Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
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41. Jahrgang Donnerstag, den 19. Mai 2022 Nr. 20/2022 Mitteilungsblatt der Gemeinde W a l l e r fa n g e n Mit den Gemeindebezirken: Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ihn-Leidingen, Ittersdorf, Kerlingen, Rammelfangen, St. Barbara, Wallerfangen mit Oberlimberg Mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Wallerfangen Unsere Partnergemeinde in Frankreich: St. Vallier
Wallerfangen -2- Ausgabe 20/2022 Bereitschaftsdienste Für die Veröffentlichung des Bereitschaftsdienstes übernimmt die Gemeinde Wallerfangen keine Haf- i Kinderärztlicher Notfalldienst tung. Es gibt nur noch einen zentralen Standort für das gesamte West-Saarland, wo ein kinderärztlicher Not- dienst am Wochenende, an Feiertagen sowie Brü- i Apothekendienst für ckentagen angeboten wird. Wallerfangen und Saarlouis Die Praxisräume für diesen Dienst befinden sich im Erdgeschoss der Elisabeth-Klinik in Saarlouis. Notdienst-Hotline der ABDA, kostenlose Rufnummer: Es ist dringend notwendig, um die Wartezeit für Sie 0800/00 22 8 33, oder Kurzwahl 22 8 33 von jedem so gering wie möglich zu halten, vorher anzurufen! Handy (69 Cent/Minute) Die Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder und Jugend- 19.05.2022, Donatus-Apotheke, Roden, Tel.: 06831/80226 liche ist unter folgender Rufnummer zu den aufge- 20.05.2022, Pachtener-Apotheke, Dillingen, Tel.: führten Zeiten erreichbar: Telefonnummer: 06831/1257883 06831/73309 An den übrigen Wochentagen erreichen Sie den Be- 21.05.2022, Römer-Apotheke, Roden, Tel.: 06831/88880 reitschaftsdienst außerhalb der Sprechstunde über 22.05.2022, Brunnen-Apotheke, Dillingen, Tel.: Ihre Kinder und Jugendärztliche Praxis. 06831/703936 23.05.2022, Crispinus-Apotheke, Lisdorf, Tel.: 06831/3055 24.05.2022, Doc´sVauban-Apotheke, Saarlouis, i HNO Notfalldienst Tel.: 06831/4881199 Die Bereitschaftsdienstpraxis wird Ihnen unter der 25.05.2022, Saar-Apotheke, Saarlouis, Tel.: 06831/41051 Rufnummer 116-117 mitgeteilt. i Ärztlicher Bereitschaftsdienst i Augenärztlicher Notfalldienst Der Bereitschaftsdienst der Augenärzte ist über die (inkl. Kinderärzte / Augenärzte / HNO-Ärzte) Telefon-Nr. 116117 erreichbar. Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. i Zahnärztlicher Notfalldienst Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet. (Nur für dringende Fälle und nach vorheriger tele- fonischer Vereinbarung!): Von Samstag, 8.00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr, an Feiertagen (inkl. Heiligabend/Silvester), an Rosen- 21./22.05.2022, montag sowie an Brückentagen). Dr. B. Rotta, Schwalbach, Tel: 06834/55505 Bereitschaftsdienstpraxis Saarlouis: Es wird auch auf die Internetseite www.zahnaerzte- Im Marienhaus Klinikum Saarlouis saarland.de verwiesen, auf der die aktuellen zahn- ärztlichen Notfalldienste veröffentlicht werden. Kapuziner Str. 4, 66740 Saarlouis Bereitschaftsdienstpraxis Dillingen: Im ehemaligen Krankenhaus Dillingen Werkstr. 3, 66763 Dillingen i Tierärztlicher Notdienst In den Zeiten, in denen die Bereitschaftsdienstpraxis Tierärztliche Notdienstplan von der Tierärztekammer geöffnet ist, erreichen Sie den diensthabenden Arzt/ des Saarlandes ist auf einer Homepage gestellt und die diensthabende Ärztin direkt über die Nummer der ist unter der Internetseite: http://tierarzt-saar.de/. Bereitschaftsdienstpraxis: Telefon: 01805/ 663 006* abrufbar. Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Druck: Druckhaus WITTICH KG Impressum Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: amtlicher Teil: Bürgermeister Horst Trenz, Rathaus, 66798 Wallerfangen Erscheinungsweise: wöchentlich übriger Teil: Martina Drolshagen, Verlagsleiterin Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Zentrale: Tel. 06502 9147-0, E-Mail: service@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeich- nete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Wallerfangen -3- Ausgabe 20/2022 Thema der Woche aus der Gemeinde W A L L E R FA N G E N Mitteilungen des Bürgermeisters und der Gemeinden Neugestaltung Amalienplatz Vielleicht haben Sie es schon bemerkt? Der Amalienplatz erstrahlt in neuem Glanz. Im Frühjahr 2022 mussten wir schweren Herzens die alten Platanen auf dem Amalienplatz entfernen, weil diese nicht mehr standsicher waren. Nachdem die Wurzeln herausgefräst waren, war klar, dass der Platz einer Renovierung bedurfte. Die Planung für die Umgestaltung hat das Gemeindebauamt übernommen, die bauliche Umsetzung der Gemeindebauhof. Die zeitliche Umsetzung verzögerte sich leider um 4 Wochen, weil die rechtzeitig bestellten Materialien auf sich warten ließen. So zeigte sich bei diesem kleinen Projekt die allgemeine Situation in der Materialbeschaffung. Wir bedanken uns an dieser Stelle recht herzlich für das entgegengebrachte Verständnis der Anwohner des Amalienplatzes, für die Unannehmlichkeiten während der Bauphase. Der Dank geht auch an die Mitarbeiter der Bauverwaltung und vor allem des Bauhofes für den gelungenen Amalienplatz. Wir freuen uns, den Amalienplatz mit neuer Bepflanzung (3 Amberbäume, 1 Ginkgo und als Fußbepflanzung Lavendel) und einer wassergebundenen Decke als Oberfläche präsentieren zu dürfen. Somit schaffen wir ein verbessertes Ortsbild! Ihr Bürgermeister und Ortsvorsteherin Horst Trenz Julia Harenz
Wallerfangen -4- Ausgabe 20/2022 Thema der Woche aus der Gemeinde W A L L E R FA N G E N Mitteilungen des Bürgermeisters und der Gemeinden
Wallerfangen -5- Ausgabe 20/2022 Thema der Woche aus der Gemeinde W A L L E R FA N G E N Mitteilungen des Bürgermeisters und der Gemeinden
Wallerfangen -6- Ausgabe 20/2022 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde W a l l e r fa n g e n Mit den Gemeindebezirken: Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ihn-Leidingen, Ittersdorf, Kerlingen, Rammelfangen, St. Barbara, Wallerfangen mit Oberlimberg Amtlicher teil • Bekanntmachungen ■Stellenausschreibung für die ehrenamtliche Tätigkeit einer stellvertretenden Schiedsperson Bei der Gemeinde Wallerfangen ist für den Schiedsbezirk II (Gauorte ohne Ober- limberg) das Ehrenamt einer stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen. Der Beginn der Amtszeit wäre sofort. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe einer Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsver- schiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschafts- streitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schadensersatzansprü- chen, aber auch in Fällen der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Das Amt kann bekleiden: - Wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. - Wer geistig und körperlich in der Lage dazu ist. - Wer das 25. Lebensjahr vollendet hat. - Wer im Schiedsbezirk wohnt. Die Wahl einer Schiedspersonen erfolgt durch den Orts- bzw. Gemeinderat, für die Dauer von fünf Jahren und bedarf der Bestätigung des Direktors des Amts- gerichtes Saarlouis. Die zukünftigen Schiedspersonen werden durch Lehrgänge auf ihre Aufgaben vorbereitet. Dieses Wissen wird regelmäßig bei Fortbildungslehrgängen vertieft. Die Fortbildungs- und Sachkosten werden natürlich übernommen. Eine Auf- wandsentschädigung wird ebenfalls ausgezahlt. Personen die sich angesprochen fühlen, richten Ihre schriftliche Bewerbung an die Gemeindeverwaltung Wallerfangen. Weitere Auskünfte erteilt Frau Meyer (06831/680934). Der Bürgermeister Horst Trenz
Wallerfangen -7- Ausgabe 20/2022 Bekanntmachung Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel Ergänzendes Verfahren zur Nachholung der Öffentlichkeitsbeteiligung in den Gemeinden Wallerfangen und Beckingen AZ.: II WASS/1/22 Die RAG Aktiengesellschaft, Im Welterbe 10, 45141 Essen, hat im Jahr 2017 beim Oberberg- amt des Saarlandes, Am Bergwerk Reden 10, 66578 Schiffweiler, den Rahmenbetriebsplan für das Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Wasserpro- vinzen Reden und Duhamel vorgelegt. Das Vorhaben ist gemäß § 52 Abs. 2 a Satz 1 BBergG i. V. m. § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau und Nr. 13.3.1 der Anlage 1 des UVPG umweltverträglichkeitsprüfungspflichtig. Zuständige Anhö- rungs- und Planfeststellungsbehörde ist das Oberbergamt des Saarlandes. Zur Zulassung des Rahmenbetriebsplans wurde nach § 52 Abs. 2 a Satz 1 Bundesberggesetz (BBergG) in Verbindung mit § 1 Nr. 9 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) und Nr. 13.3.1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ein Planfeststellungsverfahren und als Teil dieses Ver- fahrens gemäß § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau eine Umweltverträglichkeitsprüfung in der Zustän- digkeit des Oberbergamtes des Saarlandes durchgeführt. Mit Datum vom 17.08.2021 hat das Oberbergamt des Saarlandes den Planfeststellungsbe- schluss einschließlich der für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse er- teilt. Der Planfeststellungsbeschluss ist derzeit aufgrund von rechtshängigen Klagen nicht voll- ziehbar. Im Klageverfahren ist aufgefallen, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Öf- fentlichkeitsbeteiligung in den Gemeinden Wallerfangen und Beckingen, deren Gemeindege- biete zu geringem Teil innerhalb des Untersuchungsraums der Umweltverträglichkeitsprüfung liegen, unterblieben ist. Um einen möglichen Verfahrensfehler zu heilen, wird die Öffentlich- keitsbeteiligung in beiden Gemeinden im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens vorsorglich nachgeholt. Soweit das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren in anderen Gemeinden und Städ- ten durchgeführt wurde, findet keine Wiederholung statt. Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit in den Gemeinden Wallerfangen und Beckingen wird die Auslegung der für die Beteiligung auszulegenden Unterlagen aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsge- mäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungs- sicherstellungsgesetz PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Unterla- gen stehen in der Zeit vom 24.05.2022 bis einschließlich den 23.06.2022 für die Dauer eines Monats auf der Internetseite des Oberbergamtes des Saarlandes unter www.saarland.de/grubenwasseranstieg zur Einsichtnahme für jedermann zur Verfügung. Als zusätzliches Informationsangebot werden die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 24.05.2022 bis einschließlich den 23.06.2022 zur Einsichtnahme bei der Gemeinde Wallerfangen, Rathaus Nebengebäude, Bauamt, Zimmer 1, Fabrikplatz
Als zusätzliches Informationsangebot werden die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 24.05.2022 bis einschließlich den 23.06.2022 zur Einsichtnahme Wallerfangen -8- Ausgabe 20/2022 bei der Gemeinde Wallerfangen, Rathaus Nebengebäude, Bauamt, Zimmer 1, Fabrikplatz 1, 66798 Wallerfangen, zu folgenden Zeiten ausgelegt: Mo-Fr 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Di 13:30 Uhr bis 15.30 Uhr, Do 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr und bei der Gemeinde Beckingen, Rathaus Zimmer 1.08, Bergstraße 48, 66701 Beckingen, zu folgenden Zeiten ausgelegt: Mo Do 08.30 12.00 Uhr, Fr 08.00 12.30 Uhr, Mo u. Do 13.30 15.15 Uhr und Di 13.30 18.00 Uhr. Die Einsichtnahme vor Ort bei der Gemeinde Wallerfangen erfordert aufgrund der allgemeinen Pandemielage eine vorherige Terminabsprache unter Tel.: 06831/6809-37, oder per E-Mail unter: alexandra.grosche@wallerfangen.de. Die Einsichtnahme vor Ort bei der Gemeinde Beckingen erfordert aufgrund der allgemeinen Pandemielage eine vorherige Terminabsprache unter Tel.: 06835/55303, oder per E-Mail un- ter: bauverwaltung@beckingen.de. Aufgrund der aktuellen COVlD-19-Situation wird auf die Pflicht zur Einhaltung der jeweils ak- tuellen Hygienevorschriften beim Betreten der Auslegungsstellen hingewiesen. Sollte es infolge der COVlD-19-Situation während der Auslegung der Planunterlagen zu einer vollständigen Schließung der Auslegungsstellen für den Publikumsverkehr kommen oder der Zugang zu den Auslegungsstellen einzelnen Personen aus sonstigen pandemiebedingten Gründen untersagt sein, wird als weiteres zusätzliches Informationsangebot im vorgenannten Zeitraum gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG der Versand der Unterlagen auf einem USB-Stick angeboten. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Oberbergamt des Saarlandes, Am Bergwerk Reden 10, 66578 Schiffweiler, Tel.: 0681/501-4811. Maßgeblich ist der Inhalt der im Internet veröffentlichten Unterlagen. Zur Einsichtnahme veröffentlicht werden die von der Vorhabenträgerin in 2017 eingereichten Planfeststellungsunterlagen sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die dem Oberbergamt zu Beginn des Beteiligungsverfahrens in 2017 vorgelegen haben. Dies sind: Antrag und Erläuterungsbericht nebst allgemeinverständlicher Zusammenfassung Umweltverträglichkeitsstudie (UVS/UVP-Bericht) NATURA 2000 Vorstudien/Verträglichkeitsstudien Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Hydrogeologische Bewertung einer möglichen Beeinflussung des oberflächennahen Grundwassers Gutachten zu den Bodenbewegungen im Rahmen des stufenweisen Grubenwasser- anstiegs Stoffprognose für das Ansteigenlassen des Grubenwasserspiegels Begutachtung und sicherheitstechnische Begleitung im Hinblick auf Fragen der Ausgasung Stellungnahme zur möglichen Radonbelastung Gutachten zu Erschütterungen Untersuchungen zum Thema Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie Gutachten der GGF Grundwasser- und Geo-Forschung GmbH zur hydrogeologischen Beurteilung aus Juli 2017 Fachliche Plausibilitätsprüfung der Erschütterungsproblematik von Prof. Knoll aus Sep- tember 2017.
Fachliche Plausibilitätsprüfung der Erschütterungsproblematik von Prof. Knoll aus Sep- tember 2017. Wallerfangen -9- Ausgabe 20/2022 Die im Planfeststellungsbeschluss vom 17.08.2021 unter A.3.1 bis A.3.3 aufgeführten Unter- lagen werden ebenfalls vollständig zur Einsichtnahme veröffentlicht und umfassen damit über die zu Beginn des Beteiligungsverfahrens im Jahr 2017 vorliegenden Unterlagen hinausge- hend: Konzept der RAG für ein Monitoring, Stand Dezember 2020 Von der Vorhabenträgerin im März 2021 eingereichte Unterlagen zur Prüfung von Ver- änderungen aufgrund aktueller wasserrechtlicher Planungen auf der Bewirtschaftungs- ebene und aktueller Regelwerke, zur Prüfung der Aktualität des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags und zur Prüfung der Aktualität der NATURA 2000-Vorstudien und -Ver- träglichkeitsstudien Überprüfung des RAG-Antrags durch das Dresdner Grundwasserforschungszentrum e.V. aus Februar 2021 Gutachten zu PCB-Belastungen und weiteren Stoffen der ahu GmbH aus Februar 2019. Der Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamts vom 17.08.2021 wird den zur Einsicht- nahme veröffentlichten Unterlagen informatorisch beigefügt. Die Unterlagen können von jedermann eingesehen werden. Die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden auch im zentralen Internetpor- tal (https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=99D1582F-F7E8-4AD5-B774- 0C6ADA88CA8D&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-sl&docid=99D1582F-F7E8-4AD5-B774- 0C6ADA88CA8D) in der Zeit vom 24.05.2022 bis einschließlich den 23.06.2022 veröffent- licht. Ergänzende Verfahrenshinweise: 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Monate nach Ablauf der Auslegungsfrist - also bis einschließlich den 23.08.2022 - schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbergamt des Saarlandes, Am Bergwerk Reden 10, 66578 Schiff- weiler (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) oder bei den Gemeinden, in denen die Auslegung erfolgt, Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das ergänzende Verfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungen müssen den Namen und die Anschrift der Einwenderin bzw. des Ein- wenders lesbar enthalten und den geltend gemachten Belang sowie das Maß der be- fürchteten Beeinträchtigungen erkennen lassen. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften be- fugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 SVwVfG einzulegen, können bis zwei Monate nach Ablauf der Auslegungsfrist - also bis einschließlich den 23.08.2022 Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Mit Ab- lauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen für das ergänzende Verfahren ausgeschlossen (§§ 73 Abs. 4 Satz 3 6 SVwVfG). 2. Bei Anträgen und Eingaben, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unter- zeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unter- zeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertre- ter kann nur eine natürliche Person sein (§ 17 Abs. 1 SVwVfG).
zeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertre- Wallerfangen ter kann nur eine natürliche Person sein (§ 17 Abs. 1 SVwVfG). - 10 - Ausgabe 20/2022 Die Planfeststellungsbehörde kann gleichförmige Eingaben, die die Angaben nach Satz 1 nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder dem Erfordernis des Satzes 2 nicht entsprechen, unberücksichtigt lassen. Die Plan- feststellungsbehörde kann ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt las- sen, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 Abs. 2 SVwVfG). 3. Nach dem Ablauf der Einwendungs- und Stellungnahmefrist wird das Oberbergamt des Saarlandes, wenn Einwendungen oder Stellungnahmen eingereicht wurden, über die Durchführung eines Erörterungstermins gemäß § 73 Abs. 6 Satz 1 SVwVfG oder die ersatzweise Durchführung einer Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG bzw. den Ersatz einer Online-Konsultation durch eine Telefon- oder Videokonferenz gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 PlanSiG entscheiden. Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser gemäß § 73 Abs. 6 Satz 2 SVwVfG min- destens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, die Vorhaben- trägerin sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden gemäß § 73 Abs. 6 Satz 3 SVwVfG von dem Erörterungstermin benach- richtigt. Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und des Vorhabenträgers mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, kann dies gemäß § 73 Abs. 6 Satz 4 SVwVfG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung beim Erörterungstermin durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben einer bzw. eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne sie/ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 68 Abs. 1 SVwVfG). Findet eine ersatzweise Online-Konsultation statt, wird der Termin mindestens eine Wo- che vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die zur Teilnahme an einem Erörterungstermin Berechtigten werden gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 PlanSiG von der Durchführung der Online- Konsultation benachrichtigt. Die vorstehend geschilderten Regelungen der Benachrich- tigung gemäß § 73 Abs. 6 Satz 2 - 4 SVwVfG gelten entsprechend. Ein Ersatz der On- line-Konsultation durch eine Telefon- oder Videokonferenz ist gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 PlanSiG nur mit Einverständnis der zur Teilnahme Berechtigten möglich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme an einem Erörterungstermin, einer Online-Konsultation oder einer Telefon- oder Video- konferenz oder eine Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Die Planfeststellungsbehörde entscheidet am Ende des ergänzenden Verfahrens durch Planergänzungs- oder Planänderungsbeschluss über die Einwendungen und Stellung- nahmen, über die bei einer Erörterung, einer Online-Konsultation oder einer Telefon- oder Videokonferenz keine Einigung erzielt worden ist. Der Beschluss wird der Vorha- benträgerin und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 1 SVwVfG). Sind außer an die Vorhabenträgerin mehr als 50 Zustellungen an Einwender und diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, vorzunehmen, können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 74 Abs. 5 Satz 1 SVwVfG). Der Text dieser Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Oberbergamts des Saarlandes www.saarland.de/grubenwasseranstieg, im zentralen Internetportal https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=99D1582F-F7E8-4AD5-B774- 0C6ADA88CA8D&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-sl&docid=99D1582F-F7E8-4AD5-B774- 0C6ADA88CA8D, auf der Homepage der Gemeinde Wallerfangen, https://www.wallerfan- gen.de/rathaus/amtl-bekanntmachungen/ und der Homepage der Gemeinde Beckingen www.beckingen.de eingesehen werden.
Wallerfangen - 11 - Ausgabe 20/2022 ■ Öffentliche und Nichtöffentliche Sitzung des ■ Jagdgenossenschaft Gisingen Ortsrates des Gemeindebezirkes Ittersdorf Einladung Bekanntmachung Am Montag, den 23. Mai 2022, findet um 19.00 Uhr im Clubhaus des VfB Gisingen, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Gis- Am Donnerstag, den 02. Juni 2022, 18.00 Uhr, findet im Dorfge- ingen statt, zu der alle Jagdgenossen eingeladen sind. meinschaftshaus Ittersdorf, Saarlouiser Straße, eine öffentliche und Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken innerhalb der nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates des Gemeindebezirkes Itters- bejagbaren Grundflächen dieses gemeinschaftlichen Jagdbezirkes. dorf statt. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Tagesordnung Er kann sich dabei vertreten lassen durch seinen Ehegatten, durch A) Öffentliche Sitzung volljährige Verwandte gerader Linie, durch eine in seinen Diensten 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates des stehende Person oder durch einen Bevollmächtigten, der als Jagd- Gemeindebezirkes Ittersdorf vom 26. Januar 2022 genosse derselben Jagdgenossenschaft angehört. Die Bestellung als -Öffentliche Sitzung- Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder 2. Erweiterung und Sanierung der Kita Ittersdorf Vertreter darf mehr als drei Vollmachten in einer Person vereinigen. 3. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen Tagesordnung B) Nichtöffentliche Sitzung 1. Begrüßung durch die Jagdvorsteherin 4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates des 2. Genehmigung der Jahresrechnungen 2018/2019, 2019/20, 2020/2021 Gemeindebezirkes Ittersdorf vom 26. Januar 2022 und 2021/2022 - Nichtöffentliche Sitzung- 3. Entlastung der Jagdvorsteherin 5. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen 4. Neuwahl der/des Jagdvorsteherin/Jagdvorstehers und seiner/seines 66798 Wallerfangen-Ittersdorf, den 16. Mai 2022 Stellvertreterin/Stellvertreters Der Ortsvorsteher 5. Neuwahl der Mitglieder des Jagdgenossenschaftsausschusses bzw. Heinz Rickert deren Stellvertreter 6. Behandlung von Anträgen 7. Haushaltsplan 2022/2023 ■ Nichtöffentliche Sitzung des 8. Mitteilungen, Anfragen, Anregungen Rechnungsprüfungsausschusses des Die Versammlung findet unter Einhaltung der geltenden gesetz- lichen Bestimmungen zur Corona-Pandemie statt. Gemeinderates Wallerfangen Wallerfangen-Gisingen, den 16.05.2022 Bekanntmachung Die Jagdvorsteherin Am Dienstag, 24. Mai 2022, 17:15 Uhr findet im Sitzungssaal des Ulrike Heffinger Rathauses in Wallerfangen eine nichtöffentliche Sitzung des Rech- nungsprüfungsausschusses des Gemeinderates Wallerfangen statt. Tagesordnung: Nichtöffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungs- prüfungsausschusses des Gemeinderates Wallerfangen vom 24. September 2020 -Nichtöffentliche Sitzung- 2. Jahresabschluss 2020 4. Prüfung des Jahresabschluss 2021 3. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen 66798 Wallerfangen, den 16. Mai 2022 Inge Ney Die besondere Vorsitzende Ende des amtlichen Teils
Wallerfangen - 12 - Ausgabe 20/2022 -ITTEILUNGENåDERå6ERWALTUNG Das Freibad Wallerfangen hat seine Pforten für die diesjährige Badesaison geöffnet. Das über die Landesgrenzen hinaus beliebte Bad ist wie folgt geöffnet: Dienstag bis Sonntag, von 11.00 bis 19.00 Uhr. Montags bleibt das Freibad geschlossen. In den Ferien bleiben die genannten Zeiten von Dienstag bis Donnerstag bestehen freitags öffnet das Bad dann um 11:00 Uhr, schließt allerdings erst um 20:00 Uhr. An den Wochenendtagen (Samstag/Sonntag), beginnt die Badezeit schon um 10:00 Uhr und endet um 20:00 Uhr. Eine Erweiterung der Öffnungszeiten an hochsommerlichen Tagen oder eine Reduzierung bei schlechter Witterung oder schwacher Auslastung ist möglich. Das Wallerfanger Freibad bietet badefreudigen Gästen drei verschiedene Becken, dazu großzügige, sehr gepflegte Liegewiesen, Kiosk, Imbiss sowie Parkplätze in unmittelbarer Nähe an. Weitere Attraktionen wie Beachvolleyballplatz, Wasserpilz im Mehrzweckbecken, Boule- sowie Bolzplatz, stehen den Gästen zur Verfügung. Nach dem jetzigen, aktuellen Stand wird die Freibadsaison 2022, ohne coronabedingte Maßnahmen durchgeführt werden. Die Badegäste können sich somit auf eine auflagenfreie Saison freuen. Vollendung des 6. Lebensjahres haben Kinder freien Eintritt. Für Kinder ab 6 Jahren Erwachsene kostet 6 Freibadverwaltung unter 06831/6809-35.
Wallerfangen - 13 - Ausgabe 20/2022 ■ Informationen zum Glasfaserausbau in Wallerfangen: Deutsche Glasfaser lädt zum Bauinformationsabend ein Informationsabend über Glasfaserausbau am 01.06.2022 in der Festhalle Walderfingia, Bungertstraße 34, 66798 Wallerfangen Bald wird Wallerfangen durch Deutsche Glasfaser mit schnellem Internet versorgt. Das Team von Deutsche Glasfaser möchte die Bürgerin- nen und Bürger persönlich über die nächsten Schritte informieren und lädt sie daher zu einem Bauinformationsabend am 01. Juni 2022 (Festhalle Walderfingia, Bungertstraße 34, 66798 Wallerfangen) um 19:00 Uhr ein. Auf der Veranstaltung erfahren die Bürgerinnen und Bürger alles rund um den Glasfaserausbau in Wallerfangen, den Hausanschluss und die Installation der Endgeräte. Außerdem können sie sich über den Bauprozess, die Baumaterialien und das Internet-TV- Produkt von Deutsche Glasfaser informieren. „Glasfaser schafft die Voraussetzung, um alle Möglichkeiten des digitalen Zeitalters nutzen zu können. Dank unserer Erfahrung und Techno- logiekompetenz verlegen wir Glasfaser schnell und effizient und können Wallerfangen zügig an das Glasfasernetz anbinden“, so Diana Schneider, Projektmanagerin Bauvermarktung von Deutsche Glasfaser. „Auf dem Bauinformationsabend geben wir den Bürgerinnen und Bürgern von Wallerfangen Einblicke in den Bauprozess und stehen für Fragen bereit.“ Das Team von Deutsche Glasfaser steht zudem weiterhin für alle Rückfragen im Servicepunkt vor Ort (Provinzialstraße 106, 66806 Ensdorf, Donnerstag: 10:00 -13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr) persönlich zur Verfügung. Fragen zum Bau beantwortet auch die kostenlose Deutsche Glasfaser Bau-Hotline unter 02861 - 890 60 940 montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr. Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar. ■ Redaktionsschluss-Vorverlegungen !! ACHTUNG !! Die Feiertage im Mai u. Juni machen folgende Vorverlegungen erforderlich Christi Himmelfahrt – KW 21 Redaktionsschluss: Freitag, 20.05., 10.00 Uhr Pfingstmontag – KW 23 Redaktionsschluss: Freitag, 03.06., 10.00 Uhr Fronleichnam – KW 24 Redaktionsschluss: Freitag, 10.06., 10.00 Uhr Wir bitten Sie ihre Berichte rechtzeitig am o.g. Termin einzustellen, später eingehende Berichte können nicht mehr berücksichtigt werden. LINUS WITTICH Medien, Redaktion ✁ ■ Mitteilung an die Verwaltung Herrn Bürgermeister der Gemeinde Wallerfangen, Rathaus, 66798 Wallerfangen Ich habe am ..............................folgendes festgestellt: ❑ Kinderspielplatz verunreinigt /Spielgeräte beschädigt ❑ Schutt / Unratablagerung ❑ Fahrbahndecke beschädigt ❑ Hydrant / Kanaldeckel /Gully schadhaft ❑ Verkehrsschild beschädigt ❑ Bäume, Hecken und Sträucher behindern die Übersicht ❑ Straßenbaustelle nicht gesichert Sonstige Anregungen:������������������������������������������������������������������� Kurze Ortsangabe:���������������������������������������������������������������������� Name:��������������������������������������������������������������������������������� Wohnort, Straße:����������������������������������������������������������������������� ■ Bei Erledigung von Bauhofarbeiten bitte direkt den Bauhofleiter kontaktieren Um eine Arbeitserleichterung für das Bauamt zu schaffen, bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger bei der Erledigung von Arbeiten, die in den Aufgabenbereich des Bauhofes fallen, zukünftig direkt den Bauhof zu kontaktieren. Den Bauhof er- reichen Sie während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung unter der Telefon-Nr.: 0 68 31 / 64 31 572. ✁
Wallerfangen - 14 - Ausgabe 20/2022 Historische Seite für die Gemeinde Wallerfangen Die Familie du Pillard de Requin (2) Auf dem Wallerfanger Friedhof finden wir die ummauerte Gruft der Familie du Pillard de Requin. Unter einem der eindrucksvollsten Grabdenkmäler der Umgebung ruhen hier Isidor Charles du Pillard de Requin (1820-1888) und seine Mutter Gertrud de Requin (1792- 1866). Über dem Grab steht ein zwar verwitterter, doch aus feinstem Carrara - Marmor gefer- tigter Gedenkstein. Der unterscheidet sich durch die schiere Größe und die Schönheit seiner künstlerischen Gestaltung von den anderen historischen Grabdenkmälern. Er hat die Form eines Pfeilers und steht in kubischer, sich verjüngender Gestalt über einem nahezu rechteckigen Grundriss. Besonders die Frie- se der oberen Stockwerke sind schlicht und fein und in kunstvoller Formensprache her- ausgearbeitet. Die giebelartige Bekrönung des Grabpfeilers und ein hoch aufgerichtetes Kreuz betonen die eindrucksvolle Höhe. Auf der Vorderseite unten präsentiert sich dem Betrachter ein aus dem Stein herausgehau- ener, wunderschön plastisch gestalteter Blu- menkranz. Bei Dekoren der Grabdenkmäler in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren Symbole aus der klassischen griechi- schen Kunst gebräuchlich. So wurden die Toten in der Antike mit Blumen bekränzt, um den Schutz der Götter herbeizuführen. Die Kreisform des Kranzes ist als Symbol der Ewigkeit und der nicht endenden Existenz der Seele zu verstehen. Pragmatisch war der Blumenkranz aber auch als Zeichen von Ruhm und Ehre des Verstorbenen anzusehen. Bei dem Grabpfeiler der Familie du Pillard de Requin handelt es sich um eine solide hand- werkliche Ausführung und ein in feinen Proportionen überzeugendes Denkmal. Der Grab- pfeiler erscheint erhaltenswert allein schon wegen seiner Einzigartigkeit im Saarlouiser Raum. In Absprache mit dem Denkmalamt und der Gemeinde wäre jedoch eine gründliche Ober- flächensäuberung wünschenswert. Der so wieder hervorgehobene strahlende Glanz des Carrarasteins würde dem Wallerfanger Friedhof ein bewunderungswürdiges Kennzeichen geben. Die wichtige Frage nach der Finanzierung durch die öffentliche Hand würde sich nicht stellen, weil das Schöne nicht nur in diesem Fall leichter einen Sponsor findet als das weni- ger Schöne. Text: Rainer Darimont, T: 62843, Foto: Archiv Historisches Museum Wallerfangen, Bildtechnik: Klaus Eisenbarth Verein für Heimatforschung Wallerfangen
Wallerfangen - 15 - Ausgabe 20/2022 Öffnungszeiten und Sprechstunden ■ Öffnungszeiten und Sprechstunden Denkmalbeauftragte für den Bereich Wallerfangen Stefan Michelbacher, Tel: 0170-3213427, der Gemeindeverwaltung E-Mail: sjm111@t-online.de Im Rathaus und in allen den Nebengebäuden ist der Zutritt für die Isabell Andruet, Tel: 0173/4953004, E-Mail: andruet@gmx.de BesucherInnen nur durch das Tragen einer Mund-Nasen-Schutz- Deutsche Rentenversicherung maske gestattet, ebenso das Desinfizieren der Hände. Der zuständige Versichertenberater Herrn Johannes Bodwing, ist zur Der gesetzliche Mindestabstand von 1,50 Meter zu den Mitarbeite- Zeit nur unter der Telefon-Nr. 06831/46437 oder 0160/95141138 zu rinnen und Mitarbeitern bzw. Besuchern ist einzuhalten. erreichen. Ich bitte um Verständnis. ■ Rufnummern in der ■ Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Gemeinde Wallerfangen und des Wasserleitungszweckverbandes Rathaus ������������������������������������������������������������������� 06831/6809-0 „Gau-Süd“, Wallerfangen Rathaus Fax-Nr. �������������������������������������������������������� 06831/680950 E-Mail: ����������������������������������������������������������� info@wallerfangen.de vormittags nachmittags Internet: �������������������������������������������������������� www.wallerfangen.de Montag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geschlossen Wasserleitungszweckverband Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Verwaltung ���������������������������������������������������������������� 06831/6809-0 Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geschlossen Fax ��������������������������������������������������������������������������� 06831/6809-88 Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr E-Mail: ��������������������������������������������������������������������� info@wzvgs.de Bereitschaftsdienst ��������������������������������������������������� 0178/6112001 Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geschlossen. Beigeordnete Um vorherige Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbei- Schirra Stefan ����������������������������������������������������������� 06831/964597 terinnen und Sachbearbeitern wird gebeten, um unnötige Wartezei- ten für Sie zu vermeiden. Der Zutritt ist für die BesucherInnen nur Kiefer Wolfgang ���������������������������������������������������������� 06831/64184 durch entsprechenden Mund-Nasen-Schutz gestattet. Der gesetz- Ortsvorsteher liche Mindestabstand von 1,50 Meter zu den Mitarbeiterinnen und Bedersdorf (Grasmück Lothar) ������������������������������������� 06837/1873 Mitarbeitern bzw. Besuchern ist einzuhalten. Düren (Grundhefer Maria Luise) ������������������������������������� 06837/829 Gisingen (Heffinger Ulrike) �������������������������������������������� 06837/7372 Ihn/Leidingen (Schmitt Wolfgang) ���������������������������������� 06837/534 ■ Standesamt Ittersdorf (Rickert Heinz) ������������������������������������������������� 06837/891 Kerlingen (Schmidt Werner) ������������������������������������������ 06837/7118 Das Standesamt Wallerfangen hat mit dem Standesamt Dillingen/ Rammelfangen (Harpers Gabriele) ����������������������������� 06837/74237 Saar fusioniert und bildet einen einheitlichen Standesamtsbezirk mit der Bezeichnung „Standesamt Dillingen/Saar“. St. Barbara (Schirra Stefan) �������������������������������������� 06831/964597 Der Dienstsitz des „neuen“ Standesamtes befindet sich im Wallerfangen (Harenz Julia) ������������������������������������ 06831/7617047 Rathaus Dillingen/Saar, Merziger Str. 51, 66763 Dillingen/Saar, Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaften in der Gemeinde 1. Etage, Zimmer 1.17 und 1.18. Wallerfangen Die Öffnungszeiten des Rathauses Dillingen erfahren Sie unter Leidingen/Bederdorf: Ursula Pieper, Bedersdorf, Tel: 06831/175810 der Telefonnummer: 06831/709-0 Kerlingen/Düren: Werner Schmidt, Kerlingen, Jakobusstr. 23a, E-Mail: standesamt@dillingen-saar.de �������������������������������������������������������������������������������� Tel: 06837/7118 Fax-Nr.: 06831/709-231 Gisingen: Ulrike Heffinger, Gisingen, Zum Scheidberg 9a, �������������������������������������������������������������������������������� Tel: 06837/7372 Ihn: Wolfgang Schmittt, Ihn,Rammelfanger Str. 9, ��� Tel: 06837/534 ■ Historisches Museum Wallerfangen, Ittersdorf: Franz-Josef Schrecklinger, Ittersdorf, Zur Weisacht 4, ������������������������������������������������������������������������������ Tel: 06837/74130 Louisenstr. 3 (Adolphshöhe): Rammelfangen: Thomas HANS, Rammelfangen, Landstr. 1 a, Tel: Öffnungszeiten: Freitag bis Sonntag von 15 bis 18 Uhr und bringen 06837/7080860 Sie einen Mund- und Nasenschutz mit! Wallerfangen/St. Barbara: Stefan Schirra, St. Barbara, Keltenstr. 4, Kontakt: Dr. Peter Winter, Tel: 06831/60212 ���������������������������������������������������������������������������� Tel: 06831/964597 www.verein-fuer-heimatforschung-wallerfangen.de Schulen Grundschule Wallerfangen ��������������������������������������� 06831/965199 Fax ���������������������������������������������������������������������������� 06831/643422 ■ Öffnungszeiten Museum „Haus Saargau“ Grundschule Gisingen ������������������������������������������������ 06837/91001 in Wallerfangen-Gisingen Fax �������������������������������������������������������������������������� 06837/7080051 FGTS ���������������������������������������������������������������������� 06837/7080050 Adresse: Zum Scheidberg 11, Gisingen, Tel. und Fax: 06837/912762 Gemeinschaftsschule Am Limberg��������������������������� 06831/964585 Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Sonntag und Feiertag: 14.00-17.00 Uhr, Fax ���������������������������������������������������������������������������� 06831/964594 Do und Fr-: 10.00 Uhr-12.00 Uhr Nachmittagsbetreuung Grundschule Wfg. ��������������� 06831/643425 Kreismusikschule Wallerfangen ������������������������������������ 06837/7968 Kindergärten ■ Sprechstunden Kindergarten Gisingen �������������������������������������������������� 06837/1283 Bürgermeister: Kindergarten Ittersdorf ������������������������������������������������� 06837/1356 Nach vorheriger Termin-Vereinbarung, Tel.: 06831/6809-21 Fax-Nr. ���������������������������������������������������������������������� 06837/901988 Behindertenbeauftragter der Gemeinde Wallerfangen: Kindergarten Wallerfangen ��������������� 06831/61128, 06831/643432 Herr Oliver Bianchi, Eichenbornweg 39, Tel: 06831/9867786 Fax ���������������������������������������������������������������������������� 06831/643017 Förster Sonstige Einrichtungen Der für den Gemeindewald Wallerfangen zuständige Revierförster Freibad Wallerfangen �������������������������������������������������� 06831/60402 Ralf Schmitt ist zur Zeit unter der Telefon-Nr. 06835/508222, 0177-6683944, zur erreichen. Campingplatz Wallerfangen ��������������������������������������� 06831/60591 Schiedsmann Walderfingia Wallerfangen ������������������������������������������ 06831/60297 Schiedsmann des Bezirkes Wallerfangen I (Wallerfangen mit Sporthalle Scheidberg �������������������������������������������������� 06837/1723 Oberlimberg, Heimatmuseum Wallerfangen ������������������������������������ 06831/60282 Herbert Haben, Telefon: 06831/69010 Haus Saargau ������������������������������������������������������������06837/912762 Schiedsmann des Bezirkes Wallerfangen II (Gaubezirke), Krankenhaus Wallerfangen ������������������������������������������� 06831/9620 Michael Sonntag, Telefon: 06837/708342, Polizei Email: Michael.Sonntag@schiedsmann.de Polizei Saarlouis ����������������������������������������������������������� 06831/9010
Wallerfangen - 16 - Ausgabe 20/2022 ■ Herzlichen Glückwunsch Herzlichen Glückwunsch zum 90. Geburtstag zum Geburtstag von Frau Gisela Wenk, Ittersdorf am 09.05.2022 ■ Herzlichen Glückwunsch zum 95. Geburtstag von Frau Hildegard König, Wallerfangen am 10.05.2022 Die Gemeinde Wallerfangen gratuliert sehr herzlich! Heinz Rickert Horst Trenz Ortsvorsteher Bürgermeister Sicherheit und Ordnung ■ Informationen über COVID-19 in der Gemeinde Wallerfangen Stand: 12.05.2022 Jemals bestätigte Fälle 2929 Neue Fälle 5 genesen 2843 erkrankt 73 Gestorbene (von jemals 13 gemeldeten Fällen) Die Gemeinde Wallerfangen gratuliert sehr herzlich! Der Bürgermeister Horst Trenz Julia Harenz Horst Trenz Ortsvorsteherin Bürgermeister ■ Herzlichen Glückwunsch zum 98. Geburtstag von Herr Josef Mathis, Kerlingen Standort: Mehrzweckhalle Walderfingia, Bungertstraße 34, am 09.05.2022 66798 Wallerfangen Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag von 10:00 18:00 Uhr Terminbuchung: https://www.testen-suedwest.de/ oder über: https://www.wallerfangen.de/ Eine weitere Testmöglichkeit finden Sie: Standort: Teststation Parkplatz Edeka Kühne, Wallstraße 1, 66798 Wallerfangen Öffnungszeiten: Montag bis Samstag von 8:00 19:00 Uhr Sonntag von 10:00 16:00 Uhr Terminbuchung: https://www.wallerfangen.de oder über den QR Code am Teststandort Die Testung ist ko Die Gemeinde Wallerfangen gratuliert sehr herzlich! Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde Werner Schmidt Horst Trenz Horst Trenz Ortsvorsteher Bürgermeister
Wallerfangen - 17 - Ausgabe 20/2022 ■ Übung der Bundeswehr Digitaler Genesenennachweis ist in der Apotheke erhältlich Mit Wirkung vom 19.3.2022 sind die fachlichen Vorgaben für COVID- Das Fallschirmjägerregiment 26 beabsichtigt, vom 07.06.2022 bis 19-Genesenennachweise unmittelbar in § 22a Abs. 2 Infektionsschutz- 09.06.2022 mit 250 Soldaten, 10 Rad- und 1 Kettenfahrzeugen sowie 2 gesetz geregelt worden. Bei Vorlage eines positiven PCR-Testergebnisses Flugzeugen im Raum Düren Fallschirmsprungdienst durchzuführen. stellen Apotheken einen digitalen Genesenennachweis aus. Starts und Landungen eines Flugzeuges (M-28) erfolgen vom Flugplatz Die folgenden Dokumente können dafür genutzt werden: Düren aus. - PCR-Befund eines Labors, - PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes, ■ Neue Isolations- und Testregelungen - PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums, - ärztliches Attest (sofern es Angaben zur Testart (PCR) und Testdatum Neue Isolations- und Testregelungen enthält), - die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält) sowie weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthalten). Wir weisen darauf hin, dass ein positiver Antikörpernachweis oder ein positiver Antigen-Schnelltest derzeit nicht als Nachweis für den Status „genesen“ gelten. Seitens des Gesundheitsamtes werden ab Montag den 09.05.2022 keine Genesenennachweise mehr ausgestellt. Hinweis zu Entschädigungsansprüchen nach §56 des Infektions- schutzgesetzes (IfSG): Das Bundesministerium für Gesundheit sagt hierzu: „Ein Arbeitnehmer musste sich in Quarantäne begeben, ist aber vorher oder gleichzeitig arbeitsunfähig erkrankt. Hat er einen Entschädigungs- anspruch nach § 56 Absatz 1 IfSG? Hat der Arbeitgeber in diesem Fall einen Erstattungsanspruch nach § 56 Absatz 5 Satz 3 IfSG? Was gilt, wenn der Arbeitnehmer erst nach Quarantäne-Beginn arbeits- unfähig erkrankt? Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Denn dann erleidet der Arbeitnehmer keinen Verdienstausfall. Ist ein Arbeitnehmer in dem Zeitpunkt, in dem ihm gegenüber eine Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot angeordnet wird, arbeitsunfähig erkrankt und steht ihm ein Anspruch auf Entgeltfort- zahlung gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz zu, so scheidet für die Zeit der Entgeltfortzahlung sowohl ein Entschädigungsanspruch des Arbeit- nehmers als auch ein Erstattungsanspruch des Arbeitgebers aus. Dabei ist es gleichgültig, welche Art von Krankheit die Arbeitsunfähigkeit verur- sacht hat. Erkrankt der Arbeitnehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt während seiner Quarantäne, findet grundsätzlich die Regelung des § 56 Absatz 7 Die Absonderung einer auf das Coronavirus positiv getesteten Person IfSG Anwendung. Danach besteht der Entschädigungsanspruch in Höhe endet nach den Neuregelungen frühestens nach Ablauf von fünf Tagen, des Betrages, der bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit an den Berechtigten also am sechsten Tag, (statt bisher durch mögliche Freitestung am sieb- auszuzahlen war. Soweit aber Ansprüche gegen den Arbeitgeber bezie- ten Tag), sofern die Person zu diesem Zeitpunkt bereits 48 Stunden hungsweise die Krankenversicherung nach § 56 Absatz 7 Satz 2 IfSG auf keine typischen Symptome einer CoronavirusInfektion aufweist. Die das Land übergehen würden, ist jedoch davon auszugehen, dass die Absonderung kann also nur nach Ablauf von 5 Tagen enden, wenn am Zahlungen des Arbeitgebers beziehungsweise der Krankenkasse nicht vierten und fünften Tag keine Symptome vorlagen. als Entschädigung gezahlt werden, sondern aus eigener Verpflichtung Bei Seite Vorliegen 1 von Symptomen verschiebt sich das Ende des Absonde- gezahlt werden. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass Zahlungen wäh- rungszeitraums entsprechend. Eine negative Testung ist zur Beendigung rend der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit letztendlich von demje- der Absonderung nicht erforderlich. nigen (Arbeitgeber/Krankenversicherung) zu tragen sind, den diese Die Absonderung endet aber in jedem Fall - unabhängig davon, ob Sym- Kosten ungeachtet der ptome vorliegen oder nicht - spätestens nach Ablauf von zehn Tagen Quarantäne treffen würden. Es kann daher in diesem Fall bereits nicht zu (also am elften Tag). einer Forderung nach § 56 Abs. 5 S. 3 IfSG kommen.“ Beispiel: Unter dem folgenden Link wurde ein FAQ-Bereich zu den neuen Abson- Eine Person wird am 1.5. positiv getestet, die Absonderungsfrist beginnt derungsregelungen eingerichtet: dann mit dem 1.5. (Tag1). Der fünfte Tag ist demnach der 5.5., so dass https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/quarantaene-isolation/ die Absonderung frühestens am 6.5. beendet ist. Voraussetzung hierfür quarantaene_node.html ist, dass spätestens am 4.5. und 5.5. keine Symptome mehr vorlagen. Spätestens nach Ablauf von zehn Tagen endet die Absonderung, unab- hängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt noch Symptome vorlagen oder nicht. In dem Beispiel ist die Absonderung also spätestens mit Ablauf des 10.05. Die Ortsvorsteher beendet. Besondere Regelungen für Beschäftigte in Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste; Arztpraxen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Bedersdorf Diese Beschäftigten müssen nach Beendigung ihrer Absonderung vor Wiederaufnahme der Tätigkeit ein negatives Testergebnis eines bei einer Ortsvorsteher: Lothar Grasmück Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests oder einen entspre- Tel.: 06837/1873 chenden PCR-Test (negativ oder mit einem ct-Wert größer 30) vorlegen. www.bedersdorf.de Dies dient dem nach wie vor erforderlichen Schutz vulnerabler Personen- gruppen. Keine Absonderung mehr für Haushaltsangehörige/Kontaktpersonen Personen die engen Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten, Düren müssen NICHT in Quarantäne. Eine Kontaktreduzierung, das Tragen einer FFP-2 Maske und Selbsttestungen mittels PoC-Antigentest werden Ortsvorsteherin: Maria-Luise Grundhefer empfohlen. Tel.: 06837/829 Keine Testverpflichtung in Schulen, Kindertagesstätten und Einrich- www.dueren-saar.de tungen der Kindertagespflege Die Sonderregelungen für Kontaktpersonen in Schulen und Kindertages- stätten bzw. Einrichtungen der Kindertagespflege entfallen ab Montag den 09.05.2022. Bei Auftreten von Infektionsfällen in Schulen entfällt die 'ISINGEN bisherige Testpflicht. In Kindertagesstätten bzw. Einrichtungen der Kin- dertagespflege entfällt die bisherige Absonderungspflicht. Für die positiv /RTSVORSTEHERINå5LRIKEå(EFlNGER getestete Person selbst bleibt es auch in Schulen und Kindertagesstätten bzw. Einrichtungen der Kindertagespflege - wie in sonstigen Lebensbe- 4ELå reichen - bei der Absonderungspflicht. WWWGISINGENDE
Wallerfangen - 18 - Ausgabe 20/2022 Ihn Jung und alt Ortsvorsteher: Wolfgang Schmitt Tel.: 06837/534 ■ Kreisvolkshochschule Wallerfangen )TTERSDORF Sprachen lernen bei der KVHS Wallerfangen! Verbessern Sie Ihre berufliche, touristische oder kulturelle Position durch effektiven Einzelunterricht in Englisch, Französisch oder Italienisch, z. T. /RTSVORSTEHERå(EINZå2ICKERT mit Muttersprachlerinnen und auch als Webseminar. 4ELå 5 Termine zu je 90 Minuten kosten 238, - € (d. h. 23,80 € pro 45 Minuten). WWWITTERSDORFDE In Absprache können Sie aber auch andere Zeitmodelle wählen, wobei der Unterricht zu Beginn der Schulferien beendet sein sollte. Kerlingen Ort, Wochentag und Zeit können Sie individuell vereinbaren. Es war schon immer nützlich und nachhaltig in Bildung zu investieren. Info: Dr. rer. nat. Dieter Ullrich, Örtlicher Leiter der KVHS Wallerfangen, Ortsvorsteher: Werner Schmidt 06831-9667166. Tel.: 06837/7118 ■ Rendezvous im Duft- und Würzgarten Leidingen am Haus Saargau Haus Saargau in Gisingen lädt an Pfingstsonntag Ortsvorsteher: Wolfgang Schmitt zu Informationen und Unterhaltung ein Tel.: 06837/534 Anlässlich der Veranstaltungsreihe „Rendezvous im Garten - Tage der Parks und Gärten“ bietet der Duft- und Würzgarten am lothringischen 2AMMELFANGEN Bauernhausmuseum Haus Saargau mit der Naturpark - Infostelle in Wallerfangen-Gisingen an Pfingstsonntag, 05. Juni von 10 bis 18 Uhr, ein buntes Programm mit Führungen, Vorträgen, Kunst und kulinarischen /RTSVORSTEHERINå'ABRIELEå(ARPERS Leckereien aus der Region. Der Eintritt sowie die Vorträge und Führungen 4ELå sind kostenfrei. WWWRAMMELFANGENDE In diesem Jahr beteiligt sich der Landkreis Saarlouis mit dem Duft- und Würzgarten am Haus Saargau, der zum internationalen Gartennetzwerk „Gärten ohne Grenzen“ gehört, zum zweiten Mal an der Veranstaltung St. Barbara „Rendezvous im Garten“, die von der Deutsche Gesellschaft für Garten- kunst und Landschaftskultur (DGGL) ins Leben gerufen wurde. Ortsvorsteher: Stefan Schirra Das Motto lautet in diesem Jahr „Gärten gestalten Klima“. Damit wird ein brandaktuelles Thema aufgegriffen und es werden Lösungsansätze gezeigt, Tel.: 06831/964597 wie lebendige und abwechslungsreiche Gärten das Klima positiv beein- flußen können. Der Duft- und Würzgarten sowie die Obstwiese am Haus Wallerfangen Saargau bieten dafür Inspirationen. Bei Vorträgen, Führungen oder einfach „Garten - Gesprächen“ erhalten die Besucher Tipps und Anregungen mit Oberlimberg sowie Antworten auf ihre Fragen. Ortsvorsteherin: Julia Harenz Der Naturpark Saar-Hunsrück stellt bei der Veranstaltung die vielfältigen, regionalen Natur- und Kultur - Besonderheiten vor, die auf Wanderungen Telefon 06831/7617047 und Exkursionen in der Region erkundet werden können. Der Verein www.wallerfangen.de Viezstraße informiert über die „Viezstraße“, eine Ferienstraße der beson- www.oberlimberg.de deren Art, die mitten durch den Naturpark über den Saarlouiser Gau führt. Wissenswertes erfährt man bei der Regionalinitiative „Ebbes von Hei“, dem Freundeskreis Gärten ohne Grenzen sowie dem Landesverband Feuerwehr und DRK Saar-Mosel der DGGL. Am Bienenstand in der Obstwiese erhalten die Besucher Einblick in das Leben dieser wichtigen Helfer. Vor Ort können insektenfreundliche Pflanzen erstanden werden, die der Kreisverband der ■ Mitteilungen der Freiwilligen Gartenbauvereine Saarlouis in Zusammenarbeit mit renommierten Gärt- nereien anbietet. Am Nachhaltigkeits - Bus des Landkreises, der vor Ort sein wird, gibt es Informationen zu Klimaschutz, Umwelt, Regionalent- Feuerwehr Wallerfangen wicklung, Tourismus und zum Digitalen Regionalmarkt. Keramik- und Metallarbeiten des Ateliers „Gut gemacht“ schmücken den Garten und können ebenso wie in der Jugendwerkstatt des Landkreises Benötigen Sie dringend Hilfe von der Feuerwehr, bitte eine der Saarlouis hergestellte Nisthilfen für Vögel und Insektenhotels verschie- beiden Nummern wählen. dener Größen käuflich erworben werden. Mit dabei ist auch die RST Schreibgeräte Manufaktur aus Wallerfangen, die Holzarbeiten aus heimi- Hier wird Ihnen schnellstmöglich geholfen !!! schen Hölzern zeigt. Fürs leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Der Gisinger Verein Bewahren & Erneuern bietet regionale Produkte und lädt zum Entdecken und Ge- Notruf Feuerwehr 112 (ohne Vorwahl) nießen ein. Viez und andere leckere Produkte aus den Streuobstwiesen offeriert der Verein Viezstraße. Rettungsdienst 112 Polizei 110 Sollten Sie Fragen an die Feuerwehr haben, sind die Löschbezirke wie folgt zu erreichen: Löschbezirk Ittersdorf 06837-1299 oder 06837-912750 Löschbezirk Mitte (Düren/Bedersdorf/Kerlingen) 06837-1783 oder 06837-74493 Löschbezirk West 06837/74521 oder 0152/26358441 Löschbezirk Wallerfangen (St. Barbara, Gisingen) 0163/3941244 oder 0151/17261615 Gemeindejugendwart 0174-8222133 Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wallerfangen, Frank MINOR, 06831-69542 Stellvertretender Wehrführer, Andreas JOST, 06837-1510 Foto: ©Alois Schuhn - Blick in den Duft- und Würzgarten hinter Haus Saargau in Gisingen.
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