Nachrichten aus Mönkeberg - Amt Schrevenborn
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Nachrichten aus Mönkeberg Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn Dezember 2020 und Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mönkeberg + + + Achtung! Der Redaktionsschluss für die Ausgabe Januar 2021 wird auf den 08. Dezember 2020 vorverlegt! (s. Seite4) + + + Foto: Tim Richter / FF Mönkeberg Bericht siehe Seite 30.
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Nichts ist wie es scheint, nichts bleibt, wie es ist, nichts kommt, wie man denkt. Liebe Mönkebergerinnen, Liebe Mönkeberger, „Kalender, Kalender, was bist du schon so dünn, nun ist es bis Weihnachten nicht mehr lange hin.“, so beginnt ein altes Lied, das uns daran erinnert, dass die beschauliche Adventszeit, das besinnli- che Weihnachtsfest und damit auch der Jahreswechsel bevorstehen. Somit ist nun auch die Zeit gekommen, einmal mehr dieses besondere Jahr 2020 Revue passieren zu lassen: So beschaulich das Jahr begann, so jäh wurde es auch schon dominiert von einem uns all umge- benden und beherrschenden Thema: COVID-19 oder auch „die Corona-Pandemie“. Am 13. März rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Pandemie aus und in Deutschland fand der erste Lock- down statt. Schulen, KiTas, Restaurants und Geschäfte mussten schließen. Für viele von uns war dies ein sehr einschneidendes Erlebnis und forderte uns allen einen enormen Kraftakt ab. So stand am Anfang sehr viel Unsicherheit. Wir alle haben beobachtet, gelernt, uns angepasst, so- wohl unsere Politiker, als auch jeder einzelne von uns. Die Hauptsorge war inzwischen nicht mehr, ob man ausreichend Toilettenpapier hatte, sondern vielmehr der vernünftige Umgang mit diesem Vi- rus. Und wenn man nun auch an die jüngsten Nachrichten mit Blick über den Atlantik denkt und sich die Frage stellt, was eine solche Krise mit uns Menschen macht, dann kann ich nur sagen, dass ich mich glücklich schätzen kann. Denn neben allen unangenehmen Besonderheiten und Auflagen, die die Pandemie mit sich brachte – so hat diese Zeit doch uns vor allem gezeigt, wie stark und ge- schlossen wir als Gesellschaft sind. Wir hier, besonders in Mönkeberg, haben viel Hilfsbereitschaft, Zusammenhalt und Freundlichkeit erfahren dürfen. Das ist für mich Heldentum im kleinen und gro- ßen Rahmen. Sie, liebe Mönkebergerinnen und Mönkeberger haben sich besonnen, diszipliniert und immer hoffnungsvoll gehalten und dafür möchte ich mich bei Ihnen von ganzem Herzen bedanken. Wir ha- ben gelernt dass Resilienz, also die Fähigkeit schwierige Lebenssituationen ohne anhaltende Beein- trächtigung zu überstehen, in vielen Bereichen nötig ist und müssen nun natürlich auch unsere Leh- ren aus der immer noch anhaltenden Pandemie ziehen. Wir alle erleben gerade eine historische Situation, die wir nur meistern können, wenn wir alle auch weiterhin zusammenhalten. Ich bin überzeugt und blicke mit Zuversicht in das kommende Jahr, dass uns das gelingt und wir gestärkt aus der Krise hervorgehen werden. Allen Widrigkeiten zum Trotz ist es uns gemeinsam mit den politisch Verantwortlichen, der Gemein- devertretung und den Mitarbeitern der Verwaltung gelungen Einiges auch im „Corona“ Jahr 2020 auf die Beine zu stellen, um Mönkeberg weiter attraktiv und liebenswert zu gestalten. Exemplarisch möchte ich Ihnen gerne hier einige Beispiele aufführen:
Das Ortskernentwicklungs- konzept wurde abgeschlos- sen, Entwicklungsziele, Leit- bild, Handlungsfelder und Projekte definiert. Schwer- punktthemen sind Strand- und Schulentwicklung. Die erste Phase der Strand- entwicklung haben wir ab- geschlossen und mit einer Konzeptstudie die weitere Planung beschlossen. In 2021 werden wir bei einer hoffentlich hohen Förderku- lisse konkret weiter arbei- ten. Der Schulerweiterungsbau ist gemeinsam mit unseren politischen Vertretern, dem Architekten- büro und der Amtsverwaltung definiert und beschlossen worden, sodass im kommenden Jahr schon die ersten Baumaßnahmen in Modulbauweise umgesetzt werden. Einstimmig haben wir den Bau eines Multifunktionsgebäudes beschlossen. Dieser Neubau soll die Aula, Mensa, Räume des Bürgertreffs und die Betreute Grundschule vereinen. Um hier konstruktiv, zielführend und effektiv voranzukommen, haben wir extra einen Lenkungs- ausschuss gebildet, der sich ausschließlich mit dieser Thematik beschäftigen soll. In dieser Phase ist es wichtig die Interessen des Seniorenbeirates mit aufzunehmen, die schon die ersten Ideen einbringen konnten. Die Sanierung der Ölpier ist aktueller denn je. Hier haben wir einen EU Förderantrag gestellt und viele Ge- sprächsrunden für die Um- setzung geführt. Sie können sich vorstellen, dass diese Herkulesaufgabe mit vielen Akteuren aus Bund und Land uns alle fordert. Der notwendige Neubau des Feuerwehrgebäudes am Vossbarg geht nun in die letzte Phase. Hierbei war es uns wichtig, frühzeitig ein Energiekon- zept aufzustellen, um zu- kunftsfähig, klimaverbessernd und umweltverträglich aufgestellt zu sein. Wir haben ein KFW Effi- zienzgebäude beschlossen und tragen der Energiewende basierend auf regenerativen Strom, gu- ter Dämmung und Photovoltaikanlage Rechnung. Unsere Schule ist nun an das schnelle Glasfasernetz angeschlossen, hat interaktive digitale Tafeln erhalten und digitale Endgeräte. Mitfinanziert wurde dies aus dem „Digitalpakt Schule“.
Die „Sprottenflotte“ (Leihfahrräder) mit der Station am Strand wurde mit 1200 Auslei- hern weit über dem Durchschnitt im Amts- gebiet sehr gut angenommen. Vielleicht können wir diese Station um eine weitere im Oberdorf in 2021 ergänzen. Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Strandbereich wurden umgesetzt (wir be- richteten) und über die Förderkulisse Aktiv- region haben wir bei einer 80%igen Förde- rung unsere desolaten Treppen am Strand erneuert. Eine weitere Bushaltestelle am Eksol wurde in diesem Jahr barrierefrei umgebaut mit einer bis zu 70%igen Förderungen vom Kreis. Ebenso unterstützen wir die Initiative Veloroute Ostufer. Als Nachbargemeinde von Kiel möchten wir gemeinsam in einem schlüssigen Konzept die Verkehrswende unterstützen und Wirklichkeit wer- den lassen. Der Verein „Immergrün“ hat inzwischen seine schon lange auf der Agenda stehende Idee, eine bar- rierefreie Plattform auf der Germaniakoppel zu erstellen, umgesetzt. Dafür bedanken wir uns von ganzem Herzen für das großartige Engagement namentlich bei Herrn Heerde und Herrn Baxmann. Die Gemeinde hat hier sehr gerne mitgewirkt. Liebe Bürgerinnen und Bürger, viele Termine mussten in diesem Jahr abgesagt werden, ob Blaupause, Konzert mit den Schop- pensägern, Sommercamp, Flohmärkte und sogar der Weihnachtsmarkt. Diese Entscheidungen fie- len mir persönlich sehr schwer, umso mehr bitte ich um Ihr Verständnis, dass wir uns nun auch ent- schlossen haben, den allseits sehr beliebten Neujahrsempfang im Januar abzusagen. In der Hoffnung, dass wir im Jahr 2021 eine wesentliche Lockerung von Maßnahmen erfahren, freue ich mich auf einen Jahresempfang zu gegebener Zeit. Ich danke Ihnen allen für Ihr Interesse, Ihr Engagement, Ihr Mitwirken in unserer wunderschönen Gemeinde, allen voran danke ich exemplarisch unserer Freiwilligen Feuerwehr, unsere „Unsichtba- ren Helden“ des Alltags. Ich danke unseren Gemeindevertretern und bürgerlichen Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und das Engagement zum Wohle unserer liebenswerten Gemeinde, sowie der Amtsverwaltung für die Umsetzung unserer Pläne. Lassen Sie uns einfach mal dankbar sein für Gesundheit, für Menschen, die uns lieben und für die vielen Dinge, die uns täglich so selbstverständlich erscheinen. Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen eine schöne Adventszeit, frohe, gesegnete Weih- nachten, ein zufriedenes Nachdenken über Vergangenes, ein wenig Glaube an das Mor- gen, Hoffnung für die Zukunft und einen erfolgreichen, gesunden Start ins Jahr 2021. Blicken Sie voller Zuversicht in das Neue Jahr! Herzlichst Hilla Mersmann Bürgermeisterin
Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Ansprache BGM Mersmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Tourismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Mönkeberg . . . . . . 16 Mitteilungen und Berichte der Gemeinde Mönkeberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Kindergärten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Kirchengemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Vereine und Verbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 bis 63 u. 65 bis 68 Veranstaltungskalender. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Service: Öffnungzeiten, Telefonliste und Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 ACHTUNG! Der REDAKTIONSSCHLUSS für die Nachrichten aus Mönkeberg Ausgabe Januar 2021 wird auf den 08. Dezember 2020 vorverlegt! Aufgrund der Weihnachts-Feiertage rückt die Produktionszeit der Nachrichten aus Mönkeberg entsprechend nach vorne. Wir möchten mit dieser Maßnahme sicherstellen, dass die Zeitung pünktlich im gewohnten Zeit- raum verteilt wird und weisen darauf hin, dass später eingereichte Texte – auch bei vorheriger Anmeldung – nicht mehr aufgenommen werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Die Redaktion Unsere Mitarbeiterin Susanne Wittner ist am 28.10.2020 verstorben. Frau Wittner hat fast 40 Jahre lang den Kinder- und Jugendtreff der Gemeinde Heikendorf geleitet. In dieser Zeit war sie für viele Kinder und Jugendliche eine verlässliche und verständnisvolle Bezugsper- son. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen lag ihr all die Jahre sehr am Herzen. Wir verlieren eine Mit- arbeiterin, die über Jahrzehnte die Jugendarbeit in Heikendorf geprägt hat. Der Amtsausschuss des Amtes Schrevenborn, die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf und die Kolleginnen und Kollegen nehmen großen Anteil und drücken der Familie ihr tiefes Mitgefühl aus. Amt Schrevenborn Gemeinde Heikendorf Für die Beschäftigten Ulrich Hehenkamp Tade Peetz Jan Plagmann Amtsdirektor Bürgermeister Personalrat 4
Amt Schrevenborn Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindli- chen Bekanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Hei- kendorfer Anzeiger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheinen. In besonderen Ver- öffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werk- tag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schön- kirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntma- chung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses und amtliche Wahlbekannt- machungen, die im Internet erfolgen. Anordnung über das Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper) im Amt Schrevenborn Aufgrund des Sprengstoffgesetzes vom 10. Septem- angeordnet, dass pyrotechnische Gegenstände der ber 2002 (BGBl. I S. 3518), zuletzt geändert durch Ar- Klasse II über das ohnehin vom 2. Januar bis 30. De- tikel 2, Artikel 3 Absatz 14, Artikel 4 Absatz 64 und Ar- zember bestehende Abbrennverbot (§ 23 Absatz 1 tikel 5 Absatz 5 und 9 des Gesetzes vom 18. Juli der 1. SprengV) hinaus auch am 2016 (BGBl. I S. 1666) in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) jeweils in der zurzeit gültigen Fas- nicht abgebrannt werden dürfen. Dieses Abbrennver- sung wird auf den Grundstücken bot gilt auch in der Nähe von brandempfindlichen Ge- bäuden oder Anlagen wie beispielsweise Reetdachhäu- ser, mit Dachpappe gedeckte Gebäude oder Boots- in der Gemeinde Heikendorf: winterlager, und zwar für Schönkamp 11, Hardenbergblick 2 (Hardenbergtem- 1. pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (z. B. pel), 3a, 5 und 8, Kitzeberger Straße 31, Prof.-Dr.- Raketen und Römische Lichter) in einem Umkreis Weigmann-Weg 1, 3 und 7, Drosselhörn 31, Möltenor- von mindestens 200 Metern und ter Weg 1 (Galerie-Café Roehrskroog), Möltenorter 2. andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II Weg/Strandweg (Bootslagerplatz), Hafenbereich, (z. B. Kanonenschläge und Knallfrösche) in einem Hammerstiel 9 (Bootslagerplatz), Korügen 9 (Bootsla- Umkreis von mindestens 30 Metern. gerplatz), Hobelring 1 (Bootslagerplatz), Gut Schre- venborn, Schrevenborner Weg 45 und 47, Lehmkamp Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs- 5, 6 und 10, Neuheikendorfer Weg 136 und 139a, sig innerhalb des festgesetzten Umkreises pyrotechni- sche Gegenstände der Klasse II abbrennt. Die Ord- in der Gemeinde Mönkeberg: nungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet Schoorteich 11, Ölpier (Bootslagerplatz), Hafenbe- werden. reich, sowie in der Gemeinde Schönkirchen: Heikendorf, 11.11.2020 Hörn 1 (Hörn-Huus), Hörn 4, Am Dorfteich 5a (Gilde- Amt Schrevenborn haus), Dorfstraße 29 (Schmidt-Haus), Dorfstraße 47 Der Amtsdirektor (Giese-Haus), Holzkatenweg 1 (ehem. Forsthaus), Dorf als Ordnungsbehörde Schönhorst (alle Grundstücke), Flüggendorf: Möhlen- weg 2 (Arps Gasthof), Alte Schulstraße 1, 3 und 32 gez. Ulrich Hehenkamp 5
Amt Schrevenborn Budgetregeln des Amtes Schrevenborn als Haushaltsvermerke zum Ergebnis- und Finanzplan 1. Grundlagen der Budgetierung 2.4 Sachgebietsbudget § 20 GemHVO-Doppik in Verbindung mit §§ 22 und 23 weist die Summe aller diesem Sachgebiet zugeordne- GemHVO-Doppik und § 5 der Haushaltssatzung. ten Planungsstellen aus. Verantwortlich: Sachgebietsleitung. 2. Begriffsbestimmungen 2.5 Umfassende Ressourcenkompetenz Zur besseren Lesbarkeit wird bei der Personenbenen- Der Budgetverantwortliche bewirtschaftet eigenver- nung die männliche Form verwendet, sie gilt gleicher- antwortlich die Ansätze der Planungsstellen, die im maßen für Mitarbeiterinnen. Budget aufgeführt und nicht vorabdotiert sind. 2.6 Vorabdotierungen 2.1 Disponibilität: Erträge und Aufwendungen sowie die dazugehörigen pflichtig / festgelegt die Aufgabe muss aufgrund Einzahlungen und Auszahlungen, die durch Gesetze, von Gesetzen, Verordnungen Verordnungen, Verträge usw. festgelegt sind und da- etc. durch geführt werden, her nicht zum Budget mit umfassender Ressourcen- die Höhe des Ansatzes ist kompetenz gehören. festgelegt 3. Deckungsfähigkeiten (Ergänzung zum § 5 der Haushaltssatzung) pflichtig / disponibel die Aufgabe muss aufgrund von Gesetzen, Verordnungen 3.1 (§ 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik) etc. durch geführt werden, Alle Aufwendungen eines Budgets und die dazu gehö- die Höhe des Ansatzes ist renden Auszahlungen mit Ausnahme der Verfügungs- nicht festgelegt mittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Ab- schreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sind gegenseitig deckungsfähig. So- freiwillig / festgelegt die Aufgabe ist zwar freiwil- weit Mehraufwendungen nicht innerhalb der jeweiligen lig, der Haushaltsansatz je- Budgets gedeckt werden können, ist ein Verfahren ge- doch nicht disponibel, da die mäß § 95 d GO (überplanmäßige Aufwendungen und Mittel aufgrund vertraglicher Auszahlungen) durchzuführen. Zur Deckung ist zu- o. ä. Verpflichtungen, Mit- nächst eine andere Planungsstelle im Sachgebietsbud- gliedschaften und eigener get heranzuziehen. Bei gesetzlichen Leistungen wer- Richtlinien festgelegt sind den Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen oder Minderaufwendungen und Minderauszahlungen aus all- freiwillig / disponibel die Aufgabe ist freiwillig, der gemeinen Deckungsmitteln bestritten bzw. diesen zu- Haushaltsansatz ist disponi- geführt. bel. 3.2 (§ 22 Abs. 2 GemHVO-Doppik) Alle Auszahlungen für Investitionen und Investitionsför- 2.2 Gesamtbudget derungsmaßnahmen eines Budgets sind gegenseitig umfasst alle Budgetansätze. deckungsfähig. Verantwortlich: Amtsdirektor (in den Grenzen der Hauptsatzung) 3.3 (§ 22 Abs. 3 GemHVO-Doppik) 2.3 Amtsbudget Bei ausgeglichenem Ergebnisplan können zahlungs- wirksame Aufwendungen eines Budgets und die dazu weist die Summe aller diesem Amt zugeordneten gehörigen Auszahlungen zugunsten von Auszahlungen Amtsbudgets aus, mit Ausnahme der allgemeinen Fi- für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- nanzierungsmittel (Produktbereich 6). men des entsprechenden Budgets für einseitig dek- Verantwortlich: Amtsleitung. kungsfähig erklärt werden. 8
Amt Schrevenborn 3.4 Mehrerträge und Mehreinzahlungen (§ 21 4. Berichtswesen Abs. 2 GemHVO-Doppik) Dem Amtsschuss und dem Finanzausschuss ist zu be- Mehrerträge können bei ausgeglichenem Haushalt bis richten über: zu 50 % für Mehraufwendungen im jeweiligen Budget a) die Entwicklung der Budgets und die Bildung sowie verwendet werden. Das Gleiche gilt für Mehreinzahlun- Verwendung der Ermächtigungen einschließlich de- gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- ren Auflösung. nahmen. Die Mehraufwendungen oder Mehrauszahlun- b) die Bildung sowie Verwendung der Ermächtigungen gen gelten nicht als überplanmäßige Aufwendungen einschließlich deren Auflösung. oder Auszahlungen. Mitteilungen des Amtes Schrevenborn Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sit- zung des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Amt-Gemeinden/Amt-Schrevenborn/Amtliche-Bekantmachungen Öffentliche Sitzungen Sitzungstermine Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Ort Montag 14.12.2020 19.00 Uhr Sitzung des Amtsausschusses OGTS, Heikendorf Die Tagesordnung(en) der Sitzung(en) kann/können im Rathaus oder Internet eingesehen werden. Erreichbarkeit der Verwaltung Sehr geehrte Bürger*innen, das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Feiertage rücken immer näher. Daher möchte ich Sie kurz auf die Erreichbarkeit der Verwaltung des Amtes Schrevenborn, einschließlich der Gemeindebüros, aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung des Amtes Schrevenborn, neben den Feiertagen, auch am Heiligabend, Donnerstag, 24.12.2020, und Silvester, Donnerstag, 31.12.2020, geschlossen bleibt. An den übrigen Tagen sind die Kolleg*innen zu den aktuellen Zeiten erreichbar. Die coronabedingte Erreichbarkeit finden Sie online unter www.amt-schrevenborn.de. Ich wünsche Ihnen schon jetzt schöne Festtage, einen guten Rutsch und beste Gesundheit für das Jahr 2021. Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor 9
Amt Schrevenborn Abschrift Niederschrift 12. Sitzung des Amtsausschusses Sitzungstermin: Montag, 26.10.2020 Weitere Anwesende: Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr Herr Ulrich Hehenkamp, Amtsdirektor Sitzungsende: 20:45 Uhr Frau Stefanie Ulbrich, Gleichstellungsbeauftragte Ort, Raum: Mensa der OGTS, Schulredder 3a, Amt Schrevenborn 24226 Heikendorf Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben Anwesenheit: Vorsitz gez. Hans-Herbert Pohl Herr Olaf Bartels Gemeindevertreter Protokollführung gez. Thomas Kussin - fehlt entschuldigt - Für die Richtigkeit Herr Andreas Bohm-Ladehof Gemeindevertreter der Abschrift: gez. Alexandra von Elm - fehlt entschuldigt - Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindevertreterin - fehlt entschuldigt - Tagesordnung: Herr Dietmar Katzer Gemeindevertreter Öffentlicher Teil - fehlt entschuldigt - 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Herr Hans-Herbert Pohl Gemeindevertreter Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einla- dung, der Anwesenheit und der Beschlussfähig- Herr Gerald Baden Gemeindevertreter keit Herr Steffen Falk-Schott Gemeindevertreter 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung Herr Jonas Rose Gemeindevertreter 3 Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen Vertretung für: Herrn Olaf Bartels Gemeindevertreter gegen die Niederschrift der letzten Sitzung am Herr Murat Birkandan Gemeindevertreter 13.08.2020 ab 19.12 Uhr 4 Mitteilungen des Amtsvorstehers Herr Ernst-Peter Schütt Gemeindevertreter 5 Einwohnerfragestunde Vertretung für: Herrn Andreas Bohm-Ladehof Gemein- devertreter 6 Anfragen aus dem Amtsausschuss Herr Gunnar Schulz Gemeindevertreter 7 Beratung und Beschluss über den doppischen Vertretung für: Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindever- Jahresabschluss des Amtes Schrevenborn zum treterin Haushaltsjahr 2019 Frau Regina Bothur Gemeindevertreterin 8 Beratung und Beschluss über die 1. Nachtrags- haushaltssatzung mit Nachtragsbudgetplan des Frau Andrea Hamann-Wilke Gemeindevertreterin Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2020 Herr Frank Jakumeit Gemeindevertreter 9 Beratung und Beschlussfassung über die Anpas- Herr Benedict Mende Gemeindevertreter sung der Verrechnungspreise für Leistungen des Vertretung für: Herrn Dietmar Katzer Gemeindevertre- Amtsbetriebshofes ab dem 01.10.2020 ter 10 Beratung und Beschlussfassung zur Schaffung Frau Hildegard Mersmann Bürgermeisterin zwei weiterer Planstellen im Bereich des Amtsbe- Herr Mario Mordhorst Gemeindevertreter triebshofes Herr Alexander Orth Gemeindevertreter 11 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Herr Tade Peetz Bürgermeister Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragsplan Herr Rüdiger Petersen Gemeindevertreter des Amtsbetriebshofes Schrevenborn für das Herr Gerd Radisch Bürgermeister Haushaltsjahr 2020 Herr Thomas Rulle Gemeindevertreter 12 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Än- Herr Thure Spitz Gemeindevertreter derung der Geschäftsordnung für den Amtsaus- Frau Claudia Zempel Gemeindevertreterin schuss des Amtes Schrevenborn Herr Peter Zimprich Gemeindevertreter 10
Amt Schrevenborn Nichtöffentlicher Teil Zu 4 Mitteilungen des Amtsvorstehers 13 Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vor- Vorlage: AA/2807/2020 gehensweise der Organisation der Überwachung Keine des ruhenden Verkehrs Zu 5 Einwohnerfragestunde 14 Mitteilungen des Amtsvorstehers Vorlage: AA/2808/2020 15 Nichtöffentliche Anfragen aus dem Amtsaus- Keine schuss Zu 6 Anfragen aus dem Amtsausschuss Vorlage: AA/2809/2020 Protokoll: Herr Radisch stellt folgende Anfragen: Öffentlicher Teil 1. Welche Überlegungen der Amtsspitze führten dazu, Zu 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsit- dass sich der HFW-Ausschuss und den Amtsaus- zenden, Feststellung der Ordnungsmä- schuss gar nicht erst mit dem Vermietungsangebot ßigkeit der Einladung, der Anwesenheit der Gemeinde Schönkirchen vom 25.06.2020 be- und der Beschlussfähigkeit fassen sollten? Vorlage: AA/2804/2020 2. Laut Amtsgründungsvertrag ist der Dienstsitz des Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Be- Amtes Schrevenborn in Heikendorf. Das heißt je- schlussfähigkeit fest. Gegen die Protokollführung be- doch nicht, dass nicht auch Fachabteilungen in stehen keine Bedenken. Schönkirchen oder Mönkeberg untergebracht wer- Besondere Vorkommnisse: den könnten. Welche rechtlichen, wirtschaftlichen Keine und / oder organisatorischen Gründe bzw. Überle- gungen schließen, objektiv betrachtet, die Unter- Tagesordnungsordnungspunkte, die in nichtöffentli- bringung von Fachabteilungen / Personal des Am- cher Sitzung behandelt werden: tes Schrevenborn in Schönkirchen oder Mönkeberg 13-15 aus, um die in den KN getroffenen Aussagen zu Beratungsergebnis: begründen? Anwesend: 20 3. In der Mail des Amtsdirektors an den BGM Schön- Dafür: 20 kirchen vom 09.07.2020 heißt es: „Geltende Dagegen: - Beschlusslage des Amtsausschusses (Sitzung am Enthaltung/en: - 05.03.2019) ist, dass der Amtsausschuss die Ge- meinde Heikendorf bittet, eine dauerhafte Lösung Zu 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung für die Schaffung von weiteren Raumkapazitäten im Vorlage: AA/2805/2020 Rathaus Heikendorf zu ermöglichen und die Lösung anschließend dem Amtsausschuss vorzulegen. Die Beratungsfolge der TOP 10 und 11 werden ge- Diese Bitte ist an die Gemeinde Heikendorf ent- tauscht. sprechend gerichtet worden. Sobald ein Lösungs- Zu 3 Beschlussfassung über eventuelle Ein- vorschlag eingeht, wird dieser dem Amtsaus- wendungen gegen die Niederschrift der schuss vorgelegt werden.“ Wurden seitdem von letzten Sitzung am 13.08.2020 der Gemeinde Heikendorf entsprechende Vor- Vorlage: AA/2806/2020 schläge gemacht? Wenn Ja, wie lauten diese? Wenn Keine Einwendungen Nein, wann ist mit Vorschlägen zu rechnen? Beratungsergebnis: 4. Gibt es Absprachen / Vereinbarungen / Pläne mit Anwesend: 20 der Gemeinde Heikendorf zur dauerhaften Lösung Dafür: 74 gewichtete Stimmen der Raumprobleme im Amt Schrevenborn, welche Dagegen: - den Gremien noch nicht vorgestellt wurden? Wenn Enthaltung/en: - ja, wann soll dies geschehen? 5. Wenn zu Frage 4 bislang noch nichts stattgefunden hat, wird die Amtsverwaltung gebeten, dem Amts- ausschuss ihr beabsichtigtes, weiteres Vorgehen in 11
Amt Schrevenborn dieser Angelegenheit mittels eines Zeit- und Pro- Verrechnungspreise seit dem ab dem jektplans darzustellen. für Leistungen: 01.01.2019 01.10.2020 Herr AD Hehenkamp sichert zu, die Anfragen kurzfri- der Mitarbeiter 42,60 € 44,40 € (+4,2 %) stig schriftlich zu beantworten. PKW, Pritschen,… 10,08 € 10,08 € Zu 7 Beratung und Beschluss über den doppi- Kleinschlepper,… 10,08 € 10,08 € schen Jahresabschluss des Amtes Schre- venborn zum Haushaltsjahr 2019 Geräteträger,… 10,08 € 10,08 € Vorlage: AA/2502/2020 Anhänger,… 2,28 € 2,28 € Beschluss Maschinen,… 4,32 € 4,32 € Der Amtsausschuss beschließt den Jahresabschluss Großanbaugeräte 6,36 € 6,36 € 2019 mit folgenden Eckwerten: Kleinanbaugeräte 4,32 € 4,32 € Gesamtbetrag der Erträge 8.120.368,60 € Gesamtbetrag der Aufwendungen 7.990.231,72 € Beratungsergebnis: Jahresüberschuss: +130.136,88 € Anwesend: 21 Dafür: 45 gewichtetet Stimmen Dagegen: 3 gewichtete Stimmen Bilanzsumme zum 31.12.2018 26.260.844,87 € Enthaltung/en: 29 gewichtetet Stimmen Bilanzsumme zum 31.12.2019 14.256.432,68 € Zu 10 Beratung und Beschlussfassung zur Beratungsergebnis: Schaffung zwei weiterer Planstellen im Anwesend: 21 Bereich des Amtsbetriebshofes Dafür: 77 gewichtete Stimmen Vorlage: AA/2733/2020 Dagegen: - Enthaltung/en: - Beschluss Der Amtsausschuss beschließt die Schaffung Zu 8 Beratung und Beschluss über die 1. zwei weiterer Planstellen im Bereich des Amts- Nachtragshaushaltssatzung mit Nach- betriebshofes. Die Stellen sind in den Nach- tragsbudgetplan des Amtes Schreven- tragsstellenplan 2020 aufzunehmen und sollen born für das Haushaltsjahr 2020 ab dem 01.01.2021 besetzt werden. Es handelt Vorlage: AA/2636/2020 sich um zwei Arbeiterstellen mit der Eingruppie- Beschluss rung in die Entgeldgruppe 4. Der 1. Nachtragsbudgetplan 2020 mit Nachtrags- Beratungsergebnis: haushaltssatzung wird beschlossen. Anwesend: 21 Beratungsergebnis: Dafür: 68 gewichtete Stimmen Anwesend: 21 Dagegen: 6 gewichtete Stimmen Dafür: 77 gewichtete Stimmen Enthaltung/en: 3 gewichtete Stimmen Dagegen: - Zu 11 Beratung und Beschlussfassung über die Enthaltung/en: - 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nach- Zu 9 Beratung und Beschlussfassung über die tragsplan des Amtsbetriebshofes Schre- Anpassung der Verrechnungspreise für venborn für das Haushaltsjahr 2020 Leistungen des Amtsbetriebshofes ab Vorlage: AA/2735/2020 dem 01.10.2020 Beschluss Vorlage: AA/2734/2020 Der 1. Nachtragshaushalt wird wie vom Haupt-, Finanz- Beschluss und Werkausschuss vorgelegt beschlossen. Der Amtsausschuss beschließt die Verrechnungs- a) Der Ergebnisplan schließt ab mit preise des Amtsbetriebshofes ab dem 01.10.2020 2.074.200 € als Gesamtbetrag der Erträge wie folgt: 2.095.400 € als Gesamtbetrag der Aufwendungen -21.200 € als Jahresfehlbetrag. 12
Amt Schrevenborn b) Der Finanzplan schließt ab mit Herr Radisch fragt nach, warum die Miete für das Be- 2.073.200 € als Gesamtbetrag der Einzahlungen aus triebshofgebäude in der Gemeinde Schönkirchen rück- lfd. Verwaltungstätigkeit wirkend zum 01.01.2020 um 13,7 % angehoben 1.971.800 € als Gesamtbetrag der Auszahlungen aus wurde. Herr Radisch führt weiter aus, diese Frage be- lfd. Verwaltungstätigkeit reits im Haupt,- Finanz- und Werkausschuss am 15.000 € als Gesamtbetrag der Einzahlungen aus In- 08.10.2020 gestellt zu haben. Leider habe er bis vestitions- und Finanztätigkeit heute keine Antwort erhalten. 64.500 € als Gesamtbetrag der Auszahlungen aus In- Zu 12 Beratung und Beschlussfassung über die vestitions- und Finanztätigkeit 1. Änderung der Geschäftsordnung für c) Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und den Amtsausschuss des Amtes Schreven- Investitionsfördermaßnahmen beträgt 0,00 €. born d) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun- Vorlage: AA/2820/2020 gen beträgt 0,00 €. Beschluss e) Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt Der Amtsausschuss beschließt die in der Anlage bei- 200.000 €. gefügte 1. Änderung der Geschäftsordnung für den f) Der Stellenplan schließt ab mit 33,00 Stellen. Amtsausschuss des Amtes Schrevenborn. Beratungsergebnis: Beratungsergebnis: Anwesend: 21 Anwesend: 21 Dafür: 62 gewichtete Stimmen Dafür: 77 gewichtete Stimmen Dagegen: 15 gewichtete Stimmen Dagegen: - Enthaltung/en: - gewichtete Stimmen Enthaltung/en: - Berichte aus dem Amt Amtsausschuss beschließt 1. Nachtrags- lung zweier zusätzlicher Mitarbeiter/innen. Während in budgetplan 2020 – Änderung der Ge- den vergangenen Jahren angesichts weiterer Neubau- schäftsordnung gebiete und Bauprojekte in den drei Gemeinden immer Der Amtsausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung den mehr Flächen zur Pflege und Unterhaltung für den Jahresabschluss 2019 und den. 1 Nachtragsbudget- Amtsbetriebshof hinzukamen, ist der Personalbestand plan für 2020 beschlossen. nahezu unverändert geblieben. Der 1. Nachtrag weist einen Fehlbetrag von 450.300 Auf Anregung vom Amtsvorsteher Hans-Herbert Pohl Euro aus. Mit diesem Minus werden die Jahresüber- werden ab sofort die Bekanntmachungen der in nicht schüsse der drei zurückliegenden Jahre 2017 bis öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse des Amts- 2019 (2019 schloss mit einem Plus von 130.000 ausschusses online auf der Homepage des Amtes ver- Euro ab) zur Reduzierung der Amtsumlage verwendet öffentlicht. Bislang wurde sie in der nächsten öffentli- – was zu einer direkten finanziellen Entlastung der drei chen Sitzung bekannt gegeben. Die notwendige Ände- amtsangehörigen Gemeinden führt. In Heikendorf wird rung der Geschäftsordnung wurde einstimmig be- die Amtsumlage um 168.800 Euro reduziert, in schlossen. Schönkirchen um 167.900 Euro und in Mönkeberg um 83.900 Euro. Gleichzeitig soll ein weiterer Anstieg der Statt bislang drei ab 2021 nur noch zwei Allgemeinen Rücklage verhindert sowie eine Reduzie- Bankverbindungen des Amtes Schreven- rung der Ergebnisrücklage erreicht werden. born Der Amtsbetriebshof Schrevenborn mit aktuell 27 Mit- Das Amt Schrevenborn wird für Zahlungen an das Amt arbeiter/innen (15 sind auf dem Stützpunkt Heikendorf ab 1. Januar 2021 nur noch zwei Bankverbindungen beschäftigt, zehn in Schönkirchen, zwei auf dem Hei- (Förde Sparkasse und Kieler Volksbank) anbieten. Das kendorfer Friedhof) soll personell aufgestockt werden. Konto bei der Hypo Vereinsbank wird zum Jahresende Der Amtsausschuss gab grünes Licht für die Einstel- aufgelöst. Wir bitten um Beachtung. 13
amt Schrevenborn / Tourismus Keine Haus- und Straßensammlung der Kriegsgräberfürsorge Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge sieht in diesem Jahr coronabedingt von einer Haus- und Straßensammlung in üblicher Form ab. Wo es die aktuelle Lage zulässt, wird an geeigneten Plätzen und unter Einhaltung der Abstandsregeln kontaktlos um Spenden gebeten, teilt der Landesverband mit. Tourismus Neuigkeiten aus der Urlaubsregion Unsere Strände im Lichtermeer Am längsten Samstag des Jahres erstrahlte die schleswig-holsteinische Ostseeküste wieder im Lichtermeer. Auch das Ostseebad Heikendorf und die Mönkeberger Knochenbruchgilde in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Mönkeberg hatten sich wie in den Vorjahren in die Aktion des Ostsee-Holstein-Tourismus (OHT) eingeklinkt und die Veranstaltung unter Einhaltung der coronabedingten Vorgaben realisiert. Neben Symbolen aus Flammschalen sorgten Licht-Installationen an Stränden, Promenaden und dem Mönkeberger Anleger für eine besondere Atmo- sphäre. Ein echter Hingucker waren außer-dem die LED-Walking-Acts Monsieur Papillon mit seinen illuminierten Flügeln sowie Madame Baroque, die mit Lichtkegeln jonglierend über die Promenade zu schweben schien. 14
Tourismus Neue touristische Infrastruktur in den Gemeinden Gefördert aus dem Regionalbudget der Aktiv-Region, konnte in den Gemeinden Hei- kendorf, Mönkeberg und Schönkirchen im November neue touristische Infrastruktur realisiert werden. So freut sich Heikendorf über einen Outdoor-Fitnessparcours auf der Wiese im Stin- nespark; verschiedenste Geräte auf der großen Grünfläche motivieren zum Workout unter freiem Himmel und mit Fördeblick. In Schönkirchen wurden indes 15 neue Bänke auf den örtlichen Wanderwegen, unter anderem auf dem Schrevenborner Rund und auf dem Schwentinewanderweg, aufge- stellt. Sie laden Radfahrer und Wanderer, je nach Standort mit oder ohne Rücken- lehne, zur Rast mit (Weit-)blick auf Wald-, Feld und Flusslandschaft. In Mönkeberg wurden gleich zwei Projekte verwirklicht: Zum einen wurden neue bar- rierearme Treppenanlagen als Strandzugang im nördlichen Strandbereich installiert. Zum anderen ist, hervorgehend aus dem Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde, eine Konzeptstudie für den Mönkeberger Strand entstanden, die Vorschläge zur Überplanung des gesamten Strand- und Promenadenbereichs enthält. Die Gemeinde- vertretung hat die Studie, ebenso wie die Freigabe zusätzlicher Mittel für weitere Pla- nungsleistungen zur Neugestaltung des Areals, bereits beschlossen. Geschenketipps aus der Tourist-Info Wer noch auf der Suche nach einem Nikolaus- oder Weih- nachtsgeschenk mit lokalem Bezug ist, der wird in der Tou- rist-Info am Heikendorfer Hafen fündig: Heikendorf-Hand- tuch, Möltenort-Tasse, Ostsee-Salz oder Geschirrtücher mit maritimem Aufdruck machen Lust auf Meer. Neben dem Wimmelbuch Kiel, ist nun auch ein Malbuch im Sortiment: Mein kleines Malbuch für die Kieler Förde des Illustrators Wolfgang Slawski führt durch die Region und macht auch am Heikendorfer Strand mit Spielschiff Station. Die Tourist-Info ist momentan jeweils samstags von 13 bis 16 Uhr besetzt. Die Büchlein sind auch in der Heikendorfer Bücherinsel erhältlich. Allen Gästen, EinwohnerInnen & touristischen Partnern der Urlaubsregion Kieler Förde wünschen wir Gesundheit, eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch! ©Petra Bork_Pixelio.de Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-6791030, info@kiel-sailing-city.de) oder Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de) 15
Gemeinde Mönkeberg Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Mönkeberg Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Mönkeberg erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Be- kanntmachungsblatt „Nachrichten aus Mönkeberg“, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats er- scheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeits- freie Werktag. Das gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und ist ferner im Gemeindebüro Mönkeberg, Dorfstr. 1, 24248 Mönkeberg, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemein- devertretung und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Mönkeberg Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung bensverhältnisse). Hat die natürliche Person eine Woh- für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntma- nung wirksam gegenüber der Meldebehörde als chung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein Hauptwohnung im Sinne des § 22 des Bundesmelde- 2003, S. 57) in der z. Zt. gültigen Fassung und der §§ gesetzes deklariert, ist diese stets als Hauptwohnung 1 Abs. 1, 2, 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 8 des Kommu- anzusehen. Satz 2 gilt entsprechend, wenn die Melde- nalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein behörde die Wohnung durch Verwaltungsakt zur Haupt- (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom wohnung bestimmt. § 6 bleibt unberührt. 10.01.2005 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2005, S. 27) [3] Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, über die eine in der z. Zt. gültigen Fassung, wird nach Beschlussfas- natürliche Person neben ihrer Hauptwohnung verfügt. sung durch die Gemeindevertretung vom 19.10.2020 Hat die natürliche Person eine Wohnung wirksam ge- folgende Satzung erlassen: genüber der Meldebehörde als Nebenwohnung im Sinne des § 21 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes de- § 1 Einleitende Bestimmungen klariert, ist diese stets als Zweitwohnung anzusehen. Die Gemeinde Mönkeberg erhebt eine Zweitwohnungs- Satz 2 gilt entsprechend, wenn die Meldebehörde die steuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Arti- Wohnung durch Verwaltungsakt zur Nebenwohnung kels 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes. bestimmt. § 2 Begriffsbestimmungen [4] Innehaben ist die objektive Möglichkeit, rechtlich [1] Eine Wohnung ist eine Zusammenfassung von Räu- und tatsächlich über eine Wohnung verfügen zu kön- men, die tatsächlich zum zumindest vorübergehenden nen. Die tatsächliche Ausübung der Verfügungsgewalt Wohnen geeignet sind. Zum zumindest vorübergehen- (insbesondere durch eine Nutzung) ist nicht erforder- den Wohnen geeignet ist eine Zusammenfassung von lich. Räumen, wenn sie über sanitäre Anlagen (Wasserver- [5] Angehörige sind sorgung, Toilette, Ausguss) und eine Möglichkeit zum 1 die im § 15 der Abgabenordnung genannten Perso- Betrieb einer Kochgelegenheit verfügt oder wenn die nen, sanitären Anlagen und die Möglichkeit zum Betrieb ei- 2 der Partner einer Verantwortungs-und Einstandsge- ner Kochgelegenheit in vertretbarer Nähe zur Verfü- meinschaft (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe c und Abs. gung stehen (insbesondere beim Vorhandensein von 3 a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und Gemeinschaftsanlagen). Die fehlende Möglichkeit ei- 3 der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner ner ganzjährigen Nutzbarkeit (insbesondere wegen (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Eingetragene des Fehlens einer Heizung) steht dem Begriff der Woh- Lebenspartnerschaft). nung nicht entgegen. [6] Inhaber ist eine natürliche Person, der ohne Rück- [2] Eine Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte sicht auf den Rechtsgrund eine rechtliche und tatsäch- Wohnung einer natürlichen Person (Mittelpunkt der Le- 16
Gemeinde Mönkeberg liche Verfügungsgewalt über eine Wohnung zusteht. Zu weise zur Einkommenserzielung vorgehalten wird den in Satz 1 bezeichneten Personen gehören insbe- (Mischnutzung). Bei der Beurteilung der Frage, ob eine sondere die Zweitwohnung als reine Kapitalanlage vorgehalten 1 Eigentümer, wird, ist die Gemeinde Mönkeberg nicht an die Fest- 2 Erbbauberechtigten, stellungen und Festsetzungen der Finanzbehörden ge- bunden. 3 Nießbrauchberechtigten, 4 Berechtigten einer beschränkt persönlichen Dienst- § 4 Steuerbefreiung barkeit, [1] Das Innehaben einer steuerpflichtigen Zweitwoh- 5 Mieter, nung unterliegt nach Maßgabe des Beschlusses des 6 Pächter Bundesverfassungsgerichtes vom 11.10.2005 (BGBl. I 2005, S. 3387) nicht der Besteuerung, solange und einer Wohnung. soweit [7] Familienmitglieder des Inhabers sind 1 der Inhaber der steuerpflichtigen Zweitwohnung 1 der nicht getrennt lebende Ehegatte des Inhabers, verheiratet ist und 2 die Kinder des Inhabers und 2 von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt 3 die Kinder des nicht getrennt lebenden Ehegatten und des Inhabers. 3 im Gebiet der Gemeinde Mönkeberg eine Neben- [8] Ausland ist jedes Gebiet, das nicht zur Bundesre- wohnung im Sinne § 21 Abs. 3 Bundesmeldege- publik Deutschland gehört. setz innehat, die eine steuerpflichtige Zweitwoh- [9] Bodenrichtwert (modifizierter Bodenrichtwert) ist nung darstellt und ein amtlicher, durchschnittlicher Lagewert des Bodens 4 die Nebenwohnung wegen der Bestimmungen des von Grundstücken gleicher Nutzung, der aus den Kauf- § 22 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes nicht als preisen dieser Grundstücke ermittelt wird. Rechts- seine Hauptwohnung deklarieren kann und grundlage des Bodenrichtwertes ist § 196 BauGB. Die 5 der nicht getrennt lebende Ehegatte des Inhabers Ermittlung erfolgt jeweils zum Ende jedes zweiten Ka- der steuerpflichtigen Zweitwohnung an einem ande- lenderjahres durch den Gutachterausschuss. ren Ort außerhalb des Gebietes der Gemeinde Mön- [10] Der Baujahresfaktor beträgt ein Tausendstel des keberg in der ehelichen Wohnung im Sinne des § Zahlenwertes des Baujahres. 22 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes lebt und [11] Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. 6 die steuerpflichtige Zweitwohnung vom Inhaber ausschließlich deshalb vorgehalten wird, um von ihr § 3 Steuergegenstand (steuerpflichtige Zweit- aus seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. wohnungen) Satz 1 gilt nur, wenn die berufliche Tätigkeit im Sinne [1] Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer des Satzes 1 Nr. 6 erforderlich und geeignet ist, um steuerpflichtigen Zweitwohnung im Gebiet der Ge- den Lebensunterhalt der Familienmitglieder des Inha- meinde Mönkeberg. bers zu sichern. [2] Steuerpflichtig ist eine Zweitwohnung, wenn diese auch für Zwecke der persönlichen Lebensführung des § 5 Vermutungsregelung Inhabers oder seiner Angehörigen vorgehalten wird Zu Gunsten der Gemeinde Mönkeberg wird widerleg- (Vorhalten zur Einkommensverwendung). Nicht steuer- bar vermutet, dass der Inhaber einer Zweitwohnung pflichtig ist eine Zweitwohnung, die tatsächlich als diese als steuerpflichtige Zweitwohnung innehat. Es reine Kapitalanlage vorgehalten wird (Vorhalten zur Ein- obliegt dem Inhaber der Zweitwohnung, diese Vermu- kommenserzielung). Eine reine Kapitalanlage liegt nur tung zu widerlegen und nachzuweisen, dass er die vor, wenn die Zweitwohnung ausschließlich zur Erzie- Zweitwohnung nicht als steuerpflichtige Zweitwohnung lung von Einkünften aus Gewerbebetrieb oder von Ein- innehat. künften aus Vermietung und Verpachtung im Sinne der ertragsteuerlichen Vorschriften vorgehalten wird. Eine Zweitwohnung verliert ihre Eigenschaft als steuer- pflichtige Zweitwohnung nicht dadurch, dass sie teil- 17
Gemeinde Mönkeberg § 6 Sonderregelung für Personen mit gewöhnli- (Nr. 1) oder einen geschossflächenzahlabhängigen chem Aufenthalt im Ausland (Nr. 2) Bodenrichtwert handelt, geht aus den beschrei- Wohnungen, die als alleinige Wohnung oder als Haupt- benden Merkmalen der veröffentlichten Bodenricht- wohnung im Sinne der melderechtlichen Vorschriften werte hervor. Die Umrechnung erfolgt mithilfe der Um- anzusehen sind, gelten auch dann als Zweitwohnun- rechnungsfaktoren, die den Erläuterungen zu den je- gen, wenn die Deklaration oder Bestimmung einer sol- weils geltenden Bodenrichtwerten zu entnehmen sind chen Wohnung als Nebenwohnung nach den melde- und vom zuständigen Gutachterausschuss ebenfalls rechtlichen Vorschriften deshalb nicht möglich ist oder veröffentlicht werden. wäre, weil der Inhaber seinen gewöhnlichen Aufenthalt [3] Ist ein Bodenrichtwert für die konkrete Zweitwoh- (§ 9 der Abgabenordnung) im Ausland hat und dort ei- nung i.S.v. § 3 Abs. 1 nicht zu ermitteln, so ist anhand nen Wohnsitz (§ 8 der Abgabenordnung) innehat, der der betroffenen Bodenrichtwertzone oder der angren- als Hauptwohnung (§ 21 Abs. 1 des Bundesmeldege- zenden Bodenrichtwertzonen ein Bodenrichtwert zu setzes) anzusehen wäre, wenn er sich nicht im Aus- schätzen. land befinden würde. [4] Die bei der Berechnung anzusetzende Wohnfläche wird nach Maßgabe der Wohnflächenverordnung in der § 7 Steuerschuldner jeweils geltenden Fassung ermittelt. Abweichend von [1] Schuldner der Zweitwohnungssteuer ist der Inha- § 2 Abs. 3 Nr. 1a der Wohnflächenverordnung werden ber der steuerpflichtigen Zweitwohnung. Kellerräume, die zu Wohnzwecken genutzt werden, bei [2] Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber der Ermittlung der Wohnfläche berücksichtigt. einer steuerpflichtigen Zweitwohnung, sind sie Ge- [5] Der Baujahresfaktor beträgt ein Tausendstel des samtschuldner. Zahlenwertes des Baujahres. Das Baujahr ist das Jahr § 8 Steuermaßstab der Fertigstellung des Gebäudes. Im Falle einer grund- legenden Sanierung, die die Bausubstanz in einen na- [1] Die Steuer bemisst sich nach dem Lagewert der hezu neuwertigen Zustand versetzt, ist das Jahr deren Zweitwohnung i.S.v. § 3 Abs. 1 multipliziert mit der Fertigstellung maßgeblich. Quadratmeterzahl der Wohnfläche multipliziert mit dem Baujahresfaktor der Zweitwohnung gem. § 3 Abs. [6] Liegt eine steuerbare Zweitwohnung außerhalb ei- 1. ner Bodenrichtwertzone, so wird sie der angrenzen- den Bodenrichtwertzone zugeordnet. [2] Der Lagewert der Zweitwohnung i.S.v. § 3 Abs. 1 wird anhand des Bodenrichtwertes ermittelt (modifi- [7] Wird eine Wohnung auch zur Vermietung an wech- zierter Bodenrichtwert). Für die Bestimmung des La- selnde Gäste angeboten (sogenannte Mischnutzung), gewertes ist der Bodenrichtwert maßgeblich, der für wird die nach Abs. 1-6 ermittelte Bemessungsgrund- die Bodenrichtwertzone, in der sich die Zweitwohnung lage mit den Verfügbarkeitstagen multipliziert. i. S. v. § 3 Abs. 1 befindet, für das dem Erhebungsjahr § 9 Steuertarif vorangegangene Kalenderjahr ausgewiesen wird. Der Die Steuer beträgt 2,60 % der Besteuerungsgrund- Bodenrichtwert wird vom zuständigen Gutachteraus- lage in § 8. schuss für Grundstückswerte gem. § 196 Baugesetz- buch in Verbindung mit den §§ 14, 15 der Landesver- § 10 Steuerpflichtiger Zeitraum ordnung über die Bildung von Gutachterausschüssen [1] Der steuerpflichtige Zeitraum entsteht dem Grunde und die Ermittlung von Grundstückswerten veröffent- nach mit dem 01. des Monats, der auf den Beginn des licht. Der jeweils maßgebliche Bodenrichtwert ist zur Innehabens der Zweitwohnung folgt. Für die folgenden Ermittlung des Lagewertes wie folgt zu modifizieren: Erhebungszeiträume beginnt der steuerpflichtige Zeit- 1 Flächenabhängige Bodenrichtwerte werden einheit- raum jeweils am 01.01. des Erhebungszeitraumes. lich auf eine Größe von 800 qm, [2] Der steuerpflichtige Zeitraum endet mit Beginn des 2 Geschossflächenzahlabhängige Bodenrichtwerte Kalendermonats, in dem der Inhaber die Zweitwoh- werden einheitlich auf eine Geschossflächenzahl nung nicht mehr als steuerpflichtige Zweitwohnung in- von 1,0 nehat. umgerechnet. Ob es sich bei dem konkret zu betrach- tendem Bodenrichtwert um einen flächenabhängigen 18
Gemeinde Mönkeberg § 11 Entstehen der Steuer [2] Hatte der Steuerschuldner bis zur Bekanntgabe Die Zweitwohnungssteuer entsteht, soweit es sich des Bescheides über die Festsetzung von Vorauszah- nicht um Vorauszahlungen handelt, mit Ablauf des Er- lungen bisher keine oder geringere Vorauszahlungen hebungszeitraumes, für den die Festsetzung vorge- für den Erhebungszeitraum zu entrichten, werden die nommen wird. Endet der steuerpflichtige Zeitraum vor Vorauszahlungen, die sich nach dem bekannt gegebe- Ablauf des Erhebungszeitraumes, entsteht die Zweit- nen Vorauszahlungsbescheid für die vergangenen Fäl- wohnungssteuer mit dem Ende des steuerpflichtigen ligkeitstage ergeben, innerhalb eines Monats nach Be- Zeitraumes (abgekürzter Erhebungszeitraum). kanntgabe des Steuerbescheides fällig. [3] Ist die Steuerschuld größer als die Summe der an- § 12 Festsetzung der Steuer zurechnenden Vorauszahlungen, so ist der Unter- Die Steuer wird, soweit es sich nicht um Vorauszahlun- schiedsbetrag, soweit er den im Erhebungszeitraum gen handelt, nach Ablauf des Erhebungszeitraumes fällig gewordenen, aber nicht entrichteten Vorauszah- oder des abgekürzten Erhebungszeitraumes durch lungen entspricht, sofort, im Übrigen innerhalb eines Steuerbescheid festgesetzt. Die Steuer wird als Jah- Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu ressteuer festgesetzt. Entspricht der steuerpflichtige entrichten (Abschlusszahlung). Zeitraum nicht dem Erhebungszeitraum, wird die [4] Ist die Steuerschuld kleiner als die Summe der an- Steuer nur für den steuerpflichtigen Zeitraum festge- zurechnenden Vorauszahlungen, so wird der Unter- setzt; dabei wird jeder Kalendermonat des steuer- schiedsbetrag nach Bekanntgabe des Steuerbe- pflichtigen Zeitraumes mit 1/12 des Jahresbetrages scheids durch Erstattung ausgeglichen. der Steuer berücksichtigt. § 17 Anzeige- und Mitwirkungspflichten § 13 Vorauszahlungen [1] Der Beginn des Innehabens einer steuerpflichtigen Der Steuerschuldner hat am 15.02., am 15.05., am Zweitwohnung und das Ende des Innehabens einer 15.08. und am 15.11. des Erhebungszeitraumes Vor- steuerpflichtigen Zweitwohnung ist innerhalb eines Mo- auszahlungen in Höhe von je 1/4 der zu erwartenden nats bei der Gemeinde Mönkeberg anzuzeigen. Steuer des Erhebungszeitraumes zu entrichten. Die [2] Zur Feststellung der Steuerpflicht und der Besteue- Vorauszahlungen auf die Steuer werden zu Beginn des rungsgrundlagen ist der Inhaber einer Zweitwohnung Erhebungszeitraumes durch Steuerbescheid festge- verpflichtet, auf Verlangen der Gemeinde Mönkeberg setzt. Entsteht die Steuerpflicht im Laufe des Erhe- eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem bungszeitraumes, werden die Vorauszahlungen nach Muster abzugeben und die erforderlichen Beweismittel der Begründung der Steuerpflicht durch Steuerbe- vorzulegen. scheid festgesetzt. [3] Der Steuerpflichtige hat für jedes Kalenderjahr bis § 14 Entstehen der Vorauszahlungen zum 31.01. des Folgejahres eine Erklärung zur Zweit- Die Vorauszahlungen auf die Zweitwohnungssteuer wohnungssteuer über die Verfügbarkeitstage (Steuer- entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres, in erklärung) nach amtlich vorgeschriebenem Muster ab- dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, zugeben und diese eigenhändig zu unterschreiben. wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervier- Wird diese Steuererklärung nicht oder nicht terminge- teljahres begründet wird, mit der Begründung der recht abgegeben, darf die Gemeinde davon ausgehen, Steuerpflicht. dass die steuerpflichtige Zweitwohnung dem Steuer- § 15 Abrechnung über die Vorauszahlungen pflichtigen ganzjährig zur Verfügung stand. Geeignete Unterlagen, insbesondere Mietverträge und Nach- Die für einen Erhebungszeitraum entrichteten Voraus- weise über die Mietzahlung sind der Steuererklärung zahlungen werden auf die Steuerschuld für diesen Er- beizulegen. hebungszeitraum angerechnet. [4] Die §§ 149 bis 153 der Abgabenordnung sind ent- § 16 Fälligkeit sprechend anzuwenden. [1] Die Steuer ist, soweit es sich nicht um Vorauszah- § 18 Datenverarbeitung lungen handelt, innerhalb eines Monats nach Bekannt- gabe des Steuerbescheides fällig. [1] Zur Ermittlung der steuerpflichtigen Personen und zur Festsetzung der Steuer im Rahmen der Veranla- gung nach dieser Satzung ist die Erhebung und Ver- 19
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