GESCHÄFTSBERICHT 2020/2021 - DEHOGA Niedersachsen

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GESCHÄFTSBERICHT 2020/2021 - DEHOGA Niedersachsen
GESCHÄFTSBERICHT
2020/2021
GESCHÄFTSBERICHT 2020/2021 - DEHOGA Niedersachsen
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INHALTSVERZEICHNIS
1. BRANCHENTHEMEN                                      4. SEMINARE
Saisonbericht 2020/2021                            4   DEHOGA Akademie                                    21
Gastgewerbe im Zahlenspiegel                       5   Online-Seminare                                    21
Bettensteuer                                       6
                                                       5. MARKETING UND KOMMUNIKATION
Mindestlohngesetz                                  6
                                                       Corporate Design                                   22
Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen             6
                                                       DEHOGA Magazin                                     22
DEHOGA Kampagne „Gleiche Steuern für Essen“        6
                                                       E-Mail-Newsletter                                  22
Regelmäßige Gespräche der Wirtschaftsverbände
                                                   7   YOUTUBE Kanal                                      22
mit Vertretern der Landesregierung
Staatliche Förderung in Folge der Corona-Krise     7   Internetauftritt                                   23

Förderung von Gaststätten                          7   Facebook                                           23

Urheberrechtsgesetz – Verwertungsgesellschaften    8   Instagram                                          23

Abhängigkeit der Hotellerie von Online-
Buchungsportalen ist höher als je zuvor
                                                   9   6. TOURISMUS
                                                       Tourismusverband Niedersachsen                     24
Energie und Nachhaltigkeit                        10
                                                       ServiceQualität Deutschland                        24
Energieberatung                                   11
                                                       Tourismusmarketing Niedersachsen GmbH              25
GOBD-Fähigkeiten elektronischer Kassensysteme     12
Airbnb & Co.                                      13   7. VERANSTALTUNGEN
Arbeitskreis „Leitfaden“ und „Ratgeber“                Internorga                                         26
                                                  13
Gastgewerbe zum Wiedereintritt in den Markt
                                                       Junger DEHOGA Niedersachsen                        26
Einwegverbotsverordnung                           14
                                                       Fachtag des Gastgewerbes                           27
2. BERUFSAUSBILDUNG
Initiative für eine gute Ausbildung               15
                                                       8. VERMARKTUNGSHILFEN
                                                       Klassifizierungssysteme                            28
Ausbildungsverhältnisse Stand 31.12.2020          16
                                                       Aktion „Zu gut für die Tonne“                      32
Abschlussprüfungen 2020                           17
                                                       Kampagne Gastgeber mit Herz – Herz für Gastgeber   33
Niedersächsische Jugendmeisterschaften            17
Förderungsgesellschaft des niedersächsischen
                                                  18   9. DEHOGA INTERN
Hotel- und Gaststättengewerbes mbH
                                                       Junger DEHOGA Niedersachsen                        34
Senator-Willy-Heyrath-Stiftung                    18
                                                       Betriebswirtschaftliche Kurzberatung               35
Berufsbildungsausschuss                           19
                                                       Energieberatung                                    35
Sonderbudget für Ausbildungsprojekte
                                                  19   Mitgliederwerbung                                  36
der Kreisverbände

3. TARIFWESEN                                          10. ANSPRECHPARTNER
Entgelttarifvertrag und Ausbildungsvergütungen    20   Übersicht Landesverband                            38
Manteltarifvertrag                                20   Übersicht Bezirks- und Kreisverbände               40
Tarifvertrag Altersvorsorge                       20

                                                                                                               3
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BRANCHENTHEMEN
    SAISONBERICHT 2020/2021                                           triebe für touristische Übernachtungen geöffnet haben. Bei der
                                                                      Außengastronomie waren es rund 73 %.
    Coronabedingt haben sich die Branchenumfragen bei den
    Mitgliedern gewandelt. Nach dem ersten Lockdown und einer         Die Gründe für die Nichtöffnung der Außengastronomie lagen
    unterschiedlichen Sommersaison ging es direkt in den näch-        insbesondere bei den wirtschaftlichen Auswirkungen. Darüber
    sten Lockdown. Daher standen bei den Umfragen weniger die         hinaus musste allgemein festgestellt werden, dass sich der Ar-
    Geschäftserwartungen oder die Auslastungszahlen im Vorder-        beitskräftemangel insgesamt spürbar bemerkbar macht.
    grund, sondern der Vergleich der Umsatzentwicklung im Ver-
    gleich zum Vorjahreszeitraum.                                     Viele der Betriebe haben in Eigeninitiative ihre Hygienekonzepte
                                                                      ausgeweitet. Auch die Angebote an die Gäste haben sich inso-
    Anhand der verschiedenen Umfragen, die zum Teil als Blitzum-      weit verändert, als dass gerade bei der Durchführung von Feiern
    frage gestartet wurde, konnte man den negativen Verlauf der       die Betriebe direkte Testmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe
    Branche sehr gut nachvollziehen.                                  geschaffen haben, um den Gästen die Teilnahme an Feierlich-
                                                                      keiten zu ermöglichen. Dabei konnte festgestellt werden, dass
    Der durchschnittliche Umsatzverlust 2020 im Vergleich zum Vor-    die Corona-Auflagen mehrheitlich bei den Gästen auf positives
    jahr betrug rund 46 %. Dies ist bezogen auf alle Betriebstypen.   Verständnis gestoßen sind. Auch die Mitarbeiter sehen die co-
    Weitere Schwerpunkte waren die gestarteten Hilfsprogramme         ronabedingten Auflagen bzw. Einschränkungen eher positiv an.
    der November- bzw. Dezember-Hilfe. Trotz aller Hilfsprogram-
    me haben sich zunächst rund 75 % in ihrer Existenz gefährdet      52 % der Betriebe sehen eine Perspektive, kurzfristig wieder
    gesehen. Dies hat sich im Laufe des 1. Halbjahres 2021 glück-     rentabel wirtschaften zu können. Voraussetzung wäre aller-
    licherweise zum Positiven wenden können. Trotz allem sehen        dings der Wegfall der Testpflicht sowie der Kontaktregeln. Eine
    sich Ende des 1. Halbjahres noch rund 25 Betriebe in ihrer Exi-   weitere wichtige Lockerung wäre die Zulassung von geschlos-
    stenz gefährdet.                                                  senen Gesellschaften ohne Personenbegrenzung.

    Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind heute noch nicht        Die Auswertung der Blitzumfrage im Juni 2021 zeigt trotz wei-
    übersehbar. Die Rückzahlung der Unternehmerkredite, KfW-          terer Lockerungen, dass im Bereich der Tagungen und Firmen-
    Schnellkredite oder andere Überbrückungskredite werden sich       veranstaltungen immer noch Zurückhaltung geübt wird. 86 %
    langfristig auf das Betriebsergebnis auswirken.                   der Befragten gaben an, dass die Buchungen schlecht oder sehr
                                                                      schlecht laufen. Die Umsatzerwartung insgesamt wurde bei
    Nach den ersten Lockerungen haben die Umfragen gezeigt,           65% der Befragten nicht erfüllt.
    dass trotz aller Auflagen und Hygienevorgaben 90 % der Be-                                                    (*Renate Mitulla)

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BRANCHENTHEMEN

 DAS NIEDERSÄCHSISCHE GASTGEWERBE IM ZAHLENSPIEGEL

UMSATZENTWICKLUNG IN NIEDERSACHSEN                                          BESCHÄFTIGTE IM GASTGEWERBE INSGESAMT
2018–2020                                                                                                     2018           2019           2020
                                                                              Gesamt                       190.136        195.156        160.076
                                        2018        2019      2020*
                                                                             sozialversicherungs-
                                       Mill. o     Mill. o        Mill. o                                      86.361       88.782        80.688
                                                                             pflichtig Beschäftigte
 Gastgewerbe Niedersachsen              5740        5923           4051      geringfügig
 davon Beherbergung:                    2275        2349           1465      entlohnte                     103.775        106.394         79.388
                                                                             Beschäftigte
 Hotels (ohne Hotels garni)             1444        1516            860
                                                                            Quelle: Bundesagentur für Arbeit
 Hotels garni                             235         221           117
 Gasthöfe                                 167         175           113
                                                                            BEHERBERGUNGSART (MIN. 10 BETTEN)
 Pensionen                                106         105             73
                                                                             Beherbergungsart                    2018         2019           2020
 Ferienunterkünfte u. Ä.                  248         257           212
                                                                             Hotels                             1.264        1.259          1.144
 Camping                                   62          65             63
                                                                             Hotels garni                         674          664            588
 sonstiges                                                                   Gasthöfe                             574          551            504
                                           10            7             5
 Beherbergungsgewerbe
                                                                             Pensionen                            446          437            367
 davon Gastronomie:                     3482        3590           2552      Insgesamt                          2.958        2.911          2.603
 Restaurants mit Bedienung              1296        1329            895     * Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
 Restaurants mit
                                          646         672           579
 Selbstbedienung
                                                                            BETTENKAPAZITÄTEN
 Imbissstuben                             149         144           119
                                                                             Beherbergungsart                 2018           2019           2020
 Cafés                                    216         226           168
                                                                             Hotels                         88.880         90.132         82.044
 Eisdielen                                101          94             77
                                                                             Hotels garni                   27.881         27.843         25.285
 Caterer & sonst. verpfl.
                                          675         684           471      Gasthöfe                       15.293         15.066         13.639
 Dienstleistungen
                                                                             Pensionen                      12.053         11.846          9.928
 sonst. verpfl. Dienst-
                                          543         540           414      Insgesamt                     144.107        144.887        130.896
 leistungen (ehem. Kantinen)
                                                                            * Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
 Schankwirtschaften                       273         325           200
 Diskotheken und Tanzlokale                48          51             19
 sonst. getränkegeprägte
                                                                            DURCHSCHNITTLICHE AUSLASTUNG IN PROZENT
                                             7           6             2
 Gastronomie                                                                 Beherbergungsart                   2018          2019          2020
Stand Juli 2020 mit Korrekturen für 2020.                                    Hotels                             41,5          42,4          28,2
Die Angaben des mit „*“ gekennzeichneten Jahres sind vorläufig.              Hotels garni                       40,6          42,3          29,6
Quelle: LSN Tabelle 621 – Berichtsmonat 12/2020
                                                                             Gasthöfe                           31,6          31,8          23,0
                                                                             Pensionen                          36,7          37,3          31,4
                                                                            * Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)

                                                                                                                                    (*Claudia Weiß)

                                                                                                                                                      5
GESCHÄFTSBERICHT 2020/2021 - DEHOGA Niedersachsen
BRANCHENTHEMEN

    BETTENSTEUER                                                       MEHRWERTSTEUER AUF    
                                                                       HOTELÜBERNACHTUNGEN
    Übernachtungssteuern werden nach wie vor in Niedersachsen
    nur in Lüneburg und Cuxhaven erhoben.                              Der Mehrwertsteuersatz auf über Übernachtungen im Be-
                                                                       herbergungsgewerbe liegt in Deutschland seit dem 1.1.2010
    Es darf erwartet werden, dass die Kommunen nach Überwin-           bei 7 %.
    dung der Folgen der Corona-Krise auch dieses Thema zur Fi-         Die Mehrwertsteuer wurde befristet vom 1. Juli 2020 bis
    nanzmittelerzielung wieder aufgreifen werden.                      zum 31. Dezember 2020 von 7 auf 5 % gesenkt.
                                                                       Ab dem 01.01.2021 gilt wieder die Absenkung auf 7 %.
    Das sehnsüchtige Warten auf eine klärende Entscheidung des                                                    (*Rainer Balke)
    Bundesverfassungsgerichts ist abermals enttäuscht worden.
    Vielleicht hat das aber auch sein Gutes, weil die Restunsicher-
    heit, wie das Gericht entscheiden wird, die Begehrlichkeiten       DEHOGA KAMPAGNE   
    einiger Kommunen im Zaum hält.                                     „GLEICHE STEUERN FÜR ESSEN“
                                                    (*Rainer Balke)    DAUERHAFTE ABSENKUNG DER MEHR-
                                                                       WERTSTEUER AUF 7 % (BZW. 5 %)

    MINDESTLOHNGESETZ
                                                                       Auch im Jahr 2020 setzte sich der DEHOGA weiterhin aktiv
    Seit dem 01.01.2015 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn der ab       für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Lebensmittel im
    01.01.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Arbeitsstunde           Gastgewerbe ein, so wie er aktuell in 21 von 28 EU Staaten gilt.
    angehoben worden war.
                                                                       Bedingt durch die sich abzeichnenden Folgen der Corona-Krise
    Ab dem 01.01.2019 galt ein Mindestlohn                             für das von allen Branchen am meisten betroffene Gastgewerbe
    von 9,19 Euro pro Arbeitsstunde.                                   hat das Bundesfinanzministerium eine Mehrwertsteuerreduzie-
    Ab dem 01.01.2020 galt ein Mindestlohn                             rung auf in der Gastronomie verzehrte Speisen festgesetzt.
    von 9,35 Euro pro Arbeitsstunde.
    Ab dem 01.01.2021 galt ein Mindestlohn                             Diese betrug vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2021 5 % und soll-
    von 9,50 Euro pro Arbeitsstunde.                                   te allein dem Zweck dienen, dem Gastgewerbe Entlastung von
                                                                       den Folgen der Corona-Krise zu gewähren.
    Aktuell liegt der niedrigste tarifliche Einstiegslohn im nieder-
    sächsischen Gastgewerbe (Tarifgebiet ohne Weser Ems und            Ab dem 01.01.2021 bis 31.12.2022 soll auf Speisen in der Ga-
    ostfriesische Inseln) bei 9,80 Euro pro Arbeitsstunde.             stronomie 7 Prozent gelten
    Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.04 2021 und ist
    fristgemäß gekündigt worden.                                       Aufgabe des DEHOGA muss nun sein, die Mehrwertsteuerredu-
                                                                       zierung auf Speisen und darüber hinaus auch auf Getränke nun
    Die staatliche Mindestlohnkommission hat am 30.6.2020 fol-         über den 30.6.2021 hinaus zu etablieren.
    gende weitere Mindestlohnsteigerung festgelegt:                                                                  (*Rainer Balke)

    zum 01.01.2022        9,82 Euro
    zum 01.07.2022        10,45 Euro

    jeweils brutto je Arbeitsstunde.
                                                    (*Rainer Balke)

6
GESCHÄFTSBERICHT 2020/2021 - DEHOGA Niedersachsen
BRANCHENTHEMEN

REGELMÄSSIGE GESPRÄCHE                                           STAATLICHE FÖRDERUNG
DER WIRTSCHAFTSVERBÄNDE MIT                                      IN FOLGE DER CORONA-KRISE
VERTRETERN DER LANDESREGIERUNG
                                                                 Im Juli 2020 legte der Bund erstmalig eine „Überbrückungs-
Die Mitte März 2020 beginnende Corona-Krise hat ein neues        hilfe“ auf. Die wurde in Form einer Überbrückungshilfe II bis
Gesprächsformat ausgelöst. Zuerst jede Woche, dann von Juni      Dezember 2020 verlängert.
2020 bis Oktober 2020 ausgesetzt und ab November 2020 mit
dann 14 tägigem Rhythmus wieder eingesetzt, informierten sich    Dazu wurde für November und Dezember 2020 statt der
Ministerpräsident Stefan Weil, Wirtschaftsminister Dr. Bernd     Fixkostenhilfe der Überbrückungshilfe dem Gastgewerbe ein
Althusmann und die Gesundheitsministerin Dr. Reimann und         Umsatzausfall erstattet.
nachfolgend Daniela Behrens bei den Hauptgeschäftsführern
ausgesuchter Wirtschaftsverbände über den Krisensachstand        Ab Januar 2021 galt dann die veränderte Überbrückungshilfe
und stellten die neuesten Planungen der Landesregierung vor.     III, die nun als Überbrückungshilfe III plus bis zum 30.9.2021
Unterbrochen wurden die Gespräche Mitte Juli 2021 mit der        verlängert wurde.
Hoffnung, dass sie durch die Überwindung der Krise im Herbst
2021 nicht wieder aufgenommen werden müssen.                     Neu hinzu gekommen ist die Restart-Prämie, mit der Unter-
                                                                 nehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten er-
Auch der DEHOGA Niedersachsen war an diesen Videokonfe-          halten können. Auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige
renzrunden beteiligt. Ziel der Verbände war stets, die Proble-   wird als Neustarthilfe Plus weitergeführt.
me ihrer Branchen an die Politik heranzutragen und dafür zu                                                   (*Rainer Balke)
sorgen, dass die Abwägung von Interessen des Gesundheits-
schutzes im Gleichgewicht mit den wirtschaftlichen Nöten der
niedersächsischen Wirtschaft erfolgt. Für das Gastgewerbe        FÖRDERUNG VON GASTSTÄTTEN
darf festgestellt werden, dass unsere Kritik immer ernsthaft
aufgenommen wurde. Festgestellt werden muss aber auch,           Nach langen Jahren hat die Landesregierung nun der Forde-
dass unserer Kritik nicht in allen Fällen abgeholfen wurde.      rung des DEHOGA Niedersachsen nach einer ausschließlichen
                                                                 Gastronomieförderung Rechnung getragen.
Die Landesregierung hatte andererseits aber auch Verständnis
dafür, dass der DEHOGA Niedersachsen in mehreren Verfah-         In der 2. Jahreshälfte 2020 sowie zu Beginn des Jahres 2021
ren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg seine abwei-         wurde 2 Tranchen aus dem Förderprogramm verteilt. Insge-
chende Rechtsauffassung zu den Coronaregeln des Landes           samt waren dies 94 Mio. Euro, die ausschließlich für Gastro-
überprüfen ließ. Wie wir wissen, waren nicht in allen Fällen     nomieinvestitionen zur Eindämmung der Coronafolgen einge-
erfolgreich mit unseren Klagen.                                  setzt werden durften.

In einer letzten Präsenzrunde im Juli 2021 war allen Beteilig-   Mitte des Jahres kündigte der niedersächsische Wirtschafts-
ten bewußt, dass trotz des Impffortschritts nicht sicher ist,    minister an weitere Landesmittel zur Förderung der Gastrono-
dass Corona unter Kontrolle zu halten ist. Die die Oberhand      mie in diesen Topf zu geben.
gewinnende Virusvariante Delta, ließ schon im Juli Sorge ent-
stehen. Wichtig ist um so mehr, dass die Landesregierung sich    Wiederum sollen Investitionen in gastronomische Infrastruk-
schon im Sommer über Strategien austauscht, wie Corona           tur eine Förderung von 80% bei einer Investitionssumme von
kontrolliert werden kann, ohne dass es erneut zu einem Lock-     mindestens 5.000 bis max 100.000 Euro zu erhalten.
down des Gastgewerbes kommt. Auch zeigt sich, dass die
Gastgewerbebetriebe trotz Öffnung der Branche einen lan-         Die Investition muss nicht im Jahre 2021 erfolgen, sondern
gen Weg aus der Krise zur Normalität zurückzulegen haben         kann auch im Jahr 2022 vorgenommen werden.
werden. Weitere staatliche Unterstützung ist auf diesem Weg                                                  (*Rainer Balke)
dringend erforderlich.
                                              (*Rainer Balke)

                                                                                                                                  7
GESCHÄFTSBERICHT 2020/2021 - DEHOGA Niedersachsen
BRANCHENTHEMEN

    URHEBERRECHTSGESETZ –                                              Künstler, wie z. B. Sänger oder Musiker, sowie der Her-
    VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN                                          steller von Tonträgern und Videoclips. Das Inkasso der
                                                                       GVL wurde der GEMA übertragen.
    Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mecha-
    nische Vervielfältigungsrechte (GEMA) bündelt unter ihrem        VG-Bild/Kunst
    Dach viele Urheber solcher geschützten Werke.                     Die Verwertungsgesellschaft Bild/Kunst vertritt die
                                                                      Rechte der bildenden Künstler sowie der Fotografen und
    Die Vergütungen für die Nutzung urheberrechtlicher Werke          Grafikdesigner.
    werden zwischen dem Bundesverband musikveranstaltender
    Betriebe und der GEMA ausgehandelt. Da die GEMA nicht            VG-Wort
    die einzige Verwaltungsgesellschaft ist, sondern viele Urhe-      Die Verwertungsgesellschaft Wort nimmt die Rechte für
    ber sich in Verwertungsgesellschaften zusammengeschlossen         jede persönliche Darbietung eines Sprachwerkes wahr (z.
    haben und Entgelte verlangen, fordern der DEHOGA und die          B. Bereitstellen von Kopien gegen Entgelt). Die VG-Wort
    Bundesvereinigung der Musikveranstalter den Gesetzgeber           hat das Inkasso für die öffentliche Wiedergabe vertonter
    auf, mehr Aufsicht und Kontrolle auszuüben sowie die Einfüh-      Sprachwerke auf die GEMA übertragen.
    rung einer Gesamtbelastungsgrenze. Es ist nicht akzeptabel,
    dass einseitig festgelegte Tarife seitens der Verwertungsge-     GÜFA
    sellschaften in zunehmenden Maße zu einer Existenzgefähr-         Die Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von
    dung für unsere Branche werden.                                   Filmaufführungsrechten mbH nimmt die Rechte der Film-
                                                                      produzenten wahr. Sie ist zuständig für die Genehmigung
    Seit Jahresbeginn hat die GEMA die Kontaktaufnahme zwi-           zur Aufführung von Filmen und Videoprogrammen des
    schen den Nutzern und den Landesverbänden verändert. Aus-         von ihr verwalteten Repertoires.
    schließlich über das installierte Onlineportal können nunmehr
    Kündigungen, Reklamation, Set Lists, Datenänderungen und         VG-Media
    Angemessenheitsanträge eingereicht werden. Eine Kontakt-          Die Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Lei-
    aufnahme per E-Mail oder Post ist nicht mehr möglich. Jeder       stungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH ver-
    Nutzer ist daher aufgefordert, sich beim GEMA Onlineportal        tritt die überwiegende Mehrzahl der privaten deutschen
    anzumelden, um dort seine Anliegen einzutragen. Die GEMA          Fernseh- und Hörfunkveranstalter (z. B. RTL, SAT1, PRO7,
    begründet diesen Schritt damit, dass das Onlineportal die         KABEL1, VOX, Sport1, N-TV). Das Inkasso wurde auf die
    Abläufe erleichtert und Anfragen schneller bearbeitet werden      GEMA übertragen.
    können. Im Bereich „Meine Daten“ können die Unternehmer
    aktuell bei der GEMA hinterlegte Daten aufrufen und aktua-
    lisieren. Auch Rechnungen werden zukünftig ausschließlich        VG-ZWF
    über das Onlineportal versandt, so dass jeder Unternehmer         Die Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehwerken
    aufgefordert ist, regelmäßig in das Onlineportal zu schauen,      ist ein Zusammenschluss von 5 Verwertungsgesellschaf-
    um keine Fristen zu versäumen.                                    ten aus dem Filmbereich und vertritt die Rechte der Fil-
                                                                      murheber. Das Inkasso liegt bei der GEMA.
    Der DEHOGA fordert hier direkte Ansprechpartner, um gerade
    hinsichtlich von Reklamationen seine Mitglieder weiter unter-    MPLC (Motion Picture Licensing Company)
    stützen zu können.                                                Als unabhängige Verwertungseinrichtung macht MPLC
                                                                      nach eigener Aussage Gebühren für über 900 Filmpro-
    Neben der GEMA gibt es noch folgende Verwertungsgesell-           duzenten / Filmstudios (Warner Brothers, Walt Disney,
    schaften:                                                         Paramount Pictures, Universal Pictures etc.) geltend.
                                                                      Allerdings werden hier auch gleichzeitig Rechte durch VG
     GVL                                                             Media (s.o) geltend gemacht. Solange die Rechtevergabe
      Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutz-            nicht geklärt ist, wird der DEHOGA keiner Rahmenverein-
      rechten (GVL) vertritt die Ansprüche der ausübenden             barung zustimmen.
                                                                                                               (*Renate Mitulla)

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GESCHÄFTSBERICHT 2020/2021 - DEHOGA Niedersachsen
BRANCHENTHEMEN

ABHÄNGIGKEIT DER HOTELLERIE                                       und nur eines von vier dieser Hotels (26%) fand bei Konflikten
VON ONLINE-BUCHUNGSPORTALEN                                       eine faire und wirksame Lösung mit den Portalen.
IST HÖHER ALS JE ZUVOR
                                                                  ERFOLG NACH LANGEM UND ZÄHEM KAMPF:
Die alle zwei Jahre durchgeführte HOTREC-Studie über den          BGH ERKLÄRT AUCH „ENGE“ BESTPREISKLAUSELN
europäischen Hotelvertriebsmarkt zeigt, dass die Dominanz         VON BOOKING.COM FÜR WETTBEWERBSWIDRIG
der Online-Buchungsportale (OTA) Booking.com und Expedia
seit 2013 stetig zunimmt, während der Anteil der Direktbu-        Seit 2013 kämpft der Hotelverband Deutschland (IHA) gegen
chungen kontinuierlich abnimmt.                                   die „enge“ Bestpreisklausel von Booking.com. Der Kartell-
                                                                  senat des Bundesgerichtshofes hat nun auch diese „engen“
Das Ziel der HOTREC-Studie ist es, die Entwicklungstenden-        Bestpreisklauseln als unvereinbar mit dem Kartellrecht erklärt
zen der wichtigsten Distributionskanäle in Europa aufzuzei-       und das gegenteilige Urteil des 1. Kartellsenats des Oberlan-
gen, Marktanteile zu ermitteln und in einem Gesamtkontext         desgerichtes Düsseldorf vom 4. Juni 2019 aufgehoben. Damit
zu analysieren. Die Studie wurde in Zusammenarbeit mit dem        wurde die Beschwerde des Hotelbuchungsportals mit Firmen-
Institut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis      sitz in Amsterdam gegen die Abstellungsverfügung des Bun-
zu Beginn des Jahres 2020 für das Referenzjahr 2019 durch-        deskartellamtes zu seinen engen wie weiten Bestpreisklauseln
geführt und basiert auf den Antworten von mehr als 2.800          endgültig abgewiesen. Der BGH bringt den Marktteilnehmern
Hotels aus ganz Europa.                                           in Deutschland nun endlich Rechtssicherheit und ermöglicht
                                                                  faireren Wettbewerb in der Online-Distribution.
Die aktuellen Auswertungen zeigen, dass zwischen 2013 und         Sowohl der Hotelverband Deutschland (IHA) als auch der DE-
2019 der Marktanteil der Online-Buchungsportale im europä-        HOGA setzen darauf, dass Booking.com nun die Vorgaben
ischen Hotelvertrieb kontinuierlich von 19,7% im Jahr 2013        des deutschen und europäischen Kartellrechts endlich respek-
auf 29,9% im Jahr 2019 gestiegen ist. Gleichzeitig ist der        tiert, seinen Geschäftsbetrieb hieran rechtskonform ausrichtet
Anteil der Direktbuchungen in ganz Europa um mehr als 10          und auch weitere Versuche der wettbewerblichen Knebelung
Prozentpunkte von 57,6% im Jahr 2013 auf 45,5% im Jahr            oder Hintergehung seiner Hotelpartner aufgibt.
2019 zurückgegangen.
                                                                  TEILNAHME AN „DIREKT BUCHEN“
In Deutschland wurden im Jahr 2013 noch 63,7% aller Über-         WICHTIGER DENN JE
nachtungen über direkte Kanäle (online und offline) im Hotel
gebucht, im Jahr 2019 lag der Anteil nur noch bei 58,5%. Die      Es wird daher immer wichtiger, dass sich die Hoteliers an der
Online-Buchungsplattformen konnten ihren Anteil dagegen           Aktion „Direkt buchen“ beteiligen. Nicht nur in Zeiten wie
von 20,9% im Jahr 2013 auf 29,6% im Jahr 2019 ausbauen.           diesen macht eine persönliche Verbindung, die man viel eher
                                                                  durch direkten Kontakt erhält, einen gewaltigen Unterschied.
Die drei Hauptakteure auf dem europäischen Markt der Onli-        Deshalb ermutigt HOTREC alle Gäste, direkt beim Hotel zu bu-
ne-Buchungsportale sind nach wie vor Booking Holding Inc.,        chen. Zudem unterstützen Direktbuchungen viel effektiver die
Expedia Group und die HRS Group mit einem aggregierten            Erholung des Hotelsektors in Zeiten der existenzbedrohenden
Marktanteil im Bereich der Online-Buchungsportale von 92%.        Auswirkungen der Covid-19 Pandemie.
                                                                                                              (*Renate Mitulla)
Die diesen drei Unternehmen innewohnende Marktmacht
schafft starke Abhängigkeiten für die Hotellerie und führt häu-
fig zu Konflikten. Die meisten der befragten Hoteliers (56%)
fühlen sich unter Druck gesetzt, die Geschäftsbedingungen der
Buchungsportale (z.B. in Bezug auf Stornierungsbedingungen
und Sonderrabatte) zu akzeptieren, obwohl sie diese freiwillig
nicht annehmen würden. Nahezu 60% der Hotels hatten schon
Meinungsverschiedenheiten mit Online-Buchungsplattformen

                                                                                                                                   9
GESCHÄFTSBERICHT 2020/2021 - DEHOGA Niedersachsen
BRANCHENTHEMEN

     ENERGIE UND NACHHALTIGKEIT                                       vergleichbarer Betriebe zwecks Einordnung der eigenen Kenn-
                                                                      zahlen sowie Handlungsempfehlungen zur Optimierung ihrer
     Ökonomie und Ökologie sind heute kein Widerspruch mehr.          umweltbewussten Betriebsführung. Der Quick Check Umwelt
     Umwelt- und Klimaschutz haben in Gastronomie und Hotel-          wird von der Viabono GmbH angeboten, die auch den DE-
     lerie naturgemäß eine hohe Bedeutung. Als einer der größten      HOGA Umweltcheck durchführt. Der Quick Check Umwelt ist
     Wirtschaftszweige ist der Tourismus auf besondere Weise auf      somit keine Zertifizierung, sondern eine IST-Analyse der be-
     nachhaltiges Wirtschaften und eine intakte Umwelt angewie-       trieblichen Verbräuche.
     sen. Immer mehr Gäste, Privatreisende wie Firmenkunden,
     sind heute für den fortschreitenden Klimawandel und die da-      Weitere Informationen gibt es unter
     mit verbundenen Aspekte der Nachhaltigkeit sensibilisiert. Sie   https://www.quickcheckumwelt.de/
     achten zunehmend auf die Einhaltung bestimmter Umwelt-
     standards und fordern sie ein.                                   DEHOGA UMWELT-CHECK

     Bereits frühzeitig hat der DEHOGA die besondere Verantwor-       Als Dritte Säule zum klimafreundlichen Gastgewerbebetrieb
     tung erkannt und unterstützt seine Mitglieder bei allen Fragen   bietet der DEHOGA einen kostenpflichtigen Umwelt-Check
     rund um das Thema Energiesparen und Umweltschutz. Gutes          an. Hier können die Unternehmer feststellen, wie sie im Ver-
     tun und dabei Geld sparen - das funktioniert.                    gleich zu gleichgelagerten Betrieben in Sachen Energieeffizi-
                                                                      enz stehen. Teilnehmer des DEHOGA-Umweltchecks müssen
     ENERGIEKAMPAGNE GASTGEWERBE                                      sich einer kritischen Überprüfung ihrer Verbrauchswerte un-
                                                                      terziehen. Bei der Gegenüberstellung mit vergleichbaren Be-
     Als Einstieg für diejenigen, die sich noch nicht mit dem Thema   trieben werden die individuellen Besonderheiten der Betriebe
     Energiekosteneinsparung befasst haben, bietet die Energie-       umfassend berücksichtigt. Der Betrieb wird dann eingestuft
     kampagne Gastgewerbe einfache, aber effektive Maßnahmen          und bei Bestehen mit einer Urkunde in Bronze, Silber oder
     an, die den Energieverbrauch in Gastronomie und Hotellerie       Gold belohnt. Damit heben sich die ausgezeichneten Betriebe
     nachhaltig senken und damit den Kohlendioxidausstoß redu-        weit vom Branchendurchschnitt ab und beweisen ihr beson-
     zieren können. Dazu gehören z.B. die DEHOGA Umweltbro-           deres ökologisches Engagement.
     schüre und das virtuelle Hotel-Restaurant.

     Weitere Informationen gibt es unter                              Weitere Informationen gibt es unter
     www.energiekampagne-gastgewerbe.de                               www.dehoga-umweltcheck.de.

     DEHOGA QUICK-CHECK

     Der kostengünstige Quick-Check Umwelt ist ein Online-Tool
     zur einfachen Ermittlung der Umwelt- und Klimafreundlichkeit
     von Hotels, Pensionen und Gasthöfen. Mit dem Quick-Check
     Umwelt ist ein Vergleich der Umweltkennzahlen mit Betrieben
     der gleichen Kategorie möglich. Die Betriebe erfassen dazu
     online ihre relevanten Kennzahlen in den Bereichen Strom,
     Heizung, Wasser und Abfall, ohne Nachweise einreichen zu
     müssen. Im Anschluss erhalten die Betriebe eine PDF-Auswer-
     tung mit ihren Verbrauchskennzahlen, Verbrauchskennzahlen

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BRANCHENTHEMEN

GEMEINSAM GEGEN LEBENSMITTEL-                                    ENERGIEBERATUNG
VERSCHWENDUNG – ZU GUT FÜR DIE TONNE
                                                                 Seit 2012 bietet der DEHOGA Niedersachsen seinen Mitglie-
Die Reduzierung von Lebensmittelabfällen geht alle an. Po-       dern Unterstützung bei der KfW-geförderten Energieberatung
litik, Wirtschaft und Verbraucher sind gleichermaßen gefor-      an. Hauptschwerpunkte sind hierbei die Unterstützung beim
dert. Im Gastgewerbe liegt es in der Natur der Sache, Einkauf    Förderantrag, die objektive Untersuchung des Betriebes auf
und Wareneinsatz so zu kalkulieren, dass mit der richtigen       Einsparmöglichkeiten im Energiebereich sowie individuelle
Portionsgröße und einer professionellen Einkaufspolitik Le-      Beratung bei der Umsetzung von Sparmaßnahmen. Bewährt
bensmittelabfälle vermieden werden. Das auch vom DEHOGA          hat sich auch die Projektbegleitung bei der Umsetzung der
Bundesverband unterstützte Projekt „Zu gut für die Tonne!“       vorgeschlagenen Maßnahmen.
ist eine Informationskampagne des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).                             Durch die Zusammenarbeit mit der KfW-Energieberatungs-
                                                                 förderung zahlen Mitglieder anstatt 1.600 Euro lediglich 320
Am 04.03.2020 haben Bundesernährungsministerin Julia             Euro für die Beratung.
Klöckner und die Präsidenten bzw. Vorsitzenden von sieben
Dachverbänden der Land- und Ernährungswirtschaft, des            Mit den Energieberatern Torsten Merker und Carsten Mücke
Handels, des Lebensmittelhandwerks und der Gastronomie           konnten neutrale Energieberater gefunden werden. Die Kon-
eine Grundsatzvereinbarung zur Reduzierung von Lebensmit-        taktdaten sind auf dem Internetportal des DEHOGA Nieders-
telabfällen unterzeichnet. Diese Grundsatzvereinbarung bildet    achsen eingestellt.
die Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Umsetzung
der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittel-       https://www.dehoga-niedersachsen.de/
verschwendung. Das BMEL und die beteiligten Verbände ver-        ueber-uns/unsere-partner/energieberater-niedersachsen/
ständigten sich darin auf die international vereinbarten Ziele
zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle und -verluste.           DURCHFÜHRUNG VON ENERGIE-GIPFELN

Weitere Informationen gibt es unter                              Um den Erfahrungsaustausch zu fördern und den Mitgliedern
https://www.zugutfuerdietonne.de/                                ungenutzte Einsparpotenzial erkennbar zu machen und indi-
                                                                 viduelle Lösungen umzusetzen, bietet der DEHOGA Nieder-
                                                                 sachsen seinen Mitgliedern sogenannte Energie-Gipfel an.

                                                                 Der Klimawandel mit seinen Herausforderungen sowie die The-
                                                                 men Energie und Nachhaltigkeit werden im Gastgewerbe auch
                                                                 zukünftig eine immer größere Rolle spielen. Nachhaltiges Wirt-
                                                                 schaften wird genauso unabdingbar sein, wie Energieeinspa-
                                                                 rungen oder E-Mobilität. Auf den jährlichen Energie-Gipfeln er-
                                            (*Renate Mitulla)    halten die Teilnehmer von verschiedenen Anbietern praktische
                                                                 Infos zu Nachhaltigkeit und Energieeinsparung aus erster Hand.

                                                                 Die Fachgruppen des DEHOGA Niedersachsen haben sich zum
                                                                 Ziel gesetzt, den DEHOGA-Mitgliedern Tipps und Unterstützung
                                                                 zum Thema Energie zu geben und ihnen Lösungen für ihre Be-
                                                                 triebe aufzuzeigen. Damit soll den Mitgliedern die Möglichkeit
                                                                 gegeben werden, durch Kostensenkungen im Energiebereich
                                                                 finanzielle Mittel für Investitionen zu generieren. Gleichzeitig
                                                                 wird ein aktiver Beitrag zum Klimawandel, zum Umweltschutz
                                                                 und zum schonenden Umgang mit Ressourcen geleistet.
                                                                                                               (*Renate Mitulla)

                                                                                                                                    11
BRANCHENTHEMEN

     GOBD-FÄHIGKEIT                                                    ort angeben. Das gilt auch für den Wechsel des Einsatzortes,
     ELEKTRONISCHER KASSENSYSTEME                                      wenn die mobile GoBD Kasse oder das mobile Bezahlsystem
                                                                       an verschiedenen Standorten eingesetzt wird.
     Seit 01.01.2017 müssen im Gastgewerbe eingesetzte elektroni-
     sche Kassen GoBD-fähig sein. D. h., dass sie den Grundsätzen      Für den ordnungsgemäßen Betrieb einer elektronischen
     ordnungsgemäßer Buchführung und Datenübermittlung genü-           GOBD Kasse sind sowohl der Hersteller der Kasse als auch
     gen müssen. Die neuen Regelungen umfassen insbesondere:           der Unternehmer als Betreiber der Kasse verantwortlich. Der
                                                                       Hersteller verantwortet das korrekte Funktionieren der Kasse,
      Alle steuerlich relevanten Daten müssen 10 Jahre doku-          insbesondere der TSE-Vorrichtung und die Zertifizierung. Der
       mentensicher und vollständig archiviert werden.                 Unternehmer muss die korrekte und GoBD- konforme Hand-
      Ein unmittelbarer Zugriff seitens der Finanzamtsprüfer          habung der Kasse nachweisen.
       muss gewährleistet sein.                                                                                    (*Renate Mitulla)
      Dieser Lesezugriff kann als Datenträgerüberlassung
       (z. B. CD, USB-Stick, Festplatte o.ä.) möglich sein.
      Die Speicherung der steuerlich relevanten Daten muss
       vollständig und alle Buchungsdaten, Einzelbelege, Arti-
       keländerungen, Preisänderungen sowie Änderungen der
       Sonderpreise und Rabatte müssen enthalten sein.
      Dokumentation und Schnittstellenbeschreibung muss
       genauso vorliegen wie das Handbuch.

     Betriebe, die noch nie über eine elektronische Kasse verfügt
     haben, müssen diese auch zukünftig nicht anschaffen. Die
     zwischenzeitlich von der Politik diskutierte allgemeine Regi-
     strierkassenpflicht ist vom Tisch.

     Seit dem 01.01.2020 gelten wiederum neue verschärfte Re-
     gelungen zu manipulationssicheren Registrierkassen. Elek-
     tronische Kassen und Kassensysteme benötigen eine Sicher-
     heitseinrichtung, die eine Manipulation des Datenspeichers
     verhindert. Diese TSE-Vorrichtung benötigt seit Herbst 2020
     ein amtliches Zertifikat. Nicht alle elektronischen Kassen sind
     TSE-fähig, daher gibt es 3 Bestimmungen:

      Elektronische Kassen, die vor dem 26.11.2010 ange-
       schafft wurden, dürfen seit 1.1.2020 nicht mehr verwen-
       det werden.
      Systeme, die nach dem 26.11.2010 angeschafft wurden,
       müssen mit einem TSE-Modul nachgerüstet werden.
      Systeme, die nach dem 26.11.2010 angeschafft wurden,
       und nicht auf TSE umzurüsten sind, dürfen ab dem
       31.12.2022 nicht mehr verwendet werden.

     Jede elektronische GoBD Kasse muss beim Finanzamt regi-
     striert sein. Der Unternehmer muss die Kasse oder das Bezahl-
     system anmelden und abmelden und außerdem den Einsatz-

12
BRANCHENTHEMEN

AIRBNB & CO.                                                      ARBEITSKREIS „LEITFADEN“ UND
                                                                  „RATGEBER“ GASTGEWERBES ZUM
Die Sharing-Economy mit ihren Buchungsplattformen ist nicht       WIEDEREINTRITT IN DEN MARKT
nur in Deutschland, sondern weltweit ein brisantes Thema,
das die Hotellerie beschäftigt. Hier hat sich der IHA Hotelver-   Die vorliegenden Leitfäden und Ratgeber sind von einer Ar-
band in jahrelangen Bemühungen dafür eingesetzt, gleiche          beitsgruppe aus Hoteliers und Gastronomen zusammenge-
Wettbewerbsregeln zu erzwingen und die Politik aufgefor-          stellt worden und basieren auf den Handlungsempfehlungen.
dert, Wettbewerbsgleichheit zwischen der privaten Über-           Die Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Vizepräsident Dirk
nachtung und der klassischen Hotellerie einzufordern.             Breuckmann, bestehend aus Thomas Domani, Lutz Feldt-
                                                                  mann, Carsten Rohdenburg, Christian Stöver und Cord Kelle
Die Europäische Kommission und die EU-Verbraucherbehör-           hatte sich zur Aufgabe gemacht, auf Basis ihrer eigenen be-
den haben Airbnb mittlerweile aufgefordert, die Geschäfts-        trieblichen Maßnahmen ein Handlungsmuster zu erarbeiten,
bedingungen an die EU-Verbrauchervorschriften anzupassen          mit dem die Wiedereröffnung des Gastgewerbes in Nieder-
und bei der Darstellung der Preise transparent zu sein.           sachsen unterstützt werden konnte.

Zwischenzeitlich hat sich auch der deutsche Gesetzgeber           Die Leitfäden und Ratgeber sollten keinen Anspruch auf
mit diesem Thema beschäftigt und in verschiedenen Städten         Vollständigkeit erheben, da die betriebliche Vielfalt zu groß
ein sogenanntes Fremdvermietungsverbot eingeführt. Insbe-         schien, als dass alle Fallkonstellationen in den Handlungsemp-
sondere in Städten, in denen Wohnraumknappheit herrscht,          fehlungen abgedeckt werden konnten.
konnte festgestellt werden, dass die Fremdvermietung auf
Dauer zu einer Verschärfung führt. Der DEHOGA Niedersach-         Die Niederlegungen sollten Anregungen schaffen, über eigene
sen hat erreicht, dass der zuständige Minister im niedersäch-     Maßnahmen und Abläufe im Betrieb nachzudenken. Gekenn-
sischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klima-         zeichnet waren die Empfehlungen von der Erkenntnis, dass
schutz den Städten, Regionen und Kommunen in Niedersach-          die Betriebsausübung unter fortlaufenden Corona-Erschwer-
sen die Möglichkeit eröffnet hat, Zweckentfremdungsverbote        nissen von der Einhaltung der definierten Abstandspflichten
zu erlassen. Dies soll einer Entschärfung des knappen Wohn-       und den betrieblichen Vorgaben für einen hygienetechnischen
raums dienen.                                                     Umgang mit dem Coronavirus sowie einem Lüftungskonzept
                                                                  abhängen.
Um zu gewährleisten, dass auch Vermieter von Privatunter-
künften ordnungsgemäß Steuern abführen, haben unter-              Mit den Leitfäden wurden auch Empfehlungen für die Aus-
schiedliche Gerichte Airbnb dazu verurteilt, die Daten der        gestaltung von Selbstbedienbuffets überarbeitet und die Lüf-
Vermieter für eine Überprüfung offen zu legen.                    tungsempfehlungen der Berufsgenossenschaft BGN redaktio-
                                                                  nell umgestaltet.
Auch zukünftig wird sich der Verband dafür einsetzen, dass                                                    (*Rainer Balke)
nicht mit zweierlei Maß bei privater oder traditioneller Beher-
bergung gemessen wird. Es darf keine Wettbewerbsverzer-
rung durch unterschiedliche Anforderungen an Brandschutz,
Sicherheit, Melderecht, Hygiene oder Besteuerung geben:
Gleiches Recht für alle Marktteilnehmer, gleiches Schutzni-
veau für alle Gäste.
                                             (*Renate Mitulla)

                                                                                                                                   13
BRANCHENTHEMEN

     PLASTIKPRODUKTE WIE TRINKHALME                                  1. Wattestäbchen,
     ODER EINWEGBESTECKE AB 3.7.2021                                 2. Besteck, insbesondere Gabeln, Messer,
     VERBOTEN                                                            Löffel und Essstäbchen,
                                                                     3. Teller,
     Restbestände dürfen genutzt werden                              4. Trinkhalme,
     Die Europäische Union hat mit der EU-Einwegkunststoffricht-     5. Rührstäbchen,
     linie (Richtlinie 2019/904) die Nutzung von Einwegkunststoff-   6. Luftballonstäbe, die zur Stabilisierung an den Luftballons
     produkten geregelt, diese wurde in Deutschland in der Ein-          befestigt werden, einschließlich der jeweiligen Halte-
     wegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) umgesetzt.             rungsmechanismen,
     Mit dieser nationalen Verordnung wird das vorgegebene Ver-      7. Lebensmittelbehälter aus expandiertem
     bot bestimmter Einwegplastikprodukte wie Trinkhalme oder            Polystyrol(Styropor), also Behältnisse, wie Boxen mit
     Einwegbestecke umgesetzt. Ab 3. Juli dürfen diese nicht mehr        oder ohne Deckel, für Lebensmittel, die dazu bestimmt
     von den Herstellern auf den Markt gebracht werden. Noch             sind, unmittelbar vor Ort verzehrt oder zum Verzehr
     vorhandene Warenbestände dürfen jedoch auch nach dieser             mitgenommen zu werden, in der Regel aus dem Behält-
     Deadline noch genutzt und verkauft werden.                          nis heraus verzehrt werden und ohne weitere Zuberei-
                                                                         tung wie Kochen, Sieden oder Erhitzen verzehrt werden
                                                                         können(=„to-go“); keine Lebensmittelbehälter in diesem
                                                                         Sinne sind Getränkebehälter, Getränkebecher, Teller
                                                                         sowie Tüten und Folienverpackungen, wie Wrappers, mit
                                                                         Lebensmittelinhalt,
                                                                     8. Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor)
                                                                         einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel sowie
                                                                     9. Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol (Styropor)
                                                                         einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel.
                                                                     10. Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff.

                                                                     Sofern Betriebe Einwegkunststoffprodukte verwenden, die
                                                                     verboten werden, sollten sich diese Betriebe rechtzeitig über
                                                                     Alternativen zu diesen Produkten informieren. Einwegplastik-
     Unter Einwegkunststoffprodukte fallen Produkte, die ganz        besteck könnte z. B. durch Holzbesteck ersetzt werden oder
     oder teilweise aus Kunststoff bestehen und nicht dafür konzi-   Einwegplastiktrinkhalme könnten durch Glas-, Papp-, oder
     piert sind, mehrmals wiederbenutzt zu werden, sondern nach      Stahltrinkröhrchen ersetzt werden. Alternativ oder parallel
     einmaligem Gebrauch entsorgt werden. Die erstmalige Bereit-     dazu könnten auch Mehrweglösungen in Frage kommen, so-
     stellung folgender Einwegkunststoffprodukte sind ab 3. Juli     fern dies mit dem jeweiligen Geschäftsmodell und der alltäg-
     2021 verboten:                                                  lichen Betriebspraxis vereinbar ist. Mittlerweile gibt es immer
                                                                     mehr Drittanbieter, die Mehrwegbehältnisse für die Gastro-
                                                                     nomie bereitstellen. Auch die Befüllung kundeneigener Be-
                                                                     hältnisse ist denkbar. Bei allen Mehrweglösungen sollten die
                                                                     Hygienevorschriften beachtet werden und Prozesse im Betrieb
                                                                     eventuell angepasst werden.
                                                                                                                  (*Renate Mitulla)

14
BRANCHENTHEMEN

BERUFSAUSBILDUNG
SO GEHT AUSBILDUNG HEUTE

Mit der Initiative “TOP-Ausbildungsbetrieb” hat der DEHOGA       Die HOGA Berlin Service GmbH übernimmt die Zertifizierung
erstmals eine bundesweit einheitliche Zertifizierung für einen   und die Azubi-Befragung sowie die Abrechnung mit den Aus-
hohen Ausbildungsstandard geschaffen – und davon profi-          bildungsbetrieben und den DEHOGA Landesverbänden.
tieren Bewerber wie Betriebe in Hotellerie und Gastronomie.
                                                                 Die Teilnahme ist kostenpflichtig und 3 Jahre gültig.
Die als „TOP-Ausbildungsbetrieb“ zertifizierten Betriebe ver-
bessern mit ihrem Engagement die Reichweite und Glaubwür-        Teilnehmende Betriebe können einen Zuschuss über die Teil-
digkeit als attraktiver Ausbildungsbetrieb und sorgen für eine   nahmegebühr beim DEHOGA Niedersachsen beantragen.
positive Wahrnehmung durch die Azubis.
                                                                 In Niedersachsen haben sich 15 Betriebe zertifizieren lassen.
Insbesondere die Einbeziehung der Azubis in den Zertifizie-      27 Betriebe befinden sich noch im Zertifizierungsprozess.
rungsprozess hebt die teilnehmenden Betriebe von anderen
Mitbewerbern hervor.                                             Weitere Infos unter: www.topausbildung.de
                                                                                                       (*Manuela Heuser)
Denn zertifizierte Betriebe stehen für eine TOP-Ausbildung –
von den Azubis selbst bestätigt.

                                                                                                                                 15
BERUFSAUSBILDUNG

     AUSBILDUNGSVERHÄLTNISSE 1. bis 3. AUSBILDUNGSJAHR – STAND 31.12.2020

                                          Restaurant-                                                            Fachmann/
                                                             Hotel-             Hotel-
                                          fachmann/                                             Fachkraft im     Fachfrau für
     Kammerbezirk          Koch/Köchin                       fachmann/          kaufmann/
                                          Restaurant-                                           Gastgewerbe      System-
                                                             Hotelfachfrau      Hotelkauffrau
                                          fachfrau                                                               Gastronomie
     IHK Hannover                   126                 34              93                 12               50               27
                                    160                 86             145                 17               87               25
                                    202                 87             199                 12                0               33
                           488            207                437                41              137              85                1.395
     IHK Lüneburg-                  113                 25                 82               1               40               12
     Wolfsburg                       96                 22                 79               2               35               16
                                     77                 38                 63               4                0               10
                           286            85                 224                7               75               38                  715
     IHK Osnabrück-                  53                 11                 39               1                8               21
     Emsland                         52                 19                 52               1               28               29
                                     55                 18                 47               4                0               14
                           160            48                 138                6               36               64                  452
     IHK Ostfriesland                43                 33                 43               0               14                2
     und                             52                 28                 64               1               57               11
     Papenburg                       44                 23                 51               4                0                9
                           139            84                 158                5               71               22                  479
     IHK Stade                       33                 25                 34               0               17                2
                                     50                 24                 44               0               22                2
                                     52                 21                 41               1                0                3
                           135            70                 119                1               39               7                   371
     IHK Oldenburg                   55                 15                 52               4               35               26
                                     65                 32                 70               9               41               18
                                     57                 26                 45               8                0               18
                           177            73                 167                21              76               62                  576
     IHK Braun-                      40                  7                 27               2               12               21
     schweig                         37                  8                 39              10               15               14
                                     55                 12                 37              10                0               13
                           132            27                 103                22              27               48                  359
     Insgesamt             1.517          594                1.346              103             461              326               4.347
                                                                                                                           (*Tanja Bittaye)

                                   Zahl der Aus-    Anteil                                      Zahl der Auszubildenden    Veränderung
                                    zubildenden      in %                                                        Vorjahr          in %
     Köche/Köchinnen                      1.517    34,9%       IHK Hannover                       1.395           1.650            -15,5
     Restaurantfachleute                    594    13,7%       IHK Lüneburg-Wolfsburg                 715           783              -8,7
     Hotelfachleute                       1.346    31,0%       IHK Osnabrück-Emsland                  425           481              -6,0
     Hotelkaufleute                         103     2,4%       IHK Ostfriesland u. Papenburg          479           470               1,9
     Fachkräfte im Gastgewerbe              461    10,6%       IHK Stade                              371           416            -10,8
     Fachleute für                          326     7,5%       IHK Oldenburg                          576           626               8,0
     Systemgastronomie
                                                               IHK Braunschweig                       359           410            -12,4
     Insgesamt                            4.347    100,0%      Insgesamt                          4.347          (4.836)           -10,1
                                                                                                                           (*Tanja Bittaye)

16
BERUFSAUSBILDUNG

ABSCHLUSSPRÜFUNGEN 2020

                                           Restaurant-         Hotel-           Hotel-                          Fachmann/
                                           fachmann/           fachmann/        kaufmann/       Fachkraft im    Fachfrau
 Kammerbezirk             Koch/Köchin
                                           Restaurant-         Hotel-           Hotel-          Gastgewerbe     für System-
                                           fachfrau            fachfrau         kauffrau                        gastronomie
                                   nicht           nicht               nicht            nicht           nicht           nicht
                          best.            best.               best.            best.           best.           best.
                                   best.           best.               best.            best.           best.           best.
 IHK Hannover               151       59      68      16        161        50     21        0     60       49      32      10
 IHK Lüneburg-
                             79       27      40         9       63        15       4       1     37       21      11        2
 Wolfsburg
 IHK Osnabrück-
                             49       12      12         2       58        10       1       0     14        7      13        5
 Emsland
 IHK Ostfriesland u.
                             43       17      23      10         50         2       3       3     12        5       2        1
 Papenburg
 IHK Stade                   33       23      18         7       31         2       0       0     13       16       3        0
 IHK Oldenburg               56       18      16         6       58         6       7       0     26       21      10        6
 IHK Braunschweig            37       14      12         7       31         6     28        0     21        8      10        3
 Insgesamt                  448     170     189       57        452        91     64        4    183     127       81      27
 Durchfallquote in %          27,5%           23,2%               16,8%             5,9%           41,0%           25,0%
                                                                                                                (*Tanja Bittaye)

NIEDERSÄCHSISCHE JUGENDMEISTERSCHAFTEN 2021

Leider mussten bereits im Herbst 2020 die Niedersächsischen
Jugendmeisterschaften für 2021 komplett abgesagt werden.
Nach Rücksprache mit der Berufsbildenden Schule Oldenburg,
die als Austragungsort vorgesehen war, ließen Planungsunsi-
cherheit und Einhaltung der geltenden Verhaltensregeln keine
andere Entscheidung zu.

Darüber hinaus hat eine Abfrage bei allen Schulstandorten
ergeben, dass sich die Mehrheit sehr zurückhaltend dazu äu-
ßerte, ob eine Beteiligung überhaupt in Frage kommt.

In der Hoffnung, dass der Wettbewerb in 2022 wieder unter
halbwegs normalen Umständen stattfinden kann, hat sich die
Berufsbildende Schule Osnabrück bereit erklärt, ihre Räum-
lichkeiten für die Durchführung des Wettbewerbs zur Verfü-
gung zu stellen.
                                        (*Manuela Heuser)

                                                                                                                                   17
BERUFSAUSBILDUNG

     FÖRDERUNGSGESELLSCHAFT DES                                         SENATOR-WILLY-HEYRATH-STIFTUNG
     NIEDERSÄCHSISCHEN HOTEL- UND
     GASTSTÄTTENGEWERBES MBH                                            Seit 1981 existiert die Senator-Willy-Heyrath-Stiftung. Sie
                                                                        wurde auf Anregung des DEHOGA Niedersachsen gegründet,
     Die Förderungsgesellschaft ist ursprünglich von Mitgliedern        um mit den erwirtschafteten Stiftungserträgen Berufsausbil-
     des DEHOGA Niedersachsen, die sich in einem Förderver-             dungsförderung und Weiterentwicklung der gastgewerbli-
     ein zusammengeschlossen hatten, gegründet worden, um               chen Ausbildungsberufe betreiben zu können. Der Name der
     Dienstleistungen für das niedersächsische Hotel- und Gast-         Stiftung ist auf den Gründungsstifter Willy Heyrath zurück-
     stättengewerbe anzubieten.                                         zuführen, der nach einer langjährigen gastgewerblichen Tä-
                                                                        tigkeit in Hamburg nach Niedersachsen übersiedelte und hier
     Insofern ist die GmbH ein wirtschaftlicher Arm des DEHOGA          über mehrere Jahre erfolgreich ein Landhotel führte.
     Niedersachsen, der im Interesse des DEHOGA Niedersachsen
     wirkt. Die Bedeutung der Förderungsgesellschaft fußt auf           Das Ziel der Senator-Willy-Heyrath-Stiftung ist, durch Fortbil-
     mehreren Geschäftssäulen.                                          dungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den niedersächsi-
                                                                        schen berufsbildenden Schulen im Gastgewerbe sicherzustel-
     Die Förderungsgesellschaft hat in ihrer Gesellschafterver-         len, leistungsschwächere Auszubildende erfolgreich durch die
     sammlung beschlossen, mit Wirkung auf 2014 diese Ge-               berufliche Abschlussprüfung zu geleiten.
     schäftssäulen neu zu strukturieren.
                                                                        In der Vergangenheit hat die Senator-Willy-Heyrath-Stiftung,
     Nach wie vor soll die Organisation von Fort-, Aus- und Weiter-     unterstützt durch den DEHOGA Niedersachsen, überbetrieb-
     bildungsmaßnahmen für das niedersächsische Gastgewerbe             liche fachpraktische Maßnahmen organisiert, um Lücken im
     eine der tragenden Säulen der GmbH sein. Auch sollen wei-          fachpraktischen Wissen der förderbedürftigen Auszubilden-
     terhin Marketingmaßnahmen wie Hotelklassifizierung und der         den zu schließen. Dafür wendet die Senator-Willy-Heyrath-
     Wettbewerb Regionale Küche sowie die Aktion Gastlichkeit in        Stiftung die Zinserträge auf, die sie aus der Anlage ihres Stif-
     Niedersachsen von der Förderungs-GmbH organisiert werden.          tungsgrundstockvermögens realisiert. Dieses beläuft sich auf
     Eine weitere Geschäftssäule wird die Organisation der Nieder-      ca. 600.000,00 Euro.
     sächsischen Jugendmeisterschaften bleiben.
                                                                        Festzustellen ist allerdings, dass die Probleme am Kapital-
     Auf den 01.01.2014 sind die Geschäftsanteile der Förderungs-       markt auch die Geschäfte der Stiftung tangieren. Eine der
     gesellschaft vom ursprünglichen Förderverein vollständig auf       vorrangigen Aufgaben der Stiftung ist sicherzustellen, dass sie
     den DEHOGA Niedersachsen e.V. übertragen worden, der               auch zukünftig ihren Stiftungszweck erfüllen kann. D. h., dass
     jetzt Alleingesellschafter ist.                                    die Sicherung des Wertes des Grundstockvermögens im Focus
                                                                        der Stiftung zu stehen hat. In Zeiten geringer Kapitalverzin-
     Traditionell wird die Geschäftsführung der Förderungsge-           sung bei gleichzeitig laufender Inflation ist aber allein schon
     sellschaft vom jeweils amtierenden Schatzmeister und dem           der Werterhalt des Stiftungsvermögens eine anspruchsvolle
     Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Niedersachsen ausgeübt.            Aufgabe. Die aus der Anlage des Grundstockvermögens er-
     Begleitet wird die Arbeit der Förderungsgesellschaft von ei-       zielten Stiftungserträge sind seit Jahren rückläufig und tendie-
     nem Kontrollgremium, das aus den Vorsitzenden der Bezirks-         ren zwischenzeitlich durch die Entwicklung des marktüblichen
     verbände besteht. Die aktuelle Vorsitzende des Kontrollgremi-      Anlagezinses gegen 0. Im gleichen Maße sind auch die von
     ums ist Frau Gabriele Güse, Vorsitzende des Bezirksverbandes       der Stiftung mit eigenen Erträgen organisierten Fördermaß-
     Hannover. Ihr Stellvertreter ist der Vorsitzende des Bezirksver-   nahmen rückläufig.
     bandes Lüneburg, Herr Frank Lehmann.
                                                      (*Rainer Balke)   Hauptspender sind nach wie vor die Kreisverbände im DEHO-
                                                                        GA Niedersachsen. Sie überweisen jährlich eine Spende in
                                                                        Höhe von ca. 2 Euro pro Mitglied an die Stiftung, die der vom
                                                                        Großen Vorstand des DEHOGA Niedersachsen auf jeweils 3
                                                                        Jahre gewählte Stiftungsvorstand per Beschluss in Maßnah-
                                                                        men zur Stiftungszweckerreichung investiert.
                                                                                                                      (*Rainer Balke)
18
BERUFSAUSBILDUNG

BERUFSBILDUNGSAUSSCHUSS                                           31.12.2020 betrug die Zahl der Auszubildenden in allen Kam-
                                                                  merbezirken 4.347. (Im Vorjahr auf den 31.12.2019: 4.836.)
Die Herausforderungen für die gastgewerblichen Ausbildungs-       Insgesamt ist die Zahl der Auszubildenden in Niedersachsen
betriebe durch die Corona-Pandemie sind riesig. Das Jahr          im Vergleich zum Vorjahr um 10,1 % gesunken. Die Zahl der
2020 war in großen Teilen davon gekennzeichnet, dass die          Restaurantfachleute liegt nur noch bei 13,7%.
Ausbildungsbetriebe nicht durchgängig am Markt sein durf-
ten. Die Aufrechterhaltung der Ausbildung bei geschlossenem       Die Durchfallquote bei Abschlussprüfungen 2020
oder eingeschränktem Betrieb stellte ein großes Problem dar.      zeigt folgendes Ergebnis:

In Zeiten der Freigabe für das Gastgewerbe, waren die Betriebe    Köche                                    27,5 %
durch die VO-Restriktionen in ihrer Arbeit stark eingeschränkt.   Restaurantfachleute                      23,2 %
Das hat insbesondere Auswirkungen auf das Tätigkeitsangebot       Hotelfachleute                           16,8 %
in den Betrieben gehabt. Bedingt durch die Arbeitseinschrän-      Hotelkaufleute                            5,9 %
kungen mussten viele Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt          Fachkraft im Gastgewerbe                 41,0 %
werden. Das führte dazu, dass auch betriebliche Ausbilder be-     Fachleute für Systemgastronomie          25,0 %
troffen waren und Auszubildende nicht unbedingt immer ihre
betrieblich bestimmten Ansprechpartner hatten.
                                                                  Ausbildungszahlen bundesweit
Viele Betriebe haben versucht den Mangel an tatsächlicher
Arbeit, durch innerbetriebliche Azubi-Trainings auszufüllen.      Die Ausbildungsverhältnisse im Gastgewerbe von 2019-2020
Aber nach solange Zeit des Stillstands in den Betrieben sind      zeigen einen Rückgang von 24,7 % zum 31.12.2020. Auf den
irgendwann auch einmal die Themen erschöpft, die man in           31.12.2020 betrug die Zahl der Auszubildenden 23.469.
Theorie und praktischer Übung ohne Gäste vermitteln kann.
Ein besonderes Problem stellte sich dadurch, dass auch die an     In 2020 haben 19.244 Auszubildende an der Abschlussprü-
der Ausbildung beteiligten Berufsbildenden Schulen zu einem       fung teilgenommen. 14.970 Auszubildende haben ihre Prü-
überwiegenden Teil keine schulischen Angebote für die Aus-        fung bestanden.
zubildenden unterhalten haben. Die Ausbildung in 2020 hat                                               (*Manuela Heuser)
damit in praktischer aber auch theoretischer Hinsicht gelitten.

Das Ergebnis einer Abfrage bei den Kammern, wie sich die          SONDERBUDGET FÜR AUSBILDUNGS-
Corona Pandemie auf die Anzahl der neu abgeschlossenen            PROJEKTE DER KREISVERBÄNDE
Ausbildungsverträge 2020/2021 im Vergleich zu 2019 ausge-
wirkt hat, ist nicht überraschend ausgefallen.                    Auch wenn in den vergangenen Monaten praxisorientierte Be-
                                                                  rufsinformationsveranstaltungen in Schulen und Betrieben ent-
Alle IHK’n haben einen drastischen Rückgang mit Stand März        fallen sind, haben die Kreisverbände weiterhin die Möglichkeit,
2021 zu verzeichnen. Das liegt zum einen darin begründet,         zukünftige Azubiprojekte finanziell bezuschussen zu lassen.
dass die Planungsunsicherheit dazu geführt hat, dass weniger
Ausbildungsplätze angeboten wurden. Auf der anderen Seite         Es soll sich um erfolgsversprechende Projekte handeln, die
verhalten sich ausbildungsinteressierte Jugendliche eher zöger-   den Ausbildungsgrad steigern und Jugendliche gezielt auf die
lich und gehen Alternativwege, da gerade die gastgewerbliche      Ausbildung aufmerksam machen. Vorgesehen ist die Über-
Branche von den monatelangen Schließungen betroffen war.          nahme von max. 50% der Projektkosten bis max. 1.000,00
                                                                  Euro pro Kreisverband.
Ausbildungszahlen in Niedersachsen
Stand 31.12.2020                                                  Der DEHOGA Niedersachsen freut sich, weitere Projekte zu
                                                                  fördern.
Die Übersicht der Ausbildungsverhältnisse von 2007-2020                                                 (*Manuela Heuser)
zeigt einen Rückgang von 54,52 % zum 31.12.2020. Auf den

                                                                                                                                    19
BRANCHENTHEMEN

     TARIFWESEN
     Das niedersächsische Hotel und Gaststättengewerbe hat            TARIFGEBIET OSTFRIESISCHE INSELN
     für 2018 – 2021 Entgelttarifverträge abgeschlossen.
                                                                     Die Entgelterhöhungen laufen ab 1.3.2019 und mit einer
      TARIFGEBIET NIEDERSACHSEN                                     weiteren Stufe ab 1.3.2020. Die Ausbildungsvergütungen be-
     (ohne Weser-Ems und Ostfriesische Inseln)                       tragen ab 1.3.201 750 Euro, 1.Jahr; 860 Euro, 2. Jahr; 1000
                                                                     Euro, 3. Jahr. Ab 1.3.2020 steigen sie auf 800 Euro/ 900
     Ab dem 01.05.2019 sind die Entgelte für alle Entgeltgruppen     Euro/1050 Euro. Der Entgelttarifvertrag kann mit Wirkung auf
     angehoben worden. Ab dem 01.02.2020 steigen die Entgelte        den 28.2.2021 gekündigt werden.
     erneut. Der neue Entgelttarifvertrag kann erstmalig mit einer   Der Entgelttarifvertrag ist durch die NGG fristgemäß gekün-
     Frist von einem Monat zum 30.04.2021 aufgekündigt wer-          digt worden. Tarifverhandlungen sind bis zum Redaktions-
     den. Die monatlichen Ausbildungsvergütungen sind ab dem         schluss nicht aufgenommen worden.
     01.05.2019 auf 700 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 800 Euro im
     2.Ausbildungsjahr und 950 Euro im 3. Ausbildungsjahr gestie-     MANTELTARIFVERTRAG
     gen. Ab dem 01.05.2020 steigen die Ausbildungsvergütungen
     auf 750 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 850 Euro im 2. Ausbil-      Die Manteltarifverträge für die drei Tarifgebiete Niedersachsen,
     dungsjahr und 1000 Euro im 3. Ausbildungsjahr.                  Weser-Ems und ostfriesische Inseln gelten ungekündigt weiter.
     Der Entgelttarifvertrag ist auf den 30.04.2021 fristgerecht
     durch die NGG gekündigt worden. Tarifverhandlungen sind          TARIFVERTRAG ALTERSVORSORGE
     bis zum Redaktionsschluss nicht aufgenommen worden.
                                                                     Die Tarifverträge Altersvorsorge für die drei Tarifgebiete sind
      TARIFGEBIET WESER-EMS                                         mit Wirkung auf den 1.1.2019 neu abgeschlossen worden.

     Ab dem 1.12.2018 sind die Entgelte angehoben worden und         Als Versicherungsunternehmen, das die Trägerschaft der Al-
     ab dem 1.12.2019 ein weiteres Mal erhöht. Die Ausbildungs-      tersvorsorgelösung übernimmt, haben die Tarifvertragspartei-
     vergütungen steigen ab 1.12.2018 auf 750 Euro im 1.Jahr; 860    en die Signal Iduna bestimmt.
     Euro im 2.Jahr; 1000 Euro im 3. Jahr. Der Entgelttarifvertrag
     kann mit Wirkung auf den 31.05.2020 gekündigt werden.           Der Tarifvertrag kann frühestens auf den 31.12.2023 gekün-
     Der Entgelttarifvertrag ist durch die NGG fristgemäß gekün-     digt werden, wenn sich der Kündigung alle DEHOGA Landes-
     digt worden. Tarifverhandlungen sind bis zum Redaktions-        verbände oder Landesbezirke der NGG anschließen würden.
     schluss nicht aufgenommen worden.                                                                            (*Rainer Balke)

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