Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2023 Mittwoch, 15. Februar 2023

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Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2023 Mittwoch, 15. Februar 2023
POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte

                                    Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
                                    Jahrgang 2023     Mittwoch, 15. Februar 2023   Nummer 2

                                                         www.foeritztal.de
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2023 Mittwoch, 15. Februar 2023
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023                                                                                                                        -2-

                                                         Der nächste „Föritztalkurier“
                                                                   erscheint am Mittwoch,
                                                                      den 15. März 2023

                                                          Redaktionsschluss ist am Dienstag,
                                                             den 07. März 2023, 10.00 Uhr

 Inhaltsverzeichnis

 Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal                                            •   Beschluss über die Niederschrift des nicht
                                                                                      öffentlichen Teils der 33. Sitzung des Haupt-
 Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal                                               und Finanzausschusses des Gemeinderates
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung                                    Föritztal vom 11.10.2022 ...................................... Seite 5
    der Sitzung des Gemeinderates Föritztal
    vom 31.01.2023 .................................................... Seite 3   Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen                              • Sitzung des Gemeinderates Föritztal
    Teils der 40. Sitzung des Gemeinderates Föritztal                                 am 28.02.2023...................................................... Seite 5
    vom 06.12.2022 .................................................... Seite 3   • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung                                Gemeinderates Föritztal am 07.03.2023 .............. Seite 5
    der in der Gemeinderatssitzung am 06.12.2022
    gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ............... Seite 3               Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
 • Beschluss über die Feststellung der Jahres-                                    • Die Gemeinde Föritztal verkauft einen
    rechnung der Gemeinde Föritz (bis 05.07.2018),                                  gebrauchten TS-Anhänger ................................... Seite 6
    der Gemeinde Föritztal (ab 06.07.2018) für das                                • Bekanntmachung zur Schöffenwahl ..................... Seite 6
    Haushaltsjahr 2018 sowie Beschlussfassung über
                                                                                  • Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Föritztal,
    die Entlastung der Bürgermeister ......................... Seite 3
                                                                                    der Außenstelle Judenbach sowie der
 • Beschluss über den Abschluss eines Durch-                                        kommunalen Kindertageseinrichtgungen
    führungsvertrages zum vorhabenbezogenen                                         am Faschingsdienstag .......................................... Seite 7
    Bebauungsplan Industriegebiet „Am Rohof II,
                                                                                  • Einwohnermeldeämter bleiben vom
    Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch,
                                                                                    06. - 08.03.2023 geschlossen............................... Seite 7
    TF Flurstück-Nr. 1469/19, TF-Nr. 1468/3,
    Flurstück-Nr. 1469/23 und Flurstück-Nr. 1468/4,                               • Außenstelle Judenbach bleibt
    Gemarkung Heubisch, der Firma Sauer                                             am 15.03.2023 geschlossen................................. Seite 7
    Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt                                         • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle
    für eine Betriebserweiterung ................................ Seite 3           Judenbach ............................................................ Seite 7
 • Beschluss über die Niederschrift des nicht                                     • Öffnungszeiten Wertstoffhof
    öffentlichen Teils der 38. Sitzung des Gemeinde-                                Neuhaus-Schierschnitz......................................... Seite 7
    rates Föritztal vom 25.10.2022 ............................. Seite 3          • Erreichbarkeit der Revierförster ............................ Seite 8
 • Beschluss über die Genehmigungserklärung zur                                   • Sprechstunde des Kontaktbereichs für die
    Bestellung von Grunddienstbarkeiten                                             Gemeinde Föritztal der Polizeiinspektion
    URNr. K 1706/2022............................................... Seite 4        Sonneberg ............................................................ Seite 8
 • Beschluss über den Verkauf eines Gewerbe-
    grundstücks - Gemarkung Malmerz,                                              Bekanntmachung anderer Ämter und Behörden
    Flurstück-Nr. 140/7, Gewerbegebiet SON / Föritz Seite 4                       • Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung
 • Beschluss über die Genehmigung der Vereinbarung                                   der Grenzwiederherstellung / Grenzfeststellung
    über ehrenamtliche Tätigkeit in der                                              und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen,
    Gemeindeverwaltung Föritztal .............................. Seite 4              Gemarkung Gefell ................................................ Seite 9
                                                                                  • Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung
 Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal                               über die Fortführung des Liegenschaftskatasters,
 • Beschluss über die Bestätigung der Tages-                                         Gemarkung Heubisch ........................................... Seite 9
    ordnung der Sitzung der Haupt- und Finanz-                                    • Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung
    ausschusses des Gemeinderates Föritztal                                          der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung
    vom 10.01.2023 ................................................... Seite 4       und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen,
 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen                                 Gemarkung Oersldorf ........................................... Seite 9
    Teils der 34. Sitzung des Haupt- und Finanz-                                  • AGATHE - ein Angebot für ältere Menschen ........ Seite 9
    ausschusses des Gemeinderates Föritztal
    vom 15.11.2022 .................................................... Seite 5   Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ...............Seite 10
 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung
    der im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
    Föritztal am 15.11.2022 gefassten nicht
    öffentlichen Beschlüsse ........................................ Seite 5
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2023 Mittwoch, 15. Februar 2023
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023                                                                                    -3-

 Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal                                   Beschluss über die Genehmigungserklärung zur Bestellung
                                                                         von Grunddienstbarkeiten URNr. K 1706/2022
                                                                         Beschluss Nr. GR/456/40/2022 vom 06.12.2022
                                                                         Beschluss über den Verkauf eines Gewerbegrundstücks -
                                                                         Gemarkung Malmerz, Flurstück-Nr. 140/7, Gewerbegebiet
     Beschlüsse des Gemeinderates                                        SON / Föritz
                                                                         Beschluss Nr. GR/457/40/2022 vom 06.12.2022
                                                                         Beschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über
Beschluss Nr. GR/458/41/2023                                             ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeindeverwaltung Föritztal
Sitzungsdatum: 31.01.2023
                                                                      Datum der Ausfertigung: 01.02.2023
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-              Andreas Meusel
zung des Gemeinderates Föritztal vom 31.01.2023                       Bürgermeister
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und           der Gemeinde Föritztal
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert         Beschluss Nr. GR/461/41/2023
durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) bestätigt        Sitzungsdatum: 31.01.2023
der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 31.01.2023 die
vorliegende Tagesordnung.                                             Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung der
                                                                      Gemeinde Föritz (bis 05.07.2018), der Gemeinde Föritztal (ab
Datum der Ausfertigung: 01.02.2023                                    06.07.2018) für das Haushaltsjahr 2018 sowie Beschlussfas-
Andreas Meusel                                                        sung über die Entlastung der Bürgermeister
Bürgermeister                                                         Aufgrund des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der
der Gemeinde Föritztal                                                Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kom-
                                                                      munalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite
                                                                      501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar
Beschluss Nr. GR/459/41/2023                                          2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.
                                                                      Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Gemeinderat
Sitzungsdatum: 31.01.2023
                                                                      Föritztal in seiner Sitzung am 31. Januar 2023 die Feststellung
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der           der Jahresrechnung der Gemeinde Föritz (bis 05.07.2018), der
                                                                      Gemeinde Föritztal (ab 06.07.2018) für das Haushaltsjahr 2018
40. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 06.12.2022
                                                                      und erteilt den Bürgermeistern für die Haushaltsführung 2018
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
                                                                      die Entlastung.
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-          Datum der Ausfertigung: 01.02.2023
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert         Andreas Meusel
durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt       Bürgermeister
der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 31.01.2023, die        der Gemeinde Föritztal
Niederschrift des öffentlichen Teils der 40. Sitzung des Gemein-
derates Föritztal vom 06.12.2022 zu genehmigen.
                                                                      Beschluss Nr. GR/445/40/2022
Datum der Ausfertigung: 01.02.2023                                    Sitzungsdatum: 06.12.2022
Andreas Meusel
Bürgermeister                                                         Beschluss über den Abschluss eines Durchführungsvertra-
der Gemeinde Föritztal                                                ges zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Industriege-
                                                                      biet „Am Rohof II, Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch,
                                                                      TF Flurstück-Nr. 1469/19, TF-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23
Beschluss Nr. GR/460/41/2023                                          und Flurstück-Nr. 1468/4, Gemarkung Heubisch, der Firma
Sitzungsdatum: 31.01.2023                                             Sauer Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt für eine Be-
                                                                      triebserweiterung (Planungsstand 06.12.2022)
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in            Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
der Gemeinderatssitzung am 06.12.2022 gefassten nicht öf-             Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
fentlichen Beschlüsse                                                 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt-
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und           machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom             durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-           der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 06. Dezember
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt             2022, den als Anlage beigefügten Durchführungsvertrag mit der
geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414,              Firma Sauer Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt vertre-
415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am        ten durch die Geschäftsleitung Frau Silke Sauer, Frau Astrid von
31.01.2023 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am         Pannwitz und Herr Oliver Sauer abzuschließen.
06.12.2022 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der             Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder
                                                                      des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung
Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
                                                                      ausgeschlossen.
    Beschluss Nr. GR/445/40/2022 vom 06.12.2022
    Beschluss über den Abschluss eines Durchführungsvertra-           Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
    ges zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Industriege-              Andreas Meusel
    biet „Am Rohof II, Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch, TF   Bürgermeister
    Flurstück-Nr. 1469/19, TF-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23       der Gemeinde Föritztal
    und Flurstück-Nr. 1468/4, Gemarkung Heubisch, der Firma
    Sauer Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt für eine Be-
    triebserweiterung (Planungsstand 06.12.2022)                      Beschluss Nr. GR/453/40/2022
    Beschluss Nr. GR/453/40/2022 vom 06.12.2022                       Sitzungsdatum: 06.12.2022
    Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
    der 38. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 25.10.2022        Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
                                                                      der 38. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 25.10.2022
    Beschluss Nr. GR/454/40/2022 vom 06.12.2022                       Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
    Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver-             kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
    trag URNr. K 1709/2022                                            August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
    Beschluss Nr. GR/455/40/2022 vom 06.12.2022                       machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän-
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2023 Mittwoch, 15. Februar 2023
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023                                                                                  -4-
dert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415)           Beschluss Nr. GR/456/40/2022
beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 06.
Dezember 2022, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der   Sitzungsdatum: 06.12.2022
38. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 25. Oktober 2022
                                                                    Beschluss über den Verkauf eines Gewerbegrundstücks -
zu genehmigen.
                                                                    Gemarkung Malmerz, Flurstück-Nr. 140/7, Gewerbegebiet
                                                                    SON / Föritz
Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
                                                                    Aufgrund des § 22 (3), in Verbindung mit § 67 der Thüringer Ge-
Andreas Meusel                                                      meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -
Bürgermeister                                                       ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung
der Gemeinde Föritztal                                              der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41)
                                                                    zuletzt geändert durch Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S.
                                                                    414, 415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung
Beschluss Nr. GR/454/40/2022                                        am 06. Dezember 2022 dem Verkauf des Flurstücks Nr. 140/7
Sitzungsdatum: 06.12.2022                                           der Gemarkung Malmerz zuzustimmen. Der Käufer trägt sämtli-
Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver-               che Kosten des Ankaufs.
trag URNr. K 1709/2022
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und         Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom           Andreas Meusel
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-         Bürgermeister
                                                                    der Gemeinde Föritztal
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt
geändert durch Gesetz vom vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414,
415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am      Beschluss Nr. GR/457/40/2022
06.12.2022 die folgende Genehmigungserklärung:                      Sitzungsdatum: 06.12.2022

                 Genehmigungserklärung                              Beschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über
Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die      ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeindeverwaltung Föritztal
in der Urkunde des Notars Waldemar Käb mit dem Amtssitz in          Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Sonneberg                                                           Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
                                                                    16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
UR-Nr. K 1709/2022 vom 11.11.2022                                   kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geän-
                                                                    dert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415)
von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind.       beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 06.
Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen.                     Dezember 2022 die in der Anlage beigefügte Vereinbarung über
                                                                    ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeindeverwaltung Föritztal zu
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder          genehmigen.
des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung             Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO war Ratsmitglied And-
                                                                    reas Meusel von der Beratung und Beschlussfassung ausge-
ausgeschlossen.
                                                                    schlossen.
Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
                                                                    Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
Andreas Meusel                                                      Andreas Meusel
Bürgermeister                                                       Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal                                              der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/455/40/2022
Sitzungsdatum: 06.12.2022                                                   Beschlüsse der Ausschüsse
                                                                            des Gemeinderates Föritztal
Beschluss über die Genehmigungserklärung zur Bestellung
von Grunddienstbarkeiten URNr. K 1706/2022
Genehmigungserklärung zu Notarverträgen                             Beschluss Nr. HUF/124/35/2023
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und         Sitzungsdatum: 10.01.2023
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt-       Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt ge-           zung der Haupt- und Finanzausschusses des Gemeindera-
ändert durch Gesetz vom vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414,          tes Föritztal vom 10.01.2023
                                                                    Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
                                                                    Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
06.12.2022 die folgende Genehmigungserklärung:                      16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
                                                                    kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
                  Genehmigungserklärung                             durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) bestätigt
Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die      der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal
in der Urkunde des Notars Waldemar Käb mit Sitz in Sonneberg        in seiner Sitzung am 10.01.2023 die vorliegende Tagesordnung.

UR-Nr. K 1706/2022 vom 10.11.2022                                   Datum der Ausfertigung: 12.01.2023
                                                                    Andreas Meusel
von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind.       Bürgermeister
Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen.                     der Gemeinde Föritztal

Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder
                                                                    Beschluss Nr. HUF/125/35/2023
des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung             Sitzungsdatum: 10.01.2023
ausgeschlossen.
                                                                    Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
Datum der Ausfertigung: 07.12.2022                                  34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
Andreas Meusel                                                      meinderates Föritztal vom 15.11.2022
Bürgermeister                                                       Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
der Gemeinde Föritztal                                              kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2023 Mittwoch, 15. Februar 2023
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023                                                                                      -5-
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert              Sitzungen des Gemeinderates
durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt
der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in                  und seiner Ausschüsse
seiner Sitzung am 10.01.2023, die Niederschrift des öffentlichen
Teils der 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
Gemeinderates Föritztal vom 15.11.2022 zu genehmigen.                 Sitzung Gemeinderat Föritztal Nr. 42/2023
                                                                      am 28.02.2023
Datum der Ausfertigung: 12.01.2023
Andreas Meusel                                                        Am Dienstag, 28. Februar 2023 findet um 18:00 Uhr im
Bürgermeister                                                         Kultursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,
der Gemeinde Föritztal                                                96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 42. Sitzung
                                                                      des Gemeinderates Föritztal statt.
Beschluss Nr. HUF/126/35/2023                                         Tagesordnung:
Sitzungsdatum: 10.01.2023
                                                                      BÜRGERFRAGESTUNDE

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der               ÖFFENTLICHER TEIL:
im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am               1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der
15.11.2022 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse                       Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 28.02.2023.
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und           2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom                41. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 31.01.2023
                                                                      3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
                                                                         in der Gemeinderatssitzung am 31.01.2023 gefassten
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-
                                                                         nicht öffentlichen Beschlüsse
ändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415)           4. Beschlusskontrolle
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates           5. Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde
Föritztal in seiner Sitzung am 10.01.2023 die nachfolgenden in           Föritztal für das Haushaltsjahr 2023 samt ihren Anlagen
nicht öffentlicher Sitzung am 15.11.2022 gefassten Beschlüsse         6. Beschluss über den Finanzplan und das Investitionspro-
im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:         gramm für die Jahre 2022 bis 2026
    Beschluss Nr. HUF/123/34/2022 vom 15.11.2022                      7. Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung der Ge-
    Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils        meinde Neuhaus-Schierschnitz (bis 05.07.2018), der Gemein-
    der 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-             de Föritztal (ab 06.07.2018) für das Haushaltsjahr 2018 sowie
    meinderates Föritztal vom 11.10.2022                                 Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeister
                                                                      8. Anfragen und Mitteilungen
Datum der Ausfertigung: 12.01.2023
Andreas Meusel                                                        NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal                                                Föritztal, den 15.02.2023
                                                                      Andreas Meusel
                                                                      Bürgermeister
                                                                      Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. HUF/123/34/2022
Sitzungsdatum: 15.11.2022                                             Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
                                                                      Sitzung recht herzlich eingeladen.
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
der 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
meinderates Föritztal vom 11.10.2022                                  Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.             Nr. 37/2023 am 07.03.2023
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-          Am Dienstag, 7. März 2023 findet um 18:00 Uhr im Kultursaal
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän-            der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Fö-
dert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) be-         ritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 37. Sitzung des Haupt-
schließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates             und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal statt.
Föritztal in seiner Sitzung am 15. November 2022, die Nieder-
schrift des nicht öffentlichen Teils der 33. Sitzung des Haupt- und   Tagesordnung:
Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 11. Okto-           BÜRGERFRAGESTUNDE
ber 2022 zu genehmigen.
                                                                      ÖFFENTLICHER TEIL:
Datum der Ausfertigung: 23.11.2022
Andreas Meusel                                                        1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der
Bürgermeister                                                            Sitzung der Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
der Gemeinde Föritztal                                                   meinderates Föritztal vom 07.03.2023
                                                                      2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils
                                                                         der 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
                                                                         Gemeinderates Föritztal vom 07.02.2023
                                                                      3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
                                                                         im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal
                                                                         am 07.02.2023 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
                                                                      4. Anfragen und Mitteilungen
                                                                      NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
                                                                      Föritztal, den 15.02.2023
                                                                      Andreas Meusel
                                                                      Bürgermeister
                                                                      Gemeinde Föritztal

                                                                      Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
                                                                      Sitzung recht herzlich eingeladen.
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2023 Mittwoch, 15. Februar 2023
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023                                                                              -6-
                                                             Öffentliche Bekanntmachung
          Amtliche und öffentliche
           Bekanntmachungen                                  Vorbereitung und Durchführung der Wahl
                                                             der Schöffen 2023 im Freistaat Thüringen

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung                        Aufstellung und Einreichung der Vorschlagsliste
Föritztal                                                    durch die Gemeinde Föritztal gemäß §§ 36 bis 44
                                                             Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9
OT Neuhaus-Schierschnitz                                     Die Gemeinde Föritztal stellt im Wahljahr 2023 für die Schöffen
Telefon: 036764 796 0                                        des Amtsgerichts und des Landgerichts einheitliche Vorschlags-
                                                             listen auf.
Montag        09.00 - 12.00 Uhr                              Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deut-
Dienstag      09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr        schen versehen werden.
Mittwoch      geschlossen                                    Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese
                                                             Voraussetzung erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste be-
Donnerstag    09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
                                                             nennen; Selbstbenennungen sind zulässig.
Freitag       09.00 - 12.00 Uhr                              In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen
                                                             aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Ersatz-
                                                             schöffen nach sind.
                                                             In Anlehnung an die Einwohnerzahl hat die Gemeinde Föritztal
                                                             zur Wahl der Schöffen 20 Personen in die Vorschlagsliste aufzu-
 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung                       nehmen. Die Vorschlagsliste ist bis spätestens aufzustellen, zu-
 Föritztal Außenstelle Judenbach                             dem muss der Gemeinderat Föritztal seine Zustimmung geben.
 96524 Föritztal, Bellershöhe 1                              Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Ge-
 OT Judenbach                                                schlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksich-
 Telefon: 03675 4238 0                                       tigen. Sie muss Familienname, Vornamen, gegebenenfalls einen
                                                             vom Familiennamen abweichenden Geburtsnamen, Geburtsjahr,
                                                             Wohnort einschließlich Postleitzahl sowie Beruf der vorgeschlage-
 Montag       geschlossen
                                                             nen Person enthalten; bei häufig vorkommenden Namen ist auch
 Dienstag     08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr           der Stadt- oder Ortsteil des Wohnortes aufzunehmen.
 Mittwoch     08.00 - 12.00 Uhr
 Donnerstag   geschlossen                                    In die Vorschlagsliste sind nicht aufzunehmen:
 Freitag      08.00 - 12.00 Uhr                              1. Personen, die nach Kenntnis der Gemeinde nach zum Schöf-
                                                                 fenamt unfähig sind, nämlich:
                                                                 a) Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur
                                                                      Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen
                                                                      einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr
 Die Gemeinde Föritztal verkauft einen                                als sechs Monaten verurteilt sind;
 gebrauchten TS-Anhänger                                         b) Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen
                                                                      einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Be-
                                                                      kleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
                                                             2. Personen, die nach aus persönlichen Gründen nicht zum
                                                                 Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich:
                                                                 a) Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Le-
                                                                      bensjahr noch nicht vollendet haben würden;
                                                                 b) Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder
                                                                      es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
                                                                 c) Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslis-
                                                                      te nicht in der Gemeinde wohnen;
                                                                 d) Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem
                                                                      Amt nicht geeignet sind;
                                                                 e) Personen, die mangels ausreichender Beherrschung
                                                                      der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
                                                                 f) Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
                                                             3. Personen, die nach aus beruflichen Gründen nicht zu dem
                                                                 Amt eines Schöffen berufen werden sollen, nämlich:
                                                                 a) der Bundespräsident;
 Unterlagen können gerne telefonisch unter der Ruf-Nr.           b) die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landes-
 036764 79644 oder per Mail: ordnungsamt@foeritztal.de an-            regierung;
 gefragt werden.                                                 c) Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ru-
                                                                      hestand versetzt werden können;
 Interessenten werden um Abgabe eines schriftlichen Gebo-        d) Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und
 tes, Mindestgebot 300,00 €, bis zum 03.03.2023 an die Ge-            Rechtsanwälte;
 meinde Föritztal, Ordnungsamt, Schierschnitzer Straße 9,        e) gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbe-
 96524 Föritztal gebeten.                                             amte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtli-
                                                                      che Bewährungs- und Gerichtshelfer;
 Vermerken Sie bitte auf dem Umschlag das Kennwort:              f) Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Verei-
 „GEBOT FF“                                                           nigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Le-
                                                                      ben verpflichtet sind;
 Der Zuschlag geht an das höchste Gebot!
                                                             4. Personen, die nach § 44a des Deutschen Richtergesetzes in
                                                                 der Fassung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713) in der jeweils
                                                                 geltenden Fassung nicht zu dem Amt eines ehrenamtlichen
                                                                 Richters berufen werden sollen, nämlich Personen, die
                                                                 a) gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der
                                                                      Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2023 Mittwoch, 15. Februar 2023
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023                                                                                      -7-
    b)   wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle    oder per E-Mail Hauptamt@foeritztal.de.
         Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemali-
         gen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des           Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde www.foe-
         § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) in der       ritztal.de heruntergeladen werden.
         Fassung vom 18. Februar 2007 (BGBl. 15. 162) oder als        Die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Schöffen beginnt
         diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 StUG gleichgestell-      am 01.01.2024.
         te Personen für das Amt eines ehrenamtlichen Richters
         nicht geeignet sind.                                         Föritztal, den 06.02.2023
                                                                      Andreas Meusel
    Die für die Berufung zuständige Stelle kann zu diesem
                                                                      Bürgermeister
    Zweck von den Vorgeschlagenen eine schriftliche Erklärung
    verlangen, dass bei ihnen die Voraussetzungen des Satzes
    1 nicht vorliegen.
                                                                          ACHTUNG - geänderte Öffnungszeiten!
5. Folgende Personen dürfen die Berufung zum Amt eines                              Die Gemeindeverwaltung Föritztal
     Schöffen ablehnen:                                                          sowie die Außenstelle Judenbach bleiben
     a) Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des                           am Dienstag, den 21. Februar 2023,
          Europäischen Parlaments, eines Landtages oder einer                           ab 13.00 Uhr geschlossen!
          zweiten Kammer;
     b) Personen, die                                                              Die kommunalen Kindertagesstätten
          - in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als eh-                          „Pfiffikus“ im OT Föritz sowie
              renamtlicher Richter in der Strafrechtspflege tätig                  „Schnatterschnabel“ im OT Heubisch
              gewesen sind, sofern die letzte Amtsperiode zum                  bleiben am Dienstag, den 21. Februar 2023,
              Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch                        ab 13.00 Uhr geschlossen.
              andauert
          - in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung
              eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspfle-    Die Einwohnermeldeämter in Neuhaus-
              ge an mindestens 40 Tagen erfüllt haben oder
          - bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind;              Schierschnitz und Judenbach sind vom
     c) Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkranken-            06.03.-08.03.2023 geschlossen!
          schwestern, Krankenpfleger und Hebammen;                     Die Einwohnermeldeämter in Neuhaus-Schierschnitz und
     d) Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker be-             Judenbach bleiben wegen einer Programmumstellung vom
          schäftigen;                                                  06.03.-08.03.2023 geschlossen. Es sind keinerlei Dienstleis-
     e) Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmit-          tungen in dieser Zeit möglich! Im Hinblick auf benötigte Doku-
          telbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die Aus-       mente, Bescheinigungen etc. wird um entsprechende Beach-
          übung des Amtes in besonderem Maße erschwert;                tung der Schließtage gebeten! Ab dem 09.03.2023 sind die
     f) Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder          Einwohnermeldeämter wieder arbeitsfähig.
          es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben wür-         Mit der Programmumstellung wird gleichzeitig die digitale
          den;                                                         Passfotoerstellung mit eingeführt, d.h. es ist die Aufnahme von
     g) Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung              Passfotos für die Dokumente Vorort möglich.
          des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung
          oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden
          wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte        Die Außenstelle Judenbach ist am Mittwoch, dem 15.03.2023,
          bedeutet.                                                    aufgrund einer Schulungsveranstaltung geschlossen!
Die unter 5. genannten Personen können in die Vorschlagsliste          Wir bitten um Beachtung!
aufgenommen werden.
In einer besonderen Spalte ist jedoch auf die Tatsachen hinzu-
weisen, die eine Ablehnung des Amtes rechtfertigen könnten.
Die Gemeinde Föritztal hat bei der Aufstellung der Vorschlags-          Öffnungszeiten des Wertstoffhofes
listen sorgfältig zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen für        Judenbach
das Amt eines Schöffen geeignet sind. Sie gibt den Personen,
die für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten in Betracht kom-
men, zuvor Gelegenheit, sich zu ihrer Benennung zu äußern.
                                                                        November bis März
Die Gemeinde Föritztal bittet die Stellen, die ihr Personen zur         jeden 1. Samstag im Monat: 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Aufnahme in die Vorschlagsliste namhaft machen, diese vorher
zu befragen, ob Hinderungsgründe nach den bestehen oder ob              Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an
sie trotz des Vorliegens von Ablehnungsgründen bereit sind, das         Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich.
Amt eines Schöffen zu übernehmen.
Zweckmäßigerweise sollte bereits in diesem Stadium der Aus-
wahl von Personen für die Aufnahme in die Vorschlagslisten Aus-
kunft bei dem jeweiligen Bewerber eingeholt werden, ob Hinde-
                                                                        Öffnungszeiten des Wertstoffhofes
rungsgründe des Deutschen Richtergesetzes vorliegen. Für die            in Neuhaus-Schierschnitz
abzuverlangende Erklärung wird ein Formular verwendet, wel-
ches im Hauptamt der Gemeinde Föritztal erhältlich ist.                 in den Monaten Februar und März 2023
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem
Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils,         Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an
aber auch - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - kör-             Schrott, Kunststoffverpackungen in nicht haushaltsüblichen
perliche Eignung. Schöffen unterliegen als ehrenamtliche Rich-          Größen, Flaschen und Gläser sowie Papier sind
ter einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue. Dies folgt aus
ihrer Funktion als den hauptamtlichen Richtern gleichberechtigte           Dienstag, den 07. März 2023
Organe genuin staatlicher Aufgabenerfüllung.                            in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr möglich.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen          ACHTUNG! Keine Annahme von Grünschnitt und Gehölzen
Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30. April 2023 bei der           o.ä.!
                                                                        Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsre-
Gemeindeverwaltung Föritztal
                                                                        gelungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hin-
Hauptamt
                                                                        gewiesen und um Beachtung gebeten!
Schierschnitzer Straße 9
96524 Föritztal
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2023 Mittwoch, 15. Februar 2023
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023                                                                               -8-
Telefonische Erreichbarkeit der Revierförster                   von Montag        08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.30 Uhr
                                                                bis Mittwoch
Revierförster Neuenbau: Christopher Aulinger,
                                                                Donnerstag        08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0172 / 3480394
Revierförster Judenbach: Holger Ehrhardt,                       Freitag           08.00 bis 12.00 Uhr
Telefon: 0172 / 3480387                                         in den Räumen des
Revierförster Neuhaus-Schierschnitz: Hannes Sonanini,
Telefon: 0175 / 7219236                                         Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinfor-
                                                                mation
                                                                Katasterbereich Saalfeld
     Schiedsstelle der Gemeinde Föritztal                       Albrecht-Dürer-Straße 3
  Jeden ersten Dienstag des Monats, um 17.00 Uhr bis 18.00      07318 Saalfeld
          Uhr, in der Gemeindeverwaltung Föritztal,             eingesehen werden, wobei die aktuell geltenden Hygieneregeln
          Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal.            beim Besuch der Dienststelle zu beachten sind.
                      Nächster Termin:                          Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung
                Dienstag, den 07. März 2023                     das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung
                                                                bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung
                                                                gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der
                    Thüringer Polizei                           Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

               Polizeiinspektion Sonneberg                      Rechtsbehelfsbelehrung
              Kontaktbereichsdienst Föritztal                   Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann inner-
                                                                halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thü-
                 Sprechstunde dienstags                         ringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation,
                von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr                     Katasterbereich Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, 07318 Saal-
                    Tel. Büro: 036764 804327                    feld Widerspruch eingelegt werden.
                    Tel. mobil: 0172 6749641
                   (während der Dienstzeiten)                   Saalfeld, 20.01.2023
                                                                Im Auftrag
              Oder in dringenden Fällen an die                  Peter Stake
            Polizeiinspektion Sonneberg wenden!                 Sachbearbeiter Außendienst-Koordinierung
                        03675 875 0
                                                                Thüringer Landesamt
                                                                für Bodenmanagement und Geoinformation
                                                                Katasterbereich Saalfeld
                                                                Albrecht-Dürer-Straße 3
                                                                07318 Saalfeld                            Saalfeld, 30.01.2023

                                                                 Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über
                                                                     die Fortführung des Liegenschaftskatasters
                                                                Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinfor-
                                                                mation, Katasterbereich Saalfeld, hat den Nachweis der Liegen-
                                                                schaften fortgeführt. Unser Zeichen 56089822

                                                                Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen:
                                                                Gemarkung:                 Heubisch
                                                                Flur:                      0
                                                                Flurstücke:                331/4 und 438/14
                                                                Die Fortführungsnachweise können von den Grundstückseigen-
                                                                tümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte
Thüringer Landesamt
für Bodenmanagement und Geoinformation                          vom               23.02.2023 bis 22.03.2023
                                                                in der Zeit von   Mo bis Fr       08:00-12:00 Uhr
Katasterbereich Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3                                                           Mo bis Do       13:00-15:30 Uhr
07318 Saalfeld                                                                    und nach Vereinbarung
                                                                in den Räumen des Thüringer Landesamt für
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der                                    Bodenmanagement und Geoinformati-
Grenzwiederherstellung / Grenzfeststellung und der                                on
Abmarkungvon Flurstücksgrenzen                                                    Katasterbereich Saalfeld
                                                                                  Albrecht-Dürer-Straße 3
In der Gemeinde:           Föritztal                                              07318 Saalfeld
Gemarkung:                 Gefell
                                                                eingesehen werden.
Flur: 0                    Flurstück: 155/3, 155/4
                                                                Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinfor-
wurde eine Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung            mationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des
                                                                Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) be-
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermes-     kannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt,
sungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16.       wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist
Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung
                                                                kein Widerspruch eingelegt wurde.
durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung
wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenznie-      Rechtsbehelfsbelehrung
derschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten   Gegen die Fortführungsnachweise kann innerhalb eines Monats
sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten        nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim
vom 22.02.2023 bis 21.03.2023 in der Zeit:                         Thüringer Landesamt für
                                                                   Bodenmanagement und Geoinformation
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2023 Mittwoch, 15. Februar 2023
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023                                                                                 -9-
    Katasterbereich Saalfeld                                       stattfinden. Gerne können Sie unter der Nummer 03675/871-226
    Albrecht-Dürer-Straße 3                                        anrufen und einen persönlichen Termin vereinbaren.
    07318 Saalfeld                                                 Frau Schubart ist auch ein wichtiges Bindeglied zu Verantwortli-
                                                                   chen in der Gemeinde und im Landkreis, aber auch zu Vereinen
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.   und Ortsgemeinschaften, welche bereits entsprechende Ange-
                                                                   bote vor Ort vorhalten. Gemeinsam soll es gelingen, die Älteren
Im Auftrag                                                         wieder stärker einzubinden und am gesellschaftlichen Leben teil-
Maren Kruschwitz                                                   haben zu lassen. Auch hier können sich die Verantwortlichen mit
Referatsbereichsleiterin                                           Frau Schubart in Verbindung setzen.
                                                                   Am 28.02.2023 gibt es eine Informationsveranstaltung in Zu-
Öffentliche Bekanntmachung                                         sammenarbeit mit dem Verein „Dorfleben Judenbach e.V.“ zu
                                                                   den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Unter-
                                                                   stützungsmöglichkeiten bei Pflegebedürftigkeit in der Gemeinde
der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwieder-            Bellershöhe 1 in Judenbach, um Anmeldung wird gebeten.
herstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen              Aufgrund der derzeit wieder hohen Anzahl falscher Telefonan-
In der                                                             rufe gibt es eine Informationsveranstaltung der Polizei „Nepper
                                                                   Schlepper Bauernfänger“ zum Thema Sicherheit und Trickbe-
Gemeinde: Föritztal                                                trug, am 02.03.23 um 14.30 Uhr im Gemeindesaal Neuhaus
Gemarkung: Oerlsdorf       Flur(en): 0   Flurstück(e): 149/15      Schierschnitz und am 09.03.2023 um 14.30 Uhr im Gemeinde-
                                                                   saal 100 in Judenbach.
wurde eine                                                         Die gewohnten Sprechzeiten entnehmen sie der separaten An-
-   Grenzfeststellung                                              zeige.

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermes-
sungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16.          Sprechzeiten der AGATHE-Beraterin Franziska Schubart:
Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung      Telefon: 03675-871226
durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung
wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenznie-         In der Gemeindeverwaltung Föritztal
derschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Be-        Schierschnitzer Str. 9, OT Neuhaus-Schierschnitz
teiligten
                                                                   Dienstag      07.03.2023       13.30 Uhr - 15.30 Uhr
vom                     22.02.2023 bis 23.03.2023
in der Zeit von         08:00 Uhr bis 16:00 Uhr                    In der Gemeindeverwaltung Außenstelle Judenbach
                                                                   Bellershöhe 1, OT Judenbach
in den Räumen der
                                                                   Dienstag      21.03.2023       13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst,
Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg
                                                                   Gerne können auch Termine für Hausbesuche vereinbart
eingesehen werden.                                                 werden!
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das
Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben.
Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt,
wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist
kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann inner-
halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermes-
sungsstelle ÖbVI Marcel Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515
Sonneberg Widerspruch erhoben werden.

AGATHE - ein Angebot für ältere Menschen
Gefördert vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Ge-                   „Umgang mit Betrugsmaschen“
sundheit, Frauen und Familie nimmt der Landkreis Sonneberg         Infoveranstaltung der Polzei für Seniorinnen und Senioren
über sein Amt für Teilhabe und Soziales am Landesprogramm
AGATHE teil. Ziel ist es, unseren allein lebenden Seniorinnen      Gemeindesaal Neuhaus Schierschnitz02.03.2023 14.30 Uhr
und Senioren ab 65 Jahren mehr Teilhabe am gesellschaftlichen      Kultursaal 100 in Judenbach       09.03.2023 14.30 Uhr
Leben und damit mehr Lebensqualität zu ermöglichen. Als An-
sprechpartner für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger
stehen unsere ausgebildeten AGATHE-Beraterinnen zur Ver-
fügung. Die zuständige Beraterin für die Gemeinde Föritztal ist
Frau Franziska Schubart.
Das kostenlose und unverbindliche Angebot des AGATHE-Pro-
gramms richtet sich an ältere Menschen ab 65 Jahren und soll
ein möglichst unkompliziertes Informations- und Beratungsan-
gebot ermöglichen. Frau Schubart möchte mit den Seniorinnen
und Senioren und deren Angehörigen ins Gespräch kommen,
ihnen zuhören, sich über Wünsche austauschen und bei Bedarf
und auf Wunsch Hilfe und Begleitung bei der Kontaktaufnahme
zu Unterstützungsmöglichkeiten geben, um möglichst lange und
zufrieden im gewohnten Umfeld leben zu können.
Die Beratung bietet einen offenen und vertraulichen Rahmen,
innerhalb dessen verschiedene Themen wie Gesundheit, Frei-
zeit, Krisen, Vorsorge, Finanzen, Wohnen sowie Einsamkeit an-
gesprochen werden können. Somit soll eine passgenaue und
individuelle Versorgung der älteren Menschen erreicht werden.
Persönliche Gespräche können am Telefon, in den Sprechstun-
den in der Gemeinde oder auch gerne im häuslichen Umfeld
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2023 Mittwoch, 15. Februar 2023
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023                                                                                 - 10 -

Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal                           Kleintierzuchtverein
                                                                   Neuhaus-Schierschnitz e. V.
                   Wir gratulieren
                                                                   Hühnerimpftermine 2023
                                                                   Der Kleintierzuchtverein T501 Neuhaus-Schierschnitz orga-
                                                                   nisiert wieder die gesetzliche Impfung gegen die Newcastle-
                                                                   Krankheit.
                                                                   Alle Zuchtfreunde sowie Halter von Hühnern aus der Um-
                                                                   gebung haben die Möglichkeit, ihre Tiere impfen zu lassen.
                                                                   1.   Sonntag, 05.03.2023
  Wir sind neu hier:                                                    Ausgabe von 10:00 bis 11:00 Uhr
                                                                        (Abgabe des Impfpasses)
  Herzlichen Glückwunsch                                           2.   Sonntag, 07.05.2023
  zur Geburt von                                                        Ausgabe von 10:00 bis 11:00 Uhr
                                                                   3.   Sonntag, 16.07.2023
  Theo Mathes       09.01.2023              Lindenberg                  Ausgabe von 10:00 bis 11:00 Uhr
  Ivo Scheler       21.01.2023              Judenbach              4.   Sonntag, 01.10.2023
  Den neuen Erdenbürgern wünschen wir viel Glück und Ge-                Ausgabe von 10:00 bis 11:00 Uhr
  sundheit, den Eltern viel Kraft und Freude!                           (Ausgabe des Impfpasses)
                                                                   Der Impfstoff kann bei Helga Schmidt, Sonneberger Straße
                                                                   37, 96524 Föritztal/OT Neuhaus-Schierschnitz abgeholt wer-
                                                                   den.
                Vereine & Verbände

Mach mit im Dorfverein                                             Kleintierzuchtverein Rottmar e.V. T286
                                                                   Der Kleintierzuchtverein Rottmar e.V. T286 organisiert für
                                                                   alle interessierten Hühnerhalter der Ortsteile Gefell und Rott-
Nach etwas mehr als einem halben Jahr,                             mar, sowie Umgebung die gesetzliche Newcastle Disease
seitdem es unseren Dorfverein nun gibt,                            Pflichtimpfung. So können alle Züchter und Hühnerhalter der
ziehen wir ein erstes Resümee und kön-                             Umgebung am 26.02.2023, von 9.00 - 10.00 Uhr im Vereins-
nen heute auf mehr als 90 Mitglieder bli-                          heim Rottmar, Oberlinder Straße 2, 96524 Föritztal OT Rott-
cken.                                                              mar gegen einen Unkostenbeitrag ihren Impfstoff abholen.
Unsere Vereinsmitglieder haben seit Gründung so einiges auf
die Beine gestellt: Von Müllsammelaktionen, dem Anlegen des
Grönland-Biotops, dem Startschuss für die AGs: Dorfchronik,
Ortsbild, Senioren, Wandern und Wanderwege über das Durch-
führen von Seniorentreffs und verschiedenen Infoveranstaltun-
gen bis hin zu Veranstaltungen wie: Kerwa, Bürgerdialog, Runder
Tisch, Kinderfest und Dorfweihnacht...
Und dabei fangen wir gerade erst an! Mit dem Ziel, Judenbach
für uns alle lebenswerter zu machen, möchten wir unsere Ge-
meinschaft weiter stärken.
Somit laden wir euch ein, Teil unserer Gemeinschaft und Mitglied
im Dorfverein zu werden - egal ob aktives Mitglied oder Förder-
mitglied - wir freuen uns auf euch!
Bei Fragen wendet euch an:
Jens Kaufmann        0170 44 36 37 1
Franziska Heymann    0170 54 41 00 4

Projekte 2023
Sitzgelegenheiten in und um Judenbach aufstellen
Schautafeln der Dorfgeschichte erneuern
Weiterarbeit an der Dorfchronik                                    Torsten Ehrsam
Wanderwege schaffen                                                1. Vorstand
Müllsammelaktionen
Biotope anlegen / pflegen

Veranstaltungen 2023
17.02.2023 - Apres Ski Party
22.04.2023 - Hauptversammlung
21.-22.07.2023 - Open Air Kino (geplant)
02.09.2023 - Kinderfest in der Krachmacherstraße
20.-23.10.2023 - Kerwa
02.12.2023 - Dorfweihnacht
31.12.2023 Silvesterparty (geplant)

Außerdem:
Tag der Vereine, Runder Tisch der Vereine, Bürgerdialog, Regel-
mäßige Seniorentreffs und Infoveranstaltungen, verschiedene
Wanderungen
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023   - 11 -
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023                                                                      - 12 -
    Dorfladen Judenbach nimmt Fahrt auf - Ein Fahrdienst für Senioren
    Das Team vom Dorfladen Judenbach steht in den           Für Judenbach & Neuenbau
    Startlöchern. Voraussichtlich im April wird der neue    Sie fahren den Dorfladen mit der regulären Bus Linie
    Dorfladen in Judenbach eröffnen und für                 707 an (Fahrzeiten siehe unten) und unser
    Seniorinnen und Senioren einen besonderen Service       Fahrdienst fährt Sie nach Ihrem Einkauf wieder nach
    bieten, wenn hierfür Bedarf besteht.                    Hause.

    Um den nicht (mehr) mobilen Seniorinnen und
    Senioren das Einkaufen zu erleichtern, ist ein
    Fahrdienst für die Ortsteile Judenbach, Jagdshof und
    Neuenbau in Planung.
    Um vorab einschätzen zu können, ob dies machbar
    und auch gewünscht ist, freuen wir uns über Ihre
    Meinung. Folgendes ist geplant:

    Wöchentlich soll ein Seniorentag stattfinden. An
    diesem Tag, fahren Sie den Dorfladen je nach Ortsteil
    mit dem öffentlichen Bus oder unserem
    Dorfladen-Bus an. Sie kaufen ein, können auf
    Wunsch am Seniorenfrühstück der Bäckerei Friedrich
    teilnehmen und wir fahren Sie anschließend samt
    Ihrem Einkauf wieder bis an Ihre Haustür.

    Für Jagdshof
    Da zum Ortsteil Jagdshof keine öffentliche
    Busverbindung besteht, holen wir Sie mit unserem
                                                                       JUDENBACH
    Dorfladen-Bus ab und fahren Sie nach dem Einkauf
    wieder nach Hause.

     Jetzt sind Sie gefragt...
     Wenn Sie nicht (mehr) mobil sind und unseren Fahrdienst nutzen möchten, füllen Sie bitte das folgende
     Formular unverbindlich aus und geben Sie es in der Bäckerei Friedrich, Bellershöhe 1 - Judenbach ab.

            JA, ich habe Interesse am wöchentlichen                  JA, ich habe Interesse am wöchentlichen
            Fahrdienst für meine Rückfahrt innerhalb                 Fahrdienst für meine Hin- und Rückfahrt
            von Judenbach/Neuenbau                                   nach Jagdshof

     Name

     Adresse

     Telefonnummer

     Das Team vom Dorfladen ruft Sie zurück, sobald die Planung abgeschlossen und der erste Termin bekannt
     gegeben wird.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023                                                                        - 13 -

 Einladung zur Versammlung                                      Jagdgenossenschaft
 der Jagdgenossenschaft Föritz                                  Sichelreuth/Lindenberg
 Die Jagdgenossenschaft Föritz, Körperschaft des Öffent-
 lichen Rechts, führt am Freitag, den 24.03.2023 um 18.00                             Einladung
 Uhr im Kultursaal Neuhaus-Schierschnitz, Schierschnit-
 zer Straße 9 96524 Föritztal OT Neuhaus - Schierschnitz die    Hiermit laden wir alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft
 Jagdversammlung für das Jagdjahr 2022/2023 durch.              Sichelreuth/Lindenberg zur Mitgliederversammlung am
 Gemäß Novellierung der Verordnung zur Ausführung des           Samstag, 04.03.2023 recht herzlich ein.
 Thüringer Jagdgesetzes vom September 2021 tritt eine über-
 arbeitete Mustersatzung für die Jagdgenossenschaften in        Beginn:        18:30 Uhr
 Kraft.                                                         Ort:           Alte Schule Lindenberg
 Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage ist auf Grund der
 sich daraus ableitenden Änderungen für die Satzung der         Tagesordnung:
 Jagdgenossenschaft Föritz diese für die Dauer von zwei Wo-
 chen vor der beschließenden Versammlung der Jagdgenos-         1. Eröffnung und Begrüßung
 senschaft in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung         2. Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer
 auszulegen.                                                    3. Bericht der Jäger
 Auf die Auslegung der zur Beschlussfassung vorgeschlage-       4. Verlängerung der Jagdpacht
 nen überarbeiteten Satzung der Jagdgenossenschaft Föritz       5. Anfragen und Mitteilungen
 ab dem 01.03.2023 in den Räumlichkeiten der Gemeindever-       6. Gemütliches Beisammensein
 waltung Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal
 OT Neuhaus-Schierschnitz wird hiermit hingewiesen.             Mitteilungen des Jagdvorstandes:
                                                                Eigentumsveränderungen mit beglaubigten Unterlagen sind
 Die Versammlung ist nicht öffentlich.
                                                                dem Jagdvorsteher am Versammlungstag mitzubringen.
 Tagesordnung:
 1. Begrüßung                                                   Der Jagdvorstand

 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
                                                                Versammlung
 3. Bericht des Jagdvorstandes zum Jagdjahr 2022/2023
                                                                der Jagdgenossenschaft Neuenbau
 4. Kassenbericht 2022/2023                                     Die Jagdgenossenschaft Neuenbau führt am Freitag, dem
                                                                17.03.2023 um 19:00 Uhr, im Sportlerheim des TSV 1923
 5. Beschlussfassungen                                          Neuenbau e.V., ihre Mitgliederversammlung durch.
                                                                Die Versammlung ist nichtöffentlich.
    •  Entlastungen des Jagdvorstandes und des Kassenfüh-
       rers                                                     Tagesordnung:
    • Verwendung des Reinertrags                                1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
 6. Vorstellung neue Satzung                                    2. Bericht des Jagdvorstandes
    • Beschlussfassung zur neuen Satzung                        3. Kassenbericht
 7. Bericht Jagdpächter                                         4. Diskussion und Anfragen
                                                                5. Beschluss zur Auszahlung des Reinerlöses der Jagd-
 8. Sonstiges                                                      pacht für die Jahre 2021/22 und 2022/2023
                                                                6. Informationen
 Nach Beendigung der Jagdversammlung findet ein Jagdes-         Im Anschluss an die Versammlung findet ein Jagdessen
 sen statt.                                                     statt.
 Bei Grundbesitzänderungen an jagdbaren Flächen bitten wir      Weiterhin kann gegen Vorlage der Eigentumsnachweise
 um Vorlage aktueller Grundbuchauszüge.                         (aktuelle Grundbuchauszüge) oder der ausgefüllten und
 Bei Vollmachterteilung und Vollmachtnahme bitten wir um        unterzeichneten Grundstücksbesitzerklärung der Reinerlös
 Beachtung der in der Satzung ausgewiesenen sowie damit         der Jagdpacht in Empfang genommen werden.
 verbundenen gültigen rechtlichen Regelungen.
 Im Anschluss an die Versammlung besteht die Möglichkeit        Der Vordruck der Erklärung kann beim Jagdvorstand oder
 der Auszahlung der Jagdpacht.                                  beim Kassierer Herrn Rupp abgeholt werden.
 Zusätzlich erfolgt diese gemäß den gesetzlichen Fristen in-    Weitere Auszahlungstermine werden mit der Veröffentli-
 nerhalb 1-es Monats nach Bekanntgabe der Beschlüsse mit        chung des Beschlusses im Amtsblatt der Gemeinde be-
 Hinweis zu Ort und Zeitpunkt weiterer Auszahlungstermine.      kanntgegeben.
 Ulrich Zeiler                                                  Jürgen Peterhänsel
 Jagdgenossenschaft Föritz                                      -Jagdvorsteher-
 Jagdvorsteher
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023                                                                             - 14 -
100 Jahre TSV 1923 Neuenbau e.V.
Wintersportfest 2023 in Neuenbau
Der TSV, der Förderverein des TSV und die Freiwillige Feuerwehr
veranstalteten am 28.01.23 ein Rodelfest auf der Reuterskup-
pe in Neuenbau, am 29.01. Langlauf für alle Altersklassen, am
04.02. Biathlon Staffel und am 05.02. Biathlon Einzelwettkämpfe
auf und um den Sportplatz von Neuenbau.
Das Wetter hat den Neuenbäuern und allen Wintersportfans aus
nah und fern die Treue gehalten und die vielen fleißigen freiwilligen
Helfer rund um den Vereinsvorsitzenden des TSV Hartmut Stauch
haben uns allen vier erlebnisreiche Wintersporttage beschert.
Dafür sagt im Namen aller Wintersportler und Gäste ein herzli-
ches Dankeschön Viola Fleischmann aus Neuenbau.

Rodeln auf der Reuterskuppe

                                                                        Biathlon Staffel

Rodeln in Neuenbau - die Gemeindevertreter waren auch dabei

                                                                        Biathlon Einzelwettkampf

Langlauf
                                                                        Hartmut Stauch und Roland Martin am Schießstand
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