Nachrichten aus Mönkeberg - Amt Schrevenborn

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Nachrichten aus Mönkeberg - Amt Schrevenborn
Nachrichten
    aus Mönkeberg
     Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn       Dezember 2020
     und Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mönkeberg

  + + + Achtung! Der Redaktionsschluss für die Ausgabe Januar 2021
       wird auf den 08. Dezember 2020 vorverlegt! (s. Seite4) + + +
Foto: Tim Richter /
FF Mönkeberg
Bericht siehe
Seite 30.
Nachrichten aus Mönkeberg - Amt Schrevenborn
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  U    Schornsteinsanierung                                          b r u n g re n
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  U    Tankreinigung                                                      ht für es Kun
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  U    Tanksanierung
  U    24-Stunden-Notdienst
  U    Sanitär

                              WTT Nord GmbH                  Telefon         0431 / 7 17 83 15
                              Ottostr. 2                     Fax             0431 / 7 17 83 25
                              24145 Kiel / Wellsee           E-Mail          info@wttnord.de
                                                             Internet        www.wttnord.de
Nachrichten aus Mönkeberg - Amt Schrevenborn
Nichts ist wie es scheint,
nichts bleibt, wie es ist,
nichts kommt, wie man denkt.
Liebe Mönkebergerinnen,
Liebe Mönkeberger,

„Kalender, Kalender, was bist du schon so dünn, nun ist es bis Weihnachten nicht mehr lange hin.“,
so beginnt ein altes Lied, das uns daran erinnert, dass die beschauliche Adventszeit, das besinnli-
che Weihnachtsfest und damit auch der Jahreswechsel bevorstehen.
Somit ist nun auch die Zeit gekommen, einmal mehr dieses besondere Jahr 2020 Revue passieren
zu lassen:
So beschaulich das Jahr begann, so jäh wurde es auch schon dominiert von einem uns all umge-
benden und beherrschenden Thema: COVID-19 oder auch „die Corona-Pandemie“. Am 13. März rief
die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Pandemie aus und in Deutschland fand der erste Lock-
down statt. Schulen, KiTas, Restaurants und Geschäfte mussten schließen. Für viele von uns war
dies ein sehr einschneidendes Erlebnis und forderte uns allen einen enormen Kraftakt ab.
So stand am Anfang sehr viel Unsicherheit. Wir alle haben beobachtet, gelernt, uns angepasst, so-
wohl unsere Politiker, als auch jeder einzelne von uns. Die Hauptsorge war inzwischen nicht mehr,
ob man ausreichend Toilettenpapier hatte, sondern vielmehr der vernünftige Umgang mit diesem Vi-
rus.
Und wenn man nun auch an die jüngsten Nachrichten mit Blick über den Atlantik denkt und sich die
Frage stellt, was eine solche Krise mit uns Menschen macht, dann kann ich nur sagen, dass ich
mich glücklich schätzen kann. Denn neben allen unangenehmen Besonderheiten und Auflagen, die
die Pandemie mit sich brachte – so hat diese Zeit doch uns vor allem gezeigt, wie stark und ge-
schlossen wir als Gesellschaft sind. Wir hier, besonders in Mönkeberg, haben viel Hilfsbereitschaft,
Zusammenhalt und Freundlichkeit erfahren dürfen. Das ist für mich Heldentum im kleinen und gro-
ßen Rahmen.
Sie, liebe Mönkebergerinnen und Mönkeberger haben sich besonnen, diszipliniert und immer
hoffnungsvoll gehalten und dafür möchte ich mich bei Ihnen von ganzem Herzen bedanken. Wir ha-
ben gelernt dass Resilienz, also die Fähigkeit schwierige Lebenssituationen ohne anhaltende Beein-
trächtigung zu überstehen, in vielen Bereichen nötig ist und müssen nun natürlich auch unsere Leh-
ren aus der immer noch anhaltenden Pandemie ziehen.
Wir alle erleben gerade eine historische Situation, die wir nur meistern können, wenn wir alle auch
weiterhin zusammenhalten. Ich bin überzeugt und blicke mit Zuversicht in das kommende Jahr, dass
uns das gelingt und wir gestärkt aus der Krise hervorgehen werden.
Allen Widrigkeiten zum Trotz ist es uns gemeinsam mit den politisch Verantwortlichen, der Gemein-
devertretung und den Mitarbeitern der Verwaltung gelungen Einiges auch im „Corona“ Jahr 2020 auf
die Beine zu stellen, um Mönkeberg weiter attraktiv und liebenswert zu gestalten.
Exemplarisch möchte ich Ihnen gerne hier einige Beispiele aufführen:
Nachrichten aus Mönkeberg - Amt Schrevenborn
Das Ortskernentwicklungs-
konzept wurde abgeschlos-
sen, Entwicklungsziele, Leit-
bild, Handlungsfelder und
Projekte definiert. Schwer-
punktthemen sind Strand-
und Schulentwicklung.
Die erste Phase der Strand-
entwicklung haben wir ab-
geschlossen und mit einer
Konzeptstudie die weitere
Planung beschlossen. In
2021 werden wir bei einer
hoffentlich hohen Förderku-
lisse konkret weiter arbei-
ten.
Der Schulerweiterungsbau ist gemeinsam mit unseren politischen Vertretern, dem Architekten-
büro und der Amtsverwaltung definiert und beschlossen worden, sodass im kommenden Jahr
schon die ersten Baumaßnahmen in Modulbauweise umgesetzt werden.
Einstimmig haben wir den Bau eines Multifunktionsgebäudes beschlossen. Dieser Neubau soll
die Aula, Mensa, Räume des Bürgertreffs und die Betreute Grundschule vereinen.
Um hier konstruktiv, zielführend und effektiv voranzukommen, haben wir extra einen Lenkungs-
ausschuss gebildet, der sich ausschließlich mit dieser Thematik beschäftigen soll. In dieser Phase
ist es wichtig die Interessen des Seniorenbeirates mit aufzunehmen, die schon die ersten Ideen
einbringen konnten.
                                                                     Die Sanierung der Ölpier ist
                                                                     aktueller denn je. Hier haben
                                                                     wir einen EU Förderantrag
                                                                     gestellt und viele Ge-
                                                                     sprächsrunden für die Um-
                                                                     setzung geführt. Sie können
                                                                     sich vorstellen, dass diese
                                                                     Herkulesaufgabe mit vielen
                                                                     Akteuren aus Bund und Land
                                                                     uns alle fordert.
                                                                     Der notwendige Neubau
                                                                     des Feuerwehrgebäudes
                                                                     am Vossbarg geht nun in die
                                                                     letzte Phase.
                                                                     Hierbei war es uns wichtig,
                                                                     frühzeitig ein Energiekon-
                                                                     zept aufzustellen, um zu-
kunftsfähig, klimaverbessernd und umweltverträglich aufgestellt zu sein. Wir haben ein KFW Effi-
zienzgebäude beschlossen und tragen der Energiewende basierend auf regenerativen Strom, gu-
ter Dämmung und Photovoltaikanlage Rechnung.
Unsere Schule ist nun an das schnelle Glasfasernetz angeschlossen, hat interaktive digitale Tafeln
erhalten und digitale Endgeräte. Mitfinanziert wurde dies aus dem „Digitalpakt Schule“.
Nachrichten aus Mönkeberg - Amt Schrevenborn
Die „Sprottenflotte“ (Leihfahrräder) mit der
Station am Strand wurde mit 1200 Auslei-
hern weit über dem Durchschnitt im Amts-
gebiet sehr gut angenommen. Vielleicht
können wir diese Station um eine weitere
im Oberdorf in 2021 ergänzen.
Verkehrsberuhigende Maßnahmen im
Strandbereich wurden umgesetzt (wir be-
richteten) und über die Förderkulisse Aktiv-
region haben wir bei einer 80%igen Förde-
rung unsere desolaten Treppen am Strand
erneuert.
Eine weitere Bushaltestelle am Eksol wurde in diesem Jahr barrierefrei umgebaut mit einer bis zu
70%igen Förderungen vom Kreis.
Ebenso unterstützen wir die Initiative Veloroute Ostufer. Als Nachbargemeinde von Kiel möchten wir
gemeinsam in einem schlüssigen Konzept die Verkehrswende unterstützen und Wirklichkeit wer-
den lassen.
Der Verein „Immergrün“ hat inzwischen seine schon lange auf der Agenda stehende Idee, eine bar-
rierefreie Plattform auf der Germaniakoppel zu erstellen, umgesetzt. Dafür bedanken wir uns von
ganzem Herzen für das großartige Engagement namentlich bei Herrn Heerde und Herrn Baxmann.
Die Gemeinde hat hier sehr gerne mitgewirkt.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
viele Termine mussten in diesem Jahr abgesagt werden, ob Blaupause, Konzert mit den Schop-
pensägern, Sommercamp, Flohmärkte und sogar der Weihnachtsmarkt. Diese Entscheidungen fie-
len mir persönlich sehr schwer, umso mehr bitte ich um Ihr Verständnis, dass wir uns nun auch ent-
schlossen haben, den allseits sehr beliebten Neujahrsempfang im Januar abzusagen.
In der Hoffnung, dass wir im Jahr 2021 eine wesentliche Lockerung von Maßnahmen erfahren,
freue ich mich auf einen Jahresempfang zu gegebener Zeit.
Ich danke Ihnen allen für Ihr Interesse, Ihr Engagement, Ihr Mitwirken in unserer wunderschönen
Gemeinde, allen voran danke ich exemplarisch unserer Freiwilligen Feuerwehr, unsere „Unsichtba-
ren Helden“ des Alltags.
Ich danke unseren Gemeindevertretern und bürgerlichen Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit
und das Engagement zum Wohle unserer liebenswerten Gemeinde, sowie der Amtsverwaltung für
die Umsetzung unserer Pläne.
Lassen Sie uns einfach mal dankbar sein für Gesundheit, für Menschen, die uns lieben und für die
vielen Dinge, die uns täglich so selbstverständlich erscheinen.
Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen eine schöne Adventszeit, frohe, gesegnete Weih-
nachten, ein zufriedenes Nachdenken über Vergangenes, ein wenig Glaube an das Mor-
gen, Hoffnung für die Zukunft und einen erfolgreichen, gesunden Start ins Jahr 2021.
Blicken Sie voller Zuversicht in das Neue Jahr!
Herzlichst

                                         Hilla Mersmann
                                         Bürgermeisterin
Nachrichten aus Mönkeberg - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn
Inhaltsverzeichnis
         Ansprache BGM Mersmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
         Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
         Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
         Tourismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
         Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Mönkeberg . . . . . . 16
         Mitteilungen und Berichte der Gemeinde Mönkeberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
         Kindergärten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
         Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
         Kirchengemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
         Vereine und Verbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 bis 63 u. 65 bis 68
         Veranstaltungskalender. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
         Service: Öffnungzeiten, Telefonliste und Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
         Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76

   ACHTUNG! Der REDAKTIONSSCHLUSS für die Nachrichten aus Mönkeberg
     Ausgabe Januar 2021 wird auf den 08. Dezember 2020 vorverlegt!
 Aufgrund der Weihnachts-Feiertage rückt die Produktionszeit der Nachrichten aus Mönkeberg entsprechend
 nach vorne. Wir möchten mit dieser Maßnahme sicherstellen, dass die Zeitung pünktlich im gewohnten Zeit-
 raum verteilt wird und weisen darauf hin, dass später eingereichte Texte – auch bei vorheriger
 Anmeldung – nicht mehr aufgenommen werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Die Redaktion

   Unsere Mitarbeiterin

                                        Susanne Wittner
   ist am 28.10.2020 verstorben.

   Frau Wittner hat fast 40 Jahre lang den Kinder- und Jugendtreff der Gemeinde Heikendorf geleitet. In
   dieser Zeit war sie für viele Kinder und Jugendliche eine verlässliche und verständnisvolle Bezugsper-
   son. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen lag ihr all die Jahre sehr am Herzen. Wir verlieren eine Mit-
   arbeiterin, die über Jahrzehnte die Jugendarbeit in Heikendorf geprägt hat.

   Der Amtsausschuss des Amtes Schrevenborn, die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf und
   die Kolleginnen und Kollegen nehmen großen Anteil und drücken der Familie ihr tiefes Mitgefühl aus.

               Amt Schrevenborn                      Gemeinde Heikendorf               Für die Beschäftigten
               Ulrich Hehenkamp                      Tade Peetz                        Jan Plagmann
               Amtsdirektor                          Bürgermeister                     Personalrat

                                                             4
Nachrichten aus Mönkeberg - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn

            Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn
Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindli-
chen Bekanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Hei-
kendorfer Anzeiger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheinen. In besonderen Ver-
öffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend,
Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werk-
tag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte
verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schön-
kirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntma-
chung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses und amtliche Wahlbekannt-
machungen, die im Internet erfolgen.

Anordnung über das Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen der
           Klasse II (Feuerwerkskörper) im Amt Schrevenborn
Aufgrund des Sprengstoffgesetzes vom 10. Septem-                angeordnet, dass pyrotechnische Gegenstände der
ber 2002 (BGBl. I S. 3518), zuletzt geändert durch Ar-          Klasse II über das ohnehin vom 2. Januar bis 30. De-
tikel 2, Artikel 3 Absatz 14, Artikel 4 Absatz 64 und Ar-       zember bestehende Abbrennverbot (§ 23 Absatz 1
tikel 5 Absatz 5 und 9 des Gesetzes vom 18. Juli                der 1. SprengV) hinaus auch am
2016 (BGBl. I S. 1666) in Verbindung mit § 24 Absatz
2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom               31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021
31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), zuletzt geändert
durch Artikel 13 der Verordnung vom 2. Juni 2016
(BGBl. I S. 1257) jeweils in der zurzeit gültigen Fas-          nicht abgebrannt werden dürfen. Dieses Abbrennver-
sung wird auf den Grundstücken                                  bot gilt auch in der Nähe von brandempfindlichen Ge-
                                                                bäuden oder Anlagen wie beispielsweise Reetdachhäu-
                                                                ser, mit Dachpappe gedeckte Gebäude oder Boots-
in der Gemeinde Heikendorf:                                     winterlager, und zwar für
Schönkamp 11, Hardenbergblick 2 (Hardenbergtem-                 1. pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (z. B.
pel), 3a, 5 und 8, Kitzeberger Straße 31, Prof.-Dr.-               Raketen und Römische Lichter) in einem Umkreis
Weigmann-Weg 1, 3 und 7, Drosselhörn 31, Möltenor-                 von mindestens 200 Metern und
ter Weg 1 (Galerie-Café Roehrskroog), Möltenorter
                                                                2. andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II
Weg/Strandweg (Bootslagerplatz), Hafenbereich,
                                                                   (z. B. Kanonenschläge und Knallfrösche) in einem
Hammerstiel 9 (Bootslagerplatz), Korügen 9 (Bootsla-
                                                                   Umkreis von mindestens 30 Metern.
gerplatz), Hobelring 1 (Bootslagerplatz), Gut Schre-
venborn, Schrevenborner Weg 45 und 47, Lehmkamp                 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs-
5, 6 und 10, Neuheikendorfer Weg 136 und 139a,                  sig innerhalb des festgesetzten Umkreises pyrotechni-
                                                                sche Gegenstände der Klasse II abbrennt. Die Ord-
in der Gemeinde Mönkeberg:
                                                                nungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet
Schoorteich 11, Ölpier (Bootslagerplatz), Hafenbe-              werden.
reich,
sowie in der Gemeinde Schönkirchen:
                                                                Heikendorf, 11.11.2020
Hörn 1 (Hörn-Huus), Hörn 4, Am Dorfteich 5a (Gilde-
                                                                Amt Schrevenborn
haus), Dorfstraße 29 (Schmidt-Haus), Dorfstraße 47
                                                                Der Amtsdirektor
(Giese-Haus), Holzkatenweg 1 (ehem. Forsthaus), Dorf
                                                                als Ordnungsbehörde
Schönhorst (alle Grundstücke), Flüggendorf: Möhlen-
weg 2 (Arps Gasthof), Alte Schulstraße 1, 3 und 32              gez. Ulrich Hehenkamp

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Nachrichten aus Mönkeberg - Amt Schrevenborn
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Amt Schrevenborn
                        Budgetregeln des Amtes Schrevenborn
                 als Haushaltsvermerke zum Ergebnis- und Finanzplan

1. Grundlagen der Budgetierung                                2.4 Sachgebietsbudget
§ 20 GemHVO-Doppik in Verbindung mit §§ 22 und 23             weist die Summe aller diesem Sachgebiet zugeordne-
GemHVO-Doppik und § 5 der Haushaltssatzung.                   ten Planungsstellen aus.
                                                              Verantwortlich: Sachgebietsleitung.
2. Begriffsbestimmungen                                       2.5 Umfassende Ressourcenkompetenz
Zur besseren Lesbarkeit wird bei der Personenbenen-           Der Budgetverantwortliche bewirtschaftet eigenver-
nung die männliche Form verwendet, sie gilt gleicher-         antwortlich die Ansätze der Planungsstellen, die im
maßen für Mitarbeiterinnen.                                   Budget aufgeführt und nicht vorabdotiert sind.
                                                              2.6 Vorabdotierungen
2.1 Disponibilität:
                                                              Erträge und Aufwendungen sowie die dazugehörigen
pflichtig / festgelegt die Aufgabe muss aufgrund
                                                              Einzahlungen und Auszahlungen, die durch Gesetze,
                       von Gesetzen, Verordnungen
                                                              Verordnungen, Verträge usw. festgelegt sind und da-
                       etc. durch geführt werden,
                                                              her nicht zum Budget mit umfassender Ressourcen-
                       die Höhe des Ansatzes ist
                                                              kompetenz gehören.
                       festgelegt
                                                              3. Deckungsfähigkeiten (Ergänzung zum § 5
                                                              der Haushaltssatzung)
pflichtig / disponibel die Aufgabe muss aufgrund
                       von Gesetzen, Verordnungen             3.1 (§ 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik)
                       etc. durch geführt werden,             Alle Aufwendungen eines Budgets und die dazu gehö-
                       die Höhe des Ansatzes ist              renden Auszahlungen mit Ausnahme der Verfügungs-
                       nicht festgelegt                       mittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Ab-
                                                              schreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen
                                                              und Rücklagen sind gegenseitig deckungsfähig. So-
freiwillig / festgelegt die Aufgabe ist zwar freiwil-
                                                              weit Mehraufwendungen nicht innerhalb der jeweiligen
                        lig, der Haushaltsansatz je-
                                                              Budgets gedeckt werden können, ist ein Verfahren ge-
                        doch nicht disponibel, da die
                                                              mäß § 95 d GO (überplanmäßige Aufwendungen und
                        Mittel aufgrund vertraglicher
                                                              Auszahlungen) durchzuführen. Zur Deckung ist zu-
                        o. ä. Verpflichtungen, Mit-
                                                              nächst eine andere Planungsstelle im Sachgebietsbud-
                        gliedschaften und eigener
                                                              get heranzuziehen. Bei gesetzlichen Leistungen wer-
                        Richtlinien festgelegt sind
                                                              den Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen oder
                                                              Minderaufwendungen und Minderauszahlungen aus all-
freiwillig / disponibel die Aufgabe ist freiwillig, der       gemeinen Deckungsmitteln bestritten bzw. diesen zu-
                        Haushaltsansatz ist disponi-          geführt.
                        bel.
                                                              3.2 (§ 22 Abs. 2 GemHVO-Doppik)
                                                              Alle Auszahlungen für Investitionen und Investitionsför-
2.2 Gesamtbudget
                                                              derungsmaßnahmen eines Budgets sind gegenseitig
umfasst alle Budgetansätze.                                   deckungsfähig.
Verantwortlich: Amtsdirektor (in den Grenzen der
Hauptsatzung)                                                 3.3 (§ 22 Abs. 3 GemHVO-Doppik)
2.3 Amtsbudget                                                Bei ausgeglichenem Ergebnisplan können zahlungs-
                                                              wirksame Aufwendungen eines Budgets und die dazu
weist die Summe aller diesem Amt zugeordneten
                                                              gehörigen Auszahlungen zugunsten von Auszahlungen
Amtsbudgets aus, mit Ausnahme der allgemeinen Fi-
                                                              für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-
nanzierungsmittel (Produktbereich 6).
                                                              men des entsprechenden Budgets für einseitig dek-
Verantwortlich: Amtsleitung.                                  kungsfähig erklärt werden.

                                                          8
Amt Schrevenborn
3.4 Mehrerträge und Mehreinzahlungen (§ 21                  4. Berichtswesen
Abs. 2 GemHVO-Doppik)                                       Dem Amtsschuss und dem Finanzausschuss ist zu be-
Mehrerträge können bei ausgeglichenem Haushalt bis          richten über:
zu 50 % für Mehraufwendungen im jeweiligen Budget           a) die Entwicklung der Budgets und die Bildung sowie
verwendet werden. Das Gleiche gilt für Mehreinzahlun-           Verwendung der Ermächtigungen einschließlich de-
gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-            ren Auflösung.
nahmen. Die Mehraufwendungen oder Mehrauszahlun-            b) die Bildung sowie Verwendung der Ermächtigungen
gen gelten nicht als überplanmäßige Aufwendungen                einschließlich deren Auflösung.
oder Auszahlungen.

                 Mitteilungen des Amtes Schrevenborn
 Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und
 der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sit-
 zung des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter:
 www.amt-schrevenborn.de/Amt-Gemeinden/Amt-Schrevenborn/Amtliche-Bekantmachungen

                                         Öffentliche Sitzungen
                                             Sitzungstermine
                      Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:
Tag            Datum           Uhrzeit   Sitzung                                       Ort
Montag         14.12.2020      19.00 Uhr Sitzung des Amtsausschusses                   OGTS, Heikendorf
Die Tagesordnung(en) der Sitzung(en) kann/können im Rathaus oder Internet eingesehen werden.

                                 Erreichbarkeit der Verwaltung

                                         Sehr geehrte Bürger*innen,
     das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Feiertage rücken immer näher. Daher möchte ich Sie kurz
     auf die Erreichbarkeit der Verwaltung des Amtes Schrevenborn, einschließlich der Gemeindebüros,
                                            aufmerksam machen.
      Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung des Amtes Schrevenborn, neben den Feiertagen, auch am
            Heiligabend, Donnerstag, 24.12.2020, und Silvester, Donnerstag, 31.12.2020,
      geschlossen bleibt. An den übrigen Tagen sind die Kolleg*innen zu den aktuellen Zeiten erreichbar.
            Die coronabedingte Erreichbarkeit finden Sie online unter www.amt-schrevenborn.de.
                     Ich wünsche Ihnen schon jetzt schöne Festtage, einen guten Rutsch
                                 und beste Gesundheit für das Jahr 2021.

                                             Amt Schrevenborn
                                              Der Amtsdirektor

                                                        9
Amt Schrevenborn
                                   Abschrift Niederschrift
                             12. Sitzung des Amtsausschusses
Sitzungstermin:   Montag, 26.10.2020                        Weitere Anwesende:
Sitzungsbeginn:   19:00 Uhr                                 Herr Ulrich Hehenkamp, Amtsdirektor
Sitzungsende:     20:45 Uhr                                 Frau Stefanie Ulbrich, Gleichstellungsbeauftragte
Ort, Raum:        Mensa der OGTS, Schulredder 3a,           Amt Schrevenborn
                  24226 Heikendorf
                                                            Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben
Anwesenheit:
                                                            Vorsitz                gez. Hans-Herbert Pohl
Herr Olaf Bartels Gemeindevertreter
                                                            Protokollführung       gez. Thomas Kussin
          - fehlt entschuldigt -
                                                            Für die Richtigkeit
Herr Andreas Bohm-Ladehof Gemeindevertreter
                                                            der Abschrift:         gez. Alexandra von Elm
            - fehlt entschuldigt -
Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindevertreterin
            - fehlt entschuldigt -                          Tagesordnung:
Herr Dietmar Katzer Gemeindevertreter                       Öffentlicher Teil
          - fehlt entschuldigt -                            1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden,
Herr Hans-Herbert Pohl Gemeindevertreter                        Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einla-
                                                                dung, der Anwesenheit und der Beschlussfähig-
Herr Gerald Baden Gemeindevertreter
                                                                keit
Herr Steffen Falk-Schott Gemeindevertreter
                                                            2 Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Jonas Rose Gemeindevertreter
                                                            3 Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen
Vertretung für: Herrn Olaf Bartels Gemeindevertreter
                                                                gegen die Niederschrift der letzten Sitzung am
Herr Murat Birkandan Gemeindevertreter                          13.08.2020
          ab 19.12 Uhr
                                                            4 Mitteilungen des Amtsvorstehers
Herr Ernst-Peter Schütt Gemeindevertreter
                                                            5 Einwohnerfragestunde
Vertretung für: Herrn Andreas Bohm-Ladehof Gemein-
devertreter                                                 6 Anfragen aus dem Amtsausschuss
Herr Gunnar Schulz Gemeindevertreter                        7 Beratung und Beschluss über den doppischen
Vertretung für: Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindever-             Jahresabschluss des Amtes Schrevenborn zum
treterin                                                        Haushaltsjahr 2019
Frau Regina Bothur Gemeindevertreterin                      8 Beratung und Beschluss über die 1. Nachtrags-
                                                                haushaltssatzung mit Nachtragsbudgetplan des
Frau Andrea Hamann-Wilke Gemeindevertreterin
                                                                Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2020
Herr Frank Jakumeit Gemeindevertreter
                                                            9 Beratung und Beschlussfassung über die Anpas-
Herr Benedict Mende Gemeindevertreter                           sung der Verrechnungspreise für Leistungen des
Vertretung für: Herrn Dietmar Katzer Gemeindevertre-            Amtsbetriebshofes ab dem 01.10.2020
ter
                                                            10 Beratung und Beschlussfassung zur Schaffung
Frau Hildegard Mersmann Bürgermeisterin                         zwei weiterer Planstellen im Bereich des Amtsbe-
Herr Mario Mordhorst Gemeindevertreter                          triebshofes
Herr Alexander Orth Gemeindevertreter                       11 Beratung und Beschlussfassung über die 1.
Herr Tade Peetz Bürgermeister                                   Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragsplan
Herr Rüdiger Petersen Gemeindevertreter                         des Amtsbetriebshofes Schrevenborn für das
Herr Gerd Radisch Bürgermeister                                 Haushaltsjahr 2020
Herr Thomas Rulle Gemeindevertreter                         12 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Än-
Herr Thure Spitz Gemeindevertreter                              derung der Geschäftsordnung für den Amtsaus-
Frau Claudia Zempel Gemeindevertreterin                         schuss des Amtes Schrevenborn
Herr Peter Zimprich Gemeindevertreter

                                                       10
Amt Schrevenborn
Nichtöffentlicher Teil                                         Zu 4    Mitteilungen des Amtsvorstehers
13 Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vor-                     Vorlage: AA/2807/2020
    gehensweise der Organisation der Überwachung               Keine
    des ruhenden Verkehrs
                                                               Zu 5    Einwohnerfragestunde
14 Mitteilungen des Amtsvorstehers                                     Vorlage: AA/2808/2020
15 Nichtöffentliche Anfragen aus dem Amtsaus-                  Keine
    schuss
                                                               Zu 6    Anfragen aus dem Amtsausschuss
                                                                       Vorlage: AA/2809/2020
Protokoll:
                                                               Herr Radisch stellt folgende Anfragen:
Öffentlicher Teil
                                                               1. Welche Überlegungen der Amtsspitze führten dazu,
Zu 1    Eröffnung der Sitzung durch den Vorsit-                   dass sich der HFW-Ausschuss und den Amtsaus-
        zenden, Feststellung der Ordnungsmä-                      schuss gar nicht erst mit dem Vermietungsangebot
        ßigkeit der Einladung, der Anwesenheit                    der Gemeinde Schönkirchen vom 25.06.2020 be-
        und der Beschlussfähigkeit                                fassen sollten?
        Vorlage: AA/2804/2020                                  2. Laut Amtsgründungsvertrag ist der Dienstsitz des
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Be-           Amtes Schrevenborn in Heikendorf. Das heißt je-
schlussfähigkeit fest. Gegen die Protokollführung be-             doch nicht, dass nicht auch Fachabteilungen in
stehen keine Bedenken.                                            Schönkirchen oder Mönkeberg untergebracht wer-
Besondere Vorkommnisse:                                           den könnten. Welche rechtlichen, wirtschaftlichen
Keine                                                             und / oder organisatorischen Gründe bzw. Überle-
                                                                  gungen schließen, objektiv betrachtet, die Unter-
Tagesordnungsordnungspunkte, die in nichtöffentli-
                                                                  bringung von Fachabteilungen / Personal des Am-
cher Sitzung behandelt werden:
                                                                  tes Schrevenborn in Schönkirchen oder Mönkeberg
13-15                                                             aus, um die in den KN getroffenen Aussagen zu
Beratungsergebnis:                                                begründen?
Anwesend:        20                                            3. In der Mail des Amtsdirektors an den BGM Schön-
Dafür:           20                                               kirchen vom 09.07.2020 heißt es:         „Geltende
Dagegen:         -                                                Beschlusslage des Amtsausschusses (Sitzung am
Enthaltung/en: -                                                  05.03.2019) ist, dass der Amtsausschuss die Ge-
                                                                  meinde Heikendorf bittet, eine dauerhafte Lösung
Zu 2    Änderungsanträge zur Tagesordnung                         für die Schaffung von weiteren Raumkapazitäten im
        Vorlage: AA/2805/2020                                     Rathaus Heikendorf zu ermöglichen und die Lösung
                                                                  anschließend dem Amtsausschuss vorzulegen.
Die Beratungsfolge der TOP 10 und 11 werden ge-
                                                                  Diese Bitte ist an die Gemeinde Heikendorf ent-
tauscht.
                                                                  sprechend gerichtet worden. Sobald ein Lösungs-
Zu 3    Beschlussfassung über eventuelle Ein-                     vorschlag eingeht, wird dieser dem Amtsaus-
        wendungen gegen die Niederschrift der                     schuss vorgelegt werden.“ Wurden seitdem von
        letzten Sitzung am 13.08.2020                             der Gemeinde Heikendorf entsprechende Vor-
        Vorlage: AA/2806/2020                                     schläge gemacht? Wenn Ja, wie lauten diese? Wenn
Keine Einwendungen                                                Nein, wann ist mit Vorschlägen zu rechnen?
Beratungsergebnis:                                             4. Gibt es Absprachen / Vereinbarungen / Pläne mit
Anwesend:       20                                                der Gemeinde Heikendorf zur dauerhaften Lösung
Dafür:          74 gewichtete Stimmen                             der Raumprobleme im Amt Schrevenborn, welche
Dagegen:        -                                                 den Gremien noch nicht vorgestellt wurden? Wenn
Enthaltung/en: -                                                  ja, wann soll dies geschehen?
                                                               5. Wenn zu Frage 4 bislang noch nichts stattgefunden
                                                                  hat, wird die Amtsverwaltung gebeten, dem Amts-
                                                                  ausschuss ihr beabsichtigtes, weiteres Vorgehen in

                                                          11
Amt Schrevenborn
    dieser Angelegenheit mittels eines Zeit- und Pro-        Verrechnungspreise seit dem   ab dem
    jektplans darzustellen.                                  für Leistungen:    01.01.2019 01.10.2020
Herr AD Hehenkamp sichert zu, die Anfragen kurzfri-          der Mitarbeiter    42,60 €    44,40 € (+4,2 %)
stig schriftlich zu beantworten.
                                                             PKW, Pritschen,… 10,08 €          10,08 €
Zu 7  Beratung und Beschluss über den doppi-                 Kleinschlepper,…    10,08 €       10,08 €
      schen Jahresabschluss des Amtes Schre-
      venborn zum Haushaltsjahr 2019                         Geräteträger,…      10,08 €       10,08 €
      Vorlage: AA/2502/2020                                  Anhänger,…          2,28 €        2,28 €
Beschluss                                                    Maschinen,…         4,32 €        4,32 €
Der Amtsausschuss beschließt den Jahresabschluss             Großanbaugeräte     6,36 €        6,36 €
2019 mit folgenden Eckwerten:
                                                             Kleinanbaugeräte    4,32 €        4,32 €
Gesamtbetrag der Erträge        8.120.368,60 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen 7.990.231,72 €                 Beratungsergebnis:
Jahresüberschuss:               +130.136,88 €                Anwesend:      21
                                                             Dafür:         45 gewichtetet Stimmen
                                                             Dagegen:       3 gewichtete Stimmen
Bilanzsumme zum 31.12.2018        26.260.844,87 €
                                                             Enthaltung/en: 29 gewichtetet Stimmen
Bilanzsumme zum 31.12.2019        14.256.432,68 €
                                                             Zu 10 Beratung und Beschlussfassung zur
Beratungsergebnis:
                                                                     Schaffung zwei weiterer Planstellen im
Anwesend:      21
                                                                     Bereich des Amtsbetriebshofes
Dafür:         77 gewichtete Stimmen
                                                                     Vorlage: AA/2733/2020
Dagegen:       -
Enthaltung/en: -                                             Beschluss
                                                             Der Amtsausschuss beschließt die Schaffung
Zu 8    Beratung und Beschluss über die 1.                   zwei weiterer Planstellen im Bereich des Amts-
        Nachtragshaushaltssatzung mit Nach-                  betriebshofes. Die Stellen sind in den Nach-
        tragsbudgetplan des Amtes Schreven-                  tragsstellenplan 2020 aufzunehmen und sollen
        born für das Haushaltsjahr 2020                      ab dem 01.01.2021 besetzt werden. Es handelt
        Vorlage: AA/2636/2020                                sich um zwei Arbeiterstellen mit der Eingruppie-
Beschluss                                                    rung in die Entgeldgruppe 4.
Der 1. Nachtragsbudgetplan 2020 mit Nachtrags-               Beratungsergebnis:
haushaltssatzung wird beschlossen.                           Anwesend:      21
Beratungsergebnis:                                           Dafür:         68 gewichtete Stimmen
Anwesend:       21                                           Dagegen:       6 gewichtete Stimmen
Dafür:          77 gewichtete Stimmen                        Enthaltung/en: 3 gewichtete Stimmen
Dagegen:        -
                                                             Zu 11 Beratung und Beschlussfassung über die
Enthaltung/en: -
                                                                     1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nach-
Zu 9    Beratung und Beschlussfassung über die                       tragsplan des Amtsbetriebshofes Schre-
        Anpassung der Verrechnungspreise für                         venborn für das Haushaltsjahr 2020
        Leistungen des Amtsbetriebshofes ab                          Vorlage: AA/2735/2020
        dem 01.10.2020                                       Beschluss
        Vorlage: AA/2734/2020                                Der 1. Nachtragshaushalt wird wie vom Haupt-, Finanz-
Beschluss                                                    und Werkausschuss vorgelegt beschlossen.
Der Amtsausschuss beschließt die Verrechnungs-               a) Der Ergebnisplan schließt ab mit
preise des Amtsbetriebshofes ab dem 01.10.2020               2.074.200 € als Gesamtbetrag der Erträge
wie folgt:                                                   2.095.400 € als Gesamtbetrag der Aufwendungen
                                                             -21.200 € als Jahresfehlbetrag.

                                                        12
Amt Schrevenborn
b) Der Finanzplan schließt ab mit                               Herr Radisch fragt nach, warum die Miete für das Be-
2.073.200 € als Gesamtbetrag der Einzahlungen aus               triebshofgebäude in der Gemeinde Schönkirchen rück-
lfd. Verwaltungstätigkeit                                       wirkend zum 01.01.2020 um 13,7 % angehoben
1.971.800 € als Gesamtbetrag der Auszahlungen aus               wurde. Herr Radisch führt weiter aus, diese Frage be-
lfd. Verwaltungstätigkeit                                       reits im Haupt,- Finanz- und Werkausschuss am
15.000 € als Gesamtbetrag der Einzahlungen aus In-              08.10.2020 gestellt zu haben. Leider habe er bis
vestitions- und Finanztätigkeit                                 heute keine Antwort erhalten.
64.500 € als Gesamtbetrag der Auszahlungen aus In-
                                                                Zu 12 Beratung und Beschlussfassung über die
vestitions- und Finanztätigkeit
                                                                        1. Änderung der Geschäftsordnung für
c) Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
                                                                        den Amtsausschuss des Amtes Schreven-
Investitionsfördermaßnahmen beträgt 0,00 €.
                                                                        born
d) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun-                      Vorlage: AA/2820/2020
gen beträgt 0,00 €.
                                                                Beschluss
e) Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt
                                                                Der Amtsausschuss beschließt die in der Anlage bei-
200.000 €.
                                                                gefügte 1. Änderung der Geschäftsordnung für den
f) Der Stellenplan schließt ab mit 33,00 Stellen.               Amtsausschuss des Amtes Schrevenborn.
Beratungsergebnis:                                              Beratungsergebnis:
Anwesend:         21                                            Anwesend:      21
Dafür:            62 gewichtete Stimmen                         Dafür:         77 gewichtete Stimmen
Dagegen:          15 gewichtete Stimmen                         Dagegen:       -
Enthaltung/en: - gewichtete Stimmen                             Enthaltung/en: -

                                  Berichte aus dem Amt
Amtsausschuss beschließt 1. Nachtrags-                          lung zweier zusätzlicher Mitarbeiter/innen. Während in
budgetplan 2020 – Änderung der Ge-                              den vergangenen Jahren angesichts weiterer Neubau-
schäftsordnung                                                  gebiete und Bauprojekte in den drei Gemeinden immer
Der Amtsausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung den            mehr Flächen zur Pflege und Unterhaltung für den
Jahresabschluss 2019 und den. 1 Nachtragsbudget-                Amtsbetriebshof hinzukamen, ist der Personalbestand
plan für 2020 beschlossen.                                      nahezu unverändert geblieben.
Der 1. Nachtrag weist einen Fehlbetrag von 450.300              Auf Anregung vom Amtsvorsteher Hans-Herbert Pohl
Euro aus. Mit diesem Minus werden die Jahresüber-               werden ab sofort die Bekanntmachungen der in nicht
schüsse der drei zurückliegenden Jahre 2017 bis                 öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse des Amts-
2019 (2019 schloss mit einem Plus von 130.000                   ausschusses online auf der Homepage des Amtes ver-
Euro ab) zur Reduzierung der Amtsumlage verwendet               öffentlicht. Bislang wurde sie in der nächsten öffentli-
– was zu einer direkten finanziellen Entlastung der drei        chen Sitzung bekannt gegeben. Die notwendige Ände-
amtsangehörigen Gemeinden führt. In Heikendorf wird             rung der Geschäftsordnung wurde einstimmig be-
die Amtsumlage um 168.800 Euro reduziert, in                    schlossen.
Schönkirchen um 167.900 Euro und in Mönkeberg um
83.900 Euro. Gleichzeitig soll ein weiterer Anstieg der         Statt bislang drei ab 2021 nur noch zwei
Allgemeinen Rücklage verhindert sowie eine Reduzie-             Bankverbindungen des Amtes Schreven-
rung der Ergebnisrücklage erreicht werden.                      born
 Der Amtsbetriebshof Schrevenborn mit aktuell 27 Mit-           Das Amt Schrevenborn wird für Zahlungen an das Amt
arbeiter/innen (15 sind auf dem Stützpunkt Heikendorf           ab 1. Januar 2021 nur noch zwei Bankverbindungen
beschäftigt, zehn in Schönkirchen, zwei auf dem Hei-            (Förde Sparkasse und Kieler Volksbank) anbieten. Das
kendorfer Friedhof) soll personell aufgestockt werden.          Konto bei der Hypo Vereinsbank wird zum Jahresende
Der Amtsausschuss gab grünes Licht für die Einstel-             aufgelöst. Wir bitten um Beachtung.

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amt Schrevenborn / Tourismus

          Keine Haus- und Straßensammlung der Kriegsgräberfürsorge
   Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge sieht in diesem Jahr coronabedingt von einer Haus- und
                                   Straßensammlung in üblicher Form ab.
    Wo es die aktuelle Lage zulässt, wird an geeigneten Plätzen und unter Einhaltung der Abstandsregeln
                        kontaktlos um Spenden gebeten, teilt der Landesverband mit.

Tourismus
Neuigkeiten aus der Urlaubsregion
Unsere Strände im Lichtermeer
Am längsten Samstag des Jahres erstrahlte die schleswig-holsteinische Ostseeküste wieder im Lichtermeer.
Auch das Ostseebad Heikendorf und die Mönkeberger Knochenbruchgilde in Zusammenarbeit mit der Gemeinde
Mönkeberg hatten sich wie in den Vorjahren in die Aktion des Ostsee-Holstein-Tourismus (OHT) eingeklinkt und
die Veranstaltung unter Einhaltung der coronabedingten Vorgaben realisiert. Neben Symbolen aus Flammschalen
sorgten Licht-Installationen an Stränden, Promenaden und dem Mönkeberger Anleger für eine besondere Atmo-
sphäre. Ein echter Hingucker waren außer-dem die LED-Walking-Acts Monsieur Papillon mit seinen illuminierten
Flügeln sowie Madame Baroque, die mit Lichtkegeln jonglierend über die Promenade zu schweben schien.

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Tourismus
                          Neue touristische Infrastruktur in den Gemeinden
                          Gefördert aus dem Regionalbudget der Aktiv-Region, konnte in den Gemeinden Hei-
                          kendorf, Mönkeberg und Schönkirchen im November neue touristische Infrastruktur
                          realisiert werden.
                          So freut sich Heikendorf über einen Outdoor-Fitnessparcours auf der Wiese im Stin-
                          nespark; verschiedenste Geräte auf der großen Grünfläche motivieren zum Workout
                          unter freiem Himmel und mit Fördeblick.
                          In Schönkirchen wurden indes 15 neue Bänke auf den örtlichen Wanderwegen, unter
                          anderem auf dem Schrevenborner Rund und auf dem Schwentinewanderweg, aufge-
                          stellt. Sie laden Radfahrer und Wanderer, je nach Standort mit oder ohne Rücken-
                          lehne, zur Rast mit (Weit-)blick auf Wald-, Feld und Flusslandschaft.
                          In Mönkeberg wurden gleich zwei Projekte verwirklicht: Zum einen wurden neue bar-
                          rierearme Treppenanlagen als Strandzugang im nördlichen Strandbereich installiert.
                          Zum anderen ist, hervorgehend aus dem Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde,
                          eine Konzeptstudie für den Mönkeberger Strand entstanden, die Vorschläge zur
                          Überplanung des gesamten Strand- und Promenadenbereichs enthält. Die Gemeinde-
                          vertretung hat die Studie, ebenso wie die Freigabe zusätzlicher Mittel für weitere Pla-
                          nungsleistungen zur Neugestaltung des Areals, bereits beschlossen.

Geschenketipps aus der Tourist-Info
Wer noch auf der Suche nach einem Nikolaus- oder Weih-
nachtsgeschenk mit lokalem Bezug ist, der wird in der Tou-
rist-Info am Heikendorfer Hafen fündig: Heikendorf-Hand-
tuch, Möltenort-Tasse, Ostsee-Salz oder Geschirrtücher mit
maritimem Aufdruck machen Lust auf Meer. Neben dem
Wimmelbuch Kiel, ist nun auch ein Malbuch im Sortiment:
Mein kleines Malbuch für die Kieler Förde des Illustrators
Wolfgang Slawski führt durch die Region und macht auch
am Heikendorfer Strand mit Spielschiff Station.
Die Tourist-Info ist momentan jeweils samstags von 13 bis
16 Uhr besetzt. Die Büchlein sind auch in der Heikendorfer
Bücherinsel erhältlich.

       Allen Gästen, EinwohnerInnen & touristischen Partnern der Urlaubsregion Kieler Förde
        wünschen wir Gesundheit, eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch!

©Petra Bork_Pixelio.de
                      Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:
     das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-6791030, info@kiel-sailing-city.de) oder
      Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de)

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Gemeinde Mönkeberg

              Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn
                     für die Gemeinde Mönkeberg
 Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Mönkeberg erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Be-
 kanntmachungsblatt „Nachrichten aus Mönkeberg“, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats er-
 scheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5.
 ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeits-
 freie Werktag. Das gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und ist ferner
 im Gemeindebüro Mönkeberg, Dorfstr. 1, 24248 Mönkeberg, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto
 erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemein-
 devertretung und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.

                Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
                            in der Gemeinde Mönkeberg
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung             bensverhältnisse). Hat die natürliche Person eine Woh-
für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntma-           nung wirksam gegenüber der Meldebehörde als
chung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein                Hauptwohnung im Sinne des § 22 des Bundesmelde-
2003, S. 57) in der z. Zt. gültigen Fassung und der §§         gesetzes deklariert, ist diese stets als Hauptwohnung
1 Abs. 1, 2, 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 8 des Kommu-             anzusehen. Satz 2 gilt entsprechend, wenn die Melde-
nalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein               behörde die Wohnung durch Verwaltungsakt zur Haupt-
(KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom                    wohnung bestimmt. § 6 bleibt unberührt.
10.01.2005 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2005, S. 27)             [3] Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, über die eine
in der z. Zt. gültigen Fassung, wird nach Beschlussfas-        natürliche Person neben ihrer Hauptwohnung verfügt.
sung durch die Gemeindevertretung vom 19.10.2020               Hat die natürliche Person eine Wohnung wirksam ge-
folgende Satzung erlassen:                                     genüber der Meldebehörde als Nebenwohnung im
                                                               Sinne des § 21 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes de-
          § 1 Einleitende Bestimmungen
                                                               klariert, ist diese stets als Zweitwohnung anzusehen.
Die Gemeinde Mönkeberg erhebt eine Zweitwohnungs-              Satz 2 gilt entsprechend, wenn die Meldebehörde die
steuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Arti-           Wohnung durch Verwaltungsakt zur Nebenwohnung
kels 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes.                           bestimmt.
            § 2 Begriffsbestimmungen                           [4] Innehaben ist die objektive Möglichkeit, rechtlich
[1] Eine Wohnung ist eine Zusammenfassung von Räu-             und tatsächlich über eine Wohnung verfügen zu kön-
men, die tatsächlich zum zumindest vorübergehenden             nen. Die tatsächliche Ausübung der Verfügungsgewalt
Wohnen geeignet sind. Zum zumindest vorübergehen-              (insbesondere durch eine Nutzung) ist nicht erforder-
den Wohnen geeignet ist eine Zusammenfassung von               lich.
Räumen, wenn sie über sanitäre Anlagen (Wasserver-             [5] Angehörige sind
sorgung, Toilette, Ausguss) und eine Möglichkeit zum           1 die im § 15 der Abgabenordnung genannten Perso-
Betrieb einer Kochgelegenheit verfügt oder wenn die                nen,
sanitären Anlagen und die Möglichkeit zum Betrieb ei-          2 der Partner einer Verantwortungs-und Einstandsge-
ner Kochgelegenheit in vertretbarer Nähe zur Verfü-                meinschaft (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe c und Abs.
gung stehen (insbesondere beim Vorhandensein von                   3 a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und
Gemeinschaftsanlagen). Die fehlende Möglichkeit ei-            3 der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner
ner ganzjährigen Nutzbarkeit (insbesondere wegen                   (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Eingetragene
des Fehlens einer Heizung) steht dem Begriff der Woh-              Lebenspartnerschaft).
nung nicht entgegen.
                                                               [6] Inhaber ist eine natürliche Person, der ohne Rück-
[2] Eine Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte              sicht auf den Rechtsgrund eine rechtliche und tatsäch-
Wohnung einer natürlichen Person (Mittelpunkt der Le-
                                                          16
Gemeinde Mönkeberg
liche Verfügungsgewalt über eine Wohnung zusteht. Zu            weise zur Einkommenserzielung vorgehalten wird
den in Satz 1 bezeichneten Personen gehören insbe-              (Mischnutzung). Bei der Beurteilung der Frage, ob eine
sondere die                                                     Zweitwohnung als reine Kapitalanlage vorgehalten
1 Eigentümer,                                                   wird, ist die Gemeinde Mönkeberg nicht an die Fest-
2 Erbbauberechtigten,                                           stellungen und Festsetzungen der Finanzbehörden ge-
                                                                bunden.
3 Nießbrauchberechtigten,
4 Berechtigten einer beschränkt persönlichen Dienst-                             § 4 Steuerbefreiung
    barkeit,                                                    [1] Das Innehaben einer steuerpflichtigen Zweitwoh-
5 Mieter,                                                       nung unterliegt nach Maßgabe des Beschlusses des
6 Pächter                                                       Bundesverfassungsgerichtes vom 11.10.2005 (BGBl.
                                                                I 2005, S. 3387) nicht der Besteuerung, solange und
einer Wohnung.
                                                                soweit
[7] Familienmitglieder des Inhabers sind
                                                                1 der Inhaber der steuerpflichtigen Zweitwohnung
1 der nicht getrennt lebende Ehegatte des Inhabers,                verheiratet ist und
2 die Kinder des Inhabers und                                   2 von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt
3 die Kinder des nicht getrennt lebenden Ehegatten                 und
    des Inhabers.                                               3 im Gebiet der Gemeinde Mönkeberg eine Neben-
[8] Ausland ist jedes Gebiet, das nicht zur Bundesre-              wohnung im Sinne § 21 Abs. 3 Bundesmeldege-
publik Deutschland gehört.                                         setz innehat, die eine steuerpflichtige Zweitwoh-
[9] Bodenrichtwert (modifizierter Bodenrichtwert) ist              nung darstellt und
ein amtlicher, durchschnittlicher Lagewert des Bodens           4 die Nebenwohnung wegen der Bestimmungen des
von Grundstücken gleicher Nutzung, der aus den Kauf-               § 22 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes nicht als
preisen dieser Grundstücke ermittelt wird. Rechts-                 seine Hauptwohnung deklarieren kann und
grundlage des Bodenrichtwertes ist § 196 BauGB. Die             5 der nicht getrennt lebende Ehegatte des Inhabers
Ermittlung erfolgt jeweils zum Ende jedes zweiten Ka-              der steuerpflichtigen Zweitwohnung an einem ande-
lenderjahres durch den Gutachterausschuss.                         ren Ort außerhalb des Gebietes der Gemeinde Mön-
[10] Der Baujahresfaktor beträgt ein Tausendstel des               keberg in der ehelichen Wohnung im Sinne des §
Zahlenwertes des Baujahres.                                        22 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes lebt und
[11] Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.                    6 die steuerpflichtige Zweitwohnung vom Inhaber
                                                                   ausschließlich deshalb vorgehalten wird, um von ihr
  § 3 Steuergegenstand (steuerpflichtige Zweit-
                                                                   aus seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
                      wohnungen)
                                                                Satz 1 gilt nur, wenn die berufliche Tätigkeit im Sinne
[1] Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer
                                                                des Satzes 1 Nr. 6 erforderlich und geeignet ist, um
steuerpflichtigen Zweitwohnung im Gebiet der Ge-
                                                                den Lebensunterhalt der Familienmitglieder des Inha-
meinde Mönkeberg.
                                                                bers zu sichern.
[2] Steuerpflichtig ist eine Zweitwohnung, wenn diese
auch für Zwecke der persönlichen Lebensführung des                           § 5 Vermutungsregelung
Inhabers oder seiner Angehörigen vorgehalten wird               Zu Gunsten der Gemeinde Mönkeberg wird widerleg-
(Vorhalten zur Einkommensverwendung). Nicht steuer-             bar vermutet, dass der Inhaber einer Zweitwohnung
pflichtig ist eine Zweitwohnung, die tatsächlich als            diese als steuerpflichtige Zweitwohnung innehat. Es
reine Kapitalanlage vorgehalten wird (Vorhalten zur Ein-        obliegt dem Inhaber der Zweitwohnung, diese Vermu-
kommenserzielung). Eine reine Kapitalanlage liegt nur           tung zu widerlegen und nachzuweisen, dass er die
vor, wenn die Zweitwohnung ausschließlich zur Erzie-            Zweitwohnung nicht als steuerpflichtige Zweitwohnung
lung von Einkünften aus Gewerbebetrieb oder von Ein-            innehat.
künften aus Vermietung und Verpachtung im Sinne der
ertragsteuerlichen Vorschriften vorgehalten wird. Eine
Zweitwohnung verliert ihre Eigenschaft als steuer-
pflichtige Zweitwohnung nicht dadurch, dass sie teil-

                                                           17
Gemeinde Mönkeberg
 § 6 Sonderregelung für Personen mit gewöhnli-                 (Nr. 1) oder einen geschossflächenzahlabhängigen
            chem Aufenthalt im Ausland                         (Nr. 2) Bodenrichtwert handelt, geht aus den beschrei-
Wohnungen, die als alleinige Wohnung oder als Haupt-           benden Merkmalen der veröffentlichten Bodenricht-
wohnung im Sinne der melderechtlichen Vorschriften             werte hervor. Die Umrechnung erfolgt mithilfe der Um-
anzusehen sind, gelten auch dann als Zweitwohnun-              rechnungsfaktoren, die den Erläuterungen zu den je-
gen, wenn die Deklaration oder Bestimmung einer sol-           weils geltenden Bodenrichtwerten zu entnehmen sind
chen Wohnung als Nebenwohnung nach den melde-                  und vom zuständigen Gutachterausschuss ebenfalls
rechtlichen Vorschriften deshalb nicht möglich ist oder        veröffentlicht werden.
wäre, weil der Inhaber seinen gewöhnlichen Aufenthalt          [3] Ist ein Bodenrichtwert für die konkrete Zweitwoh-
(§ 9 der Abgabenordnung) im Ausland hat und dort ei-           nung i.S.v. § 3 Abs. 1 nicht zu ermitteln, so ist anhand
nen Wohnsitz (§ 8 der Abgabenordnung) innehat, der             der betroffenen Bodenrichtwertzone oder der angren-
als Hauptwohnung (§ 21 Abs. 1 des Bundesmeldege-               zenden Bodenrichtwertzonen ein Bodenrichtwert zu
setzes) anzusehen wäre, wenn er sich nicht im Aus-             schätzen.
land befinden würde.                                           [4] Die bei der Berechnung anzusetzende Wohnfläche
                                                               wird nach Maßgabe der Wohnflächenverordnung in der
                § 7 Steuerschuldner
                                                               jeweils geltenden Fassung ermittelt. Abweichend von
[1] Schuldner der Zweitwohnungssteuer ist der Inha-            § 2 Abs. 3 Nr. 1a der Wohnflächenverordnung werden
ber der steuerpflichtigen Zweitwohnung.                        Kellerräume, die zu Wohnzwecken genutzt werden, bei
[2] Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber             der Ermittlung der Wohnfläche berücksichtigt.
einer steuerpflichtigen Zweitwohnung, sind sie Ge-             [5] Der Baujahresfaktor beträgt ein Tausendstel des
samtschuldner.                                                 Zahlenwertes des Baujahres. Das Baujahr ist das Jahr
                  § 8 Steuermaßstab                            der Fertigstellung des Gebäudes. Im Falle einer grund-
                                                               legenden Sanierung, die die Bausubstanz in einen na-
[1] Die Steuer bemisst sich nach dem Lagewert der
                                                               hezu neuwertigen Zustand versetzt, ist das Jahr deren
Zweitwohnung i.S.v. § 3 Abs. 1 multipliziert mit der
                                                               Fertigstellung maßgeblich.
Quadratmeterzahl der Wohnfläche multipliziert mit
dem Baujahresfaktor der Zweitwohnung gem. § 3 Abs.             [6] Liegt eine steuerbare Zweitwohnung außerhalb ei-
1.                                                             ner Bodenrichtwertzone, so wird sie der angrenzen-
                                                               den Bodenrichtwertzone zugeordnet.
[2] Der Lagewert der Zweitwohnung i.S.v. § 3 Abs. 1
wird anhand des Bodenrichtwertes ermittelt (modifi-            [7] Wird eine Wohnung auch zur Vermietung an wech-
zierter Bodenrichtwert). Für die Bestimmung des La-            selnde Gäste angeboten (sogenannte Mischnutzung),
gewertes ist der Bodenrichtwert maßgeblich, der für            wird die nach Abs. 1-6 ermittelte Bemessungsgrund-
die Bodenrichtwertzone, in der sich die Zweitwohnung           lage mit den Verfügbarkeitstagen multipliziert.
i. S. v. § 3 Abs. 1 befindet, für das dem Erhebungsjahr                         § 9 Steuertarif
vorangegangene Kalenderjahr ausgewiesen wird. Der
                                                               Die Steuer beträgt 2,60 % der Besteuerungsgrund-
Bodenrichtwert wird vom zuständigen Gutachteraus-
                                                               lage in § 8.
schuss für Grundstückswerte gem. § 196 Baugesetz-
buch in Verbindung mit den §§ 14, 15 der Landesver-                      § 10 Steuerpflichtiger Zeitraum
ordnung über die Bildung von Gutachterausschüssen              [1] Der steuerpflichtige Zeitraum entsteht dem Grunde
und die Ermittlung von Grundstückswerten veröffent-            nach mit dem 01. des Monats, der auf den Beginn des
licht. Der jeweils maßgebliche Bodenrichtwert ist zur          Innehabens der Zweitwohnung folgt. Für die folgenden
Ermittlung des Lagewertes wie folgt zu modifizieren:           Erhebungszeiträume beginnt der steuerpflichtige Zeit-
1 Flächenabhängige Bodenrichtwerte werden einheit-             raum jeweils am 01.01. des Erhebungszeitraumes.
    lich auf eine Größe von 800 qm,                            [2] Der steuerpflichtige Zeitraum endet mit Beginn des
2 Geschossflächenzahlabhängige Bodenrichtwerte                 Kalendermonats, in dem der Inhaber die Zweitwoh-
    werden einheitlich auf eine Geschossflächenzahl            nung nicht mehr als steuerpflichtige Zweitwohnung in-
    von 1,0                                                    nehat.
umgerechnet. Ob es sich bei dem konkret zu betrach-
tendem Bodenrichtwert um einen flächenabhängigen

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Gemeinde Mönkeberg
            § 11 Entstehen der Steuer                         [2] Hatte der Steuerschuldner bis zur Bekanntgabe
Die Zweitwohnungssteuer entsteht, soweit es sich              des Bescheides über die Festsetzung von Vorauszah-
nicht um Vorauszahlungen handelt, mit Ablauf des Er-          lungen bisher keine oder geringere Vorauszahlungen
hebungszeitraumes, für den die Festsetzung vorge-             für den Erhebungszeitraum zu entrichten, werden die
nommen wird. Endet der steuerpflichtige Zeitraum vor          Vorauszahlungen, die sich nach dem bekannt gegebe-
Ablauf des Erhebungszeitraumes, entsteht die Zweit-           nen Vorauszahlungsbescheid für die vergangenen Fäl-
wohnungssteuer mit dem Ende des steuerpflichtigen             ligkeitstage ergeben, innerhalb eines Monats nach Be-
Zeitraumes (abgekürzter Erhebungszeitraum).                   kanntgabe des Steuerbescheides fällig.
                                                              [3] Ist die Steuerschuld größer als die Summe der an-
            § 12 Festsetzung der Steuer                       zurechnenden Vorauszahlungen, so ist der Unter-
Die Steuer wird, soweit es sich nicht um Vorauszahlun-        schiedsbetrag, soweit er den im Erhebungszeitraum
gen handelt, nach Ablauf des Erhebungszeitraumes              fällig gewordenen, aber nicht entrichteten Vorauszah-
oder des abgekürzten Erhebungszeitraumes durch                lungen entspricht, sofort, im Übrigen innerhalb eines
Steuerbescheid festgesetzt. Die Steuer wird als Jah-          Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu
ressteuer festgesetzt. Entspricht der steuerpflichtige        entrichten (Abschlusszahlung).
Zeitraum nicht dem Erhebungszeitraum, wird die                [4] Ist die Steuerschuld kleiner als die Summe der an-
Steuer nur für den steuerpflichtigen Zeitraum festge-         zurechnenden Vorauszahlungen, so wird der Unter-
setzt; dabei wird jeder Kalendermonat des steuer-             schiedsbetrag nach Bekanntgabe des Steuerbe-
pflichtigen Zeitraumes mit 1/12 des Jahresbetrages            scheids durch Erstattung ausgeglichen.
der Steuer berücksichtigt.
                                                                    § 17 Anzeige- und Mitwirkungspflichten
              § 13 Vorauszahlungen
                                                              [1] Der Beginn des Innehabens einer steuerpflichtigen
Der Steuerschuldner hat am 15.02., am 15.05., am              Zweitwohnung und das Ende des Innehabens einer
15.08. und am 15.11. des Erhebungszeitraumes Vor-             steuerpflichtigen Zweitwohnung ist innerhalb eines Mo-
auszahlungen in Höhe von je 1/4 der zu erwartenden            nats bei der Gemeinde Mönkeberg anzuzeigen.
Steuer des Erhebungszeitraumes zu entrichten. Die
                                                              [2] Zur Feststellung der Steuerpflicht und der Besteue-
Vorauszahlungen auf die Steuer werden zu Beginn des
                                                              rungsgrundlagen ist der Inhaber einer Zweitwohnung
Erhebungszeitraumes durch Steuerbescheid festge-
                                                              verpflichtet, auf Verlangen der Gemeinde Mönkeberg
setzt. Entsteht die Steuerpflicht im Laufe des Erhe-
                                                              eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem
bungszeitraumes, werden die Vorauszahlungen nach
                                                              Muster abzugeben und die erforderlichen Beweismittel
der Begründung der Steuerpflicht durch Steuerbe-
                                                              vorzulegen.
scheid festgesetzt.
                                                              [3] Der Steuerpflichtige hat für jedes Kalenderjahr bis
       § 14 Entstehen der Vorauszahlungen                     zum 31.01. des Folgejahres eine Erklärung zur Zweit-
Die Vorauszahlungen auf die Zweitwohnungssteuer               wohnungssteuer über die Verfügbarkeitstage (Steuer-
entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres, in            erklärung) nach amtlich vorgeschriebenem Muster ab-
dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder,             zugeben und diese eigenhändig zu unterschreiben.
wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervier-        Wird diese Steuererklärung nicht oder nicht terminge-
teljahres begründet wird, mit der Begründung der              recht abgegeben, darf die Gemeinde davon ausgehen,
Steuerpflicht.                                                dass die steuerpflichtige Zweitwohnung dem Steuer-
   § 15 Abrechnung über die Vorauszahlungen                   pflichtigen ganzjährig zur Verfügung stand. Geeignete
                                                              Unterlagen, insbesondere Mietverträge und Nach-
Die für einen Erhebungszeitraum entrichteten Voraus-
                                                              weise über die Mietzahlung sind der Steuererklärung
zahlungen werden auf die Steuerschuld für diesen Er-
                                                              beizulegen.
hebungszeitraum angerechnet.
                                                              [4] Die §§ 149 bis 153 der Abgabenordnung sind ent-
                    § 16 Fälligkeit                           sprechend anzuwenden.
[1] Die Steuer ist, soweit es sich nicht um Vorauszah-
                                                                            § 18 Datenverarbeitung
lungen handelt, innerhalb eines Monats nach Bekannt-
gabe des Steuerbescheides fällig.                             [1] Zur Ermittlung der steuerpflichtigen Personen und
                                                              zur Festsetzung der Steuer im Rahmen der Veranla-
                                                              gung nach dieser Satzung ist die Erhebung und Ver-
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