Mitteilungsblatt - Kirchweih in Obermichelbach vom 05.07 08.07.2019 - der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach ...
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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach Juli 2019 Ausgabe Nr. 7 Kirchweih in Ober michelbach vom 05.07. – 08.07 .2019
SpardaBaufinanzierung Eigentum statt Miete! Einfach und sicher ins eigene Zuhause. 200.000 € 0,75 % 0,77 % Netto- gebundener effektiver darlehensbetrag Sollzinssatz p. a. Jahreszins Repräsentatives Rechenbeispiel Nettodarlehensbetrag 200.000 Euro n d e rk re d it p rogramm. Sollzinsbindung/Laufzeit 10 Jahre So chluss Gebundener Sollzinssatz 0,75 % p. a. Nur bei Abs rda-Bank Effektiver Jahreszins 0,77 % p. a. in Ihrer Spa Anfängliche Tilgung 2% Anfängliche mtl. Teilzahlung 458,33 Euro Anzahl der Monatsraten 510 Keine Bereitstellungsprovision, 5 bzw. Laufzeit gesamt 42 Jahre, 6 Monate 12 Monate, je nach Kreditverwendung. Zu zahlender Gesamtbetrag 233.658,05 Euro Darlehensgeber: Sparda-Bank Nürnberg eG, Eilgutstraße 9, 90443 Nürnberg. Grundbuchkosten 354,00 Euro Stand: 04.06.2019. 1 Genossenschaftsanteil 52,00 Euro Änderungen vorbehalten. Unsere Baufinanzierungsexperten beraten Sie gerne. Terminvereinbarung unter 0911 6000 8333 (Stichwort: Baufinanzierung)
Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Rathaus Obermichelbach (Telefon-Nr. 99 755 - 0 ) Rathaus Tuchenbach (Telefon-Nr. 99 755 - 40 ) Montag 7.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Montag 08.00 – 11.00 Uhr Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag 08.00 – 11.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr Mittwoch 15.00 – 19.00 Uhr (vormittags geschlossen) Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 11.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Freitag 08.00 – 11.00 Uhr Einwohnerstatistik Information Deutsche Glasfaser In den zwei Mitgliedsgemeinden waren zum 10.06.2019 fol- Die Nachfragebündelung geht in die Zielgerade gende Personen gemeldet. In der Klammer finden Sie zum Ver- gleich den Vorjahreswert. Letzte Chance für die Gemeinden Obermichelbach und Tu- Obermichelbach: chenbach auf das Glasfasernetz Hauptwohnsitz 3322 (3327) Seit dem 20.04.2019 haben die Haushalte in Obermichelbach, Nebenwohnsitz 109 (101) Untermichelbach, Rothenberg und Tuchenbach die Möglich- keit, die benötigten 40 % zu erreichen. Etliche Haushalte ha- insgesamt: 3431 (3428) ben sich bereits für einen Glasfaservertrag entschlossen, doch Tuchenbach: noch ist das Ziel nicht erreicht. Hauptwohnsitz 1359 (1351) Nebenwohnsitz 31 (28) Jetzt heißt es, noch einmal richtig Gas zu geben. „Es ist nicht insgesamt: 1390 (1379) ungewöhnlich, dass die Bürger zum Ende der Nachfragebün- VG gesamt: delung einen sensationellen Endspurt hinlegen“, sagt Projekt- Hauptwohnsitz 4681 (4678) leiter Jens Meyering. Nebenwohnsitz 140 (129) insgesamt: 4821 (4807) Bis zum Stichtag am 13.07.2019 haben die Bürger noch die Möglichkeit zu den gewohnten Öffnungszeiten im Service- Abfuhrtermine für den Gelben Wertstoffsack punkt in Obermichelbach beim REWE Kassel (Veitsbronner Straße 21) sowie im Servicepunkt in Tuchenbach im Bürger- Im Juli finden die Abholung des Gelben Wertstoffsackes in haus (Birkenstraße 2) einen Vertrag mit Deutsche Glasfaser ab- Obermichelbach und Tuchenbach zu folgenden Terminen statt: zuschließen. 01.07., 15.07. und 29.07. Bitte stellen Sie die Wertstoffsäcke bereits am Abend vor den Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchba- betreffenden Tagen bereit! Die Wagen kommen ab 6.30 h. ren Produkte sind online unter www.deutsche-glasfaser.de/ –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– obermichelbach und www.deutsche-glasfaser.de/tuchenbach Abfuhrtermine für die Papier-Wertstoff-Sammeltonne verfügbar. Hier sind auch Details über den Stand der Nach- fragebündelungen sowie aktuelle Nachrichten und Termine Im Juli finden die Leerung der Papier-Wertstoff-Sammeltonne in abrufbar. Obermichelbach und Tuchenbach zu folgenden Terminen statt: Donnerstag, 04. Juli Bitte stellen Sie die Behältnisse bereits am Abend vor den be- treffenden Tagen bereit! Die Wagen kommen ab 6.30 h. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Entsorgung von Haushaltsgeräten Für den Inhalt verantwortlich: Die nächsten Abholungen von Elektrogroßgeräten wie Kühl- VG-Gemeinschaftsvorsitzender Herbert Jäger und Gefriergeräten, Geschirrspülern, Elektroherden, Wasch- Dienstgebäude: Vacher Str. 25, maschinen, Wäscheschleudern und Wäschetrocknern finden 90587 Obermichelbach, am 02.07., 16.07. und 30.07. statt. Tel. 0911/99 7 55-0 Wer entsprechende Geräte abholen lassen möchte, muss diese Redaktionsschluss für die Ausgabe jeweils bis 3 Werktage, spätestens aber bis Donnerstag vor den August 2019 ist der 10. Juli 2019 genannten Terminen beim Landratsamt Fürth, Sachgebiet Ab- Für Fragen wenden Sie sich an Frau Ernst, fallwirtschaft, Tel. 0911/9773-1434, -1435, -1436 anmelden. Tel. 0911/99 7 55-55 Heft Nr. 7/2019 • Seite 3
Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Ergebnisse der Europawahl in Obermichelbach und Tuchenbach Obermichelbach Wahlbeteiligung 69,19 % CSU SPD Grüne FDP Die Linke Freie AfD ÖDP Die Partei Wähler 39,64 8,80 22,64 4,05 1,80 6,12 8,31 1,86 1,80 Tuchenbach Wahlbeteiligung 68,18 % CSU SPD Grüne FDP Die Linke Freie AfD ÖDP Die Partei Wähler 39,65 11,85 17,85 4,22 2,32 4,22 10,90 2,32 1,63 Veranstaltungen und Feste in der JULI 2019 02.07.2019 Tag der Franken, Gasthaus Schmotzer, Dorfstr. 19, Puschendorf, Beginn 18.00 Uhr 05.-08.07.2019 Kirchweih Obermichelbach, Bgm.-Hans-Lämmermann-Platz 05.-08.07.2019 Kirchweih Heinersdorf Hans-Sachs-Spielgruppe, „Der Alpenkönig und der Menschenfeind“, Innenhof Rathaus Langenzenn, 05.-27. 07.2019 Beginn: 20.30 Uhr Klosterhofspiele Langenzenn, „Das Gespenst von Canterville“, Freilichtbühne Klosterhof Langenzenn, 05.-27.07.2019 Beginn 20.00 Uhr Klostermäuse, Kinder- und Jugendtheater „Aschenputtel“, Freilichtbühne Klosterhof Langenzenn, 06.-28.07.2019 Beginn 16.00 Uhr 06.07.2019 Serenade des Posaunenchors St. Katharina, Pfarrgasse 1, Seukendorf, Beginn 19.30 Uhr 06.07.2019 Sommerserenade, traditionelle und moderne Blasmusik, Ulsenbachstr. 2, Wilhermsdorf, Beginn 19.00 Uhr 07.07.2019 Konzert „Mosch und Mehr“, Klosterhof Langenzenn, Beginn 19.00 Uhr 12.-15.07.2019 Kirchweih Retzelfembach 13.07.2019 „Open-Air“- zur 150-Jahr-Feier FFW Langenzenn, Schießhausplatz Langenzenn 19.07.2019 Serenade Posaunenchor, Spitalstr. 4, Wilhermsdorf, Beginn 19.00 Uhr 20.07.2019 Wrestling Run 2019, Sportgelände SF Laubendorf, Siedelbacher Str. 13, Beginn 10.00 Uhr 20.07.2019 10. Loher Dorffest, Lohäckerstr. 9, Beginn 14.30 Uhr 20.07.2019 Kultur in der Kirche: Kultur unter Sternen, Burgstallstr. 10, Kirche Obermichelbach, Beginn 20.00 Uhr 20.07.2019 Marktplatzfest, Wilhermsdorf, Beginn 17.00 Uhr 26.07.2019 Badfest und Kinonacht Veitsbronn, Am Bad 1 Heft Nr. 7/2019 • Seite 6
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Nachrichten aus der Nachrichten aus der Evangelischen Kirche Katholischen Kirche Kath. Pfarramt Heilig Geist Veitsbronn Heilig Geist Kirche und Gemeinde Obermichelbach Regelmäßige Gruppen im Pfarrzentrum Ev.-Luth. Pfarramt Veitsbronn-Obermichelbach Mo.: 9:30 Eltern – Kind – Gruppe Obermichelbacher Str. 5, 90587 Veitsbronn 19:45 Posaunenchorprobe Öffnungszeiten: Montag und Freitag, 8 bis 11 Uhr, Di: 20:00 Kirchenchorprobe Donnerstag, 14 bis 18 Uhr Wegen unseres Kirchenumbaus finden alle Gottesdienste im Pfarramt Veitsbronn und Pfr. Johannes Meisinger Pfarrsaal statt! Tel.: 97794030 E-Mail: pfarramt.veitsbronn@elkb.de Obermichelbach/Tuchenbach: Gottesdienste und Veranstaltungen Pfrin. Ulrike Weeger Tel.: 762849, So 07.07.19 10:00 Wortgottesfeier (Frau Frank) mit der E-Mail: ulrike.weeger@elkb.de Band, anschließend Pfarrfest mit In der Regel findet jeden Sonntag um 10.15 Uhr „After-Church-Musik“ vom ein Gottesdienst statt. Posaunenchor. Leiblich stärken können Sie sich in gewohnt guter Die Veranstaltungen im Juli Weise. 4.7. 14:30 Seniorengeburtstagsfeier im Gemeindehaus HERZLICHE EINLADUNG! 7.7. 10:15 Familiengottesdienst zur Kirchweih für die So 14.07.19 09:00 Eucharistiefeier Gesamtgemeinde im Festzelt, mit Do 18.07.19 14:00 Seniorensommerfest Posaunenchor Sa 20.07.19 17:30 Rosenkranzgebet 8.7. 9:30 Erntebittgottesdienst 18:00 Vorabendmesse 8.7. 14:00 Altenkreis im Dorfgemeinschaftshaus So 21.07.19 10:00 Wortgottesfeier (Herr Link) 12.7. 17:30-20:00 Hort-Sommerfest 14.7. 10:15 Kindergottesdienst –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 20.7. 20:00 Kultur unter Sternen hinter der Kirche 21.7. 10:00 Gottesdienst im Grünen für die Gesamtgemeinde in Tuchenbach Diakonieverein Veitsbronn- 21.7. 15:00 Mini-Gottesdienst, im Anschluss Sommerfest Tuchenbach-Obermichelbach e.V. 23.7. 10:00 Kindergartenabschluss-Gottesdienst 25.7. 19:00 After Eight Hauskreis Vorstand: Diakon Reinhold Netz, Heidi Matz, 28.7. 10:15 Gottesdienst mit Chor Vielharmonie Diakonin Jutta Sehatschek, W. Siebert, H.-J. Müller 30.7. 19:00 Sommerfest des Offenen Frauentreffs Büro: Frau Elena Kulik Waldstr. 2 f, 90587 Siegelsdorf Wie Sie sich noch mehr Informationen besorgen können: Tel.: 0911/801 99-235 Auf unserer homepage http://www.obermichelbach.net steht Fax: 0911/801 99-237 „alles“. Sie können sich einen „newsletter“ (über die home- Email: dv-veitsbronn@diakonie-fuerth.de page) bestellen, dann werden Sie über jeden neuen Eintrag auf Homepage: www.diakonieverein-veitsbronn.de der homepage informiert. tel Montag, Mittwoch, Freitag: 10:00 – 12:00 Uhr Der Gemeindebrief: Alle zwei Monate landet er innIhrem a dzet Brief- - + Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr H Wenn r |sind. chilnicht ende n und S ch- kasten, wenn Sie evangelisch und angemeldet K a l – ein Anruf im Pfarramt genügt.n | e ahne | Ko z e i tung anner, F inshefte der | Termine Juli 2019 Anzeige chzeits her | B V e re K a len hnen Tanztee mit Livemusik Ho üc ng | en | r, Fa e a r t en | hüren, B Gestaltu zeitung | Banne insheft Wann? 10. + 24. Juli von 14:30 – 16:00 Uhr im Senioren e n k s c …hasenschnell d e i t s und e r professionell e r e it Bro un hz , Büc h ng | V al- zentrum Phönix te | Satz Hoc n|K laka mpel | arten | schüren Gestaltu itunge Ban- Ste nk ro d ze | | er | V isite kate | B Satz un ochzeits Bücher altung „Mittagstisch „- im Haus der Diakonie! haasdruck e r | P l a l | | H e n , e s t i- üch ettel | mpe ten chür z und G zeitsze Warmes Essen mit kleiner Nachspeise für 3,50 Euro im Haus n dz r | Ste itenkar e | Bros at ch H a S c e hild r | Vi s l a k at p e l | S en | Ho üren, dder Diakonie, Waldstr. 2f, Siegelsdorf. m t h und hbüche ettel | P er | Ste itenkar | Brosc Satz un Termine: 10. + 24. Juli um 12:15 Uhr c z ld is ate cadolzburg el | | Ko | Hand d brandstätterstraße Schi cher | V 35a | Pla| k 90556 t emp nkarten | Wir bitten um Anmeldung bis spätestens Montagvormittag e r u n ü e l | S end ahnen ch(0 tel.: b 91 03)ze 23tt58 | www.haasdruck.de er ite te F | Ko and child | Vis laka pel Tel.: 0911/801 99-235 Büro des Diakonievereins oder ner, nshefte der | H n und S hbücher ettel | P r | Stem unter i n hne e | Koc ndz childe | Vis0911/9779-4030 Vere n | Kale er, FaInfos: f t 09103 r | Ha -nd2358 S r - Evang. Pfarramt Veitsbronn. g e n n h e d e u c h e l | tun Ba ins len n ü e freuen uns auf Ihre Anmeldung! ttWir er | Vere | Ka ahne ochb ndze er Büch ltung | tungen anner, F hefte | K er | Ha d Schild a i B ins d un Gest hzeitsze ücher | Vere en | Ka , Fahnen len o c , B n g | g r |H n hüre Gestaltu itszeitu | Bann n e Heft Nr. 7/2019 • Seite 7 o s c r Br und chze che
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Ade, Auf Wiedersehen, behüt‘ dich Gott – nachmittage, Mittagstisch usw. und das aktive Vereinsleben mit lieber DIAKONIEVEREIN! Konzerten, Ausflügen und spannenden Reisen organisiert und Jubiläen und Veränderungen im Diakonieverein… koordiniert werden. Liebe Leser , liebe Mitglieder vom Gemeindediakonieverein viel hat sich im Diakonieverein getan, viel hat sich verändert, viel durften wir gemeinsam erleben , viel wird hoffentlich so bleiben und viel wird sich hoffentlich noch weiterentwickeln! Gut gefüllt hat sich der Mittagstisch, der am 2. und 4. des Monats stattfindet bereits etabliert. Nach 9 Jahren als 1. Vorstand und Geschäftsführer des Diako- nievereins Veitsbronn/Obermichelbach/Tuchenbach werde ich nun zum 31.08.2019 aus unterschiedlichen beruflichen Grün- v.r. Wolfgang Menzl, Gertraud Frühwald, Diakon Reinhold Netz, Heidi Matz, den mein Amt als erster Vorsitzender und die Geschäftsführer- Heinz-Jörg Müller, Diakonin Jutta Sehatschek, Wolfgang Siebert. Auf dem Foto fehlt: Silke Fleischmann. funktion niederlegen und die Diakonen Stelle wechseln. Auch werden wir als Familie ins Allgäu umziehen. Vor 20 Jahren 1999 wurden die Grundmauern für das Haus Wir gehen nicht ohne ein ganz ganz herzliches Dankeschön der Diakonie in der Waldstr. 2f gelegt, in diesem Jahr soll noch an unsere freundliche und hilfsbereite Sekretärin Elena Kulik mit dem Rohbau für den barrierefreien Anbau mit dem eben- und alle 54 Helfer und ehrenamtlich Engagierten vom Diako- erdigen Besucherempfangsbüro, Umkleideraum und neuem nieverein! Wir hatten eine tolle große Gemeinschaft, mit vie- Beratungsraum begonnen werden. Neben den eingegangen len Begegnungen, Freundschaften und Beziehungen. Spenden, beteiligen sich die Gemeinden Veitsbronn, Obermi- chelbach und Tuchenbach, das Diakonische Werk Fürth und Einen ganz besonderen Dank spreche ich dem “Erweiterten das Diakonische Werk Bayern an den Baukosten. Auch liegt Vorstand des Diakonievereins“ und dem „Diakonieausschuss“ die Baugenehmigung vom Landratsamt nun vor. aus. Wir haben uns sehr harmonisch und oft zusammenge- Der Verein wurde 1949 vor 70 Jahren als Gemeindediakonie- setzt, um die Entwicklungen, verein gegründet, um Schwester Angelika zu finanzieren, die Herausforderungen und Auf- sich um die Kranken, Einsamen und Alten von unseren Dörfern gaben des Vereins gemeinsam kümmerte. Inzwischen gibt es neben dem Verein eine Diako- gut zu meistern. niestation mit über 30 Schwestern, die zur Diakonie im Land- kreis Fürth GmbH gehört. Wir/ich würden uns freuen, Der Diakonieverein mit gut 600 Mitgliedern (einer der größten Sie /Euch noch persönlich zu Vereine in den Ortschaften) unterstützt die Station und kümmert verabschieden, - spätestens sich um diakonische Angebote und Projekte. Wir organisieren bei dem Abschiedsgottes- Gemeinwesendiakonie, soziale Initiativen, Seniorenarbeit, Un- dienst (mit dem Posaunen- terstützung hilfsbedürftiger Personen. Dies geschieht durch die chor) am 21. Juli um 10:15 Nachbarschaftshilfe mit Hauswirtschaftskraft Frau Schelenz, Uhr in Tuchenbach vor der der Trauerbegleitung durch Christine Müller und einen sehr Friedenskirche – es gibt auch engagierten Besuchsdienst von Ursel Müdsam, Dorlies Scharf, was zum Essen und Trinken! Birgit Netz, Liselotte Biegel, Christa Winterstein und weiteren Ehrenamtlichen. Behüte Sie/Euch Gott! – Der Verein ist auch Träger vom Sozial- und Begegnungszen- herzlichst, trum im HAUS der DIAKONIE mit dem Geschäftsbüro, wo die vielfältigen Hilfen, Projekte und Angebote, wie Senioren- Ihr Diakon Reinhold Netz Heft Nr. 7/2019 • Seite 8
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Feuerwehrgrundausbildung im nördlichen Landkreis erfolgreich abgeschlossen Am Samstag, den 11.05.2019, stellten sich 18 Feuerwehrmän- ner und -frauen aus den Wehren Tuchenbach, Obermichel- bach, Puschendorf, Raindorf, Retzelfembach, Seukendorf, und Veitsbronn, unter kritischer Beobachtung durch die Kreisfüh- rung, der Zwischenprüfung nach ihrer Teilnahme an dem Basis Modul der Modularen Truppausbildung (MTA). Hierbei handelt es sich um die Grundausbildung, die jeder Feuerwehrdienstleistende absolvieren muss. Sie kann mit der Berufsausbildung verglichen werden, bei der grundlegendes Basiswissen und allgemeine Fertigkeiten im Bereich Feuerwehr erworben werden. Wie der Name schon sagt, ist sie modular aufgebaut, sodass sie jeder Feuerwehr, unabhängig von deren Ausstattung, gerecht wird. Die Ausbildung soll dabei einsatz- bezogen, handlungsorientiert und praxisnah durchgeführt wer- den. Sie enthält ebenfalls die Sprechfunkausbildung, sowie ei- ne 16 stündige Ausbildung in Erster Hilfe. Nach Bestehen sind die Absolventen in der Lage und berechtigt, an Einsätzen teil- zunehmen. Im Anschluss folgt eine zwei jährige Vertiefung der glied der Freiwilligen Feuerwehr Bayerns. Den Abschluss bil- Kenntnisse innerhalb der eigenen Feuerwehr, welche dann mit dete am 11.05.2019 die Zwischenprüfung in Seukendorf. Bei der Abschlussprüfung endet und mit dem Erwerb der Trupp- regnerischem Wetter zeigten die Teilnehmer an fünf Stationen, führerqualifikation abschließt. Erst damit ist die Truppausbil- bei denen ihre praktischen Fähigkeiten abgeprüft wurden, und dung abgeschlossen und der Feuerwehrdienstleistende berech- einer theoretischen Prüfung, was sie gelernt hatten. Jeder löste tigt, weitere Lehrgänge u.a. an staatlichen Feuerwehrschulen die ihm gestellten Aufgaben zur Zufriedenheit der Prüfer, so- zu besuchen. dass alle am Ende das heiß begehrte Zwischenzeugnis in den Händen halten konnten. Die Kreisführung, bestehend aus KBR Die 120 Unterrichtseinheiten umfassende Ausbildung startete Frank Bauer und KBM Thomas Kallert, beglückwünschten die am 01.04.2019. Insgesamt 18 Teilnehmer trafen sich jede Wo- Kameraden zum guten Ergebnis und ermutigten zum zukünf- che viermal zu dem, von den Kameraden Stefan Bosch (stellv tigen Dienst und weiteren Ausbildungen. Mit den Wünschen Kommandant FF Tuchenbach) und Wolfgang Tiefel (stellv. Kom- nach wenigen, und wenn schon notwendig, dann wenigsten er- mandant FF Obermichelbach), geleiteten Lehrgang. In einer folgreichen, unfallfreien Einsätzen, wurde diese Marathonaus- anstrengenden und sehr zeitintensiven Ausbildung erlernten bildung beendet. sie alle Grundlagen, für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Mit- (Stefan Bosch, stellv. Kommandant und Jugendwart) Heft Nr. 7/2019 • Seite 9
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Zirkus – wir waren dabei! Anzeige Zwei Wochen lang überragte unübersehbar das rot-gelbe Zir- kuszelt den Schulsportplatz in Veitsbronn. Zwei Wochen lang stand die Grundschule Kopf. Nun, vielleicht nicht alle, aber immerhin die Fakire, die sich wagemutig einen Kopfstand auf Glasscherben machen trauten und die Trapezkünstler, die kopfüber durch die Manege schwebten. Doch jeder Schüler und jede Schülerin hat seine Rolle im Ab- lauf gefunden. Jedes einzelne Kind hat Mut bewiesen schon alleine deshalb, weil es sich wagte, vor einem großen Pub- likum aufzutreten. Moderatoren und Clowns lernten Texte auswendig, die teilweise recht anspruchsvoll waren. Mit den Ziegen und Tauben mussten sich die Auftretenden zunächst vertraut machen und bekamen Tipps zum Umgang mit den Tieren. Akrobaten kletterten aufeinander und bildeten den Eif- felturm, das Brandenburger Tor und noch viele andere Figuren. Zauberer verblüfften mit ihren Tricks, Jongleure verzauberten mit ihrer Darbietung, die durch interessante Lichteffekte stim- mungsvoll unterstützt wurde. Auf dem Seil konnte man die Tiefseilakrobaten bewundern und die Schlangentänzerinnen glänzten mit ihren prachtvollen Kostümen und bewegten sich anmutig zu orientalischen Klängen. All das konnten die Zirkusbesucher in acht Vorstellungen, die von Tag zu Tag besser besucht waren, bewundern. Was hinter den Kulissen geschah, ist aber ebenso bemerkenswert. Durch die altersmäßige Mischung der Kleingruppen lernten sich „Kleine“ und „Große“ ganz neu kennen. Da half ein Viertklässler einer Erstklässlerin, dass sie ihren Einsatz nicht verpasste und der kleine Junge konnte sich an einem großen Mädchen orientieren, wann er sich zu verbeugen hatte. Alles in allem blicken wir auf zwei anstrengende, ereignisrei- che und sehr bereichernde Wochen zurück, an die sich alle Beteiligten noch lange erinnern werden. Und wer weiß, wann es wieder mal heißt: „Manege frei für die Erich Kästner Grund- schule!“? Heft Nr. 7/2019 • Seite 10
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach Einladung zur Kirchweih Zum guten Gelingen tragen auch unsere Vereine bei. Die Feu- erwehr stellt den Baum auf und regelt den Verkehr beim Kirch- Ab Freitag, 5. Juli, bis Montag, 8. Juli, findet unsere Kirchweih weihzug. Haben Sie bitte Verständnis, dass während des Kirch- statt. Unser Festwirt, die Schausteller, die Kärwaburschen und weihzugs einige Straßen vorobergehend gesperrt sind. Planen –madli, haben zusammen mit der Gemeinde wieder ein at- sie auch rechtzeitig Ihre Fahrten, wenn Sie in dieser Zeit auf Ihr traktives Programm zusammengestellt, das für Jung und Alt, Auto angewiesen sind. für Einheimische und Gäste viele Angebote liefert. Bei unse- rer Kirchweih werden Traditionen gepflegt. Unter dem Motto Unsere Vereine nehmen aktiv am Kirchweihzug teil. Dafür „Kirchweih ist nur einmal im Jahr“ wollen wir 4 Tage gemein- herzlichen Dank. Um Verständnis bitte ich die Anwohner der sam feiern und die Kirchweih zu einem Höhepunkt im Veran- Kirchweih, die über die vier Tage etwas mehr an Lärm erdulden staltungskalender unserer Gemeinde machen. müssen. Am besten nimmt man aktiv teil, denn dann wird man die Kirchweih nicht als Belästigung, sondern als Bereicherung Ich möchte Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, gerne dazu ein- empfinden. laden. Am besten sind Sie schon beim Auftakt dabei, wenn am Freitag um 20 Uhr das Kirchweih-Fass angestochen wird. Alle Die Senioren ab 65 lädt die Gemeinde, zusammen mit dem weiteren Programmpunkte finden Sie in der Übersicht. Laden Seniorenrat, herzlich zum Frühschoppen unserer Kärwabur- Sie Freunde und Bekannte ein, mit Ihnen unsere Kirchweih zu schen und -madli am Montag ein. Den Besuch unterstützt die besuchen. Gemeinde mit einem Gutschein. Ich würde mich freuen, wenn Bedanken möchte ich mich schon im Voraus bei allen, die zum die Einladung zahlreich angenommen wird. Gelingen beitragen. Die Kärwaburschen und – madli sind schon Uns allen wünsche ich eine fröhliche und lange bei ihren Vorbereitungen und machen sich viel Mühe, friedliche Kirchweih, bei hoffentlich bestem die Traditionen der Kärwa mit Leben zu erfüllen. Unterstützen Kirchweihwetter. Sie sie dabei. Wir würden uns alle darüber freuen, wenn unser Ort auch für Besucher im öffentlichen Straßenraum ein gutes Ihr Bürgermeister Bild abgibt. Bitte schauen Sie einmal nach, ob es Handlungs- Herbert Jäger bedarf gibt. Auch Blumenschmuck ist sehr willkommen. Heft Nr. 7/2019 • Seite 11
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach Glasfaserversorgung Gemeinde Obermichelbach zu prüfen. Die Vertreter der Deutschen Glasfaser werden Ihnen das gerne erläutern, auf Wunsch auch im Haus. Es hat sich vielleicht herumgesprochen, dass die Unterschrif- Nach meinen Informationen sind in vielen Haushalten noch tenquote in der Gemeinde Obermichelbach noch nicht die er- keine Vertreter vorstellig geworden. Vielleicht liegt es daran, forderliche Höhe erreicht hat. Zum Redaktionsschluss des Juli- dass in manchen Fällen die Mitarbeiter sehr unfreundlich Heftes konnte man folgende Quoten verzeichnen: empfangen und abgewiesen wurden. Allerdings wurde mir auf Obermichelbach 17 % Anfrage bestätigt, dass es Krankheitsausfälle gegeben habe. Tuchenbach 25 % Es wurde mir versprochen, dass das Personal in den letzten Bis zum Aktionsende am 13.07.19 ist noch etwas Zeit. Der Wochen massiv verstärkt wird, Hausbesuche nachgeholt wer- Stand in Obermichelbach hinkt hinterher und wir stehen nahe den und weitere Werbeaktionen stattfinden. Insofern hoffe ich, vor der Tatsache, dass es ausgerechnet bei uns erstmalig nicht dass wir die Quote doch noch erreichen. klappen könnte, die erforderlichen 40 % Anschlussquote zu Sie können natürlich auch selbst Kontakt aufnehmen. Die erreichen. Kontaktadresse finden Sie im Internet, in Werbeanzeige, und Ich persönlich würde das sehr bedauern. Unser Gemeinderat in den Informationsunterlagen die Sie schon erhalten haben, steht nahezu einstimmig hinter dem Angebot. Wir haben uns oder noch bekommen. Darüber hinaus steht weiterhin ein mit großer Mehrheit dafür entschieden, einen Kooperationsver- Info-Container vor dem Rewe-Markt. Ich würde mich freuen, trag mit der Deutschen Glasfaser abzuschließen, weil wir das wenn es im Endspurt auch in der Gemeinde Obermichelbach als große Chance für die Gemeinde betrachten. Einen anderen mit der Quote für eine kostenlose Glasfaserversorgung in der Weg, kurzfristig zu einem ähnlichen Angebot zu kommen, se- Gemeinde noch klappt. hen ich und die allermeisten unserer Gemeinderäte nicht. Vor unserer Entscheidung haben wir uns davon überzeugt, dass Herbert Jäger das Angebot der Deutschen Glasfaser seriös ist und sich an- 1. Bürgermeister dernorts schon vielfach bewährt hat. Zu negativen Meldungen –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– im Zusammenhang mit der Firma möchte ich nur vorsichtig an- merken, dass auch andere Telekommunikationsunternehmen manchmal Probleme mit Kunden haben. Die Deutsche Glasfa- Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 02.04.2019 ser ist wahrscheinlich nicht besser, aber auch nicht schlechter, als andere Anbieter. Beantwortung von Anfragen Zwischenzeitlich haben weitere Gemeinden im Landkreis • Bei der Nachfrage zum Luftdichtigkeitstest bei dem Ausbau Fürth Kooperationsverträge mit der Deutschen Glasfaser ab- des DG Kinderhortes hat sich nichts Neues ergeben. geschlossen. Sie hoffen auf Erreichen der Quote und ein kos- • Bei dem Kästchen in der Nähe des Rewe-Marktes hat es sich tenloses Netz. Die Glasfaserleitung muss aus Norden in den um ein Verkehrsmessgerät aus Veitsbronn gehandelt. Landkreis Fürth verlegt werden. Wir sind die nördlichste und damit erste Gemeinde, die auf der Strecke liegt. Ich fände es Bericht des Bürgermeisters höchst bedauerlich, wenn die Leitung an uns vorbei in weitere • Die Stelle einer Reinigungskraft soll vertretungsweise befris- Gemeinden verlegt wird, während es bei uns an der Quote tet für 3 Jahre neu ausgeschrieben werden. scheitert und wir auf längere Zeit ein ähnlich gutes Angebot • Die Deutsche Glasfaser hat mit ihrer Werbung begonnen. nicht mehr bekommen. Die Plakatierung wurde von der Verwaltung genehmigt. Nach meiner Überzeugung und nach heutigem Kenntnisstand • Am 23.04. wird der Info-Abend der Deutschen Glasfaser in führt am Glasfaserausbau kein Weg vorbei. Wenn die Gemein- der Bürgerhalle stattfinden. de über das Förderprogramm Bayern einen Ausbau machen • Die Info-Box der Deutschen Glasfaser beim Rewe-Markt möchte, würden wir aktuell keine Zuschüsse bekommen, weil wird ab 27.04. zur Verfügung stehen. der Mindeststandard in der Gemeinde erfüllt wird. Die Kosten • Am 11.04.2019 wird die Sitzung des Kulturausschusses statt- lägen irgendwo im siebenstelligen Bereich. Da es sich um kei- finden. Er möchte den Gemeinderat davon unterrichten, dass ne Pflichtaufgabe der Gemeinden handelt, würde mittelfristig Mitarbeiter der Deutschen Glasfaser daran teilnehmen. Die kein Ausbau erfolgen. Firma möchten die Vereine als Multiplikatoren gewinnen. Es soll sich niemand gezwungen fühlen, einen Anschluss bis zum 13.07.19 zu beantragen. Tatsächlich sind aktuell sehr Vie- Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung; Beschluss le (aber bei weitem nicht alle) mit ihrem Internetanschluss zu- Die Änderung bezieht sich auf §16 Abs.1 d) der Bestattungs- frieden. Meine Bitte ist lediglich, dass man prüft, ob ein solcher und Friedhofssatzung. Anlage 1 zur Bestattungs- und Friedhofs- Antrag nicht nur wegen der deutlich besseren Breitbandversor- satzung ist Bestandteil der Satzung. gung, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen jetzt gestellt Herr Jäger erläutert, dass es in § 16 um die Wege und die Be- werden sollte. Der größte Vorteil ist jedenfalls, dass bei Ab- reiche zwischen den Gräbern geht. Sie können nun mit Kies schluss eines Vertrages innerhalb der Werbephase bis 13.07.19 belegt werden. Nach der alten Satzung war das nicht erlaubt. der Anschluss ins Haus in der Regel kostenlos erfolgt. Auch die Leitungsverlegung im Haus wird in der Regel keine oder nur geringe Kosten verursachen. Das ist jedoch immer individuell Heft Nr. 7/2019 • Seite 12
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach Beschluss: Herr Zimmermann stimmt der Erstellung eines Baumkatasters Der Gemeinderat Obermichelbach beschließt die Neufassung (Ansatz 10.000 €) zu, die Straßenerfassung lehnt er ab. der Bestattungs- und Friedhofssatzung. Die Satzung mit deren Der Ansatz von 18.000 € wird gestrichen. Anlagen tritt am 15.04.2019 in Kraft, gleichzeitig tritt die Sat- zung vom 03.08.2016 außer Kraft. Unkrautbekämpfung Ansatz 16.000 € Die Unkrautbekämpfung wurde letztes Jahr von einer Firma Haushalt 2019; Beratung und eventueller Beschluss ausgeführt. Herr Jäger stellt zur Debatte, die Unkrautbekämp- Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 mit allen Anlagen ist fung wieder fremd zu beauftragen, oder den Bauhof einzuset- Bestandteil der Sitzungsunterlagen. Erläuterungen und Erklä- zen und ein Heißwassergerät für 8.500 € anzuschaffen. rungen hierzu sind ausgiebig im Vorbericht nachzulesen. Fra- Der Ansatz von 16.000 € bleibt bestehen. Die Arbeiten werden gen und Änderungswünsche können im Rahmen der Beratun- vergeben. gen geklärt werden. Produkt 5370 Abfallwirtschaft Ansatz 38.000 € Fortschreibung Flächennutzungsplan, Ansatz 100.000 € Es geht um den Erdhügel beim Gewerbegebiet/Veitsbronner Herr Schenke möchte wissen, ob der angesetzte Betrag im HJ Straße. Für die Entsorgung von Erdaushub liegt ein Angebot 19 verbraucht wird. einer Firma in Höhe von ca. 37.000 € vor. Da es sich um un- Laut Herrn Jäger wird sich die Maßnahme auf 3 Jahre verteilen, belastetes Material handelt, hofft man allerdings, dass sich eine er hat kein Problem damit, den Betrag zu reduzieren. günstigere Entsorgungsmöglichkeit ergibt. Herr Zimmermann hat Zweifel, dass man in diesem Jahr mit dieser Maßnahme beginnen kann. Man sollte sich auf die Kern- Teilerneuerung der Schließanlage Bürgerhalle, Ansatz 1. Ab- aufgaben konzentrieren. schnitt 5.000 €. Der Gemeinderat beschließt den Ansatz auf 50.000 € zu kor- Herr Jäger erklärt, dass einige Schließzylinder kaputt sind und rigieren. manchmal nicht mehr gesperrt werden können. Hauptsächlich betrifft es die Haupttüren, die häufig benutzt werden. Unterhaltsmaßnahmen gemeindliche Straßen Herr Zimmermann möchte wissen, warum nur eine Teilerneu- Herr Zimmermann fragt nach, ob dieses Jahr mit der Sanie- erung vorgesehen ist. rung des Kriegenbrunner Weges begonnen wird. Antwort Herr Antwort Herr Schepp: Die Firma die bereits vor Ort war hat Jäger: Für die Deckensanierung sind 70.000 € veranschlagt. vorgeschlagen, die Erneuerung auf zwei Bereiche zu verteilen: Nach seiner Ansicht muss dieses Jahr unbedingt etwas getan In den Veranstaltungsbereich und den Verwaltungsbereich. Es werden. Er stellt sich vor, dass man die Reste des vorhandenen wird ein neues System eingebaut, basierend auf Transpondern. Asphalts abfräst und diese als Unterbau wieder verwendet. An- Wenn ein Chip verloren geht, muss nicht die ganze Schließ- schließend wird eine neue Deckschicht aufgebracht. anlage ausgebaut werden, sondern nur der Chip gesperrt wer- Herr Aechtner glaubt nicht, dass diese Sanierung die schwe- den. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Chip mit anderen ren landwirtschaftlichen Fahrzeuge aushält. Antwort Herr Jä- Schließanlagen, wie DGH oder FFW, zu verknüpfen. Herr Jä- ger: Langfristig vielleicht nicht, aber einen vollständigen Stra- ger fügt an, dass man Zugangsberechtigungen selbst program- ßenausbau lehnt er bei einem Feldweg ab. Hierzu wäre auch mieren kann und Änderungen leicht möglich sind. Grunderwerb erforderlich. Herr Aechtner plädiert dafür, die beiden Bereiche gleichzeitig zu erneuern. Im Haus würden dann zwei verschiedene Schließ- Unterhaltsmaßnahmen gemeindliche Straßen systeme verwendet. Herr Schepp erklärt, dass der Ansatz dann Herr Zimmermann glaubt, dass der Ansatz von 18.000 €, für auf 20.000 € erhöht werden müsste. ein Gutachten über den Zustand der gemeindlichen Straßen, Der Ansatz für die Schließanlage wird auf 20.000 € erhöht. schon letztes Jahr abgelehnt wurde. Antwort Herr Jäger: Er hält das Gutachten für wichtig, gerade im Hinblick auf ein Konzept Finanzhaushalt für künftige Straßenunterhalts- und –sanierungsmaßnahmen. Bei der Gelegenheit würde auch eine Aufnahme der Straßen- Bauhof – Anschaffung einer Seilwinde, Ansatz 7.000 € bäume mit erfolgen. Nach der Zustandserfassung kann ein Sa- Bauhof – Anschaffung einer Rüttelplatte, Ansatz 7.000 €, Gülle- nierungsplan aufgestellt werden. fass als Wassertank, Ansatz 7.000 €, Herr Zimmermann stellt den Antrag, den Ansatz zu streichen, Motorsense, Akkuheckenschere und ein Akkulaubbläser, An- da man dieses Jahr dafür keine Zeit hat. Außerdem kennt er satz 2.870 € keine Gemeinde in der gleichen Größenordnung, die ein Stra- Bauhof – Anschaffung eines Fahrzeugs, Ansatz 19.000 € ßen- oder Baumkataster hat. Herr Jäger gibt zu bedenken, dass ein Baumkataster vorge- Herrn Deininger vermisst eine Übersichtsliste über die Wün- schrieben ist. Ohne ein Baumkataster übernimmt er die Verant- sche des Bauhofs, die vor der Beratung vorgelegt werden sollte. wortung für die Verkehrssicherheit der Bäume nicht. Das wurde nicht gemacht. Heft Nr. 7/2019 • Seite 13
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach Herr Zimmermann stellt den Antrag, nur die Motorsense, die der Messgeräte sehr positiv war. Außerdem wird eine Sam- Akkuheckenschere und den Akkulaubbläser zu genehmigen. melbestellung über die Gemeinde Veitsbronn aufgegeben. Teure Geräte, die nicht so oft gebraucht werden, sollten z. B. Der Ansatz bleibt unverändert. mit der Gemeinde Tuchenbach, oder im Rahmen der Zenn- grund-Allianz angeschafft werden. Auch über die Beauftragung Zusammenfassung: einer Fremdfirma, z.B. beim Gießen, sollte man nachdenken. Die beschlossenen Änderungen werden eingearbeitet. Der überarbeitete Haushaltsplan wird in der Sitzung am 15.04. Der anwesende Bauhofleiter, Herr Biegel, gibt zu bedenken, dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. dass eine Firma, dann wenn es nötig ist, oft keine Zeit hat. Herr Jäger erklärt, dass gerade im letzten Jahr, während der Hitze- Anfragen periode, das vorhandene Fass dreimal täglich gefüllt werden Herr Aechtner möchte wissen, ob es mit dem öffentlichen musste. Mit einem größeren Behälter, der über Nacht aufge- WLAN in der Bürgerhalle datenschutzrechtliche Probleme tankt wird, und mit mehr Druck, könnte man viel Zeit sparen. gibt, weil es zurzeit deaktiviert ist? Antwort Herr Jäger: Das Auch Herr Schuhmann findet, dass solche Geräte bzw. Behäl- wird Herr Weier beantworten. ter z.B. mit der Gemeinde Tuchenbach zusammen angeschafft werden sollten. Mit dem Gießen könnte man sich abwechseln. Herr Rohringer fragt, wann die Jahresabschlüsse fertig sind. Antwort Frau Morjan: Buchungstechnisch ist bis 2014 alles Bei der vorgeschlagenen Anschaffung eines Fahrzeugs für die erledigt. Sie denkt, dass Sie die Abschlüsse mit allen Unter- Grünanlagen handelt es sich um ein kleines Fahrzeug mit Prit- lagen Ende des Jahres vorlegen kann. sche, erklärt Herr Biegel auf Nachfrage. Da der vorhandene –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Sprinter oft im Einsatz ist, können zeitgleich keine anderen Grünarbeiten erledigt werden. Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 15.04.2019 Herr Rohringer findet, dass 5 Fahrzeuge für 5 Arbeiter im Bau- hof ausreichend sind, ein zusätzliches Fahrzeug ist aus seiner Beantwortung von Anfragen Sicht nicht notwendig. Die Rüttelplatte könnte man sich bei Herr Aechtner hatte wegen dem öffentlichen WLAN im Bedarf bei einem Landwirt ausleihen. Rathaus nachgefragt. Anscheinend gibt es datenschutz- rechtliche Probleme die erst gelöst werden müssen. Herr Herr Zimmermann bittet darum, über eine gemeinsame An- Weier hat die Anfrage bereits mit einer E-Mail an die Ge- schaffung der Gemeinden Obermichelbach und Tuchenbach meinderäte beantwortet. bei der Seilwinde, der Rüttelplatte und dem Güllefass, nachzu- denken und die betreffenden Ansätze zu streichen. Bericht des Bürgermeisters • Am 23.04.2019 wird in Obermichelbach im Saal der Der Ansatz Seilwinde wird gestrichen. Bürgerhalle der Info-Abend der Deutschen Glasfaser Die Anschaffung einer Rüttelplatte, eines Güllefasses und eines stattfinden. Am 24.04. im Bürgerhaus der Gemeinde Tu- Heißwasser-Unkrautvernichters; die Ansätze werden gestri- chenbach chen. • Eine Besprechung zum Thema Kernwegenetz ist für den 26.06. anberaumt. In der Zenngrund-Allianz sind zwei Gründung Wohnungsbaugesellschaft Fürth-Land GmbH, An- sog. Ortsrunden vorgesehen. Obermichelbach wird ge- satz 10.000 € meinsam mit Veitsbronn, Seukendorf und Tuchenbach Herr Jäger möchte kurz informieren, dass am 25.04. ein Ge- teilnehmen. Es werden Vertreter aus der Landwirtschaft spräch mit der WBG Fürth stattfindet. Auch ein Gespräch mit eingeladen. Der Ort ist noch nicht bekannt. der WBG Zirndorf ist geplant. • Bereits morgen, am 16.04. soll über die Vergabe eines Der Ansatz bleibt unverändert. ILEK-Managers entschieden werden. Drei Büros stehen zur Auswahl. Lichtsteuerung für den Saal der Bürgerhalle, Ansatz 4.000 € • Am 25.04. ist ein weiteres Treffen mit der WBG-Fürth Auf Nachfrage antwortet Herr Jäger, dass die Lichtsteuerung geplant. Er wird darüber berichten. wegen der LED-Umrüstung für die Bühne nötig ist. Der Ansatz • Herr Schuhmann bezieht sich auf das Protokoll vom bleibt unverändert. 18.03.2019. Die Verwaltung sollte prüfen, ob ein sog.“Blower Door Test“ versäumt wurde. Feldwegeausbau Ansatz 40.000 € Antwort Herr Jäger: Weder Herrn Schwarz, noch dem Fach- Gemeint ist der Feldweg von der Burgstallstr., Einfahrt zwi- planer, Herr Buba, ist eine Vorschrift bekannt, nach der ein schen den Weihern, in Richtung Tuchenbacher Weg. Der An- solcher Test vorgeschrieben ist. Ein Energiebedarfsnachweis satz bleibt unverändert. wird noch vorgelegt. Anschaffung von Verkehrsmessgeräten Ansatz 7.600 € Die geplanten 4 Geräte machen Sinn, da der bisherige Einsatz Heft Nr. 7/2019 • Seite 14
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach Haushalt 2019; Beschluss Mit Aufhebung des Bebauungsplans „Rothenberg 1 (Süd)“ ge- In den Sitzungsunterlagen ist der geänderte Haushaltspla- mäß § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt zeitgleich die Aufstellung eines nentwurf 2019 zur Beschlussfassung bereit gestellt. Alle in neuen Bebauungsplans „Rothenberg 3 – Süd/West“ mit nahe- der Haushaltsberatung vom 02.04.2019 besprochenen Än- zu identischem Geltungsbereich. Parallel zum Beschluss der derungen wurden entsprechend eingearbeitet, so dass nun Bebauungsplanaufhebungssatzung tritt dann dieser neue Be- ein Beschluss gefasst werden kann. bauungsplan mit überarbeiteten zeichnerischen und textlichen Herr Jäger möchte noch eine kurze Anmerkung zur Ausseg- Festsetzungen in Kraft. nungshalle machen. Der Ansatz vom letzten Jahr in Höhe Das Aufhebungsverfahren wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB nach von 9.500 € für einen Fassadenanstrich wurde auf 500 € den Vorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen durchge- reduziert. Es handelte sich dabei nur um einen Grundansatz führt, da nach BauGB für eine Bebauungsplanaufhebung we- für allgemeinen Bauunterhalt. Kosten für Maßnahmen an der ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB noch ein der Fassade standen nicht zur Verfügung und deshalb konn- beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB anwendbar ist. te auch nichts gemacht werden. Zur Sitzung sind Frau Vogelsang vom Planungsbüro Vogelsang und der Landschaftsplaner, Herr Klebe, erschienen. Beschluss: Herr Jäger bittet um eine Erläuterung, warum der Bplan aufge- Der Gemeinderat Obermichelbach beschließt die Haus- hoben und nicht nur geändert werden soll. haltssatzung 2019, einschließlich aller Anlagen. Der Frau Vogelsang hat mit dem Kreisbaumeister alle Möglichkei- Ergebnishaushalt schließt mit einem Saldo von minus ten durchgesprochen. Bei einer Änderung würden unbestimmte 212.200,00 €, der Finanzhaushalt mit einem Saldo von mi- Bereiche entstehen und deshalb ist die beste Lösung, den alten nus 1.435.250,00 €. Bplan aufzuheben und einen neuen Bplan aufzustellen. Das Verfahren ist das Gleiche, wie bei der Änderung. Die Aufhebung soll parallel mit der Neuaufstellung abgewi- Aufhebung des Bebauungsplans „Rothenberg 1 (Süd)“ ckelt werden. Bei dem Aufhebungsplan handelt es sich deshalb Die Gesamtgröße des Geltungsbereichs umfasst etwa ebenfalls um einen Vorentwurf. Herr Jäger ist der Ansicht, dass 20,82 ha. man den Beschlussvorschlag dahingehend ändern muss. Im Jahr 1975 wurde der Bebauungsplan „Rothenberg 1 Punkt c.) soll nun heißen: Die Verwaltung wird beauftragt, die (Süd)“ aufgestellt, um in Rothenberg ein großes Wohngebiet frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) für Einfamilienhäuser zu entwickeln. Rechtsverbindlich ist zum Vorentwurf sowie die frühzeitige Beteiligung der Be- dieser seit dem 08.09.1975. Eine erste Änderung des Be- hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 bauungsplans erfolgte mit Beschluss vom 29.03.1999. BauGB) durchzuführen. Mit Aufstellung dieses Bebauungsplanes wurde der Ortsteil Rothenberg städtebaulich entwickelt. Beschluss: Im Laufe der Jahrzehnte haben sich die Wohnbedürfnisse a) Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – beschließt der Bewohner / Eigentümer verändert. Um künftige Erwei- der Gemeinderat die Aufhebung des Bebauungsplanes „Ro- terungs- und Entwicklungsabsichten der Rothenberger zu thenberg 1 (Süd)“ einschließlich seiner Änderungen. sammeln, wurde in Rothenberg eine Eigentümer-/ Haus- b) Die Art des Aufhebungsverfahren richtet sich nach § 1 Abs. 8 haltsumfrage durchgeführt. Im Ergebnis stellte sich heraus, BauGB, sodass das Aufhebungsverfahren in einem zweistu- dass eine maßvolle Anpassung der Gebäude gewünscht figen Verfahren – analog den §§ 2 ff. BauGB - durchgeführt wird. Um die bislang gültigen Festsetzungen des Bebau- wird. ungsplanes „Rothenberg 1 (Süd)“ an die geänderten Bedürf- b) Der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufhebung umfasst nisse der Eigentümer / Bewohner im Plangebiet anzupassen, die Grundstücke mit den oben aufgezählten Flurstücken der ist eine Überarbeitung der planungsrechtlichen Regelungen Gemarkung Rothenberg. erforderlich. c) Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung Im rechtsgültigen Bebauungsplan „Rothenberg 1 (Süd)“ sind der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf sowie einige Festsetzungen nicht eindeutig und bestimmt genug die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä- gefasst und weiterhin beinhaltet dieser für Teilbereiche des ger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. Geltungsbereichs keine planungsrechtlichen Aussagen. In- d) Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufhebungsbeschluss folgedessen soll dieser Bebauungsplan nun aufgehoben und sowie Art, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der das Gebiet durch einen neuen Bebauungsplan „Rothenberg Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen. 3 – Süd/West“ an die heutigen planungsrechtlichen Rah- menbedingungen angepasst werden. Bebauungs- und Grünordnungsplan „Rothenberg 3 – Süd/West Anlass für die Bebauungsplanaufhebung ist somit die Schaf- Die Bürogemeinschaft Planungsbüro Vogelsang und Land- fung eines neuen einheitlichen planungsrechtlichen Rah- schaftsplanung Klebe hat die in der Gemeinderatssitzung mens für das gesamte Plangebiet, um den ursprünglichen (Workshop) am 05.02.2019 besprochenen Änderungen und Charakter der Siedlung weitestgehend zu erhalten und Vorschläge bezüglich des Bebauungsplans Rothenberg in den künftige Entwicklungen zu steuern. Hierdurch soll die städ- vorliegenden Vorentwurf eingearbeitet. Der neue Bebauungs- tebauliche Ordnung langfristig gesichert werden. Heft Nr. 7/2019 • Seite 15
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach plan soll nun die Bezeichnung „Rothenberg 3 – Süd/West“ nach der gültigen Stellplatzsatzung der Gemeinde Obermi- erhalten. chelbach geregelt. In einer Besprechung mit dem Planungsbüro Vogelsang und der Verwaltung am 04.04.2019 wurden noch einige Details Die Errichtung von Gartenbaubetrieben wurde ausdrücklich zum neuen Bebauungsplan besprochen und zudem kleinere ausgeschlossen, da sie sonst nach § 4 BauNVO zulässig wären. Änderungen mit in die textlichen Festsetzungen aufgenom- Man hat sich auf ein Minimum an Festsetzungen begrenzt. men. Während der ersten öffentlichen Auslegung findet am Don- 3. Höhenlage nerstag, den 06. Juni 2019 um 19.30 Uhr ein Infoabend für Die zulässige Höhenlage der baulichen Anlagen war bei dem alle betroffenen Eigentümer in der Bürgerhalle Obermichel- unterschiedlichen Gelände schwer festzulegen. Beim alten bach statt. Bplan hat sich die Höhe auf die Erschließungsstraße bezogen. Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist es die Sie hält es für besser die Höhenlage auf das tatsächliche Ge- bislang gültigen Festsetzungen zur Kubatur der Gebäude zu lände zu beziehen. Als Wandhöhe gilt das Maß der Fußboden- überarbeiten, um mehr Wohnraum auf den Grundstücken und oberkante des Fertigfußbodens im EG. in den Gebäuden unterzubringen. Die Kniestockhöhe wurde ebenso festgelegt, um das Vollge- Hiermit wird einer maßvollen Nachverdichtung im Sinne des schoss im DG zu begrenzen. § 13a BauGB entsprochen. Des Weiteren zielt der Bebauungs- plan darauf ab, den Erhalt der vorhandenen Grünstruktur pla- 4. Abstandsflächen nungsrechtlich zu sichern. Durch die jetzt großzügiger gestalteten Baufenster ist eine zu- Im Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist das Plangebiet sätzliche Bebauung/Erweiterung möglich. Die Baugrenzen be- nahezu vollständig als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. inhalten keine Abstandsflächenregelung, es wird hier auf die Ausnahme bildet der Spielplatz in der Weinbergstraße. Somit BayBO verwiesen. wird der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungs- und Landschaftsplan entwickelt. Der Be- 5. Nebenanlagen bauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan im Regel- Bei den Nebenanlagen, wie z.B. Geräteschuppen, ist eine verfahren aufgestellt. Gesamtgrundfläche von 20 qm pro Grundstück vorgegeben. In der Klausur vom 05.02.19 wurde bereits alles sehr ausführ- Nicht zu einer Nebenanlage zählen Carports und Garagen. lich besprochen. Im Nachgang wurden allerdings Änderun- gen eingebunden, die dem Gemeinderat noch nicht bekannt 7. Dächer und Dachaufbauten sind. Herr Jäger bittet nun Frau Vogelsang und Herrn Klebe die Möglich sind Sattel-, Walm-, Krüppelwalm-, oder versetzte Begründung zum Vorentwurf des Bebauungs- und Grünord- Pultdächer. Alternativ sind auch Flachdächer bis 8 ° vorgese- nungsplan „Rothenberg 3 Südwest“ zu erklären. hen. Ausgeschlossen werden reine Pultdächer. Herr Klebe erläutert die grünordnerische Planung. Hier haben Bei Flachdächern muss eine Dachbegrünung vorgenommen sich ein paar Punkte geändert. Bei dem Hanggrundstück 822/6 werden. Das bezieht sich auch auf die Flachdächer von Gara- wurde jetzt ein Baufenster eingezeichnet. Das Baufenster wur- gen und Carports. de so gewählt, dass die Bäume stehen bleiben können. Bei Herr Schuhmann möchte wissen, ob die Begrünung der Flach- dem Grundstück 727/27 wurde das Baufenster erweitert. Der dächer dokumentiert wird. Antwort Herr Jäger: Das geschieht gewachsene Ortsrand soll erhalten bleiben. aufgrund von Vermessungsdaten die jährlich 2-mal aktualisiert Frau Vogelsang findet es wichtig, dass zu diesem Vorentwurf werden. Allerdings ist der Bau von Garagen grundsätzlich ge- die Behörden und die Bürger beteiligt werden. Die Infover- nehmigungsfrei und die Verwaltung erfährt nicht, ob der Bau- anstaltung für die Bürger findet am 06. Juni statt. Hier soll der herr seiner Verpflichtung nachgekommen ist. neue Bplan erläutert werden und die Bürger haben dann im- Dachgauben dürfen nur 3/5 der Trauflänge der Dachseite auf- mer noch 4 Wochen Zeit um eine Stellungnahme abzugeben. weisen. Herr Jäger schlägt nun vor, die textlichen Festsetzungen des Bplans durchzugehen. 8. Gestaltung der Gebäude 1. Im Entwurf gibt es zwei Nutzungsschablonen mit der Fest- Die Dächer der Hauptgebäude sind mit rot bis rotbraunen oder legung auf ein „Allgemeines Wohngebiet“. Sie unterscheiden anthrazitfarbenen Farbtönen zu gestalten. sich in der Festsetzung der Dachneigung. Allerdings muss sich Herr Schenke ist der Ansicht, dass man auch Grautöne mit der Gemeinderat darüber im Klaren sein, dass bei einem Bau- aufnehmen sollte. Im vorhandenen Baugebiet gibt es bereits antrag zusätzliche 3° dann nicht mehr genehmigt werden kön- hellere Dächer. Der Gemeinderat ist mit dieser Änderung ein- nen. verstanden. Frau Vogelsang informiert, dass sich die Grundflächenzahl von Frau Vogelsang wird den Satz abändern. Er lautet „Die Dächer 0,4 nicht geändert hat. Die Bauweise ist offen und es sind nur der Hauptgebäude sind mit rot bis rotbraunen und „ grau bis Einzel- und Doppelhäuser zulässig. anthrazitfarbenen“ Farbtönen zu gestalten. Damit Mehrfamilienhäuser ausgeschlossen werden können Herr Jäger möchte darauf hinweisen, dass es sich hier noch sind nur max. 3 Wohneinheiten möglich. Stellplätze werden nicht um den beschlossenen Bplan handelt. Weitere Änderun- gen sind noch jederzeit möglich. Heft Nr. 7/2019 • Seite 16
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sons- die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger tigen Bepflanzungen öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. Herr Klebe erläutert nun Punkt 9 der textlichen Festsetzungen. d) Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss 9.1 Auf Wunsch des Gemeinderates werden sog. „Steingärten“ sowie Art, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öf- ausgeschlossen. Um Steine als Teil der Gartengestaltung zu er- fentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen. möglichen dürfen nur max. 5 qm als reiner Steingarten ange- legt werden. Ansonsten ist eine Rasen oder Wiesenvegetation anzusäen, oder die Fläche muss mit Gräsern, Stauden oder Ge- Bauanträge hölzen bepflanzt werden. Frau Vogelsang ergänzt, dass auch andere Gemeinden keine Antrag auf Vorbescheid Ausbau einer Scheune zu Wohnzwe- Steingärten mehr haben möchten. Auf Nachfrage erwidert sie, cken Fl-Nr. 34/2, dass in der BayBO nur das „gärtnerische Anlegen von Flächen“ Herr Johann Gömmel hat im vergangenen Jahr einen Antrag geregelt ist. auf Vorbescheid zum Ausbau einer Scheune zu Wohnzwecken 9.2 Im Plan wurden Bäume als zu erhalten festgesetzt. Aber auf Fl.Nr. 34/2 (Burgstallstraße1) gestellt. auch bei unbebauten Grundstücken werden die Eigentümer Dem Antrag wurde in der Sitzung des Bau-, Energie- und Um- verpflichtet einen Baum neu anzupflanzen. weltausschusses am 24.04.2018 das gemeindliche Einverneh- Wenn Gefahr in Verzug ist, dürfen Bäume natürlich gefällt wer- men verweigert. den, aber dann muss eine Ersatzpflanzung nachfolgen. Die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Fürth teilt in Ih- Herr Zimmermann fragt sich, wie die Bürger wissen sollen, rem Schreiben vom 26.03.2019 mit, dass sie den Antrag für welcher Baum zu erhalten ist. Antwort Herr Klebe: Es sind die genehmigungsfähig hält. Sie führt an, dass mit dem Antrag kein ganz großen Bäume, die man im Plan nach Luftbild erfasst hat. Verstoß gegen die Erhaltungsgründe der Erhaltungssatzung der Aber um ganz sicher zu gehen würde es Sinn machen, diese Gemeinde Obermichelbach vom 13.05.1992 vorliegt. Zudem Bäume in einem Baumkataster zu erfassen und diese Bäume füge sich die geplante Wohnnutzung in die maßgebliche Um- zu kennzeichnen. gebungsbebauung nach § 34 BauGB ein. Wenn diese festgesetzten Bäume aus irgendeinem Grund z.B. Auch der zwischenzeitlich gefasste Aufstellungsbeschluss vom bei Schädlingsbefall gefällt werden müssen, ist die Genehmi- 10.09.2018 für den Bebauungsplan Nr. 14 „Obermichelbach gung der Gemeinde einzuholen. Den Erlass einer Baumschutz- Mitte“ ändert hieran nichts. Ziele und Zwecke der Planung satzung würde er hier für übertrieben halten. müssen erkennbar sein. Nach Auffassung der Bauaufsichtsbe- 9.3 Auch alle anderen Bäume und Sträucher sind zu erhalten hörde ist ein Mindestmaß an positiver Planungszielsetzung je- bzw. nachzupflanzen, damit der Charakter erhalten bleibt. Dis- doch noch nicht erkennbar. Das eingeleitete Verfahren wurde kutiert wird kurz über den Mindestumfang der nachzupflan- bisher nicht weitergeführt. zenden Bäume. Als Ansatz soll der genannte Umfang von 20 Da eine Planungszielsetzung nicht definiert wurde, ist auch – 25 cm stehen bleiben. Herr Zimmermann stellt die Frage, wer die im Rahmen der Gemeinde Obermichelbach beantragte Zu- das kontrollieren soll. rückstellung der nach § 15 BauGB durchzuführenden Prüfung 9.4 Hier sind die Neuanpflanzungen von Sträuchern bzw. He- nicht möglich. Demzufolge wird der Antrag auf Zurückstellung cken geregelt. Die dort genannte Pflanzenliste wird erst erstellt. gem. § 15 BauGB abgelehnt werden müssen. 9.5 Während der Baumaßnahmen sind Schäden an den vor- Das Landratsamt beabsichtigt daher, das Einvernehmen zu er- handenen Bäumen zu vermeiden. Die Vorgaben der DIN setzen und den beantragten Vorbescheid zu erteilen, sowie den 18920 sind zu berücksichtigen. Antrag auf Zurückstellung nach § 15 BauGB abzulehnen. 9.6 Bei den unbebauten Grundstücken muss ein Baum erst Nach telefonischer Rücksprache mit dem Landratsamt Fürth nach der Errichtung eines Gebäudes gepflanzt werden. sollte die Gemeinde Obermichelbach den Antrag auf Zurück- Herr Tiefel schlägt vor, bei Punkt 8. der textlichen Hinweise die stellung nach § 15 BauGB zurücknehmen. Errichtung einer Zisterne zur Wasserrückhaltung vorzuschrei- ben. Antwort Frau Vogelsang: Da ist die Rechtsprechung nicht Beschluss: so ganz einfach. Eine Wasserrückhaltung kann vorgeschrieben Der Gemeinderat Obermichelbach nimmt den Antrag auf Zu- werden, aber nicht wie der Einzelne das umsetzt. Daher ist es rückstellung des Bauvorbescheids nach § 15 BauGB zurück. sinnvoll, es bei einer Empfehlung zu belassen. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Bauvorbe- scheid wird erteilt. Beschluss: a) Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – beschließt KUBUS Bündelausschreibung kommunale Strombeschaffung der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckver- b) Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den oben bänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für aufgezählten Flurstücken der Gemarkung Rothenberg. die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2021 bis 2023 an. c) Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschrei- der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf sowie bung von Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Aus- Heft Nr. 7/2019 • Seite 17
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