Markt Buttenheim - e-Mobil - Marktgemeinde Buttenheim - im Markt Buttenheim
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MARKTANZEIGER für Buttenheim Dreuschendorf · Frankendorf · Gunzendorf · Hochstall · Kälberberg · Ketschendorf · Stackendorf · Tiefenhöchstadt Amtsblatt für die Marktgemeinde Buttenheim Bekanntmachungen Kirchliche Nachrichten · Vereinsnachrichten 20. Jahrgang Freitag, 21. Mai 2021 Nummer 19 / 20 Markt Buttenheim – e-Mobil Sie möchten Teil einer völlig neuen Entwicklung sein, suchen Sie erhalten die Kundenkarten gegen eine Gebühr ein Geschenk für Technikbegeisterte, benötigen kurzfristig von 10,- Euro ein Auto oder möchten einfach nur mal damit fahren??? ➢ im Bürgerbüro im Erdgeschoss unseres Rathauses, Dann können Sie beim Markt Buttenheim ➢ in der Geschäftsstelle der Regionalwerke Bamberg einen VW ID.3 Performance mieten! in der Ludwigstraße 23 in Bamberg und ➢ bei den anderen teilnehmenden Gemeinden: Die üblichen Ressentiments gegen Elektrofahrzeuge wischt Altendorf, Baunach, Burgebrach, Frensdorf, Gundels- der kleine Flitzer mit Links vom Tisch: Der neue VW ID.3 Per- heim, Hirschaid, Litzendorf, Oberhaid, Pettstadt, Rattels- formance bringt satte 204 PS auf die Straße und mit einer dorf, Scheßlitz, Schlüsselfeld, Stegaurach, Strullendorf Reichweite von ca. 400 (tatsächlich gefahrenen) Kilometern und Zapfendorf. bringt er Sie im täglichen Gebrauch eigentlich überall hin. Bisher standen den Bürgerinnen und Bürgern der Region Die Kosten für die Inanspruchnahme belaufen sich zwischen Bamberg insgesamt 18 BMW i3 zur Verfügung. Die Weiter- 6,- Euro für eine Stunde bis zu 199,- Euro für eine ganze führung des E-Carsharing erfolgt künftig in 15 von 17 Woche. Gemeinden mit Fahrzeugen von Volkswagen. Die Übergabe der insgesamt 15 Fahrzeuge an die Vertreter der am E-Cars- Weitere Informationen auch unter haring teilnehmenden Gemeinden, zusammen mit Vertre- www.regionalwerke-bamberg.de/e-carsharing tern vom Volkswagenzentrum in der Kronacher Straße in Bamberg fand am Montag, 10. Mai 2021, statt. Gebucht werden kön- nen die Fahrzeuge von Bürgerinnen und Bür- gern der Stadt und des Landkreises Bamberg. Eine Kundenkarte der Regionalwerke Bamberg ermöglicht die Nutzung der Fahrzeuge rund um die Uhr. Über diese Kun- denkarte wird auch sichergestellt, dass der Nutzer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Freitag, 21. Mai 2021 350 AMTLICHE MITTEILUNGEN Die Marktgemeinde Buttenheim informiert: Abfuhrtermine „Gelber Sack” Terminvorschau – Marktgemeinderatssitzungen Donnerstag, 10. Juni 2021 um 19.00 Uhr Dienstag, 1. Juni: Donnerstag, 1. Juli 2021 um 19.00 Uhr Buttenheim, Donnerstag, 29. Juli 2021 um 19.00 Uhr Dreuschendorf, Frankendorf, Öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates QR-Code Markt Buttenheim Gunzendorf, Hinweis zu den Sitzungen: Hochstall, Die Sitzungen finden im Sitzungssaal des Rathauses Buttenheim, Hauptstr. 15, 96155 Buttenheim berberg, Käl statt. Dort kann mit ausreichendem Abstand bestuhlt werden. Die Sitzung ist öffentlich, wir bitten in Ketschendorf, diesem Zuge aber alle etwaigen Besucher immer den notwendigen Mindestabstand zu beachten! Bitte Senftenberg, haben Sie Verständnis, dass der Zutritt zum Sitzungssaal aus Kapazitätsgründen nicht garantiert werden Stackendorf, kann. Zur Einhaltung der aktuellen Pandemiesituation können pro Sitzung max. 8 Personen zugelassen werden. Während der Sitzung ist zwingend eine FFP2-Maske zu tragen. Zutritt zur Sitzung nur mit Tiefenhöchstadt negativem Testergebnis. Für Gäste werden Schnelltests zur Verfügung gestellt. Aufgrund der aktuell geltenden Hygieneregeln ist ein frühzeitiges Erscheinen (mind. 30 Minuten vor Beginn der Sitzung) daher empfehlenswert. Die Tagesordnung zu den Sitzungen kann eine Woche vor Sitzungstermin unter www.buttenheim.de eingesehen werden. Abfuhrtermin „Papiertonne” Montag, 31. Mai Montag, 28. Juni Montag, 26. Juli Informationen zu Öffnung & Service Abfuhrtermin „Biotonne” Ihrer Gemeindeverwaltung Donnerstag, 27. Mai Mittwoch, 9. Juni Liebe Besucherinnen und Besucher, Mittwoch, 23. Juni das Rathaus Buttenheim ist „geöffnet“ und bietet gewohnte Dienstleistungen an – bitte beachten Sie folgende Besonderheiten: Abfuhrtermin „Restmülltonne” Mittwoch, 2. Juni Persönliche Vorsprachen nur mit Termin möglich Mittwoch, 16. Juni Mittwoch, 30. Juni Masken- und Händedesinfektionspflicht Online-Dienst rund um die Uhr: Nutzen Sie unser Bürgerserviceportal unter www.buttenheim.de Wertstoffhof im Landkreis Bamberg: Hirschaid Wir bitten zum Schutz aller um Verständnis für die Richtung Autobahn, zwischen Hirschaid von uns getroffenen Sicherheitsmaßnahmen. und Seigendorf Bleiben Sie gesund! SOMMERZEIT (ab 28. März 2021) Dienstag 15.00 - 18.00 Uhr Sie erreichen uns Montag bis Freitag zu den sonst Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr üblichen Öffnungszeiten unter folgenden Rufnummern: Samstag 9.00 - 15.00 Uhr Bürgeramt, Pass- und Ausweisstelle, 09545 9222 - 20 Standesamt Anmeldeschluss für Geschäftsleitung, Kämmerei, Kasse 09545 9222 - 30 die Sperrmüllsammlung des jeweiligen Quartals Bauamt, Bürgernet 09545 9222 - 40 Donnerstag, 10. Juni – keine Abholung oder unter info@buttenheim.de von Sperrmüll an diesem Tag. Sperrmülltelefon: 0951 85-555
351 Freitag, 21. Mai 2021 Marktgemeinde Buttenheim Dienststunden im Rathaus Effektive Wildtierrettung beginnt Montag Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr vor der Mahd – jetzt Kitzretter werden und 13.00 - 15.30 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Die Mahd von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr steht an. Der Termin fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vie- und 14.30 - 18.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr ler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs Rufnummern sicher wähnen. Doch „Ducken und Tarnen“ schützt zwar vor dem Telefon (0 95 45) 92 22 - 0 Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher. Telefax (0 95 45) 92 22 - 55 E-Mail: info@buttenheim.de Effektive Wildtierrettung beginnt daher bereits vor der Mahd. Ent- 1. Bürgermeister: scheidend ist dabei, die anstehenden Grünschnitt-Termine recht- Herr Michael Karmann 92 22 - 0 zeitig mit dem Jagdpächter abzustimmen und die Mähtechnik Vorzimmer: dem Tierverhalten anzupassen. Es ist vor allem empfohlen, das Frau Anschyla Dotterweich 92 22 - 13 Frau Daniela Hippacher 92 22 - 13 Feld mit dem Grünlandschnitt grundsätzlich von innen nach Geschäftsleitung, Kämmerei: außen zu mähen. So haben Feldhasen oder Fasane während der Herr Peter Münch 92 22 - 31 Mahd die Möglichkeit zur Flucht. Bei der Ernte der Ganzpflanzen- Hauptamt silage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis Frau Martina Römer 92 22 - 34 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg – Standesamt: Frau Michaela Kaiser 92 22 - 21 gerade bei Rehkitzen, die sich instinktiv ducken. Frau Carmen Kramer 92 22 - 25 Bürgerbüro: Das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden, der Einsatz von Wild- Frau Nathalie Albert 92 22 - 22 rettern oder die Vergrämung (Vertreibung) helfen, Wildtierverlu- Frau Nicola Schrade 92 22 - 23 ste zu vermeiden. Derartige Maßnahmen sind wichtig, um tier- Marktanzeiger: Frau Nathalie Albert 92 22 - 22 schutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Vergrämung Bauangelegenheiten, Bodennutzung: kann kostengünstig und sehr effektiv mit Knistertüten, Flatterbän- Herr Josef Dillig 92 22 - 41 dern oder Vogelscheuchen durchgeführt werden. Bereits eine Herr Jürgen Först 92 22 - 42 Herr Peter Wagner 92 22 - 43 Maßnahme zur Vertreibung wirkt, haben Experten herausgefun- Frau Sylke Dorbritz 92 22 - 45 den. Auch hierbei ist der zuständige Jagdpächter gerne behilflich! Kasse/Finanzen: Herr Heinrich Kupfahl 92 22 - 32 Der Landwirt muss, wie alle anderen auch, die Grundsätze des Herr Andreas Hattel 92 22 - 33 Tierschutzes beachten. Dazu gehört, dass Wirbeltieren nicht aus Tourismus und Fremdenverkehr: Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt und erst Frau Dr. Tanja Roppelt 4 40 99 36 recht nicht Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund getötet werden Schülerbetreuung: Herr Ralph Pfeufer 4 40 98 20 dürfen (§ 17 Tierschutzgesetz). Behindertenbeauftragte: In den letzten Jahren kam es hin und wieder vor, dass Landwirte Frau Irene Först 79 17 angezeigt wurden, weil beim Mähen Rehkitze verletzt oder getö- Jugendbeauftragter: Herr Norbert Motzelt 2 98 96 36 tet wurden. In diesen Fällen mussten die Beschuldigten nachwei- Seniorenbeauftragte/-r: sen, dass sie vorbeugende Maßnahmen ergriffen hatten, um Ver- Frau Irmtraut Bayer 95 02 67 letzungen oder den Tod von Wirbeltieren zu vermeiden. Soweit Herr Gerd Büttner 32 28 15 muss es jedoch gar nicht erst kommen, wenn die vorgenannten FAMILIENSTÜTZPUNKT IN DER HAGER VILLA Bürozeiten: Dienstag von 9.00 bis 16.00 Uhr Hinweise beachtet werden. Hauptstraße 60, Buttenheim 3 59 85 89 Neben dem Hilfsangebot der Jagdpächter gibt es auch Vereine aus Bücherei 44 10 46 Freiwilligen, die ihre Hilfe beim Absuchen der Wiesen anbieten. Kläranlage: Herr Manfred Koch und Interessierte Landwirte oder auch engagierte Privatpersonen, die Herr Harald Pühl 12 84 ihre Mithilfe anbieten wollen, können hierzu Informationen auf Zweckverband zur Wasserversorgung www.kitzrettung-oberfranken.de erhalten. der Eggolsheimer Gruppe - Zentrale 4 44 - 170 Notruf bei Wasserrohrbrüchen 82 03 In diesem Zusammenhang auch ein Aufruf an alle Hundeführer Revierleiter Forstrevier Buttenheim und Reiter: Bitte bleiben Sie auf den Wegen und lassen Hunde Herr Diezel (0 95 45) 3 11 93 50 (0160) 90 75 93 78 angeleint! Allein der fremde Geruch reicht oftmals aus, dass die ST ÖRUNGSNUMMER Wildtiermutter ihr Junges nicht mehr annimmt und dieses schutz- Strom (0941) 28 00 33 66 und nahrungslos zurückbleibt. Gas (0941) 28 00 33 55
Freitag, 21. Mai 2021 352 Woher kommt ko unsere Energie Energie?? Spätestens 2050 soll die Energie in Bayern B vollständig aus erneuerbaren Energien bereit erneuerbaren gestellt bereitgestellt werden. Bis dahin ist noch viel zu tun. Aber A woher kommt unsere EEnergie eigentlich heute? Derzeit können kön nnen wir in Buttenheim im immerhin mmerhin schon fast die Hä Hälfte älfte unseres Strombedarfs arfs durch regenerativee Quellen im Gemeindegebiet regenerativ biet decken. Aber Strom ist Gemeindegeb st ja nicht alles. Nehmen wwir den Erdgasverbrauch Erdgasverbrau rauch hinzu, sinkt die Erneuerbaren-Quote E n auf unter 30 %. Aber schon Aber der Heizölverbrauch rauch oder Benzin und Di Heizölverbrau Diesel Verkehrssektor esel aus dem Verkehrssekktor sind hierbei noch garar nicht berücksichtigt. berücksicht igt. Einspeiserdaten ten Buttenheim Erzeugung 2020 2019 2018 Anlagen kwh Anlagen kwh Anlagen kwh Wasser 1 8.719 1 11.724 1 14.146 Photovoltaik 186 4.014.905 170 3.900.093 155 3.716.913 3.7 .716.913 Biomasse 1 3.531.515 1 3.490.818 1 3.544.030 3.5 .544.030 Wind 1 2.701.881 1 2.753.223 1 3.020.148 3.0 .020.148 Summe Erzeu Erzeugung zeugung 189 10.257.020 173 10.155.858 10.155.858 158 10.295.237 10..295.237 Verbrauch Verbrauch Strom Buttenheim enheim Butten 22.312.910 22.320.829 22.320.829 23.691.862 23.6 .691.862 Erdgas Buttenheim enheim Butten 11.657.231 10.905.217 10.905.217 11.796.332 11.7 .796.332 Unterdeckung Unterdecku kung -23.713.121 -23.713 713.121 -23.070.188 -23.070 070.188 -25.192.957 -25.192 192.957 (Quelle: Bayernwerk Bayernw werk Netz GmbH) Wenn wir u unseren CO 2-Ausstoß so weweit eit wie möglich senken wo wollen, llen, dürfen wir also nicht nur an unseren augenblicklichen auggenblicklichen Stromverbrau Stromverbrauch rauch denken. Über kurz ode oder er lang werden auch die B Bereiche ereiche Wärme und d Mobilität zum Klimaschut Klimaschutz tz beitragen müssen, indem m wir auch hier Kohle, Öl uund nd Gas durch Strom m aus Sonne und Wind erset ersetzen. zen. (Quelle: Energieagentur Energieeagentur Nordbayern)
353 Freitag, 21. Mai 2021 mverbrauch in Buttenheim wird daher in den nächste Strom Unser Stromverbrauch en. Eine en Jahren spürbar ansteige nächsten ansteigen. Verdopplung von heute rund 20 auff künftig 40 Millionen Kilo Verdopplung Kilowattstunden ächsten wattstunden ist in den näc nächsten Jahrzehntenn also durchaus realistisch h. Insgesamt wird unser Energieverbrauch natürlich realistisch. h stark zurückgehenn, weil fossile Energieträge zurückgehen, Energieträger m betriebene Wärmepump er wegfallen und mit Strom Wärmepumpen en und enter nutzen. Elektroautos die Energie deutlich effizie Elektroautos effizienter D Trotzdem: Diese ie kann nur von einer Form in eine Energie kommt nicht einfach aus dem Nichts. Si Sie rm umgewandelt werden. Elektrische Energie kann aus andere Form Bewegung und au Licht, Wärme, Bewegung chemischer Energie erzeugt werden. Eine Möglic hkeit, Bewegung in Energiee umzuwandeln, sind Windk Möglichkeit, det sich kraftanlagen. Derzeit befind Windkraftanlagen. befindet rad in der Gemarkung Tiefenh ein Windrad höchstadt, das dem Markt B Tiefenhöchstadt, Buttenheim zugerechnet wi rd. Wie wird. aus der o.g.. Übersicht zu entnehmen iist, erzeugt bereits diese ei ne Windkraftanlage älterer Bauart eine Milliionen Kilowattstunden Stro fast 3 Millionen rom. Das ist etwa so viel wie 125 Photovoltaikanlag Strom. agen im Photovoltaikanlagen Gemeindeg ebiet produzieren und reic Gemeindegebiet Versorgung von 1.000 cht überschlägig für die Ve reicht shalten. 1 000 Hausha shalten Haushalten. Windkraftan nlagen der nächsten Gene Windkraftanlagen eration können auf guten Standorten bereits mehr als 10 Generation Millionen Kiilowattsunden pro Jahr liefe Kilowattsunden ern. liefern. d Erneuerbaren Energien wächst beständig. Trotzdem Der Anteil der m sind noch große Anstren gungen Anstrengungen ine vollständige Umstellung auf regenerative Quellen in die Tat umzusetzen. nötig, um ei eine rd seine letzten Atomkraftw Bayern wird werke im Rahmen des Atomausstiegs Atomkraftwerke spätestens 2022 Atomausstiegs bis spätestens abschalten müssen. Auch deswegen iist rgung in st es notwendig, sich überr die künftige Stromversorg Stromversorgung Süddeutschland Gedanken zu mache Süddeutschland en. Wenn wir es schaffen,, Erneuerbare Energien ve machen. erstärkt verstärkt dezentral vor v Ort auszubauen, mögli ichst in Eigenregie, dann ist die Energiewende einee echte möglichst ance für unsere Gemeinde! Zukunftschan Zukunftschance rmeister Bürgerm Ihr Bürgermeister Michael Karmann Karm Landratsamt Bamberg rechtigt sind neben Landrat, Bürgermeister und Mitglieder des Kreistages auch der BLSV, der Bayer. Sportschützenbund sowie Langjährige Ehrenamtliche - Vorschläge gesucht! der Bayer. Rad- und Kraftfahrerbund Solidarität. Im kulturellen und sozialen Bereich sind es die Vorsitzenden der Verbände, Ver- Anregungen zur Ehrung von Ehrenamtlichen können ab eine oder sonstigen gemeinnützigen Organisationen. sofort am Landratsamt eingereicht werden. Die Vorschläge können bis 1. Juli 2021 beim Landratsamt Bam- Ehrenamtliche sollen für ihr 20- bzw. 10-jähriges Engagement in berg, Fachbereich Kultur und Sport, eingereicht werden. Ent- den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Gesellschaftspolitik sprechende Formulare können im Internet unter www.landkreis- zum Wohle des Landkreises ausgezeichnet werden – das hat der bamberg.de/Leben/Ehrenamt/Ehrungen abgerufen werden. Für Kultur- und Sportausschuss des Landkreises Bamberg vor Jahren weitere Informationen steht Martina Alt (Tel. 0951 85-622) gerne beschlossen. Zusätzlich wurde ein Sonderpreis in Form eines zur Verfügung. Geldpreises für Vereine mit hervorragender Jugendarbeit ins Leben gerufen. Anze ig e n an n a h me fü r g ewe rblich e u n d p rivate An ze ige n: Vor diesem Hintergrund nimmt das Landratsamt Bamberg ab sofort wieder Vorschläge für zu Ehrende entgegen. Vorschlagsbe- CARO Druck & Verlag GmbH Telefon 09543 40600 · Fax 40601 · e-mail: info@carodruck.com
Freitag, 21. Mai 2021 354 Ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer gesucht! Seit 2018 können sich Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, die nicht mehr mobil sind, am Dienstag- und Donners- tagvormittag in der Zeit von 8 bis 13 Uhr kostenlos zum Arzt, zum Einkaufen, zu Behörden oder zu Freunden und Bekann- ten fahren lassen. Um dieses Angebot auf Dauer zuverlässig und regelmäßig anbieten sowie um die steigende Nachfrage abdecken zu kön- nen, suchen wir deshalb ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer zur Unterstützung. Wenn Sie an diesem Bürgerprojekt aktiv mitwirken möchten, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt des Marktes But- tenheim unter 09545 9222-20 oder per Email an buergerbuero@buttenheim.de. Bürgermobilfahrer-/in kann jede(r) wer- den, die/der über 21 Jahre und im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B ist. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung! Michael Karmann Erster Bürgermeister • zum 31. März von deutschen Staatsangehörigen die im Folge- Datenübermittlungssperren jahr volljährig werden. Widerspruchs- oder Einwilligungsrecht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Widersprüche und Einwilligungen können jederzeit schriftlich beim Markt Buttenheim, Hauptstr. 15, 96155 Buttenheim einge- legt werden. Formularvordrucke sind auf der Internetseite unter Auskünfte an Parteien, Wählergruppen www.buttenheim.de/Startseite/Marktgemeinderat-und-Rat- und andere Träger von Wahlvorschlägen haus/Formulare oder direkt im Rathaus erhältlich. anlässlich anstehender Wahlen Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adres- shandels (§ 44 Abs. 3 Nr. 2 BMG) sind hingegen nur mit Einwil- Gemäß § 50 Abs. 1 des BMG darf die Meldebehörde im Zusam- ligung der betroffenen Person möglich. Sofern Sie die Weiterga- menhang mit allgemeinen Wahlen an Parteien, Wählergruppen be der Daten nicht wünschen, brauchen Sie daher nichts Weiteres und andere Träger von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl zu veranlassen. vorangehenden Monaten über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten Auskünfte erteilen, soweit die Wahlberech- tigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen haben. Landratsamt Bamberg Somit dürfen Auskünfte über Familiennamen, Vornamen, Dok- Probealarm im Landkreis am 12. Juni torgrad und insbesondere Anschriften von Gruppen von Wahlbe- rechtigten (z. B. Erstwähler etc.) erteilt werden. Am Samstag, 12. Juni 2021, führt das Landratsamt Bamberg in der Zeit von 11.00 bis ca. 13.00 Uhr einen Probebetrieb der Feu- Des Weiteren darf nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) die erwehrsirenen durch. Meldebehörde ferner über folgende Daten Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, sofern die Betroffenen nicht der Weiter- In Zusammenarbeit mit der Integrierten Leitstelle Bamberg- gabe widersprochen haben: Forchheim werden die örtlichen Sirenen im Landkreis ausgelöst, um deren Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. • an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen gemäß § 50 Abs. 2 i.V.m. Abs. 5 BMG. Das Landratsamt Bamberg bittet die Bevölkerung um Verständ- nis. • an Adressbuchverlage zur Erstellung von Adressbüchern gemäß § 50 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 BMG • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften für die Daten der Familienangehörigen eines Kirchenmitgliedes, wenn ERSCHEINUNGSWEISE diese nicht derselben oder keiner oder keiner öffentlich-rechtli- Die nächste Ausgabe erscheint am chen Religionsgesellschaft angehören gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG Freitag, 4. Juni 2021. Abgabeschluss für Vereinsnachrichten u. Anzeigen: • an die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Infor- mationsmaterial gemäß § 58 c des Soldatengesetzes i.V.m. § 36 Donnerstag, 27. Mai 2021, Abs. 2 Satz 1 BMG. Die Datenübermittlung erfolgt jährlich um 12.00 Uhr, im Bürgerbüro bei Frau Albert im EG.
355 Freitag, 21. Mai 2021 Sehr geehrte Pferdesportler und Pferdesportlerinnen des Marktes Buttenheim, in der Gemeindeverwaltung kam es in letzter Zeit vermehrt zu beschwerden aufgrund Pferdemist auf den öffentlichen Straßen. Diese Verunreinigungen behindern den Ver- kehr teilweise enorm, sind für das Ortsbild nicht schön anzusehen und auch die Geruchs- belästigung für die Anwohner – gerade in den Sommermonaten – ist sehr unangenehm. Bei Pferdeäpfeln auf der Straße handelt es sich um Verkehrshindernisse. Nach § 32 Abs. 1 StVO (auszugsweise zitiert) ist es verboten, die Straße zu beschmutzen oder Gegenstän- de auf Straßen liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Vorschrift han- delt, begeht nach § 49 Abs. 1 Nr. 27 StVO eine Ordnungswidrigkeit. Wir möchten Sie daher bitten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, z.B. immer eine Kehrschaufel „am Pferd“ mitzuführen oder einen Kot-Auffangbehälter zu benutzen. Somit werden Verschmutzungen auf den Straßen vermieden und der Pferdesport kommt nicht unnötig negativ in Verruf. Wir hoffen auf Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Landratsamt Bamberg Allgemeinverfügung Veterinärwesen I. Allgemeinverfügung des Landkreises Bamberg zur 1.) Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem Anordnung eines Impfverbots gegen die Infektion BVD-Virus (BVDV) ist ab dem 15. Mai 2021 im gesamten mit Boviner Virus Diarrhoe (BVD) Gebiet des Landkreises Bamberg verboten. nach der Verordnung (EU) 2016/429 und 2.) Die zuständige Behörde kann im Fall eines Ausbruchs eine der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 Ausnahme vom Impfverbot nach vorgenannter Nummer 1 gestatten, wenn Aufgrund des Art. 46 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. a) die Ergebnisse der epidemiologischen Untersuchung März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung und der Untersuchungen gemäß Artikel 25 Delegierte einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesund- Verordnung (EU) 2020/689 gezeigt haben, dass von heitsrecht“), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndVO (EU) a) dem Ausbruch nur eine begrenzte Zahl von Betrieben 2018/1629 vom 25.7.2018 (ABl. L 272 S. 11), Art. 71 Abs. 1 lit. betroffen war und b), Art. 72 lit. f) und Anhang IV Teil VI Kapitel 2 Abschnitte 1 und 2 der Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommissi- b) nur eine begrenzte Zahl von Rindern, die von der zu- on vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) ständigen Behörde zur Bekämpfung des Ausbruchs für 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsicht- erforderlich gehalten wird, unter Aufsicht der zu- lich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme ständigen Behörde geimpft wird und die Impfung für und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu jedes Tier dokumentiert wird. auftretende Seuchen sowie Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die 3.) In Rinder haltende Betriebe im Landkreis Bamberg dürfen Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelü- ab dem 15. Mai 2021 ausschließlich BVDV-unverdächtige berwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz – Rinder eingestellt werden, die nicht gegen die BVDV-Infek- GDVG) vom 24. Juli 2003 (GVBl. S. 452, 752, BayRS 2120-1- tion geimpft worden sind. U/G), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 Die BVDV-unverdächtigen, nicht gegen die BVDV-Infekti- (GVBl. S. 370) geändert worden ist, ergeht für das gesamte on geimpften Rinder nach Satz 1 müssen von einem schrift- Gebiet des Landkreises Bamberg, folgende: lichen oder elektronischen Nachweis über die BVDV- Unverdächtigkeit des jeweiligen Rindes begleitet sein.
Freitag, 21. Mai 2021 356 II. ten Verordnung (EU) Nr. 2020/689 der Kommission nur aufrech- terhalten, wenn in den Betrieb nur Rinder eingestellt werden, die Die sofortige Vollziehung der in Abschnitt I getroffenen Rege- nicht gegen BVDV geimpft wurden, sofern der Betrieb in einer lungen wird nach § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 der Verwal- BVD-freien Zone liegt. Der Status „BVD-freie Zone“ nach Arti- tungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. kel 72 Buchstabe f der Delegierten Verordnung 2020/689 wurde bereits beantragt. III. Dem Impfverbot stehen keine Belange der Tierseuchenbekämp- fung entgegen. In Anbetracht der unter Abschnitt I dargelegten Diese Allgemeinverfügung tritt am 15. Mai 2021 in Kraft. epidemiologischen Situation bzw. des erreichten Standes der Til- gung der Tierseuche ist eine Impfung für einen Abschluss des Tilgungsverfahrens und zur Inanspruchnahme weiterer Schutz- IV. garantien nicht zielführend. Die mit einer Impfung verbundene Unsicherheit in Bezug auf die Virusfreiheit stellt bei der Vielzahl Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben. der Kontaktmöglichkeiten im Viehverkehr ein nicht vertretbares Risiko für die BVDV-freie Rinderpopulation dar. Gründe: Eine Einschleppung von BVDV wird auch dadurch verhindert, dass gemäß Abschnitt I Nummer 3 der Allgemeinverfügung aus- I. schließlich BVDV-unverdächtige Rinder in Bestände verbracht werden dürfen. Neuinfektionen werden in erster Linie auf den Das Landratsamt Bamberg ist für den Erlass dieser Allgemein- Zukauf von nicht-virusfreien Tieren zurückgeführt. Eine vorbeu- verfügung sachlich und örtlich zuständig gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 gende Schutzimpfung von Rindern gegen die BVDV-Infektion und Abs. 2 GDVG und Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Ver- ist deshalb entbehrlich. waltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). In Rinderbestände dürfen daher ab dem 15. Mai 2021 nur noch Die BVDV-Infektion ist eine gelistete Tierseuche der Rinder. BVDV-unverdächtige Rinder eingestellt werden, die nicht gegen die BVDV-Infektion geimpft worden sind. Seit dem 1. Januar 2011 wird die BVD in Deutschland staatlich bekämpft. Seither ist ein kontinuierlicher Rückgang der Zahl Die angeordneten Maßnahmen in Abschnitt I des Tenors ver- BVDV-infizierter Bestände zu verzeichnen. Die Tilgung der Tier- stoßen auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. seuche BVD und die Anerkennung Bayerns als BVDV freie Regi- Sie verfolgen in erster Linie den Zweck der Förderung der Tier- on im Sinne des Art. 36 der Verordnung (EU) Nr. 2016/429 sind gesundheit, der Verhinderung von Reinfektionen und der Verhin- das Ziel. Ein solcher Status ermöglicht es, durch verpflichtende derung volkswirtschaftlicher Schäden. Sie dienen damit dem Zusatzgarantien beim Verbringen von Rindern die Rinderbestän- öffentlichen Interesse. Zur Förderung der allgemeinen und spezi- de in Bayern vor BVDV-Neuinfektionen zu schützen. Die günsti- fischen Tiergesundheit sind Seuchen zu bekämpfen und, soweit ge epidemiologische Situation und die Tatsache, dass der über- möglich, zu tilgen. Die im Zuge der Allgemeinverfügung getrof- wiegende Teil der Betriebe in Bayern Impfungen gegen BVD fenen Maßnahmen sind unerlässliche Maßnahmen bei der nicht mehr durchführt, erlauben den Erlass eines ab dem 15. Mai BVDV-Bekämpfung. Insbesondere die große Zahl bereits 2021 geltenden Impfverbotes. BVDV-unverdächtiger Betriebe hat ein hohes Interesse daran, weiterführende Schutzmaßnahmen auf Grundlage der angestreb- Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Impfverbots ist Art. 46 ten Erklärung der Seuchenfreiheit gemäß der Delegierten Verord- Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 2016/429. Hiernach können nung (EU) 2020/689 der Kommission in Anspruch nehmen zu Verbote und Beschränkungen in Bezug auf die Verwendung von können, um diese Seuchenfreiheit auch auf Betriebsebene sicher- Tierarzneimitteln ergriffen werden. Für die Erlangung des Status zustellen. „frei von BVD in Bezug auf gehaltene Rinder“ bzw. die Aufrech- terhaltung dieses Status ist ein Verbot der Impfung für gehaltene Zur Verfolgung dieser Zwecke sind das Impfverbot und die Ein- Rinder gemäß Anhang IV Teil VI Kapitel 2 Abschnitte 1 und 2 stellungsanordnung geeignete Maßnahmen, um den Anteil nicht der Delegierten Verordnung 2020/689 gesetzlich vorgeschrieben. geimpfter BVDV-freier Tiere innerhalb der Rinderpopulation kontinuierlich zu erhöhen und wesentliche Voraussetzung zur Die Einstellungsanordnung in Abschnitt I Nummer 3 ist auf Art. Gewährung des Status „frei von BVD in Bezug auf gehaltene 18 Abs. 1 lit. a) v) der Delegierten Verordnung 2020/689 gestützt. Rinder“ auf Grundlage der Delegierten Verordnung (EU) Danach haben die Unternehmer sämtliche von der zuständigen 2020/689 der Kommission. Behörde als notwendig erachtete Maßnahmen zu erfüllen. Die Maßnahme, dass nur Rinder, die nicht gegen die BVDV-Infekti- Um eine Anerkennung durch die Kommission zu erreichen, sind on geimpft worden sind, in Rinder haltende Betriebe eingestellt das Impfverbot und die Beschränkung der Einstellungsmöglich- werden dürfen, ist notwendig, weil eine Unterscheidung von keiten erforderlich. Es gibt keine alternativen Möglichkeiten, mit Impf- und Feldvirusantikörpern bei BVDV nicht möglich ist. Nur denen die angestrebten Ziele gleich gut erreicht werden könnten die Antikörperfreiheit beweist somit sicher die Abwesenheit des und die gleichzeitig gleich wirksam sind. BVDV im Rinderbestand. Ein Betrieb kann weiterhin einen Sta- tus „frei von BVD“ gemäß Artikel 18 Absatz 1 i. V. m. Anhang Das Impfverbot und die Einstellungsanordnung sind ferner ange- IV Teil VI Kapitel 1 Abschnitt 2 Nr. 1 Buchstabe d der Delegier- messen, da das öffentliche Interesse an der Bekämpfung der Seu-
357 Freitag, 21. Mai 2021 che das Interesse der Rinderhalter am freien Bestimmungswillen wurde wegen der für den die Erlangung bzw. Aufrechterhaltung über ihr Eigentum überwiegt. Bei den Verfügungen handelt es des Status „frei von BVD“ Gebrauch gemacht. Die entsprechen- sich lediglich um Nutzungsbeschränkungen. Diese stellen keine den Maßnahmen müssen im Interesse einer Erlangung bzw. Auf- Eigentumsentziehung dar. rechterhaltung des Status unverzüglich greifen. Eine BVDV-Infektion kann zu massiven klinischen Erscheinun- gen und damit wirtschaftlichen Einbußen führen. Auch die erfor- V. derlichen seuchenprophylaktischen Maßnahmen zum Schutz der Betriebe, die die BVD getilgt haben, vor Reinfektionen bedeuten Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 13 des Gesetzes zur für diese Unternehmen nicht unerhebliche wirtschaftliche Auf- Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes. wendungen für Biosicherheitsmaßnahmen, welche nicht durch den Betrieb selbst, sondern die Tierhaltungen in der Region mit niedrigerem seuchenhygienischen Status bedingt werden. Aus Hinweise: dem Vorgenannten ergibt sich, dass das öffentliche Interesse an den angeordneten Maßnahmen die Interessen der dadurch betrof- Auf die Bußgeldtatbestände des § 32 Abs. 2 Nr. 3 Tiergesund- fenen Tierhalter am freien Bestimmungswillen über ihr Eigen- heitsgesetz wird hingewiesen. tum überwiegt. Dem Interesse der betroffenen Tierhalter, mit ihren Tieren nach Belieben verfahren zu können, stehen mögli- Ein etwaiger Rechtsbehelf gegen Abschnitt I dieser Allgemein- che erhebliche wirtschaftliche Schäden, der Schutz der freien verfügung hat aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollzie- Bestände und die Tiergesundheit als zwingende Gründe gegenü- hung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO keine aufschiebende Wir- ber. Zudem dienen die angeordneten Maßnahmen dazu, die kung. Anerkennung als BVDV-freie Zone zu erreichen. Damit geht wegen des höheren Tiergesundheitsstandards der Rinder eine Verbesserung der Handelsmöglichkeiten für alle Tierhalter ein- Rechtsbehelfsbelehrung her. Da dies allen Rinderhaltern zugutekommt, dienen die Maß- nahmen letztlich auch den Interessen der von den Maßnahmen Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner betroffenen Tierhalter. Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth erhoben werden. Darüber hinaus ist in Abschnitt I Nummer 2 der Allgemeinverfü- Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: gung zur Vermeidung unbilliger Härte eine Ausnahmemöglich- keit vorgesehen. So kann für Rinderhaltungen, von der zuständi- a) Schriftlich oder zur Niederschrift gen Behörde im Einzelfall eine Ausnahme vom allgemeinen Impfverbot erteilt werden. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Anschrift lautet: III. Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Die sofortige Vollziehbarkeit der Nummern 1 bis 3 des Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth Abschnitts I dieser Allgemeinverfügung wurde nach § 80 Abs. 2 Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im überwiegen- den öffentlichen Interesse angeordnet. b) Elektronisch Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter Abschnitt II dieser Allgemeinverfügung wurde auf der Grundlage des § 80 Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsge- Absatz 2 Nummer 4 VwGO erlassen. Es liegt im besonderen richt in Bayreuth auch elektronisch nach Maßgabe der öffentlichen Interesse, dass die zur wirksamen Seuchenbekämp- Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit fung erforderlichen Maßnahmen ohne zeitlichen Verzug durch- (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen geführt werden können. Diesem besonderen öffentlichen Interes- erhoben werden. se stehen keine vorrangigen oder gleichwertigen Interessen des Tierhalters gegenüber, die es rechtfertigen könnten, die Wirk- Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand samkeit der Allgemeinverfügung bis zu einer zeitlich noch nicht des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten absehbaren unanfechtbaren Entscheidung hinauszuschieben. Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Aufgrund des erreichten hohen BVDV-Freiheitsgrades ist es aus Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll fachlichen und rechtlichen Gründen erforderlich, die angeordne- in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen ten Maßnahmen ohne zeitlichen Verzug zu vollziehen. Die Maß- sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Nieder- nahmen sind sowohl im öffentlichen Interesse wie im Interesse schrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. der potentiell gefährdeten Tierhalter unbedingt erforderlich. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung IV. der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGOÄndG) vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) entfällt das Widerspruchsverfahren Abschnitt III dieser Allgemeinverfügung beruht auf Art. 41 Abs. (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO). Es besteht keine Möglichkeit, 4 S. 4 BayVwVfG. Von der Möglichkeit der Fristverkürzung gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Freitag, 21. Mai 2021 358 - Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist Stadt Bamberg / Landratsamt Bamberg nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von 2500 Impfungen pro Tag Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Infos aus dem Corona-Krisenstab: - Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwal- - 32 Prozent der Bevölkerung sind erstgeimpft tungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensge- - wöchentlich werden 9000 Schnelltests bühr fällig. in kommunalen Teststellen durchgeführt - die Zahl der intensivmedizinisch behandelten Corona-Patienten in den drei Kliniken ist erstmals Bamberg, den 10. Mai 2021 seit Wochen wieder einstellig Bamberg - Derzeit werden in Stadt und Landkreis Bamberg täg- lich rund 2500 Menschen durch das Impfzentrum und durch Hausärzte geimpft. Darüber informieren Landrat Johann Kalb und Oberbürgermeister Andreas Starke im Anschluss an die Sit- zung des gemeinsamen Krisenstabes: „Das Impftempo hat end- lich die Fahrt aufgenommen, die wir erwarten dürfen, um den Weg aus der Pandemie beschreiten zu können.“ Markt Buttenheim Mit 32 Prozent hat die Quote der Erstgeimpften inzwischen auch den bayernweiten Schnitt erreicht. Sowohl der Landrat als auch Flurneuordnung und Dorferneuerung Gunzendorf der Oberbürgermeister hatten sich in den zurückliegenden Markt Buttenheim, Landkreis Bamberg Wochen an die Regierung von Oberfranken und an das Gesund- heitsministerium gewandt, nachdem Regionen mit höheren Inzi- Verwendungsnachweis der Teilnehmergemeinschaft Gunzendorf denzen deutlich höhere Impfstoffzuweisungen erhalten hatten als das Impfzentrum für Stadt und Landkreis Bamberg. Bekanntmachung „Mit den umfassenden kommunalen Testmöglichkeiten steht Das oben genannte Verfahren soll abgeschlossen werden. auch die zweite wichtige Säule der Pandemie-Bekämpfung stabil da“, so Landrat Kalb und Oberbürgermeister Starke weiter. Rund Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest. Die gemein- 9000 Schnelltests – 6000 im Landkreis, 3000 in der Stadt – wer- schaftlichen und öffentlichen Anlagen sind fertig gestellt und den derzeit an einigen Dutzend kommunalen Teststellen in Stadt abgerechnet. und Landkreis pro Woche gemacht (hinzu kommen Tests bei Ärzten und in Apotheken, ...). Insgesamt 18 positive Schnelltests Die Förderung mit öffentlichen Mitteln ist abgeschlossen. wurden durch anschließende PCR-Tests bestätigt, so dass Infek- tionsketten erfolgreich unterbrochen werden konnten. Die Teilnehmergemeinschaft Gunzendorf hat am 3. Mai 2021 einen Verwendungsnachweis über die Finanzierung der Aus- „Wir sind gebremst-positiver Stimmung, weil wir noch nicht be- führungskosten erstellt. Er ist zusammen mit dem Sachbericht werten können, wie sich die schrittweisen Lockerungen auf das auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Ober- Infektionsgeschehen auswirken werden.“ So beurteilte die Leite- franken vom 7. Juni 2021 mit 21. Juni 2021 veröffentlicht und rin des Fachbereiches Gesundheitswesen beim Landratsamt kann dort unter folgendem Link im Ordner „Sonstige öffentliche Bamberg, Dr. Susanne Paulmann, die Gesamtlage. In den Pflege- Bekanntmachungen“ aufgerufen werden: heimen hat sich die Lage vor allem durch die Impfungen stark beruhigt. Nach den Ausbrüchen in einigen Unternehmen hat sich http://www.landentwicklung.bayern.de/oberfranken/137278/ bei einer Reihentestung Ende vergangener Woche auch nur noch ein positiver Fall ergeben. Das derzeitige diffuse Infektionsge- Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation der COVID-19-Pan- schehen ist laut Gesundheitsamt überwiegend im privaten Be- demie erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Verwen- reich zu verorten. dungsnachweises auf der Grundlage von § 2 des Planungssicher- stellungsgesetzes (PlanSiG) vom 20. Mai 2020 ausschließlich im Erstmals seit vielen Wochen ist die Zahl der intensivmedizinisch Internet. Behandelten in den drei Kliniken in Stadt und Landkreis Bam- berg mit neun wieder nur einstellig. Insgesamt werden 32 Coro- na-Patienten behandelt. „Wir sind deshalb in der Lage, Patienten Buttenheim, den 12. Mai 2021 aus Coburg und Lichtenfels aufzunehmen“, so der Ärztliche Direktor des Klinikums Bamberg, Professor Dr. Georg Pistorius, und der Geschäftsführer der Gemeinnützigen Krankenhausge- sellschaft des Landkreises Bamberg, Udo Kunzmann. „Mitte dieser Woche werden alle Lehrer an weiterführenden und Michael Karmann beruflichen Schulen ein Angebot zur Erstimpfung erhalten Erster Bürgermeister haben", informierte der Bildungsreferent der Stadt Bamberg, Dr.
359 Freitag, 21. Mai 2021 Matthias Pfeufer, über diese Herausforderung der zurückliegen- len liegen dem Krisenstab über die Tests in Apotheken, bei Ärz- den Wochen. Die Rückmeldungen der Schulleitungen zu den ten oder anderen Teststellen vor. Abläufen im Impfzentrum seien überaus positiv gewesen. „Wir impfen derzeit die Prio-Gruppe 3“, informierte der Ge- Landratsamt Bamberg schäftsführer der MVZ Bamberg-Forchheim, Dr. Lothar Schna- bel, den Krisenstab. Die Hausarztpraxen werden im Moment aus- PCR-Test belegt eine überstandene Infektion schließlich mit AstraZeneca beliefert. Für diesen Impfstoff ist die Priorisierung inzwischen aufgehoben, sodass sich jeder für eine Bamberg - Der Fachbereich Gesundheitswesen beim Land- Impfung beim Hausarzt anmelden kann. Die Gesundheitsbehör- ratsamt Bamberg wird aufgrund der Öffnungsperspektiven den wurden angewiesen, nun auch in Orten mit erhöhtem Infekti- in den letzten Tagen vermehrt angesprochen, wie die rund onsrisiko wie zum Beispiel Gemeinschaftseinrichtungen zu imp- 8.000 Personen, die eine Corona-Infektion überstanden ha- fen. ben, dies belegen können. Als Beweis gilt der positive PCR-Test. Den PCR-Befund können Stadt Bamberg / Landratsamt Bamberg Betroffene bei der durchführenden Teststelle (Testzentrum, Arzt, Labor) erhalten, er gilt in digitaler Form oder Papierform. Appell: Vernunft sichert Normalität Frühestens 28 Tage nach dem positiven Test bis maximal sechs Landrat und Oberbürgermeister werben dafür, das rückläu- Monate nach diesem Datum sind Personen, die eine Infektion fige Infektionsgeschehen durch Umsicht und Vorsicht zu sta- überstanden haben, vollständig Geimpften gleichgestellt und bilisieren damit unter anderem von Ausgangssperre oder Vorlage negativer Schnelltestergebnisse befreit. Sechs Monate nach dem positiven Bamberg - „Das Infektionsgeschehen flacht ab. Wir sind auf dem PCR-Test ist eine einmalige Impfung nötig, um diesen Status richtigen Weg. Jetzt müssen wir im Interesse aller, die von den fortzuführen. Lockerungen profitieren (werden), alles dafür tun, diese Ent- wicklung nicht zu gefährden.“ Mit diesem Appell wenden sich Landrat Johann Kalb und Oberbürgermeister Andreas Starke Landratsamt Bamberg nach dem Corona-Krisenstab an die Menschen in der Region Bamberg. „Kinder, Eltern, Kunstschaffende, Gastronomen, Ein- Informationen für Waffenbesitzer zelhändler und viele weitere hoffen zu Recht endlich auf Norma- lität. Das darf nicht durch Unvernunft kaputt gemacht werden.“ Salutwaffen, Dekorationswaffen und „Große Magazine“ Herausforderungen gibt es, so die Themen im Krisenstab, nach Bereits zum 1. September 2020 wurde das Waffenrecht in einigen wie vor zur Genüge. Aktuell ist es einmal mehr die Impfstoffbe- Bereichen geändert. Dies hat entscheidende Auswirkungen für reitstellung. „Wir können mit dem Impfstoff, der uns zur Verfü- den Besitz von Salutwaffen, Dekorationswaffen und „Große gung gestellt wird, derzeit fast ausschließlich nur Zweitimpfun- Magazine“. gen durchführen“, so der Geschäftsführer der MVZ am Bruderwald gGmbH, Dr. Tobias Pfaffendorf. Bei den niederge- Salutwaffen lassenen Ärzten ist dies ähnlich. Vor sechs Wochen hatte es einen Für Salutwaffen ist jetzt neu eine waffenrechtliche Erlaubnis not- starken Anstieg der Erstimpfungen gegeben. Diese Welle erreicht wendig. Wer Salutwaffen besitzt, muss für diese bis 1. September nun die Zweittermine. Landrat und Oberbürgermeister werden 2021 beim Landratsamt Bamberg eine Waffenbesitzkarte bean- deshalb einmal mehr zusätzliche Impfkontingente einfordern. tragen. Voraussetzung für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte ist u.a. ein Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde und eine Das Infektionsgeschehen bildet sich auch in der Situation in den Bedürfnisbescheinigung z. B. eines Vereins zur Brauchtumspfle- Kliniken ab. 30 Personen befinden sich an den drei Kliniken in ge. Sollte die Waffenbesitzkarte nicht erteilt werden können, so der Region in stationärer Behandlung, sieben hiervon intensiv- bleibt nur die Abgabe der Salutwaffen an einen anderen Berech- medizinisch. Die Zahl der Infektionen nimmt nun bereits in der tigten bzw. die Abgabe beim Landratsamt zur Vernichtung, um vierten Woche in Folge ab. In der Kalenderwoche 16 gab es 367 den illegalen Waffenbesitz zu vermeiden. Neuinfektionen in Stadt und Landkreis. In der KW 19 waren es 204. In der KW 19 waren es 204 Neuinfektionen, von denen 23 Dekorationswaffen aufgrund von positiven Schnelltestergebnissen identifiziert wur- Waffen, die vor dem 28. Juni 2018 zu Dekorationswaffen umge- den. Landrat Johann Kalb und Oberbürgermeister Andreas Star- baut wurden, können ohne Anzeigepflicht vom selben Besitzer ke waren sich einig: „Das zeigt, dass die Bereitstellung einer weiterhin besessen werden. Sollten solche „Alt-Deko-Waffen“ flächendeckenden und bürgernahen Testinfrastruktur zum den Besitzer wechseln (auch beim vererben), so ist hierfür eine Gesundheitsschutz der Bevölkerung beiträgt. Wir danken allen waffenrechtliche Erlaubnis notwendig, die beim Landratsamt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Teststellen für ihren beantragt werden muss. Einsatz oft auch am Abend und an den Wochenenden.“ Waffen, die zwischen dem 28. Juni 2018 und dem 31. August Leicht rückläufig ist die Nachfrage nach Schnelltests. In der 2020 zu Dekorationswaffen umgebaut wurden, können ohne Stadt Bamberg gab es bei den kommunal initiierten Teststellen Anzeigepflicht vom selben Besitzer weiterhin erlaubnisfrei be- 3300 Tests pro Woche. Im Landkreis waren es 5.700. Keine Zah- sessen werden. Sollten solche Deko-Waffen den Besitzer wech-
Freitag, 21. Mai 2021 360 seln, sind diese unter Vorlage der Deaktivierungsbescheinigung beim Landratsamt anzumelden. Ebenso sind „Neu-Deko-Waf- Graf-Stauffenberg- fen“ anzumelden, die ab 1. September 2020 zu Dekorationswaf- fen umgebaut wurden. WIRTSCHAFTSSCHULE Kloster-Langheim-Straße 11 · Tel. 9146-100 Große Magazine wirtschaftsschule@stadt.bamberg.de Unter großen Magazinen sind Wechselmagazine und Magazin- www.wirtschaftsschule-bamberg.de gehäuse zu verstehen für • Kurzwaffen mit Zentralfeuermunition, die mehr als 20 Patro- nen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß ANMELDUNGEN verwendbaren Kalibers aufnehmen, von Schülerinnen und Schülern aus der Mittelschule, • Langwaffen mit Zentralfeuermunition, die mehr als 10 Patro- der Realschule oder des Gymnasiums nen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß in die 6. Klasse (5-stufige Form), verwendbaren Kalibers aufnehmen. in die 7. Klasse (4-stufige Form), in die 10. Klasse (2-stufige Form) Große Magazine sind seit dem 1. September 2020 grundsätzlich verboten. Wurden aber solche Magazine vor dem 13. Juni 2017 sind noch bis 6. August 2021 möglich. erworben, kann der Besitz noch bis zum 1. September 2021 ange- zeigt werden. Die anschließend ausgestellte Anzeigebescheini- Am 17. Juni 2021 ist eine gung berechtigt zum weiteren Besitz und zur weiteren Verwen- offene Informationsveranstaltung dung dieser „Großen Magazine“. in unserem Schulgebäude geplant. Große Magazine, die ab dem 13. Juni 2017 erworben wurden, können nicht angemeldet werden. Diese sind bis zum 1. Septem- Nähere Informationen finden Sie ber 2021 beim Landratsamt zur Vernichtung straffrei abzugeben. rechtzeitig auf unserer Homepage. Der spätere Besitz ist illegal. Informationen • Antrags- und Anmeldeformulare sind zu finden unter: www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/ VHS BAMBERG-LAND Bürgerservice-/Formulare-Broschüren/ Waffen-Sprengstoffrecht Volkshochschule Bamberg-Land • Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Landratsamtes Bamberg Fahrt der Volkshochschule Bamberg-Land Frau Will, Tel. 0951 85-9849 zu den DomStufen Festspielen nach Erfurt Herr Stöcklein, Tel. 0951 85-343 Anfang Juli zeigt das Theater Erfurt eine der größten Frauenfigu- ren der Geschichte auf der schönsten Open-Air-Bühne Mittel- deutschlands: Im Mittelpunkt der diesjährigen DomStufen-Fest- spiele steht die Oper „Die Jungfrau von Orléans“ von Peter Tschaikowski. Selbstwerber für die Eine große Neuerung wird in diesem Jahr die Übertragung des Borkenkäferbekämpfung Orchesters via Glasfaser aus dem Großen Saal des Theaters auf die Bühne am Dom sein. Dieser Kunstgriff ermöglicht es dem gesucht Theater zum einen, die bestehende Bühne zu vergrößern, zum anderen eröffnet es die Möglichkeit, auch unter Corona Bedin- Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Borken- gungen in voller Besetzung zu spielen. Optimistisch setzt das käferbefall sterben derzeit viele Fichten ab. Theater hinsichtlich des Publikums auf eine Umsetzung im großen Rahmen, aber von Anfang an mitgeplant wurde die Mög- Der Markt Buttenheim sucht für die vielen kleinen lichkeit, die Größe der Zuschauertribüne anzupassen, so dass Schadflächen im Gemeindewald Selbstwerber zur man gegebenenfalls auf Einschränkungen hinsichtlich der Besu- Aufarbeitung. cherkapazitäten reagieren kann. Das Brennholz kann zu günstigen Konditionen erwor- Die Volkshochschule Bamberg Land veranstaltet am Dienstag, ben werden. den 13. Juli 2021 eine Tagesfahrt nach Erfurt zum Besuch der DomStufen-Festspiele. Die Fahrt wird durchgeführt und beglei- Interessierte Bürger melden sich bitte beim tet von Sigrid Radunz-Fichtner, Lichtenfels. Für diese Fahrt sind Förster Roman Diezel noch einige Plätze frei. Nähere Auskünfte erteilen die Volks- unter 09545 3119350 bzw. 0160 907 593 78 oder hochschule Bamberg-Land und Sigrid Radunz-Fichtner, Tel. roman.diezel@aelf-ba.bayern.de 09571 88835 oder per mail unter sr-reisen@web.de
361 Freitag, 21. Mai 2021 DONUM VITAE in Bayern e.V. BÜCHEREI „1 + 1 = 3“ Womit können wir rechnen? – ONLINE-Infoabend Informationsabend für werdende Eltern zu Fragen über ge- setzliche Ansprüche wie: Mutterschutz, Elterngeld und Eltern- zeit, Kindergeld, Familiengeld, Wohngeld, ALG II und Hilfsan- gebote unserer Stelle und anderer Einrichtungen. Donnerstag, 10. Juni, 18.30 bis 20.00 Uhr Martina Moreth, Dipl.-Sozialpäd. (FH) Der Infoabend ist kostenfrei und findet Online über eine Video- plattform statt. Infos und Anmeldung unter: Tel. 0951 2086325 oder bamberg@donum-vitae-bayern.de „Schwanger sein heißt, guter Hoffnung sein ...“ dies fällt nicht immer leicht in diesen schwierigen Zeiten. Trotz Lockdown sind wir für Sie da! Wir bieten Video- und Telefonbe- ratungen an und beantworten Ihre Fragen rund um Schwanger- schaft und Geburt, zu allgemeinen Hilfen oder im Schwanger- schaftskonflikt. Auch nach der Geburt Ihres Kindes sind wir für Sie da! Staatl. anerk. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen DONUM VITAE in Bayern e.V. Kapuzinerstr. 34, 96047 Bamberg, Tel. 0951 2086325 Suchen einen Bauplatz ab ca. 500 m2 oder ein Haus zum Kaufen. Es wird im ganzen Markt Buttenheim und in der ganzen Gemeinde Altendorf gesucht. Kontaktieren Sie uns gerne unter Telefon 0157 79750882. • Holzbau • Dacheindeckung • Innenausbau G m Zimmerermeister: Alwin Engert b H www.zimmerei-engert.de 96155 Buttenheim Telefon (0 95 45) 44 52 72 Im Gewerbepark 6 Fax (0 95 45) 44 52 73
Freitag, 21. Mai 2021 362 Kirchliche Nachrichten Coronabedingte Än derungen möglich !!! Katholischer Seelsorgebereich Jura-Aisch + Saffer und + Neundörfer + Barbara Schick GOTTESDIENSTORDNUNG BUTTENHEIM: Pfarrkirche St. Bartholomäus in Buttenheim 10.00 Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde Filialkirche Maria Königin des Friedens in Altendorf + Dr. Richard Frank Filialkirche Hl. Anna in Dreuschendorf Lebende und + Gunselmann, + Rauh, + Hümmer Filialkirche Herz Jesu in Ketschendorf Montag, 24. Mai Pfingstmontag Sehr geehrte Leserinnen und Leser, ALTENDORF: liebe Brüder und Schwestern! 8.30 Eucharistiefeier + Maria und + Georg Welsch Seit 1. Mai 2021 befindet sich unser ehemaliger Gemeinderefe- KETSCHENDORF: rent Hans Zenk offiziell im Ruhestand. Am Sonntag, den 2. Mai, 10.00 Kirchweihgottesdienst hat er sich im Rahmen des Gemeindegottesdienstes in Butten- (unter freiem Himmel) heim verabschiedet. Wir wünschen ihm einen angenehmen BUTTENHEIM: Ruhestand, viel Gesundheit und natürlich Gottes reichen Segen. 10.00 Wortgottesdienst Derweil laufen die Vorbereitungen zu den diesjährigen Erstkom- Samstag, 29. Mai munionen auf Hochtouren. Aus Gründen der Corona-Pandemie ALTENDORF: sollen sie am Samstag, den 10. Juli und am Sonntag, den 11. Juli 18.00 Vorabendmesse 2021, in Buttenheim und eine Woche später in Altendorf stattfin- + Baptist Kohlmann den. Mein Dank gilt den Frauen und Männern, die während der + Maria und Georg Kaiser Übergangsphase ihre Unterstützung in der Katechese zugesagt haben. Sonntag, 30. Mai Dreifaltigkeitssonntag Nach dem Abschied auf der einen Seite bedeutet in unserem Fall BUTTENHEIM: auch vor dem Neubeginn auf der anderen Seite. Herr Volker 10.00 Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde Drechsel wird als Gemeindereferent in Naila zum 1. September + Günther Sawinsky und + Tante 2021 nach Buttenheim wechseln. Näheres zu seiner Person kön- + Franz, + Loni und + Johannes Kraus nen Sie in der nächsten Ausgabe noch lesen. für arme Seelen BUTTENHEIM: Allen ein das Vertrauen in das Leben stärkendes Pfingstfest! 17.00 Letzte Maiandacht (bei schönem Wetter an der Mariengrotte, Ihr bei schlechtem Wetter in der Pfarrkirche) Chr. Kaiser, ALTENDORF: Patronatspfarrer 18.00 Letzte Maiandacht Mittwoch, 2. Juni Sonntag, 23. Mai Krankenkommunion (2. bis 4. Juni 2021) Pfingsten ALTENDORF: Kollekte für Mittel- und Osteuropa (Renovabis) 18.00 Vorabendmesse ALTENDORF: + Diller und + Wewetzer 10.00 Eucharistiefeier + Barbara Stangl 96114 H Hirschaid irschaid Nürnberger Nürnberger SStr. tr. 14 • TTel. el. 0 95 43 - 44 179 55 www.schunder-bestattungen.de
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