AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF - HalloÜ

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AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF - HalloÜ
AMTSBLATT
NR. 04 28. JANUAR 2021

                         MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN,
                         NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF

                                                                                      Foto: Überlingen Marketing und Tourismus GmbH
AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF - HalloÜ
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04

 NOTRUFTAFEL                  07551-                     NACHT- UND BEREITSCHAFTSDIENSTE DER APOTHEKEN
Landespolizei                              804-0       Die Dienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr am darauf folgenden Tag.
Wasserschutzpolizei Überlingen           949590        Donnerstag, 28.01.2021:          Münster-Apotheke, Tel.: 07551 - 6 33 29,
Feuer                                        112                                        Münsterstr. 1, 88662 Überlingen
Überfall/Verkehrsunfall                       110
                                                       Freitag, 29.01.2021:             Apotheke im Rosenhof, Tel.: 07544 - 9 11 51,
KINDERÄRZTLICHER NOTFALLDIENST                                                          Salemer Str. 3, 88697 Bermatingen
an Wochenenden und Feiertagen
von 08.00 bis 20.00 Uhr                    116117      Samstag, 30.01.2021:             See-Apotheke, Tel.: 07773 - 9 37 95 80,
NOTFALLPRAXIS ÜBERLINGEN                                                                Hauptstr. 8, 78351 Bodman-Ludwigshafen (Ludwigshafen)
Am Wochenende und an Feiertagen können                 Sonntag, 31.01.2021:             Stadtapotheke, Tel.: 07551 - 6 22 09,
akut erkrankte Patienten ohne vorherige An-
meldung direkt in die Notfallpraxis Überlin-                                            Franziskanerstr. 7, 88662 Überlingen
gen am HELIOS Spital, Härlenweg 1 in 88662             Montag, 01.02.2021:              Apotheke Dr. Braun, Tel.: 07771 - 9 34 90,
Überlingen kommen.
                                                                                        Hauptstr. 6, 78333 Stockach, Baden
Öffnungszeiten:
Sa, So, Feiertag: 08.00 bis 21.00 Uhr                  Dienstag, 02.02.2021:            St. Johann-Apotheke, Tel.: 07551 - 10 12,
Telefonisch ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst                                       St.-Johann-Str. 16, 88662 Überlingen
über die zentrale Rufnummer 116117 zu
erreichen. In lebensbedrohlichen Situationen           Mittwoch, 03.02.2021:            Neue Apotheke, Tel.: 07532 - 61 93,
ist der Rettungsdienst/Notarzt unter der                                                Kirchstr. 6, 88709 Meersburg, Bodensee
Notrufnummer 112 zu alarmieren.
                                                       Donnerstag, 04.02.2021:          Apotheke im La-Piazza, Tel.: 07551 - 91 64 92,
Hospizgruppe Überlingen                    60863                                        Lippertsreuter Str. 60, 88662 Überlingen
Amalie Ambulanter Kinder und
                                                       Freitag, 05.02.2021:             VITA-Apotheke, Tel.: 07551 - 30 81 29,
Jugendhospiz Bodenseekreis
Infos                             0172 6965122                                          Nußdorfer Str. 101, 88662 Überlingen (Nußdorf )
                                  0172 2165503
HELIOS Spital Überlingen                  9477-0
Zahnärztlicher Notdienst          0180 5911620
                                                         ÖFFNUNGSZEITEN DER STADTVERWALTUNG
Stadtverwaltung                             99-0       BÜRGERSERVICE „Ü-PUNKT“,
EnBW Regionalzentrum Heuberg-Bodensee                  Christophstraße 1,     Tel. 07551 99-1188
                           Störung 07461 709-0         Bitte vereinbaren Sie einen Termin über das Online-
                          Service 0800 9999966         Buchungssystem unter www.ueberlingen.de
STADTWERK AM SEE                                       Montag                         08.00 bis 16.00 Uhr     ÖFFNUNGSZEITEN DES RECYCLINGHOFES,
Strom-, Erdgas-, Wasser- und Wärmeversorgung           Dienstag, Mittwoch und                                 Obertorstraße 17
Störfallnummer                   0800 505 3333         Freitag                        08.00 bis 12.00 Uhr
                                                                                                              Mo, Mi und Fr         14.00 bis 17.00 Uhr
Parkhäuser                             9234-876        Donnerstag                     08.00 bis 17.00 Uhr
                                                                                                              Samstag               09.00 bis 12.00 Uhr
THW (Technisches Hilfswerk)              947340        ALLE ANDEREN STÄDTISCHEN
                                                       VERWALTUNGSDIENSTSTELLEN                               ÖFFNUNGSZEITEN DES ENTSORGUNGS-
Straßendienst (im Auftrag des ADAC, rund um
                                                                                                              ZENTRUMS ÜBERLINGEN-FÜLLENWAID
die Uhr dienstbereit)                    3854          Montag bis Freitag             08.00 bis 12.00 Uhr
                                                       Montag                         14.00 bis 16.00 Uhr     Montag bis Freitag    08.00 bis 11.45 Uhr
Störungsdienst für Heizungsanlagen                                                                            und                   13.00 bis 16.45 Uhr
Eckstein Öl- und Gasfeuerung                           Donnerstag                     14.00 bis 16.00 Uhr
                                                                                                              Samstag               08.00 bis 12.45 Uhr
0157 584 750 39                                        STADTVERWALTUNG ÜBERLINGEN,
Giftzentrale Freiburg             0761 19240           Postfach 10 18 63, 88648 Überlingen,                   ÖFFNUNGSZEITEN DER BAUSCHUTTDEPONIE
Brillenreparatur-Notdienst am Wochenende               Tel. 07551 99-0, Fax 07551 99-14 11,                   FÜLLENWAID
und Feiertagen Optik Feldmann,                         E-Mail: rathaus@ueberlingen.de,                        Montag bis Freitag    08.00 bis 11.45 Uhr
Meersburg                      0151 19068704           Internet: www.ueberlingen.de.                          und                   13.00 bis 16.45 Uhr

 IMPRESSUM
„Hallo Ü“ ist das amtliche Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Überlingen.      ANZEIGENSCHLUSS:
Es erscheint wöchentlich jeweils donnerstags und wird an alle Haushalte des        montags um 12.00 Uhr im Verlag
gesamten Stadtteilgebiets Überlingen (inkl. Ortsteile) kostenlos verteilt.         Tel 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, anzeigen@primo-stockach.de
HERAUSGEBER:
                                                                                   ANZEIGENANNAHME:
Stadt Überlingen, Münsterstraße 15 - 17, 88662 Überlingen
                                                                                   Dieter Poppe, Rauensteinstraße 42, Überlingen
FÜR DEN ANZEIGENTEIL/ DRUCK:                                                       Tel 07551 970207, Fax 07551 970208
PRIMO-VERLAG ANTON STÄHLE GMBH & CO. KG                                            hallo.ue-poppe@t-online.de, www.halloueberlingen.de
MESSKIRCHER STRASSE 45, 78333 STOCKACH
TELEFON: 07771 9317-11; TELEFAX: 9317-40                                           REDAKTIONSSCHLUSS
E-MAIL: anzeigen@primo-stockach.de                                                 montags um 09.00 Uhr im Verlag
Homepage: www.primo-stockach.de                                                    Durch Feiertage bedingte Änderungen werden gesondert mitgeteilt.
VERANTWORTLICH FÜR DEN AMTLICHEN TEIL & DIE RUBRIK
                                                                                   REDAKTIONSLEITUNG:
AUS DER STADTVERWALTUNG:
                                                                                   Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
v.i.S.d.P.: Oberbürgermeister Jan Zeitler oder sein Vertreter im Amt
                                                                                   Tel 07771 9317-932, Fax 07771 9317-935
VERANTWORTLICH FÜR DEN ÜBRIGEN REDAKTIONELLEN TEIL:                                redaktion-ueberlingen@primo-stockach.de, www.primo-redaktion.de
V.i.S.d.P.: bei namentlich genannten Verfassern von Beiträgen der jeweili-
ge Verfasser, ansonsten der Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG in             VERTEILUNG:
Stockach. Die Redaktion behält sich im Rahmen des Heftumfangs vor, einge-          Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG,
reichte Manuskripte zu kürzen.                                                     Tel 07771 9317-48, vertrieb@primo-stockach.de

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DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04

  AUS DER STADTVERWALTUNG
Corona-Verordnung Absonderung seit
dem 28.11.20 in Kraft
Seit Samstag, 28. November 2020, gilt in Baden-Württemberg die
neue Corona-Verordnung Absonderung. Danach müssen sich                     Mit der Stadt Überlingen präsentiert sich eine lebendige Stadt
Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder           direkt am Bodensee, die durch ein beeindruckendes kulturel-
sein könnten - das sind Krankheitsverdächtige, positiv getestete Per-      les Angebot und das natürlich schöne Ambiente einlädt.
sonen und der Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen Kontakt-            Durch die vielfältigen Ausbildungsangebote in Verwaltung,
personen der Kategorie I - zum Schutz ihrer Mitmenschen in häusli-         Kindergärten und Stadtgärtnerei bieten wir Ihnen einen ge-
che Quarantäne begeben.                                                    lungenen Einstieg in das Berufsleben und eine erfolgreiche
                                                                           Karriere mit Zukunft.
Die Verordnung enthält einheitliche Regelungen für Baden-Würt-
temberg, wonach sich die oben genannten Personen sofort und                Für das Ausbildungsjahr 2021 suchen wir:
ohne weitere Anordnung der örtlich zuständigen Behörde selbstän-
dig in Quarantäne begeben müssen.                                          • Erzieher im Anerkennungsjahr
Dadurch sollen mögliche weitere Ansteckungen oder Übertragun-
gen besser verhindert sowie eine Entlastung der Gesundheitsämter             (m/w/d)
erreicht werden.
                                                                           Bewerben Sie sich einfach online über unser Bewerberportal
Abteilung Öffentliche Ordnung                                              bis spätestens 21. Februar 2021.
                                                                           Sie finden unsere Stellenangebote unter https://ueberlingen.
                                                                           bewerbung.dvvbw.de
Neue Regelungen der                                                        Für Fragen zum Aufgabengebiet und zur Bewerbung steht
Corona-Verordnung                                                          Ihnen Frau Gaupp, Tel. 07551/99-1052, gerne zur Verfügung.

Neue Regelungen der                                                        Weitere Informationen zu den Ausbildungsberufen finden Sie
Corona-Verordnung                                                          auf unserer Homepage unter
Seit 01.12.2020 besteht unter anderem die Pflicht, dass eine               www.ueberlingen.de – Politik & Verwaltung –
Mund-Nasen-Bedeckung im Warte- und Zugangsbereich von Ein-                 Freie Stellen & Ausbildung – Ausbildung
kaufszentren, Ladengeschäften und auf Märkten, sowie auf diesen
räumlich zugeordneten Parkflächen, zu tragen ist.                          Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass u. a. in Fußgängerzo-
nen sowie in geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit oder
für den Publikumsverkehr bestimmt sind, die „Maskenpflicht“ be-
steht, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen nicht
sicher eingehalten werden kann.

Auf dem Wochen- und Bauernmarkt gilt eine generelle „Masken-
pflicht“.

Bitte halten Sie sich an die AHA-L Regeln und bleiben Sie gesund.
                                                                        Familientreffs im Bodenseekreis sind
Ihre Abteilung Öffentliche Ordnung                                      weiterhin für Mütter und Väter da
                                                                        Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen Familien mit Kindern
                                                                        ganz besonders. Bis auf die Notbetreuung bleiben die Einrichtun-
    Änderung der Fälligkeit                                             gen der Kinderbetreuung geschlossen und der Präsenzunterricht
                                                                        an den Schulen ist ausgesetzt. Eine verlässliche Perspektive, wann
    von Sondernutzungsgebühren                                          dieser Zustand ein Ende hat und die Rückkehr zur Normalität im
                                                                        Familienalltag eingeleitet wird, kann niemand geben. Die Familien
                                                                        und jungen Menschen bringt diese nun sehr lang anhaltende Mehr-
    Am 09. Dezember 2020 wurde durch den Gemeinderat eine
                                                                        fachbelastung durch mangelnde Sozialkontakte, Kinderbetreuung,
    Änderung der Fälligkeit der Sondernutzungsgebühren für              Homeschooling und Berufstätigkeit im Homeoffice, an ihre Grenzen.
    die Nutzung von öffentlicher Fläche z. B. bei Außenbewir-
                                                                        Doch die Familientreffs im Bodenseekreis unterstützen Familien und
    tung, Warenauslage etc. beschlossen.                                junge Menschen in dieser Zeit der Pandemie. Zwar finden aktuell
                                                                        keine Gruppen- oder Familienbildungsangebote sowie offene Treffs
    Das Fälligkeitsdatum von Sondernutzungsgebühren ändert              statt. Dennoch sind die Familien im Bodenseekreis mit ihren Sorgen
                                                                        und Nöten nicht auf sich allein gestellt. Die Familientreffs stehen nach
    sich aufgrund dessen ab sofort vom 01. Februar eines Rech-
                                                                        wie vor als Anlaufstelle zur Verfügung, um in Not- oder Konfliktsi-
    nungsjahres auf 01. Juli eines Rechnungsjahres.                     tuationen den Eltern beratend zur Seite zu stehen. Bei dringendem
                                                                        Bedarf im Einzelfall werden mit anfragenden Eltern auch persönliche
    Wir bitten um Beachtung bei der Begleichung der Sonder-             Beratungen in den Familientreffs vereinbart. Selbstverständlich un-
                                                                        ter Einhaltung der Hygienevorschriften. Über die Familientreffs wer-
    nutzungsgebühren.                                                   den außerdem Online-Elternbildungskurse durchgeführt.
                                                                        Die Ansprechpartnerinnen und Kontaktdaten der örtlichen
    Ihre Abteilung Öffentliche Ordnung                                  Familientreffs gibt es auf www.bodenseekreis.de/de/
                                                                        soziales-gesundheit/familie-kinder/familientreffs/.

                                                                                                                                            3
AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF - HalloÜ
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04

 Ausgangsbeschränkung gemäß der Corona-Verordnung
 Mit der seit dem 25. Januar 2021 bestehenden Corona-Verordnung besteht weiterhin die Ausgangsbeschränkung. Es wird ausdrück-
 lich darauf hingewiesen, dass der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft grundsätzlich ganztägig untersagt ist.
 Nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes ist es gestattet die eigene Häuslichkeit zu verlassen!
 In der Zeit von 05.00 und 20.00 Uhr sind hierzu in der Verordnung einige Gründe aufgezählt u. a. auch „Sport und Bewegung im Freien“
 soweit das Verbot von Ansammlungen dabei eingehalten wird.
 Von 20.00 – 05.00 Uhr sind in der Verordnung deutlich weniger triftige Gründe aufgeführt, welche es erlauben die eigene Häuslichkeit zu
 verlassen u. a. ist z. B. „Sport und Bewegung im Freien“ nicht genannt.
 Zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Infektionsgefahren wird um Beachtung gebeten. Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung
 werden auch seitens der Polizei restriktiv verfolgt und werden mit empfindlichen Geldbußen geahndet.
 Bitte halten Sie sich an die AHA-L Regeln und bleiben Sie gesund.
 Ihre Abteilung Öffentliche Ordnung

Wir informieren Sie...                                                                        Anzeigepflichtige Tatbestände
                                                                                              Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO)
Zahl der Gewerbeanzeigen im 4. Quartal 2020                                                   muss der Gewerbetreibende persönlich
                                                                                              ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde
                                                                                              (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmel-
                                                                                              den. Dieser Anzeigenpflicht muss nachge-
                                                                                              kommen werden, wer einen selbständigen
                                                                                              Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer
                                                                                              Zweigniederlassung oder einer unselbstän-
                                                                                              digen Zweigstelle anfängt.

                                                                                              Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14
                                                                                              Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.

                                                                                              Ebenfalls einer Gewerbeanzeige bedarf es,
                                                                                              wenn
                                                                                              1. der Betrieb verlegt wird,
                                                                                              2. der Gegenstand des Gewerbes gewech-
                                                                                              selt oder auf Waren oder Leistungen ausge-
                                                                                              dehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der
                                                                                              angemeldeten Art nicht geschäftsüblich
                                                                                              sind, oder
                                                                                              3. der Betrieb aufgegeben wird.

                                                                                              Zuständig
Zahl der Gewerbeanzeigen für das gesamte Jahr 2020                                            Die Gewerbeanzeigen werden im Bürgerser-
                                                                                              vice Ü.-Punkt direkt per EDV erfasst. Somit
                                                                                              entfällt „das lästige“ Ausfüllen von Formula-
                                                                                              ren. Der Anzeigepflichtige erhält in wenigen
                                                                                              Minuten seine Gewerbeanzeige.

                                                                                              Kosten
                                                                                              Die Gewerbeanzeige kostet derzeit lt. städ-
                                                                                              tischer Verwaltungsgebührensatzung 50,60
                                                                                              €. Die Gebühr muss in bar oder als EC-Kar-
                                                                                              tenzahlung beglichen werden.

                                                                                              Möglichkeiten Termine zu vereinbaren:

                                                                                              1.   Online-Buchungssystem       über    die
                                                                                                   Homepage www.ueberlingen.de
                                                                                              2.    Online-Buchungssystem über die App
                                                                                                   „cleverq“ (kostenlos im AppStore für
                                                                                                   Android und IOS)
                                                                                              3.   Telefonisch unter Tel. 07551-991188

                                                                                              Bitte informieren Sie sich im Voraus, ob für
                                                                                              die Ausübung Ihres Gewerbes Erlaubnisse
                                                                                              von anderen Behörden eingeholt werden
                                                                                              müssen (von der IHK etc.).

                                                                                              Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne
                                                                                              zur Verfügung.

                                                                                              Ihr Team vom Bürgerservice Ü.-Punkt

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DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04

Wir sind für Sie da!                                                                         Ferienbetreuung in den
Alle Ämter der Stadtverwaltung Überlingen sind weiter in Betrieb.
                                                                                             Fasnachtsferien
Die Verwaltungsgebäude sowie alle städtischen Einrichtungen sind jedoch für den Publi-
kumsverkehr grundsätzlich geschlossen.                                                       Die Stadt Überlingen bietet in den
                                                                                             Fasnachtsferien vom 12.02. bis
Mit der Schließung soll das Risiko einer Ansteckung reduziert werden, um den reibungslosen   19.02.2021 eine Ferienbetreuung für
Betrieb aller Dienststellen so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.                       Überlinger Schüler/innen der Klassen
                                                                                             1 - 6 an. Gemäß der derzeit geltenden
                                                                                             Corona-Verordnung des Landes Ba-
Haben Sie ein Anliegen?                                                                      den-Württemberg können wir nur eine
Dann kontaktieren Sie uns bitte möglichst per E-Mail oder per Post,                          Notbetreuung anbieten für Kinder, deren
bitte nur in dringenden Fällen per Telefon.                                                  beide Erziehungsberechtigte bzw. die/
                                                                                             der Alleinerziehende in ihrer beruflichen
Die einzelnen Kontaktdaten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie unter           Tätigkeit unabkömmlich sind/ist und
www.ueberlingen.de > Politik & Verwaltung > MitarbeiterInnen                                 dadurch an der Betreuung ihres Kindes
                                                                                             tatsächlich gehindert sind/ist oder wenn
Die wichtigsten Kontaktdaten im Überblick:                                                   das Kindeswohl es erfordert.
                                                                                             Die Notbetreuung soll ausschließlich
 Behördeneinheitliche Tele-                                                                  dann in Anspruch genommen werden,
                                                                 115 (ohne Vorwahl)
 fonnummer                                                                                   wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h.
 Allgemeines Bürgertelefon                                                                   eine Betreuung auf keine andere Weise
                                                                 (07551) 99-1515             sichergestellt werden kann.
 zu „Corona“
 Koordination der Notbetreu-                                                                 Sollte die Corona-Verordnung bis zum
                                empfang@ueberlingen.de                                       Zeitpunkt der Ferienbetreuung geän-
 ung von Kindern
                                                                                             dert werden, werden wir die Betreu-
 Städtische Zentrale            rathaus@ueberlingen.de           (07551) 99-0
                                                                                             ung an diese Änderungen anpassen.
 Bürgerservice „Ü-Punkt“        buergeramt@ueberlingen.de        (07551) 99-1188
 Bürgerservice „Soziales“                                                                    Die Betreuung wird in der Bunten Villa der
 Soziales                                                        (07551) 99-1181             Wiestorschule stattfinden. Die Betreuung
                                soziales@ueberlingen.de
 Renten                                                          (07551) 99-1180             kann tageweise gebucht werden.
 Wohngeld                                                        (07551) 99-1182
 Standesamt                                                                                  Wir bieten folgende Betreuungszeiten zu
 bei Geburten                                                    (07551) 99-1081             derzeit geltenden Gebühren an:
                                standesamt@ueberlingen.de
 bei Sterbefällen                                                (07551) 99-1082             • halbtags, 7.30 bis 12.30 Uhr (14,30
 bei Eheschließungen                                             (07551) 99-1080 / -1083       Euro/Tag, bei fünf Tagen 71,65 Euro)
                                auslaenderwesen@                                             • halbtags, 7.30 bis 13.30 Uhr (15,60
 Ausländerwesen (zentral)                                        (07551) 99-1056               Euro/Tag, bei fünf Tagen 77,90 Euro
                                ueberlingen.de
                                OeffentlicheOrdnung@                                           zzgl. Mittagessen)
 Öffentliche Ordnung                                             (07551) 99-1067             • ganztags, 7.30 bis 17.00 Uhr, freitags
                                ueberlingen.de
                                                                                               bis 14.00 Uhr (20,80 Euro/Tag, bei fünf
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!                                           Tagen 103,80 Euro zzgl. Mittagessen).

Stadtverwaltung Überlingen                                                                   Den verbindlichen Anmeldebogen er-
                                                                                             halten Sie im Sekretariat Ihrer Schule
                                                                                             und bei der Stadtverwaltung (Abteilung
                                                                                             Bildung, Jugend, Sport im Rathaus). Er
                                                                                             kann auch auf der Homepage der Stadt
                                                                                             Überlingen, www.ueberlingen.de unter
                                                                                             Leben & Freizeit -> Kinder & Familien
                                                                                             -> Links & Broschüren heruntergeladen
                                                                                             werden.

  Infos für werdende und junge Eltern                                                        Anmeldefrist zur Abgabe der Anmel-
                                                                                             dung ist Freitag, 29.01.2021.
  im Familientreff Überlingen                                                                Die nächsten Termine für die Ferienbe-
  Tipps und Informationen für Schwangere, werdende Eltern und Eltern mit Babys in Über-      treuung sind voraussichtlich:
  lingen gibt es bei einem Informationsabend am Mittwoch, 3. Februar 2021 um 19:30           • Osterferien vom 06.04. bis 09.04.2021
  Uhr. Sozialpädagogin Sarah Schneider und Lehrerin Anja Schlauch geben Antworten            • Pfingstferien vom 25.05. bis 04.06.2021
  auf Fragen wie: Worauf sollte ich bei der Erstausstattung achten? Was brauche ich wirk-    • Sommerferien vom 23.08. bis
  lich? Welche Anträge muss ich wo stellen? Wo finde ich Kontakte? Welche Angebote gibt         10.09.2021.
  es für junge Eltern in Überlingen? Je nach aktueller Corona-Lage wird die Veranstaltung
  entweder im Familientreff Kunkelhaus im Familienzentrum Altstadt, Krummebergstraße         Bei Fragen steht Ihnen Frau Kramer,
  20 oder als Online-Seminar durchgeführt (bitte kurzfristig Infos im Gemeindeblatt          Abteilung Bildung, Jugend, Sport,
  Überlingen „Hallo Ü“ und auf der Homepage des Familientreffs beachten: www.famili-         Tel. 07551 99-1024,
  entreff-kunkelhaus.de). Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldung bis zum 2. Februar     E-Mail: b.kramer@ueberlingen.de,
  2021, 12:00 Uhr, erforderlich unter veranstaltungen@familientreff-kunkelhaus.de.
                                                                                             vormittags gerne zur Verfügung.
  Weitere Infos auch bei Treffleiterin Martina Fahlbusch-Nährig, Tel. 07551 1795.
                                                                                             Bildung, Jugend, Sport

                                                                                                                                     5
AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF - HalloÜ
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04

  STADTTEILE BERICHTEN
 BAMBERGEN                                               SPRECHSTUNDE: Montags (außer in den Schulferien)
                                                         19:00 - 20:00 Uhr                                       NESSELWANGEN  www.nesselwangen.de
 Ortsverwaltung „Feuerwehrhaus Bambergen“                und nach Vereinbarung im Rathaus Deisendorf.            Ortsverwaltung Fahnenösch 2
 ORTSVORSTEHER DANIEL PLOCHER                                                                                    ORTSVORSTEHER WOLFGANG KÄPPELER
 Im Gröber 7                                                                                                     Gießberg 9
 Telefon privat:
 E-Mail:
                                      0171 6956999
                       info@bambergen-überlingen.de      HÖDINGEN           www.hoedingen.de                    Telefon Ortsverwaltung:
                                                                                                                 Telefon privat:
                                                                                                                                                           07773 1394
                                                                                                                                                           07773 7344
 SPRECHSTUNDE: Nach Vereinbarung.                        Ortsverwaltung Max-Mutscheller. Str. 12
                                                                                                                 Telefon mobil:                         0176 72916916
                                                         ORTSVORSTEHER MARTIN KEßLER                             E-Mail:               ortsvorsteher@nesselwangen.de
 BONNDORF           www.bonndorf-ueberlingen.de
                                                         Telefon Ortsverwaltung:
                                                         Telefon privat:
                                                                                                 07551 9499793
                                                                                                   07551 60272
                                                                                                                 SPRECHSTUNDE: Donnerstags 18:30 - 19:30 Uhr
                                                                                                                 (nur werktags) und nach Vereinbarung.
 Ortsverwaltung Ratsweg 5                                Telefax privat:                         07551 8347806
 ORTSVORSTEHER DOMINIK SCHATZ                            E-Mail:                     mk.hoedingen@gmail.com
                                                         SPRECHSTUNDE: Nach telefonischer Vereinbarung.
 Bonndorf, Felbenwiesweg 1
 Telefon:                                07773 9386041
                                                                                                                 NUßDORF  www.nussdorf-bodensee.de
 E-Mail:      dominik.schatz@bonndorf-ueberlingen.de                                                             Ortsverwaltung Zum Laugele 5
 SPRECHSTUNDE: Donnerstags 19:00 - 19:45 Uhr
 und nach Vereinbarung im Rathaus Bonndorf.
                                                         LIPPERTSREUTE  www.lippertsreute.de                    ORTSVORSTEHERIN ANJA KRETZ
                                                                                                                 Zum Salm 12
                                                         Ortsverwaltung Hauptstr. 36
                                                                                                                 Telefon privat:                           07551 63926
                                                         ORTSVORSTEHER SIEGFRIED HANßLER                         Telefon mobil:                          016095833769
 DEISENDORF             www.deisendorf.de
                                                         Telefon:
                                                         Telefax:
                                                                                                 07553 828710
                                                                                                 07553 828711
                                                                                                                 E-Mail:                       anja.kretz68@t-online.de
                                                                                                                 SPRECHSTUNDE: Nach telefonischer Vereinbarung
 Ortsverwaltung Rathausgässele 1                         Telefon mobil:                         0176 76607578
 ORTSVORSTEHERIN KARIN MÜLLER                            E-Mail: info@lippertsreute.de
 Im Gehren 8                                             SPRECHSTUNDE: Nach telefonischer Vereinbarung.
 Telefon Ortsverwaltung:                  07551 60918
 Telefon privat:                           07551 2417
 Telefon mobil:                         01575 2659376
 E-Mail:                  ortsverwaltung@deisendorf.de

  FRAKTIONEN BERICHTEN
                                                         Unannehmlichkeiten durch Großbaustellen                  Ihre Vertreter im Gemeinderat:
 FRAKTIONEN IM GEMEINDERAT                               zuzumuten, sollten unter Umständen erfor-                Robert Dreher
                                                         derliche Bauarbeiten eventuell vorgezogen                Fraktionssprecher
                                                         werden. Mit dem Antrag verfolgt die CDU die              Ausschuss für Spital, Forst und Umwelt
                                                         bereits im Grundsatzprogramm „Überlingen                 Kreisrat
                                                         2025“ und im Kommunalwahlkampf vertre-                   Kontakt: robertdreher@web.de
Aktuelles im Internet unter                              tene Linie konsequent weiter.
www.lbu-diegruenen.de                                    Für die CDU                                              Lothar Thum
Mail: info@lbu-diegruenen.de                             Dr. Alexander Bruns                                      Stv. Fraktionssprecher
                                                                                                                  Ausschuss für Finanzen und Verwaltung
                                                                                                                  Kontakt: lothar.thum@tdmail.de
                    Christlich                           CDU Überlingen mit
                                                                                                                  Hubert Büchele
                    Demokratische Union                  neuer Homepage                                           Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr
                                                         Endlich ist es soweit! Nach sorgfältiger Vorbe-          Kontakt: hubert-buechele@t-online.de
CDU will konrete Schritte zur                            reitung präsentiert sich die CDU Überlingen
                                                                                                                  Ralf Mittelmeier
Verkehrsberuhigung                                       mit einer neuen Homepage. Kommen Sie auf
                                                                                                                  Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
                                                         unsere Homepage und informieren Sie sich
Die CDU hat im Ausschuss für Bau, Technik                über die neuesten Enwicklungen und Akti-                 Kontakt: r.mittelmeier@t-online.de
und Verkehr am 18.01.2021 beantragt, dass                vitäten auf kommunalpolitischer Ebene. Wir
von der Verwaltung noch im ersten Quartal                verabschieden uns von den Leserinnen und
2021 ein konkreter Zeitplan zur weiteren Ver-
kehrsberuhigung in der Innenstadt vorgelegt
                                                         Lesern des HalloÜ in die sechswöchige obli-
                                                         gatorische Karenzzeit vor der Landtagswahl.
                                                                                                                  BÜB+
wird. Der Vorstoß zielt auf die Benennung                Über unsere neue Homepage bleiben Sie                    Bürger für Überlingen
konkreter weiterer Schritte, insbesondere                auch weiterhin auf dem Laufenden.
auch baulicher Art, und ihre Beratung in den             Für die CDU Überlingen
                                                                                                                  Überlingen,
zuständigen Gremien. In dem von Stadtrat
Ulrich Krezdorn vorgetragenen Fraktions-
                                                         Dr. Alexander Bruns                                      die alte stolze Reichsstadt
antrag heißt es: „Mit der baldigen Fertigstel-                                                                    Aktuell feiern wir bis 2023 das Jubiläum un-
lung der Hafenstraße sind wir bereits auf                                                                         serer Heimatstadt nach der ersten urkund-
einem guten Weg“. Direkt nach der Landes-                                                                         lichen Erwähnung vor 1250 Jahren. Dass in
gartenschau müssen weitere Maßnahmen                                                                              den offiziellen Veröffentlichungen und auf
umgesetzt werden. Die CDU bittet darum,                                                                           den Fahnen „jahre“ und selbst der Name
die Überlegungen zu einer Umgestaltung                   Direkter Zugang                                          „überlingen“ kleingeschrieben wird ändert
auch der Kessenringstraße konkret mit ein-               zu unserer                                               nichts an der Tatsache, dass Überlingen eine
zubeziehen. Die Kessenringstraße wird in                 Homepage                                                 große Geschichte hat. Das aber soll heu-
der nächsten Wintersaison voraussichtlich                mit Terminen,                                            te nicht das Thema sein, auch wenn diese
ohnehin durch zwei große Baustellen mas-                 Berichten und                                            „moderne kleine“ Schreibweise aller Namen
siv beeinträchtigt sein. Um den Bürgerinnen              Informationen                                            und Substantive nun sogar konsequent in
und Bürgern nicht zweimal hintereinander                                                                          den Beschriftungen und Wegweisern unse-

  6
AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF - HalloÜ
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04

rer neuen Schulsporthalle angewandt wird.         liegen wir mit unserer Meinung falsch?
Arme Schüler, denen die Lehrer mühselig           Schreiben Sie uns!                              Sozialdemokratische Partei
die Regeln der Groß- und Kleinschreibung          Ihre BÜB+ Stadträte Kristin Müller-Hausser,
vermitteln sollen.                                Roland Biniossek, Dirk Diestel
                                                                                                  Deutschlands
Heute wollen wir über die Spitalstiftung
                                                                                                  Manuel Wilkendorf, Fraktionssprecher,
schreiben, genauer: über das Wappen.
                                                                                                  Ältestenrat, Ausschuss für Verwaltung und
Nachdem die Stadt das historische, 1528
                                                                                                  Finanzen, AG-Hafenkommission, AG-Städte-
von Kaiser Karl V verliehene „gebesserte“
                                                                                                  partnerschaften - Mail: manuel@wilkendorf.
Stadtwappen nur noch zu offiziellen An-
                                                                                                  com
lässen verwendet und die Stadt touristisch
                                                                                                  Udo Pursche, stellvertretender Fraktions-
durch eine umstrittene moderne Version            Unsere Stadträte für Sie:                       sprecher, Ausschuss für Bildung, Kultur und
repräsentiert wird, soll nun auch das alte        Raimund Wilhelmi                                Soziales, Ausschuss für Spital, Umwelt und
Wappen der 1264 erstmals urkundlich er-           Kontakt E-Mail:                                 Forsten, Aufsichtsrat Landesgartenschau
wähnten Spitalstiftung ähnlich „angepasst“        raimund.wilhelmi@buchinger-wilhelmi.com         GmbH, Aufsichtsrat Helios-Spital-Überlin-
werden. Obwohl es bisher in keinem dafür          Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Ver-     gen GmbH, Mitglied in der AG Hotelprojekt
zuständigen Gremium diskutiert oder gar           waltung                                         - Mail: upursche@gmail.com
abgestimmt wurde.                                 Mitglied im Ausschuss der Verwaltungs-          Michael Wilkendorf, stellvertretender
Während man für das stilisierte moderne           gemeinschaft Überlingen, Sipplingen und         Oberbürgermeister, Mitglied im Ausschuss
Stadtwappen zur touristischen Nutzung mit         Owingen                                         für Bau, Technik und Verkehr, Aufsichtsrat
viel gutem Willen noch ein gewisses Ver-          Fraktionssprecher der FDP-Fraktion              der SWÜ, AG-Schulkampus -
ständnis aufbringen kann (auch wenn man           Mitglied im Ältestenrat                         Mail: mijuwi@gmx.de
so mit einem verliehenen Wappen eigentlich        Stellvertreter des Oberbürgermeisters           Interessant für Sie ist bestimmt auch unsere
nicht umgehen sollte), erschließt sich das
                                                                                                  Homepage: www.spd-überlingen.de
als Begründung für die Modernisierung des         Ingo Wörner
Spitalwappens/Siegels in keinster Weise. Die      Kontakt Email: iw@woerner-bau.net
Spitalstiftung hat keine touristische Funktion.   Mitglied im Ausschuss Bau,
Sie betreibt sehr erfolgreich zwei Alten- und     Technik und Verkehr
Pflegeheime, hat umfassenden Wald- und            Mitglied im Ausschuss Zweckverband Ab-          Sozialdemokratische Partei
Grundbesitz. Welchen Grund soll es geben,
das historische alte Siegel an „touristische“
                                                  wasserbeseitigung Überlinger See                Deutschlands
                                                  Mitglied im Aufsichtsrat Landesgartenschau
Notwendigkeiten anzupassen? Weil es einfach       Mitglied im Aufsichtsrat Stadtwerke Über-       Ortsverein Überlingen
gerade so modern ist? Mehr dazu und Fotos         lingen                                          Aktuelle Themen,
auf unserem BÜB+ blog unter www.büb.plus                                                          Kontakt und Termine unter:
Die Fraktion BÜB+ hat beantragt, das The-         Peter Vögele
ma im Stiftungsrat in der kommenden Ge-           Kontakt Email: p.voegele@icloud.com             www.spd-überlingen.de
meinderatssitzung öffentlich zu diskutieren.      Mitglied im Ausschuss Bildung,
Dazu gehört das Anhören von Fachleuten            Kultur und Soziales                             oder folgen Sie uns auf Facebook
und natürlich der Bürger: Das Spital ist eine     Mitglied im Ausschuss Spital,                   oder Twitter.
Bürgerstiftung! Sehen Sie das auch so oder        Forst und Umwelt

  AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
                                                                Satzung
       zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Überlingen
                         (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 16.12.2020
Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg                            vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und
(GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S.581, ber. S. 698), zu-            2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohli-
letzt geändert am 23.02.2017 (GbI. S99, 100) in Verbindung mit § 34               chen Lagen technische Hilfe zu leisten.
Absatz 4 und Absatz 5 Satz 2 des Feuerwehrgesetzes (FwG) in der
Fassung vom 02.03.2010 (GBI S. 333), zuletzt geändert durch Artikel            Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen
1 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GBI. S. 1184), hat der Gemeinderat              Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu ei-
der Stadt Überlingen am 16.12.2020 die Satzung über den Kostener-              ner gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr
satz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen.                für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren
                                                                               oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die
                                §1
                                                                               Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmba-
                          Geltungsbereich
                                                                               re Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem
(1)   Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen          der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außerge-
      der Freiwilligen Feuerwehr Überlingen (im Folgenden Feuer-               wöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert wer-
      wehr genannt).                                                           den kann.
(2)   Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.
                                                                         (2)   Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt
                                                                               werden
                               §2
                                                                               1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für
                      Aufgaben der Feuerwehr
                                                                                   Menschen, Tiere und Schiffe und
(1)   Die Feuerwehr hat                                                  2.    mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der
      1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen                Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der Brandsi-
          Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen               cherheitswache.

                                                                                                                                           7
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DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04

                               §3                                       (2)   Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durch-
                        Kostenersatzpflicht                                   schnittssätze festgelegt.

(1)   Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich,      (3)   Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehr-
      soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz         fahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen
      wird verlangt:                                                          Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Ba-
       1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden                den-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feu-
          vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,                 erwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die üb-
       2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb              rigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der
          von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-,                  Anlage 2 zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis.
          Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde,
       3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -ein-     (4)   Die Einsatzdauer beginnt
          satzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder In-          1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Be-
          dustriebetrieb anfallen,                                                ginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der
       4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim                    Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Auf-
          Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden                        räumungs- und Reinigungszeiten.
          Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand,          2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrge-
       5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereig-                 rätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Ein-
          nisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrläs-             satzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-,
          siger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat,                           Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben,
       6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer                 dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht
          Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen An-                     werden.
          lage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei                 3. bei der Brandsicherheitswache vom Beginn bis zum Ende
          Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an                     der Dienstzeit an dem für den Dienst zuständigen Feuer-
          eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass                 wehrhaus.
          ein Schadenfeuer vorlag,
       7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf       (5)   Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. An-
          ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug ins-           gefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stun-
          talliertes System zum Absetzen eines automatischen Not-             den, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet.
          rufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfall-
          meldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist,      (6)   Bei der Brandsicherheitswache wird das erforderliche Einsatz-
          ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1            fahrzeug mit je einer halben Stunde für Hin- und Rückfahrt zur/
          FwG vorlag.                                                         von der Einsatzstelle berechnet.

      In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und        (7)   Daneben kann Ersatz verlangt werden für
      3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG)               1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Ge-
      entsprechend.                                                              meinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leisten-
                                                                                 den Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten,
(2)   Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kos-         2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Ab-
      tenersatzpflichtig ist                                                     satz 1 Satz 2 Nr. 3,
       1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich ge-           3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kos-
          macht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entspre-                ten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch
          chend,                                                                 die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1
       2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung er-               erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und
          forderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächli-             Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz besonde-
          che Gewalt über eine solche Sache ausübt,                              rer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen.
       3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde,
       4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter,
          wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen,                                     §6
          Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraft-                         Andere Leistungen der Feuerwehr
          fahrzeugen verursacht wurde.
                                                                        (1)   Für alle anderen Leistungen der Feuerwehr wird Kostenersatz
(3)   Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine          verlangt. Dazu gehören das in Anlage 2 aufgeführte Kostenver-
      unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt.              zeichnis:
                                                                              1. Dienstleistungen außerhalb der Wache
                                §4                                            2. Dienstleistungen im Bereich des vorbeugenden Brand-
                           Überlandhilfe                                           schutzes
                                                                              3. Lehrgänge, Schulungen und Unterweisungen sowie die
Bei Überlandhilfe im Sinne von § 26 FwG gilt für die Leistung von                  Benutzung der Atemschutzstrecke
Überlandhilfe im Bodenseekreis der „Öffentlich-rechtliche Vertrag             4. Prüfungen gem. UVV bzw. Herstellerangaben
zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe und Nachbar-                5. Leistungen der zentralen Werkstätten
schaftshilfe der Feuerwehren im Bodenseekreis“ in seiner zum Ein-             5.1 Schlauchwerkstatt
satzzeitpunkt gültigen Fassung.                                               5.2 Kleiderpflege
                                                                              5.3 Atemschutzwerkstatt
                               §5                                             6. sonstige Kostensätze / Nutzungsgebühren
                     Höhe des Kostenersatzes                                  7. Organisatorisches

(1)   Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und      (2)   Bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehr
      Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8                außerhalb der Aufgaben des § 2 FwG, ist eine Kostenüber-
      FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem             nahmeerklärung nach Anlage 3 erforderlich. Die Leistungen
      in der Anlage 1 zu dieser Satzung beigefügten Kostenersatz-             können von der Feuerwehr versagt werden, wenn die Kos-
      verzeichnis.                                                            tenübernahmeerklärung nicht vorliegt, die Sicherstellung der

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      Einsatzbereitschaft (Pflichtaufgaben) gefährdet wird oder der       b) Nicht genormte Fahrzeuge
      Schaden durch andere Fachfirmen bzw. Dritte nach Beurtei-              Für nicht genormte Fahrzeuge gelten die nach § 34 Absatz 7
      lung der Verhältnismäßigkeit beseitigt werden kann.                    FwG von den Gemeinden festgesetzten Stundensätze gem.
                                                                             Kostenverzeichnis Anlage 2 Pos. 6 Sonstige Kostensätze /
                               §7                                            Nutzungsgebühren Fahrzeuge Pos. 6.4 bis 6.9.
      Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld

(1)   Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung       Anlage 2
      der Inanspruchnahme der Feuerwehr.
                                                                       Kostenverzeichnis für Dienstleistungen
(2)   Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt.          der Feuerwehr Überlingen
                                                                       Stand: 11/2020
(3)   Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten         1. Dienstleistungen außerhalb der Feuerwache
      Zeitpunkt fällig.                                                2. Dienstleistungen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes
                                                                       3. Lehrgangsveranstaltungen / Belastungsübungen
                                 §8                                    4. Prüfungen gem. UVV und Herstellerangaben
                            Inkrafttreten                              5. Leistungen der zentralen Werkstätten
                                                                            5.1 Schlauchwerkstatt
(1)   Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.                           5.2 Kleiderpflege
                                                                            5.3 Atemschutzwerkstatt
                                                                       6. Sonstige Kostensätze / Nutzungsgebühren
(2)   Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Satzung vom
                                                                       7.   Organisatorisches
      06.07.2016 außer Kraft.
                                                                       1. Dienstleistungen außerhalb der Feuerwache
Überlingen, den 16.12.2020
                                                                       Pos.    Leistung                Bemerkung            pro Auftrag
Jan Zeitler                                                                   Entfernung eines We-    pauschal (unabhän-
                                                                       1.1                                                     191,94 €
Oberbürgermeister                                                             spennestes / Insekten   gig der Dauer)
                                                                              Türöffnung ohne Zeit-   pauschal (unabhän-
                                                                       1.2                                                     178,44 €
Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO:                                               druck (kein Notfall)    gig der Dauer)
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der             PKW-Öffnung durch
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund                                             pauschal (unabhän-
                                                                       1.3    Anordnung städti-                                 88,62 €
der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekom-                                          gig der Dauer)
                                                                              scher Verwaltung
men dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn
sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor-             2. Dienstleistungen im Bereich
den ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu    des vorbeugenden Brandschutzes
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent-    Pos. Leistung                     Bemerkung
lichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der
                                                                            Aufschaltung von             pro angefangene ½ h
Satzung verletzt worden sind.                                                                                                   34,87 €
                                                                       2.1 Brandmeldeanlagen oder        zzgl. PKW pauschale
                                                                                                                                 8,00 €
                                                                            vergleichbaren Aufgaben      (einmalig)
                                                                            Unterstützung an Brand-
Anlage 1
                                                                            meldeanlagen (z.B. FSD/
                                                                       2.2 FIZ öffnen, Schlüssel-        Kosten pro Vorgang     42,87 €
Kostenersatzverzeichnis
                                                                            tausch, Abschaltung/Aus-
als Anlage zu § 5 Absatz 1 der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung -
                                                                            lösung für Wartung...)
FwKS – für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Überlingen
                                                                            Brandschutzbegehung          pro angefangene ½ h
                                                                                                                                34,87 €
1. Personalkosten (pro Person, je Stunde):                             2.3 (ohne Sonder-KFZ) (z.B.       zzgl. PKW pauschale
                                                                                                                                 8,00 €
                                                                            Beratung im Objekt .....)    (einmalig)
   a) Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige 29,25 Euro
   b) Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige für                           Abnahmen, Beratungen,
      Brandsicherheitswachen                         29,25 Euro             sonstige Dienstleistungen    pro angefangene ½ h
                                                                                                                                34,87 €
      Für Veranstaltungen von örtlichen Vereinen                       2.4 des VB – außerhalb des        zzgl. PKW pauschale
                                                                                                                                 8,00 €
      und Institutionen wird dieser Satz                                    Baugenehmigungsver-          (einmalig)
      von 29,25 Euro auf                             15,00 Euro             fahrens
      reduziert.                                                            Drehleiter mit Besatzung
   c) Hauptamtlich tätige Feuerwehrangehörige                               für Anleiterproben,
      mittlerer Dienst                               49,10 Euro        2.5 Anfahrtsproben und als        Je angefangene ½ h    191,42 €
   d) Hauptamtlich tätige Feuerwehrangehörige                               Zusatzfahrzeug zu 2.1
      gehobener Dienst                               69,73 Euro             bis 2.4
                                                                            Begleitung einer
2. Fahrzeuge                                                           2.6 Räumungsübung oder            Kosten pro Übung       77,73 €
   a) genormte Fahrzeuge                                                    vergleichbar
   (1) Für die genormten Fahrzeuge gelten die Pauschalsätze der                                          Zeitaufwand wird
       Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz                 Dienstleistungen in        über das Bauamt
       für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils gültigen            Zusammenarbeit mit         berechnet und als
       Fassung.                                                               dem städtischen Bauamt     Gesamtbetrag am
                                                                       2.7
   (2) Die Sätze nach Absatz 1 gelten auch für Feuerwehrfahrzeuge,            (Bauabnahmen, Brand-       Jahresende auf die
       die mit den dort Genannten in ihrem taktischen Einsatzwert,            verhütungsschauen,         Produktkostenstelle
       ihrer zulässigen Gesamtmasse und ihrer technischen Bela-               Messeabnahmen)             „Brandschutz“ ver-
       dung vergleichbar sind.                                                                           rechnet

                                                                                                                                    9
AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF - HalloÜ
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04

Nicht in der Tabelle aufgeführten Leistungen, auch Beratungen von                 Prüfung und Kalibrierung
                                                                                                               Prüfort Feuer-
Architekten und gewerblichen Bauherren zu Fragen des vorbeugen-           4.8     Messgeräte                                           36,60 €
                                                                                                              wehrwache ÜB
den Brandschutzes vor Beginn des Baugenehmigungs-verfahren                        Tango oder MX 6
                                                                                  Austausch von Sensoren
werden nach dem tatsächlichen Zeit- und Geräteaufwand berech-
                                                                                  incl. Prüfung und Kalibrie- Prüfort Feuer-
net.                                                                      4.9                                                          36,60 €
                                                                                  rung Messgeräte ohne        wehrwache ÜB
                                                                                  Materialkosten.
3. Lehrgänge und Schulungen
                                                                          *ggf. zuzüglich Ersatzteilkosten
Diese Kostensätze beinhalten Ausbildungsmaterial, Geräte und
Raumnutzung, Prüfungskosten.

                                                                          Nicht in der Tabelle aufgeführten Dienstleistungen werden nach tat-
                                                                          sächlichem Zeit- und Materialaufwand berechnet.
Pos. Lehrgangsart                    Bemerkung                    Preis
     Schulungen „Verhalten im Brand-
3.1                                  pro Teilnehmer             37,18 €
     fall“ mit Feuerlöschtraining                                         5. Leistungen der zentralen Werkstätten
     Unterweisung / Ausbildung
3.2                                  pro Teilnehmer             42,57 €
     Brandschutzhelfer                                                    Diese Kostensätze werden auch berechnet für einsatzbezogene
                                                                          Reinigungs- und Pflegearbeiten, sowie zur Wiederherstellung der
                                                                          Einsatzbereitschaft nach Feuerwehreinsätzen und Ausbildungsver-
        Benutzung der Atem-                                               anstaltungen.
Pos.                                          € Bemerkung
       schutzstrecke
       Belastungsübung bis 10                   incl. Flaschen füllen +
3.3                                     73,45 €
       Teiln./ pro Person                       LA prüfen                 5.1 Schlauchwerkstatt
       Belastungsübung bis 15                   incl. Flaschen füllen +
3.4                                     67,12 €
       Teiln./ pro Person                       LA prüfen
       Atemschutz-Lehrgang                                                                                   Einzel-
                                                                          Pos.     Leistung                          Bemerkung
       pro Teilnehmer (Ab-                      incl. Flaschen füllen +                                        preis
3.5                                    111,86 €                                    Schlauchpflege B - 20             Reinigen, prüfen,
       rechnung gegenüber                       LA prüfen                 5.1.1                              10,54 €
       Landratsamt BSK)                                                            m                                 trocknen, wickeln
       Streckenpauschale bei                    130,00 € Strecken-                 Schlauchpflege C – 15             Reinigen, prüfen,
                                                                          5.1.2                               8,44 €
       „Nichterscheinen“                        pauschale + 2 Ausb.                m (B – 5 m)                       trocknen, wickeln
       Atemschutzübungsan-                      Je 1 h nach der
3.6                                    160,00 €                                    Schlauchpflege C – 30               Reinigen, prüfen,
       lage wurde reserviert,                   jeweils gültigen Ent-     5.1.3                              10,54 €
                                                                                   m                                   trocknen, wickeln
       aber nicht rechtzeitig                   schädigungssatzung
       abgesagt.                                (derzeit 15 €/h)                   Schlauchkupplung                    Vorhandene Kupplung
       Jahresübung für Atem-                                              5.1.4                              13,45 €
                                                incl. Maske und LA                 einbinden                           wird wieder verwendet
       schutzgeräteträger aus
3.7                                     87,18 € reinigen, prüfen und
       gewerblichen Bereichen
                                                desinfizieren
       – pro Teiln.
                                                                          5.2 Kleiderpflege

LA = Lungenautomat
                                                                          Pos. Leistung               Einzelpreis Bemerkung
                                                                                                                  reinigen, prüfen,
                                                                          5.2.1 Einsatzjacke          10,41 €
                                                                                                                  trocknen, wickeln
4. Prüfungen gem. UVV bzw. Herstellerangaben                                                                      reinigen, prüfen,
                                                                          5.2.2 Einsatzhose           10,41 €
                                                                                                                  trocknen, wickeln
                                                                                Tagesdienstkleidung               reinigen, prüfen,
Pos. Geräteart                         Bemerkung         € pro Gerät *    5.2.3                       10,41 €
                                                                                Jacke                             trocknen, wickeln
     UVV-Prüfung Absturzsi-            Prüfort Feuer-
4.1                                                             54,10 €         Tagesdienstkleidung               reinigen, prüfen,
     cherung klein                     wehrwache ÜB                       5.2.4                       10,41 €
                                                                                Hose                              trocknen, wickeln
     UVV-Prüfung Absturzsi-            Prüfort Feuer-
4.2                                                             81,65 €                                           reinigen, prüfen,
     cherung groß                      wehrwache ÜB                       5.2.5 Schnittschutzkleidung 10,41 €
                                                                                                                  trocknen, wickeln
     UVV-Prüfung Sprungretter          Prüfort Feuer-
4.3                                                             80,92 €         Wolldecke o.                      reinigen, prüfen,
     „Lorsbach“                        wehrwache ÜB                       5.2.6                       10,41 €
                                                                                vergleichbare Teile               trocknen, wickeln
     UVV-Prüfung Steckleiter           Prüfort Feuer-
4.4                                                             49,28 €                                           reinigen, prüfen,
     4-teilig                          wehrwache ÜB                       5.2.7 Flammschutzhaube      2,42 €
                                                                                                                  trocknen, wickeln
     UVV-Prüfung Schiebleiter           Prüfort Feuer-
4.5                                                             59,10 €
     3-teilig                          wehrwache ÜB
     Prüfung Schwimmweste
                                       Prüfort Feuer-
4.6 „Secumar SF 275“ gem.                                       24,64 €
                                       wehrwache ÜB
     Herstellervorschrift
     Prüfung Anzeigegenauig-
                                       Prüfort Feuer-
4.7 keit Messgeräte                                             36,60 €
                                       wehrwache ÜB
     Tango oder MX 6

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DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04

5.3 Atemschutzwerkstatt                                            Pos. Leistung          Einzelpreis          Bemerkung
                                                                   6.3  Einsatz Ölsperren 55,07 €              pauschal pro 10 Meter
 Pos.     Leistung            Einzelpreis   Bemerkung
          PA-Maske
          reinigen,
                                            zzgl. erforderliche
 5.3.1    desinfizieren,      26,54 €                              Pos. Fahrzeuge                     Einzelpreis Bemerkung
                                            Ersatzteile
          prüfen sowie ½                                                Kleineinsatzfahrzeug (KEF)
          Jahres-Wartung                                           6.4                                29,94 €
                                                                        (je Stunde)
           PA-Maske nur                     zzgl. erforderliche         Stromerzeugeranhänger
 5.3.2                        13,66 €                              6.5                                26,53 €
          prüfen                            Ersatzteile                 groß (je Stunde)
           PA-Maske                                                     Lichtmastanhänger (je
          reinigen,                                                6.6                                26,53 €
                                            zzgl. erforderliche         Stunde)
 5.3.3    desinfizieren,      29,00 €
                                            Ersatzteile                 Schaumwasseranhänger
          prüfen sowie 6                                           6.7                                9,38 €
          Jahres-Wartung                                                (je Stunde)
          Lungenauto-                                                   Abrollbehälter Umwelt (je
                                                                   6.8                                143,80 €
          mat reinigen,                                                 Stunde)
                                            zzgl. erforderliche         Abrollbehälter Transport
 5.3.4    desinfizieren,      20,64 €
                                            Ersatzteile            6.9 oder vergleichbar (je          9,07
          prüfen sowie ½
          Jahres-Wartung                                                Stunde)
          Lungenauto-
          mat reinigen,
                                            zzgl. erforderliche
 5.3.5    desinfizieren,      32,94 €
                                            Ersatzteile
          prüfen sowie 6
          Jahres-Wartung                                           Pos.    Geräte                  Einzelpreis      Bemerkung
          Atemschutzge-                                                                                             bis 8 h, zzgl. jede
                                            zzgl. erforderliche                                                     angefangene h
 5.3.6    rät prüfen mit ½    20,24 €
                                            Ersatzteile                                                             5,44 € und erfor-
          Jahres-Wartung                                           6.10    Motorkettensäge         43,55 €
                                                                                                                    derliche Ersatz-
          Atemschutz-
                                                                                                                    und Verschleiß-
          gerät reinigen,                   zzgl. erforderliche
 5.3.7                        51,58 €                                                                               teile
          desinfizieren,                    Ersatzteile
          prüfen                                                                                                    bis 8 h, zzgl. jede
                                                                   6.11    Tauchpumpe bis 8 h      64,83 €          angefangene h
          Atemschutzge-
                                            zzgl. erforderliche                                                     8,10 €
 5.3.8    rät 6 Jahres-War-   28,64 €
                                            Ersatzteile                                                             bis 8 h, zzgl. jede
          tung                                                             Wassersauger incl.
                                                                   6.12                            61,07 €          angefangene h
          CSA reinigen                                                     Zubehör bis 8 h
                                                                                                                    7,63 €
 5.3.9    und desinfizie-     114,64 €
          ren                                                              Flutlichtstrahler mit                    bis 8 h, zzgl. jede
                                                                   6.13    Stativ pro Strahler     47,62 €          angefangene h
          CSA reinigen
                                                                           und Brücke bis 8 h                       5,95 €
 5.3.10   und desinfizie-     170,64 €
          ren und prüfen                                                   Lautsprecher –Sire-                      bis 8 h, zzgl. jede
                                                                   6.14    nenanlage Mobela        69,54 €          angefangene h
 5.3.11   CSA prüfen          79,24 €
                                                                           bis 8 h                                  8,69 €
          Atemluftfla-
                                                                                                                    bis 8 h, zzgl. jede
 5.3.12   schen füllen, 6     7,27 €
                                                                           Feuerlöscher für Ver-                    angefangene h
          Liter                                                    6.15                            12,63 €
                                                                           anstaltung bis 8 h                       1,57 und Befül-
          Atemluftfla-                                                                                              lung bei Gebrauch
 5.3.13   schen TÜV -         5,42 €        zzgl. externe Kosten
          Prüfung
          Flaschenventil
 5.3.14   wechseln und        20,14 €
          prüfen                                                   7. Organisatorisches

                                                                   Pos. Sonstiges       Einzelpreis    Bemerkung
6. Sonstige Kostensätze / Nutzungsgebühren                                                             Kurzfristige Organisation /
                                                                          Brandschutz
                                                                                                       Änderung eines Brandsicher-
                                                                   7.1    - Organisa-   98,20 €
                                                                                                       heitswachdienstes bis 7 Tage
 Pos. Leistung        Einzelpreis Bemerkung                               tion
                                                                                                       vor einer Veranstaltung
      Nutzung großer              pro Stunde für die Nutzung
      Saal in der                 außerhalb einer Veran-
 6.1                  30,00 €
      Feuerwache                  staltung der Feuerwehr
      Überlingen                  Überlingen
      Nutzung Flori-              pro Stunde für die Nutzung
      anstüble in der             außerhalb einer Veran-
 6.2                  20,00 €
      Feuerwache                  staltung der Feuerwehr
      Überlingen                  Überlingen

                                                                                                                                   11
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04

Anlage 3
                                                                            Feuerwehr Überlingen
Kostenübernahme- /                                                          Schlachthausstraße 12
                                                                            88662 Überlingen
Haftungsausschlusserklärung
Antrag auf Feuerwehrleistung

                                                                            Einsatzleiter/ Name

Antragsteller/-in
Name, Vorname                                                               Einsatzdatum/ Einsatznummer

Straße, Hausnummer

Postleitzahl, Ort

Hiermit beauftrage ich die Feuerwehr der Stadt Überlingen, die unten aufgeführten kostenpflichtigen Leistungen zu nachstehenden Bedin-
gungen auf meine Kosten auszuführen:
• Für die Ausführung setzt die Feuerwehr die dafür geeigneten Fahrzeuge, Geräte und Materialien und das hierzu erforderliche Personal ein.
• Die Haftung der Feuerwehr für das eingesetzte Personal beschränkt sich auf vorsätzliches Handeln. Eine weitere Haftung für Schäden (ins-
  besondere Folgeschäden) wird nicht übernommen.
• Die ausgeführten Leistungen sind kostenpflichtig. Es werden alle eingesetzten Fahrzeuge, Einsatzkräfte, Gerätschaften und die verarbeite-
  ten Materialien nach der jeweils gültigen Feuerwehr- Kostenersatzsatzung der Stadt Überlingen abgerechnet.

       Öffnen von:

       Verschließen von:

       Aufnehmen von:

       Sonstige Leistungen:

Auf vorstehende Bedingungen wurde ich vor der Ausführung hingewiesen und erkenne sie vorbehaltlos an.

Datum, Unterschrift des Antragstellers/                                Leistung ausgeführt, Datum
                                                                                                                                         

der Antragstellerin                                                    Unterschrift Einsatzleiter

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DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04

                                                               Satzung
          über die Nutzung und über die Erhebung von Gebühren in den Anschlussunterbringungen (AU)
                                   der Großen Kreisstadt Überlingen (Stadt)
                                                              Stand 18.11.2020

Inhaltsübersicht                                      ihrer Familienangehörigen, die aus ei-          einbarung regeln. Die Verwaltung der
I.   Rechtsform und Zweckbestimmung                   ner Gemeinschaftsunterbringung des              Räumlichkeiten übernimmt das Sach-
     der städtischen Anschlussunterbrin-              Landkreises oder als Familiennachzug            gebiet Integration.
     gung für Geflüchtete in Überlingen               in der Stadt ankommen und nicht
     § 1 Rechtsform/Anwendungsbereich                 selbst in der Lage sind eine Unterkunft                     §3
                                                      zu finden.                                       Beginn und Beendigung des
II.    Bestimmungen über die Nutzung                                                                     Nutzungsverhältnisses
       der Unterbringung                        II. Bestimmungen über die Nutzung der
       § 2 Nutzungsverhältnis                   Anschlussunterbringung                          (1)   Das Nutzungsverhältnis beginnt mit
       § 3 Beginn und Beendigung des Nut-                                                             dem Zeitpunkt, in dem die Nutzerin/
       zungsverhältnisses                                          §2                                 der Nutzer die zugeteilte Unterbrin-
       § 4 Nutzung der überlassenen Unter-                  Nutzungsverhältnis                        gung bezieht oder auf Grund der Ein-
       künfte und Hausrecht                                                                           weisungs- bzw. Umsetzungsverfügung
       § 5 Instandhaltung der Unterkünfte       (1)   Das Nutzungsverhältnis ist öffent-              beziehen könnte. Mit dem Tag des Ein-
       § 6 Räum- und Streupflicht                     lich-rechtlich ausgestaltet.                    zugs erkennt die Nutzerin / der Nutzer
       § 7 Hausordnung                                                                                die Bestimmungen dieser Satzung und
       § 8 Rückgabe der Unterkunft              (2)   Ein Rechtsanspruch auf die Unterbrin-           der Hausordnung an und verpflichtet
       § 9 Haftung und Haftungsausschluss             gung in einer bestimmten Unterkunft             sich zu deren Einhaltung.
       § 10 Personenmehrheit als Nutzer               oder auf Zuweisung von Räumen be-
       § 11 Umsetzung in eine andere Unter-           stimmter Art und Größe besteht nicht.     (2)   Das Nutzungsverhältnis für eine zu-
       kunft                                          Räume können zur gemeinsamen Nut-               gewiesene Unterkunft endet mit dem
       § 12 Verwaltungszwang                          zung zugewiesen werden.                         Eintreten einer der folgenden Voraus-
                                                                                                      setzungen:
III.   Gebühren                                 (3)   Die Stadt kann jederzeit das Nutzungs-          1. Auszug der Nutzerin / des Nutzers
       § 13 Gebührenpflicht und Gebühren-             recht einschränken oder in sonstiger                 oder Aufgabe der Nutzung;
       schuldner                                      Weise Belegungsänderungen inner-                2. zweckentfremdete Nutzung (d.h.
       § 14 Gebührenmaßstab und Gebüh-                halb der Unterkünfte vornehmen.                      nicht zu Wohnzwecken, z. B. Ab-
       renhöhe                                        Insbesondere kann jederzeit die Verle-               stellen des Hausrates);
       § 15 Entstehung der Gebührenschuld,            gung von einer Unterkunft in eine an-           3. Nichtaufenthalt in den zugewiese-
       Beginn und Ende der Gebührenpflicht            dere oder der Entzug einzelner Räume                 nen Räumen von länger als einem
       § 16 Festsetzung und Fälligkeit                angeordnet und ggf. gegen den Wil-                   Monat (Krankenhausaufenthalt aus-
                                                      len des Nutzers durchgeführt werden,                 genommen). Der Aufenthalt schließt
IV.    Schlußbestimmungen                             wenn:                                                regelmäßiges Nächtigen ein.
       § 17 Inkrafttreten                             1. dies zur besseren Auslastung der
                                                          Belegungskapazitäten oder aus         (3)   Weitere Gründe für die Beendigung
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für                  anderen organisatorischen Grün-             des Nutzungsverhältnisses liegen ins-
Baden-Württemberg (GemO), sowie der §§                    den notwendig ist;                          besondere dann vor, wenn
2, 13 und 14 des Kommunalabgabengeset-                2. wiederholt Störungen anderer                 1. die Unterbringung im Zusammen-
zes (KAG), hat der Stadtrat der Großen Kreis-             Nutzer oder Wohnungs- oder                      hang mit Umbau-, Erweiterungs-
stadt Überlingen am 09.12.2020 folgende                   Grundstücksnachbarn         erfolgt             oder Instandsetzungsarbeiten ge-
Satzung beschlossen:                                      sind;                                           räumt werden muss;
                                                      3. eine Unterbelegung der Unter-                2. das Gebäude abgetragen werden
I. Rechtsform und Zweckbestimmung                         kunft eingetreten ist;                          muss;
der Anschlussunterbringung                            4. die Räumung für Bau- oder Reno-              3. diese Anschlussunterbringung un-
                                                          vierungsarbeiten nötig wird;                    terbelegt bzw. überbelegt ist, z.B.
                    §1                                5. eine       Nutzungsentschädigung                 bei Belegung eines Viererzimmers
       Rechtsform/Anwendungsbereich                       nicht oder nicht rechtzeitig ent-               durch drei bzw. fünf Personen;
                                                          richtet wird;                               4. die Nutzerin / der Nutzer Sat-
(1)    Die Stadt betreibt Anschlussunterbrin-         6. eine gewerbliche Tätigkeit da-                   zungsbestimmungen oder die
       gungen für Geflüchtete als öffentliche             durch unterbunden werden kann;                  Hausordnung trotz Abmahnung
       Einrichtung.                                   7. nach § 1 Abs. 2 dieser Satzung in                nicht einhält oder ihr bzw. sein
                                                          Anspruch genommene Räume                        Verhalten Anlass zu Konflikten
(2)    Anschlussunterbringungen         sind              für die Stadt nicht mehr zur Verfü-             gibt, bei denen eine sofortige Um-
       Wohneinheiten zur Unterbringung                    gung stehen oder                                setzung erforderlich ist.
       von Personen nach den §§ 17 und                8. im Falle des § 1 Abs. 2 eine ange-
       18 des Gesetzes über die Aufnahme                  messene Wohnung nicht ange-           (4)   Die Beendigung des Nutzungsverhält-
       und Unterbringung von Flüchtlingen                 nommen wird. Angemessen ist                 nisses erfolgt durch schriftliche Verfü-
       (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG-,               eine Wohnung, die nach Größe,               gung der Stadt oder durch Auszug der
       vom 19.12.2013, GBl. 2013, S. 493). Es             Ausstattung und Miete im Einzel-            Nutzerin / des Nutzers.
       handelt sich um spezifische Gebäude,               fall zumutbar ist.
       Wohnungen und Räume.                                                                     (5)   Ein eigenständiger Auszug der Nutze-
                                                (4)   Die Stadt kann den Gebrauch gemein-             rin / des Nutzers soll der Stadtverwal-
(3)    Die Anschlussunterbringung dient der           schaftlichen Eigentums (hier insbeson-          tung spätestens eine Woche vor Aus-
       Aufnahme und der vorübergehenden               dere Ehrenamtsräumlichkeiten in der             zug gemeldet werden, damit sie den
       Unterbringung von Geflüchteten und             AU Am Schättlisberg 28) durch Ver-              neuen Bezug planen kann.

                                                                                                                                          13
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