Frohe Ostern - MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Claußnitz
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MITTEILUNGSBLATT Amtsblatt der Gemeinde Claußnitz mit den Ortsteilen Claußnitz – Diethensdorf – Markersdorf – Röllingshain Jahrgang 2021 Donnerstag, den 25. März 2021 Nr. 3 Frohe Ostern C M Y K Foto: Günter Hermsdorf
Seite 2 Mitteilungsblatt Claußnitz 25. März 2021 Amtliche Bekanntmachungen n Gemeindegeschehen kurz und aktuell n Einladung Hiermit wird recht herzlich zu der öffentlichen Sitzung des Gemein- derates eingeladen: Am Montag, dem 03.05.2021, 19.00 Uhr im Jugend- und Gemeindezentrum. Die Tagesordnung wird vor der Sitzung ortsüblich durch Aushang bekannt gemacht. Andreas Heinig Bürgermeister n Impftermine - Coronavirus Liebe Bürgerinnen und Bürger, An der Kreuzung Obere Dorfstraße – Wiesenweg wurde eine verstopfte Regenwasserleitung erneuert. leider stehen immer noch nicht genügend Impftermine zur Verfü- gung und die Anrufe bei der Hotline gehen ins Leere. Sollten Sie Anspruch auf eine Impfung gegen das Corona-Virus entsprechend der Impfreihenfolge haben und mehrfach ohne Er- folg einen Versuch unternommen haben, einen Impftermin zu er- halten, helfen wir Ihnen gern weiter. Setzen Sie sich mit der Gemeindeverwaltung unter 037202 8060 in Verbindung und wir unterstützen Sie bei der Besorgung eines Ter- mines. Wir benötigen dafür Ihren vollständigen Namen, Ihr Ge- burtsdatum sowie Ihre Erreichbarkeit (Telefon). Ihre Gemeindeverwaltung Claußnitz Claußnitzer Mitteilungsblatt Nr. 04/2021 Die nächste Ausgabe des Claußnitzer Mitteilungsblattes erscheint am 27. April 2021. Redaktionsschluss ist der 8. April 2021. Mail: albrecht@gemeinde-claussnitz.de Tel.: 037202/80613 Claußnitz im Internet: www.Claussnitz.de C Am 11.03.2021 konnte das neue Fahrzeug der Gemeindeverwaltung – M Y ein Elektroauto – in Dresden entgegengenommen werden. K
25. März 2021 Mitteilungsblatt Claußnitz Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen n Bericht von der 17. Sitzung des Gemeinderates schließung von Waldgrundstücken sowie Zuwegung zur Kleingartenan- lage Amselgrund. Aus diesem Grund soll eine Abstufung zum beschränkt am 01.03.2021 öffentlichen Weg (Radweg) mit der Beschränkung der Nutzung auf Fußgänger- und Radverkehr; Anlieger frei erfolgen. Baulastträger für Haushaltssatzung der Gemeinde Claußnitz für das Jahr diesen Abschnitt ist zukünftig der Zweckverband Chemnitztalradweg. 2021 beschlossen Zuständig für die Abstufung des öffentlichen Waldweges zum beschränkt öffentlichen Weg als Verwaltungsakt und für die anschließende Bekannt- Der Gemeinderat hat einstimmig, bei einer Stimmenenthaltung, die machung ist nach dem Sächsischen Straßengesetz das Landratsamt Mit- Haushaltssatzung der Gemeinde Claußnitz für das Haushaltsjahr 2021 telsachsen. beschlossen. Einwendungen zum ausgelegten Entwurf wurden nicht er- Ab dem Bahnübergang bis zur Brücke vor der Gartenanlage Amselgrund hoben, somit entfiel die Beschlussfassung der Gemeinde hierüber. bleibt der Weg zum Amselgrund als öffentlicher Waldweg in Baulast- Für 2021 und auch im Finanzplanzeitraum ist keine Neuverschuldung trägerschaft der Gemeinde Claußnitz bestehen. Im Straßenbe- vorgesehen. standsverzeichnis werden im Zuge der Abstufung des anderen Wegeab- schnittes Anfangspunkt und Weglänge mittels Eintragungsverfügung geändert. Umstufung der Straße Alte Mühle von einer Ortsstraße zu Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst: einem beschränkt öffentlichen Weg Der Gemeinderat beschließt gemäß §§ 7, 3 Abs. 1 Nr. 4 b Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) die gemeingebrauchsbeschränkende Umstu- Der Chemnitztalradweg im Bauabschnitt Markersdorf – Wechselburg, fung des öffentlichen Waldweges „Weg zum Amselgrund“ zu einem 1. BA Markersdorf – Diethensdorf ist fertiggestellt. beschränkt öffentlichen Weg mit der Beschränkung der Nutzung auf Die Straße Alte Mühle bildet die Verbindung der beiden Abschnitte des Fußgänger- und Radverkehr; Anlieger frei im Abschnitt von der nördlichen Chemnitztalradweges zwischen der Kreuzung B107/S241 an der Haupt- Grenze des Flurstückes 59/2 der Gemarkung Markersdorf am Beginn der straße und dem Bauanfang des Streckenabschnittes Markersdorf – Ausbaustrecke des Diethensdorf. Chemnitztalradweges Markersdorf – Diethensdorf bis zum Bahnüber- Dieser Straßenabschnitt ist im Straßenbestandsverzeichnis als Ortsstraße gang. Baulastträger des Streckenabschnittes ist der Zweckverband „Alte Mühle“ geführt und soll zukünftig ausgebaut/erneuert werden. Die Chemnitztalradweg. Straßenlänge beträgt 0,384 km. Dieser Weg verläuft über Teilflächen der Flurstücke 59/2, 58 d, 54/11, 381, Die gegenwärtig als Ortsstraße eingestufte Straße „Alte Mühle“ dient 192 c, 192 und 191 a der Gemarkung Markersdorf (siehe Lageplan als An- zukünftig in überwiegendem Maße dem Fußgänger- und Radverkehr und lage). nur nebenher der Erschließung der Anliegergrundstücke „Alte Mühle“ Nr. Der Gemeinderat stimmt der Eintragung in das Straßenbestandsverzeich- 5 bis Nr. 15 sowie der Erholungsgrundstücke Amselgrund. Aus diesem nis der Gemeinde Claußnitz für beschränkt öffentliche Wege zu. Die Grund soll eine Abstufung zum beschränkt öffentlichen Weg (Fahrrad- Länge des Streckenabschnittes beträgt 0,800 km. straße) mit der Beschränkung der Nutzung auf Fußgänger- und Rad- Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Umstufung des Weges zum Amsel- verkehr; Anlieger frei erfolgen. Baulastträger ist und bleibt die Gemeinde grund im beschriebenen Abschnitt vor Ende des Haushaltsjahres 2021 Claußnitz für diesen Abschnitt. ausgesprochen wird. Zuständig für die Abstufung der Ortsstraße zum beschränkt öffentlichen Weg als Verwaltungsakt und für die anschließende Bekanntmachung ist nach dem Sächsischen Straßengesetz das Landratsamt Mittelsachsen. Widmung von Streckenabschnitten des Chemnitztalrad- Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst: weges auf der Gemarkung Markersdorf und Diethensdorf Der Gemeinderat beschließt gemäß §§ 7, 3 Abs. 1 Nr. 4 b Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) die gemeingebrauchsbeschränkende Umstu- Die übrigen Streckenabschnitte des Chemnitztalradweges im Abschnitt fung der Straße Alte Mühle von einer Ortsstraße zu einem beschränkt öf- Markersdorf-Diethensdorf (vom Bahnübergang bis zur Unteren Haupt- fentlichen Weg mit der Beschränkung der Nutzung auf Fußgänger- und straße in Diethensdorf) verlaufen nicht über bereits vorhandene Wege, Radverkehr; Anlieger frei, beginnend am Knotenpunkt der B 107/S 241 sondern wurden völlig neu hergestellt. Diese Abschnitte sind deshalb er- (Hauptstraße) und endend an der nördlichen Grenze des Flurstückes 59/2 stmals zu widmen. der Gemarkung Markersdorf am Beginn der Ausbaustrecke des Chem- Der Gemeinderat hat über die Widmung der Abschnitte zu beschließen, nitztalradweges Markersdorf – Diethensdorf. Baulastträger des Strecken- die über das Gemeindegebiet der Gemeinde Claußnitz verlaufen. Dies ist abschnittes ist die Gemeinde Claußnitz. ein Abschnitt auf der Gemarkung Markersdorf und ein weiterer auf der Dieser Weg verläuft über die Flurstücke 54/7, 54/10, 54/8, 54/47, 59/6 Gemarkung Diethensdorf. Der Abschnitt dazwischen verläuft über die sowie über Teilflächen der Flurstücke 54/51, 59/10, 59d, 59, und 59/2 der Gemarkung Mohsdorf und fällt damit in die Zuständigkeit der Stadt Gemarkung Markersdorf (siehe Lageplan als Anlage). Burgstädt. Der Gemeinderat stimmt der Eintragung in das Straßenbestandsverzeich- Zuständig für die Widmungsverfügung und die anschließende Bekannt- nis der Gemeinde Claußnitz für beschränkt öffentliche Wege zu. Die machung ist nach dem Sächsischen Straßengesetz das Landratsamt Mit- Länge des Streckenabschnittes beträgt 0,384 km. telsachsen. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Umstufung der Straße Alte Mühle vor Ende des Haushaltsjahres 2021 ausgesprochen wird. Gewidmet werden die Abschnitte zum beschränkt öffentlichen Weg mit der Zweckbestimmung Fußgänger- und Radverkehr. Baulastträger ist der Zweckverband Chemnitztalradweg. Umstufung des Weges zum Amselgrund von einem öffent- Der Abschnitt auf der Gemarkung Markersdorf verläuft vom Bahnüber- lichen Waldweg zu einem beschränkt öffentlichen Weg gang bis zur Gemarkungsgrenze zu Mohsdorf über die Flurstücke 191 a, 191, 54/11 und 192 b. Der Chemnitztalradweg im Bauabschnitt Markersdorf – Diethensdorf ver- Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst: läuft in seinem ersten Abschnitt vom Bauanfang bis zum Bahnübergang Der Gemeinderat beschließt gemäß §§ 6, 3 Abs. 1 Nr. 4 b Sächsisches auf dem bisherigen Weg zum Amselgrund. Der Weg zum Amselgrund Straßengesetz (SächsStrG) die Widmung eines Streckenabschnittes des wird im Straßenbestandsverzeichnis als öffentlicher Waldweg geführt. Chemnitztalradweges auf Teilflächen der Flurstücke 191a, 191, 54/11, Dieser Abschnitt hat eine Länge von 800 m. und 192 b der Gemarkung Markersdorf (siehe Lageplan) zum beschränkt Der gegenwärtig als öffentlicher Waldweg eingestufte „Weg zum Amsel- öffentlichen Weg mit der Beschränkung der Nutzung auf Fußgänger- und C M grund“ dient zukünftig im beschriebenen Abschnitt in überwiegendem Radverkehr und stimmt der Eintragung in das Straßenbestandsverzeich- Y K Maße dem Fußgänger- und Radverkehr und nur nebenher der Er- nis der Gemeinde Claußnitz für beschränkt öffentliche Wege zu.
Seite 4 Mitteilungsblatt Claußnitz 25. März 2021 Amtliche Bekanntmachungen Der zu widmende Abschnitt beginnt auf dem Flurstück 191 a der Gemar- n Öffentliche Bekanntmachung kung Markersdorf am Bahnübergang und endet auf dem Flurstück 54/11 an der Grenze zum Flurstück 724 der Gemarkung Mohsdorf (Gemarkungs- der Haushaltssatzung 2021 grenze). Die Länge des Streckenabschnittes beträgt 0,306 km. Baulastträger des gewidmeten Streckenabschnittes ist der Zweckver- Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Chem- band Chemnitztalradweg. nitz/Zwickauer Mulde“ hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.12.2020 mit Beschlussnummer 701./20/701. die Haushaltssatzung für das Jahr Der Abschnitt auf der Gemarkung Diethensdorf verläuft von der 2021 beschlossen. Gemarkungsgrenze zu Mohsdorf auf der Stahlkastenbrücke über die Mit Bescheid vom 04.02.2021 Aktenzeichen 003-11150101-AZV-21 Be Chemnitz bis zur Unteren Hauptstraße in Diethensdorf über die Flurstücke hat die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Mittelsachsen die Ge- 802/1 und 808/1. setzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Haushaltsjahr 2021 bestätigt. Der Gemeinderat beschließt gemäß §§ 6, 3 Abs. 1 Nr. 4 b Sächsisches Insbesondere wurde unter Nummer 2 des Bescheides der in § 4 der Straßengesetz (SächsStrG) die Widmung eines Streckenabschnittes des Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Hö- Chemnitztalradweges auf Teilflächen der Flurstücke 802/1 und 808/1 der he von 808.000 Euro genehmigt. Gemarkung Diethensdorf (siehe Lageplan) zum beschränkt öffentlichen Entsprechend des § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Weg mit der Beschränkung der Nutzung auf Fußgänger- und Radverkehr Sachsen (SächsGemO) wird die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und stimmt der Eintragung in das Straßenbestandsverzeichnis der plan für das Haushaltsjahr 2021 in elektronischer Form im Internet unter Gemeinde Claußnitz für beschränkt öffentliche Wege zu. www.azv-czm.de ab 26.03.2021 zur Verfügung stehen. Die anschlie- Der zu widmende Abschnitt beginnt auf dem Flurstück 808/1 der ßende Niederlegungsfrist endet am 07.04.2021. Somit ist die Haus- Gemarkung Diethensdorf an der Grenze zum Flurstück 704 der haltssatzung am 08.04.2021 erlassen. Gemarkung Mohsdorf (Gemarkungsgrenze) auf der Stahlkastenbrücke und endet auf dem Flurstück 808/1 der Gemarkung Diethensdorf an der Haushaltssatzung des AZV „Chemnitz/Zwickauer Mulde“ Grenze zum Flurstück 797/1 der Gemarkung Diethensdorf an der Unteren für das Haushaltsjahr 2021 Hauptstraße. Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen Die Länge des Streckenabschnittes beträgt 0,482 km. (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung und in Verbindung mit Baulastträger des gewidmeten Streckenabschnittes ist der Zweckver- § 7 Abs. 3 Ziffer 7 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes band Chemnitztalradweg. „Chemnitz/Zwickauer Mulde“ in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 16.12.2020 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 erlassen: Baugesuche §1 Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das Einvernehmen der Gemeinde Claußnitz zum Antrag auf Baugenehmigung für den Um- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung bau des Wohnhaues auf dem Grundstück Obere Dorfstraße 80 in der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge Claußnitz des Herrn Frank Baude und der Frau Anja Baude erteilt wird. und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem Erwerb einer Teilfläche des Flurstücks 204/5 der Gemar- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 4.072.625 Euro kung Diethensdorf im Rahmen des Flurbereinigungsver- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 4.042.465 Euro fahrens Diethensdorf für den Bau eines Löschwasserbe- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf 30.160 Euro hälters an der Rochlitzer Straße Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro Der bisherige Löschteich an der Rochlitzer Straße/Ecke Waldweg soll Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro abgebrochen und an dessen Stelle ein Löschwasserbehälter errichtet Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und werden, um zukünftig dringend benötigtes Löschwasser vorhalten zu Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0 Euro können. Entsprechende Fördermittel wurden beantragt. Gesamtergebnis auf 30.160 Euro Das Grundstück, auf dem sich der bisherige Löschteich befindet, steht im Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen Privateigentum. Im Zuge der im Flurbereinigungsverfahren erfolgten Ver- des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 Euro messung wurde die 281 m² große Fläche bereits herausgemessen und Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen abgemarkt. des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0 Euro Im laufenden Förderverfahren muss die Gemeinde nachweisen, dass ihr Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen an der Fläche, auf der der Löschwasserbehälter errichtet werden soll, ein Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 Nutzungsrecht zusteht. Aus diesem Grund soll der Abschluss der Verein- SächsGemO auf 0 Euro barung über eine Geldabfindung nach § 52 FlurbG erfolgen. Die Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis Gemeinde erhält ab 01.04.2021 den Besitz an der Fläche und zahlt die mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO Geldabfindung. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss zum auf 0 Euro Erwerb der Fläche. veranschlagtes Gesamtergebnis auf 30.160 Euro im Finanzhaushalt mit dem Beschluss zur Annahme von Spenden Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.707.625 Euro Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die An- Verwaltungstätigkeit auf 2.617.465 Euro nahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat (§ 73 Abs. 5 Satz 4 Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus SächsGemO). laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Der Gemeinderat hat einstimmig die Annahme von Geldspenden in einer Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen C M Gesamthöhe von 200,00 € beschlossen. aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.090.160 Euro Y K
25. März 2021 Mitteilungsblatt Claußnitz Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus n Haushaltssatzung und Haushaltsplan Investitionstätigkeit auf 262.000 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen aus des Zweckverbandes „Chemnitztalradweg“ Investitionstätigkeit auf 1.640.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021 Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.378.000 Euro Auf Grund von § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sach- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als sen (SächsGemO) wird folgende Haushaltssatzung bekannt gemacht: Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und Haushaltssatzung dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und des Zweckverbandes „Chemnitztalradweg“ Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -287.840 Euro für das Haushaltsjahr 2021 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen Finanzierungstätigkeit auf 2.172.679 Euro (SächsGemO) in der jeweiligen Fassung hat die Verbandsversammlung Gesamtbetrag der Auszahlungen aus in der Sitzung am 26.01.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen: Finanzierungstätigkeit auf 3.061.179 Euro Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus §1 Finanzierungstätigkeit auf -888.500 Euro Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträ- Haushaltsjahr auf 98.248 Euro ge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen festgesetzt. und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem §2 - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 242.995 EUR Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 253.392 EUR nicht veranschlagt. - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -10.397 EUR §3 - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und §4 Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0 EUR Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur - Gesamtergebnis auf -10.397 EUR rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen genommen werden darf, wird auf 808.000 Euro des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR festgesetzt. - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR §5 - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 SächGemO 0 EUR §6 - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Die Umlage der Zweckverbandsmitglieder wird gemäß Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz § 60 Abs. 1 SächsKomZG im Ergebnishaushalt auf 348.000 Euro 3 SächGemO 0 EUR festgesetzt. - veranschlagtes Gesamtergebnis auf -10.397 EUR Burgstädt, den 12.02.2021 im Finanzhaushalt mit dem Naumann, Verbandsvorsitzender -Siegel- - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 102.670 EUR Hinweis nach § 4 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 111.880 EUR Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung gelten - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Gesamtbeträge der Einzahlungen und Aus- Anfang an gültig zustande gekommen. zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -9.210 EUR Dies gilt nicht, wenn - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus I 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, nvestitionstätigkeit auf 110.000 EUR 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Investitionstätigkeit auf 250.000 EUR 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, Investitionstätigkeit auf -140.000 EUR 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag oder als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder b. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber -fehlbetrag und dem Saldo der Gesamtbeträge dem Planungsverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der Einzahlungen und Auszahlungen aus der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht Investitionstätigkeit auf -149.210 EUR worden ist. - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR C M kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Y K Verletzung geltend machen. Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
Seite 6 Mitteilungsblatt Claußnitz 25. März 2021 Amtliche Bekanntmachungen - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR n Frühjahrsputz in Claußnitz - Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf -149.210 EUR Es ist Frühling und unserem Ort ist anzusehen, dass die letzten festgesetzt. Monate Schmutz hinterlassen haben. §2 Wir rufen deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, die sich körperlich in der Lage fühlen, zum Frühjahrsputz auf! Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wer- den nicht veranschlagt. Wir wollen diese Aktion starten, um Gehwege, Straßenränder und sonstige Schmutzecken wieder ansehnlich zu gestalten. §3 Der Kehricht von öffentlichen Wegen kann am 8., 9. und 12. April Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 2021 an einer gut sichtbaren Stelle auf dem Gehweg in Eimern ab- gestellt werden, damit die Mitarbeiter des Bauhofes für eine pro- §4 blemlose Abholung sorgen können. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen Diese Aktion sollte nicht dazu genutzt werden, um sonstigen werden darf, wird auf 22.000 EUR Sperrmüll los zu werden! festgesetzt. Bitte helfen Sie mit, dass unser Ort §5 wieder sauber wird. Umlagen werden wie folgt festgesetzt: Andreas Heinig die Betriebskostenumlage auf 45.000 EUR Bürgermeister die Investitionsumlage auf 60.000 EUR Claußnitz, den 22. März 2021 gez. Haslinger, Verbandsvorsitzender n Hundekot und Pferdeäpfel sorgen immer wieder II. für Aufregung Das Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 08.03.2021, Aktenzeichen: 0.003.11150101.ZV Ob in der Gemeinde, beim Spaziergang oder sogar auf dem Spielplatz CTRW.wa die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2021 des Zweck- der Kinder – Hundekot in der Öffentlichkeit und an den Schuhen ist im- verbandes „Chemnitztalradweg“ wie folgt bestätigt: mer eine widerliche Angelegenheit. Verunreinigungen durch Tiere sind 1. Der Beschluss-Nr. CTRW 01/21 der Verbandsversammlung vom von dem jeweiligen Tierhalter oder – Führer unverzüglich zu beseitigen. 26.01.2021 zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 des Dies wird auch in manchen Polizeiverordnungen klar geregelt. Es gibt Zweckverbandes „Chemnitztalradweg“ wird nicht beanstandet. grundsätzlich keine Unterschiede zwischen Reitern und zum Beispiel 2. Für den Erlass dieses Bescheides werden keine Kosten erhoben. Hundehaltern oder Führern. Reiter stehen ebenfalls in der Verantwor- tung, Verunreinigungen insbesondere auf den Straßen und Wegen zu III. beseitigen. Die Verpflichtung zur Beseitigung ergibt sich unter anderem Entsprechend des § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat aus dem § 32 StVO und der jeweiligen Polizeiverordnung der Städte und Sachsen wird die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Gemeinden. Haushaltjahr 2021 in elektronischer Form im Internet unter www.chem- nitztalradweg.de ab 02.04.2021 zur Verfügung stehen. Die Niederle- Ihre Bürgerpolizistin gungsfrist endet am 11.04.2021. Somit ist die Haushaltssatzung am Kathrin Döhler 12.04.2021 erlassen. IV. n Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten Hinweis: Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Ver- letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen Am 22. März 2019 ist das neue Sächsische Kreislaufwirtschafts- und sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu- Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) in Kraft getreten. Gleichzeitig stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn sind das Sächsische Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz und die 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Pflanzenabfallverordnung außer Kraft getreten. Aufgrund des Außer- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung krafttretens der Pflanzenabfallverordnung ist das oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundsätzlich verboten. 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetz- Dies ergibt sich aus § 28 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes widrigkeit widersprochen hat, (KrWG) vom 24. Februar 2012. 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist Demnach dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder ab- oder gelagert werden. b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der Bei Zuwiderhandlungen stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und wird Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet- mit Bußgeld geahndet. zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Weitere Informationen zu diesem Thema können im Landratsamt Mittel- Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so sachsen erfragt werden. kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Kontakt: Verletzung geltend machen. Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft Claußnitz, den 22. März 2021 Referat Recht, Abfall und Bodenschutz C M Y gez. Haslinger, Verbandsvorsitzender Tel. 03731 799-4027, -4149 oder-4052 K
25. März 2021 Mitteilungsblatt Claußnitz Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen n Geflügel: Sperrbezirk gebildet und Aufstallpflicht in Mittelsachsen Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt hat heute zwei Bodenauflagen ausgelegt werden, die mit einem Desinfektionsmittel Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Klassischen Geflügel- getränkt und stets damit feucht gehalten werden. Auch Jäger haben pest erlassen. Sie wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkrei- in den beiden Restriktionszonen bestimmte Verbote bezüglich Fe- ses unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html derwild zu beachten. veröffentlicht. Aufstallung Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet Die hohe Gefahr der Einschleppung der Tierseuche durch Wildvögel Hintergrund ist der Nachweis der Krankheit bei einem Hausgeflügel- hat unter anderem dieser Fall gezeigt. Auch in anderen Landkreisen bestand in Burgstädt. Alle Hühner des Bestandes sind innerhalb kür- von Sachsen werden Ausbrüche bei Wildvögeln aber auch bei gehal- zester Zeit verendet. Jetzt ist ein Sperrbezirk mit einem Umfang von tenen Vögeln gemeldet. Daher ist es zum Schutz der Hausgeflügel- mindestens drei Kilometer um den Ausbruchsbestand gezogen wor- bestände notwendig die Allgemeinverfügung zur risikobasierten Auf- den. Dieser umfasst Burgstädt, Mohsdorf, Taura sowie die Teile von stallung im Landkreis anzupassen. Deswegen wird heute mit einer Hartmannsdorf und Mühlau nördlich der Kreisstraße 8252. Außer- weiteren Allgemeinverfügung die Aufstallung der Hühner, Truthühner, dem legte das Amt ein Beobachtungsgebiet mit einem Umfang von Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Lauf- mindestens zehn Kilometern fest. Betroffen sind Altmittweida (und vögel im gesamten Landkreis angeordnet. Sie gilt ab morgen. Die Siedlung), von Burgstädt der Ortsteil Schweizerthal, von Claußnitz Tiere müssen dann in geschlossenen Ställen oder unter einer die Ortsteile Claußnitz, Diethensdorf, Markersdorf und Röllingshain, Schutzvorrichtung gehalten werden. Dabei handelt es sich um Vor- von Hartmannsdorf der Bereich südlich der Kreisstraße 8252 (ehe- richtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge malige B95), von der Gemeinde Königshain-Wiederau die Ortsteile gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen Königshain, Stein, Topfseifersdorf, Wiederau, von Lichtenau die von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, wo- Ortsteile Auerswalde, Garnsdorf und Ottendorf, von Lunzenau die bei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden Ortsteile: Berthelsdorf, Cossen, Elsdorf, Göritzhain, Himmelhartha, anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 Millimeter Lunzenau, Rochsburg, von Mittweida die Ortsteile Frankenau und beträgt. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt appel- Thalheim, von Mühlau der Bereich südlich der Kreisstraße 8252 liert an alle Tierhalter diese Maßnahmen einzuhalten um ihre Tiere (ehemalige B95), von der Stadt Penig die Ortsteile: Amerika, Arns- vor einer Ansteckung zu schützen. Eine Einschleppung in den Haus- dorf, Chursdorf, Markersdorf, Obergräfenhain, Penig, Tauscha, geflügelbestand führt zur Gesamtbestandstötung. Thierbach, Wernsdorf, Zinnberg, von der Seelitz der Ortsteil Bee- deln, von Taura der Ortsteil Köthensdorf-Reitzenhain sowie von Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert tote aufgefundene Wechselburg die Ortsteile Altzschillen, Corba, Göhren, Göppersdorf, Wildvögel dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt un- Hartha, Meusen, Nöbeln, Seitenhain, Wechselburg, Zschoppelshain. verzüglich mitzuteilen. Dort gilt ab morgen: Wer Geflügel und Vögel anderer in Gefangen- Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite des Landkrei- schaft gehaltener Arten hält, hat dieses in geschlossenen Ställen ses unter www.landkreis-mittelsachsen.de veröffentlicht. oder in einer Voliere zu halten. Gehaltene Vögel dürfen vorerst nicht aus dem Bestand verbracht werden. Auch für das Verbringen von Für Rückfragen steht Ihnen Pressesprecher André Kaiser unter Geflügelprodukten oder Bruteiern gelten einzelne Sperrmaßnahmen E-Mail presse@landkreis-mittelsachsen.de gern zur Verfügung. in den jeweiligen Gebieten. Der Zugang für fremde Personen zu Stäl- Landratsamt Mittelsachsen len oder anderen Haltungseinrichtungen von Vögeln ist wirksam zu Pressestelle unterbinden. Tierärzte und die zuständige Kontrollbehörde müssen Frauensteiner Straße 43 jedoch Zutritt erhalten. Vor den Ein- und Ausgängen der Ställe oder 09599 Freiberg Schutzvorrichtungen sollen Matten oder sonstige saugfähige Tel. 03731 799-3305 So kommt das Mitteilungsblatt Claußnitz in Ihren elektronischen Briefkasten … C M Y K
Seite 8 Mitteilungsblatt Claußnitz 25. März 2021 Amtliche Bekanntmachungen Liebe Röllingshainerinnen und Röllingshainer, wie bereits in einem der letzten Mitteilungsblätter berichtet, ist es uns gelungen ein Grundstück in Röllingshain für die Errichtung eines Spiel- platzes zu erwerben. Dieses befindet sich direkt hinter dem Gebäude Wir gratulieren allen Mitbürgerinnen der Freiwilligen Feuerwehr Röllingshain. In den letzten zwei Monaten wurde bereits der Wildwuchs entfernt und und Mitbürgern, die in den letzten und man kann sich schon recht gut die Fläche vorstellen. Bis zur Aufstellung nächsten Wochen ihren Geburtstag oder der Spielgeräte liegt aber noch ein Stück Arbeit vor uns. Bevor wir einen Planer beauftragen, der uns einen Entwurf erarbeitet, ihr Ehejubiläum feiern können, verbunden möchten wir gern Ihnen die Möglichkeit geben, uns ein paar Ideen mit mit den besten Wünschen und viel Gesundheit. auf den Weg zu geben, welche Berücksichtigung bei der Planung finden können. Natürlich sind durch einen Planer die technischen Vorausset- Aufgrund der aktuellen Lage wird zungen, Sicherheitsvorkehrungen, Umsetzbarkeit etc. zu prüfen. auf die gewohnten Besuche zum Wohle Bei Ihren Ideen bitte ich Sie, die Interessen und Bedürfnisse Ihrer Kinder im Blick zu haben und natürlich auch mal einen Blick auf die Fläche zu der Gesundheit verzichtet. werfen, welche Spielgeräte auf ihr Platz finden könnten. Ihre Ideen senden Sie bitte bis zum 30.04.2021 per Mail an gemeinde- verwaltung@gemeinde-claussnitz.de oder postalisch an Gemeinde Alles Gute! Claußnitz, Burgstädter Straße 52, 09236 Claußnitz. n Durchwahlnummern der Gemeindeverwaltung Claußnitz Sie können mit folgenden Durchwahlnummern gezielt bestimmte Sach- gebiete telefonisch erreichen: Sachgebiet Vorwahl / Durchwahl Sekretariat 037202/80611 Ordnungsamt 80613 Redaktion Amtsblatt 80613 Bauamt 80614 Standesamt 80615 Sozialamt 80616 Wohngeldstelle 80616 n Bäume und Hecken sind bis zum Winter geschützt Pass- und Meldeamt 80617 Gewerbeamt 80617 Kämmerei 80618 Naturschutzgesetz untersagt Zerstörung mehrjähriger Pflanzen Kasse 80619 Bäume, Hecken, Gebüsch und Rohrdickicht sind in den Frühlings- und Finanzen 80620 Sommermonaten in besonderer Obhut: Steueramt 80621 Nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz dürfen diese und andere Der Bürgermeister ist unter Tel. 037202/8060 erreichbar. mehrjährige Pflanzen in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht gerodet oder auf andere Weise zerstört werden. Die Regelung gilt für alle Lebensräume dieser Pflanzen, so auch für Gär- ten und Parkanlagen. Neben Berufsgärtnern ist es auch dem privaten Hobbygärtner, der gera- n Hausmüllentsorgung und Wertstoffsammlung de im April seinen Garten „in Ordnung bringt”, untersagt, dem grünen Bewuchs mit Heckenschere oder Spaten zu Leibe zu rücken. OT Claußnitz, Diethensdorf und Markersdorf Das Verbot gilt nicht für das Zurückschneiden von Hecken und Sträu- Restabfall: 07. und 20. April chern, wobei neue Triebe aus dem Geäst genommen werden. Papier: 14. April Vielmehr soll verhindert werden, dass mehrjährige Pflanzen in diesen Gelbe Tonne (LVP): 10. und 23. April sieben Monaten beschädigt oder vollständig zerstört werden. Die Pflan- Bioabfall: 13. und 27. April zen können somit nach der Winterruhe wieder wachsen und den Tieren, die auf das Dickicht aus Laub und Ästen angewiesen sind, den nötigen Lebensraum geben. OT Röllingshain Vor Beginn der Heckenpflege ist zu kontrollieren und abzusichern, dass Restabfall: 07. und 20. April keine Brutvögel (Heckenbrüter) beim Brutgeschäft gestört, oder gar Ge- Papier: 26. April lege zerstört werden. Gelbe Tonne (LVP): 10. und 23. April C M Y Ordnungsamt Bioabfall: 13. und 27. April K
25. März 2021 Mitteilungsblatt Claußnitz Seite 9 Amtliche Bekanntmachungen n Sprechzeiten des Bürgermeisters n Ihre Fahrbibiliothek kommt Aufgrund der akuten Coronasituation entfallen vorerst die Bürger- sprechzeiten. Über stattfindende Termine werden Sie informiert. Claußnitz: 19. April 2021 Grundschule Claußnitz 13.00-14.00 Uhr Oberschule Claußnitz 14.15-15.15 Uhr n Sprechzeiten der Schiedsstelle Diethensdorf: 14. April 2021 1. Montag im Monat 15.00 - 17.00 Uhr im Rathaus, 2. Stock In dringenden Fällen: Frau Rudolph, Tel. 037202/3163 Parkplatz am Feuerwehrgerätehaus Mail: renaterudolph64@gmail.com 16.15-17.15 Uhr Markersdorf: 21. April 2021 Parkplatz ehem. Heizhaus Groma n Störungs-Rufnummern der Versorgungsträger 16.00-17.15 Uhr Bei Störungen im Bereich Strom- und Gasversorgung, Wasser und Ab- wasser bitten wir um Anruf unter folgenden Telefonnummern: www.fahrbibliothek.bbopac.de, Tel.: 037207/99320 MITNETZ STROM 0800 2 30 50 70 Ergänzend ist es unter www.stromausfall.de möglich, Störungen online Die Fahrbibliothek kommt! zu melden. Weiterhin besteht unter www.mitnetz-strom.de/stromausfall Die Fahrbibliothek bedient wie gewohnt die angegebenen Halte- die Möglichkeit anhand Ihrer Postleitzahl zu prüfen, ob eine Versor- stellen. Termine und Ausleihzeiten bleiben bestehen. Aufgrund der gungsunterbrechung geplant ist (z.B. aufgrund von Bauarbeiten) bzw. derzeitigen Lage gelten folgende Regeln: aktuell eine Störung bekannt ist. Es ist nur die Ausleihe und Rückgabe am Fahrzeug möglich. Für Erdgasversorgung 0800 1111 489 20 Vorbestellungen bitte unsere Internetseite unter fahrbibliothek. Regionaler Zweckverband Wasserversorgung bbopac.de nutzen, uns eine Mail (fahrbibliothek@web.de) schrei- Bereich Lugau-Glauchau; Bereitschaftsdienst Trinkwasser ben oder anrufen unter Tel.: 037207/99320. Havarie-Telefon 24 h: 03763/405405 So kann eine „Medientüte“ bereits mit speziellen Titeln oder auch Internet: www.rzv-glauchau.de Medien aus verschiedenen Genres nach den Leserwünschen ge- Abwasserzweckverband Chemnitz/Zwickauer Mulde packt werden und es entstehen keine längeren Wartezeiten. Bereitschaftsdienst Abwasser: 03724/669317 Wir möchten Sie bitten, die allgemeinen Hygieneregeln einzuhal- Fäkalschlammentsorgung ten. Fa. Fehr: 03724/13010 Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch! Diese Rufnummern sind ganztägig rund um die Uhr, auch am Wochen- ende erreichbar. Ihr Team der Fahrbibliothek - Angaben ohne Gewähr - n Zweckverband Chemnitztalradweg Aufruf Der „Zweckverband Chemnitztalradweg“ plant die Entwicklung von Printmedien und einer frischen Internetseite. Vor diesem Hintergrund soll neues Bildmaterial entstehen, das den Radweg in all seinen er- lebbaren Facetten zeigt. Dazu sucht der Zweckverband freiwillige Personen aus verschiede- nen Altersgruppen, die Lust haben, sich als Fotomodel auszuprobie- ren: 18-24 Jahre, 25-34 Jahre, 35-50 Jahre, 65+ sowie eine Familie mit Kind(ern). Es wird nicht auf die perfekten Maße geachtet, sondern viel mehr auf eine positive Ausstrahlung als auch (sichtbare) Freude am Aufenthalt auf dem Radweg und in der Natur. Bewerbungen (gern auch als Paar oder Gruppe) mit mindestens ei- nem aussagekräftigen Foto sowie der Angabe von Alter, beruflicher Tätigkeit, Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden bis 15. April 2021 per Post oder E-Mail angenommen: Zweckverband „Chemnitztalradweg“ Köthensdorfer Str. 1 09249 Taura E-Mail: pmctrw@chemnitztalradweg.de C M Der Zweckverband freut sich auf Ihr schönstes Lächeln! Y K
Seite 10 Mitteilungsblatt Claußnitz 25. März 2021 Amtliche Bekanntmachungen aus Wald und Flur n Nistkästen – ein Zuhause für Vögel Seit den Anfängen des Vogelschut- zes zählt das Bauen und Anbringen von Nistkästen zu den festen Be- standteilen aktiver Naturschutzarbeit vor Ort. Künstliche Nisthilfen sind da sinnvoll, wo Naturhöhlen fehlen, weil alte und morsche Bäume nicht mehr vorhanden sind, oder weil an Gebäuden geeignete Brutnischen n Giftfrei in den Frühling fehlen. Außerdem macht das Bauen von Nistkästen Spaß und eignet sich perfekt, um Kinder und Jugendliche mit Tieren und deren Lebens- Das Schadstoffmobil ist wieder im Landkreis unterwegs weise vertraut zu machen. Ein gut besuchter Nistkasten ist allerdings nur dann zu erwarten, wenn der Garten naturnah gestaltet ist und die Seit dem 16. Februar 2021 ist das Spezialfahrzeug für giftige Abfälle in Vögel entsprechend Nahrung finden. haushaltsüblichen Mengen auf seiner Frühjahrstour durch den Land- Nistkästen erfüllen auch im Winter wichtige Aufgaben. kreis Mittelsachsen unterwegs. Die genauen Standplätze und –zeiten sind im Abfallkalender ab Seite 30 und auf der Internetseite www.ekm-mittelsachsen.de (Rubrik: Abfallent- sorgung/ Schadstoffe) veröffentlicht. Eventuelle Standplatz-änderungen sind ebenfalls auf der Website (Rubrik: Aktuelles) einsehbar. Die giftigen Abfälle sind unbedingt persönlich beim Personal abzuge- ben. Unbeaufsichtigt abgestellte Gifte gefährden Kinder, Tiere und die Umwelt. Bis zu 30 Liter bzw. 30 Kilogramm werden kostenfrei ange- nommen. Weil das Mobil nur begrenzt Platz hat, können größere Men- gen nicht mitgenommen werden. Diese können im Zwischenlager für Sonderabfall (FNE, Freiberg) bis 60 Kilogramm oder Liter kostenfrei ab- gegeben werden. Problemstoffe sind z.B.: I Öl-, Nitro-, Alkydharzlacke und –farben, I Haushalt- und Fotochemikalien, Foto: Luise Schenk, BU: “Selbstgebaute Nistkästen” I Abbeiz- und Holzschutzmittel, Düngemittel, I Fleckenentferner, Löse- und Desinfektionsmittel, Ob Meisen, Kleiber, Eichhörnchen und Schmetterlinge – sie alle schät- I Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, zen ein warmes Schlafzimmer. Manchem Vogel kann die Nisthilfe im I Spraydosen mit Restinhalten, Klebstoffe, Winter sogar das Leben retten. Die Gefahr der Übertragung von Parasi- I Quecksilber-Thermometer und Medikamente ten durch alte Nester ist geringer als der Nutzen eines warmen Unter- I Batterien und Feuerlöscher schlupfes für die Tiere. Je nach Lochgröße können selbst gebaute Nist- I Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und quecksilberhaltige Abfälle kästen zum Beispiel Meisen, Staren, dem Haus- und Gartenrotschwanz I Öle und Behältnisse mit unbekannten Inhalten... oder dem Kleiber ein Zuhause geben. Asbest, Teerpappen, Eternit und Gasflaschen nimmt das Schadstoff- mobil nicht mit. Diese Abfälle werden im Zwischenlager für Sonderabfall in Freiberg, Schachtweg 6, kostenpflichtig angenommen. Bei der An- lieferung von Asbest ist vorher ein kostenfreier Sack (big bag) dort abzu- holen. Sie sind nicht sicher, ob Ihr Abfall angenommen wird? Rufen Sie uns ein- fach an: Abfallberatung der EKM Telefon 03731 2625 – 41 und – 42. Impressum Herausgeber: Gemeindeverwaltung Claußnitz, Burgstädter Straße 52, 09236 Claußnitz, Tel: 037202/8060, Fax: 037202/80624, eMail: albrecht@gemein- de-claussnitz.de V.i.S.d.P. für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, Informationen der Gemeindeverwaltung): Bürgermeister Andreas Heinig o.V.i.A. Berichte in den übrigen Rubriken oder vom Verfasser unterzeichnete Beiträge stellen die jeweilige Meinung der Verfasser dar. Für Druckfehler und Irrtümer kei- ne Gewähr. Druck und Anzeigeneinkauf: Riedel GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen Mitteldeutschland, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, Telefon: 037208/876100 E-Mail: info@riedel- verlag.de, Verantwortlicher: Reinhard Riedel. Auflage: Das Mitteilungsblatt Claußnitz erscheint monatlich. Auflage: 1720 Ex- emplare (Quelle: Deutsche Post). Damit wird für jeden Haushalt ein Exemplar C M hergestellt – diese liegen an den Verteilstellen zur kostenlosen Abholung aus. Y Fotos: Luise Schenk, BU: ”Blaumeise am Nistkasten” K
25. März 2021 Mitteilungsblatt Claußnitz Seite 11 aus Wald und Flur Buntspecht Stieglitz Zitronenfalter Schneeglöcken mit Besucher C M Y K Rotfuchs Schneeglöckchen Fotos: Gert Steger
Seite 12 Mitteilungsblatt Claußnitz 25. März 2021 Verschiedenes Kindergarten Aus dem Kindergarten „Sonnenkäfer” „Diethensdorfer Tausendfüßler“ n Kita News Auch in Zeiten wie diesen, lassen wir uns die Laune nicht vermiesen. Mit Frühlingsbastelei bereiten wir das Osterfest vor. Wir wünschen allen frohe Ostertage. Eure kleinen und großen Tausendfüßler Zum Faschingsdienstag haben wir die Lage genutzt und kräftig gefeiert. Nun ist sie weg, unsere Hütte. Mal sehen ob die Männer auch eine Neue dalassen. Anzeigentelefon: 037208/876-100 C M Y K
25. März 2021 Mitteilungsblatt Claußnitz Seite 13 Verschiedenes Hortnachrichten n „Hellau“ und „Allaf“ – Rückblick Das Faschingsfest in unserem Hort war auch dieses Jahr wieder schön. Durch die momentane Situation feierte jede Klasse für sich, um die Ab- standsregeln einhalten zu können. Somit hatten wir nicht nur eine Party, sondern gleich vier. Mit viel guter Musik, Spaß und Spiel feierten wir mit den Kindern und konnten viele spektakuläre Kostüme bewundern. Auch an leckerem Essen und Getränken mangelte es uns nicht. So konnten wir für einen Nachmittag einmal alle Sorgen vergessen und den grauen Alltag hinter uns lassen. Auch das Wetter wird immer schöner, der Frühling steht vor der Tür. Auf dem Hof fahren die Kinder mit den Rollern oder spielen in der Sonne. Ist das Wetter doch mal verregnet, basteln wir fleißig Osterdekoration, denn schon bald ist Ostern. In diesem Sinne wünschen wir allen eine besinnliche Osterzeit, Ihr Hortteam C M Y K
Seite 14 Mitteilungsblatt Claußnitz 25. März 2021 Verschiedenes n Tierfreunde helfen Tieren in Not e.V. das weitere Vorgehen sind. Die Teilnehmer erhalten grundlegende Erstinformationen zum Businessplan, zum Gewerberecht und zu För- dermöglichkeiten. Ein Herz für unsere Jacky Haben Sie Interesse? Für Fragen und Anmeldung wenden Sie sich bit- Die wunderschöne schwarze Labrador-Schäferhund-Mischlingshündin te an Jenny Göhler (E-Mail: jenny.goehler@chemnitz.ihk.de, tel. „Jacky“ (8 Jahre alt, 55 cm Schulterhöhe) kam als Fundtier im Herbst zu 03731/79865-5500. uns. Sie wurde damals in Lichtenstein von der Polizei mit einem Netz eingefangen, da sie keinen an sich heranlies. Leider konnte trotz aller Bemühungen kein Besitzer gefunden werden, es gab nur anonyme Hin- weise auf eine schlimme Vorgeschichte und die lieblose Haltung der n IHK Chemnitz wirbt mit Film für Unternehmens- Hündin. nachfolge Jacky ist ca. 8 Jahre alt und hat ei- ne Schulterhöhe von 55 cm. Der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit muss nicht unbedingt Bisher hat die Hündin die Men- durch eine Existenzgründung erfolgen. Warum nicht ein bestehendes schen offensichtlich nicht von ihrer Unternehmen übernehmen? Genauso kann durch die Firmenüber- besten Seite kennengelernt, denn nahme ein bereits etabliertes Unternehmen um neue Geschäftsfelder Anfangs konnte keiner an sie her- erweitert werden. an. Mit viel Liebe und Geduld ha- Jedes Jahr werden für Unternehmen, denen alters- oder gesundheits- ben wir ihr über Wochen gezeigt, bedingt das Aus drohen würde, geeignete Nachfolger gesucht. Die In- dass Menschen auch lieb sein dustrie- und Handelskammer hat es sich hierbei zur Aufgabe ge- können und nun tobt und spielt macht, Übergeber und Übernehmer zu beraten und bei der Nachfol- Jacky mit ihren Tierpflegern sehr geregelung zu unterstützen. gern durch die Freiläufe. Außer- Für die Unternehmensübergabe wirbt deshalb ab sofort auch ein dem freut sie sich sehr über Strei- Imagefilm der IHK Chemnitz, der an ausgewählten Beispielen aus der cheleinheiten. Region zeigt, welche Chancen sich für alle Seiten bieten. Aus Mittel- Da Jacky in manchen Situationen sachsen berichten die Geschäftsführer der NICO Fahrzeugteile GmbH aber nach wie vor unsicher rea- in Großweitzschen, Markus Rütz und Andreas Vogel, von ihren Erfah- giert, sucht sie ein Zuhause ohne rungen beim Übernahmeprozess und warum der Schritt zur Unter- Kinder, am liebsten bei einer Ein- nehmensnachfolge der richtige war. zelperson oder einem Paar ohne „Wir hoffen, dass wir möglichst viele mit dem Film erreichen. Auch Kinder. Haus mit Garten wäre sehr wenn die Corona-Pandemie derzeit das alles beherrschende Thema schön, denn Jacky liebt es frei her- ist, wollen wir zeigen, dass es sich lohnt, regelmäßig einen Blick in un- um zu tollen und passt auch sehr sere Unternehmensbörse nexxt change zu werfen oder sich bei uns gut auf. Auch an der Leine läuft sie persönlich beraten zu lassen. Gewachsene Unternehmen zu schlie- jetzt schon recht gut. ßen, weil kein Nachfolger zu finden ist, darf keine Alternative werden. Jacky möchte im neuen Zuhause gern die Prinzessin sein, deshalb soll- Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann die Unternehmens- ten keine anderen Hunde oder Katzen vorhanden sein. Da Jacky sensi- nachfolge Chancen bieten“, sagt Kathleen Spranger, Geschäftsführe- bel ist, ist ein mehrmaliger Besuch und Kontaktaufnahme im Tierheim rin Service der IHK Chemnitz. nötig. Sie wird es ihrem neuen Herrchen oder Frauchen aber mit bedin- gungsloser Liebe danken. (Bis zur Vermittlung sucht Jacky auch Paten!) Der Imagefilm ist über www.chemnitz.ihk24.de/unternehmens- Wer gibt dieser tollen Hündin ein neues Zuhause? nachfolge abrufbar. Ganz wichtig: Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist ein Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail möglich. Für weiter Informationen, eine persönliche Beratung sowie zur Anmel- Tierfreunde helfen Tieren in Not e.V. dung am Sprechtag Unternehmensnachfolge melden Sie sich bitte Goetheweg 127 bei Susanne Schwanitz (Tel. 03731/79865-5402 oder E-Mail: susan- 09247 Chemnitz OT Röhrsdorf ne.schwanitz@chemnitz.ihk.de). Telefon: 03722-5927040 E-Mail: tierherberge@tierfreunde-helfen.de n Kostenfreie Webinare für Führungskräfte Tierfreunde helfen Tieren in Not e.V. und Personaler Goetheweg 127, 09247 Chemnitz OT Röhrsdorf Telefon: 03722-5927040, E-Mail: tierherberge@tierfreunde-helfen.de Für die meisten Mitarbeiter stellen Veränderungsprozesse im Arbeits- leben eine Herausforderung dar. Gute Kommunikation und Führung sind in diesen Zeiten notwendig. Das Projekt Arbeitgeberattraktivität* der Regionalkammer Mittelsachsen bietet April zu diesem Thema fol- gendes kostenfreie Webinar an: n Existenzgründertreff am 12.04.2021 in der 21.04.2021, 10:30 – 12:15 Uhr IHK in Freiberg Führen von Teams in Veränderungsprozessen (Dokumenten-Nr. 123145741) Den nächsten Existenzgründertreff veranstaltet die Regionalkammer Mittelsachsen der Industrie- und Handelskammer Chemnitz am 12. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter April in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Chemnitz im DBI www.chemnitz.ihk24.de unter der Eingabe der oben genannten Doku- in Freiberg. Die Veranstaltung beginnt 16 Uhr. Der Existenzgründer- menten-Nr. im Suchfeld. C treff richtet sich an all diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, sich Bei Fragen kontaktieren Sie gerne Maria Göbel (Tel.: 03731/79865- M Y selbstständig zu machen und auf der Suche nach einem Fahrplan für 5300, E-Mail: maria.goebel@chemnitz.ihk.de). K
25. März 2021 Mitteilungsblatt Claußnitz Seite 15 Verschiedenes n Zum Top Job mit dem virtuellen Job- Hilfsangebote und Karrieretag Am 24. April 2021 wird der eigentlich im Dezember 2020 geplante Job- und Karrieretag in Freiberg nachgeholt. Das Messe-Organisationsteam n Telefonseelsorge: rund um die GIZEF GmbH arbeitet derzeit auf Hochtouren an der vierten Die Telefonseelsorge steht täglich, rund um die Uhr, unter den Runde zur beliebten Job-Präsenzmesse. Telefonnummern 0800 1110111 oder 0800 1110222 zur Verfü- All denjenigen, die nicht mehr so lange warten möchten, weil sie sich mit gung. Anonym – gebührenfrei – rund um die Uhr dem Gedanken tragen in ihre alte Heimat zurückzukehren, weil sie das tägliche Pendeln leid sind oder einfach über eine berufliche Veränderung nachdenken, bietet der virtuelle Job- und Karrieretag wertvolle Informa- n Kummer-Telefon für Kinder und Jugendliche tionen und den direkten Kontakt zu 39 regionalen Arbeitgebern. Bereits Unter der „Nummer gegen Kummer“ 116111 ist das Kinder- über 2.500 Besucher haben sich seit dem Start der Online Jobmesse im Dezember 2020 intensiv zu den Unternehmen verschiedenster Bran- und Jugendtelefon montags bis samstags, von 14.00 - 20.00 chen, vom Gesundheitswesen über den Handel bis hin zu Handwerk Uhr erreichbar. und Industrie, informiert. Positive Erfahrungen haben auch die teilnehmenden Unternehmer ma- chen können. So nutzt zum Beispiel die Firma Mint of Finland GmbH aus n Unterstützung nach Notfallereignissen, Halsbrücke das neue virtuelle Format, um auf sich als attraktiver Arbeitge- beispielsweise nach plötzlichen Todesfällen, bietet die Notfall- ber in der Region aufmerksam zu machen. „Wir sehen in diesem virtuellen seelsorge des Caritasverbandes Chemnitz montags bis freitags Messeauftritt einen großen Vorteil zur herkömmlichen Messe. In unserem von 9.00-18.00 Uhr unter 0371/4320837. 360 Grad-Panorama, können sich Interessierte das Unternehmen und un- sere Produktionsanlagen ganz bequem von zu Hause ansehen. Das ginge sonst nicht“, schmunzelt die Personalleiterin Susan Jentsch. Gute Erfah- n Hilfe für Familien mit lebensverkürzt erkrankten Kindern rungen hat das Unternehmen auch mit „Hospitationstagen“ gemacht. Ambulanter Kinderhospizdienst „Schmetterling“ „Wir machen uns einen Tag aus und der Bewerber/-in kann sich die Tätig- Rudolf-Krahl-Str. 30, 09116 Chemnitz keit, das Arbeitsumfeld und die Teamarbeit seines vielleicht zukünftigen Ansprechpartner: Frau Bayer Jobs einfach mal ansehen. “Wir arbeiten bei uns in flachen Hierarchien, je- der kann und soll sich einbringen. Und jeder wird gehört. Deshalb ist unser Telefon: 0371-24355764 Firmenmaskottchen auch der „Teamgeist“, der uns auch an unserem Stand auf dem virtuellen Job- und Karrieretag vertritt.“ n Ambulanter Hospizdienst Domus e.V. Aktuell werden unter dem Slogan „Top Jobs Mittelsachsen“ wöchentlich drei neue Stellenangebote der mittelsächsischen Ausstellerfirmen über Geschäftsstelle Mittweida den Facebook Kanal der Wirtschaftsregion Mittelsachsen (www.face- Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 17 book.com/wirtschaft.in.mittelsachsen) vorgestellt. Interessierte können 09648 Mittweida sich dann auf die virtuelle Messe klicken und den direkten Kontakt zum Tel. 03727 999035 neuen Arbeitgeber finden. Und so vielleicht schon bald ihre eigene klei- Bereitschaft: 0171/5618143 ne Erfolgsgeschichte schreiben. Neuigkeiten zum Job- und Karrieretag am 24. April 2021 werden regelmäßig auf www.wirtschaft-in-mittelsach- sen.de veröffentlicht. n Hilfe für Frauen in Not (24 Stunden) Frauenschutzhaus Freiberg Tel. 03731-22561 oder 0157-2965909 Fax: 03731-22561 E-Mail: kontakt@frauenschutzhaus-freiberg.de Vereinsnachrichten n Die Gemeinschaft Claußnitz Anzeigen lädt herzlich ein! Der Hausbibelkreis Diethensdorf findet aller zwei Wochen vorerst in Burgstädt Dankanzeigen n der Landeskirchlichen Gemeinschaft, Dr. Robert- Koch- Str. 51 statt. Am Mittwoch, den 14.04. und 28.04.2021 in Ihrem Amtsblatt um 19.00 Uhr Infos unter tfmas@web.de, ab Tel.: (03 72 02) 44 11 9 25 € Telefon: (037208) 876-211 Fax: (037208) 876-299 Bibelstunde Markersdorf utto s/w Am Dienstag, den 06.04. und 20.04.2021, um 15.30 Uhr im Raum der C E-Mail: anzeigen@riedel-verlag.de br M Kontakt- und Beratungsstelle bei Merry Hofmann in Markersdorf, Y K Hauptstr. 88
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