Leichte Sprache in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung - Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen

 
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Leichte Sprache in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung - Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen
Leichte Sprache
                                                                           in der theoretischen
                                                                          Fahrerlaubnisprüfung

                         Heft M 296
                         Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen

                                                                                           Berichte der
                                                                       Bundesanstalt für Straßenwesen
                                                                               Mensch und Sicherheit   Heft M 296
ISSN 0943-9315
ISBN 978-3-95606-514-9
Leichte Sprache in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung - Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen
Leichte Sprache
    in der theoretischen
   Fahrerlaubnisprüfung

                                                von

                               Bernhard Schrauth
                            Bartholomäus Zielinski
                                Bernhard Mederer

                                unter Mitarbeit von

                                Andreas Schubert
                           Alexander von Poblocki
                                     Silvia Wiegel

                  Institut für empirische Soziologie
             an der Friedrich-Alexander-Universität
                                 Erlangen-Nürnberg

                    Berichte der
Bundesanstalt für Straßenwesen
        Mensch und Sicherheit        Heft M 296
Leichte Sprache in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung - Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen
Die Bundesanstalt für Straßenwesen
veröffentlicht ihre Arbeits- und Forschungs-
ergebnisse in der Schriftenreihe Berichte der
Bundesanstalt für Straßenwesen. Die Reihe
besteht aus folgenden Unterreihen:
A - Allgemeines
B - Brücken- und Ingenieurbau
F - Fahrzeugtechnik
M - Mensch und Sicherheit
S - Straßenbau
V - Verkehrstechnik
Es wird darauf hingewiesen, dass die unter
dem Namen der Verfasser veröffentlichten
Berichte nicht in jedem Fall die Ansicht des
Herausgebers wiedergeben.
Nachdruck und photomechanische Wieder-
gabe, auch auszugsweise, nur mit Genehmi-
gung der Bundesanstalt für Straßenwesen,
Stabsstelle Presse und Kommunikation.
Die Hefte der Schriftenreihe Berichte der
Bundesanstalt für Straßenwesen können
direkt bei der Carl Ed. Schünemann KG,
Zweite Schlachtpforte 7, D-28195 Bremen,
Telefon: (04 21) 3 69 03 - 53, bezogen werden.
Über die Forschungsergebnisse und ihre
Veröffentlichungen wird in der Regel in Kurzform im
Informationsdienst Forschung kompakt berichtet.
Dieser Dienst wird kostenlos angeboten;
Interessenten wenden sich bitte an die
Bundesanstalt für Straßenwesen,
Stabsstelle Presse und Kommunikation.
Die Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
stehen zum Teil als kostenfreier Download im elektronischen
BASt-Archiv ELBA zur Verfügung.
http://bast.opus.hbz-nrw.de

Impressum

Bericht zum Forschungsprojekt FE 82.0732/2019
Leichte Sprache in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung
Fachbetreuung
Heidi Grattenthaler
Referat
Fahreignung, Fahrausbildung, Kraftfahrerrehabilitation
Herausgeber
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53, D-51427 Bergisch Gladbach
Telefon: (0 22 04) 43 - 0
Redaktion
Stabsstelle Presse und Kommunikation
Druck und Verlag
Fachverlag NW in der
Carl Ed. Schünemann KG
Zweite Schlachtpforte 7, D-28195 Bremen
Telefon: (04 21) 3 69 03 - 53
Telefax: (04 21) 3 69 03 - 48
www.schuenemann-verlag.de
ISSN 0943-9315
ISBN 978-3-95606-514-9
Bergisch Gladbach, April 2020
Leichte Sprache in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung - Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen
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Kurzfassung – Abstract

Leichte Sprache in der theoretischen                  Im zweiten Arbeitsschritt erfolgte die Durchführung
Fahrerlaubnisprüfung                                  von insgesamt sieben Experten/-inneninterviews.
                                                      Hierzu wurden Experten/-innen aus dem Themen-
Ausgangspunkt der vorliegenden Forschungsarbeit       feld der Leichten Sprache sowie aus dem Themen-
ist die Frage, ob die Erarbeitung und Erprobung       feld der TFEP rekrutiert. Die Experten/-innen des
einer Konzeption zur „Leichten Sprache in der
                                                      Themenfeldes Leichter Sprache weichen in ihren
Theorieprüfung“ aus wissenschaftlicher Sicht ange-
                                                      Einschätzungen hinsichtlich der Anwendbarkeit
zeigt sind. Das Angebot einer TFEP in Leichter
                                                      von Regeln, der Verwendung eines bestimmten
Sprache würde dem Leitgedanken der Inklusion –
                                                      Regelwerkes und der Übersetzbarkeit von Fachbe-
Menschen mit Behinderung die Teilhabe an der Ge-
                                                      griffen und Formeln häufig voneinander ab. Mit der
sellschaft zu ermöglichen – folgen. Ungeklärt sind
                                                      explorativen Methode der Experten/-innenbefra-
allerdings die Fragen, ob die Leichte Sprache für
                                                      gung konnten jedoch Problemfelder benannt wer-
eine Übersetzung der TFEP prinzipiell geeignet ist,
                                                      den, die sich etwa auf den Interpretationsspielraum
sowie ob die TFEP ohne Verschlechterung der Prü-
                                                      bei einer Übersetzung, die Rechtssicherheit einer
fungsqualität und ohne Einschränkung der Ver-
                                                      Übersetzung der TFEP in Leichte Sprache sowie
kehrssicherheit in die Leichte Sprache übersetzt
                                                      den Zugang zu einer TFEP in Leichter Sprache er-
werden kann.
                                                      strecken.
Die Bearbeitung des Forschungsthemas erfolgte
                                                      Der dritte Arbeitsschritt umfasste die Testüberset-
anhand von drei Arbeitsschritten, die als Ganzes
                                                      zung von zwölf ausgewählten Prüfungsfragen in
einen Überblick über den in Wissenschaft und Pra-
                                                      Leichte Sprache, die von einem professionellen
xis weitgehend unbearbeiteten sowie unverbunde-
                                                      Übersetzungsbüro umgesetzt wurde. Dabei traten
nen Forschungsgegenstand geben.
                                                      unter anderem bei der Übersetzung von Fachbegrif-
Den ersten Schritt zur Bearbeitung des Forschungs-    fen und Formeln Schwierigkeiten auf. Der Aufwand,
themas bildete eine Literaturanalyse, die getrennt    den eine vollständige Übersetzung aller Prüfungs-
für die beiden Themenfelder der Leichten Sprache      fragen aus dem amtlichen Führerschein-Fragen-
und der TFEP durchgeführt wurde. Die Literaturana-    katalog zur Folge hätte, kann mit der Testüberset-
lyse im Themenfeld der Leichten Sprache erfasst       zung nur in Ansätzen erfasst werden. Die Erkennt-
diese als ein Kommunikationsmittel, das durch         nisse deuten auf einen umfassenden Arbeitsauf-
sprachliche Vereinfachungen primär zum Lesever-       wand hin.
ständnis von Menschen mit Lernschwierigkeiten,
                                                      In der Gesamtschau der Resultate aus der Litera-
geistiger Behinderung oder kognitiven Einschrän-
                                                      turanalyse, dem empirischen Material aus der Ex-
kung sowie auch von Menschen mit prälingualer
                                                      perten/-innenbefragung und der Testübersetzung
Schwerhörigkeit bzw. Gehörlosigkeit beitragen soll.
                                                      zeigen sich in Teilen Einschränkungen in der prinzi-
Die Leichte Sprache folgt hierbei eigenen Regeln,     piellen Eignung der Leichten Sprache für eine Über-
die allerdings in konkurrierenden Regelwerken fest-   setzung der TFEP. Eine Übersetzung der Prüfungs-
gehalten sind. Ein einheitliches oder auch standar-   fragen und damit die Bereitstellung einer validen
disiertes Konzept der Leichten Sprache ist dement-    TFEP in Leichter Sprache könnte dadurch beein-
sprechend nicht vorhanden.                            flusst werden.

Die Literaturanalyse im Themenfeld der TFEP           Eine umfassende Erarbeitung und Erprobung einer
nimmt für eine mögliche Übersetzung und Durch-        Konzeption zur „Leichten Sprache in der Theorie-
führung der TFEP in Leichter Sprache relevante or-    prüfung“ erscheint deshalb weniger empfehlens-
ganisatorische Aspekte in den Blick. Des Weiteren     wert. Im Falle einer weiteren Bearbeitung dieses
wird die Erstellung und auch die beständige Evalua-   Forschungsthemas wäre die Klärung der identifi-
tion der Prüfungsfragen beleuchtet, deren methodi-    zierten Diskussionspunkte unter Beteiligung der je-
schen Gütekriterien eine etwaige Übersetzung der      weiligen Experten/-innen ein möglicher nächster
Prüfungsfragen ebenso genügen müsste.                 Schritt.
Leichte Sprache in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung - Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen
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Easy-to-read language in the German                        questions would have to meet methodological
theoretical driving test                                   criteria as well.

Starting point of the present research work is the         In the second step, a total of seven expert interviews
question of whether the development and testing of         were conducted. For this purpose, experts were
a concept for “Easy-to-read language in the German         recruited from the subject areas of easy-to-read
theoretical driving test” is indicated from a scientific   language and of the theoretical driving test. The
point of view. Offering the German theoretical             easy-to-read language experts often differed in their
driving test in easy-to-read language would follow         assessments of the applicability of rules, the use of
the principle of inclusion, enabling people with           a certain set of rules and the translatability of
disabilities to participate in society.                    technical terms and formulas. With the explorative
                                                           method of an expert survey, however, it was possible
However, the following two questions are unclear:          to identify problematic discussion points such as the
First, is easy-to-read language basically suitable for     leeway for interpretation in the translation process,
a translation of the German theoretical driving test?      the legal certainty of a translation of the theoretical
Second, would the translation of the German                driving test into easy-to-read language and the
theoretical driving test into easy-to-read language        access regulations to a theoretical driving test in
be possible without impairing the quality of the test      easy-to-read language.
and traffic safety?
                                                           The third step involved a test translation of twelve
These research questions were dealt with in the            selected examination questions into easy-to-read
current project by means of three working steps. All       language, which was carried out by a professional
three working steps together provide an overview           translation agency. Difficulties were encountered
over the two research subjects – easy-to-read              among others with the translation of technical terms
language and theoretical driving test – which are so       and formulas. The effort that a complete translation
far largely unrelated in research.                         of all examination questions from the official driving
                                                           license question catalogue would entail can only be
The first step in dealing with the research questions
                                                           recorded to a limited extent with the test translation.
was a literature analysis, which was carried out
                                                           Nevertheless, the findings indicate a comprehensive
separately for the two subjects of easy-to-read
                                                           workload.
language and the theoretical driving test. The
literature analysis on easy-to-read language               Overall, the results from the literature analysis, the
captures easy-to-read language as a means of               empirical material from the expert survey and the
communication which, through linguistic sim-               insights gathered with the test translation reveal
plifications, is primarily intended to contribute to the   some limitations in the basic suitability of easy-to-
reading comprehension of people with learning              read language for a translation of the theoretical
difficulties, mental disabilities or cognitive im-         driving test. A translation of the examination
pairments as well as of people with prelingual             questions and thus the provision of a valid theoretical
hearing loss or deafness.                                  driving test in easy-to-read language could be
                                                           influenced by these limitations.
Easy-to-read language follows specific rules, which,
however, are laid down in competing sets of rules.         A comprehensive development and testing of a
Thus, easy-to-read language is currently not a             concept for “Easy-to-read language in the German
uniform or even standardized concept.                      theoretical driving test” therefore appears less
                                                           recommendable. If this research topic were to be
The literature analysis on the theoretical driving test
                                                           worked on further, a possible next step would be to
focuses on relevant organisational aspects for a
                                                           clarify the identified discussion points. For this
potential translation and implementation of a
                                                           clarification, experts for the creation of the
theoretical driving test in easy-to-read language in
                                                           examination questions and for their translation into
Germany. Furthermore, the creation and the
                                                           easy-to-read language should be involved.
permanent evaluation of the examination questions
are elaborated on. A translation of the examination
Leichte Sprache in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung - Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen
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Summary                                                     Literature analysis

                                                            The literature analysis was carried out separately
                                                            for the subjects of easy-to-read language and the
Easy-to-read language in the German                         theoretical driving test. The first aim of the literature
theoretical driving test                                    analysis was to introduce the concept of easy-
                                                            to-read language as a concept of low-barrier
Starting point of the present research work is the          communication and to elaborate on its charac-
question of whether the development and testing of          teristics.
a concept for “Easy-to-read language in the German
theoretical driving test” is indicated from a scientific    Easy-to-read language is understood in literature as
point of view. Offering the German theoretical              a low-barrier form of communication. Its primary
driving test in easy-to-read language would follow          function is to make reading easier for people with
the principle of inclusion, enabling people with            disabilities who have limited reading comprehension
disabilities to participate in society. The Convention      and thus enabling them to participate in society.
on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD),          Since the ratification of the CRPD in Germany,
ratified in Germany in 2009, covers the personal            easy-to-read language has been increasingly used
mobility of people with disabilities in Article 20          by public institutions to provide information. Other
CRPD and the provision of important information             application contexts of easy-to-read language are
using suitable forms of communication, including            also becoming more diverse and range for example
easy-to-read language, in Article 21 CRPD. A low-           from specially written reading stories to a news
barrier theoretical driving test could therefore be a       channel in easy-to-read language.
measure to move closer to the goal of far-reaching
                                                            Easy-to-read language is a group language primarily
inclusion.
                                                            intended for people with learning difficulties, mental
However, the following two questions are unclear:           disabilities or cognitive impairments. It is also aimed
First, is easy-to-read language basically suitable for      at people with prelingual hearing loss, deafness
a translation of the German theoretical driving test?       and aphasia. Functional illiterates are regarded as
Second, would the translation of the German                 further primary users. However, a secondary group
theoretical driving test into easy-to-read language         of users, including people with German as their
be possible without impairing the quality of the test       second language, also benefits from this low-barrier
and traffic safety?                                         form of communication.

                                                            At present, easy-to-read language is not based on a
Characteristic for the scientific work in the current
                                                            uniform or scientifically sound set of rules in
BASt-project FE 82.0732/2019 are the two subjects
                                                            Germany. In fact, competing guidelines from
of easy-to-read language on the one hand and of
                                                            different sets of rules for the formulation and the
the theoretical driving test on the other hand, which
                                                            layout of easy-to-read documents hamper the
both have hardly been related in science and
                                                            understanding of easy-to-read language as a
practice so far, as well as the lack of previous
                                                            uniform German language form.
research results. Hence, this research work has a
strong explorative character.                               An alternative to easy-to-read language is the
                                                            use of plain language, which, unlike easy-to-read
The research topic was dealt with in three selected
                                                            language, does not follow a specific set of rules and
working steps. As a first step, literature of the subject
                                                            is not made for a clearly defined target group. But in
of easy-to-read language and of the theoretical
                                                            the general intention – to make the reading easier
driving test was analysed. As a second step, a
                                                            by simplifying the sentence structure and the
survey of experts in the two separate subject               vocabulary as well as by avoiding foreign words and
areas of easy-to-read language and the theoretical          technical terms – the easy-to-read language and
driving test was conducted. As a third step, twelve         the plain language are similar.
selected examination questions from the official
driving license question catalogue were exemplarily         The second aim of the literature analysis was to
translated into easy-to-read language.                      identify relevant aspects of the theoretical driving
Leichte Sprache in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung - Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen
6

test that would be affected by a translation of the       Regarding the target group for a theoretical driving
examination questions into easy-to-read language.         test in easy-to-read language, experts are largely in
                                                          agreement. People with learning difficulties or
The German theoretical driving test has undergone         people with mental or cognitive impairment would
extensive revision in recent years and continues to       primarily benefit from a theoretical driving test in
be in a permanent innovation process, for which           easy-to-read language. In addition, the experts refer
TÜV | DEKRA arge tp21 is largely responsible.             to possible secondary users, such as learner drivers
Since 2011 the theoretical driving test is carried out    with reading and writing disability or migrants with
on a PC, which enables also the use of video              little knowledge of German.
sequences in the test compared to the previous use
of motionless depictions of traffic scenes. Part of       The suitability of the easy-to-read language for
the implemented innovation process is also the            the translation of the German theoretical driving
continuous evaluation of the existing examination         test was assessed primarily by easy-to-read
questions. In order to compensate for possible            language experts. However, their assessments of
disadvantages, the theoretical driving test is            the applicability of rules, the use of a particular set
currently offered in twelve foreign languages             of rules as well as the translatability of technical
besides German and also available with an audio           terms and formulas often varied widely. Most
description.                                              experts regarded the leeway for interpretation that
                                                          is inherent in the translation and arises from the
The process for the creation or revision of               attempt to reduce the complexity of the examination
examination questions is clearly defined and              questions as problematic.
involves also legal representatives from the federal
government and the federal states of Germany. In          Experts from both subject areas view the retention
this formal process, the content and legal aspects of     of the existing quality of the theoretical driving test
new or revised examination questions are assessed.        in case of a translation of the examination questions
                                                          as critical. In view of the expected difficulties with a
The methodological requirements of reliability,           potential translation, concerns about impairing the
validity and objectivity for the theoretical driving      quality of the examination are also expressed.
test are of particular importance for a potential
                                                          These experts consider the legal certainty of the
translation of the examination questions into easy-
                                                          translated examination questions as to be no less
to-read language.
                                                          important, although they also reckon this can hardly
                                                          be fully achieved. Furthermore, the experts for the
Expert survey                                             theoretical driving test also address organisational
                                                          aspects; such as the question of whether, in the
A total of seven experts – five of them experts in the    case of an actual translation, a unified theoretical
subject area of easy-to-read language and another         driving test in easy-to-read language or two
two experts in the subject area of the theoretical        competing examination forms, one in difficult
driving test – were interviewed with semi-structured      language and one in easy-to-read language – would
interview guidelines.                                     be offered.
From the perspectives of both subject areas, the          Regarding the presentation of the theoretical driving
empirical material of the expert interviews showed a      test on the computer screen, the experts consider
large variety in experts’ answers. In this context, not   slight changes to be necessary. The experts express
only the varying perspectives of the experts between      themselves contradictorily as to whether the images
the subject areas became clear, but also the              and the video material themselves should be
opinions on different aspects from experts within a       modified and possibly simplified.
subject area differed.
                                                          Overall, the comments of the experts indicate that
If the theoretical driving test was to be translated      there are concerns regarding the basic suitability of
into easy-to-read language, easy-to-read language         easy-to-read language for the translation of the
experts would see the idea of participation as having     theoretical driving test and its compatibility with
been fulfilled. However, they also consider the           the requirements of the theoretical driving test.
translation of the examination questions into easy-       Accompanying measures such as adapting the
to-read language to be a difficult undertaking.           driver training to the needs of people with cognitive
Leichte Sprache in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung - Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen
7

or mental disabilities would also be considered            the provision of a valid theoretical driving test in
necessary in the case of a potential translation of        easy-to-read language.
the theoretical driving test into easy-to-read
language.                                                  Due to the mentioned problem areas and the
                                                           unclear discussion points a comprehensive
                                                           development and testing of a concept for “Easy-to-
Test translation                                           read language in the German theoretical driving
                                                           test” appears less recommendable as the next step.
The selection of the examination questions for the
                                                           If this research topic were to be worked on further, a
test translation into easy-to-read language was
                                                           possible next step would be to clarify the identified
made based on predetermined criteria. These
                                                           discussion points. For this clarification, experts for
criteria were established in order to represent
                                                           the creation of the examination questions and for
the diversity of the large number of examination
                                                           their translation into easy-to-read language should
questions at least approximately. The selected
                                                           be involved.
questions were translated by a professional
translation agency for easy-to-read language.              An alternative could be a revision of the examination
                                                           questions focusing on the application of plain
In the test translation, the use of technical terms
                                                           language. The reintroduction of an oral examination
and formulas has proved problematic for translating
                                                           adapted to the needs of people with cognitive or
examination questions into easy-to-read language.
                                                           mental impairments could be another and more
The quality seal for easy-to-read language awarded
                                                           target group-oriented alternative. In addition, the
by the translation agency could therefore not be
                                                           provision of an inclusive theoretical driver training –
granted for the test translation.
                                                           or at least the provision of a respective set of
The test translation also included changes in the          documents for examination preparation – could be
vocabulary and linguistic simplifications of the facts     a further beneficial measure to reduce barriers
or situations described in the selected examination        when taking the theoretical driving test.
questions. However, regarding their possible impact
on the quality of the theoretical driving test and the
retention of comparability with the original, these
changes could not be ultimately assessed within the
framework of this expertise.

The test translation of the twelve selected
examination questions, though, made it clear that
translating the theoretical driving test into easy-to-
read language would involve a considerable amount
of work. Already the test translation required
substantial content-related consultations between
the researcher and the translation agency. For an
actual translation of all examination questions
from the official driving license question catalogue
(>1,700 examination questions), consultations
would have to be much more extensive and would
also need to involve experts from other professions
– not least lawyers – in the translation process.

Conclusion and recommendation

The findings of the three working steps suggest that
the basic suitability of the easy-to-read language for
an application in the context of the theoretical driving
test is at least partially limited. This could influence
a translation of the examination questions and thus
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9

Inhalt

Abkürzungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     10   3.4.5 Layout der Theoretischen Fahr-
                                                                            erlaubnisprüfung. . . . . . . . . . . . . . . . . .              27
1       Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   11   3.4.6 Ergänzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              28
1.1     Problemstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . .      11
1.2     Vorbemerkungen zum Bericht . . . . . . .                 11   4        Testübersetzung. . . . . . . . . . . . . . . . .              28
                                                                      4.1      Auswahlkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . .          29
2       Literaturanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . .       12   4.2      Auswahl und Übersetzung . . . . . . . . . .                   30
2.1     Leichte Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . .      12   4.3      Erkenntnisse aus der Test-
2.1.1 Gesellschaftlicher Hintergrund . . . . . . .               12            übersetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         38

2.1.2 Zielgruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     12   4.4      Aufwand einer Übersetzung . . . . . . . . .                   39

2.1.3 Regeln und Regelwerke . . . . . . . . . . . .              14
                                                                      5        Zusammenfassung. . . . . . . . . . . . . . .                  40
2.1.4 Abbildungen und Bebilderungen . . . . .                    16
2.1.5 Abgrenzung von Leichter und                                     6        Fazit und Empfehlungen . . . . . . . . . .                    43
      Einfacher Sprache . . . . . . . . . . . . . . . .          16
2.1.6 Anwendungskontexte . . . . . . . . . . . . . .             17   Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    44
2.2     Relevante Aspekte der Theore-
                                                                      Bilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   46
        tischen Fahrerlaubnisprüfung. . . . . . . .              17
2.2.1 Organisatorische Aspekte . . . . . . . . . .               18   Tabellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     47

2.2.2 Erstellung der amtlichen Prüfungs-
      fragen und wissenschaftliche                                    Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       48
      Evaluation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    19   Anhang I           Erhebungsunterlagen
                                                                                         Experten/-inneninterviews . . . . .                 48
3       Experten/-inneninterviews. . . . . . . . .               20
                                                                      Anhang II          Kodierschema . . . . . . . . . . . . . .            63
3.1     Erhebungsdesign . . . . . . . . . . . . . . . . .        20
3.2     Erhebungsunterlagen . . . . . . . . . . . . . .          21
3.3     Erhebungsverlauf und Auswertung . . .                    21
3.4     Empirische Befunde . . . . . . . . . . . . . . .         22
3.4.1 Beurteilung eines möglichen
      Angebots der TFEP in Leichter
      Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    23
3.4.2 Mögliche Zielgruppen . . . . . . . . . . . . . .           24
3.4.3 Eignung der Leichten Sprache für
      eine Übersetzung der Theoretischen
      Fahrerlaubnisprüfung . . . . . . . . . . . . . .           24
3.4.4 Erhalt der Durchführungs- und
      Prüfungsqualität der Theoretischen
      Fahrerlaubnisprüfung . . . . . . . . . . . . . .           25
10

Abkürzungen

Abs.          Absatz                               arge tp 21   Prüfstellen für den Kraftfahrzeug-
                                                                verkehr
AK-FF         Arbeitskreis Fahrerlaubnisfragen
                                                   TFEP                                   ­
                                                                Theoretische Fahrerlaubnisprüfung
Art.          Artikel
                                                   u. a.        unter anderem
BASt          Bundesanstalt für Straßenwesen
                                                   UN-BRK       UN-Behindertenrechtskonvention
BGG           Gesetz zur Gleichstellung von
              Menschen mit Behinderungen           vgl.         vergleiche

BITV 2.0      Barrierefreie-Informationstechnik-   z. B.        zum Beispiel
              Verordnung
                                                   z. T.        zum Teil
BLFA-FE/FL    Bund-Länder-Fachausschuss
              Fahrerlaubnisrecht/Fahrlehrer-
              recht

bzw.          beziehungsweise

DEKRA         Deutscher Kraftfahrt-
              Überwachungs-Verein

d. h.         das heißt

eG            eingetragene Genossenschaft

etc.          et cetera

e. V.         eingetragener Verein

ExpInt        Experten-/inneninterview

f./ff.        folgend/e

FahrschAusbO Fahrschüler-Ausbildungsordnung

FeV           Fahrerlaubnis-Verordnung

MPU           Medizinisch-Psychologische
              Untersuchung

PC            Personal Computer

TÜV           Technischer Überwachungsverein

TÜV | DEKRA   Arbeitsgemeinschaft Technische
11

1    Einleitung                                          relevanter Literatur zum Thema Leichter Sprache
                                                         und der TFEP – erfolgt im zweiten Kapitel dieses
1.1 Problemstellung                                      Berichts. Darin werden die Eigenschaften der Leich-
                                                         ten Sprache sowie ihre Besonderheiten näher er-
In der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK),          läutert. Hinsichtlich der TFEP werden relevante
seit 2009 in Deutschland in Kraft, wird Menschen         Themenbereiche aufgearbeitet. Kapitel 2 bildet da-
mit Behinderung das Recht auf eine „[…] volle und        rüber hinaus einen Teil der inhaltlichen Grundlage
wirksame Teilhabe in der Gesellschaft“ (AICHELE,         für die Durchführung der Experten/-innenbefragun-
2014, S. 19) zugesichert. Dies erfordert eine inklusi-   gen, auf die in Kapitel 3 eingegangen wird. Diese
ve Gestaltung gesellschaftlicher Lebensbereiche,         Befragungen bilden den zweiten Arbeitsschritt und
die andernfalls potenziell zur sozialen Exklusion der    verfolgen das Ziel, Problemfelder bei einer mögli-
Betroffenen beitragen (vgl. SCHRAUTH, 2019). In          chen Übersetzung zu benennen und näher einzu-
diesem Sinne erfolgt Inklusion etwa durch den Ab-        grenzen. Das vierte Kapitel stellt die Testüberset-
bau von Barrieren und die Schaffung von bisher           zung von zwölf ausgewählten Fragen aus dem amt-
nicht genutzten Möglichkeiten zur Teilhabe für Men-      lichen Führerschein-Fragenkatalog vor. Die Test-
schen mit Behinderung (vgl. AICHELE, 2012). Für          übersetzung ist der dritte Arbeitsschritt und soll in
den vorliegenden Kontext des BASt-Projektes FE           ganz praktischer Weise verdeutlichen, wie und mit
82.0732/2019 sind hierzu Art. 20 und Art. 21 UN-         welchem Aufwand eine Übersetzung der Prüfungs-
BRK von besonderer Bedeutung. Diese sprechen             fragen in Leichte Sprache gelingen könnte. Die Re-
Menschen mit Behinderung einerseits das Recht            sultate der einzelnen Arbeitsschritte werden im fünf-
auf persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unab-       ten Kapitel abschließend zusammengefasst. Das
hängigkeit und andererseits das Recht auf Zugang         Fazit sowie Empfehlungen im sechsten Kapitel
zu bestimmten Informationen in Formaten und              schließen den Bericht ab.
Technologien, die für unterschiedliche Arten der Be-
hinderung geeignet sind, zu. Während Art. 20 UN-
BRK somit den möglichen Erwerb einer Fahrerlaub-
nis als Möglichkeit selbstbestimmter Mobilität ein-
                                                         1.2 Vorbemerkungen zum Bericht
schließt, umfasst Art. 21 UN-BRK die Vermittlung         Prägend für die Forschungsarbeiten im BASt-Pro-
wichtiger Informationen in geeigneter Form, die bei      jekt FE 82.0732/2019 sind die beiden in Wissen-
Menschen mit Lernbehinderung z. B. die Form der          schaft und Praxis bisher kaum verbundenen The-
Leichten Sprache annehmen kann.                          menfelder der Leichten Sprache und der TFEP so-
                                                         wie das Fehlen von bisherigen Forschungsresulta-
Das bereits bestehende Angebot, die Theoretische
                                                         ten. Diese Ausgangslage zog deshalb im Projekt
Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) in zwölf Sprachen so-
                                                         eine oftmals getrennte Bearbeitung der Leichten
wie mithilfe von Audiodeskription zu absolvieren,
                                                         Sprache auf der einen und der TFEP auf der ande-
richtet sich bereits an Personengruppen, die mit der
                                                         ren Seite nach sich. Diese Trennung der Themen-
Ursprungsfassung der Prüfung in deutscher Schrift-
                                                         felder schlägt sich in gleicher Weise in der Darstel-
sprache Schwierigkeiten haben. Es ist deshalb na-
                                                         lung der Forschungsergebnisse im vorliegenden
heliegend, die Option, den Prüfungstext in Leichte
                                                         Bericht nieder. Diese Forschungsarbeit nimmt unter
Sprache zu übersetzen, in Betracht zu ziehen. Da-
                                                         diese Voraussetzungen einen explorativen Charak-
bei steht in Frage, ob die Leichte Sprache für eine
                                                         ter an und kann in ihrem vorgegebenen Rahmen
Übersetzung der TFEP prinzipiell geeignet ist, und
                                                         nur einen ersten Eindruck über die Vereinbarkeit
die TFEP ohne Verschlechterung der Prüfungsqua-
                                                         der Leichten Sprache mit einer Übersetzung der
lität und ohne Einschränkung der Verkehrssicher-
                                                         TFEP verschaffen und auf potenziell entstehende
heit in die Leichte Sprache übersetzt werden kann.
                                                         Problemfelder und Diskussionsbedarfe hinweisen.
Es ist deshalb die Aufgabe dieses Forschungs- und
Entwicklungsvorhabens, zunächst im Rahmen die-           Die TFEP ist für alle Fahrerlaubnisklassen verpflich-
ser Expertise eine Empfehlung zu erarbeiten, ob die      tend. Das mögliche Vorhaben, Prüfungsfragen in
Erarbeitung und Erprobung einer Konzeption zur           Leichte Sprache übersetzen zu wollen, betrifft des-
„Leichten Sprache in der Theorieprüfung“ aus wis-        halb alle Fahrerlaubnisklassen. In der Diskussion
senschaftlicher Sicht angezeigt sind.                    um eine Übersetzung der Prüfungsfragen zur Inklu-
                                                         sion von Menschen mit Behinderung stehen jedoch
Die Bearbeitung dieser Aufgabe erfolgt in drei Ar-       zumeist Fahrerlaubnisklassen für die private Mobili-
beitsschritten. Der erste Arbeitsschritt – die Analyse   tät, darunter die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2
12

oder A sowie B/BE, im Mittelpunkt. Fahrerlaubnis-       2.1.2 Zielgruppe
klassen, die vorwiegend auf einen gewerblichen
Einsatz abzielen, darunter die Fahrerlaubnisklas-       Insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkei-
sen C, D, L oder auch T, sind von den Einschätzun-      ten, darunter mit Lese-Rechtschreib-Schwäche,
gen natürlich gleichwohl betroffen.                     sowie Menschen mit geistiger Behinderung bzw.
                                                        kognitiver Beeinträchtigung kann die Leichte Spra-
                                                        che durch die Reduzierung sprachlicher Barrieren
                                                        zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe- und
2    Literaturanalyse                                   Lebenschancen beitragen. Dennoch lassen sich
                                                        weitere Personengruppen anführen, die von der
Die Literaturanalyse bildet den ersten Arbeitsschritt   Leichten Sprache profitieren können, ohne selbst
der Forschungsarbeiten und wird wegen der Unver-        eine Behinderung zu haben. Eine genaue Defini-
bundenheit der beiden Themenbereiche der Leich-         tion der Adressatinnen und Adressaten von Leich-
ten Sprache und der TFEP in den Kapiteln 2.1 und        ter Sprache ist deshalb kaum zu spezifizieren. So
2.2 separat dargestellt.                                kommt die Leichte Sprache nicht nur für Menschen
                                                        mit Lernschwierigkeiten, darunter mit Lese-Recht-
                                                        schreib-Schwäche, mit geistiger Behinderung oder
2.1 Leichte Sprache                                     kognitiver Beeinträchtigung, in Betracht, sondern
                                                        wird auch als hilfreich für hörgeschädigte bzw. ge-
Ziel der Literaturanalyse in diesem Kapitel ist es,     hörlose Menschen eingeschätzt. Darüber hinaus
die Leichte Sprache als Konzept einer barriere-         gehören „[…] Menschen mit eingeschränkten
armen Kommunikationsform vorzustellen sowie ihre        Deutschkenntnissen oder Deutsch als Fremd- und
Entstehungsgeschichte und Eigenschaften näher           Zweitsprache, ältere Menschen und Jugendliche“
zu erläutern.                                           (AICHELE, 2014, S. 19) zum potenziellen Nutzer-
                                                        kreis.

2.1.1 Gesellschaftlicher Hintergrund                    Der Adressatenkreis von Leichte Sprache-Texten
                                                        erweist sich dementsprechend als heterogen und
Leichte Sprache ist eine Sprachform, die als Kom-
                                                        wenig trennscharf (vgl. CHRISTMANN, 2017).
munikationsmittel auf eine Leseerleichterung der
                                                        BREDEL & MAAẞ (2016) unterscheiden deshalb
deutschen Standardsprache – der in diesem Kon-
                                                        zwischen primären und sekundären Adressaten/
text sogenannten schweren Sprache – abzielt und
                                                        -innen. Personen innerhalb der zuerst genannten
damit zu einem einfacheren Leseverständnis bei-
                                                        Adressatengruppe sind auf Texte in Leichter Spra-
trägt. In diesem Sinne wird die Leichte Sprache als
                                                        che angewiesen, da sie entweder kein oder ledig-
eine Form barrierefreier bzw. -armer Kommunika-
                                                        lich ein sehr stark eingeschränktes Verständnis
tion angesehen (vgl. BOCK, 2015).
                                                        von allgemein- oder fachsprachlichen Texten ha-
Die Leichte Sprache geht ursprünglich auf die           ben. In diesem Sinne ermöglicht ihnen die Bereit-
US-amerikanische Organisation People First zu-          stellung von Informationen in Leichter Sprache
rück, die im Jahr 1974 gegründet wurde. Im Jahr         „[…] eine selbstbestimmte und direkte Teilhabe an
1996 wurde in den USA die Idee des easy-to-read,        den Kommunikationsprozessen in allen Bereichen
dem englischen Pendant der Leichten Sprache im          des öffentlichen Lebens“ (BREDEL & MAAẞ, 2016,
Deutschen, erstmals aufgegriffen. Auch in Deutsch-      S. 139). Bei Personen, die sich der sekundären
land reichen die Anfänge der Leichten Sprache in        Adressatengruppe zuordnen lassen, liegt der Um-
die zweite Hälfte der 1990er Jahre zurück. Die Idee     stand vor, dass sie in ihrer Lesepraxis das Ange-
der neuen Kommunikationsform wurde vor allem            bot, Texte in Leichter Sprache zu lesen, wahrneh-
durch den Verein „Mensch zuerst – Netzwerk Peop-        men, ohne explizit darauf angewiesen zu sein.
le First Deutschland e. V.“ aufgenommen (vgl. KEL-      D. h., sie können umstandslos und ohne Schwie-
LERMANN, 2014).                                         rigkeiten auf allgemein- oder fachsprachliche Texte
                                                        zugreifen.
Durch die Ratifizierung der UN-BRK und der in der
Folge zunehmenden Beachtung der Inklusion von           Betrachtet man nun den primären Adressatenkreis
Menschen mit Behinderung hat die Leichte Sprache        der Leichten Sprache genauer, so lässt sich dieser,
an Aufmerksamkeit und Verbreitung gewonnen (vgl.        angelehnt an BREDEL & MAAẞ (2016), wie nach-
AICHELE, 2014).                                         folgend unterscheiden:
13

•     Personen mit Lernschwierigkeiten                                 ner körperlichen, geistigen oder seelischen Schwer-
      Dabei handelt es sich um Personen, die keine                     behinderung waren im gleichen Bezugsjahr in der
      organische Schädigung des Gehirns aufweisen,                     Altersgruppe der 15- bis 65-Jährigen insgesamt
      aber Lernschwierigkeiten, wie z. B. eine Lese-                   3.254.905 Personen betroffen. In dieser Altersgrup-
      Rechtschreib-Schwäche oder Dyskalkulie ha-                       pe wiesen 240.379 Personen „Störungen der geisti-
      ben.                                                             gen Entwicklung (z. B. Lernbehinderung, geistige
                                                                       Behinderung)“ auf (Statistisches Bundesamt, 2018,
•     Personen mit geistiger Behinderung oder kogni-                   S. 7f.) und fallen damit potenziell in die Zielgruppe
      tiver Beeinträchtigung                                           der Leichten Sprache. Weitere Varianten definierter
                                                                       Schwerbehinderungen, die potenziell von Angebo-
      Es handelt sich um Personen, bei denen eine di-
                                                                       ten in Leichter Sprache profitieren könnten, sind die
      rekte oder indirekte organische Schädigung des
                                                                       gelisteten Kategorien „Sprach- oder Sprechstörun-
      Gehirns aufgetreten ist, die prä-, peri- oder post-
                                                                       gen“ oder „Taubheit kombiniert mit Störungen der
      natal eintreten kann und zu sehr unterschiedli-
                                                                       Sprachentwicklung und entsprechenden Störungen
      chen Behinderungsbildern führt.
                                                                       der geistigen Entwicklung“. Laut Statistik lag im
                                                                       Jahr 2017 bei 17.331 Personen in Deutschland eine
•     Personen, die von einer prälingualen Schwerhö-
                                                                       solche Behinderung vor (Statistisches Bundesamt,
      rigkeit oder Gehörlosigkeit betroffen sind
                                                                       2018, S. 7f.).
      Gemeint sind damit Personen, bei denen die
      Gehörlosigkeit oder an Gehörlosigkeit grenzen-                   Die Hauptaltersgruppe der Erwerber neuer Fahr-
      de Schwerhörigkeit bereits vorgeburtlich vorliegt                erlaubnisse bilden die 15- bis 25-jährigen jungen
      oder sich in den ersten Lebensjahren (vor dem                    Erwachsenen (vgl. FUNK, SCHNEIDER, ZIMMER-
      Spracherwerb) ausgebildet hat.                                   MANN, & GRÜNINGER, 2012). In dieser Alters-
                                                                       gruppe der 15- bis 25-Jährigen waren im Jahr 2017
•     Personen mit Aphasie                                             laut Angaben des Statistischen Bundesamtes
      Hierunter sind Personen gefasst, die in den                      (2018, S. 7f.) 166.216 junge Erwachsene körper-
      meisten Fällen aufgrund eines medizinischen                      lich, geistig oder seelisch schwerbehindert. Darun-
      Vorfalls, wie z. B. eines Schlaganfalls, eine ge-                ter hatten in der gleichen Altersgruppe 51.269 Per-
      wisse Sprachstörung ausgebildet haben, wobei                     sonen „Störungen der geistigen Entwicklung (z. B.
      Intelligenz und Gedächtnis intakt bleiben.                       Lernbehinderung, geistige Behinderung)“ (Statisti-
                                                                       sches Bundesamt, 2018, S. 7f.). Für die weiteren
Zum primären Adressatenkreis Leichter Sprache                          Arten definierter Schwerbehinderungen, darunter
werden des Weiteren funktionale Analphabeten/                          die gelisteten Kategorien „Sprach- oder Sprechstö-
-innen sowie Personen mit geringen Deutschkennt-                       rungen“ oder „Taubheit kombiniert mit Störungen
nissen gezählt.                                                        der Sprachentwicklung und entsprechenden Stö-
                                                                       rungen der geistigen Entwicklung“, wurden in dieser
Infolge der schwierigen Abgrenzung des potenziel-                      Statistik in Deutschland 2.284 Personen im Alter
len Nutzerkreises Leichter Sprache ist auch die Be-                    von 15 – 25 Jahren ausgewiesen (Statistisches
zifferung der Personen, die für eine TFEP in Leich-                    Bundesamt, 2018, S. 7f.).
ter Sprache in Betracht kommen, ein schwieriges
Unterfangen: Nach Angaben des Statistischen Bun-                       Hinsichtlich der Lese-Rechtschreib-Schwäche be-
desamtes (2018) waren im Jahr 2017 im Bundes-                          richtet die Studie „LEO 2018 – Leben mit geringer
gebiet 7,80 Millionen Menschen schwerbehindert1                        Literalität“ von 6,20 Millionen gering literarisierten
(vgl. Statistisches Bundesamt, 2018, S. 7). Von ei-                    Erwachsenen, die allenfalls bis zur Ebene einfacher
                                                                       Sätze lesen und schreiben und als funktionale An-
                                                                       alphabetinnen und Analphabeten aufgefasst wer-
                                                                       den können (vgl. GROTLÜSCHEN, BUDDEBERG,
1
                                                                       DUTZ, HEILMANN, & STAMMER, 2019). 12,1 %
    	In die Schwerbehindertenstatistik des Statistischen Bundes-
      amtes fließt nur die schwerste Behinderung einer Person ein
                                                                       der gering literarisierten Erwachsenen sind zwi-
      (vgl. Statistisches Bundesamt, 2018). Daher darf nicht außer     schen den Jahren 1993 und 2000 geboren und wa-
      Acht gelassen werden, dass auch Mehrfach-Behinderungen           ren zum Erhebungszeitpunkt 2018 zwischen 18 und
      vorliegen können, die wiederum die Belastbarkeit der Zahlen
                                                                       25 Jahren alt. Dies entspricht bundesweit etwa
      für die Bezifferung möglicher Interessenten in Zweifel ziehen,
      da z. B. bei einer körperlichen Behinderung auch weniger         75.000 Personen in der genannten Altersgruppe.
      ausgeprägte geistige Einschränkungen auftreten können.           Darüber hinaus gibt der Bundesverband Legas-
14

thenie und Dyskalkulie e. V. an, dass in Deutsch-                       ber hinaus als nahezu unmöglich. Zum sekundären
land etwa 3 % bis 7 % der Kinder und Erwachsenen                        Nutzerkreis gehören Personen, die nicht auf die
von Dyskalkulie betroffen sind.2 Gemessen an der                        vereinfachte Kommunikation mit Leichter Sprache
gegenwärtigen Einwohnerzahl Deutschlands3 wä-                           angewiesen sind, diese aber in ihrer alltäglichen
ren demnach zwischen 2,49 und 5,81 Millionen Kin-                       Lesepraxis nutzen. Die fehlende Möglichkeit zur
der und Erwachsene von Dyskalkulie betroffen.                           Eingrenzung des sekundären Nutzerkreises wird
                                                                        unter anderem am Beispiel von Migranten/-innen
Noch schwieriger ist die Bezifferung des Personen-
                                                                        mit Deutsch als Zweitsprache oder auch an Perso-
kreises, der Deutsch als Zweitsprache erlernt bzw.
                                                                        nen deutlich, die bei der Verwaltungskommunikati-
spricht und deswegen von einem Angebot der TFEP
                                                                        on Texte oder Formulare in Leichter Sprache als
in Leichter Sprache profitieren könnte. BREDEL &
                                                                        verständlicher erachten und deshalb bevorzugen.
MAAẞ (2016, S. 142) beziffern diesen Adressaten-
                                                                        Diese Personen würden dann diesem nachgeord-
kreis in konservativen Schätzungen auf etwa
                                                                        neten sekundären Nutzerkreis Leichter Sprache zu-
1.000.000 Personen, ohne dabei nach Alterskate-
                                                                        geordnet werden (vgl. STEFANOWITSCH, 2014).
gorien zu differenzieren.4

Die verschiedenen Zahlen und Statistiken deuten
bereits darauf hin, dass die Bezifferung von mögli-                     2.1.3 Regeln und Regelwerke
chen Interessenten aus dem primären Adressaten-                         Die Leichte Sprache ist im sprachwissenschaft-
kreis für eine TFEP in Leichter Sprache mit großen                      lichen Verständnis keine eigene Sprache, sondern
Unschärfen belastet und kaum abzugrenzen ist. Zu-                       eine Varietät des Deutschen (vgl. BREDEL &
sätzlich ist unklar, wie viele dieser Menschen mit                      MAAẞ, 2016). In diesem Sinne handelt es sich bei
Behinderung vor dem Hintergrund ihrer Einschrän-                        der Leichten Sprache um „[…] die Sprache der
kungen prinzipiell gemäß den Vorgaben der Fahrer-                       Menschen mit Lernschwierigkeiten“ (WAGNER &
laubnis-Verordnung (FeV) und der Begutachtungs-                         SCHARFF, 2014, S. 28) und gilt deshalb als eine
leitlinien zur Kraftfahreignung (vgl. GRÄCMANN &                        sogenannte Gruppensprache für Menschen des
ALBRECHT, 2018) fahrgeeignet sind und über-
                                                                        primären Adressatenkreises von Leichter Sprache,
haupt Interesse am Erwerb einer Fahrerlaubnis ha-
                                                                        wie er im vorangegangenen Kapitel definiert ist.
ben. Des Weiteren muss in der Gruppe der primä-
ren Adressaten/-innen von einer Dunkelziffer an                         Das sprachliche Profil der Leichten Sprache weicht
Menschen ausgegangen werden, die sich eine et-                          hierzu gezielt von der deutschen Standardsprache
waige Einschränkung oder Behinderung bisher                             ab, um eine bessere Lesbarkeit sowie ein leichteres
nicht bescheinigen ließen und in den amtlichen Sta-                     Leseverständnis für den primären Adressatenkreis
tistiken deswegen nicht erfasst werden.                                 herzustellen. Auf diese Weise werden z. B. Men-
                                                                        schen mit Lernschwierigkeiten oder auch mit kogni-
Eine zielführende Einschätzung des sekundären
                                                                        tiven Beeinträchtigungen in die Lage versetzt, Infor-
Nutzerkreises Leichter Sprache gestaltet sich darü-
                                                                        mationen selbst nachvollziehen zu können, ohne
                                                                        dabei auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Die An-
                                                                        passung der Texte an die Anforderungen Leichter
                                                                        Sprache vollzieht sich insbesondere durch Verän-
2
    	Vgl. Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V., abge-       derungen bzw. Vereinfachungen im Satzbau, im
      rufen am 8. August 2019, von https://www.bvl-legasthenie.de/
      dyskalkulie/wissenschaft.html. Ein Jahr, auf das sich die erho-
                                                                        Wortschatz sowie auch im Inhalt. Diese Änderun-
      benen Prozentzahlen beziehen, wird allerdings auf der Web-        gen werden entlang eigens für die Leichte Sprache
      seite nicht genannt.                                              aufgestellter Regeln ausgeführt.
3
    	Die errechnete Bevölkerungszahl zum Stand vom 31.12.2018
      beträgt 83.019.200, abgerufen am 28. August 2019, von             Dabei gibt es kein allgemeingültiges Regelwerk für
      https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/
                                                                        Leichte Sprache, vielmehr sind aus der Praxis he-
      Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Tabellen/zensus-ge
      schlecht-staatsangehoerigkeit-2018.html.                          raus vergleichbare Regelwerke entstanden, die in
4
    	BREDEL & MAAẞ (2016, S. 142) weisen zeitgleich auf neuere         ihren einzelnen Bestimmungen allerdings recht ver-
      Studien hin. Jedoch würden darin spezifisch Migrantinnen          schieden sind. Die drei relevantesten und öffentlich
      und Migranten aus einzelnen Ländern, wie z. B. der Türkei,
                                                                        zugänglichen Regelwerke sind das Regelwerk des
      untersucht. Es sei davon auszugehen, dass die Zahl derer,
      die Deutsch als Zweitsprache lernen und sprechen, noch viel       Netzwerks Leichte Sprache (2009), das Regelwerk
      höher ist.                                                        von Inclusion Europe (2009) und die Barrierefreie
15

Informationstechnik-Verordnung in ihrer zweiten                          bei Inclusion Europe in Leichte Sprache über-
Fassung (BITV 2.0).5                                                     setzte bzw. verfasste Texte von unabhängigen
                                                                         Prüferinnen oder Prüfern, die selbst eine ent-
Nachfolgend werden die genannten Regelwerke                              sprechende Behinderung vorweisen, geprüft
kurz umrissen:                                                           und erhalten bei positivem Bescheid ein mittler-
                                                                         weile weit verbreitetes Gütesiegel für Leichte
•     Regelwerk des Netzwerks Leichte Sprache
                                                                         Sprache (vgl. Inclusion Europe, 2009).
      Das Netzwerk Leichte Sprache entstand im Jahr
      2006 als Zusammenschluss von Akteuren aus                      •   Regeln in der BITV 2.0
      dem Bereich der Arbeit mit Personen mit geisti-                    Die BITV 2.0, die als Bundesrechtsverordnung
      ger Behinderung. Das Ziel des Netzwerks ist es,                    in der Bundesrepublik Deutschland gültig ist,
      unter Einbezug der Zielgruppe, funktionierende                     enthält in ihrer zweiten Fassung aus dem Jahr
      Regeln für das Erstellen von Texten in Leichter                    2011 die Anlage 2 mit 13 Regeln zur Leichten
      Sprache zu entwickeln. Hierfür arbeitet das                        Sprache. Diese dienen vor allem dazu, die An-
      Netzwerk mit dem Verein „Mensch zuerst – Netz-                     forderungen an Texte in Leichter Sprache fass-
      werk People First Deutschland e. V.“ eng zu-                       bar zu machen. Hierbei bezieht sich die BITV 2.0
      sammen. Die Regeln lassen sich seit dem Jahr                       auf einen umgrenzten Anwendungsbereich, der
      2009 auf der Homepage des Netzwerks einse-                         sich vorrangig auf die Internetpräsenzen von öf-
      hen (vgl. Netzwerk Leichte Sprache, 2013). Im                      fentlichen Dienststellen erstreckt. Dabei liegt
      Jahr 2013 wurden sie in weitgehend identischer                     das Hauptaugenmerk auf der Bereitstellung von
      Form vom Bundesministerium für Arbeit und So-                      Informationen in Leichter Sprache für Menschen
      ziales als Ratgeber aufgelegt (vgl. Bundesminis-                   mit Beeinträchtigungen. Mit der Erwähnung der
      terium für Arbeit und Soziales, 2014). Das Netz-                   Leichten Sprache in einem gültigen Verord-
      werk verfügt über ein eigenes Gütesiegel für                       nungstext wird der BITV 2.0 hinsichtlich der Ak-
      Texte in Leichter Sprache. Das Siegel wird nach                    zeptanz und Durchsetzung der Leichten Spra-
      bestandener Überprüfung der Texte durch Men-                       che eine große Bedeutung zugeschrieben (vgl.
      schen mit entsprechender Beeinträchtigung ver-                     BREDEL & MAAẞ, 2016).
      geben.
                                                                     Die in den Regelwerken vorgegebenen Regeln zur
•     Regelwerk von Inclusion Europe                                 Leichten Sprache sind allerdings in nur wenigen
                                                                     Fällen deckungsgleich (vgl. BREDEL & MAAẞ,
      Inclusion Europe ist die europäische Organisati-
                                                                     2016). Die tatsächliche Übereinstimmung zwischen
      on für Menschen mit intellektueller Behinderung
                                                                     den Regelwerken ist insgesamt als gering einzustu-
      und ihre Familien. Ziele der Organisation sind
                                                                     fen, da von „den insgesamt 120 unterschiedlichen
      beispielsweise die Sicherstellung eines respekt-
                                                                     Regeln, die in den drei Regelwerken aufgestellt
      vollen Umgangs von Menschen mit intellektuel-
                                                                     werden“ (BREDEL & MAAẞ, 2016, S. 89), lediglich
      ler Behinderung sowie die Inklusion dieser Per-
                                                                     17 deckungsgleich sind.
      sonengruppe in die Gesellschaft. Dies soll dabei
      u. a. durch die Bereitstellung von „Easy-to-read“              Einige der Regeln beziehen sich dabei auf folgende
      Texten gelingen. Hierzu wurde im Jahr 2009 eu-                 Inhalte (vgl. BREDEL & MAAẞ, 2016):
      ropaweit ein umfassendes Regelwerk für das
      Verfassen von Texten in Leichter Sprache er-                   •   Für die visuelle und mediale Gestaltung von Tex-
                                                                         ten in Leichter Sprache soll z. B. eine größere
      stellt (vgl. Inclusion Europe, 2009). Ebenso wie
                                                                         Schriftgröße verwendet werden und jeder Satz
      beim Netzwerk Leichte Sprache werden auch
                                                                         in einer neuen Zeile beginnen.
                                                                     •   Hinsichtlich der Wortstruktur, der sogenannten
                                                                         Morphologie, werden längere zusammenge-
5
    	Des Weiteren finden in der Praxis der Leichten Sprache auch        setzte Hauptwörter mit einem Bindestrich ge-
      Regelwerke Anwendung, die öffentlich nicht einsehbar sind,         trennt: Aus Fahrerlaubnis würde demzufolge
      beispielsweise das Regelwerk des Unternehmens capito.
      capito Berlin ist z. B. verantwortlich für das Verfassen des
                                                                         Fahr-Erlaubnis.
      zweiten Teilhabeberichts der Bundesregierung über das
                                                                     •   Regeln, die den verwendeten Wortschatz betref-
      Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland
      in leicht verständlicher Sprache (vgl. Bundesministerium für       fen, geben vor, möglichst keine Fremdwörter zu
      Arbeit und Soziales, 2017).                                        verwenden. Sofern dies nicht möglich ist, sollen
                                                                         diese erklärt werden.
16

•    Bestimmungen über den Satzbau sehen die Ver-
     wendung von kurzen Sätzen oder Satzellipsen,
     also unvollständigen Sätzen, vor: Anstatt eines
     „Das ist schlecht“ reicht ein „Schlecht“ aus.

•    In der Textgestaltung sollen Negationen, auch
     doppelte Verneinungen, vermieden werden.

Die Übersetzung der schweren in Leichte Sprache          Bild 2-1: Übersetzung des Online-Artikels in Leichte Sprache:
ist außerdem mit problematischen Umständen be-                      „Bahnhof ohne Hindernisse“ (vgl. WINTER, 2014,
                                                                    S. 82f.)
haftet. Zum einen werden in der Übersetzung die
ursprünglichen Texte mitunter (deutlich) umfangrei-
cher (vgl. ABEND et al., 2017). Zum anderen wird
durch die Übersetzung in Leichte Sprache die
sprachliche Komplexität eingeschränkt (vgl. STE-
FANOWITSCH, 2014). Nicht zuletzt wird in der
Übersetzung zur Herstellung inhaltlicher Verständ-
lichkeit interpretativ gearbeitet, wobei Informationen
im Zweifel angepasst oder sogar ausgelassen wer-         Bild 2-2: Übersetzung von Regeln für sicheres Fahrradfahren
den (vgl. SEITZ, 2014).                                             in Leichte Sprache6

                                                         das sichere Fahren mit Fahrrad mittels einer Bebil-
2.1.4 Abbildungen und Bebilderungen
                                                         derung der Situation veranschaulicht und unter-
Zu den bereits genannten Besonderheiten Leichter         stützt.
Sprache ist darüber hinaus die Bebilderung von
Leichte-Sprache-Texten anzuführen. Grundlage
dieser Bebilderung ist die Argumentation, dass sich      2.1.5 Abgrenzung von Leichter und Einfacher
Sprache mittels Abbildungen veranschaulichen und               Sprache
besser verstehen lasse (WINTER, 2014, S. 82f.). In       Bei der Einfachen Sprache handelt es sich im Allge-
Bezug auf die Leichte Sprache bedeutet dies, dass        meinen um eine Sprachform, die die (schwere)
durch Verwendung von Bildern oder Piktogrammen           deutsche Standardsprache vereinfacht. Somit ha-
eine geringere Abstraktionsfähigkeit der LeserInnen      ben Leichte und Einfache Sprache das gemeinsa-
ausreiche, um die Inhalte nachvollziehen zu kön-         me Ziel, Sprachbarrieren abzubauen bzw. sie von
nen. In diesem Sinne soll das Textverständnis zu-        vornherein zu vermeiden (vgl. ABEND, 2013).
sätzlich zur leichteren Lesbarkeit und Verständlich-
keit anhand von passenden Bildern, Fotos, Pikto-         Trotz des gemeinsamen Ziels unterscheiden sich
grammen oder Symbolen gefördert bzw. verbessert          Leichte und Einfache Sprache in wenigen, aber be-
werden (WINTER, 2014, S. 82f.).                          deutsamen Punkten voneinander (vgl. ABEND,
                                                         2013; vgl. KELLERMANN, 2014). Der Einfachen
Das Beispiel in Bild 2-1 soll nachfolgend die Ver-       Sprache liegt anders als der Leichten Sprache kein
wendung von Piktogrammen in Leichte Sprache-             Regelwerk zugrunde, an dem sich eine Erstellung
Texten verdeutlichen. Es zeigt die Übersetzung ei-       oder Übersetzung von Texten in Einfacher Sprache
ner Pressemitteilung in Leichte Sprache (WINTER,         orientieren könnte. Gegenüber der Leichten Spra-
2014, S. 82f.). Im Beispiel wird die Übersetzung mit     che sind in Einfacher Sprache längere Sätze und
einer entsprechenden Bebilderung untermauert             auch Nebensätze zulässig. Nichtsdestotrotz strebt
und mithilfe des Piktogramms wird ein Kontextbe-         die Einfache Sprache einen möglichst einfachen
zug zu dem geschilderten Sachverhalt hergestellt.        Satzbau an. Des Weiteren werden sämtliche im All-
So wird für die grafische Darstellung das Bild eines
Bahnhofsgebäudes verwendet.

Ein weiteres Beispiel erläutert Regeln für das siche-
re Fahren mit dem Fahrrad, die in Leichte Sprache        6
                                                             	
                                                              Vgl. dazu https://www.certo-portal.de/leichte-sprache/artikel/
übersetzt sind (vgl. Bild 2-2). Wie im ersten Beispiel        tipps-fuer-brenzlige-situtationen-leichtesprache/, abgerufen am
wird die in Leichte Sprache übersetzte Regel für              12. August 2019.
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tag gebräuchlichen Begriffe, anders als in der Leich-                  treuung (BREDEL & MAAẞ, 2016, S. 173ff.), findet
ten Sprache, als bekannt vorausgesetzt. Fremd-                         Leichte Sprache Anwendung. Die stärkere Berück-
wörter sollten der Verständlichkeit halber nach Mög-                   sichtigung Leichter Sprache gilt ebenfalls für das
lichkeit vermieden werden, wenn dies nicht geht,                       Schulsystem. Sowohl an allgemeinbildenden als
sind diese zu erklären. Bei der Übersetzung von In-                    auch an berufsbildenden Schulen erfahren Unter-
halten aus der schweren in Einfache Sprache ist                        richtsmaterialien in Leichter Sprache vermehrt Auf-
außerdem darauf zu achten, dass es zu keiner in-                       merksamkeit (vgl. ABEND, 2018).
haltlichen Reduktion kommt. Auch dies steht in Kon-
trast zur Leichten Sprache, bei der eine Reduktion                     Für Prüfungen im Rahmen der beruflichen Ausbil-
                                                                       dung von Jugendlichen mit Behinderung wird je-
der Inhalte in Kauf genommen wird.
                                                                       doch zumeist auf die Einfache Sprache zurückge-
Mit diesen Vorgaben hat die Einfache Sprache nicht                     griffen (vgl. GOTH & SEVERING, 2015; KEUNE &
die Funktion einer Gruppensprache, da sie lediglich                    FROHNENBERG, 2004). Für die Übersetzung von
eingesetzt wird, um Sachverhalte möglichst leicht                      Prüfungen in Leichte Sprache bestehen inhaltliche
verständlich und eindeutig auszudrücken, aber                          Bedenken: Durch die Reduktion von Inhalten und
nicht auf eine bestimmte Personengruppe ausge-                         den Interpretationsspielraum bei der Übersetzung
richtet ist. Das Verfassen von Texten in Einfacher                     können die bestehenden Prüfungsinhalte mögli-
Sprache orientiert sich daher vielmehr an den Fä-                      cherweise verändert werden (vgl. SCHARFF, 2016).
higkeiten und Beschränkungen der jeweiligen Ziel-
gruppe des Textes (vgl. WAGNER & SCHARFF,
2014).                                                                 2.2 Relevante Aspekte der Theore-
Bei der Erstellung und Übersetzung von Texten in                           tischen Fahrerlaubnisprüfung
Einfacher wie auch in Leichter Sprache sollten                         Das Ziel dieser Literaturanalyse besteht darin, rele-
ABEND (2013) zufolge Überlegungen einbezogen                           vante Themenbereiche der TFEP aufzuarbeiten,
werden, die Aufschluss darüber geben, wer konkret                      die von einer Übersetzung der Prüfungsfragen in
die Zielgruppe ist und welchen Informationsbedarf                      Leichte Sprache betroffen sein könnten.
diese hat.
                                                                       Die TFEP ist als Voraussetzung zur Teilnahme
                                                                       an der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung ein uner-
2.1.6 Anwendungskontexte                                               lässlicher Teil des Fahrerlaubniserwerbs und in
                                                                       der Fahrerlaubnis-Verordnung gesetzlich geregelt.
In der Akzeptanz und Verbreitung von Medien in
                                                                       Nach § 16 Abs. 1 FeV müssen BewerberInnen in
Leichter Sprache ist insgesamt ein positiver Trend
                                                                       der TFEP nachweisen, dass sie
zu erkennen (vgl. AICHELE, 2014). Unter den Ver-
öffentlichungen in Leichter Sprache befinden sich,                     •   ausreichende Kenntnisse über die für das Füh-
vorgegeben durch die BITV 2.0, beispielhaft Infor-                         ren von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzli-
mationen öffentlicher Einrichtungen, sowie rechtli-                        chen Vorschriften sowie über eine umweltbe-
che Informationen und Erläuterungen zu Gesetzes-                           wusste und energiesparende Fahrweise haben,
texten.7 Zunehmend werden auch Ratgeber, Reise-
literatur und Erzählungen in Leichter Sprache an-                      •   mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den
geboten8 sowie eigens aufbereitete Nachrichten-                            zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen
kanäle, wie das Nachrichtenportal www.nachrichten                          vertraut sind und
leicht.de. Auch im Kontext der helfenden Berufe,
                                                                       •   grundlegende mechanische und technische Zu-
darunter dem Rechtsbeistand (vgl. APEL-JÖSCH,
                                                                           sammenhänge, die für die Straßenverkehrs-
2018) und der medizinischen Aufklärung und Be-
                                                                           sicherheit von Bedeutung sind, kennen.

                                                                       Dieses Wissen wird in der theoretischen Fahraus-
                                                                       bildung vermittelt, deren Inhalte in der Fahrschüler-
7
    	Beispielhaft arbeitet die Deutsche Rentenversicherung daran,     Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) festgelegt
      ihre Informationen in Leichter Sprache anzubieten (vgl. FIED-    sind. „Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum
      LER-RAUER, 2019).
8                                                                      sicheren, verantwortungsvollen und umweltbe-
    	Vgl. dazu https://www.lebenshilfe-bremen.de/angebote/buero
      -fuer-leichte-sprache/veroeffentlichungen-in-leichter-sprache.   wussten Verkehrsteilnehmer“ (§ 1 Abs. 1 Fahrsch
      html, abgerufen am 8. Juli 2019.                                 AusbO). Der theoretische Unterricht ist dabei auf-
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