Naturschutzbericht Lahn-Dill-Kreis 2017-2018

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Naturschutzbericht Lahn-Dill-Kreis 2017-2018
Naturschutzbericht
Lahn-Dill-Kreis 2017–2018
Naturschutzbericht Lahn-Dill-Kreis 2017-2018
Vorwort
Artenvielfalt, Energiewende, Klimaschutz, Nitratbelastung – sind
Schlagworte, die seit einigen Jahren nicht nur die Fachwelt beschäfti-
gen. Kaum eine Nachrichtensendung kommt an diesen Themen vorbei.

Wer über Umwelt- und Naturschutz nachdenkt, wird zu dem Ergebnis
kommen, dass unbegrenzter Ressourcenverbrauch und die damit einher-
gehende Beeinträchtigung der Natur in einer endlichen Welt unabsehbare Folgen hat. Die
globalen Auswirkungen in der Natur sind noch nicht in Gänze analysiert, doch zeigt sich,
dass ohne umfangreiche Anstrengungen das ökologische Gleichgewicht als unsere Lebens-
grundlage in großer Gefahr ist.

Zahlreiche engagierte Naturschutzvereinigungen sowie der Naturschutzbeirat des Lahn-
Dill-Kreises sind maßgeblich an der Umsetzung erfolgreicher Naturschutzmaßnahmen be-
teiligt. Ihnen gehört an dieser Stelle ein besonderer Dank.

Der Naturschutzbericht räumt daher auch den vielfältigen ehrenamtlichen Aktivitäten in
der Region, einschließlich der LEADER Region Lahn-Dill-Bergland e.V. und LEADER Region
Lahn-Dill-Wetzlar e.V. einen berechtigten Platz ein. Darüber hinaus gibt er einen Überblick
über die Arbeit der Behörden unseres Hauses, die sich mit naturschutz-, wasser- und boden-
schutzrechtlichen sowie landwirtschaftlichen Fragen des Natur- und Artenschutzes ausein-
andersetzen.

Im Lahn-Dill-Kreis befassen sich die untere Naturschutzbehörde, die untere Wasser- und Bo-
denschutzbehörde sowie das Amt für den ländlichen Raum mit den Themen zur Erhaltung
und Wiederherstellung von Natur und Landschaft. Diese Ordnungs- und Genehmigungsbe-
hörden waren in den letzten Jahren in vielfältiger Weise in unterschiedliche Prozesse ein-
gebunden und konnten mit ihren Entscheidungen den Umweltzielen Geltung verschaffen.
Auch bei der Umsetzung eigener Projekte wurde neben den fachrechtlicher Anforderun-
gen, die gesamte umweltpolitische Situation nicht aus den Augen verloren.

Geben wir der Landschaft und den Arten, für die wir als Lahn-Dill-Kreis eine besondere
Verantwortung haben, eine Chance!

Heinz Schreiber
Ehrenamtlicher Kreisbeigeordneter

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Naturschutzbericht Lahn-Dill-Kreis 2017-2018
Inhalt

1. Naturschutz im Lahn-Dill-Kreis �������������������������������������������������������������������������������� Seite 4
      1.1. Veranlassung ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Seite 4
      1.2. Zahlen, Daten, Fakten �������������������������������������������������������������������������������������������������� Seite 5
      1.3. Naturschutzbeirat des Lahn-Dill-Kreises ��������������������������������������������������������������������� Seite 7
      1.4. Naturschutzverbände, -vereine und -gruppen ����������������������������������������������������������� Seite 8
      1.5. Naturschutzprogramme ���������������������������������������������������������������������������������������������� Seite 8
      1.6. Schutzgebiete �������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Seite 9

2. Biodiversität und Artenschutz �������������������������������������������������������������������������������� Seite 17
      2.1. Verantwortungsarten im LDK ������������������������������������������������������������������������������������� Seite 17
      2.2. Streuobstwiesen ���������������������������������������������������������������������������������������������������������� Seite 18

3. Naturdenkmale ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������Seite 19

4. GENAU Umwelt-Lotterie – Projekte 2017–2018 im LDK ��������������������������������� Seite 22

5. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit �������������������������������������������������������� Seite 23

6. Naturschutzpreise im Lahn-Dill-Kreis ������������������������������������������������������������������� Seite 24

7. Kompensation ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Seite 25

8. Renaturierung und Biotopgestaltung an Gewässern ������������������������������������ Seite 29

9. Living Lahn – Das integrierte EU-LIFE-Projekt „LiLa – Living Lahn“
   im Lahn-Dill-Kreis ���������������������������������������������������������������������������������������������������������� Seite 35

10. Landschaftspflegemaßnahmen der Abt. für den ländlichen Raum ���������� Seite 38

11. Naturschutzrelevante Aktivitäten ehrenamtlicher
    und sonstiger Organisationen ��������������������������������������������������������������������������������� Seite 49

Anhang ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������Seite 74

Literatur ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Seite 82

                                                                                                                                                    3
Naturschutzbericht Lahn-Dill-Kreis 2017-2018
1. Naturschutz im Lahn-Dill-Kreis

1.1. Veranlassung

Dieser Bericht wirft einen fundierten Blick auf den Zustand von Natur und Landschaft im Lahn-Dill-Kreis im Jahr
2017 bis 2018. Die zuständigen Fachbehörden waren in viele Verfahren, Projekte und Planungen eingebunden.
Behörden und Interessenvertretungen tun ihr Möglichstes, um den gesetzlichen Vorgaben Rechnung zu tragen.
Dabei kommt es zu Interessenskonflikten. So sind die Vorhaben der Energiewende oft nicht mit dem Schutz
bedrohter Tierarten vereinbar. Planungsverfahren ziehen sich in die Länge. Konflikte können nicht immer auf
der kommunalen Ebene ausgetragen werden. Trotzdem müssen die einzelnen Fachdisziplinen auch die jeweils
anderen Interessen im Blick haben. Technokratische Entscheidungen sind nicht mehr zielführend.

Ohne die aktive Zusammenarbeit mit den in der Regel ehrenamtlich arbeitenden Naturschutzvereinigungen
sowie dem Naturschutzbeirat wären viele Maßnahmen und Projekte nicht möglich gewesen. Die nachhalti-
ge Nutzung und Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft steht hierbei stets
im Vordergrund.

Natur und Landschaft sind einem stetigen Wechsel und Veränderungen unterworfen, nichts ist von Dauer.
Siedlungsentwicklung, Infrastruktur und erneuerbare Energien brauchen Flächen, und dass durch den Men-
schen verstärkte Prozesse wie der Klimawandel erhebliche Auswirkungen auf Natur und Artenvielfalt haben,
ist mittlerweile nicht zu bestreitende Erkenntnis.

Eine vorausschauende Umweltpolitik ist Ausgangspunkt zur Sicherung der Lebensgrundlage für künftige
Generationen auch in unserem Landkreis. Mit dem vorliegenden Bericht wird eine erste Momentaufnahme
einschließlich laufender Aktivitäten für den Zustand von Natur und Landschaft im Lahn-Dill-Kreis erfasst, der
natürlich nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann und soll.

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Naturschutzbericht Lahn-Dill-Kreis 2017-2018
1.2. Zahlen, Daten, Fakten

Der Lahn-Dill-Kreis umfasst – abgesehen von den städtischen Siedlungsbereichen – einen ländlich gepräg-
ten Raum mit einer Bevölkerungsdichte von 238 Einwohnern je km² bei einer Gesamt-Einwohnerzahl von
254.164 (31. Dez. 2017). Zu unserem Landkreis gehören 8 Städte sowie 15 Gemeinden. Flächenmäßig
erstreckt sich der Lahn-Dill-Kreis über 1.066 km² – in der Nord-Süd-Achse von den Ausläufern des Rothaar-
gebirges bis zum Hintertaunus, in der West-Ost-Achse vom Westerwald bis zum Gladenbacher Bergland.

Der Lahn-Dill-Kreis grenzt an die hessischen Landkreise Marburg-Biedenkopf, Gießen, Limburg-Weilburg und
den Wetteraukreis sowie an die Landkreise Siegen-Wittgenstein (NRW) und den Westerwaldkreis (Rhein-
land-Pfalz). Der höchste Punkt des Landkreises liegt bei 673 m über NN und befindet sich in Dietzhölztal,
OT. Rittershausen. Der niedrigste Punkt liegt bei 136 m über NN und befindet sich in Leun im OT. Biskirchen.
Ackerbauliche Nutzung findet im Lahn-Dill-Kreis vor allem im südlichen Bereich statt. Im nördlichen Lahn-
Dill-Kreis überwiegt aufgrund der Topografie und der Bodenqualität die Grünlandnutzung.

Wertvolle Lebensräume stellen die NATURA2000-Gebiete dar. Im rund 1.067 km² großen Lahn-Dill-Kreis
sind rund 366 km² als NATURA2000-Gebiet ausgewiesen und somit ein Drittel aller Flächen naturschutz-
rechtlich als schutzwürdig anerkannt (s. Ziffer 1.5.4.).

 „Der unermesslich reichen, stets sich erneuernden Natur
      gegenüber wird der Mensch, soweit er auch in der
 wissenschaftlichen Erkenntnis fortgeschritten sein mag,
  immer das sich wundernde Kind bleiben und muss sich
        stets auf neue Überraschungen gefasst machen.“

                                                  Max Planck

                                                                                                          5
Naturschutzbericht Lahn-Dill-Kreis 2017-2018
Arbeitsbereiche der
                  unteren Naturschutzbehörde
                             Beratungen
                      der Bürger 10 %

                                                                         Eingriffs-
                                                                          genehmigungen 30 %

    Rechtswidrig-
     keiten 20 %

                                                                              Grünland-
                                                                             umbruch 5 %

          Ökokonto 15 %

                                                         Arten- und
                                                   Biotopschutz 20 %

                                                                                   Kernaufgaben der UNB

Fachverwaltung im LDK

Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde

Der Lahn-Dill-Kreis kennt die Herausforderungen für einen nachhaltigen Natur- und Landschaftsschutz. Die
Erfüllung der Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde gewährleisten 7 Mitarbeiter/-innen. Die Aufgaben
sind im Geschäftsverteilungsplan klar definiert.

Im Zentrum der fachlichen Naturschutzarbeit steht neben Pflichtaufgaben, wie z.B. die Beurteilung von Ein-
griffen und die Bekämpfung der illegalen Außenbereichsbebauungen, immer stärker der nachhaltige Schutz
von Natur, Landschaft und Artenvielfalt.

Das Bundesnaturschutzgesetz mit dem Hessischen Ausführungsgesetz bildet die Basis für die Aufgaben der
unteren Naturschutzbehörde. Daneben sind aber auch den vielen Vorschriften auf Bundes- und EU-Ebene
Rechnung zu tragen.

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Naturschutzbericht Lahn-Dill-Kreis 2017-2018
Das Diagramm spiegelt einen Teil der Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde wider und betrachtet die
Kerntätigkeiten als Zulassungs- und Ordnungsbehörde.

Die Bekämpfung der illegalen Außenbereichsbebauungen gehört zum Arbeitsfeld der unteren Naturschutz-
behörde1. Gründe und Ursachen für das ordnungsrechtliche Einschreiten sind sehr unterschiedlich und in-
dividuell. Grundsätzlich steht bei der Betrachtung der Fälle der gesetzliche Auftrag im Vordergrund. Natur-
schutzrechtliche Genehmigungen bzw. arten- und biotopschutzrechtliche Zulassungen sowie Beratungen
der Bürger in naturschutzrechtlichen Belangen sind ebenso ein elementarer Bestandteil der täglichen Arbeit.
Die im Rahmen der Zulassungen oder Bebauungspläne gebotenen Kompensationsmaßnahmen erfordern
eine langfristige Kontrolle und Überwachung der unteren Naturschutzbehörde.

Nicht zuletzt belegen weitergehende Kontrollen, dass in einem nicht unerheblichen Umfang Kompensati-
onsmaßnahmen gar nicht oder nur teilweise umgesetzt werden. Nur ein gezieltes Qualitätsmanagement
kann dafür sorgen, dass die Kontrollen der Maßnahmen sachgerecht durchgeführt werden. Die untere
Naturschutzbehörde erarbeitet zurzeit einen Maßnahmenplan, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.

Des Weiteren liegt die Zuständigkeit für Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile in Hessen
ebenfalls bei der unteren Naturschutzbehörde.

Im Lahn-Dill-Kreis sind 128 Naturdenkmale (39 flächige Naturdenkmale und Geotope und 89 Bäume oder
Baumgruppen) ausgewiesen und somit unter einen besonderen Schutz gestellt (s. Kapitel 3).

1.3. Naturschutzbeirat des Lahn-Dill-Kreises

Der unteren Naturschutzbehörde steht nach § 22 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnatur-
schutzgesetz (HAGBNatSchG) ein Naturschutzbeirat in grundsätzlichen Angelegenheiten des Naturschutzes
beratend zur Seite.

Er setzt sich aus 8 Vertreterinnen und Vertretern der bundesweit anerkannten Naturschutzverbände, einem
Vertreter des Bauernverbandes sowie 5 Vertretern politischer Parteien des Lahn-Dill-Kreises. Komplettiert
wird der Naturschutzbeirat vom Naturschutzbeauftragten des Lahn-Dill-Kreises.

Es hat sich bewährt, den Naturschutzbeirat bei allen wichtigen Planungen und Entscheidungen, die den
Natur- und Landschaftsschutz im Lahn-Dill-Kreis betreffen, teilhaben zu lassen. Der Lahn-Dill-Kreis profitiert
nachhaltig von den speziellen Sach- und Ortskenntnissen der Mitglieder des Naturschutzbeirates. Der Natur-
schutzbeirat trifft sich in regelmäßigen Abständen. Es finden durchschnittlich drei Sitzungen im Jahr statt.

1
    Stadt Wetzlar ist eine Sonderstatusstadt – eigene Zuständigkeit des Magistrates der Stadt Wetzlar

                                                                                                            7
Naturschutzbericht Lahn-Dill-Kreis 2017-2018
1.4. Naturschutzverbände, -vereine und -gruppen (siehe Kapitel 11)

Das behördliche Engagement des Lahn-Dill-Kreises zur Sicherung der biologischen Vielfalt wird aktiv und
ehrenamtlich von zahlreichen Naturschutzverbänden und -vereinen unterstützt.

Die Naturschutzarbeit gewinnt durch eine effektive Öffentlichkeitsarbeit maßgeblich an Bedeutung. Öffent-
lichkeitswirksame Aktionen zur Landschaftspflege oder zum Artenschutz wecken das Interesse an diesen
Themen.

1.5. Naturschutzprogramme

Die Umsetzung der Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Hessen stellt allge-
mein eine große Herausforderung dar. Gemeinsame Anstrengungen aller Akteure können einen wichtigen,
nachhaltigen Beitrag leisten. Hierzu ist es immens wichtig, dass die zielgerichteten Maßnahmen finanziell
unterschützt werden. Das Land Hessen bietet eine Reihe von unterschiedlichen Fördermöglichkeiten an.
Informationen können beim Hessischen Umweltministerium abgerufen werden:

https://biologischevielfalt.hessen.de/de/uebersicht-foerderungen.html

Auch der Lahn-Dill-Kreis unterstützt individuell Projekte einzelner Personen oder Verbände und Vereine. Im
Vorfeld der Projekte beschäftigt sich die untere Naturschutzbehörde fachlich mit dem Konzept und prüft
die Höhe der Förderung.

Fördermöglichkeiten zur Erhaltung
und Entwicklung der biologischen
Vielfalt im Land Hessen
                                             KF

                                                                     LM
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                                                                   HA
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                                                            0
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                                                            n

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                                            GA

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Naturschutzbericht Lahn-Dill-Kreis 2017-2018
1.6. Schutzgebiete

Im Lahn-Dill-Kreis befinden sich unterschiedliche Gebiete mit dauerhaft rechtlicher Bindung zugunsten des
Naturschutzes: Naturpark, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete sowie Natura 2000-Gebiete.

1.6.1. Naturpark

Naturparks bewahren und entwickeln Kulturlandschaften und dienen der Erholung von Mensch und Natur.
Ihr Ziel ist es, die wirtschaftliche Nutzung und den Tourismus mit einem funktionierenden Naturschutz in
Einklang zu bringen. Den sogenannten Großschutzgebietskategorien entspricht im Lahn-Dill-Kreis nur der
„Naturpark Lahn-Dill-Bergland“.

Ein enges Netz naturnaher Bäche, tief eingeschnittene Kerbtäler, große Reliefunterschiede und stark wech-
selnde geologische Untergründe prägen den Naturraum des Lahn-Dill-Berglandes. Sie bilden den Lebensraum
für eine sehr vielgestaltige Vegetation mit seltenen Pflanzen und eine außerordentliche Vielfalt an Tierarten.

1.6.2. Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete gehören zu den am strengsten geschützten Gebieten. Ihre Zerstörung oder Verände-
rung ist grundsätzlich untersagt, was einen besonderen Schutz von Lebensräumen und den darin wildle-
benden Pflanzen- und Tierarten gewährleistet. Die Nutzung von Naturschutzgebieten ist nur dann erlaubt,
wenn sie dem Schutzziel nicht entgegensteht.

Naturschutzgebiete werden nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz ausgewiesen. Der Gesetzgeber schützt
Existenzbereiche gefährdeter Pflanzen- und Tierarten sowie Biotope vor negativen Entwicklungen, da sie
nicht nur wissenschaftlich bedeutsam sind, sondern neben der biologischen Bereicherung auch ein reizvolles
Landschaftsbild bieten.

Nachfolgend werden vier Naturschutzgebiete des Lahn-Dill-Kreises angesprochen. Die Darstellungen bieten
einen Querschnitt unserer 41 ausgewiesenen Naturschutzgebiete.

                                                                                                                 9
Naturschutzbericht Lahn-Dill-Kreis 2017-2018
Aartalsee bei Mudersbach

Naturschutzgebiet „Aartalsee bei Mudersbach“

Das Naturschutzgebiet „Aartalsee bei Mudersbach“ zählt hessenweit zu den bedeutendsten Lebensstätten
für Vögel, die an Gewässer und Grünland gebunden sind. Bedeutend ist das Gebiet, da seit der Ausweisung
über 240 Vogelarten beobachtet werden konnten. Neben zahlreichen Wasservögeln leben auch seltene
Wiesenbrüter in diesem Gebiet.
                                                                                                          © Gemeinde Hohenahr Dez. 2018

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Naturschutzgebiet „Wildweiberhäuschen“ in Haiger-Langenaubach

              Das Naturschutzgebiet „Wildweiberhäuschen“ in Haiger-Langenaubach ist eines der ältesten Naturschutz-
              gebiete Hessens und wurde bereits 1927 ausgewiesen. Namensgeber ist der 30 Meter hohe Kalkfelsen
              „Wildweiberhäuschen“. Das Gebiet bietet eine Lebensgrundlage für seltene Tiere und Pflanzen.

                                                                                                 Wildweiberhäuschen
© B. Clever

                                                                                                                  11
Amdorfer Viehweide

Naturschutzgebiet „Amdorfer Viehweide“

Ein großer Anteil des gesamten Artenbestandes heimischer Pflanzen hat ihren Verbreitungsschwerpunkt
im Grünland. Extensiv genutzte Grünlandflächen sind am artenreichsten. Mit der zunehmenden Nutzungs-
intensivität seit der Mitte des letzten Jahrhunderts ist eine Verarmung der Arten auf diesen Flächen zu
verzeichnen. Viele Arten sind bereits verschwunden oder gefährdet. Die Einsicht, dass Düngung, starke
Beweidung und Entwässerung der Flächen zu diesem Rückgang der Arten geführt hat, gab Anlass zu einem
Umdenken. Pflegekonzepte und Förderprogramme bringen die Vielfalt, z.B. auf der Amdorfer Viehweide
zurück.
                                                                                                          © B. Clever

12
Wacholderheide bei Ahrdt

              Naturschutzgebiet „Wacholderweide Ahrdt“

              Wacholderheiden sind schützenswerte Lebensräume. Sie entstanden in Folge bäuerlicher Landnutzung und
              genießen als Dokument historischer Wirtschaftsform einen hohen Stellenwert. Die Erhaltung und Entwick-
              lung der Flächen werden unter anderem durch eine Beweidung mit Schafen erzielt.

              Unterbleibt die Pflege der Heiden, verbuschen die Flächen und das Naturdenkmal verschwindet.

              Der seit Jahren in unseren Breitengraden heimisch gewordene Wacholderborkenkäfer verbreitet sich nun-
              mehr auch im Lahn-Dill-Kreis. Die rasche Vermehrung der 1,5 bis 2,4 Millimeter langen und gelblich be-
              haarten Käfer wird durch den Klimawandel vorangetrieben. Kostenintensive Maßnahmen zur Rettung der
              Wacholderheiden müssen zeitnah mit den zuständigen Behörden abgesprochen werden.
© B. Clever

                                                                                                                     13
1.6.3. Landschaftsschutzgebiete (LSG)

Landschaftsschutzgebiete dienen der Erhaltung und Entwicklung der Natur. Sie sollen Beeinträchtigungen
des Naturhaushalts beseitigen und deren Leistungs- und Funktionsfähigkeit wiederherstellen. Die Schutzvor-
schriften sind jedoch weniger streng als in Naturschutzgebieten.

Das einzige LSG im Lahn-Dill-Kreis ist das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Lahn-Dill“ (Verordnung
vom 06.12.1996). Die Auenlandschaft der Lahn und ihrer Nebenflüsse ist von besonderer Bedeutung für den
Naturhaushalt. Unter Berücksichtigung dieser Tallagen als seit alters her bevorzugte Siedlungs- und Wirt-
schaftsstandorte, soll die Verordnung ein Miteinander unterschiedlicher Schutz- und Nutzungsansprüche er-
möglichen. Die Verordnung schützt daher vorrangig die unbebaute Auenlandschaft, lässt jedoch im Rahmen
verbindlicher Planungen Siedlungs-, Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitentwicklung zu. Schwerpunkt der Land-
schaftsschutzverordnung „Auenverbund Lahn-Dill“ ist die Unterschutzstellung klar definierter Bereiche. Das
Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich über die Landkreise Gießen, Lahn-Dill und Limburg-Weilburg.

Die Auenbereiche stehen wegen ihrer einzigartigen Flora und Fauna unter Schutz und sollen für künftige
Generationen erhalten werden. Es ist wichtig, noch intakte Auenbereiche in ihrer Funktionsfähigkeit zu über-
wachen und zu sichern. Die Verordnung schreibt die Genehmigungspflicht unter anderem für alle baulichen
Anlagen, Wiesenumbrüche, Entwässerungsmaßnahmen und den Einsatz von Totalherbiziden vor. Die untere
Naturschutzbehörde als Genehmigungsbehörde sorgt somit für die Erhaltung wertvoller Flächen.

1.6.4. NATURA2000-Gebiete

NATURA2000 ist das zusammenhängende Netz europäischer Schutzgebiete. Grundlage dieses Netzwerkes
ist die vom 21.5.1992 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossene FFH-Richtlinie. Die Fau-
na-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Diese hat

                                                                                                                 © B. Clever

Dillaue

14
zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebens-
räume und die europaweite Vernetzung die-
                                                                            Natura 2000 Gebiete
ser Lebensräume zu sichern und zu schützen.                                 Gesamtfläche 336 km2
NATURA2000 schließt auch Gebiete ein, die
nach der Vogelschutzrichtlinie von 1979 zu
                                                             km2
schützen sind. Beide Richtlinien bezwecken
den Erhalt der biologischen Vielfalt durch
                                                             250
Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter
Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten.                     200
FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind verbindlich
umzusetzendes EU-Recht. Das Ziel der Richt-                  150
linie ist der Erhalt der biologischen Vielfalt
auf europäischer Ebene. Durch die Richtlinie                 100
ist dazu die Bewahrung bzw. Wiederherstel-
lung eines günstigen Erhaltungszustandes der                  50
natürlichen Lebensräume und wildlebenden
Tier- und Pflanzenarten durch den Aufbau ei-                    0
                                                                             FFH-Gebiete                     VSG-Gebiete
nes kohärenten Netzes von Gebieten gemein-
                                                                                                                            Natura 2000-Gebiete im LDK
schaftlicher Bedeutung in Europa vorgegeben.

    Fläche der NATURA2000-Gebiete in den Kreisen
                                       Gebietsfläche   Natura 2000 Gebiete gesamt      FFH-Gebiete              Vogelschutz-Gebiete
                                                 ha                   ha       %              ha       %                   ha          %

Darmstadt                                    12.232                 2.935    24,0           2.505    20,5               659           5,4
Frankfurt a.M.                               24.841                 1.286     5,2           1.239       5                  47         0,2
Hochtaunuskreis                              48.190                 1.595     3,3           1.595     3,3                   0          0,0
Kassel                                       10.675                 2.230    20,9           1.981    18,6               287            2,7
Lahn-Dill-Kreis                             106.617              33.612      31,5          14.056    13,,2           23.053           21,6
Landkreis Bergstraße                         71.936              17.478      24,3          10.978    15,3            10.440       14,5
Landkreis Darmstadt-Dieburg                  65.836                 9.095    13,8           4.685      7,1             5.331           8,1
Landkreis Fulda                             138.060              39.214      28,4          12.741     9,2            36.230       26,2
Landkreis Gießen                             85.457             16.645       19,5          11.544    13,5             13.393          15,7
Landkreis Groß-Gerau                         45.305              15.148      33,4           7.189    15,9            14.083           31,1
Landkreis Hersfeld-Rotenburg                109.772              13.102       11,9          7.625     6,9              7.255           6,6
Landkreis Kassel                            129.329              11.495       8,9          10.887     8,4              1.040          0,8
Landkreis Limburg-Weilburg                   73.845                 5.638      7,6          4.757     6,4              1.008           1,4
Landkreis Marburg-Biedenkopf                126.249             24.443       19,4          13.926      11             15.562      12,3
Landkreis Offenbach                          35.606                 5.358    15,0           1.173     3,3              4.319          12,1
Landkreis Waldeck-Frankenberg              184.885               58.121      31,4          16.716       9            54.673       29,6
Main-Kinzig-Kreis                           139.718             16.820       12,0           7.734      55              9.942           7,1
Main-Taunus-Kreis                            22.249                 1.372     6,2           1.357     6,1                  15          0,1
Odenwaldkreis                                62.380              10.259      16,4           1.677     2,7              8.942      14,3
Offenbach am Main                             4.483                   36      0,8              0        0                  36         0,8
Rheingau-Taunus-Kreis                        81.145             10.360       12,8           9.238    11,4              1.939           2,4
Schwalm-Eder-Kreis                          153.903             35.869       29,3           7.036     4,6             34.158      22,2
Vogelsbergkreis                             145.880             54.496       37,4          14.191     9,7             49.979      34,3
Werra-Meißner-Kreis                         102.474             36.095       35,2          32.988    32,2              6.629           6,5
Wetteraukreis                               110.079              13.912      12,6           7.140     6,5             11.271      10,2
Wiesbaden                                    20.389                 4.152    20,4           3.921    19,2               457            2,2
                              Hessen      2.111.806            440.990       20,9      208.994        9,9           310.899       14,7

Innerhalb von Hessen weist der Lahn-Dill-Kreis mit 31,5 % den viertgrößten Anteil an Natura 2000-Flächen aus.
                                                                                                                                       15
16
2. Biodiversität und Artenschutz

                         2.1. Verantwortungsarten im LDK

                         Das Land Hessen hat sich mit der Hessischen Biodiversitätsstrategie zum Ziel ge-
                         macht, die biologische Vielfalt des Landes zu erhalten und zu fördern (weitere
                         Informationen zur Hessischen Biodiversitätsstrategie unter: https://biologischeviel-
                         falt.hessen.de). Dazu hat das Land Ziele formuliert, welche die Biodiversität in Hes-
                         sen erhalten sollen. Unter anderem wurde eine Liste mit Tier- und Pflanzenarten
                         erstellt, die in Hessen ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die das Land
                                                                                                                 Braunkehlchen in
                         eine besondere Verantwortung hat.                                                       Ehringshausen-Niederlemp

                         Der Lahn-Dill-Kreis bietet mit seiner vielfältigen Biotopausstattung Lebensraum für viele seltene und ge-
                         schützte Tier- und Pflanzenarten und ist somit für 46 besondere Arten verantwortlich. Darunter fallen 25
                         Pflanzenarten und 21 Tierarten.

                         Zu den besonderen Verantwortungsarten zählt u.a. das Braunkehlchen, für welches das Amt für ländlichen
                         Raum in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde des Lahn-Dill-Kreises, dem Regierungsprä-
                         sidium Gießen sowie den Naturschutzverband „HGON“ und der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen,
                         Rheinland-Pfalz und Saarland ein gesondertes Artenhilfsprojekt auf die Beine gestellt hat (mehr Informatio-
                         nen dazu unter Kap. 10.9. sowie Kap. 11.7. und 11.11.).

                         Weitere Verantwortungsarten sind der Feldenzian und die Arnika. Die Landschaftspflegevereinigung des
                         Lahn-Dill-Kreises (LPV Lahn-Dill e.V.) hat in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde des
                         Kreises ein Projekt initiiert, um diese seltenen Pflanzen nachzuzüchten und an ausgewählten, ehemaligen
                         Wuchsorten wieder auszusetzen.

                         Eine vollständige Liste der Verantwortungsarten mit Steckbrief findet sich im Anhang des Berichtes.
Fotos: © Helmut Weller

                         Arnika in Sinn-Fleisbach

                                                                                                                                   17
Streuobstwiesen in
Dillenburg-Manderbach

2.2. Streuobstwiesen

Die Streuobstwiesen zählen in Hessen zu den gesetzlichen geschützten Biotopen. Ihr Schutzstatus ergibt sich
aus § 13 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG). Streuobst-
wiesen gehören zu den vom Menschen geschaffenen Kulturbiotopen und zeichnen sich durch hochstämmi-
ge Obstbäume mit einer extensiven Grünlandbewirtschaftung aus. Der gesetzlich gesicherte Biotopschutz
ergibt sich aus der Artenvielfalt eines Biotops. Die Bäume bieten Lebensraum für viele Vogelarten und kleine
Säugetiere. Die extensiven Wiesen sind Lebensraum für viele Pflanzen, Insekten und Reptilien.

Heute ist jedoch von diesen so wichtigen Hochstammkulturen nur noch ein Bruchteil erhalten. Trotzdem
prägen Streuobstbestände, vor allem während der Blütezeit, weiterhin das Landschaftsbild. Im letzten Jahr
wurde von der unteren Naturschutzbehörde eine Masterarbeit der Justus-Liebig-Universität Gießen betreut,
die sich mit dem Pflegezustand ausgewählter Streuobstwiesen im Lahn-Dill-Kreis befasst und Handlungs-
empfehlungen formuliert hat (Autorin: Rina Ademi). Ab 2019 plant die Landschaftspflegevereinigung (LPV)
                                                                                                               © B. Clever

Lahn-Dill e.V. verschiedene Streuobstprojekte im Lahn-Dill-Kreis, um den Status der Bestände weiter zu
erfassen und Kommunen sowie interessierte Bürger für den Erhalt dieser speziellen Biotope zu begeistern.
18
3. Naturdenkmale

Naturdenkmale sind ein wichtiger Bestandteil des Naturraumes. Sie prägen das Bild der Landschaft sowohl
im urbanen als auch im ländlichen Raum. Sie müssen als kulturhistorische Landschaftsbestandteile erhalten
werden. Die Unterschutzstellung bedeutet für den Lahn-Dill-Kreis eine immerwährende Kontrolle und Pflege.

Es ist zu erwarten, dass sich durch den Klimawandel in den kommenden Jahrzehnten auch die Lebensbedin-
gungen unserer Naturdenkmale verändern werden. Extreme Wetterlagen sorgten schon in den vergangenen
Jahren für intensivere Pflegemaßnahmen, hervorgerufen zum Beispiel durch Abbrüche von Ästen. Betroffen
sind vor allem die alten landschaftsprägenden Bäume. Bedrohlich können sich zukünftig die steigenden Tem-
peraturen und die Zunahme von Stürmen auf unsere Naturschätze auswirken. Für die notwendigen baum-
chirurgischen Maßnahmen wird der Lahn-Dill-Kreis zukünftig mehr finanzielle Mittel bereitstellen müssen.
Unabwendbar sind Entscheidungen bei den Bäumen, die aufgrund ihres Schadenszustandes nicht mehr
standsicher sind und durch weitere Sicherungsmaßnahmen auch nicht mehr geschützt werden können. Im
Jahr 2017 mussten bei 11 und im Jahr 2018 bei 4 Naturdenkmalen der Schutzstatus aufgehoben werden.
Ursachen hierfür waren das Absterben der Bäume, Blitzeinschläge oder ein massiver Pilzbefall. Der Erhalt
der Bäume war nicht mehr möglich.

                                Naturdenkmale
                               im Lahn-Dill-Kreis

       90

       80

       70

       60

       50

       40

       30

       20

       10

        0
                     ND flächig                     ND Bäume

                                                                                                      19
Naturdenkmal – Schneitelbaumbestand
in Dillenburg-Nanzenbach

Im Lahn-Dill-Kreis sind 128 Naturdenkmale ausgewiesen. Hierbei handelt es sich meist um Einzelbäume oder
Baumgruppen, die aufgrund ihres Alters oder Schönheit, aber auch historischen Bezugs zum Naturdenkmal
erklärt wurden. Vor allem sind es alte Eichen, Buchen und Linden, die schon allein durch ihre imposante Er-
scheinung besonders beeindrucken. Von den 128 Naturdenkmalen sind 39 als Biotope, meist aufgelassene
Steinbrüche oder Felsformationen, aber auch Heideflächen ausgewiesen. Der Lahn-Dill-Kreis ist geologisch
besonders vielfältig. Die Aufschlüsse oder Felsgruppen bieten wichtige Einblicke in die Erdgeschichte. Vor
allem Kalk, Diabas, Basalt und Schieferton wurden für wirtschaftliche Zwecke abgebaut. Eine Besonderheit
sind Härtlinge aus Eisenkiesel, die der Verwitterung widerstanden haben. Regelmäßiger Pflege bedürfen
die meist mit Wacholder bestandenen Heideflächen. Sie waren im Kreisgebiet einst sehr verbreitet und
typisch für die sonst wenig ertragreichen Mittelgebirgslagen. Die jährlichen Pflegemaßnahmen umfassen
Entbuschungsarbeiten sowie Beweidung durch Schaf- oder Ziegenherden. Für jede dieser als Naturdenkmal
ausgewiesenen Heideflächen existiert ein Pflegeplan, auf dessen Grundlage Verträge mit Schäfern oder
örtlichen Naturschutzvereinen abgeschlossen wurden. Auch 2016/2017 wurden alle 10 Wacholderheiden
                                                                                                              © Tebartz

von störendem Bewuchs befreit und als Relikt historischer Landnutzung erhalten. Mit der Ausweisung ei-
nes Naturdenkmales fällt dem Lahn-Dill-Kreis die Verkehrssicherungspflicht zu. Dies ist insbesondere bei
20
Naturdenkmal – Schneitelbaumbestand
                                                                               in Dillenburg-Nanzenbach

Einzelbäumen in unmittelbarer Nähe zu Wanderwegen, Straßen oder Siedlungsbereichen von Bedeutung.
Bei Bäumen im Wald oder ehemaligen Steinbrüchen muss mit den üblichen Gefahren gerechnet werden.
Besondere Maßnahmen sind in offensichtlich bekanntgewordenen Gefahrsituationen einzuleiten. Eine be-
sondere Verkehrssicherungspflicht besteht ansonsten nicht. Um Risiken zu vermeiden, wurden auch 2017
und 2018 wiederkehrend alle Bäume einer visuellen Prüfung unterzogen. Hierbei wurden 89 Bäume vor Ort
auf Faulstellen oder Totholz überprüft. Für 2019 wurde im Naturschutzbeirat die Ausweisung von 4 neuen
Naturdenkmalen, darunter ein flächiges Naturdenkmal, beschlossen.

Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB)

Außergewöhnliche Gehölzbestände sind Elemente der offenen Landschaft. Hecken, Büsche oder Bäume
prägen das Landschaftsbild. Diese Landschaftselemente nehmen eine wichtige Rolle in der Natur und im
Landschaftsbild ein. Unter der Obhut der unteren Naturschutzbehörde werden der Fortbestand und die
                                                                                                    21
Pflege gesichert. Die Wirkungen auf den Naturhaushalt sind wertvoll. Sie besitzen ein eigenes Kleinklima.
Sie filtern die Luft und sorgen für eine dichte Durchwurzelung des Bodens. Im Inneren bieten sie geeignete
Wohnstätten für zahlreiche Tiere.

Im Lahn-Dill-Kreis ist mit der ehemaligen „Kanonenbahn“ in der Gemeinde Lahnau nur ein Geschützter
Landschaftsbestandteil per Verordnung mit Datum vom 08.02.2010 ausgewiesen worden. Hierbei han-
delt es sich um die ehemalige Bahntrasse mit ihrem Schotterkörper, den Gehölzen (trockenen Gebüschen,
Einzelbäumen, Baumgruppen, Feldgehölzen) und Hohlwegen im Bereich der Gemeinde Lahnau mit einer
Gesamtgröße von 12,86 ha und einer Länge von 4,6 km.

4. GENAU Umwelt-Lotterie
    Projekte 2017–2018 im LDK

„Von der hessischen Umweltlotterie „GENAU“ – Gemeinsam für Natur und Umwelt – profitieren nicht
nur einzelne Gewinner, sondern auch ganze Landkreise und viele kleine und große Umweltprojekte. Denn
GENAU unterstützt mit den Erlösen Naturschutz- und Umweltprojekte bei uns in Hessen. Machen Sie mit und
verfolgen Sie die spannenden Umweltprojekte hier in Ihrer Region“ (Quelle: https://www.genau-lotto.de).

Im Lahn-Dill-Kreis konnten sich zwischen 2016 und 2018 4 „GENAU“-Umweltlotteriegewinner jeweils über
einen Gewinn von 5.000,00 Euro freuen:

                                                                                „Alter Erdbacher Steinbruch“
                                                                                      in Breitscheid-Erdbach

                                                                                                               © A. Schäfer

22
• Streuobstwiesen (Projektträger: NABU Odersberg)
                                   • Reptilien und Amphibienbiotop Uckersdorf
                                    (Projektträger: Wilhelm-von-Oranien-Schule Dillenburg)
                                   • Die Obstwiese – Lebensraum für Fauna und Flora, wichtig für den Menschen (Projektträger:
                                    Naturschutzring Ehringshausen e.V.)
                                   • Steinige Paradiese (Projektträger: Lahn-Dill-Kreis)

                    Der Lahn-Dill-Kreis hat eine geologisch sehr vielfältige Struktur. Die verschiedenen Gesteine treten häufig an
                    ehemaligen Steinbruchwänden zutage. Diese Geotope sind oft verbuscht bzw. zugewachsen. Ziel ist somit
                    die Schaffung offener Felsstrukturen als Habitat für besondere Vögel und Reptilien. Im Sommer 2018 wurde
                    der Lahn-Dill-Kreis als Gewinner der Umweltlotterie mit 5.000 Euro für das Projekt „Steinige Paradiese“
                    ausgewählt. Die Umsetzung der Maßnahme fand im Februar 2019 statt. Auf dem Foto (Seite 22) ist das
                    entbuschte Biotop erkennbar.

                    5. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

                    Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es, die Men-
                    schen im Lahn-Dill-Kreis nicht nur über die
                    Tätigkeiten der unteren Naturschutzbehörde
                    zu informieren, sondern auch für die Thema-                                                                                             Natur und Landschaft
                    tik des Naturschutzes zu sensibilisieren. Die                                                                                           im Lahn-Dill-Kreis
                                                                                      NAT U R U N D L A N D S C H A F T I M L A H N - D I L L - K R E I S

              D
                    untere   Naturschutzbehörde verfügt über ein
                     er Lahn-Dill-Kreis ist überaus reich an interessan-
                                                                                                                                                                Eine Entdeckungsreise
                    umfangreiches       Repertoire
                     ten Landschaftsformen              anBiotopen
                                           und wertvollen   eigenen Flyern                                                                                      zu den Schönheiten der Region
                      und Teil des Geoparks Westerwald-Lahn-Taunus.
                    sowie Informations- und Bildungsmaterial.
              Gerade die Lage in den Ausläufern unterschiedlich ausge-
              prägterKostenlose       Folder
                      Mittelgebirge, die        stehen
                                         durch die Flusstälerunter  anderem
                                                              von Lahn          zu
              und Dill begrenzt werden, macht den landschaftlichen Reiz
                    den Themen „Naturschutzgebiet Aartalsee“,
              dieser Region aus.

                    „Biologische
              Die Vielfalt              Vielfalt
                           an sehenswerten        – der
                                           Geotopen, Artenreiche
                                                        hohe Anteil         Lebens-
              herrlicher Laubwälder, seltene Grünlandarten und sowohl
                    räume im Lahn-Dill-Kreis“ oder „Breitband
              kulturhistorisch, geologisch, als auch ökologisch bedeutsa-
                    und Biotopschutz“
              me Landschaftselemente machen Lustzur   Verfügung.
                                                 auf Entdeckung. Aber
              Natur und Landschaft benötigen auch unseren Schutz. So
              soll dieses Buch nicht nur neugierig machen, sondern auch
                    Auf der Internetseite des Lahn-Dill-Kreises
              über Entstehungsgeschichte und Wert der Landschaft und
                     werden
              ihrer Elemente      regelmäßig
                             informieren           Veranstaltungshinweise
                                         – denn schützen kann man nur,
              was man auch kennt.
                    anerkannter Verbände und Vereine zu un-
                    terschiedlichen Naturschutzthemen veröf-
                    fentlicht.

                    Anlassbezogene Pressemitteilungen infor-
                    mieren die Bürgerinnen und Bürger und
                    stellen eine interessante Serviceleistung dar.

                    Besonders hervorzuheben ist, dass der Lahn-Dill-Kreis im Sommer 2018 die dritte Auflage des Buches „Na-
© B. Clever

                    tur und Landschaft im Lahn-Dill-Kreis – Eine Entdeckungsreise zu den Schönheiten der Region“ veröffent-
                    licht hat.

                                                                                                                                                                                                23
6. Naturschutzpreise im Lahn-Dill-Kreis

Naturschutz erschöpft sich nicht in der Umsetzung von Naturschutzgesetzen durch behördliche Überwa-
chungsmaßnahmen. Ohne die ehrenamtliche Tätigkeit von engagierten Privatpersonen, Schulen, Kindergär-
ten, Naturschutzvereinen sowie Verbänden sind nachhaltige Erfolge nicht möglich. Landschaftspflegerische
Arbeiten, die Anlage von Biotopen, Jugendarbeit, der Schutz von seltenen Tier- und Pflanzenarten – all diese
Tätigkeiten können vor Ort nur durch ehrenamtliches Engagement geleistet werden. Für besonders hervorzu-
hebende Verdienste um den Naturschutz und die Landschaftspflege verleiht der Lahn-Dill-Kreis jährlich den
Naturschutzpreis.

Hier ein Überblick der Preisträger der letzten Jahre.

 Jahr                                   Preisträger
 2011                                 • NABU Ortsgruppe Herborn-Hörbach
                                      • Natur- und Vogelschutzverein Biskirchen
                                      • Schafzucht Schmale, Hohenahr
                                      • Wilhelm-von Oranien-Schule
                                      • Johannes-Gutenberg-Schule, Ehringshausen
                                      • Herr Ingo Dorsten
 2012                                 • Herr Friedrich Wilhelm Georg
 2013                                 • NABU Sechshelden
                                      • Waldkindergarten Ehringshausen
                                      • Redaktionsteam der vogelkundlichen Berichte
 2014                                 • Herr Horst Ryba
                                      • Carl-Kellner-Schule
 2015                                 • Bioland-Sonnenhof Zinke Braunfels
 2016                                 • keine Preisverleihung
 2017                                 • Siegbacher Ziegenhof
 2018                                 • Herr Helmut Weller

24
7. Kompensation

            „Was vom Konto der Natur abgehoben wurde, soll ihm wieder zugeführt werden“. (HMUKLV)

            Im Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass Eingriffe in Natur und Landschaft, also Veränderungen der
            Bodenoberfläche, durch Hochbauten, Abgrabungen oder Aufschüttungen sowie Landschaftsbildbeein-
            trächtigungen auszugleichen sind. Dies muss primär durch ökologische Aufwertung von Flächen geschehen.

            Um hier vergleichbare Werte zu erhalten, werden alle in Hessen vorkommenden Biotope nach dem Punkt-
            wertsystem der Kompensationsverordnung bewertet (Ökopunkte). Auf diese Weise kann eine Eingriffs- und
            Ausgleichsbilanzierung erstellt werden.

            7.1. Ökokonto

            Das Instrument des Ökokontos stellt eine Möglichkeit dar, mögliche Eingriffe in Natur und Landschaft vorab
            auszugleichen. Dazu werden freiwillig aufwertende Maßnahmen durchgeführt, die dann auf einem Öko-
            konto gutgeschrieben werden. So basiert das Ökokonto im Gegensatz zur klassischen Eingriffsregelung
            nicht auf dem Wiedergutmachungsprinzip, sondern auf dem Vorleistungsprinzip.

            Im Lahn-Dill-Kreis besitzen 21 der 22 Kommunen ein Ökokonto. Außerdem verfügen die 4 im Kreisgebiet
            zuständigen Forstämter, zahlreiche Landwirte und einige Organisationen sowie Firmen über Ökokonten, die
            bei der unteren Naturschutzbehörde geführt und verwaltet werden.
© Scharre

                                                                                                                   25
Kompensationsmaßnahme
„Streuobstwiese“

Als Ökokontomaßnahmen können alle die Natur oder das Landschaftsbild aufwertenden Maßnahmen an-
erkannt werden, wie beispielsweise die Entnahme von Fichten am Gewässer zur Förderung von Laubwald
oder Erweiterungen bzw. Ersatzpflanzungen bestehender Streuobstwiesen.

Momentan befinden sich insgesamt mehr als 57 Mio. verfügbare Ökopunkte auf diesen Konten im Lahn-
Dill-Kreis, davon 27,5 Mio. auf kommunalen Ökokonten, 26 Mio. bei den Forstämtern und 3,3 Mio. auf
privaten Konten.

Diese Guthaben sind, wie auch Geldkonten in ständigem Fluss. So wurden innerhalb des vergangenen Jah-
res etwa 2,5 Mio. Ökopunkte innerhalb des Kreises neu generiert und rund 0,75 Mio. Punkte für Vorhaben
abgebucht.
                                                                                                         © Scharre

26
7.2. Ersatzgeld

                                                                    In den Fällen, in denen keine Maßnahmen zum Ausgleich ergriffen werden können, kann eine Zahlung von
                                                                    Ersatzgeld erfolgen. Hierbei wird jeder Ökopunkt im Lahn-Dill-Kreis mit 0,40 Euro (seit dem 10.11.2018
                                                                    entspricht jeder Ökopunkt 0,51 Euro) bewertet. Diese Gelder werden von der unteren Naturschutzbehörde
                                                                    eingenommen und können für naturschutzfördernde Maßnahmen im Kreis verwendet werden. Anträge für
                                                                    die Förderung oder die Finanzierung von Projekten können von Kommunen, Behörden, Verbänden bzw.
                                                                    Vereinen oder auch von Privatpersonen gestellt werden. Im Berichtszeitraum 2017/2018 wurden im Lahn-
                                                                    Dill-Kreis mehrere Projekte aus den Mitteln des naturschutzrechtlichen Ersatzgeldes gefördert.

                                                                    Im Jahr 2017 wurden für 4 neue Maßnahmen insgesamt 15.200 Euro zur Verfügung gestellt. In 2018 konn-
                                                                    ten 8 Projekte neu gefördert werden. Hier betrug die Gesamtprojektfinanzierung 52.700 Euro.

                                                                    Im Vordergrund stehen die Erhaltung wertvoller Lebensräume, Wiederansiedlung von Arten und Wie-
                                                                    derherstellung beeinträchtigter oder zerstörter Lebensräume. Ein besonderes Augenmerk
                                                                    wird auf Projektfördermaßnahmen zum Verschluss von ehemaligen Berg-
                                                                    werksstollen zum Schutz der Fledermäuse gelegt. In Hessen unter-
                                                                    scheiden wir 23 Fledermausarten. Eine besondere Ver-
                                                                    antwortung besteht für 13 verschiedene Arten,
                                                                    darunter das „Große Mausohr“ (siehe Liste der
                                                                    Verantwortungsarten im Anhang). Der Lahn-Dill-
                                                                    Kreis fördert Artenschutz durch Lebensraumschutz.
                                                                    Weitere Förderung im Rahmen des Ersatzgeldes sind zum
                                                                    Beispiel die Finanzierung von Schwalbenhäusern und die Wie-
                                                                    derherstellung von Amphibienlaichgewässern.

                                                                                                                                                                     Errichtung eines
                                                                                                                                                                     Schwalbenhauses

                                                                    Fledermaus-Schutz durch
                                                                    Höhlenverschlüsse
Foto Höhlenverschluss: © Scharre; Foto Schwalbenhaus: © B. Clever

                                                                                                                                                                         27
7.3. Kompensation aus der Bauleitplanung

Seit Inkrafttreten des Investitions- und Wohnbauerleichterungsgesetzes 1993 ist die Eingriff-Ausgleichs-
regelung Teil der Bebauungspläne. Mit Beschluss des Bebauungsplanes als kommunale Satzung geht die
Kompensationsverpflichtung auf die Städte und Gemeinden als Planungsträger über. Die Regelung beruht
auf § 1a Baugesetzbuch, wonach bei Aufstellung von Bebauungsplänen auch die Auswirkungen auf Tiere
und Pflanzen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen sind. Dazu sind von den
Städten und Gemeinden Flächen festzulegen, auf denen Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe statt-
finden sollen. Die konkreten Kompensationsmaßnahmen finden sowohl im Umweltbericht als auch in den
textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ihren Niederschlag.

Die Verpflichtung zur Kompensation in der Bauleitplanung beruht rechtlich auf den Vorgaben des Bau-
rechts, hat ihre Begründung jedoch in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Wenn Biotopstrukturen
und Lebensräume für Tiere und Pflanzen beseitigt werden, sind diese „Eingriffe“ auszugleichen. Vorgaben,
in welchem Gebiet oder auf welchem Grundstück die Kompensation stattfinden muss, gibt es seitens der
Naturschutzbehörde nicht.

Um die Maßnahmen umsetzen und auf Dauer erhalten zu können, müssen die Kommunen über die vor-
gesehenen Flächen verfügen. Oft stellte sich in der Vergangenheit heraus, dass eine Vielzahl der satzungs-
gemäß festgelegten und damit verpflichtenden Ausgleichsmaßnahmen überhaupt nicht umgesetzt wurde.

Wiederholt wurden in der Vergangenheit sowohl die Kreisausschüsse als auch die für die Kontrolle kom-
munaler Satzungen zuständigen Kommunalaufsichten vom Umweltministerium und dem zuständigen Re-
gierungspräsidium angehalten, die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen in der Bauleitplanung zu
überprüfen.

Eine stichprobenartige Prüfung aller Städte und Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis in 2014 hat erstmals gezeigt,
dass lediglich 40 % der Ausgleichsverpflichtungen erfüllt wurden.

Dieses Thema wird weiterhin vom Lahn-Dill-Kreis vorangetrieben und im Dialog mit den Kommunen wei-
terbearbeitet. Zwischenzeitlich liegt die Umsetzungsquote schon bei 60 %.Die Kommunen, die der Land-
schaftspflegevereinigung beigetreten sind, können auf die Unterstützung der LPV zurückgreifen.

In den Jahren 2017 und 2018 wurden insgesamt 29 neue Baugebiete im Lahn-Dill-Kreis beschlossen oder
zum Beschluss vorbereitet. Damit ergeben sich entsprechend viele neu festgesetzte aufwertende Kompen-
sationsmaßnahmen oder Belastungen der Ökokonten.

28
8. Renaturierung und Biotopgestaltung an Gewässern

8.1. Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die Wasser-Rahmen-Richtlinie ist eine EU-Vorgabe zur Sicherung der ökologischen Wasserqualität in Euro-
pa. Ziel der WRRL ist die Erreichung bzw. der Erhalt eines guten Zustandes des Grundwassers und der ober-
irdischen Gewässer. Im Vordergrund stehen neben Maßnahmen, die die Struktur der Gewässer verbessern
sollen, auch Maßnahmen, die der Verminderung der stofflichen Belastung dienen. Aktuell befinden wir uns
in der Periode 2015–2021. Die letzte Frist zur Erreichung der Ziele ist der Dezember 2027.

Im Lahn-Dill-Kreis wurden von Seiten des Fachdienstes Wasser- und Bodenschutz (26.2) intensive Gespräche
mit den Maßnahmenträgern geführt und die Maßnahmenumsetzung, einschließlich deren Finanzierung
angestoßen.

Der WRRL-Fördersatz beträgt momentan bis zu 95 %. Es gibt aber auch die Option, unter bestimmten Vor-
aussetzungen eine Investitionsförderung bis zu 100 % zu beantragen und zu erhalten, wenn die WRRL-Maß-
nahme in Verbindung mit einer naturschutzrechtlich ebenfalls erforderlichen Maßnahme steht. Dies trifft
insbesondere für Gewässer mit einer Lage in einem NATURA2000 oder in besonders naturschutzrechtlich
bedeutenden Gebieten zu. Hier greift bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen die Synergiefinanzierung
Natura 2000 + Wasserrahmenrichtlinie.

8.2. Möglichkeiten der Umsetzung

Um die Ziele der WRRL zu erreichen, stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.

8.2.1. Gewässerschauen

Ein Beispiel zur Umsetzung der WRRL-Maßnahmen sind Gewässerschauen.

Unter anderem wurden folgende Gewässerschauen in den Jahren 2017 und 2018 an sieben Gewässern im
Lahn-Dill-Kreis durchgeführt.

Beispiele:

                                                                                                      29
Begehung am Monzenbach, Dillenburg, zur Vor-
  bereitung der geplanten Biotope durch Hessen
  Forst 2017 (Strukturverbesserung, Aufwertung
  Auenbereich)

  Begehung des Amdorfbachs, Herborn, 2017 von
  der Dillmündung bis Höhe Autobahnbrücke zur
  Abstimmung von Unterhaltungsmaßnahmen/
  Gehölzpflege

  Besichtigung einer aufgegebenen Teichanlage
  im Amstelbach, Ehringshausen, 2018, die Hessen
  Forst umgestalten möchte (Durchgängigkeit,
  evtl. Hochwasserschutz)

8.2.2. Gewässerentwicklungsplan (GEP)

Eine weitere Möglichkeit ist die Aufstellung eines Gewässerentwicklungsplans für den gesamten
Maßnahmenraum einer Kommune bzw. den gesamten Gewässerabschnitt. Es ist positiv zu erwähnen, dass
dem Lahn-Dill-Kreis weitgehend für alle WRRL-relevanten Gewässer Konzepte vorliegen, die zur Unterstüt-
zung bei Gewässerschauen und als Vorplanung bei Gewässer-Renaturierung herangezogen werden.

8.2.3. Weitere Maßnahmen an „Nicht-WRRL-Gewässern“

Das Maßnahmenprogramm sieht nur für bestimmte Gewässer in Hessen konkrete Maßnahmen vor. Doch da
früher oder später jedes Gewässer in ein WRRL-Gewässer mündet, ist auch die Umsetzung von Maßnahmen
dort wichtig und teilweise auch förderfähig. Speziell der Mündungsbereich von Fließgewässern nimmt hier
                                                                                                          alle Bilder: © Röder

eine besondere Rolle ein. Aber auch bei den Oberläufen, die für bestimmte Fischarten als Laichgewässer
oder „Kinderstube“ in Frage kommen, ist eine Durchgängigkeit von Bedeutung.

30
8.3. Umsetzungsbeispiele „Renaturierung“

                       8.3.1. „Oase für den Schwarzstorch“ – Stillgewässer am Donsbach

                         Lage: Der Donsbach entspringt zwischen Lan-          Maßnahmen: Der Amdorfbach ist ein WRRL-
                         genaubach und Donsbach und fließt zwischen           Gewässer. Unterhalb der Kläranlage Donsbach
                         Uckersdorf und Burg in den Amdorfbach.               wurden 4 Stillgewässer mit Anschluss an den
                                                                              Donsbach angelegt.

                                                                              WRRL: Liegt im Wasserkörper Amdorfbach
                                                                              (DEHE_258472.1)

                                                                              Förderung: Naturschutzmittel Forst

                       Bilder der Bauphase:

                       Bilder der Abnahme nach Fertigstellung der Arbeiten:
alle Bilder: © Röder

                                                                                                                        31
8.3.2. Lineare Durchgängigkeit unter Beibehaltung der Wiesenbewässerung (Feuchtflächen) im
      Naturschutzgebiet „Brühl bei Erda“

  Lage: Der Brühlsbach entspringt östlich von          Maßnahmen: Es wurde ein Bewässerungswehr
  Hohenahr- Erda und fließt nördlich der Ortslage      zurückgebaut bei gleichzeitiger Sohlanhebung,
  in die „Aar“. Die „Aar“ ist ein WRRL-Gewässer.       damit die angrenzenden Flächen feucht bleiben.
  Die Maßnahme befindet sich im NSG „Brühl bei         Außerdem wurden Aufweitungen und Stillge-
  Erda“.                                               wässer angelegt.

                                                       WRRL: Liegt im Wasserkörper Obere Aar
                                                       (DEHE_25846.3)

                                                       Förderung: Naturschutzmittel

Bilder der Bauphase:

Bilder der Abnahme nach Fertigstellung der Arbeiten:

                                                                                                        alle Bilder: © Röder

32
Nach 2 Jahren Entwicklung im Dezember 2018:

                       Das Regenerieren der Feuchtflächen ist sinnvoll, um die besondere Artenvielfalt des Lebensraumes zu erhal-
                       ten und zu fördern.

                       8.4. Zahlen und Fakten

                       Die Verbesserung und Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen zeigen bereits Erfolge. An verschie-
                       denen Gewässern im Lahn-Dill-Kreis wurden bereits Maßnahmen auf einer Länge von 14 Kilometern
                       umgesetzt. Weitere 15 Kilometer werden nach laufenden Genehmigungsverfahren bzw. nach den Um-
                       setzungsplanungen hinzukommen.

                       Gute Voraussetzungen für die Durchgängigkeit der Fließgewässer sind die 14 bereits umgesetzten Maßnah-
                       men an den Querbauwerken. Über 20 weitere Querbauwerke werden mittelfristig so gestaltet, dass eine
                       lineare Passierbarkeit für die Fischfauna erreicht wird.
alle Bilder: © Röder

                                                                                                                              33
8.5. Punktquellen und Kläranlagen

Das derzeit gültige Maßnahmenprogramm stellt fest, dass die stoffliche Belastung der Fließgewässer vor-
nehmlich seine Ursache in den Abwassereinleitungen aus kommunalen und industriellen Kläranlagen (z.B.
Phosphor, Quecksilber, Zink, Kupfer), in weiteren industriellen Direkteinleitungen (z.B. Salzabwasser) sowie
in weiteren diffusen Einträgen (Stickstoff, Phosphor) findet.

Bereits im ersten Maßnahmenprogramm 2009–2015 waren von den kommunalen Kläranlagen Maßnahmen
zur weiteren Verminderung der Abwasserbelastung durch Phosphor zu prüfen und ggf. durchzuführen. Die
Auswertung des ersten Bewirtschaftungszyklus hat jedoch gezeigt, dass weitere Maßnahmen zur Phosphor-
reduzierung an kommunalen Kläranlagen erforderlich sind. Daher enthält das Maßnahmenprogramm des
zweiten Bewirtschaftungszyklus konkrete Vorgaben, welche Überwachungswerte von den kommunalen
Kläranlagen zukünftig in Bezug auf den Parameter „Phosphor“ einzuhalten sind. Oftmals sind zum Erreichen
dieser neuen Überwachungswerte technische Verbesserungsmaßnahmen an den Kläranlagen erforderlich.

Im Lahn-Dill-Kreis wurden bis Ende 2018 insgesamt 29 kommunale Kläranlagen betrieben. Die untere Was-
serbehörde des Lahn-Dill-Kreises ist für 23 der 29 Kläranlagen zuständig. Um den Optimierungsprozess
anzustoßen, hatte die untere Wasserbehörde Kontakt zu jedem betroffenen Kläranlagenbetreiber aufge-
nommen, um dann mit intensiven Erörterungsgesprächen und in Abstimmung mit dem HMUKLV den Pro-
zess weiter voranzutreiben. Diese Vorgehensweise, bei der auch den jeweiligen Besonderheiten der Anlagen
Rechnung getragen werden konnte, wurde von den Betreibern ausdrücklich begrüßt.

Ende 2018 lässt sich feststellen, dass ungefähr bei der Hälfte der betroffenen Anlagen der Optimierungs-
prozess bereits mit einer neuen Einleiteerlaubnis, die die neuen Überwachungswerte enthält, abgeschlossen
werden konnte. Die übrigen Anlagen haben in Absprache mit dem HMUKLV Sanierungserlaubnisse erhal-
ten, die sie zur weiteren Optimierung ihrer Reinigungstechnik auffordert.

Die Kläranlagenbetreiber des Lahn-Dill-Kreises sind in Zusammenarbeit mit der unteren Wasserbehörde auf
einem guten Weg, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

34
9. Living Lahn
     Das integrierte EU-LIFE-Projekt „LiLa - Living Lahn“ im Lahn-Dill-Kreis

Das Projekt „LiLa Living Lahn“ wird gefördert durch das EU-Um-
weltförderprogramm LIFE. Es hat am 01.12.2015 begonnen und
läuft über einen Zeitraum von 10 Jahren bis zum 30.11.2025. Das
Projektbudget beträgt rund 15,7 Mio. Euro, mit einem Förderanteil
durch die EU in Höhe von rund 8,5 Mio. Euro.

                    Projektgebiet – die Lahn in ihrem Verlauf zwischen dem oberen Lahntal
                    und der Mündung in den Rhein

In diesem Projekt arbeiten der Bund sowie die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz zusammen, um Maßnah-
men zu entwickeln und umzusetzen, die die Lahn in ihrem Verlauf zwischen dem oberen Lahntal und der
Mündung in den Rhein ökologisch aufwerten und gleichzeitig den Fluss und das Leben am Fluss lebenswer-
ter machen. Das Projekt ist ein Beitrag, die Region zukunftsfähiger zu entwickeln.

Koordinierender Projektpartner
• Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)

Assoziierte Projektpartner
• Regierungspräsidium Gießen
• Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland Pfalz (MUEEF)
• Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Rheinland Pfalz
• Bundesanstalt für Gewässerkunde
• Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Koblenz

                                                                                                    35
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