Kleinblittersdorfer Nachrichten - MTYPE media
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35. Jahrgang / Freitag, 03.02.2023 / Nummer 05 Kleinblittersdorfer Nachrichten Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Kleinblittersdorf Gemeinde Kleinblittersdorf Auersmacher Bliesransbach de r Gu ggenmusik mit Live-Musik z ba ch/Saar e.V . de Su l NodePira 17 Uhr von 15 bis Kleinblittersdorf Rilchingen-Hanweiler 3 ENWAHL 202 SCHÖFF Bewirb dich jetzt für das Schöffenamt schoeffenwahl2023.de Sitterswald
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 2 NOTRUFNUMMERN/NOTDIENSTE APOTHEKEN Rettungsdienst/Feuerwehr112 Freitag, 03.02.23 • Schwanen-Apotheke, 66399 Bliesmengen Giftzentrale06131/19240 Bliestalstr. 26, Telefon 06804/6999 Polizei110 • Apotheke am Homburg, 66123 Saarbrücken Am Homburg 45, Telefon 0681/371407 Polizeiposten Kleinblittersdorf06805/1286 Samstag, 04.02.23 Polizeiinspektion Saarb.-Brebach0681/98720 • Saar-Apotheke, 66111 Saarbrücken St. Johanner Str. 37, Telefon 0681/49029 Notruf Bauhof der Gemeinde06805/2008-770 • Apotheke Klein am Markt, 66125 Saarbrücken-Dudweiler (nur in dringenden Fällen außerhalb der Dienstzeit) Saarbrücker Str. 235, Telefon 06897/75095 Sonntag, 05.02.23 Notruf der Gemeindewerke • Einhorn-Apotheke, 66130 Saarbrücken-Güdingen bei Störungen der Wasserversorgung Saargemünder Str. 165, Telefon 0681/872157 während der Dienstzeit 06805/2008-999 • Glückauf-Apotheke, 66125 Saarbrücken-Dudweiler Saarbrücker Str. 266, Telefon 06897/77075 außerhalb der Dienstzeit 06805/2008-990 Montag, 06.02.23 • Linden-Apotheke, 66271 Kleinblittersdorf energis Netzgesellschaft mbH Elsässer Straße 14, Telefon 06805/8300 Störungsnummer Strom 0681/90692611 • Glückauf-Apotheke, 66115 Saarbrücken-Burbach Störungsnummer Erdgas 0681/90692610 Bergstraße 54, Telefon 0681/76205 Dienstag, 07.02.23 • St. Barbara-Apotheke, 66271 Auersmacher BEREITSCHAFTSDIENSTE Saarlandstraße 32a, Telefon 06805/3000 • Landmann Apotheke Oliver Blank, 66111 Saarbrücken Ärztliche Notfalldienste Reichsstr. 16, Telefon 0681/32770 (inkl. Kinderärzte / Augenärzte / HNO-Ärzte) Mittwoch, 08.02.23 Bundesweit einheitliche Telefonnummer 116 117 • Viktoria-Apotheke, 66111 Saarbrücken Bahnhofstraße 95 + 97, Telefon 0681/36148 • Mandelbach-Apotheke,66399 Ommersheim Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Saarbrücken (erreich- Saarbrücker Str. 27, Telefon 06803/99450 bar an Wochenenden von Samstag 8 Uhr bis Montag 8 Uhr, an Donnerstag, 09.02.23 Feiertagen von 8 Uhr morgens bis 8 Uhr des Folgetages, bitte • Römer-Apotheke, 66130 Saarbrücken-Fechingen telefonisch voranmelden) Provinzialstraße 77, Telefon 06893/2699 • Klinikum Saarbrücken, Winterberg 1, Saarbrücken, Telefon: • Pluspunkt-Apotheke, 66111 Saarbrücken, 0681/97042580 Europagalerie Trierer Straße 1, Telefon 0681/70960933 • CaritasKlinikum Saarbrücken St. Theresia, Rheinstraße 2, Freitag, 10.02.23 Saarbrücken-Rastpfuhl, Telefon: 0681/4061234 • Die Neue-Apotheke, 66111 Regionalverband Saarbrücken Kinderärztlicher Notdienst (erreichbar an Wochenenden von Berliner-Promenade 17-19, Telefon 0681/33060 • Liebfrauen-Apotheke, 66346 Püttlingen Samstag 8 Uhr bis Montag 8 Uhr, an Feiertagen von 8 Uhr mor- Pickardstr. 17, Telefon 06898/65244 gens bis 8 Uhr des Folgetages – bitte telefonisch voranmelden) Notdienstpraxis für Kinder und Jugendliche im Klinikum Impressum Herausgeber: Saarbrücken, Winterberg 1, Saarbrücken, 0681/9633000 Bürgermeister der Gemeinde Kleinblittersdorf Rathaus • 66271 Kleinblittersdorf HNO-Ärzte Anzeigenverwaltung und Produktion: MType media GmbH HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Untertürkheimer Str. 21 a • 66117 Saarbrücken Tel. 0681/5885-0 • Fax: 0681/5885-111 • E-Mail: kleinblittersdorf@mtypemedia.de Augenärzte Internet: www.mtypemedia.de Augenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Verantwortlich: 1. für die Amtlichen Bekanntmachungen: Bürgermeister Rainer Lang Zahnärzte 2. für Vereinsmitteilungen und Anzeigen: der jeweilige Auftraggeber 04.02.-05.02.2023 Erscheinungsweise: Dr. Bubel, Saarbrücken/Güdingen 0681/871924 jeweils freitags, 6300 Exemplare wöchentlich Anzeigenpreise: Tierärzte Es gelten die Preise der Media-Daten 4/2020 Bezugsmöglichkeiten: 04.02.2023 Unentgeltliche Zustellung an alle Haushalte und Betriebe im Gemein- Dr. Philipp, Talstr. 56a, 66119 Saarbrücken 0681/582030 debereich, in andere Bereiche gegen Voreinsendung eines ausreichend 05.02.2023 frankierten Rückumschlages je Exemplar. Dr. Morisse, Kleintiere, August-Klein-Str. 28, Redaktionsschluss: Freitag, 12.00 Uhr sofern nicht vorverlegt, Sportergebnisse vom Wo- 66123 Saarbrücken 0681/9104990 chenende bis Montag, 10.00 Uhr Ambulante Pflegedienste Hinweise: Bei telefonisch entgegengenommenen Anzeigen wird für die Richtigkeit keine Verantwortung übernommen; namentlich gekennzeichne- Haus Saarblick Rund um die Uhr 06805/207202 te Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen bzw. Nichtveröffentlichung vor. Barmherzige Brüder Rilchingen 24-Std-Bereitschaft06805/960-6000 Ansprechpartner für Anzeigen (Mo-Fr 8.00-17.00 h): MType media GmbH TKS Ökum. Sozialstation Halberg-Obere Saar Untertürkheimer Str. 21 a • 66117 Saarbrücken Tel. 0681/5885-0, (Tag- und Nachtbereitschaft) 0681/87610755 Fax: 0681/5885-115 • E-Mail: kleinblittersdorf@mtypemedia.de Bereitschaftsnummer:0170/3322888 Internet: www.mtypemedia.de
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 3 GEMEINDE KLEINBLITTERSDORF Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf Telefon: 06805/2008-0 Fax: 06805/2008-188 E-Mail: info@kleinblittersdorf.de Internet: www.kleinblittersdorf.de Whats-App: Tel. 06805-2008-0 Allgemeine Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Öffnungszeiten Bürgeramt Montag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr* Terminvereinbarung erforderlich unter Tel. 06805/2008-505 bzw. Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr -508 oder per Mail an buergeramt@kleinblittersdorf.de (Name, Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr Geburtsdatum und Rückrufnummer angeben) Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr* Montag + Freitag: 08:30 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr *Montag- und Freitagnachmittag ist das Standesamt geschlossen. Mittwoch: 08:30 – 12:00 und 13:30 – 17:30 Uhr Am letzten Freitag im Monat schließt die Verwaltung um 12:00 Uhr. Donnerstag : 13:30 – 15:30 Uhr Sprechstunde des Bürgermeisters Sprechstunde des Sozialamtes/Regionalverband mittwochs 14:30-17:00 Uhr, Historisches Rathaus, Freitag, 03.02. und 03.03.2023, 9:00-12:00 Uhr im Rathaus, Rathausstraße 16-18, Zimmer 1.6-1.7 Tel. 06805/2008-0, Terminabsprache unter Tel. 0681/506-4955 Bitte vorab Termin vereinbaren unter Tel. 06805/2008-110 Sprechstunde Pflegestützpunkt im Regionalverband Ost Sprechstunde der Revierförsterin Jeden ersten Mittwoch im Monat, 14:00 bis 17:30 Uhr im Rathaus, Revierförsterin Martina Herzog, donnerstags 14:00-16:30 Uhr, Tel. 06805/2008-0. In dringenden Fällen Tel. 06897/8412218 Historisches Rathaus, Rathausstraße 16-18, Zimmer 2.2. Bitte vorab Termin vereinbaren unter Tel. 06805/2008-411 Sprechstunde Untere Bauaufsicht/Regionalverband jeden ersten Montag im Monat, 14:30 bis 16:00 Uhr, Sprechstunde des Jugendamtes/Regionalverband Bis auf Weiteres findet keine Sprechstunde statt. In dringenden Terminabsprache unter Tel. 06805/2008-708 erforderlich. Fällen: Regionalverband Saarbrücken, Tel. 0681/5060 In dringenden Fällen Tel. 0681/506-0 Sprechstunden der Ortsvorsteher Grüngutannahmestelle/Auersmacher Siehe unter den einzelnen Gemeindebezirken Wiedereröffnung witterungsbedingt am 24.02.2023 WEITERE WICHTIGE RUFNUMMERN Schiedsleute Kath. Kindergarten St. Lukas, Gerd Frey, Auersmacher, Abt-Fulrad-Str. 50, Bliesransbach, Im Hofgarten 14, Tel. 06805/3422 Tel. 06805/207839 Kath. Kindergarten St. Agatha, Tobias Lüders, Bliesransbach, Hartungshof 2, Kleinblittersdorf, Fröbelstr. 7, Tel. 06805/21354 Tel. 06805/941299 Kath. Kindergarten St. Walfried, Jürgen Brettar, Kleinblittersdorf, Fröbelstr. 5, Rilchingen-Hanweiler, Am Sportplatz, Tel. 06805/4433 Tel. 06805/22336 Kath. Kindergarten St. Josef, Johann Breier, Sitterswald, Peter-Friedhofen-Str.3, Sitterswald, Schulstraße 1 a, Tel. 06805/4492 Tel. 06805/4591 Gabriele Missy-Kallenbach, Rilchingen-Hanweiler, Büchereien Konrad-Adenauer-Str. 34, Tel. 06805/5647 Öffentliche Bücherei Kleinblittersdorf Seniorensicherheitsberater Tel. 06805/2008-666 Helmut Heinrich, Röthlinger Str. 16, 66271 Kleinblittersdorf, Wintringer Str. 78, dienstags 14 bis 17:30 Uhr, donnerstags E-Mail: georg.54@gmx.de, Tel. 06805/218545 16:30 bis 18:30 Uhr und jeden ersten Samstag im Monat vom 9:30 bis 11:30 Uhr. Schulen Kath. öffentl. Bücherei Auersmacher Tel. 06805/7062 Saar-Blies Grundschule Auersmacher, Auf dem Bies 23 St. Barbara-Straße 4, Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr Tel. 06805/2008-611 Kath. öffentl. Bücherei Bliesransbach Tel. 06805/8950 Saar-Blies Grundschule, Standort Rilchingen-Hanweiler, Römerstraße ehemaliges Grundschulgebäude, Bahnhofstr. 11, Tel. 06805/2008-641 Grundschule Kleinblittersdorf, Wintringer Str. 78 Freitag 16.00-18.00 Uhr Tel. 06805/2008-631 Kath. öffentl. Bücherei Rilchingen-Hanweiler Gemeinschaftsschule Kleinblittersdorf, Wintringer Str. 78 Tel. 06805/6019058 u. 06805/4729, Bahnhofstraße 3, Mitt- Tel. 06805/60063-0 woch 16 bis 17 Uhr, alle 14 Tage Musikschule Obere Saar Gemeinde Kleinblittersdorf Jagdpächter Tel. 06805/2008-601 Auersmacher: Dominique Zinsius, Tel. 0172 6161344 Musikpädagogische Leiterin, Anja Pfaff werktags ab 20 Uhr Bliesransbach: Michael Kessler, Tel. 0170 6308475 Tel. 06805/21765 Kleinblittersdorf: Günther Brettar, Tel. 06805/912929 Volkshochschule, Regionalverband Saarbrücken Tel. 0681/506-4381 und Stephan Bauer, Tel. 0173 2529627 Standort Kleinblittersdorf, Örtliche Leiterin Dr. Mareke Rilchingen-Hanweiler: Jürgen Göller, Tel. 06803/995805 Neumann, Tel. 06803/4198400 Naturschutzbeauftragte Kindergärten Auersmacher: Patric Gross, Tel. 01707786255 Kindertagesstätte Kleinblittersdorf e.V., Bliesransbach: Dieter Schuler, Tel. 01775526998 Kleinblittersdorf, Wintringer Str. 78, Tel. 06805/1447 Kleinblittersdorf: Dr. Sebastian Haßler, Tel. 017683051030 Kath. Kindergarten Maria Heimsuchung, Rilchingen-Hanweiler: Jutta Peter, Tel. 015221629534 Auersmacher, Pastor-Brach-Str. 23, Tel. 06805/3700 Sitterswald: Volker Sehmer, Tel. 01792441742
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 4 dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert ur- teilen soll. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem in der AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Wer Interesse an der Tätigkeit als Schöffin/Schöffe hat, kann sich für das Hinweis: • Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 31. März Die Gemeinden haben die Möglichkeit, öffentliche Be- 2023 kanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgese- • Amt als Jugendschöffin/-schöffe bis zum 31. März 2023 hen sind, durch Bereitstellung im Internet zu vollziehen. bei der Gemeinde Kleinblittersdorf, Rathausstraße 16-18, 66271 Die für die Gemeinden geltende Form der öffentlichen Kleinblittersdorf schriftlich bewerben. Bekanntmachung ist durch Satzung festzulegen. Die Gemeinde Kleinblittersdorf hat durch die Satzung Ansprechpartner sind Herr Ehrbächer (Tel. 06805/2008-501) und über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen Herr Lang (06805/2008-511), die Ihnen auch die Bewerbungsvor- der Gemeinde Kleinblittersdorf – Bekanntmachungssatzung drucke zusenden können. – vom 23.08.2018 festgelegt, dass die öffentlichen Bekannt- Bewerbungsformulare können auch auf der Seite www.kleinblit- machungen mit Ablauf des Tages als vollzogen gelten, an dem tersdorf.de oder über die Web-Seite der Deutschen Vereinigung das Dokument im Internet unter www.kleinblittersdorf.de ver- der Schöffinnen und Schöffen www.schoeffenwahl.de herunter- öffentlicht wird. geladen werden. Bewerbungsformulare liegen aber auch im Rat- Die Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen er- haus der Gemeinde bereit. folgt zur Information der Öffentlichkeit zusätzlich mit dekla- Der Bürgermeister ratorischer Wirkung im amtlichen Teil der Kleinblittersdorfer Rainer Lang Nachrichten. Neuwahl der Schiedsperson im Schiedsbezirk Auersmacher Corona-Informationen Die Amtszeit des Schiedsmanns für den Schiedsbezirk Auers- macher wird im Mai 2023 ablaufen, so dass eine Neuwahl der Aufgrund der aktuellen Entwicklungen können wir die Schiedsperson notwendig ist. Informationen nur auf Die Schiedsmänner und Schiedsfrauen werden vom jeweili- www.kleinblittersdorf.de gen Ortsrat für die Dauer von 5 Jahren gewählt und durch den tagesaktuell halten. Bitte informieren Sie sich dort und Präsidenten des Amtsgerichts bestätigt. Aufgabe der Schieds- über die Tagespresse zu den neuesten Regelungen. personen ist es, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über ver- mögensrechtliche Ansprüche einschließlich Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht und bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten Bekanntmachung wegen Verletzung der persönlichen Ehre eine außergerichtliche Am 08.02.2023 findet um 17:00 Uhr im Sitzungssaal, Rathaus Schlichtung zu bewirken. Darüber hinaus führen die Schiedsleute Kleinblittersdorf (Anbau), Rathausstraße 16-18 die nicht öf- auch in bestimmten Strafsachen durch Sühneverhandlung eine fentliche Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Einigung der streitenden Parteien herbei. Raumordnung, Liegenschaften und Umwelt statt. Da sich die Schiedspersonen der einzelnen Bezirke gegensei- Tagesordnung: tig vertreten, gehört zu den Aufgaben der Schiedsperson des Punkt 1: Lieferung von Deckenstrahlplatten und Zubehör für die Schiedsbezirkes Auersmacher auch die Vertretung für den Schulturnhalle und Grundschule in Rilchingen-Hanwei- Schiedsmann des Bezirks Kleinblittersdorf. ler Zu Schiedsleuten können Personen berufen werden, die nach Punkt 2: Sanierung der Decke der Schulturnhalle in Rilchingen- ihrer Persönlichkeit und nach ihren Fähigkeiten für das Amt ge- Hanweiler – Auftragsvergabe eignet sind. Sie sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und im jeweiligen Schiedsbezirk (Ortsteil) wohnen. Personen, die die Mitteilungen und Anfragen Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, ent- Rainer Lang mündigt sind, unter vorläufiger Vormundschaft stehen sowie Per- sonen, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 ihr Vermögen beschränkt sind, können nicht berufen werden. Das Gleiche gilt für Personen, die wegen geistiger oder körperlicher gesucht Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet sind. Im ersten Halbjahr 2023 sind bundesweit die Schöffen und Ju- Bürgerinnen und Bürger, die an der Ausübung dieses Ehrenamtes gendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu wählen, interessiert sind, können sich bis spätestens 15.03.2023 bei der die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen Gemeinde Kleinblittersdorf, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblit- teilnehmen. tersdorf, schriftlich bewerben. Die Gemeindevertretungen und der Jugendhilfeausschuss schla- Nähere Einzelheiten zum Schiedsamt finden Sie auch im Inter- gen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt wer- net auf der Homepage des Bund Deutscher Schiedsmänner und den, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in Schiedsfrauen – BDS. Zu dieser Seite gelangen Sie über: der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Haupt- und www.schiedsamt.de Hilfsschöffen wählen wird. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwi- Der Bürgermeister schen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Rainer Lang Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Frei- heitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder ge- Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe gen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat von Meldedaten schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen Die Meldebehörde ist nach den Vorschriften des Bundesmelde- kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder gesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeit, Widerspruch ge- für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) gen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. zu können, hinzuweisen. Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf. allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig Dieses Widerspruchsrecht gilt für folgendes:
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 5 A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das cken erhoben wird. Ein Widerspruch gegen die Anforderung von Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr öffentlichen Abgaben und Kosten hat gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 1 Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und VwGO keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die angeforderte das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie Gebühr ist auch im Falle eines Widerspruches zu zahlen. der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Ver- Der Bürgermeister bindung mit (i.V. m) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes Rainer Lang widersprechen. B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine ENDE DES AMTLICHEN TEILS öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familien- angehörige der meldepflichtigen Person angehören. DIE VERWALTUNG INFORMIERT Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V. m § 42 Abs. 2 BMG widersprechen. C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Par- teien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.A. m § 50 Abs. 1 BMG widersprechen. Karl Mundanjohl, D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus wohnhaft in Kleinblittersdorf Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, zu seinem 91. Geburtstag am 06.02.2023. Presse oder Rundfunk Viele Grüße Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG Rainer Lang, Bürgermeister i.V. m § 50 Abs. 2 BMG widersprechen. Karl-Peter Fuhr, Ortsvorsteher E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Ad- ressbuchverlage Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG Beschwerden wegen zu schnellem Fahren i.V. m § 50 Abs. 3 BMG widersprechen. Die Gemeindeverwaltung erreichen aktuell vermehrt Beschwer- Der Widerspruch kann beim Bürgeramt der Gemeinde Kleinblit- den über zu schnelles Fahren im Gemeindegebiet, insbesondere tersdorf, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf ohne Anga- auf den relativ stark befahrenen Ortsdurchfahrten. be von Gründen eingelegt werden. Leider fahren einige Autofah- Bitte beachten Sie, dass für Ihren Besuch beim Bürgeramt eine rer mit einer nicht angepass- vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. ten Geschwindigkeit durch die Ortschaften. „Dadurch Der Bürgermeister wird die Sicherheit aller Ver- Rainer Lang kehrsteilnehmer, insbesonde- re die unserer Schulkinder, ge- Entzug des Nutzungsrechts an Gräbern auf den fährdet“, so Bürgermeister Friedhöfen der Gemeinde Kleinblittersdorf Rainer Lang. Gemäß § 16 der gemeindlichen Friedhofsatzung sind die Nut- Die Gemeindeverwaltung zungsberechtigten der Grabstätten verpflichtet, die Gräber bis macht darauf aufmerksam, zum Ablauf des Nutzungsrechtes so zu unterhalten und zu pfle- dass eine Geschwindigkeit gen, dass sie der Würde des Ortes entsprechen. nicht nur dann überhöht ist, Einige Gräber wurden bereits seit längerer Zeit nicht mehr unter- wenn die zulässige Höchst- halten und gepflegt. Aus diesem Grund ergeht hiermit durch öf- geschwindigkeit überschrit- fentliche Bekanntmachung der nachstehende Bescheid: ten wird, sondern auch Den Nutzungsberechtigten der unten aufgeführten Grabstellen dann, wenn die Verkehrs- und Sichtverhältnisse das Einhalten ei- wird hiermit gemäß § 16 Abs. 4 der gemeindlichen Friedhofsat- ner niedrigeren Geschwindigkeit erfordern. Dies kann z. B. durch zung das Nutzungsrecht an ihren Gräbern entzogen, da sie trotz parkende Fahrzeuge am Straßenrand, bei Dunkelheit oder bei Aufforderung, zuletzt mit öffentlicher Bekanntmachung am winterlichen Straßenverhältnissen der Fall sein. 25.11., 02.12. und 09.12.2022 in den „Kleinblittersdorfer Nachrich- Dabei sollte doch jeder Verkehrsteilnehmer die Grundregeln der ten“ die Unterhaltung und Pflege der Gräber nicht wieder aufge- Straßenverkehrsordnung kennen. Danach erfordert die Teilnah- nommen haben. Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, me am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rück- das Grabmal und die sonstigen Anlagen innerhalb von 3 Monaten sicht. Außerdem muss jeder, der am Verkehr teilnimmt, sich so seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr Nach Ablauf dieser Frist fallen das Grabmal und die sonstigen An- als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder beläs- lagen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Gemeinde tigt wird. Bürgermeister Rainer Lang appelliert daher an das Ver- Kleinblittersdorf. Die Grabstelle wird dann eingeebnet. antwortungsbewusstsein aller Verkehrsteilnehmer, da überhöhte Betroffen sind folgende Grabstellen: oder nicht angepasste Geschwindigkeit nach wie vor eine der Friedhof im Ortsteil Rilchingen-Hanweiler: Hauptursachen für schwere Unfälle ist. B-046, B-077, UII-019 Gleichzeitig weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass die Die genaue Lage der Gräber ist aus dem Lageplan (ausgehängt in mit der Verkehrsüberwachung beauftragte Straßenverkehrsbe- der Bekanntmachungstafel am Friedhof ) zu ersehen. hörde des Saar-Pfalz-Kreises in den nächsten Wochen verstärkt Rechtsmittelbelehrung: die Einhaltung der Geschwindigkeit auf unseren Gemeindestra- Gegen diesen Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekannt- ßen überprüfen wird. gabe Widerspruch zu erheben. Der Widerspruch ist schriftlich, Foto: freepik.com in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 Saarländisches Verwal- tungsgesetz (SVwVfG) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Sprechstunde der Unteren Kleinblittersdorf, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf Bauaufsichtsbehörde in Kleinblittersdorf einzulegen. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch Am Montag, dem 06. Februar 2023 findet im Rathaus Kleinblit- rechtzeitig beim Rechtsausschuss für den Regionalverband Saar- tersdorf, Rathausstraße 16-18, von 14.30-16.00 Uhr, eine Sprech- brücken (Widerspruchsbehörde), Europaallee 11, 66113 Saarbrü- stunde der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Regionalverbandes
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 6 Saarbrücken statt, in der bauinteressierte Bürger/innen Gelegen- heit haben, sich zu informieren. Sollten Sie nähere Informationen Stellenausschreibung benötigen, wenden Sie sich an das Bauamt der Gemeinde Klein- Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist blittersdorf. Wir bitten jedoch um vorherige Terminabsprache un- für die Grüngutannahmestelle eine befristete Stelle ter Tel.: 06805/2008-708 im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung als Deponiewärter*in (m/w/d) Vorverlegung Redaktionsschluss für die Kleinblittersdorfer Nachrichten zu besetzen. BITTE BEACHTEN SIE: Die schwerpunktmäßigen Aufgaben umfassen: • die Überwachung der Anlieferung des Grünschnitts, Wegen „ROSENMONTAG“ ändert sich der Redaktions- • die Reinigung der Anlagenteile im Bereich der Anlieferungs- schluss für die Kleinblittersdorfer Nachrichten wie folgt: fläche, Für die Ausgabe 08/2023 – Erscheinungstag 24.02.23, • die Entfernung von Fremdstoffen etc. ist Redaktionsschluss bereits Freitag, 17.02.23, 10 Uhr. Später eingehende Manuskripte können leider nicht mehr be- Die Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle sind freitags rücksichtigt werden. Sportnachrichten vom Wochenende wer- von 11.00 bis 17.00 Uhr und samstags von 10.00 bis 16.00 Uhr. den in der KW09 veröffentlicht. Außerdem ist auch die kurzfristige Verfügbarkeit für Anliefe- rungstermine außerhalb der Öffnungszeiten notwendig sowie Ihre Gemeindeverwaltung ist für Sie da! bei Sonderveranstaltungen wie dem „Tag der offenen Tür“. Allgemeine Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Geleistete Arbeitsstunden werden nach Entgeltgruppe 2, Stu- Montag 8:30 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr* fe 1, des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) Dienstag 8:30 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr entlohnt. Mittwoch 8:30 – 12:00 und 13:30 – 17:30 Uhr Bei der Gemeinde Kleinblittersdorf besteht ein Frauenförder- Donnerstag 8:30 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr plan. Es ist angestrebt, den Frauenanteil in der Gemeinde- Freitag 8:30 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr* verwaltung zu erhöhen. Frauen sind daher ausdrücklich auf- * Montag- und Freitagnachmittag ist das Standesamt geschlossen. gefordert, sich zu bewerben. Sie werden nach Maßgabe des Öffnungszeiten Bürgeramt Landesgleichstellungsgesetzes (LGG Saarland) bevorzugt be- (nur nach vorheriger Terminverein- rücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehin- barung) derung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Montag: 08:30 – 12:00 und Interessiert? Bewerben Sie sich direkt bei dem 13:30 – 15:30 Uhr Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr Bürgermeister der Gemeinde Kleinblittersdorf Mittwoch 08:30 – 12:00 und Personalamt Rathausstraße 16-18 13:30 – 17:30 Uhr Donnerstag: 13:30 – 15:30 Uhr 66271 Kleinblittersdorf Freitag: 08:30 – 12:00 und Für einen ersten Kontakt steht Ihnen unter der Rufnummer 13:30 – 15:30 Uhr 06805/2008-112 Frau Kirsten Dincher-Kallenborn zur Verfü- gung. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von personellen Engpässen für Ihre Bewerbungsunterlagen können Sie auch idealerweise an Ihren Besuch beim Bürgeramt eine vorherige Terminvereinbarung personalamt@kleinblittersdorf.de senden. erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu mit den Mitarbeiterinnen Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten des Bürgeramtes unter den Telefonnummern 06805/2008-505 oder werden nicht erstattet. Bitte senden Sie nur Kopien ohne Be- -508 bzw. per Mail an buergeramt@kleinblittersdorf.de (unter Anga- werbungsmappen, Plastikhüllen o.Ä., da keine Rücksendung be von Name, Geburtsdatum und Rückrufnummer) in Verbindung. erfolgt. Am letzten Freitag im Monat schließt die gesamte Verwaltung um Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verar- 12:00 Uhr. beitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Euro- päischen Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) zu. Einebnung von Gräbern Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! auf den gemeindlichen Friedhöfen Es besteht wieder die Möglichkeit, vor Ostern Gräber auf den ge- Rainer Lang meindlichen Friedhöfen vom Bauhof einebnen zu lassen. Bürgermeister Auf Antrag des Nutzungsberechtigten können die Grabstellen nach Ablauf der Ruhezeit kostenfrei eingeebnet werden. Spendenaufruf für die Kriegsflüchtlinge Für die Einebnung eines Grabes vor Ablauf der Ruhezeit fallen fol- in unserer Gemeinde gende Gebühren an: Die Gemeinde Kleinblittersdorf bittet um Geldspenden, mit de- Einzelgrab für Erdbestattung: 165,00 € nen dann Lebensmittel und Hygieneartikel gekauft werden, um Doppelgrab für Erdbestattung: 270,00 € die Kriegsflüchtlinge bei ihrer Ankunft in unserer Gemeinde zu Urneneinzel- und Urnenfamiliengrab: 132,00 € unterstützen. Eine Einebnung beinhaltet das Entfernen und Entsorgen des Bitte zeigen Sie sich solidarisch mit den Schutzsuchenden und Grabmals mit Fundament, das Herrichten der Oberfläche und das spenden Sie auf eines der folgenden Konten der Gemeindekasse Einsäen. unter Angabe des Verwendungszwecks: „Spende Ukrainehilfe“. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Grabeinebnung bis Jeder noch so kleine Betrag hilft! spätestens 1. März 2023 bei der Gemeinde Kleinblittersdorf • Vereinigte Volksbank eG, IBAN: DE02 5909 2000 4086 0000 03 vorliegen muss. • Sparkasse Saarbrücken, IBAN: DE10 5905 0101 0027 9451 53 Die Anträge können telefonisch unter der Telefonnummer (Als vereinfachter Nachweis für das Finanzamt ist der Zahlungs- 06805/2008-213, per Mail an h.trier@kleinblittersdorf.de bzw. schrift- nachweis wie beispielsweise eine Bankbestätigung oder der Kon- lich an die Gemeinde Kleinblittersdorf, Friedhofsamt, Fachbereich toauszug bei einer Spende bis zu 300 Euro ausreichend). 03, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf gestellt werden. Bei Rückfragen können Sie sich an unsere „Ukrainehilfe“ wenden: Für weitere Fragen steht Ihnen die Mitarbeiterin des Friedhofsam- - Mail an ukraine@kleinblittersdorf.de tes der Gemeinde, unter der vorgenannten Telefonnummer gerne - Tel. 0 68 05 / 20 08 -505 bzw. -524 zur Verfügung. Gemeinde Kleinblittersdorf – solidarisch mit der Ukraine
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 7 Informationen betreffend Corona ab 2. Februar 2023 aufzuheben. Zudem werden die Regelungen Testmöglichkeiten in unserer Gemeinde zur Absonderung und absonderungsersetzenden Maßnahmen angepasst und der bisherigen Artikel 2, Verordnung zum Schul- Hausarzt- Standort Kleinblittersdorf, Ohne Voranmel- betrieb sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen wäh- praxen John Brückenstraße 12 dung zu den übli- rend der Corona-Pandemie, gestrichen. Die Bundesregelungen Warmann Standort Auersmacher, chen Sprechzeiten sowie die Regelungen des Musterhygieneplans in Schulen blei- Sitterswalder Str. 60 ben zunächst bestehen. Standort Bliesransbach, Diese Verordnung ist bis einschließlich 4. März 2023 gültig. Fechinger Straße 19 Medieninformation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Ge- Corona- Im ehemaligen Hallenbad Mo.-Fr. 8-11 + 15-18 sundheit des Saarlandes Schnelltest- Wintringer Straße 88 Uhr, Sa. + So. 12-15 zentrum Klein- Tel. 06805/8793 Uhr blittersdorf www.testzentrum-klb.de Vorübergehend eingeschränkter Mit und ohne Registrie- mobiler Beratungsdienst rung (QR-Code) des Sozialamtes in Kleinblittersdorf Corona- Am Bliestal-Markt Mo.-Fr. 10-14 Uhr, Für das Sozialamt des Regionalverbandes Saarbrücken gilt bis Testzentrum Wendalinusstraße 4 Sa. 9-12 Uhr + auf Weiteres ein eingeschränkter Betrieb. Der Mobile Beratungs- Bliesransbach So. 10-13 Uhr dienst des Sozialamtes des Regionalverbands Saarbrücken wird Testzentrum Zum Bergwald 1 Mo.-Sa. 9-16 Uhr, daher nur an einem Termin im Monat eine Sprechstunde in Klein- Saarland- Terminbuchung möglich So. 10-16 Uhr blittersdorf anbieten. Therme unter https://testzentrum- Die nächste Sprechstunde findet am Freitag, 03.02.2023, 9:00 saarlandtherme.probatix. bis 12:00 Uhr, statt. Die Sprechstunde im März ist für Freitag, de/de/pick-slot 03.03.1012, 9:00 bis 12:00 Uhr, vorgesehen. Es wird um Terminab- sprache unter Telefonnummer 0681 506-49 55 gebeten. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die fol- Corona- und Impfhotline des Saarlandes genden Durchwahlnummern: 0681 506-49 48 bzw. 0681 506-4949. Montag bis Freitag von 8 und 18 Uhr: 0681 501 4422 und unter Der zentrale E-Mail-Zugang für das Sozialamt des Regionalver- 0800 9991599 bandes lautet: sozialamt@rvsbr.de Corona-Hotline Gesundheitsamt Saarbrücken Dieser E-Mail-Zugang wird regelmäßig kontrolliert und über- Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr: 0681 506-5305 wacht. Bitte senden Sie dringende Nachrichten an diese Anschrift. Änderung der Corona-Verordnung: Bundeswehrübung am 7.2.2023 Saarland hebt Maskenpflicht weitestgehend auf Die Bundeswehr beabsichtigt, am 7.2.2023 u. a. im Raum Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens sowie der Bele- Kleinblittersdorf eine Übung durchzuführen. gungs- und Hospitalisierungsraten in den saarländischen Kran- Die Bevölkerung wird gebeten, sich von Einrichtungen der üben- kenhäusern wurde im Ministerrat am 25.01.2023 entschieden, die den Truppe fernzuhalten. in der Corona Verordnung des Saarlandes vom 11. Januar 2023 Übungsschäden, die durch die Bundeswehr verursacht wurden, verankerte Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmas- sind durch die Gemeinde zu bestätigen und beim Bundeswehr- ke (Mund-Nasen-Bedeckung) oder einer Atemschutzmaske (FFP2 Dienstleistungszentrum Zweibrücken, 22er Straße 25, 66482 oder vergleichbar) in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personen- Zweibrücken einzureichen. Das entsprechende Formblatt „Ent- nahverkehrs (ÖPNV) und in Gemeinschaftsräumen von Obdachlo- schädigungsantrag für von der Bundeswehr verursachte Manö- senunterkünften und von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen ver- und Übungsschäden“ kann bei der Gemeinde Kleinblitters- Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichti- dorf (Mail an info@kleinblittersdorf.de bzw. Tel. 0 68 05/20 08 -504 gen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern oder -505) angefordert werden. Aktion Wasserzeichen Die Gemeinde Kleinblittersdorf hat ein kommunales Förderprogramm zur privaten Regenwasserbewirt- schaftung für Bürgerinnen und Bürger aufgelegt. Die Fördergelder sind für Maßnahmen der Flächenent- siegelung und der Regenwasserversickerung sowie der Regenwasserrückhaltung bestimmt. Das Förderprogramm läuft bis 2025 und wurde vom Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz im Rahmen der „Aktion Wasserzeichen“ angestoßen. Ministerin Petra Berg hat Bürgermeister Rainer Lang einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 109.000 Euro übergeben. Das neu aufgelegte Förderprogramm knüpft an das Opti-Was-Programm aus dem Jahr 1998 an und richtet sich an jeden Grundstückseigentümer auf dem Gebiet der Gemeinde Kleinblittersdorf. „Ziel ist ein möglichst naturnaher Wasserhaushalt, in dem das Regenwasser möglichst natürlich im Boden versi- ckern und zwischengespeichert werden soll, statt im Kanal abzufließen“, so Bürgermeister Rainer Lang. Nicht verschmutztes Niederschlagswasser kann somit auf Versickerungsflächen oder Mulden direkt dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt werden und entlastet somit die Mischwasserkanäle. Auch ist die Möglichkeit zur Förderung einer Retention in Form einer Zisterne oder Rigole gegeben. Nachstehend sind die entsprechende Förderrichtlinie und das Antragsformular veröffentlicht. Beides kann auch auf der Homepage der Gemeinde Kleinblittersdorf unter www.kleinblittersdorf.de abgerufen werden.
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 8 !
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 9 Förderrichtlinie zum kommunalen Förderprogramm der Gemeinde Kleinblittersdorf „Dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung durch Regenwasserrückhaltung und Ableitung bzw. Versickerung“ (Aktion Wasserzeichen) I. Förderungsgrundsätze o Gefördert werden Maßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Kleinblittersdorf. o Die Fördermittel werden als einmaliger Zuschuss pro Grundstückseigentümer/Antragsteller gewährt. o Regelungen der Bauleitplanung, der Bauordnung, des Wasserrechts, des Bodenrechts, des Nachbarrechts und des Denkmalrechts sind zu beachten. o Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht für den Antragsteller nicht. Die Gemeinde Kleinblittersdorf als Zuwen- dungsgeberin entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. o Die Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die zu entwässernden Flächen an der bereits bestehenden Misch- oder Trennwasserkanalisation angeschlossen sind. II. Antragsteller / Antragstellerin Anträge auf Zuschüsse aus dem kommunalen Förderungsprogramm können gestellt werden von: - Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten, - Mietern oder Pächtern im Einvernehmen mit den jeweiligen Eigentümern, - wohnungswirtschaftlichen Unternehmen oder sonstigen juristischen Personen im Einvernehmen mit den jeweiligen Eigentümern. III. Förderungsfähige Maßnahmen Als förderungsfähig werden nur solche Maßnahmen anerkannt, deren Durchführung bzw. Errichtung mit den geltenden rechtlichen und fachtechnischen Regelungen übereinstimmen. Bei Veränderungssperren nach dem BauGB sowie bei Missständen oder Mängeln der Wohn- bzw. Nebengebäude ist keine Förderung möglich. Für die folgenden Maßnahmen können kommunale Zuschüsse gewährt werden: A. Entsiegelung und Versickerung 1. Umwandlungen von versiegelten, am öffentlichen Mischwasserkanalnetz angeschlossenen Flächen in versickerungsfähige Flä- chen. Gefördert wird das Entfernen und Entsorgen alter Beläge sowie das Herstellen eines neuen Belages, der die Versickerungsrate auf mindestens 50 % erhöht. 2. Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser (z.B. von Terrassen, Dachflächen, PKW-Stellflächen) auf dem eigenen Grundstück. Förderungsfähig sind die erforderlichen bauli- chen und technischen Maßnahmen wie z. B.: - Flächenversickerung, - Muldenversickerung, - Versickerungsteich. B. Regenwasserrückhaltung beinhaltet die Zwischenspeicherung von Niederschlagsabfluss in einem Speicher (z.B. Retentionszis- terne, Rigole) mit einem Mindestvolumen von 3 m³ pro 100 m² abgekoppelter Fläche und einer mittels Drosselorgan auf 2,0 Liter/ Sekunde (l/s) gedrosselten Einleitung in eine Mischwasserkanalisation oder einer Versickerung. Hinweis: Kann auch in Verbindung mit einer Regenwassernutzungsanlage erfolgen. Allerdings wird bei dieser Kombination nur das Rückhaltevolumen gefördert (nicht das gesamte Volumen). C. Getrennte Ableitung (offen oder geschlossen) von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer. IV. Bedingungen und Voraussetzungen für die Förderung 1. Ein kommunaler Zuschuss wird nur gewährt, wenn mit der zu fördernden Maßnahme zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. 2. Die Zuwendung wird auf förmlichen Antrag gewährt (Antragsformblatt). Es werden nur solche Vorhaben gefördert, bei denen eine gleichzeitige Förderung durch andere öffentliche Programme nicht erfolgt. 3. Förderzusagen können nur dann erteilt werden, sofern nicht zugleich satzungsrechtliche Auflagen oder Vorgaben einer Bauleitpla- nung Maßnahmen entsprechend dieser Förderrichtlinie vorschreiben. 4. Förderfähige Maßnahmen sind nicht kombinierbar. Zu entwässernde Flächen können für die Beantragung des Zuschusses nur ein- malig in Ansatz gebracht werden. 5. Die zu entwässernden Flächen für die Beantragung eines Zuschusses müssen insgesamt mindestens 10 m² groß sein. 6. Bei genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Vorhaben müssen die Genehmigungen der zuständigen Stellen (Untere bzw. Oberste Wasserbehörde, Untere Bauaufsicht, Zweckverband Entsorgung Kleinblittersdorf (ZEK)) und/oder die Zustimmung der Gemeinde Kleinblittersdorf vorliegen. 7. Grundstückseigentümer oder sonstige Berechtigte müssen sich zur Unterhaltung der geförderten Maßnahmen nach Fertigstellung auf die > Mindestdauer von 12 Jahren verpflichten. V. Höhe der Förderung Für Maßnahmen zur vollständigen Flächenentsiegelung gewährt die Gemeinde Kleinblittersdorf je Quadratmeter einen Zuschuss von 10,00 € bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen entstandenen Kosten. Zum Nachweis der Entsiegelung ist ein entsprechender Entsorgungsnachweis im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorzulegen. Für Maßnahmen zur Regenwasserversickerung wird pro Quadratmeter von der Kanalisation entkoppelter befestigter Fläche ein Zu- schuss von 10,00 € bis zur Höchstgrenze von 1.000,00 € gewährt, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen entstandenen Kosten. Für Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung wird pro Quadratmeter zurückgehaltener Fläche ein Zuschuss von 10,00 € bis zur Höchst- grenze von 1.000,00 € gewährt, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen entstandenen Kosten. Für Maßnahmen zur getrennten Ableitung wird pro Quadratmeter ein Zuschuss von 10,00 € bis zur Höchstgrenze von 500,00 € gewährt, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen entstandenen Kosten. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der erforderlichen Einleitgenehmi- gung durch die zuständige Behörde. Fortsetzung auf Seite 10
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 10 Es wird ein Zuschuss von 10,00 € je m² bis zur Höchstgrenze von 1.000,00 € vom Mischwasserkanal abgekoppelter Fläche gewährt jedoch nicht mehr als die tatsächlichen entstandenen Kosten. VI. Antragsverfahren 1. Anträge auf Fördermittel sind auf dem vorgedruckten Formblatt bei der Gemeinde Kleinblittersdorf, Fachbereich 3 (Bauen, Wohnen, Umwelt) zu stellen. 2. Dem Antrag sind beizufügen: - unbeglaubigte Kopie eines Übersichtslageplans (Maßstab 1:500) - Plan oder Zeichnung mit Darstellung der geplanten Maßnahmen, - Kostenaufstellung für alle geplanten Maßnahmen, - sonstige Genehmigungen gemäß Ziffer IV. Punkt 6 soweit erforderlich. VII. Bewilligung, Durchführung, Abrechnung, Auszahlung 1. Über den Förderungsantrag entscheidet die GWK als Vertreter der Gemeinde Kleinblittersdorf nach pflichtgemäßem Ermessen unter Anwendung dieser Richtlinie. Der Bewilligungsbescheid kann mit Auflagen verbunden werden. 2. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Überprüfung des Abschlusses der Maßnahme durch die Gemeindewerke Kleinblitters- dorf unter Vorlage sowie Prüfung der Schlussrechnung. VIII. Behandlung von Verstößen Der Bewilligungsbescheid kann bei einem Verstoß gegen diese Richtlinie, insbesondere bei einer zweckfremden Verwendung der bewilligten Mittel oder bei Missachtung der Auflagen im Bewilligungsbescheid jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch dann, wenn die der Mittelbewilligung zugrunde gelegten Maßnahmen ohne Zustimmung der Kommune abgeändert werden. Bereits ausgezahlte Mittel können in diesen Fällen zurückgefordert werden. IX. Inkrafttreten Dieses Förderprogramm tritt am 01.08.2022 in Kraft. X. Laufzeit Die Laufzeit orientiert sich an der Laufzeit der Richtlinie „Aktion Wasserzeichen“ des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (zurzeit bis zum 31.12.2025). Änderungen bleiben vorbehalten. Kleinblittersdorf, den 28.07.2022 Der Bürgermeister Rainer Lang Information Das Saarland lebt gesund – der Grüngutannahmestelle Gesund in Kleinblittersdorf Die Grüngutannahmestelle wird witterungsbedingt ihren Betrieb Bereits im November 2013 ist die Gemeinde Kleinblittersdorf der Prä- erst zum 24. Februar 2023 wieder für Sie aufnehmen. ventionskampagne „Das Saarland lebt gesund“ beigetreten. Ziel der Kampagne ist es, das Gesundheitsbewusstsein der saarländischen Öffnungszeiten: Bevölkerung zu verbessern. Mit pfiffigen Ideen, Projekten und Infor- Freitag 11:00-17:00 Uhr, Samstag 10:00-16:00 Uhr mationsveranstaltungen werden Prävention und Gesundheitsförde- rung in allen Lebensbereichen zum Thema gemacht. Jahreskarten und Wertmarken für Grüngutannahmestelle: Sie können bereits jetzt Jahreskarten für die kommende Saison In Kooperation mit dem Verein für Prävention oder Wertmarken beim Fachbereich 3 der Gemeinde Kleinblit- und Gesundheit im Saarland (PuGiS e.V.) wer- tersdorf erwerben. den an dieser Stelle in loser Reihenfolge Tipps u. Überweisen Sie bitte die Gebühr in Höhe von 30,00 € für die Jah- a. im Bereich Bewegung, Ernährung, Suchtprä- reskarte oder den entsprechenden Wert für die Wertmarken (Min- vention und seelische Gesundheit vorgestellt. destabgabe 10 Stück zu je 1,00 €) auf eines der folgenden Konten Auf www.pugis.de werden außerdem interessante der Gemeindekasse: Online-Vorträge und Web-Seminare angeboten. Vereinigte Volksbank eG IBAN: DE02 5909 2000 4086 0000 03 THEMA HEUTE: Lach mal wieder! Sparkasse Saarbrücken IBAN: DE10 5905 0101 0027 9451 53 Bitte geben Sie als Verwendungszweck: „Grüngutkarte 2023 bzw. Wertmarken, 5001 0535“ sowie den Namen, Vornamen und die Adresse des Erwerbers an. Spätestens 5 Tage nach Überweisung können Sie die Jahreskarte oder Wertmarken beim Empfang des Rathauses Kleinblittersdorf nach Vorlage des Überweisungsträgers abholen. Beim Barerwerb von Jahreskarten oder Wertmarken empfehlen wir Ihnen, mit den Mitarbeitern des Fachbereichs 3 der Gemeinde Kleinblittersdorf einen Termin zu vereinbaren. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06805/2008-403 oder 703. Wir bitten Sie, die Möglichkeit der Überweisung zu nutzen und https://de.depositphotos.com/182904982/stock-photo-lightbox-with- nur im Ausnahmefall auf den Barerwerb zurückzugreifen. text-fifth-season.html Auf der Deponie selbst besteht keine Möglichkeit mehr, Grün- Wer kennt es nicht? Büttenreden und Vorträge die uns zum La- gut gegen Barzahlung abzugeben! chen bringen, lustige Tanzeinlagen und so manch ein komischer Für weitere Fragen und Informationen stehen Ihnen die Mitarbei- Sketch. ter des Fachbereichs 3 der Gemeinde Kleinblittersdorf gerne zur Die Faschings-Session ist bereits in vollem Gange. Egal ob wir nur Verfügung. schmunzeln, lauthals loslachen oder kichern, Lachen hat viele po-
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 11 sitive Effekte auf unseren Körper. Aber was passiert genau? Daher sollten Sie die Faschings-Session gerne aktiv nutzen. Hören Beim Lachen sind unzählige Muskeln aktiv. Nicht nur die Ge- Sie sich doch wieder die ein oder andere humorvolle Pointe in der sichtsmuskeln arbeiten auf Hochtouren, sondern vielmehr der Bütt an oder sehen Sie den grazilen Herren beim Männerballett ganze Körper. Vielleicht kennen Sie den Muskelkater im Bauch zu, wie sie elfengleich über die Bühne schweben. Es wird Ihnen nach intensivem Lachen. Aber nicht nur die Muskulatur wird beim bestimmt ein Schmunzeln entlocken oder vielleicht müssen Sie Lachen beansprucht. Auch auf unsere mentale Gesundheit kann sogar lauthals loslachen. Aber auch nach den närrischen Tagen sich das Lachen positiv auswirken. sollten Sie versuchen, so oft wie möglich zu lachen und auch ger- Wer schon einmal so richtig herzhaft gelacht hat, wird festgestellt ne andere damit anstecken. haben, dass man sich danach gut fühlt. Das liegt daran, dass beim Denn wie der Volksmund schon sagt: Lachen ist die beste Me- Lachen vermehrt Glückshormone (Serotonin, Dopamin, Endor- dizin! phine) freigesetzt und im Gegenzug die Ausschüttung von Stress- Weitere Informationen finden Sie unter www.pugis.de hormonen unterdrückt wird. Man fühlt sich weniger gestresst. oder www.das-saarland-lebt-gesund.de oder scannen Auch Ängste können dadurch reduziert werden. Sie den nebenstehenden QR-Code. Aber nicht nur bei Stress und Ängsten kann Lachen helfen, son- dern auch die Schmerzempfindlichkeit nimmt durch Lachen ab. dassaarlandlebtgesund Das Saarland lebt gesund Auch hier wird vermutet, dass die Freisetzung von Endorphinen für diesen positiven Effekt verantwortlich ist. Quellen: Akimbekov, N. S., Razzaque M. S. (2021). Laughter therapy: A humor-induced hor-monal intervention to reduce stress and anxiety. Current Reserach in Physiology, 4, Insbesondere im Zuge der Coronapandemie sind vermehrt de- 135-135.. Dunbar, R. I. M., Baron, R., Frangou, A., Pearce, E., van Leeuwen, E. J. C., Stow, J., pressive Verstimmungen in der Bevölkerung aufgetreten. Hierbei Partridge, G., Mac Donald, I., Barra, V. & van Vugt, M. (2012). Social laughter is cor-related hat sich das Lachen, zusätzlich zu den klassischen medikamentö- with an elevated pain threshold. Proc. R. Soc. B, 279, 1161-1167.. Tamada, Y., Takeuchi, sen Therapieansätzen, als „nebenwirkungsfreies“ Medikament be- K., Yamaguchi, C., Saito, M., Ohira, T., Shirai, K. & Kondo, K. (2021). Does Laughter Predict Onset of Functional Disability and Mortality Among Older Japanese Adults? The Jagers währt. In Studien konnte ein positiver Effekt auf die depressiven Prospective Cohort Study. Journal of Epidemio-logy, 31 (5), 301-307. Yim, J. (2016). The- Verstimmungen nachgewiesen werden. Als Erklärung wird hier rapeutic benefits of laugther in mental health: a theoretical re-view. Thohoku J. Exp. Med, ebenfalls die Hormonausschüttung genannt. 239, 243-249. Neben den positiven Effekten auf die mentale Gesundheit konnte eine großangelegte Studie in Japan herausfinden, dass es einen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit des Lachens und dem Anforderung an Digitalfotos: Auftreten von körperlichen Einschränkungen gibt. Wer häufiger Aus Qualitätsgründen können nur Digitalfotos mit einer Min- lacht, kann ein Auftreten von körperlichen Einschränkungen im destbreite von 1087 Pixel (92mm Breite) abgedruckt werden. Lebensverlauf verzögern. Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht abge- Lachen wirkt sich neben den physischen und psychischen Aspek- druckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vie- ten auch positiv auf unsere zwischenmenschlichen Beziehungen len Dank für Ihr Verständnis! MTYPE media GmbH aus und kann die Lebensqualität steigern. Auch wenn die Wissenschaft immer noch nicht alle Fragen in die- sem weitreichenden Themenfeld geklärt hat, so ist jetzt schon klar, dass Lachen einen positiven Effekt auf unsere physische und psychische Gesundheit hat. Das Gute daran ist: es kostet nichts MUSIKSCHULE und Nebenwirkungen sind bisher nicht bekannt.
Kleinblittersdorfer Nachrichten · KW 05/2023 · 03.02.2023 · Seite 12 Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an Gemeindewerke Kleinblittersdorf die Leitung der Kinderfeuerwehr. Sie erreichen Franziska Fiack per GWK GmbH & Co. KG Mail unter: franziska.fiack@feuerwehr-kleinblittersdorf.de. Es wird Zeit, dass auch die Kleinen ganz groß rauskommen. Die Löschdrachen freuen sich darauf. Wichtige Information!!! Für Ihre Sicherheit: Gemeindewerke warnen Ihre Freiwillige Feuerwehr Kleinblittersdorf vor betrügerischen Anrufen Hinweis an die Redaktion: Wie jedes Jahr werden Ende Januar/Anfang Februar die Strom- Text und Bild : Franziska Fiack. und Gasendabrechnungen durch die Stadt- und Gemeinde- werke landesweit versandt. Dies ist auch ein Zeitpunkt, der von unseriösen Anbietern dazu genutzt wird, um telefonisch an Daten von Kunden zu kommen, um einen in den meisten Fällen ungewollten und im Nachgang sich herausstellenden teureren Anbie- terwechsel zu veranlassen. Diese unseriösen Anrufer sagen, dass sie z.B. Mitarbeiter der Gemeindewerke seien. Sie geben z.B. an, persönliche Angaben von den Kundinnen und Kunden zu benötigen, damit diesen die Preisnachlässe aufgrund der beschlossenen Preisdecke- lung für die Strom-/Gaspreise gewährt werden können. Die Gemeindewerke warnen ausdrücklich davor, am Tele- fon sensible Daten wie Zähler-, Kunden- oder Kontonummer weiterzugeben. Bei verdächtigen Anrufen empfehlen die Ge- meindewerke, keinerlei Auskünfte zu geben, einfach aufzule- gen oder sich die Telefonnummer für einen Rückruf geben zu lassen. Wer doch zu viel preisgegeben hat und kurz nach Weitere Informationen rund um Ihre Freiwil- dem Telefonat ein Infoschreiben über einen bevorstehenden lige Feuerwehr Kleinblittersdorf finden Sie Lieferantenwechsel im Briefkasten vorfindet, sollte sofort den auf Facebook und auf unserer neuen Inter- Widerruf einleiten. netseite unter Darüber hinaus können sich betroffene Kunden mit den Kon- https://feuerwehr-kleinblittersdorf.de/ . taktdaten der Anrufer an die Gemeindewerke Kleinblittersdorf, Diese Seite ist auch für Smartphones einge- Tel. 06805/2008-901, selbst oder an die Polizei wenden, damit richtet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. der Sache nachgegangen werden kann. Wir möchten mit diesem Warnhinweis nicht die seriösen Mit- anbieter am freien Markt diskreditieren. Vielmehr geht es uns um einen fairen und seriösen Wettbewerb, bei dem jeder Kun- MITTEILUNGEN AUS DER GEMEINDE de selbst entscheiden kann, wer für ihn der bessere Anbieter und Lieferant ist. Die Geschäftsführung Thomas Brach Dr. Falk Ihrig FEUERWEHRNACHRICHTEN Neugründung Kinderfeuerwehr Kleinblittersdorf – Die Löschdrachen legen los – Für viele Kinder geht ein Traum in Erfüllung. Das Warten hat ein Ende. Ab 6 Jahren dürfen Jungen und Mädchen ab sofort aktiv bei der Feuerwehr werden. Bei den Löschdrachen der Gemeinde Kleinblittersdorf geht es um Spaß, Spiel und Spannung. Brandschutzer- ziehung und Feuerwehrwis- sen gehören ebenso wie Erste Hilfe, Basteln und Aus- flüge zu Berufsfeuer und Po- lizei in den Übungsplan. Im Team die Welt rund um die Feuerwehr erkunden und kennenlernen und dabei sich selbst weiterentwickeln, darum soll es gehen. Das junge Team von Betreuenden freut sich bereits auf viele inte- ressierte Kinder. Gerne können interessierte Mädchen und Jungs zum Schnuppern für zwei Übungen vorbeikommen. Übungen sind alle 14 Tage mittwochs von 16:00 – 17:30 Uhr. Die genauen SPD-Gemeindeverband Kleinblittersdorf Termine finden Sie auf der Homepage der Feuerwehr Kleinblit- Der SPD-Gemeindeverband Kleinblittersdorf mit seinen Orts- tersdorf oder auf der facebook-Seite. vereinen Obere Saar und Bliesransbach lädt alle Mitglieder und
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