Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen

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Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
41. Jahrgang                         Donnerstag, den 19. Mai 2022                Nr. 20/2022

               Mitteilungsblatt      der Gemeinde

               W a l l e r fa n g e n
               Mit den Gemeindebezirken: Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ihn-Leidingen,
               Ittersdorf, Kerlingen, Rammelfangen, St. Barbara, Wallerfangen mit Oberlimberg
               Mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Wallerfangen

                         Unsere Partnergemeinde in Frankreich: St. Vallier
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                            -2-                                                       Ausgabe 20/2022

         Bereitschaftsdienste
 Für die Veröffentlichung des Bereitschaftsdienstes
 übernimmt die Gemeinde Wallerfangen keine Haf-
                                                                             i Kinderärztlicher Notfalldienst
 tung.                                                                       Es gibt nur noch einen zentralen Standort für das
                                                                             gesamte West-Saarland, wo ein kinderärztlicher Not-
                                                                             dienst am Wochenende, an Feiertagen sowie Brü-
 i Apothekendienst für                                                       ckentagen angeboten wird.
   Wallerfangen und Saarlouis                                                Die Praxisräume für diesen Dienst befinden sich im
                                                                             Erdgeschoss der Elisabeth-Klinik in Saarlouis.
 Notdienst-Hotline der ABDA, kostenlose Rufnummer:                           Es ist dringend notwendig, um die Wartezeit für Sie
 0800/00 22 8 33, oder Kurzwahl 22 8 33 von jedem                            so gering wie möglich zu halten, vorher anzurufen!
 Handy (69 Cent/Minute)                                                      Die Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder und Jugend-
 19.05.2022, Donatus-Apotheke, Roden, Tel.: 06831/80226                      liche ist unter folgender Rufnummer zu den aufge-
 20.05.2022, Pachtener-Apotheke, Dillingen, Tel.:                            führten Zeiten erreichbar: Telefonnummer: 06831/1257883
 06831/73309                                                                 An den übrigen Wochentagen erreichen Sie den Be-
 21.05.2022, Römer-Apotheke, Roden, Tel.: 06831/88880                        reitschaftsdienst außerhalb der Sprechstunde über
 22.05.2022, Brunnen-Apotheke, Dillingen, Tel.:                              Ihre Kinder und Jugendärztliche Praxis.
 06831/703936
 23.05.2022, Crispinus-Apotheke, Lisdorf, Tel.:
 06831/3055
 24.05.2022, Doc´sVauban-Apotheke, Saarlouis,
                                                                             i HNO Notfalldienst
 Tel.: 06831/4881199                                                         Die Bereitschaftsdienstpraxis wird Ihnen unter der
 25.05.2022, Saar-Apotheke, Saarlouis, Tel.: 06831/41051                     Rufnummer 116-117 mitgeteilt.

 i Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                            i Augenärztlicher Notfalldienst
                                                                             Der Bereitschaftsdienst der Augenärzte ist über die
 (inkl. Kinderärzte / Augenärzte / HNO-Ärzte)                                Telefon-Nr. 116117 erreichbar.
 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der
 Kassenärztlichen Vereinigung kostenlos unter der
 bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117.                                  i Zahnärztlicher Notfalldienst
 Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für
 Sie geöffnet.                                                               (Nur für dringende Fälle und nach vorheriger tele-
                                                                             fonischer Vereinbarung!):
 Von Samstag, 8.00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr, an
 Feiertagen (inkl. Heiligabend/Silvester), an Rosen-                         21./22.05.2022,
 montag sowie an Brückentagen).                                              Dr. B. Rotta, Schwalbach, Tel: 06834/55505
 Bereitschaftsdienstpraxis Saarlouis:                                        Es wird auch auf die Internetseite www.zahnaerzte-
 Im Marienhaus Klinikum Saarlouis                                            saarland.de verwiesen, auf der die aktuellen zahn-
                                                                             ärztlichen Notfalldienste veröffentlicht werden.
 Kapuziner Str. 4, 66740 Saarlouis
 Bereitschaftsdienstpraxis Dillingen:
 Im ehemaligen Krankenhaus Dillingen
 Werkstr. 3, 66763 Dillingen                                                 i Tierärztlicher Notdienst
 In den Zeiten, in denen die Bereitschaftsdienstpraxis                       Tierärztliche Notdienstplan von der Tierärztekammer
 geöffnet ist, erreichen Sie den diensthabenden Arzt/                        des Saarlandes ist auf einer Homepage gestellt und
 die diensthabende Ärztin direkt über die Nummer der                         ist unter der Internetseite: http://tierarzt-saar.de/.
 Bereitschaftsdienstpraxis: Telefon: 01805/ 663 006*                         abrufbar.

               Herausgeber:                 LINUS WITTICH Medien KG
               Druck:                       Druckhaus WITTICH KG                                                             Impressum
               Verlag:                      LINUS WITTICH Medien KG
               Anschrift:                   54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
               Verantwortlich:
               amtlicher Teil:              Bürgermeister Horst Trenz,
                                            Rathaus, 66798 Wallerfangen                              Erscheinungsweise: wöchentlich
               übriger Teil:                Martina Drolshagen, Verlagsleiterin                      Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
               Anzeigen:                    Melina Franklin, Produktionsleiterin                     Haushalte, Einzelbezug über den Verlag

               Zentrale:                    Tel. 06502 9147-0, E-Mail: service@wittich-foehren.de
               Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige
               Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeich-
               nete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder
               infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                         -3-                                                         Ausgabe 20/2022

                             Thema der Woche                     aus der Gemeinde

                             W A L L E R FA N G E N
                                           Mitteilungen des Bürgermeisters und der Gemeinden

               Neugestaltung Amalienplatz
               Vielleicht haben Sie es schon bemerkt?
               Der Amalienplatz erstrahlt in neuem Glanz.

               Im Frühjahr 2022 mussten wir schweren Herzens die alten Platanen auf dem Amalienplatz entfernen, weil diese nicht
               mehr standsicher waren. Nachdem die Wurzeln herausgefräst waren, war klar, dass der Platz einer Renovierung
               bedurfte.

               Die Planung für die Umgestaltung hat das Gemeindebauamt übernommen, die bauliche Umsetzung der
               Gemeindebauhof.

               Die zeitliche Umsetzung verzögerte sich leider um 4 Wochen, weil die rechtzeitig bestellten Materialien auf sich warten
               ließen. So zeigte sich bei diesem kleinen Projekt die allgemeine Situation in der Materialbeschaffung.

               Wir bedanken uns an dieser Stelle recht herzlich für das entgegengebrachte Verständnis der Anwohner des
               Amalienplatzes, für die Unannehmlichkeiten während der Bauphase. Der Dank geht auch an die Mitarbeiter der
               Bauverwaltung und vor allem des Bauhofes für den gelungenen Amalienplatz.

               Wir freuen uns, den Amalienplatz mit neuer Bepflanzung (3 Amberbäume, 1 Ginkgo und als Fußbepflanzung Lavendel)
               und einer wassergebundenen Decke als Oberfläche präsentieren zu dürfen. Somit schaffen wir ein verbessertes Ortsbild!

               Ihr Bürgermeister               und             Ortsvorsteherin

               Horst Trenz                                     Julia Harenz
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               Thema der Woche
                            aus der Gemeinde

               W A L L E R FA N G E N
                 Mitteilungen des Bürgermeisters und der Gemeinden
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               Thema der Woche
                            aus der Gemeinde

               W A L L E R FA N G E N
                 Mitteilungen des Bürgermeisters und der Gemeinden
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
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                                             Amtliches
                           Bekanntmachungsblatt
                                                 der Gemeinde

                           W a l l e r fa n g e n
                           Mit den Gemeindebezirken: Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ihn-Leidingen,
                           Ittersdorf, Kerlingen, Rammelfangen, St. Barbara, Wallerfangen mit Oberlimberg

                                   Amtlicher teil • Bekanntmachungen

               ■Stellenausschreibung
               für die ehrenamtliche Tätigkeit einer stellvertretenden
               Schiedsperson
               Bei der Gemeinde Wallerfangen ist für den Schiedsbezirk II (Gauorte ohne Ober-
               limberg) das Ehrenamt einer stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen.
               Der Beginn der Amtszeit wäre sofort.
               Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe einer
               Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten
               durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsver-
               schiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu
               schlichten und durch Abschluss eines Vergleichs zu beenden.
               Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschafts-
               streitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schadensersatzansprü-
               chen, aber auch in Fällen der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
               Das Amt kann bekleiden:
               -    Wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt.
               -    Wer geistig und körperlich in der Lage dazu ist.
               -    Wer das 25. Lebensjahr vollendet hat.
               -    Wer im Schiedsbezirk wohnt.
               Die Wahl einer Schiedspersonen erfolgt durch den Orts- bzw. Gemeinderat, für
               die Dauer von fünf Jahren und bedarf der Bestätigung des Direktors des Amts-
               gerichtes Saarlouis.
               Die zukünftigen Schiedspersonen werden durch Lehrgänge auf ihre Aufgaben
               vorbereitet. Dieses Wissen wird regelmäßig bei Fortbildungslehrgängen vertieft.
               Die Fortbildungs- und Sachkosten werden natürlich übernommen. Eine Auf-
               wandsentschädigung wird ebenfalls ausgezahlt.
               Personen die sich angesprochen fühlen, richten Ihre schriftliche Bewerbung an
               die Gemeindeverwaltung Wallerfangen. Weitere Auskünfte erteilt Frau Meyer
               (06831/680934).
               Der Bürgermeister
               Horst Trenz
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
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                                          Bekanntmachung

        Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung
        zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar
     als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in
                         den Wasserprovinzen Reden und Duhamel

               Ergänzendes Verfahren zur Nachholung der Öffentlichkeitsbeteiligung
                                       in den Gemeinden
                                  Wallerfangen und Beckingen
                                        AZ.: II WASS/1/22

    Die RAG Aktiengesellschaft, Im Welterbe 10, 45141 Essen, hat im Jahr 2017 beim Oberberg-
    amt des Saarlandes, Am Bergwerk Reden 10, 66578 Schiffweiler, den Rahmenbetriebsplan
    für das Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge
    des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Wasserpro-
    vinzen Reden und Duhamel vorgelegt.

    Das Vorhaben ist gemäß § 52 Abs. 2 a Satz 1 BBergG i. V. m. § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau und
    Nr. 13.3.1 der Anlage 1 des UVPG umweltverträglichkeitsprüfungspflichtig. Zuständige Anhö-
    rungs- und Planfeststellungsbehörde ist das Oberbergamt des Saarlandes.

    Zur Zulassung des Rahmenbetriebsplans wurde nach § 52 Abs. 2 a Satz 1 Bundesberggesetz
    (BBergG) in Verbindung mit § 1 Nr. 9 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung
    bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) und Nr. 13.3.1 der Anlage 1 zum Gesetz über die
    Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ein Planfeststellungsverfahren und als Teil dieses Ver-
    fahrens gemäß § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau eine Umweltverträglichkeitsprüfung in der Zustän-
    digkeit des Oberbergamtes des Saarlandes durchgeführt.

    Mit Datum vom 17.08.2021 hat das Oberbergamt des Saarlandes den Planfeststellungsbe-
    schluss einschließlich der für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse er-
    teilt. Der Planfeststellungsbeschluss ist derzeit aufgrund von rechtshängigen Klagen nicht voll-
    ziehbar.

    Im Klageverfahren ist aufgefallen, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Öf-
    fentlichkeitsbeteiligung in den Gemeinden Wallerfangen und Beckingen, deren Gemeindege-
    biete zu geringem Teil innerhalb des Untersuchungsraums der Umweltverträglichkeitsprüfung
    liegen, unterblieben ist. Um einen möglichen Verfahrensfehler zu heilen, wird die Öffentlich-
    keitsbeteiligung in beiden Gemeinden im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens vorsorglich
    nachgeholt. Soweit das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren in anderen Gemeinden und Städ-
    ten durchgeführt wurde, findet keine Wiederholung statt.

    Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit in den Gemeinden Wallerfangen und Beckingen
    wird die Auslegung der für die Beteiligung auszulegenden Unterlagen aufgrund der aktuellen
    COVID-19-Pandemie gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsge-
    mäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungs-
    sicherstellungsgesetz PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Unterla-
    gen stehen in der Zeit vom 24.05.2022 bis einschließlich den 23.06.2022 für die Dauer eines
    Monats auf der Internetseite des Oberbergamtes des Saarlandes unter

    www.saarland.de/grubenwasseranstieg

    zur Einsichtnahme für jedermann zur Verfügung.
   Als zusätzliches Informationsangebot werden die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG
   in der Zeit vom 24.05.2022 bis einschließlich den 23.06.2022 zur Einsichtnahme

   bei der Gemeinde Wallerfangen, Rathaus      Nebengebäude, Bauamt, Zimmer 1, Fabrikplatz
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Als zusätzliches Informationsangebot werden die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG
   in der Zeit vom 24.05.2022 bis einschließlich den 23.06.2022 zur Einsichtnahme
Wallerfangen                                        -8-                                  Ausgabe 20/2022

   bei der Gemeinde Wallerfangen, Rathaus Nebengebäude, Bauamt, Zimmer 1, Fabrikplatz
   1, 66798 Wallerfangen, zu folgenden Zeiten ausgelegt: Mo-Fr 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
   Di 13:30 Uhr bis 15.30 Uhr, Do 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr und

   bei der Gemeinde Beckingen, Rathaus Zimmer 1.08, Bergstraße 48, 66701 Beckingen, zu
   folgenden Zeiten ausgelegt: Mo Do 08.30 12.00 Uhr, Fr 08.00 12.30 Uhr, Mo u. Do 13.30
   15.15 Uhr und Di 13.30 18.00 Uhr.
   Die Einsichtnahme vor Ort bei der Gemeinde Wallerfangen erfordert aufgrund der allgemeinen
   Pandemielage eine vorherige Terminabsprache unter Tel.: 06831/6809-37, oder per E-Mail
   unter: alexandra.grosche@wallerfangen.de.
   Die Einsichtnahme vor Ort bei der Gemeinde Beckingen erfordert aufgrund der allgemeinen
   Pandemielage eine vorherige Terminabsprache unter Tel.: 06835/55303, oder per E-Mail un-
   ter: bauverwaltung@beckingen.de.

   Aufgrund der aktuellen COVlD-19-Situation wird auf die Pflicht zur Einhaltung der jeweils ak-
   tuellen Hygienevorschriften beim Betreten der Auslegungsstellen hingewiesen.

   Sollte es infolge der COVlD-19-Situation während der Auslegung der Planunterlagen zu einer
   vollständigen Schließung der Auslegungsstellen für den Publikumsverkehr kommen oder der
   Zugang zu den Auslegungsstellen einzelnen Personen aus sonstigen pandemiebedingten
   Gründen untersagt sein, wird als weiteres zusätzliches Informationsangebot im vorgenannten
   Zeitraum gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG der Versand der Unterlagen auf einem USB-Stick
   angeboten. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Oberbergamt des Saarlandes, Am Bergwerk
   Reden 10, 66578 Schiffweiler, Tel.: 0681/501-4811.

   Maßgeblich ist der Inhalt der im Internet veröffentlichten Unterlagen.

   Zur Einsichtnahme veröffentlicht werden die von der Vorhabenträgerin in 2017 eingereichten
   Planfeststellungsunterlagen sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen,
   die dem Oberbergamt zu Beginn des Beteiligungsverfahrens in 2017 vorgelegen haben. Dies
   sind:

               Antrag und Erläuterungsbericht nebst allgemeinverständlicher Zusammenfassung
               Umweltverträglichkeitsstudie (UVS/UVP-Bericht)
               NATURA 2000 Vorstudien/Verträglichkeitsstudien
               Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
               Hydrogeologische Bewertung einer möglichen Beeinflussung des oberflächennahen
               Grundwassers
               Gutachten zu den Bodenbewegungen im Rahmen des stufenweisen Grubenwasser-
               anstiegs
               Stoffprognose für das Ansteigenlassen des Grubenwasserspiegels
               Begutachtung und sicherheitstechnische Begleitung im Hinblick auf Fragen
               der Ausgasung
               Stellungnahme zur möglichen Radonbelastung
               Gutachten zu Erschütterungen
               Untersuchungen zum Thema Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

   sowie
               Gutachten der GGF Grundwasser- und Geo-Forschung GmbH zur hydrogeologischen
               Beurteilung aus Juli 2017
               Fachliche Plausibilitätsprüfung der Erschütterungsproblematik von Prof. Knoll aus Sep-
               tember 2017.
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Fachliche Plausibilitätsprüfung der Erschütterungsproblematik von Prof. Knoll aus Sep-
               tember 2017.
Wallerfangen                                        -9-                                   Ausgabe 20/2022

   Die im Planfeststellungsbeschluss vom 17.08.2021 unter A.3.1 bis A.3.3 aufgeführten Unter-
   lagen werden ebenfalls vollständig zur Einsichtnahme veröffentlicht und umfassen damit über
   die zu Beginn des Beteiligungsverfahrens im Jahr 2017 vorliegenden Unterlagen hinausge-
   hend:

               Konzept der RAG für ein Monitoring, Stand Dezember 2020
               Von der Vorhabenträgerin im März 2021 eingereichte Unterlagen zur Prüfung von Ver-
               änderungen aufgrund aktueller wasserrechtlicher Planungen auf der Bewirtschaftungs-
               ebene und aktueller Regelwerke, zur Prüfung der Aktualität des Artenschutzrechtlichen
               Fachbeitrags und zur Prüfung der Aktualität der NATURA 2000-Vorstudien und -Ver-
               träglichkeitsstudien
               Überprüfung des RAG-Antrags durch das Dresdner Grundwasserforschungszentrum
               e.V. aus Februar 2021
               Gutachten zu PCB-Belastungen und weiteren Stoffen der ahu GmbH aus Februar
               2019.

   Der Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamts vom 17.08.2021 wird den zur Einsicht-
   nahme veröffentlichten Unterlagen informatorisch beigefügt.

   Die Unterlagen können von jedermann eingesehen werden.

   Die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden auch im zentralen Internetpor-
   tal (https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=99D1582F-F7E8-4AD5-B774-
   0C6ADA88CA8D&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-sl&docid=99D1582F-F7E8-4AD5-B774-
   0C6ADA88CA8D) in der Zeit vom 24.05.2022 bis einschließlich den 23.06.2022 veröffent-
   licht.

   Ergänzende Verfahrenshinweise:

   1.     Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Monate nach
          Ablauf der Auslegungsfrist - also bis einschließlich den 23.08.2022 - schriftlich oder zur
          Niederschrift beim Oberbergamt des Saarlandes, Am Bergwerk Reden 10, 66578 Schiff-
          weiler (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) oder bei den Gemeinden, in denen
          die Auslegung erfolgt, Einwendungen gegen den Plan erheben.
          Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das ergänzende Verfahren alle Einwendungen
          ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

          Die Einwendungen müssen den Namen und die Anschrift der Einwenderin bzw. des Ein-
          wenders lesbar enthalten und den geltend gemachten Belang sowie das Maß der be-
          fürchteten Beeinträchtigungen erkennen lassen.

          Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften be-
          fugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung
          nach § 74 SVwVfG einzulegen, können bis zwei Monate nach Ablauf der Auslegungsfrist
          - also bis einschließlich den 23.08.2022 Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Mit Ab-
          lauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen
          für das ergänzende Verfahren ausgeschlossen (§§ 73 Abs. 4 Satz 3 6 SVwVfG).

   2.     Bei Anträgen und Eingaben, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unter-
          zeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind
           (gleichförmige Eingaben), gilt derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unter-
           zeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter
           bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertre-
           ter kann nur eine natürliche Person sein (§ 17 Abs. 1 SVwVfG).
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
zeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter
            bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertre-
Wallerfangen
            ter kann nur eine natürliche Person sein   (§ 17 Abs. 1 SVwVfG).
                                                    - 10 -                                 Ausgabe 20/2022

          Die Planfeststellungsbehörde kann gleichförmige Eingaben, die die Angaben nach
          Satz 1 nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten
          oder dem Erfordernis des Satzes 2 nicht entsprechen, unberücksichtigt lassen. Die Plan-
          feststellungsbehörde kann ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt las-
          sen, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben
          haben (§ 17 Abs. 2 SVwVfG).

    3.    Nach dem Ablauf der Einwendungs- und Stellungnahmefrist wird das Oberbergamt des
          Saarlandes, wenn Einwendungen oder Stellungnahmen eingereicht wurden, über die
          Durchführung eines Erörterungstermins gemäß § 73 Abs. 6 Satz 1 SVwVfG oder die
          ersatzweise Durchführung einer Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG
          bzw. den Ersatz einer Online-Konsultation durch eine Telefon- oder Videokonferenz
          gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 PlanSiG entscheiden.

          Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser gemäß § 73 Abs. 6 Satz 2 SVwVfG min-
          destens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, die Vorhaben-
          trägerin sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben
          haben, werden gemäß § 73 Abs. 6 Satz 3 SVwVfG von dem Erörterungstermin benach-
          richtigt. Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und des Vorhabenträgers mehr
          als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, kann dies gemäß § 73 Abs. 6 Satz 4 SVwVfG
          durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

          Die Vertretung beim Erörterungstermin durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die
          Bevollmächtigung ist durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der
          Planfeststellungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben einer bzw. eines Beteiligten im
          Erörterungstermin kann auch ohne sie/ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin ist
          nicht öffentlich (§ 68 Abs. 1 SVwVfG).

          Findet eine ersatzweise Online-Konsultation statt, wird der Termin mindestens eine Wo-
          che vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die zur Teilnahme an einem Erörterungstermin
          Berechtigten werden gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 PlanSiG von der Durchführung der Online-
          Konsultation benachrichtigt. Die vorstehend geschilderten Regelungen der Benachrich-
          tigung gemäß § 73 Abs. 6 Satz 2 - 4 SVwVfG gelten entsprechend. Ein Ersatz der On-
          line-Konsultation durch eine Telefon- oder Videokonferenz ist gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1
          PlanSiG nur mit Einverständnis der zur Teilnahme Berechtigten möglich.

    4.    Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme
          an einem Erörterungstermin, einer Online-Konsultation oder einer Telefon- oder Video-
          konferenz oder eine Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

    5.    Die Planfeststellungsbehörde entscheidet am Ende des ergänzenden Verfahrens durch
          Planergänzungs- oder Planänderungsbeschluss über die Einwendungen und Stellung-
          nahmen, über die bei einer Erörterung, einer Online-Konsultation oder einer Telefon-
          oder Videokonferenz keine Einigung erzielt worden ist. Der Beschluss wird der Vorha-
          benträgerin und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den
          Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt (§ 74
          Abs. 4 Satz 1 SVwVfG). Sind außer an die Vorhabenträgerin mehr als 50 Zustellungen
          an Einwender und diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, vorzunehmen,
          können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 74
          Abs. 5 Satz 1 SVwVfG).

    Der Text dieser Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Oberbergamts des
    Saarlandes     www.saarland.de/grubenwasseranstieg,    im    zentralen  Internetportal
    https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=99D1582F-F7E8-4AD5-B774-
    0C6ADA88CA8D&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-sl&docid=99D1582F-F7E8-4AD5-B774-
    0C6ADA88CA8D, auf der Homepage der Gemeinde Wallerfangen, https://www.wallerfan-
    gen.de/rathaus/amtl-bekanntmachungen/ und der Homepage der Gemeinde Beckingen
    www.beckingen.de eingesehen werden.
Wallerfangen                                                      - 11 -                                               Ausgabe 20/2022

■ Öffentliche und Nichtöffentliche Sitzung des                         ■ Jagdgenossenschaft Gisingen
  Ortsrates des Gemeindebezirkes Ittersdorf                            Einladung
Bekanntmachung                                                         Am Montag, den 23. Mai 2022, findet um 19.00 Uhr im Clubhaus
                                                                       des VfB Gisingen, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Gis-
Am Donnerstag, den 02. Juni 2022, 18.00 Uhr, findet im Dorfge-
                                                                       ingen statt, zu der alle Jagdgenossen eingeladen sind.
meinschaftshaus Ittersdorf, Saarlouiser Straße, eine öffentliche und
                                                                       Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken innerhalb der
nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates des Gemeindebezirkes Itters-
                                                                       bejagbaren Grundflächen dieses gemeinschaftlichen Jagdbezirkes.
dorf statt.
                                                                       Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.
Tagesordnung                                                           Er kann sich dabei vertreten lassen durch seinen Ehegatten, durch
A) Öffentliche Sitzung                                                 volljährige Verwandte gerader Linie, durch eine in seinen Diensten
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates des    stehende Person oder durch einen Bevollmächtigten, der als Jagd-
    Gemeindebezirkes Ittersdorf vom 26. Januar 2022                    genosse derselben Jagdgenossenschaft angehört. Die Bestellung als
    -Öffentliche Sitzung-                                              Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder
2. Erweiterung und Sanierung der Kita Ittersdorf                       Vertreter darf mehr als drei Vollmachten in einer Person vereinigen.
3. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen                               Tagesordnung
B) Nichtöffentliche Sitzung                                            1. Begrüßung durch die Jagdvorsteherin
4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates des    2. Genehmigung der Jahresrechnungen 2018/2019, 2019/20, 2020/2021
    Gemeindebezirkes Ittersdorf vom 26. Januar 2022                       und 2021/2022
    - Nichtöffentliche Sitzung-                                        3. Entlastung der Jagdvorsteherin
5. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen                               4. Neuwahl der/des Jagdvorsteherin/Jagdvorstehers und seiner/seines
66798 Wallerfangen-Ittersdorf, den 16. Mai 2022                           Stellvertreterin/Stellvertreters
Der Ortsvorsteher                                                      5. Neuwahl der Mitglieder des Jagdgenossenschaftsausschusses bzw.
Heinz Rickert                                                             deren Stellvertreter
                                                                       6. Behandlung von Anträgen
                                                                       7. Haushaltsplan 2022/2023
■ Nichtöffentliche Sitzung des                                         8. Mitteilungen, Anfragen, Anregungen
  Rechnungsprüfungsausschusses des                                     Die Versammlung findet unter Einhaltung der geltenden gesetz-
                                                                       lichen Bestimmungen zur Corona-Pandemie statt.
  Gemeinderates Wallerfangen                                           Wallerfangen-Gisingen, den 16.05.2022
Bekanntmachung                                                         Die Jagdvorsteherin
Am Dienstag, 24. Mai 2022, 17:15 Uhr findet im Sitzungssaal des        Ulrike Heffinger
Rathauses in Wallerfangen eine nichtöffentliche Sitzung des Rech-
nungsprüfungsausschusses des Gemeinderates Wallerfangen statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentliche Sitzung
1.   Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungs-
     prüfungsausschusses des Gemeinderates Wallerfangen vom
     24. September 2020 -Nichtöffentliche Sitzung-
2.   Jahresabschluss 2020
4.   Prüfung des Jahresabschluss 2021
3.   Mitteilungen, Anfragen und Anregungen
66798 Wallerfangen, den 16. Mai 2022
Inge Ney
Die besondere Vorsitzende

                                        Ende des amtlichen Teils
Wallerfangen                                       - 12 -                                  Ausgabe 20/2022

         -ITTEILUNGENåDERå6ERWALTUNG

               Das Freibad Wallerfangen hat seine Pforten für die diesjährige Badesaison geöffnet.

               Das über die Landesgrenzen hinaus beliebte Bad ist wie folgt geöffnet:
               Dienstag bis Sonntag, von 11.00 bis 19.00 Uhr. Montags bleibt das Freibad
               geschlossen.

               In den Ferien bleiben die genannten Zeiten von Dienstag bis Donnerstag bestehen
               freitags öffnet das Bad dann um 11:00 Uhr, schließt allerdings erst um 20:00 Uhr.

               An den Wochenendtagen (Samstag/Sonntag), beginnt die Badezeit schon um 10:00
               Uhr und endet um 20:00 Uhr.
               Eine Erweiterung der Öffnungszeiten an hochsommerlichen Tagen oder eine
               Reduzierung bei schlechter Witterung oder schwacher Auslastung ist möglich.

               Das Wallerfanger Freibad bietet badefreudigen Gästen drei verschiedene Becken,
               dazu großzügige, sehr gepflegte Liegewiesen, Kiosk, Imbiss sowie Parkplätze in
               unmittelbarer Nähe an.

               Weitere Attraktionen wie Beachvolleyballplatz, Wasserpilz im Mehrzweckbecken,
               Boule- sowie Bolzplatz, stehen den Gästen zur Verfügung.

               Nach dem jetzigen, aktuellen Stand wird die Freibadsaison 2022, ohne
               coronabedingte Maßnahmen durchgeführt werden. Die Badegäste können sich somit
               auf eine auflagenfreie Saison freuen.

               Vollendung des 6. Lebensjahres haben Kinder freien Eintritt. Für Kinder ab 6 Jahren

               Erwachsene kostet                                6

               Freibadverwaltung unter 06831/6809-35.
Wallerfangen                                                       - 13 -                                                Ausgabe 20/2022

■ Informationen zum Glasfaserausbau in Wallerfangen:
Deutsche Glasfaser lädt zum Bauinformationsabend ein
Informationsabend über Glasfaserausbau am 01.06.2022 in der Festhalle Walderfingia, Bungertstraße 34, 66798 Wallerfangen
Bald wird Wallerfangen durch Deutsche Glasfaser mit schnellem Internet versorgt. Das Team von Deutsche Glasfaser möchte die Bürgerin-
nen und Bürger persönlich über die nächsten Schritte informieren und lädt sie daher zu einem Bauinformationsabend am 01. Juni 2022
(Festhalle Walderfingia, Bungertstraße 34, 66798 Wallerfangen) um 19:00 Uhr ein.
Auf der Veranstaltung erfahren die Bürgerinnen und Bürger alles rund um den Glasfaserausbau in Wallerfangen, den Hausanschluss und die
Installation der Endgeräte. Außerdem können sie sich über den Bauprozess, die Baumaterialien und das Internet-TV- Produkt von Deutsche
Glasfaser informieren.
„Glasfaser schafft die Voraussetzung, um alle Möglichkeiten des digitalen Zeitalters nutzen zu können. Dank unserer Erfahrung und Techno-
logiekompetenz verlegen wir Glasfaser schnell und effizient und können Wallerfangen zügig an das Glasfasernetz anbinden“, so Diana
Schneider, Projektmanagerin Bauvermarktung von Deutsche Glasfaser. „Auf dem Bauinformationsabend geben wir den Bürgerinnen und
Bürgern von Wallerfangen Einblicke in den Bauprozess und stehen für Fragen bereit.“
Das Team von Deutsche Glasfaser steht zudem weiterhin für alle Rückfragen im Servicepunkt vor Ort (Provinzialstraße 106, 66806 Ensdorf,
Donnerstag: 10:00 -13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr) persönlich zur Verfügung. Fragen zum Bau beantwortet auch die kostenlose Deutsche
Glasfaser Bau-Hotline unter 02861 - 890 60 940 montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr.
Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar.

 ■ Redaktionsschluss-Vorverlegungen
                                                              !! ACHTUNG !!
 Die Feiertage im Mai u. Juni machen folgende Vorverlegungen erforderlich
                                                     Christi Himmelfahrt – KW 21
                                                Redaktionsschluss: Freitag, 20.05., 10.00 Uhr
                                                         Pfingstmontag – KW 23
                                                Redaktionsschluss: Freitag, 03.06., 10.00 Uhr
                                                          Fronleichnam – KW 24
                                                Redaktionsschluss: Freitag, 10.06., 10.00 Uhr
 Wir bitten Sie ihre Berichte rechtzeitig am o.g. Termin einzustellen, später eingehende Berichte können nicht mehr berücksichtigt werden.
                                                                                                              LINUS WITTICH Medien, Redaktion

                                                                                                                                         ✁
     ■ Mitteilung an die Verwaltung
     Herrn Bürgermeister der Gemeinde Wallerfangen, Rathaus, 66798 Wallerfangen

     Ich habe am ..............................folgendes festgestellt:

     ❑           Kinderspielplatz verunreinigt /Spielgeräte beschädigt
     ❑           Schutt / Unratablagerung
     ❑           Fahrbahndecke beschädigt
     ❑           Hydrant / Kanaldeckel /Gully schadhaft
     ❑           Verkehrsschild beschädigt
     ❑           Bäume, Hecken und Sträucher behindern die Übersicht
     ❑           Straßenbaustelle nicht gesichert

     Sonstige Anregungen:�������������������������������������������������������������������

     Kurze Ortsangabe:����������������������������������������������������������������������

     Name:���������������������������������������������������������������������������������

     Wohnort, Straße:�����������������������������������������������������������������������

     ■ Bei Erledigung von Bauhofarbeiten bitte direkt den Bauhofleiter kontaktieren
     Um eine Arbeitserleichterung für das Bauamt zu schaffen, bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger bei der Erledigung von
     Arbeiten, die in den Aufgabenbereich des Bauhofes fallen, zukünftig direkt den Bauhof zu kontaktieren. Den Bauhof er-
     reichen Sie während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung unter der Telefon-Nr.: 0 68 31 / 64 31 572.
✁
Wallerfangen                                  - 14 -                               Ausgabe 20/2022

                      Historische Seite für die Gemeinde Wallerfangen

       Die Familie du Pillard de Requin (2)
  Auf dem Wallerfanger Friedhof finden wir die
  ummauerte Gruft der Familie du Pillard de
  Requin. Unter einem der eindrucksvollsten
  Grabdenkmäler der Umgebung ruhen hier
  Isidor Charles du Pillard de Requin (1820-1888)
  und seine Mutter Gertrud de Requin (1792-
  1866).
  Über dem Grab steht ein zwar verwitterter,
  doch aus feinstem Carrara - Marmor gefer-
  tigter Gedenkstein. Der unterscheidet sich
  durch die schiere Größe und die Schönheit
  seiner künstlerischen Gestaltung von den
  anderen historischen Grabdenkmälern. Er hat
  die Form eines Pfeilers und steht in kubischer,
  sich verjüngender Gestalt über einem nahezu
  rechteckigen Grundriss. Besonders die Frie-
  se der oberen Stockwerke sind schlicht und
  fein und in kunstvoller Formensprache her-
  ausgearbeitet. Die giebelartige Bekrönung
  des Grabpfeilers und ein hoch aufgerichtetes
  Kreuz betonen die eindrucksvolle Höhe. Auf
  der Vorderseite unten präsentiert sich dem
  Betrachter ein aus dem Stein herausgehau-
  ener, wunderschön plastisch gestalteter Blu-
  menkranz. Bei Dekoren der Grabdenkmäler
  in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
  waren Symbole aus der klassischen griechi-
  schen Kunst gebräuchlich. So wurden die
  Toten in der Antike mit Blumen bekränzt, um
  den Schutz der Götter herbeizuführen. Die
  Kreisform des Kranzes ist als Symbol der
  Ewigkeit und der nicht endenden Existenz der
  Seele zu verstehen. Pragmatisch war der
  Blumenkranz aber auch als Zeichen von Ruhm und Ehre des Verstorbenen anzusehen.
  Bei dem Grabpfeiler der Familie du Pillard de Requin handelt es sich um eine solide hand-
  werkliche Ausführung und ein in feinen Proportionen überzeugendes Denkmal. Der Grab-
  pfeiler erscheint erhaltenswert allein schon wegen seiner Einzigartigkeit im Saarlouiser Raum.
  In Absprache mit dem Denkmalamt und der Gemeinde wäre jedoch eine gründliche Ober-
  flächensäuberung wünschenswert. Der so wieder hervorgehobene strahlende Glanz des
  Carrarasteins würde dem Wallerfanger Friedhof ein bewunderungswürdiges Kennzeichen
  geben. Die wichtige Frage nach der Finanzierung durch die öffentliche Hand würde sich nicht
  stellen, weil das Schöne nicht nur in diesem Fall leichter einen Sponsor findet als das weni-
  ger Schöne.
        Text: Rainer Darimont, T: 62843, Foto: Archiv Historisches Museum Wallerfangen,
                                   Bildtechnik: Klaus Eisenbarth
                         Verein für Heimatforschung Wallerfangen
Wallerfangen                                                      - 15 -                                                                   Ausgabe 20/2022

          Öffnungszeiten und Sprechstunden
■ Öffnungszeiten und Sprechstunden                                     Denkmalbeauftragte für den Bereich Wallerfangen
                                                                       Stefan Michelbacher, Tel: 0170-3213427,
  der Gemeindeverwaltung                                               E-Mail: sjm111@t-online.de
Im Rathaus und in allen den Nebengebäuden ist der Zutritt für die      Isabell Andruet, Tel: 0173/4953004, E-Mail: andruet@gmx.de
BesucherInnen nur durch das Tragen einer Mund-Nasen-Schutz-            Deutsche Rentenversicherung
maske gestattet, ebenso das Desinfizieren der Hände.                   Der zuständige Versichertenberater Herrn Johannes Bodwing, ist zur
Der gesetzliche Mindestabstand von 1,50 Meter zu den Mitarbeite-       Zeit nur unter der Telefon-Nr. 06831/46437 oder 0160/95141138 zu
rinnen und Mitarbeitern bzw. Besuchern ist einzuhalten.                erreichen.
Ich bitte um Verständnis.

                                                                       ■ Rufnummern in der
■ Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
                                                                         Gemeinde Wallerfangen
  und des Wasserleitungszweckverbandes                                 Rathaus ������������������������������������������������������������������� 06831/6809-0
  „Gau-Süd“, Wallerfangen                                              Rathaus Fax-Nr. �������������������������������������������������������� 06831/680950
                                                                       E-Mail: ����������������������������������������������������������� info@wallerfangen.de
                vormittags                  nachmittags                Internet: �������������������������������������������������������� www.wallerfangen.de
Montag:         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geschlossen                    Wasserleitungszweckverband
Dienstag:       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr        Verwaltung ���������������������������������������������������������������� 06831/6809-0
Mittwoch:       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geschlossen                    Fax ��������������������������������������������������������������������������� 06831/6809-88
Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr            E-Mail: ��������������������������������������������������������������������� info@wzvgs.de
                                                                       Bereitschaftsdienst ��������������������������������������������������� 0178/6112001
Freitag:        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geschlossen.
                                                                       Beigeordnete
Um vorherige Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbei-
                                                                       Schirra Stefan ����������������������������������������������������������� 06831/964597
terinnen und Sachbearbeitern wird gebeten, um unnötige Wartezei-
ten für Sie zu vermeiden. Der Zutritt ist für die BesucherInnen nur    Kiefer Wolfgang ���������������������������������������������������������� 06831/64184
durch entsprechenden Mund-Nasen-Schutz gestattet. Der gesetz-          Ortsvorsteher
liche Mindestabstand von 1,50 Meter zu den Mitarbeiterinnen und        Bedersdorf (Grasmück Lothar) ������������������������������������� 06837/1873
Mitarbeitern bzw. Besuchern ist einzuhalten.                           Düren (Grundhefer Maria Luise) ������������������������������������� 06837/829
                                                                       Gisingen (Heffinger Ulrike) �������������������������������������������� 06837/7372
                                                                       Ihn/Leidingen (Schmitt Wolfgang) ���������������������������������� 06837/534
■ Standesamt                                                           Ittersdorf (Rickert Heinz) ������������������������������������������������� 06837/891
                                                                       Kerlingen (Schmidt Werner) ������������������������������������������ 06837/7118
Das Standesamt Wallerfangen hat mit dem Standesamt Dillingen/
                                                                       Rammelfangen (Harpers Gabriele) ����������������������������� 06837/74237
Saar fusioniert und bildet einen einheitlichen Standesamtsbezirk mit
der Bezeichnung „Standesamt Dillingen/Saar“.                           St. Barbara (Schirra Stefan) �������������������������������������� 06831/964597
Der Dienstsitz des „neuen“ Standesamtes befindet sich im               Wallerfangen (Harenz Julia) ������������������������������������ 06831/7617047
Rathaus Dillingen/Saar, Merziger Str. 51, 66763 Dillingen/Saar,        Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaften in der Gemeinde
1. Etage, Zimmer 1.17 und 1.18.                                        Wallerfangen
Die Öffnungszeiten des Rathauses Dillingen erfahren Sie unter          Leidingen/Bederdorf: Ursula Pieper, Bedersdorf, Tel: 06831/175810
der Telefonnummer: 06831/709-0                                         Kerlingen/Düren: Werner Schmidt, Kerlingen, Jakobusstr. 23a,
E-Mail: standesamt@dillingen-saar.de                                   �������������������������������������������������������������������������������� Tel: 06837/7118
Fax-Nr.: 06831/709-231                                                 Gisingen: Ulrike Heffinger, Gisingen, Zum Scheidberg 9a,
                                                                       �������������������������������������������������������������������������������� Tel: 06837/7372
                                                                       Ihn: Wolfgang Schmittt, Ihn,Rammelfanger Str. 9, ��� Tel: 06837/534
■ Historisches Museum Wallerfangen,                                    Ittersdorf: Franz-Josef Schrecklinger, Ittersdorf, Zur Weisacht 4,
                                                                       ������������������������������������������������������������������������������ Tel: 06837/74130
  Louisenstr. 3 (Adolphshöhe):                                         Rammelfangen: Thomas HANS, Rammelfangen, Landstr. 1 a, Tel:
Öffnungszeiten: Freitag bis Sonntag von 15 bis 18 Uhr und bringen      06837/7080860
Sie einen Mund- und Nasenschutz mit!                                   Wallerfangen/St. Barbara: Stefan Schirra, St. Barbara, Keltenstr. 4,
Kontakt: Dr. Peter Winter, Tel: 06831/60212                            ���������������������������������������������������������������������������� Tel: 06831/964597
www.verein-fuer-heimatforschung-wallerfangen.de                        Schulen
                                                                       Grundschule Wallerfangen ��������������������������������������� 06831/965199
                                                                       Fax ���������������������������������������������������������������������������� 06831/643422
■ Öffnungszeiten Museum „Haus Saargau“                                 Grundschule Gisingen ������������������������������������������������ 06837/91001
  in Wallerfangen-Gisingen                                             Fax �������������������������������������������������������������������������� 06837/7080051
                                                                       FGTS ���������������������������������������������������������������������� 06837/7080050
Adresse: Zum Scheidberg 11, Gisingen, Tel. und Fax: 06837/912762       Gemeinschaftsschule Am Limberg��������������������������� 06831/964585
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Sonntag und Feiertag: 14.00-17.00 Uhr,
                                                                       Fax ���������������������������������������������������������������������������� 06831/964594
Do und Fr-: 10.00 Uhr-12.00 Uhr
                                                                       Nachmittagsbetreuung Grundschule Wfg. ��������������� 06831/643425
                                                                       Kreismusikschule Wallerfangen ������������������������������������ 06837/7968
                                                                       Kindergärten
■ Sprechstunden                                                        Kindergarten Gisingen �������������������������������������������������� 06837/1283
Bürgermeister:                                                         Kindergarten Ittersdorf ������������������������������������������������� 06837/1356
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung, Tel.: 06831/6809-21               Fax-Nr. ���������������������������������������������������������������������� 06837/901988
Behindertenbeauftragter der Gemeinde Wallerfangen:                     Kindergarten Wallerfangen ��������������� 06831/61128, 06831/643432
Herr Oliver Bianchi, Eichenbornweg 39, Tel: 06831/9867786              Fax ���������������������������������������������������������������������������� 06831/643017
Förster
                                                                       Sonstige Einrichtungen
Der für den Gemeindewald Wallerfangen zuständige Revierförster
                                                                       Freibad Wallerfangen �������������������������������������������������� 06831/60402
Ralf Schmitt ist zur Zeit unter der
Telefon-Nr. 06835/508222, 0177-6683944, zur erreichen.                 Campingplatz Wallerfangen ��������������������������������������� 06831/60591
Schiedsmann                                                            Walderfingia Wallerfangen ������������������������������������������ 06831/60297
Schiedsmann des Bezirkes Wallerfangen I (Wallerfangen mit              Sporthalle Scheidberg �������������������������������������������������� 06837/1723
Oberlimberg,                                                           Heimatmuseum Wallerfangen ������������������������������������ 06831/60282
Herbert Haben, Telefon: 06831/69010                                    Haus Saargau ������������������������������������������������������������06837/912762
Schiedsmann des Bezirkes Wallerfangen II (Gaubezirke),                 Krankenhaus Wallerfangen ������������������������������������������� 06831/9620
Michael Sonntag, Telefon: 06837/708342,                                Polizei
Email: Michael.Sonntag@schiedsmann.de                                  Polizei Saarlouis ����������������������������������������������������������� 06831/9010
Wallerfangen                                           - 16 -                                                             Ausgabe 20/2022

                                                           ■ Herzlichen Glückwunsch
           Herzlichen Glückwunsch
                                                           zum 90. Geburtstag
           zum Geburtstag                                  von Frau Gisela Wenk, Ittersdorf
                                                           am 09.05.2022
■ Herzlichen Glückwunsch
zum 95. Geburtstag
von Frau Hildegard König, Wallerfangen
am 10.05.2022

                                                           Die Gemeinde Wallerfangen gratuliert sehr herzlich!

                                                           Heinz Rickert                                Horst Trenz
                                                           Ortsvorsteher                                Bürgermeister

                                                                            Sicherheit und Ordnung
                                                           ■ Informationen über COVID-19
                                                             in der Gemeinde Wallerfangen
                                                           Stand: 12.05.2022

                                                           Jemals bestätigte Fälle                                                      2929
                                                           Neue Fälle                                                                      5
                                                           genesen                                                                      2843
                                                           erkrankt                                                                       73
                                                           Gestorbene (von jemals                                                         13
                                                           gemeldeten Fällen)
Die Gemeinde Wallerfangen gratuliert sehr herzlich!        Der Bürgermeister
                                                           Horst Trenz
Julia Harenz                           Horst Trenz
Ortsvorsteherin                        Bürgermeister

■ Herzlichen Glückwunsch
zum 98. Geburtstag von
Herr Josef Mathis, Kerlingen
                                                                Standort:            Mehrzweckhalle Walderfingia, Bungertstraße 34,
am 09.05.2022                                                                        66798 Wallerfangen

                                                                Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag von            10:00    18:00 Uhr

                                                                Terminbuchung: https://www.testen-suedwest.de/ oder über:
                                                                                     https://www.wallerfangen.de/

                                                                Eine weitere Testmöglichkeit finden Sie:
                                                                Standort:            Teststation Parkplatz Edeka Kühne, Wallstraße 1,
                                                                                     66798 Wallerfangen

                                                                Öffnungszeiten: Montag bis Samstag von 8:00 19:00 Uhr
                                                                                Sonntag von 10:00 16:00 Uhr
                                                                Terminbuchung: https://www.wallerfangen.de oder über den QR Code
                                                                               am Teststandort

                                                                Die Testung ist ko

Die Gemeinde Wallerfangen gratuliert sehr herzlich!             Der Bürgermeister
                                                                als Ortspolizeibehörde
Werner Schmidt                       Horst Trenz                Horst Trenz
Ortsvorsteher                        Bürgermeister
Wallerfangen                                                            - 17 -                                                   Ausgabe 20/2022

■ Übung der Bundeswehr                                                       Digitaler Genesenennachweis ist in der Apotheke erhältlich
                                                                             Mit Wirkung vom 19.3.2022 sind die fachlichen Vorgaben für COVID-
Das Fallschirmjägerregiment 26 beabsichtigt, vom 07.06.2022 bis              19-Genesenennachweise unmittelbar in § 22a Abs. 2 Infektionsschutz-
09.06.2022 mit 250 Soldaten, 10 Rad- und 1 Kettenfahrzeugen sowie 2          gesetz geregelt worden. Bei Vorlage eines positiven PCR-Testergebnisses
Flugzeugen im Raum Düren Fallschirmsprungdienst durchzuführen.               stellen Apotheken einen digitalen Genesenennachweis aus.
Starts und Landungen eines Flugzeuges (M-28) erfolgen vom Flugplatz
                                                                             Die folgenden Dokumente können dafür genutzt werden:
Düren aus.
                                                                             - PCR-Befund eines Labors,
                                                                             - PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes,
■ Neue Isolations- und Testregelungen                                        - PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums,
                                                                             - ärztliches Attest (sofern es Angaben zur Testart (PCR) und Testdatum
     Neue Isolations- und Testregelungen                                     enthält),
                                                                             - die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR)
                                                                             und Testdatum enthält) sowie weitere Bescheinigungen von Behörden
                                                                             (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthalten).
                                                                             Wir weisen darauf hin, dass ein positiver Antikörpernachweis oder
                                                                             ein positiver Antigen-Schnelltest derzeit nicht als Nachweis für den
                                                                             Status „genesen“ gelten.
                                                                             Seitens des Gesundheitsamtes werden ab Montag den 09.05.2022 keine
                                                                             Genesenennachweise mehr ausgestellt.
                                                                             Hinweis zu Entschädigungsansprüchen nach §56 des Infektions-
                                                                             schutzgesetzes (IfSG):
                                                                             Das Bundesministerium für Gesundheit sagt hierzu:
                                                                             „Ein Arbeitnehmer musste sich in Quarantäne begeben, ist aber vorher
                                                                             oder gleichzeitig arbeitsunfähig erkrankt. Hat er einen Entschädigungs-
                                                                             anspruch nach § 56 Absatz 1 IfSG? Hat der Arbeitgeber in diesem Fall
                                                                             einen Erstattungsanspruch nach § 56 Absatz 5 Satz 3 IfSG?
                                                                             Was gilt, wenn der Arbeitnehmer erst nach Quarantäne-Beginn arbeits-
                                                                             unfähig erkrankt?
                                                                             Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn der Arbeitgeber zur
                                                                             Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Denn dann erleidet der Arbeitnehmer
                                                                             keinen Verdienstausfall. Ist ein Arbeitnehmer in dem Zeitpunkt, in dem
                                                                             ihm gegenüber eine Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot angeordnet
                                                                             wird, arbeitsunfähig erkrankt und steht ihm ein Anspruch auf Entgeltfort-
                                                                             zahlung gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz zu, so scheidet für die Zeit
                                                                             der Entgeltfortzahlung sowohl ein Entschädigungsanspruch des Arbeit-
                                                                             nehmers als auch ein Erstattungsanspruch des Arbeitgebers aus. Dabei
                                                                             ist es gleichgültig, welche Art von Krankheit die Arbeitsunfähigkeit verur-
                                                                             sacht hat.
                                                                             Erkrankt der Arbeitnehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt während
                                                                             seiner Quarantäne, findet grundsätzlich die Regelung des § 56 Absatz 7
Die Absonderung einer auf das Coronavirus positiv getesteten Person          IfSG Anwendung. Danach besteht der Entschädigungsanspruch in Höhe
endet nach den Neuregelungen frühestens nach Ablauf von fünf Tagen,          des Betrages, der bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit an den Berechtigten
also am sechsten Tag, (statt bisher durch mögliche Freitestung am sieb-      auszuzahlen war. Soweit aber Ansprüche gegen den Arbeitgeber bezie-
ten Tag), sofern die Person zu diesem Zeitpunkt bereits 48 Stunden           hungsweise die Krankenversicherung nach § 56 Absatz 7 Satz 2 IfSG auf
keine typischen Symptome einer CoronavirusInfektion aufweist. Die            das Land übergehen würden, ist jedoch davon auszugehen, dass die
Absonderung kann also nur nach Ablauf von 5 Tagen enden, wenn am             Zahlungen des Arbeitgebers beziehungsweise der Krankenkasse nicht
vierten und fünften Tag keine Symptome vorlagen.                             als Entschädigung gezahlt werden, sondern aus eigener Verpflichtung
Bei Seite
     Vorliegen
          1    von Symptomen verschiebt sich das Ende des Absonde-           gezahlt werden. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass Zahlungen wäh-
rungszeitraums entsprechend. Eine negative Testung ist zur Beendigung        rend der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit letztendlich von demje-
der Absonderung nicht erforderlich.                                          nigen (Arbeitgeber/Krankenversicherung) zu tragen sind, den diese
Die Absonderung endet aber in jedem Fall - unabhängig davon, ob Sym-         Kosten ungeachtet der
ptome vorliegen oder nicht - spätestens nach Ablauf von zehn Tagen           Quarantäne treffen würden. Es kann daher in diesem Fall bereits nicht zu
(also am elften Tag).                                                        einer Forderung nach § 56 Abs. 5 S. 3 IfSG kommen.“
Beispiel:                                                                    Unter dem folgenden Link wurde ein FAQ-Bereich zu den neuen Abson-
Eine Person wird am 1.5. positiv getestet, die Absonderungsfrist beginnt     derungsregelungen eingerichtet:
dann mit dem 1.5. (Tag1). Der fünfte Tag ist demnach der 5.5., so dass       https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/quarantaene-isolation/
die Absonderung frühestens am 6.5. beendet ist. Voraussetzung hierfür        quarantaene_node.html
ist, dass spätestens am 4.5. und 5.5. keine Symptome mehr vorlagen.
Spätestens nach Ablauf von zehn Tagen endet die Absonderung, unab-
hängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt noch Symptome vorlagen oder
nicht.
In dem Beispiel ist die Absonderung also spätestens mit Ablauf des 10.05.               Die Ortsvorsteher
beendet.
Besondere Regelungen für Beschäftigte in Einrichtungen, wie z.B.
Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste; Arztpraxen
oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
                                                                                                          Bedersdorf
Diese Beschäftigten müssen nach Beendigung ihrer Absonderung vor
Wiederaufnahme der Tätigkeit ein negatives Testergebnis eines bei einer                                   Ortsvorsteher: Lothar Grasmück
Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests oder einen entspre-                                        Tel.: 06837/1873
chenden PCR-Test (negativ oder mit einem ct-Wert größer 30) vorlegen.                                     www.bedersdorf.de
Dies dient dem nach wie vor erforderlichen Schutz vulnerabler Personen-
gruppen.
Keine Absonderung mehr für Haushaltsangehörige/Kontaktpersonen
Personen die engen Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten,
                                                                                                          Düren
müssen NICHT in Quarantäne. Eine Kontaktreduzierung, das Tragen einer
FFP-2 Maske und Selbsttestungen mittels PoC-Antigentest werden                                            Ortsvorsteherin: Maria-Luise Grundhefer
empfohlen.                                                                                                Tel.: 06837/829
Keine Testverpflichtung in Schulen, Kindertagesstätten und Einrich-                                       www.dueren-saar.de
tungen der Kindertagespflege
Die Sonderregelungen für Kontaktpersonen in Schulen und Kindertages-
stätten bzw. Einrichtungen der Kindertagespflege entfallen ab Montag
den 09.05.2022. Bei Auftreten von Infektionsfällen in Schulen entfällt die                                'ISINGEN
bisherige Testpflicht. In Kindertagesstätten bzw. Einrichtungen der Kin-
dertagespflege entfällt die bisherige Absonderungspflicht. Für die positiv                                /RTSVORSTEHERINå5LRIKEå(EFlNGER
getestete Person selbst bleibt es auch in Schulen und Kindertagesstätten
bzw. Einrichtungen der Kindertagespflege - wie in sonstigen Lebensbe-
                                                                                                          4ELå
reichen - bei der Absonderungspflicht.                                                                    WWWGISINGENDE
Wallerfangen                                                          - 18 -                                                   Ausgabe 20/2022

                           Ihn                                                        Jung und alt
                           Ortsvorsteher: Wolfgang Schmitt
                           Tel.: 06837/534                                ■ Kreisvolkshochschule Wallerfangen
                           )TTERSDORF                                     Sprachen lernen bei der KVHS Wallerfangen!
                                                                          Verbessern Sie Ihre berufliche, touristische oder kulturelle Position durch
                                                                          effektiven Einzelunterricht in Englisch, Französisch oder Italienisch, z. T.
                           /RTSVORSTEHERå(EINZå2ICKERT                   mit Muttersprachlerinnen und auch als Webseminar.
                           4ELå                                5 Termine zu je 90 Minuten kosten 238, - € (d. h. 23,80 € pro 45 Minuten).
                           WWWITTERSDORFDE                              In Absprache können Sie aber auch andere Zeitmodelle wählen, wobei
                                                                          der Unterricht zu Beginn der Schulferien beendet sein sollte.
                           Kerlingen                                      Ort, Wochentag und Zeit können Sie individuell vereinbaren.
                                                                          Es war schon immer nützlich und nachhaltig in Bildung zu investieren.
                                                                          Info: Dr. rer. nat. Dieter Ullrich, Örtlicher Leiter der KVHS Wallerfangen,
                           Ortsvorsteher: Werner Schmidt                  06831-9667166.
                           Tel.: 06837/7118
                                                                          ■ Rendezvous im Duft- und Würzgarten
                           Leidingen                                        am Haus Saargau
                                                                          Haus Saargau in Gisingen lädt an Pfingstsonntag
                           Ortsvorsteher: Wolfgang Schmitt
                                                                          zu Informationen und Unterhaltung ein
                           Tel.: 06837/534                                Anlässlich der Veranstaltungsreihe „Rendezvous im Garten - Tage der
                                                                          Parks und Gärten“ bietet der Duft- und Würzgarten am lothringischen
                           2AMMELFANGEN                                   Bauernhausmuseum Haus Saargau mit der Naturpark - Infostelle in
                                                                          Wallerfangen-Gisingen an Pfingstsonntag, 05. Juni von 10 bis 18 Uhr,
                                                                          ein buntes Programm mit Führungen, Vorträgen, Kunst und kulinarischen
                           /RTSVORSTEHERINå'ABRIELEå(ARPERS              Leckereien aus der Region. Der Eintritt sowie die Vorträge und Führungen
                           4ELå                              sind kostenfrei.
                           WWWRAMMELFANGENDE                            In diesem Jahr beteiligt sich der Landkreis Saarlouis mit dem Duft- und
                                                                          Würzgarten am Haus Saargau, der zum internationalen Gartennetzwerk
                                                                          „Gärten ohne Grenzen“ gehört, zum zweiten Mal an der Veranstaltung
                           St. Barbara                                    „Rendezvous im Garten“, die von der Deutsche Gesellschaft für Garten-
                                                                          kunst und Landschaftskultur (DGGL) ins Leben gerufen wurde.
                           Ortsvorsteher: Stefan Schirra                  Das Motto lautet in diesem Jahr „Gärten gestalten Klima“. Damit wird ein
                                                                          brandaktuelles Thema aufgegriffen und es werden Lösungsansätze gezeigt,
                           Tel.: 06831/964597                             wie lebendige und abwechslungsreiche Gärten das Klima positiv beein-
                                                                          flußen können. Der Duft- und Würzgarten sowie die Obstwiese am Haus
                           Wallerfangen                                   Saargau bieten dafür Inspirationen. Bei Vorträgen, Führungen oder einfach
                                                                          „Garten - Gesprächen“ erhalten die Besucher Tipps und Anregungen
                           mit Oberlimberg
                                                                          sowie Antworten auf ihre Fragen.
                           Ortsvorsteherin: Julia Harenz                  Der Naturpark Saar-Hunsrück stellt bei der Veranstaltung die vielfältigen,
                                                                          regionalen Natur- und Kultur - Besonderheiten vor, die auf Wanderungen
                           Telefon 06831/7617047                          und Exkursionen in der Region erkundet werden können. Der Verein
                           www.wallerfangen.de                            Viezstraße informiert über die „Viezstraße“, eine Ferienstraße der beson-
                           www.oberlimberg.de                             deren Art, die mitten durch den Naturpark über den Saarlouiser Gau führt.
                                                                          Wissenswertes erfährt man bei der Regionalinitiative „Ebbes von Hei“,
                                                                          dem Freundeskreis Gärten ohne Grenzen sowie dem Landesverband
          Feuerwehr und DRK                                               Saar-Mosel der DGGL. Am Bienenstand in der Obstwiese erhalten die
                                                                          Besucher Einblick in das Leben dieser wichtigen Helfer. Vor Ort können
                                                                          insektenfreundliche Pflanzen erstanden werden, die der Kreisverband der
 ■ Mitteilungen der Freiwilligen                                          Gartenbauvereine Saarlouis in Zusammenarbeit mit renommierten Gärt-
                                                                          nereien anbietet. Am Nachhaltigkeits - Bus des Landkreises, der vor Ort
                                                                          sein wird, gibt es Informationen zu Klimaschutz, Umwelt, Regionalent-
   Feuerwehr Wallerfangen                                                 wicklung, Tourismus und zum Digitalen Regionalmarkt.
                                                                          Keramik- und Metallarbeiten des Ateliers „Gut gemacht“ schmücken den
                                                                          Garten und können ebenso wie in der Jugendwerkstatt des Landkreises
 Benötigen Sie dringend Hilfe von der Feuerwehr, bitte eine der           Saarlouis hergestellte Nisthilfen für Vögel und Insektenhotels verschie-
 beiden Nummern wählen.                                                   dener Größen käuflich erworben werden. Mit dabei ist auch die RST
                                                                          Schreibgeräte Manufaktur aus Wallerfangen, die Holzarbeiten aus heimi-
 Hier wird Ihnen schnellstmöglich geholfen !!!                            schen Hölzern zeigt.
                                                                          Fürs leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Der Gisinger Verein Bewahren
                                                                          & Erneuern bietet regionale Produkte und lädt zum Entdecken und Ge-
 Notruf Feuerwehr                               112 (ohne Vorwahl)       nießen ein. Viez und andere leckere Produkte aus den Streuobstwiesen
                                                                          offeriert der Verein Viezstraße.
 Rettungsdienst                                               112
 Polizei                                                      110

 Sollten Sie Fragen an die Feuerwehr haben,
 sind die Löschbezirke
 wie folgt zu erreichen:
 Löschbezirk Ittersdorf         06837-1299 oder 06837-912750
 Löschbezirk Mitte
 (Düren/Bedersdorf/Kerlingen)                  06837-1783 oder
                                                  06837-74493
 Löschbezirk West             06837/74521 oder 0152/26358441
 Löschbezirk Wallerfangen
 (St. Barbara, Gisingen)                     0163/3941244 oder
                                                0151/17261615
 Gemeindejugendwart                              0174-8222133
 Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wallerfangen,
 Frank MINOR,                                     06831-69542
 Stellvertretender Wehrführer,
 Andreas JOST,                                    06837-1510              ​​​​​​​
                                                                          Foto:   ©Alois Schuhn - Blick in den Duft- und Würzgarten hinter Haus
                                                                          Saargau in Gisingen.
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