Zum Auslandssemester 2005 - Justus-Liebig-Universität Gießen
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Stand 2005 INSTITUT FÜR ANGLISTIK UND AMERIKANISTIK Studiengänge „Angewandte Fremdsprachen & Wirtschaft“ „Neuere Fremdsprachen und Didaktik“ (sowie Magister und Staatsexamen) zum Auslandssemester
Inhaltsverzeichnis KAPITEL 0 1. Voranmeldung und Wunschliste 25 Vorbemerkungen 2 2. Platzierungskriterien 27 Zeitplan für das Auslandssemester 3 3. Sonstige Unterlagen 28 1. Studiensemester 3 4. Gutachten 28 2. Studiensemester 3 5. Antragsformulare der Hochschulen 29 3. Studiensemester 3 6. Learning Agreements und Anträge auf 4. Studiensemester 4 SOKRATES-Mobilitätszuschuss 30 Zwischen dem 4. und dem 5. Semester 4 Bewerbungen an anderen Hochschulen 32 5. Semester 4 Der TOEFL-Test 34 Zwischen dem 5. und dem 6. Semester 5 1. Das Auslands-BAföG 35 6. Semester 5 2. Auslandskrankenversicherung 38 Allgemeines zum Auslandsstudium 6 3. Wichtige Unterlagen für die Auslandsreise39 Der Intensivkurs 7 Nachweis über das Auslandssemester 41 Studienleistungen während des 1. Course transcripts 41 Auslandssemesters 8 2. Gültigkeit des Auslandsstudiums 41 1. Die Studienordnung des Studiengangs 8 3. Angaben aus dem Ausland 42 „Neuere Fremdsprachen” 8 4. Anrechnungsverfahren 43 2. Umfang des Auslandstudiums 9 5. Anmeldung zum Vordiplom 45 Gasthochschulen 10 6. Bescheinigung des Auslandsemesters 45 1. Studiengebühren 10 Wichtige Adressen 46 2. Kontakthochschulen der Justus-Liebig- Anschriften wichtiger ausländischer Universität 11 Kontaktpersonen 49 A. Großbritannien 11 Anhang A: Curriculum Vitae 52 B. Nordamerika 11 Anhang B: Letter of Application 53 C. Andere 11 Anhang C: Transcript of Courses 54 D. Anmerkungen 12 Anhang D: Report Sheets 56 E. Gaststudierende in Gießen 12 Anhang E.A: Anmeldeformular 59 3. Andere Austauschprogramme 13 Anhang E.B: Prioritätsliste 60 4. Weitere Vermittlungsmöglichkeiten 13 Anhang F: Kosten im Ausland 61 Förderungsmöglichkeiten und Stipendien 14 Anhang G: Beispiel Anrechung 62 1. DAAD 14 1. Antragschreiben 62 2. ISEP 15 2. Anrechnungschreiben 63 3. SOKRATES 15 4. Programme des Auslandsamts 17 Vordiplom und Auslandssemester 18 Zeitpunkt des Auslandssemesters 18 Die Einteilung des Studienjahres 21 1. Großbritannien 21 2. Vereinigte Staaten 21 3. Australien, Neuseeland 21 4. Kalenderdaten 22 Informationen über ausländische Hochschulen 23 1. Grundentscheidungen 23 2. Allgemeines zu den Kosten 23 3. Informationsquellen 23 Bewerbungen an Kontakthochschulen 25 ii
DAS AUSLANDSSEMESTER IN Großbritannien, Nordamerika und Australien (sowie in Spanien und Belgien für Magister und Staatsexamn) © 2005 Dr. Gordon Collier und Christine Winkler Auslandsbeauftragter und Assistentin Institut für Anglistik und Amerikanistik Justus-Liebig-Universität Gießen Otto-Behaghel-Str. 10, B328b D-35394 Gießen Tel. 0641 99 30092 Fax: 0641 99 30089 Gordon.R.Collier@anglistik.uni-giessen.de Christine.A.Winkler@anglistik.uni-giessen.de
Kapitel Vorbemerkungen Wichtige Hinweise zur Benutzung dieser Infobroschüre. D ieses Informationsblatt wendet sich hauptsächlich an die Studie- renden im Studiengang „Angewandte Fremdsprachen & Wirt- schaft“* die ein obligatorisches Auslandssemester ableisten müssen. Es enthält aber auch wichtige Informationen für Magister und Lehramtsstudierende der Anglistik, die an einer Partneruniversität ein Aus- landsstudium absolvieren möchten. Informationen über den Studiengang „Angewandte Fremdsprachen & Wirt- schaft“ finden Sie grundsätzlich am schwarzen Brett, 3. Stock links. Genaue Termine für Infotreffen mit dem Auslandsbeauftragten, Herrn Dr. Collier, werden hier (oder unter „Eiliges“) ausgehängt, sowie im Internet bekannt gegeben. Es ist wichtig, dass Sie sich regelmäßig durch diese Quellen informieren, damit Sie keine Termine versäumen! Die Anwesenheit der Studierenden bei diesen Treffen ist Pflicht. Falls Sie wegen Termin- überschneidungen nicht teilnehmen können, benachrichtigen Sie bitte vorher Herrn Dr. Collier. Besuche von Vertretern ausländischer Partnerhochschulen können oft nur kurzfristig angekündigt werden. Solche Besuche bieten Ihnen die Möglichkeit, sich gezielt über das Auslandssemester zu informieren. Dieses Infoblatt dient als „Vademecum“ des Studiengangs „Angewandte Fremdsprachen & Wirtschaft”. Wir empfehlen Ihnen, das Infoblatt mit ins Auslandssemester zu nehmen, damit Sie für alle eventuell auftretenden Unannehmlichkeiten verwaltungstechnischer Art gerüstet sind. Schon während Ihres Grundstudiums sollten Sie sich mit den verschiedenen Kapiteln des Infoblatts vertraut machen. Bitte versuchen Sie stets, zuerst im Infoblatt Antworten auf Ihre Fragen zu finden. Vielleicht wird Ihr Problem dort bereits geklärt?! Formulare, Muster und weitere Informationen sowie dieses Infoblatt finden Sie auch unter „General Information for Students“ auf den Internetseiten des Instituts für Anglistik: http://www.uni-giessen.de/anglistik * Die Bezeichnung „Angewandte Fremdsprachen & Wirtschaft“ schließt in dieser Broschüre den Studiengang „Neuere Fremdsprachen & Didaktik“ mit ein. 2
Kapitel Zeitplan für das Auslandssemester A n dieser Stelle sei angemerkt, dass in der Vergangenheit der offi- zielle Einstieg in den Studiengang „Angewandte Fremdsprachen & Wirtschaft“ nur zum Wintersemester möglich war. Die Gesamt- planung des Auslandssemesters erfolgte auf dieser Grundlage. Da es nun- mehr möglich ist, sich auch im Sommersemester immatrikulieren zu lassen, müssen die betroffenen Studierenden bedenken, dass die Vorlaufzeit ihres Auslandssemesters um ein Semester verkürzt oder verlängert ist. Das bedeutet: diejenigen Studierenden, die das Studium im Sommer- semester aufnehmen, verbringen schon ihr 4. oder erst das 6. Studien- semester im Ausland. Alle in diesem Infoblatt angegebenen Semester- zahlen, müssen also entsprechend angepasst werden. Eine Anmeldung zum Auslandssemester sollte möglichst direkt nach Studienbeginn erfolgen. 1. Studiensemester N O V E M B E R Bitte besuchen Sie unbedingt die Pflichtveranstaltung für Studien- Abiturzeugnis Anmeldeformular anfänger über das Auslandssemester im Wintersemester. Bringen Sie eine Kopie des Abiturzeugnisses und das Anmeldeformular (Anhang E.A)* mit. Im Idealfall nehmen Sie jetzt am Intensivkurs des Fachbereichs Anglistik F E B R U A R (nur für Studierende des Studienganges „Angewandte Fremdsprachen & Intensivkurs Wirtschaft“ mit Hauptfach Anglistik) teil. 2. Studiensemester Nach Ende des Sommersemesters sollten Sie am Intensivkurs bzw. der M I T T E J U L I Intensivkursklausur des Fachbereichs Anglistik teilnehmen, falls Sie „An- Intensivkurs gewandte Fremdsprachen & Wirtschaft“ mit Nebenfach Anglistik studie- ren, oder, falls Sie, mit Hauptfach Anglistik, den ersten Intensivkurs am Ende des vorangegangenen Wintersemesters nicht erfolgreich bestanden haben. Bis zu Beginn des 3. Semesters sollten Sie ebenfalls den literatur- wissenschaftlichen sowie den linguistischen Grundkurs absolviert haben. Der Nachweis dafür ist Grundlage für die Platzierung im Ausland. Studie- renden anderer Fachrichtungen steht es offen jetzt an dem Intensivkurs teilzunehmen sofern Plätze frei sind. Ein guter Abschluss des Intensivkurses kann Ihre Vermittlungschancen erhöhen. 3. Studiensemester Es findet eine weitere Pflichtveranstaltung über das Auslandssemester für N O V E M B E R Studienanfänger des vorangegangenen Wintersemesters statt. Hier werden 2. Infoveranstaltung Tipps zur Auswahl der einzelnen Hochschulen gegeben sowie formelle * Alle Anhänge sind auch als PDF im Internet verfügbar. 3
Details zur Bewerbung besprochen. Anhand dieser Information soll die Prioritätsliste (Anhang E.B) bis spätestens 15. Dezember abgegeben werden. Studierende, die sich privat um einen Studienplatz bewerben wollen, können D E Z E M B E R während der Sprechzeiten im Büro von Herrn Collier (Zi. 328b) beraten Prioritätsliste werden. Bis Anfang Februar wird die vorläufige Studienplatzverteilung am schwarzen Brett bekannt gegeben und eine zusätzliche Infoveranstaltung zu den Bewerbungsunterlagen/Dossiers abgehalten. Eine weitere Infoveran- staltungen wird zu Privatbewerbungen angeboten, für diejenigen, die nicht an einer Partneruniversität plaziert werden konnten. Gegen Ende des Wintersemesters sollten Sie die Unterlagen für das Aus- F E B R U A R lands-BAföG zusammenstellen. Außerdem geben Sie bitte die Bewer- BAföG Unterlagen bungsunterlagen/Dossiers zur Bewerbung ab (s. Kapitel 9 unten). Dies Dossiers ist sehr wichtig bei Hochschulen, die eine frühe Anmeldung erfordern, vor allem in den USA und Australien. Es ist wichtig, ausstehende Scheine sofort abzuholen. Falls gesonderte Formulare für die einzelnen Hochschulen aus- zufüllen sind, geben wir dies rechtzeitig per Aushang oder Email bekannt. Bitte kontrollieren Sie deshalb die Aushänge regelmäßig. Ausfüllen des Learning Agreement bzw. einer Studien-Verpflichtungserklärung und des Antrages auf SOKRATES-Mobilitätszuschuss für Studierende an SOKRATES-Partneruniversitäten im europäischen Ausland. 4. Studiensemester Es werden Informationsveranstaltungen in kleinen Gruppen ab- M A I / J U N I gehalten, die im Detail über die einzelnen Partneruniversitäten informieren sollen. Die Treffen sollen von ehemaligen Studierenden geleitet werden. Gaststudierende und Erstsemester sind ebenfalls herzlich eingeladen. Ver- einzelt stehen Videos der Partneruniversitäten zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, um spezielle Fragen betreffend Unterbringung und aktueller Kosten direkt an die aus dem Auslandssemester zurückgekom- menen Studierenden zu richten. Zwischen dem 4. und dem 5. Semester Schon Mitte bis Ende Juli beginnt das Semester an australischen und neu- J U L I / A U G U S T seeländischen Hochschulen; ab Mitte August ist Studienbeginn an ameri- Vordiplom: Sachfach kanischen Hochschulen. Die letzten Vordiplomsklausuren im Sachfach BWL können in diesem Fall meist nicht mitgeschrieben werden. S E P T E M B E R Sie haben die Möglichkeit, vor dem Auslandssemester die Vordiplom- prüfung in der Nebenfachsprache zu schreiben. Vordiplom: Nebenfach Ende September ist Studienbeginn an den meisten britischen Hochschulen. 5. Semester Bis spätestens Mitte November sollten sie den Fragebogen/Report Sheet (s. N O V E M B E R Kapitel 14.3 und Anhang D) an Herrn Collier zurückschicken, damit wir Report Sheets die nächste Generation gut informieren können. 4
Anfang bzw. Ende Dezember kehren Sie aus dem australischen, neusee- D E Z E M B E R ländischen und amerikanischen Auslandsstudium (nach einem Studien- semester) zurück. Gegen Ende Januar/Anfang Februar kehren Sie aus dem britischen Aus- F E B R U A R landsstudium nach einem Studiensemester zurück. Zwischen dem 5. und dem 6. Semester M Ä R Z Kurz vor Anfang des Sommersemesters (März/April) haben Sie die erste Vordiplom: Hauptfach Gelegenheit nach dem Auslandssemester, die Vordiplomprüfung im Hauptfach Anglistik zu schreiben. 6. Semester Während des Semesters sollten Sie an gesonderten Informationsveran- staltungen zur Beratung von Studierenden teilnehmen, die an bestimmten Auslandshochschulen studieren werden. Bitte liefern Sie im Laufe des Semesters einen formlosen Bericht über ihre Auslandserfahrungen bei uns ab. Sofern Sie durch das Sokrates-Programm gefördert wurden, sind Sie zu- sätzlich dazu verpflichtet, im Internet ein kurzes Berichtsformular auszu- füllen. 5
Kapitel Allgemeines zum Auslandsstudium I m Vergleich zu Großbritannien, wo die „europagerechte“ Umstrukturierung bestehender Studiengänge vielerorts ein Auslandssemester vorschreibt, hat das obligatorische Auslandssemester in Deutschland nur Seltenheitswert. Der Gießener Diplomstudiengang „Angewandte Fremdsprachen & Wirtschaft“ gilt seit seiner Einführung als eine der wenigen Ausnahmen. Erst seitdem das SOKRATES-Büro (früher: ERASMUS) in Brüssel sich bemüht hat, das Auslands- studium breitflächig zu fördern, hat sich das Ziel, ein „europäisches“ Bewusstsein in die Grundstrukturen deutscher Studiengänge systematisch einzuführen, als mehr als eine bloße Wunschvorstellung herausgestellt. Alle Erfahrung lehrt, dass Studierenden mit Auslandserfahrung in Seminaren nicht nur besser motiviert sind, sondern in aller Regel auch bessere Prüfungsergebnisse erzielen. Außerdem erlaubt ein Auslands- aufenthalt die unmittelbare Aneignung von erheblich mehr landeskundlichem Wissen, als es landeskundliche Veranstaltungen an der Heimathochschule (trotz ihrer großen Verdienste) jemals anbieten können. Zwar ist die Einbeziehung eines mehr- monatigen Auslandsaufenthaltes in den Studienplan schon ein bedeutender Ein- schnitt in die eigene Lebensplanung, doch ist es immerhin bemerkenswert, dass von den Zurückkehrenden noch fast jeder einen solchen Aufenthalt für die fachliche und persönliche Entwicklung als ungemein bedeutsam beschrieben hat. Sinn und Zweck des im 5. Fachsemester zu absolvierenden Auslandssemesters soll primär sein, das Sachfach unter englischsprachigen Bedingungen zu studieren. Das bereits in Gießen angeeignete Grundwissen soll dazu dienen, die sinnvolle inhaltliche und sprachliche Auseinandersetzung mit einem klar umrissenen Studienfeld vor- zubereiten. Das Studium an einer englischsprachigen Hochschule kann immer noch – im Vergleich zu den Verhältnissen an deutschen Hochschulen – angenehmere und günstigere Studienbedingungen bieten. Die einzelnen Hochschulen sind zumeist von überschaubarer Größe. Die Atmosphäre ist freundlich und persönlich. Die Gast- student(inn)en verschwinden nicht in der Masse von unzähligen Kommiliton(inn)en, sondern können – bei in der Regel recht kleinen Lerngruppen – mit der Bereitschaft des Hochschullehrers rechnen, sich unmittelbar um die Bedürfnisse und Probleme des Einzelnen zu kümmern. Mit Hinblick auf das Sachfach kann das bereits in Gießen Erlernte optimal vertieft sowie neue Sachfachgebiete dazugelernt oder andere, kulturbedingte Perspektiven in bezug auf das Fach als Ganzes gewonnen werden. Faustregel für das Auslandssemester: Mindestens zwei Kurse im Sachfach müssen bestanden werden! 6
Kapitel Der Intensivkurs D ie Teilnahme am Auslandssemesterprogramm der „Angewandten Fremdsprachen & Wirtschaft“ setzt eine erfolgreiche Teilnahme an einem Intensivkurs des Fachbereichs Anglistik voraus. Unsere bisherigen Erfahrungen mit dem Auslandssemester haben gezeigt, dass man an englischsprachigen Hochschulen nur sinnvoll studieren kann, wenn man die englische Sprache in Wort und Schrift fließend beherrscht. Ausreichende Kenntnisse in der englischen Sprache sowie in englischer bzw. amerikanischer Landeskunde werden in einem mindestens einwöchigen In- tensivkurs ausgebaut und getestet, der grundsätzlich am Ende des ersten Semesters stattfindet. Der Kurs bietet Ihnen die Möglichkeit, einen konzen- trierten, „pragmatischeren“ Umgang mit der Zielsprache zu erproben. Damit dies ohne Zwang ermöglicht werden kann, stellt die zum Kurs gehörende Abschlussklausur lediglich Ihr allgemeines fremdsprachliches Wissen fest, ohne das während des Kurses selbst Vermittelte abzufragen. Als Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Intensiv- kurs erhalten die Studierenden einen qualifizierten Teilnahmenachweis. Für die Ausstellung dieses Nachweises tragen Sie selbst die Verantwortung. Eine Kopie ist bis zum 3. Semester beim Auslandsbeauftragten einzureichen. Studierende, die die erfolgreiche Teilnahme an dem Intensivkurs bis zum Platzierungstermin (3. Studiensemester, November/Februar) nicht vor- weisen können, werden für eine Auslandsvermittlung im 5. Semester nicht mehr berücksichtigt. In der Regel nehmen ausländische Gasthochschulen, mit denen Absprachen S P R A C H T E S T bestehen, Studierende nur dann auf, wenn hinreichende Kenntnisse in der Tipp englischen Sprache nachgewiesen werden können. Bei unseren Partner- hochschulen ersetzt die Bescheinigung des Intensivkurses Zertifikate wie etwa das Cambridge Proficiency oder den TOEFL-Test (s. Kapitel 12). Aus- nahme: Macquarie University (Sydney) besteht zusätzlich zum Intensivkurs auf Absolvierung des TOEFL-Tests oder des DAAD-Sprachtests. Letzterer wird in regelmäßigen Abständen von den Lektoren des Fachbereichs Ang- listik abgenommen. 7
Kapitel Studienleistungen während des Auslandssemesters 1. Die Studienordnung des Studiengangs „Neuere Fremdsprachen” §7 Abs. 3: Das Auslandssemester ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung und dient der Vertiefung der sprachlichen und landes- kundlichen Kenntnisse. Das Studium an der englischsprachigen Hochschule wird im nichtsprachlichen Nebenfach durchgeführt. Im Studiengang „Neuere Fremdsprachen“ mit dem Abschluss „Diplom-Fremdsprachenlehrer/Diplom-Fremdsprachenlehrerin“ ist beim Auslandsstudium auch die Didaktik der englischen Sprache und Literatur zu berücksichtigen; hat der Studierende das Hauptfach Englisch nebst der dazugehörigen Didaktik mit einer weiteren Sprache als zweites Nebenfach kombiniert, so ist das Auslandssemester dem Studium der englischen Sprache unter Berücksichtigung der Didaktik der englischen Sprache und Litera- tur zu widmen. §9 Abs. 3: Im Auslandssemester hat der/die Studierende außer- dem den Nachweis über den Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von 10 Semesterwochenstunden auf der Grundlage der Absprachen zwischen der Justus-Liebig-Universität und der englischsprachigen Hochschule zu erbringen. Mit schriftlicher Zustimmung des/der Vorsitzenden des Prüfungs- ausschusses kann das Auslandssemester auch an einer anderen englischsprachigen Hochschule, mit der die Justus-Liebig-Universi- tät keine Absprache getroffen hat, absolviert werden. In diesem Fall bestimmt der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Art und Umfang der Lehrveranstaltungen, die an der ausländischen Hochschule zu erbringen sind. 8
2. Umfang des Auslandstudiums Der zeitliche Umfang der Studien an der englischsprachigen Gasthochschule erfordert das Stundenpensum eines „normalen“ full-time students. Das be- deutet, dass vier bis fünf Kurse oder modules belegt werden müssen, die jeweils zwei oder drei Wochenstunden umfassen. Dies mag im Vergleich zum Gießener Studium wenig erscheinen, wird aber durch die entsprechend intensivere Vor- und Nachbereitung ausgeglichen. Von den vier Kursen müssen mindestens zwei im Sachfach studiert werden, da für die ordnungsgemäße Anerkennung des Auslandssemesters mindestens zwei Kurse im Sachfach erfolgreich abgeschlossen werden müssen. Daher emp- fehlen wir die Wahl von drei Kursen im Sachfach. Zu diesen geforderten Sachfachkursen können, falls im Lehrangebot der betreffenden Hochschule vorhanden, weitere zwei bis vier Wochenstunden in der Nebenfach- sprache hinzu kommen. Das Studium der Nebenfachsprache ist nicht verpflichtend und nicht an jeder Gasthochschule möglich. Es steht den Studierenden frei, zusätzliche Veranstaltungen anderer Fachrichtungen zu belegen, soweit die Hochschule Zugang zu solchen Veranstaltungen gewährt und der Zusatz an Veranstaltungen zu keiner Überbelastung der Studie- renden führt. Für die Studierenden, die ihr Auslandssemester an einer SOKRATES-Partnerhochschule verbringen, ist das Ausfüllen eines Learning Agreements – einer Art Vertrag über den dort zu belegenden Stundenplan – auszufüllen (s. Kapitel 10.6). Faustregel: 30 credits pro Semester, in einem Jahr müssen insgesamt 60 credits erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie in jedem Fall die vorgesehene Stundenzahl – so, wie sie die Partnerhochschule für full-time definiert – belegen. Diese An- forderung wird insbesondere bei BAföG-Empfängern von der bearbeiten- den Behörde überprüft und ist ebenfalls Voraussetzung für Erhalt des SOKRATES-Mobilitätsstipendiums. Entspricht ihr Arbeitspensum nicht einem Vollzeitstudium, kann BAföG die Auszahlung verweigern oder der SOKRATES-Koordinator Ihr Stipendium zurückfordern. 9
Kapitel Gasthochschulen Allgemeine Erläuterungen zu Gasthochschulen, mit denen der Fachbereich Anglistik Austauschvereinbarungen hat. A uf den folgenden Seiten finden Sie eine Zusammenstellung der eng- lischsprachigen Hochschulen, mit denen wir Absprachen getroffen haben, und der Sachfächer, die an diesen Hochschulen angeboten werden. Da die englischen Bezeichnungen für „BWL“ sehr verschieden sind, wird die jeweilige Entsprechung mit angegeben. Außerdem werden die dort unterrichteten Fremdsprachen angegeben, soweit sie das sprachliche Neben- fachangebot der „Angewandte Fremdsprachen & Wirtschaft“ betreffen. Diese Liste umfasst lediglich die Austauschhochschulen. Den Studierenden steht es grundsätzlich frei, sich auch an anderen Hochschulen privat zu bewerben; es muss jedoch Sorge dafür getragen werden, dass das Kurs- angebot der in Betracht gezogenen Hochschule inhaltlich und qualitativ den Studienanforderungen des Studiengangs „Angewandte Fremdsprachen & Wirtschaft“ entspricht; deshalb besprechen Sie Ihre Pläne am besten mit Herrn Dr. Collier (s. auch Kapitel 4.1 und Kapitel 11). 1. Studiengebühren Ab dem Studienjahr 2006/2007 können die britischen Hochschulen die Höhe der ihrer Studiengebühren frei bestimmen. Sie sind nicht mehr an die bisher staatlich vereinbarten ca. £1200 pro Jahr gebunden. Die meisten Uni- versitäten planen Studiengebühren von ca. £3000 pro Jahr für Studierende aus der EU zu erheben. Gebühren für professionelle Undergraduate-Studien- gänge wie Management oder Accountancy liegen weit darüber. Früher war es möglich, dass die deutschen Studierenden, ähnlich wie alle britischen Studie- renden, die Studiengebühren, ersetzt bekamen. Seit 1998 ist diese Erstattung einzig und allein anhand einer Prüfung des verfügbaren Einkommens der Eltern möglich. Nur Studierende, deren Eltern unter einer sehr niedrig ver- anschlagten Einkommensgrenze liegen (£15.000 p.a.), können die Gebühren erstattet bekommen. Da die Durchschnittseinkommen in Großbritannien weit unter den deutschen liegen, ist es sehr unwahrscheinlich, auf diesem Weg eine Erstattung der Gebühren zu erlangen. Deshalb müssen Sie bei einer Privatbewerbung damit rechnen, die Studiengebühren selbst zahlen zu müssen. Die Studiengebühren, die von amerikanischen und australischen Hochschulen erhoben werden, liegen meist nochmals über den britischen Kosten. Eine Privatbewerbung in USA oder Australien sollte daher genau überlegt werden. An folgenden Hochschulen müssen Gießener Studierende keine Studiengebühren bezahlen: Denison (USA), Macquarie (Australien) und Milwaukee (USA). Im Rahmen der SOKRATES-Partnerschaften kommen folgende Hochschulen hinzu: Keele, Leicester, Lleida (Spanien), Louvain 10
(Belgien), Loughborough, Sheffield Hallam, Sheffield University, Westminster, Wolverhampton. Durch die Besonderheiten des Austausches mit Denison werden die Studiengebühren effektiv gedeckt. 2. Kontakthochschulen der Justus-Liebig-Universität A. Großbritannien Keele S BWL (Management Science), VWL Frz., Russ., Span. Leicester S VWL, BWL, Gesellschaftswissenschaften Frz., Ital., Span. Loughborough S VWL, BWL (Business and Management Science), Frz. Gesellschaftswissenschaften Sheffield S nicht für „Neuere Fremdsprachen“ Engl., Frz., Span. Sheffield Hallam S BWL (Business Studies), VWL, Geographie Frz., Ital., Span. Westminster S Arab., Frz., Port., nicht für „Neuere Fremdsprachen” Russ., Span. Wolverhampton S BWL (Business Studies) Frz., Russ., Span. B. Nordamerika Denison /:/ VWL, [BWL], Education, Anglistik Frz., Span. Milwaukee /:/ alle alle Suffolk /:/ BWL Frz., Span., Ital. C. Andere S Postkoloniale Literatur in Englisch, BWL Engl., Frz., Span., Lleida (Spanien)* Katalanisch Lovain S Engl. Sprachwissenschaft (Belgien) /:/ BWL (Business Administration), VWL Frz. Ital., Russ. Macquarie (Sydney/Australien) (Economics), Didaktik * Unterrichtssprache English Department: Englisch; in anderen Fächern vorwiegend Spanisch 11
D. Anmerkungen /:/ = Austausch erfolgt paritätisch, d.h. es können nur so viele Studierende an die Partnerhochschule gehen, wie von der Partnerhochschule nach Gießen kommen. S = SOKRATES-Programm. Denison An der University of Denison (ca. 2000 Studierende; in der Nähe der Großstadt Columbus im Bundesstaat Ohio) können nur so viele Gießener Studierende platziert werden, wie aus Denison nach Gießen kommen (z.B. vier Gießener für das Wintersemester gegen zwei amerikanische Studierende für ein Studienjahr). Wie beim ISEP-Programm kommen die jeweiligen Studie- renden für die zu Hause entstehenden Kosten auf. Da die an der Denison University anfallenden Studiengebühren und Wohnheimkosten außer- ordentlich hoch sind, ist dieser Austausch für Gießener besonders günstig. Für die Gießener Gaststudeierenden werden sämtliche Studiengebühren sowie die Wohnheimmiete und Verpflegungskosten übernommen. Für die Denison-Gaststudierenden muss jeder Gießener die vereinbarte Summe von 2506 Euro (501,20 Euro mal 5 Monate) auf einem Universitätskonto vor Antritt des Auslandssemesters hinterlegen (für einen einjährigen Aufenthalt: 5012 Euro in zwei Raten im Juli und im Januar); über diese Summe verfügt dann der Gaststudierende aus Denison. Studierende der JLU, die nach Denison gehen, müssen eine Erklärung unterschreiben, die die finanziellen Verpflichtungen gegenüber der JLU vertraglich festlegt. Der für den Aus- tausch Denison–Gießen formell Zuständige ist Herr Professor Borgmeier. Erstattung durch BaföG ist erfahrungsgemäß schwierig, weil das Geld auf ein deutsches sog. Verwahrungskonto eingezahlt werden muss. Milwaukee Das Kontingent, das momentan zwischen fünf und sieben pendelt, muss eventuell (nach Bedarfserhebung) mit Antragstellern anderer Fachrich- tungen geteilt werden. Studierende haben ggf. beschränkten Zugang zu Ver- anstaltungen der Junior School (100- und 200-Kurse) und werden als „Junior- Students“ (d.b. drittes Studienjahr) eingeschrieben. E. Gaststudierende in Gießen Über bestehende Vereinbarungen mit dem Fachbereich 05 Anglistik schicken folgende Hochschulen Austauschstudierende für Intensivkurse bzw. ein Vollstudium nach Gießen (Kontaktmöglichkeiten!): Australien: Macquarie University (Sydney); Europa: Universitat de Lleida; Université Catholique de Louvain; Großbritannien: Keele University, Leicester University, Loughborough University, Sheffield University, Sheffield Hallam University, University of Westminster, Wolverhampton University; USA: Denison University (Granville, Ohio), University of Milwaukee (Wisconsin). 12
3. Andere Austauschprogramme Neben einer Vermittlung durch das Institut für Anglistik an die University of Wisconsin ist es auch möglich über das Akademische Auslandsamt am Hessen/Wisconsin Exchange teilzunehmen. Außerdem wird das Inter- national Student Exchange Program (ISEP) mit den USA, welches für Gießener Studierende sehr günstig ist (s. Kapitel 6.2) von Herr. Dr. Collier koordiniert. 4. Weitere Vermittlungsmöglichkeiten Insbesondere für Lehramtstudierende im Hauptstudium sind die Assistant Teacher Programme interessant, die an der Professur Borgmeier vermittlet werden. Informationen hierzu finden sich vor Raum 333. Bei Bewerbungen aller Art ist es darüber hinaus immer möglich Auslands- BAfög zu beantragen und so die zusätzlichen Kosten des Auslandstudiums aufzufangen. 13
Kapitel Förderungsmöglichkeiten und Stipendien N eben dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) gibt es eine Reihe weiterer Organisationen, die Studienaufenthalte deutscher Studierender im Ausland fördern (z.B. Fulbright-Kom- mission). Informationen darüber sind beim Akademischen Auslandsamt (s. Kapitel 15) erhältlich. Die meisten Stipendien werden jedoch für post- graduate study gewährt; Studierende, die keinen ersten Abschluss haben, sind in der Regel leider auf sich gestellt. Die wenigen Ausnahmen unter den Förderungseinrichtungen setzen voraus, dass in der Regel nur Studierende gefördert werden, die bereits vier Semester an einer deutschen Hochschule studiert haben. Dies gilt z.B. für die drei Stipendien der King Edward VII British-German Foundation, die vom British Council jährlich im Auftrag der Stiftung angeboten werden (die geförderten Studienfächer schließen auch BWL und VWL ein; Kandidat(inn)en müssen ein akademisches Jahr an einer britischen Universität studieren; laut Aussage des British Council (1991) dürfen sich Studierende der „Angewandten Fremdsprachen“ um diese Stipendien nicht bewerben). Bei anderen Förderinstituten kann die Förde- rung auch bereits im 3. Studiensemester beginnen. Der Nachweis über- durchschnittlicher Studienleistungen wird von allen Förderungs- instituten verlangt. Weitere Möglichkeiten der Förderung bestehen über gemeinnützige Vereine, wie z.B. den Rotary Club oder die Deutsch–Ameri- kanische Gesellschaft in Gießen. Über weitere Förderungsmöglichkeiten für ein Studium in den Vereinigten Staaten geben die folgenden Bücher Aus- kunft: Joe Lurie & Jonathan Miller, ed., A Foreign Student’s Guide to Financial Assistance for Study and Research in the United States (New York: Adelphi); Financial Planning for Study in the United States: A guide for students from other countries entering higher education in the United States (New York: College Board). Diese und andere Bücher sind im Akademischen Auslandsamt einsehbar. Zu empfehlen sind auch: Study Abroad (UNESCO Publications, Paris) und The Grants Register (St. James Press, London; betrifft das Studium in Groß- britannien); beide Nachschlagewerke sind in der Universitätsbibliothek ein- sehbar. Zu den wichtigsten Förderungsprogrammen sei Folgendes vermerkt: 1. DAAD DAAD Seit 1988 gewährt der DAAD im Rahmen des IAS-Programms (integrierten Kennedyallee 50 Auslandsstudiums) keine Teilstipendien (zur Abdeckung erhöhter Lebens- Postfach 200404 haltungskosten) für Großbritannien. Es sollte nochmals ausdrücklich betont 53134 Bonn werden, dass der DAAD hauptsächlich Teilnehmer mit Vordiplom fördert, Tel. 0228-8820 d.h. dass die Teilnehmer ggf. nur eine Stipendienzusage unter Vorbehalt be- Fax 0228-882-444 kommen, die dann erst wirksam wird, wenn der genannte Vorbehalt durch Einreichung des Zeugnisses erfüllt ist; das Risiko liegt aber beim Studie- renden. 14
2. ISEP Dieses für Nordamerika konzipierte Programm wird durch das Institut für Anglistik betreut. Anträge müssen in der Regel im November/Dezember des Jahres vor Antritt des Auslandssemesters gestellt werden. Auch hier ist der TOEFL-Test notwendig (s. Kapitel 12). Das Auswahlverfahren (Formulare, Interviews) dauert üblicherweise bis Ende des Wintersemesters. Teilnehmer am ISEP-Programm bezahlen jeweils an ihrer Heimatuniversität Studiengebühren, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, während sie im amerikanischen Ausland studieren – das heißt: die Amerikaner bezahlen die hohen amerikanischen Studiengebühren für die deutschen Teilnehmer. Die Kosten belaufen sich auf ca. 630 Euro pro Monat plus eine Vermittlungs- und Versicherungspauschale. Zur Zeit stehen für die gesamte Universität etwa fünf bis sechs ISEP-Stipendien pro Jahr zur Verfügung. 3. SOKRATES SOKRATES-Mobilitätsstipendien werden nur an Studierende vergeben, die Staatsbürger der EU sind und ihr Auslandssemester i.d.R. im 5. Fach- semester an einer Sokrates-Partnerhochschule absolvieren. EFTA-Staats- angehörige und offiziell anerkannte Asylanten bzw. Staatenlose können ebenfalls den Mobilitätszuschuss beantragen. Studierende, die keine andere Förderung für ihr Auslandsstudium erhalten, werden bei der Abgabe von SOKRATES-Stipendien vorrangig berücksichtigt. SOKRATES-Stipendien sind mit einigen Bedingungen verknüpft: (a) Das Auslandsstudium muss entsprechend dem zwischen der Universi- tät Gießen und der ausländischen Partnerhochschule vereinbarten SOKRA- TES-Studienprogramm (Learning Agreement) absolviert werden; (b) die/der Geförderte hat bis spätestens 15.11. eine vom Koordinator im Ausland unterschriebene sowie abgestempelte Bestätigung über Aufnahme des Studiums im Ausland (Certificate of Arrival) an das Auslandsamt zu senden; nach der Rückkehr aus dem Ausland muss auch noch eine ent- sprechende Abschlussbestätigung (Certificate of Departure) an das Aus- landsamt* geschickt werden; (c) die/der Geförderte muss direkt nach Rückkehr aus dem Auslands- semester einen obligatorischen Erfahrungsbericht online ausfüllen; (d) die Beihilfe darf ausschließlich zur Deckung von Kosten für Reise, Lebensunterhalt und Sprachvorbereitung verwendet werden, die im Rahmen des geplanten Auslandsstudienaufenthalts entstehen; (e) die Beihilfe muss ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, wenn der Auslandsstudienaufenthalt nicht angetreten oder vorzeitig abgebrochen oder die Bestätigungen bzw. der Erfahrungsbericht nicht eingereicht werden. Der Umfang der Förderung ist lediglich als ein „Zuschuss“ (Projekt- förderung) für höhere Aufwendungen im Ausland zu verstehen; die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Auslandssemesters liegt weiterhin bei * Die Formulare, die an das Auslandsamt geschickt werden müssen, sind online unter http://www.sokrates.uni-giessen.de verfügbar (siehe „Formulare/Bewerbung“). 15
den einzelnen Studierenden. Da SOKRATES-Mobilitätsstipendien von den jeweiligen Hochschulen beantragt werden und von Brüssel als hochschul- spezifische Gesamtbeträge bewilligt werden, kann es passieren, dass (a) Studierende an einer Hochschule mehr erhalten als Studierende an einer anderen Hochschule; (b) die durch SOKRATES Geförderten an einer Hochschule mehr Förde- rungsgeld erhalten, wenn etwa vier statt sechs der kontingentierten Studien- plätze belegt werden. Im Studienjahr 2003/2004 wurden pauschal ca. 600 Euro pro Gießener Student veranschlagt. Gegen Ende des Studienjahrs werden unter Umständen noch Restbeträge nachgezahlt. Aus verfahrenstechnischen Gründen erfolgt die Auszahlung von SOKRATES-Stipendien an die Stipendiat(inn)en erst nach Antritt des Auslandsstudiums (oftmals im November). Stipendien werden üblicher- weise in Form von ein oder zwei Raten ausgezahlt. Die Stipendiat(inn)en müssen schon ca. sechs Monate vor Antritt des Auslandsemesters (Februar) einen Stipendiumsvertrag (Mobilitätsantrag) mit Angabe des Bank- kontos online ausfüllen, vor dem Absenden ausdrucken und den Ausdruck vom Programmbeauftragten unterschreiben lassen. Der sog. Mobilitäts- antrag befindet sich auch auf den Internet Seiten des Akademischen Aus- landsamts. Für den Fall, dass Sie einen BaföG-Antrag gestellt haben und dieser ab- gelehnt wurde, schicken Sie uns bitte den Ablehnungsbescheid. Wir leiten ihn an das zentrale SOKRATES-Büro der Universität weiter und ihr Stipen- dium kann evtl. noch aufgestockt werden. Manche Studierende entscheiden sich vor Ort, ein ganzes Studienjahr im Ausland zu verbringen. Ob dies möglich ist, hängt von der Partnerhoch- schule ab. In der Regel haben wir fest vereinbarte Verträge mit den Hoch- schulen für bestimmte Fachrichtungen, die unsere Studierenden belegen dürfen, sowie die Gesamtzahl an Monaten, die sie an der Partneruniversität verbringen können. Da die Stipendien global von Brüssel zugeteilt werden, ist eine Verlängerung ohne Zahlung von Studiengebühren nur selten möglich. Einige Partneruniversitäten bieten die Möglichkeit eines direct entry Pro- gramms für Gaststudierende an (z.B. Wolverhampton). Das bedeutet, dass man in das letzte Studienjahr eintritt und die vorherigen Studienjahre aus Gießen anerkannt bekommt, um so nach einem Jahr mit einem BA (Bachelor of Arts) nach Hause zu fahren. Studierende, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können in der Regel nicht über das SOKRA- TES-Stipendium gefördert werden und müssen normalerweise Studien- gebühren bezahlen. Trotzdem ist dies eine attraktive Möglichkeit, ein Auslandssemester mit einem zweiten Studienabschluss zu kombinieren, der im Hinblick auf die Internationalisierung der Arbeitsmärkte nur von Vorteil sein kann. Mit folgenden Hochschulen hat der Fachbereich 05 Anglistik SOKRATES- Kooperationsverträge abgeschlossen: Keele University; Leicester University; Universitat de Lleida (Spanien); Université Catholique des Louvain (Belgien); Lough- borough University; Sheffield Hallam University; University of Sheffield; Westminster University; University of Wolverhampton. Für Studierende der „Angewandten 16
Fremdsprachen“ kommen hiervon für das obligatorische die University of Sheffield, Westminster University, Universitat des Lleida und Université Catholique des Louvain leider nicht in Frage. 4. Programme des Auslandsamts Das Auslandsamt in Gießen betreut des weiteren drei Austauschprogramme auf Landesebene. Die Austauschprogramme Hessen–Wisconsin, Hessen- Massachusetts und Hessen-Queensland ermöglichen studiengebührenfreie einsemestrige Aufenthalte in den USA oder Australien. Die Bewerbungs- fristen liegen jeweils Mitte November des Vorjahres und verlangen den TOEFL Test. Weitere Informationen bei Frau Dr. Schneider–März oder im Internet unter http://www.uni-giessen.de/auslandsamt. 17
Kapitel Vordiplom und Auslandssemester Zeitpunkt des Auslandssemesters D ie Prüfungsordnung macht es möglich, dass Studierende durch Aufteilung der Vordiplomprüfung das Auslandssemester ohne zeitliche Benachteiligung im 5. Studiensemester (Winter- semester) absolvieren können. Wenn die Prüfungstermine es erlauben, kann auch die Vordiplomsprüfung in der Nebenfachsprache vor dem Aus- landssemester abgelegt werden. Die Vordiplomprüfung im Hauptfach (oder im Hauptfach und in einem Nebenfach) kann dann nach dem Auslands- semester abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Vordiplom- prüfung im Hauptfach ist der Nachweis über das ordnungsgemäß absol- vierte Auslandssemester. S a c h f a c h : ( a ) Restliche Vordiplomklausuren nach dem Credit Point System (BWL/VWL) oder Vordiplomsklausur (Didaktik) in den ersten Wochen der Semesterferien. Alle Studierenden der „Angewandten Fremd- sprachen“ (Ausnahme: Macquarie-Fahrer) können diesen Termin am Ende des Sommersemesters wahrnehmen. Das Auslandssemester kann im September/Oktober bzw. August/ September rechtzeitig angetreten werden. S a c h f a c h : ( b ) Vordiplom am Ende des 5. Semesters (Februar/ März). Dieser Termin ist wohl nur für diejenigen realistisch, die spätestens im Januar aus dem Auslandssemester nach Deutschland zurückkehren. H a u p t f a c h : Da das Vordiplom im Hauptfach erst nach bzw. auch in Zusammenhang mit den Nebenfachprüfungen abgelegt werden kann, gibt es keinen formellen Grund, die festgelegten Termine nicht wahrzunehmen. Und zwar: entweder direkt nach dem Auslandssemester (März/April) oder nach dem darauffolgenden Sommersemester (September). N e b e n f a c h s p r a c h e : ( a ) Wenn das Vordiplom nicht „aufgeteilt“ wird, kann wie für die Vordiplomprüfung im Hauptfach verfahren werden. Das heißt, das Vordiplom im sprachlichen Nebenfach kann nach dem 5. Semester (März/April) bzw. dem 6. Semester (September) abgelegt werden. N e b e n f a c h s p r a c h e : ( b ) Wenn Studierende es vorziehen, das Vor- diplom in der Nebenfachsprache vor dem Auslandssemester zu machen, ist dies nur möglich, wenn das Auslandssemester in Großbritannien verbracht wird. Grundsätzlich sollten Studierende das Auslandssemester im 5. Semester absolvieren, möglichst jedoch in einem Wintersemester. Argumente dafür sind: 18
a) Die Sprachkenntnisse sind allgemein und, insbesondere beim Vor- ziehen des Vordiploms, bezüglich des Sachfaches besser. b) Die Sachfachkenntnisse sind besser, und wir entsprechen damit den Bedenken der Partnerhochschulen, dass unsere Studenten in jüngeren Semestern von einem derartigen Auslandssemester nicht genügend profi- tieren. c) Die landeskundlichen Vorkenntnisse sind besser. d) Hinsichtlich des Gießener Grundstudiums wird durch ein vier- semestriges Studium in Gießen eine kohärente Wissensgrundlage hergestellt. e) Im Falle des ISEP-Programms sind die Chancen der Selektion wesent- lich günstiger, wenn Studierende das Auslandssemester im 5. Semester machen. f) Die Durchführung eines zweiten Auslandssemesters während des Hauptstudiums wird, entgegen weitverbreiteter Meinungen, weder im Lande des Hauptfaches noch im Lande der zweiten Fremdsprache erschwert. Für Studierende, die das Auslandssemester im 5. Semester in Nordamerika ablegen, dürfte der Wiedereinstieg ins Gießener Studium keine Probleme bereiten. Das Auslandsstudium in Großbritannien während des 5. Semesters ist nur problematisch, wenn die Gasthochschule noch keine Semester- struktur eingeführt hat und das akademische Jahr noch in Trimester einteilt. Wenn dies der Fall ist, können folgende Probleme in bezug auf die Vordiplomsprüfung auftreten: g) Wenn Studierende beabsichtigen, die Vordiplomprüfung im Haupt- fach und eventuell auch in der 2. Fremdsprache unmittelbar nach der Rück- kehr nach Deutschland abzulegen (März/April), wird zwar die fremdsprach- lich-performative Fähigkeit durch den Auslandsaufenthalt wesentlich verstärkt, die inhaltliche Vorbereitung jedoch möglicherweise belastet. Prüfungsunterlagen bzw. Bücher müssen ins Ausland mitgenommen wer- den; das Lernen in der Muttersprache bei einem parallel verlaufenden englischsprachigen Erwerb von sachfachlichen Inhalten widerspricht dem eigentlichen Sinn des Auslandssemesters. h) Erfahrungsgemäß fällt die Wiedereingewöhnungszeit in Gießen (d.h. vor allem die Wohnungssuche) mit der Vorbereitung auf die Vordiplom- prüfung zusammen und führt zu einer Doppelbelastung. i) In Anbetracht der obengenannten Erschwernisse würden sich viele Studierende gezwungen sehen, die Hauptfachprüfung erst nach dem 6. Hochschulsemester abzulegen, was zu einer Verlängerung der Gesamt- studienzeit führen würde. Jede Durchstrukturierung des Studienganges, die versucht, das Doppelziel Grundstudium/Vordiplom und Auslandssemester zu optimieren, beruht auf Kompromisslösungen, die eine Bilanz aus Soll und Haben darstellen. In den angelsächsischen Ländern ist die eingeräumte Vorbereitungszeit vor Prüfungen knapp gehalten. Es wird erwartet, dass Studierende sich während der gesamten zur Verfügung stehenden Studienzeit kontinuierlich auf Examina vorbereiten. Dementsprechend könnte Problem g) zum Teil dadurch gelöst werden, dass die Lerninhalte des Gießener Grundstudiums rechtzeitig bis zum Auslandssemester systematisch erschlossen werden. h) 19
Die Sicherstellung einer Wohnmöglichkeit könnte in vielen Fällen bereits während der Weihnachtsferien vorgenommen werden, andernfalls in Vertretung (wie es bei der Anmeldung zur Vordiplomprüfung vorgesehen ist). Es werden übrigens ohnehin nur einige Tage Ende März/Anfang April für die Prüfungen beansprucht. Die eventuelle Wohnungssuche während des Semesters ist zwar eine Belastung, jedoch keine Doppelbelastung. i) Die Statistik aus vergangenen Jahren zeigt, dass die verlängerte Gesamtstudien- zeit (Vordiplomprüfung am Ende des 6. Semesters) für viele bereits Realität ist. Die Möglichkeit, durch optimale Planung das Vordiplom nach 5 Semes- tern zu schaffen, ist aber nach wie vor gegeben. Daraus folgt die Empfehlung, das Auslandssemester im 5. Studiensemes- ter zu absolvieren. 20
Kapitel Die Einteilung des Studienjahres D as Studium an der englischsprachigen Gasthochschule wird in der Regel während eines Wintersemesters durchgeführt. Zur näheren Erläuterung wird im folgenden ein kurzer Überblick über die Einteilung des Studienjahres an englischsprachigen Hochschulen gegeben. 1. Großbritannien Das Studienjahr ist üblicherweise in zwei Semester – nicht, wie früher üblich, in Trimester – eingeteilt. Das erste Semester dauert in der Regel von Ende September bis Ende Januar/Anfang Februar, das zweite Semester von Anfang Februar bis Mitte Juni. Der Beginn des Sommersemesters in Eng- land ist erfahrungsgemäß ca. zwei Wochen vor Ende unseres Winter- semesters, deshalb ist das Auslandsstudium in Großbritannien während des Sommersemesters nur schwer möglich. Im Rahmen der Austauschverein- barungen ist es unbedingt notwendig, das gesamte Semester hindurch anwesend zu sein. Es ist grundsätzlich nicht möglich, später anzureisen oder früher abzureisen. Das Mitschreiben von allen Abschlussklausuren ist zwingend für die Anerkennung der Studienleistungen im Ausland sowie die Anerkennung des Auslandssemesters allgemein. Die Aufnahme des Auslandsstudiums im Sommertrimester ist nicht empfehlenswert, wenn die Gasthochschule noch mit Trimestern arbeitet, weil zu diesem Zeitpunkt hauptsächlich Prüfungen geschrieben werden, für die die erforderlichen Vorkenntnisse der vorangegangenen Trimester nicht erworben wurden. 2. Vereinigte Staaten Das nordamerikanische Studienjahr ist üblicherweise – ähnlich wie das deutsche Studienjahr – in zwei Semester aufgeteilt: das fall semester (Mitte/ Ende August bis Mitte Dezember) und das spring semester (Anfang Januar bis Ende April/Mitte Mai). Hinzu kommen die sogenannten summer sessions (Ende Mai bis Ende August), die in drei- bis zwölfwöchigen komprimierten Kursen das übliche Semesterprogramm nochmals anbieten. 3. Australien In Australien fängt das Studienjahr im März mit Semester 1 an. Gießener Studierende absolvieren ihr Auslandssemester dort normalerweise in Semester 2 von Juli bis November. In Ausnahmefällen ist an diesen Hochschulen ein Aufenthalt im Semester 1 möglich. Studierende der „Angewandten Fremdsprachen“ müssen sich an der aus- ländischen Hochschule für mindestens ein Semester (oder zwei Trimester) einschreiben, damit das Auslandssemester als ordnungsgemäß anerkannt wird. Die Teilnahme nur an den sogenannten summer sessions ist nicht aus- reichend. 21
Aktualisierte Informationen über Studienbeginn und Studiendauer, soweit nicht aus den jeweiligen prospectuses und bulletins der Hochschulen zu entnehmen, erhalten die Studierenden im Rahmen ihres Bewerbungs- verfahrens. Sie sind ebenfalls jederzeit über die homepages der einzelnen Uni- versitäten abrufbar (s. Kapitel 16). 4. Kalenderdaten Die folgende Auflistung bietet eine erste Vorstellung des etwaigen zeitlichen Verlaufes des typischen Auslandsstudiums an repräsentativen Partner- hochschulen. Die angegebenen Daten stellen die Werte für das Jahr 2005/ 2006 dar. Für die genaue zeitliche Planung des Auslandsaufenthaltes (insbesondere mit Hinblick auf Flüge, Flug nach Hause über Weihnachten, sonstige Buchungen) sind jedoch die aktuellen, im Vorlesungsverzeichnis der Hochschule gedruckten oder im Internet veröffentlichten Termine gültig und zuverlässig. Falls diese Daten fehlen, werden wir versuchen präzisierte term dates am schwarzen Brett auszuhängen. Bitte planen Sie eine Woche vor Semesterbeginn für eine Einführungswoche ein. Denison S1: 29.08.2005–18.12.2005 X: 19.11.2005–27.11.2005 (txgiving break) Keele S1: 26.09.2005–23.01.2006 X: 17.12.2005–08.01.2006 (Xmas-break) Leicester S1: 03.10.2005–20.01.2006 X: 10.12.2005–08.01.2006 (Xmas-break) Lleida S1: 19.09.2005–04.02.2006 Loughborough S1: 03.10.2005–03.02.2006 X: 17.12.2005–08.01.2006 (Xmas-break) Louvain keine Angaben verfügbar Milwaukee S1: 06.09.2005–23.12.2005 X: 24.11.2005–27.11.2005 (txgiving break) Macquarie S2: 01.08.2005–30.11.2005 X: 17.09.2005–03.10.2005 (midterm break) Sheffield Hallam S1: 03.10.2005–25.01.2006 X: 19.12.2005–02.01.2006 (Xmas-break) Sheffield Univ. S1: 26.09.2005–03.02.2006 X: 17.12.2005–15.01.2006 (Xmas-break) Suffolk S1: 07.09.2005–22.12.2005 X: 24.11.2005–27.11.2007 (txgiving break) Westminster S1: 26.09.2005–13.01.2006 X: 17.12.2005–13.01.2006 (Xmas-break) Wolverhampton S1: 03.10.2005–27.01.2006 X: 19.12.2005–08.01.2006 (Xmas-break) 22
Kapitel Informationen über ausländische Hochschulen 1. Grundentscheidungen E inige Vorentscheidungen werden den Studierenden bereits wäh- rend des ersten Info-Treffens abverlangt. Die Grundentscheidung über den Zeitpunkt des Auslandssemesters hängt nicht von Informationen über ausländische Hochschulen ab. Eine erste (noch revidierbare) Entscheidung über mögliche bzw. erwünschte Studienzielorte kann aufgrund einer Überprüfung der in Kapitel 5 angeführten Grunddaten getroffen werden. Es sollte vor allem die studierte Fächerkombination in Erwägung gezogen werden und sichergestellt sein, dass diese an den Hochschulen angeboten wird. Es kann jedoch passieren, dass bei einer ungünstigen Gesamtkonstellation (z.B. zu viele Studierende, die die Kombination BWL/Spanisch haben) die zweite Fremdsprache am Zielort nicht studiert werden kann. 2. Allgemeines zu den Kosten Ferner sollte Klarheit über die Kosten bestehen. Das Leben in einer Groß- K O S T E N stadt wie z.B. London ist wesentlich teurer als in anderen Teilen Großbri- siehe Anhang F tanniens. Allein die Miete in London kann, je nach Art der Unterkunft und der Vereinbarung hinsichtlich Verpflegung, ca. £90 pro Woche kosten; eine Erhebung über die Gesamtkosten eines studentischen Aufenthalts in Lon- don, die 2004 durchgeführt wurde, ergab eine Summe von ca. £1300 für Bücher, Essen und Unterhaltung und ca. £1600 Miete pro Semester. £45-65 für Miete pro Woche sind in England normal, weil die Wohnheime nicht, wie bei uns, subventioniert werden. Hinzu kommen ca. £35–£75 pro Monat für Transportkosten. Die Kosten für das Auslandssemester in Milwaukee beliefen sich auf: $2.800 Miete pro Semester für Einzelzimmer inklusive Mahlzeiten (Meal Plan, der für den Aufenthalt im Wohnheim obligatorisch ist), ca. $200–$500 für Fachliteratur; und mindestens $800 für Unterhaltung und Freizeit und Unterhaltung pro Semester.) Weitere Angaben zu den Kosten s. Anhang F. 3. Informationsquellen I N F O M A T E R I A L Beste Quelle von Informationen über einzelnen Hochschulen sind die Internetseiten der ausländischen Hochschule. Hierüber kann man sich World Wide Web auch im Regelfall Prospekte (prospectuses/bulletins) zuschicken lassen, die Prospectuses nähere Auskunft über die institutionellen und studentischen Einrichtungen, Herr Collier, Zi 328b das allgemeine Kursangebot der Fachbereiche sowie Unterbringungs- Landeskundezimmer Auslandsamt möglichkeiten geben. Im Falle der Partnerhochschulen und einiger anderer Amerika Haus befinden sich solche Verzeichnisse in der Institutsbibliothek des Fach- Andere Studierende bereichs Anglistik. Oftmals liegen die aktuellen Ausgaben der prospectuses am Anfang des Jahres noch nicht vor; die wesentlichen Angaben ändern sich 23
jedoch von Jahr zu Jahr nicht. Angaben zu Studienbeginn und Studiendauer werden rechtzeitig als Ergänzung der Informationen über Hochschulen aus- gehängt. Im Falle von Anträgen auf BAföG-Förderung wird der Auslands- beauftragte diese Angaben in das Formblatt bzw. in die Zusatzbescheini- gung selber eintragen. Bei einigen Kontakthochschulen müssen präzise Angaben über Kursauswahl und immer öfter auch Stundenplanwahl schon vor Antritt des Auslandssemesters gemacht werden. Dies kann erst erfolgen, nachdem Studierende die ausführlicheren Kursbeschreibungen zu Rate gezogen haben, die auf den einzelnen Homepages der Partnerhochschulen verfügbar sind und teilweise auch im Zimmer von Herrn Dr. Collier (328b) und der Fachbereichsbibliothek Anglistik vorliegen. Adressen von britischen Hochschulen werden im UCAS Handbook an- geführt (Bezugsanschrift: s. Kapitel 15). Über die UB sind auch vereinzelte Werke, die Informationen zum Studium in den USA anbieten, verfügbar; z.B. U. Littmann, Studienführer Vereinigte Staaten von Amerika (1983–1996) (ZZ88/146) oder DAAD Studienführer USA, Kanada (1999-) (Fh all NZ 6.1). Beim DAAD kann man ebenfalls gegen eine geringe Gebühr direkt aktuelle Infohefte zum Studium in den USA, Kanada, Großbritannien und Australien bestellen. Oft empfiehlt sich auch ein Besuch beim Akademischen Auslandsamt (s. Kapitel 15) oder beim Amerikahaus Frankfurt (s. Kapitel 15). Die aktuellsten Informationen sowie die Online- Versionen der Hochschulprospekte kann man allerdings, wie oben bereits angesprochen, im Internet finden. Über allgemeine Suchmaschinen (z.B. Google) kann man gezielt Informationen über den Studienort im Ausland recherchieren, wie auch Adressen für eine Notunterkunft vor Ort. Gesetzt den Fall, dass man sich privat ein Zimmer suchen möchte, kann es nützlich sein, auf diesem Wege eine Jugendherberge oder eine Bed and Breakfast Unterkunft ausfindig zu machen. Man sucht dann z.B. mit den Kriterien „Wolverhampton“ und „Bed and Breakfast“. Die einzelnen Hochschulen führen in der Regel ihre Vorlesungsverzeich- nisse, wichtige Adressen, Kartenmaterial, Fotos vom Campus sowie den Wohnheimen im Internet auf. 24
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