Heimatbrief AmtsblAtt der Verbandsgemeinde Rülzheim
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Heimatbrief AmtsblAtt d e r Ve r b a n d s g e m e i n d e R ü l z h e i m 45 Jahrgang Donnerstag, den 6. Dezember 2018 Nr. 49/2018 mit den gemeinden rülzHeim leimersHeim HÖrdt KuHardt
Rülzheim - 2 - Ausgabe 49/2018 Wichtiges auf einen Blick Öffnungszeiten der Verwaltung Montag: 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr ab 07.30 Uhr Einwohnermeldeamt Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr Verbandsgemeindeverwaltung Pflegestützpunkt Rülzheim Neu: Kuhardterstraße 37, Tel.: 07272/750342 oder 07272/972968 Homepage: www.ruelzheim.de Zentrale 07272/7002-0 Familienbüro Rülzheimv und WILLKOMM Rülzheim Verbandsbürgermeister Schardt���������������������������07272/7002-1021 Eisenbahnstr. 32, Tel.: 07272/7778161 Ortsbürgermeister Hör, Rülzheim��������������������������07272/7002-1601 Offene Sprechstunde: Donnerstag, 10.00 bis 12.00 Uhr Ortsbürgermeister Frey, Hördt�������������������������������������� 07272/74817 Netz der kleinen Hilfen - Leimersheim Ortsbürgermeister Eiswirth, Kuhardt������������������������������ 07272/8318 Tel. Nr. 0151/25 80 50 77, Energiecenter��������������������������������������������������������07272/7002-1612 Mo.-Fr. 10.00 - 12.00 Uhr (außer an Feiertagen) Erweiterte Nachbar- Badesee����������������������������������������������������������������������� 07272/92840 schaftshilfe bei kleinen Problemen im täglichen Leben. Netzwerk St. Anna Kuhardt Schulen Tel. 0152 36369522 Rufen Sie an - wir helfen ehrenamtlich selbst oder vermitteln professionelle Hilfe. Mo. u Mi. 10.00 - 12.00 Uhr, Fr. in der Verbandsgemeinde Rülzheim 16.00 - 18.00 Uhr IGS Rülzheim�������������������������������������������������������������07272/92974-0 Grundschule Rülzheim��������������������������������������������������� 07272/8909 Grundschule Leimersheim��������������������������������������������� 07272/2687 Kath. Pfarrei Hl. Theodard Grundschule Hördt������������������������������������������������������� 07272/71001 Zentrales Pfarrbüro Grundschule Kuhardt����������������������������������������������������� 07272/2717 Rülzheim 07272-919527 Kontaktstellen Notrufe - Überfall - Verkehrsunfall Hördt Mittwoch 17:00-18:00 Uhr 07272-71022 Polizei-Notruf������������������������������������������������������������������������������� 110 Kuhardt Mittwoch 08:00-10:00 Uhr 07272-933841 Polizei-Inspektion Germersheim�����������������������������������07274/958-0 Leimersheim Donnerstag 16:00-18:00 Uhr 07272-2100 Kripo-Sicherheitsberatung Ludwigshafen�����������������0621/9631/440 Polizei-Inspektion Wörth���������������������������������������������07271/9221-0 Seelsorglicher Notdienst Krankenhaus Kandel�������������������������������������������������������� 07275/710 Pfarrei Bellheim-Germersheim-Rülzheim ����������������0176-66024810 Krankenhaus Germersheim�������������������������������������������� 07274/5040 Prot. Pfarramt Feuerwehr-Rettungsdienst-Notarzt Rülzheim������������������������������������������������������������������������� 07272/8443 Notruf������������������������������������������������������������������������������������������ 112 Fax-Nr.���������������������������������������������������������������������� 07272/7403402 Evang.-Kath. Telefonseelsorge����������������������������������� 0800/1110111 Soziale Dienste und����������������������������������������������������������������������������� 0800/1110222 Nachbarschaftshilfe Hördt Günther Becht, Seniorenbeauftragter, Tel. 07272/2990 Thorsten Stephan Verlohner, 2. Beigeordneter, Tel. 07272/750836 Rheinfähre Leimersheim Nachbarschaftshilfe Rülzheim Johann Freiwald, ���������������������������������������Tel.-Nr.: 0176/21826198; Ingrid Mendel, Seniorenbeauftragte, Tel. 07272/3219 Fahrplan und Preise abrufbar unter www.rheinfaehre-leimersheim. Braun´sche Stiftung de Am Deutschordensplatz 8, 76761 Rülzheim Tel.: 07272 / 928511, Fax.: 07272/928516 Bürozeiten: Hilfsprojekt Gewalt gegen Frauen Montag bis Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr und Freitag 08.00 - 14.00 Sybille Roth ����������������������������������������������������������07272/7002-1042 Uhr Sozialstation e.V. Rülzheim Maria Kürten ���������������������������������������������������������07272/7002-1620 Kuhardterstr. 37, Tel: 07272/91 91 77, Fax: 07272/91 91 78 Bürozeiten Montag bis Freitag 08.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung. Sie Kinderschutzdienst Germersheim erreichen uns telefonisch rund um die Uhr. J.-Probst-Str. 7, 76726 Germersheim ���������������������Tel. 07274/3509
Rülzheim - 3 - Ausgabe 49/2018 Die Ortsgemeinde Rülzheim lädt alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 70. Lebensjahr zu einem adventlichen Seniorennachmittag am Mittwoch, 12. Dezember 2018, um 14.00 Uhr, in die Dampfnudel in Rülzheim ein. Ich freue mich auf Ihr Kommen Reiner Hör (Ortsbürgermeister)
Rülzheim - 4 - Ausgabe 49/2018 Veranstaltungen Rülzheim Fr., 07. Dez. Weihnachtsfeier Herzgruppe Schützenhaus 18:00 Uhr Männertreff Prot. Kirchengemeinde ev. Gemeindezentrum 19:00 Uhr Sa., 08. Dez. 27.Jahresabschlußtreffen mit Ehrungen Sozialverband Deutschland Kath. Pfarrzentrum So., 09. Dez. Kartenverkauf Karnevalsgesellschaft Bürgerkeller 10:00-13:00 Uhr Familienkirche Prot. Kirchengemeinde Christuskirche 10:30 Uhr Adventsfeier GV Männer- mit Frauenchor Katholisches Pfarrzentrum 14:00 Uhr Nikolauswanderung Pfälzerwaldverein am Schützenhaus 14:00 Uhr Gedenkfeier für verstorbene Kinder Prot. Kirchengemeinde Christuskirche 18:00 Uhr Mo., 10. Dez. Ökum. Adventsgebet Prot. Kirchengemeinde Christuskirche 18:00 Uhr Mi., 12. Dez. Königsschießen Schützengesellschaft Schützenhaus Ökum. Frühschicht im Advent Prot. Kirchengemeinde ev. Gemeindezentrum 06:00 Uhr Adv. Seniorennachmittag Ortsgemeinde Dampfnudel 14:00 Uhr Königsschiessen u. Weihnachtsfeier Schützengesellschaft Schützenhaus 18:00 Uhr Fr., 14. Dez. Weihnachtsmarkt Kulturgemeinde Deutschordensplatz bis So., 16. Dez. Gottesdienst Prot. Kirchengemeinde Braun'sche Stift 10:00 Uhr Seniorentreff Adventsfeier Senioren Centrum für Kunst und Kultur 14:00 Uhr So., 16. Dez. Gottesdienst mit Kirchenchor Prot. Kirchengemeinde Christuskirche Leimersheim Sa., 08. Dez. Adventsnachmittag Kath. Kirchenchor Bürgerhaus Kesselfleischessen Freizeitclub Bootshaus Nikolausgrillen Verein für Hundesport Vereinsgelände 16:00-20:00 Uhr Gottesdienst Prot.Kirchengemeinde Kirchsaal in der Grundschule 18:30 Uhr Weihnachtsfeier Feuerwehr Feuerwehrhaus 19:30 Uhr Mi., 12. Dez. Seniorenwanderung Pfälzerwaldverein Kerweplatz 14:00 Uhr Do., 13. Dez. Im Dunkeln strahlt ein großes Licht auf AK Erw. Bildung Kath. Pfarrsaal 20:00 Uhr Sa., 15. Dez. Weihnachtsfeier Ski & Snowboard Club Weihnachtsfeier Männerchor 1858 18:00 Uhr So., 16. Dez. Dia-Nachmittag "1200-Jahr-Feier 1978" Ortsgemeinde Bürgerhaus Leimersheim 15:00 Uhr Hördt Fr., 07. Dez. Fotoclub Sa., 08. Dez. Weihnachtsmarkt Kulturgemeinde Rathaushof 17:00 Uhr Jahresabschlussfeier Tennisgemeinschaft Hördt 19:00 Uhr So., 09. Dez. Weihnachtsmarkt Kulturgemeinde Rathaushof 15:00 Uhr Mo., 10. Dez. Seniorentreff Adventsfeier Senioren Kath. Pfarrzentrum Hördt 14:00 Uhr Kuhardt Do., 13. Dez. Seniorenstammtisch Adventsfeier Senioren Feuerwehrhaus Kuhardt 14:00 Uhr Terminmeldungen durch die Veranstalter, Redaktion übernimmt keine Gewähr.
Rülzheim - 6 - Ausgabe 49/2018 Bereitschaftsdienste Ärztl. Bereitschaftsdienste Mittwoch, 12. Dezember Mauritius-Apotheke Rülzheim Mittlere Ortsstr. 88, Tel.: 07272/80 81 Ärztlicher Notdienst Donnerstag, 13. Dezember Ortsgemeinden Rülzheim, Leimersheim, Hördt und Kuh- ardt St. Georgs-Apotheke Kandel Ärztliche Notdienstzentrale, An Fronte Karl 2, Germers- Hauptstraße 95, Tel.: 07275/ 13 50 heim Freitag, 14. Dezember Souterrain Kreiskrankenhaus, Tel.: 07274 / 19 292 Tulla-Apotheke Germersheim Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Langgewannstraße 7, Tel.: 07274/23 39 Mittwoch 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr An Feiertagen vom Vorabend 19:00 Uhr bis zum Folgetag 07:00 Uhr. Techn. Bereitschaftsdienste Ärztliche Notfalldienstzentrale, Luitpoldstr. 14, Kandel Kreiskrankenhaus, Tel.: 07275 / 19 292 Gemeindewerke-Elektrizitätsversorgungsunternehmen Freitag 15:00 bis Montag 08:00 Uhr - EVU- Rülzheim Mittwoch, 14:00 Uhr bis Donnerstag 08:00 Uhr Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, An Feiertagen vom Vorabend 19:00 Uhr bis zum Folgetag Tel.: 07272/70 02-10 11 08:00 Uhr. nach Dienstschluss: 07272-7002-3001 Elektrizitätsversorgungsunternehmen - EVU Hördt - Zahnärztlicher Notdienst Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Der Bereitschaftsarzt kann unter der Telefon-Nummer: 07272 /91 96 53 erfragt werden. Sprechzeiten: samstags Tel.: 07272/7002-1011 von 09.00 bis 12.00 Uhr; sonntags von 11.00 bis 12.00 Uhr nach Dienstschluss: 07272/7002-3001 und nach Vereinbarung. Gemeindewerke-Fernwärmeversorgung - FW- Rülzheim Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Augenärztlicher Notdienst Tel.: 07272/7002-1011 Vom 08.12. bis 09.12.2018, Dr. Kapper, Luitpoldstraße 3, nach Dienstschluss: Tel.: 07272/7002-3003 67480 Edenkoben, Tel.: 06323/20 88. Bereitschaftsdienst Verbandsgemeindewerke- samstags, sonntags und an Feiertagen von 11.00 bis 12.00 Abwasserbeseitigung Rülzheim Uhr. Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der Sprechzeiten über Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis zu erfahren. Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Tierärztlicher Notdienst Tel.: 07272/7002-1011 Der Bereitschaftsarzt ist bei dem jeweiligen Tierarzt telefo- nach Dienstschluss: Tel.: 07272/7002-3005 nisch zu erfragen. Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG: für Kuhardt und Leimersheim: Netzteam Kandel, Apotheken-Bereitschaftsdienst Landauer Str. 28, Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 08.30 Uhr Tel.: 07275 / 95 54 10 beginnt und am folgenden Tag um 08.30 Uhr endet, auch bei Störungen im Stromnetz: Tel.: 07272/7002-3002 an Sonn- und Feiertagen Samstag, 08. Dezember Wasserversorgung Germersheimer Südgruppe: Bienwald-Apotheke Kandel 24-Stunden-Rufbereitschaft, Tel.-Nr. 07271 - 9586 - 0 Hauptstraße 59, Tel.: 07275/12 04 Bei Vermittlungsproblemen: Notfall-Handy-Nummer: Sonntag, 09. Dezember 0151 - 42 22 57 83 Andreas-Apotheke Lustadt Internet-Homepage: www.wgs-jockgrim.de Mozartstraße 5, Tel.: 06347/15 22 Gasversorgung Rülzheim Montag, 10. Dezember Thüga Energienetze GmbH: 07272 / 93 10-0 Rhein-Apotheke Germersheim August-Keiler-Str. 10, Tel.: 07274/80 01 bei Störungen im Erdgasnetz: Tel.: 0800 / 08 37 111 Dienstag, 11. Dezember (kostenlos) Sonnen-Apotheke Bellheim Störung Breitbandverkabelung Hördt, Schulstraße 45, Tel.: 07272/74 488 Montag-Samstag, 08.00-22.00 Uhr: 0341 / 42 37 20 00 Herausgeber: Verbandsgemeinde Rülzheim 76761 Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1 Impressum Druck: Druckhaus WITTICH KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich amtlicher Teil: Matthias Schardt, Bürgermeister Erscheinungsweise: wöchentlich nichtamtlicher Teil: Kulturgemeinde e.V. Rülzheim, Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haus- Kulturkreis Leimersheim e.V., halte, Einzelbezug über den Verlag Kulturgemeinde Hördt e.V., Reklamat. Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, Kulturkreis Kuhardt; vertrieb@wittich-foehren.de Anzeigen: Thomas Blees, Produktionsleiter Redaktion: heimatbrief@ruelzheim.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Rülzheim - 7 - Ausgabe 49/2018 EINWEIHUNG Feuerwehrhaus Leimersheim Tag der offenen Tür am 8. Dezember 2018 Kommen Sie vorbei und nutzen Sie die Gelegenheit sich das neu umgebaute und erweiterte Feuerwehr- Design & Druck: www.wolfware.de haus in Leimersheim anschauen zu können! Besuchen Sie unseren kleinen Weihnachtsmarkt vor dem Feuerwehrhaus und erfreuen Sie sich an weihnachtlicher Kunst und Kulinarischem. Auf Ihren Besuch freut sich Ihre FEUERWEHR LEIMERSHEIM ab 17:00 Uhr Samstag, 8.12.18
Rülzheim - 8 - Ausgabe 49/2018 sportveranstaltungen in der Verbandsgemeinde Rülzheim Fr., 07. Dez. SVR - SV Büchelberg Sportverein Peter-Becht-Stadion 19:30 Uhr So., 09. Dez. Nikolausturnier Badminton Sportverein Sporthalle der IGS SVR II - SV Viktoria Herxheim II Sportverein Peter-Becht-Stadion 13:00 Uhr Kuhardt Sa., 08. Dez. wD-Jgd. Südpfalz Tiger 2 - SV Bornheim Turn- und Sportverein Fortmühlhalle Bellheim 14:30 Uhr OL mA-Jgd. Südpfalz Tiger - HSG Marpingen-Alsw. Turn- und Sportverein Spiegelbachhalle Bellheim 16:00 Uhr Männer 2 Südpfalz Tiger - VTV Mundenheim 2 Turn- und Sportverein Fortmühlhalle Bellheim 18:00 Uhr Frauen 1 Südpfalz Tiger - SF Budenheim Turn- und Sportverein Spiegelbachhalle Bellheim 18:00 Uhr So., 09. Dez. RL Frauen: KSV - SKC Monsheim 2 Kegelsportverein Rheinberghalle 10:00 Uhr GKO: KSV 3 - BSG Bornheim 3 Kegelsportverein Rheinberghalle 13:00 Uhr Fr., 14. Dez. Männer 2 Südpfalz Tiger - HR Göllheim/Eisenb. Turn- und Sportverein Fortmühlhalle Bellheim 19:45 Uhr Sa., 15. Dez. mC-Jgd. Südpfalz Tiger 2 - HSG Lingenfeld/Schweg. Turn- und Sportverein Spiegelbachhalle Bellheim 13:20 Uhr mB-Jgd. Südpfalz Tiger - HSG Eckbachtal Turn- und Sportverein Spiegelbachhalle Bellheim 14:50 Uhr mE-Jgd. Südpfalz Tiger - TV Dahn Turn- und Sportverein Fortmühlhalle Bellheim 15:30 Uhr mB-Jgd. Südpfalz Tiger 2 - HSG Mutterstadt/Ruchh. Turn- und Sportverein Spiegelbachhalle Bellheim 16:15 Uhr wD-Jgd. Südpfalz Tiger 2 - HSG Trifels Turn- und Sportverein Fortmühlhalle Bellheim 17:00 Uhr Frauen 1 Südpfalz Tiger - TSG Friesenheim Turn- und Sportverein Spiegelbachhalle Bellheim 18:00 Uhr Terminmeldungen durch die Veranstalter, Redaktion übernimmt keine Gewähr.
Rülzheim - 9 - Ausgabe 49/2018 34. Abwasserzweckverband Mittleres Eckbachtal, Industriestraße Verbandsgemeinde rülzheim 11, 67269 Grünstadt 35. Abwasserzweckverband Mittleres Glantal, Marktplatz 1, 66869 Kusel 36. Abwasserzweckverband Mittleres Pfrimmtal, An der alten B 47, 67590 Monsheim Öffentliche Bekanntmachungen 37. Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen Mommen- heim, Amtgasse 10, 55232 Alzey 38. Verbandsgemeinde Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastät- ten Satzung der „Kommunale 39. Stadt Neustadt, Talstraße 148, 67434 Neustadt an der Wein- straße Klärschlammverwertung 40. Servicebetrieb Neuwied AöR, Hafenstraße 90, 56564 Neuwied Rheinland-Pfalz AöR“ (KKR) 41. Abwasserzweckverband Oberes Nettetal, Kapellenstraße 12, 56651 Niederzissen vom 28.11.2018“ 42. Verbandsgemeinde Puderbach, Steimeler Straße 7, 56305 Puderbach §1 43. Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6, Rechtsform, Träger, Name, Sitz, Stammkapital 66877 Ramstein-Miesenbach 44. Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwald- (1) Die „Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR“ ist straße 32-34, 56579 Rengsdorf eine gemeinsame Einrichtung der nachfolgenden Träger 45. Abwasserzweckverband Rhaunen, Zum Idar 21 und 23, 55264 1. Verbandsgemeinde Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau Rhaunen 2. Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel, Schulstraße 16, 46. Verbandsgemeinde Rhaunen, Zum Idar 21 und 23, 55264 Rhau- 67821 Alsenz nen 3. Verbandsgemeinde Altenahr, Roßberg 3, 53505 Altenahr 47. Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Am Viehtor 2, 56321 Rhens 4. Stadt Andernach, Läufstraße 11, 56624 Andernach 48. Verbandsgemeinde Rockenhausen, Kaiserslauterer Straße 10a, 5. Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, Rheingrafenstraße 11, 67806 Rockenhausen 55583 Bad Kreuznach 49. Verbandsgemeinde Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben 6. Verbandsgemeinde Bad Sobernheim, Poststraße 26, 55566 50. Verbandsgemeinde Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdes- Bad Sobernheim heim 7. Verbandsgemeinde Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 51. Abwasserzweckverband Rülzheim/Herxheim, Mittlere Orts- Baumholder straße 106, 76761 Rülzheim 8. Verbandsgemeinde Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765 52. Verbandsgemeinde Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Birkenfeld Stromberg 9. Verbandsgemeinde Böhl-Iggelheim, Am Schwarzweiher 7, 53. Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel, Rathausstraße 6, 67459 Böhl-Iggelheim 55430 Oberwesel 10. Verbandsgemeinde Brohltal, Kapellenstraße 12, 56651 Nieder- 54. Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Robert-Schumann- zissen Straße 65, 54536 Kröv/Mosel 11. Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, Am Rathaus- 55. Abwasserzweckverband Untere Ahr, Grüner Weg 17, 53489 platz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim Sinzig 12. Verbandsgemeinde Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenko- 56. Abwasserzweckverband Unteres Glantal, Schulstraße 6a, ben 67742 Lauterecken 13. Verbandsgemeinde Eisenberg, Hauptstraße 86, 67304 Eisen- 57. Abwasserzweckverband Untere Nahe, Saarlandstraße 364, berg 55411 Bingen 14. Stadt Germersheim, Bismarckstraße 12, 76726 Germersheim 58. Verbandsgemeinde Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 15. Abwasserzweckverband Guldenbachtal, Naheweinstraße 80, Mayen 55450 Langenlonsheim 59. Verbandsgemeinde Wallmerod, Gerichsstraße 1, 56414 Wall- 16. Verbandsgemeinde Herrstein, Brühlstrasse 16, 55756 Herrstein merod 17. Abwasserzweckverband Quodbachgruppe, Am Rathaus 6, 60. Verbandsgemeinde Weilerbach, Rummelstraße 15, 67685 Wei- 76863 Herxheim lerbach 18. Abwasserzweckverband Hayna-Erlenbach, Am Rathaus 6, 61. Verbandsgemeinde Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 76863 Herxheim Weißenthurm 19. Abwasserzweckverband Rohrbach-Steinweiler, Am Rathaus 6, 62. Verbandsgemeinde Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winn- 76863 Herxheim weiler 20. Stadt Idar-Oberstein, Georg-Maus-Straße 2, 55743 Idar-Ober- 63. Verbandsgemeinde Wöllstein, Bahnhofstraße 10, 55597 Wöll- stein stein 21. Verbandsgemeinde Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751 64. Verbandsgemeinde Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Jockgrim Wörrstadt 22. Verbandsgemeinde Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel in der Rechtsform einer rechtsfähigen gemeinsamen Anstalt des 23. Verbandsgemeinde Kirn-Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn öffentlichen Rechts (AöR). 24. Zweckverband für Abwasserbeseitigung Klingbachgruppe, An (2) Die AöR führt den Namen „Kommunale Klärschlammverwertung 44 Nr. 31, 76829 Landau Rheinland-Pfalz AöR“. 25. Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan, Marktplatz 1, 66869 Kusel Sie tritt unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsver- kehr auf. Die Kurzbezeichnung lautet „KKR“. 26. Stadt Lahnstein, Didierstraße 21c, 56112 Lahnstein (3) Die KKR hat ihren Sitz in Winnweiler. 27. Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR, Georg- (4) Auf das Stammkapital leistet jeder der Träger nach Abs. 1 sowie im Friedrich-Dentzel-Straße 1, 76829 Landau Falle des Abs. 5 eine Bareinlage für den eigenen Anteil am Stammka- 28. Verbandsgemeinde Langenlonsheim, Naheweinstraße 80, pital in Höhe von Euro 1.000. 55450 Langenlonsheim Das Stammkapital der KKR beträgt zum 31.12.2018 € 64.000 (in Wor- 29. Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 ten: Euro Vierundsechzigtausend): mit dem Beitritt weiterer Anstalts- Grünstadt träger nach Abs. 5 wird sich das Stammkapital anteilmäßig erhöhen. 30. Gemeinde Limburgerhof, Burgunder Platz 2, 67117 Limburger- (5) Die KKR kann weitere Anstaltsträger aufnehmen, soweit diese Trä- hof ger der Abwasserbeseitigungspflicht sind. Zum Stichtag 31.12.2018 31. Verbandsgemeinde Loreley, Friedrichstraße 12, 56338 Brau- genügt dazu eine einfache Beitrittserklärung, mit der die Annahme der bach jeweils gültigen Anstaltssatzung erklärt wird. Alle Anstaltsträger erklä- 32. Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67485 ren mit der Errichtungs- bzw. der Beitrittserklärung und Annahme der Maikammer jeweils gültigen Anstaltssatzung abweichend von § 14b Abs. 5 Satz 2 33. Zweckverband Zentralkläranlage Mendig, Marktplatz 3, 56743 KomZG ihre Zustimmung zur Aufnahme der bis zum 31.12.2018 bei- Mendig tretenden weiteren Anstaltsträger.
Rülzheim - 10 - Ausgabe 49/2018 (6) Der räumliche Wirkungsbereich der Anstalt (Anstaltsgebiet) umfasst gungsverwaltenden Einrichtungen der Gewährträger darüber hinaus die Hoheitsgebiete der Anstaltsträger. alle zu deren Aufgabenstellung notwendigen Wirtschaftsdaten, Unter- (7) Die KKR führt als Dienstsiegel das Wappen des Landes Rheinland- lagen und Informationen. Des Weiteren hat der Vorstand den Verwal- Pfalz mit der umlaufenden Schrift: „Kommunale Klärschlammverwer- tungsrat zu unterrichten, wenn bei der Ausführung des Erfolgsplanes tung Rheinland-Pfalz AöR“. erfolgsgefährdende Mindererträge oder Mehraufwendungen zu erwar- ten sind. §2 Sind darüber hinaus Verluste zu erwarten, die Auswirkungen auf den Gegenstand der KKR (Anstaltszweck) Haushalt der Trägerkörperschaften haben können, sind neben dem Verwaltungsrat auch diese unverzüglich zu unterrichten. (1) Die KKR wird nach der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, dem (6) Dem Vorstand obliegt die laufende GeschaÅNftsführung, insbe- Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit Rheinland-Pfalz sondere: (KomZG), der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. a) die Erwirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwen- (2) Anstaltszweck ist die gemeinsame Durchführung der Pflicht der dungen und Erträge, einschließlich der Abwicklung des Leis- ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung für die Anstaltsträger, tungsaustauschs, insbesondere die Übernahme von Klärschlämmen für die thermi- b) die Aufstellung des Wirtschaftsplanes einschließlich der Anlagen sche Verwertung sowie die landwirtschaftliche Verwertung von Klär- gemäß § 33 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, des schlamm; die „Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz Jahresabschlusses und des Lageberichtes, AöR übernimmt diese Aufgabe mit Wirkung vom 01.01.2018. c) der Abschluss von Verträgen, deren Wert 100.000 € nicht über- (3) Die KKR ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die steigt, ihrem Zweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind und durch die die kurzfristige Stundung von Forderungen bis zu 30.000 € und bis der Anstaltszweck gefördert wird. zu 10.000 € über ein Jahr hinaus, den Erlass von Forderungen bis zu (4) Die KKR kann sich - im Rahmen ihres Zwecks und der gesetz- 15.000 €. lichen Vorschriften – anderer Unternehmen bedienen sowie sich an ähnlichen oder anderen Unternehmen beteiligen, solche gründen oder §6 erwerben. (5) Die KKR wird ermächtigt, zur Erfüllung des Anstaltszwecks und der Verwaltungsrat gesetzlichen Vorschriften mit den Anstaltsträgern und anderen Kom- (1) Der Verwaltungsrat besteht vorbehaltlich Abs. 4 aus jeweils einem munen zusammenzuarbeiten. Vertreter für jeden der Träger. Für die Mitglieder des Verwaltungsrates (6) Die Anstaltsträger verpflichten sich, der KKR die ihnen entstehen- können Stellvertreter bestellt werden. den Aufwendungen in dem Umfang zu erstatten, in dem die KKR für (2) Das Stimmrecht eines Anstaltsträgers im Verwaltungsrat richtet die Anstaltsträger tätig wird. sich nach der Höhe seiner Stammeinlage. Je volle Euro 1.000 Betei- ligung am Stammkapital gewähren eine Stimme. Die Stimmen eines §3 Anstaltsträgers im Verwaltungsrat können gemäß §§ 14b Abs. 3, 8 Kompetenzen der KKR Abs. 2 KomZG nur einheitlich abgegeben werden. (3) Die Anstaltsträger können ihrem Vertreter im Verwaltungsrat Richt- (1) Lieferungen und Leistungen zwischen den Anstaltsträgern der KKR linien oder Weisungen erteilen. Für die Vertretung der kommunalen sowie der KKR sind unter sinngemäßer Anwendung der Kalkulations- Gebietskörperschaften im Verwaltungsrat gilt im Übrigen sinngemäß vorschriften des Kommunalabgabengesetzes angemessen zu vergü- § 88 Abs. 1 Satz 1 bis 5, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 der Gemeindeord- ten. Hierüber sind entsprechende Regelungen zu treffen. nung; die ständige Beauftragung eines Bediensteten in sinngemäßer (2) Die KKR ist berechtigt, namens und im Auftrag solcher Anstalts- Anwendung des § 88 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung bedarf der träger der KKR, die Träger der Pflichtaufgabe der Abwasserbeseiti- Zustimmung der Vertretung. gung sind und unmittelbare Rechtsbeziehungen zu den Benutzern (4) Soweit eine Person aufgrund des von ihr ausgeübten Amtes ein ihrer Abwasseranlagen haben, als mittelbarer Maßnahmenträger eine durch mehr als ein Träger zu bestimmendes geborenes Mitglied des gemeinsame Antragstellung für Zuwendungen nach den Fördermittel- Verwaltungsrates ist, hat es den Sitz im Verwaltungsrat der KKR für richtlinien Wasserwirtschaft vorzunehmen. sämtliche dieser Anstaltsträger auszuüben. Die Gesamtzahl der Mit- §4 glieder des Verwaltungsrates verringert sich insoweit entsprechend, ohne dass eine Nachnominierung erfolgt. Die Stimmrechte der einzel- Organe nen Anstaltsträger nach Abs. 2 bleiben insoweit unberührt. (1) Organe der KKR sind: (5) Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates endet grundsätz- a) der Vorstand (§ 5), lich mit der Amtsperiode des das jeweilige Mitglied bestimmenden Organs (entsendendes Organ). b) der Verwaltungsrat (§§ 6-8). Sofern die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat aufgrund gesetzlicher (2) Die Mitglieder aller Organe der KKR sind zur Verschwiegenheit Bestimmungen an die Zuständigkeit zu dem entsendenden Organ über alle vertraulichen Angelegenheiten sowie über Geschäfts- und oder einem Gremium gebunden ist, endet dieMitgliedschaft, mit dem Betriebsgeheimnisse der KKR verpflichtet. Die Pflicht besteht für die vorzeitigen Ausscheiden aus dem entsendenden Organs bzw. dem Mitglieder auch nach ihrem Ausscheiden aus der KKR fort. Sie gilt Ende der Mitgliedschaft in dem anderen Gremium. nicht gegenüber den Organen der Träger der KKR. (6) Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von jeweils (3) Die Befangenheitsvorschriften des § 22 GemO und der §§ 20, 21 fünf Jahren einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsit- Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 1 Landesverwal- zenden. Als Vorsitzender des Verwaltungsrates wählbar sind nur sol- tungsverfahrensgesetz (LVwVfG) gelten entsprechend. che Mitglieder des Verwaltungsrates, die gesetzliche Vertreter eines §5 der beteiligten Träger sind, vgl. § 14 b Abs. 2 Nr. 6 KomZG. Einzel- heiten sind in der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat geregelt. Vorstand (7) Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, die auch eine (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der KKR in eigener Verantwor- angemessene Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder für die tung nach Maßgabe der Gesetze, der vorliegenden Satzung, der auf Teilnahme an den Sitzungen festsetzt. Grundlage dieser Satzung durch den Verwaltungsrat etwaig erlas- §7 senen Geschäftsordnung für den Vorstand, die auch einen Kata- log zustimmungsbedürftiger Geschäfte beinhalten kann, sowie der Aufgaben des Verwaltungsrates Beschlüsse des Verwaltungsrates. (1) Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vor- (2) Der Vorstand besteht aus einem Mitglied; für diesen wird ein Stell- stands. Er beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten der vertreter bestellt. Die Bestellung von Vorstand und stellvertretendem KKR, soweit nicht gesetzliche Vorschriften etwas Anderes bestimmen. Vorstand erfolgt durch den Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit der (2) Der Verwaltungsrat entscheidet insbesondere über vorhandenen Stimmen. Der Vorstand sowie der Stellvertreter werden auf eine Amtszeit von 5 Jahren bestellt; eine erneute Bestellung ist a) Änderungen der Satzung der KKR, zulässig. b) Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beteiligung der KKR (3) Der Vorstand vertritt die KKR gerichtlich und außergerichtlich. Fer- an anderen Unternehmen, nerhin kann der Verwaltungsrat dem Vorstand Befreiung des § 181 c) die Bestellung und Abberufung des Vorstands, BGB erteilen. d) den vom Vorstand aufgestellten Wirtschafts- und Finanzplan und (4) Der Verwaltungsrat kann die Bestellung zum Vorstand aus wichti- hierzu eventuell notwendige Änderungen, gem Grund widerrufen. e) die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und informiert (5) Der Vorstand hat den Verwaltungsrat über alle wichtigen Vorgänge die Anstaltsträger, frühzeitig zu unterrichten und ihm auf Anforderung in allen Angelegen- f) die Ergebnisverwendung und informiert die Anstaltsträger, heiten Auskunft zu geben. Er hat dem Verwaltungsrat bis zum 30.09. einen Zwischenbericht über die Abwicklung des Vermögens- und g) die Bestellung des Abschlussprüfers, Erfolgsplans schriftlich vorzulegen. Der Vorstand liefert den beteili- h) die Entlastung des Vorstandes,
Rülzheim - 11 - Ausgabe 49/2018 i) den Erlass und die Änderung seiner Geschäftsordnung, §9 j) den Erlass und die Änderung einer Geschäftsordnung für den Vorstand, Verpflichtungserklärungen k) die langfristigen Planungen, (1) Verpflichtende Erklärungen der KKR bedürfen der Schriftform. Die Unterzeichnung erfolgt unter dem Namen „Kommunale Klärschlamm- (3) Entscheidungen des Verwaltungsrates über verwertung RLP AöR“ durch die jeweiligen Vertretungsberechtigten. a) die Veränderung der Aufgabe der KKR, (2) Der Vorstand unterzeichnet ohne Beifügung eines Vertretungszu- b) die Veränderung der Trägerschaft ab dem 1.1.2019, satzes, der/die Stellvertreter/in mit dem Zusatz „In Vertretung“, andere c) die Veränderung des Stammkapitals ab dem 1.1.2019, Vertretungsberechtigte mit dem Zusatz „Im Auftrag“. Erklärungen des d) die Verschmelzung sowie Auflösung der KKR bedürfen der Verwaltungsrats werden von der/dem Vorsitzenden oder im Verhin- Zustimmung aller Anstaltsträger. derungsfall von seinem/ihrem Stellvertreter unter der Bezeichnung „Verwaltungsrat Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR“ (4) Der Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung des Verwaltungs- abgegeben. rats zu a) Auftragsvergaben und sonstigen Geschäften, sofern im Einzelfall § 10 eine Wertgrenze von € 100.000,00 überschritten wird, Betriebsführung b) dem Erwerb, der Veräußerung oder der Belastung von Grund- Zwischen den Anstaltsträgern besteht Einvernehmen, dass die stücken und Rechten an Grundstücken, sofern im Einzelfall eine Betriebsführung innerhalb der KKR auf Grundlage eines gesondert Wertgrenze von € 5.000,00 überschritten wird, zu schließenden Betriebsführungsvertrages durch die Verbandsge- c) erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen gemäß § 5 Abs. 5 meinde Winnweiler (Verbandsgemeindewerke) erfolgt. sowie Mehrausgaben im Sinne des § 33 i.V.m. § 17 Abs. 5 EigAnVO, sofern diese im Einzelfall einen Betrag von € 5.000,00 § 11 überschreiten. (5) Falls der Verwaltungsrat nicht rechtzeitig einberufen werden kann Wirtschaftsführung, Rechnungswesen, und sonst Nachteile für die KKR entstehen können, trifft bei Dringlich- Vermögensverwaltung und Prüfung keit der Vorstand im Einvernehmen mit der/dem Vorsitzenden des Ver- (1) Die KKR ist unter Beachtung ihrer Aufgaben sparsam und wirt- waltungsrats die notwendigen Maßnahmen. Über diese Maßnahmen schaftlich zu führen. Es gelten die Vorschriften des § 86 b Abs. 5, § 90 hat der Vorstand den Verwaltungsrat unverzüglich zu unterrichten. Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 4, § 93 Abs. 1 und § 94 GemO und ergänzend (6) Der/Die Vorsitzende des Verwaltungsrates vertritt die KKR gericht- die Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Lan- lich und außergerichtlich gegenüber dem Vorstand und seinen Mit- des Rheinland-Pfalz in ihrer jeweils gültigen Fassung. gliedern. (2) Die Anordnung und Ausführung finanzwirksamer Vorgänge sind (7) Den Gremien der Anstaltsträger ist auf Verlangen über alle Angele- personell und organisatorisch zu trennen. (3) Dem Landesrechnungshof ist das überoÅNrtliche Prüfungsrecht genheiten der KKR Auskunft zu erteilen. nach § 110 Abs. 5 Satz 2 GemO eingeräumt. §8 § 12 Einberufung und Beschlussfassung Jahresabschluss (1) Der Verwaltungsrat tritt auf schriftliche oder elektronische Einladung (1) Der Vorstand hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die des Vorsitzenden des Verwaltungsrates zusammen. Die Einladung Erfolgsübersicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirt- muss Tageszeit, Ort und die Tagesordnung angeben. Die Sitzungen schaftsjahres aufzustellen und nach Durchführung der Abschluss- sind nichtöffentlich, es sei denn der Verwaltungsrat beschließt die prüfung dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen. Der öffentliche Sitzung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Gemein- Jahresabschluss und der Lagebericht sind vom Vorstand unter Angabe deordnung entsprechend. des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, (2) Der Verwaltungsrat ist bei Bedarf, jährlich jedoch mindestens die Erfolgsberichte und der Bericht über die Abschlussprüfung sind zweimal einzuberufen. Er muss außerdem einberufen werden, wenn den Trägerkörperschaften der Anstalt zuzuleiten. mindestens ein Viertel der Mitglieder des Verwaltungsrates dies unter (2) Für die Aufstellung, Feststellung und Prüfung des Jahresabschlus- Angabe des Beratungsgegenstandes beantragen. ses und des Lageberichts gelten die Vorschriften der Eigenbetriebs- (3) Sitzungen des Verwaltungsrats werden von der/dem Vorsitzenden und Anstaltsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Bei der Prüfung des Verwaltungsrats, im Verhinderungsfall von seinem/ihrem Stellver- des Jahresabschlusses ist § 53 HGrG entsprechend zu beachten. treter geleitet. § 13 (4) Der Verwaltungsrat entscheidet in der Regel durch Beschlüsse in den Sitzungen. Er ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan ordnungsgemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder (1) Das Wirtschaftsjahr der KKR ist das Kalenderjahr. Soweit die KKR anwesend sind, darunter der/die Vorsitzende oder im Falle seiner Ver- im Lauf eines Kalenderjahres entsteht, ist das Entstehungsjahr ein hinderung sein/e Stellvertreter/in. Rumpfgeschäftsjahr. (5) Wird der Verwaltungsrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über (2) Der Vorstand stellt in Anwendung der Eigenbetriebs- und Anstalts- denselben Gegenstand einberufen, so ist er ohne Rücksicht auf die verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vor Beginn des Wirt- Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bei der zweiten Ladung muss schaftsjahres einen Wirtschaftsplan auf. Dem Wirtschafsplan ist eine auf die Folge ausdrücklich hingewiesen werden. fünfjaÅNhrige Finanzplanung zugrunde zu legen. Der Wirtschaftsplan (6) Der Verwaltungsrat kann auch unter Verzicht auf die Förmlichkeiten umfasst den Vermögens- und Erfolgsplan. der Einberufung zu einer Sitzung zusammentreten, sofern alle Mitglie- § 14 der damit einverstanden sind. (7) Sofern kein Verwaltungsratsmitglied widerspricht, können nach Bekanntmachungen Ermessen des/der Vorsitzenden Beschlüsse in eiligen oder einfachen (1) Die Bekanntmachungen der KKR erfolgen in den Bekanntma- Angelegenheiten auch durch Einholen der Erklärungen in schriftlicher chungsorganen der Trägerkörperschaften. §§ 14a Abs. 4 und § 14b oder elektronischer Form, fernmündlicher Form oder per Fax gefasst Abs. 5 KomZG gelten entsprechend. Dies gilt auch für die Feststellung werden. Bei fernmündlichen Erklärungen hat der Vorstand darüber ein des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Jahresabschluss Protokoll zu verfassen. und der Lagebericht sind an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. (8) Alle Beschlüsse des Verwaltungsrates werden in offener Abstim- In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. mung und - mit Ausnahme der Wahl des Vorstands nach § 5 Abs. 2 (2) Die vorstehende Satzung für die „Kommunale Klärschlammverwer- - mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimm- tung RLP AöR“ wird im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht. (3) Alle nach § 92 Abs. 1 GemO der Anzeigepflicht der KKR gegen- enthaltungen werden nicht gewertet. Bei Stimmengleichheit gilt der über der Aufsichtsbehörde anstehenden Entscheidungen, insbeson- Antrag als abgelehnt. dere Änderungen der Satzung (z.B. des Satzungszwecks) sind vor (9) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. der Beschlussfassung den zuständigen Organen der einzelnen Träger Die Niederschrift ist von der/dem Vorsitzenden, im Verhinderungsfall so rechtzeitig anzuzeigen, dass diese oder die hinter ihnen stehen- von seinem/ihrem Stellvertreter des Verwaltungsrats und dem Proto- den Kommunen ihrer Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde kollführer zu unterzeichnen und dem Verwaltungsrat in der nächsten nach § 92 Abs. 1 GemO fristgerecht nachkommen können. Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Jedes Verwaltungsratsmitglied (4) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- erhält eine Abschrift der Niederschrift. und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen (10) Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil, dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Verkündung nicht sofern der Verwaltungsrat keine gegenteiligen Beschlüsse fasst. mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass
Rülzheim - 12 - Ausgabe 49/2018 a) die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder b) vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Die Verletzung solcher Verfahrens- und Formvorschriften kann gegen- über den Trägern der KKR schriftlich geltend gemacht werden. § 15 Anstaltslast, Gewährträgerhaftung, Auflösung (1) Die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung richten sich nach dem Verhältnis der von jedem Träger der KKR geleisteten Einlage auf das Stammkapital. Nach den entsprechenden Beteiligungsquoten ist ein Ausgleich zwischen den Trägern vorzunehmen. (2) Die Anstaltsträger entscheiden über die Auflösung der KKR. Im Fall ihrer Auflösung fällt das Vermögen der KKR im Wege der Gesamt- rechtsnachfolge an die Anstaltsträger im Verhältnis ihrer Stammeinla- gen zurück. § 16 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft. 11 12 10
Rülzheim - 13 - Ausgabe 49/2018 15 13
Rülzheim - 14 - Ausgabe 49/2018 amtliche mitteilungen Bürgersprechstunde Bürgermeister Matthias Schardt Die nächste Bürgersprechstunde von Herrn Bürgermeister Schardt findet statt am Dienstag, 11.12.2018, 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr, im Rathaus Rülzheim (Zimmer 3.03). Auch außerhalb dieser Zeiten können Sie gerne einen Termin vereinbaren. Sie erreichen das Büro des Bürger- meisters unter Tel. 7002 – 1021. Per Email ist der Bürgermeister erreich- bar unter m.schardt@ruelzheim.de. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird auf die Rechtsfolgen dieser Bestimmung hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- 17 oder Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntma- chung als Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn Achtung 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der - Änderung des oder Satzung verletzt worden sind, Redaktionsschlusses 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver- Wegen Weihnachten wird der Redakti- fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindever- waltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung onsschluss für die Ausgabe 51/2018 wie begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. folgt vorverlegt. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Ausgabe Nr. 51/2018 Verletzung geltend machen. Donnerstag, 13. Dezember 2018 Einladung zur 35. Sitzung des 14:00 Uhr Verbandsgemeinderates Rülzheim Am Donnerstag, 13.12.2018, 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Dieser Termin muss unbedingt einge- Rathauses in Rülzheim eine öffentliche Sitzung des Verbandsgemein- derates Rülzheim statt. Hierzu ergeht Einladung. halten werden, da später eingehende Tagesordnung Manuskripte nicht berücksichtigt wer- 1. Mitteilungen der Verwaltung den können. 2. Jahresabschluss 2017 Verbandsgemeindewerke -Abwasserbeseitigung- 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Verbandsge- meinde Rülzheim und Erteilung der Entlastung 4. Wirtschaftsplan 2019/2020 Verbandsgemeindewerke -Abwasserbeseitigung- 5. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan der Ver- bandsgemeinde Rülzheim für die Haushaltsjahre 2019/2020 6. Vereinbarung über Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung einer Stadtbahn vom 04.04.2008; Kostenanteil Beschaffung Schienenfahrzeuge 7. Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsge- Neuanmeldungen im meinde Rülzheim CMS Portal um Berichte 8. Umbesetzung von Ausschüssen zu verfassen unter: 9. Einwohner-Fragestunde 10. Kenntnisgaben http://cms.wittich.de\ gez. Schardt, Bürgermeister
Rülzheim - 15 - Ausgabe 49/2018 Information zur Zählerablesung 2018 In der Zeit vom 10.12.2018 - 04.01.2019 erfolgt die Ablesung, um die Jahresverbrauchsabrechnung zu erstellen. Kunden erhalten dazu wie in den vergangenen Jahren Selbstablesekarten. Wir bitten Sie, diese vollständig auszufüllen und bis zum 04.01.2019 im Energie- center abzugeben oder versandkostenfrei an uns zurückzuschicken. Bitte beachten Sie: Die Zählerstände werden maschinell eingelesen. Zusätzliche Informationen auf der Ablesekarte werden nicht erkannt und können somit nicht verarbeitet werden. Für Rückfragen zur Able- sung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Ener- giecenter gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 07272/7002-1612. Ihre Werksverwaltung Die Polizei bittet um Mithilfe Rülzheim: Sammlermünzen bei Einbruch gestohlen Sammlermünzen im Wert von zirka 5.000 Euro wurden am Dienstagnachmittag (27.11.2018) bei einem Ein- bruch in der Waldstraße in Rülzheim gestohlen. Der bis- Achtung - Änderung des lang unbekannte Täter hebelte zwischen 16 und 20.15 Uhr ein Fenster im Erdgeschoss auf und gelangte so in das Wohnhaus. Zeugen wer- Redaktionsschlusses den gebeten, sich bei der Polizei Germersheim unter 07274/958-0 zu melden. Wegen Silvester/Neujahr wird der Redaktionsschluss für die Ausgabe 1/2019 wie Thorsten Greiner ist neuer Geschäftsführer folgt vorverlegt. des Zweckverbandes Gruppenkläranlage Ausgabe Nr. 1/2019 Rülzheim/ Herxheim Die Rülzheimer Kläranlage, gemeinschaftlich betrieben von den Ver- Donnerstag, 20. Dezember 2018 bandsgemeindewerken Rülzheim und Herxheim in Form eines Zweck- verbandes, wird künftig von Verbandsgemeinde-Amtmann Thorsten 14:00 Uhr Greiner geführt. Er wurde im Beisein der Mitarbeiter von Bürgermeister Matthias Schardt in sein neues Amt als Geschäftsführer des Zweck- Dieser Termin muss unbedingt eingehalten verbandes eingeführt. Schardt bezeichnete Greiner als eine Stütze der werden, da später eingehende Manuskripte Verbandsgemeindeverwaltung, der als stellvertretender Abteilungslei- ter Finanzabteilung und als Vorsitzender des Arbeitskreises Organi- nicht berücksichtigt werden können. sationsentwicklung hervorragende Leistungen erbracht habe. Greiner stehe als Vorsitzender des örtlichen Personalrates für Kompetenz und Mitarbeiterorientierung und sei ein Glücksfall für die neue Werksstruk- tur, unterstrich Matthias Schardt. Thorsten Greiner wird die neue Auf- Sprechzeiten beim Schiedsamt Rülzheim gabe zusätzlich übernehmen, er behält seine weiteren Tätigkeiten im Bereich der Finanzabteilung und der Werke. Betriebsleiter der Klär- anlage bleibt Patrick Leingang, dem Greiner eine enge und vertrau- Der vom Amtsgericht ensvolle Zusammenarbeit versicherte. Stellvertreter Greiners ist Dipl. Germersheim für den Ing. Andreas Sitter, der bei den Verbands- und Gemeindewerken als Verbandsgemeindebe- Ingenieur für Versorgungstechnik beschäftigt ist und den technischen zirk Rülzheim bestellte Part in der Leitung des Zweckverbandes ergänzen soll. Schiedsmann Theo Der Zweckverband Gruppenkläranlage für die Entsorgung von jährlich Geiger, hält seine Sprechstunden nach ca. 1,3 Mio. qm Schmutzwasser aus Herxheim, Herxheimweyher und Vereinbarung ab. Der Schiedsmann ist den vier Gemeinden der Verbandsgemeinde Rülzheim zuständig. für außergerichtliche Streitbeilegungen zuständig. In Schlichtungsverhandlungen wird relativ kostengünstig der Rechtsfrie- den wieder hergestellt. Der Schiedsmann ist telefonisch unter 69 89 erreichbar. mitteilungen der Verwaltung „Eigentum/Besitz verpflichtet“ Beim Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim häu- fen sich derzeit Beschwerden, dass einzelne Grundstückseigentümer/ Grundstücksbesitzer ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nach- kommen. Gemäß den bestehenden Ortssatzungen der Gemeinden Rülzheim, Kuhardt, Leimersheim und Hördt sind die Eigentümer oder Besitzer bebauter oder unbebauter Grundstücke als Reinigungs- Unser Foto zeigt vlnr: Andreas Sitter, Patrick Leingang, Thorsten Grei- pflichtige u.a. verpflichtet, Gehwege einschließlich der Durchlässe, ner, Werkleiter Betriebswirtschaft Jürgen Trauth, Werkleiter Infrastruk- Fahrbahnen, Radwege, Straßenrinnen etc. zu reinigen und von über- tur Sascha Schäffner, Matthias Schardt. mäßigem Bewuchs z.B. Unkraut freizuhalten. Die Reinigungspflicht umfasst ebenso und insbesondere die an die genannten Grundtü- Beitritt zur „Kommunale cke angrenzenden beziehungsweise vorbeiführenden öffentlichen Wege (Fußwege, Fuß- und Radwege). Die Eigentümer (auch Eigen- Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz tümer von unbebauten Grundstücken) bzw. Nutzungsberechtigte AöR“ (KKR) (Mieter) werden um entsprechende Beachtung und Beseitigung des Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenkläranlage Unkrautbewuchses gebeten. Bei Fragen steht ihnen Herr Diener vom Rülzheim/Herxheim hat in ihrer Sitzung am 15.11.2018 beschlossen, Ordnungsamt Rülzheim unter der Telefonnummer 07272/7002-1049 zur Sicherstellung einer rechtlich ordnungsgemäßen und wirtschaftli- gerne zur Verfügung. chen Klärschlammverwertung mit Wirkung zum 31.12.2018 der „Kom- gez. Sven Diener, Abteilungsleiter munalen Klärschlammverwertung Rheinland Pfalz
Rülzheim - 16 - Ausgabe 49/2018 Anstalt des öffentlichen Rechts“ (KKR) mit Sitz in Winnweiler zum bandsvorsteher des Zweckverbandes Gruppenkläranlage Rülzheim/ Zweck der ordnungsgemäßen Verwertung sämtlicher anfallender Klär- Herxheim an dieser Veranstaltung teil und unterzeichnete die Anstalts- schlämme in der Gruppenkläranlage beizutreten. satzung. Der Beitritt zur KKR wurde durch die Annahme und Unterzeichnung Die von allen Anstaltsträgern unterschriebene Anstaltssatzung muss der maßgeblichen Anstaltssatzung wirksam. Den Beitritt hat neben von allen Trägern öffentlich bekanntgemacht werden. Hierzu erfolgt in dem Zweckverband Gruppenkläranlage Rülzheim/Herxheim eine Viel- der heutigen Ausgabe des Heimatbriefes unter der Verbandsgemeinde zahl weiterer Aufgabenträger (Verbandsgemeinden, Zweckverbände Rülzheim die öffentliche Bekanntmachung der Anstaltssatzung. Wei- etc.) aus Rheinland-Pfalz erklärt. tere Informationen können der Anstaltssatzung entnommen werden. Hierzu fand am 28.11.2018 in Wörrstadt eine gemeinsame Veranstal- Rülzheim, 30.11.2018 tung aller Anstaltsträger zur Ausfertigung der Anstaltssatzung statt. gez. Greiner, Geschäftsführer des Zweckverbandes Gruppenkläran- Bürgermeister Matthias Schardt nahm in seiner Funktion als Ver- lage Rülzheim/Herxheim Geschenkideen zu a c h t e n Weihn und sonstigen Gelegenheiten Badesee Rülzheim Geschenkgutschein für eine Saisonkarte Kulturprogramm Rülzheim Karten/ Geschenkgutschein Südpfalztourismus VG Rülzheim Geschenkgutschein Doubbeglas mit Deckel 6,00€ Dubbeglas 3,00€ Dubbedeckel 3,00€ Ortschronik Rülzheim 15,00€ Ortschronik Leimersheim 30,00€ Ortschronik Kuhardt (2 Teile) 85,00€ Ortsfahnen Rülzheim und Leimersheim 61,54€ Ortsfahne Hördt 55,00€ Buch „Immer ist es die Legende 17,80€ vom Dieteskirchel“ Schmuggler Buch Leimersheim 2,00€ Ausstellungskatalog 14,50€ „Bilder von Gestern“- Leimersheim „NY AME ADOM ME HO YE 14,00€ von Sr. M. Miguela Keller Buch- Südpfalz 17,80€
Rülzheim - 17 - Ausgabe 49/2018 nichtamtlicher teil Geburtstage vom 08. Dezember Senioren-, Wohn- und Pflegeheim – 14. Dezember 2018 Wir gratulieren: Ortsgemeinde Rülzheim Frau Hildegard Doll am 10.12. zum 70. Geburtstag Ortsgemeinde Leimersheim Herrn Josef Kuhn am 13.12. zum 90. Geburtstag Frau Anna Elisabetha Liebel am 14.12. zum 70. Geburtstag Ortsgemeinde Hördt Frau Karin Geiger Die Zeit bis zur Altersrente ist lang! Daher soll Ihr am 08.12. zum 75. Geburtstag Arbeitsplatz Freude bereiten, Sinn vermitteln und Frau Edith Apian- Bennewitz wirtschaftliche Sicherheit bieten. Das Alles finden am 12.12. zum 75. Geburtstag Sie bei uns! Wir suchen Pflegefachkräfte (Teilzeit und Vollzeit) "Mein Team würde Sie gerne be- grüßen. Wir sind jung, aufgeschlos- sen, kreativ und hilfsbereit." Katharina Schell, Wohnbereichsleitung Ausgelöste Brandmeldeanlage in Rülzheim Unser Um- und Neubau schafft Mittwoch, 28.11.2018 - 10:05 Uhr bis 10:45 Uhr In einer sozialen Einrichtung in der Rülzheimer Schulstraße löste die Platz für Bewohner/innen, die Ihre Automatische Brandmeldeanlage aus. Daraufhin löste die Leitstelle Pflege als Fachkraft benötigen. Landau einen Alarm für uns aus. Noch vor dem Ausrücken erhielten wir die Information, dass es sich um einen Fehlalarm handelt. Den- noch rückte der Einsatzleitwagen 1 zur Kontrolle aus. Der Fehlalarm Braun'sche Stiftung Rülzheim · Personalbüro konnte bestätigt werden. Im Einsatz waren 5 Wehrleute mit dem ELW Am Deutschordensplatz 8 · 76761 Rülzheim 1 und in der FEZ. Weitere 14 Wehrleute standen in allen vier Feuer- wehreinheiten der Verbandsgemeinde Rülzheim in Bereitstellung Tel.: 0 72 72 / 92 85-17 · bewerbung@braunschestiftung.de Kameradschaftsabend im Feuerwehrhäusl www.braunschestiftung.de Freitag, 30.11.2018 - 19.00 Uhr Am vergangenen Freitag fand keine Übung statt, denn wir waren zu Gast bei unseren Alten Kameraden im Feuerwehrhäusl an der Fest- wiese. Diese haben wieder, wie bereits im letzten Jahr, ein kleines Fest für Feuerwehr und Musikzug organisiert. Der Feuerwehr-Freitag stand also ganz im Zeichen der Kameradschaft und wir verbrachten bei Essen und Trinken einen gemütlichen Abend zusammen. Vielen Dank an Eugen Seither und sein Team für die Organisation und Bewirtung! Pflegestützpunkt Die Mitarbeiterinnnen des Pflegestützpunkts Ansprechpartner: beraten zu allen Fragen rund um das Thema Sandra Röhrig 0170 8539265 Alter, Krankheit, Behinderung und Pflege. Kranke oder behinderte, hilfe- und pflegebe- s.roehrig@ruelzheim.de dürftige Menschen und ihre Angehörigen können sich über die Vielzahl an Unterstützungsangeboten und deren Finanzierungsmöglichkeiten Markus Schwall 0172 5347478 informieren. Wir beraten Sie individuell, neutral, unverbindlich, kosten- m.schwall@ruelzheim.de los und unter Wahrung der Schweigepflicht. Für einen persönlichen Beratungstermin im Pflegestützpunkt oder bei Ihnen zu Hause wen- Büro 07272 - 70021029 den Sie sich bitte an: Pflegestützpunkt Rülzheim, Kuhardterstr. 37, 76761 Rülzheim, Facebook Jugendpflege Rülzheim Frau Stephanie Geiger, Tel.: 0 72 72 - 75 03 42, E-Mail: stephanie. Homepage jugendpflege-ruelzheim.de geiger@pflegestuetzpunkte.rlp.de oder Frau Rosa Pfirrmann, Tel.: 0 72 72 - 97 29 68, E-mail: rosa.pfirrmann@pflegestuetzpunkte.rlp.de
Sie können auch lesen