Zum Auslandssemester 2005 - Justus-Liebig-Universität Gießen

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                                             2005

INSTITUT FÜR ANGLISTIK UND AMERIKANISTIK
                Studiengänge
   „Angewandte Fremdsprachen & Wirtschaft“
     „Neuere Fremdsprachen und Didaktik“
       (sowie Magister und Staatsexamen)

                 zum

 Auslandssemester
Inhaltsverzeichnis
KAPITEL 0                                            1. Voranmeldung und Wunschliste           25
Vorbemerkungen                              2        2. Platzierungskriterien                  27
Zeitplan für das Auslandssemester           3        3. Sonstige Unterlagen                    28
1. Studiensemester                          3        4. Gutachten                              28
2. Studiensemester                          3        5. Antragsformulare der Hochschulen       29
3. Studiensemester                          3        6. Learning Agreements und Anträge auf
4. Studiensemester                          4        SOKRATES-Mobilitätszuschuss               30
Zwischen dem 4. und dem 5. Semester        4         Bewerbungen an anderen Hochschulen        32
5. Semester                                 4        Der TOEFL-Test                            34
Zwischen dem 5. und dem 6. Semester        5         1. Das Auslands-BAföG                     35
6. Semester                                 5        2. Auslandskrankenversicherung            38
Allgemeines zum Auslandsstudium             6        3. Wichtige Unterlagen für die Auslandsreise39
Der Intensivkurs                            7        Nachweis über das Auslandssemester        41
Studienleistungen während des                        1. Course transcripts                     41
Auslandssemesters                           8        2. Gültigkeit des Auslandsstudiums        41
1. Die Studienordnung des Studiengangs      8        3. Angaben aus dem Ausland                42
„Neuere Fremdsprachen”                      8        4. Anrechnungsverfahren                   43
2. Umfang des Auslandstudiums               9        5. Anmeldung zum Vordiplom                45
Gasthochschulen                            10        6. Bescheinigung des Auslandsemesters     45
1. Studiengebühren                         10        Wichtige Adressen                         46
2. Kontakthochschulen der Justus-Liebig-             Anschriften wichtiger ausländischer
Universität                                11        Kontaktpersonen                           49
A. Großbritannien                          11        Anhang A: Curriculum Vitae                52
B. Nordamerika                             11        Anhang B: Letter of Application           53
C. Andere                                  11        Anhang C: Transcript of Courses           54
D. Anmerkungen                             12        Anhang D: Report Sheets                   56
E. Gaststudierende in Gießen               12        Anhang E.A: Anmeldeformular               59
3. Andere Austauschprogramme               13        Anhang E.B: Prioritätsliste               60
4. Weitere Vermittlungsmöglichkeiten       13        Anhang F: Kosten im Ausland               61
Förderungsmöglichkeiten und Stipendien     14        Anhang G: Beispiel Anrechung              62
1. DAAD                                    14        1. Antragschreiben                        62
2. ISEP                                    15        2. Anrechnungschreiben                    63
3. SOKRATES                                15
4. Programme des Auslandsamts              17
Vordiplom und Auslandssemester             18
Zeitpunkt des Auslandssemesters            18
Die Einteilung des Studienjahres           21
1. Großbritannien                          21
2. Vereinigte Staaten                      21
3. Australien, Neuseeland                  21
4. Kalenderdaten                           22
Informationen über ausländische
Hochschulen                                23
1. Grundentscheidungen                     23
2. Allgemeines zu den Kosten               23
3. Informationsquellen                     23
Bewerbungen an Kontakthochschulen          25

                                                ii
DAS AUSLANDSSEMESTER IN

Großbritannien, Nordamerika
       und Australien

     (sowie in Spanien und Belgien
    für Magister und Staatsexamn)

      © 2005 Dr. Gordon Collier und Christine Winkler
           Auslandsbeauftragter und Assistentin
          Institut für Anglistik und Amerikanistik
             Justus-Liebig-Universität Gießen
               Otto-Behaghel-Str. 10, B328b
                       D-35394 Gießen
                     Tel. 0641 99 30092
                     Fax: 0641 99 30089
        Gordon.R.Collier@anglistik.uni-giessen.de
       Christine.A.Winkler@anglistik.uni-giessen.de
Kapitel

Vorbemerkungen
Wichtige Hinweise zur Benutzung dieser Infobroschüre.

D         ieses Informationsblatt wendet sich hauptsächlich an die Studie-
          renden im Studiengang „Angewandte Fremdsprachen & Wirt-
          schaft“* die ein obligatorisches Auslandssemester ableisten
müssen. Es enthält aber auch wichtige Informationen für Magister und
Lehramtsstudierende der Anglistik, die an einer Partneruniversität ein Aus-
landsstudium absolvieren möchten.
Informationen über den Studiengang „Angewandte Fremdsprachen & Wirt-
schaft“ finden Sie grundsätzlich am schwarzen Brett, 3. Stock links.
Genaue Termine für Infotreffen mit dem Auslandsbeauftragten, Herrn Dr.
Collier, werden hier (oder unter „Eiliges“) ausgehängt, sowie im Internet
bekannt gegeben. Es ist wichtig, dass Sie sich regelmäßig durch diese
Quellen informieren, damit Sie keine Termine versäumen! Die Anwesenheit
der Studierenden bei diesen Treffen ist Pflicht. Falls Sie wegen Termin-
überschneidungen nicht teilnehmen können, benachrichtigen Sie bitte
vorher Herrn Dr. Collier.
Besuche von Vertretern ausländischer Partnerhochschulen können oft
nur kurzfristig angekündigt werden. Solche Besuche bieten Ihnen die
Möglichkeit, sich gezielt über das Auslandssemester zu informieren.
Dieses Infoblatt dient als „Vademecum“ des Studiengangs „Angewandte
Fremdsprachen & Wirtschaft”. Wir empfehlen Ihnen, das Infoblatt mit ins
Auslandssemester zu nehmen, damit Sie für alle eventuell auftretenden
Unannehmlichkeiten verwaltungstechnischer Art gerüstet sind.
Schon während Ihres Grundstudiums sollten Sie sich mit den verschiedenen
Kapiteln des Infoblatts vertraut machen. Bitte versuchen Sie stets, zuerst im
Infoblatt Antworten auf Ihre Fragen zu finden. Vielleicht wird Ihr Problem
dort bereits geklärt?!
Formulare, Muster und weitere Informationen sowie dieses Infoblatt finden
Sie auch unter „General Information for Students“ auf den Internetseiten
des Instituts für Anglistik: http://www.uni-giessen.de/anglistik

* Die Bezeichnung „Angewandte Fremdsprachen & Wirtschaft“ schließt in dieser Broschüre den
Studiengang „Neuere Fremdsprachen & Didaktik“ mit ein.

                                            2
Kapitel

                       Zeitplan für das Auslandssemester

                       A        n dieser Stelle sei angemerkt, dass in der Vergangenheit der offi-
                                zielle Einstieg in den Studiengang „Angewandte Fremdsprachen &
                                Wirtschaft“ nur zum Wintersemester möglich war. Die Gesamt-
                       planung des Auslandssemesters erfolgte auf dieser Grundlage. Da es nun-
                       mehr möglich ist, sich auch im Sommersemester immatrikulieren zu lassen,
                       müssen die betroffenen Studierenden bedenken, dass die Vorlaufzeit ihres
                       Auslandssemesters um ein Semester verkürzt oder verlängert ist. Das
                       bedeutet: diejenigen Studierenden, die das Studium im Sommer-
                       semester aufnehmen, verbringen schon ihr 4. oder erst das 6. Studien-
                       semester im Ausland. Alle in diesem Infoblatt angegebenen Semester-
                       zahlen, müssen also entsprechend angepasst werden. Eine Anmeldung zum
                       Auslandssemester sollte möglichst direkt nach Studienbeginn erfolgen.
                       1. Studiensemester
N O V E M B E R
                       Bitte besuchen Sie unbedingt die Pflichtveranstaltung für Studien-
Abiturzeugnis
Anmeldeformular
                       anfänger über das Auslandssemester im Wintersemester. Bringen Sie eine
                       Kopie des Abiturzeugnisses und das Anmeldeformular (Anhang E.A)*
                       mit.
                       Im Idealfall nehmen Sie jetzt am Intensivkurs des Fachbereichs Anglistik
  F E B R U A R
                       (nur für Studierende des Studienganges „Angewandte Fremdsprachen &
Intensivkurs           Wirtschaft“ mit Hauptfach Anglistik) teil.
                       2. Studiensemester
                       Nach Ende des Sommersemesters sollten Sie am Intensivkurs bzw. der
M I T T E   J U L I
                       Intensivkursklausur des Fachbereichs Anglistik teilnehmen, falls Sie „An-
Intensivkurs           gewandte Fremdsprachen & Wirtschaft“ mit Nebenfach Anglistik studie-
                       ren, oder, falls Sie, mit Hauptfach Anglistik, den ersten Intensivkurs am
                       Ende des vorangegangenen Wintersemesters nicht erfolgreich bestanden
                       haben. Bis zu Beginn des 3. Semesters sollten Sie ebenfalls den literatur-
                       wissenschaftlichen sowie den linguistischen Grundkurs absolviert haben.
                       Der Nachweis dafür ist Grundlage für die Platzierung im Ausland. Studie-
                       renden anderer Fachrichtungen steht es offen jetzt an dem Intensivkurs
                       teilzunehmen sofern Plätze frei sind. Ein guter Abschluss des Intensivkurses
                       kann Ihre Vermittlungschancen erhöhen.
                       3. Studiensemester
                       Es findet eine weitere Pflichtveranstaltung über das Auslandssemester für
N O V E M B E R
                       Studienanfänger des vorangegangenen Wintersemesters statt. Hier werden
2. Infoveranstaltung   Tipps zur Auswahl der einzelnen Hochschulen gegeben sowie formelle

                       *   Alle Anhänge sind auch als PDF im Internet verfügbar.

                                                                    3
Details zur Bewerbung besprochen. Anhand dieser Information soll die
                         Prioritätsliste (Anhang E.B) bis spätestens 15. Dezember abgegeben
                         werden.
                         Studierende, die sich privat um einen Studienplatz bewerben wollen, können
  D E Z E M B E R
                         während der Sprechzeiten im Büro von Herrn Collier (Zi. 328b) beraten
  Prioritätsliste        werden.
                         Bis Anfang Februar wird die vorläufige Studienplatzverteilung am
                         schwarzen Brett bekannt gegeben und eine zusätzliche Infoveranstaltung zu
                         den Bewerbungsunterlagen/Dossiers abgehalten. Eine weitere Infoveran-
                         staltungen wird zu Privatbewerbungen angeboten, für diejenigen, die nicht
                         an einer Partneruniversität plaziert werden konnten.
                         Gegen Ende des Wintersemesters sollten Sie die Unterlagen für das Aus-
   F E B R U A R
                         lands-BAföG zusammenstellen. Außerdem geben Sie bitte die Bewer-
  BAföG Unterlagen       bungsunterlagen/Dossiers zur Bewerbung ab (s. Kapitel 9 unten). Dies
  Dossiers               ist sehr wichtig bei Hochschulen, die eine frühe Anmeldung erfordern, vor
                         allem in den USA und Australien. Es ist wichtig, ausstehende Scheine sofort
                         abzuholen. Falls gesonderte Formulare für die einzelnen Hochschulen aus-
                         zufüllen sind, geben wir dies rechtzeitig per Aushang oder Email bekannt.
                         Bitte kontrollieren Sie deshalb die Aushänge regelmäßig.
                         Ausfüllen des Learning Agreement bzw. einer Studien-Verpflichtungserklärung und
                         des Antrages auf SOKRATES-Mobilitätszuschuss für Studierende an
                         SOKRATES-Partneruniversitäten im europäischen Ausland.
                         4. Studiensemester
                         Es werden Informationsveranstaltungen in kleinen Gruppen ab-
   M A I / J U N I
                         gehalten, die im Detail über die einzelnen Partneruniversitäten informieren
                         sollen. Die Treffen sollen von ehemaligen Studierenden geleitet werden.
                         Gaststudierende und Erstsemester sind ebenfalls herzlich eingeladen. Ver-
                         einzelt stehen Videos der Partneruniversitäten zur Verfügung. Bitte nutzen
                         Sie die Gelegenheit, um spezielle Fragen betreffend Unterbringung und
                         aktueller Kosten direkt an die aus dem Auslandssemester zurückgekom-
                         menen Studierenden zu richten.
                         Zwischen dem 4. und dem 5. Semester
                         Schon Mitte bis Ende Juli beginnt das Semester an australischen und neu-
J U L I / A U G U S T
                         seeländischen Hochschulen; ab Mitte August ist Studienbeginn an ameri-
  Vordiplom: Sachfach    kanischen Hochschulen. Die letzten Vordiplomsklausuren im Sachfach
                         BWL können in diesem Fall meist nicht mitgeschrieben werden.

 S E P T E M B E R
                         Sie haben die Möglichkeit, vor dem Auslandssemester die Vordiplom-
                         prüfung in der Nebenfachsprache zu schreiben.
  Vordiplom: Nebenfach
                         Ende September ist Studienbeginn an den meisten britischen Hochschulen.
                         5. Semester
                         Bis spätestens Mitte November sollten sie den Fragebogen/Report Sheet (s.
 N O V E M B E R
                         Kapitel 14.3 und Anhang D) an Herrn Collier zurückschicken, damit wir
  Report Sheets          die nächste Generation gut informieren können.

                                                               4
Anfang bzw. Ende Dezember kehren Sie aus dem australischen, neusee-
D E Z E M B E R
                       ländischen und amerikanischen Auslandsstudium (nach einem Studien-
                       semester) zurück.
                       Gegen Ende Januar/Anfang Februar kehren Sie aus dem britischen Aus-
 F E B R U A R
                       landsstudium nach einem Studiensemester zurück.
                       Zwischen dem 5. und dem 6. Semester
   M Ä R Z
                       Kurz vor Anfang des Sommersemesters (März/April) haben Sie die erste
Vordiplom: Hauptfach
                       Gelegenheit nach dem Auslandssemester, die Vordiplomprüfung im
                       Hauptfach Anglistik zu schreiben.
                       6. Semester
                       Während des Semesters sollten Sie an gesonderten Informationsveran-
                       staltungen zur Beratung von Studierenden teilnehmen, die an bestimmten
                       Auslandshochschulen studieren werden. Bitte liefern Sie im Laufe des
                       Semesters einen formlosen Bericht über ihre Auslandserfahrungen bei uns
                       ab. Sofern Sie durch das Sokrates-Programm gefördert wurden, sind Sie zu-
                       sätzlich dazu verpflichtet, im Internet ein kurzes Berichtsformular auszu-
                       füllen.

                                                           5
Kapitel

Allgemeines zum Auslandsstudium

I     m Vergleich zu Großbritannien, wo die „europagerechte“ Umstrukturierung
      bestehender Studiengänge vielerorts ein Auslandssemester vorschreibt, hat das
      obligatorische Auslandssemester in Deutschland nur Seltenheitswert. Der
Gießener Diplomstudiengang „Angewandte Fremdsprachen & Wirtschaft“ gilt
seit seiner Einführung als eine der wenigen Ausnahmen. Erst seitdem das
SOKRATES-Büro (früher: ERASMUS) in Brüssel sich bemüht hat, das Auslands-
studium breitflächig zu fördern, hat sich das Ziel, ein „europäisches“ Bewusstsein in
die Grundstrukturen deutscher Studiengänge systematisch einzuführen, als mehr als
eine bloße Wunschvorstellung herausgestellt. Alle Erfahrung lehrt, dass Studierenden
mit Auslandserfahrung in Seminaren nicht nur besser motiviert sind, sondern in aller
Regel auch bessere Prüfungsergebnisse erzielen. Außerdem erlaubt ein Auslands-
aufenthalt die unmittelbare Aneignung von erheblich mehr landeskundlichem
Wissen, als es landeskundliche Veranstaltungen an der Heimathochschule (trotz ihrer
großen Verdienste) jemals anbieten können. Zwar ist die Einbeziehung eines mehr-
monatigen Auslandsaufenthaltes in den Studienplan schon ein bedeutender Ein-
schnitt in die eigene Lebensplanung, doch ist es immerhin bemerkenswert, dass von
den Zurückkehrenden noch fast jeder einen solchen Aufenthalt für die fachliche und
persönliche Entwicklung als ungemein bedeutsam beschrieben hat.
Sinn und Zweck des im 5. Fachsemester zu absolvierenden Auslandssemesters soll
primär sein, das Sachfach unter englischsprachigen Bedingungen zu studieren. Das
bereits in Gießen angeeignete Grundwissen soll dazu dienen, die sinnvolle inhaltliche
und sprachliche Auseinandersetzung mit einem klar umrissenen Studienfeld vor-
zubereiten. Das Studium an einer englischsprachigen Hochschule kann immer noch
– im Vergleich zu den Verhältnissen an deutschen Hochschulen – angenehmere und
günstigere Studienbedingungen bieten. Die einzelnen Hochschulen sind zumeist von
überschaubarer Größe. Die Atmosphäre ist freundlich und persönlich. Die Gast-
student(inn)en verschwinden nicht in der Masse von unzähligen Kommiliton(inn)en,
sondern können – bei in der Regel recht kleinen Lerngruppen – mit der Bereitschaft
des Hochschullehrers rechnen, sich unmittelbar um die Bedürfnisse und Probleme
des Einzelnen zu kümmern. Mit Hinblick auf das Sachfach kann das bereits in
Gießen Erlernte optimal vertieft sowie neue Sachfachgebiete dazugelernt oder
andere, kulturbedingte Perspektiven in bezug auf das Fach als Ganzes gewonnen
werden. Faustregel für das Auslandssemester: Mindestens zwei Kurse im
Sachfach müssen bestanden werden!

                                         6
Kapitel

                      Der Intensivkurs

                      D        ie Teilnahme am Auslandssemesterprogramm der „Angewandten
                               Fremdsprachen & Wirtschaft“ setzt eine erfolgreiche Teilnahme
                               an einem Intensivkurs des Fachbereichs Anglistik voraus.
                      Unsere bisherigen Erfahrungen mit dem Auslandssemester haben gezeigt,
                      dass man an englischsprachigen Hochschulen nur sinnvoll studieren kann,
                      wenn man die englische Sprache in Wort und Schrift fließend beherrscht.
                      Ausreichende Kenntnisse in der englischen Sprache sowie in englischer bzw.
                      amerikanischer Landeskunde werden in einem mindestens einwöchigen In-
                      tensivkurs ausgebaut und getestet, der grundsätzlich am Ende des ersten
                      Semesters stattfindet. Der Kurs bietet Ihnen die Möglichkeit, einen konzen-
                      trierten, „pragmatischeren“ Umgang mit der Zielsprache zu erproben.
                      Damit dies ohne Zwang ermöglicht werden kann, stellt die zum Kurs
                      gehörende Abschlussklausur lediglich Ihr allgemeines fremdsprachliches
                      Wissen fest, ohne das während des Kurses selbst Vermittelte abzufragen.
                      Als Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Intensiv-
                      kurs erhalten die Studierenden einen qualifizierten Teilnahmenachweis. Für
                      die Ausstellung dieses Nachweises tragen Sie selbst die Verantwortung. Eine
                      Kopie ist bis zum 3. Semester beim Auslandsbeauftragten einzureichen.
                      Studierende, die die erfolgreiche Teilnahme an dem Intensivkurs bis zum
                      Platzierungstermin (3. Studiensemester, November/Februar) nicht vor-
                      weisen können, werden für eine Auslandsvermittlung im 5. Semester nicht
                      mehr berücksichtigt.
                      In der Regel nehmen ausländische Gasthochschulen, mit denen Absprachen
S P R A C H T E S T
                      bestehen, Studierende nur dann auf, wenn hinreichende Kenntnisse in der
 Tipp                 englischen Sprache nachgewiesen werden können. Bei unseren Partner-
                      hochschulen ersetzt die Bescheinigung des Intensivkurses Zertifikate wie
                      etwa das Cambridge Proficiency oder den TOEFL-Test (s. Kapitel 12). Aus-
                      nahme: Macquarie University (Sydney) besteht zusätzlich zum Intensivkurs
                      auf Absolvierung des TOEFL-Tests oder des DAAD-Sprachtests. Letzterer
                      wird in regelmäßigen Abständen von den Lektoren des Fachbereichs Ang-
                      listik abgenommen.

                                                          7
Kapitel

Studienleistungen während des
Auslandssemesters
1. Die Studienordnung des Studiengangs
„Neuere Fremdsprachen”

    §7 Abs. 3: Das Auslandssemester ist wesentlicher Bestandteil der
    Ausbildung und dient der Vertiefung der sprachlichen und landes-
    kundlichen Kenntnisse. Das Studium an der englischsprachigen
    Hochschule wird im nichtsprachlichen Nebenfach durchgeführt.
    Im Studiengang „Neuere Fremdsprachen“ mit dem Abschluss
    „Diplom-Fremdsprachenlehrer/Diplom-Fremdsprachenlehrerin“
    ist beim Auslandsstudium auch die Didaktik der englischen
    Sprache und Literatur zu berücksichtigen; hat der Studierende das
    Hauptfach Englisch nebst der dazugehörigen Didaktik mit einer
    weiteren Sprache als zweites Nebenfach kombiniert, so ist das
    Auslandssemester dem Studium der englischen Sprache unter
    Berücksichtigung der Didaktik der englischen Sprache und Litera-
    tur zu widmen.

    §9 Abs. 3: Im Auslandssemester hat der/die Studierende außer-
    dem den Nachweis über den Besuch von Lehrveranstaltungen im
    Umfang von 10 Semesterwochenstunden auf der Grundlage der
    Absprachen zwischen der Justus-Liebig-Universität und der
    englischsprachigen Hochschule zu erbringen.

    Mit schriftlicher Zustimmung des/der Vorsitzenden des Prüfungs-
    ausschusses kann das Auslandssemester auch an einer anderen
    englischsprachigen Hochschule, mit der die Justus-Liebig-Universi-
    tät keine Absprache getroffen hat, absolviert werden. In diesem
    Fall bestimmt der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Art
    und Umfang der Lehrveranstaltungen, die an der ausländischen
    Hochschule zu erbringen sind.

                                    8
2. Umfang des Auslandstudiums
Der zeitliche Umfang der Studien an der englischsprachigen Gasthochschule
erfordert das Stundenpensum eines „normalen“ full-time students. Das be-
deutet, dass vier bis fünf Kurse oder modules belegt werden müssen, die
jeweils zwei oder drei Wochenstunden umfassen. Dies mag im Vergleich
zum Gießener Studium wenig erscheinen, wird aber durch die entsprechend
intensivere Vor- und Nachbereitung ausgeglichen. Von den vier Kursen
müssen mindestens zwei im Sachfach studiert werden, da für die
ordnungsgemäße Anerkennung des Auslandssemesters mindestens zwei
Kurse im Sachfach erfolgreich abgeschlossen werden müssen. Daher emp-
fehlen wir die Wahl von drei Kursen im Sachfach. Zu diesen geforderten
Sachfachkursen können, falls im Lehrangebot der betreffenden Hochschule
vorhanden, weitere zwei bis vier Wochenstunden in der Nebenfach-
sprache hinzu kommen. Das Studium der Nebenfachsprache ist nicht
verpflichtend und nicht an jeder Gasthochschule möglich. Es steht den
Studierenden frei, zusätzliche Veranstaltungen anderer Fachrichtungen zu
belegen, soweit die Hochschule Zugang zu solchen Veranstaltungen gewährt
und der Zusatz an Veranstaltungen zu keiner Überbelastung der Studie-
renden führt. Für die Studierenden, die ihr Auslandssemester an einer
SOKRATES-Partnerhochschule verbringen, ist das Ausfüllen eines Learning
Agreements – einer Art Vertrag über den dort zu belegenden Stundenplan –
auszufüllen (s. Kapitel 10.6). Faustregel: 30 credits pro Semester, in einem
Jahr müssen insgesamt 60 credits erreicht werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie in jedem Fall die vorgesehene Stundenzahl – so,
wie sie die Partnerhochschule für full-time definiert – belegen. Diese An-
forderung wird insbesondere bei BAföG-Empfängern von der bearbeiten-
den Behörde überprüft und ist ebenfalls Voraussetzung für Erhalt des
SOKRATES-Mobilitätsstipendiums. Entspricht ihr Arbeitspensum nicht
einem Vollzeitstudium, kann BAföG die Auszahlung verweigern oder der
SOKRATES-Koordinator Ihr Stipendium zurückfordern.

                                     9
Kapitel

Gasthochschulen
Allgemeine Erläuterungen zu Gasthochschulen, mit denen der
Fachbereich Anglistik Austauschvereinbarungen hat.

A        uf den folgenden Seiten finden Sie eine Zusammenstellung der eng-
         lischsprachigen Hochschulen, mit denen wir Absprachen getroffen
         haben, und der Sachfächer, die an diesen Hochschulen angeboten
werden. Da die englischen Bezeichnungen für „BWL“ sehr verschieden sind,
wird die jeweilige Entsprechung mit angegeben. Außerdem werden die dort
unterrichteten Fremdsprachen angegeben, soweit sie das sprachliche Neben-
fachangebot der „Angewandte Fremdsprachen & Wirtschaft“ betreffen.
Diese Liste umfasst lediglich die Austauschhochschulen. Den Studierenden
steht es grundsätzlich frei, sich auch an anderen Hochschulen privat
zu bewerben; es muss jedoch Sorge dafür getragen werden, dass das Kurs-
angebot der in Betracht gezogenen Hochschule inhaltlich und qualitativ den
Studienanforderungen des Studiengangs „Angewandte Fremdsprachen &
Wirtschaft“ entspricht; deshalb besprechen Sie Ihre Pläne am besten mit
Herrn Dr. Collier (s. auch Kapitel 4.1 und Kapitel 11).
1. Studiengebühren
Ab dem Studienjahr 2006/2007 können die britischen Hochschulen die
Höhe der ihrer Studiengebühren frei bestimmen. Sie sind nicht mehr an die
bisher staatlich vereinbarten ca. £1200 pro Jahr gebunden. Die meisten Uni-
versitäten planen Studiengebühren von ca. £3000 pro Jahr für Studierende
aus der EU zu erheben. Gebühren für professionelle Undergraduate-Studien-
gänge wie Management oder Accountancy liegen weit darüber. Früher war es
möglich, dass die deutschen Studierenden, ähnlich wie alle britischen Studie-
renden, die Studiengebühren, ersetzt bekamen. Seit 1998 ist diese Erstattung
einzig und allein anhand einer Prüfung des verfügbaren Einkommens der
Eltern möglich. Nur Studierende, deren Eltern unter einer sehr niedrig ver-
anschlagten Einkommensgrenze liegen (£15.000 p.a.), können die Gebühren
erstattet bekommen. Da die Durchschnittseinkommen in Großbritannien
weit unter den deutschen liegen, ist es sehr unwahrscheinlich, auf diesem
Weg eine Erstattung der Gebühren zu erlangen. Deshalb müssen Sie bei
einer Privatbewerbung damit rechnen, die Studiengebühren selbst zahlen zu
müssen. Die Studiengebühren, die von amerikanischen und australischen
Hochschulen erhoben werden, liegen meist nochmals über den britischen
Kosten. Eine Privatbewerbung in USA oder Australien sollte daher genau
überlegt werden.
An folgenden Hochschulen müssen Gießener Studierende keine
Studiengebühren bezahlen: Denison (USA), Macquarie (Australien) und
Milwaukee (USA). Im Rahmen der SOKRATES-Partnerschaften kommen
folgende Hochschulen hinzu: Keele, Leicester, Lleida (Spanien), Louvain

                                          10
(Belgien), Loughborough, Sheffield Hallam, Sheffield University,
                      Westminster, Wolverhampton. Durch die Besonderheiten des Austausches
                      mit Denison werden die Studiengebühren effektiv gedeckt.
                      2. Kontakthochschulen der Justus-Liebig-Universität
                      A. Großbritannien
Keele                 S           BWL (Management Science), VWL                           Frz., Russ., Span.
Leicester             S           VWL, BWL, Gesellschaftswissenschaften                   Frz., Ital., Span.
Loughborough          S           VWL, BWL (Business and Management Science),             Frz.
                                  Gesellschaftswissenschaften

Sheffield             S           nicht für „Neuere Fremdsprachen“                        Engl., Frz., Span.

Sheffield Hallam
                      S           BWL (Business Studies), VWL, Geographie                 Frz., Ital., Span.

Westminster
                      S                                                                   Arab., Frz., Port.,
                                  nicht für „Neuere Fremdsprachen”
                                                                                          Russ., Span.

Wolverhampton
                      S           BWL (Business Studies)                                  Frz., Russ., Span.

                      B. Nordamerika

Denison
                      /:/         VWL, [BWL], Education, Anglistik                        Frz., Span.
Milwaukee             /:/         alle                                                    alle
Suffolk               /:/         BWL                                                     Frz., Span., Ital.

                      C. Andere
                      S           Postkoloniale Literatur in Englisch, BWL                Engl., Frz., Span.,
Lleida (Spanien)*
                                                                                          Katalanisch
Lovain                S           Engl. Sprachwissenschaft
(Belgien)             /:/         BWL (Business Administration), VWL                      Frz. Ital., Russ.
Macquarie
(Sydney/Australien)               (Economics), Didaktik
                      * Unterrichtssprache English Department: Englisch; in anderen Fächern vorwiegend
                      Spanisch

                                                               11
D. Anmerkungen
            /:/ = Austausch erfolgt paritätisch, d.h. es können nur so viele Studierende
            an die Partnerhochschule gehen, wie von der Partnerhochschule nach
            Gießen kommen.
            S = SOKRATES-Programm.
Denison     An der University of Denison (ca. 2000 Studierende; in der Nähe der Großstadt
            Columbus im Bundesstaat Ohio) können nur so viele Gießener Studierende
            platziert werden, wie aus Denison nach Gießen kommen (z.B. vier Gießener
            für das Wintersemester gegen zwei amerikanische Studierende für ein
            Studienjahr). Wie beim ISEP-Programm kommen die jeweiligen Studie-
            renden für die zu Hause entstehenden Kosten auf. Da die an der Denison
            University anfallenden Studiengebühren und Wohnheimkosten außer-
            ordentlich hoch sind, ist dieser Austausch für Gießener besonders günstig.
            Für die Gießener Gaststudeierenden werden sämtliche Studiengebühren
            sowie die Wohnheimmiete und Verpflegungskosten übernommen. Für die
            Denison-Gaststudierenden muss jeder Gießener die vereinbarte Summe von
            2506 Euro (501,20 Euro mal 5 Monate) auf einem Universitätskonto vor
            Antritt des Auslandssemesters hinterlegen (für einen einjährigen Aufenthalt:
            5012 Euro in zwei Raten im Juli und im Januar); über diese Summe verfügt
            dann der Gaststudierende aus Denison. Studierende der JLU, die nach
            Denison gehen, müssen eine Erklärung unterschreiben, die die finanziellen
            Verpflichtungen gegenüber der JLU vertraglich festlegt. Der für den Aus-
            tausch Denison–Gießen formell Zuständige ist Herr Professor Borgmeier.
            Erstattung durch BaföG ist erfahrungsgemäß schwierig, weil das Geld auf
            ein deutsches sog. Verwahrungskonto eingezahlt werden muss.
Milwaukee   Das Kontingent, das momentan zwischen fünf und sieben pendelt, muss
            eventuell (nach Bedarfserhebung) mit Antragstellern anderer Fachrich-
            tungen geteilt werden. Studierende haben ggf. beschränkten Zugang zu Ver-
            anstaltungen der Junior School (100- und 200-Kurse) und werden als „Junior-
            Students“ (d.b. drittes Studienjahr) eingeschrieben.
            E. Gaststudierende in Gießen
            Über bestehende Vereinbarungen mit dem Fachbereich 05 Anglistik
            schicken folgende Hochschulen Austauschstudierende für Intensivkurse
            bzw. ein Vollstudium nach Gießen (Kontaktmöglichkeiten!): Australien:
            Macquarie University (Sydney); Europa: Universitat de Lleida; Université
            Catholique de Louvain; Großbritannien: Keele University, Leicester University,
            Loughborough University, Sheffield University, Sheffield Hallam University, University
            of Westminster, Wolverhampton University; USA: Denison University (Granville,
            Ohio), University of Milwaukee (Wisconsin).

                                                     12
3. Andere Austauschprogramme
Neben einer Vermittlung durch das Institut für Anglistik an die University
of Wisconsin ist es auch möglich über das Akademische Auslandsamt am
Hessen/Wisconsin Exchange teilzunehmen. Außerdem wird das Inter-
national Student Exchange Program (ISEP) mit den USA, welches für
Gießener Studierende sehr günstig ist (s. Kapitel 6.2) von Herr. Dr. Collier
koordiniert.
4. Weitere Vermittlungsmöglichkeiten
Insbesondere für Lehramtstudierende im Hauptstudium sind die Assistant
Teacher Programme interessant, die an der Professur Borgmeier vermittlet
werden. Informationen hierzu finden sich vor Raum 333.
Bei Bewerbungen aller Art ist es darüber hinaus immer möglich Auslands-
BAfög zu beantragen und so die zusätzlichen Kosten des Auslandstudiums
aufzufangen.

                                    13
Kapitel

                   Förderungsmöglichkeiten und Stipendien

                   N           eben dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
                               gibt es eine Reihe weiterer Organisationen, die Studienaufenthalte
                               deutscher Studierender im Ausland fördern (z.B. Fulbright-Kom-
                   mission). Informationen darüber sind beim Akademischen Auslandsamt
                   (s. Kapitel 15) erhältlich. Die meisten Stipendien werden jedoch für post-
                   graduate study gewährt; Studierende, die keinen ersten Abschluss haben,
                   sind in der Regel leider auf sich gestellt. Die wenigen Ausnahmen unter den
                   Förderungseinrichtungen setzen voraus, dass in der Regel nur Studierende
                   gefördert werden, die bereits vier Semester an einer deutschen Hochschule
                   studiert haben. Dies gilt z.B. für die drei Stipendien der King Edward VII
                   British-German Foundation, die vom British Council jährlich im Auftrag
                   der Stiftung angeboten werden (die geförderten Studienfächer schließen
                   auch BWL und VWL ein; Kandidat(inn)en müssen ein akademisches Jahr an
                   einer britischen Universität studieren; laut Aussage des British Council (1991)
                   dürfen sich Studierende der „Angewandten Fremdsprachen“ um diese
                   Stipendien nicht bewerben). Bei anderen Förderinstituten kann die Förde-
                   rung auch bereits im 3. Studiensemester beginnen. Der Nachweis über-
                   durchschnittlicher Studienleistungen wird von allen Förderungs-
                   instituten verlangt. Weitere Möglichkeiten der Förderung bestehen über
                   gemeinnützige Vereine, wie z.B. den Rotary Club oder die Deutsch–Ameri-
                   kanische Gesellschaft in Gießen. Über weitere Förderungsmöglichkeiten für
                   ein Studium in den Vereinigten Staaten geben die folgenden Bücher Aus-
                   kunft: Joe Lurie & Jonathan Miller, ed., A Foreign Student’s Guide to Financial
                   Assistance for Study and Research in the United States (New York: Adelphi);
                   Financial Planning for Study in the United States: A guide for students from other
                   countries entering higher education in the United States (New York: College Board).
                   Diese und andere Bücher sind im Akademischen Auslandsamt einsehbar. Zu
                   empfehlen sind auch: Study Abroad (UNESCO Publications, Paris) und The
                   Grants Register (St. James Press, London; betrifft das Studium in Groß-
                   britannien); beide Nachschlagewerke sind in der Universitätsbibliothek ein-
                   sehbar. Zu den wichtigsten Förderungsprogrammen sei Folgendes vermerkt:
                   1. DAAD
DAAD               Seit 1988 gewährt der DAAD im Rahmen des IAS-Programms (integrierten
Kennedyallee  50   Auslandsstudiums) keine Teilstipendien (zur Abdeckung erhöhter Lebens-
Postfach  200404   haltungskosten) für Großbritannien. Es sollte nochmals ausdrücklich betont
53134 Bonn         werden, dass der DAAD hauptsächlich Teilnehmer mit Vordiplom fördert,
Tel. 0228-8820     d.h. dass die Teilnehmer ggf. nur eine Stipendienzusage unter Vorbehalt be-
Fax 0228-882-444
                   kommen, die dann erst wirksam wird, wenn der genannte Vorbehalt durch
                   Einreichung des Zeugnisses erfüllt ist; das Risiko liegt aber beim Studie-
                   renden.

                                                          14
2. ISEP
Dieses für Nordamerika konzipierte Programm wird durch das Institut für
Anglistik betreut. Anträge müssen in der Regel im November/Dezember
des Jahres vor Antritt des Auslandssemesters gestellt werden. Auch hier
ist der TOEFL-Test notwendig (s. Kapitel 12). Das Auswahlverfahren
(Formulare, Interviews) dauert üblicherweise bis Ende des Wintersemesters.
Teilnehmer am ISEP-Programm bezahlen jeweils an ihrer Heimatuniversität
Studiengebühren, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, während sie im
amerikanischen Ausland studieren – das heißt: die Amerikaner bezahlen die
hohen amerikanischen Studiengebühren für die deutschen Teilnehmer. Die
Kosten belaufen sich auf ca. 630 Euro pro Monat plus eine Vermittlungs-
und Versicherungspauschale. Zur Zeit stehen für die gesamte Universität
etwa fünf bis sechs ISEP-Stipendien pro Jahr zur Verfügung.
3. SOKRATES
SOKRATES-Mobilitätsstipendien werden nur an Studierende vergeben, die
Staatsbürger der EU sind und ihr Auslandssemester i.d.R. im 5. Fach-
semester an einer Sokrates-Partnerhochschule absolvieren. EFTA-Staats-
angehörige und offiziell anerkannte Asylanten bzw. Staatenlose können
ebenfalls den Mobilitätszuschuss beantragen. Studierende, die keine andere
Förderung für ihr Auslandsstudium erhalten, werden bei der Abgabe von
SOKRATES-Stipendien vorrangig berücksichtigt. SOKRATES-Stipendien
sind mit einigen Bedingungen verknüpft:
(a) Das Auslandsstudium muss entsprechend dem zwischen der Universi-
tät Gießen und der ausländischen Partnerhochschule vereinbarten SOKRA-
TES-Studienprogramm (Learning Agreement) absolviert werden;
(b) die/der Geförderte hat bis spätestens 15.11. eine vom Koordinator im
Ausland unterschriebene sowie abgestempelte Bestätigung über Aufnahme
des Studiums im Ausland (Certificate of Arrival) an das Auslandsamt zu
senden; nach der Rückkehr aus dem Ausland muss auch noch eine ent-
sprechende Abschlussbestätigung (Certificate of Departure) an das Aus-
landsamt* geschickt werden;
(c) die/der Geförderte muss direkt nach Rückkehr aus dem Auslands-
semester einen obligatorischen Erfahrungsbericht online ausfüllen;
(d) die Beihilfe darf ausschließlich zur Deckung von Kosten für Reise,
Lebensunterhalt und Sprachvorbereitung verwendet werden, die im Rahmen
des geplanten Auslandsstudienaufenthalts entstehen;
(e) die Beihilfe muss ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, wenn der
Auslandsstudienaufenthalt nicht angetreten oder vorzeitig abgebrochen oder
die Bestätigungen bzw. der Erfahrungsbericht nicht eingereicht werden.
Der Umfang der Förderung ist lediglich als ein „Zuschuss“ (Projekt-
förderung) für höhere Aufwendungen im Ausland zu verstehen; die
Sicherung der Gesamtfinanzierung des Auslandssemesters liegt weiterhin bei

* Die Formulare, die an das Auslandsamt geschickt werden müssen, sind online unter
http://www.sokrates.uni-giessen.de verfügbar (siehe „Formulare/Bewerbung“).

                                       15
den einzelnen Studierenden. Da SOKRATES-Mobilitätsstipendien von den
jeweiligen Hochschulen beantragt werden und von Brüssel als hochschul-
spezifische Gesamtbeträge bewilligt werden, kann es passieren, dass
(a) Studierende an einer Hochschule mehr erhalten als Studierende an einer
anderen Hochschule;
(b) die durch SOKRATES Geförderten an einer Hochschule mehr Förde-
rungsgeld erhalten, wenn etwa vier statt sechs der kontingentierten Studien-
plätze belegt werden. Im Studienjahr 2003/2004 wurden pauschal ca. 600
Euro pro Gießener Student veranschlagt. Gegen Ende des Studienjahrs
werden unter Umständen noch Restbeträge nachgezahlt.
Aus verfahrenstechnischen Gründen erfolgt die Auszahlung von
SOKRATES-Stipendien an die Stipendiat(inn)en erst nach Antritt des
Auslandsstudiums (oftmals im November). Stipendien werden üblicher-
weise in Form von ein oder zwei Raten ausgezahlt. Die Stipendiat(inn)en
müssen schon ca. sechs Monate vor Antritt des Auslandsemesters (Februar)
einen Stipendiumsvertrag (Mobilitätsantrag) mit Angabe des Bank-
kontos online ausfüllen, vor dem Absenden ausdrucken und den Ausdruck
vom Programmbeauftragten unterschreiben lassen. Der sog. Mobilitäts-
antrag befindet sich auch auf den Internet Seiten des Akademischen Aus-
landsamts.
Für den Fall, dass Sie einen BaföG-Antrag gestellt haben und dieser ab-
gelehnt wurde, schicken Sie uns bitte den Ablehnungsbescheid. Wir leiten
ihn an das zentrale SOKRATES-Büro der Universität weiter und ihr Stipen-
dium kann evtl. noch aufgestockt werden.
Manche Studierende entscheiden sich vor Ort, ein ganzes Studienjahr im
Ausland zu verbringen. Ob dies möglich ist, hängt von der Partnerhoch-
schule ab. In der Regel haben wir fest vereinbarte Verträge mit den Hoch-
schulen für bestimmte Fachrichtungen, die unsere Studierenden belegen
dürfen, sowie die Gesamtzahl an Monaten, die sie an der Partneruniversität
verbringen können. Da die Stipendien global von Brüssel zugeteilt werden,
ist eine Verlängerung ohne Zahlung von Studiengebühren nur selten
möglich.
Einige Partneruniversitäten bieten die Möglichkeit eines direct entry Pro-
gramms für Gaststudierende an (z.B. Wolverhampton). Das bedeutet, dass
man in das letzte Studienjahr eintritt und die vorherigen Studienjahre aus
Gießen anerkannt bekommt, um so nach einem Jahr mit einem BA (Bachelor
of Arts) nach Hause zu fahren. Studierende, die von dieser Möglichkeit
Gebrauch machen möchten, können in der Regel nicht über das SOKRA-
TES-Stipendium gefördert werden und müssen normalerweise Studien-
gebühren bezahlen. Trotzdem ist dies eine attraktive Möglichkeit, ein
Auslandssemester mit einem zweiten Studienabschluss zu kombinieren, der
im Hinblick auf die Internationalisierung der Arbeitsmärkte nur von Vorteil
sein kann.
Mit folgenden Hochschulen hat der Fachbereich 05 Anglistik SOKRATES-
Kooperationsverträge abgeschlossen: Keele University; Leicester University;
Universitat de Lleida (Spanien); Université Catholique des Louvain (Belgien); Lough-
borough University; Sheffield Hallam University; University of Sheffield; Westminster
University; University of Wolverhampton. Für Studierende der „Angewandten

                                        16
Fremdsprachen“ kommen hiervon für das obligatorische die University of
Sheffield, Westminster University, Universitat des Lleida und Université Catholique des
Louvain leider nicht in Frage.
4. Programme des Auslandsamts
Das Auslandsamt in Gießen betreut des weiteren drei Austauschprogramme
auf Landesebene. Die Austauschprogramme Hessen–Wisconsin, Hessen-
Massachusetts und Hessen-Queensland ermöglichen studiengebührenfreie
einsemestrige Aufenthalte in den USA oder Australien. Die Bewerbungs-
fristen liegen jeweils Mitte November des Vorjahres und verlangen den
TOEFL Test. Weitere Informationen bei Frau Dr. Schneider–März oder im
Internet unter http://www.uni-giessen.de/auslandsamt.

                                         17
Kapitel

Vordiplom und Auslandssemester
Zeitpunkt des Auslandssemesters

D         ie Prüfungsordnung macht es möglich, dass Studierende durch
          Aufteilung der Vordiplomprüfung das Auslandssemester ohne
          zeitliche Benachteiligung im 5. Studiensemester (Winter-
semester) absolvieren können. Wenn die Prüfungstermine es erlauben,
kann auch die Vordiplomsprüfung in der Nebenfachsprache vor dem Aus-
landssemester abgelegt werden. Die Vordiplomprüfung im Hauptfach (oder
im Hauptfach und in einem Nebenfach) kann dann nach dem Auslands-
semester abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Vordiplom-
prüfung im Hauptfach ist der Nachweis über das ordnungsgemäß absol-
vierte Auslandssemester.
S a c h f a c h : ( a ) Restliche Vordiplomklausuren nach dem Credit Point
System (BWL/VWL) oder Vordiplomsklausur (Didaktik) in den ersten
Wochen der Semesterferien. Alle Studierenden der „Angewandten Fremd-
sprachen“ (Ausnahme: Macquarie-Fahrer) können diesen Termin am Ende
des Sommersemesters wahrnehmen. Das Auslandssemester kann im
September/Oktober bzw. August/ September rechtzeitig angetreten
werden.
S a c h f a c h : ( b ) Vordiplom am Ende des 5. Semesters (Februar/
März). Dieser Termin ist wohl nur für diejenigen realistisch, die spätestens
im Januar aus dem Auslandssemester nach Deutschland zurückkehren.
H a u p t f a c h : Da das Vordiplom im Hauptfach erst nach bzw. auch in
Zusammenhang mit den Nebenfachprüfungen abgelegt werden kann, gibt es
keinen formellen Grund, die festgelegten Termine nicht wahrzunehmen.
Und zwar: entweder direkt nach dem Auslandssemester (März/April)
oder nach dem darauffolgenden Sommersemester (September).
N e b e n f a c h s p r a c h e : ( a ) Wenn das Vordiplom nicht „aufgeteilt“
wird, kann wie für die Vordiplomprüfung im Hauptfach verfahren werden.
Das heißt, das Vordiplom im sprachlichen Nebenfach kann nach dem 5.
Semester (März/April) bzw. dem 6. Semester (September) abgelegt werden.
N e b e n f a c h s p r a c h e : ( b ) Wenn Studierende es vorziehen, das Vor-
diplom in der Nebenfachsprache vor dem Auslandssemester zu machen, ist
dies nur möglich, wenn das Auslandssemester in Großbritannien verbracht
wird.
Grundsätzlich sollten Studierende das Auslandssemester im 5. Semester
absolvieren, möglichst jedoch in einem Wintersemester. Argumente dafür
sind:

                                     18
a)    Die Sprachkenntnisse sind allgemein und, insbesondere beim Vor-
ziehen des Vordiploms, bezüglich des Sachfaches besser.
b) Die Sachfachkenntnisse sind besser, und wir entsprechen damit den
Bedenken der Partnerhochschulen, dass unsere Studenten in jüngeren
Semestern von einem derartigen Auslandssemester nicht genügend profi-
tieren.
c)   Die landeskundlichen Vorkenntnisse sind besser.
d) Hinsichtlich des Gießener Grundstudiums wird durch ein vier-
semestriges Studium in Gießen eine kohärente Wissensgrundlage hergestellt.
e)    Im Falle des ISEP-Programms sind die Chancen der Selektion wesent-
lich günstiger, wenn Studierende das Auslandssemester im 5. Semester
machen.
f)   Die Durchführung eines zweiten Auslandssemesters während des
Hauptstudiums wird, entgegen weitverbreiteter Meinungen, weder im Lande
des Hauptfaches noch im Lande der zweiten Fremdsprache erschwert.
Für Studierende, die das Auslandssemester im 5. Semester in Nordamerika
ablegen, dürfte der Wiedereinstieg ins Gießener Studium keine Probleme
bereiten. Das Auslandsstudium in Großbritannien während des 5. Semesters
ist nur problematisch, wenn die Gasthochschule noch keine Semester-
struktur eingeführt hat und das akademische Jahr noch in Trimester
einteilt. Wenn dies der Fall ist, können folgende Probleme in bezug auf die
Vordiplomsprüfung auftreten:
g) Wenn Studierende beabsichtigen, die Vordiplomprüfung im Haupt-
fach und eventuell auch in der 2. Fremdsprache unmittelbar nach der Rück-
kehr nach Deutschland abzulegen (März/April), wird zwar die fremdsprach-
lich-performative Fähigkeit durch den Auslandsaufenthalt wesentlich
verstärkt, die inhaltliche Vorbereitung jedoch möglicherweise belastet.
Prüfungsunterlagen bzw. Bücher müssen ins Ausland mitgenommen wer-
den; das Lernen in der Muttersprache bei einem parallel verlaufenden
englischsprachigen Erwerb von sachfachlichen Inhalten widerspricht dem
eigentlichen Sinn des Auslandssemesters.
h) Erfahrungsgemäß fällt die Wiedereingewöhnungszeit in Gießen (d.h.
vor allem die Wohnungssuche) mit der Vorbereitung auf die Vordiplom-
prüfung zusammen und führt zu einer Doppelbelastung.
i)    In Anbetracht der obengenannten Erschwernisse würden sich viele
Studierende gezwungen sehen, die Hauptfachprüfung erst nach dem 6.
Hochschulsemester abzulegen, was zu einer Verlängerung der Gesamt-
studienzeit führen würde.
Jede Durchstrukturierung des Studienganges, die versucht, das Doppelziel
Grundstudium/Vordiplom und Auslandssemester zu optimieren, beruht auf
Kompromisslösungen, die eine Bilanz aus Soll und Haben darstellen. In den
angelsächsischen Ländern ist die eingeräumte Vorbereitungszeit vor
Prüfungen knapp gehalten. Es wird erwartet, dass Studierende sich während
der gesamten zur Verfügung stehenden Studienzeit kontinuierlich auf
Examina vorbereiten. Dementsprechend könnte Problem g) zum Teil
dadurch gelöst werden, dass die Lerninhalte des Gießener Grundstudiums
rechtzeitig bis zum Auslandssemester systematisch erschlossen werden. h)
                                   19
Die Sicherstellung einer Wohnmöglichkeit könnte in vielen Fällen bereits
während der Weihnachtsferien vorgenommen werden, andernfalls in
Vertretung (wie es bei der Anmeldung zur Vordiplomprüfung vorgesehen
ist). Es werden übrigens ohnehin nur einige Tage Ende März/Anfang April
für die Prüfungen beansprucht. Die eventuelle Wohnungssuche während
des Semesters ist zwar eine Belastung, jedoch keine Doppelbelastung. i) Die
Statistik aus vergangenen Jahren zeigt, dass die verlängerte Gesamtstudien-
zeit (Vordiplomprüfung am Ende des 6. Semesters) für viele bereits Realität
ist. Die Möglichkeit, durch optimale Planung das Vordiplom nach 5 Semes-
tern zu schaffen, ist aber nach wie vor gegeben.
Daraus folgt die Empfehlung, das Auslandssemester im 5. Studiensemes-
ter zu absolvieren.

                                   20
Kapitel

Die Einteilung des Studienjahres

D         as Studium an der englischsprachigen Gasthochschule wird in der
          Regel während eines Wintersemesters durchgeführt. Zur näheren
          Erläuterung wird im folgenden ein kurzer Überblick über die
Einteilung des Studienjahres an englischsprachigen Hochschulen gegeben.
1. Großbritannien
Das Studienjahr ist üblicherweise in zwei Semester – nicht, wie früher
üblich, in Trimester – eingeteilt. Das erste Semester dauert in der Regel von
Ende September bis Ende Januar/Anfang Februar, das zweite Semester von
Anfang Februar bis Mitte Juni. Der Beginn des Sommersemesters in Eng-
land ist erfahrungsgemäß ca. zwei Wochen vor Ende unseres Winter-
semesters, deshalb ist das Auslandsstudium in Großbritannien während des
Sommersemesters nur schwer möglich. Im Rahmen der Austauschverein-
barungen ist es unbedingt notwendig, das gesamte Semester hindurch
anwesend zu sein. Es ist grundsätzlich nicht möglich, später anzureisen
oder früher abzureisen. Das Mitschreiben von allen Abschlussklausuren
ist zwingend für die Anerkennung der Studienleistungen im Ausland sowie
die Anerkennung des Auslandssemesters allgemein. Die Aufnahme des
Auslandsstudiums im Sommertrimester ist nicht empfehlenswert, wenn die
Gasthochschule noch mit Trimestern arbeitet, weil zu diesem Zeitpunkt
hauptsächlich Prüfungen geschrieben werden, für die die erforderlichen
Vorkenntnisse der vorangegangenen Trimester nicht erworben wurden.
2. Vereinigte Staaten
Das nordamerikanische Studienjahr ist üblicherweise – ähnlich wie das
deutsche Studienjahr – in zwei Semester aufgeteilt: das fall semester (Mitte/
Ende August bis Mitte Dezember) und das spring semester (Anfang Januar bis
Ende April/Mitte Mai). Hinzu kommen die sogenannten summer sessions
(Ende Mai bis Ende August), die in drei- bis zwölfwöchigen komprimierten
Kursen das übliche Semesterprogramm nochmals anbieten.
3. Australien
In Australien fängt das Studienjahr im März mit Semester 1 an. Gießener
Studierende absolvieren ihr Auslandssemester dort normalerweise in Semester
2 von Juli bis November. In Ausnahmefällen ist an diesen Hochschulen ein
Aufenthalt im Semester 1 möglich.
Studierende der „Angewandten Fremdsprachen“ müssen sich an der aus-
ländischen Hochschule für mindestens ein Semester (oder zwei Trimester)
einschreiben, damit das Auslandssemester als ordnungsgemäß anerkannt
wird. Die Teilnahme nur an den sogenannten summer sessions ist nicht aus-
reichend.

                                    21
Aktualisierte Informationen über Studienbeginn und Studiendauer, soweit
                   nicht aus den jeweiligen prospectuses und bulletins der Hochschulen zu
                   entnehmen, erhalten die Studierenden im Rahmen ihres Bewerbungs-
                   verfahrens. Sie sind ebenfalls jederzeit über die homepages der einzelnen Uni-
                   versitäten abrufbar (s. Kapitel 16).
                   4. Kalenderdaten
                   Die folgende Auflistung bietet eine erste Vorstellung des etwaigen zeitlichen
                   Verlaufes des typischen Auslandsstudiums an repräsentativen Partner-
                   hochschulen. Die angegebenen Daten stellen die Werte für das Jahr 2005/
                   2006 dar. Für die genaue zeitliche Planung des Auslandsaufenthaltes
                   (insbesondere mit Hinblick auf Flüge, Flug nach Hause über Weihnachten,
                   sonstige Buchungen) sind jedoch die aktuellen, im Vorlesungsverzeichnis
                   der Hochschule gedruckten oder im Internet veröffentlichten Termine gültig
                   und zuverlässig. Falls diese Daten fehlen, werden wir versuchen präzisierte
                   term dates am schwarzen Brett auszuhängen. Bitte planen Sie eine Woche vor
                   Semesterbeginn für eine Einführungswoche ein.
Denison            S1: 29.08.2005–18.12.2005            X: 19.11.2005–27.11.2005 (txgiving break)
Keele              S1: 26.09.2005–23.01.2006            X: 17.12.2005–08.01.2006 (Xmas-break)
Leicester          S1: 03.10.2005–20.01.2006            X: 10.12.2005–08.01.2006 (Xmas-break)
Lleida             S1: 19.09.2005–04.02.2006
Loughborough       S1: 03.10.2005–03.02.2006            X: 17.12.2005–08.01.2006 (Xmas-break)
Louvain            keine Angaben verfügbar
Milwaukee          S1: 06.09.2005–23.12.2005            X: 24.11.2005–27.11.2005 (txgiving break)
Macquarie          S2: 01.08.2005–30.11.2005            X: 17.09.2005–03.10.2005 (midterm break)
Sheffield Hallam   S1: 03.10.2005–25.01.2006            X: 19.12.2005–02.01.2006 (Xmas-break)
Sheffield Univ.    S1: 26.09.2005–03.02.2006            X: 17.12.2005–15.01.2006 (Xmas-break)
Suffolk            S1: 07.09.2005–22.12.2005            X: 24.11.2005–27.11.2007 (txgiving break)
Westminster        S1: 26.09.2005–13.01.2006            X: 17.12.2005–13.01.2006 (Xmas-break)
Wolverhampton      S1: 03.10.2005–27.01.2006            X: 19.12.2005–08.01.2006 (Xmas-break)

                                                        22
Kapitel

                           Informationen über ausländische Hochschulen
                           1. Grundentscheidungen

                           E        inige Vorentscheidungen werden den Studierenden bereits wäh-
                                    rend des ersten Info-Treffens abverlangt. Die Grundentscheidung
                                    über den Zeitpunkt des Auslandssemesters hängt nicht von
                           Informationen über ausländische Hochschulen ab. Eine erste (noch
                           revidierbare) Entscheidung über mögliche bzw. erwünschte Studienzielorte
                           kann aufgrund einer Überprüfung der in Kapitel 5 angeführten Grunddaten
                           getroffen werden. Es sollte vor allem die studierte Fächerkombination
                           in Erwägung gezogen werden und sichergestellt sein, dass diese an
                           den Hochschulen angeboten wird. Es kann jedoch passieren, dass bei
                           einer ungünstigen Gesamtkonstellation (z.B. zu viele Studierende, die die
                           Kombination BWL/Spanisch haben) die zweite Fremdsprache am Zielort
                           nicht studiert werden kann.
                           2. Allgemeines zu den Kosten
                           Ferner sollte Klarheit über die Kosten bestehen. Das Leben in einer Groß-
     K O S T E N
                           stadt wie z.B. London ist wesentlich teurer als in anderen Teilen Großbri-
   siehe Anhang F          tanniens. Allein die Miete in London kann, je nach Art der Unterkunft und
                           der Vereinbarung hinsichtlich Verpflegung, ca. £90 pro Woche kosten; eine
                           Erhebung über die Gesamtkosten eines studentischen Aufenthalts in Lon-
                           don, die 2004 durchgeführt wurde, ergab eine Summe von ca. £1300 für
                           Bücher, Essen und Unterhaltung und ca. £1600 Miete pro Semester. £45-65
                           für Miete pro Woche sind in England normal, weil die Wohnheime nicht,
                           wie bei uns, subventioniert werden. Hinzu kommen ca. £35–£75 pro Monat
                           für Transportkosten. Die Kosten für das Auslandssemester in Milwaukee
                           beliefen sich auf: $2.800 Miete pro Semester für Einzelzimmer inklusive
                           Mahlzeiten (Meal Plan, der für den Aufenthalt im Wohnheim obligatorisch
                           ist), ca. $200–$500 für Fachliteratur; und mindestens $800 für Unterhaltung
                           und Freizeit und Unterhaltung pro Semester.) Weitere Angaben zu den
                           Kosten s. Anhang F.
                           3. Informationsquellen

I N F O M A T E R I A L
                           Beste Quelle von Informationen über einzelnen Hochschulen sind die
                           Internetseiten der ausländischen Hochschule. Hierüber kann man sich
   World Wide Web          auch im Regelfall Prospekte (prospectuses/bulletins) zuschicken lassen, die
   Prospectuses            nähere Auskunft über die institutionellen und studentischen Einrichtungen,
   Herr Collier, Zi 328b
                           das allgemeine Kursangebot der Fachbereiche sowie Unterbringungs-
   Landeskundezimmer
   Auslandsamt             möglichkeiten geben. Im Falle der Partnerhochschulen und einiger anderer
   Amerika Haus            befinden sich solche Verzeichnisse in der Institutsbibliothek des Fach-
   Andere Studierende      bereichs Anglistik. Oftmals liegen die aktuellen Ausgaben der prospectuses
                           am Anfang des Jahres noch nicht vor; die wesentlichen Angaben ändern sich

                                                              23
jedoch von Jahr zu Jahr nicht. Angaben zu Studienbeginn und Studiendauer
werden rechtzeitig als Ergänzung der Informationen über Hochschulen aus-
gehängt. Im Falle von Anträgen auf BAföG-Förderung wird der Auslands-
beauftragte diese Angaben in das Formblatt bzw. in die Zusatzbescheini-
gung selber eintragen. Bei einigen Kontakthochschulen müssen präzise
Angaben über Kursauswahl und immer öfter auch Stundenplanwahl schon
vor Antritt des Auslandssemesters gemacht werden. Dies kann erst erfolgen,
nachdem Studierende die ausführlicheren Kursbeschreibungen zu Rate
gezogen haben, die auf den einzelnen Homepages der Partnerhochschulen
verfügbar sind und teilweise auch im Zimmer von Herrn Dr. Collier (328b)
und der Fachbereichsbibliothek Anglistik vorliegen.
Adressen von britischen Hochschulen werden im UCAS Handbook an-
geführt (Bezugsanschrift: s. Kapitel 15). Über die UB sind auch vereinzelte
Werke, die Informationen zum Studium in den USA anbieten, verfügbar;
z.B. U. Littmann, Studienführer Vereinigte Staaten von Amerika (1983–1996)
(ZZ88/146) oder DAAD Studienführer USA, Kanada (1999-) (Fh all NZ
6.1). Beim DAAD kann man ebenfalls gegen eine geringe Gebühr direkt
aktuelle Infohefte zum Studium in den USA, Kanada, Großbritannien und
Australien bestellen. Oft empfiehlt sich auch ein Besuch beim
Akademischen Auslandsamt (s. Kapitel 15) oder beim Amerikahaus
Frankfurt (s. Kapitel 15). Die aktuellsten Informationen sowie die Online-
Versionen der Hochschulprospekte kann man allerdings, wie oben bereits
angesprochen, im Internet finden. Über allgemeine Suchmaschinen (z.B.
Google) kann man gezielt Informationen über den Studienort im Ausland
recherchieren, wie auch Adressen für eine Notunterkunft vor Ort. Gesetzt
den Fall, dass man sich privat ein Zimmer suchen möchte, kann es nützlich
sein, auf diesem Wege eine Jugendherberge oder eine Bed and Breakfast
Unterkunft ausfindig zu machen. Man sucht dann z.B. mit den Kriterien
„Wolverhampton“ und „Bed and Breakfast“.
Die einzelnen Hochschulen führen in der Regel ihre Vorlesungsverzeich-
nisse, wichtige Adressen, Kartenmaterial, Fotos vom Campus sowie den
Wohnheimen im Internet auf.

                                   24
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