Kampfdrohnen - Killing Drones - Stiftung Wissenschaft und Politik

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Kampfdrohnen – Killing Drones
Ein Plädoyer gegen die fliegenden Automaten
Marcel Dickow / Hilmar Linnenkamp

Drohnen mittlerer Flughöhe und langer Einsatzdauer entwickeln sich zu einem
Bestandteil der regulären Luftstreitkräfte. Unklar ist allerdings noch das Ausmaß, in
dem bemannte Flugzeuge durch solche »MALE-UAV« ersetzt werden (MALE = Medium
Altitude, Long Endurance, UAV = Unmanned Aerial Vehicle). Deutschland steht derzeit
vor der Entscheidung, mit welchen Mitteln die Luftwaffe mittelfristig (bis 2020) und
langfristig (nach 2020) ausgestattet sein soll. Bei dieser Frage sind jenseits militärischer
Erwägungen auch kooperations- und industriepolitische Aspekte zu berücksichtigen.
Denn in Europa kann oder will kein einzelner Staat die finanziellen Mittel aufbringen,
um ein nationales MALE-UAV-Modell zu entwickeln. Zwar hat die europäische Industrie
bereits Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf den Weg gebracht; doch die Regie-
rungen sind noch nicht mit an Bord. Unklar ist ebenso, ob Drohnen künftig bewaffnet
sein sollen. Seit geraumer Zeit wird diskutiert, inwiefern gezielte Tötungen verant-
wortbar und zulässig sind. Dagegen fehlt es bislang an einer grundsätzlichen Debatte
darüber, welche ethischen Konsequenzen der Trend zur automatisierten Kriegsführung
hat. Eine solche Auseinandersetzung ist aber dringend geboten, denn die Eigendynamik
der technologischen Entwicklung birgt die Gefahr, dass der Mensch als moralischer
Akteur abdankt, wenn über den Einsatz von Gewalt zu entscheiden ist.

MALE-UAV werden mittlerweile von vielen                          Fraglich ist allerdings, inwiefern sich der
Ländern in Streitkräften und Geheimdiens-                        Einsatz solcher bewaffneter Systeme recht-
ten eingesetzt, unter anderem von Deutsch-                       lich und ethisch vertreten lässt. Ein Beispiel
land, Frankreich, Großbritannien, den USA                        für diese Problematik liefert der Drohnen-
und Israel. Diese Drohnen werden konti-                          krieg, den die CIA außerhalb der Vereinig-
nuierlich modernisiert, ihr Einsatzspekt-                        ten Staaten zur gezielten Tötung von
rum wächst, und ihre Verwundbarkeit                              Terrorverdächtigen führt.
nimmt ab. Bislang noch überwiegend zur                              Wie einige andere europäische Regie-
Aufklärung genutzt, entwickeln sie sich                          rungen – darunter die britische, die franzö-
mehr und mehr zu Waffenplattformen.                              sische und die italienische – erwägt auch
Dank des technischen Fortschritts können                         die Bundesregierung, MALE-UAV dauerhaft
sie beide Zwecke immer effektiver erfüllen.                      zum Bestandteil der eigenen Luftstreit-

Dr. Marcel Dickow ist wissenschaftlicher Mitarbeiter, Dr. Hilmar Linnenkamp Berater der Forschungsgruppe Sicherheitspolitik        SWP-Aktuell 75
(Kompetenzcluster Rüstung, Technologie, Streitkräfte). Die Autoren danken René Schlee für die Mitarbeit.                           Dezember 2012

                                                                                                                                                1
kräfte zu machen. Bemannte und unbe-             den Wunsch, auf erkannte Krisensituatio-
                 mannte Systeme ließen sich dann den              nen am Boden sofort mit einer Waffe rea-
                 beiden Aufgaben »Aufklärung« und »Be-            gieren zu können, statt sich aufs »Zusehen«
                 kämpfung aus der Luft« flexibel zuteilen.        beschränken zu müssen. Gegen die An-
                 Würden Drohnen jedoch für die zweite             schaffung einer entsprechend ausgerüste-
                 Funktion genutzt, begäbe sich die Kriegs-        ten Drohne ist nach Meinung mancher
                 führung auf einen abschüssigen Weg, der –        grundsätzlich nichts einzuwenden, da eine
                 technisch bedingt – zwangsläufig im auto-        Waffe stets als »ethisch neutral« zu betrach-
                 matischen Einsatz tödlicher Mittel endet.        ten sei. Andere bestreiten das heftig.
                 Eine fundamentale Bedingung ethisch zu              Öffentlich wurden Pläne geäußert, für
                 rechtfertigenden Handelns bliebe dabei           den Zeitraum von 2014 bis 2020 eine be-
                 unerfüllt: seine Zurechenbarkeit zu einem        reits lieferbare Kampfdrohne als Zwischen-
                 verantwortlichen Akteur. Es bedarf deshalb       lösung anzuschaffen und parallel dazu bis
                 einer öffentlichen Debatte darüber, ob der       2020 eine europäische Drohne zu entwi-
                 Einstieg in die Nutzung bewaffneter Droh-        ckeln. Solche Gedankenspiele beantworten
                 nen zulässig ist oder ob auf dieses Kriegs-      allerdings nicht die Frage, welche konkre-
                 mittel nicht bewusst verzichtet werden           ten Einsatzszenarien der Bundeswehr für
                 sollte.                                          die Verwendung bewaffneter Überwa-
                                                                  chungsdrohnen plausibel sind. Auskunft
                                                                  dazu geben weder ein Bericht des Büros
                 Planungen: Drohnen in der                        für Technikfolgenabschätzung des Bundes-
                 Bundeswehr                                       tags von Mai 2011 noch die Antwort der
                 MALE-UAV sind die derzeit fortschrittlichs-      Bundesregierung auf eine kleine Anfrage
                 ten der (unbemannten) ferngesteuerten            der Grünen. In ihrer Stellungnahme von
                 Flugsysteme mit starren Flügeln. Es handelt      April 2012 verweist die Regierung lediglich
                 sich dabei um Flugzeuge mit Flügelspann-         darauf, dass für bewaffnete UAV-Systeme
                 weiten von über 15 Metern und einer Stand-       »die wahrscheinlicheren Aufgaben […] im
                 zeit von mehr als 15 Stunden. Sie sind nicht     Bereich der internationalen Konfliktverhü-
                 auf Nutzlast und Geschwindigkeit, sondern        tung und Krisenbewältigung« lägen. Das ist
                 auf maximale Reichweite und Ausdauer             zu allgemein formuliert, um als Kriterium
                 hin entworfen. Marktdominierende Her-            für die Notwendigkeit einer Beschaffung
                 steller sind das US-Unternehmen General          dienen zu können. Als Kristallisationspunkt
                 Atomics (mit den Modellen »MQ-1 Predator«        für eine ethische Debatte taugen solche
                 und »MQ-9 Reaper«) sowie Israel Aerospace        Vorgaben kaum.
                 Industries, IAI (»Heron 1«, »Heron TP«).
                    Die Bundeswehr setzt in Afghanistan –
                 neben einigen kleineren, »taktischen« Droh-      Rückblick: Einsätze im Krieg
                 nen – die israelische »Heron« ein, die bei IAI   Unbemannte und ferngesteuerte Flug-
                 in einem Joint Venture mit Rheinmetall           systeme werden seit Beginn der 1990er
                 Defence geleast wurde. Allerdings endet der      Jahre vor allem für die Überwachung von
                 Leasing-Vertrag im Oktober 2014, weshalb         Einsatzräumen und die Aufklärung von
                 über eine Nachfolgelösung diskutiert wird.       Zielen bzw. Zielpersonen eingesetzt. Sie
                 Verteidigungsminister Thomas de Maizière         werden insbesondere dann genutzt, wenn
                 und Vertreter der Bundeswehr sprachen            die zu beobachtenden Ziele klein und
                 sich in den Sommermonaten wiederholt             beweglich sind, so dass herkömmliche
                 dafür aus, bewaffnete Überwachungsdroh-          strategische Aufklärung (mit Satelliten
                 nen anzuschaffen. Die Plattform »Heron« –        oder Radar) versagt.
                 die ausschließlich der Aufklärung dient –           Konflikte mit einem hohen Anteil irre-
                 hat sich für die deutschen Streitkräfte zwar     gulärer Kämpfer in dynamischen, kleinen
                 bewährt. Ihr Einsatz weckt aber zugleich         Gruppen haben den Einsatz der Aufklä-

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rungsdrohnen stark vorangetrieben. Dabei       fiziert sind. Die rechtliche Beurteilung
fungierten sie mit den Informationen ihrer     dieser Einsätze ist äußerst umstritten.
Sensorik und gegebenenfalls leichter Prä-
zisionsbewaffnung zunächst als Luftunter-
stützung für Bodentruppen. Derzeitige          Kritik am Einsatz
MALE-Drohnen haben allerdings keinen           bewaffneter Drohnen
Eigenschutz und können auch nur in ge-         Von Beginn an stieß der Einsatz bewaffne-
sperrtem Luftraum operieren. Im Libyen-        ter Überwachungsdrohnen auf Kritik. Sie
Krieg 2011 haben die USA bewaffnete Droh-      bezieht sich bislang aber vor allem auf die
nen vom Typ »MQ-9 Reaper« dann auch zur        gezielten Tötungen im Anti-Terror-Kampf,
Jagd auf militärische und politische Funk-     weniger auf die Folgen der aufkommen-
tionsträger des später gestürzten Gaddafi-     den Automatisierung von Waffensystemen.
Regimes eingesetzt. Vom reinen Aufklä-         Daher dominieren auch völkerrechtliche
rungsmittel entwickelten sich Drohnen so       und politische Argumentationsmuster die
seit Ende der 1990er Jahre zu einem Werk-      Debatte.
zeug der personalisierten, »chirurgischen«        Seit einigen Jahren diskutiert insbeson-
Kriegsführung.                                 dere die akademische Community über die
    Eingeleitet wurde dieser Trend durch       Rechtmäßigkeit gezielter Tötungen und
das Vorgehen Israels nach Ausbruch der         die Aufstellung sogenannter »kill lists«. Aus-
zweiten Intifada im Jahr 2000, als gegen       löser dafür war das Vorgehen der amerika-
Führungspersonen des palästinensischen         nischen Geheimdienste in Pakistan. Die
Widerstands in den Autonomiegebieten           Obama-Administration beruft sich bei ihrer
auch Drohnen zum Einsatz kamen. Noch           Zielauswahl auf das Selbstverteidigungs-
im Sommer 2001 bezeichnete die US-             recht. Es erlaube auch die Bekämpfung von
Administration solche Operationen als          Personen, die bei terroristischen Aktivitä-
illegitim. Doch nach den Anschlägen vom        ten gegen die USA als Unterstützer auf-
11. September entdeckten vor allem die         treten. Diese weitreichende Interpretation
amerikanischen Geheimdienste bewaffnete        des Selbstverteidigungsrechts ist allerdings
Drohnen als probates Mittel für den Anti-      – auch unabhängig vom Drohneneinsatz –
Terror-Kampf. Wegen ihres großen Einsatz-      umstritten, insbesondere wenn die Ziel-
radius können sie Terrorverdächtige bereits    personen nicht aktuell an gewaltsamen
in deren vermeintlich sicheren Rückzugs-       Aktionen teilnehmen. Legitim werden sol-
gebieten beobachten und gegebenenfalls         che Ziele nicht allein durch die Selektivität
angreifen.                                     des militärischen Waffeneinsatzes – also
    Seit Mitte der 2000er Jahre praktizieren   dadurch, dass Zivilisten dank der Präzision
die USA solche Einsätze im afghanisch-         des Angriffs geschont werden. Die techno-
pakistanischen Grenzgebiet, im pakistani-      logische Fähigkeit, Kollateralschäden zu
schen Waziristan, aber auch im Jemen und       vermeiden, rechtfertigt noch nicht den
in Somalia. Die Operationen – für die es       Gewalteinsatz selbst.
bis April 2012 keine offizielle Bestätigung       Allerdings steht außer Frage, dass be-
Washingtons gab – zielen auf mutmaßliche       waffnete Drohnen nach den Kriterien des
Mitglieder der Taliban, von Al-Kaida und       Humanitären Völkerrechts prinzipiell
Terrorgruppen in deren Umfeld. Identifi-       weder den Diskriminierungsgrundsatz (also
zierte Funktionsträger der Terrornetzwerke     die notwendige Unterscheidung zwischen
werden gesucht, beobachtet und gezielt         Kombattanten und Zivilisten) noch das Ge-
getötet. Zusätzlich führen die USA soge-       bot der Verhältnismäßigkeit verletzen. Im
nannte »Signature Strikes« durch, die sich     Gegenteil – da sich Drohnen lange über
gegen Personen richten, deren erkennbares      dem Operationsgebiet bewegen, ist es mit
Verhalten in ein terroristisches Muster        ihnen theoretisch sehr viel besser möglich,
passt, die aber als Individuen nicht identi-   zwischen Zivilisten und militärischem

                                                                                                SWP-Aktuell 75
                                                                                                Dezember 2012

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Personal zu unterscheiden. Über die Recht-     Auf dem Weg zum Roboter
                 mäßigkeit eines Angriffs ist dabei jeweils     Ferngesteuerte Flugsysteme mit Bewaff-
                 im Einzelfall zu entscheiden. Werden Präzi-    nung bedeuten nur einen Zwischenschritt
                 sionswaffen verwendet (etwa lasergelenkte      auf dem Weg zu mehr Entscheidungsauto-
                 Bomben oder Luft-Boden-Raketen vom Typ         nomie von Waffensystemen. Bei der Fort-
                 »Hellfire«), lässt sich darüber hinaus dem     entwicklung von unbemannten Platt-
                 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von          formen lassen sich derzeit mehrere tech-
                 Waffeneinsätzen Rechnung tragen. Im Rah-       nologische Trends beobachten.
                 men bestehender Rüstungskontrollregime            Miniaturisierung bei Komponenten und
                 gibt es jedenfalls keine Einschränkungen       Systemen: Angetrieben durch immer winzi-
                 für unbemannte bewaffnete Plattformen.         gere und leistungsfähigere Prozessoren,
                    Der Einsatz bewaffneter Drohnen hat         können selbst kleinste Fluggeräte inzwi-
                 aber Auswirkungen auf die Konfliktnatur        schen eigenständig stabil fliegen und agie-
                 selbst. Die angreifende Seite zieht die Ano-   ren. Nur die Akku-Technologie setzt der
                 nymität von Drohnenschlägen der klassi-        Flugzeit der meist elektrisch betriebenen
                 schen Gewaltanwendung vor, weil sie eine       Systeme noch enge Grenzen.
                 Eskalation der Auseinandersetzung und             Automatisierung und Autonomisierung der
                 internationale Verwicklungen fürchtet. Die     Plattform: Unbemannte Flugsysteme werden
                 getroffene Seite wiederum setzt angesichts     in ihrem Manövrierverhalten zunehmend
                 ihrer technologischen Unterlegenheit noch      autonom. Zurückzuführen ist dies auf die
                 stärker auf asymmetrische Reaktion. Befür-     steigende Rechenkapazität der Prozessoren
                 worter der Drohnen betonen, solche Platt-      (bei annähernd gleicher Leistungsaufnah-
                 formen seien gerade für Demokratien ein        me), die Miniaturisierung von Sensoren (für
                 geeignetes Mittel der Kriegsführung, da        Lage, Beschleunigung, Optronik, GPS etc.)
                 Eigengefährdung und mögliche Kollateral-       und moderne Algorithmen, beispielsweise
                 schäden durch Präzisionswaffen minimiert       zur Reduzierung der Komplexität von
                 würden. Dass sich militärische Gewalt          Sensordaten beim Abbilden der Umwelt.
                 durch Drohnen effektiver und kosteneffi-       Drohnen sind schon heute in der Lage, den
                 zienter anwenden lässt, wirft aber zugleich    idealen Orbit zur Beobachtung eines be-
                 die Frage auf, ob damit nicht auch die Ein-    stimmten Ziels selbst zu ermitteln und den
                 satzschwelle für einen Waffeneinsatz sinkt.    Witterungsbedingungen anzupassen. Eben-
                 Prinzipiell ermöglicht und fördert es die      so können sie bei Abbrechen der Funkver-
                 Fernsteuerung bewaffneter Plattformen,         bindung selbständig zu einem vorher defi-
                 dass Zivilisten – wie Geheimdienstmitarbei-    nierten Punkt zurückkehren und dort lan-
                 ter oder Industrievertreter – in die Tötung    den (Autopilot). Die nächste Generation
                 von Konfliktteilnehmern involviert werden.     von Aufklärungsdrohen wird über Sensorik
                 Sie können für eine entsprechende Angriffs-    verfügen, mit der sich mehrere Ziele gleich-
                 entscheidung sogar unmittelbar verant-         zeitig beobachten lassen. Dies macht es
                 wortlich sein, obwohl sie nicht Teil regu-     erforderlich, dass in der Bodenstation der
                 lärer Streitkräfte sind und völkerrechtlich    Kurs in Echtzeit an die optimalen Beobach-
                 keinen Kombattantenstatus besitzen. Wer-       tungsbedingungen angepasst wird. Die
                 den Drohnen direkt durch Geheimdienste         Entwicklung schneller fliegender Drohnen
                 eingesetzt, so führt dies zudem in eine        führt aber dazu, dass diese Automatisie-
                 juristische Grauzone, was die Definition       rung künftig nicht mehr am Boden, son-
                 regulärer Kriegsparteien und die Legitima-     dern an Bord implementiert wird, damit
                 tion nichtmilitärischer Gewalt betrifft.       die Plattform auf sich verändernde Bedin-
                                                                gungen unmittelbar reagieren kann. Denn
                                                                lange Signalwege über Satelliten erhöhen
                                                                die Verarbeitungszeit. Spätestens wenn
                                                                UAV Aufgaben von jetzt noch bemannten

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Kampfflugzeugen übernehmen sollen –             Damit soll es etwa möglich werden, be-
etwa Schaffung von Luftüberlegenheit und        stimmte Personen in Menschenmengen zu
Air Policing –, ist eine flugtechnische Fern-   identifizieren oder »verdächtiges« Verhal-
steuerung nicht mehr möglich. Dieser            ten zu erkennen. Überwachungsbehörden
Trend führt weg vom derzeitigen »Joystick«-     in den USA und Großbritannien setzen
Verfahren (der manuellen Fernsteuerung)         solche Verfahren bereits zur Kontrolle des
hin zur autonomen Auftragsbewältigung,          öffentlichen Raumes ein. Diese Entwick-
bei der von menschlicher Seite nur noch         lungen wird man sich auch bei der Auswer-
die Rahmenbedingungen definiert werden.         tung von Drohnen-Sensordaten zunutze
Da die Komplexität der Operation für den        machen, um der Informationsfülle Herr zu
Menschen in Echtzeit dann nicht mehr            werden. Bislang sind die entsprechenden
nachvollziehbar ist, bleibt ihm lediglich       Programme noch vergleichsweise rechen-
die Bestätigung oder Verweigerung einer         intensiv für moderne Hardware-Architektur
von der Maschine vorgeschlagenen Lösung.        und dabei relativ fehlerbehaftet. Eine auto-
Eine wirkliche Entscheidungsautonomie           matisierte Auswertung von Sensordaten
des Menschen – auch zur Zielauswahl –           wird durch den erzielten Fortschritt aber
wäre unter diesen Umständen nicht mehr          unabdingbar – wenn ihm der Mensch nicht
gegeben.                                        aus anderen als technologischen Gründen
   Zunahme der Sensorik und Automatisierung     Einhalt gebietet.
der Sensordatenverarbeitung: Schon jetzt           Der Trend zu Automatisierung und
werden bemannte und unbemannte Platt-           Autonomisierung der fliegenden Plattform
formen von Generation zu Generation mit         ebenso wie der Datenauswertung verändert
mehr Sensoren ausgerüstet. Hochauflösen-        auch die Rolle des menschlichen Akteurs.
de Fotokameras werden entweder durch            Nimmt er beim Drohneneinsatz bislang
ebenso hochauflösende Videokameras er-          eine Position innerhalb des Entscheidungs-
gänzt oder von multispektralen Sensoren         prozesses ein (»in the loop«), so wird er zum
(insbesondere Infrarot) abgelöst. Hinzu         bloßen Beobachter und Bestätiger einer von
kommen »Synthetik Aperture Radar«-              Maschinen festgelegten Vorgehensweise
Systeme (SAR), die auch durch Wolken-           (»on the loop«). Künftig gilt dies bereits für
decken und Baumkronen blicken können.           Aufklärungssysteme, die im Wirkungsver-
Begrenzt wird die Anzahl der Sensoren nur       bund mit Waffen anderer Plattformen ein-
durch das Zuladungslimit und die elektri-       gesetzt werden. Die Daten, die den maschi-
sche Nutzleistung der Stromaggregate an         nellen Entscheidungen zugrunde liegen,
Bord. Die entwickelnden Unternehmen             sind auch hier so umfangreich und kom-
verbessern beide Werte bei jeder neuen          plex, dass sie vom Menschen in Echtzeit
Drohnengeneration. Dabei zielen sie auch        nicht nachvollzogen werden können. Die
darauf, mehrere Sets von Sensorpaketen an       Dynamik von Flugsystemen und operatio-
Bord unterzubringen, damit sich verschie-       nellen Vorgängen erfordert jedoch grund-
dene Ziele gleichzeitig beobachten lassen.      sätzlich – und bei UAV in zunehmendem
Schon heute produzieren Überwachungs-           Maße – verzögerungsfreie Entscheidungen
drohnen mehr Daten, als ein Mensch oder         des Menschen. Zusätzlich verschärft wird
auch ganze Teams in Echtzeit auswerten          diese Problematik, wenn Waffen durch UAV
können. Diese Problematik ist aus dem Be-       eingesetzt werden, sei es in Form entspre-
reich der Sicherheitstechnik, insbesondere      chend ausgerüsteter Drohnen oder durch
der zivilen Überwachungstechnologie,            spezielle unbemannte Kampfflugzeuge der
längst bekannt. Weltweit arbeiten Unter-        Zukunft.
nehmen und Forschungseinrichtungen                 Es ist absehbar, dass der Mensch bei kom-
daran, Algorithmen zu entwickeln, die das       menden Generationen von bewaffneten
digitale Bildmaterial von Überwachungs-         unbemannten Flugsystemen lediglich am
kameras automatisiert auswerten können.         Ende einer Kette maschinell vorselektierter

                                                                                                 SWP-Aktuell 75
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Optionen stehen wird, deren Entstehung er     Märkte und Industrieinteressen
                 nicht durchdringen kann. Zudem werden         Über die Nutzung von MALE-UAV wird
                 die Waffen (nicht die Waffenträger) in Ab-    nicht nur in Deutschland diskutiert. Vor
                 stimmung mit der jeweiligen Plattform         mittel- und langfristigen Beschaffungs-
                 noch Sekundenbruchteile vor dem Ein-          entscheidungen stehen insbesondere auch
                 schlag elektronisch gesteuerte Entschei-      Frankreich und Großbritannien. Alle drei
                 dungen treffen, in die der Mensch wegen       Länder wollen sich dabei die Option einer
                 seiner relativ langen Reaktionszeit nicht     europäischen Eigenentwicklung für die
                 mehr eingreifen kann. Denkbar ist etwa,       Zeit nach 2020 offenhalten. Großbritannien
                 dass die Waffe im Anflug eine Gesichts-       hat zwar zehn bewaffnete Drohnen des
                 erkennung der Zielperson vornimmt. Der        amerikanischen Typs MQ-9 beschafft, die
                 Mensch als Entscheider mit Ethik und          in Afghanistan eingesetzt werden. Zugleich
                 Moralität dankt somit ab, und ein Roboter     aber plant die britische Regierung, in Ko-
                 kann nicht zur Verantwortung gezogen          operation mit Frankreich im Rahmen des
                 werden. Bislang existieren weder Computer     Projekts »Telemos« eine eigene MALE-
                 noch Algorithmen, die ein aus Wissen, Er-     Drohne zu entwickeln. Auf Industrieseite
                 fahrung und Moral zusammengesetztes           sind daran der britische Rüstungs- und
                 Verhalten, wie es für Menschen charakte-      Luftfahrtkonzern BAE Systems und der
                 ristisch ist, in Form eines maschinellen      französische Flugzeughersteller Dassault
                 ethischen Agenten nachbilden können.          Aviation beteiligt.
                    Die technologische Entwicklung von            Unter den potentiellen Bedarfsträgern
                 UAV beschreitet also unweigerlich den Weg     gibt es allerdings keinen Konsens über Be-
                 der Automatisierung. Für die Bundesregie-     waffnung, Größe und Design eines künfti-
                 rung stellt sich schon jetzt die Frage, wie   gen europäischen MALE-UAV, von harmoni-
                 weit sie diesem Pfad folgen will. Im Sinne    sierten Anforderungen ganz zu schweigen.
                 präventiver Rüstungskontrolle wäre es         Weil sich noch keine festen Partner gefun-
                 denkbar, Entwicklung, Beschaffung und         den haben, ist auch der industrielle Aspekt
                 Einsatz von autonom agierenden Waffen-        weitgehend ungeklärt, insbesondere nach
                 trägern zu ächten. Dies würde zwar die        der gescheiterten Fusion von BAE und
                 Autonomisierung und Robotisierung von         EADS. Zwar haben Deutschland und Frank-
                 Aufklärungssystemen nicht aufhalten, wohl     reich im September 2012 mit einer unver-
                 aber den direkten und indirekten Einsatz      bindlichen Absichtserklärung bekundet,
                 von Waffen durch solche Plattformen ver-      bei der Entwicklung eines europäischen
                 bieten. Da es zu einem späteren Zeitpunkt     MALE-UAV kooperieren zu wollen. Eine
                 schwer durchsetzbar sein dürfte, autonom      Einigung etwa auf eine gemeinsame Zwi-
                 agierende UAV nachträglich wieder zu          schenlösung ist aber noch nicht zustande
                 entwaffnen, erscheint eine Trennung von       gekommen. Frankreich wird unter dem
                 Plattform und Bewaffnung bereits in der       Druck der Finanzkrise nicht die Mittel auf-
                 heutigen technologischen Phase sinnvoll.      bringen können, um zwei parallele Ent-
                 Die dadurch entstehende Fähigkeitsein-        wicklungsprogramme mit Großbritannien
                 schränkung sollte bewusst hingenommen         und Deutschland zu finanzieren.
                 werden, bedenkt man die rechtlichen und          Für zivile Varianten von UAV ist der
                 ethischen Konsequenzen eines Waffen-          Markt bislang marginal. Im öffentlichen
                 einsatzes durch robotische Plattformen        und im privatwirtschaftlichen Sektor
                 der Zukunft.                                  werden primär Klein- und Kleinstsysteme
                                                               eingesetzt, etwa zur Überwachung von
                                                               Demonstrationen wie beim Castor-Trans-
                                                               port, zur Überprüfung von Werksanlagen
                                                               in der Chemieindustrie oder zur Düngung
                                                               landwirtschaftlicher Flächen. Allerdings

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gibt es Prognosen, dass sich die zivile Nach-   verkehr zu fliegen (Autonomie). Die EU
frage erheblich ausweiten wird. Nichtmili-      entwirft in diesem Kontext ein einheit-
tärische Marktpotentiale ergeben sich vor       liches Zulassungsverfahren für die Flug-
allem aus den technologischen Entwicklun-       tauglichkeit von Drohnen. Geplant ist,
gen bei MALE-UAV. Im nichtkommerziellen         die Integration der UAV durch ein neues
Bereich könnten solche Drohnen etwa             Flugverkehrsmanagement mit entspre-
staatlichen Akteure dabei behilflich sein,      chenden Richtlinien abzusichern. Der Be-
den Drogenhandel in Grenzregionen zu            darf an einer zivilen Drohnennutzung
bekämpfen. Auch hier würde man von der          fördert diese Entwicklung. Zwar müssen
langen Einsatzdauer dieser Plattformen          auch militärische Systeme zugelassen
und der damit verbundenen Kosteneffi-           werden, aufgrund ihrer geringen Anzahl
zienz profitieren. Da sie zudem über einen      reicht dazu momentan aber die temporäre
deutlich erweiterten Einsatzradius verfü-       Einrichtung gesperrter Luftraumkorridore.
gen, können MALE-Drohnen größere Ge-               Für die Regierungen der EU-Staaten und
biete überwachen als herkömmliche Klein-        die europäische Industrie stellt sich die
systeme. Denkbar wäre auch, dass sie etwa       Frage, ob die technologische Fähigkeit zur
das Rote Kreuz beim Katastrophenschutz          Entwicklung und Produktion von MALE-
unterstützen. Was eine kommerzielle Nut-        UAV in Europa aufgebaut und erhalten
zung betrifft, denkt man vor allem an die       werden soll. Braucht die EU also einen oder
Suche nach Rohstoffvorkommen und die            mehrere Systemintegratoren, d.h. Industrie-
Überwachung von Infrastruktur. So könn-         unternehmen, die die ganze Wertschöp-
ten etwa Pipeline- und Schienennetze            fungskette des Produkts UAV abdecken
durch Drohnen auf Schäden kontrolliert          können? Wird diese Frage verneint, bege-
werden.                                         ben sich die Bedarfsträger mittelfristig in
   Schon Klein- und Kleinstdrohnen benöti-      die Abhängigkeit von amerikanischen oder
gen in Deutschland (wie auch in den meis-       israelischen Plattformen, auch wenn ein-
ten anderen EU-Staaten) eine Aufstiegs-         zelne Komponenten (etwa die Sensorik)
genehmigung. Diese ist für die meisten          in Eigenregie hergestellt werden können.
Einsatzzwecke aber problemlos zu erlan-         Lautet die Antwort ja, dann schließt sich
gen. Kleine Drohnen agieren unterhalb           die Frage an, ob es ein abgestimmtes Vor-
des regulierten Luftraums und werden mit        gehen innerhalb der EU geben soll. Denn
Sichtkontakt gesteuert. MALE-UAV dagegen        ohne Koordinierung besteht die Gefahr,
können nur in Gebieten operieren, die für       dass eine nationale Subventionierung ein-
den allgemeinen Flugverkehr gesperrt sind,      zelstaatlicher Projekte die Kosten erhöht,
weil sie derzeit keine Zulassung für den        den Zulassungsaufwand vergrößert und die
regulierten Luftraum haben. Daher ist es        Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen
bislang nicht möglich, solche Systeme kom-      Markt einschränkt. Wahrscheinlich würden
merziell zu nutzen. Militärische Systeme        dann auch bloß militärische Systeme ent-
werden innerhalb der EU nur in speziellen       wickelt, die nur geringe Stückzahlen zu-
temporär gesperrten Korridoren geflogen.        ließen und kaum exportfähig wären.
Allerdings will die EU in naher Zukunft            Können sich die wichtigsten EU-Staaten
die rechtlichen Voraussetzungen schaffen,       dagegen auf ein koordiniertes Vorgehen
um unbemannte Systeme in den regulären          zur Entwicklung und Beschaffung einigen,
Flugverkehr zu integrieren. Dafür müssen        dann steigen die Stückzahlen, und die euro-
allerdings zuerst Technologien entwickelt       päische Luftraumzulassung muss nur für
werden, die den fehlenden Piloten im Cock-      ein System durchgeführt werden. Gleich-
pit aufwiegen. Dies erfordert insbesondere      zeitig müssten die beteiligten Konsortial-
die Fähigkeit, anderen Luftverkehrsteilneh-     partner ihre Anstrengungen bündeln;
mern auf Sicht auszuweichen (sense and          Wirtschaftlichkeitsüberlegungen würden
avoid) und notfalls ohne Funk- und Daten-       dazu beitragen, die Branche zu konsolidie-

                                                                                              SWP-Aktuell 75
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                                                                                                          7
ren. Ein Design, das die Überwachungs-             dafür geschaffen, dass sich MALE-UAV
                               funktionen des UAV vor die Bewaffnungs-            als zivil und militärisch verwendbare
                               fähigkeit stellt, würde zugleich das zivile        Instrumente einer umfassenden Sicher-
                               Markpotential und die Exportchancen erhö-          heitspolitik nutzen lassen. Der militäri-
                               hen. Dazu müssen allerdings die beteiligten        sche Bedarf allein würde das Markt-
                               Staaten ihren Bedarf konsolidieren und             potential fliegender Überwachungs-
                               gemeinsame Anforderungen erarbeiten.               systeme nicht annähernd ausschöpfen.
                                                                                  Vielmehr würde eine solch einseitige
                                                                                  Verwendung nur niedrige Fertigungs-
                               Empfehlungen für die deutsche                      zahlen mit entsprechend hohen Kosten
                               und europäische »Drohnenpolitik«                   nach sich ziehen.
                               In dieser Lage erscheint es sinnvoll, zum
                               weiteren Umgang mit MALE-UAV drei
                               Weichenstellungen vorzunehmen. Sie sind          Lektüre-Empfehlungen
© Stiftung Wissenschaft und    eng miteinander verbunden und sollten in
Politik, 2012                  Parlament, Regierung und Öffentlichkeit          Deutscher Bundestag, Büro für Technikfolgen-
Alle Rechte vorbehalten
                               diskutiert werden:                               abschätzung
Das Aktuell gibt ausschließ-    Weitere Nutzung des bislang geleasten          Stand und Perspektiven der militärischen
lich die persönliche Auf-         Systems »Heron«. Da auch Frankreich           Nutzung unbemannter Systeme
fassung der Autoren wieder
                                  eine modifizierte Version dieser Drohne       Mai 2011
SWP                               verwendet und dessen Einsatz zu verlän-
Stiftung Wissenschaft und
Politik                           gern erwägt, bietet sich mittelfristig eine   International Human Rights And Conflict
Deutsches Institut für            auf der »Heron«-Plattform basierende bi-      Resolution Clinic at Stanford Law School /
Internationale Politik und
Sicherheit                        laterale Kooperation zwischen Deutsch-        Global Justice Clinic at NYU School Of Law
                                  land und Frankreich an, die auch von          Living under Drones:
Ludwigkirchplatz 3­4
10719 Berlin
                                  der Industrie in beiden Ländern unter-        Death, Injury, and Trauma to Civilians
Telefon +49 30 880 07-0           stützt würde.                                 from US Drone Practices in Pakistan
Fax +49 30 880 07-100           Verzicht auf einen überstürzten Einstieg       September 2012
www.swp-berlin.org
swp@swp-berlin.org                in ein waffenfähiges oder gar bewaffne-
                                  tes US-System wie »MQ-1 Predator« oder        Peter Rudolf / Christian Schaller
ISSN 1611-6364
                                  »MQ-9 Reaper«. Zwar würde es sich dabei       Targeted Killing – Zur völkerrechtlichen,
                                  um einen Kauf »von der Stange« handeln,       ethischen und strategischen Problematik
                                  der entsprechend kosteneffektiv sein          gezielten Tötens in der Terrorismus- und
                                  könnte. Eine solche Entscheidung würde        Aufstandsbekämpfung
                                  aber einen Weg in die Zukunft präjudi-        Januar 2012 (SWP-Studie 1/2012)
                                  zieren, welcher der notwendigen Grund-
                                  satzdebatte über die ethische Verant-         Niklas Schörnig
                                  wortbarkeit bewaffneter Drohnen vor-          »Stell Dir vor, keiner geht hin, und es
                                  griffe.                                       ist trotzdem Krieg ...«. Gefahren der
                                Einleitung einer gezielten Kooperation         Robotisierung der Streitkräfte
                                  zwischen Großbritannien, Frankreich           in: Margret Johannsen / Bruno Schoch /
                                  und Deutschland mit dem Ziel, langfris-       Corinna Hauswedel / Tobias Debiel / Chris-
                                  tig – also für die Zeit nach 2020 – ein       tiane Fröhlich (Hg.), Friedensgutachten
                                  europäisches Aufklärungs- und Überwa-         2011, Münster 2011, S. 355–375
                                  chungs-MALE-UAV zu entwickeln. In der
                                  EU sind ohnehin Anstrengungen zu
                                  unternehmen (auch mit Unterstützung
                                  der Kommission), um UAV in den regu-
                                  lierten Luftraum zu integrieren. Auf die-
                                  se Weise wird auch die Voraussetzung

   SWP-Aktuell 75
   Dezember 2012

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