Geschäftsbericht 2 0 37 - Studierendenwerk Münster
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STUDIERENDENWERK MÜNSTER STUDENTENWERK IN ZAHLEN MÜNSTER Abweichung 2015 2016 2017 17 zu 16 Allgemeine Angaben Zahl der Studierenden (WS) 57.412 58.562 60.337 3,0% • Westfälische Wilhelms-Universität 42.785 43.616 45.060 3,3% • Fachhochschule 13.221 13.509 13.881 2,8% • Kunstakademie 358 352 347 -1,4% • Katholische Hochschule NRW Abt. Münster 1.048 1.085 1.049 -3,3% Sozialbeitrag ab Wintersemester € 85,44 85,44 85,44 0,0 % Sozialbeiträge T€ 9.240,5 9.363,4 9.757,4 4,2% Bilanzsumme T€ 206.898,6 205.260,8 204.798,8 -0,2% Personalaufwand T€ 20.387,8 20.731,1 21.726,0- 4,8 % Zahl der Beschäftigten (nach HGB)*1) 560,75 560,50 559,75 -0,1 % Erwirtschaftete Erträge *2) T€ 29.893,4 29.375,1 28.818,7 -1,9% Verpflegung und sonstige Verkäufe Anzahl verkaufter Essen (Mensen, Bistros, Cafés) 2.375.468 2.161.473 2.129.214 -1,5 % Preis der Mensaessen (Studierende) € 0,95 bis 8,00 0,95 bis 8,00 0,95 bis 8,00 Verkaufserlöse aus Verpflegung T€ 10.396,1 9.646,7 9.374,5 -2,8% • Mensen *3) T€ 6.819,8 6.454,5 6.351,4 -1,6% • Bistros T€ 2.201,2 1.978,2 1.959,9 -0,9% • Cafés T€ 925,0 831,8 700,1 -15,8% • Automatenbewirtschaftung T€ 227,2 221,6 210,1 -5,2% • Seminargeschäft und Hotels T€ 204,1 147,2 145,8 -1,0% • Kioske (bis 2010) und Sonstige T€ 1,1 1,0 1,3 30,0% Studentisches Wohnen Zahl der Wohnheimplätze (Stand 31.12.2017) *4) 5.636 5.614 5.369 -4,4 % Monatliche Miete für einen Wohnplatz € 169,23 - 594,95 171,71 – 594,95 171,71-606,58 Mieterlöse T€ 16.913,6 17.100,8 16,961,6 -0,8% Ausbildungsförderung Zahl der bearbeiteten Anträge 11.550 10.604 9.975 -5,9% Zahl der geförderten Studierenden 12.097 11.570 11.182 -3,4% Quote der geförderten Studierenden *5) % 21,07 19,76 18,53 -6,2% Ausgezahlte Förderungsmittel T€ 42.785,9 40.832,6 42.691,8 4,6% Gewährte DAKA-Darlehen T€ 338,6 682,5 645 -5,5% Kinderkrippe und Krabbelstube / Kindertagesstätten Betreuungsplätze „Kita Tausendfüßler“ 48 53 51 -3,8 % Betreuungsplätze „Kita Chamäleon“ 60 68 66 -2,9 % Betreuungsplätze „Zwergenstübchen“ 12 12 12 0,0 % Betriebskostenzuschuss-Vorauszahlung Stadt MS T€ 1.544,8 1.888,4 1.920,4 1,7 % *1) aufgrund einer gesetzlichen Änderung ab 2014 ohne Berücksichtigung von Azubis *2) 2015 wurde gem. BilRug angepasst. *3) enthält alle Mensen sowie Hochschul-Catering, die Abweichung zu S. 39 resultiert aus dem Kostenstellenergebnis Hochschul-Catering *4) Zahlen jeweils zum 31.12. *5) Berechnungsfehler in 2016, Korrektur in 2017 erfolgt (ehm. 20,21) . 2
Studierendenwerk Münster - Anstalt des öffentlichen Rechts - Studierendenwerk Münster Postfach 76 29 48041 Münster Bismarckallee 5 48151 Münster Telefon: 0251 / 8 37 – 0 Telefax: 0251 / 8 37 – 92 07 E-Mail: info@stw-muenster.de Internet: http://www.stw-muenster.de 3
INHALTSVERZEICHNIS VORWORT Studierendenwerk Münster in Zahlen 2 Ausbildungsförderung Aufgaben des Amtes für Ausbildungsförderung 46 Das Studierendenwerk Münster 3 Antragszahlen und Förderungsleistungen 47 Widersprüche und Klageverfahren 48 Inhaltsverzeichnis 4 DAKA-Landesdarlehen 48 KfW-Kredite 49 Vorwort 5 Finanzierung 49 Ausblick 49 Allgemeiner Überblick Lageplan 6 Hotels und Tagungszentrum Einrichtungen und Standorte 7 agora: das Hotel am Aasee 50 Lagebericht 9 Tagungen 51 Strategische Haus 16 SeeZeit 52 Aufgaben und Zuständigkeiten 17 Kennzahlen 52 Organe 18 Verwaltungsrat 18 Kinderbetreuung Geschäftsführer 21 Betreuungsplätze Allgemein 53 Korruptionsbekämpfungsgesetz 21 Kita „Tausendfüßler“ 53 Kita „Chamäleon“ 54 Personal „Zwergenstübchen“ 55 Allgemeines 28 Finanzierung 55 Personalbestand 30 Mitarbeiterstruktur 30 Gebäudemanagement Auszubildende/Praktikanten 31 Tagungszentrum 56 Beschäftigung von Schwerbehinderten 31 Coerdehof 56 Dienstjubiläen 32 Bismarckallee 57 Personalvertretung 33 Sozialberatung 57 Schwerpunkte Personalratsarbeit 34 Hansahaus 58 Gleichstellung im Studierendenwerk 35 Heekweg 58 Teilzeitbeschäftigung im Studierendenwerk 36 Boeselagerstraße 59 Grand Café „Theke“ 59 Verpflegungsbetriebe Agora am Aasee 59 Essensangebot und Preise 37 Telekommunikation und Datennetzinfrastruktur 60 Mensen 37 Cafés und Bistros 38 Pressespiegel 61 Bistro Durchblick 38 Kartensysteme 38 Jahresabschluss Kuhn& Partner 38 Bilanz 62 Gewinn- und Verlustrechnung 63 Studentisches Wohnen Fluktuation in den Wohnheimen 39 Satzung des Studentenwerks 64 Zimmerleerstände 39 Mieten und Forderungsansprüche 40 Organigramm 74 Angebot und Ausstattung 40 Kennzahlen 40 Impressum 75 Sozialberatung Chronologie 76 Beratungsarbeit 41 Unterstützungsangebote 43 Netzwerkarbeit 43 Angebot Studieren mit Kind 43 Tutorenprojekt und Heimratsarbeit 44 Internationales und Kulturarbeit 44 Resümee & Ausblick 45 4
VORWORT Liebe Leserinnen und Leser, im Jahr 2017 hat sich das Studierendenwerk Münster den gleichbleibend hohen Studie- rendenzahlen erneut erfolgreich gestellt. Hauptauftrag des Studierendenwerks ist mit verschiedenen sozialen Dienstleistungen die Studienbedingungen der ca. 60.000 Studie- renden optimal zu gestalten. Die mit finanzieller Unterstützung des Landes geförderten großen Sanierungsmaßnahmen der Wohnheime im Stadtteil Gievenbeck sind am Heekweg gestartet. Hier werden 330 Wohnheimplätze für Studierende geschaffen. Für die anschließende Sanierung des Wohn- heims am Gescherweg sind bereits die notwendigen Planungsaktivitäten eingeleitet. Hier sollen weitere 660 Plätze saniert werden. Im Jahre 2017 konnte der Verwaltungsrat erstmalig die vorgegebene Quote der weiblichen Mitglieder mit 4 Sitzen erfüllen. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Münster, der Westfäli- schen Wilhelms- Universität und den Hochschulen hat auch im Jahr 2017 sehr gut funktio- niert. Es wurde u.a. mit der Stadt Münster die Implementierung einer neuen Großtages- pflegestelle für Kinder in der Wohnanlage am Coerdehof beschlossen. Das Studierenden- werk Münster stellt für diese Einrichtung die Räumlichkeiten zur Verfügung. Im Jahr 2017 wurde die Entwicklung neuer Führungsleitlinien unter Federführung der Ge- schäftsführung mit allen Führungskräften in einem mehrtägigen Workshop erarbeitet. Die Ausarbeitung und Konkretisierung der Leitlinie soll nunmehr schrittweise im gesamten Unternehmen umgesetzt werden. Ende 2017 hat der Verwaltungsrat beschlossen den Sozialbeitrag von aktuell 85,44 € je Studierendem um 13,90€ auf 99,34€ zu erhöhen. Die Erhöhung soll in zwei Stufen erstma- lig zum Sommersemester 2018 in Höhe von 7,37€ und zum Wintersemester 2018/2019 um 6,53 € erfolgen. Der größte Teil der Erhöhung ist für die Finanzierung des Neubaus von Wohnraum für Studierende vorgesehen. Auch die konstante Zuführung des Landes ist ein wesentlicher Garant dafür, die sozialen Bedingungen eines Studiums zu erleichtern. Neben den Kernleistungen kann das Studie- rendenwerk dadurch eine Sozialberatung anbieten, die kompetent und vertraulich für alle Studierenden in Münster eine Stütze bietet. Die Sozialberatung hat im Jahre 2017 neue Räumlichkeiten in der Wohnanlage am Wilhelmskamp bezogen. Der Standort ist zentral zwischen den Gebäuden der Fachhochschule und Universität gelegen. Somit können die Studierenden die gute Anbindung bei allen Fragen zu den sozialen Rahmenbedingungen des Studiums nutzen. Ergänzend bietet das neunköpfige Tutorenteam eine Vielzahl an Kultur- und Freizeitangebote, welche insbesondere internationalen Studierenden das An- kommen, Einleben und Kontakteknüpfe erleichtert. Für die Zukunft möchte das Studierendenwerk Münster weiterhin ein zuverlässiger Partner im Studium sein. Um diesen hohen Anspruch zu bewerkstelligen, kann sich das Studieren- denwerk Münster auf eine engagierte Mitarbeiterschaft verlassen. Den Kolleginnen und Kollegen gilt unser besonderer Dank. Mit herzlichen Grüßen Ihr Frank Olivier Achim Wiese 5
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Die Nummern vor den Einrichtungen geben auf dem Lageplan der Seite 6 die Positionen an. Gastronomische Einrichtungen 1 Mensa Am Aasee (mit Café Uferlos) Bismarckallee 11 48151 Münster 148 Terrasse 1.406 Sitzplätze 2 Mensa Am Ring (mit Café ViVa) Domagkstraße 61 48149 Münster 144 Biergarten 1.730 Sitzplätze 3 Mensa Bispinghof Bispinghof 9-14 48143 Münster 107 Terrasse 220 Sitzplätze 4 Mensa Steinfurt Stegerwaldstraße 39 48565 Steinfurt 60 Terrasse 336 Sitzplätze 5 Bistro Hüfferstift Hüfferstraße 27 48149 Münster 100 Terrasse 154 Sitzplätze 6 Mensa Da Vinci Leonardo-Campus 8 48159 Münster 90 Terrasse 210 Sitzplätze 7 Bistro Pi Einsteinstraße 62 48149 Münster 30 Sitzplätze 8 Bistro KaBu Domplatz 21 48143 Münster 115 Sitzplätze 9 Bistro Oeconomicum Universitätsstraße 14-16 48143 Münster 108 Sitzplätze 10 Bistro Denkpause Corrensstraße 25 48149 Münster 152 Sitzplätze 11 Bistro Katholische Hochschule NRW Piusallee 89 48147 Münster 55 Sitzplätze 12 Bistro Frieden Scharnhorststraße 100 48151 Münster 34 Sitzplätze 13 Bistro Durchblick Fliednerstraße 21 48149 Münster 164 Sitzplätze 14 Bistro Coerdehof Raesfeldstraße 2 48149 Münster 64 Terrasse 79 Sitzplätze Hotels und Tagungszentrum 15 agora: am Aasee Bismarckallee 5 48151 Münster 36 Betten 16 agora: Tagungszentrum Bismarckallee 11+11b+47 48151 Münster 265 Sitzplätze 17 SeeZeit einschl. Gästehaus u. Boardinghouse-Zimmer Bismarckallee 47 + 47b-d 48151 Münster 69 Betten Wohnanlagen Zimmer, Appartements, Wohnungen Wohnplätze Preis pro Wohnplatz Wohnform 18 Scharnhorststraße 10 5 293,68 – 350,42 App. Scharnhorststraße 10 45 275,11 – 351,21 Whg. 19 Bismarckallee 47 a 35 272,31 – 322,31 EZ 20 Bismarckallee 47 b-d 38 419,09- 594,95 App. Bismarckallee 47 b-d 41 289,38- 539,61 Whg. 21 Bismarckallee 49-51 181 273,64 – 323,64 EZ 22 Germania Campus, Dorpatweg 4 + 6 137 382,70 – 559,70 App. 23 Boeselagerstraße 67-75 Neubezug zum 359 249,30 – 460,21 App. 01.10./15.10./01.11./15.11.2013 176 298,72 – 326,25 Whg. 01.04./15.04./01.06.2014 24 Stadtlohnweg 11-17 294 263,95 – 369,95 App. Stadtlohnweg 11-17 65 267,58 – 302,68 Whg. 25 Heekweg 12-14 357 212,25 – 238,95 App. 26 Gescherweg 72-84 722 216,10 – 222,10 App. 27 Horstmarer Landweg 250-262 Neubezug zum 01.08./01.10./ 192 229,25 – 314,72 App. 16.12.2012 und 01.04.2013 116 231,57 – 267,56 Whg. 28 Rudolf-Harbig-Weg 55-61 69 329,64 – 332,39 App. Rudolf-Harbig-Weg 55-61 288 294,25 – 343,53 Whg. 29 Steinfurter Str. 67-81 420 214,05 – 280,80 EZ Steinfurter Str. 67-81 30 257,74 – 292,93 App. Steinfurter Str. 67-81 159 281,87 – 348,66 Whg. 30 Stegerwaldstraße 27 (Steinfurt) 131 203,65 EZ Stegerwaldstraße 27 (Steinfurt) 20 218,65 – 238,65 App. Stegerwaldstraße 27 (Steinfurt) 27 218,65 u. 253,65 Whg. Stegerwaldstraße 27 (Steinfurt) 16 233,65 EZ 31 Gescherweg 50-64 338 172,60 – 247,82 Whg. 32 Busso-Peus-Straße 12-16 132 226,75 – 234,99 Whg. 33 Rudolf-Harbig-Weg 6-8 118 171,71 – 251,05 Whg. 34 Rudolf-Harbig-Weg 14-46 507 228,78 – 342,15 Whg. Rudolf-Harbig-Weg 14-46 5 350,63 App. 35 Rudolf-Harbig-Weg 39-51 197 229,27 – 254,82 Whg. 36 Gemenweg 78-86, 100-120 147 280,67 – 359,52 Whg. 37 Hansa-Haus, Albersloher Weg 1 18 294,95– 379,95 EZ Hansa-Haus, Albersloher Weg 1 1 379,95 App. Hansa-Haus, Albersloher Weg 1 3 414,95 Whg. 38 Coerdehof, Raesfeldstraße 2 59 338,11 – 358,11 EZ 39 Gartenbreie 63 4 330,00 Whg. 40 Britenhäuser, Köhlweg u. Torminweg 162 222,49 – 256,09 Whg. 41 Lilienthalweg 20-52 29 250,00 EZ 29 300,00 EZ 29 330,00 EZ 28 390,00 EZ 7
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Kindertagesstätten 41 Kita Tausendfüßler 51 Betreuungsplätze Kardinal-von-Galen-Ring 20 48149 Münster 42 Kita Chamäleon 66 Betreuungsplätze Rudolf-Harbig-Weg 38a 48149 Münster 43 Zwergenstübchen 12 Betreuungsplätze Bismarckallee 3 48151 Münster Verwaltungen 44 Amt für Ausbildungsförderung Bismarckallee 11 48151 Münster 45 Hauptverwaltung / Allgemeine Verwaltung / Studentisches Wohnen Bismarckallee 5 48151 Münster 46 Gebäudemanagement, Einkauf Bismarckallee 3 48151 Münster 47 Verwaltung der Gastronomischen Einrichtungen Bismarckallee 11b 48151 Münster 48 Sozialberatung Gescherweg 80 48161 Münster Verpachtete Objekte 49 Café Relax Bismarckallee 47 48151 Münster 8
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Liebe Leserinnen und Leser, LAGEBERICHT das Studierendenwerk Münster erbringt seine Dienstleistungen zurzeit für rund 60.000 Studierende. Mit der Wahrnehmung seiner zahlreichen und bedeutenden sozialen Aufgaben ist das Studierendenwerk ein wichtiger Partner für die Hochschulen in ihrem Bemühen, bei zu- nehmendem Wettbewerb, Studierende für die Wissenschaftsstandorte Münster und Steinfurt zu interessieren. Die Qualität, in der das Studierendenwerk Münster seine vielfältigen Aufgaben in den Kernbereichen Wohnen, Verpflegung, Studienfinanzierung, Beratung und Kinderbetreuung sowie auf weiteren Geschäftsfeldern bewältigt, steigert nicht nur die Attraktivität der Hochschullandschaft, sondern auch die des Standortes und der gesamten Region Müns- terland. Das Studierendenwerk wirkt mit, wenn es darum geht, die rund 60.000 Studierenden für die Studienstandorte Münster und Steinfurt zu begeistern. Es hat dadurch einen großen Anteil an allen damit verbundenen positiven Effekten für die Region. Dies gilt insbesonde- re in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht. Es sei an dieser Stelle nur die Kaufkraft erwähnt, die 60.000 Studierende in Münster einbringen. Die oben genannten Aufgaben bewältigt das Studierendenwerk zum Bilanzstichtag (31.12.2017) mit 565 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aus der Stadt, aber auch zunehmend aus dem weiteren Umland kommen. Das Studierendenwerk nimmt mit einer Bilanzsumme von über 200 Mio. € und seinen Beschäftigten eine wesentliche Rolle als regionaler Arbeitgeber wahr. Dabei handelt es sich um überwiegend langfristige Arbeitsplätze mit äußerst geringer Fluktuation. Die An- zahl der schwerbehinderten Beschäftigten liegt weit über dem gesetzlich geforderten Mindestmaß. Auch hier erfüllt das Studierendenwerk seine Aufgabe als sozialer Dienst- leister und Arbeitgeber beispielhaft. Darüber hinaus ist das Studierendenwerk Münster seit 2009 als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert und arbeitet mit tatkräftiger Unterstützung vieler Mitarbeiter/-innen an der stetigen Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Funktion des Studierendenwerks Münster als Dienstleister und als sicherer Arbeits- platzanbieter für 565 Beschäftigte per anno (ohne Auszubildende [15] und Geschäftsfüh- rer) muss auch künftig gewahrt bleiben. Die geltenden Kriterien des Landes Nordrhein-Westfalen für die Vergabe des Festbe- tragszuschusses für das laufende Geschäft bergen die Gefahr, dass die zur Verfügung gestellten Mittel von Jahr zu Jahr geringer werden und somit kein Ausgleich von Kosten- steigerungen insbesondere für Tarifsteigerungen erfolgt. Aus Sicht der Studierendenwerke ist aufgrund zusätzlicher Kostenbelastungen (z. B. ei- gene Zahlungen an die Landesunfallkasse NRW, Tarifsteigerungen) eine wirksame Anhe- bung der Landeszuschüsse dringend geboten. 9
ALLGEMEINER ÜBERBLICK In den NRW-Studierendenwerken wird aktuell ein Sozialbeitrag von durchschnittlich 82,00 € erhoben. In Münster beträgt der Sozialbeitrag aktuell 85,44 € und befindet sich somit im Vergleich zu den anderen Studierendenwerken in NRW im Mittelfeld. Für die Jahre 2018/ 2019 ist eine Sozialbeitragserhöhung in zwei Schritten vorgesehen. Um zusätzliche Deckungsbeiträge zu erwirtschaften, werden die Studierendenwerke weiterhin prüfen, ob sie ihr Leistungsangebot ausbauen und weitere Märkte im studenti- schen Umfeld erschließen können. Defizitäre Angebote müssen, soweit mit dem sozialen Auftrag vertretbar, zurückgefahren werden. Hier wurden im Studierendenwerk Münster diverse Anpassungen in 2016 eingeleitet und weiterhin erfolgreich in 2017 umgesetzt. Das wirtschaftliche Gesamtergebnis hat sich positiv stabilisiert. Nicht zuletzt auch durch die Optimierung des Wirtschaftsplanprozesses mit einer engen Budgetsteuerung. Diese wurde im Jahr 2016 implementiert und konnte in 2017 weiterhin optimiert werden. Eine in Münster besonders zu berücksichtigende Situation ist, dass das Studierenden- werk Eigentümer seiner Immobilien im Bereich Verwaltung, Mensen und diverser Wohn- heime ist (Münster führend in der Anzahl der Wohnraumplätze in NRW). Dementspre- chend muss es für alle damit verbundenen Probleme, Risiken und vor allem für die inves- tiven Maßnahmen und deren Auswirkungen (Darlehenstilgungen etc.), ohne staatliche Hilfe eintreten. Der Bereich Wohnanlagen wird aktuell bei der Zuschussverteilung nicht berücksichtigt. Während im Landeshaushalt die Mittel für den allgemeinen Zuschuss allein durch den Inflationseffekt geringer und die Kostenbelastungen zunehmen werden, ist nach wie vor bei den Investitionszuschüssen eine Unterdeckung im Zeitverlauf zu erkennen. Für die nächsten Jahre wäre es wünschenswert einen ausreichenden Betrag für Projektförde- rungen in den zwölf nordrhein-westfälischen Studierendenwerken zu erzielen. Die Studierendenwerke sind gezwungen, ihre Leistungen und die damit verbundenen Preise permanent zu überprüfen. Weitere Erhöhungen der Sozialbeiträge für die Studie- renden lassen sich entsprechend zukünftig nicht ganz vermeiden. Darüber hinaus wird das Studierendenwerk in den nächsten Jahren gefordert sein, er- hebliche Mittel in die eigenen Gebäude der Großmensen, aber auch in die Technik der entsprechenden gastronomischen Einrichtungen im mehrstelligen Millionenbereich ein- zusetzen. Im Jahr 2017 wurden die ersten Maßnahmen der gastronomischen Neuausrichtung ge- startet. Dies sind die ersten Schritte zur Umsetzung einer mehrjährigen Sanierungspha- se. 10
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Das Studierendenwerk wird weiterhin gehalten sein, auch das übrige Leistungsangebot und die Organisationsabläufe permanent einer Prüfung zu unterziehen, um in Zukunft ein ausreichendes Jahresergebnis zu erzielen und gleichzeitig die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage bilden zu können. Aufgrund der Geschäftspolitik der kaufmännischen Vorsicht ist die finanzielle Liquidität des Studierendenwerks stabil. Damit ist sichergestellt, das zukünftige Investitionen und unvorhersehbare Situationen gemeistert werden können. Der Geschäftsverlauf des Jahres 2017 zeigt, dass den Beschäftigten des Studierenden- werks das Lösen vieler schwerer Aufgaben gelungen ist und sie mit Leistungsbereit- schaft und Engagement zum Wohle der rund 60.000 Studierenden im münsteraner Hochschulbereich tätig waren. Eine zuweilen schwierige, mit viel Einfühlungsvermögen fordernde Aufgabe. Verpflegungsbetriebe Bisher wurden bereits unumgängliche Modernisierungsmaßnahmen in einigen Verpfle- gungseinrichtungen des Studierendenwerks durchgeführt. Diese führen jährlich zu ei- nem hohen Abschreibungsvolumen mit einer entsprechenden Ergebnisverschlechterung. Da das Land Nordrhein-Westfalen sich immer stärker aus der Investitionsförderung zu- rückzieht, müssen die Abschreibungen vom Studierendenwerk erwirtschaftet werden. Das kann sowohl durch Realisierung von Einsparpotentialen, durch Preiserhöhungen und/oder durch mögliche Sozialbeitragserhöhungen kompensiert werden. Die Gesamtumsätze der Verpflegungsbetriebe sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 270T€ auf 9.374.482,21 € gesunken. Der Durchschnittspreis für ein Mensa-Essen für Studierende liegt bei rd. 2,85€. Das Studierendenwerk Münster wird alles unternehmen, um die qualitativ und quantita- tiv anspruchsvollen Verpflegungsziele auch in den nächsten Jahren für die Studierenden zu erreichen. Kosteneinsparende Maßnahmen werden bereits umgesetzt. Mittelfristig werden weitere Optimierungspotentiale zugunsten einer Umsatzverbesserung folgen. Das Ziel, den studentischen Gästen qualitativ hochwertige Speisen anzubieten, wird erfüllt und bleibt vorgegeben. Die gastronomischen Einrichtungen werden kundenorien- tiert geführt. Das Studierendenwerk Münster ist bestrebt, bei der Auswahl der Produkte ökologische Aspekte, wie Produkte aus ökologischem Anbau und kontrollierter Haltung zu berücksichtigen. Es verfolgt somit das Ziel, die Interessen aller Nachfragegruppen (z. B. Vegetarier und Veganer) zu berücksichtigen. Dies ist mit dem erweiterten Angebot in der Mensa am Aasee und in der Mensa am Ring bereits erfolgreich gelungen und soll weiter ausgebaut werden. Eine Verbesserung der Qualität des Angebots steht im Vor- dergrund. 11
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Studentisches Wohnen Im Bereich des studentischen Wohnens blieb die Nachfrage weiterhin hoch. Mit 5.369 Wohnheimplätzen am Bilanzstichtag ist das Studierendenwerk in diesem Marktsegment der größte Anbieter in Münster und auch aller Studierendenwerke in Nordrhein- Westfalen. Der temporäre Rückgang der Wohnheimplätze auf 5.369 ist der Sanierung des Wohn- heims Heekweg geschuldet. Im Jahr 2017 konnte das Studierendenwerk die Wohnanla- ge am Lilienthalweg mit 115 Plätzen von der BImA anmieten. In enger Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den Studierendenvertretern und der Stadt Münster wird das Stu- dierendenwerk die besonderen Herausforderungen in Bezug auf ausreichenden Wohn- raum für Studierende meistern. Die Kräfte aller Beteiligten werden im Arbeitskreis Stu- dentisches Wohnen zusammengeführt. Im Geschäftsjahr 2017 wurden dringend notwendige Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung nach Maßgabe des Investitionsplanes, aber auch einige ungeplante Maßnahmen durchgeführt. Trotz dieser vielfältigen Aktivitäten und der weiteren Planung von Instandhaltungsmaßnahmen ist jedoch folgendes zu berücksichtigen: Trotz erfolgreich durchgeführter Modernisierungen besteht nach wie vor eine langfristige Deckungslücke im hohen zweistelligen Millionenbereich. Unabhängig von den derzeiti- gen Förderprogrammen muss dringend geklärt werden, wann und in welcher Höhe lang- fristig weitere öffentliche Fördermittel für das Studierendenwerk Münster bereitgestellt werden können. Im Jahr 2016 konnte erfreulicherweise mit dem Land NRW eine Anteilsfinanzierung von 40% für die Sanierungsbedürftigen Wohnanlagen Gescherweg und Heekweg (insgesamt ca. 1.000 Wohneinheiten) ausgehandelt werden. Das Gesamtinvestitionsvolumen zur Sanierung beider Wohnheime beträgt 45 Mio €. Im Jahr 2017 wurden davon bereits 1,2 Mio. € für die Baumaßnahme Heekweg abgerufen. Die zur Finanzierung der Sanierung der Wohnheime Heekweg und Gescherweg aufzu- nehmenden Darlehen mit Laufzeiten haben eine Zinsbindung von 10 bzw. 20 Jahren. Eine Anschlussfinanzierung kann im Fall steigender Kapitalmarktzinsen zu deutlich höhe- ren Belastungen führen. Die damit verbundene Erhöhung der Auszahlungen hätte negati- ve Auswirkungen auf die Ertragskraft wie auch auf die Liquidität des Studierendenwerks. Die Instrumente der Zinssicherung der Darlehen (z.B. Derivate) sind seitens des Ministe- riums nicht ermöglicht worden. Die monatliche Miete für einen Wohnheimplatz lag im Jahr 2017 zwischen 171,71 € und 606,58 €. Die Mieterlöse im Berichtsjahr beliefen sich auf 16.961,6 T€. Des Weiteren unterstützt das Studierendenwerk die Internationalisierung der Hochschu- len. Zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ist es dringend erforder- lich, die Rahmenbedingungen des Studienaufenthalts für die Gäste aus dem Ausland zu verbessern. Um den oben angesprochenen Rahmenbedingung gerecht zu werden wur- de zu Beginn des Jahres 2017 eine halbe Stelle für den Bereich Internationales und Kul- turarbeit geschafft. Das Wohnen in einem Studentenwohnheim ist für ausländische Studierende die belieb- teste Wohnform. Die Wohneinheiten wurden zu ca. 24,7% an ausländische Studierende vermietet. 12
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Ausbildungsförderung Im Bereich der Ausbildungsförderung ist die Zahl der geförderten Studierenden um 3,4 % zurückgegangen. Damit erhielten 18,53 % der Studierenden in Münster Ausbildungsför- derung. Im Vergleich zum Vorjahr wurden in 2017 5,9 % weniger BaföG-Anträge bearbei- tet (2017: 9.975/ 2016: 10.604). Seit 2005 wird in NRW für die BAföG-Kostenerstattung eine „Fallpauschalen-Regelung“ angewandt. Diese veränderte Finanzierungsform führt in Münster zu einer weiteren fi- nanziellen Unterdeckung in diesem Leistungsbereich und löst zusätzlichen Finanzbedarf aus. Es wurden zusätzliche Mittel des Landes zur Verfügung gestellt, die zweckgerichtet dafür zu verwenden sind, die Antragszahlen in Verbindung mit den doppelten Abiturjahr- gängen und eine damit verbundene Personalaufstockung bewältigen zu können. Eine verbesserte Fallpauschale wurde für den Zeitraum 2013 bis 2015 mit dem Land NRW verhandelt. Für die Jahre 2016 und 2017 wurde die Zusage fortgeführt. Die Aufwandserstattung durch das Land NRW im Jahr 2017 belief sich auf 1.842.828 €. Die Inanspruchnahme von Daka-Krediten hat sich beim BAföG-Amt Münster erfreulich um ca. 15,2% von 92 auf 106 Anträge erhöht. Es konnten Leistungen in Höhe von 645T€ (VJ: 682,5€) durch die DAKA überwiesen werden. Kinderkrippe und Krabbelstube/Kindertagesstätte In den Einrichtungen „Kita Tausendfüßler“, „Kita Chamäleon“ und dem „Zwergenstüb- chen“ wurden 120 Kinder ab dem 01.08.2017 und bis zum 31.07.2018 129 Kinder im Alter von drei Monaten bis zu sechs Jahren ganztägig betreut. Die Erhöhung entstand aufgrund des gesetzlichen Anspruchs für über einjährige Kinder. Es stehen Überlegun- gen an, Möglichkeiten für weitere Plätze in Münster zu schaffen. 13
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Schlussbetrachtung: Zum Wintersemester 2014/2015 wurde ein neues Studierendenwerksgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft gesetzt. Das bisherige Studentenwerksgesetz wird durch das Studierendenwerksgesetz ersetzt, bleibt aber in wesentlichen Bestandteilen erhalten. Für die Studierendenwerke verbleibt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017, um die neue Namensgebung Studierenden- werk in allen Bereichen umzusetzen Dem Studierendenwerk Münster entstehen dafür voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 175.000 € für die entsprechenden Änderungen (Homepage, Briefpapier, Beschilderungen etc.). Eine wesentliche Änderung in der Gesetzesnovellierung ergab sich für das Aufsichts- und Kontrollorgan, den Verwaltungsrat des Studierendenwerks. Dort sind nun neun statt bisher sieben Mitglieder vertreten. Einen zusätzlichen Platz erhielten jeweils die Vertretung der Studierenden sowie die Vertretung der Bediensteten. Zudem müssen mindestens vier der neun Mitglieder des Verwaltungsrates Frauen sein. Das Soll in Münster konnte leider bis Mai 2017 nicht erreicht werden. Mit den neuen Verwaltungsratswahlen im Mai 2017 konnte die Quote erreicht werden. Nach den Gesetzeskorrekturen findet die Landeshaushaltsordnung in den nordrhein- westfälischen Studierendenwerken grundsätzlich keine Anwendung mehr. Landeszu- schüsse werden auch in Zukunft notwendig sein, damit die Studierendenwerke ihren gesetzlichen Auftrag weiterhin ordnungsgemäß erfüllen können. Es wird eine Hauptaufgabe der NRW-Studierendenwerke sein, dies der Politik im Hinblick auf die Planung der Landeshaushalte 2017 und folgende Jahre nachhaltig in Erinnerung zu bringen. Die nur geringfügige Erhöhung der Zuschüsse aufgrund der Herausforderun- gen durch den doppelten Abiturjahrgang war leider nicht ausreichend. Dies gilt insbe- sondere, weil die stetig gewachsenen finanziellen Belastungen der Studierendenwerke zunehmen und der Qualitätsanspruch der Studierenden im Hinblick auf die Leistungen des Studierendenwerks angestiegen ist. Außer den oben angesprochenen Risikofaktoren sind keine weiteren wesentlichen Risi- ken erkennbar. Die oben angesprochenen Interessen der Studierenden (angemessene Sozialbeiträge, Erfüllung qualitativer Leistungsstandards, keine Existenzgefährdung des Studierenden- werks und solide ökonomische Entscheidungen), aber auch die Interessen der Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter des Studierendenwerks (sichere Arbeitsplätze in der Region) sind besonders schützenswert. Die Erfolge des Studierendenwerks sind im Wesentlichen abhängig von der Qualifikation seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Kontaktfreudigkeit, Leistungsbereitschaft, Ein- satzwille, Lernbereitschaft und Identifikation mit den Aufgaben und den Zielen des Stu- dierendenwerks gehören unabdingbar zu einer/m erfolgreichen Mitarbeiter/in. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt an dieser Stelle noch einmal ein ganz besonderer Dank für ihr Engagement und ihre guten Leistungen im Jahre 2017. Nur mit einem ein- satzfreudigen und gut motivierten Mitarbeiter/-innenteam ist die Grundlage geschaffen, eine positive Weiterentwicklung des Studierendenwerks Münster sicher zu stellen. 14
ALLGEMEINER ÜBERBLICK An dieser Stelle möchten wir allen, die an der dynamischen Entwicklung des Studieren- denwerks Münster zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen mit Sozialauftrag beteiligt sind, herzlich danken. Sie alle haben dazu beigetragen und tragen dazu bei, dass die Angebotsvielfalt, die Dienstleistungsbereitschaft und die Modernität des Studie- rendenwerks Münster herausragend und beispielhaft sind. Münster, den 15.05 2018 Studierendenwerk Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts – Frank Olivier Geschäftsführer 15
ALLGEMEINER ÜBERBLICK 16
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Das Studierendenwerk Münster ist laut Gesetz, Satzung und Beitragsordnung für die AUFGABEN UND Belange der Studierenden der ZUSTÄNDIGKEITEN • Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) • Fachhochschule Münster (FH) • Kunstakademie Münster • Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Münster zuständig. Die Zahl der zu betreuenden Studierenden hat sich zum Wintersemester 2016/2017 wie folgt entwickelt: Einrichtung WS 17/18 WS 16/17 WS 15/16 Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) 45.060 43.616 42.785 Fachhochschule Münster (FH) 13.881 13.509 13.221 Katholische Hochschule NRW (Abt. Münster) 1.049 1.085 1.048 Kunstakademie Münster 347 352 358 Summe 60.337 58.562 57.412 Neben dem Leistungsspektrum, mit dem das Studierendenwerk Münster im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Studierenden der WWU, FH, Kath. Hochschule und Kun- stakademie arbeitet, erbringt das Amt für Ausbildungsförderung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 9 Studierendenwerksgesetz NRW in Verbindung mit der Verordnung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung über die Studierendenwerke als Ämter für Ausbildungsförderung vom 22.09.2009 § 1 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 Nr. 9, auch Leistun- gen für zwei weitere Hochschulen. Den Leistungen, die in diesem Kontext für die Phi- losophisch-Theol. Hochschule in Münster und die Mathias-Hochschule in Rheine er- bracht werden, stehen jedoch keine Einnahmen gemäß der Beitragsordnung gegen- über. Gemäß Gesetz und Satzung erbringt das Studierendenwerk Münster für die Studie- renden seines Zuständigkeitsbereiches Dienstleistungen auf sozialem und wirt- schaftlichem Gebiet. Die Dienstleistungen erstrecken sich schwerpunktmäßig auf folgende Tätigkeitsfelder: • Errichtung und Betrieb gastronomischer Einrichtungen • Errichtung, Vermietung und Vermittlung von Wohnraum • Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), Gewäh- rung von Studienabschlussdarlehen und Vermittlung von Studienkrediten Weitere Aufgaben sind die Betreuung von Kleinkindern studierender Eltern, die Sozi- alberatung sowie die Förderung kultureller Interessen der Studierenden durch Be- reitstellung von Räumlichkeiten. 17
ALLGEMEINER ÜBERBLICK ORGANE Nach dem Studierendenwerksgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2014 hat das Studierendenwerk als Anstalt des öffentlichen Rechts seit Beginn der Amtsperiode 2005 – 2007 zwei Organe: • den Verwaltungsrat • den Geschäftsführer VERWALTUNGSRAT Der Verwaltungsrat setzt sich gemäß § 4 StWG (Amtsperiode 2015 – 2017 & 2017 - 2019) zusammen aus: • vier Studierenden der Hochschulen in Münster • einem anderen Mitglied der Hochschulen in Münster • zwei Bediensteten des Studierendenwerks Münster • einer Person mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet • einem Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums der Hochschulen in Münster. Ab der Amtsperiode 2015 - 2017 gehören dem Verwaltungsrat vier Studierende und zwei Beschäftigtenvertreter an. Mindestens vier Mitglieder des Verwaltungsrats müssen Frauen sein. Nachdem das Studierendenwerk Münster fristgerecht die Wahlen für die Amtsperiode 2015 - 2017 mit Hinweis auf die zu erfüllende Frauenquote eingeleitet hatte, konnte diese allerdings nicht erreicht werden. Danach erfolgte ein zweiter Wahlaufruf, dieser konnte wiederum die Frauenquote nicht erfüllen. Daher müssen die Beschlüsse/ Maß- nahmen der jeweiligen Verwaltungsratssitzung durch den Geschäftsführer beanstandet werden und dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung zur Zustim- mung vorgelegt werden. Für die Amtsperiode 2017 – 2019 konnte sich der Verwaltungsrat satzungskonform konstituieren. Der § 6 StWG regelt den Aufgabenbereich des Verwaltungsrates. Danach ist er zustän- dig für den Erlass und die Änderung der Satzung, der Beitragsordnung und die Be- schlussfassung über den jährlichen Wirtschaftsplan einschließlich der Stellenübersicht. Ihm obliegen die Entgegennahme und Erörterung des Jahresberichtes des Geschäftsfüh- rers und die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Geschäftsfüh- rers aufgrund des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Des Weiteren ist der Verwaltungsrat für die Aufstellung von Grundsätzen über die Tätigkeit des Studie- rendenwerks und die Entwicklung seiner Einrichtungen zuständig. Er hat ferner die Tä- tigkeit des Geschäftsführers, insbesondere im Hinblick auf die Organisation und das Rechnungswesen zu überwachen und auf die Einhaltung der Grundsätze der Finanzie- rung und der Wirtschaftsführung zu achten. 18
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Der Verwaltungsrat trifft des Weiteren mit seinen Beschlüssen zu Erlass und Änderung der VERWALTUNGSRAT Beitragsordnung sowie über den jährlichen Wirtschaftsplan wichtige sozialwirtschaftliche Entscheidungen. Zusammensetzung des Verwaltungsrates in der Amtsperiode: 01.04.2015 – 31.03.2017 Studierende Jonas Höltig Vorsitzender bis 05.07.2016 WWU Münster Malte Oppermann Vorsitzender ab 05.07.2016 WWU Münster Fabian Troschel bis 31.08.2016 WWU Münster Christopher Schaffel ab 01.09.2016 WWU Münster Andreas Banaschak bis 13.04.2016 FH Münster Onon Unenbat ab 25.05.2016 FH Münster Andere Hochschulangehörige FH Münster Prof. Dr. Karl-Richard Korff stv. Vorsitzender Bedienstete des Studierendenwerks Münster Markus Becker Bedienstetenvertreter Susanne Till Bedienstetenvertreterin Andere Person Dana Jacob Leiterin „Die Brücke“ Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums einer Hochschule Matthias Schwarte WWU Münster Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Münster trat während des Berichtszeitraums zu zwei Sitzungen zusammen. Folgende Schwerpunktthemen wurden behandelt: • Beschluss über die Finanzanlagerichtlinie • Beschluss über die Richtlinien der Geschäftsführung Der Geschäftsführer unterrichtet den Verwaltungsrat jeweils ausführlich über die Lage des Studierendenwerks und alle wichtigen Vorgänge. 19
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Zusammensetzung des Verwaltungsrates in der Amtsperiode: 01.04.2017 – 31.03.2019 Studierende Fabian Bremer Vorsitzender WWU Münster Christopher Schaffel WWU Münster Maximiliane Linde WWU Münster Melissa Schaub FH Münster Andere Hochschulangehörige Prof. Dr. Karl-Richard Korff stv. Vorsitzender FH Münster Bedienstete des Studierendenwerks Münster Markus Becker Bedienstetenvertreter Cathrin Fahrig Bedienstetenvertreterin Andere Person Dana Jacob Leiterin „Die Brücke“ Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums einer Hochschule Matthias Schwarte WWU Münster Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Münster trat während des Berichtszeitraums zu fünf Sitzungen zu- sammen. Folgende Schwerpunktthemen wurden behandelt: • Übernahme der BImA-Häuser am Lilienthalweg vom Verein Internationale Wohnheime e.V. der WWU Münster bis März 2018 • Sanierungs- und Erweiterungsvorhaben Wohnheim Heek- und Gescherweg, Wohnheim Busso-Peus-Straße, Wohnheim Wilhelmskamp und Wohnheim Rudolf-Harbig-Weg • Entgegennahme und Erörterung des Jahresberichts der Geschäftsführung und Festlegung des Jahresab- schlusses 2016 gem. § 6 Abs. 1 Ziffer 9 StWG • Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung aufgrund des Prüfungsberichts der Wirtschaftsprüfer gem. § 6 Abs. 1 Ziffer 10 StWG • Beschluss zur Sozialbeitragserhöhung (Erster Teil zum SS 2018, Zweiter Teil zum WS 2018/ 19) • Änderung der Beitragsordnung aufgrund der Sozialbeitragserhöhung • Bestimmung der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2017 gem. § 6 Abs. 1 Ziffer 11 StWG • Erste Lesung des Wirtschaftsplans Der Geschäftsführer unterrichtet den Verwaltungsrat jeweils ausführlich über die Lage des Studieren- denwerks und alle wichtigen Vorgänge. 20
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Der Geschäftsführer, Herr Frank Olivier, leitet gemäß § 9 StWG das Studierenden- GESCHÄFTSFÜHRER werk Münster und führt dessen Geschäfte. Er vertritt das Studierendenwerk gericht- lich und rechtsgeschäftlich. Er ist Beauftragter für den Haushalt, vollzieht den Wirt- schaftsplan einschließlich der Stellenübersicht und erstellt den Jahresabschluss. Ihm obliegt die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates. Der Geschäfts- führer ist Vorgesetzter der Angestellten des Studierendenwerks Münster. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, das Studierendenwerk Münster so zu organisie- ren und zu leiten, dass auf Dauer die Erfüllung des Sozialauftrages gewährleistet bleibt. Revision, Strategisches Controlling, Marketing und PR sowie das Referat für Rechtsfragen und Datenschutz sind unterstützende Stäbe des Geschäftsführers. Veröffentlichung gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz KORRUPTIONS- BEKÄMPFUNGSGESETZ Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16. Dezember 2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG NW – in Kraft getre- ten. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und die Geschäftsführerin/der Ge- schäftsführer sind danach verpflichtet Auskunft zu geben über • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge, • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes, • die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbe- reichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs.1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen, • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unterneh- men, • die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien. 21
Persönliche Erklärung der Verwaltungsratsmitglieder und des Geschäftsführers gem. § 17 KorruptionsbG Amtsperiode 2015 - 2017 Mitglied in Organen Mitgliedschaften in Organen Ausgeübter Beruf/ Mitglied in Aufsichtsrat oder sonstiger privat- Mitglied von verselbständigten Auf- Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien Beraterverträge anderen Kontrollgremien rechtlicher Unter- gabenbereichen nehmen Jonas Höltig Studierender der Westfäli- Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der Beauftragter für Finanzen, Campus Grün in schen Wilhelms- tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- Münster Universität Münster Münster AöR mietung GmbH“ Malte Oppermann Studierender der Westfäli- Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der Beisitzer im Vorstand des Vereins zur Unterstützung der Juso- schen Wilhelms- tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- Hochschulgruppen an den Hochschulen Münster e.V. Universität Münster Münster AöR mietung GmbH“ Mitglied der SPD Beisitzer im Vorstand des SPD-Ortsvereins Münster-Süd Mitglied der Studenteninitiative Weitblick Münster e.V. Fabian Troschel Studierender der Westfäli- Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der Mitglied des RCDS Münster e.V. schen Wilhelms- tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- Mitglied des Paulus-Kolleg 2000 Universität Münster AöR mietung GmbH“ Mitglied der Regionalgruppe Münster der Stiftung der Deut- schen Wirtschaft Andreas Banaschak Studierender, Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der (bis 13.04.2016) AStA FH, Referent tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- Münster AöR mietung GmbH“ Onon Unenbat Studierender, Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der (ab 25.05.2016) AStA FH tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- Münster AöR mietung GmbH“ Prof. Dr. Karl-Richard Professor, Mitglied des Verwaltungs- Mitglied des Beirates der Vorstandsvorsitzender des Fördervereins der Marienschule in Korff Vizepräsident für Lehre, rates des Studierenden- „Studierendenwerk Ver- Schwagstorf Forschung und Weiterbil- werks Münster AöR mietung GmbH“ dung der Fachhochschule Münster Markus Becker Verwaltungsangestellter Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der des Studierendenwerkes tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- Münster AöR. Münster AöR mietung GmbH“ Vorsitzender im Personalrat des Studierendenwerks Münster AöR Susanne Till Hausmeisterin des Studie- Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der rendenwerkes Münster tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- AöR in der Mensa am Münster AöR mietung GmbH“ Aasee 2. stellv. Vorsitzende im Personalrat des Studieren- denwerkes Münster AöR 22
Mitglied in Organen Mitgliedschaften in Organen Ausgeübter Beruf/ Mitglied in Aufsichtsrat oder sonstiger privat- Mitglied von verselbständigten Auf- Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien Beraterverträge anderen Kontrollgremien rechtlicher Unter- gabenbereichen nehmen Mathias Schwarte Kanzler der Westfälischen Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der Wilhelms-Universität tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- Münster AöR mietung GmbH“ AGUM e.V. – 1. Vorsitzender des Vorstands CaNTech GmbH – Mitglied im Aufsichtsrat Cluster Industrielle Biotech- nologie Haus der Technik e.V. – Mitglied im Kuratori- um Heads of University Man- agement & Administration Network in Europe - Mitglied Heitfeld-Stiftung – Mitglied im Kuratorium Kerykeion-Stiftung – Mit- glied im Kuratorium Leibniz-Institut für Arterio- skleroseforschung – Mitglied im Liquidations-Vorstand Schiffer-Stiftung – Mitglied der Auswahlsitzung Stiftung Westfälische Wil- helms-Universität - Mitglied im Vorstand Technologieförderung Müns- ter GmbH – Mitglied im Aufsichtsrat Thümmler-Stiftung – Mit- glied der Auswahlsitzung Universitätsgesellschaft Universität Münster– Mit- glied im Vorstand Universitätsklinikum Müns- ter – Mitglied im Aufsichts- rat 23
Mitglied in Organen Mitgliedschaften in Organen Ausgeübter Beruf/ Mitglied in Aufsichtsrat oder sonstiger privat- Mitglied von verselbständigten Auf- Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien Beraterverträge anderen Kontrollgremien rechtlicher Unter- gabenbereichen nehmen Dana Jacob Nichtwissenschaftliche Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der Vertreterin der Westfälischen Wilhelms-Universität im Beirat für Mitarbeiterin an der West- tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- kommunale Entwicklungszusammenarbeit der Stadt Münster fälischen Wilhelms- Münster AöR mietung GmbH“ Universität Christopher Schaffel Studierender der Westfäli- Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und (ab 01.09.2016) schen Wilhelms- tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- Familien und im Sportausschuss der Stadt Münster Universität Münster AöR mietung GmbH“ Mitglied im Vorstand der FDP Münster Frank Olivier Geschäftsführer Studie- Mitglied des Beirates der (ab 01.10.2015) rendenwerk Münster ÄöR „Studentenwerk Vermie- tung GmbH“ ab 01.10.2015 Achim Wiese Stv. Geschäftsführer des Mitglied des Beirates der Studierendenwerks Müns- „Studentenwerk Vermie- ter AöR tung GmbH“ 24
Persönliche Erklärung der Verwaltungsratsmitglieder und des Geschäftsführers gem. § 17 KorruptionsbG Amtsperiode 2017 - 2019 Mitglied in Organen Mitgliedschaften in Organen Ausgeübter Beruf/ Mitglied in Aufsichtsrat oder sonstiger privat- Mitglied von verselbständigten Auf- Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien Beraterverträge anderen Kontrollgremien rechtlicher Unter- gabenbereichen nehmen Fabian Bremer Studierender der Westfäli- Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der Mitglied im Vorstand der NRW Jusos in der SPD schen Wilhelms- tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- Universität Münster Münster AöR. mietung GmbH“ Werkstudent bei der WWU.Campus.GmbH Christopher Schaffel Studierender der Westfäli- Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der -Mitglied der LHG Münster schen Wilhelms- tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- -Mitglied des Vorstands der FDP Münster Universität Münster Münster AöR. mietung GmbH“ -Mitglied von Amnesty International Maximiliane Linde Studierende der Westfäli- Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der -Mitglied B90/ Grünen schen Wilhelms- tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- -Campus Grün Universität Münster Münster AöR. mietung GmbH“ Melissa Schaub Studierende der Fach- Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der -AStA FH Münster hochschule Münster tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- -Studierendenparlament der FH Münster Münster AöR. mietung GmbH“ Prof. Dr. Karl-Richard Sonderbeauftragter des Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der -Vorsitzender des Fördervereins Marienschule Schwagstorf Korff Präsidiums der FH Müns- tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- ter Münster AöR. mietung GmbH“ Mitglied des Hochschulrates der FH Lübeck Markus Becker Verwaltungsangestellter Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der des Studierendenwerkes tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- Münster AöR. Münster AöR. mietung GmbH“ Ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Münster Cathrin Fahrig Verwaltungsangestellte Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der des Studierendenwerkes tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- Münster AöR. Münster AöR. mietung GmbH“ Dana Jacob Nichtwissenschaftliche Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der Mitglied im Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit Mitarbeiterin an der West- tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- der Stadt Münster fälischen Wilhelms- Münster AöR. mietung GmbH“ Universität 25
Mitglied in Organen Mitgliedschaften in Organen Ausgeübter Beruf/ Mitglied in Aufsichtsrat oder sonstiger privat- Mitglied von verselbständigten Auf- Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien Beraterverträge anderen Kontrollgremien rechtlicher Unter- gabenbereichen nehmen Mathias Schwarte Kanzler der Westfälischen - Mitglied des Verwaltungs- Mitglied des Beirates der Wilhelms-Universität rates des Studierenden- „Studierendenwerk Ver- werkes Münster AöR. mietung GmbH“ - CeNTech GmbH – Mitglied im Aufsichtsrat - Cluster Industrielle Bio- technologie - Haus der Technik e.V. – Mitglied im Kuratorium - Heads of University Man- agement & Administration Network in Europe – Mitglied - Heitfeld-Stiftung – Mitglied im Kuratorium - Kerykeion-Stiftung – Mit- glied im Kuratorium - Leibniz-Institut für Arterio- skleroseforschung – Mit- glied im Liquidations- Vorstand - Schiffer-Stiftung – Mitglied der Auswahlsitzung - Schneider-Sasakawa- Funds – Mitglied der Aus- wahlsitzung - Stiftung Westfälische Wil- helms-Univeristät – Mit- glied im Vorstand - Technologieförderung Münster GmbH – Mitglied im Aufsichtsrat - Thümmler-Stiftung - Mit- glied der Auswahlsitzung - Universitätsgesellschaft Universität Münster - Mit- glied im Vorstand - Universitätsklinikum Müns- ter – Mitglied im Aufsichts- rat 26
Mitglied in Organen Mitgliedschaften in Organen Ausgeübter Beruf/ Mitglied in Aufsichtsrat oder sonstiger privat- Mitglied von verselbständigten Auf- Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien Beraterverträge anderen Kontrollgremien rechtlicher Unter- gabenbereichen nehmen Frank Olivier Geschäftsführer Studie- Mitglied des Beirates der rendenwerk Münster „Studierendenwerk Ver- mietung GmbH“ Achim Wiese Stv. Geschäftsführer des Mitglied des Beirates der Studierendenwerks Müns- „Studierendenwerk Ver- ter AöR mietung GmbH“ 27
PERSONAL ALLGEMEINES PersonalManagement Seit mittlerweile mehr als 27 Jahren gilt beim Studierendenwerk die automatische Zeiter- fassung. Die gleitende Arbeitszeit wurde zum 01.04.1990 eingeführt. Im April 2017 wurden neue Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit auf den Weg gebracht. Ziel der Neugestal- tung bzw. Aktualisierung bestehender Dienstvereinbarungen war die Einführung und Weiterentwicklung von modernen Zeitsyste- men, die es zulassen, private und berufliche Belange in optimaler Weise aufeinander ab- zustimmen. Die Dienstvereinbarungen wurden in zahlreichen Sitzungen vom PersonalMangage- ment und Mitgliedern des Personalrates erarbeitet bzw. den neuen Gegebenheiten angepasst. Unter anderem wurde eine Basis-Dienstvereinbarung mit allgemeingülti- gen Regelungen für alle Beschäftigten entwickelt. Diese Basis-Dienstvereinbarung wird flankiert durch zahlreiche ergänzende Dienstvereinbarungen (Rahmen-, Service- zeiten und Arbeitszeitkorridor, feste Arbeitszeiten, Dienstplan etc.). Familienbewusstes Studierendenwerk Das Studierendenwerk ist seit 2009 als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. Im April 2017 wurde der erste Jahresbericht zur Konsolidierungsphase eingereicht, in welchem weitere Zielvorgaben in die Liste der angestrebten innerbetrieblichen Strukturen und Abläufe einflossen. Ein Kennenlerntag für neue Beschäftigte konnte geschaffen werden. Dadurch erhalten die neuen Kollegen einen direkten Einblick in die Strukturen und Abläufe des Studierendenwerks. Dies soll die Identifizierung mit dem Studierendenwerk stärken und das Verständnis füreinander wecken und fördern. Gesundheitsförderung und Eingliederungsmanagement Zuletzt in 2011 wurde schon einmal Bilanz gezogen, welche gesundheitsfördernden Maßnahmen beim Studierendenwerk ge- wünscht bzw. umsetzbar sind. Hieraus her- vorgegangen sind Angebote für Rücken- schulen, verbesserte Arbeitsmittel oder die sogenannte aktive Pause. Ende 2017 wurde abermals mit der Planung einer Wissensbilanz zum betrieblichen Gesundheitsmanagement begonnen. In Kooperation mit der AOK finden Anfang 2018 erneut Workshops zu diesem Thema statt. Auswertungen und die Festlegung der hie- raus resultierenden Maßnahmen folgen. 28
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