Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, lokalmatador

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, lokalmatador
42. Jahrgang                                    Donnerstag, 2. April 2020                                 Nummer 14

   Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
   die Entwicklung rund um den Corona-Virus ist dynamisch und stellt uns Tag für Tag vor große Herausforde-
   rungen.
   Der Landkreis Schwarzwald-Baar mit ca. 212.000 Einwohnern hat 201 bestätigte Corona-Fälle (Stand:
   31.03.2020, 10 Uhr) davon sind 29 Fälle in Blumberg und wiederum davon alleine 22 bestätigte Fälle in Ried-
   böhringen mit knapp 1000 Einwohnern. Das ist im Verhältnis gesehen stark überdurchschnittlich.
   Mit Wirkung vom 01. April 2020, ergänzt durch die Allgeminverfügung vom 02. April hat die Stadt Blumberg
   in enger Abstimmung mit dem Schwarzwald-Baar-Kreis und dem Gesundheitsamt eine Ausgangssperre für
   den Stadtteil Riedböhringen im Kampf gegen das Coronavirus erlassen.
   Die Allgemeinverfügung für den Stadtteil Riedböhringen finden Sie auf Seite 11.
   Mir ist bewusst, dass diese Maßnahme ein zusätzlicher großer Einschnitt in das alltägliche Leben der Riedböh-
   ringer ist. Keine Entscheidung in meiner Amtszeit war so schwer wie diese, auch weil sie eine große Mehrheit
   der Bürgerinnen und Bürger trifft, die sich bisher bereits an die Vorgaben der Rechtsverordnung des Landes
   Baden-Württemberg gehalten haben.
   Eine solche Ausgangssperre kann jeden Ort, jede Stadt in Deutschland treffen oder hat Orte bereits
   getroffen. Riedböhringen war angesichts der gemeldeten Fälle jetzt der erste Ort im Landkreis.
   Meine Bitte: Stellen Sie die Bürgerinnen und Bürger nicht unter Generalverdacht. Das ist
   falsch und auch nicht fair. Eine Ausgangssperre kann bei ähnlichen Zahlen überall ein-
   treten.
   Bleiben Sie menschlich und verurteilen Sie nicht pauschal. Die Entscheidung wurde nur
   aufgrund der bestätigten Fälle und nicht aufgrund aller Mitbürgerinnen und Mitbürger
   Riedböhringens getroffen.
   Für die Gesundheit und um diese rasante Ausbreitung des Virus zu verlangsamen sind jetzt viele Maßnahmen
   notwendig, die sich Tag für Tag ändern
   Es geht Sie alle an! Halten Sie sich an die Vorgaben, für sich, für Ihre Familie, für Ihre Nachbarn und Freunde.

   Ihr

   Markus Keller
   Bürgermeister
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2   Nummer 14
    2. April 2020                  Amtsblatt der Stadt Blumberg
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                                 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

                               ion
                      Informat
                          zum
                               irus
                      Corona-V

Kontakt zur Stadt Blumberg                            Weitere wichtige Infoseiten

Unsere Dienststellen sind geschlossen, jedoch         Land Baden-Württemberg
sind wir für Sie erreichbar.                          www.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Info-Telefon: 0 77 02 / 51-0                          Gesundheitsministerium des Bundes
                                                      www.bundesgesundheitsministerium.de/coro-
Homepage: www.stadt-blumberg.de                       navirus.html
E-Mail:             info@stadt-blumberg.de            Sozialministerium BW
Facebook:           https://www.facebook.com/         www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.
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Montag bis Mittwoch: 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr          mitteilungen
Donnerstag:          08:30 Uhr bis 18:00 Uhr          Robert-Koch Institut, Risikogebiete
Freitag:             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr          www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_
                                                      Coronavirus/Risikogebiete.html
                                                      FAQ
Kontaktdaten des Gesundheitsamts                      www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_
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Für wichtige Fragen der Bevölkerung:
Tel.: 07721 9137190                                   Hier finden Sie Hygienehinweise gut erläutert in
                                                      Infografiken:
Für Notfälle nutzen Sie bitte die Nummer des ärzt-
                                                      www.infektionsschutz.de/mediathek/
lichen Bereitschaftsdienstes: Tel.: 116 117
                                                      infografiken.html
Alle Infos unter Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
https://www.lrasbk.de

Neueste Regelungen der Landesregierung

Gültig ab 29. März 2020

Die Landesregierung passt die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Aus-
breitung des Coronavirus immer wieder an.
Nachfolgend informieren wir Sie über die aktuellsten Änderungen:

Die Notbetreuung für Kinder ist auch während der Ferienzeit gewährleistet. Voraussetzung bleibt,
dass beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende in Bereichen der
kritischen Infrastruktur im Sinne von § 1 Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind.

Stand: Dienstag 31.03.2020 - 14 Uhr
Zwischenzeitliche Änderungen ohne Gewähr.
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  Die Schließung von Bildungseinrichtungen gilt nicht für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe,
  Krankenpflege, Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege (Hebammen), Notfallsa-
  nitäter sowie Schulen zur Ausbildung von Medi zinisch-technischen Assistenten und Pharmazeutisch-
  technischen Assistenten, soweit dort Schüler und Schülerinnen geprüft und unterrichtet werden, de-
  ren Abschluss oder deren Kenntnisprüfung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ausländischer
  Berufsabschlüsse bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die Weiterbildung für Intensiv-
  krankenpfleger.

  Die ambulanten Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe, die Leistungen nach §§ 67 ff. des
  Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch erbringen, sowie gemeindepsychiatrische und sozialpsychiatrische
  Einrichtungen und Dienste, die einem Versorgungsvertrag unterliegen, und ambulante Einrichtungen
  und Dienste der Drogen- und Suchtberatungsstellen, gehören jetzt auch zur kritischen Infrastruktur.

  Zur kritischen Infrastruktur gehören nun ferner auch der Katastrophenschutz sowie die Einheiten und
  Stellen der Bundeswehr, die mittelbar oder unmittelbar wegen der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2
  verursachten Epidemie im Einsatz sind.

  Einrichtungen des Polizeivollzugsdienstes, die zu Übungs- und Ausbildungszwecken sowie zur Auf-
  rechterhaltung des Dienstbetriebs erforderlich sind, sind nicht von Schließungen betroffen.

  Poststellen und Paketdienste dürfen ihren Betrieb aufrechterhalten. Sie dürfen aber nicht in den unter
  § 4 Absatz 1 aufgelisteten zu schließenden Einrichtungen betrieben werden, wenn sie beim Umsatz
  nur eine untergeordnete Rolle spielen. Sie dürfen generell nicht in Prostitutionsstätten, Bordelle und
  ähnliche Einrichtungen, Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstu-
  dios, Studios für kosmetische Fußpflege sowie Sonnenstudios betrieben werden.

  Wenn eine Einrichtung nicht von den Schließungen betroffen ist, haben die Betriebe und Einrichtun-
  gen mit Kundenverkehr in geschlossenen Räumen darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen
  Gegebenheiten der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Insbesondere ist darauf
  hinzuwirken, dass ein Abstand von möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern zwischen Personen ein-
  gehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind. Davon ausgenommen
  sind Tätigkeiten, bei denen engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist. Insbesondere solche im
  Zusammenhang mit der Erbringung von Heil- und Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, der Erbringung
  ärztlicher, zahnärztlicher, psychotherapeutischer, pflegerischer und sonstiger Tätigkeiten der Gesund-
  heitsversorgung und Pflege.

  Über den Zugang für Besucher zu Fachkrankenhäusern für Psychiatrie mit Ausnahme der Fach-
  krankenhäuser für Gerontopsychiatrie entscheidet die Leitung der jeweiligen Einrichtung. Über den
  Zugang für Besucher zu psychosomatischen Fachkrankenhäusern sowie kinder- und jugendpsychiat-
  rischen Fachkrankenhäusern, jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken, entscheidet eben-
  falls die Leitung der jeweiligen Einrichtung.

  Der neue § 9 regelt den Umgang mit Verstößen gegen die Verordnung der Landesregierung über
  infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2.

  Die Rechtsverordnungen finden Sie in mehreren Sprachen unter:
  Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat die Verordnung der Landesregierung
  über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Ver-
  ordnung – CoronaVO) in der Fassung vom 28. März 2020 in mehrere Sprachen übersetzen lassen:

  https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
  aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

  Stand: Dienstag, 31.03.2020 - 14 Uhr
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Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-           Hier finden Sie den Link zur Antragsstellung der
Verordnung                                          Soforthilfe:

Nach der Zustimmung des Bundesrates und der         https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/ser-
Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bun-          vice/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foer-
despräsidenten am vergangenen Freitag hat           derprogramme/soforthilfe-corona/
das Land Baden-Württemberg auf Grundlage
der Novelle des Infektionsschutzgesetzes einen
Bußgeldkatalog veröffentlicht. Bürgerinnen und      Hilfestellung bei der Feststellung der An-
Bürger, die sich nicht an die Landesverordnung      tragsberechtigung sowie bei der Beantra-
zur Eindämmung des Coronavirus halten, dro-         gung bieten die Kammern:
hen empfindliche Bußgelder.
                                                    IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg:
Hier können Sie den Bußgeldkatalog abrufen:
                                                    07721 / 922-244
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/ser-
vice/presse/pressemitteilung/pid/bussgeldkata-      Freie Berufe wenden sich bitte an:
log-fuer-verstoesse-gegen-corona-verordnung/
                                                    Insitut für Freie Berufe (IFB): 0911 / 23 565 28
Soforthilfe für die Wirtschaft
                                                    Wichtige Links für Unternehmer:
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Woh-
nungsbau Baden-Württemberg hat ein Sofort-          Steuerliche Hilfsangebote
hilfeprogamm aufgelegt:                             • z. B. Herabsetzung von Vorauszahlungen,
                                                       Stundung von Steuern; dies gilt auch für die
Gewerbliche Unternehmen, Sozialunterneh-
                                                       Gewerbesteuer.
men und Angehörige der Freien Berufe, die
                                                    • Hier finden Sie das Antragsformular der baden-
sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie
                                                       württembergischen Finanzämter:
in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen
Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe          https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/
erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht           Steuererleichterungen+aufgrund+der+Aus-
rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.                    wirkungen+des+Coronavirus

Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800         Liquiditätshilfen/Überbrückungskredite
40 200 88 können Unternehmen mit Fragen             Die L-Bank informiert über wirtschaftliche Hilfestellun-
zu Geschäftsschließungen und Hilfsangeboten         gen während und nach der Corona-Pandemie. Die
anrufen.                                            Antragstellung läuft über die jeweilige Hausbank.

Darf mein Geschäft offen bleiben oder muss          https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_
ich schließen ? Wann und wo gibt es finanzielle     themen/programmangebot-der-l-bank-bei-ab-
Hilfen? Für diese Fragen hat das Wirtschaftsmi-     flauender-konjunktur-und-krisensituationen.html
nisterium eine Hotline geschaltet!
                                                    Kurzarbeitergeld
Telefon: 0800 40 200 88 (gebührenfrei)              Mithilfe des Kurzarbeitergelds sollen Beschäfti-
                                                    gungsverhältnisse gesichert werden. Rückwirkend
Wir sind für Sie da von 9 bis 18 Uhr, jeweils von   zum 01.03.2020 sind die Zugänge zum Kurzarbei-
Montag bis Freitag. Gerne können Sie uns auch       tergeld vereinfacht worden. Eine Beantragung ist
                                                    auch online möglich.
• für Fragen zur Coronaverordnung
  (Schließung von Geschäften etc.):                 https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/
  coronaverordnung@wm.bwl.de                        finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
• für Fragen zu Finanzierungen:
  finanzierungen@wm.bwl.de
per E-Mail kontaktieren.

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                      Schützen Sie sich vor Infektionen

                      Zuhause bleiben                              Nicht ins Gesicht fassen
                      Auch gesund bitte soziale Kontakte           Mund, Nase und Augen sind Einfallstor
                      reduzieren.                                  für Viren.

                      Hände waschen                                Risikogruppen schützen
                      Gründlich und mit Seife.                     Kontakt zu besonders gefährdeten
                                                                   Menschen vermeiden.

                      Hustenetikette einhalten                     Mundschutz tragen
                      In die Armbeuge oder den Oberarm             Wenn Sie mit gefährdeten Personen
                      husten.                                      umgehen.

                      Hygiene beachten                             Papiertaschentücher benutzen
                      Von vielen benutzte Oberflächen              Nach dem Gebrauch im Restmüll
                      regelmäßig putzen.                           entsorgen.

                      Draußen Abstand halten                       Regelmäßig lüften
                      1,5 Meter Abstand zu anderen                 Wohnung immer wieder gut durchlüften.
                      Menschen halten.

                      Geschirr einzeln nutzen                      Nichts unntötig anfassen
                      Teilen Sie sich nicht Geschirr und           Im Bus, beim Einkauf etc. unnötigen
                      Besteck.                                     Kontakt vermeiden.

                    Warum Zuhause bleiben wichtig ist

      Situation A                                          Situation B
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                           Gemeinsam                                          Helfen

    Wir halten zusammen!
  Sie können mit Ihrem Hund nicht „Gassi-Gehen“?

  Sie benötigen Hilfe bei Ihrem Einkauf?

  Sie haben Gesprächsbedarf?

                               Sie möchten Hilfsbedürftigen in dieser Zeit helfen?

  Wir halten zusammen und helfen!
  Melden Sie sich unter Tel.: 07702 51-108 oder
  haltetzusammen@stadt-blumberg.de

    Weitere Infos im Innenteil.                                                            © Elvira_AdobeStock | © tynyuk _AdobeStock | ©pixabay

Impressum
Herausgeber: Stadt Blumberg mit den Stadtteilen Achdorf, Epfenhofen, Fützen, Hondingen, Kommingen, Nordhalden, Riedböhrin-
gen, Riedöschingen. Verantwortlich für den amtl. Inhalt und alle sonst. Verlautbarungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeister
Markus Keller oder sein Vertreter im Amt.
Verantwortl. für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, NuSSBAuM MEdIEN Rottweil GmbH &
Co. KG, durschstr. 70, 78628 Rottweil, Tel. 0741 5340-0, Fax 07033 3204928.
Vertrieb: G.S. Vertriebs GmbH,
Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
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Gemeinsam                                        Helfen

Wir halten zusammen und helfen!
                                                                                                                                                                                                       AKTUELL
                                                                                                                                                                                                     BLUMBERG

So funktioniert‘s:
                                                                    Wir halten zusammen!
Schritt 1:                                                                        Ich biete meine Hilfe an für:
Melden Sie sich unter der Telefonnummer: 07702 51-108 oder
unter haltetzusammen@stadt-blumberg.de, wenn Sie helfen möchten                           Austausch         „Gassi-Gehen“
                                                                         Einkaufen
oder Hilfe benötigen.                                                                     am Telefon        mit dem Hund
                                                                    Bitte zutreffendes ankreuzen (Mehrfachnennungen möglich).
Die Stadt Blumberg sammelt zentral alle Meldungen und koordiniert
die entsprechenden Aufgaben.
                                                                    Vorname, Nachname:
Einkauf:
                                                                    Straße:
Der Helfer erhält von der Stadt Blumberg die
Einkaufsliste und kann im EDEKA Markt Schlesiger,                   Wohnort:
der Bäckerei Knöpfle & Metzgerei Zier auf Rech-
nung einkaufen.                                                     Telefonnummer:
Der Einkauf wird von dem Helfer an die Haus-/
Wohnungstür geliefert. In sicherem Abstand war-                     E-Mail Adresse:
tet der Helfer bis die Person den Einkauf entgegen
nimmt. Der Kassenbon und ein Überweisungsträger                     Ein PKW steht mir zur Verfügung:
liegen dem Einkauf bei.                                               Ja          Nein
Austausch am Telefon:                                               Ich könnte an/zu folgenden Tagen/
Unser Helfer meldet sich bei Ihnen telefonisch um mit
                                                                    Zeiten:
                                                                                                                                                                                                    Amtsblatt der Stadt Blumberg

Ihnen zu plaudern.

„Gassi-Gehen“ mit dem Hund
Ein Helfer kommt bei Ihnen vorbei um
mit Ihrem Hund laufen zu gehen.

                                                                    Datum, Unterschrift
                                                                    Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine o.g.
Lebensmittel in haushaltsüblicher Menge                             Daten zur Abwicklung der „Hilfe für Lebensmitteleinkauf“ erhoben, verarbeitet,
(keine Genussmittel wie z.B. Alkohol, Zigaretten, etc.)             gespeichert und weitergegeben werden dürfen. Diese Einverständniserklärung
                                                                    ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.   © Elvira_AdobeStock | © tynyuk _AdobeStock
                                                                                                                                                                                                      2. April 2020
                                                                                                                                                                                                      Nummer 14
                                                                                                                                                                                                    7
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, lokalmatador
8
                                                                                              2.10   Notwendiger Lieferverkehr

                     Amtliche Bekanntmachung der Stadt Blumberg                               2.11   Unabdingbare Versorgungen von Haustieren
                                                                                                                                                                                                 Nummer 14
                                                                                                                                                                                                 2. April 2020

                              Allgemeinverfügung
                                                                                              3. In begründeten Fällen kann bei der Stadt Blumberg eine nicht von I. Ziffer 2 erfasste Aus-
                                                                                                 nahme beantragt werden.
                  der Stadt Blumberg für den Stadtteil Riedböhringen
über eine Ausgangssperre anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19            4. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in I. Ziffer 1 enthaltene Anordnung
                   und der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2                                gemäß § 75 Absatz 1 Nr. 1; Absatz 3 lfSG wird hingewiesen.
                                   vom 31. März 2020.
                                                                                              5. Für Verstöße gegen die Regelung dieser Verfügung wird die Anwendung von unmittel-
Die Stadt Blumberg erlässt auf der Grundlage des § 28 Absatz 1 Satz 2, 1 des Infektions-         barem Zwang angedroht.
schutzgesetzes (lfSG) in Verbindung mit § 1 Absatz 6 Satz 1 der Verordnung des Sozialminis-
teriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 19. Juli 2007 (IfSGZu-       6. Sie gilt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
stV), §§ 49 ff. des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) und aufgrund des § 35 Satz
2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende                                   7. Die Allgemeinverfügung tritt am 15. April 2020 außer Kraft. Sie ergeht unter dem Vorbe-
                                                                                                 halt des jederzeitigen Widerrufs oder der Festsetzung ergänzender Auflagen und Bedin-
                                                                                                 gungen.
                                     Allgemeinverfügung:

                                                                                                                                            II.
                                              I.

                                                                                              Die Anordnungen dieser Allgemeinverfügung beruhen auf § 28 Absatz 1 Satz 2, 1 IfSG in
                                                                                              Verbindung mit § 1 Absatz 6 IfSGZustV, §§ 49 ff. PolG und § 35 Satz 2 LVwVfG.
1. Ab sofort gilt:
                                                                                              Die Stadt Blumberg ist gem. § 1 Absatz 6 IfSGZustV i. V. m. § 62 Absatz 4 Satz 1 PolG als Orts-
Für den Stadtteil Riedböhringen der Stadt Blumberg bis einschließlich 14. April 2020 eine
                                                                                              polizeibehörde für die Anordnung von Schutzmaßnahmen nach § 28 IfSG zuständig.
Ausgangssperre. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird unter-
sagt.                                                                                         Mit der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Vi-
                                                                                              rus SARS-Cov-2 vom 17. März 2020 (Corona-Verordnung - CoronaVO) geändert am 20. März
                                                                                              2020, 22. März 2020 und zuletzt am 28. März 2020 geändert, hat die Landesregierung Ba-
2. Ausgenommen von dem Verbot unter I. Ziffer 1 sind:                                         den-Württemberg Einschränkungen des öffentlichen Lebens geregelt. Unter anderem ist der
                                                                                              Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden
2.1     Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte mit Bescheinigung des Arbeitgebers
                                                                                              Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet, Zusammenkünfte in
2.2     Einkäufe für den Bedarf des täglichen Lebens innerhalb des Stadtgebiets Blumberg      verschiedenen Einrichtungen sowie sonstige Versammlungen und sonstige Veranstaltungen
                                                                                                                                                                                                Amtsblatt der Stadt Blumberg

                                                                                              sind unabhängig von der Personenzahl untersagt und Einkaufsmöglichkeiten auf unbedingt
2.3     Besuche von Arztpraxen, Sanitätshäusern, Optikern, Hörgeräteakustikern und            erforderliche Bereiche reduziert. Die Verordnung gilt momentan bis zum 15. Juni 2020.
        Gesundheitspraxen (z. B. Physiotherapieeinrichtungen)
                                                                                              Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektio-
2.4     Apothekenbesuche innerhalb des Stadtgebiets Blumberg                                  nen zu erlassen, bleibt gemäß § 8 Satz 1 der CoronaVO unberührt.

2.5     Besuche von Filialen der Deutschen Post innerhalb des Stadtgebiets Blumberg           Nach derzeitiger Lage steigen die Infektionszahlen auch im Landkreis Schwarzwald-Baar-
                                                                                              Kreis massiv und in exponentieller Weise an. Insbesondere gibt es derzeit in der Stadt Blum-
2.6     Tanken an Tankstellen innerhalb des Stadtgebiets Blumberg                             berg, Stadtteil Riedböhringen überproportional viele Fälle. Der Stadtteil Riedböhringen hat
2.7     Geld abheben bei Banken innerhalb des Stadtgebiets Blumberg                           derzeit 992 Einwohner.

2.8     Hilfeleistungen für Bedürftige                                                        Am 31. März 2020 stellte das Gesundheitsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises 201 bestätigte
                                                                                              Coronavirus-Fälle im Schwarzwald-Baar-Kreis fest. Von den bisher bestätigten Fällen wurden
2.9     Feuerwehrkräfte und Rettungskräfte auf dem Weg zum Stützpunkt oder Einsatzort         allein 22 Fälle aus der Stadt Blumberg, Stadtteil Riedböhringen gemeldet. Damit befinden
                                                                                                                                                                                                 AKTUELL

                                              1                                                                                             2
                                                                                                                                                                                                 BLUMBERG
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, lokalmatador
sich über 10 % der gemeldeten Fälle im Schwarzwald-Baar-Kreis in der Stadt Blumberg, Stadt-        gleichlautende Verordnung ersetzt. Diese wurde am 20. März 2020, 22. März 2020 und zu-
teil Riedböhringen.                                                                                letzt am 28. März 2020 geändert. Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende
                                                                                                                                                                                                         AKTUELL
                                                                                                                                                                                                       BLUMBERG

                                                                                                   Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt gemäß § 8 Satz 1 der CoronaVO
Wenngleich die bisher vom Land Baden-Württemberg getroffenen Maßnahmen zu spürba-
                                                                                                   unberührt.
ren Veränderungen im öffentlichen Leben und damit zu einer Reduzierung von sozialen
Kontakten geführt haben, ist aufgrund dieser hohen Fallzahlen in der Stadt Blumberg, Stadt-
                                                                                                   Auch der Schwarzwald-Baar-Kreis ist zunehmend von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-
teil Riedböhringen eine weitergehende Maßnahme zum Schutz vor Infektionen in Form einer
                                                                                                   CoV-2 betroffen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es derzeit, Stand 31. März 2020, 201 bestä-
Ausgangssperre bis einschließlich 14. April 2020 erforderlich, wonach das Verlassen der
                                                                                                   tigte Coronavirus-Fälle.
häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ab sofort untersagt wird.

Das derzeit gute Wetter mit viel Sonnenschein lädt zudem zu verstärkten Aktivitäten im             Insbesondere besteht für die Stadt Blumberg, Stadtteil Riedböhringen ein deutlich erhöhtes
Freien ein. Dabei kommt es unvermeidlich zu Ansammlungen, bei denen zahlreiche Perso-              regionales Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Von den bisher bestätigten Fällen
nen aufeinandertreffen. Ob die Menschen sich gezielt zusammenfinden (gemeinsame Ab-                im Schwarzwald-Baar-Kreis wurden allein 22 Fälle aus der Stadt Blumberg, Stadtteil Riedböh-
sicht) oder zufällig aufeinandertreffen, ist aus Sicht des Infektionsschutzes unerheblich.         ringen gemeldet. Damit befinden sich aktuell über 10 % der gemeldeten Fälle im Schwarz-
                                                                                                   wald-Baar-Kreis in der Stadt Blumberg, Stadtteil Riedböhringen. Die Zahl der am Coronavirus
Bei solchen Begegnungen besteht die erheblich erhöhte Gefahr, dass das Corona-Virus SARS-
                                                                                                   erkrankten Menschen ist somit hier verhältnismäßig besonders hoch. Es liegen mithin für die
CoV-2 übertragen und damit in der Bevölkerung weiterverbreitet wird.
                                                                                                   Stadt Blumberg, Stadtteil Riedböhringen, die Voraussetzungen zum Erlass der notwendigen
Die Entwicklung lässt mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Zustand erwarten, der das Ge-             Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 2, 1 IfSG vor. Demnach kann aufgrund
sundheitssystem und insbesondere die akute Versorgung von Patientinnen/Patienten in                der verhältnismäßig hohen Fallzahlen im Stadtteil Riedböhringen und der daraus resultieren-
Krankenhäusern überfordern wird. Die Zustände in anderen Ländern wie auch Prognosen                den akuten Gefährdungslage die zuständige Behörde u. a. auch Personen verpflichten, den
von Medizinerinnen/Medizinern in Deutschland lassen die Notwendigkeit sog. Triage-                 Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen.
Verfahren und somit die Priorisierung medizinischer Hilfeleistung erwarten mit der Folge,
dass ggfs. bestimmte Personengruppen trotz Lebensgefährdung nicht mehr adäquat ver-                Die Anordnungen dieser Allgemeinverfugung ergänzen daher die Regelungen der Corona-
sorgt werden können.                                                                               VO unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse.

Zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 und der Ausbreitung des Coronavi-                   Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfcheninfektion), z.B.
rus SARS-CoV-2 kann die zuständige Behörde gem. § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG unter den Vo-            durch Husten, Niesen oder engen Kontakt von Angesicht zu Angesicht kann es durch teils
raussetzungen von § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG u. a. auch Personen verpflichten, den Ort, an          mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen zu Übertragungen von
dem sie sich befinden, nicht zu verlassen.                                                         Mensch-zu-Mensch kommen. Auch Übertragungen durch Schmierinfektionen sind möglich.
Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2, 104 Grundgesetz), der          Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld vor. Insbesondere im Stadtteil
Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 Grund-        Riedböhringen konnte das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis die
gesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz) und der all-          Übertragungswege nicht mehr nachverfolgen. Zudem geht das Gesundheitsamt von zahl-
gemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Absatz 1 GG) werden insoweit eingeschränkt.                     reichen Übertragungen innerhalb des Stadtteils Riedböhringen aus. Innerhalb des Stadtteils
                                                                                                   Riedböhringen besteht also ein hohes Risiko, dass sich die Einwohner untereinander anste-
Die Voraussetzungen des § 28 Absatz 1 Satz 2, 1 IfSG liegen vor.                                   cken.
                                                                                                                                                                                                      Amtsblatt der Stadt Blumberg

Bei der durch das Corona Virus SARS-CoV-2 ausgelösten Lungenerkrankung COVID-19 han-
delt es sich um eine übertragbare Krankheit gemäß § 2 Nr. 3 IfSG, da das Virus als Krank-          Durch die verhängte Ausgangssperre sollen die Übertragungswege weiter eingeschränkt
heitserreger gem. § 2 Nr. 1 IfSG vorwiegend durch Tröpfcheninfektion von Mensch-zu-                werden und die weitere Ausbreitung von Corona-Infektionen in der Bevölkerung einge-
Mensch übertragen wird.                                                                            dämmt werden.

Gemäß § 2 Nr. 1 IfSG sind Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vermeh-          Eine zeitgleiche Infektion vieler Menschen kann zu einer Überlastung der örtlichen medizini-
rungsfähige Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissib-   schen Versorgungsstruktur führen. Wenn es zu Infektionen einer großen Zahl von Personen
les Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.           kommt, ist eine erfolgreiche Eindämmung kaum mehr möglich.
Das Corona-Virus breitet sich in Deutschland und insbesondere auch in Baden-Württemberg
                                                                                                   Die mit dieser Allgemeinverfügung verhängte Ausgangssperre, nach der das Verlassen der
schnell weiter aus. Daher hat die Landesregierung am 13. März 2020 weitreichende Maß-
                                                                                                   häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt ist, ist mit Blick auf die oben dargestell-
nahmen beschlossen, die die Ausbreitung des Virus verlangsamen sollen. Konkretisierend
                                                                                                   ten Zusammenhänge geeignet und erforderlich, die weitere Ausbreitung von Corona-
hierzu hat die Landesregierung am 16. März 2020 eine Verordnung über infektionsschüt-
                                                                                                   lnfektionen in der Bevölkerung einzudämmen. Ein milderes Mittel, mit dem ein Schutz vor
zende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung -
                                                                                                   Ansteckungen eine Eindämmung der Infektionsausbreitung in ebenso effektiver Weise zu
CoronaVO) verkündet. Am 17. März 2020 hat die Landesregierung die CoronaVO durch eine
                                                                                                                                                                                                        2. April 2020
                                                                                                                                                                                                        Nummer 14

                                                                                                   erzielen wäre, ist nicht ersichtlich. Der derzeitige Anstieg der Infektionsfalle erfordert, dass
                                               3                                                                                                  4
                                                                                                                                                                                                      9
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, lokalmatador
10
neue Ansteckungen so weit als möglich minimiert werden. Dies ist nur möglich, wenn jegli-
che Kontakte, die nicht im Sinne der Ausnahmemöglichkeiten nach I. Ziffer 2 liegen, unter-
                                                                                                                                Rechtsbehelfsbelehrung:
bunden werden.
                                                                                              Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider-
Das Verbot ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Den Einschränkungen der Freiheit        spruch bei der Stadt Blumberg, Hauptstraße 97, 78176 Blumberg erhoben werden.
                                                                                                                                                                                               Nummer 14
                                                                                                                                                                                               2. April 2020

der Person, der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der Unverletzlichkeit der Wohnung
und der allgemeinen Handlungsfreiheit stehen, wie oben dargestellt, erhebliche gesundheit-
liche Gefahren bei der unkontrollierten und nicht mehr nachverfolgbaren weiteren Verbrei-     Hinweis:
tung des Coronavirus sowie die Gefahr einer akuten und schwerwiegenden Überlastung der
Gesundheitsversorgung gegenüber. Bei der Abwägung überwiegen unstreitig die Rechtsgu-         Diese Allgemeinverfügung kann bei der Stadtverwaltung Blumberg, Hauptstraße 97, 78176
ter des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen sowie des Gesundheits-       Blumberg aufgrund der Schließung der Rathäuser auf Nachfrage eingesehen werden. Sie ist
schutzes der Bevölkerung.                                                                     außerdem über die Internetseite der Stadt Blumberg abrufbar www.stadt-blumberg.de.

                                                                                              Die Allgemeinverfügung ist gemäß §§ 28 Abs. 3 i. V. m. 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Wi-
Die Verhältnismäßigkeit der Verfügung wird insbesondere auch dadurch gewährleistet, dass      derspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
durch die unter I. Ziffer 2 genannten Ausnahmen das Verlassen des Hauses in triftigen Grün-
den weiterhin möglich bleiben.
                                                                                              Blumberg, den 31. März 2020
In Anbetracht der massiv einschränkenden Maßnahme in Form der Ausgangssperre wurde
die Verhängung der Ausgangssperre auf 14 Tage begrenzt. Das Robert-Koch-Institut und die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehen derzeit davon aus, dass die Inkubationszeit des       Markus Keller
Coronavirus Sars-CoV-2 bis zu 14 Tage beträgt.
                                                                                              Bürgermeister
Zudem kann in begründeten Fällen bei der Stadt Blumberg eine nicht von I. Ziffer 2 Aus-
nahme beantragt werden, z. B. bei Beerdigungen naher Verwandter.

Die Verordnung der Landesregierung bleibt unabhängig von dieser Allgemeinverfügung
bestehen.

Es wird auf die Vorschrift des § 75 Absatz 1 Nr. 1 IfSG hingewiesen, wonach derjenige, der
einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG zuwiderhandelt, mit einer
Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

Die Androhung der Anwendung unmittelbaren Zwanges folgt aus §§ 49 Absatz 2, 52 Absatz
2 und 4 PolG, § 2 Nr. 2 LVwVG. Hierbei wurde insbesondere beachtet, dass unmittelbarer
Zwang nur angewandt werden darf, wenn der polizeiliche Zweck auf andere Weise nicht
erreichbar erscheint. Die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes oder der Ersatz-
vornahme vor Anwendung des unmittelbaren Zwanges kommt als milderes Mittel nicht in
                                                                                                                                                                                              Amtsblatt der Stadt Blumberg

Betracht, wenn nach den gesamten Umständen entweder die Aussichtslosigkeit eines milde-
ren Zwangsmittels von vornherein feststeht oder wenn mit Rücksicht auf die andernfalls für
ein bedeutendes Rechtsgut drohende Gefahr die mit dem Versuch, den Willen des Verpflich-
teten zunächst durch ein milderes Zwangsmittel zu beugen, verbundene Verzögerung nicht
in Kauf genommen werden kann. Hiervon ist insbesondere – wie vorliegend – bei Maßnah-
men gesundheits- oder seuchenrechtlicher Art, bei der die Maßnahme keinen Aufschub dul-
det, auszugehen. Zu berücksichtigen war hierbei insbesondere auch der Umstand, dass be-
reits ein einmaliger Verstoß gegen die getroffenen Anordnungen aufgrund der verhältnis-
mäßig hohen Übertragbarkeit und der häufig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsver-
läufen eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Gesundheit darstellen würde. Aufgrund
der ohnehin dynamischen Verbreitung des Coronavirus erweist sich daher ausschließlich die
Androhung unmittelbaren Zwanges als geeignet, erforderlich und angemessen.
                                                                                                                                                                                               AKTUELL

                                            5                                                                                              6
                                                                                                                                                                                               BLUMBERG
Diese Allgemeinverfügung kann bei der Stadtverwaltung Blumberg, Hauptstraße 97, 78176
                                                                                                 Blumberg aufgrund der Schließung der Rathäuser auf Nachfrage eingesehen werden. Sie ist
                                                                                                                                                                                                    AKTUELL
                                                                                                                                                                                                  BLUMBERG

                   Amtliche Bekanntmachung der Stadt Blumberg                                    außerdem über die Internetseite der Stadt Blumberg abrufbar www.stadt-blumberg.de.

                 Änderung der Allgemeinverfügung
                                                                                                 Die Allgemeinverfügung ist gemäß §§ 28 Abs. 3 i. V. m. 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Wi-
                                                                                                 derspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
                  der Stadt Blumberg für den Stadtteil Riedböhringen
über eine Ausgangssperre anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19               Blumberg, den 01. April 2020
                   und der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
                                   vom 01. April 2020.
                                                                                                 Markus Keller
Die Stadt Blumberg erlässt auf der Grundlage des § 28 Absatz 1 Satz 2, 1 des Infektionsschutz-   Bürgermeister
gesetzes (lfSG) in Verbindung mit § 1 Absatz 6 Satz 1 der Verordnung des Sozialministeriums
über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 19. Juli 2007 (IfSGZustV), §§ 49
ff. des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) und aufgrund des § 35 Satz 2 des Lan-
desverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende

                                    Allgemeinverfügung:

                                              I.

1. Nr. 2 der Allgemeinverfügung vom 31.03.2020 wird wie folgt ergänzt:

2.12   Bewohner des Stadtteils Riedböhringen dürfen sich innerhalb des Stadtteils
       Riedböhringen sportlich betätigen und an der frischen Luft bewegen. Allerdings aus-
       schließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sons-
       tige Gruppenbildung.

2.13   Tierärztinnen und Tierärzte zur Versorgung landwirtschaftlicher Nutztiere, Heimtiere
       und in amtlicher Tätigkeit (Schlachttier- und Fleischuntersuchung).

                                              II.
                                                                                                                                                                                                 Amtsblatt der Stadt Blumberg

2. Im Übrigen bleibt die Allgemeinverfügung vom 31.03.2020 unverändert.

Begründung:

Die Nr. 2 der Allgemeinverfügung vom 31.03.2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
im Schwarzwald-Baar-Kreis und hier insbesondere in Blumberg im Stadtteil Riedböhringen
wurden durch die nunmehr erlassenen Regelungen ergänzt, um die Ausgangssperre und die
hierzu ergangenen Ausnahmen von der Ausgangssperre zu präzisieren.

                                  Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider-
spruch bei der Stadt Blumberg, Hauptstraße 97, 78176 Blumberg erhoben werden.
                                                                                                                                                                                                   2. April 2020
                                                                                                                                                                                                   Nummer 14

Hinweis:

                                              1                                                                                               2
                                                                                                                                                                                                 11
12   Nummer 14
     2. April 2020          Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                     BLUMBERG
                                                                                     AKTUELL

                Fragenkatalog Allgemeinverfügung
                         Riedböhringen
Frage
Darf mich mein Lebensgefährte / meine Lebensgefährtin von außerhalb noch besuchen?
Darf ich, als Riedböhringer Bürger, meinen Lebensgefährten / meine
Lebensgefährtin von außerhalb noch besuchen?

                                                                                     Antwort
            JA, der Lebensgefährte / die Lebensgefährtin darf mich in Riedböhringen besuchen.
                                                            NEIN, es gilt eine Ausgangssperre.

Frage
Dürfen wir noch in den Garten?
                                                                                    Antwort
                                                    JA, dies gehört zur häuslichen Unterkunft.

Frage
Darf ich noch alleine spazieren gehen / joggen / Sport treiben?

                                                                               Antwort
                      JA, aufgrund der Änderung der Allgemeinverfügung ab dem 02.04.2020

Frage
Darf ich innerhalb Riedböhringen umziehen?

                                                                                   Antwort
                             JA, jedoch nicht mit mehreren Personen (max. 2 Personen z. B. für
                                                                     Transport von Sperrgut)

Frage
Darf ich meinen Betrieb in Riedböhringen weiterführen?            Antwort
                                                                      JA.
BLUMBERG
  AKTUELL                 Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                         Nummer 14
                                                                                         2. April 2020   13
  Frage
  Darf eine Firma /Handwerker einen Auftrag in Riedböhringen ausführen?

                                                                                            Antwort
                              JA, jedoch ist der Sicherheitsabstand zu den Bewohnern einzuhalten.
                                                               Persönlicher Kontakt ist zu vermeiden.

  Frage
  Darf ich Arbeitsmaterial in meinem Betrieb in Riedböhringen für meine
  Tätigkeit im Homeoffice holen?
                                                                                                Antwort
                                                                                                    JA.

  Frage
  Darf ich im Wald Holz verarbeiten?
                                                                                            Antwort
                                                          NEIN, da dies nicht dringend erforderlich ist.

  Frage
  Benötigen Mitarbeiter aus Riedböhringen die außerhalb arbeiten eine Arbeitsbescheinigung?

                                                                                            Antwort
                                                          JA, diese kann der Arbeitsgeber ausstellen.

  Frage
  Darf der Physiotherapeut in Riedböhringen noch Hausbesuche machen?
                                                                                                Antwort
                                                                                                    JA.

  Frage
  Darf ich auf den Friedhof um die Grabpflege zu machen (gießen)?
                                                                                                Antwort
  Aufgrund zahlreicher Anfragen haben wir die Allgemeinverfügung vom 31.03.2020                     JA.
  nochmals angepasst und ab dem 02.04.2020, 00:00 dürfen Bewohner des Stadt-
  teils Riedböhringens sich sportlich betätigen und an der frischen Luft bewegen. Aus-
  schließlich jedoch alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und
  ohne jede sonstige Gruppenbildung!
14   Nummer 14
     2. April 2020         Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                          BLUMBERG
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                         Kaufen Sie lokal!
                     Unterstützen Sie die Händler und
                          Gastronomen vor Ort!

                                Jetzt Online:

          www.suedbaar-handelt.de
Stadtbibliothek Blumberg
                                                                                                             Tevesstr. 49, 78176 Blumberg, Telefon 07702/3636, Fax 419207
                                                                                                     bibliothek@stadt-blumberg.de           www.stadt-blumberg.de/stadtbibliothek

                                                                                                                             Anmeldeformular
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          Onleihe unserer Stadtbibliothek
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Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus schränken uns in unserem Alltag sehr          Telefon:___________________________________________________
ein, weshalb die Stadt Blumberg den Alltag ein bisschen interessanter gestalten möchte.
Die Onleihe ermöglicht es rund um die Uhr von zu Hause oder von unterwegs knapp            Nationalität:___________Email-Adresse:__________________________
28.000 digitale Medien wie z. B. eBooks, eAudios oder eLearning-Videos auszuleihen.
                                                                                           Geschlecht: O weiblich                      O männlich
Elektronische Bücher können nicht nur auf speziellen eBook-Readern gelesen werden,
sondern auch auf Computern, Tablets und Handys.
                                                                                           Lesernummer: _____________( wird von der Bibliothek ausgefüllt)
Möchten Sie dieses tolle Angebot in Zeiten von Corona bis
                                                                                           Ich bestätige hiermit, dass ich die Geschäftsbedingungen der Bibliothek zur
18.04.2020 kostenlos nutzen?                                                               Kenntnis genommen habe. Ich bin damit einverstanden, dass meine
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                                                                                           für die Zwecke der Stadtbibliothek mittels EDV gespeichert und verarbeitet
• Anmeldeformular ausfüllen                                                                werden.
                                                                                                                                                                                       Blumberg

• per Mail an die Stadtbibliothek Blumberg bibliothek@stadt-blumberg.de senden
• nach erfolgreicher Bearbeitung durch das Bibliotheksteam erhalten Sie die Anmeldedaten
                                                                                                                                                                                    Stadtbibliothek

  für die Onleiheregistrierung mit Anwendungshinweisen                                     __________________________________________________________
• Anwendungshinweise befolgen und los geht’s mit der digitalen Ausleihe von zu Hause       Ort, Datum                                   Unterschrift
  oder von unterwegs
                                                                                                                                                                                                      Amtsblatt der Stadt Blumberg

Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage:
                                                                                           Bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre:
https://www.stadt-blumberg.de/stadtbibliothek.html
oder auf
                                                                                           Name der Mutter oder des Vaters:_______________________________
https://www.onleihe.de/schwalbe/frontend/welcome,51-0-0-100-0-0-1-0-0-0-0.html
Ihr                                                                                        □ Ich bin damit einverstanden, dass meine Tochter/mein Sohn einen
                                                                                           Leseausweis der Stadtbibliothek erhält und Bücher, CDs oder andere
                                                                                           elektronische Medien ausleiht. Für evtl. daraus entstehende Schäden hafte ich
Bürgermeister                                                                              wie ein Benutzer entsprechend den Geschäftsbedingungen der
Markus Keller                                                                              Stadtbibliothek Blumberg.
                                                                                           (Die Geschäftsbedingungen liegen in der Bibliothek aus und befinden sich
                                                                                           auch auf unserer Homepage.)
                                                                                                                                                                                                        2. April 2020
                                                                                                                                                                                                        Nummer 14

                                                                                           __________________________________________________________
                                                                                                                                                                                                      15

                                                                                           Ort, Datum               Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
16        Nummer 14
          2. April 2020                 Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                                                    BLUMBERG
                                                                                                                    AKTUELL

     NACHRICHTEN AUS DER STADT                                       FÜTZEN
Vorgezogener Redaktionsschluss für die
Kalenderwochen 15 und 16                                                                     Vereine
In der Kalenderwoche 15 (Erscheinungstag Mittwoch, den
08.04.2020) wird der Redaktionsschluss auf Freitag, den
03.04.2020, 12.00 Uhr vorverlegt.                                   Freiwillige Feuerwehr
Für die Kalenderwoche 16 (Erscheinungstag Donnerstag, den           Abt. Fützen
16.04.2020) ist am Donnerstag, den 09.04.2020, 12.00 Uhr Re-
daktionsschluss.
Eingaben, die nach den o. g. Redaktionsschluss-Terminen einge-      Die für Freitag, 03.04. terminierte Altmetallsammlung wird auf-
reicht werden, können nicht berücksichtigt werden.                  grund der Bestimmungen durch das Coronavirus verschoben.
                                                                    Gerne sammeln die Kameraden der Feuerwehr Abt. Fützen das
                                                                    Altmetall zu einem späteren Zeitpunkt.
Zweckverband Pflegeheim                                             Ein Ersatztermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Haus Wartenberg
Vielen lieben Dank!
Unser Dankeschön gilt diesmal den Angehörigen unserer Be-           Landfrauen Fützen                         Verband Südbaden
wohnerinnen und Bewohner.
Danke, dass Sie so gut kooperieren und Besuche vermeiden!           Monatstreff
Ihren Lieben geht es gut, es finden täglich Betreuungsangebote      Unser geplanter Monatstreff am Montag, 06. April, 14.30
statt und eine professionelle Pflege ist stets gewährleistet.       Uhr im Vereinsheim findet nicht statt.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien Zuversicht und Beson-
nenheit in diesen unruhigen Zeiten.                                 Generalversammlung
Bleiben Sie gesund!                                                 Die geplante Generalversammlung am Freitag, 24. April
                                                                    2020 findet ebenfalls nicht statt.

 AUS DER KERNSTADT
                                                                     RIEDBÖHRINGEN
                          Vereine
                                                                                             Vereine
Kath. Frauengemeinschaft
Blumberg                                                            Bergli Hexen Riedböhringen
Liebe Mitglieder der katholischen Frauengemein-                     Altpapiersammlung Absage
schaft Blumberg,                                                    Die für den 04. April geplante Altpapiersammlung in Riedböh-
auch unsere Gemeinschaft kann aus aktuellem Anlass leider           ringen muss aufgrund der aktuellen Gefahrenlage durch den
nicht zusammenkommen. Da niemand vorhersagen kann, wie              Coronavirus leider abgesagt werden.
sich diese Krise weiterentwickelt, hat sich die Vorstandschaft      Ein Ersatztermin wird rechtzeitig bekannt gegeben – wir freuen
entschlossen, bis auf Weiteres alle geplanten Veranstaltungen       uns darauf ,Ihr Altpapier zu einem späteren Zeitpunkt einsam-
einschließlich des Ausfluges abzusagen. Die im Voraus geleiste-     meln zu können.
ten Zahlungen werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet.
Wir sind sicher, Ihr Gottvertrauen und der Mut, positiv in die
Zukunft zu schauen hilft Ihnen dabei, diese für alle schwere Zeit                          KIRCHEN
durchzuhalten. Wenn sich die Lage entspannt, freuen wir uns
darauf, wieder in Gemeinschaft und hoffentlich bei guter Ge-
sundheit zusammenzukommen. Sie erfahren durch das Blättle           Das öffentliche kirchliche Leben ruht. In dieser Zeit läuten
und die regionalen Zeitungen, wann es wieder soweit ist.            jeden Tag um 15:00 h die Glocken unserer Kirchen zum
                                                                    ökumenischen Gebet.
                                                                    Vergessen wir das Beten nicht!
                NACHRICHTEN AUS                                     Für die Kranken genauso, wie für die Gesunden und diejenigen,
                DEN STADTTEILEN                                     die helfen.
                                                                    Die Psalme aus der Bibel verbinden uns mit denen, die schon
                                                                    lange vor uns geglaubt und Nähe gesucht haben. Zu Gott und
 EPFENHOFEN                                                         zu Menschen.
                                                                    Als Gebet für die vor uns liegenden Tagen Worte nach
                                                                    dem Psalm 43
                     Ortsverwaltung                                 Gott, EWIGER, ich such’ dich jetzt.
                                                                    Sei Du mein Halt!
Der diesjährige Dorfputz, welcher für Sams-                         Sende mir Licht in die Dunkelheit und ein Wort, an
tag, den 4. April geplant war, wird aufgrund                        das ich mich halten kann.
der Verordnung der Landesregierung über                             Sende DEIN Licht und DEINE Wahrheit,
                                                                    dass sie mich leiten auf dem Weg des Lebens und
infektionsschützende Maßnahmen gegen die                            mich DIR näherbringen,
Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2, abgesagt.                         dorthin, wo die Quelle des Lebens und der Kraft ist.
Über eine Durchführung zu einem späteren Zeitpunkt wird ge-         Gott, EWIGER, DU bist der Trost meiner Seele,
gebenenfalls informiert.                                            meine Freude in dem Klang der Musik
Daniel Hallaj, Ortsvorsteher                                        und die Quelle des Dankens.
BLUMBERG
  AKTUELL                         Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                                             Nummer 14
                                                                                                             2. April 2020   17
Was betrübst du dich, meine Seele,                                   Misereor
und bist so unruhig in mir?                                          IBAN: DE75 3706 0193 0000 1010 10
Halte fest an Gott und vertraue,                                     BIC: GENODED1PAX, Pax-Bank Aachen
dann wird sich deine Klage verwandeln in einen                       Spendenkonto
Reigen.                                                              IBAN        DE77 6945 0065 0246 0047 91
Und ich werde Gott dem EWIGEN danken,                                SWIFT-BIC   SOLADES1VSS
denn Gott ist die Quelle meiner Kraft                                Name der Bank Sparkasse SWB
und des Lebens.                                                      Kirchengemeinde Blumberg
Gottes Segen für Sie verbunden mit dem Wunsch,                       Bitte bei allen Spenden den Verwendungszweck
dass Sie gesund bleiben.                                             und für welche Pfarrei gespendet wird angeben!!
Gabriele Remane, evangelische Pfarrerin
                                                                     Das Pfarrbüro ist nur noch telefonisch oder per
Karheinz Brandl, römisch - katholischer Pfarrer
                                                                     E-Mail erreichbar
Guido Palazzari und Stefan Hesse, alt katholische Pfarrer
                                                                     Tel. 07702 / 2421
Kontaktdaten der einzelnen Gemeinden                                 Fax 07702 / 9371
Evangelische Kirchengemeinde Blumberg                                www.kath-kirche-blumberg.de
Das Pfarrbüro in der Friedhofstraße 13 nur noch telefo-              St.Andreas.Blumberg@web.de
nisch oder per E-Mail zu erreichen.                                  Gemeindereferentin Frau Martina Gold:
Telefon Büro: 07702/41236                                            Gemref.blumberg@web.de
E-Mail: gruppenamt@ev-kirche-blumberg.de
Homepage: evkircheblumberg.de                                        Katholische Pfarrgemeinden
Handy Pfarrerin Remane: 0151.58557960
E-Mail Pfarrerin Remane: gabriele.remane@gmx.de                      der Alt-Katholiken Blumberg
Römisch- katholische Pfarrgemeinden:                                 und Kommingen
St. Andreas Blumberg
St. Genesius Riedböhringen ........                                  Liebe Schwestern und Brüder!
Telefon Büro: 07702.2421                                             Auch wenn wir derzeit keine Gottesdienste miteinander feiern
E-Mail: st.andreas.blumberg@web.de                                   können und uns auch sonst - aus gutem Grund - kaum begeg-
Katholische Pfarrgemeinden der Alt – Katholiken                      nen, sind wir im Gebet miteinander verbunden. Darüber hinaus
Blumberg und Kommingen                                               stehen wir Euch von Herzen gerne für Seelsorgespräche am
Kontakte:                                                            Telefon zur Verfügung oder einfach nur zum Plaudern.
Pfarrer Guido Palazzari, Hauptstraße 95, 78176 Blumberg              Senioren und Hilfsbedürftigen aus unseren Gemein-
Telefon: 07702.41110                                                 den stehen Pfr. Palazzari und Pfr. Hesse bei der Er-
Mobil: 0160.4219683                                                  ledigung ihres Alltags, wie zum Beispiel Einkäufe,
E-Mail: blumberg(at)alt-katholische                                  Apotheke etc., zur Verfügung.
Pfarrer Stefan Hesse, Im Nohl 13, 78176 Kommingen                    Rufen Sie uns einfach an!
Telefon: 07736.413                                                   Am Palmsonntag segnen wir in unseren Gemeinden die Palm-
Mobil: 0151.17022204                                                 zweige, um sie den Gläubigen anschließend mitzugeben. Aus
E-Mail: kommingen(at)alt-katholische.de                              bekannten Gründen ist das in diesem Jahr nicht möglich.
                                                                     Darum verteilen wir die gesegneten Palmzweige mit dem Sonn-
                                                                     tagsevangelium und einem Segenspruch an die Haushalte un-
                                                                     serer Gemeinden.
Römisch-katholische
                                                                     Kontakt:
Pfarrgemeinden:                                                      Alt-Katholische Randen-Wutachtalgemeinden
St.   Andreas Blumberg,                                              Pfarrer Guido Palazzari, Hauptstr. 95, 78176 Blumberg,
St.   Genesius Riedböhringen,                                        Telefon: 07702.41110,
St.   Martin Riedöschingen, St. Vitus Fützen,                        Mobil: 0160.4219683 , E-Mail: blumberg (at) alt-katholisch.de
St.   Martin Hondingen, St. Nikolaus Achdorf,                        Pfarrer Stefan Hesse, Im Nohl 13, 78176 Kommingen,
St.   Cyriak Kommingen, St. Gallus Epfenhofen                        Telefon: 07736.413,
Pfarrgemeinderatswahl am 05.04.2020:                                 Mobil: 0151.17022204 , E-Mail: kommingen (at) alt-katholisch.de
Onlinewahl ist möglich bis zum 03.04. um 18.00 Uhr
Die Abgabefrist für die Briefwahl ist der 05.04. um 12.00 Uhr, bis
dahin müssen die Unterlagen im Pfarrbüro sein.                            NACHRICHTEN AUS DEM KREIS
Die öffentliche Auszählung (Corona VO der Landesregierung
Baden Württemberg § 3 Absatz 6 Ziffer 2 für Versammlungen/
Veranstaltungen) der Briefwahl findet ab 15.00 Uhr im Saal un-
ter der Kirche in Blumberg statt. Unter allen teilnehmenden Per-     Landratsamt
sonen muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.
Erstkommunion – Firmung                                              Überholspur der B 314 bei Blumberg –
Alle Erstkommunionfeiern sowie die Firmung sind abgesagt.            „Randenaufstieg" bis Ende Oktober an
Neue Termine stehen noch nicht fest.                                 Wochenenden und Feiertagen gesperrt
Falls noch Fragen sind, wenden Sie sich bitte direkt an das Pfarr-
büro-Tel. oder per E-Mail.                                           Ziel: mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärmbe-
                                                                     lastung für die Anwohner
Liebe Schwestern und Brüder,                                         Die Verkehrsbehörde des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-
wegen der Corona-Krise ist die seit über 60 Jahren übliche Kol-      Kreis hat auch im Jahr 2020 den sogenannten „Randenaufstieg"
lekte am 5. Fastensonntag für unser Hilfswerk Misereor in die-       im Zuge der B 314 bei Blumberg wieder teilweise gesperrt -
sem Jahr nicht möglich.                                              vom 3. April bis 25. Oktober. Die Sperrung der Überholspur in
Wir Bischöfe bitten Sie, unserem Aufruf Beachtung zu schenken        den Vorjahren hatte den erhofften Erfolg gebracht - weniger
und Ihre Spende direkt auf das Konto von Misereor zu über-           Motorenlärm für die Anwohner und mehr Sicherheit für alle
weisen:                                                              Verkehrsteilnehmer.
18        Nummer 14
          2. April 2020                   Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                                                          BLUMBERG
                                                                                                                          AKTUELL

Die Sperrung gilt ab Freitag, 3. April. Gesperrt ist die Überholspur   geöffnet bleiben können, wenn der Betrieb diszipliniert und ge-
auf einer Länge von zirka 750 Metern im Bereich der „Sonnen-           regelt abläuft. Daher erfolgt der dringende Appell, folgende Re-
hofkurve". Die Sperrung gilt immer über das Wochenende bis             geln und Hinweise zu beachten:
zum folgenden Montag, 8 Uhr, sowie an Feiertagen.                      • Anlieferungen sollten nur erfolgen, wenn sie dringend not-
Bereits in den Vorjahren ordnete die Verkehrsbehörde des                 wendig sind. Wertstoffe sollten zu Hause gesammelt werden
Schwarzwald-Baar-Kreises eine solche Sperrung über das Wo-               und bereits dort in jeweilige Abfallarten getrennt werden, da-
chenende und während der Feiertage an. Hintergrund für die               mit diese zügig in die jeweiligen Container gegeben werden
Maßnahme ist wie in der Vergangenheit, dass sich Beschwer-               können, so dass möglichst wenig Zeit auf dem Wertstoffhof
den von Anwohnern im Blumberger Stadtteil Randen über un-                benötigt wird. Auf Kleinstanlieferungen sollte verzichtet wer-
zumutbaren Verkehrslärm - vor allem an schönen, sonnigen                 den.
Wochenenden - häuften. Gleichzeitig wurde bei zahlreichen              • Für Grüngutanlieferungen können alternativ die Kompostan-
Verkehrskontrollen festgestellt, dass einzelne Motorradfahrer            lagen in Villingen und Hüfingen genutzt werden. Diese sind
den Randenaufstieg als illegale Rennstrecke missbrauchten und            auch deutlich länger geöffnet (Montag bis Freitag von 7.30 bis
so die Verkehrssicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern ge-            12 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr, Samstag von 7.30 bis 13 Uhr).
fährdeten. Auch die teilweise extreme Lärmbelästigung der An-          • Der gebotene Mindestabstand von zwei Metern zu anderen
wohner konnte nicht länger toleriert werden.                             Besuchern sowie zum Betriebspersonal ist unbedingt einzu-
Die Sperrung der Überholspur führte in der Vergangenheit                 halten.
dazu, dass sowohl die illegalen Rennen als auch die Lärmbe-            • Es soll immer nur eine Person das Auto verlassen, es sei denn,
lastung nahezu vollständig eingedämmt werden konnten. Das                für die Entladung von schweren Gegenständen sind zwei
Landratsamt rechnet damit, dass es für die Sperrung auch in              Personen notwendig (zum Beispiel Kühlschrank). Es muss ein-
diesem Jahr wieder Personal- und Sachkosten von insgesamt                geplant werden, dass das Betriebspersonal aus Gründen des
zirka 23.000 Euro aufwenden muss.                                        Infektionsschutzes nicht beim Entladen helfen kann.
Motorradfahrer, die sich an die Verkehrsregeln halten und              • Gerät zum Entladen, wenn nötig (ggf. Besen, Gabel), sowie
am Wochenende einfach eine schöne Ausfahrt unternehmen                   Handschuhe müssen selbst mitgebracht werden.
möchten, sollen weiterhin auch die B 314 befahren dürfen. Die          • Anweisungen des Betriebspersonals sind zu befolgen. Was
Kreisbehörde legt Wert auf die Feststellung, dass die Sperrung           nicht den Annahmekriterien entspricht, muss wieder mitge-
von denen zu verantworten ist, die in der Vergangenheit kei-             nommen werden - ohne lange Diskussionen.
nerlei Einsicht zeigten. Leider haben frühere Versuche, die Raser      Für jeden Standort ist geregelt, dass nur eine begrenzte Anzahl
auf der Randenstrecke zur Räson zu bringen, nicht gefruchtet.          weniger Fahrzeuge eingelassen werden. Notfalls werden nur
Geschwindigkeitsbeschränkungen, die nur für Motorradfahrer             noch ein oder zwei Fahrzeuge eingelassen. Hierdurch kann es
angeordnet wurden, hatten nicht den gewünschten Erfolg,                zu Warteschlangen vor den Einfahrtstoren kommen. An al-
ebenso wenig vermehrte Kontrollen durch die Polizei. Daher ist         len Sammelstellen ist mit längeren Wartezeiten zu
die teilweise Sperrung an Wochenenden und Feiertagen, die              rechnen.
leider alle Verkehrsteilnehmer trifft, unumgänglich.                   Anlieferungen von Bürgern anderer Landkreise werden abge-
Neben der Sperrung der Überholspur wird es im Bereich des              wiesen.
Randenaufstiegs eine verstärkte Polizeipräsenz geben                   Bei Nichteinhaltung der Regeln ist der Landkreis
                                                                       gezwungen, die Sammelstellen zu schließen.
Antrag auf Entschädigung nach                                          Die Müllumschlagstation Tuningen und die Deponie Talheim
                                                                       (Landkreis Tuttlingen) sind weiterhin für Privatanlieferer geschlos-
Infektionsschutzgesetz an Landratsamt                                  sen. Dies betrifft sowohl Sperrmüll- oder Restmüllanlieferungen,
Ab sofort können Anträge auf Entschädigung nach dem Infek-             Bauschutt und sonstige Abfälle aus privaten Haushalten. Hier-
tionsschutzgesetz (§ 56 IfSG) per Post oder Fax an das Land-           von nicht betroffen sind Anlieferungen der Kommunalen Müll-
ratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis gerichtet werden. Den Antrag            abfuhr sowie Anlieferungen von Gewerbeabfällen.
gibt es auf der Homepage des Landratsamtes: www.lrasbk.de              Die Entsorgungsinfrastruktur wird über die regelmäße Hol-
. Die Adresse für Anträge lautet: Landratsamt Schwarzwald-             sammlung von Rest- und Biomüll sowie Altpapier sichergestellt.
Baar-Kreis – Entschädigung -, Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-          Sollte das Behältervolumen nicht ausreichen, können kosten-
Schwenningen.                                                          pflichtige Mehrbedarfssäcke zur Abholung bereitgestellt werden.
Hintergrund (§ 56 IfSG - Auszug):                                      Sperrmüllabholungen finden bis auf Weiteres wie gewohnt auf
Wer auf Grund des Infektionsschutzgesetzes als Ausscheider,            Anmeldung statt.
Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sons-         Nähere Informationen unter www.abfall.Lraskb.de
tiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2
Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit                                    SONSTIGES
unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienst-
ausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.                   Schon viele Anträge auf Soforthilfe
Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder An-
steckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei               Handwerkskammer Konstanz arbeitet auf Hoch-
Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen               touren – Hotlinezeiten ausgeweitet
nicht befolgen können.                                                 Rund 300 Anträge auf Landes-Soforthilfe hat die Handwerks-
Vollständiger Gesetzestext unter: https://www.gesetze-im-in-           kammer Konstanz am Donnerstagvormittag (Stand 12:30 Uhr)
ternet.de/ifsg/__56.html                                               bereits erhalten. Die Soforthilfe soll Unternehmen dabei un-
                                                                       terstützen, akute Liquiditätsengpässe überbrücken zu können.
                                                                       Handwerkskammern und IHKs sind in das Programm einge-
Recyclingzentren und Wertstoffhöfe                                     bunden, um den Abwicklungsprozess zu beschleunigen.
Die Recyclingzentren, Wertstoffhöfe, Kompostanlagen und                „Wir arbeiten nun mit einem großen Team auf Hochtouren, da-
Grüngutsammelstellen sind derzeit bis auf Weiteres zu den üb-          mit die Anträge schnell an die L-Bank weitergeleitet und dort
lichen Öffnungszeiten geöffnet. Auch die Schadstoffsammlung            final bearbeitet werden können“, sagt Georg Hiltner, Hauptge-
findet wie gewohnt statt. Hierdurch soll sichergestellt werden,        schäftsführer der Handwerkskammer Konstanz. Er rechnet mit
dass die Holsammlung über die Müllbehälter bzw. den Gelben             mehreren 1.000 Anträge auf Soforthilfe, die in den nächsten Ta-
Sack nicht überfrachtet wird und dass nicht vermehrt illegale          gen eintreffen.
Ablagerungen stattfinden.                                              Zur Unterstützung der Unternehmen hat die Handwerkskam-
Allerdings weist das Amt für Abfallwirtschaft des Landratsam-          mer Konstanz auch ihre Hotlinezeiten ausgeweitet. Die 07531-
tes Schwarzwald-Baar-Kreis ausdrücklich darauf hin, dass die           205-201 ist nun Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr er-
Abfallanlagen im Hinblick auf den Corona-Infektionsschutz nur          reichbar, um Fragen der Unternehmen zu beantworten.
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