Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
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Rathaus Umschau Freitag, 25. Juni 2021 Ausgabe 119 ru.muenchen.de Als Newsletter oder Push-Nachricht unter muenchen.de/ru-abo Inhaltsverzeichnis Terminhinweise für Medien 2 Meldungen 3 › Ein neuer Stadtentwicklungsplan für München 3 › Einheitliche Regeln für Hotspots im Stadtgebiet 6 › Private Kita schließt überraschend: Stadt hilft Betroffenen 7 › Prekäre Situation von EU-Zuwander*innen: Reformen gefordert 7 › Startschuss für das Bürgergutachten zum PaketPost-Areal 9 › Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 3 Maxvorstadt 9 › Fotoausstellung des Projekts work&act 2.0 11 › Gebrauchtwarenkaufhaus Halle 2 bleibt weiterhin geschlossen 12 › Öffentliche Stadtrats-Sitzungen der kommenden Woche 12 Baustellen aktuell 13 Antworten auf Stadtratsanfragen 14 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, presseamt@muenchen.de, www.muenchen.de/rathaus
Terminhinweise für Medien Montag, 28. Juni, 14 Uhr, Online-Veranstaltung Feierliche Eröffnung des Munich Urban Colab mit Oberbürgermeister Dieter Reiter und Susanne Klatten, Gesellschafterin und Aufsichtsratsvor- sitzende der UnternehmerTUM GmbH. An dem anschließenden Panel nehmen Claudia Frey, Geschäftsführerin Munich Urban Colab GmbH, Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft, Christos Chant- zaras, Managing Director Venture Lab Built Environment, Fabian Reuter, Managing Director und Gründer FAZUA GmbH, sowie Stefan Wagner, Ma- naging Director SAP Labs München und SAP Location Head München, teil. Umrandet wird die Veranstaltung durch ein Grußwort von Roland Weigert, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landes- entwicklung und Energie, sowie eine Videobotschaft zum Thema „Das Neue Europäische Bauhaus” von Ursula von der Leyen, Präsidentin der Eu- ropäischen Kommission. Den Abschluss bildet ein Dialog über die Bedeu- tung des „Munich Urban Colab als Plattform“ mit Steffi Czerny, Managing Director DLD Media GmbH, und Professor Dr. Thomas F. Hofmann, Präsi- dent der Technischen Universität München und Mitglied des Aufsichtsrats der UnternehmerTUM GmbH. Mit dem Munich Urban Colab entsteht im Kreativquartier an der Dachauer Straße ein international einzigartiger Ort für Smart City Solutions. Start- ups, etablierte Unternehmen, Wissenschaft, Talente, Kreative und Künstler arbeiten hier zusammen mit der Stadtverwaltung und den Bürger*innen an nachhaltigen Lösungen für eine lebenswerte Stadt der Zukunft. Achtung Redaktionen: Die Veranstaltung wird im Internet unter www.munich-urban-colab.de per Livestream übertragen. Mittwoch, 30. Juni, 18.40 Uhr, Schauburg-Theater für junges Publi- kum, Foyer, Franz-Joseph-Straße 47 Im Rahmen von „THINK BIG!“, dem Tanz- und Musiktheater für junges Publikum, sprechen Kulturreferent Anton Biebl sowie die künstlerischen Leiterinnen Simone Schulte-Aladag, Fokus Tanz, und Andrea Gronemeyer, Intendantin der Schauburg, ein kurzes Grußwort. Im Anschluss findet die Aufführung von „Role Model“ von Nicole Beutler Projekts/DOX statt. „THINK BIG!“ wird von Sonntag, 27. Juni, bis Mittwoch, 7. Juli, dezentral in der Schauburg, im Hoch X, im öffentlichen Raum sowie an Schulen veran- staltet. Ausführliche Informationen zum Programm unter www.thinkbigfestival.de. Achtung Redaktionen: Aufgrund der coronabedingt begrenzten Platzzahl wird um Anmeldung gebeten per E-Mail an info@pfau-pr.de oder kathrin.schaefer@muenchen.de. Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 2
Meldungen Ein neuer Stadtentwicklungsplan für München (25.6.2021) München bekommt einen neuen Stadtentwicklungsplan: Wie soll sich München in den nächsten zwei Jahrzehnten entwickeln? Welche Prioritäten werden gesetzt? Wie können der Charme der Stadt erhalten und gleichzeitig die großen Herausforderungen für mehr bezahlbare Woh- nungen, nachhaltige Mobilität und Klimaschutz gemeistert werden? Der neue Stadtentwicklungsplan gibt Antworten auf diese wichtigen Zukunfts- fragen der Stadt und eröffnet die Diskussion. Oberbürgermeister Dieter Reiter, Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk und Arne Lorz, Leiter der Hauptabteilung Stadtentwicklungsplanung, haben den Entwurf des neuen Stadtentwicklungsplans heute bei einer Presse- konferenz im PlanTreff vorgestellt. (Foto: Michael Nagy/Presseamt München) Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Das ist mein Plan für die Zukunft Mün- chens. Nur wenn man diese Planungsprämissen den politischen Entschei- dungen zugrunde legt, kann sich München weiter lebenswert entwickeln. Dafür müssen wir mehr Wert auf das Stadtklima legen, mehr Wert auf eine nachhaltige Mobilität, mehr Wert auch auf die planerischen Abstimmungen mit der Region. Das alles muss simultan mitgedacht werden. Unser Stadt- klima ist bei den Prozessen im Planungsreferat nicht nur Hinweisgeber, sondern muss Richtschnur für weitere Planungen sein. Und damit begin- nen wir jetzt – mit einem Zeithorizont bis 2040.“ Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 3
Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk: „Der Stad- tentwicklungsplan 2040 ist ein Zukunftsplan für eine nachhaltige Transfor- mation, die sozial gerecht und klimaneutral unsere Stadt für die nächsten Generationen gestaltet.“ Der Stadtentwicklungsplan 2040 ist der erste räumliche Stadtentwick- lungsplan seit 1983. Er integriert die drei großen Handlungsfelder der Stadtentwicklung Freiraum, Mobilität und Siedlungsentwicklung und er- gänzt sie um die Herausforderungen des Klimawandels und der Klimaan- passung sowie eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Region. Der Stadtentwicklungsplan 2040 fasst alle Ziele, Strategien und Maßnahmen zusammen und zeigt Synergien auf; er wird die Stadtentwicklungskonzep- tion „Perspektive München“ ergänzen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat alle vorhandenen Pläne, Konzepte, Strategien und Projekte der Stadtentwicklung in einem Abwä- gungsprozess diskutiert und fokussiert. Entstanden ist ein integrierter Gesamtplan, der sich aus Karten zu den sechs Handlungsfeldern Freiraum, Mobilität, Siedlungsentwicklung, Klimaanpassung, Klimaschutz und part- nerschaftliche Entwicklung der Stadtregion zusammensetzt. Der Stadtent- wicklungsplan 2040 ist nicht statisch, sondern wird bei Bedarf an Trends und Herausforderungen angepasst. Die sechs Handlungsfelder München setzt auf grüne und vernetze Freiräume: Die Münchner*innen haben unterschiedlichste Ansprüche an Grün- und Freiräume. Sie sind Er- holungsorte, dienen Spiel und Sport und bieten Raum für Landwirtschaft oder Urban Gardening. Freiräume sind aber auch wichtige Lebensräume und tragen zu Luftaustausch, Kühlung und einem ausgewogenen Wasser- haushalt bei. Besonders mit Blick auf den Klimawandel werden Freiräume weiter an Bedeutung gewinnen. Deshalb plant die Stadt, ihre Freiräume zu stärken. Außerdem sollen die Grün- und Freiräume von der Innenstadt bis in den Grüngürtel hinein besser vernetzt werden. Um dem Klimawandel entgegenzutreten, setzt München auf eine effizi- ente, zuverlässige und klimaneutrale Mobilität. Bis 2025 sollen 80 Prozent des Verkehrs mit abgasfreien Kraftfahrzeugen, dem Öffentlichen Personen- nahverkehr, zu Fuß oder mit dem Rad bewältigt werden. Deshalb baut die Stadt den Öffentlichen Personennahverkehr großflächig aus und stärkt den Radverkehr. Der öffentliche Raum wird zugunsten von Fuß- und Radver- kehr neu aufgeteilt, Verbindungen in die Region werden gestärkt. München braucht die Verkehrswende und muss in Zukunft KFZ-Verkehre reduzieren und besser steuern. Die Stadt fördert innovative Mobilitätsarten. Neben einer starken Freiraum- und Mobilitätsplanung setzt München auf starke Wohnquartiere und eine zukunftsfähige Stadtentwicklung. Wich- tigste Herausforderung ist das Schaffen und Erhalten von bezahlbarem Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 4
Wohnraum. Dafür müssen neue Quartiere entwickelt und Bestandsquar- tiere maßvoll nachverdichtet werden. Auch das Thema Nutzungsmischung in Gewerbegebieten wird an Bedeutung gewinnen. München bleibt München. Qualitäten der Stadt bleiben erhalten, bestehende Quartiere werden durch Mischung und Vielfalt gestärkt. Mit kurzen Wegen, sozialer Mischung, klimaneutralen Gebäuden und innovativen Mobilitätskonzepten entstehen neue, lebenswerte Stadtteile. Angesichts des Klimawandels muss sich die Stadt auf mehr Hitze, Tro- ckenphasen und Starkregenfälle vorbereiten. Deshalb setzt die Stadt auf klimaangepasste Landschafts- und Siedlungsräume. Freiräume in der Stadt, aber auch Grünzüge in der Region stellen Luftaustausch und Abküh- lung sicher. Die Isar und die Münchner Stadtbäche kühlen zusätzlich. Un- versiegelte Flächen, aber auch entsprechend gestaltete Dächer tragen zur Versickerung, Speicherung und Ableitung von Regenwasser bei. Damit München bis 2035 klimaneutral ist, setzt die Stadt auf klima- neutrale Quartiere und erneuerbare Energien. Der Energiebedarf muss gesenkt, die Energieeffizienz gesteigert werden. Dies gilt für Bestands- quartiere, aber auch für Neubaugebiete. Bis 2025 wird der komplette Strombedarf der Münchner*innen aus erneuerbaren Quellen verfügbar sein. Das Fernwärme- und das Fernkältenetz werden ausgebaut. Zusätzli- che Geothermieanlagen entstehen. Die Entwicklung Münchens ist eng mit der Entwicklung der Region ver- zahnt. Deshalb setzt München auf eine partnerschaftliche Entwicklung der Stadtregion. Siedlungs- Freiraum- und Verkehrsplanung müssen nachhaltig gestaltet und mit den Städten und Gemeinden in der Region ab- gestimmt werden. Freiräume müssen gemeinsam gesichert, gestärkt und entwickelt werden. Der Öffentliche Personennahverkehr muss in München und in der Region ausgebaut werden. Lasten und Nutzen müssen sich ge- recht verteilen. Der Entwurf des Stadtentwicklungsplans 2040 und die Planung für das weitere Vorgehen werden am 7. Juli im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats präsentiert. Stimmt der Stadtrat dem Beschluss zu, folgt von November 2021 bis Mitte 2022 eine breit angelegte Öffent- lichkeitsphase. Die Beteiligung der Münchner*innen, der Akteure der Stadtentwicklung und Region, aber auch der Bezirksausschüsse ist ein zentraler Baustein des Stadtentwicklungsplans. Die Ergebnisse der Öffent- lichkeitsphase werden in den endgültigen Stadtentwicklungsplan München 2040 einfließen und in der zweiten Jahreshälfte 2022 vom Stadtrat be- schlossen. Weitere Informationen und Pressematerial zum Download unter muenchen.de/step. Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 5
Einheitliche Regeln für Hotspots im Stadtgebiet (25.6.2021) Die Landeshauptstadt vereinheitlicht mit sofortiger Wirkung die Regeln für Hotspots im Stadtgebiet. Die nächtlichen Alkoholkonsum- verbote am Gärtnerplatz und am Wedekindplatz können auf Grundlage der infektiologischen Bewertung durch das städtische Gesundheitsreferat angesichts der Inzidenz nicht mehr aufrechterhalten werden und entfal- len. Sie werden jeweils durch ein nächtliches Verbot von Glasbehältnissen ersetzt. Wie im Nordteil der Türkenstraße sind nun das Mitführen und das Benutzen von Glasbehältnissen – also Glasflaschen, Gläser oder Krüge – in öffentlichen Bereichen von Gärtnerplatz und Wedekindplatz täglich in der Zeit von 20 bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Das Verbot soll den vor allem mit Alkoholkonsum einhergehenden Gefahren von Glasbehältnissen entgegentreten – ganz gleich, ob sie lautstark auf dem Boden zerschlagen, geworfen oder sonst zum Angriff verwendet werden. Scherbenfelder auf Straßen und Gehwegen sind besonders für Kinder, Radfahrende und Tiere gefährlich. Verstöße gegen dieses Verbot sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden. Von dem Verbot ausgenommen sind die Freischankflächen der Gastronomie während der Öffnungszeiten, ebenso Personen, die Glasbehältnisse von oder zu ihrer Wohnung oder Betriebsstätte transportieren. Auch für den Gärtnerplatz und den Wedekindplatz gilt: Bei mobilen Laut- sprechern ist die Lautstärke gemäß städtischer Hausarbeits- und Musiklärmverordnung so einzustellen, dass andere nicht erheblich beläs- tigt werden. In der Zeit von 22 bis 7 Uhr darf die Nachtruhe durch das Be- nutzen solcher Geräte nicht gestört werden. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen diese Verbote sind mit Bußgeld bewehrt. Das Erregen von Lärm, der die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt, ist eine Ordnungswidrigkeit. Am vergangenen Mittwoch hat die Vollversammlung des Stadtrats die Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit die Ludwigstraße zwi- schen Siegestor und Odeonsplatz an Wochenenden für Feiern gesperrt werden kann. Aus diesem Anlass hat sich gestern der Stab für außerge- wöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter mit der Thematik befasst. Fest steht nun, dass es zumindest an den kommenden beiden Wochenenden noch keine Sperrung der Ludwigstraße geben wird. Die Planungen hierfür erfordern einen gewissen Vorlauf. Zu- dem sollen die Erfahrungen mit den aktuellen Hotspot-Regelungen in die Überlegungen mit einbezogen werden. Die Stadtverwaltung ist in laufender Abstimmung mit dem Polizeipräsi- dium München, um auf spontane Zusammenkünfte reagieren zu können und hat wie auch in den vergangenen Jahren Vorkehrungen für mögliche Nutzungen der Ludwig- und Leopoldstraße als spontane Feiermeile getrof- Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 6
fen. Schon jetzt gilt an sämtlichen Spieltagen der UEFA EURO 2020, also nicht nur zu den in München ausgetragenen Spielen, auf der Ludwig- und Leopoldstraße zwischen Odeonsplatz und Münchner Freiheit ein Verbot von Glasbehältnissen und Pyrotechnik. Die Regelung gilt an allen Spielta- gen ab einer Stunde vor Spielbeginn bis 5 Uhr morgens des Folgetages. Dadurch sollen Gefahren gemindert werden, die von Glasbehältnissen und Pyrotechnik besonders in Verbindung mit größeren Menschengruppen und Alkohol ausgehen. Die zu Grunde liegende Allgemeinverfügung mit dem konkreten Verbotsbe- reich und allen weiteren Informationen zum nächtlichen Verbot von Glasbe- hältnissen auf Gärtnerplatz und Wedekindplatz wird online auf www.muenchen.de/amtsblatt bekanntgegeben. Private Kita schließt überraschend: Stadt hilft Betroffenen (25.6.2021) Der private Träger einer Kindertageseinrichtung in Laim hat den Eltern im April überraschend mitgeteilt, dass er die Einrichtung zum 31. Juli schließen wird. Der Mietvertrag für die Kita war gekündigt worden und der Kita-Träger konnte keine alternativen Räumlichkeiten finden. Insgesamt sind 90 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betroffen. Das Referat für Bil- dung und Sport hat nun für diese Kinder Betreuungsplätze im nahegelege- nen städtischen Haus für Kinder an der Hans-Thonauer Straße eingerichtet. Noch im Juli erhalten alle Familien, die Interesse an einem Platz in der städtischen Kita bekundet haben, eine Zusage. Auch ein Teil das pädagogi- schen Personals wird für dieses städtische Haus für Kinder eingestellt. Bürgermeisterin Verena Dietl: „Für jede Familie ist es eine Katastrophe, wenn eine vermeintlich sichere Kinderbetreuung plötzlich wegbricht. Ich freue mich sehr, dass es in diesem Fall durch Gespräche mit allen Beteilig- ten gelungen ist, zeitnah eine gute Lösung zu finden. Als Mutter weiß ich aus eigener Erfahrung, wie wichtig eine verlässliche Kinderbetreuung ist. Die Kinder werden in unserer städtischen Kita eine neue, liebevolle Heimat finden.“ Stadtschulrat Florian Kraus: „Für die Kinder ist sehr positiv, dass ein Teil des pädagogischen Personals zusammen mit ihnen in das städtische Haus für Kinder wechselt. So werden die Kleinen weiterhin von vertrauten Per- sonen betreut. Die neuen Kolleg*innen begrüße ich ganz herzlich in unse- rem städtischen Kita-Team.“ Prekäre Situation von EU-Zuwander*innen: Reformen gefordert (25.6.2021) In einem gemeinsamen Positionspapier weisen die Landes- hauptstadt München (LHM) und die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohl- fahrtspflege München (ARGE Freie) auf die mitunter schwierige Situation von EU-Zuwander*innen in den Kommunen hin. EU-Zuwander*innen sind Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 7
mehrheitlich in Deutschland gut angekommen. Für einen Teil der Zugewan- derten, insbesondere aus Staaten, die das europäische Fürsorgeabkom- men nicht ratifiziert haben, ist die Situation auch durch Gesetzesverschär- fungen jedoch extrem prekär. Ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und ohne Sozialleis- tungsansprüche besteht mitunter kein Krankenversicherungsschutz und kein gesicherter Zugang zu medizinischer Versorgung. Konsequenzen sind unter anderem Obdachlosigkeit, prekäre Wohnverhältnisse, zum Teil auch Erwerbstätigkeit unter ausbeuterischen Bedingungen. In den letzten Jah- ren hat die LHM in Kooperation mit den freien Trägern erhebliche Anstren- gungen unternommen, um im Rahmen freiwilliger Leistungen die brisante Lebenslage der Menschen zu entschärfen. In dem Positionspapier fordern die LHM und die ARGE Freie nun Reformen auf EU-, Bundes- und Landesebene, zum Beispiel um Ausschlüsse aus der Krankenversicherung zu vermeiden, Ausgleichszahlungen an die Kommu- nen für Aufwendungen in der Krankenversorgung sowie die Refinanzierung von Beratungsstellen für Menschen ohne Krankenversicherung. Bürgermeisterin Verena Dietl: „Es freut mich sehr, dass wir als Landes- hauptstadt München zusammen mit der ARGE Freie dieses Positions- papier auf den Weg bringen können. Menschenrechte müssen für alle Menschen gelten. Eine Zweiklassengesellschaft von Migrant*innen wider- spricht unseren Ansprüchen an Versorgung und Unterstützung von Men- schen in unserer Stadt. Besonders für die Bedürfnisse der Zugewanderten aus Osteuropa brauchen wir eine noch bessere Versorgung. Die Landes- hauptstadt München unterstützt bereits durch viele freiwillige Leistungen, doch erst durch das Zusammenwirken aller politischer Ebenen können wir hier eine echte Verbesserung für die Menschen erreichen.“ In existenziellen Lebenslagen fordern die LHM und die ARGE Freie, dass eine temporäre Sozialhilfe und eine längere Übernahme medizinischer Leistungen ermöglicht werden. Auch der Status des sogenannten Dauer- aufenthaltes sollte von fünf auf drei Jahre herabgesetzt werden. Es wird nachdrücklich empfohlen, für EU-Bürger*innen einen kostenfreien Zugang mit Rechtsanspruch zu Integrationskursen zu schaffen. Ebenso notwendig wäre für die Kinder- und Jugendhilfe eine kinderrechtskonforme Formulie- rung, die klarstellt, dass auch von Sozialleistungsausschluss betroffene Fa- milien Zugang zu Jugendhilfeleistungen haben, so die Hilfen geeignet und notwendig sind. Die bayerische Staatsregierung wird aufgefordert in Bay- ern wieder ein Wohnungsaufsichtsgesetz einzuführen, um als Kommune bei Missständen und prekärem Wohnen handlungsfähiger zu werden. Julia Sterzer, Sprecherin der ARGE Freie: „Wir freuen uns sehr, dass das vorliegende Positionspapier in einem sehr konstruktiven Prozess gemein- sam von Sozialreferat – Amt für Wohnen und Migration – und der Freien Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 8
Wohlfahrt erarbeitet wurde. Medizinische Grundversorgung, Zugang zu Leistungen zur Bildung und Teilhabe, Qualifizierung, Zugang zum Arbeits- markt und eine angemessene Unterbringung sind die Basis, um berufliche und persönliche Perspektiven entwickeln zu können. Deshalb rufen wir gemeinsam mit der LHM die zuständigen Ebenen der Länder, des Bundes und der EU auf, die Gesetzgebung dahingehend zu verändern, dass für alle Zugewanderten ein menschenwürdiges Leben bei uns möglich ist.“ Startschuss für das Bürgergutachten zum PaketPost-Areal (25.6.2021) Am kommenden Dienstag, 29. Juni, um 18 Uhr startet das Bürgergutachten zum PaketPost-Areal mit einer Informations- und Auftakt- veranstaltung. Alle Münchner*innen sind zur aktiven Teilnahme an der digi- talen Veranstaltung unter Leitung von Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk eingeladen, in der über den Beteiligungsprozess, die Schritte zur Erstellung eines Bebauungsplans sowie den aktuellen Mas- terplan informiert wird. Die Teilnehmer*innen haben die Gelegenheit, über Chat und andere Online-Tools Ideen und Anregungen zu Themen einzubrin- gen, die im Bürgergutachten besprochen werden sollen. Die Veranstaltung findet als Videokonferenz via Zoom statt. Für die aktive Teilnahme ist eine Registrierung unter tinyurl.com/PPA-Auftakt erforderlich. Der Livestream kann ohne Registrierung im Internet unter muenchen-mitdenken.de/ dialoge/paketpost-areal mitverfolgt werden. Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 3 Maxvorstadt (25.6.2021) Oberbürgermeister Dieter Reiter teilt in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss 3 (Maxvorstadt) mit, dass die Bürgerversammlung des 3. Stadtbezirkes am Freitag, 9. Juli, 19 Uhr, im Circus Krone, Marsstraße 43, stattfindet. Die Leitung der Versammlung übernimmt Stadträtin Anna Hanusch, Vor- sitzende der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste. Zu Beginn informieren die Versammlungsleitung und die Bezirksausschussvorsitzende Dr. Svenja Jar- chow-Pongratz über wichtige Themen und Projekte im Stadtbezirk. Schwerpunktthemen werden voraussichtlich sein: 1. Radlnetz Maxvorstadt - Planungen um das Kunstareal - Pop-Up Bikelanes - Radlroute Mailingerstraße/Lothstraße - Altstadtradlring 2. Bespielung der (Grün)flächen im öffentlichen Raum - Flächennutzung/Flächenverfügbarkeit 3. Sommer in der Stadt - Aktueller Sachstand Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 9
Ein Kontaktnachweis je Hausstand ist erforderlich. Dieser wurde mit der Einladung an alle Haushalte versandt und ist zur Bürgerversammlung mit- zubringen. Ohne Abgabe des Kontaktnachweises ist eine Teilnahme an der Bürgerversammlung nicht möglich. Eine Teilnahme an der Bürgerver- sammlung ist bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50 nur mit Negativtest mög- lich. Akzeptiert werden hierfür Nachweise über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Test oder einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest. Geimpfte und genesene Personen sind von dieser Testverpflichtung ausgenommen. Weitere Informationen finden sich in den Corona-Hinweisen, welche mit der Einladung an alle Haushalte versandt wurden oder unter www.muenchen.de/buergerversammlungen. Nicht zugelassen werden Personen, die - nachweislich mit SARS-Cov-2 infiziert sind, - COVID-19-typische Symptome aufweisen, - sich in den letzten Tagen in einem vom Robert Koch-Institut festgelegten Risikogebiet aufgehalten haben und daher der Einreise-Quarantänever- ordnung (EQV) unterliegen, - in den letzten 14 Tagen wissentlich mit Personen in Kontakt gekommen sind, die mit COVID-19 infiziert waren oder - an unspezifischen Allgemeinsymptomen bzw. respiratorischen Sympto- men (Husten, Hustenreiz, Schnupfen) jeder Schwere leiden. Eine FFP2-Maske ist zur Bürgerversammlung mitzubringen und durchge- hend zu tragen, außer wenn ein Anliegen am Mikrofon vorgetragen wird. Für den Fall, dass der Schutz aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht getragen werden darf, ist ein Nachweis in Form einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich. Auf Grund der geltenden Abstandsregelungen ist das Platzangebot trotz der Größe des Versammlungsortes begrenzt. Alle Besucherinnen und Besucher der Bürgerversammlung, die an den Abstimmungen teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren amtlichen Licht- bildausweis mitzubringen, um sich als Stadtviertel-Bürger ausweisen zu können. Sie erhalten daraufhin eine Karte, die sie berechtigt, an allen Ab- stimmungen mitzuwirken. Anträge sind in der Bürgerversammlung persönlich zu stellen und schrift- lich einzureichen. Das entsprechende Formular findet sich im Internet unter www.muenchen.de/wortmeldung, wird aber auch zu Beginn der Bür- gerversammlung ausgegeben. Die von der Bürgerversammlung angenommenen Anträge werden im Wortlaut in der Geschäftsstelle Mitte der Bezirksausschüsse 1, 2, 3, 4 und 12, Tals 13, für die Öffentlichkeit ausgelegt. Ebenfalls kann in der Ge- schäftsstelle die Stellungnahme des Stadtrates beziehungsweise des Be- zirksausschusses zu den Anträgen eingesehen werden. Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 10
Hinweis: Ein Gebärdensprachdolmetscherdienst ist auf Anfrage möglich. Nähere Auskünfte erteilt das Direktorium der Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München, buergerversammlung.dir@muenchen. de, Fax 233-25241. Der Versammlungsort ist rollstuhlgerecht. Die Bürger- versammlung wird unter Einhaltung eines Schutz- und Hygienekonzeptes durchgeführt. Der Schutz der Bürger*innen und der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung hat dabei oberste Priorität. Insbesondere wird der Ord- nungsdienst auf das Einhalten der Abstandsregelungen sowie das Tragen der FFP2-Maske achten. Vor und während der Bürgerversammlung wird regelmäßig gelüftet. Fotoausstellung des Projekts work&act 2.0 (25.6.2021) Das Projekt work&act 2.0 zeigt vom 28. Juni bis 30. Juli im Re- ferat für Arbeit und Wirtschaft ausgewählte Fotoarbeiten. Die Exponate zei- gen die vielfältigen Projektangebote und spiegeln die kleinen und großen Erfolge der Teilnehmenden in Bild und Zitaten wider. Das Projekt work&act 2.0 ist Teil des Münchner Beschäftigungs- und Quali- fizierungsprogramms (MBQ). Das Projekt wirkt in den Stadtteilen Giesing, Berg am Laim und Ramersdorf. Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft: „Wir vernetzen Gewerbetreibende im Quartier, unterstützen inhabergeführten Einzelhan- del mit Beratung und Martketingangeboten, werben für das Einkaufen im Stadtviertel und stärken so die lokale Ökonomie. Zugleich qualifizieren und integrieren wir mit dem Projekt arbeitslose Menschen und schaffen einen Mehrwert für die Quartiere.“ Teilnehmende aus den Angeboten beider Projektträger kommen mit Zita- ten zu Wort und berichten von ihren Erfahrungen. Die Fotoausstellung ist im Referat für Arbeit und Wirtschaft, Herzog-Wilhelm-Straße 15, vom 28. Juni bis zum 30. Juli werktags von 9 bis 17 Uhr im Foyer zu sehen. Der Zugang ist rollstuhlgerecht. Die geltenden Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Die Ausstellung ist in Teilen auch von außen sichtbar. Im Anschluss an die Ausstellung im Referat für Arbeit und Wirtschaft werden die Fotos an weiteren Ausstellungsorten im Projektgebiet von work&act 2.0 gezeigt: Deutsches Erwachsenen Bildungswerk gGmbH (Pfälzer-Wald- Straße 64, 3. August bis 13. September), BildungsLokal Giesing (Schlier- seestraße 73, 20. September bis 15. Oktober), BildungsLokal Berg am Laim (Schlüsselbergstraße 4, 18. Oktober bis 12. November), Bildungs- Lokal Ramersdorf (Balanstraße 79, 15. November bis 10. Dezember) und Stadtteilladen Giesing (Tegernseer Landstraße 113, 13. bis 23. Dezember und 2. bis 14. Januar 2022). Die Ausstellung kann auch für andere Räume genutzt werden. Interes- sierte können sich per E-Mail an biwaq.raw@muenchen.de melden. Informationen im Internet unter www.muenchen.de/mbq. Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 11
Gebrauchtwarenkaufhaus Halle 2 bleibt weiterhin geschlossen (25.6.2021) Das städtische Gebrauchtwarenkaufhaus Halle 2 des Abfall- wirtschaftsbetriebs München (AWM) bleibt weiterhin geschlossen. Grund für die Verlängerung – über den 26. Juni hinaus – sind die angeord- neten Quarantäne-Regelungen des Gesundheitsamtes. Anfang der Woche war ein Team-Mitglied positiv auf Corona getestet worden. Gut erhaltene Gegenstände können zu den regulären Öffnungszeiten auf den zwölf Münchner Wertstoffhöfen abgegeben werden. Weitere Informationen gibt es online unter www.halle2-muenchen.de, auf Facebook (@GebrauchtwarenkaufhausHalle2) und Instagram (@halle2_muenchen) oder telefonisch im Infocenter unter 233-96200. Öffentliche Stadtrats-Sitzungen der kommenden Woche Dienstag, 29. Juni 9.30 Uhr Kreisverwaltungsausschuss – Großer Sitzungssaal Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 12
Baustellen aktuell Baustellen aktuell Freitag, 25. Juni 2021 Orleansplatz (Haidhausen) Das Baureferat führt eine Fahrbahnsanierung in mehreren Bauphasen durch. Vom 28. Juni bis 19. Juli 2021 ist das nördliche Rondell des Orleansplatzes zwischen Orleansstraße - Belfortstraße - Wörthstraße für den Autoverkehr gesperrt. Der Autoverkehr wird über eine beschilderte Umleitungsstrecke geführt. Informationen zu laufenden Baumaßnahmen mit Verkehrseinschränkungen finden Sie im Internet unter www.muenchen.de/baustellen Herausgeberin: Landeshauptstadt München, Baureferat TZ / K, Baustellenkoordinierung Telefon: (089) 2 33-6 00 50, telefax: (089) 2 33-6 00 55, E-Mail: baustellen.bau@muenchen.de
Antworten auf Stadtratsanfragen Freitag, 25. Juni 2021 (Digitale) Akteneinsicht in Planunterlagen der LBK zeitnah ermögli- chen Antrag Stadträte Andreas Barbor, Fabian Ewald und Winfried Kaum (CSU- Fraktion) vom 21.1.2021 Schulkantine auf Rädern – Mensamobil Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Alexandra Gaßmann und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 11.2.2021 Kapazitäten, Bedarf und Auslastung der Ferienbetreuung Anfrage Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Hans Hammer und Leo Agerer (CSU-Fraktion) vom 25.2.2021 Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 14
(Digitale) Akteneinsicht in Planunterlagen der LBK zeitnah ermögli- chen Antrag Stadträte Andreas Barbor, Fabian Ewald und Winfried Kaum (CSU- Fraktion) vom 21.1.2021 Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk: Mit Antrag vom 21.1.2021 beantragten Sie, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung möge schnellstmöglich Corona-konform wieder die Ein- sichtnahme in Unterlagen der Lokalbaukommission ermöglichen. Hierzu sollten auch die Möglichkeiten der digitalen Akteneinsicht geprüft und ge- gebenenfalls genutzt werden. Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmit- glieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Ange- legenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil die Einsichtnahme in die Plan-unterlagen der Lokalbaukommission im Rahmen der Bauaufsicht erfolgt. Eine be- schlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher recht- lich nicht möglich. Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Lokalbaukommission er- möglicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in laufenden Verfahren Akteneinsicht gemäß Art. 29 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensge- setzes. Daneben können Eigentümer*innen oder von diesen bevollmäch- tigte Personen auch unabhängig von laufenden Verwaltungsverfahren gegen geringe Gebühr Akteneinsicht in die vorhandenen Bauakten in der Zentralregistratur der Lokalbaukommission nehmen. Dieses Angebot wird seit vielen Jahrzehnten gerne und zahlreich angenommen. Aufgrund der akuten Pandemielage und den damit verbundenen Kontakt- beschränkungen ist dies derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Im Herbst konnten noch gezielt Termine für die Akteneinsicht angeboten werden, seit dem bundesweiten Lockdown zum 17.12.2020 ist das Haus für den regulären Kundenverkehr gesperrt. Eine schrittweise Lockerung ist aber absehbar. In nachweislich eiligen Fällen insbesondere in laufenden Verfahren, z.B. bei Klagen gegen bauaufsichtliche Bescheide, terminierten Gerichtsverfahren, Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 15
gerichtlich beauftragen Wertermittlungen, und anderen dringlichen Fällen, werden in Absprache mit den Betroffenen individuelle Lösungen gesucht, sodass Akteneinsicht genommen werden kann. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen, die derzeit nur eingeschränkt bedient werden können, wird hierbei allerdings ein strenger Maßstab angelegt. Da- bei ist auch zu berücksichtigen, dass die Archivierung der Genehmigungs- unterlagen natürlich in erster Linie den Eigentümer*innen selbst obliegt. Die Zentralregistratur der Lokalbaukommission ist kein öffentliches Archiv. Unter den aktuellen Pandemie-Bedingungen kann den Eigentümer*innen oder deren Bevollmächtigten daher nur in Ausnahmefällen Akteneinsicht ermöglicht, bzw. die nachgesuchte Information in sonstiger Weise zugäng- lich gemacht werden. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Lokalbaukommission arbeitet aktuell an der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren in- klusive digitaler Akteneinsicht. Der Stand der Umsetzung inklusive dem Pilotprojekt digitale Akteneinsicht wurde dem Stadtrat kürzlich vorgestellt (Vorlagen-Nr. 20-26/V 01705, behandelt in der VV vom 3.3.2021). Aktuell ist zum Einen eine digitale Authentifizierung noch nicht umsetzbar. Das Haupt- problem ist aber, dass ein Großteil der Bestandsakten noch nicht digital zur Verfügung steht. Eine Digitalisierung „auf Abruf“ ist bei der Vielzahl der angefragten Akteneinsichten (durchschnittlich 10.000 p.a. alleine durch Ex- terne in den Jahren 2018, 2019, 2020) nicht möglich. Aktuell reicht die Ka- pazität der hauseigenen Scanstelle gerade dafür aus, die Arbeitsfähigkeit der Lokalbaukommission bei der Erteilung der Baugenehmigungen unter Pandemiebedingungen sicherzustellen. Eine Vergabe von Kopier- oder Digitalisierungsaufträgen ist aufgrund des Umfangs der Akten meist nicht möglich. Die Kundin/der Kunde benötigt in der Regel nur bestimmte Unterlagen aus der Akte, welche sie oder er selbst identifizieren muss. Das Digitalisieren kompletter Akten ist mit er- heblichen Kosten verbunden, die bei eigener Einsicht durch die Kundin/ den Kunden nicht entstehen. Problematisch bei der Abgabe der Bauakten außer Haus ist auch, dass die Aktenbände für die Digitalisierung bzw. zum Kopieren aufgetrennt werden müssen und hierbei das Risiko von Aktenbe- schädigung, Aktenunordnung oder sogar Aktenverlust besteht. Für einen Standardworkflow im Massengeschäft ist ein solches Prozedere daher nicht tauglich. Auch der Datenschutz müsste durchgängig gewährleistet sein. Warum andere Kommunen oder Bauaufsichtsbehörden ein solches Modell anbieten, kann seitens der Lokalbaukommission nicht abschließend beurteilt werden, es mag einen Unterschied machen, wie groß die Be- Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 16
hörde ist, wie viele Anfragen es gibt, wie umfangreich die Akten sind oder wie sorgfältig Datenschutzbestimmungen beachtet werden. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 17
Schulkantine auf Rädern – Mensamobil Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Alexandra Gaßmann und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 11.2.2021 Antwort Stadtschulrat Florian Kraus: Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmit- glieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 11.2.2021 vorgebrach- ten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besor- gung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt. In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass die Landeshauptstadt München mit einem mobilen Angebot die Mittagsverpflegung von Schulkindern organi- siert. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: An allen Schulstandorten in München, an denen die Mensa mit städti- schem Personal betrieben wird, steht das Team für die Versorgung der Schüler*innen auch während der coronabedingten Schulschließungen bereit. Die einzige Voraussetzung ist eine Mindestanzahl von sieben Schü- ler*innen, die in der Schulmensa essen möchten. An allen Schulen an denen die Mensa verpachtet ist, spricht sich die Schul- leitung mit den jeweiligen Pächter*innen ab. So kann an vielen Schulen ein verkleinertes Essensangebot unterbreitet werden. Generell obliegt die Organisation des Schulessens der Schulleitung, die zusammen mit dem Essensgremium kreative Lösungen mit den jeweiligen Pächter*innen besprechen, das bedarfsgerecht und bezahlbar ist. Sollte eine Schule Probleme haben, Essen für die Schüler*innen zur Verfügung zu stellen, da es sich für die jeweiligen Pächter*innen, an ihrer Schule aufgrund einer zu geringen Essensteilnehmer*innenanzahl nicht lohnt, könnten unsere städtisch betriebenen Standorte aushelfen. Entweder die kleine Schüler*innengruppe kann nach Anmeldung zu der Schule mit städt. Mensapersonal zum Mittagstisch gehen oder es können von dort Lunchpa- kete abgeholt werden. Die Schulen, die in eine Versorgungsnotlage kommen, weil ihre Pächter*in- nen bedingt durch die Corona-Pandemie womöglich aufgeben müssen, wenden sich an das Referat für Bildung und Sport bzw. dessen zuständige Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 18
Abteilungen. Es wird dann unbürokratisch nach einer Interimslösung ge- sucht, bis im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens wieder ein/e Päch- ter*in gefunden wird. Die Pächter*innen haben das Vorrecht auf die Versorgung an der jeweiligen Schule. Solange sie in Kontakt mit der Schulleitung nach Lösungen suchen, wäre es unlauter, ein zusätzliches Angebot in Form eines Food-Trucks in Konkurrenz zuzulassen. Dies wäre aber in Abstimmung mit den Päch- ter*innen auf Wunsch der Schule mit Unterstützung aus dem Referat für Bildung und Sport denkbar. Die Abholung von Essen aus dem Homeschooling heraus würde dem In- fektionsschutzgedanken widersprechen. Zentrales Anliegen des Verbots von Präsenzunterricht bei hohen Inzidenzwerten ist es, dass die Menschen zu Hause bleiben und weniger Begegnungen „unterwegs“ stattfinden. Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sollte vermieden werden, ebenso wie ein Treffen unterschiedlicher Personengruppen in der Schule. Eine Belieferung „frei Haus“ kann zu den Konditionen, die im Pachtvertrag festgelegt sind, von den Pächter*innen nicht geleistet werden. Allerdings könnte auf Wunsch der Schüler*innen bzw. Eltern das Essensgremium einer Schule mit den Pächter*innen besprechen, ob und ggf. mit welchen Konditionen das Mensaessen nach Hause geliefert werden kann. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass die Speisen über längere Zeiträume warm gehalten werden müssten, was die Speisenqualität ernährungsphysiolo- gisch stark beeinträchtigen würde. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 19
Kapazitäten, Bedarf und Auslastung der Ferienbetreuung Anfrage Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Hans Hammer und Leo Agerer (CSU-Fraktion) vom 25.2.2021 Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy: In Ihrer Anfrage vom 25.2.2021 führen Sie Folgendes aus: „Die Sommerferien werden für Doppelverdiener und Alleinerziehenden-Fa- milien mit Kindern im Schulalter regelmäßig zur Herausforderung. Oftmals kann kein Urlaub genommen werden, wodurch die Familien auf die Ange- bote der Ferienbetreuung angewiesen sind.“ Zu Ihrer Anfrage vom 25.2.2021 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung: Vorab ist anzumerken, dass in München eine Vielzahl von betreuten Feri- enangeboten unterschiedlicher Träger der Jugendhilfe angeboten werden (zum Beispiel Freizeitstätten, überregionale Einrichtungen der Jugendar- beit, Familienbildungsstätten, ambulante Erziehungshilfen). Im Folgenden wird auf die Situation von Ferienangeboten im engeren Sinne, d.h. auf Fe- rienangebote derjenigen Träger, Einrichtungen und Projekte eingegangen, die dem Produkt 40366100 Ferienangebote zugeordnet sind. Frage 1: Wie hoch wird der Bedarf an Plätzen in der Ferienbetreuung eingeschätzt? Antwort: Allgemein kann über die Auslastung der Angebote des Produktes Ferien- angebote keine verifizierbare Aussage über den tatsächlichen Bedarf an betreuten Ferienangeboten getroffen werden. Sobald alle vorhandenen Plätze für ein Ferienangebot ausgebucht sind, führen die Träger Wartelisten für ein eventuelles Nachrückverfahren. Die Registrierung auf einer Warte- liste lässt zwar einen höheren Bedarf vermuten, gibt jedoch noch keinen Aufschluss darüber, ob bei Beginn der Maßnahme noch Interesse an ei- nem betreuten Ferienangebot vorliegt oder bereits ein Alternativprogramm gebucht wurde. Die Platzkapazitäten konnten in den letzten Jahren kontinuierlich ausge- baut werden. Die hohe Auslastung und die teilweise Überbuchung der Platzkapazitäten lässt einen hohen Bedarf an den betreuten Ferienangebo- ten erkennen. Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 20
Je frühzeitiger die Anmeldung für ein ausgewähltes Ferienangebot erfolgt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, einen betreuten Platz für das aus- gewählte Ferienangebot zu erhalten. Frage 2: Gibt es Wartelisten für die bisherigen Plätze in der Ferienbetreuung? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Wie ausgelastet ist das bisherige Platzkontingent in der Ferienbetreuung? Antwort: Im Jahr 2019 nahmen an den betreuten Ferienangeboten ca. 18.000 Kin- der, Teenies und Jugendliche teil. Das entspricht einer Auslastung von ca. 95%. Bei einigen Angeboten wurde das zur Verfügung stehende Platzkon- tingent überbucht, bei einigen Angeboten nicht voll ausgeschöpft. Sofern sich Eltern direkt an den jeweiligen Ferienanbieter wenden, weil das gewünschte Ferienangebot bereits ausgebucht ist, werden die Eltern grundsätzlich auf die Angebote der weiteren Anbieter aufmerksam ge- macht und auf das Ferienportal (www.ferien-muenchen.de) verwiesen. Das Online-Portal bietet eine gute Übersicht über das aktuelle Ferienpro- gramm. Mittels unterschiedlicher Suchkriterien, wie z.B. Alter, Ferienzeit, Thema und Inklusion kann über das Kriterium „Buchungsstatus“ gezielt nach freien Plätzen bei den Ferienangeboten gesucht werden. So waren in den letzten Jahren über das Ferienportal kurz vor bzw. zu Beginn der Fe- rien in der Regel immer noch einzelne freie Plätze zu finden. Das Ferienprogramm 2020 wich inhaltlich, aber auch quantitativ erheblich vom Ferienprogramm 2019 ab. Aufgrund behördlicher Vorgaben konnten deutlich weniger Angebote bzw. diese nur in modifizierter Form durchge- führt werden, sodass insgesamt weniger Plätze als 2019 zur Verfügung standen. Dank des großen Engagements der freien Träger und des städ- tischen Anbieters von Ferienangeboten gelang es trotz der vielen Hürden und Ungewissheiten im Jahr 2020 ein attraktives Ferienprogramm durchzu- führen. Eine quantitative Auswertung für das Jahr 2020 konnte noch nicht erfolgen (Stand März 2021). Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 21
Frage 4: Ist eine Kapazitätserweiterung der Angebote der Ferienbetreuung ange- dacht? Antwort: Bestehende Angebote sind hinsichtlich der Platzkapazitäten nicht beliebig erweiterbar (Qualität und pädagogisches Konzept des Angebots, Beschrän- kungen aufgrund örtlicher Gegebenheiten, Aufsichtspflicht etc.). Es wird regelmäßig geprüft, ob Kapazitätserweiterungen der Angebote der Ferienbetreuung notwendig sind bzw. ob aktuelle Bedarfe auch weiterhin durch die bestehenden Angebote gedeckt werden können. Es ist davon auszugehen, dass für die nächsten Jahre ein Ausbau durchaus erforderlich sein könnte, da die Anzahl der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen für Ferienangebote laut Planungsprognose weiterhin wachsen wird. Im Demo- grafiebericht „München – Teil 1, Analyse und Bevölkerungsprognose von 2017 bis 2040“ wird in der Altersgruppe 6 bis 9 Jahre mit einem Wachstum von 24% und in der Altersgruppe 10 bis 15 Jahre von 27,5% ausgegangen. Eine Kapazitätserweiterung durch einen Ausbau mit neuen Ferienangebo- ten durch die freien Träger oder den städtischen Anbieter ist ausschließlich möglich, wenn hierfür zusätzliche Mittel durch einen Beschluss des Stadt- rates zur Verfügung gestellt werden. Rathaus Umschau 25.6.2021, Seite 22
Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Freitag, 25. Juni 2021 Schulplanungen im Münchner Westen beschleunigen Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Simone Burger, Nikolaus Gradl, Christian Müller, Andreas Schuster, Micky Wenngatz (SPS/Volt-Fraktion) und Paul Bickelbacher, Anna Hanusch, Sofie Langmeier, Julia Post, Bernd Schreyer (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) Ehrung für städtische Beschäftigte für besonderen und herausragenden Einsatz während der Corona-Pande- mie! Antrag Stadträte Andreas Babor und Michael Dzeba (CSU- Fraktion) Überwindung der Pandemiefolgen: Erhöhung der Ge- werbesteuer prüfen Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PAR- TEI Stadtratsfraktion) Werbung für das Steuerparadies Grünwald auf der muenchen.de-Seite Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PAR- TEI Stadtratsfraktion) Stadtrat Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus München, 25.06.2021 Schulplanungen im Münchner Westen beschleunigen Antrag Das Referat für Bildung und Sport, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie das Kulturreferat und das Kreisverwaltungsreferat werden gebeten, gemeinsam folgende Planungen im Münchner Westen zu präziseren und dem Stadtrat einen Gesamtvorschlag einschließlich eines Zeitplans zu unterbreiten: 1. Die Sanierung und ggfs. den Neubau der: • Grundschule an der Pfarrer-Grimm-Straße • des Luise-Schröder-Gymnasiums sowie • der Carl-Spitzweg-Realschule Dabei ist zu beachten, dass die Grundschule auf jeden Fall ohne Unterbrechung vor Ort verbleiben muss. Für Gymnasium und Realschule sollen Planungen vorgelegt werden, die beide Schularten im 23. Stadtbezirk grundsätzlich belassen. Bei möglichen temporären bauzeitlichen Verlagerungen ist eine gute Erschließung sicher zu stellen. Darüber hinaus ist zu untersuchen, ob der Bau einer neuen Realschule oder eines neuen Gymnasiums im Neubaugebiet am Dreilingsweg oder auch an weiteren Standorten in Pasing möglich ist. 2. Die Ansiedelung der Feuerwache auf einem dafür geeigneten Grundstück. Dafür soll eine abschließende Auswahl getroffen werden. 2. Eine dauerhafte Situierung der Stadtbibliothek im 23. Stadtbezirk. 3. Eine ausreichende Versorgung mit Sportplätzen insbesondere im 21. und 23. Stadtbezirk: Hierzu sollen insbesondere Planungen vorgelegt werden, wie zum einen für alle (insbesondere weiterführenden) Schulen schulnahe Sportflächen angeboten werden können und zum anderen, wie für die Sportvereine und den Freizeitsport im Münchner Westen ausreichende, auch am Abend und an den Wochenenden, nutzbare Freisportflächen geschaffen werden können. 4. Ein Strukturkonzept für die Grünflächenplanung in diesem Bereich des Münchner Westens: Dazu sollen gutachterlich begleitete Planungen vorgelegt werden, wie nach den noch beabsichtigten Bauplanungen (u.a. am Dreilingsweg) vom Untermenzinger Bahnhof bis zur Brauerei und dem S- Bahn-Halt in Langwied dauerhaft Grün- und Freiflächen unterschiedlicher Nutzbarkeit vorgehalten werden. Diese Planung soll eine dauerhaft verbindliche Grünflächenordnung in diesem Gebiet festlegen und zugleich aufzeigen, welche Öko-, Wald- und Ackerflächen künftig als solche geschützt werden sollen. Ziel ist im Sinne des Naturschutzes größere zusammenhängende Flächen für den Erhalt der Biodiversität dauerhaft zu sichern, sowie eine dauerhafte Freihaltung
der Kaltluftbahnen zur Versorgung der Gesamtstadt. Auch eine Integration der bestehenden Friedhofsflächen und der Umgang mit vorhandenen Vorrangflächen ist in diesem Zusammenhang zu überprüfen. 5. Ein Wegenetz, das insbesondere den ÖPNV und Radverkehr vor allem für notwendige Fahrten von Schülerinnen und Schülern künftig sicher organisiert. Begründung Inzwischen haben das Referat für Bildung und Sport und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung neue Ideen vorgelegt, wie die oben genannten Aspekte, die zum Teil seit langen Jahren in den betreffenden Stadtbezirken diskutiert werden, umgesetzt werden können. Auf Basis dieser Überlegungen erscheint es nunmehr möglich, klare Zielsetzungen im Stadtrat rasch zu verabschieden. Nachdem in den vergangenen Tagen mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen in der Presse über die Gesamtthematik berichtet wurde, ist es auch notwendig, möglichst rasch einen Fahrplan zur Einbindung der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger im Münchner Westen sowie die Elternbeirätinnen und Elternbeiräte der betreffenden Schulen und natürlich auch die Schülervertretungen und der SV Untermenzing sollten zeitnah über alle Überlegungen informiert werden. gez. Christian Müller Anna Hanusch Simone Burger Sofie Langmeier Kathrin Abele Julia Post Nikolaus Gradl Bernd Schreyer Andreas Schuster Paul Bickelbacher Micky Wenngatz Fraktion SPD/Volt Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de ANTRAG An Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München 25.06.2021 Ehrung für städtische Beschäftigte für besonderen und herausragenden Einsatz während der Corona-Pandemie! Die Landeshauptstadt München ehrt Beschäftigte, welche sich in besonderer und herausragender Weise während der Corona-Pandemie in ihrer Tätigkeit verdient gemacht haben. Begründung Die Beschäftigten der Landeshauptstadt München haben über den gesamten Zeitraum der Pandemie unter schwierigen Bedingungen ihren Dienst für das Gemeinwohl fortgeführt. Ob vom Arbeitsplatz oder aus dem Homeoffice konnte unter schwierigen Bedingungen die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens sichergestellt werden. Jene die darüber hinaus besonderen Belastungen ausgesetzt waren, bzw. sich in herausragender Weise verdient gemacht haben, soll unabhängig vom städtischen LOB-System, eine Ehrung zu Teil werden. Dies könnte z.B. durch eine Sonderprämie mit einer Ehrungsurkunde erfolgen. Michael Dzeba (Initiative) Andreas Babor Stadtrat Stadtrat Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
An den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München Herrn Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8 80331 München München, 25. Juni 2021 Antrag: Überwindung der Pandemiefolgen: Erhöhung der Gewerbesteuer prüfen Die Stadtkämmerei wird beauftragt, in den Planungen für den Haushalt 2022 ff. (ab Eckdatenbeschluss) eine Variante darzustellen, die eine Erhöhung der Gewerbesteuer auf 540 Punkte (von derzeit 490 Punkten) einbe- zieht. Insbesondere soll dargestellt werden, wie sich diese Erhöhung um etwa 10 Prozent auf den Verwaltungs- haushalt, die erforderlichen Kreditaufnahmen und die dauerhafte Leistungsfähigkeit auswirken. Gleichzeitig soll dargestellt werden, welche Sparmaßnahmen im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Stadt dann entfallen kön- nen. In der Darstellung soll weiterhin enthalten sein, welche Auswirkung eine Erhöhung der Gewerbesteuer auf kleine,- mittlere und große Unternehmen hätte. Begründung: Der wirtschaftliche Einbruch als Folge der Corona-Pandemie hat zu einem massiven Rückgang der Gewerbe- steuer geführt. Für 2020 wurde dies zwar weitgehend von Bund und Land ausgeglichen, für 2021/2022 gibt es aber eine solche, unbedingt notwendige Unterstützung für die Kommunen noch nicht. Während kleinere und mittlere Unternehmen von der ökonomischen Krise sehr stark betroffen sind, haben ins- besondere große Unternehmen die Krise weitgehend unbeschadet überstanden. Aus diesem Grund wollen wir auch die Auswirkungen auf die einzelnen Gewerbegrößen für München dargestellt bekommen, damit die stär- ker belastet werden, die profitierten. Es gibt jedoch zahlreiche Aufgaben, die die Stadt nicht verschieben kann: Den Bau von Schulen und Kitas, die Ausübung von Vorkaufsrechten, Maßnahmen im Klimaschutz und für die Umsetzung der Verkehrswende. Vieles wird hier vertagt, bis die Steuereinnahmen wieder steigen – aber vor allem bei Klima und Verkehr läuft uns die Zeit davon. Deshalb muss die Stadt auch die Erhöhung der eigenen Steuereinnahmen in Betracht ziehen. Initiative: Stadträtin Brigitte Wolf Stadtrat Stefan Jagel Gezeichnet: Stadträtin Marie Burneleit Stadtrat Thomas Lechner Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI dielinke-diepartei@muenchen.de Telefon: 089/233-25 235 Rathaus, 80331 München
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