Elternratgeber: Wir reden mit - Handbuch für die Mitwirkung in der Schule auSgabE 2013 - Erich Kästner Schule Hamburg

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Elternratgeber: Wir reden mit - Handbuch für die Mitwirkung in der Schule auSgabE 2013 - Erich Kästner Schule Hamburg
Schulstruktur   01

Elternratgeber: Wir reden mit

Handbuch für die Mitwirkung
in der Schule
Au sg a be 20 1 3

                          E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3    1
Elternratgeber: Wir reden mit - Handbuch für die Mitwirkung in der Schule auSgabE 2013 - Erich Kästner Schule Hamburg
03    Wobei wir mitreden: Eltern und Schule
                                                                                                               37	Lern- und Lehrmittel
                                                                                                               38    Qualitätsentwicklung
                                                                                                               42	Ganztagsschule
                                                                                                               44    Inklusion – Was bedeutet das?
                                                                                                               46    Das Lernentwicklungsgespräch
                                                          Inhalt                                               47    Übergangssystem Schule – Beruf
                                                                                                               48    Der individuelle Auslandsaufenthalt
                                                                                                               50    Datenschutz im Schulbereich
                                                          04   Vorwort des Senators                            52	Gesunde Schule
                                                          05   Vorwort der Elternkammer                        54    Schulmobiliar, Schultaschen / Schulranzen
                                                          06   Einführung                                      56    Verkehrserziehung
                                                                                                               58	Umwelterziehnung und Klimaschutz
                                                          01   Schule in Hamburg                               59	Lernen mit Medien
                                                          07   Die schulischen Gremien im Überblick            60    Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung
                                                          08   Die Grundschule

                                        Elternratgeber:   08
                                                          09
                                                               Die Stadtteilschule
                                                               Das Gymnasium
                                                                                                               04
                                                                                                               61
                                                                                                                     Wann wir mitreden: Rat und Tat
                                                                                                                     Der Schulverein

                                       Wir reden mit
                                                          10   Die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren   62    Informations- und Beratungsrechte
                                                               (ReBBZ)
                                                                                                               64    Erziehungskonflikte in der Schule
                                                                                                               67	Rechtsbehelfe gegen schulische Entscheidungen

                                          Handbuch 2013
                                                          02   Wie wir mitreden: Gremien
                                                                                                               68	ReBBZ (Regionale Bildungs- und Beratungszentren)
                                                          11   Elternabend
                                                                                                               70	Beratung bei besonderen Begabungen (BbB)
                                                          12   Klassenelternvertretung
                                                                                                               71	Beratungsstelle Gewaltprävention (BSG)
                                                          14   Klassenkonferenz / Halbjahreskonferenz
                                                                                                               72	Beratung bei Suchtproblemen (SPZ)
                                                          16   Zeugniskonferenz
                                                                                                               73	Beratung Interkulturelle Erziehung (BIE)
                                                          18   Elternrat
                                                                                                               74    Schulinformationszentrum (SIZ)
                                                          21   Schulkonferenz                                        und Informationszentrum (IZ-HIBB)
                                                          26	Allgemeine Bestimmungen                           75    Ombudsstelle Inklusive Bildung
		            Impressum
                                                          27	Nutzung der Bürokommunikation durch Gremien       76    Internetangebote
Herausgeber   Behörde für Schule und Berufsbildung
              Hamburger Str. 31                           29   Fortbildung für Eltern in schulischen Gremien   78    Hilfreiche Kontakte
		            22083 Hamburg                               30   Kooperationspartner von Eltern in der Schule    80    Wichtige Richtlinien und Verordnungen
  Redaktion   Kristiane Harrendorf                        32   Schulübergreifende Gremien                      81    Wahlen kurz und bündig
		            Andreas Kuschnereit                                                                              82    Empfehlungen zur Vergabe von Hausaufgaben
		            Andrea Kötter-Westphalen (LI)                                                                    83    miteinander reden, Interessen wahren
		            Catherine Stumpp (EK)                                                                            84    Checkliste zur Klassenkonferenz §61
		            Harry Schiller (EK)                                                                              85    Checkliste zur Klassenkonferenz §49
 Gestaltung   carstenthun.de
                                                                                                               86    Ferientermine in Hamburg
      Fotos   NoisyBirds/Gunda Warncke
     Druck    Hartung Druck + Medien
                                                                                                               Material
                                                                                                               Vorlagen s. Seite 6 unter Lesehinweise:
		            Hamburg, August 2013
                                                                                                               www.hamburg.de/bsb/elterninfo
Elternratgeber: Wir reden mit - Handbuch für die Mitwirkung in der Schule auSgabE 2013 - Erich Kästner Schule Hamburg
01   Schule in Hamburg                                                                                                                                                                                                                                                       Schule in Hamburg   01

                                   Vorwort des Senators                                                                                                  Vorwort der Elternkammer

                                                                                               Mit dem „Elternratgeber: Wir reden mit“ möchte die                                                                    Elternkammer können Sie an der Gestaltung mitwirken.
         F oto: Michael Z apf

                                                                                               Behörde für Schule und Berufsbildung Sie als Eltern                                                                   Sie haben dabei weitgehende Möglichkeiten, die Ihnen
                                                                                               unterstützen, damit Sie ihren wichtigen Beitrag leisten                                                               das Hamburger Schulgesetz garantiert. Wie das funktio-
                                                                                               können. Dieser Ratgeber informiert über die Mitwir-                                                                   niert und wie Sie konkret vorgehen können, ist für viele
                         Ties Rabe                                                             kungsmöglichkeiten in den schulischen Gremien und                                                                     Bereiche des schulischen Alltags in diesem Elternratge-
                         Senat or fü r S chu le u nd                                           über die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen für die     Liebe Eltern,                                               ber erklärt. Die Lektüre lohnt sich – neue Elternvertreter
                         Beru fs bil dun g
                                                                                               Elternarbeit. Nutzen Sie gerne zusätzlich die genannten   Hamburgs Schulen verändern sich ständig. Der Umbau          sind oft erstaunt über ihre vielen Möglichkeiten, und
                                                                                               Fortbildungsangebote für Elternvertretungen sowie die     unseres allgemeinen Schulsystems auf zwei Säulen ist        auch „alten Hasen“ eröffnen sich immer wieder neue
                                   Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,                vielfältigen unterstützenden Angebote und Einrichtun-     fast abgeschlossen, im Sommer 2013 haben die ers-           Erkenntnisse.
                                                                                               gen für Schulen.                                          ten Abiturienten der Stadtteilschulen gezeigt, welche
                                   eine gute Schule braucht viele Menschen, die sich für sie   Gemeinsam kommt es jetzt darauf an, die Hamburger         Möglichkeiten dieser Umbau bietet. Die Umsetzung der        Nicht immer funktioniert Elternmitwirkung konfliktfrei.
                                   zuständig fühlen.                                           Schulangebote zu verbessern, indem wir die Qualität       UN -Konvention zur Inklusion von Kindern mit besonde-       Über ein so komplexes System wie Schule kann und
                                                                                               des Unterrichts in Hamburg steigern. Neben dem Aus-       rem Förderbedarf verlangt hohe Aufmerksamkeit und           muss man immer wieder streiten. Meistens wollen da-
                                   Schon längst sind Hamburgs Schulen alles andere als         bau des Ganztagsangebots an Schulen möchten wir er-       behutsames Nachsteuern vor Ort. Auch die flächende-         bei alle Beteiligten das Beste für die Kinder – davon bin
                                   reine Lehr- und Lernanstalten. Sie entwickeln und pfle-     reichen, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler    ckende Einführung der Ganztagsgrundschulen erreicht         ich überzeugt. Deshalb findet sich auch fast immer eine
                                   gen vielfältige Kooperationen, um ihre Schülerinnen und     gute Abschlüsse erzielen. Mit mehr Chancengleichheit      dieses Schuljahr ihren Höhepunkt, wenn weitere 70           Basis zur Zusammenarbeit, so unterschiedlich die Positi-
                                   Schüler auf dem Weg in Beruf oder Studium zu unter-         und besseren Bildungsangeboten wollen wir die Zahl der    Grundschulen ein Ganztagsangebot anbieten, und somit        onen zunächst scheinen mögen. Es gibt selten den einen,
                                   stützen, ihre Talente zu erkennen und zu fördern, das       Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher halbieren.         nur eine Handvoll der über 200 Grundschulen „echte“         für alle Beteiligten vollständig richtigen Weg, denn zum
                                   kulturelle Leben in der Schule zu bereichern und sie bei    Alle Schülerinnen und Schüler sollen bei uns in Hamburg   Halbtagsgrundschulen bleiben. Nicht zuletzt wurde das       Glück sind unsere Kinder alle verschieden. Anderssein
                                   sozialen Problemen nicht alleine zu lassen.                 die bestmögliche Förderung bekommen, um sich auf ihr      Sitzenbleiben-müssen der Schülerinnen und Schüler ab-       ist – nicht nur wegen der Inklusion – der Normalfall.
                                   Um den Anforderungen an einen solchen „Lern- und Le-        weiteres Leben in einer Welt mit großen Herausforde-      geschafft und durch Förderangebote vor Ort ersetzt.         Was für Max passt muss für Finn nicht richtig sein, und
                                   bensort Schule“ gerecht zu werden, ist Ihre Mitwirkung      rungen vorzubereiten.                                     Bei all diesen Umstellungen wird auch die Meinung           vielleicht braucht Lea eine ganz andere Motivation als
                                   als Eltern unverzichtbar. Diese hat in unserem Schulsys-                                                              und Expertise der Eltern benötigt. Welche Rechte und        Karoline. Aber gerade das macht Schule ja so interes-
                                   tem seit langem eine hohe Bedeutung und darf sich nicht     Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung.                    Möglichkeiten wir Eltern haben, wie die Verfahren und       sant.
                                   beschränken auf Elternabende oder Lernentwicklungs-                                                                   Einflussmöglichkeiten aussehen, beschreibt dieser Rat-      Nutzen Sie diesen Ratgeber als Nachschlagewerk
                                   gespräche. Ohne Eltern wären viele Schulprojekte und        Ihr                                                       geber in bewährter Weise.                                   und Ideengeber, und mischen Sie sich ein – gute
                                   Freizeitangebote undenkbar. Und gerade die demokrati-                                                                                                                             Schulen brauchen Elternmitwirkung!
                                   sche Mitwirkung in den schulischen Gremien ist wichtig,                                                               Eine gute Schule bereitet die Schülerinnen und Schüler
                                   damit sich die Schulentwicklung in unserer Stadt auch                                                                 auf das Leben vor, so gut sie es vermag. Dabei ändert       Ihr
                                   an den Bedürfnissen von Hamburgs Eltern orientiert.                                                                   sich die Gewichtung so, wie sich auch die Anforderun-       Gerrit Petrich
                                                                                                                                                         gen an die „fertigen“ Schulabgänger ändern. Standen         Vorsitzender der Elternkammer
                                                                                               Ties Rabe                                                 früher „Fakten“ und „Wissen“ an erster Stelle, so sind es
                                                                                               Senator für Schule und Berufsbildung                      heute eher „Fertigkeiten“ und „Kompetenzen“ wie zum
                                                                                                                                                         Beispiel die Fähigkeit, gemeinsam im Team zu arbeiten.
                                                                                                                                                         Gute Schule kann nur gelingen, wenn sich alle Beteiligten
                                                                                                                                                         darum bemühen. Sie, die Sie als Eltern diesen Ratgeber
                                                                                                                                                         in Händen halten, haben sich darauf eingelassen: Als
                                                                                                                                                         Klassenelternvertreter, in Elternrat, Kreiselternrat oder

                                   4   E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3                                                                                                                                                                           E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3   5
Elternratgeber: Wir reden mit - Handbuch für die Mitwirkung in der Schule auSgabE 2013 - Erich Kästner Schule Hamburg
01   Schule in Hamburg                                                                                                                                                                                                                                  Schulstruktur   01

                Einführung                                                                                                           Die schulischen Gremien
                                                                                                                                     im Überblick

                Alle für Bildung und Erziehung Verantwortlichen sollten   Diese Broschüre ist aber nur ein Anfang. Das Schulin-
                an Schule gleichberechtigt und demokratisch gestalten,    formationszentrum (SIZ) und die »Elternfortbildung« am
                handeln und mitentscheiden können. Für eine vertrauens-   Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung
                                                                                                                                                                                       Landesschulbeirat
                volle Zusammenarbeit brauchen Lehrkräfte, Eltern sowie    (LI) bieten im Rahmen ihrer Aufgaben weitere Auskünfte,
                Schülerinnen und Schüler jedoch einen offenen Aus-        Informationen und Beratung an.                                   Behörde
                tausch von Meinungen und Informationen sowie den                                                                       für Schule und
                Willen zum Konsens zwischen allen Beteiligten.            Für Eltern, die die deutsche Sprache noch nicht sicher       Berufsbildung        Elternkammer                  Lehrerkammer                   Schülerkammer
                                                                          beherrschen, gibt es als Erstinformation den zwei­          Amt für Bildung
                Sinnvoll an Schule mitgestalten können Eltern aber        sprachigen Elternratgeber „Schule in Hamburg verste-
                                                                                                                                       Schulaufsicht        Kreiselternräte                                             Kreisschülerräte
                nur, wenn sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen Mit-       hen“ in den Sprachen Deutsch/Russisch, Deutsch/Eng-
                wirkungsmöglichkeiten und - gremien kennen. Dabei         lisch, Deutsch/Farsi und Deutsch/Türkisch.
                                                                                                                                                                                     Schulkonferenz*
                möchte dieser Elternratgeber helfen. Er soll über die
                wesentlichen Bestimmungen des Schulgesetzes sowie         Beide Elternratgeber erhalten Sie über die Schule Ihres
                über wichtige Richtlinien und Verordnungen informieren.   Kindes oder im Schulinformationszentrum (SIZ). Um den
                                                                          Elternratgeber von Auflage zu Auflage noch „elterngere-
                Unter anderem gibt der Elternratgeber „Wir reden mit“     chter“ zu machen, freuen wir uns über Ihre Anregungen
                                                                                                                                        Schulleitung           Elternrat                 Lehrerkonferenz                      Schülerrat
                Antworten auf folgende Fragen:                            und Kritik. Senden Sie Ihr Feedback an die unten angege-
                                                                          bene Kontaktadresse im SIZ.
                > Welche Rechte und Pflichten haben Eltern?                                                                          Klassen- und Fach-     Klasseneltern-                                          KlassensprecherInnen
                                                                                                                                         lehrkräfte           vertretung
                > Über welche Informationen muss ich als Elternver-       G	Lesehinweisi
                  treterin/Elternvertreter verfügen, um die Interessen    Alle Paragrafen ohne Gesetzesangabe beziehen sich auf
                  von Eltern und Schülerinnen und Schülern wirksam        das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG).
                  vertreten zu können?                                    Vorlagen, Beispiele, Checklisten für die jeweiligen Gre-           D                    D                             D                                    D
                                                                                                                                        Fachliche                                                                          Schülerinnen
                > Wie bereite ich als Klassenelternvertreterin bzw.       mien finden Sie im Internet:                               Gesprächspartner     Eltern / Elternabend       Lehrerinnen und Lehrer                 und Schüler
                  Klassenelternvertreter einen Elternabend vor und        www.hamburg.de/bsb/elterninfo
                  wie gestalte ich ihn?
                > Was ist eine Klassenkonferenz und wie sind Eltern
                  daran beteiligt?                                        l	Kontakt im Schulinformationszentrum
                > Welche Informationspflichten hat die Schule und           Kristiane Harrendorf
                  unter welchen Voraussetzungen können wir als            	Beratung für Eltern- und Schülervertretungen                                               Dieses Organigramm gibt eine Orientierung über die Zusammenarbeit
                  Eltern die Akten unseres Kindes einsehen?               	Tel 040. 428 63 28 97                                                                      der fachlichen Gesprächspartner in der Behörde mit den schulischen
                > Was wird in der Schulkonferenz entschieden?               kristiane.harrendorf@bsb.hamburg.de                                                       Gremien (Eltern, Lehrkräften, Schülern). Auf den folgenen Seiten werden
                > Wann haben Elternvertreterinnen und Elternvertreter                                                                                                 die Gremien im Einzelnen vorgestellt.
                	Rederecht in der Lehrerkonferenz?                        l	Kontakt zur Elternfortbildung
                > Welche Richtlinien und Verordnungen gibt es und wo        im Landesinstitut für Lehrerbildung                                                       * inkl. Schulleiter und Vertreter des nicht pädagogischen Personales
                  sind diese zu finden?                                     und Schulentwicklung
                                                                            Andrea Kötter-Westphalen                                                                  G Wahlen kurz und bündig S. 81
                                                                            Tel 040. 428 84 26 74
                                                                            andrea.koetter@li.hamburg.de
                                                                            www.li.hamburg.de/elternfortbildung

                6   E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3                                                                                                                                                               E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3    7
Elternratgeber: Wir reden mit - Handbuch für die Mitwirkung in der Schule auSgabE 2013 - Erich Kästner Schule Hamburg
01   Schule in Hamburg                                                                                                                                                                                                                                                              Schule in Hamburg   01

                Die Grundschule                                                                      Die Schulstruktur                                                                                                     und 13. Die zusätzliche Lernzeit der Vorstufe wird für die
                                                                                                                                                                                                                           intensive Vorbereitung auf die Studienstufe sowie für
                Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4.                                                                                                                                                       die Stärkung der überfachlichen Kompetenzen genutzt.
                Die Grundschule wird in der Regel eigenständig geführt;                                                       Stadtteilschule             Gymnasium                                                        Die Möglichkeit des Auslandsaufenthalts, auch in Form
                                                                                                               Abitur
                an manchen Standorten ist sie einer Stadtteilschule an-                                                                                                                                                    von Praktika, bietet zudem Raum für die Persönlichkeits-
                                                                                                                              Studienstufe 13
                gegliedert.                                                                                                                                                    Abitur                                      entwicklung.
                Sie kann Vorschulklassen führen. Unterrichtet eine                                                            Studienstufe 12         Studienstufe 12                                                      Die Jahrgangsstufen 12 und 13 bilden die Studienstufe.
                Grundschule jahrgangsübergreifend, können Lerngrup-                                                                                                                                                        Sie ist als Profiloberstufe organisiert. In den vier Semes-
                pen aus mehreren Jahrgängen zusammengesetzt sein.                                                                 Klasse 11           Studienstufe 11                                                      tern der Studienstufe erfolgt der Unterricht fächerüber-
                                                                                       Mittlerer Bildungsabschluss                                                             Mittlerer Bildungsabschluss
                Die Unterrichtszeit beträgt fünf Zeitstunden an fünf                                                              Klasse 10                Klasse 10                                                       greifend mit thematischen Schwerpunkten. Ein Profil
                Wochentagen. Dabei kann eine offene Anfangs- und                           Erster Bildungsabschluss                                                            Erster Bildungsabschluss                    besteht aus mindestens einem profilgebenden Fach (z. B.
                Schlussphase vorgesehen werden. Der Unterricht be-                                                                Klasse 9                 Klasse 9                                                        Biologie), das auf höherem Niveau unterrichtet wird, aus
                ginnt täglich um 8 Uhr und endet um 13 Uhr, wobei die                                                                                                                                                      begleitenden Unterrichtsfächern (z. B. Geographie und
                                                                                                                                  Klasse 8                 Klasse 8
                Grundschulen ihre Unterrichtszeit auf 13.30 Uhr auswei-                                                                                                                                                    Philosophie) sowie in vielen Fällen aus einem Seminar,
                ten können. Nahezu alle Grundschulen bieten ein Ganz-                                                             Klasse 7                 Klasse 7                                                        um methodische Kompetenzen zu fördern – zum Beispiel
                tagsangebot an. Hierzu lesen Sie bitte Näheres auf Seite                                                                                                       Übergang in die Jahrgangsstufe 7            das Beherrschen von Präsentationstechniken. Darüber
                42.                                                                                                               Klasse 6         Beobachtungsstufe 6         des Gymnasiums bei entsprechenden           hinaus sind allgemein bildende und fundierte Kenntnisse
                Die Grundschule vermittelt allen Schülerinnen und Schü-                                                           Klasse 5         Beobachtungsstufe 5         Leistungen                                  in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer fortge-
                lern in einem gemeinsamen Bildungsgang grundlegende                                                                                                                                                        führten Fremdsprache sehr wichtig. Deshalb müssen sie
                Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und schafft so                                                                                                                                                    in der Studienstufe durchgängig belegt werden, zwei von
                                                                                                                                   Grundschule
                die Grundlage für die weitere schulische Bildung. Sie                                                                                                                                                      ihnen auf einem erhöhten Anforderungsniveau.
                                                                                                                                   Klasse 4                                   * Zusätzlich gibt es in Hamburg folgende
                vermittelt den Schülerinnen und Schülern je nach ihren
                                                                                                                                                                              Schulformen, in denen minderjährige
                individuellen Lernfortschritten in einem vierjährigen Bil-                                                                                                                                                 Exzellenzförderung
                                                                                                                                   Klasse 3                                   Schülerinnen und Schüler beschult
                dungsgang die Kompetenzen, die den Übergang in die                                                                                                                                                         Schülerinnen und Schüler mit hohen Bildungszielen und
                                                                                                                                                                              werden und Elternrechte zum Tragen
                Sekundarstufe I ermöglichen.                                                                                       Klasse 2                                                                                hohem Leistungsvermögen werden in der Stadtteilschule
                                                                                                                                                                              kommen:
                In der Grundschule werden Kinder mit und ohne sonder-                                                                                                                                                      sowohl durch den differenzierten Unterricht in der Klas-
                                                                                                                                   Klasse 1                                   > die Sonderschule,
                pädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet.                                                                                                                                                         se als auch durch ausgewählte Lernangebote gefördert.
                                                                                                                                                                              > das Regionale Bildungs- und
                                                                                                                                                                                                                           So lernen die Schülerinnen und Schüler ihre Leistungs-
                                                                                                                                   Vorschule und   Kita                          Beratungszentrum (ReBBZ),
                                                                                                                                                                                                                           potenziale kennen und entwickeln sie optimal weiter.
                                                                                                                                                                              > die Berufsschule,
                                                                                                                                                                                                                           Kooperationen mit Hochschulen und Firmen bieten hier
                                                                                                                                                                              > die Berufsfachschule,
                Die Stadtteilschule                                                                                                                                           > die Berufsvorbereitungsschule,
                                                                                                                                                                                                                           vielfältige Herausforderungen und Chancen. Besonders
                                                                             Schülerinnen und Schüler stehen im Mittelpunkt                                                                                                begabte Schülerinnen und Schüler können das Abitur auf
                                                                                                                                                                              > das Berufliche Gymnasium,
                In der Stadtteilschule lernen alle Schülerinnen und Schü-    Jeder Mensch ist einzigartig und jeder Mensch lernt auf                                                                                       Wunsch auch bereits nach acht Jahren ablegen, indem
                                                                                                                                                                              > und die Fachschule.
                ler gemeinsam, um die bestmöglichen Leistungen und           seine eigene Art. Das bedeutet, dass jede Schülerin und                                                                                       sie z. B. eine Jahrgangsstufe überspringen.
                den höchstmöglichen Schulabschluss zu erreichen.             jeder Schüler den eigenen Bildungsweg finden muss und
                Alle Stadtteilschulen bieten daher:                          soll, um vielfältige Leistungspotenziale entwickeln zu
                > alle Schulabschlüsse                                       können.                                                                            Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten, Interessen
                > ein Jahr mehr Zeit bis zum Abitur                          Die Klassenfrequenz in den Jahrgangsstufen 5 und 6                                 und ihrem Lerntempo individuelle Übungen und Aufga-        Das Gymnasium
                > intensive Berufs- und Studienorientierung                  liegt bei 23 und in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 bei 25                            ben erhalten. Darüber hinaus werden in einigen Fächern
                > Exzellenzförderung                                         Schülerinnen und Schülern. Dies ermöglicht zunehmend                               und Lernbereichen teilweise Fachkurse auf unterschied-     Hamburgs Gymnasien bieten einen einheitlichen acht-
                > vielfältige Wahlmöglichkeiten und kompetenzorien-          selbstständig, eigenverantwortlich, kooperativ und                                 lichen Niveaus, zahlreiche Wahlpflichtfächer, Fach- und    jährigen Bildungsgang zum Abitur. Leistungsfähige
                    tierten Unterricht auf verschiedenen Lernniveaus         ziel­orientiert zu arbeiten. Die Lehrkräfte begleiten und                          Profilklassen sowie verschiedene Oberstufenprofile an-     Schülerinnen und Schüler werden in relativ homogenen
                > Orientierung durch Klassenverbände und Jahrgang-           unterstützen jede Schülerin und jeden Schüler auf dem                              geboten. Über die genaue Ausgestaltung informiert die      Lerngruppen besonders gefördert.
                    steams                                                   Weg des erfolgreichen Lernens.                                                     jeweilige Schule.                                          Die Lehrerinnen und Lehrer arbeiten verstärkt im Team
                >	Lernentwicklungsgespräche und Bildungsbegleitung                                                                                                                                                         und bereiten gemeinsam ihren Fachunterricht vor, ent-
                >	Unterstützung bei sonderpädagogischem Förderbedarf         Lernniveaus und Wahlmöglichkeiten                                                  Die Oberstufe                                              wickeln zusammen Fördermaßnahmen oder arbeiten
                > an vielen Standorten ganztägige Bildung und Betreuung      Neben dem gemeinsamen Lernen in der Klasse gibt es                                 Die Oberstufe besteht aus der Vorstufe in der Jahrgangs-   ­fächerübergreifend.
                                                                             immer wieder Phasen, in denen die Schülerinnen und                                 stufe 11 und der Studienstufe in den Jahrgangsstufen 12     Das Gymnasium eröffnet vielfältige Bildungsmöglich-

                8   E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3                                                                                                                                                                                                     E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3   9
Elternratgeber: Wir reden mit - Handbuch für die Mitwirkung in der Schule auSgabE 2013 - Erich Kästner Schule Hamburg
§§
02   Gremien                                                                                                                                                                                                                                                                  Gremien   02

               keiten durch herausfordernde Angebote. Bereits in der       Die Regionalen Bildungs- und
               Beobachtungsstufe und der Mittelstufe werden zum            Beratungszentren (ReBBZ)
               Beispiel zahlreiche Profile in Sprachen, Musik oder Na-                                                                 Elternabend
               turwissenschaften angeboten. Die Beobachtungsstufe          Die seit Ende 2012 bestehenden Regionalen Bil-
               bereitet auf den weiteren Besuch des Gymnasiums vor.        dungs- und Beratungszentren (ReBBZ) umfassen eine
               Ein Übergang in den Jahrgang 7 setzt ausreichende­          Bildungsab­teilung und eine Beratungsabteilung. In den                                                                                   Hamburgisches Schulgesetz
                                                                                                                                                                                                                    S. 60ff.
               Leistungen in den Kernfächern sowie im Durchschnitt         Bildungs­abteilungen der ReBBZ sind die bisherigen För-     Auf einem Elternabend beraten die Eltern mit der Klas-
               aller übrigen Fächer voraus.                                derschulen und Sprachheilschulen zusammengefasst.           senleitung wichtige Fragen des Unterrichts und der Er-
               Die Schülerinnen und Schüler gehen nach der 10. Klasse      Wenn Sorgeberechtigte im Sinne des Elternwahlrechts         ziehung. Elternabende finden mindestens zweimal im
               direkt in die Studienstufe über. Die Gymnasien gestalten    diesen Lernort für ihr Kind wünschen, können Schülerin-     Schuljahr statt (§ 71 Abs.1).
               den Unterricht im Rahmen der fächerübergreifenden und       nen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf                                                                    § 71
               thematischen Schwerpunkte (z. B. „Energietechnik und        in den Bereichen Lernen und Sprache in der Bildungsab-      Nach § 71 Abs. 2 werden Elternabende von der Klassen-       Elternabende
               Nachhaltigkeit“). Die Kernfächer Mathematik, Deutsch        teilung eines ReBBZ dauerhaft zur Schule gehen. Auch        leitung einberufen.                                         (1)	Auf Klassen- oder Schulstufenelternabenden, die min-
               und eine spätestens ab Jahrgangsstufe 8 durchgängige        Schülerinnen und Schüler, die neben den Förderbedarfen      Anlass, Tagesordnung und Zeitpunkt sind mit der Klas­       destens zweimal im Schuljahr, im Übrigen auf Verlangen der
               Fremdsprache müssen belegt werden, zwei auf erhöh-          Lernen oder Sprache weiteren sonderpädagogischen            senelternvertretung abzustimmen. Die Einladung kann         Klassenelternvertretung oder eines Viertels der Eltern stattfin-
               tem Anforderungsniveau. Ein Profil besteht aus mindes-      Förderbedarf zum Beispiel im Bereich der emotionalen        gemeinsam von der Klassenleitung und der Klassenel-         den, beraten die Eltern mit den in der Klasse unterrichtenden
               tens einem profilgebenden Fach (z. B. Physik), das auf      und sozialen Entwicklung haben, können eine Bildungs-       ternvertretung unterschrieben werden. Die Einladung ist     Lehrkräften, insbesondere der Klassenlehrerin oder dem Klas-
               erhöhtem Niveau unterrichtet wird, aus begleitenden         abteilung besuchen.                                         mit einer Frist von wenigstens einer Woche zu versen-       senlehrer, wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung.
               Unterrichtsfächern (z. B. Geographie und Philosophie) so-                                                               den.                                                        (2) Die Elternabende werden in Abstimmung mit der Klas-
               wie in vielen Fällen aus einem Seminar, um methodische      In der ReBBZ-Bildungsabteilung können Schülerinnen          Der Elternabend wird durch die Klassenelternvertretung      senelternvertretung von der Klassenlehrerin oder dem Klas-
               Kompetenzen zu fördern.                                     und Schüler von der Vorschule bis zur Jahrgangsstufe        – in Absprache mit der Klassenleitung – gestaltet oder      senlehrer, bei Schulstufen ohne Klassenverbände von einer von
                                                                           10 unterrichtet werden. Sie haben die Möglichkeit, den      durch die Klassenleitung selbst, falls die Klasseneltern-   der Schulleitung beauftragten Lehrkraft mit einer Frist von we-
                                                                           ersten allgemeinbildenden Schulabschluss zu erreichen.      vertretung noch nicht gewählt ist.                          nigstens einer Woche einberufen. Die Leitung übernimmt ein
               G	Empfehlung zur Vergabe von Hausaufgaben S. 82i            Zudem steht eines der Regionalen Bildungs- und Be-                                                                      Mitglied der Klassenelternvertretung, nach Absprache auch
                                                                           ratungszentren für Schülerinnen und Schüler aus allen       Auf Wunsch der Elternvertretung oder falls erforderlich     gemeinsam mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.
                                                                           ReBBZ zur Verfügung, die den mittleren Schulabschluss       können weitere Personen, wie die Klassensprecherinnen       Solange die Klassenelternvertretung nicht gewählt ist, leitet
                                                                           erwerben wollen. Der Unterricht wird durchgängig von        und Klassensprecher, Fachreferenten o.a. am Elterna-        die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer den Elternabend.
                                                                           sonderpädagogischen Fachkräften erteilt.                    bend teilnehmen oder eingeladen werden.                     Auf Verlangen der Elternvertretung sollen weitere Lehrkräfte
                                                                                                                                                                                                   teilnehmen. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher
                                                                           Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an das ReBBZ, in                                                                   oder die Schulstufensprecherinnen und Schulstufensprecher
                                                                           dessen Einzugsgebiet die Schule Ihres Kindes liegt –        G Elternfortbildungi                                        können, wenn sie dem Schülerrat angehören, an den Eltern-
                                                                           ­telefonisch oder per Fax. Informationen über das für Sie                                                               abenden teilnehmen. Im Einvernehmen zwischen der Klas-
                                                                            zuständige ReBBZ erhalten Sie auch in der Schule Ihres     www.hamburg.de/bsb/elterninfo                               senlehrerin oder dem Klassenlehrer und der Elternvertretung
                                                                            Kindes. Sprechzeiten sind während der Schulwochen                                                                      können weitere Schülerinnen und Schüler der Klasse oder
                                                                            täglich von 8.00 bis 16.00 Uhr                                                                                         Schulstufe eingeladen werden.
                                                                                                                                                                                                   (3) Die Klassenelternvertretung kann Elternabende ohne Teil-
                                                                           www.hamburg.de/integration-inklusion                                                                                    nahme von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern durch-
                                                                           www.hamburg.de/rebbz                                                                                                    führen.

               10   E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3                                                                                                                                                                                E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3   11
Elternratgeber: Wir reden mit - Handbuch für die Mitwirkung in der Schule auSgabE 2013 - Erich Kästner Schule Hamburg
02   Gremien                                                                                                                                                                                                                                                                           Gremien   02

               Klassenelternvertretung                                                                                                 Hamburgisches Schulgesetz
                                                                                                                                       S. 59f.

                                                                          tung. Die Anzahl der zu wählenden Elternvertreterinnen
                                                                          und Elternvertreter richtet sich nach der Zahl der noch
                                                                          nicht volljährigen Schülerinnen und Schüler der jeweili-
               Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse      gen Jahrgangsstufen, dabei gelten 25 Schülerinnen und
               wählen Vertreterinnen und Vertreter ihres Vertrauens.      Schüler als eine Klasse.
               Diese gewählte Klassenelternvertretung ist Ansprech-                                                                    § 68                                                               § 70
               partner für alle Eltern.                                   Die Eltern haben bei der Wahl für jedes ihrer Kinder zwei    Träger der Elternrechte, Wahlberechtigung und Wähl-                Aufgaben der Klassenelternvertretung
               Sie hat insbesondere die Aufgaben (§ 70):                  Stimmen. Das gilt auch, wenn Mutter oder Vater allein        barkeit                                                            (1) Die Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertre-
               > die Beziehungen der Eltern einer Klasse (Schulstufe)     anwesend oder alleinerziehend sind. Sie können ihre          (1) Die Rechte und Pflichten der Eltern nach diesem Gesetz         ter sind Mitglieder der Klassenkonferenz und wirken in dieser
                  untereinander und mit den jeweiligen Lehrkräften zu     Stimmen getrennt abgeben (§ 69 Abs. 2). Eine Vollmacht       nehmen wahr:                                                       Funktion an der Beratung über alle Angelegenheiten mit, die
                  pflegen,                                                des anderen Elternteils ist nicht erforderlich.              1. die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes           für die gemeinsame Arbeit in der Klasse von wesentlicher Be-
               > bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen                                                                             Sorgeberechtigten,                                          deutung sind. Sie haben insbesondere die Aufgabe,
                  Eltern und Lehrkräften zu vermitteln,                   Nach der Wahl weist die Klassenleitung, die Klassenel-       2. anstelle der oder neben den Personensorgeberechtigten           1. die Beziehungen der Eltern einer Klasse oder – wenn kei-
               > Eltern über aktuelle Fragen und Themen der Schule        ternvertretung sowie die Stellvertretung auf ihre Pflicht           diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Ein-                ne Klassenverbände bestehen – einer Schulstufe unter-
                  zu informieren,                                         zur Verschwiegenheit hin und hält dieses schriftlich fest           verständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut               einander und mit den jeweiligen Lehrkräften zu pflegen,
               > die Schule sowie die Lehrerinnen und Lehrer bei der      (§ 105 Abs. 2). Das Formular zur Verschwiegenheit er-               oder mitanvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule   2. bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen
                  Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages zu      stellt die Schule.                                                  schriftlich nachzuweisen.                                          Eltern und Lehrkräften zu vermitteln,
                  unterstützen,                                                                                                        (2) Wahlberechtigt und wählbar sind alle Eltern. Stimmbe-          3. die Eltern über aktuelle Fragen der Schule zu informieren,
               > an der Klassenkonferenz nach § 61 teilzunehmen,          Vor einer möglichen Zusammenlegung und Teilung der           rechtigte Mitglieder der Lehrerkonferenz dürfen an der Schule,     4. den Elternrat zu wählen,
               > vor der Zeugniskonferenz gehört zu werden und            von ihren Kindern besuchten Klassen und Schulstufen          an der sie tätig sind, nicht zu Klassenelternvertreterinnen oder   5. die Schule und die Lehrerinnen und Lehrer bei der Erfül-
                  Stellung zu beziehen (§ 62 Abs. 3)                      oder deren Verlegung an andere Schulen, ist die Klas-        Klassenelternvertretern oder zu Mitgliedern des Elternrats ge-            lung des Bildungs- und Erziehungsauftrags zu unterstüt-
               > den Elternrat zu wählen (§ 73 Abs. 2)                    senelternvertretung zu hören.                                wählt werden.                                                             zen.
               > an den Sitzungen des Elternrates teilzunehmen                                                                         (3) Das Amt der Elternvertreterinnen und Elternvertreter endet     (2) Die Klassenelternvertretung ist vor der Zusammenlegung
                  (§74, Abs. 3)                                           Die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte sind ver-       vorzeitig, sobald keines ihrer Kinder mehr die Klasse, Schul-      und Teilung der von ihren Kindern besuchten Klassen und
                                                                          pflichtet, die Klassenelternvertreter über die schulischen   stufe oder Schule besucht, für die sie gewählt wurden, oder        Schulstufen oder deren Verlegung an andere Schulen zu hören.
                                                                          Belange so zu informieren, dass diese ihre Aufgaben er-      sobald sie das Personensorgerecht verlieren. Wird das Kind         (3) Die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte erteilen den

                                                                          §§
               Die Wahl der Klassenelternvertretung (KEV)                 füllen können.                                               des Mitglieds eines Elternrats, Kreiselternrats oder der El-       Mitgliedern der Klassenelternvertretung die zur Erfüllung ihrer
               Die Eltern jeder Schulklasse, einschließlich Vorschul-                                                                  ternkammer während dessen Amtszeit volljährig, so endet das        Aufgaben erforderlichen Auskünfte.
               klassen, wählen spätestens vier Wochen nach Beginn                                                                      Recht zur Ausübung des Amtes abweichend von Satz 1 erst mit
               des Unterrichts eines neuen Schuljahres auf einem El-                                                                   Ablauf der Wahlperiode, für die das Mitglied gewählt worden
               ternabend die Klassenelternvertretung. Diese besteht               www.schulrechthamburg.de                             ist.
               aus zwei Klassenelternvertreterinnen oder Klassenel-               Hinweise und Empfehlungen für die Wahl
               ternvertretern (§ 69 Abs.1). In einem zweiten Wahlgang             von Vertreterinnen und Vertretern der Eltern         § 69
               ist für jedes Mitglied der Klassenelternvertretung eine                                                                 Wahl der Klassenelternvertretung
               Stellvertretung (Ersatzperson) zu wählen. Bei Stimmen-                                                                  (1) Die Eltern der Schülerinnen und Schüler der einzelnen
               gleichheit entscheidet das Los (§ 104 Abs. 3). Scheidet    G Elternfortbildungi                                         Schulklassen einschließlich der Vorschulklassen wählen spä-
               eine Stellvertretung vorzeitig aus, empfiehlt sich eine                                                                 testens vier Wochen nach Beginn des Unterrichts eines neuen
               Nachwahl.                                                  www.hamburg.de/bsb/elterninfo                                Schuljahres auf einem Elternabend zwei Klassenelternvertrete-
                                                                                                                                       rinnen oder Klassenelternvertreter (Klassenelternvertretung). In
               Bestehen für eine Schulstufe keine Klassenverbände,                                                                     einem zweiten Wahlgang sind zwei Ersatzpersonen zu wählen.
               wie in der gymnasialen Oberstufe (§ 109), wählen die El-                                                                (2) Die Eltern haben für jedes ihrer Kinder zwei Stimmen. Dies
               tern der Schulstufe für jede Jahrgangsstufe eine Vertre-                                                                gilt auch, wenn nur ein Elternteil anwesend ist. Die Stimmen
                                                                                                                                       können getrennt abgegeben werden. Gewählt sind die Eltern,
                                                                                                                                       die die meisten Stimmen erhalten haben und die Wahl anneh-
                                                                                                                                       men.

               12   E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3                                                                                                                                                                                         E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3   13
Elternratgeber: Wir reden mit - Handbuch für die Mitwirkung in der Schule auSgabE 2013 - Erich Kästner Schule Hamburg
02   Gremien                                                                                                                                                                                                                                  Gremien   02

               Klassenkonferenz /
               Halbjahreskonferenz                                                                                                Hamburgisches Schulgesetz
                                                                                                                                  S. 54f.

                                                                         Die Aufgaben der Klassenkonferenz /
                                                                         Halbjahreskonferenz
               Die Klassenkonferenz (§ 61) soll die Zusammenarbeit       > Zu Beginn eines Schuljahres entscheidet sie über die
               von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern in       Verteilung und die Termine der schriftlichen Lern­
               der einzelnen Klasse fördern.                               erfolgskontrollen.                                     § 61
               Die Transparenz der Entscheidungsabläufe erleichtert      >	Absprachen zum Umgang mit Hausaufgaben,                Klassenkonferenz
               die Akzeptanz der pädagogischen Arbeit in der Schule.     >	Absprachen über die Inhalte, die Organisation          (1) Soweit Schülerinnen und Schüler in Klassen unterrichtet
               Die Klassenkonferenz berät über die fachliche und päd-      und Koordination des Unterrichts in den einzelnen      werden, sind Klassenkonferenzen zu bilden. Die Klassenkonfe-
               agogische Koordination der Arbeit der Fachlehrerinnen       Fächern,                                               renz berät über alle Angelegenheiten, die für die gemeinsame
               und Fachlehrer und ermöglicht den Austausch, Beratun-     > ergänzende Zusammenführung unterschiedlicher           Arbeit in der Klasse von wesentlicher Bedeutung sind, insbe-
               gen, Abstimmungen und Vereinbarungen der Beteilig-          Erziehungsstile,                                       sondere über die fachliche und pädagogische Koordination der
               ten. Die Klassenkonferenz tagt mindestens zweimal im      > Kriterien für die Bewertung der schriftlichen und      Fachlehrerinnen und Fachlehrer. Die Klassenkonferenz tagt
               Schuljahr.                                                  mündlichen Leistungen,                                 mindestens zweimal im Schuljahr.
               Den Vorsitz für diese Klassenkonferenz hat die Klassen-   >	Absprache und Aufstellung von einheitlichen Regeln,    (2) Stimmberechtigte Mitglieder der Klassenkonferenz sind
               leitung, außer bei Ordnungsmaßnahmen                      >	Umgang und Definition von Erziehungsmaßnahmen,         1. die Schulleiterin oder der Schulleiter,
               (§ 49 Abs. 6 – siehe auch Seite 64).                      > Vorbereitung von Klassen- bzw. Studienfahrten,         2. die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer,
                                                                         >	Gestaltung von Projekttagen                            3. von der Lehrerkonferenz bestimmte Lehrerinnen und
               Neben der Klassenleitung gehören stimmberechtigt zur                                                                      Lehrer. Die Lehrerinnen und Lehrer, die alle Schülerinnen
               Klassenkonferenz (§ 61)                                   Wie und wann wird die Klassenkonferenz                          und Schüler einer Klasse unterrichten, sollen teilnehmen,
               > die Schulleitung,                                       einberufen?                                              4. die beiden Klassenelternvertreterinnen oder Klassenel-
               > die unterrichtenden Lehrkräfte,                         Die Klassenkonferenz wird von der Klassenlehrerin oder          ternvertreter,
               > die Klassenelternvertretung,                            dem Klassenlehrer einberufen. Sitzungen sollen durch     5. ab Jahrgangsstufe 4 die beiden Klassensprecherinnen
               > die Klassenschülervertretung ab Jahrgangsstufe 4.       die rechtzeitige Übersendung einer Tagesordnung vor-            oder Klassensprecher.
                                                                         bereitet und so terminiert werden, dass auch außerhalb   Den Vorsitz in der Klassenkonferenz hat die Klassenlehrerin
               Falls nicht im Klassenverband unterrichtet wird, wie in   der Schule berufstätige Mitglieder teilnehmen können     oder der Klassenlehrer. Die Sitzung ist nicht öffentlich.
               der gymnasialen Oberstufe, übernimmt die Halbjahres-      (§ 103).                                                 (3) In Bereichen, in denen die Schülerinnen und Schüler nicht
               konferenz die Aufgaben der Klassenkonferenz. Bei klas-                                                             in Klassen unterrichtet werden, nimmt die Halbjahreskonferenz
               senübergreifenden Angelegenheiten können mehrere                                                                   unter Mitwirkung der Schulstufensprecherinnen und Schul-
               Klassenkonferenzen durch den Beschluss der Schulkon-                                                               stufensprecher die Aufgaben der Klassenkonferenz wahr. Für
               ferenz zusammengelegt werden.                                                                                      klassenübergreifende Angelegenheiten können mehrere Klas-
               Die Schulkonferenz (§ 53 – siehe auch Seite 21) ent-                                                               senkonferenzen durch Beschluss der Schulkonferenz zusam-
               scheidet über:                                            G Elternfortbildungi                                     mengelegt werden.
               > die Grundsätze der Durchführung von Klassenkonfe-       G „Rat und Tat“ (Erziehungskonflikte in der Schule)i
                  renzen,                                                G	Checkliste zur Klassenkonferenz § 61 S. 84i
               > die Zusammensetzung der Klassenkonferenz, abwei-        www.hamburg.de/bsb/elterninfo
                  chend von § 61 Abs. 2,
               > die Grundsätze für soziale Maßnahmen (§ 49 Abs. 2.)

               14   E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3                                                                                                                                                E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3   15
Elternratgeber: Wir reden mit - Handbuch für die Mitwirkung in der Schule auSgabE 2013 - Erich Kästner Schule Hamburg
02   Gremien

               Zeugniskonferenz

               Die Zeugniskonferenz berät und beschließt anhand der
               Vorschläge der unterrichtenden Lehrkräfte über die in-
               dividuellen Noten der Schülerinnen und Schüler einer
               Klasse. Darüber hinaus gibt sie Empfehlungen zur wei-
               teren Schullaufbahn der jeweiligen Schülerinnen und
               Schüler ab (§ 62 Abs. 1).
               Stimmberechtigt sind die Lehrkräfte, die während des
               Schuljahres in der Klasse eigenverantwortlich unter-
               richtet haben und die Schulleitung, die den Vorsitz hat
               (§ 62 Abs. 2).
                                                                         Hamburgisches Schulgesetz
               Die Aufgaben der Zeugniskonferenz:                        S. 55
               > Festlegung der Zeugnisnoten und deren Bewertung
               >	Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen
               > Empfehlungen zum Schulformwechsel (weiterführen-
                 de Schule)

               Anhörung der Eltern- und Schülervertretung                § 62
               Die Klasseneltern- und Klassenschülervertretung sind      Zeugniskonferenz
               nicht Mitglieder der Zeugniskonferenz.                    (1)	Aufgaben der Zeugniskonferenz sind die Beratung und Be-
               Sie haben nach § 62 Abs. 3 ein Recht über allgemeine      schlussfassung über
               Fragen der Zeugniserteilung und der Entwicklung des       1. den Inhalt der Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler
               Leistungsstandes in der Klasse informiert zu werden und          sowie
               dazu Stellung zu nehmen.                                  2. die erforderlichen Empfehlungen und Feststellungen zur
               Um eine qualifizierte Stellungnahme abgeben zu können,           weiteren Schullaufbahn in der besuchten Schule oder zum
               muss die Eltern- und Schülervertretung vor Beginn der            Übergang in eine andere Schulstufe oder Schulform
               Zeugnisberatung angemessen über den Leistungsstand        auf der Grundlage der Vorschläge der unterrichtenden Lehre-
               der Klasse Bescheid wissen.                               rinnen und Lehrer.
                                                                         (2) Der Zeugniskonferenz gehören die Schulleiterin oder der
               Die Schulkonferenz (§ 53 Abs. 4 Nummer 8) entscheidet     Schulleiter als Vorsitzende oder Vorsitzender und die in der
               über die Form der Anhörung der Schüler- und Elternver-    Klasse unterrichtenden Lehrkräfte an. Bei Entscheidungen über
               tretung vor der abschließenden Beschlussfassung der       Angelegenheiten einzelner Schülerinnen und Schüler sind ne-
               Konferenz über die Zeugnisse.                             ben der Schulleiterin oder dem Schulleiter nur die Lehrkräfte
                                                                         stimmberechtigt, die sie unterrichtet haben.
                                                                         (3) Den Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und den Ver-
                                                                         treterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler ist vor
                                                                         der abschließenden Beratung und Beschlussfassung über die
               G Elternfortbildungi                                      Zeugnisse Gelegenheit zur Stellungnahme zu allgemeinen Fra-
                                                                         gen der Zeugniserteilung und der Entwicklung des Leistungs-
               www.hamburg.de/bsb/elterninfo                             stands der Klasse zu geben.
                                                                                                                                           Foto Gunda Warncke

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Elternratgeber: Wir reden mit - Handbuch für die Mitwirkung in der Schule auSgabE 2013 - Erich Kästner Schule Hamburg
02   Gremien                                                                                                                                                                                                                                                                      Gremien   02

               Elternrat
               An allgemeinbildenden Schulen muss (an beruflichen          Der Elternrat wählt außerdem spätestens zwei Monate        Elternrat und Klassenelternvertretung sollen einander
               Schulen soll) ein Elternrat gebildet werden (§ 72). Aus-    nach Schulbeginn unverzüglich                              bei ihren Aufgaben unterstützen. Die oder der Vorsitzen-
               genommen sind die Schulen, an denen nicht mehr schul-       > seine Vertretung für die Schulkonferenz für zwei Jah-    de oder einzelne vom Elternrat beauftragte Mitglieder
               pflichtige Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.        re sowie die gleiche Anzahl von Ersatzmitgliedern      sind berechtigt, an Klassen- oder Schulstufeneltern-
                                                                               (§ 55 Abs. 3) oder für den Schulvorstand berufliche    abenden teilzunehmen.
               Zusammensetzung und Wahl (§ 73)                                 Schulen für die Dauer der Schulzugehörigkeit des
               Zu den Wahlen wird eine Elternvollversammlung einbe-            Kindes, höchstens jedoch drei Jahre (§ 77 Abs. 4),     Die Arbeitsweise des Elternrates (§ 74)
               rufen, zu der alle Eltern der Schule rechtzeitig eingela-   > seine Vertretung für den Lernmittelausschuss             Der Elternrat wird von seinem Vorstand einberufen - in       Hamburgisches Schulgesetz
               den werden. In den Elternrat können alle Eltern der Schü-       (§ 9 Abs. 2),                                          welchen Abständen beschließt der Elternrat selbst. Auf       S. 61ff.
               lerschaft gewählt werden.                                   > Hinweis: Es ist ratsam, unverzüglich seine Vertre-       Wunsch eines Viertels der Mitglieder oder der Schullei-
               Spätestens sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts             tung sowie deren Stellvertretung in den Kreisel-       tung muss innerhalb von 2 Wochen eine Sitzung stattfin-
               im neuen Schuljahr wählt die Versammlung der Klas-              ternrat (§ 75) zu wählen, da ansonsten die ersten      den. Die Schulleitung sowie deren Stellvertretung, die
               senelternvertretungen die Mitglieder des Elternrates. In        konstituierenden KER-Sitzungen im jeweils neuen        Ersatzmitglieder und die Klassenelternvertretung sind
               Schulen mit weniger als sechs Klassen wird der Elternrat        Schuljahr unnötig spät angesetzt werden müssen.        berechtigt, an den Sitzungen teilzunehmen. Der Elternrat
               von der Elternvollversammlung der Schule gewählt.           > wählt seine Vertretung sowie deren Stellvertretung       kann weitere Personen zu einzelnen Sitzungen einladen.       § 72
               Die Mitglieder des Elternrates werden für drei (an be-          in den Kreiselternrat.                                 Er kann beschließen, schulöffentlich zu tagen. In Aus-       Aufgaben des Elternrats
               ruflichen Schulen für zwei) Jahre gewählt. Jedes Jahr       Ein Elternratsmitglied kann vom Elternrat abgewählt        nahmefällen kann die Sitzung ohne Schulleitung statt-        (1)	An den allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der
               scheidet ein Drittel (an beruflichen Schulen die Hälfte)    werden, wenn es unentschuldigt an mindestens drei          finden (§ 74 Abs. 3).                                        Schulen, die ausschließlich nicht mehr schulpflichtige Schüle-
               der Mitglieder aus. Die ausgeschiedenen Mitglieder          aufeinander folgenden Sitzungen seines Gremiums nicht      Der Elternrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl sei-     rinnen und Schüler unterrichten, muss, an beruflichen Schulen
               werden durch Neuwahlen ersetzt. Eine Wiederwahl             teilgenommen hat (§ 104 Abs. 2).                           ner Mitglieder anwesend ist. Er kann zur Vorbereitung        soll ein Elternrat gebildet werden.
               der einzelnen Mitglieder ist zulässig. In einem zweiten                                                                seiner Beschlüsse Ausschüsse einsetzen, denen auch           (2) Der Elternrat soll
               Wahlgang werden mindestens zwei Ersatzmitglieder für        Die Aufgaben des Elternrates (§ 72)                        Mitglieder des Schülerrats, Lehrkräfte und Eltern ange-      1. die Eltern oder die Klassenelternvertretungen über aktu-
               die Dauer eines Jahres gewählt.                             Der Elternrat:                                             hören können.                                                       elle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der
               Im Elternrat soll jede Schulstufe vertreten sein. An        > arbeitet mit der Schulleitung, den Lehrkräften und       Schulleitung und Lehrkräfte sind verpflichtet, den Eltern-          Schulkonferenz oder des Schulvorstands informieren; er
               Stadtteilschulen, denen eine Grundschule nach § 14 Abs.       dem Schülerrat an der Erfüllung des Bildungs- und        rat über die schulischen Belange so zu informieren, dass            kann dazu Versammlungen der Eltern oder der Klassenel-
               1 Satz 2 angegliedert ist, muss jede Schulform von min-       Erziehungsauftrags der Schule zusammen,                  er seine Aufgaben gut ausführen kann.                               ternvertretungen einberufen,
               destens einem Drittel der gewählten Elternratsmitglie-      > informiert die Eltern oder die Klassenelternvertretun-                                                                2. mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat
               der vertreten sein. Bei der Berechnung der Anzahl der         gen über aktuelle Schulfragen sowie vor wichtigen        Der Elternrat beruft wenigstens einmal jährlich eine Ver-           bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags
               Elternratsmitglieder sind alle Klassen, Jahrgangs- oder       Entscheidungen der Schulkonferenz oder des               sammlung aller Klassenelternvertreterinnen und Klas-                der Schule zusammenwirken,
               Schulstufen zu berücksichtigen, die sich zumindest teil-      Schulvorstandes, hierfür kann er Versammlungen der       senelternvertreter oder aller Eltern ein, um über seine      3. sich in der regionalen Öffentlichkeit im Rahmen der von
               weise aus noch minderjährigen Schülerinnen und Schü-          Eltern oder der Klassenelternvertretungen einberu-       Tätigkeit zu berichten und Fragen des Schullebens zu                der Schulkonferenz oder dem Schulvorstand vorgegebe-
               lern zusammensetzten.                                         fen,                                                     beantworten und/oder zu besprechen. Die Schulleiterin               nen Grundsätze für die Belange der Schule einsetzen.
                                                                           > setzt sich in der regionalen Öffentlichkeit (im          oder der Schulleiter muss, das Lehrerkollegium und die       (3) Der Elternrat wählt die Mitglieder für den Kreiselternrat
               Der Elternrat besteht an Schulen                              Rahmen der von der Schulkonferenz vorgegebenen           Mitglieder des Schülerrates können zur Teilnahme ein-        und die Schulkonferenz oder den Schulvorstand.
               > mit bis zu 26 Klassen aus neun,                             Grundsätze) für die Belange der Schule ein.              geladen werden.                                              (4) Dem Elternrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben
               > mit 27 bis 35 Klassen aus zwölf,                                                                                     Der Elternrat ist aufgelöst, wenn                            vor
               > für jeweils begonnene neun über die Zahl von 35           Dem Elternrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu         > mehr als die Hälfte der Mitglieder das Amt                 1.	Beschlüssen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands
                 hinausgehende Klassen aus weiteren drei Vertreter-        geben:                                                        gleichzeitig niederlegt, oder                                    von grundsätzlicher Bedeutung,
                 innen und Vertretern der Eltern.                          > vor Beschlüssen der Schulkonferenz oder des Schul-       > die Schule geteilt, mit einer anderen                      2. der Zusammenlegung und Teilung von Klassen und Schul-
                                                                              vorstandes von grundsätzlicher Bedeutung,                  zusammengelegt oder geschlossen wird.                            stufen oder deren Verlegung an andere Schulen.
               Der neue Elternrat wählt unverzüglich aus seiner Mitte      > vor der Zusammenlegung und Teilung von Klassen                                                                        (5) Elternrat und Klassenelternvertretung sollen einander in
               für ein Jahr eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden,         und Schulstufen oder deren Verlegung an andere                                                                       der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Die Vorsitzen-
               deren Stellvertretung sowie eine Schriftführerin oder          Schulen,                                                G Elternfortbildungi                                         de oder der Vorsitzende oder einzelne vom Elternrat beauftrag-
               einen Schriftführer. Diese Personen können auch einen       > zum Vorschlag des Findungsausschusses für eine                                                                        te Mitglieder sind berechtigt, an Klassen- oder Schulstufenel-
               gleichberechtigten Vorstand bilden.                            Schulleitung (§ 94 Abs.1 Satz 1).                       www.hamburg.de/bsb/elterninfo                                ternabenden teilzunehmen.

               18   E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3                                                                                                                                                                                    E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3   19
02   Gremien                                                                                                                                                                                                                                                                              Gremien   02

               § 73                                                               § 74                                                                Schulkonferenz
               Zusammensetzung und Wahl des Elternrats                            Verfahrensgrundsätze
               (1) Im Elternrat soll jede Schulstufe vertreten sein. An Schulen   (1) Der Elternrat wählt unverzüglich aus seiner Mitte für die                                                                    Die Schulkonferenz berät
               gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz müssen die Grund-        Dauer eines Jahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden,        Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Be-        über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbe-
               schule und die Stadtteilschule jeweils von mindestens einem        deren Stellvertreterin oder Stellvertreter sowie eine Schrift-      schlussgremium der schulischen Selbstverwaltung der          sondere über das Schulprogramm sowie die Ziel- und
               Drittel der gewählten Elternratsmitglieder vertreten sein. Der     führerin oder einen Schriftführer. Diese Personen können auch       allgemeinbildenden Schulen (§ 52).                           Leistungsvereinbarungen.
               Elternrat besteht an Schulen                                       einen gleichberechtigten Vorstand bilden. Der Elternrat wählt
               1. mit bis zu 26 Klassen aus neun,                                 ferner unverzüglich seine Vertreterinnen oder Vertreter in der      Zusammensetzung                                              Sie beschließt
               2. mit mehr als 26 Klassen aus zwölf,                              Schulkonferenz und im Schulvorstand sowie im Kreiselternrat         Sie setzt sich aus der Schulleitung, mindestens je drei      mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer anwesenden
               3. für jeweils begonnene neun über die Zahl von 35 hinaus-         und deren Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter.                 gewählten Mitgliedern des Elternrates, der Lehrerkonfe-      Mitglieder, mindestens jedoch mit der Mehrheit ihrer
                      gehende Klassen aus weiteren drei Vertreterinnen und        (2) Der Elternrat wird von seinem Vorstand einberufen. Sind         renz und des Schülerrates (ab Jahrgang 5), sowie einer       stimmberechtigten Mitglieder, über das Schulprogramm
                      Vertretern der Eltern.                                      die Mitglieder des Vorstands verhindert, so beruft die Schul-       Vertretung des nicht pädagogischen Personals der Schu-       (§ 51 Abs.1) und Anträge (nach § 53 Abs. 2) an die
               (2) Die Mitglieder des Elternrats werden spätestens sechs          leiterin oder der Schulleiter den Elternrat ein. Auf Verlangen      le zusammen. (Wurde kein Schülerrat oder kein Elternrat      Behörde für Schule und Berufsbildung sowie mit einfa-
               Wochen nach Beginn des Unterrichts eines neuen Schuljah-           eines Viertels der Mitglieder oder auf Verlangen der Schul-         gebildet, entfällt die Schüler- oder Elternvertretung).      cher Mehrheit der anwesenden Mitglieder über die in
               res von der Versammlung der Klassenelternvertreterinnen            leiterin oder des Schulleiters muss binnen zwei Wochen eine         Die Anzahl der Vertretungen der Schülerinnen und Schü-       § 53 Abs. 4 Satz 2 genannten Gegenstände. Die Schul-
               und Klassenelternvertreter gewählt. Bei Verhinderung einer         Sitzung stattfinden.                                                ler, der Eltern und der Lehrerinnen und Lehrer in der        konferenz der Grundschule beschließt stets mit einer
               Elternvertreterin oder eines Elternvertreters kann die für sie     (3) Der Elternrat kann beschließen, schulöffentlich zu tagen.       Schulkonferenz richtet sich nach der Größe der Schule        Mehrheit von zwei Dritteln ihrer anwesenden Mitglieder,
               oder ihn gewählte Ersatzperson das Stimmrecht ausüben. In          Die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie deren Stellver-        (§ 55 Abs. 1).                                               mindestens jedoch mit der Mehrheit ihrer stimmberech-
               einem zweiten Wahlgang sind mindestens zwei Ersatzmitglie-         treterin oder deren Stellvertreter, die Ersatzmitglieder und die    In Stadtteilschulen, denen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 zwei-     tigten Mitglieder.**
               der für die Dauer eines Jahres zu wählen. Die Leitung der Ver-     Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter sind         ter Halbsatz eine Grundschule angegliedert ist, gelten
               sammlung obliegt der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des        zur Teilnahme berechtigt. Der Elternrat kann andere Personen        besondere Bestimmungen (§ 55 Abs. 1).                        Vor einer weiteren Beschlussfassung unterrichtet die
               Elternrats, solange diese oder dieser noch nicht bestimmt ist,     zur Teilnahme an einzelnen Sitzungen einladen. Er kann in Aus-                                                                   Schulleitung die Mitglieder insbesondere über die Ver-
               der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Bei Schulen mit weniger    nahmefällen ohne die Schulleitung tagen.                            Schulöffentlichkeit                                          wendung der Haushalts-, Personal- und Sachmittel.
               als sechs Klassen erfolgt die Wahl des Elternrates durch eine      (4) Der Elternrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl sei-        Im Laufe eines Schuljahres muss die Schulkonferenz           Darüber hinaus werden Ergebnisse dargelegt von
               Versammlung aller Eltern der Schule.                               ner Mitglieder anwesend ist. Er kann zur Vorbereitung seiner        mindestens viermal einberufen werden. Sie tagt schulöf-      > der Schulinspektion (§ 85 Abs. 3),
               (3) Die Mitglieder des Elternrats werden für drei, an berufli-     Beschlüsse Ausschüsse einsetzen, denen auch Mitglieder des          fentlich, es sei denn, dass über Personalangelegenhei-       > der Evaluationen (§ 100) sowie
               chen Schulen auf zwei Jahre gewählt. Jedes Jahr scheidet ein       Schülerrats, Lehrkräfte und Eltern angehören können.                ten beraten wird. Die Schulöffentlichkeit schließt Eltern,   > dem Fortbildungsprogramm für das
               Drittel, an beruflichen Schulen die Hälfte der Mitglieder aus.     (5) Schulleitung und Lehrkräfte erteilen dem Elternrat die für      Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und das nicht         schulische Personal (§ 53 Abs. 4).
               Die ausgeschiedenen Mitglieder werden durch Neuwahlen er-          seine Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Auskünfte.                 pädagogische Personal an Schulen mit ein.
               setzt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Bei der Erst- oder Neubil-    (6) Der Elternrat beruft wenigstens einmal jährlich eine Ver-
               dung des Elternrats wird in drei getrennten Wahlgängen je ein      sammlung der Klassenelternvertreterinnen und Klasseneltern-         Aufgaben und Abläufe
               Drittel der Mitglieder für ein Jahr, für zwei Jahre und für drei   vertreter oder der Eltern ein, um über seine Tätigkeit zu berich-   Die Schulleitung, die den Vorsitz der Konferenz führt, ist
               Jahre gewählt. An beruflichen Schulen wird entsprechend je-        ten und Fragen des Schullebens zu erörtern. Die Schulleiterin       verantwortlich, dass alle Eltern zwei Wochen im Voraus
               weils die Hälfte der Mitglieder für ein Jahr und für zwei Jahre    oder der Schulleiter muss zur Teilnahme eingeladen werden,          über Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung einer Schulkonfe-
               gewählt.                                                           die Lehrkräfte und die Mitglieder des Schülerrats können zur        renz informiert bzw. eingeladen werden.
               (4) Der Elternrat ist aufgelöst, wenn                              Teilnahme eingeladen werden.                                        Sie kann sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe vom         G Elternfortbildungi

                                                                                                                                                                                                                   §§
               1. mehr als die Hälfte der Mitglieder das Amt gleichzeitig                                                                             Elternrat und von der Klassenelternvertretung unterstüt-
                      niederlegt oder                                                                                                                 zen lassen.
               2. die Schule geteilt, mit einer anderen zusammengelegt                                                                                Der Elternrat, der Schülerrat und die Lehrerkonferenz               www.schulrechthamburg.de
                      oder geschlossen wird.                                                                                                          können der Schulkonferenz Vorschläge zu Themen und

                                                                                  §§
                                                                                                                                                      zum Ablauf unterbreiten.

                                                                                                                                                      Die nicht der Lehrerkonferenz angehörenden stimmbe-          * Das sind nicht nur die Eltern und Schüler, sondern
                                                                                          www.schulrechthamburg.de                                    rechtigten Mitglieder der Schulkonferenz haben das              auch das nicht pädagogische Personal
                                                                                                                                                                                                                   ** Diese darf nicht mathematisch, sondern juristisch
                                                                                          Mustergeschäftsordnung für den Elternrat                    Recht, an den Sitzungen der Lehrerkonferenz mit bera-
                                                                                                                                                                                                                      beurteilt werden. Zwei Drittel sind erreicht, wenn
                                                                                          Hinweise und Empfehlungen für die Wahl                      tender Stimme teilzunehmen (§ 58 Abs. 3).                       die dafür notwendige Stimmenzahl erreicht oder
                                                                                          von Vertreterinnen und Vertretern der Eltern                                                                                überschritten ist.

               20     E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3                                                                                                                                                                                          E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3   21
02   Gremien                                                                                                                                                                                                                                                                                 Gremien   02

               Hamburgisches Schulgesetz
               S. 48ff

                                                                                 (4) Die Schulleitung unterrichtet die Schulkonferenz insbeson-   § 54                                                             In Schulen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz mit
               § 52                                                              dere über die Verwendung der Haushalts-, Personal- und Sach-     Anhörungsrechte                                                  mehr als 800 Schülerinnen und Schülern müssen
               Aufgaben                                                          mittel, die Ergebnisse der Schulinspektionen (§ 85 Abs. 3) und   Die Schulkonferenz ist rechtzeitig zu hören                      1. mindestens zwei der gewählten Mitglieder des Eltern-
               (1) Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Be-         der Evaluationen nach § 100 sowie das Fortbildungsprogramm       1. vor der Zusammenlegung, Teilung, Verlegung oder               		   rats ein Kind oder mehrere Kinder in der Grundschule
               schlussgremium der schulischen Selbstverwaltung der all-          für das schulische Personal. Die Schulkonferenz entscheidet      		   Schließung der Schule sowie zur Verlegung von Klassen       		   haben,
               gemeinbildenden Schulen. Sie fördert die Zusammenarbeit           über                                                             		   oder Schulstufen an andere Schulen,                         		   2. mindestens zwei der gewählten Mitglieder des Eltern-
               zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften, den      1. die Hausordnung,                                              2. vor größeren Um- oder Neubaumaßnahmen an der Schule.          		   rats ein Kind oder mehrere Kinder in einer der Sekundar-
               sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule.           2. die schuleigene Stundentafel,                                 Der Schulkonferenz kann eine Frist von vier Wochen zur Stel-     		   stufen haben,
               (2) Die Schulkonferenz berät über alle wichtigen Angelegen-       3. die Kooperation mit externen Partnern,                        lungnahme gesetzt werden.                                        3. mindestens zwei der gewählten Mitglieder der Lehrerkon-
               heiten der Schule, insbesondere über das Schulprogramm so-        4. die Grundsätze für die Durchführung von Klassenkonfe-                                                                          		   ferenz in der Grundschule unterrichten und
               wie die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, und beschließt dar-        renzen,                                                      § 55                                                             4. mindestens zwei der gewählten Mitglieder der Lehrerkon-
               über nach Maßgabe dieses Gesetzes. Schülerrat, Elternrat und      5. die Grundsätze für den Umfang und die Verteilung der          Zusammensetzung                                                  		   ferenz in einer der Sekundarstufen unterrichten.
               Lehrerkonferenz können der Schulkonferenz hierfür Vorschläge          Hausaufgaben und der Lernerfolgskontrollen,                  (1) Die Schulkonferenz besteht aus der Schulleiterin oder dem
               unterbreiten.                                                     6. den Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarung,            Schulleiter und an Schulen einschließlich der bei ihnen beste-   (2) Abweichend von Abs. 1 besteht die Schulkonferenz
                                                                                 7. die Grundsätze für die innerschulische Qualitätsentwick-      henden Vorschulklassen                                           neben der Schulleiterin oder dem Schulleiter und dem Mit-
               § 53                                                                  lung,                                                        1. mit bis zu 300 Schülerinnen und Schülern aus je drei,         glied, das die nicht der Lehrerkonferenz angehörenden Mitar-
               Entscheidungsrechte                                               8. die Form der Anhörung der Vertreterinnen und Vertre-          2. mit 301 bis 800 Schülerinnen und Schülern aus je vier,        beiterinnen und Mitarbeiter gewählt haben,
               (1) Die Schulkonferenz beschließt mit einer Mehrheit von              ter der Eltern und der Vertreterinnen und Vertreter der      3. mit über 800 Schülerinnen und Schülern aus je fünf            1.   an Schulen, in denen auf der Grundlage von § 72
               zwei Dritteln ihrer anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch          Schülerinnen und Schüler vor der abschließenden Be-          gewählten Mitgliedern des Schülerrats, des Elternrats und der    		Abs. 1 kein Elternrat gebildet worden ist, aus
               mit der Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder, auf der          schlussfassung über die Zeugnisse nach § 62 Abs. 3,          Lehrerkonferenz. Die vom Schülerrat gewählten Mitglieder         		   Mitgliedern der Lehrerkonferenz und des Schülerrats in
               Grundlage von Vorlagen der Lehrerkonferenz über das Schul-        9. die Grundsätze für die Verwendung der Personal- und           müssen der Jahrgangsstufe 5 oder einer höheren Jahrgangs-        		   der sich aus Abs. 1 ergebenden Anzahl,
               programm gemäß § 51 Abs. 1 und bewertet die Durchführung              Sachmittel, die der Schule zur eigenen Bewirtschaftung       stufe angehören. Die nicht der Lehrerkonferenz angehörenden      2. an Schulen, in denen auf der Grundlage von § 64
               und den Erfolg der pädagogischen Arbeit der Schule. Sie kann          zur Verfügung stehen, im Rahmen ihrer Zweckbestim-           Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule wählen aus ihrer     		Abs. 1 Satz 2 kein Schülerrat gebildet worden ist, aus
               die Lehrerkonferenz mit einer Weiterentwicklung des Schulpro-         mung, sowie über die Grundsätze der Beschaffung und          Mitte ein Mitglied.                                              		   Mitgliedern der Lehrerkonferenz und des Elternrats in der
               gramms beauftragen.                                                   Verwaltung der Lernmittel,                                                                                                    		   sich aus Abs. 1 ergebenden Anzahl,
               (2) Die Schulkonferenz beschließt ferner mit einer Mehrheit       10. die Grundsätze für die Planung von Projektwochen und         In Schulen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz mit bis     3. am Studienkolleg aus drei Mitgliedern der Lehrerkonfe-
               von zwei Dritteln ihrer anwesenden Mitglieder, mindestens             weiterer schulischer Veranstaltungen sowie über die          zu 800 Schülerinnen und Schülern muss                            		   renz; der Schülerrat kann drei seiner Mitglieder wählen,
               jedoch mit der Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder,           Grundsätze für Angelegenheiten der Schülerbetreuung,         1. mindestens eines der gewählten Mitglieder des Elternrats      		   die Rede- und Antragsrecht haben.
               über einen Antrag                                                 11. die Grundsätze für Arbeitsgemeinschaften, Neigungsgrup-      		   ein Kind oder mehrere Kinder in der Grundschule haben,
               1. auf Durchführung eines Schulversuchs oder Errichtung               pen und Wahlangebote,                                        2. mindestens eines der gewählten Mitglieder des Elternrats      (3) Die in die Schulkonferenz zu wählenden Mitglieder werden
                      einer Versuchsschule oder auf Einrichtung besonderer       12. die Grundsätze für die Mitwirkung von Eltern im Unter-       		   ein Kind oder mehrere Kinder in einer der Sekundarstufen    innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Unterrichts
                      Formen der Schulleitung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2,              richt und bei sonstigen Veranstaltungen,                     		   haben,                                                      im neuen Schuljahr für zwei Jahre gewählt. Außerdem ist
               2. auf Führung der Schule als Ganztagsschule gemäß § 13           13. die Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen in      3. mindestens eines der gewählten Mitglieder der Lehrer-         die gleiche Anzahl von Ersatzmitgliedern zu wählen. Die Er-
                      Abs. 2 Satz 1 oder auf Einrichtung von Betreuungsangebo-       der Schule nach § 33 Abs. 2,                                 		   konferenz in der Grundschule unterrichten und               satzmitglieder der Schulkonferenz vertreten die ordentlichen
                      ten,                                                       14. die Grundsätze für die Überlassung von Räumen der Schu-      4      mindestens eines der gewählten Mitglieder der Lehrer-     Mitglieder, solange diese an der Wahrnehmung ihrer Aufga-
               3. auf Namensgebung für die Schule,                                   le an Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Schülerinnen und    		   konferenz in einer der Sekundarstufen unterrichten.         ben gehindert sind.
               4. auf Einrichtung einer Vorschulklasse,                              Schüler der Schule für andere als schulische Zwecke,
               5. auf Einrichtung einer Schule gemäß § 14                        15. die Durchführung von Geldsammlungen unter Schülerin-
                      Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz.                                nen und Schülern und Eltern,
               (3) Die Schulkonferenz der Grundschule beschließt stets mit       16. die Grundsätze für soziale Aufgaben im Sinne des § 49
               einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer anwesenden Mitglieder,         Abs. 2 Satz 2,
               mindestens jedoch mit der Mehrheit ihrer stimmberechtigten        17. eine von § 61 Abs. 2 abweichende Zusammensetzung der
               Mitglieder.                                                           Klassenkonferenz.

               22     E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3                                                                                                                                                                                             E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 3   23
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