Heimatbrief AmtsblAtt der Verbandsgemeinde Rülzheim

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Heimatbrief AmtsblAtt der Verbandsgemeinde Rülzheim
Heimatbrief
AmtsblAtt                                    d e r Ve r b a n d s g e m e i n d e R ü l z h e i m
45 Jahrgang                   Donnerstag, den 6. Dezember 2018                          Nr. 49/2018

       mit den gemeinden   rülzHeim             leimersHeim        HÖrdt               KuHardt
Heimatbrief AmtsblAtt der Verbandsgemeinde Rülzheim
Rülzheim                                                                                             - 2 -                                                                     Ausgabe 49/2018

                 Wichtiges auf einen Blick

   ‹‹ Öffnungszeiten der Verwaltung

          Montag:                                                    08.30 - 12.00 Uhr
          Dienstag:                                                  08.30 - 12.00 Uhr                                              14.00 - 16.30 Uhr
          Mittwoch:                                                  08.30 - 12.00 Uhr
                                                                     ab      07.30 Uhr                                              Einwohnermeldeamt
          Donnerstag:                                                08.30 - 12.00 Uhr                                              14.00 - 18.00 Uhr
          Freitag:                                                   08.30 - 12.00 Uhr

  ‹‹Verbandsgemeindeverwaltung                                                                            Pflegestützpunkt Rülzheim
                                                                                                          Neu: Kuhardterstraße 37, Tel.: 07272/750342 oder 07272/972968
  Homepage: www.ruelzheim.de
  Zentrale 07272/7002-0                                                                                   Familienbüro Rülzheimv und WILLKOMM Rülzheim
  Verbandsbürgermeister Schardt���������������������������07272/7002-1021                                Eisenbahnstr. 32, Tel.: 07272/7778161
  Ortsbürgermeister Hör, Rülzheim��������������������������07272/7002-1601                               Offene Sprechstunde: Donnerstag, 10.00 bis 12.00 Uhr
  Ortsbürgermeister Frey, Hördt�������������������������������������� 07272/74817                        Netz der kleinen Hilfen - Leimersheim
  Ortsbürgermeister Eiswirth, Kuhardt������������������������������ 07272/8318                           Tel. Nr. 0151/25 80 50 77,
  Energiecenter��������������������������������������������������������07272/7002-1612                   Mo.-Fr. 10.00 - 12.00 Uhr (außer an Feiertagen) Erweiterte Nachbar-
  Badesee����������������������������������������������������������������������� 07272/92840             schaftshilfe bei kleinen Problemen im täglichen Leben.
                                                                                                          Netzwerk St. Anna Kuhardt
  ‹‹Schulen                                                                                               Tel. 0152 36369522 Rufen Sie an - wir helfen ehrenamtlich selbst
                                                                                                          oder vermitteln professionelle Hilfe. Mo. u Mi. 10.00 - 12.00 Uhr, Fr.
    in der Verbandsgemeinde Rülzheim                                                                      16.00 - 18.00 Uhr
  IGS Rülzheim�������������������������������������������������������������07272/92974-0
  Grundschule Rülzheim��������������������������������������������������� 07272/8909
  Grundschule Leimersheim��������������������������������������������� 07272/2687                        ‹‹Kath. Pfarrei Hl. Theodard
  Grundschule Hördt������������������������������������������������������� 07272/71001                   Zentrales Pfarrbüro
  Grundschule Kuhardt����������������������������������������������������� 07272/2717
                                                                                                          Rülzheim 07272-919527
                                                                                                          Kontaktstellen
  ‹‹Notrufe - Überfall - Verkehrsunfall                                                                   Hördt            Mittwoch     17:00-18:00 Uhr 07272-71022
  Polizei-Notruf������������������������������������������������������������������������������� 110      Kuhardt          Mittwoch     08:00-10:00 Uhr 07272-933841
  Polizei-Inspektion Germersheim�����������������������������������07274/958-0                           Leimersheim      Donnerstag   16:00-18:00 Uhr 07272-2100
  Kripo-Sicherheitsberatung Ludwigshafen�����������������0621/9631/440
  Polizei-Inspektion Wörth���������������������������������������������07271/9221-0                      Seelsorglicher Notdienst
  Krankenhaus Kandel�������������������������������������������������������� 07275/710                   Pfarrei Bellheim-Germersheim-Rülzheim ����������������0176-66024810
  Krankenhaus Germersheim�������������������������������������������� 07274/5040
                                                                                                          ‹‹Prot. Pfarramt
  ‹‹Feuerwehr-Rettungsdienst-Notarzt                                                                      Rülzheim������������������������������������������������������������������������� 07272/8443
  Notruf������������������������������������������������������������������������������������������ 112   Fax-Nr.���������������������������������������������������������������������� 07272/7403402
                                                                                                          Evang.-Kath. Telefonseelsorge����������������������������������� 0800/1110111
  ‹‹Soziale Dienste                                                                                       und����������������������������������������������������������������������������� 0800/1110222
  Nachbarschaftshilfe Hördt
  Günther Becht, Seniorenbeauftragter, Tel. 07272/2990
  Thorsten Stephan Verlohner, 2. Beigeordneter, Tel. 07272/750836
                                                                                                          ‹‹Rheinfähre Leimersheim
  Nachbarschaftshilfe Rülzheim                                                                            Johann Freiwald, ���������������������������������������Tel.-Nr.: 0176/21826198;
  Ingrid Mendel, Seniorenbeauftragte, Tel. 07272/3219                                                     Fahrplan und Preise abrufbar unter www.rheinfaehre-leimersheim.
  Braun´sche Stiftung                                                                                     de
  Am Deutschordensplatz 8, 76761 Rülzheim
  Tel.: 07272 / 928511, Fax.: 07272/928516
  Bürozeiten:                                                                                             ‹‹Hilfsprojekt Gewalt gegen Frauen
  Montag bis Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr und Freitag 08.00 - 14.00                                       Sybille Roth ����������������������������������������������������������07272/7002-1042
  Uhr
  Sozialstation e.V. Rülzheim                                                                             Maria Kürten ���������������������������������������������������������07272/7002-1620
  Kuhardterstr. 37, Tel: 07272/91 91 77, Fax: 07272/91 91 78
  Bürozeiten
  Montag bis Freitag 08.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung. Sie
                                                                                                          ‹‹Kinderschutzdienst Germersheim
  erreichen uns telefonisch rund um die Uhr.                                                              J.-Probst-Str. 7, 76726 Germersheim ���������������������Tel. 07274/3509
Heimatbrief AmtsblAtt der Verbandsgemeinde Rülzheim
Rülzheim                         - 3 -   Ausgabe 49/2018

    Die Ortsgemeinde Rülzheim lädt
    alle Bürgerinnen und Bürger
    ab dem 70. Lebensjahr
    zu einem adventlichen
    Seniorennachmittag

    am Mittwoch,
    12. Dezember 2018,
    um 14.00 Uhr,

    in die Dampfnudel
    in Rülzheim ein.

    Ich freue mich auf Ihr Kommen

      Reiner Hör
           (Ortsbürgermeister)
Heimatbrief AmtsblAtt der Verbandsgemeinde Rülzheim
Rülzheim                                                           - 4 -                                              Ausgabe 49/2018

                Veranstaltungen

                                                           Rülzheim
Fr., 07. Dez.    Weihnachtsfeier                            Herzgruppe                  Schützenhaus                   18:00 Uhr

                 Männertreff                                Prot. Kirchengemeinde       ev. Gemeindezentrum            19:00 Uhr

Sa., 08. Dez.    27.Jahresabschlußtreffen mit Ehrungen      Sozialverband Deutschland   Kath. Pfarrzentrum

So., 09. Dez.    Kartenverkauf                              Karnevalsgesellschaft       Bürgerkeller                   10:00-13:00 Uhr

                 Familienkirche                             Prot. Kirchengemeinde       Christuskirche                 10:30 Uhr

                 Adventsfeier                               GV Männer- mit Frauenchor   Katholisches Pfarrzentrum      14:00 Uhr

                 Nikolauswanderung                          Pfälzerwaldverein           am Schützenhaus                14:00 Uhr

                 Gedenkfeier für verstorbene Kinder         Prot. Kirchengemeinde       Christuskirche                 18:00 Uhr

Mo., 10. Dez.    Ökum. Adventsgebet                         Prot. Kirchengemeinde       Christuskirche                 18:00 Uhr

Mi., 12. Dez.    Königsschießen                             Schützengesellschaft        Schützenhaus

                 Ökum. Frühschicht im Advent                Prot. Kirchengemeinde       ev. Gemeindezentrum            06:00 Uhr

                 Adv. Seniorennachmittag                    Ortsgemeinde                Dampfnudel                     14:00 Uhr

                 Königsschiessen u. Weihnachtsfeier         Schützengesellschaft        Schützenhaus                   18:00 Uhr

Fr., 14. Dez.    Weihnachtsmarkt                            Kulturgemeinde              Deutschordensplatz

                 bis So., 16. Dez.

                 Gottesdienst                               Prot. Kirchengemeinde       Braun'sche Stift               10:00 Uhr

                 Seniorentreff Adventsfeier                 Senioren                    Centrum für Kunst und Kultur   14:00 Uhr

So., 16. Dez.    Gottesdienst mit Kirchenchor               Prot. Kirchengemeinde       Christuskirche

                                                           Leimersheim
Sa., 08. Dez.    Adventsnachmittag                          Kath. Kirchenchor           Bürgerhaus

                 Kesselfleischessen                         Freizeitclub                Bootshaus

                 Nikolausgrillen                            Verein für Hundesport       Vereinsgelände                 16:00-20:00 Uhr

                 Gottesdienst                               Prot.Kirchengemeinde        Kirchsaal in der Grundschule   18:30 Uhr

                 Weihnachtsfeier                            Feuerwehr                   Feuerwehrhaus                  19:30 Uhr

Mi., 12. Dez.    Seniorenwanderung                          Pfälzerwaldverein           Kerweplatz                     14:00 Uhr

Do., 13. Dez.    Im Dunkeln strahlt ein großes Licht auf    AK Erw. Bildung             Kath. Pfarrsaal                20:00 Uhr

Sa., 15. Dez.    Weihnachtsfeier                            Ski & Snowboard Club

                 Weihnachtsfeier                            Männerchor 1858                                            18:00 Uhr

So., 16. Dez.    Dia-Nachmittag "1200-Jahr-Feier 1978"      Ortsgemeinde                Bürgerhaus Leimersheim         15:00 Uhr

                                                           Hördt
Fr., 07. Dez.                                               Fotoclub

Sa., 08. Dez.    Weihnachtsmarkt                            Kulturgemeinde              Rathaushof                     17:00 Uhr

                 Jahresabschlussfeier                       Tennisgemeinschaft          Hördt                          19:00 Uhr

So., 09. Dez.    Weihnachtsmarkt                            Kulturgemeinde              Rathaushof                     15:00 Uhr

Mo., 10. Dez.    Seniorentreff Adventsfeier                 Senioren                    Kath. Pfarrzentrum Hördt       14:00 Uhr

                                                           Kuhardt
Do., 13. Dez.    Seniorenstammtisch Adventsfeier            Senioren                    Feuerwehrhaus Kuhardt          14:00 Uhr

Terminmeldungen durch die Veranstalter, Redaktion übernimmt keine Gewähr.
Heimatbrief AmtsblAtt der Verbandsgemeinde Rülzheim
Rülzheim   - 5 -   Ausgabe 49/2018
Heimatbrief AmtsblAtt der Verbandsgemeinde Rülzheim
Rülzheim                                                             - 6 -                                                   Ausgabe 49/2018

           Bereitschaftsdienste

   ‹
  ‹Ärztl. Bereitschaftsdienste                                           Mittwoch, 12. Dezember
                                                                         Mauritius-Apotheke Rülzheim
                                                                         Mittlere Ortsstr. 88, Tel.: 07272/80 81
                 Ärztlicher Notdienst                                    Donnerstag, 13. Dezember
  Ortsgemeinden Rülzheim, Leimersheim, Hördt und Kuh-
  ardt                                                                   St. Georgs-Apotheke Kandel
  Ärztliche Notdienstzentrale, An Fronte Karl 2, Germers-                Hauptstraße 95, Tel.: 07275/ 13 50
  heim                                                                   Freitag, 14. Dezember
  Souterrain Kreiskrankenhaus, Tel.: 07274 / 19 292                      Tulla-Apotheke Germersheim
  Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr                                 Langgewannstraße 7, Tel.: 07274/23 39
  Mittwoch 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr
  An Feiertagen vom Vorabend 19:00 Uhr bis zum Folgetag
  07:00 Uhr.                                                             ‹‹Techn. Bereitschaftsdienste
  Ärztliche Notfalldienstzentrale, Luitpoldstr. 14, Kandel
  Kreiskrankenhaus, Tel.: 07275 / 19 292                                 Gemeindewerke-Elektrizitätsversorgungsunternehmen
  Freitag 15:00 bis Montag 08:00 Uhr                                     - EVU- Rülzheim
  Mittwoch, 14:00 Uhr bis Donnerstag 08:00 Uhr                           Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim,
  An Feiertagen vom Vorabend 19:00 Uhr bis zum Folgetag                  Tel.: 07272/70 02-10 11
  08:00 Uhr.                                                             nach Dienstschluss: 07272-7002-3001
                                                                         Elektrizitätsversorgungsunternehmen - EVU Hördt -
             Zahnärztlicher Notdienst                                    Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim,
  Der Bereitschaftsarzt kann unter der Telefon-Nummer:
  07272 /91 96 53 erfragt werden. Sprechzeiten: samstags                 Tel.: 07272/7002-1011
  von 09.00 bis 12.00 Uhr; sonntags von 11.00 bis 12.00 Uhr              nach Dienstschluss: 07272/7002-3001
  und nach Vereinbarung.                                                 Gemeindewerke-Fernwärmeversorgung - FW- Rülzheim
                                                                         Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim,
            Augenärztlicher Notdienst                                     Tel.: 07272/7002-1011
  Vom 08.12. bis 09.12.2018, Dr. Kapper, Luitpoldstraße 3,               nach Dienstschluss: Tel.: 07272/7002-3003
  67480 Edenkoben, Tel.: 06323/20 88. Bereitschaftsdienst                Verbandsgemeindewerke-
  samstags, sonntags und an Feiertagen von 11.00 bis 12.00               Abwasserbeseitigung Rülzheim
  Uhr. Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der Sprechzeiten
  über Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis zu erfahren.               Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim,
  Tierärztlicher Notdienst                                               Tel.: 07272/7002-1011
  Der Bereitschaftsarzt ist bei dem jeweiligen Tierarzt telefo-          nach Dienstschluss: Tel.: 07272/7002-3005
  nisch zu erfragen.                                                     Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG:
                                                                         für Kuhardt und Leimersheim: Netzteam Kandel,
        Apotheken-Bereitschaftsdienst                                    Landauer Str. 28,
  Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 08.30 Uhr                 Tel.: 07275 / 95 54 10
  beginnt und am folgenden Tag um 08.30 Uhr endet, auch                  bei Störungen im Stromnetz: Tel.: 07272/7002-3002
  an Sonn- und Feiertagen
  Samstag, 08. Dezember                                                  Wasserversorgung Germersheimer Südgruppe:
  Bienwald-Apotheke Kandel                                               24-Stunden-Rufbereitschaft, Tel.-Nr. 07271 - 9586 - 0
  Hauptstraße 59, Tel.: 07275/12 04                                      Bei Vermittlungsproblemen: Notfall-Handy-Nummer:
  Sonntag, 09. Dezember                                                   0151 - 42 22 57 83
  Andreas-Apotheke Lustadt                                               Internet-Homepage: www.wgs-jockgrim.de
  Mozartstraße 5, Tel.: 06347/15 22                                      Gasversorgung Rülzheim
  Montag, 10. Dezember                                                   Thüga Energienetze GmbH: 07272 / 93 10-0
  Rhein-Apotheke Germersheim
  August-Keiler-Str. 10, Tel.: 07274/80 01                               bei Störungen im Erdgasnetz: Tel.: 0800 / 08 37 111
  Dienstag, 11. Dezember                                                  (kostenlos)
  Sonnen-Apotheke Bellheim                                               Störung Breitbandverkabelung Hördt,
  Schulstraße 45, Tel.: 07272/74 488                                     Montag-Samstag, 08.00-22.00 Uhr: 0341 / 42 37 20 00

             Herausgeber:               Verbandsgemeinde Rülzheim
                                        76761 Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1                                           Impressum
             Druck:                     Druckhaus WITTICH KG
             Verlag:                    LINUS WITTICH Medien KG
             Anschrift:                 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
             Verantwortlich
             amtlicher Teil:            Matthias Schardt, Bürgermeister       Erscheinungsweise: wöchentlich
             nichtamtlicher Teil:       Kulturgemeinde e.V. Rülzheim,         Zustellung:         Kostenlose Zustellung an alle Haus-
                                        Kulturkreis Leimersheim e.V.,                             halte, Einzelbezug über den Verlag
                                        Kulturgemeinde Hördt e.V.,            Reklamat. Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713,
                                        Kulturkreis Kuhardt;                                      vertrieb@wittich-foehren.de
              Anzeigen:                 Thomas Blees, Produktionsleiter       Redaktion:          heimatbrief@ruelzheim.de
              Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit
              gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich
              gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des
              Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
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Rülzheim                                      - 7 -             Ausgabe 49/2018

           EINWEIHUNG
           Feuerwehrhaus Leimersheim

           Tag der offenen Tür
           am 8. Dezember 2018
           Kommen Sie vorbei und nutzen Sie die Gelegenheit
           sich das neu umgebaute und erweiterte Feuerwehr-

                                                                            Design & Druck: www.wolfware.de
           haus in Leimersheim anschauen zu können!

           Besuchen Sie unseren kleinen Weihnachtsmarkt
           vor dem Feuerwehrhaus und erfreuen Sie sich an
           weihnachtlicher Kunst und Kulinarischem.

           Auf Ihren Besuch freut sich Ihre
           FEUERWEHR LEIMERSHEIM

                                                       ab 17:00 Uhr
           Samstag, 8.12.18
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Rülzheim                                                                  - 8 -                                         Ausgabe 49/2018

                sportveranstaltungen in der Verbandsgemeinde

                                                                     Rülzheim
Fr., 07. Dez.    SVR - SV Büchelberg                                 Sportverein             Peter-Becht-Stadion          19:30 Uhr

So., 09. Dez.    Nikolausturnier                                     Badminton Sportverein   Sporthalle der IGS

                 SVR II - SV Viktoria Herxheim II                    Sportverein             Peter-Becht-Stadion          13:00 Uhr

                                                                     Kuhardt
Sa., 08. Dez.    wD-Jgd. Südpfalz Tiger 2 - SV Bornheim              Turn- und Sportverein   Fortmühlhalle Bellheim       14:30 Uhr

                 OL mA-Jgd. Südpfalz Tiger - HSG Marpingen-Alsw.     Turn- und Sportverein   Spiegelbachhalle Bellheim    16:00 Uhr

                 Männer 2 Südpfalz Tiger - VTV Mundenheim 2          Turn- und Sportverein   Fortmühlhalle Bellheim       18:00 Uhr

                 Frauen 1 Südpfalz Tiger - SF Budenheim              Turn- und Sportverein   Spiegelbachhalle Bellheim    18:00 Uhr

So., 09. Dez.    RL Frauen: KSV - SKC Monsheim 2                     Kegelsportverein        Rheinberghalle               10:00 Uhr

                 GKO: KSV 3 - BSG Bornheim 3                         Kegelsportverein        Rheinberghalle               13:00 Uhr

Fr., 14. Dez.    Männer 2 Südpfalz Tiger - HR Göllheim/Eisenb.       Turn- und Sportverein   Fortmühlhalle Bellheim       19:45 Uhr

Sa., 15. Dez.    mC-Jgd. Südpfalz Tiger 2 - HSG Lingenfeld/Schweg.   Turn- und Sportverein   Spiegelbachhalle Bellheim    13:20 Uhr

                 mB-Jgd. Südpfalz Tiger - HSG Eckbachtal             Turn- und Sportverein   Spiegelbachhalle Bellheim    14:50 Uhr

                 mE-Jgd. Südpfalz Tiger - TV Dahn                    Turn- und Sportverein   Fortmühlhalle Bellheim       15:30 Uhr

                 mB-Jgd. Südpfalz Tiger 2 - HSG Mutterstadt/Ruchh.   Turn- und Sportverein   Spiegelbachhalle Bellheim    16:15 Uhr

                 wD-Jgd. Südpfalz Tiger 2 - HSG Trifels              Turn- und Sportverein   Fortmühlhalle Bellheim       17:00 Uhr

                 Frauen 1 Südpfalz Tiger - TSG Friesenheim           Turn- und Sportverein   Spiegelbachhalle Bellheim    18:00 Uhr

Terminmeldungen durch die Veranstalter, Redaktion übernimmt keine Gewähr.
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           Verbandsgemeinde rülzheim                                            11, 67269 Grünstadt
                                                                         35. Abwasserzweckverband Mittleres Glantal, Marktplatz 1, 66869
                                                                                Kusel
                                                                         36. Abwasserzweckverband Mittleres Pfrimmtal, An der alten B 47,
                                                                                67590 Monsheim
             Öffentliche Bekanntmachungen                                37. Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen Mommen-
                                                                                heim, Amtgasse 10, 55232 Alzey
                                                                         38. Verbandsgemeinde Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastät-
                                                                                ten
              Satzung der „Kommunale                                     39. Stadt Neustadt, Talstraße 148, 67434 Neustadt an der Wein-
                                                                                straße
              Klärschlammverwertung                                      40. Servicebetrieb Neuwied AöR, Hafenstraße 90, 56564 Neuwied
             Rheinland-Pfalz AöR“ (KKR)                                  41. Abwasserzweckverband Oberes Nettetal, Kapellenstraße 12,
                                                                                56651 Niederzissen
                       vom 28.11.2018“                                   42. Verbandsgemeinde Puderbach, Steimeler Straße 7, 56305
                                                                                Puderbach
                               §1                                        43. Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6,
      Rechtsform, Träger, Name, Sitz, Stammkapital                              66877 Ramstein-Miesenbach
                                                                         44. Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwald-
(1) Die „Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR“ ist               straße 32-34, 56579 Rengsdorf
eine gemeinsame Einrichtung der nachfolgenden Träger                     45. Abwasserzweckverband Rhaunen, Zum Idar 21 und 23, 55264
1.    Verbandsgemeinde Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau                  Rhaunen
2.    Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel, Schulstraße 16,               46. Verbandsgemeinde Rhaunen, Zum Idar 21 und 23, 55264 Rhau-
      67821 Alsenz                                                              nen
3.    Verbandsgemeinde Altenahr, Roßberg 3, 53505 Altenahr               47. Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Am Viehtor 2, 56321 Rhens
4.    Stadt Andernach, Läufstraße 11, 56624 Andernach                    48. Verbandsgemeinde Rockenhausen, Kaiserslauterer Straße 10a,
5.    Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, Rheingrafenstraße 11,                     67806 Rockenhausen
      55583 Bad Kreuznach                                                49. Verbandsgemeinde Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben
6.    Verbandsgemeinde Bad Sobernheim, Poststraße 26, 55566              50. Verbandsgemeinde Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdes-
      Bad Sobernheim                                                            heim
7.    Verbandsgemeinde Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774                51. Abwasserzweckverband Rülzheim/Herxheim, Mittlere Orts-
      Baumholder                                                                straße 106, 76761 Rülzheim
8.    Verbandsgemeinde Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765          52. Verbandsgemeinde Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442
      Birkenfeld                                                                Stromberg
9.    Verbandsgemeinde Böhl-Iggelheim, Am Schwarzweiher 7,               53. Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel, Rathausstraße 6,
      67459 Böhl-Iggelheim                                                      55430 Oberwesel
10.   Verbandsgemeinde Brohltal, Kapellenstraße 12, 56651 Nieder-        54. Verbandsgemeinde          Traben-Trarbach,      Robert-Schumann-
      zissen                                                                    Straße 65, 54536 Kröv/Mosel
11.   Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, Am Rathaus-               55. Abwasserzweckverband Untere Ahr, Grüner Weg 17, 53489
      platz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim                                     Sinzig
12.   Verbandsgemeinde Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenko-           56. Abwasserzweckverband Unteres Glantal, Schulstraße 6a,
      ben                                                                       67742 Lauterecken
13.   Verbandsgemeinde Eisenberg, Hauptstraße 86, 67304 Eisen-           57. Abwasserzweckverband Untere Nahe, Saarlandstraße 364,
      berg                                                                      55411 Bingen
14.   Stadt Germersheim, Bismarckstraße 12, 76726 Germersheim            58. Verbandsgemeinde Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727
15.   Abwasserzweckverband Guldenbachtal, Naheweinstraße 80,                    Mayen
      55450 Langenlonsheim                                               59. Verbandsgemeinde Wallmerod, Gerichsstraße 1, 56414 Wall-
16.   Verbandsgemeinde Herrstein, Brühlstrasse 16, 55756 Herrstein              merod
17.   Abwasserzweckverband Quodbachgruppe, Am Rathaus 6,                 60. Verbandsgemeinde Weilerbach, Rummelstraße 15, 67685 Wei-
      76863 Herxheim                                                            lerbach
18.   Abwasserzweckverband Hayna-Erlenbach, Am Rathaus 6,                61. Verbandsgemeinde Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575
      76863 Herxheim                                                            Weißenthurm
19.   Abwasserzweckverband Rohrbach-Steinweiler, Am Rathaus 6,           62. Verbandsgemeinde Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winn-
      76863 Herxheim                                                            weiler
20.   Stadt Idar-Oberstein, Georg-Maus-Straße 2, 55743 Idar-Ober-        63. Verbandsgemeinde Wöllstein, Bahnhofstraße 10, 55597 Wöll-
      stein                                                                     stein
21.   Verbandsgemeinde Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751             64. Verbandsgemeinde Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286
      Jockgrim                                                                  Wörrstadt
22.   Verbandsgemeinde Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel              in der Rechtsform einer rechtsfähigen gemeinsamen Anstalt des
23.   Verbandsgemeinde Kirn-Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn           öffentlichen Rechts (AöR).
24.   Zweckverband für Abwasserbeseitigung Klingbachgruppe, An           (2) Die AöR führt den Namen „Kommunale Klärschlammverwertung
      44 Nr. 31, 76829 Landau                                            Rheinland-Pfalz AöR“.
25.   Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan, Marktplatz 1, 66869 Kusel        Sie tritt unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsver-
                                                                         kehr auf. Die Kurzbezeichnung lautet „KKR“.
26.   Stadt Lahnstein, Didierstraße 21c, 56112 Lahnstein
                                                                         (3) Die KKR hat ihren Sitz in Winnweiler.
27.   Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR, Georg-             (4) Auf das Stammkapital leistet jeder der Träger nach Abs. 1 sowie im
      Friedrich-Dentzel-Straße 1, 76829 Landau
                                                                         Falle des Abs. 5 eine Bareinlage für den eigenen Anteil am Stammka-
28.   Verbandsgemeinde Langenlonsheim, Naheweinstraße 80,                pital in Höhe von Euro 1.000.
      55450 Langenlonsheim                                               Das Stammkapital der KKR beträgt zum 31.12.2018 € 64.000 (in Wor-
29.   Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269          ten: Euro Vierundsechzigtausend): mit dem Beitritt weiterer Anstalts-
      Grünstadt                                                          träger nach Abs. 5 wird sich das Stammkapital anteilmäßig erhöhen.
30.   Gemeinde Limburgerhof, Burgunder Platz 2, 67117 Limburger-         (5) Die KKR kann weitere Anstaltsträger aufnehmen, soweit diese Trä-
      hof                                                                ger der Abwasserbeseitigungspflicht sind. Zum Stichtag 31.12.2018
31.   Verbandsgemeinde Loreley, Friedrichstraße 12, 56338 Brau-          genügt dazu eine einfache Beitrittserklärung, mit der die Annahme der
      bach                                                               jeweils gültigen Anstaltssatzung erklärt wird. Alle Anstaltsträger erklä-
32.   Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67485            ren mit der Errichtungs- bzw. der Beitrittserklärung und Annahme der
      Maikammer                                                          jeweils gültigen Anstaltssatzung abweichend von § 14b Abs. 5 Satz 2
33.   Zweckverband Zentralkläranlage Mendig, Marktplatz 3, 56743         KomZG ihre Zustimmung zur Aufnahme der bis zum 31.12.2018 bei-
      Mendig                                                             tretenden weiteren Anstaltsträger.
Heimatbrief AmtsblAtt der Verbandsgemeinde Rülzheim
Rülzheim                                                              - 10 -                                                 Ausgabe 49/2018
(6) Der räumliche Wirkungsbereich der Anstalt (Anstaltsgebiet) umfasst     gungsverwaltenden Einrichtungen der Gewährträger darüber hinaus
die Hoheitsgebiete der Anstaltsträger.                                     alle zu deren Aufgabenstellung notwendigen Wirtschaftsdaten, Unter-
(7) Die KKR führt als Dienstsiegel das Wappen des Landes Rheinland-        lagen und Informationen. Des Weiteren hat der Vorstand den Verwal-
Pfalz mit der umlaufenden Schrift: „Kommunale Klärschlammverwer-           tungsrat zu unterrichten, wenn bei der Ausführung des Erfolgsplanes
tung Rheinland-Pfalz AöR“.                                                 erfolgsgefährdende Mindererträge oder Mehraufwendungen zu erwar-
                                                                           ten sind.
                                  §2                                       Sind darüber hinaus Verluste zu erwarten, die Auswirkungen auf den
           Gegenstand der KKR (Anstaltszweck)                              Haushalt der Trägerkörperschaften haben können, sind neben dem
                                                                           Verwaltungsrat auch diese unverzüglich zu unterrichten.
(1) Die KKR wird nach der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, dem             (6) Dem Vorstand obliegt die laufende GeschaÅNftsführung, insbe-
Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit Rheinland-Pfalz
                                                                           sondere:
(KomZG), der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz
und den Bestimmungen dieser Satzung geführt.                               a)   die Erwirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwen-
(2) Anstaltszweck ist die gemeinsame Durchführung der Pflicht der               dungen und Erträge, einschließlich der Abwicklung des Leis-
ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung für die Anstaltsträger,                   tungsaustauschs,
insbesondere die Übernahme von Klärschlämmen für die thermi-               b) die Aufstellung des Wirtschaftsplanes einschließlich der Anlagen
sche Verwertung sowie die landwirtschaftliche Verwertung von Klär-              gemäß § 33 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, des
schlamm; die „Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz                   Jahresabschlusses und des Lageberichtes,
AöR übernimmt diese Aufgabe mit Wirkung vom 01.01.2018.                    c) der Abschluss von Verträgen, deren Wert 100.000 € nicht über-
(3) Die KKR ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die               steigt,
ihrem Zweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind und durch die         die kurzfristige Stundung von Forderungen bis zu 30.000 € und bis
der Anstaltszweck gefördert wird.                                          zu 10.000 € über ein Jahr hinaus, den Erlass von Forderungen bis zu
(4) Die KKR kann sich - im Rahmen ihres Zwecks und der gesetz-             15.000 €.
lichen Vorschriften – anderer Unternehmen bedienen sowie sich an
ähnlichen oder anderen Unternehmen beteiligen, solche gründen oder                                          §6
erwerben.
(5) Die KKR wird ermächtigt, zur Erfüllung des Anstaltszwecks und der                               Verwaltungsrat
gesetzlichen Vorschriften mit den Anstaltsträgern und anderen Kom-         (1) Der Verwaltungsrat besteht vorbehaltlich Abs. 4 aus jeweils einem
munen zusammenzuarbeiten.                                                  Vertreter für jeden der Träger. Für die Mitglieder des Verwaltungsrates
(6) Die Anstaltsträger verpflichten sich, der KKR die ihnen entstehen-     können Stellvertreter bestellt werden.
den Aufwendungen in dem Umfang zu erstatten, in dem die KKR für            (2) Das Stimmrecht eines Anstaltsträgers im Verwaltungsrat richtet
die Anstaltsträger tätig wird.                                             sich nach der Höhe seiner Stammeinlage. Je volle Euro 1.000 Betei-
                                                                           ligung am Stammkapital gewähren eine Stimme. Die Stimmen eines
                                  §3                                       Anstaltsträgers im Verwaltungsrat können gemäß §§ 14b Abs. 3, 8
                    Kompetenzen der KKR                                    Abs. 2 KomZG nur einheitlich abgegeben werden.
                                                                           (3) Die Anstaltsträger können ihrem Vertreter im Verwaltungsrat Richt-
(1) Lieferungen und Leistungen zwischen den Anstaltsträgern der KKR
                                                                           linien oder Weisungen erteilen. Für die Vertretung der kommunalen
sowie der KKR sind unter sinngemäßer Anwendung der Kalkulations-
                                                                           Gebietskörperschaften im Verwaltungsrat gilt im Übrigen sinngemäß
vorschriften des Kommunalabgabengesetzes angemessen zu vergü-
                                                                           § 88 Abs. 1 Satz 1 bis 5, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 der Gemeindeord-
ten. Hierüber sind entsprechende Regelungen zu treffen.
                                                                           nung; die ständige Beauftragung eines Bediensteten in sinngemäßer
(2) Die KKR ist berechtigt, namens und im Auftrag solcher Anstalts-
                                                                           Anwendung des § 88 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung bedarf der
träger der KKR, die Träger der Pflichtaufgabe der Abwasserbeseiti-
                                                                           Zustimmung der Vertretung.
gung sind und unmittelbare Rechtsbeziehungen zu den Benutzern
                                                                           (4) Soweit eine Person aufgrund des von ihr ausgeübten Amtes ein
ihrer Abwasseranlagen haben, als mittelbarer Maßnahmenträger eine
                                                                           durch mehr als ein Träger zu bestimmendes geborenes Mitglied des
gemeinsame Antragstellung für Zuwendungen nach den Fördermittel-
                                                                           Verwaltungsrates ist, hat es den Sitz im Verwaltungsrat der KKR für
richtlinien Wasserwirtschaft vorzunehmen.
                                                                           sämtliche dieser Anstaltsträger auszuüben. Die Gesamtzahl der Mit-
                                  §4                                       glieder des Verwaltungsrates verringert sich insoweit entsprechend,
                                                                           ohne dass eine Nachnominierung erfolgt. Die Stimmrechte der einzel-
                               Organe                                      nen Anstaltsträger nach Abs. 2 bleiben insoweit unberührt.
(1) Organe der KKR sind:                                                   (5) Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates endet grundsätz-
a) der Vorstand (§ 5),                                                     lich mit der Amtsperiode des das jeweilige Mitglied bestimmenden
                                                                           Organs (entsendendes Organ).
b) der Verwaltungsrat (§§ 6-8).                                            Sofern die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat aufgrund gesetzlicher
(2) Die Mitglieder aller Organe der KKR sind zur Verschwiegenheit          Bestimmungen an die Zuständigkeit zu dem entsendenden Organ
über alle vertraulichen Angelegenheiten sowie über Geschäfts- und          oder einem Gremium gebunden ist, endet dieMitgliedschaft, mit dem
Betriebsgeheimnisse der KKR verpflichtet. Die Pflicht besteht für die      vorzeitigen Ausscheiden aus dem entsendenden Organs bzw. dem
Mitglieder auch nach ihrem Ausscheiden aus der KKR fort. Sie gilt          Ende der Mitgliedschaft in dem anderen Gremium.
nicht gegenüber den Organen der Träger der KKR.                            (6) Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von jeweils
(3) Die Befangenheitsvorschriften des § 22 GemO und der §§ 20, 21          fünf Jahren einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsit-
Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 1 Landesverwal-            zenden. Als Vorsitzender des Verwaltungsrates wählbar sind nur sol-
tungsverfahrensgesetz (LVwVfG) gelten entsprechend.                        che Mitglieder des Verwaltungsrates, die gesetzliche Vertreter eines
                                  §5                                       der beteiligten Träger sind, vgl. § 14 b Abs. 2 Nr. 6 KomZG. Einzel-
                                                                           heiten sind in der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat geregelt.
                              Vorstand                                     (7) Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, die auch eine
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte der KKR in eigener Verantwor-         angemessene Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder für die
tung nach Maßgabe der Gesetze, der vorliegenden Satzung, der auf           Teilnahme an den Sitzungen festsetzt.
Grundlage dieser Satzung durch den Verwaltungsrat etwaig erlas-                                             §7
senen Geschäftsordnung für den Vorstand, die auch einen Kata-
log zustimmungsbedürftiger Geschäfte beinhalten kann, sowie der                          Aufgaben des Verwaltungsrates
Beschlüsse des Verwaltungsrates.                                           (1) Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vor-
(2) Der Vorstand besteht aus einem Mitglied; für diesen wird ein Stell-    stands. Er beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten der
vertreter bestellt. Die Bestellung von Vorstand und stellvertretendem      KKR, soweit nicht gesetzliche Vorschriften etwas Anderes bestimmen.
Vorstand erfolgt durch den Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit der       (2) Der Verwaltungsrat entscheidet insbesondere über
vorhandenen Stimmen. Der Vorstand sowie der Stellvertreter werden
auf eine Amtszeit von 5 Jahren bestellt; eine erneute Bestellung ist       a)   Änderungen der Satzung der KKR,
zulässig.                                                                  b)   Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beteiligung der KKR
(3) Der Vorstand vertritt die KKR gerichtlich und außergerichtlich. Fer-        an anderen Unternehmen,
nerhin kann der Verwaltungsrat dem Vorstand Befreiung des § 181            c)   die Bestellung und Abberufung des Vorstands,
BGB erteilen.                                                              d)   den vom Vorstand aufgestellten Wirtschafts- und Finanzplan und
(4) Der Verwaltungsrat kann die Bestellung zum Vorstand aus wichti-             hierzu eventuell notwendige Änderungen,
gem Grund widerrufen.                                                      e)   die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und informiert
(5) Der Vorstand hat den Verwaltungsrat über alle wichtigen Vorgänge            die Anstaltsträger,
frühzeitig zu unterrichten und ihm auf Anforderung in allen Angelegen-
                                                                           f)   die Ergebnisverwendung und informiert die Anstaltsträger,
heiten Auskunft zu geben. Er hat dem Verwaltungsrat bis zum 30.09.
einen Zwischenbericht über die Abwicklung des Vermögens- und               g)   die Bestellung des Abschlussprüfers,
Erfolgsplans schriftlich vorzulegen. Der Vorstand liefert den beteili-     h)   die Entlastung des Vorstandes,
Rülzheim                                                                - 11 -                                                 Ausgabe 49/2018
i)   den Erlass und die Änderung seiner Geschäftsordnung,                                                      §9
j)   den Erlass und die Änderung einer Geschäftsordnung für den
     Vorstand,                                                                                 Verpflichtungserklärungen
k) die langfristigen Planungen,                                              (1) Verpflichtende Erklärungen der KKR bedürfen der Schriftform. Die
                                                                             Unterzeichnung erfolgt unter dem Namen „Kommunale Klärschlamm-
(3) Entscheidungen des Verwaltungsrates über                                 verwertung RLP AöR“ durch die jeweiligen Vertretungsberechtigten.
a)   die Veränderung der Aufgabe der KKR,                                    (2) Der Vorstand unterzeichnet ohne Beifügung eines Vertretungszu-
b)   die Veränderung der Trägerschaft ab dem 1.1.2019,                       satzes, der/die Stellvertreter/in mit dem Zusatz „In Vertretung“, andere
c)   die Veränderung des Stammkapitals ab dem 1.1.2019,                      Vertretungsberechtigte mit dem Zusatz „Im Auftrag“. Erklärungen des
d)   die Verschmelzung sowie Auflösung der KKR bedürfen der                  Verwaltungsrats werden von der/dem Vorsitzenden oder im Verhin-
     Zustimmung aller Anstaltsträger.                                        derungsfall von seinem/ihrem Stellvertreter unter der Bezeichnung
                                                                             „Verwaltungsrat Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR“
(4) Der Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung des Verwaltungs-           abgegeben.
rats zu
a)    Auftragsvergaben und sonstigen Geschäften, sofern im Einzelfall                                         § 10
      eine Wertgrenze von € 100.000,00 überschritten wird,                                            Betriebsführung
b) dem Erwerb, der Veräußerung oder der Belastung von Grund-                 Zwischen den Anstaltsträgern besteht Einvernehmen, dass die
      stücken und Rechten an Grundstücken, sofern im Einzelfall eine         Betriebsführung innerhalb der KKR auf Grundlage eines gesondert
      Wertgrenze von € 5.000,00 überschritten wird,                          zu schließenden Betriebsführungsvertrages durch die Verbandsge-
c) erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen gemäß § 5 Abs. 5                     meinde Winnweiler (Verbandsgemeindewerke) erfolgt.
      sowie Mehrausgaben im Sinne des § 33 i.V.m. § 17 Abs. 5
      EigAnVO, sofern diese im Einzelfall einen Betrag von € 5.000,00                                         § 11
      überschreiten.
(5) Falls der Verwaltungsrat nicht rechtzeitig einberufen werden kann                 Wirtschaftsführung, Rechnungswesen,
und sonst Nachteile für die KKR entstehen können, trifft bei Dringlich-                Vermögensverwaltung und Prüfung
keit der Vorstand im Einvernehmen mit der/dem Vorsitzenden des Ver-          (1) Die KKR ist unter Beachtung ihrer Aufgaben sparsam und wirt-
waltungsrats die notwendigen Maßnahmen. Über diese Maßnahmen                 schaftlich zu führen. Es gelten die Vorschriften des § 86 b Abs. 5, § 90
hat der Vorstand den Verwaltungsrat unverzüglich zu unterrichten.            Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 4, § 93 Abs. 1 und § 94 GemO und ergänzend
(6) Der/Die Vorsitzende des Verwaltungsrates vertritt die KKR gericht-       die Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Lan-
lich und außergerichtlich gegenüber dem Vorstand und seinen Mit-             des Rheinland-Pfalz in ihrer jeweils gültigen Fassung.
gliedern.                                                                    (2) Die Anordnung und Ausführung finanzwirksamer Vorgänge sind
(7) Den Gremien der Anstaltsträger ist auf Verlangen über alle Angele-       personell und organisatorisch zu trennen.
                                                                             (3) Dem Landesrechnungshof ist das überoÅNrtliche Prüfungsrecht
genheiten der KKR Auskunft zu erteilen.
                                                                             nach § 110 Abs. 5 Satz 2 GemO eingeräumt.
                                  §8                                                                          § 12
            Einberufung und Beschlussfassung                                                         Jahresabschluss
(1) Der Verwaltungsrat tritt auf schriftliche oder elektronische Einladung   (1) Der Vorstand hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die
des Vorsitzenden des Verwaltungsrates zusammen. Die Einladung                Erfolgsübersicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirt-
muss Tageszeit, Ort und die Tagesordnung angeben. Die Sitzungen              schaftsjahres aufzustellen und nach Durchführung der Abschluss-
sind nichtöffentlich, es sei denn der Verwaltungsrat beschließt die          prüfung dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen. Der
öffentliche Sitzung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Gemein-          Jahresabschluss und der Lagebericht sind vom Vorstand unter Angabe
deordnung entsprechend.                                                      des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht,
(2) Der Verwaltungsrat ist bei Bedarf, jährlich jedoch mindestens            die Erfolgsberichte und der Bericht über die Abschlussprüfung sind
zweimal einzuberufen. Er muss außerdem einberufen werden, wenn               den Trägerkörperschaften der Anstalt zuzuleiten.
mindestens ein Viertel der Mitglieder des Verwaltungsrates dies unter        (2) Für die Aufstellung, Feststellung und Prüfung des Jahresabschlus-
Angabe des Beratungsgegenstandes beantragen.                                 ses und des Lageberichts gelten die Vorschriften der Eigenbetriebs-
(3) Sitzungen des Verwaltungsrats werden von der/dem Vorsitzenden            und Anstaltsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Bei der Prüfung
des Verwaltungsrats, im Verhinderungsfall von seinem/ihrem Stellver-         des Jahresabschlusses ist § 53 HGrG entsprechend zu beachten.
treter geleitet.                                                                                              § 13
(4) Der Verwaltungsrat entscheidet in der Regel durch Beschlüsse
in den Sitzungen. Er ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder                         Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan
ordnungsgemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder            (1) Das Wirtschaftsjahr der KKR ist das Kalenderjahr. Soweit die KKR
anwesend sind, darunter der/die Vorsitzende oder im Falle seiner Ver-        im Lauf eines Kalenderjahres entsteht, ist das Entstehungsjahr ein
hinderung sein/e Stellvertreter/in.                                          Rumpfgeschäftsjahr.
(5) Wird der Verwaltungsrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über             (2) Der Vorstand stellt in Anwendung der Eigenbetriebs- und Anstalts-
denselben Gegenstand einberufen, so ist er ohne Rücksicht auf die            verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vor Beginn des Wirt-
Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bei der zweiten Ladung muss            schaftsjahres einen Wirtschaftsplan auf. Dem Wirtschafsplan ist eine
auf die Folge ausdrücklich hingewiesen werden.                               fünfjaÅNhrige Finanzplanung zugrunde zu legen. Der Wirtschaftsplan
(6) Der Verwaltungsrat kann auch unter Verzicht auf die Förmlichkeiten       umfasst den Vermögens- und Erfolgsplan.
der Einberufung zu einer Sitzung zusammentreten, sofern alle Mitglie-                                         § 14
der damit einverstanden sind.
(7) Sofern kein Verwaltungsratsmitglied widerspricht, können nach                                  Bekanntmachungen
Ermessen des/der Vorsitzenden Beschlüsse in eiligen oder einfachen           (1) Die Bekanntmachungen der KKR erfolgen in den Bekanntma-
Angelegenheiten auch durch Einholen der Erklärungen in schriftlicher         chungsorganen der Trägerkörperschaften. §§ 14a Abs. 4 und § 14b
oder elektronischer Form, fernmündlicher Form oder per Fax gefasst           Abs. 5 KomZG gelten entsprechend. Dies gilt auch für die Feststellung
werden. Bei fernmündlichen Erklärungen hat der Vorstand darüber ein          des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Jahresabschluss
Protokoll zu verfassen.                                                      und der Lagebericht sind an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.
(8) Alle Beschlüsse des Verwaltungsrates werden in offener Abstim-           In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
mung und - mit Ausnahme der Wahl des Vorstands nach § 5 Abs. 2               (2) Die vorstehende Satzung für die „Kommunale Klärschlammverwer-
- mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimm-             tung RLP AöR“ wird im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht.
                                                                             (3) Alle nach § 92 Abs. 1 GemO der Anzeigepflicht der KKR gegen-
enthaltungen werden nicht gewertet. Bei Stimmengleichheit gilt der
                                                                             über der Aufsichtsbehörde anstehenden Entscheidungen, insbeson-
Antrag als abgelehnt.
                                                                             dere Änderungen der Satzung (z.B. des Satzungszwecks) sind vor
(9) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen.        der Beschlussfassung den zuständigen Organen der einzelnen Träger
Die Niederschrift ist von der/dem Vorsitzenden, im Verhinderungsfall         so rechtzeitig anzuzeigen, dass diese oder die hinter ihnen stehen-
von seinem/ihrem Stellvertreter des Verwaltungsrats und dem Proto-           den Kommunen ihrer Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde
kollführer zu unterzeichnen und dem Verwaltungsrat in der nächsten           nach § 92 Abs. 1 GemO fristgerecht nachkommen können.
Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Jedes Verwaltungsratsmitglied            (4) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-
erhält eine Abschrift der Niederschrift.                                     und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen
(10) Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil,           dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Verkündung nicht
sofern der Verwaltungsrat keine gegenteiligen Beschlüsse fasst.              mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass
Rülzheim                                                           - 12 -        Ausgabe 49/2018
a)   die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
     migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
     verletzt worden sind, oder
b)   vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss
     beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder
     Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter
     Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
     soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Die Verletzung solcher Verfahrens- und Formvorschriften kann gegen-
über den Trägern der KKR schriftlich geltend gemacht werden.

                               § 15

     Anstaltslast, Gewährträgerhaftung, Auflösung
(1) Die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung richten sich nach
dem Verhältnis der von jedem Träger der KKR geleisteten Einlage auf
das Stammkapital. Nach den entsprechenden Beteiligungsquoten ist
ein Ausgleich zwischen den Trägern vorzunehmen.
(2) Die Anstaltsträger entscheiden über die Auflösung der KKR. Im
Fall ihrer Auflösung fällt das Vermögen der KKR im Wege der Gesamt-
rechtsnachfolge an die Anstaltsträger im Verhältnis ihrer Stammeinla-
gen zurück.

                               § 16

                          Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntma-
chung in Kraft.

                                                                             11

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                        10
Rülzheim        - 13 -        Ausgabe 49/2018

                          15
           13
Rülzheim                                                           - 14 -                                              Ausgabe 49/2018

                                                                                        amtliche mitteilungen

                                                                                  Bürgersprechstunde Bürgermeister
                                                                                          Matthias Schardt
                                                                             Die nächste Bürgersprechstunde von
                                                                             Herrn Bürgermeister Schardt findet
                                                                             statt am
                                                                                      Dienstag, 11.12.2018,
                                                                                    16.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
                                                                             im Rathaus Rülzheim (Zimmer 3.03).
                                                                             Auch außerhalb dieser Zeiten können
                                                                             Sie gerne einen Termin vereinbaren.
                                                                             Sie erreichen das Büro des Bürger-
                                                                             meisters unter Tel. 7002 – 1021.
                                                                             Per Email ist der Bürgermeister erreich-
                                                                             bar unter m.schardt@ruelzheim.de.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird auf die
Rechtsfolgen dieser Bestimmung hingewiesen, wonach Satzungen,
die unter Verletzung von Verfahrens-
                             17       oder Formvorschriften dieses
Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntma-
chung als Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht,
wenn
                                                                                              Achtung
1.    die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
      Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
                                                                                           - Änderung des
oder
      Satzung verletzt worden sind,
                                                                                         Redaktionsschlusses
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
     den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver-           Wegen Weihnachten wird der Redakti-
     fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindever-
     waltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung          onsschluss für die Ausgabe 51/2018 wie
     begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.                        folgt vorverlegt.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese                    Ausgabe Nr. 51/2018
Verletzung geltend machen.
                                                                                   Donnerstag, 13. Dezember 2018
          Einladung zur 35. Sitzung des                                                      14:00 Uhr
        Verbandsgemeinderates Rülzheim
Am Donnerstag, 13.12.2018, 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des             Dieser Termin muss unbedingt einge-
Rathauses in Rülzheim eine öffentliche Sitzung des Verbandsgemein-
derates Rülzheim statt. Hierzu ergeht Einladung.
                                                                             halten werden, da später eingehende
Tagesordnung                                                                 Manuskripte nicht berücksichtigt wer-
1.    Mitteilungen der Verwaltung                                            den können.
2.    Jahresabschluss 2017
      Verbandsgemeindewerke -Abwasserbeseitigung-
3.    Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Verbandsge-
      meinde Rülzheim und Erteilung der Entlastung
4.    Wirtschaftsplan 2019/2020
      Verbandsgemeindewerke -Abwasserbeseitigung-
5.    Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan der Ver-
      bandsgemeinde Rülzheim für die Haushaltsjahre 2019/2020
6.    Vereinbarung über Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung
      einer Stadtbahn vom 04.04.2008; Kostenanteil Beschaffung
      Schienenfahrzeuge
7.    Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung
      für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsge-
                                                                                         Neuanmeldungen im
      meinde Rülzheim                                                                   CMS Portal um Berichte
8.    Umbesetzung von Ausschüssen                                                         zu verfassen unter:
9.    Einwohner-Fragestunde
10.   Kenntnisgaben                                                             http://cms.wittich.de\
gez. Schardt, Bürgermeister
Rülzheim                                                          - 15 -                                                 Ausgabe 49/2018

                                                                             Information zur Zählerablesung 2018
                                                                       In der Zeit vom 10.12.2018 - 04.01.2019 erfolgt die Ablesung, um
                                                                       die Jahresverbrauchsabrechnung zu erstellen. Kunden erhalten dazu
                                                                       wie in den vergangenen Jahren Selbstablesekarten. Wir bitten Sie,
                                                                       diese vollständig auszufüllen und bis zum 04.01.2019 im Energie-
                                                                       center abzugeben oder versandkostenfrei an uns zurückzuschicken.
                                                                       Bitte beachten Sie: Die Zählerstände werden maschinell eingelesen.
                                                                       Zusätzliche Informationen auf der Ablesekarte werden nicht erkannt
                                                                       und können somit nicht verarbeitet werden. Für Rückfragen zur Able-
                                                                       sung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Ener-
                                                                       giecenter gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter
                                                                       07272/7002-1612.
                                                                       Ihre Werksverwaltung

                                                                                           Die Polizei bittet um Mithilfe
                                                                                    Rülzheim: Sammlermünzen bei Einbruch gestohlen
                                                                                    Sammlermünzen im Wert von zirka 5.000 Euro wurden
                                                                                    am Dienstagnachmittag (27.11.2018) bei einem Ein-
                                                                                    bruch in der Waldstraße in Rülzheim gestohlen. Der bis-
           Achtung - Änderung des                                      lang unbekannte Täter hebelte zwischen 16 und 20.15 Uhr ein Fenster
                                                                       im Erdgeschoss auf und gelangte so in das Wohnhaus. Zeugen wer-
            Redaktionsschlusses                                        den gebeten, sich bei der Polizei Germersheim unter 07274/958-0 zu
                                                                       melden.
  Wegen       Silvester/Neujahr    wird    der
  Redaktionsschluss für die Ausgabe 1/2019 wie                          Thorsten Greiner ist neuer Geschäftsführer
  folgt vorverlegt.                                                      des Zweckverbandes Gruppenkläranlage
            Ausgabe Nr. 1/2019                                                    Rülzheim/ Herxheim
                                                                       Die Rülzheimer Kläranlage, gemeinschaftlich betrieben von den Ver-
       Donnerstag, 20. Dezember 2018                                   bandsgemeindewerken Rülzheim und Herxheim in Form eines Zweck-
                                                                       verbandes, wird künftig von Verbandsgemeinde-Amtmann Thorsten
                 14:00 Uhr                                             Greiner geführt. Er wurde im Beisein der Mitarbeiter von Bürgermeister
                                                                       Matthias Schardt in sein neues Amt als Geschäftsführer des Zweck-
  Dieser Termin muss unbedingt eingehalten                             verbandes eingeführt. Schardt bezeichnete Greiner als eine Stütze der
  werden, da später eingehende Manuskripte                             Verbandsgemeindeverwaltung, der als stellvertretender Abteilungslei-
                                                                       ter Finanzabteilung und als Vorsitzender des Arbeitskreises Organi-
  nicht berücksichtigt werden können.                                  sationsentwicklung hervorragende Leistungen erbracht habe. Greiner
                                                                       stehe als Vorsitzender des örtlichen Personalrates für Kompetenz und
                                                                       Mitarbeiterorientierung und sei ein Glücksfall für die neue Werksstruk-
                                                                       tur, unterstrich Matthias Schardt. Thorsten Greiner wird die neue Auf-
   Sprechzeiten beim Schiedsamt Rülzheim                               gabe zusätzlich übernehmen, er behält seine weiteren Tätigkeiten im
                                                                       Bereich der Finanzabteilung und der Werke. Betriebsleiter der Klär-
                                                                       anlage bleibt Patrick Leingang, dem Greiner eine enge und vertrau-
                     Der vom Amtsgericht                               ensvolle Zusammenarbeit versicherte. Stellvertreter Greiners ist Dipl.
                     Germersheim für den                               Ing. Andreas Sitter, der bei den Verbands- und Gemeindewerken als
                     Verbandsgemeindebe-                               Ingenieur für Versorgungstechnik beschäftigt ist und den technischen
                     zirk Rülzheim bestellte                           Part in der Leitung des Zweckverbandes ergänzen soll.
                     Schiedsmann          Theo                         Der Zweckverband Gruppenkläranlage für die Entsorgung von jährlich
  Geiger, hält seine Sprechstunden nach                                ca. 1,3 Mio. qm Schmutzwasser aus Herxheim, Herxheimweyher und
  Vereinbarung ab. Der Schiedsmann ist                                 den vier Gemeinden der Verbandsgemeinde Rülzheim zuständig.
  für außergerichtliche Streitbeilegungen
  zuständig. In Schlichtungsverhandlungen
  wird relativ kostengünstig der Rechtsfrie-
  den wieder hergestellt. Der Schiedsmann
  ist telefonisch unter 69 89 erreichbar.

             mitteilungen der Verwaltung

           „Eigentum/Besitz verpflichtet“
Beim Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim häu-
fen sich derzeit Beschwerden, dass einzelne Grundstückseigentümer/
Grundstücksbesitzer ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nach-
kommen. Gemäß den bestehenden Ortssatzungen der Gemeinden
Rülzheim, Kuhardt, Leimersheim und Hördt sind die Eigentümer oder
Besitzer bebauter oder unbebauter Grundstücke als Reinigungs-          Unser Foto zeigt vlnr: Andreas Sitter, Patrick Leingang, Thorsten Grei-
pflichtige u.a. verpflichtet, Gehwege einschließlich der Durchlässe,   ner, Werkleiter Betriebswirtschaft Jürgen Trauth, Werkleiter Infrastruk-
Fahrbahnen, Radwege, Straßenrinnen etc. zu reinigen und von über-      tur Sascha Schäffner, Matthias Schardt.
mäßigem Bewuchs z.B. Unkraut freizuhalten. Die Reinigungspflicht
umfasst ebenso und insbesondere die an die genannten Grundtü-                       Beitritt zur „Kommunale
cke angrenzenden beziehungsweise vorbeiführenden öffentlichen
Wege (Fußwege, Fuß- und Radwege). Die Eigentümer (auch Eigen-
                                                                            Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz
tümer von unbebauten Grundstücken) bzw. Nutzungsberechtigte                                AöR“ (KKR)
(Mieter) werden um entsprechende Beachtung und Beseitigung des         Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenkläranlage
Unkrautbewuchses gebeten. Bei Fragen steht ihnen Herr Diener vom       Rülzheim/Herxheim hat in ihrer Sitzung am 15.11.2018 beschlossen,
Ordnungsamt Rülzheim unter der Telefonnummer 07272/7002-1049           zur Sicherstellung einer rechtlich ordnungsgemäßen und wirtschaftli-
gerne zur Verfügung.
                                                                       chen Klärschlammverwertung mit Wirkung zum 31.12.2018 der „Kom-
gez. Sven Diener, Abteilungsleiter                                     munalen Klärschlammverwertung Rheinland Pfalz
Rülzheim                                                           - 16 -                                                Ausgabe 49/2018
Anstalt des öffentlichen Rechts“ (KKR) mit Sitz in Winnweiler zum       bandsvorsteher des Zweckverbandes Gruppenkläranlage Rülzheim/
Zweck der ordnungsgemäßen Verwertung sämtlicher anfallender Klär-       Herxheim an dieser Veranstaltung teil und unterzeichnete die Anstalts-
schlämme in der Gruppenkläranlage beizutreten.                          satzung.
Der Beitritt zur KKR wurde durch die Annahme und Unterzeichnung         Die von allen Anstaltsträgern unterschriebene Anstaltssatzung muss
der maßgeblichen Anstaltssatzung wirksam. Den Beitritt hat neben        von allen Trägern öffentlich bekanntgemacht werden. Hierzu erfolgt in
dem Zweckverband Gruppenkläranlage Rülzheim/Herxheim eine Viel-         der heutigen Ausgabe des Heimatbriefes unter der Verbandsgemeinde
zahl weiterer Aufgabenträger (Verbandsgemeinden, Zweckverbände          Rülzheim die öffentliche Bekanntmachung der Anstaltssatzung. Wei-
etc.) aus Rheinland-Pfalz erklärt.                                      tere Informationen können der Anstaltssatzung entnommen werden.
Hierzu fand am 28.11.2018 in Wörrstadt eine gemeinsame Veranstal-       Rülzheim, 30.11.2018
tung aller Anstaltsträger zur Ausfertigung der Anstaltssatzung statt.   gez. Greiner, Geschäftsführer des Zweckverbandes Gruppenkläran-
Bürgermeister Matthias Schardt nahm in seiner Funktion als Ver-         lage Rülzheim/Herxheim

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                                                                   Dubbedeckel                                               3,00€
   Ortschronik Rülzheim                                                                                                      15,00€
   Ortschronik Leimersheim                                                                                                   30,00€
   Ortschronik Kuhardt (2 Teile)                                                                                             85,00€
   Ortsfahnen Rülzheim und Leimersheim                                                                                       61,54€
   Ortsfahne Hördt                                                                                                           55,00€
   Buch „Immer ist es die Legende                                                                                            17,80€
   vom Dieteskirchel“
   Schmuggler Buch Leimersheim                                                                                               2,00€
   Ausstellungskatalog                                                                                                       14,50€
   „Bilder von Gestern“- Leimersheim
   „NY AME ADOM ME HO YE                                                                                                     14,00€
   von Sr. M. Miguela Keller
   Buch- Südpfalz                                                                                                            17,80€
Rülzheim                                                               - 17 -                                              Ausgabe 49/2018

             nichtamtlicher teil

                                 Geburtstage
                           vom 08. Dezember
                                                                                        Senioren-, Wohn- und Pflegeheim
                          – 14. Dezember 2018
                              Wir gratulieren:
                       Ortsgemeinde Rülzheim
                       Frau Hildegard Doll
                       am 10.12. zum 70. Geburtstag
                       Ortsgemeinde Leimersheim
                       Herrn Josef Kuhn
                       am 13.12. zum 90. Geburtstag
                       Frau Anna Elisabetha Liebel
                       am 14.12. zum 70. Geburtstag
                       Ortsgemeinde Hördt
                       Frau Karin Geiger
                                                                                 Die Zeit bis zur Altersrente ist lang! Daher soll Ihr
                       am 08.12. zum 75. Geburtstag
                                                                                 Arbeitsplatz Freude bereiten, Sinn vermitteln und
                       Frau Edith Apian- Bennewitz
                                                                                 wirtschaftliche Sicherheit bieten. Das Alles finden
                       am 12.12. zum 75. Geburtstag
                                                                                 Sie bei uns! Wir suchen

                                                                                 Pflegefachkräfte (Teilzeit und Vollzeit)
                                                                                                 "Mein Team würde Sie gerne be-
                                                                                                 grüßen. Wir sind jung, aufgeschlos-
                                                                                                 sen, kreativ und hilfsbereit."
                                                                                                 Katharina Schell, Wohnbereichsleitung

Ausgelöste Brandmeldeanlage in Rülzheim                                                          Unser Um- und Neubau schafft
Mittwoch, 28.11.2018 - 10:05 Uhr bis 10:45 Uhr
In einer sozialen Einrichtung in der Rülzheimer Schulstraße löste die                            Platz für Bewohner/innen, die Ihre
Automatische Brandmeldeanlage aus. Daraufhin löste die Leitstelle                                Pflege als Fachkraft benötigen.
Landau einen Alarm für uns aus. Noch vor dem Ausrücken erhielten
wir die Information, dass es sich um einen Fehlalarm handelt. Den-
noch rückte der Einsatzleitwagen 1 zur Kontrolle aus. Der Fehlalarm                      Braun'sche Stiftung Rülzheim · Personalbüro
konnte bestätigt werden. Im Einsatz waren 5 Wehrleute mit dem ELW
                                                                                          Am Deutschordensplatz 8 · 76761 Rülzheim
1 und in der FEZ. Weitere 14 Wehrleute standen in allen vier Feuer-
wehreinheiten der Verbandsgemeinde Rülzheim in Bereitstellung                    Tel.: 0 72 72 / 92 85-17 · bewerbung@braunschestiftung.de
Kameradschaftsabend im Feuerwehrhäusl                                                              www.braunschestiftung.de
Freitag, 30.11.2018 - 19.00 Uhr
Am vergangenen Freitag fand keine Übung statt, denn wir waren zu
Gast bei unseren Alten Kameraden im Feuerwehrhäusl an der Fest-
wiese. Diese haben wieder, wie bereits im letzten Jahr, ein kleines Fest
für Feuerwehr und Musikzug organisiert. Der Feuerwehr-Freitag stand
also ganz im Zeichen der Kameradschaft und wir verbrachten bei
Essen und Trinken einen gemütlichen Abend zusammen. Vielen Dank
an Eugen Seither und sein Team für die Organisation und Bewirtung!

                      Pflegestützpunkt

                          Die Mitarbeiterinnnen des Pflegestützpunkts
                                                                             Ansprechpartner:
                          beraten zu allen Fragen rund um das Thema          Sandra Röhrig              0170 8539265
                          Alter, Krankheit, Behinderung und Pflege.
                          Kranke oder behinderte, hilfe- und pflegebe-                                  s.roehrig@ruelzheim.de
dürftige Menschen und ihre Angehörigen können sich über die Vielzahl
an Unterstützungsangeboten und deren Finanzierungsmöglichkeiten              Markus Schwall             0172 5347478
informieren. Wir beraten Sie individuell, neutral, unverbindlich, kosten-                               m.schwall@ruelzheim.de
los und unter Wahrung der Schweigepflicht. Für einen persönlichen
Beratungstermin im Pflegestützpunkt oder bei Ihnen zu Hause wen-             Büro                       07272 - 70021029
den Sie sich bitte an:
Pflegestützpunkt Rülzheim, Kuhardterstr. 37, 76761 Rülzheim,                 Facebook                   Jugendpflege Rülzheim
Frau Stephanie Geiger, Tel.: 0 72 72 - 75 03 42, E-Mail: stephanie.          Homepage                   jugendpflege-ruelzheim.de
geiger@pflegestuetzpunkte.rlp.de oder Frau Rosa Pfirrmann, Tel.: 0 72
72 - 97 29 68, E-mail: rosa.pfirrmann@pflegestuetzpunkte.rlp.de
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