Gewässer schützen - Wasserkraft nützen - Flüsse im Spannungsfeld der Interessen - Umweltdachverband
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Gewässer schützen –
Wasserkraft nützen
Flüsse im Spannungsfeld
der Interessen
MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LÄNDERN UND EUROPÄISCHER UNIONDiese Broschüre entstand im Rahmen des LE-Projekts »Gemeingut Wasser im Spannungsfeld der Interessen: Umsetzung des NGP: Wir informieren SIE – SIE bilden sich Ihre Meinung«. Ziel dieses Bildungsvorhabens ist es, mittels Information und Wissens- vermittlung sowie durch das Ermöglichen der Vernetzung und des Erfahrungsaustausches lokaler und internationaler AkteurInnen ein besseres Verständnis der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der davon betroffenen Politikfelder zu schaffen und so einen Beitrag zur Erreichung der Ziele nach Wasserrahmenrichtlinie bzw. zur Umsetzung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans zu leisten. Nähere Informationen zum Projekt auf www.umweltdachverband.at/themen/wasser/ gewaesser-im-spannungsfeld
GEWÄSSER SCHÜTZEN – WASSERKRAFT NÜTZEN
Im Wasserschloss Europas
1 TERAWATTSTUNDE (1 TWh) = Bedingt durch die naturräumlichen Gegebenheiten
unseres Landes – die Alpen werden zurecht als
1 Milliarde oder 10 9 Kilowattstunden »Wasserschloss Europas« bezeichnet –, ist die Nutzung
(kWh) und entspricht der Energie aus Wasserkraft zentraler Bestandteil
— der jährlichen Erzeugung des der österreichischen Energie- und Klimastrategie.
Donau-Kraftwerks Freudenau oder Neben anderen Formen der erneuerbaren Energie wie
— der Stromversorgung von über etwa aus Wind, Sonne, Erdwärme und Biomasse sowie
280.000 Haushalten. Maßnahmen zur Einsparung und effizienten Nutzung
von Energie soll die Energiegewinnung aus Wasser-
kraft e inen entscheidenden Beitrag zur Reduktion des
Treibhausgasaustoßes durch die Verbrennung fossiler
Energieträger liefern. Etwa 5.000 Wasserkraftanlagen
decken derzeit mehr als die Hälfte des heimischen
Strombedarfs, wobei rund 70 % des technisch-wirt
schaftlichen Wasserkraft-Potenzials an Österreichs
Fließgewässern bereits ausgebaut sind. Daraus folgt,
dass rein technisch noch Spielraum besteht, unsere
Flüsse zu weiterer Energiegewinnung zu nutzen.
Der in der Energiestrategie Österreich angestrebte
Ausbau von ca. 3,5 Terawattstunden bis 2015 steht je-
doch – unter a nderem – in einem Spannungsverhältnis
mit den von der Europäischen Union festgelegten
Zielen des Gewässerschutzes (Wasserrahmenrichtlinie)
sowie des Naturschutzes (Fauna-Flora-Habitat- und
Vogelschutz-Richtlinie). Denn: Als bauliche Eingriffe
in F lussökosysteme können Wasserkraftwerke den
Wasserhaushalt nachhaltig beeinflussen, Lebensräume
verändern und den Fortbestand bestimmter Tier- und
Pflanzenarten beeinträchtigen. Nicht zuletzt prägen
sie auch entscheidend das Landschaftsbild einer Re
gion. Nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie darf jedoch
der ökologische Zustand eines Gewässers grundsätz-
lich nicht verschlechtert werden. Im Gegenteil: Es gilt,
bis spätestens 2027 für alle natürlichen Gewässer, den
»guten ökologischen Z ustand« bzw. für alle erheblich
veränderten und künstlichen Gewässer ein »gutes öko-
logisches Potenzial« zu erreichen, um die Artenvielfalt
zu erhalten, die Funktionsfähigkeit wertvoller Lebens-
räume w iederherzustellen und die Wasserqualität –
auch zum Wohl des Menschen – zu sichern.VORWORT
Inmitten dieses Spannungsfeldes zwischen Wasser- GEWÄSSERSCHUTZ UND NATUR- Naturschutz hat auf europäischer Ebene
kraft und Energieversorgung einerseits sowie SCHUTZ — EU-WEIT UND NATIONAL den Schutz von Tier- und Pflanzenarten
nachhaltigem Gewässerschutz und Naturschutz sowie von natürlichen Lebensräumen
andererseits trägt Österreich in Zusammenhang mit Gewässerschutz bezeichnet die Gesamt- zum Ziel und leistet damit einen Beitrag
dem Kampf gegen den Klimawandel eine große heit der Bestrebungen, die natürliche zum Erhalt der biologischen Vielfalt
Verantwortung gegenüber der Umwelt und der Bevöl- Beschaffenheit unserer Gewässer (Biodiversität). Dabei bilden die Fauna-
kerung. Doch damit nicht genug: Hinzu kommt die zu erhalten. Die Bestimmungen des Flora-Habitat-(FFH-) sowie die Vogel-
immer dringlicher werdende Aufgabe, unsere Gewäs- Gewässerschutzes werden dabei inner- schutz-Richtlinie den rechtlichen Rahmen
ser fit für die im Zuge des Klimawandels vermehrt halb Europas maßgeblich durch die seitens der EU. National obliegen
EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgegeben; Naturschutzaufgaben in Österreich den
und in verstärktem Ausmaß auftretenden Hoch
innerhalb Österreichs sind sie insbe einzelnen Bundesländern, d. h. jedes
wasser-Ereignisse zu machen. Der Schlüssel zur Fin-
sondere durch das Wasserrechtsgesetz Bundesland verfügt über sein eigenes
dung einer Lösung, die alle Interessen an Österreichs
(WRG 1959) geregelt. Naturschutzgesetz.
Gewässern zufriedenstellt, ist ein möglichst hoher
Die Gesetzgebung des WRG obliegt dem
Wissensstand aller Beteiligten – von Kraftwerksbetrei-
Bund (Bundesministerium für Land- Das österreichische Wasserrechtsgesetz
benden über jeden und jede EnergieverbraucherIn bis und Forstwirtschaft, Umwelt und sowie die Naturschutzgesetze der
hin zum/zur LandwirtIn, FischerIn oder Bürgermeis- Wasserwirtschaft). Mehr zur Umsetzung Bundesländer sind im Rechtsinforma
terIn – über die Vor- und Nachteile der Wasserkraft des Gewässerschutzes in Österreich tionssystem des Bundeskanzleramts
sowie ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. ab Seite 15. abrufbar: www.ris.bka.gv.at
Diesem Bildungsauftrag hat sich auch das Projekt
»Gemeingut Wasser im Spannungsfeld der Interessen«
des Umweltdachverbandes in Kooperation mit dem
Österreichischen Fischereiverband verschrieben. Als
Teil dieses Projekts bringt die vorliegende Broschüre
das umfangreiche Thema Wasserkraft mittels
anschaulich und objektiv aufbereiteter Fakten und
Daten einem breiten Leserkreis näher. Denn: Nur
eine ausgewogene und breite Diskussionsbasis kann
zukünftige Entscheidungsprozesse erleichtern, die
Kommunikation auf Augenhöhe und die konstruktive
Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Interessen-
gruppen fördern und somit eine nachhaltige Energie
versorgung bei gleichzeitigem Erhalt der letzten
unberührten sowie der besonders wertvollen Fließge-
wässerstrecken gewährleisten.
Gestalten auch Sie die Zukunft unserer Gewässer
mit! Alle Möglichkeiten, sich aktiv an der aktuellen
Diskussion zu beteiligen, finden Sie im hinteren
Teil dieser Broschüre!
Wir wünschen eine spannende Lektüre!Inhalt
ÖSTERREICHS KRAFTWERKSLANDSCHAFT
7 Wie alles begann
7 Wasserkraftwerk ist nicht gleich Wasserkraftwerk
8 Wie funktioniert ein Wasserkraftwerk?
9 Der Beitrag der Wasserkraft zur Strom- und Energieerzeugung
in Österreich
9 Wasserkraft: Vor- und Nachteile
12 Wasserkraftausbauziele in Österreich
HERAUSFORDERUNGEN IM GEWÄSSERSCHUTZ
15 »Guter Zustand« für alle Gewässer – die Wasserrahmenrichtlinie
16 Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Österreich
18 Wie geht es Österreichs Gewässern?
19 Was ist bereits geschehen und was ist noch zu tun?
GEWÄSSER SCHÜTZEN – WASSERKRAFT NÜTZEN:
SIND KONFLIKTE VORPROGRAMMIERT?
21 Ein Kraftwerk zu bauen ist gar nicht so einfach …
22 Ausnahmen vom Verschlechterungsverbot
23 Mehrere Richtlinien – unterschiedliche Ziele
WEGE ZU GEMEINSAMEN LÖSUNGEN
27 Präventive Konfliktvermeidung durch Einbeziehung der Öffentlichkeit
29 Außerstreitinstrumente: Umweltmediation und Flussdialoge
30 Vorausschauende Planung: Kriterienkataloge, Regionalprogramme & Co.
35 REDEN SIE ÜBER DIE ZUKUNFT UNSERER GEWÄSSER MIT!ÖSTERREICHS KRAFTWERKSLANDSCHAFT 7
Österreichs Kraftwerkslandschaft
Wie alles begann Wasserkraftwerk ist nicht
Ende des 18. Jahrhunderts, in der Blütezeit der damals gleich Wasserkraftwerk
noch leistungsschwachen Wasserkraftanlagen – Die Einteilung von Wasserkraftwerken kann
die durchschnittliche Leistung betrug fünf bis sieben nach u nterschiedlichen Aspekten erfolgen:
Pferdestärken, also drei bis fünf Kilowatt –, prägten nach der Maximalleistung der Wasserkraftanlage –
Hunderttausende Wassermühlen die Gewässerläufe auch Engpassleistung genannt –, der Bauweise,
Europas. Um 1830 wurden zum Beispiel alleine dem Speichervermögen, der Lage des Krafthauses,
im Einzugsgebiet der Möll in Kärnten insgesamt der Fallhöhe oder der Betriebsweise.
750 Wassermühlen betrieben. Wasserräder mit einem In Abhängigkeit der Engpassleistung wird zwi-
Durchmesser von bis zu mehreren Metern trieben schen Kleinwasserkraftwerken (bis zu 10 MW) und
Mahl-, Säge-, Schleif-, Walk- und Hammermühlen Großwasserkraftwerken (über 10 MW) u nterschieden.
an und nutzten die Kraft des fließenden W assers, um Die Aufteilung in Lauf-, Speicher- und Pumpspeicher-
mechanische Arbeit zu verrichten. Im 19. Jahrhundert kraftwerke gibt Auskunft über die B auweise und
lösten zahlreiche technische Entwicklungen – wie die das Speichervermögen der Anlage. Bei Laufkraft
mit Kohle betriebenen Dampfmaschinen, aber auch werken unterscheidet man Flusskraftwerke und
die Möglichkeit des Stromtransports – die Energie Ausleitungskraftwerke (siehe Abbildung auf Seite 8).
erzeugung durch Wasserkraft für den E igenbedarf
größtenteils ab und erleichterten die lokale Strom
versorgung.
Die erste moderne Wasserkraftanlage, die die
Lage- und Bewegungsenergie des Wassers in elektri-
sche Energie umwandelte, wurde Ende des 19. Jahr-
hunderts in Nordengland in Betrieb genommen.
Mit der Elektrifizierung zu Beginn des 20. Jahrhun-
derts und der wachsenden Nachfrage nach Strom
erlebte die Wasserkraft einen Aufschwung. Die Ent- LEISTUNG & ENERGIE Engpassleistung
wicklung effizienterer und größerer Turbinen erhöhte
schließlich die Leistung der Anlagen beträchtlich Die Einheit der Leistung ist das Watt (W). Unter Engpassleistung versteht man die
(auf mehrere hundert Megawatt) und führte zum Die Leistung wird bei Kleinstwasserkraft- maximale Dauerleistung, die ein Wasser-
weiteren Ausbau der Wasserkraft. anlagen üblicherweise in Kilowatt (kW), kraftwerk unter Normalbedingungen
In Österreich bestehen derzeit etwa 2.900 Wasser- bei größeren Anlagen in Megawatt (MW) abgeben kann. Bei Speicher- und
kraftwerke, die ins öffentliche Netz einspeisen. angegeben. Pumpspeicherkraftwerken z. B. ist sie
Dazu kommen noch ca. 2.000 Kleinstanlagen, die für 1 kW = 1.000 W die höchste erreichbare Leistung bei
den Eigenbedarf produzieren. 1 MW = 1 Million W maximaler Fallhöhe. Alle rund 160 Groß-
Eine gebräuchliche Maßeinheit kraftwerke (> 10 MW Engpassleistung)
für Energie ist die Wattstunde (Wh). Österreichs besitzen gemeinsam eine
1 Wh entspricht 3,6 kJ (Kilojoule). Engpassleistung von ca. 12.000 MW.
1 kWh (Kilowattstunde) = 1.000 Wh
1 GWh (Gigawattstunde) = 1 Milliarde Wh8 GEWÄSSER SCHÜTZEN – WASSERKRAFT NÜTZEN
Wie funktioniert ein bzw. klimatisch bedingt — schwankt. und wieder abgestellt werden und
Wasserkraftwerk? Ein besonderer Typ des Laufkraftwerks werden daher vielfach zur Deckung des
ist das Ausleitungskraftwerk. Dabei schwankenden Spitzenstrombedarfs
Wasserkraftwerke nutzen die Energie wird das Wasser aus dem Fließgewässer eingesetzt. Speicherkraftwerke nutzen
des Wassers, um elektrische Energie in einen künstlich angelegten Kanal oder den Höhenunterschied zwischen einem
zu erzeugen. Dabei strömt Wasser einen Stollen abgeleitet und nach Durch- höher gelegenen Speichersee mit natür
durch eine Kraftwerksturbine, die einen fluss durch die Turbinen wieder in das lichem Zulauf und dem tiefer liegenden
Generator antreibt, welcher wiederum Gewässer eingeleitet. Dabei verbleibt im Krafthaus. Hierzu müssen Talsperren,
die mechanische in elektrische Energie ursprünglichen Flussbett eine nicht Staumauern oder Staudämme errichtet
umwandelt. Die Leistung, die dem genutzte Restwassermenge, die an die werden. Die bei dieser Betriebsweise
Wasser dabei entnommen werden jeweiligen Anforderungen hinsichtlich unterhalb des Krafthauses verursachten
kann, hängt im Wesentlichen von der Ökologie des Flusses abgestimmt künstlich erzeugten Schwankungen
zwei Parametern ab: der Abflussmenge sein muss. der Wasserführung bezeichnet man als
und der Fallhöhe des Wassers. Fast Im Gegensatz zu Ausleitungskraftwerken Schwall und Sunk.
alle Wasserkraftwerke nutzen natürliche wird beim Laufkraftwerkstyp Fluss Beim Pumpspeicherkraftwerk wird das
Höhenunterschiede zur Energie kraftwerk kein Wasser ausgeleitet; genutzte Wasser aus einem tiefer gelege-
erzeugung. die Turbinen liegen direkt im genutzten nen (Zwischen-)Speicher unter Aufwen-
Ein Laufkraftwerk ist ein Wasserkraft- Fließgewässer. dung von Energie wieder zurück in ein
werk, das den Zufluss zeitgleich ab Bei einem Speicherkraftwerk kann der höher gelegenes Speicherbecken ge-
arbeitet, ohne eine längere zeitliche nutzbare Zufluss über einen längeren pumpt und neuerlich zur Stromprodukti-
Verlagerung des genutzten Wassers zu Zeitraum in ein Speicherbecken verlagert on verwendet. Diese Ausführung eines
ermöglichen. Laufkraftwerke erzeugen werden. Die Energie steht somit dann zur Speicherkraftwerks verursacht aufgrund
kontinuierlich Strom, auch wenn Verfügung, wenn sie im System dringend des Hin- und Herpumpens zwischen
die p roduzierte Strommenge mit dem gebraucht wird. Speicherkraftwerke den Speicherbecken keine Schwall- und
Wasserdurchfluss des Flusses — saisonal können schnell in Betrieb genommen Sunk-Ereignisse im Fließgewässer.
Ausleitungskraftwerk Flusskraftwerk Speicherkraftwerk Pumpspeicherkraftwerk
Beileitungen Oberbecken
Wehr Speicherbecken
Oberwasser- Staumauer
Staubereich Druckrohrleitung
kanal
Druckrohrleitung
Restwasser-
strecke
Krafthaus Krafthaus Krafthaus
Krafthaus
Unterwasser-
kanal Unterwasserkanal
UnterbeckenÖSTERREICHS KRAFTWERKSLANDSCHAFT 9
Der Beitrag der Wasserkraft Wasserkraft: Vor- und Nachteile
zur STROM- UND ENERGIEERZEUGUNG Dass die Nutzung der Wasserkraft eine weitgehend
in Österreich CO2 -freie Energieerzeugung möglich macht, ist einer
In Österreich spielt die Wasserkraft – bedingt durch die ihrer Vorteile. Dass Wasserkraftwerke Gewässerlebens-
naturräumlichen Gegebenheiten des Landes (Stich- räume zum Teil negativ beeinflussen, zählt zu ihren
wort »Wasserschloss Europas«) – seit jeher eine tragen- Schattenseiten.
de Rolle und ist nach wie vor die wichtigste Säule der
Stromerzeugung. Mit über 45.000 GWh machte 2013 die Energiewirtschaftliche Vorteile und Bedeutung
jährliche Brutto-Stromproduktion 2/3 der nationalen der Wasserkraft
Stromaufbringung aus. Im Vergleich dazu liegt der — Wasserkraft ist ein wichtiger erneuerbarer
Anteil der Wasserkraft an der Stromproduktion welt- Energieträger, der wesentlich zur Erreichung der
weit bei nur ca. 16 % und EU-weit bei 18,4 % . Für den von der EU vorgegebenen Ziele für erneuerbare
Großteil der Stromproduktion sind Großkraftwerke Energien beiträgt.
(> 10 MW) verantwortlich. — Strom aus Wasserkraft liefert einen Beitrag zum
Betrachtet man den gesamten Brutto-Energie Klimaschutz, da die Stromerzeugung ohne direkte
verbrauch Österreichs, stand Wasserkraft 2013 mit CO2 -Emission erfolgt.
einem Anteil von 10,6 % hinter Öl, Gas und biogenen — Die heimische Wasserkraft stärkt die Unabhängig-
Brenn- und Treibstoffen an vierter Stelle aller hier keit der österreichischen Stromversorgung,
zulande g
enutzten Energieträger. da die Energiequelle nachhaltig verfügbar und
kostengünstig ist. Laufkraftwerke erzeugen
rund um die Uhr Strom und decken dadurch
die Grundversorgung mit elektrischer Energie.
— Alpine Speicher- und Pumpspeicherkraftwerke
liefern flexibel und leicht regelbar Strom, sobald
er gebraucht wird. Dies ist gerade in Zeiten
steigender Stromerzeugung aus Photovoltaik
und Windkraft von großer Bedeutung, da diese
Formen der erneuerbaren Energieerzeugung
wetterbedingt starken Schwankungen unter
liegen.
— Wasserkraft stabilisiert das europäische Energie-
netz durch Bereitstellung von Regelenergie.
Kraftwerkstyp Anteil an Gesamtzahl Anteil an der
(nach Leistung) an Kraftwerken Stromproduktion
Großkraftwerke ( > 10 MW) 6% 88 %
Kleinkraftwerke (1 — 10 MW) 10 % 8%
Kleinstkraftwerke (10 GEWÄSSER SCHÜTZEN – WASSERKRAFT NÜTZEN
Wasserkraftwerke in Österreich Tschechien
Engpassleistung (MW)
Deutschland Slowakei
Ungarn
Schweiz Italien
Slowenien
Ca. 5.000 Wasserkraftwerke sind derzeit in Österreich
für rund 2/3 der Stromproduktion verantwortlich.
Quelle: Nach Habersack et al. 2012
N = 5.227 Kraftwerke
Laufkraftwerke Speicherkraftwerke Pumpspeicherkraftwerke Fließgewässer
k. A. k. A. k. A. und Grenzen
0 — 1 MW 0 — 1 MW 0 — 1 MW
1 — 5 MW 1 — 5 MW 1 — 5 MW
5 — 10 MW 5 — 10 MW 5 — 10 MW
10 — 100 MW 10 — 100 MW 10 — 100 MW
100 — 300 MW 100 — 300 MW 100 — 300 MW 0 20 40 80 120 Kilometer N
> 300 MW > 300 MW > 300 MWÖSTERREICHS KRAFTWERKSLANDSCHAFT 11
Nachteile und ökologische Auswirkungen – Wehranlagen funktionieren als Geschiebe
der Wasserkraft fallen, wodurch unterhalb eines Querbau-
— Die Verfügbarkeit des Energieträgers Wasser werks ein Geschiebedefizit entsteht und
unterliegt niederschlagsbedingten Schwankun- sich der Fluss kontinuierlich tiefer gräbt. Im
gen. Tendenziell erzeugen Laufkraftwerke Staubereich lagern sich auch Feinsedimente
aufgrund geringerer Abflüsse im Winter weniger (Schlamm) ab, die bei unkontrollierten Spei-
Strom als im Sommer. cher- bzw. Stauraumspülungen zu kurzfristig
— Bau und Betrieb von Wasserkraftanlagen können stark erhöhten Schwebstoffbelastungen
mit erheblichen Auswirkungen für die betroffe- führen und u. a. den S auerstoffgehalt beein-
nen sowie angrenzenden Flussabschnitte und trächtigen und vor a llem die Fauna eines
die damit zusammenhängenden Feuchtgebiete Gewässers schädigen können.
verbunden sein: – Starke Wasserführungsschwankungen infolge
– Unterbrechungen des Fließgewässerkonti der bedarfsorientierten Stromerzeugung
nuums durch Staumauern oder Wehranlagen durch Speicherkraftwerke haben eine Reihe
beeinträchtigen die Durchgängigkeit von negativer ökologischer Auswirkungen: So
Gewässern. Querbauwerke stellen v. a. werden z. B. beim raschen Anstieg des Wasser-
ein Wanderhindernis für Fische und andere spiegels (Schwall) die Wasserorganismen
Gewässerorganismen dar. Dies hat Aus abgeschwemmt; der plötzliche Rückgang
wirkungen auf den Fischbestand und des Wasserspiegels (Sunk) bringt vor allem
in Folge auch auf den Gewässerzustand. für Jungfischstadien ein Problem, die oft
– Der Aufstau von Fließgewässern verändert nicht mehr rechtzeitig abwandern können
den Gewässertyp in Richtung stehendes und in den Uferbereichen stranden.
Gewässer. Mit der Verringerung der Fließ – Wasserentnahmen – v. a. für Ausleitungskraft-
geschwindigkeit können u. a. auch Wasser werke oder Beileitungen in Speicherseen –
temperatur und Sauerstoffverhältnisse verändern die gewässertypischen Bedingun-
des Gewässers beeinflusst werden. gen hinsichtlich Abflussmenge und -dynamik
des Fließgewässers.12 GEWÄSSER SCHÜTZEN – WASSERKRAFT NÜTZEN
Durch gesetzliche Anforderungen an Projektunter Wasserkraftausbauziele in Österreich
lagen und durch die Vorschreibung von Auflagen Vom insgesamt in Österreich theoretisch verfügbaren
ist bei der Bewilligung von Wasserkraftwerken u. a. (technisch-wirtschaftlich realisierbaren) Wasser-
darauf zu achten, dass es zu keiner wesentlichen kraft-Potenzial von 56 Terawattstunden (TWh) sind
Beeinträchtigung des ökologischen Zustands kommt. zirka 70 % bereits ausgebaut. Bedingt durch die
Zum Beispiel muss bei Wasserausleitungen der öko Liberalisierung des Strommarktes und die Notwendig-
logische Mindestabfluss garantiert werden. Zudem keit zur Integration neuer Formen erneuerbarer
ist der Einbau von Fischaufstiegshilfen zur Sicher Energie (Wind, Photovoltaik) wurde in den ver
stellung der Durchgängigkeit Stand der Technik bei gangenen J ahren vor allem die Errichtung neuer
Kraftwerksanlagen. (Pump-)Speicherkraftwerke immer attraktiver:
Ist ein Vorhaben dennoch mit Auswirkungen Von 2010 auf 2011 wuchs die Engpassleistung
auf den ökologischen Zustand verbunden, wonach der Speicherkraftwerke um 241 MW, jene
z. B. mit einer Verschlechterung des bestehenden der Laufkraftwerke nur um 40 MW.
ökologischen Zustands zu rechnen ist, ist im Für den weiteren Ausbau der Wasserkraft in
Zuge eines Verfahrens nach § 104a WRG zu prüfen, Österreich bestehen folgende Zielvorgaben: In der
ob das Projekt trotzdem bewilligt werden kann Österreichischen Energiestrategie (2010) wurde ein
(siehe Seite 15 und Seite 21). Ausbau der Wasserkraft um insgesamt 3,5 TWh/a
Bei bereits bestehenden Wasserkraftanlagen ist Regelarbeitsvermögen (RAV) bis 2015 angeführt.
ökologischer Sanierungsbedarf (Gewährleistung von Im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien
ausreichendem Restwasser, Errichtung einer Fisch (NREAP-AT), der 2010 zur Erreichung der Ziele der
aufstiegshilfe etc.) gegeben, wenn sich das Gewässer Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU erstellt
in keinem guten ökologischen Zustand bzw. guten wurde, ist ein Ausbau der Wasserkraftproduktion
ökologischen Potenzial befindet. Konkrete zeitliche, um 3,5 TWh bis 2020 vorgesehen.
räumliche und technische Vorgaben zur Ziel Mit Hilfe der Förderung durch das Ökostrom
erreichung sind im Nationalen Gewässerbewirt gesetz soll im Zeitraum 2010-2020 unter der Einschrän-
schaftungsplan festgelegt (mehr dazu ab Seite 15). kung, dass eine Verfügbarkeit der Standorte gegeben
ist, ein Ausbau der Wasserkraft um 1.000 MW statt
finden, was einer durchschnittlichen jährlichen
Stromerzeugung von zusätzlich ca. 4 TWh entspricht.
Als Zwischenziel bis 2015 sieht das Ökostromgesetz
zur Anhebung der Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energieträgern die mengenmäßig wirksame Errich-
tung von zusätzlich 700 MW Wasserkraft vor
Regelarbeitsvermögen (mit einer auf das Regeljahr bezogenen zusätzlichen
Stromerzeugung in der Höhe von insgesamt
Das Regelarbeitsvermögen (RAV) ist ein 3.500 GWh inklusive den Effekten von Revitalisie-
Maß für die Stromerzeugung. Es gibt an, rungsmaßnahmen und Erweiterungen bestehender
wie viel elektrische Energie in einem Anlagen). Davon sollen 350 MW auf die Klein- und
bestimmten Zeitraum (meist einem Jahr) mittlere Wasserkraft (mit einer auf das Regeljahr
von einem Kraftwerk geliefert werden bezogenen zusätzlichen Stromerzeugung in der Höhe
kann. von 1.750 GWh) entfallen.ÖSTERREICHS KRAFTWERKSLANDSCHAFT 13
Darüber, was an Ausbau der Wasserkraft noch tat Quellenangaben & Weblinks
sächlich realisierbar bzw. sinnvoll erscheint, bestehen – Austrian Energy Agency: www.energyagency.at
– BMLFUW 2014. Erneuerbare Energie in Zahlen. Die Entwicklung
unterschiedliche Angaben der einzelnen Interessen- erneuerbarer Energie in Österreich im Jahr 2013. Verfügbar auf
gruppen: Laut Masterplan Wasserkraft der E-Wirt- www.bmlfuw.gv.at/umwelt/energiewende/erneuerbare_energie/
schaft (Pöyry 2008) ist im Lauf des nächsten zahlen.html
– BMWFJ 2010. Nationaler Aktionsplan 2010 für erneuerbare
Jahrzehnts durch den Ausbau der Wasserkraft ein
Energien für Österreich (NREAP-AT). Verfügbar auf www.wifo.ac.at/
jährliches Regelarbeitsvermögen von 7 TWh – von ins- publikationen
gesamt möglichen 13 TWh/a (technisch-wirtschaftli- – E-Control: www.e-control.at
ches Potenzial unter Abzug der Nationalparks und – Egger G., Michor, K., Muhar, S. und B. Bednar 2009. Flüsse in Öster-
reich: Lebensadern für Mensch, Natur und Wirtschaft. Studienverlag.
der Weltkulturerbe) – zu erzielen. Diese Schätzungen – Habersack H., Wagner, B., Hauer, C. und E. Jäger. 2012. Wasserkraft
beruhen auf dem Marktumfeld von 2008; die Markt in Österreich – aktueller Bestand und Decision Support System (DSS
situation hat sich seither deutlich verschlechtert. WASSERKRAFT). In: Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaft,
Band 64, Ausgabe 5 – 6, Springer-Verlag, S. 336 – 343.
Da die Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie
– Ökostromgesetz (ÖSG 2012): www.ris.bka.gv.at
und des N aturschutzes (u. a. FFH- und Vogelschutz- – Österreichische Energiestrategie: www.energiestrategie.at
Richtlinie) die Standortauswahl für die Errichtung – Österreichische Kleinwasserkraft: www.kleinwasserkraft.at
neuer, ökologisch verträglicher Wasserkraftwerks – Österreichs Energie: http://oesterreichsenergie.at
– Pöyry Energy GmbH 2008. Wasserkraftpotentialstudie Österreich.
anlagen stark einschränken, hält der Umweltdachver-
Endbericht. Im Auftrag des VEÖ. Verfügbar auf www.energiestrategie.at/
band bis 2020 bestenfalls eine Erweiterung um 1 bis daten-fakten
2 TWh/a RAV für die Großwasserkraft (> 15 MW) und – Quaschning, V. 2008. Erneuerbare Energien und Klimaschutz.
Carl Hanser Verlag.
0,5 bis 1 TWh/a RAV für die Kleinwasserkraft (< 15 MW)
– Statistik Austria 2014. Energiebilanzen Österreich 1970 bis 2013.
für realistisch. Der Umweltdachverband beobachtet Verfügbar auf www.statistik.at/web_de/statistiken/energie_und_
die Entwicklung der österreichischen Kraftwerksland- umwelt/energie/energiebilanzen
schaft und veröffentlicht dazu jährlich eine Liste der – Verbund: www.verbund.com
– Wasserkraftwerksliste des Umweltdachverbandes: www.umweltdach-
aktuellen Kraftwerksplanungen.
verband.at/wasser/wasserkraft/uwd-wasserkraftwerksliste
2%
12,8 % 36,2 %
Öl
10,6 % Gas
Kohle
1,8 %
Holz und brennbare Abfälle
6,2 % Elektrischer Energie-Importüberschuss
Wasserkraft
9,7 % 20,6 % Biogene Brenn- und Treibstoffe
Andere Erneuerbare
Wasserkraft macht den Großteil der inländischen Strom Basierend auf: BMLFUW 2014
produktion aus, deckt jedoch nur rund ein Zehntel des Datenquelle: Statistik Austria 2014
gesamten österreichischen Brutto-Energieverbrauchs von rund
400.000 GWh ab (Stand 2013), da der Großteil der Energie
für Mobilität (Verkehr) und Wärmeerzeugung verbraucht wird.Herausforderungen im Gewässerschutz 15
Herausforderungen im Gewässerschutz
»Guter Zustand« für alle Gewässer – Die Wasserrahmenrichtlinie gibt den Mitgliedstaaten
die Wasserrahmenrichtlinie auch vor, darauf zu achten, »eine Verschlechterung
Gewässerschutz in Österreich wird maßgeblich des Zustands aller Oberflächenwasserkörper zu
durch unionsrechtliche Bestimmungen vorgegeben: verhindern« (Artikel 4 Absatz 1 lit. a sublit. i WRRL).
Als eines der zentralen Instrumente dabei gilt die Dieses sogenannte V erschlechterungsverbot umfasst
2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie jedenfalls n achteilige Veränderungen, die zu einer
(Richtlinie 2000/60/EG; WRRL). Sie gibt den Mitglied- Einstufung in eine niedrigere Zustandsklasse führen
staaten vor, alle natürlichen Oberflächengewässer (z. B. Verschlechterung von »sehr gut« auf »gut«).
(in Österreich sind das 88 % aller Gewässer) bis spätes-
tens 2027 in einen »guten ökologischen Zustand« 1
zu bringen.
Guter ökologischer Zustand & Für jene Gewässer, welche als künstlich
gutes ökologisches Potenzial einzustufen sind, weil sie von Menschen-
hand geschaffen wurden, sowie für jene
Ein guter ökologischer Zustand ist laut natürlichen Gewässer, die durch massive
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Eingriffe des Menschen in ihrem Wesen
zumindest zu erreichende Qualitäts nachhaltig verändert wurden (erheblich
vorgabe für die natürlichen Oberflächen- veränderte Gewässer oder sogenannte
gewässer der Mitgliedstaaten innerhalb »Heavily Modified Water Bodies«),
eines fünfstufigen Klassifizierungs gilt als Qualitätsziel nach WRRL das
schemas (sehr gut, gut, mäßig, unbe »gute ökologische Potenzial«. Bei diesen
friedigend und schlecht). Die Bewertung Gewässern sind solche Maßnahmen zu
basiert auf dem Vergleich des Status quo setzen, die eine Verbesserung der öko
mit dem gewässertypspezifischen logischen Funktionsfähigkeit gewähr
Referenzzustand (= sehr guter ökologi- leisten, ohne eine signifikante Einschrän-
scher Zustand), der dem weitgehend kung der Nutzung des betroffenen
natürlichen Gewässerzustand mit Gewässers nach sich zu ziehen. In Öster-
1 Neben dem guten ökologischen muss nach
höchstens sehr geringfügigen Beein reich wurden ca. 10 % der Fließgewässer
WRRL auch der gute chemische Zustand für
alle Oberflächengewässer erreicht werden.
trächtigungen entspricht. als erheblich verändert und ca. 2 % als
Zudem ist auch beim Grundwasser das Ziel künstlich eingestuft.
vorgegeben, einen flächendeckenden guten
chemischen und m engenmäßigen Zustand
zu erreichen. Da der chemische Zustand
der Oberflächengewässer sowie der Z ustand
des Grundwassers nicht vordergründig rele-
vant für das Thema Wasserkraft sind, wird
hier nicht näher darauf eingegangen. Nähere
Informationen dazu auf der Website des
BMLFUW: www.bmlfuw.gv.at/wasser/
wasser-eu-international/eu_wasserrecht/
Wasserrahmen-RL.html16 GEWÄSSER SCHÜTZEN – WASSERKRAFT NÜTZEN
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Aber auch sonstige neue Belastungsthemen wie
in Österreich z. B. Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des
Die Wasserrahmenrichtlinie wurde in Österreich 2003 Gewässers durch invasive fremde Arten oder durch
in nationales Recht umgesetzt (siehe insbesondere Folgen des Klimawandels (Temperaturerhöhung,
Wasserrechtsgesetz 1959 und seine Änderung im veränderte Niederschlagsmengen etc.) werden behan-
BGBl. I Nr. 82/2003). Alle sechs Jahre sind vom Bundes- delt. Darauf aufbauend wird die für die Entwicklung
ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse der jeweili-
und Wasserwirtschaft (BMLFUW) nationale Gewässer- gen Flussgebietseinheit anzustrebende »wasserwirt-
bewirtschaftungspläne zu erstellen bzw. zu aktualisie- schaftliche Ordnung« – in Abstimmung der verschie-
ren. Diese Pläne zeigen, basierend auf einer Zustands- denen Interessen an den Gewässern – dargestellt.
bewertung der Gewässer (»Ist-Bestandsanalyse«), den Kernstück der Planung des NGP ist das Maßnah-
Handlungsbedarf auf und enthalten ein Maßnahmen menprogramm zur Erhaltung bzw. (stufenweisen)
programm zur Erreichung der Ziele nach WRRL. Verbesserung des Zustands der Gewässer und zum
2009 wurde in Österreich der erste »Nationale Schutz vor künftigen Beeinträchtigungen, also der
Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP)« veröffentlicht. Vermeidung einer Zustandsverschlechterung. Für den
Die im NGP festgelegten Planungen haben sich in B ezug auf Österreichs Gewässer vorherrschenden
nicht nur auf einzelne Gewässerabschnitte zu bezie- Hauptbelastungsfaktor »hydromorphologische
hen, sondern betreffen gesamte Flusseinzugsgebiete. Belastungen« (siehe Seite 18) sind laut Entwurf zum
Österreich hat Anteile an drei internationalen 2. NGP zum Beispiel folgende Sanierungsmaßnahmen
Flusseinzugsgebieten: Donau (96 %), Rhein (3 %) und erforderlich:
Elbe (< 1 %). Die Aktualisierung des 1. NGP aus dem — Vernetzung von Lebensräumen durch die Wieder-
Jahr 2009 hat 2015 zu erfolgen. Am 21. Jänner 2015 herstellung der Durchgängigkeit (insbesondere
wurde der Entwurf zum 2. NGP vom BMLFUW durch den Bau von Fischaufstiegshilfen) sowie die
zum Auftakt einer sechsmonatigen Öffentlichkeits Anbindung von Zuflüssen und Nebengewässern;
beteiligungsphase präsentiert; der fertige 2. NGP — Strukturierung von Stauwurzeln;
erscheint am 22. Dezember 2015 und gilt für die — Erhöhung der Habitatvielfalt durch
Planungsperiode 2015 – 2021. Restrukturierung der Gewässer
Im NGP werden die Merkmale der Flussgebiets (z. B. durch lokale Aufweitungen);
einheiten sowie die vorherrschenden signifikanten
Belastungen und anthropogenen Einwirkungen auf
die Gewässer beschrieben. Dazu zählen neben stoff
lichen Belastungen (Emissionen aus kommunalen
und industriellen Abwasserreinigungsanlagen,
Nährstoffeinträge, Pestizide aus der Landwirtschaft
etc.) auch hydromorphologische Veränderungen. Hydromorphologie
Diese betreffen z. B. die Durchgängigkeit der Gewässer
für Fische und andere Lebewesen, Veränderungen Hydromorphologie beschreibt die Struk-
der Gewässerstrukturen und der Wasserführung. tur des Gewässers (Laufentwicklung,
Tiefen- und Breitenverhältnisse, Beschaf-
fung der Ufer, Substrat des Flussbetts),
die Durchgängigkeit sowie den Wasser-
haushalt (Strömungsgeschwindigkeit,
Abflussmenge und -dynamik).Herausforderungen im Gewässerschutz 17
— schrittweise Herstellung eines ökologischen maximal 2027 möglich. Die Mitgliedstaaten müssen
Mindestabflusses in Restwasserstrecken; dafür im NGP im Einzelnen darlegen und erläutern,
— Machbarkeitsstudien zu Maßnahmen der dass die WRRL-Ziele entweder aus Gründen der
Schwalldämpfung. technischen Durchführbarkeit, wegen unverhältnis-
mäßig hoher Kosten oder der natürlichen Gegeben
Die Erreichung der Umweltziele der WRRL war zu- heiten nicht realisierbar waren. Alle EU-Mitglied
nächst bis 2015, also 15 Jahre nach Inkrafttreten der staaten, so auch Österreich, haben von dieser
WRRL, vorgesehen. Für den Fall, dass sich das Ziel Möglichkeit der Fristverlängerung Gebrauch
eines »guten ökologischen Zustands« innerhalb dieses gemacht und verfolgen somit die Erreichung der
Zeitraums nicht erreichen lässt, ist in der WRRL Zielvorgaben der WRRL in drei Planungsperioden:
unter bestimmten Voraussetzungen eine stufenweise — 1. NGP: 2009 – 2015
Umsetzung mit einer Verlängerung der Zielerrei- — 2. NGP: 2015 – 2021
chungsfrist um zwei weitere Planungsperioden bis — 3. NGP: 2021 – 2027
Österreichischer Fahrplan zur Umsetzung
der Wasserrahmenrichtlinie
1. Planungsperiode 2. Planungsperiode 3. Planungsperiode
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
22. Dezember: Ist-Bestandsanalyse 1. NGP * Aktualisierung 3. NGP — Veröffentlichung:
Richtlinie Ist-Bestandsanalyse 22. Dezember
tritt in Kraft
Richtlinie wird Aktualisierung Entwurf des 2. NGP — Deadline für die
in nationales Bestandsanalyse mit Veröffentlichung: Jänner; Zielerreichung
Wasserrechtsgesetz Öffentlichkeitsbeteiligung Öffentlichkeitsbeteiligung:
überführt bis 21. Juli
2. NGP (inkl. Maßnahmen
programm) — Veröffentlichung:
22. Dezember
* Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan18 GEWÄSSER SCHÜTZEN – WASSERKRAFT NÜTZEN
Wie geht es Österreichs Gewässern? Obwohl bereits seit 2009 viele ökologische Sanierungs-
Laut Entwurf des 2. NGP befinden sich derzeit 37 % maßnahmen gesetzt wurden, zeichnet sich d aher für
der Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 10 km2 die kommenden Jahre noch großer Handlungsbedarf
in einem guten oder sehr guten Zustand, 2 % erreichen ab. So findet sich z. B. derzeit im Schnitt noch auf je-
als erheblich veränderte oder künstliche Gewässer dem einzelnen Flusskilometer ein Fischwanderhinder-
das gute ökologische Potenzial. Mehr als die Hälfte nis (ca. 32.000). Ca. 10 % dieser Unterbrechungen des
der natürlichen Gewässer weist aufgrund hydromor Fließgewässerkontinuums sind der Wasserkraftnut-
phologischer Belastungen wie Hochwasserschutz zung zuzuschreiben, der Rest ist durch technische
bauten, Regulierung, Wasserentnahmen, Stau, Hochwasserschutzmaßnahmen bedingt. Zudem stel-
Wanderhindernisse oder Schwall ein sicheres oder len Eingriffe, welche die Gewässerstruktur maßgeblich
mögliches Risiko auf, das Umweltziel bis zum Ende verändern (z. B. Flussbegradigungen oder harte Ufer-
der Planungsperiode 2015 – 2021 zu verfehlen, sollten verbauungen) bei 30 % des G ewässernetzes eine Belas-
keine Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands tung für die Funktion der Gewässerökosysteme dar.
gesetzt werden. 3 % der Gewässerstrecken sind zudem von Schwall
betroffen, ca. 4 % von Stau. Außerdem gibt es aktuell
über 3.000 Restwasserstrecken (hauptsächlich bedingt
durch Ausleitungskraftwerke); nur ca. 1/3 davon weist
den erforderlichen ökologischen Mindestwasserab-
fluss auf. Darüber hinaus besteht bei nahezu allen
erheblich veränderten Gewässern noch Handlungsbe-
darf, um das gute ökologische Potenzial zu erreichen.
2% 15 %
10 %
2%
4% Sehr gut
13 % Gut
22 % Mäßig
Unbefriedigend
Schlecht
Potenzial gut oder besser
Potenzial mäßig oder schlechter
32 % Keine Bewertung
37 % der Fließgewässer > 10 km2 Einzugsgebiet befinden Quelle: Entwurf 2. Nationaler
sich in einem guten oder sehr guten ökologischen Zustand, Gewässerbewirtschaftungsplan 2015
2 % erreichen als erheblich veränderte oder künstliche
Gewässer das gute ökologische Potenzial.Herausforderungen im Gewässerschutz 19
Was ist bereits geschehen und der (wieder-)hergestellten Durchgängigkeit in angren-
was ist noch zu tun? zende Gewässerabschnitte ausstrahlen können. Die
In der 1. Planungsperiode des Nationalen Gewässer Vernetzung von Lebensräumen soll die Wirksamkeit
bewirtschaftungsplans (2009–2015) lagen die Sanie- lokaler morphologischer Maßnahmen erhöhen.
rungsprioritäten im Bereich der Hydromorphologie In Zukunft gilt es zudem auch vermehrt, bei Maßnah-
vor allem in der Herstellung der aufwärts gerichteten menplanungen im Bereich der Gewässersanierung
Fischdurchgängigkeit (ca. 1.000 Querbauwerken die wachsenden Anforderungen an einen effektiven
wurden fischpassierbar gemacht) sowie in der Hochwasserschutz mitzudenken und – sofern Flächen
schrittweisen Restwassersanierung (bei ca. 200 Rest- zur Verfügung s tehen – einen »ökologischen« Hoch-
wasserstrecken konnte der für die Durchgängigkeit wasserschutz zu gewährleisten (siehe Seite 25).
erforderliche Basisabfluss hergestellt werden). Neben
ökologischen Maßnahmen im Zuge von Hochwasser-
schutzprojekten wurden auch rund 250 freiwillige
lokale Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer- Prioritärer Sanierungsraum In der 2. Planungsperiode 2015 —2021
struktur durchgeführt und mit Mitteln des Umwelt- wird der Sanierungsraum in erster
förderungsgesetzes (UFG) finanziell unterstützt. Aufgrund der großen Anzahl an struktu- Linie um Gewässerabschnitte mit einem
Prioritärer Sanierungsraum des 1. NGP waren jene rellen Belastungen der heimischen Einzugsgebiet > 100 km2, die an den
größeren Fließgewässer und Mündungsbereiche, Gewässer ist es nötig, Prioritäten für die Sanierungsraum des 1. NGP anschließen,
welche w esentliche Lebensräume für die Mittel Inangriffnahme der Sanierung zu setzen. erweitert. Vereinzelt w urden auch
streckenwanderfische Nase, Barbe und Huchen sind. Das BMLFUW hat die Umsetzung der kleinere Gewässer aufgenommen, die
Die aktuellen Zustandsbewertungen machen Maßnahmen v. a. nach ökologischen v. a. für gefährdete Fischarten wie z. B.
deutlich, dass in der zweiten Planungsperiode Kriterien gereiht. Seeforelle oder Perlfisch von Bedeutung
2015–2021 die im 1. NGP festgelegten Maßnahmen zur
In der 1. Planungsperiode 2009 —2015 sind.
wurden Sanierungen an den Unterläufen
Verbesserung des Gewässerzustands weitergeführt
der Fließgewässer begonnen, nämlich
und intensiviert werden müssen. Ähnlich wie in der
dort, wo Verbesserungen besonders hohe
1. Planungsperiode sollen bis 2021 vor allem gezielt
ökologische Wirkungen — vor allem auf
hydromorphologische Belastungen reduziert werden,
gefährdete Fischarten wie Nase, Barbe
insbesondere durch die Herstellung der Fisch
und Huchen — erwarten ließen. Diese
passierbarkeit bei Querbauwerken, die Erhöhung Gewässer wurden als »prioritärer Sanie-
von Restwassermengen (zumindest auf einen Basis rungsraum« ausgewiesen.
abfluss) und durch Maßnahmen zur Verbesserung
der Gewässerstruktur. Mit der Maßnahmenkombi
nation aus Lebensraumverbesserung (Restrukturie-
rung) und Vernetzung von Lebensräumen durch
Herstellung der Durchgängigkeit sollen lokal gut
strukturierte Gewässerabschnitte geschaffen Quellenangaben & Weblinks
werden, die als »Trittsteine« wirken und aufgrund – 2. Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan:
http://wisa.bmlfuw.gv.at/fachinformation/ngp/ngp-2015.html
– EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG; WRRL):
http://eur-lex.europa.eu
– Ist-Bestandsanalyse 2013: www.bmlfuw.gv.at/wasser/
wasser-oesterreich/plan_gewaesser_ngp/nationaler_
gewaesserbewirtschaftungsplan-ngp/IBA2013.html
– Umweltförderungsgesetz (UFG) und Wasserrechtsgesetz (WRG):
www.ris.bka.gv.atSIND KONFLIKTE VORPROGRAMMIERT? 21
Gewässer schützen – Wasserkraft nützen:
Sind Konflikte vorprogrammiert?
Entlang eines Flusses treffen viele Interessen – hörde einzuholen. Diese hat im Zuge des Bewilligungs-
Energieproduktion, Hochwasserschutz, Naturschutz, verfahrens abzuwägen, ob dem Bau der Anlage keine
Fischerei, Trinkwasserversorgung, Schifffahrt, Wasser- »öffentlichen Interessen« (vgl. § 105 WRG) entgegen
sport, Tourismus und Erholung – aufeinander. Jede stehen, etwa weil eine wesentliche Beeinträchtigung
hinter diesen Ansprüchen stehende Interessengruppe des ökologischen Zustands der Gewässer zu besorgen
stellt andere Anforderungen an die Nutzung bzw. an wäre. Für den Fall, dass ein Bewilligungsantrag auf
den Schutz der Fließgewässer und ihre längerfristige grund entgegenstehender öffentlicher Interessen als
Entwicklung. unzulässig anzusehen wäre, hat die Behörde zu prüfen,
Große Spannungen entstehen oftmals zwischen ob der Antrag dennoch unter entsprechenden Aufla
Gewässerschutz und Wasserkraftnutzung, da durch gen und Nebenbestimmungen bewilligt werden kann.
letztere z umeist mit wesentlichen Auswirkungen Für die Bewilligung von Wasserkraftanlagen bis
auf die G ewässerökologie zu rechnen ist. 500 kW Höchstleistung ist der Bezirkshauptmann
Im Rahmen eines modernen Gewässermanage- zuständig, über 500 kW der Landeshauptmann in
ments gilt es, eine für alle Interessengruppen ver mittelbarer Bundesverwaltung. Der Bundesminister
trägliche und nachhaltige Nutzung unserer Gewässer für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser-
sicherzustellen. Dabei sind jedoch verschiedenste wirtschaft ist zuständig für Anlagen an der Donau,
rechtliche Vorgaben zu beachten, aufgrund derer sich bestimmte Großkraftwerke und Speicher mit einer
die Abwägung der einzelnen Interessen – z. B. bei der Sperrenhöhe von über 30 m bzw. 5 Mio. m3 Inhalt.
Planung und Bewilligung eines neuen Kraftwerks – Liegt die Engpassleistung des geplanten Kraft-
nicht immer ganz einfach und für alle Beteiligten werks über einem bestimmten Schwellenwert (jeden-
zufriedenstellend gestalten lässt. Um Konflikte von falls Wasserkraftanlagen mit einer Engpassleistung
vornherein weitestgehend zu vermeiden, sind von mindestens 15 MW, in bestimmten Fällen auch
umfassende Bewirtschaftungskonzepte, überregionale darunter, vgl. Anhang 1 Z 30 UVP-G), ist eine Umwelt
Planungen und eine effektive Einbindung der Öffent- verträglichkeitsprüfung (UVP) von der jeweiligen
lichkeit sinnvoll. Landesregierung durchzuführen. Eine umfassende
Öffentlichkeitsbeteiligung durch NachbarInnen,
Ein Kraftwerk zu bauen ist gar nicht Bürgerinitiativen, LandesumweltanwältInnen und
so einfach … Umweltorganisationen ist nur im Umweltverträglich-
Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nut- keitsprüfungsverfahren s ichergestellt. Handelt es
zung an öffentlichen Gewässern sowie die Errichtung sich um ein Kleinwasserkraftwerk, beschränkt sich
oder Änderung von der Benutzung der Gewässer die Einbeziehung der Öffentlichkeit im Bauverfahren
dienenden Anlagen bedarf einer Bewilligung durch auf die NachbarInnen, im wasserbehördlichen Bewilli-
die zuständige Wasserrechtsbehörde (vgl. § 9 Absatz 1 gungsverfahren auf die betroffenen Wasser- und
WRG). Will also z. B. ein Energieversorgungsunter Fischereiberechtigten sowie GrundeigentümerInnen,
nehmen an einem öffentlichen Gewässer ein Wasser- im forstbehördlichen Bewilligungsverfahren auf
kraftwerk errichten, hat es dafür – neben sonstigen die betroffenen LiegenschaftseigentümerInnen und
Bewilligungspflichten aufgrund anderer gesetzlicher im naturschutzbehördlichen Verfahren auf die
Vorgaben – auch die Bewilligung der Wasserrechtsbe- LandesumweltanwältInnen.22 GEWÄSSER SCHÜTZEN – WASSERKRAFT NÜTZEN
Übergeordnetes öffentliches Um den Abwägungsprozess, welches Ausnahmen vom Verschlechterungsverbot
Interesse öffentliche Interesse im konkreten Fall Für bestehende Anlagen gilt nach WRRL die Verpflich-
überwiegt, möglichst transparent zu tung, den guten Zustand oder das gute Potenzial zu
Ist durch die Verwirklichung eines Kraft- gestalten, hat das BMLFUW per Erlass erreichen (= Verbesserungsgebot). Für Neuanlagen gilt
werkbaus eine wesentliche Beeinträchti- vom 30. 01. 2012 den »Österreichischen grundsätzlich, wie im vorangegangenen Kapitel aus
gung des öffentlichen Interesses an der Wasserkatalog« herausgegeben, welcher geführt, ein Verschlechterungsverbot für bestehende
Bewahrung des ökologischen Zustands verpflichtend in Verfahren zur Ausnahme Gewässerzustände bzw. darf durch eine Anlage die
eines Gewässers zu erwarten, so muss vom Verschlechterungsverbot anzu Zielerreichung eines guten Zustands oder guten ökolo-
dies dennoch nicht notwendigerweise wenden ist. Der Wasserkatalog legt drei gischen Potenzials nicht verhindert werden.
einer Bewilligung des Kraftwerkbaus ent- Prüffelder, nämlich »energiewirtschaftli- In bestimmten, klar geregelten Fällen kann
gegenstehen, wenn ein übergeordnetes che und wasserkraftbezogene Kriterien«,
jedoch eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot
öffentliches Interesse nachgewiesen »ökologische Kriterien« und »sonstige
gemacht werden. Ob die Voraussetzungen für eine
werden kann. Wie der WRRL (Artikel 4 wasserwirtschaftliche Kriterien« fest
Ausnahmegenehmigung erfüllt sind, ist immer dann
Absatz 7 lit. c) entnommen werden kann, und gibt zugehörige Indikatoren zur
zu prüfen, wenn die Auswirkungen des geplanten
sind öffentliche Interessen als »über Beurteilung an. Der Wasserkatalog soll
Kraftwerks so erheblich sind, dass eine Verschlechte-
geordnet« einzustufen, wenn der Nutzen als Hilfestellung bei der Auswahl und
der neuen Änderung (also des Vor Konkretisierung der Inhalte der Kriterien rung der Zustandsklasse oder bei einer bestehenden
habens) für die menschliche Gesundheit, für die Interessenabwägung dienen Vorbelastung die Verhinderung der Zielerreichung
die Erhaltung der Sicherheit der Men- (mehr dazu ab Seite 27). (guter Zustand oder gutes ökologisches Potenzial)
schen oder die nachhaltige Entwicklung absehbar ist.
den Nutzen übertrifft, den die Einhaltung
der Umweltziele der WRRL für die Ausnahmen von diesem Verschlechterungsverbot –
Umwelt und die Gesellschaft bringt. die auch für die Errichtung von Wasserkraftwerken
Handelt es sich um ein Verfahren zur relevant sind – sind gemäß § 104a WRG dann zulässig,
Bewilligung eines Kraftwerks, ist also wenn
im Regelfall das öffentliche Interesse — alle praktikablen Vorkehrungen getroffen wurden,
an der Erhaltung und Verbesserung des um die negativen Auswirkungen auf den Zustand
ökologischen Zustands eines Gewässers des Wasserkörpers zu mindern;
gegen das ö ffentliche Interesse an der — ein übergeordnetes öffentliches Interesse besteht
Sicherstellung der Energieversorgung und
und der Hebung des Anteils erneuerbarer — die nutzbringenden Ziele, denen diese Änderun-
Energieträger abzuwägen. gen des Wasserkörpers dienen sollen, aus
Gründen der technischen Durchführbarkeit
oder aufgrund unverhältnismäßiger Kosten nicht
durch andere Mittel, die eine wesentlich bessere
Umweltoption darstellen, erreicht werden
können. Die Gründe für die Änderungen sind
im NGP darzulegen.SIND KONFLIKTE VORPROGRAMMIERT? 23
Nicht jedes neue Wasserkraftwerk führt automatisch Mit der EERL der EU wurde Österreich verpflichtet,
zu einer Verschlechterung der Gewässerzustands den Anteil von Energien aus erneuerbaren Quellen am
klasse. Die ökologischen Auswirkungen hängen v. a. Brutto-Endenergieverbrauch von 23,3 % im Jahr 2005
von der Sensitivität des betroffenen Gewässerab- auf 34 % im Jahr 2020 zu erhöhen, den Energiever-
schnitts und dem Kraftwerkstyp ab. Aber auch nicht brauch zu senken und die Effizienz der Energie
jedes Kraftwerksprojekt, das eine Verschlechterung nutzung zu steigern. Damit soll eine Reduktion des
des Gewässerzustands bedeuten würde, kann auto Anteils fossiler Energieträger mit schädlichem
matisch mit einem übergeordneten öffentlichen Inter- CO2 -Ausstoß erreicht werden. Die EERL betrifft damit
esse (der Energieerzeugung u. a.) argumentiert werden nicht nur die Energieaufwendungen für die Strom
und eine Ausnahmebewilligung nach § 104a WRG er- erzeugung sondern v. a. auch die B ereiche Wärme
halten, da dies die einheitliche Anwendung der WRRL erzeugung (Raumheizung) und Mobilität (Verkehr).
aushöhlen würde. Vielmehr ist jedes Projekt auf Ein- Nationale Aktionspläne enthalten konkrete Planun-
zelfallbasis zu prüfen und muss öffentlichen Interes- gen, legen Ausbauziele für die einzelnen erneuerbaren
sen dienen, die schwerer wiegen als die Ziele der Energiequellen fest und schlagen geeignete Maß
WRRL, worunter auch das Verschlechterungsverbot nahmenprogramme vor, die dafür sorgen sollen, dass
zu zählen ist. D. h. konkret, dass die Wasserrechts die Ziele erreicht werden. Im Jahr 2013 betrug der
behörde abwägen muss, ob der Nutzen aus der Strom Anteil erneuerbarer Energieträger bereits 32,5 %.
erzeugung durch das betreffende Kraftwerk öffent Jedem EU-Mitgliedsland ist der Pfad zur Erreichung
lichen I nteressen dient, welche höher zu bewerten des in der EERL festgelegten Anteils freigestellt;
sind als der Nutzen aus der Zustandserhaltung. Österreich legt bei der Wahl von Vorgehen und
Maßnahmen e inen starken Fokus auf den Ausbau
Mehrere Richtlinien – der Wasserkraft (siehe Nationaler Aktionsplan 2010
unterschiedliche Ziele für erneuerbare Energie für Österreich).
Die Entscheidung für oder gegen ein Kraftwerk Zielkonflikte zwischen dem in der EERL vor
seitens der zuständigen Behörde ist also nicht einfach, gezeichneten erhöhten Anteil erneuerbarer Energien
da sie dabei mehrere rechtliche Vorgaben bzw. öffent und dem durch die WRRL angestrebten Gewässer-
liche Interessen zu berücksichtigen hat und ver schutz scheinen unvermeidlich, da Wasserkraft
schiedene Ziele in Einklang gebracht werden müssen: neubauten mitunter zu einer Nichterreichung bzw.
Neben der Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie Verschlechterung der Zielzustände nach WRRL
gilt es auch, die Erneuerbare Energien-Richtlinie führen.
(Richtlinie 2009/28/EG; EERL) als öffentliches I nteresse
zu berücksichtigen, welche im Sinne des Klima
schutzes das Ziel verfolgt, eine Verringerung der
CO2 -Emissionen zu bewirken, die Versorgungssicher-
heit mit Energie zu steigern sowie bestehende
Importabhängigkeiten zu reduzieren. Die EERL
verfolgt somit das Ziel, die Energieversorgung Europas
nachhaltiger zu gestalten und nach dem Kriterium
der Zukunftsfähigkeit umzubauen.Sie können auch lesen