MITTEILUNGS Blatt - Die Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen allen schöne Osterfeiertage sowie ein angenehmes Frühlingswetter - Gemeinde Friedenweiler
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Blatt Amtsblatt der Gemeinde Friedenweiler MITTEILUNGS Samstag, den 4. April 2020 | Nr. 7 / 2020 Die Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen allen schöne Osterfeiertage sowie ein angenehmes Frühlingswetter.
Seite 2 Samstag, 4. April 2020 FRIEDENWEILER NOTFALLRUFNUMMERN und andere wichtige Rufnummern Feuerwehr - Notruf: 1 12 DRK-Leiterin Sozialarbeit Forstverwaltung Abtlg. Wehr Friedenweiler Frau R. Wehrle 07651 7549 Christoph Birkenmeier, Revierleiter Kommandant M.Winterhalder 07651 9395487 DRK-Kreisverband 0761 88508-0 Büro & Fax 07654 92 22 62 0171 1986085 mobil 0173 9464315 Stellvertreter J. Jopp 07651 933267 HELIOS-Klinik 07651 29-0 Abtlg. Wehr Rötenbach Fachstelle Sucht Freiburg, Kommandant G. Disch 07654 1288 bwlv 0761 156309/0 Beratungsstelle für ältere Menschen 0171 9314380 des Caritativen Altenhilfeverbundes Verbraucherzentrale, Info 0180 550 59 99 Stellvertreter B. Plavetic 07654 921940 Hochschwarzwald Mo bis Do 10 - 18 Uhr Wasserversorgung Büro T.-Neustadt: 07651 91 18-34 und Fr 10 - 14 Uhr Wasserwerk Löffingen 0170 7068224 oder 0171 3066126 Zahnärztliche Notrufnummer Ärztlicher Wochenend-Notfalldienst Wasserwärter Trescher 0172 7421145 0180 3222555-45 Die Ärzte der Notfall-Praxis haben am Wochenen- de ihre Sprechzeiten in den Räumlichkeiten der Gasversorgung Helios-Klinik, Jostalstraße 12 in Titisee-Neustadt. Essen auf Rädern Caritasverband badenova Freiburg Breisgau-Hochschwarzwald 07651 911843 Service-Nr. (Vertragskunden) 0800 2838485 Die Sprechzeiten am Samstag, Sonntag und am Notrufnummer Feiertag sind jeweils von 10 bis 13 Uhr und von Hebamme 16 bis 19 Uhr. Gas/Wasser/Strom 0800 2767767 Beate Barsch (Bereitschafts- und Entstörungsdienst rund um Im Zinken 1, 79843 Löffingen Hausbesuche werden über die Notfalldienst- die Uhr) 07654 92 19 50 nummer 116 117 vermittelt Stromversorgung Cornelia Wölfle Fliederstr. 17a, Energie Dienst AG 79843 Löffingen 07654 805959 Service-Nr. 07623 92-1200 Impressum Störungs-Nr. 07623 92-1818 La Leche Liga Stillberatung Susanne Marx, Unadingen 07707 9880222 Herausgeber: Polizei-Notruf: 1 10 Gemeinde 79877 Friedenweiler Nadja Werne, Reiselfingen 07654 806585 Tel. 07654/9119-0 Polizei Ti-Neustadt: 07651 9 33 60 gemeinde@friedenweiler.de Polizei Löffingen: 07654 92 13 30 Tourist-info@friedenweiler.de Mo. - Fr., 07.30 - 12.00 Uhr http://www.friedenweiler.de Mo. - Do., 13.30 - 16.45 Uhr Fr., 13.30 - 16.30 Uhr Weitere wichtige Nummern: Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Bürgermeister Josef Matt Bürgermeisteramt 07654 9119-0 oder der Vertreter im Amt Notfallrettung 112 Krankentransport 0800 19222 Benedikt-Winterhalder-Halle Für den Anzeigenteil/Druck: 07654 9209030 Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Ärzte-Notdienst 116 117 Fürstenberg-Saal/ Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach Gift-Notruf 0761 19240 Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40 Telefonseelsorge (kostenlos) 0800 1110111 Haus des Gastes 07651 5035 E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, Frauenhorizonte Bauhof Friedenweiler 07654 7591 Homepage:www.primo-stockach.de (gegen sexuelle Gewalt) 0761 285 85 85 Bauhofleiter Heer 0173 5929725 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit von Rathaus und Tourist-Information Ortsteil Rötenbach Bürgermeisteramt Montag-Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Tel. 07654 9119-0 Dienstag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Fax 07654 9119-19 Donnerstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr gemeinde@friedenweiler.de Sarah Büsing Montag, Mittwoch 08.30 Uhr - 12.30 Uhr Sonderprogramm „Quartier 2020“ 13.00 Uhr - 16.45 Uhr Tel. 07654 9119-20 Donnerstag (ungerade KW) 08.30 Uhr - 13.30 Uhr sarah.buesing@friedenweiler.de Carolin Radburg Dienstag, Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Integrationsmanagerin Donnerstag 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Tel. 0171 9344195 carolin.radburg@diakonie.ekiba.de Ortsteil Friedenweiler Tourist-Information/Bürgerservice Montag, Mittwoch, Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Tel. 07651 5035 oer 07652 1206-8360 Fax: 07651 4130 heidi.hoefler@friedenweiler.de uhlig@hochschwarzwald.de Tourist-Information Löffingen Montag bis Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr (außerhalb der Öffnungszeiten der Tourist-Information Friedenweiler) Montag, Dienstag 14.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 07652 1206-8350 Donnerstag, Freitag loeffingen@hochschwarzwald.de
FRIEDENWEILER Samstag, 4. April 2020 Seite 3 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Sie halten heute die Osterausgabe des Gemeindemitteilungsblattes in Ihren Händen. Dies ist die Ausgabe, in der ich Ihnen die Ostergrüße der Gemeinde, sowohl der Verwaltung wie auch des Ge- meinderates, übermitteln darf, immer mit freudiger Aussicht auf das Osterfest. Dieses Jahr sind wir leider mit einer besonderen Herausforderung konfrontiert. Die Ostergrüße möchte ich Ihnen dieses Jahr natürlich genauso zukommen lassen, mit dem Wunsch, trotz der Krise, aus den anste- henden Feiertagen ein Osterfest für sich in den Familien zu machen. Der Wunsch eines schönen Osterfestes soll deshalb erst recht und besonders herzlich zu Ihnen in die Häuser der Gemeinde kommen. Wir möchten aber diejenigen nicht vergessen, die von dem Virus bereits betroffen sind, sowohl diejenigen, die direkt erkrankt sind, aber auch deren Angehörigen und Freunde, die sich in dieser Zeit große Sorgen um ihre Lieben machen. Den Erkrankten aus unserer Mitte wünsche ich im Namen der ganzen Gemeinde alles Gute zur baldigen Besserung und die schnelle vollständige Genesung. Die Isolationsmaßnahmen und die Kontaktbeschränkungen sind gerade unverzichtbar, auch wenn sie uns auf eine harte Probe stellen. Besonders für diejenigen, die nun ganz alleine oder gar einsam sind, sind diese besonders schwer. Wir wünschen ihnen, dass sie diese Zeit gut überstehen. Wir sind eine Gemeinde und auch, wenn wir den direkten physischen Kontakt nicht halten können, so sind wir dennoch miteinander verbunden. Sei es über nette Gesten, wie ein Lächeln oder Telefonat. Schauen wir gespannt, welche guten Seiten die Krise vielleicht aus uns als Gemeinschaft hervorbringen kann. Daher möchte ich Ihnen auch den Gedanken mitgeben, dass eine Krise auch immer die Chance gibt, gestärkt aus ihr hervorzugehen. Vielleicht lernen wir auch wieder, Wichtiges von weniger Wichtigem besser zu unterscheiden. In diesem Sinne ermutige ich all diejenigen, die gesund in den Familien sind, aufmerksam zu bleiben und darauf zu ach- ten, ob es womöglich Menschen in der direkten Nachbarschaft gibt, die eventuell Hilfe benötigen. Gleichzeitig appelliere ich an diejenigen, die Hilfe brauchen könnten, selbst wenn sie nicht direkt von dem Virus betroffen sind, springen Sie über Ihren Schatten und nehmen Sie die Hilfe, die Ihnen angeboten wird, auch an. Danken wir auch besonders denen, die uns über die Feiertage versorgen, in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen. Vor diesem Hintergrund wünsche ich Ihnen nun schöne Festtage. Mit herzlichen Grüßen Ihr Josef Matt Hilfe und Unterstützung einen Abholservice an. Gerne können Sie samstags und sonn- tags (und am Ostermontag) unter 0151 71 91 98 05 Pizza, Pasta, in Zeiten des Corona-Virus Fisch, Schnitzel, Pommes frites oder Salat bestellen und die Wenn Sie generell Hilfe oder Unterstützung benötigen, weil Sie Speisen dann dort abholen. alters- und / oder gesundheitsbedingt das Haus nicht verlassen können, dann wenden Sie sich bitte werktags an das Bürgerbüro Pizzeria „Da Fedele“ im Rathaus in Rötenbach, Frau Baader unter 07654 9119-0, per Hauptstr. 18 E-Mail an gemeinde@friedenweiler.de oder an Herrn Bürgermeis- 79877 Friedenweiler-Rötenbach ter Josef Matt unter 0151 422 50 888. E-Mails werden unter der o.g. Adresse auch am Wochenende abgerufen. Lieferservice der Bäckerei Estenfeld Die Bäckerei Estenfeld bietet einen Lieferservice an. Geliefert Lebensmittel-Lieferservice des Rötenbacher Dorfladens werden Backwaren aus dem gewohnten Sortiment sowie Han- Der Rötenbacher Dorfladen bietet einen Lebensmittel-Liefer- delswaren, soweit verfügbar, in die Ortsteile Friedenweiler und service an. Bei Bedarf können Sie sich an das Dorfladen-Team Kleineisenbach. Bestellungen für den Folgetag werden täglich unter 07654 805 90 82 wenden. bis 15 Uhr telefonisch unter 07651 1438, per Fax unter 07651 4732 oder E-Mail info@baeckerei-estenfeld.de entgegen genom- Dorfladen Rötenbach UG men. Die Lieferung erfolgt von Montag bis Samstag zwischen 9 Friedenweilerstr. 2 und 13 Uhr. 79877 Friedenweiler-Rötenbach Bäckerei Estenfeld Abholservice der Pizzeria „Da Fedele“ Strandbadstr. 10 Die Pizzeria „Da Fedele“ im Gasthaus „Zum Bierhaus“ bietet 79877 Friedenweiler
Seite 4 Samstag, 4. April 2020 FRIEDENWEILER amtlIche bekanntmachungen Beschluss aus der Abschluss oder deren Kenntnisprüfung im seit dem Kontakt mit einer infizierten Rahmen des Anerkennungsverfahrens aus- Person noch nicht 14 Tage vergangen öffentlichen Gemeinderatssitzung ländischer Berufsabschlüsse bis spätestens sind, oder vom 24.03.2020 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die 2. die sich innerhalb der vorausgegange- Weiterbildung für Intensivkrankenpfleger. nen 14 Tage in einem Gebiet aufge- Baugebiet Hardt II im Ortsteil Rötenbach Das Kultusministerium kann Ausnahmen halten haben, das durch das Robert Beratung und Beschlussfassung zur Fest- von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des legung des Grundstückskaufpreises Bildungs- und Beratungszentren mit den Aufenthalts als Risikogebiet ausgewie- Der Gemeinderat hat einstimmig be- Förderschwerpunkten emotionale und so- sen war; dies gilt auch, wenn das Ge- ziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige biet innerhalb von 14 Tagen nach der schlossen, den Grundstückskaufpreis für Entwicklung, körperliche und motorische Rückkehr neu als Risikogebiet einge- das Baugebiet Hardt II grundsätzlich auf Entwicklung, Schülerinnen und Schüler stuft wird, oder 124,00 €/m² inkl. Erschließungskosten in längerer Krankenhausbehandlung so- 3. die Symptome eines Atemwegsinfekts festzulegen. wie die entsprechenden Einrichtungen des oder erhöhte Temperatur aufweisen. frühkindlichen Bereichs zulassen, sofern (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz dies aufgrund des besonderen Förder- und 4 sind insbesondere Betreuungsbedarfs erforderlich ist. 1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritis- Verordnung der Landesregierung (3) Das Kultusministerium kann zur Durchfüh- verordnung (BSI-KritisV) bestimmten über infektionsschützende Maß- rung schulischer Abschlussprüfungen Aus- Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, nahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Absatz Informationstechnik und Telekommu- nahmen gegen die Ausbreitung 1 zulassen. Dasselbe gilt für nikation, Gesundheit, Finanz- und Ver- des Virus SARS-Cov-2 (Coro- 1. das Sozialministerium in Bezug auf Ge- sicherungswesen, Transport und Ver- sundheitsberufeschulen und Schulen kehr, na-Verordnung - CoronaVO)1 für Sozialwesen sowie 2. die gesamte Infrastruktur zur medizi- (konsolidierte Fassung vom 28.03.2020) 2. das Ministerium für Ländlichen Raum nischen und pflegerischen Versorgung 1 nichtamtliche konsolidierte Fassung nach und Verbraucherschutz im landwirt- einschließlich der zur Aufrechterhal- Erlass der Dritten Verordnung der Landesregie- schaftlichen Bildungsbereich. tung dieser Versorgung notwendigen rung zur Änderung der Corona-Verordnung vom (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Unterstützungsbereiche, der Altenpfle- 28. März 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Absatz 1 ist der Betrieb für Schülerinnen ge und der ambulanten Pflegedienste, Verkündungsgesetzes und abrufbar unter und Schüler an Grundschulen, an Grund- auch soweit sie über die Bestimmung www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung) schulstufen von Sonderpädagogischen des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-Kri- Bildungs- und Beratungszentren, Grund- tisV hinausgeht, vom 17. März 2020 schulförderklassen, Schulkindergärten, 2a. die ambulanten Einrichtungen und Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § und den Klassenstufen 5 und 6 der auf Dienste der Wohnungslosenhilfe, die 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des Infek- der Grundschule aufbauenden Schulen Leistungen nach §§ 67 ff. des Zwölf- tionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen ten Buchs Sozialgesetzbuch erbringen, (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 und Kindertagespflege, sofern beide Erzie- sowie gemeindepsychiatrische und so- des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. hungsberechtigte oder die oder der Allein- zialpsychiatrische Einrichtungen und 148) geändert worden ist, wird verordnet: erziehende in Bereichen der kritischen Inf- Dienste, die einem Versorgungsvertrag rastruktur im Sinne von Absatz 6 tätig und unterliegen, und ambulante Einrich- §1 nicht abkömmlich sind. Alleinerziehenden tungen und Dienste der Drogen- und Einstellung des Betriebs an Schulen, Kinderta- gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte Suchtberatungsstellen, geseinrichtungen und Kindertagespflegestellen dann, wenn die oder der weitere Erzie- 3. Regierung und Verwaltung, Parlament, (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind hungsberechtigte aus schwerwiegenden Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- 1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durch- Gründen an der Betreuung gehindert ist; und Abschiebungshaftvollzugseinrich- führung außerunterrichtlicher und an- die Entscheidung über die Zulassung einer tungen sowie notwendige Einrichtun- derer schulischer Veranstaltungen an solchen Ausnahme trifft unter Anlegung gen der öffentlichen Daseinsvorsorge den öffentlichen Schulen, Schulkinder- strenger Maßstäbe die Gemeinde, in der die (einschließlich der Einrichtungen ge- gärten, Grundschulförderklassen und Einrichtung ihren Sitz hat. Für diese Kinder mäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), den Schulen sowie Schulkindergärten wird eine Notbetreuung bereitgestellt, die soweit Beschäftigte von ihrem Diens- in freier Trägerschaft, sich auf den Zeitraum des Betriebs im Sin- therrn oder Arbeitgeber unabkömmlich 2. die Nutzung schulischer Gebäude für ne des Absatz 1 erstreckt, den sie ersetzt, gestellt werden, nichtschulische Zwecke, und darüber hinaus auch die Ferienzeiträu- 4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwilli- 3. der Betrieb von Kindertageseinrichtun- me umfasst. Die Notbetreuung findet in der ge) sowie Notfall- /Rettungswesen ein- gen sowie Kindertagespflege und jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher schließlich Katastrophenschutz sowie 4. der Betrieb von Betreuungsangeboten besuchte, durch deren Personal in mög- die Einheiten und Stellen der Bundes- der verlässlichen Grundschule, flexib- lichst kleinen Gruppen statt; Ausnahmen wehr, die mittelbar oder unmittelbar len Nachmittagsbetreuung, Horte so- hiervon sind nur bei objektiver Unmöglich- wegen der durch das Corona-Virus wie Horte an der Schule keit zulässig. Bei dem gemeinsamen Ver- SARS-CoV-2 verursachten Epidemie im untersagt. zehr von Speisen bei einer Notbetreuung ist Einsatz sind, (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht sicherzustellen, dass 5. Rundfunk und Presse, für Schulen an nach § 28 des Kinder- und 1. die Plätze so angeordnet werden, dass 6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unter- Jugendhilfegesetzes für Baden-Württem- ein Abstand von mindestens 1,5 Me- nehmen für den ÖPNV und den Schie- berg anerkannten Heimen für Minderjähri- tern zwischen den Tischen und nenpersonenverkehr sowie Beschäftig- ge, soweit die Schüler ganzjährig das Heim 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein te der lokalen Busunternehmen, sofern besuchen sowie Sonderpädagogische Bil- Abstand von mindestens 1,5 Metern sie im Linienverkehr eingesetzt werden, dungs- und Beratungszentren mit Internat, zwischen den Personen 7. die Straßenbetriebe und Straßenmeis- die ganzjährig geöffnet sind. Die Untersa- gewährleistet ist. tereien sowie gung gilt ferner nicht für Schulen der Al- Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 der 8. das Bestattungswesen. tenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Kindertagesstättenverordnung kann in der (7) Das Kultusministerium kann über die in Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Not-betreuung abgewichen werden, sofern Absatz 6 genannten Bereiche hinaus wei- Entbindungspflege (Hebammen), Notfall- die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht den- tere Bereiche der kritischen Infrastruktur sanitäter sowie Schulen zur Ausbildung noch uneingeschränkt möglich ist. lageangepasst festlegen. von Medizinisch-technischen Assistenten (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung ge- (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, und Pharmazeutisch-technischen Assisten- mäß Absatz 4 sind Kinder, deren bisher besuchte Einrichtung einem ten, soweit dort Schüler und Schülerinnen 1. die in Kontakt zu einer infizierten Betriebsverbot unterliegt und für die nach geprüft und unterrichtet werden, deren Person stehen oder standen, wenn den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vor-
FRIEDENWEILER Samstag, 4. April 2020 Seite 5 gesehen ist, dürfen die betreffenden Ein- sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerin- die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder Be- richtungen nicht betreten. Die Personen- nen oder Lebenspartner oder Partnerinnen schäftigungsort, den Wohnsitz oder den sorgeberechtigten haben für die Beachtung oder Partner. Die Untersagung nach Satz Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Wa- der Betretungsverbote zu sorgen. 1 gilt namentlich für Zusammenkünfte in renlieferung möglichst schnell und sicher (9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeitein- zu erreichen. Unterbrechungen der Fahr- Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsver- richtungen sowie öffentlichen und privaten ten, insbesondere zu Einkaufs- oder Frei- ordnung die Dauer der Untersagung nach Bildungseinrichtungen im außerschuli- zeitzwecken, sind untersagt. Absatz 1 zu verlängern sowie deren Bedin- schen Bereich. (3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätig- gungen festzulegen und die Ausgestaltung (3) Ausgenommen von dem Verbot nach den keits- oder Beschäftigungsort ist die aus- der Notbetreuung nach den Absätzen 4 und Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltungen, gefüllte und unterschriebene Pendlerbe- 5 anzupassen. Das Recht der zuständigen Ansammlungen und sonstige Zusammen- scheinigung der Bundespolizei oder der Behörden, weitergehende Maßnahmen künfte, wenn ausgefüllte Berechtigungsschein des Lan- nach dem Infektionsschutzgesetz anzuord- 1. sie der Aufrechterhaltung des Arbeits- des Baden-Württemberg zur Einreise in die nen, bleibt hiervon unberührt. und Dienstbetriebs oder der Aufrecht- Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke erhaltung der öffentlichen Sicherheit der Berufsausübung mitzuführen, bei Fahr- §2 und Ordnung oder der Daseinsfür- oder ten mit einem Kraftfahrzeug ist die Pend- Hochschulen -vorsorge oder lerbescheinigung oder der Berechtigungs- (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, 2. dem Betrieb von Einrichtungen, soweit schein gut sichtbar hinter der Frontscheibe Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und er nicht nach dieser Verordnung unter- auszulegen. Musikhochschulen, Hochschulen für ange- sagt ist, wandte Wissenschaften, der DHBW und den zu dienen bestimmt sind. Satz 1 Nummer §4 Akademien des Landes wird bis zum 19. 1 gilt insbesondere für Veranstaltungen, Schließung von Einrichtungen April 2020 ausgesetzt; bereits begonnener Ansammlungen und sonstige Zusammen- (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird Studienbetrieb wird bis zu diesem Zeitpunkt künfte der Gerichte, Staatsanwaltschaften, bis zum 19. April 2020 untersagt: unterbrochen. Online-Angebote sind weiter- der Notarinnen und Notare des Landes. Er 1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, ins- hin möglich. Über die Nachholung von aus- gilt außerdem für Veranstaltungen, die der besondere Museen, Theater, Schau- gefallenen Veranstaltungen und Prüfungen medizinischen Versorgung dienen wie bei- spielhäuser, Freilichttheater, entscheidet die Hochschule in eigener Ver- spielsweise Veranstaltungen zur Gewinnung 2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, antwortung. Die Hochschulen sorgen dafür, von Blutspenden, wenn geeignete Maßnah- insbesondere Akademien, Fortbil- dass die Studentinnen und Studenten alle im men zum Schutz vor Infektionen im Sinne dungseinrichtungen, Volkshochschu- Sommersemester 2020 vorgesehenen Studi- von § 4 Absatz 5 getroffen werden. len, Musikschulen und Jugendkunst- enleistungen erbringen können und zugleich (4) Veranstaltungen und sonstige Ansammlun- schulen, die Studierbarkeit gewährleistet ist. Mensen gen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und 3. Kinos, und Cafeterien bleiben bis zum 19. April die Zusammenkünfte anderer Glaubensge- 4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- 2020 geschlossen. Die Landesbibliotheken meinschaften sind grundsätzlich untersagt. und Spaßbäder, Saunen, bleiben bis 19. April 2020 für den Publi- Das Kultusministerium wird gemäß § 32 5. alle öffentlichen und privaten Sportan- kumsverkehr geschlossen. Online-Dienste Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsver- lagen und Sportstätten, insbesondere können für die wissenschaftliche Nutzung ordnung unter Auflagen zum Infektions- Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und geöffnet bleiben. schutz abweichende Regelungen von den ähnliche Einrichtungen, (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß Absätzen 1 und 2 für Veranstaltungen und 6. Jugendhäuser, § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechts- sonstige Ansammlungen in Kirchen, Mo- 7. öffentliche Bibliotheken, verordnung die Dauer der Untersagung nach scheen, Synagogen und Zusammenkünfte 8. Vergnügungsstätten, insbesondere Absatz 1 zu verlängern sowie Ausnahmen anderer Glaubensgemeinschaften sowie für Spielhallen, Spielbanken, Wettvermitt- in begründeten Einzelfällen zuzulassen. alle Bestattungen, Totengebete, Leichen- lungsstellen, Zur Durchführung von Abschlussprüfungen waschungen sowie Aufbahrungen festzule- 9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähn- können ferner Ausnahmen von Absatz 1 so- gen. liche Einrichtungen, wie von § 4 Absatz 1 zugelassen werden (5) Die zuständigen Prüfungsbehörden können 10. Gaststätten und ähnliche Einrichtun- 1. vom Innenministerium in Bezug auf die unbeschadet der Regelungen in §§ 1 und gen wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shis- Hochschule der Polizei Baden-Würt- 2 zur Durchführung berufsqualifizierender ha-Bars, Clubs, Diskotheken und Knei- temberg und Staatsprüfungen, einschließlich der Kennt- pen, 2. vom Justizministerium in Bezug auf die nisprüfungen, Ausnahmen von den Verbo- 11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Hochschule für Rechtspflege Schwet- ten nach den Absätzen 1 und 2 sowie § 4 Tierparks und Anbieter von Freizeitakti- zingen. Absatz 1 Nummer 2 zulassen. vitäten (auch außerhalb geschlossener Das Recht der zuständigen Behörden, wei- (6) Die zuständigen Behörden können aus Räume), Spezialmärkte und ähnliche tergehende Maßnahmen nach dem Infek- wichtigem Grund unter Auflagen zum Einrichtungen, tionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hier- Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom 12. alle weiteren Verkaufsstellen des Ein- von unberührt. Verbot nach den Absätzen 1 und 2 zulas- zelhandels, die nicht zu den in Absatz sen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere 3 genannten Einrichtungen gehören, §3 vor, wenn insbesondere Outlet-Center, Verbot des Aufenthalts im öffentlichen 1. Versammlungen und sonstige Veran- 13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze, Raum, von Veranstaltungen und staltungen der Aufrechterhaltung der 14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Mas- sonstigen Ansammlungen kritischen Infrastruktur im Sinne von § sagestudios, Kosmetikstudios, Na- (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist 1 Absatz 6 dienen oder gelstudios, Studios für kosmetische nur alleine, mit einer weiteren nicht im 2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Fußpflege sowie Sonnenstudios, Haushalt lebenden Person oder im Kreis Veranstaltungen handelt und eine Ver- 15. Beherbergungsbetriebe, Campingplät- der Angehörigen des eigenen Haushalts ge- legung des Termins nicht möglich ist. ze und Wohnmobilstellplätze; eine stattet. Zu anderen Personen ist im öffent- Beherbergung darf ausnahmsweise zu lichen Raum, wo immer möglich, ein Min- § 3a geschäftlichen, dienstlichen oder, in destabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten besonderen Härtefällen, zu privaten (2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind (1) Fahrten und Reisen aus einem Risikoge- Zwecken erfolgen und Veranstaltungen und sonstige Ansamm- biet im Ausland nach RKI-Klassifizierung 16. Betrieb von Reisebussen im touristi- lungen von jeweils mehr als fünf Personen in das Gebiet oder durch das Gebiet des schen Verkehr. vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts Landes Baden-Württemberg sind mit Aus- (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 des Landtages und der Gebietskörperschaf- nahme der Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsver- ten verboten. Ausgenommen sind Veran- Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, zum ordnung den Betrieb weiterer Einrichtun- staltungen und sonstige Ansammlungen, Wohnsitz oder zum Bestimmungs- oder gen zu untersagen oder den Betrieb von wenn deren teilnehmende Personen Ausgangsort einer Warenlieferung sowie der Einhaltung von Auflagen abhängig zu 1. in gerader Linie verwandt sind, wie bei- in besonders begründeten Härtefällen aus machen. spielsweise Eltern, Großeltern, Kinder privaten Gründen (z.B. familiärer Todesfall) (3) Von der Untersagung nach Absatz 1 sind und Enkelkinder oder verboten. ausgenommen: 2. in häuslicher Gemeinschaft miteinan- (2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, die 1. der Einzelhandel für Lebensmittel und der leben bei vernünftiger Betrachtung geeignet sind, Getränke einschließlich Bäckereien,
Seite 6 Samstag, 4. April 2020 FRIEDENWEILER Metzgereien mit Ausnahme von reinen rauf hinzuwirken, dass ein Abstand von Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die Ent- Wein- und Spirituosenhandlungen, möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Me- scheidung über die Fortsetzung der Tätig- 2. Wochenmärkte und Hofläden, tern zwischen Personen eingehalten wird, keit und die erforderlichen Schutzmaßnah- 3. Abhol- und Lieferdienste einschließlich sofern keine geeigneten Trennvorrichtun- men trifft die Einrichtung. solche des Online-Handels, gen vorhanden sind. Von den Vorgaben des (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 4. Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Mindestabstands sind solche Tätigkeiten können durch die Einrichtungen für nahe- 4a. Kantinen für Betriebsangehörige oder ausgenommen, bei denen eine engere stehende Personen im Einzelfall, beispiels- Angehörige öffentlicher Einrichtungen, körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist, weise im Rahmen der Sterbebegleitung wobei § 1 Absatz 4 Satz 5 entsprechen- insbesondere solche im Zusammenhang oder zur Begleitung eines erkrankten Kin- de Anwendung findet, mit der Erbringung von Heil- und Hilfs- des und unter Auflagen zugelassen werden. 5. Ausgabestellen der Tafeln, mitteln und Pflegehilfsmitteln, der Erbrin- In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend ge- 6. Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, gung ärztlicher, zahnärztlicher, psychothe- eignete Maßnahmen zum Schutz vor Infek- Hörgeräteakustiker, Optiker und Praxen rapeutischer, pflegerischer und sonstiger tionen zu ergreifen. für die medizinische Fußpflege, Tätigkeiten der Gesundheitsversorgung (7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote 6a. Einzelhändler für Gase, insbesondere und Pflege im Sinne des Fünften und des im Vor- und Umfeld von Pflege werden, für medizinische Gase, Elften Buchs Sozialgesetzbuchs sowie der soweit sie als Gruppenangebote durchge- 7. Tankstellen, Erbringung von Assistenzleistungen im Sin- führt werden, aufgrund einer erhöhten An- 8. Banken und Sparkassen sowie Service- ne des Neunten Buchs Sozialgesetzbuchs steckungsgefahr, insbesondere für die be- stellen von Telekommunikationsunter- einschließlich der Ermöglichung von Blut- sonders betroffenen vulnerablen Gruppen, nehmen, spenden. einstweilen eingestellt. Zu den nach Satz 9. Reinigungen und Waschsalons, 1 eingestellten Angeboten zählen insbeson- 9a. Einrichtungen des Polizeivollzugs- §5 dere: dienstes, die zu Übungs- und Ausbil- (aufgehoben) 1. Angebote nach § 45c Absatz 1 Satz 1 dungszwecken sowie zur Aufrechter- Nummer 1 des Elften Buchs Sozialge- haltung des Dienstbetriebs erforderlich §6 setzbuch (SGB XI) in Verbindung mit sind, Maßnahmen zum Schutz besonders § 6 Absatz 1 der Unterstützungsange- 10. der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, gefährdeter Personen bote-Verordnung (UstA-VO) wie 11. Raiffeisenmärkte und Landhandel, (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 a) Betreuungsgruppen (für Personen 12. Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau- Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG sowie teilsta- mit überwiegend kognitiven Ein- und Tierbedarf und tionäre Einrichtungen für Menschen mit schränkungen, z.B. demenziell 13. der Großhandel. Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit erkrankte pflegebedürftige Men- Behinderungen einschließlich Kurzzeitpfle- schen) und Wenn Mischsortimente angeboten werden, ge dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Be- b) Angebote zur Unterstützung im dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht suchszwecken betreten werden. Über den Alltag wie Freizeitausfahrten für nach Satz 1 gestattet ist, verkauft werden, Zugang zu behinderte und pflegebedürftige wenn der erlaubte Sortimentsteil über- 1. Fachkrankenhäusern für Psychiatrie Menschen; wiegt; diese Stellen dürfen dann alle Sorti- mit Ausnahme der Fachkrankenhäuser 2. Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c mente vertreiben, die sie gewöhnlich auch für Gerontopsychiatrie, Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB XI in verkaufen. Wenn bei einer Stelle der verbo- 2. psychosomatischen Fachkrankenhäu- Verbindung mit § 7 UstA-VO, soweit tene Teil des Sortiments überwiegt, darf der sern sowie sie als Gruppenveranstaltung angelegt erlaubte Teil allein weiter verkauft werden, 3. kinder- und jugendpsychiatrischen sind, und wenn eine räumliche Abtrennung möglich Fachkrankenhäusern, 3. Angebote der Selbsthilfe nach § 45d ist. Die Öffnung ist an allen Sonn- und Fei- jeweils einschließlich der zugehörigen Ta- SGB XI in Verbindung mit § 8 UstA-VO. ertagen beschränkt auf den Zeitraum von geskliniken, entscheidet die Leitung der (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 12 bis 18 Uhr zulässig, sofern eine Öffnung jeweiligen Einrichtung. Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsver- der jeweiligen Einrichtungen an Sonn- und (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit ordnungen weitere Regelungen zum Schutz Feiertagen nicht ohnehin schon nach sons- Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit gefährdeter Personen vor einer Infektion tigen Vorschriften zulässig ist. Die Öffnung Behinderungen sowie von einem Anbieter mit SARS-Cov-2 zu treffen und die Rege- von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist verantwortete ambulant betreute Wohn- lungen in diesem Paragraphen zu ändern. nur für die in Satz 1 genannten Ausnahmen gemeinschaften nach dem Wohn-, Teilha- (9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen erlaubt. Das Wirtschaftsministerium wird be- und Pflegegesetz dürfen nicht mehr 1 bis 4, ist durch die Einrichtungen in einer ermächtigt, dazu Auflagen festzulegen. zu Besuchszwecken betreten werden. Die vor Zutritt gut sichtbaren Weise, beispiels- (3a) Poststellen und Paketdienste dürfen ab- Einrichtungen können den Zutritt zu Be- weise durch einen auffälligen Aushang an weichend von Absätzen 1 bis 3 ihren Be- suchszwecken erlauben, wenn geeignete den Zugangstüren, zu informieren. trieb aufrechterhalten. Wird die Poststelle Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen oder der Paketdienst zusammen mit einer getroffen werden können. §7 nach Absatz 1 untersagten Einrichtung be- (3) Der Zutritt von externen Personen zu den Betretungsverbote trieben, darf diese, mit Ausnahme von für in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtun- In den in § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 ge- den Brief- und Paketversand erforderlichen gen aus sonstigen, insbesondere beruf- nannten Einrichtungen gilt, soweit deren Be- Nebenleistungen, nicht betrieben werden, lichen oder familiären Gründen ist nur in trieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein gene- wenn die mit dem Betrieb der Poststelle Ausnahmefällen und mit Zustimmung der relles Betretungsverbot für Personen, die sich oder dem Paketdienst erwirtschafteten Um- Leitung der Einrichtung gestattet. Im Falle in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im sätze einschließlich Nebenleistungen im der Gewährung des Zutritts sind geeignete Ausland oder besonders betroffenen Regionen Vergleich zu denen, die durch den Verkauf Vorkehrungen zum Infektionsschutz zu tref- im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten des Sortiments der untersagten Einrichtung fen. haben, die Kontakt zu einer infizierten Person erwirtschaftet werden, eine untergeordnete (4) Den in § 7 genannten Personen ist der hatten oder die Symptome eines Atemwegsin- Rolle spielen; keinesfalls dürfen zusätzlich Zutritt zu den in Absatz 1 und 2 genann- fekts oder erhöhte Temperatur zeigen. zu Poststellen oder Paketdiensten Einrich- ten Einrichtungen untersagt. Wenn diese tungen gemäß Absatz 1 Nummern 9 und Personen eine Einrichtung zum Zweck der §8 14 betrieben werden. Behandlung oder Aufnahme betreten wol- Weitere Maßnahmen nach (4) Dienstleister, Handwerker und Werkstätten len, ist vorab das Einverständnis der Ein- dem Infektionsschutzgesetz können in vollem Umfang ihrer Tätigkeit richtung einzuholen. Ausnahmen von Satz Das Recht der zuständigen Behörden, weiterge- nachgehen, soweit sie nicht in Absatz 1 2 dürfen nur in Notfällen gemacht werden. hende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen genannt sind. Soweit möglich, sind auch in diesen Fällen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung un- (5) Sofern eine Tätigkeit oder der Betrieb ei- Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu berührt. Für den Erlass von Maßnahmen nach ner Einrichtung nach den Absätzen 3 bis ergreifen. dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozialmi- 4 zulässig ist, haben die Betriebe und Ein- (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen nisterium zuständige oberste Polizeibehörde. richtungen mit Kundenverkehr in geschlos- Versorgung und des Pflegebetriebs können Das Sozialministerium übt die Fachaufsicht senen Räumen darauf hinzuwirken, dass in der Einrichtung tätige Personen, denen für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten nach Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre, Verordnung des Sozialministeriums über Zu- der Zutritt gesteuert und Warteschlangen nach Abwägung die berufliche Tätigkeit ständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vermieden werden. Insbesondere ist da- in der Einrichtung unter Beachtung von zuständigen Ortspolizeibehörden aus.
FRIEDENWEILER Samstag, 4. April 2020 Seite 7 §9 betreibt oder eine Auflage für den Be-trieb § 11 Ordnungswidrigkeiten einer Einrichtung nicht einhält, Außerkrafttreten Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a 8. entgegen § 4 Absatz 3 Satz 2 oder 3 Sorti- (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes han- mentsteile verkauft, außer Kraft. Sofern in dieser Rechtsverord- delt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 9. entgegen § 4 Absatz 3a Satz 2 eine Ein- nung nichts anderes bestimmt ist, gelten 1. entgegen § 3 Absatz 1 sich im öffentlichen richtung betreibt, die Maßnahmen bis zum Außerkrafttreten Raum aufhält, 10. entgegen § 4 Absatz 5 nicht darauf hin- der Verordnung. 2. entgegen § 3 Absatz 2 an einer Veranstal- wirkt, dass zwischen Personen ein Mindest- (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 tung oder sonstigen Ansammlung von je- abstand von 1,5 Metern eingehalten wird, Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin des weils mehr als fünf Personen teilnimmt, 11. entgegen § 6 Absätze 1, 2 und 4 eine der Außerkrafttretens zu ändern. 3. entgegen § 3 Absatz 6 Auflagen zum Schutz dort genannten Einrichtungen betritt, vor Infektionen nicht einhält, 12. entgegen § 6 Absatz 7 Betreuungs- und Stuttgart, den 17. März 2020 4. entgegen § 3a Absatz 1 und 2 Fahrten und Unterstützungsangebote im Vor- und Um- Reisen vornimmt, feld von Pflege anbietet, oder Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: 5. entgegen § 3a Absatz 3 die Pendlerbe- 13. entgegen § 7 eine der genannten Einrich- Kretschmann scheinigung oder den Berechtigungsschein tungen betritt. Strobl Sitzmann nicht mitführt, Dr. Eisenmann Bauer 6. entgegen § 4 Absatz 1 eine Einrichtung be- § 10 Untersteller Dr. Hoffmeister-Kraut treibt, Inkrafttreten Lucha Hauk 7. eine aufgrund von § 4 Absatz 2 in Verbin- Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Ver- Wolf Hermann dung mit einer Rechtsverordnung des So- kündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Coro- Erler zialministeriums untersagte Einrichtung na-Verordnung vom 16. März 2020 außer Kraft. InformatIonen vom rathaus Jubilare April 2020 Neues Löschfahrzeug für die Feuerwehrabteilung Rötenbach 01.04. Am Freitag, den 20. März 2020 ist das neue Löschfahrzeug für die Feuerwehrabtei- Adelheid u. Norbert Rischewski, lung Rötenbach der Gemeindefeuerwehr eingetroffen. Rohrstr. 21, Goldene Hochzeit Bürgermeister Josef Matt und Gesamtkommandant Guido Disch nahmen das Fahr- zeug in Empfang, welches zwei Mitglieder der Gemeindefeuerwehr aus der Nähe von Die Gemeinde Friedenweiler gratuliert Berlin abgeholt hatten. sehr herzlich und wünscht für den weiteren Lebensweg Gesundheit und Das alte Löschfahrzeug, welches hierdurch ersetzt werden soll, wird jedoch im Ernst- Wohlergehen. fall weiterhin zum Einsatz kommen, da zunächst an dem neuen Fahrzeug nicht ge- probt werden kann, solange keine Zusammenkünfte erlaubt sind. Das Fahrzeug ist voll ausgestattet, u.a. mit einem Satz zur technischen Hilfeleistung, einer Rettungsschere und einem leistungsstarken Notstromaggregat. Redaktionsschlüsse Mitteilungsblatt Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am Samstag, den 18.04.2020. Re- daktionsschluss ist am Dienstag, den 14.04.2020. Das übernächste Mitteilungsblatt er- scheint am Samstag, den 02.05.2020. Redaktionsschluss ist am Dienstag, den 28.04.2020. Bitte senden Sie Texte für den redakti- onellen Teil rechtzeitig bis 11 Uhr des jeweiligen Redaktionsschlusses an die Redaktion des Mitteilungsblattes, Frau Weinberger (weinberger@friedenweiler. de). Vielen Dank. Foto: Feuerwehr Friedenweiler-Rötenbach
Seite 8 Samstag, 4. April 2020 FRIEDENWEILER Hinweis der Gemeindeverwaltung Das Rathaus in Rötenbach sowie die Außenstelle in Friedenweiler bleiben weiterhin für den allgemeinen Publikumsverkehr ge- schlossen. Sie können uns jedoch weiterhin telefonisch unter 07654 9119-0 oder per E-Mail (gemeinde@friedenweiler.de) bzw. die jeweils zuständigen Mitarbeiter unter ihren jeweils bekannten Rufnummern und E-Mail-Adressen erreichen. Auch können Sie am Eingang des Rathauses klingeln. Bei dringenden Angelegenheiten können Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns vereinbaren. Gerne teilen wir Ihnen nochmals wichtige Ansprechpartner aus dem Krisenstab der Gemeinde mit Herr Bürgermeister Josef Matt ist Ihr erster Ansprechpartner: Josef Matt Tel. dienstlich: 07654 / 9119-12 Mobil: 0151 / 422 50 888 E-Mail dienstl.: josef.matt@friedenweiler.de Tel. privat: 07748 / 831 E-Mail privat: josef.matt@friedenweiler.de Sein Vertreter im Amt ist unser Hauptamtsleiter, Herr Patrick Booz: Patrick Booz Tel. dienstlich: 07654 / 9119-11 Mobil: 0151 / 40 73 55 43 E-Mail dienstl.: booz@friedenweiler.de Tel. privat: 07656 / 988021 E-Mail privat: booz@friedenweiler.de Die Feuerwehr soll auch immer Ansprechpartner sein, mit Gesamtkommandant Guido Disch an der Spitze: Guido Disch Tel. dienstlich: 07654 / 80 69 51 Mobil: 0171 / 93 14 380 E-Mail dienstl.: ka-friedenweiler@t-online.de Tel. privat: 07654 / 1288 E-Mail privat: gusydisch@web.de Ebenfalls der Bauhofleiter Reinhold Heer. Reinhold Heer Tel. dienstlich: 07654 / 7591 Mobil: 0173 / 59 29 725 E-Mail dienstl.: bauhof@friedenweiler.de Tel. privat: 07654 / 80 81 41 E-Mail privat: reinholdheer@web.de Die Eltern der Schule und der Kindergärten halten sich bei Fragen an die Kindergartenleiterin Frau Diana Übele und an den Schulleiter Herrn Heiko Geng. Die Kontaktdaten kennen die Eltern der die Einrichtungen benutzenden Kinder. Gleiches gilt für den Sprachheilkindergarten. Ferner die Telefonnummern der Polizei in Neustadt und der Polizei in Löffingen sowie die Katastrophenschutznummer. Polizei Neustadt 07651 / 93 36 – 0 E-Mail: LOEFFINGEN.PW@polizei.bwl.de Polizei Löffingen 07654 / 80 606-0 E-Mail: TITISEE-NEUSTADT.PREV@polizei.bwl.de Katastrophenschutz 0761 / 2013315 Eine weitere wichtige Adresse ist der kassenärztliche Notdienst 116 117. Und eine weitere wichtige Adresse das Gesundheitsamt. Gesundheitsamt Gesundheitsamt Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Tel.: 0761 / 2187-3011 E-Mail: gesundheitsschutz@lkbh.de Wenn die Gemeinde Informationen an die Bevölkerung zu geben hat, insbesondere auch als Ortspolizeibehörde, und gerade kein Mitteilungsblatt im Fluss ist, haben wir uns für diese Krise auf folgende Veröffentlichungsmöglichkeiten geeinigt. Rötenbach Wir haben den Aushang gegenüber des Rathauses im Unterstellplatz an der Hauptstraße. Friedenweiler Offizieller Aushang für Friedenweiler ist der öffentliche Aushang am Kneippbrunnen im Ortsteil Friedenweiler in der Pe- ter-Thumb-Straße. Daneben findet zur Information der Bürgerschaft eine Kommunikation über die Website www.friedenweiler.de der Gemeinde statt.
FRIEDENWEILER Samstag, 4. April 2020 Seite 9 Wohnhaus mit Arztpraxis baulich umset- Information des Zweckverbands Breitband zen zu können. In mehreren öffentlichen Breisgau-Hochschwarzwald Gemeinderatssitzungen wurden die Pla- nungsfortschritte präsentiert, diskutiert – Vorbereitung für schnelles Internet im Zuge unter anderem auch mit Personen aus der des Erdgasanschlusses Bürgerschaft - und gemeinsam mit dem Bei der Erdgaserschließung im Ortsteil Frie- Gemeinderat Entscheidungen zur Gestal- denweiler durch bnNETZE beabsichtigt der tung getroffen. Zweckverband Breitband Breisgau-Hoch- schwarzwald eine Mitverlegung von Leitun- Der Neubau des Wohnhauses mit Arzt- gen als Vorbereitung für schnelles Internet praxis macht stetig sichtbare Fortschritte. mit Glasfaser. Was hingegen nicht sichtbar ist, sind die kontinuierlich stattfindenden Gespräche Für Grundstückseigentümer, die einen Erd- zwischen der Gemeinde, verschiedenen gasanschluss von bnNETZE erhalten, macht Fachpersonen und Behörden, um die der Zweckverband das Angebot, sich paral- Planung voran zu bringen und um mit lel ein Telekommunikations-Leerrohr als Vorbereitung für den schnellen Datenan- der baulichen Umsetzung bald möglichst schluss auf dem eigenen Grundstück bis ins Gebäude legen zu lassen. Diese Instal- beginnen zu können. Aktuell finden letzte lation ist für den Anschlussnehmer durch die Koordinierung mit bnNETZE günstiger Absprachen zwischen der Gemeinde, Tief- als eine separate Verlegung. Das Angebot kann von Seiten des Zweckverbandes nur bauingenieur, Architekt und den beteilig- im Rahmen der Verlegung des Erdgasanschlusses durch bnNETZE gemacht werden. ten Behörden statt, um die Ausschreibung auf den Weg zu bringen. Aufgrund der aktuellen Situation werden Informationen und weitere Unterlagen post- alisch an die Interessenten für einen Erdgasanschluss versendet. ... und darüber hinaus Ansprechpartner ist der Zweckverband, Herr Karsten Schalich, Im Herbst letzten Jahres hat sich eine Tel. 0761 2187-5361. Elterninitiative zum Thema Spielplatz in Rötenbach gegründet, die sich einen attraktiveren Spielplatz wünscht. Um ei- nen transparenten Austausch zwischen potenziell beteiligten Akteursgruppen zu Tourist-Info bis Ostern geschlossen ermöglichen, wurde im Januar 2020 ein moderierter Runder Tisch abgehalten, zu Die Tourist-Information im Ortsteil Friedenweiler ist bis Ostern 2020 geschlossen. dem der Gemeinderat, Vertreter*innen der Rötenbacher Vereine und der Elterninitia- Ab Mittwoch, den 15.04.2020 ist die Tourist-Information zu den üblichen Zeiten tive, als auch Interessierte eingeladen wa- (Montag, Mittwoch, Freitag 09:00-12:00 Uhr) wieder besetzt. ren. Die anschließende Beratung im Ge- meinderat hat ergeben, dass ein Fachbüro Bitte wenden Sie sich in dringenden Angelegenheiten an das Rathaus in Rötenbach mit der Prüfung des Potenzials des Be- (07654 9119-0) oder an die Hochschwarzwald Tourismus GmbH (07652 1206-0). standsspielplatzes und der Prüfung zweier Standorte im Kurpark beauftragt wird, um herauszufinden, ob und wenn ja inwieweit ein Spielplatz im Kurpark möglich wäre, insbesondere auch im Hinblick auf das Aktueller Stand Ortskernentwicklung Rötenbach alle zwei Jahre stattfindende Bachfest. Die Entwicklung und Gestaltung des Rathausumfeldes Im Juli 2019 fand die Bürgerbeteiligung zum Thema „Ortskernentwicklung Rötenbach“ In der ersten Aprilhälfte 2020 findet eine (gefördert durch das Programm „Quartier 2020 – Gemeinsam.Gestalten.“ des Ministeri- Schulwegeplanung – in Kooperation der um für Soziales und Integration) statt, an der sich viele von Ihnen engagiert eingebracht Gemeinde und Grundschule – statt. Eine haben. Im Anschluss an die Auswertung der beiden Bürgerwerkstätten wurde Ende Sep- Schulwegeplanung hat zum Ziel, den si- tember 2019 ein Antrag für das „Entwicklungsprogramm ländlicher Raum“ des Minis- chersten Schulweg für die Kinder zu fin- teriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz gestellt, um Maßnahmen, die aus den. Diese Planung setzt sich zusammen den beiden Beteiligungen hervorgingen und Maßnahmen zur Platzgestaltung vor dem aus einer Bestandsaufnahme und einer Evaluation. Für die Bestandsaufnahme sind die Eltern der Grundschulkinder ge- beten, bis zum 05. April 2020 einen Fra- gebogen auszufüllen und den Schulweg, den sie ihrem Kind empfohlen haben, in einer Karte einzutragen. Darüber hinaus wird am 06. und 08. April 2020 eine Kreideaktion stattfinden, bei der die Kin- der ihren Schulweg ablaufen und mit Krei- de markieren. Ich möchte an dieser Stelle – wie auch schon in dem Infoschreiben an die Eltern der Grundschulkinder ausdrück- lich aufgeführt – noch einmal explizit darauf hinweisen, dass die Kreideaktion gemäß den aktuell geltenden Vorsichts- maßnahmen bezüglich der Verbreitung des Corona-Virus durchzuführen ist, was insbesondere bedeutet, dass die Kreide- aktion nur mit Personen aus der Familie bzw. aus dem Haushalt durchzuführen ist. Foto: Gemeinde Friedenweiler
Seite 10 Samstag, 4. April 2020 FRIEDENWEILER Die Kreide-Markierungen und die ausge- Sachbeschädigungen im Buswartehäuschen in Friedenweiler füllten Fragebögen samt Eintragungen in der Karte werden im Rathaus ausgewertet Am vergangenen Wochenende kam es zu diversen Sachbeschädigungen in der öffentli- und es wird ein Schulwegeplan erstellt. chen Toilette des Buswartehäuschens im Ortsteil Friedenweiler. Zum einen wird die Planung als Empfeh- lung an die Eltern weitergegeben und zum Wer hierzu sachdienliche Hinweise hat, soll sich bitte an die Gemeindeverwaltung unter anderen dient die Planung als Ergänzung 07654 9119-0 wenden. Vielen Dank. für die Antragstellung eines Zebrastrei- fens zur Querung der L 182, die direkt durch den Ortskern Rötenbachs führt. Der Wunsch nach einer sicheren Querungs- möglichkeit der Landesstraße wurde als zentraler Wunsch bei der Bürgerbeteili- gung genannt. ED Netze GmbH informiert: Turnusablesung Stromzähler Als zuständiger Netzbetreiber sind wir einmal jährlich dazu verpflichtet, die Stromzähler in unserem Netzgebiet abzulesen. Die Ablesung findet im Ap- ril 2020 in Friedenweiler statt. Aufgrund der Corona-Krise haben wir zum Schutz unserer Kunden und Able- ser entschieden, im kommenden Monat keine Vor-Ort-Ablesung durchzuführen. Wir werden stattdessen an alle Kunden Selbstablesekarten verschicken. Fotos: Gemeinde Friedenweiler Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter 07623 92-1854. Oder Sie schreiben uns eine Mail an ablesung-1@ednetze.de. Hundehaltung Liebe Hundehalter, aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darum bitten, die Hin- Ferner weisen wir Sie darauf hin, dass grundsätzlich Hunde terlassenschaften Ihrer Vierbeiner unverzüglich zu beseitigen. ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier ein- Wir weisen hierbei auf die weiterhin geltende Polizeiliche Um- wirken kann, nicht frei umherlaufen dürfen. Wir bitten die Hun- weltschutz-Vorordnung vom 27.09.2011 hin, welche für die dehalter, mit Rücksicht auf andere ihre Hunde an der Leine zu Bürger in allen Ortsteilen der Gemeinde Friedenweiler gültig führen, wenn dies nicht gewährleistet ist. ist. Insbesondere im Bereich entlang des Rötenbachs bzw. in der Pappelallee wurden Verstöße dagegen beobachtet. Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung der Vorschriften. Achten Sie darauf, dass Ihr Hund seine Notdurft nicht auf Geh- Vielen Dank. wegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgär- ten verrichtet bzw. Sie diese entfernen und dass die Wege in der Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinde und die Landschaft sauber gehalten werden.
FRIEDENWEILER Samstag, 4. April 2020 Seite 11 Diese Möglichkeit können Sie gerne als Ganz selbstverständlich hat in einigen Bürger aus dem Ortsteil Friedenweiler Fällen bereits die nächste Generation, Freie Wohnungen nutzen, um im Dorfladen in Rötenbach soweit dies möglich war, die Arbeit über- einzukaufen. nommen. Wir können aber noch Helfe- Rötenbach rinnen und Helfer gebrauchen, die unser Nachmieter ab 01.06.2020 gesucht. Einräum-Team ergänzen. Wir arbeiten Schöne helle 5 Zimmerwohnung in Röten- jeweils am Dienstag und Donnerstag von bach, 135 m2, in unverbaubarer Ortsrand- ca. 7.30 Uhr bis 9.00 Uhr. Wenn Sie Zeit lage. Großer Kachelofen im Wohnzimmer, haben und uns unterstützen wollen, mel- Wohnung über 2 Etagen (sind gemeinsam den Sie sich bitte persönlich im Dorfladen verbunden, obere Etage Studio ca. 25 m2 oder unter 07654 805 90 82. von der Gesamtfläche), großer überdach- ter Südbalkon. Insgesamt gibt es zwei Viele weitere Arbeiten, meist mit wenig Wohneinheiten im Haus, Bad mit Dusche Zeitaufwand, sind immer im Dorfladen zu und Badewanne, Kellerraum, Speicher, erledigen. Wenn Sie jetzt mithelfen wol- großer Gartenanteil, Doppelgarage mit len, melden Sie sich bitte bei Helmut Bü- zwei Stellplätzen zu vermieten, bei Bedarf chele, Tel. 07654 8743. mit Küche. 850 € kalt + 50 € / Garage + NK. Foto: Gemeinde Friedenweiler Bitte beachten Sie beim Einkauf in unserem Dorfladen: Bei Interesse melden Sie sich gerne bei Frau Klingele unter 07654 9119-18. Sie • Halten Sie Abstand! stellt gerne den Kontakt zum Vermieter Dorfladen Rötenbach • Husten und niesen Sie in die Armbeu- her. ge! • Bei Husten und Fieber bitte zu Hause Corona und die bleiben! Wir versorgen Sie! Folgen für unseren Bürger-Mitfahrgelegenheit Dorfladen Versorgung in Zeiten der Corona-Krise? Der Ansturm auf unseren Dorfladen als Die Dorfladen-Gemeinschaft lässt Sie nicht Ehrenamtliche Fahrten zum Folge der Corona-Krise hat uns an unse- allein! Dorfladen Rötenbach re Grenzen gebracht. Danke an all unsere Tel. 07654 805 90 82 Kundinnen und Kunden für die Geduld, Donnerstag, 09.04.2020 die Disziplin und das Verständnis in dieser Matthias Spring, Tel. 0151 61 25 61 72 schweren Zeit! Wir werden auch weiterhin Donnerstag, 16.04.2020 alles uns Mögliche tun, um die Versorgung Klaus Disch, Tel. 07654 87 31 in unserem Ort zu gewährleisten. 15:00 Uhr Treffpunkt: Pro Seniore Frie- Unser Team besteht aus vielen Ehrenamt- denweiler lichen, die zum Teil aufgrund ihres Alters Fahrt zum Dorfladen Rötenbach zur Risikogruppe gehören. Alle würden 16:30 Uhr Treffpunkt: Dorfladen Röten- natürlich liebend gerne ihren Dienst wei- bach ter tun. Leider ist dies zum Schutz ihrer Fahrt zum Pro Seniore Friedenweiler Gesundheit nicht angezeigt. Schule & Kindergärten Gezwitscher aus Wir möchten uns an dieser Stelle bei un- serem Elternbeirat, den Eltern und bei dem Schwalbennest allen Helfern aus den Ortsteilen ganz herzlich für ihre angebotene Hilfe, ihr En- Die momentane Situation stellt uns alle gagement und ihr Verständnis bedanken! gerade auf eine Probe. Wir hoffen sehr, dass wir im September unseren Herbstmarkt mit Jubiläum gebüh- Bis zuletzt hatten wir gehofft, dass unser rend feiern können. Kindersachenmarkt stattfinden kann und wir so unsere Kasse wieder füllen können. Wir wünschen trotz der schwierigen Situa- Sehr viele Helfer hatten sich gemeldet tion allen ein schönes Osterfest mit vielen und wir sind sicher, dass unser Jubilä- besonderen Momenten, bleiben Sie gesund! umsmarkt eine schöne Veranstaltung ge- worden wäre. Herzliche Grüße aus dem Kindergarten Schwalbennest PRIMO-GRUSSANZEIGEN Grüß mal wieder Überraschen Sie Ihre Lieben mit netten Grußanzeigen in Ihrem Mitteilungsblatt. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11 Fax 0 77 71 / 93 17 - 40 anzeigen@primo-stockach.de
Sie können auch lesen