INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG
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INFOBULLETIN AUGUST 2021 · NUMMER 58 Fachbeitrag Konkubinat – rechtlicher Regelungsbedarf Infos aus der Treuhandpraxis Neue Handelsregisterverordnung 2021 AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige Härtefall und Mietzinsreduktion Wegmann+Partner AG Rekonta Revisions AG Treuhandgesellschaft Zugelassene Revisionsexpertin www.wptreuhand.ch www.rekonta.ch
2 • INFOBULLETIN • IN EIGENER SACHE EDITORIAL INHALT AUGUST 2021 · NUMMER 58 Das Augenmerk in diesem Infobulle- 1 Aktuelles von Wegmann und tin richte ich auf persönliche Bezie- Rekonta S. 3 hungen und positive Partnerschaften. Interview mit Ursula Zentral und für mich ausserordentlich Grossenbacher-Wegmann S. 3 wichtig ist die sehr gute persönliche und geschäftliche Beziehung und Partnerschaft zu meiner Schwester 2 Infos aus der Treuhandpraxis S. 4 Ursula Grossenbacher-Wegmann. 2.1 Neue Handelsregisterverordnung Ich habe meine Schwester Ursi inter- 2021 S. 4 viewt und Sie können unter «Aktuelles von Wegmann und Rekonta» 2.2 AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige S. 9 viele persönliche und berufliche Merkmale von ihr erfahren. 2.3 Härtefall und Mietzinsreduktion S. 12 Beziehungen und Partnerschaften sind zentral in unserer Gesellschaft und in der Rechtsordnung. Die Mehrheit der Bevölkerung lebt in Part- 3 Konkubinat – rechtlicher nerschaften, wobei die Ehe nach wie vor die meistverbreitete Bezie- Regelungsbedarf S. 16 hungsform ist. Der Wandel der Zeit und der Beziehungsformen haben 3.1 Einleitung S. 16 gesetzlich im Jahre 2007 Niederschlag gefunden im Bundesgesetz über 3.2 Unterschiede zur Ehe S. 17 die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare; diese Paa- 3.3 Erbrechtlicher Regelungsbedarf S. 19 re wurden damals in vielen Belangen der Ehe gleichgestellt. Die Wand- 3.4 Sozialversicherungsrechtliche lung des Zeitgeistes bei der Ehe hat erst vor Kurzem ein klares Zeichen Aspekte S. 21 in unserer Rechtsordnung gesetzt. Das Bundesgericht läutete im Un- 3.5 Versicherungsrechtliche terhaltsrecht bei Ehen nach einer Reihe von Bundesgerichtsentscheiden Planungsinstrumente S. 22 (zuletzt vom Februar 2021) eine neue Ära ein. Nach der Scheidung sol- 3.6 Regelungsbedarf bei len Mann und Frau grundsätzlich für sich selber sorgen (mit Ausnahmen). Handlungsunfähigkeit S. 22 Am 26. September 2021 ist die Abstimmung «Ehe für alle». Bei all diesen 3.7 Steuerplanung zwecks Entwicklungen von Gesetz und Rechtsprechung habe ich mich gefragt, Steuereinsparung S. 24 wo bleibt eigentlich die gesetzliche Regelung für das Konkubinat, wel- 3.8 Vertragliche Dispositionen S. 25 ches nach wie vor eine der beliebtesten Beziehungsformen in unserer 3.9 Lebensbeziehungen ohne Gesellschaft ist. Immerhin kommen nach der Abstimmung vom 26. Sep- Zusammenleben S. 26 tember 2021 Diskussionen über die «Ehe light» nach französischem 3.10 Zusammenfassung S. 26 Vorbild in Gang, dieses Thema war jahrelang schubladisiert im Parlament. Es wird wohl noch recht lange dauern, bis die «Ehe light» und/oder das Begriffe, die eine weibliche und eine männliche Form aufweisen Konkubinat gesetzlich verankert sind. Ich fokussiere mich in unserem können, werden in diesem Infobulletin nicht unterschieden, sondern in der einen oder anderen Form verwendet. Diese Fachbeitrag «Konkubinat, rechtlicher Regelungsbedarf» auf die heute sind als gleichwertig zu betrachten. Ältere Infobulletins können geltende Rechtsordnung sowie auf alle wesentlichen Möglichkeiten, ei- bei uns kostenlos bestellt werden oder auf unserer Homepage nen Konkubinatspartner rechtlich besserzustellen. heruntergeladen werden. Abgerundet wird dieser Fachbeitrag durch verschiedene Infos aus der Treuhandpraxis. So besteht seit Januar 2021 eine neue Handelsregister- verordnung, bei der AHV sind AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige ein oft unterschätztes Thema und zu guter Letzt befassen wir uns mit dem Härtefall und den Mietzinsreduktionen, mit einem Thema, das uns in COVERFOTO: ADOBE STOCK/PICT RIDER den letzten Monaten als Kundenberater im Zusammenhang mit Covid-19 beschäftigt hat. Wir hoffen, dass Sie trotz aussergewöhnlichen Zeiten zuversichtlich blei- ben und wünschen Ihnen beste Gesundheit und alles Gute. Gerne be- gleiten wir Sie als Traditionsgesellschaft für Privatpersonen und Unter- nehmen mit qualitäts- und zukunftsorientiertem Kurs. Dr. iur. Peter Wegmann
INFOBULLETIN • AKTUELL 3 1 AKTUELLES VON WEGMANN UND REKONTA Interview mit Ursula Grossenbacher- diversen weiteren Verträgen. Ausserdem stehe Wegmann ich alleinstehenden, älteren Frauen in administ- Seit vielen Jahren ist meine Schwester, Ursula rativen Bereichen zur Seite (Mithilfe bei Zahlun- Grossenbacher, in unserer Firma tätig. Schon als gen, Ansprechpartnerin für Probleme etc.). Diese Kinder hatten wir ein ausgesprochen gutes Ver- Frauen sind entweder verwitwet und der Ehe- hältnis zueinander, welches sich in den vielen mann hatte bis zu seinem Tod immer alles erledigt Jahren noch vertieft hat. Nachstehend lasse ich oder sie sind generell alleinstehend ohne nähere meine Schwester selber zu Wort kommen: Verwandte. Zu diesen Frauen konnte ich eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen. Erzähl mir über deinen beruflichen Werde- Ein grosses Anliegen ist es, dass diese Kundin- gang und deine Zeit im Betrieb. nen ernst genommen werden und man ihnen Ursula Grossenbacher- Nach dem Abschluss der Handelsschule arbeite- zuhört. Ich mache immer wieder die Erfahrung, Wegmann te ich während 2 Jahren bei meinem Vater, Walter dass sie oftmals zwar körperlich beeinträchtigt, Wegmann. Er brachte mir die praktischen Arbei- geistig aber topfit sind. Trotzdem werden sie häu- ten des Treuhands bei (ich hatte ja nur theoreti- fig aufgrund ihres Alters als nicht mehr urteilsfä- sche Kenntnisse nach der Schule) wie das Nach- hig eingestuft, was ich sehr traurig und bedenk- tragen von Buchhaltungen, Vorbereitung der lich finde. Diese Frauen haben ihr Leben lang Abschlüsse, Ausfüllen von Steuererklärungen ihre Arbeit gemacht und verdienen vor allem ei- sowie viele Sekretariatsarbeiten. Nach diesen 2 nes: Respekt und Achtung! Jahren wollte ich noch andere Bereiche kennen- lernen, so arbeitete ich 1 Jahr in einer Werbea- Was machst du in der Freizeit, welche Hob- gentur und nachher in einer Handelsfirma. An- bys hast du? schliessend zog ich für einige Jahre nach Ich bin 4-fache stolze Grossmutter und habe Neuenburg, habe dort geheiratet und auch mein auch zu meinen Enkelkindern, die mittlerweile Sohn kam dort zur Welt. Nach der Geburt der zwischen 13 und 20 Jahre alt sind, ein gutes Tochter und weiteren Jahren in Neuenburg zogen Verhältnis, ebenso zu meinen beiden Kindern, wir wieder nach Zürich zurück. Als meine Kinder auf welche ich sehr stolz bin. Daneben lese ich etwas älter waren, begann ich, wieder bei mei- sehr gerne und mache Ausflüge mit meinem nem Vater zu arbeiten, zuerst 2 Tage, später dann Mann in seinen Oldtimern. Leider fielen diese halbtags. Nach dem Ableben meines Vaters Ausflüge in diesem Sommer oft buchstäblich ins übernahm ich die administrative Leitung in der Wasser wegen des unbeständigen Wetters. Rei- Firma und kümmerte mich um alle administrati- sen ist auch eine grosse Leidenschaft von mir ven Arbeiten in unserem Betrieb wie zum Beispiel und wir konnten in den letzten Jahren viele schö- die firmeninterne Buchhaltung. Ich habe eine sehr ne Reisen machen und interessante Länder ken- spannende Zeit erlebt, die technischen Fort- nenlernen. Bestimmt werden wir auch in den schritte (Einführung EDV, Mails etc.) haben sich nächsten Jahren wieder einige Reisen unterneh- über all die Jahre rasend schnell weiterentwickelt. men dürfen, vorausgesetzt, wir bleiben gesund. Welche Arbeiten machst du heute in der Was sind deine persönlichen und berufli- Firma? chen Ziele in nächster Zeit? Die administrative Leitung habe ich zum grössten Erstes Ziel ist natürlich, gesund zu bleiben, was Teil meiner Tochter Giulia Demarco übergeben. man aber leider nur zum Teil beeinflussen kann. Ich bin in beiden Firmen (Wegmann + Partner AG Sofern Corona es erlaubt, werden mein Mann und Rekonta Revisions AG) Minderheitsaktionä- und ich sicherlich noch einige schöne und span- rin, Mitglied im Verwaltungsrat sowie Mitglied der nende Reisen machen. Beruflich möchte ich so Geschäftsleitung. Mein Bruder Peter Wegmann weiterfahren wie bisher: in einem sehr guten und ich arbeiten eng zusammen in den Bereichen Team arbeiten und auch meinen Kundinnen und Geselschaftsgründungen, Willensvollstreckun- Kunden hilfreich zur Seite stehen. gen (Erbteilungen), Erstellen von Vorsorgeaufträ- gen, Testamententwürfen, Eheverträgen sowie Interview: Peter Wegmann
4 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 2 INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 2.1 Neue Handelsregisterverordnung 2021 2.2 AHV als Nichterwerbstätige 2.3 Härtefall und Mietzinsreduktion Info zum QR-Code Halten Sie die Kamera Ihres Smartphones oder Tablets über den Code und Sie werden direkt auf die entsprechende Internetseite oder auf unsere Infobulletins geführt. 2.1 NEUE HANDELSREGISTERVERORDNUNG 2021 2.1.1 Die Praxis menhang mit dem Inkrafttreten der Aktien- Modernisierung des • Ausgangslage: Der Bundesrat hat an der Sit- rechtsrevision erfolgen. Details können der Handelsregisters zung vom 6. März 2020 die neuen Vorschriften Homepage des Bundesamtes für Justiz BJ über das Handelsregister per 1. Januar 2021 entnommen werden: in Kraft gesetzt. Mit der Totalrevision des Han- delsregisterrechts wurde beabsichtigt, die Im Aufsatz «Modernisierung des Handelsregister» Qualität und Aktualität der im Handelsregister sind auch die Links betreffend Dokumentation der geführten Personendaten zu verbessern. Vernehmlassungsergebnisse, Handelsregisterver- Dank der Modernisierung kann das Handels- ordnung und Verordnung über die Gebühren für Praxismitteilungen register seine wichtigen Funktionen hinsicht- das Handelsregister vermerkt. Nachstehend zei- EHRA 4/20 sowie 1/21 lich Sicherheit und Effizienz des Rechtsver- gen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen auf: kehrs weiterhin und besser erfüllen. Zudem profitiert die Wirtschaft von tieferen Gebühren, • Abrufbare Einträge: Im Internet werden da für das Handelsregister künftig uneinge- nebst den Einträgen (wie bisher über zefix.ch schränkt das Kostendeckungs- und Äquiva- abrufbar) neu auch die Statuten und Stiftungs- lenzprinzip gilt. Dieses schreibt vor, dass der urkunden gebührenfrei zugänglich gemacht. Gesamtbetrag der erhobenen Abgaben die Weitere Belege sowie Anmeldungen können Zefix – Zentraler Gesamtkosten des Gemeinwesens für den beim jeweiligen Handelsregisteramt eingese- Firmenindex betreffenden Verwaltungszweig oder die be- hen werden. treffende Einrichtung nicht oder höchstens geringfügig überschreiten darf. Um diese Vor- • Zentrale Datenbank über natürliche Per- gaben einzuhalten, werden die Gebühren um sonen: Das Handelsregister ist in der Schweiz rund ein Drittel gesenkt. Von dieser Änderung bekanntlich dezentral organisiert (das heisst profitiert namentlich die Wirtschaft, die um kantonal). Das Eidgenössische Amt für das rund CHF 14 Millionen entlastet wird. Im Rah- Handelsregister (EHRA) führt deshalb seit men der Vorlage zur Modernisierung des Han- 1990 eine zentrale Datenbank über sämtliche delsregisters wurden zahlreiche Bestimmun- Rechtseinheiten. Diese zentrale Datenbank gen von der Handelsregisterverordnung in das ermöglicht die Führung des zentralen Firmen- Obligationenrecht überführt. Weitere Anpas- index (Zefix). Die zentrale Datenbank Zefix be- sungen werden in nächster Zeit im Zusam- zieht die notwendigen Daten von den kanto-
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 5 nalen Handelsregisterämtern. Bisher wurden • Identifizierung natürlicher Personen: Es die Personendaten dezentral bei den kanto- wurde die Grundlage geschaffen, dass im nalen Handelsregisterämtern gespeichert. Es Handelsregister wie beim Zivilstandswesen war daher nicht möglich, eine Übersicht dar- bei der Grundbuchführung eine einheitliche über zu haben, wer in welcher Funktion und Erfassung der natürlichen Personen sicherge- mit welcher Zeichnungsberechtigung sowie stellt wird. Nach neuem Recht verwendet das bei welcher Rechtseinheit im Handelsregister Handelsregisteramt die AHV-Versicherten- eingetragen ist. Damit die im Handelsregister nummer für die Identifizierung der Personen, eingetragenen natürlichen Personen künftig somit können Doppelmandate erkannt wer- ebenfalls gesamtschweizerisch identifiziert den. Es ist aber nicht vorgesehen, dass diese werden können, sind im neuen Recht die ge- Versichertennummer auf Handelsregisteraus- setzlichen Grundlagen für eine zentrale Da- zügen oder anderen öffentlichen Belegen auf- tenbank über sämtliche im Handelsregister geführt wird, da die AHV-Versichertennummer eingetragenen natürlichen Personen geschaf- nicht öffentlich ist. Daher sollten die anmel- fen worden. Neu gibt es eine zentrale Daten- denden Personen (oder Rechtsanwälte, Treu- bank «Personen», in der jede Person eine Per- händer etc.) davon absehen, die AHV-Num- sonennummer erhält, die im Handelsregister mer auf öffentlichen Belegen aufzuführen. Das eingetragen wird. Es werden nun im Handels- Handelsregister teilt den eingetragenen natür- register künftig die AHV-Versichertennummer lichen Personen eine «nicht sprechende Per- für die Identifizierung der natürlichen Personen sonennummer» zu. Diese Personennummer verwendet. Diese ist aber nicht öffentlich, son- (vergeben von Eidg. Handelsregisteramt) darf dern nur für die Behörden bestimmt. Somit keine Rückschlüsse auf andere Daten der na- wird ermöglicht, dass künftig gesamtschwei- türlichen Person geben (wie zum Beispiel auf zerisch nach Personen gesucht werden kann. die AHV-Versichertennummer). Die «nicht Eine mögliche personenbezogene Suche im sprechende Personennummer» ist hingegen Handelsregister soll zudem zu mehr Transpa- öffentlich und wird im Handelsregister erfasst. renz führen und die Informationsbeschaffung für alle Beteiligten vereinfachen (zur Identifizie- • Identifikation mittels schweizerischem rung der natürlichen Personen siehe nachste- Ausländerausweis: Neu kann die Identität von henden Absatz rechts). natürlichen Personen sowohl durch einen gül-
6 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS tigen Personenausweis (Pass oder ID) als auch Drittperson (Rechtsanwälte, Notare, Treuhän- durch einen gültigen schweizerischen Auslän- der etc.) vorgenommen werden. Die Vollmacht derausweis der betroffenen Person (oder einer einer Drittperson ist gemäss Zeichnungsbe- Kopie davon) nachgewiesen werden. rechtigung von einem oder mehreren Mitglie- dern des obersten Leitungs- oder Verwal- • Vereinfachte Handelsregisteranmeldung: tungsratsorgans zu unterzeichnen. Diese Bisher musste die Handelsregisteranmeldung Vollmacht kann als einfache Kopie der Anmel- in allen Fällen von 2 Mitgliedern des obersten dung beigelegt werden. Sie ist ein separates Leitungs- oder Verwaltungsorgans oder von Dokument und kann nicht in einem Protokoll einem Mitglied mit Einzelunterschrift unter- oder einer öffentlichen Urkunde enthalten sein. zeichnet werden. Nun wurde der Kreis der Inhaltlich muss aus der Vollmacht hervorge- Personen, die zur Einreichung der Anmeldung hen, dass diese für die Vertretung in Handels- zugelassen sind, erweitert. Die Anmeldung registersachen erteilt wurde. Bei jeder weite- kann neu auch durch eine bevollmächtigte ren Handelsregisteranmeldung muss die Tabelle: Unterzeichnungsverpflichtete Personen für Handelsregisteranmeldungen: Quelle: Tabelle von Treuhandexperte 3/2021, Seite 156 (Aufsatz von Othmar Aeschi) Unterzeichnungsverpflichtete Rechtseinheit Anmeldungsfall Personen Einzelunternehmen – Gründung – Inhaber – Löschung – Inhaber – Löschung infolge Todes des –M ind. ein Erbe (oder Willensvollstrecker Inhabers oder Erbschaftsliquidator) Kollektiv- und Kommandit – Alle Anmeldungen (ausser: – Alle Gesellschafter gesellschaft nachfolgende Ausnahmen) – Löschung (nach Liquidation) – Alle Liquidatoren – Löschung infolge Todes eines – Alle Gesellschafter, inkl. Erben Gesellschafters (alternativ Willensvollstrecker oder Erbschaftsliquidator) Kommanditgesellschaft für – Alle Anmeldungen – Alle Komplementäre kollektive Kapitalanlagen (KAG) Aktiengesellschaft – Kapitalerhöhung – Verwaltungsrat – Personenmutation – Verwaltungsrat – Opting-out – Verwaltungsrat – Auflösung – Verwaltungsrat – Löschung (nach Liquidation) – Alle Liquidatoren GmbH – Kapitalerhöhung – Geschäftsführung – Opting-out – Geschäftsführung – Auflösung – Geschäftsführung – Löschung (nach Liquidation) – Alle Liquidatoren Genossenschaft – Anmeldung persönlich haft- – Verwaltung barer Genossenschafter (inkl. Nachschüsse) – Personenmutationen – Verwaltung – Opting-out – Verwaltung – Auflösung – Verwaltung – Löschung (nach Liquidation) – Alle Liquidatoren Stiftung – Fusion, Vermögensüber- – Aufsichtsbehörde tragung – Löschung – Aufsichtsbehörde – Löschung (nach Liquidation) – Alle Liquidatoren Verein – Löschung (nach Liquidation) – Alle Liquidatoren Fusionsgesetz – Fusion, Spaltung, Umwand- –M itglieder des obersten Leitungs- lung, Vermögensübertragung oder Verwaltungsratsorgans (ausser Stiftungen, s. oben)
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 7 Vollmacht neu eingereicht werden. Die Un- an Drittpersonen muss hingegen der Hinweis terschrift des Bevollmächtigten muss nicht angebracht werden. zwingend beglaubigt werden und die Identi- tät des Bevollmächtigten muss vom Handels- • Reduktion Handelsregistergebühren: Wie registeramt nicht weiter abgeklärt werden, da bereits eingangs erwähnt, konnten die Ge- der Bevollmächtigte sich durch den Besitz bühren des Handelsregisters um rund ein Drit- der Vollmacht legitimiert. Zu erwähnen ist tel gesenkt werden, was die Wirtschaft ent- noch in diesem Zusammenhang, dass diese lastet. vereinfachte Handelsregisteranmeldung nur dann zulässig ist, wenn im Gesetz oder in • Registersperre: Die Registersperre wurde einer Verordnung die Kompetenzen zur An- aufgehoben. Nach neuem Recht ist die Han- meldung nicht abweichend geregelt sind. delsregistersperre beim zuständigen Gericht Verwaltungsräte müssen weiterhin von Ge- einzureichen. Das Gericht kann die vorsorgli- setzes wegen bei Kapitalerhöhungen, Per- che Massnahme bei besonderer Dringlichkeit sonenmutationen, Opting-out und Liquidati- auch als superprovisorische Massnahme so- on die Handelsregisteranmeldung persönlich fort und ohne Anhörung der Gegenpartei an- unterzeichnen. ordnen. Dies führt zu einer Entlastung der Handelsregisterbehörden. • Handelsregistereintragungen von Einzel- unternehmen: Wie nach bisherigem Recht • Publikationen der aktuellen Statuten und liegt die Pflicht der Einzelunternehmung bei Stiftungsurkunden: Neu werden bei allen einer Umsatzschwelle von CHF 100 000.00. Handelsregisterämtern die aktuellen Statuten Neu wird gesetzlich ausdrücklich vorgesehen, und Stiftungsurkunden im Internet gebühren- dass Angehörige von freien Berufen (zum Bei- frei zugänglich gemacht. Somit kann bei aus spiel Ärzte, Zahnärzte, Ingenieure, Architekten serkantonalen Sitzverlegungen auf die Einrei- und Anwälte) sowie Landwirte sich nicht im chung eines beglaubigten Exemplars der Handelsregister eintragen müssen, sofern sie bisherigen Statuten verzichtet werden. Beim kein nach kaufmännischer Art geführtes Ge- Handelsregisteramt Zürich sind diese Doku- werbe betreiben. In der Praxis tragen sich aber mente schon seit Längerem verfügbar. viele freiberufliche Einzelunternehmen freiwillig im Handelsregister ein. • Beginn der Rechtswirksamkeit: Neu tritt die rechtliche Wirksamkeit von Handelsregis- • Abschaffung der Stampa-Erklärung: Bis- tereinträgen Dritten gegenüber mit der Publi- her waren die anmeldenden Gründer verpflich- kation im SHAB (Schweizerisches Handels- tet, in der Stampa-Erklärung zu bestätigen, amtsblatt) ein. Davon zu unterscheiden ist dass keine Sacheinlagen, Sachübernahmen jedoch die Rechtswirksamkeit im internen etc. bestehen. Diese separat einzureichende Rechtsverhältnis. Verschiedene Rechtsakte Stampa-Erklärung ist nun abgeschafft worden können bereits vor der Veröffentlichung im und neu ist die entsprechende Erklärung in SHAB rechtswirksam werden (zum Beispiel der öffentlichen Urkunde vom Notariat festzu- die Rücktrittserklärung eines Verwaltungsra- halten. tes einer AG). Eine Ausstellung eines Handels- registerauszuges ist weiterhin zulässig, jedoch • Abtretung von Stammanteilen zwischen Dritten gegenüber erst nach der Publikation Gesellschaftern: Die Abtretung der Stamm- im SHAB rechtsgültig. anteile zwischen Gesellschaftern ist verein- facht worden. Wenn der Erwerber bereits Ge- • Zweckumschreibung einer Gesellschaft: Handelsregister sellschafter ist, muss im Abtretungsvertrag Bisher konnten die Handelsregisterämter Kanton Zürich nicht mehr auf die mit den Stammanteilen ver- nach eigenem Ermessen Kürzungen vorneh- bundenen statutarischen Rechte und Pflich- men. Neu muss der Zweck der Gesellschaft ten hingewiesen werden, da vorausgesetzt unverändert und vollständig gemäss den wird, dass die Gesellschafter die Statuten der Statuten im Handelsregister wiedergegeben eigenen Gesellschaft kennen. Bei Abtretung werden.
8 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS • Amtliches Verfahren: Die amtlichen Verfah- 2.1.2 Unsere Empfehlung ren, die mit einer Aufforderung des Handels- Zusammengefasst zeigt sich, dass die Neuerun- registeramtes beginnen, werden neu auf gen im Handelsregisterrecht verschiedenste Er- Handelsregister Zürich Gesetzesstufe geregelt und die Ausführungs- leichterungen und Vereinfachungen beinhalten. im Geschäftsalltag bestimmungen vereinheitlicht. Zu den amtli- Neben der beachtlichen Gebührensenkung, der (siehe Infos 2.1 aus der chen Verfahren gehören: Abschaffung der Stampa-Erklärung sowie der Treuhandpraxis in unse- – Löschung vom Amtes wegen von Rechts- vereinfachten Abtretung von Stammanteilen hat rem Infobulletin Nr. 44 einheiten ohne Geschäftstätigkeit und oh- es doch einige Erleichterungen mit der neuen Ver- vom August 2014). ne Aktiven ordnung gegeben. Im Gegensatz zu anderen – Löschung von Amtes wegen bei fehlendem Kantonen ist es beim Handelsregisteramt in Zü- Rechtsdomizil von Einzelunternehmen und rich möglich, Statuten und Stiftungsurkunden so- Zweigniederlassungen wie die Gründungsurkunden von Gesellschaften – Aufforderung zur Erfüllung der Eintragungs- gratis online zu bestellen, wir haben darüber in pflicht und Eintragung von Amtes wegen einem Infobulletin aus dem Jahr 2014 berichtet. – Mängel in der Organisation, inklusive Feh- Auch die Personensuche wird mit der Einführung len bzw. nicht richtige Zusammensetzung der neuen Datenbank wesentlich erleichtert. eines vorgeschriebenen Organs, keine vor- Möglich ist es nun auch, Vorprüfungen, Anmel- schriftsgemässe Führung eines Aktienbu- dungen etc. über die Homepage des Handelsre- ches oder des Verzeichnisses über die wirt- gisteramtes Zürich zu tätigen. Das bewirkt eine schaftlich berechtigten Personen, fehlendes gewisse Zeitersparnis bei den verschiedenen Ab- Rechtsdomizil läufen. Die Wegmann + Partner AG ist Ihnen bei Bedarf gerne behilflich bei der Beschaffung von Nach neuem Recht wird ein Mangel beim Domi- Unterlagen, bei Anmeldungen etc. Aus unserer zil als Organisationsmangel behandelt, sodass Sicht ist die neue Internetseite des Handelsregis- letztlich die betroffene Gesellschaft nach den Vor- teramtes Zürich für Laien eher unübersichtlich. schriften des Konkurses aufgelöst werden kann. Wir stehen Ihnen gerne helfend zur Seite. FOTO: ADOBE STOCK/GUY2MEN
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 9 2.2 AHV-BEITRÄGE FÜR NICHTERWERBSTÄTIGE 2.2.1 Die Praxis Ehepartner genügend mit, sodass eine Anmel- AHV-Lohnbeiträge an • Verschiedene AHV-Beiträge: Jeder Bürger dung als Nichterwerbstätiger entfällt. die AHV der Schweiz ist seit der Geburt bei der AHV versichert – vorerst ohne Beiträge zu bezahlen. • Wer gilt als Nichterwerbstätiger bei der Im Gegensatz zur Pensionskasse wird bei der AHV AHV das Umlageverfahren angewendet, dies – Vorzeitig Pensionierte bedeutet, die Beiträge, die heute bezahlt wer- – Bezüger von IV-Renten den, dienen der Finanzierung der heutigen – Empfänger von Kranken- und Unfalltaggel- Leistungen. Die Beiträge an die AHV (und IV/ dern AHV-Beiträge der Selb- EO) sind je nach zutreffender Situation zu be- – Studierende ab 1. Januar nach dem 25. ständigerwerbenden zahlen (siehe Grafik unten). Geburtstag – Weltreisende In diesem Kurzbeitrag widmen wir uns den Nicht- – Ausgesteuerte Arbeitslose (wobei darauf erwerbstätigen, da diese Form der Beitragspflicht verzichtet wird, sofern Sozialhilfegelder be- eher vergessen wird respektive viele Spezialitä- zogen werden) ten aufweist. Grundsatz: Wer kein oder nur ein – Geschiedene geringes Erwerbseinkommen erzielt, ist grund- – Verwitwete AHV-Beiträge der sätzlich bei der AHV als Nichterwerbstätiger an- – Ehefrauen und Ehemänner von Pensionier- Studierenden zumelden. Sollte der Ehepartner jedoch voll er- ten, die das ordentliche Rentenalter noch werbstätig sein (mehr als 9 Monate im Jahr nicht erreicht haben respektive mindestens 50 Prozent beschäftigt) – Ehefrauen und Ehemänner von im Ausland und den doppelten Mindestbeitrag an die AHV erwerbstätigen Ehepartnern bereits entrichten (2 x CHF 503.00 = CHF – Versicherte, die weniger als CHF 4747.00 1006.00, Stand 2021), versichert er den anderen im Jahr verdienen Beiträge der Nichterwerbstätigen Grafik: AHV-Beiträge Quelle: www.ahv-iv.ch AHV-beitragspflichtig ab 1. Januar nach dem AHV-beitragspflichtig ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag mit Einkommen sind: 20. Geburtstag ohne Einkommen sind: Unselbständig Selbständig Studierende (bis Nichterwerbstätige Erwerbstätige Erwerbstätige max. 25 Jahre) Als Berechnungsbasis (Angestellte) (im Sinne der AHV- Pauschal-AHV- gelten das Vermögen Als Berechnungsbasis Gesetzgebung) Mindestbeitrag (CHF und Renteneinkommen gilt der Lohn Als Berechnungsbasis 503.00, Stand 2021) gilt das Erwerbs- einkommen
10 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS – Versicherte, die weniger als 9 Monate im – Vermögen von CHF 240 000.00 Jahr oder weniger als 50 Prozent arbeiten – Jährliches Renteneinkommen: und deren AHV-Beitrag aus Erwerbstätigkeit CHF 28 000.00 x 20 = CHF 560 000.00 (inkl. Arbeitgeberbeiträge) weniger als die – Vermögen: CHF 240 000.00 Hälfte des Beitrages ausmachen, den sie – Total: CHF 800 000.00 als Nichterwerbstätige entrichten müssten. Gemäss Beitragstabelle für Nichterwerbstäti- • Berechnung des AHV-Beitrages als Nicht- ge beträgt aufgrund obiger Basis der AHV- erwerbstätige: Beitrag für das entsprechende Kalenderjahr – Grundregel: CHF 1590.00. Im Jahr, in dem die Beiträge Die Berechnung ist relativ simpel: Das bezahlt werden, dürfen diese als Zahlung in 20-fache, jährliche Renteneinkommen + die 1. Säule bei den direkten Steuern zum das effektive Vermögen. Das Resultat gilt Abzug gebracht werden. als Basis für die Ermittlung des AHV-Bei- trages gemäss Beitragstabelle für Nichter- Bei Verheirateten nimmt man stets die Hälfte werbstätige (im AHV Merkblatt 2.03 ent- der Basiswerte, unabhängig vom ehelichen halten). Güterstand (bedeutet, es ist egal, wer z. B. die Rente erhält, man nimmt das Total geteilt – Was gilt als Vermögen: durch zwei, ebenso beim Vermögen). Grundsätzlich alle Vermögenswerte, die auch in der Steuererklärung deklariert wur- Bei diesem und den nachfolgenden 3 Fallbei- den, z. B. Bankkonten, Wertschriften, Lie- spielen ist das Merkblatt Beiträge der Nicht- genschaften etc. Die Schulden werden erwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO, ebenfalls berücksichtigt und können vom (Tabelle auf der rechten Seite) heranzuziehen. Vermögen abgezogen werden. Das so er- mittelte Reinvermögen gilt als Basis. • Fallbeispiel 1: vorzeitige Pensionierung Ausgangslage: – Was gilt als Renteneinkommen: – Frau Müller (62), alleinstehend – Alle Renten und Pensionen (ausser IV- – Ab Februar in Frühpension, Monatsrente Renten), auch solche aus dem Ausland von CHF 3500.00 – Unterhaltsleistungen des geschiedenen – Im Januar gearbeitet für 1 Monat, Ehepartners (ausser Kinderalimente) CHF 9500.00 AHV-pflichtiger Bruttolohn – Kinderrenten, auf welche die Kinder kei- – Vermögen von CHF 280 000.00 nen eigenen Anspruch haben (z. B. In- validenkinderrenten aus der BVG) Überlegungen: – Taggelder von Kranken- und Unfallver- Da Frau Müller weniger als 9 Monate gearbei- sicherungen tet hat, muss überprüft werden, ob die AHV- – Stipendien und ähnliche Zuwendungen Beiträge aus Erwerbseinkommen mindestens – Eigenmietwerte von Grundeigentum die Hälfte der AHV-Beiträge als Nichterwerbs- – Regelmässige Zuwendungen Dritter tätige erreichen. Dafür muss eine Vergleichs- – Überbrückungsrenten der Beruflichen rechnung erstellt werden. Vorsorge – Arbeitslosenunterstützungen Vergleichsrechnung: – Erwerbseinkommen des Ehepartners, AHV als Nichterwerbstätige welches nicht den schweizerischen So- 11 x CHF 3500.00 = CHF 38 500.00 zialversicherungen unterliegt CHF 38 500.00 x 20 = CHF 770 000.00 + CHF 280 000.00 = CHF 1 050 000.00 • Berechnungsbeispiel CHF 9500.00 x 10.6 Prozent = CHF 1007.00 – AHV-Renteneinkommen von CHF 20 000.00 AHV-Beitrag aus der Erwerbstätigkeit – Ausländische Rente von umgerechnet Der AHV-Beitrag als Nichterwerbstätige be- CHF 8000.00 läuft sich auf CHF 2120.00. Die Hälfte davon
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 11 Tabelle: Beitragstabelle für Nichterwerbstätige (Stand 2021) Quelle: Beiträge der Nichterwerbstätigen (siehe QR-Code auf Seite 9) 8 Beitragstabelle für Nichterwerbstätige Vermögen und mit AHV/IV/EO-Beiträge im 20 vervielfachtes jährliches Renteneinkommen Jahr Semester Quartal Monat unter CHF 300 000.00 503.00 251.40 125.70 41.90 ab CHF 300 000.00 530.00 265.20 132.60 44.20 350 000.00 636.00 318.00 159.00 53.00 400 000.00 742.00 370.80 185.40 61.80 450 000.00 848.00 424.20 212.10 70.70 500 000.00 954.00 477.00 238.50 79.50 550 000.00 1 060.00 529.80 264.90 88.30 600 000.00 1 166.00 583.20 291.60 97.20 650 000.00 1 272.00 636.00 318.00 106.00 700 000.00 1 378.00 688.80 344.40 114.80 750 000.00 1 484.00 742.20 371.10 123.70 800 000.00 1 590.00 795.00 397.50 132.50 850 000.00 1 696.00 847.80 423.90 141.30 900 000.00 1 802.00 901.20 450.60 150.20 950 000.00 1 908.00 954.00 477.00 159.00 1 000 000.00 2 014.00 1 006.80 503.40 167.80 1 050 000.00 2 120.00 1 060.20 530.10 176.70 1 100 000.00 2 226.00 1 113.00 556.50 185.50 1 150 000.00 2 332.00 1 165.80 582.90 194.30 1 200 000.00 2 438.00 1 219.20 609.60 203.20 1 250 000.00 2 544.00 1 272.00 636.00 212.00 1 300 000.00 2 650.00 1 324.80 662.40 220.80 1 350 000.00 2 756.00 1 378.20 689.10 229.70 1 400 000.00 2 862.00 1 431.00 715.50 238.50 1 450 000.00 2 968.00 1 483.80 741.90 247.30 1 500 000.00 3 074.00 1 537.20 768.60 256.20 1 550 000.00 3 180.00 1 590.00 795.00 265.00 1 600 000.00 3 286.00 1 642.80 821.40 273.80 1 650 000.00 3 392.00 1 696.20 848.10 282.70 1 700 000.00 3 498.00 1 749.00 874.50 291.50 1 750 000.00 3 604.00 1 801.80 900.90 300.30 1 800 000.00 3 763.00 1 881.60 940.80 313.60 8 500 000.00 25 069.00 12 534.60 6 267.30 2 089.10 8 550 000.00 25 150.00 12 574.80 6 287.40 2 095.80 6
12 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS ist CHF 1060.00 und höher als der AHV-Bei- Ausgangslage: trag aus der Erwerbstätigkeit. Somit muss – Herr Keller (65), ab 1. Januar monatliche Frau Müller die AHV als Nichterwerbstätige Renten von CHF 10 000.00 entrichten, kann sich aber die AHV-Beiträge – Frau Keller (60), nichterwerbstätig der Erwerbstätigkeit anrechnen lassen. – Vermögen von CHF 15 000 000.00 Sie muss demnach noch CHF 1113.00 (CHF 2120.00–CHF 1007.00) bezahlen. Überlegungen: Herr Keller hat das ordentliche Rentenalter er- • Fallbeispiel 2: nichterwerbstätiger reicht und muss keine AHV-Beiträge mehr be- Ehemann, teilerwerbstätige Ehefrau gleichen. Seine nichterwerbstätige Ehefrau Ausgangslage: kann nun nicht mehr mitversichert werden und – Herr Iten (62), nichterwerbstätig muss die AHV-Beiträge als Nichterwerbstäti- – Frau Iten (61), 10 Prozent erwerbstätig, ge entrichten. Jahreseinkommen von CHF 8500.00 – Renteneinkommen von CHF 47 500.00 Berechnungen: – Vermögen von CHF 550 000.00 12 x CHF 10 000.00 = CHF 120 000.00 CHF 120 000.00 x 20 = CHF 2 400 000.00 Überlegungen: + CHF 15 000 000.00 = CHF 17 400 000.00 Herr Iten ist nichterwerbstätig und kann von : 2 = CHF 8 700 000.00 seiner Ehefrau nicht mit dem doppelten Min- Frau Keller muss den Maximalbetrag von destbeitrag mitversichert werden, da sie selbst CHF 25 150.00 als AHV-Beitrag zahlen. weniger als 50 Prozent arbeitet und ebenfalls als Nichterwerbstätige gelten könnte. 2.2.2 Unsere Empfehlung Wir empfehlen, die AHV-Pflicht unbedingt abzu- Berechnungen Herr Iten klären. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer 20 x CHF 47 500.00 = CHF 950 000.00 Rentenkürzung. Es lohnt sich bei sehr vermö- + CHF 550 000.00 = CHF 1 500 000.00 genden Personen, abzuklären, ob eine Teilzeit- : 2 (da verheiratet) = CHF 750 000.00 beschäftigung nicht von Vorteil sein könnte. Das Herr Iten muss CHF 1484.00 als AHV-Beitrag Fallbeispiel 3 hat gezeigt, dass der jährliche Ma- bezahlen. ximalbetrag CHF 25 150.00 sein kann. Gemäss unseren Praxiserfahrungen ist das für viele ein Berechnungen Frau Iten sehr hoher Betrag. Eine Teilzeitbeschäftigung in CHF 8500 x 10.6 Prozent = CHF 901.00 Anstellung oder als Selbständigerwerbender AHV als Nichterwerbstätige: CHF 1484.00 kann zu einer erheblichen Senkung der jährlichen AHV-Beiträge führen. Die Berechnung der Beiträge aus Erwerbstätigkeit übertreffen die Schwellenwerte sollte im Einzelfall unter Berück- Hälfte der Beiträge als Nichterwerbstätige = sichtigung der Familien- und Finanzverhältnissen keine Beiträge als Nichterwerbstätige. genau berechnet werden. Gerne stehen wir Ih- nen beratend zur Seite. • Fallbeispiel 3: Pensionierung des Ehe- mannes, nichterwerbstätige Ehefrau 2.3 HÄRTEFALL UND MIETZINSREDUKTION Art. 12 Covid-19- Gesetz 2.3.1 Die Praxis zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie für • Einleitung: Das Härtefallprogramm wurde ins Unternehmen entstanden sind. Namentlich Leben gerufen, damit die negativen wirtschaft- sind dies Umsatzeinbussen aufgrund partiel- lichen Auswirkungen für Unternehmen abge- ler oder vollständiger temporären Geschäfts- federt werden konnten, welche aufgrund der schliessungen im Rahmen des sogenannten vom Bundesrat angeordneten Massnahmen «(Teil-)Shutdowns».
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 13 FOTO: ADOBE STOCK/ STUDIO V-ZWOELF Am 11. November 2020 hat der Regierungsrat Die Stadt Zürich unterstützt Unternehmen mit- den Entwurf für das Covid-19-Härtefallpro- tels Mietzinsbeiträgen, welche aufgrund der gramm beschlossen. Rund einen Monat spä- Corona-Massnahmen ihre Geschäfte schlies ter, am 14. Dezember 2020, hat der Kantons- sen mussten oder weniger Umsatz als in den rat Zürich einstimmig dem Härtefallprogramm Vorjahren erzielen konnten. Das führt dazu, zugestimmt. Damit gleich von Beginn weg ei- dass notleidende Unternehmen nur noch ein ne schnelle und einheitliche Abwicklung der Drittel ihres Mietzinses selber bezahlen müs- Gesuche gewährleistet werden konnte, wurde sen. Die entsprechende Gesuchsfrist ist am in hohem Tempo ein entsprechendes On- 30. April 2021 abgelaufen und es können ak- lineportal zur Eingabe der Härtefallgesuche tuell keine neuen Gesuche eingereicht werden. des Kantons Zürich fertiggestellt. Die erste Detailliertere Informationen zu den Mietzins- Zuteilungsrunde wurde bereits am 31. Januar beiträgen finden Sie im Anschluss. 2021 beendet. Aktuell sind im Kanton Zürich bis dato bereits 3 Zuteilungsrunden durchge- • Eingabe Härtefallgesuche führt worden. Diesen September 2021 wird – 1. Zuteilungsrunde im Kanton Zürich es voraussichtlich eine weitere Zuteilungsrun- Während der ersten Zuteilungsrunde stan- de geben. den dem Kanton Zürich CHF 261 Millionen für Härtefallhilfen zur Verfügung. Diese konn- Weil jeder Kanton die eigenen Härtefallpro- ten entweder als Darlehen (max. 25 Prozent gramme individuell handhabt, sind auch die des durchschnittlichen Jahresumsatzes entsprechenden Gesuchformulare sowie Fris- 2018 und 2019 oder CHF 500 000.00) oder ten unterschiedlich auf- bzw. angesetzt. Eines als A-fonds-perdu-Beiträge (max. 10 Pro- haben jedoch alle kantonalen Härtefallpro- zent des durchschnittlichen Jahresumsat- gramme gemein – sie unterliegen alle dem zes 2018 und 2019 oder CHF 400 000.00) neuen Covid-19-Gesetz des Bundes. bezogen werden. Es war auch möglich,
14 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS gleichzeitig ein Darlehen und einen A-fonds- 2020 und dem 30. Juni 2021 mindestens perdu-Beitrag (zusammen max. 25 Prozent an 40 Kalendertagen schliessen. des durchschnittlichen Jahresumsatzes Ebenfalls wurden die maximalen Beiträge 2018 und 2019) zu beantragen. Die Hürden (max. 20 Prozent) und Darlehen (max. 25 zur Erlangung entsprechender Geldmittel Prozent) erhöht. waren während der ersten Zuteilungsrunde vergleichsweise hoch. Dies führte dazu, Wir durften in der zweiten Zuteilungsrunde dass viele Unternehmen trotz der extern auf- einige Kunden bei ihren Gesuchseingaben erlegten Schliessungen und den daraus re- unterstützen. Wir haben das Onlineportal sultierenden Umsatzrückgängen keine (er- als funktionell und übersichtlich wahrge- folgreichen) Gesuche einreichten. nommen. Trotzdem ist für dessen korrekte Bedienung fundiertes IT-Know-how Vor- Die Unternehmen, welche sich für Unter- aussetzung. Nicht zuletzt darum betrauten stützungsmittel qualifizierten, mussten ihre uns viele Kunden, welche ohnehin durch Gesuche mittels diverser Unterlagen ( z. B. andere Problemstellungen absorbiert wa- Betreibungsregisterauszüge, Jahresrech- ren, mit der überaus wichtigen Aufgabe der nungen, MWST-Abrechnungen, Bankbele- Vorbereitung, Beantragung und anschlie- ge etc.) online einreichen. Im Kanton Zürich ssend konsequenter Verfolgung der Gesu- gab es zu diesem Zeitpunkt keine andere che. Wir konnten die entsprechend gefor- Möglichkeit, ein entsprechendes Gesuch derten Unterlagen grösstenteils schnell einzureichen, als über eben diese eigens und unproblematisch zusammenstellen. für diesen Zweck eingerichtete Onlineplatt- Auch konnten die zahllosen Rückfragen form. Als Korrespondenzkontakt musste zügig und innerhalb der gesetzten Fristen man eine E-Mail-Adresse angeben, an die beantwortet werden. Die beantragten und allfällige Rückfragen geschickt wurden. genehmigten Geldmittel der zweiten Zutei- Rückfragen oder Akteneinforderungen lungsrunde wurden Ende März ausbezahlt. mussten zwingend innerhalb des Zeitfens- ters von bloss rund 5 Arbeitstagen via E- – 3. Zuteilungsrunde im Kanton Zürich Mail an die Finanzdirektion beantwortet Die dritte Zuteilungsrunde endete am 20. werden. Insgesamt konnten im Kanton Zü- Juni 2021. Die anspruchsberechtigten rich während der ersten Zuteilungsrunde Gruppen waren analog zur zweiten Zutei- lediglich 808 Unternehmen erfolgreich ein lungsrunde. Unternehmen, welche (noch) Gesuch stellen. nicht das Maximum beantragt oder gutge- heissen bekommen hatten, bekamen die – 2. Zuteilungsrunde im Kanton Zürich Möglichkeit, in dieser Runde erneut ein Ge- Zur besseren Gliederung wurden im Feb- such zu stellen. ruar anlässlich der zweiten Zuteilungsrunde die anspruchsberechtigten Gruppen in drei – 4. Zuteilungsrunde im Kanton Zürich Gruppen aufgeteilt: In der vierten Zuteilungsrunde dürfen nur Gruppe A: Der Rückgang des Umsatzes Unternehmen, welche bereits in einer frü- beträgt mehr als 40 Prozent im Kalender- heren Zuteilungsrunde einen Antrag ge- jahr 2020, im Vergleich zum Durchschnitt stellt haben, erneut ein Gesuch einreichen. der beiden vorhergehenden Geschäftsjah- Es werden explizit keine neuen Gesuch- re 2018 und 2019. steller ins Register aufgenommen. Neu Gruppe B: Der Rückgang des Umsatzes müssen Anträge, welche in dieser Zutei- während der letzten 12 Monate (inkl. des lungsrunde gestellt werden, sämtliche Fix- laufenden Monats) beträgt mehr als 40 Pro- kosten der Unternehmen offenlegen und zent im Vergleich zum Durchschnitt der vor- selbige müssen mittels entsprechender hergehenden Geschäftsjahre 2018 und Belege nachgewiesen werden. 2019. Gesuche zur vierten Zuteilungsrunde kön- Gruppe C: Das entsprechende Unterneh- nen voraussichtlich diesen September ge- men musste zwischen dem 1. November stellt werden.
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 15 • Einschränkungen Härtefallprogramm 2.3.2 Unsere Empfehlung Die Erleichterung der Unternehmern ist ver- Stand August 2021 wurden bereits über CHF ständlicherweise gross, sobald die Geldmittel 900 Millionen an Härtefallgelder im Kanton Zü- durch die Finanzdirektion überwiesen werden. rich ausbezahlt. Seit Februar sind 6378 Härte- Corona und Eigentum Mit der Unterzeichnung und Einreichung der fallgesuche gutgeheissen worden, während le- (HEV Schweiz) Gesuche verpflichten sich die Unternehmen diglich 1776 Gesuche abgelehnt wurden (731 jedoch, während den kommenden 4 Jahren befinden sich im August 2021 noch in Abklä- folgende Einschränkungen (gemäss der Vor- rung). Während der letzten Monate wurde viel schrift zu den Covid-Krediten) strikte einzu- Geld an die betroffenen Unternehmen ausbe- halten: zahlt. Wichtig für die Unternehmen, welche Geld- – Keine Dividenden und Tantiemen auszu- mittel aus dem Härtefallprogramm (oder Covid- schütten Kredit) erhalten haben, ist, dass sie sich exakt Mietzinssenkung – Keine Rückerstattungen von Kapitaleinla- an die damit verbundenen Vorschriften bzw. Ein- (Mieterverband) gen vorzunehmen schränkungen halten. Falls der Kanton auf miss- – Keine Darlehen an die Eigentümer zu ver- bräuchliche Verwendung der Gelder stossen geben sollte, wird dieser mit der vollen Härte des Ge- – Keine Mittel an eine mit ihm direkt oder in- setzes gegen die Gesuchsteller vorgehen. Ge- direkt verbundene Gesellschaft, welche ih- mäss Artikel 12a des Covid-19-Gesetzes sind ren Sitz im Ausland hat, zu übertragen die zuständigen Amtsstellen befugt, sämtliche Informationen und Daten über die Gesuchsteller • Mietzinsbeiträge/Mietzinsreduktion der einzufordern. Da es sich um ein neues Gesetz Stadt Zürich handelt, welches erst seit Kurzem in Kraft ist, Vollständigkeitshalber geben wir zu diesem gibt es noch keine Rechtssprechung dazu. Es Thema einen kurzen Überblick. wird sich jedoch in den kommenden Monaten – Drei-Drittel-Modell für Mietzinsbeiträge von und Jahren zeigen, wie missbräuchliche Bezüge Geschäftsliegenschaften: Mit dem Drei-Drit- oder Verwendungen der Härtefallgelder vom Ge- tel-Modell hat die Stadt einen Anreiz sowohl setzgeber geahndet werden. für Vermieter und Mieter von Geschäftslie- genschaften geschaffen. Wenn sich die bei- den Mietparteien darauf einigen, dass vor- übergehend insgesamt nur noch zwei Drittel des Mietzinses bezahlt werden müssen, so übernimmt die Stadt Zürich den zweiten Drit- tel des Nettomietzinses (max. CHF 8333.00 pro Monatsmiete) für diese Zeitdauer. Insge- samt hat die Stadt Zürich für dieses Modell CHF 20 Millionen gesprochen. – Gemäss Empfehlungen des Hauseigentü- merverbandes Schweiz (HEV) gibt es auf der Homepage eine gute Übersicht zum Thema Corona und Eigentum, sowohl auf Mietvertrag wie auch auf Stockwerkeigen- tum bezogen. Auch der Mieterverband hat Informationen zur Reduktion der Miete. – Nebst anderen Gerichtsentscheiden gibt es einen vom Mietgericht Zürich (vom August 2021), wonach kein Anspruch auf Mietzins- reduktion bei Corona-Zwangsschliessun- gen besteht. Dieses Urteil wird aber nicht rechtskräftig sein und die Thematik der Mietzinsreduktion wird unsere Gerichte in Zukunft wohl noch öfters beschäftigen.
16 • INFOBULLETIN • FACHBEITRAG 3 KONKUBINAT – RECHTLICHER REGELUNGSBEDARF In der Schweiz leben heute immer mehr Paare gleichen und nicht gleichen Geschlechts ohne Trauschein oder Eintragung zusammen, zunehmend auch mit Kindern. Trotzdem weigert sich der Gesetzgeber auch im Jahr 2021, das Konkubinat zu regeln. Der rechtliche Regelungsbedarf ist daher besonders gross. 3.1 EINLEITUNG Obwohl das Konkubinat als Form der Le- bensgemeinschaft von 2 Personen unterschied- benspartnerschaft seit 1995 in allen Kantonen lichen Geschlechts mit grundsätzlich Aus- erlaubt ist und sich seither als Alternative zur Ehe schliesslichkeitscharakter, die sowohl eine und eingetragenen Partnerschaft immer mehr geistige, seelische als auch eine körperlich und etabliert hat, sind Konkubinatspaare in vielen Be- eine wirtschaftliche Komponente aufweist und reichen gegenüber den anderen Beziehungsfor- auch etwa als Wohn-, Tisch- und Bettgemein- men rechtlich benachteiligt. Dies zeigt sich vor schaft bezeichnet wird. allem im Fall des Ablebens eines Konkubi- natspartners, aber auch in anderen Rechtsge- Ergänzend ist festzuhalten, dass nach 5-jähri- bieten (das werden wir in diesem Fachbeitrag gem Zusammenleben ein qualifiziertes Konkubi- aufzeigen). Es ist aus unserer Sicht überraschend, nat vermutet wird und dass die Anwendung der dass Konkubinatspaare auch heute noch gegen- Rechtsprechung des Konkubinates auch für über Ehepaaren und eingetragenen Partner- gleichgeschlechtliche Paare (ohne eingetragene schaften rechtlich stiefmütterlich behandelt wer- Partnerschaft) gilt. den. Aber gerade deshalb sind die aktiv zu treffenden rechtlichen Regelungen bei Konkubi- Wir vermitteln in diesem Fachbeitrag eine Über- natspaaren sehr wichtig, wenn es darum geht, sicht mit folgenden Themenbereichen: den anderen Partner so gut wie möglich abzusi- – Unterschiede zur Ehe (Ziffer 3.2) chern. – Erbrechtlicher Regelungsbedarf (Ziffer 3.3) – Sozialversicherungsrechtliche Aspekte (Ziffer Was ist überhaupt ein Konkubinat im rechtlichen 3.4) Sinne? Das Bundesgericht hat in einem Ent- – Versicherungsrechtliche Planungsinstrumente scheid aus dem Jahr 1992 das «qualifizierte Kon- (Ziffer 3.5) kubinat» definiert: Eine auf längere Zeit, wenn – Regelungsbedarf bei Handlungsunfähigkeit auch nicht auf Dauer angelegte umfassende Le- (Ziffer 3.6)
INFOBULLETIN • FACHBEITRAG 17 Regelungsbedarf bei Lebenspartnerschaften FOTO: ADOBE STOCK/STOCKPHOTO-GRAF und Patchwork-Famili- en (siehe unser Fachbei- trag in unserem Infobulle- tin Nr. 24 vom August 2004). – Steuerplanung zwecks Steuereinsparung (Zif- Gemeinschaftsverhältnisses fehlt, sich umfas- fer 3.7) send beizustehen. Wir werden daher in diesem Hinterlassenenleistun- – Vertragliche Dispositionen (Ziffer 3.8) Fachbeitrag ganz am Schluss auch noch auf das gen für Konkubi- Thema «Lebensbeziehungen ohne Zusammen- natspartner (siehe Infos Es gibt aber auch «lose Konkubinate», in denen leben» (in Ziffer 3.9) eingehen. Wir haben bereits aus der Treuhandpraxis, die Partner in der Regel nicht gemeinsam einen auch in früheren Infobulletins verschiedentlich Ziffer 2.3 in unserem Info- Haushalt führen und/oder in denen der Wille des über das Konkubinat berichtet. bulletin Nr. 43 vom Janu- ar 2014). 3.2 UNTERSCHIEDE ZUR EHE 3.2.1 Vergleich und Grafik • Unterhalt: Bei der Ehe besteht in der Regel Die Grafik auf der nächsten Seite vermittelt einen ein Unterhaltsanspruch der Ehegatten (wel- Überblick in Stichworten über die wesentlichen cher häufig auch nach einer Trennung oder Unterschiede zwischen Ehe und Konkubinat. Wir Scheidung weiterbesteht). Demgegenüber Rechtliches bei priva- fokussieren den Vergleich einfachheitshalber auf lässt sich aus dem Recht der einfachen Ge- ten Beziehungen (siehe die Ehe, können ihn aber auch auf eingetragene sellschaft (im Rahmen des Konkubinates) in unser Fachbeitrag im In- Partnerschaften richten. Diese sind der Ehe in der Regel keine Unterhaltspflicht ableiten, fobulletin Nr. 44 vom Au- vielen Fällen gleichgestellt. normalerweise nur die grundsätzlich gleich- gust 2014, Ziffern 3.4 wertigen Beiträge an die Haushaltskosten in- und 3.5). 3.2.2 Beziehung unter den Partnern klusive Wohnkosten während der Dauer des • Ehe/Konkubinat: Die Ehe ist im Gesetz ge- effektiven Zusammenlebens. Konkubinats- regelt (Art. 159 ZGB), das Konkubinat nicht. verträge (siehe mehr dazu hinten in Ziffer 3.8) Es wird in der Regel als einfache Gesellschaft können natürlich konkrete Regelungen bein- nach Art. 530 ff. OR behandelt. halten.
18 • INFOBULLETIN • FACHBEITRAG Tabelle: Unterschiede zwischen Ehe und Konkubinat Unterscheidungskriterien Konkubinat Ehe Art. 159 ZGB: Gesetzliche Regelung nein ja Durch die Trauung wer- Unterhaltspflicht grundsätzlich nein grundsätzlich ja den die Ehegatten zur Gemeinsames Wohnen gesetzlich nicht geregelt gesetzlich geregelt ehelichen Gemeinschaft Vermögen und Güterrecht gesetzlich nicht geregelt gesetzlich geregelt verbunden. Sie verpflich- Vaterschaft durch Anerkennung gesetzlich vermutet ten sich gegenseitig, das Elterliche Sorge gemeinsam gemeinsam Wohl der Gemeinschaft in einträchtigem Zusam- Kinderunterhalt Unterhaltsregelung gesetzlich geregelt menwirken zu wahren Erbanspruch nach Gesetz nein ja und für die Kinder ge- AHV-Anspruch im Ablebensfall nein ja meinsam zu sorgen. nein, aber nach 5 Jahren BVG-Anspruch im Ablebensfall ja Sie schulden einander Zusammenleben möglich Treue und Beistand. nein, aber nach 5 Jahren Säule-3a-Anspruch im Ablebensfall ja Zusammenleben möglich Art. 530 OR, Ziffer 1: Versicherungen 3b im Ablebensfall Begünstigung möglich Begünstigung möglich Gesellschaft ist die ver- gegenseitige Vorsorge- gegenseitige Vorsorge- Dauernde Handlungsunfähigkeit tragsmässige Verbindung beauftragte möglich beauftragte möglich von zwei oder mehreren gegenseitige Vertretung gegenseitige Vertretung Patientenverfügung Personen zur Erreichung möglich möglich eines gemeinsamen gegenseitige Vollmacht gegenseitige Vollmacht Vorübergehende Handlungsunfähigkeit Zweckes mit gemeinsa- möglich möglich men Kräften und Mitteln. Direkte Steuern getrennte Besteuerung gemeinsame Besteuerung Erschafts- und Schenkungssteuern in der Regel hoch keine Art. 169 Abs. 1 ZGB: Ein Konkubinatsvertrag und gesetzliche Grundlagen Ehegatte kann nur mit Vertragliches und Gesetz weitere Vereinbarungen und Ehevertrag möglich möglich ausdrücklicher Zustim- mung des anderen einen Mietvertrag kündigen, das Haus oder die Woh- nung der Familie veräus • Gemeinsames Wohnen: Bei der Ehe ist es machen, wir verweisen diesbezüglich auf un- sern oder durch andere gesetzlich insofern klar geregelt, als dass die seren Fachbeitrag vom August 2014. Rechtsgeschäfte die Wohnung der Familie nur mit ausdrücklicher Rechte an den Wohnräu- Zustimmung des Ehepartners gekündigt wer- Bei Konkubinatsverhältnissen fehlt gegenüber men der Familie be- den darf. der Ehe oder eingetragenen Partnerschaften schränken. eine klare gesetzliche Grundlage. Bei gemein- Beim Konkubinat sind entweder beide Mieter samem Wohnen kann es zur Gütervermi- Rechtliches bei priva- oder einer ist der Mieter und der andere ist schungen kommen, welche im Streitfall nur ten Beziehungen (siehe der Untermieter. Durch schriftliche Vereinba- noch schlecht entflechtbar sind. Es ist ratsam, Fachbeitrag in unserem rungen unter den Partnern können Streitigkei- ein Inventar mit gegenseitigen Unterschriften Infobulletin Nr. 44 vom ten oder Unklarheiten vermieden werden, zu verfassen, um unnötige Streitereien zu ver- August 2014). auch ein schriftlicher Untermietvertrag ist zu hindern. Diese Inventarliste kann – aber muss empfehlen, weil er eine schriftliche Schuldan- nicht – Teil eines schriftlichen Konkubinatsver- erkennung im Streitfall darstellt. trages sein. • Vermögen und Güterrecht: Das Güterrecht • Auflösung der Gemeinschaft: Die Folgen bei Ehegatten ist gesetzlich klar geregelt, oh- der Auflösung der Ehe durch Scheidung sind ne besondere Vorkehrungen besteht Errun- gesetzlich geregelt und widerspiegeln den genschaftsbeteiligung, man kann aber auch dem Eherecht zugrunde liegenden Gedanken Gütertrennung oder Gütergemeinschaft ab- nachwirkender Solidarität (insbesondere Zu-
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