Frohe Ostern - MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Claußnitz

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Frohe Ostern - MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Claußnitz
MITTEILUNGSBLATT
                      Amtsblatt der Gemeinde Claußnitz
    mit den Ortsteilen Claußnitz – Diethensdorf – Markersdorf – Röllingshain
     Jahrgang 2021           Donnerstag, den 25. März 2021                     Nr. 3

                         Frohe Ostern
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K                                                             Foto: Günter Hermsdorf
Frohe Ostern - MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Claußnitz
Seite 2                                                   Mitteilungsblatt Claußnitz                                        25. März 2021

                                                       Amtliche Bekanntmachungen

                                                                         n Gemeindegeschehen kurz und aktuell
   n Einladung
   Hiermit wird recht herzlich zu der öffentlichen Sitzung des Gemein-
   derates eingeladen:
                Am Montag, dem 03.05.2021, 19.00 Uhr
                 im Jugend- und Gemeindezentrum.
   Die Tagesordnung wird vor der Sitzung ortsüblich durch Aushang
   bekannt gemacht.

   Andreas Heinig
   Bürgermeister

  n Impftermine - Coronavirus

  Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                                                                         An der Kreuzung Obere Dorfstraße – Wiesenweg wurde eine verstopfte
                                                                         Regenwasserleitung erneuert.
  leider stehen immer noch nicht genügend Impftermine zur Verfü-
  gung und die Anrufe bei der Hotline gehen ins Leere.

  Sollten Sie Anspruch auf eine Impfung gegen das Corona-Virus
  entsprechend der Impfreihenfolge haben und mehrfach ohne Er-
  folg einen Versuch unternommen haben, einen Impftermin zu er-
  halten, helfen wir Ihnen gern weiter.

  Setzen Sie sich mit der Gemeindeverwaltung unter 037202 8060 in
  Verbindung und wir unterstützen Sie bei der Besorgung eines Ter-
  mines. Wir benötigen dafür Ihren vollständigen Namen, Ihr Ge-
  burtsdatum sowie Ihre Erreichbarkeit (Telefon).

  Ihre
  Gemeindeverwaltung Claußnitz

            Claußnitzer Mitteilungsblatt Nr. 04/2021
          Die nächste Ausgabe des Claußnitzer Mitteilungsblattes
                       erscheint am 27. April 2021.

                        Redaktionsschluss ist der
                              8. April 2021.

                  Mail: albrecht@gemeinde-claussnitz.de
                           Tel.: 037202/80613

          Claußnitz im Internet:   www.Claussnitz.de                                                                                          C
                                                                         Am 11.03.2021 konnte das neue Fahrzeug der Gemeindeverwaltung –      M
                                                                                                                                              Y
                                                                         ein Elektroauto – in Dresden entgegengenommen werden.                K
Frohe Ostern - MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Claußnitz
25. März 2021                                            Mitteilungsblatt Claußnitz                                                             Seite 3

                                                            Amtliche Bekanntmachungen

    n Bericht von der 17. Sitzung des Gemeinderates                              schließung von Waldgrundstücken sowie Zuwegung zur Kleingartenan-
                                                                                 lage Amselgrund. Aus diesem Grund soll eine Abstufung zum beschränkt
      am 01.03.2021                                                              öffentlichen Weg (Radweg) mit der Beschränkung der Nutzung auf
                                                                                 Fußgänger- und Radverkehr; Anlieger frei erfolgen. Baulastträger für
    Haushaltssatzung der Gemeinde Claußnitz für das Jahr                         diesen Abschnitt ist zukünftig der Zweckverband Chemnitztalradweg.
    2021 beschlossen                                                             Zuständig für die Abstufung des öffentlichen Waldweges zum beschränkt
                                                                                 öffentlichen Weg als Verwaltungsakt und für die anschließende Bekannt-
    Der Gemeinderat hat einstimmig, bei einer Stimmenenthaltung, die             machung ist nach dem Sächsischen Straßengesetz das Landratsamt Mit-
    Haushaltssatzung der Gemeinde Claußnitz für das Haushaltsjahr 2021           telsachsen.
    beschlossen. Einwendungen zum ausgelegten Entwurf wurden nicht er-           Ab dem Bahnübergang bis zur Brücke vor der Gartenanlage Amselgrund
    hoben, somit entfiel die Beschlussfassung der Gemeinde hierüber.             bleibt der Weg zum Amselgrund als öffentlicher Waldweg in Baulast-
    Für 2021 und auch im Finanzplanzeitraum ist keine Neuverschuldung            trägerschaft der Gemeinde Claußnitz bestehen. Im Straßenbe-
    vorgesehen.                                                                  standsverzeichnis werden im Zuge der Abstufung des anderen Wegeab-
                                                                                 schnittes Anfangspunkt und Weglänge mittels Eintragungsverfügung
                                                                                 geändert.
    Umstufung der Straße Alte Mühle von einer Ortsstraße zu                      Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
    einem beschränkt öffentlichen Weg                                            Der Gemeinderat beschließt gemäß §§ 7, 3 Abs. 1 Nr. 4 b Sächsisches
                                                                                 Straßengesetz (SächsStrG) die gemeingebrauchsbeschränkende Umstu-
    Der Chemnitztalradweg im Bauabschnitt Markersdorf – Wechselburg,             fung des öffentlichen Waldweges „Weg zum Amselgrund“ zu einem
    1. BA Markersdorf – Diethensdorf ist fertiggestellt.                         beschränkt öffentlichen Weg mit der Beschränkung der Nutzung auf
    Die Straße Alte Mühle bildet die Verbindung der beiden Abschnitte des        Fußgänger- und Radverkehr; Anlieger frei im Abschnitt von der nördlichen
    Chemnitztalradweges zwischen der Kreuzung B107/S241 an der Haupt-            Grenze des Flurstückes 59/2 der Gemarkung Markersdorf am Beginn der
    straße und dem Bauanfang des Streckenabschnittes Markersdorf –               Ausbaustrecke des
    Diethensdorf.                                                                Chemnitztalradweges Markersdorf – Diethensdorf bis zum Bahnüber-
    Dieser Straßenabschnitt ist im Straßenbestandsverzeichnis als Ortsstraße     gang. Baulastträger des Streckenabschnittes ist der Zweckverband
    „Alte Mühle“ geführt und soll zukünftig ausgebaut/erneuert werden. Die       Chemnitztalradweg.
    Straßenlänge beträgt 0,384 km.                                               Dieser Weg verläuft über Teilflächen der Flurstücke 59/2, 58 d, 54/11, 381,
    Die gegenwärtig als Ortsstraße eingestufte Straße „Alte Mühle“ dient         192 c, 192 und 191 a der Gemarkung Markersdorf (siehe Lageplan als An-
    zukünftig in überwiegendem Maße dem Fußgänger- und Radverkehr und            lage).
    nur nebenher der Erschließung der Anliegergrundstücke „Alte Mühle“ Nr.       Der Gemeinderat stimmt der Eintragung in das Straßenbestandsverzeich-
    5 bis Nr. 15 sowie der Erholungsgrundstücke Amselgrund. Aus diesem           nis der Gemeinde Claußnitz für beschränkt öffentliche Wege zu. Die
    Grund soll eine Abstufung zum beschränkt öffentlichen Weg (Fahrrad-          Länge des Streckenabschnittes beträgt 0,800 km.
    straße) mit der Beschränkung der Nutzung auf Fußgänger- und Rad-             Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Umstufung des Weges zum Amsel-
    verkehr; Anlieger frei erfolgen. Baulastträger ist und bleibt die Gemeinde   grund im beschriebenen Abschnitt vor Ende des Haushaltsjahres 2021
    Claußnitz für diesen Abschnitt.                                              ausgesprochen wird.
    Zuständig für die Abstufung der Ortsstraße zum beschränkt öffentlichen
    Weg als Verwaltungsakt und für die anschließende Bekanntmachung ist
    nach dem Sächsischen Straßengesetz das Landratsamt Mittelsachsen.            Widmung von Streckenabschnitten des Chemnitztalrad-
    Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:                  weges auf der Gemarkung Markersdorf und Diethensdorf
    Der Gemeinderat beschließt gemäß §§ 7, 3 Abs. 1 Nr. 4 b Sächsisches
    Straßengesetz (SächsStrG) die gemeingebrauchsbeschränkende Umstu-            Die übrigen Streckenabschnitte des Chemnitztalradweges im Abschnitt
    fung der Straße Alte Mühle von einer Ortsstraße zu einem beschränkt öf-      Markersdorf-Diethensdorf (vom Bahnübergang bis zur Unteren Haupt-
    fentlichen Weg mit der Beschränkung der Nutzung auf Fußgänger- und           straße in Diethensdorf) verlaufen nicht über bereits vorhandene Wege,
    Radverkehr; Anlieger frei, beginnend am Knotenpunkt der B 107/S 241          sondern wurden völlig neu hergestellt. Diese Abschnitte sind deshalb er-
    (Hauptstraße) und endend an der nördlichen Grenze des Flurstückes 59/2       stmals zu widmen.
    der Gemarkung Markersdorf am Beginn der Ausbaustrecke des Chem-              Der Gemeinderat hat über die Widmung der Abschnitte zu beschließen,
    nitztalradweges Markersdorf – Diethensdorf. Baulastträger des Strecken-
                                                                                 die über das Gemeindegebiet der Gemeinde Claußnitz verlaufen. Dies ist
    abschnittes ist die Gemeinde Claußnitz.
                                                                                 ein Abschnitt auf der Gemarkung Markersdorf und ein weiterer auf der
    Dieser Weg verläuft über die Flurstücke 54/7, 54/10, 54/8, 54/47, 59/6
                                                                                 Gemarkung Diethensdorf. Der Abschnitt dazwischen verläuft über die
    sowie über Teilflächen der Flurstücke 54/51, 59/10, 59d, 59, und 59/2 der
                                                                                 Gemarkung Mohsdorf und fällt damit in die Zuständigkeit der Stadt
    Gemarkung Markersdorf (siehe Lageplan als Anlage).
                                                                                 Burgstädt.
    Der Gemeinderat stimmt der Eintragung in das Straßenbestandsverzeich-
                                                                                 Zuständig für die Widmungsverfügung und die anschließende Bekannt-
    nis der Gemeinde Claußnitz für beschränkt öffentliche Wege zu. Die
                                                                                 machung ist nach dem Sächsischen Straßengesetz das Landratsamt Mit-
    Länge des Streckenabschnittes beträgt 0,384 km.
                                                                                 telsachsen.
    Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Umstufung der Straße Alte Mühle
    vor Ende des Haushaltsjahres 2021 ausgesprochen wird.                        Gewidmet werden die Abschnitte zum beschränkt öffentlichen Weg mit
                                                                                 der Zweckbestimmung Fußgänger- und Radverkehr.
                                                                                 Baulastträger ist der Zweckverband Chemnitztalradweg.
    Umstufung des Weges zum Amselgrund von einem öffent-                         Der Abschnitt auf der Gemarkung Markersdorf verläuft vom Bahnüber-
    lichen Waldweg zu einem beschränkt öffentlichen Weg                          gang bis zur Gemarkungsgrenze zu Mohsdorf über die Flurstücke 191 a,
                                                                                 191, 54/11 und 192 b.
    Der Chemnitztalradweg im Bauabschnitt Markersdorf – Diethensdorf ver-        Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
    läuft in seinem ersten Abschnitt vom Bauanfang bis zum Bahnübergang          Der Gemeinderat beschließt gemäß §§ 6, 3 Abs. 1 Nr. 4 b Sächsisches
    auf dem bisherigen Weg zum Amselgrund. Der Weg zum Amselgrund                Straßengesetz (SächsStrG) die Widmung eines Streckenabschnittes des
    wird im Straßenbestandsverzeichnis als öffentlicher Waldweg geführt.         Chemnitztalradweges auf Teilflächen der Flurstücke 191a, 191, 54/11,
    Dieser Abschnitt hat eine Länge von 800 m.                                   und 192 b der Gemarkung Markersdorf (siehe Lageplan) zum beschränkt
    Der gegenwärtig als öffentlicher Waldweg eingestufte „Weg zum Amsel-         öffentlichen Weg mit der Beschränkung der Nutzung auf Fußgänger- und
C
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    grund“ dient zukünftig im beschriebenen Abschnitt in überwiegendem           Radverkehr und stimmt der Eintragung in das Straßenbestandsverzeich-
Y
K   Maße dem Fußgänger- und Radverkehr und nur nebenher der Er-                  nis der Gemeinde Claußnitz für beschränkt öffentliche Wege zu.
Frohe Ostern - MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Claußnitz
Seite 4                                                 Mitteilungsblatt Claußnitz                                                  25. März 2021

                                                       Amtliche Bekanntmachungen

Der zu widmende Abschnitt beginnt auf dem Flurstück 191 a der Gemar-        n Öffentliche Bekanntmachung
kung Markersdorf am Bahnübergang und endet auf dem Flurstück 54/11
an der Grenze zum Flurstück 724 der Gemarkung Mohsdorf (Gemarkungs-           der Haushaltssatzung 2021
grenze). Die Länge des Streckenabschnittes beträgt 0,306 km.
Baulastträger des gewidmeten Streckenabschnittes ist der Zweckver-          Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Chem-
band Chemnitztalradweg.                                                     nitz/Zwickauer Mulde“ hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.12.2020
                                                                            mit Beschlussnummer 701./20/701. die Haushaltssatzung für das Jahr
Der Abschnitt auf der Gemarkung Diethensdorf verläuft von der               2021 beschlossen.
Gemarkungsgrenze zu Mohsdorf auf der Stahlkastenbrücke über die             Mit Bescheid vom 04.02.2021 Aktenzeichen 003-11150101-AZV-21 Be
Chemnitz bis zur Unteren Hauptstraße in Diethensdorf über die Flurstücke    hat die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Mittelsachsen die Ge-
802/1 und 808/1.                                                            setzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:                 Haushaltsjahr 2021 bestätigt.
Der Gemeinderat beschließt gemäß §§ 6, 3 Abs. 1 Nr. 4 b Sächsisches         Insbesondere wurde unter Nummer 2 des Bescheides der in § 4 der
Straßengesetz (SächsStrG) die Widmung eines Streckenabschnittes des         Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Hö-
Chemnitztalradweges auf Teilflächen der Flurstücke 802/1 und 808/1 der      he von 808.000 Euro genehmigt.
Gemarkung Diethensdorf (siehe Lageplan) zum beschränkt öffentlichen         Entsprechend des § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Weg mit der Beschränkung der Nutzung auf Fußgänger- und Radverkehr          Sachsen (SächsGemO) wird die Haushaltssatzung mit dem Haushalts-
und stimmt der Eintragung in das Straßenbestandsverzeichnis der             plan für das Haushaltsjahr 2021 in elektronischer Form im Internet unter
Gemeinde Claußnitz für beschränkt öffentliche Wege zu.                      www.azv-czm.de ab 26.03.2021 zur Verfügung stehen. Die anschlie-
Der zu widmende Abschnitt beginnt auf dem Flurstück 808/1 der               ßende Niederlegungsfrist endet am 07.04.2021. Somit ist die Haus-
Gemarkung Diethensdorf an der Grenze zum Flurstück 704 der                  haltssatzung am 08.04.2021 erlassen.
Gemarkung Mohsdorf (Gemarkungsgrenze) auf der Stahlkastenbrücke
und endet auf dem Flurstück 808/1 der Gemarkung Diethensdorf an der              Haushaltssatzung des AZV „Chemnitz/Zwickauer Mulde“
Grenze zum Flurstück 797/1 der Gemarkung Diethensdorf an der Unteren                           für das Haushaltsjahr 2021
Hauptstraße.                                                                Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
Die Länge des Streckenabschnittes beträgt 0,482 km.
                                                                            (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung und in Verbindung mit
Baulastträger des gewidmeten Streckenabschnittes ist der Zweckver-
                                                                            § 7 Abs. 3 Ziffer 7 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes
band Chemnitztalradweg.
                                                                            „Chemnitz/Zwickauer Mulde“ in der jeweils geltenden Fassung hat die
                                                                            Verbandsversammlung am 16.12.2020 folgende Haushaltssatzung für
                                                                            das Haushaltsjahr 2021 erlassen:
Baugesuche
                                                                                                              §1
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das Einvernehmen
der Gemeinde Claußnitz zum Antrag auf Baugenehmigung für den Um-            Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung
bau des Wohnhaues auf dem Grundstück Obere Dorfstraße 80 in                 der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge
Claußnitz des Herrn Frank Baude und der Frau Anja Baude erteilt wird.       und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen
                                                                            und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
                                                                            im Ergebnishaushalt mit dem
Erwerb einer Teilfläche des Flurstücks 204/5 der Gemar-                     Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf               4.072.625 Euro
kung Diethensdorf im Rahmen des Flurbereinigungsver-                        Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf          4.042.465 Euro
fahrens Diethensdorf für den Bau eines Löschwasserbe-                       Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
                                                                            Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf                   30.160 Euro
hälters an der Rochlitzer Straße
                                                                            Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf                   0 Euro
Der bisherige Löschteich an der Rochlitzer Straße/Ecke Waldweg soll         Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf              0 Euro
abgebrochen und an dessen Stelle ein Löschwasserbehälter errichtet          Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und
werden, um zukünftig dringend benötigtes Löschwasser vorhalten zu           Aufwendungen (Sonderergebnis) auf                                0 Euro
können. Entsprechende Fördermittel wurden beantragt.                        Gesamtergebnis auf                                         30.160 Euro
Das Grundstück, auf dem sich der bisherige Löschteich befindet, steht im    Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen
Privateigentum. Im Zuge der im Flurbereinigungsverfahren erfolgten Ver-     des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf                   0 Euro
messung wurde die 281 m² große Fläche bereits herausgemessen und            Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen
abgemarkt.                                                                  des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf                          0 Euro
Im laufenden Förderverfahren muss die Gemeinde nachweisen, dass ihr
                                                                            Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen
an der Fläche, auf der der Löschwasserbehälter errichtet werden soll, ein
                                                                            Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3
Nutzungsrecht zusteht. Aus diesem Grund soll der Abschluss der Verein-
                                                                            SächsGemO auf                                                    0 Euro
barung über eine Geldabfindung nach § 52 FlurbG erfolgen. Die
                                                                            Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis
Gemeinde erhält ab 01.04.2021 den Besitz an der Fläche und zahlt die
                                                                            mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO
Geldabfindung. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss zum
                                                                            auf                                                              0 Euro
Erwerb der Fläche.
                                                                            veranschlagtes Gesamtergebnis auf                          30.160 Euro
                                                                            im Finanzhaushalt mit dem
Beschluss zur Annahme von Spenden                                           Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
                                                                            Verwaltungstätigkeit auf                                3.707.625 Euro
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen         Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die An-               Verwaltungstätigkeit auf                                2.617.465 Euro
nahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat (§ 73 Abs. 5 Satz 4      Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus
SächsGemO).                                                                 laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der
Der Gemeinderat hat einstimmig die Annahme von Geldspenden in einer         Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen                            C
                                                                                                                                                       M

Gesamthöhe von 200,00 € beschlossen.                                        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                  1.090.160 Euro     Y
                                                                                                                                                       K
Frohe Ostern - MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Claußnitz
25. März 2021                                          Mitteilungsblatt Claußnitz                                                          Seite 5

                                                          Amtliche Bekanntmachungen

    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                                          n Haushaltssatzung und Haushaltsplan
    Investitionstätigkeit auf                                  262.000 Euro
    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus                                            des Zweckverbandes „Chemnitztalradweg“
    Investitionstätigkeit auf                                 1.640.000 Euro     für das Haushaltsjahr 2021
    Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus
    Investitionstätigkeit auf                             -1.378.000 Euro      Auf Grund von § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sach-
    Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als                         sen (SächsGemO) wird folgende Haushaltssatzung bekannt gemacht:
    Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder
    -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und                                            Haushaltssatzung
    dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und                                        des Zweckverbandes „Chemnitztalradweg“
    Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                -287.840 Euro                        für das Haushaltsjahr 2021
    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                                          Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
    Finanzierungstätigkeit auf                                2.172.679 Euro   (SächsGemO) in der jeweiligen Fassung hat die Verbandsversammlung
    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus                                          in der Sitzung am 26.01.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
    Finanzierungstätigkeit auf                                3.061.179 Euro
    Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus                                                                  §1
    Finanzierungstätigkeit auf                                -888.500 Euro    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung
    Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im                            der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträ-
    Haushaltsjahr auf                                           98.248 Euro    ge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen
    festgesetzt.                                                               und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
                                                                               im Ergebnishaushalt mit dem
                                      §2                                       - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf              242.995 EUR
    Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden       - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf         253.392 EUR
    nicht veranschlagt.                                                        - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
                                                                                   Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf              -10.397 EUR
                                      §3                                       -   Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf              0 EUR
    Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.                    -   Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf         0 EUR
                                                                               -   Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und
                                      §4                                           Aufwendungen (Sonderergebnis) auf                           0 EUR
    Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur                                -   Gesamtergebnis auf                                    -10.397 EUR
    rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch                        -   Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen
    genommen werden darf, wird auf                             808.000 Euro        des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf              0 EUR
    festgesetzt.                                                               -   Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen
                                                                                   des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf                     0 EUR
                                      §5                                       -   Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen
    Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.                    Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3
                                                                                   SächGemO                                                    0 EUR
                                      §6                                       -   Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im
    Die Umlage der Zweckverbandsmitglieder wird gemäß                              Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz
    § 60 Abs. 1 SächsKomZG im Ergebnishaushalt auf             348.000 Euro        3 SächGemO                                                  0 EUR
    festgesetzt.                                                               -   veranschlagtes Gesamtergebnis auf                     -10.397 EUR
    Burgstädt, den 12.02.2021                                                  im Finanzhaushalt mit dem
    Naumann, Verbandsvorsitzender                  -Siegel-                    - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
                                                                                   Verwaltungstätigkeit auf                             102.670 EUR
    Hinweis nach § 4 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung                  - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
                                                                                   Verwaltungstätigkeit auf                             111.880 EUR
    Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung gelten            - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus
    Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften          laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der
    zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von             Gesamtbeträge der Einzahlungen und Aus-
    Anfang an gültig zustande gekommen.                                            zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       -9.210 EUR
    Dies gilt nicht, wenn                                                      -   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus I
    1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,             nvestitionstätigkeit auf                             110.000 EUR
    2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung     -   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
         oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,                 Investitionstätigkeit auf                            250.000 EUR
    3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen          -   Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus
         Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,                                       Investitionstätigkeit auf                           -140.000 EUR
    4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
         a. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat           -   Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag
             oder                                                                  als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder
         b. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber           -fehlbetrag und dem Saldo der Gesamtbeträge
             dem Planungsverband unter Bezeichnung des Sachverhalts,               der Einzahlungen und Auszahlungen aus
             der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht        Investitionstätigkeit auf                           -149.210 EUR
             worden ist.                                                       -   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
    Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so        Finanzierungstätigkeit auf                                  0 EUR
C
M   kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese        -   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Y
K   Verletzung geltend machen.                                                     Finanzierungstätigkeit auf                                  0 EUR
Frohe Ostern - MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Claußnitz
Seite 6                                                Mitteilungsblatt Claußnitz                                                25. März 2021

                                                      Amtliche Bekanntmachungen

-   Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus
    Finanzierungstätigkeit auf                                  0 EUR       n Frühjahrsputz in Claußnitz
-   Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im
    Haushaltsjahr auf                               -149.210 EUR            Es ist Frühling und unserem Ort ist anzusehen, dass die letzten
festgesetzt.                                                                Monate Schmutz hinterlassen haben.

                                 §2                                         Wir rufen deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, die sich körperlich
                                                                            in der Lage fühlen, zum Frühjahrsputz auf!
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wer-
den nicht veranschlagt.                                                     Wir wollen diese Aktion starten, um Gehwege, Straßenränder und
                                                                            sonstige Schmutzecken wieder ansehnlich zu gestalten.
                                 §3
                                                                            Der Kehricht von öffentlichen Wegen kann am 8., 9. und 12. April
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.                     2021 an einer gut sichtbaren Stelle auf dem Gehweg in Eimern ab-
                                                                            gestellt werden, damit die Mitarbeiter des Bauhofes für eine pro-
                                 §4                                         blemlose Abholung sorgen können.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen                              Diese Aktion sollte nicht dazu genutzt werden, um sonstigen
werden darf, wird auf                                     22.000 EUR        Sperrmüll los zu werden!
festgesetzt.
                                                                            Bitte helfen Sie mit, dass unser Ort
                                 §5                                         wieder sauber wird.
Umlagen werden wie folgt festgesetzt:
                                                                            Andreas Heinig
die Betriebskostenumlage auf                              45.000 EUR
                                                                            Bürgermeister
die Investitionsumlage auf                                60.000 EUR
Claußnitz, den 22. März 2021
gez. Haslinger, Verbandsvorsitzender
                                                                          n Hundekot und Pferdeäpfel sorgen immer wieder
                                  II.
                                                                            für Aufregung
Das Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Kommunalaufsicht,
hat mit Schreiben vom 08.03.2021, Aktenzeichen: 0.003.11150101.ZV         Ob in der Gemeinde, beim Spaziergang oder sogar auf dem Spielplatz
CTRW.wa die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2021 des Zweck-          der Kinder – Hundekot in der Öffentlichkeit und an den Schuhen ist im-
verbandes „Chemnitztalradweg“ wie folgt bestätigt:                        mer eine widerliche Angelegenheit. Verunreinigungen durch Tiere sind
1. Der Beschluss-Nr. CTRW 01/21 der Verbandsversammlung vom               von dem jeweiligen Tierhalter oder – Führer unverzüglich zu beseitigen.
    26.01.2021 zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 des        Dies wird auch in manchen Polizeiverordnungen klar geregelt. Es gibt
    Zweckverbandes „Chemnitztalradweg“ wird nicht beanstandet.            grundsätzlich keine Unterschiede zwischen Reitern und zum Beispiel
2. Für den Erlass dieses Bescheides werden keine Kosten erhoben.
                                                                          Hundehaltern oder Führern. Reiter stehen ebenfalls in der Verantwor-
                                                                          tung, Verunreinigungen insbesondere auf den Straßen und Wegen zu
                                  III.
                                                                          beseitigen. Die Verpflichtung zur Beseitigung ergibt sich unter anderem
Entsprechend des § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat        aus dem § 32 StVO und der jeweiligen Polizeiverordnung der Städte und
Sachsen wird die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das           Gemeinden.
Haushaltjahr 2021 in elektronischer Form im Internet unter www.chem-
nitztalradweg.de ab 02.04.2021 zur Verfügung stehen. Die Niederle-        Ihre Bürgerpolizistin
gungsfrist endet am 11.04.2021. Somit ist die Haushaltssatzung am         Kathrin Döhler
12.04.2021 erlassen.

                                  IV.                                     n Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten
Hinweis: Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Ver-
letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen
                                                                          Am 22. März 2019 ist das neue Sächsische Kreislaufwirtschafts- und
sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu-
                                                                          Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) in Kraft getreten. Gleichzeitig
stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
                                                                          sind das Sächsische Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz und die
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
                                                                          Pflanzenabfallverordnung außer Kraft getreten. Aufgrund des Außer-
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
                                                                          krafttretens der Pflanzenabfallverordnung ist das
     oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
                                                                          Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundsätzlich verboten.
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetz-
                                                                          Dies ergibt sich aus § 28 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
     widrigkeit widersprochen hat,
                                                                          (KrWG) vom 24. Februar 2012.
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
                                                                          Demnach dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür
     a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
                                                                          zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder ab-
         oder
                                                                          gelagert werden.
     b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der
                                                                          Bei Zuwiderhandlungen stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und wird
         Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet-
                                                                          mit Bußgeld geahndet.
         zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
                                                                          Weitere Informationen zu diesem Thema können im Landratsamt Mittel-
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so
                                                                          sachsen erfragt werden.
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
                                                                          Kontakt:
Verletzung geltend machen.
                                                                          Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Claußnitz, den 22. März 2021                                              Referat Recht, Abfall und Bodenschutz                                     C
                                                                                                                                                    M
                                                                                                                                                    Y
gez. Haslinger, Verbandsvorsitzender                                      Tel. 03731 799-4027, -4149 oder-4052                                      K
Frohe Ostern - MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Claußnitz
25. März 2021                                         Mitteilungsblatt Claußnitz                                                         Seite 7

                                                         Amtliche Bekanntmachungen

      n Geflügel: Sperrbezirk gebildet und Aufstallpflicht in Mittelsachsen

      Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt hat heute zwei           Bodenauflagen ausgelegt werden, die mit einem Desinfektionsmittel
      Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Klassischen Geflügel-           getränkt und stets damit feucht gehalten werden. Auch Jäger haben
      pest erlassen. Sie wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkrei-      in den beiden Restriktionszonen bestimmte Verbote bezüglich Fe-
      ses unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html         derwild zu beachten.
      veröffentlicht.
                                                                              Aufstallung
      Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet                                      Die hohe Gefahr der Einschleppung der Tierseuche durch Wildvögel
      Hintergrund ist der Nachweis der Krankheit bei einem Hausgeflügel-      hat unter anderem dieser Fall gezeigt. Auch in anderen Landkreisen
      bestand in Burgstädt. Alle Hühner des Bestandes sind innerhalb kür-     von Sachsen werden Ausbrüche bei Wildvögeln aber auch bei gehal-
      zester Zeit verendet. Jetzt ist ein Sperrbezirk mit einem Umfang von    tenen Vögeln gemeldet. Daher ist es zum Schutz der Hausgeflügel-
      mindestens drei Kilometer um den Ausbruchsbestand gezogen wor-          bestände notwendig die Allgemeinverfügung zur risikobasierten Auf-
      den. Dieser umfasst Burgstädt, Mohsdorf, Taura sowie die Teile von      stallung im Landkreis anzupassen. Deswegen wird heute mit einer
      Hartmannsdorf und Mühlau nördlich der Kreisstraße 8252. Außer-          weiteren Allgemeinverfügung die Aufstallung der Hühner, Truthühner,
      dem legte das Amt ein Beobachtungsgebiet mit einem Umfang von           Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Lauf-
      mindestens zehn Kilometern fest. Betroffen sind Altmittweida (und       vögel im gesamten Landkreis angeordnet. Sie gilt ab morgen. Die
      Siedlung), von Burgstädt der Ortsteil Schweizerthal, von Claußnitz      Tiere müssen dann in geschlossenen Ställen oder unter einer
      die Ortsteile Claußnitz, Diethensdorf, Markersdorf und Röllingshain,    Schutzvorrichtung gehalten werden. Dabei handelt es sich um Vor-
      von Hartmannsdorf der Bereich südlich der Kreisstraße 8252 (ehe-        richtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
      malige B95), von der Gemeinde Königshain-Wiederau die Ortsteile         gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen
      Königshain, Stein, Topfseifersdorf, Wiederau, von Lichtenau die         von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, wo-
      Ortsteile Auerswalde, Garnsdorf und Ottendorf, von Lunzenau die         bei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden
      Ortsteile: Berthelsdorf, Cossen, Elsdorf, Göritzhain, Himmelhartha,     anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 Millimeter
      Lunzenau, Rochsburg, von Mittweida die Ortsteile Frankenau und          beträgt. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt appel-
      Thalheim, von Mühlau der Bereich südlich der Kreisstraße 8252           liert an alle Tierhalter diese Maßnahmen einzuhalten um ihre Tiere
      (ehemalige B95), von der Stadt Penig die Ortsteile: Amerika, Arns-      vor einer Ansteckung zu schützen. Eine Einschleppung in den Haus-
      dorf, Chursdorf, Markersdorf, Obergräfenhain, Penig, Tauscha,           geflügelbestand führt zur Gesamtbestandstötung.
      Thierbach, Wernsdorf, Zinnberg, von der Seelitz der Ortsteil Bee-
      deln, von Taura der Ortsteil Köthensdorf-Reitzenhain sowie von          Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert tote aufgefundene
      Wechselburg die Ortsteile Altzschillen, Corba, Göhren, Göppersdorf,     Wildvögel dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt un-
      Hartha, Meusen, Nöbeln, Seitenhain, Wechselburg, Zschoppelshain.        verzüglich mitzuteilen.

      Dort gilt ab morgen: Wer Geflügel und Vögel anderer in Gefangen-        Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite des Landkrei-
      schaft gehaltener Arten hält, hat dieses in geschlossenen Ställen       ses unter www.landkreis-mittelsachsen.de veröffentlicht.
      oder in einer Voliere zu halten. Gehaltene Vögel dürfen vorerst nicht
      aus dem Bestand verbracht werden. Auch für das Verbringen von           Für Rückfragen steht Ihnen Pressesprecher André Kaiser unter
      Geflügelprodukten oder Bruteiern gelten einzelne Sperrmaßnahmen         E-Mail presse@landkreis-mittelsachsen.de gern zur Verfügung.
      in den jeweiligen Gebieten. Der Zugang für fremde Personen zu Stäl-     Landratsamt Mittelsachsen
      len oder anderen Haltungseinrichtungen von Vögeln ist wirksam zu        Pressestelle
      unterbinden. Tierärzte und die zuständige Kontrollbehörde müssen        Frauensteiner Straße 43
      jedoch Zutritt erhalten. Vor den Ein- und Ausgängen der Ställe oder     09599 Freiberg
      Schutzvorrichtungen sollen Matten oder sonstige saugfähige              Tel. 03731 799-3305

        So kommt das

        Mitteilungsblatt Claußnitz
                               in Ihren elektronischen Briefkasten …

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Frohe Ostern - MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Claußnitz
Seite 8                                                  Mitteilungsblatt Claußnitz                                                 25. März 2021

                                                       Amtliche Bekanntmachungen

Liebe Röllingshainerinnen und Röllingshainer,
wie bereits in einem der letzten Mitteilungsblätter berichtet, ist es uns
gelungen ein Grundstück in Röllingshain für die Errichtung eines Spiel-
platzes zu erwerben. Dieses befindet sich direkt hinter dem Gebäude                       Wir gratulieren allen Mitbürgerinnen
der Freiwilligen Feuerwehr Röllingshain.
In den letzten zwei Monaten wurde bereits der Wildwuchs entfernt und                     und Mitbürgern, die in den letzten und
man kann sich schon recht gut die Fläche vorstellen. Bis zur Aufstellung                nächsten Wochen ihren Geburtstag oder
der Spielgeräte liegt aber noch ein Stück Arbeit vor uns.
Bevor wir einen Planer beauftragen, der uns einen Entwurf erarbeitet,                 ihr Ehejubiläum feiern können, verbunden
möchten wir gern Ihnen die Möglichkeit geben, uns ein paar Ideen mit                mit den besten Wünschen und viel Gesundheit.
auf den Weg zu geben, welche Berücksichtigung bei der Planung finden
können. Natürlich sind durch einen Planer die technischen Vorausset-                        Aufgrund der aktuellen Lage wird
zungen, Sicherheitsvorkehrungen, Umsetzbarkeit etc. zu prüfen.
                                                                                         auf die gewohnten Besuche zum Wohle
Bei Ihren Ideen bitte ich Sie, die Interessen und Bedürfnisse Ihrer Kinder
im Blick zu haben und natürlich auch mal einen Blick auf die Fläche zu                            der Gesundheit verzichtet.
werfen, welche Spielgeräte auf ihr Platz finden könnten.
Ihre Ideen senden Sie bitte bis zum 30.04.2021 per Mail an gemeinde-
verwaltung@gemeinde-claussnitz.de oder postalisch an Gemeinde                                             Alles Gute!
Claußnitz, Burgstädter Straße 52, 09236 Claußnitz.

                                                                             n Durchwahlnummern der Gemeindeverwaltung
                                                                               Claußnitz
                                                                             Sie können mit folgenden Durchwahlnummern gezielt bestimmte Sach-
                                                                             gebiete telefonisch erreichen:
                                                                             Sachgebiet                                   Vorwahl / Durchwahl
                                                                             Sekretariat                                  037202/80611
                                                                             Ordnungsamt                                  80613
                                                                             Redaktion Amtsblatt                          80613
                                                                             Bauamt                                       80614
                                                                             Standesamt                                   80615
                                                                             Sozialamt                                    80616
                                                                             Wohngeldstelle                               80616
n Bäume und Hecken sind bis zum Winter geschützt                             Pass- und Meldeamt                           80617
                                                                             Gewerbeamt                                   80617
                                                                             Kämmerei                                     80618
Naturschutzgesetz untersagt Zerstörung mehrjähriger Pflanzen
                                                                             Kasse                                        80619
Bäume, Hecken, Gebüsch und Rohrdickicht sind in den Frühlings- und           Finanzen                                     80620
Sommermonaten in besonderer Obhut:                                           Steueramt                                    80621
Nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz dürfen diese und andere               Der Bürgermeister ist unter Tel. 037202/8060 erreichbar.
mehrjährige Pflanzen in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht
gerodet oder auf andere Weise zerstört werden.
Die Regelung gilt für alle Lebensräume dieser Pflanzen, so auch für Gär-
ten und Parkanlagen.
Neben Berufsgärtnern ist es auch dem privaten Hobbygärtner, der gera-
                                                                             n Hausmüllentsorgung und Wertstoffsammlung
de im April seinen Garten „in Ordnung bringt”, untersagt, dem grünen
Bewuchs mit Heckenschere oder Spaten zu Leibe zu rücken.                     OT Claußnitz, Diethensdorf und Markersdorf
Das Verbot gilt nicht für das Zurückschneiden von Hecken und Sträu-          Restabfall:              07. und 20. April
chern, wobei neue Triebe aus dem Geäst genommen werden.                      Papier:                  14. April
Vielmehr soll verhindert werden, dass mehrjährige Pflanzen in diesen         Gelbe Tonne (LVP):       10. und 23. April
sieben Monaten beschädigt oder vollständig zerstört werden. Die Pflan-
                                                                             Bioabfall:               13. und 27. April
zen können somit nach der Winterruhe wieder wachsen und den Tieren,
die auf das Dickicht aus Laub und Ästen angewiesen sind, den nötigen
Lebensraum geben.                                                            OT Röllingshain
Vor Beginn der Heckenpflege ist zu kontrollieren und abzusichern, dass       Restabfall:              07. und 20. April
keine Brutvögel (Heckenbrüter) beim Brutgeschäft gestört, oder gar Ge-
                                                                             Papier:                  26. April
lege zerstört werden.
                                                                             Gelbe Tonne (LVP):       10. und 23. April                             C
                                                                                                                                                    M
                                                                                                                                                    Y
Ordnungsamt                                                                  Bioabfall:               13. und 27. April                             K
Frohe Ostern - MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Claußnitz
25. März 2021                                          Mitteilungsblatt Claußnitz                                                      Seite 9

                                                         Amtliche Bekanntmachungen

                                                                              n Sprechzeiten des Bürgermeisters
      n Ihre Fahrbibiliothek kommt
                                                                              Aufgrund der akuten Coronasituation entfallen vorerst die Bürger-
                                                                              sprechzeiten. Über stattfindende Termine werden Sie informiert.
      Claußnitz:       19. April 2021
      Grundschule Claußnitz      13.00-14.00 Uhr
      Oberschule Claußnitz       14.15-15.15 Uhr                              n Sprechzeiten der Schiedsstelle

      Diethensdorf:     14. April 2021                                        1. Montag im Monat 15.00 - 17.00 Uhr im Rathaus, 2. Stock
                                                                              In dringenden Fällen: Frau Rudolph, Tel. 037202/3163
      Parkplatz am Feuerwehrgerätehaus
                                                                              Mail:     renaterudolph64@gmail.com
      16.15-17.15 Uhr

      Markersdorf:      21. April 2021
      Parkplatz ehem. Heizhaus Groma
                                                                              n Störungs-Rufnummern der Versorgungsträger
      16.00-17.15 Uhr
                                                                              Bei Störungen im Bereich Strom- und Gasversorgung, Wasser und Ab-
                                                                              wasser bitten wir um Anruf unter folgenden Telefonnummern:
      www.fahrbibliothek.bbopac.de, Tel.: 037207/99320
                                                                              MITNETZ STROM                                 0800 2 30 50 70
                                                                              Ergänzend ist es unter www.stromausfall.de möglich, Störungen online
      Die Fahrbibliothek kommt!                                               zu melden. Weiterhin besteht unter www.mitnetz-strom.de/stromausfall
      Die Fahrbibliothek bedient wie gewohnt die angegebenen Halte-           die Möglichkeit anhand Ihrer Postleitzahl zu prüfen, ob eine Versor-
      stellen. Termine und Ausleihzeiten bleiben bestehen. Aufgrund der       gungsunterbrechung geplant ist (z.B. aufgrund von Bauarbeiten) bzw.
      derzeitigen Lage gelten folgende Regeln:                                aktuell eine Störung bekannt ist.
      Es ist nur die Ausleihe und Rückgabe am Fahrzeug möglich. Für           Erdgasversorgung                              0800 1111 489 20
      Vorbestellungen bitte unsere Internetseite unter fahrbibliothek.        Regionaler Zweckverband Wasserversorgung
      bbopac.de nutzen, uns eine Mail (fahrbibliothek@web.de) schrei-         Bereich Lugau-Glauchau; Bereitschaftsdienst Trinkwasser
      ben oder anrufen unter Tel.: 037207/99320.                              Havarie-Telefon 24 h:                         03763/405405
      So kann eine „Medientüte“ bereits mit speziellen Titeln oder auch       Internet: www.rzv-glauchau.de
      Medien aus verschiedenen Genres nach den Leserwünschen ge-              Abwasserzweckverband Chemnitz/Zwickauer Mulde
      packt werden und es entstehen keine längeren Wartezeiten.               Bereitschaftsdienst Abwasser:         03724/669317
      Wir möchten Sie bitten, die allgemeinen Hygieneregeln einzuhal-         Fäkalschlammentsorgung
      ten.                                                                    Fa. Fehr:                                     03724/13010
      Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch!
                                                                              Diese Rufnummern sind ganztägig rund um die Uhr, auch am Wochen-
                                                                              ende erreichbar.
      Ihr Team der Fahrbibliothek
                                                                              - Angaben ohne Gewähr -

      n Zweckverband Chemnitztalradweg
      Aufruf
      Der „Zweckverband Chemnitztalradweg“ plant die Entwicklung von
      Printmedien und einer frischen Internetseite. Vor diesem Hintergrund
      soll neues Bildmaterial entstehen, das den Radweg in all seinen er-
      lebbaren Facetten zeigt.
      Dazu sucht der Zweckverband freiwillige Personen aus verschiede-
      nen Altersgruppen, die Lust haben, sich als Fotomodel auszuprobie-
      ren: 18-24 Jahre, 25-34 Jahre, 35-50 Jahre, 65+ sowie eine Familie
      mit Kind(ern). Es wird nicht auf die perfekten Maße geachtet, sondern
      viel mehr auf eine positive Ausstrahlung als auch (sichtbare) Freude
      am Aufenthalt auf dem Radweg und in der Natur.
      Bewerbungen (gern auch als Paar oder Gruppe) mit mindestens ei-
      nem aussagekräftigen Foto sowie der Angabe von Alter, beruflicher
      Tätigkeit, Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden bis 15. April
      2021 per Post oder E-Mail angenommen:

      Zweckverband „Chemnitztalradweg“
      Köthensdorfer Str. 1
      09249 Taura
      E-Mail: pmctrw@chemnitztalradweg.de
C
M     Der Zweckverband freut sich auf Ihr schönstes Lächeln!
Y
K
Frohe Ostern - MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Claußnitz
Seite 10                                                         Mitteilungsblatt Claußnitz                                                    25. März 2021

                  Amtliche Bekanntmachungen                                                                   aus Wald und Flur

                                                                                      n Nistkästen –
                                                                                        ein Zuhause für Vögel
                                                                                      Seit den Anfängen des Vogelschut-
                                                                                      zes zählt das Bauen und Anbringen von Nistkästen zu den festen Be-
                                                                                      standteilen aktiver Naturschutzarbeit vor Ort. Künstliche Nisthilfen sind
                                                                                      da sinnvoll, wo Naturhöhlen fehlen, weil alte und morsche Bäume nicht
                                                                                      mehr vorhanden sind, oder weil an Gebäuden geeignete Brutnischen
n Giftfrei in den Frühling                                                            fehlen. Außerdem macht das Bauen von Nistkästen Spaß und eignet
                                                                                      sich perfekt, um Kinder und Jugendliche mit Tieren und deren Lebens-
Das Schadstoffmobil ist wieder im Landkreis unterwegs                                 weise vertraut zu machen. Ein gut besuchter Nistkasten ist allerdings
                                                                                      nur dann zu erwarten, wenn der Garten naturnah gestaltet ist und die
Seit dem 16. Februar 2021 ist das Spezialfahrzeug für giftige Abfälle in              Vögel entsprechend Nahrung finden.
haushaltsüblichen Mengen auf seiner Frühjahrstour durch den Land-                     Nistkästen erfüllen auch im Winter wichtige Aufgaben.
kreis Mittelsachsen unterwegs.

Die genauen Standplätze und –zeiten sind im Abfallkalender ab Seite 30
und auf der Internetseite www.ekm-mittelsachsen.de (Rubrik: Abfallent-
sorgung/ Schadstoffe) veröffentlicht. Eventuelle Standplatz-änderungen
sind ebenfalls auf der Website (Rubrik: Aktuelles) einsehbar.

Die giftigen Abfälle sind unbedingt persönlich beim Personal abzuge-
ben. Unbeaufsichtigt abgestellte Gifte gefährden Kinder, Tiere und die
Umwelt. Bis zu 30 Liter bzw. 30 Kilogramm werden kostenfrei ange-
nommen. Weil das Mobil nur begrenzt Platz hat, können größere Men-
gen nicht mitgenommen werden. Diese können im Zwischenlager für
Sonderabfall (FNE, Freiberg) bis 60 Kilogramm oder Liter kostenfrei ab-
gegeben werden.

Problemstoffe sind z.B.:
I Öl-, Nitro-, Alkydharzlacke und –farben,
I Haushalt- und Fotochemikalien,                                                      Foto: Luise Schenk, BU: “Selbstgebaute Nistkästen”
I Abbeiz- und Holzschutzmittel, Düngemittel,
I Fleckenentferner, Löse- und Desinfektionsmittel,                                    Ob Meisen, Kleiber, Eichhörnchen und Schmetterlinge – sie alle schät-
I Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel,                                    zen ein warmes Schlafzimmer. Manchem Vogel kann die Nisthilfe im
I Spraydosen mit Restinhalten, Klebstoffe,                                            Winter sogar das Leben retten. Die Gefahr der Übertragung von Parasi-
I Quecksilber-Thermometer und Medikamente                                             ten durch alte Nester ist geringer als der Nutzen eines warmen Unter-
I Batterien und Feuerlöscher                                                          schlupfes für die Tiere. Je nach Lochgröße können selbst gebaute Nist-
I Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und quecksilberhaltige Abfälle                 kästen zum Beispiel Meisen, Staren, dem Haus- und Gartenrotschwanz
I Öle und Behältnisse mit unbekannten Inhalten...                                     oder dem Kleiber ein Zuhause geben.

Asbest, Teerpappen, Eternit und Gasflaschen nimmt das Schadstoff-
mobil nicht mit. Diese Abfälle werden im Zwischenlager für Sonderabfall
in Freiberg, Schachtweg 6, kostenpflichtig angenommen. Bei der An-
lieferung von Asbest ist vorher ein kostenfreier Sack (big bag) dort abzu-
holen.

Sie sind nicht sicher, ob Ihr Abfall angenommen wird? Rufen Sie uns ein-
fach an: Abfallberatung der EKM Telefon 03731 2625 – 41 und – 42.

 Impressum
 Herausgeber: Gemeindeverwaltung Claußnitz, Burgstädter Straße 52, 09236
 Claußnitz, Tel: 037202/8060, Fax: 037202/80624, eMail: albrecht@gemein-
 de-claussnitz.de
 V.i.S.d.P. für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, Informationen
 der Gemeindeverwaltung): Bürgermeister Andreas Heinig o.V.i.A.
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 stellen die jeweilige Meinung der Verfasser dar. Für Druckfehler und Irrtümer kei-
 ne Gewähr.
 Druck und Anzeigeneinkauf: Riedel GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal-
 und Bürgerzeitungen Mitteldeutschland, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244
 Lichtenau/OT Ottendorf, Telefon: 037208/876100 E-Mail: info@riedel-
 verlag.de, Verantwortlicher: Reinhard Riedel.
 Auflage: Das Mitteilungsblatt Claußnitz erscheint monatlich. Auflage: 1720 Ex-
 emplare (Quelle: Deutsche Post). Damit wird für jeden Haushalt ein Exemplar                                                                                      C
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 hergestellt – diese liegen an den Verteilstellen zur kostenlosen Abholung aus.                                                                                   Y
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25. März 2021    Mitteilungsblatt Claußnitz                          Seite 11

                         aus Wald und Flur

    Buntspecht                     Stieglitz

    Zitronenfalter

                                   Schneeglöcken mit Besucher

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K   Rotfuchs                       Schneeglöckchen              Fotos: Gert Steger
Seite 12                                                Mitteilungsblatt Claußnitz                                           25. März 2021

                                                             Verschiedenes

    Kindergarten
                                                                         Aus dem Kindergarten „Sonnenkäfer”
    „Diethensdorfer Tausendfüßler“

                                                                      n Kita News
                                                                      Auch in Zeiten wie diesen, lassen wir uns die Laune nicht vermiesen.

Mit Frühlingsbastelei bereiten wir das Osterfest vor.

Wir wünschen allen frohe Ostertage.

Eure kleinen und großen Tausendfüßler

                                                                      Zum Faschingsdienstag haben wir die Lage genutzt und kräftig gefeiert.

                                                                      Nun ist sie weg, unsere Hütte. Mal sehen ob die Männer auch eine Neue
                                                                      dalassen.

                                                                          Anzeigentelefon: 037208/876-100
                                                                                                                                               C
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25. März 2021                                            Mitteilungsblatt Claußnitz   Seite 13

                                                                      Verschiedenes

        Hortnachrichten

    n „Hellau“ und „Allaf“ – Rückblick
    Das Faschingsfest in unserem Hort war auch dieses Jahr wieder schön.
    Durch die momentane Situation feierte jede Klasse für sich, um die Ab-
    standsregeln einhalten zu können. Somit hatten wir nicht nur eine Party,
    sondern gleich vier. Mit viel guter Musik, Spaß und Spiel feierten wir mit
    den Kindern und konnten viele spektakuläre Kostüme bewundern. Auch
    an leckerem Essen und Getränken mangelte es uns nicht. So konnten
    wir für einen Nachmittag einmal alle Sorgen vergessen und den grauen
    Alltag hinter uns lassen.
    Auch das Wetter wird immer schöner, der Frühling steht vor der Tür. Auf
    dem Hof fahren die Kinder mit den Rollern oder spielen in der Sonne. Ist
    das Wetter doch mal verregnet, basteln wir fleißig Osterdekoration,
    denn schon bald ist Ostern.

    In diesem Sinne wünschen wir allen eine besinnliche Osterzeit,
    Ihr Hortteam

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Seite 14                                                 Mitteilungsblatt Claußnitz                                                   25. März 2021

                                                                 Verschiedenes

n Tierfreunde helfen Tieren in Not e.V.                                       das weitere Vorgehen sind. Die Teilnehmer erhalten grundlegende
                                                                              Erstinformationen zum Businessplan, zum Gewerberecht und zu För-
                                                                              dermöglichkeiten.
Ein Herz für unsere Jacky
                                                                              Haben Sie Interesse? Für Fragen und Anmeldung wenden Sie sich bit-
Die wunderschöne schwarze Labrador-Schäferhund-Mischlingshündin
                                                                              te an Jenny Göhler (E-Mail: jenny.goehler@chemnitz.ihk.de, tel.
„Jacky“ (8 Jahre alt, 55 cm Schulterhöhe) kam als Fundtier im Herbst zu
                                                                              03731/79865-5500.
uns. Sie wurde damals in Lichtenstein von der Polizei mit einem Netz
eingefangen, da sie keinen an sich heranlies. Leider konnte trotz aller
Bemühungen kein Besitzer gefunden werden, es gab nur anonyme Hin-
weise auf eine schlimme Vorgeschichte und die lieblose Haltung der           n IHK Chemnitz wirbt mit Film für Unternehmens-
Hündin.                                                                        nachfolge
Jacky ist ca. 8 Jahre alt und hat ei-
ne Schulterhöhe von 55 cm.                                                    Der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit muss nicht unbedingt
Bisher hat die Hündin die Men-                                                durch eine Existenzgründung erfolgen. Warum nicht ein bestehendes
schen offensichtlich nicht von ihrer                                          Unternehmen übernehmen? Genauso kann durch die Firmenüber-
besten Seite kennengelernt, denn                                              nahme ein bereits etabliertes Unternehmen um neue Geschäftsfelder
Anfangs konnte keiner an sie her-                                             erweitert werden.
an. Mit viel Liebe und Geduld ha-                                             Jedes Jahr werden für Unternehmen, denen alters- oder gesundheits-
ben wir ihr über Wochen gezeigt,                                              bedingt das Aus drohen würde, geeignete Nachfolger gesucht. Die In-
dass Menschen auch lieb sein                                                  dustrie- und Handelskammer hat es sich hierbei zur Aufgabe ge-
können und nun tobt und spielt                                                macht, Übergeber und Übernehmer zu beraten und bei der Nachfol-
Jacky mit ihren Tierpflegern sehr                                             geregelung zu unterstützen.
gern durch die Freiläufe. Außer-                                              Für die Unternehmensübergabe wirbt deshalb ab sofort auch ein
dem freut sie sich sehr über Strei-                                           Imagefilm der IHK Chemnitz, der an ausgewählten Beispielen aus der
cheleinheiten.                                                                Region zeigt, welche Chancen sich für alle Seiten bieten. Aus Mittel-
Da Jacky in manchen Situationen                                               sachsen berichten die Geschäftsführer der NICO Fahrzeugteile GmbH
aber nach wie vor unsicher rea-                                               in Großweitzschen, Markus Rütz und Andreas Vogel, von ihren Erfah-
giert, sucht sie ein Zuhause ohne                                             rungen beim Übernahmeprozess und warum der Schritt zur Unter-
Kinder, am liebsten bei einer Ein-                                            nehmensnachfolge der richtige war.
zelperson oder einem Paar ohne                                                „Wir hoffen, dass wir möglichst viele mit dem Film erreichen. Auch
Kinder. Haus mit Garten wäre sehr                                             wenn die Corona-Pandemie derzeit das alles beherrschende Thema
schön, denn Jacky liebt es frei her-                                          ist, wollen wir zeigen, dass es sich lohnt, regelmäßig einen Blick in un-
um zu tollen und passt auch sehr                                              sere Unternehmensbörse nexxt change zu werfen oder sich bei uns
gut auf. Auch an der Leine läuft sie                                          persönlich beraten zu lassen. Gewachsene Unternehmen zu schlie-
jetzt schon recht gut.                                                        ßen, weil kein Nachfolger zu finden ist, darf keine Alternative werden.
Jacky möchte im neuen Zuhause gern die Prinzessin sein, deshalb soll-         Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann die Unternehmens-
ten keine anderen Hunde oder Katzen vorhanden sein. Da Jacky sensi-           nachfolge Chancen bieten“, sagt Kathleen Spranger, Geschäftsführe-
bel ist, ist ein mehrmaliger Besuch und Kontaktaufnahme im Tierheim           rin Service der IHK Chemnitz.
nötig. Sie wird es ihrem neuen Herrchen oder Frauchen aber mit bedin-
gungsloser Liebe danken. (Bis zur Vermittlung sucht Jacky auch Paten!)        Der Imagefilm ist über www.chemnitz.ihk24.de/unternehmens-
Wer gibt dieser tollen Hündin ein neues Zuhause?                              nachfolge abrufbar.
Ganz wichtig: Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist ein Besuch nur
nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail möglich.           Für weiter Informationen, eine persönliche Beratung sowie zur Anmel-
Tierfreunde helfen Tieren in Not e.V.                                         dung am Sprechtag Unternehmensnachfolge melden Sie sich bitte
Goetheweg 127                                                                 bei Susanne Schwanitz (Tel. 03731/79865-5402 oder E-Mail: susan-
09247 Chemnitz OT Röhrsdorf                                                   ne.schwanitz@chemnitz.ihk.de).
Telefon: 03722-5927040
E-Mail: tierherberge@tierfreunde-helfen.de
                                                                             n Kostenfreie Webinare für Führungskräfte
  Tierfreunde helfen Tieren in Not e.V.                                        und Personaler
  Goetheweg 127, 09247 Chemnitz OT Röhrsdorf
  Telefon: 03722-5927040, E-Mail: tierherberge@tierfreunde-helfen.de          Für die meisten Mitarbeiter stellen Veränderungsprozesse im Arbeits-
                                                                              leben eine Herausforderung dar. Gute Kommunikation und Führung
                                                                              sind in diesen Zeiten notwendig. Das Projekt Arbeitgeberattraktivität*
                                                                              der Regionalkammer Mittelsachsen bietet April zu diesem Thema fol-
                                                                              gendes kostenfreie Webinar an:
n Existenzgründertreff am 12.04.2021 in der                                   21.04.2021, 10:30 – 12:15 Uhr
  IHK in Freiberg                                                             Führen von Teams in Veränderungsprozessen
                                                                              (Dokumenten-Nr. 123145741)
  Den nächsten Existenzgründertreff veranstaltet die Regionalkammer
  Mittelsachsen der Industrie- und Handelskammer Chemnitz am 12.              Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter
  April in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Chemnitz im DBI             www.chemnitz.ihk24.de unter der Eingabe der oben genannten Doku-
  in Freiberg. Die Veranstaltung beginnt 16 Uhr. Der Existenzgründer-         menten-Nr. im Suchfeld.
                                                                                                                                                          C
  treff richtet sich an all diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, sich    Bei Fragen kontaktieren Sie gerne Maria Göbel (Tel.: 03731/79865-           M
                                                                                                                                                          Y
  selbstständig zu machen und auf der Suche nach einem Fahrplan für           5300, E-Mail: maria.goebel@chemnitz.ihk.de).                                K
25. März 2021                                                Mitteilungsblatt Claußnitz                                                      Seite 15

                                                                           Verschiedenes

    n Zum Top Job mit dem virtuellen Job-                                                                  Hilfsangebote
      und Karrieretag
    Am 24. April 2021 wird der eigentlich im Dezember 2020 geplante Job-
    und Karrieretag in Freiberg nachgeholt. Das Messe-Organisationsteam             n Telefonseelsorge:
    rund um die GIZEF GmbH arbeitet derzeit auf Hochtouren an der vierten              Die Telefonseelsorge steht täglich, rund um die Uhr, unter den
    Runde zur beliebten Job-Präsenzmesse.                                              Telefonnummern 0800 1110111 oder 0800 1110222 zur Verfü-
    All denjenigen, die nicht mehr so lange warten möchten, weil sie sich mit
                                                                                       gung. Anonym – gebührenfrei – rund um die Uhr
    dem Gedanken tragen in ihre alte Heimat zurückzukehren, weil sie das
    tägliche Pendeln leid sind oder einfach über eine berufliche Veränderung
    nachdenken, bietet der virtuelle Job- und Karrieretag wertvolle Informa-        n Kummer-Telefon für Kinder und Jugendliche
    tionen und den direkten Kontakt zu 39 regionalen Arbeitgebern. Bereits
                                                                                       Unter der „Nummer gegen Kummer“ 116111 ist das Kinder-
    über 2.500 Besucher haben sich seit dem Start der Online Jobmesse im
    Dezember 2020 intensiv zu den Unternehmen verschiedenster Bran-                    und Jugendtelefon montags bis samstags, von 14.00 - 20.00
    chen, vom Gesundheitswesen über den Handel bis hin zu Handwerk                     Uhr erreichbar.
    und Industrie, informiert.
    Positive Erfahrungen haben auch die teilnehmenden Unternehmer ma-
    chen können. So nutzt zum Beispiel die Firma Mint of Finland GmbH aus
                                                                                    n Unterstützung nach Notfallereignissen,
    Halsbrücke das neue virtuelle Format, um auf sich als attraktiver Arbeitge-        beispielsweise nach plötzlichen Todesfällen, bietet die Notfall-
    ber in der Region aufmerksam zu machen. „Wir sehen in diesem virtuellen            seelsorge des Caritasverbandes Chemnitz montags bis freitags
    Messeauftritt einen großen Vorteil zur herkömmlichen Messe. In unserem             von 9.00-18.00 Uhr unter 0371/4320837.
    360 Grad-Panorama, können sich Interessierte das Unternehmen und un-
    sere Produktionsanlagen ganz bequem von zu Hause ansehen. Das ginge
    sonst nicht“, schmunzelt die Personalleiterin Susan Jentsch. Gute Erfah-        n Hilfe für Familien mit lebensverkürzt erkrankten Kindern
    rungen hat das Unternehmen auch mit „Hospitationstagen“ gemacht.                   Ambulanter Kinderhospizdienst „Schmetterling“
    „Wir machen uns einen Tag aus und der Bewerber/-in kann sich die Tätig-            Rudolf-Krahl-Str. 30, 09116 Chemnitz
    keit, das Arbeitsumfeld und die Teamarbeit seines vielleicht zukünftigen
                                                                                       Ansprechpartner: Frau Bayer
    Jobs einfach mal ansehen. “Wir arbeiten bei uns in flachen Hierarchien, je-
    der kann und soll sich einbringen. Und jeder wird gehört. Deshalb ist unser        Telefon: 0371-24355764
    Firmenmaskottchen auch der „Teamgeist“, der uns auch an unserem
    Stand auf dem virtuellen Job- und Karrieretag vertritt.“                        n Ambulanter Hospizdienst Domus e.V.
    Aktuell werden unter dem Slogan „Top Jobs Mittelsachsen“ wöchentlich
    drei neue Stellenangebote der mittelsächsischen Ausstellerfirmen über              Geschäftsstelle Mittweida
    den Facebook Kanal der Wirtschaftsregion Mittelsachsen (www.face-                  Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 17
    book.com/wirtschaft.in.mittelsachsen) vorgestellt. Interessierte können            09648 Mittweida
    sich dann auf die virtuelle Messe klicken und den direkten Kontakt zum             Tel. 03727 999035
    neuen Arbeitgeber finden. Und so vielleicht schon bald ihre eigene klei-
                                                                                       Bereitschaft: 0171/5618143
    ne Erfolgsgeschichte schreiben. Neuigkeiten zum Job- und Karrieretag
    am 24. April 2021 werden regelmäßig auf www.wirtschaft-in-mittelsach-
    sen.de veröffentlicht.                                                          n Hilfe für Frauen in Not (24 Stunden)
                                                                                       Frauenschutzhaus Freiberg
                                                                                       Tel. 03731-22561 oder 0157-2965909
                                                                                       Fax: 03731-22561
                                                                                       E-Mail: kontakt@frauenschutzhaus-freiberg.de

                                                                                                        Vereinsnachrichten

                                                                                                              n Die Gemeinschaft Claußnitz
                                   Anzeigen                                                                     lädt herzlich ein!
                                                                                                              Der Hausbibelkreis Diethensdorf findet
                                                                                                              aller zwei Wochen vorerst in Burgstädt

              Dankanzeigen                                                                                    n der Landeskirchlichen Gemeinschaft, Dr.
                                                                                                              Robert- Koch- Str. 51 statt.
                                                                                                              Am Mittwoch, den 14.04. und 28.04.2021
                in Ihrem Amtsblatt                                                                            um 19.00 Uhr
                                                                                                              Infos unter tfmas@web.de,
                                                                 ab
                                                                                                              Tel.: (03 72 02) 44 11 9

                                                         25 €
            Telefon: (037208) 876-211
            Fax:     (037208) 876-299                                             Bibelstunde Markersdorf
                                                                utto s/w
                                                                                  Am Dienstag, den 06.04. und 20.04.2021, um 15.30 Uhr im Raum der
C           E-Mail: anzeigen@riedel-verlag.de              br
M                                                                                 Kontakt- und Beratungsstelle bei Merry Hofmann in Markersdorf,
Y
K                                                                                 Hauptstr. 88
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