FSB 2030 Mehr Wohnen. Faire Mieten. Für Freiburg.
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1. Mieten 9 1. Analyse 10 2. Thesen 14 3. Neue Mietenpolitik 16 4. Zusammenfassung 19 2. Soziales 21 1. Haus- und Integrationsservice 22 2. Kooperationen 24 3. Soziale Projekte 25 4. Barrierefreier Wohnraum 28 5. Zusammenfassung 29 3. Bauen 31 1. Wohnbauoffensive 33 2. Wachstumspotenzial 34 3. Baukosten und Bauzeiten 36 4. Klimapaket 39 5. Zusammenfassung 41 4. Finanzen 43 1. Finanzbedarf 44 2. Stärkung durch die Gesellschafterin 46
FSB 2030 Grußwort Freiburger Wohnungspolitik für das neue Jahrzehnt Im Mai 2020 hat der Freiburger Gemeinderat das wegweisende Konzept „FSB 2030 – Mehr Wohnen. Faire Mieten. Für Freiburg.“ mit großer Mehrheit beschlossen. Dies ist ein bedeutender Schritt für die Freiburger Wohnungs- politik im neuen Jahrzehnt. Mit der größten Wohnbauoffensive in der Geschichte der Stadt schaffen wir bis zum Jahr 2030 insgesamt 2.500 attraktive und bezahlbare Wohnungen. Dem kommunalen Wohnungsbauunternehmen, unserer Freiburger Stadt- bau, kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Aber auch die gesamte regio- nale Bauwirtschaft wird von der investiven Seite dieses Wohnbauprogramms profitieren. Die Freiburger Stadtbau wird zudem nachhaltig gestärkt, weil sie dadurch den eigenen Wohnungsbestand deutlich erhöhen wird. Das Konzept bedeutet auch deshalb einen Paradigmenwechsel, weil es erstmals in der kommunalen Mietenpolitik die Mieter_innen individuell in den Blick nimmt. Vor allem einkommensschwache Haushalte profitieren von dem neuen Instrument des FSB-Sozialbonus: Mieterhöhungen können reduziert oder ganz ausgesetzt werden, wenn man für die Nettokaltmiete mehr als 30 Prozent des Nettoeinkommens aufwenden muss. Und ins- gesamt gilt, dass der Durchschnitt aller FSB-Mieten 25 Prozent unter dem städtischen Mietspiegel bleiben soll. Neben dem sozialen Auftrag wird auch das ökologische Profil der FSB gestärkt. Das in der Konzeption enthaltene Klimapaket wird durch Modernisierung und Neubau zu einer jährlichen Einsparung von 3.000 Tonnen CO2 führen. Diese bauliche, soziale und ökologische Stärkung der FSB ist eine klare Prioritätensetzung in der städtischen Wohnungspolitik und jeden Euro wert. Deshalb wollen wir die FSB aus unserem Haushalt unterstützen. Auch dafür haben wir ein ausgewogenes Konzept gefunden, welches beispielsweise in den beiden vor uns liegenden Jahren nicht nur eine Kapitaleinlage von 5 Millionen Euro, sondern auch eine Übertragung von Grundstücken im Wert von 17 Millionen Euro vorsieht. Die vorliegende Dokumentation informiert Sie ausführlich über das Freiburger Konzept „FSB 2030“, mit dem wir in den nächsten Jahren konsequent und nachhaltig den Weg für mehr bezahlbaren Wohnraum in Freiburg verfolgen werden. 4
FSB 2030 FSB 2030 Mehr Wohnen. Faire Mieten. Für Freiburg. Oberbürgermeister Martin Horn hat mit seinem Amtsantritt das Thema bezahlbarer Wohnraum zu einem prioritären Arbeitsfeld in der Stadt Freiburg erklärt. Ein Segment dieses Arbeitsfeldes bildet naturgemäß die 100-prozentige städtische Wohnungsbaugesellschaft Freiburger Stadtbau GmbH, FSB, die 1919 gegründet wurde und innerhalb ihres Unternehmens- verbunds rund 9.400 Wohnungen an Bürger_innen der Stadt Freiburg vermietet. Sie nimmt somit eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung preis- günstigen W ohnraums ein. Im Jahr 2019 wurde eine aus Mitgliedern der Verwaltung und der FSB zusammengesetzte Projektgruppe beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das eine Stärkung der FSB und eine Weiterentwicklung der städtischen Auftragslage für die FSB zum Gegenstand hat. Die Intention: Die städtische Wohnungsbaugesellschaft gut aufzustellen, damit diese mit klarer Ziel richtung die gegenwärtigen und künftigen wohnungspolitischen Heraus forderungen der wachsenden Stadt Freiburg aktiv mitgestalten kann. Diesen Auftrag hat die Projektgruppe FSB 2019/2020 bearbeitet. Dazu wurden zu den Themenfeldern Mieten, Soziales, Bauen und Finanzen Analysen erstellt sowie Ideen und konkrete Handlungsvorschläge e ntwickelt, die mit dem Oberbürgermeister und dem Gemeinderat in verschiedenen Gremien ausführlich diskutiert wurden. In seiner Sitzung vom 26. Mai 2020 hat der Gemeinderat der Stadt Freiburg das Konzept „FSB 2030“ mit großer Mehrheit beschlossen und so die Ziel- setzungen und Rahmenbedingungen für die städtische Wohnungspolitik der Freiburger Stadtbau definiert. Mit der vorliegenden Dokumentation wird die Konzeption „FSB 2030. Mehr Wohnen. Faire Mieten. Für Freiburg.“ anhand der vier Themenfelder Mieten, Soziales, Bauen und Finanzen vorgestellt. 6
FSB 2030 Die Freiburger Stadtbau Lebensräume für die Zukunft gestalten Der Freiburger Stadtbau Verbund ist ein städtischer Immobilien- und Dienstleistungsverbund, der die Bereiche Wohnungs- und Städtebau, Wohnungs- und Grundstücksverwaltung sowie Gebäude sanierung, Führung von städtischen Bädern sowie die Verwaltung von eigenen und k ommunalen Parkgaragen abdeckt. Zum Verbund gehören die Freiburger S tadtbau GmbH (FSB) und die Freiburger Stadtimmobilien GmbH & Co. KG (FSI), die Freiburger Kommunalbauten GmbH & Co. KG (FKB) und die Regio Bäder GmbH (RGB). In der FSI wurden im Jahr 2013 die übertragenen städtischen Immobilien zusammengeführt. Zur besseren Lesbarkeit werden in der nachfolgenden Dokumentation die beiden Gesellschaften mit Mietwohnungen nur als FSB und FSI bezeichnet. Organigramm 1/3 Beteiligung 7
FSB 2030 1. Mieten 1. Mieten Faire Mietengestaltung durch Mietgrenze und FSB-Sozialbonus Der Freiburger Wohnungsmarkt ist durch ein stetig a. Wohnungsbestand steigendes Mietniveau und ein zugleich begrenztes Potenzial an preisgünstigem Wohnraum gekenn Nach Informationen des Amts für Bürgerservice zeichnet. Das politische Ziel einer fairen Miet und I nformationsverarbeitung liegt der stadtweite gestaltung ist von einer Vielzahl an Faktoren ab Wohnungsbestand in Freiburg bei etwa 125.000 hängig. Einer davon, der im Einflussbereich der Stadt Wohnungen. Hiervon können über eine Analyse Freiburg liegt, ist die Ausrichtung der städtischen der Grundsteuerdaten ca. 30.000 Wohnungen als Mietenpolitik in der städtischen Wohnungsbau Eigentumswohnungen identifiziert werden. Die gesellschaft FSB. verbleibenden 95.000 Mietwohnungen teilen sich in 85.000 freifinanzierte Wohnungen und ca. 10.000 Die Projektgruppe FSB hat sich eingehend mit der nicht freifinanzierte Wohnungen, z. B. mietpreis Frage befasst, wie dieses Ziel im Rahmen der städti gebunden oder belegungsgebunden. schen Mietenpolitik verfolgt werden kann. Dabei ist die Projektgruppe zu der Überzeugung gelangt, dass Der analysierte Wohnungsbestand der FSB zum die vielfältigen Wechselbeziehungen von Wohnungs 31.12.2018 liegt bei 8.290 Wohnungen. Davon zählen bestand, Bewohnerschaft, Miethöhen und s taatlichen knapp 6.000 Wohnungen zum freifinanzierten Be Unterstützungsleistungen einen dualen Ansatz reich, bei über 2.300 Wohnungen handelt es sich um erfordern: mietpreisgebundene Wohneinheiten, deren Miethöhe bestimmten Kriterien unterliegt und mit erheblichen Der erste Teil dieses Ansatzes behandelt die Frage, öffentlichen Mitteln gefördert wird. wie generell sichergestellt werden kann, dass die FSB als städtische Wohnungsbaugesellschaft dauerhaft Der Anteil der freifinanzierten FSB-Wohnungen günstige Mieten unter dem Freiburger Mietniveau (6.000) am stadtweiten, freifinanzierten Mietwoh anbietet, während sich der zweite Teil der Herausfor nungsbestand (ca. 85.000) liegt bei ca. sieben derung stellt, wie einkommensschwache Haushalte Prozent. Rechnet man die ca. 950 Wohnungen aus gezielt unterstützt werden können. dem Bestand der FSI, Freiburger Stadtimmobilien, hinzu, die ebenfalls dem freifinanzierten Wohnungs Die Fragestellungen und die darauf aufbauenden bereich zuzuordnen sind, erhöht sich diese Quote Konzeptionen werden im Folgenden auf Grundlage marginal auf ca. acht Prozent. einer umfangreichen Analyse hergeleitet. Diese Analyse führt zur Formulierung von Thesen, anhand Diese Quote lässt einen eher geringen Einfluss der derer die konkreten Details des dualen Ansatzes FSB/FSI-Mieten auf die reale Entwicklung des Miet erläutert werden. spiegels vermuten. Diese Vermutung wird wiederum vor dem Hintergrund bestätigt, dass der Anteil der FSB/FSI-Wohnungen, die im Jahr 2017 in die Brutto 1. Analyse* stichprobe der Mietspiegelerhebung eingeflossen sind, bei lediglich elf Prozent liegt. Diese Quote ist auf Zunächst werden auf Basis statistischer Daten Basis der statistisch bestimmten Zufallsstichprobe Informationen zum gesamten in der Stadt Freiburg auch nicht beeinflussbar. vorhandenen Wohnungsbestand gegeben und dieser in das Verhältnis zum FSB-Bestand gesetzt. Hiernach Dieser Befund sollte aus Sicht der Projektgruppe bei werden die von der FSB erhobenen Mieten analy der Frage Beachtung finden, welcher Zweck mit der siert. Dabei geht es sowohl um die Ermittlung der Gestaltung der städtischen Mietenpolitik in der FSB durchschnittlichen Miethöhe in der Gesamtstadt als überhaupt verfolgt werden kann. auch in den Quartieren. Danach werden empirische Feststellungen zur Bewohnerstruktur der FSB und zu den Unterstützungsleistungen, die bereits heute zur Finanzierung von Mieten geleistet werden, getroffen. * Die FSB-Zahlen der Analysen beruhen auf dem Jahresabschluss 2017, Abschließend wird anhand von Wirtschaftsplänen da zum Zeitpunkt des Erhebungsbeginns der Jahresabschluss 2018 untersucht, welche Bedeutung den Mieteinnahmen noch nicht vorlag. Alle Zahlen in dieser Dokumentation beziehen sich auf für die Geschäftstätigkeit der FSB zukommt. Werte, die zum Zeitpunkt der Erhebung verfügbar waren. 10
FSB 2030 b. Struktur Mieten Analyse Wohnungsbestand Bei der Analyse der Mieten wurden sämtliche der Durchschnittliche Mieten im FSB-Bestand (stadtweit) genannten 8.290 Mietverhältnisse aus dem FSB- Bestand auf ihre Nettokaltmiete hin untersucht. 5.994 Dabei hat sich gezeigt, dass in den verschiedenen frei finanzierte Wohnungen Quartieren ein relativ homogenes Mietniveau vor zufinden ist. Die „Großen Fünf“ – die Quartiere mit der größten Anzahl an FSB-Beständen – Weingarten, Haslach, Stühlinger, Brühl und Mooswald – weisen Durchschnittsmieten in Gestalt der Nettokaltmiete zwischen 5,87 Euro und 6,67 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (im Folgenden: €/m²) auf. 2.396 geförderte Eine quartiersübergreifende Perspektive auf den Wohnungen stadtweit analysierten FSB-Bestand weist im Jahr 2017 eine Durchschnittsmiete von 6,32 €/m² aus. Die FSB-Durchschnittsmiete liegt somit deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete des Mietspiegels 2018: 8,56 €/m². Dies zeigt, welch bedeutende Rolle der FSB bei der Vorhaltung von preisgünstigem Wohnraum zukommt. 8.290 6,32 € Gesamtbestand Durchschnittliche Wohnungen Nettokaltmiete pro qm Analyse Mieten Durchschnittliche FSB-Mieten nach Bestand in Freiburg 11 Altstadt 12 Neuburg 21 Herdern 22 Zähringen 23 Brühl-Beurbarung 6,87 24 24 Hochdorf 31 Waldsee 32 Littenweiler 33 Ebnet 34 Kappel 41 Oberau 42 Wiehre 43 Günterstal 56 51 Stühlinger 52 Mooswald 23 8,33 54 53 Betzenhausen 22 54 Landwasser 55 52 55 Lehen 57 56 Waltershofen 5,87 57 Mundenhof 6,35 6,33 61 Haslach 67 51 7,64 21 62 St. Georgen 63 53 66 63 Opfingen 33 64 Tiengen 7,59 6,67 65 Munzingen 6,02 7,62 12 31 11 41 66 Weingarten 67 Rieselfeld 6,27 6,73 68 Vauban 42 5,00 64 62 5,50 5,44 61 6,87 68 65 62 6,68 32 6,63 11 43 34
FSB 2030 1. Mieten c. Struktur Haushalte und bereits Bedarfsgemeinschaften und Personen in diesen vorhandene Unterstützungsleistungen Wohnanlagen Transferleistungen nach SGB II er halten. Dabei konnte ebenfalls ausgewiesen werden, Um sich der Frage anzunähern, ob und gegebenen wie viele Leistungen als „Kosten der Unterkunft“ falls welche Haushalte einer besonderen Unter auf die jeweiligen Wohnanlagen entfallen – also in stützung durch die städtische Mietenpolitik bedürfen welcher Höhe Mietkosten über die Sozialleistungen könnten, wurden verfügbare Informationen zur des SGB II finanziert werden. Struktur der Haushalte in den FSB-Beständen und zu bereits vorhandenen Unterstützungsleistungen Da neben den Leistungen nach SGB II für erwerbs aufbereitet. fähige Leistungsempfänger_innen auch Leistungen nach SGB XII insbesondere für nicht erwerbsfähige Den Ausgangspunkt bildete eine Auswahl von elf Personen gewährt werden, war auch diese Leistungs Wohnanlagen mit über 1.300 Wohneinheiten, die art in die Betrachtung einzubeziehen. Zwar verfügt die als repräsentativer Querschnitt des FSB-Bestands Sozialverwaltung des SGB XII nicht über vergleichbare angesehen werden können. Über eine anonymisierte Erfassungssysteme wie im SGB II, doch lassen sich Abfrage der Adressdaten konnte ermittelt werden, aus dem stadtweiten Verhältnis von SGB II zu SGB XII wie viele Personen in den jeweiligen Wohnanlagen (etwa 3:1) durchaus verlässliche Hochrechnungen zu gemeldet sind. Bedarfsgemeinschaften und Kosten-der-Unterkunft- Leistungen im SGB XII erzeugen. Zunächst wurde über die Wohngeldstelle die Anzahl der Haushalte festgestellt, die Wohngeld Die folgende Abbildung zeigt die erhobenen Daten beziehen. Hiernach wurde ebenfalls im Rahmen und Hochrechnungen am Beispiel einer Wohnanlage einer anonymisierten Abfrage untersucht, wie viele der FSB mit 255 Wohneinheiten. Struktur der Haushalte Datenerhebung einer Wohnanlage der FSB mit 255 Wohneinheiten 255 Wohnungen 463 Personen Leistungszufluss davon Empfänger von KdU-Leistungen (SGB II / Jobcenter) 67 178 nur KdU / Jahr 457.401 € ø 423,52 € pro davon Empfänger von KdU-Leistungen (SGB XIII / ASS) ~ 23 ~ 42 Bedarfsgemeinschaft davon Empfänger von Wohngeld 20 ~ 50 12
FSB 2030 Wer bei der FSB wohnt – In dieser Weise wurden sämtliche Wohnanlagen der FSB hinsichtlich der Haushalte im SGB II-Bezug Hochrechnung ausgewertet und hinsichtlich des SGB XII-Bezugs hochgerechnet. Unter Hinzurechnung der Wohngeld Hochrechnung auf gesamten FSB-Bestand haushalte ergibt sich für den gesamten FSB-Bestand folgendes Ergebnis: Mit Blick auf die Gesamtmiet einnahmen der FSB in Höhe von 44,4 Millionen Euro Wohnungen 8.290 lässt sich zusammenfassend feststellen, dass über ein Drittel der FSB-Mieten über Kosten der Unterkunft und damit über Sozialleistugen finanziert werden. davon bewohnt von KdU-Beziehern 2.723 } 40 % d. Bedeutung der Mieteinnahmen davon bewohnt Setzt man die Mieteinnahmen eines Jahres ins Verhältnis zum finanziellen Aufwand, der zur Bewirt von Wohngeld-Beziehern 586 schaftung des Wohnungsbestands erforderlich ist, so zeigt sich, dass nahezu die Hälfte aller Mieteinnah men für Maßnahmen zur Instandhaltung verwendet KdU / Jahr 16,13 Mio. € wird. Hierzu zählen im Einzelnen die Modernisie rungsaufwendungen, die laufende Instandhaltung, davon die Instandsetzung nach Mieterwechsel und auch Bundeserstattung 9,95 Mio. € alle Kleinreparaturen. Allein diese Kleinreparaturen verursachen für die FSB Kosten pro Jahr in Höhe von durchschnittlich 4,5 Millionen Euro. Die Kosten für Personal in Höhe von 7,5 Millionen Bedeutung Euro beschränken sich allein auf jenen Personal aufwand, der zur Bewirtschaftung des Wohnungs von Mieteinnahmen für FSB bestands aufgewendet wird. Bei den gesamten Personalkosten der FSB kommen ca. 3 Millionen Euro Einnahmen und A usgaben zur Bewirtschaftung für andere Geschäftszweige, z. B. Verrechnungen des Wohnungsbestands in Mio. € verbundener Unternehmen, Wohnungseigentums verwaltung, Bauträgergeschäft, hinzu. Auch der Aufwand für Zinsen und Tilgungen/Ab Fehlbetrag 2,2 Sonstige Aufwendungen 3,2 schreibungen bezieht sich allein auf die Finanzierung des Mietwohnungsbestands. Die Finanzierungs erfordernisse des Bauträgergeschäfts werden selbst Zinsen 6,1 verständlich nicht aus den Mieteinnahmen bestritten und sind somit nicht in der Aufstellung enthalten. Zu den sonstigen Aufwendungen in Höhe von Personal 7,5 3,2 Millionen Euro zählen insbesondere Betriebs versicherungen, Beiträge, IT-Kosten, Ausbuchungen und Wertberichtigungen zu Mietforderungen sowie Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten. Abschreibung (Tilgung) 8,5 Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Miet Einnahmen aus Vermietung 44,4 einnahmen in vollem Umfang für Erhaltung und Bewirtschaftung des Wohnungsbestands auf gewendet werden. Die in der Bilanz der FSB ver zeichneten Gewinne resultieren daher nicht aus der Bewirtschaftung des Mietwohnungsbestands, sondern aus anderen Geschäftszweigen wie dem Instandhaltung 21,3 Bauträgergeschäft. Quelle: Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bavaria Treu AG auf Basis der Zahlen des Jahresabschlusses FSB 2017. 13
FSB 2030 1. Mieten 2. Thesen Im Folgenden werden auf Grundlage der Analyseergebnisse Thesen hergeleitet, die aus Sicht der Projekt gruppe für die künftige städtische Mietenpolitik von Bedeutung sind. Ausgangspunkt der Überlegungen war der Befund, refinanziert. Würde man in Bezug auf solche Miet dass das in den 1990er Jahren beschlossene Ziel, verhältnisse auf Erhöhungen verzichten, dann wäre die Mieten der FSB an den Mietspiegel heranzu dies in zweierlei Hinsicht verfehlt: Zum einen hätten führen, nicht mehr zeitgemäß erschien. In Zeiten, in die betroffenen Haushalte aus dieser kommunalen denen die Kosten für Wohnen stetig ansteigen und Unterstützung keinen Vorteil, denn die Miete würde bezahlbarer Wohnraum knapper wird, kann es nicht auch bei einer Erhöhung aus den Kosten der Unter das gemeinderätlich formulierte, prioritäre Ziel einer kunft finanziert. Zum anderen würde durch einen städtischen Wohnungsbaugesellschaft mit sozial Verzicht auf Mieterhöhungen in diesen Konstellatio politischer Aufgabenstellung sein, die gemäß dem nen lediglich der Bund in seiner sozialgesetzlichen Mietspiegel erlösbaren Einnahmen zu erzielen. Finanzierungsverantwortung entlastet: Der kommu nale Euro würde also den Bundes-Euro ersetzen, These 1: ohne dass die Freiburger Bürger_innen einen Vorteil Daher sollte das Ziel „Heranführung daraus erhalten. der FSB-Mieten an den Mietspiegel“ aufgegeben werden. Eine solche Wirkung kann aber nicht das intendierte Ziel einer kommunalen Mietenpolitik sein, die sich ihrer gesamtstädtischen Finanzierungsverantwor Zwar dürfte der Wohnungsbestand der FSB auf tung bewusst ist – zumal die Kosten zur Sicherung grund eines Anteils von unter zehn Prozent am und Erhaltung des Wohnungsbestands ebenfalls freifinanzierten Gesamtmietwohnungsbestand in der stetig ansteigen und die Mieteinnahmen, wie gezeigt, Stadt F reiburg einen eher geringen Einfluss auf die zur Bewirtschaftung des Wohnungsbestands Entwicklung des Mietspiegels ausüben. Gleichwohl benötigt werden. zeigen die im Wohnungsbestand der FSB erhobenen Mieten, dass diese deutlich unter dem durchschnitt These 3: lichen städtischen Mietniveau liegen, welches durch Aufgrund des Zusammenhangs von bundes- die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete des politischer Verantwortung im Sozialbereich Mietspiegels indiziert wird. Damit wird deutlich, dass und der kommunalen Verantwortung bei die Wohnungsbestände der FSB einen relevanten Finanzierung und Sicherung des Wohnungs- Anteil zum preisgünstigen und bezahlbaren Miet bestandes sollte deshalb die Möglichkeit wohnraum in der Stadt Freiburg beitragen. von Mieterhöhungen grundsätzlich erhalten bleiben. These 2: Zur Bewahrung des preisgünstigen Miet- wohnungsbestands der FSB sollte deshalb Gleichwohl liegt es auf der Hand, dass Haushalte, die auf Dauer festgeschrieben werden, dass die nur über ein geringes Einkommen verfügen und k eine FSB-Mieten im Durchschnitt die ortsübliche oder nur geringe Unterstützungsleistungen zum Vergleichsmiete deutlich unterschreiten. Wohnen erhalten, durch Mieterhöhungen zusätzlich und nicht unerheblich belastet werden können. Dies kann beispielsweise alleinerziehende Erwerbstätige Dies sollte langfristig jedoch nicht durch eine städti oder Erwerbstätige im Niedriglohnsektor genauso sche Mietenpolitik nach dem „Gießkannen-Prinzip“ betreffen wie Senior_innen mit kleiner Rente. Deshalb und einem generellen Verzicht auf Mieterhöhungen sollte eine kommunale Unterstützungsleistung so angestrebt werden: Denn eine solche Mietenpolitik zugeschnitten sein, dass sie in ihrer Wirkung genau würde sich auf alle Mietwohnungen in gleicher Weise diese Zielgruppen adressiert. beziehen – und zwar unabhängig von der jeweiligen Haushaltsstruktur und damit ohne Berücksichtigung These 4: des Umstands, ob der konkrete Mietaufwand aus Eine in Bezug auf Mietanpassungen Transferleistungen und somit aus öffentlichen Mitteln eingreifende kommunale Unterstützung finanziert wird. Dass dieser Umstand jedoch nicht sollte deshalb jenen Haushalten zu Gute unberücksichtigt bleiben sollte, zeigt die Analyse in kommen, die über ein geringes Einkommen eindrücklicher Weise: verfügen und bislang keine oder keine ausreichende Unterstützung zu den Über ein Drittel der Mieteinnahmen der FSB wird Wohnkosten erhalten. aus Sozialleistungen finanziert, über 20 Prozent der Mieteinnahmen werden aus Budgets des Bundes 14
FSB 2030 Die Intensität einer solchen kommunalen Unter stützung kann mit Blick auf Angemessenheit und individuelle Bedarfsgerechtigkeit – ähnlich wie beim Wohngeld – nur am Zusammenspiel von Miethöhe und Haushaltseinkommen ausgerichtet werden. Denn erst in diesem Zusammenspiel zeigt sich eine durch eine Mieterhöhung verursachte besondere Belastung und somit ein individueller Bedarf. These 5: Die Unterstützung sollte deshalb das Verhältnis von Haushaltseinkommen und individuellen Wohnkosten berücksichtigen. Doch auch hier darf eine kommunale Unterstützungs leistung eine prioritäre Bundesleistung nicht ersetzen, sondern sollte sie bedarfsgerecht ergänzen. Das Verfahren wäre deshalb so auszugestalten, dass die Priorität der Bundesleistung Wohngeld nicht vereitelt wird. These 6: Auch im Rahmen einer bei Mietanpassun- gen eingreifenden kommunalen Unter- stützungsleistung soll der kommunale Euro den Bundes-Euro nicht ersetzen, sondern bedarfsgerecht ergänzen. FSB-Wohnungen in der Belchenstraße 15
FSB 2030 1. Mieten 3. Neue Mietenpolitik Dualer Ansatz: Die FSB-Mietgrenze und der FSB-Sozialbonus Unter Berücksichtigung der Thesen wurde ein neuer, dualer Ansatz zur städtischen Mietenpolitik in der FSB entwickelt. Zur Erhaltung des preisgünstigen Mietwohnungsbestands der FSB wird auf Dauer festgeschrieben, dass die FSB-Mieten im Durchschnitt deutlich unter dem städtischen Mietniveau liegen. Bei M ieterhöhungen wird das Einkommensniveau der Haushalte berücksichtigt, damit für Mieter_innen mit kleinen und m ittleren Einkommen weiterhin ein am Bedarf ausgerichtetes angemessenes Wohnen in Wohnungen der FSB finanzierbar bleibt. a. Die FSB-Mietgrenze b. Der FSB-Sozialbonus Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete, Mit dem FSB-Sozialbonus wird ein Verfahren OVM, ist ein wichtiger Indikator zur Bestimmung eingeführt, welches das individuelle Haushalts des Freiburger Mietniveaus. Damit die städtische einkommen zu einer maßgebenden Größe bei Mietpolitik über die von der FSB gehaltenen Miet Mietanpassungen macht. wohnungen dauerhaft preisgünstiges Wohnen ermöglichen kann, wurde politisch festgeschrieben, Dies geschieht im Wege einer Privilegierung, indem dass das durchschnittliche Mietniveau der FSB- bei Mieter_innen, die eigenes Einkommen erwirt Wohnungen stets und mindestens 25 Prozent unter schaften und deren Mietausgaben 30 Prozent ihres der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete Haushaltseinkommens überschreiten, auf Antrag die des Freiburger Mietspiegels – aktuell: per 31.12.2019: angekündigte Mieterhöhung ganz ausgesetzt oder 8,56 €/m² – liegt. Hierzu wird im Mietencontrolling reduziert wird. Zielgruppe des FSB-Sozialbonus sind der FSB die Kennzahl „Minus-25 %“ eingeführt, die jene Mieter_innen, die von den Auswirkungen einer bei Mieterhöhungen der FSB zu beachten ist und de Mieterhöhung besonders betroffen wären – zum ren Einhaltung der Aufsichtsrat der FSB im Blick hat. einen mit Blick auf ihr Haushaltseinkommen und zum anderen, weil sie keine beziehungsweise eine Dies bedeutet insofern einen Kurswechsel in der nur geringe Unterstützung aus öffentlichen Mitteln städtischen Mietpolitik, als die Zielsetzung „Heran zu den Wohnkosten erhalten. Im Folgenden werden führung der FSB-Mieten an den Mietspiegel“ und die Voraussetzungen und Verfahren zum FSB-Sozial hierzu gefassten Beschlüsse aufgegeben und durch bonus dargestellt. die FSB-Mietgrenze „Minus-25 %“ ersetzt werden: Damit wird politisch festgeschrieben, dass der städtischen Wohnungsbaugesellschaft die Aufgabe zukommt, einen relevanten, preisgünstigen Wohn raumbestand vorzuhalten, der für wirtschaftlich nicht- privilegierte Bevölkerungsgruppen bezahlbar ist. Für die praktische Umsetzung bedeutet dies, dass die FSB in genereller Hinsicht nur dann und nur soweit Mieten erhöhen kann, als der Durchschnitt aller FSB/FSI-Mieten die ortsübliche Vergleichsmiete des Mietspiegels um 25 Prozent unterschreitet. Soweit diese FSB-Mietgrenze nicht erreicht ist, bleiben Mieterhöhungen grundsätzlich zulässig. Ob die Miete dann auch im konkreten Einzelfall erhöht werden kann, beurteilt sich nach dem Eingreifen des im Folgenden dargestellten FSB-Sozialbonus. 16
FSB 2030 Voraussetzungen für den FSB-Sozialbonus Wohnungsgrößen Aktueller Wohngeldbescheid Zunächst kommt der Sozialbonus für diejenigen Weiterhin setzt der FSB-Sozialbonus die Vorlage Haushalte in Betracht, deren Wohnungsgrößen den eines aktuellen Wohngeldbescheids voraus. Diese Vorgaben des jeweils gültigen Landeswohnraumför Voraussetzung hat mehrere gleichermaßen wichtige derprogramms entsprechen: d. h. 1 Person/bis 45 m²; Funktionen: 2 Personen/bis 60 m²; 3 Personen/bis 75 m², 4P ersonen/bis 90 m². Eine Überschreitung von 5 m² Zunächst wird damit der Nachweis des selbst ist in allen Konstellationen zulässig. erwirtschafteten Haushaltseinkommens erbracht und dessen Höhe dargelegt. Die im Wohngeldbescheid Damit wird gewährleistet, dass der Sozialbonus nur ausgewiesene Feststellung des anrechenbaren bei einer angemessenen Wohnungsgröße greifen Einkommens bildet damit die Grundlage für die kann. Für den Fall einer Überschreitung der an spätere Betrachtung des Verhältnisses von Ein- gemessenen Wohnfläche kann aus Gerechtigkeits kommen und Miete. Das sogenannte anrechenbare aspekten kein Sozialbonus gewährt werden. Auf jährliche Gesamteinkommen nach Wohngeldgesetz Wunsch und nach Verfügbarkeit kann seitens der ist ein pauschaliertes Nettohaushaltseinkommen, im FSB aber eine angemessene Wohnung – analog des Folgenden als Wohngeld-Netto bezeichnet. Damit Wohnungstauschkonzepts – angeboten werden. bildet eine gesetzlich geregelte und verwaltungs- praktisch eingeübte Einkommensberechnung die Grundlage des FSB-Sozialbonus. Dies gewährleistet Wohnraum eine gerechte und gleichmäßige Anwendung. Zu dem werden entbehrliche und zugleich aufwendige Doppelprüfungen im komplexen Feld der Einkom Ebenfalls mit Blick auf die Landeswohnraum mensberechnung vermieden. förderung und Städtebauförderung kann der FSB- Sozialbonus nur in Bezug auf freifinanzierten Weiterhin hat die Vorlage eines Wohngeld beziehungsweise nicht mehr geförderten Wohn- bescheids die Funktion, die Subsidiarität des raum gewährt werden. Denn die Miete im mietpreis FSB-Sozialbonus gegenüber bundesgesetzlichen gebundenen Wohnraum wird bereits durch Landes Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII zu mittel bezuschusst und somit deutlich reduziert. Eine gewährleisten. Denn Mieter_innen, deren Miete weitergehende Förderung durch kommunale Mittel durch das Jobcenter bzw. durch das Amt für Soziales würde zu einer Doppelbezuschussung führen, die und Senioren übernommen werden, bedürfen keiner aus Gerechtigkeitsaspekten vermieden werden sollte. zusätzlichen, aus öffentlichen Mitteln finanzierten So enthält die Landeswohnraumförderung beispiels Privilegierung. Denn diese Bedarfsgemeinschaften weise besondere Regelungen zur maximal zulässigen und Haushalte sind in realfinanzieller Hinsicht nicht Mieterhöhung während der Bindungszeiten sowie in vergleichbarer Weise betroffen wie Haushalte, die bindende Vorgaben zu Förderabschlägen und zur aufgrund eigenen Erwerbseinkommens keinerlei bzw. maximal zulässigen Fördermiete, die eine sozial eine nur geringfügige Unterstützung im Rahmen des verträgliche Mietenentwicklung über die Förder Wohngelds erhalten. Zudem liegt es naturgemäß im dauer garantieren. Darüber hinaus ist eine Vielzahl Verantwortungsbereich des Sozialleistungsträgers, von mietpreisgebundenen Wohnungen regelmäßig für die Kosten der Unterkunft auch bei Mieterhöhun Bestandteil der Sanierungsverfahren Soziale Stadt*. gen aufzukommen, soweit die Angemessenheit der Hierzu existieren Finanzierungsvereinbarungen, Unterkunftskosten gewahrt bleibt. Daher kann es die auf Grundlage der bestehenden Miet- und auch mit Blick auf die Finanzierungsverantwortung Förderverhältnisse getroffen wurden. Ein Eingriff des Bundes nicht das Ziel eines Einsatzes kommuna in diese Finanzierungsstruktur würde zu aktuell ler Mittel sein, den Bund in seiner Finanzierungsver nicht abschätzbaren Folgen für die Sanierungs antwortung und seinen Erstattungspflichten für KdU- verfahren und die bereits in Anspruch genommenen Leistungen nach SGB II und SGB XII zu entlasten. Fördermittel führen. Aus ähnlichen Gründen kann eine Privilegierung im Zuge der Mietanpassung nur dann erfolgen, wenn zuvor auch die Möglichkeit einer Wohngeldleistung geprüft wurde. Denn der Sozialbonus einer kommu * seit Anfang 2020 „Sozialer Zusammenhalt“ nalen Wohnungsbaugesellschaft ist auch subsidiär 17
FSB 2030 1. Mieten Das Verfahren des FSB-Sozialbonus gegenüber der gesetzlich geregelten Pflichtleistung Das Verfahren zum FSB-Sozialbonus wurde wie folgt Wohngeld. Sofern Wohngeldleistungen gewährt ausgestaltet: In einem Schreiben der FSB wird eine werden, sind diese bei der Berechnung des FSB- bevorstehende Mieterhöhung rechtzeitig angekün Sozialbonus zu berücksichtigen. digt und auf die Möglichkeit hingewiesen, dass diese Mieterhöhung ausbleiben beziehungsweise reduziert Und schließlich dürften durch das Erforder- werden kann, indem in einem festgelegten Zeitraum nis eines Wohngeldantrages Haushalte aktiviert ein Wohngeldbescheid vorgelegt wird. werden, Wohngeldleistungen zu beantragen und zu erhalten, die bislang hiervon abgesehen haben Sofern noch kein Wohngeldbescheid vorliegt, – eine solche Aktivierung wäre ein wünschens- wird die FSB durch ihre Mieterbüros und in enger werter Nebeneffekt, um für die entsprechenden Kooperation mit der Wohngeldstelle im Amt für Haushalte das Verhältnis von Einnahmen und Liegenschaften und Wohnungswesen die Wohn Wohnausgaben günstiger zu gestalten. Maßgeblich geldbeantragung aktiv unterstützen. Nach Erteilung für die Ermittlung des Wohngeldes ist dabei die Aus des Wohngeldbescheids wird die darin enthaltene gangsmiete, da über die beabsichtigte Mieterhöhung Festsetzung des anrechenbaren Einkommens unter erst unter Anwendung des FSB-Sozialbonus für die Anwendung der 30-Prozent-Regel in Relation zur Zukunft entschieden wird. Sollte der Haushalt bereits Miethöhe gesetzt, um festzustellen, ob und inwieweit im Wohngeldbezug stehen, so erfolgt eine Prüfung eine Mieterhöhung vorgenommen werden kann. Mit des FSB-Sozialbonus auf Basis dieses Bescheids. Blick auf verwaltungspraktische Erfordernisse kann diese Verhältnismäßigkeitsprüfung von Einkommen Damit eine solche Aktivierung real greifen kann, wird und Miethöhe nur einmal und zwar zu Beginn eines die FSB auch ihre Informations-, Beratungs- und Mieterhöhungsverfahrens getroffen werden. Unterstützungsleistungen entsprechend anpassen, damit das in Teilen komplexe Wohngeldantrags c. Modellversuch und Evaluation verfahren für die Mieter_innen zu bewältigen ist. Gleichwohl wird es auch bei optimaler Beratung und Da sowohl Verwaltungsaufwand als auch die kon Unterstützung stets eines entsprechenden indivi kreten Wirkungen der hier vorgestellten Verfahren nur duellen Engagements der Mieter_innen bedürfen, schwer zu prognostizieren sind, wurde die FSB-Miet wenn individuelle Lebenssituationen verbessert grenze und der FSB-Sozialbonus für einkommens werden sollen. schwache Mieter_innen als zweijähriger Modell versuch eingeführt. In dessen Verlauf erfolgt eine Evaluation, die einer erneuten Beratung über den Fortbestand und einer dauerhaften Verankerung der Konzeption zu Grunde gelegt werden kann. Mit dem hier vorgestellten Verfahren wird jedenfalls ein Anstieg von Wohngeldanträgen verbunden sein. Falls kein Anspruch auf Wohngeld besteht Der entsprechende Aufwand wurde auch mit Blick auf die zum 01.01.2020 in Kraft getretene Wohngeld novelle (vgl. Drucksache HFA-19/010) prognostiziert Zu beachten ist, dass der FSB-Sozialbonus gerade und ist bei der Personalausstattung der Wohngeld auch dann eingreifen kann, wenn der vorgelegte stelle für die kommenden beiden Jahre zu berück Bescheid keinen Anspruch auf Wohngeldleistung sichtigen. enthält: Denn der materielle Bedarf für eine reduzierte Mietanpassung bemisst sich allein an Die Evaluation wird insbesondere die Auswirkungen dem Verhältnis von Wohnkosten und Haushalts- auf Mieterhöhungen der FSB, die Fallzahlen und einkommen und damit an der 30-Prozent-Regel: individuellen Wirkungen des FSB-Sozialbonus sowie Das im Wohngeldbescheid festgesetzte Wohn- den mit den Verfahren verbundenen Verwaltungs geld-Netto wird hierbei in Relation zur Miethöhe aufwand enthalten. Zudem wird die Unterstützung gesetzt. Im E rgebnis wird eine Mieterhöhung nur der Haushalte bei Wohngeldanträgen sowie die dann und soweit vorgenommen, wenn nicht mehr als 30 P rozent des Wohngeld-Netto für die Nettokalt miete aufzuwenden ist. Damit wird sichergestellt, dass die Privilegierung des FSB-Sozialbonus genau jene Mieter_innen erhalten, die durch eine Mieterhöhung besonders belastet wären. 18
FSB 2030 Kooperation zwischen Wohngeldstelle und FSB eva luiert. Weiterhin bleibt im Rahmen der Evaluation zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise eine De r FS noch e B-Sozia ffizientere lbonus inhaltliche Verknüpfung von Wohn geld und FSB-Sozialbonus Unsere Aufgabe ist es, bezahlbaren möglich ist. Hierzu gibt es bereits erste Überlegungen, die verf aberügeeiner n. Bei vertieften einer Mietanpassung Wohnraum für Freiburger_innen Prüfung und möglicherweise derdarf die Netto-Kaltm Entwicklung einer iete für eine Schritt für Schritt ans bereit zu stellen. Dafür machen wir Ziel Software-Anwendung bedürfen. FSB-Wohnung deshalb nicht meh So erhalten Sie den FSB-Sozia uns stark: Mit dem Bau bezahl- r lbonus: als 30 % Ihres Haushaltseinkom- barer Mietwohnungen, dem Erha Der durch den FSB-Sozialbonus lt men s betragen. auftretende 1. Schritt gewachsener Strukturen sowie der Liquiditätsbedarf bei der FSB wird im Rahmen der Entwicklung neuer Quartiere. Auc Evaluation ebenfalls beziffert, h um Für eine die Prüentsprechende fung Ihres Einkommens Brief der FSB mit Informationen die Mieteinnahmen tragen dazu Kompensation der Gesellschafterin und diezuMiee rmöglichen. tanpassung müssen zum FSB-Sozialbonus sorgfältig bei. Nur so können wir preisgüns- lesen. Der Nachweis dieses Bedarfs sowie mögliche Sie als Mie ter_in einen Wohngeld- tigen Wohnraum schaffen und Formen der Deckung werden im besZuge dereich cheid einr Evaluation en. Sie haben bewaufbereitet ahren. Davonund profitie dem renGemeinderat auch zur Entscheidung noch keinen? Wie Sie einen Woh 2. Schritt Sie als unsere Mieter_innen. n- vorgelegt. geldbescheid erhalten und von dem neuen FSB-Sozialbonus Prüfen, ob bereits ein Der FSB-Sozialbonus bietet profitieren können, erfahren Sie Wohngeldbescheid vorhanden ist. 4. Zusammenfassung erstmalig die Möglichkeit, Ihre in diesem Flyer. individuelle Lebenssituation Ja? Nein? bei derDie FSB-Mietgrenze Mie tpreisgestaltung zu bedeutet eine Abkehr von der 3. Schritt berücksi nicht chtigen. Der Gemeinderat Zielsetzung der städtischen mehr zeitgemäßen Mietenpolitik will dam it die Haushaaus denaste lte entl 1990er Jahren. Sie dosiert in n, Ja. Nein. Informieren Sie sich auf der Inter- die übegenereller r ein niedriges Einkommen Mietanpassungen und Weise künftige stellt damit sicher, dass die FSB mit ihrem gesamten netseite des ALW – Amt für Liegen- Wohnungsbestand dauerhaft ein relevantes, preis schaften und Wohnungswesen: günstiges Angebot auf dem Freiburger Mietwoh www.freiburg.de/wohngeld Fa nungsmarkt ire M vorhält. ieten – Unterlagen für Ihren Wohngeld- antrag zusammenstellen vo rteilh Dieser aft füAnsatz generelle r allewird kombiniert mit dem und bis beim individuellen Moment des FSB-Sozialbonus, der bei ALW einreichen. der konkreten Mietanpassung das individuelle Ver hältnis von Einkommen und Miete der Mieter_innen Sie erhalten Ihren Wohngeld- berücksichtigt. bescheid per Post. Der FSB-Sozialbonus entlast Durch das Miteinander von FSB-Mietgrenze et Mieter_innen und mit geringem Einkomme FSB-Sozialbonus erhält die n. städtische Mietenpolitik 4. Schritt eine neue Perspektive: Eine Perspektive, die soziale Die Anpassung für Verantwortung derfaire Mieten Miete richtetund sichgesamtstädti nach Wohngeldbescheid bis spätestens dem Hau sche shaltseinkommen. Haushaltsverantwortung in Einklang bringt und FSB , gerne auch früher, zugleich die Priorität der bundespolitischen Verant bei der FSB zur Prüfung einreichen. Kei ne Miefür wortung soziale terh öhung Unterstützungsleistungen bei Mieter_innen, wahrt. die über 30 % ihres Einkommens für die Miete ausgeben. 5. Schritt Mehr Gerechtigkeit dur ch Sie erhalten die Information, Info ind ividFSB-Sozialbonus uelle Mietpreisberechnu ob und in welcher Höhe Ihre Mie ng. te angepasst wird. Das Erklärvideo zum FSB-Sozialbonus ist abrufbar über unten stehenden QR-Code sowie auf folgender Webseite: www.freiburger-stadtbau.de/mieterservice/fsb-sozialbonus B-20-0108 FlyerFSB Sozialbo nus DL RZ DE beschreibbar.i ndd 2-3 19.08.20 10:13 Faire Mieten, vorteilhaft für alle: Zum FSB-Sozialbonus erhalten die Mieter_innen der FSB ausführliche Infomationen, z. B. in Form eines Flyers. 19
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FSB 2030 2. Soziales 2. Soziales Soziales Engagement 1. Haus- und Integrationsservice Neben der Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum nimmt die FSB schon heute vielfach soziale Zur Stärkung der Quartiere und des sozialen Mitein- und integrative Aufgaben wahr. Schwerpunkte sind die anders der nachbarschaftlichen Hausgemeinschaft Errichtung und der Erhalt von lebenswerten Quar wurde ein Konzept zur Ausweitung des bereits seit tieren, nachhaltiges Bauen und die Schaffung barriere Jahren sehr erfolgreichen Haus- und Integrations freien Wohnraums, Vermittlung bedarfsgerechter service auf weitere Wohnobjekte der FSB ent Service- und Beratungsleistungen für Mieter_innen wickelt. So kümmert sich der Concierge-Service in sowie eine enge Zusammenarbeit mit deren Vertre- der Bugginger Straße 50 schnell und unkompliziert tung, dem FSB Mieter_innenbeirat. Diese Partizipation um Fragen und Anliegen der Bewohner_innen. soll gestärkt werden, da die Mieter_innen über die In einigen Wohnanlagen in Weingarten und im beste Expertise zu ihrer Interessenlage verfügen. Stühlinger wurden Hausmeisterdienste etabliert, die Der Dialog führt häufig zu besseren Ergebnissen als für Gebäude und Außenanlagen Sorge tragen. FSB isoliert stattfindende Gesprächsrunden. Mitarbeiter_innen tragen so wesentlich dazu bei, Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit (SOS), in den Für diesen Dialog, in dem individuelle Interessen von FSB Beständen zu verbessern. Mieter_innen wie auch Interessenlagen der gesam- ten Mieterschaft und der Allgemeinheit erörtert Dieses Erfolgskonzept wird von der FSB zur weiteren werden, nutzt die FSB unterschiedliche Formate Verbesserung des Wohnumfeldes und zur Stabilisie- wie Sanierungs- und Beiratsgremien bei laufenden rung der Lebensqualität in den Quartieren ausgebaut: Projekten, Versammlungen und die Kommunikation mit dem Mieter_innenbeirat. Diese werden sehr gut Präsenz vor Ort in den Wohnungsbeständen angenommen und sollen intensiviert werden. Weitere Möglichkeiten, wie die FSB als modernes, Sicherstellung der Sauberkeit und Einhaltung dienstleistungs- und zukunftsorientiertes Unterneh- der Hausordnung vor Ort men ihr soziales Engagement in Zukunft intensivieren kann, wurden erarbeitet. Zu den Handlungsfeldern „Erster Ansprechpartner“ für Wünsche, gehören Ausweitungen des Haus- und Integrations- Anregungen und Kritik von Mieter_innen service, der externen Kooperationen, der sozialen Projekte sowie des barrierefreien Wohnraums. Ansprechpartner für Schadensmeldungen Überprüfung der Meldungen vor Ort und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise, ggf. Veranlassung von Sofortmaßnahmen Einweisung von Handwerkern und Dienst leistern, z. B. Reinigungskräften und deren Kontrolle vor Ort Entfernen von abgelagertem Müll oder Sperrmüll, Leerung der Müllbehälter im Außen bereich, Sauberhaltung der Müllsammelstellen Kontrollgänge für mehr Verkehrssicherheit in allgemein zugänglichen Bereichen Kontrolle sicherheitsrelevanter Bauteile, z. B. Brandschutztüren, Aufzugsanlagen einschließlich Dokumentation Erkennen von Notfallsituationen und ggfs. Veranlassung erforderlicher Maßnahmen Gemeinsam aktiv – Wohnquartier Gutleutmatten 22
FSB 2030 Nachbarschaft-PLUS Die Ausweitung des Hausmeisterservice s ollte Damit der Haus- und Integrationsservice neben den stufenweise nach Priorisierung der Bestände typischen Hausmeisteraufgaben auch Fragen sozialer erfolgen. Erfahrungen der FSB und der Austausch Anliegen bearbeiten kann, wird das aktuelle Angebot an mit anderen Unternehmen zeigen, dass eine Haus- Beratungsleistungen durch die Implementierung einer meisterstelle einen Wohnungsbestand von rund 700 zusätzlichen „sozialen“ Beratung erweitert. Im Rahmen bis 800 Wohneinheiten betreuen kann. Von 2020 bis dieser ergänzenden Beratungsleitung werden im 2024 sollen 15 neue Stellen geschaffen werden. Das Bereich „Nachbarschaft-PLUS“ folgende Schwerpunkte bedeutet pro Jahr eine Besetzung von drei zusätz- bearbeitet: lichen Stellen mit einem jährlichen Personalaufwand von rund 129.000 Euro zur Betreuung des Gesamt- Belebung von nachbarschaftlichem Engagement, bestandes vor Ort. Unterstützung bei und Durchführung von Nachbar schaftsveranstaltungen ergänzend zur partner- Die zusätzlichen Personalkosten für die Ausweitung schaftlichen Kooperation mit der Quartiersarbeit. des Hausmeisterkonzeptes stellen sich wie folgt dar: Aufsuchende Vor-Ort-Beratung bei nachbarschaftlichen Konflikten Neue Personal Wirtschafts- Vermittlung an Schlichtungs- und Schiedsstellen Hausmeister kosten jahr (z. B. Mediation durch soziale Einrichtungen wie das stellen p.a. in € Nachbarschaftswerk) 2020* 3 64.500 Erweiterte Leistungen 2021 6 258.000 Als erweiterte Leistungen können bei besonderem Bedarf angeboten werden: 2022 9 387.000 Beratung und Vermittlung zu den Themen Arbeits- 2023 12 516.000 losengeld II, Leistungen zur Existenzsicherung nach SGB XII, Wohngeld 2024 15 645.000 Unterstützung bei Bedarfen nach Leistungen der sozialen Sicherung nach § 67 SGB XII in Koopera- tion mit der kommunalen Wohnungsnotfallhilfe Kostenstruktur für Ausweitung Haus- und Integrationsservice. *beginnend zum 01.07.2020 Ansprechpartner für die Quartiersarbeit und exter- ner sozialer Angebote, insbesondere bei der Imple- Gemäß Betriebskostenverordnung ist eine Umlage mentierung von Angeboten in den Wohnobjekten von Hausmeisterkosten – jeweils in Abhängigkeit der durchgeführten Tätigkeiten – in einem bestimmten Unterstützung der Mieterbüros im Rahmen von Umfang möglich. Die FSB geht aktuell von einer Quartiersentwicklungen und in Konfliktsituationen Umlagefähigkeit von etwa 60 Prozent auf Basis des beschriebenen Tätigkeitsprofils aus. Dies führt zu Seniorenberatung zu selbstbestimmtem Wohnen, einer durchschnittlichen Erhöhung der Neben Betreuung neuer Wohnformen durch Kontakt kosten für die Mieter_innen von maximal 5 Euro pro vermittlung zum Seniorenbüro mit Pflegestütz- Wohnung und Monat. punkt, zu Pflegediensten, zur Betreuungsbehörde und zu senioren- oder generationsübergreifenden Der verbleibende Kostenanteil von 40 Prozent der Wohngemeinschaften (z. B. IGeWo) zusätzlichen Personalkosten pro Jahr für die FSB beträgt ca. 260.000 Euro. Der damit verbundene Beratung und Vermittlung zu das Wohnumfeld Liquiditätsbedarf ist im Kapitel Finanzen und dem verbessernden Maßnahmen, z. B. barrierefreier dort dargestellten Engagement der Gesellschafterin Bedarf nach Pflegestärkungsgesetz, Umbau Sani- berücksichtigt. tärräume, Essen auf Rädern, Nachbarschaftshilfe Die Ausweitung der sozialen Beratungsleistungen wird zwei neu zu schaffende Vollzeitstellen erfordern. Die neuen Stellen können in den Jahren 2020 und 2021 be- setzt werden. Die Personalkosten hierfür betragen rund 130.000 Euro pro Jahr und sind ebenfalls in den im Bau- stein Finanzen genannten Zahlen berücksichtigt. 23
FSB 2030 2. Soziales Altersgerecht Wohnen mit Wohlfühlfaktoren – für Senior_innen ein echter Mehwert. 2. Kooperationen a. Kooperation mit der ASF GmbH Die Kooperation mit städtischen und privaten Ins- Zum Thema Müllvermeidung, -trennung und -ent- titutionen stellt eine wichtige Säule im Bereich des sorgung werden die Mieter_innen der FSB bereits bei sozialen Engagements der FSB dar. Daher sollen Einzug und während des Mietverhältnisses kontinu bestehende Kooperationen intensiviert und neue ierlich informiert, beispielsweise durch Informations- Partnerschaften begründet werden. Zu diesem materialien und Aushänge an den Müllständen. Zweck befindet sich die FSB derzeit im Austausch Hierdurch kann in der Regel eine Reduzierung der mit städtischen Ämtern und sozialen Trägern, um im Nebenkosten für die Mieter_innen erreicht werden, Rahmen von erweiterten bzw. neuen Kooperationen indem die zu entrichtenden Gebühren entsprechend zusätzliche Service- und Beratungsangebote für die verringert werden. Mieter_innen zu schaffen. Die FSB wird zu diesem Thema die Beratungs Dabei geht es u. a. um Informationsangebote zu den leistungen, z. B. durch Informationsveranstaltungen Themen Energieeinsparung, Mülltrennung, Wohnen in den Quartieren, verstärken. An bestimmten Tagen im Alter, aber auch um die Etablierung von Angebo- werden in Weingarten und Haslach Informations ten im Bereich der „Haushaltsnahen Dienstleistun- stände vor Ort sein. Abstimmungsgespräche mit der gen“. Neue Impulse werden insbesondere durch die ASF hierzu finden statt. Kooperationen mit der Abfallwirtschaft und Stadtrei- nigung Freiburg GmbH – ASF, mit dem Seniorenbüro, mit der gemeinnützigen Freiburger Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH – FQB, mit der Sozialmedizinischen Pflegebetriebe gGmbH – 3sam und mit dem Studierendenwerk entwickelt. 24
FSB 2030 b. Kooperation mit dem Seniorenbüro Die Erbringung haushaltsnaher Unterstützungs- mit Pflegestützpunkt dienstleistungen, die im Rahmen der Pflegeversiche- rung übernommen werden, können ebenso wie eine In Kooperation mit dem Seniorenbüro mit Pflege- ambulante Pflege durch die 3sam oder andere Pfle- stützpunkt der Stadt Freiburg sollen weitergehende gedienste angeboten werden und so ein möglichst Beratungsleistungen der älteren Bewohner_innen langes selbstbestimmtes Leben der Mieter_innen der erfolgen, beispielsweise zu Themen wie „Wohnen FSB in der eigenen Wohnung ermöglichen. im Alter“, „Assistenzsysteme“ oder „Arten der Betreuung“. Die Bedarfe der Tagespflege werden vor dem Hintergrund des demografischen Wandels immer Hierzu sollen Mitarbeiter_innen der FSB in Zusam- wichtiger. In diesem Zusammenhang ist die FSB in menarbeit mit dem Seniorenbüro geschult werden, Gesprächen mit der 3sam, inwieweit Pflegestandorte um Handlungsbedarfe frühzeitig zu erkennen und dieser Art bei künftigen Projekten Berücksichtigung Mieter_innen mit entsprechendem Bedarf recht- finden können. zeitig und gezielt an das Seniorenbüro vermitteln zu können. e. Kooperation mit dem Studierendenwerk c. Kooperation mit der FQB GmbH Auch mit dem Studierendenwerk ist die FSB in enger Abstimmung zu den Themen Wohnversorgung von Die FSB arbeitet bereits erfolgreich mit der FQB Studierenden und Stärkung des sozialen Engage- GmbH zusammen, z. B. bei Reinigungsleistungen ments innerhalb der Hausgemeinschaften. Koopera- in Gebäuden und auch bei Außenanlagen, wie das tionen im Rahmen neuer Pilotprojekte sind geplant. Beispiel des „Quartiersservice Weingarten“ zeigt. Die FQB prüft, in welchem Umfang der „Quartiersservice Weingarten“ auf weitere Wohnanlagen und Quartiere 3. Soziale Projekte ausgeweitet werden kann. Die bereits etablierten und erfolgreichen Pilotprojekte Im Rahmen einer erweiterten Kooperation sollen in unterschiedlichen Bereichen sollen ausgeweitet z. B. sogenannte „Müllengel“ die Mieter_innen bei und zugleich neue Projekte initiiert werden. Hierbei der Aufklärung und Beratung zur Müllvermeidung soll insbesondere das Engagement der Mieter_innen und bei der Mülltrennung an den Müllplätzen vor Ort unterstützt und Räume für entsprechende gemein- unterstützen. wohlorientierte Aktivitäten geschaffen werden. Mit dem „Stromsparcheck“ bietet die FQB für private a. Reduzierung von Störungen Haushalte Beratungsleistungen mit dem Ziel an, im Mietverhältnis Energieverbräuche zu minimieren. FQB und FSB werden diese Beratung im Rahmen einer Kooperation Bei Streitigkeiten unter Nachbarn versuchen die in den Mietbeständen der FSB zur Verbesserung Mitarbeiter_innen der FSB frühzeitig zu vermitteln, der Energiebilanz intensivieren und entsprechend bevor eine rechtliche Auseinandersetzung anhängig bewerben. wird. In den Mieterbüros werden den Konfliktparteien zunächst Einzelgespräche angeboten. Die Gespräche d. Kooperation mit der 3sam sind vertraulich und neutral. Wenn es beide Konflikt- parteien wünschen, findet dann ein gemeinsames Auch die bereits bestehende Kooperation mit der Gespräch statt. In vielen Fällen kann mit diesem Sozialmedizinischen Pflegebetriebe gGmbH – 3sam Verfahren eine einvernehmliche Lösung gefunden soll künftig erweitert werden. Aktuell arbeitet die FSB werden. mit der 3sam in den Projekten „Zuhause länger leben bleiben in Weingarten“ und „Seniorenstützpunkt Die FSB möchte diesen Service weiter ausbauen, Littenweiler“ zusammen. indem die hierzu erforderlichen Qualifikationen der Mitarbeiter_innen weiter erhöht werden. Es sollen Im Rahmen einer Ausweitung der bereits etablierten in diesem Zusammenhang Schulungen im Bereich Pilotprojekte können künftig zusätzliche Pflegestütz- „Konfliktmanagement und Mediation“ durchgeführt punkte in weiteren Quartieren des FSB-Bestandes werden, um die Mieter_innen bestmöglich beraten eingerichtet werden. Auch hier soll die Beratung zu zu können und eine weitere Professionalisierung des Pflegestufen und Leistungen der Pflegeversicherung Angebots zu erreichen. auf haushaltsnahe Dienstleistungen ausgeweitet werden. Dazu bedarf es einer gezielten Schulung der Mitarbeiter_innen der FSB, um unterstützend und vermittelnd mitwirken zu können. Das hierfür rele vante Schulungskonzept wird erarbeitet. 25
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