AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF - HalloÜ
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AMTSBLATT NR. 04 28. JANUAR 2021 MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF Foto: Überlingen Marketing und Tourismus GmbH
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04 NOTRUFTAFEL 07551- NACHT- UND BEREITSCHAFTSDIENSTE DER APOTHEKEN Landespolizei 804-0 Die Dienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr am darauf folgenden Tag. Wasserschutzpolizei Überlingen 949590 Donnerstag, 28.01.2021: Münster-Apotheke, Tel.: 07551 - 6 33 29, Feuer 112 Münsterstr. 1, 88662 Überlingen Überfall/Verkehrsunfall 110 Freitag, 29.01.2021: Apotheke im Rosenhof, Tel.: 07544 - 9 11 51, KINDERÄRZTLICHER NOTFALLDIENST Salemer Str. 3, 88697 Bermatingen an Wochenenden und Feiertagen von 08.00 bis 20.00 Uhr 116117 Samstag, 30.01.2021: See-Apotheke, Tel.: 07773 - 9 37 95 80, NOTFALLPRAXIS ÜBERLINGEN Hauptstr. 8, 78351 Bodman-Ludwigshafen (Ludwigshafen) Am Wochenende und an Feiertagen können Sonntag, 31.01.2021: Stadtapotheke, Tel.: 07551 - 6 22 09, akut erkrankte Patienten ohne vorherige An- meldung direkt in die Notfallpraxis Überlin- Franziskanerstr. 7, 88662 Überlingen gen am HELIOS Spital, Härlenweg 1 in 88662 Montag, 01.02.2021: Apotheke Dr. Braun, Tel.: 07771 - 9 34 90, Überlingen kommen. Hauptstr. 6, 78333 Stockach, Baden Öffnungszeiten: Sa, So, Feiertag: 08.00 bis 21.00 Uhr Dienstag, 02.02.2021: St. Johann-Apotheke, Tel.: 07551 - 10 12, Telefonisch ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst St.-Johann-Str. 16, 88662 Überlingen über die zentrale Rufnummer 116117 zu erreichen. In lebensbedrohlichen Situationen Mittwoch, 03.02.2021: Neue Apotheke, Tel.: 07532 - 61 93, ist der Rettungsdienst/Notarzt unter der Kirchstr. 6, 88709 Meersburg, Bodensee Notrufnummer 112 zu alarmieren. Donnerstag, 04.02.2021: Apotheke im La-Piazza, Tel.: 07551 - 91 64 92, Hospizgruppe Überlingen 60863 Lippertsreuter Str. 60, 88662 Überlingen Amalie Ambulanter Kinder und Freitag, 05.02.2021: VITA-Apotheke, Tel.: 07551 - 30 81 29, Jugendhospiz Bodenseekreis Infos 0172 6965122 Nußdorfer Str. 101, 88662 Überlingen (Nußdorf ) 0172 2165503 HELIOS Spital Überlingen 9477-0 Zahnärztlicher Notdienst 0180 5911620 ÖFFNUNGSZEITEN DER STADTVERWALTUNG Stadtverwaltung 99-0 BÜRGERSERVICE „Ü-PUNKT“, EnBW Regionalzentrum Heuberg-Bodensee Christophstraße 1, Tel. 07551 99-1188 Störung 07461 709-0 Bitte vereinbaren Sie einen Termin über das Online- Service 0800 9999966 Buchungssystem unter www.ueberlingen.de STADTWERK AM SEE Montag 08.00 bis 16.00 Uhr ÖFFNUNGSZEITEN DES RECYCLINGHOFES, Strom-, Erdgas-, Wasser- und Wärmeversorgung Dienstag, Mittwoch und Obertorstraße 17 Störfallnummer 0800 505 3333 Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Mo, Mi und Fr 14.00 bis 17.00 Uhr Parkhäuser 9234-876 Donnerstag 08.00 bis 17.00 Uhr Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr THW (Technisches Hilfswerk) 947340 ALLE ANDEREN STÄDTISCHEN VERWALTUNGSDIENSTSTELLEN ÖFFNUNGSZEITEN DES ENTSORGUNGS- Straßendienst (im Auftrag des ADAC, rund um ZENTRUMS ÜBERLINGEN-FÜLLENWAID die Uhr dienstbereit) 3854 Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Montag 14.00 bis 16.00 Uhr Montag bis Freitag 08.00 bis 11.45 Uhr Störungsdienst für Heizungsanlagen und 13.00 bis 16.45 Uhr Eckstein Öl- und Gasfeuerung Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr Samstag 08.00 bis 12.45 Uhr 0157 584 750 39 STADTVERWALTUNG ÜBERLINGEN, Giftzentrale Freiburg 0761 19240 Postfach 10 18 63, 88648 Überlingen, ÖFFNUNGSZEITEN DER BAUSCHUTTDEPONIE Brillenreparatur-Notdienst am Wochenende Tel. 07551 99-0, Fax 07551 99-14 11, FÜLLENWAID und Feiertagen Optik Feldmann, E-Mail: rathaus@ueberlingen.de, Montag bis Freitag 08.00 bis 11.45 Uhr Meersburg 0151 19068704 Internet: www.ueberlingen.de. und 13.00 bis 16.45 Uhr IMPRESSUM „Hallo Ü“ ist das amtliche Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Überlingen. ANZEIGENSCHLUSS: Es erscheint wöchentlich jeweils donnerstags und wird an alle Haushalte des montags um 12.00 Uhr im Verlag gesamten Stadtteilgebiets Überlingen (inkl. Ortsteile) kostenlos verteilt. Tel 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, anzeigen@primo-stockach.de HERAUSGEBER: ANZEIGENANNAHME: Stadt Überlingen, Münsterstraße 15 - 17, 88662 Überlingen Dieter Poppe, Rauensteinstraße 42, Überlingen FÜR DEN ANZEIGENTEIL/ DRUCK: Tel 07551 970207, Fax 07551 970208 PRIMO-VERLAG ANTON STÄHLE GMBH & CO. KG hallo.ue-poppe@t-online.de, www.halloueberlingen.de MESSKIRCHER STRASSE 45, 78333 STOCKACH TELEFON: 07771 9317-11; TELEFAX: 9317-40 REDAKTIONSSCHLUSS E-MAIL: anzeigen@primo-stockach.de montags um 09.00 Uhr im Verlag Homepage: www.primo-stockach.de Durch Feiertage bedingte Änderungen werden gesondert mitgeteilt. VERANTWORTLICH FÜR DEN AMTLICHEN TEIL & DIE RUBRIK REDAKTIONSLEITUNG: AUS DER STADTVERWALTUNG: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG v.i.S.d.P.: Oberbürgermeister Jan Zeitler oder sein Vertreter im Amt Tel 07771 9317-932, Fax 07771 9317-935 VERANTWORTLICH FÜR DEN ÜBRIGEN REDAKTIONELLEN TEIL: redaktion-ueberlingen@primo-stockach.de, www.primo-redaktion.de V.i.S.d.P.: bei namentlich genannten Verfassern von Beiträgen der jeweili- ge Verfasser, ansonsten der Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG in VERTEILUNG: Stockach. Die Redaktion behält sich im Rahmen des Heftumfangs vor, einge- Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, reichte Manuskripte zu kürzen. Tel 07771 9317-48, vertrieb@primo-stockach.de 2
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04 AUS DER STADTVERWALTUNG Corona-Verordnung Absonderung seit dem 28.11.20 in Kraft Seit Samstag, 28. November 2020, gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Absonderung. Danach müssen sich Mit der Stadt Überlingen präsentiert sich eine lebendige Stadt Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder direkt am Bodensee, die durch ein beeindruckendes kulturel- sein könnten - das sind Krankheitsverdächtige, positiv getestete Per- les Angebot und das natürlich schöne Ambiente einlädt. sonen und der Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen Kontakt- Durch die vielfältigen Ausbildungsangebote in Verwaltung, personen der Kategorie I - zum Schutz ihrer Mitmenschen in häusli- Kindergärten und Stadtgärtnerei bieten wir Ihnen einen ge- che Quarantäne begeben. lungenen Einstieg in das Berufsleben und eine erfolgreiche Karriere mit Zukunft. Die Verordnung enthält einheitliche Regelungen für Baden-Würt- temberg, wonach sich die oben genannten Personen sofort und Für das Ausbildungsjahr 2021 suchen wir: ohne weitere Anordnung der örtlich zuständigen Behörde selbstän- dig in Quarantäne begeben müssen. • Erzieher im Anerkennungsjahr Dadurch sollen mögliche weitere Ansteckungen oder Übertragun- gen besser verhindert sowie eine Entlastung der Gesundheitsämter (m/w/d) erreicht werden. Bewerben Sie sich einfach online über unser Bewerberportal Abteilung Öffentliche Ordnung bis spätestens 21. Februar 2021. Sie finden unsere Stellenangebote unter https://ueberlingen. bewerbung.dvvbw.de Neue Regelungen der Für Fragen zum Aufgabengebiet und zur Bewerbung steht Corona-Verordnung Ihnen Frau Gaupp, Tel. 07551/99-1052, gerne zur Verfügung. Neue Regelungen der Weitere Informationen zu den Ausbildungsberufen finden Sie Corona-Verordnung auf unserer Homepage unter Seit 01.12.2020 besteht unter anderem die Pflicht, dass eine www.ueberlingen.de – Politik & Verwaltung – Mund-Nasen-Bedeckung im Warte- und Zugangsbereich von Ein- Freie Stellen & Ausbildung – Ausbildung kaufszentren, Ladengeschäften und auf Märkten, sowie auf diesen räumlich zugeordneten Parkflächen, zu tragen ist. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass u. a. in Fußgängerzo- nen sowie in geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit oder für den Publikumsverkehr bestimmt sind, die „Maskenpflicht“ be- steht, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden kann. Auf dem Wochen- und Bauernmarkt gilt eine generelle „Masken- pflicht“. Bitte halten Sie sich an die AHA-L Regeln und bleiben Sie gesund. Familientreffs im Bodenseekreis sind Ihre Abteilung Öffentliche Ordnung weiterhin für Mütter und Väter da Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen Familien mit Kindern ganz besonders. Bis auf die Notbetreuung bleiben die Einrichtun- Änderung der Fälligkeit gen der Kinderbetreuung geschlossen und der Präsenzunterricht an den Schulen ist ausgesetzt. Eine verlässliche Perspektive, wann von Sondernutzungsgebühren dieser Zustand ein Ende hat und die Rückkehr zur Normalität im Familienalltag eingeleitet wird, kann niemand geben. Die Familien und jungen Menschen bringt diese nun sehr lang anhaltende Mehr- Am 09. Dezember 2020 wurde durch den Gemeinderat eine fachbelastung durch mangelnde Sozialkontakte, Kinderbetreuung, Änderung der Fälligkeit der Sondernutzungsgebühren für Homeschooling und Berufstätigkeit im Homeoffice, an ihre Grenzen. die Nutzung von öffentlicher Fläche z. B. bei Außenbewir- Doch die Familientreffs im Bodenseekreis unterstützen Familien und tung, Warenauslage etc. beschlossen. junge Menschen in dieser Zeit der Pandemie. Zwar finden aktuell keine Gruppen- oder Familienbildungsangebote sowie offene Treffs Das Fälligkeitsdatum von Sondernutzungsgebühren ändert statt. Dennoch sind die Familien im Bodenseekreis mit ihren Sorgen und Nöten nicht auf sich allein gestellt. Die Familientreffs stehen nach sich aufgrund dessen ab sofort vom 01. Februar eines Rech- wie vor als Anlaufstelle zur Verfügung, um in Not- oder Konfliktsi- nungsjahres auf 01. Juli eines Rechnungsjahres. tuationen den Eltern beratend zur Seite zu stehen. Bei dringendem Bedarf im Einzelfall werden mit anfragenden Eltern auch persönliche Wir bitten um Beachtung bei der Begleichung der Sonder- Beratungen in den Familientreffs vereinbart. Selbstverständlich un- ter Einhaltung der Hygienevorschriften. Über die Familientreffs wer- nutzungsgebühren. den außerdem Online-Elternbildungskurse durchgeführt. Die Ansprechpartnerinnen und Kontaktdaten der örtlichen Ihre Abteilung Öffentliche Ordnung Familientreffs gibt es auf www.bodenseekreis.de/de/ soziales-gesundheit/familie-kinder/familientreffs/. 3
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04 Ausgangsbeschränkung gemäß der Corona-Verordnung Mit der seit dem 25. Januar 2021 bestehenden Corona-Verordnung besteht weiterhin die Ausgangsbeschränkung. Es wird ausdrück- lich darauf hingewiesen, dass der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft grundsätzlich ganztägig untersagt ist. Nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes ist es gestattet die eigene Häuslichkeit zu verlassen! In der Zeit von 05.00 und 20.00 Uhr sind hierzu in der Verordnung einige Gründe aufgezählt u. a. auch „Sport und Bewegung im Freien“ soweit das Verbot von Ansammlungen dabei eingehalten wird. Von 20.00 – 05.00 Uhr sind in der Verordnung deutlich weniger triftige Gründe aufgeführt, welche es erlauben die eigene Häuslichkeit zu verlassen u. a. ist z. B. „Sport und Bewegung im Freien“ nicht genannt. Zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Infektionsgefahren wird um Beachtung gebeten. Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung werden auch seitens der Polizei restriktiv verfolgt und werden mit empfindlichen Geldbußen geahndet. Bitte halten Sie sich an die AHA-L Regeln und bleiben Sie gesund. Ihre Abteilung Öffentliche Ordnung Wir informieren Sie... Anzeigepflichtige Tatbestände Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) Zahl der Gewerbeanzeigen im 4. Quartal 2020 muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmel- den. Dieser Anzeigenpflicht muss nachge- kommen werden, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstän- digen Zweigstelle anfängt. Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen. Ebenfalls einer Gewerbeanzeige bedarf es, wenn 1. der Betrieb verlegt wird, 2. der Gegenstand des Gewerbes gewech- selt oder auf Waren oder Leistungen ausge- dehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder 3. der Betrieb aufgegeben wird. Zuständig Zahl der Gewerbeanzeigen für das gesamte Jahr 2020 Die Gewerbeanzeigen werden im Bürgerser- vice Ü.-Punkt direkt per EDV erfasst. Somit entfällt „das lästige“ Ausfüllen von Formula- ren. Der Anzeigepflichtige erhält in wenigen Minuten seine Gewerbeanzeige. Kosten Die Gewerbeanzeige kostet derzeit lt. städ- tischer Verwaltungsgebührensatzung 50,60 €. Die Gebühr muss in bar oder als EC-Kar- tenzahlung beglichen werden. Möglichkeiten Termine zu vereinbaren: 1. Online-Buchungssystem über die Homepage www.ueberlingen.de 2. Online-Buchungssystem über die App „cleverq“ (kostenlos im AppStore für Android und IOS) 3. Telefonisch unter Tel. 07551-991188 Bitte informieren Sie sich im Voraus, ob für die Ausübung Ihres Gewerbes Erlaubnisse von anderen Behörden eingeholt werden müssen (von der IHK etc.). Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Team vom Bürgerservice Ü.-Punkt 4
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04 Wir sind für Sie da! Ferienbetreuung in den Alle Ämter der Stadtverwaltung Überlingen sind weiter in Betrieb. Fasnachtsferien Die Verwaltungsgebäude sowie alle städtischen Einrichtungen sind jedoch für den Publi- kumsverkehr grundsätzlich geschlossen. Die Stadt Überlingen bietet in den Fasnachtsferien vom 12.02. bis Mit der Schließung soll das Risiko einer Ansteckung reduziert werden, um den reibungslosen 19.02.2021 eine Ferienbetreuung für Betrieb aller Dienststellen so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Überlinger Schüler/innen der Klassen 1 - 6 an. Gemäß der derzeit geltenden Corona-Verordnung des Landes Ba- Haben Sie ein Anliegen? den-Württemberg können wir nur eine Dann kontaktieren Sie uns bitte möglichst per E-Mail oder per Post, Notbetreuung anbieten für Kinder, deren bitte nur in dringenden Fällen per Telefon. beide Erziehungsberechtigte bzw. die/ der Alleinerziehende in ihrer beruflichen Die einzelnen Kontaktdaten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie unter Tätigkeit unabkömmlich sind/ist und www.ueberlingen.de > Politik & Verwaltung > MitarbeiterInnen dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind/ist oder wenn Die wichtigsten Kontaktdaten im Überblick: das Kindeswohl es erfordert. Die Notbetreuung soll ausschließlich Behördeneinheitliche Tele- dann in Anspruch genommen werden, 115 (ohne Vorwahl) fonnummer wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. Allgemeines Bürgertelefon eine Betreuung auf keine andere Weise (07551) 99-1515 sichergestellt werden kann. zu „Corona“ Koordination der Notbetreu- Sollte die Corona-Verordnung bis zum empfang@ueberlingen.de Zeitpunkt der Ferienbetreuung geän- ung von Kindern dert werden, werden wir die Betreu- Städtische Zentrale rathaus@ueberlingen.de (07551) 99-0 ung an diese Änderungen anpassen. Bürgerservice „Ü-Punkt“ buergeramt@ueberlingen.de (07551) 99-1188 Bürgerservice „Soziales“ Die Betreuung wird in der Bunten Villa der Soziales (07551) 99-1181 Wiestorschule stattfinden. Die Betreuung soziales@ueberlingen.de Renten (07551) 99-1180 kann tageweise gebucht werden. Wohngeld (07551) 99-1182 Standesamt Wir bieten folgende Betreuungszeiten zu bei Geburten (07551) 99-1081 derzeit geltenden Gebühren an: standesamt@ueberlingen.de bei Sterbefällen (07551) 99-1082 • halbtags, 7.30 bis 12.30 Uhr (14,30 bei Eheschließungen (07551) 99-1080 / -1083 Euro/Tag, bei fünf Tagen 71,65 Euro) auslaenderwesen@ • halbtags, 7.30 bis 13.30 Uhr (15,60 Ausländerwesen (zentral) (07551) 99-1056 Euro/Tag, bei fünf Tagen 77,90 Euro ueberlingen.de OeffentlicheOrdnung@ zzgl. Mittagessen) Öffentliche Ordnung (07551) 99-1067 • ganztags, 7.30 bis 17.00 Uhr, freitags ueberlingen.de bis 14.00 Uhr (20,80 Euro/Tag, bei fünf Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund! Tagen 103,80 Euro zzgl. Mittagessen). Stadtverwaltung Überlingen Den verbindlichen Anmeldebogen er- halten Sie im Sekretariat Ihrer Schule und bei der Stadtverwaltung (Abteilung Bildung, Jugend, Sport im Rathaus). Er kann auch auf der Homepage der Stadt Überlingen, www.ueberlingen.de unter Leben & Freizeit -> Kinder & Familien -> Links & Broschüren heruntergeladen werden. Infos für werdende und junge Eltern Anmeldefrist zur Abgabe der Anmel- dung ist Freitag, 29.01.2021. im Familientreff Überlingen Die nächsten Termine für die Ferienbe- Tipps und Informationen für Schwangere, werdende Eltern und Eltern mit Babys in Über- treuung sind voraussichtlich: lingen gibt es bei einem Informationsabend am Mittwoch, 3. Februar 2021 um 19:30 • Osterferien vom 06.04. bis 09.04.2021 Uhr. Sozialpädagogin Sarah Schneider und Lehrerin Anja Schlauch geben Antworten • Pfingstferien vom 25.05. bis 04.06.2021 auf Fragen wie: Worauf sollte ich bei der Erstausstattung achten? Was brauche ich wirk- • Sommerferien vom 23.08. bis lich? Welche Anträge muss ich wo stellen? Wo finde ich Kontakte? Welche Angebote gibt 10.09.2021. es für junge Eltern in Überlingen? Je nach aktueller Corona-Lage wird die Veranstaltung entweder im Familientreff Kunkelhaus im Familienzentrum Altstadt, Krummebergstraße Bei Fragen steht Ihnen Frau Kramer, 20 oder als Online-Seminar durchgeführt (bitte kurzfristig Infos im Gemeindeblatt Abteilung Bildung, Jugend, Sport, Überlingen „Hallo Ü“ und auf der Homepage des Familientreffs beachten: www.famili- Tel. 07551 99-1024, entreff-kunkelhaus.de). Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldung bis zum 2. Februar E-Mail: b.kramer@ueberlingen.de, 2021, 12:00 Uhr, erforderlich unter veranstaltungen@familientreff-kunkelhaus.de. vormittags gerne zur Verfügung. Weitere Infos auch bei Treffleiterin Martina Fahlbusch-Nährig, Tel. 07551 1795. Bildung, Jugend, Sport 5
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04 STADTTEILE BERICHTEN BAMBERGEN SPRECHSTUNDE: Montags (außer in den Schulferien) 19:00 - 20:00 Uhr NESSELWANGEN www.nesselwangen.de Ortsverwaltung „Feuerwehrhaus Bambergen“ und nach Vereinbarung im Rathaus Deisendorf. Ortsverwaltung Fahnenösch 2 ORTSVORSTEHER DANIEL PLOCHER ORTSVORSTEHER WOLFGANG KÄPPELER Im Gröber 7 Gießberg 9 Telefon privat: E-Mail: 0171 6956999 info@bambergen-überlingen.de HÖDINGEN www.hoedingen.de Telefon Ortsverwaltung: Telefon privat: 07773 1394 07773 7344 SPRECHSTUNDE: Nach Vereinbarung. Ortsverwaltung Max-Mutscheller. Str. 12 Telefon mobil: 0176 72916916 ORTSVORSTEHER MARTIN KEßLER E-Mail: ortsvorsteher@nesselwangen.de BONNDORF www.bonndorf-ueberlingen.de Telefon Ortsverwaltung: Telefon privat: 07551 9499793 07551 60272 SPRECHSTUNDE: Donnerstags 18:30 - 19:30 Uhr (nur werktags) und nach Vereinbarung. Ortsverwaltung Ratsweg 5 Telefax privat: 07551 8347806 ORTSVORSTEHER DOMINIK SCHATZ E-Mail: mk.hoedingen@gmail.com SPRECHSTUNDE: Nach telefonischer Vereinbarung. Bonndorf, Felbenwiesweg 1 Telefon: 07773 9386041 NUßDORF www.nussdorf-bodensee.de E-Mail: dominik.schatz@bonndorf-ueberlingen.de Ortsverwaltung Zum Laugele 5 SPRECHSTUNDE: Donnerstags 19:00 - 19:45 Uhr und nach Vereinbarung im Rathaus Bonndorf. LIPPERTSREUTE www.lippertsreute.de ORTSVORSTEHERIN ANJA KRETZ Zum Salm 12 Ortsverwaltung Hauptstr. 36 Telefon privat: 07551 63926 ORTSVORSTEHER SIEGFRIED HANßLER Telefon mobil: 016095833769 DEISENDORF www.deisendorf.de Telefon: Telefax: 07553 828710 07553 828711 E-Mail: anja.kretz68@t-online.de SPRECHSTUNDE: Nach telefonischer Vereinbarung Ortsverwaltung Rathausgässele 1 Telefon mobil: 0176 76607578 ORTSVORSTEHERIN KARIN MÜLLER E-Mail: info@lippertsreute.de Im Gehren 8 SPRECHSTUNDE: Nach telefonischer Vereinbarung. Telefon Ortsverwaltung: 07551 60918 Telefon privat: 07551 2417 Telefon mobil: 01575 2659376 E-Mail: ortsverwaltung@deisendorf.de FRAKTIONEN BERICHTEN Unannehmlichkeiten durch Großbaustellen Ihre Vertreter im Gemeinderat: FRAKTIONEN IM GEMEINDERAT zuzumuten, sollten unter Umständen erfor- Robert Dreher derliche Bauarbeiten eventuell vorgezogen Fraktionssprecher werden. Mit dem Antrag verfolgt die CDU die Ausschuss für Spital, Forst und Umwelt bereits im Grundsatzprogramm „Überlingen Kreisrat 2025“ und im Kommunalwahlkampf vertre- Kontakt: robertdreher@web.de Aktuelles im Internet unter tene Linie konsequent weiter. www.lbu-diegruenen.de Für die CDU Lothar Thum Mail: info@lbu-diegruenen.de Dr. Alexander Bruns Stv. Fraktionssprecher Ausschuss für Finanzen und Verwaltung Kontakt: lothar.thum@tdmail.de Christlich CDU Überlingen mit Hubert Büchele Demokratische Union neuer Homepage Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr Endlich ist es soweit! Nach sorgfältiger Vorbe- Kontakt: hubert-buechele@t-online.de CDU will konrete Schritte zur reitung präsentiert sich die CDU Überlingen Ralf Mittelmeier Verkehrsberuhigung mit einer neuen Homepage. Kommen Sie auf Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales unsere Homepage und informieren Sie sich Die CDU hat im Ausschuss für Bau, Technik über die neuesten Enwicklungen und Akti- Kontakt: r.mittelmeier@t-online.de und Verkehr am 18.01.2021 beantragt, dass vitäten auf kommunalpolitischer Ebene. Wir von der Verwaltung noch im ersten Quartal verabschieden uns von den Leserinnen und 2021 ein konkreter Zeitplan zur weiteren Ver- kehrsberuhigung in der Innenstadt vorgelegt Lesern des HalloÜ in die sechswöchige obli- gatorische Karenzzeit vor der Landtagswahl. BÜB+ wird. Der Vorstoß zielt auf die Benennung Über unsere neue Homepage bleiben Sie Bürger für Überlingen konkreter weiterer Schritte, insbesondere auch weiterhin auf dem Laufenden. auch baulicher Art, und ihre Beratung in den Für die CDU Überlingen Überlingen, zuständigen Gremien. In dem von Stadtrat Ulrich Krezdorn vorgetragenen Fraktions- Dr. Alexander Bruns die alte stolze Reichsstadt antrag heißt es: „Mit der baldigen Fertigstel- Aktuell feiern wir bis 2023 das Jubiläum un- lung der Hafenstraße sind wir bereits auf serer Heimatstadt nach der ersten urkund- einem guten Weg“. Direkt nach der Landes- lichen Erwähnung vor 1250 Jahren. Dass in gartenschau müssen weitere Maßnahmen den offiziellen Veröffentlichungen und auf umgesetzt werden. Die CDU bittet darum, den Fahnen „jahre“ und selbst der Name die Überlegungen zu einer Umgestaltung Direkter Zugang „überlingen“ kleingeschrieben wird ändert auch der Kessenringstraße konkret mit ein- zu unserer nichts an der Tatsache, dass Überlingen eine zubeziehen. Die Kessenringstraße wird in Homepage große Geschichte hat. Das aber soll heu- der nächsten Wintersaison voraussichtlich mit Terminen, te nicht das Thema sein, auch wenn diese ohnehin durch zwei große Baustellen mas- Berichten und „moderne kleine“ Schreibweise aller Namen siv beeinträchtigt sein. Um den Bürgerinnen Informationen und Substantive nun sogar konsequent in und Bürgern nicht zweimal hintereinander den Beschriftungen und Wegweisern unse- 6
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04 rer neuen Schulsporthalle angewandt wird. liegen wir mit unserer Meinung falsch? Arme Schüler, denen die Lehrer mühselig Schreiben Sie uns! Sozialdemokratische Partei die Regeln der Groß- und Kleinschreibung Ihre BÜB+ Stadträte Kristin Müller-Hausser, vermitteln sollen. Roland Biniossek, Dirk Diestel Deutschlands Heute wollen wir über die Spitalstiftung Manuel Wilkendorf, Fraktionssprecher, schreiben, genauer: über das Wappen. Ältestenrat, Ausschuss für Verwaltung und Nachdem die Stadt das historische, 1528 Finanzen, AG-Hafenkommission, AG-Städte- von Kaiser Karl V verliehene „gebesserte“ partnerschaften - Mail: manuel@wilkendorf. Stadtwappen nur noch zu offiziellen An- com lässen verwendet und die Stadt touristisch Udo Pursche, stellvertretender Fraktions- durch eine umstrittene moderne Version Unsere Stadträte für Sie: sprecher, Ausschuss für Bildung, Kultur und repräsentiert wird, soll nun auch das alte Raimund Wilhelmi Soziales, Ausschuss für Spital, Umwelt und Wappen der 1264 erstmals urkundlich er- Kontakt E-Mail: Forsten, Aufsichtsrat Landesgartenschau wähnten Spitalstiftung ähnlich „angepasst“ raimund.wilhelmi@buchinger-wilhelmi.com GmbH, Aufsichtsrat Helios-Spital-Überlin- werden. Obwohl es bisher in keinem dafür Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Ver- gen GmbH, Mitglied in der AG Hotelprojekt zuständigen Gremium diskutiert oder gar waltung - Mail: upursche@gmail.com abgestimmt wurde. Mitglied im Ausschuss der Verwaltungs- Michael Wilkendorf, stellvertretender Während man für das stilisierte moderne gemeinschaft Überlingen, Sipplingen und Oberbürgermeister, Mitglied im Ausschuss Stadtwappen zur touristischen Nutzung mit Owingen für Bau, Technik und Verkehr, Aufsichtsrat viel gutem Willen noch ein gewisses Ver- Fraktionssprecher der FDP-Fraktion der SWÜ, AG-Schulkampus - ständnis aufbringen kann (auch wenn man Mitglied im Ältestenrat Mail: mijuwi@gmx.de so mit einem verliehenen Wappen eigentlich Stellvertreter des Oberbürgermeisters Interessant für Sie ist bestimmt auch unsere nicht umgehen sollte), erschließt sich das Homepage: www.spd-überlingen.de als Begründung für die Modernisierung des Ingo Wörner Spitalwappens/Siegels in keinster Weise. Die Kontakt Email: iw@woerner-bau.net Spitalstiftung hat keine touristische Funktion. Mitglied im Ausschuss Bau, Sie betreibt sehr erfolgreich zwei Alten- und Technik und Verkehr Pflegeheime, hat umfassenden Wald- und Mitglied im Ausschuss Zweckverband Ab- Sozialdemokratische Partei Grundbesitz. Welchen Grund soll es geben, das historische alte Siegel an „touristische“ wasserbeseitigung Überlinger See Deutschlands Mitglied im Aufsichtsrat Landesgartenschau Notwendigkeiten anzupassen? Weil es einfach Mitglied im Aufsichtsrat Stadtwerke Über- Ortsverein Überlingen gerade so modern ist? Mehr dazu und Fotos lingen Aktuelle Themen, auf unserem BÜB+ blog unter www.büb.plus Kontakt und Termine unter: Die Fraktion BÜB+ hat beantragt, das The- Peter Vögele ma im Stiftungsrat in der kommenden Ge- Kontakt Email: p.voegele@icloud.com www.spd-überlingen.de meinderatssitzung öffentlich zu diskutieren. Mitglied im Ausschuss Bildung, Dazu gehört das Anhören von Fachleuten Kultur und Soziales oder folgen Sie uns auf Facebook und natürlich der Bürger: Das Spital ist eine Mitglied im Ausschuss Spital, oder Twitter. Bürgerstiftung! Sehen Sie das auch so oder Forst und Umwelt AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Überlingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 16.12.2020 Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S.581, ber. S. 698), zu- 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohli- letzt geändert am 23.02.2017 (GbI. S99, 100) in Verbindung mit § 34 chen Lagen technische Hilfe zu leisten. Absatz 4 und Absatz 5 Satz 2 des Feuerwehrgesetzes (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010 (GBI S. 333), zuletzt geändert durch Artikel Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen 1 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GBI. S. 1184), hat der Gemeinderat Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu ei- der Stadt Überlingen am 16.12.2020 die Satzung über den Kostener- ner gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr satz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen. für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die §1 Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmba- Geltungsbereich re Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außerge- der Freiwilligen Feuerwehr Überlingen (im Folgenden Feuer- wöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert wer- wehr genannt). den kann. (2) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden §2 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Aufgaben der Feuerwehr Menschen, Tiere und Schiffe und (1) Die Feuerwehr hat 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der Brandsi- Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen cherheitswache. 7
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04 §3 (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durch- Kostenersatzpflicht schnittssätze festgelegt. (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehr- soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz fahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen wird verlangt: Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Ba- 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden den-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feu- vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, erwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die üb- 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb rigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Anlage 2 zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -ein- (4) Die Einsatzdauer beginnt satzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder In- 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Be- dustriebetrieb anfallen, ginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Auf- Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden räumungs- und Reinigungszeiten. Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrge- 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereig- rätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Ein- nisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrläs- satzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, siger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen An- werden. lage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei 3. bei der Brandsicherheitswache vom Beginn bis zum Ende Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an der Dienstzeit an dem für den Dienst zuständigen Feuer- eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass wehrhaus. ein Schadenfeuer vorlag, 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. An- ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug ins- gefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stun- talliertes System zum Absetzen eines automatischen Not- den, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. rufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfall- meldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, (6) Bei der Brandsicherheitswache wird das erforderliche Einsatz- ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 fahrzeug mit je einer halben Stunde für Hin- und Rückfahrt zur/ FwG vorlag. von der Einsatzstelle berechnet. In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und (7) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Ge- entsprechend. meinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leisten- den Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten, (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kos- 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Ab- tenersatzpflichtig ist satz 1 Satz 2 Nr. 3, 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich ge- 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kos- macht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entspre- ten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch chend, die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung er- erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und forderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächli- Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz besonde- che Gewalt über eine solche Sache ausübt, rer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen. 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, §6 Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraft- Andere Leistungen der Feuerwehr fahrzeugen verursacht wurde. (1) Für alle anderen Leistungen der Feuerwehr wird Kostenersatz (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine verlangt. Dazu gehören das in Anlage 2 aufgeführte Kostenver- unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. zeichnis: 1. Dienstleistungen außerhalb der Wache §4 2. Dienstleistungen im Bereich des vorbeugenden Brand- Überlandhilfe schutzes 3. Lehrgänge, Schulungen und Unterweisungen sowie die Bei Überlandhilfe im Sinne von § 26 FwG gilt für die Leistung von Benutzung der Atemschutzstrecke Überlandhilfe im Bodenseekreis der „Öffentlich-rechtliche Vertrag 4. Prüfungen gem. UVV bzw. Herstellerangaben zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe und Nachbar- 5. Leistungen der zentralen Werkstätten schaftshilfe der Feuerwehren im Bodenseekreis“ in seiner zum Ein- 5.1 Schlauchwerkstatt satzzeitpunkt gültigen Fassung. 5.2 Kleiderpflege 5.3 Atemschutzwerkstatt §5 6. sonstige Kostensätze / Nutzungsgebühren Höhe des Kostenersatzes 7. Organisatorisches (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und (2) Bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehr Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 außerhalb der Aufgaben des § 2 FwG, ist eine Kostenüber- FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem nahmeerklärung nach Anlage 3 erforderlich. Die Leistungen in der Anlage 1 zu dieser Satzung beigefügten Kostenersatz- können von der Feuerwehr versagt werden, wenn die Kos- verzeichnis. tenübernahmeerklärung nicht vorliegt, die Sicherstellung der 8
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04 Einsatzbereitschaft (Pflichtaufgaben) gefährdet wird oder der b) Nicht genormte Fahrzeuge Schaden durch andere Fachfirmen bzw. Dritte nach Beurtei- Für nicht genormte Fahrzeuge gelten die nach § 34 Absatz 7 lung der Verhältnismäßigkeit beseitigt werden kann. FwG von den Gemeinden festgesetzten Stundensätze gem. Kostenverzeichnis Anlage 2 Pos. 6 Sonstige Kostensätze / §7 Nutzungsgebühren Fahrzeuge Pos. 6.4 bis 6.9. Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung Anlage 2 der Inanspruchnahme der Feuerwehr. Kostenverzeichnis für Dienstleistungen (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. der Feuerwehr Überlingen Stand: 11/2020 (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten 1. Dienstleistungen außerhalb der Feuerwache Zeitpunkt fällig. 2. Dienstleistungen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes 3. Lehrgangsveranstaltungen / Belastungsübungen §8 4. Prüfungen gem. UVV und Herstellerangaben Inkrafttreten 5. Leistungen der zentralen Werkstätten 5.1 Schlauchwerkstatt (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. 5.2 Kleiderpflege 5.3 Atemschutzwerkstatt 6. Sonstige Kostensätze / Nutzungsgebühren (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Satzung vom 7. Organisatorisches 06.07.2016 außer Kraft. 1. Dienstleistungen außerhalb der Feuerwache Überlingen, den 16.12.2020 Pos. Leistung Bemerkung pro Auftrag Jan Zeitler Entfernung eines We- pauschal (unabhän- 1.1 191,94 € Oberbürgermeister spennestes / Insekten gig der Dauer) Türöffnung ohne Zeit- pauschal (unabhän- 1.2 178,44 € Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: druck (kein Notfall) gig der Dauer) Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der PKW-Öffnung durch Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund pauschal (unabhän- 1.3 Anordnung städti- 88,62 € der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekom- gig der Dauer) scher Verwaltung men dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor- 2. Dienstleistungen im Bereich den ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu des vorbeugenden Brandschutzes bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent- Pos. Leistung Bemerkung lichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Aufschaltung von pro angefangene ½ h Satzung verletzt worden sind. 34,87 € 2.1 Brandmeldeanlagen oder zzgl. PKW pauschale 8,00 € vergleichbaren Aufgaben (einmalig) Unterstützung an Brand- Anlage 1 meldeanlagen (z.B. FSD/ 2.2 FIZ öffnen, Schlüssel- Kosten pro Vorgang 42,87 € Kostenersatzverzeichnis tausch, Abschaltung/Aus- als Anlage zu § 5 Absatz 1 der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - lösung für Wartung...) FwKS – für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Überlingen Brandschutzbegehung pro angefangene ½ h 34,87 € 1. Personalkosten (pro Person, je Stunde): 2.3 (ohne Sonder-KFZ) (z.B. zzgl. PKW pauschale 8,00 € Beratung im Objekt .....) (einmalig) a) Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige 29,25 Euro b) Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige für Abnahmen, Beratungen, Brandsicherheitswachen 29,25 Euro sonstige Dienstleistungen pro angefangene ½ h 34,87 € Für Veranstaltungen von örtlichen Vereinen 2.4 des VB – außerhalb des zzgl. PKW pauschale 8,00 € und Institutionen wird dieser Satz Baugenehmigungsver- (einmalig) von 29,25 Euro auf 15,00 Euro fahrens reduziert. Drehleiter mit Besatzung c) Hauptamtlich tätige Feuerwehrangehörige für Anleiterproben, mittlerer Dienst 49,10 Euro 2.5 Anfahrtsproben und als Je angefangene ½ h 191,42 € d) Hauptamtlich tätige Feuerwehrangehörige Zusatzfahrzeug zu 2.1 gehobener Dienst 69,73 Euro bis 2.4 Begleitung einer 2. Fahrzeuge 2.6 Räumungsübung oder Kosten pro Übung 77,73 € a) genormte Fahrzeuge vergleichbar (1) Für die genormten Fahrzeuge gelten die Pauschalsätze der Zeitaufwand wird Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz Dienstleistungen in über das Bauamt für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils gültigen Zusammenarbeit mit berechnet und als Fassung. dem städtischen Bauamt Gesamtbetrag am 2.7 (2) Die Sätze nach Absatz 1 gelten auch für Feuerwehrfahrzeuge, (Bauabnahmen, Brand- Jahresende auf die die mit den dort Genannten in ihrem taktischen Einsatzwert, verhütungsschauen, Produktkostenstelle ihrer zulässigen Gesamtmasse und ihrer technischen Bela- Messeabnahmen) „Brandschutz“ ver- dung vergleichbar sind. rechnet 9
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04 Nicht in der Tabelle aufgeführten Leistungen, auch Beratungen von Prüfung und Kalibrierung Prüfort Feuer- Architekten und gewerblichen Bauherren zu Fragen des vorbeugen- 4.8 Messgeräte 36,60 € wehrwache ÜB den Brandschutzes vor Beginn des Baugenehmigungs-verfahren Tango oder MX 6 Austausch von Sensoren werden nach dem tatsächlichen Zeit- und Geräteaufwand berech- incl. Prüfung und Kalibrie- Prüfort Feuer- net. 4.9 36,60 € rung Messgeräte ohne wehrwache ÜB Materialkosten. 3. Lehrgänge und Schulungen *ggf. zuzüglich Ersatzteilkosten Diese Kostensätze beinhalten Ausbildungsmaterial, Geräte und Raumnutzung, Prüfungskosten. Nicht in der Tabelle aufgeführten Dienstleistungen werden nach tat- sächlichem Zeit- und Materialaufwand berechnet. Pos. Lehrgangsart Bemerkung Preis Schulungen „Verhalten im Brand- 3.1 pro Teilnehmer 37,18 € fall“ mit Feuerlöschtraining 5. Leistungen der zentralen Werkstätten Unterweisung / Ausbildung 3.2 pro Teilnehmer 42,57 € Brandschutzhelfer Diese Kostensätze werden auch berechnet für einsatzbezogene Reinigungs- und Pflegearbeiten, sowie zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach Feuerwehreinsätzen und Ausbildungsver- Benutzung der Atem- anstaltungen. Pos. € Bemerkung schutzstrecke Belastungsübung bis 10 incl. Flaschen füllen + 3.3 73,45 € Teiln./ pro Person LA prüfen 5.1 Schlauchwerkstatt Belastungsübung bis 15 incl. Flaschen füllen + 3.4 67,12 € Teiln./ pro Person LA prüfen Atemschutz-Lehrgang Einzel- Pos. Leistung Bemerkung pro Teilnehmer (Ab- incl. Flaschen füllen + preis 3.5 111,86 € Schlauchpflege B - 20 Reinigen, prüfen, rechnung gegenüber LA prüfen 5.1.1 10,54 € Landratsamt BSK) m trocknen, wickeln Streckenpauschale bei 130,00 € Strecken- Schlauchpflege C – 15 Reinigen, prüfen, 5.1.2 8,44 € „Nichterscheinen“ pauschale + 2 Ausb. m (B – 5 m) trocknen, wickeln Atemschutzübungsan- Je 1 h nach der 3.6 160,00 € Schlauchpflege C – 30 Reinigen, prüfen, lage wurde reserviert, jeweils gültigen Ent- 5.1.3 10,54 € m trocknen, wickeln aber nicht rechtzeitig schädigungssatzung abgesagt. (derzeit 15 €/h) Schlauchkupplung Vorhandene Kupplung Jahresübung für Atem- 5.1.4 13,45 € incl. Maske und LA einbinden wird wieder verwendet schutzgeräteträger aus 3.7 87,18 € reinigen, prüfen und gewerblichen Bereichen desinfizieren – pro Teiln. 5.2 Kleiderpflege LA = Lungenautomat Pos. Leistung Einzelpreis Bemerkung reinigen, prüfen, 5.2.1 Einsatzjacke 10,41 € trocknen, wickeln 4. Prüfungen gem. UVV bzw. Herstellerangaben reinigen, prüfen, 5.2.2 Einsatzhose 10,41 € trocknen, wickeln Tagesdienstkleidung reinigen, prüfen, Pos. Geräteart Bemerkung € pro Gerät * 5.2.3 10,41 € Jacke trocknen, wickeln UVV-Prüfung Absturzsi- Prüfort Feuer- 4.1 54,10 € Tagesdienstkleidung reinigen, prüfen, cherung klein wehrwache ÜB 5.2.4 10,41 € Hose trocknen, wickeln UVV-Prüfung Absturzsi- Prüfort Feuer- 4.2 81,65 € reinigen, prüfen, cherung groß wehrwache ÜB 5.2.5 Schnittschutzkleidung 10,41 € trocknen, wickeln UVV-Prüfung Sprungretter Prüfort Feuer- 4.3 80,92 € Wolldecke o. reinigen, prüfen, „Lorsbach“ wehrwache ÜB 5.2.6 10,41 € vergleichbare Teile trocknen, wickeln UVV-Prüfung Steckleiter Prüfort Feuer- 4.4 49,28 € reinigen, prüfen, 4-teilig wehrwache ÜB 5.2.7 Flammschutzhaube 2,42 € trocknen, wickeln UVV-Prüfung Schiebleiter Prüfort Feuer- 4.5 59,10 € 3-teilig wehrwache ÜB Prüfung Schwimmweste Prüfort Feuer- 4.6 „Secumar SF 275“ gem. 24,64 € wehrwache ÜB Herstellervorschrift Prüfung Anzeigegenauig- Prüfort Feuer- 4.7 keit Messgeräte 36,60 € wehrwache ÜB Tango oder MX 6 10
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04 5.3 Atemschutzwerkstatt Pos. Leistung Einzelpreis Bemerkung 6.3 Einsatz Ölsperren 55,07 € pauschal pro 10 Meter Pos. Leistung Einzelpreis Bemerkung PA-Maske reinigen, zzgl. erforderliche 5.3.1 desinfizieren, 26,54 € Pos. Fahrzeuge Einzelpreis Bemerkung Ersatzteile prüfen sowie ½ Kleineinsatzfahrzeug (KEF) Jahres-Wartung 6.4 29,94 € (je Stunde) PA-Maske nur zzgl. erforderliche Stromerzeugeranhänger 5.3.2 13,66 € 6.5 26,53 € prüfen Ersatzteile groß (je Stunde) PA-Maske Lichtmastanhänger (je reinigen, 6.6 26,53 € zzgl. erforderliche Stunde) 5.3.3 desinfizieren, 29,00 € Ersatzteile Schaumwasseranhänger prüfen sowie 6 6.7 9,38 € Jahres-Wartung (je Stunde) Lungenauto- Abrollbehälter Umwelt (je 6.8 143,80 € mat reinigen, Stunde) zzgl. erforderliche Abrollbehälter Transport 5.3.4 desinfizieren, 20,64 € Ersatzteile 6.9 oder vergleichbar (je 9,07 prüfen sowie ½ Jahres-Wartung Stunde) Lungenauto- mat reinigen, zzgl. erforderliche 5.3.5 desinfizieren, 32,94 € Ersatzteile prüfen sowie 6 Jahres-Wartung Pos. Geräte Einzelpreis Bemerkung Atemschutzge- bis 8 h, zzgl. jede zzgl. erforderliche angefangene h 5.3.6 rät prüfen mit ½ 20,24 € Ersatzteile 5,44 € und erfor- Jahres-Wartung 6.10 Motorkettensäge 43,55 € derliche Ersatz- Atemschutz- und Verschleiß- gerät reinigen, zzgl. erforderliche 5.3.7 51,58 € teile desinfizieren, Ersatzteile prüfen bis 8 h, zzgl. jede 6.11 Tauchpumpe bis 8 h 64,83 € angefangene h Atemschutzge- zzgl. erforderliche 8,10 € 5.3.8 rät 6 Jahres-War- 28,64 € Ersatzteile bis 8 h, zzgl. jede tung Wassersauger incl. 6.12 61,07 € angefangene h CSA reinigen Zubehör bis 8 h 7,63 € 5.3.9 und desinfizie- 114,64 € ren Flutlichtstrahler mit bis 8 h, zzgl. jede 6.13 Stativ pro Strahler 47,62 € angefangene h CSA reinigen und Brücke bis 8 h 5,95 € 5.3.10 und desinfizie- 170,64 € ren und prüfen Lautsprecher –Sire- bis 8 h, zzgl. jede 6.14 nenanlage Mobela 69,54 € angefangene h 5.3.11 CSA prüfen 79,24 € bis 8 h 8,69 € Atemluftfla- bis 8 h, zzgl. jede 5.3.12 schen füllen, 6 7,27 € Feuerlöscher für Ver- angefangene h Liter 6.15 12,63 € anstaltung bis 8 h 1,57 und Befül- Atemluftfla- lung bei Gebrauch 5.3.13 schen TÜV - 5,42 € zzgl. externe Kosten Prüfung Flaschenventil 5.3.14 wechseln und 20,14 € prüfen 7. Organisatorisches Pos. Sonstiges Einzelpreis Bemerkung 6. Sonstige Kostensätze / Nutzungsgebühren Kurzfristige Organisation / Brandschutz Änderung eines Brandsicher- 7.1 - Organisa- 98,20 € heitswachdienstes bis 7 Tage Pos. Leistung Einzelpreis Bemerkung tion vor einer Veranstaltung Nutzung großer pro Stunde für die Nutzung Saal in der außerhalb einer Veran- 6.1 30,00 € Feuerwache staltung der Feuerwehr Überlingen Überlingen Nutzung Flori- pro Stunde für die Nutzung anstüble in der außerhalb einer Veran- 6.2 20,00 € Feuerwache staltung der Feuerwehr Überlingen Überlingen 11
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04 Anlage 3 Feuerwehr Überlingen Kostenübernahme- / Schlachthausstraße 12 88662 Überlingen Haftungsausschlusserklärung Antrag auf Feuerwehrleistung Einsatzleiter/ Name Antragsteller/-in Name, Vorname Einsatzdatum/ Einsatznummer Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Hiermit beauftrage ich die Feuerwehr der Stadt Überlingen, die unten aufgeführten kostenpflichtigen Leistungen zu nachstehenden Bedin- gungen auf meine Kosten auszuführen: • Für die Ausführung setzt die Feuerwehr die dafür geeigneten Fahrzeuge, Geräte und Materialien und das hierzu erforderliche Personal ein. • Die Haftung der Feuerwehr für das eingesetzte Personal beschränkt sich auf vorsätzliches Handeln. Eine weitere Haftung für Schäden (ins- besondere Folgeschäden) wird nicht übernommen. • Die ausgeführten Leistungen sind kostenpflichtig. Es werden alle eingesetzten Fahrzeuge, Einsatzkräfte, Gerätschaften und die verarbeite- ten Materialien nach der jeweils gültigen Feuerwehr- Kostenersatzsatzung der Stadt Überlingen abgerechnet. Öffnen von: Verschließen von: Aufnehmen von: Sonstige Leistungen: Auf vorstehende Bedingungen wurde ich vor der Ausführung hingewiesen und erkenne sie vorbehaltlos an. Datum, Unterschrift des Antragstellers/ Leistung ausgeführt, Datum der Antragstellerin Unterschrift Einsatzleiter 12
DONNERSTAG, 28. JANUAR 2021 / NR. 04 Satzung über die Nutzung und über die Erhebung von Gebühren in den Anschlussunterbringungen (AU) der Großen Kreisstadt Überlingen (Stadt) Stand 18.11.2020 Inhaltsübersicht ihrer Familienangehörigen, die aus ei- einbarung regeln. Die Verwaltung der I. Rechtsform und Zweckbestimmung ner Gemeinschaftsunterbringung des Räumlichkeiten übernimmt das Sach- der städtischen Anschlussunterbrin- Landkreises oder als Familiennachzug gebiet Integration. gung für Geflüchtete in Überlingen in der Stadt ankommen und nicht § 1 Rechtsform/Anwendungsbereich selbst in der Lage sind eine Unterkunft §3 zu finden. Beginn und Beendigung des II. Bestimmungen über die Nutzung Nutzungsverhältnisses der Unterbringung II. Bestimmungen über die Nutzung der § 2 Nutzungsverhältnis Anschlussunterbringung (1) Das Nutzungsverhältnis beginnt mit § 3 Beginn und Beendigung des Nut- dem Zeitpunkt, in dem die Nutzerin/ zungsverhältnisses §2 der Nutzer die zugeteilte Unterbrin- § 4 Nutzung der überlassenen Unter- Nutzungsverhältnis gung bezieht oder auf Grund der Ein- künfte und Hausrecht weisungs- bzw. Umsetzungsverfügung § 5 Instandhaltung der Unterkünfte (1) Das Nutzungsverhältnis ist öffent- beziehen könnte. Mit dem Tag des Ein- § 6 Räum- und Streupflicht lich-rechtlich ausgestaltet. zugs erkennt die Nutzerin / der Nutzer § 7 Hausordnung die Bestimmungen dieser Satzung und § 8 Rückgabe der Unterkunft (2) Ein Rechtsanspruch auf die Unterbrin- der Hausordnung an und verpflichtet § 9 Haftung und Haftungsausschluss gung in einer bestimmten Unterkunft sich zu deren Einhaltung. § 10 Personenmehrheit als Nutzer oder auf Zuweisung von Räumen be- § 11 Umsetzung in eine andere Unter- stimmter Art und Größe besteht nicht. (2) Das Nutzungsverhältnis für eine zu- kunft Räume können zur gemeinsamen Nut- gewiesene Unterkunft endet mit dem § 12 Verwaltungszwang zung zugewiesen werden. Eintreten einer der folgenden Voraus- setzungen: III. Gebühren (3) Die Stadt kann jederzeit das Nutzungs- 1. Auszug der Nutzerin / des Nutzers § 13 Gebührenpflicht und Gebühren- recht einschränken oder in sonstiger oder Aufgabe der Nutzung; schuldner Weise Belegungsänderungen inner- 2. zweckentfremdete Nutzung (d.h. § 14 Gebührenmaßstab und Gebüh- halb der Unterkünfte vornehmen. nicht zu Wohnzwecken, z. B. Ab- renhöhe Insbesondere kann jederzeit die Verle- stellen des Hausrates); § 15 Entstehung der Gebührenschuld, gung von einer Unterkunft in eine an- 3. Nichtaufenthalt in den zugewiese- Beginn und Ende der Gebührenpflicht dere oder der Entzug einzelner Räume nen Räumen von länger als einem § 16 Festsetzung und Fälligkeit angeordnet und ggf. gegen den Wil- Monat (Krankenhausaufenthalt aus- len des Nutzers durchgeführt werden, genommen). Der Aufenthalt schließt IV. Schlußbestimmungen wenn: regelmäßiges Nächtigen ein. § 17 Inkrafttreten 1. dies zur besseren Auslastung der Belegungskapazitäten oder aus (3) Weitere Gründe für die Beendigung Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für anderen organisatorischen Grün- des Nutzungsverhältnisses liegen ins- Baden-Württemberg (GemO), sowie der §§ den notwendig ist; besondere dann vor, wenn 2, 13 und 14 des Kommunalabgabengeset- 2. wiederholt Störungen anderer 1. die Unterbringung im Zusammen- zes (KAG), hat der Stadtrat der Großen Kreis- Nutzer oder Wohnungs- oder hang mit Umbau-, Erweiterungs- stadt Überlingen am 09.12.2020 folgende Grundstücksnachbarn erfolgt oder Instandsetzungsarbeiten ge- Satzung beschlossen: sind; räumt werden muss; 3. eine Unterbelegung der Unter- 2. das Gebäude abgetragen werden I. Rechtsform und Zweckbestimmung kunft eingetreten ist; muss; der Anschlussunterbringung 4. die Räumung für Bau- oder Reno- 3. diese Anschlussunterbringung un- vierungsarbeiten nötig wird; terbelegt bzw. überbelegt ist, z.B. §1 5. eine Nutzungsentschädigung bei Belegung eines Viererzimmers Rechtsform/Anwendungsbereich nicht oder nicht rechtzeitig ent- durch drei bzw. fünf Personen; richtet wird; 4. die Nutzerin / der Nutzer Sat- (1) Die Stadt betreibt Anschlussunterbrin- 6. eine gewerbliche Tätigkeit da- zungsbestimmungen oder die gungen für Geflüchtete als öffentliche durch unterbunden werden kann; Hausordnung trotz Abmahnung Einrichtung. 7. nach § 1 Abs. 2 dieser Satzung in nicht einhält oder ihr bzw. sein Anspruch genommene Räume Verhalten Anlass zu Konflikten (2) Anschlussunterbringungen sind für die Stadt nicht mehr zur Verfü- gibt, bei denen eine sofortige Um- Wohneinheiten zur Unterbringung gung stehen oder setzung erforderlich ist. von Personen nach den §§ 17 und 8. im Falle des § 1 Abs. 2 eine ange- 18 des Gesetzes über die Aufnahme messene Wohnung nicht ange- (4) Die Beendigung des Nutzungsverhält- und Unterbringung von Flüchtlingen nommen wird. Angemessen ist nisses erfolgt durch schriftliche Verfü- (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG-, eine Wohnung, die nach Größe, gung der Stadt oder durch Auszug der vom 19.12.2013, GBl. 2013, S. 493). Es Ausstattung und Miete im Einzel- Nutzerin / des Nutzers. handelt sich um spezifische Gebäude, fall zumutbar ist. Wohnungen und Räume. (5) Ein eigenständiger Auszug der Nutze- (4) Die Stadt kann den Gebrauch gemein- rin / des Nutzers soll der Stadtverwal- (3) Die Anschlussunterbringung dient der schaftlichen Eigentums (hier insbeson- tung spätestens eine Woche vor Aus- Aufnahme und der vorübergehenden dere Ehrenamtsräumlichkeiten in der zug gemeldet werden, damit sie den Unterbringung von Geflüchteten und AU Am Schättlisberg 28) durch Ver- neuen Bezug planen kann. 13
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