Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2023 Mittwoch, 15. Februar 2023
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POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2023 Mittwoch, 15. Februar 2023 Nummer 2 www.foeritztal.de
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023 -2- Der nächste „Föritztalkurier“ erscheint am Mittwoch, den 15. März 2023 Redaktionsschluss ist am Dienstag, den 07. März 2023, 10.00 Uhr Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal • Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 33. Sitzung des Haupt- Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal und Finanzausschusses des Gemeinderates • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung Föritztal vom 11.10.2022 ...................................... Seite 5 der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 31.01.2023 .................................................... Seite 3 Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen • Sitzung des Gemeinderates Föritztal Teils der 40. Sitzung des Gemeinderates Föritztal am 28.02.2023...................................................... Seite 5 vom 06.12.2022 .................................................... Seite 3 • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung Gemeinderates Föritztal am 07.03.2023 .............. Seite 5 der in der Gemeinderatssitzung am 06.12.2022 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ............... Seite 3 Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen • Beschluss über die Feststellung der Jahres- • Die Gemeinde Föritztal verkauft einen rechnung der Gemeinde Föritz (bis 05.07.2018), gebrauchten TS-Anhänger ................................... Seite 6 der Gemeinde Föritztal (ab 06.07.2018) für das • Bekanntmachung zur Schöffenwahl ..................... Seite 6 Haushaltsjahr 2018 sowie Beschlussfassung über • Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Föritztal, die Entlastung der Bürgermeister ......................... Seite 3 der Außenstelle Judenbach sowie der • Beschluss über den Abschluss eines Durch- kommunalen Kindertageseinrichtgungen führungsvertrages zum vorhabenbezogenen am Faschingsdienstag .......................................... Seite 7 Bebauungsplan Industriegebiet „Am Rohof II, • Einwohnermeldeämter bleiben vom Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch, 06. - 08.03.2023 geschlossen............................... Seite 7 TF Flurstück-Nr. 1469/19, TF-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23 und Flurstück-Nr. 1468/4, • Außenstelle Judenbach bleibt Gemarkung Heubisch, der Firma Sauer am 15.03.2023 geschlossen................................. Seite 7 Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle für eine Betriebserweiterung ................................ Seite 3 Judenbach ............................................................ Seite 7 • Beschluss über die Niederschrift des nicht • Öffnungszeiten Wertstoffhof öffentlichen Teils der 38. Sitzung des Gemeinde- Neuhaus-Schierschnitz......................................... Seite 7 rates Föritztal vom 25.10.2022 ............................. Seite 3 • Erreichbarkeit der Revierförster ............................ Seite 8 • Beschluss über die Genehmigungserklärung zur • Sprechstunde des Kontaktbereichs für die Bestellung von Grunddienstbarkeiten Gemeinde Föritztal der Polizeiinspektion URNr. K 1706/2022............................................... Seite 4 Sonneberg ............................................................ Seite 8 • Beschluss über den Verkauf eines Gewerbe- grundstücks - Gemarkung Malmerz, Bekanntmachung anderer Ämter und Behörden Flurstück-Nr. 140/7, Gewerbegebiet SON / Föritz Seite 4 • Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung • Beschluss über die Genehmigung der Vereinbarung der Grenzwiederherstellung / Grenzfeststellung über ehrenamtliche Tätigkeit in der und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen, Gemeindeverwaltung Föritztal .............................. Seite 4 Gemarkung Gefell ................................................ Seite 9 • Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal über die Fortführung des Liegenschaftskatasters, • Beschluss über die Bestätigung der Tages- Gemarkung Heubisch ........................................... Seite 9 ordnung der Sitzung der Haupt- und Finanz- • Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung ausschusses des Gemeinderates Föritztal der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung vom 10.01.2023 ................................................... Seite 4 und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen, • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Gemarkung Oersldorf ........................................... Seite 9 Teils der 34. Sitzung des Haupt- und Finanz- • AGATHE - ein Angebot für ältere Menschen ........ Seite 9 ausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 15.11.2022 .................................................... Seite 5 Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ...............Seite 10 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am 15.11.2022 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ........................................ Seite 5
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023 -3- Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal Beschluss über die Genehmigungserklärung zur Bestellung von Grunddienstbarkeiten URNr. K 1706/2022 Beschluss Nr. GR/456/40/2022 vom 06.12.2022 Beschluss über den Verkauf eines Gewerbegrundstücks - Gemarkung Malmerz, Flurstück-Nr. 140/7, Gewerbegebiet Beschlüsse des Gemeinderates SON / Föritz Beschluss Nr. GR/457/40/2022 vom 06.12.2022 Beschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über Beschluss Nr. GR/458/41/2023 ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeindeverwaltung Föritztal Sitzungsdatum: 31.01.2023 Datum der Ausfertigung: 01.02.2023 Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- Andreas Meusel zung des Gemeinderates Föritztal vom 31.01.2023 Bürgermeister Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und der Gemeinde Föritztal Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Beschluss Nr. GR/461/41/2023 durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) bestätigt Sitzungsdatum: 31.01.2023 der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 31.01.2023 die vorliegende Tagesordnung. Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Föritz (bis 05.07.2018), der Gemeinde Föritztal (ab Datum der Ausfertigung: 01.02.2023 06.07.2018) für das Haushaltsjahr 2018 sowie Beschlussfas- Andreas Meusel sung über die Entlastung der Bürgermeister Bürgermeister Aufgrund des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der der Gemeinde Föritztal Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kom- munalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar Beschluss Nr. GR/459/41/2023 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Gemeinderat Sitzungsdatum: 31.01.2023 Föritztal in seiner Sitzung am 31. Januar 2023 die Feststellung Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der der Jahresrechnung der Gemeinde Föritz (bis 05.07.2018), der Gemeinde Föritztal (ab 06.07.2018) für das Haushaltsjahr 2018 40. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 06.12.2022 und erteilt den Bürgermeistern für die Haushaltsführung 2018 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- die Entlastung. kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Datum der Ausfertigung: 01.02.2023 machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Andreas Meusel durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt Bürgermeister der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 31.01.2023, die der Gemeinde Föritztal Niederschrift des öffentlichen Teils der 40. Sitzung des Gemein- derates Föritztal vom 06.12.2022 zu genehmigen. Beschluss Nr. GR/445/40/2022 Datum der Ausfertigung: 01.02.2023 Sitzungsdatum: 06.12.2022 Andreas Meusel Bürgermeister Beschluss über den Abschluss eines Durchführungsvertra- der Gemeinde Föritztal ges zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Industriege- biet „Am Rohof II, Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch, TF Flurstück-Nr. 1469/19, TF-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23 Beschluss Nr. GR/460/41/2023 und Flurstück-Nr. 1468/4, Gemarkung Heubisch, der Firma Sitzungsdatum: 31.01.2023 Sauer Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt für eine Be- triebserweiterung (Planungsstand 06.12.2022) Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und der Gemeinderatssitzung am 06.12.2022 gefassten nicht öf- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom fentlichen Beschlüsse 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt- Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 06. Dezember kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt 2022, den als Anlage beigefügten Durchführungsvertrag mit der geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, Firma Sauer Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt vertre- 415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am ten durch die Geschäftsleitung Frau Silke Sauer, Frau Astrid von 31.01.2023 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am Pannwitz und Herr Oliver Sauer abzuschließen. 06.12.2022 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: ausgeschlossen. Beschluss Nr. GR/445/40/2022 vom 06.12.2022 Beschluss über den Abschluss eines Durchführungsvertra- Datum der Ausfertigung: 07.12.2022 ges zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Industriege- Andreas Meusel biet „Am Rohof II, Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch, TF Bürgermeister Flurstück-Nr. 1469/19, TF-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23 der Gemeinde Föritztal und Flurstück-Nr. 1468/4, Gemarkung Heubisch, der Firma Sauer Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt für eine Be- triebserweiterung (Planungsstand 06.12.2022) Beschluss Nr. GR/453/40/2022 Beschluss Nr. GR/453/40/2022 vom 06.12.2022 Sitzungsdatum: 06.12.2022 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 38. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 25.10.2022 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 38. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 25.10.2022 Beschluss Nr. GR/454/40/2022 vom 06.12.2022 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver- kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. trag URNr. K 1709/2022 August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Beschluss Nr. GR/455/40/2022 vom 06.12.2022 machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän-
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023 -4- dert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) Beschluss Nr. GR/456/40/2022 beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 06. Dezember 2022, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der Sitzungsdatum: 06.12.2022 38. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 25. Oktober 2022 Beschluss über den Verkauf eines Gewerbegrundstücks - zu genehmigen. Gemarkung Malmerz, Flurstück-Nr. 140/7, Gewerbegebiet SON / Föritz Datum der Ausfertigung: 07.12.2022 Aufgrund des § 22 (3), in Verbindung mit § 67 der Thüringer Ge- Andreas Meusel meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Bürgermeister ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Gemeinde Föritztal der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung Beschluss Nr. GR/454/40/2022 am 06. Dezember 2022 dem Verkauf des Flurstücks Nr. 140/7 Sitzungsdatum: 06.12.2022 der Gemarkung Malmerz zuzustimmen. Der Käufer trägt sämtli- Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver- che Kosten des Ankaufs. trag URNr. K 1709/2022 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Datum der Ausfertigung: 07.12.2022 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Andreas Meusel 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Bürgermeister der Gemeinde Föritztal kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am Beschluss Nr. GR/457/40/2022 06.12.2022 die folgende Genehmigungserklärung: Sitzungsdatum: 06.12.2022 Genehmigungserklärung Beschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeindeverwaltung Föritztal in der Urkunde des Notars Waldemar Käb mit dem Amtssitz in Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Sonneberg Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- UR-Nr. K 1709/2022 vom 11.11.2022 kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind. beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 06. Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen. Dezember 2022 die in der Anlage beigefügte Vereinbarung über ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeindeverwaltung Föritztal zu Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder genehmigen. des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO war Ratsmitglied And- reas Meusel von der Beratung und Beschlussfassung ausge- ausgeschlossen. schlossen. Datum der Ausfertigung: 07.12.2022 Datum der Ausfertigung: 07.12.2022 Andreas Meusel Andreas Meusel Bürgermeister Bürgermeister der Gemeinde Föritztal der Gemeinde Föritztal Beschluss Nr. GR/455/40/2022 Sitzungsdatum: 06.12.2022 Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal Beschluss über die Genehmigungserklärung zur Bestellung von Grunddienstbarkeiten URNr. K 1706/2022 Genehmigungserklärung zu Notarverträgen Beschluss Nr. HUF/124/35/2023 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Sitzungsdatum: 10.01.2023 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt- Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt ge- zung der Haupt- und Finanzausschusses des Gemeindera- ändert durch Gesetz vom vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, tes Föritztal vom 10.01.2023 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und 415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 06.12.2022 die folgende Genehmigungserklärung: 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Genehmigungserklärung durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) bestätigt Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in der Urkunde des Notars Waldemar Käb mit Sitz in Sonneberg in seiner Sitzung am 10.01.2023 die vorliegende Tagesordnung. UR-Nr. K 1706/2022 vom 10.11.2022 Datum der Ausfertigung: 12.01.2023 Andreas Meusel von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind. Bürgermeister Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen. der Gemeinde Föritztal Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder Beschluss Nr. HUF/125/35/2023 des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung Sitzungsdatum: 10.01.2023 ausgeschlossen. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Datum der Ausfertigung: 07.12.2022 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- Andreas Meusel meinderates Föritztal vom 15.11.2022 Bürgermeister Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- der Gemeinde Föritztal kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023 -5- August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Sitzungen des Gemeinderates durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in und seiner Ausschüsse seiner Sitzung am 10.01.2023, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 15.11.2022 zu genehmigen. Sitzung Gemeinderat Föritztal Nr. 42/2023 am 28.02.2023 Datum der Ausfertigung: 12.01.2023 Andreas Meusel Am Dienstag, 28. Februar 2023 findet um 18:00 Uhr im Bürgermeister Kultursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, der Gemeinde Föritztal 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 42. Sitzung des Gemeinderates Föritztal statt. Beschluss Nr. HUF/126/35/2023 Tagesordnung: Sitzungsdatum: 10.01.2023 BÜRGERFRAGESTUNDE Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der ÖFFENTLICHER TEIL: im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der 15.11.2022 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 28.02.2023. Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 41. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 31.01.2023 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- in der Gemeinderatssitzung am 31.01.2023 gefassten kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- nicht öffentlichen Beschlüsse ändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) 4. Beschlusskontrolle beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates 5. Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 10.01.2023 die nachfolgenden in Föritztal für das Haushaltsjahr 2023 samt ihren Anlagen nicht öffentlicher Sitzung am 15.11.2022 gefassten Beschlüsse 6. Beschluss über den Finanzplan und das Investitionspro- im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: gramm für die Jahre 2022 bis 2026 Beschluss Nr. HUF/123/34/2022 vom 15.11.2022 7. Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung der Ge- Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils meinde Neuhaus-Schierschnitz (bis 05.07.2018), der Gemein- der 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- de Föritztal (ab 06.07.2018) für das Haushaltsjahr 2018 sowie meinderates Föritztal vom 11.10.2022 Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeister 8. Anfragen und Mitteilungen Datum der Ausfertigung: 12.01.2023 Andreas Meusel NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: Bürgermeister der Gemeinde Föritztal Föritztal, den 15.02.2023 Andreas Meusel Bürgermeister Gemeinde Föritztal Beschluss Nr. HUF/123/34/2022 Sitzungsdatum: 15.11.2022 Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sitzung recht herzlich eingeladen. Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- meinderates Föritztal vom 11.10.2022 Sitzung Haupt- und Finanzausschuss Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Nr. 37/2023 am 07.03.2023 August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Am Dienstag, 7. März 2023 findet um 18:00 Uhr im Kultursaal machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän- der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Fö- dert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) be- ritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 37. Sitzung des Haupt- schließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal statt. Föritztal in seiner Sitzung am 15. November 2022, die Nieder- schrift des nicht öffentlichen Teils der 33. Sitzung des Haupt- und Tagesordnung: Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 11. Okto- BÜRGERFRAGESTUNDE ber 2022 zu genehmigen. ÖFFENTLICHER TEIL: Datum der Ausfertigung: 23.11.2022 Andreas Meusel 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Bürgermeister Sitzung der Haupt- und Finanzausschusses des Ge- der Gemeinde Föritztal meinderates Föritztal vom 07.03.2023 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 07.02.2023 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am 07.02.2023 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse 4. Anfragen und Mitteilungen NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: Föritztal, den 15.02.2023 Andreas Meusel Bürgermeister Gemeinde Föritztal Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sitzung recht herzlich eingeladen.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023 -6- Öffentliche Bekanntmachung Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen 2023 im Freistaat Thüringen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Aufstellung und Einreichung der Vorschlagsliste Föritztal durch die Gemeinde Föritztal gemäß §§ 36 bis 44 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9 OT Neuhaus-Schierschnitz Die Gemeinde Föritztal stellt im Wahljahr 2023 für die Schöffen Telefon: 036764 796 0 des Amtsgerichts und des Landgerichts einheitliche Vorschlags- listen auf. Montag 09.00 - 12.00 Uhr Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deut- Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr schen versehen werden. Mittwoch geschlossen Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzung erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste be- Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr nennen; Selbstbenennungen sind zulässig. Freitag 09.00 - 12.00 Uhr In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Ersatz- schöffen nach sind. In Anlehnung an die Einwohnerzahl hat die Gemeinde Föritztal zur Wahl der Schöffen 20 Personen in die Vorschlagsliste aufzu- Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung nehmen. Die Vorschlagsliste ist bis spätestens aufzustellen, zu- Föritztal Außenstelle Judenbach dem muss der Gemeinderat Föritztal seine Zustimmung geben. 96524 Föritztal, Bellershöhe 1 Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Ge- OT Judenbach schlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksich- Telefon: 03675 4238 0 tigen. Sie muss Familienname, Vornamen, gegebenenfalls einen vom Familiennamen abweichenden Geburtsnamen, Geburtsjahr, Wohnort einschließlich Postleitzahl sowie Beruf der vorgeschlage- Montag geschlossen nen Person enthalten; bei häufig vorkommenden Namen ist auch Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr der Stadt- oder Ortsteil des Wohnortes aufzunehmen. Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag geschlossen In die Vorschlagsliste sind nicht aufzunehmen: Freitag 08.00 - 12.00 Uhr 1. Personen, die nach Kenntnis der Gemeinde nach zum Schöf- fenamt unfähig sind, nämlich: a) Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr Die Gemeinde Föritztal verkauft einen als sechs Monaten verurteilt sind; gebrauchten TS-Anhänger b) Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Be- kleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. 2. Personen, die nach aus persönlichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich: a) Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Le- bensjahr noch nicht vollendet haben würden; b) Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden; c) Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslis- te nicht in der Gemeinde wohnen; d) Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind; e) Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind; f) Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. 3. Personen, die nach aus beruflichen Gründen nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen, nämlich: a) der Bundespräsident; Unterlagen können gerne telefonisch unter der Ruf-Nr. b) die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landes- 036764 79644 oder per Mail: ordnungsamt@foeritztal.de an- regierung; gefragt werden. c) Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ru- hestand versetzt werden können; Interessenten werden um Abgabe eines schriftlichen Gebo- d) Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und tes, Mindestgebot 300,00 €, bis zum 03.03.2023 an die Ge- Rechtsanwälte; meinde Föritztal, Ordnungsamt, Schierschnitzer Straße 9, e) gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbe- 96524 Föritztal gebeten. amte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtli- che Bewährungs- und Gerichtshelfer; Vermerken Sie bitte auf dem Umschlag das Kennwort: f) Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Verei- „GEBOT FF“ nigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Le- ben verpflichtet sind; Der Zuschlag geht an das höchste Gebot! 4. Personen, die nach § 44a des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713) in der jeweils geltenden Fassung nicht zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters berufen werden sollen, nämlich Personen, die a) gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023 -7- b) wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle oder per E-Mail Hauptamt@foeritztal.de. Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemali- gen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde www.foe- § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) in der ritztal.de heruntergeladen werden. Fassung vom 18. Februar 2007 (BGBl. 15. 162) oder als Die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Schöffen beginnt diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 StUG gleichgestell- am 01.01.2024. te Personen für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet sind. Föritztal, den 06.02.2023 Andreas Meusel Die für die Berufung zuständige Stelle kann zu diesem Bürgermeister Zweck von den Vorgeschlagenen eine schriftliche Erklärung verlangen, dass bei ihnen die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht vorliegen. ACHTUNG - geänderte Öffnungszeiten! 5. Folgende Personen dürfen die Berufung zum Amt eines Die Gemeindeverwaltung Föritztal Schöffen ablehnen: sowie die Außenstelle Judenbach bleiben a) Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des am Dienstag, den 21. Februar 2023, Europäischen Parlaments, eines Landtages oder einer ab 13.00 Uhr geschlossen! zweiten Kammer; b) Personen, die Die kommunalen Kindertagesstätten - in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als eh- „Pfiffikus“ im OT Föritz sowie renamtlicher Richter in der Strafrechtspflege tätig „Schnatterschnabel“ im OT Heubisch gewesen sind, sofern die letzte Amtsperiode zum bleiben am Dienstag, den 21. Februar 2023, Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch ab 13.00 Uhr geschlossen. andauert - in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspfle- Die Einwohnermeldeämter in Neuhaus- ge an mindestens 40 Tagen erfüllt haben oder - bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind; Schierschnitz und Judenbach sind vom c) Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkranken- 06.03.-08.03.2023 geschlossen! schwestern, Krankenpfleger und Hebammen; Die Einwohnermeldeämter in Neuhaus-Schierschnitz und d) Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker be- Judenbach bleiben wegen einer Programmumstellung vom schäftigen; 06.03.-08.03.2023 geschlossen. Es sind keinerlei Dienstleis- e) Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmit- tungen in dieser Zeit möglich! Im Hinblick auf benötigte Doku- telbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die Aus- mente, Bescheinigungen etc. wird um entsprechende Beach- übung des Amtes in besonderem Maße erschwert; tung der Schließtage gebeten! Ab dem 09.03.2023 sind die f) Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder Einwohnermeldeämter wieder arbeitsfähig. es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben wür- Mit der Programmumstellung wird gleichzeitig die digitale den; Passfotoerstellung mit eingeführt, d.h. es ist die Aufnahme von g) Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung Passfotos für die Dokumente Vorort möglich. des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte Die Außenstelle Judenbach ist am Mittwoch, dem 15.03.2023, bedeutet. aufgrund einer Schulungsveranstaltung geschlossen! Die unter 5. genannten Personen können in die Vorschlagsliste Wir bitten um Beachtung! aufgenommen werden. In einer besonderen Spalte ist jedoch auf die Tatsachen hinzu- weisen, die eine Ablehnung des Amtes rechtfertigen könnten. Die Gemeinde Föritztal hat bei der Aufstellung der Vorschlags- Öffnungszeiten des Wertstoffhofes listen sorgfältig zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen für Judenbach das Amt eines Schöffen geeignet sind. Sie gibt den Personen, die für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten in Betracht kom- men, zuvor Gelegenheit, sich zu ihrer Benennung zu äußern. November bis März Die Gemeinde Föritztal bittet die Stellen, die ihr Personen zur jeden 1. Samstag im Monat: 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr Aufnahme in die Vorschlagsliste namhaft machen, diese vorher zu befragen, ob Hinderungsgründe nach den bestehen oder ob Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an sie trotz des Vorliegens von Ablehnungsgründen bereit sind, das Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich. Amt eines Schöffen zu übernehmen. Zweckmäßigerweise sollte bereits in diesem Stadium der Aus- wahl von Personen für die Aufnahme in die Vorschlagslisten Aus- kunft bei dem jeweiligen Bewerber eingeholt werden, ob Hinde- Öffnungszeiten des Wertstoffhofes rungsgründe des Deutschen Richtergesetzes vorliegen. Für die in Neuhaus-Schierschnitz abzuverlangende Erklärung wird ein Formular verwendet, wel- ches im Hauptamt der Gemeinde Föritztal erhältlich ist. in den Monaten Februar und März 2023 Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an aber auch - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - kör- Schrott, Kunststoffverpackungen in nicht haushaltsüblichen perliche Eignung. Schöffen unterliegen als ehrenamtliche Rich- Größen, Flaschen und Gläser sowie Papier sind ter einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue. Dies folgt aus ihrer Funktion als den hauptamtlichen Richtern gleichberechtigte Dienstag, den 07. März 2023 Organe genuin staatlicher Aufgabenerfüllung. in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr möglich. Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen ACHTUNG! Keine Annahme von Grünschnitt und Gehölzen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30. April 2023 bei der o.ä.! Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsre- Gemeindeverwaltung Föritztal gelungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hin- Hauptamt gewiesen und um Beachtung gebeten! Schierschnitzer Straße 9 96524 Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023 -8- Telefonische Erreichbarkeit der Revierförster von Montag 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.30 Uhr bis Mittwoch Revierförster Neuenbau: Christopher Aulinger, Donnerstag 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr Telefon: 0172 / 3480394 Revierförster Judenbach: Holger Ehrhardt, Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Telefon: 0172 / 3480387 in den Räumen des Revierförster Neuhaus-Schierschnitz: Hannes Sonanini, Telefon: 0175 / 7219236 Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinfor- mation Katasterbereich Saalfeld Schiedsstelle der Gemeinde Föritztal Albrecht-Dürer-Straße 3 Jeden ersten Dienstag des Monats, um 17.00 Uhr bis 18.00 07318 Saalfeld Uhr, in der Gemeindeverwaltung Föritztal, eingesehen werden, wobei die aktuell geltenden Hygieneregeln Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal. beim Besuch der Dienststelle zu beachten sind. Nächster Termin: Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung Dienstag, den 07. März 2023 das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Thüringer Polizei Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde. Polizeiinspektion Sonneberg Rechtsbehelfsbelehrung Kontaktbereichsdienst Föritztal Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann inner- halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thü- Sprechstunde dienstags ringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Katasterbereich Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, 07318 Saal- Tel. Büro: 036764 804327 feld Widerspruch eingelegt werden. Tel. mobil: 0172 6749641 (während der Dienstzeiten) Saalfeld, 20.01.2023 Im Auftrag Oder in dringenden Fällen an die Peter Stake Polizeiinspektion Sonneberg wenden! Sachbearbeiter Außendienst-Koordinierung 03675 875 0 Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße 3 07318 Saalfeld Saalfeld, 30.01.2023 Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinfor- mation, Katasterbereich Saalfeld, hat den Nachweis der Liegen- schaften fortgeführt. Unser Zeichen 56089822 Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen: Gemarkung: Heubisch Flur: 0 Flurstücke: 331/4 und 438/14 Die Fortführungsnachweise können von den Grundstückseigen- tümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation vom 23.02.2023 bis 22.03.2023 in der Zeit von Mo bis Fr 08:00-12:00 Uhr Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße 3 Mo bis Do 13:00-15:30 Uhr 07318 Saalfeld und nach Vereinbarung in den Räumen des Thüringer Landesamt für Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Bodenmanagement und Geoinformati- Grenzwiederherstellung / Grenzfeststellung und der on Abmarkungvon Flurstücksgrenzen Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße 3 In der Gemeinde: Föritztal 07318 Saalfeld Gemarkung: Gefell eingesehen werden. Flur: 0 Flurstück: 155/3, 155/4 Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinfor- wurde eine Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung mationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) be- nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermes- kannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, sungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung kein Widerspruch eingelegt wurde. durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenznie- Rechtsbehelfsbelehrung derschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten Gegen die Fortführungsnachweise kann innerhalb eines Monats sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim vom 22.02.2023 bis 21.03.2023 in der Zeit: Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023 -9- Katasterbereich Saalfeld stattfinden. Gerne können Sie unter der Nummer 03675/871-226 Albrecht-Dürer-Straße 3 anrufen und einen persönlichen Termin vereinbaren. 07318 Saalfeld Frau Schubart ist auch ein wichtiges Bindeglied zu Verantwortli- chen in der Gemeinde und im Landkreis, aber auch zu Vereinen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. und Ortsgemeinschaften, welche bereits entsprechende Ange- bote vor Ort vorhalten. Gemeinsam soll es gelingen, die Älteren Im Auftrag wieder stärker einzubinden und am gesellschaftlichen Leben teil- Maren Kruschwitz haben zu lassen. Auch hier können sich die Verantwortlichen mit Referatsbereichsleiterin Frau Schubart in Verbindung setzen. Am 28.02.2023 gibt es eine Informationsveranstaltung in Zu- Öffentliche Bekanntmachung sammenarbeit mit dem Verein „Dorfleben Judenbach e.V.“ zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Unter- stützungsmöglichkeiten bei Pflegebedürftigkeit in der Gemeinde der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwieder- Bellershöhe 1 in Judenbach, um Anmeldung wird gebeten. herstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen Aufgrund der derzeit wieder hohen Anzahl falscher Telefonan- In der rufe gibt es eine Informationsveranstaltung der Polizei „Nepper Schlepper Bauernfänger“ zum Thema Sicherheit und Trickbe- Gemeinde: Föritztal trug, am 02.03.23 um 14.30 Uhr im Gemeindesaal Neuhaus Gemarkung: Oerlsdorf Flur(en): 0 Flurstück(e): 149/15 Schierschnitz und am 09.03.2023 um 14.30 Uhr im Gemeinde- saal 100 in Judenbach. wurde eine Die gewohnten Sprechzeiten entnehmen sie der separaten An- - Grenzfeststellung zeige. nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermes- sungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Sprechzeiten der AGATHE-Beraterin Franziska Schubart: Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung Telefon: 03675-871226 durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenznie- In der Gemeindeverwaltung Föritztal derschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Be- Schierschnitzer Str. 9, OT Neuhaus-Schierschnitz teiligten Dienstag 07.03.2023 13.30 Uhr - 15.30 Uhr vom 22.02.2023 bis 23.03.2023 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr In der Gemeindeverwaltung Außenstelle Judenbach Bellershöhe 1, OT Judenbach in den Räumen der Dienstag 21.03.2023 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg Gerne können auch Termine für Hausbesuche vereinbart eingesehen werden. werden! Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann inner- halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermes- sungsstelle ÖbVI Marcel Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg Widerspruch erhoben werden. AGATHE - ein Angebot für ältere Menschen Gefördert vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Ge- „Umgang mit Betrugsmaschen“ sundheit, Frauen und Familie nimmt der Landkreis Sonneberg Infoveranstaltung der Polzei für Seniorinnen und Senioren über sein Amt für Teilhabe und Soziales am Landesprogramm AGATHE teil. Ziel ist es, unseren allein lebenden Seniorinnen Gemeindesaal Neuhaus Schierschnitz02.03.2023 14.30 Uhr und Senioren ab 65 Jahren mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Kultursaal 100 in Judenbach 09.03.2023 14.30 Uhr Leben und damit mehr Lebensqualität zu ermöglichen. Als An- sprechpartner für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger stehen unsere ausgebildeten AGATHE-Beraterinnen zur Ver- fügung. Die zuständige Beraterin für die Gemeinde Föritztal ist Frau Franziska Schubart. Das kostenlose und unverbindliche Angebot des AGATHE-Pro- gramms richtet sich an ältere Menschen ab 65 Jahren und soll ein möglichst unkompliziertes Informations- und Beratungsan- gebot ermöglichen. Frau Schubart möchte mit den Seniorinnen und Senioren und deren Angehörigen ins Gespräch kommen, ihnen zuhören, sich über Wünsche austauschen und bei Bedarf und auf Wunsch Hilfe und Begleitung bei der Kontaktaufnahme zu Unterstützungsmöglichkeiten geben, um möglichst lange und zufrieden im gewohnten Umfeld leben zu können. Die Beratung bietet einen offenen und vertraulichen Rahmen, innerhalb dessen verschiedene Themen wie Gesundheit, Frei- zeit, Krisen, Vorsorge, Finanzen, Wohnen sowie Einsamkeit an- gesprochen werden können. Somit soll eine passgenaue und individuelle Versorgung der älteren Menschen erreicht werden. Persönliche Gespräche können am Telefon, in den Sprechstun- den in der Gemeinde oder auch gerne im häuslichen Umfeld
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023 - 10 - Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal Kleintierzuchtverein Neuhaus-Schierschnitz e. V. Wir gratulieren Hühnerimpftermine 2023 Der Kleintierzuchtverein T501 Neuhaus-Schierschnitz orga- nisiert wieder die gesetzliche Impfung gegen die Newcastle- Krankheit. Alle Zuchtfreunde sowie Halter von Hühnern aus der Um- gebung haben die Möglichkeit, ihre Tiere impfen zu lassen. 1. Sonntag, 05.03.2023 Wir sind neu hier: Ausgabe von 10:00 bis 11:00 Uhr (Abgabe des Impfpasses) Herzlichen Glückwunsch 2. Sonntag, 07.05.2023 zur Geburt von Ausgabe von 10:00 bis 11:00 Uhr 3. Sonntag, 16.07.2023 Theo Mathes 09.01.2023 Lindenberg Ausgabe von 10:00 bis 11:00 Uhr Ivo Scheler 21.01.2023 Judenbach 4. Sonntag, 01.10.2023 Den neuen Erdenbürgern wünschen wir viel Glück und Ge- Ausgabe von 10:00 bis 11:00 Uhr sundheit, den Eltern viel Kraft und Freude! (Ausgabe des Impfpasses) Der Impfstoff kann bei Helga Schmidt, Sonneberger Straße 37, 96524 Föritztal/OT Neuhaus-Schierschnitz abgeholt wer- den. Vereine & Verbände Mach mit im Dorfverein Kleintierzuchtverein Rottmar e.V. T286 Der Kleintierzuchtverein Rottmar e.V. T286 organisiert für alle interessierten Hühnerhalter der Ortsteile Gefell und Rott- Nach etwas mehr als einem halben Jahr, mar, sowie Umgebung die gesetzliche Newcastle Disease seitdem es unseren Dorfverein nun gibt, Pflichtimpfung. So können alle Züchter und Hühnerhalter der ziehen wir ein erstes Resümee und kön- Umgebung am 26.02.2023, von 9.00 - 10.00 Uhr im Vereins- nen heute auf mehr als 90 Mitglieder bli- heim Rottmar, Oberlinder Straße 2, 96524 Föritztal OT Rott- cken. mar gegen einen Unkostenbeitrag ihren Impfstoff abholen. Unsere Vereinsmitglieder haben seit Gründung so einiges auf die Beine gestellt: Von Müllsammelaktionen, dem Anlegen des Grönland-Biotops, dem Startschuss für die AGs: Dorfchronik, Ortsbild, Senioren, Wandern und Wanderwege über das Durch- führen von Seniorentreffs und verschiedenen Infoveranstaltun- gen bis hin zu Veranstaltungen wie: Kerwa, Bürgerdialog, Runder Tisch, Kinderfest und Dorfweihnacht... Und dabei fangen wir gerade erst an! Mit dem Ziel, Judenbach für uns alle lebenswerter zu machen, möchten wir unsere Ge- meinschaft weiter stärken. Somit laden wir euch ein, Teil unserer Gemeinschaft und Mitglied im Dorfverein zu werden - egal ob aktives Mitglied oder Förder- mitglied - wir freuen uns auf euch! Bei Fragen wendet euch an: Jens Kaufmann 0170 44 36 37 1 Franziska Heymann 0170 54 41 00 4 Projekte 2023 Sitzgelegenheiten in und um Judenbach aufstellen Schautafeln der Dorfgeschichte erneuern Weiterarbeit an der Dorfchronik Torsten Ehrsam Wanderwege schaffen 1. Vorstand Müllsammelaktionen Biotope anlegen / pflegen Veranstaltungen 2023 17.02.2023 - Apres Ski Party 22.04.2023 - Hauptversammlung 21.-22.07.2023 - Open Air Kino (geplant) 02.09.2023 - Kinderfest in der Krachmacherstraße 20.-23.10.2023 - Kerwa 02.12.2023 - Dorfweihnacht 31.12.2023 Silvesterparty (geplant) Außerdem: Tag der Vereine, Runder Tisch der Vereine, Bürgerdialog, Regel- mäßige Seniorentreffs und Infoveranstaltungen, verschiedene Wanderungen
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023 - 11 -
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023 - 12 - Dorfladen Judenbach nimmt Fahrt auf - Ein Fahrdienst für Senioren Das Team vom Dorfladen Judenbach steht in den Für Judenbach & Neuenbau Startlöchern. Voraussichtlich im April wird der neue Sie fahren den Dorfladen mit der regulären Bus Linie Dorfladen in Judenbach eröffnen und für 707 an (Fahrzeiten siehe unten) und unser Seniorinnen und Senioren einen besonderen Service Fahrdienst fährt Sie nach Ihrem Einkauf wieder nach bieten, wenn hierfür Bedarf besteht. Hause. Um den nicht (mehr) mobilen Seniorinnen und Senioren das Einkaufen zu erleichtern, ist ein Fahrdienst für die Ortsteile Judenbach, Jagdshof und Neuenbau in Planung. Um vorab einschätzen zu können, ob dies machbar und auch gewünscht ist, freuen wir uns über Ihre Meinung. Folgendes ist geplant: Wöchentlich soll ein Seniorentag stattfinden. An diesem Tag, fahren Sie den Dorfladen je nach Ortsteil mit dem öffentlichen Bus oder unserem Dorfladen-Bus an. Sie kaufen ein, können auf Wunsch am Seniorenfrühstück der Bäckerei Friedrich teilnehmen und wir fahren Sie anschließend samt Ihrem Einkauf wieder bis an Ihre Haustür. Für Jagdshof Da zum Ortsteil Jagdshof keine öffentliche Busverbindung besteht, holen wir Sie mit unserem JUDENBACH Dorfladen-Bus ab und fahren Sie nach dem Einkauf wieder nach Hause. Jetzt sind Sie gefragt... Wenn Sie nicht (mehr) mobil sind und unseren Fahrdienst nutzen möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular unverbindlich aus und geben Sie es in der Bäckerei Friedrich, Bellershöhe 1 - Judenbach ab. JA, ich habe Interesse am wöchentlichen JA, ich habe Interesse am wöchentlichen Fahrdienst für meine Rückfahrt innerhalb Fahrdienst für meine Hin- und Rückfahrt von Judenbach/Neuenbau nach Jagdshof Name Adresse Telefonnummer Das Team vom Dorfladen ruft Sie zurück, sobald die Planung abgeschlossen und der erste Termin bekannt gegeben wird.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023 - 13 - Einladung zur Versammlung Jagdgenossenschaft der Jagdgenossenschaft Föritz Sichelreuth/Lindenberg Die Jagdgenossenschaft Föritz, Körperschaft des Öffent- lichen Rechts, führt am Freitag, den 24.03.2023 um 18.00 Einladung Uhr im Kultursaal Neuhaus-Schierschnitz, Schierschnit- zer Straße 9 96524 Föritztal OT Neuhaus - Schierschnitz die Hiermit laden wir alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Jagdversammlung für das Jagdjahr 2022/2023 durch. Sichelreuth/Lindenberg zur Mitgliederversammlung am Gemäß Novellierung der Verordnung zur Ausführung des Samstag, 04.03.2023 recht herzlich ein. Thüringer Jagdgesetzes vom September 2021 tritt eine über- arbeitete Mustersatzung für die Jagdgenossenschaften in Beginn: 18:30 Uhr Kraft. Ort: Alte Schule Lindenberg Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage ist auf Grund der sich daraus ableitenden Änderungen für die Satzung der Tagesordnung: Jagdgenossenschaft Föritz diese für die Dauer von zwei Wo- chen vor der beschließenden Versammlung der Jagdgenos- 1. Eröffnung und Begrüßung senschaft in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung 2. Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer auszulegen. 3. Bericht der Jäger Auf die Auslegung der zur Beschlussfassung vorgeschlage- 4. Verlängerung der Jagdpacht nen überarbeiteten Satzung der Jagdgenossenschaft Föritz 5. Anfragen und Mitteilungen ab dem 01.03.2023 in den Räumlichkeiten der Gemeindever- 6. Gemütliches Beisammensein waltung Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz wird hiermit hingewiesen. Mitteilungen des Jagdvorstandes: Eigentumsveränderungen mit beglaubigten Unterlagen sind Die Versammlung ist nicht öffentlich. dem Jagdvorsteher am Versammlungstag mitzubringen. Tagesordnung: 1. Begrüßung Der Jagdvorstand 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit Versammlung 3. Bericht des Jagdvorstandes zum Jagdjahr 2022/2023 der Jagdgenossenschaft Neuenbau 4. Kassenbericht 2022/2023 Die Jagdgenossenschaft Neuenbau führt am Freitag, dem 17.03.2023 um 19:00 Uhr, im Sportlerheim des TSV 1923 5. Beschlussfassungen Neuenbau e.V., ihre Mitgliederversammlung durch. Die Versammlung ist nichtöffentlich. • Entlastungen des Jagdvorstandes und des Kassenfüh- rers Tagesordnung: • Verwendung des Reinertrags 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 6. Vorstellung neue Satzung 2. Bericht des Jagdvorstandes • Beschlussfassung zur neuen Satzung 3. Kassenbericht 7. Bericht Jagdpächter 4. Diskussion und Anfragen 5. Beschluss zur Auszahlung des Reinerlöses der Jagd- 8. Sonstiges pacht für die Jahre 2021/22 und 2022/2023 6. Informationen Nach Beendigung der Jagdversammlung findet ein Jagdes- Im Anschluss an die Versammlung findet ein Jagdessen sen statt. statt. Bei Grundbesitzänderungen an jagdbaren Flächen bitten wir Weiterhin kann gegen Vorlage der Eigentumsnachweise um Vorlage aktueller Grundbuchauszüge. (aktuelle Grundbuchauszüge) oder der ausgefüllten und Bei Vollmachterteilung und Vollmachtnahme bitten wir um unterzeichneten Grundstücksbesitzerklärung der Reinerlös Beachtung der in der Satzung ausgewiesenen sowie damit der Jagdpacht in Empfang genommen werden. verbundenen gültigen rechtlichen Regelungen. Im Anschluss an die Versammlung besteht die Möglichkeit Der Vordruck der Erklärung kann beim Jagdvorstand oder der Auszahlung der Jagdpacht. beim Kassierer Herrn Rupp abgeholt werden. Zusätzlich erfolgt diese gemäß den gesetzlichen Fristen in- Weitere Auszahlungstermine werden mit der Veröffentli- nerhalb 1-es Monats nach Bekanntgabe der Beschlüsse mit chung des Beschlusses im Amtsblatt der Gemeinde be- Hinweis zu Ort und Zeitpunkt weiterer Auszahlungstermine. kanntgegeben. Ulrich Zeiler Jürgen Peterhänsel Jagdgenossenschaft Föritz -Jagdvorsteher- Jagdvorsteher
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2023 - 14 - 100 Jahre TSV 1923 Neuenbau e.V. Wintersportfest 2023 in Neuenbau Der TSV, der Förderverein des TSV und die Freiwillige Feuerwehr veranstalteten am 28.01.23 ein Rodelfest auf der Reuterskup- pe in Neuenbau, am 29.01. Langlauf für alle Altersklassen, am 04.02. Biathlon Staffel und am 05.02. Biathlon Einzelwettkämpfe auf und um den Sportplatz von Neuenbau. Das Wetter hat den Neuenbäuern und allen Wintersportfans aus nah und fern die Treue gehalten und die vielen fleißigen freiwilligen Helfer rund um den Vereinsvorsitzenden des TSV Hartmut Stauch haben uns allen vier erlebnisreiche Wintersporttage beschert. Dafür sagt im Namen aller Wintersportler und Gäste ein herzli- ches Dankeschön Viola Fleischmann aus Neuenbau. Rodeln auf der Reuterskuppe Biathlon Staffel Rodeln in Neuenbau - die Gemeindevertreter waren auch dabei Biathlon Einzelwettkampf Langlauf Hartmut Stauch und Roland Martin am Schießstand
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