MITTEILUNGS Blatt - Die Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen allen schöne Osterfeiertage sowie ein angenehmes Frühlingswetter - Gemeinde Friedenweiler

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MITTEILUNGS Blatt - Die Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen allen schöne Osterfeiertage sowie ein angenehmes Frühlingswetter - Gemeinde Friedenweiler
Blatt
Amtsblatt der Gemeinde Friedenweiler

MITTEILUNGS
Samstag, den 4. April 2020 | Nr. 7 / 2020

  Die Gemeindeverwaltung
    wünscht Ihnen allen
   schöne Osterfeiertage
   sowie ein angenehmes
      Frühlingswetter.
MITTEILUNGS Blatt - Die Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen allen schöne Osterfeiertage sowie ein angenehmes Frühlingswetter - Gemeinde Friedenweiler
Seite   2                                                                                                  Samstag, 4. April 2020  FRIEDENWEILER

NOTFALLRUFNUMMERN und andere wichtige Rufnummern
Feuerwehr - Notruf:                  1 12       DRK-Leiterin Sozialarbeit                       Forstverwaltung
Abtlg. Wehr Friedenweiler                       Frau R. Wehrle                   07651 7549     Christoph Birkenmeier, Revierleiter
Kommandant M.Winterhalder 07651 9395487         DRK-Kreisverband               0761 88508-0     Büro & Fax                   07654 92 22 62
                            0171 1986085                                                        mobil                         0173 9464315
Stellvertreter J. Jopp     07651 933267         HELIOS-Klinik                    07651 29-0
Abtlg. Wehr Rötenbach                                                                           Fachstelle Sucht Freiburg,
Kommandant G. Disch           07654 1288                                                        bwlv                            0761 156309/0
                                                Beratungsstelle für ältere Menschen
                           0171 9314380
                                                des Caritativen Altenhilfeverbundes             Verbraucherzentrale, Info       0180 550 59 99
Stellvertreter B. Plavetic 07654 921940
                                                Hochschwarzwald                                 Mo bis Do 10 - 18 Uhr
Wasserversorgung                                Büro T.-Neustadt:             07651 91 18-34    und Fr 10 - 14 Uhr
Wasserwerk Löffingen          0170 7068224
oder                          0171 3066126      Zahnärztliche Notrufnummer                      Ärztlicher Wochenend-Notfalldienst
Wasserwärter Trescher         0172 7421145                              0180 3222555-45         Die Ärzte der Notfall-Praxis haben am Wochenen-
                                                                                                de ihre Sprechzeiten in den Räumlichkeiten der
Gasversorgung                                                                                   Helios-Klinik, Jostalstraße 12 in Titisee-Neustadt.
                                                Essen auf Rädern Caritasverband
badenova Freiburg                               Breisgau-Hochschwarzwald     07651 911843
Service-Nr. (Vertragskunden) 0800 2838485                                                       Die Sprechzeiten am Samstag, Sonntag und am
Notrufnummer                                                                                    Feiertag sind jeweils von 10 bis 13 Uhr und von
                                                Hebamme                                         16 bis 19 Uhr.
Gas/Wasser/Strom              0800 2767767
                                                Beate Barsch
(Bereitschafts- und Entstörungsdienst rund um
                                                Im Zinken 1, 79843 Löffingen                    Hausbesuche werden über die Notfalldienst-
die Uhr)
                                                                              07654 92 19 50    nummer 116 117 vermittelt
Stromversorgung                                 Cornelia Wölfle Fliederstr. 17a,
Energie Dienst AG                               79843 Löffingen                  07654 805959
Service-Nr.                   07623 92-1200                                                     Impressum
Störungs-Nr.                  07623 92-1818     La Leche Liga Stillberatung
                                                Susanne Marx, Unadingen 07707 9880222           Herausgeber:
Polizei-Notruf:                        1 10                                                     Gemeinde 79877 Friedenweiler
                                                Nadja Werne, Reiselfingen   07654 806585
                                                                                                Tel. 07654/9119-0
Polizei Ti-Neustadt:          07651 9 33 60
                                                                                                gemeinde@friedenweiler.de
Polizei Löffingen:           07654 92 13 30
                                                                                                Tourist-info@friedenweiler.de
Mo. - Fr., 07.30 - 12.00 Uhr                                                                    http://www.friedenweiler.de
Mo. - Do., 13.30 - 16.45 Uhr
Fr., 13.30 - 16.30 Uhr                          Weitere wichtige Nummern:                       Verantwortlich für den redaktionellen
                                                                                                Inhalt: Bürgermeister Josef Matt
                                                Bürgermeisteramt               07654 9119-0     oder der Vertreter im Amt
Notfallrettung                         112
Krankentransport                0800 19222      Benedikt-Winterhalder-Halle                     Für den Anzeigenteil/Druck:
                                                                              07654 9209030     Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
Ärzte-Notdienst                    116 117
                                                Fürstenberg-Saal/                               Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach
Gift-Notruf                     0761 19240
                                                                                                Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40
Telefonseelsorge (kostenlos) 0800 1110111       Haus des Gastes                  07651 5035
                                                                                                E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de,
Frauenhorizonte                                 Bauhof Friedenweiler             07654 7591     Homepage:www.primo-stockach.de
(gegen sexuelle Gewalt)      0761 285 85 85     Bauhofleiter Heer              0173 5929725

  Öffnungszeiten und Erreichbarkeit von Rathaus und Tourist-Information
  Ortsteil Rötenbach
  Bürgermeisteramt                              Montag-Freitag                              08.30 Uhr - 12.00 Uhr
  Tel. 07654 9119-0                             Dienstag                                    14.00 Uhr - 16.00 Uhr
  Fax 07654 9119-19                             Donnerstag                                  14.00 Uhr - 18.30 Uhr
  gemeinde@friedenweiler.de
  Sarah Büsing                                  Montag, Mittwoch                            08.30 Uhr - 12.30 Uhr
  Sonderprogramm „Quartier 2020“                                                            13.00 Uhr - 16.45 Uhr
  Tel. 07654 9119-20                            Donnerstag (ungerade KW)                    08.30 Uhr - 13.30 Uhr
  sarah.buesing@friedenweiler.de

  Carolin Radburg                               Dienstag, Donnerstag                        09.00 Uhr - 12.00 Uhr
  Integrationsmanagerin                         Donnerstag                                  13.00 Uhr - 15.00 Uhr
  Tel. 0171 9344195
  carolin.radburg@diakonie.ekiba.de

  Ortsteil Friedenweiler
  Tourist-Information/Bürgerservice             Montag, Mittwoch, Freitag                   09.00 Uhr - 12.00 Uhr
  Tel. 07651 5035 oer 07652 1206-8360
  Fax: 07651 4130
  heidi.hoefler@friedenweiler.de
  uhlig@hochschwarzwald.de

  Tourist-Information Löffingen                 Montag bis Freitag                          09.00 Uhr - 12.00 Uhr
  (außerhalb der Öffnungszeiten der
  Tourist-Information Friedenweiler)            Montag, Dienstag                            14.00 Uhr - 17.00 Uhr
  Tel. 07652 1206-8350                          Donnerstag, Freitag
  loeffingen@hochschwarzwald.de
FRIEDENWEILER  Samstag, 4. April 2020                                                                                     Seite    3

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Sie halten heute die Osterausgabe des Gemeindemitteilungsblattes in Ihren Händen. Dies ist die
Ausgabe, in der ich Ihnen die Ostergrüße der Gemeinde, sowohl der Verwaltung wie auch des Ge-
meinderates, übermitteln darf, immer mit freudiger Aussicht auf das Osterfest. Dieses Jahr sind
wir leider mit einer besonderen Herausforderung konfrontiert. Die Ostergrüße möchte ich Ihnen
dieses Jahr natürlich genauso zukommen lassen, mit dem Wunsch, trotz der Krise, aus den anste-
henden Feiertagen ein Osterfest für sich in den Familien zu machen. Der Wunsch eines schönen
Osterfestes soll deshalb erst recht und besonders herzlich zu Ihnen in die Häuser der Gemeinde
kommen.

Wir möchten aber diejenigen nicht vergessen, die von dem Virus bereits betroffen sind, sowohl diejenigen, die direkt
erkrankt sind, aber auch deren Angehörigen und Freunde, die sich in dieser Zeit große Sorgen um ihre Lieben machen.
Den Erkrankten aus unserer Mitte wünsche ich im Namen der ganzen Gemeinde alles Gute zur baldigen Besserung und
die schnelle vollständige Genesung.

Die Isolationsmaßnahmen und die Kontaktbeschränkungen sind gerade unverzichtbar, auch wenn sie uns auf eine harte
Probe stellen. Besonders für diejenigen, die nun ganz alleine oder gar einsam sind, sind diese besonders schwer. Wir
wünschen ihnen, dass sie diese Zeit gut überstehen.

Wir sind eine Gemeinde und auch, wenn wir den direkten physischen Kontakt nicht halten können, so sind wir dennoch
miteinander verbunden. Sei es über nette Gesten, wie ein Lächeln oder Telefonat. Schauen wir gespannt, welche guten
Seiten die Krise vielleicht aus uns als Gemeinschaft hervorbringen kann. Daher möchte ich Ihnen auch den Gedanken
mitgeben, dass eine Krise auch immer die Chance gibt, gestärkt aus ihr hervorzugehen. Vielleicht lernen wir auch wieder,
Wichtiges von weniger Wichtigem besser zu unterscheiden.

In diesem Sinne ermutige ich all diejenigen, die gesund in den Familien sind, aufmerksam zu bleiben und darauf zu ach-
ten, ob es womöglich Menschen in der direkten Nachbarschaft gibt, die eventuell Hilfe benötigen. Gleichzeitig appelliere
ich an diejenigen, die Hilfe brauchen könnten, selbst wenn sie nicht direkt von dem Virus betroffen sind, springen Sie
über Ihren Schatten und nehmen Sie die Hilfe, die Ihnen angeboten wird, auch an.

Danken wir auch besonders denen, die uns über die Feiertage versorgen, in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und
Arztpraxen.

Vor diesem Hintergrund wünsche ich Ihnen nun schöne Festtage.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Josef Matt

 Hilfe und Unterstützung                                          einen Abholservice an. Gerne können Sie samstags und sonn-
                                                                  tags (und am Ostermontag) unter 0151 71 91 98 05 Pizza, Pasta,
 in Zeiten des Corona-Virus                                       Fisch, Schnitzel, Pommes frites oder Salat bestellen und die
 Wenn Sie generell Hilfe oder Unterstützung benötigen, weil Sie   Speisen dann dort abholen.
 alters- und / oder gesundheitsbedingt das Haus nicht verlassen
 können, dann wenden Sie sich bitte werktags an das Bürgerbüro    Pizzeria „Da Fedele“
 im Rathaus in Rötenbach, Frau Baader unter 07654 9119-0, per     Hauptstr. 18
 E-Mail an gemeinde@friedenweiler.de oder an Herrn Bürgermeis-    79877 Friedenweiler-Rötenbach
 ter Josef Matt unter 0151 422 50 888. E-Mails werden unter der
 o.g. Adresse auch am Wochenende abgerufen.                       Lieferservice der Bäckerei Estenfeld
                                                                  Die Bäckerei Estenfeld bietet einen Lieferservice an. Geliefert
 Lebensmittel-Lieferservice des Rötenbacher Dorfladens            werden Backwaren aus dem gewohnten Sortiment sowie Han-
 Der Rötenbacher Dorfladen bietet einen Lebensmittel-Liefer-      delswaren, soweit verfügbar, in die Ortsteile Friedenweiler und
 service an. Bei Bedarf können Sie sich an das Dorfladen-Team     Kleineisenbach. Bestellungen für den Folgetag werden täglich
 unter 07654 805 90 82 wenden.                                    bis 15 Uhr telefonisch unter 07651 1438, per Fax unter 07651
                                                                  4732 oder E-Mail info@baeckerei-estenfeld.de entgegen genom-
 Dorfladen Rötenbach UG                                           men. Die Lieferung erfolgt von Montag bis Samstag zwischen 9
 Friedenweilerstr. 2                                              und 13 Uhr.
 79877 Friedenweiler-Rötenbach
                                                                  Bäckerei Estenfeld
 Abholservice der Pizzeria „Da Fedele“                            Strandbadstr. 10
 Die Pizzeria „Da Fedele“ im Gasthaus „Zum Bierhaus“ bietet       79877 Friedenweiler
Seite   4                                                                                                       Samstag, 4. April 2020  FRIEDENWEILER

            amtlIche bekanntmachungen

Beschluss aus der                                     Abschluss oder deren Kenntnisprüfung im                 seit dem Kontakt mit einer infizierten
                                                      Rahmen des Anerkennungsverfahrens aus-                  Person noch nicht 14 Tage vergangen
öffentlichen Gemeinderatssitzung                      ländischer Berufsabschlüsse bis spätestens              sind, oder
vom 24.03.2020                                        30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die           2. die sich innerhalb der vorausgegange-
                                                      Weiterbildung für Intensivkrankenpfleger.               nen 14 Tage in einem Gebiet aufge-
Baugebiet Hardt II im Ortsteil Rötenbach              Das Kultusministerium kann Ausnahmen                    halten haben, das durch das Robert
Beratung und Beschlussfassung zur Fest-               von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen                Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des
legung des Grundstückskaufpreises                     Bildungs- und Beratungszentren mit den                  Aufenthalts als Risikogebiet ausgewie-
Der Gemeinderat hat einstimmig be-                    Förderschwerpunkten emotionale und so-                  sen war; dies gilt auch, wenn das Ge-
                                                      ziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige               biet innerhalb von 14 Tagen nach der
schlossen, den Grundstückskaufpreis für               Entwicklung, körperliche und motorische                 Rückkehr neu als Risikogebiet einge-
das Baugebiet Hardt II grundsätzlich auf              Entwicklung, Schülerinnen und Schüler                   stuft wird, oder
124,00 €/m² inkl. Erschließungskosten                 in längerer Krankenhausbehandlung so-              3. die Symptome eines Atemwegsinfekts
festzulegen.                                          wie die entsprechenden Einrichtungen des                oder erhöhte Temperatur aufweisen.
                                                      frühkindlichen Bereichs zulassen, sofern       (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz
                                                      dies aufgrund des besonderen Förder- und           4 sind insbesondere
                                                      Betreuungsbedarfs erforderlich ist.                1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritis-
Verordnung der Landesregierung                    (3) Das Kultusministerium kann zur Durchfüh-                verordnung (BSI-KritisV) bestimmten
über infektionsschützende Maß-                        rung schulischer Abschlussprüfungen Aus-                Sektoren Energie, Wasser, Ernährung,
                                                      nahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Absatz                Informationstechnik und Telekommu-
nahmen gegen die Ausbreitung                          1 zulassen. Dasselbe gilt für                           nikation, Gesundheit, Finanz- und Ver-
des Virus SARS-Cov-2 (Coro-                           1. das Sozialministerium in Bezug auf Ge-               sicherungswesen, Transport und Ver-
                                                           sundheitsberufeschulen und Schulen                 kehr,
na-Verordnung - CoronaVO)1                                 für Sozialwesen sowie                         2. die gesamte Infrastruktur zur medizi-
(konsolidierte Fassung vom 28.03.2020)                2. das Ministerium für Ländlichen Raum                  nischen und pflegerischen Versorgung
1
   nichtamtliche konsolidierte Fassung nach                und Verbraucherschutz im landwirt-                 einschließlich der zur Aufrechterhal-
Erlass der Dritten Verordnung der Landesregie-             schaftlichen Bildungsbereich.                      tung dieser Versorgung notwendigen
rung zur Änderung der Corona-Verordnung vom       (4) Ausgenommen von der Untersagung nach                    Unterstützungsbereiche, der Altenpfle-
28. März 2020 (notverkündet gemäß § 4 des             Absatz 1 ist der Betrieb für Schülerinnen               ge und der ambulanten Pflegedienste,
Verkündungsgesetzes und abrufbar unter                und Schüler an Grundschulen, an Grund-                  auch soweit sie über die Bestimmung
www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung)          schulstufen von Sonderpädagogischen                     des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-Kri-
                                                      Bildungs- und Beratungszentren, Grund-                  tisV hinausgeht,
vom 17. März 2020                                     schulförderklassen,      Schulkindergärten,        2a. die ambulanten Einrichtungen und
Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den §            und den Klassenstufen 5 und 6 der auf                   Dienste der Wohnungslosenhilfe, die
28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des Infek-          der Grundschule aufbauenden Schulen                     Leistungen nach §§ 67 ff. des Zwölf-
tionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000          sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen                ten Buchs Sozialgesetzbuch erbringen,
(BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1        und Kindertagespflege, sofern beide Erzie-              sowie gemeindepsychiatrische und so-
des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S.         hungsberechtigte oder die oder der Allein-              zialpsychiatrische Einrichtungen und
148) geändert worden ist, wird verordnet:             erziehende in Bereichen der kritischen Inf-             Dienste, die einem Versorgungsvertrag
                                                      rastruktur im Sinne von Absatz 6 tätig und              unterliegen, und ambulante Einrich-
                       §1                             nicht abkömmlich sind. Alleinerziehenden                tungen und Dienste der Drogen- und
Einstellung des Betriebs an Schulen, Kinderta-        gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte               Suchtberatungsstellen,
geseinrichtungen und Kindertagespflegestellen         dann, wenn die oder der weitere Erzie-             3. Regierung und Verwaltung, Parlament,
(1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind            hungsberechtigte aus schwerwiegenden                    Justizeinrichtungen,     Justizvollzugs-
    1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durch-        Gründen an der Betreuung gehindert ist;                 und Abschiebungshaftvollzugseinrich-
        führung außerunterrichtlicher und an-         die Entscheidung über die Zulassung einer               tungen sowie notwendige Einrichtun-
        derer schulischer Veranstaltungen an          solchen Ausnahme trifft unter Anlegung                  gen der öffentlichen Daseinsvorsorge
        den öffentlichen Schulen, Schulkinder-        strenger Maßstäbe die Gemeinde, in der die              (einschließlich der Einrichtungen ge-
        gärten, Grundschulförderklassen und           Einrichtung ihren Sitz hat. Für diese Kinder            mäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG),
        den Schulen sowie Schulkindergärten           wird eine Notbetreuung bereitgestellt, die              soweit Beschäftigte von ihrem Diens-
        in freier Trägerschaft,                       sich auf den Zeitraum des Betriebs im Sin-              therrn oder Arbeitgeber unabkömmlich
    2. die Nutzung schulischer Gebäude für            ne des Absatz 1 erstreckt, den sie ersetzt,             gestellt werden,
        nichtschulische Zwecke,                       und darüber hinaus auch die Ferienzeiträu-         4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwilli-
    3. der Betrieb von Kindertageseinrichtun-         me umfasst. Die Notbetreuung findet in der              ge) sowie Notfall- /Rettungswesen ein-
        gen sowie Kindertagespflege und               jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher             schließlich Katastrophenschutz sowie
    4. der Betrieb von Betreuungsangeboten            besuchte, durch deren Personal in mög-                  die Einheiten und Stellen der Bundes-
        der verlässlichen Grundschule, flexib-        lichst kleinen Gruppen statt; Ausnahmen                 wehr, die mittelbar oder unmittelbar
        len Nachmittagsbetreuung, Horte so-           hiervon sind nur bei objektiver Unmöglich-              wegen der durch das Corona-Virus
        wie Horte an der Schule                       keit zulässig. Bei dem gemeinsamen Ver-                 SARS-CoV-2 verursachten Epidemie im
    untersagt.                                        zehr von Speisen bei einer Notbetreuung ist             Einsatz sind,
(2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht          sicherzustellen, dass                              5. Rundfunk und Presse,
    für Schulen an nach § 28 des Kinder- und          1. die Plätze so angeordnet werden, dass           6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unter-
    Jugendhilfegesetzes für Baden-Württem-                 ein Abstand von mindestens 1,5 Me-                 nehmen für den ÖPNV und den Schie-
    berg anerkannten Heimen für Minderjähri-               tern zwischen den Tischen und                      nenpersonenverkehr sowie Beschäftig-
    ge, soweit die Schüler ganzjährig das Heim        2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein               te der lokalen Busunternehmen, sofern
    besuchen sowie Sonderpädagogische Bil-                 Abstand von mindestens 1,5 Metern                  sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
    dungs- und Beratungszentren mit Internat,              zwischen den Personen                         7. die Straßenbetriebe und Straßenmeis-
    die ganzjährig geöffnet sind. Die Untersa-          gewährleistet ist.                                    tereien sowie
    gung gilt ferner nicht für Schulen der Al-        Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 der           8. das Bestattungswesen.
    tenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege,       Kindertagesstättenverordnung kann in der       (7) Das Kultusministerium kann über die in
    Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege,          Not-betreuung abgewichen werden, sofern            Absatz 6 genannten Bereiche hinaus wei-
    Entbindungspflege (Hebammen), Notfall-            die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht den-          tere Bereiche der kritischen Infrastruktur
    sanitäter sowie Schulen zur Ausbildung            noch uneingeschränkt möglich ist.                  lageangepasst festlegen.
    von Medizinisch-technischen Assistenten       (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung ge-        (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder,
    und Pharmazeutisch-technischen Assisten-          mäß Absatz 4 sind Kinder,                          deren bisher besuchte Einrichtung einem
    ten, soweit dort Schüler und Schülerinnen         1. die in Kontakt zu einer infizierten             Betriebsverbot unterliegt und für die nach
    geprüft und unterrichtet werden, deren                 Person stehen oder standen, wenn              den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vor-
FRIEDENWEILER  Samstag, 4. April 2020                                                                                                          Seite   5

    gesehen ist, dürfen die betreffenden Ein-            sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerin-            die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder Be-
    richtungen nicht betreten. Die Personen-             nen oder Lebenspartner oder Partnerinnen           schäftigungsort, den Wohnsitz oder den
    sorgeberechtigten haben für die Beachtung            oder Partner. Die Untersagung nach Satz            Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Wa-
    der Betretungsverbote zu sorgen.                     1 gilt namentlich für Zusammenkünfte in            renlieferung möglichst schnell und sicher
(9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32                Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeitein-        zu erreichen. Unterbrechungen der Fahr-
    Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsver-             richtungen sowie öffentlichen und privaten         ten, insbesondere zu Einkaufs- oder Frei-
    ordnung die Dauer der Untersagung nach               Bildungseinrichtungen im außerschuli-              zeitzwecken, sind untersagt.
    Absatz 1 zu verlängern sowie deren Bedin-            schen Bereich.                                 (3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätig-
    gungen festzulegen und die Ausgestaltung       (3)   Ausgenommen von dem Verbot nach den                keits- oder Beschäftigungsort ist die aus-
    der Notbetreuung nach den Absätzen 4 und             Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltungen,             gefüllte und unterschriebene Pendlerbe-
    5 anzupassen. Das Recht der zuständigen              Ansammlungen und sonstige Zusammen-                scheinigung der Bundespolizei oder der
    Behörden, weitergehende Maßnahmen                    künfte, wenn                                       ausgefüllte Berechtigungsschein des Lan-
    nach dem Infektionsschutzgesetz anzuord-             1. sie der Aufrechterhaltung des Arbeits-          des Baden-Württemberg zur Einreise in die
    nen, bleibt hiervon unberührt.                            und Dienstbetriebs oder der Aufrecht-         Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke
                                                              erhaltung der öffentlichen Sicherheit         der Berufsausübung mitzuführen, bei Fahr-
                       §2                                     und Ordnung oder der Daseinsfür- oder         ten mit einem Kraftfahrzeug ist die Pend-
                  Hochschulen                                 -vorsorge oder                                lerbescheinigung oder der Berechtigungs-
(1) Der Studienbetrieb an den Universitäten,             2. dem Betrieb von Einrichtungen, soweit           schein gut sichtbar hinter der Frontscheibe
    Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und                     er nicht nach dieser Verordnung unter-        auszulegen.
    Musikhochschulen, Hochschulen für ange-                   sagt ist,
    wandte Wissenschaften, der DHBW und den              zu dienen bestimmt sind. Satz 1 Nummer                               §4
    Akademien des Landes wird bis zum 19.                1 gilt insbesondere für Veranstaltungen,                Schließung von Einrichtungen
    April 2020 ausgesetzt; bereits begonnener            Ansammlungen und sonstige Zusammen-            (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird
    Studienbetrieb wird bis zu diesem Zeitpunkt          künfte der Gerichte, Staatsanwaltschaften,         bis zum 19. April 2020 untersagt:
    unterbrochen. Online-Angebote sind weiter-           der Notarinnen und Notare des Landes. Er           1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, ins-
    hin möglich. Über die Nachholung von aus-            gilt außerdem für Veranstaltungen, die der             besondere Museen, Theater, Schau-
    gefallenen Veranstaltungen und Prüfungen             medizinischen Versorgung dienen wie bei-               spielhäuser, Freilichttheater,
    entscheidet die Hochschule in eigener Ver-           spielsweise Veranstaltungen zur Gewinnung          2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art,
    antwortung. Die Hochschulen sorgen dafür,            von Blutspenden, wenn geeignete Maßnah-                insbesondere Akademien, Fortbil-
    dass die Studentinnen und Studenten alle im          men zum Schutz vor Infektionen im Sinne                dungseinrichtungen, Volkshochschu-
    Sommersemester 2020 vorgesehenen Studi-              von § 4 Absatz 5 getroffen werden.                     len, Musikschulen und Jugendkunst-
    enleistungen erbringen können und zugleich     (4)   Veranstaltungen und sonstige Ansammlun-                schulen,
    die Studierbarkeit gewährleistet ist. Mensen         gen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und            3. Kinos,
    und Cafeterien bleiben bis zum 19. April             die Zusammenkünfte anderer Glaubensge-             4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal-
    2020 geschlossen. Die Landesbibliotheken             meinschaften sind grundsätzlich untersagt.             und Spaßbäder, Saunen,
    bleiben bis 19. April 2020 für den Publi-            Das Kultusministerium wird gemäß § 32              5. alle öffentlichen und privaten Sportan-
    kumsverkehr geschlossen. Online-Dienste              Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsver-               lagen und Sportstätten, insbesondere
    können für die wissenschaftliche Nutzung             ordnung unter Auflagen zum Infektions-                 Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und
    geöffnet bleiben.                                    schutz abweichende Regelungen von den                  ähnliche Einrichtungen,
(2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß              Absätzen 1 und 2 für Veranstaltungen und           6. Jugendhäuser,
    § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechts-           sonstige Ansammlungen in Kirchen, Mo-              7. öffentliche Bibliotheken,
    verordnung die Dauer der Untersagung nach            scheen, Synagogen und Zusammenkünfte               8. Vergnügungsstätten,         insbesondere
    Absatz 1 zu verlängern sowie Ausnahmen               anderer Glaubensgemeinschaften sowie für               Spielhallen, Spielbanken, Wettvermitt-
    in begründeten Einzelfällen zuzulassen.              alle Bestattungen, Totengebete, Leichen-               lungsstellen,
    Zur Durchführung von Abschlussprüfungen              waschungen sowie Aufbahrungen festzule-            9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähn-
    können ferner Ausnahmen von Absatz 1 so-             gen.                                                   liche Einrichtungen,
    wie von § 4 Absatz 1 zugelassen werden         (5)   Die zuständigen Prüfungsbehörden können            10. Gaststätten und ähnliche Einrichtun-
    1. vom Innenministerium in Bezug auf die             unbeschadet der Regelungen in §§ 1 und                 gen wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shis-
        Hochschule der Polizei Baden-Würt-               2 zur Durchführung berufsqualifizierender              ha-Bars, Clubs, Diskotheken und Knei-
        temberg und                                      Staatsprüfungen, einschließlich der Kennt-             pen,
    2. vom Justizministerium in Bezug auf die            nisprüfungen, Ausnahmen von den Verbo-             11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und
        Hochschule für Rechtspflege Schwet-              ten nach den Absätzen 1 und 2 sowie § 4                Tierparks und Anbieter von Freizeitakti-
        zingen.                                          Absatz 1 Nummer 2 zulassen.                            vitäten (auch außerhalb geschlossener
    Das Recht der zuständigen Behörden, wei-       (6)   Die zuständigen Behörden können aus                    Räume), Spezialmärkte und ähnliche
    tergehende Maßnahmen nach dem Infek-                 wichtigem Grund unter Auflagen zum                     Einrichtungen,
    tionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hier-           Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom               12. alle weiteren Verkaufsstellen des Ein-
    von unberührt.                                       Verbot nach den Absätzen 1 und 2 zulas-                zelhandels, die nicht zu den in Absatz
                                                         sen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere            3 genannten Einrichtungen gehören,
                       §3                                vor, wenn                                              insbesondere Outlet-Center,
    Verbot des Aufenthalts im öffentlichen               1. Versammlungen und sonstige Veran-               13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze,
        Raum, von Veranstaltungen und                         staltungen der Aufrechterhaltung der          14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Mas-
            sonstigen Ansammlungen                            kritischen Infrastruktur im Sinne von §           sagestudios, Kosmetikstudios, Na-
(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist                   1 Absatz 6 dienen oder                            gelstudios, Studios für kosmetische
    nur alleine, mit einer weiteren nicht im             2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene               Fußpflege sowie Sonnenstudios,
    Haushalt lebenden Person oder im Kreis                    Veranstaltungen handelt und eine Ver-         15. Beherbergungsbetriebe, Campingplät-
    der Angehörigen des eigenen Haushalts ge-                 legung des Termins nicht möglich ist.             ze und Wohnmobilstellplätze; eine
    stattet. Zu anderen Personen ist im öffent-                                                                 Beherbergung darf ausnahmsweise zu
    lichen Raum, wo immer möglich, ein Min-                              § 3a                                   geschäftlichen, dienstlichen oder, in
    destabstand von 1,5 Metern einzuhalten.        Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten                besonderen Härtefällen, zu privaten
(2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind          (1) Fahrten und Reisen aus einem Risikoge-                   Zwecken erfolgen und
    Veranstaltungen und sonstige Ansamm-               biet im Ausland nach RKI-Klassifizierung             16. Betrieb von Reisebussen im touristi-
    lungen von jeweils mehr als fünf Personen          in das Gebiet oder durch das Gebiet des                  schen Verkehr.
    vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts        Landes Baden-Württemberg sind mit Aus-           (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32
    des Landtages und der Gebietskörperschaf-          nahme der Fahrten zur Arbeitsstelle, zum             Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsver-
    ten verboten. Ausgenommen sind Veran-              Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, zum              ordnung den Betrieb weiterer Einrichtun-
    staltungen und sonstige Ansammlungen,              Wohnsitz oder zum Bestimmungs- oder                  gen zu untersagen oder den Betrieb von
    wenn deren teilnehmende Personen                   Ausgangsort einer Warenlieferung sowie               der Einhaltung von Auflagen abhängig zu
    1. in gerader Linie verwandt sind, wie bei-        in besonders begründeten Härtefällen aus             machen.
         spielsweise Eltern, Großeltern, Kinder        privaten Gründen (z.B. familiärer Todesfall)     (3) Von der Untersagung nach Absatz 1 sind
         und Enkelkinder oder                          verboten.                                            ausgenommen:
    2. in häuslicher Gemeinschaft miteinan-        (2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, die            1. der Einzelhandel für Lebensmittel und
         der leben                                     bei vernünftiger Betrachtung geeignet sind,              Getränke einschließlich Bäckereien,
Seite   6                                                                                                            Samstag, 4. April 2020  FRIEDENWEILER

        Metzgereien mit Ausnahme von reinen               rauf hinzuwirken, dass ein Abstand von              Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die Ent-
        Wein- und Spirituosenhandlungen,                  möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Me-              scheidung über die Fortsetzung der Tätig-
    2. Wochenmärkte und Hofläden,                         tern zwischen Personen eingehalten wird,            keit und die erforderlichen Schutzmaßnah-
    3. Abhol- und Lieferdienste einschließlich            sofern keine geeigneten Trennvorrichtun-            men trifft die Einrichtung.
        solche des Online-Handels,                        gen vorhanden sind. Von den Vorgaben des      (6)   Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4
    4. Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten,                Mindestabstands sind solche Tätigkeiten             können durch die Einrichtungen für nahe-
    4a. Kantinen für Betriebsangehörige oder              ausgenommen, bei denen eine engere                  stehende Personen im Einzelfall, beispiels-
        Angehörige öffentlicher Einrichtungen,            körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist,            weise im Rahmen der Sterbebegleitung
        wobei § 1 Absatz 4 Satz 5 entsprechen-            insbesondere solche im Zusammenhang                 oder zur Begleitung eines erkrankten Kin-
        de Anwendung findet,                              mit der Erbringung von Heil- und Hilfs-             des und unter Auflagen zugelassen werden.
    5. Ausgabestellen der Tafeln,                         mitteln und Pflegehilfsmitteln, der Erbrin-         In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend ge-
    6. Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser,              gung ärztlicher, zahnärztlicher, psychothe-         eignete Maßnahmen zum Schutz vor Infek-
        Hörgeräteakustiker, Optiker und Praxen            rapeutischer, pflegerischer und sonstiger           tionen zu ergreifen.
        für die medizinische Fußpflege,                   Tätigkeiten der Gesundheitsversorgung         (7)   Betreuungs- und Unterstützungsangebote
    6a. Einzelhändler für Gase, insbesondere              und Pflege im Sinne des Fünften und des             im Vor- und Umfeld von Pflege werden,
        für medizinische Gase,                            Elften Buchs Sozialgesetzbuchs sowie der            soweit sie als Gruppenangebote durchge-
    7. Tankstellen,                                       Erbringung von Assistenzleistungen im Sin-          führt werden, aufgrund einer erhöhten An-
    8. Banken und Sparkassen sowie Service-               ne des Neunten Buchs Sozialgesetzbuchs              steckungsgefahr, insbesondere für die be-
        stellen von Telekommunikationsunter-              einschließlich der Ermöglichung von Blut-           sonders betroffenen vulnerablen Gruppen,
        nehmen,                                           spenden.                                            einstweilen eingestellt. Zu den nach Satz
    9. Reinigungen und Waschsalons,                                                                           1 eingestellten Angeboten zählen insbeson-
    9a. Einrichtungen des Polizeivollzugs-                                 §5                                 dere:
        dienstes, die zu Übungs- und Ausbil-                          (aufgehoben)                            1. Angebote nach § 45c Absatz 1 Satz 1
        dungszwecken sowie zur Aufrechter-                                                                         Nummer 1 des Elften Buchs Sozialge-
        haltung des Dienstbetriebs erforderlich                             §6                                     setzbuch (SGB XI) in Verbindung mit
        sind,                                               Maßnahmen zum Schutz besonders                         § 6 Absatz 1 der Unterstützungsange-
    10. der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf,                     gefährdeter Personen                           bote-Verordnung (UstA-VO) wie
    11. Raiffeisenmärkte und Landhandel,            (1)   Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1                  a) Betreuungsgruppen (für Personen
    12. Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau-              Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG sowie teilsta-                     mit überwiegend kognitiven Ein-
        und Tierbedarf und                                tionäre Einrichtungen für Menschen mit                       schränkungen, z.B. demenziell
    13. der Großhandel.                                   Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit                    erkrankte pflegebedürftige Men-
                                                          Behinderungen einschließlich Kurzzeitpfle-                   schen) und
     Wenn Mischsortimente angeboten werden,               ge dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Be-                b) Angebote zur Unterstützung im
     dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht          suchszwecken betreten werden. Über den                       Alltag wie Freizeitausfahrten für
     nach Satz 1 gestattet ist, verkauft werden,          Zugang zu                                                    behinderte und pflegebedürftige
     wenn der erlaubte Sortimentsteil über-               1. Fachkrankenhäusern für Psychiatrie                        Menschen;
     wiegt; diese Stellen dürfen dann alle Sorti-              mit Ausnahme der Fachkrankenhäuser             2. Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c
     mente vertreiben, die sie gewöhnlich auch                 für Gerontopsychiatrie,                             Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB XI in
     verkaufen. Wenn bei einer Stelle der verbo-          2. psychosomatischen Fachkrankenhäu-                     Verbindung mit § 7 UstA-VO, soweit
     tene Teil des Sortiments überwiegt, darf der              sern sowie                                          sie als Gruppenveranstaltung angelegt
     erlaubte Teil allein weiter verkauft werden,         3. kinder- und jugendpsychiatrischen                     sind, und
     wenn eine räumliche Abtrennung möglich                    Fachkrankenhäusern,                            3. Angebote der Selbsthilfe nach § 45d
     ist. Die Öffnung ist an allen Sonn- und Fei-         jeweils einschließlich der zugehörigen Ta-               SGB XI in Verbindung mit § 8 UstA-VO.
     ertagen beschränkt auf den Zeitraum von              geskliniken, entscheidet die Leitung der      (8)   Das Sozialministerium wird gemäß § 32
     12 bis 18 Uhr zulässig, sofern eine Öffnung          jeweiligen Einrichtung.                             Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsver-
     der jeweiligen Einrichtungen an Sonn- und      (2)   Stationäre Einrichtungen für Menschen mit           ordnungen weitere Regelungen zum Schutz
     Feiertagen nicht ohnehin schon nach sons-            Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit           gefährdeter Personen vor einer Infektion
     tigen Vorschriften zulässig ist. Die Öffnung         Behinderungen sowie von einem Anbieter              mit SARS-Cov-2 zu treffen und die Rege-
     von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist              verantwortete ambulant betreute Wohn-               lungen in diesem Paragraphen zu ändern.
     nur für die in Satz 1 genannten Ausnahmen            gemeinschaften nach dem Wohn-, Teilha-        (9)   Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen
     erlaubt. Das Wirtschaftsministerium wird             be- und Pflegegesetz dürfen nicht mehr              1 bis 4, ist durch die Einrichtungen in einer
     ermächtigt, dazu Auflagen festzulegen.               zu Besuchszwecken betreten werden. Die              vor Zutritt gut sichtbaren Weise, beispiels-
(3a) Poststellen und Paketdienste dürfen ab-              Einrichtungen können den Zutritt zu Be-             weise durch einen auffälligen Aushang an
     weichend von Absätzen 1 bis 3 ihren Be-              suchszwecken erlauben, wenn geeignete               den Zugangstüren, zu informieren.
     trieb aufrechterhalten. Wird die Poststelle          Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen
     oder der Paketdienst zusammen mit einer              getroffen werden können.                                            §7
     nach Absatz 1 untersagten Einrichtung be-      (3)   Der Zutritt von externen Personen zu den                     Betretungsverbote
     trieben, darf diese, mit Ausnahme von für            in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtun-       In den in § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 ge-
     den Brief- und Paketversand erforderlichen           gen aus sonstigen, insbesondere beruf-        nannten Einrichtungen gilt, soweit deren Be-
     Nebenleistungen, nicht betrieben werden,             lichen oder familiären Gründen ist nur in     trieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein gene-
     wenn die mit dem Betrieb der Poststelle              Ausnahmefällen und mit Zustimmung der         relles Betretungsverbot für Personen, die sich
     oder dem Paketdienst erwirtschafteten Um-            Leitung der Einrichtung gestattet. Im Falle   in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im
     sätze einschließlich Nebenleistungen im              der Gewährung des Zutritts sind geeignete     Ausland oder besonders betroffenen Regionen
     Vergleich zu denen, die durch den Verkauf            Vorkehrungen zum Infektionsschutz zu tref-    im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten
     des Sortiments der untersagten Einrichtung           fen.                                          haben, die Kontakt zu einer infizierten Person
     erwirtschaftet werden, eine untergeordnete     (4)   Den in § 7 genannten Personen ist der         hatten oder die Symptome eines Atemwegsin-
     Rolle spielen; keinesfalls dürfen zusätzlich         Zutritt zu den in Absatz 1 und 2 genann-      fekts oder erhöhte Temperatur zeigen.
     zu Poststellen oder Paketdiensten Einrich-           ten Einrichtungen untersagt. Wenn diese
     tungen gemäß Absatz 1 Nummern 9 und                  Personen eine Einrichtung zum Zweck der                             §8
     14 betrieben werden.                                 Behandlung oder Aufnahme betreten wol-                   Weitere Maßnahmen nach
(4) Dienstleister, Handwerker und Werkstätten             len, ist vorab das Einverständnis der Ein-              dem Infektionsschutzgesetz
     können in vollem Umfang ihrer Tätigkeit              richtung einzuholen. Ausnahmen von Satz       Das Recht der zuständigen Behörden, weiterge-
     nachgehen, soweit sie nicht in Absatz 1              2 dürfen nur in Notfällen gemacht werden.     hende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen
     genannt sind.                                        Soweit möglich, sind auch in diesen Fällen    zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung un-
(5) Sofern eine Tätigkeit oder der Betrieb ei-            Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu       berührt. Für den Erlass von Maßnahmen nach
     ner Einrichtung nach den Absätzen 3 bis              ergreifen.                                    dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozialmi-
     4 zulässig ist, haben die Betriebe und Ein-    (5)   Zur Aufrechterhaltung der medizinischen       nisterium zuständige oberste Polizeibehörde.
     richtungen mit Kundenverkehr in geschlos-            Versorgung und des Pflegebetriebs können      Das Sozialministerium übt die Fachaufsicht
     senen Räumen darauf hinzuwirken, dass                in der Einrichtung tätige Personen, denen     für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der
     im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten                nach Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre,     Verordnung des Sozialministeriums über Zu-
     der Zutritt gesteuert und Warteschlangen             nach Abwägung die berufliche Tätigkeit        ständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
     vermieden werden. Insbesondere ist da-               in der Einrichtung unter Beachtung von        zuständigen Ortspolizeibehörden aus.
FRIEDENWEILER  Samstag, 4. April 2020                                                                                                   Seite     7

                       §9                           betreibt oder eine Auflage für den Be-trieb                        § 11
             Ordnungswidrigkeiten                   einer Einrichtung nicht einhält,                             Außerkrafttreten
Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a      8. entgegen § 4 Absatz 3 Satz 2 oder 3 Sorti-     (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020
Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes han-         mentsteile verkauft,                              außer Kraft. Sofern in dieser Rechtsverord-
delt, wer vorsätzlich oder fahrlässig           9. entgegen § 4 Absatz 3a Satz 2 eine Ein-            nung nichts anderes bestimmt ist, gelten
1. entgegen § 3 Absatz 1 sich im öffentlichen       richtung betreibt,                                die Maßnahmen bis zum Außerkrafttreten
    Raum aufhält,                               10. entgegen § 4 Absatz 5 nicht darauf hin-           der Verordnung.
2. entgegen § 3 Absatz 2 an einer Veranstal-        wirkt, dass zwischen Personen ein Mindest-    (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32
    tung oder sonstigen Ansammlung von je-          abstand von 1,5 Metern eingehalten wird,          Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin des
    weils mehr als fünf Personen teilnimmt,     11. entgegen § 6 Absätze 1, 2 und 4 eine der          Außerkrafttretens zu ändern.
3. entgegen § 3 Absatz 6 Auflagen zum Schutz        dort genannten Einrichtungen betritt,
    vor Infektionen nicht einhält,              12. entgegen § 6 Absatz 7 Betreuungs- und         Stuttgart, den 17. März 2020
4. entgegen § 3a Absatz 1 und 2 Fahrten und         Unterstützungsangebote im Vor- und Um-
    Reisen vornimmt,                                feld von Pflege anbietet, oder                Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
5. entgegen § 3a Absatz 3 die Pendlerbe-        13. entgegen § 7 eine der genannten Einrich-      Kretschmann
    scheinigung oder den Berechtigungsschein        tungen betritt.                               Strobl              Sitzmann
    nicht mitführt,                                                                               Dr. Eisenmann       Bauer
6. entgegen § 4 Absatz 1 eine Einrichtung be-                       § 10                          Untersteller        Dr. Hoffmeister-Kraut
    treibt,                                                     Inkrafttreten                     Lucha               Hauk
7. eine aufgrund von § 4 Absatz 2 in Verbin-    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Ver-     Wolf                Hermann
    dung mit einer Rechtsverordnung des So-     kündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Coro-    Erler
    zialministeriums untersagte Einrichtung     na-Verordnung vom 16. März 2020 außer Kraft.

         InformatIonen vom rathaus

 Jubilare April 2020                             Neues Löschfahrzeug für die Feuerwehrabteilung Rötenbach
 01.04.                                          Am Freitag, den 20. März 2020 ist das neue Löschfahrzeug für die Feuerwehrabtei-
 Adelheid u. Norbert Rischewski,                 lung Rötenbach der Gemeindefeuerwehr eingetroffen.
 Rohrstr. 21,
 Goldene Hochzeit                                Bürgermeister Josef Matt und Gesamtkommandant Guido Disch nahmen das Fahr-
                                                 zeug in Empfang, welches zwei Mitglieder der Gemeindefeuerwehr aus der Nähe von
 Die Gemeinde Friedenweiler gratuliert           Berlin abgeholt hatten.
 sehr herzlich und wünscht für den
 weiteren Lebensweg Gesundheit und               Das alte Löschfahrzeug, welches hierdurch ersetzt werden soll, wird jedoch im Ernst-
 Wohlergehen.                                    fall weiterhin zum Einsatz kommen, da zunächst an dem neuen Fahrzeug nicht ge-
                                                 probt werden kann, solange keine Zusammenkünfte erlaubt sind.

                                                 Das Fahrzeug ist voll ausgestattet, u.a. mit einem Satz zur technischen Hilfeleistung,
                                                 einer Rettungsschere und einem leistungsstarken Notstromaggregat.

 Redaktionsschlüsse
 Mitteilungsblatt
 Das nächste Mitteilungsblatt erscheint
 am Samstag, den 18.04.2020. Re-
 daktionsschluss ist am Dienstag, den
 14.04.2020.

 Das übernächste Mitteilungsblatt er-
 scheint am Samstag, den 02.05.2020.
 Redaktionsschluss ist am Dienstag,
 den 28.04.2020.

 Bitte senden Sie Texte für den redakti-
 onellen Teil rechtzeitig bis 11 Uhr des
 jeweiligen Redaktionsschlusses an die
 Redaktion des Mitteilungsblattes, Frau
 Weinberger (weinberger@friedenweiler.
 de). Vielen Dank.

                                                                                                         Foto: Feuerwehr Friedenweiler-Rötenbach
Seite   8                                                                                        Samstag, 4. April 2020  FRIEDENWEILER

 Hinweis der Gemeindeverwaltung
 Das Rathaus in Rötenbach sowie die Außenstelle in Friedenweiler bleiben weiterhin für den allgemeinen Publikumsverkehr ge-
 schlossen. Sie können uns jedoch weiterhin telefonisch unter 07654 9119-0 oder per E-Mail (gemeinde@friedenweiler.de) bzw.
 die jeweils zuständigen Mitarbeiter unter ihren jeweils bekannten Rufnummern und E-Mail-Adressen erreichen. Auch können Sie
 am Eingang des Rathauses klingeln. Bei dringenden Angelegenheiten können Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit
 uns vereinbaren.

 Gerne teilen wir Ihnen nochmals wichtige Ansprechpartner aus dem Krisenstab der Gemeinde mit
 Herr Bürgermeister Josef Matt ist Ihr erster Ansprechpartner:
 Josef Matt
 Tel. dienstlich:          07654 / 9119-12
 Mobil:                    0151 / 422 50 888
 E-Mail dienstl.:          josef.matt@friedenweiler.de
 Tel. privat:              07748 / 831
 E-Mail privat:            josef.matt@friedenweiler.de

 Sein Vertreter im Amt ist unser Hauptamtsleiter, Herr Patrick Booz:
 Patrick Booz
 Tel. dienstlich:          07654 / 9119-11
 Mobil:                    0151 / 40 73 55 43
 E-Mail dienstl.:          booz@friedenweiler.de
 Tel. privat:              07656 / 988021
 E-Mail privat:            booz@friedenweiler.de

 Die Feuerwehr soll auch immer Ansprechpartner sein, mit Gesamtkommandant Guido Disch an der Spitze:
 Guido Disch
 Tel. dienstlich:          07654 / 80 69 51
 Mobil:                    0171 / 93 14 380
 E-Mail dienstl.:          ka-friedenweiler@t-online.de
 Tel. privat:              07654 / 1288
 E-Mail privat:            gusydisch@web.de

 Ebenfalls der Bauhofleiter Reinhold Heer.
 Reinhold Heer
 Tel. dienstlich:          07654 / 7591
 Mobil:                    0173 / 59 29 725
 E-Mail dienstl.:          bauhof@friedenweiler.de
 Tel. privat:              07654 / 80 81 41
 E-Mail privat:            reinholdheer@web.de

 Die Eltern der Schule und der Kindergärten halten sich bei Fragen an die Kindergartenleiterin Frau Diana Übele und an den
 Schulleiter Herrn Heiko Geng. Die Kontaktdaten kennen die Eltern der die Einrichtungen benutzenden Kinder. Gleiches gilt für
 den Sprachheilkindergarten.

 Ferner die Telefonnummern der Polizei in Neustadt und der Polizei in Löffingen sowie die Katastrophenschutznummer.

 Polizei Neustadt          07651 / 93 36 – 0
                           E-Mail: LOEFFINGEN.PW@polizei.bwl.de
 Polizei Löffingen         07654 / 80 606-0
                           E-Mail: TITISEE-NEUSTADT.PREV@polizei.bwl.de
 Katastrophenschutz        0761 / 2013315

 Eine weitere wichtige Adresse ist der kassenärztliche Notdienst 116 117. Und eine weitere wichtige Adresse das Gesundheitsamt.

 Gesundheitsamt            Gesundheitsamt Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Tel.: 0761 / 2187-3011
                           E-Mail: gesundheitsschutz@lkbh.de
 Wenn die Gemeinde Informationen an die Bevölkerung zu geben hat, insbesondere auch als Ortspolizeibehörde, und gerade kein
 Mitteilungsblatt im Fluss ist, haben wir uns für diese Krise auf folgende Veröffentlichungsmöglichkeiten geeinigt.

 Rötenbach
 Wir haben den Aushang gegenüber des Rathauses im Unterstellplatz an der Hauptstraße.
 Friedenweiler
 Offizieller Aushang für Friedenweiler ist der öffentliche Aushang am Kneippbrunnen im Ortsteil Friedenweiler in der Pe-
 ter-Thumb-Straße.
 Daneben findet zur Information der Bürgerschaft eine Kommunikation über die Website www.friedenweiler.de der Gemeinde statt.
FRIEDENWEILER  Samstag, 4. April 2020                                                                                         Seite   9

                                                                                            Wohnhaus mit Arztpraxis baulich umset-
 Information des Zweckverbands Breitband                                                    zen zu können. In mehreren öffentlichen
 Breisgau-Hochschwarzwald                                                                   Gemeinderatssitzungen wurden die Pla-
                                                                                            nungsfortschritte präsentiert, diskutiert –
 Vorbereitung für schnelles Internet im Zuge                                                unter anderem auch mit Personen aus der
 des Erdgasanschlusses                                                                      Bürgerschaft - und gemeinsam mit dem
 Bei der Erdgaserschließung im Ortsteil Frie-                                               Gemeinderat Entscheidungen zur Gestal-
 denweiler durch bnNETZE beabsichtigt der                                                   tung getroffen.
 Zweckverband Breitband Breisgau-Hoch-
 schwarzwald eine Mitverlegung von Leitun-                                                  Der Neubau des Wohnhauses mit Arzt-
 gen als Vorbereitung für schnelles Internet                                                praxis macht stetig sichtbare Fortschritte.
 mit Glasfaser.                                                                             Was hingegen nicht sichtbar ist, sind die
                                                                                            kontinuierlich stattfindenden Gespräche
 Für Grundstückseigentümer, die einen Erd-                                                  zwischen der Gemeinde, verschiedenen
 gasanschluss von bnNETZE erhalten, macht                                                   Fachpersonen und Behörden, um die
 der Zweckverband das Angebot, sich paral-                                                  Planung voran zu bringen und um mit
 lel ein Telekommunikations-Leerrohr als Vorbereitung für den schnellen Datenan-            der baulichen Umsetzung bald möglichst
 schluss auf dem eigenen Grundstück bis ins Gebäude legen zu lassen. Diese Instal-          beginnen zu können. Aktuell finden letzte
 lation ist für den Anschlussnehmer durch die Koordinierung mit bnNETZE günstiger           Absprachen zwischen der Gemeinde, Tief-
 als eine separate Verlegung. Das Angebot kann von Seiten des Zweckverbandes nur            bauingenieur, Architekt und den beteilig-
 im Rahmen der Verlegung des Erdgasanschlusses durch bnNETZE gemacht werden.                ten Behörden statt, um die Ausschreibung
                                                                                            auf den Weg zu bringen.
 Aufgrund der aktuellen Situation werden Informationen und weitere Unterlagen post-
 alisch an die Interessenten für einen Erdgasanschluss versendet.                           ... und darüber hinaus

 Ansprechpartner ist der Zweckverband, Herr Karsten Schalich,                               Im Herbst letzten Jahres hat sich eine
 Tel. 0761 2187-5361.                                                                       Elterninitiative zum Thema Spielplatz
                                                                                            in Rötenbach gegründet, die sich einen
                                                                                            attraktiveren Spielplatz wünscht. Um ei-
                                                                                            nen transparenten Austausch zwischen
                                                                                            potenziell beteiligten Akteursgruppen zu
 Tourist-Info bis Ostern geschlossen                                                        ermöglichen, wurde im Januar 2020 ein
                                                                                            moderierter Runder Tisch abgehalten, zu
 Die Tourist-Information im Ortsteil Friedenweiler ist bis Ostern 2020 geschlossen.
                                                                                            dem der Gemeinderat, Vertreter*innen der
                                                                                            Rötenbacher Vereine und der Elterninitia-
 Ab Mittwoch, den 15.04.2020 ist die Tourist-Information zu den üblichen Zeiten
                                                                                            tive, als auch Interessierte eingeladen wa-
 (Montag, Mittwoch, Freitag 09:00-12:00 Uhr) wieder besetzt.
                                                                                            ren. Die anschließende Beratung im Ge-
                                                                                            meinderat hat ergeben, dass ein Fachbüro
 Bitte wenden Sie sich in dringenden Angelegenheiten an das Rathaus in Rötenbach
                                                                                            mit der Prüfung des Potenzials des Be-
 (07654 9119-0) oder an die Hochschwarzwald Tourismus GmbH (07652 1206-0).
                                                                                            standsspielplatzes und der Prüfung zweier
                                                                                            Standorte im Kurpark beauftragt wird, um
                                                                                            herauszufinden, ob und wenn ja inwieweit
                                                                                            ein Spielplatz im Kurpark möglich wäre,
                                                                                            insbesondere auch im Hinblick auf das
Aktueller Stand Ortskernentwicklung Rötenbach                                               alle zwei Jahre stattfindende Bachfest.
Die Entwicklung und Gestaltung des Rathausumfeldes
Im Juli 2019 fand die Bürgerbeteiligung zum Thema „Ortskernentwicklung Rötenbach“           In der ersten Aprilhälfte 2020 findet eine
(gefördert durch das Programm „Quartier 2020 – Gemeinsam.Gestalten.“ des Ministeri-         Schulwegeplanung – in Kooperation der
um für Soziales und Integration) statt, an der sich viele von Ihnen engagiert eingebracht   Gemeinde und Grundschule – statt. Eine
haben. Im Anschluss an die Auswertung der beiden Bürgerwerkstätten wurde Ende Sep-          Schulwegeplanung hat zum Ziel, den si-
tember 2019 ein Antrag für das „Entwicklungsprogramm ländlicher Raum“ des Minis-            chersten Schulweg für die Kinder zu fin-
teriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz gestellt, um Maßnahmen, die aus           den. Diese Planung setzt sich zusammen
den beiden Beteiligungen hervorgingen und Maßnahmen zur Platzgestaltung vor dem             aus einer Bestandsaufnahme und einer
                                                                                            Evaluation. Für die Bestandsaufnahme
                                                                                            sind die Eltern der Grundschulkinder ge-
                                                                                            beten, bis zum 05. April 2020 einen Fra-
                                                                                            gebogen auszufüllen und den Schulweg,
                                                                                            den sie ihrem Kind empfohlen haben, in
                                                                                            einer Karte einzutragen. Darüber hinaus
                                                                                            wird am 06. und 08. April 2020 eine
                                                                                            Kreideaktion stattfinden, bei der die Kin-
                                                                                            der ihren Schulweg ablaufen und mit Krei-
                                                                                            de markieren. Ich möchte an dieser Stelle
                                                                                            – wie auch schon in dem Infoschreiben an
                                                                                            die Eltern der Grundschulkinder ausdrück-
                                                                                            lich aufgeführt – noch einmal explizit
                                                                                            darauf hinweisen, dass die Kreideaktion
                                                                                            gemäß den aktuell geltenden Vorsichts-
                                                                                            maßnahmen bezüglich der Verbreitung
                                                                                            des Corona-Virus durchzuführen ist, was
                                                                                            insbesondere bedeutet, dass die Kreide-
                                                                                            aktion nur mit Personen aus der Familie
                                                                                            bzw. aus dem Haushalt durchzuführen ist.
Foto: Gemeinde Friedenweiler
Seite   10                                                                                          Samstag, 4. April 2020  FRIEDENWEILER

Die Kreide-Markierungen und die ausge-       Sachbeschädigungen im Buswartehäuschen in Friedenweiler
füllten Fragebögen samt Eintragungen in
der Karte werden im Rathaus ausgewertet      Am vergangenen Wochenende kam es zu diversen Sachbeschädigungen in der öffentli-
und es wird ein Schulwegeplan erstellt.      chen Toilette des Buswartehäuschens im Ortsteil Friedenweiler.
Zum einen wird die Planung als Empfeh-
lung an die Eltern weitergegeben und zum     Wer hierzu sachdienliche Hinweise hat, soll sich bitte an die Gemeindeverwaltung unter
anderen dient die Planung als Ergänzung      07654 9119-0 wenden. Vielen Dank.
für die Antragstellung eines Zebrastrei-
fens zur Querung der L 182, die direkt
durch den Ortskern Rötenbachs führt. Der
Wunsch nach einer sicheren Querungs-
möglichkeit der Landesstraße wurde als
zentraler Wunsch bei der Bürgerbeteili-
gung genannt.

 ED Netze GmbH informiert:
 Turnusablesung Stromzähler
 Als zuständiger Netzbetreiber sind wir
 einmal jährlich dazu verpflichtet, die
 Stromzähler in unserem Netzgebiet
 abzulesen. Die Ablesung findet im Ap-
 ril 2020 in Friedenweiler statt.

 Aufgrund der Corona-Krise haben wir
 zum Schutz unserer Kunden und Able-
 ser entschieden, im kommenden Monat
 keine Vor-Ort-Ablesung durchzuführen.
 Wir werden stattdessen an alle Kunden
 Selbstablesekarten verschicken.                                                                            Fotos: Gemeinde Friedenweiler

 Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen
 uns montags bis donnerstags von 8
 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12
 Uhr unter 07623 92-1854. Oder Sie
 schreiben uns eine Mail an
 ablesung-1@ednetze.de.

 Hundehaltung
 Liebe Hundehalter,
 aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darum bitten, die Hin-        Ferner weisen wir Sie darauf hin, dass grundsätzlich Hunde
 terlassenschaften Ihrer Vierbeiner unverzüglich zu beseitigen.     ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier ein-
 Wir weisen hierbei auf die weiterhin geltende Polizeiliche Um-     wirken kann, nicht frei umherlaufen dürfen. Wir bitten die Hun-
 weltschutz-Vorordnung vom 27.09.2011 hin, welche für die           dehalter, mit Rücksicht auf andere ihre Hunde an der Leine zu
 Bürger in allen Ortsteilen der Gemeinde Friedenweiler gültig       führen, wenn dies nicht gewährleistet ist.
 ist. Insbesondere im Bereich entlang des Rötenbachs bzw. in
 der Pappelallee wurden Verstöße dagegen beobachtet.
                                                                    Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung der Vorschriften.
 Achten Sie darauf, dass Ihr Hund seine Notdurft nicht auf Geh-     Vielen Dank.
 wegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgär-
 ten verrichtet bzw. Sie diese entfernen und dass die Wege in der   Ihre Gemeindeverwaltung
 Gemeinde und die Landschaft sauber gehalten werden.
FRIEDENWEILER  Samstag, 4. April 2020                                                                                                       Seite   11

                                                     Diese Möglichkeit können Sie gerne als                 Ganz selbstverständlich hat in einigen
                                                     Bürger aus dem Ortsteil Friedenweiler                  Fällen bereits die nächste Generation,
        Freie Wohnungen                              nutzen, um im Dorfladen in Rötenbach                   soweit dies möglich war, die Arbeit über-
                                                     einzukaufen.                                           nommen. Wir können aber noch Helfe-
Rötenbach                                                                                                   rinnen und Helfer gebrauchen, die unser
Nachmieter ab 01.06.2020 gesucht.                                                                           Einräum-Team ergänzen. Wir arbeiten
Schöne helle 5 Zimmerwohnung in Röten-                                                                      jeweils am Dienstag und Donnerstag von
bach, 135 m2, in unverbaubarer Ortsrand-                                                                    ca. 7.30 Uhr bis 9.00 Uhr. Wenn Sie Zeit
lage. Großer Kachelofen im Wohnzimmer,                                                                      haben und uns unterstützen wollen, mel-
Wohnung über 2 Etagen (sind gemeinsam                                                                       den Sie sich bitte persönlich im Dorfladen
verbunden, obere Etage Studio ca. 25 m2                                                                     oder unter 07654 805 90 82.
von der Gesamtfläche), großer überdach-
ter Südbalkon. Insgesamt gibt es zwei                                                                       Viele weitere Arbeiten, meist mit wenig
Wohneinheiten im Haus, Bad mit Dusche                                                                       Zeitaufwand, sind immer im Dorfladen zu
und Badewanne, Kellerraum, Speicher,                                                                        erledigen. Wenn Sie jetzt mithelfen wol-
großer Gartenanteil, Doppelgarage mit                                                                       len, melden Sie sich bitte bei Helmut Bü-
zwei Stellplätzen zu vermieten, bei Bedarf                                                                  chele, Tel. 07654 8743.
mit Küche. 850 € kalt + 50 € / Garage
+ NK.                                                Foto: Gemeinde Friedenweiler                           Bitte beachten Sie beim Einkauf in unserem
                                                                                                            Dorfladen:
Bei Interesse melden Sie sich gerne bei
Frau Klingele unter 07654 9119-18. Sie                                                                      •     Halten Sie Abstand!
stellt gerne den Kontakt zum Vermieter                        Dorfladen Rötenbach                           •     Husten und niesen Sie in die Armbeu-
her.                                                                                                              ge!
                                                                                                            •     Bei Husten und Fieber bitte zu Hause
                                                                           Corona und die                         bleiben! Wir versorgen Sie!
                                                                           Folgen für unseren
        Bürger-Mitfahrgelegenheit                                          Dorfladen                        Versorgung in Zeiten der Corona-Krise?
                                                     Der Ansturm auf unseren Dorfladen als                  Die Dorfladen-Gemeinschaft lässt Sie nicht
Ehrenamtliche Fahrten zum                            Folge der Corona-Krise hat uns an unse-                allein!
Dorfladen Rötenbach                                  re Grenzen gebracht. Danke an all unsere               Tel. 07654 805 90 82
                                                     Kundinnen und Kunden für die Geduld,
Donnerstag, 09.04.2020                               die Disziplin und das Verständnis in dieser
Matthias Spring, Tel. 0151 61 25 61 72               schweren Zeit! Wir werden auch weiterhin
Donnerstag, 16.04.2020                               alles uns Mögliche tun, um die Versorgung
Klaus Disch, Tel. 07654 87 31                        in unserem Ort zu gewährleisten.

15:00 Uhr Treffpunkt: Pro Seniore Frie-              Unser Team besteht aus vielen Ehrenamt-
denweiler                                            lichen, die zum Teil aufgrund ihres Alters
Fahrt zum Dorfladen Rötenbach                        zur Risikogruppe gehören. Alle würden
16:30 Uhr Treffpunkt: Dorfladen Röten-               natürlich liebend gerne ihren Dienst wei-
bach                                                 ter tun. Leider ist dies zum Schutz ihrer
Fahrt zum Pro Seniore Friedenweiler                  Gesundheit nicht angezeigt.

         Schule & Kindergärten

Gezwitscher aus                                      Wir möchten uns an dieser Stelle bei un-
                                                     serem Elternbeirat, den Eltern und bei
dem Schwalbennest                                    allen Helfern aus den Ortsteilen ganz
                                                     herzlich für ihre angebotene Hilfe, ihr En-
Die momentane Situation stellt uns alle              gagement und ihr Verständnis bedanken!
gerade auf eine Probe.                               Wir hoffen sehr, dass wir im September
                                                     unseren Herbstmarkt mit Jubiläum gebüh-
Bis zuletzt hatten wir gehofft, dass unser           rend feiern können.
Kindersachenmarkt stattfinden kann und
wir so unsere Kasse wieder füllen können.            Wir wünschen trotz der schwierigen Situa-
Sehr viele Helfer hatten sich gemeldet               tion allen ein schönes Osterfest mit vielen
und wir sind sicher, dass unser Jubilä-              besonderen Momenten, bleiben Sie gesund!
umsmarkt eine schöne Veranstaltung ge-
worden wäre.                                         Herzliche Grüße aus dem Kindergarten
                                                     Schwalbennest

  PRIMO-GRUSSANZEIGEN

  Grüß mal wieder
  Überraschen Sie Ihre Lieben mit netten Grußanzeigen in Ihrem Mitteilungsblatt. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
   Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11  Fax 0 77 71 / 93 17 - 40  anzeigen@primo-stockach.de
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