MITTEILUNGSBLATT - bei der Gemeinde Ostrach

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MITTEILUNGSBLATT - bei der Gemeinde Ostrach
MITTEILUNGSBLATT
                                             Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung
45. Jahrgang                            Donnerstag, 20. Mai 2021                                 Nr. 20

                                                                              Nie verlerne,
                                                                              so zu lachen,
                                                                          wie du jetzt lachst,
                                                                              froh und frei,
                                                                             denn ein Leben
                                                                               ohne Lachen
                                                                          ist wie ein Frühling
                                                                                ohne Mai!
                                                                                  unbekannt

               Wichtige Information des Bürger- und Informationsbüros!
               Aufgrund einer Online-Schulung bleibt das Bürger- und Informationsbüro am
                                  Dienstag, 01.06.2021, geschlossen.

                        Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
MITTEILUNGSBLATT - bei der Gemeinde Ostrach
2 | Donnerstag, 20. Mai 2021                                                                                                                                8

    NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE
 NOTRUFE UND RETTUNGSDIENST                                                 112     WEITERE WICHTIGE ANLAUFSTELLEN:
Feuerwehr                                                                          Informationen für Schülerinnen und Schüler
Kommandant Eugen Kieferle                                          0175/9157636    Mo-Fr, 9.00 – 17.00 Uhr                                     0176 6340 1447
Stv. Kommandant Martin Widmer                                      0177/6565416
Feuerwehrleitstelle                                               0751/50915335    Für Kinder und Jugendliche
Polizei/Notruf                                                              110    Kummertelefon                                                0800 1110 333
Polizeirevier Bad Saulgau                                            07581/4820    Caritasverband Sigmaringen
Rotes Kreuz Krankenfahrten                                         07571/742329    Beratungsstelle häusliche Gewalt(BhG)                        07571/7301-0
Giftnotruf Notfalltelefon                                            0761/19240    SKM Sigmaringen                                              07571/50767
Kläranlage/Abwasser                                                0172/7420978    Suchtberatung Sigmaringen
                                                                                   Suchtberatung-sigmaringen@agj-freiburg.de                      07571/4188
Wasserversorgung                                                   0172/7420976
                                                                                   Elisabethenheim Ostrach                                      07585/ 930730
Gas-Stördienst                                                     0800/0824505

 ÄRZTLICHER NOTDIENST                                                               PFLEGESTÜTZPUNKT LANDKREIS SIGMARINGEN
                                                                                   Beratung für hilfe- & pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige
Hausärztlicher Notdienst (wenn die Arztpraxis zu hat)
                    Tel. 116117 oder www.116117.de                                 Hofstraße 12, 88512 Mengen, Tel.(07572) 7137 -431 sowie -372 und -368
Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten von Montag – Freitag, nachts, an den         E-Mail: pflegestuetzpunkt@lrasig.de
Wochenenden und Feiertagen erreichbar.                                             Öffnungszeiten: vormittags: Mo-Do 09.30-11.30 Uhr
Diese Nummer greift erst, wenn alle Arztpraxen geschlossen haben und am            nachmittags: Do 16.00-17.30 Uhr
Wochenende. Bei Anruf erfolgt eine Bandansage „sie werden durchgestellt zu         Um Terminvereinbarung wird gebeten.
einem Ansprechpartner in ihrer Region“
Über die Homepage einsehbar sind alle Notfallpraxen in der Umgebung.
Notfallpraxis am Krankenhaus Bad Saulgau                                            APOTHEKENNOTDIENST
Sa,So,feiertags von 8.00 – 22.00 Uhr                        0180 1929264
                                                                                   Apotheken Notdienstfinder                                    0800/0022833
Notfallambulanz am Krankenhaus Bad Saulgau
Täglich 24h                                                Tel. 07581 204-5253     Donnerstag, 20.05.2021
                                                                                   Vital-Apotheke, Bad Saulgau                               Tel: 07581/484900
Zahnarzt Notfalldienst                                             0180 5911660
Augenarzt Notfalldienst                                            0180 1929340
                                                                                   Freitag, 21.05.2021
Kinderärztlichen Notdienst der Kinderärzte Oberschwaben                            Ostrachtal Apotheke, Ostrach                                Tel: 07585/2600
Oberschwabenklinik GmbH, KH St. Elisabeth, Elisabethenstraße 15,                   Heuberg-Apotheke, Stetten a.k.M.                           Tel: 07573/95353
88212 Ravensburg
Notdienst                                                                          Samstag, 22.05.2021
Ravensburg                                                 0180 1929288
Sigmaringen                                                         0180 1929345
                                                                                   Dr. Hauser`sche Apotheke, Meßkirch                         Tel: 07575/92280
                                                                                   Apotheke am Marktplatz, Riedlingen                         Tel: 07371/93510
 FAMILIENHILFE
                                                                                   Sonntag, 23.05.2021
Familienhilfe im ländlichen Raum                               Tel. 07575 209535   Neue Apotheke am Schloß, Sigmaringen                      Tel: 07571/684494
Dorfhelferinnenstation 1                                                           Schwaben Apotheke, Bad Saulgau                              Tel: 07581/8138
 SOZIALSTATION                                                                     Montag, 24.05.2021
St. Elisabeth e.V. Pfullendorf-Ostrach                                             Götz`sche Apotheke, Ostrach                                  Tel: 07585/615
„Wir sind der Pflegedienst ihrer Pfarrgemeinde“                      07552 1212    Stadt- Apotheke, Hayingen                                  Tel: 07386/97110
St. Anna, Sozialstation
Außenst.Hohentengen/Mengen/Scheer                                                  Dienstag, 25.05.2021
24 Std.bereitschaft                                                07572/76293     Strüb Apotheke Veringenstadt                                Tel: 07577/7326
Pflegedienst Burth, Marktstraße 5, 88356 Ostrach                 07585 6250549     Kanzach-Apotheke, Dürmentingen                            Tel: 07371/129333
Die Zieglerische e. V.
Diakonie-Sozialstation Wilhelmsdorf                               07503/929900
Ambulante Dienste der Behindertenhilfe                            07503/929525     Mittwoch, 26.05.2021
                                                                                   Herz-Apotheke im Kaufland, Sigmaringen                    Tel: 07571/747339
Spitalpflege Pfarrhofgasse 3
88630 Pfullendorf                                                  07552/252463    Apotheke Selbherr, Bad Saulgau                              Tel: 07581/8799

 HEBAMME                                                                           Donnerstag, 27.05.2021
                                                                                   Hodrus`sche Apotheke, Altshausen                            Tel: 07584/3552
Barbara Hilgenfeldt                                                                Apotheke Leopold, Sigmaringen                              Tel: 07571/13665
Buchenweg 10, 88636 Illmensee                               07558/938946
                                                                                   Kloster-Apotheke, Zwiefalten                                Tel: 07373/2879
Andrea Trautmann
Matthias-Erzberger-Straße 22, 88348 Bad Saulgau           07581/2007529
Hebammensprechstunde
                                                                                    KEHRBEZIRK GEMEINDE OSTRACH
Sprechzeiten:                                                                      Herrn Michael Blatt  Sedanstr. 25  72474 Winterlingen
Sigmaringen: Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr im Fachbereich Gesundheit            Tel.: 07434/5520215  Schornsteinfeger.blatt@freenet.de
des Landratsamtes Sigmaringen, Hohenzollernstr. 12, 72488 Sigmaringen
Bad Saulgau: Montags von 16:00 bis 18:00 Uhr im Haus Rosengarten, Kaiser-
straße 62, 88348 Bad Saulgau
                                                                                    FORSTREVIER OSTRACH
www.landkreis-sigmaringen.de/hebammensprechstunde                                  Daniel Benz, Tel. 07552/9280468 FAX 07552/9280655
                                                                                   e-mail: daniel.benz@lrasig.de
 CARITAS
Nächste Sprechstunde 25.05.2021 von 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr im Elisabethen-          CARITASGEMEINSCHAFT OSTRACHTAL
haus, Altbau, Haupteingang, Hauptstraße 11, 88356 Ostrach Termine nur
nach telefonischer Vereinbarung:                            07575 925413           Helferkreis Hospiz                                         0152/01826728
Telefonseelsorge                                                   0800 1110 111
                                                                                    HERZ UND HAND- NACHBARSCHAFTSHILFE
oder                                                               0800 1110 222
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/kinder-jugendliche/start    Mit-Herz-und-Hand@gmx.de                             Tel. 07585/4879995
MITTEILUNGSBLATT - bei der Gemeinde Ostrach
Donnerstag, 20. Mai 2021 | 3

   AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Bekanntmachung                                             Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 17.05.2021. Der Planbereich ist
                                                                       im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung
Vorentwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„GE Ochsenbach II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat am 17.05.2021 in öffent-
licher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „GE Ochsen-
bach II“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten
örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die früh-
zeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung
In der Gemeinde Ostrach soll aufgrund der anhaltenden und drin-
genden Nachfrage an Gewerbegrundstücken ein neues Gewerbege-
biet entwickelt werden. Aktuell liegen der Gemeinde Ostrach bereits
konkrete Anfragen von Gewerbetrieben vor. Die Gewerbeflächen im
interkommunalen Gewerbegebiet Königsegg sind bereits verkauft
und daher nicht mehr verfügbar. Durch die unmittelbare Lage an der     Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvor-
L 280 ist das Gebiet bereits sehr gut angebunden.                      schriften wird mit Begründung und dem Vorentwurf des Umweltbe-
                                                                       richts vom 28.05.2021 bis einschließlich 02.07.2021 (Auslegungs-
Das Gebiet soll über den Hagenweg erschlossen werden. Das be-          frist) beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße
stehende Gewerbegebiet Ochsenbach westlich der L 280 wird in           19, 88356 Ostrach, während der üblichen Dienststunden öffentlich
Richtung Nordwesten erweitert, um ansässigen Gewerbebetrieben          ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.
weitere, dringend benötigte Entwicklungsspielräume zu ermögli-         Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde
chen. Das Plangebiet schließt direkt an den rechtskräftigen Bebau-     unter      https://www.ostrach.de/buergerservice/bekanntmachun-
ungsplan „GE Ochsenbach“ an. Für eine geordnete städtebauliche         gen-planen-bauen/ eingesehen werden.
Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen
Bauvorschriften erforderlich, in dessen Rahmen die öffentlichen und    Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Ver-
privaten Interessen gerecht gegeneinander und untereinander ab-        waltung der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach,
zuwägen sind.                                                          abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellung-
                                                                       nahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers
                                                                       zweckmäßig.
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Rand des Teilortes Ochsen-       Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stel-
bach, Gemeinde Ostrach, und schließt unmittelbar im Süden an das       lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe-
bestehende Gewerbegebiet Ochsenbach an. Östlich des Plangebiets        rücksichtigt bleiben können.
verläuft die Landestraße L 280. Nördlich des Plangebietes liegt das
Kieswerk Ochsenbach. Zwischen Kieswerk und Plangebiet liegen
landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die überplante Fläche wird als    Ostrach, den 20.05.2021
Rekultivierungs-/ Brachfläche und in geringem Maße landwirtschaft-
lich genutzt. Im Plangebiet befindet sich ferner eine oberirdische     Christoph Schulz
Hauptversorgungsleitung.                                               Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung                                             Dieser Bereich ist derzeit dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzu-
                                                                       ordnen, so dass eine gewerbliche Entwicklung hier nicht zulässig ist.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung               Daher möchte die Gemeinde Ostrach eine sogenannte Innenbe-
„Fürst“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB                     reichssatzung in Form einer Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) S. 1 Nr.
                                                                       3 BauGB aufstellen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat am 17.05.2021 den Ent-        So sollen Teile der Grundstücke Flst. Nr. 254 und 255 sowie Teile der
wurf der Ergänzungssatzung „Fürst“ gebilligt und beschlossen, die-     Tafertsweilerstraße in den als Innenbereich nach § 34 BauGB zu be-
sen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.                       urteilenden Ortsteil einbezogen werden. Die Voraussetzungen für
                                                                       den Erlass einer Ergänzungssatzung sind dabei gegeben. Der Ge-
                                                                       bietscharakter der vorhandenen westlichen Umgebungsbebauung
Ziele und Zwecke der Planung                                           ist als Gewerbe einzustufen.
Der Ortsteil Jettkofen der Gemeinde Ostrach liegt im Norden des
Gemeindegebiets. Er ist überwiegend durch landwirtschaftliche
Gebäude und Wohnnutzung geprägt. Zudem befindet sich am öst-           Lage des Plangebiets
lichen Ortsrand von Jettkofen im Bereich Ostracher Straße / Taferts-   Das Gebiet mit einer Größe von ca. 5.169 m² umfasst Teile der Flurstü-
weilerstraße ein großer gewerblicher Handwerksbetrieb für Metall-      cke 254 und 255 sowie die Tafertsweilerstraße. Im Osten und Norden
bau (Flurstück Nrn. 255). Dieser umfasst mehrere Betriebsgebäude       schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Westen
(Werkstattgebäude, Bürogebäude, Lagerhalle). Dieser Betrieb beab-      bestehende Gewerbeflächen an. Südlich verläuft die Erschließungs-
sichtigt eine Erweiterung am vorhandenen Standort in Richtung Os-      straße Tafertsweilerstraße. Das Plangebiet wird derzeit als landwirt-
ten. Vorgesehen ist u.a. eine Erweiterung des Werkstattgebäudes mit    schaftliche Fläche genutzt.
einer Grundfläche ca. 1.200 m² auf den Flurstücken Nr. 254 und 255.
MITTEILUNGSBLATT - bei der Gemeinde Ostrach
4 | Donnerstag, 20. Mai 2021                                                                                                                8

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 17.05.2021. Im Einzelnen gilt der   Die Ergänzungssatzung „Fürst“ wird im vereinfachten Verfahren nach
Lageplan vom 17.05.2021. Der Planbereich ist im folgenden Karten-      § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
ausschnitt dargestellt:                                                4 BauGB durchgeführt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Be-
                                                                       hörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegen-
                                                                       heit zur Stellungnahme gegeben.

                                                                       Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Fürst“ wird mit Begründung
                                                                       sowie Eingriffs-Kompensationsbilanz vom 28.05.2021 bis ein-
                                                                       schließlich 02.07.2021 (Auslegungsfrist) beim Bauamt im Rathaus
                                                                       der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach, während der
                                                                       üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können
                                                                       weitere Termine vereinbart werden.

                                                                       Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde
                                                                       unter     https://www.ostrach.de/buergerservice/bekanntmachun-
                                                                       gen-planen-bauen/ eingesehen werden.

                                                                       Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Ver-
                                                                       waltung der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach,
                                                                       abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellung-
                                                                       nahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers
                                                                       zweckmäßig.

                                                                       Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stel-
                                                                       lungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung
                                                                       „Fürst“ unberücksichtigt bleiben können.

                                                                       Ostrach, den 20.05.2020

                                                                       Christoph Schulz
                                                                       Bürgermeister

   GEMEINDENACHRICHTEN

   Neue Pendler-Corona-Studie veröffentlicht
   Infektionsgefahr im ÖPNV nicht höher als im Individualverkehr                                 Zu viel Kraft?
   Eine Untersuchung der Charité Research Organisation (CRO) im Auftrag der Bun-                 Die Schwäbische Zeitung berichtete
   desländer und des VDV sorgt für belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse hin-                kürzlich über eine grobe Sachbeschä-
   sichtlich der Infektionsgefahr im ÖPNV. Entsprechend ist die regelmäßige Nut-                 digung in Jettkofen. Unbekannte ris-
   zung öffentlicher Verkehrsmittel im Vergleich zum Individualverkehr nicht mit                 sen aus einer Gartenmauer vier große
   einem höheren Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion verbunden.                                    Steinblöcke heraus und ließen sie auf
                                                                                                 der Straße liegen.
   Das renommierte Forschungsinstitut CRO hat im Auftrag der Bundesländer und des
   Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) das konkrete Ansteckungsrisiko                  Neben der Verkehrsgefährdung für
   von Fahrgästen in Bussen und Bahnen mit dem von Pendlerinnen und Pendlern ver-                die Allgemeinheit entstand ein Sach-
   glichen, die regelmäßig mit Pkw, Motorrad oder Fahrrad unterwegs sind. Für die unab-          schaden für den Grundbesitzer in
   hängige epidemiologische Studie hat die Research Organisation der Berliner Charité            Höhe von ca. 500 Euro. Laut Angaben
   seit Februar 2021 über fünf Wochen lang insgesamt 681 freiwillige Teilnehmerinnen             der Polizei mussten die Täter viel Kraft
   und Teilnehmer im Alter von 16 bis 65 Jahren im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsver-            für diese grobe Sachbeschädigung
   bundes (RMV) begleitet.                                                                       aufwenden.
   Zielsetzung dieser Untersuchung war, die Infektionsgefahr von Fahrgästen nicht un-            Es gibt sicherlich deutlich bessere
   ter Laborbedingungen oder auf Grundlage statistischer Berechnungen abzuschätzen,              Möglichkeiten, um zu beweisen, wie
   sondern im Rahmen der alltäglichen Fahrt zur Arbeit, Ausbildung oder Schule zu er-            stark man ist. Sachdienliche Hinweise
   mitteln.                                                                                      nimmt die Polizei unter der Telefon-
                                                                                                 nummer 07571 1040 entgegen.
   Ein solcher Ansatz ist im Rahmen von Covid-Untersuchungen im Mobilitätssektor bis-
   lang einzigartig.
MITTEILUNGSBLATT - bei der Gemeinde Ostrach
Donnerstag, 20. Mai 2021 | 5

Einmalige Aktion: Gemeinden bieten Impftermine in Hohentengen an
Wer sich im Kreisimpfzentrum in Hohen-          Wer kann sich für einen Termin melden?
tengen impfen lassen möchte, kann sich ab       Anders als in den Arztpraxen können sich           Gemeinden bieten Impftermine in
Freitag 21.05.21, 8:00 im Rathaus seiner        in den Impfzentren aktuell nur diejenigen          Hohentengen an - was bedeutet dies
jeweiligen Gemeinde für einen Termin mel-       impfen lassen, die priorisiert sind. Es können     für Ostrach:
den.                                            sich also nur diejenigen auf dem Rathaus           Die Gemeinde Ostrach bekommt 100
                                                melden, die aktuell in der Prioritätenstufe        Impftermine für die Erstimpfung zuge-
Wie wurden die Terminangebote nur               1,2 oder 3 der Impfverordnung sind. Die            teilt. Allerdings können sich nur dieje-
für Bürgerinnen und Bürger des Kreises          Bescheinigung über die Impfberechtigung            nigen impfen lassen, die zu den impf-
möglich?                                        ist dann zum Termin im Impfzentrum vorzu-          berechtigten Personengruppen zählen.
Wir im Landkreis mussten feststellen, dass      weisen.                                            Diese finden Sie unter https://sozialmi-
bei uns im Kreis Sigmaringen weniger Men-                                                          nisterium.baden-wuerttemberg.de/de/
schen als in anderen Kreisen geimpft sind.      Die Prioritätenliste ist hier einsehbar:           gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/
Das Sozialministerium hat hierzu eine Erhe-     https://sozialministerium.baden-wuert-             infektionsschutz-hygiene/informa-
                                                temberg.de/de/gesundheit-pflege/ge-                tionen-zu-coronavirus/impfberech-
bung veröffentlicht, die zeigt, dass bei uns
                                                sundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/          tigt-bw/
weniger Menschen eine erste oder auch
                                                informationen-zu-coronavirus/impfberech-           Am Impftermin muss die Impfberechti-
zweite Impfung erhalten haben als im Lan-
                                                tigt-bw/                                           gung nachgewiesen werden. Ohne die-
desdurchschnitt. Hierfür gibt es keine mo-
                                                                                                   sen Nachweis werden Sie im Impfzent-
nocausale Erklärung. Wir vermuten aber,                                                            rum keine Impfung erhalten.
dass dies auch damit zusammenhängt, dass        Das Impfzentrum kann aktuell nicht sagen,
vermehrt Menschen aus anderen Landkrei-         wie viel von welchem Impfstoff zur Verfü-
                                                gung steht. Daher können sich nur Impfwil-         Es können sich nur Impfwillige melden,
sen Impftermine in Hohentengen wahrneh-                                                            die zudem bereit sind, sich mit jede-
                                                lige melden, die bereit sind, sich mit jedem
men. Im Februar waren noch gut 70% der                                                             mImpfstoff impfen zu lassen.
                                                Impfstoff impfen zu lassen.
Impfwilligen aus dem Kreis, mittlerweile be-
trägt der Anteil nur noch ca. 30%.                                                                 Jeder berechtigte Ostracher Einwohner
                                                Wie funktioniert die Anmeldung?
                                                                                                   kann sich am Freitag, 21.05.21, 8:00
Die Landrätin und die Bürgermeisterinnen        Die Gemeinde erstellt eine Liste und gibt
                                                                                                   Uhr unter 07585 / 300-44 oder 300-46
und Bürgermeister möchten gegensteuern.         diese dann an das Kreisimpfzentrum weiter.
                                                                                                   im Rathaus melden.
Sie haben sich daher darauf verständigt, in     Die Verantwortlichen im Impfzentrum un-
den nächsten Wochen insbesondere Impf-          terbreiten dann per Mail einen Impftermin
                                                                                                   Die ersten 100 Anrufer erhalten eine
termine nur für Kreisbürger anzubieten. So      in den nächsten zwei Wochen.
                                                                                                   Impfzusage für eine Impfung in Hohen-
soll erreicht werden, dass die Bürgerinnen                                                         tengen. Das Impfzentrum schickt Ihnen
und Bürger im Landkreis dieselben Chancen       Welche Daten muss ich angeben?                     innerhalb von 2 Wochen per E-Mail ei-
haben, sich impfen zu lassen, wie Bürgerin-     Den vollständigen Namen, das Geburtsda-            nen Impftermin zu.
nen und Bürger aus anderen Landkreisen.         tum, die Adresse sowie die E-Mail-Adresse
Da die Impfung der Feuerwehrkameradin-          und Telefonnummer.                                 Es werden die oben genannten Da-
nen und Feuerwehrkameraden nun abge-                                                               ten Name, Vorname, Geburtsdatum,
schlossen wurde, soll nun auch weiteren         Wie viele Impftermine stehen zur                   Adresse sowie die E-Mail-Adresse und
priorisierten Bürgerinnen und Bürgern aus       Verfügung?                                         Telefonnummer abgefragt. Sollten Sie
dem Landkreis ein Impftermin angeboten          Alle Gemeinden bis 5.000 Einwohner kön-            selbst keine E-Mail-Adresse besitzen,
werden.                                         nen 50 Personen melden, die mit bis zu             geben Sie bitte eine E-Mail-Adresse
                                                10.000 Einwohnern 100, alle mit bis 15.000         eines Familienangehörigen oder Ver-
„Nachdem deutlich wurde, dass die vom           Einwohnern 150 und alle größeren 200 Per-          wanden/Bekannten an. Sollte dies
Land immer verlangte Terminvergabe über         sonen. Nach wie vor ist der Impfstoff knapp.       nicht möglich sein, können wir Sie lei-
impfterminservice.de und die Hotline 116        Daher bitten die Gemeinden und das Impf-           der nicht auf die Liste aufnehmen. In
117 dazu führt, dass im Landkreis Sigmarin-     zentrum um Verständnis, dass nicht sofort          diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen
gen weniger Menschen geimpft sind als in        allen Impfwilligen ein Termin angeboten            Impftermin bei Ihrem Hausarzt.
anderen Landkreisen, möchten wir mit die-       werden kann.
sem einmaligen Angebot einer begrenzten
Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern aus          Ich habe mich bei der Gemeinde
dem Kreis die Möglichkeit bieten, über die      gemeldet und habe nun auf anderem
Gemeinden einen Termin zu vereinbaren“,         Wege einen Impftermin erhalten.
sagt Landrätin Stefanie Bürkle.                 Was ist zu tun?
                                                Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde. Sie
Sind Termine in Hohentengen über 116            werden von der Liste genommen, jemand
117 oder www.impfterminservice.de               anders kann nachrücken. Ihre Mitbürgerin-
auch weiterhin erhältlich?                      nen und Mitbürger sind Ihnen sicher dank-
Ja. Es können nicht alle Termine exklusiv       bar.
Kreisbürgern über die Gemeinden angebo-
ten werden. Wer über die Gemeinde keinen        Wer ist mein Ansprechpartner bei
Termin erhält, sollte sich beim Hausarzt, an-   Fragen?
deren impfenden Ärzten oder 116 117 bzw.        Für Fragen steht das jeweilige Rathaus zur
über www.impfterminservice.de um einen          Verfügung. Die Corona-Hotline des Land-
Impftermin bemühen.                             kreises kann hier leider nicht weiterhelfen.

                                                                                           © Bundesregierung
MITTEILUNGSBLATT - bei der Gemeinde Ostrach
6 | Donnerstag, 20. Mai 2021                                                                                                                8

Corona - aktuelle Regelungen                                              zunterricht. Kitas und Kindertagesbetreuungen dürfen ab einer
                                                                          7-Tage-Inzidenz von über 165 im jeweiligen Stadt- oder Land-
Seit 24.04. geltende Regelungen der Bundesnotbremse                       kreis nur noch Notbetreuung anbieten. Da der Kreis Sigmaringen
Die 7 Tage Inzidenz im Kreis liegt Stand 18.05.21, 0:00 Uhr bei 83,3      seit mehreren Tagen unter dieser Grenze liegt, wird das Rein-
(10.5. 131,4, 04.05. 176,5, 27.4. 181,9, 20.4. 161,3.). Erst wenn das     hold-Frank-Schulzentrum ab Montag 17.05. wieder Präsenzun-
Landratsamt Sigmaringen bestätigt (vgl. Homepage www.lrasig.de >          terricht halten. Die Details, z.B. zu Wechselunterricht etc. werden
Aktuelles > Bekanntmachungen und Tagespresse), dass an fünf auf-          direkt durch die Schule an die Eltern kommuniziert. Auch die Kin-
einanderfolgenden Tagen der Schwellenwert von 100 unterschritten          dergärten öffnen in den nächsten Tagen wieder, hierzu verweisen
wurde, treten im Folgenden genannte Regelungen außer Kraft (sie-          wir ebenfalls auf direkte Infos der jeweiligen Einrichtung an die
he auch unten „Gilt bei Bestätigung der Inzidenz unter 100 durch          Eltern.
das Landratsamt, voraussichtlich ab Samstag, 22.05.21“):
• Treffen sind weiterhin mit den Angehörigen des eigenen Haus-          Es ist nach wie vor wichtig, dass sich jeder diszipliniert an die Maß-
  halts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Perso-         nahmen hält. Wir bitten Sie, Ihre sozialen Kontakte zu reduzieren,
  nen möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich       streng auf die AHA-Regeln zu achten und die harten, aber doch not-
  13 Jahre, also bis zum 14. Geburtstag, zählen nicht mit. Diese Re-    wendigen Regelungen zu beachten. Bitte lassen Sie sich außerdem
  gelung gilt für den öffentlichen und den privaten Raum.               regelmäßig testen. Dies hilft, Corona-Erkrankungen ohne Symptome
• Die Ausgangsbeschränkung gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr. Das Ver-          aufzudecken.
  lassen der Wohnung und des eigenen Grundstücks in diesem
  Zeitfenster ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu     Mehr Informationen, auch zu den für jeden Bürger einmal pro Woche
  gehören z.B. Notfälle (auch veterinärmedizinische), die Berufsaus-    kostenlosen Testangeboten in Ostrach, finden Sie auf www.ostrach.
  übung, Sorge- oder Umgangsrecht, Versorgung von Tieren (z.B.          de und www.landkreis-sigmaringen.de. Bei Fragen hilft auch die Co-
  Gassi gehen), unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürf-         rona-Hotline des Landkreises unter 07571 102 6466 gerne weiter.
  tiger Personen oder Minderjähriger, Begleitung Sterbender. Zu-        Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Solidarität
  sätzlich ist zwischen 22 Uhr und 24 Uhr im Freien allein ausgeübte
  körperliche Bewegung (z.B. joggen, spazieren laufen) erlaubt. Dies    Ausführliche Informationen sowie Antworten auf
  gilt jedoch nicht für Sportstätten.                                   häufig gestellte Fragen finden Sie hier
• Sport darf nur kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehö-      https://www.baden-wuerttemberg.de/de/ser-
  rigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Ausnahme: Kinder         vice/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verord-
  bis einschließlich 13 Jahre also bis zum 14. Geburtstag können        nung/
  draußen in einer Gruppe mit insgesamt bis zu fünf Kindern, kon-
  taktfrei Sport machen.
• Der Betrieb von Fitnessstudios ist generell untersagt. Der Bund       Gilt bei Bestätigung der Inzidenz unter 100 durch das Landrat-
  rechnet diese hier nicht den Sportstätten, sondern den Freizeitein-   samt, voraussichtlich ab Samstag, 22.05.21 (siehe Tagespresse):
  richtungen zu.                                                        Unterschreitet die Inzidenz im Kreis Sigmaringen an 5 aufeinander-
• Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr einschließlich           folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 und stellt der Landkreis
  Taxen und Schülerbeförderung gilt für Fahrgäste eine Pflicht zum      dies fest (vgl. Homepage www.lrasig.de > Aktuelles > Bekanntma-
  Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Medizi-        chungen und Tagespresse), so gelten am übernächsten Tag folgen-
  nische Masken, d.h. OP-Masken sind hier nicht mehr erlaubt. Diese     de Maßnahmen. Die Regelungen der Bundesnotbremse treten dann
  Pflicht gilt auch in Bahnhöfen, an Bushaltestellen, Taxisteigen und   außer Kraft
  sonstigen Wartebereichen. Das Servicepersonal muss beim Kon-
  takt mit den Kundinnen und Kunden mindestens eine medizini-           Die komplette Übersicht, auch mit den weiteren Öffnungsschritten,
  sche Maske (OP-Maske) tragen.                                         finden Sie hier https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redak-
• Restaurants sind weiterhin geschlossen, es dürfen weiterhin           tion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_auf_einen_Blick.pdf
  Speisen mitgenommen werden
• Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.           Folgende Regelungen gelten unabhängig von der Inzidenz:
• Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt – mit Ausnahme             Seit dem 09.05.21 gelten folgende Regeln für Geimpfte und Ge-
  von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsor-       nesene
  gerischen Dienstleistungen. Erlaubt sind der Friseurbesuch und        Mit den zunehmenden wissenschaftlichen Belegen, dass von
  Fußpflege, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden ei-          geimpften und genesenen Personen eine erheblich geringere An-
  nen durch eine Bescheinigung über einen negativen Schnell-            steckungsgefahr ausgeht, können Erleichterungen für diese Perso-
  test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen oder sie     nengruppen vorgesehen werden.
  mittels Impfdokumentation nachweisen, dass sie vollständig            Die beschlossene COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverord-
  geimpft sind (d.h. die Impfung vollständig erhalten haben und         nung sieht insbesondere vor:
  seit der letzten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind) oder      • Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für
  dass sie von einer Covid-19-Infektion wieder genesen sind (d.h.         Geimpfte und Genesene. Damit werden zum Beispiel bei privaten
  die Infektion ist max. 6 Monate her und sie können einen Nach-          Zusammenkünften geimpfte und genesene Personen nicht mehr
  weis über eine durch PCR-Test eines Arztes oder Labors bestätigte       mitgezählt. Auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen nach
  Infektion vorweisen). Soweit die Art der Dienstleistung es zulässt,     dem Infektionsschutzgesetz entfallen für diese Personengruppen.
  sind FFP2-/KN95-/N95-Masken zu tragen. OP-Masken sind hier            • Bei bestimmten Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen,
  nicht mehr erlaubt.                                                     bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, sollen Geimpfte
• Öffnungen von Geschäften: Geöffnet bleiben der Lebensmit-               und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt werden. Da-
  telhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte,         mit müssen sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen,
  Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Dro-           um zum Beispiel zum Friseur oder in den Zoo zu gehen.
  gerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungs-     • Beim Sport gilt: Die Beschränkungen, dass kontaktloser Individual-
  verkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfs-             sport nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haus-
  märkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.            halts möglich ist, sind für Geimpfte und Genesene aufgehoben.
  Weiterhin gilt die Maskenpflicht.                                     • Auch Quarantäne-Pflichten gelten nicht für Geimpfte und Gene-
• Veranstaltungen im Rahmen von Todesfällen, wie Aussegnun-               sene – zum Beispiel bei Einreisen aus dem Ausland. Dies gilt aller-
  gen, Urnenbeisetzungen, dürfen nur mit maximal 30 Personen              dings nicht für Reisen aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten.
  stattfinden. Hier ist keine Ausnahme für Kinder bis einschließlich    • Wichtig ist jedoch: AHA gilt nach wie vor. Geimpfte, genesene
  13 Jahre vorgesehen.                                                    und getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Be-
• Allgemeinbildende Schulen müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz               deckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine
  von über 165 im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den Distan-         Erleichterungen.
MITTEILUNGSBLATT - bei der Gemeinde Ostrach
Gilt bei Bestätigung der Inzidenz unter 100 an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen durch das Landratsamt
Sigmaringen, voraussichtlich ab Samstag, 22.05.21 (siehe Tagespresse):
                                                                                                        Donnerstag, 20. Mai 2021 | 7
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Welche Nachweise müssen Geimpfte und Genesene vorlegen?
• Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impf-         Corona-Testmöglichkeiten in Ostrach
  schutz vorlegen - zum Beispiel den gelben Impfpass. Je nach Impf-
  stoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen      Jeder hat einmal in der Woche Anspruch auf einen kostenlosen
  Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen         Coronatest (sog. „Bürgertest). Achtung: Die Pflicht von Arbeit-
  mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine         gebern, ihren Mitarbeitern Tests anzubieten, kann nicht über
  Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu          den Bürgertest durchgeführt oder abgerechnet werden !
  gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs-
  oder Geschmacksverlust.                                              Durch die fallenden Neuansteckungen gibt es nun in vielen
• Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test         Landkreisen Lockerungen. Dabei wird allerdings bei vielen
  (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28         Angeboten wie Gastronomie und Einzelhandel eine aktuelle,
  Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätz-    höchstens 24 Stunden alte Testbestätigung verlangt.
  lich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische
  Krankheits-Symptome gelten.                                          In Ostrach werden dafür folgende Termine angeboten:
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundes-     Testzentrum Apotheke
regierung und des Bundesjustizministeriums                             Im Erdgeschoss des Ärztehauses, Sigmaringer Straße 8 testet
                                                                       die Götz‘sche Apotheke, mit Unterstützung der Ostracher Be-
Bescheinigung über negativen Selbsttest - seit 03.05.21 gilt:          reitschaft des DRK
Zusätzlich zu den Teststellen oder Testzentren – in Ostrach das        Der Eingang ist auf der Ostseite des Gebäudes bei der gekies-
DRK-Testzentrum oder die Apotheke - können nun auch Beschei-           ten Fläche und ist gekennzeichnet. Bitte nicht in die Apotheke
nigungen über das negative Ergebnis eines COVID-19-Schnelltests        gehen!
ausstellen:                                                            Die nächsten freien Testtage sind hier:
• Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Testungen der Beschäf-       Donnerstag 20.05. 15.00 – 18.00 Uhr
  tigten                                                               Freitag 21.05. 9:30 bis 11.00 Uhr
• Dienstleistungsanbieter im Rahmen der Inanspruchnahme durch          Samstag 22.05. 10.00 – 12.00 Uhr
  die jeweiligen Kundinnen / Kunden oder Patientinnen / Patienten      Dienstag 25.05. 15.00 – 18.00 Uhr
• eine Schule oder Kindertageseinrichtung für die besuchenden          Mittwoch 26.05.2021 9.30 – 11.00 Uhr und 14.45 – 18.15 Uhr
  Schülerinnen und Schüler oder Kinder sowie das dort beschäftig-
  te Personal                                                          Hier gelangen Sie zu den nächsten freien Terminen im Test-
Voraussetzung hierfür ist, dass der Test durch fachkundige oder in     zentrum Apotheke:
der Anwendung der jeweiligen eingesetzten Tests geschulte Perso-       Freie Termine im Testzentrum der Ostrach in der Sigmarin-
nen vorgenommen wird.                                                  ger Straße 8
Über das negative Ergebnis von Selbsttests kann ein Nachweis aus-      Allerdings ist zwingend eine Voranmeldung im Internet er-
gestellt werden, sofern ein geeigneter Beschäftigter oder ein ge-      forderlich    auf:   https://www.apo-schnelltest.de/goetz-
eigneter Dritter die Probeentnahme überwacht und das Ergebnis          sche-apotheke
bescheinigt. In diesem Fall kann die zu testende Person die Proben-    Bitte bringen Sie zum Test Ihren Personalausweis mit. Im Raum
entnahme und Auswertung mit einem für die Anwendung durch              muss eine FFP2-Maske getragen werden.
medizinische Laien zugelassenen Test selbst durchführen.
Durch diese Änderung ist es möglich, dass die in Betrieben und
Schulen / Kitas durchgeführten Tests auch zur Nutzung von Ange-        Testzentrum DRK
boten, bei denen der Zutritt an einen Negativtest geknüpft ist (z.B.   Der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes betreibt ein
Friseur), eingesetzt werden können.                                    „Drive-In-Testzentrum auf dem Parkplatz der Buchbühlhalle in
                                                                       der Altshauser Straße.
                                                                       Die Termine sind hier:
                                                                       Freitag 21.05. 18.00 – 20.00 Uhr
                                                                       Pfingstmontag 24.05. 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

                                                                       Es ist keine Voranmeldung erforderlich, allerdings müssen hier
                                                                       die drei Formulare „Testprotokoll“, „Berechtigungsschein zur
                                                                       Durchführung eines COVID-19-Antigentest“ und „negati-
                                                                       ves Testergebnis ausgedruckt und vorab ausgefüllt werden.
                                                                       Bei Testbestätigung wird das Formular“ ebenfalls benötigt.
Stand 18.05.21, 12:45

                                                                       DRK Kreisverband Sigmaringen -
                                                                       Hinweise zum Ablauf der Testung
                                                                                  Achtung: Diese Schnelltestangebote gelten aus-

                                                                                 drücklich nicht für Personen mit Symptomen oder
                                                                                  in Quarantäne, für diese Personengruppe gilt wei-
                                                                                  terhin und ausschließlich der sog. PCR – Test, der in
                                                                       Ostrach in der Gemeinschaftspraxis Sigmaringer Straße 8 nach
                                                                       Terminvereinbarung durchgeführt werden kann.
                                                                       Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Tests, um für sich und
                                                                       andere mehr Sicherheit zu erreichen!
Donnerstag, 20. Mai 2021 | 9

Vorankündigung ELR-                          voraussichtlich erst frühestens Ende Juni     den-wuerttemberg.de/themen/land/elr/
                                             erfolgen. Die Abgabetermine bleiben al-       seiten/elr-antragstellung .
Programm 2021/2022                           lerdings gleich.
                                                                                           Des Weiteren bitten wir darum, dass die
Das Regierungspräsidium Tübingen hat
                                             Sollten Sie ein Vorhaben planen (privat       ELR-Antragsunterlagen so vorbereitet wer-
informiert, daß auch dieses Jahr eine
                                             oder gewerblich), empfehlen wir drin-         den, dass diese bei Bedarf auch digital zur
ELR-Programmausschreibung veröffent-
                                             gend, bereits jetzt mit der Planung eines     Verfügung stehen (Pläne vom Architekten
licht werden soll (ELR = Entwicklungs-
                                             Antrags zu beginnen, da z.B. Angebote bei     etc.).
programm Ländlicher Raum). Gefördert         Handwerker einzuholen sind oder Archi-
werden sollen wieder private Projekte        tekten und Bauplaner beauftragt werden        Für Fragen und weitere Unterstützung ste-
zum Wohnbau, Gemeinschaftseinrichtun-        müssen. Zur ersten Information und einem      hen Frau Hafen hafen@ostrach.de für pri-
gen und gewerbliche Vorhaben. Durch          Überblick sind die bisherigen Formulare       vate Vorhaben und Herr Essl essl@ostrach.
die Regierungsbildung der neuen Lan-         und Informationen auf der Seite des Re-       de für gewerbliche Projekte gerne zur Ver-
desregierung wird eine Veröffentlichung      gierungspräsidiums zu finden www.rp.ba-       fügung.

 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG
AKS Werbedesign in Levertsweiler
Ebenfalls im Weithart ist die Firma AKS Werbedesign angesiedelt. Alexander Saez und sein Team gestalten Werbung - egal welches Motiv,
egal in welcher Größe, egal in welcher Stückzahl. Kunden erhalten Gestaltung, Produktion und Lieferung aus einer Hand. Schwerpunkte
dabei sind Fahrzeugwerbung und Außenwerbung aber auch jede Art der Firmenwerbung mit Visitenkarten, Kugelschreiber, Briefpapier
und Werbemittel aller Art, sowie Textildruck für Arbeitskleidung, Messeauftritte oder Vereine. Mit einem modernen Maschinenpark fer-
tigt AKS sämtliche Offline-Produkte, eine geplante Betriebserweiterung ermöglicht den Ausbau der Dienstleistungen. Weitere Informa-
tionen finden Sie unter www.aks-werbedesign.de

Manfred Essl - Wirtschaftsförderer

 GLÜCKWÜNSCHE - GEBURTSTAGE

Jubilare
Die Gemeinde Ostrach wünscht allen genannten und nicht genannten
Jubilaren viel Gesundheit, Glück und Freude auf ihrem weiteren Lebensweg.
20.05.2021
Andreas Spomer, Ostrach       95 Jahre

 FUNDSACHEN

Abgegeben wurden:
•    Walking Stock
•    Schlüssel mit Anhänger

Die Fundsachen können im Bürger- und Informationsbüro abgeholt werden (Anfragen unter Tel. 300-31/-32/-35).
10 | Donnerstag, 20. Mai 2021                                                                                                                 8

   GEMEINDERAT
Haushalt 2021                                    Leider sind größere Sanierungsmaßnah-             niger anfällig ist, für solch einschneidende
                                                 men, allen voran die Hauptstrasse und Hei-        Ereignisse.
CDU-Fraktion 17.05.2021                          ligenberger Straße, wieder nicht zu finanzie-     Eine zeitnahe Erschließung des Gewerbe-
Fraktionssprecher: Andreas Barth                 ren.                                              gebietes entlang der „Altshauser Straße“ ist
                                                 Wir müssen diese Großmaßnahme in kleine-          deshalb geboten, um weiter für Um-oder
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schulz,         re Abschnitte aufteilen und gemeinsam mit         Neuansiedlungen Flächen anbieten zu kön-
geschätzte Mitarbeiter der Verwaltung und        der Straßenbauverwaltung die Sanierung in         nen.
Kollegen des Gemeinderates, sehr verehrte        die Wege leiten.
Gäste,                                           Gerade nach dem Winter kamen die Schä-
                                                 den wieder deutlich zum Vorschein und wir         Meine Damen und Herren,
wir verabschieden heute einen Haushalt für       müssen diese Aufgabe bewältigen. Die Le-          die Anzeichen stehen gut, dass die Pande-
das Jahr 2021, über dessen Entwürfe mehr-        bensqualität, die Verkehrssicherheit und das      mie in Deutschland dem Ende entgegen
fach der Rotstift angesetzt wurde.               Ortsbild werden durch den jetzigen Zustand        geht und der Alltag so langsam wieder von
Wie in den letzten Monaten befürchtet, wird      der Straße massiv beeinträchtigt.                 Optimismus und Zuversicht geprägt wird.
unser Handlungsspielraum immer geringer                                                            Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herz-
und die Beschränkungen auf das aller Not-                                                          lich und ausdrücklich bei den Mitgliedern
wendigste wird unser Handeln bestimmen.          Sehr geehrte Damen und Herren,                    des örtlichen DRK sowie bei der Göetzschen
                                                 die Haushaltskommission, die letztes Jahr         Apotheke bedanken, die unermüdlich die
Als Pflichtaufgabe werden wir den Kin-           von der CDU Fraktion ins Leben gerufen            Testangebote zur Verfügung stellen. Wie wir
dergarten „Am Buchbühl“ um 2 Gruppen             wurde, hat weitere Maßnahmen vorgeschla-          alle sehen, ein ganz wesentlicher Beitrag zur
erweitern und in Kooperation mit der ka-         gen, die unseren Haushalt auch auf Dauer          Eindämmung des Virus.
tholischen Kirchengemeinde, eine Kleinkin-       entlasten werden.
derbetreuung in Burgweiler installieren. Wir     Diese Aufgaben gilt es ab morgen in Angriff       Wir werden sicherlich noch lange die Folgen
müssen hierbei etwas mehr als 1 Mio Euro         zu nehmen.                                        der Pandemie zu spüren bekommen; man-
investieren.                                     Wir, die Verwaltung und wir als Gemeinde-         ches wird sich erst später zeigen.
                                                 rat müssen uns im Klaren sein, dass wir eine      Wir dürfen aber nicht unsere Zuversicht ver-
Ebenso werden wir daran festhalten, das          steuerschwache Kommune sind, nur mittels          lieren, dass wir gestärkt aus der Krise kom-
Reinhold-Frank-Schulzentrum weiter zu mo-        Zuschüssen unsere Investitionen tätigen           men.
dernisieren und auf den Stand der Technik        können und unter den Vorgaben der Dop-
zu bringen.                                      pik wirtschaftlich handeln müssen. In erster      Ich bitte hier immer wieder, den Blick über
Dank des Digitalpaktes, ein Fördertopf des       Linie werden wir Wege suchen müssen, den          unsere Grenzen hinweg zu richten. Es gibt
Bundes, konnten wir den Glasfaseranschluss       hohen Anteil an Abschreibungen auf unser          Länder und Gegenden, die um ein Vielfa-
bereits in die Schule verlegen und home-         Anlagevermögen zu reduzieren.
                                                                                                   ches härter getroffen wurden.
schooling sowie e-learning deutlich verbes-      Die Genehmigung des diesjährigen Zahlen-
sern. Eine Investition in die Bildung, für die   werkes durch das Landratsamt kann nur ge-
                                                                                                   Ich möchte auch daran erinnern, dass teil-
wir, wie bisher ebenfalls ca. 1 Mio Euro jähr-   lingen, wenn wir einerseits die Neuverschul-
                                                                                                   weise noch unsere Eltern aber auf jeden Fall
lich aufbringen werden.                          dung auf ein Mindestmass zurückführen
                                                                                                   unsere Großeltern, weitaus größere Entbeh-
                                                 und andererseits unsere Einnahmesituation
                                                                                                   rung in Ihrem Leben auf sich nehmen muss-
Ebenso werden wir DSL-Anschlüsse weiter          verbessern.
                                                 Die Höhe der Neuverschuldung werden               ten.
in private und gewerbliche Gebäude brin-
gen. Die Bundes- und Landesfördermittel          wir auf die Erweiterung des Kindergartens
                                                 „Am Buchbühl“ beschränken. Wir hoffen im          Aus diesem Blickwinkel und der Verantwor-
in Höhe von 90% kommen endlich auch bei
                                                 Übrigen, dass alle Zuschüsse wie beantragt        tung, die jeder Einzelne von uns hat, seinen
uns in der Gemeinde an und ermöglichen
es, die notwendige Infrastruktur aufzubau-       kommen werden. Den gemeindlichen Ei-              Beitrag zum Eindämmen der Pandemie zu
en.                                              genanteil werden wir dann über eine Darle-        leisten, habe ich überhaupt kein Verständnis
Mit dem derzeit in Arbeit befindlichen Mas-      hensaufnahme abdecken.                            für die sogenannten Querdenker.
terplan können Schwerpunkte für die künf-
tigen Anschlussgebiete gebildet werden.          Alle anderen, investiven Maßnahmen, kön-          Die Mitarbeiter der Verwaltung sind weiter-
Erfreulich ist der zügige Abverkauf der          nen wir nicht finanzieren. Ausgaben aus der       hin mit einem Großteil ihrer Kapazitäten mit
Bauplätze „Im Eschle“ und im Jettkofer           laufenden Tätigkeit müssen wir ebenfalls          oder besser gegen das Virus tätig. Bei Ihnen
Baugebiet „Wohnen am See“. Somit ist die         nochmals unter die Lupe nehmen.                   darf ich mich ebenso bedanken, wie bei Ih-
Refinanzierung der Erschließungskosten in        Unsere Einnahmesituation verbessern wir           nen Hr. Bürgermeister.
einem überschaubaren Zeitraum möglich            durch Anhebung von diversen Steuern und
und mehr als 60 Bauwilligen wird die Mög-        Gebühren. Die Gewerbesteuer sowie die             Die finanziellen Einschnitte führen zu Maß-
lichkeit gegeben, Ihren Wunsch nach einem        Grundsteuer tragen hier wesentlich zu un-         nahmen, die jeder Einzelne von uns zu spü-
Eigenheim zu ermöglichen. Hinzu kommen           seren Einnahmemöglichkeiten bei.                  ren bekommt. Das bedeutet aber keines-
weitere 20 Bauplätze in Burgweiler im BG         Die einmalige, pandemiebedingte Aus-              wegs, dass unsere Leistungen als Kommune
„Sonnenbühl“, deren Verkauf in den nächs-        gleichszahlung des Landes hilft uns ebenso,       nicht mehr bewerkstelligt werden können.
ten Wochen starten wird.                         den Haushalt noch in eine annährend ge-           Ich bin zuversichtlich, dass wir alle gemein-
Die Nachfrage nach Bauplätzen sehen wir          nehmigungsfähige Richtung zu bringen.             sam unseren Beitrag leisten, um die Misere
nach wie vor als hoch an und hoffen, von                                                           hinter uns zu lassen. Ein Trost ist hierbei,
den Möglichkeiten der zügigen Umsetzung          Erfreulich ist die geplante Einnahmenhöhe         dass es anderen Kommunen nicht wesent-
von Baugebieten mittels dem                      aus der Gewerbesteuer in Zeiten der Pan-          lich besser geht und ich davon ausgehe,
Auch einige kleinere Sanierungsmaßnah-           demie. Unsere Gewerbestruktur ist vielfältig      dass weitere Landesmittel erforderlich wer-
men am kommunalen Straßen- und Wege-             und breit aufgestellt. Einzelne Betriebe trifft   den, damit wir unsere Pflichtaufgaben oder
netz können wir noch bewerkstelligen. Ex-        es besonders, insbesondere das Gastgewer-         wie zu Anfang erwähnt, das aller Notwen-
emplarisch ist die seit Jahren völlig desolate   be.                                               digste, erfüllen können.
Brücke in Ostrach genannt, die zur Verwal-
tung des Kieswerk Müller und in Richtung         In der Summe ist aber festzustellen, dass die
Jettkofen führt.                                 Diversität unserer Gewerbetreibenden we-          Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Donnerstag, 20. Mai 2021 | 11

   VEREINSNACHRICHTEN
Arbeitskreis Ostrach                          standsregeln und Hygienekonzepte werden        4.   Bericht des Kassenwarts
                                              noch eine Weile notwendig sein. Diese in       5.   Entlastungen
TREFF INTERNATIONAL                           geeigneter Weise auf unserem Vereinsge-        6.   Wahlen der Vorsitzenden, des Kassie-
Eine junge Familie würde sich über eine       lände umzusetzen ist aus unserer Sicht nicht        rers, des Schriftführers und der Bei-
Babywiege oder einen Stubenwagen sehr         möglich.                                            sitzer
freuen, auch über Babykleidung für ein        Aus diesem Grunde kommt es leider zu einer     7.   Kommende Veranstaltungen
Mädchen Gr. 50 bis 68. Außerdem suchen        erneuten Absage vom Waldflohmarkt 2021         8.   Wünsche, Anträge und Grußworte
wir ein Bett, komplett, 1,20 m breit, einen   und wir hoffen auf Ihr Verständnis. Auch
zweitürigen Schrank, einen Staubsauger,       unser Comedy-Abend, der üblicherweise          Mit freundlichen Grüßen
elektrische Küchengeräte, eine Mikro-         nach Pfingsten stattfindet, entfällt leider.   Alexander Strobel
welle, mittelgroße und große Kochtöpfe,       Euer FV Weithart e.V.                          (1. Vorsitzender)
Pfannen und Spannbetttücher.
                                              Sportheim
Bitte melden Sie sich bei Christel John       Immer am Samstag ab 16:00 Uhr wird im
0152 28708921 T 07576-7012                    Sportheim während des Lockdowns ein
                                                                                             Mit Herz und Hand -
christel_john@web.de                          Abholservice für Speisen angeboten. Bit-       Nachbarschaftshilfe Weithart
                                              te meldet euch bei Steffen Champidis (Tel.:    u. Umgebung
BITTE STELLEN SIE KEINE KLEIDUNG ODER         0172 5667420)) für eure Bestellung. Für
GEGENSTÄNDE VOR UNSEREM TREFFPUNKT            Sonntag (ab 11:30 Uhr) sind auch Bestellun-    Spende der Magenbucher Strickerfrauen
AB!                                           gen möglich, hier bitte das Mittagessen bis    Die fleißigen Strickerfrauen aus Magenbuch
                                              Samstagabend vorbestellen.                     haben uns 300 Euro überreicht. Wir freuen
Wir helfen allen Menschen, die aus anderen    Neben Schnitzel, Wurstsalat und Cevapcici      uns sehr darüber und bedanken uns ganz
Ländern zu uns nach Ostrach gekommen          gibt es auch frisch zubereitete Burger. Up-    herzlich für diese großzügige Spende.
sind, bei allen Problemen und Fragen, die     dates zur Speisekarte gibt es per Whatsapp
auftauchen. Wir können zwar noch immer        und auf Instagram (@sportheim_rosna).
nicht wieder alle zusammensitzen und uns
austauschen, aber wir versuchen - soweit es   Viele Grüße
geht - auch unter diesen Bedingungen zu       Fam. Champidis
helfen,

Unsere Treffen finden statt                   Landjugend Einhart
an jedem Donnerstag um 18 Uhr,
im TREFF INTERNATIONAL, Kirchstraße 6,        Einladung zur
möglichst nach Terminvereinbarung             Online-Generalversammlung
Kontakt: Christel John, 0152 28708921         Die Landjugend Einhart lädt alle Mitglieder,
T 07576-7012, Matthias und Ruth Scheib-       Freunde, Vertreter der Vereine sowie alle
le 07585-9244940, Claudia Rotter 07585-       interessierten Bürger zur jährlichen Gene-
934646, Besime Tekin 07585-932150, Sigrid     ralversammlung über die Geschäftsjahre
Maria Weydemann 07585-3805                    2019 und 2020 ein. Aufgrund der aktuellen
weydemann@treff-international.org             Pandemie und den damit verbundenen Ein-
                                              schränkungen wird die Versammlung online       Mittwochstreff der
                                              durchgeführt.                                  Alleinstehenden
Fußballverein Weithart                        Die Versammlung findet am Mittwoch, den
                                              26. Mai 2021, um 19:30 Uhr online statt.       Freundschaft ist eine Tür zwischen zwei Men-
Veranstaltungen / Corona-Krise                Für unsere Gäste: Bitte meldet euch bei In-    schen. Sie kann manchmal knarren, sie kann
Auch nach über einem Jahr in der Corona       teresse unter folgender E-Mail-Adresse an:     klemmen, aber sie ist nie verschlossen.“
Pandemie sind größere Veranstaltungen         landjugend.einhart@gmail.com                   – Balthasar Gracián y Morales
leider immer noch nicht möglich. Es wer-      Nachdem Ihr euch angemeldet habt, be-
den nun aber täglich zahlreiche Menschen      kommt Ihr per E-Mail dann den Link für die     Nachdem wir uns nun schon über ein Jahr
geimpft und das Ende der Einschränkungen      Sitzung und eine Anleitung.                    nicht gesehen haben, schicken wir Euch auf
durch die Krise ist absehbar.                                                                diesem Weg ganz liebe Grüße. Bleibt gesund
Wir vom FV Weithart e.V. sind jedoch zu       Tagesordnung:                                  und haltet durch - irgendwann sehen wir
dem Entschluss gekommen, dass wir un-         1. Begrüßung                                   uns wieder.
seren Waldflohmarkt im Sommer nicht in        2. Bericht des Vorsitzenden
gewohnter Weise durchführen können - Ab-      3. Bericht der Schriftführerin                 Gaby, Steffy und Edeltraud

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12 | Donnerstag, 20. Mai 2021                                                                                                             8

   „WIR SIND OSTRACH - ZUSAMMEN ZUKUNFT GESTALTEN“
Nitrat im Ostracher                             Landkreises mitgeteilt. Sollten Quellen über   unsere Wasserversorgung auf dem gesam-
                                                den Zeitraum von 2 Jahren den Grenzwert        ten Gemeindegebiet als gesichert gewertet
Trinkwasser?                                    überschreiten, so muß das Umweltamt in         werden kann. Dass die Reinheit des Wassers
AK Natur und Umwelt von WIR SIND                Koordination mit dem Landwirtschaftsamt        höchste Priorität bestitzt, davon konnt sich
OSTRACH geht dem Problem auf die                einschreiten und nach den Schutzbestim-        der AK bei der Besichtigung des Hochbehäl-
Spur.                                           mungen des § 5 Umweltschutzgesetz das          ters auf dem Schelmenhau überzeugen. Die
                                                Gebiet als Nitratsanierungsgebiet erklären.    Wasserbecken werden jährlich einmal ge-
Eine höchst aufschlußreiche Führung durch
                                                Das hat zur Folge, dass Brunnen geschlossen    leert und gereinigt. Außerdem werden alle
die Ostracher Unterwasserwelt unternahm
                                                werden können, bzw. die Landwirte in dem       Anlageteile hinsichtlich Sanierungsmass-
der AK in der vergangenen Woche. Herr Men-
                                                betroffenen Gebiet keine Düngung mehr          nahmen überprüft. Auch dort gibt es Korrisi-
ner, Bauhofleiter und zuständiger Mitarbei-     ausbringen dürfen. Für Ostrach trifft dieser
ter für Wasserversorgung und Reinhaltung                                                       on. Man legt hier Wert darauf korrisionsfreie
                                                Tatbestand bisher nicht zu. Herr Menner er-    Matertalien wie Edelstahl einzusetzen, da
des Wassers, stand mit seinen Ausführungen      klärte , dass das Trinkwasser zu 2/3 aus der
und den gestellten Fragen zur Verfügung.                                                       diese viel beständiger aber auch teurer sind.
                                                Quelle Fohrenstock bei Rosna und zu 1/3        Wir danken an dieser Stelle Herrn Menner
Herr Menner ist einer der 3 Mitarbeiter, die    aus der Quelle in Jettkofen stammen. Die-
24 Stunden jeden Tag in Bereitschaft sind                                                      für die sachlichen und sehr umfangreichen
                                                se beiden Quellen haben bekanntermaßen         Informationen. Es ist gut zu wissen, dass un-
um unser wichtigstes Lebensmittel zu über-      einen sehr niedrigen Nitratwert. Von ca. 600
wachen und am laufen zu halten. Die Aufga-                                                     ser Wasser sich in guten Händen befindet.
                                                000 Kubikmeter die jährlich gefördert wer-
ben sind sehr umfangreich und differenziert,    den hat die Quelle Spitzbreite mit 6000 und
gilt es doch 5 Tiefbrunnen,14 Hochbehälter                                                     Fazit: Das Wasser für die Ostracher Haus-
                                                die Quelle in Zoznegg nur einen Anteil von
und ein umfangreiches Leitungsnetz auf                                                         halte kann bis zu den jeweiligen Haus-
                                                520 Kubik. Damit bleibt der Wert für unser
dem gesamten Gemeindegebiet ständig zu          Trinkwasser deutlich unter dem Wert von        haltsanschlüssen als gut und gesichert
überwachen und auf dessen Funktionstüch-        30mg/l. Zudem ist die Quelle Fohrenstock       gelten und bedenkenlos getrunken wer-
tigkeit zu überprüfen. Die Reinhaltung des      mit 9,5 l pro Sekunde die ergiebigste Quel-    den. Wer Näheres erfahren will kann die
Wassers unterliegt einer jährlichen Prüfung     le. Zum Schutz der Quellen gibt es außer-      Werte auf der webside der Gemeinde un-
durch ein externes Labor von Dr. Robert Fei-    dem Schutzzonen 1 und 2 . Die Schutzzone       ter der Rubrik „Versorgung“ nachlesen.
erabend. Zusätzlich werden die Nitratwerte      1 ist um die Quelle, bzw. das Pumpenhaus
4 mal im Jahr untersucht. Aufgeschreckt         herum eingezäunt. Die Zone 2 unterliegt        Doch Achtung! Unsere Landwirte soll-
in diesem Zusammenhang wurden einige            zudem besonderer Aufsicht, was Verunrei-       ten ganz dringend ihre Grenzwerte
Bewohner der Gemeinde von grenzüber-            nigungen betrifft. Die Brunnentiefe beträgt    einhalten, die für die Ausbringung von
schreitenden Werten für Nitrat von 50 mg/l.     29.6 m und die Pumpentiefe 18 m. Was die       Düngung und Pflanzenschutzmitteln
Die betrifft hauptsächlich die Quelle Spitz-    Ausweitung der Schutzzonen in der Fläche       zugelassen sind. Dies betrifft genauso
breite bei Kalkreute mit 57,7 mg/l. Auch an-    betrifft, so ist dafür das zuständige Land-    Gärreste aus den Biogasanlagen. Auch
dere Quellen wie die in Zoznegg liegen nah      ratsamt als Kontrollbehörde zuständig. Die     diese können bei Überdüngung Nitrate
dran am Grenzwert. Die Werte werden in          Wasserfassung unterliegt bisher keinen grö-    im Grundwasser hinterlassen. Denn alles
regelmäßigen Abständen veröffentlicht. Au-      ßeren Schwankungen. Geringfügig lediglich      was die Pflanzen an Nahrstoffen für ihr
ßerdem werden die Werte an die Aufsichts-       durch trockene Jahre. Ansonsten führt das      Wachstum nicht verwerten können wan-
behörden wie dem Gesundheitsamt des             Ostrachtal genügend Wasserzuläufe, so dass     dert ins Grundwasser.

   AKTUELLES

                                                                                                 Bücherei St. Pankratius,
                                                                                                 Ostrach

  WOCHENMARKT                                                                                    Liebe Leserinnen und Leser,
                                                                                                 unsere Bücherei muss leider immer
                                                                                                 noch geschlossen bleiben. Bei einer
                                                                                                 Inzidenz von 50 dürfen wir mit den be-
                Vielseitiges Angebot regionaler Anbieter                                         kannten Abstands- und Hygieneregeln
                                                                                                 ohne Termin wieder öffnen. Bitte haben
                    Bitte besuchen Sie uns auf dem Herbert-Barth-Platz!                          Sie noch etwas Geduld. Wir würden uns
                                      Wir freuen uns!                                            freuen, wenn wir Sie/ Euch dann wieder
                                                                                                 begrüßen dürfen.
                                  Bitte beachten:
             Maskenpflicht auf Wochenmärkten für Händler und Kunden.                             Ihr Büchereiteam

  Melcher Gewürzhandel aus Ostrach ab sofort jeden 1. und 3. Freitag im Monat auf
  dem Wochenmarkt. Das Sortiment: Gewürze, Kräuter, Nüsse, Trockenfrüchte, Tee
                                     uvm.

                     Neu – la piccola sicilia- Spezialitäten aus Italien
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