Leichte Sprache in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung - Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen
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Leichte Sprache in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung Heft M 296 Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen Mensch und Sicherheit Heft M 296 ISSN 0943-9315 ISBN 978-3-95606-514-9
Leichte Sprache in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung von Bernhard Schrauth Bartholomäus Zielinski Bernhard Mederer unter Mitarbeit von Andreas Schubert Alexander von Poblocki Silvia Wiegel Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen Mensch und Sicherheit Heft M 296
Die Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlicht ihre Arbeits- und Forschungs- ergebnisse in der Schriftenreihe Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen. Die Reihe besteht aus folgenden Unterreihen: A - Allgemeines B - Brücken- und Ingenieurbau F - Fahrzeugtechnik M - Mensch und Sicherheit S - Straßenbau V - Verkehrstechnik Es wird darauf hingewiesen, dass die unter dem Namen der Verfasser veröffentlichten Berichte nicht in jedem Fall die Ansicht des Herausgebers wiedergeben. Nachdruck und photomechanische Wieder- gabe, auch auszugsweise, nur mit Genehmi- gung der Bundesanstalt für Straßenwesen, Stabsstelle Presse und Kommunikation. Die Hefte der Schriftenreihe Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen können direkt bei der Carl Ed. Schünemann KG, Zweite Schlachtpforte 7, D-28195 Bremen, Telefon: (04 21) 3 69 03 - 53, bezogen werden. Über die Forschungsergebnisse und ihre Veröffentlichungen wird in der Regel in Kurzform im Informationsdienst Forschung kompakt berichtet. Dieser Dienst wird kostenlos angeboten; Interessenten wenden sich bitte an die Bundesanstalt für Straßenwesen, Stabsstelle Presse und Kommunikation. Die Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) stehen zum Teil als kostenfreier Download im elektronischen BASt-Archiv ELBA zur Verfügung. http://bast.opus.hbz-nrw.de Impressum Bericht zum Forschungsprojekt FE 82.0732/2019 Leichte Sprache in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung Fachbetreuung Heidi Grattenthaler Referat Fahreignung, Fahrausbildung, Kraftfahrerrehabilitation Herausgeber Bundesanstalt für Straßenwesen Brüderstraße 53, D-51427 Bergisch Gladbach Telefon: (0 22 04) 43 - 0 Redaktion Stabsstelle Presse und Kommunikation Druck und Verlag Fachverlag NW in der Carl Ed. Schünemann KG Zweite Schlachtpforte 7, D-28195 Bremen Telefon: (04 21) 3 69 03 - 53 Telefax: (04 21) 3 69 03 - 48 www.schuenemann-verlag.de ISSN 0943-9315 ISBN 978-3-95606-514-9 Bergisch Gladbach, April 2020
3 Kurzfassung – Abstract Leichte Sprache in der theoretischen Im zweiten Arbeitsschritt erfolgte die Durchführung Fahrerlaubnisprüfung von insgesamt sieben Experten/-inneninterviews. Hierzu wurden Experten/-innen aus dem Themen- Ausgangspunkt der vorliegenden Forschungsarbeit feld der Leichten Sprache sowie aus dem Themen- ist die Frage, ob die Erarbeitung und Erprobung feld der TFEP rekrutiert. Die Experten/-innen des einer Konzeption zur „Leichten Sprache in der Themenfeldes Leichter Sprache weichen in ihren Theorieprüfung“ aus wissenschaftlicher Sicht ange- Einschätzungen hinsichtlich der Anwendbarkeit zeigt sind. Das Angebot einer TFEP in Leichter von Regeln, der Verwendung eines bestimmten Sprache würde dem Leitgedanken der Inklusion – Regelwerkes und der Übersetzbarkeit von Fachbe- Menschen mit Behinderung die Teilhabe an der Ge- griffen und Formeln häufig voneinander ab. Mit der sellschaft zu ermöglichen – folgen. Ungeklärt sind explorativen Methode der Experten/-innenbefra- allerdings die Fragen, ob die Leichte Sprache für gung konnten jedoch Problemfelder benannt wer- eine Übersetzung der TFEP prinzipiell geeignet ist, den, die sich etwa auf den Interpretationsspielraum sowie ob die TFEP ohne Verschlechterung der Prü- bei einer Übersetzung, die Rechtssicherheit einer fungsqualität und ohne Einschränkung der Ver- Übersetzung der TFEP in Leichte Sprache sowie kehrssicherheit in die Leichte Sprache übersetzt den Zugang zu einer TFEP in Leichter Sprache er- werden kann. strecken. Die Bearbeitung des Forschungsthemas erfolgte Der dritte Arbeitsschritt umfasste die Testüberset- anhand von drei Arbeitsschritten, die als Ganzes zung von zwölf ausgewählten Prüfungsfragen in einen Überblick über den in Wissenschaft und Pra- Leichte Sprache, die von einem professionellen xis weitgehend unbearbeiteten sowie unverbunde- Übersetzungsbüro umgesetzt wurde. Dabei traten nen Forschungsgegenstand geben. unter anderem bei der Übersetzung von Fachbegrif- Den ersten Schritt zur Bearbeitung des Forschungs- fen und Formeln Schwierigkeiten auf. Der Aufwand, themas bildete eine Literaturanalyse, die getrennt den eine vollständige Übersetzung aller Prüfungs- für die beiden Themenfelder der Leichten Sprache fragen aus dem amtlichen Führerschein-Fragen- und der TFEP durchgeführt wurde. Die Literaturana- katalog zur Folge hätte, kann mit der Testüberset- lyse im Themenfeld der Leichten Sprache erfasst zung nur in Ansätzen erfasst werden. Die Erkennt- diese als ein Kommunikationsmittel, das durch nisse deuten auf einen umfassenden Arbeitsauf- sprachliche Vereinfachungen primär zum Lesever- wand hin. ständnis von Menschen mit Lernschwierigkeiten, In der Gesamtschau der Resultate aus der Litera- geistiger Behinderung oder kognitiven Einschrän- turanalyse, dem empirischen Material aus der Ex- kung sowie auch von Menschen mit prälingualer perten/-innenbefragung und der Testübersetzung Schwerhörigkeit bzw. Gehörlosigkeit beitragen soll. zeigen sich in Teilen Einschränkungen in der prinzi- Die Leichte Sprache folgt hierbei eigenen Regeln, piellen Eignung der Leichten Sprache für eine Über- die allerdings in konkurrierenden Regelwerken fest- setzung der TFEP. Eine Übersetzung der Prüfungs- gehalten sind. Ein einheitliches oder auch standar- fragen und damit die Bereitstellung einer validen disiertes Konzept der Leichten Sprache ist dement- TFEP in Leichter Sprache könnte dadurch beein- sprechend nicht vorhanden. flusst werden. Die Literaturanalyse im Themenfeld der TFEP Eine umfassende Erarbeitung und Erprobung einer nimmt für eine mögliche Übersetzung und Durch- Konzeption zur „Leichten Sprache in der Theorie- führung der TFEP in Leichter Sprache relevante or- prüfung“ erscheint deshalb weniger empfehlens- ganisatorische Aspekte in den Blick. Des Weiteren wert. Im Falle einer weiteren Bearbeitung dieses wird die Erstellung und auch die beständige Evalua- Forschungsthemas wäre die Klärung der identifi- tion der Prüfungsfragen beleuchtet, deren methodi- zierten Diskussionspunkte unter Beteiligung der je- schen Gütekriterien eine etwaige Übersetzung der weiligen Experten/-innen ein möglicher nächster Prüfungsfragen ebenso genügen müsste. Schritt.
4 Easy-to-read language in the German questions would have to meet methodological theoretical driving test criteria as well. Starting point of the present research work is the In the second step, a total of seven expert interviews question of whether the development and testing of were conducted. For this purpose, experts were a concept for “Easy-to-read language in the German recruited from the subject areas of easy-to-read theoretical driving test” is indicated from a scientific language and of the theoretical driving test. The point of view. Offering the German theoretical easy-to-read language experts often differed in their driving test in easy-to-read language would follow assessments of the applicability of rules, the use of the principle of inclusion, enabling people with a certain set of rules and the translatability of disabilities to participate in society. technical terms and formulas. With the explorative method of an expert survey, however, it was possible However, the following two questions are unclear: to identify problematic discussion points such as the First, is easy-to-read language basically suitable for leeway for interpretation in the translation process, a translation of the German theoretical driving test? the legal certainty of a translation of the theoretical Second, would the translation of the German driving test into easy-to-read language and the theoretical driving test into easy-to-read language access regulations to a theoretical driving test in be possible without impairing the quality of the test easy-to-read language. and traffic safety? The third step involved a test translation of twelve These research questions were dealt with in the selected examination questions into easy-to-read current project by means of three working steps. All language, which was carried out by a professional three working steps together provide an overview translation agency. Difficulties were encountered over the two research subjects – easy-to-read among others with the translation of technical terms language and theoretical driving test – which are so and formulas. The effort that a complete translation far largely unrelated in research. of all examination questions from the official driving license question catalogue would entail can only be The first step in dealing with the research questions recorded to a limited extent with the test translation. was a literature analysis, which was carried out Nevertheless, the findings indicate a comprehensive separately for the two subjects of easy-to-read workload. language and the theoretical driving test. The literature analysis on easy-to-read language Overall, the results from the literature analysis, the captures easy-to-read language as a means of empirical material from the expert survey and the communication which, through linguistic sim- insights gathered with the test translation reveal plifications, is primarily intended to contribute to the some limitations in the basic suitability of easy-to- reading comprehension of people with learning read language for a translation of the theoretical difficulties, mental disabilities or cognitive im- driving test. A translation of the examination pairments as well as of people with prelingual questions and thus the provision of a valid theoretical hearing loss or deafness. driving test in easy-to-read language could be influenced by these limitations. Easy-to-read language follows specific rules, which, however, are laid down in competing sets of rules. A comprehensive development and testing of a Thus, easy-to-read language is currently not a concept for “Easy-to-read language in the German uniform or even standardized concept. theoretical driving test” therefore appears less recommendable. If this research topic were to be The literature analysis on the theoretical driving test worked on further, a possible next step would be to focuses on relevant organisational aspects for a clarify the identified discussion points. For this potential translation and implementation of a clarification, experts for the creation of the theoretical driving test in easy-to-read language in examination questions and for their translation into Germany. Furthermore, the creation and the easy-to-read language should be involved. permanent evaluation of the examination questions are elaborated on. A translation of the examination
5 Summary Literature analysis The literature analysis was carried out separately for the subjects of easy-to-read language and the Easy-to-read language in the German theoretical driving test. The first aim of the literature theoretical driving test analysis was to introduce the concept of easy- to-read language as a concept of low-barrier Starting point of the present research work is the communication and to elaborate on its charac- question of whether the development and testing of teristics. a concept for “Easy-to-read language in the German theoretical driving test” is indicated from a scientific Easy-to-read language is understood in literature as point of view. Offering the German theoretical a low-barrier form of communication. Its primary driving test in easy-to-read language would follow function is to make reading easier for people with the principle of inclusion, enabling people with disabilities who have limited reading comprehension disabilities to participate in society. The Convention and thus enabling them to participate in society. on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD), Since the ratification of the CRPD in Germany, ratified in Germany in 2009, covers the personal easy-to-read language has been increasingly used mobility of people with disabilities in Article 20 by public institutions to provide information. Other CRPD and the provision of important information application contexts of easy-to-read language are using suitable forms of communication, including also becoming more diverse and range for example easy-to-read language, in Article 21 CRPD. A low- from specially written reading stories to a news barrier theoretical driving test could therefore be a channel in easy-to-read language. measure to move closer to the goal of far-reaching Easy-to-read language is a group language primarily inclusion. intended for people with learning difficulties, mental However, the following two questions are unclear: disabilities or cognitive impairments. It is also aimed First, is easy-to-read language basically suitable for at people with prelingual hearing loss, deafness a translation of the German theoretical driving test? and aphasia. Functional illiterates are regarded as Second, would the translation of the German further primary users. However, a secondary group theoretical driving test into easy-to-read language of users, including people with German as their be possible without impairing the quality of the test second language, also benefits from this low-barrier and traffic safety? form of communication. At present, easy-to-read language is not based on a Characteristic for the scientific work in the current uniform or scientifically sound set of rules in BASt-project FE 82.0732/2019 are the two subjects Germany. In fact, competing guidelines from of easy-to-read language on the one hand and of different sets of rules for the formulation and the the theoretical driving test on the other hand, which layout of easy-to-read documents hamper the both have hardly been related in science and understanding of easy-to-read language as a practice so far, as well as the lack of previous uniform German language form. research results. Hence, this research work has a strong explorative character. An alternative to easy-to-read language is the use of plain language, which, unlike easy-to-read The research topic was dealt with in three selected language, does not follow a specific set of rules and working steps. As a first step, literature of the subject is not made for a clearly defined target group. But in of easy-to-read language and of the theoretical the general intention – to make the reading easier driving test was analysed. As a second step, a by simplifying the sentence structure and the survey of experts in the two separate subject vocabulary as well as by avoiding foreign words and areas of easy-to-read language and the theoretical technical terms – the easy-to-read language and driving test was conducted. As a third step, twelve the plain language are similar. selected examination questions from the official driving license question catalogue were exemplarily The second aim of the literature analysis was to translated into easy-to-read language. identify relevant aspects of the theoretical driving
6 test that would be affected by a translation of the Regarding the target group for a theoretical driving examination questions into easy-to-read language. test in easy-to-read language, experts are largely in agreement. People with learning difficulties or The German theoretical driving test has undergone people with mental or cognitive impairment would extensive revision in recent years and continues to primarily benefit from a theoretical driving test in be in a permanent innovation process, for which easy-to-read language. In addition, the experts refer TÜV | DEKRA arge tp21 is largely responsible. to possible secondary users, such as learner drivers Since 2011 the theoretical driving test is carried out with reading and writing disability or migrants with on a PC, which enables also the use of video little knowledge of German. sequences in the test compared to the previous use of motionless depictions of traffic scenes. Part of The suitability of the easy-to-read language for the implemented innovation process is also the the translation of the German theoretical driving continuous evaluation of the existing examination test was assessed primarily by easy-to-read questions. In order to compensate for possible language experts. However, their assessments of disadvantages, the theoretical driving test is the applicability of rules, the use of a particular set currently offered in twelve foreign languages of rules as well as the translatability of technical besides German and also available with an audio terms and formulas often varied widely. Most description. experts regarded the leeway for interpretation that is inherent in the translation and arises from the The process for the creation or revision of attempt to reduce the complexity of the examination examination questions is clearly defined and questions as problematic. involves also legal representatives from the federal government and the federal states of Germany. In Experts from both subject areas view the retention this formal process, the content and legal aspects of of the existing quality of the theoretical driving test new or revised examination questions are assessed. in case of a translation of the examination questions as critical. In view of the expected difficulties with a The methodological requirements of reliability, potential translation, concerns about impairing the validity and objectivity for the theoretical driving quality of the examination are also expressed. test are of particular importance for a potential These experts consider the legal certainty of the translation of the examination questions into easy- translated examination questions as to be no less to-read language. important, although they also reckon this can hardly be fully achieved. Furthermore, the experts for the Expert survey theoretical driving test also address organisational aspects; such as the question of whether, in the A total of seven experts – five of them experts in the case of an actual translation, a unified theoretical subject area of easy-to-read language and another driving test in easy-to-read language or two two experts in the subject area of the theoretical competing examination forms, one in difficult driving test – were interviewed with semi-structured language and one in easy-to-read language – would interview guidelines. be offered. From the perspectives of both subject areas, the Regarding the presentation of the theoretical driving empirical material of the expert interviews showed a test on the computer screen, the experts consider large variety in experts’ answers. In this context, not slight changes to be necessary. The experts express only the varying perspectives of the experts between themselves contradictorily as to whether the images the subject areas became clear, but also the and the video material themselves should be opinions on different aspects from experts within a modified and possibly simplified. subject area differed. Overall, the comments of the experts indicate that If the theoretical driving test was to be translated there are concerns regarding the basic suitability of into easy-to-read language, easy-to-read language easy-to-read language for the translation of the experts would see the idea of participation as having theoretical driving test and its compatibility with been fulfilled. However, they also consider the the requirements of the theoretical driving test. translation of the examination questions into easy- Accompanying measures such as adapting the to-read language to be a difficult undertaking. driver training to the needs of people with cognitive
7 or mental disabilities would also be considered the provision of a valid theoretical driving test in necessary in the case of a potential translation of easy-to-read language. the theoretical driving test into easy-to-read language. Due to the mentioned problem areas and the unclear discussion points a comprehensive development and testing of a concept for “Easy-to- Test translation read language in the German theoretical driving test” appears less recommendable as the next step. The selection of the examination questions for the If this research topic were to be worked on further, a test translation into easy-to-read language was possible next step would be to clarify the identified made based on predetermined criteria. These discussion points. For this clarification, experts for criteria were established in order to represent the creation of the examination questions and for the diversity of the large number of examination their translation into easy-to-read language should questions at least approximately. The selected be involved. questions were translated by a professional translation agency for easy-to-read language. An alternative could be a revision of the examination questions focusing on the application of plain In the test translation, the use of technical terms language. The reintroduction of an oral examination and formulas has proved problematic for translating adapted to the needs of people with cognitive or examination questions into easy-to-read language. mental impairments could be another and more The quality seal for easy-to-read language awarded target group-oriented alternative. In addition, the by the translation agency could therefore not be provision of an inclusive theoretical driver training – granted for the test translation. or at least the provision of a respective set of The test translation also included changes in the documents for examination preparation – could be vocabulary and linguistic simplifications of the facts a further beneficial measure to reduce barriers or situations described in the selected examination when taking the theoretical driving test. questions. However, regarding their possible impact on the quality of the theoretical driving test and the retention of comparability with the original, these changes could not be ultimately assessed within the framework of this expertise. The test translation of the twelve selected examination questions, though, made it clear that translating the theoretical driving test into easy-to- read language would involve a considerable amount of work. Already the test translation required substantial content-related consultations between the researcher and the translation agency. For an actual translation of all examination questions from the official driving license question catalogue (>1,700 examination questions), consultations would have to be much more extensive and would also need to involve experts from other professions – not least lawyers – in the translation process. Conclusion and recommendation The findings of the three working steps suggest that the basic suitability of the easy-to-read language for an application in the context of the theoretical driving test is at least partially limited. This could influence a translation of the examination questions and thus
9 Inhalt Abkürzungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3.4.5 Layout der Theoretischen Fahr- erlaubnisprüfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.4.6 Ergänzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 1.1 Problemstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 1.2 Vorbemerkungen zum Bericht . . . . . . . 11 4 Testübersetzung. . . . . . . . . . . . . . . . . 28 4.1 Auswahlkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 2 Literaturanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 4.2 Auswahl und Übersetzung . . . . . . . . . . 30 2.1 Leichte Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 4.3 Erkenntnisse aus der Test- 2.1.1 Gesellschaftlicher Hintergrund . . . . . . . 12 übersetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 2.1.2 Zielgruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 4.4 Aufwand einer Übersetzung . . . . . . . . . 39 2.1.3 Regeln und Regelwerke . . . . . . . . . . . . 14 5 Zusammenfassung. . . . . . . . . . . . . . . 40 2.1.4 Abbildungen und Bebilderungen . . . . . 16 2.1.5 Abgrenzung von Leichter und 6 Fazit und Empfehlungen . . . . . . . . . . 43 Einfacher Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2.1.6 Anwendungskontexte . . . . . . . . . . . . . . 17 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 2.2 Relevante Aspekte der Theore- Bilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 tischen Fahrerlaubnisprüfung. . . . . . . . 17 2.2.1 Organisatorische Aspekte . . . . . . . . . . 18 Tabellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 2.2.2 Erstellung der amtlichen Prüfungs- fragen und wissenschaftliche Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Evaluation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Anhang I Erhebungsunterlagen Experten/-inneninterviews . . . . . 48 3 Experten/-inneninterviews. . . . . . . . . 20 Anhang II Kodierschema . . . . . . . . . . . . . . 63 3.1 Erhebungsdesign . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 3.2 Erhebungsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . 21 3.3 Erhebungsverlauf und Auswertung . . . 21 3.4 Empirische Befunde . . . . . . . . . . . . . . . 22 3.4.1 Beurteilung eines möglichen Angebots der TFEP in Leichter Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3.4.2 Mögliche Zielgruppen . . . . . . . . . . . . . . 24 3.4.3 Eignung der Leichten Sprache für eine Übersetzung der Theoretischen Fahrerlaubnisprüfung . . . . . . . . . . . . . . 24 3.4.4 Erhalt der Durchführungs- und Prüfungsqualität der Theoretischen Fahrerlaubnisprüfung . . . . . . . . . . . . . . 25
10 Abkürzungen Abs. Absatz arge tp 21 Prüfstellen für den Kraftfahrzeug- verkehr AK-FF Arbeitskreis Fahrerlaubnisfragen TFEP Theoretische Fahrerlaubnisprüfung Art. Artikel u. a. unter anderem BASt Bundesanstalt für Straßenwesen UN-BRK UN-Behindertenrechtskonvention BGG Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vgl. vergleiche BITV 2.0 Barrierefreie-Informationstechnik- z. B. zum Beispiel Verordnung z. T. zum Teil BLFA-FE/FL Bund-Länder-Fachausschuss Fahrerlaubnisrecht/Fahrlehrer- recht bzw. beziehungsweise DEKRA Deutscher Kraftfahrt- Überwachungs-Verein d. h. das heißt eG eingetragene Genossenschaft etc. et cetera e. V. eingetragener Verein ExpInt Experten-/inneninterview f./ff. folgend/e FahrschAusbO Fahrschüler-Ausbildungsordnung FeV Fahrerlaubnis-Verordnung MPU Medizinisch-Psychologische Untersuchung PC Personal Computer TÜV Technischer Überwachungsverein TÜV | DEKRA Arbeitsgemeinschaft Technische
11 1 Einleitung relevanter Literatur zum Thema Leichter Sprache und der TFEP – erfolgt im zweiten Kapitel dieses 1.1 Problemstellung Berichts. Darin werden die Eigenschaften der Leich- ten Sprache sowie ihre Besonderheiten näher er- In der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), läutert. Hinsichtlich der TFEP werden relevante seit 2009 in Deutschland in Kraft, wird Menschen Themenbereiche aufgearbeitet. Kapitel 2 bildet da- mit Behinderung das Recht auf eine „[…] volle und rüber hinaus einen Teil der inhaltlichen Grundlage wirksame Teilhabe in der Gesellschaft“ (AICHELE, für die Durchführung der Experten/-innenbefragun- 2014, S. 19) zugesichert. Dies erfordert eine inklusi- gen, auf die in Kapitel 3 eingegangen wird. Diese ve Gestaltung gesellschaftlicher Lebensbereiche, Befragungen bilden den zweiten Arbeitsschritt und die andernfalls potenziell zur sozialen Exklusion der verfolgen das Ziel, Problemfelder bei einer mögli- Betroffenen beitragen (vgl. SCHRAUTH, 2019). In chen Übersetzung zu benennen und näher einzu- diesem Sinne erfolgt Inklusion etwa durch den Ab- grenzen. Das vierte Kapitel stellt die Testüberset- bau von Barrieren und die Schaffung von bisher zung von zwölf ausgewählten Fragen aus dem amt- nicht genutzten Möglichkeiten zur Teilhabe für Men- lichen Führerschein-Fragenkatalog vor. Die Test- schen mit Behinderung (vgl. AICHELE, 2012). Für übersetzung ist der dritte Arbeitsschritt und soll in den vorliegenden Kontext des BASt-Projektes FE ganz praktischer Weise verdeutlichen, wie und mit 82.0732/2019 sind hierzu Art. 20 und Art. 21 UN- welchem Aufwand eine Übersetzung der Prüfungs- BRK von besonderer Bedeutung. Diese sprechen fragen in Leichte Sprache gelingen könnte. Die Re- Menschen mit Behinderung einerseits das Recht sultate der einzelnen Arbeitsschritte werden im fünf- auf persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unab- ten Kapitel abschließend zusammengefasst. Das hängigkeit und andererseits das Recht auf Zugang Fazit sowie Empfehlungen im sechsten Kapitel zu bestimmten Informationen in Formaten und schließen den Bericht ab. Technologien, die für unterschiedliche Arten der Be- hinderung geeignet sind, zu. Während Art. 20 UN- BRK somit den möglichen Erwerb einer Fahrerlaub- nis als Möglichkeit selbstbestimmter Mobilität ein- 1.2 Vorbemerkungen zum Bericht schließt, umfasst Art. 21 UN-BRK die Vermittlung Prägend für die Forschungsarbeiten im BASt-Pro- wichtiger Informationen in geeigneter Form, die bei jekt FE 82.0732/2019 sind die beiden in Wissen- Menschen mit Lernbehinderung z. B. die Form der schaft und Praxis bisher kaum verbundenen The- Leichten Sprache annehmen kann. menfelder der Leichten Sprache und der TFEP so- wie das Fehlen von bisherigen Forschungsresulta- Das bereits bestehende Angebot, die Theoretische ten. Diese Ausgangslage zog deshalb im Projekt Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) in zwölf Sprachen so- eine oftmals getrennte Bearbeitung der Leichten wie mithilfe von Audiodeskription zu absolvieren, Sprache auf der einen und der TFEP auf der ande- richtet sich bereits an Personengruppen, die mit der ren Seite nach sich. Diese Trennung der Themen- Ursprungsfassung der Prüfung in deutscher Schrift- felder schlägt sich in gleicher Weise in der Darstel- sprache Schwierigkeiten haben. Es ist deshalb na- lung der Forschungsergebnisse im vorliegenden heliegend, die Option, den Prüfungstext in Leichte Bericht nieder. Diese Forschungsarbeit nimmt unter Sprache zu übersetzen, in Betracht zu ziehen. Da- diese Voraussetzungen einen explorativen Charak- bei steht in Frage, ob die Leichte Sprache für eine ter an und kann in ihrem vorgegebenen Rahmen Übersetzung der TFEP prinzipiell geeignet ist, und nur einen ersten Eindruck über die Vereinbarkeit die TFEP ohne Verschlechterung der Prüfungsqua- der Leichten Sprache mit einer Übersetzung der lität und ohne Einschränkung der Verkehrssicher- TFEP verschaffen und auf potenziell entstehende heit in die Leichte Sprache übersetzt werden kann. Problemfelder und Diskussionsbedarfe hinweisen. Es ist deshalb die Aufgabe dieses Forschungs- und Entwicklungsvorhabens, zunächst im Rahmen die- Die TFEP ist für alle Fahrerlaubnisklassen verpflich- ser Expertise eine Empfehlung zu erarbeiten, ob die tend. Das mögliche Vorhaben, Prüfungsfragen in Erarbeitung und Erprobung einer Konzeption zur Leichte Sprache übersetzen zu wollen, betrifft des- „Leichten Sprache in der Theorieprüfung“ aus wis- halb alle Fahrerlaubnisklassen. In der Diskussion senschaftlicher Sicht angezeigt sind. um eine Übersetzung der Prüfungsfragen zur Inklu- sion von Menschen mit Behinderung stehen jedoch Die Bearbeitung dieser Aufgabe erfolgt in drei Ar- zumeist Fahrerlaubnisklassen für die private Mobili- beitsschritten. Der erste Arbeitsschritt – die Analyse tät, darunter die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2
12 oder A sowie B/BE, im Mittelpunkt. Fahrerlaubnis- 2.1.2 Zielgruppe klassen, die vorwiegend auf einen gewerblichen Einsatz abzielen, darunter die Fahrerlaubnisklas- Insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkei- sen C, D, L oder auch T, sind von den Einschätzun- ten, darunter mit Lese-Rechtschreib-Schwäche, gen natürlich gleichwohl betroffen. sowie Menschen mit geistiger Behinderung bzw. kognitiver Beeinträchtigung kann die Leichte Spra- che durch die Reduzierung sprachlicher Barrieren zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe- und 2 Literaturanalyse Lebenschancen beitragen. Dennoch lassen sich weitere Personengruppen anführen, die von der Die Literaturanalyse bildet den ersten Arbeitsschritt Leichten Sprache profitieren können, ohne selbst der Forschungsarbeiten und wird wegen der Unver- eine Behinderung zu haben. Eine genaue Defini- bundenheit der beiden Themenbereiche der Leich- tion der Adressatinnen und Adressaten von Leich- ten Sprache und der TFEP in den Kapiteln 2.1 und ter Sprache ist deshalb kaum zu spezifizieren. So 2.2 separat dargestellt. kommt die Leichte Sprache nicht nur für Menschen mit Lernschwierigkeiten, darunter mit Lese-Recht- schreib-Schwäche, mit geistiger Behinderung oder 2.1 Leichte Sprache kognitiver Beeinträchtigung, in Betracht, sondern wird auch als hilfreich für hörgeschädigte bzw. ge- Ziel der Literaturanalyse in diesem Kapitel ist es, hörlose Menschen eingeschätzt. Darüber hinaus die Leichte Sprache als Konzept einer barriere- gehören „[…] Menschen mit eingeschränkten armen Kommunikationsform vorzustellen sowie ihre Deutschkenntnissen oder Deutsch als Fremd- und Entstehungsgeschichte und Eigenschaften näher Zweitsprache, ältere Menschen und Jugendliche“ zu erläutern. (AICHELE, 2014, S. 19) zum potenziellen Nutzer- kreis. 2.1.1 Gesellschaftlicher Hintergrund Der Adressatenkreis von Leichte Sprache-Texten erweist sich dementsprechend als heterogen und Leichte Sprache ist eine Sprachform, die als Kom- wenig trennscharf (vgl. CHRISTMANN, 2017). munikationsmittel auf eine Leseerleichterung der BREDEL & MAAẞ (2016) unterscheiden deshalb deutschen Standardsprache – der in diesem Kon- zwischen primären und sekundären Adressaten/ text sogenannten schweren Sprache – abzielt und -innen. Personen innerhalb der zuerst genannten damit zu einem einfacheren Leseverständnis bei- Adressatengruppe sind auf Texte in Leichter Spra- trägt. In diesem Sinne wird die Leichte Sprache als che angewiesen, da sie entweder kein oder ledig- eine Form barrierefreier bzw. -armer Kommunika- lich ein sehr stark eingeschränktes Verständnis tion angesehen (vgl. BOCK, 2015). von allgemein- oder fachsprachlichen Texten ha- Die Leichte Sprache geht ursprünglich auf die ben. In diesem Sinne ermöglicht ihnen die Bereit- US-amerikanische Organisation People First zu- stellung von Informationen in Leichter Sprache rück, die im Jahr 1974 gegründet wurde. Im Jahr „[…] eine selbstbestimmte und direkte Teilhabe an 1996 wurde in den USA die Idee des easy-to-read, den Kommunikationsprozessen in allen Bereichen dem englischen Pendant der Leichten Sprache im des öffentlichen Lebens“ (BREDEL & MAAẞ, 2016, Deutschen, erstmals aufgegriffen. Auch in Deutsch- S. 139). Bei Personen, die sich der sekundären land reichen die Anfänge der Leichten Sprache in Adressatengruppe zuordnen lassen, liegt der Um- die zweite Hälfte der 1990er Jahre zurück. Die Idee stand vor, dass sie in ihrer Lesepraxis das Ange- der neuen Kommunikationsform wurde vor allem bot, Texte in Leichter Sprache zu lesen, wahrneh- durch den Verein „Mensch zuerst – Netzwerk Peop- men, ohne explizit darauf angewiesen zu sein. le First Deutschland e. V.“ aufgenommen (vgl. KEL- D. h., sie können umstandslos und ohne Schwie- LERMANN, 2014). rigkeiten auf allgemein- oder fachsprachliche Texte zugreifen. Durch die Ratifizierung der UN-BRK und der in der Folge zunehmenden Beachtung der Inklusion von Betrachtet man nun den primären Adressatenkreis Menschen mit Behinderung hat die Leichte Sprache der Leichten Sprache genauer, so lässt sich dieser, an Aufmerksamkeit und Verbreitung gewonnen (vgl. angelehnt an BREDEL & MAAẞ (2016), wie nach- AICHELE, 2014). folgend unterscheiden:
13 • Personen mit Lernschwierigkeiten ner körperlichen, geistigen oder seelischen Schwer- Dabei handelt es sich um Personen, die keine behinderung waren im gleichen Bezugsjahr in der organische Schädigung des Gehirns aufweisen, Altersgruppe der 15- bis 65-Jährigen insgesamt aber Lernschwierigkeiten, wie z. B. eine Lese- 3.254.905 Personen betroffen. In dieser Altersgrup- Rechtschreib-Schwäche oder Dyskalkulie ha- pe wiesen 240.379 Personen „Störungen der geisti- ben. gen Entwicklung (z. B. Lernbehinderung, geistige Behinderung)“ auf (Statistisches Bundesamt, 2018, • Personen mit geistiger Behinderung oder kogni- S. 7f.) und fallen damit potenziell in die Zielgruppe tiver Beeinträchtigung der Leichten Sprache. Weitere Varianten definierter Schwerbehinderungen, die potenziell von Angebo- Es handelt sich um Personen, bei denen eine di- ten in Leichter Sprache profitieren könnten, sind die rekte oder indirekte organische Schädigung des gelisteten Kategorien „Sprach- oder Sprechstörun- Gehirns aufgetreten ist, die prä-, peri- oder post- gen“ oder „Taubheit kombiniert mit Störungen der natal eintreten kann und zu sehr unterschiedli- Sprachentwicklung und entsprechenden Störungen chen Behinderungsbildern führt. der geistigen Entwicklung“. Laut Statistik lag im Jahr 2017 bei 17.331 Personen in Deutschland eine • Personen, die von einer prälingualen Schwerhö- solche Behinderung vor (Statistisches Bundesamt, rigkeit oder Gehörlosigkeit betroffen sind 2018, S. 7f.). Gemeint sind damit Personen, bei denen die Gehörlosigkeit oder an Gehörlosigkeit grenzen- Die Hauptaltersgruppe der Erwerber neuer Fahr- de Schwerhörigkeit bereits vorgeburtlich vorliegt erlaubnisse bilden die 15- bis 25-jährigen jungen oder sich in den ersten Lebensjahren (vor dem Erwachsenen (vgl. FUNK, SCHNEIDER, ZIMMER- Spracherwerb) ausgebildet hat. MANN, & GRÜNINGER, 2012). In dieser Alters- gruppe der 15- bis 25-Jährigen waren im Jahr 2017 • Personen mit Aphasie laut Angaben des Statistischen Bundesamtes Hierunter sind Personen gefasst, die in den (2018, S. 7f.) 166.216 junge Erwachsene körper- meisten Fällen aufgrund eines medizinischen lich, geistig oder seelisch schwerbehindert. Darun- Vorfalls, wie z. B. eines Schlaganfalls, eine ge- ter hatten in der gleichen Altersgruppe 51.269 Per- wisse Sprachstörung ausgebildet haben, wobei sonen „Störungen der geistigen Entwicklung (z. B. Intelligenz und Gedächtnis intakt bleiben. Lernbehinderung, geistige Behinderung)“ (Statisti- sches Bundesamt, 2018, S. 7f.). Für die weiteren Zum primären Adressatenkreis Leichter Sprache Arten definierter Schwerbehinderungen, darunter werden des Weiteren funktionale Analphabeten/ die gelisteten Kategorien „Sprach- oder Sprechstö- -innen sowie Personen mit geringen Deutschkennt- rungen“ oder „Taubheit kombiniert mit Störungen nissen gezählt. der Sprachentwicklung und entsprechenden Stö- rungen der geistigen Entwicklung“, wurden in dieser Infolge der schwierigen Abgrenzung des potenziel- Statistik in Deutschland 2.284 Personen im Alter len Nutzerkreises Leichter Sprache ist auch die Be- von 15 – 25 Jahren ausgewiesen (Statistisches zifferung der Personen, die für eine TFEP in Leich- Bundesamt, 2018, S. 7f.). ter Sprache in Betracht kommen, ein schwieriges Unterfangen: Nach Angaben des Statistischen Bun- Hinsichtlich der Lese-Rechtschreib-Schwäche be- desamtes (2018) waren im Jahr 2017 im Bundes- richtet die Studie „LEO 2018 – Leben mit geringer gebiet 7,80 Millionen Menschen schwerbehindert1 Literalität“ von 6,20 Millionen gering literarisierten (vgl. Statistisches Bundesamt, 2018, S. 7). Von ei- Erwachsenen, die allenfalls bis zur Ebene einfacher Sätze lesen und schreiben und als funktionale An- alphabetinnen und Analphabeten aufgefasst wer- den können (vgl. GROTLÜSCHEN, BUDDEBERG, 1 DUTZ, HEILMANN, & STAMMER, 2019). 12,1 % In die Schwerbehindertenstatistik des Statistischen Bundes- amtes fließt nur die schwerste Behinderung einer Person ein der gering literarisierten Erwachsenen sind zwi- (vgl. Statistisches Bundesamt, 2018). Daher darf nicht außer schen den Jahren 1993 und 2000 geboren und wa- Acht gelassen werden, dass auch Mehrfach-Behinderungen ren zum Erhebungszeitpunkt 2018 zwischen 18 und vorliegen können, die wiederum die Belastbarkeit der Zahlen 25 Jahren alt. Dies entspricht bundesweit etwa für die Bezifferung möglicher Interessenten in Zweifel ziehen, da z. B. bei einer körperlichen Behinderung auch weniger 75.000 Personen in der genannten Altersgruppe. ausgeprägte geistige Einschränkungen auftreten können. Darüber hinaus gibt der Bundesverband Legas-
14 thenie und Dyskalkulie e. V. an, dass in Deutsch- ber hinaus als nahezu unmöglich. Zum sekundären land etwa 3 % bis 7 % der Kinder und Erwachsenen Nutzerkreis gehören Personen, die nicht auf die von Dyskalkulie betroffen sind.2 Gemessen an der vereinfachte Kommunikation mit Leichter Sprache gegenwärtigen Einwohnerzahl Deutschlands3 wä- angewiesen sind, diese aber in ihrer alltäglichen ren demnach zwischen 2,49 und 5,81 Millionen Kin- Lesepraxis nutzen. Die fehlende Möglichkeit zur der und Erwachsene von Dyskalkulie betroffen. Eingrenzung des sekundären Nutzerkreises wird unter anderem am Beispiel von Migranten/-innen Noch schwieriger ist die Bezifferung des Personen- mit Deutsch als Zweitsprache oder auch an Perso- kreises, der Deutsch als Zweitsprache erlernt bzw. nen deutlich, die bei der Verwaltungskommunikati- spricht und deswegen von einem Angebot der TFEP on Texte oder Formulare in Leichter Sprache als in Leichter Sprache profitieren könnte. BREDEL & verständlicher erachten und deshalb bevorzugen. MAAẞ (2016, S. 142) beziffern diesen Adressaten- Diese Personen würden dann diesem nachgeord- kreis in konservativen Schätzungen auf etwa neten sekundären Nutzerkreis Leichter Sprache zu- 1.000.000 Personen, ohne dabei nach Alterskate- geordnet werden (vgl. STEFANOWITSCH, 2014). gorien zu differenzieren.4 Die verschiedenen Zahlen und Statistiken deuten bereits darauf hin, dass die Bezifferung von mögli- 2.1.3 Regeln und Regelwerke chen Interessenten aus dem primären Adressaten- Die Leichte Sprache ist im sprachwissenschaft- kreis für eine TFEP in Leichter Sprache mit großen lichen Verständnis keine eigene Sprache, sondern Unschärfen belastet und kaum abzugrenzen ist. Zu- eine Varietät des Deutschen (vgl. BREDEL & sätzlich ist unklar, wie viele dieser Menschen mit MAAẞ, 2016). In diesem Sinne handelt es sich bei Behinderung vor dem Hintergrund ihrer Einschrän- der Leichten Sprache um „[…] die Sprache der kungen prinzipiell gemäß den Vorgaben der Fahrer- Menschen mit Lernschwierigkeiten“ (WAGNER & laubnis-Verordnung (FeV) und der Begutachtungs- SCHARFF, 2014, S. 28) und gilt deshalb als eine leitlinien zur Kraftfahreignung (vgl. GRÄCMANN & sogenannte Gruppensprache für Menschen des ALBRECHT, 2018) fahrgeeignet sind und über- primären Adressatenkreises von Leichter Sprache, haupt Interesse am Erwerb einer Fahrerlaubnis ha- wie er im vorangegangenen Kapitel definiert ist. ben. Des Weiteren muss in der Gruppe der primä- ren Adressaten/-innen von einer Dunkelziffer an Das sprachliche Profil der Leichten Sprache weicht Menschen ausgegangen werden, die sich eine et- hierzu gezielt von der deutschen Standardsprache waige Einschränkung oder Behinderung bisher ab, um eine bessere Lesbarkeit sowie ein leichteres nicht bescheinigen ließen und in den amtlichen Sta- Leseverständnis für den primären Adressatenkreis tistiken deswegen nicht erfasst werden. herzustellen. Auf diese Weise werden z. B. Men- schen mit Lernschwierigkeiten oder auch mit kogni- Eine zielführende Einschätzung des sekundären tiven Beeinträchtigungen in die Lage versetzt, Infor- Nutzerkreises Leichter Sprache gestaltet sich darü- mationen selbst nachvollziehen zu können, ohne dabei auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Die An- passung der Texte an die Anforderungen Leichter Sprache vollzieht sich insbesondere durch Verän- 2 Vgl. Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V., abge- derungen bzw. Vereinfachungen im Satzbau, im rufen am 8. August 2019, von https://www.bvl-legasthenie.de/ dyskalkulie/wissenschaft.html. Ein Jahr, auf das sich die erho- Wortschatz sowie auch im Inhalt. Diese Änderun- benen Prozentzahlen beziehen, wird allerdings auf der Web- gen werden entlang eigens für die Leichte Sprache seite nicht genannt. aufgestellter Regeln ausgeführt. 3 Die errechnete Bevölkerungszahl zum Stand vom 31.12.2018 beträgt 83.019.200, abgerufen am 28. August 2019, von Dabei gibt es kein allgemeingültiges Regelwerk für https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/ Leichte Sprache, vielmehr sind aus der Praxis he- Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Tabellen/zensus-ge schlecht-staatsangehoerigkeit-2018.html. raus vergleichbare Regelwerke entstanden, die in 4 BREDEL & MAAẞ (2016, S. 142) weisen zeitgleich auf neuere ihren einzelnen Bestimmungen allerdings recht ver- Studien hin. Jedoch würden darin spezifisch Migrantinnen schieden sind. Die drei relevantesten und öffentlich und Migranten aus einzelnen Ländern, wie z. B. der Türkei, zugänglichen Regelwerke sind das Regelwerk des untersucht. Es sei davon auszugehen, dass die Zahl derer, die Deutsch als Zweitsprache lernen und sprechen, noch viel Netzwerks Leichte Sprache (2009), das Regelwerk höher ist. von Inclusion Europe (2009) und die Barrierefreie
15 Informationstechnik-Verordnung in ihrer zweiten bei Inclusion Europe in Leichte Sprache über- Fassung (BITV 2.0).5 setzte bzw. verfasste Texte von unabhängigen Prüferinnen oder Prüfern, die selbst eine ent- Nachfolgend werden die genannten Regelwerke sprechende Behinderung vorweisen, geprüft kurz umrissen: und erhalten bei positivem Bescheid ein mittler- weile weit verbreitetes Gütesiegel für Leichte • Regelwerk des Netzwerks Leichte Sprache Sprache (vgl. Inclusion Europe, 2009). Das Netzwerk Leichte Sprache entstand im Jahr 2006 als Zusammenschluss von Akteuren aus • Regeln in der BITV 2.0 dem Bereich der Arbeit mit Personen mit geisti- Die BITV 2.0, die als Bundesrechtsverordnung ger Behinderung. Das Ziel des Netzwerks ist es, in der Bundesrepublik Deutschland gültig ist, unter Einbezug der Zielgruppe, funktionierende enthält in ihrer zweiten Fassung aus dem Jahr Regeln für das Erstellen von Texten in Leichter 2011 die Anlage 2 mit 13 Regeln zur Leichten Sprache zu entwickeln. Hierfür arbeitet das Sprache. Diese dienen vor allem dazu, die An- Netzwerk mit dem Verein „Mensch zuerst – Netz- forderungen an Texte in Leichter Sprache fass- werk People First Deutschland e. V.“ eng zu- bar zu machen. Hierbei bezieht sich die BITV 2.0 sammen. Die Regeln lassen sich seit dem Jahr auf einen umgrenzten Anwendungsbereich, der 2009 auf der Homepage des Netzwerks einse- sich vorrangig auf die Internetpräsenzen von öf- hen (vgl. Netzwerk Leichte Sprache, 2013). Im fentlichen Dienststellen erstreckt. Dabei liegt Jahr 2013 wurden sie in weitgehend identischer das Hauptaugenmerk auf der Bereitstellung von Form vom Bundesministerium für Arbeit und So- Informationen in Leichter Sprache für Menschen ziales als Ratgeber aufgelegt (vgl. Bundesminis- mit Beeinträchtigungen. Mit der Erwähnung der terium für Arbeit und Soziales, 2014). Das Netz- Leichten Sprache in einem gültigen Verord- werk verfügt über ein eigenes Gütesiegel für nungstext wird der BITV 2.0 hinsichtlich der Ak- Texte in Leichter Sprache. Das Siegel wird nach zeptanz und Durchsetzung der Leichten Spra- bestandener Überprüfung der Texte durch Men- che eine große Bedeutung zugeschrieben (vgl. schen mit entsprechender Beeinträchtigung ver- BREDEL & MAAẞ, 2016). geben. Die in den Regelwerken vorgegebenen Regeln zur • Regelwerk von Inclusion Europe Leichten Sprache sind allerdings in nur wenigen Fällen deckungsgleich (vgl. BREDEL & MAAẞ, Inclusion Europe ist die europäische Organisati- 2016). Die tatsächliche Übereinstimmung zwischen on für Menschen mit intellektueller Behinderung den Regelwerken ist insgesamt als gering einzustu- und ihre Familien. Ziele der Organisation sind fen, da von „den insgesamt 120 unterschiedlichen beispielsweise die Sicherstellung eines respekt- Regeln, die in den drei Regelwerken aufgestellt vollen Umgangs von Menschen mit intellektuel- werden“ (BREDEL & MAAẞ, 2016, S. 89), lediglich ler Behinderung sowie die Inklusion dieser Per- 17 deckungsgleich sind. sonengruppe in die Gesellschaft. Dies soll dabei u. a. durch die Bereitstellung von „Easy-to-read“ Einige der Regeln beziehen sich dabei auf folgende Texten gelingen. Hierzu wurde im Jahr 2009 eu- Inhalte (vgl. BREDEL & MAAẞ, 2016): ropaweit ein umfassendes Regelwerk für das Verfassen von Texten in Leichter Sprache er- • Für die visuelle und mediale Gestaltung von Tex- ten in Leichter Sprache soll z. B. eine größere stellt (vgl. Inclusion Europe, 2009). Ebenso wie Schriftgröße verwendet werden und jeder Satz beim Netzwerk Leichte Sprache werden auch in einer neuen Zeile beginnen. • Hinsichtlich der Wortstruktur, der sogenannten Morphologie, werden längere zusammenge- 5 Des Weiteren finden in der Praxis der Leichten Sprache auch setzte Hauptwörter mit einem Bindestrich ge- Regelwerke Anwendung, die öffentlich nicht einsehbar sind, trennt: Aus Fahrerlaubnis würde demzufolge beispielsweise das Regelwerk des Unternehmens capito. capito Berlin ist z. B. verantwortlich für das Verfassen des Fahr-Erlaubnis. zweiten Teilhabeberichts der Bundesregierung über das • Regeln, die den verwendeten Wortschatz betref- Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland in leicht verständlicher Sprache (vgl. Bundesministerium für fen, geben vor, möglichst keine Fremdwörter zu Arbeit und Soziales, 2017). verwenden. Sofern dies nicht möglich ist, sollen diese erklärt werden.
16 • Bestimmungen über den Satzbau sehen die Ver- wendung von kurzen Sätzen oder Satzellipsen, also unvollständigen Sätzen, vor: Anstatt eines „Das ist schlecht“ reicht ein „Schlecht“ aus. • In der Textgestaltung sollen Negationen, auch doppelte Verneinungen, vermieden werden. Die Übersetzung der schweren in Leichte Sprache Bild 2-1: Übersetzung des Online-Artikels in Leichte Sprache: ist außerdem mit problematischen Umständen be- „Bahnhof ohne Hindernisse“ (vgl. WINTER, 2014, S. 82f.) haftet. Zum einen werden in der Übersetzung die ursprünglichen Texte mitunter (deutlich) umfangrei- cher (vgl. ABEND et al., 2017). Zum anderen wird durch die Übersetzung in Leichte Sprache die sprachliche Komplexität eingeschränkt (vgl. STE- FANOWITSCH, 2014). Nicht zuletzt wird in der Übersetzung zur Herstellung inhaltlicher Verständ- lichkeit interpretativ gearbeitet, wobei Informationen im Zweifel angepasst oder sogar ausgelassen wer- Bild 2-2: Übersetzung von Regeln für sicheres Fahrradfahren den (vgl. SEITZ, 2014). in Leichte Sprache6 das sichere Fahren mit Fahrrad mittels einer Bebil- 2.1.4 Abbildungen und Bebilderungen derung der Situation veranschaulicht und unter- Zu den bereits genannten Besonderheiten Leichter stützt. Sprache ist darüber hinaus die Bebilderung von Leichte-Sprache-Texten anzuführen. Grundlage dieser Bebilderung ist die Argumentation, dass sich 2.1.5 Abgrenzung von Leichter und Einfacher Sprache mittels Abbildungen veranschaulichen und Sprache besser verstehen lasse (WINTER, 2014, S. 82f.). In Bei der Einfachen Sprache handelt es sich im Allge- Bezug auf die Leichte Sprache bedeutet dies, dass meinen um eine Sprachform, die die (schwere) durch Verwendung von Bildern oder Piktogrammen deutsche Standardsprache vereinfacht. Somit ha- eine geringere Abstraktionsfähigkeit der LeserInnen ben Leichte und Einfache Sprache das gemeinsa- ausreiche, um die Inhalte nachvollziehen zu kön- me Ziel, Sprachbarrieren abzubauen bzw. sie von nen. In diesem Sinne soll das Textverständnis zu- vornherein zu vermeiden (vgl. ABEND, 2013). sätzlich zur leichteren Lesbarkeit und Verständlich- keit anhand von passenden Bildern, Fotos, Pikto- Trotz des gemeinsamen Ziels unterscheiden sich grammen oder Symbolen gefördert bzw. verbessert Leichte und Einfache Sprache in wenigen, aber be- werden (WINTER, 2014, S. 82f.). deutsamen Punkten voneinander (vgl. ABEND, 2013; vgl. KELLERMANN, 2014). Der Einfachen Das Beispiel in Bild 2-1 soll nachfolgend die Ver- Sprache liegt anders als der Leichten Sprache kein wendung von Piktogrammen in Leichte Sprache- Regelwerk zugrunde, an dem sich eine Erstellung Texten verdeutlichen. Es zeigt die Übersetzung ei- oder Übersetzung von Texten in Einfacher Sprache ner Pressemitteilung in Leichte Sprache (WINTER, orientieren könnte. Gegenüber der Leichten Spra- 2014, S. 82f.). Im Beispiel wird die Übersetzung mit che sind in Einfacher Sprache längere Sätze und einer entsprechenden Bebilderung untermauert auch Nebensätze zulässig. Nichtsdestotrotz strebt und mithilfe des Piktogramms wird ein Kontextbe- die Einfache Sprache einen möglichst einfachen zug zu dem geschilderten Sachverhalt hergestellt. Satzbau an. Des Weiteren werden sämtliche im All- So wird für die grafische Darstellung das Bild eines Bahnhofsgebäudes verwendet. Ein weiteres Beispiel erläutert Regeln für das siche- re Fahren mit dem Fahrrad, die in Leichte Sprache 6 Vgl. dazu https://www.certo-portal.de/leichte-sprache/artikel/ übersetzt sind (vgl. Bild 2-2). Wie im ersten Beispiel tipps-fuer-brenzlige-situtationen-leichtesprache/, abgerufen am wird die in Leichte Sprache übersetzte Regel für 12. August 2019.
17 tag gebräuchlichen Begriffe, anders als in der Leich- treuung (BREDEL & MAAẞ, 2016, S. 173ff.), findet ten Sprache, als bekannt vorausgesetzt. Fremd- Leichte Sprache Anwendung. Die stärkere Berück- wörter sollten der Verständlichkeit halber nach Mög- sichtigung Leichter Sprache gilt ebenfalls für das lichkeit vermieden werden, wenn dies nicht geht, Schulsystem. Sowohl an allgemeinbildenden als sind diese zu erklären. Bei der Übersetzung von In- auch an berufsbildenden Schulen erfahren Unter- halten aus der schweren in Einfache Sprache ist richtsmaterialien in Leichter Sprache vermehrt Auf- außerdem darauf zu achten, dass es zu keiner in- merksamkeit (vgl. ABEND, 2018). haltlichen Reduktion kommt. Auch dies steht in Kon- trast zur Leichten Sprache, bei der eine Reduktion Für Prüfungen im Rahmen der beruflichen Ausbil- dung von Jugendlichen mit Behinderung wird je- der Inhalte in Kauf genommen wird. doch zumeist auf die Einfache Sprache zurückge- Mit diesen Vorgaben hat die Einfache Sprache nicht griffen (vgl. GOTH & SEVERING, 2015; KEUNE & die Funktion einer Gruppensprache, da sie lediglich FROHNENBERG, 2004). Für die Übersetzung von eingesetzt wird, um Sachverhalte möglichst leicht Prüfungen in Leichte Sprache bestehen inhaltliche verständlich und eindeutig auszudrücken, aber Bedenken: Durch die Reduktion von Inhalten und nicht auf eine bestimmte Personengruppe ausge- den Interpretationsspielraum bei der Übersetzung richtet ist. Das Verfassen von Texten in Einfacher können die bestehenden Prüfungsinhalte mögli- Sprache orientiert sich daher vielmehr an den Fä- cherweise verändert werden (vgl. SCHARFF, 2016). higkeiten und Beschränkungen der jeweiligen Ziel- gruppe des Textes (vgl. WAGNER & SCHARFF, 2014). 2.2 Relevante Aspekte der Theore- Bei der Erstellung und Übersetzung von Texten in tischen Fahrerlaubnisprüfung Einfacher wie auch in Leichter Sprache sollten Das Ziel dieser Literaturanalyse besteht darin, rele- ABEND (2013) zufolge Überlegungen einbezogen vante Themenbereiche der TFEP aufzuarbeiten, werden, die Aufschluss darüber geben, wer konkret die von einer Übersetzung der Prüfungsfragen in die Zielgruppe ist und welchen Informationsbedarf Leichte Sprache betroffen sein könnten. diese hat. Die TFEP ist als Voraussetzung zur Teilnahme an der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung ein uner- 2.1.6 Anwendungskontexte lässlicher Teil des Fahrerlaubniserwerbs und in der Fahrerlaubnis-Verordnung gesetzlich geregelt. In der Akzeptanz und Verbreitung von Medien in Nach § 16 Abs. 1 FeV müssen BewerberInnen in Leichter Sprache ist insgesamt ein positiver Trend der TFEP nachweisen, dass sie zu erkennen (vgl. AICHELE, 2014). Unter den Ver- öffentlichungen in Leichter Sprache befinden sich, • ausreichende Kenntnisse über die für das Füh- vorgegeben durch die BITV 2.0, beispielhaft Infor- ren von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzli- mationen öffentlicher Einrichtungen, sowie rechtli- chen Vorschriften sowie über eine umweltbe- che Informationen und Erläuterungen zu Gesetzes- wusste und energiesparende Fahrweise haben, texten.7 Zunehmend werden auch Ratgeber, Reise- literatur und Erzählungen in Leichter Sprache an- • mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den geboten8 sowie eigens aufbereitete Nachrichten- zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen kanäle, wie das Nachrichtenportal www.nachrichten vertraut sind und leicht.de. Auch im Kontext der helfenden Berufe, • grundlegende mechanische und technische Zu- darunter dem Rechtsbeistand (vgl. APEL-JÖSCH, sammenhänge, die für die Straßenverkehrs- 2018) und der medizinischen Aufklärung und Be- sicherheit von Bedeutung sind, kennen. Dieses Wissen wird in der theoretischen Fahraus- bildung vermittelt, deren Inhalte in der Fahrschüler- 7 Beispielhaft arbeitet die Deutsche Rentenversicherung daran, Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) festgelegt ihre Informationen in Leichter Sprache anzubieten (vgl. FIED- sind. „Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum LER-RAUER, 2019). 8 sicheren, verantwortungsvollen und umweltbe- Vgl. dazu https://www.lebenshilfe-bremen.de/angebote/buero -fuer-leichte-sprache/veroeffentlichungen-in-leichter-sprache. wussten Verkehrsteilnehmer“ (§ 1 Abs. 1 Fahrsch html, abgerufen am 8. Juli 2019. AusbO). Der theoretische Unterricht ist dabei auf-
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