Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, lokalmatador
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42. Jahrgang Donnerstag, 2. April 2020 Nummer 14 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Entwicklung rund um den Corona-Virus ist dynamisch und stellt uns Tag für Tag vor große Herausforde- rungen. Der Landkreis Schwarzwald-Baar mit ca. 212.000 Einwohnern hat 201 bestätigte Corona-Fälle (Stand: 31.03.2020, 10 Uhr) davon sind 29 Fälle in Blumberg und wiederum davon alleine 22 bestätigte Fälle in Ried- böhringen mit knapp 1000 Einwohnern. Das ist im Verhältnis gesehen stark überdurchschnittlich. Mit Wirkung vom 01. April 2020, ergänzt durch die Allgeminverfügung vom 02. April hat die Stadt Blumberg in enger Abstimmung mit dem Schwarzwald-Baar-Kreis und dem Gesundheitsamt eine Ausgangssperre für den Stadtteil Riedböhringen im Kampf gegen das Coronavirus erlassen. Die Allgemeinverfügung für den Stadtteil Riedböhringen finden Sie auf Seite 11. Mir ist bewusst, dass diese Maßnahme ein zusätzlicher großer Einschnitt in das alltägliche Leben der Riedböh- ringer ist. Keine Entscheidung in meiner Amtszeit war so schwer wie diese, auch weil sie eine große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger trifft, die sich bisher bereits an die Vorgaben der Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg gehalten haben. Eine solche Ausgangssperre kann jeden Ort, jede Stadt in Deutschland treffen oder hat Orte bereits getroffen. Riedböhringen war angesichts der gemeldeten Fälle jetzt der erste Ort im Landkreis. Meine Bitte: Stellen Sie die Bürgerinnen und Bürger nicht unter Generalverdacht. Das ist falsch und auch nicht fair. Eine Ausgangssperre kann bei ähnlichen Zahlen überall ein- treten. Bleiben Sie menschlich und verurteilen Sie nicht pauschal. Die Entscheidung wurde nur aufgrund der bestätigten Fälle und nicht aufgrund aller Mitbürgerinnen und Mitbürger Riedböhringens getroffen. Für die Gesundheit und um diese rasante Ausbreitung des Virus zu verlangsamen sind jetzt viele Maßnahmen notwendig, die sich Tag für Tag ändern Es geht Sie alle an! Halten Sie sich an die Vorgaben, für sich, für Ihre Familie, für Ihre Nachbarn und Freunde. Ihr Markus Keller Bürgermeister
2 Nummer 14 2. April 2020 Amtsblatt der Stadt Blumberg BLUMBERG AKTUELL AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ion Informat zum irus Corona-V Kontakt zur Stadt Blumberg Weitere wichtige Infoseiten Unsere Dienststellen sind geschlossen, jedoch Land Baden-Württemberg sind wir für Sie erreichbar. www.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/ Info-Telefon: 0 77 02 / 51-0 Gesundheitsministerium des Bundes www.bundesgesundheitsministerium.de/coro- Homepage: www.stadt-blumberg.de navirus.html E-Mail: info@stadt-blumberg.de Sozialministerium BW Facebook: https://www.facebook.com/ www.sozialministerium.baden-wuerttemberg. StadtBlumberg/ de/de/startseite/ Kultusministerium BW Unsere telefonischen Sprechzeiten: www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Presse- Montag bis Mittwoch: 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr mitteilungen Donnerstag: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr Robert-Koch Institut, Risikogebiete Freitag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_ Coronavirus/Risikogebiete.html FAQ Kontaktdaten des Gesundheitsamts www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_ Coronavirus/Risikogebiete.html Für wichtige Fragen der Bevölkerung: Tel.: 07721 9137190 Hier finden Sie Hygienehinweise gut erläutert in Infografiken: Für Notfälle nutzen Sie bitte die Nummer des ärzt- www.infektionsschutz.de/mediathek/ lichen Bereitschaftsdienstes: Tel.: 116 117 infografiken.html Alle Infos unter Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis https://www.lrasbk.de Neueste Regelungen der Landesregierung Gültig ab 29. März 2020 Die Landesregierung passt die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Aus- breitung des Coronavirus immer wieder an. Nachfolgend informieren wir Sie über die aktuellsten Änderungen: Die Notbetreuung für Kinder ist auch während der Ferienzeit gewährleistet. Voraussetzung bleibt, dass beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinne von § 1 Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind. Stand: Dienstag 31.03.2020 - 14 Uhr Zwischenzeitliche Änderungen ohne Gewähr.
BLUMBERG AKTUELL Amtsblatt der Stadt Blumberg Nummer 14 2. April 2020 3 Die Schließung von Bildungseinrichtungen gilt nicht für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege (Hebammen), Notfallsa- nitäter sowie Schulen zur Ausbildung von Medi zinisch-technischen Assistenten und Pharmazeutisch- technischen Assistenten, soweit dort Schüler und Schülerinnen geprüft und unterrichtet werden, de- ren Abschluss oder deren Kenntnisprüfung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ausländischer Berufsabschlüsse bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die Weiterbildung für Intensiv- krankenpfleger. Die ambulanten Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe, die Leistungen nach §§ 67 ff. des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch erbringen, sowie gemeindepsychiatrische und sozialpsychiatrische Einrichtungen und Dienste, die einem Versorgungsvertrag unterliegen, und ambulante Einrichtungen und Dienste der Drogen- und Suchtberatungsstellen, gehören jetzt auch zur kritischen Infrastruktur. Zur kritischen Infrastruktur gehören nun ferner auch der Katastrophenschutz sowie die Einheiten und Stellen der Bundeswehr, die mittelbar oder unmittelbar wegen der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie im Einsatz sind. Einrichtungen des Polizeivollzugsdienstes, die zu Übungs- und Ausbildungszwecken sowie zur Auf- rechterhaltung des Dienstbetriebs erforderlich sind, sind nicht von Schließungen betroffen. Poststellen und Paketdienste dürfen ihren Betrieb aufrechterhalten. Sie dürfen aber nicht in den unter § 4 Absatz 1 aufgelisteten zu schließenden Einrichtungen betrieben werden, wenn sie beim Umsatz nur eine untergeordnete Rolle spielen. Sie dürfen generell nicht in Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstu- dios, Studios für kosmetische Fußpflege sowie Sonnenstudios betrieben werden. Wenn eine Einrichtung nicht von den Schließungen betroffen ist, haben die Betriebe und Einrichtun- gen mit Kundenverkehr in geschlossenen Räumen darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass ein Abstand von möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern zwischen Personen ein- gehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind. Davon ausgenommen sind Tätigkeiten, bei denen engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist. Insbesondere solche im Zusammenhang mit der Erbringung von Heil- und Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, der Erbringung ärztlicher, zahnärztlicher, psychotherapeutischer, pflegerischer und sonstiger Tätigkeiten der Gesund- heitsversorgung und Pflege. Über den Zugang für Besucher zu Fachkrankenhäusern für Psychiatrie mit Ausnahme der Fach- krankenhäuser für Gerontopsychiatrie entscheidet die Leitung der jeweiligen Einrichtung. Über den Zugang für Besucher zu psychosomatischen Fachkrankenhäusern sowie kinder- und jugendpsychiat- rischen Fachkrankenhäusern, jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken, entscheidet eben- falls die Leitung der jeweiligen Einrichtung. Der neue § 9 regelt den Umgang mit Verstößen gegen die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2. Die Rechtsverordnungen finden Sie in mehreren Sprachen unter: Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Ver- ordnung – CoronaVO) in der Fassung vom 28. März 2020 in mehrere Sprachen übersetzen lassen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/ aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ Stand: Dienstag, 31.03.2020 - 14 Uhr Zwischenzeitliche Änderungen ohne Gewähr.
4 Nummer 14 2. April 2020 Amtsblatt der Stadt Blumberg BLUMBERG AKTUELL Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona- Hier finden Sie den Link zur Antragsstellung der Verordnung Soforthilfe: Nach der Zustimmung des Bundesrates und der https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/ser- Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bun- vice/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foer- despräsidenten am vergangenen Freitag hat derprogramme/soforthilfe-corona/ das Land Baden-Württemberg auf Grundlage der Novelle des Infektionsschutzgesetzes einen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Bürgerinnen und Hilfestellung bei der Feststellung der An- Bürger, die sich nicht an die Landesverordnung tragsberechtigung sowie bei der Beantra- zur Eindämmung des Coronavirus halten, dro- gung bieten die Kammern: hen empfindliche Bußgelder. IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: Hier können Sie den Bußgeldkatalog abrufen: 07721 / 922-244 https://www.baden-wuerttemberg.de/de/ser- vice/presse/pressemitteilung/pid/bussgeldkata- Freie Berufe wenden sich bitte an: log-fuer-verstoesse-gegen-corona-verordnung/ Insitut für Freie Berufe (IFB): 0911 / 23 565 28 Soforthilfe für die Wirtschaft Wichtige Links für Unternehmer: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Woh- nungsbau Baden-Württemberg hat ein Sofort- Steuerliche Hilfsangebote hilfeprogamm aufgelegt: • z. B. Herabsetzung von Vorauszahlungen, Stundung von Steuern; dies gilt auch für die Gewerbliche Unternehmen, Sozialunterneh- Gewerbesteuer. men und Angehörige der Freien Berufe, die • Hier finden Sie das Antragsformular der baden- sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie württembergischen Finanzämter: in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/ erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht Steuererleichterungen+aufgrund+der+Aus- rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. wirkungen+des+Coronavirus Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 Liquiditätshilfen/Überbrückungskredite 40 200 88 können Unternehmen mit Fragen Die L-Bank informiert über wirtschaftliche Hilfestellun- zu Geschäftsschließungen und Hilfsangeboten gen während und nach der Corona-Pandemie. Die anrufen. Antragstellung läuft über die jeweilige Hausbank. Darf mein Geschäft offen bleiben oder muss https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_ ich schließen ? Wann und wo gibt es finanzielle themen/programmangebot-der-l-bank-bei-ab- Hilfen? Für diese Fragen hat das Wirtschaftsmi- flauender-konjunktur-und-krisensituationen.html nisterium eine Hotline geschaltet! Kurzarbeitergeld Telefon: 0800 40 200 88 (gebührenfrei) Mithilfe des Kurzarbeitergelds sollen Beschäfti- gungsverhältnisse gesichert werden. Rückwirkend Wir sind für Sie da von 9 bis 18 Uhr, jeweils von zum 01.03.2020 sind die Zugänge zum Kurzarbei- Montag bis Freitag. Gerne können Sie uns auch tergeld vereinfacht worden. Eine Beantragung ist auch online möglich. • für Fragen zur Coronaverordnung (Schließung von Geschäften etc.): https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ coronaverordnung@wm.bwl.de finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall • für Fragen zu Finanzierungen: finanzierungen@wm.bwl.de per E-Mail kontaktieren. Stand: Dienstag, 31.03.2020 - 14 Uhr Zwischenzeitliche Änderungen ohne Gewähr.
BLUMBERG AKTUELL Amtsblatt der Stadt Blumberg Nummer 14 2. April 2020 5 Schützen Sie sich vor Infektionen Zuhause bleiben Nicht ins Gesicht fassen Auch gesund bitte soziale Kontakte Mund, Nase und Augen sind Einfallstor reduzieren. für Viren. Hände waschen Risikogruppen schützen Gründlich und mit Seife. Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen vermeiden. Hustenetikette einhalten Mundschutz tragen In die Armbeuge oder den Oberarm Wenn Sie mit gefährdeten Personen husten. umgehen. Hygiene beachten Papiertaschentücher benutzen Von vielen benutzte Oberflächen Nach dem Gebrauch im Restmüll regelmäßig putzen. entsorgen. Draußen Abstand halten Regelmäßig lüften 1,5 Meter Abstand zu anderen Wohnung immer wieder gut durchlüften. Menschen halten. Geschirr einzeln nutzen Nichts unntötig anfassen Teilen Sie sich nicht Geschirr und Im Bus, beim Einkauf etc. unnötigen Besteck. Kontakt vermeiden. Warum Zuhause bleiben wichtig ist Situation A Situation B
6 Nummer 14 2. April 2020 Amtsblatt der Stadt Blumberg BLUMBERG AKTUELL Gemeinsam Helfen Wir halten zusammen! Sie können mit Ihrem Hund nicht „Gassi-Gehen“? Sie benötigen Hilfe bei Ihrem Einkauf? Sie haben Gesprächsbedarf? Sie möchten Hilfsbedürftigen in dieser Zeit helfen? Wir halten zusammen und helfen! Melden Sie sich unter Tel.: 07702 51-108 oder haltetzusammen@stadt-blumberg.de Weitere Infos im Innenteil. © Elvira_AdobeStock | © tynyuk _AdobeStock | ©pixabay Impressum Herausgeber: Stadt Blumberg mit den Stadtteilen Achdorf, Epfenhofen, Fützen, Hondingen, Kommingen, Nordhalden, Riedböhrin- gen, Riedöschingen. Verantwortlich für den amtl. Inhalt und alle sonst. Verlautbarungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeister Markus Keller oder sein Vertreter im Amt. Verantwortl. für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, NuSSBAuM MEdIEN Rottweil GmbH & Co. KG, durschstr. 70, 78628 Rottweil, Tel. 0741 5340-0, Fax 07033 3204928. Vertrieb: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
Gemeinsam Helfen Wir halten zusammen und helfen! AKTUELL BLUMBERG So funktioniert‘s: Wir halten zusammen! Schritt 1: Ich biete meine Hilfe an für: Melden Sie sich unter der Telefonnummer: 07702 51-108 oder unter haltetzusammen@stadt-blumberg.de, wenn Sie helfen möchten Austausch „Gassi-Gehen“ Einkaufen oder Hilfe benötigen. am Telefon mit dem Hund Bitte zutreffendes ankreuzen (Mehrfachnennungen möglich). Die Stadt Blumberg sammelt zentral alle Meldungen und koordiniert die entsprechenden Aufgaben. Vorname, Nachname: Einkauf: Straße: Der Helfer erhält von der Stadt Blumberg die Einkaufsliste und kann im EDEKA Markt Schlesiger, Wohnort: der Bäckerei Knöpfle & Metzgerei Zier auf Rech- nung einkaufen. Telefonnummer: Der Einkauf wird von dem Helfer an die Haus-/ Wohnungstür geliefert. In sicherem Abstand war- E-Mail Adresse: tet der Helfer bis die Person den Einkauf entgegen nimmt. Der Kassenbon und ein Überweisungsträger Ein PKW steht mir zur Verfügung: liegen dem Einkauf bei. Ja Nein Austausch am Telefon: Ich könnte an/zu folgenden Tagen/ Unser Helfer meldet sich bei Ihnen telefonisch um mit Zeiten: Amtsblatt der Stadt Blumberg Ihnen zu plaudern. „Gassi-Gehen“ mit dem Hund Ein Helfer kommt bei Ihnen vorbei um mit Ihrem Hund laufen zu gehen. Datum, Unterschrift Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine o.g. Lebensmittel in haushaltsüblicher Menge Daten zur Abwicklung der „Hilfe für Lebensmitteleinkauf“ erhoben, verarbeitet, (keine Genussmittel wie z.B. Alkohol, Zigaretten, etc.) gespeichert und weitergegeben werden dürfen. Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. © Elvira_AdobeStock | © tynyuk _AdobeStock 2. April 2020 Nummer 14 7
8 2.10 Notwendiger Lieferverkehr Amtliche Bekanntmachung der Stadt Blumberg 2.11 Unabdingbare Versorgungen von Haustieren Nummer 14 2. April 2020 Allgemeinverfügung 3. In begründeten Fällen kann bei der Stadt Blumberg eine nicht von I. Ziffer 2 erfasste Aus- nahme beantragt werden. der Stadt Blumberg für den Stadtteil Riedböhringen über eine Ausgangssperre anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 4. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in I. Ziffer 1 enthaltene Anordnung und der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gemäß § 75 Absatz 1 Nr. 1; Absatz 3 lfSG wird hingewiesen. vom 31. März 2020. 5. Für Verstöße gegen die Regelung dieser Verfügung wird die Anwendung von unmittel- Die Stadt Blumberg erlässt auf der Grundlage des § 28 Absatz 1 Satz 2, 1 des Infektions- barem Zwang angedroht. schutzgesetzes (lfSG) in Verbindung mit § 1 Absatz 6 Satz 1 der Verordnung des Sozialminis- teriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 19. Juli 2007 (IfSGZu- 6. Sie gilt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. stV), §§ 49 ff. des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) und aufgrund des § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende 7. Die Allgemeinverfügung tritt am 15. April 2020 außer Kraft. Sie ergeht unter dem Vorbe- halt des jederzeitigen Widerrufs oder der Festsetzung ergänzender Auflagen und Bedin- gungen. Allgemeinverfügung: II. I. Die Anordnungen dieser Allgemeinverfügung beruhen auf § 28 Absatz 1 Satz 2, 1 IfSG in Verbindung mit § 1 Absatz 6 IfSGZustV, §§ 49 ff. PolG und § 35 Satz 2 LVwVfG. 1. Ab sofort gilt: Die Stadt Blumberg ist gem. § 1 Absatz 6 IfSGZustV i. V. m. § 62 Absatz 4 Satz 1 PolG als Orts- Für den Stadtteil Riedböhringen der Stadt Blumberg bis einschließlich 14. April 2020 eine polizeibehörde für die Anordnung von Schutzmaßnahmen nach § 28 IfSG zuständig. Ausgangssperre. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird unter- sagt. Mit der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Vi- rus SARS-Cov-2 vom 17. März 2020 (Corona-Verordnung - CoronaVO) geändert am 20. März 2020, 22. März 2020 und zuletzt am 28. März 2020 geändert, hat die Landesregierung Ba- 2. Ausgenommen von dem Verbot unter I. Ziffer 1 sind: den-Württemberg Einschränkungen des öffentlichen Lebens geregelt. Unter anderem ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden 2.1 Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte mit Bescheinigung des Arbeitgebers Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet, Zusammenkünfte in 2.2 Einkäufe für den Bedarf des täglichen Lebens innerhalb des Stadtgebiets Blumberg verschiedenen Einrichtungen sowie sonstige Versammlungen und sonstige Veranstaltungen Amtsblatt der Stadt Blumberg sind unabhängig von der Personenzahl untersagt und Einkaufsmöglichkeiten auf unbedingt 2.3 Besuche von Arztpraxen, Sanitätshäusern, Optikern, Hörgeräteakustikern und erforderliche Bereiche reduziert. Die Verordnung gilt momentan bis zum 15. Juni 2020. Gesundheitspraxen (z. B. Physiotherapieeinrichtungen) Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektio- 2.4 Apothekenbesuche innerhalb des Stadtgebiets Blumberg nen zu erlassen, bleibt gemäß § 8 Satz 1 der CoronaVO unberührt. 2.5 Besuche von Filialen der Deutschen Post innerhalb des Stadtgebiets Blumberg Nach derzeitiger Lage steigen die Infektionszahlen auch im Landkreis Schwarzwald-Baar- Kreis massiv und in exponentieller Weise an. Insbesondere gibt es derzeit in der Stadt Blum- 2.6 Tanken an Tankstellen innerhalb des Stadtgebiets Blumberg berg, Stadtteil Riedböhringen überproportional viele Fälle. Der Stadtteil Riedböhringen hat 2.7 Geld abheben bei Banken innerhalb des Stadtgebiets Blumberg derzeit 992 Einwohner. 2.8 Hilfeleistungen für Bedürftige Am 31. März 2020 stellte das Gesundheitsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises 201 bestätigte Coronavirus-Fälle im Schwarzwald-Baar-Kreis fest. Von den bisher bestätigten Fällen wurden 2.9 Feuerwehrkräfte und Rettungskräfte auf dem Weg zum Stützpunkt oder Einsatzort allein 22 Fälle aus der Stadt Blumberg, Stadtteil Riedböhringen gemeldet. Damit befinden AKTUELL 1 2 BLUMBERG
sich über 10 % der gemeldeten Fälle im Schwarzwald-Baar-Kreis in der Stadt Blumberg, Stadt- gleichlautende Verordnung ersetzt. Diese wurde am 20. März 2020, 22. März 2020 und zu- teil Riedböhringen. letzt am 28. März 2020 geändert. Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende AKTUELL BLUMBERG Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt gemäß § 8 Satz 1 der CoronaVO Wenngleich die bisher vom Land Baden-Württemberg getroffenen Maßnahmen zu spürba- unberührt. ren Veränderungen im öffentlichen Leben und damit zu einer Reduzierung von sozialen Kontakten geführt haben, ist aufgrund dieser hohen Fallzahlen in der Stadt Blumberg, Stadt- Auch der Schwarzwald-Baar-Kreis ist zunehmend von der Ausbreitung des Coronavirus SARS- teil Riedböhringen eine weitergehende Maßnahme zum Schutz vor Infektionen in Form einer CoV-2 betroffen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es derzeit, Stand 31. März 2020, 201 bestä- Ausgangssperre bis einschließlich 14. April 2020 erforderlich, wonach das Verlassen der tigte Coronavirus-Fälle. häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ab sofort untersagt wird. Das derzeit gute Wetter mit viel Sonnenschein lädt zudem zu verstärkten Aktivitäten im Insbesondere besteht für die Stadt Blumberg, Stadtteil Riedböhringen ein deutlich erhöhtes Freien ein. Dabei kommt es unvermeidlich zu Ansammlungen, bei denen zahlreiche Perso- regionales Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Von den bisher bestätigten Fällen nen aufeinandertreffen. Ob die Menschen sich gezielt zusammenfinden (gemeinsame Ab- im Schwarzwald-Baar-Kreis wurden allein 22 Fälle aus der Stadt Blumberg, Stadtteil Riedböh- sicht) oder zufällig aufeinandertreffen, ist aus Sicht des Infektionsschutzes unerheblich. ringen gemeldet. Damit befinden sich aktuell über 10 % der gemeldeten Fälle im Schwarz- wald-Baar-Kreis in der Stadt Blumberg, Stadtteil Riedböhringen. Die Zahl der am Coronavirus Bei solchen Begegnungen besteht die erheblich erhöhte Gefahr, dass das Corona-Virus SARS- erkrankten Menschen ist somit hier verhältnismäßig besonders hoch. Es liegen mithin für die CoV-2 übertragen und damit in der Bevölkerung weiterverbreitet wird. Stadt Blumberg, Stadtteil Riedböhringen, die Voraussetzungen zum Erlass der notwendigen Die Entwicklung lässt mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Zustand erwarten, der das Ge- Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 2, 1 IfSG vor. Demnach kann aufgrund sundheitssystem und insbesondere die akute Versorgung von Patientinnen/Patienten in der verhältnismäßig hohen Fallzahlen im Stadtteil Riedböhringen und der daraus resultieren- Krankenhäusern überfordern wird. Die Zustände in anderen Ländern wie auch Prognosen den akuten Gefährdungslage die zuständige Behörde u. a. auch Personen verpflichten, den von Medizinerinnen/Medizinern in Deutschland lassen die Notwendigkeit sog. Triage- Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen. Verfahren und somit die Priorisierung medizinischer Hilfeleistung erwarten mit der Folge, dass ggfs. bestimmte Personengruppen trotz Lebensgefährdung nicht mehr adäquat ver- Die Anordnungen dieser Allgemeinverfugung ergänzen daher die Regelungen der Corona- sorgt werden können. VO unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. Zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 und der Ausbreitung des Coronavi- Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfcheninfektion), z.B. rus SARS-CoV-2 kann die zuständige Behörde gem. § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG unter den Vo- durch Husten, Niesen oder engen Kontakt von Angesicht zu Angesicht kann es durch teils raussetzungen von § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG u. a. auch Personen verpflichten, den Ort, an mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen zu Übertragungen von dem sie sich befinden, nicht zu verlassen. Mensch-zu-Mensch kommen. Auch Übertragungen durch Schmierinfektionen sind möglich. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2, 104 Grundgesetz), der Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld vor. Insbesondere im Stadtteil Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 Grund- Riedböhringen konnte das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis die gesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz) und der all- Übertragungswege nicht mehr nachverfolgen. Zudem geht das Gesundheitsamt von zahl- gemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Absatz 1 GG) werden insoweit eingeschränkt. reichen Übertragungen innerhalb des Stadtteils Riedböhringen aus. Innerhalb des Stadtteils Riedböhringen besteht also ein hohes Risiko, dass sich die Einwohner untereinander anste- Die Voraussetzungen des § 28 Absatz 1 Satz 2, 1 IfSG liegen vor. cken. Amtsblatt der Stadt Blumberg Bei der durch das Corona Virus SARS-CoV-2 ausgelösten Lungenerkrankung COVID-19 han- delt es sich um eine übertragbare Krankheit gemäß § 2 Nr. 3 IfSG, da das Virus als Krank- Durch die verhängte Ausgangssperre sollen die Übertragungswege weiter eingeschränkt heitserreger gem. § 2 Nr. 1 IfSG vorwiegend durch Tröpfcheninfektion von Mensch-zu- werden und die weitere Ausbreitung von Corona-Infektionen in der Bevölkerung einge- Mensch übertragen wird. dämmt werden. Gemäß § 2 Nr. 1 IfSG sind Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vermeh- Eine zeitgleiche Infektion vieler Menschen kann zu einer Überlastung der örtlichen medizini- rungsfähige Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissib- schen Versorgungsstruktur führen. Wenn es zu Infektionen einer großen Zahl von Personen les Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann. kommt, ist eine erfolgreiche Eindämmung kaum mehr möglich. Das Corona-Virus breitet sich in Deutschland und insbesondere auch in Baden-Württemberg Die mit dieser Allgemeinverfügung verhängte Ausgangssperre, nach der das Verlassen der schnell weiter aus. Daher hat die Landesregierung am 13. März 2020 weitreichende Maß- häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt ist, ist mit Blick auf die oben dargestell- nahmen beschlossen, die die Ausbreitung des Virus verlangsamen sollen. Konkretisierend ten Zusammenhänge geeignet und erforderlich, die weitere Ausbreitung von Corona- hierzu hat die Landesregierung am 16. März 2020 eine Verordnung über infektionsschüt- lnfektionen in der Bevölkerung einzudämmen. Ein milderes Mittel, mit dem ein Schutz vor zende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - Ansteckungen eine Eindämmung der Infektionsausbreitung in ebenso effektiver Weise zu CoronaVO) verkündet. Am 17. März 2020 hat die Landesregierung die CoronaVO durch eine 2. April 2020 Nummer 14 erzielen wäre, ist nicht ersichtlich. Der derzeitige Anstieg der Infektionsfalle erfordert, dass 3 4 9
10 neue Ansteckungen so weit als möglich minimiert werden. Dies ist nur möglich, wenn jegli- che Kontakte, die nicht im Sinne der Ausnahmemöglichkeiten nach I. Ziffer 2 liegen, unter- Rechtsbehelfsbelehrung: bunden werden. Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider- Das Verbot ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Den Einschränkungen der Freiheit spruch bei der Stadt Blumberg, Hauptstraße 97, 78176 Blumberg erhoben werden. Nummer 14 2. April 2020 der Person, der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der Unverletzlichkeit der Wohnung und der allgemeinen Handlungsfreiheit stehen, wie oben dargestellt, erhebliche gesundheit- liche Gefahren bei der unkontrollierten und nicht mehr nachverfolgbaren weiteren Verbrei- Hinweis: tung des Coronavirus sowie die Gefahr einer akuten und schwerwiegenden Überlastung der Gesundheitsversorgung gegenüber. Bei der Abwägung überwiegen unstreitig die Rechtsgu- Diese Allgemeinverfügung kann bei der Stadtverwaltung Blumberg, Hauptstraße 97, 78176 ter des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen sowie des Gesundheits- Blumberg aufgrund der Schließung der Rathäuser auf Nachfrage eingesehen werden. Sie ist schutzes der Bevölkerung. außerdem über die Internetseite der Stadt Blumberg abrufbar www.stadt-blumberg.de. Die Allgemeinverfügung ist gemäß §§ 28 Abs. 3 i. V. m. 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Wi- Die Verhältnismäßigkeit der Verfügung wird insbesondere auch dadurch gewährleistet, dass derspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung. durch die unter I. Ziffer 2 genannten Ausnahmen das Verlassen des Hauses in triftigen Grün- den weiterhin möglich bleiben. Blumberg, den 31. März 2020 In Anbetracht der massiv einschränkenden Maßnahme in Form der Ausgangssperre wurde die Verhängung der Ausgangssperre auf 14 Tage begrenzt. Das Robert-Koch-Institut und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehen derzeit davon aus, dass die Inkubationszeit des Markus Keller Coronavirus Sars-CoV-2 bis zu 14 Tage beträgt. Bürgermeister Zudem kann in begründeten Fällen bei der Stadt Blumberg eine nicht von I. Ziffer 2 Aus- nahme beantragt werden, z. B. bei Beerdigungen naher Verwandter. Die Verordnung der Landesregierung bleibt unabhängig von dieser Allgemeinverfügung bestehen. Es wird auf die Vorschrift des § 75 Absatz 1 Nr. 1 IfSG hingewiesen, wonach derjenige, der einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG zuwiderhandelt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Die Androhung der Anwendung unmittelbaren Zwanges folgt aus §§ 49 Absatz 2, 52 Absatz 2 und 4 PolG, § 2 Nr. 2 LVwVG. Hierbei wurde insbesondere beachtet, dass unmittelbarer Zwang nur angewandt werden darf, wenn der polizeiliche Zweck auf andere Weise nicht erreichbar erscheint. Die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes oder der Ersatz- vornahme vor Anwendung des unmittelbaren Zwanges kommt als milderes Mittel nicht in Amtsblatt der Stadt Blumberg Betracht, wenn nach den gesamten Umständen entweder die Aussichtslosigkeit eines milde- ren Zwangsmittels von vornherein feststeht oder wenn mit Rücksicht auf die andernfalls für ein bedeutendes Rechtsgut drohende Gefahr die mit dem Versuch, den Willen des Verpflich- teten zunächst durch ein milderes Zwangsmittel zu beugen, verbundene Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann. Hiervon ist insbesondere – wie vorliegend – bei Maßnah- men gesundheits- oder seuchenrechtlicher Art, bei der die Maßnahme keinen Aufschub dul- det, auszugehen. Zu berücksichtigen war hierbei insbesondere auch der Umstand, dass be- reits ein einmaliger Verstoß gegen die getroffenen Anordnungen aufgrund der verhältnis- mäßig hohen Übertragbarkeit und der häufig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsver- läufen eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Gesundheit darstellen würde. Aufgrund der ohnehin dynamischen Verbreitung des Coronavirus erweist sich daher ausschließlich die Androhung unmittelbaren Zwanges als geeignet, erforderlich und angemessen. AKTUELL 5 6 BLUMBERG
Diese Allgemeinverfügung kann bei der Stadtverwaltung Blumberg, Hauptstraße 97, 78176 Blumberg aufgrund der Schließung der Rathäuser auf Nachfrage eingesehen werden. Sie ist AKTUELL BLUMBERG Amtliche Bekanntmachung der Stadt Blumberg außerdem über die Internetseite der Stadt Blumberg abrufbar www.stadt-blumberg.de. Änderung der Allgemeinverfügung Die Allgemeinverfügung ist gemäß §§ 28 Abs. 3 i. V. m. 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Wi- derspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung. der Stadt Blumberg für den Stadtteil Riedböhringen über eine Ausgangssperre anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 Blumberg, den 01. April 2020 und der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 01. April 2020. Markus Keller Die Stadt Blumberg erlässt auf der Grundlage des § 28 Absatz 1 Satz 2, 1 des Infektionsschutz- Bürgermeister gesetzes (lfSG) in Verbindung mit § 1 Absatz 6 Satz 1 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 19. Juli 2007 (IfSGZustV), §§ 49 ff. des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) und aufgrund des § 35 Satz 2 des Lan- desverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung: I. 1. Nr. 2 der Allgemeinverfügung vom 31.03.2020 wird wie folgt ergänzt: 2.12 Bewohner des Stadtteils Riedböhringen dürfen sich innerhalb des Stadtteils Riedböhringen sportlich betätigen und an der frischen Luft bewegen. Allerdings aus- schließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sons- tige Gruppenbildung. 2.13 Tierärztinnen und Tierärzte zur Versorgung landwirtschaftlicher Nutztiere, Heimtiere und in amtlicher Tätigkeit (Schlachttier- und Fleischuntersuchung). II. Amtsblatt der Stadt Blumberg 2. Im Übrigen bleibt die Allgemeinverfügung vom 31.03.2020 unverändert. Begründung: Die Nr. 2 der Allgemeinverfügung vom 31.03.2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Schwarzwald-Baar-Kreis und hier insbesondere in Blumberg im Stadtteil Riedböhringen wurden durch die nunmehr erlassenen Regelungen ergänzt, um die Ausgangssperre und die hierzu ergangenen Ausnahmen von der Ausgangssperre zu präzisieren. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider- spruch bei der Stadt Blumberg, Hauptstraße 97, 78176 Blumberg erhoben werden. 2. April 2020 Nummer 14 Hinweis: 1 2 11
12 Nummer 14 2. April 2020 Amtsblatt der Stadt Blumberg BLUMBERG AKTUELL Fragenkatalog Allgemeinverfügung Riedböhringen Frage Darf mich mein Lebensgefährte / meine Lebensgefährtin von außerhalb noch besuchen? Darf ich, als Riedböhringer Bürger, meinen Lebensgefährten / meine Lebensgefährtin von außerhalb noch besuchen? Antwort JA, der Lebensgefährte / die Lebensgefährtin darf mich in Riedböhringen besuchen. NEIN, es gilt eine Ausgangssperre. Frage Dürfen wir noch in den Garten? Antwort JA, dies gehört zur häuslichen Unterkunft. Frage Darf ich noch alleine spazieren gehen / joggen / Sport treiben? Antwort JA, aufgrund der Änderung der Allgemeinverfügung ab dem 02.04.2020 Frage Darf ich innerhalb Riedböhringen umziehen? Antwort JA, jedoch nicht mit mehreren Personen (max. 2 Personen z. B. für Transport von Sperrgut) Frage Darf ich meinen Betrieb in Riedböhringen weiterführen? Antwort JA.
BLUMBERG AKTUELL Amtsblatt der Stadt Blumberg Nummer 14 2. April 2020 13 Frage Darf eine Firma /Handwerker einen Auftrag in Riedböhringen ausführen? Antwort JA, jedoch ist der Sicherheitsabstand zu den Bewohnern einzuhalten. Persönlicher Kontakt ist zu vermeiden. Frage Darf ich Arbeitsmaterial in meinem Betrieb in Riedböhringen für meine Tätigkeit im Homeoffice holen? Antwort JA. Frage Darf ich im Wald Holz verarbeiten? Antwort NEIN, da dies nicht dringend erforderlich ist. Frage Benötigen Mitarbeiter aus Riedböhringen die außerhalb arbeiten eine Arbeitsbescheinigung? Antwort JA, diese kann der Arbeitsgeber ausstellen. Frage Darf der Physiotherapeut in Riedböhringen noch Hausbesuche machen? Antwort JA. Frage Darf ich auf den Friedhof um die Grabpflege zu machen (gießen)? Antwort Aufgrund zahlreicher Anfragen haben wir die Allgemeinverfügung vom 31.03.2020 JA. nochmals angepasst und ab dem 02.04.2020, 00:00 dürfen Bewohner des Stadt- teils Riedböhringens sich sportlich betätigen und an der frischen Luft bewegen. Aus- schließlich jedoch alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung!
14 Nummer 14 2. April 2020 Amtsblatt der Stadt Blumberg BLUMBERG AKTUELL Kaufen Sie lokal! Unterstützen Sie die Händler und Gastronomen vor Ort! Jetzt Online: www.suedbaar-handelt.de
Stadtbibliothek Blumberg Tevesstr. 49, 78176 Blumberg, Telefon 07702/3636, Fax 419207 bibliothek@stadt-blumberg.de www.stadt-blumberg.de/stadtbibliothek Anmeldeformular AKTUELL BLUMBERG Familienname:______________________________________________ Ihre 24 h Bibliothek Vorname:__________________________________________________ Geburtsdatum:______________________________________________ Kostenlose Nutzung des Angebots Straße:_____________________________________________________ Onleihe unserer Stadtbibliothek Wohnort:__________________________________________________ Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus schränken uns in unserem Alltag sehr Telefon:___________________________________________________ ein, weshalb die Stadt Blumberg den Alltag ein bisschen interessanter gestalten möchte. Die Onleihe ermöglicht es rund um die Uhr von zu Hause oder von unterwegs knapp Nationalität:___________Email-Adresse:__________________________ 28.000 digitale Medien wie z. B. eBooks, eAudios oder eLearning-Videos auszuleihen. Geschlecht: O weiblich O männlich Elektronische Bücher können nicht nur auf speziellen eBook-Readern gelesen werden, sondern auch auf Computern, Tablets und Handys. Lesernummer: _____________( wird von der Bibliothek ausgefüllt) Möchten Sie dieses tolle Angebot in Zeiten von Corona bis Ich bestätige hiermit, dass ich die Geschäftsbedingungen der Bibliothek zur 18.04.2020 kostenlos nutzen? Kenntnis genommen habe. Ich bin damit einverstanden, dass meine So funktioniert’s: persönlichen und die aus der Benutzung entstehenden Daten ausschließlich für die Zwecke der Stadtbibliothek mittels EDV gespeichert und verarbeitet • Anmeldeformular ausfüllen werden. Blumberg • per Mail an die Stadtbibliothek Blumberg bibliothek@stadt-blumberg.de senden • nach erfolgreicher Bearbeitung durch das Bibliotheksteam erhalten Sie die Anmeldedaten Stadtbibliothek für die Onleiheregistrierung mit Anwendungshinweisen __________________________________________________________ • Anwendungshinweise befolgen und los geht’s mit der digitalen Ausleihe von zu Hause Ort, Datum Unterschrift oder von unterwegs Amtsblatt der Stadt Blumberg Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage: Bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre: https://www.stadt-blumberg.de/stadtbibliothek.html oder auf Name der Mutter oder des Vaters:_______________________________ https://www.onleihe.de/schwalbe/frontend/welcome,51-0-0-100-0-0-1-0-0-0-0.html Ihr □ Ich bin damit einverstanden, dass meine Tochter/mein Sohn einen Leseausweis der Stadtbibliothek erhält und Bücher, CDs oder andere elektronische Medien ausleiht. Für evtl. daraus entstehende Schäden hafte ich Bürgermeister wie ein Benutzer entsprechend den Geschäftsbedingungen der Markus Keller Stadtbibliothek Blumberg. (Die Geschäftsbedingungen liegen in der Bibliothek aus und befinden sich auch auf unserer Homepage.) 2. April 2020 Nummer 14 __________________________________________________________ 15 Ort, Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
16 Nummer 14 2. April 2020 Amtsblatt der Stadt Blumberg BLUMBERG AKTUELL NACHRICHTEN AUS DER STADT FÜTZEN Vorgezogener Redaktionsschluss für die Kalenderwochen 15 und 16 Vereine In der Kalenderwoche 15 (Erscheinungstag Mittwoch, den 08.04.2020) wird der Redaktionsschluss auf Freitag, den 03.04.2020, 12.00 Uhr vorverlegt. Freiwillige Feuerwehr Für die Kalenderwoche 16 (Erscheinungstag Donnerstag, den Abt. Fützen 16.04.2020) ist am Donnerstag, den 09.04.2020, 12.00 Uhr Re- daktionsschluss. Eingaben, die nach den o. g. Redaktionsschluss-Terminen einge- Die für Freitag, 03.04. terminierte Altmetallsammlung wird auf- reicht werden, können nicht berücksichtigt werden. grund der Bestimmungen durch das Coronavirus verschoben. Gerne sammeln die Kameraden der Feuerwehr Abt. Fützen das Altmetall zu einem späteren Zeitpunkt. Zweckverband Pflegeheim Ein Ersatztermin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Haus Wartenberg Vielen lieben Dank! Unser Dankeschön gilt diesmal den Angehörigen unserer Be- Landfrauen Fützen Verband Südbaden wohnerinnen und Bewohner. Danke, dass Sie so gut kooperieren und Besuche vermeiden! Monatstreff Ihren Lieben geht es gut, es finden täglich Betreuungsangebote Unser geplanter Monatstreff am Montag, 06. April, 14.30 statt und eine professionelle Pflege ist stets gewährleistet. Uhr im Vereinsheim findet nicht statt. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien Zuversicht und Beson- nenheit in diesen unruhigen Zeiten. Generalversammlung Bleiben Sie gesund! Die geplante Generalversammlung am Freitag, 24. April 2020 findet ebenfalls nicht statt. AUS DER KERNSTADT RIEDBÖHRINGEN Vereine Vereine Kath. Frauengemeinschaft Blumberg Bergli Hexen Riedböhringen Liebe Mitglieder der katholischen Frauengemein- Altpapiersammlung Absage schaft Blumberg, Die für den 04. April geplante Altpapiersammlung in Riedböh- auch unsere Gemeinschaft kann aus aktuellem Anlass leider ringen muss aufgrund der aktuellen Gefahrenlage durch den nicht zusammenkommen. Da niemand vorhersagen kann, wie Coronavirus leider abgesagt werden. sich diese Krise weiterentwickelt, hat sich die Vorstandschaft Ein Ersatztermin wird rechtzeitig bekannt gegeben – wir freuen entschlossen, bis auf Weiteres alle geplanten Veranstaltungen uns darauf ,Ihr Altpapier zu einem späteren Zeitpunkt einsam- einschließlich des Ausfluges abzusagen. Die im Voraus geleiste- meln zu können. ten Zahlungen werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Wir sind sicher, Ihr Gottvertrauen und der Mut, positiv in die Zukunft zu schauen hilft Ihnen dabei, diese für alle schwere Zeit KIRCHEN durchzuhalten. Wenn sich die Lage entspannt, freuen wir uns darauf, wieder in Gemeinschaft und hoffentlich bei guter Ge- sundheit zusammenzukommen. Sie erfahren durch das Blättle Das öffentliche kirchliche Leben ruht. In dieser Zeit läuten und die regionalen Zeitungen, wann es wieder soweit ist. jeden Tag um 15:00 h die Glocken unserer Kirchen zum ökumenischen Gebet. Vergessen wir das Beten nicht! NACHRICHTEN AUS Für die Kranken genauso, wie für die Gesunden und diejenigen, DEN STADTTEILEN die helfen. Die Psalme aus der Bibel verbinden uns mit denen, die schon lange vor uns geglaubt und Nähe gesucht haben. Zu Gott und EPFENHOFEN zu Menschen. Als Gebet für die vor uns liegenden Tagen Worte nach dem Psalm 43 Ortsverwaltung Gott, EWIGER, ich such’ dich jetzt. Sei Du mein Halt! Der diesjährige Dorfputz, welcher für Sams- Sende mir Licht in die Dunkelheit und ein Wort, an tag, den 4. April geplant war, wird aufgrund das ich mich halten kann. der Verordnung der Landesregierung über Sende DEIN Licht und DEINE Wahrheit, dass sie mich leiten auf dem Weg des Lebens und infektionsschützende Maßnahmen gegen die mich DIR näherbringen, Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2, abgesagt. dorthin, wo die Quelle des Lebens und der Kraft ist. Über eine Durchführung zu einem späteren Zeitpunkt wird ge- Gott, EWIGER, DU bist der Trost meiner Seele, gebenenfalls informiert. meine Freude in dem Klang der Musik Daniel Hallaj, Ortsvorsteher und die Quelle des Dankens.
BLUMBERG AKTUELL Amtsblatt der Stadt Blumberg Nummer 14 2. April 2020 17 Was betrübst du dich, meine Seele, Misereor und bist so unruhig in mir? IBAN: DE75 3706 0193 0000 1010 10 Halte fest an Gott und vertraue, BIC: GENODED1PAX, Pax-Bank Aachen dann wird sich deine Klage verwandeln in einen Spendenkonto Reigen. IBAN DE77 6945 0065 0246 0047 91 Und ich werde Gott dem EWIGEN danken, SWIFT-BIC SOLADES1VSS denn Gott ist die Quelle meiner Kraft Name der Bank Sparkasse SWB und des Lebens. Kirchengemeinde Blumberg Gottes Segen für Sie verbunden mit dem Wunsch, Bitte bei allen Spenden den Verwendungszweck dass Sie gesund bleiben. und für welche Pfarrei gespendet wird angeben!! Gabriele Remane, evangelische Pfarrerin Das Pfarrbüro ist nur noch telefonisch oder per Karheinz Brandl, römisch - katholischer Pfarrer E-Mail erreichbar Guido Palazzari und Stefan Hesse, alt katholische Pfarrer Tel. 07702 / 2421 Kontaktdaten der einzelnen Gemeinden Fax 07702 / 9371 Evangelische Kirchengemeinde Blumberg www.kath-kirche-blumberg.de Das Pfarrbüro in der Friedhofstraße 13 nur noch telefo- St.Andreas.Blumberg@web.de nisch oder per E-Mail zu erreichen. Gemeindereferentin Frau Martina Gold: Telefon Büro: 07702/41236 Gemref.blumberg@web.de E-Mail: gruppenamt@ev-kirche-blumberg.de Homepage: evkircheblumberg.de Katholische Pfarrgemeinden Handy Pfarrerin Remane: 0151.58557960 E-Mail Pfarrerin Remane: gabriele.remane@gmx.de der Alt-Katholiken Blumberg Römisch- katholische Pfarrgemeinden: und Kommingen St. Andreas Blumberg St. Genesius Riedböhringen ........ Liebe Schwestern und Brüder! Telefon Büro: 07702.2421 Auch wenn wir derzeit keine Gottesdienste miteinander feiern E-Mail: st.andreas.blumberg@web.de können und uns auch sonst - aus gutem Grund - kaum begeg- Katholische Pfarrgemeinden der Alt – Katholiken nen, sind wir im Gebet miteinander verbunden. Darüber hinaus Blumberg und Kommingen stehen wir Euch von Herzen gerne für Seelsorgespräche am Kontakte: Telefon zur Verfügung oder einfach nur zum Plaudern. Pfarrer Guido Palazzari, Hauptstraße 95, 78176 Blumberg Senioren und Hilfsbedürftigen aus unseren Gemein- Telefon: 07702.41110 den stehen Pfr. Palazzari und Pfr. Hesse bei der Er- Mobil: 0160.4219683 ledigung ihres Alltags, wie zum Beispiel Einkäufe, E-Mail: blumberg(at)alt-katholische Apotheke etc., zur Verfügung. Pfarrer Stefan Hesse, Im Nohl 13, 78176 Kommingen Rufen Sie uns einfach an! Telefon: 07736.413 Am Palmsonntag segnen wir in unseren Gemeinden die Palm- Mobil: 0151.17022204 zweige, um sie den Gläubigen anschließend mitzugeben. Aus E-Mail: kommingen(at)alt-katholische.de bekannten Gründen ist das in diesem Jahr nicht möglich. Darum verteilen wir die gesegneten Palmzweige mit dem Sonn- tagsevangelium und einem Segenspruch an die Haushalte un- serer Gemeinden. Römisch-katholische Kontakt: Pfarrgemeinden: Alt-Katholische Randen-Wutachtalgemeinden St. Andreas Blumberg, Pfarrer Guido Palazzari, Hauptstr. 95, 78176 Blumberg, St. Genesius Riedböhringen, Telefon: 07702.41110, St. Martin Riedöschingen, St. Vitus Fützen, Mobil: 0160.4219683 , E-Mail: blumberg (at) alt-katholisch.de St. Martin Hondingen, St. Nikolaus Achdorf, Pfarrer Stefan Hesse, Im Nohl 13, 78176 Kommingen, St. Cyriak Kommingen, St. Gallus Epfenhofen Telefon: 07736.413, Pfarrgemeinderatswahl am 05.04.2020: Mobil: 0151.17022204 , E-Mail: kommingen (at) alt-katholisch.de Onlinewahl ist möglich bis zum 03.04. um 18.00 Uhr Die Abgabefrist für die Briefwahl ist der 05.04. um 12.00 Uhr, bis dahin müssen die Unterlagen im Pfarrbüro sein. NACHRICHTEN AUS DEM KREIS Die öffentliche Auszählung (Corona VO der Landesregierung Baden Württemberg § 3 Absatz 6 Ziffer 2 für Versammlungen/ Veranstaltungen) der Briefwahl findet ab 15.00 Uhr im Saal un- ter der Kirche in Blumberg statt. Unter allen teilnehmenden Per- Landratsamt sonen muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Erstkommunion – Firmung Überholspur der B 314 bei Blumberg – Alle Erstkommunionfeiern sowie die Firmung sind abgesagt. „Randenaufstieg" bis Ende Oktober an Neue Termine stehen noch nicht fest. Wochenenden und Feiertagen gesperrt Falls noch Fragen sind, wenden Sie sich bitte direkt an das Pfarr- büro-Tel. oder per E-Mail. Ziel: mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärmbe- lastung für die Anwohner Liebe Schwestern und Brüder, Die Verkehrsbehörde des Landratsamtes Schwarzwald-Baar- wegen der Corona-Krise ist die seit über 60 Jahren übliche Kol- Kreis hat auch im Jahr 2020 den sogenannten „Randenaufstieg" lekte am 5. Fastensonntag für unser Hilfswerk Misereor in die- im Zuge der B 314 bei Blumberg wieder teilweise gesperrt - sem Jahr nicht möglich. vom 3. April bis 25. Oktober. Die Sperrung der Überholspur in Wir Bischöfe bitten Sie, unserem Aufruf Beachtung zu schenken den Vorjahren hatte den erhofften Erfolg gebracht - weniger und Ihre Spende direkt auf das Konto von Misereor zu über- Motorenlärm für die Anwohner und mehr Sicherheit für alle weisen: Verkehrsteilnehmer.
18 Nummer 14 2. April 2020 Amtsblatt der Stadt Blumberg BLUMBERG AKTUELL Die Sperrung gilt ab Freitag, 3. April. Gesperrt ist die Überholspur geöffnet bleiben können, wenn der Betrieb diszipliniert und ge- auf einer Länge von zirka 750 Metern im Bereich der „Sonnen- regelt abläuft. Daher erfolgt der dringende Appell, folgende Re- hofkurve". Die Sperrung gilt immer über das Wochenende bis geln und Hinweise zu beachten: zum folgenden Montag, 8 Uhr, sowie an Feiertagen. • Anlieferungen sollten nur erfolgen, wenn sie dringend not- Bereits in den Vorjahren ordnete die Verkehrsbehörde des wendig sind. Wertstoffe sollten zu Hause gesammelt werden Schwarzwald-Baar-Kreises eine solche Sperrung über das Wo- und bereits dort in jeweilige Abfallarten getrennt werden, da- chenende und während der Feiertage an. Hintergrund für die mit diese zügig in die jeweiligen Container gegeben werden Maßnahme ist wie in der Vergangenheit, dass sich Beschwer- können, so dass möglichst wenig Zeit auf dem Wertstoffhof den von Anwohnern im Blumberger Stadtteil Randen über un- benötigt wird. Auf Kleinstanlieferungen sollte verzichtet wer- zumutbaren Verkehrslärm - vor allem an schönen, sonnigen den. Wochenenden - häuften. Gleichzeitig wurde bei zahlreichen • Für Grüngutanlieferungen können alternativ die Kompostan- Verkehrskontrollen festgestellt, dass einzelne Motorradfahrer lagen in Villingen und Hüfingen genutzt werden. Diese sind den Randenaufstieg als illegale Rennstrecke missbrauchten und auch deutlich länger geöffnet (Montag bis Freitag von 7.30 bis so die Verkehrssicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern ge- 12 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr, Samstag von 7.30 bis 13 Uhr). fährdeten. Auch die teilweise extreme Lärmbelästigung der An- • Der gebotene Mindestabstand von zwei Metern zu anderen wohner konnte nicht länger toleriert werden. Besuchern sowie zum Betriebspersonal ist unbedingt einzu- Die Sperrung der Überholspur führte in der Vergangenheit halten. dazu, dass sowohl die illegalen Rennen als auch die Lärmbe- • Es soll immer nur eine Person das Auto verlassen, es sei denn, lastung nahezu vollständig eingedämmt werden konnten. Das für die Entladung von schweren Gegenständen sind zwei Landratsamt rechnet damit, dass es für die Sperrung auch in Personen notwendig (zum Beispiel Kühlschrank). Es muss ein- diesem Jahr wieder Personal- und Sachkosten von insgesamt geplant werden, dass das Betriebspersonal aus Gründen des zirka 23.000 Euro aufwenden muss. Infektionsschutzes nicht beim Entladen helfen kann. Motorradfahrer, die sich an die Verkehrsregeln halten und • Gerät zum Entladen, wenn nötig (ggf. Besen, Gabel), sowie am Wochenende einfach eine schöne Ausfahrt unternehmen Handschuhe müssen selbst mitgebracht werden. möchten, sollen weiterhin auch die B 314 befahren dürfen. Die • Anweisungen des Betriebspersonals sind zu befolgen. Was Kreisbehörde legt Wert auf die Feststellung, dass die Sperrung nicht den Annahmekriterien entspricht, muss wieder mitge- von denen zu verantworten ist, die in der Vergangenheit kei- nommen werden - ohne lange Diskussionen. nerlei Einsicht zeigten. Leider haben frühere Versuche, die Raser Für jeden Standort ist geregelt, dass nur eine begrenzte Anzahl auf der Randenstrecke zur Räson zu bringen, nicht gefruchtet. weniger Fahrzeuge eingelassen werden. Notfalls werden nur Geschwindigkeitsbeschränkungen, die nur für Motorradfahrer noch ein oder zwei Fahrzeuge eingelassen. Hierdurch kann es angeordnet wurden, hatten nicht den gewünschten Erfolg, zu Warteschlangen vor den Einfahrtstoren kommen. An al- ebenso wenig vermehrte Kontrollen durch die Polizei. Daher ist len Sammelstellen ist mit längeren Wartezeiten zu die teilweise Sperrung an Wochenenden und Feiertagen, die rechnen. leider alle Verkehrsteilnehmer trifft, unumgänglich. Anlieferungen von Bürgern anderer Landkreise werden abge- Neben der Sperrung der Überholspur wird es im Bereich des wiesen. Randenaufstiegs eine verstärkte Polizeipräsenz geben Bei Nichteinhaltung der Regeln ist der Landkreis gezwungen, die Sammelstellen zu schließen. Antrag auf Entschädigung nach Die Müllumschlagstation Tuningen und die Deponie Talheim (Landkreis Tuttlingen) sind weiterhin für Privatanlieferer geschlos- Infektionsschutzgesetz an Landratsamt sen. Dies betrifft sowohl Sperrmüll- oder Restmüllanlieferungen, Ab sofort können Anträge auf Entschädigung nach dem Infek- Bauschutt und sonstige Abfälle aus privaten Haushalten. Hier- tionsschutzgesetz (§ 56 IfSG) per Post oder Fax an das Land- von nicht betroffen sind Anlieferungen der Kommunalen Müll- ratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis gerichtet werden. Den Antrag abfuhr sowie Anlieferungen von Gewerbeabfällen. gibt es auf der Homepage des Landratsamtes: www.lrasbk.de Die Entsorgungsinfrastruktur wird über die regelmäße Hol- . Die Adresse für Anträge lautet: Landratsamt Schwarzwald- sammlung von Rest- und Biomüll sowie Altpapier sichergestellt. Baar-Kreis – Entschädigung -, Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen- Sollte das Behältervolumen nicht ausreichen, können kosten- Schwenningen. pflichtige Mehrbedarfssäcke zur Abholung bereitgestellt werden. Hintergrund (§ 56 IfSG - Auszug): Sperrmüllabholungen finden bis auf Weiteres wie gewohnt auf Wer auf Grund des Infektionsschutzgesetzes als Ausscheider, Anmeldung statt. Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sons- Nähere Informationen unter www.abfall.Lraskb.de tiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit SONSTIGES unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienst- ausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Schon viele Anträge auf Soforthilfe Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder An- steckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Handwerkskammer Konstanz arbeitet auf Hoch- Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen touren – Hotlinezeiten ausgeweitet nicht befolgen können. Rund 300 Anträge auf Landes-Soforthilfe hat die Handwerks- Vollständiger Gesetzestext unter: https://www.gesetze-im-in- kammer Konstanz am Donnerstagvormittag (Stand 12:30 Uhr) ternet.de/ifsg/__56.html bereits erhalten. Die Soforthilfe soll Unternehmen dabei un- terstützen, akute Liquiditätsengpässe überbrücken zu können. Handwerkskammern und IHKs sind in das Programm einge- Recyclingzentren und Wertstoffhöfe bunden, um den Abwicklungsprozess zu beschleunigen. Die Recyclingzentren, Wertstoffhöfe, Kompostanlagen und „Wir arbeiten nun mit einem großen Team auf Hochtouren, da- Grüngutsammelstellen sind derzeit bis auf Weiteres zu den üb- mit die Anträge schnell an die L-Bank weitergeleitet und dort lichen Öffnungszeiten geöffnet. Auch die Schadstoffsammlung final bearbeitet werden können“, sagt Georg Hiltner, Hauptge- findet wie gewohnt statt. Hierdurch soll sichergestellt werden, schäftsführer der Handwerkskammer Konstanz. Er rechnet mit dass die Holsammlung über die Müllbehälter bzw. den Gelben mehreren 1.000 Anträge auf Soforthilfe, die in den nächsten Ta- Sack nicht überfrachtet wird und dass nicht vermehrt illegale gen eintreffen. Ablagerungen stattfinden. Zur Unterstützung der Unternehmen hat die Handwerkskam- Allerdings weist das Amt für Abfallwirtschaft des Landratsam- mer Konstanz auch ihre Hotlinezeiten ausgeweitet. Die 07531- tes Schwarzwald-Baar-Kreis ausdrücklich darauf hin, dass die 205-201 ist nun Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr er- Abfallanlagen im Hinblick auf den Corona-Infektionsschutz nur reichbar, um Fragen der Unternehmen zu beantworten.
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