Elternratgeber: Wir reden mit - Handbuch für die Mitwirkung in der Schule auSgabE 2013 - Erich Kästner Schule Hamburg
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Schulstruktur 01 Elternratgeber: Wir reden mit Handbuch für die Mitwirkung in der Schule Au sg a be 20 1 3 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 1
03 Wobei wir mitreden: Eltern und Schule 37 Lern- und Lehrmittel 38 Qualitätsentwicklung 42 Ganztagsschule 44 Inklusion – Was bedeutet das? 46 Das Lernentwicklungsgespräch Inhalt 47 Übergangssystem Schule – Beruf 48 Der individuelle Auslandsaufenthalt 50 Datenschutz im Schulbereich 04 Vorwort des Senators 52 Gesunde Schule 05 Vorwort der Elternkammer 54 Schulmobiliar, Schultaschen / Schulranzen 06 Einführung 56 Verkehrserziehung 58 Umwelterziehnung und Klimaschutz 01 Schule in Hamburg 59 Lernen mit Medien 07 Die schulischen Gremien im Überblick 60 Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung 08 Die Grundschule Elternratgeber: 08 09 Die Stadtteilschule Das Gymnasium 04 61 Wann wir mitreden: Rat und Tat Der Schulverein Wir reden mit 10 Die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren 62 Informations- und Beratungsrechte (ReBBZ) 64 Erziehungskonflikte in der Schule 67 Rechtsbehelfe gegen schulische Entscheidungen Handbuch 2013 02 Wie wir mitreden: Gremien 68 ReBBZ (Regionale Bildungs- und Beratungszentren) 11 Elternabend 70 Beratung bei besonderen Begabungen (BbB) 12 Klassenelternvertretung 71 Beratungsstelle Gewaltprävention (BSG) 14 Klassenkonferenz / Halbjahreskonferenz 72 Beratung bei Suchtproblemen (SPZ) 16 Zeugniskonferenz 73 Beratung Interkulturelle Erziehung (BIE) 18 Elternrat 74 Schulinformationszentrum (SIZ) 21 Schulkonferenz und Informationszentrum (IZ-HIBB) 26 Allgemeine Bestimmungen 75 Ombudsstelle Inklusive Bildung Impressum 27 Nutzung der Bürokommunikation durch Gremien 76 Internetangebote Herausgeber Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburger Str. 31 29 Fortbildung für Eltern in schulischen Gremien 78 Hilfreiche Kontakte 22083 Hamburg 30 Kooperationspartner von Eltern in der Schule 80 Wichtige Richtlinien und Verordnungen Redaktion Kristiane Harrendorf 32 Schulübergreifende Gremien 81 Wahlen kurz und bündig Andreas Kuschnereit 82 Empfehlungen zur Vergabe von Hausaufgaben Andrea Kötter-Westphalen (LI) 83 miteinander reden, Interessen wahren Catherine Stumpp (EK) 84 Checkliste zur Klassenkonferenz §61 Harry Schiller (EK) 85 Checkliste zur Klassenkonferenz §49 Gestaltung carstenthun.de 86 Ferientermine in Hamburg Fotos NoisyBirds/Gunda Warncke Druck Hartung Druck + Medien Material Vorlagen s. Seite 6 unter Lesehinweise: Hamburg, August 2013 www.hamburg.de/bsb/elterninfo
01 Schule in Hamburg Schule in Hamburg 01 Vorwort des Senators Vorwort der Elternkammer Mit dem „Elternratgeber: Wir reden mit“ möchte die Elternkammer können Sie an der Gestaltung mitwirken. F oto: Michael Z apf Behörde für Schule und Berufsbildung Sie als Eltern Sie haben dabei weitgehende Möglichkeiten, die Ihnen unterstützen, damit Sie ihren wichtigen Beitrag leisten das Hamburger Schulgesetz garantiert. Wie das funktio- können. Dieser Ratgeber informiert über die Mitwir- niert und wie Sie konkret vorgehen können, ist für viele Ties Rabe kungsmöglichkeiten in den schulischen Gremien und Bereiche des schulischen Alltags in diesem Elternratge- Senat or fü r S chu le u nd über die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen für die Liebe Eltern, ber erklärt. Die Lektüre lohnt sich – neue Elternvertreter Beru fs bil dun g Elternarbeit. Nutzen Sie gerne zusätzlich die genannten Hamburgs Schulen verändern sich ständig. Der Umbau sind oft erstaunt über ihre vielen Möglichkeiten, und Fortbildungsangebote für Elternvertretungen sowie die unseres allgemeinen Schulsystems auf zwei Säulen ist auch „alten Hasen“ eröffnen sich immer wieder neue Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren, vielfältigen unterstützenden Angebote und Einrichtun- fast abgeschlossen, im Sommer 2013 haben die ers- Erkenntnisse. gen für Schulen. ten Abiturienten der Stadtteilschulen gezeigt, welche eine gute Schule braucht viele Menschen, die sich für sie Gemeinsam kommt es jetzt darauf an, die Hamburger Möglichkeiten dieser Umbau bietet. Die Umsetzung der Nicht immer funktioniert Elternmitwirkung konfliktfrei. zuständig fühlen. Schulangebote zu verbessern, indem wir die Qualität UN -Konvention zur Inklusion von Kindern mit besonde- Über ein so komplexes System wie Schule kann und des Unterrichts in Hamburg steigern. Neben dem Aus- rem Förderbedarf verlangt hohe Aufmerksamkeit und muss man immer wieder streiten. Meistens wollen da- Schon längst sind Hamburgs Schulen alles andere als bau des Ganztagsangebots an Schulen möchten wir er- behutsames Nachsteuern vor Ort. Auch die flächende- bei alle Beteiligten das Beste für die Kinder – davon bin reine Lehr- und Lernanstalten. Sie entwickeln und pfle- reichen, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler ckende Einführung der Ganztagsgrundschulen erreicht ich überzeugt. Deshalb findet sich auch fast immer eine gen vielfältige Kooperationen, um ihre Schülerinnen und gute Abschlüsse erzielen. Mit mehr Chancengleichheit dieses Schuljahr ihren Höhepunkt, wenn weitere 70 Basis zur Zusammenarbeit, so unterschiedlich die Positi- Schüler auf dem Weg in Beruf oder Studium zu unter- und besseren Bildungsangeboten wollen wir die Zahl der Grundschulen ein Ganztagsangebot anbieten, und somit onen zunächst scheinen mögen. Es gibt selten den einen, stützen, ihre Talente zu erkennen und zu fördern, das Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher halbieren. nur eine Handvoll der über 200 Grundschulen „echte“ für alle Beteiligten vollständig richtigen Weg, denn zum kulturelle Leben in der Schule zu bereichern und sie bei Alle Schülerinnen und Schüler sollen bei uns in Hamburg Halbtagsgrundschulen bleiben. Nicht zuletzt wurde das Glück sind unsere Kinder alle verschieden. Anderssein sozialen Problemen nicht alleine zu lassen. die bestmögliche Förderung bekommen, um sich auf ihr Sitzenbleiben-müssen der Schülerinnen und Schüler ab- ist – nicht nur wegen der Inklusion – der Normalfall. Um den Anforderungen an einen solchen „Lern- und Le- weiteres Leben in einer Welt mit großen Herausforde- geschafft und durch Förderangebote vor Ort ersetzt. Was für Max passt muss für Finn nicht richtig sein, und bensort Schule“ gerecht zu werden, ist Ihre Mitwirkung rungen vorzubereiten. Bei all diesen Umstellungen wird auch die Meinung vielleicht braucht Lea eine ganz andere Motivation als als Eltern unverzichtbar. Diese hat in unserem Schulsys- und Expertise der Eltern benötigt. Welche Rechte und Karoline. Aber gerade das macht Schule ja so interes- tem seit langem eine hohe Bedeutung und darf sich nicht Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung. Möglichkeiten wir Eltern haben, wie die Verfahren und sant. beschränken auf Elternabende oder Lernentwicklungs- Einflussmöglichkeiten aussehen, beschreibt dieser Rat- Nutzen Sie diesen Ratgeber als Nachschlagewerk gespräche. Ohne Eltern wären viele Schulprojekte und Ihr geber in bewährter Weise. und Ideengeber, und mischen Sie sich ein – gute Freizeitangebote undenkbar. Und gerade die demokrati- Schulen brauchen Elternmitwirkung! sche Mitwirkung in den schulischen Gremien ist wichtig, Eine gute Schule bereitet die Schülerinnen und Schüler damit sich die Schulentwicklung in unserer Stadt auch auf das Leben vor, so gut sie es vermag. Dabei ändert Ihr an den Bedürfnissen von Hamburgs Eltern orientiert. sich die Gewichtung so, wie sich auch die Anforderun- Gerrit Petrich gen an die „fertigen“ Schulabgänger ändern. Standen Vorsitzender der Elternkammer Ties Rabe früher „Fakten“ und „Wissen“ an erster Stelle, so sind es Senator für Schule und Berufsbildung heute eher „Fertigkeiten“ und „Kompetenzen“ wie zum Beispiel die Fähigkeit, gemeinsam im Team zu arbeiten. Gute Schule kann nur gelingen, wenn sich alle Beteiligten darum bemühen. Sie, die Sie als Eltern diesen Ratgeber in Händen halten, haben sich darauf eingelassen: Als Klassenelternvertreter, in Elternrat, Kreiselternrat oder 4 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 5
01 Schule in Hamburg Schulstruktur 01 Einführung Die schulischen Gremien im Überblick Alle für Bildung und Erziehung Verantwortlichen sollten Diese Broschüre ist aber nur ein Anfang. Das Schulin- an Schule gleichberechtigt und demokratisch gestalten, formationszentrum (SIZ) und die »Elternfortbildung« am handeln und mitentscheiden können. Für eine vertrauens- Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Landesschulbeirat volle Zusammenarbeit brauchen Lehrkräfte, Eltern sowie (LI) bieten im Rahmen ihrer Aufgaben weitere Auskünfte, Schülerinnen und Schüler jedoch einen offenen Aus- Informationen und Beratung an. Behörde tausch von Meinungen und Informationen sowie den für Schule und Willen zum Konsens zwischen allen Beteiligten. Für Eltern, die die deutsche Sprache noch nicht sicher Berufsbildung Elternkammer Lehrerkammer Schülerkammer beherrschen, gibt es als Erstinformation den zwei Amt für Bildung Sinnvoll an Schule mitgestalten können Eltern aber sprachigen Elternratgeber „Schule in Hamburg verste- Schulaufsicht Kreiselternräte Kreisschülerräte nur, wenn sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen Mit- hen“ in den Sprachen Deutsch/Russisch, Deutsch/Eng- wirkungsmöglichkeiten und - gremien kennen. Dabei lisch, Deutsch/Farsi und Deutsch/Türkisch. Schulkonferenz* möchte dieser Elternratgeber helfen. Er soll über die wesentlichen Bestimmungen des Schulgesetzes sowie Beide Elternratgeber erhalten Sie über die Schule Ihres über wichtige Richtlinien und Verordnungen informieren. Kindes oder im Schulinformationszentrum (SIZ). Um den Elternratgeber von Auflage zu Auflage noch „elterngere- Unter anderem gibt der Elternratgeber „Wir reden mit“ chter“ zu machen, freuen wir uns über Ihre Anregungen Schulleitung Elternrat Lehrerkonferenz Schülerrat Antworten auf folgende Fragen: und Kritik. Senden Sie Ihr Feedback an die unten angege- bene Kontaktadresse im SIZ. > Welche Rechte und Pflichten haben Eltern? Klassen- und Fach- Klasseneltern- KlassensprecherInnen lehrkräfte vertretung > Über welche Informationen muss ich als Elternver- G Lesehinweisi treterin/Elternvertreter verfügen, um die Interessen Alle Paragrafen ohne Gesetzesangabe beziehen sich auf von Eltern und Schülerinnen und Schülern wirksam das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG). vertreten zu können? Vorlagen, Beispiele, Checklisten für die jeweiligen Gre- D D D D Fachliche Schülerinnen > Wie bereite ich als Klassenelternvertreterin bzw. mien finden Sie im Internet: Gesprächspartner Eltern / Elternabend Lehrerinnen und Lehrer und Schüler Klassenelternvertreter einen Elternabend vor und www.hamburg.de/bsb/elterninfo wie gestalte ich ihn? > Was ist eine Klassenkonferenz und wie sind Eltern daran beteiligt? l Kontakt im Schulinformationszentrum > Welche Informationspflichten hat die Schule und Kristiane Harrendorf unter welchen Voraussetzungen können wir als Beratung für Eltern- und Schülervertretungen Dieses Organigramm gibt eine Orientierung über die Zusammenarbeit Eltern die Akten unseres Kindes einsehen? Tel 040. 428 63 28 97 der fachlichen Gesprächspartner in der Behörde mit den schulischen > Was wird in der Schulkonferenz entschieden? kristiane.harrendorf@bsb.hamburg.de Gremien (Eltern, Lehrkräften, Schülern). Auf den folgenen Seiten werden > Wann haben Elternvertreterinnen und Elternvertreter die Gremien im Einzelnen vorgestellt. Rederecht in der Lehrerkonferenz? l Kontakt zur Elternfortbildung > Welche Richtlinien und Verordnungen gibt es und wo im Landesinstitut für Lehrerbildung * inkl. Schulleiter und Vertreter des nicht pädagogischen Personales sind diese zu finden? und Schulentwicklung Andrea Kötter-Westphalen G Wahlen kurz und bündig S. 81 Tel 040. 428 84 26 74 andrea.koetter@li.hamburg.de www.li.hamburg.de/elternfortbildung 6 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 7
01 Schule in Hamburg Schule in Hamburg 01 Die Grundschule Die Schulstruktur und 13. Die zusätzliche Lernzeit der Vorstufe wird für die intensive Vorbereitung auf die Studienstufe sowie für Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. die Stärkung der überfachlichen Kompetenzen genutzt. Die Grundschule wird in der Regel eigenständig geführt; Stadtteilschule Gymnasium Die Möglichkeit des Auslandsaufenthalts, auch in Form Abitur an manchen Standorten ist sie einer Stadtteilschule an- von Praktika, bietet zudem Raum für die Persönlichkeits- Studienstufe 13 gegliedert. Abitur entwicklung. Sie kann Vorschulklassen führen. Unterrichtet eine Studienstufe 12 Studienstufe 12 Die Jahrgangsstufen 12 und 13 bilden die Studienstufe. Grundschule jahrgangsübergreifend, können Lerngrup- Sie ist als Profiloberstufe organisiert. In den vier Semes- pen aus mehreren Jahrgängen zusammengesetzt sein. Klasse 11 Studienstufe 11 tern der Studienstufe erfolgt der Unterricht fächerüber- Mittlerer Bildungsabschluss Mittlerer Bildungsabschluss Die Unterrichtszeit beträgt fünf Zeitstunden an fünf Klasse 10 Klasse 10 greifend mit thematischen Schwerpunkten. Ein Profil Wochentagen. Dabei kann eine offene Anfangs- und Erster Bildungsabschluss Erster Bildungsabschluss besteht aus mindestens einem profilgebenden Fach (z. B. Schlussphase vorgesehen werden. Der Unterricht be- Klasse 9 Klasse 9 Biologie), das auf höherem Niveau unterrichtet wird, aus ginnt täglich um 8 Uhr und endet um 13 Uhr, wobei die begleitenden Unterrichtsfächern (z. B. Geographie und Klasse 8 Klasse 8 Grundschulen ihre Unterrichtszeit auf 13.30 Uhr auswei- Philosophie) sowie in vielen Fällen aus einem Seminar, ten können. Nahezu alle Grundschulen bieten ein Ganz- Klasse 7 Klasse 7 um methodische Kompetenzen zu fördern – zum Beispiel tagsangebot an. Hierzu lesen Sie bitte Näheres auf Seite Übergang in die Jahrgangsstufe 7 das Beherrschen von Präsentationstechniken. Darüber 42. Klasse 6 Beobachtungsstufe 6 des Gymnasiums bei entsprechenden hinaus sind allgemein bildende und fundierte Kenntnisse Die Grundschule vermittelt allen Schülerinnen und Schü- Klasse 5 Beobachtungsstufe 5 Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer fortge- lern in einem gemeinsamen Bildungsgang grundlegende führten Fremdsprache sehr wichtig. Deshalb müssen sie Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und schafft so in der Studienstufe durchgängig belegt werden, zwei von Grundschule die Grundlage für die weitere schulische Bildung. Sie ihnen auf einem erhöhten Anforderungsniveau. Klasse 4 * Zusätzlich gibt es in Hamburg folgende vermittelt den Schülerinnen und Schülern je nach ihren Schulformen, in denen minderjährige individuellen Lernfortschritten in einem vierjährigen Bil- Exzellenzförderung Klasse 3 Schülerinnen und Schüler beschult dungsgang die Kompetenzen, die den Übergang in die Schülerinnen und Schüler mit hohen Bildungszielen und werden und Elternrechte zum Tragen Sekundarstufe I ermöglichen. Klasse 2 hohem Leistungsvermögen werden in der Stadtteilschule kommen: In der Grundschule werden Kinder mit und ohne sonder- sowohl durch den differenzierten Unterricht in der Klas- Klasse 1 > die Sonderschule, pädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet. se als auch durch ausgewählte Lernangebote gefördert. > das Regionale Bildungs- und So lernen die Schülerinnen und Schüler ihre Leistungs- Vorschule und Kita Beratungszentrum (ReBBZ), potenziale kennen und entwickeln sie optimal weiter. > die Berufsschule, Kooperationen mit Hochschulen und Firmen bieten hier > die Berufsfachschule, Die Stadtteilschule > die Berufsvorbereitungsschule, vielfältige Herausforderungen und Chancen. Besonders Schülerinnen und Schüler stehen im Mittelpunkt begabte Schülerinnen und Schüler können das Abitur auf > das Berufliche Gymnasium, In der Stadtteilschule lernen alle Schülerinnen und Schü- Jeder Mensch ist einzigartig und jeder Mensch lernt auf Wunsch auch bereits nach acht Jahren ablegen, indem > und die Fachschule. ler gemeinsam, um die bestmöglichen Leistungen und seine eigene Art. Das bedeutet, dass jede Schülerin und sie z. B. eine Jahrgangsstufe überspringen. den höchstmöglichen Schulabschluss zu erreichen. jeder Schüler den eigenen Bildungsweg finden muss und Alle Stadtteilschulen bieten daher: soll, um vielfältige Leistungspotenziale entwickeln zu > alle Schulabschlüsse können. Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten, Interessen > ein Jahr mehr Zeit bis zum Abitur Die Klassenfrequenz in den Jahrgangsstufen 5 und 6 und ihrem Lerntempo individuelle Übungen und Aufga- Das Gymnasium > intensive Berufs- und Studienorientierung liegt bei 23 und in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 bei 25 ben erhalten. Darüber hinaus werden in einigen Fächern > Exzellenzförderung Schülerinnen und Schülern. Dies ermöglicht zunehmend und Lernbereichen teilweise Fachkurse auf unterschied- Hamburgs Gymnasien bieten einen einheitlichen acht- > vielfältige Wahlmöglichkeiten und kompetenzorien- selbstständig, eigenverantwortlich, kooperativ und lichen Niveaus, zahlreiche Wahlpflichtfächer, Fach- und jährigen Bildungsgang zum Abitur. Leistungsfähige tierten Unterricht auf verschiedenen Lernniveaus zielorientiert zu arbeiten. Die Lehrkräfte begleiten und Profilklassen sowie verschiedene Oberstufenprofile an- Schülerinnen und Schüler werden in relativ homogenen > Orientierung durch Klassenverbände und Jahrgang- unterstützen jede Schülerin und jeden Schüler auf dem geboten. Über die genaue Ausgestaltung informiert die Lerngruppen besonders gefördert. steams Weg des erfolgreichen Lernens. jeweilige Schule. Die Lehrerinnen und Lehrer arbeiten verstärkt im Team > Lernentwicklungsgespräche und Bildungsbegleitung und bereiten gemeinsam ihren Fachunterricht vor, ent- > Unterstützung bei sonderpädagogischem Förderbedarf Lernniveaus und Wahlmöglichkeiten Die Oberstufe wickeln zusammen Fördermaßnahmen oder arbeiten > an vielen Standorten ganztägige Bildung und Betreuung Neben dem gemeinsamen Lernen in der Klasse gibt es Die Oberstufe besteht aus der Vorstufe in der Jahrgangs- fächerübergreifend. immer wieder Phasen, in denen die Schülerinnen und stufe 11 und der Studienstufe in den Jahrgangsstufen 12 Das Gymnasium eröffnet vielfältige Bildungsmöglich- 8 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 9
§§ 02 Gremien Gremien 02 keiten durch herausfordernde Angebote. Bereits in der Die Regionalen Bildungs- und Beobachtungsstufe und der Mittelstufe werden zum Beratungszentren (ReBBZ) Beispiel zahlreiche Profile in Sprachen, Musik oder Na- Elternabend turwissenschaften angeboten. Die Beobachtungsstufe Die seit Ende 2012 bestehenden Regionalen Bil- bereitet auf den weiteren Besuch des Gymnasiums vor. dungs- und Beratungszentren (ReBBZ) umfassen eine Ein Übergang in den Jahrgang 7 setzt ausreichende Bildungsabteilung und eine Beratungsabteilung. In den Hamburgisches Schulgesetz S. 60ff. Leistungen in den Kernfächern sowie im Durchschnitt Bildungsabteilungen der ReBBZ sind die bisherigen För- Auf einem Elternabend beraten die Eltern mit der Klas- aller übrigen Fächer voraus. derschulen und Sprachheilschulen zusammengefasst. senleitung wichtige Fragen des Unterrichts und der Er- Die Schülerinnen und Schüler gehen nach der 10. Klasse Wenn Sorgeberechtigte im Sinne des Elternwahlrechts ziehung. Elternabende finden mindestens zweimal im direkt in die Studienstufe über. Die Gymnasien gestalten diesen Lernort für ihr Kind wünschen, können Schülerin- Schuljahr statt (§ 71 Abs.1). den Unterricht im Rahmen der fächerübergreifenden und nen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf § 71 thematischen Schwerpunkte (z. B. „Energietechnik und in den Bereichen Lernen und Sprache in der Bildungsab- Nach § 71 Abs. 2 werden Elternabende von der Klassen- Elternabende Nachhaltigkeit“). Die Kernfächer Mathematik, Deutsch teilung eines ReBBZ dauerhaft zur Schule gehen. Auch leitung einberufen. (1) Auf Klassen- oder Schulstufenelternabenden, die min- und eine spätestens ab Jahrgangsstufe 8 durchgängige Schülerinnen und Schüler, die neben den Förderbedarfen Anlass, Tagesordnung und Zeitpunkt sind mit der Klas destens zweimal im Schuljahr, im Übrigen auf Verlangen der Fremdsprache müssen belegt werden, zwei auf erhöh- Lernen oder Sprache weiteren sonderpädagogischen senelternvertretung abzustimmen. Die Einladung kann Klassenelternvertretung oder eines Viertels der Eltern stattfin- tem Anforderungsniveau. Ein Profil besteht aus mindes- Förderbedarf zum Beispiel im Bereich der emotionalen gemeinsam von der Klassenleitung und der Klassenel- den, beraten die Eltern mit den in der Klasse unterrichtenden tens einem profilgebenden Fach (z. B. Physik), das auf und sozialen Entwicklung haben, können eine Bildungs- ternvertretung unterschrieben werden. Die Einladung ist Lehrkräften, insbesondere der Klassenlehrerin oder dem Klas- erhöhtem Niveau unterrichtet wird, aus begleitenden abteilung besuchen. mit einer Frist von wenigstens einer Woche zu versen- senlehrer, wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung. Unterrichtsfächern (z. B. Geographie und Philosophie) so- den. (2) Die Elternabende werden in Abstimmung mit der Klas- wie in vielen Fällen aus einem Seminar, um methodische In der ReBBZ-Bildungsabteilung können Schülerinnen Der Elternabend wird durch die Klassenelternvertretung senelternvertretung von der Klassenlehrerin oder dem Klas- Kompetenzen zu fördern. und Schüler von der Vorschule bis zur Jahrgangsstufe – in Absprache mit der Klassenleitung – gestaltet oder senlehrer, bei Schulstufen ohne Klassenverbände von einer von 10 unterrichtet werden. Sie haben die Möglichkeit, den durch die Klassenleitung selbst, falls die Klasseneltern- der Schulleitung beauftragten Lehrkraft mit einer Frist von we- ersten allgemeinbildenden Schulabschluss zu erreichen. vertretung noch nicht gewählt ist. nigstens einer Woche einberufen. Die Leitung übernimmt ein G Empfehlung zur Vergabe von Hausaufgaben S. 82i Zudem steht eines der Regionalen Bildungs- und Be- Mitglied der Klassenelternvertretung, nach Absprache auch ratungszentren für Schülerinnen und Schüler aus allen Auf Wunsch der Elternvertretung oder falls erforderlich gemeinsam mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. ReBBZ zur Verfügung, die den mittleren Schulabschluss können weitere Personen, wie die Klassensprecherinnen Solange die Klassenelternvertretung nicht gewählt ist, leitet erwerben wollen. Der Unterricht wird durchgängig von und Klassensprecher, Fachreferenten o.a. am Elterna- die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer den Elternabend. sonderpädagogischen Fachkräften erteilt. bend teilnehmen oder eingeladen werden. Auf Verlangen der Elternvertretung sollen weitere Lehrkräfte teilnehmen. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an das ReBBZ, in oder die Schulstufensprecherinnen und Schulstufensprecher dessen Einzugsgebiet die Schule Ihres Kindes liegt – G Elternfortbildungi können, wenn sie dem Schülerrat angehören, an den Eltern- telefonisch oder per Fax. Informationen über das für Sie abenden teilnehmen. Im Einvernehmen zwischen der Klas- zuständige ReBBZ erhalten Sie auch in der Schule Ihres www.hamburg.de/bsb/elterninfo senlehrerin oder dem Klassenlehrer und der Elternvertretung Kindes. Sprechzeiten sind während der Schulwochen können weitere Schülerinnen und Schüler der Klasse oder täglich von 8.00 bis 16.00 Uhr Schulstufe eingeladen werden. (3) Die Klassenelternvertretung kann Elternabende ohne Teil- www.hamburg.de/integration-inklusion nahme von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern durch- www.hamburg.de/rebbz führen. 10 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 11
02 Gremien Gremien 02 Klassenelternvertretung Hamburgisches Schulgesetz S. 59f. tung. Die Anzahl der zu wählenden Elternvertreterinnen und Elternvertreter richtet sich nach der Zahl der noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schüler der jeweili- Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse gen Jahrgangsstufen, dabei gelten 25 Schülerinnen und wählen Vertreterinnen und Vertreter ihres Vertrauens. Schüler als eine Klasse. Diese gewählte Klassenelternvertretung ist Ansprech- § 68 § 70 partner für alle Eltern. Die Eltern haben bei der Wahl für jedes ihrer Kinder zwei Träger der Elternrechte, Wahlberechtigung und Wähl- Aufgaben der Klassenelternvertretung Sie hat insbesondere die Aufgaben (§ 70): Stimmen. Das gilt auch, wenn Mutter oder Vater allein barkeit (1) Die Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertre- > die Beziehungen der Eltern einer Klasse (Schulstufe) anwesend oder alleinerziehend sind. Sie können ihre (1) Die Rechte und Pflichten der Eltern nach diesem Gesetz ter sind Mitglieder der Klassenkonferenz und wirken in dieser untereinander und mit den jeweiligen Lehrkräften zu Stimmen getrennt abgeben (§ 69 Abs. 2). Eine Vollmacht nehmen wahr: Funktion an der Beratung über alle Angelegenheiten mit, die pflegen, des anderen Elternteils ist nicht erforderlich. 1. die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes für die gemeinsame Arbeit in der Klasse von wesentlicher Be- > bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Sorgeberechtigten, deutung sind. Sie haben insbesondere die Aufgabe, Eltern und Lehrkräften zu vermitteln, Nach der Wahl weist die Klassenleitung, die Klassenel- 2. anstelle der oder neben den Personensorgeberechtigten 1. die Beziehungen der Eltern einer Klasse oder – wenn kei- > Eltern über aktuelle Fragen und Themen der Schule ternvertretung sowie die Stellvertretung auf ihre Pflicht diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Ein- ne Klassenverbände bestehen – einer Schulstufe unter- zu informieren, zur Verschwiegenheit hin und hält dieses schriftlich fest verständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut einander und mit den jeweiligen Lehrkräften zu pflegen, > die Schule sowie die Lehrerinnen und Lehrer bei der (§ 105 Abs. 2). Das Formular zur Verschwiegenheit er- oder mitanvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule 2. bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages zu stellt die Schule. schriftlich nachzuweisen. Eltern und Lehrkräften zu vermitteln, unterstützen, (2) Wahlberechtigt und wählbar sind alle Eltern. Stimmbe- 3. die Eltern über aktuelle Fragen der Schule zu informieren, > an der Klassenkonferenz nach § 61 teilzunehmen, Vor einer möglichen Zusammenlegung und Teilung der rechtigte Mitglieder der Lehrerkonferenz dürfen an der Schule, 4. den Elternrat zu wählen, > vor der Zeugniskonferenz gehört zu werden und von ihren Kindern besuchten Klassen und Schulstufen an der sie tätig sind, nicht zu Klassenelternvertreterinnen oder 5. die Schule und die Lehrerinnen und Lehrer bei der Erfül- Stellung zu beziehen (§ 62 Abs. 3) oder deren Verlegung an andere Schulen, ist die Klas- Klassenelternvertretern oder zu Mitgliedern des Elternrats ge- lung des Bildungs- und Erziehungsauftrags zu unterstüt- > den Elternrat zu wählen (§ 73 Abs. 2) senelternvertretung zu hören. wählt werden. zen. > an den Sitzungen des Elternrates teilzunehmen (3) Das Amt der Elternvertreterinnen und Elternvertreter endet (2) Die Klassenelternvertretung ist vor der Zusammenlegung (§74, Abs. 3) Die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte sind ver- vorzeitig, sobald keines ihrer Kinder mehr die Klasse, Schul- und Teilung der von ihren Kindern besuchten Klassen und pflichtet, die Klassenelternvertreter über die schulischen stufe oder Schule besucht, für die sie gewählt wurden, oder Schulstufen oder deren Verlegung an andere Schulen zu hören. Belange so zu informieren, dass diese ihre Aufgaben er- sobald sie das Personensorgerecht verlieren. Wird das Kind (3) Die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte erteilen den §§ Die Wahl der Klassenelternvertretung (KEV) füllen können. des Mitglieds eines Elternrats, Kreiselternrats oder der El- Mitgliedern der Klassenelternvertretung die zur Erfüllung ihrer Die Eltern jeder Schulklasse, einschließlich Vorschul- ternkammer während dessen Amtszeit volljährig, so endet das Aufgaben erforderlichen Auskünfte. klassen, wählen spätestens vier Wochen nach Beginn Recht zur Ausübung des Amtes abweichend von Satz 1 erst mit des Unterrichts eines neuen Schuljahres auf einem El- Ablauf der Wahlperiode, für die das Mitglied gewählt worden ternabend die Klassenelternvertretung. Diese besteht www.schulrechthamburg.de ist. aus zwei Klassenelternvertreterinnen oder Klassenel- Hinweise und Empfehlungen für die Wahl ternvertretern (§ 69 Abs.1). In einem zweiten Wahlgang von Vertreterinnen und Vertretern der Eltern § 69 ist für jedes Mitglied der Klassenelternvertretung eine Wahl der Klassenelternvertretung Stellvertretung (Ersatzperson) zu wählen. Bei Stimmen- (1) Die Eltern der Schülerinnen und Schüler der einzelnen gleichheit entscheidet das Los (§ 104 Abs. 3). Scheidet G Elternfortbildungi Schulklassen einschließlich der Vorschulklassen wählen spä- eine Stellvertretung vorzeitig aus, empfiehlt sich eine testens vier Wochen nach Beginn des Unterrichts eines neuen Nachwahl. www.hamburg.de/bsb/elterninfo Schuljahres auf einem Elternabend zwei Klassenelternvertrete- rinnen oder Klassenelternvertreter (Klassenelternvertretung). In Bestehen für eine Schulstufe keine Klassenverbände, einem zweiten Wahlgang sind zwei Ersatzpersonen zu wählen. wie in der gymnasialen Oberstufe (§ 109), wählen die El- (2) Die Eltern haben für jedes ihrer Kinder zwei Stimmen. Dies tern der Schulstufe für jede Jahrgangsstufe eine Vertre- gilt auch, wenn nur ein Elternteil anwesend ist. Die Stimmen können getrennt abgegeben werden. Gewählt sind die Eltern, die die meisten Stimmen erhalten haben und die Wahl anneh- men. 12 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 13
02 Gremien Gremien 02 Klassenkonferenz / Halbjahreskonferenz Hamburgisches Schulgesetz S. 54f. Die Aufgaben der Klassenkonferenz / Halbjahreskonferenz Die Klassenkonferenz (§ 61) soll die Zusammenarbeit > Zu Beginn eines Schuljahres entscheidet sie über die von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern in Verteilung und die Termine der schriftlichen Lern der einzelnen Klasse fördern. erfolgskontrollen. § 61 Die Transparenz der Entscheidungsabläufe erleichtert > Absprachen zum Umgang mit Hausaufgaben, Klassenkonferenz die Akzeptanz der pädagogischen Arbeit in der Schule. > Absprachen über die Inhalte, die Organisation (1) Soweit Schülerinnen und Schüler in Klassen unterrichtet Die Klassenkonferenz berät über die fachliche und päd- und Koordination des Unterrichts in den einzelnen werden, sind Klassenkonferenzen zu bilden. Die Klassenkonfe- agogische Koordination der Arbeit der Fachlehrerinnen Fächern, renz berät über alle Angelegenheiten, die für die gemeinsame und Fachlehrer und ermöglicht den Austausch, Beratun- > ergänzende Zusammenführung unterschiedlicher Arbeit in der Klasse von wesentlicher Bedeutung sind, insbe- gen, Abstimmungen und Vereinbarungen der Beteilig- Erziehungsstile, sondere über die fachliche und pädagogische Koordination der ten. Die Klassenkonferenz tagt mindestens zweimal im > Kriterien für die Bewertung der schriftlichen und Fachlehrerinnen und Fachlehrer. Die Klassenkonferenz tagt Schuljahr. mündlichen Leistungen, mindestens zweimal im Schuljahr. Den Vorsitz für diese Klassenkonferenz hat die Klassen- > Absprache und Aufstellung von einheitlichen Regeln, (2) Stimmberechtigte Mitglieder der Klassenkonferenz sind leitung, außer bei Ordnungsmaßnahmen > Umgang und Definition von Erziehungsmaßnahmen, 1. die Schulleiterin oder der Schulleiter, (§ 49 Abs. 6 – siehe auch Seite 64). > Vorbereitung von Klassen- bzw. Studienfahrten, 2. die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, > Gestaltung von Projekttagen 3. von der Lehrerkonferenz bestimmte Lehrerinnen und Neben der Klassenleitung gehören stimmberechtigt zur Lehrer. Die Lehrerinnen und Lehrer, die alle Schülerinnen Klassenkonferenz (§ 61) Wie und wann wird die Klassenkonferenz und Schüler einer Klasse unterrichten, sollen teilnehmen, > die Schulleitung, einberufen? 4. die beiden Klassenelternvertreterinnen oder Klassenel- > die unterrichtenden Lehrkräfte, Die Klassenkonferenz wird von der Klassenlehrerin oder ternvertreter, > die Klassenelternvertretung, dem Klassenlehrer einberufen. Sitzungen sollen durch 5. ab Jahrgangsstufe 4 die beiden Klassensprecherinnen > die Klassenschülervertretung ab Jahrgangsstufe 4. die rechtzeitige Übersendung einer Tagesordnung vor- oder Klassensprecher. bereitet und so terminiert werden, dass auch außerhalb Den Vorsitz in der Klassenkonferenz hat die Klassenlehrerin Falls nicht im Klassenverband unterrichtet wird, wie in der Schule berufstätige Mitglieder teilnehmen können oder der Klassenlehrer. Die Sitzung ist nicht öffentlich. der gymnasialen Oberstufe, übernimmt die Halbjahres- (§ 103). (3) In Bereichen, in denen die Schülerinnen und Schüler nicht konferenz die Aufgaben der Klassenkonferenz. Bei klas- in Klassen unterrichtet werden, nimmt die Halbjahreskonferenz senübergreifenden Angelegenheiten können mehrere unter Mitwirkung der Schulstufensprecherinnen und Schul- Klassenkonferenzen durch den Beschluss der Schulkon- stufensprecher die Aufgaben der Klassenkonferenz wahr. Für ferenz zusammengelegt werden. klassenübergreifende Angelegenheiten können mehrere Klas- Die Schulkonferenz (§ 53 – siehe auch Seite 21) ent- senkonferenzen durch Beschluss der Schulkonferenz zusam- scheidet über: G Elternfortbildungi mengelegt werden. > die Grundsätze der Durchführung von Klassenkonfe- G „Rat und Tat“ (Erziehungskonflikte in der Schule)i renzen, G Checkliste zur Klassenkonferenz § 61 S. 84i > die Zusammensetzung der Klassenkonferenz, abwei- www.hamburg.de/bsb/elterninfo chend von § 61 Abs. 2, > die Grundsätze für soziale Maßnahmen (§ 49 Abs. 2.) 14 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 15
02 Gremien Zeugniskonferenz Die Zeugniskonferenz berät und beschließt anhand der Vorschläge der unterrichtenden Lehrkräfte über die in- dividuellen Noten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse. Darüber hinaus gibt sie Empfehlungen zur wei- teren Schullaufbahn der jeweiligen Schülerinnen und Schüler ab (§ 62 Abs. 1). Stimmberechtigt sind die Lehrkräfte, die während des Schuljahres in der Klasse eigenverantwortlich unter- richtet haben und die Schulleitung, die den Vorsitz hat (§ 62 Abs. 2). Hamburgisches Schulgesetz Die Aufgaben der Zeugniskonferenz: S. 55 > Festlegung der Zeugnisnoten und deren Bewertung > Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen > Empfehlungen zum Schulformwechsel (weiterführen- de Schule) Anhörung der Eltern- und Schülervertretung § 62 Die Klasseneltern- und Klassenschülervertretung sind Zeugniskonferenz nicht Mitglieder der Zeugniskonferenz. (1) Aufgaben der Zeugniskonferenz sind die Beratung und Be- Sie haben nach § 62 Abs. 3 ein Recht über allgemeine schlussfassung über Fragen der Zeugniserteilung und der Entwicklung des 1. den Inhalt der Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler Leistungsstandes in der Klasse informiert zu werden und sowie dazu Stellung zu nehmen. 2. die erforderlichen Empfehlungen und Feststellungen zur Um eine qualifizierte Stellungnahme abgeben zu können, weiteren Schullaufbahn in der besuchten Schule oder zum muss die Eltern- und Schülervertretung vor Beginn der Übergang in eine andere Schulstufe oder Schulform Zeugnisberatung angemessen über den Leistungsstand auf der Grundlage der Vorschläge der unterrichtenden Lehre- der Klasse Bescheid wissen. rinnen und Lehrer. (2) Der Zeugniskonferenz gehören die Schulleiterin oder der Die Schulkonferenz (§ 53 Abs. 4 Nummer 8) entscheidet Schulleiter als Vorsitzende oder Vorsitzender und die in der über die Form der Anhörung der Schüler- und Elternver- Klasse unterrichtenden Lehrkräfte an. Bei Entscheidungen über tretung vor der abschließenden Beschlussfassung der Angelegenheiten einzelner Schülerinnen und Schüler sind ne- Konferenz über die Zeugnisse. ben der Schulleiterin oder dem Schulleiter nur die Lehrkräfte stimmberechtigt, die sie unterrichtet haben. (3) Den Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und den Ver- treterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler ist vor der abschließenden Beratung und Beschlussfassung über die G Elternfortbildungi Zeugnisse Gelegenheit zur Stellungnahme zu allgemeinen Fra- gen der Zeugniserteilung und der Entwicklung des Leistungs- www.hamburg.de/bsb/elterninfo stands der Klasse zu geben. Foto Gunda Warncke 16 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3
02 Gremien Gremien 02 Elternrat An allgemeinbildenden Schulen muss (an beruflichen Der Elternrat wählt außerdem spätestens zwei Monate Elternrat und Klassenelternvertretung sollen einander Schulen soll) ein Elternrat gebildet werden (§ 72). Aus- nach Schulbeginn unverzüglich bei ihren Aufgaben unterstützen. Die oder der Vorsitzen- genommen sind die Schulen, an denen nicht mehr schul- > seine Vertretung für die Schulkonferenz für zwei Jah- de oder einzelne vom Elternrat beauftragte Mitglieder pflichtige Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. re sowie die gleiche Anzahl von Ersatzmitgliedern sind berechtigt, an Klassen- oder Schulstufeneltern- (§ 55 Abs. 3) oder für den Schulvorstand berufliche abenden teilzunehmen. Zusammensetzung und Wahl (§ 73) Schulen für die Dauer der Schulzugehörigkeit des Zu den Wahlen wird eine Elternvollversammlung einbe- Kindes, höchstens jedoch drei Jahre (§ 77 Abs. 4), Die Arbeitsweise des Elternrates (§ 74) rufen, zu der alle Eltern der Schule rechtzeitig eingela- > seine Vertretung für den Lernmittelausschuss Der Elternrat wird von seinem Vorstand einberufen - in Hamburgisches Schulgesetz den werden. In den Elternrat können alle Eltern der Schü- (§ 9 Abs. 2), welchen Abständen beschließt der Elternrat selbst. Auf S. 61ff. lerschaft gewählt werden. > Hinweis: Es ist ratsam, unverzüglich seine Vertre- Wunsch eines Viertels der Mitglieder oder der Schullei- Spätestens sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts tung sowie deren Stellvertretung in den Kreisel- tung muss innerhalb von 2 Wochen eine Sitzung stattfin- im neuen Schuljahr wählt die Versammlung der Klas- ternrat (§ 75) zu wählen, da ansonsten die ersten den. Die Schulleitung sowie deren Stellvertretung, die senelternvertretungen die Mitglieder des Elternrates. In konstituierenden KER-Sitzungen im jeweils neuen Ersatzmitglieder und die Klassenelternvertretung sind Schulen mit weniger als sechs Klassen wird der Elternrat Schuljahr unnötig spät angesetzt werden müssen. berechtigt, an den Sitzungen teilzunehmen. Der Elternrat von der Elternvollversammlung der Schule gewählt. > wählt seine Vertretung sowie deren Stellvertretung kann weitere Personen zu einzelnen Sitzungen einladen. § 72 Die Mitglieder des Elternrates werden für drei (an be- in den Kreiselternrat. Er kann beschließen, schulöffentlich zu tagen. In Aus- Aufgaben des Elternrats ruflichen Schulen für zwei) Jahre gewählt. Jedes Jahr Ein Elternratsmitglied kann vom Elternrat abgewählt nahmefällen kann die Sitzung ohne Schulleitung statt- (1) An den allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der scheidet ein Drittel (an beruflichen Schulen die Hälfte) werden, wenn es unentschuldigt an mindestens drei finden (§ 74 Abs. 3). Schulen, die ausschließlich nicht mehr schulpflichtige Schüle- der Mitglieder aus. Die ausgeschiedenen Mitglieder aufeinander folgenden Sitzungen seines Gremiums nicht Der Elternrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl sei- rinnen und Schüler unterrichten, muss, an beruflichen Schulen werden durch Neuwahlen ersetzt. Eine Wiederwahl teilgenommen hat (§ 104 Abs. 2). ner Mitglieder anwesend ist. Er kann zur Vorbereitung soll ein Elternrat gebildet werden. der einzelnen Mitglieder ist zulässig. In einem zweiten seiner Beschlüsse Ausschüsse einsetzen, denen auch (2) Der Elternrat soll Wahlgang werden mindestens zwei Ersatzmitglieder für Die Aufgaben des Elternrates (§ 72) Mitglieder des Schülerrats, Lehrkräfte und Eltern ange- 1. die Eltern oder die Klassenelternvertretungen über aktu- die Dauer eines Jahres gewählt. Der Elternrat: hören können. elle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Im Elternrat soll jede Schulstufe vertreten sein. An > arbeitet mit der Schulleitung, den Lehrkräften und Schulleitung und Lehrkräfte sind verpflichtet, den Eltern- Schulkonferenz oder des Schulvorstands informieren; er Stadtteilschulen, denen eine Grundschule nach § 14 Abs. dem Schülerrat an der Erfüllung des Bildungs- und rat über die schulischen Belange so zu informieren, dass kann dazu Versammlungen der Eltern oder der Klassenel- 1 Satz 2 angegliedert ist, muss jede Schulform von min- Erziehungsauftrags der Schule zusammen, er seine Aufgaben gut ausführen kann. ternvertretungen einberufen, destens einem Drittel der gewählten Elternratsmitglie- > informiert die Eltern oder die Klassenelternvertretun- 2. mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat der vertreten sein. Bei der Berechnung der Anzahl der gen über aktuelle Schulfragen sowie vor wichtigen Der Elternrat beruft wenigstens einmal jährlich eine Ver- bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags Elternratsmitglieder sind alle Klassen, Jahrgangs- oder Entscheidungen der Schulkonferenz oder des sammlung aller Klassenelternvertreterinnen und Klas- der Schule zusammenwirken, Schulstufen zu berücksichtigen, die sich zumindest teil- Schulvorstandes, hierfür kann er Versammlungen der senelternvertreter oder aller Eltern ein, um über seine 3. sich in der regionalen Öffentlichkeit im Rahmen der von weise aus noch minderjährigen Schülerinnen und Schü- Eltern oder der Klassenelternvertretungen einberu- Tätigkeit zu berichten und Fragen des Schullebens zu der Schulkonferenz oder dem Schulvorstand vorgegebe- lern zusammensetzten. fen, beantworten und/oder zu besprechen. Die Schulleiterin nen Grundsätze für die Belange der Schule einsetzen. > setzt sich in der regionalen Öffentlichkeit (im oder der Schulleiter muss, das Lehrerkollegium und die (3) Der Elternrat wählt die Mitglieder für den Kreiselternrat Der Elternrat besteht an Schulen Rahmen der von der Schulkonferenz vorgegebenen Mitglieder des Schülerrates können zur Teilnahme ein- und die Schulkonferenz oder den Schulvorstand. > mit bis zu 26 Klassen aus neun, Grundsätze) für die Belange der Schule ein. geladen werden. (4) Dem Elternrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben > mit 27 bis 35 Klassen aus zwölf, Der Elternrat ist aufgelöst, wenn vor > für jeweils begonnene neun über die Zahl von 35 Dem Elternrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu > mehr als die Hälfte der Mitglieder das Amt 1. Beschlüssen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands hinausgehende Klassen aus weiteren drei Vertreter- geben: gleichzeitig niederlegt, oder von grundsätzlicher Bedeutung, innen und Vertretern der Eltern. > vor Beschlüssen der Schulkonferenz oder des Schul- > die Schule geteilt, mit einer anderen 2. der Zusammenlegung und Teilung von Klassen und Schul- vorstandes von grundsätzlicher Bedeutung, zusammengelegt oder geschlossen wird. stufen oder deren Verlegung an andere Schulen. Der neue Elternrat wählt unverzüglich aus seiner Mitte > vor der Zusammenlegung und Teilung von Klassen (5) Elternrat und Klassenelternvertretung sollen einander in für ein Jahr eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, und Schulstufen oder deren Verlegung an andere der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Die Vorsitzen- deren Stellvertretung sowie eine Schriftführerin oder Schulen, G Elternfortbildungi de oder der Vorsitzende oder einzelne vom Elternrat beauftrag- einen Schriftführer. Diese Personen können auch einen > zum Vorschlag des Findungsausschusses für eine te Mitglieder sind berechtigt, an Klassen- oder Schulstufenel- gleichberechtigten Vorstand bilden. Schulleitung (§ 94 Abs.1 Satz 1). www.hamburg.de/bsb/elterninfo ternabenden teilzunehmen. 18 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 19
02 Gremien Gremien 02 § 73 § 74 Schulkonferenz Zusammensetzung und Wahl des Elternrats Verfahrensgrundsätze (1) Im Elternrat soll jede Schulstufe vertreten sein. An Schulen (1) Der Elternrat wählt unverzüglich aus seiner Mitte für die Die Schulkonferenz berät gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz müssen die Grund- Dauer eines Jahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Be- über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbe- schule und die Stadtteilschule jeweils von mindestens einem deren Stellvertreterin oder Stellvertreter sowie eine Schrift- schlussgremium der schulischen Selbstverwaltung der sondere über das Schulprogramm sowie die Ziel- und Drittel der gewählten Elternratsmitglieder vertreten sein. Der führerin oder einen Schriftführer. Diese Personen können auch allgemeinbildenden Schulen (§ 52). Leistungsvereinbarungen. Elternrat besteht an Schulen einen gleichberechtigten Vorstand bilden. Der Elternrat wählt 1. mit bis zu 26 Klassen aus neun, ferner unverzüglich seine Vertreterinnen oder Vertreter in der Zusammensetzung Sie beschließt 2. mit mehr als 26 Klassen aus zwölf, Schulkonferenz und im Schulvorstand sowie im Kreiselternrat Sie setzt sich aus der Schulleitung, mindestens je drei mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer anwesenden 3. für jeweils begonnene neun über die Zahl von 35 hinaus- und deren Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter. gewählten Mitgliedern des Elternrates, der Lehrerkonfe- Mitglieder, mindestens jedoch mit der Mehrheit ihrer gehende Klassen aus weiteren drei Vertreterinnen und (2) Der Elternrat wird von seinem Vorstand einberufen. Sind renz und des Schülerrates (ab Jahrgang 5), sowie einer stimmberechtigten Mitglieder, über das Schulprogramm Vertretern der Eltern. die Mitglieder des Vorstands verhindert, so beruft die Schul- Vertretung des nicht pädagogischen Personals der Schu- (§ 51 Abs.1) und Anträge (nach § 53 Abs. 2) an die (2) Die Mitglieder des Elternrats werden spätestens sechs leiterin oder der Schulleiter den Elternrat ein. Auf Verlangen le zusammen. (Wurde kein Schülerrat oder kein Elternrat Behörde für Schule und Berufsbildung sowie mit einfa- Wochen nach Beginn des Unterrichts eines neuen Schuljah- eines Viertels der Mitglieder oder auf Verlangen der Schul- gebildet, entfällt die Schüler- oder Elternvertretung). cher Mehrheit der anwesenden Mitglieder über die in res von der Versammlung der Klassenelternvertreterinnen leiterin oder des Schulleiters muss binnen zwei Wochen eine Die Anzahl der Vertretungen der Schülerinnen und Schü- § 53 Abs. 4 Satz 2 genannten Gegenstände. Die Schul- und Klassenelternvertreter gewählt. Bei Verhinderung einer Sitzung stattfinden. ler, der Eltern und der Lehrerinnen und Lehrer in der konferenz der Grundschule beschließt stets mit einer Elternvertreterin oder eines Elternvertreters kann die für sie (3) Der Elternrat kann beschließen, schulöffentlich zu tagen. Schulkonferenz richtet sich nach der Größe der Schule Mehrheit von zwei Dritteln ihrer anwesenden Mitglieder, oder ihn gewählte Ersatzperson das Stimmrecht ausüben. In Die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie deren Stellver- (§ 55 Abs. 1). mindestens jedoch mit der Mehrheit ihrer stimmberech- einem zweiten Wahlgang sind mindestens zwei Ersatzmitglie- treterin oder deren Stellvertreter, die Ersatzmitglieder und die In Stadtteilschulen, denen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 zwei- tigten Mitglieder.** der für die Dauer eines Jahres zu wählen. Die Leitung der Ver- Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter sind ter Halbsatz eine Grundschule angegliedert ist, gelten sammlung obliegt der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des zur Teilnahme berechtigt. Der Elternrat kann andere Personen besondere Bestimmungen (§ 55 Abs. 1). Vor einer weiteren Beschlussfassung unterrichtet die Elternrats, solange diese oder dieser noch nicht bestimmt ist, zur Teilnahme an einzelnen Sitzungen einladen. Er kann in Aus- Schulleitung die Mitglieder insbesondere über die Ver- der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Bei Schulen mit weniger nahmefällen ohne die Schulleitung tagen. Schulöffentlichkeit wendung der Haushalts-, Personal- und Sachmittel. als sechs Klassen erfolgt die Wahl des Elternrates durch eine (4) Der Elternrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl sei- Im Laufe eines Schuljahres muss die Schulkonferenz Darüber hinaus werden Ergebnisse dargelegt von Versammlung aller Eltern der Schule. ner Mitglieder anwesend ist. Er kann zur Vorbereitung seiner mindestens viermal einberufen werden. Sie tagt schulöf- > der Schulinspektion (§ 85 Abs. 3), (3) Die Mitglieder des Elternrats werden für drei, an berufli- Beschlüsse Ausschüsse einsetzen, denen auch Mitglieder des fentlich, es sei denn, dass über Personalangelegenhei- > der Evaluationen (§ 100) sowie chen Schulen auf zwei Jahre gewählt. Jedes Jahr scheidet ein Schülerrats, Lehrkräfte und Eltern angehören können. ten beraten wird. Die Schulöffentlichkeit schließt Eltern, > dem Fortbildungsprogramm für das Drittel, an beruflichen Schulen die Hälfte der Mitglieder aus. (5) Schulleitung und Lehrkräfte erteilen dem Elternrat die für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und das nicht schulische Personal (§ 53 Abs. 4). Die ausgeschiedenen Mitglieder werden durch Neuwahlen er- seine Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Auskünfte. pädagogische Personal an Schulen mit ein. setzt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Bei der Erst- oder Neubil- (6) Der Elternrat beruft wenigstens einmal jährlich eine Ver- dung des Elternrats wird in drei getrennten Wahlgängen je ein sammlung der Klassenelternvertreterinnen und Klasseneltern- Aufgaben und Abläufe Drittel der Mitglieder für ein Jahr, für zwei Jahre und für drei vertreter oder der Eltern ein, um über seine Tätigkeit zu berich- Die Schulleitung, die den Vorsitz der Konferenz führt, ist Jahre gewählt. An beruflichen Schulen wird entsprechend je- ten und Fragen des Schullebens zu erörtern. Die Schulleiterin verantwortlich, dass alle Eltern zwei Wochen im Voraus weils die Hälfte der Mitglieder für ein Jahr und für zwei Jahre oder der Schulleiter muss zur Teilnahme eingeladen werden, über Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung einer Schulkonfe- gewählt. die Lehrkräfte und die Mitglieder des Schülerrats können zur renz informiert bzw. eingeladen werden. (4) Der Elternrat ist aufgelöst, wenn Teilnahme eingeladen werden. Sie kann sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe vom G Elternfortbildungi §§ 1. mehr als die Hälfte der Mitglieder das Amt gleichzeitig Elternrat und von der Klassenelternvertretung unterstüt- niederlegt oder zen lassen. 2. die Schule geteilt, mit einer anderen zusammengelegt Der Elternrat, der Schülerrat und die Lehrerkonferenz www.schulrechthamburg.de oder geschlossen wird. können der Schulkonferenz Vorschläge zu Themen und §§ zum Ablauf unterbreiten. Die nicht der Lehrerkonferenz angehörenden stimmbe- * Das sind nicht nur die Eltern und Schüler, sondern www.schulrechthamburg.de rechtigten Mitglieder der Schulkonferenz haben das auch das nicht pädagogische Personal ** Diese darf nicht mathematisch, sondern juristisch Mustergeschäftsordnung für den Elternrat Recht, an den Sitzungen der Lehrerkonferenz mit bera- beurteilt werden. Zwei Drittel sind erreicht, wenn Hinweise und Empfehlungen für die Wahl tender Stimme teilzunehmen (§ 58 Abs. 3). die dafür notwendige Stimmenzahl erreicht oder von Vertreterinnen und Vertretern der Eltern überschritten ist. 20 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 21
02 Gremien Gremien 02 Hamburgisches Schulgesetz S. 48ff (4) Die Schulleitung unterrichtet die Schulkonferenz insbeson- § 54 In Schulen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz mit § 52 dere über die Verwendung der Haushalts-, Personal- und Sach- Anhörungsrechte mehr als 800 Schülerinnen und Schülern müssen Aufgaben mittel, die Ergebnisse der Schulinspektionen (§ 85 Abs. 3) und Die Schulkonferenz ist rechtzeitig zu hören 1. mindestens zwei der gewählten Mitglieder des Eltern- (1) Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Be- der Evaluationen nach § 100 sowie das Fortbildungsprogramm 1. vor der Zusammenlegung, Teilung, Verlegung oder rats ein Kind oder mehrere Kinder in der Grundschule schlussgremium der schulischen Selbstverwaltung der all- für das schulische Personal. Die Schulkonferenz entscheidet Schließung der Schule sowie zur Verlegung von Klassen haben, gemeinbildenden Schulen. Sie fördert die Zusammenarbeit über oder Schulstufen an andere Schulen, 2. mindestens zwei der gewählten Mitglieder des Eltern- zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften, den 1. die Hausordnung, 2. vor größeren Um- oder Neubaumaßnahmen an der Schule. rats ein Kind oder mehrere Kinder in einer der Sekundar- sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule. 2. die schuleigene Stundentafel, Der Schulkonferenz kann eine Frist von vier Wochen zur Stel- stufen haben, (2) Die Schulkonferenz berät über alle wichtigen Angelegen- 3. die Kooperation mit externen Partnern, lungnahme gesetzt werden. 3. mindestens zwei der gewählten Mitglieder der Lehrerkon- heiten der Schule, insbesondere über das Schulprogramm so- 4. die Grundsätze für die Durchführung von Klassenkonfe- ferenz in der Grundschule unterrichten und wie die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, und beschließt dar- renzen, § 55 4. mindestens zwei der gewählten Mitglieder der Lehrerkon- über nach Maßgabe dieses Gesetzes. Schülerrat, Elternrat und 5. die Grundsätze für den Umfang und die Verteilung der Zusammensetzung ferenz in einer der Sekundarstufen unterrichten. Lehrerkonferenz können der Schulkonferenz hierfür Vorschläge Hausaufgaben und der Lernerfolgskontrollen, (1) Die Schulkonferenz besteht aus der Schulleiterin oder dem unterbreiten. 6. den Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarung, Schulleiter und an Schulen einschließlich der bei ihnen beste- (2) Abweichend von Abs. 1 besteht die Schulkonferenz 7. die Grundsätze für die innerschulische Qualitätsentwick- henden Vorschulklassen neben der Schulleiterin oder dem Schulleiter und dem Mit- § 53 lung, 1. mit bis zu 300 Schülerinnen und Schülern aus je drei, glied, das die nicht der Lehrerkonferenz angehörenden Mitar- Entscheidungsrechte 8. die Form der Anhörung der Vertreterinnen und Vertre- 2. mit 301 bis 800 Schülerinnen und Schülern aus je vier, beiterinnen und Mitarbeiter gewählt haben, (1) Die Schulkonferenz beschließt mit einer Mehrheit von ter der Eltern und der Vertreterinnen und Vertreter der 3. mit über 800 Schülerinnen und Schülern aus je fünf 1. an Schulen, in denen auf der Grundlage von § 72 zwei Dritteln ihrer anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch Schülerinnen und Schüler vor der abschließenden Be- gewählten Mitgliedern des Schülerrats, des Elternrats und der Abs. 1 kein Elternrat gebildet worden ist, aus mit der Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder, auf der schlussfassung über die Zeugnisse nach § 62 Abs. 3, Lehrerkonferenz. Die vom Schülerrat gewählten Mitglieder Mitgliedern der Lehrerkonferenz und des Schülerrats in Grundlage von Vorlagen der Lehrerkonferenz über das Schul- 9. die Grundsätze für die Verwendung der Personal- und müssen der Jahrgangsstufe 5 oder einer höheren Jahrgangs- der sich aus Abs. 1 ergebenden Anzahl, programm gemäß § 51 Abs. 1 und bewertet die Durchführung Sachmittel, die der Schule zur eigenen Bewirtschaftung stufe angehören. Die nicht der Lehrerkonferenz angehörenden 2. an Schulen, in denen auf der Grundlage von § 64 und den Erfolg der pädagogischen Arbeit der Schule. Sie kann zur Verfügung stehen, im Rahmen ihrer Zweckbestim- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule wählen aus ihrer Abs. 1 Satz 2 kein Schülerrat gebildet worden ist, aus die Lehrerkonferenz mit einer Weiterentwicklung des Schulpro- mung, sowie über die Grundsätze der Beschaffung und Mitte ein Mitglied. Mitgliedern der Lehrerkonferenz und des Elternrats in der gramms beauftragen. Verwaltung der Lernmittel, sich aus Abs. 1 ergebenden Anzahl, (2) Die Schulkonferenz beschließt ferner mit einer Mehrheit 10. die Grundsätze für die Planung von Projektwochen und In Schulen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz mit bis 3. am Studienkolleg aus drei Mitgliedern der Lehrerkonfe- von zwei Dritteln ihrer anwesenden Mitglieder, mindestens weiterer schulischer Veranstaltungen sowie über die zu 800 Schülerinnen und Schülern muss renz; der Schülerrat kann drei seiner Mitglieder wählen, jedoch mit der Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder, Grundsätze für Angelegenheiten der Schülerbetreuung, 1. mindestens eines der gewählten Mitglieder des Elternrats die Rede- und Antragsrecht haben. über einen Antrag 11. die Grundsätze für Arbeitsgemeinschaften, Neigungsgrup- ein Kind oder mehrere Kinder in der Grundschule haben, 1. auf Durchführung eines Schulversuchs oder Errichtung pen und Wahlangebote, 2. mindestens eines der gewählten Mitglieder des Elternrats (3) Die in die Schulkonferenz zu wählenden Mitglieder werden einer Versuchsschule oder auf Einrichtung besonderer 12. die Grundsätze für die Mitwirkung von Eltern im Unter- ein Kind oder mehrere Kinder in einer der Sekundarstufen innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Unterrichts Formen der Schulleitung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2, richt und bei sonstigen Veranstaltungen, haben, im neuen Schuljahr für zwei Jahre gewählt. Außerdem ist 2. auf Führung der Schule als Ganztagsschule gemäß § 13 13. die Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen in 3. mindestens eines der gewählten Mitglieder der Lehrer- die gleiche Anzahl von Ersatzmitgliedern zu wählen. Die Er- Abs. 2 Satz 1 oder auf Einrichtung von Betreuungsangebo- der Schule nach § 33 Abs. 2, konferenz in der Grundschule unterrichten und satzmitglieder der Schulkonferenz vertreten die ordentlichen ten, 14. die Grundsätze für die Überlassung von Räumen der Schu- 4 mindestens eines der gewählten Mitglieder der Lehrer- Mitglieder, solange diese an der Wahrnehmung ihrer Aufga- 3. auf Namensgebung für die Schule, le an Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Schülerinnen und konferenz in einer der Sekundarstufen unterrichten. ben gehindert sind. 4. auf Einrichtung einer Vorschulklasse, Schüler der Schule für andere als schulische Zwecke, 5. auf Einrichtung einer Schule gemäß § 14 15. die Durchführung von Geldsammlungen unter Schülerin- Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz. nen und Schülern und Eltern, (3) Die Schulkonferenz der Grundschule beschließt stets mit 16. die Grundsätze für soziale Aufgaben im Sinne des § 49 einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer anwesenden Mitglieder, Abs. 2 Satz 2, mindestens jedoch mit der Mehrheit ihrer stimmberechtigten 17. eine von § 61 Abs. 2 abweichende Zusammensetzung der Mitglieder. Klassenkonferenz. 22 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3 23
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