Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau

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Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
Rathaus                                  Umschau

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                                                                          Ausgabe 119
                                                                          ru.muenchen.de
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 Inhaltsverzeichnis
 Terminhinweise für Medien                                                                                         2
 Meldungen                                                                                                         3
 › Ein neuer Stadtentwicklungsplan für München                                                                     3
 › Einheitliche Regeln für Hotspots im Stadtgebiet                                                                 6
 › Private Kita schließt überraschend: Stadt hilft Betroffenen                                                     7
 › Prekäre Situation von EU-Zuwander*innen: Reformen gefordert                                                     7
 › Startschuss für das Bürgergutachten zum PaketPost-Areal                                                         9
 › Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 3 Maxvorstadt                                                             9
 › Fotoausstellung des Projekts work&act 2.0                                                                      11
 › Gebrauchtwarenkaufhaus Halle 2 bleibt weiterhin geschlossen                                                    12
 › Öffentliche Stadtrats-Sitzungen der kommenden Woche                                                            12
 Baustellen aktuell                                                                                               13
 Antworten auf Stadtratsanfragen                                                                                  14

 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat
 Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

 Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München
 Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313
 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, presseamt@muenchen.de, www.muenchen.de/rathaus
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Terminhinweise für Medien
Montag, 28. Juni, 14 Uhr, Online-Veranstaltung
Feierliche Eröffnung des Munich Urban Colab mit Oberbürgermeister
Dieter Reiter und Susanne Klatten, Gesellschafterin und Aufsichtsratsvor-
sitzende der UnternehmerTUM GmbH. An dem anschließenden Panel
nehmen Claudia Frey, Geschäftsführerin Munich Urban Colab GmbH,
Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft, Christos Chant-
zaras, Managing Director Venture Lab Built Environment, Fabian Reuter,
Managing Director und Gründer FAZUA GmbH, sowie Stefan Wagner, Ma-
naging Director SAP Labs München und SAP Location Head München, teil.
Umrandet wird die Veranstaltung durch ein Grußwort von Roland Weigert,
Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landes-
entwicklung und Energie, sowie eine Videobotschaft zum Thema „Das
Neue Europäische Bauhaus” von Ursula von der Leyen, Präsidentin der Eu-
ropäischen Kommission. Den Abschluss bildet ein Dialog über die Bedeu-
tung des „Munich Urban Colab als Plattform“ mit Steffi Czerny, Managing
Director DLD Media GmbH, und Professor Dr. Thomas F. Hofmann, Präsi-
dent der Technischen Universität München und Mitglied des Aufsichtsrats
der UnternehmerTUM GmbH.
Mit dem Munich Urban Colab entsteht im Kreativquartier an der Dachauer
Straße ein international einzigartiger Ort für Smart City Solutions. Start-
ups, etablierte Unternehmen, Wissenschaft, Talente, Kreative und Künstler
arbeiten hier zusammen mit der Stadtverwaltung und den Bürger*innen an
nachhaltigen Lösungen für eine lebenswerte Stadt der Zukunft.
Achtung Redaktionen: Die Veranstaltung wird im Internet unter
www.munich-urban-colab.de per Livestream übertragen.

Mittwoch, 30. Juni, 18.40 Uhr, Schauburg-Theater für junges Publi-
kum, Foyer, Franz-Joseph-Straße 47
Im Rahmen von „THINK BIG!“, dem Tanz- und Musiktheater für junges
Publikum, sprechen Kulturreferent Anton Biebl sowie die künstlerischen
Leiterinnen Simone Schulte-Aladag, Fokus Tanz, und Andrea Gronemeyer,
Intendantin der Schauburg, ein kurzes Grußwort. Im Anschluss findet die
Aufführung von „Role Model“ von Nicole Beutler Projekts/DOX statt.
„THINK BIG!“ wird von Sonntag, 27. Juni, bis Mittwoch, 7. Juli, dezentral in
der Schauburg, im Hoch X, im öffentlichen Raum sowie an Schulen veran-
staltet.
Ausführliche Informationen zum Programm unter www.thinkbigfestival.de.
Achtung Redaktionen: Aufgrund der coronabedingt begrenzten Platzzahl
wird um Anmeldung gebeten per E-Mail an info@pfau-pr.de oder
kathrin.schaefer@muenchen.de.
                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 25.6.2021, Seite 2
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Meldungen
Ein neuer Stadtentwicklungsplan für München
(25.6.2021) München bekommt einen neuen Stadtentwicklungsplan: Wie
soll sich München in den nächsten zwei Jahrzehnten entwickeln? Welche
Prioritäten werden gesetzt? Wie können der Charme der Stadt erhalten
und gleichzeitig die großen Herausforderungen für mehr bezahlbare Woh-
nungen, nachhaltige Mobilität und Klimaschutz gemeistert werden? Der
neue Stadtentwicklungsplan gibt Antworten auf diese wichtigen Zukunfts-
fragen der Stadt und eröffnet die Diskussion. Oberbürgermeister Dieter
Reiter, Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk und
Arne Lorz, Leiter der Hauptabteilung Stadtentwicklungsplanung, haben
den Entwurf des neuen Stadtentwicklungsplans heute bei einer Presse-
konferenz im PlanTreff vorgestellt. (Foto: Michael Nagy/Presseamt München)

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Das ist mein Plan für die Zukunft Mün-
chens. Nur wenn man diese Planungsprämissen den politischen Entschei-
dungen zugrunde legt, kann sich München weiter lebenswert entwickeln.
Dafür müssen wir mehr Wert auf das Stadtklima legen, mehr Wert auf eine
nachhaltige Mobilität, mehr Wert auch auf die planerischen Abstimmungen
mit der Region. Das alles muss simultan mitgedacht werden. Unser Stadt-
klima ist bei den Prozessen im Planungsreferat nicht nur Hinweisgeber,
sondern muss Richtschnur für weitere Planungen sein. Und damit begin-
nen wir jetzt – mit einem Zeithorizont bis 2040.“

                                                               Rathaus Umschau
                                                               25.6.2021, Seite 3
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Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk: „Der Stad-
tentwicklungsplan 2040 ist ein Zukunftsplan für eine nachhaltige Transfor-
mation, die sozial gerecht und klimaneutral unsere Stadt für die nächsten
Generationen gestaltet.“
Der Stadtentwicklungsplan 2040 ist der erste räumliche Stadtentwick-
lungsplan seit 1983. Er integriert die drei großen Handlungsfelder der
Stadtentwicklung Freiraum, Mobilität und Siedlungsentwicklung und er-
gänzt sie um die Herausforderungen des Klimawandels und der Klimaan-
passung sowie eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Region. Der
Stadtentwicklungsplan 2040 fasst alle Ziele, Strategien und Maßnahmen
zusammen und zeigt Synergien auf; er wird die Stadtentwicklungskonzep-
tion „Perspektive München“ ergänzen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat alle vorhandenen Pläne,
Konzepte, Strategien und Projekte der Stadtentwicklung in einem Abwä-
gungsprozess diskutiert und fokussiert. Entstanden ist ein integrierter
Gesamtplan, der sich aus Karten zu den sechs Handlungsfeldern Freiraum,
Mobilität, Siedlungsentwicklung, Klimaanpassung, Klimaschutz und part-
nerschaftliche Entwicklung der Stadtregion zusammensetzt. Der Stadtent-
wicklungsplan 2040 ist nicht statisch, sondern wird bei Bedarf an Trends
und Herausforderungen angepasst.
Die sechs Handlungsfelder
München setzt auf grüne und vernetze Freiräume: Die Münchner*innen
haben unterschiedlichste Ansprüche an Grün- und Freiräume. Sie sind Er-
holungsorte, dienen Spiel und Sport und bieten Raum für Landwirtschaft
oder Urban Gardening. Freiräume sind aber auch wichtige Lebensräume
und tragen zu Luftaustausch, Kühlung und einem ausgewogenen Wasser-
haushalt bei. Besonders mit Blick auf den Klimawandel werden Freiräume
weiter an Bedeutung gewinnen. Deshalb plant die Stadt, ihre Freiräume zu
stärken. Außerdem sollen die Grün- und Freiräume von der Innenstadt bis
in den Grüngürtel hinein besser vernetzt werden.
Um dem Klimawandel entgegenzutreten, setzt München auf eine effizi-
ente, zuverlässige und klimaneutrale Mobilität. Bis 2025 sollen 80 Prozent
des Verkehrs mit abgasfreien Kraftfahrzeugen, dem Öffentlichen Personen-
nahverkehr, zu Fuß oder mit dem Rad bewältigt werden. Deshalb baut die
Stadt den Öffentlichen Personennahverkehr großflächig aus und stärkt den
Radverkehr. Der öffentliche Raum wird zugunsten von Fuß- und Radver-
kehr neu aufgeteilt, Verbindungen in die Region werden gestärkt. München
braucht die Verkehrswende und muss in Zukunft KFZ-Verkehre reduzieren
und besser steuern. Die Stadt fördert innovative Mobilitätsarten.
Neben einer starken Freiraum- und Mobilitätsplanung setzt München auf
starke Wohnquartiere und eine zukunftsfähige Stadtentwicklung. Wich-
tigste Herausforderung ist das Schaffen und Erhalten von bezahlbarem

                                                               Rathaus Umschau
                                                               25.6.2021, Seite 4
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Wohnraum. Dafür müssen neue Quartiere entwickelt und Bestandsquar-
tiere maßvoll nachverdichtet werden. Auch das Thema Nutzungsmischung
in Gewerbegebieten wird an Bedeutung gewinnen. München bleibt
München. Qualitäten der Stadt bleiben erhalten, bestehende Quartiere
werden durch Mischung und Vielfalt gestärkt. Mit kurzen Wegen, sozialer
Mischung, klimaneutralen Gebäuden und innovativen Mobilitätskonzepten
entstehen neue, lebenswerte Stadtteile.
Angesichts des Klimawandels muss sich die Stadt auf mehr Hitze, Tro-
ckenphasen und Starkregenfälle vorbereiten. Deshalb setzt die Stadt auf
klimaangepasste Landschafts- und Siedlungsräume. Freiräume in der
Stadt, aber auch Grünzüge in der Region stellen Luftaustausch und Abküh-
lung sicher. Die Isar und die Münchner Stadtbäche kühlen zusätzlich. Un-
versiegelte Flächen, aber auch entsprechend gestaltete Dächer tragen zur
Versickerung, Speicherung und Ableitung von Regenwasser bei.
Damit München bis 2035 klimaneutral ist, setzt die Stadt auf klima-
neutrale Quartiere und erneuerbare Energien. Der Energiebedarf muss
gesenkt, die Energieeffizienz gesteigert werden. Dies gilt für Bestands-
quartiere, aber auch für Neubaugebiete. Bis 2025 wird der komplette
Strombedarf der Münchner*innen aus erneuerbaren Quellen verfügbar
sein. Das Fernwärme- und das Fernkältenetz werden ausgebaut. Zusätzli-
che Geothermieanlagen entstehen.
Die Entwicklung Münchens ist eng mit der Entwicklung der Region ver-
zahnt. Deshalb setzt München auf eine partnerschaftliche Entwicklung
der Stadtregion. Siedlungs- Freiraum- und Verkehrsplanung müssen
nachhaltig gestaltet und mit den Städten und Gemeinden in der Region ab-
gestimmt werden. Freiräume müssen gemeinsam gesichert, gestärkt und
entwickelt werden. Der Öffentliche Personennahverkehr muss in München
und in der Region ausgebaut werden. Lasten und Nutzen müssen sich ge-
recht verteilen.
Der Entwurf des Stadtentwicklungsplans 2040 und die Planung für das
weitere Vorgehen werden am 7. Juli im Ausschuss für Stadtplanung und
Bauordnung des Stadtrats präsentiert. Stimmt der Stadtrat dem Beschluss
zu, folgt von November 2021 bis Mitte 2022 eine breit angelegte Öffent-
lichkeitsphase. Die Beteiligung der Münchner*innen, der Akteure der
Stadtentwicklung und Region, aber auch der Bezirksausschüsse ist ein
zentraler Baustein des Stadtentwicklungsplans. Die Ergebnisse der Öffent-
lichkeitsphase werden in den endgültigen Stadtentwicklungsplan München
2040 einfließen und in der zweiten Jahreshälfte 2022 vom Stadtrat be-
schlossen.
Weitere Informationen und Pressematerial zum Download unter
muenchen.de/step.

                                                              Rathaus Umschau
                                                              25.6.2021, Seite 5
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Einheitliche Regeln für Hotspots im Stadtgebiet
(25.6.2021) Die Landeshauptstadt vereinheitlicht mit sofortiger Wirkung
die Regeln für Hotspots im Stadtgebiet. Die nächtlichen Alkoholkonsum-
verbote am Gärtnerplatz und am Wedekindplatz können auf Grundlage
der infektiologischen Bewertung durch das städtische Gesundheitsreferat
angesichts der Inzidenz nicht mehr aufrechterhalten werden und entfal-
len. Sie werden jeweils durch ein nächtliches Verbot von Glasbehältnissen
ersetzt. Wie im Nordteil der Türkenstraße sind nun das Mitführen und das
Benutzen von Glasbehältnissen – also Glasflaschen, Gläser oder Krüge – in
öffentlichen Bereichen von Gärtnerplatz und Wedekindplatz täglich in der
Zeit von 20 bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Das Verbot soll den vor
allem mit Alkoholkonsum einhergehenden Gefahren von Glasbehältnissen
entgegentreten – ganz gleich, ob sie lautstark auf dem Boden zerschlagen,
geworfen oder sonst zum Angriff verwendet werden. Scherbenfelder auf
Straßen und Gehwegen sind besonders für Kinder, Radfahrende und Tiere
gefährlich. Verstöße gegen dieses Verbot sind Ordnungswidrigkeiten und
können mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden. Von
dem Verbot ausgenommen sind die Freischankflächen der Gastronomie
während der Öffnungszeiten, ebenso Personen, die Glasbehältnisse von
oder zu ihrer Wohnung oder Betriebsstätte transportieren.
Auch für den Gärtnerplatz und den Wedekindplatz gilt: Bei mobilen Laut-
sprechern ist die Lautstärke gemäß städtischer Hausarbeits- und
Musiklärmverordnung so einzustellen, dass andere nicht erheblich beläs-
tigt werden. In der Zeit von 22 bis 7 Uhr darf die Nachtruhe durch das Be-
nutzen solcher Geräte nicht gestört werden. Vorsätzliche oder fahrlässige
Verstöße gegen diese Verbote sind mit Bußgeld bewehrt. Das Erregen von
Lärm, der die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt, ist
eine Ordnungswidrigkeit.
Am vergangenen Mittwoch hat die Vollversammlung des Stadtrats die
Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit die Ludwigstraße zwi-
schen Siegestor und Odeonsplatz an Wochenenden für Feiern gesperrt
werden kann. Aus diesem Anlass hat sich gestern der Stab für außerge-
wöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter
Reiter mit der Thematik befasst. Fest steht nun, dass es zumindest an den
kommenden beiden Wochenenden noch keine Sperrung der Ludwigstraße
geben wird. Die Planungen hierfür erfordern einen gewissen Vorlauf. Zu-
dem sollen die Erfahrungen mit den aktuellen Hotspot-Regelungen in die
Überlegungen mit einbezogen werden.
Die Stadtverwaltung ist in laufender Abstimmung mit dem Polizeipräsi-
dium München, um auf spontane Zusammenkünfte reagieren zu können
und hat wie auch in den vergangenen Jahren Vorkehrungen für mögliche
Nutzungen der Ludwig- und Leopoldstraße als spontane Feiermeile getrof-

                                                                Rathaus Umschau
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fen. Schon jetzt gilt an sämtlichen Spieltagen der UEFA EURO 2020, also
nicht nur zu den in München ausgetragenen Spielen, auf der Ludwig- und
Leopoldstraße zwischen Odeonsplatz und Münchner Freiheit ein Verbot
von Glasbehältnissen und Pyrotechnik. Die Regelung gilt an allen Spielta-
gen ab einer Stunde vor Spielbeginn bis 5 Uhr morgens des Folgetages.
Dadurch sollen Gefahren gemindert werden, die von Glasbehältnissen und
Pyrotechnik besonders in Verbindung mit größeren Menschengruppen und
Alkohol ausgehen.
Die zu Grunde liegende Allgemeinverfügung mit dem konkreten Verbotsbe-
reich und allen weiteren Informationen zum nächtlichen Verbot von Glasbe-
hältnissen auf Gärtnerplatz und Wedekindplatz wird online auf
www.muenchen.de/amtsblatt bekanntgegeben.

Private Kita schließt überraschend: Stadt hilft Betroffenen
(25.6.2021) Der private Träger einer Kindertageseinrichtung in Laim hat den
Eltern im April überraschend mitgeteilt, dass er die Einrichtung zum 31. Juli
schließen wird. Der Mietvertrag für die Kita war gekündigt worden und der
Kita-Träger konnte keine alternativen Räumlichkeiten finden. Insgesamt
sind 90 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betroffen. Das Referat für Bil-
dung und Sport hat nun für diese Kinder Betreuungsplätze im nahegelege-
nen städtischen Haus für Kinder an der Hans-Thonauer Straße eingerichtet.
Noch im Juli erhalten alle Familien, die Interesse an einem Platz in der
städtischen Kita bekundet haben, eine Zusage. Auch ein Teil das pädagogi-
schen Personals wird für dieses städtische Haus für Kinder eingestellt.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Für jede Familie ist es eine Katastrophe,
wenn eine vermeintlich sichere Kinderbetreuung plötzlich wegbricht. Ich
freue mich sehr, dass es in diesem Fall durch Gespräche mit allen Beteilig-
ten gelungen ist, zeitnah eine gute Lösung zu finden. Als Mutter weiß ich
aus eigener Erfahrung, wie wichtig eine verlässliche Kinderbetreuung ist.
Die Kinder werden in unserer städtischen Kita eine neue, liebevolle Heimat
finden.“
Stadtschulrat Florian Kraus: „Für die Kinder ist sehr positiv, dass ein Teil
des pädagogischen Personals zusammen mit ihnen in das städtische Haus
für Kinder wechselt. So werden die Kleinen weiterhin von vertrauten Per-
sonen betreut. Die neuen Kolleg*innen begrüße ich ganz herzlich in unse-
rem städtischen Kita-Team.“

Prekäre Situation von EU-Zuwander*innen: Reformen gefordert
(25.6.2021) In einem gemeinsamen Positionspapier weisen die Landes-
hauptstadt München (LHM) und die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohl-
fahrtspflege München (ARGE Freie) auf die mitunter schwierige Situation
von EU-Zuwander*innen in den Kommunen hin. EU-Zuwander*innen sind

                                                                  Rathaus Umschau
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mehrheitlich in Deutschland gut angekommen. Für einen Teil der Zugewan-
derten, insbesondere aus Staaten, die das europäische Fürsorgeabkom-
men nicht ratifiziert haben, ist die Situation auch durch Gesetzesverschär-
fungen jedoch extrem prekär.
Ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und ohne Sozialleis-
tungsansprüche besteht mitunter kein Krankenversicherungsschutz und
kein gesicherter Zugang zu medizinischer Versorgung. Konsequenzen sind
unter anderem Obdachlosigkeit, prekäre Wohnverhältnisse, zum Teil auch
Erwerbstätigkeit unter ausbeuterischen Bedingungen. In den letzten Jah-
ren hat die LHM in Kooperation mit den freien Trägern erhebliche Anstren-
gungen unternommen, um im Rahmen freiwilliger Leistungen die brisante
Lebenslage der Menschen zu entschärfen.
In dem Positionspapier fordern die LHM und die ARGE Freie nun Reformen
auf EU-, Bundes- und Landesebene, zum Beispiel um Ausschlüsse aus der
Krankenversicherung zu vermeiden, Ausgleichszahlungen an die Kommu-
nen für Aufwendungen in der Krankenversorgung sowie die Refinanzierung
von Beratungsstellen für Menschen ohne Krankenversicherung.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Es freut mich sehr, dass wir als Landes-
hauptstadt München zusammen mit der ARGE Freie dieses Positions-
papier auf den Weg bringen können. Menschenrechte müssen für alle
Menschen gelten. Eine Zweiklassengesellschaft von Migrant*innen wider-
spricht unseren Ansprüchen an Versorgung und Unterstützung von Men-
schen in unserer Stadt. Besonders für die Bedürfnisse der Zugewanderten
aus Osteuropa brauchen wir eine noch bessere Versorgung. Die Landes-
hauptstadt München unterstützt bereits durch viele freiwillige Leistungen,
doch erst durch das Zusammenwirken aller politischer Ebenen können wir
hier eine echte Verbesserung für die Menschen erreichen.“
In existenziellen Lebenslagen fordern die LHM und die ARGE Freie, dass
eine temporäre Sozialhilfe und eine längere Übernahme medizinischer
Leistungen ermöglicht werden. Auch der Status des sogenannten Dauer-
aufenthaltes sollte von fünf auf drei Jahre herabgesetzt werden. Es wird
nachdrücklich empfohlen, für EU-Bürger*innen einen kostenfreien Zugang
mit Rechtsanspruch zu Integrationskursen zu schaffen. Ebenso notwendig
wäre für die Kinder- und Jugendhilfe eine kinderrechtskonforme Formulie-
rung, die klarstellt, dass auch von Sozialleistungsausschluss betroffene Fa-
milien Zugang zu Jugendhilfeleistungen haben, so die Hilfen geeignet und
notwendig sind. Die bayerische Staatsregierung wird aufgefordert in Bay-
ern wieder ein Wohnungsaufsichtsgesetz einzuführen, um als Kommune
bei Missständen und prekärem Wohnen handlungsfähiger zu werden.
Julia Sterzer, Sprecherin der ARGE Freie: „Wir freuen uns sehr, dass das
vorliegende Positionspapier in einem sehr konstruktiven Prozess gemein-
sam von Sozialreferat – Amt für Wohnen und Migration – und der Freien

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Wohlfahrt erarbeitet wurde. Medizinische Grundversorgung, Zugang zu
Leistungen zur Bildung und Teilhabe, Qualifizierung, Zugang zum Arbeits-
markt und eine angemessene Unterbringung sind die Basis, um berufliche
und persönliche Perspektiven entwickeln zu können. Deshalb rufen wir
gemeinsam mit der LHM die zuständigen Ebenen der Länder, des Bundes
und der EU auf, die Gesetzgebung dahingehend zu verändern, dass für alle
Zugewanderten ein menschenwürdiges Leben bei uns möglich ist.“

Startschuss für das Bürgergutachten zum PaketPost-Areal
(25.6.2021) Am kommenden Dienstag, 29. Juni, um 18 Uhr startet das
Bürgergutachten zum PaketPost-Areal mit einer Informations- und Auftakt-
veranstaltung. Alle Münchner*innen sind zur aktiven Teilnahme an der digi-
talen Veranstaltung unter Leitung von Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ.
Florenz) Elisabeth Merk eingeladen, in der über den Beteiligungsprozess,
die Schritte zur Erstellung eines Bebauungsplans sowie den aktuellen Mas-
terplan informiert wird. Die Teilnehmer*innen haben die Gelegenheit, über
Chat und andere Online-Tools Ideen und Anregungen zu Themen einzubrin-
gen, die im Bürgergutachten besprochen werden sollen. Die Veranstaltung
findet als Videokonferenz via Zoom statt. Für die aktive Teilnahme ist eine
Registrierung unter tinyurl.com/PPA-Auftakt erforderlich. Der Livestream
kann ohne Registrierung im Internet unter muenchen-mitdenken.de/
dialoge/paketpost-areal mitverfolgt werden.

Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 3 Maxvorstadt
(25.6.2021) Oberbürgermeister Dieter Reiter teilt in Abstimmung mit dem
Bezirksausschuss 3 (Maxvorstadt) mit, dass die Bürgerversammlung des
3. Stadtbezirkes am Freitag, 9. Juli, 19 Uhr, im Circus Krone, Marsstraße
43, stattfindet.
Die Leitung der Versammlung übernimmt Stadträtin Anna Hanusch, Vor-
sitzende der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste. Zu Beginn informieren die
Versammlungsleitung und die Bezirksausschussvorsitzende Dr. Svenja Jar-
chow-Pongratz über wichtige Themen und Projekte im Stadtbezirk.
Schwerpunktthemen werden voraussichtlich sein:
1. Radlnetz Maxvorstadt
    - Planungen um das Kunstareal
    - Pop-Up Bikelanes
    - Radlroute Mailingerstraße/Lothstraße
    - Altstadtradlring
2. Bespielung der (Grün)flächen im öffentlichen Raum
    - Flächennutzung/Flächenverfügbarkeit
3. Sommer in der Stadt
    - Aktueller Sachstand

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Ein Kontaktnachweis je Hausstand ist erforderlich. Dieser wurde mit der
Einladung an alle Haushalte versandt und ist zur Bürgerversammlung mit-
zubringen. Ohne Abgabe des Kontaktnachweises ist eine Teilnahme an
der Bürgerversammlung nicht möglich. Eine Teilnahme an der Bürgerver-
sammlung ist bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50 nur mit Negativtest mög-
lich. Akzeptiert werden hierfür Nachweise über einen vor höchstens 24
Stunden vorgenommenen PCR-Test oder einen vor höchstens 24 Stunden
vorgenommenen POC-Antigentest. Geimpfte und genesene Personen sind
von dieser Testverpflichtung ausgenommen. Weitere Informationen finden
sich in den Corona-Hinweisen, welche mit der Einladung an alle Haushalte
versandt wurden oder unter www.muenchen.de/buergerversammlungen.
Nicht zugelassen werden Personen, die
- nachweislich mit SARS-Cov-2 infiziert sind,
- COVID-19-typische Symptome aufweisen,
- sich in den letzten Tagen in einem vom Robert Koch-Institut festgelegten
   Risikogebiet aufgehalten haben und daher der Einreise-Quarantänever-
   ordnung (EQV) unterliegen,
- in den letzten 14 Tagen wissentlich mit Personen in Kontakt gekommen
   sind, die mit COVID-19 infiziert waren oder
- an unspezifischen Allgemeinsymptomen bzw. respiratorischen Sympto-
   men (Husten, Hustenreiz, Schnupfen) jeder Schwere leiden.
Eine FFP2-Maske ist zur Bürgerversammlung mitzubringen und durchge-
hend zu tragen, außer wenn ein Anliegen am Mikrofon vorgetragen wird.
Für den Fall, dass der Schutz aus gesundheitlichen Gründen oder wegen
einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht getragen werden darf, ist ein
Nachweis in Form einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich.
Auf Grund der geltenden Abstandsregelungen ist das Platzangebot trotz
der Größe des Versammlungsortes begrenzt.
Alle Besucherinnen und Besucher der Bürgerversammlung, die an den
Abstimmungen teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren amtlichen Licht-
bildausweis mitzubringen, um sich als Stadtviertel-Bürger ausweisen zu
können. Sie erhalten daraufhin eine Karte, die sie berechtigt, an allen Ab-
stimmungen mitzuwirken.
Anträge sind in der Bürgerversammlung persönlich zu stellen und schrift-
lich einzureichen. Das entsprechende Formular findet sich im Internet
unter www.muenchen.de/wortmeldung, wird aber auch zu Beginn der Bür-
gerversammlung ausgegeben.
Die von der Bürgerversammlung angenommenen Anträge werden im
Wortlaut in der Geschäftsstelle Mitte der Bezirksausschüsse 1, 2, 3, 4
und 12, Tals 13, für die Öffentlichkeit ausgelegt. Ebenfalls kann in der Ge-
schäftsstelle die Stellungnahme des Stadtrates beziehungsweise des Be-
zirksausschusses zu den Anträgen eingesehen werden.

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 25.6.2021, Seite 10
Hinweis: Ein Gebärdensprachdolmetscherdienst ist auf Anfrage möglich.
Nähere Auskünfte erteilt das Direktorium der Landeshauptstadt München,
Marienplatz 8, 80331 München, buergerversammlung.dir@muenchen.
de, Fax 233-25241. Der Versammlungsort ist rollstuhlgerecht. Die Bürger-
versammlung wird unter Einhaltung eines Schutz- und Hygienekonzeptes
durchgeführt. Der Schutz der Bürger*innen und der Mitarbeiter*innen der
Stadtverwaltung hat dabei oberste Priorität. Insbesondere wird der Ord-
nungsdienst auf das Einhalten der Abstandsregelungen sowie das Tragen
der FFP2-Maske achten. Vor und während der Bürgerversammlung wird
regelmäßig gelüftet.

Fotoausstellung des Projekts work&act 2.0
(25.6.2021) Das Projekt work&act 2.0 zeigt vom 28. Juni bis 30. Juli im Re-
ferat für Arbeit und Wirtschaft ausgewählte Fotoarbeiten. Die Exponate zei-
gen die vielfältigen Projektangebote und spiegeln die kleinen und großen
Erfolge der Teilnehmenden in Bild und Zitaten wider.
Das Projekt work&act 2.0 ist Teil des Münchner Beschäftigungs- und Quali-
fizierungsprogramms (MBQ). Das Projekt wirkt in den Stadtteilen Giesing,
Berg am Laim und Ramersdorf.
Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft: „Wir vernetzen
Gewerbetreibende im Quartier, unterstützen inhabergeführten Einzelhan-
del mit Beratung und Martketingangeboten, werben für das Einkaufen im
Stadtviertel und stärken so die lokale Ökonomie. Zugleich qualifizieren und
integrieren wir mit dem Projekt arbeitslose Menschen und schaffen einen
Mehrwert für die Quartiere.“
Teilnehmende aus den Angeboten beider Projektträger kommen mit Zita-
ten zu Wort und berichten von ihren Erfahrungen. Die Fotoausstellung ist
im Referat für Arbeit und Wirtschaft, Herzog-Wilhelm-Straße 15, vom 28.
Juni bis zum 30. Juli werktags von 9 bis 17 Uhr im Foyer zu sehen. Der
Zugang ist rollstuhlgerecht. Die geltenden Hygienevorschriften müssen
beachtet werden. Die Ausstellung ist in Teilen auch von außen sichtbar. Im
Anschluss an die Ausstellung im Referat für Arbeit und Wirtschaft werden
die Fotos an weiteren Ausstellungsorten im Projektgebiet von work&act
2.0 gezeigt: Deutsches Erwachsenen Bildungswerk gGmbH (Pfälzer-Wald-
Straße 64, 3. August bis 13. September), BildungsLokal Giesing (Schlier-
seestraße 73, 20. September bis 15. Oktober), BildungsLokal Berg am
Laim (Schlüsselbergstraße 4, 18. Oktober bis 12. November), Bildungs-
Lokal Ramersdorf (Balanstraße 79, 15. November bis 10. Dezember) und
Stadtteilladen Giesing (Tegernseer Landstraße 113, 13. bis 23. Dezember
und 2. bis 14. Januar 2022).
Die Ausstellung kann auch für andere Räume genutzt werden. Interes-
sierte können sich per E-Mail an biwaq.raw@muenchen.de melden.
Informationen im Internet unter www.muenchen.de/mbq.
                                                                Rathaus Umschau
                                                                25.6.2021, Seite 11
Gebrauchtwarenkaufhaus Halle 2 bleibt weiterhin geschlossen
(25.6.2021) Das städtische Gebrauchtwarenkaufhaus Halle 2 des Abfall-
wirtschaftsbetriebs München (AWM) bleibt weiterhin geschlossen.
Grund für die Verlängerung – über den 26. Juni hinaus – sind die angeord-
neten Quarantäne-Regelungen des Gesundheitsamtes. Anfang der Woche
war ein Team-Mitglied positiv auf Corona getestet worden.
Gut erhaltene Gegenstände können zu den regulären Öffnungszeiten auf
den zwölf Münchner Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Weitere Informationen gibt es online unter www.halle2-muenchen.de,
auf Facebook (@GebrauchtwarenkaufhausHalle2) und Instagram
(@halle2_muenchen) oder telefonisch im Infocenter unter 233-96200.

Öffentliche Stadtrats-Sitzungen der kommenden Woche

Dienstag, 29. Juni
        9.30 Uhr     Kreisverwaltungsausschuss – Großer Sitzungssaal

                                                               Rathaus Umschau
                                                               25.6.2021, Seite 12
Baustellen
      aktuell
   Baustellen aktuell
   Freitag, 25. Juni 2021

   Orleansplatz (Haidhausen)
   Das Baureferat führt eine Fahrbahnsanierung in mehreren Bauphasen
   durch.
   Vom 28. Juni bis 19. Juli 2021 ist das nördliche Rondell des
   Orleansplatzes zwischen Orleansstraße - Belfortstraße - Wörthstraße für
   den Autoverkehr gesperrt.
   Der Autoverkehr wird über eine beschilderte Umleitungsstrecke geführt.

       Informationen zu laufenden Baumaßnahmen mit Verkehrseinschränkungen finden Sie im Internet unter
       www.muenchen.de/baustellen

       Herausgeberin: Landeshauptstadt München, Baureferat TZ / K, Baustellenkoordinierung
       Telefon: (089) 2 33-6 00 50, telefax: (089) 2 33-6 00 55, E-Mail: baustellen.bau@muenchen.de
Antworten auf Stadtratsanfragen
Freitag, 25. Juni 2021

(Digitale) Akteneinsicht in Planunterlagen der LBK zeitnah ermögli-
chen
Antrag Stadträte Andreas Barbor, Fabian Ewald und Winfried Kaum (CSU-
Fraktion) vom 21.1.2021

Schulkantine auf Rädern – Mensamobil
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Alexandra Gaßmann und Thomas
Schmid (CSU-Fraktion) vom 11.2.2021

Kapazitäten, Bedarf und Auslastung der Ferienbetreuung
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Hans Hammer und Leo
Agerer (CSU-Fraktion) vom 25.2.2021

                                                            Rathaus Umschau
                                                            25.6.2021, Seite 14
(Digitale) Akteneinsicht in Planunterlagen der LBK zeitnah ermögli-
chen
Antrag Stadträte Andreas Barbor, Fabian Ewald und Winfried Kaum (CSU-
Fraktion) vom 21.1.2021

Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:

Mit Antrag vom 21.1.2021 beantragten Sie, das Referat für Stadtplanung
und Bauordnung möge schnellstmöglich Corona-konform wieder die Ein-
sichtnahme in Unterlagen der Lokalbaukommission ermöglichen. Hierzu
sollten auch die Möglichkeiten der digitalen Akteneinsicht geprüft und ge-
gebenenfalls genutzt werden.

Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmit-
glieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat
zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Ange-
legenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem
Oberbürgermeister obliegt, weil die Einsichtnahme in die Plan-unterlagen
der Lokalbaukommission im Rahmen der Bauaufsicht erfolgt. Eine be-
schlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher recht-
lich nicht möglich.

Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Lokalbaukommission er-
möglicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in laufenden Verfahren
Akteneinsicht gemäß Art. 29 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensge-
setzes. Daneben können Eigentümer*innen oder von diesen bevollmäch-
tigte Personen auch unabhängig von laufenden Verwaltungsverfahren
gegen geringe Gebühr Akteneinsicht in die vorhandenen Bauakten in der
Zentralregistratur der Lokalbaukommission nehmen. Dieses Angebot wird
seit vielen Jahrzehnten gerne und zahlreich angenommen.

Aufgrund der akuten Pandemielage und den damit verbundenen Kontakt-
beschränkungen ist dies derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Im Herbst
konnten noch gezielt Termine für die Akteneinsicht angeboten werden,
seit dem bundesweiten Lockdown zum 17.12.2020 ist das Haus für den
regulären Kundenverkehr gesperrt. Eine schrittweise Lockerung ist aber
absehbar.

In nachweislich eiligen Fällen insbesondere in laufenden Verfahren, z.B. bei
Klagen gegen bauaufsichtliche Bescheide, terminierten Gerichtsverfahren,

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 25.6.2021, Seite 15
gerichtlich beauftragen Wertermittlungen, und anderen dringlichen Fällen,
werden in Absprache mit den Betroffenen individuelle Lösungen gesucht,
sodass Akteneinsicht genommen werden kann.

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen, die derzeit nur eingeschränkt bedient
werden können, wird hierbei allerdings ein strenger Maßstab angelegt. Da-
bei ist auch zu berücksichtigen, dass die Archivierung der Genehmigungs-
unterlagen natürlich in erster Linie den Eigentümer*innen selbst obliegt.
Die Zentralregistratur der Lokalbaukommission ist kein öffentliches Archiv.
Unter den aktuellen Pandemie-Bedingungen kann den Eigentümer*innen
oder deren Bevollmächtigten daher nur in Ausnahmefällen Akteneinsicht
ermöglicht, bzw. die nachgesuchte Information in sonstiger Weise zugäng-
lich gemacht werden.

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Lokalbaukommission
arbeitet aktuell an der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren in-
klusive digitaler Akteneinsicht. Der Stand der Umsetzung inklusive dem
Pilotprojekt digitale Akteneinsicht wurde dem Stadtrat kürzlich vorgestellt
(Vorlagen-Nr. 20-26/V 01705, behandelt in der VV vom 3.3.2021). Aktuell ist
zum Einen eine digitale Authentifizierung noch nicht umsetzbar. Das Haupt-
problem ist aber, dass ein Großteil der Bestandsakten noch nicht digital
zur Verfügung steht. Eine Digitalisierung „auf Abruf“ ist bei der Vielzahl der
angefragten Akteneinsichten (durchschnittlich 10.000 p.a. alleine durch Ex-
terne in den Jahren 2018, 2019, 2020) nicht möglich. Aktuell reicht die Ka-
pazität der hauseigenen Scanstelle gerade dafür aus, die Arbeitsfähigkeit
der Lokalbaukommission bei der Erteilung der Baugenehmigungen unter
Pandemiebedingungen sicherzustellen.

Eine Vergabe von Kopier- oder Digitalisierungsaufträgen ist aufgrund des
Umfangs der Akten meist nicht möglich. Die Kundin/der Kunde benötigt
in der Regel nur bestimmte Unterlagen aus der Akte, welche sie oder er
selbst identifizieren muss. Das Digitalisieren kompletter Akten ist mit er-
heblichen Kosten verbunden, die bei eigener Einsicht durch die Kundin/
den Kunden nicht entstehen. Problematisch bei der Abgabe der Bauakten
außer Haus ist auch, dass die Aktenbände für die Digitalisierung bzw. zum
Kopieren aufgetrennt werden müssen und hierbei das Risiko von Aktenbe-
schädigung, Aktenunordnung oder sogar Aktenverlust besteht. Für einen
Standardworkflow im Massengeschäft ist ein solches Prozedere daher
nicht tauglich. Auch der Datenschutz müsste durchgängig gewährleistet
sein. Warum andere Kommunen oder Bauaufsichtsbehörden ein solches
Modell anbieten, kann seitens der Lokalbaukommission nicht abschließend
beurteilt werden, es mag einen Unterschied machen, wie groß die Be-

                                                                  Rathaus Umschau
                                                                  25.6.2021, Seite 16
hörde ist, wie viele Anfragen es gibt, wie umfangreich die Akten sind oder
wie sorgfältig Datenschutzbestimmungen beachtet werden.

Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

                                                                Rathaus Umschau
                                                                25.6.2021, Seite 17
Schulkantine auf Rädern – Mensamobil
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Alexandra Gaßmann und Thomas
Schmid (CSU-Fraktion) vom 11.2.2021

Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:

Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmit-
glieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat
zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 11.2.2021 vorgebrach-
ten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit,
die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch
keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besor-
gung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister,
weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.

In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass die Landeshauptstadt München mit
einem mobilen Angebot die Mittagsverpflegung von Schulkindern organi-
siert.

Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
An allen Schulstandorten in München, an denen die Mensa mit städti-
schem Personal betrieben wird, steht das Team für die Versorgung der
Schüler*innen auch während der coronabedingten Schulschließungen
bereit. Die einzige Voraussetzung ist eine Mindestanzahl von sieben Schü-
ler*innen, die in der Schulmensa essen möchten.
An allen Schulen an denen die Mensa verpachtet ist, spricht sich die Schul-
leitung mit den jeweiligen Pächter*innen ab. So kann an vielen Schulen ein
verkleinertes Essensangebot unterbreitet werden.
Generell obliegt die Organisation des Schulessens der Schulleitung, die
zusammen mit dem Essensgremium kreative Lösungen mit den jeweiligen
Pächter*innen besprechen, das bedarfsgerecht und bezahlbar ist. Sollte
eine Schule Probleme haben, Essen für die Schüler*innen zur Verfügung
zu stellen, da es sich für die jeweiligen Pächter*innen, an ihrer Schule
aufgrund einer zu geringen Essensteilnehmer*innenanzahl nicht lohnt,
könnten unsere städtisch betriebenen Standorte aushelfen. Entweder die
kleine Schüler*innengruppe kann nach Anmeldung zu der Schule mit städt.
Mensapersonal zum Mittagstisch gehen oder es können von dort Lunchpa-
kete abgeholt werden.

Die Schulen, die in eine Versorgungsnotlage kommen, weil ihre Pächter*in-
nen bedingt durch die Corona-Pandemie womöglich aufgeben müssen,
wenden sich an das Referat für Bildung und Sport bzw. dessen zuständige

                                                                Rathaus Umschau
                                                                25.6.2021, Seite 18
Abteilungen. Es wird dann unbürokratisch nach einer Interimslösung ge-
sucht, bis im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens wieder ein/e Päch-
ter*in gefunden wird.

Die Pächter*innen haben das Vorrecht auf die Versorgung an der jeweiligen
Schule. Solange sie in Kontakt mit der Schulleitung nach Lösungen suchen,
wäre es unlauter, ein zusätzliches Angebot in Form eines Food-Trucks in
Konkurrenz zuzulassen. Dies wäre aber in Abstimmung mit den Päch-
ter*innen auf Wunsch der Schule mit Unterstützung aus dem Referat für
Bildung und Sport denkbar.

Die Abholung von Essen aus dem Homeschooling heraus würde dem In-
fektionsschutzgedanken widersprechen. Zentrales Anliegen des Verbots
von Präsenzunterricht bei hohen Inzidenzwerten ist es, dass die Menschen
zu Hause bleiben und weniger Begegnungen „unterwegs“ stattfinden. Die
Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sollte vermieden werden, ebenso
wie ein Treffen unterschiedlicher Personengruppen in der Schule.

Eine Belieferung „frei Haus“ kann zu den Konditionen, die im Pachtvertrag
festgelegt sind, von den Pächter*innen nicht geleistet werden. Allerdings
könnte auf Wunsch der Schüler*innen bzw. Eltern das Essensgremium
einer Schule mit den Pächter*innen besprechen, ob und ggf. mit welchen
Konditionen das Mensaessen nach Hause geliefert werden kann. Hierbei
ist jedoch zu bedenken, dass die Speisen über längere Zeiträume warm
gehalten werden müssten, was die Speisenqualität ernährungsphysiolo-
gisch stark beeinträchtigen würde.

Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

                                                               Rathaus Umschau
                                                               25.6.2021, Seite 19
Kapazitäten, Bedarf und Auslastung der Ferienbetreuung
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Hans Hammer und Leo
Agerer (CSU-Fraktion) vom 25.2.2021

Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:

In Ihrer Anfrage vom 25.2.2021 führen Sie Folgendes aus:
„Die Sommerferien werden für Doppelverdiener und Alleinerziehenden-Fa-
milien mit Kindern im Schulalter regelmäßig zur Herausforderung. Oftmals
kann kein Urlaub genommen werden, wodurch die Familien auf die Ange-
bote der Ferienbetreuung angewiesen sind.“

Zu Ihrer Anfrage vom 25.2.2021 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des
Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Vorab ist anzumerken, dass in München eine Vielzahl von betreuten Feri-
enangeboten unterschiedlicher Träger der Jugendhilfe angeboten werden
(zum Beispiel Freizeitstätten, überregionale Einrichtungen der Jugendar-
beit, Familienbildungsstätten, ambulante Erziehungshilfen). Im Folgenden
wird auf die Situation von Ferienangeboten im engeren Sinne, d.h. auf Fe-
rienangebote derjenigen Träger, Einrichtungen und Projekte eingegangen,
die dem Produkt 40366100 Ferienangebote zugeordnet sind.

Frage 1:
Wie hoch wird der Bedarf an Plätzen in der Ferienbetreuung eingeschätzt?

Antwort:
Allgemein kann über die Auslastung der Angebote des Produktes Ferien-
angebote keine verifizierbare Aussage über den tatsächlichen Bedarf an
betreuten Ferienangeboten getroffen werden. Sobald alle vorhandenen
Plätze für ein Ferienangebot ausgebucht sind, führen die Träger Wartelisten
für ein eventuelles Nachrückverfahren. Die Registrierung auf einer Warte-
liste lässt zwar einen höheren Bedarf vermuten, gibt jedoch noch keinen
Aufschluss darüber, ob bei Beginn der Maßnahme noch Interesse an ei-
nem betreuten Ferienangebot vorliegt oder bereits ein Alternativprogramm
gebucht wurde.

Die Platzkapazitäten konnten in den letzten Jahren kontinuierlich ausge-
baut werden. Die hohe Auslastung und die teilweise Überbuchung der
Platzkapazitäten lässt einen hohen Bedarf an den betreuten Ferienangebo-
ten erkennen.

                                                                Rathaus Umschau
                                                                25.6.2021, Seite 20
Je frühzeitiger die Anmeldung für ein ausgewähltes Ferienangebot erfolgt,
desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, einen betreuten Platz für das aus-
gewählte Ferienangebot zu erhalten.

Frage 2:
Gibt es Wartelisten für die bisherigen Plätze in der Ferienbetreuung?

Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3:
Wie ausgelastet ist das bisherige Platzkontingent in der Ferienbetreuung?

Antwort:
Im Jahr 2019 nahmen an den betreuten Ferienangeboten ca. 18.000 Kin-
der, Teenies und Jugendliche teil. Das entspricht einer Auslastung von ca.
95%. Bei einigen Angeboten wurde das zur Verfügung stehende Platzkon-
tingent überbucht, bei einigen Angeboten nicht voll ausgeschöpft.

Sofern sich Eltern direkt an den jeweiligen Ferienanbieter wenden, weil
das gewünschte Ferienangebot bereits ausgebucht ist, werden die Eltern
grundsätzlich auf die Angebote der weiteren Anbieter aufmerksam ge-
macht und auf das Ferienportal (www.ferien-muenchen.de) verwiesen.
Das Online-Portal bietet eine gute Übersicht über das aktuelle Ferienpro-
gramm. Mittels unterschiedlicher Suchkriterien, wie z.B. Alter, Ferienzeit,
Thema und Inklusion kann über das Kriterium „Buchungsstatus“ gezielt
nach freien Plätzen bei den Ferienangeboten gesucht werden. So waren in
den letzten Jahren über das Ferienportal kurz vor bzw. zu Beginn der Fe-
rien in der Regel immer noch einzelne freie Plätze zu finden.

Das Ferienprogramm 2020 wich inhaltlich, aber auch quantitativ erheblich
vom Ferienprogramm 2019 ab. Aufgrund behördlicher Vorgaben konnten
deutlich weniger Angebote bzw. diese nur in modifizierter Form durchge-
führt werden, sodass insgesamt weniger Plätze als 2019 zur Verfügung
standen. Dank des großen Engagements der freien Träger und des städ-
tischen Anbieters von Ferienangeboten gelang es trotz der vielen Hürden
und Ungewissheiten im Jahr 2020 ein attraktives Ferienprogramm durchzu-
führen. Eine quantitative Auswertung für das Jahr 2020 konnte noch nicht
erfolgen (Stand März 2021).

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 25.6.2021, Seite 21
Frage 4:
Ist eine Kapazitätserweiterung der Angebote der Ferienbetreuung ange-
dacht?

Antwort:
Bestehende Angebote sind hinsichtlich der Platzkapazitäten nicht beliebig
erweiterbar (Qualität und pädagogisches Konzept des Angebots, Beschrän-
kungen aufgrund örtlicher Gegebenheiten, Aufsichtspflicht etc.).

Es wird regelmäßig geprüft, ob Kapazitätserweiterungen der Angebote der
Ferienbetreuung notwendig sind bzw. ob aktuelle Bedarfe auch weiterhin
durch die bestehenden Angebote gedeckt werden können. Es ist davon
auszugehen, dass für die nächsten Jahre ein Ausbau durchaus erforderlich
sein könnte, da die Anzahl der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen für
Ferienangebote laut Planungsprognose weiterhin wachsen wird. Im Demo-
grafiebericht „München – Teil 1, Analyse und Bevölkerungsprognose von
2017 bis 2040“ wird in der Altersgruppe 6 bis 9 Jahre mit einem Wachstum
von 24% und in der Altersgruppe 10 bis 15 Jahre von 27,5% ausgegangen.
Eine Kapazitätserweiterung durch einen Ausbau mit neuen Ferienangebo-
ten durch die freien Träger oder den städtischen Anbieter ist ausschließlich
möglich, wenn hierfür zusätzliche Mittel durch einen Beschluss des Stadt-
rates zur Verfügung gestellt werden.

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 25.6.2021, Seite 22
Anträge und Anfragen
aus dem Stadtrat
Freitag, 25. Juni 2021

Schulplanungen im Münchner Westen beschleunigen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Simone Burger,
Nikolaus Gradl, Christian Müller, Andreas Schuster, Micky
Wenngatz (SPS/Volt-Fraktion) und Paul Bickelbacher, Anna
Hanusch, Sofie Langmeier, Julia Post, Bernd Schreyer
(Fraktion Die Grünen – Rosa Liste)

Ehrung für städtische Beschäftigte für besonderen und
herausragenden Einsatz während der Corona-Pande-
mie!
Antrag Stadträte Andreas Babor und Michael Dzeba (CSU-
Fraktion)

Überwindung der Pandemiefolgen: Erhöhung der Ge-
werbesteuer prüfen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel,
Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PAR-
TEI Stadtratsfraktion)

Werbung für das Steuerparadies Grünwald auf der
muenchen.de-Seite
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel,
Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PAR-
TEI Stadtratsfraktion)
                                                                                                   Stadtrat

Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen
liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus

                                                                              München, 25.06.2021

Schulplanungen im Münchner Westen beschleunigen

Antrag

Das Referat für Bildung und Sport, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie das
Kulturreferat und das Kreisverwaltungsreferat werden gebeten, gemeinsam folgende Planungen im
Münchner Westen zu präziseren und dem Stadtrat einen Gesamtvorschlag einschließlich eines
Zeitplans zu unterbreiten:

1. Die Sanierung und ggfs. den Neubau der:

      • Grundschule an der Pfarrer-Grimm-Straße
      • des Luise-Schröder-Gymnasiums sowie
      • der Carl-Spitzweg-Realschule

Dabei ist zu beachten, dass die Grundschule auf jeden Fall ohne Unterbrechung vor Ort verbleiben
muss. Für Gymnasium und Realschule sollen Planungen vorgelegt werden, die beide Schularten im
23. Stadtbezirk grundsätzlich belassen. Bei möglichen temporären bauzeitlichen Verlagerungen ist
eine gute Erschließung sicher zu stellen.

Darüber hinaus ist zu untersuchen, ob der Bau einer neuen Realschule oder eines neuen
Gymnasiums im Neubaugebiet am Dreilingsweg oder auch an weiteren Standorten in Pasing möglich
ist.

2. Die Ansiedelung der Feuerwache auf einem dafür geeigneten Grundstück. Dafür soll eine
   abschließende Auswahl getroffen werden.

2. Eine dauerhafte Situierung der Stadtbibliothek im 23. Stadtbezirk.

3. Eine ausreichende Versorgung mit Sportplätzen insbesondere im 21. und 23. Stadtbezirk: Hierzu
   sollen insbesondere Planungen vorgelegt werden, wie zum einen für alle (insbesondere
   weiterführenden) Schulen schulnahe Sportflächen angeboten werden können und zum anderen,
   wie für die Sportvereine und den Freizeitsport im Münchner Westen ausreichende, auch am Abend
   und an den Wochenenden, nutzbare Freisportflächen geschaffen werden können.

4. Ein Strukturkonzept für die Grünflächenplanung in diesem Bereich des Münchner Westens: Dazu
   sollen gutachterlich begleitete Planungen vorgelegt werden, wie nach den noch beabsichtigten
   Bauplanungen (u.a. am Dreilingsweg) vom Untermenzinger Bahnhof bis zur Brauerei und dem S-
   Bahn-Halt in Langwied dauerhaft Grün- und Freiflächen unterschiedlicher Nutzbarkeit vorgehalten
   werden. Diese Planung soll eine dauerhaft verbindliche Grünflächenordnung in diesem Gebiet
   festlegen und zugleich aufzeigen, welche Öko-, Wald- und Ackerflächen künftig als solche
   geschützt werden sollen. Ziel ist im Sinne des Naturschutzes größere zusammenhängende
   Flächen für den Erhalt der Biodiversität dauerhaft zu sichern, sowie eine dauerhafte Freihaltung
der Kaltluftbahnen zur Versorgung der Gesamtstadt. Auch eine Integration der bestehenden
  Friedhofsflächen und der Umgang mit vorhandenen Vorrangflächen ist in diesem Zusammenhang
  zu überprüfen.

5. Ein Wegenetz, das insbesondere den ÖPNV und Radverkehr vor allem für notwendige Fahrten von
   Schülerinnen und Schülern künftig sicher organisiert.

Begründung

Inzwischen haben das Referat für Bildung und Sport und das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung neue Ideen vorgelegt, wie die oben genannten Aspekte, die zum Teil seit langen Jahren
in den betreffenden Stadtbezirken diskutiert werden, umgesetzt werden können. Auf Basis dieser
Überlegungen erscheint es nunmehr möglich, klare Zielsetzungen im Stadtrat rasch zu
verabschieden.

Nachdem in den vergangenen Tagen mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen in der Presse
über die Gesamtthematik berichtet wurde, ist es auch notwendig, möglichst rasch einen Fahrplan zur
Einbindung der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger im Münchner Westen sowie
die Elternbeirätinnen und Elternbeiräte der betreffenden Schulen und natürlich auch die
Schülervertretungen und der SV Untermenzing sollten zeitnah über alle Überlegungen informiert
werden.

gez.

Christian Müller                           Anna Hanusch
Simone Burger                              Sofie Langmeier
Kathrin Abele                              Julia Post
Nikolaus Gradl                             Bernd Schreyer
Andreas Schuster                           Paul Bickelbacher
Micky Wenngatz
Fraktion SPD/Volt                         Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de

ANTRAG
An Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter

Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München

                                                                                           25.06.2021

Ehrung für städtische Beschäftigte für besonderen und herausragenden
Einsatz während der Corona-Pandemie!
Die Landeshauptstadt München ehrt Beschäftigte, welche sich in besonderer und
herausragender Weise während der Corona-Pandemie in ihrer Tätigkeit verdient gemacht
haben.

Begründung

Die Beschäftigten der Landeshauptstadt München haben über den gesamten Zeitraum der
Pandemie unter schwierigen Bedingungen ihren Dienst für das Gemeinwohl fortgeführt. Ob
vom Arbeitsplatz oder aus dem Homeoffice konnte unter schwierigen Bedingungen die
Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens sichergestellt werden. Jene die darüber hinaus
besonderen Belastungen ausgesetzt waren, bzw. sich in herausragender Weise verdient
gemacht haben, soll unabhängig vom städtischen LOB-System, eine Ehrung zu Teil werden. Dies
könnte z.B. durch eine Sonderprämie mit einer Ehrungsurkunde erfolgen.

Michael Dzeba (Initiative)                                       Andreas Babor
Stadtrat                                                         Stadtrat

                          Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
An den Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt München
Herrn Dieter Reiter
Rathaus, Marienplatz 8
80331 München

                                                                                        München, 25. Juni 2021

Antrag:
Überwindung der Pandemiefolgen: Erhöhung der Gewerbesteuer prüfen

Die Stadtkämmerei wird beauftragt, in den Planungen für den Haushalt 2022 ff. (ab Eckdatenbeschluss) eine
Variante darzustellen, die eine Erhöhung der Gewerbesteuer auf 540 Punkte (von derzeit 490 Punkten) einbe-
zieht. Insbesondere soll dargestellt werden, wie sich diese Erhöhung um etwa 10 Prozent auf den Verwaltungs-
haushalt, die erforderlichen Kreditaufnahmen und die dauerhafte Leistungsfähigkeit auswirken. Gleichzeitig soll
dargestellt werden, welche Sparmaßnahmen im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Stadt dann entfallen kön-
nen. In der Darstellung soll weiterhin enthalten sein, welche Auswirkung eine Erhöhung der Gewerbesteuer auf
kleine,- mittlere und große Unternehmen hätte.

Begründung:
Der wirtschaftliche Einbruch als Folge der Corona-Pandemie hat zu einem massiven Rückgang der Gewerbe-
steuer geführt. Für 2020 wurde dies zwar weitgehend von Bund und Land ausgeglichen, für 2021/2022 gibt es
aber eine solche, unbedingt notwendige Unterstützung für die Kommunen noch nicht.

Während kleinere und mittlere Unternehmen von der ökonomischen Krise sehr stark betroffen sind, haben ins-
besondere große Unternehmen die Krise weitgehend unbeschadet überstanden. Aus diesem Grund wollen wir
auch die Auswirkungen auf die einzelnen Gewerbegrößen für München dargestellt bekommen, damit die stär-
ker belastet werden, die profitierten.

Es gibt jedoch zahlreiche Aufgaben, die die Stadt nicht verschieben kann: Den Bau von Schulen und Kitas, die
Ausübung von Vorkaufsrechten, Maßnahmen im Klimaschutz und für die Umsetzung der Verkehrswende. Vieles
wird hier vertagt, bis die Steuereinnahmen wieder steigen – aber vor allem bei Klima und Verkehr läuft uns die
Zeit davon. Deshalb muss die Stadt auch die Erhöhung der eigenen Steuereinnahmen in Betracht ziehen.

Initiative:
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadtrat Thomas Lechner

                                                                                             Stadtratsfraktion
                                                                                      DIE LINKE. / Die PARTEI
                                                                             dielinke-diepartei@muenchen.de
                                                                                       Telefon: 089/233-25 235
                                                                                      Rathaus, 80331 München
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