Kleinblittersdorfer Nachrichten - MTYPE media

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Kleinblittersdorfer Nachrichten - MTYPE media
35. Jahrgang / Freitag, 03.02.2023 / Nummer 05

Kleinblittersdorfer
Nachrichten
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Kleinblittersdorf

                                                                              Gemeinde
                                                                           Kleinblittersdorf

                                                                             Auersmacher

                                                                             Bliesransbach

                                                    de r Gu ggenmusik
                                               mit
                                    Live-Musik        z ba ch/Saar e.V
                                                                      .
                                               de Su l
                                     NodePira            17 Uhr
                                             von 15 bis
                                                                           Kleinblittersdorf

                                                                          Rilchingen-Hanweiler

                 3
       ENWAHL 202
 SCHÖFF

Bewirb dich jetzt für das Schöffenamt
schoeffenwahl2023.de
                                                                              Sitterswald
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Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 2

       NOTRUFNUMMERN/NOTDIENSTE                                                   APOTHEKEN
Rettungsdienst/Feuerwehr112                                              Freitag, 03.02.23
                                                                          • Schwanen-Apotheke, 66399 Bliesmengen
Giftzentrale06131/19240
                                                                             Bliestalstr. 26, Telefon 06804/6999
Polizei110                                                               • Apotheke am Homburg, 66123 Saarbrücken
                                                                             Am Homburg 45, Telefon 0681/371407
Polizeiposten Kleinblittersdorf06805/1286                                Samstag, 04.02.23
Polizeiinspektion Saarb.-Brebach0681/98720                               • Saar-Apotheke, 66111 Saarbrücken
                                                                             St. Johanner Str. 37, Telefon 0681/49029
Notruf Bauhof der Gemeinde06805/2008-770                                 • Apotheke Klein am Markt, 66125 Saarbrücken-Dudweiler
(nur in dringenden Fällen außerhalb der Dienstzeit)                          Saarbrücker Str. 235, Telefon 06897/75095
                                                                          Sonntag, 05.02.23
Notruf der Gemeindewerke                                                  • Einhorn-Apotheke, 66130 Saarbrücken-Güdingen
bei Störungen der Wasserversorgung                                           Saargemünder Str. 165, Telefon 0681/872157
während der Dienstzeit                           06805/2008-999          • Glückauf-Apotheke, 66125 Saarbrücken-Dudweiler
                                                                             Saarbrücker Str. 266, Telefon 06897/77075
außerhalb der Dienstzeit                         06805/2008-990          Montag, 06.02.23
                                                                          • Linden-Apotheke, 66271 Kleinblittersdorf
energis Netzgesellschaft mbH
                                                                             Elsässer Straße 14, Telefon 06805/8300
Störungsnummer Strom                             0681/90692611           • Glückauf-Apotheke, 66115 Saarbrücken-Burbach
Störungsnummer Erdgas                            0681/90692610              Bergstraße 54, Telefon 0681/76205
                                                                          Dienstag, 07.02.23
                                                                          • St. Barbara-Apotheke, 66271 Auersmacher
       BEREITSCHAFTSDIENSTE                                                  Saarlandstraße 32a, Telefon 06805/3000
                                                                          • Landmann Apotheke Oliver Blank, 66111 Saarbrücken
Ärztliche Notfalldienste                                                     Reichsstr. 16, Telefon 0681/32770
(inkl. Kinderärzte / Augenärzte / HNO-Ärzte)                              Mittwoch, 08.02.23
Bundesweit einheitliche Telefonnummer                      116 117       • Viktoria-Apotheke, 66111 Saarbrücken
                                                                             Bahnhofstraße 95 + 97, Telefon 0681/36148
                                                                          • Mandelbach-Apotheke,66399 Ommersheim
Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Saarbrücken (erreich-
                                                                             Saarbrücker Str. 27, Telefon 06803/99450
bar an Wochenenden von Samstag 8 Uhr bis Montag 8 Uhr, an                 Donnerstag, 09.02.23
Feiertagen von 8 Uhr morgens bis 8 Uhr des Folgetages, bitte              • Römer-Apotheke, 66130 Saarbrücken-Fechingen
telefonisch voranmelden)                                                     Provinzialstraße 77, Telefon 06893/2699
• Klinikum Saarbrücken, Winterberg 1, Saarbrücken, Telefon:              • Pluspunkt-Apotheke, 66111 Saarbrücken,
   0681/97042580                                                             Europagalerie Trierer Straße 1, Telefon 0681/70960933
• CaritasKlinikum Saarbrücken St. Theresia, Rheinstraße 2,               Freitag, 10.02.23
   Saarbrücken-Rastpfuhl, Telefon: 0681/4061234                           • Die Neue-Apotheke, 66111 Regionalverband Saarbrücken
Kinderärztlicher Notdienst (erreichbar an Wochenenden von                    Berliner-Promenade 17-19, Telefon 0681/33060
                                                                          • Liebfrauen-Apotheke, 66346 Püttlingen
Samstag 8 Uhr bis Montag 8 Uhr, an Feiertagen von 8 Uhr mor-
                                                                             Pickardstr. 17, Telefon 06898/65244
gens bis 8 Uhr des Folgetages – bitte telefonisch voranmelden)
Notdienstpraxis für Kinder und Jugendliche im Klinikum                                                 Impressum
                                                                            Herausgeber:
Saarbrücken, Winterberg 1, Saarbrücken, 0681/9633000                        Bürgermeister der Gemeinde Kleinblittersdorf
                                                                            Rathaus • 66271 Kleinblittersdorf
HNO-Ärzte                                                                   Anzeigenverwaltung und Produktion:
                                                                            MType media GmbH
HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst                         116 117         Untertürkheimer Str. 21 a • 66117 Saarbrücken Tel. 0681/5885-0 •
                                                                            Fax: 0681/5885-111 • E-Mail: kleinblittersdorf@mtypemedia.de
Augenärzte                                                                  Internet: www.mtypemedia.de
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst                        116 117         Verantwortlich:
                                                                            1. für die Amtlichen Bekanntmachungen: Bürgermeister Rainer Lang
Zahnärzte                                                                   2. für Vereinsmitteilungen und Anzeigen: der jeweilige Auftraggeber
04.02.-05.02.2023                                                           Erscheinungsweise:
Dr. Bubel, Saarbrücken/Güdingen                       0681/871924          jeweils freitags, 6300 Exemplare wöchentlich
                                                                            Anzeigenpreise:
Tierärzte                                                                   Es gelten die Preise der Media-Daten 4/2020
                                                                            Bezugsmöglichkeiten:
04.02.2023                                                                  Unentgeltliche Zustellung an alle Haushalte und Betriebe im Gemein-
Dr. Philipp, Talstr. 56a, 66119 Saarbrücken           0681/582030          debereich, in andere Bereiche gegen Voreinsendung eines ausreichend
05.02.2023                                                                  frankierten Rückumschlages je Exemplar.
Dr. Morisse, Kleintiere, August-Klein-Str. 28,                              Redaktionsschluss:
                                                                            Freitag, 12.00 Uhr sofern nicht vorverlegt, Sportergebnisse vom Wo-
66123 Saarbrücken                                    0681/9104990          chenende bis Montag, 10.00 Uhr
Ambulante Pflegedienste                                                     Hinweise: Bei telefonisch entgegengenommenen Anzeigen wird für die
                                                                            Richtigkeit keine Verantwortung übernommen; namentlich gekennzeichne-
Haus Saarblick Rund um die Uhr                       06805/207202          te Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder.
                                                                            Die Redaktion behält sich Kürzungen bzw. Nichtveröffentlichung vor.
Barmherzige Brüder Rilchingen
24-Std-Bereitschaft06805/960-6000                                                       Ansprechpartner für Anzeigen
                                                                            (Mo-Fr 8.00-17.00 h): MType media GmbH
TKS Ökum. Sozialstation Halberg-Obere Saar                                  Untertürkheimer Str. 21 a • 66117 Saarbrücken Tel. 0681/5885-0,
(Tag- und Nachtbereitschaft)            0681/87610755                      Fax: 0681/5885-115 • E-Mail: kleinblittersdorf@mtypemedia.de
Bereitschaftsnummer:0170/3322888                                           Internet: www.mtypemedia.de
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Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 3

                                             GEMEINDE
                                               KLEINBLITTERSDORF
                                             Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf
                                             Telefon:   06805/2008-0                         Fax:      06805/2008-188
                                             E-Mail:    info@kleinblittersdorf.de            Internet: www.kleinblittersdorf.de
                                             Whats-App: Tel. 06805-2008-0
 Allgemeine Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:                        Öffnungszeiten Bürgeramt
 Montag:          8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr*                 Terminvereinbarung erforderlich unter Tel. 06805/2008-505 bzw.
 Dienstag:        8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr                  -508 oder per Mail an buergeramt@kleinblittersdorf.de (Name,
 Mittwoch:        8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr                  Geburtsdatum und Rückrufnummer angeben)
 Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
 Freitag:         8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr*                 Montag + Freitag:            08:30 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr
                                                                          Dienstag:                    08:30 – 12:00 Uhr
 *Montag- und Freitagnachmittag ist das Standesamt geschlossen.           Mittwoch:                    08:30 – 12:00 und 13:30 – 17:30 Uhr
 Am letzten Freitag im Monat schließt die Verwaltung um 12:00 Uhr.        Donnerstag :                 13:30 – 15:30 Uhr

 Sprechstunde des Bürgermeisters                                         Sprechstunde des Sozialamtes/Regionalverband
 mittwochs 14:30-17:00 Uhr, Historisches Rathaus,                        Freitag, 03.02. und 03.03.2023, 9:00-12:00 Uhr im Rathaus,
 Rathausstraße 16-18, Zimmer 1.6-1.7                                     Tel. 06805/2008-0, Terminabsprache unter Tel. 0681/506-4955
 Bitte vorab Termin vereinbaren unter Tel. 06805/2008-110
                                                                         Sprechstunde Pflegestützpunkt im Regionalverband Ost
 Sprechstunde der Revierförsterin                                        Jeden ersten Mittwoch im Monat, 14:00 bis 17:30 Uhr im Rathaus,
 Revierförsterin Martina Herzog, donnerstags 14:00-16:30 Uhr,            Tel. 06805/2008-0. In dringenden Fällen Tel. 06897/8412218
 Historisches Rathaus, Rathausstraße 16-18, Zimmer 2.2.
 Bitte vorab Termin vereinbaren unter Tel. 06805/2008-411                Sprechstunde Untere Bauaufsicht/Regionalverband
                                                                         jeden ersten Montag im Monat, 14:30 bis 16:00 Uhr,
 Sprechstunde des Jugendamtes/Regionalverband
 Bis auf Weiteres findet keine Sprechstunde statt. In dringenden        Terminabsprache unter Tel. 06805/2008-708 erforderlich.
  Fällen: Regionalverband Saarbrücken, Tel. 0681/5060                    In dringenden Fällen Tel. 0681/506-0

 Sprechstunden der Ortsvorsteher                                         Grüngutannahmestelle/Auersmacher
 Siehe unter den einzelnen Gemeindebezirken                              Wiedereröffnung witterungsbedingt am 24.02.2023

       WEITERE WICHTIGE RUFNUMMERN
Schiedsleute                                                              Kath. Kindergarten St. Lukas,
                                                                         	
    Gerd Frey, Auersmacher, Abt-Fulrad-Str. 50,                           Bliesransbach, Im Hofgarten 14, Tel. 06805/3422
    Tel. 06805/207839                                                     Kath. Kindergarten St. Agatha,
                                                                         	
    Tobias Lüders, Bliesransbach, Hartungshof 2,                          Kleinblittersdorf, Fröbelstr. 7, Tel. 06805/21354
    Tel. 06805/941299                                                     Kath. Kindergarten St. Walfried,
                                                                         	
    Jürgen Brettar, Kleinblittersdorf, Fröbelstr. 5,                      Rilchingen-Hanweiler, Am Sportplatz, Tel. 06805/4433
    Tel. 06805/22336                                                      Kath. Kindergarten St. Josef,
                                                                         	
    Johann Breier, Sitterswald, Peter-Friedhofen-Str.3,                   Sitterswald, Schulstraße 1 a, Tel. 06805/4492
    Tel. 06805/4591
	  Gabriele Missy-Kallenbach, Rilchingen-Hanweiler,                     Büchereien
    Konrad-Adenauer-Str. 34, Tel. 06805/5647                                Öffentliche Bücherei Kleinblittersdorf
Seniorensicherheitsberater                                                  Tel. 06805/2008-666
    Helmut Heinrich, Röthlinger Str. 16, 66271 Kleinblittersdorf,        	Wintringer Str. 78, dienstags 14 bis 17:30 Uhr, donnerstags
    E-Mail: georg.54@gmx.de, Tel. 06805/218545                              16:30 bis 18:30 Uhr und jeden ersten Samstag im Monat vom
                                                                            9:30 bis 11:30 Uhr.
Schulen                                                                     Kath. öffentl. Bücherei Auersmacher Tel. 06805/7062
   Saar-Blies Grundschule Auersmacher, Auf dem Bies 23                   	St. Barbara-Straße 4, Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr
   Tel. 06805/2008-611                                                      Kath. öffentl. Bücherei Bliesransbach Tel. 06805/8950
   Saar-Blies Grundschule, Standort Rilchingen-Hanweiler,
                                                                            Römerstraße ehemaliges Grundschulgebäude,
   Bahnhofstr. 11, Tel. 06805/2008-641
   Grundschule Kleinblittersdorf, Wintringer Str. 78                        Freitag 16.00-18.00 Uhr
   Tel. 06805/2008-631                                                      Kath. öffentl. Bücherei Rilchingen-Hanweiler
   Gemeinschaftsschule Kleinblittersdorf, Wintringer Str. 78             	Tel. 06805/6019058 u. 06805/4729, Bahnhofstraße 3, Mitt-
   Tel. 06805/60063-0                                                       woch 16 bis 17 Uhr, alle 14 Tage
   Musikschule Obere Saar Gemeinde Kleinblittersdorf                     Jagdpächter
   Tel. 06805/2008-601                                                      Auersmacher: Dominique Zinsius, Tel. 0172 6161344
   Musikpädagogische Leiterin, Anja Pfaff werktags ab 20 Uhr                Bliesransbach: Michael Kessler, Tel. 0170 6308475
   Tel. 06805/21765
                                                                            Kleinblittersdorf: Günther Brettar, Tel. 06805/912929
   Volkshochschule, Regionalverband Saarbrücken
   Tel. 0681/506-4381                                                       und Stephan Bauer, Tel. 0173 2529627
	Standort Kleinblittersdorf, Örtliche Leiterin Dr. Mareke                  Rilchingen-Hanweiler: Jürgen Göller, Tel. 06803/995805
   Neumann, Tel. 06803/4198400                                           Naturschutzbeauftragte
Kindergärten                                                                Auersmacher: Patric Gross, Tel. 01707786255
    Kindertagesstätte Kleinblittersdorf e.V.,                               Bliesransbach: Dieter Schuler, Tel. 01775526998
    Kleinblittersdorf, Wintringer Str. 78, Tel. 06805/1447                  Kleinblittersdorf: Dr. Sebastian Haßler, Tel. 017683051030
	  Kath. Kindergarten Maria Heimsuchung,                                   Rilchingen-Hanweiler: Jutta Peter, Tel. 015221629534
    Auersmacher, Pastor-Brach-Str. 23, Tel. 06805/3700                      Sitterswald: Volker Sehmer, Tel. 01792441742
Kleinblittersdorfer Nachrichten - MTYPE media
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 4
                                                                         dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert ur-
                                                                         teilen soll. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem in der
       AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                         Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
                                                                         Wer Interesse an der Tätigkeit als Schöffin/Schöffe hat, kann sich
                                                                         für das
                            Hinweis:                                     • Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 31. März
         Die Gemeinden haben die Möglichkeit, öffentliche Be-               2023
         kanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgese-             • Amt als Jugendschöffin/-schöffe bis zum 31. März 2023
         hen sind, durch Bereitstellung im Internet zu vollziehen.       bei der Gemeinde Kleinblittersdorf, Rathausstraße 16-18, 66271
         Die für die Gemeinden geltende Form der öffentlichen            Kleinblittersdorf schriftlich bewerben.
         Bekanntmachung ist durch Satzung festzulegen.
         Die Gemeinde Kleinblittersdorf hat durch die Satzung            Ansprechpartner sind Herr Ehrbächer (Tel. 06805/2008-501) und
         über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen                 Herr Lang (06805/2008-511), die Ihnen auch die Bewerbungsvor-
 der Gemeinde Kleinblittersdorf – Bekanntmachungssatzung                 drucke zusenden können.
 – vom 23.08.2018 festgelegt, dass die öffentlichen Bekannt-             Bewerbungsformulare können auch auf der Seite www.kleinblit-
 machungen mit Ablauf des Tages als vollzogen gelten, an dem             tersdorf.de oder über die Web-Seite der Deutschen Vereinigung
 das Dokument im Internet unter www.kleinblittersdorf.de ver-            der Schöffinnen und Schöffen www.schoeffenwahl.de herunter-
 öffentlicht wird.                                                       geladen werden. Bewerbungsformulare liegen aber auch im Rat-
 Die Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen er-                 haus der Gemeinde bereit.
 folgt zur Information der Öffentlichkeit zusätzlich mit dekla-          Der Bürgermeister
 ratorischer Wirkung im amtlichen Teil der Kleinblittersdorfer           Rainer Lang
 Nachrichten.
                                                                                        Neuwahl der Schiedsperson
                                                                                       im Schiedsbezirk Auersmacher
          Corona-Informationen                                           Die Amtszeit des Schiedsmanns für den Schiedsbezirk Auers-
                                                                         macher wird im Mai 2023 ablaufen, so dass eine Neuwahl der
 Aufgrund der aktuellen Entwicklungen können wir die                     Schiedsperson notwendig ist.
 Informationen nur auf                                                   Die Schiedsmänner und Schiedsfrauen werden vom jeweili-
               www.kleinblittersdorf.de                                  gen Ortsrat für die Dauer von 5 Jahren gewählt und durch den
 tagesaktuell halten. Bitte informieren Sie sich dort und                Präsidenten des Amtsgerichts bestätigt. Aufgabe der Schieds-
 über die Tagespresse zu den neuesten Regelungen.                        personen ist es, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über ver-
                                                                         mögensrechtliche Ansprüche einschließlich Streitigkeiten aus
                                                                         dem Nachbarrecht und bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten
                     Bekanntmachung                                      wegen Verletzung der persönlichen Ehre eine außergerichtliche
Am 08.02.2023 findet um 17:00 Uhr im Sitzungssaal, Rathaus               Schlichtung zu bewirken. Darüber hinaus führen die Schiedsleute
Kleinblittersdorf (Anbau), Rathausstraße 16-18 die nicht öf-             auch in bestimmten Strafsachen durch Sühneverhandlung eine
fentliche Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung,               Einigung der streitenden Parteien herbei.
Raumordnung, Liegenschaften und Umwelt statt.                            Da sich die Schiedspersonen der einzelnen Bezirke gegensei-
Tagesordnung:                                                            tig vertreten, gehört zu den Aufgaben der Schiedsperson des
Punkt 1:	Lieferung von Deckenstrahlplatten und Zubehör für die          Schiedsbezirkes Auersmacher auch die Vertretung für den
          Schulturnhalle und Grundschule in Rilchingen-Hanwei-           Schiedsmann des Bezirks Kleinblittersdorf.
          ler                                                            Zu Schiedsleuten können Personen berufen werden, die nach
Punkt 2:	Sanierung der Decke der Schulturnhalle in Rilchingen-          ihrer Persönlichkeit und nach ihren Fähigkeiten für das Amt ge-
          Hanweiler – Auftragsvergabe                                    eignet sind. Sie sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und
                                                                         im jeweiligen Schiedsbezirk (Ortsteil) wohnen. Personen, die die
         Mitteilungen und Anfragen                                       Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, ent-
Rainer Lang                                                              mündigt sind, unter vorläufiger Vormundschaft stehen sowie Per-
                                                                         sonen, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über
   Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028                            ihr Vermögen beschränkt sind, können nicht berufen werden. Das
                                                                         Gleiche gilt für Personen, die wegen geistiger oder körperlicher
                     gesucht                                             Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet sind.
Im ersten Halbjahr 2023 sind bundesweit die Schöffen und Ju-             Bürgerinnen und Bürger, die an der Ausübung dieses Ehrenamtes
gendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu wählen,               interessiert sind, können sich bis spätestens 15.03.2023 bei der
die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen        Gemeinde Kleinblittersdorf, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblit-
teilnehmen.                                                              tersdorf, schriftlich bewerben.
Die Gemeindevertretungen und der Jugendhilfeausschuss schla-             Nähere Einzelheiten zum Schiedsamt finden Sie auch im Inter-
gen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt wer-           net auf der Homepage des Bund Deutscher Schiedsmänner und
den, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in              Schiedsfrauen – BDS. Zu dieser Seite gelangen Sie über:
der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Haupt- und           www.schiedsamt.de
Hilfsschöffen wählen wird. Gesucht werden Bewerberinnen und
Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwi-              Der Bürgermeister
schen 25 und 69 Jahre alt sein werden.                                   Rainer Lang
Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Frei-
heitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder ge-               Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe
gen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat                            von Meldedaten
schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen            Die Meldebehörde ist nach den Vorschriften des Bundesmelde-
kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder         gesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeit, Widerspruch ge-
für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.)    gen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben
und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.             zu können, hinzuweisen.
Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor             Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.
allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig               Dieses Widerspruchsrecht gilt für folgendes:
Kleinblittersdorfer Nachrichten - MTYPE media
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 5
A)	Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das                 cken erhoben wird. Ein Widerspruch gegen die Anforderung von
     Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr                öffentlichen Abgaben und Kosten hat gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 1
	Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und              VwGO keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die angeforderte
     das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie          Gebühr ist auch im Falle eines Widerspruches zu zahlen.
     der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Ver-         Der Bürgermeister
     bindung mit (i.V. m) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes     Rainer Lang
     widersprechen.
B)	Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine                                              ENDE DES AMTLICHEN TEILS
     öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht
     die meldepflichtige Person angehört, sondern Familien-
     angehörige der meldepflichtigen Person angehören.                          DIE VERWALTUNG INFORMIERT
	Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2
     BMG i.V. m § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
C)	Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Par-
     teien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen
     und Abstimmungen
	Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG
     i.A. m § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.                                              Karl Mundanjohl,
D)	 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus                                   wohnhaft in Kleinblittersdorf
     Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger,                              zu seinem 91. Geburtstag am 06.02.2023.
     Presse oder Rundfunk                                                               Viele Grüße
	Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG                                Rainer Lang, Bürgermeister
     i.V. m § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.                                              Karl-Peter Fuhr, Ortsvorsteher
E)	Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Ad-
     ressbuchverlage
	Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG                      Beschwerden wegen zu schnellem Fahren
     i.V. m § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.                              Die Gemeindeverwaltung erreichen aktuell vermehrt Beschwer-
Der Widerspruch kann beim Bürgeramt der Gemeinde Kleinblit-             den über zu schnelles Fahren im Gemeindegebiet, insbesondere
tersdorf, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf ohne Anga-       auf den relativ stark befahrenen Ortsdurchfahrten.
be von Gründen eingelegt werden.                                                                             Leider fahren einige Autofah-
Bitte beachten Sie, dass für Ihren Besuch beim Bürgeramt eine                                                rer mit einer nicht angepass-
vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.                                                               ten Geschwindigkeit durch
                                                                                                             die Ortschaften. „Dadurch
Der Bürgermeister
                                                                                                             wird die Sicherheit aller Ver-
Rainer Lang
                                                                                                             kehrsteilnehmer, insbesonde-
                                                                                                             re die unserer Schulkinder, ge-
 Entzug des Nutzungsrechts an Gräbern auf den                                                                fährdet“, so Bürgermeister
   Friedhöfen der Gemeinde Kleinblittersdorf                                                                 Rainer Lang.
Gemäß § 16 der gemeindlichen Friedhofsatzung sind die Nut-                                                   Die Gemeindeverwaltung
zungsberechtigten der Grabstätten verpflichtet, die Gräber bis                                               macht darauf aufmerksam,
zum Ablauf des Nutzungsrechtes so zu unterhalten und zu pfle-                                                dass eine Geschwindigkeit
gen, dass sie der Würde des Ortes entsprechen.                                                               nicht nur dann überhöht ist,
Einige Gräber wurden bereits seit längerer Zeit nicht mehr unter-                                            wenn die zulässige Höchst-
halten und gepflegt. Aus diesem Grund ergeht hiermit durch öf-                                               geschwindigkeit überschrit-
fentliche Bekanntmachung der nachstehende Bescheid:                                                          ten wird, sondern auch
Den Nutzungsberechtigten der unten aufgeführten Grabstellen             dann, wenn die Verkehrs- und Sichtverhältnisse das Einhalten ei-
wird hiermit gemäß § 16 Abs. 4 der gemeindlichen Friedhofsat-           ner niedrigeren Geschwindigkeit erfordern. Dies kann z. B. durch
zung das Nutzungsrecht an ihren Gräbern entzogen, da sie trotz          parkende Fahrzeuge am Straßenrand, bei Dunkelheit oder bei
Aufforderung, zuletzt mit öffentlicher Bekanntmachung am                winterlichen Straßenverhältnissen der Fall sein.
25.11., 02.12. und 09.12.2022 in den „Kleinblittersdorfer Nachrich-     Dabei sollte doch jeder Verkehrsteilnehmer die Grundregeln der
ten“ die Unterhaltung und Pflege der Gräber nicht wieder aufge-         Straßenverkehrsordnung kennen. Danach erfordert die Teilnah-
nommen haben. Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert,             me am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rück-
das Grabmal und die sonstigen Anlagen innerhalb von 3 Monaten           sicht. Außerdem muss jeder, der am Verkehr teilnimmt, sich so
seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen.           verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr
Nach Ablauf dieser Frist fallen das Grabmal und die sonstigen An-       als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder beläs-
lagen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Gemeinde            tigt wird. Bürgermeister Rainer Lang appelliert daher an das Ver-
Kleinblittersdorf. Die Grabstelle wird dann eingeebnet.                 antwortungsbewusstsein aller Verkehrsteilnehmer, da überhöhte
Betroffen sind folgende Grabstellen:                                    oder nicht angepasste Geschwindigkeit nach wie vor eine der
Friedhof im Ortsteil Rilchingen-Hanweiler:                              Hauptursachen für schwere Unfälle ist.
B-046, B-077, UII-019                                                   Gleichzeitig weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass die
Die genaue Lage der Gräber ist aus dem Lageplan (ausgehängt in          mit der Verkehrsüberwachung beauftragte Straßenverkehrsbe-
der Bekanntmachungstafel am Friedhof ) zu ersehen.                      hörde des Saar-Pfalz-Kreises in den nächsten Wochen verstärkt
Rechtsmittelbelehrung:                                                  die Einhaltung der Geschwindigkeit auf unseren Gemeindestra-
Gegen diesen Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekannt-          ßen überprüfen wird.
gabe Widerspruch zu erheben. Der Widerspruch ist schriftlich,           Foto: freepik.com
in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 Saarländisches Verwal-
tungsgesetz (SVwVfG) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde                        Sprechstunde der Unteren
Kleinblittersdorf, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf               Bauaufsichtsbehörde in Kleinblittersdorf
einzulegen. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch           Am Montag, dem 06. Februar 2023 findet im Rathaus Kleinblit-
rechtzeitig beim Rechtsausschuss für den Regionalverband Saar-          tersdorf, Rathausstraße 16-18, von 14.30-16.00 Uhr, eine Sprech-
brücken (Widerspruchsbehörde), Europaallee 11, 66113 Saarbrü-           stunde der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Regionalverbandes
Kleinblittersdorfer Nachrichten - MTYPE media
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 6
Saarbrücken statt, in der bauinteressierte Bürger/innen Gelegen-
heit haben, sich zu informieren. Sollten Sie nähere Informationen                     Stellenausschreibung
benötigen, wenden Sie sich an das Bauamt der Gemeinde Klein-                Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist
blittersdorf. Wir bitten jedoch um vorherige Terminabsprache un-
                                                                                für die Grüngutannahmestelle eine befristete Stelle
ter Tel.: 06805/2008-708
                                                                                 im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung als
                                                                                            Deponiewärter*in (m/w/d)
           Vorverlegung Redaktionsschluss
        für die Kleinblittersdorfer Nachrichten                             zu besetzen.
                      BITTE BEACHTEN SIE:                                   Die schwerpunktmäßigen Aufgaben umfassen:
                                                                            • die Überwachung der Anlieferung des Grünschnitts,
 Wegen „ROSENMONTAG“ ändert sich der Redaktions-
                                                                            • die Reinigung der Anlagenteile im Bereich der Anlieferungs-
 schluss für die Kleinblittersdorfer Nachrichten wie folgt:
                                                                              fläche,
 Für die Ausgabe 08/2023 – Erscheinungstag 24.02.23,
                                                                            • die Entfernung von Fremdstoffen etc.
 ist Redaktionsschluss bereits Freitag, 17.02.23, 10 Uhr.
 Später eingehende Manuskripte können leider nicht mehr be-                 Die Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle sind freitags
 rücksichtigt werden. Sportnachrichten vom Wochenende wer-                  von 11.00 bis 17.00 Uhr und samstags von 10.00 bis 16.00 Uhr.
 den in der KW09 veröffentlicht.                                            Außerdem ist auch die kurzfristige Verfügbarkeit für Anliefe-
                                                                            rungstermine außerhalb der Öffnungszeiten notwendig sowie
      Ihre Gemeindeverwaltung ist für Sie da!                               bei Sonderveranstaltungen wie dem „Tag der offenen Tür“.
Allgemeine Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:                           Geleistete Arbeitsstunden werden nach Entgeltgruppe 2, Stu-
Montag 8:30 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr*                                  fe 1, des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
Dienstag          8:30 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr                        entlohnt.
Mittwoch          8:30 – 12:00 und 13:30 – 17:30 Uhr                        Bei der Gemeinde Kleinblittersdorf besteht ein Frauenförder-
Donnerstag        8:30 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr                        plan. Es ist angestrebt, den Frauenanteil in der Gemeinde-
Freitag		         8:30 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr*                       verwaltung zu erhöhen. Frauen sind daher ausdrücklich auf-
* Montag- und Freitagnachmittag ist das Standesamt geschlossen.             gefordert, sich zu bewerben. Sie werden nach Maßgabe des
                                Öffnungszeiten Bürgeramt                    Landesgleichstellungsgesetzes (LGG Saarland) bevorzugt be-
                                (nur nach vorheriger Terminverein-          rücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehin-
                                barung)                                     derung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
                                Montag:     08:30 – 12:00 und               Interessiert? Bewerben Sie sich direkt bei dem
                                            13:30 – 15:30 Uhr
                                Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr                        Bürgermeister der Gemeinde Kleinblittersdorf
                                Mittwoch 08:30 – 12:00 und                                        Personalamt
                                                                                              Rathausstraße 16-18
                                            13:30 – 17:30 Uhr
                                Donnerstag: 13:30 – 15:30 Uhr                                66271 Kleinblittersdorf
                                Freitag:    08:30 – 12:00 und               Für einen ersten Kontakt steht Ihnen unter der Rufnummer
                                            13:30 – 15:30 Uhr               06805/2008-112 Frau Kirsten Dincher-Kallenborn zur Verfü-
                                                                            gung.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von personellen Engpässen für
                                                                            Ihre Bewerbungsunterlagen können Sie auch idealerweise an
Ihren Besuch beim Bürgeramt eine vorherige Terminvereinbarung
                                                                            personalamt@kleinblittersdorf.de senden.
erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu mit den Mitarbeiterinnen
                                                                            Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten
des Bürgeramtes unter den Telefonnummern 06805/2008-505 oder
                                                                            werden nicht erstattet. Bitte senden Sie nur Kopien ohne Be-
-508 bzw. per Mail an buergeramt@kleinblittersdorf.de (unter Anga-
                                                                            werbungsmappen, Plastikhüllen o.Ä., da keine Rücksendung
be von Name, Geburtsdatum und Rückrufnummer) in Verbindung.
                                                                            erfolgt.
Am letzten Freitag im Monat schließt die gesamte Verwaltung um
                                                                            Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verar-
12:00 Uhr.
                                                                            beitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Euro-
                                                                            päischen Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) zu.
               Einebnung von Gräbern
                                                                            Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
          auf den gemeindlichen Friedhöfen
Es besteht wieder die Möglichkeit, vor Ostern Gräber auf den ge-            Rainer Lang
meindlichen Friedhöfen vom Bauhof einebnen zu lassen.                       Bürgermeister
Auf Antrag des Nutzungsberechtigten können die Grabstellen
nach Ablauf der Ruhezeit kostenfrei eingeebnet werden.                           Spendenaufruf für die Kriegsflüchtlinge
Für die Einebnung eines Grabes vor Ablauf der Ruhezeit fallen fol-                       in unserer Gemeinde
gende Gebühren an:                                                        Die Gemeinde Kleinblittersdorf bittet um Geldspenden, mit de-
Einzelgrab für Erdbestattung:                              165,00 €      nen dann Lebensmittel und Hygieneartikel gekauft werden, um
Doppelgrab für Erdbestattung:                              270,00 €      die Kriegsflüchtlinge bei ihrer Ankunft in unserer Gemeinde zu
Urneneinzel- und Urnenfamiliengrab:                        132,00 €      unterstützen.
Eine Einebnung beinhaltet das Entfernen und Entsorgen des                 Bitte zeigen Sie sich solidarisch mit den Schutzsuchenden und
Grabmals mit Fundament, das Herrichten der Oberfläche und das             spenden Sie auf eines der folgenden Konten der Gemeindekasse
Einsäen.                                                                  unter Angabe des Verwendungszwecks: „Spende Ukrainehilfe“.
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Grabeinebnung bis                 Jeder noch so kleine Betrag hilft!
spätestens 1. März 2023 bei der Gemeinde Kleinblittersdorf                • Vereinigte Volksbank eG, IBAN: DE02 5909 2000 4086 0000 03
vorliegen muss.                                                           • Sparkasse Saarbrücken, IBAN: DE10 5905 0101 0027 9451 53
Die Anträge können telefonisch unter der Telefonnummer                    (Als vereinfachter Nachweis für das Finanzamt ist der Zahlungs-
06805/2008-213, per Mail an h.trier@kleinblittersdorf.de bzw. schrift-    nachweis wie beispielsweise eine Bankbestätigung oder der Kon-
lich an die Gemeinde Kleinblittersdorf, Friedhofsamt, Fachbereich         toauszug bei einer Spende bis zu 300 Euro ausreichend).
03, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf gestellt werden.         Bei Rückfragen können Sie sich an unsere „Ukrainehilfe“ wenden:
Für weitere Fragen steht Ihnen die Mitarbeiterin des Friedhofsam-         - Mail an ukraine@kleinblittersdorf.de
tes der Gemeinde, unter der vorgenannten Telefonnummer gerne              - Tel. 0 68 05 / 20 08 -505 bzw. -524
zur Verfügung.                                                            Gemeinde Kleinblittersdorf – solidarisch mit der Ukraine
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 7
          Informationen betreffend Corona                             ab 2. Februar 2023 aufzuheben. Zudem werden die Regelungen
           Testmöglichkeiten in unserer Gemeinde                      zur Absonderung und absonderungsersetzenden Maßnahmen
                                                                      angepasst und der bisherigen Artikel 2, Verordnung zum Schul-
Hausarzt-       Standort Kleinblittersdorf, Ohne Voranmel-
                                                                      betrieb sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen wäh-
praxen John     Brückenstraße 12            dung zu den übli-
                                                                      rend der Corona-Pandemie, gestrichen. Die Bundesregelungen
Warmann         Standort Auersmacher,       chen Sprechzeiten
                                                                      sowie die Regelungen des Musterhygieneplans in Schulen blei-
                Sitterswalder Str. 60
                                                                      ben zunächst bestehen.
                Standort Bliesransbach,
                                                                      Diese Verordnung ist bis einschließlich 4. März 2023 gültig.
                Fechinger Straße 19
                                                                      Medieninformation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Ge-
Corona-         Im ehemaligen Hallenbad Mo.-Fr. 8-11 + 15-18          sundheit des Saarlandes
Schnelltest-    Wintringer Straße 88        Uhr, Sa. + So. 12-15
zentrum Klein- Tel. 06805/8793              Uhr
blittersdorf    www.testzentrum-klb.de                                           Vorübergehend eingeschränkter
                Mit und ohne Registrie-                                              mobiler Beratungsdienst
                rung (QR-Code)                                                  des Sozialamtes in Kleinblittersdorf
Corona-         Am Bliestal-Markt           Mo.-Fr. 10-14 Uhr,        Für das Sozialamt des Regionalverbandes Saarbrücken gilt bis
Testzentrum     Wendalinusstraße 4          Sa. 9-12 Uhr +            auf Weiteres ein eingeschränkter Betrieb. Der Mobile Beratungs-
Bliesransbach                               So. 10-13 Uhr             dienst des Sozialamtes des Regionalverbands Saarbrücken wird
Testzentrum     Zum Bergwald 1              Mo.-Sa. 9-16 Uhr,         daher nur an einem Termin im Monat eine Sprechstunde in Klein-
Saarland-       Terminbuchung möglich So. 10-16 Uhr                   blittersdorf anbieten.
Therme          unter https://testzentrum-                            Die nächste Sprechstunde findet am Freitag, 03.02.2023, 9:00
                saarlandtherme.probatix.                              bis 12:00 Uhr, statt. Die Sprechstunde im März ist für Freitag,
                de/de/pick-slot                                       03.03.1012, 9:00 bis 12:00 Uhr, vorgesehen. Es wird um Terminab-
                                                                      sprache unter Telefonnummer 0681 506-49 55 gebeten.
                                                                      In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die fol-
         Corona- und Impfhotline des Saarlandes
                                                                      genden Durchwahlnummern: 0681 506-49 48 bzw. 0681 506-4949.
 Montag bis Freitag von 8 und 18 Uhr: 0681 501 4422 und unter
                                                                      Der zentrale E-Mail-Zugang für das Sozialamt des Regionalver-
 0800 9991599
                                                                      bandes lautet: sozialamt@rvsbr.de
       Corona-Hotline Gesundheitsamt Saarbrücken                      Dieser E-Mail-Zugang wird regelmäßig kontrolliert und über-
 Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr: 0681 506-5305                   wacht. Bitte senden Sie dringende Nachrichten an diese Anschrift.
              Änderung der Corona-Verordnung:
                                                                                   Bundeswehrübung am 7.2.2023
       Saarland hebt Maskenpflicht weitestgehend auf                  Die Bundeswehr beabsichtigt, am 7.2.2023 u. a. im Raum
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens sowie der Bele-           Kleinblittersdorf eine Übung durchzuführen.
gungs- und Hospitalisierungsraten in den saarländischen Kran-         Die Bevölkerung wird gebeten, sich von Einrichtungen der üben-
kenhäusern wurde im Ministerrat am 25.01.2023 entschieden, die        den Truppe fernzuhalten.
in der Corona Verordnung des Saarlandes vom 11. Januar 2023           Übungsschäden, die durch die Bundeswehr verursacht wurden,
verankerte Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmas-        sind durch die Gemeinde zu bestätigen und beim Bundeswehr-
ke (Mund-Nasen-Bedeckung) oder einer Atemschutzmaske (FFP2            Dienstleistungszentrum Zweibrücken, 22er Straße 25, 66482
oder vergleichbar) in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personen-      Zweibrücken einzureichen. Das entsprechende Formblatt „Ent-
nahverkehrs (ÖPNV) und in Gemeinschaftsräumen von Obdachlo-           schädigungsantrag für von der Bundeswehr verursachte Manö-
senunterkünften und von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen          ver- und Übungsschäden“ kann bei der Gemeinde Kleinblitters-
Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichti-        dorf (Mail an info@kleinblittersdorf.de bzw. Tel. 0 68 05/20 08 -504
gen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern         oder -505) angefordert werden.

                                          Aktion Wasserzeichen
   Die Gemeinde Kleinblittersdorf hat ein kommunales Förderprogramm zur privaten Regenwasserbewirt-
   schaftung für Bürgerinnen und Bürger aufgelegt. Die Fördergelder sind für Maßnahmen der Flächenent-
   siegelung und der Regenwasserversickerung sowie der Regenwasserrückhaltung bestimmt.
   Das Förderprogramm läuft bis 2025 und wurde vom Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität,
   Agrar und Verbraucherschutz im Rahmen der „Aktion Wasserzeichen“ angestoßen.
   Ministerin Petra Berg hat Bürgermeister Rainer Lang einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 109.000
   Euro übergeben.
   Das neu aufgelegte Förderprogramm knüpft an das Opti-Was-Programm aus dem Jahr 1998 an und
   richtet sich an jeden Grundstückseigentümer auf dem Gebiet der Gemeinde Kleinblittersdorf. „Ziel ist
   ein möglichst naturnaher Wasserhaushalt, in dem das Regenwasser möglichst natürlich im Boden versi-
   ckern und zwischengespeichert werden soll, statt im Kanal abzufließen“, so Bürgermeister Rainer Lang.
   Nicht verschmutztes Niederschlagswasser kann somit auf Versickerungsflächen oder Mulden direkt
   dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt werden und entlastet somit die Mischwasserkanäle.
   Auch ist die Möglichkeit zur Förderung einer Retention in Form einer Zisterne oder Rigole gegeben.
   Nachstehend sind die entsprechende Förderrichtlinie und das Antragsformular veröffentlicht. Beides
   kann auch auf der Homepage der Gemeinde Kleinblittersdorf unter www.kleinblittersdorf.de abgerufen
   werden.
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 8

                                                                      !
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 9

                                 Förderrichtlinie zum kommunalen Förderprogramm
                                           der Gemeinde Kleinblittersdorf
    „Dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung durch Regenwasserrückhaltung und Ableitung bzw. Versickerung“
                                               (Aktion Wasserzeichen)
I. Förderungsgrundsätze
o	Gefördert werden Maßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Kleinblittersdorf.
o	Die Fördermittel werden als einmaliger Zuschuss pro Grundstückseigentümer/Antragsteller gewährt.
o	Regelungen der Bauleitplanung, der Bauordnung, des Wasserrechts, des Bodenrechts, des Nachbarrechts und des Denkmalrechts
     sind zu beachten.
o	Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht für den Antragsteller nicht. Die Gemeinde Kleinblittersdorf als Zuwen-
     dungsgeberin entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
o	Die Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die zu entwässernden Flächen an der bereits bestehenden Misch-
     oder Trennwasserkanalisation angeschlossen sind.
II. Antragsteller / Antragstellerin
Anträge auf Zuschüsse aus dem kommunalen Förderungsprogramm können gestellt werden von:
-	Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten,
-	Mietern oder Pächtern im Einvernehmen mit den jeweiligen Eigentümern,
-	wohnungswirtschaftlichen Unternehmen oder sonstigen juristischen Personen im Einvernehmen mit den jeweiligen Eigentümern.
III. Förderungsfähige Maßnahmen
Als förderungsfähig werden nur solche Maßnahmen anerkannt, deren Durchführung bzw. Errichtung mit den geltenden rechtlichen
und fachtechnischen Regelungen übereinstimmen. Bei Veränderungssperren nach dem BauGB sowie bei Missständen oder Mängeln
der Wohn- bzw. Nebengebäude ist keine Förderung möglich.
Für die folgenden Maßnahmen können kommunale Zuschüsse gewährt werden:
A. Entsiegelung und Versickerung
1. Umwandlungen von versiegelten, am öffentlichen Mischwasserkanalnetz angeschlossenen Flächen in versickerungsfähige Flä-
chen. Gefördert wird das Entfernen und Entsorgen alter Beläge sowie das Herstellen eines neuen Belages, der die Versickerungsrate auf
mindestens 50 % erhöht.
2. Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser
	(z.B. von Terrassen, Dachflächen, PKW-Stellflächen) auf dem eigenen Grundstück. Förderungsfähig sind die erforderlichen bauli-
    chen und technischen Maßnahmen wie z. B.:
- Flächenversickerung,
- Muldenversickerung,
- Versickerungsteich.
B.	Regenwasserrückhaltung beinhaltet die Zwischenspeicherung von Niederschlagsabfluss in einem Speicher (z.B. Retentionszis-
    terne, Rigole) mit einem Mindestvolumen von 3 m³ pro 100 m² abgekoppelter Fläche und einer mittels Drosselorgan auf 2,0 Liter/
    Sekunde (l/s) gedrosselten Einleitung in eine Mischwasserkanalisation oder einer Versickerung.
Hinweis: Kann auch in Verbindung mit einer Regenwassernutzungsanlage erfolgen. Allerdings wird bei dieser Kombination nur das
Rückhaltevolumen gefördert (nicht das gesamte Volumen).
C. Getrennte Ableitung (offen oder geschlossen) von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer.
IV. Bedingungen und Voraussetzungen für die Förderung
1.	Ein kommunaler Zuschuss wird nur gewährt, wenn mit der zu fördernden Maßnahme zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht
     begonnen wurde.
2.	Die Zuwendung wird auf förmlichen Antrag gewährt (Antragsformblatt). Es werden nur solche Vorhaben gefördert, bei denen eine
     gleichzeitige Förderung durch andere öffentliche Programme nicht erfolgt.
3.	Förderzusagen können nur dann erteilt werden, sofern nicht zugleich satzungsrechtliche Auflagen oder Vorgaben einer Bauleitpla-
     nung Maßnahmen entsprechend dieser Förderrichtlinie vorschreiben.
4.	Förderfähige Maßnahmen sind nicht kombinierbar. Zu entwässernde Flächen können für die Beantragung des Zuschusses nur ein-
     malig in Ansatz gebracht werden.
5.	Die zu entwässernden Flächen für die Beantragung eines Zuschusses müssen insgesamt mindestens 10 m² groß sein.
6.	Bei genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Vorhaben müssen die Genehmigungen der zuständigen Stellen (Untere bzw. Oberste
     Wasserbehörde, Untere Bauaufsicht, Zweckverband Entsorgung Kleinblittersdorf (ZEK)) und/oder die Zustimmung der Gemeinde
     Kleinblittersdorf vorliegen.
7.	Grundstückseigentümer oder sonstige Berechtigte müssen sich zur Unterhaltung der geförderten Maßnahmen nach Fertigstellung
     auf die > Mindestdauer von 12 Jahren verpflichten.
V. Höhe der Förderung
Für Maßnahmen zur vollständigen Flächenentsiegelung gewährt die Gemeinde Kleinblittersdorf je Quadratmeter einen Zuschuss von
10,00 € bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen entstandenen Kosten. Zum Nachweis der
Entsiegelung ist ein entsprechender Entsorgungsnachweis im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorzulegen.
Für Maßnahmen zur Regenwasserversickerung wird pro Quadratmeter von der Kanalisation entkoppelter befestigter Fläche ein Zu-
schuss von 10,00 € bis zur Höchstgrenze von 1.000,00 € gewährt, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen entstandenen Kosten.
Für Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung wird pro Quadratmeter zurückgehaltener Fläche ein Zuschuss von 10,00 € bis zur Höchst-
grenze von 1.000,00 € gewährt, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen entstandenen Kosten.
Für Maßnahmen zur getrennten Ableitung wird pro Quadratmeter ein Zuschuss von 10,00 € bis zur Höchstgrenze von 500,00 € gewährt,
jedoch nicht mehr als die tatsächlichen entstandenen Kosten. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der erforderlichen Einleitgenehmi-
gung durch die zuständige Behörde.
                                                                                                                Fortsetzung auf Seite 10
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 10

Es wird ein Zuschuss von 10,00 € je m² bis zur Höchstgrenze von 1.000,00 € vom Mischwasserkanal abgekoppelter Fläche gewährt
jedoch nicht mehr als die tatsächlichen entstandenen Kosten.
VI. Antragsverfahren
1.	Anträge auf Fördermittel sind auf dem vorgedruckten Formblatt bei der Gemeinde Kleinblittersdorf, Fachbereich 3 (Bauen, Wohnen,
    Umwelt) zu stellen.
2. Dem Antrag sind beizufügen:
    - unbeglaubigte Kopie eines Übersichtslageplans (Maßstab 1:500)
    - Plan oder Zeichnung mit Darstellung der geplanten Maßnahmen,
    - Kostenaufstellung für alle geplanten Maßnahmen,
    - sonstige Genehmigungen gemäß Ziffer IV. Punkt 6 soweit erforderlich.
VII. Bewilligung, Durchführung, Abrechnung, Auszahlung
1.	Über den Förderungsantrag entscheidet die GWK als Vertreter der Gemeinde Kleinblittersdorf nach pflichtgemäßem Ermessen
     unter Anwendung dieser Richtlinie. Der Bewilligungsbescheid kann mit Auflagen verbunden werden.
2.	Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Überprüfung des Abschlusses der Maßnahme durch die Gemeindewerke Kleinblitters-
     dorf unter Vorlage sowie Prüfung der Schlussrechnung.
VIII. Behandlung von Verstößen
Der Bewilligungsbescheid kann bei einem Verstoß gegen diese Richtlinie, insbesondere bei einer zweckfremden Verwendung der
bewilligten Mittel oder bei Missachtung der Auflagen im Bewilligungsbescheid jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch dann, wenn
die der Mittelbewilligung zugrunde gelegten Maßnahmen ohne Zustimmung der Kommune abgeändert werden. Bereits ausgezahlte
Mittel können in diesen Fällen zurückgefordert werden.
IX. Inkrafttreten
Dieses Förderprogramm tritt am 01.08.2022 in Kraft.
X. Laufzeit
Die Laufzeit orientiert sich an der Laufzeit der Richtlinie „Aktion Wasserzeichen“ des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und
Verbraucherschutz (zurzeit bis zum 31.12.2025). Änderungen bleiben vorbehalten.

Kleinblittersdorf, den 28.07.2022
Der Bürgermeister
Rainer Lang

                      Information                                                       Das Saarland lebt gesund –
               der Grüngutannahmestelle                                                 Gesund in Kleinblittersdorf
Die Grüngutannahmestelle wird witterungsbedingt ihren Betrieb            Bereits im November 2013 ist die Gemeinde Kleinblittersdorf der Prä-
erst zum 24. Februar 2023 wieder für Sie aufnehmen.                      ventionskampagne „Das Saarland lebt gesund“ beigetreten. Ziel der
                                                                         Kampagne ist es, das Gesundheitsbewusstsein der saarländischen
                       Öffnungszeiten:                                   Bevölkerung zu verbessern. Mit pfiffigen Ideen, Projekten und Infor-
      Freitag 11:00-17:00 Uhr, Samstag 10:00-16:00 Uhr                   mationsveranstaltungen werden Prävention und Gesundheitsförde-
                                                                         rung in allen Lebensbereichen zum Thema gemacht.
Jahreskarten und Wertmarken für Grüngutannahmestelle:
Sie können bereits jetzt Jahreskarten für die kommende Saison                                In Kooperation mit dem Verein für Prävention
oder Wertmarken beim Fachbereich 3 der Gemeinde Kleinblit-                                   und Gesundheit im Saarland (PuGiS e.V.) wer-
tersdorf erwerben.                                                                           den an dieser Stelle in loser Reihenfolge Tipps u.
Überweisen Sie bitte die Gebühr in Höhe von 30,00 € für die Jah-                             a. im Bereich Bewegung, Ernährung, Suchtprä-
reskarte oder den entsprechenden Wert für die Wertmarken (Min-                               vention und seelische Gesundheit vorgestellt.
destabgabe 10 Stück zu je 1,00 €) auf eines der folgenden Konten                             Auf www.pugis.de werden außerdem interessante
der Gemeindekasse:                                                       Online-Vorträge und Web-Seminare angeboten.
Vereinigte Volksbank eG IBAN: DE02 5909 2000 4086 0000 03                THEMA HEUTE: Lach mal wieder!
Sparkasse Saarbrücken IBAN: DE10 5905 0101 0027 9451 53
            Bitte geben Sie als Verwendungszweck:
  „Grüngutkarte 2023 bzw. Wertmarken, 5001 0535“ sowie
  den Namen, Vornamen und die Adresse des Erwerbers an.
Spätestens 5 Tage nach Überweisung können Sie die Jahreskarte
oder Wertmarken beim Empfang des Rathauses Kleinblittersdorf
nach Vorlage des Überweisungsträgers abholen.
Beim Barerwerb von Jahreskarten oder Wertmarken empfehlen
wir Ihnen, mit den Mitarbeitern des Fachbereichs 3 der Gemeinde
Kleinblittersdorf einen Termin zu vereinbaren. Sie erreichen uns
unter der Telefonnummer 06805/2008-403 oder 703.
Wir bitten Sie, die Möglichkeit der Überweisung zu nutzen und            https://de.depositphotos.com/182904982/stock-photo-lightbox-with-
nur im Ausnahmefall auf den Barerwerb zurückzugreifen.                   text-fifth-season.html
Auf der Deponie selbst besteht keine Möglichkeit mehr, Grün-             Wer kennt es nicht? Büttenreden und Vorträge die uns zum La-
gut gegen Barzahlung abzugeben!                                          chen bringen, lustige Tanzeinlagen und so manch ein komischer
Für weitere Fragen und Informationen stehen Ihnen die Mitarbei-          Sketch.
ter des Fachbereichs 3 der Gemeinde Kleinblittersdorf gerne zur          Die Faschings-Session ist bereits in vollem Gange. Egal ob wir nur
Verfügung.                                                               schmunzeln, lauthals loslachen oder kichern, Lachen hat viele po-
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 11
sitive Effekte auf unseren Körper. Aber was passiert genau?             Daher sollten Sie die Faschings-Session gerne aktiv nutzen. Hören
Beim Lachen sind unzählige Muskeln aktiv. Nicht nur die Ge-             Sie sich doch wieder die ein oder andere humorvolle Pointe in der
sichtsmuskeln arbeiten auf Hochtouren, sondern vielmehr der             Bütt an oder sehen Sie den grazilen Herren beim Männerballett
ganze Körper. Vielleicht kennen Sie den Muskelkater im Bauch            zu, wie sie elfengleich über die Bühne schweben. Es wird Ihnen
nach intensivem Lachen. Aber nicht nur die Muskulatur wird beim         bestimmt ein Schmunzeln entlocken oder vielleicht müssen Sie
Lachen beansprucht. Auch auf unsere mentale Gesundheit kann             sogar lauthals loslachen. Aber auch nach den närrischen Tagen
sich das Lachen positiv auswirken.                                      sollten Sie versuchen, so oft wie möglich zu lachen und auch ger-
Wer schon einmal so richtig herzhaft gelacht hat, wird festgestellt     ne andere damit anstecken.
haben, dass man sich danach gut fühlt. Das liegt daran, dass beim       Denn wie der Volksmund schon sagt: Lachen ist die beste Me-
Lachen vermehrt Glückshormone (Serotonin, Dopamin, Endor-               dizin!
phine) freigesetzt und im Gegenzug die Ausschüttung von Stress-                      Weitere Informationen finden Sie unter www.pugis.de
hormonen unterdrückt wird. Man fühlt sich weniger gestresst.                         oder www.das-saarland-lebt-gesund.de oder scannen
Auch Ängste können dadurch reduziert werden.                                         Sie den nebenstehenden QR-Code.
Aber nicht nur bei Stress und Ängsten kann Lachen helfen, son-
dern auch die Schmerzempfindlichkeit nimmt durch Lachen ab.                    dassaarlandlebtgesund                  Das Saarland lebt gesund
Auch hier wird vermutet, dass die Freisetzung von Endorphinen
für diesen positiven Effekt verantwortlich ist.                         Quellen: Akimbekov, N. S., Razzaque M. S. (2021). Laughter therapy: A humor-induced
                                                                        hor-monal intervention to reduce stress and anxiety. Current Reserach in Physiology, 4,
Insbesondere im Zuge der Coronapandemie sind vermehrt de-               135-135.. Dunbar, R. I. M., Baron, R., Frangou, A., Pearce, E., van Leeuwen, E. J. C., Stow, J.,
pressive Verstimmungen in der Bevölkerung aufgetreten. Hierbei          Partridge, G., Mac Donald, I., Barra, V. & van Vugt, M. (2012). Social laughter is cor-related
hat sich das Lachen, zusätzlich zu den klassischen medikamentö-         with an elevated pain threshold. Proc. R. Soc. B, 279, 1161-1167.. Tamada, Y., Takeuchi,
sen Therapieansätzen, als „nebenwirkungsfreies“ Medikament be-          K., Yamaguchi, C., Saito, M., Ohira, T., Shirai, K. & Kondo, K. (2021). Does Laughter Predict
                                                                        Onset of Functional Disability and Mortality Among Older Japanese Adults? The Jagers
währt. In Studien konnte ein positiver Effekt auf die depressiven       Prospective Cohort Study. Journal of Epidemio-logy, 31 (5), 301-307. Yim, J. (2016). The-
Verstimmungen nachgewiesen werden. Als Erklärung wird hier              rapeutic benefits of laugther in mental health: a theoretical re-view. Thohoku J. Exp. Med,
ebenfalls die Hormonausschüttung genannt.                               239, 243-249.
Neben den positiven Effekten auf die mentale Gesundheit konnte
eine großangelegte Studie in Japan herausfinden, dass es einen
Zusammenhang zwischen der Häufigkeit des Lachens und dem                                   Anforderung an Digitalfotos:
Auftreten von körperlichen Einschränkungen gibt. Wer häufiger             Aus Qualitätsgründen können nur Digitalfotos mit einer Min-
lacht, kann ein Auftreten von körperlichen Einschränkungen im             destbreite von 1087 Pixel (92mm Breite) abgedruckt werden.
Lebensverlauf verzögern.                                                  Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht abge-
Lachen wirkt sich neben den physischen und psychischen Aspek-             druckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vie-
ten auch positiv auf unsere zwischenmenschlichen Beziehungen              len Dank für Ihr Verständnis!
                                                                          MTYPE media GmbH
aus und kann die Lebensqualität steigern.
Auch wenn die Wissenschaft immer noch nicht alle Fragen in die-
sem weitreichenden Themenfeld geklärt hat, so ist jetzt schon
klar, dass Lachen einen positiven Effekt auf unsere physische und
psychische Gesundheit hat. Das Gute daran ist: es kostet nichts
                                                                                  MUSIKSCHULE
und Nebenwirkungen sind bisher nicht bekannt.
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 12
                                                                        Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an
             Gemeindewerke Kleinblittersdorf                            die Leitung der Kinderfeuerwehr. Sie erreichen Franziska Fiack per
 GWK         GmbH & Co. KG                                              Mail unter: franziska.fiack@feuerwehr-kleinblittersdorf.de.
                                                                        Es wird Zeit, dass auch die Kleinen ganz groß rauskommen. Die
                                                                        Löschdrachen freuen sich darauf.
                Wichtige Information!!!                                 Für Ihre Sicherheit:
               Gemeindewerke warnen                                     Ihre Freiwillige Feuerwehr Kleinblittersdorf
              vor betrügerischen Anrufen                                Hinweis an die Redaktion:
 Wie jedes Jahr werden Ende Januar/Anfang Februar die Strom-            Text und Bild : Franziska Fiack.
 und Gasendabrechnungen durch die Stadt- und Gemeinde-
 werke landesweit versandt.
 Dies ist auch ein Zeitpunkt, der von unseriösen Anbietern
 dazu genutzt wird, um telefonisch an Daten von Kunden
 zu kommen, um einen in den meisten Fällen ungewollten
 und im Nachgang sich herausstellenden teureren Anbie-
 terwechsel zu veranlassen.
 Diese unseriösen Anrufer sagen, dass sie z.B. Mitarbeiter der
 Gemeindewerke seien. Sie geben z.B. an, persönliche Angaben
 von den Kundinnen und Kunden zu benötigen, damit diesen
 die Preisnachlässe aufgrund der beschlossenen Preisdecke-
 lung für die Strom-/Gaspreise gewährt werden können.
 Die Gemeindewerke warnen ausdrücklich davor, am Tele-
 fon sensible Daten wie Zähler-, Kunden- oder Kontonummer
 weiterzugeben. Bei verdächtigen Anrufen empfehlen die Ge-
 meindewerke, keinerlei Auskünfte zu geben, einfach aufzule-
 gen oder sich die Telefonnummer für einen Rückruf geben
 zu lassen. Wer doch zu viel preisgegeben hat und kurz nach                                  Weitere Informationen rund um Ihre Freiwil-
 dem Telefonat ein Infoschreiben über einen bevorstehenden                                   lige Feuerwehr Kleinblittersdorf finden Sie
 Lieferantenwechsel im Briefkasten vorfindet, sollte sofort den                              auf Facebook und auf unserer neuen Inter-
 Widerruf einleiten.                                                                         netseite unter
 Darüber hinaus können sich betroffene Kunden mit den Kon-                                   https://feuerwehr-kleinblittersdorf.de/ .
 taktdaten der Anrufer an die Gemeindewerke Kleinblittersdorf,                               Diese Seite ist auch für Smartphones einge-
 Tel. 06805/2008-901, selbst oder an die Polizei wenden, damit                               richtet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
 der Sache nachgegangen werden kann.
 Wir möchten mit diesem Warnhinweis nicht die seriösen Mit-
 anbieter am freien Markt diskreditieren. Vielmehr geht es uns
 um einen fairen und seriösen Wettbewerb, bei dem jeder Kun-                    MITTEILUNGEN AUS DER GEMEINDE
 de selbst entscheiden kann, wer für ihn der bessere Anbieter
 und Lieferant ist.

 Die Geschäftsführung
 Thomas Brach     Dr. Falk Ihrig

       FEUERWEHRNACHRICHTEN

Neugründung Kinderfeuerwehr Kleinblittersdorf
       – Die Löschdrachen legen los –
Für viele Kinder geht ein Traum in Erfüllung. Das Warten hat ein
Ende. Ab 6 Jahren dürfen Jungen und Mädchen ab sofort aktiv bei
der Feuerwehr werden.
                                      Bei den Löschdrachen der
                                      Gemeinde Kleinblittersdorf
                                      geht es um Spaß, Spiel und
                                      Spannung. Brandschutzer-
                                      ziehung und Feuerwehrwis-
                                      sen gehören ebenso wie
                                      Erste Hilfe, Basteln und Aus-
                                      flüge zu Berufsfeuer und Po-
                                      lizei in den Übungsplan. Im
                                      Team die Welt rund um die
                                      Feuerwehr erkunden und
kennenlernen und dabei sich selbst weiterentwickeln, darum soll
es gehen.
Das junge Team von Betreuenden freut sich bereits auf viele inte-
ressierte Kinder. Gerne können interessierte Mädchen und Jungs
zum Schnuppern für zwei Übungen vorbeikommen. Übungen
sind alle 14 Tage mittwochs von 16:00 – 17:30 Uhr. Die genauen                SPD-Gemeindeverband Kleinblittersdorf
Termine finden Sie auf der Homepage der Feuerwehr Kleinblit-            Der SPD-Gemeindeverband Kleinblittersdorf mit seinen Orts-
tersdorf oder auf der facebook-Seite.                                   vereinen Obere Saar und Bliesransbach lädt alle Mitglieder und
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