und beschließt die Satzung zur Änderung Daraus ergeben sich folgende Vorteile: der Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung • Sehr differenzierte, bedarfsgerechte tageweise Buchbar- der Kindergärten vom 26. Februar 1996. keit für die Eltern, Zehnerkarten entfallen • Planbarkeit für den Träger und die Betreuungskräfte Der Gemeinderat stimmte dem Modulsystem für die Schulkin- • Vertretbarer Verwaltungsaufwand für die Abrechnung und derbetreuung mit einem Betrag von 8,00 €/Modul und Monat Veranlagung zu, ebenso zu den Mittagessensgebühren in Höhe von 5 € und beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über Folgende Rahmenbedingungen sollen nach Beschluss des die Erhebung von Gebühren für die Schulkinderbetreuung Kinderausschusses in die Satzung aufgenommen werden:
Seite 6 Mitteilungsblatt Kohlberg Nummer 31 vom 31.7.2020 Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Benutzungs- termin festgelegt werden, dass die komplette Gehwegbreite ordnung für die Betreuung an der Grundschule am Jusi. in diesem Zuge ausgetauscht wird. Für die Gemeinde fallen für die Belagsarbeiten keine Kosten an. Für Bordsteinabsen- Verschiedenes kungen und geringe Restflächen wir die Gemeinde die Kosten Die Netze BW verlegt vom Jusiweg bis zur Hardtstraße eine tragen. Der Beginn der Maßnahme ist für September - Oktober Erdverkabelung. In diesem Zuge wird der Belag des Gehwegs 2020 vorgesehen. auf der entsprechenden Grabenbreite wiederhergestellt. Da die Restbreite im Bestand sehr gering wäre, konnte am Orts- Es folgte noch eine nichtöffentliche Sitzung. Gemeinde Kohlberg Kreis Esslingen Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der Kindergärten vom 26. Februar 1996 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2, 13, 14 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24. Juli 2020 nachfolgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Ge- bührenerhebung für die Benutzung der Kindergärten beschlossen: §1 Gebührensätze § 4 erhält folgende Fassung: Die monatlichen Gebühren für die Benutzung der Kindergärten werden wie folgt festgesetzt: Bei zusätzlicher Nachmittagsbetreuung außerhalb der Regelgruppe wird unabhängig von der Kinderzahl in der Familie eine Gebühr von 33 € im Monat erhoben.
Nummer 31 vom 31.7.2020 Mitteilungsblatt Kohlberg Seite 7 Bei Betreuung in der Regelgruppe von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr Hinweis: wird eine zusätzliche Gebühr von 12,50 € im Monat erhoben. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Bemessungsgrundlage ist jeweils die Anzahl der im selben Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Le- sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe bensjahres. dieser Satzung ge-genüber der Gemeinde geltend gemacht Ändern sich die Familienverhältnisse im Laufe des Kindergar- worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen tenjahres, werden die Beiträge ab dem der Mitteilung an die soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften Gemeinde Kohlberg durch den Beitragsschuldner folgenden über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Monat angepasst. Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Die Gebühren werden monatlich erhoben. Kohlberg, 31. Juli 2020 §2 Inkrafttreten gez. Rainer S. Taigel § 6 erhält folgende Fassung: Bürgermeister Die Satzung tritt am 1. September 2020 in Kraft. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der von Gebühren für die Schulkinderbetreuung Gemeinde Kohlberg am 24.07.2020 nachfolgende Satzung Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren berg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 13, 14 und 19 des für die Schulkinderbetreuung beschlossen: §1 jeweils nur zum Schulhalbjahr mit einer Frist von zwei Gebührenpflicht, Gebührenschuldner Wochen zum Schulhalbjahreswechsel möglich. § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Schulhalbjahres, §2 für das das Kind fristgerecht abgemeldet wird, im Übrigen Gebührensätze endet die Gebührenpflicht automatisch Beendigung des Be- § 4 erhält folgende Fassung: treuungsvertrages. (1) Der Betrag wird für 11 Monate eines Schuljahres, gegen- § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: wärtig von September bis Juli je einschließlich, vom Schulträ- Änderungen der Betreuungsform können nur schriftlich vor- ger, der Gemeinde Kohlberg erhoben. genommen werden. (2) Die Betreuungsgebühr setzt sich aus den innerhalb eines • Die Buchung von zusätzlichen Bausteinen ist mit einer Moduls gewählten Bausteinen zusammen. Für jeden Baustein Frist von zwei Wochen zum jeweils Ersten eines Monats ist eine monatliche Betreuungsgebühr von 8,00 € zu entrich- möglich. ten. Weitere Geschwisterkinder in der Betreuung und Allein- • Eine Kündigung bzw. Reduzierung von Bausteinen ist erziehende bezahlen pro Baustein 5,00 €/Monat.
Seite 8 Mitteilungsblatt Kohlberg Nummer 31 vom 31.7.2020 (3) Bei Buchung der Module 3 bis 5 ist der Mittagstisch ver- von Unterrichtsende bis 13:00 Uhr (Kernzeitbetreuung) bzw. pflichtend. bis 14:00 Uhr (erweiterte Kernzeitbetreuung) statt. Eine be- (4) Der Zahlungsverkehr wird von der Gemeindeverwaltung darfsorientierte Nachmittagsbetreuung wird von Montag bis Kohlberg geregelt. Bei Zahlungsverzug besteht keine Betreu- Donnerstag in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr angeboten. Bei ungspflicht durch die Gemeinde Kohlberg. weniger als 3 Kindern nach 14:00 Uhr findet keine Betreuung statt. Eine Betreuung außerhalb der festgelegten Betreuungs- §3 zeiten erfolgt nicht. Das Betreuungsangebot erstreckt sich nur Inkrafttreten auf die Tage, an denen Unterricht stattfindet. Während der § 5 erhält folgende Fassung: Ferien oder anderer unterrichtsfreier Tage findet keine Kern- Diese Satzung tritt am 1. September 2020 in Kraft. zeitbetreuung statt. Eine Änderung der Betreuungszeit durch den Träger ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es Kohlberg, 31. Juli 2020 liegt ein wichtiger Grund vor. Die Änderung wird mit dem Tag gez. Rainer S. Taigel wirksam, der auf den Tag der Unterrichtung der Personensor- Bürgermeister geberechtigten folgt. Als wichtiger Grund kommt Erkrankung des Personals, Unterschreitung des Mindestbedarfs, behörd- Hinweis: liche Anordnung o.ä. in Betracht. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) des Schülers sowie an den örtlichen und situationsbedingten oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat- Gegebenheiten. Weitere Informationen sind aus der Konzep- zung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht tion Schulkinderbetreuung ersichtlich. schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden § 3 Betreuungsentgelt ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu Das Betreuungsentgelt setzt sich aus den innerhalb eines bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Moduls gewählten Bausteinen zusammen. Für jeden Baustein Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- ist ein monatliches Betreuungsentgelt nach der geltenden kanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schulkin- derbetreuung zu entrichten. Gemeinde Kohlberg Landkreis Esslingen Benutzungsordnung für die Betreuung an der Grundschule am Jusi Beschluss bzw. Inkrafttreten am Geänderte Änderungs- Paragraphen beschluss 24.07.2020 01.09.2020 Neufassung Bei Buchung der Module 3 - 5 ist der Mittagstisch verpflich- tend. Die Gebühren nach der geltenden Satzung über die Der Gemeinderat der Gemeinde Kohlberg hat am 24. Juli Erhebung von Gebühren für die Schulkinderbetreuung ab- 2020 folgende Bedingungen für das ergänzende Betreuung- gerechnet. sangebot innerhalb von Kernzeiten vor und nach dem Schul- Die Betreuungsgebühren werden jeweils für 11 Monate er- unterricht am Vormittag (Kernzeitbetreuung) und eine flexible hoben. Nachmittagsbetreuung (Ganztagesbetreuung) beschlossen. Zur Zahlung der Geldleistung ist/sind der/die Erziehungsberechtigte/n verpflichtet. Diese haften gesamt- § 1 Aufgabe der Einrichtung, Trägerschaft schuldnerisch. Die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes entsteht § 2 Betreuungszeiten und Betreuungsinhalt mit dem 1. Kalendertag des Benutzungsmonats und endet § 5 Ferienbetreuungsentgelt mit Ablauf des letzten Kalendertages des Benutzungsmonats. § 6 Aufnahme Das monatliche Entgelt ist jeweils zum 1. des Monats im Vo- § 7 Abmeldung/Kündigung raus fällig. Die Aufnahme in die Betreuung erfolgt unter der § 8 Ausschluss Voraussetzung, dass die/der Erziehungsberechtigten der Ein- § 9 Informationspflicht/Krankheitsfälle ziehung des Betreuungsentgeltes durch Bankeinzug zustim- § 10 Aufsichtspflicht men. Der Zahlungsverkehr wird von der Gemeinde Kohlberg § 11 Haftung geregelt. Bei Zahlungsverzug besteht keine Betreuungspflicht § 12 Anerkennung durch die Gemeinde Kohlberg. § 13 Inkrafttreten § 4 Ferienbetreuungszeiten Bei Bedarf ist die Betreuungseinrichtung in festgelegten wö- § 1 Aufgabe der Einrichtung, Trägerschaft chentlichen Zeiträumen in den Ferien geöffnet. Eine entspre- Die Kernzeit- und Ganztagesbetreuung hat die Aufgabe, chende Abfrage des Trägers erfolgt zu Beginn des zweiten Kinder außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts mit Schulhalbjahres. Eine Betreuung kann nur bei einem Min- spielerischen und freizeitbezogenen Aktivitäten zu betreu- destbedarf von 5 Kindern angeboten werden. Eine Änderung en. Die Kinder lernen dort den gruppenbezogenen Umgang der Betreuungszeit durch den Träger ist grundsätzlich nicht miteinander und werden zu partnerschaftlichem Verhalten möglich, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Die Än- angeleitet. Ein Unterricht oder eine Hausaufgabebetreuung derung wird mit dem Tag wirksam, der auf den Tag der Unter- findet nicht statt. richtung der Personensorgeberechtigten folgt. Als wichtiger Grund kommt Erkrankung des Personals, Unterschreitung Träger dieses Betreuungsangebotes ist die Gemeinde Kohl- des Mindestbedarfs, behördliche Anordnung o.ä. in Betracht. berg. § 5 Ferienbetreuungsentgelt § 2 Betreuungszeiten und Betreuungsinhalt Das Betreuungsentgelt für die Ferienbetreuung beträgt Die den Schulunterricht zeitlich ergänzende Betreuung findet 10,00 Euro/Tag, Die Betreuungszeiten werden mit der Abfrage Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn und des Betreuungsbedarfs durch den Träger festgelegt.
Nummer 31 vom 31.7.2020 Mitteilungsblatt Kohlberg Seite 9 § 6 Aufnahme Kind. Für Schüler, die sich ohne Abmeldung aus der Betreuung Die Aufnahme der Schüler/-innen in die ergänzenden Be- entfernen, wird keine Verantwortung/Haftung übernommen. treuungsangebote erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Die Kinder sind gegen Unfälle, die im Zusammenhang mit Betreuungsvertrages. Dieser wird durch den durch den/die dem Betrieb stehen, durch die gesetzliche Schülerunfallver- Sorgeberechtigten unterzeichneten Aufnahmeantrag und eine sicherung versichert. Unfälle, die eine ärztliche Behandlung Bestätigung über die Aufnahme begründet. Grundsätzlich nach sich ziehen, sind den Betreuungskräften unverzüglich zu werden nur Kinder aufgenommen, die die Grundschule am melden. Die Aufsichtspflicht obliegt auf dem Weg zur Betreu- Jusi besuchen. Eine Aufnahme erfolgt, soweit Plätze vorhan- ung sowie auf dem Heimweg allein den Erziehungsberech- den sind, wobei Kinder von berufstätigen Eltern und Allein- tigten. Soll das Kind durch eine beauftragte Dritte Person erziehenden vorrangig aufgenommen werden. Ein Rechts- abgeholt werden, ist den Betreuern hierüber im Voraus eine anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Aufnahme in die schriftliche Erklärung abzugeben und die beauftragte Person Betreuungsgruppe erfolgt jeweils zum Schuljahresbeginn und zu benennen. endet am Ende des Schuljahres. § 11 Haftung § 7 Abmeldung/Kündigung Der Träger der Kernzeit- und Ganztagesbetreuung haftet nicht Die Kündigung des Betreuungsvertrages durch die/den Sor- für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung geberechtigten ist mit einer Frist von 2 Wochen zum Schul- der Garderobe und anderer mitgebrachter persönlicher Ge- halbjahr möglich. Die Kündigung bedarf in allen Fällen der genstände der Kinder. Für Schäden, die von Kindern verurs- Schriftform. Im Übrigen endet der Betreuungsvertrag auto- acht werden, haften die Erziehungsberechtigten als Gesamt- matisch mit Ablauf des Schuljahres. schuldner. § 8 Ausschluss § 12 Anerkennung Der Betreuungsvertrag kann seitens des Trägers des Betreu- Mit der Unterzeichnung der Anmeldung durch den/die Erzie- ungsangebots aus wichtigem Grund außerordentlich ohne hungsberechtigten wird diese Benutzungs- und Gebühren- Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund ordnung als verbindlich anerkannt und zum Bestandteil des liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Vertragsverhältnisses zwischen dem Träger des Betreuung- • Unentschuldigtes Fernbleiben eines Kindes über einen sangebots und dem/der Erziehungsberechtigten. längeren Zeitraum als vier Wochen. • Bei Zahlungsrückständen des Betreuungsentgelts für § 13 Inkrafttreten mehr als 2 aufeinander folgende Monate nach erfolgter Die Neufassung der Benutzungsordnung tritt zum 01. Sep- Mahnung mit angemessener Fristsetzung. tember 2020 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt treten die Be- • Wenn sich Kinder nicht in die Ordnung der ergänzenden dingungen für ergänzende Angebote im Rahmen der „ver- Betreuung einfügen und Verhaltensauffälligkeit, insbe- lässlichen Grundschule“ an der Grundschule Kohlberg vom sondere Gewaltbereitschaft oder überdurchschnittliches 1.1.2012 mit allen Änderungen außer Kraft. Störverhalten aufweisen, die den Rahmen und die Mög- Kohlberg, 31. Juli 2020 lichkeit der pädagogischen Betreuung und Einfluss- gez. Rainer S. Taigel möglichkeiten der Betreuer übersteigen und erhebliche Bürgermeister Belästigungen und Gefährdungen anderer Kinder in der Betreuung verursachen. • Die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig sind. • Bei wiederholter Nichtbeachtung der in diesen Nutzungs- Abrechnung der angefallenen Gebühren für die Notbe- bedingungen für die Erziehungsberechtigten festgesetz- treuung in den Kindergärten und der Schulkinderbetreu- ten Verpflichtungen trotz schriftlicher Abmahnung. Vor ung der Gemeinde Kohlberg Ausschluss ist ein Elterngespräch zu führen. Die für die Notbetreuung der Kinder angefallenen Betreu- ungsgebühren aufgrund der Coronakrise wurden mit den § 9 Informationspflicht/Krankheitsfälle Beiträgen aus dem Monat Juli verrechnet. Sollte weiterhin Die Erziehungsberechtigten haben eine Informationspflicht noch ein Guthaben bestehen, werden wir dies im Folgemonat der Einrichtung gegenüber. Dies betrifft den Gesundheitszu- berücksichtigen. stand und Entwicklungsbesonderheiten des Kindes. Dürfen Wir bitten um Kenntnisnahme. die Kinder in Krankheitsfällen die Schule nicht besuchen, dür- fen sie auch nicht an den Betreuungsangeboten teilnehmen. Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitglieds, das Teilweise Sperrung entlang der Metzinger Straße - L1210 in ständigem Kontakt mit dem Kind ist, an einer ansteckenden aufgrund von Netzerweiterungen Krankheit, muss dem Betreuer sofort Mitteilung hiervon ge- Vom 20.07.2020 bis voraussichtlich Mitte September ist die macht werden, spätestens am Tag nach der Kenntnis von Metzinger Straße - L1210 auf Höhe der Gebäude 18 bis 30 der Krankheit bzw. im Verdachtsfalle. Der Besuch des Kindes teilweise für den Verkehr gesperrt. Der Gehweg in diesem in der Betreuungsgruppe ist in einem solchen Fall ausge- Bereich ist komplett gesperrt. schlossen. Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Krankheit – auch in der Familie – die Betreuungsgruppe wieder besuchen darf, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbeschei- nigung vorzulegen. Beim Fernbleiben aus der Einrichtung sollte bis spätestens 7.45 Uhr eine Abmeldung durch einen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Aus- Erziehungsberechtigten erfolgen. schreibung Jahresprogramm 2021 Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz § 10 Aufsichtspflicht hat das Jahresprogramm 2021 zum Entwicklungsprogramm Die Aufsichtspflicht der Betreuungspersonen beginnt mit der Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 15. Mai Übernahme der Kinder im Betreuungsraum. Diese endet mit 2020 im Staatsanzeiger ausgeschrieben. Ablauf der Betreuungszeiten und Übergabe der Kinder an die Erziehungsberechtigten. Kinder dürfen die Betreuung allein nur Das ELR mit schriftlicher Einverständniserklärung mindestens eines Er- Mit ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes ziehungsberechtigten verlassen. Der Verantwortungsbereich Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich ge- endet hierbei mit Verlassen des Betreuungs-raums durch das prägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden
Seite 10 Mitteilungsblatt Kohlberg Nummer 31 vom 31.7.2020 Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Woh- Photovoltaik-Anlage für die Kläranlage Frickenhausen nen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung Klimaschutz - nicht nur darüber reden, sondern aktiv umset- mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige zen Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2021 ist, (sb) Der Abwasserverband Neuffener Tal, der 2019 seinen Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der 40. Geburtstag gefeiert hat, betreibt aktiv Umweltschutz. Die Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfan- Kläranlage des Verbandsgebiets wurde mit einer Photovoltai- gende können neben den Kommunen beispielsweise auch kanlage aufgerüstet. Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Wo liegen die Förderschwerpunkte? Die Verbandskläranlage, die ihren Standort auf der Gemar- Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Siche- kung Frickenhausen gefunden hat, benötigt im Jahr rund rung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienst- 790.000 kWh Strom. Insbesondere das Belüftungssystem leistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vor- der Belebungsstufe verbraucht allein rund 75% der Gesam- dergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, tenergiemenge. Sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung des Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Strombedarfs gab es nicht, bzw. wurden diese bereits in der Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken Vergangenheit umgesetzt. und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung Der Verband, bestehend aus den Kommunen Beuren, Neuf- und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können fen, Kohlberg und Frickenhausen, überlegt seit geraumer Zeit mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % wie die Abwasserbeseitigung ökologischer werden könnte. bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden. Bereits vor einigen Jahren wurde geprüft, ob das Abwas- Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die ser, welches eine relativ konstante Temperatur über das ge- Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch samte Jahr hat, mittels Wärmerückgewinnung genutzt werden Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Errei- könnte. Allerdings wären immense Investitionskosten entstan- chung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Moderni- den und daher wurde das Projekt als unrentabel verworfen. sierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Die nun gesetzlich erlaubte Stromeigennutzung von Photo- Neubauten in Baulücken), Verbesserung des Wohnumfeldes, voltaikanlagen ist jedoch sehr rentabel. Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neu- ordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Deshalb hat die Verbandsversammlung des Abwasserver- Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der bandes einstimmig beschlossen das Projekt Photovoltaikan- Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit lage zur Stromeigennutzung umzusetzen. beträgt grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung /Neubau), bei Insgesamt werden auf der Kläranlage 313.000 € investiert. Umnutzungen bis zu 50.000 €. Für den Förderschwerpunkt Der Verband baut eine Anlage mit 216 kWp die rund 200.000 Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfü- kWh Strom im Jahr erzeugt. 97% Strom werden direkt auf der gung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2021 eingesetzt. Kläranlage verwendet. Durch die hohe Eigennutzung liegt die Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte Amortisationszeit bei 8 Jahren. Eine bessere Ausnutzung ist unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im nahezu unmöglich. Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Das verstehe ich unter optimalen Klimaschutz, erklärt der Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von Verbandsvorsitzende Bürgermeister Simon Blessing. Rund zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig. 25% des Stromverbrauchs werden nun klimaneutral erzeugt. CO2-Speicherzuschlag Die Investitionssumme bleibt ebenfalls in der Region, da die Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 Anlage durch ein regionales Unternehmen gebaut wurde. bindende Baustoffe wie z.B. Holz im Tragwerk einsetzt, kann Der Verband und damit die Bürgerinnen und Bürger aus dem grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf Neuffener Tal sparen Geld bei den Abwassergebühren, es den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung be- muss weniger Strom durch Kohlekraft erzeugt werden und kommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen ein gutes Gefühl verbleibt auch dabei. Leider konnte keine möglich ist. noch größere Anlage gebaut werden, da nun alle geeigneten Flächen belegt sind. Seit November 2019 wird nun aktiv Strom Antragsverfahren auf dem Gelände der Kläranlage produziert. Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können aus- Ein tolles Projekt für den Klimaschutz, ein tolles Projekt für schließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Die- das Neuffener Tal. se Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Die Aufnahmeanträge werden über das Landratsamt dem Regierungspräsidium vorgelegt. Das Ministerium für Länd- lichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet im Frühjahr 2021 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 15.09.2020 bei der Gemeinde vor- liegen. Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden sie sich an per E-Mail an rathaus@kohlberg.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen wer- den, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2021 umgesetzt und davor nicht begonnen wurden. Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrau- setzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antrags- stellung finden Sie unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/ unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR- v.l.n.r.: Felix Denzinger, BM Daniel Gluiber, BM Matthias Antragstellung.aspx Bäcker, BM Rainer Taigel, BM Simon Blessing, Max Kaplick. Ihre Gemeindeverwaltung Kohlberg Die Aufnahme entstand vor Corona.
Nummer 31 vom 31.7.2020 Mitteilungsblatt Kohlberg Seite 11 Die Diakoniestation Neuffener Tal erreichen Sie unter Telefon: 07025/91199-0 rund um die Uhr. Die Geschäftsstelle ist Mon- tag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr besetzt. Jubilare Außerhalb dieser Zeiten können Sie jederzeit einen Termin ver- einbaren. Gerne kommen wir bei Bedarf auch zu einem Informa- 2. August 2020 tions- und Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause oder senden Christel Sprich, Schillerstr. 7, 70 Jahre Ihnen Informationsmaterial zu. 11. August 2020 Entlastungsangebote für Angehörige Gerhard Flohr, Hohenstaufenstr. 49, 70 Jahre von Demenzerkrankten 13. August 2020 Angehörige von an Demenz erkrankten Emma Klink, Neuffener Str. 32, 70 Jahre Menschen müssen meist einen mühsamen Alltag bewältigen und haben oft wenig Ge- 17. August 2020 legenheit sich auszuruhen und kaum Zeit, Curt Espenlaub, Hölderlinstr. 20, 80 Jahre ihre eigenen Termine wahrzunehmen oder auch mal etwas Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen alles Gute! für sich zu tun. Mit unserem Angebot " Pausenzeit" können wir Sie stunden- weise entlasten. Geschulte Mitarbeiter kümmern sich um den/die Demenzerkrankte(n) direkt bei Ihnen zuhause. Die Betreuung und Aktivierung wird individuell an die Bedürfnisse angepasst. Das Angebot kann bei einem bestehenden Pflegegrad im Rahmen der Betreuungs- und Entlastungsleistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Kontakt über die Diakoniestation Neuffener Tal, Telefon 07025 91199-0 oder direkt bei Frau Ulrike Allner (Leitung Demenz- angebote) unter Telefon 015209302052. Cafestüble startet wieder Die Betreuungsgruppe "Cafestüble" in Neuffen startete am Montag, den 06.07.2020 wieder. Für den Neustart haben wir ein Hygienekonzept erarbeitet und die Abläufe sowie das Pro- gramm angepasst. Alle Mitarbeiterinnen wurden gesondert Allgemeiner Notfalldienst geschult und sind gut vorbereitet. Wir freuen uns nach der lan- Nürtingen Telefon: 116117 gen Pause auf unsere Gäste. Bitte melden Sie sich auf jeden Fall bei Frau Ulrike Allner unter Telefon 01520 9302052 an. Dort erhalten Sie bei Bedarf auch weitere Informationen zum Kreiskliniken Esslingen - Klinikum Nürtingen Hygienekonzept. Das "Cafestüble" findet jeden Montag von Auf dem Säer 1, NürtingenSamstag/Sonntag/Feiertag von 14 Uhr bis 17 Uhr im evang. Gemeindehaus in Neuffen statt. 8:00 Uhr bis 23:00 Uhr Arbeitsgemeinschaft Hospiz Nürtingen Für den Bereich Metzingen-Dettingen-Grafenberg-Riederich Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen und ih- wurde eine zentrale einheitliche Rufnummer für den ärztlichen rer Angehöriger. Einsatzleitung: Frau Renftle (Diakoniestation Notfalldienst am Wochenende und den Feiertagen eingerichtet. Nürtingen), Telefon. 07022/9327713. Telefon: 116 117 HNO-ärztlicher Notfalldienst Telefon: 116 117 Müll Augenärztlicher Notfalldienst Telefon: 116 117 Zahnärztlicher-Bereitschaftsdienst Bereich Metzingen – Dettingen – Grafenberg – Riederich Der Zahnärztliche Notfalldienst an den Wochenenden und Die nächsten Abfuhrtermine: Feiertagen kann unter der Telefon: 01805/911640 erfragt • Biotonne: Dienstag, 4.8.2020 werden. • Gelber Sack: Montag, 10.8.2020 • Restmüll: Dienstag, 11.8.2020 (siehe Müll-ABC) Schwangerschaftsberatungsstelle • Altpapiersammlung: Donnerstag, 6.8.2020 pro familia Die Sammelbehälter bzw. der gelbe Sack sind jeweils Wellingstraße 8, Kirchheim unter Teck, Telefon: 07021/3697 ab 7.00 Uhr bereitzustellen. Kinderärztlicher Notdienst Telefon: 116 117 • Wertstoffcontainer Klinikum Esslingen Wertstoffe dürfen nur Hirschlandstr. 97, Esslingen am Neckar werktags von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 20.00 Uhr Montag bis Freitag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr und in die Wertstoffcontainer geworfen werden. Samstag, Sonntag und Feiertag von 9:00 Ur bis 21:00 Uhr. Wir bitten um Beachtung! • Grünabfallsammelplatz/Recyclinghof Apothekenbereitschaft beim Bauhof Am Samstag, 1. August 2020 Öffnungszeiten: Apotheke am Markt, Kirchheimer Str. 4, Wendlingen/Neckar Samstag: 11.00 - 15.00 Uhr Uhland Apotheke, Schulstr. 10, Pfullingen Mittwoch: 16.00 - 18.00 Uhr November bis Februar nur Samstag. Am Sonntag, 2. August 2020 • Sperrmüll anliefern ohne Wartezeit. Apotheke Lenningen, Amtgasse 4, Lenningen Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb hilft gerne. Hirsch-Apotheke, Wilhelmstr. 53, Reutlingen
Seite 12 Mitteilungsblatt Kohlberg Nummer 31 vom 31.7.2020 vermittelt wie die Fähigkeit, einen Kräuterbuschen selbst zu binden. Anmelde-Linienverkehr Die Kursgebühr für die beiden Workshops beträgt jeweils 26 Metzingen – Kohlberg Euro (zzgl. Materialkosten). Außerdem besteht die Möglich- keit, Produkte zu erwerben. Telefonische Anmeldung für Fahrten des Nacht-Taxis von Eine Anmeldung unter Telefon 07153-608 69 65 oder brigitte. Metzingen nach Kohlberg mindestens 1 Stunde vor Ab- beier@umweltzentrum-neckar-fils.de ist für alle drei Veranstal- fahrt – Telefon: 07125/407240. tungen erforderlich. Anmeldeschluss: Montag – Samstag: 21:10 Uhr (Abfahrt Metzingen Busbahnhof: 22:10 Uhr) 22:10 Uhr (Abfahrt Metzingen Busbahnhof: 23:10 Uhr) Kirchliche Nachrichten Nächte Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag: 23:25 Uhr (Abfahrt Metzingen Busbahnhof: 00:25 Uhr) 00:45 Uhr (Abfahrt Metzingen Busbahnhof: 01:45 Uhr) 01:45 Uhr (Abfahrt Metzingen Busbahnhof: 02:45 Uhr) Sonn- und Feiertag: Evangelische Kirchengemeinde 20:10 Uhr (Abfahrt Metzingen Busbahnhof: 21:10 Uhr) Kohlberg 21:10 Uhr (Abfahrt Metzingen Busbahnhof: 22:10 Uhr) 22:10 Uhr (Abfahrt Metzingen Busbahnhof: 23:10 Uhr) Telefon (07025) 3517 - Fax (07025) 3531 E-Mail: pfarramt.kohlberg@elkw.de Homepage: www.ev-kirche-kohlberg.de Bürozeiten Sekretariat: Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Ortsbücherei Wochenspruch: Wandelt als Kinder des Lichts; Die Ortsbücherei ist während den Sommerferien in der Zeit die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit von Montag, 10. August bis einschließlich Mittwoch, 2. und Wahrheit. September 2020 geschlossen. Epheser 5,8b.9 Nächster Ausleihtermin: Montag, 7. September 2020 (letz- te Ferienwoche!) Sonntag, 2. August 10.30 Gottesdienst zur Predigtreihe „Evangelisch im Täle“ Nähere Informationen zu den dann geltenden Hygienerichtli- Thema: Israel murrt (Pfarrer Roland Conzelmann, nien in der Bücherei geben wir rechtzeitig bekannt! Beuren) Bitte beachten Sie die veränderte Gottesdienstbe- ginnzeit! 19.30 Altpietistische Gemeinschaftsstunde in der Kirche unter Einhaltung des Sicherheits- und Hygienekon- Landratsamt Esslingen, Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen am Neckar zeptes wie bei den Gottesdiensten (2. Korinther 1, 1-11) Mittwoch, 5. August 19.00 Abendandacht mit Taizé-Liedern in der Kohlberger Kirche Liebe Gemeinde, “Gemeinsam durch das Wildkräuterjahr” nunmehr sind wir in den Schulferien angekommen und unsere Lecker, gesund, ungespritzt, ungedüngt und ohne Plastik- Schüler haben sich am vergangenen Mittwoch aus ihren Schu- verpackung, immer und überall zu finden sind Wildkräuter. len hinein in die Ferien verabschiedet. Sicherlich war dieser Voller Inhaltsstoffe, Mineralien und Heilwirkung schenken sie Abschied ein völlig anderer wie in den Jahren zuvor. Wie sehr pure Energie. Diese „Kraftpakete“ sind auch rund ums Um- wurde einem bewusst, wie unbeschwert und vergnügt auch weltzentrum Neckar-Fils in Plochingen zu finden. Die Kräu- unsere Grundschüler in Kohlberg in den vorausgehenden Jah- terpädagogin Ilona Steinherr führt die Abendspaziergänge. ren regelrecht in die Sommerferien hineinstürmen konnten. Leider mussten wegen Corona zwei Termine ausfallen, aber Nunmehr lag doch der Schatten einer großflächigen Pandemie der nächste Termin findet am 21. Juli um 18 Uhr statt. Die auch über unseren Kindern. Dennoch sind diese letzten Wo- Kursgebühr beträgt Spaziergang 12 Euro. chen nicht ohne Spuren zu hinterlassen ausgegangen, denn „Seelenschmeichler Lavendel“ auf eine besondere Art und Weise war es für unsere jungen Über diese mediterrane Pflanze gibt es manch Interessantes Familien und Kinder nicht einfach, die Monate während dieser und Geschichtliches zu erfahren, auch über die vielfältige Pandemie zu gestalten bzw. durchzuhalten. So melden viele Verwendung. Wir wollen ein extravagantes Gewürz herstel- Eltern zurück, dass sie gerade wegen der Schulbegleitung len und anschließend unseren eigenen Seelenschmeichler ihrer Kinder dennoch ermüdet und urlaubsreif geworden sind. zum Mitnehmen fertigen. Den Workshop leitet Ilona Steinherr All diesen Eltern und unseren Kindern wünschen wir nunmehr (Kräuterpädagogin) und zwar am Dienstag, 28. Juli von 18 einen sehr erholsamen Urlaub, ob in Kohlberg oder außerhalb, bis 21 Uhr. wir wünschen ihnen die notwendige Zeit des Abstandes und der Regeneration. Diese Kräfte werden sicherlich wieder be- „Grüne Kraft - Kräuterbuschen“ nötigt, wenn die Schule dann beginnt und wir dann hoffentlich Bei einem Wiesenrundgang mit Ilona Steinherr am Dienstag, wieder gut miteinander auch in unseren Schulen und Einrich- 11. August von 18 bis 21 Uhr, wollen wir bestimmte Pflanzen tungen starten können. finden und pflücken. Im Workshop geht es auch um Tradition Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Evang. Ju- und Brauchtum. Kenntnisse über die Pflanzen werden ebenso gendwerks-CVJM Kohlberg wünschen wir in diesen Ferien
Nummer 31 vom 31.7.2020 Mitteilungsblatt Kohlberg Seite 13 genug Zeit der äußeren und inneren Regeneration. Möge das Neubewertung soll am 30.8.20 stattfinden. Wir kommen auch Wort Gottes alle auf ihrem Weg begleiten. Denn Erholung ist weiterhin mit Maske in unsere Kirche und verlassen die Kirche ja nicht nur ein Thema des äußeren Rückzuges, sondern vor nach dem Gottesdienst wieder mit Masken. Während des allen Dingen auch einer Wiederfindung der inneren Kräfte und Gottesdienstes dürfen die Masken abgelegt werden. Nur beim der inneren Mitte. Singen der Lieder müssen wir sie aufziehen, oder können die Hierzu können auch die Gottesdienste helfen, die jetzt den Lieder nur mitsummen, wenn keine Maske aufgezogen ist. Sommer über in einer sogenannten Predigtreihe des Neuf- Die Liturgie darf ohne Maske gesprochen werden (Psalm und fener Tales (Evangelisch im Täle) angeboten werden. So finden Ehre sei dem Vater ...) Pfarrer und Organist dürfen ohne Mas- an 6 Sonntagen Themengottesdienste statt, die im Rotations- ke singen, da sie weit genug von den Bänken weg sind. An system der Pfarrerinnen und Pfarrer und Diakone im Neuffener manchen Sonntagen wird ein Kirchengemeinderat vorne am Tal gestaltet werden. Dadurch verschieben sich die jeweiligen Mikrofon mitsingen. Das unterstützt den Gemeindegesang. Anfangszeiten, wie Sie wissen; bitte achten Sie darauf! Mit diesen Einschränkungen können wir leben. Wir haben Jetzt am kommenden Sonntag wird um 10.30 Uhr Pfarrer Ro- uns daran gewöhnt und vielen Gemeindegliedern, die in den land Conzelmann aus Beuren diesen Gottesdienst in Kohlberg Gottesdienst kommen, sind diese Auflagen inzwischen zum gestalten. Seit vergangenen September ist er der neue Pfarrer Sonntagsstandard geworden. Wir vermuten innerhalb unserer in Beuren und kommt gerne nach Kohlberg. Bei diesem Got- Kirche, dass dies auch in unabsehbarer Zeit die Auflagen sein tesdienst können wir ihn kennenlernen. Herzliche Einladung! werden. Dabei wollen wir dazu beitragen, dass die Pandemie Am vergangenen Sonntag durften wir in Kohlberg den Ernte- eingekreist werden kann. Die Gottesdienstfeiern sind hier- bittgottesdienst feiern. Das Opfer in Höhe von 136,50 Euro durch zu keinem Risikofaktor geworden und werden es auch konnten wir für den Notfond des Evangelischen Bauernwerkes in Zukunft nicht sein. Desinfektionsmittel stehen an Ein- und nach Hohebuch überweisen. Dieser Notfonds hilft Familien in Ausgängen unserer Kirche. Jederzeit kann davon Gebrauch der Landwirtschaft bei Unfällen oder Krankheitszeiten finanzi- gemacht werden. Wenn jemand seine Maske vergessen hat, ell aus, bzw. fördert den Einsatz von Familienhelferinnen, die so kann auch in der Kirche gerne eine Maske unentgeltlich von der Krankenkasse nicht vollständig übernommen werden. bereitgestellt werden. Somit können die Familien in der Landwirtschaft Notzeiten Abendandacht mit Taizé-Liedern am 5. August um 19 Uhr überstehen. Dieser diakonische Hilfsdienst will mit unserem Am Mittwoch, 5. August um 19 Uhr findet in der Kohlberger Opfer unterstützt sein. Herzlichen Dank hierfür! Kirche wieder eine Abendandacht mit Taizé-Liedern statt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinderkirche gestalteten Beim Beten, Hören und Singen (mit Maske) der meditativen zusammen mit Pfarrer Geyer und dem kleinen Musikteam Taizé-Lieder, Nachdenken über einen Bibeltext und kurzen von Daniela Moll und Claudia Sannwald den Gottesdienst. In Impuls, sowie bei einer Zeit der Stille, kann man in der be- der Predigt machten wir uns Gedanken über die Maßfindung sonderen Atmosphäre der 40-minütigen Andacht zur Ruhe in unserer Gesellschaft. Woher nehmen wir den Orientie- kommen, Innehalten im Alltag und Kraft schöpfen für neue He- rungspunkt, den Ausgangspunkt unserer Maßvorstellungen? rausforderungen. Bitte beim Betreten der Kirche einen Mund-/ Welche Rolle spielt dabei das Wort Gottes, unser christlicher Nasenschutz tragen. Ganz herzliche Einladung! Veranstalter Glaube und das damit verbundene Wertesystem. Für die Ju- ist die Evang. Kirchengemeinde Kohlberg. den war es vor alten Zeiten der Sabbat, an dem Tag sollten die Juden zum Frieden mit Gott finden und aus diesem Ende des täglichen Glockengeläuts Frieden heraus ihren Alltag gestalten. Für uns Christen ist es Da seit geraumer Zeit wieder Gottesdienste und Andachten der Sonntag. Dieser Tag hat aus sich selbst heraus die Kraft, in der Kirche stattfinden, endet zum Beginn der Sommerferi- neue Impulse in die Gesellschaft zu setzen. Natürlich spielt da en auch das große Glockengeläut um 19.30 Uhr, das bisher zum einen der Gottesdienst eine wesentliche Rolle, aber zum zum Abendgebet aufgerufen hat. Die Abendglocke wird aber anderen auch die Gabe und Muße, an diesem Tag zur Ruhe weiterhin, wie immer in der Sommerzeit, um diese Uhrzeit zu kommen. Dabei können viele Dinge eine Hilfe sein. Grade läuten und zum Innehalten oder Gebet aufrufen, für alle, die jetzt in dieser Urlaubszeit wünsche ich Ihnen in vielfältiger dies gerne beibehalten möchten. Weise diese Ruhepunkte, Orte der Stille und der Muße und Keine Aufnahme der Gottesdienste während der Som- einer wohltuenden und energiespendenden Ablenkung im merferien besten Sinne! Die Gottesdienste werden während der Sommerferien nicht Möge der Friede Gottes in ihren Herzen wohnen und Sie und gefilmt oder gestreamt, da die Mitarbeiter im Urlaub sind. Ihre Lieben dann auch gestärkt und wohlbehalten aus den Deshalb werden auch keine CDs oder DVDs verteilt. Wir bitten kurzen oder längeren Urlaubsreisen zurückkehren. All denjeni- um Verständnis. gen, die jetzt sogleich am Anfang der Sommerferien Kohlberg verlassen, wünschen wir eine gute Fahrt, gesegnete Tage und eine gesunde Wiederkehr. Gottes Segen sei mit uns allen! Ich grüße Sie herzlich, auch im Namen des Kirchengemein- derates Ihr Pfarrer Harald Geyer Pfarramt Neuffen: Coronabedingte Auflagen für unsere Gottesdienste Sekretariat: Angelika Doster Die Corona-Pandemie ist noch längst nicht Vergangenheit. Im Pfarrer: Dr. Achille Mutombo-Mwana Gegenteil. Jetzt in dieser Urlaubszeit und nach dem Urlaub Öffnungszeit: Montag – Mittwoch und wird die Situation neu bewertet und wir hoffen und beten, Freitag von 08:30 – 11:30 Uhr dass wir auch in den nächsten Wochen und Monaten uns in oder nach Vereinbarung eine gute Richtung weiterbewegen können. Noch gilt folgende Tel.: (07025) 2756 Auflage für alle Gottesdienste. Wir sitzen in unseren Kohlberger Gottesdiensten ca. 2 m E-Mail: StMichael.neuffen@drs.de auseinander. Im unteren Chorbereich unserer Kirche dürfen Homepage: www.sankt-michael.eu dadurch maximal 39 Personen Platz nehmen. Seit einigen Facebook: SanktMichaelNeuffen Wochen durften wir auch unsere Empore wieder öffnen. Auf Instagram: sanktmichaelneuffen der Kohlberger Empore können 14 Personen Platz nehmen. GOTTESDIENSTE Seelsorgeeinheit Hohenneuffen Wir dürfen also unsere Kirche mit 53 Personen besetzen. Diese Regelung gilt die kompletten Sommerferien über. Da- St. Michael Neuffen, St. Paulus Beuren,Klaus v. Flüe nach werden wir weitersehen. Dabei hängt die Kirchenleitung Frickenhausen, Hl. Geist Großbettlingen auch natürlich an den Vorgaben des Kultusministeriums. Eine Zur Teilnahme an den Gottesdiensten ist eine vorherige tele-
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