Hallo - Stadt Neuenburg am Rhein

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Hallo - Stadt Neuenburg am Rhein
Nr. 23 • Donnerstag, 10.06.2021

Hallo                                                          Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Neuenburg
                                                               am Rhein mit den Stadtteilen Zienken, Grißheim und Steinenstadt

Hallenbad Neuenburg am Rhein öffnet wieder
Ab Montag, 14.06.2021, wird das Hallenbad Neuenburg                davon maximal 35 Personen im Schwimmerbecken und
unter den Vorgaben der aktuellen Corona-Verordnung                 25 Personen im Nichtschwimmerbecken. Die aktuelle
wieder geöffnet. In diesem Zusammenhang möchten wir                Besucherzahl im Bad können Sie unter der Homepage
die Besucher*innen auf nachfolgende Erfordernisse hin-             www.neuenburg.de unter Rubrik Leben & Wohnen/Bä-
weisen:                                                            der abrufen.
• Zum Eintritt in das Bad ist die Vorlage eines tagesaktuel-    • Es stehen je Duschraum maximal 2 Duschen mit dem ent-
  len SARS-CoV-2 Antigen-Testes (nicht älter als 24 Stun-         sprechend notwendigen Abstand zur Verfügung.
  den) für Personen nach Vollendung des 6. Lebensjahres
                                                                • Eine Ausleihe von Schwimm- und Sportgeräten (z.B. Gurt
  zwingend notwendig. Eine Testung durch das Personal
                                                                  Aqua Jogging usw.) ist nicht möglich.
  des Hallenbades ist nicht vorgesehen! Ein selbst mitge-
  brachter Antigen-Test kann unter Aufsicht des Badeper-        • Besondere Veranstaltungen (z.B. Spielenachmittag) sind
  sonals in Eigenregie im Eingangsbereich vorgenommen             nicht möglich.
  werden. Die Testpflicht entfällt bei Vorlage einer Bestä-
  tigung der Genesung von SARS-CoV-2 bzw. der erfolgten
  vollständigen Impfung gegen das Virus, welche mindes-         Die verantwortlichen Schwimmmeister sind für die Einhal-
  tens 14 Tage zurückliegen muss.                               tung der Regeln verantwortlich. Zudem wird um gegensei-
                                                                tige Rücksichtnahme gebeten.
• Die Anweisungen der Schwimmmeister sind umzusetzen.
• Es gilt die Pflicht zum Tragen der Gesichtsmaske bis zu       Trotz der Einschränkungen freuen wir uns, das Bad wieder
  den Umkleidekabinen.                                          öffnen zu können und wünschen den Besucher*innen ei-
                                                                nen angenehmen Aufenthalt.
• Generell gilt eine Abstandspflicht von mindestens 1,5
  Metern sowohl in Umkleiden, Gängen, Duschen und im
                                                                Weitere Informationen bei:
  Wasserbereich.
                                                                Alexander Schächtele
• Der Zutritt zum Bad regelt eine Ampelanlage, welche auf       Leitung Hallenbad/Thermalsportbad
  die Maximalzahl der Besucher eingestellt ist.                 Tel. +49 (0) 76 31 - 700-150
                                                                alexander.schaechtele@neuenburg.de
• Es gilt eine Maximalzahl von 75 Personen im Gebäude,
                                                                www.neuenburg.de

                                                                                                     www.neuenburg.de
Hallo - Stadt Neuenburg am Rhein
2 • Donnerstag, 10. Juni 2021                                                                                            HALLO NEUENBURG AM RHEIN


  NOTRUFE                                                                      Öffnungszeiten des Rathauses
                                                                               und der Tourist-Information
  Polizei                                                              110
  Rettungsdienst                                                       112
  Feuerwehr
  Polizeirevier Müllheim
                                                                       112
                                                              07631 17880
                                                                               für den Publikumsverkehr
  Polizeiposten Neuenburg                                    07631 748090      Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie ist der Zu-
                                                                               gang in das Rathaus Neuenburg am Rhein insofern eingeschränkt, dass
  DRK Kreisverband Müllheim                                   07631 18050
                                                                               Bürger*innen nur nach vorheriger Terminvereinbarung in das Gebäude
  Einheitliche Störungsnummer                                                  gelangen, d.h. der Eingang bleibt grundsätzlich geschlossen.
  badenova Netz                                               08002 767767     Alle notwendigen Behördengänge können nach vorheriger Terminab-
  Strom/ Wärme                                                0761 2792255     sprache per Telefon oder E-Mail vorgenommen werden. Dabei wird
  Erdgas/ Wasser                                              0761 2792400     geklärt, ob ein persönliches Erscheinen erforderlich ist.
  Familienpflege Caritasverband B.-H.                        0761 8965-451
                                                                               Termine Bürgerbüro
  Hospizgruppe Markgräflerland                                07631 172682     Tel. 07631/791-108 oder per E-Mail: buergerbuero@neuenburg.de

  ÄRZTE
                                                                               Termine Touristik
                                                                               Tel. 07631-9318038 oder per E-Mail: touristik@neuenburg.de
  Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                   116 117     Termine der anderen Abteilungen über die Zentrale
  Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst                    01805 19292300       Tel. 07631/791-0 oder per E-Mail: stadtverwaltung@neuenburg.de
  Bereitschaftsdienste für Zahnärzte                      01803 22255540       Sollten Sie bereits in Kontakt mit den jeweiligen Fachabteilungen ste-
  Helios Klinik Müllheim                                        07631 880      hen, dürfen Sie sich selbstverständlich gerne direkt an die/den zustän-
  Apotheken Notdienst                                      0137 88822833       dige/n Sachbearbeiter/in wenden.
                                                                               Bitte beachten Sie im Rathaus Neuenburg am Rhein die Hygiene- und
  Vergiftungszentrale der Uni Freiburg                         0761 19240
                                                                               Abstandsregeln und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz. Wir bitten
  Tierärztlicher Notdienst                                    07631 36536      um Ihr Verständnis.

  APOTHEKENNOTDIENST
  Die Dienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 8.30 Uhr und endet
  um 8.30 Uhr am darauffolgenden Tag.
                                                                               ORTSVERWALTUNGEN
                                                                               SPRECHZEITEN ORTSVORSTEHER
  Donnerstag, 10.06.2021:
  Breisgau-Apotheke, Tel.: 07633 - 53 93, Staufener Str. 1,                    Steinenstadt Dienstag      9.00 – 10.30 Uhr
  79238 Ehrenkirchen                                                                                      und nach Terminvereinbarung
  Flora-Apotheke, Tel.: 07631 - 3 63 40, Hauptstr. 123, 79379 Müllheim         Grißheim     Donnerstag    8.00 – 9.30 Uhr
                                                                                                          und nach Terminvereinbarung
  Freitag, 11.06.2021:
  Schwarzwald-Apotheke, Tel.: 07633 - 41 05, St.- Ulrich-Str. 2,
  79189 Bad Krozingen
                                                                               MÜLLABFUHRTERMINE
  Samstag, 12.06.2021:                                                         Montag, 14.06.2021
  Apotheke am Schillerplatz, Tel.: 07631 - 1 27 75, Werderstr. 23,             • Biotonne, Kernstadt
  79379 Müllheim                                                               • Papiertonne, Kernstadt
  Faust-Apotheke, Tel.: 07633 - 95 82 20, Hauptstr. 52,
  79219 Staufen im Breisgau                                                    Dienstag, 15.06.2021
                                                                               • Biotonne, Teilorte
  Sonntag, 13.06.2021:                                                         • Papiertonne, Teilorte
  Bad Apotheke, Tel.: 07633 - 9 28 40, Bahnhofstr. 23,
  79189 Bad Krozingen                                                          Zuständig für den Abfall ist die Abfallwirtschaft des Landratsamtes Breisgau-Hoch-
                                                                               schwarzwald (Abfallberatung 0761/ 2187-9707).
  Montag, 14.06.2021:                                                          Bei Nichtabholung wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Remondis: Für Rest-
  St.Trudpert-Apotheke, Tel.: 07636 - 5 66, Wasen 49, 79244 Münstertal         müll, Bio- und Papiertonne: 0761/51509-95. für gelbe Säcke: 0800/1223255
  Werder-Apotheke, Tel.: 07631 - 74 06 00, Werderstr. 57,
  79379 Müllheim

  Dienstag, 15.06.2021:                                                        IMPRESSUM
  Stadt-Apotheke, Tel.: 07633 - 62 63, Hauptstr. 15,                           Das Mitteilungsblatt „Hallo Neuenburg      Verantwortlich für die Kirchen- &
  79219 Staufen im Breisgau                                                    am Rhein“ mit den amtlichen Bekannt-       Vereinsmitteilungen:
                                                                               machungen der Stadt Neuenburg am           Die jeweilige Kirche bzw. der/ die Vorsit-
                                                                               Rhein erscheint wöchentlich donnerstags    zende des jeweiligen Vereins.
  Mittwoch, 16.06.2021:                                                        und wird an alle erreichbaren Haushalte
  Bad-Apotheke im Paracelsushaus, Tel.: 07633 - 15 01 50,                      der Stadt Neuenburg mit den Stadtteilen
  Freiburger Str. 20, 79189 Bad Krozingen                                      Zienken, Grißheim und Steinenstadt kos-    Redaktionelle Leitung:
                                                                               tenlos verteilt.                           AMTLICHER TEIL:
                                                                                                                          Sabrina Kirner, Tel. 07631 791-101
  Donnerstag, 17.06.2021:                                                      Herausgeber: Primo-Verlag Anton Stähle     REDAKTIONELLER TEIL: Primo-
  Fridolin-Apotheke, Tel.: 07631 - 79 37 00, Müllheimer Str. 23,               GmbH & Co. KG, Meßkircher Str. 45,         Redaktionsbüro, Tel. 07771 9317-900
                                                                               78333 Stockach                             E-Mail: redaktion-neuenburg@
  79395 Neuenburg am Rhein
                                                                                                                          primo-stockach.de
  Kirchberg-Apotheke, Tel.: 07633 - 87 94, Jengerstr. 13, 79238 Ehrenkirchen   Verantwortlich für den amtlichen Teil:
                                                                               Bürgermeister Joachim Schuster oder        Für den Anzeigenteil:
                                                                               die/der von ihm Beauftragte                Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co.
                                                                                                                          KG, Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach,
  BITTE BEACHTEN:                                                              Verantwortlich für den redaktionellen
                                                                               Teil: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH
                                                                                                                          Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40,
                                                                                                                          E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de,
                                                                               & Co. KG
  Die Ausgabe Nr. 24 erscheint am 17. Juni 2021                                                                           www.primo-stockach.de

  Abgabeschluss ist am Montag, 14. Juni 2021 um 8 Uhr                          Verantwortlich für die                     Anzeigenschluss:
                                                                               Fraktionsmitteilungen:
  im Verlag. Ihren Beitrag senden Sie an                                       Die jeweilige Fraktion bzw. der/ die
                                                                                                                          montags, 15 Uhr im Verlag
  redaktion-neuenburg@primo-stockach.de.                                       Vorsitzende der jeweiligen Fraktion.
Hallo - Stadt Neuenburg am Rhein
HALLO NEUENBURG AM RHEIN                                                                     Donnerstag, 10. Juni 2021 • 3

    ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
                                                                        Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
                                                                           -Untere Flurbereinigungsbehörde-
  Öffentliche Verbandssitzung                                  Öffentliche Bekanntmachung
      des Abwasserzweck-                                                           vom 31.05.2021
    verbands Hohlebachtal                                        über die geplanten Unternehmensflurbereinigungen:
                                                                 Bad Krozingen-Rheintal (DB), Eschbach-Rheintal (DB),
  Am                                                             Buggingen-Rheintal (DB) und Müllheim-Rheintal (DB)
                                                                       im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
              Dienstag, 22. Juni 2021, 11:00 Uhr
              Bürger- und Gästehaus Schliengen
                                                              Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigen-
  findet eine öffentliche Verbandssitzung statt.              tümer gemäß § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
                                                              Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald beabsichtigt als
  Tagesordnung:                                               untere Flurbereinigungsbehörde im Landkreis Breisgau-Hoch-
  1. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresab-         schwarzwald, auf Antrag der DB Netz AG vier Unternehmensflur-
      schluss 2019;                                           bereinigungen nach §§ 87 ff. FlurbG zeitgleich für die Aus- und
  2. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresab-         Neubaustrecke Karlsruhe – Basel in den Planfeststellungsab-
      schluss 2020;                                           schnitten (PfA) 8.2, 8.3 und 8.4 sowie zur Verbesserung der Pro-
  3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschafts-      duktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft und der
      plan 2021;                                              Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwick-
  4. Verschiedenes                                            lung durchzuführen.
                                                              Gemäß § 5 (1) FlurbG müssen vor der Anordnung eines Verfahrens
  Die Bevölkerung ist zu der Sitzung freundlich eingeladen.
                                                              die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer in geeig-
                                                              neter Weise eingehend über die geplante Flurbereinigung und
  Dr. Christian Renkert
                                                              die voraussichtlich entstehenden Kosten aufgeklärt werden.
  Verbandsvorsitzender
                                                              Aufgrund der aktuellen Beschränkungen wegen Corona kann kei-
                                                              ne öffentliche Versammlung durchgeführt werden. Deshalb wer-
                                                              den die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer wie
                                                              folgt informiert:

  Öffentliche Verbandssitzung                                 durch diese öffentliche Bekanntmachung
                                                              in Bad Krozingen, Schallstadt, Eschbach, Hartheim, Buggingen,
      des Zweckverbands                                       Heitersheim, Müllheim, Neuenburg und den angrenzenden Ge-
                                                              meinden.
  Gruppenwasserversorgung                                     durch Auslegung
     Hohlebach-Kandertal                                      • dieser Bekanntmachung und
                                                              • der Karten mit der voraussichtlichen Gebietsabgrenzung
  Am

              Dienstag, 22. Juni 2021, 11:45 Uhr              in den Rathäusern in Bad Krozingen, Eschbach, Buggingen und
              Bürger- und Gästehaus Schliengen                Müllheim zu den üblichen Öffnungszeiten vom 08.06.2021 bis
                                                              zum 16.07.2021. Aus gegebenem Anlass ist die Einsicht im Rathaus
  findet eine öffentliche Verbandssitzung statt.              nur mit Anmeldung oder zuvor vereinbartem Termin möglich. Auf
                                                              die jeweils geltenden Hygienevorschriften der Gemeinden wird
  Tagesordnung:                                               hingewiesen.
  1. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresab-         durch Einstellen
      schluss 2019;
  2. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresab-         der o.a. Unterlagen auf der Internetseite vom Landesamt für
      schluss 2020;                                           Geoinformation und Landentwicklung für das jeweilige Verfahren
  3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschafts-      (www.lgl-bw.de/) unter frühe Bürgerbeteiligung; dort können
      plan 2021;                                              Sie diese Unterlagen auch herunterladen.
  4. Wahl
      a) der stellvertretenden Vorsitzenden;                  durch eine Informationsveranstaltung als Videokonferenz
      b) eines weiteren Mitglieds des Verwaltungsrates;       am 01. Juli 2021 ab 19:30 Uhr, an welcher Sie über das Internet
  5. Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2015-2017;             per webex teilnehmen können. Die Anmeldung hierzu finden Sie
      Prüfungsbericht gemäß § 114 Abs. 4 GemO-kameral, § 5    auf der Internetseite des Landratsamtes unter: www.lkbh.de/ver-
      Abs. 2 Satz 1 GemPrO, vom 13. März 2019                 anstaltungen
  6. Verschiedenes
                                                              Eine Unternehmensflurbereinigung hat insbesondere die Auf-
  Die Bevölkerung ist zu der Sitzung freundlich eingeladen.   gabe den Landverlust, der durch das Unternehmen entsteht, auf
                                                              einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Die für das
  Dr. Christian Renkert                                       Unternehmen einschließlich der Ausgleichs- und Ergänzungs-
  Verbandsvorsitzender                                        maßnahmen benötigten Flächen werden durch das Flurbereini-
                                                              gungsverfahren bereitgestellt. Auch gilt es die erheblichen Ein-
                                                              griffe in die Landeskultur, verursacht durch die Zerschneidung
Hallo - Stadt Neuenburg am Rhein
4 • Donnerstag, 10. Juni 2021                                                                              HALLO NEUENBURG AM RHEIN

  gewachsener landwirtschaftlicher Strukturen, einschließlich der        der oberen Flurbereinigungsbehörde genehmigte Plan bildet die
  Beregnung und deren Erschließungssysteme zu vermeiden oder             Rechtsgrundlage für die Baumaßnahmen der gemeinschaftlichen
  zu minimieren. Schließlich bietet eine Flurbereinigung auch die        Anlagen wie Wege, Gewässer und landschaftspflegerischen An-
  Möglichkeit, die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der            lagen.
  Land- und Forstwirtschaft durch Optimierung der Zusammenle-
  gung und der Erschließung zu verbessern, die Landentwicklung           Die Baumaßnahmen werden öffentlich ausgeschrieben. Bauträ-
  zu fördern und unterschiedliche Interessen auszugleichen.              ger ist die Teilnehmergemeinschaft. Nach dem Ausbau wird das
                                                                         Wege- und Gewässernetz vermessen, um den Flächenbedarf zu
  Vorgesehen ist in die Anordnung von vier behördlich geleiteten         ermitteln. Diesen bringen alle Grundstückseigentümer als Land-
  Unternehmensverfahren nach §§ 87 ff. FlurbG im Bereich der PfA
                                                                         abzug gemeinschaftlich auf. Da in den geplanten Verfahren be-
  8.2 (südlicher Teil) sowie 8.3 und 8.4. In PfA 8.3 und 8.4 liegt der
                                                                         reits ein engmaschiges Wegenetz vorhanden ist, wird nur mit ei-
  Antrag der Enteignungsbehörde auf Einleitung einer Flurbereini-
  gung vor. Für den PfA 8.2 wird ein Antrag der Enteignungsbehör-        nem geringen Abzug gerechnet.
  de in Kürze erwartet.                                                  Vor der Zuteilung der neuen Grundstücke werden alle Grund-
  Der Termin mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung über          stückseigentümer in einem Wunschtermin in Einzelgesprächen
  das Einvernehmen zur Verteilung des Landverlustes (Landabzug)          befragt, welche Wünsche betreffend der Abfindung (der neuen
  findet im Juni statt.                                                  Grundstücke) bestehen.
                                                                         Daraus erstellt das Amt einen Zuteilungsentwurf als Grundlage
  Ablauf eines Flurbereinigungsverfahrens:                               für die vorläufige Besitzeinweisung. Damit sind die neuen Grund-
  Mit der Anordnung durch die obere Flurbereinigungsbehörde              stücke vor Ort sichtbar und können bewirtschaftet werden.
  (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung) entsteht            Das Gesamtergebnis der Flurneuordnung ist der Flurbereini-
  die Teilnehmergemeinschaft, der alle betroffenen Grundstücks-          gungsplan, der alle Regelungen des Verfahrens umfasst: neue
  eigentümer angehören. Jede Teilnehmergemeinschaft wählt sich
                                                                         Flurstücke, rechtliche Regelungen, Abrechnungen für Mehr- oder
  aus ihren Reihen einen Vorstand, welcher ihre Interessen gegen-
                                                                         Minderzuteilungen, Bewertungen usw. Gegen den Flurbereini-
  über der Flurbereinigungsbehörde, der Gemeinde und anderen
  vertritt. Der Vorstand ist örtlicher Ansprechpartner und gestaltet     gungsplan kann Widerspruch eingelegt werden. Nach Erledi-
  die Planung für die Flurneuordnung mit. Es ist für jedes geplante      gung der angefallenen Widersprüche erfolgt die Ausführungsan-
  Flurbereinigungsverfahren ein Vorstand von fünf Personen sowie         ordnung, die definiert, ab wann im Grundstücksverkehr nur noch
  fünf Stellvertretern vorgesehen.                                       die neuen Grundstücke gelten. Den Abschluss des Verfahrens bil-
                                                                         den die Kataster- und Grundbuchberichtigung und zuletzt die
  Nach der Anordnung dürfen Nutzungsarten der Grundstücke                Schlussfeststellung.
  ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur verändert
  werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb ge-
  hören. Der Grundstücksverkehr wird durch die Flurbereinigung           Rechtsbehelfsverfahren:
  nicht eingeschränkt.                                                   In der Flurneuordnung gibt es mehrere Verwaltungsakte mit
  Zunächst erfolgt eine Bestandsaufnahme der im Flurbereini-             Widerspruchsmöglichkeit. Die Widersprüche werden zunächst
  gungsgebiet liegenden Flurstücke und deren Eigentümer aus dem          von der unteren Flurbereinigungsbehörde mit dem Ziel einer
  Liegenschaftskataster und aus dem Grundbuch.                           gütlichen Einigung verhandelt. Diese ist kostenfrei. Kommt keine
                                                                         Einigung zustande, wird der Widerspruch der oberen Flurberei-
  Für die Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Belan-
                                                                         nigungsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Auch diese sucht
  ge werden je nach Umfang der Planung eine ökologische Res-
  sourcenanalyse oder spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen          zunächst eine gütliche Einigung. Kommt diese nicht zustande,
  durchgeführt.                                                          gibt es einen Widerspruchsbescheid, gegen den Klage beim Ver-
                                                                         waltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eingelegt werden kann.
  Damit der Unternehmensträger die Baumaßnahmen durchführen              Ab dieser Phase können Kosten entstehen. Der VGH versucht zu-
  kann, wird dieser in den Besitz und die Nutzung der benötigten         nächst ebenfalls einen Vergleich. Ist dieser nicht möglich, gibt es
  Flächen eingewiesen. Aufgrund dieser Einweisung wird den be-           ein Urteil. Falls hier eine Revision zugelassen ist, kann noch bei
  troffenen Bewirtschaftern ggf. eine Aufwuchsentschädigung so-          dem Bundesverwaltungsgerichtshof geklagt werden.
  wie eine jährliche Nutzungsentschädigung gezahlt, sofern kein
  geeignetes Ersatzland zur Verfügung gestellt werden kann.
                                                                         Abgrenzungen und Ziele der Flurbereinigungen (sortiert von
  Jeder Grundstückseigentümer hat unter Berücksichtigung des             Nord nach Süd):
  Abzugs für das Unternehmen einen Anspruch auf Land von                 Jede Unternehmensflurbereinigung ist so abzugrenzen, dass der
  gleichem Wert. Deshalb wird für die Grundstücke eine Boden-            Landverlust verteilbar und für die Eigentümer tragbar ist.
  wertermittlung durchgeführt, die einen landwirtschaftlichen
                                                                         Bad Krozingen-Rheintal (DB) wird voraussichtlich eine Fläche von
  Nutzwert (Tauschwert) festlegt. Die Wertermittlung erfolgt auf
                                                                         rund 958 ha im Westen der Stadt Bad Krozingen in den Gemar-
  der Grundlage der Reichsbodenschätzung. Dazu werden mit
  Sachverständigen örtliche Bodenproben gezogen. Das Ergebnis            kungen Mengen, Hausen, Biengen, Krozingen, Schlatt, Feldkirch
  ist eine Bodenwertkarte mit verschiedenen Bodenklassen. We-            und Bremgarten umfassen mit rd. 1150 Flurstücken und 290 Teil-
  sentliche Grundstücksbestandteile wie z.B. Bäume werden von            nehmern.
  vereidigten Sachverständigen bewertet.                                 Eschbach-Rheintal (DB) wird voraussichtlich eine Fläche von rund
  Die Außengrenze der Flurneuordnung wird vor Ort durch eine             881 ha westlich von Eschbach in den Gemarkungen Bremgarten,
  Grenzfeststellung ermittelt, sodass danach die genaue Fläche           Eschbach, Schlatt und Tunsel umfassen mit rd. 1200 Flurstücken
  des Flurneuordnungsgebiets feststeht.                                  und 300 Teilnehmern.
  Die Neugestaltung des Flurneuordnungsgebiets wird durch den            Buggingen-Rheintal (DB) wird voraussichtlich eine Fläche von
  Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Be-                rund 850 ha westlich von Buggingen in den Gemarkungen Griß-
  gleitplan bestimmt. Darin werden die Planungen für das Wege-           heim, Heitersheim und Seefelden umfassen mit rd. 860 Flurstü-
  und Gewässernetz und die dafür erforderlichen Ausgleichsmaß-           cken und 260 Teilnehmern.
  nahmen dargestellt. Dieser Plan wird zunächst als Entwurf mit
  dem Vorstand und der Gemeinde abgestimmt. Danach erfolgt               Müllheim-Rheintal (DB) wird voraussichtlich eine Fläche von rund
  die Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, d.h. mit          1143 ha im Westen der Stadt Müllheim in den Gemarkungen Bug-
  Behörden und Verbänden. Auch die Öffentlichkeit wird in den            gingen, Hügelheim, Grißheim, Müllheim, Seefelden und Zienken
  Planungsprozess eingebunden und informiert. Der danach von             umfassen mit rd. 1050 Flurstücken und 320 Teilnehmern.
Hallo - Stadt Neuenburg am Rhein
HALLO NEUENBURG AM RHEIN                                                                          Donnerstag, 10. Juni 2021 • 5

Flächenbedarf und Landabzug:                                      Weitere Planung:
In den Verfahren ist mit einem maximalen Abzug von 2% für den     • Termin zur Aufstellung der Allgemeinen Leitsätze für Natur-
Flächenbedarf des Unternehmens zu rechnen. Er variiert in den       schutz und Landschaftspflege am 29.06.2021 (vormittags)
einzelnen Verfahren und lässt sich durch Grunderwerb bzw. Land-   • Termin zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 5
                                                                    (2) FlurbG am 29.06.2021 (nachmittags)
abfindungsverzichte gemäß §52 FlurbG senken.
                                                                  • Gemeinderatsbeschlüsse zur Übernahme der in der Flurberei-
                                                                    nigung neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen bis Juli
Kosten der Flurneuordnung:                                          2021
Aus gleichartigen Verfahren sind Kosten von rd. 3.000 Euro pro    • Anordnung der Verfahren – Ende 2021
Hektar für die Ausführung der Maßnahmen bekannt. Für diese        • Vorstandswahl und Wertermittlung – 2022/2023
Kosten kommt grundsätzlich der Unternehmensträger im Ein-
                                                                  Danach erfolgen in Abhängigkeit vom Fortschritt des Unter-
wirkungsbereich seiner Maßnahmen auf. Für die einzelnen Ver-
                                                                  nehmens:Bereitstellung der Flächen zum Aus- und Neubau der
fahren werden folglich diese Kosten erwartet:                     Rheintalbahn, Durchführung aller Bauarbeiten der Bahn, Aufstel-
Bad Krozingen-Rheintal (DB)                        2,8 Mio Euro   lung Wege- und Gewässerplan, Ausbau Wege- und Gewässer-
Eschbach-Rheintal (DB)                             2,6 Mio Euro   netz, Zuteilung der neuen Flurstücke ff.
Buggingen-Rheintal (DB)                            2,5 Mio Euro
                                                                  Sie erreichen uns in der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuord-
Müllheim-Rheintal (DB)                             3,4 Mio Euro   nung der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendin-
                                                                  gen unter E-Mail: flurneuordnung@lkbh.de
Plant die Teilnehmergemeinschaft zusätzlich eigene Maßnah-
men, werden deren Kosten mit Zuschüssen von Bund und Land
gefördert. Die verbleibenden nicht durch die Zuschüsse gedeck-    Für Auskünfte oder Rückfragen erreichen Sie für das Verfahren:
ten Kosten tragen die Teilnehmer entsprechend dem Wert ihrer
Einlage. Auf der Grundlage der Hektarsätze in den betroffenen     Bad Krozingen-Rheintal (DB) - Telefon 0761 2187-5430 - Herr Reuter
Gemarkungen kann in den Verfahren mit folgendem Grundzu-          Eschbach-Rheintal (DB) - Telefon 0761 2187-5410 - Herr Holzinger
schuss gerechnet werden:                                          Buggingen-Rheintal (DB) - Telefon 0761 2187-5450 - Frau Möhnle
Bad Krozingen-Rheintal (DB)                               68%     Müllheim-Rheintal (DB) - Telefon 0761 2187-5420 - Herr Baumann
Eschbach-Rheintal (DB)                                    61%
Buggingen-Rheintal (DB)                                   65%     gez. Faller
Müllheim-Rheintal (DB)                                    65%
Vom Land werden alle Kosten getragen, die für die Verwaltung
anfallen (Verfahrenskosten).
Hallo - Stadt Neuenburg am Rhein
6 • Donnerstag, 10. Juni 2021                                                                           HALLO NEUENBURG AM RHEIN

                                                   ENDE DER ÖFFENTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN

      NEUENBURG AKTUELL
 Blickfang und Spielspaß                                              Grundgedanke ist es, den vielen Besucherinnen und Besuchern
                                                                      der Landesgartenschau die Tradition der Weidlinge zu vermitteln
                                                                      und gleichzeitig in vielen Gärten oder auf Balkonen die Landes-
 Gleich zwei „Bootstypen“ wecken Vorfreude                            gartenschau aufblühen zu lassen. „Wir freuen uns sehr über be-
 auf die Landesgartenschau in Neuenburg am                            gleitende Aktionen aus der Bevölkerung und unterstützen dies
 Rhein                                                                natürlich gerne. Schließlich ist dies eine Chance, die Schönheit,
                                                                      die Besonderheiten und die kulturelle Vielfalt unserer Region
 Sie sind aus der Geschichte Neuenburgs am Rhein nicht wegzu-         einem breiten Publikum zu zeigen, nicht nur auf der Landesgar-
 denken: die Weidlinge. Einige von ihnen werden bepflanzt auf         tenschau selbst, sondern überall in der Stadt“, zeigt sich auch
 der Landesgartenschau im kommenden Jahr zu sehen sein, ak-           LGS-Geschäftsführerin Andrea Leisinger begeistert von den blü-
 tuell ist das Planungsteam noch auf der Suche nach Leihgaben         henden Booten, die für die Landesgartenschau werben.
 oder Weidlingen, die günstig zum Verkauf stehen. Doch das ist
 nicht alles. Ab Oktober 2021 gibt es einen Weidling für den heimi-
 schen Garten oder den Balkon! Möglich macht dies eine Gemein-
 schaftsaktion der Zimmerei Hanisch und der Schreinerei Lösch auf
 Initiative des Grißheimer Ortschaftsrats. Die Weidlinge werden
 aus Lärchenholz gefertigt und haben eine Größe von ca. 85 x 20
 x 14 cm (LxBxH). Das Holz für 200 Stück wurde bereits vorberei-
 tet, nun erfolgt in den kommenden Monaten der Zusammenbau.
 Pünktlich zum Start des Dauerkartenvorverkaufs zur Landesgar-                                                            Foto: C. Hanisch
 tenschau am 3. Oktober 2021 sollen die Weidlinge bei den ausfüh-
 renden Betrieben sowie bei verschiedenen Verkaufsstellen zum         Während die „blühenden“ Weidlinge erst ab Oktober 2021 erhält-
 Preis von 35 bzw. 40 Euro pro Set (Modell Weidling Grißheim bzw.     lich sind, dürfen sich wasserbegeisterte Kinder schon heute freu-
 Modell Weidling LGS inklusive Blumenkasten und LGS-Samenmi-          en: denn ab sofort sind mit den „Rhiischiffle“ die Freiburger Bäch-
 schung) erhältlich sein. Reservierungen sind ab sofort möglich       le Boote in der Landesgartenschau 2022 Neuenburg am Rhein
 und ermöglichen den Organisatoren die Planung. Dazu genügt           Bastel-Edition erhältlich! In den Landesgartenschau-Farben Blau,
 eine kurze Email an kontakt@zimmerei-hanisch.de.                     Grün und Gelb warten sie in der Tourist-Information in Neuenburg
Hallo - Stadt Neuenburg am Rhein
HALLO NEUENBURG AM RHEIN                                                                    Donnerstag, 10. Juni 2021 • 7

am Rhein auf ihre neuen Besitzer und sorgen nach erfolgreichem
Aufbau im nächsten Bachlauf, im heimischen Planschbecken oder
im Landesgartenschaujahr am Ufer des Altrheins für Spielspaß!      Eindrücke von
                                                                   der Großbaustelle...
                                                                   Das Projekt Parkhaus am Rheintor kommt voran.

                                    Foto: Landesgartenschau GmbH
Kontakt
Petra Sattler
Marketing & Öffentlichkeitsarbeit
Landesgartenschau 2022 Neuenburg am Rhein GmbH
Tel. +49 (0) 76 31 - 933 94 0; petra.sattler@neuenburg2022.de
www.neuenburg2022.de

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   Marktplatz 2
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Hallo - Stadt Neuenburg am Rhein
8 • Donnerstag, 10. Juni 2021                                                                         HALLO NEUENBURG AM RHEIN

  Polizeibericht                                                     Die Brandstelle konnte schließlich im gemeinschaftlichen Abfall-
                                                                     keller lokalisiert werden, hier brannten mehrere große Müllcon-
  Starke Rauchentwicklung aus Wohnanlage “Unser Park“                tainer sowie Teile der Raumverkleidung. Ein Teil des Brandguts
  in Neuenburg am Rhein, etwa 60 Bewohner mussten                    wurde für die Nachlöscharbeiten ins Freie gebracht.
  vorübergehend ihre Wohnungen verlassen                             Die Feuerwehr setzte zwölf Atemschutztrupps mit 24 Einsatzkräf-
                                                                     ten zur Brandbekämpfung im Wohnkomplex ein. Nach Abschluss
                                                                     der Löscharbeiten wurde die Wohnanlage mit mehreren leis-
                                                                     tungsstarken Hochdrucklüftern entraucht.
                                                                     Der Kommandant und stellvertretende Kreisbrandmeister
                                                                     Andreas Grozinger zeigte sich im Rückblick beeindruckt davon,
                                                                     was die Einsatzkräfte gemeinsam geleistet hatten: „Es gab keine
                                                                     Verletzten, die Brandausbreitung wurde verhindert und alle Be-
                                                                     wohner konnten nach Abschluss der Löschmaßnahmen zurück in
                                                                     ihre Wohnungen.“
                                                                     Teile der Müllheimer Straße sowie die Pommernstraße wurden
                                                                     für die Zeit der Löschmaßnahmen gesperrt, eine örtliche Umlei-
                                                                     tung wurde eingerichtet.
                                                                     Am Einsatz beteiligt waren die Polizei mit mehreren Streifenwa-
  Im Untergeschoss der Neuenburger Wohnanlage „Unser Park“ ist       gen und zehn Beamten, der Rettungsdienst mit zwölf Einsatz-
  es am Mittwoch, 02. Juni gegen 20 Uhr zu einer starken Rauchent-   kräften, die Feuerwehr Neuenburg mit den Abteilungen Zienken,
  wicklung gekommen. Die Feuerwehr hatte den Brand gegen             Grißheim und Steinenstadt sowie eine Einheit aus Müllheim mit
  21.20 Uhr gelöscht. Mehrere größere Papiercontainer hatten Feu-    65 Einsatzkräften und 13 Fahrzeugen.
  er gefangen.
                                                                     Der Gesamtschaden bewegt sich der Polizei zufolge im mittleren
                                                                     fünfstelligen Bereich. Zur Brandursache konnte noch keine kon-
                                                                     krete Aussage getroffen werden. Die weiteren Ermittlungen wer-
                                                                     den vom Polizeirevier Müllheim geleitet.

                                                                       Die Stadt Neuenburg am Rhein sucht für die Kita „Kieselstei-
                                                                       ne“ in Steinenstadt und die Kita „Rheinhüpfer“ in Grißheim
                                                                       zum 01.09.2021

                                                                               jeweils eine Stelle im Rahmen
                                                                               des Bundesfreiwilligendienstes
                                                                       Die Bewerber*innen sollten Freude an der Arbeit mit Kin-
                                                                       dern im Kita-Alter (1-6 Jahre) haben und gerne im Team
                                                                       arbeiten. Das Arbeitsfeld beinhaltet die Unterstützung des
                                                                       Betreuungspersonals bei allen anstehenden Arbeiten des
                                                                       Kitaalltages.

                                                                       Die Stellenausschreibung richtet sich in der Regel an er-
                                                                       wachsene Bewerber*innen ab 18 Jahren, wobei je nach
                                                                       Eignung auch Ausnahmen gemacht werden können.

                                                                       Haben wir Ihr Interesse geweckt?
  Beim Eintreffen der Feuerwehr gegen 20 Uhr quoll bereits dichter
                                                                       Dann bewerben Sie sich bitte schnellstmöglich schriftlich
  Rauch aus einem Lüftungsschacht des Innenhofs. Zunächst war
                                                                       mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der
  unklar, was genau brannte. Von mehreren Seiten rückten Einsatz-
                                                                       Stadt Neuenburg am Rhein, Personalabteilung, Frau Simo-
  kräfte unter Atemschutz in den Gebäudekomplex vor, wie die
                                                                       ne Selz, Rathausplatz 5, 79395 Neuenburg am Rhein oder
  Feuerwehr mitteilte.
                                                                       per E-Mail an simone.selz@neuenburg.de.
  Das Vordringen zur Brandstelle gestaltete sich aufgrund der
  starken Rauch- und Hitzeentwicklung sehr schwierig. Dennoch          Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Frau Cathrin Back
  gelang es der Feuerwehr, eine Brandausbreitung innerhalb der         (Tel. 0173-4530282, E-Mail: cathrin.back@neuenburg.de)
  Wohnanlage zu verhindern.                                            zur Verfügung.
  Aufgrund der Rauchentwicklung mussten etwa 60 Bewohner aus           Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
  vier Gebäudeteilen vorübergehend ihre Wohnungen verlassen.
  Vorsorglich waren sie von der Polizei evakuiert worden. Die An-
  wohner wurden zum nahegelegenen Fridolinhaus gebracht, wo
                                                                                                               www.neuenburg.de
  sie vom Rettungsdienst versorgt wurden. Nachdem die Feuer-
  wehr das Gebäude belüftet hatte, konnten sie in ihre Wohnungen
  zurückkehren.
Hallo - Stadt Neuenburg am Rhein
HALLO NEUENBURG AM RHEIN                                                                       Donnerstag, 10. Juni 2021 • 9

  Die Stadt Neuenburg am Rhein sucht zum nächstmöglichen         Die Stadt Neuenburg am Rhein sucht für die Kinderkrippe
  Zeitpunkt                                                      „Sonnenwichtel“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt

      eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) 100%                             eine Krippenleitung (m/w/d) (100%)
  im Team Stabsstelle des Bürgermeisters.                        Die Einrichtung bietet Platz für 20 Kinder im Alter von 1 bis 3
                                                                 Jahren in VÖ- und Ganztagesgruppen.
  Ihre Aufgabenschwerpunkte:
  • Weiterentwicklung und Umsetzung des Stadtmarketings/         Ihre Aufgabenschwerpunkte:
    der Wirtschaftsförderung                                     • Sie begleiten und unterstützen die Kinder in ihrer Ent-
                                                                   wicklung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
                                                                 • Sie leiten die Einrichtung und entwickeln sie gemeinsam
  • Umsetzung der Digitalisierungsstrategie                        mit dem Team (8 Mitarbeiter) konzeptionell weiter
  • Mitwirkung in der organisatorischen Unterstützung bei        • Sie bauen eine Erziehungspartnerschaft mit den Erzie-
    der Durchführung der Landesgartenschau 2022                    hungsberechtigten auf
                                                                 • Sie arbeiten vernetzt mit den anderen städtischen Kinder-
                                                                   tageseinrichtungen und dem Träger
  Unsere Erwartungen:
  • erfolgreiches zu den Aufgabenschwerpunkten abge-             Unsere Erwartungen:
    schlossenes Hochschulstudium bzw. die Fortbildungs-          • Sie sind eine aktive und empathische Person mit einer
    prüfung zur*m Verwaltungsfachwirt*in (Angestellten-            abgeschlossenen pädagogischen Ausbildung (z.B. Erzie-
    lehrgang II) oder eine vergleichbare Qualifikation             her*innen, Heilerziehungspfleger*innen) oder einem
  • idealerweise bereits vorhandene Berufserfahrung in PR          Studium (z.B. Heilpädagogik, Elementarpädagogik, Sozi-
    und Marketing, vorzugsweise im kommunalen Bereich              alpädagogik)
  • fundierte EDV-Kenntnisse in MS-Office                        • Sie konnten bereits Leitungserfahrung sammeln und ha-
  • Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, selb-     ben ein kooperatives Leitungsverständnis
    ständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise nach          • Sie sind achtsam, haben Freude an der Arbeit mit Kindern
                                                                   und können Beziehungen aufbauen
    Einarbeitungszeit
                                                                 • Sie arbeiten gern im Team, sind motiviert, kommunikati-
                                                                   onsfreudig und handeln verantwortungsbewusst
  Wir bieten:                                                    Wir bieten Ihnen:
  • ein vielseitiges, verantwortungsvolles und interessantes     • ein interessantes, vielseitiges und gestaltbares Arbeits-
    Aufgabengebiet                                                 feld
  • vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten                      • neugierige und aufgeweckte Kinder
  • ein aktives betriebliches Gesundheitsmanagement              • ein motiviertes und unterstützendes Team
  • ein freundliches und aufgeschlossenes Team, das Ihnen        • regelmäßigen fachlichen Austausch und Vernetzung in-
    bei der Einarbeitung zur Seite steht                           nerhalb des Trägers
  • eine Anstellung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öf-    • gezielte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
    fentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppe 9b TVöD.           • das betriebliche Gesundheitsprogramm Hansefit
                                                                 • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentli-
                                                                   chen Dienst (TVöD) in S09
  Haben wir Ihr Interesse geweckt?
  Dann bewerben Sie sich bitte schriftlich bis 12.06.2021 mit    Haben wir Ihr Interesse geweckt?
  Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der Stadt         Dann bewerben Sie sich bitte schriftlich mit Ihren vollstän-
                                                                 digen Bewerbungsunterlagen bei der Stadt Neuenburg am
  Neuenburg am Rhein, Personalabteilung, Frau Simone
                                                                 Rhein, Personalabteilung, Frau Simone Selz, Rathausplatz
  Selz, Rathausplatz 5, 79395 Neuenburg am Rhein oder per        5, 79395 Neuenburg am Rhein oder per E-Mail an simone.
  E-Mail (eine pdf-Datei) an simone.selz@neuenburg.de.           selz@neuenburg.de.
  Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Herr Martin Bäch-          Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Frank Seeling (Telefon:
  ler, Telefon: 07631/791-104, E-Mail: martin.baechler@          07631-791148, E-Mail: frank.seeling@neuenburg.de) gerne
  neuenburg.de, gerne zur Verfügung.                             zur Verfügung.

  Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!                             Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

                                          www.neuenburg.de                                                 www.neuenburg.de

                                                                                © Bundesregierung
Hallo - Stadt Neuenburg am Rhein
10 • Donnerstag, 10. Juni 2021                                                                      HALLO NEUENBURG AM RHEIN

                                                                    VERKEHR/ MOBILITÄT AKTUELL

                                                                   Schlüsselstraße bleibt
    Die Stadt Neuenburg am Rhein sucht zum nächstmöglichen
    Zeitpunkt
                                                                   weiterhin gesperrt
                                                                   Entgegen früheren Planungen und Veröffentlichungen in der
         eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) 100%                        Presse, bleibt der bereits fertiggestellte, neu gestaltete Bau-
                                                                   abschnitt der Schlüsselstraße weiterhin für den PKW- und den
    im Team Bürgerbüro/Soziales.                                   LKW-Verkehr gesperrt.
    Ihre Aufgabenschwerpunkte:                                     Diese Entscheidung begründet sich daraus, dass es sich um eine
    • Bürgerinformation bzw. –Empfang                              Sackgasse handelt und keine Wendemöglichkeit für PKW oder gar
    • Alle Aufgaben des Meldewesens, alle Passangelegenhei-        größere Fahrzeuge besteht. Haftungsgründe spielen ebenfalls
      ten, Gewerberecht, Führerscheinwesen                         eine Rolle, da es sich bei dem Straßenabschnitt nach wie vor um
    • Verwaltung und Verkauf Imageprodukte                         eine Baustelle handelt.
    • Stellvertretung Telefonzentrale
                                                                   Weitere Informationen bei:
    Unsere Erwartungen:                                            Torsten Richter
    • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwal-        Teamleiter Technische Dienste
      tungsfachangestellten oder vergleichbare Qualifikation       Tel. +49 (0) 76 31 - 791-208
    • fundierte EDV-Kenntnisse in MS-Office                        Torsten.richter@neuenburg.de
    • Teamfähigkeit,     Eigeninitiative,   Einsatzbereitschaft,
      selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise nach
      Einarbeitungszeit
    • Erfahrungen im Bürgerbüro sind erwünscht

    Wir bieten:
    • eine unbefristete Stelle, Eingruppierung nach TVöD
    • ein interessantes und anspruchsvolles Aufgabengebiet
    • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten                           Rheinbrücken zwischen
    • ein freundliches und aufgeschlossenes Team, das Ihnen
      bei der Einarbeitung zur Seite steht                            Neuenburg und Chalampé
    Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie                (B 378) bis Ende März
    sich bitte mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen
    bei der Stadt Neuenburg am Rhein, Personalabteilung,              nächsten Jahres gesperrt
    Frau Simone Selz, Rathausplatz 5, 79395 Neuenburg am              Brücken werden saniert und für den Geh- und Radver-
    Rhein oder per E-Mail (eine pdf-Datei) an simone.selz@            kehr ausgebaut - Kfz-Verkehr wird weiträumig umge-
    neuenburg.de.                                                     leitet - Rad- und Fußgängerverkehr bleibt möglich
    Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Frau Elvira Rieste-
    rer, Telefon: 07631/791-133, E-Mail: elvira.riesterer@            Am Montag, 7. Juni, wurden die insgesamt drei Brücken
    neuenburg.de, gerne zur Verfügung.                                über den Rhein bzw. über die D 39 auf französischer
                                                                      Seite zwischen Chalampé (Frankreich) und Neuenburg
    Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!                                (Breisgau-Hochschwarzwald) wegen Sanierungsarbeiten
                                                                      bis März 2022 für den Kfz-Verkehr gesperrt.
                                            www.neuenburg.de          Der Verkehr wird über das Autobahndreieck Neuenburg
                                                                      (A 5/A 36) umgeleitet. Der Fuß- und Radverkehr bleibt auf
                                                                      der Brücke in beiden Richtungen während der gesamten
                                                                      Zeit möglich.
                                                                      Im Rahmen eines deutsch-französischen Kooperations-
                                                                      modells werden die Brücken an der B 378 und der RD 39
                                                                      auf französischer Seite über den Altrhein und den Grand
                                                                      Canal d‘Alsace von der französischen Straßenbauverwal-
                                                                      tung saniert und für den Radverkehr ausgebaut.
    Die kommunale REGIO Volkshochschule Neuenburg am
                                                                      Die Sanierung der beiden Brücken wird von der Colléctivité
    Rhein sucht für das Herbst-/Wintersemester 2021
                                                                      européenne d’Alsace durchgeführt und soll in rund zehn
                                                                      Monaten (Ende März 2022) rechtzeitig bis zur Landesgar-
              engagierte und qualifizierte                            tenschau abgeschlossen sein.
              Kursleitende als Freiberufler
                                                                      Die Sanierung der Brücken kostet rund 2,5 Millionen Euro.
    für folgende Programmbereiche: Sprachen (Englisch, Fran-          Die Kosten teilen sich die Colléctivité européenne d’Alsa-
    zösisch), Digitales Wissen, Alltagswissen, Natur und Umwelt,      ce und das Land Baden-Württemberg. Die Kosten für den
    Kunst und Gestalten, Gesundheit und Bewegung.                     Ausbau des gemeinsamen Geh- und Radweges, die bei
                                                                      rund 2,3 Millionen Euro liegen, übernimmt das europäi-
    Wenn Sie interessiert sind, dann senden Sie uns Ihre              sche Programm Interreg.
    Kurzbewerbung an die REGIO VHS, Am Stadtgra-
    ben 1, 79395 Neuenburg am Rhein oder per E-Mail an                Quelle: Pressestelle Regierungspräsidium Freiburg
    stadtverwaltung-vhs@neuenburg.de.

                                            www.neuenburg.de
Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021
Grundsätzliche Regelungen                                                                           Inzidenz unter 100

Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen
aufeinander treffen.                                                                                Unabhängig von den Öffnungsschritten unter 100 gilt:
                                                                                                                                                                                                          HALLO NEUENBURG AM RHEIN

                                                                                                         » Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.
                                                                                                           Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und
                                                                                                           geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben,
      Abstand               Hygiene             Medizinische              Corona-App   Regelmäßig
       halten             praktizieren          Maske tragen                nutzen       lüften            zählen als ein Haushalt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten.

                                                                                                         » In Ballett- und Tanzschulen kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen
     » Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt wie bisher bestehen*                                   aus zwei Haushalten.
      *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen                             » Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug
      Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).
                                                                                                           und Boot) sind unter Hygieneauflagen und mit medizinischer Maske möglich.
     » Schnell- und Selbsttests
                      Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote
       erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten-
                                                                                                         » Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:
       freie Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden.
       Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein negatives Testergebnis                          - Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der
       bestätigen:                                                                                           Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies
        - Arbeitgeber*innen                                                                                  nicht möglich (z.B. bei einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder
        - Anbieter*innen von Dienstleistungen                                                                Selbsttest der Kund*innen benötigt.
        - Schulen für deren Schüler*innen sowie Personal                                                   - Nur mit vorheriger Terminbuchung
     » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich                        - Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe
       selbst unter Aufsicht (zum Beispiel Dienstleister*innen oder Arbeitgeber*innen)
                                                                                                         » Liefer- und Abholdienste in der Gastronomie generell erlaubt
       durchführen und bescheinigen lassen.
     » Alternativ kann auch ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden.
     » Schüler*innen können bei Angeboten mit Testpflicht einen von der Schule
       bescheinigten negativen Test vorlegen (nicht älter als 60 Stunden)                                » Baumärkte dürfen unabhängig der Öffnungsschritte öffnen.
     » Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als
       getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden.
                                                                                                         » Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung und Testkonzept,
     » Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene                              Gemeindegesang erlaubt
       Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl.
     » Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit,
       wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von
       dieser Regelung abweichen und einen negativen Coronatest einfordern.

     Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine
     akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen.
                                                                                                                                                                                                          Donnerstag, 10. Juni 2021 • 11

                                                                                                                                                                                   Stand: 04. Juni 2021
Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021
Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 1
                                                                                                                                                                                                               12 • Donnerstag, 10. Juni 2021

       Inzidenz 5 Werktage unter 100*                             Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest,
 !     *Tritt am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung         Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):
         durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurück-
         genommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden
        Tagen steigt

      » Einzelhandel (Click&Meet) 1 Kund*in pro                           » Kontaktarmer Freizeit- und Amateur-                         » Gastronomie (6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro
        40 m² Ladenfläche ohne Testkonzept.                                 sport, organisierter Vereinssport sowie Hoch-                 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen
        2 Kund*innen pro 40 mm² ohne Voranmeld-                             schulsport bis 20 Personen in Sportanlagen und                unter Einhaltung der AHA-Regeln
        ung mit Testkonzept.                                               -stätten außen, bei organisiertem Vereinssport               » Shisha- und Raucherbars (6 bis 21 Uhr)
                                                                            auch außerhalb von Sportanlagen und -stätten,                 Rauchen nur im Freien erlaubt, innen 1 Gast pro
     » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und                               z.B. Joggen im Wald, dies gilt nicht für privat               2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen
        Akademien bis 100 Personen außen, Nutzung                           organisierte Gruppen wie Wandergruppen                        unter Einhaltung der AHA-Regeln
       von Lernplätzen mit Voranmeldung                                   » Wettkampfveranstaltungen des Spitzen-
     » Vortrags- und Informationsveranstaltungen                            und Profisports ohne Begrenzung der
                                                                                                                                        » Touristische Übernachtung in Beherberg-
       bis 100 Personen außen                                               Teilnehmerzahl bis 100 Zuschauer*innen
                                                                                                                                          ungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen,
     » Kurse an Volkshochschulen und ähnlichen                              außen
                                                                                                                                          Ferienwohnungen, Campingplätze und
       Einrichtungen innen bis 10 Personen (Tanz-                         » Wettkampfveranstaltungen des kontakt-
                                                                                                                                          ähnliche)
       und Sportkurse nicht erlaubt), außen bis                             armen Amateursports bis 20 Sportler*innen
                                                                                                                                          Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder
       20 Personen                                                          bis 100 Zuschauer*innen außen
                                                                                                                                          Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen
     » Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen                                                                                            Coronatest vorlegen.
       (1,5 m Abstand muss eingehalten werden)                            » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern,
                                                                                                                                        » Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seil-
     » Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler*innen                             Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen
                                                                                                                                          bahnen, Ausflugsschiffe, Museumsbahnen
     » Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen                                   bis 100 Personen
                                                                                                                                          und ähnliche (Start- und Zielort muss sich
       bis 10 Schüler*innen                                               » Zoologische und botanische Gärten
                                                                                                                                          mindestens in Öffnungsstufe 1 befinden,
     » Gesangs- und Blasmusikunterricht mit                                 (1 Person pro 20 m²)
                                                                                                                                          maximal die Hälfte der vollen Besetzung)
       bis 5 Schüler*innen innen und außen                                » Galerien, Gedenkstätten und Museen
     » Ballett- und Tanzschulen außen mit                                   (1 Person pro 20 m²)
                                                                          » Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf-                 » Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremien-
       10 Schüler*innen
                                                                            anlagen, Reitanlagen, Golfplätze, Tennisplätze                sitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen,
     » Archive, Büchereien und Bibliotheken
                                                                            Hochseilgärten, Bootsverleih und ähnliche)                    Betrieben o.ä. mit bis zu 100 Personen außen
       (1 Person pro 20 m²)
                                                                            bis 20 Personen, mehrere aktive Gruppen, die                  und mit bis zu 10 Personen innen
                                                                            sich nicht begegnen, sind möglich
     » Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons                        » Außenbereiche von Schwimmbädern
       oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m²)                        aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem
                                                                            Zugang (1 Person pro 20 m²)
                                                                          » Touristische Veranstaltungen im Freien, wie
                                                                            Natur- oder Stadtführungen mit bis zu 20
                                                                            Personen
                                                                                                                                                                                        Stand: 04. Juni 2021
                                                                                                                                                                                                               HALLO NEUENBURG AM RHEIN
Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021
 Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 2

        Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 weiter*                                   Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tages-
                                                                                                                                                                                                             HALLO NEUENBURG AM RHEIN

 !       *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird   aktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):
           zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt.

       » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen                               » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kinos und ähnliche) innen
         innen                                                                                             bis 100 Personen und außen bis 250 Personen
       » Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 250 Personen außen,                               » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungs-
         bis 100 Personen innen                                                                            betrieben für Übernachtungsgäste geöffnet (1 Person pro 20 m²)
       » Volkshochschulen, Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett-                              » Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen
         schulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schüler*innen innen                              » Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)
         und außen                                                                                       » Touristische Veranstaltungen, wie Museumsführungen, bis 20 Personen
                                                                                                         » Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung u.ä. (6 bis 22 Uhr) 1 Gast pro
       » Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m
                                                                                                           2,5 m², 1,5 m Abstand und Einhaltung der AHA-Regeln, Rauchen nur im Freien erlaubt
         Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln
       » Shisha- und Raucherbars (6 bis 22 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt,
                                                                                                         » Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios
         innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Ein-
                                                                                                           (1 Person pro 20 m²) innen und außen
         haltung der AHA-Regeln
                                                                                                         » Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der
                                                                                                           Teilnehmerzahl bis 250 Zuschauer*innen außen und innen bis 100 Zuschauer*innen
      » Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 20 m²)
                                                                                                         » Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung
       » Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebs-
                                                                                                           der Teilnehmerzahl bis 250 Zuschauer*innen außen und innen bis
         versammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis 250 Personen außen
                                                                                                           100 Zuschauer*innen
         und mit bis 100 Personen innen
                                                                                                                                                                                                             Donnerstag, 10. Juni 2021 • 13

                                                                                                                                                                                      Stand: 04. Juni 2021
Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021
 Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 3
                                                                                                                                                                                                           14 • Donnerstag, 10. Juni 2021

         Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 2 weiter*                                  Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tages-
  !      *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird   aktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):
           zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt

       » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 250 Personen                             » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) innen
         innen                                                                                           bis 250 Personen und außen bis 500 Personen
       » Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 500 Personen außen,                             » Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen (1 Person pro 10 m²)
         bis 250 Personen innen                                                                        » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 10 m²)
                                                                                                       » Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung u.ä. (6 bis 1 Uhr) 1 Gast
       » Gastronomie (6 bis 1 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m                             pro 2,5 m², mit 1,5 m Abstand und Einhaltung der AHA-Regeln, Rauchen nur im
         Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln                                               Freien erlaubt
       » Shisha- und Raucherbars (6 bis 1 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt,
         innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Ein-                         » Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der
         haltung der AHA-Regeln                                                                           Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauer*innen außen und innen bis 250 Zuschauer*innen
                                                                                                       » Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der
                                                                                                          Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauer*innen außen und innen bis 250 Zuschauer*innen
      » Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 10 m²)
       » Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebs-
         versammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 500 Personen außen
         und mit bis zu 250 Personen innen

                                                                                                                                                                                    Stand: 04. Juni 2021
                                                                                                                                                                                                           HALLO NEUENBURG AM RHEIN
Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021
Lockerungen bei Inzidenz unter 50                                                              Lockerungen bei Inzidenz unter 35

       Inzidenz sinkt 5 Tage unter 50*                                                               Inzidenz sinkt 5 Tage unter 35*
                                                                                                                                                                                                                    HALLO NEUENBURG AM RHEIN

 !      *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird   !      *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird
          zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt.                  zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegt.

        Die Regelungen der Öffnungsschritte 1-3 gelten hier unmittelbar. Wenn die
        7-Tage-Inzidenz die 50 überschreitet, wird diese Regelung zurückgenommen.
                                                                                                    » Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen
                                                                                                      und Einrichtungen (wie z.B. Freibäder)
      » Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Person aus bis zu 3 Haus-
        halten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht
        mitgezählt. Zusätzlich dazu dürfen 5 Kinder bis einschließlich bis 13 Jahre aus             » Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen innen und außen (ausgenommen sind
        5 weiteren Haushalten dazu kommen. So sind Kindergeburtstage in kleinem                       Tanzveranstaltungen) mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis
        Rahmen wieder möglich.

      » Öffnung von Einzelhandel mit folgenden                                                      » Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²)
                                                                                                   » Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsver-
        Auflagen:
                                                                                                      sammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 750 Personen außen
        - Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in
        - Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
                                                                                                    » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen)
        - Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt
                                                                                                      außen bis 750 Personen
          nicht für den Lebensmitteleinzelhandel)
        - Maskenpflicht auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen
        - Gesteuerter Zutritt                                                                       » Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 750 Personen außen
        - Warteschlangen vermeiden
        - Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt
        - Testpflicht entfällt

      » Archive, Büchereien und Bibliotheken ohne Auflagen

      » Zoologische und botanische Gärten ohne Auflagen
      » Galerien, Gedenkstätten und Museen ohne Auflagen
                                                                                                                                                                                                                    Donnerstag, 10. Juni 2021 • 15

                                                                                                                                                                                             Stand: 04. Juni 2021
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