Hochschule 5.0 Struktur- und Entwicklungsplan der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin 2019-2022 - HWR Berlin
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Hochschule 5.0 Struktur- und Entwicklungsplan der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin 2019–2022
Hochschule 5.0 Struktur- und Entwicklungsplan der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin 2019–2022 Beschlossen im Akademischen Senat der HWR Berlin am 16. Oktober 2018 Zustimmende Stellungnahme des Kuratoriums der HWR Berlin am 8. November 2018
Inhalt 1 Zusammenfassung der strategischen Ausrichtung der HWR Berlin ............................. 4 2 Bestandsaufnahme und Erfüllung des Strukturplans 2013–2017 ................................ 9 2.1 Organisation und Steuerung der Hochschule .................................................................. 9 2.2 Digitalisierung........................................................................................................... 11 2.3 Studium ................................................................................................................... 13 2.3.1 Studienangebot ..............................................................................................................13 2.3.2 Studierende, Absolventinnen und Absolventen .................................................................18 2.3.3 Durchlässigkeit ...............................................................................................................19 2.3.4 Qualitätsmanagement .....................................................................................................20 2.4 Forschung und Wissenstransfer .................................................................................. 22 2.5 Entrepreneurship und Gründungsaktivitäten ................................................................ 24 2.6 Internationalisierung ................................................................................................. 26 2.7 Gleichstellung und Diversität ...................................................................................... 27 2.8 Personelle, sachliche und finanzielle Ressourcen .......................................................... 29 2.8.1 Personal .........................................................................................................................29 2.8.2 Finanzen .........................................................................................................................30 2.8.3 Flächen...........................................................................................................................30 3 Entwicklungsperspektiven 2019–2022 ................................................................... 32 3.1 Organisation und Steuerung der Hochschule ................................................................ 32 3.2 Digitalisierung........................................................................................................... 33 3.3 Studium ................................................................................................................... 35 3.3.1 Studienangebot ..............................................................................................................35 3.3.2 Studierende, Absolventinnen und Absolventen .................................................................40 3.3.3 Durchlässigkeit ...............................................................................................................41 3.3.4 Qualitätsmanagement .....................................................................................................42 3.4 Forschung und Wissenstransfer .................................................................................. 43 3.5 Entrepreneurship und Gründungsaktivitäten ................................................................ 46 3.6 Internationalisierung ................................................................................................. 48 3.7 Gleichstellung und Diversität ...................................................................................... 51 3.8 Ressourcen ............................................................................................................... 52 3.8.1 Personal .........................................................................................................................53 3.8.2 Finanzen.........................................................................................................................56 3.8.3 Flächen und Sachausstattung ...........................................................................................57 4 Schlussbemerkung................................................................................................ 58 Anhang ....................................................................................................................... 60 Anhang 1: Leitbild der HWR Berlin .................................................................................... 60 Anhang 2: Studienangebot 2017 nach Fachbereichen und Vergleich zu 2016 ......................... 62 Anhang 3: Denominationen nach Fachbereichen ............................................................... 66 Anhang 4: Stellen nach Stellenplan in den Fachbereichen 2017 ............................................ 78 Anhang 5: Umfang der Frauenförderung gemäß Haushaltsplan 2018 .................................... 79 Seite 3 von 80
Hochschule 5.0 – eine Begriffsbestimmung Der Titel des vorliegenden Struktur- und Entwicklungsplans „Hochschule 5.0“ wurde sowohl von externen Kuratoriumsmitgliedern als auch dem AStA der HWR Berlin vorgeschlagen und bringt den Willen der Hochschule zu Fortschritt und Weiterentwicklung prägnant zum Ausdruck. Dies betrifft keineswegs ausschließlich, aber doch in besonderem Maß das Thema Digitalisierung, welches auch einen Schwerpunkt dieses Struktur- und Entwicklungsplans bildet. Unter Hochschule 5.0 versteht die HWR Berlin die engmaschige Vernetzung aller Teile einer Organisation untereinander, aber auch die Bildung einer Vielzahl von „Synapsen“ zwischen allen Ebenen der eigenen Organisation und Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. So wie in einer Industrie 4.0 eine hochgradige Individualisierung möglich ist („Losgröße 1“), so ist es auch An- spruch der HWR Berlin, als Hochschule 5.0 allen Studierenden möglichst individuelle Möglich- keiten zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung zu bieten. Dabei erwarten und för- dern wir Leistungsbereitschaft und Eigenverantwortung. So profitieren Studierende der HWR Berlin bereits heute von zahlreichen Wahlmodulen, über 170 Auslandspartnerschaften, einem breiten Angebot des Studium Generale oder speziellen Angeboten, wie dem Gründungszen- trum. Hinzu kommen vielgestaltige Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements, die fach- hochschultypisch kleinen Kursgrößen und die gute Betreuungsrelation. Alle Studierenden kön- nen, innerhalb und neben ihrem Curriculum, so letztlich individuell aus einem umfangreichen, qualitativ hochwertigem Angebot auswählen und genießen dabei dank neuer Lehr- und Lern- formen, wie etwa Blended Learning, ein zunehmend hohes Maß an zeitlicher und örtlicher Flexibilität. Hochschule 5.0 bedeutet für die HWR Berlin aber auch das Streben nach partizipati- ven, demokratischen Entscheidungsprozessen. Nicht zuletzt steht 5.0 im Internetzeitalter für höchste Qualität. Zunehmend setzt sich 5.0 als höchste erreichbare Bewertung für Produkte, Dienstleistungen oder Organisationen durch. Die HWR Berlin strebt – in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern und Stakeholdern – diese Ex- zellenz in allen Leistungsbereichen der Hochschule an. 1 Zusammenfassung der strategischen Ausrichtung der HWR Berlin Noch nie zuvor studierten so viele Menschen an der HWR Berlin und noch nie engagierten sich hier so viele Kolleginnen und Kollegen in Lehre, Forschung, Technik und Verwaltung. Die anhal- tend hohe Nachfrage nach Studienplätzen und die ungebrochene Nachfrage der Praxis nach den Absolventinnen und Absolventen der HWR Berlin ist Anlass zur Freude. Angesichts der demografischen Entwicklung Berlins und der zunehmenden Nachfrage nach Fachkräften ist da- von auszugehen, dass sowohl die Nachfrage nach Studienplätzen als auch nach Absolventinnen und Absolventen für die nächsten Jahre auf hohem Niveau bleiben wird. Gleichwohl wurde deutlich, dass die HWR Berlin dringende Reformen angehen muss. So hat inzwischen eine Phase des Aufbruchs begonnen – zahlreiche zum Teil schon seit Jahren überfäl- lige Initiativen wurden in den letzten Semestern gestartet. Mit dem vorliegenden Struktur- und Entwicklungsplan (SEP) 2019–2022 verständigen sich ihre Mitglieder auf ein Bündel strategi- Seite 4 von 80
scher Maßnahmen, das die Hochschule entlang ihres besonderen Kompetenzprofils zukunfts- fähig halten wird. Studium und Lehre, Forschung und Wissenstransfer sowie Querschnittsthemen Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Bereitstellung attraktiver Studiengänge, die anwendungs- orientiert und forschungsgeleitet hervorragende Fachkompetenz vermitteln und den Studie- renden beste Berufsaussichten ermöglichen. Die Studierenden sollen zu verantwortungsvollem Handeln und kritischem Denken befähigt werden, sie sollen in die Lage versetzt werden, mit hoher Innovations- und Teamfähigkeit Fach- und Führungspositionen in Wirtschaft und Gesell- schaft einzunehmen. Dazu wird es nötig sein, Studium und Lehre, aber auch Forschung und Wissenstransfer, an den großen Herausforderungen der Zukunft auszurichten. Dies gewährleis- ten die Lehrenden an der HWR Berlin mit großem persönlichem Einsatz und in kollegialer sowie interdisziplinärer Zusammenarbeit. Die Digitalisierung durchdringt alle Sektoren und Branchen. Daher sollen die MINT-Fächer gestärkt werden, aber auch den Studierenden anderer Fächer sollen entsprechende Kompeten- zen vermittelt werden. Die Chancen der Digitalisierung müssen auch für die Lehre an sich fruchtbar gemacht werden, z. B. durch den passgenauen Einsatz von E-Learning-Methoden. Der SEP sieht hierfür die notwendige technische und personelle Unterstützung der Fachbereiche vor. So wie das Land Berlin in seinen entwicklungspolitischen Leitlinien, so bekennt sich auch die HWR Berlin zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Studium und Lehre sollen einen Beitrag dazu leisten, die globale Entwicklung sozial, ökologisch und wirtschaftlich nach- haltig zu gestalten. Dies soll weiterhin über mehrere spezialisierte Studiengänge1 erfolgen, aber durch entsprechende Fachmodule und Angebote im Studium Generale wieder – wie bereits in früheren Jahren durch einzelne Veranstaltungen der Fall – auch Eingang in die Breite des Stu- diengangportfolios finden. Auf diese Weise wird es der HWR Berlin gelingen, ihre Vorreiterrolle in Nachhaltigkeitsthemen zu sichern und auch im Sinne der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten internationalen Kampagne „Bildung für nachhaltige Ent- wicklung“ Kompetenzen für ein zukunftsbewusstes Denken und Handeln zu vermitteln. Der große Anteil englischsprachiger Studiengänge ermöglicht unter anderem auch den Austausch von Studierenden, Lehrenden und Forschenden zwischen der HWR Berlin und Ländern des „globalen Südens“. Die HWR Berlin hatte in Berlin über lange Jahre die geringste Quote von Master- gegenüber Bachelorstudienplätzen. Dies hat sich als strategischer Nachteil erwiesen. Daher ist die Verste- tigung neuer Masterstudiengänge ein weiteres wichtiges Ziel des SEP. Ebenso soll das Angebot an weiterbildenden Masterstudiengängen und Zertifikaten ausgeweitet werden. Damit möchte die Hochschule ihre langjährige Marktführerschaft in der wissenschaftlichen Weiterbildung in Berlin ausbauen und befindet sich im Einklang mit den Planungen der Bundesregierung zu einer nationalen Weiterbildungsinitiative. 1 z.B. B.Eng. Wirtschaftsingenieur/in – Umwelt und Nachhaltigkeit, M.Sc. Wirtschaftsingenieur/in – Energie und Umweltressourcen, M.A. Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement, M.A. Labour Policies and Globalisation, M.A. Nonprofit-Management und Public Governance. Seite 5 von 80
Die Diversität der Studierenden ist ein Vorteil für alle Hochschulangehörigen. Dazu gehört auch die Förderung der Durchlässigkeit im Bildungssystem. Als große urbane Hochschule ist die HWR Berlin sich ihrer Tradition als Bildungseinrichtung für eine heterogene Studierendenschaft bewusst und wird weiterhin eine Führungsrolle einnehmen. Der SEP sieht weiterhin Maßnahmen vor, die dazu dienen, leistungsbereite Bewerberinnen und Bewerber für ihre Studiengänge zu gewinnen, die Studiengänge weiterhin voll auszulasten und alle Studierenden bestmöglich zu unterstützen, damit sie ihr Studium überwiegend in der Regelstudienzeit erfolgreich absolvieren können. Eine an den Herausforderungen der Zukunft orientierte curriculare Entwicklung muss einen interdisziplinären Ansatz verfolgen – keine Fachwissenschaft vermag für sich alleine die Studierenden umfassend zu bilden. Die HWR Berlin bleibt daher ihrer Tradition der Interdisziplinarität treu. Um die Qualität in Studium und Lehre auf hohem Niveau zu sichern und weiter auszubauen, sieht der SEP Maßnahmen vor, die die Systemakkreditierungsfähigkeit herstellen werden. Forschung und Wissenstransfer nehmen eine wichtige Rolle an der HWR Berlin ein, wenngleich die Hochschule in einigen Leistungsparametern, z. B. bei den Publikationen und in der Drittmit- telforschung, ihre Potentiale noch nicht ausgeschöpft hat. Die strategisch bedeutsamen Maß- nahmen des erstmaligen Aufbaus eines wissenschaftlichen Mittelbaus, der Institutionalisierung kooperativer Promotionen sowie des Ausbaus des Instituts für angewandte Forschung Berlin (IFAF e. V.) und des BIT6-Verbundes der Berliner Fachhochschulen für den Wissenstransfer wer- den die Forschung und deren Anwendung stärken. Auch weiterhin werden die zum Teil sehr forschungsstarken In- und An-Institute der HWR Berlin dabei eine wichtige Rolle spielen. Die HWR Berlin fördert Entrepreneurship und Innovationsfähigkeit in Lehre und Forschung. Der SEP sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen sich gründungsinteressierte Hochschul- mitglieder zielgerichtet vorbereiten können. Das Gründungszentrum der HWR Berlin wird um hochmoderne Werkstätten und Laborumgebungen erweitert und mit den Aktivitäten des ge- meinsamen Gründungszentrums des BIT6-Verbundes vernetzt. Um die UN-Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, sind technische und nicht-technische Innovationen unerlässlich. Die Entrepre- neurship-Aktivitäten der HWR Berlin sollen daher, auch im Verbund mit den Berliner SAGE- Hochschulen2, in besonderem Maße sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Produkte und Dienstleistungen generieren3. Berlin ist eine internationale Metropole mit überdurchschnittlich hoher globaler Vernetzung in Wirtschaft und Gesellschaft. Auf die damit verbundenen Herausforderungen sind die Studie- renden fachlich, sprachlich und interkulturell vorzubereiten. Daher sieht der SEP vor, dass die HWR Berlin ihre Position als eine der am stärksten international ausgerichteten Hochschulen Deutschlands durch eine Reihe von Programmen beibehält. So wird die Attraktivität für Bewer- berinnen und Bewerber gesichert, Lehre und Forschung werden mit den ausländischen Part- neruniversitäten vernetzt. Die aktiven Mitgliedschaften im UAS7 e. V., in der EUA und weiteren Organisationen werden dazu wichtige Beiträge leisten. 2 Soziale Arbeit, Gesundheit und Erziehung (SAGE). Die HWR Berlin hat mit der Alice Salomon Hochschule, der Katholischen Hochschule für Sozialwesen und der Evangelischen Hochschule Berlin die Zusammenarbeit im Bereich Social Entrepreneurship vereinbart. 3 Vgl. Themensteckbrief Nachhaltigkeit der Gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg (innoBB). Seite 6 von 80
Im Zuge der Gleichstellung der Geschlechter zeigt der SEP verschiedene Initiativen auf, wie der Anteil der mit Frauen besetzten Professuren erhöht und wie die familienfreundliche Ausrich- tung der Hochschule ausgebaut werden soll. Ferner nimmt der Schutz vor sexualisierter Diskri- minierung und Gewalt eine wichtige Stellung ein. Die einschlägige Forschung soll weiter in besonderer Weise gefördert werden. Hochschulmitgliedern mit Behinderung sollen alle Mög- lichkeiten zur vollumfänglichen Teilnahme am Hochschulleben ermöglicht werden – dabei ist beispielsweise auf IT-Barrierefreiheit oder auch bauliche Barrierefreiheit zu achten. Der SEP bringt zum Ausdruck, dass die HWR Berlin sich der Entwicklung der wachsenden Stadt verpflichtet fühlt und sich als eine in hohem Maße interdependent arbeitende wissenschaft- liche Institution begreift. Sie baut ihre enge Zusammenarbeit mit der Berliner Wirtschaft, der Verwaltung, der Justiz, der Polizei und dem gemeinnützigen Sektor weiter aus und kooperiert dabei eng mit anderen Wissenschaftseinrichtungen. Im SEP sind gesellschaftliche und demo- graphische Entwicklungen, struktur- und wirtschaftspolitische Cluster des Landes Berlin sowie bundesweite hochschulische Entwicklungen berücksichtigt. Die Planungen sind mit den ande- ren Berliner Fachhochschulen, insbesondere über die Arbeit der LKRP-FH, eng abgestimmt. Die LKRP-FH hat dazu am 13. Oktober 2017 über grundsätzliche Belange des Struktur- und Ent- wicklungsplans und am 28. Oktober 2018 über ihre jeweiligen Studiengangsportfolios und etwaige Anpassungsbedarfe beraten. Die Berliner Fachhochschulen betreiben gemeinsame Studiengänge, sie ermöglichen die gegenseitige Belegung bestimmter Module und bündeln ihre Kräfte im Wissenstransfer und bei den Gründungsaktivitäten. Ein regelmäßiger Austausch fin- det auch einmal jährlich mit den Brandenburger Hochschulen statt, zuletzt im November 2017 an der HWR Berlin. Personal, IT-technische und finanzielle Ressourcen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung tragen wesentlich zum Erfolg der HWR Berlin bei. Sie leisten trotz der im öffentlichen Dienst allgemein schwierigen Personal- situation qualitativ hervorragende Arbeit, sind aber besonderen Belastungen ausgesetzt, nicht zuletzt weil sich wesentliche Verwaltungsreformen über Jahre stauten. Der SEP sieht daher vor, weitreichende Digitalisierungs- und Strukturprojekte zu implementie- ren. Ziel ist eine Modernisierung, die für alle Bereiche der Leistungserbringung der HWR Berlin – von Lehre und Studium, über die Forschung bis hin zur Verwaltung – Potentiale freisetzt. So wird die Hochschule, nachdem seit 15 Jahren heterogene und nicht kompatible Campus- Management-Systeme (CaMS) im Einsatz sind, eine neue einheitliche Software einführen. Meh- rere weitere nicht mehr zeitgemäße Prozesse, z. B. im Bewerbungs- und Berufungsmanage- ment, werden durch den Einsatz von Online-Lösungen modernisiert. Strukturelle Maßnahmen umfassen die Schaffung des Sprachenzentrums und die Zentralisierung der Immatrikulation. Neben diesen Reformen bekennt sich die HWR Berlin zu einem neuen Aufbruch in der Perso- nalarbeit. Dies beinhaltet ein vollständig neues Personalentwicklungskonzept und legt einen Fokus auf innovative Fortbildungsangebote. Trotz der Zunahme der wettbewerblichen und be- fristeten Hochschulfinanzierungskomponenten in Deutschland strebt die HWR Berlin, wo im- mer möglich, attraktive Vertragsausgestaltungen an. Sie setzt dabei auf eine weiterhin vertrau- ensvolle Zusammenarbeit mit dem Personalrat. Seite 7 von 80
Die finanzielle Grundlage für die Umsetzung der Ziele des SEP ist im Jahr 2017 durch erfolgrei- che Verhandlungen mit dem Senat gelegt worden. Keine der großen Berliner Hochschulen konnte im Rahmen des Hochschulvertrags einen so starken Finanzierungszuwachs für die Jahre 2018–2022 erzielen wie die HWR Berlin. Gleichwohl ist sich die Hochschule auf der Basis nega- tiver Erfahrungen früherer Jahre, als Mindereinnahmen von in Summe ca. 2 Mio. € zu verbu- chen waren, darüber im Klaren, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, die Leistungsparameter des Hochschulvertrags zu erfüllen. Die HWR Berlin hatte in vergangenen Jahren von der Substanz gelebt und den laufenden Betrieb zum Teil aus Rücklagen finanzieren müssen. Dies ist nicht wirtschaftlich nachhaltig. Daher ist es im Rahmen des SEP angestrebt, das neue System der strategischen Entwicklungsfonds für die Fachbereiche fortzuführen. Es ermög- licht den Fachbereichen erstmals selbst zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Unterstützung der Zielerreichung sie umsetzen möchten. Liegenschaften Die größte strategische Herausforderung der HWR Berlin besteht hinsichtlich ihrer Liegenschaf- ten. Die HWR Berlin ist gegenüber allen anderen Berliner Hochschulen durch die weit über- durchschnittliche Abhängigkeit von Mietobjekten erheblich benachteiligt. Diese Abhängigkeit hatte in den vergangenen Jahren zugenommen und führte bereits wiederholt zu schwerwie- genden Problemen – zuletzt im Jahr 2018 als ein Vermieter eine überraschende Teilnutzungs- untersagung für ein wichtiges Lehrgebäude aussprach. Bereits in zwei Fällen kam es zu akuten Gefährdungen des ordentlichen Lehrbetriebs und zu kaum kalkulierbaren finanziellen Risiken. Die Hochschule arbeitet seit 2017 darauf hin, diese für den Hochschulbetrieb nicht angemes- sene Situation grundlegend zu ändern. Für den Campus Lichtenberg konnte erreicht werden, dass der Regierende Bürgermeister eine Prüfzusage für die Übertragung der dort von der HWR Berlin genutzten Flächen ins Fachvermö- gen Wissenschaft gegeben hat – so würden Mietverträge obsolet. Gespräche zwischen der Hochschulleitung und dem Vermieter haben bereits begonnen. Eine solche Übertragung würde auch eine hochschulgemäße Gebäudeausgestaltung befördern. Darüber hinaus setzt sich die HWR Berlin in multilateralen Gesprächen für die Standortentwicklung des Campus ein. Dazu muss vor allem ein studentisches Lebensumfeld geschaffen werden. Die HWR Berlin fordert den Bau von Studierendenwohnheimen am und auf dem Campus in der Größenordnung von insge- samt mindestens 500 Einheiten. Für den Campus Schöneberg plant die Hochschule neben der Fertigstellung einiger wichtiger baulicher Maßnahmen in den Gebäuden A und B ebenfalls eine Abkehr von Mietlösungen. Es ist in enger Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk Berlin und dem Bezirk Tempelhof- Schöneberg beabsichtigt, die Mietobjekte in der Babelsberger Straße mittelfristig zugunsten eines Neubaus auf dem landeseigenen Campus an der Badenschen Straße aufzugeben. Ein sol- cher Neubau würde die erforderlichen Lehr- und Büroräume schaffen. Ferner würden ein Stu- dierendenwohnheim mit bis zu 200 Einheiten und eine signifikant erweiterte Kindertagesstätte realisiert werden können. Hinsichtlich beider Standorte ist die HWR Berlin auf Unterstützung aus der Landespolitik ange- wiesen. Die Hochschulleitung ist sich der Tatsache bewusst, dass bauliche Maßnahmen stets zu Seite 8 von 80
erheblichen Belastungen führen, langfristig wird jedoch die Neuausrichtung der Liegenschafts- strategie ein Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit der HWR Berlin sein. 2 Bestandsaufnahme und Erfüllung des Strukturplans 2013–2017 2.1 Organisation und Steuerung der Hochschule Mit ca. 11.200 Studierenden ist die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin eine der großen deutschen Fachhochschulen. In der Lehre engagieren sich ca. 240 Professorinnen und Professoren und rund 900 Lehrbeauftragte; ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen die Technik und die Verwaltung der Hochschule. Insgesamt 13 Institute bündeln Forschungs- kompetenzen und sorgen für den Wissens- und Technologietransfer in die Praxis. Ende 2014 hat sich die Hochschule ein neues Leitbild (s. Anhang 1) gegeben, in dem Leitlinien für das Handeln aller Hochschulmitglieder vereinbart wurden. Es wurde in einem intensiven partizipativen Prozess unter Einbeziehung aller Statusgruppen der Hochschule über rund ein Jahr hinweg entwickelt. Im Anschluss wurden Maßnahmen zur Kommunikation und zur Umset- zung einzelner Leitsätze ergriffen. Inzwischen ist das Leitbild gut in der Hochschule eingeführt und wird für die Planung verschiedener Prozesse zugrunde gelegt. Partizipativ wurde auch die Erstellung dieses Struktur- und Entwicklungsplans gestaltet. Dies erfolgte erstmals in einem sogenannten „Bottom-Up-Prozess“. Die fünf Fachbereiche, die Berlin Professional School (BPS), das Gründungszentrum, die Frauenbeauftragte, der Personalrat und der AStA waren zunächst aufgefordert, ihre Vorstellungen und Planungen einzubringen. Dem Input der Fachbereiche und der BPS gingen ihrerseits wiederum umfangreiche Diskussionen und teilweise eigene Strategieentwicklungsprozesse voraus. Basierend darauf wurde ein erster Entwurf erarbeitet, in den auch die ressortverantwortlichen Hochschulleitungsmitglieder ihre Zielsetzungen einbrachten. Der Entwurf wurde dann in verschiedenen Gremien (Erweiterte Dekanerunde, Akademischer Senat und dessen Kommissionen, Kuratorium) diskutiert. Die Er- gebnisse wurden iterativ in den Struktur- und Entwicklungsplan aufgenommen. Aufbau- und Ablauforganisation der Hochschule werden im Wesentlichen durch das Berliner Hochschulgesetz sowie durch die Satzung der HWR Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes geregelt. Die erste Fassung dieser Satzung ist zum 1. April 2009 in Kraft getreten. Dort war vorgeschrieben, dass ihre Regelungen nach fünf Jahren evaluiert werden sollten. Um diesem Auftrag nachzukommen, wurde eine Kommission eingesetzt, der neben dem Präsidenten je ein Mitglied des Kuratoriums, des Akademischen Senats, der Dekane und der Studierendenschaft sowie als externes Mitglied der ehemalige Leiter einer UAS7-Hoch- schule angehörten. Die Kommission nahm eine systematische Befragung zahlreicher Stake- holder aus der Hochschule zu den Erfahrungen mit den Satzungsregelungen, zur Bewertung der Satzungsregelungen im Lichte der vom Akademischen Senat festgesetzten Kriterien und mögli- chen Alternativregelungen vor und erarbeitete daraus Empfehlungen. Diese wurden nach aus- führlicher Diskussion im Akademischen Senat sowie im Kuratorium im November bzw. im Dezember 2016 in einer modifizierten Satzung von beiden Gremien verabschiedet und im April 2017 von der Senatskanzlei bestätigt. Seite 9 von 80
Die wichtigsten Änderungen der Satzung betrafen: die Möglichkeit der Beschäftigung der Präsidentin bzw. des Präsidenten und der Kanzle- rin bzw. des Kanzlers im Beamtenverhältnis die Entfristung der Position der Kanzlerin/des Kanzlers bei der zweiten Wiederwahl die Einbeziehung des Kuratoriums in die Findungskommission für die Wahl von Präsi- dent/in und Kanzler/in den Verzicht auf ein Nominierungsverfahren für die Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten die Möglichkeit der hauptamtlichen Amtsführung der Direktorin bzw. des Direktors der Berlin Professional School unter bestimmten Voraussetzungen (analoge Regelung zu Dekaninnen und Dekanen). Weitere Ordnungen und Satzungen mit Steuerungscharakter, die seit 2013 erlassen wurden, waren die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (2016), die Satzung zur Regelung der Zu- gangsprüfung zum Nachweis der Studierfähigkeit gemäß § 11 Absatz 3 Berliner Hochschul- gesetz und die Zugangssatzung zum weiterbildenden Masterstudium für beruflich Qualifizierte ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (beide 2015), die Satzung zur Verwirk- lichung der Chancengleichheit der Geschlechter (2016) und die Richtlinie zum Schutz vor sexua- lisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt (2017, s. 2.7), die Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln zur Förderung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in For- schungsprojekten sowie von Doktorandinnen und Doktoranden (2018), sowie die Richtlinie zum Ideenmanagement (2017). Im Wintersemester 2017/18 wurde zudem eine neue Richtlinie des Präsidenten zur Ermäßigung der Lehrverpflichtung für die Wahrnehmung von Funktionen an der Hochschule sowie für For- schung verabschiedet, die zum Sommersemester 2018 in Kraft tritt. Damit wurde eine transpa- rente und vergleichbare Grundlage geschaffen, die allen Fachbereichen und dem Zentralinstitut eine rechtssichere Gewährung von Entlastungen ermöglicht. Zum Oktober 2015 wurden die beiden ehemaligen mit Lehraufgaben in der Weiterbildung betrauten Zentralinstitute der Hochschule (IMB Institute of Management Berlin und FSI Fern- studieninstitut) unter dem gemeinsamen Dach des Instituts für Weiterbildung/Berlin Professio- nal School (BPS) zusammengeführt. Das Institut hat im Zuge der Integration Abläufe harmoni- siert und Synergien gehoben, insbesondere im Marketing, den Career und Alumni Services, der Weiterbildungsdidaktik und der Nutzung von Blended-Learning-Formaten sowie bei Projekten zur Stärkung der Kultur und Identität der BPS. Die Bündelung der Weiterbildungsangebote in einem weitgehend autonomen Zentralinstitut hat sich bewährt. Mit der Einführung eines Strategischen Entwicklungsfonds im Volumen von einer Million Euro im Jahr 2017 wurden finanzielle Anreize für die Fachbereiche gesetzt, die aus dem Hochschul- vertrag abgeleiteten Leistungsparameter zu erfüllen. Mit den Mitteln, welche anteilig nach An- zahl der Planprofessuren verteilt werden, können die Fachbereiche erstmals nach eigenem Seite 10 von 80
Ermessen gezielte Maßnahmen finanzieren, um die Leistungsziele in den Bereichen Lehre und Forschung zu verbessern. Eine unzureichende Erfüllung der Leistungsziele führt zu Reduktionen in der Höhe der Mittel im folgenden Haushaltsjahr. Für die Leistungsparameter im Bereich Gleichstellung/Diversität sind zusätzlich zu den rund 900.000 € Haushaltsmitteln für Gleich- stellung 50.000 € p. a. auf zentraler Ebene vorgesehen – insbesondere für Maßnahmen, um die Zahl der qualifizierten Bewerberinnen für Professuren zu erhöhen. 2.2 Digitalisierung In den vergangenen Jahren war die HWR Berlin sowohl in der Lehre als auch im Verwaltungs- bereich mit Digitalisierungsprozessen befasst. Im Bereich Lehre wurde am 01. Mai 2017 das E-Learning-Zentrum (ELZ) gegründet, um medien- technische, methodische und didaktische Kompetenzen zu bündeln und E-Learning strategisch an der HWR Berlin zu verankern. Das ELZ ist zentrale Anlaufstelle für die operative Unterstüt- zung bei der Erstellung von E-Learning-Angeboten. Organisatorisch ist das E-Learning-Zentrum in der Abteilung Informationstechnologie (IT) verortet. Ein wissenschaftlicher Beirat liefert Impulse für das ELZ und operiert als offenes Lernforum, an dem sich interessierte Hochschul- mitglieder beteiligen können. Der Beirat wird vom Beauftragten des Präsidenten für E-Learning geleitet. Seit dem Sommersemester 2018 hat das ELZ mit der Eröffnung so genannter E-Learning/Video- Labore an beiden Standorten sein Angebot im audiovisuellen Bereich erweitert. Damit werden maßgeblich die Initiativen in den Blended-Learning-Studiengängen unterstützt, Lehrmaterialien für Online-Studienphasen zu produzieren. Beide Räume verfügen nun über sehr gute Schall- schutz- und Akustikeigenschaften sowie entsprechende Verdunklungsmöglichkeiten. Ausgestat- tet sind die Videolabore mit professioneller mobiler Medien- und Lichttechnik. Mit verschiede- nen Hintergrundsystemen und mobilem Mobiliar können die Räume für unterschiedliche Sze- narien flexibel umgestaltet werden. Mit der Inbetriebnahme werden professionelle Video- und Audioproduktionen ermöglicht, wie die Produktion von Lehrvideos, Podcasts oder Interviews. Auch für neue Formate, wie das HWR Berlin TV, werden die Videolabore gerne genutzt. Das Videoteam des E-Learning-Zentrums betreibt die Videolabore und ist Ansprechpartner für alle Interessierten. Die Bereitstellung der Videolabore ist Teil der E-Learning-Strategie, mit der das ELZ die Blended- Learning-Aktivitäten in allen Fachbereichen vorantreiben und unterstützen möchte. Die Videolabore werden an beiden Standorten gut angenommen, derzeit vor allem von Lehren- den aus den Blended-Learning-Projekten BlendIT am Fachbereich 1 und ÖV Blended am Fach- bereich 3, der Internetredaktion und der Pressestelle. Das 2015 begonnene, aus BQIO-Mitteln geförderte Projekt BlendIT hat das Ziel 1. innovative Studienangebotsformen unter besonderer Berücksichtigung der Lernbedürf- nisse und Lernvoraussetzungen beruflich qualifizierter Studierender zu entwickeln und Seite 11 von 80
die Durchlässigkeit zwischen Berufsbildungssystem und Hochschulsystem zu erhöhen und 2. gleichzeitig mit der Einführung von Blended-Learning-Konzepten die Kompetenz der Hochschule in diesem Bereich zu stärken. In diesem Modellprojekt werden exemplarisch die Module des Präsenzstudiengangs Business Administration, der am Fachbereich 1 in einer Vollzeit- und einer Teilzeitvariante angeboten wird, in eine Blended-Learning-Form transferiert. Ein weiterer Innovationsschritt wurde mit dem Projekt Global Classroom gemacht, das eine Verknüpfung von Internationalisierung und Digitalisierung darstellt. Es handelt sich dabei um Kurse, die HWR-Studierende per Video-Livestream mit Studierenden einer ausländischen Part- nerhochschule verbinden und so für einen internationalen Austausch sorgen. Der erste Global Classroom fand im Wintersemester 2017/18 zusammen mit der Drexel University in Philadel- phia statt. Im Bereich der Entrepreneurship Education wurde im Rahmen des Blended Learning die BENHU4-„Startup Toolbox“ mit interaktiven digitalen Inhalten entwickelt und die Lehr- /Lernbausteine unter einer Open-Educational-Resources-Lizenz (OER) veröffentlicht (s. 2.5). Auch im Bereich Verwaltung gibt es Neuerungen. So wurde zum Wintersemester 2016/17 die CampusCard an der HWR Berlin eingeführt. Sie ersetzt die bis dahin üblichen papierbasierten Studierendenausweise und ist außerdem als Semesterticket, Bibliotheksausweis sowie Mensa- karte mit Bezahlfunktion nutzbar. Die CampusCard wurde innerhalb des Verbundprojekts Campuscard Berlin zusammen mit der HTW, der Beuth-Hochschule sowie FU, HU und Charité Berlin entwickelt. Zur Einführung eines einheitlichen Campus-Management-Systems (CaMS) der Hochschule – die HWR Berlin verwendet seit 2003 verschiedene, nicht kompatible Systeme – wurde von Sep- tember 2016 bis März 2017 ein Vorprojekt zur Definition der spezifischen Anforderungen der HWR Berlin durchgeführt. Ferner wurde bis März 2018 ein Markterkundungsverfahren erfolg- reich abgeschlossen. Im Rahmen der Markterkundung evaluierte der Empfehlungsausschuss fünf Konkurrenzsysteme und empfahl als Ergebnis der Hochschulleitung eine europaweite Aus- schreibung (statt einer Direktvergabe an die HIS eG). Dem folgte die Hochschulleitung mit Beschluss vom 9. April und richtete einen Fachausschuss ein, der die Ausschreibung und Vergabe fachlich berät und unterstützt. Extern wird das Verfahren durch eine fachliche und juristische Beratung begleitet. Die Vorbereitungen zur Durchführung der Ausschreibung starte- ten im August 2018. Erste Schritte zur Prozessharmonisierung in den Bereichen Prüfungswesen, Immatrikulation/Zulassung sowie zur Datenharmonisierung für das Berichtswesen wurden bereits unternommen. Um die Gremienarbeit effektiver zu gestalten, hat die Hochschule die Gremiensoftware Allris eingeführt, die nach einer längeren Testphase zum Wintersemester 2017/18 in den vollständigen Produktivbetrieb gegangen ist. Zur Vorbereitung von Sitzungen können Gremienmitglieder die Unterlagen über ein Webportal nutzen. Außerdem ermöglicht 4 Berliner Entrepreneurship Netzwerk von Hochschulen und Unternehmen Seite 12 von 80
das System zusätzlich allen Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten innerhalb des HWR- Netzes, sich aktuell über den Sitzungskalender und hochschulöffentliche Tagesordnungspunkte der einzelnen Gremien der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule zu informieren. Die Vorteile sind ein höherer Datenschutz (keine Dateien mehr im Anhang von E-Mails), die Archi- vierung der Sitzungen und der bereitgestellten Unterlagen sowie die Möglichkeit der papier- losen Gremienarbeit. Eine Arbeitsgruppe kümmert sich um die laufenden Schulungen und etwaige Anpassungsbedarfe. Der Außenauftritt der Hochschule wird insbesondere über den im September 2018 erfolgten Internet-Relaunch sowie verstärkte Social-Media-Auftritte begleitet und unterstützt. Im Zen- trum des Internet-Relaunchs stand die Entwicklung eines mediengerechten, multimedialen und responsiven Webauftritts. Das Hauptaugenmerk fällt hierbei auf die optimierte Ansprache der primären externen Zielgruppen: Studieninteressierte, vorhandene und potentielle Partner, sowie potentielle Beschäftigte der Hochschule. Das Leitbild der Hochschule soll aufgegriffen und transportiert werden. Weiterhin ist das Ziel, die Webseite als aktiven Baustein im gesamten Serviceangebot der Hochschule zu positionieren. Mit dem Intranet-Relaunch, der im Juli 2018 online ging und mit dem ein neues, an den Internetauftritt angelehntes Design, eine neue Struktur sowie verbesserte Suchfunktionen umgesetzt wurden, wird die Kommunikation inner- halb der HWR Berlin noch effizienter gestaltet. Parallel zum Projekt Internet- und Intranet-Relaunch erfolgt der Auf- und Ausbau der Social- Media-Kommunikation. Nach der Etablierung des Twitter- und des YouTube-Kanals sind für das Jahr 2018 primär für die Kommunikation mit Studierenden und Studieninteressierten zwei wei- tere Kanäle vorgesehen: zum einen die bereits im März 2018 erfolgte Einrichtung einer zentra- len Facebook-Seite der HWR Berlin und zum anderen die für Ende 2018 geplante Umsetzung des Instagram-Kanals der Hochschule. Diese Kanäle bilden den Kern des Social-Media-Bereichs. Durch gezielte Aktivitäten im Social-Media-Bereich soll die Bindung der HWR-Studierenden an „ihre“ Hochschule weiter gestärkt werden. 2.3 Studium 2.3.1 Studienangebot Zum Wintersemester 2017/18 hatte die HWR Berlin insgesamt 53 Studiengänge, darunter 24 Bachelor-, ein Diplom-, 16 konsekutive Master- und zwölf weiterbildende Masterprogramme (s. Anhang 2). Im Vergleich dazu gab es im Jahr 2012 (vor Inkrafttreten des letzten Strukturplans) insgesamt 46 Studiengänge, davon 24 Bachelor-, ein Diplom-, elf konsekutive Master- und zehn weiterbildende Masterprogramme (s. Tab. 1 und 2). Darüber hinaus gab es ein breites Angebot im Studium Generale, in das 2017 auch die vorher im Career Service nur einem begrenzten Per- sonenkreis zur Verfügung stehenden Kurse zu Schlüsselqualifikationen aufgenommen wurden. Die weiteren, Angebote des Career Service, darunter Bewerbungs- und Karriereberatung, wer- den fortgeführt. Seite 13 von 80
Bachelorstudiengänge Im Bachelorbereich gab es zwar in der Summe der Studiengänge keine Veränderung, allerdings kleinere Verschiebungen. So musste 2015 der bi-nationale Studiengang International Business am Fachbereich 1 eingestellt werden, da die britische Partnerhochschule die Kooperation aus finanziellen Gründen aufgekündigt hatte und da aufgrund enorm gestiegener Studiengebühren in UK auch keine alternative Hochschule gefunden werden konnte. Stattdessen wurde eine zu- sätzliche Kohorte (35 Planzulassungen) im Studiengang Business Administration eingerichtet. Ab dem Wintersemester 2016/17 kam in diesem Studiengang außerdem eine Kohorte (40 Plan- zulassungen) in der speziellen Teilzeit-Form Blended Learning (s. Punkt 2.2) hinzu, die mit BQIO- Mitteln und Sondermitteln der dritten Säule des Hochschulpakts entwickelt werden konnte. Der 2012 eingeführte Studiengang International Business Administration Exchange (IBAEx) mit Doppelabschluss etablierte sich sehr erfolgreich. Am Fachbereich 2 gab es 2015 eine Umstel- lung der Studienrichtung Facility Management. Bis dahin war sie dem B.A. Betriebswirtschafts- lehre im Bereich Wirtschaft zugeordnet. Ab Wintersemester 2015/16 wurde sie Studiengang B.Eng. Technisches Facility Managment im Studienbereich Technik angeboten. Zudem gab es nachfragebedingt kleinere Verschiebungen zwischen den Fachrichtungen. Zusammen mit der KHSB besteht seit Wintersemester 2017/18 der Kooperationsverbund Sozialmanagement, der es Studierenden des Studiengangs Public und Nonprofit-Manangement am Fachbereich 3 der HWR Berlin bzw. HTW Berlin und Soziale Arbeit der KHSB ermöglicht, Wahl- und Wahlpflicht- module im Studiengang der jeweils anderen Hochschule zu belegen. Dieses Angebot wird von den Studierenden gut angenommen. Am Fachbereich 3 war der Studiengang Öffentliche Ver- waltung Fern ausgesetzt worden, weil die Laufbahnbefähigung noch zu klären war. Auch wenn die Zahl der Studiengänge im Bachelorbereich nicht verändert wurde, nahm die Zahl der Bachelorstudierenden deutlich zu (s. Kap. 2.3.2). Die Bewerbungsquote im Bachelorbereich sank von 8,3 (2012) auf 5,3 (2017). Diese Entwicklung ist für die Hochschule insoweit problema- tisch, als sie ihre Möglichkeiten verringert, die geeignetsten Bewerberinnen und Bewerber aus- zuwählen. Es bleibt abzuwarten, ob dies langfristig auch negative Auswirkungen auf den Anteil der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen hat. Aus Sicht der Studierenden und aus hochschulpolitischer Sicht zeigt sich hier dagegen der Erfolg des Hochschulpakts und der Anstrengungen der Politik, die Studienkapazitäten nachfrageorientiert auszubauen. Konsekutive Masterstudiengänge Wesentliche Veränderungen gab es bei den konsekutiven Masterstudiengängen. Hier konnte der Fachbereich 1 vier neue Angebote einführen, die Fachbereiche 4 und 5 jeweils eins; die Studiengänge wurden zunächst zu Erprobungszwecken grundsätzlich befristet genehmigt. Am Fachbereich 1 waren dies zum Wintersemester 2014/15 der M.Sc. Business Intelligence and Process Management (20 Planzulassungen, Befristung auf vier Jahre mit Nachweis der Akkredi- tierung) sowie zum Sommersemester 2017 die Studiengänge M.A. Marketing Management, M.A. FACT – Finance, Accounting, Controlling and Taxation sowie M.A. Global Supply Chain and Operations Management (mit jeweils 40 Planzulassungen, befristet auf zwei Durchgänge). Alle vier Studiengänge haben eine Regelstudienzeit von drei Semestern. Beim M.A. Business Intelli- gence and Process Management handelt es sich um einen Studiengang der Wirtschaftsinforma- Seite 14 von 80
tik, dessen inhaltlicher Fokus auf dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnolo- gie zur Verbesserung der organisationalen Wertschöpfung liegt. Der Unterricht findet in engli- scher Sprache statt. Der deutsch- und englischsprachige Studiengang Marketing Management vermittelt eine breite betriebswirtschaftliche Ausbildung mit anwendungsorientierter Ausrich- tung des Marketing Managements. Im FACT-Master werden Inhalte der miteinander verfloch- tenen Disziplinen Bilanzierung, Controlling, Corporate Finance und Unternehmensbesteuerung vermittelt. Der Unterricht findet auf Deutsch und Englisch statt. Der englischsprachige Studien- gang Global Supply Chain and Operations Management vermittelt Kompetenzen zur Analyse, zur Entwicklung von zielorientierten operativen und strategischen Maßnahmen sowie zu deren Implementierung in neue und breit gefächerte Umfelder. Auch unter Bezugnahme etwa auf InnoBB (Cluster Mobilität und Logistik) und aufgrund entsprechenden Feedbacks aus der Wirt- schaft wurde das Lehrveranstaltungsangebot am Fachbereich 1 im Bereich Supply Chain aus- geweitet. Am Fachbereich 4 wurde zum Sommersemester 2016 der Studiengang LL.M. Immobilien- und Vollstreckungsrecht (40 Planzulassungen, RSZ drei Semester, Befristung auf zunächst zwei Durchläufe, für einen weiteren Durchlauf verlängert) eingeführt, der als deutschsprachiges Angebot vertiefte Rechtskenntnisse für Tätigkeiten in der Immobilienwirtschaft und in der Zwangsvollstreckung vermittelt. Der Fachbereich 5 führt seit Wintersemester 2015/16 für die Länder Berlin und Brandenburg das erste Studienjahr des M.A. Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement für die Deutsche Hochschule der Polizei Münster durch. Zum Sommersemester 2018 ist hier außerdem der M.A. International Security Management (40 Planzulassungen, RSZ vier Semester inkl. Praktikum) angelaufen. Dieser englischsprachige Studiengang bietet ein interdisziplinäres Ausbildungs- angebot im Schnittfeld von sicherheitsbezogenen Inhalten der Rechts-, Informations-, Wirt- schafts- und Sozialwissenschaften. Zur Weiterführung der genannten konsekutiven Master siehe auch 3.3.1. Der Einführung der neuen Master ging jeweils eine Analyse der erwarteten Studierendennach- frage voraus. Sie ergänzen in sinnvoller Weise die Portfolios der Fachbereiche und der HWR Berlin insgesamt und leisten einen Beitrag zur Erreichung des strategischen Ziels der HWR Ber- lin – der Erhöhung der Übergangsquote auf ein mit den anderen großen Berliner Fachhoch- schulen vergleichbares Niveau. Die Bewerbungsquote im Bereich der konsekutiven Master sank von 6,1 (2012) auf 4,6 (2017). Dieser Rückgang dürfte ebenfalls zu einem großen Teil auf den deutschlandweiten Ausbau der Studienkapazität zurückzuführen sein. Zudem haben die neuen konsekutiven Master an der HWR Berlin noch einen vergleichsweise geringeren Bekanntheitsgrad unter Studieninteressier- ten, so dass hier „Anlaufeffekte“ zu berücksichtigen sind. Seite 15 von 80
Aufnahmekapazitäten / Planzulassungen 2012 und 2017 1 - Teil 1 Veränderung 2012 2017 2017/12 abs. FB 1 Wirtschaftswissenschaften 1.156 1.367 211 Bachelor 858 916 58 B.A. Kooperativer Studiengang Betriebswirtschaft (dual) 35 35 0 B.A. Economics 70 70 0 B.A. Business Administration (Vollzeitstudium) 350 385 35 B.A. Business Administration (Teilzeitstudium) 35 80 45 B.A. International Business (IBU) 35 0 -35 LL.B. Wirtschaftsrecht 70 70 0 B.A. Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge 35 35 0 B.A. International Business Management (IBMAN) 70 70 0 2 B.A. Internationales Management (DFS) 13 26 13 B.Sc. Wirtschaftsinformatik 70 70 0 B.Eng. Wirtschaftsingenieur/in Umwelt und Nachhaltigkeit 40 40 0 B.A. International Business Administration Exchange (IBAEX) 35 35 0 Konsekutive Master 298 451 153 M.A. Accounting & Controlling 35 35 0 M.Sc. International Finance 35 35 0 M.A. International Marketing Management 35 35 0 M.A. International Economics 35 35 0 LL.M. Unternehmensrecht im internationalen Kontext 35 35 0 M.A. Political Economy of European Integration 35 35 0 M.A. International Business & Consulting 35 35 0 M.Sc. Wirtschaftsingenieur/in - Energie und Umweltressourcen 40 40 0 M.A. Internationales Management (DFS) 2 13 26 13 M.Sc. Business Intelligence and Process Management 0 20 20 M.A. Marketing Management 0 40 40 M.A. Global Supply Chain and Operations Management 0 40 40 M.A. FACT (Finance, Accounting, Controlling, Taxation) 0 40 40 FB 2 Duales Studium Wirtschaft • Technik 810 750 -60 Bachelor Wirtschaft 690 570 -120 3 600 480 -120 B.A. Betriebswirtschaftslehre Fachrichtung Bank 90 90 0 Fachrichtung Handel 90 60 -30 Fachrichtung Immobilienwirtschaft 30 30 0 Fachrichtung Industrie 90 60 -30 Fachrichtung International Business Administration 30 30 0 4 Fachrichtung Spedition und Logistik 60 30 -30 Fachrichtung Steuern und Prüfungswesen 30 30 0 Fachrichtung Tourismusbetriebswirtschaft 60 60 0 Fachrichtung Versicherung/ Industrieversicherung 60 60 0 Fachrichtung Dienstleistungsmanagement 30 30 0 Fachrichtung Facility Management 30 0 -30 B.Sc. Wirtschaftsinformatik 90 90 0 Bachelor Technik 120 180 60 B.Sc. Informatik 30 30 0 B.Eng. Bauingenieurwesen 5 30 60 30 B.Eng. Industrielle Elektrotechnik 6 30 30 0 B.Eng. Konstruktion und Fertigung 30 30 0 B.Eng. Technisches Facility Management 0 30 30 Seite 16 von 80
Aufnahmekapazitäten / Planzulassungen 2012 und 2017 1 - Teil 2 Veränderung 2012 2017 2017/12 abs. FB 3 Allgemeine Verwaltung 400 400 0 Bachelor 320 320 0 B.A. Öffentliche Verwaltung 120 160 40 B.A. Öffentliche Verwaltung (Fernstudium) 40 0 -40 B.A. Public und Nonprofit-Management 80 80 0 LL.B. Recht - Ius 40 40 0 B.A. Verwaltungsinformatik 40 40 0 Konsekutive Master 80 80 0 LL.M. Recht für öffentliche Verwaltung 40 40 0 M.A. Nonprofit-Management und Public Governance 40 40 0 FB 4 Rechtspflege 100 180 80 Bachelor 40 40 0 LL.B. Recht im Unternehmen 40 40 0 Diplom 60 100 40 Rechtspflege (Staatsprüfung) 60 100 40 Konsulatssekretärin/-Konsulatssekretär (Teilstudium) - - - Konsekutive Master 0 40 40 LL.M. Immobilien- und Vollstreckungsrecht 0 40 40 FB 5 Polizei und Sicherheitsmanagement 310 760 450 Bachelor 310 760 450 B.A. Sicherheitsmanagement 40 40 0 B.A. Polizeivollzugsdienst 270 720 450 Konsekutive Master 0 0 0 M.A. Öffentliche Verwaltung/Polizeimanagement (Teilstudium) - - Weiterbildungsprogramme (MBA, MPA, M.A., M.Sc., LL.M.) 430 475 45 IWB / BPS Zentralinstitut für Weiterbildung (vormals IMB und FSI) 380 425 45 MBA Master of Business Administration 100 65 -35 M.A. Labour Policies and Globalisation 20 20 0 M.A. Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement 25 25 0 M.A. Chinese-European Economics and Business Studies 25 35 10 M.A. Financial and Managerial Accounting 50 45 -5 M.Sc. International Business Management 0 70 70 M.A. General Management - dual 0 25 25 MPA Public Administration 40 70 30 M.A. Europäisches Verwaltungsmanagement 80 35 -45 M.A. Sicherheitsmanagement 40 35 -5 FB 2 - Duales Studium Wirtschaft • Technik 25 25 0 M.A. Prozess- und Projektmanagement 25 25 0 FB 4 - Rechtspflege 25 25 0 LL.M. Betreuung / Vormundschaft / Pflegschaft 25 25 0 HWR Berlin insg. 3.206 3.932 726 1 Aufnahmekapazitäten / Planzulassungen jeweils Sommer- und Wintersemester ohne Planzulassungen der Teilstudiengänge des FB 4, Konsulatssekretärin/-Konsulatssekretär (Diplom) und FB 5, M.A. Öffentliche Verwaltung/Polizeimanagement. 2 Aufnahmekapazitäten wurden angepasst (Studierende, die in Frankreich Studium beginnen, werden berücksichtigt). 3 2012 zwei einmalige Kohorten aus ESF-Mitteln 4 Fachrichtung Spedition und Logistik: davon 1 Kurs in engl. Sprache als B.A. Logistics and Transportation. 5 Studiengang Bauingenieurwesen: bis 1.10.2016 Bauwirtschaftsingenieurwesen. 6 Studiengang Industrielle Elektrotechnik: bis 1.10.2014 Elektrotechnik. Tab. 1: Studienangebot und Aufnahmekapazität 2012 und 2017; grün = Steigerung, rot = Abnahme Seite 17 von 80
Weiterbildende Studiengänge In der Weiterbildung wird seit Wintersemester 2013/14 der englischsprachige Studiengang M.Sc. International Business Management durchgeführt. Er enthält einen obligatorischen Aus- landsaufenthalt in Großbritannien, ein zusätzliches Auslandsstudium in Indien oder China ist möglich. Darüber hinaus starteten zum Wintersemester 2014/15 die beiden weiterbildenden Masterstudiengänge M.A. General Management dual, der berufsbegleitend mit einem unmit- telbaren Praxistransfer mit kooperierenden Unternehmen durchgeführt wird, sowie M.A. Tax Policy and Tax Administration in Kooperation mit der GIZ für Nachwuchsführungskräfte für Steuerbehörden in Afrika. Nach der ausgelaufenen Finanzierung des Studienangebotes durch die GIZ im Jahr 2016 musste dieses Programm ausgesetzt werden. Alle drei weiterbildenden Master wurden zunächst auf vier Jahre befristet genehmigt und müssen zur Weiterführung die Akkreditierung nachweisen. An der Berlin Professional School werden regelmäßig auch ver- schiedene Zertifikatsprogramme angeboten. So wurde von 2013 bis 2016 in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG Konzernsicherheit ein Zertifikatsprogramm Security Management – Public Transport in drei Durchgängen durchgeführt. Besondere Beachtung hat auch die Weiter- bildung „Strategische Kompetenz für Frauen in Aufsichtsräten“ gefunden, die die BPS gemein- sam mit dem Harriet-Taylor-Mill-Institut (HTMI) der HWR Berlin seit 2014 durchführt. Mit der Siemens AG wurde 2017 ein fünftägiger Weiterbildungsworkshop „Corporate Entrepre- neurship“ entwickelt, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Weiterbildung in den Themen Entrepreneurship, Innovation, digitale Transformation sowie Intrapreneurship anzubieten. Der erste Durchgang fand im August 2017 statt, drei weitere im Jahr 2018 und in diesem Turnus ist bereits eine Fortsetzung für 2019 geplant. 2.3.2 Studierende, Absolventinnen und Absolventen Die Zahl der Studierenden hat sich von 9.708 im Wintersemester 2012/13 auf 11.193 im Win- tersemester 2017/18 erhöht (+ 1.485 ≙ 15,3 %). Wesentlich für diese Erhöhung war der Auf- wuchs im Studiengang Polizeivollzugsdienst am Fachbereich 5, bei dem die Zahl der Studieren- den von 857 auf 1.594 (+ 737 ≙ 86 %) anstieg. Damit kam die Hochschule dem besonderen Bedarf des Landes Berlin nach. Einen weiteren deutlichen Zuwachs gab es im Masterbereich am Fachbereich 1, an dem die Zahl der Studierenden mit den neu eingeführten konsekutiven Mas- terprogrammen M.Sc. Business Intelligence and Process Management, M.A. Marketing Management, M.A. FACT – Finance, Accounting, Controlling and Taxation sowie M.A. Global Supply Chain and Operations Management von 571 auf 802 anstieg (+ 231 ≙ 40,5 %). Die Zahl der Studierenden stieg zudem durch die zusätzliche Kohorte in der Teilzeitvariante Blended Learning im Studiengang Business Administration am Fachbereich 1, durch jeweils eine zusätzli- che Kohorte im dualen Studiengang Bauingenieurwesen am Fachbereich 2, im Studiengang Öffentliche Verwaltung am Fachbereich 3, im weiterbildenden Masterstudiengang Public Ad- ministration und durch den neuen konsekutiven Masterstudiengang Immobilien- und Voll- streckungsrecht am Fachbereich 4. Seite 18 von 80
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